3 3 il, 2 hen EN: + Yan r gen charte Ha E [ Re r “ ei 5 b | en ws Eh Bar PARer 5 Br u A, Afse a no DE E . = £ Ri u 1 je ARTE “ s f | a a 2 3 . en, dor: 2 Re NE, ER * x | 2 kr I EUREN 23 u ee. DEE 5 a eg S ä a 2 er Be .; 4: age en Bi or % Br Fu E nn £ er aan oe ı Dr Er We ee, et Pe DE nr ee Ba de Ee ne t pe Br vn ; I ‘ ” Y er 5 atmet Aus, We 2. Su Are Een Baer, ee al ke EN TERN. Er re = “ u % z ur F ; Bi rt, ; Ve ke en Aataler, N? = Be us, B a | E el Kay vw de R ‚nr ’ 2 E . es | ” Waldwertrechnung und Schätzung von Liegenschaften dargestellt für Fachmänner ooo und Studierende ooo Von FRANZ RIEBEL Ober-Forstrat, techn. Konsulent für agrarische Operationen im K.k. Ackerbau-Ministerium und Honorardozent an der k. k. Hochschule für Bodenkultur ————— oooo Mit 2 Diagrammen ooono Zweite, verbesserte und erweiterte oononooon Auflage onooooooon LIBRARY ee RESTE UNIVERSITY OF TORONTO Wien und Leipzig 1912 Kais. u. kön. Hof-Buchdruckerei und Hof- oonooonooo Verlags-Buchhandlung Carl Fromme oooooooooa Alle Rechte vorbehalten. SD Sl Pa ir Verlags-Archiv Nr. 1285. K. u. k. Hofbuchdruckerei Carl Fromme in Wien Vorwort der ersten Auflage. Bestimmend für die Veröffentlichung dieses Buches war der Umstand, daß in Österreich seit dem Jahre 1862 nicht ein einziges Werk über diesen Gegenstand erschienen ist. - Wohl sind in Deutschland in jüngster Zeit mehrere ganz vor- zügliche, das gleiche Thema behandelnde Lehrbücher erschienen; die Verhältnisse hierzulande, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über die Vornahme der verschiedenen Wertschätzungen sind jedoch wesentlich andere und lassen daher eine selbständige Behandlung dieses Stoffes notwendig und zweckmäßig erscheinen. Das Buch zerfällt in zwei Teile: Der I. Teil desselben behandelt die Theorie dieses Gegenstandes nach dem Stande der heutigen Wissenschaft in Anlehnung an die bereits bestehende Literatur. Im II. Teile hingegen wird die Anwendung der theoretischen . Wissenschaft auf die in der Praxis vorkommenden Fälle gelehrt und an zahlreichen Beispielen veranschaulicht. Von praktischem Werte erschien es uns auch, den einzelnen ‚Abschnitten einen Auszug über die wichtigsten Bestimmungen der bezüglichen Gesetze und Verordnungen voranzustellen, weil der Praktiker nicht immer in der Lage ist, dieselben im Bedarfsfalle _ sich leicht und schnell zu verschaffen. Aus der forstlichen Statik wurden bloß jene Lehrsätze auf- genommen, deren Anwendung in der Praxis überhaupt von Bedeu- tung ist. Neben der eingehenden Behandlung der Reinertragslehre haben auch die sonstigen Näherungsverfahren Erwähnung gefunden, jedoch nur zu dem Zwecke, um durch Bloßlegung der Mängel derselben vor unrichtiger Anwendung zu warnen. V Vorwort. Eine eingehende Behandlung haben auch die agrarischen Opera- tionen erfahren, weil sie das ganze Gebiet der Bewertungen voll umfassen, und berufen erscheinen, als Maßnahmen zur Hebung der Land- und Forstwirtschaft eine bedeutendere Rolle zu spielen. Da es zweckmäßig erscheint, die zeitraubenden, ziffermäßigen Berechnungen von Boden- und Bestandeswerten zu vereinfachen, sind diesem Werke drei Diagramme beigegeben, deren ausgedehnte Verwendung den Herren Fachgenossen empfohlen sei. Wien, im Oktober 1904. Der Verfasser, Vorwort zur zweiten Auflage. Die günstige Aufnahme, welche mein Buch infolge seiner praktischen Richtung und Tendenz, die Theorie des Gegenstandes weiteren Kreisen durch zahlreiche Beispiele zu vermitteln, gefunden hat, veranlaßte mich, diese Richtung beibehaltend, dem Buche eine noch größere Zahl von Beispielen beizugeben. Eine Umarbeitung und Erweiterung des theoretischen Teiles ist, abgesehen von persönlichen Motiven, auch dadurch eingetreten, daß in demselben nunmehr alle wichtigeren Betriebsarten zur Be- sprechung kamen und auch das Wertzuwachsprozent als Vergleichs- größe für den Wirtschaftszinsfuß eine größere Würdigung fand. Neu kamen hinzu: Die Abschnitte über Wertzuwachs und Wert- zuwachsprozent, über die durchschnittliche und laufende Verzinsung, über die Ermittlung der Rauchschäden und über die Neuregulierung und Ablösung der bereits regulierten Weide- und Waldservituten. Außerdem wurden zu den Zinseszins- und Rententafeln neue hinzu- gefügt und die Nachwerttafel III in Zehntelabstufungen bis auf 10°), erweitert, um mit Hilfe derselben auch die Ermittlung der ver- schiedenen Zuwachsprozente rasch vornehmen zu können. Wien, im Mai 1912. Der Verfasser. 34 Io a N % 3 N ae WER = ee DELK: 3 Et iomane. nadle " s. .r 4 sad 5 { ” pt x u ihes ni Inhaltsverzeichnis. Seite Worte ra te RE FR NERN FEED 0 a en EV SEO 2 ee ET ee ee ee EL ar EN Te BORTUR 2 nee er RIRTETIREEDER BHT AR: ce AN 2. Bonützte. Eiteratur. , .; .. Bassameusind sheet en VE I. Theoretischer Teil. I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirt- schaft 3 “ 1. Die Produktion s 3 “2. Wert, Kosten und Preis 4 3. Wert und Preis . ; ; 4 4. Der Preis und die Ersilsnskan { + -5. Die Preisbestimmung durch Angebot und Nashtesze : 5 6. Einkommen und Ertrag . 7 7. Die drei Produktionsfaktoren 7 8. Das Kapital . b) 9. Der Boden h 9 a) Der Boden und seine , Eigenschaften i NE RE 9 5) Der ’BRlsnarag N FE ESBORHETI TORSETN TUST RUND, 1, 11 ©): Das Grunadigentem -. 2. ir BEPRRBER BEI Egg &) Die Grundrente 3. 5,3 ARBEITE DM a, 12 e) Die lorstliche Bodenrente: . ı . . zei nl En, 14 I): Die: Abi. PFARREI RE, 16 10: Der Kapitalzins.. . „a PESTH RR PEN BEFHBINER SE ET, 16 a) Begriff . . . . ei 3 er a A Au a 16 b) Der Zinsfuß und seine Bewegungen al ae Bd Se Er RE RR 16 €): Der. torstliehe Zinsfaß:... „tet ann og Dean, 17 II. Die forstwirtschaftlichen Grundlagen . . . . . 2... 24 1. Allgemeines . . . 24 2. Veranschlagung des Rohkrtengee, pösahihäehede der ke 25 A. Abtriebsnutzung . . : EIER ORT a a TER 25 a) Material- oder Natarklerirag u ee Are ER 25 an nnd Se DEE Fee u Lie ea Er MR ‚v2 B. C. 2: 3. Zwischennutzungserträge Nebennutzungen Die Holzpreise . Übersicht der ENTER Hölepneise Die Veranschlagung der Ausgaben a) Die Erntekosten 6b) Die Kulturkosten . c) Die Verwaltungskosten . d) Die Steuern . III. Die mathematischen Grundlagen 1. Formeln der Zinseszinsrechnung nm D a) Die Bestimmung des Nachwertes . b) Die * der Zinseszinsen ce) Die & des Vorwertes d) Die “ „ Prozentes » . e) Die Rentenrechnung . Immerwährende ERSTER . Immerwährende Periodenrenten . Aufhörende jährliche Renten ; . Endwerte aufhörender periodischer Renten . Anfangswerte aufhörender periodischer Renten . 6. Kombination der Zinseszins- und Rentenrechnung . Stu . Die Methoden der Waldwertrechnung . Die Ermittlung des Bodenwertes . Der Bodenkostenwert . Der Bodenverkaufswert . Der Bodenertragswert 4A. Für den Kahlschlag- und Siedarwalibeisten: a) Die Ermittlung der jährlichen Rohertragsrenten 5) Die Ermittlung der jährlichen Ausgabenrenten Die Formeln des Bodenertragswertes c) Die Größe des Bodenertragswertes ya d) Die rechnerischen Grundlagen für den Bodenerinäenwirt 1. Der Abtriebsertrag 2. Die Zwischennutzungen . Die Kulturkosten ö . Die Kosten für TEN, ER ER Bin . Die Beurteilung des Bodenertragswertes . Für andere Betriebsformen . Für den Schirmschlagbetrieb . Für den Femelschlagbetrieb . . Für den Mittelwaldbetrieb . Für den Überhaltbetrieb . Für den Plenterbetrieb . a Die Ermittlung des Bodenwertes nach Näherungsverfahren a) Das Verfahren nach Baur . 095. 2 nach Frey ” on Str w Seite IX Seite ce) Das Verfahren nach Martineit - . . - . . „nl. aoe 92 d)=, hi DRS WERDEE ZEN nn rn a ER en R KERNE IN a EEE ar een eilihirat 0 8 94 0)5 5 Oi abs ur Era A en Te TR 95 B. Die Wertärmittiung v von; Einzelbäumens. 0%. „eiisaniaas 2: 97 C. Die Ermittlung des Bestandeswertes . -. . » > 222 0.0.0... 102 1. Der Verkaufswert des Bestandes . . . . . „une eon.0.. 109 2..Der Böstandeserwartungswert u SER en ana at. 108 BE DIE EINES TEE Ben BR eenalar 108 5) Die Produktionskosten . . . - EURER ER II 27 108 c) Die Formel des ERUERGPEREBELTERET a RE IR d) Die Größe des Bestandeserwartungswertes . » . 2... ..108 e) Die Anwendung des Bestandeserwartungswertes . . . . . . 109 2. Der Bustendoenkontenwneh. 2 ae. ee a ee. a#) Ableitung der Formeln . ... a A ee RB b) Die Größe des EIER TARBSEN ARE BAR. EUR ce) Das Verhältnis des Bestandeserwartungs- und EERERNE BE 5 d) Die Anwendung des Bestandeskostenwertes . - . ..2..2.....119 4. Näherungsverfahren . . . N ESEL FED PR LE Bee 1} | a) Das Verfahren nach dem Kevkeniriete a WER ERROR DR BE a 5 „» Durchsehnittsertrage ERBE EN 2:5 008 ec) 75 „ „3 Martineit: (2351: NER RE 16 7 RI REN 7-7 - 4).3 5 „ .. dem Durdksshältspröfie; N a ET ARE EA 1.5 D. Wert des ein- und mehrjährigen Zuwachses . . . 2. .2..0..2......124 E. Wertbestimmung des Normalvorrates . . . 2. 2 2 0202 0.0...1832 1. Der Verkaufswert des Normalvorrates . . . . 22 2 ..020.20...133 a) Die Berechnung nach Geldertragstafeln . . . .- RE >) 8): q „ der österreichischen ERERTIRS I 2. Der Erwartungswert des Normalvorrates . . . . 22 2220.20.0.188 3. Der Kostenwert des Normalvorrates -. . . . 2 22.2.2020... 14 4. Der Rentierungswert des Normalvorrates . . » 2 2.2 .2..2....143 5. Verhältnis der verschiedenen Normalvorratwerte zueinander . . . 146 6. Die Anwendung des Normalvorratswertes -. . . . 2.2.2.2... 147 7. Der Zuwachswert des Normalvorrates . . . 2 2 2 2 .220220.0.147 F. Wert des Holzvorrates beim Plenter- und Mittelwalde ae In Ba en 11 y- 1..Für den Plenterwaldbetrieb - .. . . 2. 0.20. wenn 0. 182 1. Die Ermittlung nach dem Verkaufswerte . . . 2. 222022... 152 RE. 3 ” = „ea Rontierungswerter. Hi. rin, 182 ars re „»„ „kombinierten Verfahren .:. . ... ...... 154 II. Für dh Mitolwalghairiebrnnän ne. ee en LBE @. Die Ermittlung des Waldwertes . . . 2 2 22 220202020. ..157 I. Der Waldwert des Einzelbestandes . . . . 2 2 2.2.202....157 II. Der Waldwert der normalen Betriebsklase . . . ....2.....159 1.2Der-WBJASFWALTUNGSWark.. 3 Ri Sri. 180 DIEBE EREBRWERE a a en ie BTL 161 3. Der Waldrentierungswert . . . . EURE TER OS 4. Der Waldwert eines größeren Wirtschaftskörpers a II, Angewandter Teil. I. Die Bestimmung des Wirtschaftszinsfußes und Bodenwertes . Allgemeines . . Der forstliche Dodenkar DS: PO Aaransing . Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinstußes . Die Bestimmung des Wirtschaftszinsfußes für einen Wirtschafts- körper mit verschiedenen Holzarten II. Die Verzinsung des Wirtschaftskapitales Haar 1. Die Ermittlung des durchschnittlichen Terzinanagunenehe 2. Die laufendjährige Verzinsung oder das Weiserprozent . r a) Das laufendjährige Verzinsungsprozent des Einzelbestandes . db) Die laufendjährige Verzinsung der Betriebsklasse . . 3. Weitere Formen des Weiserprozentes a) Das Weiserprozent von Preßler Su ee D) 5 Pr » Aral... Mir ce): RR „ ‚Hönlinger . 4. Die Anwendung des Weiserprozentes III. Die Bestimmung der Umitriebszeit 1. Die finanzielle Umtriebszeit . i 2. Die Umtriebszeit des größten Waldreinartespe : IV. Die Bestimmung der vorteilhaftesten Holzart . V. Die Bestimmung der vorteilhaftesten Betriebsart . VI. Die Bestimmung der vorteilhaftesten Kulturart VII. An- und Verkauf oder Tausch von kleineren Waldteilen . VIII. Die Ermittlung von Boden- und RER. ) IX. Die Bewertung ganzer Landgüter 4A. Die Wertermittlung der .landwirtschaftlichen Grundnüeke.. FOCh.aE a) Die Ermittlung. nach dem Katastralreinertrage ; BIN a durch Einschätzung der Kapitalswerte . CI2.> = durch Kapitalisierung des Reinertrages B. Die Wertermittlung von größeren Waldgütern . 1. Die BERUNE nach dem Rentierungswerte Verkaufswerte i Bodenertragswerte und den ‚Bertanden PwWwnx m 2. N ” ” ” 3. ” r n erwartungswerten 4. Die Ermittlung nach der Methode des Stückrenten. X. Die Schätzung von Liegenschaften nach der Realschätzungsordniing XI. Zwangsweise Abtretung von Grundstücken bei Expropriationen Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen : a) Entschädigung für den dauernd abzutretenden Bodr b b). R „ zu frühen Abtrieb der Bestände . e) > „ Sicherheitsstreifen d) 54 infolge Gefährdung durch Windbruch Pe XII. Die Revision des Vermögensstandes bei Fideikommißforsten a) Allgemeines b) Die Ermittlung der Veriıkgenkältierkna. dach an: Nopikiaprörnek c) Die Ermittlung der Vermögensdifferenz hehe den Grundsätzen der Waldwertrechnung Seite 1. Die Ermittlung des Bodenwertes . . » . >: 2.2 0 22. 2.2.2. 807 2. Die Ermittlung der Bestandeswerte . . . SE ZOE XIII. Waldschadenersatz nach dem nterrelakischen RR ee 1 XIV. Die Berechnung von Waldwildschäden . . .» 2 2 2 2 02020..8331 1. Schäden in Stangenhölzern . . En a Re 2. Schäden in Kulturen und Jungwüchsen EDER el XV. Die Besteuerung der Wälder . . . ee een en. 386 XVI. Die Entschädigung von Banskaei. A te RN, 1.1; XVII. Die Ablösung und Regulierung der Waldservituten ee 2 BE BHO ADIDRONE ee SE nn an A a a BET 2. Die Regulierung . . F See a ee ln ei. XVIII. Die agrarischen Oserdänies ER Wr a Be Re re BE URT ae ee BBT 1. Allgemeines . . . BR A © Die Ermittlung des ee A eten a ea rt BEE 4A. Die Weidenutzung . . a 1. Die Feststellung des Verhältnisses PR Vieharten ashader 2,2359 2, Die Kerle nach Nährwerteinheiten . . . ..2.2..2....862 ICE 5 > 0 EIGEN OUN. 5. a ee BER 2 0 Aus 5 5 Kuhweidn ... er DI, = „.. dem Haus- und Gutsbedarte BEN . BO 02: “ des Naturalertrages . - » 2... 2°: ..2..2....369 B. Die Grasschnittnutzung . .... el ee teen. . 370 DI OF a Re sin MER 9. Die: Hoölzbezupnrechter es re esse 1. Das Bezugsrecht von Bauholz A ee ER RE Fe: Br u „ Zeug- und EBENEN a 3.2, n SHBFOBNHOIZ: . En ee ernster a 980 8. Die Bestimmung der; Anteilrechte: u... ....:5..00,2» u. Senne 882 A..Die- Bewertung: der Nulzungen, si. u. 2 re een. dl @) Der Geldwert der Weidenutzung . . -» -» 2 nee em... 8386 BE. 3 „‚@rasschniltnnuizung : . . ini acer 8887 er, . „u SEIOBBUZUNGE 2 re an ist 38 PR 5 EL 00T BE er VER SS > 5. Die Bewertung der Grundstücke . . . 2 2.0... REIFEN RE “Der Raplalwen dr Aber, . . .ı 4.0 ner 392 b): ;, = EV IORBER Er ER ee a RE N RE e.. “ ER es RER Eee d) Der Wert der Wälder . . . DET RE RE TREE ER ER. ER 4 „ Nebennutiggnn. u DI EDITED, RESTE EOB RE r „ Obstbäume . . RERLEITS ARE 4 BENFTZIEOG 6. Der Bodenwert bei einer Kulturumrehlilihg ee 411 7. Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes nach dem Waah ühnd KRIMSBORRERE AT aa IE ER ee a neh ALS a) Spezialteilung . . . EBRERE SOTIRNTENDIE IE ASO 5b) General- und Spesiahstlang. ER an aa a are ABLE c) Generalteilung und Regulierung . . 3 433 8. Die Neuregulierung und Ablösung der REN Weide- er ER ET PR IE Be RER ' | XI 1. Die Neuregulierung 2. Die Ablösung ; ; 1. Die Ermittlung der Aachkalizdn Brtragstühigkeit . a) Der Weidenutzung j 6) Der Grasschnittnutzung c) Der Streunutzung d) Der Holznutzung . 2 2. Der Nutzwert der VorBchlädEhER Bezugsrechte a) Der Weidenutzung 5b) Der Grasschnittnutzung ce) Der Streunutzung d) Der Holznutzung . » 3. Der Kapitalwert der Hasigareihie 4. Die Ablösung in Grund und Boden a) Der Weidenutzung b) Der Grasschnittnutzung c) Der Streunutzung d) Der Holznutzungen 1. Die Ermittlung des ERDER 2. Die Berechnung der Bestandeswerte 3. Die Ermittlung des Wertes der Nebennutzungen a) Der Grasschnittnutzung b) Der Streunutzung Tafel 1 Ertragstafel für Äcker nach Pabst 2 ” „ Wiesen „ 5 3 Weideertragstafel für holzreinen Hoden Dec Pabst 4 Futtermitteltafel nach Nährwerteinheiten . 5 Futterbedarf für landwirtschaftliche Nutztiere . 6 A „ 1000 kg Lebendgewicht . 7 Ertragstafel für Waldweide nach Dankelmann 8 Streuertagstafel 9 Streubedarf für 1000 kg Tebanapawien 10 Brennwerttafel 11 Transportkosten für 10 q Nutzlast Anhang. Anleitung für die Benützung der Diagramme . Diagramm I zur Ermittlung des Wirtschaftszinsfußes . 1::, = der Boden- und Bestandeswerte n Tafel I Geldertragstafel für 1 ha Fichte . rn 11 ex „ lha Buche . „ III Nachwerttafel für Faktor 10 p” „ IV Vorwerttafel für Faktor ” Be 1:0. p® V Periodenrententafel für Faktor sahen 10p"—1 Seite 435 436 438 438 440 440° 442 443 444 445 445 446 447 447 448 450 41 452 453 454 457 457 458 462 464 465 466 468 469 470 471 472 473 474 476 476 477 479 480 482 502 510 Tafel VIa Vereinfachte Nachwerttafel für Faktor 1'0p" . VIb “ vie ee vIe VIf | “ VII Für den Faktor ‘ Amortisationsquotentafel für Faktor Vorwerttafel für Faktor Be 1'0p" Periodenrententafel für Faktor 1 Rentenendwerttafel für Faktor Rentenanfangswerttafel für Faktor 10p” —1 ee .p = 2 und 21/,P/, 10p"—1 — — 530 10p"—1 p 3 fo . 10p”—1 1:0 p"—1 p=31), oa a —_ 40 1'0 p" FT p=4 /o 526 527 u A w PER RE N x { 2 a 2 EB, Fi 2 ® ken: = Ir. ; Er Kar RER Be re re ER RZRER, 17) 2a. Be 4 “ Einleitung. 1. Begriff. Die Waldwertreehnung hat die Erörterung der einzelnen Ver- fahren, welche zur Ermittlung des Geldwertes vom Walde und seiner Bestandteile, seiner Produkte und Nebenprodukte u. dgl. dienen, zum Gegenstande. Solche Ermittlungen können notwendig werden: E: Bei An- und Verkauf, sowie Tausch von Waldungen und anderen Grundstücken. 2. Bei freiwilligen oder zwangweisen Abtretungen von Grund und Boden und Holzbestand. a Nm © Bei der Revision des Vermögensstandes der Fideikommißforste. Bei der Feststellung von Waldschadenersätzen. Bei der Feststellung der Waldwildschäden. . Bei der Besteuerung der Wälder. Bei der Ablösung und Regulierung der Waldservituten. . Bei der Durchführung der agrarischen Operationen. 9. Bei der Feststellung der vorteilhaftesten Benützungsart des Bodens, der Betriebs-, Holz- und Kulturart, sowie der vorteilhaftesten Umtriebszeit. 2. Benützte Literatur. Neurath, Elemente der Volkswirtschaftslehre. Brentannos, Agrarpolitik. Heyer, Anleitung zur Waldwertberechnung. Baur, Handbuch der Waldwertrechnung. Kraft, Zur Praxis der Waldwertrechnung und forstlichen Statik. Frey, Die Methode der Tauschwerte. XVI Einleitung. Wimmenauer, Grundriß der Waldwertrechnung und forstlicher Statik nebst Aufgabensammlung. Martineit, Anleitung zur Waldwertrechnung und Bonitierung von Waldungen. | Stoetzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik. Endres, Lehrbuch der Waldwertrechnung und forstlichen Statik. v. Guttenberg, Die Vermögensverhältnisse der Fideikommiß forste. Dankelmann, Ablösung der Grundgerechtigkeiten. v. Wich, Gutsadministration und Güterschätzung. von der Goltz, Landwirtschaftliche Taxationslehre. Block, Veranschlagung und Rechnungsführung in der Land- wirtschaft. ai een ee, Ee . I. Theoretischer Teil. I. Die volkswirtsehaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft’). 1. Die Produktion, Jede Wirtschaft ist ihrem Wesen nach die Verwaltung aller Angelegenheiten vom Standpunkte der Wohlfahrtserhaltung und Wohlfahrtsförderung. Hat diese Wirtschaftsführung den Wald zum Gegenstande, so bezeichnet man sie als Forstwirtschaft, welcher die Aufgabe zukommt, dem - Grundsatze der Wirtschaftlichkeit möglichst zu entsprechen, d.h. möglichst viel Wohlfahrt oder Nutzen durch möglichst wenig Opfer an Wohlfahrt zu erzielen. Im Alltagsverkehre dreht sich. die Wirtschaft hingegen darum, was mehr und was weniger Aufwand an. Geld oder Geldeswerten erfordert, und was mehr und weniger Geld und Geldeswerte ein- bringt, kurz daß der Ertrag so weit als möglich über den Kosten- aufwand hinausreiche. Wieviel nun ein Ding zur Wohlfahrt, also zur. Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse beiträgt, ist dessen wirtschaftlicher Wert, dessen Nutzengröße oder dessen Gebrauchswert. :Der Geldwert eines Gutes drückt hingegen aus, wieviel von Gütern aller Art man zur bestimmten Zeit, am bestimmten Orte mit jenem Gute eintauschen kann oder könnte, während der Tauschwert die Menge von anderen Güterarten ist, welche man mit einem be- stimmten Quantum einer gewissen Güterart eintauschen kann. Unter Produktion versteht man vom natürlichen Standpunkte aus das Werden, Forterhalten und Schaffen von Nutzen, Gebrauchs- wert oder Wohlfahrt. 1) Wir folgen im allgemeinen dem volkswirtschaftlichen Teile, von Dr. W. Neuraths „Elemente der Volkswirtschaftslehre”. 1* 4 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft, Im geschäftlichen Leben und Verkehr spricht man von einer Produktion dort und dann, wenn Tausch- und Geldwert entsteht oder geschaffen wird. 2. Wert, Kosten und Preis, Die Wirtschaftlichkeit fordert, daß möglichst viel Nutzen durch möglichst wenig Opfer an Wohlfahrt oder Aufwand erzielt werde. Ein Opfer soll also nur dann aufgewendet werden, wenn dadurch ein Vorteil erlangt wird, der das Opfer aufwiegt oder wettmacht; es muß also mehr Wohlfahrt gewonnen werden, als durch das Opfer verloren oder vernichtet wird. Das Opfer, durch welches ein Gut erlangt wird, sind die Kosten dieses Gutes, wenn man das Wort Kosten im natürlichen Sinne ge- braucht; sie sind der Preis, den man gleichsam an die Natur zahlt, damit sie uns ein Gut gewähre. Der Wert des Gutes sagt hingegen, wieviel das Gut uns nützt, der Preis aber, wieviel Opfer es uns kostet; das ist der natürliche Sinn dieser Bezeichnungen. 3. Wert und Preis. £ Jedes Gut soll seines Preises wert sein. Den Wert der Güter können die Kosten nicht richtig bestimmen, dies kann nur der Nutzen der Güter. Kosten im Sinne der Volkswirtschaft und im natürlichen Sinne sind Opfer an Wohlfahrt, die aufgewendet werden müssen, um Wohl- fahrt oder Güter fortzuerhalten oder zu erzeugen. Im geschäftlichen Sinne bezeichnet man als Kosten der Pro- duktion oder als Kosten eines Gutes den Ankaufs- oder Beschaffungs- preis des Produktes oder Gutes, d. h. jene Summe von Geld und Geldeswerten, oder jene Summe von Tauschwert, welche in das Geschäft oder Unternehmen, in die Produktion eingeschossen oder dazu verwendet wurden, um das Gut herzustellen oder herbeizu- schaffen. Kosten im geschäftlichen Sinne sind also nicht Opfer an Wohl- fahrt, sondern Vorschüsse oder Einschüsse an Geld- oder Tauschwert für die Produktion. Im allgemeinen besteht die Tendenz der Zeit, daß die natürlichen Kosten immer geringer, dagegen die geschäftlichen Kosten für die Produktion immer größer werden. 4. Der Preis und die Produktionskosten. Eine Unternehmung, eine geschäftliche Operation und eine Arbeit wird nur dann als produktiv und wirtschaftlich berechtigt angesehen, wenn sie imstande ist, aus Tauschwerten mehr Tausch- werte, keinesfalls aber weniger Tauschwerte zu erzielen. ‚Die Preisbestimmung durch Angebot:und Nachfrage. 5 .. Jene Menge von. Tausch- und Geldwert, welche in die Produk- tion eingesetzt oder eingeschossen wird und von welcher man fordert, daß sie vermehrt aus der Produktion hervorgehe, bezeichnet man geschäftlich als die Produktionskosten im weitesten Sinne. Soll eine Geschäfts- oder Wirtschaftsperiode ohne Verlust ab- schließen, so hat an Tauschwert in Form von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, Werkzeugen, Geldern. mindestens wieder ebensoviel da zu sein, als zu Beginn der Wirtschaftsperiode da war und für die Produktion verwendet. wurde. Zu den solcherart gemeinten Produktionskosten rechnet man in der Regel auch den Aufwand an Geld- und Geldeswert für den im Geschäfte tätigen Unternehmer, sowie den Betrag an Zinsen, welche für alle im Geschäfte mitwirkenden Kapitalien während der Geschäfts- periode berechnet werden, oder doch jenen Betrag, welcher als Zins für die kreditierten, im Geschäfte mitwirkenden Kapitalien ab- gegeben wird. Wenn nun eine Produktion durch einige Zeit hin weniger gibt als den Ersatz der genannten Produktionskosten, so zieht sich einer- seits das Kapital so rasch als möglich aus dieser Produktion zurück oder es wird der Versuch gemacht, die Produktionskosten durch Herabminderung der Gehalte, Löhne, der Ausgaben für Roh- stoffe, des Unterhaltes für den Unternehmer selbst zu: verringern. Soweit dies möglich ist, gilt der Satz, daß der Preis der Waren nieht lange unter dem Stande der zu ihrer Herstellung und Zumarkte- bringung nötigen Kosten bleiben kann. Dies gilt insbesondere von Gütern, welche rasch verbraucht werden und für den bestehenden Bedarf immer von neuem hergestellt werden müssen. -Wenn hingegen Produktionen und Geschäfte für einige Zeit einen Gewinn über die Produktionskosten ergeben, treten neue Unter- nehmungen. hinzu, der Umfang der Produktion und das Ausgebot der Waren vermehrt sich in einem solchen Grade, daß die Preise abermals auf den Stand der nötigen Produktionskosten sinken. : Daher ergibt sich der andere Satz, daß der Preis der Waren, welche leicht vermehrbar sind, beim Walten freier Konkurrenz und bei freiem, leichtem Zugäng. der Kapitalien oder Unternehmer und Arbeiter nicht lange über. dem. Stande. der nötigen Produktions- kosten bleiben könne. 5. Die Preisbestimmung. durch Angebot und Nachfrage. Der Preis jeder Sache oder: Dienstesart bestimmt sich im Tausch- verkehre durch die Größe des Angebotes und der Nachfrage. ... Je größer die Napkfragp und je kleiner das Angebot, desto höher der Preis. 7 Die Größe des Angohates Bose, : .1; In dem: Umfange des Angebotes, der sich durch die Menge bestimmt, welche von ‚der betreffenden Güterart zum Verkaufe oder für die Umsetzung in Geld verfügbar ist. 6 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. 2. In der Stärke des Angebotes, die sich durch die Leichtigkeit oder Kleinheit des Opfers bestimmt, mit welchem jene URteRE hergestellt oder vermehrt werden kann. 3. In der Dringlichkeit des Angebotes, die sich durch ao Grad der Not oder Begierde bestimmt, mit dem die Anbieter sich gedrängt fühlen, ihre Ware in Geld umzusetzen. Dagegen besteht die Größe der Nachfrage: 1. In dem Umfange der Nachfrage, die sich bestimmt durch die Menge, die man von der betreffenden Güterart zu erlangen nötig hat oder wünscht. 2. In der Höhe der Nachfrage, die sich bestimmt durch die Menge Geldes, welche man für den Ankauf jener Güterart widmeg kann. 3. In der Dringlichkeit der Nachfrage, welche sich bestimmt und den Grad des Bedarfes und der Begierde, diese Güterart zu erwerben. Auf dem gleichen Markte, zur selben Zeit hat Ware gleicher Art, z. B. Holz gleicher Güte, per Mengeneinheit im allgemeinen auch den gleichen Preis. Bei der Bildung des Marktpreises wird darauf keine Rücksicht genommen, daß von verschiedenen Produzenten, Gegenden und Ländern, welche die gleiche Ware, beispielsweise Holz, auf den Markt liefern, der eine Produzent diese Ware nur mit sehr hohem, der andere mit sehr niederem Kostenaufwande herstellt und zu Markte bringt. Wenn nun behauptet wird, daß der Preis der leicht vermehr- baren und rasch verbrauchbaren Waren sich durch die zu ihrer Her- stellung und Zumarktebringung nötigen Kosten bestimme, dann ist dies nur so gemeint, daß ein großer Teil der Ware oder daß ein großer Teil der Produzenten in dem Preise die Kosten ersetzt erhalte. Denn hat alle Ware gleicher Art den gleichen Preis, während der eine Teil mit hohen, der andere mit niederen Kosten hergestellt und zu Markte gebracht wird, so ist es unmöglich, daß alle Ware gleicher Art in dem Preise die nötigen Kosten ersetzt finde. Vielmehr werden manche Teile des gesamten abzusetzenden Vorrates der Ware und manche Produzenten in diesem einen Preise mehr als den Ersatz der Kosten erzielen, während andere wieder durch diesen selben Preis eine Einbuße erleiden, also nicht auf die geschäftlichen Kosten kommen. Manche jener Produzenten, deren hohe Produktionskosten durch den Marktpreis des Produktes nicht Deckung erhalten, werden, wenn sie mit viel kreditiertem Kapital arbeiten oder sonst mit Kapital- oder Zinszahlungspflichten stark belastet sind, wirtschaftlich ruiniert sein, bei einem Preise, der vielleicht anderen — mit sehr niederen Kosten arbeitenden Produzenten — hohe-Gewinste verschafft. Wir sehen also, daß die Kosten allein den Preis nicht bestimmen, daß außer ihnen noch andere Faktoren bei der Preisbildung eine Rolle spielen, nämlich die Dringlichkeit des Bedürfnisses, die Brauch- barkeit, die Zahlungsfähigkeit, die anderweitige Beschaffungsmöglich- keit, die Notwendigkeit für den Verkäufer, zu verkaufen, der Tausch- wert des Zahlungsmittels und sonstige vom Käufer gebotene Pe sowie die anderweitige Verkaufsgelegenheit. Einkommen und Ertrag. — Die drei Produktionsfaktoren. 7 Von allen diesen Momenten hängt die Bedeutung ab, welche einer bestimmten Menge eines Gutes in einem gegebenen Augenblicke für die Befriedigung des Bedürfnisses zuerkannt wird, mit anderen Worten: außer den Produktionskosten gibt es noch eine Reihe an- derer Momente, welche den Wert eines Gutes bedingen. Den Produk- tionskosten kommt also nur die Bedeutung der Minimalgrenze zu, unter welcher der Verkäufer dauernd nicht verkaufen kann. 6. Einkommen und Ertrag. Das Einkommen ist die Summe aller wirtschaftlichen Güter, welche einem Wirtschaftssubjekte in den Wirtschaftsperioden regel- mäßig neu zukommen. Man unterscheidet Roheinkommen und Reineinkommen. Rein- einkommen ist das Roheinkommen nach Abzug der Gewinnungskosten, nach Abzug sämtlicher Kosten der Güterbeschaffung. Der Ertrag ist dagegen die Summe von wirtschaftlichen Gütern, welche in den Wirtschaftsperioden regelmäßig aus einer bestimmten Güterquelle neu gewonnen werden. Er unterscheidet sich von dem Begriffe des Einkommens dadurch, daß bei letztem die Summe der Wirtschaftsgüter auf die Person des Empfängers bezogen wird, während sich beim Ertrage diese auf die Quelle, aus der sie gewonnen wird, bezieht. Auch beim Ertrage unterscheidet man Rohertrag und Rein- ertrag; letzter ergibt sich dadurch, daß von dem Rohertrage die Gewinnungskosten in Abzug gebracht werden. 7. Die drei Produktionsfaktoren. Je nach der Quelle, aus welcher das Einkommen stammt, unter- scheidet man ein Einkommen aus Arbeit und ein solches aus Besitz. Nach den beiden Ständen des Besitzes, den Grundbesitzern und Kapitalisten unterscheidet man wieder zweierlei Einkommen aus Besitz, und zwar die Grundrente und den Kapitalsprofit. Man sagt sich: bei der Produktion lassen die einen ihre per- sönliche Kraft und die anderen ihren Besitz mitwirken oder mit- arbeiten. Wie man für Waren einen je nach Wandel von Angebot und Nachfrage sich gestaltenden Preis bezahle, so werde sich auch für die Mitarbeit der persönlichen Kraft oder des Besitzes bei der Produktion ein durch Angebot und Nachfrage bedingter Preis bilden. Der Preis für mitwirkende persönliche Arbeit sei der Arbeits- lohn, der Preis für Mitarbeit des Bodens sei die Grundrente, der Preis für die Mitarbeit des Kapitales aber der Kapitalsprofit (wobei der Kapitalzins als Abart oder Teil des Kapitalsprofites gilt). Bei der Produktion wirken somit zusammen: Boden, Kapital und Arbeit. 8 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. 8. Das Kapital. Im volkswirtschaftlichen Sinne ist Kapital der Fond, Vorrat und Bestand an mittelbarem Reichtum, aus welchem immer wieder un- mittelbarer Reichtum und Genußreichtum entstammt oder sich en (Bestand von Produktivkräften.) Im geschäftlichen Verkehre gehören heute zum Kapital einer- seits alle Dinge, welche Tauschwerte oder Geld abwerfen und da- durch selbst zu Tauschwerten werden können, anderseits alle Tausch- und Geldwerte — das Geld mit inbegriffen — soweit sie sich durch Zuwachs in höheren Geldwert verwandeln können, also — sich im Werte forterhaltend — neuen Geldwert abwerfen. Ein Grundstück, ein Wald, ein Geschäft ist Kapital’ in dem Maße, als es dem Besitzer jährlich Geldwertsummen als Reinertrag bringt. Geld ist wieder Kapital, soweit es sich in mehr Geld umsetzt. Arten des Kapitales: Das Kapital kann wiederum sein ein flüssiges, umläufendge und stehendes oder fixes Kapital. ‘Im geschäftlichen Verkehre erscheint das Kapital in dreierlei Zustand, in dem flüssigen, halbflüssigen und festen. Flüssig bezeichnet man das Kapital, wenn es eine solche Form hat, daß es mit Leichtigkeit in beliebigen Geschäftszweigen und an beliebigem Orte gewinnbringend verwendet oder zinstragend angelegt. werden kann. Das ist der Fall, wenn ein Kapital in der Form des Geldes zur Verfügung steht. Solange das Kapital noch keiner: Ver- wendung zugeführt ist, bezeichnet man es als nicht investiertes Kapital. Be In der Forstwirtschaft besteht das flüssige Kapital aus dem Bargelde oder den Kassabeständen. Jenen Teil des Kapitales oder der Erwerbsmittel, welcher ver- möge der Natur des Geschäftes die Bestimmung hat, nach kurzer Zeit, nach Tagen, Wochen, Monaten oder nach ein oder mehreren Jahren seinem ganzen Werte, d. h. dem Tauschwerte nach, beziehent- lich um einen Gewinn vermehrt, wieder flüssig, wieder frei verfüg- bares Geld zu werden, nennt man umlaufendes, d. i. rasch: durch- laufendes Kapital oder Betriebskapital im engeren Sinne oder Betriebskapital im Gegensatze zum Anlagekapitale. Zu diesem gehören die Werte der'Rohstoffe, die sich in n kurzer Zeit in fertige Ware verwandeln und die fertigen Waren selbst, sowie alle Ausgaben an Löhnen und Gehalten, welche während‘ der 'Wirt- schaftsperiode gezahlt werden und nach Eerosh Absatz der Ware in Erlös als Geld wiederkehren. In der forstlichen Produktion gehören hierher: die ausgezahlten Löhne und Gehalte, die Ausgaben an Steuern und Umlagen, die Kultur- kosten und im gewissen Sinne vom Standpunkte der Reinertragslehre das Holzvorratskapital, wenn der Holzvorrat eines für den jährlich nachhaltigen Betrieb eingerichteten Waldes als eine Summe von Einzel- beständen gedacht wird, die im aussetzenden Betriebe stehen würden Der Boden: N) Der Unterschied liegt nur darin, daß wir es beim Holzvorrate mit langen Umlaufszeiten zu tun haben, die beim Hochwaldbetriebe sich bis zu 140 Jahren hinaus erstrecken können. Durch den Abtrieb eines haubaren Bestandes sollen ersetzt‘ werden: Die Ausgaben für die Kultur, Pflege, Verwaltung und Schutz, Steuern und die Zinsen des Bodenkapitales, welche gleichsam im Umlaufskapitale der Forstwirt- schaft stecken. Jene Teile des Kapitales, welche, vermöge der Natur des Ge- schäftes oder infolge abgeschlossener Verträge normalerweise die Bestimmung haben, für langehin oder bleibend eine Quelle von sich wiederholenden, periodischen, z. B. jährlichen Gelderträgen zu sein, oder sich nach und nach in Annuitäten, in Amortisationsquoten oder erst nach‘ vielen Jahren auf einmal wieder in frei verfügbares Geld, in flüssiges Kapital umsetzen, bilden das stehende, fixierte oder fixe Kapital. Das Anlagekapital ist also ein fixiertes Kapital. Die Ausgaben für den Ankauf von Grundstücken, zur Herstellung von Gebäuden und Transportanstalten, zu dauernden Verbesserungen des Bodens, zum Ankauf von Maschinen sind für den Land- und Forstwirt Kapitals- fixierungen und Bestandteile seines Anlagekapitales ebenso wie der Grund und Boden selbst. Im Nachhaltsbetriebe kann nach dieser Auffassung das Holz- vorratskapital ebensogut als fixiertes Kapital und daher zum Anlage- kapital gerechnet werden. 9, Der Boden: a) Der Boden und seine Eigenschaften?). Der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel, das dem Menschen zur Betätigung seiner Arbeit zur Verfügung steht. Er ist dies vermöge seiner technischen Eigenschaften, der Trag- fähigkeit, der Baufähigkeit und der Nähıfähigkeit. Vermöge der Tragfähigkeit liefert er den unentbehrlichen Stand- ort für alle menschliche Tätigkeit, vermöge seiner Baufähigkeit er- möglicht er den Pflanzen Wurzel zu fassen und von seiner Nähr- fähigkeit hängt es ab, in welchem Maße diese Pflanzen gedeihen. Vermöge dieser Eigenschaften ist er das wichtigste Produktions- instrument der Forstwirtschaft. Als Produktionsinstrument trägt der Boden einen doppelten ökonomischen Charakter: einmal monopolistischer Art, indem er nur in beschränkter Menge vorhanden und durch menschliche Tätigkeit gar nicht oder nur unerheblich vermehrt werden kann, sodann ver- möge seiner mechanischen und chemischen Eigenschaften, der Bau- und Nährfähigkeit, welche durch menschliche EIERN produziert werden können. 1) Wir folgen hier Dr. Lujos Brentanos Agrarpolitik. 10 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. Der Boden ist ein Produktionsinstrument monopolistischen Charakters, insoferne er als Fläche und vermöge seiner geographischen Lage der Standort ist, ohne den die an sich freien Naturgaben, Licht, Wärme, Luft und Feuchtigkeit der Produktion nicht dienstbar gemacht werden können. Die Menge der dazu dienlichen Flächen- stücke ist der menschlichen Einwirkung entrückt, sie sind im Ver- gleich zu dem wachsenden Bedarf unvermehrbar. Ferner werden von der geographischen Lage der einzelnen Flächenstücke gewisse Vorteile und Nachteile von weittragender wirtschaftlicher Bedeutung bedingt. Diese sind die unentbehrliche Voraussetzung für die Betätigung des menschlichen Unternehmungs- geistes und für die Art seiner Betätigung. Auch sie sind überwiegend von der Natur gegeben. Doch können sie durch die fortschreitende Kultur, namentlich durch den Fortschritt in den Verkehrsmitteln vermehrt, beziehungsweise vermindert werden. Wenn nun auch in dieser Beziehung der monopolistische Cha- rakter des Bodens etwas vermindert werden kann, so tragen doch die jeweilig geschaffenen Verhältnisse regelmäßig für längere Zeit einen monopolistischen Charakter. Anders verhält es sich dagegen mit den mechanischen und chemischen Eigenschaften der Flächenstücke, von welchen ins- besondere deren Fruchtbarkeit abhängt. Sie sind nirgends von der Natur ein- für allemal gegeben, sondern stehen unter dem Einfluß des einzelnen Menschen und können durch sein Eingreifen gänzlich verändert, vermehrt oder vermindert werden. Manche Leistungen der Menschen zur Vermehrung dieser Eigen- schaften verbinden sich dauernd mit dem Flächenstück: z. B. Ent- sumpfungen, Ent- und Bewässerungen. Andere Leistungen haben dagegen nur vorübergehende Wirkung, die durch sie geschaffenen Eigenschaften des Bodens bedürfen konstanter Erneuerung, zZ. B. Verbesserungen in der Bestellung. Alle zu dem einen wie dem anderen Zwecke erforderlichen Arbeits- und Kapitalanwendungen verbinden sich aber mit der ursprünglich von der Natur gebotenen Fläche derart, daß sie davon ununterscheidbar werden. Es ist unmöglich, auseinander zu halten, welche seiner Eigen- schaften ihm als Naturgabe, welche ihm als Folge menschlicher Tätigkeit zukommen. Beide sind in ihm zu einem untrennbaren Ganzen verbunden. Das ländliche Grundstück, das ursprünglich Naturgabe, ist durch die in dasselbe gesteckten Arbeits- und Kapitalsanwendungen ein Produkt geworden, das ebensogut ein Kapital ist, wie ein städtisches Grundstück, auf dem ein Wohnhaus errichtet worden ist oder wie ein beliebiger von der Natur gegebener Stoff, der durch gewerbliche Bearbeitung andere Eigenschaften als seine ursprünglichen und ver- mehrte Nutzbarkeit erlangt hat. Der Boden ist also heute Kapital. Allein er unterscheidet sich von anderen Kapitalien, insoferne er monopolistische Naturgabe ist, die nur in beschränkter Menge vorhanden ist. Es ist dies jedoch nicht nur der land- und forstwirtschaftlich benutzte Boden, sondern Der Boden. 11 ebenso der zu Wohnzwecken, zu industriellen Zwecken, einer Eisen- bahn u. dgl. benutzte Boden. Doch der Boden ist nicht bloß monopolistische Naturgabe, die in beschränktem Maße vorhanden ist, er ist auch Produkt menschlicher Tätigkeit, das sich mit der monopolistischen Naturgabe zu einem untrennbaren Ganzen verbunden hat. Auch dies gilt sowohl für den land- und forstwirtschaftlich, wie für Wohnzwecke oder zu indu- striellen Zwecken benutzten Boden. Und wie die Unübertragbarkeit der zu diesen Zwecken in den Boden fixierten Kapitalien, sowie die beschränkte Vermehrbarkeit des Bodens zur Folge hat, daß sich ihr Wert nicht nach ihren Produktionskosten, sondern nach ihrem Ertrage bemißt, so gilt dies auch für den land- und forstwirtschaftlichen Boden. Ist der Boden also auch von den anderen Kapitalien, die beliebig vermehrbar und übertragbar sind, verschieden, so ist er doch nicht minder Kapital. Er ist dies ebenso, wie alle übrigen Kapitalien, die nicht vermehrbar und übertragbar sind und von denen der Wald- boden eben nur eines ist. b) Der Bodenertrag. Eine Steigerung des Ertrages einer gegebenen Fläche kann nur durch intensivere Nutzung bewirkt werden. Je größer die Bodenfläche ist, die erforderlich ist, um einen gegebenen Ertrag zu erzielen, desto extensiver, je geringer diese Bodenfläche ist, desto intensiver nennt man die Bodenwirtschaft. Je mehr Arbeit und Kapital auf eine gegebene Fläche verwendet werden, desto größer wird ihr Ertrag; je weniger Arbeit und Kapital verwendet werden, desto geringer. Man nennt daher intensive Bodenwirtschaft diejenige, bei der viel Arbeit und Kapital auf einer gegebenen Fläche Verwendung finden, und zwar unterscheidet man wieder arbeitsintensive und kapitalintensive Bodenwirtschaften, je nachdem mehr Arbeit oder mehr Kapital Verwendung finden. Umgekehrt spricht man von extensiver Wirtschaft, wenn in derselben wenig Arbeit und Kapital zur Anwendung kommen, und infolgedessen zur Erzielung eines bestimmten Ertrages auch eine größere Fläche notwendig ist. In dieser Beziehung besteht zwischen Land- und Forstwirtschaft ein nicht unerheblicher Unterschied, der darin besteht, daß eine extensive Bodenwirtschaft bei der Landwirtschaft durch Aufwendung von viel Arbeit und Kapital in viel höherem Maße intensiv gestaltet werden kann als bei der Forstwirtschaft, da bei dieser der mögliche Aufwand an Arbeit nur ein geringer ist und auch der Kapitals- aufwand nicht in eigentlichen Betriebskosten, sondern vielmehr in angesammelten Zinsen besteht. Die intensivere Nutzung einer gegebenen Fläche kann statt- finden: 13 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. 1. Dureh bessere Bestellung und Bewirtschaftung, durch Über- gang von einem extensiven zu einem intensiven Betriebssystem. 2. Durch Meliorationen. Das Grundeigentum und die Grundrente sind :als jene Mittel anzusehen, welche vornehmlich den Übergang vom extensiven zum’ intensiven Betrieb, sowie Meliorationen herbeiführen. e) Das Grundeigentum. Die Entstehung des Grundeigentums zeigt sich als die unent- behrliche Voraussetzung eines sorgfältigen Bodenbaues und der Steigerung seiner Intensität. Erst mit der Entstehung von Grundeigentum und seiner schär- feren Ausbildung wird ein Interesse an der Steigerung der zur intensiveren Wirtschaft nötigen mechanischen und chemischen Eigen- schaften des Bodens geweckt und ermöglicht. Die Ursache und der Rechtfertigunesgrund des Grundeigentums liegt also nicht darin, daß es das Produkt von Arbeit wäre, weil dies nur insoweit zutrifft, als hierdurch die chemischen und mechanischen Eigenschaften gesteigert worden sind, sondern darin, daß ohne Grund- eigentum diese Meliorationen und jene Steigerung der mechanischen und chemischen Bodeneigenschaften nicht stattfinden würden. Das Grundeigentum ist die Voraussetzung, daß sie stattfinden und das Mittel, um sie herbeizuführen. Den Beweis hiefür sehen wir nur zu oft bei gemeinschaftlichem Besitze, bei welchem dem einzelnen nur ein Nutzungsrecht, aber kein Eigentum zusteht; jeglicher Aufwand zur Verbesserung der Bodeneigenschaften und der Wirtschaft unterbleibt hier gänzlich. ; Das Grundeigentum ist somit das Mittel, um Verbesserungen hinsichtlich der Bodeneigenschaften und Meliorationen herbeizuführen. Die Art und Weise, wie es zu diesen Zielen führt, besteht in der Gewährung einer Rente, der sogenannten Grundrente. d) Die Grundrente, Grundrente ist die Nutzung, welche ein Grundstück an sich seinem Eigentümer abwirft, gleichviel, ob er dasselbe selbst bewirt» schaftet oder verpachtet. Bewirtschaftet der Eigentümer das Grundstück selbst, so Ko vom erzielten Ertrage alles in Abzug, was als Ersatz der aufgewen- deten Arbeit (der gemieteten fremden oder eigenen), sowie der zur Bewirtschaftung aufgewendeten Kapitalien (Gebäude, lebendes und totes Inventar), ihrer Abnutzung und Nutzung anzusehen ist. Der danach verbleibende Unternehmergewinn enthält einen Teil, der als Ertrag des Bodens an sich anzusehen ist, die Grundrente. z Verpachtet ein Eigentümer sein Grundstück, so tritt die Grund» rente noch klarer zutage, indem sie hier unvermischt mit landwirt- schaftlichem Unternehmergewinn auftritt. je Der Boden. 13 Die Pachtrente, welche der Pächter: bezahlt, enthält außer dem ‚Entgelt für etwa gleichzeitig überlassene Gebäude und Inventar- nutzungen auch den Entgelt für die Überlassung der Grundrente. Wie wir bereits gesehen haben, ist ein Grundstück insbesondere Träger mechanischer und chemischer Eigenschaften, welche den ‚Ertrag des Bodens bestimmen. Diese sind teils von Natur gegeben, teils aber auch das Produkt menschlicher Tätigkeit. Je ausgezeichneter nun diese Eigenschaften des Bodens sind, desto größer ist die Grundrente. Denn der Geldertrag eines Grund- ‚stückes wird bestimmt: einmal durch den Preis der hergestellten Frucht, sodann durch die Kosten, die zur Erzeugung der letzteren auf- gewendet werden mußten. Der Preis der Frucht muß so hoch sein, daß mindestens die Produktionskosten auf dem unergiebigsten Grundstück, dessen -Anbau zur Deckung des Bedarfes noch notwendig ist, gedeckt erscheinen. Die Produktionskosten auf dem unergiebigsten Grundstück, dessen Anbau noch notwendig ist, bestimmen also die Minimalgrenze des Preises, der für die Frucht, gleichviel auf welchem Grundstück 'sie hergestellt worden sein mag, bezahlt werden muß. Dagegen sind -die Kosten, die zur Erzielung einer bestimmten Menge Frucht auf- gewendet werden müssen, je nach der Ergiebigkeit der einzelnen Grundstücke verschieden. Da nun je nach der Ergiebigkeit der ver- ‚schiedenen in Anbau genommenen Grundstücke von dem für eine bestimmte Menge Frucht erzielten gleichen Preise verschieden große Produktionskosten in Abzug kommen, entsteht für die ergiebigeren ‚Grundstücke ein UÜberschuß über die aufgewendeten Kosten, die .Grundrente, ein Überschuß, der um so größer ist, je ausgezeichneter die mechanischen und chemischen Eigenschaften des einzelnen Grund- stückes sind. Die Grundrente wird also bestimmt durch die Differenz in den mechanischen und chemischen Eigenschaften des unergiebigsten Grundstückes, dessen Anbau zur Deckung des Bedarfes noch not- wendig ist, und der ergiebigeren Grundstücke. Da nun die Erhaltung und Vermehrung dieser Eigenschaften von der menschlichen Tätigkeit abhängt, ist die Grundrente der mächtigste Sporn, durch Steigerung des Bodenertrages für deren Erhaltung zu sorgen. Die Grundrente bietet diesen Ansporn auch da, wo sie sich als Folge einer günstigen Lage, z. B. zum Markte ergibt und nicht als ein durch die mechanischen und chemischen Eigenschaften des Grund- stückes bedingtes Ergebnis erscheint. Sie wird hier einmal ein Ansporn, die Verkehrswege zum Markte zu verbessern, denn je besser die Verkehrswege, desto billiger die Transportkosten zum Markte, desto größer also der Überschuß des Preises über die Kosten und desto höher die Grundrente. Außerdem. aber führt sie zu dem Bestreben, auf den günstig gelegenen Grundstücken die mechanischen. und chemischen Eigen- schaften des Bodens zu steigern. Denn je günstiger die Lage zum Markte ist, desto größer ist auch die Rente, welche infolge der Steigerung dieser Bodeneigenschaften dem Grundeigentümer zufällt. Je 14 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. günstiger daher die Grundstücke zum Markte gelegen sind, desto mehr findet eine Steigerung der Intensität des Landbaues statt, ebenso wie hier die Meliorationen am frühesten und energischsten in Angriff genommen werden. Die Höhe der Grundrente hängt aber auch noch ab von dem Überschusse an Geld über die aufgewendeten Kosten, der aus dem Verkauf der hergestellten Produkte erzielt wird. Er hängt also nicht bloß ab von der Menge und Art der hergestellten Produkte, sondern auch von dem Verhältnis dieser Menge zur vorhandenen Bevölkerung. Selbst bei relativ abnehmendem Bodenertrag kann die Grund- rente steigen, wenn infolge des Anwachsens der Bevölkerung die Nachfrage nach Produkten zunimmt. Wird dann statt zu Meliorationen und besseren Betriebssystemen zum Anbau weniger ergiebiger und schlechter gelegener Böden ge- schritten, so muß der Produkteppreis steigen bis zum Betrag der Kosten, ‘welche der Anbau auf dem unergiebigsten und am schlech- testen gelegenen Grundstück, dessen Anbau zur Deckung des Bedarfes noch nötig ist, erheischt. Dieser Preis wird dann auch für die auf den bisher schon angebauten truchtbaren und besser gelegenen Grund- stücken erzielten Früchte gelöst. Da aber ihre Bestellungskosten gleich geblieben sind, wächst somit der Überschuß des Preises über die auf- gewendeten Kosten, den diese Grundstücke abwerfen: ihre Grund- rente. Schließlich kann es kommen, daß alle überhaupt anbaufähigen Flächenstücke in einem Lande, selbst die unergiebigsten und schlechtest gelegenen, angebaut sind. Steigt die Bevölkerung weiter, so werden auch die Fruchtpreise noch weiter steigen und dann kann es geschehen, daß selbst für die auf den schlechtesten Grundstücken erzielten Früchte Preise gelöst werden, welche nicht nur die darauf verwendeten Kosten decken, sondern noch einen Überschuß über diese abwerfen. Auf solche Weise gelangen auch schlechtere Grundstücke zu einer Grundrente. In diesem Falle ist also das Steigen der Grundrente nicht durch die Zunahme der chemischen und mechanischen Eigenschaften des Bodens bedingt, sondern eine Folge davon, daß er als Standort der land- und forstwirtschaftlichen Produktion nur in beschränkter Menge vorhanden ist und daß die Menge Boden, die schon von Natur mit ausgezeichneten mechanischen und chemischen Eigen- schaften ausgestattet ist, noch weit beschränkter ist. Diese Steigerung der Grundrente ist also eine Folge des Monopolcharakters des Bodens. e) Die forstliche Bodenrente!). Bei der forstlichen Bodenrente bestehen gegenüber jener der Landwirtschaft einige in sich begründete Eigenheiten. Im allgemeinen bleibt sie in bezug auf ihre Höhe gegenüber der Landwirtschaft zurück, was ja auch naheliegend ist, da der 1) Endres Lehrbuch der Waldwertreehnung und Forststatik. Der Boden. 15 Forstwirtschaft im Verhältnisse zur Landwirtschaft nur die schlech- teren Böden in den schlechteren Lagen zugewiesen sind. Dafür kommt der Forstwirtschaft aber der unzweifelhafte Vor- teil zu, daß sie den Böden von minderer Beschaffenheit und in ungünstiger Lage selbst dann noch eine Bodenernte abzuringen vermag, wenn dies im Wege der Landwirtschaft oder auf andere Weise nicht mehr möglich ist. Die Höhe der Bodenrente selbst wird der Hauptsache nach bedingt: 1. Durch die verschiedene Ertragsfähigkeit des Bodens. Daß eine bedeutende Verschiedenheit in der Ertragsfähigkeit des Waldbodens besteht, darüber ist wohl kein Zweifel; es beweist uns dies nicht nur die tägliche Erfahrung bei der Abnutzung der ver- schiedenen Holzbestände ein und derselben Holzart gleichen Alters, sondern es geht dies auch aus den mannigfaltigen Ertragsabstufungen der Ertragstafeln in unzweifelhafter Weise hervor. 2. Durch die unterschiedliche Lage zum Marktorte. Die günstigere oder weniger günstige Lage zum Marktplatze ist in der forstlichen Produktion für die Größe der Bodenrente in- soferne von besonderer Bedeutung, als die forstlichen Produkte keinen weiten Transport vertragen. Ausgedehnte Waldflächen liegen meist vom Holzmarkte sehr entlegen: Wenn diese nun mangelhaft und ungenügend durch Verkehrsmittel mit dem Marktplatze verbunden sind, so vermögen sie wegen der Ungunst dieser Lage entweder eine Bodenrente gar nicht oder nur eine sehr niedere abzuwerfen. Ebenso ist die vertikale Erhebung der Waldflächen von besonderer ‘ Bedeutung, weil die Bringungskosten durch diese sehr ungünstig beeinflußt werden. 3. Durch die Zunahme der Bevölkerung und die Verbesserung der Verkehrsmittel. Wie an späterer Stelle gezeigt werden soll, erfahren die Holz- preise eine fortlaufende Steigerung infolge des vermehrten Absatzes und der vermehrten Nachfrage durch das Zunehmen der Bevölkerung in waldarmen Gegenden. Durch die erhöhten Preise ist eine Zufuhr aus weiteren Entfernungen aus waldreichen Gegenden möglich, namentlich wenn der Verkehr durch die Eisenbahnen vermittelt werden kann. Auf solche Weise kann in ausgedehnten Gebieten, in welchen bisher aus Mangel eines Absatzes der Produkte eine Boden- rente nicht erzielt wurde, eine solche mit einem Schlage durch den Ausbau einer Eisenbahn erreicht werden. 4. Bei einer besonderen Kategorie von Wäldern tritt dagegen die Erzielung eines Ertrages und einer Bodenrente gegenüber anderen Momenten in den Hintergrund. Es sind dies die sogenannten Wohlfahrtswälder, Schutz- und Bannwaldungen, bei welchen das allgemeine „Öffentliche” Interesse infolge eines Wohlfahrtszweckes an der Spitze steht. | Man wird bei dieser Art von Wäldern unter Umständen von der Erzielung einer Bodenrente ganz absehen können, wenn dies im Interesse der Erreichung des Hauptzweckes gelegen ist. 16 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. f) Die Arbeitsrente. Die Arbeitsrente ist in der Forstwirtschaft insofernd nur von geringem Belange, als sie nur erreicht werden kann, wenn der Wald- besitzer seinen Wald selbst bewirtschaftet, was wohl nur beim Klein- besitze anzunehmen ist. Aber auch selbst in diesem Falle ist die Arbeitsrente von geringer Bedeutung, da — wie bereits an früherer Stelle hervorgehoben worden ist — die Waldwirtschaft arbeits- extensiv ist. 10. Der Kapitalzins. a) Begriff, Der Kapitalzins oder die Kapitalrente ist der Ertrag, der vom Kapital als solchem bezogen wird, beziehungsweise das Einkommen, welches der Kapitalbesitzer als solcher bezieht. Das Verhältnis des Kapitalertrages zum Werte des Kapitales heißt Zinsfuß. Bezeichnet man mit J den Kapitalertrag, mit K das Kapital, so drückt der Quotient 2 den Zinsfuß aus, auf die Werteinheit des Kapitales bezogen. Prozent nennt man den Ertrag (Zins) vom Kapital 100. Man bezeichnet dasselbe allgemein mit p. Es verhält sich stets: 100 J K:100=J:p daraus Der, Unter landesüblichem Zinsfuß versteht man den Durchschnitts- zinsfuß sicher angelegter Kapitalien. Der Kapitalzins wird bezogen entweder als aus eAtuneenie d.h. vertragsmäßig bedingter Kapitalzins, so als Darlehens-, Miet- und Pachtzins, oder vom selbstwirtschaftenden Eigentümer als berech- neter, natürlicher Kapitalzins oder Kapitalertrag. Hier gewinnt der Unternehmer vom Kapital, welches er in seiner Unternehmung an- legt, einen Ertrag, den er sich aus dem Gesamtertrage des Unter- nehmens herauszurechnen hat. In der Forstwirtschaft sind demnach alle Kapitalzinsen berech- nete, natürliche Kapitalzinsen und nur dann, wenn von dem Wald- besitzer ein ganz bestimmter Wirtschaftszinsfuß gefordert wird, besteht ein ausbedungener Zinsfuß. b) Der Zinsfuß und seine Bewegungen. Jedes Kapital zeigt die Tendenz nach Ausgleichung des Zuwachs- prozentes, d. h. nach einem einheitlichen Zinsfuße, indem die Kapi- talien den Anlagen mit schlechterer Ver,insung entzogen und solchen mit besserer Verzinsung zugeführt werden. ‚Der :Kapitalszins. ale ei 17 »» »Diese Ausgleichung begegnet jedoch wieder; Hindernissen und ‘Widerständen von.Markt zu Markt und Land zu Land... Man. bringt nicht immer Kapitalien aus dem:Inlande ins Ausland oder umgekehrt, weil hier das Mißtrauen vor den fremden Rechten und Gewohn- heiten einwirkt. Andere Hindernisse bestehen. auf demselben Orte mit Rüeksicht auf das Interesse der Gläubiger und Schuldner wegen der ‘Sicherheit der Anlage und insbesondere auch mit Rücksicht auf den Termin des Darlehens. Daraus erklärt sich der Unterschied des landesüblichen vom kaufmännischen Zinsfuße und ebenso die Ver- schiedenheit des Zinsfußes bei Anlagen mit verschiedener Sicherheit. Es ist jedoch selbstverständlich, daß für diese Tendenz2.der Verall- gemeinerung des Zinsfußes nur der reine Zins entscheidet und daß die Kosten, die Wagnisprämien usw. dann immernoch zugeschlagen werden müssen. Beim stehenden oder fixen Kapitale sind.die Schwierigkeiten, Kapitalien aus ihrer konkreten Anlage zu entziehen und für andere ‚Anlagen zu verwenden, größer als beim flüssigen Kapitale, da sie nur langsam zurückgegeben werden, und darum sind auch die Hinder- nisse für die Einheitliehkeit des Zinsfußes ebenfalls größer. | Vergleicht man den Zinsfuß von Land zu Land, so findet man in den reichsten Volkswirtschaften den geringsten Zinsfuß und um- gekehrt z. B. beträgt derselbe in England 2!/,%/,, bei uns 4°). Verfolgt man die Entwicklung des Zinsfußes von Zeit zu Zeit, so bemerkt man im allgemeinen eine Tendenz zum Fallen. Diese Tendenz wird immer dann aufgehoben, wenn es gelingt, neue Kapitalsverwendungen, besonders gewinnbringender Art, zu finden. So ist der Zinsfuß im ‚vorigen Jahrhundert allgemein zur | Zeit der Eisenbahnbauten gestiegen, da hier durch die Auffindung ‘dieser neuen und großartigen Kapitalsanlagen eine große Nachfrage nach Kapitalien geschaffen worden ist. Erst wenn eine solche Kapitalsnachfrage entsprechend befriedigt, wenn. die Kapitals- ansammlung nachgekommen ist und die Nachfrage überflügelt, tritt die fallende Tendenz des Zinsfußes wieder in Kraft. Das ist nun in Europa in letzter Zeit, seit mehr als zehn Jahren, wieder der Fall. Eine sehr verbreitete Meinung geht dahin, daß der Zinsfuß im Zusammenhange mit der Geldfülle stehe. Je mehr Geld zur Verfügung sei, desto geringer müsse der Zinsfuß sein. Das ist aber in dieser Allgemeinheit nicht richtig, denn die Vermehrung der Geldmenge drückt sich in einer Minderung der Kaufkraft des Geldes und nicht in einem Sinken des Zinsfußes aus. Geldmarkt und Kapitalsmarkt werden oft als gleichbedeutend angesehen, was aber nicht zutrifft, da auf dem Geldmarkte der Preis des Geldes, auf dem Kapitals- markte der Zinsfuß bestimmt wird. c) Der forstliche Zinsfuß. -Der forstliche Zinsfuß ist der Ausdruck für die Rentabilität der in der Forstwirtschalt tätigen Kapitalien. Er kann daher keine be- stimmte, gegebene Größe bilden, sondern eine variable, welche von Riedel, Waldwertrechnung. 2. Aufl, 2 18 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. der Betriebsart, Holzart und den sonstigen Wirtschaftsverhältnissen abhängt. Anderseits sind die Kapitalien in der Forstwirtschaft zum größten Teile den fixen zuzurechnen und darum ist die Ausgleichung des Zinsfußes von größerer Schwierigkeit, da die Kapitalien aus der ' Wirtschaft nicht beliebig zurückgezogen werden können. Auch kann der landesübliche Zinsfuß nicht unterstellt werden, weil alles, was die moralische Gewißheit vermehrt, den Bodenertrag zu beziehen, ein Sinken des Zinsfußes herbeiführt, und zwar: 1. Die Sicherheit des Waldbesitzes. Sie ist gegenüber allen anderen Kapitalsanlagen und Unternehmungen ohne Übertreibung eine der größten, weil die Gefahren, welche dem Waldbesitze drohen, nur sehr geringe sind und keine solche Rückwirkung auf die Schmälerung des Ertrages ausüben, als es in ähnlichen Produktions- zweigen, beispielsweise der Landwirtschaft, der Fall ist. Diese Ge- fahren bestehen in Verheerungen durch Feuer. durch Insekten, durch Stürme, Schneebruch, Hagelschlag und Dürre. Wie gering der durch Feuer verursachte Schaden ist, zeigen uns am deuütlichsten die statistischen Nachweisungen. Es betrug beispielsweise die durch Brand zerstörte Waldfläche in Preußen von 1882 bis 1892 0'016°/,, in Österreich von 1881 bis 1890 0'0135°/,, und zwar entfällt auf 7400ha 1ha Brandfläche mit einem Durchschnittsschaden von 385K. Diese Schadensziffer ist so geringfügig, daß sie ohne weiteres unbeachtet bleiben kann. Ähnlich verhält es sich auch mit den übrigen Schäden, welche durch Sturm und Insekten dem Walde zugefügt werden. Sie sind womöglich noch unbedeutender, da wir bei sorgsamer Wirt- schaft diesen in weitestgehender Weise vorbeugen können. Zudem werden im Falle des Eintretens meist nur verwartbie und abständige Hölzer betroffen, die bei dem heutigen Stande der Verkehrsmittel ohne nennenswerte Einbuße verwertet werden können, weil das forstliche Haupterzeugnis, das Holz, nicht in dem Grade dem Verderben ausgesetzt ist, wie Erzeugnisse anderer Gewerbe, z. B. jene der Landwirtschaft. “Die Spät- und Frühfröste, Hagelschäden werden bloß den Kulturen in fühlbarem Maße schädlich, sie treten aber nur in so geringem Umfange auf, daß sie nicht einmal statistisch nachguWiohn werden. Die Sicherheit des Waldbesitzes ist auch größer als jene der bestfundierten Kapitalsanlagen in Staatspapieren. Kursstürze zur Zeit von Kriegen oder politischen Unruhen, wie sie bei den Staats- papieren eintreten und den Wert der letzteren auf lange Zeit ungünstig: beeinflussen, sind beim Waldvermögen nahezu ohne Ein- fluß. Wenn auch vielleicht eine Verwertung der erzeugten Produkte in dieser Zeit nicht möglich ist, so erleidet die Produktion durch derartige Umstände dennoch keine Einbuße, weil die Produkte für die Verwertung nach Eintritt besserer Zeiten aufgespeichert werden können. Dieser Sicherheit wegen werden darum gerne große Ver- mögen in den Bodenwirtschaften, hauptsächlich aber im Walde an- gelegt. Der Käufer rechnet mit der Tatsache, daß die Bodenwirt- Der Kapitalszins. 19 sehaften hinsichtlich der Rentabilität (Verzinsung) gegenüber anderen Unternehmungen und Kapitalsanlagen zwar zurückbleiben, dafür aber an Sicherheit diese wiederum übertreffen. Der Besitzer einer Boden- wirtschaft begnügt sich in Erwägung dieses Vorteiles mit einer geringen Verzinsung und verzichtet daher von vornherein auf eine Verzinsung in der Höhe des landesüblichen Zinsfußes. Zudem be- dingt der Waldbesitz, insbesondere wenn er einen Großgrundbesitz bildet, was gerade beim Walde meist der Fall ist, auch noch andere angenehme Besitzfolgen, wie die Ausübung der Jagd, der Fischerei, des Wahlrechtes und das Bewußtsein des Besitzes an und für sich, welche für einen gewissen Zinsenentgang ebenfalls entschädigen. 2. Das Sinken des Zinsfußes mit steigender Kultur. Diesem allgemeinen volkswirtschaftlichen Gesetze müssen wir in der Forstwirtschaft dann Rechnung tragen, wenn wir es mit langen Produktionszeiträumen zu tun haben, bei welchen die ersten Anlage- kosten weitab von den seinerzeit eingehenden Erträgen gelegen sind. Je länger dieser Zeitraum ist, desto mehr wird dem Zinsfuße eine Tendenz zum Sinken beigemessen werden können. 3. Das Steigen der Holzpreise. Die Preisstatistik bestätigt, daß die Holzpreise mit dem Fortschreiten der Zeit ebenso eine steigende Tendenz aufzuweisen haben, wie die Preise der übrigen Bodenprodukte, und zwar einerseits als Folge einer fortschreitenden Geldentwertung, anderseits als Folge eines. verminderten Angebotes und einer vermehrten Nachfrage, bedingt durch die Erschließung neuer Verwendungszwecke sowie durch die Verbesserung der Transportmittel. So besteht heute ein Export von Holzstoff- und Holz- sehnittware nach überseeischen Ländern; es herrscht demnach gegen- über der Landwirtschaft gerade das umgekehrte Verhältnis. Während diese von der überseeischen Konkurrenz durch Einfuhr der land- wirtschaftlichen Produkte mächtig zu leiden hat, hatte die Forst- wirtschaft von dieser Konkurrenz bisher wenig zu befürchten. Diese allmäbliche Preissteigerung ist statistisch äußerst instruktiv in der „Vierteljahresschrift für Forstwesen“, und zwar in den Jahrgängen 1899 bis 1901 für die Zeitperiode von 1848 bis 1898 von Hofrat Prof. A. v. Guttenberg nachgewiesen. Sie beträgt nahezu ausnahmslos 1 bis 1°5°/, und geht in einzelnen Fällen selbst bis zu 2°/, und mehr, letzteres insbesondere in der Bukowina und in Galizien. (Siehe die folgenden Tabellen.) Aus ‚diesen Preisnachweisungen geht auch hervor, daß die größte Steigerung des Preises bei den starken Sortimenten der Nadelhölzer eingetreten ist. Dagegen haben die geringeren Sortimente, wahrscheinlich weil die allgemeinere Verbreitung der Durchforstungen und die herabgesetzten Umtriebszeiten ein vermehrtes Angebot be- dingen, zwar.auch eine Preissteigerung zu verzeichnen, doch bleibt die- selbe gegenüber dem Starkholze zurück. Nahezu keine Preissteigerung ist dagegen beim Buchenbrennholze eingetreten, im Gegenteile ist seit dem Jahre 1878 ein Preisrückgang zu verzeichnen, wie aus der Nachweisung im Jahrbuche der Staats- und Fondsgüterverwaltung für das große Buchengebiet des k. k. Wienerwaldes markant hervorgeht, ,%* Me 0 I. Die volkswirtschaftlithen Grundlagen der Forstwirtschaft. Treue: ungs- 8 "Nutzholz Brennholz ||— BOB R Br 3 Nutzhols] BESORE ee Name der Domäne, S 2 = u z Anmerkung E2 u 2 E en be sa 28 1ejElEla|Rı } Kronen. Y | BERE I. Niederösterreich. | | ; | 1848| 932] 8°— | 5°48| 4741-1110 0:3101 Wipmarwaldı u. A808 16"20112:60| 6:20] 4.82] —|—- | — . 18381 - | —ı 32] 20 —= | I wian: (Maske) | 1898| — | — 11-10] —|- 10:3]1°0 1867| — | 696 | 5:60] 3:80 —— || —I— Goldegg 1897| — 110° | 6:60] 6:20) — 120516 1867 |122°—| 9-36, 740] 6:68 — | | —)- || Preisabnahme Walpersdort | 1897| 22° 946 | 470 5 — o0— 15110] if eo jiıısıs| — | 8886|) #10] 1.92) —— | —— Weitra (ebene Forste) |jg9g| — 110—| 870] 460 — 21 lzolrs 1848| — | 8356|) 252] 178) —i— || —— „ ...(@ebirgsforste) | 1898| — 1172| 7-40 en — [2:4 | 22]2°4 1877 | 22261314 | 6—| 4.10) —|— | —|— Bonnberg f 1898 | 23°06114:22 | 6°94, 460 02104 | 0706 ae 1848| £—| 2— | 2400| 2—| —— | Btikengtein 4 1898 | 10°—| 820|| 470 2,10 1°61°4 | 1740-1 Gutenstein, Schwarzau f|1848| 2:50) 2:50 || 2—| 2—| —|— | — ‘und Hohenberg . . 11898! 7-06| 6:60] 3:-—| 2°40) 2,120 | 0-8/0°4 | 2. Oberösterreich. 1849| — | 9834| 3:80| 2681| —— || —ı— Aurach'. A 1897 | — 11170 || 640) 4:80| —|0:41 11112 1848| — | 5041 3:20] 270) —— || —i— Alfargau : N 1898| — 11-98 | 3-80] 3201 —I14 0310-4 1852| — | ros|| 293] 1641 —ı— | — Sheutee { 1897| — | 912) 3:40] 1:80) — 1:0|0:5/0°4 1850| — | 6:20) 2:68| 1:80) —— || —|— Gosau = 1897| — | T88 | 3:92| 318° — 0-9 | 1623 1869 | 8°—| 9-14 || 3:26] 2:08) —|— | —— ee > | 1896 | 10.84112:56 | 5:50] 370 11112 11.922 \ 1871| 584110:52 | 5941| 2.981 —|— | —|— ER ESIER. { 1897 | 13-92|10-26 || 628] 5-88] 3°4|— || 0:2)0°7 a 5 3. Salzburg. 1850| 13°—|1150 | 910) 7—| —— | —|— | Salzburg (loko Salzach) || 1808 13:5015°— | 840| 7-70 0:40:6| —0r2 ; 1848| — | 5801 — | 240 —— | —I— Flachau, Hallein . = el _ a a 1848| — | 5201 — | 1:90 Pongau, St. Johann { 1893| — | 8601 — | 2901 —10|| — 0-8 ae Der Kapitalszins.: +... 04; 21 Teuerungs- =. KPese Name der Domäne sl - T81 13121312 pajAmmakung SEHEIHRHBHE Kronen Pinzgau, Zell am See . (1se| > Ew er RR 1:5 e2 10 Lungau, Tamsweg . | 2. j Än ie = Bi 7 10 11 10 4. Steiermark. | i Br : | en a = Trautenfels . . Nee > ei © # 69 22 43 Landsburg . ! ei .. n 7 1411-9 12 1:6 Neudau - 11898 | 18:08110-40 16-1440 11214 0823 5. Kärnten, Krain und | | Küstenland. | j | rare . ra: oa hal ze sol Wolfsberg . N 10 = Eh se 3 m 09 21 1:5 Be le ee Kanal ehe | Schneeberg-Krain 6 N 100) En er a a pe 20 3.yloa Gottschee {sr 820 580 086] = |aeb2lı3) mer A ei Tarnowanerwald... (los = haar zo0Bao = Dolodıe a Bee 1 PH Be er Pole Pr a | | HR 6. Böhmen. | = | Erzgebirgestaatsforste . { 2 an re Fir A 19 1-9 1-7 in) ? Prager Markt . : { e. 2 a, Ba a “a 17 Z| Neuhaus . { un dee Be Sa 12 0308. 23 I. Die volkswirtschaftlichen Grundlagen der Forstwirtschaft. Nutzholz Brennholz —— Teuerungs- ' prozent=c f Nutzholz|| Brenn- holz — Anmerkung 2 Name der Domäne B 2 = = [212131713 | <ı3| ® :/3131:]33 N E ae , E E Kron nn * | 1836 | 5°54| 441 55056] 1-1 er “ 11898 | 20 50 11972 Ran 2124 17414 a 1855| — | 3870| 218260 — | — i—|—| Bistritz i. Böhmerwald [1897 — 13:88 5505 Er I 310418) ö RN 1858| — | 472 3502.30 — BAR RR Bischofteinitz . | 1898 — 11624 T— 640 — 3111820 1848| 554 6922| 24 | ——| — | Rothenhaus . alas 16841720 5 2218| 16 Rn 1850 | 29-—|15°80 4401844 | —- | — | — | — " 11898 | 32°30|26°26 | 7°50,6°80 |0:2]1°0 |11'1j1°4 Ä 1888| 9— Tr lssoleso | — || — FriedJand { en 1524 97 11:611:6 |1:0.0°9 |1860| 8:86] 7:60 las0lano — | — || — h LAnDERE 2 1898 115° 16° |9— 7:80 1:3|1°8| 1718. RN AE { 1848 |25°86| 540 3:66 268 — 1 1 — — m "1/1898 | 266011570 | 740,660 02]21 1418 Re 1851 | 12:20] 7:30 | 2761234 1-1 — | 1 — i aa 1898| 2622.80 6405.34 1,624 1717 | | - | da f| 1861 |15°84| 8:34 | 4081330 | — _|—| Dobfis "11898 | 26°—17°50 Ban zara 1214 Be | | H x 1848 | — | 420 35272 — —|—|— j Pürglitz { 1898| — 12:76 5745.44 — 22 13l13 || | ! > 1872 |1—|12:52| 520 111 —|—- Stadt Filsen N 1898 | 27:50/18-40 | 760/620 11-414 1:3108 7. Bukowina. | eh | | 0 | ? 1841| 448. ,— 10800084 || — | —|— Forstbezirk Rewna . . { 1900 110°88 — ||4742:30 |1:5) — | 2811-7 1841" 438 — 15000901 — | — | —|—! 5 Franztal “ 1900| 13°58| — 13:96]1:62| 1:9) — | 1:61°0. ; 1841| — 1.— 1270 — I] 1-1 — Stadt Czernowitz . k 1900| — | — 7201 — 1a —_ 16 1841 — 108 — | - I 12121 Dornawatra . { 1900 BEE ae 10. 1 N I 311 — | — Strazza . rss EB DR din ck Ye I za EN ENT 19001 — | #541 — | — |- 38 -)— 8. Galizien. dc Hl | | 1850 1'38 110) — = Staatsforste . . . . . { 1895 346 3:52 20 2:6 ER ER 1859 | 1:86) 0:50 074048 | — | — | — | — ee er 784 274 | 114/062 |3:914:6 | 1'2)0°6 f N | i } Der Kapitalszins. 33 Die Durchschnittspreise betrugen: Scheiter hart Prügel hart Gulden 1848 254 160 1858 417 2:50 1868 3:40 165 1878 3:65 180 1888 325 1:30 1898 3:25 1:30 In welcher Weise wirkt nun diese nachgewiesene Preissteigerung auf die Höhe des Zinsfußes? er Ist der gegenwärtige Wert der jährlichen Abtriebsnutzung in der normalen Betrieb:klasse — A, und das Zunahmeprozent der Holzpreise — t°/,, ferner das gesuchte Prozent — x, so ist der Wert aller in Zukunft eingehenden Erträge: A 10£-,. 1:02 1.01% ee eh er ah Ber Dr PEN Au 10 p®% Au 10t , 10t2 101% 00x = A, 10p Op: "7 T0p®,° Für diese unendliche fallende Reihe ist der Summenwert ap a 10t 10t da ferner ln und Top 10t 10t a EEE | “ei 10t 0 0108 10p 108 10p 10p end 101-147 und 10p=1 470g t 100 +t Ss 14500 100 100 +t P A rei PER. 0. 100 a 100 +t somit: 00x Au pt? 1 100 +t 00x p—t ’ 94 lI. Die forstwirtsehaftlichen: Grundlagen. BE aa MO Da t gegenüber 100 verschwindend klein ist, kann — ——— aa 4 100-+t gesetzt werden, und es ist sodann! x= p. —t. Der gegenwärtige, geforderte Wirtschaftszinsfuß muß demnach um den gleichen Prozentsatz vermindert werden, um welchen die Holzpreise im Verlaufe der Zeit steigen, wenn das gleiche Ergebnis erzielt werden soll wie mit Anrechnung .der zunehmenden Holz- Bre®: Da gegenwärtig der Zinsfuß für sicher angelegte Kapitalien 350), beträgt, so würde unter Berkokeighüißnng, eines Preiszuwachs;, prözentes von 1°/, der forstliche Zinsfuß 2!/,%/, betragen. Dieser forstliche Zinsfuß bewegt sich in den Grenzen an 2°/, und 30/,, was aber nicht ausschließt, daß bei sehr hohen Umtriebszeiten ein noch geringerer, bei niederen Umtriebszeiten ein höherer Zinsfuß den forstlichen Wertbereehnungen unterstellt werden muß. Da aber das Preiszunahmeprozent nur bei den Holzerträgen zu berücksichtigen ist, folgt von selbst, daß bei den sonstigen Erträgen und Ausgaben der landesübliche Zinsfuß he gelegt werden muß. Il. Die forstwirtsehaftlichen Grundlagen. 1. Allgemeines, Jeder forstlichen Wert- und Rentabilitätsberechnung muß die örtliche Feststellung der Roherträge und der Ausgaben vorangehen; diese wird dort, wo eine geordnete Wirtschaft durch Aufstellung eines Einrichtungsoperates besteht, keinen Schwierigkeiten begegnen, weil durch die Evidenzhaltung der Forsteinrichtungswerke das Material für diese Erhebungen geliefert werden soll. — Wir sagen „soll”, weil der Evidenzhaltung der Forsteinrichtungswerke selbst in geordneten ‚größeren Haushalten oft eine ungenügende Sorgfalt gewidmet, in der Regel aber das auf solche Weise gesammelte wertvolle Materiale für lokale Wirtschaftszwecke, d. h. zur Aufstellung einer örtlichen Ertrags-, Kosten- und Preisstatistik nicht verarbeitet wird. In dieser Richtung als nachahmenswert stellen wir die Nach- weisungen zum Grundlagenprotokoll für die Waldrevisionen in der x X, Staatsforstverwaltung hin, wie sie in dem Jahrbuche der k. k. Fondsgüterverwaltung vom Jahre 1893. veröffentlicht sind. Tabelle I liefert für den Zeitraum eines Dezenniums den Aus- weis über die vorgekommenen Veränderungen im Besitz- und Lasten- stande nach dem Kataster. . Veranschlagungen des Rohertrages. 25 Tabelle II eine Zusammenstellung der durchgeschlagenen Be- stände nebst Vergleichung der hierbei gewonnenen mit den geschätzten Holzmassen. Es erschiene uns wünschenswert, wenn hier bei: den einzelnen Beständen noch der erzielte Gelderlös angegeben: wäre behufs Ableitung der Qualitätsziffer pro.1l fm? für die verschitdenen Standortsklassen und: Altersstufen. Tabelle III eine Zusammenstellung der erfolgten EN Haubarkeits-, Zwischen- und außerordentlichen Nutzung, sowie der nach Haubarkeits- und Zwischennutzung gesondert ausgewiesenen, zufälligen Ergebnisse, getrennt nach Sortimenten unter Beifügung der: bezüglichen Raummaße und des Festgehaltes, sowie des Geld- wertes. Tabelle IV. Ikeelsiehnng des Einschlages mit-dem präliminierten Hiebssatze sowohl hinsichtlich der Holzmasse als auch der Ab- triebsfläche. Tabelle V. Zusammenstellung der vorgenommenen, nicht plan- mäßigen Nutzungen. Tabelle VI. Far HInsEeSteleng der ausgeführten Kulturen, deren Kosten .ete. Tabelle VII. A inestellfig der für die Bedeckung der Einforstungsgebühren präliminierten und wirklich abgegebenen Holz- und Streumassen. Tabelle VIII. Ausweis der Roherträge aus der Haupt- und Nebennutzung und den Nebenwirtschaften, sowie der Gesamtkosten und Reinerträge dieser Betriebszweige. : Wie zu ersehen, liefern die Tabellen II, III, vI und VIII ganz worrägliche und sichere Grundlagen für die Durchführung von Wert- , berechnungen:. und. wäre es daher angemessen, sämtliche Dezennal- nachweisungen gesammelt dem letzten Revisionsoperate Halan- schließen. 2. Veranschlagungen des Rohertrages, beziehungsweise der Einnahmen. Ä A. Abtriebsnutzung. Der Wert der Abtriebsnutzung ergibt sich aus dem Gelderlöse, welcher für. die angeiallone Holzmasse erzielt wird. a) Mäterial- oder Naturalertrag. Soll derselbe für ganze Wirtschaftskörper oder für Waldflächen von größerer Ausdehnung ermittelt werden, so hat dies nach den Grundsätzen der Forstbetriebseinrichtung zu geschehen, und zwar: 1, durch Erhebung des wirtschaftlichen Zustandes; 2::durch »die-Ermittlung des Zuwachses und Holzvorrates; 3. durch die eigentliche Ertrags- oder Etatsbestimmung. 96 II. Die forstwirtschaftlichen Grundlagen. Liegt ein Einrichtungsoperat bereits vor, so sind ‘die Ertrags- oder Etatsbestimmungen und deren Grundlagen vor ihrer Vek auf die Richtigkeit zu prüfen. Kommen dagegen nur Flächen von geringer Ausdehnung - in Betracht, so erfolgt die Bestimmung des Naturalertrages: 1. durch Vergleich mit den. ee Sara gleichartiger Bestände; 2; durch direkte Masibmermiittfiing mittels Ausklinpiereeil { 3. durch Benützung von Lokalertragstafeln oder, wo solche nicht bestehen, von alleemeinen Holzertragstafeln. Die verbreitetsten Holzertragstafeln sind in Österreich j jene von Feistmantel, welche für die Holzarten: Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer, Buche, Eiche, Pappel und Linde -- in Abstüfungen von 10 zu 10 Jahren — die Holzmasse, den laufenden und den Durchsehnitts- zuwachs für 9 Standortsklassen angeben. Als ein fühlbarer Mangel muß es jedoch bezeichnet werden, daß dieselben hinsichtlich der mittleren Bestandeshöhe als Charakteristik für die verschiedenen Unterklassen noch nicht ergänzt worden sind. Die Bestandestafeln setzen stets eine volle ee, —=10 voraus. Ist die Bestockung keine wolle: so wird sie in Zehnteln der vollen, also mit 0'9, 08, 07, 0'6 usw. angesprochen und in diesem Falle die Angabe der Tafeln entsprechend reduziert, z. B.: Die Bestockung wurde mit 0'7 eingeschätzt, die Ertragstafel weist bei dem gegebenen Alter 500 fm? aus, so ist die Masse des Bestandes 500 fm? X 0'7 = 350 fm?. Hiervon ist noch der Aufarbeitungs- verlust in Abschlag zu bringen, welcher im Durchschnitte mit 5 bis 10%, in Gebirgsforsten, wo das Reisig nicht verwertbar ist und im Schlage liegen bleibt, mit 20°/, und noch mehr veranschlagt werben: kann. g® b) Geldertrag. Man unterscheidet einen Geldertrag aus den ‚Hauptnutzungen und aus den Nebennutzungen. Erstere zerfallen wieder in Haubarkeits- oder Abtriebsnutzungen und in Zwischennutzungen, das sind die Durchforstungserträge. Der Geldwert der Abtriebserträge ergibt sich aus dem Ge- samtgelderlöse der angefallenen Holzmasse. Will man den Durch- schnittspreis pro 1 fm aus dem Abtriebsergebnis direkt oder die Qualitätsziffer ermitteln, so muß man den Gesamterlös durch die angefallene Gesamtmasse dividieren, z. B.: Das Abtriebsergebnis beträgt 500 fm?, der Gelderlös abzüglich der Hauer- und Bringungs- löhne 5000K, so ist der Gesamtdurchschnittspreis oder die GRERENEN ziffer 5000 RK 500° —i0K. ' Bon Hat man nun die Holzmasse eines gleichalterigen uni gleich- artigen Bestandes mit 425 fm? erhoben, so wäre ps; dessen Ab- triebsertrag 425 X 10K=4250K. Veranschlagungen des Rohertrages. 27 Ist aus irgend einem Grunde die Ableitung der Qualitätsziffer auf diese Weise nicht möglich, so kann dieselbe aus dem Verhält- nisse des Anfalles der einzelnen Sortimente zum Gesamtanfalle und dem Einheitspreise der Sortimente vorgenommen werden. Gibt z. B. ein Bestand: Werbungs- Preis Lasten Nettopreis Kronen 70%, Nutzholz zu. 16 — 0:70 1530 X 070= 1071 15%, Scheitholz „. 6 — 140 460 X 015 = 069 10%, Prügelholz „. 5 — 1:30 370 x. 0:10 =: :: 037 50%/, Reisigholz „:» 3 — 150 150 x 005—= 007 so ist dessen Durchschnittspreis oder seine Qualitäts- Be ERDE E BRRRE 2 aTB4 KK. Selbstverständlich setzt die Benützung derartig abgeleiteter Durchschnittspreise pro 1 fm? für andere Bestände voraus, daß sie den gleichen Wuchsgebieten und Preisklassen angehören. | In der Regel beziehen sich die Preise des Brennholzes auf das Raummaß (Raummeter) und müssen dieselben erst mit den betreffen- den Reduktionsfaktoren auf das Festmeter reduziert werden. Für die Lösung vieler Fragen aus dem Gebiete der Waldwert- rechnung und forstlichen Statik ist die Aufstellung von lokalen Geldertragstafeln von besonderem Vorteil. Es geschieht dies im allgemeinen in der Weise, daß man die in den Ertragstafeln für die verschiedenen Altersstufen ausgewiesenen Massenerträge mit den. zugehörigen Durchschnittspreisen pro 1 fm? multipliziert. Die Schwierigkeiten für die Feststellung solcher Geldertragstafeln liegen jedoch in dem Umstande, daß sich die Absatz- und Preisverhältnisse innerhalb kurzer Zeiträume ändern können; aus diesem Grunde haben auch solche Geldertragstafeln in die Praxis wenig Eingang gefunden. Da die eingehendere Besprechung des Themas „Aufstellung von Geldertragstafeln” an dieser Stelle untunlich ist, verweisen: wir auf das für praktische Zwecke äußerst instruktive Beispiel: „Die Aufstellung von Holzmassen- und Geldertragstafeln auf Grundlage von Stammanalysen von Prof. A.v. Guttenberg”, veröffentlichtim IV. Heft des Jahrganges 1896 Österreichische Vierteljahrsschrift für Forstwesen. : B. Zwischennutzungserträge. Im allgemeinen gilt für deren Wertbestimmung das gleiche wie für den Haubarkeitsertrag. Die Veranschlagung wird jedoch dadurch erschwert, daß sowohl der Beginn als auch die Wiederkehr der Durch- forstung, ferner deren Stärke und Wiederholung einerseits von -wirtschaftlichen Momenten, anderseits von individuellen Ansichten abhängen, und daß auch die Preisbildung größeren Schwankungen unterliegt, je nach der Nachfrage und der Absatzfähigkeit dieser schwachen 28 II. Die, forstwirtschaftlichen. Grundlagen. Sortimente. Es können .oft die schwächsten Sortimente, z. B. Rechen- stiele und Zaunstecken, Preise inselene talehe ‚selbst jene der ‚besten Sortimente übertreffen. Dessenungeachtet müssen: sie ei den Wertermittlungen . be- rücksichtigt werden, weil sie das Endergebnis vielfach. nicht un- wesentlich beeinflussen. Man wird die Durchforstungserträge ebenfalls am besten durch Vergleich der Ergebnisse gleichartiger Bestände in den verschiedenen Bestandesaltern finden. Dabei wird man aber zur Vereinfachung der Rechnungen die Eingangszeiten entweder von 5 zu:5 Jahren oder von 10 zu 10 Jahren abrunden. Stehen indes keine. anderen: Er- fahrungen in dieser Richtung zu Gebote, so wird man :ebenfalls seine Zuflucht zü Vorertragstafeln nehmen müssen, Ar wii c. Nebennutzungen. Diese betreffen alle aus dem Walde gezogenen Nutzungen, welche jedoch nicht zur Holznutzung. gehören, und zwar: Die Wald- und Waldmastweide, die Gewinnung von Waldgras; Futterlaub, Harz, Rinden, Knoppern, Waldfrüchten, Torf. und Steinen, auch der Ertrag aus der Ausübung der Jagd und Fischerei ist hier- her zu rechnen, ebenso wie die Erträge aus dem kant wirtschafiiohen Zwischenfruchtbau. Für die Veranschlagung sind ebenfalls nur die. örtlichen. Durch; : schnittsergebnisse maßgebend. Im allgemeinen bewegen sich diese Erträge zwischen 2 bis höchstens 10°/, des Gesamtertrages., D. Die Holzpreise. a Es ist bereits in dem früheren Abschnitte über die Preis- bildung darauf hingewiesen worden, daß die Preisbildung der Holz- produkte ebenfalls nach den allgemeinen volkswirtschäftlichen Ge: setzen erfolgt. Diese Ausführungen sollen bezüglich der Holzpreise hier dähidı präzisiert werden, daß die Marktpreise insbesondere von "dem An- gebote und der Nachfrage, die lokalen Preise hingegen von der Lage zum Marktorte beeinflußt werden. Hinsichtlich der Marktpreise ist auch bereits nachgewiesen worden, daß. bei- diesen eine allgemeine Preissteigerung stattfindet und ein Preisrückgang infolge der zunehmenden Nachfrage nicht zu erwarten steht. Es erübrigt somit nunmehr die ErOrWrNuR des Verhältnisses der Iokalan Preise zu den Marktpreisen. ‚In dieser Richtung kann gesagt. werden, daß die, iokaldı Preise fast. ausschließlich ‘nur. von den Transportkosten zum Marktorte beeinflußt werden und dieselben ‚nahezu der Differenz zwischen Marktpreis und Transportkosten gleichkommen. Die Verschiedenheit derselben kann somit nur durch die höheren oder geringeren Transportkosten verursacht werden. ' Weranschlagungen des Rohertrages. 29 ‘Diese hängen wiederum -ab einerseits von- dem- spezifischen Gemischte der Holzart, anderseits aber von der Güte des VER D Transportmittels. a ‚Da das Gewicht für 1fm® lufttrockenes Holz nach N ördlinger für Buche und Eiche 740kg „Tanne „ Fichte 480 „ beträgt, so verhält sich das Gewicht des Nadelholzes zu jenem des Laubholzes annähernd wie 1:15. ‚Mit einer zweispännigen Fuhre können im ı Durchschnitte verführt werden Festmeter: Flachland Hügelland Bergland Holzart Straße | Weg St aße | W»g S'raße Weg Ei hart ‚= 20. | 20 265 02:16 16 1:0 | win pzege legg 40 | 2:4 2-4 1:5 | | Die Anzahl der möglichen Fuhren —=n in einem Tage, bei einer durchschnittlichen Arbeitsleistung von 15km in 8 Arbeitsstunden ist: 8X60Xg.. LKOXE "2d+ga ?2d-+ga £&= die durchschnittliche Geschwindigkeit in einer Minute. a= die Auf- und Abladezeit pro 1 fm? in Minuten. d=die Verführungsdistanz in Metern. Für g=66m 15840 d+33a' a). ee " 2da+t66a Bezeichnet man weiters mit x die Anzahl der Festmeter einer Ladung, so ist die erforderliche Arbeitszeit —= Z in Tagen ausgedrückt, für 1 fm}?: d+33axXx 15841 X x Ass Unter den früher angerebenen Ladungsverhältnissen kann bei Annahme einer Auf- und Abladezeit von a—=2U Minuten pro 1fm? für die Verfrachtung pro Wagen folgende Tabelle abgeleitet werden: 30 11. Die forstwirtschaftlichen Grundlagen. K-| a | Laubholz Nadelholz a 2: | | FE a 2 | Flachland | Hügelland | Bergland Flachland | Hügelland || Bergland = 5 | 1! | DE E |ttraße, Weg |Straße| Weg \Straße| Weg Straße! Weg ||Straße| Weg Straße] Weg EG | Zeitaufwand für 1 fm in Arbeitstagen | | l | | | af 1a ‚0:050/0 056 |, 0'053 0:0F1 | 0'061,0'077 |, 0°047,0:032 | 0-050 0:054 0:054,0°063 1, 1 | 0:058/0°072 | 0:065/0°081 | 0081/0111 | 0:052|0 063 l 0'0580:067 || 0:067/0°083|| 1 2 0073/0103 | 0:089|0:120 | 0:120|0:182 || 0:062|0°080 | 0°073|0'093 || 0:093|0°125 2 3 | 0'089/0:134 0:114,0:156 0'156,0 250 | 0'0730:104 | 0089/0119 0:119/0:167 || . 3. 4 0'1040'165 01380 199 0'199|0°333 | 0'083 0'125 0:104/0°145 | 0:145/0'209 4 5 | 0:125,0°196 | 0163/0239 N 0:239|0°400 || 009410146 | 0:125/0°171 | 0:171/0'251 1) 6 : 0'139/0'227 || 0187/0278 | 02780454 0'104/0'167 || 013910197 || 0°197/0:293 "DE 7 0:152)0258 0:111/0-318 | 0°318|0°526 | 0:115.0°188| 0:152]0:223 | 022310335 | 7 8 | 0:1680:289 | 0'235/0'357 0'357 0'588 | 0'125|0°209 ,0:168|0:249 |, 0:249/0°377 8 9 | 01740320 | 0°260/0°397 I 0'397|0°666 | 0'136 0'230 | 0'174 0'275 | 0'275.0°419 9 | 10 0'190,0'351 | 0:284|0'436 || 0436|0°769 || 0:146/0'251 | 0°190/0'301 |'0:301/0°461 | 10 12 0 23110413 ‚0332/0515 ) 0°5150°910 || 0167 0'293 | 02310353 | 035310546 | 12 14 | 0'263/0°475 | 0:380/0°594 | 0°594|1°000 | 0:188.0'335 | 0'2630°405 | 0'4050:630 | 14 16 0294/0537 | 0,4280 674 0 67411°111 | 0°209/0°377 | 0:294|0°457 | 04570714 | 16 18 | 0:326.0°599 04770752 | 0:752|1'250 || 0230/0419 | 0'326 0509 | 050910798 18 20 10'358 0:661 | 0°525/0°831 || 0'83111'428 || 0'251/0°461 | 0'358/0°561 | 0:561/0°882 | 20 25 | 0:437/0'816 | 0°'648|1'027 | 1'027\1'818 || 0'304.0°566 | 0°437/0°691 ,0:691/1°092, 25 30 | 0:516.0°971 || 0:76711'224 || 1224/2174 || 0'356/0°671 |0°516/0°821 || 0:82111:302 || 30 40 || 0:674,1'281 || 1:009|1°619 || 1'61912°875 || 0:461,0°881 || 0'674/1°081. 1081/11722 || 40 50 10-832 1'591 || 1251/2014 || 2°014/3°571 | 0°55611°091 || 0'832/1'346 || 134612142 50 60 |, 0°99011°901 || 1"493,2°409 | 2 4094349 || 0.671/1:30110'990/1°601 || 1'601/2°562 || 60 70 | 1:14812°211 ' 1'735/2°804 | 2:804,5°000 ,, 0°77611°511 || 114811°861 | 1861/2982 70 80 | 1'306/2°521 | 1°977|3'200 || 3:20015°555 || 0:881/1°712 || 1306/2121 || 2°121)3°402 30 90 || 1463/2831 N 2:219|3°594 || 3°594|6°666 || 0°986!1 931 || 1°463|2:381 || 2381/3822 90 100 || 16213141 2'268)4°050 || 4050 7'142 || 1091/2141 || 1'621/2°641 |, 2641/4242 || 100 u Bei einem täglichen Fuhrlohn von 12 K würden sich demnach die Fuhrkosten im Flachlande auf der Straße pro 1fm? Nadelholz berechnen für die Entfernung von 5km= 0'094 X 12 K=1'112K 10, 04x 19 Ir 2 "15 + E01 X 12, 297% \ 2 ENDLICITH BU. oder pro lfm? und 1km: bei einer Entfernung von 5km= — —=0'26K 1:76K „on n ” B) ” 10 n EA OEATE 017 n) 0 ; Be ee 19 n ” n rn 20 NT u E 015 E) Veranschlagungen des Robhertrages. 31 Für dieselben Verhältnisse würden sich hingegen die Kosten der: Verfrachtung auf einem einfachen Wege stellen: bei einer Entfernung‘ von 5km=0146 X 12K=115K ae x 10, =081%X12,—301 , Ber. S EIERN IEITK 12, = 27, Sg R u DEE IR „003 , und pro 1 fm? und I km: 1.795 bei einer Entfernung von 5km—= 2 — 085 K ar 301K n ” w ” 10 we 10 — (030 n 427K , n ” n ” 15 “ "15 — (028 n 553 K „ - » REN, 30 0277, Ungleich geringer stellen sich die Verfrachtungskosten mittels Eisenbahn, namentlich auf größere Entfernungen. Für die österreichischen Staatsbahnen besteht gegenwärtig folgender Lokalgütertarif h Eilgut | . Frachtgut ] | | ig ng | Wagenlsdungsklasse Spezialtarif Kilometern | liches |mäßigtes pezialtari ‚| Entfernung in |gewöhn- er- | I x I ı A B © N Heller für 100 kg 1 : | | 1— 50 340 | 1:30 130 | 114 | 080 | 0:62 | 050 | 0:62 | 052 ı 0:48 51—100 340 | 1:30 1:30 | 114 | 0:80 | 0:62 | 050 | 062 | 052 | 0:30 101—150 330 | 126 126 | 106 | 070 | 052 | 0:30 | 0:48 | 0:32 | 0:24 151—200 3:30 | 1"26 126 | 106 | 070 | 052 , 0:22 | 048 | 201—300 || .3°20 }:1:20 120 | 098 | 0:62 | 042 | 0:22 | 048 | 0:22 | 0:18 301—400 3:12 11:16 1:16 "070 || 062 | 042 | 0:22 | 048 | 0:22 | 0:18 über 400 312 | 1116 |: 116 | 0:70 || 050. |. 032 | 0:22 | 048 | 0:22-| 0:17 Manipulationsgebühr 10 fer wm ” 28 7 0. #: 16.116. 1-14 12 10 Zur Tarifpost Stückgut II zählt alles Holz unter 5000kg pro Frachtbrief, hingegen zur Tarifpost A alles Holz ohne Unterschied der Gattung und Sorte über 5000kg pro Wagen. Bei ganzen Wagenladungen fällt hingegen in die Tarifpost Spezialtarif 2: Stamm- und Stangenholz, auch roh behauen, gespalten oder gerissen, sowie Scheitholz, Kloben und Kuppelholz, sämtliche über 25m lang, jedoch unter 19m Länge, ferner Faßholz, Schnitt- ; 1) Hufnageols Handbuch der kaufmännischen Holzverwertung und des Holzhandels. 32 II. Die föorstwirtschaftlichen Grundlagen. holz, und zwar: Balken, Sparren, Latten und Leisten, ferner: Bohlen, Planken, Borde und Bretter; in die Tarifpost C: Stamm- und Stangen- holz, auch roh behauen, gespalten und gerissen, sowie Brennholz, Scheitholz, Kloben- und Kuppelholz unter 25m lang, Stock- und Wurzelholz, Reisig und Faschinen, Eisenbahnschwellen, Schleifholz. bis zu 25m Länge; über 25m Länge (bis 4m Länge mit beliebigem Durchmesser und bis 6m Länge und 25cm Maximaldurchmesser) nur beim Bezuge an Zellulose- oder Holzpapierstoffabriken und daher an diese Fabriken adressiert, endlich ‘Holzpflasterpflöckel auch imprägniert und Holz zu Grubenzwecken, Stamm- und Stempelhölzer, Schwellen,: Stege, Schwartenbretter, Schwartenpfähle; für Holzkohle gilt Spezialtarıfpost 3. Außer diesen Normaltarifen bestehen noch eine Reihe von Aus- nahmetarifen und ein Exporttarif, deren Angabe jedoch außer den Rahmen dieses Buches fallen würde. Die Kosten stellen sich demnach auf den österreichischen Staats- bahnen für 1 fm?: | Hartes Weiches | Entfernung in Entfernung in Kilometern krennholz Nutzholz Brennholz Nutzholz kilometern | Kron.e.n ; 1 078 078 0:50 0:50 ne 5 0:92 093 0:59 060 5=* ‚10 311 1:12 072 0:13 10 15 129 132 0:84 085 15 | 20 148 1:51 096 0:98 20 P 25 1:66 170 1:08 120 25 30 1'85 1:89 1'16 1'23 2: 35 2:03 2:09 132 1'35 35 | 40 2:22 2:28 144 1°47 40. | 50 2:59 266 1:68 172 50 | 60 2:96 3:05 +31°92 197 60 70 333 343 216 2:20 70 j 80 370 382 2:40 247 80 ; 90 407 420 2.64 272 90 1 100 4:44 4:59 2:88 2:97 100 2 120 340 3'58 121 2:32 120 150 4:07 429 2:64 278 150 170 3:50 3:50 221 227 170 200 398 398 2.48 218 20 250 479 429 310 ‚310 250 j 300 5°50 5°50 3:63 363 300 F 350- 6 31 631 415 4'15 350 7-7 % 400 Bar 722 4:68 4.68 400 500 884 884 573 573 500 600 10'46 10'46 6:30 630 600 oh N } Da man zu diesen Frachtkosten per Bahn noch die Fuhrkosten zu und von den Verladestellen hinzurehnen muß, so ergibt sich, daß der Bahntransport gegenüber der Verfrachtung erst eiwa bei einer Veranschlagung der Ausgaben. 33 Entfernung von 15km rentabler wird. Bei einer Strecke von 20 km betragen aber die Frachtkosten auf der Straße schon soviel, als bei einer Strecke von 200km auf der Bahn. Bei größeren Betrieben kann man jedoch die Verfrachtungs- kosten per Wagen auf den Straßen und Wegen durch Anlage von Waldbahnen etwa um 30°/, bei dem Betriebe ohne Dampf und etwa. um 50°/, bei dem Betriebe mit Dampf ermäßigen. Wesentlich günstiger als der Eisenbahntransport stellt sich bei weiteren Strecken noch der Wassertransport, welcher bei der Flößerei für 1fm? pro 100km etwa mit 0'82 bis 1'0K, bei der Schiffahrt mit etwa 025 K anzunehmen ist. Zum Vergleiche dienen noch die Durchschnittspreise einzelner Wirtschaftsbezirke in den verschiedenen Kronländern aus jüngster Zeit. (Seite 34 und 35.) 3. Veranschlagung der Ausgaben. a) Die Erntekosten. Das sind die Ausgaben für die Fällung und das Ausrücken, ferner für die Unterhaltung der Wege und Transportanstalten, welche gleichzeitig beim Eingange der Naturalerträge erfolgen und deshalb direkt von dem Preise der Produkte in Abzug gebracht werden. Bei Waldwertrechnungen rechnen wir demnach in der Regel - mit. erntekostenfreien Erträgen. Als Preise werden die sogenannten Waldpreise in Anrechnung gebracht, d. h. der Geldbetrag, welcher am Erzeugungsorte gezahlt wird, weil der Verkauf meist loko Wald stattfindet und die Abfuhr dem Käufer überlassen bleibt. Wird dagegen die Abfuhr zu einem Lagerplatz von der Forst- verwaltung selbst besorgt, so sind von den erzielten Preisen noch die Transportkosten in Abzug zu bringen. Die Fällungskosten sind je nach dem Taglohne und der Betriebs- art verschiedene; bei einem mittleren Taglohne schwanken sie pro 1 fm? Nutzholz von 0'50 bis 100K, pro 1 fm? Brennholz von 0'80 bis 150K. Die Rücker- und Zieherlöhne werden von der Entfernung, ins- besondere- aber von den Terrainverhältnissen beeinflußt; im Mittel schwanken sie pro 1fm? in. der Ebene und dem Hügelland zwischen 0°10 bis 1’00K, im Hochgebirge zwischen 1'00 bis 5'00K und darüber, je nach den Erschwernissen des Terrains. b) Die Kulturkosten. Die Höhe der Kulturkosten hängt in’ erster Linie von der zur Anwendung gelangenden Kulturmethode ab, ferner von den Preisen des Samens und der Pflanzen und den Arbeitslöhnen. Sie schwanken im allgemeinen zwischen 10 und 100 K pro lha und erreichen in besonderen Fällen auch noch höhere Beträge, namentlich bei der Nachzucht von edlen Laubhölzern. Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 3 09.3 09.8 | 088 | 08-7 308508] 5 = ei; ern eett melleH neyosLy — 10, — 098 Er STORE | on TE HORELC ner gpezpeg 'Zungzies "Bungzjes ’Ill 89.7 |88.4 | 804 |8%9 88-07 | 79.6 er ed Ar ee 8 i B x: — 108 — 1099 ni 9921| — Er 78.01 | — VER I RE EIN IN® Prem1oenuugogoy 09-014 o E IE ER = — »11082 - 108.9 1889 ir 25 TR EL Seel ee Su A a EEE \1:1:1079] } 09-814 ” au er 101.6 |—2 1089 = = Are A I En: a -— HTM OQIOLTON.IEIS = 25 = BESE 08-321.101.6 104.9 er = er 3 ee ER ET RT I 2 Er Art = 99.87 |09-TI | 98-07 | — ee u kera- En RE RER I ORTEN 3 "Y9194197804990Q *II - he) — 087% — |—.e ||088 1029 1097 _ = _ : 3204ueyoH nezIsmupg | ‚urs3susInyg 5 Osropsaatgen | + 1078 — 029 N 09FT| 78; 1 4 ge rg So . Eee urojsuaxng Ss eypropieAAfofyIN | — 109.7 — 176-9 — IF | — 1088 |F617 | — a I se En EN U SE E 3 e7s1odngeHg | 07.8 |09-# | 0LF 101.9 13431 1 —01 1—9 | — ee = 08810,7 Su9qH || 08-7 | 08-8 4 092 |0%L1 | —-0I | —-8 er = ze SEEN RE A ae BTW: BE 07.8 | —-4 09.8 1047 | —-81 | —-TI | —.6 ar 66 1 77 ae Er 7 ET 2 FEODBTOHTEM. Er 09.8 | 08-9 —.9 109.9 ea 4 Dee = eg Ir Se ER A RR 330p10H E = Qt mal ih| — = ar ee = De ae een : usIM ® 3 106-7 || 092 [09.9 07.8 |—L 101.9 09.21 10801 105.6 | "trete PIeAdougıM 22 "y919.419480,I9PAIN " © =) = ueuoıy an un a [ 8 5 ® g r g 8 rw & 5 ya yıeq wm JıBU zjoquusaig z[oyzimN 34 :os1o1rdzjom -UH3141gMU93E3 dep Iyoısıoqy 35 Veranschlagung der Ausgaben. s191479048 vor | 197011 -SPUB.1IS99g OjToM aydıH 09-7 08% 04-8 OL-T 07.4 .o. Bz8ug [7 Re DBABLIOK ” “99° * 89SUOZUuBL ia re BUaay 112943810, 7 "euıMoYng 'IIA ° ZIIMOIOH ° TgOSIWOJTOTT SET, sneyueyyoy “9. uowuggpng ‘sneynoNn “09° 998I0J848BJ88F.11qASZIH : x *9yıaeW J0deıd uewygg "IA +++ umay ‘Z1ogsouydg ° 948.10]8788J8 JOUBAOULIEL te dejopjspueunsoog ‘worewied BR ges es BENUCH rer © * 2. BrapT ae 1eneaq sa1ago pun -IIOW Pe | "209 STATE, "pugjusjsny ‘uresy uarudey "A "nenne CmBpnoN et Br nad: yosmoq "A4eW.lel9}5 "Al 0. Zomsug], neduer] “er... ag me Ifoz 'nedzuig ‘ * wueyop 8 'neduog 3*+ 36 | II. Die forstwirtschaftlichen Grundlagen. Die niedrigsten Kulturkosten erwachsen selbstverständlich bei der natürlichen Verjüngung oder beim Ausschlagwalde, da hier nur die Auslagen für Komplettierung und Einsprengung edlerer Holz- arten in Betracht kommen. c) Die Verwaltungskosten. Zu diesen zählt man die jährlichen Ausgaben für die Entlohnung des Verwaltungs- und Forstschutzpersonales, ferner für die Unter- haltung der Dienstwohnungen und die Kosten für Forsteinrichtungs- werke. Diese Ausgaben entfallen beim Kleinwaldbesitze, werden am größten beim kleinen Mittelbesitze, vornehmlich wenn er in einer stark bevölkerten Gegend mit hohen Holzpreisen liegt, und sind am geringsten beim Großbesitze in kulturell wenig vorgeschrittenen oder gering bevölkerten Gegenden. Sie schwanken im allgemeinen pro lha von 1 bis 10K und darüber. d) Die Steuern. Dieselben betragen in Österreich an Grundsteuer 22'7°/, vom Katastralreinertrage mit einem prozentuellen Nachlasse, der gegen- wärtig 15°/, beträgt; hiezu treten die Zuschläge zum Landesfond und zu den Bezirksfonden (Straßen-, Schul- und Armenfond) und die Gemeindeumlagen, wo solche bestehen. Diese Zuschläge waren z. B. im Bezirke Oberhollabrunn in Niederösterreich im Jahre 1900 in Prozenten der Grundsteuer: Landesfond.' =. 2, VE EN 0 Straßenlönd u... 1. u ET Bchullond:.. . = 5 "ka l e Armenfond a N es EEE Summe . . .„ 74% Insgesamt betragen daher hier die Steuern samt Zuschlägen 395°), vom Katastralreinertrage. Die Grundsteuer ist in allen Ländern gleich, die Landes- und Be- zirkszuschläge, sowie die Gemeindeumlagen sind ortsweise verschieden. Im allgemeinen schwanken die Steuern, Zuschläge und Umlagen zwischen 30 und 45°/, des Katastralreinertrages. Rechnungsmäßig werden die. Ausgaben für Verwaltung, Schutz und Steuern gleich behandelt und ohne besondere Rücksicht auf die Boden-Bonität des Standortes gleichmäßig auf die Flächen- einheit bezogen. Wir halten es für notwendig, von dieser allge- meinen Regel abzuweichen, weil hierdurch insbesondere bei den niederen Bonitäten bezüglich der Höhe des Bodenwertes, der Ver- zinsung und finanziellen Umtriebszeit leicht unrichtige Begriffe entstehen können. Wenn auch das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, d.h. daß die Steuer im gleichen Verhältnisse zum Er- trage zu bemessen sei, nicht überall eingehalten werden konnte, Veranschlagung der Ausgaben. 37 weil eine solehe minutiöse Steuereinschätzung ein Ding der Unmög- lichkeit ist, so muß doch an diesem Grundsatze festgehalten werden. Ebenso verhält es sich innerhalb eines bestimmten Wirtschafts- körpers auch bezüglich der Verwaltungs- und Forstschutzkosten, weil sie mit dem Ertrage gleichfalls im direkten Zusammenhange stehen; denn bei einem minderen Ertrage werden diesem Zwecke auch mindere Ausgaben zugewendet und umgekehrt. Wir bestimmen sonach diese Kosten im Verhältnisse: aumdebeertrag _— ER br; bezeichnen wir ferner die Flächen- durch Umitriebszeit u anteile in den einzelnen Bonitätsklassen mit f,, f,, fs etc. .und den Gesamtbetrag für Verwaltungskosten und Steuer mit Z(v-+-s), : Z(v-+5s) Er } setzen wir ferner EN Tg Ba ve Te x, so ist (v+s) pro 1ha für die Bonitätsklassen = xcH, II =X br; III=xbr, usw. Beispiel: Ein Wirtschaftskörper umfasse 2800 ha, wovon auf Buche in der III. Bonitätsklasse . 300ha=f, IV. a 1 5 7 V, n r 400 ee f, VI £ MN ee, auf Fichte in der IV. 5 2 l, V. ir 300... sh VL ” . 400 e) = vi. N Se AN Se Summe . . . 2800ha entfallen. Die Umtriebszeit sei für Buche 100, für Fichte 80 Jahre, die Gesamtausgaben für Verwaltung, Forstschutz und Steuern seien 30.000 K, somit im Durchschnitte pro 1ha 1071K. Au u Der Abtriebsertrag sei für Buche III. Klasse = 3096 K br, = 30'396 K IV. u... 2622 „br, =:2622 5 V. are. ba > 2108 , vi. „o=Ts, bu=17%46 „ „ ; sea =Fichte IV. ..+2=5752 ,;, bi = TR , Var. 42,55 4602 ;::bre = 5752., VL .7527,==3476 ,- br =45345 „ VIE 7222220356, bb —=92% , 38 II. Die forstwirtschaftlichen Grundlagen. br, fi = 3096 K x 300 = 9288 K br; f, — 26'232 = RX 700 = 18.354 n br, 6, — 21:68 , X400— 8.672 „ br, —1746 , X 400— 6.984. br; f, a 71:90 ” 34 100 —— 7.190 „ br, =5752 „ X 300 — 17.256 „ br; f, = 43°45 B x 400 == 17.380 Pr br,ts 3295 . X 200— 6590. Summe. . .91.714K 30.000: 91.714 =0'33. (v4) pro 1ha Buche III = 30'96 X 033 = 10'22 K IV. = 2622 X 033—= 865; Y.== 2165 X 033 =:715, vVL=1746x03=:5%% Fichte IV. = 7190 X 0'33 — 2373 „ V.:= 57:52 X 033 — 183986; VL—=4345 X 0'33 = 1434 „ Yl.=32 et: gegenüber dem Durchschnitte von K 1071. In den österreichischen Staats- und Fondsforsten böärade im Gesamtdurchschnitte die Kosten pro l1ha Fläche: Für Verwal- An Steuern tung u. Schutz u. Umlagen Zusam KR. RO CH NBIH Wienerwald . . I 666 11'16 1782 Salzkammergutforste Air, 3:24 1:62 4:68 SUIZECHaBoR 3 N eu rd 9:30 770 17— SAIZDULE ae Berlin 2:60 0'85 345 Steiörmark Su. vum He 190 1:12 3:02 Karntan ee X: 380 073 453 ne ne N 3:95 1:12 a; .;; Küstenland . . I ALeTE 640 323 9:63 Tirol und Vorarlberg . IS 2:56 0:47 303 Böhmen. ...: ER 6:60 520 1180 Daliaian. Wweatl: a 2a. en 3:15 150 4:65 Galizien östl. . . RE 2-20 0:80 I — Bukowina (Staatsforste) BR 510 280 790 Batmiation 7.9 072 2,0 nun 176 0:90 2:66 Im Gesamtdurchschnitte: 3— 1:50 3:50 Formeln der Zinseszinsrechnung, 39 Il. Die mathematischen Grundlagen. (Zinseszinsrechnung.) Werden die Zinsen eines angelegten Kapitales von dem Kapitalbesitzer nieht jeweils am Jahresschlusse bezogen, sondern zu dem ursprünglichen Kapitale hinzugeschlagen, um neuerdings zu- sammen mit dem Kapitale verzinst zu werden, so wirbt dieses Kapital mit Zinseszinsen. 1. Formeln der Zinseszinsreehnung, a) Bestimmung des Nachwertes eines Kapitales. (Prolongierung.) Ein gegenwärtig mit dem Zinsfuße von p°/, angelegtes Kapital K erlangt nach n Jahren einen Wert von BE U N SE 3; Beweis: Die Zinsen des Kapitales K sind im 1. Jahre - Das Kapital samt Zinsen ist daher am Ende des ersten Jahres K B-K+Td=K(1 +8 )=K.10p; im zweiten Jahre sind die Zinsen K10p.:0, und die Zinsen und das Kapital zes. 7 ER 2 )= ‘On 1:On—K1- R—K10p+K10p-b Kiop(14B —K1'0p.1'0p—=K10p? ebenso im dritten Jahre —_K10p2 op. D =K10p( P)=K1 Ks K1L0p®+K10p®.:5 =K10p® (14,09) =K10P". KK 10p- + K1ope- D = K10p (14 D)=Kıop Kn.=K10p!-+-K10p 100 K10p 1700 —=K1l0p*. Beispiel 1. Zu welcher Summe wachsen die am Anfange einer Umtriebszeit pro 1ha verausgabten Kulturkosten von 60 K bis zum Ende einer 100jährigen Umtriebszeit an, wenn p=2, 2!/, und 3°/, ist? Für p= 2%Kn=60K.10210 —=60K. 7244*)—= 43464 K » : P= 21/2%/) Ka=60K.102510 —=60K.11-831 = 70873 „ ‚, p= 3%,Ka=60K.103% —=60K.19218 — 115308 „ *) Faktor 7'244 aus Nachwertstafel III für p=2°/, bei 100 Jahren. 40 III. Die mathematischen Grundlagen. Beispiel 2. Ein 70jähriger Bestand besitzt eine Holzmasse pro l ha von 450 fm?; welche Holzmasse wird er im 80. Jahre besitzen, wenn das Zuwachsprozent 22%), beträgt? Mgo = M;, 102210 — 450 fm3. 1'02210 — 450 fm3.1:2431 = 559 fm?. Beispiel 3. Jemand entlehnt ein Kapital von 3000 K unter der Bedingung eines vierteljährigen Zinsenzuschlages und einer Verzinsung von 4°/,. Auf welchen Betrag wächst dieses Kapital nach 15 Jahren an? Das Kapital beträgt am Ende des ersten Vierteljahres: K-+ N rt =K (1 - 2) N p zweiten x K (1 == 2) dri A ritten nr m ; p ) n vierten n K € - 700 L p \t# p \16 am Ende des 2. Jahres: K(143B,) Sy (+3) 15 R(1 Be I x (1 | an 2) n B) . » | 7700 = T700 60 ? Kı; —3000 K (1 + zn) —3000 KX 10103000 K X 1:8167—5450K. Faktor 1'8167 aus Nachwertstafel III. p = 1'00/,. b) Die Bestimmung der Zinseszinsen. Dieselben ergeben sich aus dem Unterschiede des Kapitalsnach- wertes und des Anfangskapitales. Sie sind daher, wenn sie mit Z, bezeichnet werden: z=K10rt -K=K(10p—1)........ 2, Beispiel 4. Im Beispiele 1 wurde der Nachwert der Kultur- kosten von 60K für einen Zinsfuß von 3°/, bei 100 Jahren Umtriebs- zeit mit 1153'03K berechnet; welcher Betrag entfällt hievon auf die Zinseszinsen ? Z, = 1153'08 K — 60 K = 1093:08 K. Beispiel 5. Der Wert eines 70jährigen Bestandes ist 2560 K und wächst innerhalb 10 Jahren also im 80. Jahre auf den Wert von 3374 Kan; wie groß sind die Zinseszinsen oder der 10jährige Zuwachs?. Formeln der Zinseszinsrechnung. i 41, Z, = 3374 K— 2560K=814K oder auch, da das Zuwachsprozent in diesem Falle 2'8°%/, beträgt: 2560 K (1:02810 — 1) = 2560 K X 0'318 a 814K. c) Die Bestimmung des Vorwertes, (Diskontierung.) Ein mit einem Zinsfuße von p°/, angelegtes, nach n Jahren den Nachwert K,„ erreichendes Kapital K hat gegenwärtig, wie aus Formel 1 unmittelbar folgt, den Wert: Beispiel 6. Wie groß ist das Kapital, welches bei einer Anlage zu 4°/, nach 20 Jahren den Wert von 14.700K erreicht? .14.700K K= gs — 14.700 K X 0:4564 — 6709K. Beispiel 7. Wie groß ist der Jetztwert der innerhalb eines Zeitraumes von 100 Jahren auf den Betrag von 1053 K angewachsenen Kulturkosten, wenn p = 3°/,? 1163K _ 1153K x 0:0520 — 6000. K— 70510 Beispiel 8. Wie groß ist der Wert eines nach 80 Jahren ein- gehenden Abtriebsertrages von 5000 K zur Zeit der Bestandes- gründung, wenn p — 21/50/,? K= — 9950 — 5000 K X 0:1887 — 693:50.R. d) Die Bestimmung des Prozentes p. Aus der Gleichung K.,—=K1'0p” kann jede der vier enthaltenen Größen gefunden werden, wenn drei davon gegeben sind. L8p°—= 42 III. Die mathematischen Grundlagen. n p= 10 &- ee en K Für die Bestimmung von p genügt aber auch der Quotient T- für sich allein, da man aus Tafel III direkt das Prozent ablesen kann, mit welchem K innerhalb des Zeitraumes n auf K„ ange- wachsen ist. Die Bestimmung des Zeitraumes n erfolgt auf logarithmischem Wege in folgender Weise: _.10g.Kn—log.K 5 log1'0p oder aber ebenfalls viel bequemer mittels der Tafel III. In vielen Fällen, namentlich bei kürzeren Zeiträumen, genügt für die Ermittlung von p und n auch die Näherungsformel von Preßler: p-= TER € . Er . Kn—K 200 7. PTR ER: ee. Etwas genauere Ergebnisse als die Preßlerische Näherungs- formel liefert die Formel von Kunze: (Ku — K) 100 (Ku — K) 200 DR RR arg“ == K.,n—N—-Ka-t]) RR Su ie 8. D) n RR ee ic n= Da u: 9 er ee Beispiel 9. Der Wert eines 70jährigen Bestandes von 2000K wächst innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren, also im 80. Jahre auf den Wert von 2688K an; wie groß ist p oder das Zuwachs- prozent? 2688 K 10 p# === 200K —— 13440; nun sucht man in der Tafel III unter den Nachwertsfaktoren für 10 Jahre die Zahl 1'3440 auf und liest am Kopfe der vertikalen Spalte das Wertzunahmeprozent in Zehntel ab, Hundertstel findet man durch Interpollation. In dem gegebenen Falle ist: p = 3:00%,. Formeln der Zinseszinsrechnung. 43 Ist dagegen p gegeben und soll man n ermitteln, so sucht man ebenfalls in der Tafel III den Quotienten 1'3440 in der Spalte für p=3%, auf und liest in horizontaler Richtung das entsprechende Jahr 10 ab. Nach den Preßlerischen Näherungsformeln ist p=293%/, n=93 Jahre. Nach den Formeln von Kunze p=2'98%/, n—= 985 Jahre. c) Renteprechnung. Unter Renten versteht man Zinsenfrüchte oder Erträge, welche dem Besitzer eines Gutes in festgesetzten gleichen Zeiträumen in be- stimmter Höhe als Reineinnahmen zufließen. Man unterscheidet der Hauptsache nach jährliche Renten, wenn sie alle Jahre, periodische oder aussetzende Renten, wenn sie in periodischen Zwischenräumen eingehen, immerwährende oder ewige Renten, wenn ihr Aufhören in unendlicher Ferne gelegen ist, und endliche oder zeitliche Renten, wenn sie nur eine bestimmte Anzahl von Jahren eingehen und sodann aufhören. Man bezeichnet diese Renten als vorschüssige*), wenn der Bezug derselben am Anfange des Zeitabschnittes, als nachschüssige, wenn der Bezug am Ende des festgesetzten Zeitabschnittes, und als auf- geschobene Renten, wenn der Bezug erst nach Ablauf eines großen Zeitraumes beginnt. Diese Renten folgen im allgemeinen den Gesetzen der geo- metrischen Reihen, welche die Eigenschaft besitzen, daß man gleiche Quotienten erhält, wenn man jedes beliebige nachfolgende Glied durch das nächst vorhergehende dividiert. Man erhält demnach auch umgekehrt jedes nachfolgende Glied, wenn man das nächst vorher- gehende mit dem Quotienten der Reihe multipliziert. Hieraus folgt weiter, daß eine geometrische Reihe beliebig fortgesetzt werden kann, wenn zwei aufeinander folgende Glieder oder ein Glied und der Quotient bekannt sind. Ist der Quotient einer Reihe größer als 1, so heißt sie eine steigende, ist er jedoch kleiner als 1, so ist sie eine fallende geo- metrische Reihe. Hat eine Reihe eine begrenzte Anzahl Glieder, so heißt sie eine endliche, hat sie jedoch eine unbegrenzte Anzahl Glieder, so heißt sie eine unendliche Reihe. Bezeichnen wir mit a das Anfangsglied, den Quotienten mit q, so ist die allgemeine Form einer geometrischen Reihe 2, Kara, 20 ag’-ı *) Kraemer, Zins-, Zinseszins- und Rentenrechnung. 44 III. Die mathematischen Grundlagen. a ist das erste Glied der Reihe ay das zweite usw., ag"! das n!® Glied. Das letzte Glied 1 einer solchen Reihe ist demnach: 1=a.qg"t oder wenn wir a=r undq=1'0p setzen, wie dies der Gepflogen- heit bei den forstlichen Rentenrechnungen entspricht, so ist: l=r1pp°7 ee ne NEE N 10 1 a ee 11. 1 D a-1_— __ 1'0p ee en re 12 Sind in einer geometrischen Reihe das erste Glied a, der Quotient q und die Anzahl n der Glieder bekannt, so kann man mit Hilfe dieser drei Größen die Summe der Reihe bestimmen. Bezeichnen wir die Summe mit S, so ist: S=ataq+aQ+agQ + .... 2.00. ag"i; diese Gleichung mit q multipliziert gibt: Sq=aq+taq+aq’+tag+......... ag”; subtrahiert man die erste Gleichung von der zweiten, so erhält man die Summenformel für die steigende endliche Reihe: SqQ—S=aq"’—a ‚S(q—)=alga'—]) Wird dagegen die zweite Gleichung von der ersten subtrahiert, so erhält man die Summenformel für die fallende endliche Reihe: S—Sq=a—.ag" sS(l—q)=a(l—q*) Setzt man in der Formel 14, die Größe n—=x, so wird q99 —=0 und man erhält die Summenformel für die fallende unendliche Reihe: al —g”) mer; Brei ern >. Formeln der Zinseszinsrechnung. 45 1. Immerwährende Jahresrenten. Sie entsprechen den jährlich am Jahresschlusse erfolgenden und gleichbleibenden Einnahmen oder Ausgaben. Da man diese Renten (r) als die jährlichen Zinsen eines feststehenden Kapitales ansehen kann, so besteht das Verhältnis: Man bezeichnet diese Formel als Kapitalisierungsformel und aus derselben unmittelbar hervorgehend, als Rentierungsformel:. Zu dem gleichen Ergebnisse gelangt man auch, wenn man in Formel 15 für a=r und für q=1'0p setzt: 1 B. Ba Te 00 p' Der Beweis kann auch auf folgende Weise erbracht werden: Der Jetztwert aller am Ende eines Jahres fälligen oder nach- schüssigen Renten ist nach Formel 3 TE r r eh 2 PO EEE ET ERSTEN 00; da wir es mit einer fallenden, unendlichen Reihe zu tun haben, in r 1 a Be welcher any 1-70 und ae so: ist lb K- EB AAN TDD nr 1—-10p 10p—1 00p'. : 10p Hätten wir es mit vorschüssigen, oder am Beginne des Jahres eingehenden Renten zu tun, so wäre der Summenwert: da aus der einfachen Überlegung folgt, daß die am Anfang des Jahres eingehende Rente r am Ende des Jahres den Wert von -r.1'0p erlangt, im übrigen aber die Formeln für die nachschüssigen Renten beibehalten werden können. 46 III. Die mathematischen Grundlagen. Tritt der erstmalige Rentenbezug nicht sofort, sondern erst nach einer Anzahl von n Jahren ein, so ist ihr Jetztwert K ER 19, r 100 : Aus der Formel 16) N = folgt weiter, daß man das Kapital erhält, wenn man die Rente multipliziert mit: > =50 bei einer Verzinsung von 2°), 100 he 25 —= 40 n » b) ” 25 lo BR ent N 100 ge ” ” 2) ” 4%), 100: ı; ; 7522 x A x „ 45% > —= 20 - z 2 50), usw. Beispiel 10. Die Verwaltungskosten für 1ha Wald betragen bei einem Gute jährlich 5K; welches Kapital muß der Waldbesitzer zu 4°/, anlegen, um aus den Zinsen diese jährliche Ausgabe bestreiten zu können? 5K es Beispiel 11. Ein Gut liefert jährlich einen gleichmäßigen Reinertrag (Einnahmen abzüglich der Ausgaben) von 24.000K. Welchen Wert repräsentiert dieses Gut bei einer geforderten Verzinsung von 4°/,? K- 7 7 24.000K X 25 = 600.000. Beispiel 12. Wenn der im vorhergehenden Beispiele ange- gebene Ertrag aus einem Pachtzinse resultieren würde, der am Formeln der Zinseszinsrechnung. 47 Beginne jeden Jahres zu entrichten wäre, wie hoch würde sich unter den gleichen Verhältnissen der Wert des Gutes stellen? 24.000 K X 1:04 Er 0:04 — 624.000K. Beispiel 13. Ein in Umwandlung begriffener Forst verspricht nach 60 Jahren einen anhaltenden gleichmäßigen jährlichen Rein- ertrag von 40.000K; welchen Jetztwert repräsentieren diese auf- geschobenen Renten bei einem Zinsfuße von 3'50/,? Nach Formel 19: 40.000 K Kon; 7 10356 40.000 K X 28:57 X 01269. K—145.021K. 2. Immerwährende Periodenrenten. a) Der Kapitalswert einer von jetzt ab stets nach u Jahren eingehenden Rente ist: iM ee 20. Der Jetztwert der periodisch in u Jahren eingehenden Rente r ist Re 1'0 p" . ; r der in 2 u Jahren eingehenden Rente Topm 2 ‚ T 5 “ 3Uu = Pr “ Tops USW. r r r K= Ip t IOpm top FAN na 00 BR, BE ER, "Top" q 10 p" .1—q r ? K- is ee r ER 1 10p—1 10p"—1 Beispiel 14. Ein Fichtenbestand liefert alle 80 Jahre einen Abtriebsertrag von 8000K; welchen Kapitalswert repräsentieren die Nutzungen bei einem Zinsfuße von 31/,0/,? 48 III. Die mathematischen Grundlagen. 8000 K i 2° R= 29550 7 — 3000K X 006814 —545K. Beispiel 15. Ein Eingeforsteter ist berechtigt, aus einem Herrschaftswalde das erforderliche Holz für den Neubau seiner Wirtschaftsgebäude zu beziehen. Wie hoch berechnet sich der Ab- lösungsbetrag dieses Bauholzservitutes bei einem Zinsfuße von 4°/,, wenn der jeweilige Holzbezug einen Wert von 2400 K repräsentiert, der Neubau eben erfolgt ist und die Notwendigkeit des Bezuges sich durchschnittlich alle 80 Jahre wiederholt? 2400 K Bes b) Der Jetztwert einer immerwährenden aufgeschobenen Perioden- rente, welche das erstemal nach m Jahren, dann aber alle u Jahre eingeht, ist: r.L 0" E1Mpr® Sen nee 21. Der Jetztwert der aufgeschobenen, im Jahre m eingehenden Rente ist joe dieser Betrag wächst bis zur ersten Rotation im Jahre u | an auf E Does 10 p" und weil sich von da ab dieser Bezug alle u Jahre wiederholt: r IDPE) Ze IBDTr HR] TOP ER da 010 um int, Op p Beispiel 16. Welchen Jetztwert besitzt ein Durchforstungs- ertrag von 80K, zu p=3°/,, der zum erstenmal nach 40 Jahren und dann alle 100 Jahre eingeht? 80K.1:0310-40 80K X 1.03% K= 1050 _] — 105m _1 ” 8S0K x 58916 X 00549 = 25°87 K. Faktor 1'036 — 5'8916 aus Tafel III 1 ” 1: 1030 1 100. Se 0 0549 „ „ N: Beispiel 17. Wie hoch würde sich für das Beispiel 15 unter den gleichen Verhältnissen wie früher die Ablösung berechnen, wenn der erste Umbau bereits nach 20 Jahren stattfinden müßte? . Formeln der Zinseszinsrechnung. 49 2400K.. 1.030 . a K- m] = MW E.105196.00454 = 114662K. c) Der gegenwärtige Wert einer zum erstenmal sofort, dann aber alle u Jahre eingehenden immerwährenden Rente ist: S@KOpR. SENT ( ana Pe Tome 1-+ 10p"— 1 ee De Da man es hier mit einer vorschüssigen Rente zu tun hat, erlangt sie am Ende der ersten Periode den Betrag von r.10p"; und da sich ferner dieser Betrag alle u Jahre wiederholt, ist der Jetztwert r1'O0p" "Top T Es ist aber auch weiters der Wert der sofort fälligen Rente—=[r; hiezu kommt noch der Jetztwert der alle u Jahre sich wiederholenden = daher zusammen K=r-+ Ti Renten = mar -10p!—1’ Beispiel 18. Die Kosten für die Aufforstung einer Waldfläche: betragen SOK und wiederholen sich alle 100 Jahre; wie groß ist der Jetztwert aller dieser Ausgaben bei p = 21/,%/,? x _ 80K.X 102510 ee =80K X 11'8137 X 0°0925 —= 8740 K oder auch bequemer K | 5 K-80K 4 9007 —=80K + 80K.0.0925 — 8740K. Beispiel 19. Ein Gebäude erfordert alle 15 Jahre einen Beträg von 300 K für Reparaturen; welchen Jetztwert repräsentieren diese Ausgaben bei p=4°;,,, wenn die Reparatur unmittelbar bevorsteht? K=300K+ 10 2 —6T455R. 3. Aufhörende jährliche Renten (zeitliche Renten). Eine am Ende eines jeden Jahres, im ganzen nmal eingehende Rente r erhält samt den Zinseszinsen bei p°/, nach n Jahren den Summenwert oder Endwert: Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 4 50 III. Die mathematischen Grundlagen. Beweis: Der Wert der am Schlusse eines jeden Jahres ein- gehenden Renten r im Jahre n ist: K=r-+r1l0p-+r10p:+r1l0p°?+..... rIpm da man es mit einer endlichen steigenden Reihe zu tun hat, ist: 3.7), a=r, q=110p, die Anzahl der Glieder=n r 10pP—1! _10p—1 TEA To Sind die Renteneingänge vorschüssig oder am Beginne des Jahres eingehend, dann ist der Summenwert oder Endwert: 10p—1 BR=rTrX10p 00p a Br Pier . 24. Den Anfangswert oder Jetztwert dieser Renten aus den End- wertsummen erhält man durch einfache Diskontierung. Formel 23 für nachschüssige Renten geht dann über in BR: NE er Na ( 1 Br 00p10p: — 00p 1 ee 25. und Formel 24 für vorschüssige Renten >EIODAORT DE FIDR EBENE K,= 00p10p — OOp ms 26. Beispiel 20. Welchen Endwert erlangt ein jährlicher Jagdpacht von 200K bei p=4°, wenn er durch 12 Jahre am .Ende eines jeden Jahres beglichen wird? 1042 — 1 Würde er jedoch am Beginne eines jeden Jahres erlegt werden müssen, dann wäre sein Endwert nach 12 Jahren 104% — 1 0:04 K,=200K X 104 X 15'026 = 3125 K. K.=200KX104X Formeln der Zinseszinsrechnung. 51 Wenn dieser Jagdpacht gleich zu Beginn der Jagdperiode auf einmal erlegt werden müßte, so wäre der Jetztwert im ersten Falle 3005 K a Er K,= 10m 3005 K x 06246 — 1877 K, im zweiten Falle: K, = I —= 3125 K X 0'6246 = 1952 K. 10412 —1 Faktor 008 aus Tafel: VI. 4. Endwerte aufhörender periodischer Renten. Eine zum erstenmal nach m Jahren, im ganzen n mal in Zwischen- räumen von je m Jahren eingehende und verzinslich angelegte Rente r erlangte am Ende ihres Einganges den Summenwert: 2 E(E0pe 1) Bu TE Es ist der Wert der einzelnen Renten: S=r-+r1l0p"+r10pP"+ ........ r [0 pr an), Da dies eine steigende endliche Reihe ist, so ist: s-I—, a—=r, q=110p", die Anzahl der Glieder=nm 10 pPrr—1 K=r [0pm-i Beispiel 21. Ein Buchenbestand liefert beilangsamer Verjüngung in Perioden von 5 Jahren 4mal jedesmal pro 1 ha 800 K; welchen Wert besitzt diese Einnahme bei p=3P, am Schlusse des Ver- jüngungszeitraumes von 20 Jahren? _800K(103*5—1) _ 10391) en, Te ee See K=3800K X 0:3061 X 62785 —=4049K. Beispiel 22. Welchen Endwert erlangt eine Streunutzung, die vom 40. bis zum 70. Jahre jedes fünfte Jahr mit einem Werte von 20 K pro 1 ha eingeht, wenn p=3°59/,? 4* 52: III. Die mathematischen Grundlagen. e (1035% —1) a nee K=20K 10365 1 — 20 KX 18068 X 5328— 192:50K. Welchen Wert besitzt diese Streunutzung im Bestandesalter von 80 Jahren? (1035 — 1) 1'035 -rdE — 19250 K X 114106 = 271:54K, 5. Anfangswerte aufhörender periodischer Renten. Den Anfangswert dieser Renten erhält man abermals durch einfache Diskontierung des Summenendwertes auf die Zeit des Beginnes. Es ist demnach der Jetztwert einer nach m Jahren und im ganzen n mal erfolgenden Rente r: r(10.p®®— ]) Se Br BSR n 1 ) K== (10 p" — ty Opa" 10 p® — nr 1:0 pm» .. 28; ’ Hingegen erhält man den Jetztwert durch weitere Diskontierung mit dem Zeitraume, welcher bis zum Beginne des ersten Einganges liegt und mit a bezeichnet werden soll. r(10p"?—1]) Kon Togo Beispiel 23. Welchen Anfangswert besitzt ein Streuertrag von 2OK, der alle 5 Jahre vom 40. bis zum 70. Jahre eingeht, wenn p = 35%? Der Endwert ist nach’ Beispiel 22 im 70. Jahre K.—192:50K, im 40. Jahre ist er daher 2 nn — 192:50.K.X 02526 — 48-62 K. Der Jetztwert ist 48:62 K Ku= 7.0550 = 48:62 K X 02526 = 1228K: 6. Kombination der Zinseszins- und Rentenrechnung. a) Zu einem auf Zinseszins zu p°/, angelegten Kapitale K. erfolgt am, Schlusse eines jeden Jahres durch n Jahre ein bestimmter Zu-. schuß; welchen Wert besitzt diese Anlage im Jahre n? Formeln der Zinseszinsrechnung. 58 Aus der einfachen Überlegung ergibt sich der Endwert des Kapitales K im Jahre n Kh,=K10p,, ferner der Wert der nmal erfolgenden Zuschüsse oder Renten EEE RU) dr! K. 0'0p daher Gesamtwert: K—=K10p-+ o = ee 30. Beispiel 24. Welchen Endwert erreicht ein Kapital von 5000K bei p=4/, in 25 Jahren, wenn nachschüssig jährlich ein Zuschuß von 100K erfolgt? 1045 1 3 0:04 K. —5000K X 2:6658 + 100K X 41:6459 K,— 13.329 K + 4164K 59h = 17.493K 59h. Ks = 5000 K x 104% 1 100K X b) Erfolgen aber anstatt der Zuschüsse durch n Jahre am Ende eines jeden Jahres Entnahmen, so ist der Endwert sinngemäß: Be a! K.=K1O0p Re Te. Beispiel-25. Welchen Wert besitzt ein auf Zihkbstihs angeleotes Kapital von 5000 K bei p=4°/, in 25 Jahren, wenn nachschüssig jedes Jahr ein Betrag von 100 K entnommen wird? - 1042> — 1 0:04 R.= 13.329 K — 416459 K = 9164 K41h. K,=5000K X 1:04® —_ 100K (Siehe voriges Beispiel.) c) Es sollen die J ahresraten oder Annuitäten r berechnet ES die Gleichung bestehen: a ee hieraus D4 III. Die mathematischen Grundlagen. K1'0ps _— KlOp"0'0p T0p® — 1 Tom Ta u DO; r= Beispiel 26. Jemand entlehnt zu 4%), jetzt ein "Darlehen von 20.000 K; wie groß stellt sich die jährliche Annuität, wenn das Kapital samt Zinseszinsen in 20 Jahren. getilgt sein soll? 420 10p®—1 (wir wählen diese Form, weil der Faktor RT direkt aus den Tafeln entnommen werden kann) r= (20.C00K X 21911) :2978 = 1471 K52h. Beispiel 27. Jemand erwirbt ein Wohnhaus um den Betrag von 50.000 K und erlegt sofort den Betrag von 10.000 K, während der Rest von 40.000 K in jährlichen gleichen Raten samt Zinses- zinsen zu 4°, in 15 Jahren getilgt werden soll. Wie hoch stellt sich die jährliche Tilgungsrate oder Annuität? 1045—1 004 r— (40.000 K X 18009) : 20023 = 3597 K 60 h. r — (40.000 K X 104%) : Beispiel 28. Die zu Beginn verausgabten Kulturkosten betragen 60K.pro 1 ha und sollen innerhalb der Umtriebszeit von 80 Jahren in jährlichen gleich großen Raten getilgt werden. Wie hoch stellt sich dieser jährliche Betrag? 1:0380 r = (60K X 1.089), ——- = (60K X 10'6409) :32136—=1K 99h. Beispiel 29. Jemand entlehnt ein Kapital von 10.000 K und verpflichtet sich außer der Verzinsung von 4°, zu einer jährlichen Amortisation von !/,0/,; wie groß ist die jährliche Leistung, wenn der ganze Betrag in 20 Jahren getilgt sein soll? In diesem Falle ist p=4+ 1/41), zu nehmen. ° . RO ER 1049 —1__ 10.000 K X 2:4117):31:37 r—768K 79h. Formeln der Zinseszinsrechnung. 55 Beispiel 30. Der Abtriebsertrag eines 80 jährigen Fichten- bestandes beträgt 5000 K. Wie groß müßte die jährliche Rente r sein, um diesen Betrag bei 80 Jahren und p=3°/, zu erreichen? 50008: —1 5000 K: 32136 0'0p r=15K56h. Jede aussetzende Rente läßt sich in eine jährliche gleich- bleibende zeitliche Rente umwandeln, wenn der Endwert entweder - 0'0p mit dem Faktor 10m—i —E— dividiert wird; n bedeutet in diesem Falle den ganzen Zeitraum vom Anfang des ersten Jahres bis zum Jahre des Endwertes. Daher: multipliziert oder aber durch den Divisor N RE et. DB: 00 Sollte jedoch eine solche Rente in eine immerwährende jähr- liche Rente verwandelt werden, so ist: a le N DE 4 =D pi 0'0p 3 ‘ Bei sehr langen Zeiträumen liefern die Formeln 33 und 34 ; ; ; ; 1 1 nahezu die gleichen Ergebnisse, da die Faktoren I0p und 0m —1 nur wenig voneinander verschieden sind. Bei kürzeren Zeiträumen weichen jedoch die Ergebnisse beider Formeln ganz bedeutend von- einander ab, wie aus den nachfolgenden Beispielen zu ersehen ist. Beispiel 31. Der Endwert einer Streunutzung im 70, Jahre wurde mit 189 K ermittelt. Wie hoch stellt sich bei dem gleichen Zinsfuße 1. die zeitlich begrenzte Jahresrente für die Zeit von 1—70 Jahren, 2. die immerwährende Jahresrente? Hr IR OR ENT __.189K X 0'035 a = 661 K X 0.09=0559K. . Beispiel 32. Der Endwert einer aussetzenden Rente beträgt im 10. Jahre bei p=4°/, 500 K; wie hoch stellt sich 1. die zeitlich begrenzte und 2. die immerwährende Jahresrente? 56 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. 1040 —1 1. 500K : gg — 500K:12 —4166K 500KX 004 ee 2. — m = WKX 06756—1351K. IV. Die Methoden der Waldwertbereehnung. A. Die Ermittlung des Bodenwertes. 1. Der Bodenkostenwert. Der Bodenkostenwert stellt uns den Selbstkostenpreis oder Minimalpreis des Bodens dar, zu welchem der Besitzer den Boden ohne Verlust abgeben kann. Bei der Feststellung desselben hat man daher zu berück- sichtigen: 1. Das Kostenkapital für die Anschaffung des Bodens; 2. Die Kosten für die Urbarmachung und Kultivierung; 3. Die aufgelaufenen Zinsen. Da in der Forstwirtschaft die Anschaffungskosten des Bodens nur selten bekannt sind, kann dem Bodenkostenwerte nur eine sehr geringe Bedeutung beigemessen werden, zumal nach erfolgter Kultivierung der zu erhoffende Ertrag für die Wertbestimmung des Bodens einen geeigneteren Maßstab bildet. Beispiel 33. Es sei 1 ha Waldboden um den Betrag von 200 K erworben worden; wie hoch stellt sich dessen Kostenwert, wenn vor fünf Jahren die Aufforstung mit einem Aufwande von 120 K erfolgte und die jährliehen Steuern und Umlagen 1'60 K be- tragen? p—=31/,%,. ER 10355 —1 Bx = (200K x 1:035°) + (120 K X 10355) + (160KX en) Bx = (200K x 1:1877) + (120 K X 1.1877) + (160 K X 5'362) x = 23754 K-+ 14252 K-+ 858 K —= 388 K 64h. 2. Der Verkaufswert oder Verkaufspreis. Man versteht darunter denjenigen Wert, welcher sich aus dem Vergleiche von bekannten Bodenverkäufen nach Maßgabe ähnlicher Beschaffenheit und Lage ergibt. Bei der Bestimmung desselben kommen die Produktionskosten des Bodens nieht in Betracht. An ihre Stelle tritt vielmehr die Er- wägung der Vorteile, auf welche der Verkäufer durch den Verkauf a Die Ermittlung des Bodenwertes. 57 verzichtet, also insbesondere der Vergleich des Reinertrages, den ihm das Grundstück bisher abgeworfen hat, mit dem Ertrage, welchen ihm das Kapital, das er als Kaufschilling erhält, abwirft. Ähnlich wie ‚bei beliebig vermehrbaren Gütern deren Produktionskosten, so bildet bei Grundstücken ihr kapitalisierter Reinertrag die Minimalgrenze, unter die ihr Preis auf die Dauer nicht herabgeht. Auf Seiten des Käufers sind dagegen maßgebend seine Zahlungs- fähigkeit, die anderweit sich bietende Gelegenheit zum Erwerbe eines solchen Grundstückes, die Dringlichkeit seines Bedürfnisses, in den Besitz dieses Grundstückes zu gelangen, und die Eignung desselben, diesem Bedürfnisse zu dienen. Auch er wird die Brauchbarkeit be- messen, indem er den zu erwartenden Reinertrag des Grundstückes - mit der Rente vergleicht, welche der zu zahlende Kaufschilling in anderen gleich sicheren und’ gleich angenehmen Anlagen abwirft. 3. Der Bodenertragswert, 4A. Für den Kahlschlagbetrieb und Niederwaldbetrieb. Diese Bezeichnung ist an Stelle der früher üblichen des Boden- erwerbungswertes getreten, weil sie dem Wesen desselben besser entspricht. Grund und Boden kann nicht Kapital werden, da er in dem Werte der erzeugten Produkte nicht aufgeht, sondern in seiner Eigenart weiter bestehen bleibt. Es kann ihm deshalb kein Kapitals- wert, sondern nur ein Ertrags-, beziehungsweise Rentenwert zukom- men. Grund und Boden vermag deshalb auch nie Kapital zu produ- zieren, sondern nur Ertrag, nur Rente. Aus diesem Grunde halten wir es auch für logisch, zunächst die Bodenrente aus den Renten- 'ein- und -ausgängen abzuleiten und sodann den Bodenertragswert durch Kapitalisierung der Bodenrente zu bestimmen, wenn man auch, wie sich zeigen wird, auf diese Weise zu dem gleichen Endergebnisse gelangt. Bei der landwirtschaftlichen Benutzung des Bodens liegt diese Ertragsermittlung ungleich klarer und einfacher, da sich hier die Produktion zumeist innerhalb eines Jahres abspielt und infolgedessen die jährlichen Ausgaben von den Einnahmen einfach abzuziehen sind, um den jährlichen Reinertrag oder die Bodenrente zu geben. Viel schwieriger gestaltet sich dies dagegen bei dem Wald- boden, da hier zwischen dem Anbaue und der Ernte ein weiter Zwischenraum liegt und außerdem die Einnahmen und Ausgaben in verschiedenen Zeitfristen stattfinden. Wenn für den Waldboden der jährliche Reinertrag ermittelt werden soll, ist man von vornherein gezwungen, der Rechnung ein bestimmtes Verzinsungsprozent zu unterstellen, -da nur aufdiese Weise die jährliche Reinertragsrente aus den periodisch stattfindenden Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden kann. 58 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. a) Die Ermittlung der jährlichen Rohertragsrenten. Zur Vereinfachung wollen wir annehmen, daß normale wirt- schaftliche Verhältnisse vorliegen, somit Einnahmen und Ausgaben in den späteren Umtrieben die gleichen sind, wie im ersten Umtriebe. 1. Wird der Nettoabtriebsertrag, somit der Holzerlös abzüglich der Erntekosten mit A,, das Alter des Bestandes zur Zeit des Ab- triebes mit u bezeichnet, so ist die entsprechende jährliche Rente nach Formel 33: 0'0p > pr 2. Bedeuten ferner D,, D», . ... D, die Nettodurchforstungs- erträge, welche in den Zeitabschnitten a, b,..... q eingehen, so ist ihre jährliche Rente: REN 00p __ D.10p"O00Op ut ); D’20p "10p®—1 10p*(lOp—1) 10p* rn. : man muß den Betrag D, auf die Umtriebszeit prolongieren, weil D,0'0p 10p®—1 der Ertrag D, alle a Jahre eingeht, was aber nicht zutrifft, da er nur das erstemal nach a Jahren erfolgt und späterhin sich ia alle u Jahre wiederholt. Ebenso: 0:0 p De 1 ) a u—b her 2 Een SE BL op N Tl bei der Anwendung der Formel vorausgesetzt wird, daß EN ap | 1 ) ee Te m a 10 p« er ; 3. Die eingehenden Nebennutzungen können zumeist als ein jährlicher und immerwährender Durchschnittsertrag veranschlagt werden; die jährliche Rente ist demnach dem jährlichen Betrage n gleich. Es ist dies der einfachste und gebräuchlichste Weg, der ohne Bedenken dann eingeschlagen werden kann. wenn die Rechnung für einen größeren Waldbesitz erfolgt und über die Eingänge +dieser Erträge Nachweisungen vorliegen. Wäre dies nicht der Fall, so müßte für jede verschiedenartig eingehende Nebennutzung die entsprechende jährliche Rente getrennt ermittelt werden. Für eine Grasnutzung (g), welche vom c. bis zum e. Jahre im ganzen n mal eingeht, wäre der Wert der jährlichen Rente 10pe —1 00 go OT Die Ermittlung des Bodenwertes. : 59 etz, ....10p =1(, ) VR 1:0 p“ m: 8 10 p® + ZT für eine Streunutzung (st) wäre der jährliche Rentenwert, wenn sie vom n. Jahre angefangen in Zeitabschnitten von m Jahren und im ganzen n mal bis zum i Jahre erfolgt: 10pr=—1 10p7.00p n=st 1:0pm et 10p® Tg == li 3 a) (10 p®—1)10p! Fon —1 == st b) Berechnung der jährlichen Ausgabenrenten. 1. Die Kulturkostern, welche bei der Gründung des Bestandes im Betrage c verausgabt werden und sich alle u Jahre wiederholen. Da der Endwert im Jahre u=c.1'0p" ist, stellt sich die jährliche Rente auf: DB 0 en e.10p '70p"—1 =c.0'0p A ITSeeT 5 2. Jährlich gleichbleibende Kosten. Es sind dies die jährlichen Ausgaben für Verwaltung, Forst- schutz und Steuern etc. Bezeichnen wir die jährlichen Ausgaben für die Verwaltung mit v und jene der Steuern und Umlagen mit s, so ist ihr Summen- wert im Jahre u 1:0 pt 1 er (v nz SE -00p. 0 p 9 EEE 10p"—1 00p dem ein jährlicher Rentenbetrag von r—=(v-+-s) 005. 10-17 = (v-+-s) entspricht. Die Nettobodenrente wird nunmehr nach erfolgter Umwandlung aller periodisch eingehenden Erträge und Ausgaben in jährliche Renten erhalten, wenn von der Summe der positiven Renten jene der negativen abgezogen wird. 00 D.00p Dr 00 p )( 1 .) Br Top“ et 10 p*® +70p Pr: SETZT Fr + e0p(I+ a) +9) 60 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. D, D, Au [ 2 Op "FOpt 0) + nor) OR+n-W+9).. Da man weiters den Rentierungswert des Bodens durch Kapitalisierung der Bodenrente erhält, ist De 0'Op Be Bun (Be a (Er Pa EoREe" oder auch: br B,== na D» Br ( br n—(v-+5s) en c) ENT Base, 00p | il Au Be (pr m ee) Av.) 00p Man kann hieraus ersehen, daß der Waldbodenwert tatsächlich ein Rentenwert ist, daß es jedoch bequemer ist, die Bodenrente aus dem berechneten Bodenwerte zu ermitteln, weil dadurch die Multi- plikation mit dem Faktor 0'Op einmal erspart wird. Deswegen begnügen wir uns weiterhin, bloß die Formeln für den Bodenwert anzugeben, da aus dem Bodenwerte die Bodenrente unmittelbar erhalten werden kann, weil BO‘Op==br ist. Multipliziert man ae in Formel II die einzelnen GURBOR mit dem Faktor (1 u — [Op ul ur) aus, so ergibt nal für: ( 14 }e a: 1:0 p“ Au Fo 105: —1 10 p""1'0p“ BEE he 10p"—1 0ER wer an (1 ns DD A0pP— 1 FF WRITE en en —D,.T0p (Op —1) TOp—1 usw. und es geht die Formel II über in die Faustmann’sche Formel: —. Au—c+B.l’0p"—-...D,tDp®" v+s ne rear + (o+45 05). Ile. oder auch: _Au+D,lOpe-a-+...D,lOpe s—clOpt vs B, — et +505+ (505). Mb RN 7 Die Ermittlung. des Bodenwertes. 61 Wir selbst geben aber der Formel II gegenüber den beiden letzten Formeln den Vorzug, weil sie für die Rechnung bequemer ist, namentlich wenn der Bodenwert für: verschiedene Abtriebszeiten ermittelt werden soll und weil, wie wir später sehen werden, die Formel II als die Grundformel bei allen anderen Betriebsarten An- wendung finden kann. Sollten zu den Formeln II und III außer den als jährliche Rente dargestellten Nebennutzungen noch die Gras- und Streunutzung in der früherenorts dargestellten Weise hinzukommen, so ist der Zuschlag hinsichtlich der Grasnutzung: 10pr—1 1:0pi— 8 10p"—1 00p "hinsichtlich der Streunutzung: 10pm2— 1 1:0pu-i St op] TOm-T Die vorstehend entwickelten Formeln II und III gelten für die Voraussetzung normaler Verhältnisse und zwar, daß die Erträge und Ausgaben immerwährend dieselben sind. Trifft diese Voraussetzung nicht zu und sind die Erträge der späteren Umtriebe von dem Ertrage des ersten Umtriebes ab- weichend, wie es bei neugegründeten Nieder- oder Mittelwäldern oder bei Umwandlungen der Holz- und Betriebsart der Fall ist, dann muß auch eine getrennte Ermittlung der Jetztwerte aus dem ersten Umtriebe und den späteren Umtrieben erfolgen. Die Jetztwerte des ersten Umtriebes sind: FERN D, Dı 10p: "Top TTopTt'""Tom® diejenigen der weiteren Umtriebe: Arı Di ! Da ) Batentie pi t 2 Opa 9) Topa—ı somit zusammen: er Au + Au B= (Top: tat En 4 (ae D,.: Dhı D,ı n— (V-+ 8) + Top T Tops "Top 4) mit De Setzt man die Erträge in beiden Umtrieben einander gleich, so geht Formel IV unmittelbar in Formel II über, wenn man den ge- - ? Au ZD, meinsamen Faktor (22 pi -- 10 =) heraushebt. 62 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Alle die vorstehenden Formeln erleiden aber noch eine weitere Modifikation, wenn ein Holzzunahmeprozent in Rücksicht gezogen wird. Wie auf Seite 24 nachgewiesen wurde, ist der landesübliche Zins- fuß oder der Hypothekarzinsfuß um das Zunahmeprozent der Holz- preise zu vermindern, wenn das gleiche Ergebnis erzielt werden soll wie in dem Falle, daß den späteren Erträgen die erhöhten Holz- preise zugrunde gelegt würden. Wo daher ein solches Preiszunahmeprozent besteht, was nach dem heutigen Stande der Dinge die vorherrschende Regel bilden dürfte, ist der forstliche Zinsfuß, abgesehen von den sonstigen Gründen der Ermäßigung, gleich der Differenz zwischen dem landes- üblichen Zinsfuß und dem Preiszunahmeprozent, also p=g—.t, wenn mit g der landesübliche Zinsfuß und mit t das Preiszunahme- prozent bezeichnet wird. Da aber das Preiszunahmeprozent selbstverständlich nur bei denjenigen Formelgliedern in Anschlag gebracht werden darf, bei welchen tatsächlich eine Preiszunahme stattfindet, nicht aber bei jenen Formelgliedern, welche eine solche nicht aufzuweisen haben, so folgt von selbst daraus, daß wir in diesem Falle verschiedene Zinsfüße der Rechnung unterstellen müssen, und zwar den forstlichen bei allen Formelgliedern, welche die Holzerträge betreffen, hingegen. den landesüblichen bei allen übrigen Formelgliedern. Die früheren Formeln I und II würden daher übergehen in: INT tet Ellen - na) Re} ur a v. je tt: als He) - -e (+ poar)+" I ae vi. In der gleichen Weise würden sich auch die Formeln III und IV ändern. Eine Vereinfachung der vorstehenden Formeln läßt sich dadurch herbeiführen, daß man bei den Kulturkosten anstatt des landesüblichen ebenfalls den forstlichen Zinsfuß unterstellt, was nur von sehr geringem Einflusse auf das Endergebnis ist. Professor Nossek geht noch einen Schritt weiter und berechnet auch die Durchforstungserträge mit dem landesüblichen Zinsfuße, was jedoch insoferne nicht zutreffend erscheint, als die Berück- siehtigung des Preiszunahmeprozentes bereits in dem forstlichen Zinsfuße ihren Ausdruck findet. Das gleiche gilt auch hinsichtlich des älteren Vorschlages von Professor Baur, bei der Prolongierung der Durchforstungserträge = Die Ermittlung des Bodenwertes. 63 verschiedene, gegen die Abtriebszeit hin sinkende Zinsfüße zu unter- stellen. Beispiel 34. Ein Hektar Fichtenbestand liefert im Alter von 30 40 50 60 70 Jahren. Durchforstungserträge von 80 95 105 120 125K, ferner im Alter von 80 Jahren einen Ab- triebsertrag von 4600 K und einen jährlichen Nebennutzungsertrag von 2K, während die Kulturkosten 80 K und die jährlichen Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern und Umlagen 13 K betragen. Wie hoch berechnet sich die Bodenrente und der Bodenertragswert für den Zinsfuß von p—=2!/50%/,? Nach Formel II. 80K | 95K = 5 7.0250 ey Ener a Dan ee ersehe 35 — „ 105K " * ‘ 10356 TO ER N A 120K 1.0956 Be De ea er NEN er ZT 125K Au i FR Summa . 790 —K hievon ab e= war en Differenz . 710 —K ! 1 . PIE . TIORX (14 0) ET. ab Differenz der Nebennutzungen und Verwaltungskosten ur RE ee ee ea B. = 384°—K b,=B00p=384K X 0.025 — 9-60. Beispiel 35. Es soll für die Annahmen des früheren Bei- spieles die Bodenrente und der Bodenertragswert ermittelt werden, jedoch unter der Voraussetzung, daß der landesübliche Zinsfuß ?p—=35°), und der forstliche Zinsfuß bei Berücksichtigung einer Preiszunahme von 1°/, p = 21/50), ist? 1. Ermittlung der Bodenrente nach Formel V: Dn RE 10 put T0p" weBuber ZN RR ar, 790 K 1 ) Bodenbruttorente 917K 20hx 005 =. . . . 2... 2. ..3210K 64 IV. Die Mettioden der Waldwertbereehnung. 1 i RER u... I.) ei Bodenrente b; = 1810 K 2. Ermittlung des Bodenwertes nach Formel VI: | der erste Teil der Glieder wie früher . . . . 2.2... 91720 > 1 ) % vi AO KR ab n—v+s 1I1K 314'— „)39940K B. = 51780 K gegenüber 384 K des Beispieles 34; ohne Annahme eines Preis- zunahmeprozentes b.=B,.00p =5178K X 00385 = 18-1 K, 005 005 . wie früher. Auffällig ist es vielleicht, daß sowohl bei der Berech- nung der Bodenbruttorente aus dem Bodenbruttowerte, als auch der Nettorente aus dem Bodenertragswerte der landesübliche Zins- fuß unterstellt wurde. Es ist dies jedoch in der Sache selbst be- gründet, weil die gegenwärtigen Zinsen eines gegebenen Kapitales- zweifellos nach dem landesüblichen Zinsfuße zu ermitteln sind. Beispiel 36 nach Formel IV. In einer Betriebsklasse erfolgt eine Umwandlung der Buche in Fichte. Wie hoch berechnet sich der Bodenerwartungswert unter Berücksichtigung beider Holzarten, wenn im gegenwärtigen Umtriebe die Buche pro Iha im Alter von 30 40 50 60 70 Jahren Durchforstungserträge von 35 74 102 122 224 K und im 90. Jahre einen Abtriebsertrag von 3000 K liefert. Die Er- träge der Fichte im zweiten Umtriebe und in den späteren Um- trieben entsprechen jenen im Beispiele 34. Die Kulturkosten betragen 8S0K, die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern abzüglich der Nebennutzungen jährlich 11K, p= 2!/./,. für Buche: gen = 4OK X 01084 — ob er 3 Kom 2... mm 1 KOBTMn. ne = 108 KO ee 12 _. 192, X OB. ee Die Ermittlung des Bodenwertes. 65 224K a N Fake a er 1. R () ——————— ae 574K ab c= 80 „ Differenz 494K . A Au i j für Fichte: 10.50 ” IE OIBBT 688, ZDn . . 10 pr aus Beispiel 34 52, Summe . 790 K abc=80, 710K 1 EX get =A0EX Oldke er il, ee ge Are ee MR A Zi n Ba 2 ee ee 3 5 608 K v u en nes: Krisen 440 „ daherB.= . . . 168K Beispiel 37 nach Formel IlIb: Ein Hektar Schwarzkiefernbestand gibt im Alter von 30 40 50 60 70 80 Jahren Durehforstungserträge von 70 85 95 100 100 90 K und im 100. Jahre einen Abtriebsertrag von 2400K. Außerdem liefert derselbe im Alter von 90 bis 100 Jahren einen jährlichen Ertrag aus der Harznutzung von 100 K und vom 40. bis einschließlich dem 90. Jahre alle 5 Jahre aus der Streunutzung einen Ertrag von 30K. Die Kulturkosten belaufen sich auf 4OK, die jährlichen Ausgaben für Verwaltung, Schutz und Steuern ete. v=17'30K. Wie hoch berechnet sich der Bodenertragswert bei p — 21/,0/,? ee ee, nie OK BU nS TOR X DOSE ieur30T Haat Iaiglıa sounisereHägiE2E , mn er RBB 7 ae. dee , Se N re 30002, IE KEEBBEO >: 2: anne are 26850 „ RE U ee ee ee DT, ee 0. ERBE. ee a SATT Summe. . . 412046K Hievon ab c10p"=40K.118137. . . 47255, Differenz . 3647'91 K 177 IR £ Be 364791 K X 105Ww_]” 3647'91 K X 00924 Jetztwert . . 33707 ,„ va X de, u 229 — , Differenz . 4507K "Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 5 66 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Hiezu Kapitalswert der Harznutzung 10251 — 1. 1 k 100K. TE Te ne 10348 K Hiezu Kapitalswert der Streunutzung 10p®—1 1 I 10p—1'10po _1 Bodenertragswert: Summe . . . 22662 K 78:07 , Beispiel 38. Ein Hektar Niederwald (Ausschlagswald) liefert gegenwärtig bei einer Umtriebszeit von 20 Jahren einen Ertrag von 250 K. Die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern etc. betragen 5K; die Kulturkosten für Komplettierungen 10 K. Wie hoch berechnet sich der Bodenertragswert bei einem Zinsfuße von 31/,°%/, da ein Preiszunahmeprozent nicht zu ver- zeichnen ist? A a ee Hievon ab. . . 10—,„ Differenz . 240 —K 1 , : ab a —5KX 2857 -10K=14285K--10K— 152.85, Bodenertragswert: Differenz . 89:62 K Dieser Ausschlagswald soll in .einen Fichtenhochwald umge- wandelt werden, wobei die Kulturkosten pro 1 ha 80 K betragen. Im Alter von 30 40 50 60 70 Jahren verspricht er Durchforstungserträge von 60 80 100 120 120 K und einen Abtriebsertrag von 6000 K im Alter von 80 Jahren; wie hoch berechnet sich der Bodenertragswert, wenn mit Berücksichtigung eines Preiszunahmeprozentes von 1°/, der forstliche Zinsfuß p mit 21/,°%/, zu bemessen ist. Die Berechnung erfolgt nach Formel III. Erster Umtrieb Niederwald: A\— I ossm = U0K X 05038. 2020, Pen Die folgenden Umtriebe Hochwald: Au e 1.0950 — 6000 K X 0:1387 ne Se Dee 2 SA: 3 1055” 60, XD a RTL nl Dr 80.,xX 03724 ee. 0 Ve 10250 Die Ermittlung des Bodenwertes. 67 D m 100KX08909 . . ......... 2909K = 120,X0973 . 22.22.2297, en Bee. re, Summe . . . 96826K Hievon abc. . . 80—,„ Differenz . 888'26K 883:26K Sorgen — 01610 X 888-26K— 143:01 „ Hiezu vom Niederwald . . . 12062, Summe . . . 26363K DK y ab Von; —>EX 2857 ... 142806, Bodenwert . . . 12078K Beispiel 39. Für 1ha Fichtenhochwaid betragen im Alter von Jahren 30 40 50 60 70 80 90 100 die Durchforstungserträge 63 110 150 160 160 150 — — K Abtriebserträge — 1500 2280 3320 4540 5750 6700 7700 „ Wie berechnen sich die Bodenertragswerte bei einem Zinsfuße von 21/,0/,, wenn die Kulturkosten 80 K und die Verwaltungskosten abzüglich der Nebennutzungen 10 K betragen? n = 63K X 04767 —30K = 30K 110, KO3T4—4l, ‚rang, IE =150,, x 0,2909 — 43 , , =1u, an 100 „X 02273 —36, .„.—150, en — 160 „ X 01776— 28, .„ 18, en 100» %.0:1387 = 21, „.=19, Alter 40 50 60 70 80 90 100 Jahre ne 30. .71 114 150.178 199 199 K > 558 663 755 806 797 726 652 „ Summe 588 7341 869 956 975 925 851 K abc 80 80 80 80 80. 80 80 Differenz 508 654 789 876 895 845 771 K 68 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. pitt. x (14 WU)” 809 922 101910651039 948 842 K ab ns —10KX40— 400 400 400 400 400 400 400 , | B.—= 409 522 619 665 639 548 442 K p=3 % Be= 252 313 361 367 330 250 169 „ p=315,0% B,—= 143 174 192 181 138: 705 p=4 %,B= 67.7990 56 17-0, Die Verwaltungskosten allgemein mit 4°/, kapitalisiert p=?2!/"/u Be 560 672 770 815 790 694 592 K 335 396 444 454 413 333 252 „ 179 210 228 217 174 110 46 „ 67 79 80 56 17—35 —82, | E Id c) Die Größe des Bodenertragswertes. Aus der Formel ee en SI en) ee [0p: "0m + ro) Hm et 14 7 EUmae4te) a 00p geht unmittelbar hervor, daß eine Zunahme in der Größe der positiven Glieder eine Erhöhung, hingegen eine Zunahme in der Größe der negativen Glieder eine Verminderung des Bodenertrags- wertes zur Folge hat. Mit der Zunahme der Abtriebserträge, der Zwischen- und Nebennutzungserträge steigt der Bodenertragswert und umgekehrt sinkt er bei einer Verminderung dieser Erträge. Die Kultur- und Verwaltungskosten verhalten sich naturgemäß im entgegengesetzten Sinne und bewirkt deren Vermehrung eine Abnahme, dagegen deren Abnahme eine Zunahme des Bodenertragswertes. Den größten Einfluß auf die Größe des Bodenertragswertes übt jedoch unstreitig der Zinsfuß aus und liefert ein niedriger Zinsfuß hohe, ein hoher Zinsfuß niedrige Bodenertragswerte. Wie aus der vorangestellten Formel unmittelbar zu ersehen ist, kommt der größte Einfluß auf das Endergebnis dem Faktor (i4:g 1) zu, da er bei einem hohen Zinsfuße wesentlich kleiner ist als bei einem niederen Zinsfuße. p= 2 21; 3 31% 4 %% bei u=70 Jahre ist er= 1'33 121 114 110 103 bezogen auf den Ertrag 100= 133 121 114 110 103 K. Die Ermittlung des Bodenwertes. - 69 Die Holzerträge werden jedoch noch weiter beeinflußt von den. Diskontierungsfaktoren Tor die ebenfalls bei zunehmendem Zins- fuße abnehmen, da sich der Nenner des Bruches vergrößert. Br De. ala ddr 24h. (a—40 Jahre) ist 1 — 045 037 030 0% 0:21 bezogen auf den Ertrag 100 — #5,782.2 90.25: 21’ K Bei den Kulturkosten wirkt dagegen der Faktor (1 E= m) im entgegengesetzten Sinne wie bei den Erträgen, da dieselben sich bei höheren Zinsfüßen und längeren Wiederholungszeiträumen vermindern; desgleichen verursachen auch hohe Zinsfüße bei der Kapitalisierung der Nebennutzungen und Verwaltungskosten eine Wirkung im abnehmenden Sinne. Allgemein kann daher gesagt werden, daß das Zunehmen des Zins- fußes bei allen Faktoren, auf welche er Bezug hat, einen Einfluß in vermin- derndem Sinne ausübt, die Wirkung jedoch bei den positiven Gliedern stärker zum Ausdrucke gelangt, als bei den negativen Gliedern. Um diesen Einfluß noch näher zu veranschaulichen, wählen wir das Beispiel 34 und stellen die Resultate gegenüber, die sich für einen Zinsfuß von 2!/, und 3°/, ergeben: p=2!, 34,0%, Änderung um 10, + IH om: — )=917K 416K 540), Sr },, u (tt Ye 533, 399, 250, ER =3834K I7K 95% Der positive Teil der Formel nimmt daher bei Veränderung des Zinsfußes.von :2!/, auf 31/,°/, um 54°/,, der negative Teil dagegen nur um 25°, ab. Daraus folgt, daß die Größe des Bodenertrags- wertes insbesondere von dem Faktor (1 — Wi) beeinflußt wird. Außer dem Vorangeführten kommt aber auch noch der Abtriebszeit ein erheblicher Einfluß auf die Größe des Boden- ertragswertes zu. Bei ganz niedrigen Abtriebszeiten, wenn der Verkaufswert des Holzes noch ein geringer ist und die Ernte- und Kulturkosten noch nicht deckt, würden sich negative Bodenwerte ergeben. Mit zu- nehmender Höhe der Abtriebszeit ‚steigt der Gebrauchswert des Holzes und der Ertragswert des Bodens wird positiv. Die Zunahme wird dann um so beträchtlicher, je mehr der Bestand aus dem Alter des minderwertigen, schwachen Holzes in jenes der gut verwertbaren und gangbaren Sortimente tritt. Er steigt hierauf weiter, erreicht mit fortschreitender Höhe der Umtriebszeit ein Maximum, von welchem aus er dann abnimmt, und zwar etwas langsamer als er gestiegen ist. 70 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Die Ursache dieser Erscheinung ist vor allem in gem rn ( Abnehmen des Faktors ——— 10p_v welcher mit \1+ -— . — Ton 7: BEE oe j0p: identisch ist, bei höheren Ahsriehasliern begründet. | 1: 10p!— u— Sewaihe Zinsfüße von 2!/, und 31/,°/, folgende Werte an: j bezogen auf das Kapital 100 nimmt für die früher u Jahre p = 21/59), p= 3/2"), 10 357 K 243 K 20 156;., 101 , 30 y1:;; 55, 40 59 „ 34, 50 4, 22 „ 60 2. 1A. , 70 21.,, 10, 80 16 „ 75 90 12... Da; 100 %; 5; 110 eh Br 120 By 46, 130 4,„ B:5 140 RN 08 „ 150 25 06 „ Es ist zu ersehen, daß z. B. der 100 jährige Abtriebsertrag bei 3'/,°/, nur dann den gleichen Bodenertragswert wie der 80 jährige geben kann, wenn sein Ertrag denjenigen des 80 jährigen mindestens um das Doppelte übersteigt, weil der Periodenfaktor 10m 1 im gleichen Verhältnisse abnimmt. 1 10p"—1 mit zunehmendem Alter gleichzeitig eine Zunahme der Abtriebs- erträge stattfindet, wird sich ein Zunehmen des Bodenertragswertes für einen bestimmten Zinsfuß nur insolange ergeben, als die Werts- zunahme des Abtriebsertrages den vermindernden Einfluß des Faktors Da aber gegenüber diesem Abnehmen der Faktoren ( er) noch überwiegt. Um dies rechnungsmäßig festzu- stellen, ermitteln wir, wie groß der Wertzuwachs des u + njährigen Abtriebsertrages sein müßte, damit der Bodenertragswert gleich jenem des ujährigen Abtriebsertrages, also B,=B.-.n, sei. Unter Außerachtlassung der übrigen Faktoren wird diese Be- dingungsgleichung dann erfüllt werden, wenn: Au B ee u 10p— 1 10p"t2—1 Die Ermittlung des Bodenwertes. 71 Da ferner A,ın—=A,10x”, so kann für einen bestimmten Zinsfuß berechnet werden, wie groß das Zuwachsprozent x sein muß, um die Gleichung zu erfüllen. A 1: Are 10p:—1 10p"t=—1 RER 1 10x’= wer Der Bodenertragswert wird demnach noch zunehmen, so lange u+n 10z° > als . = = a ; er wird den größten Betrag erreichen, wenn 0pete 1 er —1 108 = [0m —i und abnehmen, wenn 10z . (1 It mm ah +e(i4 Be )) Bu == Bıtn= e „_Y0pPm—1 >n, 1:0 p+"— 10 pt = IX a Loop —1 A, L'Op" 10p" —1 ) a OP Fr NE 2. 10p"—1 $ TER; ie. ZD, Op. +" —I 97 af r0Oxr—= Op" —1 TATOp Op" —1 1) | Op" +" — I ) Am ne Fe Aus dieser Formel ist ARD > au ersehen, daß das Prozent x 10p"+2— 1 10p!—1 die beiden weiteren Glieder einen er ganz geringen Einfluß auf die Größe des Prozentes x ausüben, da ihr Wert nur ein verschwindend kleiner ist und daß diese beiden Glieder in ihrer Wirkung gerade entgegengesetzt sind, weil die Durchforstungserträge auf die Kulmi- nation beschleunigend, die Kulturkosten aber verzögernd wirken. Die Nebennutzungen und Verwaltungskosten üben keinen Ein- fluß, da sie eliminiert werden. abhängt, ferner daß Beispiel 40. Nach dem Beispiele 39 beträgt der Abtriebsertrag im 60. Jahre 3320 K, im 70. Jahre 4540K, im 80. Jahre 5750K, die Kulturkosten betragen 80K, dee =178K. Wie groß ist das Zuwachsprozent z, in welchem Zeitpunkte tritt bei dem Zinsfuße p=?%"/s°/, die Kulmination des Bodenertragswertes ein? Die Ermittlung des Bodenwertes. 73 Die Kulmination tritt dann ein, wenn das Zuwachsprozent zZ gleich ist dem berechneten Prozente x, also z=x. 1. Ermittlung der Zuwachsprozente: PR 5750K _%„. aus Tafel III. z = 240°/.. 2. Ermittlung von x nach Formel VII. 10p" +» —1 On EM XOMI- . 2.22. > -+18406 baiv Yraazgian Bund S re AN + 00188 is OR re. ya 0A 00087 ; 1:3406 10x = { 0.0133 1.3539 — 0:0067 13472 aus Tafel III. x= 302°), gegenüber z=249),. Der 80jährige Bestand hat daher die Kulmination überschritten, weshalb sich für ihn ein kleinerer Bodenwert ergeben muß als das Maximum, da sein Wertzuwachsprozent schon kleiner ist als das Prozent x. Für das Jahr 70 gerechnet ist z=318°/, x—310, somit erscheint die Kulmination noch nicht ganz erreicht. Werden die Durchforstungserträge und Kulturkosten vernach- lässigt, so ist 1:0 z" = 1'3406 x 2 97% sonach nur um (0'05°/, geringer, woraus zu ersehen ist, daß man sing bei Ermittlung des Prozentes x lediglich auf den Faktor 1 ent: 1:0 p" — Werte für das Prozent x, von welchen wir noch an späterer Stelle Gebrauch machen werden, sind: beschränken kann. 74 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. u— u-n B>= 25 3 35% 20— 30 Jahre x=52 55 59 620%, 90-40 „ x=40 44 47 50% 40— 50 x=34 37 41 44°, 50—- 60 „ x=30 34 37 42%, 6-0 „ "38 21,55 390, 70-80 „. x=26 30 34 38%, 80— 0 „ x=245 28 33 37%, 90-10 „ x=24 273 32 360, 100-110 . x=23 27 315 35%, 110—120 „ x=22 26 31: 34%, Die Kulmination, d. i. der frühere oder spätere Eintritt des Maximums des Bodenertragswertes, ist aber weiters abhängig von dem Zinsfuße, welcher der Rechnung unterstellt wird. Wie aus den vorangestellten Werten für x unmittelbar zu ersehen ist, wirkt ein niederer Zinsfuß auf die Kulmination hinausschiebend, hingegen ein hoher Zinsfuß vorschiebend, da die Werte für x bei zunehmenden Zinsfüßen ebenfalls größer werden und demnach für das gleiche Abtriebsalter ein höheres Wertzuwachsprozent erforderlich ist, als bei einem niederen Zinsfuße. Die vorstehenden Ausführungen können daher im folgenden kurz zusammengefaßt werden: a) Der Bodenertragswert ist um so größer: 1. je kleiner der Zinsfuß, 2. je größer der Abtriebsertrag, 3. je größer die Zwischennutzungen sind und je früher sie eingehen, 4. je kleiner die Kulturkosten und je länger die Frist ihrer Wiederholung, 5. je größer die Eingänge aus den Nebennutzungen, 6. je geringer die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern. b) Der Bodenertragswert kulminiert um so früher: 1. je größer der Zinsfuß, 2. je geringer das Wertzuwachsprozent, 3. je größer dieZwischennutzungen sind und je früher sie eingehen, 4. je kleiner die Kulturkosten sind. Die Nebennutzungserträge, sowie die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern üben auf die Kulmination keinen Einfluß aus. d) Die rechnerischen Grundlagen für die Ermittlung des Boden- ertragswertes, Nicht immer führen die theoretisch in ihrer Richtigkeit unan- tastbaren Formeln bei ihrer praktischen Verwertung zum Ziele, da ihre Anwendung eine gewisse Erfahrung in der Auswahl und Be- handlung der einzelnen Faktoren voraussetzt. Allgemein ist zu beachten, daß man bei der Ermittlung des Bodenertragswertes von den bestehenden konkreten Verhältnissen Die Ermittlung des Bodenwertes. 75 nur dann ausgehen darf, wenn diese als normale oder wenigstens als annähernd normale anzusehen sind. Liegen jedoch abnormale Ver- hältnisse vor, dann muß zunächst erhoben werden, ob eine Über- führung in entsprechende Ertragsverhältnisse überhaupt möglich ist, auf welche Weise dies zu geschehen hat, welchen Aufwand an Zeit und Geld dies erfordert und welcher materielle Erfolg zu er- warten steht. Sind normale Verhältnisse vorhanden, die auch für die nach- folgenden Umtriebe als bleibend anzusehen sind, dann wird man die - Formeln II, III und VI in Anwendung bringen; weichen jedoch aus irgend einem Grunde die Verhältnisse des ersten Umtriebes von denjenigen der folgenden Umtriebe ab, dann wird man die Formel IV anwenden. 1. Der Abtriebsertrag. Der Abtriebsertrag wird immer erntekostenfrei in Rechnung gestellt, d. h. von dem Holzerlöse sind noch die Ausgaben für die Fällung und Bringung, die Kosten für die Unterhaltung der Wege etc. in Abzug zu bringen. Wird der Abtriebsertrag aus den Wirtschaftsergebnissen selbst erhoben, so darf man sich nicht mit einem Durchschnittsergebnisse pro 1 ha Fläche begnügen, sondern man muß ihn aus solchen Beständen ableiten, die in bezug auf Bodenbonität, Bestockung, Alter, Bestandesbonität entsprechend sind. Als Alter ist ein Zeitpunkt zu wählen, dem die Kulmination entspricht, oder wenigstens annähernd gleichkommt. Da in der Praxis zumeist das Abtriebsalter der Bestände jenes der Kulmination wesentlich übersteigt, so wird man den Abtriebsertrag aus typischen Beständen im Alter der Kulmination durch Erhebung der Masse, ‚der anfallenden Sortimente und des Wertes derselben ermitteln müssen, wenn für diesen Zweck nicht geeignete Geldertragstafeln benützt werden können. In Österreich sind wir in dieser Beziehung noch sehr spärlich bedacht, was um so unbegreiflicher ist, als guten Lokalgeldertragstafeln zweifellos ein ganz bedeutender Wert in bezug auf Lösung von Waldwertrechnungs- und statistischen Fragen zukommt. Liegen abnormale Verhältnisse vor, die eine Umwandlung der Holz- und Betriebsart erfordern, dann muß die Erhebung der normalen Abtriebsertäge sowohl für die jetzt bestehenden Verhält- nisse, als auch für die später geänderten Verhältnisse stattfinden. Es wäre beispielsweise verfehlt, bei einem herabgekommenen, räumdigen Bauernwald, der zum Zwecke einer Arrondierung von dem Nachbargute erworben werden soll, für die Ermittlung des Bodenwertes den gegenwärtigen Abtriebsertrag der vorhandenen Bestände zugrunde zu legen, da der gegenwärtige Zustand der Bestände nur bei der Bewertung des Holzvorrates in Rücksicht zu nehmen ist, bei der Bestimmung des Bodenwertes jedoch lediglich die Ertragsfähigkeit in Betracht kommt. Man wird daher in einem derartigen Falle für die Ermittlung des Bodenertragswertes solche Erträge unterstellen, welche nach 76 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. erfolgter Umwandlung bei einer geordneten Wirtschaftsführung zu erwarten sind, selbstverständlich unter Berücksichtigung des zur Erreichung dieser Erträge erforderlichen Geldaufwandes. Es ergibt sich dies aus der einfachen Erwägung, daß der Bodenertragswert eigentlich nichts anderes ist als das Entgelt für die Eigenschaft des Bodens, Güter zu produzieren. 2. Die Zwischennutzüngen. Bei der Bestimmung der Zwischennutzungserträge wird man sich vor allem darüber klar werden müssen, ob überhaupt solche Erträge erzielt werden können oder nicht. Können solche Erträge, sei es aus Mangel an Absatz des Materiales, oder aus Mangel geeigneter Transportanstalten nicht erzielt werden und ist eine Ab- hilfe in dieser Richtung ausgeschlossen, so wird man von der Veranschlagung derselben absehen. Werden hingegen solche Maßnahmen lediglich aus Unkenntnla oder wegen Verkennung ihres wirtschaftlichen Wertes unterlassen, dann wird man die Erträge in Anschlag bringen müssen, da man den betreffenden Mängeln sofort abhelfen kann. Den Ertrag wird man im Vergleichswege mit solchen Betrieben feststellen, wo bereits ein regelrechter Durchforstungsbetrieb besteht. Ein regelrechter Durchforstungsbetrieb bildet, abgesehen von seiner waldbaulichen Bedeutung, eine reiche Quelle für höhere Er- träge und infolgedessen auch für höhere Bodenertragswerte. Wenn bereits ein regelrechter Durchforstungsbetrieb besteht, kann man bei der Ermittlung des Bodenertragswertes rücksichtlich der Zwischennutzungen eine Vereinfachung der Rechnung dadurch er- zielen, daß man die prolongierte Endsumme der Durchforstungen oder die diskontierte Summe & En derselben in einem Verhält- nisse zum Abtriebsertrage Ay ale: Kraft hat dieses Verhältnis für die verschiedenen Holzarten und Altersstufen in bestimmten Zahlen angegeben. Da jedoch die Erträge bei den Durchforstungen von den ver- schiedenartigsten Verhältnissen abhängen und aus diesem Grunde in den verschiedenen Wirtschaftsbetrieben voneinander bedeutend abweichen, ist es angezeigter, sich diese Verhältniszahlen für den eigenen Wirtschaftsbetrieb selbst zu bestimmen. Bezeichnet man mit D,, D,, D. die alle n Jahre sich wiederholenden Durchforstungs- erträge, und mit Au, Ace, Aa die korrespondierenden Abtriebserträge, so ist der erste Durchforstungsertrag im Verhältnisse zum Abtriebs- ertrage A) ausgedrückt: D, An hiezu den Abtriebsertrag A, gerechnet gibt die Summe: ® Die Ermittlung des Bodenwertes. 77 , ZD, A — Ds D, 10P a, t+h=A|(1-+ -1'0p" A» Av ZD, D,+D =D. +D, | ebenso Per) 10pPA+A=A, ee) 1'0 p® ee) 10 pa Aı - A Aa ) 10p' usw. Ar Ai Wird die Summe der prolongierten Durchforstungsbeträge mit en .A, bezeichnet, so wird: Dun = Ra BR N (1+ An i ZDn ( 2:Dis und ebenso Op" rer +A,=A,|1+ mA, für die Summe des Abtriebsertrages und der diskontierten Durch- forstungserträge. Beispiel 41. Es sind in den Jahren 30 40 50 60 70 80 90 100 die Durchforstungserträge 63 110 150 160 160 150 — —K die Abtriebserträge 1500 2280 3320 4540 5750 6700 7700 „ ‚wie groß sind die Abtriebserträge und prolongierten Durchforstungs- erträge zusammen, wenn der Abtriebsertrag —=1 und p 2 an- genommen wird? Faktor 10 p!'= 1'280. 40 Jahre ae — 80.64:1500— 00537 -1= . . . 10537 Bas; 8 ni 128 _ 243.9.9280— 0.100 +1= 1.1070 a _ 178 _ 504:330 01519 +1= . 11519 EEE Ar) 1:28 — 850 :4540 = 0.1872 +1 . 11872 ER ( dan... i; 1:98 —1293:5750— 0'248 -1— 12248 78 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. u 90 Jahre a) 1:23 = 1847::6700— 02755 +1—= 1.2755 eo, 0 — 2364:7700—03070-+1—= . . . 1307 Für u= 90 Jahre ist sodann die Summe An +-&D„10p"-m = 12755 X 6700 K—= 8546 K. Die Ermittlung der Durchforstungsendwertsumme, insbesondere wenn die Rechnung mit verschiedenen Zinsfüßen ausgeführt werden soll, kann auch in folgender Weise vereinfacht werden: Dividiert man die einzelnen Durchforstungserträge durch das { »; ’ } R D. Do =. und bezeichnet man die Summe dieser Eintrittsalter —, —, a ©) Quotienten mit dr= _ = es 2= - sr ur ‚ferner D,10p"-?—+ DM 10p°?’ 2.1097 + > > + S: -- =) u.x, So ist es kein allzu großer Fehler, wenn man annimmt: 10p"-2--10p-b-L — 10p: = (24242 )u.x und hieraus: 10 p"-2-+ 10p"-®-10p"-°+.... re > Die Formel für die Endwertsumme lautet demnach: Ser D, 1 D, D. ) Eu ze a u.2e dr: Wi Die Werte für x wurden auf diese Weise für die verschiedenen Zinsfüße in Abstufungen von 5 zu 5 Jahren gerechnet und sind die Werte für x und ux für die verschiedenen Zinsfüße in dem Anhange angegeben. Beispiel 42: Die Durchforstungserträge betragen: 17 dr % bei 30 Jahren 86 Kon 286K — K 0 ee Die Ermittlung des Bodenwertes. 79 bei 50 Jahren 216K That —432K 681K 60. ;: 192, = 320, 1113, 70.2 0.5 208, Be —290, 1433, 0,380, En 287, 1738, 0,0228, nr 253, 2010, RE ne Die Endwertsumme 2 für u=80, p= 2°), daher dr.ux=117'2K.8664—= 1490K gegenüber 1504K. (Faktor 86°64 aus Tafel VII; beip=2°/, und u — a=80—30—=50Jahre) p—=2!/,%/, Z=1172K.101'36 —1743K gegenüber 1748 K p—=3%, zZ=1172 „.118-96 —2046 , ; 2036 „ nach richtiger Rechnung also nahezu gleich. u=100Jahre p=2" p = 21/g°/, p=3% Näherungswert 2844 3568 4505 K soll 2854 3531 4309 „ Im allgemeinen gibt diese Ermittlungsweise für die höheren Um- triebszeiten und die höheren Zinsfüße etwas zu hohe Resultate, was ‘ aber insoferne von untergeordneter Bedeutung ist, als auch sonst bei höheren Umitriebszeiten mit einem niedrigeren Zinsfuße gerechnet werden muß und überhaupt die Durchforstungserträge auf die Höhe des Bodenertragswertes nur einen untergeordneten Einfluß haben. Wie wir später zeigen werden, versetzt uns der Näherungswert dr in die: Lage, in einfacher Weise bei gegebenem Bodenwerte das Verzinsungs- prozent p aus der Formel des Bodenertragswertes zu ermitteln. 3. Die Kulturkosten. Sind die Kosten der Anpflanzung jetzt und in den folgenden: Umtrieben als gleichbleibend anzunehmen, dann sind dieselben bei der Ermittlung des Bodenertragswertes mit dem Betrage von er =eli+ m) in Abschlag zu bringen. Sind sie aber in den folgenden Umtrieben von jenen des ersten Umtriebes verschieden und setzt man dieselben im ersten Umtriebe=c, in den späteren Umtrieben —= c,, so sind diejenigen des ersten Um- triebes mit dem einfachen Betrage ce, für die späteren Umtriebe aber Cı F Cı z a at, Ra RC FENE 2 F B RENZ mit 10 p 1’ also zusammen mit c 7 Opa 1 bringen. in Abzug zu 80 . IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Bei der Veranschlagung der Aufforstungskosten hat man außer den erstmaligen Kosten der Auspflanzung die noch späterhin not- wendigen Nachbesserungen, Komplettierungen entsprechend zu be- rücksichtigen. 4. Die Kosten für Verwaltung, Schutz, Steuern und Umlagen. Diese Kosten nehmen von allen Faktoren den größten Einfluß auf die Höhe des Bodenertragswertes, weil deren Kapitalswert von dem Bodenbruttowerte direkt in Abzug kommt. Eine Krone dieser Kosten vermindert beispielsweise den Bodenbruttowert beip=2 21, 3l/g %o um 50: 55 40 3330 K, während der Abtriebsertrag um die Beträge von 310, 444 und 666 K abnehmen kann, um die gleiche Änderung hervorzubringen. Dieser große Einfluß der Verwaltungskosten auf die Größe des Bodenertragswertes veranlaßt uns eben, dieselben nicht nach einem Durchschnitte für alle Bonitätsklassen, sondern in einem Verhältnisse des Abtriebsertrages und des Flächenanteiles zu bestimmen. Wird diese Maßnahme unterlassen, so müssen bei den niederen Bonitäts- klassen sehr niedere Zinsfüße unterstellt werden, wenn negative Bodenertragswerte vermieden werden sollen. Anderseits wird hiedurch der Verzinsung der Waldkapitalien in den besseren Bonitäten eine höhere Bedeutung beigelegt, als ihr tatsächlich zukommt, oder es werden bei gleichbleibendem Zinsfuße in dem ersten Falle unverhältnis- mäßig niedrige, im anderen Falle aber zu hohe Bodenwerte ermittelt. Der Gegensatz im Unterschiede der Bonitätsklassen wird auf diese Weise ungerechtfertigt verschärft und werden die Umtriebszeiten bei den besseren Standorten herabgedrückt, bei den niederen Stand- orten dagegen hinaufgedrückt. Der Nichtfachmann wird infolgedessen nur zu leicht verleitet werden, solchen minderen Bodenbonitäten keine Aufwendungen zu opfern. Durch den vorgeschlagenen Weg werden diese Gegensätze ver- mindert, der Bodenwert der schlechteren Bonitäten wird wesentlich erhöht, hingegen jener der besseren Bonitäten nur unwesentlich vermindert. Das folgende Beispiel möge dies noch veranschaulichen: In einem k. k. Forstbezirke des Wienerwaldes betragen beispiels- weise die Kosten für Verwaltung ete. im Durchschnitte pro1 ha 10'24K. Wird hier der Bodenertragswert mit einem Zinsfuße von 2%, _ für die vier vertretenen Bonitätsklassen berechnet, so erhält man folgende Bodenbruttowerte: Aun+D.10p"-*+-D,10p"-b — e1'0p" che 10p"—1 Die Ermittlung des Bodenwertes, 81 I. Bonität = 854 K I. u 5 II. „ .=588, IV. RR N: hievon vll 12 K in Abzug gebracht, gibt die Boden- ertragswerte: B. für die I. Bonität: 854 — 512 —=-+ 342 K II. S 716—512=+204 „ III. R 588 —512=- 76 „ IV. 2 450 —512 = — 62 „ Das Resultat ist sonach für die IV. Bonitätsklasse ein negatives. Verteilen wir die Kosten 0 3 im Verhältnisse == und nach Flächen- anteilen in der von uns vorgeschlagenen Weise, so ist für die I. Bonitätsklasse v=110K V=550K Free" N A we Es: a 1 9 AR ee ra 1 VE a ö vwE8d 5: Ve daher B.: für die I. Bonitätsklasse 854 — 550 =304 K DE FE Fi 716 —500 =216 „ Eee 550 A 588 —450=108 „ N ae 2 450 — 400 = 50 „ welche Werte der Wirklichkeit zweifellos näher kommen dürften als die vorangestellten. Hieraus ist aber weiters zu ersehen, daß bei einer solchen Abstufung der Verwaltungskosten insbesondere die schlechteren Bonitäten günstig, dagegen die besseren Bonitäten nur wenig beeinflußt werden. Wir halten es aber für gerechtfertigt, in dieser Richtung noch einen Schritt weiter zu gehen, nämlich die Abstufung nach dem Ertrage nur auf die Steuern und Umlagen zu erstrecken, hingegen bei der Ermittlung des Bodenertragswertes die Kosten für Verwaltung und Schutz überhaupt nicht in Anrechnung zu bringen. Einerseits bestehen solche Kosten tatsächlich nur bei einem größeren Besitze und wird durch diese Ausgaben der Besitzer einer persönlichen Müheleistung enthoben. Anderseits sind dieselben über- haupt schwer in Beziehung zum Bodenertrage der Einzelfläche zu bringen, da eine Verwaltung eine Menge anderer Vorteile zur Folge hat, wie die Vermeidung von Prozessen, Sicherung des Eigentums gegen fremde Übergriffe, bessere Verwertung der Produkte durch ‘ eine intensivere Ausnützung und Benützung der Handelskonjunkturen etc, Vorteile, welche diese unberücksichtigten Kosten von selbst bezahlt machen. Dazu kommt aber überdies noch der weitere Umstand, daß die Ermittlung des Bodenwertes nur meist bei kleineren Flächen im Falle einer Erwerbung oder Abtretung notwendig wird und durch solche Veränderungen in der Fläche die Verwaltungs- kosten weder verringert noch vermehrt werden. Soll hingegen der Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. € 82 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Bodenwert ermittelt werden, um seine Wertgröße für die Lösung wirtschaftlicher Fragen festzustellen, oder für die Berechnung der Bestandeswerte u. dgl. m.,, dann bedarf es überhaupt nicht der Bestimmung des reinen Bodenwertes, sondern lediglich des Brutto- wertes BB=B.-- V, da sich in jedem Falle der Bodenwert mit dem Verwaltungskapitale zur Größe von B., ergänzt. Die Verwaltungs- kosten wären daher nach dieser Anschauung nur dann in Berück- sichtigung zu ziehen, wenn es sich um die Bewertung eines ganzen Wirtschafts- oder Gutskörpers handelt, weil sich in diesem Falle die angemessene Wertung dadurch von selbst ergibt, daß von sämtlichen Einnahmen sämtliche Ausgaben in Abzug kommen. 5. Die Beurteilung des Bodenertragswertes. Der Bodenertragswert stellt jenen Minimalpreis des Bodens dar, zu welchem der Waldbesitzer denselben bei einem bestimmten ausbedungenen Zinsfuße ohne Verlust verkaufen oder erwerben kann. Er gibt uns vor allem den wirtschaftlichen Wert an, der vom Ver- kehrswerte weit abweichen kann, da der erste von der Produktivität und dem Kostenaufwande abhängig ist, während letzter lediglich nach seinem Werte für den Käufer beurteilt wird. Die Methode der Bodenertragswertermittlung besitzt eine Schwäche, welche ihr in der Praxis schon ‚viele Widersacher zu- geführt hat. Es ist dies die freie Wahl des Zinsfußes, welcher den größten Einfuß auf das Resultat der Rechnung nimmt. Bei zu hoch- gewähltem Zinsfuße, der noch immer ziemlich weit unter dem landes- üblichen stehen kann, werden leicht bei höheren Umtriebszeiten negative Bodenertragswerte erzielt, die rechnungsmäßig vollständig begründet, aber dennoch ein Widerspruch mit der Wirklichkeit sind. In einem solchen Falle ist eben das Gleichgewicht der Gleichung Au +D, 10p-°=(B-+ V)(lOp®—1)+c10pt gestört, da infolge des zu hoch bemessenen Zinsfußes eine solche Ver- zinsung der Kapitalien nicht mehr erreicht wird. Es tritt deshalb eine Reduzierung des Kapitales durch Verminde- rung des Bodenwertes ein. Wir haben schon bei den Kosten für Verwaltung und Schutz darauf hingewiesen, daß sie ebenfalls von großem Einflusse auf die Höhe des Bodenertragswertes sind und daß auch vielfach durch ihre unriehtige Bemessung der Bodenwert negativ werden kann. Es ist daher nicht allein der Zinsfuß, sondern auch die richtige Bemessung der Verwaltungskosten von großem Einflusse. Wir möchten in kurzem die Methode der Berechnung des Boden- ertragswertes dahin zusammenfassen, daß wir sagen: sie gibt uns den subjektiven Wert vom Standpunkte des Waldbesitzers vollkommen richtig und klar für den ausbedungenen Zinsfuß. Fordert dieser eine hohe Verzinsung, wird er sich mit einem geringeren Kapitale begnügen und umgekehrt, fordert er eine geringere Verzinsung, wird der Kapitalswert größer. Die Ermittlung des Bodenwertes. ' 83 Der Effekt im subjektiven Sinne ist für den Besitzer in beiden Fällen derselbe, selbst wenn sich ein negativer Bodenwert ergibt, weil der Ertrag sich gleichbleibt. Anders verhält es sich dagegen, sobald Änderungen in der Fläche durch Abtrennungen stattfinden, in welchem Falle eben der Zinsfuß und die Kosten für die Verwaltung, Schutz und Steuern so gewählt werden müssen, daß ein der Wirklichkeit entsprechendes Resultat erzielt wird. Wie dies zu erreichen ist, werden wir in dem angewendeten Teile zur Erörterung bringen. B) Für andere Betriebsformen. 1. Für den Schirmschlagbetrieb. Bei dem Schirmschlagbetriebe geschieht die Abtriebsnutzung des Bestandes nicht auf einmal, sondern einem Vorbereitungshiebe folgt behufs natürlicher Verjüngung der Besamungshieb, nach welchem die vollständige Räumung in einem oder mehreren Nachhieben, je nach dem Bedürfnisse des Unterwuchses stattfindet. Die früher für den Kahlschlagbetrieb abgeleiteten Formeln IIundIV für die Ermittlung des Bodenerwartungswertes können im allgemeinen auf den Schirmschlagbetrieb ebenfalls Anwendung finden. Namentlich wird man der Rechnung auch einen doppelten Zinsfuß unterstellen müssen, und zwar den forstlichen Zinsfuß den Erträgen, hingegen den landesüblichen Zinsfuß den übrigen Formelgliedern, wenn ein Zu- nahmeprozent der Holzpreise zu berücksichtigen ist. Als Abtriebszeit u hat man jedoch jenen Zeitpunkt zu nehmen, in welchen der Beginn der Wiederbegründung des neuen Bestandes fällt, also das Jahr des Besamungshiebes, da man annehmen kann, daß von da ab schon der Bestand des nächsten Umtriebes nachrückt. Theoretisch am richtigsten ist es zweifellos, alle vorher eingegangenen Nutzungen auf diese Abtriebszeit zu beziehen, im Gegensatze zu den nachfolgenden Räumungshieben, welchen die tatsächliche Abtriebszeit unterstellt werden müßte, da ihre periodische Wiederholung nicht alle uJahre, sondern alle un Jahre stattfindet. Zieht man jedoch in Be- tracht, daß der junge Bestand des 2. Umtriebes bereits während der erfolgenden Räumungen im Wachsen begriffen ist und daß ferner bei der Ermittlung des Bodenerwartungswertes keine zu hohen, von der Kul- mination weit abliegenden Abtriebszeiten unterstellt werden dürfen, weil sonst zu geringe Bodenwerte ermittelt werden, so erscheint es aus praktischen Gründen gerechtfertigt, den Zeitpunkt des Besamungs- hiebes als einheitliche Umtriebszeit gelten zu lassen. Bezeichnet man mit A, den Ertrag des Vorbereitungshiebes 2 32:75 : »„ Besamungshiebes A, 5 a „ Räumungshiebes so ist Be trat ap Frage trag Ya rer y.. vill. 00p 6* 34 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Beispiel 43. Ein Hektar Buchenhochwald liefert im Alter von 30 40 50 60 70 Jahren. 50 74 102 122. 124 K Durchforstungserträge ferner im 80. Jahre zum Zwecke der natürlichen Verjüngung aus einem Vorbereitungshiebe Ag, —=760K, im 90. Jahre aus einem Be- samungshiebe Ag9,=1440 K, und im 100. Jahre zur Zeit der Räumung A,o =1900 K. Wie hoch berechnet sich der Bodenertragswert, wenn die Kultur- kosten für die Komplettierung und Einsprengung von Nadel- hölzern 30 K, die jährlichen Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern und Umlagen, abzüglich des jährlichen Nebennutzungsertrages 8 K betragen? p= 2%); ’)o- re — 50KX04767= 24K 10mm = 74 „X 0374= 27. rc 102 „X 02909 29 „ Iow = 122 , X 0:2273—= 28, \ 391 K em = 124, X 01776 22, 058” 760 „ X 0.1387 —105 „ arz] — 1440 „ X 01084 — 156 „ ii — 1900 „ X 0:0847— 161, Summe 552K — 0 30% Differenz 522 „ WV B. =265 K Würde man für die Kapitalisierung der Verwaltungskosten einen Zinsfuß von 4°/, unterstellen, dann wäre Die Ermittlung des Bodenwertes. 85 V „Sof =5KX25=200K Be =585 K—200K=385 K. Würde man dagegen den Ertrag aus der Räumung auf das Jahr 100 beziehen, so 2 Ip ET wie früher. . . .3931 K —c 3, Differenz 361 K E..., er -)361K=11215 X361K= . ea Dar 405 „ A: SA RR | re De az Tr nel We. Fe: Ver HI Shza: DAL She ei ee er er 176 n Summe 581 K v — —— LH NET EN DT Tec ee 00p 8K x 40 320 B,=261 K beziehungsweise 381 K, wenn die Verwaltungskosten wie früher mit 4°/, kapitalisiert werden. 2. Für den Femelschlagbetrieb. Die Formel für die Ermittlung des Bodenertragswertes ist voll- kommen identisch mit jener für den Schirmschlagbetrieb. Es sind ebenfalls alle Nutzungen, gleichgiltig ob Zwischen- oder Haubarkeits- nutzung, auf den Beginn des Umtriebes zu diskontieren und mit dem Faktor (1 — oT) der Bemeingenten Umtriebszeit zu multi- plizieren. Als gemeinsame Umtriebszeit u ist jener Zeitpunkt zu nehmen, in welchem der nachfolgende junge Bestand etwa die Hälfte der zu verjüngenden. Fläche einnimmt. Bezeichnet man das Alter des Be- standes, in welcbem der erste Anhieb erfolgt, mit m und die Ver- NER RORSARRGE mit nJahren so istu=m +-- daher 3 A: (+ tree} "Top 7 Top: —e) (1+ mer) m) KL Beispiel 44. Es sind in den Jahren 30 40 50 60 70 die Durchforstungserträge 63 110 150 160 160 K, 86 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. außerdem ergeben sich vom 80. bis 100. Jahre aus den verschiedenen Femelschlägen folgende Erträge: im 80. Jahre 1000 K, im 85. Jahre 800 K, im 89. Jahre 1100K, im 93. Jahre 1000K, im 97. Jahre 900K und im 100. Jahre 800 K. Wie groß ist der Bodenertragswert, wenn die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern 8 K betragen? p= 2%, %. m=80 n=20 Jahre i=m+—-—% „ | ar = 63K X 0:4767—= 80 K m = 110, X 03724=: 41 , m = 150 „ X 02909 — 3, rue 160 „ X 0:2273= 36 , om = 160 , X 01776= 28 „. 0,0 = 1000 „X01387—=139 „ Or 800, X 01226 8 „. a = 1100 ‚X01111-12% „ oa = 1000 „X 01060101 , = 900, X00911— 82 „ a = 800 „ X 00817— 68 , Summe 785 K 1 B = UER Die Ermittlung des Bodenwertes, 87 3. Für den Mittelwaldbetrieb. Bezeichnet man die Abtriebserträge bei u Jahren aus dem Unter- holze mit A,, aus den Oberholzklassen in der Reihenfolge ihres Alters mit A,, A;, A, A, usw. und sind ferner diese Erträge und die Kulturkosten ce in den ersten Umtrieben bis zur Bildung aller Oberholzklassen verschieden von den späteren, so ist konform den früheren Betriebsarten: aan a ee er re le Ele apn age nee ae a, Sind jedoch die Erträge und Kulturkosten in allen Umtrieben gleich, dann werden die innerhalb der Klammern befindlichen Ausdrücke einander gleich und können Aonpugaplohen werden; die Formel BR: dann über in nn Da ug ER (14 pe a): el oder wenn die Kulturkoston verschieden bleiben 1 E Nr u A; Az A, ) B.= (2 10 p“ TIOpm ER 1'0p®" Ri es (+94 )-(e+ Er e or) Zu den vorstehenden Formeln sind: wir selbständig in konsequenter Anwendung der. ‚Formeln II und IV gelangt. Die von. Professor Nossek in der „Österr. Vierteljahrsschrift” für Forstwesen, Jahr- gang 1907, Heft I und jene von Professor Endres im „Forstwissen- schaftlichen Centralblatt”’ 1899 veröffentlichten Formeln können durch entsprechende mathematische Transformation auf die vorstehende Formel XI vereinfacht werden. Beispiel 45. Die Gründung eines Eichenmittelwaldes erfordert pro Iha 120 K Kulturkosten, wogegen die späteren Kosten für Komplettierungen nur 10 K betragen: der gleichzeitige landwirt- schaftliche Zwischenfeldfruchtbau gewährt durch 4 Jahre hindurch einen Ertrag von je 20 K. Wie hoch berechnet sich der Boden- ertragswert, wenn das Unterholz bei u=20 Jahren einen Abtriebs- ertrag von 300 K, das Oberholz bei2u 9K, bei 3u 22 K, bei4u40K, bei 5u80 K und bei 6u 200 K liefert? Die jährlichen Ausgaben für v sind 6K, p=3°/),. 88 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. 300K RS NE 7.950 — 300 K X 0,5537 = ee N RE en ® BR 16611 K 9K Rail, 13 1.030 — 9 ..x:0:3066 = aa rar er ie aan hiern we, Malern . 276 n 22K | og KON nn de a re 3:73 „ 40K ENTE P7uE a HKM... 3:76 „ 80K 06 RR N 416 „ 200K OL KOMBE=.. 2... ren. 5:76 „ 18623 K ! 1 . BE: . )e er . 18628K (14 ga) 18628KX2405=. ... .Ar3e, Hiesn Nabenmuizang SO EN —WKX3T11—. 7434 Eu ale 5 003.103 ze ‘ Summe 49170 K ab Kulturkosten = 120K-+ — T: nn =120K +10Kx172405=132'40 „ Differenz 35930 K ab V= 7 = 200° Kr 0:03 kr e_ E E e 2 a, ° . . en ” B. =15930 K Würde dagegen die vorstehenden Erträge ein bereits normaler Mittelwald bei jährlichen Kulturkosten von 10 K liefern, so wäre sein Bodenertragswert unter den sonst gleichen Voraussetzungen: Die diskontierten Erträge wie früher=. . . ...:... 18625 K ab iR 10— ,„ Differenz 17623 K 17628K (1 + .._. 11623 KX 240 => . 1 39495 „ v 6K h ab 0 DT ee X et ei one 200 » B. =194'95 K 4. Für den Überhaltsbetrieb. Ist der Wert der Überhälter beim Abtriebe im Jahre Zu—a, so ist konform den früheren Betrieben: Die Ermittlung des Bodenwertes. 89 Bern Di Hrom Fragt. — e)(I+ Fer ur) Do "han AM Beispiel 46. Ein Kiefernbestand liefert pro 1 ha: im 20. 50. 40. 50. 60. Jahre Durchforstungserträge von 24 30 35 40 45 K, im 70. Jahre einen Abtriebsertrag von 2800 K und die 140jährigen Überhälter einen solchen von 1200 K. Wie groß ist der Bodenertrags- wert, wenn die Kulturkosten 70 K und die Verwaltungskosten 8 K betragen? p=2"/,0/, beziehungsweise für vp=4/,- te HEKMOR re eneannaligiie mir > 1464 K a a RE 1430 „ a ap Me... 13:03 „ u 0,00 nr... ten 1164 , eh XB-.......e...... 1023 , ee er 49728 „ = 1200 ME. 37:80 „ Summe 598-92 K a RE ee 3 1 | Baar 4571 5B 70— „ Differenz 52892 K 52892 K(I+- .n )=5WRKKXIMAI- ..... 613% , ggg ERxXB- Dan en. EIER, ER B. 44326 K 5. Für den Plenterbetrieb. Der Plenterbetrieb unterscheidet sich von den sonstigen Be- trieben dadurch, daß auf derselben Fläche sämtliche Altersklassen vertreten sind. Vermöge dieser Eigenschaft ermöglicht er im Ver- 90 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung,. hältnisse zu den übrigen Betrieben auf der kleinsten Fläche eine jährliche nachhaltige Nutzung. Um einem solchen Walde aus ver- schiedenen Gründen Ruhe zu gönnen, sowie auch im Interesse einer Verbilligung der Erntekosten führt man die Nutzungen auf derselben Fläche nicht jährlich, sondern in gewissen sich wiederholenden Zeitperioden (Umlaufszeit) aus. Bezeichnet man die Umlaufszeit mit u, die Nutzungen aus den verschiedenen Stärkestufen mit A;, Au Ay, A,, so ist der Boden- le eg tt ep lee De Beispiel 47. Ein Tannenplenterwald liefert bei einer Umlaufs- zeit von u=15 Jahren und einer Umtriebszeit von 90 Jahren jedes 15. Jahr aus der 4öjährigen Alterstufe 214 K, aus der 60jährigen 321K, aus der 75jährigen 628K und aus der 90jährigen Alterstufe 818 K; wie groß ist der Bodenertragswert, wenn v=6K, p= 3/0 ist? en ee 5658 K 1.0345 | 321K oe : N: am XONM- nenn kun SA. LENSEER I | ee R 2: =, X000- 22... en 6839 , 818K I ee 17055 818 » X 0'0699 = BET a ee m Re ee Ne 57:18 8: Summe 23662 K 23662 K (14-56) = 23662K 2792 . 2... 66070 5 v 6K ab 0:03 = 0:03 5: NE Te 0... 0 RO 9 B. = 46070 K Die Ermittlung des Bodenwertes nach Näherungsverfahren aus der Nettowaldrente. Der erhebliche Einfluß des Zinsfußes und der Verwaltungs- kosten auf die Ermittlung des Bodenwertes nach den Formeln des Bodenertragswertes wurde zum Anlasse für die Entstehung anderer Berechnungsarten, welche der Vollständigkeit wegen in Kürze hier erwähnt werden sollen. Die Ermittlung des Bodenwertes. 91 a) Die Berechnung des Bodenwertes nach Baur. Diese besteht darin, daß von dem Waldwerte, d. h. von der kapitalisierten Waldrente 00% der Wert des Normalvorrates in Abzug gebracht wird, da der Waldwert (W) sich aus dem Werte des Bodens (B) und des Normalvorrates (N) zusammensetzt. Der Normalvorrat wird als eine endliche Jahresrente aufgefaßt, die nach einem Jahre eingeht und nach " Jahren aufhört. 2 n_ u 10p?®—1 14) BESNE 10p? Der Bodenwert daher: BuarRı zT 10p—1l ru 1 -00p .00p' . 3; „QAkpr = 10p° 10p Beispiel 48. Die jährliche Nettowaldrente eines-Fichtenwaldes im 100jährigen Umtriebe beträgt 71'6K. 4 1% — 21/0)g. KORK « By = —— 008° ‚02909 = 694K. b) Berechnung des Bodenwertes nach Frey. Diese Berechnungsweise stimmt mit der vorhergehenden insoferne aan als ebenfalls der Wert des Normalvorrates von dem Waldwerte iN= ve in-Abzu& gebracht wird. Der Wert des Normalvorrates wird hier für die Betriebsklasse von u ha nach der Art der österreichischen Kammeraltaxe gefunden durch Summierung der arithmetischen Reihe, deren erstes Glied 0, deren letztes u.ru und deren Gliederzahl = u ist, als zur so daß sich für 1ha der Betrag von Zr ergibt. Hienach ist der Bodenwert als Differenz zwischen Waldwert und Wert des Normalvorrates: 923 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. r u 100 u nee x’), A, Sea BETE R wobei der Zinsfuß nicht höher als m angenommen werden darf; weil sonst ein negativer Bodenwert sich ergeben würde. Die Kultur- und Verwaltungskosten sollen mit den Erträgen aus den Nebennutzungen kompensiert werden und außer Anschlag bleiben. Beispiel 49. Bleiben im vorhergehenden Beispiele die Kultur- und Verwaltungs- kosten gegen die Nebennutzungen unberücksichtigt, so beträgt ee) K, p= 18%, 100 B=8376K 487 50) —= 876K (555 — 50) =876K X 555 —=486KK. c) Die Berechnung des Bodenwertes nach Martineit. Diese Berechnungsweise ist von allen bisher aufgetauchten entschieden die einfachste, indem nämlich der Bodenwert aus der halben kapitalisierten Waldrente gefunden wird, wobei aber der Zinsfuß konstant mit 31/,°/, angenommen erscheint. er Br = 0055 #9 r- Die Einfachheit dieser Formel entspringt aber leider aus der unrichtigen Voraussetzung, daß stets der halbe Waldwert als Boden- wert angenommen wird, während doch das Verhältnis zwischen Waldwert und Bodenwert ein variables ist und mit der Länge der Umtriebszeit bis auf \/, und mehr sinken kann. Bei An- wendung dieser Formel werden zwar, ebenso wie bei den früheren, negative Bodenwerte vermieden, im allgemeinen aber zu hohe Boden- werte gegenüber der Wirklichkeit, namentlich bei höheren Umtriebs- zeiten ermittelt. d) Die Berechnung des Bodenwertes nach Srogl. Hier wird von der Annahme ausgegangen, daß es bei einem beispielsweise devastierten Walde einer ganzen Umtriebszeit bedürfen würde, um annähernd normale Ertragsverhältnisse zu erzielen, und daß die vorhandene Bestockung gerade nur dazu ausreichen würde, um die Verwaltungs-, Steuer- und Kulturkosten bis zum Jahre u zu decken. Berechnet man den Wert eines solchen Waldes durch Dis- kontierung der kapitalisierten Waldrente auf u Jahre, so erhält man Die Ermittlung des Bodenwertes. ; 93 eine Größe, welche näherungsweise als reiner Bodenwert betrachtet werden kann. Die auf der Fläche vorausgesetzten Massen können in Anbetracht des Umstandes unberücksichtigt bleiben, daß nach u Jahren bei angemessener Wirtschaft ein übernormaler Vorrat dieselbe be- stocken wird. Die Näherungsformel für den Bodenwert lautet dann: rs DE 00p'10p“ r = Waldrente, u= Umtriebszeit, p bedeutet den landesüblichen Waldzinsfuß —= 3°/,. Für das frühere Beispiel ist der Bodenwert: 716K B= — 005" . 00520 = 124K. Unter allen bisher angeführten Berechnungsarten liefert diese Formel die kleinsten Resultate und kann das Ergebnis nur dann negativ werden, wenn es gleich r wird, d. h. wenn der Bestand die investierten Kapitalien auch nicht einmal unverzinst zurück gibt. e) Die Berechnung des Bodenwertes nach der Formel B=r(18— 1). Diese Berechnungsweise wird von dem Verfasser für jene Fälle empfohlen, wo ein der Wirklichkeit entsprechender reeller Wald- bodenwert ermittelt werden soll, der insbesondere mit dem Werte der minder ertragreichen landwirtschaftlichen Grundstücke, als Weiden, Äcker und Wiesen letzter Güte etc., übereinstimmen soll. Die Formel "selbst fußt allerdings ebenso wie alle anderen Formeln, welche von der Waldrente ausgehen, auf der nicht ganz richtigen Voraus- R ru ; setzung, daß B= Be Hw-1 ist, d. h. dem Jetztwerte einer immerwährenden, periodischen Rente gleich ist, wobei die Aus- gaben direkt von den Einnahmen in Abzug gebracht werden. Werden die Werte für : für die verschiedenen Um- ' triebszeiten mit abnehmendem Zinsfuße, ähnlich wie er für Diskon- tierungen in der Anleitung zur Waldwertberechnung vom kgl. preußi- schen Ministerialforstbureau bestimmt ist, berechnet, so erhält man: u au 10p"—1 rAßmragg 94 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. bei u= 10 Jahren p=475=17 u= 20 x p = 425 16 u= k v3 u= 40 9 p=30-14 =.W I Peter u= 60 r p=30-=12 u= 7 R D—=3d—=1t u 0... Pe 2 0 WM u... per u 100 ae ee 1 u=110 5 = 2360 = u= 120 “ a 1 Die Faktoren von on stimmen somit mit 13 — m überein. Neben dem Vorteile der großen Einfachheit ist diese Formel auch von dem Einflusse der Verwaltungskosten auf die Höhe des Bodenwertes unabhängig und liefert insolange positive Bodenwerte, als die jähr- lichen Erträge die jährlichen Ausgaben übersteigen. Der auf diese Weise ermittelte Wert wird immerhin einen guten Näherungswert in vielen Fällen bieten, namentlich, wenn bezüglich des zur Anwendung kommenden Zinsfußes irgendwelche Bedenken oder Widersprüche obwalten. f) Die Berechnung des Bodenwertes für den Nachhaltsbetrieb nach Hönlinger. Die Ermittlung des Bodenwertes erfolgt ebenfalls nach der Nettorente, jedoch unter der nicht ganz einwandfreien Annahme einer immerwährenden periodischen Wiederholung von u Jahren. AD, +Db+...—-ce—uv 10p" —1 rg Diese Formel ist eigentlich identisch mit der von uns benützten Grundformel B ul Du ° 7 r0p—1. "10p—1 Der Faktor SE eignet sich zum Vergleiche mit den anderen angeführten Näherungsverfahren und kann seine Größe aus der nebenstehenden Tabelle ersehen werden. Die Ermittlung des Bodenwertes. 95 9) Die Berechnung des Bodenwertes nach Schiffel. Unter der Voraussetzung, daß sich das Verhältnis zwischen Bodenwert und Waldwert bei gleicher Umtriebszeit mit der Variation des Zinsfußes nicht ändern darf, hat Schiffel aus den bekanntesten Ertragstafeln den durchschnittlichen Wertzuwachs einer durch- sehnittlichen Bonität und daraus das Gesetz des Steigens der Wald- rente mit zunehmender Umtriebszeit abgeleitet. Hieraus bestimmte er den Faktor, mit welchem die Waldrente bei zunehmender Um- triebszeit multipliziert werden muß, damit dieser kapitalisierte Teil der Waldrente den Bodenwert ergibt. Es hat sich gezeigt, daß die Kurve, welche dieser Faktor als Funktion f der Umtriebszeit beschreibt, ein Stück eines Hyper- belastes ist, dessen Typus entweder durch f — ce oder einfacher auch durch . u-b f ausgedrückt werden kann. EEE, Outb Für mittlere Fichtenbonitäten wurde der Wert für den zweiten Fall mit: 41 y 3 FRE berechnet, somit 5 41 Be An 0'0p 41 Der Faktor 40-+.u bildet für einen bestimmten Zinsfuß eben- V0Up ‘falls konstante Größen, welche auch. aus der umstehenden Tabelle zu ersehen sind. ° Abgesehen davon, daß die vorstehende Formel nur auf die Holzart Fichte anwendbar ist und die Werte von a und b für die übrigen Holzarten erst ermittelt werden müssen, kann sie selbst für die Holzart Fichte keine allgemeine Giltigkeit beanspruchen, wie Schiffel selbst hervorhebt, vielmehr müssen die Werte für a und b erst auf Grund der lokalen Verhältnisse ermittelt werden. i Den sieben hier angeführten verschiedenen Methoden der Boden- ‘ wertsermittlung kann lediglich der Wert von Näherungsformeln bei- gemessen werden, weil sie auf nicht einwandfreien Voraussetzungen aufgebaut sind. Alle haben die Waldrente (r) gemeinsam, weshalb die Ergebnisse nur von dem zweiten Teile der Formeln abhängig sind. Die nachstehende Gegenüberstellung dieser verschiedenen Fak- torenwerte zeigt, daß die geringste Übereinstimmung den Methoden nach Frey und Martineit zukommt, die Methode nach Srogl gegenüber allen anderen Arten die kleinsten Bodenwerte liefert, dagegen unsere die Mitte zwischen jener von Baur und Srogl hält. IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. I6 OFT 09-9 = 81 v 2.0 7 —_ — N 2 081 78.9 —_ 2 q LO sr — 97 || og1 021 1297 90.8 Hl 9 0-7 9.9 — 99 || 021 OTL 18:1 eur ge L 8-7 2.9 _ 9.17 || or 007 98-8 67.9 g-H1 8 LT 92 0 | 997 || oor 06 10-6 11.9 SH 6 8:7 8:8 q 9.12. || 06 08 91:6 08-8 2 or 1.8 0.07 or 9.92 | 08 04 99.07 21.07 2 di 9 8-17 st 9.78 | 0x2 09 TL-IT 92.21 2 1 9.9 2.81 0% 998 | 09 08 TO.ET LPT gr g1 9.1 8-91 97 9.17 | 08 07 gE-H1 89.17 er FI 0.07 v-81 08 9.97 | 07 08 12-91 30.17 gr I 9.81 8-17 1957Ty9S yaeu ıneg ypeu Die Wertermittlung ‘von Einzelbäumen. 9 B. Die Wertermittlung von Einzelbäumen. 1. Bäume, welchen bloß ein Holzwert zur Zeit des Aushiebes zukommt. Hieher gehören alle Laub- und Nadelholzbäume, die nach Eintritt der Hiebsreife einen einmaligen Holzertrag liefern. Ihr Wert richtet sich nach dem Gebrauchswerte der angefallenen Holz- masse zur Zeit der Hiebsreife. Bei der Wertermittlung hat man verschieden vorzugehen, je nachdem es sich um einen bereits hiebreifen oder noch nicht hieb- reifen Baum handelt. Bei den hiebreifen Bäumen, welche ihren vollen Gebrauchs- wert bereits erreicht haben, ist der Wert einfach nach dem Verkaufs- werte zu bestimmen. Es geschieht dies in der einfachsten Weise dadurch, daß man den Festgehalt des Baumes bestimmt und den- selben mit dem Durchschnittspreise pro i fm? multipliziert oder aber, wenn über den Durchschnittspreis pro Raumeinheit keine Anhalts- punkte vorhanden sind, daß man den Wert nach der Menge der anfallenden Holzsortimente und den örtlichen Nettoholzpreisen dieser Sortimente bestimmt. Werden die Marktpreise benützt, so müssen die Transportkosten vom Walde bis zu dem betreffenden Marktorte in Abschlag kommen. Erstreckt sich diese Bewertung auf einen hiebreifen Baum, der jedoch für sich allein weder lieferbar noch sonst verwertbar ist, dann kann man im Falle einer Entschädigung seinen Wert aus dem Verkaufswerte zur Zeit der eigentlichen Nutzung durch Diskontierung auf die Jetztzeit bestimmen. Ist dieser Wert zur Zeit der gemeinsamen Schlägerung A,„, ferner das Alter des in Frage kommenden Baumes m, so ist der Jetztwert: Au Hn = Op m Der auf diese Weise berechnete Wert entspricht einem Kapitale, das auf Zinseszins angelegt, zur Zeit der Schlägerung die gleiche Größe erreicht, als der Wert des Baumes in diesem Zeitpunkte beträgt. Als Zinsfuß muß aber in einem solchen Falle der landes- übliche unterstellt werden, weil dieses Kapital außerhalb der Wirt- schaft zu diesem Zinsfuße nutzbringend angelegt werden kann. Für Bäume im vorgerückteren Alter kann man die Ermittlung des Wertes nach der vorstehenden Formel I ohne weiteres vornehmen. Für jüngere Bäume, namentlich bei niedrigen Umtriebszeiten, würden dagegen zu große Werte berechnet werden. Wie aus der Formel A,1'0p"” 10 p" geht,wird als Wert des Baumes der Nachwert des auf einen Umtrieb bezogenen Anfangskapitales berechnet, welches sich jedoch zusammen- setzt aus dem Bodenwerte, den kapitalisierten Verwaltungskosten und den Anpflanzungskosten. Da uns aber der Holzwert des Baumes lediglich die Endsumme der auf Zinseszins aufgelaufenen Boden- Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 7 selbst, und zwar dargestellt durch H„= unmittelbar hervor- 98 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. bruttorenten darstellt, ist der eigentliche Wert des Baumes ohne Kulturkosten: _ Au00p FOp"—I "Trop-—I" 0'0Op Pop — 1 i TOp.—1 =ÄTn. Hingegen mit Berücksichtigung von Kulturkosten: TEST tt: u. Ne Aa Es =): Das Formelglied c De: —_ oder auch: "—) gibt uns für jedes Baum- 08 u— alter die entfallende Quote der Anpflanzungskosten. 1— De 10p® —1 ist die Ergänzung des Faktors auf 1, der direkt aus der 10p"—1 Tafel entnommen werden kann. Die Anpflanzungskosten des Einzelbaumes sind jedoch zumeist so geringe, daß man sie überhaupt vernachlässigen kann, wenn der Baum das Alter von etwa 20 Jahren überschritten hat. Für den ljährigen Baum ist der Wert ohne Kulturkosten: Au Au en De rer 00p also gleich der jährlichen Bodenbruttorente. Mit Kulturkosten dagegen nach Formel II und III: (Au — €) H, = pe Pop re. Wird das Alter des Baumes m gleich dem Abtriebsalter u, dann wird dessen Wert nach allen drei Formeln gleich dem Ab- triebsertrage, somit: Hu== Au. Beispiel 50. In einem Plenterwalde mit 90jährigem Umtriebe beträgt der Verkaufswert eines 90jährigen Tannenbaumes 18°—K 70 n ” + ” ER RIR ; 340 „ 302°, R 110, Die Wertermittlung von Einzelbäumen. 99 Wie hoch stellt sich der rechnungsmäßige Wert dieser Bäume nach den Formeln I und II bei einem Zinsfuße von p = 3°/,? Der Wert des 70jährigen Baumes ist nach Formel I ISK as 5 =18K X 05537 =997K, nach Formel II 1sK LE" —1 _ ]gK X 69178 X 0.0752 — 9-36 K 1030-1” = Die Ergebnisse für die anderen Bäume sind aus der nach- stehenden Gegenüberstellung zu ersehen: Berechneter Wert nach: Alter Verkaufswert Au Au (10 pm —1) 1:0 pı—m 10pu—1 90 Jahre 18°—K 18°—K 185-K En S— ,„ 9:97, 934 „ 50, 3-40 „ 552 „ 456 „ 30. 110, 204, 1:92 „ 21 im 1:67 „ 1.08 „ 409:#0:; er 124 , 0°46 „ Bin, eh 1:08 „ 0,22 , Ari = B.=093 „ B.—=124 „ Wie groß ist der Wert eines Baumes in den verschiedenen Altersstufen, wenn sein Verkaufswert bei 20 Jahren 1K beträgt? 20 Jahre 10K t—K ı—K ar: £ 086 , 0:69 , Er ie 074 „ 042 „ SR = 064 „ 020 „ ia h 057 „ 004, TR vr, Ber, Wie zu ersehen ist, weichen die nach den Formeln I und II berechneten Werte tatsächlich für eine höhere Abtriebszeit bei den älteren Bäumen weniger voneinander ab als bei den jüngeren Bäumen. Das gleiche Verhältnis besteht zwar auch für eine niedrige Abtriebszeit, doch sind die Abweichungen in diesem Falle erheblich größer. Um weiters noeh den Einfluß der Kulturkosten auf die Höhe des berechneten Baumwertes zu zeigen, berechnen wir die Kosten- 10p"—1 die Kulturkosten 0'10K pro Baum betragen. quote nach der Formel e (1 — unter der Annahme, daß 7% 100 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Bei einem 80jährigen Umtriebe ist dieselbe: Für den 70jährigen Baum =010K (1 — 0:7193*) =0'03K 50 —=0'10 „(1— 03519) =006 , ER » =010,(1— 00838) —=0'09 „ ee Re » .=010 ,(1— 00357) =009, BEE » =010,(1— 00166) =010, Da Be DER „010,1 0003) =0I0, Da die angenommenen Anpflanzungskosten von 0'10K pro Baum, namentlich bei den Nadelhölzern, als unverhältnismäßig hoch an- gesehen werden können, ist es, wie schon früher angedeutet worden ist, tatsächlich kein allzugroßer Fehler, wenn dieselben bei den Bäumen im vorgescbrittenen Alter vernachlässigt werden. 2. Bäume, welche außer dem Holzertrage zur Zeit des Ab- triebes noch in der Zwischenzeit periodische Holzerträge liefern. Eine von der früheren Berechnungsart abweichende Wert- ermittlung erfordern die Bäume mit Kopfholz- und Schneitelholz- betrieb. Die Nutzung erfolgt etwa vom 10. Jahre angefangen bis zum Absterben des Baumes im Alter von etwa 60 bis 100 Jahren in Zeitintervallen von 5 bis 6 Jahren. Der Wert dieser Bäume setzt sich zusammen aus der Ertrags- quote der bis zum Abtriebe eingehenden periodischen Nutzungen und dem Verkaufsertrage des Baumes zur Zeit des Abtriebes. Nimmt man für die vom Alter m des Baumes bis zum Abtriebsalter u noch eingehenden periodischen Nutzungen einen durchschnittlichen gleichen Ertrag r an, werden ferner der Holzwert zur Zeit des Abtriebes mit A, und die Kulturkosten mit c bezeichnet, so ist der Wert eines Baumes im Alter m: er + | Alam +eli— Wären dagegen die noch eingehenden periodischen Erträge ungleich und bezeichnet man dieselben mit A,, A., A, als in den Jahren, 0, p und q eingehend, so ist der Wert: Wn = (An Op" + A, Op + A, lOpe +... Au) “ra ie 0 p" — j e(1- 0 p" — a). RER, Bei Bäumen im vorgeschritteneren Alter wird man das2. Formel- glied eli— A) ebenfalls vernachlässigen können. *) Die Faktoren aus der Tafel VI. Die Wertermittlung von Einzelbäumen. 101 Beispiel 5l. Es ist der Wert eines 40jährigen Kopfholzfelbers zu berechnen, der jedes 5. Jahr bis zum 380. Jahre einen durch- schnittlichen Holzertrag von 2K und beim Abtriebe einen Holzwert von 1K liefert; p==3P/,. IEX HF ik- 2KX 2262 X 6278 -1K—2944K. w—=294K x EI _ 9944 K x 02352 = 6:92 K it 2 rose 1 7 Se Wären überdies Anpflanzungskosten von 0'60 K zu berück- siehtigen, so käme noch der Betrag hiezu von: 0:60 K (1— 02352) = 0:60 K X. 07648 = 0'46 K. Der Gesamtwert wäre dann für den 40jährigen Baum: 692 K +046K=1'35K. 3. Bäume, welche außer dem Holzwerte noch einen jährlichen Ertrag an Harz, Futterlaub, Streu u. del. liefern. Für die Ermittlung des Wertes eines solchen Baumes im Alter m kommen außer dem Holzwerte zur Zeit des Abtriebes ebenfalls wie früher nur die noch eingehenden jährlichen ‚Erträge in Betracht. Die bereits vor dem Zeitpunkte m eingegangenen Erträge haben außer Anschlag zu bleiben. Bezeichnet man die jährlichen Durchschnittserträge wieder mit r, so ist der Wert des Baumes im Alter m: kopen, „FO, (Omen War Gap rar N pne Ü To) re Wi -.Beispiel 52. Ein Schwarzkiefernbestand liefert vom 80. bis 100. Jahre pro Baum einen jährlichen Ertrag aus der Harznutzung von 0°20K, ferner beim Abtriebe einen Holzertrag von 5K. Wie groß ist der Wert eines S5jährigen Baumes? p=3P/,. 10335 1035-1 We (O20RX Gag + OR) > — (0:20 K-X 18:599 + 50 K) 06234 — 543 K. 1'032 — 103% — 1 Wen (020 X HR) > — (020 K X 2687 50 K) 0269 — 2:79 K. 10:37 10320 1 a *) Faktor aus Tafel VI. Wo=1037KX = 1037K X 00443 =046K. 102 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. C. Die Ermittlung des Bestandeswertes. Der Wert eines Einzelbestandes kann ermittelt werden: 1. nach dem Verkaufs- oder Gebrauchswerte, 2. nach dem Erwartungswerte, 3. nach dem Kostenwerte, 4. nach Näherungsverfahren. 1. Der Verkaufs- oder Gebrauchswert des Bestandes. Hierunter versteht man den Wert, welcher einem Bestande, als Marktware betrachtet, zukommt, also gleichbedeutend dem Geld- erlöse ist, den man beim Abtriebe für die anfallenden verschiedenen Sortimente erzielen würde. Die Ermittlung besteht darin, daß die Holzmasse des Bestandes nach Maßgabe ähnlicher Verhältnisse in die einzelnen Sortimente zergliedert und mit den zugehörigen Einheitspreisen (abzüglich der Gewinnungskosten) multipliziert und alle Einzelsätzee summiert werden. i Für alle hiebreifen und angehend hiebreifen, somit für alle im vorgeschritteneren Alter befindlichen Bestände, die den eigentlichen Gebrauchswert voll oder nahezu voll erreicht haben, ist die Er- mittlung des Verkaufswertes bedingungslos allen übrigen Methoden der Wertberechnung vorzuziehen, da sie uns den tatsächlichen Wert des Bestandes insofern in unzweifelhafter und unanfechtbarer Weise angibt, als ihm der Erlös des jederzeit realisierbaren Verkaufes zugrunde liegt. Es ist dies der reelle Wert für den Besitzer, ohne Rücksicht auf den Produktionswert u. dgl. Bei den jüngeren Beständen kann jedoch hievon kein Gebrauch gemacht werden, da der Verkaufswert zu gering ausfallen, ja selbst zu negativen Wertergebnissen führen würde, wenn der Gebrauchs- wert des Bestandes noch geringer ist als die aufzuwendenden Gewinnungskosten. Dies ist auch der Grund, daß in den Geldertrags- tafeln die Angaben erst bei einem Bestandesalter von etwa 30 Jahren beginnen, weil ihnen ebenfalls die Bestandesverkaufswerte zugrunde liegen. Beispiel 53. Ein 70jähriger Fichtenbestand liefert pro 1ha 300fm? Holz- masse, und zwar: 60°/, Nutzholz A 12K pro 1fm3 20°/, Scheiter Be 10%, Prügl a ee I 10°/, Bürtl SD Der Bestandeserwartungswert. 103 Es entfallen daher: auf Nutzholz 300 fm? X 0:60 =180fm? a 12 K—=2160K „.Scheiter 300 „ X020= 60, a 6,= 360, Prügl 308. X 0 WER 25 2, 180, Bürtl SE X TIERE ze WM, Summe . — 2700K oder man bildet die Qualitätsziffer, wie es auf Seite 27 gezeigt worden ist: 060 X 12K- 020 X6K+010X4K-+0'10X2K=9K somit 300fm a 9K=2700K wie früher. Da sich die Geldertragstafeln also ebenfalls auf die Verkaufs- werte stützen, werden sie zum Zwecke der unmittelbaren Wert- bestimmung gleichfalls nur für die älteren Bestände Verwendung finden können. 2. Der Bestandeserwartungswert. Mit Bestandeserwartungswert bezeichnet man den Jetztwert der Summe aller noch zu erwartenden Einnahmen abzüglich des Jetzt- wertes der Summe der noch aufzuwendenden Produktionskosten. Zu den Einnahmen zählen: die Abtriebsnutzung, ferner die vom Jahre m bis zum Abtriebsalter u noch eingehenden Zwischen- nutzungen und eventuelle Nebennutzungen, wenn sie aus dem Be- stande selbst resultieren. Zu den Produktionskosten zählen dagegen: die in der Zeit von m bis u auflaufenden Bodenrenten und die jährlichen Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern und Umlagen. a) Die Einnahmen. Ist der Abtriebsertrag im Jahre u=A,, So ist sein Wert im Jahre m oder sein Jetztwert: x Au 10 07% Die Zwischennutzungen, welche bereits vor dem Jahre m ein- gegangen sind, haben auf den Bestandeserwartungswert keinen Einfluß, da nur alle jene Nutzungen in Anrechnung gebracht werden dürfen, welche nach dem Jahre m noch eingehen. Ein Durehforstungsertrag, der zwischen dem Jahre m.und u im Jahre q eingeht, hat einen Jetztwert von: Ds 1:0 pı-” 104 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. oder auf die Abtriebszeit u bezogen D,10p"-« 10 pen ebenso ist DEE 0 pum USW. b) Die Produktionskosten. Tr RE Der Endwert der jährlich vom Jahre m bis zum Jahre u, also (u—m)mal fälligen Bodenrente BO'Op ist: ; 1:0 pı=m — 1 er B00 00» =B(10p 1) Der Jetztwert: BirOp = 2, B 10 pı-” N: 10 pr ®- Die jährlichen Verwaltungskosten v erreichen vom Jahre m bis zum Jahre u einen Endwert von: Opel tn FIRE! deren Jetztwert open 5 a V 10 pin == YV | ID Su. pm ist. Die Kulturkosten finden keine Berücksichtigung, da sie bereits vor dem Jahre m erwachsen sind. c) Für den mjährigen Bestand ist demnach der Erwartungswert: ue. — Au+ Du 0 pt=0 + D, 70 pt — (B+V) (Op — 1) ia: IE I'0 p“- m © i [BE WILDp @ N oder da — [Opı® Aue ri HE„ = Au+D, 10 PT mEOP euer +V) N: Hl. 0 tn Der Bestandeserwartungswert. 105 10p"ı _1'0p"” ERBE [Opı= 0pı erner Iopim — T0pe oder auch da: sat. M D, D- B-+ 4 Rn HE = Op Op t Op’ — (Op: l’Op B+V).. MM. Die Anwendung der Formeln I bis III hängt davon ab, in welcher Weise der Bodenertragswert ermittelt wird. Wird derselbe nach den Formeln IIIa und IIIb ermittelt, dann sind sinngemäß die Formeln I und II, hingegen ist bei der Benützung der Bodenwert- formeln II, VIII und IX die Formel III anzuwenden. Auf den Mittelwald- und Plenterwaldbetrieb sind die Formeln für den Be- standeserwartungswert nicht anwendbar und wird die Ermittlung der Bestandeswerte dieser Betriebe an späterer Stelle gezeigt werden. Bei dieser Art von Bestandesformen, welche auf der kleinsten Fläche alle Altersstufen vertreten haben, müssen an Stelle der Methoden für die Wertermittlung gleichartiger Bestände jene für die Wertermittlung des Normalvorrates beziehungsweise Holzvor- rates treten. Beispiel 54. Es ist der Erwartungswert eines 30, 40, 50 und 60jährigen Bestandes zu ermitteln, wenn im 30. 40. 50. u. 60. Jahre Durchforstungserträge von 63 110 150 160 K und im 70. Jahre ein Abtriebsertrag von 4540K zu erwarten stehen. p = 2/2. 1. Ermittlung von B-+V: 63K X 1025 = 63K X 2685 —= 169K 110, X 10250 == 110. . X-2097 =? 230°, 150, x 10252 =150 „x 1638 = 46, 160 ,„ x 10251 = 160 „x 1280—= 205 „ An — ce=4540 K— 80K —=4460 „ Summe =5310 K =5310K X 02159 = 1146 „ —c= 8, B-+V=1066K 5310K 102570 — 1 2. Ermittlung der Bestandeswerte: Für den 30jährigen Bestand nach Formel I. Die im 40., 50. und 60. Jahre eingehenden Durchforstungen auf das 70. Jahr pro- longiert wie früher 106 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Dso =— 169 K Do= 230, D, = 246 n 60. = 205 ” Au=4540 „ Summe 5390 K — (B-+- V) (1'925% — 1) = 1066 K X 16851 = 17% „ Differenz 3594 K 3594 K EU TT Tas 3594 K x 0'3724—= 1338 „ nach Formel II. Für den 40jährigen Bestand: Do —— 230 K o— 246, Deo == 205 “ Au=4540 „ 1(B--V)—=1066 „ Summe 6287 K 6287 K h Bi 1.0250 6287 K.X 04762. — 2997 „ 3 ab B+V-=1066 , HE„=1931K Für den 50jährigen Bestand: D;o = 246 K Deo rg 205 „ i An=4540 „ + B-+V=1066 , Summe 6057 K —= 6057 K X 0'6103 = 36% „ — (B-+V)=1066 „ HE, = 2650K 6057 K 1'0252° Für den 60jährigen Bestand: Deo ——— 205 „ A,„—=4540, +(B+V)=1066 „ Summe 5811K — 5811K X 07812 = 4538 „ ab (B-+V)— 1066, HE, = 3472K 5811K 10250 Der Bestandeserwartungswert. 107 Für den 70jährigen Bestand: Au=4540K. Bei Unterstellung eines Zinsfußes von p=3°/, und dement- sprechend B-- V=700K berechnen sich dagegen diese Erwartungs- werte mit HE3 = 1197 K HE, — 1766 „ HE, = 2468 » HE; => 3357 % HE, —4540 „ Beispiel 55 nach Formel III. Ein Hektar Buchenhochwald liefert im Alter von 30 40 50 60 70 Jahren Durehforstungserträge von 35 74 102 122 124K ferner im 80. Jahre zum Zwecke der natürlichen Verjüngung aus einem Vorbereitungshiebe 760 K, im 90. Jahre aus einem Besamungs- hiebe 1460 K und im 100. Jahre zur Zeit der Räumung 1900 K. Die Kulturkosten für Komplettierung betragen 30K, die Verwaltungs- kosten und Steuern 9K. Wie ‘hoch berechnen sich die Bestandes- erwartungswerte bei einem Zinsfuße von 21/50/,? Ermittlung des Bruttobodenertragswertes für u=90 Jahre. 35K ap = 35KX0467= 1TK 54TK 74K | 0m = 14,x0374= 27, 530 „ 102 K 0350 = 102, x 02909 29, 503 „ 122K 13 — 050 = 12, Xx0273= 38, 474, IUR 0350 — 124. X01776= 22, 446 , 760 K RR ne: 090 = 100, X0138877=105, 4, 1460 K 1084 — 15 0550 = 1460, X01084—=158, 319, 1900 K Summe 547K —c=30, | BI7K B+V=5ITK(14 556) =517K X 11215 =580K B+V gg = 580K X 01084 63. 108 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. HE„ = (547 + 63) 1'025°° — 580 = 610 X 1'6386 — 580 = 419K HE;, = (530 + 63) 1'025? — 580 —= 598 x 20976 — 580 = 664 „ HE, = (503 + 63) 1'025%° — 580 — 563 X 26851 — 580 = 932, E;o = (474 + 63) 1'0255° — 580 — 537 X 3'4371 — 580 = 1266 , HE; = (446 + 63) 10256 — 580 — 509 x 43998 — 580 —= 1659 „ Ero = (424 -—- 63) 102570 — 580 — 487 X 5,6321 — 580 —= 2163 „ Es = (319 + 63)1° 025350 — 580 — 382 X 72090 — 580 — 2174 , = (161 — 63) 1'025% — 580 —= 224 X 92290 — 580 = 1487, H TER = (161 — 63) 1025100 — 580 — 224 X 118130 — 580 — 2066 „ Da den ermittelten Bestandeserwartungswerten vom 70. bis zum 100. Jahre mehr oder minder nur eine theoretische Bedeutung zu- kommt, wird man dieselben zweckmäßiger nach dem Verkaufswerte bestimmen. d) Die Größe des Bestandeserwartungswertes. Den Einfluß der einzelnen Formelglieder und Faktoren auf die Größe und den Verlauf des Bestandeserwartungswertes erkennen wir wieder am besten aus den Formeln selbst. Im allgemeinen werden die Bestandeswerte um so größer werden, je größer der Unterschied der positiven und negativen Formelglieder ist. Bei gegebenen gleichen Erträgen werden für den gleichen Zinsfuß und das gleiche Abtriebsalter daher größere Beträge von (B-- V) kleinere Bestandeswerte, hingegen kleinere Beträge von (B--V) größere Bestandeswerte geben. Da aber (B-- V) bei gegebenem Ertrage eine abhängige Größe von der Abtriebszeit u und dem Zinsfuße p ist, weil die Bedingungsgleichung: Au -r Dı 10 p"- —et-Op" beziehungsweise Pre 10 p" ar ! == Au | D, ( i 1 ) B+V= ( T70p +... e) 1 +70m—T besteht, so folgt von selbst aus dieser Erwägung, daß nicht ein beliebiger Boden- wert, sondern nur der Bodenertragswert B. der Berechnung des Bestandeserwartungswertes unterstellt werden darf. Bei gegebener Abtriebszeit u und variablem Zinsfuße p liefert ein größerer Zinsfuß kleinere Bestandeswerte als ein niedrigerer Zinsfuß, da bei einem höheren Zinsfuße nicht nur die in Abzug zu ' bringende Bodenbruttorente größer, sondern auch der Diskontierungs- faktor en kleiner wird. 10 p® m Werden die Bodenertragswerte eines gegebenen Zinsfußes für die verschiedenen Abtriebszeiten unterstellt, so liefert jene Abtriebs- zeit die größten Bestandeserwartungswerte, welche dem Maximum des Bodenertragswertes B, entspricht, das heißt, welche mit der Kulmination zusammenfällt. Die auf solche Art ermittelten Bestandes- erwartungswerte sind vor dem Jahre der Kulmination stets größer Der Bestandeserwartungswert. 109 als die Verkaufswerte, nach dem Jahre der Kulmination hingegen kleiner als die Verkaufswerte. Hieraus erklärt sich auch, warum die Bestandeserwartungswerte bei der Unterstellung einer niedrigeren Abtriebszeit kleiner ausfallen müssen als bei Unierstellung der Abtriebszeit zur Zeit der Kulmination, weil nämlich im letzten Falle, wie schon gesagt worden ist, der Bestandeserwartungswert größer als der Verkaufswert ist und im ersten Falle eben dieser niedrigere Verkaufswert als Abtriebsertrag unterstellt wird. Wird das Alter des Bestandes m dem Abtriebsalter u gleich, dann wird auch der Bestandeserwartungswert gleich dem Abtriebs- ertrage. Da in diesem -Falle Zwischennutzungserträge nicht mehr eingehen, ist nach Formel II der Erwartungswert: HE, = Au en N) —(B-+YV) oder da x 10 p“ {0pı= 7 T0p: HKhH=A-B-V)—-B-V)=A oder nach Formel III: =1 EN open HB <= (rt Or B+N- Zu Beginn der Umtriebszeit, wenn also m=o wird, ist der Bestandeserwartungswert gleich den Kulturkosten c, denn es wird: un. A +D10p+.. -B+WUOm—1) 1'0 p“ Pe ae 1 jene 1) HE. — 10p"—1 3 BER 1:0p HE— A. —-D, 10 p!-®2 — An — D,10p"2-— c10p" 10 p“ MID" = 10p: e) Die Anwendung des Bestandeserwartungswertes. Die Ermittlung der Bestandeswerte nach der Methode der - Erwartungswerte ist anzuwenden, wenn die Vergütung für einen - vorzeitigen Abtrieb oder für eine Abtretung jüngerer Bestände, welche den vollen Gebrauchswert noch nicht erreicht haben, fest- 110 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. gestellt werden soll. In einem solchen Falle ist der wahre wirt- schaftliche Wert dieser Bestände zu entschädigen, der größer ist als der augenblickliche Gebrauchswert. Dieser wahre wirtschaftliche Wert der jüngeren Bestände wird nur dann richtig erhalten, wenn der Rechnung das dem gegebenen Zinsfuße entsprechende Bodenertragswertmaximum und das diesem entsprechende Abtriebsalter (Zeitpunkt der Kulmination) unter- stellt wird. Wird hingegen ein beliebiger Bodenwert der Rechnung unter- stellt, so sinkt der ermittelte Wert zu einem bloßen Näherungswerte, der einfacher und bequemer mit gleicher Berechtigung, wie wir später sehen werden, auf andere Weise festgestellt werden kann. Unterstellt man aber der Berechnung der Bestandeserwartungs- werte die Bodenertragswerte, dann wird die Formel des Bestandes- erwartungswertes, wie im nachfolgenden Abschnitte gezeigt werden wird, identisch mit jener des Bestandeskostenwertes. 3. Der Bestandeskostenwert. a) Ableitung der Formeln. Als Kostenwert eines mjährigen Bestandes bezeichnet man die Summe aller bis zum Jahre m aufgelaufenen Produktionskosten, vermindert um die Einnahmen, welche der Bestand bis dahin ge- liefert hat. Die Produktionskosten bestehen: 1. Aus den Kulturkosten e und den bis zum Jahre m auf- gelaufenen Zinseszinsen derselben, somit zusammen aus IV“, 2. Aus dem Endwerte der jährlich bis zum Jahre m auflaufenden Kosten v für Verwaltung, Schutz, Steuern und Umlagen ul a DE Re 3. Aus dem Endwerte der jährlich bis zum Jahre m fälligen Bodenrenten BOOp 10p® —1 B0OOp 00» —B(10pr — 1). Als Einnahmen kommen hingegen nur jene Erträge in Betracht, welche bereits vor dem Jahre m erflossen sind, weil durch sie die Produktionskosten vermindert werden. Geht ein solcher Ertrag aus der Zwischennutzung im Jahre a ein, so ist sein Wert im Jahre m D. 10 pa \ - Der Bestandeskostenwert. 111 Werden nunmehr von der Summe der Produktionskosten die Einnahmen abgezogen, so ergibt sich für den Bestandeskostenwert folgende Formel: HK&—=B+VWdOp—N-telOp" —D,lOpm . . . 1. ferner durch weitere Transformation: HK„=(B-+V+ol0p - B+-W-—BD.lOp" . . NM. HK.=(B-+V-+o)(l Op" D+c—D.lOp" .„. . MM. Ebenso wie bei dem Bestandeserwartungswerte darf auch bei der Anwendung der vorstehenden drei Formeln für die Ermittlung der Bestandeskostenwerte kein beliebiger Bodenwert angenommen werden, sondern nur der dem unterstellten Zinsfuße und der betreffenden Abtriebszeit entsprechende Bodenertragswert, weil sonst die Bedingungsgleichung Au +D, 10 DER? ae 10 p" 10p—1 hs (Br + or =) ebenfalls nicht erfüllt wird und eine Ungleichung bestehen würde. Würde man einen größeren Bodenwert als den Bodenertragswert unterstellen, so würden zu große Bestandeskostenwerte und umge- kehrt bei einem kleineren Bodenwerte als dem Bodenertragswerte zu kleine Bestandeskostenwerte ermittelt werden. Wie zu ersehen ist, übt bei dem Bestandeskostenwerte die Größe des Bodenwertes gerade die entgegengesetzte Wirkung aus wie bei dem Bestandes- erwartungswerte. Ein gleiches Verhältnis besteht auch hinsichtlich des Zinsfußes. Der Bezeichnung (B+YV) ist ne lediglich die Bedeutung einer Abkürzung für A, tD.10p=-...—elOp: 10p"—1 B+V- beziehungsweise und jener von (B-+V --c) die Bedeutung einer Abkürzung für Au—ce+D,10pı—+ 10p! — 1 * beizulegen. Setzt man den wahren Wert für —c+D,10p"-ı-+D, dt Hrn. dl B+V-e= 1 112 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. in Formel III ein, so geht sie über in: HKn—=(Au—c+D.lOpı-a +... D,FOp-a) er I —D Oper 2 0.200 0 durch weitere Reduktion: Be —/| HKn— (A — + gt... DrlOp )(merzbik, V. I'0 p? Diese Formel bietet eine größere Gewähr für eine zweckent- sprechende Ermittlung der Bestandeskostenwerte als die früheren Formeln I bis III, weil bei ihrer Anwendung die hinsichtlich des Bodenwertes geforderte Bedingung stets erfüllt wird. Da außerdem die Werte für den Faktor SID 10p!—1 stufen direkt aus der Tafel VII entnommen werden können, ge- staltet sich auch die Rechnung nach dieser Formel zugleich bequemer. Eine weitere Vereinfachung kann man auch noch dadurch erzielen, daß man die Endsummen der prolongierten Durchforstungs- erträge nach dem auf Seite 78 angegebenen Verfahren ermittelt. für die verschiedenen Alters- D + rede, ZD,=drux beziehungsweise für die Abzugsposten drmx. Op —I Op —1 Kn =(Au— ec -+drux) +c—dm . . MW. Beispiel 56 nach Formel II. Es sind die Bestandeskostenwerte zu ermitteln, wenn im 30. 40. 50. 60. Jahre Durchforstungserträge von 63 110: 1560- IE und im 70. Jahre ein Abtriebsertrag von 4540 K zu erwarten stehen, ‘ die Kulturkosten 80K und die Verwaltungskosten 10 K betragen. p= 21/0. Die in Abzug zu bringenden Einnahmen von D,1'0p”-? be- | tragen: | Der Bestandeskostenwert. 113 Im Jahre 40: 63K x 1025 —= 65K x 1280 = 8060 K Im Jahre 50: 63,.0%X.1:0252° 635, X 1638 10320, —+110 „X 10250 = 110, x 1230= 140%80 „ Summe 244—K Im Jahre 60: Ba 025 = BR 00T 13100 , +-110,, 9 10252° = 110 „ X 1:638= 18010 „ + 150 5 X 102510 — 150 , X 1'280 = .192°— ,„ Summe 50360 K Im Jahre 70: Da. RK LUD > 085 x 2685 — 16910 „ 110 „ X 1025% = 110 „ X 2097 = 230— „ 150 „ X 10252 — 150 „ X 16338 = 245% „ 160°,.%:1.0252° = 160 „ x 1280= 20480 „ Summe 84960 K Au — ce = 4540 K— S0OK = 4460°— „ Summe 530960 K 5309-60 K r B+V+o(0p"—1) m=10 Jahre: 1146 (1'025'° — 1) = 1146 X 0'280 =. 321K m=20 1146 (1'025°° — 1) = 1146 X 0'638 —= 731 „ DU, , 1146 (1-0253° — 1) = 1146 X 1'097 = 1257 „ m—40 ,...1146 (1.025 —1)—= 1146 X 1685 —1931 , m=50 ı;, 1146 (1'0255° — 1) = 1146 X 2437 = 279% „ m=60 .„„ 1146 (1:025% — 1) = 1146 X 3400 — 38% „ m—=70 „1146 (1025% 1) —1146 X 4632 —5309 „ H Ko = re . . Tsr:; -- 30 we 811 „ 07 en +80, —1337, HKo—1931— 81=1850 „ +80, —=1930, H K;o = 2793 — 244 = 2549 „ + 80 „ = 2629 „ HK, = 3896 — 504 = 339 „—+ 80 „, =3472 , H K,o = 5309 — 349 —= 4460 „ He 80 „—=4540 „ Beispiel 57 nach Formel IV. Bei den in Abzug’ zu bringenden Durchforstungserträgen kann eine Vereinfachung gegenüber der vorstehenden Berechnungsweise dadurch eintreten, daß man die Prolongierungsfaktoren zerlegt, z. B. 10 p2 in 1'0p!%.1'0p!°, 1'0p°° in 1'0p!%.1'0p?° usw. Man erhält auf diese Weise den Betrag der prolongierten Durchforstungssumme für die nachfolgende Zeitperiode aus der unmittelbar vorangegangenen ‘dureh Hinzurechnung des letzten Durchforstungsertrages und Multi- plikation mit 10 p!®, Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl- 8 114 IV. Die Methoden der Waldwertbereehnung. Es ist daher D, 1'0 p“® im Jahre 40: 63 X 102510 = 63 X 128= 80'60K a „» 50: &06--110)128= . . 244—, E »„ 60: (244 4-150)1283= . . 504— „ »..70: (504 +160)12383= . . 80—, Au ED; 1:0 p!—2 = 4460 K + 850 K — 5310°— „ 10p"—1 Die Zahlenwerte für den Faktor 10p. - 1 können GER aus Tafel VI entnommen werden und betragen für: m= 10 Jahre = 0'0604 20 et 30-70 02370 40 ° ,„ =03638 80. ;„.. = 05261 60%: 7340 73", 70000 HK,=5310 X 00604 —- =... . . ...41K HKH = 535 X BI MN „N BE HK;,, = 5310 X 0'2370 + 80 = en RER HK, =5310 X 03638 + 80—81— . 2 HK,, = 5310 X 05261 + 80 — 244= . . . 2629, HK; = 5310 X 07340 —- SO —504= . . .. 3472, HK, =5310 X 1:0 +80 — 850 — RRRSEREHE ;! ı: ©° Diese Werte betragen bei einem Zinsfuße von =20), p=3% — 459 K 336 K H Ko es 924 Pr 708 „ K;o -— 1489 ” 1113 n BR. 2102 „ 1760 „ Kzo = 2791 n 2458 “ = 3581 „ 3343 „ Ko = 4540 „ 4540 „ Würde man dagegen den Bodenwert mit 400 K annehmen, dann ergeben sich folgende Bestandeskostenwerte für den Zinsfuß von 21/°%/, und B+ V=400K +500K = 900K: HR 354 K Verkaufswert: Kan = 706 n eS, HK, = 1155, — Ko = 1650 „ 1500 K HR, 2224 , 2280 , Ko — 2516 n 3320 „ HR, 3609 „ 4540 „ H Ko Feuer 5077 ” 5750 ” Kyo Feen 6795 ” 6700 n H K,oo az 8790 ” 7700 „ Beispiel 58. Es sollen die Bestandeskostenwerte für die verschiedenen Be- standesalter in 10jährigen Abstufungen bei einer Umtriebszeit von Der Bestandeskostenwert. 100, 80 und 60 Jahren ermittelt werden; p = 2°/,. Die Abtriebserträge sind bei u = 100 Jahre = 3093 K ferner gehen in den Jahren u 80, —=:00| 5 —=2106;, =1120, 30 40 50 60 70 80 9 Durchforstungserträge ein von 22 47 70 82 82 79 79K. Die Kulturkosten betragen 20K dr ux drux bei 30 Jahren e =22K:30=073 073xX 3752 = 27 40 ‘ 4 „248 = 118 °.,19EX"- 47-324::90 u” 0 „:50—140 331% 58-86 — 195 60 4 —82 ,:60=136 ‚467 X 7147 =334 70 ! —=8,:70=117 584% 8664 = 506 80 2 —=79,:80=099 683% 10458 = 714 90 . —=79,:0=087 770X:12570 = 968 100 e = — — Aaie- = rux 1.0300 bei 100 Jahren Au —e=3093K —20K-. . 8073—K drux= . 968 — „ mal nn = 01601 X Summe. . . 4041—K J BERN Bi ==%, 647 — „ bei 80 Jahren An —c=2106K—20K=. . 2086 — „ de, ux>=; 506°— „ 1 Bye, 669° — „ bei 60 Jahren An —c=1120K—20K=. . 1100 — , dr.uz==. 195 — „ 1 mal Is 1” 0'4384 X Summe , . 1295 — „ De. 568 — „ g* 116 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. | u=100 Jahre | u = 80 Jahre | u = 60 Jahre 2, l r - | = a8 I sl u se x “ = | xl A 2 a Xa|te| ıE| 8 Ian) #e| 15] 5 |Sa| Frl 18) 8 8 De | Ba || 85 | # 185 sı.H - r | r 142 | 162 | — 162 || 146 | 166 | — | 166 || 124 | 144 | — | 164 314 | 334 | — | 334 || 325 | 345 | — | 345 | 276 | 296 | — | 296 525 | 545 I — | 545 || 548 | 563 | — | 563 || 461 | A8L | — | A481 782 | 802 27 , 785 | 808 | 828 27 | 801 || 686 | 706 27 | 669 1114 90 1024 ||1132 | 1152 90 1062 || 961 | 981 90 ı 891 1476 |1496 | 195 | 1301 111526 | 1546 | 195 |1351 ||11296 |1326 | 195 | 1131 1941 |1961 | 334 | 1627 12007 |2027 | 334 |1693 111704 |1724 | 334 | 1390 | 2507 |2527 | 506 |2021 12593 |2613 | 506 | 2107 2201 | 2221 | 506 |1715 3198 | 3218 | 714 |2504 113307 |3327 | 714 | 2613 ||2808 |2828 | 714 | 2114 |° 100 ||4540 4060 | 968 | 3092 14178 14198 | 968 | 3230 ||3547 | 3567 | 968 |2599 SQ BD — SOoOoOO0O009O0909 m = ie} > Wird für die Ermittlung von (B-+V) Formel II des Boden- Au D. D, )( 1 ) a ertragswertes e- pu 10p — 10p5 1-+ T0m—1 benützt, dann kann ebenfalls eine Vereinfachung in der Berechnung der in Abzug zu bringenden Durchforstungserträge herbeigeführt werden u. zw. durch Transformation von (D 1'0 p"-2+ D, 1'0 p®-®—- D. 10 p”-®) in 2 m D . D, ce b) Die Größe des Bestandeskostenwertes. Die Größe des Bestandeskostenwertes läßt sich gleichfalls aus den abgeleiteten Formeln leicht beurteilen. Wird ein beliebiger Bodenwert der Rechnung zugrunde gelegt, so stehen die Bestandeskostenwerte bei gleichem Zinsfuße im direkten Verhältnisse zu den Bodenwerten; es geben hohe Bodenwerte höhere Bestandeskostenwerte als niedrigere Bodenwerte; dasselbe Verhältnis besteht auch hinsichtlich der Verwaltungskosten. Die Abtriebszeit hat jedoch in diesem Falle auf die Größe der Bestandeskostenwerte keinen Einfluß. Werden dagegen die Bodenertragswerte B. der Rechnung zu- grunde gelegt, dann hängt die Größe der Bestandeskostenwerte im alloeemeinen von den gleichen Bedingungen ab wie die Höhe des Bodenertragswertes. Da hohe Einnahmen gegenüber geringen Aus- gaben, ein niederer Zinsfuß und eine nicht allzu hohe Abtriebszeit, welche dem Maximum des Bodenertragswertes entspricht, einen größeren Bodenertragswert zur Folge haben, bedingen diese Umstände auch höhere Bestandeswerte. Bei gegebenem Zinsfuße und variabler Abtriebszeit liefert jene Abtriebszeit die größten Bestandeskosten- werte, welche dem Maximum des Bodenertragswertes entspricht. Für jede andere Abtriebszeit müssen sich bei Unterstellung des Bodenertragswertes geringere Bestandeskostenwerte ergeben, weil Der Bestandeskostenwert. 1T7 die Bodenwerte unter und über dem Maximum kleiner sind und infolgedessen auch kleinere Bestandeskostenwerte bedingen. Aus dem gleiehen Grunde wird auch ein hoher Zinsfuß auf die Bestandeskostenwerte verkleinernd, hingegen ein niedriger Zins- fuß vergrößernd einwirken, da sich bei hohem Zinsfuße kleinere Bodenertragswerte berechnen als bei niedrigem Zinsfuße. Unmittelbar nach der Gründung des Bestandes ist der Bestandeskostenwert gleich den aufgewendeten Kulturkosten e, denn es ist 10p’—1, HK, =(An.—c-+D,; 19 p!2—+ v3 .) T0p_ır® =(. Am Ende der Umtriebszeit ist der Bestandeskostenwert gleich dem Abtriebsertrage A,, wenn als Bodenwert der Bodenertragswert eingestellt und für die Berechnung des Bestandeskostenwertes dieselben Größen benützt werden, wie für die Bestimmung des Bodenertragswertes. HRu—(Au + DIOp at. ge Fo Datop +... HK=A,—ce+D,10p°-* 1... 26-D,10p+.. =A,. Das Verhältnis des Bestandeskostenwertes zum Verkaufswerte hängt in erster Linie von der Größe des Bodenwertes ab, den wir der Rechnung zugrunde legen. Wird der Rechnung das Bodenwert- maximum B, oder ein größerer Bodenwert als dieses unterstellt, dann ist vor und nach der angenommenen Abtriebszeit u der Bestandeskostenwert größer als der Verkaufswert. Unterstellt man dagegen den der Abtriebszeit entsprechenden Bodenertragswert, dann ist der Kostenwert vor derselben größer als der Verkaufswert, wird im Jahre der Abtriebszeit u gleich dem Abtriebsertrage A. ‚und ist nach .dem Jahre u kleiner als der Verkaufswert. Ein kleinerer Bodenwert als der kleinste Bodenertragswert liefert für alle Bestandesalter kleinere Kostenwerte, als der Verkaufs- wert beträgt. Bezeichnet man mit B. den Bodenertragswert und mit B den angenommenen Bodenwert, so ist der Unterschied der beiden Kosten- werte, wenn B. > als B ist: HEn =(Be+ V+o)(l0p®— 1)-e—D.10p" +... HKuı=B+V-+o)(l0p— 1)7c+D,10p-+... Dit. — (Be + V+ oe) (1 Op" — 1) —(B+V+c)(LOp®— 1) Diff. = (10p®—1)(BB.+V+ce—B—V—o) Diff. = (B. —B) (10p" — 1). Ist dagegen B> als B., dann wird: Diff. = (B—B.) (10 p® — 1). 118 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. c) Das Verhältnis zwischen dem Kosten- und Erwartungs- . werte eines Bestandes. Beide Werte sind einander vollkommen gleich, wenn als Bodenwert der Bodenertragswert B. der gleichen Abtriebszeit unter- stellt wird. Der Beweis hiefür kann dadurch erbracht werden, daß die Formel des Bestandeserwartungswertes in jene des Kostenwertes übergeht, wenn in dieselbe anstatt (B.-+- V) der entsprechende Ausdruck Au— ece+D,10p"-* | eingesetzt wird. 10p"—1 KuHD1Op0 4 AuZe+Der0p"*+..Da10pt opel) HE.— 10 p"—1 Dr IUupr® HE, Art Pat pt= LOp® Op" — 1) — LOp" (10p"—1) — [An —c-+D,10p"+..D,10p"-4— ec (1'0p" — 1)] (10p"==—1)1'0p® 10p"(10p" —]1) (An + D, 10 pr) (1°0 pt= — 10 pP) — 1:0 p" (10 p"—]) | — (Au— c+D,10p"—...D,10p-@— e10p"-—+ ce) (10p"— 10p®) 10 p"(10p"— 1) HE„= Durch weitere Reduktion wird: (Au+D, 109% )(10p"+?—10p")—(A. +D, 1'0p 1:0p"-4(1:0p"—1'0p”) © 10 p"(10p"— 1) FASER : (Au+D 10p YUOpT7— 109" — POP Io PTR 2 10p° (l’Yp"—1) je aOp°—ı) =A,+ Da 10 pt . 91 Dp° AL OpP— 10p%: SAOPEFADPN (1 10er IN 10p(10p —ı) 10p—1 10pe—1/ Der Bestandeskostenwert. 119 Da10p"®(10p"—10p") Ds 10 p® —] =) 5x4 10 p® (10 p®— 1) -10p:\10p® —1 RER Di; 10 p®—1 D, : - 10p* 10pı—1 10p® D, 10p®—1 HER— (A. — 04 7g55+ .-Dal0p"® ET D, | — pn HK, Die Formel des Bestandeserwartungswertes ist somit tatsächlich identisch mit der Formel V des Kostenwertes. Zwischen dem Bestandeskostenwerte und dem Bestandes- erwartungswerte besteht jedoch kein Zusammenhang, wenn ein anderer Bodenwert als der Erwartungswert unterstellt wird. In diesem Falle müssen beide Formeln zu verschiedenen Ergebnissen führen, weil die Größe des Bodenwertes in beiden Formeln gerade von entgegen- gesetzter Wirkung ist und — wie schon ausgeführt worden ist — ein größerer Bodenwert auf den Bestandeserwartungswert verringernd, dagegen auf den Bestandeskostenwert vergrößernd, und umgekehrt ein kleinerer Bodenwert auf den Bestandeserwartungswert ver- größernd und auf den Bestandeskostenwert verringernd einwirkt. d) Die Anwendung des Bestandeskostenwertes. -Wie gezeigt worden ist, sind der Bestandeskostenwert und der Bestandeserwartungswert vollkommen identisch, wenn der Rechnung der Bodenertragswert der gleichen Abtriebszeit unterstellt wird. Es ist deshalb ganz gleichgiltig, welche von beiden Methoden man für die Ermittlung des wirtschaftlichen. Bestandeswertes anwendet, weil dieser wirtschaftliche Wert eben nur dann erhalten wird, wenn der Bodenertragswert der Rechnung zugrunde gelegt 'wird; in diesem Falle führen jedoch beide Berechnungsarten zu demselben Ergebnisse. Die Unterstellung eines angenommenen Bodenwertes ist daher verfehlt, weil hiedurch der Einklang der Formeln für die Ermittlung der Bestandeskostenwerte gestört wird; denn der Ausdruck B+V ist eine abhängige Größe von p und u und muß deshalb rechnungsmäßig im Wege der Ermittlung des Bodenerwartungswertes festgestellt werden. Die Ermittlung der Bestandeswerte nach dem Kostenwerte wird ebenfalls zur Anwendung gelangen, wenn der Wert jüngerer Bestände, welche ihren vollen Gebrauchswert noch nicht erreicht haben, aus Anlaß einer Entschädigung für einen vorzeitigen Abtrieb oder. infolge einer Abtretung festgestellt werden soll. In diesem Falle gebührt dem Besitzer eine Vergütung in der Höhe des wahren wirtschaft- lichen Wertes, der stets größer ist als der Verkaufswert. 120 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Bei der Ermittlung dieses wahren wirtschaftlichen Wertes hat. man jene Abtriebszeit zu unterstellen, für welche sich das Maximum von (B-+V) für den betreffenden Zinsfuß ergibt. Für alle Bestände, deren Alter unter diesem Abtriebsalter liegt, ist der Wert nach dem Kostenwerte zu berechnen, da sich derselbe höher stellt als der / Verkaufswert; dagegen ist der Wert jener Bestände, welche dieses Abtriebsalter bereits überschritten haben, nach dem Verkaufswerte festzustellen, der in diesem Falle geringer ist als der berechnete Kostenwert. Die Vergütung des höheren Kostenwertes bei solchen Beständen dürfte nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn dem Besitzer durch den vorzeitigen Abtrieb. tatsächlich ein Nachteil er- wächst, was gerade nicht immer zutrifft. Bezeichnet man mit B,„ das Maximum des Bodenertragswertes, dann kann für den Bestandeskostenwert die allgemeine Formel: HKa=(Ba+V+e)(LOp®—1)+ 0 —D,10pr-: aufgestellt werden, wobei die Größe B,—+ V nach einer der ange- gebenen Formeln zur Bestimmung des Bodenertragswertes ermittelt werden muß. Wird ein beliebiger Bodenwert der Rechnung unterstellt, so sinkt der ermittelte Bestandeskostenwert ebenfalls zu einem bloßen Näherungswerte herab, der in keinem Zusammenhange mit dem wahren wirtschaftlichen Werte steht, wie leicht einzusehen ist, da Zins- fuß, Boden- und Verwaltungskapital voneinander abhängige Größen sind. Bei der Ermittlung der Bestandeskostenwerte für den Zweck von Vergütungen infolge zu frühzeitigen Abtriebes von Beständen oder bei Abtretung jüngerer Bestände dürfen wir die tatsächliche eingehaltene Umtriebszeit, ohne den Waldbesitzer zu schädigen, nur dann unterstellen, wenn sie mit jener Abtriebszeit wenigstens an- nähernd übereinstimmt, für welche sich das Maximum ‘des Boden- ertragswertes berechnet. Ob ein Waldbesitzer seine Bestände rechtzeitig zur Nutzung bringt oder es unterläßt, beziehungsweise ob er sie am besten fruk- tifiziert oder nicht, ist bei freiem Besitze doch mehr oder minder ‘bloß eine persönliche Angelegenheit. Da es sonach im Belieben des Waldbesitzers steht, die Einzelbestände unabhängig von der Umtriebs- zeit in der für ihn vorteilhaftesten Weise zur Nutzung zu bringen, folgt hieraus von selbst, daß bei der Bewertung jüngerer Bestände nicht die etwa bestehenden ungünstigen Verhältnisse, sondern die erzielbaren günstigsten Verhältnisse zu unterstellen sind. Aus diesem Grunde halten wir daran fest, daß der Bewertung jüngerer Bestände das Bodenertragswertmaximum und die ihr entsprechende Abtriebs- zeit zu unterstellen ist. Näherungsverfahren für die Ermittlung der Bestandeswerte. 121 4. Näherungsverfahren. a) Vereinfachte Ermittlung der Bestandeswerte nach dem Kostenwerte. Bei der Berechnung der Bestandeswerte nach dem Kostenwerte kann eine Vereinfachung dadurch herbeigeführt werden, daß ebenso, wie dies bei der Wertermittlung der Einzelbäume geschehen ist, die vor dem Alter m eingegangenen Erträge nicht in Rechnung gezogen werden. Es ist auch ganz logisch, solche Erträge nicht mehr in Rechnung zu ziehen, wenn sie bereits erfolgt sind, namentlich bei Ver- gütungen und Abtretungen, da für die Beurteilung nicht die Ver- gangenheit sondern lediglich die Gegenwart und Zukunft maß- gebend ist. - Die vereinfachte Formel würde demnach lauten HKn— (Au —c + Du Op ER SE NN, oder auch RR IF a ; e( 10p—1 HKn— (Au + Da 10 pP") ar per Nehmen wir an, es wären vor. dem Jahre m bereits die Durch- forstungserträge D, und D, eingegangen, so begehen wir gegenüber der eigentlichen Bestandeskostenwertformel den Fehler, daß die Ergebnisse von dem Zeitpunkte der ersten Durchforstung bis zum Jahre u um t D, 2 10 p" — 1'0 p® 1:0. p® En FO ml zu groß berechnet werden. Es kommt aber diesem Fehler insoferne keine besondere Bedeutung zu, als der Faktor . nn ae einen sehr kleinen Wert besitzt und überdies auf die diskontierten Durch- forstungserträge verkleinernd wirkt. Beispiel 59. Es ist der Bestandeswert für einen 50- und 60jährigen Bestand zu ermitteln, wenn im 50. und 60. Jahre Durch- forstungserträge von 150 und 160K und im 70. Jahre ein Abtriebs- ertrag von 4540K zu erwarten stehen. Die Kulturkosten sind 8S0K, der Zinsfuß p = 21/50/,. | Br 10250 —1 Hs = (160K X 1:28 4 4460 K) 0734-1 80 K—= 3505 K HK,.= (160 KX 1'283-+-150 K) X 1'638 -- 4460 K) 05261 +80K — 2663 K - gegenüber 3472 und 2629K im Beispiele 56, Seite 113. 122 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. bh) Wert der Bestände nach dem Durchschnittsertrage. Diese Ermittlungsweise wurde in früherer Zeit häufig bei zwangsweisen Abtretungen mit Vorbedacht angewendet, um infolge der höheren Ergebnisse in den Jungbeständen volle Entschädigung zu gewähren. Wird für die ortsübliche Umtriebszeit der jährliche Durch- u ermittelt, so ist der Wert eines Bestandes im schnittsertrag Alter a gleich dem Produkte aus Durchschnittsertrag und Alter — Y u Der Durchschnittsertrag wird entweder aus dem Abtriebsertrage allein oder auch mit Hinzurechnung der Durchforstungen gefunden. Beispiel 60. Au =3093K, u =100 Jahre. Au _ 3093K 108... 100 es Wert des ljährigen Bestandes = 30'93K PÄRERF UNE ; = 6188. 100.07 2 — 30930 , 92%, x —= 154650 „ 80: h —= 247440 „ Frey verwendet als Durchschnittsertrag jenen des höchsten durchschnittlichen Reinertrages. Es ist klar, daß auf diese Weise für die jüngeren Bestände zu hohe Werte ermittelt werden und daß eine solche gleichmäßige Wertzunahme der Wirklichkeit nicht entspricht. c) Die Ermittlung der Bestandeswerte nach Martineit (Forstnutzungswerte). Der Abtriebsertrag der vorteilhaftesten Umtriebszeit wird hier 2 a— Bestandesalter, u—= Umtriebszeit, bei welcher sich noch eine dem landesüblichen Zinsfuße entsprechende Wertzunahme findet. mit dem Faktor be multipliziert. Beispiel 61. - Wenn 1 ha Buchenhochwald I. Bonitätsklasse im finanziell günstigsten Umtriebe von 70 Jahren einen Abtriebsertrag von 2705K gewährt, so stellt sich der Forstnutzungswert des vollen Bestandes dieser Fläche Näherungsverfahren für die Ermittlung der Bestandeswerte. 123 \ 2 im 10. Jahre auf en XZISK = DDoK Meräg s Äh x.2105 s— 221, MD: ; 0) x 2705 „= 497 , a 25) X 2705 „— 883 „ RT, ; u x 2705 „—=1380 , Be (@ ee — 1987: ER ze) x 2705 „— 2705 „ Die auf solche Weise ermittelten Bestandeswerte, welche in den jüngeren Bestandesaltern etwas größer als die Verbrauchswerte, aber etwas kleiner als die richtig gerechneten Kostenwerte sind, liegen fast in der Mitte zwischen beiden. Unter Umständen können also diese Forstnutzungswerte ganz schätzenswerte Anhaltspunkte bieten, namentlich, wenn bezüglich der Erhebungen der Durchforstungen, der Kulturkosten ete., Schwierigkeiten bestehen und bezüglich des 'anzuwendenden Zinsfußes Bedenken vorhanden sind. Bei Betriebsarten mit niedrigen Umtriebszeiten ist die Formel nicht anwendbar, weil sie für die jüngeren Bestände zu Karinge Be- standeswerte liefert. d) Ermittlung der Bestandeswerte nach dem Durchschnitts- preise zur Zeit der Haubarkeit. Diese Ermittlungsweise besteht darin, daß die Masse der Be- stände=m in den "einzelnen Altersabstufungen mit dem Durch- sehnittspreise=P pro lfm? multipliziert wird. Hs m.P. Beispiel 62. Der Durchschnittspreis, abzüglich der Gewinnungskosten für 1 fm? Fichtenholz zur Zeit der Haubarkeit beträgt SK. Wie groß ist der Wert eines 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70jährigen Bestandes, wenn die Holzmasse der Reihe nach 40, 90, 135, 186, 265, 371 und 407 fm? beträgt? Der Wert des 10jährigen Bestandes — 40xX8K= 320K 20°, ; >. 0X 8,1720; 3072, ö 135 X8: „1080, 40 , . —=186xX8,=1488 „ nn ö = 266. %x8.,—2120 , Base E euH1X8,=2068 „ 705 4 ; == 407 xX8 „—3256 , 124 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Für die angehend haubaren Bestände liefert diese Berechnungs- weise ziemlich verläßliche Resultate, für die jüngeren Bestände da- gegen zu hohe Werte, welche wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sind, da die Preisbildung auf solche Weise nicht erfolgt. d) Die Ermittlung nach dem diskontierten Durchschnittspreise, Diese Methode beruht auf der Annahme, daß der Durchschnitts- Top und der preis=P eines Festmeters Holzes im Jahre a = P, : Bestandeswert = Top = x m ist. P = Preis zur Zeit der Haubarkeit, m = Masse des Bestandes. Beispiel 63. Der Durchschnittspreis zur Zeit der Haubarkeit beträgt SK. Wie groß ist der Wert eines 30jährigen Bestandes mit 135 fm?? p=3%o Bestandeswert = So x15=101KX 135 =1236 DK Der Wert eines 40jährigen Bestandes mit 186 fm? un —13bE W=135KxX 186=235110K. Diese Methode beruht auf der unrichtigen, in keiner Weise gerechtfertigten Annahme, daß die Preisbildung nach dem Gesetze der Zinseszinsenbildung erfolge, während sie vom Zinsfuße voll- ständig unbeeinflußt eine Folge des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage, sowie der Lage zum Marktorte ist. D. Wert des ein- oder mehrjährigen Zuwachses. Der Wert des einjährigen Zuwachses ist gegeben in dem Unter- schiede der Bestandeswerte in den Jahren m—+1 und m, dagegen jener des mehrjährigen Zuwachses in dem Unterschiede der Bestandes- werte in den Jahren m-—n und m. Je nach der Art der Ermittlung der Bestandeswerte ist er dem- nach gleich entweder dem Unterschiede der Bestandeserwartungswerte Zv = HE„4n — HE, oder dem Unterschiede der Bestandeskostenwerte Ze = HKaı — HK oder dem Unterschiede der Bestandesverkaufswerte Ze = Jun An 27 An geil FE rn Der Wert des ein- und mehrjährigen Zuwachses. 125 Die Unterschiede der Bestandeserwartungswerte und Bestandes- kostenwerte sind ebenfalls einander gleich, wenn der Bodenertrags- wert der gemeinsamen Abtriebszeit unterstellt wird. - Ist beim Bestandesverkaufswerte das Wertzuwachsprozent z bekannt, so ist der Wert des Zuwachses auch Zw = Antn — An = An (102° — 1) da Amtn =An10z° ist. Der einjährige Zuwachs ist analog Zu = An (l02—1)=An00z. Das Zuwachsprozent z ist entweder nach der Formel: en Ai 10 (| 2 en) zu ermitteln, oder aber weitaus bequemer nach der Formel . a _ Ama Im er, da für den Quotienten a und die Anzahl Jahre (n) das Zuwachs- prozent aus der Tafel II, die für diesen besonderen Zweck ent- sprechend ausgestaltet worden ist, direkt in Zehntelprozent und durch weitere Interpolation in Hundertstelprozent entnommen werden kann. Für den Einzelbaum ist der Bestandeskostenwert im Jahre m--n: 10 petr — 1 | H Kota De A. "10 pi 3 ae im Jahre m: | 10p"—1 » de rg: 10 p!—1 der Zuwachswert des Einzelbaumes ist daher: . m-+n __1- m N a 10p"—1 HKn-m—HK„ _10p=t2 — 1:0p” oder A, Fi 10m-_ı Setzt man anstatt der Kostenwerte HKn;.n und HK,.. die Ver- kaufswerte Anın und An, so ist: Am-tn Ka; An u 10 pr ra — 10 p” 7 7 nr u 126 .IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Diese Gleichheit wird jedoch nur in dem Zeitpunkte der finanziellen Hiebsreife bestehen; vor diesem Zeitpunkte wird Ant — An „ 10 pr” — 10 pr A. 10 pi — 1 4 nach dem Zeitpunkte der Hiebsreife aber Ass u Ay = 10 gas EEa 10 2” Ar 10 | ne 7 sein. Das gleiche Verhältnis wird auch bei Beständen bestehen, welche keine Durchforstungserträge abwerfen, wie beispielsweise bei den Nieder- und Auwäldern. Für diese Art von Wäldern ist daher der Zuwachswert für n Jahre ebenfalls: 1'0 prt2 — 10 p" Zw = A, De Der einjährige Zuwachswert im Jahre m hingegen: Au Zw, dan=1 und 10p"t!— 10p"=1'0p" (10 p!— 1)= 10 p®.0'0p ist. Da aber weiter an 0'0p gleich der Bodenrente br ist, 10 p! so ist Zw, =br1'0p“ __ Zw und br= Op“ Da ferner Zw, auch = A„00z $ An00z ist br = ge I. Au 00z BF,N 10 pr 00p ER Ben. a Um jedoch einen angemessenen Bodenwert zu erhalten, muß abermals das Zuwachsprozent z in einer bestimmten Beziehung zu dem Zinsfuße p stehen. Diese Beziehung ist gegeben: Der Wert des ein- und mehrjährigen Zuwachses. 127 2— 100Zw, IOp".p An 10p—I — Au.0Op10p” da Zmı = 10m —1 Die für die wesentlichen Zinsfüße und die verschiedenen Altersstufen gerechneten Werte für z, welche wir ebenfalls mit x bezeichnen wollen, sind: Pro28n-.t D=-750 2:00 250 3:00 3.50 4-00 m— 10 Jahre x=1084 1112 1141 1166 1198 1231 u 0 ,„ x El RA 672 708 7-36 m= 0 „ x=44 48 47. 58 529 567 m= 40 „ x= 332 36 397 432 45 504 m 50°, x= 25 318 35 3837 45 46 m= 60 „ x= 22 26 323 360 398 44 m-. 0 „.x= 229 ..251 302 342 - 389 . 427 m— 80 „ x= 212 240. 29 338 372 414 m=- 0% „ x=20 232 2738 3231. 36 410 m=-10 „ = 198 25 23 316 360 408 Bd 2, RR 30h 6 Im allgemeinen stimmen diese Prozente mit jenen auf Seite 74 angeführten namentlich bei den älteren Altersstufen nahezu überein. Die Abweichungen rühren davon her, daß die vorstehenden Zu- wachsprozente sich auf das Jahr m beziehen, hingegen die auf Seite 74 angegebenen Zuwachsprozente auf Zeitperioden von je 10 Jahren. Es ist jener Zinsfuß zu unterstellen, für welchen bei der ent- sprechenden Altersstufe das tatsächlich erhobene Zuwachsprozent z mit dem gerechneten, Zuwachsprozent x übereinstimmt. Sind jedoch bei Hochwäldern Durchforstungserträge und Kultur- kosten zu berücksichtigen, dann ist der Zuwachswert für n Jahre nach den Bestandeskostenwerten: H Ka4n = (Be + V + ec) (10p®t? — 1) +c—D, 10 peta-a HKna=(B.+V-+e) (10p®—1)+c—D,10p"”-: H Kom — HK» =(B.+V-+.e) (10p"t? — 10p")—D,1'0p"2(1'0p®—1) hen ee Aue + D. 1'0p"=* m-+n . m HK. — HK, = 10p.1 (Oper — 7099) —D,10p”-:(10p —]) Wird n=1, so ist der ljährige Zuwachswert HKa+ — HKn=(B.+V-+ e)10p"00p—D,10p"2.00p, da weiters HKa+ı=Autı und H Ka = Au, 128 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. wenn der Bodenertragswert unterstellt wird, so ist auch Au —Aun=(B + V-0)0'0p1'0p"—D,1'0p"-*00p A = Au +D,1-0p%2.00 | __ Aut u a pP pP Brenle V"0p.1'0 p“ A —A,—A,00z. _ Au00z-+D,1'0pt-2.0-0p BFVLo > Bono Me (B+-V-+c)00p=br (Bodenbruttorente) A, 00z --D,1'0p.20'0p Op" hr = Da weiters der Wert des Ausdruckes Da ee Ar, einen unverhältnismäßig kleinen Betrag darstellt, der nicht viel von den Kulturkosten abweicht, kann er, ohne daß die Genauigkeit be- sonders beeinträchtigt wird, vernachlässigt werden; daher: Au00z Sa Aug Briten : aa. B- gen NY 00, Da diese Formeln mit jenen von I und II identisch sind, können auch die früher für die verschiedenen Zinsfüße und Alters- stufen angegebenen Zuwachsprozente auf die Hochwälder Anwendung finden. Wie hieraus zu ersehen ist, sind wir durch die Ableitung des Zuwachswertes aus dem Bestandeskostenwerte zu einer einfachen Bodenwertformel gelangt, die scheinbar mit der Formel des Boden- ertragswertes keine Beziehung hat, tatsächlich aber in ihrem Er- gebnisse mit dem Bodenertragswertmaximum nahezu vollkommen übereinstimmt. Überdies besitzt sie aber den nicht unwesentlichen Vorteil, daß bei ihrer Anwendung die freie Wahl des Zinsfußes durch seine Beziehung zum Zuwachsprozente z eingeschränkt wird, indem nur jener Zinsfuß unterstellt werden darf, dessen Zuwachs- prozent z mit dem Prozente x übereinstimmt. Letztes muß noch einen gewissen Betrag über dem Zinsfuße liegen, wie aus dem Ver- gleiche der Beträge für x mit den Zinsfüßen zu ersehen ist. Sinkt das Zuwachsprozent herab, wird also z=p, dann muß ein zu kleines Ergebnis für den Bodenwert erhalten werden, weil die Kulmination Der Wert des ein- und mehrjährigen Zuwachses. 129 ‘ bereits überschritten ist und B= on also zu klein wird. Ist ein Preiszunahmeprozent zu berücksichtigen, so ist dieses dem Zu- wachsprozente hinzuzuschlagen. Obwohl das Zuwachsprozent in der Waldwertrechnung bisher keine Verwendung gefunden hat, möchten wir seiner Benützung doch einige Berechtigung beimessen, weil ihm unzweifelhaft als Vergleichsgröße eine viel engere Beziehung zum Zinsfuße zukommt als dem Abtriebsertrage. Beispiel 64. Die Abtriebserträge betragen pro Iha bei 40 50 60 70 80 90 100 Jahren 1500 2280 3320 4540 5750 6700 7700 &K; 1. Welche finanziell günstigste Abtriebszeit entspricht den Zins- füßen p=2, 2!/, und 3°/,? 2. Wie groß berechnet sich der Bodenwert, wenn die Ver- waltungskosten pro 1ha 10K betragen? Um diese beiden Fragen lösen zu können, müssen zunächst die Zuwachsprozente z ermittelt werden nach Formel Aurn == 10:3° Au 40— 50 Jahre Bere —= 1'520 z—=430/, z direkt aus Tafel III bei n=10 Jahre und 1'520 50— 60 Jahre > 0—1456 238%, 60— 70 ,„ ==1'367 z=32%, n- 0 , Dn-16 z=20 80— 90 , a —= 1165 »=531:507; 90-100 „ ne — 1150 z—=149), 1. Für die Beurteilung der finanziell günstigsten Abtriebszeit können sowohl die auf Seite 74 angegebenen Werte für x als auch die voranstehend angegebenen Beträge für das Zuwachsprozent be- nützt werden. Sie ist gegeben durch den Zeitpunkt, in welchem die aus p gerechneten Zuwachsprozente x gleich dem tatsächlichen Zuwachsprozente z werden und ist solange noch nicht erreicht, als z noch größer erscheint als x, sie ist jedoch bereits überschritten, wenn z kleiner als x geworden ist. Für p=2°), liegt demnach die günstigste Abtriebszeit bei 80 Jahren, da das Zuwachsprozent z=2'4 und x—=2'4 beziehungs- weise 2’51°/, ist. Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 9 130 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Für. p = 21/50), liegt sie dagegen bei 70 Jahren, da z=3'2 und x—3'l beziehungsweise 323 ist und für p=3%, bei 60 Jahren, da z=3'8%/, und x=3'7%/, beziehungsweise x— 3'87°/, ist. 2. Ermittlung des Bodenwertes nach Formel IV. p=2%, u= 80 Jahre Au=5750K 5750K 24 Y Iyar B+ V= oa 39 5750K X 02051 X 121415, 10K ab V= nm -10EXb0= 4... 000 B, =. gegenüber 1086 K nach Beispiel 39. p = 2!/°)o u=70 Jahre Au=4540K 4540K 32 TER B+V= gm 35 — 4540K X 01776 X 1728 — 1081 5 10K i : B;=. 631K gegenüber 665K im Beispiele 59. p=3%, u=60 Jahre Au=3320K 3320K 3°8 x ’ UT, B+V=Tng0 30 3920K X 0.1697 X 1'266 — 718°, 10K a Pre ver 10K x 88335 = N ee B.= 380K gegenüber 361 K im Beispiele 39. Wie im nachfolgenden Abschnitte gezeigt werden wird, besteht beim Normalvorrats- und Waldwerte eine ganz analoge Beziehung zwischen dem Zuwachsprozente, dem Zinsfuße und der finanziellen Abtriebszeit. Durch den Vergleich des Zuwachsprozentes z mit dem für den gegebenen Zinsfuß entsprechenden Prozente x sind wir in die Lage versetzt, die finanzielle Hiebsreife in gleicher Weise wie mit dem Weiserprozente zu bestimmen, jedoch mit dem Vorzuge, daß wir weder den Bodenwert noch die Verwaltungskosten dabei in Betracht zu ziehen brauchen. Die finanzielle Abtriebszeit liegt in 10 pm — 1 jenem Zeitpunkte, in welchem Z=X, oder Z= "Top oder BLNDED A | auch Z= I0m—ıI ist. Zieht man für die Beurteilung der finanziellen Hiebsreife die Kosten in Betracht, welche zur Erzeugung des Wertzuwachses Am+n — Am aufgewendet werden müssen, so gelangt man zur Grund- gleichung des Weiserprozentes oder des laufendjährigen Verzinsungs- Der Wert des ein- und mehrjährigen Zuwachses. 131 prozentes. Diese Kosten bestehen in den Zinsen des Holzkapitales A. und des Bodenbruttokapitales B+V. Bezeichnet man das Prozent, zu welchem diese Kapitalien durch den Wertzuwachs verzinst werden, mit w, so muß die Gleichung bestehen: Amin — An=(An +B+V)10Om-—1) Hieraus für den njährigen Zuwachs RE Amin — An f ı — Amtn+B+V ai N u As V Für den einjährigen Zuwachs — (Am+1— An) 100 RN ER UTER oder auch da Anıı = An.00z O0 w" w y_An00z2.100 ___An.z Als Bodenwert ist ebenfalls grundsätzlich der Bodenertragswert einzustellen; wird das Maximum desselben verwendet, so wird in -demselben Jahre, in welchem der Bodenertragswert kulminiert, das Weiserprozent w‘gleich dem Wirtschaftszinsfuße p. Vor dem Zeit- punkte der Kulmination ist das Weiserprozent größer, nach dem- selben ist es kleiner als der Wirtschaftszinsfuß. Beispiel 65. Wie hoch stellen sich die Weiserprozente für die Abtriebserträge des unmittelbar vorhergehenden Beispieles 64, bei dem Wirtschaftszinsfuße von 2!/3°/,, wenn das Bodenbruttowert- maximum bei 70 Jahren 1065K beträgt? Au=1500K,, Ay, 2280 K -.2280K-+1065K _ 3345 K — 1500K-+1065K 2565K aus Tafel III w—27%, vi. 1.0 w!? — 1'302 in der gleichen Weise ergibt sich für die Zeitperiode von 50— 60 Jahren w=2'80/, 60—- 0 ,„ w—=25% 70—- 0 ,„ w=20% 0—- 0% ,„ w=13%, 90— 100 n:...w=12% Die finanzielle Hiebsreife fällt somit in die Zeitperiode von 60—70 Jahren. 9* VERRERE VER nt 2 : 132 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Nach dem einjährigen Zuwachse ist das Weiserprozent für das Jahr 50 2280KX38 _ 8664K — 9:60 W=5ogoR LT 1065K 33 he Das Ergebnis ist etwas geringer als für den l10jährigen Zeitraum, weil in Wirklichkeit das Zuwachsprozent bei 40 Jahren etwas größer sein muß, als das aus dem 10jährigen Durchschnitte von 50—60 Jahren gerechnete. Es erscheint deshalb gerechtfertigt, für das Zuwachs- prozent das Mittel aus der vor- und nachgelegenen Zeitperiode zu nehmen, da es beispielsweise in dem gegebenen Falle bei 49 Jahren 4'3%/,, bei 5l Jahren aber nur mehr 3'8°/, beträgt. Mit Benützung des Mittels Er -_ — 405%). 22380 KX 405 9234K “2580K 11065K 3345K = 276°%/o. E. Wertbestimmung des Normalvorrates. Unter Normalvorrat versteht man jenen Holzvorrat, der in einem Walde mit normalem Altersklassenverhältnisse und normalem Zu- wachse vorhanden ist. Da jedoch die beiden letzten Voraussetzungen in Wirklichkeit nur sehr selten zutreffen, bedeutet die Erreichung des Normalvorrates in der praktischen Wirtschaft ein Ideal, das nur selten erreicht wird. Trotzdem kann der wirkliche Holzvorrat dem Normalvorrate an Größe gleich sein, auch wenn das Altersklassen- verhältnis und der Zuwachs nicht normal sind, wenn nämlich der Mangel an Masse einer Klasse durch den Überschuß einer anderen Klasse gedeckt wird, oder wenn die Abnormität des Altersklassen- verhältnisses nur in einer ungünstigen Verteilung der Klassen besteht der Zuwachs aber normal ist. Aus dem gleichen Grunde kann auch der Wert des Holzvorrates jenem. des Normalvorrates gleich sein, ohne daß die Voraussetzungen für die Normalität der Betriebsklasse erfüllt werden. Dem Normalvorrate kommt deshalb namentlich bei Hochwäldern nur eine untergeordnete praktische Bedeutung zu; das gleiche gilt auch von dem Werte desselben. Einigermaßen mehr Bedeutung hat er jedoch bei den Nieder-, Mittel- und Plenterwäldern, da hier die Normalität wegen der geringen räumlichen Verteilung und der rascheren Umlaufzeit leichter zu erzielen ist. Die nachfolgenden Ausführungen über die Bewertung des Normalvorrates besitzen daher mehr oder minder nur einen theoretischen Wert, weil in der Wirk- lichkeit der Wert des vorhandenen Holzvorrates und nicht der ab- geleitete Wert des Normalvorrates maßgebend ist. Ungeachtet dessen wird der Wert des Normalvorrates als Vergleichsgröße in einzelnen Fällen zur Umgehung von langwierigen und kostspieligen Erhebungen herangezogen werden können. Der Verkaufswert des Normalvorrates. 133 Der Wert des Normalvorrates kann ebenfalls gefunden werden: Nach dem Verkaufswerte, . nach dem Erwartungswerte, . nach dem Kostenwerte, nach dem Rentierungswerte. em 1. Der Verkaufswert des Normalvorrates. Im allgemeinen können in dieser Beziehung die gleichen Wege wie in der Betriebseinrichtung für die Bestimmung des normalen Massenvorrates eingeschlagen werden. a) Berechnung nach Geldertragstafeln. Sie erfolgt durch Summierung der in den Geldertragstafeln ausgewiesenen Gebrauchswerte. Voraussetzung ist daher das Bestehen von geeigneten Geldertragstafeln, was nicht immer zutreffen wird. Da der Zuwachs je eine Reihe von Jahren hindurch sich nicht wesentlich verändert, kann man zur Vereinfachung der Rechnung die für einen solchen Zeitabscbnitt sich ergebenden Vorräte zusammen- fassen und wie arithmetische Reihen erster Ordnung summieren. Ist die Zahl der Jahre einer Reihe gleich n, so ist Dal HA) a Hate a ii A,=o ZA=N—n(A + Ant Ant.) HA... Nach der Näherungsformel von Preßler ist der Wert des Normalvorrates: Für die Sommermitte: N=(An+ Ant Ant... +) 0.0000 Für den Herbststand: | N-(At haha. et... u Für den Frühjahrsstand: N-(AntAat Aut... + a ae Die Formeln I und IV sind in ihren Ergebnissen gleich. 134 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Ebenso einfach, in gewisser Beziehung sogar zutreffender, kann der Wert des Normalvorrates auch unter Benützung der periodischen Zuwachsprozente ermittelt werden. Bezeichnet man die Zuwachs- prozente der Perioden mit z, Z,, Ze, Z3..., so ist der Vorratswert für die Periode A, bis As: A„10z!+ A,n102?+ A,n10z2°-—... A,10z° 102° —1 . Re ER da ferner 10 z2 = —-. n ZA, =Ä in gleicher Weise ZA, = —” usw. daher 00 z, ER An — Ann — Asn = Az Azn a Azn Mar me = de Ar ter Mora Die Formel V gibt den Vorratswert ebenfalls nach dem Früh- jahrsstande, welcher allein als eigentlicher Vorratswert in Betracht kommt, da der jedesmal im Herbste fällige Schlag die Materialzinsen der im Walde tätigen Kapitalien darstellt. Es folgt dies auch aus der einfachen Erwägung, daß bei 10jährigen Perioden, beispielsweise für den Zeitabschnitt von 70 bis 80 Jahren die 10 Glieder der Bestandesreihe bereits bei 79 Jahren voll sind und der 80jährige Bestand das überzählige 11. Glied bildet. Beispiel 66. Ein Fichtenbestand liefert im Alter von 20 30 40 50 60 70 Jahren „ 200 780 1500 :2280 3320 4540 K. Wie groß ist der Normalvorratswert im Jahre 70? Nach Formel I: N = (200 K + 780 K + 1500 K-- 2280 K 4 3320 K) 10+4540K X X = — 101.230 K, Abtriebserträge nach Formel II für die Sommermitte: N=(200K--780K-+1500K + 2280K + 3320 K+2270K) 10 = 103.500K, nach Formel Ill für den Herbststand: N—(200K -- 780K -- 1500 K + 2280 K + 3320 K + 2270K)10+ 2270 K — 105.770K, Der Verkaufswert des Normalvorrates. 135 nach Formel IV für den Frühjahrsstand: N = (200 K-+ 780. K -+ 1500 K + 2280 K + 3320 K + 2270 K) 10 — — 2270 K = 101.230 K, nach Formel V: | 780 K—200K 1500K — 780K , 2280 K — 1500K eslaesg Sn se. auaetı7T Be EerT "7: 2 3320 K—2280K , 4540 K— 3320 K 0038 # 0.032 N = 6444K -- 10.666 K-+ 18.139 K —+ 27.368 K + 38.125 K = 100.742K. b) Nach der österreichischen Kameraltaxe mittels Haubarkeitsdurchschnittszuwachses, Betrachtet man den laufenden Zuwachs in allen Bestandesaltern als einen gleichen und zwar als einen solchen, der gleich ist dem Haubarkeitsdurchschnittszuwachse, so bildet der Massengehalt aller normal bestockten Bestände vom jüngsten bis zum höchsten Alter eine regelmäßig steigende arithmetische Reihe. Das erste Glied ist gleich dem in jedem einzelnen Bestande jährlich erfolgenden Zuwachse, dagegen das letzte u-jährige Glied gleich dem Produkte aus dem einjährigen Zuwachse eines Schlages und der Umtriebszeit u, oder der Summe des jährlich auf allen Schlägen erfolgenden Zuwachses Z, da u auch die Anzahl der Glieder bedeutet. Somit ist: Der Massengehalt des ljährigen Bestandes =z n j ” ” 2 - y er 2 Z ” ” ” 3 ” ” —=3z ” n > u . i san u 3i=Z, Die Summe der ganzen Reihe ist: _ oder da uz=Z ist der Wert des Normalvorrates für den Herbststand: 136 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Analog ergibt sich für den Frühjahrsstand nach Abtrieb des ältesten Bestandes: a und für die Sommermitte nach dem arithmetischen Mittel aus Früh- jahrs- und Herbstvorrat: a ee Dem eigentlichen Materialkapitale entspricht auch hier nur der Frühjahrsvorrat. Da ferner der gesamte Haubarkeitsdurchschnittszuwachs Z dem normalen Abtriebsertrage des u-jährigen Schlages entspricht, ist der Wert des Normalvorrates nach dem Abtriebe des ältesten Bestandes: nz Au:U. Au 0 Ude Zweckmäßiger ist es aber, die ermitteiten Maße des Haubarkeits- durchschnittszuwachses mit dem durchschnittlichen Nettopreise pro lfm? zur Zeit des Abtriebes zu multiplizieren. Beispiel 67. Im vorigen Beispiele ist: Ay =5750K, u—=80 Jahre für Sommermitte: 80 N=5760K. er 5750K ..40 = 230.000 K, für den Frühjahrsstand: N=5750K.00 SE gr.120K, für den Herbststand: —. x — 232.875 K. Für den Femelschlag- und Schirmschlagbetrieb wird der Normalvorrat gefunden, indem man den Betrag der vollen Bestandes- reihe noch um den alten Vorrat in der Verjüngungsklasse A, ver- mehrt, wobei vorausgesetzt wird, daß in A, der betreffende Anteil des Jungholzes vollständig vorhanden ist. Der Verkaufswert des Normalvorrates. 137 Die Rechnung für den Stand in Sommermitte durchgeführt, wobei angenommen wird, daß der Vorrat der Verjüngungsklasse der Hälfte des betreffenden Vollbestandes entspricht, gibt für den Vorrat ER Hehe). a,= hieraus uz=Z m . mz lat und der gesamte Vorrat: _uZ ,m(z,mz\_,(utm\, mz N— Beer - ("TE . Der Wert ist daher gleich dem Produkte aus der Masse des Vorrates und dem Nettopreise von lfm? zur Zeit des Abtriebes. Beispiel 68. Im 90. Jahre erfolgt eine Samenschlagstellung, der Verjüngungs- zeitraum m=10 Jahre. Der Haubarkeitsdurchschnittszuwachs Z3y, = 450 fm?, der Preis für 1m=608K, Z— = 4 N= [450 (> 2 + a | 6'08K—= 22.6127 X 6'08K —= 137.481K. Einfacher und für viele Fälle genau genug kann der Normal- vorrat auch ermittelt werden, wenn man den Vorrat für den aus u Flächeneinheiten bestehenden Wald in der Weise berechnet, als ob derselbe aus u—+ 3 Einheiten bestehen und im u— > jährigen Umtriebe bewirtschaftet würde. Der Gesamtzuwachs ist dannZ = € — 4 z und der Normal- vorrat in Sommermitte N=Z (u — 2) } Für das frühere Beispiel: 450 fm> (90 -+ 5) N= 2 X 6:08 K = 21.375 fm? X 6'08K = 129.960 K. 138 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Die Methode der österreichischen Kameraltaxe besitzt zwar den außerordentlichen Vorteil der größten Einfachheit, dafür aber auch den großen Nachteil der Unverlässigkeit. Da ein gleichmäßiger Durchschnittszuwachs für alle Bestandesalter angenommen wird, sind die Ergebnisse für niedrige Umtriebe meist zu groß. Bei sehr hohen Umtrieben kann dagegen das Gesamtergebnis viel niedriger sein als die Summe der Verbrauchswerte nach früheren Methoden. In dem Zeitabschnitte zwischen der Külmination des Durchschnitts- zuwachses und derjenigen des laufenden Zuwachses kann das Er- gebnis beider Berechnungsarten gleich sein, allerdings fällt die bei Hochwäldern eingehaltene Umtriebszeit selten in diesen Zeitraum. 2. Der Erwartungswert des normalen. Vorrates. Er entspricht der Summe der Erwartungswerte aller Bestandes- glieder von O bis u—1 Jahren. Unter der Annahme, daß nur die a-jährige Altersstufe einen Durchforstungsertrag liefere, ist der Bestandeserwartungswert nach Formel III: DR ee ae ' et HB (4 + go) 10p! BT Ber ot ‚)10p°—(B+V) En -- tr (B+V) wi + +) OP BI ea BE (A rom g+n Dureh Summierung erhält man: EN (Aa+B+YV) € D, i NE Tg MEIDEN 10 Top (10P° 7 +10p®+...10p®)— u(B+V) Der Erwartungswert des Normalvorrates, 139 _ (Au+B+V)10p—1, D dop—1) NE= 1:0 p“ 00 p + 10 p® 00 p u(B + V) NE-[(A+B+V) (1-79: )+De (1-94) 05 —U@+V) vill. Soll der Wert der Flächeneinheit von 1ha ermittelt werden, so ist vorstehende Formel durch u zu dividieren und man erhält: NEı=[(Aa+B+N1-; fm)+? .(1- or oo, -e+n. Eı u Die Zahlenwerte für (1 ERraLN und (1) erhält man 10 p“ 1'0 p® durch Subtraktion der Tafelangaben IV von der Zahl 1. Beispiel 69. Es ist der Erwartungswert des Normalvorrates einer Betriebsklasse im 70jährigen Umtriebe zu berechnen, wenn sie pro 1 ha im Alter von 30 40 50 60 Jahren Durchforstungserträge von 63 110 150 160 K und im 70. Jahre einen Abtriebsertrag von 4540 K liefert. p = !/P/,. Nach Beispiel 54, Seite 105 ist B+-V=1066 K. 1 re Fe D. (I — 63KX05233—= 33—K i —110 „X 06276— 69 „ : — 150 „X 07091 = 106°30 „ » . =160 „X 0772712370 , Summe 332:—K (Au+B-V) (1 bee ar — (4540 K + 1066 K) . 08224 — 461040 „ Zusammen 494240 K 1 49424K. 0085 49424 KxX40= . . .:. . 197696°— „ — uB+V)=70x1066K= . . .. .. .. 74620 „ , NE= 123076°—K 123.076 es (rt nR_ pro lha 77908 er nie 1758 » Im allgemeinen wird die Größe des Erwartungswertes beim Normalvorrate von den gleichen Umständen beeinflußt wie der Bestandeserwartungswert. 140 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Prinzipiell darf deshalb bei Anwendung der Formel VIII eben- falls nur der Bodenertragswert unterstellt werden. Ein beliebig gewählter größerer Bodenwert verkleinert den Erwartungswert des Normalvorrates in weit höherem Maße als den Bestandeserwartungswert und umgekehrt übt ein kleiner Boden- wert einen vermehrenden Einfluß aus. Setzt man in die Formel für den Erwartungswert des Normal- vorrates den Bodenertragswert des Jahres u ein, so ergibt sich: B=|(Aa+B+Y) ter -)+D, (1- For 1 Fe CR EB FR RE Binz 1:0 p® 1'0 p@ i 10p"—1 u D; D. 10 p" +... MOB 209°) a i a [op 10p 10p—1 , Zu a 10p"—1 1:0 p% De ee DD, 30 p°", D,10p% 7 FAR ANA 10p!—1 10p"!—1 D,; 222 ct Do) 05 u(Bu+V) 4,9410 p° DEP? 32.0 rs a Mean = 10p* Fest yoget clOp —D; füpt 10 p! Dı ae 10p/ 1 u(B,+WV) 1°0 pt 00 A Aun+D.+...D, —e 0'0p NE= — u(Bı+V) Der Kostenwert des Normalvorrates. 141 oder da Ba +N=uBıt gg, ne-krD-+ De I 0'O0p Für die Flächeneinheit von 1ha: Da die beiden letzten Formeln identisch sind mit dem Ren- tierungswerte des Normalvorrates, so ist zu ersehen, daß die Formel des Erwartungswertes in jene des Rentierungswertes übergeht, wenn der Rechnung der Bodenertragswert unterstellt wird. Wie im nach- folgenden Abschnitte gezeigt werden wird, besteht die gleiche Be- ziehung auch beim Kostenwerte des Normalvorrates. 3. Der Kostenwert des Normalvorrates. -Er wird ebenfalls durch Summierung der Bestandeskostenwerte aller Bestandesglieder von 0 bis u— 1 Jahren erhalten. Unter der Voraussetzung, daß ebenfalls nur die a-jährige Alters- stufe einen Durchforstungsertrag liefere, ist der Bestandeskostenwert nach Formel II: HK. =(B+V-+e)10pe —D,10p-—(B-+V) HR, =(B+V+e)10p°—(B+V) HK, =(B-+tV:-+Fo)10p!—-(B-+V) HR =(B+V+0)10p—(B+V) HK, =B-+V-+o)10p —D,—(B-V) HKu=(B+V-+e)10p+—D,10p!—(B+YV) BI BR REISE TE RT N A, ED Te. 7 ae ET ER RE HKnA=(B-+V-+e)10p"-!— D, 10p"-2-!— (B-+YV) demnach NK=(B+V-+.c)(10p+10p!+10p®-+...10p"-!) —D, (10p’—+ +10p!-+10p?-+... 10 p"2-!)—u(B-+YV) 10p!—1 10pW-2—1 NK=(B-+V-+e)- a dp TB a ie a he a a er 142 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. x EV TOdOp — N — Ds (Op 3 Ö-0p D)_U®B+W.ıX Für die Flächeneinheit mittels Division durch u _ ETF HEN UOPTIIT re De =.00p u Beispiel 70. Wie groß ist der Kostenwert des Normalvorrates für die gleichen Verhältnisse wie im früheren Beispiele 69? (B-+-V) ebenso wie früher 1066K, e=80K, daher B+-V-+c=1146K. D, 10 pp" —1= 63KxX 16851 =106'10K ; —110, X 10976 — 12070 „ ; —150, X 06386 = 9580 „ £ —160, X 02801 — 4480 „ Summe 36740 K NK= (1146 K x 4321 — 367'4 K) 40 — (70 X 1066 K) N K = 197.640 K — 74.620 K = 123.020 K. Die geringe Abweichung gegenüber dem Ergebnisse des Er- wartungswertes ist in dem Einflusse der Dezimalien gelegen. Setzt man in die Formel des Normalvorratskostenwertes eben- falls den Bodenertragswert B, des Jahres u ein, so geht sie ebenfalls in den Rentierungswert über. A De Te pe 1) DIOR N 10 p"—1 NK= 00p —u(Ba+V) SEID IDG NK= Ar u(Bu+V) nk At+tD+D+... Ze ann 00 p und für die Flächeneinheit: ver, _AtD+D+..—(ec+N _p : u.00p ” u Da sowohl der Erwartungswert als auch der Kostenwert des Normalvorrates bei Einstellung des Bodenertragswertes derselben Umtriebszeit zu dem gleichen Ergebnisse, dem Rentierungswerte führen, ist die Identität dieser Formeln von selbst bewiesen. Der Rentierungswert des Normalvorrates. 143 Die Unterstellung eines beliebigen Bodenwertes halten wir hier für noch gewagter als bei der Ermittlung der Bestandeswerte, da seine Größe auf den Wert des Normalvorrates einen noch erheb- licheren Einfluß ausübt. Bei Verwendung der drei Formeln hat man deshalb grund- sätzlich nur jenen Bodenertragswert zu benützen, welcher der Ab- triebszeit und dem Zinsfuße entspricht. 4, Der Rentierungswert des Normalvorrates, Er wird erhalten, wenn von dem Waldrentierungswerte der Wert des Bodens abgezogen wird, da sich der Waldwert aus dem Werte des Normalvorrates und jenem des Bodens zusammensetzt. Da der Waldrentierungswert durch Kapitalisierung des jähr- lichen Reinertrages erhalten wird, setzt dies eine gleichbleibende jährliche Rente voraus, die abermals eine Wirtschaft im strengen Nachhaltsbetriebe zur Bedingung hat. Werden die jährlichen Ausgaben von den jährlichen Einnahmen abgezogen, so verbleibt der jährliche Waldreinertrag als Überschuß. Diese. Einnahmen, sind die Nettoerlöse aus der Haubarkeits- nutzung A. und den Zwischennutzungen D,, D;, D.... zusammen also A +D.+D,-+D...... Die Ausgaben umfassen die jährlichen Kulturkosten, ferner die Kosten für Verwaltung, Schutz und Pflege also: e-+uv. Der jährliche Waldreinertrag für u Flächeneinheiten ist sonach: R=A,n+D,+D,+...—(c+uv) der Waldwert W= R _AutD TD...—(erun 00p 0'0p Da ferner - W-NtuB, nA +D+... ZEN un , ; - X. 0'Op Für die Flächeneinheit Au- D, n RS Pa ua Ne Er +D.+ I resp: = u0öp oder auch A,un+D, + m... N, DDr SL v-uB, Diese Formeln sind, wie schon angedeutet worden ist, voll- kommen identisch mit jenen des Erwartungs- und Kostenwertes, 144 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. wenn als Bodenwert der Bodenertragswert unterstellt wird. Es folgt aber weiters daraus, daß auch der Rentierungswert nur dann richtig erhalten wird, wenn ebenfalls kein beliebiger, sondern der Boden- ertragswert vom Waldwerte in Abrechnung gelangt. Setzt man in die vorstehende Formel des Rentierungswertes die Formel des Bodenertragswertes ein, so geht sie über in: N A: +D,+D. 4... A FaN 3 0'0p Aun+D,10pW2—- D, 10 p"-P—-...—e i u | EN N (g05— 10m) As + Darm +... Od +ue— _ Da(lOp"-@—D,) 005 ee Diese Formel besitzt gegenüber den früher abgeleiteten den Vorteil, daß die Voraussetzung, den Bodenertragswert zu unter- stellen, von selbst erfüllt wird und infolgedessen die Unterstellung eines beliebigen Bodenwertes von vornherein ausgeschlossen ist. Gehen keine Durchforstungserträge ein, so vereinfacht sich die Formel für die Betriebsklasse auf: | u N = (Au) (9, Fon) Lu0 he Für die Flächeneinheit ... u u ) ar u 00p 10p"—1 us Bleiben weiters auch noch die Kulturkosten weg, ‘wie es oft bei Niederwäldern der Fall ist, so ist N=A, (= 0 = >= -) für die Betriebsklasse A,f 1 u us R Be: Nı = = (5 eye . für die Flächeneinheit. u 1 u ) a, Der Faktor er 100% ist: Der Rentierungswert des Normalvorrates. 145 Zinsfuß | u Jahre Er u Jahre 2% I 2 | 3%, | 31/,%% 4 | 10 4'337 | 4'297 4'256 4216 4177 | 10 20 8844 8:682 8:523 8:365 8210 20 80 13.025 | 12'667 | 12'315 | 11-966 11'626 30 40 16°889 | 16'237 | 15'649 15055 | 14476 40 50 20226 | 19485 | 18558 | 17'666 16'810 50 60 23696 | 22354 | 21069. | 19-847 18700 |: 60 70 26664 | 21.887 | 23211 | 21650 | 20'196 70 80 29.357 | 27120 | 25037 | 23.120 .| 21'372 80 90 31793 | 29065 | 26565 | 24308 | 22-283 90 100 33986 | 30750 | 27.843 | 25259 | 22'980 100 ° 110 35954 | 32212 | 28900 | 26013 | 23'509 | 110 | 120 37714 | 33°460 | 29769 | 26606 | 23:906 120 | Beispiel 71. Wie groß ist der Rentierungswert des Normal- vorrates, wenn bei 30 40 50 60 Jahren Durchforstungserträge von 63 110 150 160 K und im 71. Jahre ein Abtriebsertrag von 4540K eingehen? Die Kulturkosten betragen 80K, die Verwaltungskosten 10K, B.=666K wie früher. 1. Nach Formel X: R=4540K+63K-110K + ugln: 160 K— 80 K— —MXWR-... . u EIER 4243 K Wong MBEXU-.....2.222020.1697200—, EBEN WANN Se N be ar | - N= 123100 K für Ih N = 1758, u 2. Nach Formel XI: Ku t= 540 K—OHK= nn. een 4460 —K D10p-a— 63K X 2.6851 = 16916K —110 „X 20976 = 23073 „ ; —=150 „x 116386 = 24579 „ - —=160 „X 12801 —= 20431 „ Summe 483K Summe 835049K . 850.49 „ Zusammen 531049K 1 BBIOAEX (ge ehe —531049K X 24887 132162 eK Wer ei ie an 5600 — „ ins 137762 —K Riebel, Waldwertzrechnung. 2. Aufl, 10 146 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. an DOOR IR re... 0:025 A N = 123062°—K Für 11a 122002K re... Den 70 = Beispiel 72. Ein Niederwald liefert bei 20jährigem Umtriebe pro 1ha einen Abtriebsertrag von 500K, an Kulturkosten für Komplettierungen werden jährlich 20 K, an Steuern und Forstschutzkosten ete. 8K aufgewendet. Wie groß ist der Wert des Normalvorrates, wenn p= 3°), ist? N = (500K—2%0K) X 8523 (20K X 20) =4491K pro Iiha N, = 4491 K _ ==324 DK, = 20 5. Verhältnis zwischen Erwartungswert, Kostenwert, ‚Rentierungswert und Verkaufswert des Normalvorrates. a) Verhältnis zwischen Erwartungs-, Kosten- und Rentierungswert. 1. Alle drei sind einander gleich, wenn als Bodenwert der Bodenertragswert der gemeinsamen Umtriebszeit unterstellt wird. 2. Zwischen ihnen besteht keine Beziehung, wenn ein beliebiger von der Abtriebszeit unabhängiger Bodenwert unterstellt wird. _ Der Einfluß eines größeren oder kleineren Bodenwertes als der Ertragswert desselben ist beim Erwartungs- und Rentierungswerte des Normalvorrates gerade der al a als wie beim Kostenwerte. Ein großer Bodenwert argräßert den Kostenwert des Normal- vorrates, verkleinert dagegen den Erwartungswert und den Ren- tierungswert, während umgekehrt ein kleiner Bodenwert den Kosten- wert vermindert, dagegen den Erwartungs- und Rentierungswert des Normalvorrates vergrößert. b) Verhältnis zwischen Erwartungswert, Kostenwert, Rentierungswert und Verkaufswert. 1. Ist die angenommene Umtriebszeit die finanzielle und wird als Bodenwert das Maximum des Bodenertragswertes zugrunde gelegt, so ist der Erwartungs-, Kosten- und Rentierungswert stets größer als der Verkaufswert. -2. Ist die angewendete Umtriebszeit u kleiner als die finanzielle und- wird der dieser Umtriebszeit entsprechende Bodenertragswert 2 nf hi en A De a a En u ERDE fi EEE Bo Baar Verhältnis der Normalvorratswerte zueinander, 147 unterstellt, so sind bis zum Jahre u ebenfalls der Erwartungs-, Kosten- und Rentierungswert größer, 3. Wenn dagegen die angenommene Umtriebszeit höher als die finanzielle ist, so sind unabhängig von der Größe des Bodenwertes der Erwartungs- und Kostenwert des Normalvorrates in den. jüngeren Bestandesaltern größer, in den höheren dagegen kleiner als der Verkaufswert. 6. Die Anwendung des Normalvorratswertes. Der Anwendung des Normalvorratswertes kommt, wie schon hervorgehoben worden ist, nur eine theoretische Bedeutung zu. Es hat dies darin seinen Grund, daß der Normalvorratswert vollständig normale Verhältnisse zur Voraussetzung hat, die bei größeren Wirt- schaftskörpern fast gar nicht anzutreffen sind. Außer diesen normalen Verhältnissen wird aber auch innerhalb der Betriebsklasse volle Gleichartigkeit in Bezug auf Boden- und Bestandesbonität, Bestockung etc. vorausgesetzt, was bei größerer Flächenausdehnung in Wirklichkeit noch weniger herbeizuführen ist, als wie das normale Altersklassen- verhältnis und der normale Zuwachs. 7. Der Zuwachswert des Normalvorrates, Der Wert des mehrjährigen oder einjährigen Zuwachses des Normalvorrates ergibt sich ebenfalls aus dem Unterschiede der Normalvorratswerte der betreffenden Altersstufen. Er kann ermittelt werden aus dem Unterschiede der Verkaufswerte, der Erwartungs- werte, der Kostenwerte und der Rentierungswerte. Da jedoch die letzten drei Methoden zu dem gleichen Ergebnisse führen, wenn der Bodenertragswert der gemeinsamen Umtriebszeit unterstellt wird, so muß sich unter dieser unerläßlichen Voraussetzung auch für den Zuwachswert bei allen- drei Methoden der gleiche Betrag ergeben. Es ist deshalb ganz gleichgiltig, welche von diesen drei Methoden zur Anwendung gelangt, maßgebend für die Bevorzugung der einen Methode vor der anderen ist lediglich die Bequemlichkeit der Rechnung. Wir wollen uns daher bei den weiteren Ausführungen neben dem Verkaufswerte auf den Rentierungswert allein beschränken, da ihm in dieser Beziehung zweifellos der Vorzug einzuräumen ist. Beim Verkaufswerte ist der Zuwachswert für 1 Jahr: Ze and N. T% Ny-ı Fee Au; der Wert des n-jährigen Zuwachses ist gleich dem Verkaufswerte der n Bestandesglieder. Wenn der Wert des ersten und des letzten Be- standesgliedes bekannt ist: Zu. art. K, 10* TEN TE EREPAN 148 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Au-in nz Au 00 z oder A A z—= dem periodischen Wertzuwachsprozente. Beim Rentierungswerte ist der ljährige Zuwachswert: A.+D,+D,— ec ern Ati re Nu sa Nu—ı = 00p are 0'0p -r +w—1)B+V) ı , — AuAu-ı N — N-ı = 0'0p (B-+-V) da aber Au—Ayn-ı=A,00z 00z ae ee Em 7 Tel da ferner Nu Bey; Na} u] Au so muß auch sein: 00z Au — AM 0058 -- V). Diese Relation besteht tatsächlich im Zeitpunkte der Kulmination des Bodenertragswertes und bei Unterstellung des Bodenertrags- wertmaximums. In diesem Falle ist nach Formel VII, Seite 72, der n-jährige Zuwachs PER ie, ar Die Durchforstungserträge und Kulturkosten werden zur Ver- einfachung des Beweises wie bei dem Bodenertragswerte unberück- siehtigt gelassen. Es ist daher für den einjährigen Zuwachs: FRE ah: ee LOp"—1 _ _ 10pH-1 | _10p#-1—10p:+1 O0 10p" —1 ac > 10p! —1 NE 10p" — 1 Der Zuwachswert des Normalvorrates. ‘149 ex 10p".p +7, 10pe—4 die letzte Formel ist identisch mit Formel III auf Seite 127. 1: nr . In die obige Gleichung für 00z den Wert von ee und für (B-+V) den Wert ei substituiert, gibt A, 1'0p".00p ERBREURE ET TS, Au A, 00p(10p"—1) 10p:—1 10p:—1 10p"—1 1 A=A, (1 Fr Te Ti Dasselbe muß auch zutreffen, wenn bei 0'0z und beim Boden- ertragswerte die Zwischennutzungserträge und die Kulturkosten berücksichtigt werden. Diese Relation, daß der einjährige Zuwachswert beim Ren- tierungswerte des Normalvorrates gleich dem Abtriebsertrage A. ist, besteht aber nur in jenem Zeitpunkte, in welchem das laufende 10 p".p 10p"—1 Abtriebsalter das Zuwachsprozent eine gegebene Größe ist, an der nichts zu ändern ist, folgt von selbst, daß man den Zinsfuß so 10p".p 5: 10p—1 1 Zuwachsprozent z gleich ist. Da weiter für ein gegebenes wählen muß, daß diese Übereinstimmung zwischen Z und hergestellt wird. Wählt man den forstlichen Zinsfuß, so fällt dieses Alter mit dem finanziellen Abtriebsalter zusammen. Für dieses Alter besteht aber noch eine weitere einfache Beziehung, von welcher in manchen Fällen Gebrauch gemacht werden kann. Bezeichnet man mit Z, das Gesamtalters-Durchschnittsprozent, so ist nämlich der Wert des Normalvorrates auch gleich dem Rentierungswerte des Normal- vorrates 00Z _AA+bZB»rZH.. x MA Ian Da ferner unter Hinweglassung der Zwischennutzungserträge und der Kulturkosten: Au Au N Den. ati 150 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. a a 00Za 00p 10p"°—1 und Za E— a 1 u 00p 1L0p"—1 Hienach ergeben sich für die verschiedenen Zinsfüße und Altersstufen folgende normale Durchschnittsprozente für Wälder, welche weder Durchforstungserträge noch Kulturkosten aufzuweisen haben: PA a De a a u Jahre u Jahre 2% 21/3), | 50, | 31/,%/o | 4%), 10 2304 23-31 23:52 2375 | 23:92 10 20 11:31 11'52 1178 11'96 1218 20 30 769 782 812 833 8:60 30 40 592 615 639 6'66 6:91 40 50 494 513 538 5'66 597 50 60 4'22 447 474 503 b’34 60 70 375 401 431 463 4'95 70 80 340 3:68 3'99 4:32 468 80 90 314 344 379 411 448 90 100 294 3:25 3:59 395 435 100 110 2:78 310 3:46 3'85 42% 110 120 2:65 2:99 3'35 376 418 120 Aus diesen abgeleiteten Durchschnittszuwachsprozenten ist zu ersehen, daß dieselben vom Zinsfuße in den jüngeren Alters- stufen in weitaus geringerem Maße beeinflußt werden als in den älteren. Infolgedessen können sie auch bei Wäldern mit Durch- forstungserträgen für die Ermittlung des Normalvorratswertes nach 0:0 Za R noch keine Zwischennutzungserträge eingehen, wenn der Erhebung des tatsächlichen Durchschnittsprozentes Schwierigkeiten im Wege stehen. Es ist aber weiters zu ersehen, daß die starke Abnahme des Verkaufswertes des Normalvorrates bei den jüngeren Altersstufen im entgegengesetzten Sinne eine starke Zunahme des Durchschniitts- zuwachsprozentes aufzuweisen hat. Diese Zunahme muß eine ver- kleinernde Wirkung auf den Normalvorratswert ausüben, weil No Au zentes ein Abnehmen des Kapitalswertes zur Folge hat. Im allgemeinen muß daher das Durchschnittszuwachsprozent, welches uns in Wirklichkeit nichts anderes als das Verzinsungsprozent der Formel N= für jene Zeit benützt werden, in welcher und bei der Kapitalisierung das Zunehmen des Pro- Der Zuwachswert des Normalvorrates. 151 des Normalvorrates darstellt, noch erheblich größer sein als der Wirtschaftszinsfuß, wenn der Rentierungswert des Waldes gleich sein soll der Summe des Normalvorratswertes und des Bodenwertes. Umgekehrt setzt uns aber diese Beziehung auch in die Lage, bei bekanntem Bodenwerte und Durchschnittsprozente das Verzinsungs- prozent des Waldkapitales zu ermitteln. An+D,+-D, —-c-—-uv=R En -uB 00p v0ZA IR VER TER Beispiel 73. Wie groß ist der Wert des Normalvorrates bei u=30 Jahren, wenn der Verkaufswert des 30jährigen Bestandes 780 K beträgt? Na 008 | da das Durchschnittszuwachsprozent aus vorstehender Tafel im Mittel 8°/, beträgt. Beispiel 74. Wie groß ist der Normalvorratswert bei 70 Jahren, wenn das periodische Zuwachsprozent bei 30—40 Jahren 67°/,, bei 40—50 Jahren 4°3°%/,, bei 50-60 Jahren 3°8°/, bei 60-70 Jahren 3'2°/, und bei 70—80 Jahren 2'4°%/,, ferner der Abtriebsertrag bei 30 Jahren 780K bei 40 Jahren 1500K, bei 50 Jahren 2280K, bei 60 Jahren 3320 K und bei 70 Jahren 4540 K beträgt? Da die periodischen Zuwachsprozente mehrjährige Durchschnitte bilden und ihre Größen den Periodenmitten entsprechen, müssen zunächst die Zuwachsprozente für die Abtriebszeiten, beziehungsweise für den Anfang und das Ende der Perioden bestimmt werden. Es kann dies entweder auf graphischem Wege durch Darstellung mit Abszissen und Ordinaten, oder aber auch durch die Bildung der Mittel erfolgen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme geht aus der einfachen Erwägung hervor, daß beispielsweise das Zuwachsprozent von 39 auf 40 Jahre nicht plötzlich von 6'7°/, auf 43%, überspringen kann. Der Wirklichkeit dürfte es weit eher entsprechen, daß das Zuwachsprozent bei 35 Jahren 6'7°/,, bei 40 Jahren dem Mittel von 67°/, und 43%, =5'5%/, und bei 45 Jahren 4'3°/, entspricht. Auf diese Weise ergeben sich folgende Zuwachsprozente: bei 30 Jahren 7°0°/, 49 . 5:50), 152 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. bei 50 Jahren 4°0%, „ 60 n 3°50/o er: »..28% 780 X 7 -+ 1500 X 5:5 + 2280.X 4:0 3320 X 3:5 + 4540 X 28 = 780 —- 1500 + 2280 + 3320 —- 4540 47202K a 4540 K Noo= gg = 119473. Nach dem Rentierungswerte beträgt der Wert 123.100 K; theoretisch müßten beide Ergebnisse gleich sein; die Abweichung rührt daher, daß das Durchschnittsprozent mit 3'8°%, anstatt mit 3'7°/, ermittelt worden ist. F. Wert des Holzvorrates beim Plenter- und Mittelwalde. I. Für den Plenterwald. Die bisher abgeleiteten Formeln für die Wertbestimmung des Normalvorrates gleichartiger Bestände können beim Plenterwalde keine Anwendung finden, da bei diesem auf ein und derselben Fläche Bäume aller Altersklassen vorhanden sind. 1. Nach dem Verkaufswerte. Der einfachste Weg wäre abermals die Feststellung des Ver- kaufswertes durch Auszählung der Bäume, durch Zerlegung der erhobenen Masse in die einzelnen Verkaufssortimente und Bestimmung des Wertes dieser Sortimente nach den EPRRRFTRESR Einheitspreisen abzüglich der Gewinnungskosten. Dieser Vorgang muß aber beim Plenterwalde entschieden zu geringen Ergebnissen führen, da hiebei die jüngeren Bäume, welche noch keinen Gebrauchswert besitzen, unberücksichtigt bleiben. Es wäre dies aber zweifellos ein Fehler, da der junge Nachwuchs die erste Voraussetzung für den nachhaltigen Bezug des Ertrages bildet und deshalb einen Wirtschaftswert besitzt, der in Rechnung gezogen werden muß. 2. Nach dem Rentierungswerte. Bei gegebenem Zinsfuße und unter der Voraussetzung eines gleichmäßigen jährlichen Nutzungsertrages kann der Wert des Holz- vorrates ebenfalls am einfachsten nach dem Rentierungswerte er- mittelt werden. Der Normalvorratswert des Plenter- und Mittelwaldes. 153 Bezeichnet man mit A. den Gesamtnutzungsertrag der Umlaufs- fläche und mit u die Umlaufszeit, so ist der Waldrentierungswert für die Umlaufsfläche Au W= 0'Op —uV. Für die Flächeneinheit Au u Der Wert des Bodens darf jedoch nicht beliebig angenommen werden, sondern ist nach Formel XIII, Seite 90, zu ermitteln. Nach den vorstehenden Formeln erhält man den Wert des Normalvorrates nach dem Stande unmittelbar vor Eintritt der Nutzung. Der jährliche durchschnittliche Nutzungsertrag sowohl für die Um- laufsfläche als auch pro 1ha — welcher bei vorhandener Normalität gleichzeitig den jährlichen Wertzuwachs repräsentiert — kann leicht aus den bisherigen Wirtschaftsergebnissen festgestellt werden. Weniger dürfte dies hinsichtlich der für die Ermittlung des Boden- wertes erforderlichen Grundlagen zutreffen, da für diesen Zweck eine Trennung der Erträge nach den einzelnen Altersstufen not- wendig ist. Die Anwendung dieser Methode setzt unbedingt vollständig gleichartige und gleichbleibende Verhältnisse voraus, was selten der Fall ist. Beispiel 75. Bei einer Umlaufszeit von 15 Jahren beträgt die Nutzung auf der Umlaufsfläche von 15ha zusammen 1980K, die Verwaltungskosten betragen pro 1ha 6K, der Bodenwert ist nach dem Beispiele 47, Seite 90, 460K. Wie groß ist der Normalvorrats- wert bei einem Zinsfuße von p=3%/,? KB 6K nr 0.03 —=200K V+B=660K u(V-{B)=660KX 15 —=9900K 1980 K N= ou 9900 K = 66.000 K — 9900 K = 56.100 K OR, 3740 K. rang 15 154 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung.. 3. Nach kombinierten Verfahren. a) Durch Bestimmung des Gebrauchswertes der bereits ver- wertbaren Stammklassen, sowie durch Bestimmung der noch nicht verwertbaren Stammklassen im Wege der Kapitalisierung mit dem Durchschnittsprozente. Man begeht aber auch keinen allzugroßen Fehler, wenn man als Durchschnittszuwachsprozent das periodische Zuwachsprozent der beiden jüngsten verwertbaren Altersklassen verwendet. Beispiel 76. Für eine bestimmte Bonitätsklasse wurde im Wege einer Massenerhebung festgestellt, daß im Durchschnitte bei einer l5jährigen Umlaufszeit pro 1 ha unmittelbar vor der Nutzung vorhanden sind: 45jährige Bäume 250 A 214K—= 535K ER ,„ 50a 642,— 963, 752,5 „100 a 1256 „—1256 „ Bd. „50 81636 ,— 818 , Summe 3572K Das Zuwachsprozent der 45- bis 60jährigen Periode beträgt 10 2-30, aus Tafel III Z=17'6°], 535K er 7040 K für lha a, —=469K N,=3572K + 469K=4041K. Zur Nutzung gelangen: 45jährige Bäume 1004 214K= 214K 60 „ rg 1 ei er ab De 0. 2 50 3 1636 „— 818, A,—1981IK unmittelbar nach erfolgter Nutzung ist daher: N, = 4041 K— 1981 K = 2060 K. Soll jedoch der Normalvorratswert für ein bestimmtes Jahr der Umlaufszeit ermittelt werden, so kann dies ebenfalls am ein- fachsten mit Hilfe des Zuwachsprozentes geschehen. Der Normalvorratswert des Plenter- und Mittelwaldes. 155 Für die Umlaufszeit beträgt es: 4041 K 2060 K aus Tafel II Z=46°/,; der Normalvorratswert ist daher im 10. Jahre nach erfolgter Nutzung, beziehungsweise im 5. Jahre vor der Nutzung: N. —= 2060 K X 1:0461° — 2060 K X 1'5697 — 3230 K oder auch: 1025 = — 19619 1 . ER, ı N,o=4041K gg — 4041 K X 07990 — 3229K. b) Nach dem Durchschnittsprozente: ren 00 Za N z Ay -,3+A23-... da r A+L-L&-+... Die periodischen Zuwachsprozente Z,, Zs, Z; ete. sind aus dem Werte der Einzelbäume zu bestimmen. Da dieselben Durchschnitts- größen repräsentieren, welche der Mitte der Perioden entsprechen, müssen sie zunächst auf den Zeitpunkt der einzelnen Altersstufen bezogen werden. Es geschieht dies ebenfalls am einfachsten durch graphische Interpollation, indem man die Altersstufen als Abszissen und die Zuwachsprozente als Ordinaten behandelt. Die ermittelten Zuwachsprozente sind den Mitten der Perioden entsprechend auf- zutragen; die aufgetragenen Punkte zu einer Kurve verbunden geben eine Zuwachskurye, aus welcher die Zuwachsprozente für die einzelnen Altersstufen abgelesen werden können» Beispiel 77. Für das vorhergehende Beispiel ist: 642 10 z,° = 914 — 3'000 Z, — 760%, 1:02,15 Er Zr zus, 10,5 en —1302 Z,—180%, Zı bei 45 Jahren = 950°), 22», 60°, =550%, 156 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. 214% 95 + 321 X 575 + 628 X 31 -+818 X 10 Za 214 + 321 + 628 818 6643 K ER. 1981 K vo sl K für Ihan, = LK — 39548. 15 Am Beginne der Umlaufszeit N, = 3954 K— 1981 K= 1973K. Das Zuwachsprozent ist daher Ines Ze 2001, Z=48, N.=1973 K X 1'048% = 1973K X 1'598 = 3153 K. Wären wie im Beispiele 75 der Bodenwert mit 460 K, die Verwaltungskosten mit 6 K pro 1 ha gegeben, so kann nunmehr in einfacher Weise ermittelt werden, zu welchem Wirtschaftszinsfuße sich das Waldkapital verzinst. Der jährliche Reinertrag pro 1ha ist: Aut AN ERIDBER Pr u 15 W= N; +B—3954K +460K—4414K _ 100r __12.606K P-NIB AMI4K = 2:86°/,; wäre überdies noch ein Preiszunahmeprozent von 1°/, vorhanden, so wäre die Verzinsung 286 —+1=3'86°/, oder fast 4°/,, die sehr zugunsten eines solchen Betriebes spricht. Il. Für den Mittelwald. Die Ermittlung des Normalvorratswertes beim Mittelwalde kann in analoger Weise wie beim Plenterwalde stattfinden. Bei der Ermittlung des Vorratswertes durch Kapitalisierung mit dem Durchschnittszuwachsprozente hat man jedoch eine geson- derte Ermittlung für das Oberholz und das Unterholz vorzunehmen. Beim Oberholze ist ganz in der gleichen Weise vorzugehen, wie dies für den Plenterwald in dem vorhergehenden Abschnitte gezeigt worden ist. Der Waldwert des Einzelbestandes. 157 Der Vorratswert des Unterholzes ist entweder für sich nach dem Rentierungswerte oder ebenfalls durch Kapitalisierung mit dem Durchschnittszuwachsprozente zu bestimmen. Stellen sich der Er- mittlung des Durchschnittszuwachsprozentes Schwierigkeiten in den Weg, so können auch die auf Seite 150 theoretisch abgeleiteten Durehschnittszuwachsprozente der Rechnung unterstellt werden, ohne daß ein wesentlicher Fehler begangen wird, da bis zu einem Um- triebsalter von etwa 30 Jahren der Zinsfuß auf die. Größe dieser Durchschnittszuwachsprozente nur einen ganz untergeordneten Ein- fluß nimmt. 6. Die Ermittlung des Waldwertes. Der Waldwert ist gegeben in der Summe des Bodenwertes und des Bestandeswertes bei Einzelbeständen und in der Summe des Bodenwertes und des Normalvorratswertes für einen größeren 'nach- haltigen Wirtschaftskomplex, die Betriebsklasse. Alle früher für die Ermittlung des Bodenwertes, des Bestandeswertes und des Normal- vorratswertes aufgestellten Formeln und Grundsätze können daher auch ohne weiteres auf den Waldwert Anwendung finden. I. Der Waldwert des Einzelbestandes. a) Bei ungleichartigen Verhältnissen, welche eine gesonderte Wertbestimmung des Bodens und des Holzbestandes bedingen. Solche Verhältnisse sind gegeben, wenn der Boden infolge seiner Eignung zu einem anderen Zwecke einen höheren Wert besitzt, als sein Wirtschaftswert beträgt, oder auch, wenn der Verkaufswert des Bodens größer ist als sein Wirtschaftswert. In diesem Falle wird man den Bodenwert nach seinem besonderen Gebrauchswerte, beziehungsweise nach dem Verkaufswerte bestimmen und zu diesem den Wert des vorhandenen Holzbestandes hinzuschlagen. Bei der ' Bewertung des Holzbestandes hat man abermals zy unterscheiden, ob es sich um einen älteren Bestand handelt, der seinen vollen Gebrauchswert bereits erreicht hat, oder um einen jüngeren Bestand, bei welchem dies noch nicht der Fall ist. Im ersten Falle wird man einfach in der bekannten Weise den Verkaufswert des hiebreifen Bestandes feststellen, im zweiten Falle aber die Bewertung entweder nach dem Bestandeserwartungs- werte oder nach dem Kostenwerte vornehmen. Da auch hier der Bodenertragswert der finanziellen Abtriebszeit unterstellt werden muß, ist es gleichgiltig, nach welcher Methode man rechnet, da beide zu dem gleichen Ergebnisse führen. Formelmäßig ist daher der Wert des Einzelbestandes, wenn der angenommene Bodenwert mit B bezeichnet wird, w=B--A, W=B-HK, W-B- HE, 158 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Au —D, 10 p?’I—8 oder in HK„ und HE,„ für B.—+V den Wert — 10m —1 —Ba eingesetzt (Formel V, Seite 112.) | : DD), Be Op” I) pe nz un 1 u=-0 ” B+(Aı op Da OPT Teer Op b) Bei gleichartigen Verhältnissen, wenn der Bodenwert nach seinem Wirtschaftswerte zu bemessen ist. In diesem Falle setzt sich der Wert des Einzelbestandes zu- sammen aus dem Maximum des Bodenertragswertes und dem Ver- kaufswerte des Bestandes, wenn ein älterer Bestand im Betracht kommt; dagegen aus dem Erwartungs- oder Kostenwerte, wenn es sich um einen jüngeren Bestand handelt. Wenn das Maximum des Bodenertragswertes abermals mit B. bezeichnet wird, ist der Waldwert: Wu Ge Bu - Sl A Wna=Bu-+HEun Wn=Bı- HK. Da aber bei Unterstellung des Bodenertragswertes der gemein- samen Abtriebszeit die Formeln für den Bestandeserwartungs- und Bestandeskostenwert identisch sind, ergibt sich unter Benützung der Formel Illa für den Bodenertragswert und der Formel VI für den Bestandeswert für den Waldwert die einheitliche Formel: Au — CF DI IT U ee 10p"—1 —c—V-+ EN irn D, + (A - m rn Tau 10pı—1 ° 7 T0p® 10 p® — — - —- +. u a Wu (ae + — (10 p“ 1) DI10OpR a 10m 1 1'U p? da ferner: D, (op Dali: D, 10p 10p&—1 10p* 10p*(10p"—1) Na= (A064 gg +. D fOp ei N er Hierin bedeuten D, die Zwischennutzungserträge, welche bereits vor dem Jahre m eingegangen sind, D, dagegen jene, welche noch nach dem Jahre m zu erwarten stehen. | Der Waldwert des Einzelbestandes. 159 Beispiel 78. Es ist .der Waldwert eines 50jährigen Fichten- bestandes zu ermitteln, wenn im 70. Jahre ein Abtriebsertrag von 4540 K, ferner an Durchforstungserträgen im 30. Jahre 63 K, im 40. Jahre 110K, im 50. Jahre 150 K und im 60. Jahre 160 K zu erwarten stehen. Die Kulturkosten betragen SOK, die jährlichen Verwaltungs- kosten 10K. p= 21/,0/o- BAAR De BE: RETIE Tom BRXONN- . .. .. 9, d, 10ER 1) ORT Tom OEXONU- ..n.0 Aa, D.10pt-a—150K X1:025%—150K X1:640— . 246, D, 10pe-2— 160K X 10250 —160K X1:280— . 208 , Summe 4982 K ga _ LP 4982 K X 3437 X 02159 = 3696 1 Tg ee ea ne » 10K BE RS er Sen hi 400 „ Waldwert: W,, = 3296 K Für dieselben Annahmen wurde im Beispiele 56 der Boden- wert mit 666K, der Bestandeswert mit 2629K, zusammen daher ein Wert von 3295K ermittelt. Der vorstehenden Formel I kann für die praktische An- wendung nur eine geringe Bedeutung beigemessen werden, da sie infolge der gesonderten Ermittlung des Bodenertragswertes und des Bestandeswertes nicht nur keine wesentliche Vereinfachung auf- weist, sondern auch darüber im unklaren läßt, ob der Wert des Bodens im richtigen Verhältnisse zu dem Bestandeswerte steht. Hinsichtlich des Verlaufes und der Größe unterliegt der nach dieser Formel ermittelte Waldwert naturgemäß ganz den gleichen Bedingungen wie der Bestandeswert, wenn der Bodenertragswert unterstellt wird und ebenso hinsichtlich des Bodenertragswertes, wenn sein Maximum ermittelt werden soll. Da weiters der Bestandeswert bei Unterstellung des Boden- ertragswertes am Anfange der Umtriebszeit unmittelbar nach Aus- führung der Kultur gleich e ist, muß auch der Waldwert in diesem Zeitpunkte W.=c--B, sein, hingegen vor der Bestandesgründung im Jahre 0 ist W.=B, und am Ende der Umtriebszeit, da dann - der Bestandeswert = A, ist, W.=A„-+-Ba.. IL. Der Waldwert der normalen Betriebsklasse. Mit Betriebsklasse bezeichnet man die Gesamtheit der inner- halb eines Wirtschaftsganzen derselben Betriebsart und Umtriebszeit a a STETTEN 160 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. sowie demselben Wirtschafts- oder Ertragszwecke zugewiesenen Waldteile*). Wenn eine Betriebsklasse ein normales: Altersklassenverhältnis und einen normalen Zuwachs besitzt, ist sie normal; dies trifft indes in Wirklichkeit selten, höchstens bei gut bewirtschafteten Niederwäldern zu. Der Wert der Betriebsklasse setzt sich sinngemäß zusammen aus dem Werte des Normalvorrates und dem Werte des Bodens. Gegenüber den Berechnungsmethoden für den Waldwert des Einzelbestandes besteht aber der Unterschied, daß bei der normalen Betriebsklasse weder der Verkaufswert des Bodens noch der Ver- kaufswert des Normalvorrates in Rechnung gezogen werden kann, da der Bodenertragswert und der Erwartungs- oder Kostenwert des Normalvorrates zugrunde gelegt werden muß, weil es sich um größere Waldflächen handelt, bei welchen eine volle Gleichartigkeit nicht vorhanden ist. 1. Der Walderwartungswert der normalen Betriebsklasse. Er ist gegeben in der Summe des Erwartungswertes des Normal- vorrates und des Bodenertragswertes. Man erhält ihn daher am einfachsten, wenn man zur Formel des Erwartungswertes des Normalvorrates den Bodenertragswert für u Flächenteile addiert. : 1 (2 1 )+ A+B+N (ig) +Di(i re 00 p — u(B+-V)—+uB WE= ABHV (1 m)+ D.(1— rom) IR " " IR WE 0-0p uV | l Für die Flächeneinheit | } . Au+B + (I )+ Dell gm hr | Op "Op WE, — —u “ “ il. u.0'Op Beispiel 79. Es soll der Walderwartungswert unter den Vor- aussetzungen des vorhergehenden Beispieles 78 ermittelt werden; u=70 Jahre. *) Guttenberg, die Forstbetriebseinrichtung 1903, Seite 173. Waldkostenwert der normalen Betriebsklasse. 161 A,.—=4540K B. + V— 1066, Bumme IEIERKKORBME - . . . au: 4610 0K 1 )= | x i DI: — 68KX053=......329K l 2 D.(1-795)= 110, X 00200= . nV f Bl 19: —180,X07- . ... . . 1088, Dt: NOT. . 22-1088, ur, | 49418 K 4941-8 K ® | op -MBEXD= 2 nei 1070700, _UV-70X40K- 28.0000 „ Waldwert 169.6720K Für iha= nn — 2424K. 2. Der Waldkostenwert der normalen Betriebsklasse. Er ergibt sich ebenfalls durch Addition des Kostenwertes, des Normalvorrates und des Bodenwertes: a a SE U er E2 wg BT ECO SER av GR Bezeichnet man das Grundkapital (B.+V-.c) mit G _6dOpe DD, (Op N WK OR A Pe a ı } Für die Flächeneinheit _ 6(d0pe ——D, (l’Op"-*— I) abe A u.0'0p u en Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 11 nn, 162 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. Beispiel 80. Nach Beispiel 56 ist: B.= 666K 725,800, ==: 80, GZTI6K X 46321 — 2 a eo 53084K D, (10 p"= —1)= 63K X 1:6851 — . 1061K D. (10p=— 9, =110,:X10976 =. 1207, D, (LOp* -) = 150, x063856=. 98, D, 10p°—1)=160, X 02801... 448, 3674 „ ; Differenz 49410K 441 KxX 0 =. ee en —uV=70X40K— reg“ 2... 22 528.000 Waldwert 169° 6100K für 1ha _ ei ET N A Beide Formeln haben vornehmlich nur einen theoretischen Wert, weil ihre Anwendbarkeit das Bestehen der vollen Normalität der Betriebsklasse zur Voraussetzung hat, was in Wirklichkeit nur sehr selten zutrifft. Anderseits gehen aber beide Formeln in die ungleich einfachere und bequemere Formel des Waldrentierungs- wertes über, wenn bei ihnen der Bodenertragswert unterstellt wird. Setzt man in die Formel III: 10p"—1 D,(10p- 1) WK=(B+V-+-e) On 0:0p —uV den Bodenertragswert, es A&—cFD10p—1 so wird: B+V-+c= Opel (A —6+-D,.10p" 9, 10pr — I, DIEBE ZZ NET 00p 00p se; wKo FRE 3 10 p—D, (10 p-® — my 0'0p WK= Aue FD ug dem Rentierungswerte. 0Vp Zu dem gleichen Ergebnisse gelangt man aber auch, wenn unter Benützung der Formel 1 Waldrentierungswert der normalen Betriebsklasse. 163 der Waldwert der Einzelbestände von O bis u—1 Jahren summiert wird. Man erhält auf diese Weise: % 10p"—1 (Or —1 Wella 0) 098 00 + 00» I= 75,9. (20 nn Zu —1 1:0p: 00p +D,10p — uV A,—c+D,—uv 0'O0p daher ebenfalls den Rentierungswert. W= 3. Der Waldrentierungswert der normalen Betriebsklasse. Bezeichnet man mit R die jährliche reine Rente, den Wald- reinertrag, welchen der Wald nachhaltig zu liefern verspricht, so ist der Kapitalswert dieser Rente oder der Waldwert nach Formel 16 Seite 44 .R W; 00 p' | Der jährliche Reinertrag wird gefunden, wenn man von dem ' Rohertrage der Betriebsklasse oder des Wirtschaftskörpers die jähr- lich erlaufenden Kosten in Abzug bringt. Der jährliche Rohertrag setzt sich zusammen aus dem Haubarkeitsertage A, der ältesten Altersstufe, aus den Zwischennutzungserträgen D,, D;, D...., welche sich jährlich aus den übrigen Altersstufen ergeben, und aus den Nebennutzungen, Pachtzinsen, kurz allen Einnahmen. Als Ausgaben kommen in Abschlag die jährlichen Kulturkosten der ältesten Altersstufe nach dem Abtriebe, sowie die Kosten der etwa sonst erforderlichen Nachbesserungen, ferner die jährlichen Auslagen für Verwaltung, Schutz, Steuern, die Kosten für Gebäude- und Wegerhaltung, für Betriebseinrichtung ete., welche auf sämtliche Altersstufen bezogen werden. Sind diese Kosten—=v, so sind sie für sämtliche Altersstufen, wenn die Umtriebszeit mit u bezeichnet wird =u.v. Der jährliche Reinertrag ist daher für die Betriebsklasse: R=A+D,+Dbb-+....Da—(ce-+uv) und für die Flächeneinheit: R Aun+#D+D+..D,—e ——=r £ u i u und der Waldrentierungswert der Betriebsklasse wo R A+D.+D-+:..D, en un ID VO p 19 Pie 164 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. w.-A+D+D+r..Doe_,y 00p da >=V ist En 00p Wird dieser Ausdruck durch u dividiert, so erhält man den Waldrentierungswert für die Flächeneinheit: w, _At+D+D+..D-e y ur u.0'0p : u Zu dem gleichen Ausdrucke gelangt man auch, wie schon ge- zeigt worden ist, wenn man in den Formeln des Walderwartungs- und Waldkostenwertes als Bodenwert den Bodenertragswert einsetzt. Dieser Waldrentierungswert hat für die gegebene Wirtschaftsart nur insolange Giltigkeit, als die Erträge, die Kosten und die Umtriebszeit unverändert bleiben. Da er dem Erwartungs- und Kostenwerte des Nor- malvorrates und dem Bodenertragswerte entspricht, sind in demselben die Verkaufswerte der Bestände und des Bodens nicht berücksichtigt. Die Größe des Waldrentierungswertes gibt keinen Aufschluß über die Rentabilität der Wirtschaft. Dieser Wert kann von bedeutender Größe sein, obwohl der Bodenertragswert vielleicht nahezu Null oder sogar negativ ist. Bei einem negativ ermittelten Bodenertragswerte besteht sodann die Anomalie, daß der Waldrentierungswert kleiner als der Wert des Normalvorrates ist, womit zum Ausdrucke kommt, daß die Verzinsung der Wirtschaftskapitalien jene des unterstellten Zinsfußes nicht erreicht und daher aus dem Bodenkapitale zum Teile gedeckt wird. Das richtige Verhältnis des Boden- und des Normalvorratswertes kann einzig und allein nur durch getrennte Rechnung nach den erörterten Formeln ermittelt werden. Annäherungsweise kommt es zum Ausdrucke auf folgende Weise, wenn man der Vereinfachung wegen nur vom Abtriebsertrage ausgeht: Der Waldwert ist: Tr w=B+N = Fr 00p Au r= — u B Au r.u a” 10p —I 10p"—1 RM Sr ru 5 1 u folglich: N, - meinte = Da nun in den Ausdrücken für den Waldwert, Bodenwert und Normalvorrat r gemeinsam ist, müssen sich deren Werte verhalten Waldrentierungswert der normalen Betriebsklasse. 165 1 00p’10p rer el f Die Wertgrößen dieser Faktoren sind in der Tabelle auf S. 166 angegeben. Die Anwendung des Waldrentierungswertes empfiehlt sich ins- besondere für die Schätzung, beziehungsweise Wertermittlung von größeren Wirtschaftskörpern. Die Richtigkeit der Resultate ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß der Waldreinertrag gleichbleibend, jährlich und nachhaltig bezogen werden kann, was nur dann der Fall ist, wenn sich der Wald im annähernden Normalzustande be- findet. Besteht die Normalität nicht, dann führt diese Methode zu unrichtigen Resultaten; sie liefert zu geringe Werte, wenn ein Vorrats- überschuß, dagegen zu hohe Werte, wenn ein Vorratsmangel vor- handen ist. Seine Anwendung erfordert deshalb eine genaue Über- prüfung aller auf den Ertrag einflußnehmenden Verhältnisse und Umstände, namentlich in Hinsicht auf die Möglichkeit des nachhaltigen Bezuges. Dabei wird man auch das Augenmerk darauf zu richten haben, ob an der bestehenden Umtriebszeit unbedingt festgehalten werden muß, oder aber von derselben abgegangen werden kann. Entspricht im letzten Falle die Umtriebszeit in finanzieller Richtung nicht und erscheint eine Herabsetzung derselben angezeigt und möglich, dann wird man den Reinertrag nach der geänderten Umtriebs- zeit bestimmen. Der Waldwert setzt sich sodann zusammen aus dem kapitalisierten Reinertrage der ermäßigten Umtriebszeit mehr dem Werte der hiedurch zur Nutzung frei werdenden älteren Holzbestände. Auch darf bei der Kapitalisierung des Waldreinertrages nicht unbeachtet gelassen werden, daß von dem landesüblichen Zinsfuße, wenn dieser gefordert wird, das Preiszunahmeprozent in Abschlag zu bringen ist, da sonst ebenfalls ein zu geringer Wert berechnet wird. Es ist dies eine Unterlassung, die in der Praxis ziemlich allgemein angetroffen wird und bei einem Verkaufe stets zum Nach- teile des Vorbesitzers führen muß. Kann jedoch aus zwingenden Gründen der gegebene Zinsfuß um das Preiszunahmeprozent nicht ermäßigt werden, so muß bei der Feststellung des Waldreinertrages dem Steigen der Holzpreise entsprechend Rechnung getragen werden. Etwas anderes ist es jedoch, wenn die Methode des Rentierungs- wertes für die Bemessung yon Erbgebühren angewendet werden soll. In diesem Falle darf man das Preiszunahmeprozent von dem landesüblichen Zinsfuße nicht in Abschlag bringen, sondern muß diese Gebühren nach dem gemeinen Werte der Gegenwart be- stimmen, da dem Steigen der Holzpreise bei den sich periodisch wiederholenden Gebührenbemessungen ohnehin von selbst Rechnung getragen wird. Die Methode des Rentierungswertes hat weiters den Nachteil, daß sie uns über den tatsächlichen Zustand des Waldbestandes vollkommen im unklaren läßt und daß sie gestattet, mit Zins- füßen zu rechnen, die weder mit der Umtriebszeit noch dem wirklichen Werte im Einklange stehen. Vom Standpunkte einer wie: 166 | | B | #1 ; 2a3:n 80m BR = en | —— Wo | 3 Rn) Re & 3 | Es rege INA 11%, 2 2, srl 4 3 8 $ 1 u 3 KT Se Pirioizein 3 | | : Ww . 1 100'00 | 66°66 | 50°00 | 40'00 | 33°33 | 28:57 | 25:00 | 10 DI || 95'58 | 6229 | 45°66 | 3570 | 2904 | 24'35 | 20:82 10 Ny 4412174371 ..42°342 | 4807 2297 2221 TS Ww 100°00 | 66°66 | 50:00 | 40:00 | 3333 | 28:57 | 2500 20 Ru 90:82 | 57:66 . 4115 | 31:32 | 2481 | 2020 | 16:79 20 Ny 9183| 900 885 3868| 3852| 8537| 821 | | Ww 100°00 | 66'66 | 5000 | 40:00 | 33:33 | 28°57 | 25°00 30 | B-. 8625 | 53'238 | 36°98 | 27-33 | 2100 | 16°60 | 13°37 30 | Ny 13:75 | 13:38 | 13°02 | 12 67:| 1233 | 11'97 | 11:63 Ww 100'00 | 66°66 | 50°00 | 40°00 | 3333 | 28:57 | 2500 40 BB... 81:80 | 49:14 | 3311 | 2374 | 1768 | 13:52 | 1052 40 | Ny 18:20 | 1752 | 16°89 | 16°26 | 15°65 | 15°05 | 14°48 | Wi 100:00 | 66 66 | 5000| 40:00 | 33:33 | 2857 | 25:00 50 Bi; 7756 | 45:24 | 29:56 | 20-52 | 1477| 1090| 8:19 | 50 Nv 22:44 | 2142| 2044 1948| 18:56 | 1767| 16:81 Ww 100°00 | 66'66 | 5000 | 40:00 | 3333 | 28:57 | 25'00 60 B': 7346 | 4157 | 26°30 | 1765 | 1226| 727| 630 60 Ny 26:54 | 25°09 2370| 2235 | 21°07 | 2130 | 1870| Ww 100°00 | 66°66 | 50:00 | 40:00 | 33:33 | 28:57 | 2500 70 B: ; 69-53 | 38:14 | 2334 | 15-11 | 10-11 | 5°93| 480 70: Nv 3047 | 28:52 | 2666 | 24-89 | 23°22 | 22:64 | 20:20 | | Ww 100'00 | 66'66 | 5000 | 40°00 | 33:33 | 28°57 | 2500 80 | B 65:75 | 34:93 | 20:64 | 1288| 8°30| 477| 3638| 80 | Ny 34:25 3173 | 2936 | 27:12 | 25°03 | 23°80 | 21:37 | | Wi 100:00 | 66:66 | 50:00 | 4000| 33:33) 2857 | 25:00 0 B. 62:10 | 31'92| 1821| 10:98 | 676, 3879| 272) 90 Ny 37:90 | 3474 | 3179| 29:07 | 26:57 | 2478| 2228 Ww 100'0 ı | 66°66 | 50°00 | 40°00 | 33:33 | 28:57 | 25°00 i 100 B#.; 5866 | 29:14 | 16°01 924| 549 331 202 | 100 | Ny 4134 | 3752 | 33°99 | 30:76 | 2784 | 25°26 22:98 Ww 100:00 | 66'66 | 5000 | 40:00 | 33°33 | 28:57 | 25:00 110 Br; 55'34 | 26°54 | 1405 | 779 443 2:56 1:49 110 Ny 44:66 | 4012 | 39:95 | 3223 | 28°90 | 2601| 23°51 Wir . | 100.00 | 66:66 | 50-00 | 40-00 | 33:33 | 28-57 | 25:00 120 Bi-:. . |" 52:16 | 2414 | 1229 653 3:56 197 109 120 Ny 4784 | 42:52 | 3771| 33:47 | 2977 | 26°60 | 23:91 | Waldrentierungswerf der normalen Betriebsklasse. 167 richtigen Berechnung des Wirtschaftswertes muß ebenfalls der forst- liche Zinsfuß und die ihm entsprechende finanzielle Umtriebszeit unter- stellt werden, in welchem Falle aber die Methode des Rentierungs- wertes zu den ganz gleichen Ergebnissen führt wie die getrennte Ermittlung des Bodenertragswertes und des Wertes der Holzbestände, nur mit dem Unterschiede, daß bei dem letzten Vorgange dem konkreten Waldzustande Rechnung getragen wird, die Methode des Waldrentierungswertes aber stets von der unzutreffenden Voraus- setzung der bestehenden Normalität ausgeht. Beispiel 81. Ein Hektar Fichtenhochwald liefert im 70. Jahre einen Abtriebsertrag von 4540K und im Alter von 30 40 50 60 Jahren Durchforstungserträge von 63 . 110 150 160K, die Kulturkosten betragen 80K, die Kosten für Verwaltung, Schutz, Steuern, Gebäude- und Wegerhaltung abzüglich der Nebennutzungs- erträge 10K. Wie groß ist der Waldrentierungswert bei einem Zins- fuße von 21/,0/,2 1. Waldreinertrag der Betriebsklasse: R = 4540 + 63 + 110 + 150 + 160 — 80— (70 X 10) R = 5023 K— 780 K—=4243K. 2. Waldreinertrag der Flächeneinheit: R 4243K 3. Waldrentierungswert der Betriebsklasse: R 4243 K W,= 005” 00 = 4243 K X 40= 169,720. 4. Waldrentierungswert der Flächeneinheit: ” r 6061 K Sri. —00p 00% W. _ 169.720K wierT 70 = 6061 K X 40 = 242440 K oder auch — 242440K. Wäre der vorstehende Zinsfuß von ?2'/,°/, in Berücksichtigung eines Preiszunahmeprozentes von 1°/, gewählt worden, so wäre die Berechnung des Waldrentierungswertes richtiger mit einem doppelten Zinsfuße durchzuführen, da das Preijszunahmeprozent nur bei den Holzerträgen in Rechnung gezogen werden darf. Es wäre sonach für die Kapitalisierung der Einnahmen aus den Holzerträgen ein Zinsfuß von 21/5%/,, für die Ausgaben von 31/,%/, zu unterstellen. u. 168 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. _ 4540463 +110+150+160 80+ 700 Wr 0:025 0035 W, = 200.920 K — 22.286 K— 178.634K. Für die Flächeneinheit 178.634 K iv. Wı — Bau. 7; yrran = 2552 K oder man kapitalisiertt den Waldreinertrag mit dem geforderten Zinsfuße und schlagt den aus der Preiszunahme resultierenden Be- trag dazu. Aus 1. Holzerirag . '. =: . .8023K Ausgaben, .......:...:.,. 780., Reinertrag . ....:....: 4245 K 4243 K 1 1 W;, en ( Ber ) 0035 ra 0025 0'035 W,;=4243K X 28:75 + 5023K (40:00 — 28:57) W, = 121.222 K + 5023K X 1143 W =121.222K + 57.412 K = 178.634K. 4. Waldwert der abnormalen Betriebsklasse oder eines größeren Wirtschaftskörpers. Die Wertermittlung eines größeren Wirtschaftskörpers erfordert eine möglichst genaue Erhebung aller auf den Ertrag einflußnehmenden lokalen Verhältnisse und Umstände. Im allgemeinen haben sich diese Erhebungen zu erstrecken auf den Wirtschaftszustand des Waldes und seine Wachstumsverhältnisse, auf die Absatzfähigkeit der Wald- produkte und die Holzpreise, die sonstigen Einnahmen aus Neben- nutzungen u. dgl. m.; ferner auf die Erhebung der Gewinnungs- und Transportkosten, sowie der sonstigen Ausgaben für Auf- forstung, Verwaltung und Schutz, für Gebäude- und Wegerhaltung, für Steuern und Umlagen und andere Öffentliche Lasten ete. Die Erhebung des Wirtschaftszustandes erfordert die Anfertigung einer genauen Bestandesbeschreibung unter Angabe der Holzart und des Mischungsverhältnisses, des Alters, der Bestockung, der Bonitäts- klasse und der erforderlichen wirtschaftlichen Maßnahmen; für die jüngeren Bestände genügen diese Angaben, bei den angehend hau- baren und haubaren Beständen müssen aber überdies noch die vor- handenen Holzvorräte entweder durch vollständige Auskluppierung ‚oder zumindest durch Probeflächen, unter Rücksichtnahme auf die anfallenden Sortimente und ihre Verwertbarkeit bestimmt werden. Waldwert der abnormalen Betriebsklasse. 169 Liegt bereits ein Einrichtungsplan vor, so empfiehlt es sich dringend, die Angaben der Bestandesbeschreibung vor Benützung eingehend auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Auf Grund der Bestandes- beschreibung und unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Alters- klassenverhältnisses wird man sodann an die Aufstellung eines Nutzungsplanes für die ganze Umtriebszeit schreiten. Als Um- triebszeit hat man, wenn die bestehende nicht entsprechend er- scheint, die zulässige günstigste zu unterstellen. Diesen Nutzungs- plan zerlegt man in die einzelnen Perioden, um für diese die Hau- barkeits- und Zwischennutzungserträge, beziehungsweise die Geld- erträge festzustellen. Es ist wohl selbstverständlich, daß hiebei insbesondere bei den ersten beiden Perioden mit größter Sorgfalt vorgegangen werden muß, weil Fehler sich schon nach kurzer Zeit bemerkbar machen und in ihrer Wirkung fühlbarer sind als in späteren Perioden. Die Art der Einreihung in die einzelnen Perioden ist ebenfalls von besonderer Bedeutung. Werden massenreiche und wertvolle ältere Bestände den späteren Perioden überwiesen, minder- wertige Bestände dagegen in die erste Periode vorgeschoben, so berechnen sich ungerechtfertigterweise geringere Werte. Maßgebend für die Einreihung in die ersten beiden Perioden ist nicht das gegenwärtige Bestandesalter, sondern das mutmaßliche Alter der Nutzung, unter Rücksichtnahme auf die notwendige Hiebsfolge. Auch die Massenbestimmung hat nach dem mutmaßlichen Nutzungsalter zu erfolgen. Die jüngeren Bestände werden nach ihrem gegenwärtigen Alter in Perioden zusammengefaßt in der An- nahme, daß sie zur Zeit der Nutzung normal genutzt werden. Die Länge der Perioden wird man bei Hochwäldern mit etwa 20, bei Niederwäldern mit etwa 10 Jahren bemessen. Die beiden ersten Perioden wird man überdies, wenn besondere unregelmäßige Bestandesverhältnisse vorliegen, in 'Dezennien unter- teilen. Innerhalb jeder Periode müssen die Bestände getrennt nach Holzart, Bestandesverschiedenheit und Bestandesbonität ausgewiesen _ werden. Der Holzmassenertrag jener Bestände, welche auskluppiert wurden, wird unter Zurechnung des entsprechenden’Zuwachses ein- gestellt, derjenige der jüngeren Bestände nach dem mutmaßlichen Abtriebsalter entweder nach Ertragstafeln oder dem Haubarkeits- durehschnittszuwachse bestimmt. Die in den einzelnen Perioden ausgewiesenen Holzmassen mit den um die Gewinnungskosten verminderten Durchschnittspreisen multipliziert geben den Bruttoertrag der Periode; hieraus wird im Wege der Division durch die Anzahl der Jahre der Periode der jährliche Bruttoertrag gefunden. Wenn hinsichtlich der Holzpreise eine ständige Zunahme zu erwarten steht, ist diese nach dem Preiszunahmeprozente in An- schlag zu bringen. Von den auf solche Weise festgestellten jährlichen Brutto- erträgen innerhalb der einzelnen Perioden sind sodann die jährlichen Ausgaben in Abzug zu bringen. Der Wert des Wirtschaftskörpers kann sodann in der Weise 170 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. berechnet werden, daß man die in den einzelnen Perioden ein- gehenden gleichen Erträge als Stückrenten auffaßt, für jede Periode den Endwert bestimmt und diesen auf die Gegenwart diskontiert. Ist der jährliche Ertrag in den einzelnen Perioden von n Jahren gleich | Tı, To, Ta, Ty... so ist der Endwert der n-mal eingehenden Erträge der 1. Periode: 10p"—1 rer” der Jetztwert: 10p®—1 m = Top 00p ebenso der Jetztwert der 2. Periode: 10p"—1 m = Ro T0pmO0p der Jetztwert der 3. Periode: 10p"—1 mr Topsu0op W. Hiezu kommt noch der Jetztwert der folgenden Umtriebe. Da man die Erträge vom zweiten Umtriebe angefangen gemeinhin als normal annehmen kann, ist der Wert dieser immerwährenden Rente: } ck T; und ihr A m gg: Der Waldwert ist daher: 10p"—1 , 10p—1 | 10p®—1 Fr; Wr 2op8 00p 1 7270p500p 1" F0p5w00p 1°" TOpRR00p" Beispiel 82. Ein Gut besitzt eine Waldfläche von 1200ha, wovon 45°,, der Fläche mit Laubholz (Buche) und 55°/, mit Nadelholz (Fichte) bestockt sind. Die Umwandlung des Laubholzes in Nadel- .holz findet bereits seit 40 Jahren statt und wird in weiteren 40 Jahren vollzogen sein. Die Umtriebszeit beträgt 80 Jahre. Nach den Ertrags- tafeln von Feistmantel entspricht die Buche im Mittel der V,, die Fichte der VI. Standortsbonität bei einer erreichbaren Bestockung Sri ee Waldwert der abnormalen Betriebsklasse. 171 . von 0'8 zur Zeit der Haubarkeit. Der Holzertrag ist demnach zur Zeit der Abtriebsnutzung bei der Buche 240 fm?, bei der Fichte 350 fm? pro 1ha. Der Nettopreis pro l1fm?, abzüglich der Gewinnungs- und Lieferungskosten beträgt derzeit für Buche 6K, für Fichte 8K; da bei dem Fichtenholze eine Preissteigerung (Teuerungszuwächsprozent) von !/°/, zu erwarten steht, stellen sich die Preise in der I. Periode, 1. Dezennium 8K, 2. Dezennium 8'60K, in der II. Periode 9%20K, in der III. Periode 10'20K und in der IV. Periode 11'40K. Die Durchforstungserträge können zur Vereinfachung mit 10°/, des Haubarkeitsertrages bemessen werden. Die Ausgaben für Kulturen und Nachbesserungen, Verwaltung, Schutz, Steuer und Wegerhaltung ete. können abzüglich der Erträge aus den Nebennutzungen steigend angenommen werden, in der I. Periode, 1. Dezennium mit 16.000K, 2. Dezennium mit 17.000K, in der II. Periode mit 18.000K, in der Ill. Periode mit 20.000K, in der IV. Periode mit 22.000K. Wie hoch stellt sich der Waldwert bei dem Zinsfuße p = 3°/,? Nach dem generellen und allgemeinen Einriehtungsplane gelangen zur Nutzung: 1. Dezennium 145'0ha Laubholz In der I. Periode ? 2. 2. } 32:0 ha Nadelholz 126'0ha Laubholz ag y » * 2.2020 .* 11320 ha Nadelholz 340 ha Laubholz BB 2270 ha Nadelholz 1 H 30'0ha Laubholz un m WM. 5, .... 2.20% +. 1231-0ha Nadelholz Ermittlung der periodischen Jahresreinerträge: I. Periode. 1. Dezennium: Abtriebsnutzung: 145 ha X 240 — 3480 fm3. ä 6K — 20.880 K Hiezu 10°/, an Durchforstungen . . . 2.083 „ Einnahmen . . . 22.968K ab Ausgaben . . . 16.000K Jahresreinertrag . . . 6.968K 2. Dezennium: Abtriebsnutzung: ‘ 11’8ha X 240—=28332fm? hart ä& 6 K= 16.992K 32 ha x 350—=1120fm? weich, 8:6 „— 9.632 „ Summe . . . 26.624K Hiezu 10®/, für Durchforstungen . . . 2.662 „ Einnabmen . . . 29.286 „ ab Ausgaben . . . 17.000, Jahresreinertrag . . . 12.286K 172 IV. Die Methoden der Waldwertberechnung. II. Periode: Abtriebsertrag: 6%3ha X 240 =1512fm? hart ä 60K= 9.072K. 6'6ha X 350 =2310fm? weich, 92, —=21.252 „ Summe. . .30.324K Hiezu 10°/, für Durchforstungen . . . 3.032 „ Einnahmen . . . 33.356K ab Ausgaben . . . 18.000 „ Jahresreinertrag . . . 15.356K III. Periode: Abtriebsertrag: 17 haX 240—= 408fm3 hart A 60K—= 2448K 11'35 ha X 350 = 3972 fm? weich „102, —=40.514 „ Summe . . . 42.962 K Hiezu 10°/, für Durchforstungen . . . 4296 „ Einnahmen . . . 47.258K ab Ausgaben . . . 20.000 „ Jahresreinertrag . . . 27.258K IV. Periode: Abtriebsertrag: 15 haxX240= 360fm? hart & 60 K= 2.160K 1155 ha X 350 = 4042 fm? weich „114, =46.079 „ Summe . . . 48.239K Hiezu 10°/, für Durchforstungen . . . 4.824, Einnahmen . . . 53.063K ab Ausgaben . . . 22.000 „ Jahresreinertrag . . . 31.063 K Jährl. Reinertrag r Periode, = Dezen. Sn es K en =: n=10 Jahre RE —=15350,=Rl III: 08%, — 27260, —=R'n—=20 „, IV. —31.060,—R, n weiterhin kann R; =31.060K als gleichbleibend angenommen werden. Die Endwerte der Stückrenten sind: 6.968 K X Bun — 6968K X 11-464— 79.881 K 12.300 „X! 0 I = 12.300 , X 11:464— 141.007, 15.350 „X 0 — 15.350; X 26870 — 412.454 , 27.260 „OF —I _ 97,960 , X 26870 — 732476, 008 2. rc ie Waldwert der abnormalen Betriebsklasse. 173 31:060K x 1 Sn nt — 31.060 K X 26870— 834.582 K 31060 „X er — 31.060 „X 33333 — 1,035.333 „ Die Jetztwerte 79.881 KX 95% a0” 79.881 K X 07741 = 61.836K 141.007 „X Ig5m 050 141.007 „ X 05537 — 78.075, 412.454 „X as — 412.454 „ X 03066 — 126.458 „ 732.476 „X 4950 732476, X 01697 — 124.301, 834.582 „X 05m — 834.582, X 00940 — 78.451 „ 1,035.333 „X En — 1,035.333 „ X 00940 —= 97.321 , Waldwert: . . . Summe —=566.442K 4 414 tl} vw Bene hair II. Angewandter Teil. I. Die Bestimmung des Wirtschaftszinsfußes und Bodenwertes. 1. Allgemeines. Während die Bodenreinertragslehre vor nicht allzulanger Zeit in der heftigsten Weise angefeindet und für die Anwendung in der Praxis als unbrauchbar hingestellt wurde, ist dieser Streit allmählich durch das allgemeine Sinken des Zinsfußes zum Schweigen gekommen und erst in jüngster Zeit wieder aufgenommen worden. Die Brauchbarkeit der Bodenreinertragslehre als der einzigen Methode, welche uns vollen Einblick in das finanzielle Wesen unserer Wirtschaft gewährt, ist wohl heute allgemein, namentlich für den aussetzenden Betrieb anerkannt; wenn sie trotzdem in der Praxis nicht in dem gebührenden Maße Anwendung findet, liegt die Ursache darin, daß die freie Wähl des Zinsfußes zu nicht unbegründeten Bedenken Anlaß bietet. r Wie wir bereits in dem ersten Teile gesehen haben, übt der Zinsfuß den hervorragendsten Einfluß aus auf die Größe des Boden- ertragswertes sowie auf dessen Kulmination, welche als Maßstab für die Hiebreife dient. Da nun jeder Wirtschafter eine möglichst hohe Verzinsung seiner Anlagekapitalien fordert, wird meist schon dieses Bestreben allein Anlaß zur Wahl eines zu hohen Zinsfußes bieten und infolgedessen bei den mit einem solchen Zinsfuße ausgeführten Rechnungen zu Resultaten führen, welche mit der Wirklichkeit im Widerspruche stehen. Unser Ziel wird es daher sein, in diesem Teile der eben erwähnten Schwäche der Bodenreinertragslehre dadurch zu begegnen, daß wir die Wahl des Zinsfußes nicht dem persönlichen Ermessen des einzelnen überlassen, sondern denselben als Ausfluß der Rentabilität der Wirt- schaft, beziehungsweise der in der Wirtschaft tätigen Kapitalien an- sehen und ihn aus der Rentabilität der Wirtschaft ableiten. Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 12 178 Zinsfuß und negativer Bodenwert. Ebenso wie in den übrigen Unternehmungen eine verschiedene Rentabilität, respektive eine verschiedene Verzinsung der Anlage- kapitalien stattfindet, ebenso kann auch in der Forstwirtschaft eine einheitliche Verzinsung nicht gelten, sie muß vielmehr nach Holzart, Bonität, Betriebsart und Wirtschaft verschieden sein. Wir haben bereits bei der Beurteilung des Bodenertragswertes betont, daß ein negativ ermittelter Bodenertragswert rechnungsmäßig zwar als richtig anerkannt werden kann, als Wertgröße aber mit der Wirklichkeit insoferne im Widerspruche steht, als es einen negativen Bodenwert in Wirklichkeit nicht gibt. Er kann nahezu wertlos oder ganz wertlos, also nahezu Null oder gänzlich Null sein, zu einem negativen Werte kann er aber schon aus dem Grunde nicht herabsinken, weil der Boden als das ursprünglichste Anlagekapital doch von einem bestimmten Werte sein muß, da die Verzinsung ünd der Holzbestand erst eine sekundäre Folge desselben sind. Noch widerspruchsvoller erscheint uns aber jener Umstand, daß bei einem negativ ermittelten Bodenertragswerte der Wert des Normalvorrates sich höher stellt als der Waldwert, also ein Teil vom Ganzen einen größeren Wert besitzt als das Ganze selbst. Beispiel 83: Bu=— 86K N. 309 Der Waldwert W=B, + N, = — 86 + 320 —234K. Wenn nun gesagt wird, in einem solchen Falle bilde das Boden- kapital ein sogenanntes fressendes Kapital, welches gleichsam auf Kosten des Normalvorrates lebe, so erscheint uns diese Erklärung nicht maßgebend genug, denn auch hier ist das Bodenkapital Ursache und der Normalvorrat bloß Folge. Der Bodenwert gleicht einem Kapitale, das auf Zinseszinsen angelegt ist; bei der Berechnung der Zinseszinsen darf man daher das Kapital nicht zugunsten einer höheren Verzinsung verringern. In einem: solchen Falle ist eben in der Bedingungsgleichung Au+D,10p"=-—+.... D,10p"-ı=(B-+V)(10p"—1)-+ec1O0p" ein Faktor unrichtig und da alle Faktoren bis auf B und p gegebene Größen sind, kann dies nur der Zinsfuß sein, weil die Größe des Bodenwertes eine weitere Folge dieses Zinsfußes ist. Mit anderen Worten: in einem solchen Falle bleibt die Ren- tabilität, beziehungsweise die Verzinsung hinter dem der Rechnung unterstellten Zinsfuße zurück; sollen die Rechenresultate mit der Wirklichkeit übereinstimmen, so muß ein der Rentabilität der Wirt- schaft angemessener Zinsfuß unterstellt werden. Einen ebenso großen Einfluß wie der Zinsfuß üben aber auch die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern aus, wie in dem nachfolgenden Absatze gezeigt werden wird. Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. 179 2. Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. Hinsichtlich der Rentabilität müssen wir von vorneherein zwei verschiedene Wirtschaftskategorien unterscheiden. Den Kleinwaldbesitz, bei welchem Kosten für Schutz und Verwaltung nicht bestehen, und den Großwaldbesitz, wo diese Kosten unerläßlich sind. Unterstellen wir für beide Wirtschaftskategorien denselben Zinsfuß, so bekommen wir beim Kleinwaldbesitze mangels solcher Kosten bei der Ermittlung des Bodenertragswertes ungleich höhere Beträge als beim Großwald- besitze, da hier der Kapitalswert dieser Kosten von dem ermittelten Jetztwerte der Einnahmen in Abzug kommt. Für die Wirklichkeit bildet dieser Umstand einen Widerspruch, weil hinsichtlich ihrer Lage beide Besitzkategorien sich unmittelbar nebeneinander befinden können und daher naturgemäß den gleichen Bodenertragswert besitzen müssen. Zutreffender erscheint es daher, daß in beiden Fällen der gleiche Bodenwert unterstellt und den Kosten für Schutz und Ver- waltung nur ein Einfluß auf die Rentabilität beigemessen wird; der Großwaldbesitzer kann sich schon aus dem Grunde mit einer geringen Rentabilität oder Verzinsung seiner Produktionskapitalien begnügen, weil er dieser Arbeitsleistung, beziehungsweise der Mühe der Verwaltung und des Schutzes enthoben ist. Wir ermitteln daher den Bodenwert stets ohne Rücksicht auf diese Kosten mit einem Zinsfuße von 3°/,, welcher derzeit als landesüblicher Waldzinsfuß angenommen werden kann und der auch meist den gerichtlichen Schätzungen von Liegenschaften (Realschätzungsordnung) zugrunde gelegt wird, da man ziemlich allgemein mit einer Preiszunahme von 10/, rechnen kann, die wie an früherer Stelle gezeigt worden ist von dem Zinsfuße in Abzug zu bringen ist. Den Einfluß der Verwaltungskosten auf die Größe des Boden- ertragswertes, beziehungsweise auf die Rentabilität wollen wir an dem folgenden Beispiele zeigen, indem wir den Fall in Betracht ziehen, daß die beiden Wirtschaftskategorien unter sonst gleichen Verhältnissen unmittelbar nebeneinander liegen. Die Erträge entsprechen der am Schlusse mitgeteilten Geldertragstafel für Fichte VI. Bonitätsklasse; die Umtriebszeit sei 100 Jahre, die Kulturkosten pro 1ha 70K, die Ausgaben für Steuern beim Kleinwaldbesitze s=3'30K, beim Groß- waldbesitze v+-s=10K, inklusive Ausgaben für Schutz, Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude und des Inventars; p=3P/,. 1. Für den Großwaldbesitz: ’ Au—c . 2 ar air alte VARESIHK drux—974K X 199 — rn ae NET 1 1.0310 _T —= 005489 Summe . . 650— B Jetztwert . . 360— „ EEE UN N PEIGRR by = FOR. 4003, Bodenertragswert=Diff. . — 43—K 127 180 Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. 2. Für den Kleinwaldbesitz: Jetztwert der Einnahmen . .. er 360. K SER ab (S+c)= AR reihe 180 — „ Bodenertragswertt= . . . + 180 —K Es ergibt sonach die im Geiste der Reinertragslehre vollständig riehtig ausgeführte Rechnung in dem einen Falle einen negativen Wert von 43K, in dem anderen Falle aber einen positiven Wert von 180K, während in Wirklichkeit in beiden Fällen ein gleicher Wert vorhanden sein wird, der jenem für den Kleinbesitz ermittelten jedenfalls näher kommt als dem negativen Werte von 43K. Wir haben hier immer nur den reellen Bodenwert im Verkehre bei Besitzveränderungen etc. vor Augen und sehen von dem subjek- tiven Wirtschaftswerte bei ausbedungenem Zinsfuße in unseren weiteren Ausführungen ganz ab, da diesem Werte nur eine persön- liche, aber keine allgemeine Bedeutung zukommt. Es liegt nun die Frage nahe: Wie groß ist im Großbesitze die Rentabilität bei gleichem Bodenwerte, beziehungsweise zu welchem Zinsfuße vollzieht sich hier die Produktion, wenn wir den Bodenwert unterstellen, wie er sich für den Kleinbesitz ergeben hat? Die durchgeführte Rechnung ergibt als Antwort 2'2°),. Durch die Ausgaben für Verwaltung und Schutz wird also beim -Großbesitze die Rentabilität gegenüber dem Kleinbesitze, wo diese Ausgaben in Wegfall kommen, von 3°/, auf 2'20/, herabgemindert. Da nun aber in Österreich der Kleinwaldbesitz an der Gesamt- waldfläche einen bedeutenden Anteil nimmt und zwar 30°/, oder rund 3,000.000 ha umfaßt, können wir aus dem leicht abzuleitenden Wirt- schaftswerte, beziehungsweise Verkehrswerte des Kleinwaldbesitzes auf die Rentabilität des Großwaldbesitzes einen Schluß ziefen und darum bei Unterstellung des gleichen Bodenwertes das Rentabilitäts- oder Verzinsungsprozent des wirtschaftlichen Gleichgewichtes ableiten, welches in der Wirtschaft dann vorhanden ist, wenn Au+D..10p"-...D, 10 p!-2=(B-+V)(10p"—1)-+e.10p® ist. Hiedurch ist schon insoferne eine bestimmtere Grundlage gegeben, als beim Kleinbesitze der mit dem landesüblichen Waldzinsfuße von 35°/, ermittelte Bodenertragswert leichter mit dem Verkehrswerte oder wirklichen Werte verglichen werden kann, da hier Verkäufe und Besitzänderungen zahlreicher eintreten als beim Großbesitze. Auch kann oft ein Vergleich mit Gen extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Grundstücken, den Weiden oder minderen Wiesen stattfinden, wodurch abermals ein Maßstab gegeben ist. Insoferne beim Kleinwaldbesitze eine natürliche Verjüngung im Vordergrunde steht und Kosten für die Aufforstung nicht aufgewendet werden, können auch noch diese Kosten bei Feststellung des Boden- wertes unberücksichtigt bleiben. Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. 181 Die Ausgaben für die Steuern, Zuschläge und Umlagen sind auszudrücken entweder in einem Prozentsatze der Roherträge durch Feststellung des Verhältnisses des Gesamtrohertrages zum Gesamt- steuerbetrage, oder in einem Prozentsatze zu den Bodenbruttowerten. Die Roherträge in diesem Sinne bestimmen wir: Au—c-+D, +D, 1 A In der Regel wird es genügen, die Roherträge bloß durch m auszudrücken. Der Gesamtrohertrag ergibt sich aus der Summe der Produkte aus den Roherträgen der einzelnen Bonitätsklassen und den zugehörigen Flächen. Wenn wir die Roherträge der einzelnen Bonitätsklassen mit Tı, Ta, Tg, Yı.... und die zugehörigen Flächen mit f,, fs, f, f.... bezeichnen, ist der Gesamtrohertrag FR=erf,+rnh, +1,%—+ +nf,-+.... und wenn ferner mit F, der Gesamtsteuerbetrag be- zeichnet wird, ist der Faktor für die Ermittlung der Steuerbeträge: a— F ER: Die Steuerquote der einzelnen Bonitätsklassen ist sodann: s, =T,4 Ss =TaQ Ss =T;32Q4 USW. Den Bodenwert als angemessenen Vergleichswert mit dem Ver- kehrswerte erhalten wir auf diese Weise in der Formel: Aue Du103:-L.. Be 1:03« RR EH (S an c) ; : FS FS R - oder wenn wir den Quotienten FR oder 3 ee a für die ganze Fläche festgestellt haben S_ Aun—c+D, 103° e) z 103° — 1 5 _ —0+D,.103: N 10311 (1—a)—c Dank Y oder wenn wir a En ze En > —= dr setzen v 182 Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. Au— e--drux Be oder 2 (1—a)—c ohne Kulturkosten und Durchforstungserträge: Au Berger S mit Kulturkosten aber ohne Durchforstungserträge: Au— ec BT Togez le Me) Die Faktoren für mx, beziehungsweise ux sind: | | m a 20 m a=30 m a=40 m a = 50 m a= 60 — — _ Er — nn | = ——— Pen 25 2312 | 35 3482 | 45 | 4635 | 56 | rar | on | 69:55 30 2781 40 40:44 || 50 53° — 60 65°58 70 78:12 35 32'93 45 4676 || 55 60:40 65 7403 | 75 87:67 40 38'60 50 5376 | 60 68:70 70 83:51 | 80 98:24 45 45’ — 55 6165 | 65 78:06 75 9420 | 85 110'33 50 52'20 60 7050 || 70 88:55 80 10616 || 90 123'84 55 60:28 65 8053 | 75 10027 85 11968 95 13908 60 69:36 70 9180 || 80 113'55 90 134'82 100 156°— | 65 7970 75 104 56 85 128:60 95 152° — 105 175'24 70 91'42 80 119° — 90 145°53 100 °| 17140 110 197 75 10477 85 13522 | 9% 16473 105 193°20 115 —_ 80 11990 90 153 98 | 100 186°50 110 218:02 120 — | | a= Jahr der ersten Durchforstung. Als Zinsfuß ist, wie schon hervorgehoben wurde, der Waldzins- fuß von 3°, zu wählen. Als Umtriebszeit ist die diesem Zinsfuße entsprechende finanzielle zu nehmen, damit stets das Maximum des Bodenwertes ermittelt werde, welches bei Nadelhölzern etwa bei 70, bei den Laubhölzern, soweit sie für den Hochwaldbetrieb in Betracht kommen, im Durchschnitte bei 80 Jahren gelegen ist. Man wird übrigens keinen allzu großen Fehler begehen, wenn man für die Feststellung dieses V.erkehrswertes allgemein eine Umtriebs- zeit von 80 Jahren unterstellt, wodurch die Beschaffung der Abtriebs- erträge wesentlich erleichtert wird. Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. 183 Entgegen der bisherigen Anschauung und Übung gehen wir von dem Gesichtspunkte aus, daß jedem Waldboden ein gewisser reeller Wert innewohpt, welcher — wenn nicht auf andere Weise — durch das Maximum des Bodenwertes bei Unterstellung eines Zinsfußes von 30%/, gegeben ist, und daß die Größe dieses Bodenwertes weder durch die Verwaltungskosten noch durch die Umtriebszeit, sondern lediglich durch dessen Verzinsung beeinflußt wird, die in dem Wirtschafts- prozente ihren Ausdruck findet, welches für jeden gegebenen Fall abgeleitet werden muß. Beispiel 84: Es ist der Bodenertragswert für die einzelnen Bonitätsklassen eines Wirtschaftskörpers zu berechnen, der aus 400ha IV., 600ha VI. und 500ha VII. Bonitätsklasse Fichte besteht. Die Kulturkosten betragen pro 1ha 80K, die Steuern und Umlagen insgesamt jährlich 3700K. Die Abtriebserträge bei 30 Jahren sind in der IV. v1. VII. Bonitätsklasse A, 5752 3508 2636 K an Durchforstungserträgen gehen ein im 20. 30. 40. 50. 60. 70. Jahre IV. Bonitätsklasse 24 65 110 150 146 149K VI. 5 — 48 67 90 90 8, v2. . —— .— 39 64 60 832, Der Waldrohertrag ist: für die IV. Bonitätskl. VI. Bonitätskl. VII. Bonitätskl. du _ 46 42:80 31:90 K IV. Klasse 400 X 460 K—=18.400K ee 600 X 428 „— 25.680 ', Nik 500xX 319 „15.950 „ Gesamtrohertrag 60.030 K 3700K gegenüber 3700K Steuern u. Umlagen, daher Steuersatz —= 0'062 60.030 K vom Rohertrage. s somit für die IV. Bonitätskl. = 4600K x 0'062 = 2'85K RB: . SERIEN A —=4280 „X 0'062 =265 „ er ee 5 =31%05,X0062?=1%98 , 2 | 2S5K F S für die IV. Klasse = 00 95K RE I a 003: 184 Der forstliche Bodenwert und dessen Verzinsung. 1'98K S für die VII. Klasse = 0 :66K und B für die IV. Klasse = 470 — 95 = 375K Boca, „Di „.=569—88—=281 , BD, 4.46 WEL „= 234—66=168 „ Zu den gleichen Ergebnissen gelangt man auch dürch Auf- teilung des Steuerbetrages nach den Bodenbruttowerten. Es ist: für die IV. Bonitätskl. VI. Bonitätskl. VII. Bonitätskl. D. PER i D» 63 nn Di urW8)- tad Buaraa 2:10 re 1:60 1): 110 DE RI T D, 22 ee 275 Se 167 ee 122 D;ı 150 D. 9 Du. Ok Field 3:00 en 1'830 Enge en 128 D. 146 Da: 5, D..::08 u eg 2:43 ao 1:50 sun 1:00 D; 149 Di 88 Da : W820 warm T >13 sn 126 Tran 117 dr=1361 dr= 783 dr==:467 für a—=20, m=80 für a=30, m—=30 für a=40,m=80 ist aus Tafel ist aus Tafel ist aus Tafel mx = 1199 mx = 1190 mx = 11355 drmx—=1199%X 1361 drmx—=1190 x 783 drmx=11355 X 467 un n . 1032. 932K. 530 K. 4 VI. vi. Bonitätskl. DBonitätskl. Bonitätskl. Au— c= 3672 3428 2556 K drmx = 1632 932 530 „ Summe. . . 5304 4360 3086 K 1 ® 103580 1” 01037 550 449 814., ab c 80 80 80 „ B, = 470. 369 234 „ N De A Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 185 Gesamtbödenbruttowert: IV. Bonitätsklasse 400 X 470 K=1883.000K v1. x » 600 x 369 „ —= 221.400 „ vu. £ 500 x 234 „.—=117.000 ., ZB.=Summe . . . 526.400 K FS = 3760K x 33'33 — 125.320 , 2B= 401.080 K FS _125.320K — 5 5600 S—-B,Xa=B,.024, B=B,(1— a) —=B,.076 s—=B,xX ax 003 =B: X 0072. Das Steuerkapital pro 1ha ist demnach: für die IV. Bonitätskl. S=470K X 024—= 113— K s=8.003—=339K vi. E S—=369 , X024= 88— „s=S.003=264 „ vi. R S=234 , xX024= 56—,s5=3.0053=168, IV. Klasse B=470— 113 = 357K VWıntay B=369— 38—=2831 , VI. ad B= 234 — 56=178, oder IV. Klasse B,=470 x 076 —=357K v1. = Be = 369 X 076—280 „ VW. ., B=234X076=17 , 3. Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes im allgemeinen. Wie wir bereits gesehen haben, muß dieser Bestimmung die ' Feststellung des Bodenwertes vorangehen und zwar im Vergleichs- wege entweder mit dem Verkehrswerte oder mit den landwirtschaft- lichen Grundstücken oder aber am einfachsten, wie gezeigt wurde, nach dem Ertragswerte unter Zugrundelegung des landesüblichen Waldzinsfußes von 3°, mit Vernachlässigung der Kosten für Schutz und Verwaltung. Die Bestimmung des Wirtschaftszinsfußes bei also bekanntem Bodenwerte geschieht in .einfacher Weise auf graphischem Wege mittels des Diagrammes I. Zum leichteren Verständnisse sollen vorerst die Durchforstungs- erträge unberücksichtigt gelassen werden. Die Formel für den Bodenertragswert ist sodann: 4 N Au— ec v Et °7170p®—1 00p s 186 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. Für die Konstruktion des Diagrammes verwandeln wir diese Formel in A: ee c u et V u -10p—1 00p u V el se lerı EL u Ss 0'O0p ante: : i Au—e . \ wobei wir weiterhin den Wert aeg mit b, bezeichnen werden. Be HR v 1 Der Ausdruck (a Er —_700p - 5) 505 die graphische Darstellung Zu diesem Zwecke sind die Zahlenwerte des Faktors Tot ; op für die Zinsfüße von 0'5%/, bis 5°/, gerechnet den Diese Werte auf einem Millimeterpapiere aufgetragen, wie es beim Diagramm I der Fall ist, geben Kurven, deren Maximalwert 1'0 bei 0°/, gelegen ist und die mit zunehmendem Alter und Zins- fuße eine abnehmende oder fallende Tendenz besitzen. Die Br der Millimetereinteilung entsprechen dem eignet sich nun für Quotienten die geraden Diagonallinien dem Faktor —— br’ 00p Vorausgeschickt muß noch werden, daß aus Ze gründen die Wertbezifferung der äußersten linken und rechten Vertikallinie dem zwanzigfachen Werte von a entspricht. br Es ist Bu - br (g: ER. en Beispiel 85: Vorerst soll nun der umgekehrte Weg eingeschlagen und bei gegebenem Zinsfuße p der Bodenertragswert bestimmt werden. Es sei bei einem Niederwalde mit 30jährigem Umtriebe Au=610K, e=10K, v=6K und pie Au — ec. 610 — 10 br=72" =, =20K DOT BORN er) aaa Trägt man jetzt bei der Vertikalen von 3°/, von der Nullinie AB den Quotienten SY- 60 auf, so ist die Ergänzung ab bis zur Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 187 } u Dr le N Kurve u=30 gleich dem Faktor (00 > 11 0, wenn dieser Abstand ab auf dem Maßstabe für 505 von der hori- zontalen Nullinie aus bei der Vertikalen von 3°/, a, b, abgemessen wird. Hieraus folgt: BB=br X 110 — c=20KxX11—10K=210K. Ist nun umgekehrt der Bodenwert gegeben und soll der Zins- fuß gesucht werden, so geschieht dies in folgender Weise: Man bildet zuerst die beiden Quotienten: Bu +c-+20v 20 v br nA br Bu +e+20v 2104104120 _340K _ ...g br Kin; 20 a, 20v 120K 2 age 1 ee Den Quotienten 170 vertikal bei B auf dem Diagramme auf- getragen (Punkt d) und jenen von 60 ebenso bei A aufgetragen (Punkt c) und beide Punkte durch eine gerade Linie verbunden gibt im Schnittpunkte b mit der Kurve u=30 den Zinsfuß p =3°/,. Kommen Einnahmen aus jährlichen Nebennutzungen hinzu, so werden diese sofort von den Kosten v in Abzug gebracht, wodurch der übrige Vorgang nicht geändert wird. Treten dagegen die Erträge aus den Durchforstungen hinzu, so gestaltet sich der Vorgang selbstverständlich etwas umständlicher, immerhin ist er aber noch bequem und einfach genug, um leicht ausgeführt werden zu können. Bezeichnen wir wieder (siehe S. 78) DB MP, = Pa re ee und die Endsumme der prolongierten Durchforstungen mit dr.mx, so bilden die Werte für x ebenfalls Kurven, welche auf dem, Diagramme auf der rechten Seite dargestellt und mit u—a Jahren bezeichnet sind. Tritt z. B. die erste Durchforstung im 30. Jahre ein, so wird bei einer Umtriebszeit von 100 Jahren der Wert für x an der äußeren Bezifferung bei der Kurve u —a=100—30=70 abgelesen, und zwar für p=2°), mit 1'260 p=2"/%/o „ 1575 p=.3%, : „ 1990 usw. 188 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. Analog der früheren Formel ergibt sich für den Bodenertragswert: u b hi 1 B, = (br + dr) (94 a ea ern. ebenso wie R u v 1 wobei der Ausdruck ma 00p 5) 00» früher graphisch dargestellt werden kann. Die Formel ist mit der früher angegebenen bis auf das Hinzutreten des Ausdruckes drx vollkommen identisch. Die Ermittlung des Zinsfußes p stimmt des- halb auch mit der bereits vorgeführten Methode überein, nur muß sie doppelt stattfinden, das erstemal ohne Rücksicht auf den Faktor x, das zweitemal mit Berücksichtigung desselben für das zuerst er- mittelte Näherungsprozent p. Obwohl wir den Wert für p auf zwei Dezimalstellen genau er- halten, runden wir ihn dennoch auf eine Dezimalstelle ab, da wir mit Hundertstelprozenten mangels so weitläufiger Rententafeln nicht rechnen können. Die Rechnung nach Zentelprozenten halten wir jedoch für unerläßlich, weshalb unsere Rententafeln dementsprechend eingerichtet worden sind. Beispiel 86: Der Bodenwert sei pro 1ha 250K, die Kulturkosten 70K, die Ausgaben für Verwaltung, Schutz und Steuern 10K. Die Erträge entsprechen der Geldertragstafel der VI. Bonitäts- klasse Fichte, u=100 Jahre. An 0 ABK TOK br 7 100 4612 K dr (aus der Geldertragstafel) —= . er 974 „ br--dr=. ..,. DRSER Br+c-+20v __250K-+70K-+200K 520K 93 br+dr 5586 K 5586K 20v 200K 3.6, br-dr 5586K Den Quotienten 9'3 vertikal bei B und jenen von 3'6 ebenso bei A aufgetragen und diese beiden Punkte verbunden, gibt im Sehnittpunkte mit Kurve u=100 das Näherungsprozent p—=?2'1%,: bei 2'1%/, und u—a=70 Jahrex=1'32 daher drx = 974K.X 132:=1286 K br = (wie früher) 4612, Summe. . .5898K Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 189 B+c-+v20 520K 8-8 br+drx 5898K 20v 200K _ br+dr 5898K am neuen Schnittpunkte p=2:19 abgerundet p = 2'2",. 34 Beispiel 87: i Bei u=70Jahre wurde für die gleiche Bonitätsklasse ein Boden- wert von 336K ermittelt; wie groß ist p unter den sonst gleichen Verhältnissen? _Au—e_2667K—70K _ br “ 70 3710K Ge N Er ee Ed > heisse 7.7, 2307 K B+c+20v 336K+70K-+200K _ 601K _ 13:76 br+-dr : 4367 K TTASDEE; 20v 200K _ 4-40 4367K 4367K p—=22, x—=108 drx =657KX108—= 709K br—=3710, dr—-br=4419K 601K- u: .200K z ORTEN IK p=222, rund 272°),. Beispiel 88: Der Bodenwert von 336 K bei u=70 Jahre stellt uns das Maximum dar; es soll nun festgestellt werden, zu welchem Zinsfuße sich dieser Bodenwert bei einer Umtriebszeit von 100 Jahren verzinst. br-+-dr (aus dem 1. Beispiel)= . . . . . . 5586K B-++c+20v 601K bridr Gös6K 20v _200K br+dr 5586K = 10:76 36 190 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. am Schnittpunkte der Kurve u=100, p=29), bei 2%, (u—a=[170)x=1'76 drx = I974K x 126 =1047&K br—=4612 , br + drx=5659K 601K u 13 RIO: Se 0 p=1'98 rund 2°0°/,. 35 Beispiel 89: - Zu welchem Zinsfuße verzinst die Buche den Bodenwert von 336 K, wenn die Erträge der IV. Bonitätsklasse entsprechen und wenn c=?20K, v=10K und u=100 Jahre beträgt? Au—ce _ 2622 K—20K _ i br= ee 100 Ba me ee EEE 26:02 K dr (aus der Geldertragstafel I)= ........ 616, br+ dr... 3218&K B-+c+20v _336+20+200 _ 556K _ 172 br+-dr 32:18 BIBE> 20v 200K _ HI Sk. p =14%,:2097 dıx=616K X 09 = DICK br = 2602 „ br-dr=3198K 556K 6, 0OR At sk 7% ggg ©? p = 1497,. . 4. Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes für einen Wirtschaftskörper mit verschiedenen Holzarten und Bonitätsklassen. Ein Wirtschaftsbezirk bestehe aus 690 ha Fichtenhochwald und 510ha Buchenhochwald; davon entfallen in die 1I. DIESE V. VI VI. Bonitätsklasse von der Fichte. . .. — — 13. 179 250 136 ha „ Buche. . . .. 283 1467192 20132: 33 ” Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 191 Die Erträge entsprechen den am Schlusse mitgeteilten Geldertrags- tafeln; die Kulturkosten seien für Fichte 7OK, für Buche 20K, die Kosten für Steuern und Umlagen insgesamt 3600K, für Schutz und Verwaltung 12.000 K, daher pro 1 ha im Durchschnitte s=3K, =10K&K. Nach der früheren Darstellung wäre nun zunächst für die finanzielle Umtriebszeit von 80 Jahren und den Zinsfuß von 3°), der Bodenwert für beide Holzarten und die verschiedenen Bonitäts- klassen unter Vernachlässigung der Verwaltungskosten zu be- - rechnen und sodann für diese Bodenwerte das Verzinsungsprozent mittels des Diagrammes bei Unterstellung der durchschnittlichen Verwaltungskosten und der Kosten für Instandhaltung der Gebäude und des Inventars von 10K pro 1ha festzustellen. Vorerst müssen jedoch die Steuern und Umlagen auf die ein- zelnen Holzarten und Bonitätsklassen im Verhältnisse zum Wald. rohertrage aufgeteilt werden. Der Waldrohertrag ist in diesem Falle: KSEhD DD u für Fichte IV. V. VL VII. Bonitätsklasse Au — 6 5682 4532 3438 2566K somit SD, 42 545 383 274, 8 6824 5077 3821 2840 2 "a 80 s0 80 r= 7905 6346 4776 3550 „ für Buche II. Ill TV. V. VI. Bonitätsklasse Au—c 2415 2086 1664 1328 1077K SD, 373 303 242. 174 129, 8a 2788 2389 1906 1502 1206 „ Bu nee 800 80 80 80 r= 3485 2986 2382 1877 1507, und der Gesamtrohertrag: 7905 KxX 125 = 9.881°—K 6346 „ x 179 = 11.359 — 4776 „ X 250 = 11.940 — 3550 „ x 136 = 4.828 — 3485, X 2383= :976— 2986 „ x 146 = 4.360°— 2382, X 172 = 4.097 1874.:X 132 = 2477 — 3E02% ;:32 =: i7 480 Zusammen. . . = 50.400 — n n ” ” 2 n n h) K 192 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. Da die Gesamtsteuer 3 X 1200=3600K beträgt, ist die Ver- hältniszahl für die Ermittlung der Steuer aus dem Waldrohertrage 3600K Die Verhältniszahl für die Ermittlung der Anteile an den Ver- waltungskosten ist 1200 x 10 __12.000K 50.400K 50.400K = 02385 jene für die Ermittlung der Steuern und Verwaltungskosten zusammen 1200 x 13 __ 15.600K 5000K — B0a00k 0210. Die Steuerquoten sind daher: Für die Fichte IV. Klasse =7905K X 00715 =5'65 K YV. 6346 „ X 00716 = 45 Be —4776 , X 00715 = 341 , ..=3500 , X 09715 254% für die Buche :' HD. „..:=3485',, X 0071 = 250, U „ie 2986), X ORTE 2215 . = 2382 X UOTE EHE, 2. =1877.,. X 0071 = 1385 »„ =1507, x 007 =>185 Der Bodenwert ist, wenn er nicht auf andere Weise im Ver- gleichswege festgestellt werden kann: B.= (Au — c+ 120 dr) 01037 — (e + 33:33 s) daher für Fichte IV. V. VI. VII. Bonitätsklasse Au—c. . ..5682 4532 34338 2566 K drmx. . .1633 1374 940 636 „ Summe. . . 7315 5906 4378 3202 K Jetztwert. . . 758 “612 ::454 13925 ab (48). ....:8208. 220... :184:. ‚186: Bodenertragswert B= .. 500 392. 270 177K für Buche IL. II. IV. V. VL Bonitätsklasse Au—c. . .2415 2086 1664 1323 1077 K drmx .:.'. 88542700: 562 381238277 Summe . . . 3269 2786 2226 1709 1359 K Jetztwert. . . 339289: 231 177. 147°, ab (ce+S):. ..- 103:31..77 BR: Bodenertragswert B.= . . 236 198 154 112 85K Dıe Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 193 Wie verzinsen sich nun diese Bodenertragswerte bei der gleichen Umtriebszeit und bei Unterstellung der durchschnittlichen Verwaltungs- kosten von 10 K pro 1ha für sämtliche Bonitätsklassen und Holz- arten? Für die IV. Bonitätsklasse Fichte ist: Au—c _ 5752K—70K EBEN: 80 dr (aus der Geldertragstafel) 13'61 „ br+dr=8463K B.+c+20v 500K-+-70K-+-200K _ 770K br+dr 8463 K 8463K BO VS ERDOR®: - br+dr 8463K br =7102K 91 24 Den Quotienten 91 auf dem Diagramm I bei der Vertikalen B und jenen von 2'4 bei A aufgetragen und verbunden gibt am Schnitt- punkte dieser Linie mit der Kurve 80 das Näherungsprozent p — 2:63; nunmehr x bei der Durchforstungskurve u— a=80—20=60 für dieses Näherungsprozent 2'63 abgelesen, gibt 148, welche Zahl mit 0-9 zu multiplizieren ist, da die erste Durchforstung nicht im 30., sondern schon im 20. Jahre eintritt, daher x—=148%X 09= 1:33 und drx=1361 KX 133 =1810K br=='71'02 ; brFdr=8912K B-+ce-+20v 769K 2° br+dr 8912K 20v 200K 23, br+dr 8912K Die beiden Quotienten abermals in der früheren Weise auf dem Diagramme aufgetragen und verbunden, gibt bei dem Schnitt- punkte der Kurve 80 das Wirtschaftsprozent p=2'173, abgerundet 27°/o; dieselben auch für die übrigen Bonitätsklassen ermittelt, gibt für die I. III. IV. V. VL VI. Bonitätsklasse für Fichtep= — _ =, 26 235 21% „ Buche p= 20 1:9 16 12 07 — 0), Es würde nun zu weit führen, innerhalb eines Wirtschaftskörpers mit solchen nach Holzart und Bonitätsklasse verschiedenen Zinsfüßen Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 13 194 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. rechnen zu wollen, obgleich ein derartiger Vorschlag für die An- wendung in der Praxis bereits erfolgt ist!). Wir erzielen — ohne das Ergebnis besonders zu stören — eine wesentliche Vereinfachung dadurch, daß wir diese verschiedenen Zinsfüße auf einen einheitlichen zurückführen, indem wir die Aus- gaben für Verwaltung und Schutz, für Instandhaltung der Gebäude und des Inventars, ebenso wie für die Steuern im Verhältnisse zu dem Rohertrage abstufen.: Diese Abstufung halten wir insoferne für gerechtfertigt, als bei den Steuern und Umlagen dieses Prinzip ohnehin besteht und bei den übrigen Kosten ein größerer oder geringerer Aufwand ebenfalls durch die Größe des Ertrages bedingt wird. Die Größe des Ertrages hängt in erster Linie von der Intensität der Wirtschaft ab; je intensiver sie betrieben wird, desto größer werden auch diese Kosten sein und umgekehrt um so geringer, je extensiver gewirtschaftet wird. Diese Beziehung besteht aber auch innerhalb der einzelnen Bonitätsunterschiede, da es keinem Wald- besitzer einfallen würde, auf ein ertragloses Objekt mit nur geringen Bonitäten an Kosten ebensoviel aufzuwenden als auf ein anderes Objekt mit hohen Erträgen zufolge guter Bonitäten. Wir sehen, daß im gewählten Beispiele bei der Fichte die IV. Bonitätsklasse den Bodenwert von 500K mit 2'7°/,, die VII. Boni- tätsklasse den Bodenwert von 177K mit nur 2'1%/,, hingegen die VI. Bonitätsklasse Buche den Bodenwert von 85K nur mit 07%, verzinst. Würden wir bei der Ermittlung des Bodenwertes, wenn wir die Verwaltungskosten v mit 10OK für alle Bonitätsklassen gleich nehmen, das durchschnittliche Verzinsungsprozent der VI. Bonitäts- klasse Fichte p= 2'3°/, unterstellen, so würde sich für die IV. Boni- tätsklasse Fichte ein Bodenwert von 710K, für die VII. Bonitäts- klasse ein solcher von nur 89K und für die VI. Bonitätsklasse Buche ein negativer Bodenwert von 333K ergeben. Stellen wir aber die Kosten für Verwaltung und Schutz in gleicher Weise wie für die Steuern nach dem Rohertrage abgestuft in Rechnung, so erhalten wir bei Anwendung des Durchschnitts- zinsfußes nahezu die gleichen Bodenertragswerte, wie wenn mit den verschiedenen Zinsfüßen gerechnet worden wäre. Die allenfalls zutage tretenden Abweichungen sind lediglich nur auf die Vernachlässigung der zweiten Dezimalstelle oder der Hundertstelprozente des Zins- fußes p zurückzuführen. Nach der früher ermittelten Verhältniszahl betragen daher die Verwaltungskosten: Für Fichte IV. Klasse =7905K X 02385 =1881K Vo, 0 =634,X02355—=1510, VL... 5. =A7R0 2331 VI. , =3550, X02385— 846, 1) „Der forstliche Zinsftuß und Bodenwert” von Oberförster und Gutsverwalter Karl Srogl, Wien 1899. f Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 195 für Buche II. Klasse =3485K X 02385 = 830 K II. s. =239356,x035= 71, IV. „..=2382 „ X 023385 = 567, V. „5 =#1877, X 02385 > 446 , VI „2 3#1507 „ X 02585 =. 358, An Verwaltungskosten und Steuern (v-—-s) entfallen: Auf Fichte IV. Klasse =565 K + 1881 K=2436K V. „ 455,100, —=19, vI ».. >34 ,7+1138, =1479 , VI. „ =, 35,=109, auf Buche II. 5 —=250 ,—- 830,=1080 , III. & =213.. +. 711, = I, r IV. u. ee TORE BT 37, V „ . =134,+ 446, = .580 „ v1. a —=108,+ 358,—= 466, Nunmehr unter Zugrundelegung dieser Beträge für v+s das Verzinsungs- oder Wirtschaftsprozent mittels des Diagrammes für die einzelnen Bonitätsklassen ermittelt, gibt für Fichte IV. Klasse: _ Au— ce __5752K— 70K _5682K ee 80 er. dr (aus der Geldertragstafel) = 13'61 , br—+ dr=8463K Be+e+20(v+s) _500K+70K-+487K 1057K __ 195 - br-+-dr 3 84:63K > BE63K 3: 20(v+s) _487K _ br+dr 84635K = 71'02K br 58 Die Verbindungslinie dieser beiden Quotienten gibt auf dem Diagramme I mit. der Kurve 80 das Näherungsprozent p=1'9; x für u—a=60 Jahre für dieses Prozent abgelesen, gibt 1:13, welche Zahl mit 09 multipliziert werden muß, da die erste Durch- forstung nicht im 30., sondern schon im 20. Jahre erfolgt, daher x=115X09= 1017 drx=1361K X 1017=13'84K br=7102 , br+dr=38486K B+e+20(v+s) _1057K br--dr 8486K 20 +9) _ 487K _ „, br{dr 8s6K ° daher das Wirtschaftsprozent p = 1'98°/,. —=124 13* 196 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. Für die sämtlichen übrigen Bonitäten ist, wenn die erste Durch- forstung i im 20. Jahre eingeht x=1'13 X 09 =1'017 2 ; = 107 X 10= 1070 30. » . x=101X11=1110 ee E Sn ee o = + 90/9. +0 + + 2 Her 9 3 © S ei 88 + + ra en u un, un u un für Fichte IV. Kl. 71'02 + 1384 = 8486. 1057 487 124 57 197% V. „ 5665 +11164=6829 855 393 125 58 196%, VI „ 4297 + 838=5135 636 296 124 58 1980, VI. „ 3207 599—=3774 467 220 124 59 1.97%, für Buche II. „ 3020 811—=3788 472 216 124 54 2:00), II. „ 2607 659—=3231 403 185 125 57 1.980), IV. ,„ 2080 530—=2582 321 147 124 57 1.97%, v. „ 16604 353—=2013 248 116 123 57 2000), VI. ,„ 1346+ 261=1607 198 93 123 57 1.980), Als das mittlere Wirtschaftsprozent wird daher ein Zinsfuß von 2°/, angesehen werden können. Wenn wir nun mit diesem Zinsfuße die Bodenertragswerte ermitteln, erhalten wir: für Fichte IV. V. VI VII. Bonitätsklasse Au —ce= 5682 4532 3438 2566 K Be: 6 de 1183 932 679 432 „ Summe... 6865 5464 4117 2998 K für Fichte IV. V. v1. VII. Bonitätsklasse B- = Jetztwertt= 1771 1410 1062 773K vV+S=;: 1218 981 740 550 „ B +c= 553 429 322 223K B, = 483 359 252 153 „ gegenüber früher 500 392 270 177,4 für Buche Ik III. IV. V. - VI. Bonitätsklasse Au—c= 2415 2086 1664 1321 1077K drux 622 506 407 281 208 „ Summe. . - 3037 2592: 2071. .1602.° I285K B. = Jetztwert= 734 669 534: :413 «331, = _540::..462.,..368.:: 2902.72885 B.+e 24 207 .166 123 y8K 224 187.146... 103 78, gegenüber früher 236 198 154 112 8, Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 197 Die geringen Differenzen zwischen diesen mit dem Durch- schnittszinsfuße von 2°/, und jenen mit den verschiedenen Zinsfüßen ermittelten Bodenertragswerten rühren lediglich von der Vernach- lässigung der zweiten Dezimalstelle des Verzinsungsprozentes her und sind jedenfalls für die Zwecke der Praxis belanglos. Untersucht man nun weiter das Verhältnis des Verwaltungs- und Steuerkapitales (VS) zum Bodenbruttowerte bei den einzelnen Bonitätsklassen, so findet man, daß dieses ein nahezu konstantes ist und — ohne der Genauigkeit wesentlich Eintrag zu tun — als konstant angenommen werden kann. Es ist X Nok 8 A RN i 1218 für die IV. Bonitätsklasse Fichte = ri —= 0'688 981 iR „ - 7 1410 Be 0 695 740 v1. f Ce — 0'696 550 ' VI. ” ” Ge — 773 — 0 711 540 ; HM: x Buche = 784 — 0'688 462 II. E and 7: Ya 0'689 368 n IV. us Dear 0'690 290 : en 2 233 i VI. = » = — 0704 Summe. . .6%263 ' Mittel = ee —= 0'696 Ein gleich konstantes Verhältnis besteht auch bezüglich Zee © — 0'304 oder rund 0:30. Unter Benützung dieser Vereinfachungen wird sich nunmehr die Aufgabe der Ableitung des Wirtschaftsprozentes für das früher ge- wählte Beispiel in folgender Weise ausführen lassen: 198 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 1. Feststellung der Faktoren für die Ermittlung der Steuern und Verwaltungskosten für die einzelnen Bonitätsklassen, Holzarten und Betriebsweisen. Zu diesem Zwecke wird man feststellen für den ganzen Wirt- schaftsbezirk: a) den Gesamtgeldertrag aus der Holznutzung, b) den Gesamtgeldertrag aus den Nebennutzungen, c) die Gesamtausgaben für Kulturen, d) die Gesamtausgaben für Steuern und Umlagen, e) die Gesamtausgaben für Schutz, Verwaltung und Instand- haltung des Inventars und der Gebäude. Die Erträge aus den Nebennutzungen können sofort von den Steuern und Umlagen in Abzug gebracht werden. In dem gegebenen Falle wäre nun: Der Gesamtertrag aus der Holznutzung . . . . 2... ...52400K Der Gesamtertrag aus der Nebennutzung . . Er Be Die Ausgaben für Kulturen und Nachbesserungen u. er RA Die Ausgaben für Steuern und Umlagen . . . 2, 52 ME Die Ausgaben für Schutz und Verwaltung, sowie Instand- haltung der Gebäude, Transportanstalten und des In- ventars . . un se Re Der Faktor für a Erielung der Siensen aus dem Wald- ertrage weniger Kulturkosten (52.400 — 2000) ist demnach 4600K—1000K _ 3600K 5000K our old j . 12.000 K ; jener für die Verwaltungskosten 50400K — 02380 e 3 I356WK_ ande für beide zusammen . . . .. 504200K —=0'3095. 2. Ermittlung des Bodenvergleichswertes. = (Au — ce + 120 dr) 01037 — (ce + 3333 5). Als mittlere Bonitätsklasse kann bei der Fichte die VL, bei der Buche die IV. angenommen werden. Die Erträge sind bei 80 Jahren für Fichte Au =3508K „ Buche A,n=169 „ ferner gehen ein: im 20. 30. 40. 50. 60. 70. Jahre Durchforstungserträge bei der Fiehtte — 48 67 90 90 85K Buche — 19 39 54 64 66, Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. für Fichte _ für Buche = 48K 19K BER 30 —t60K 30 = 063 K 67K BB 40 rer, a0, 908-3 54K .. 50 180 „ 50; 108 # 90K 64K 50 —=150, 60 = 707, 88K 66K 1%, 009» dr=Summe. 783K dr=Summe. . .469K Aun—e+D,-+.... 2 u Ene für Fichte = 3508 K für Buche = 1684 K 48 „ 39, 67 „ 39, 90 „ 54, 0, 64 „ 88 „ 66 „ 3891 K 1926 K sb: € .u\.0% FOR, 20 „ 5 3821 K 1906 K 3821K 1906K a Re 4776K le 2382 K für Fichte: s=4776KX 00715—= 341K n ” Buche s—=23%82 „ x 00715= 170, Fichte v = 4776 „ x 02380 = 1138 „ Buche v= 2382 „ x 02380 = 5'67 „ für Fichte v+s=1479K, für Buche v+s=1737K. Für Fichte: An—t.. .=3433K dr 120 Se _ Summe. . .—=4378K Jetztwert B.. . .= 454, tt Pe ee I Ditf.,.. ei 0K “bt 70, Bodenvergleichs- wert. . ... =: 270& Für Buche: Au —e —=1664K dr 120 —=.562 , Summe . =2226K B- . = 231 n Ss. — 57 u Diff. =. 474K abe a 20:, * Bodenvergleichs- wert. . . = 154K 199 200 Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 3. Ermittlung des Wirtschaftszinsfußes. Für Fichte Be =br= ER —=42'97K u 80 är=: 7933 br + dr=5080K B+e+20v _ 270+70+(1479%X 20) __636K__ 19:5 br-+dr 50:80 50°80K 20(v+s) __296K _ 5:8 br+dr ° 5080K Das Diagramm ergibt für den Schnittpunkt dieser beiden Quotienten mit der Kurve 80 das Näherungsprozent —= 195 x für p=1'95 bei Durchforstungskurve 80 — 30 (= 50) = 1'065 drx=783KxX1065= 8334K br= 227, somit br—-dr=51'31K ran 124 für Fichte daher p = 1'98°),. 296K _ 5, DISTIR Für Buche... 0% de oT FE u n:XB0K drx=469K X 1:065— 499, br - dr—=2579K B+c-+20(v-+s) _ 321K —_ 19-4 br + dr 32579K: 2O+s)_ ME br+dr 2579K 57 für die Buche ist p = 1'98°),. Das Wirtschaftsprozent beträgt daher in diesem Falle rund 2%),. Wäre jedoch die Umtriebszeit mit 100 Jahren gegeben, so er- gibt sich auf gleiche Weise nur mehr ein Wirtschaftsprozent von 177, für eine Umtriebszeit von 120 Jahren nur mehr ein Wirtschafts- prozent von 1'56. Die Bestimmung des Rentabilitäts- oder Wirtschaftszinsfußes. 201 4. Ermittlung der Bodenertragswerte mit dem Wirtschafts- zinsfuße p=2°),. Für Fichte: Für Buche: Au—c=. . .3438K 1664 K arme, OU, 407 „ Summe. . .„4117K 2071K Jetztwert BB=. . .1062, 534 „ + S—= 1479 XD —.:.... :740 191.X.00.=.:308, B-eDiff.. . . 322K 166 K a IRR 92 0 252 „ 146 ” Rn . 8. er. TA0E Für Fichte. . . Ber 1068 696 N ER 2:7. T Denen ap FORSTER — 0.690 Mittel. . . =0693 V+S=B.,.0'693 ;# — = B-. 0'307 B. — B.. 0'307 EG B, wurde früher ermittelt: Für Fichte IV. N: VL VIH.Bonitätskl, BE :.177 1410 1062 773K B,+c=B,.x 0'307 = 542 433 326 23L.. ab c= 70 70 70 70, Bu =##,:412 363 256 167 K Für Buche II. HET OTV. V. VI. Bonitätskl. B,= 784 669 534 413 „ 331K B.e+c=B.X 0307 = 241 205 164 127 102 „ abc= 2 20 20 20 20; B.= 221 185 144 107 82 K Diese Bodenwerte stimmen mit den früher ermittelten nahezu vollkommen überein; die Ermittlung der Bodenwerte und des Wirt- schaftsprozentes wird man daher auf dem letzten vereinfachten Wege vornehmen. Die geringen Abweichungen gegenüber jenen Boden- werten, welche mit dem landesüblichen Waldzinsfuße von 3°/, ge- rechnet wurden, betragen im Mittel 10 bis 20K, welcher Umstand lediglich auf die empfindliche Beeinflussung der Resultate durch den Zinsfuß zurückzuführen is. Um vollkommen übereinstimmende Resultate zu erreichen, müßte der Zinsfuß auf Hundertstel genau gerechnet werden, welche Forderung in der Praxis kaum gestellt werden dürfte, um so weniger als wir die mit dem landesüblichen 202 Die Verzinsung des Wirtschaftskapitales, Zinsfuße von 3°/, ermittelten Bodenwerte nur zu dem Zwecke hier feststellen, um hieraus den Wirtschaftszinsfuß für eine gegebene Umtriebszeit ableiten zu können. Im übrigen erreichen wir mit diesem Vorgange den Vorteil, daß wir bei Ableitung des Wirt- schaftszinsfußes für die jeweils gegebene Umtriebszeit stets mit dem Bodenwertmaximum rechnen, mithin stets die wahren Wirtschafts- werte ableiten, welche außerdem mit jenen der Wirklichkeit im Ein- klange stehen müssen. H. Die Verzinsung des Wirtschaftskapitales. Die Verzinsung der in der Wirtschaft tätigen Kapitalien gibt uns einen geeigneten Maßstab für die Beurteilung der Rentabilität. Es erweist sich diejenige Wirtschaft als rentabler, für welche sich ein größeres Verzinsungsprozent des Anlagekapitales ergibt und umgekehrt. In der Forstwirtschaft unterscheidet man eine durchschnittliche und eine laufendjährige Verzinsung und zwar erstreckt sich die durchschnittliche Verzinsung auf den ganzen Produktionszeitraum, die laufendjährige hingegen nur auf einen bestimmten Teil desselben. Diese Verzinsung auf das Kapital 100 bezogen gibt das Ver- zinsungsprozent. 1. Die Ermittlung des durchschnittlichen Verzinsungsprozentes. Wenn wir als ursprüngliches Anlagekapital den Bodenwert von gegebener Größe ansehen, besteht die Bedingungsgleichung Au—D,10p!=+D, 10 pp"? +... — C B= 10p"—1 (Vo), aus welcher das gesuchte Verzinsungsprozent p zu berechnen wäre. Da aber bei der Kompliziertheit dieser Gleichung die Ermittlung des Prozentes p erhebliche Schwierigkeiten bereitet, wurde dieser Weg bisher nur äußerst selten eingeschlagen. Weniger schwierig gestaltet sich indes die Lösung dieser Aufgabe mit Zuhilfenahme des Diagrammes I, wie in dem unmittelbar vorangehenden Abschnitte I sowohl für den Einzelbestand als auch für die Betriebsklasse in hin- reichend ausführlicher Weise gezeigt worden ist. Berechnet man den Bodenwert nach der Bodenertragswert- formel, so ist der angenommene Zinsfuß p ebenfalls nichts anderes als das Durchschnittsprozent, jedoch mit dem Unterschiede, daß in diesem Falle dieses Prozent konstant bleibt. Wählt man indes einen zu hohen Zinsfuß, so erhält man, wie schon wiederholt betont worden Durchschnittliche Verzinsung des Wirtschaftskapitales. 203 ist, zu geringe Bodenwerte, bei zu niedriger Wahl desselben dagegen zu große Bodenwerte, weil sich in diesem Falle nicht die erwirt- schaftete Verzinsung dem Anlagekapitale, sondern nicht ganz ge- rechtfertigt der Kapitalswert der vorbedungenen Verzinsung anpaßt. Da bei Annahme dieses konstanten Prozentes das Anlagekapital für die verschiedenen Altersstufen variabel wird, ist man gezwungen, das Bodenwertmaximum als den entsprechenden Wert anzusehen. Uns erscheint es aber zutreffender, namentlich bei der Lösung statischer Fragen, umgekehrt den Bodenwert als Anlagekapital kon- stant und die Verzinsung desselben variabel anzunehmen, da die Größe der Verzinsung doch nur eine Folge der wirtschaftlichen Tätigkeit ist und in dem entsprechenden Verzinsungsprozente infolge- dessen die Rentabilität zum Ausdrucke kommen muß. Für die Einzelparzelle sowie den aussetzenden Betrieb erscheint diese Auffassung ohne weiteres zutreffend und anerkannt. Für die Wirtschaft im großen, beziehungsweise für die Betriebs- klasse wird dagegen eingewendet, daß das auf solche Weise ab- geleitete Verzinsungsprozent keinen geeigneten Maßstab für die Rentabilität abgeben könne, weil es bloß auf den Einzelbestand Bezug hat; vielmehr wird gefordert, daß das Verzinsungsprozent aus dem Verhältnisse des Waldreinertrages zum Waldkapitale abgeleitet werde. Es ist für die Betriebsklasse: Der Waldreinertrag R gleich dem Überschusse der jährlichen Einnahmen über den Ausgaben, somit R=A,nÄn+D,+Db, +... —(e+uv) der Waldwert W entweder gleich dem kapitalisierten Reinertrage 2 00p oder aber dem Bodenwerte der u Flächeneinheiten mehr dem Werte des Normalvorrates, beziehungsweise des Holzvorrates W=uB-.N,. Es ist sonach N 00p N hieraus LEER "uB+N,' Stellt man nun in diese Formel den der Abtriebszeit u entsprechenden Bodenertragswert ein und unterstellt man ihn auch bei der Ermittlung des Normalvorratswertes, so bewegt man sich in einem Kreise, da in diesem Falle jenes Prozent erhalten wird, mit welchem der Bodenertragswert ermittelt worden ist. 2094 Die laufendjährige Verzinsung. Von verschiedener Seite, insbesondere von Professor Martin und Hofrat Schiffel wird deshalb gefordert, daß bei der Ermittlung des Verzinsungsprozentes der Betriebsklasse nur der Verkaufs- oder Gebrauchswert des Normalvorrates in Rechnung gestellt werden soll, wobei der Erstgenannte die jüngeren Bestände, welche einen Gebrauchswert noch nicht besitzen, außer Anschlag läßt, der zweite hingegen diese entweder nach einem mäßigen Kostenwerte bewertet, oder aber den Geldwert der jüngsten Altersklasse, welche noch einen Gebrauchswert besitzt, im Verhältnisse des Alters ent- sprechend abstuft. Wie Hofrat Schiffel gezeigt hat (Centralblatt für das gesamte Forstwesen, Heft 3 und 4, Jahrgang 1908), führt diese Art der Er- mittlung des Verzinsungsprozentes allerdings zu größeren Ergeb- nissen, was jedoch darauf zurückzuführen ist, daß beim Normal- vorrate durch die Unterstellung des Verkaufswertes eine geringere Wertgröße als Grundlage genommen wird. Der praktische Wert dieser Art der Ermittlung des Verzinsungs- prozentes für die Betriebsklasse steht wohl außer jeden Zweifel. Allerdings gestaltet sich die Anwendung nur dann einfach und ver- läßlich, wenn gute Geldertragstafeln vorhanden sind. Leider sind wir in Österreich in dieser Richtung sehr spärlich bedacht, da bisher nur wenige lokale Versuche vorliegen und die forstliche Versuchsanstalt dieses Arbeitsfeld noch nicht betreten hat, obwohl die Aufstellung von Geldertragstafeln ebenfalls in ihr Arbeitsprogramm gehört. Wir stimmen mit Hofrat Schiffel vollkommen überein, daß die Lösung der meisten statischen Fragen nur auf Grund einwand- freier und sorgfältig abgeleiteter Geldertragstafeln erfolgen könne und diese daher eine weit größere Bedeutung besitzen als gemein- hin angenommen wird. 2. Die laufendjährige Verzinsung oder das Weiserprozent, Die Zinseszinsen eines Kapitales, welches in dem Zeitraume n von Kn auf Km-ın anwächst, ergeben sich aus der Differenz der beiden Kapitalswerte und betragen daher Katn — Kun: Da ferner Kn-1n der Nachwert des Kapitales K,„ ist, K oder One Op Ku woraus das Prozent p in der bekannten Weise mit Zuhilfenahme der Tafel III direkt oder nach der Formel Die laufendjährige Verzinsung. 205 n p= 100] = _ m berechnet werden kann. (Siehe Seite 41 und 42.) Beträgt dieser Zeitraum bloß ein Jahr, ist somit u=[1, so er- hält man in der Differenz der beiden Kapitalswerte Ka+ı SER En die einfachen Zinsen und hieraus nach der Zinsenrechnung —_ (Km+ı — Km) 100 1% Fire Kan ® Da dieses laufendjährige Verzinsungsprozent in der Forstwirt- schaft in den verschiedenen Zeitabschnitten variabel ist, bezeichnet man es zum Unterschiede vom forstlichen Zinsfuße und dem durch- schnittlichen Verzinsungsprozente mit dem Buchstaben w anstatt p. a) Das laufendjährige Verzinsungsprozent des Einzelbestandes. Das Waldkapital des Einzelbestandes setzt sich zusammen aus dem Bodenwerte und dem Bestandeswerte. Es ist daher das Waldkapital eines Bestandes im Jahre m Wn=B- An hingegen im Jahre m—1 Wat =B+ Antı die einjährigen Zinsen daher " Want — Wn = Antı — An oder da Ant —-— An=An10z—1=An002 Wat — Wan = An 002. (z = Zuwachsprozent.) ... Da Am0'0z den Bruttozins des Waldkapitales B-+ Am bedeutet, müßten von demselben noch die jährlichen Ausgaben v für Ver- waltung, Schutz und Steuer in Abschlag kommen, um den jährlichen reinen Zins zu erhalten. Dieser ist somit An00z— v somit (B+An)0 Ow= An00z2z—v w— Am00z—v) 100 Amz— 100v | Ey RER a für den Periodenbeginn; 206 Die laufendjährige Verzinsung. _ Am+n z— 100 v Ban, Ib für das Periodenende; \, _ Anl'0z22—100v Anl0z2-+-B oder auch näherungsweise; a Am ,__j00v = Am-n + Am are a w= Id für die Periodenmitte. Aus der Grundgleichung: Antı —An=(An+B-+V)(l0w—]) wurde Seite 131, Formel VIII, das Weiserprozent mit »Anrz ”"FBLytii, abgeleitet. Wie zu ersehen ist, liegt der Unterschied der beiden Formeln lediglich in der verschiedenartigen Wertung der Verwaltungskosten. Wir geben aber der vorstehendenFormellabisId entschieden den Vorzug, weil sie den tatsächlichen Verhältnissen besser entspricht, weil in der Wirtschaft selbst ein Verwaltungskapital niemals vor- handen ist, sondern diese Kosten jährlich aus den Einnahmen be- stritten werden. Da bei ihr somit die Kapitalisierung der Verwaltungs- kosten entfällt, braucht man sich auch nicht von vorneherein für einen bestimmten Wirtschaftszinsfuß zu entscheiden. Das Zuwachsprozent z ist in der bekannten Weise aus 10 zZ? — Amtn ı mit Benützung der Tafel III zu ermitteln. Beispiel 90: Der Verkaufswert eines 60jährigen Bestandes betrage 3320 K, jener im 70. Jahre 4540 K; wie groß ist das Weiserprozent, wenn der Bodenwert im Vergleichswege mit 500K festgestellt wurde und die Verwaltungskosten pro 1ha 10K betragen? _ 4540K Du 1020 = = 1'3674 Die laufendjährlge Verzinsung. z=3'2%/, (aus Tafel III bei 10 Jahren) zu Anfang der Periode im Jahre 60 ist 3320 X 32—10xX 100 _9624K E — — 2.520 Wo = 33907500 3820K — 2 zu Ende der Periode im Jahre 70 __ 4540 X 32— 10x 100 _13528K — 2.680, TREER 4540 500 — 5040 K für die Periodenmitte im Jahre 65 im Mittel 252 + 268 We; 2 Far 260°), oder auch & —Am102.2—100v 2 47 Am 1 025+B An10z5= 3320 K X 10325 — 3320 K X 1:1706 = 3886 K 8886 X 32 —10%X100 11435K a an = KK 2:60°/, 3320 - 4540 2940 x.100 3930 X 3-2 — 1000 oder ws,= 3320 a: 4540 + 500 ® sn W5 = DE - ZINN wie früher aus dem Mittel. b) Die laufendjährige Verzinsung der Betriebsklasse. Das Waldkapital der Betriebsklasse bei u Jahren ist: W,=uB-+Nv, ‚jenes bei u+1 Jahren: Wu = (u 2 1) B - Nva+ı die ‚Zinsen sind: Weri — Wı =B — Nvutı — Nvu 207 208 Die laufendjährige Verzinsung. da aber j Nvur — Nvu = Au Wu—W=B+A, da ferner W kur Di + ee N) ehe 0'0p Aun+Dı+Do+...—(ce+uv) 00p w.= Auzı SEE Au =. 00 p V } ; Wırn -—Wı = beziehungsweise da p variabel ist Au+ı Zus Au —V res Artı — Au —YV 00 w B+A= 1 (Au+ı — Au — v) 100 a B-+Au w _Au.z— 100 v * -— 5 Be: also vollkommen identisch mit der Formel Ia für den Einzelbestand, wenn man anstatt u die Bezeichnung m setzt. Für den n-jährigen Zeitraum erhält man auf die gleiche Weise: wi Auta Au nv) OD 12) nie n B er Am-n — An 00z > Ania An. da Nap-In=,, ist. Beispiel 91: Es soll für das unmittelbar vorhergehende Beispiel das Weiserprozent für die Zeitperiode von 60 auf 70 Jahren er- mittelt werden. Es ist Antu = 4540 K Am = 3320 K nv=10X10K=100K nB=10 X 500K =5000K 4540K — 3320K N70 — No = 0.032 —=38.125K Die laufendjährige Verzinsung. _ (4540 — 3320— 100) 100 _ 112.000K __ 5.990, a TE: ei, ; Ge Die laufendjährige Verzinsung oder das Weiserprozent gibt uns ebenfalls einen Fingerzeig für die Beurteilung der finanziellen Hiebreife der Bestände. Insolange es noch größer ist als der Wirt- schaftszinsfuß, ist dieselbe noch nicht erreicht, sie ist jedoch bereits überschritten, wenn es kleiner als der Wirtschaftszinsfuß ist und sie entspricht dem Zeitpunkte der Kulmination des Bodenertrags- wertes, wenn es dem Wirtschaftszinsfuße gleich wird. Im Zeitpunkte der finanziellen Hiebreife wird sonach der Wirtschaftszinsfuß gleich dem Weiserprozente, es ist somit DW. In diesem Falle ist sonach auch . BA (31) V PER TE PR für die Periodenmiitte: B, Aut th (21) — Ve, 2..0 MR [2 oder auch Au (z—p) — 100v : Bi >= pP Wird nun das Zuwachsprozent z=p, so wird B=—\, woraus hervorgeht, daß das Zuwachsprozent noch um ein Erhebliches größer sein muß als der Wirtschaftszinsfuß p, wenn für den Boden- wert ein entsprechender positiver Betrag sich ergeben soll. Wenn nun der im Vergleichswege ermittelte oder der angenommene Boden- wert dem Maximum des Bodenertragswertes bei Zugrundelegung des Wirtschaftszinsfußes entsprechen soll, so muß, wie Seite 148 gezeigt worden ist, die Bedingung erfüllt werden, daß bei gegebenem Zinsfuße ne ID WE = 70pı_ 1] ist, Riebe], Waldwertrechnung. 2 Aufl. 14 ENTER En Et 310 Die laufendjährige Verzinsung. oder es muß bei gegebener Abtriebszeit p so gewählt werden, daß IDP°.PB: ; 10m —1 2 wird. In diesem Falle entspricht sodann die Abtriebszeit der finan- ziellen Hiebreife, d. h. sie fällt mit dem Zeitpunkte der Kulmination des Bodenertrages zusammen und es entspricht somit auch der aus Formel B=A,(2—1) N pP berechnete Bodenwert dem Ertragswertmaximum. Hat man ein Preiszunahmeprozent zu berücksichtigen und wird dieses bei der Bestimmung des Wirtschaftszinsfußes nicht in Abschlag gebracht, so ist es dem Zuwachsprozente hinzuzurechnen. Die Zahlenwerte für ep —( BR ) re ern ee: sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dieselben setzen uns in den Stand, lediglich auf Grund des festgestellten Wert- zuwachsprozentes z den Zeitpunkt der finanziellen Hiebreife eines Bestandes festzustellen, beziehungsweise für ein bestimmtes Be- standesalter das dem Zuwachsprozente entsprechende Wirtschafts- prozent zu bestimmen. Beispiel 92: Der Bestandesverkaufswert betrage wie in dem früheren Beispiele bei 60 Jahren 3320 K, bei 70 Jahren 4540 K. Welchem Wirtschaftszinsfuße entspricht das Zuwachsprozent dieser Zeitperiode? i 4540K 10 21 = 330K = 13674 aus Tafel III bei 10 Jahren 25= 32%, für die Periodenmitte von 65 Jahren. In der Tabelle bei 65 Jahren in der Horizontalen den Betrag von 3'2 aufgesucht, gibt in der Vertikalen das entsprechende Wirt- schaftsprozent von 2'6°/,. Es soll nun für diesen Wirtschaftszinsfuß von 2'6°/, nach der vorstehenden Formel IV der Bodenwert berechnet werden; v=10K per ha. B,—%, (= er pP 211 081 80.7 178-8 199-5 194-8 197.8 |12-8 160.8 06% 643 [89.5 19943 1183 10% [90.5 188-7 108-7 IS4-T 149-7 FR-T 081 eTT #0.7 198.8 119-8 119.8 17.8 18%-8 01.8 186% FL |99:% 19-7 166.2 18% 190.2 |T6-T 188-7 |S2-T IT9.T 29-7 gı7 OTI 20.7 198.8 189-8 189.8 67-8 08:8 21.8 76: 1913 119.2 169% 189.7 8-3 160-2 196-7 198-7 82-1 1#9-T [09-7 017 oT 90.7 48-8 169.8 69-8 109.8 186.8 FT-E 196% 164% [042 |19:% 197.7 1850 181-0 I16-T 168-T |88-T 189.7 99-1 g07 001 80.7 168.8 |11.8 119.8 120.8 TEE 91-8 166.3 |T87 842 199% 189.5 1863 191-2 110-2 186-T 198-1 124-7 189-1 007 6 60.7 116-8 |EL-8 [89.8 TeE 188 l6r.E 120.8 78:7 92.2 189.2 842 98:2 02.5 00.2 [86-1 16.7 12T [89-7 %6 06 sT.7 186.8 [914-8 |99.8 19.8 |68-8 |2%.8 |90-8 88-3 108.3 843 199-2 097 8% 07.7 |80.% 196.7 |28-T 169.7 06 g8 ETF 196-8 |6L8 101-8 198 187.5 98 160.8 862 198% 194% 119.3 87.3 108-2 191-2 160.2 |80.% 188-T GL-T 28 08 81.7 00.7 88-8 74-8 199.8 87.8 TEE |PT.E 186.7 106% 887 119% 20% 182 1800 91-2 180.0 196-T 88T 08 aL 83.7 190.7 118-8 64.8 048 89.8 98.8 1038 70.8 96% 88.7 84% 1892 72 08:2 88:0 191.3 180.2 06-1 aL OL 13-7 101.7 186-8 78.8 948 109-8 187.8 12:8 21-8 170.8 196-7 18:4 199.8 129.2 88.2 18.0 193.3 181. 66-1 0L g9 86-7 |LT-F7 100-7 |T6-€ |88:8 119-8 |T9.8 198-8 10%.8 21-8 190.8 106% 91% 129.2 189.7 1270 1083 8% 01:7 9 09 7.7 188.7 160-7 100-7 86-8 114-8 |19.8 197.8 |T8.8 82-8 9T-E 10-8 118.7 61% 1092 992 172 982 382 09 °2.7 98.7 108-7 81.7 70.7 168-8 848 189.8 87.8 198.8 606 TE 10.8 188.7 FL 189.5 189.3 169.0 18.7 gg 08 29.7 109-7 186-7 19.7 181.7 180.7 88:8 |FL-8 109.8 129.8 GE 1088 181.8 190-8 86:0 198-3 643 99:6 199.2 08 9 08.7 119.7 1297 W797 LET 1807 180-7 186-6 645 ICE 1998 1989-8 16885 198-8 ET-8 10.8 |T0-8 1687 21-7 er 07 20.9 106-7 |GL-.7 189-7 119-7 199-9 1286-7 81-7 190.7 126-8 |16-8 |8LE 99-8 87.8 (07-8 |F8.8 18-8 |9T-E 70.8 | 07 GE 25-9 108-9 20-9 100.9 186-7 1647 199.7 19.7 188.7 128.7 19.7 |TI-F7 100-7. |18.8 10uE 169.8 [89.8 |I9.E |0F-E GE 08 81.9 [79.9 109.9 187.9 18.7 (89.9 01.9 16-7 787 [81.7 |ILT 1697 97.7 FE 18%7 97-7 01.7 166-6 118-8 08 % 07-9 188.9 161-9 |90-9 [00.9 |18.4 |FL.9 19.9 67.9 |eHq 98.9 92.4 (21.4 100.4 188.7 128-7 1947 [69:7 99-7 E74 0% G8L 12%.L |0T-L 180.4 116-9 178-9 181.9 1694-9 117.9 |TP.9 188.9 82-9 11-9 100.9 188-9 128.9 91.0 199.9 799 0% RS GT 66.8 |18.8 |FL.8 189.8 129-8 169.8 18:8 10%:8 81:8 [20-8 10.8 106.4 84:2 199.2 99.1 |69.L 1E7-L 188.2 |TG-L ‘I 07 88-21,08-21180-21180-27 196-TT |98-TT |SL-TT 109-TT |8F-PT |S9- IT |LE-TT 9S-TL JET-TI |TO-TT |06-07 |98-O7 1821-07 119.07 199-017 or q 99.23 |88-22|12-22191-37 |80-.23 |96-T% 88-18 01-13 89-12 [29-13 |C9-T2 |78-1% |T8-.T2 60-12 |16-0% |16-0% 98-08 [34-0 109-0% q Die laufendjährige Verzinsung. Ir) Le} N sayer ol seleselesi rel ae | 0.8 | 23 | 98 | 98 | wei ee | os | sı |9r Jar I mr Pr | or PAR = zog ; aoyır -sopuwgsog dasgnazı nıg -sOpuBgsog 14* 2312 Die laufendjährige Verzinsung. Zunächst müssen wir mittels des Zuwachsprozentes z —=3'2%/, den Bestandeswert bei 65 Jahren ermitteln. As, = 3320 K X 10325 = 3320 K X 11706 = 3886 K Faktor 1'0325 aus Tafel III bei 5 Jahren und p=3'2°/, 10K — 3886 K( > 31) - SoaE B—=3886K X 0'230 — 384K — B— 893K — 384K —=509K gegenüber 500K im früheren Beispiele. Hätten wir mit einem Wirtschaftszinsfuße von 2: 5°/, zu rechnen, dann wäre der 6öjährige Bestand noch nicht finanziell hiebreif, weil dessen Zuwachsprozent von 3'2°/, noch größer ist als dasjenige in der Tabelle bei 65 Jahren und 2:50, angegebene, welches bloß 3.12%, beträgt. Die in der Tabelle nicht angegebenen Zwischenstufen könn leicht im Wege der einfachen Interpollation bestimmt werden. 3. Weitere Formen des Weiserprozentes. a) Das Weiserprozent von Preßler. Die Bezeichnung des Weiserprozentes für die laufendjährige Verzinsung rührt von Preßler her. Derselbe geht nicht von den periodischen Zinsen oder dem Wertszuwachse der Bestände aus, sondern von den Prozenten, welche diesem entsprechen. Nach ihm ist das Weiserprozent: wat I a ER Vi. Es bedeutet: a das Quantitäts- oder Massenzuwachsprozent, b das Qualitätszuwachsprozent, ce das Teuerungszuwachsprozent für die u-jährige Zeitperiode, H das mittlere Holzkapital der Bestandesverbrauchswerte in ‘den Jahren m+n und m, demnach H= en G das Grundkapital=B,-+V. B„u= das Bodenertragswertmaximum für normale Verhältnisse, N Verne: Die laufendjährige Verzinsung. 213 Ursprünglich wurde von Preßler auch das Kulturkostenkapital ' in das Grundkapital einbezogen, was insoferne unrichtig war, als bei der laufendjährigen Verzinsung nur die künftigen Einnahmen und Ausgaben in Anrechnung gebracht werden dürfen; es entspricht somit das Grundkapital G dem Bruttobodenertragswertmaximum. Daher CZ Aun—c+D,10p"+D,10p”?-+.... 10 p!—1 Br Die angegebene Weiserprozentformel VI veränderte Preßler weiter in: El SR a! ri ; u; worin I=-7 ist. Die Prozente a, b und c werden nach der auf Seite 42 ange- Ku—K 200 gebenen Näherungsformel P=x FE M ermittelt. Das Massenzuwachsprozent a ist demnach, wenn die Holzmasse eines Bestandes innerhalb des Zeitraumes u von m auf M zunimmt „Mm 200 '-M+m nn’ Beispiel 93. Ein 60jähriger Fichtenbestand hat eine Holzmasse von 440fm?, im Alter von 70 Jahren 540 fm?; wie groß ist sein Massenzuwachsprozent? ,540— 440 200 ee Er SI VLHAO 5 540 + 440° 10 Ed richtig aus 540 . Bi — 9-()60 10a = a= 206%). Das Qualitätszuwachsprozent beträgt in der gleichen Weise, wenn der Wert eines Festmeters Holzes innerhalb des Zeitraumes von u Jahren von q auf QK steigt, p _ 4 20 =R-+qg a { Beispiel 94. Der Preis eines Festmeters Buchenholzes beträgt im 60. Jahre 7'55K, im 70. Jahre 840K; wie groß ist das Qualitäts- zuwachsprozent? 214 Die laufendjährige Verzinsung. 8:40 — 755 200 840 — 708 20 60 D-07755 ee, richtig aus 4 "40 . Ba En —— 1380 10b = b= 1:08%,. Das Teuerungsprozent ist, wenn infolge der allgemeinen Preis- zunahme der Holzprodukte innerhalb des Zeitraumes u der Preis eines Festmeters von t auf T steigt, Beispiel 95: Ein Festmeter Buchenholz kostete im Durchschnitte vor 20 Jahren 6'15K, während er jetzt 755K kostet; wie groß ist das Teuerungsprozent? .785—615 200. „5, a Se richtig aus 755 . ee = . 0 Id = a ° 1:020/,. Einfacher und richtiger ist es jedoch, das Wirtschaftsprozent um das Teuerungsprozent zu ermäßigen und die beiden Prozente a und b aus dem Quotienten der Bestandesverkaufswerte im Jahre m und m--n unter Benützung der Tafel III aus 10 zn — Amt zu m ermitteln. Die früheren Formeln vereinfachen sich sodann in H r “ Wein, : IX. Beispiel 96: Wie groß ist das Weiserprozent mit Benützung der vorstehend abgeleiteten Prozente a—=2:04°/,, b=1:06°/, und e = 1'00%,, wenn das Grundkapital 900K und der Wirtschaftszinsfuß 3%, beträgt? “Der Holzwert des 60jährigen Bestandes ist 440 {fm & 755 K—=3322K jener des 70jährigen Bestandes Die laufendjährige Verzinsung. 540fm a 841 K=4541K 3322K + 4541K 2 > Bi — 3931 K, a+b+e=2044+106+1=41% nach Formel VI. 3931 K i I 1 ER ee w= 333%, nach Formel VII. 3931K 4'368 — u 0 w4lX ga 41 X 0813 — 3-330/, nach Formel VIII und IX. 1029 — Sn — 1:3669 aus Tafel III bei 10 Jahren z— 317%, H ix area HTG und r{1 wıe früher w=317x 0813 257%, e nach unserer Formel III Seite 209 wurde 2'60°/, ermittelt. b) Das Weiserprozent von Kraft. 215 Das Weiserprozent von Preßler basiert auf der nicht ganz zutreffenden Annahme, daß sich das Grundkapital B+-V mit dem Weiserprozente verzinst. Kraft hat deshalb eine Modifikation dahin eintreten lassen, ' daß er die Verzinsung des Grundkapitales mit dem Wirtschafts- zinsfuße in Rechnung stellt. Wenn der Bestandesverkaufswert A„ nach n Jahren den Wert von Ann erreicht, so fragt es sich, mit welchem Prozente w dann An weiterwachsen muß, um die Größe An+n —(B+YV)(10p"—1) _ aufzuwiegen. 216 Die laufendjährige Verzinsung. Die Grundgleichung lautet daher: Antn =An10w+(B+V)10p" —]) daraus En Am+n — (B+V) (l’Op" — X. Anm Ant _4.Qzu Ar; 10z How — 021 — er 1. Der Wert von 1'0w" kann ebenfalls in der Tafel III direkt abgelesen werden. Wenn n=| wird w=z- 77, a ee Beispiel 97: Es sei wie früher Ag9=3322K, An —=4541K, G=900K und p=2?21/,%/,. Wie hoch berechnet sich das Weiser- prozent? a) Nach Formel X. 4541 — 900 (1025 —1) _ 4541 — 900 X 0'280 a 10 — Zum 3322 3322 10w! = nn —= 12910 aus Tafel III bei 10 Jahren und 1'2910 w= 26%). b) Nach Formel XI. 4541K 10 — Fe IL, 10z 3539K = 1'3669 aus Tafel III bei 10 Jahren und 13669 z='317 1. 00 ee Die laufendjährige Verzinsung. 217 Es ist dies ebenso, wie Seite 206 gezeigt worden ist, das Weiser- prozent für den Periodenbeginn. Für die Periodenmitte muß auch der entsprechende Bestandeswert Ass = 3322 K X 1'0325 — 3322 K X 1'170 = 3886 K oder näherungsweise das Mittel der Bestandeswerte Amtu+ Am 4541K-+3322K were 2 =3931K unterstellt werden. Im ersten Falle ist: _ 917 __WMOX25 _ 2.7 __0:57 — 92-600 w=317 — 3886 — 3:17 — 057 = 2°60°/,, im zweiten Falle: TE DE EN u ae w—3H ag] —= 3:17 — 0°56 = 2°61°/,. Im allgemeinen liefern die Weiserprozentformeln nach Kraft genauere Ergebnisse als jene von Preßler. c) Das Weiserprozent von Höhnlinger. Im Wesen der Weiserprozentformeln ist es gelegen, daß bei ihrer Anwendung der Bodenertragswert nicht immer rechnerisch ermittelt, sondern oft nach Gutdünken angenommen wird. Wird nun der Bodenwert, beziehungsweise das Grundkapital zu groß gewählt, so-resultiert ein kleineres, ist es dagegen zu gering gewählt, ein größeres Weiserprozent, als es als Maßstab dienen sollte. Diesem Übelstande suchte Höhnlinger dadurch zu begegnen, daß er aus seiner Weiserprozentformel das Grundkapital überhaupt elliminiert hat. Seine Formel lautet: (O0 p" —) ) w—z ar le OL SR. z= dem Wertzuwachsprozente m dem Bestandesalter p= dem Wirtschaftszinsfuße. Beispiel 98: In dem unmittelbar vorhergehenden Beispiele en das Wertzuwachsprozent eines Bestandes von 60 auf 70 Jahre —= 3'17°/, ermittelt. 218 Die laufendjährige Verzinsung. Wie hoch stellt sich das Weiserprozent bei einem Wirtschafts- zinsfuße’von 2, 2!/; und 3°/,? Für p=2% w=317X 0695 =2°20°/, » — 21/90) w=317xX073=-28% „ pa w=311xX0830=293%7, den Periodenbeginn bei 60 Jahren. die Periodenmitte bei 65 Jahren: n p=2% w=3'17 X 0'724 = 2'300), ” p = 21/20 w—317 X 0'799 = 2:530/, n p= 39), w— 3:17 X 0853 — 270%). Wie aus diesem Beispiele zu ersehen ist, weisen die Ergebnisse die geringste Übereinstimmung mit den früher vorgeführten Bei- spielen auf. Der Nachteil dieser zwar einfachen Formel liegt darin, daß der Zinsfuß auf die absolute Größe der Ergebnisse einen ganz erheb- lichen Einfluß nimmt. Wo es sich jedoch nicht so sehr um die absolute Größe des Weiserprozentes, sondern mehr um einen relativen Vergleichsmaßstab handelt, bietet die Formel nach Höhnlinger bei Unterstellung eines bestimmten Zinsfußes immerhin brauchbare Er- gebnisse, weil dieselben dann entweder gleichmäßig zu hoch, oder gleichmäßig zu niedrig ausfallen, das relative Verhältnis daher gewahrt bleibt. i 4. Die Anwendung des Weiserprozentes. Das Weiserprozent gibt uns einen geeigneten Maßstab für die Ermittlung der finanziellen Hiebreife der Bestände, somit für die vorteilhafteste Abtriebszeit derselben. Als finanziell hiebreif ist jener Bestand anzusehen, dessen Weiserprozent bereits unter den Wirtschaftszinsfuß gesunken ist. Solange das Weiserprozent noch größer ist als der Wirtschaftszinsfuß, ist die finanzielle Hiebreife noch nicht erreicht. In dem Zeitpunkte, in welchem das Weiser- prozent gleich dem Wirtschaftszinsfuße wird, herrscht wirtschaft- liches Gleichgewicht. Für die Lösung anderer wirtschaftlicher Fragen, wie zur Be- stimmung der Rentabilität der Holz- und Betriebsart, der Umtriebs- zeit kann das Weiserprozent nicht benützt werden. Auch darf das Weiserprozent nur für kurze Zeiträume bestimmt werden, da es in seiner absoluten Größe sehr veränderlich ist. Als Bodenwert soll prinzipiell nur das Maximum des Boden- ertragswertes der anzustrebenden vorteilhaftesten Wirtschaft unter- stellt werden. Wir ziehen aber die Feststellung des Bodenwertes im Bestimmung der Umtriebszeit. 219 Vergleichswege der Ermittlung des Bodenertragswertmaximum vor, weil die Größe des Bodenertragswertes zu sehr von der Höhe des Zinsfußes beeinflußt wird und weil wir durch die auf Seite 211 angegebenen Tafelwerte in der Lage sind, aus dem Zu- wachsprozente sofort auf den Wirtschaftszinsfuß zu schließen, für welchen sich das Bodenertragswertmaximum in der Höhe des unter- stellten Bodenwertes ergibt. Wird ein größerer Bodenwert als das Maximum des Boden- ertragswertes, welches dem betreffenden Wirtschaftszinsfuße ent- spricht, unterstellt, so wird schon vor der finanziellen Hiebreife w=p und daher die Abtriebszeit verkürzt. Bei einem kleineren Bodenwerte tritt hingegen das umgekehrte Verhältnis ein, indem die Abtriebszeit hinausgerückt wird. Der Einfluß der Größe des Bodenwertes auf die absolute Größe des Weiserprozentes wird um so erheblicher, je mehr sich die Größe des Bodenwertes jener des Bestandeswertes nähert. Die absolute Größe des Weiserprozentes wird uns die Hieb- reife des Einzelbestandes in unserer Wirtschaft nur dann richtig angeben, wenn die dem Bodenertragswertmaximum entsprechende finanzielle Umtriebszeit auch tatsächlich eingehalten wird. De facto wird dies zumeist nicht zutreffen, da die gemein übliche Umtriebs- zeit gewöhnlich höher gelegen ist. Solchenfalls wird das Weiserprozent nur als Vergleichsgröße in Betracht kommen können, um zu beurteilen, welcher von zwei oder mehreren Beständen dem Abtriebe früher zuzuführen ist, also um die Reihenfolge des Abtriebes der Bestände festzustellen. Es ist jener Bestand. zuerst in Nutzung zu nehmen, welchem das geringste Weiserprozent zukommt und umgekehrt. 2 III. Die Bestimmung der Umtriebszeit, Unter Umtriebszeit versteht man den Zeitraum von der Gründung eines Bestandes bis zu seiner Nutzung. Das Ende dieses Zeitraumes, also das Alter des Bestandes bei seinem Abtriebe nennt man das Abtriebs- oder Haubarkeitsalter, welches durch Rücksichten auf Hiebfolge, Absatz ete. von der Umtriebszeit auch mehr oder minder abweichen kann. Man hat bisher unterschieden: 1. Die finanzielle Umtriebszeit oder jene des größten Boden- - reinertrages; 2. die Umtriebszeit des größten durchschnittlichen Waldrein- ertrages; 3. die Umtriebszeit des höchsten Massenertrages; 4. die technische Umtriebszeit; 5. die physische Umtriebszeit. 220 Bestimmung der Umtriebszeit. Von den angeführten Umtriebszeiten besitzen die drei letzt- genannten nur mehr historische Bedeutung; wir begnügen uns des- halb mit der bloßen Erwähnung derselben. 1. Die finanzielle Umtriebszeit, Man versteht hierunter jene Umtriebszeit, welche bei Zugrunde- legung eines bestimmten Wirtschaftszinsfußes den höchsten Boden- reinertrag gewährt, das ist im Zeitpunkte des Bodenertragsmaximum. Die Ermittlung geschieht in der Weise, daß mit dem gegebenen Wirtschaftszinsfuße die Bodenertragswerte für die verschiedenen Altersstufen berechnet werden; jene Altersstufe, in welcher der Bodenertragswert sein Maximum erreicht, gilt als finanzielle Um- triebszeit. Sie ist daher auch denselben Gesetzen unterworfen wie der Bodenertragswert, weshalb auch der Zinsfuß den größten Einfluß auf ihre Höhe ausübt. Ein hoher Zinsfuß vermindert diese Umtriebszeit, hingegen schiebt sie ein niedriger Zinsfuß hinaus. Schon bei Unter- stellung eines Zinsfußes von 3°, führt die Rechnung beim Hoch- waldbetriebe zu derart niedrigen Resultaten, wie sie in der Praxis nur ausnahmsweise Anwendung finden können. Dieser Umstand war es auch, welcher der Reinertragslehre so viele Gegner zugeführt hat. Ohne den Boden dieser Lehre zu verlassen, wollen wir eine Einschränkung in dem Sinne eintreten lassen, daß wir das Ver- zinsungs- oder Wirtschaftsprozent aus dem Bodenwerte ableiten, indem wir erst auf Grund des landesüblichen Waldzinsfußes von 3%/, oder im Vergleichswege mit den landwirtschaftlichen Grund- stücken den Bodenwert feststellen und sodann nach der bereits be- kannt gegebenen Weise den Wirtschaftszinsfuß ermitteln, welchen wir bei der Bestimmung des Bodenertragsmaximum zugrunde legen. Selbstverständlich ist es nicht notwendig, innerhalb einer Be- triebsklasse für jede einzelne Bonität die finanzielle Umtriebszeit zu bestimmen, weil nur eine Umtriebszeit als Grundlage genommen werden kann. Man wird deshalb die Ermittlung für die vorhandene durchschnittliche Bonitätsklasse allein durchführen. Wenn wir abermals auf das frühere Beispiel Seite 196 zurück- greifen, bildet diese Durchschnittsklasse die VI. Bonitätsklasse Fichte, für welche der Wirtschaftszinsfuß mit 2:0°/, festgestellt worden ist. Werden nun mit diesem Wirtschaftsprozente die Bodenertrags- werte für die einzelnen Altersstufen berechnet, so stellt uns jener Zeitpunkt, für welchen sich das Maximum des Bodenertragswertes ergibt, die finanzielle Umtriebszeit dar. u=...65:7:-°80..90 10°: Io Au—c=. . .1944 2597 3438 4108 4612 5175K drux=. . . 296 469 679 . 929 1176 1576 , 2240 3066 4117 5037 5788 6751 K Bestimmung der Umtriebszeit. 221 ge Jetztwert. . . 981 1021 1062 1018 926 867 K 0 a nd. 7% Wr B-=. . . Bıl 95l 99% 947 856 787K Die finanzielle Umtriebszeit liegt daher in diesem Falle bei 80 Jahren. Die Kosten für Verwaltung, Schutz und Steuern üben auf die Höhe der Umtriebszeit keinen Einfluß aus und können daher unbe- rücksichtigt bleiben. In der gleichen Weise kann auch die Hiebreife des Einzel- bestandes bestimmt werden, da sie ebenfalls im Zeitpunkte des Maximum des Bodenertragswertes gelegen ist. Liegt dasselbe hinter dem Alter des fraglichen Bestandes, so ist er finanziell noch nicht hiebreif, liegt es dagegen vor. seinem Alter, so hat er bereits das Alter der Hiebreife überschritten. Wie jedoch schon früher gezeigt worden ist, läßt sich für den Einzelbestand die Hiebreife einfacher mittels des Weiserprozentes feststellen. Solange dieses noch größer ist als das ermittelte Wirt- schaftsprozent, ist der Bestand noch nicht hiebreif; dies ist erst dann der Fall, wenn das Weiserprozent dem Wirtschaftsprozente gleichkommt oder unter dasselbe gesunken ist. Wenn jedoch die Umtriebszeit von der finanziellen abweicht, wie es in der Praxis zumeist der Fall ist, so darf nur das für diese Umtriebszeit abgeleitete Wirtschaftsprozent mit dem Weiserprozente in Vergleich gesetzt werden. Für das frühere Beispiel ist: . Ä 1'0z10 z we 11324 2.840, we —. — 1316 - 2- 78 a — En — 1.191 1:770/, ae z ee — 1-120 1140), Für das abgeleitete Wirtschaftsprozent ist der Bodenwert nach Formel IVb für die Periodenmitte: ' bei 65 Jahren 2014 + 2667 ._ Hr 2 bei 75 Jahren Er 2667 + 3508 (2° N no) 1480 2 0:02 bei 85 Jahren B>=0; B= I = _ 2340 x 0,42 — 740 = 243 K = 3087 X 0:39 — 740 = 463 „ 2939 Bestimmung der Umtriebszeit. Die Weiserprozente sind nach Formel IR, bei 65 Jahren = 2014 -+ 2667 N IT lo 3a Be 2014 + 2667 = 2803 6 x 5 463 bei 75 Jahren = Ir en N —= 200%), bei 85 Jahren = Sen Se a 126°). Die finanzielle Hiebreife liegt somit in der Periodenmitte von 75 Jahren und erstreckt sich bis auf das Ende der Periode bei 79 Jahren, da das Zuwachsprozent von 278%, sich ebenfalls von 70 bis 79 Jahren erstreckt. Zu dem gleichen Ergebnisse gelangen wir aber ungleich rascher mit Benützung der Tabelle Seite 211. Der Bestand ist insolange noch nicht hiebreif, als die bei dem Wirtschaftszinsfuße von 2°/, für die verschiedenen Altersstufen an- gegebenen Tafelwerte für z noch kleiner sind als das wirkliche Wertzuwachsprozent z. Bei 65 Jahren z=2'84°%/, nach Tafel 2'76°/, I DRE ZH 18. . w...2:080/0 A ZI 5: 5 „. 2:400/0 Die finanzielle Abtriebszeit liegt daher zwischen 75 und 85 Jahren, da das tatsächliche Zuwachsprozent bei 75 Jahren noch größer als der Tafelwert für z, hingegen bei 85 Jahren bereits kleiner ist. Nehmen wir nun weiters an, die Umtriebszeit wäre mit 100 Jahren gegeben, so wäre in erster Linie das Wirtschaftsprozent festzustellen für B=?270K, ce=70K und v=1430R. EEE u dr. 974, br I dr—5576K B-+c+20v__270-+70-+296 _ 636K bie 20v _296K _ brfdr 5576K 53 p=176, x bei (u—a)=70 Jahren ist gleich 1'236 Bestimmung der Umtriebszeit. 223 drx=974K X 116 =1130KE br=4612, drx—+ br =5742K 636K DTRK 296K | 5742K 11:1 51 Das Wirtschaftsprozent p == 1'8°/,. Es ist sodann bei 65 Jahren w—=2'84 nach Tafel Seite 211 w = 262°), 35 „ w=278 w=21440), 85 „ w=17 w=230%), 5 „ w=rl4 w—= 2200), Wie aus dem Beispiele für u=100 Jahre zu ersehen ist, liegt die Hiebreife solcher Bestände ebenfalls bei 80 Jahren, da hier das Zuwachsprozent gleich wird den Tafelwerten auf Seite 211 für p ar 1'80/,. Obzwar die Ermittlung des Verzinsungsprozentes durch das Diagramm an und für sich keine großen Schwierigkeiten bereitet, können wir eine Vereinfachung dadurch eintreten lassen, daß wir die Durchforstungserträge als einflußlos außeracht lassen. Für das frühere Beispiel u=100 Jahre ist sodann aA, — 6:4 4692-70 br a 100 —=4612K BB FCH+20V "636; 5 DE: ce ST Meet 20v _ 296K ER 4612 4612K = 19%. Da wir früher dieses Prozent mit 1'8 ermittelt haben, ersehen wir hieraus, daß die Durchforstungen den Wirtschaftszinsfuß um 0'3%/, beeinflussen. Alle jene Bestände, deren auf gleiche Weise ermitteltes Ver- zinsungsprozent unter jenem von 1'5°/, gelegen ist, sind in unserem Sinne hiebreif. Beispiel 99: Ein 80jähriger Bestand der VI. Bonitätsklasse besitzt einen Abtriebswert von 3070K. Sein Verzinsungsprozent beträgt: 224 Bestimmung der Umtriebszeit. 3070— 70% 6386 K ae > 296K Bar Ti p=1'50%),, daher gerade an der Grenze der Hiebreife, weil die Verzinsung noch jener von 1'5°/, gleichkommt. Zum Vergleiche soll noch die finanzielle Umtriebszeit für die Buche bestimmt werden. Als Durchschnitts- oder mittlere Bonitäts- klasse ist die IV. Klasse anzusehen; beständen hierüber jedoch Zweifel, so müßte man die Durchschnittsklasse erst in der bekannten Weise feststellen. Würde sie zwischen zwei Bonitätsklassen zu liegen kommen, so wäre die Rechnung für beide Klassen durchzuführen und das berechnete Mittel beider als Durchschnitt zu wählen. Die Erträge entsprechen der mitgeteilten Geldertragstafel, die Kulturkosten betragen 20K pro 1ha, der Wirtschaftszinsfuß wurde bereits in dem vorigen Abschnitte mit 2°/, festgestellt. Es ist daher: 1 I: WW 90 100 110 120 Jahre Au—c= 1218 1664 2090 2602 2918 3187K drux = 2831 431 614 844 1113 1432, Summe... 1499 2095 2704 3446 4031 4619K Jetztwert — 418 445 444 441 403 365 „ ab co = 20 20 20 20 20 20.22 Br = 398 425 424 421 383 345 K Die finanzielle Umtriebszeit ist ebenfalls bei 80 Jahren gelegen, obwohl die Bodenertragswerte bis zum Jahre 100 nur unwesentlich voneinander verschieden sind. Aus den vorgeführten Beispielen ist zu ersehen, daß die Er- mittlung der finanziellen Umtriebszeit in der von uns angegebenen Weise einen wertvollen Fingerzeig für die Bewirtschaftung bietet und namentlich die untere Grenze der Umtriebszeit angibt, bis zu welcher wir herabgehen können, ohne einen Verlust zu erleiden oder Raubwirtschaft zu treiben, außer es würden lokale Rücksichten auf Absatz etc. ein Hinaufgehen über diese Grenze bedingen. 2. Die Umtriebszeit des durchschnittlichen größten Waldreinertrages. Die Umtriebszeit des größten jährlichen Waldreinertrages fällt in jenes Bestandesalter, in welchem der größte jährliche Waldrein- ertrag pro l1ha erzielt wird. Sie fällt daher auf jenes Alter, in Bestimmung der Umtriebszeit. 225 welchem der Quotient —v, der uns den jähr- lichen Waldreinertrag darstellt, sein Maximum erreicht hat, oder mit anderen Worten gesagt, in welchem er kulminiert. Den jährlichen Waldreinertrag erhält man, wenn von den jähr- lichen Einnahmen einer Betriebsklasse die Ausgaben in Abzug ge- bracht und die Differenz durch die Umtriebszeit—= u dividiert wird. Abgesehen davon, daß die Bestimmung der Umtriebszeit nach dieser Methode nur auf den jährlich nachhaltigen Betrieb anwendbar ist, bietet uns der Waldreinertrag auch keinen Maßstab für die Renta- bilität des Betriebes selbst. Er stellt zwar die Rente des Bodens und des Normalvorratskapitales zusammen dar, allein wir haben bereits gesehen, daß die Verzinsung dieser Kapitalien nur dann zu dem Wirt- schaftszinsfuße stattfindet, wenn die finanzielle Umtriebszeit oder jene des höchsten Bodenertragswertes eingehalten wird. Theoretisch fallt das Maximum des Waldreinertrages genau in jenen Zeitpunkt, in welchem derselbe mit dem laufend jährlichen Waldreinertrage gleich wird. Es besteht hier dasselbe Verhältnis wie zwischen dem laufend jährlichen und dem durchschnittlich jährlichen Holzmassenzuwachs. In analoger Weise, wie das laufende Zuwachsprozent zur Zeit der Kulmination des Durchschnittszuwachses dem Durchschnittszuwachsprozente gleich ist, muß auch das laufende Wertzuwachsprozent dem durchschnittlichen Wertzuwachsprozente gleich sein, und zwar p= nn a — Bestandesalter. Beispiel 100: Das Zuwachsprozent z wurde für die VI. Bonitäts- klasse Fichte ermittelt: 100 a bei 70, Jahren z=2'84/, 1'43°/, 0 ,„ 2—218%, 1'250/, 8%: ,; z=177%, 111°), 10. z==1:15%, 1'00°/, 110: £ ZI TI, 0'999), 129°, z—= 0'500), 0829), Berechnung des durchschnittlichen Waldreinertrages für die VI. Bonitätsklasse Fichte: u= Au—c= 1944 2597 Summe der Durch- 60 70 80 100 110 120 Jahre 3438 4108 4612 5175 5444K forstungen—= 205 295 383 467 545 615 666 „ Summe . 2149 2892 3821 4575 5157 5790 6110 K geteilt durch u 3557 4130 4776 5083 5157 5445 5091 „ ab (v+s) 1480 1480 1480 1480 1480 1480 1480 „ Jährlicher Wald- reinertrag 2077 2650 3296 36'03 36'77 39:65 36'11K Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 15 226 Bestimmung der vorteilhaftesten Holzart. Die Umtriebszeit des größten Waldreinertrages liegt sonach hier bei 110 Jahren. Berechnung des durchschnittlichen Waldreinertrages für die IV. Bonitätsklasse Buche: u= 7 80 90 100 110 120 Jahre An—c= 1218 1664 2090 2602 2918 3187 K Summe der Durch- forstungen—= 176 °242 304 367 417 407, Summe... 1594 1906 2394 2969 3335 3644 K geteilt durch u 19'91 ‚23:82 2660 29:69 30:32 30:37 „ ab (v+s) . 287..4892..73L: 18. Vancale Jährlicher Wald- reinertrag 1254 1645 1923 22:32 22:95 2300 K Für die Buche liegt diese Umtriebszeit bei 120 Jahren, im Gegen- satze zur Fichte, für welche sie mit nur 110 Jahren ermittelt wurde. Wenn die finanzielle Umtriebszeit als die unterste Grenze der Umtriebszeit hingestellt wurde, ist jene des größten durchschnitt- lichen Waldreinertrages als die oberste Grenze anzusehen. Wer nach beiden Richtungen hin vorsichtig sein will, wird das arithmetische Mittel aus beiden als Umtriebszeit wählen, welchem auch die in der Paxis am häufigsten in Anwendung stehende Um- triebszeit entspricht. In intensiver bewirtschafteten Forsten mit gutem Absatze kann man unter allen Umständen der finanziellen Umtriebszeit den Vor- zug einräumen. Die Ermittlung derselben nach dem abgeleiteten Verzinsungsprozente in der bekannt gegebenen Weise verbürgt Resultate, welche ohne Bedenken in der Praxis Anwendung finden können. IV. Bestimmung der vorteilhaftesten Holzart. Sollen zwei oder mehrere Holzarten hinsichtlich ihres wirt- schaftlichen Effektes, beziehungsweise ihrer Rentabilität miteinander verglichen werden, so hat man in der bereits bekannten Weise zu bestimmen, welche von ihnen uns die größte Verzinsung unseres Anlagekapitales gewährt. Wir stellen also den Bodenwert fest und untersuchen, zu welchem Prozente die einzelnen Holzarten den- selben verzinsen. Jene Holzart, welche die größte . Verzinsung liefert, ist am rentabelsten, beziehungsweise sie erzielt den größten wirtschaftlichen Effekt, da dieser in der Verzinsung seinen Aus- druck findet. Zu dem gleichen Resultate gelangt man auch, wenn man mit einem bestimmten Wirtschaftszinsfuße für jede Holzart das Maximum RR" > rg Re a He Bestimmung der vorteilhaftesten Holzart. 2237 des Bodenertragswertes ermittelt und diese Ergebnisse untereinander vergleicht. Jene Holzart, welche bei der ausbedungenen Betriebsweise den größten Bodenertragswert oder die BOOHMUE Bodenrente liefert, ist offenbar die einträglichste. Die Bestimmung nach dem Kerhburorente ist: natur- gemäßer, weil der Boden als Anlagekapital ursprünglich gegeben, hingegen die Verzinsung desselben erst eine Folge der Wirtschaft selbst ist. Beispiel 101: Aus den früheren Beispielen für Fichte und Buche zur Bestimmung der finanziellen Umtriebszeit sehen wir, daß die Fichte bei dem festgestellten Wirtschaftszinsfuße von 2'2°/, ein Bruttobodenwertmaximum von 992K, die Buche hingegen nur ein solches von 425K erzielt. Würden wir den für Fichte mit p=2'2°/, ermittelten Boden- wert von 252K als Grundlage nehmen und die Verzinsung desselben bei der Buche unter sonst gleichen Verhältnissen ermitteln und zwar, wenn wir wie bei der Fichte v=1480K, e=20K und u=80 Jahre nehmen, so ist . As—c _1664K dr= 470, br + dr=2550K B+20v+c_ 252+296420 _568K IR brid 255 255K 20v 296K _ 1. br+dr 255K i: 0°9%/,, x= 080 » drx— 3'76K br = 2080 „ drx + br=2456K 568K San ° 296K IE T ae pP —_—— 0.85%) ,. Daraus ersehen wir, daß die Buche diesen Bodenwert nur mit 0'85°/, verzinst und daher die Fichte einträglicher sein muß, weil sie einerseits eine größere Verzinsung bei gleich angenommenem Boden- werte liefert, anderseits aber bei gleich gewähltem Zinsfuße einen größeren Bodenertragswert gewährt. 15* 23238 Bestimmung: der vorteilhaftesten Betriebsart. V, Bestimmung der vorteilhaftesten Betriebsart, Jene Betriebsart wird unter sonst gleichen Verhältnissen die einträglichste sein, welche die Anlagekapitalien zu dem höchsten ‚Zinssatze verzinst, oder — wenn dieses Verzinsungsprozent gegeben ist — für welche sich bei Unterstellung dieses Prozentes der größte Bodenertragswert berechnet. Im allgemeinen wird der Niederwaldbetrieb als die vorteil- hafteste Betriebsart gelten können, weil er das geringste Betriebs- kapital erfordert und der Zinsfuß bei den kürzeren Zeiträumen auf die Verzinsung einen minderen Einfluß ausübt. Voraussetzung bleibt allerdings die Absatzmöglichkeit des minder- wertigen Materiales zu guten Preisen, was nur in hochkultivierten Gegenden der Fall sein wird und beim Großbetriebe seine Schwierig- keiten haben kann. Ihm am nächsten kommen dürfte sodann der Mittelwald- betrieb, welcher bei einer entsprechenden Auswahl und Verteilung des Oberholzes, namentlich bei guten Bodenverhältnissen, gegenüber dem Niederwalde den Vorzug verdient, da er nicht nur seine Renta- bilität zu übersteigen vermag, sondern der Wirtschaft auch mehr Sicherheit verleiht. Während der Ertrag des Niederwaldes ausschließ- lich von dem lokalen Bedarfe abhängt, also auch die Preise nur lokal gebildet werden, liefert das Oberholz Weltmarktwaren, deren Preis von dem Weltmarkte abhängig ist und daher weniger von den lokalen Schwankungen des Bedarfes beeinflußt wird. Herrscht dagegen das Oberholz vor, so wird bei langen Zeiträumen die Verzinsung hinter jener des Niederwaldes zurück- bleiben, ebenso wie die des Hochwaldbetriebes bei langen Umtriebs- zeiten hinter jener des Mittelwaldes zurücksteht. Die Ermittlung der vorteilhaftesten Betriebsart bietet sonach rechnungsmäßig keine besonderen Schwierigkeiten, viel schwieriger wird jedoch die Beurteilung der waldbaulichen Momente sein, namentlich hinsichtlich der zu gewärtigenden Erträge. Beispiel 102: Es soll festgestellt werden, welche der Betriebsarten: Eichen- niederwald, Eichenmittelwald oder Eichenhochwald sich am rentabel- sten erweist. 1. Der Eichenniedarwala liefert bei einer Umlaufszeit von 20 Jahren pro 1ha einen Abtriebsertrag von 600K; die Kosten für Komplettierungen können bei dem Vergleiche des Niederwaldes mit dem Mittelwalde unberücksichtigt bleiben, weil sie voneinander nicht besonders verschieden sind. Au=600K. $ Jetztwert=600 X er —1'240 X 600K =744K Bodenbruttowert. 1:032° — 1 ‚Bestimmung der vorteilhaftesten Betriebsart. 229 2. Bei dem Mittelwaldbetriebe ist festzustellen: a) Die Schirmfläche der mittleren Oberholzstämme in den ein- zelnen Altersstufen; b) die durchschnittliche Ertragsschmälerung des Unterholzes infolge der Überschirmung und c) der durchschnittliche Wert der mittleren Oberholzstämme in den verschiedenen Altersstufen. In dem konkreten Falle wurde für die Eiche die Schirmfläche der Oberholzbäume ermittelt im 20. 40. 60. 80. 100. 120. Jahre mit 5 15 32 58 90 130 m? Die Ertragsschmälerung des Unterholzes innerhalb der Schirm- fläche mit 0'2 des sonstigen Ertrages ohne Oberholz und der Wert der Oberständer im 20. 40. 60. 80. 100. 120. Jahre mt —4 3— T— : 17 — 33 50’—K Als Oberholz wurden übergehalten in der II. Klasse 100 Stück 2 BR 50: Ivo 17 3, Nr 10: 7% Summe . . . 185 Stück Die erste Klasse steckt noch im Unterholze und kommt deshalb nicht in Betracht. Zur Nutzung gelangen im 40. Jahre 50 Stück& 3K=150K 5 25:2, 47,10, 9 1 100. I1037.2753 2-33 „2330 , Summe. . .100 Stück =910K Diesen Nutzungen entsprechen nach Formel X, Seite 87, Boden- bruttowerte von: B, 9 = a —=150K X 03066 = 46'—K 175K B, 9 = 71.050 175 ; X 01697 =: 2970 , 255K B. 9 = 7.030 — 255 „ X 0.0940 23:97 „ 330K Ba10 = 05:0 — 330 , X 0.0520— 1716 , Summe = 116'83 K 1 4) — 11683K X 224— 2617 K. 230 Bestimmung. der vorteilhaftesten Betriebsart. Wenn nun der Mittelwaldbetrieb gegenüber dem Niederwald- betriebe ein gewinnbringender sein soll, muß der Bodenbruttowert aus der Nutzung der Oberständer zumindest den Ausfall an Boden- wert des Unterholzes infolge der Ertragsschmälerung decken. Diese Ertragsschmälerung besteht einerseits in dem Ausfalle der ersten Oberholzklasse, anderseits in der Zuwachsschmälerung des Unter- holzes infolge der Beschirmung. Die Ertragsschmälerung durch die stehen bleibenden Ober- ständer ist 185 Stück a 040K=74K. Die a ri. ist in der Mitte der Umlaufszeit ‘ in der II. Klasse 100 X 10 m? = 1000 m? 1... 50x23 „ =1150m? V. „.B5XsS „=1125m Non 10x74 „= 740m? Summe. . . =4015 m?=0'4015 ha. Die Ertragsschmälerung ist 0'4015 X 600K x 02 = 4818K hiezu den Wert der I. Klasse Oberständer = 74— „ Summe. . .12218K. Bodenbruttowert B:=12218KX 0 7 —=12218K X 124—= = 151'50K gegenüber 2617 K. Ein Mittelwaldbetrieb mit einer derartigen Verteilung der Ober- holzklassen würde demnach, abgesehen von sonstigen Vorteilen, welche der Mittelwald gegenüber dem Niederwalde besitzt, dem reinen Niederwalde entschieden vorzuziehen sein. Bei einer entsprechenden Verteilung der Oberständer kann aber in dem gegebenen Beispiele der Mittelwaldbetrieb noch vorteilhafter gestaltet werden. Wenn wir uns die finanzielle Umtriebszeit für die einzelnen Oberholzklassen ermitteln, finden wir, daß sie bei 100 Jahren gelegen ist, weil hier der Bodenbruttowert sein Maximum erreicht. Es ist: ao rt At » inder I.Klasse bei 20 Jahren der Wert 040 Kx 05537 X 224=0'50K 11. 40 »„..3— „xX.0'3066%x 224=206 „ m. 72600 50 5. T2,.X 01097 X204 Ve 17) X.00940 X 2R v0 ,810 5.5033 ,X0050X OL a 1 ee 11 BE 21 E07 197:7:5°@577 WERE 17 Der Bodenbruttowert aus dem Unterholzertrage der Schirm- flächen ist Au X 08 X F— Laßreitel (0'40) ve 103% 1 Bestimmung der vorteilhaftesten Betriebsart. 231 in der II. Klasse = (00015 X 480 — 0:40) 124 —= 040 K II. „= (00032 x 480 — 040) 124=1140 „ IV. ,„ = (00058 X 480 — 040)1'24=2'95 „ V. „= (0'0090 X 480 — 040) 124 —456 „ »„ = (0'0130 X 480 — 040) 124 = 17'24 „ zusammen für Ober- und Unterholz B- für die II. Klasse 2:06 +0'40= 246K EEE 266 +140 = 406 „ EU... 358429 = 653 , ee 3834 -486— 870, VL---, 322 4 724—= 1046 „ Beim bloßen Niederwalde berechnet sieh für die Schirmflächen ein Bodenbruttowert AnXF Br = 1 B, für die II. Klasse — (00015 X 600)124—=1'"11K IL. „= (00032 X 600)124—= 2:38 „ IV. „ =(00058 X 600)1,24—=431 „ V. ,„... =(0:0090 X 600) 1:24— 670 „ VL „= (00130 X 600) 1:24—=967 , Wir sehen daher, daß in den Oberholzklassen der Bodenwert- verlust des Unterholzes reichlich durch den Qualitätszuwachs auf- gewogen wird; daß ferner in den älteren Klassen eine immer größer werdende Annäherung stattfindet, bis endlich der Bodenwertverlust des Unterholzes den Bodenwertgewinn aus dem Oberholze über- schreitet. Als obere Grenze für das Alter des Oberholzes gilt jener Zeitpunkt, in welchem der Bodenwertgewinn aus dem Oberholze hinter dem Bodenwertverluste des Unterholzes zurückbleibt. Die Feststellung der Anzahl der Oberständer in den einzelnen Oberholzklassen ergibt sich am zweckmäßigsten aus dem Verhält- nisse der Schirmfläche der einzelnen Überständer zur Gesamt- schirmfläche. Soll die Gesamtschirmfläche z. B. 05 pro 1ha betragen, so entfällt beispielsweise bei drei Oberholzklassen auf eine derselben eine Schirmfläche von 05000 ha :3 —= 1666 m?. Da die mittlere Schirm- fläche der II. Klasse mit 10m?, der III. Klasse mit 23m?, der IV. Klasse mit 45 m? berechnet wurde, beträgt die. Anzahl der Oberständer für die II. Klasse 7 =166 Stück 1666 ; III. s 3” ii IV R ie Br: | 45 Zusammen 275 Stück 232 Bestimmung: der vorteilhaftesten Betriebsart. Es gelangen zur Nutzung bei 40 Jahren 94 Stück 3K = 282K BU 205 3D. ur Te, 3 37... Aal T:, ei BR Summe. . .166 Stück 1156 K Der Bodenbruttowert für das Oberholz ist daher 282 K X 0'3066 X 2:24 = 193°67 K 245 „ X 01697 X 224= 9314 „ 629 „ X 00940. X 224 132.42 , B:; = 41923 K Die Beschirmungsfläche beträgt in der Mitte der Umlaufszeit _ in der II. Klasse 166 Stück & 10 m?= 1666 m? II. 2 12, &23m?= 1656m? IV; A 37 „ &ı45m?= 1665 m? Zusammen . . . 0'4987 ha daher Ertragsschmälerung 0:4987 X 600K X 02 = 5984K Wert der Laßreitel=166 x 04K= 6640 „ Summe. . .126'24K Bodenbruttowert = 126'24K X 1'24 = 15654 K gegenüber dem Bodenbruttogewinn aus den Oberständern pro 41923K, woraus un- zweifelhaft hervorgeht, daß ein derartiger Mittelwald den Nieder- wald an Rentabilität bedeutend überragt. Anderseits können wir aber daraus ersehen, bis zu welchem Grade die Ertragsschmälerung des Unterholzes infolge der Be- schirmung durch die Oberständer reichen darf, wenn der Mittel- wald noch denselben Gewinn liefern soll wie der Niederwald. Der Bodenbruttowert des Oberholzes beträgt 41923K, die Er- tragsschmälerung des Unterholzes könnte daher sein: 41923 K ar . 338°-—K hievon ab den Wert der Oberständer. . . 6640 „ i verbleibt Diff... . . 27160K als Ertragsschmälerung infolge der Beschirmung, oder 090 vom Ertrage des Unterholzes pro 300K hinsichtlich der beschirmten Fläche oder 0'45 vom Gesamtertrage des Unterholzes. Nach dem Vorausgeschickten halten wir es für die richtige Beurteilung des Mittelwaldbetriebes als unerläßlichh daß genaue Erhebungen sowohl über die Schirmfläche des Oberholzes in den einzelnen Altersstufen, als auch über den Ertragsverlust infolge der Überschirmung gepflogen werden, weil sodann, wie eben gezeigt Bestimmung der vorteilhaftesten Betriebsart. 233 worden ist, die richtige Verteilung des Oberholzes rechnungsmäßig leicht festgestellt werden kann. 3. Der Eichenhochwaldbetrieb verspricht nach Maßgabe der lokalen Zuwachs- und Preisverhältnisse folgende Erträge: im 20. 30. 40. 50. 60. 70. 80. 90. 100. 110.Jahre Durchforstungs- erträge von 42 78 105 142 160 153 144 134 110 88 K im 60. 70. 80. 90. 100. 110. 120. Jahre Abtriebserträge von 2263 3045 4082 5117 6177 7258 8280 K Die Kulturkosten betragen pro l1ha 100K. % nt > dr ux drux 20 a —2-10K 0-20, 210KX 2781— 5840 K 0 — 262, 470, X 3864— 18160 , 01 284 »...788,%X 5217 392, on 266 101, X 9 70, DR 218 ‚ 1282 ,X 91:4 1172, | 01 1:80 , 15:00 „ X 119.90 — 1798-— „ 90 a 149, 1680 „ X 15676 — 2633 —- „ 100. 2 ri, 18:29 „X 20470 — 3744 — „ 110 ir — 080 , 1930 „ X 26717 —5156— „ 120 2019 „X 34884 — 7043 — „ u= 60 70 8 90 100 110 120 Jahre Au— e=2163 2945 3982 5017 6077 7158 8180K drux—= 705 1172 1798 2633 3744 5156 7043 „ Summe. . . 2868 4117 5780 7650 9821 12'314 15'223 K Jetztwert 585 595 599 575 540 496 450, ab ce 100 100 100 100 100 100 100, Bodenbruttowerte B.—= 485 493 499 475 440 39 350K Baal 103”—1 234 Bestimmung der vorteilhaftesten Kulturart. Der Hochwaldbetrieb würde sonach gegenüber den beiden anderen Betrieben die geringste Rentabilität gewähren, weil sich für ihn der geringste Bodenertragswert berechnet. Würden wir für u=380 Jahre den Bodenwert des Niederwaldes von 744K unter- stellen, so ergebe sich beim Hochwaldbetriebe nur eine Verzinsung von 2'54°/, gegenüber 3°/, beim Niederwaldbetriebe. As rt .3982K __ . = =4977K dr=15— „ br + dr=6477K Es ist br B+e _ 744-100 br+dr 6477 —=130. Den Quotienten 130 bei B auf dem Diagramm vertikal auf- getragen und mit A verbunden, gibt beim Schnittpunkte der Kurve u=380 Jahre, das Näherungsprozent 2°3. x ist für dieses Prozent bei Durchforstungskurve u—a=60 130 X 09=1!117 drx=2052KxX117=24—K dr = 7, br + drx=7377K 844K ak 10 daher p=2'54|,. VI. Bestimmung der vorteilhaftesten Kulturart. Jene Kulturart wird sich als die vorteilhafteste erweisen, welche uns die größte Bodenrente gewährt. Beispiel 103: Eine Waldwiese liefert aus dem Verkaufe des Grases jährlich einen Reinertrag von 15K pro 1ha; die Aufforstung mit Fichte würde pro 1 ha einen Kostenaufwand von 80K erfordern, wogegen die Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Pflege und Steuern als gleich- bleibend unberücksichtigt gelassen werden können. Nach Maßgabe der Nachbarbestände sind die Erträge der VI. Bonitätsklasse zu erwarten; p=3°/o- a FIN ER Bar Bestimmung der vorteilhaftesten Kulturart. 235 Das Maximum des Bodenwertes berechnet sich: u= 60 70 80 99 . 100 Jahre Au—c= 1934 2587 3428 4098 4602 K drux —= 357 603 932 1367 1940 „ Summe... 2291 3190 4360 5465 6542 K Jetztwert = 467 459 , 451 411 358 „ ab ce 80 80 80 80 80 „ Bodenbruttowert = 387 379 371 331 275K und die Bodenrente—=387 KxX 003 —=11'61K gegenüber 15K bei der Bewirtschaftung als Wiese. Die Aufforstung würde sich demnach nicht rentieren, abgesehen davon, daß solche Waldwiesen auch noch manche andere Vorteile für den Wald, wie die Bildung von sturmfesten Waldmänteln ete. zur Folge haben können. Beispiel 104: Es soll festgestellt werden, ob sich die Umwandlung eines Fichtenhochwaldes der VI. Bonitätsklasse in Acker vorteilhaft er- weisen würde, wenn die Rodungskosten pro 1ha 300K betragen und ein jährlicher Ertrag von 18K aus dem Acker zu erwarten steht; p-= 3% Die Bodenrente des Waldes wurde im vorhergehenden Beispiele mit 11'651 K ermittelt. Bei der Bewirtschaftung als Acker kommen von dem jährlichen Ertrage die Zinsen des für die Rodung auf- gewendeten Kapitales pro 300 K X 003=9K in Abzug; es verbleibt somit nur ein Reinertrag von 18—9=9K gegenüber dem Wald- ertrage von 11'61K, weshalb die Umwandlung in Ackerland sich nicht als vorteilhaft erweisen würde. Es ist auch jene Kulturart nutzbringender, welche bei ge- gebenem Bodenwerte die größte Verzinsung gewährt. Beispiel 105: Es sei ein an das Waldland angrenzender Acker um den Betrag von 400K pro 1ha angekauft worden, welcher durch Verpachtung jährlich einen Ertrag von 12K liefert; im Falle der Aufforstung würde nach Maßgabe der Nachbarbestände der Ertrag der V.Bonitäts- klasse Fichte bei SOK Aufforstungskosten zu gewärtigen sein. a) Bestimmung des Verzinsungsprozentes für die Benutzung als Acker 1009 _ 100.12 anRstT Treue) => 3%. b) Bestimmung des Verzinsungsprozentes für die Bewirt- schaftung als Wald, u=80 Jahre. 236 An- und Verkauf kleiner Waldteile. _Au—e EL 4602K — 80K _ „659 K u 80 ür=7361, br dr=7013K br B+c-+20v __400-+80 . 480K _ Dride 080: Te p=324) weil die erste Durchforstung schon im 20. Jahre erfolgt. drx=1361 K x 169 = 23—K br = 5652 „ drx-+ br=7952K 480K TEE eu p=3'38%/, rund 3'4%),. Die Aufforstung wäre demnach auch finanziell gerechtfertigt. VII. An- und Verkauf oder Tauseh von kleineren Waldteilen. Wenn es sich um den An- oder Verkauf von kleineren Wald- teilen oder kleinen isoliert gelegenen Waldparzellen handelt, wird stets eine getrennte Ermittlung des Boden- und Bestandeswertes vorgenommen werden müssen, weil bei solchen Besitzänderungen die Voraussetzung für eine weitere Beibehaltung der bisherigen Betriebsart nicht vorhanden ist. Bei der Feststellung des Bodenwertes wird in erster Linie zu erwägen sein, ob dem Boden eine Eignung zu anderen Zwecken, wie als Bauplatz, als Gewinnungsort für Baumaterialien oder Fossilien etc. zukommt, und es muß dann in jedem derartigen Falle der Wert des Bodens nach dieser besonderen Eignung für einen solchen Zweck auch besonders bemessen werden. Ist jedoch eine solche Voraussetzung nicht vorhanden, so wird man den wirtschaftlichen Bodenwert, d. i. den Bodenertragswert feststellen, welcher uns den Minimalpreis angibt, zu welchem der Verkäufer den Boden ohne Verlust abgeben kann. An- und Verkauf kleiner Waldteile. 237 Als Bodenertragswert ist selbstverständlich das sich ergebende Maximum desselben bei Unterstellung des landesüblichen Waldzins- fußes von p=3P°/, anzunehmen. Die Kosten für Verwaltung und Schutz bleiben dabei außer Anschlag, weil so kleine Besitzänderungen eine Änderung. des bis- herigen Standes nicht verursachen; denn bei einem Verkaufe bleiben sie unverändert weiterhin aufrecht, ebenso wie sie bei einem Zukaufe eine Erhöhung nicht erfahren. Würden wir aber diese Kosten in Anschlag bringen wollen, so müßte bei der Ermittlung des Bodenertragswertes nicht der Wald- zinsfuß von 3°/, sondern der abgeleitete Wirtschafts- oder Rentabili- tätszinsfuß unterstellt werden. Da jedoch beide Wege zu den gleichen Ergebnissen führen, geben wir der Ermittlung des Bodenertragswertes mittels des landes- üblichen Zinsfußes von p=3P°/, der größeren Einfachheit wegen den Vorzug. Es ist demach: AD I9 PT DUO pP ( S ) ee 101 00p "° oder nach unserer vereinfachten Formel, wenn wir D, D, Fo a Ta . . eier ee . et S ) B— 10p"—1 00p'® Für u ist ein der finanziellen Hiebreife der Bestände mög- lichst nahe gelegenes Alter zu unterstellen, daher für die Nadelhölzer etwa 70 Jahre, für die Laubhölzer etwa 80 Jahre. \ ar B70 = (Au — e + drux) 01446 En 3 + e). Die Werte für ux sind für u=70 Jahre, wenn die erste Durch- forstung im 10: 15.: 20: 25.80: :.325.:,40. 45. 50. :Jahre erfolgt, 81:62 8841 9142 92:26 9177 9037 8855 8617 83:51. EN Me. Ba=(As—e-F-druz) 01037 ( nt e) Die Werte für u = 80 Jahre sind, wenn die erste Durchforstung im 10. 15. 20. 25. 30. Jahre erfolgt, 10856 -:116°72: 11984 12032 119 — 238 An- und Verkauf kleiner Waldteile. 35. 40. 45. 50. Jahre erfolgt, 11656 11352 110— 10616 Die Formel für den Bestandeswert ist sodann HK2ö=(B+S+0)(l0p"—1)+c—D,10p" für die älteren Bestände, wenn schon mehrere Durchforstungserträge eingegangen sind. Nach unserem vereinfachten Verfahren geht die Formel über in HR en a i Op! — oder wenn wir 1 EUR mit B,. bezeichnen, 10p"—1 HKn=B,(l10p® —1)+e—drmx. Hinsichtlich des Alters sind alle jene Bestände, welche unter dem Alter von u=70 oder 80 Jahren (je nachdem das eine oder andere Alter für die Ermittlung des Bodenwertes benützt worden ist) gelegen sind, nach dem Kosten- und Erwartungswerte, alle jene Bestände aber, welche dieses Alter bereits überschritten haben, nach dem wirklichen Verkehrswerte auf Grund vorgenommener Massen- erhebungen zu ermitteln, kurz es ist stets der größere Wert von beiden in Anrechnung zu bringen. Bei allen Betriebsarten mit natürlicher Verjüngung durch Samen oder Ausschlag treten die Kosten der Verjüngung gegenüber den übrigen Kosten in den Hintergrund und können deshalb bei den Wertsermittlungen unberücksichtigt bleiben. Ein gleiches Verhältnis besteht auch bezüglich der Durchforstungserträge bei extensiven Wirtschaftsbetrieben oder solchen mit niedriger Umtriebszeit. Zu diesen Arten von Wäldern rechnen wir: Die Gebirgswälder, Niederwälder, die Gemeinschaftswälder, endlich die Wälder des Kleinwaldbesitzes. Bei der Bewertung solcher Wälder vereinfacht sich die Formel des Bodenertragswertes auf: Aa S ’ Be=79pı 1 "00p jene des Bestandeswertes auf: up —1 10p° — 1 HK„=%A, Als Zinsfuß ist 3°%/,, als Umtriebszeit jene des Bodenwertmaxi- mum, also bei Hochwäldern etwa 70 bis 80 Jahre zu nehmen. An- und Verkauf kleiner Waldteile. 239 Da aber in der Praxis diese Umtriebszeit nur selten eingehalten wird und daher Erfahrungsdaten über die Abtriebserträge selten vorliegen, machen wir die Formel des Bodenertragswertes von der finanziellen Umtriebszeit dadurch unabhängig, daß wir den Zins- fuß mit zunehmender Umtriebszeit sinken lassen. In Übereinstimmung mit der Praxis gehen wir bei einer ljährigen Umlaufszeit, welche in der Landwirtschaft eingehalten wird, von dem daselbst üblichen Zinsfuße von 4°/, aus und lassen ihn bei einer Umtriebszeit von 30 Jahren auf 3:/;%/,, bei 70 Jahren auf 3°%/,, bei 100 Jahren auf 21/s%/, herabsinken. Die Faktoren a N und a re für diese Zinsfüße 10p"—1 10p! —1 und die verschiedenen Altersstufen gerechnet, setzen uns in die Lage, das Diagramm III zu konstruieren, welches gestattet, die Boden- und Bestandeswerte für sämtliche Bestandesalter und Um- triebszeiten in einfachster: Weise zu bestimmen. Beispiel 106: Es seien der Bodenwert und die Bestandeswerte für eine Umtriebszeit von 80 Jahren zu ermitteln, wenn der Abtriebs- ertrag Au —=3000K und die Steuern s=30K betragen. Zu diesem Zwecke errichtet man bei der Ablesung 3000 auf der Horizontalen eine Senkrechte, bis die schiefe Linie u—=80 Jahre getroffen wird. Von diesem Schnittpunkte eine Horizontale gezogen, gibt uns auf der rechten oder linken Seite die Ablesung. . . 360K für den Bodenwert. Hievon das Steuerkapital abgezogen 30s—= ...... 9%, Bodenwert. . . 270K Durch die Schnittpunkte der Horizontalen mit den schiefen Linien der Bestandesalter erhalten wir sämtliche Bestandeswerte durch Projektion dieser Schnittpunkte auf die unterste Horizontale, wo sie abgelesen werden können. Wenn die Schnittpunkte in jüngeren Altersklassen undeutlich werden, liest man sie auf den entgegengesetzt laufenden Linien ab. Für das frühere Beispiel sind die Bestandeswerte bei 10 Jahren = 163 K ra EB Ber NE ,678, ea 2, eng: 280.2, 327600, 1: ER RT E80. 3000 Ein Vergleich mit richtig gerechneten Boden- und Bestandes- werten zeigt, daß dieses Diagramm auch in jenen Fällen, wo Kultur- kosten und Durchforstungserträge in Betracht kommen, Näherungs- werte liefert, welche mit den Ergebnissen nahezu voll übereinstimmen, ' weil sich bei der Bodenwertsermittlung die Durchforstungserträge mit den Kulturkosten aufheben, wie folgende Gegenüberstellung zeigt: 240 An- und Verkauf kleiner Waldteile. Für Kiefer III. Bonitätsklasse nach Baur gibt die richtige Rechnung, mit 21/,%/, durchgeführt, folgende Bodenwerte: u= 40 50 60 70 80 .90 100 110 120 Jahre 102 . 235 . 305: :3838.:.238 : 236 . 188.131 70.2 das Diagramm: 214 296 315 360 361 348 315 313 338, Die Werte nach dem Diagramme halten sich somit von 50 bis 120 Jahren auf nahezu gleicher Höhe. Bei der Ermittlung der Bestandeswerte sind jedoch die Kultur- kosten solange in Anschlag zu bringen, als Durchforstungserträge noch nicht eingehen, also etwa bis zum 30. Jahre. Von da ab können diese Kosten mit Rücksicht auf die Ver- nachlässigung der bereits eingegangenen Durchforstungserträge außer Anschlag bleiben. Beispiel 107: Eine von einem Wirtschaftskörper abseits liegende Waldparzelle, bestehend aus einem 45jährigen Fichtenbestande der VI. Bonitäts- klasse, soll an einen zweiten Waldbesitzer zur Arrondierung seines Besitzes verkauft werden, wenn im 30. Jahre ein Durchforstungsertrag von 48K a : BER ya DO. 3. 8 £ 00 n 60. n ” n n 90 ” und im 70. Jahre ein Abtriebsertrag von 2667 K zu erwarten steht, ferner die Kulturkosten 80K, die Kosten für Steuern 4K betragen. Wie groß ist deren Wert pro 1ha? 1. Ermittlung des Bodenertragswertes nach der Formel > Au—e+D.10pP +... ( s ) Bro reg 10p°—1 ER 00 p _ C u.-0=- BIT -0-:, I 2587 K D,.1'030 —48K X 3262 — 156K | D,.1'03° —67 , X 2427 —163 „ D..1'032° — 90 „ X 1806 — 162 „ D..1'032° — 90 „ X 1344—121 „ WR ne 602, Summe . 5189 K 3189 K X 090 ——3189K X 0M46=. . . 461, S banste=133 +80... 218, B=....:.248&K ER ). 3 E - ‚ An- und Verkauf kleiner Waldteile. 241 Aus dem Diagramme bei 2587K und 70 Jahren B-=478K ab 213 „ B=265K 2. Ermittlung des Bestandeswertes HK; =(B+S- ce) (10p®—1)+c—D,10p! 461 K x 2781 = 1282 K ce= 80, ir > N Re eh aaa ach 1362 K Hievon ab D,103% —48K X 1558— 75K D, 1035 —=67 , X1159— 78, SOmmB E22 ee 153, Bestandeswert . . . . ... Diff.. . . 1209K Bodenwart +7 IE TER TEEN 248, Gesamtwert. . . 1457K Nach unserem Verfahren ist a s ) Br 10p!—1 00pr° EBERLE EUER Dee. 2587K BURN ODER N IB EEE IE BEE EN BE ar RE 603 „ Summe. . . 3190K EREWORE SE 3 ER SE ABER EHER BRIFTE 461 „ - Ss > ab 0.03 _- BEHUSELNETTTEH EHEL ON T 213 r BOBSRWOrD Saat isn Diff.,... .:248K Bestandeswert — B; (1'0325° — 1) + ce — drmx N a te Rare a er 1282 K a te a 80, Summe. . .1362K ER N Re A 153, t Bestandeswert . . . .... Diff... . . 1209K DageMwart 1 AR RE 248 5; Gesamtwert. . . 1457K nach dem Diagramme Hs =1310K B =: 266, Gesamtwert=1575K Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 16 342 An- und Verkauf kleiner Waldteile. Wenn diese Parzelle mit einem 26jährigen Bestande bestockt wäre, ergäbe sich ein Bestandeswert von HKa =B, (1032: — 1) +ce=461 KxX 1156-80 K= ... . 613K nach dem Diagramme Hy, —=565 +80 = 645 K; wäre der Bestand hingegen 53 Jahre alt, so ergäbe sich ein Bestandes- wert von HK, =B:. (1035 — 1) +0c=461K X 379 +80 K= ... .1827K hievon ab: drmx Ä dr bei m—=50 Jahre = 507, x bei b=50 Jahre = 1'075 m—53, daher drmx=507KX 1075 X 53 = 289K HR3=1827—289 =...) 2.3 on ne .. „1538K nach dem Diagramme H,;=1710K Sollte jedoch der Bestandeswert der eigenen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten für eine bestimmte Um- triebszeit ermittelt werden, so müssen wir aus dem Bodenwerte erst das Wirtschaftsprozent ableiten, wie es im nachfolgenden Beispiele der Fall ist. Beispiel 108: Es soll der Bestandeswert pro l1ha eines Ö3jährigen Fichten- bestandes der IV. Bonitätsklasse ermittelt werden, wenn die Kosten für die Steuern 4K, jene für Schutz und Verwaltung 6K und die Kulturkosten pro l1ha SOK betragen, der Bodenwert nach Maßgabe des Verkehrswertes oder im Vergleichswege mit den landwirtschaft- lichen Grundstücken mit 250K pro l1ha festgestellt worden ist und die Umtriebszeit 100 Jahre beträgt. Die sonstigen Erträge entsprechen dem vorhergehenden Beispiele. In diesem Falle müssen wir vorerst mittels des Diagrammes das Verzinsungs- oder Wirtschaftsprozent in der bereits bekannten Weise feststellen, und zwar: Au—c _ 4682 — 80 br= = =4602K dr= 974, br—+dr=5576K B+e+20(+s) _230-+80+200 _ 530K | 5 br + dr 55:76 B576K N 20(v+s) _ 200K _ br+dr BbT6K Näherungswert p = 208%, a Be a RIEDEL. An- und Verkauf kleiner Waldteile. 243 x bei u—a Jahren (100 — 30) = 1'30 IX = I74X130. . --. 2. . 1286K en 0 4602 „ br+-dr= 5883 K 550K ET 200K 5 FT p=214 rund 2'1°/,. Zur Probe mit diesem Zinsfuße den Bodenwert gerechnet, gibt: — Au—ec-+ drux v+s ) Bo om (00m r° Ta Eh 10): v Ent. 1 5 SER TEREIPE ER SEE ae ae er 4602 K BE ITAEX 18,0 ns DT EEE 1282 „ Summe. . .5884K B=584KX013l=........- 842 „ v+s Di 10 ab ga] + ° = #76 730 — ee Re 556 „ Bodenertragswert Diff... . . 286K gegenüber 250K, daher eine Differenz von 36K, welche daher rührt, daß wir das ermittelte Prozent von 214 auf 2'1°/, abgerundet haben. Für die Zwecke der Praxis ist diese Differenz jedenfalls belanglos um so _ mehr, als die Forderung, daß mit Hundertstel Prozent ge- rechnet werden soll, kaum gestellt werden dürfte. Bei Unterstellung dieses Zinsfußes von 2'1°/, ist nun der Be- standeswert: HK„—B,(lOpe—1)+c—demx. | B. (10223 — 1) +80 =842K X 2168 +80 K= ....... 1825 K drmz=507KX53X0857 = ........3%7, Bestandeswert Diff.. . . 1568K gegenüber 1538K, wenn wir u=70 Jahre und p=3°/, nehmen. Würden wir eine Umtriebszeit von 80 Jahren wählen, so ergäbe sich ein Wirtschaftsprozent von p = 2'4/,. Der Bodenertragswert ist sodann: ER = 5 RR Dr 0 ei » - 3428 K BEE BE ee ER 207. Summe ‚4195 K BuAä95KE X OA an. een 740 „ 10 bag + 80 = DE 496 „ Bodenwert. . . 244K 944 An- und Verkauf kleiner Waldteile. 8 5 ee a ag & Berechnung des Bodenwertes | &n -„ Oo . =] 1 | © 8 & mo a 3 = ö F u B E 42 # ander are. © a 78=] 3 er] Sm In, I i Sl... o || 38 o A ER »3 »/e e o gl & :® ‚2 rs 3 52 Re) =) a2 Ba |o fe) Be SI 1 le| 5 = | wa e |24| 9% 8 ea || Br sa Se | | @ = || ledl 88 Bm a2 r art a5 FE: BE || Sm || 8 5.8 8 Hs aa pP -= 8 JE nee erne- 5 u a a er eu Ka ca | ° « 43 Br £ ı| 2 3 a|6| e 7 8 9 10 1 2.9 ha |Jahre x |a| ® |e| x |n| ® || ® |b| ® |e Beispiel: Blöß 1 ia) 080] — | mu 20 |58|| 348 |—| 327 |a2|| 261/94 weide 2 1b, 4'00|| 30 v |Io6|| 0:8) 1750 |64 | 2334 |78|| 20 158) 128 |16| 107 58 | 430 32 3 |1e|| 2'50|| 15 v os) 10 |2339 |40| 2926 |—|| 20 158 160 |60| 140 02|| 350 105 4 |1d|| 3°00|| 75 v |o-8|| 1:0 2339 |40| 2926 |—| 20 |58|] 160 |60 140 |02| 420 5 |1e|| 2-00|| 45 || IV 1o'8|| 1:0 || 3264 |40|| 4086 |80 20 |581 222 |32) 201 |74]| 403 6 12501 — I — I—1—I — 1-1 — 1-1 — |—1 — ||| — |]1868 Hiezu: 1. Der Kapitalswert der Erträgnisse aus den Nebennutzungen und Nebenwirtschaften (jährlich 9K zu 3°/,) 2. Der Jagdwert (Anteil vom Jagdpachtschilling jährlich 60h zu 8°/,) Hievon ab: 1. Der Kapitalswert der Holzservitut (jährlich 2K 40h zu 3%) Sr 2. Der Kapitalswert der Weideservitut (jährlich 4K zu 3%),)) - - Anmerkung: Der Kapitalswert der jährlichen Steuern und Umlagen = 7K 60h (bei größeren Komplexen auch die Verwaltun 7K 60h zu 3°/, kapitalisiert = 253 K 32 h oder pro i1ha = 20K 58h wurde: bereits bei der Wertsberechnung der einzelnen Abteilungen in Rechnung genommen. PL we Be SE Se 2 TS ee Ze DEE | ELF a Sa Yralı, Be en Dt DE na le ik) Pe ee ee 54T 300 — K i ... 20 — DJ Zusammen. . . 320— K . 134— „ Zusammen, . - 214 — „ Rest. .:.: 106 = gs-, Schutz- und Kulturauslagen). E 4 An- und Verkauf kleiner Waldteile, 245 _ De BE Ne ae N a A a me a RT en " n ! ER u. 6 a EN ale Un nu Ludan ll ain a 0 7 Dual Zu) un 2 1 Lt ae in Sa En Berechnung des Bestandeswertes ‚Waldwert r - Bestandeswert IE 2a = | S = a 5 FB 8 je T 5 = sQ | a Als - = 5 =, 3 2ia7 u n & d+ Anmerkung pl <> 8 23 A Sn die er je SE s E S + o Fe) u a4 ) u er 8 13 14 15 16 17 18 Eid) K [nl ® | KK In © TRrl| & | —_— Il — I|—-|l — |—-| — I—| 261 |94|| 261 |94|| Kurrentw. eines Joch. Hutweide = 200 K; 220 |98 | 112 |—|| 108 |98|| 435 192| 216 |56|| 866 |24, daher proiha=348K. 295 1281| 147 1581| 147 |70|| 369 |25|| 287 |72|| 719 |30 1117 |32 83 |90|| 1033 |42 || 3100 | 26 | 1173 |44|| 3520 | 32 642 34 || 178 |58|| 463 I|76 1 927 |52|| 665 |50|| 1331 | — — || — |-—|| 4832 |951 — |-—.|\ 6698 |80 Hiezu; 7: 106 | — Reiner Waldwert.. . . | 6804 80 a Erläuterungen: v==die jährlichen Verwaltungskosten, Kultur- und Steuerauslagen. u = Umtriebszeit — 100.Jahre, da dieser Zeitraum zur Erzeugung der für den Bedarf nötigen Starkhölzer hinreichend ist, N m = gegenwärtiges Bestandesalter. Au >% 1 : ( 1 ) h j ; 10p_1 Au rm _-T (om-1ı Faktor für die Periodenrente. Aut‘ ri) 1 k ( fe ) 10 pı—m Au 10pum’ (10 pı—m Vorwertsfaktor. B Y) (1:0 pu—ın» 1 EINE = (B+N Open 1) (1:0 pu—m — 1) ist der 10 pum 10 pu—m’ um 1 verminderte Nachwertsfaktor = Zinsfaktor. 1 onen — Vorwertsfaktor. 246 An- und Verkauf kleiner Waldteile. und der Bestandeswert = B.(10p® — 1) + c= 740 K X 25206 80K — ....1945K ab drmx—=507KX53X095— . . . 267, Bestandeswert Diff... . . 1678K gegenüber 1568K, wenn u=70 Jahre und p=35°/, genommen wird. In der gleichen Weise ist auch bei Bewertungen für Tausch- zwecke vorzugehen. Man wird ebenfalls die Verwaltungs- und Schutzkosten am zweck- mäßigsten unberücksichtigt lassen und der Rechnung den landes- üblichen Waldzinsfuß von 3°/, unterstellen. Soll jedoch die Bewertung nach dem Wirtschaftszinsfuße erfolgen, so ist dieser in der bereits erörterten Weise erst abzuleiten, wobei aber nicht übersehen werden darf, daß die Kosten für Verwaltung und Schutz bei beiden Objekten gleich und in angemessener Höhe eingestellt werden müssen, wenn man Resultate erhalten will, welche für beide Besitzer gleich an- nehmbar sein sollen. Die Kosten für Steuern und Umlagen sind aber im wirklichen Betrage einzustellen, da sie fixierte Größen bilden, bei welchen eine willkürliche Änderung ausgeschlossen ist. Angezeigt dürfte es auch sein, hier in Kürze zu erwähnen, von welchen Gesichtspunkten auszugehen wäre, wenn solche Besitz- veränderungen landwirtschaftliche Grundstücke betreffen. In erster Linie wird man hier zu unterscheiden haben, ob diese landwirtschaftlichen Grundstücke zum Zwecke der Aufforstung erworben werden oder ob die bisher stattgefundene Benützung auch weiterhin beibehalten werden soll. Im ersten Falle wird man den Wert eines solchen landwirtschaftlichen Grundstückes nach dem Bodenertragswerte bei Benützung als Wald beurteilen, wobei die Verwaltungs- und Schutzkosten abermals außer Anschlag bleiben können, wenn wir den landesüblichen Zinsfuß von 3°/, der Rechnung unterstellen. Dieser Wert stellt uns im Falle der Erwerbung den Maximalpreis dar, wenn nicht noch besondere Vorteile wie zweck- mäßige Arrondierung und Vereinfachung der Grenzen etc. ein Hinausgehen über diesen Betrag rechtfertigen. Im zweiten Falle wird man den landwirtschaftlichen Wert da- durch feststellen, daß man den durchschnittlichen jährlichen Ertrag mit einem entsprechenden Zinsfuße, derzeit p=4°/, kapitalisiert. Es würde nämlich zu weit führen, umständliche Reinertragsberechnungen anstellen zu wollen, vielmehr wird es meist genügen, diesen Rein- 'ertrag nach Maßgabe sonstiger Pachterlöse festzustellen. Auch der Katastralreinertrag kann für diesen Zweck benützt werden, nur muß erst sein Verhältnis zum wirklichen Ertrage ermittelt werden, da dasselbe gebietsweise verschieden ist. Nehmen wir beispielsweise an, der Katastralreinertrag des zu erwerbenden Grundstückes betrage pro 1ha 30K. Ein in der Nähe gelegenes anderes Grundstück liefere abzüglich der Steuern und Umlagen einen Pachterlös von 50 K gegenüber einem Katastralrein- K 208 125 vom Kata- ertrage von 40K, so ist der wirkliche Ertrag Ermittlung von Entschädigungen. 247 stralreinertrage, daher für unseren Fall der wirkliche Reinertrag 30K x 125=375K und der Wert wenn p=4°/, ist nd 004 =375KxX25=9375K. In gleicher Weise kann man auch an Stelle des Pachtertrages den Verkehrswert anderer in der Nähe gelegener Grundstücke, von den etwaigen subjektiven Liebhaberpreisen selbstverständlich abgesehen, in Vergleich ziehen. Z. B. der Verkehrswert eines solchen Grundstückes betrage 1200K bei einem Katastralreinertrage von 40K. Der kapitalisierte Katastralreinertrag mit p = 4°), ist ar —=1000K; somit. der Ver- 1200K RR s kehrswert 000K 1'20mal des kapitalisierten katastralen Rein- ertrages; für das frühere Beispiel ist dann dieser Wert: —=30KxX 25 xX120=900K. Anhangsweise bringen wir noch das Beispiel einer Waldwert- berechnung, welches vom k. k. Ackerbau-Ministerium im Jahre 1885 den unterstehenden Ämtern der Staatsforstverwaltung zur Richt- schnur empfohlen wurde. (Siehe Tabelle auf S. 244 und 245.) VII. Die Ermittlung von Boden- und Bestandes- entsehädigungen. Bei den Schadensermittlungen durch Feuer, Wind-, Eis- und Schneebruch, Hagelschlag, Wildschaden und Waldffevel und bei der Feststellung der Vermögensdifferenz anläßlich der Inventuren von Fideikommißforsten handelt es sich um die Erhebung von Differenzwerten, bei welchen die Kulturkosten sowie das Steuer- und Verwaltungskapital vernachlässigt werden können, weil sie sich gegenseitig aufheben; da ferner die Durchforstungserträge ebenfalls nur eine sehr geringe Wirkung auf das Endergebnis ausüben, können dieselben gleichfalls in den meisten Fällen außer Anschlag bleiben. Die Differenz zweier Bodenwerte beträgt daher, wenn die Summen der prolongierten Durchforstungserträge mit ZD, 10 pı und ZD,, 10p"?! bezeichnet werden: Aut ZD,10pt-— A, — ED, 1:0 pt-e1 RN 10p°—1 B. —B. oder ohne einen nennenswerten Fehler zu begehen: 248 Ermittlung von Entschädigungen. An ei Kr re oe In analoger Weise ist die Differenz zweier Bestandeswerte: 10p"—1 I; Se Hn, = (Au — Ay) 10p"—1 und die Differenz der Zuwachswerte: 10 pr — 1'0p” Zu — Zw, = (Au—A,,) 10p"—1 Als Abtriebszeit u ist prinzipiell nur die dem gewählten Zins- fuße entsprechende finanzielle Abtriebszeit zu nehmen. Soll jedoch eine hievon abweichende Abtriebszeit unterstellt werden, dann muß zunächst in der bereits bekannten Weise das entsprechende Ver- zinsungsprozent mittels des Diagrammes I gesucht werden. Für die meisten Fälle hinreichend genau können indes die vorstehenden Differenzwerte unabhängig von der Abtriebszeit und dem Zinsfuße mit Hilfe des Diagrammes II ermittelt werden (Siehe Seite 239). Der Vorgang selbst ist aus den nachfolgenden Beispielen zu ersehen, wobei nochmals bemerkt wird, daß den Ablesungen für die Bestandeswerte die Kulturkosten insolange hinzuzurechnen sind, als Durchforstungserträge noch nicht eingehen. Die Ermittlung dieser Differenzwerte nach den Formeln für den Bodenertragswert und für die Bestandeswerte kann als hin- reichend bekannt vorausgesetzt werden und wird daher lediglich auf die diesbezüglichen Beispiele an früherer Stelle verwiesen. Beispiel 109: Es ist die Entschädigung zu berechnen, wenn ein löjähriger Fichtenbestand durch Feuer vollkommen vernichtet und der Boden- wert um eine Bonitätsklasse verschlechtert wurde. Der Abtriebs- ertrag betrage bei u—=100 Jahren für die ursprüngliche Boden- bonität 4600K, für die verschlechterte 3400 K. Die Bodenbeschädigung beträgt daher: Ablesung bei den Schnittpunkten der Vertikalen 4600K und 3400K bei Linie u=100 ......=368—26= WE Wenn die Kulturkosten c—=80K betragen, ergibt sich die Entschädigung für den vernichteten l5jährigen Bestand durch Ablesung auf dem Diagramme bei der Schnittlinie der Horizontalen mit der Linie u=15 Jahre .... 270, Daher Gesamtentschädigung: 92 + 270 =362K. Beispiel 110: | Durch Hagelschlag sei ein 5jähriger Fichtenbestand zu zwei Drittel vernichtet worden; wie groß ist die Entschädigung, wenn bei Ermittlung von ‚Entschädigungen. 249 u= 100 Jahren ein Abtriebsertrag von 4600K zu erwarten steht und die Kulturkosten c=80K sind? 5jähriger Bestandeswert aus Diagramm ..... 80K Hiezu. die Kulturkösten 0 , .. 2 se seua.a ca 80, Summe. . . 160K Entschädigung zwei Drittel von 160 K=107K. Beispiel 111: Es sei ein 30jähriger Bestand durch Hagel derart beschädigt worden, daß er zur Zeit des Abtriebes bei u —= 80 Jahren nur Brenn- holz mit einem Ertragsausfall von 1000K pro 1ha liefert. Die Ablesung auf dem Diagramme bei 1000K und der Linie u=30 Jahre gibt als Entschädigung 223K pro 1ha. Beispiel 112: Durch Schnee oder Wind sei ein 40jähriger Bestand zu ein Drittel gebrochen worden; wie groß ist die Entschädigung, wenn für das aufgearbeitete Holz abzüglich der Gewinnungskosten eine Einnahme von 200K erzielt wurde und bei 80 Jahren ein Abtriebs- ertrag von 4000K zu erwarten stand? Aus Diagramm HK„=1365K ein Drittel davon . 455K 5 Einnahmen HR EBEN EBIT ER 200 „ Entschädigung Diff.. . . 255K Beispiel 113: Eine 5jährige Fichtenkultur ist durch Verbiß von Wild oder Vieh zur Hälfte vernichtet worden; wie groß ist die Entschädigung, wenn die Kulturkosten c=80K betragen und bei 80 Jahren ein Ab- triebsertrag von 4000K pro 1ha zu erwarten war? Aus Dasraom BKL FT RE EEE ENTE 206 Hiesu BKülturkösten 2 ER FNTRTN S 80 „ 185 K Entschädigung —= En —=925K Beispiel 114: Wie groß ist die Entschädigung pro 1ha, wenn durch den Verbiß ein 2jähriger Zuwachs unter denselben Verhältnissen wie im vorhergehenden Beispiele vernichtet worden wäre? Aus Diagramm HK, =105 +80 = ....... 185 K HK=14+80= ....... 224 Entschädigung Diff... . 39K 250 Bewertung ganzer Landgüter. IX. Die Bewertung ganzer Landgüter. Wenn es auch dem Zwecke des Buches ferne liegt, die Werts- ermittlung landwirtschaftlicher Güter in ausführlicher Weise zu er- örtern,. kann dieselbe unseres Erachtens an dieser Stelle doch nieht ganz übergangen werden, da die Landgüter selten ausschließlich nur aus landwirtschaftlichen oder nur Waldgrundstücken, sondern in der Regel aus beiden zusammengesetzt sind. Bei der Wertsermittlung oder Schätzung solcher Landgüter wird man sich in erster Linie vor Augen halten müssen, zu welchem Zwecke sie erfolgen soll. Bei Schätzungen für den Zweck eines An- kaufes oder Verkaufes wird man eine genauere und eingehendere Ermittlung des Wertes vornehmen als für den Zweck einer bloßen Belehnung. In zweiter Linie wird ferner mit dem Auftraggeber der Zinsfuß vorerst festgestellt werden müssen, welcher der Werts- ermittlung zugrunde gelegt werden soll. A) Die Wertsermittlung der landwirtschaftlichen Grundstücke. Sie kann erfolgen: a) Durch Kapitalisierung des Katastralreinertrages; b) durch direkte Einschätzung von Kapitalswerten und c) durch Kapitalisierung des Reinertrages. Allen drei Methoden der Wertsermittlung wird eine allgemeine Gutsbeschreibung unter Darlegung aller auf den Wert einfluß- nehmenden Momente vorangehen. a) Nach dem katastralen Reinertrage. Die Wertsermittlung nach dem Katastralreinertrage ist zwar von allen Methoden die einfachste, doch zugleich auch die unzu- verlässigste. Sie besteht darin, daß für die zu bewertenden Grund- stücke aus den Grundbesitzbögen der Katastralreinertrag zusammen- gestellt und mit dem anzuwendenden Zinsfuße kapitalisiert wird. Der Wahrheit näher wird man indessen kommen, wenn man anstatt des bloßen Katastralreinertrages dessen Verhältnis zum wirklichen Rein- ertrage nach Maßgabe von anderweitigen Pachterträgen ete. fest- stellt und den in Betracht kommenden Katastralreinertrag diesem Verhältnisse entsprechend erhöht oder erniedrigt. Beispiel 115: Die zu schätzenden Grundstücke bestehen: 1. Aus 50ha Acker mit einem Katastralreinertrage von 1000K 9: ..,-:80:,, Wiesen , N R „ro 3. 5,20. Weiden ., ki 3 R 100 „ A N ORHEH: - 5 R R „.:: A005 Summe 102ha mit einem Katastralreinertrage von 1950K INT DR VE EN EST ie ? : Bewertung ganzer Landgüter. 251 es ist der Kapitalswert, wenn p=4°/, ist: 1950K 04 — 1950K X 25—=48.750K. W = Hätten wir jedoch erhoben, daß sich der wirkliche Ertrag zum Katastralreinertrag wie 1'2:1 verhalte, so wäre der Ertrag 1950K X 120—=2340K und der Wert: W=2340K X 25 —58.500K. \ Die Gebäude, soweit sie für die Wirtschaft notwendig sind, bleiben außer Anschlag. Die übrigen Gebäude werden nach dem Zinsertrage bewertet, wobei die Ausgaben für Steuern, Erhaltung, Assekuranz ete. in Abschlag kommen. Bei gerichtlichen Schätzungen, mit Ausnahme der Realschätzungen, wird für die landwirtschaftlichen Grundstücke der 70fache Betrag der Grundsteuer oder 15’9fache Betrag des Katastralreinertrages und bei den Gebäuden der 60fache Betrag der Hauszinssteuer als Wert genommen. b) Durch Einschätzung der Kapitalswerte. Die Kapitalswerte werden in diesem Falle nach Maßgabe der ortsüblichen Verkehrswerte für die einzelnen Kulturgattungen und deren Bonitätsklassen für die Flächeneinheit erhoben. Zur Be- gründung und Kontrolle dienen insbesondere die in den letzten Jahren in der Umgebung des Schätzungsobjektes vorgekommenen Verkäufe. Auf die Steuern, Verwaltungsauslagen etc. wird hiebei keine Rücksicht genommen, hingegen muß das Gebäudekapital und der fundus instructus getrennt bewertet werden, da sie in den Einheits- preisen pro lha nicht inbegriffen sind. Der Wert der Gebäude darf aber nur gering veranschlagt werden, weil deren Verwertung ohne Grund und Boden in vielen Fällen zweifelhaft sein wird. Man wird bei einer solchen Einschätzung auch berücksichtigen müssen, daß größere Grundkomplexe beim Verkaufe in der Regel keine so hohen Preise erzielen wie kleine Parzellen und auch einen Käufer schwieriger finden. * Beispiel 116: Die Verkaufspreise oder Verkehrswerte betragen ortsüblich für: besserer mittlerer minderer Beschaffenheit Böker: .“. 800 500 300 K WWioson . ... . 1000 700 500 „ Weiden. .. . 200 100 50 „ Gärten . . . . 1500 1000 —,„ 252 Bewertung ganzer Landgüter. Es entfallen in die bessere mittlere schlechtere Bonität von den Äckern . 10 30 10ha Wiesen . . . 5 10 15, Weiden . 5 8 Ir Gärten . . . 1 Ai —,„ 21 49 32 ha Zusammen. . .102ha Der Wert dieser Grundstücke ist daher 4 für die Äcker . 800Xx10—= 8.000K 500 x 30 = 15.000 „ 300 xX70=,3000% Summe... 2... DOBRAEE 5 ne: ae ‚, 26.000 K Wiesen. . .1000xX 5= 5.000K 700xXx10= 7000, 500 x: 15 7.500., Summe. . ‚30ha= .°‘; .. . 19.500 K Weiden. ... 200xX 5= 1.000K 100.X 851800), 50.X - 7-==-: 350., Summe. 2a. 2.150K Gärten... ... 100 X. 1=:111500& 1000X : 1 == :1.000 ; Summe . 2ha=':; \ RER ARURTN 2500K Zusammen . . . 50.150K Hiezu kommt noch der Wert der c) Durch Kapitalisierung des Reinertrages. Beispiel 117: Wirtschaftsgebäude mit . 30.000 „ Gesamtwert . . 80.150 K Unter Benützung der im späteren Abschnitte „agrarische Ope- rationen” angegebenen durchschnittlichen Erfahrungssätze hinsichtlich Arbeitsaufwand soll der Wert eines 20ha großen Ackergrundstückes ermittelt werden, welches sich für den Anbau von Weizen, Korn, Gerste, Hafer, Kartoffel und Rotklee eignet. Die Durchschnittserträge lassen sich veranschlagen für lha mit 15 q Weizen 17...Korn 15 „ Gerste Die Durchschnittspreise am nächsten Marktorte betragen pro 1g—=1W@Wkg: 14 q Hafer 100 „ Kartoffel 50 „ Kleeheu Bewertung ganzer Landgüter. 253 Weizen. . .17’—K Hafer. . . .1340K Kom... .80% Kartoffel . . £— „ Gerste . . . 1310, Das Grundstück liegt 18km vom nächsten Marktorte entfernt, der Weg dahin ist eine gute ebene Bezirksstraße. — Die Transport- kosten betragen pro 1q Getreide 0'40h. Der Lokopreis beträgt daher für Weizen . . . . . . 1700-040 =16'60K Koma ran . 1480 — 040 = 1440 „ Gerste . . . . 2» 1310 — 040 =1270 , ET TE 1340 — 040 = 13 — „ Kertöllel ". .% 2 & 400 — 0,40 = 360 „ Dem Roggenpreise entsprechend (siehe Tabelle IV agrarische Operationen) ist der Geldwert von Stroh pro 1q zu veranschlagen ab Trans- portkosten . für Weizenstroh . . . . 148 X 0.19=281 — 040 =?241K Kornstroh ... . . 148% 0:20 = 2:96 — 0'40 —= 256 „ Gerstenstroh . . .148X 023—= 340 — 040 =3— „ Haferstroh . . . . 148 X 023 = 340 — 040 =3’— „ KRBBBdl 2.00% 148 X 044 = 651 — 040 =6 11, Der Strohanfall beträgt nach Tabelle III beim Weizen. ..... 15qxX220=33q Borussia 1.6257 >=8, Gerste: 2..:..18, K-I40 = 2L, ST 14,xX200=28, Die Kosten eines Pferdearbeitstages betragen 4K, der Arbeits- lohn eines Mannes 2K, eines Weibes 1'5K. Der Wert von 1g Stall- dünger beträgt 2!/,%/, vom Roggenpreise, wenn er nicht auf andere Weise festgestellt werden kann, somit 144 K X 0'025 — 38h. - Den Verhältnissen des Bodens und des Absatzes entsprechend kann folgende Fruchtfolge angenommen werden: 1. Brache 5. Klee 2. Korn gedüngt 6. Weizen gedüngt 3. Kartoffel 7. Hafer. 4. Gerste Der Bedarf an tierischen Arbeitskräften berechnet sich auf Grund der vorstehenden Fruchtfolge für 7 ha Fläche in nachstehender Weise und zwar für Pflügen, Eggen und Walzen: 254 Bewertung ganzer ERRAGHIAR, Brache N aaa a 9.0 Biardletage BOTH 2, AT 104 E Kartoffel 2... ur, 150 2 Gerste mit Kleesaat . . 114 3 Weizen. . 2.2.80 .uER 104 Ri Hafer . : „ek ma 50 Summe. . .6172 Pfordetags. für Unvorhergesehenes 10%, . . . 61 5 Zusammen. . . 673 Pferdetage Fuhren auf eine mittlere Entfernung von 11km: Ausführen des Düngers 400 q=40 X D: 30 - = Einführen „ Roggens 60, e der Kartoffel 100 „ „ Gerste Su, z des Klees 50, e „ Weizens 48, s „ Hafers 42 „ Summe. . für Unvorhergesehenes 10°), . 3369—=336X030=.. .101 ..120 Pferdetage ” Summe . 22:1 Pferdetage 22 - ” Zusammen . daher insgesamt Pferdetage 67'3 + 243 = 916 Ermittlung der Handarbeitstage: . 243 Pferdetage Männertage Weibertage Saon. des: Kornes ti, ri, . 04 der Gerste mit Klee BR: 1, 5 des WElZBn8 . „4. % ; . 04 PR 2 11 c) 2 RE ee . 04 Kartöffelleeen ; -.., su: Ana ra ne ee Mähen und Aufheben: KO... a RENNER 20. Gerste > 7... 2.3 8a, 2B.; Woran 3: 2,0. aa, Zu; Halor 2.0. 1.0 902 3; . Klee (2 Schnitte). . . 40 Binden, Aufstellen, Auf- und Abladen: Ropgen sans re er 60q I3orstd.. au Bene 8 WEIZDn 2 .48,, IGEOr; a 42 „ Bewertung ganzer Landgüter. PIERRE REN IE lg 1410 bo il a en > SE . 12:10 100q Kartoffel auflesen und abladen 400 2500 58.,.Klee trocknen 29 xB= ..... 1250 50 „ Klee auf- und abladen 018X5= 100 1:00 Summe. . .33'30 62:60 für Unvorhergesehenes 10%, . . . 330 620 Zusammen . . . 36°60 68:80 255 Die Kosten der Gespann- und Handarbeit betragen demnach: 916 Pferdetage i40K= ...... 3664 K 370: Männortage 320 sei... 740 „ 690 Weibertage 4 15, =... ... 1035 „ Summe. . .543'9K An Saatgut wird verwendet: 200q Weizen... .... a 166K—= 3320K Em Koeln. 5.0 win 2:.144 „—.2592 „ 2-10. ultorste; .:... 4° 2020,, 3 127... 2667, a a TE re 2.190 , 2 ZH 10. 1500, Kartoffel . .:.. --- a 40,= 60— „ VO DRREBBN ae a 1200 „ = 36° — „ Summe. . .20389K Als Drescherlohn ist !/;; des Körnerertrages zu nehmen. Zusammenstellung des Rohertrages. 179: Weinen : ein a 1660K= 248300 K 17,7 Bow ee er a 1440 „ — 24480 „ 15, Gerste 7... — a 1270, —= 19050 „ 1 Bar er Nee, a 1300 ,—= 182° — „ Körnerertrag: Summe. . . 86530 K 33q Weizenstroh . . . .a 241K= 7955K 49... KOrnskkob.:; » - .... ä. 206. 11008, 21, Gerstenstroh.. . . .A 3—,„= 63—, 28, Hafersstroh ....a 3— „= 4—, DI IBENGE N nn a2.’ G1L, — 305507 II: Kartoffel 0... a 360, 360°— „ Summe. . .100213K Somit Gesamtrohertrag . ..... 186743 „ Von dem Rohertrage sind 25°/, =467K an allgemeinen Kosten für Versicherung, Verwaltung, Amortisation, Steuern etc. in Abzug zu bringen. 256 Bewertung ganzer Landgüter. Zusammenstellung der Wirtschaftskosten. 1. Für tierische und menschliche eh eitaleiskau u 54390 K 2. An Saatgut: 0 4.0 u ae aan ea 20389 „ 3. An Drescherlohn Ye von SOBRT.=3#: 2,36: 87 ar 66°60 „ 4. Für 400g Dünger 4 033E 7 I 152° — „ 5. Allgemeine Kosten... . .. naar. unse ae ee 467’ — „ Summe des Wirtschaftsaufwandes. . 1.43339K Bohartrag für 7 ha... u ra N De er .... 1.868437 A Diff... _ 435'04K Röinertrag für 1. ha u San 25 ch. 6215, Kapitalswert bei 4%), R15EKXB= ......%.." 1.565375 „ Kapitalswert für ha =15535 75 KXO% = ...... 31.075:00 „ Beispiel 118: Es soll der Wert einer mittelguten Wiese im Ausmaße von 10 ha festgestellt werden. Der Ertrag für 1ha ist: Heu und Gruwmet BAAR AR =: ern 120 — K Weide auf Trockenfutter reduziert: SIAARTOR sea ern! REN 810, : Summe 12810 K Der Aufwand besteht: : Pflege der Wiese . .... EN a 6—K Zwei Schnitte ernten: Mähen 4 .Männortage 4.2K. „',:. 2.8: 2. Se 8— ,„' Trocknen 30 q x 025 —=17'5 Weibertage 150 K=... 1125, Auf- ‚und Abladen 30q=3XxX 0'18—=0'54 0:54 Männertage & 20K—=. 1:08 „ 0:54 Weibertage & 10,=. 081, Einführen HD V3I KIM XL. I ee 360 „ Allgemeine Kosten RB%Y van an 3 2 a a 3201, LT? | 23 6275 K Rohertrag.. . 12810, pro 1ha Reinertrag . . ee er 6535 K Kapitalswert 65° 35K 28 5 ET Mann 1.634 — K Kapitalswert für 10 ha =... ; ee ren a AO Beispiel 119: Es soll der Wert einer Weide im Ausmaße von 15 ha be- rechnet werden. Der Ertrag an Heu ist mit 10q zu veranschlagen. Da der Nutzwert von Weideheu um 1 Wertsklasse ‘geringer ist als der von Mittelheu, beträgt der Wert 40 K X 0:86 — 3-44 K. Wertermittlung größerer Waldgüter. 257 Ferner kommen in Abschlag 20°/, für Düngerverlust und 25°/, an allgemeinen Kosten, zusammen 45°/,. Der Rohertrag ist daher: ae 2,0 a a ee” 3440 K Aufwand —=45°/, vom Re 3440 KxX005—= ..... en 1548 , Rahel, pro 1 ” Differenz, er 18:92 K Kapitalswert pro 1ha 1892 Kx 23>= ........ 43— , Kapitalswert für 1dha 473K xX15=.... ........ 7095 — „ B. Die Wertsermittlung von größeren Waldgütern. Bei der Bewertung größerer Waldkomplexe findet zumeist die Wertbestimmung durch Kapitalisierung des Waldreinertrages An- wendung. Die Richtigkeit der Resultate ist jedoch an die Bedingung geknüpft, daß der Waldreinertrag gleichbleibend jährlich und nach- haltig bezogen werden kann, was nur dann zutrifft, wenn sich der Wald mindestens annähernd im Normalzustande befindet. Ist der erwähnte Zustand nicht vorhanden, was meist der Fall ist, so führt diese Ermittlungsweise zu unrichtigen Resultaten. Der Anwendung muß deshalb stets eine Überprüfung des Waldreinertrages vorangehen, wobei insbesondere auch zu berücksichtigen ist, ob an der bestehenden Umtriebszeit festgehalten werden muß oder von derselben abgegangen werden kann. Da aber die Voraussetzung eines annähernden Normalzustandes mit Ausnahme: bei den Niederwäldern nur selten zutrifft, kann eine verläßlichere Wertbestimmung überhaupt nur auf Grund einer sorgfältigen Bestandeserhebung und Bestandesbeschreibung erfolgen, mittels welcher die, Erträge der einzelnen Perioden innerhalb einer Umtriebszeit zu bestimmen sind. Die Ermittlung des Holzertrages in den einzelnen Perioden geschieht nach den Grundsätzen der Betriebs- einrichtung und zwar am besten dadurch, daß speziell für diesen Zweck ein Nutzungsplan für die einzelnen Perioden aufgestellt wird. Den Ertrag für einen solchen Zweck nach der Methode der sogenannten Österreichischen Kameraltaxe zu bestimmen, möchten wir entschieden abraten, da sie hinsichtlich des Normalzustandes und der Möglichkeit der Realisierung der Nutzungen keinen Aufschluß gibt und außerdem auch leicht große Irrtümer zur Folge haben kann. Wie bereits in dem ersten Teile gezeigt worden ist, führen bei vorhandener Normalität sämtliche Bewertungsverfahren zu dem gleichen Ergebnisse, wenn der Bodenertragswert bei der Ermittlung der Bestandeswerte, des Normalvorrates und des Waldwertes der Betriebsklasse unterstellt wird. Man wird deshalb bei bestehender Normalität der Berechnung nach dem Rentierungswerte gegenüber den übrigen Methoden wegen der ungleich größeren Bequemlichkeit den Vorzug geben. Hat man es jedoch mit abnormen Verhältnissen zu tun, was Riebel Waldwertrechnung, 2. Aufl: 17 358 Wertermittlung größerer Waldgüter. wohl in der großen Mehrzahl der Fälle zutreffen dürfte, dann muß zu anderen Methoden gegriffen werden, die den bestehenden kon- kreten Verhältnissen mehr Rechnung tragen, als jene des Ren- tierungswertes. Im allgemeinen können dabei drei verschiedene Wege ein- geschlagen werden. Der erste Weg ist der, daß man die Bodenwerte für sich, ge- trennt von den Bestandeswerten, ermittelt. Naheliegend wäre es, so- wohl die Bodenwerte als auch die Bestandeswerte nach den Ver- kaufswerten festzustellen, was jedoch bei der Bewertung größerer Güter aus dem Grunde nicht angezeigt erscheint, weil bei diesem. Vorgange der Kapitalswert ohne Rücksicht auf die Verzinsung fest- gestellt, in der Regel aber eine bestimmte Verzinsung der Kapitals- anlage von vornherein gefordert wird. Die Anwendung der Verkaufs- werte wird deshalb lediglich auf den einen Fall beschränkt sein, wenn vom Standpunkte der Spekulation festgestellt werden soll, welche Kapitalswerte sich bei einer vollkommenen Zertrümmerung des Objektes erzielen lassen. Diese Art der Bewertung verdient daher kurz als die Methode der Güterschlächter bezeichnet zu werden, weil ihre Anwendung ein Aufgeben des Wirtschaftsbetriebes zur Voraussetzung hat. Soll jedoch das Wirtschaftsobjekt als solches erheta bleiben und das erzielbare Erträgnis einer bestimmten Verzinsung des An- lage- oder Wirtschaftskapitales entsprechen, dann kann selbstredend von dieser Methode kein Gebrauch gemacht werden; angemessener ist es vielmehr, den Bodenwert nach dem Ertragswerte und die Bestände nach dem Erwartungswerte zu ermitteln. Wird eine be- stimmte Verzinsung gefordert und besteht ein Preiszunahmeprozent, so ist der geforderte Zinsfuß um das Preiszunahmeprozent zu ermäßigen. Muß jedoch an der bestehenden Umtriebszeit festgehalten werden, so kann bei hoher Umtriebszeit leicht der Fall eintreten, daß sich ein negativer Bodenwert ergibt, der mit der Wirklichkeit im Widerspruche steht und in dem Nichtfachmanne Bedenken hin- sichtlieh der Richtigkeit des Ergebnisses erregen muß, weil in diesem Falle der Bodenwert vom Bestandeswerte in Abzug kommt und sonach für den Waldwert ein geringerer Wert sich ergibt, als für den Bestandeswert allein. Zweckmäßiger und für den Nichtfachmann einleuchtender ist es deshalb, keine Trennung des Boden- und Bestandeswertes vorzu- nehmen, sondern beide zusammen entweder für die Einzelbestände nach Formel I, Seite 158. 64 D, NE Op Wn— (A, ran a 4 IE yag h oder für den ganzen Wirtschaftskörper: | D, | [-O pm W204 ten eh, u Wertermittlung größerer Waldgüter. 259 oder nach Formel III. Seite 105 für den Einzelbestand, wenn der Bodenwert hinzugerechnet wird: Walt ++ + 705: für den ganzen Wirtschaftskörper wit at oe) FO — EU oe 1 zu berechnen. Bei Formel II ist jedoch B, stets für den betreffenden Zins- fuß und die gegebene Umtriebszeit nach der Formel: D, Be (ig tom tr: a (+ e—i zu ermitteln. Wir geben der vorstehenden Formel II den Vorzug, weil bei ihr mit geringeren Zahlengrößen operiert wird und sie daher für die Rechnung bequemer ist. Bei der Anwendung dieser Berechnungsart ist es keineswegs notwendig, den Waldwert jedes Einzelbestandes zu berechnen, sondern es genügt, die Einzelbestände nach Holzart, Alter, Bonität und Be- stockung in Gruppen von 10 Jahren Altersunterschied zusammen- zufassen und den Wert dieser Gruppen nach dem Durchschnittsalter zu bestimmen. Im übrigen sei auf das nachfolgende Beispiel ver- wiesen. Von allen bisher erwähnten Methoden verdient aber, namentlich bei größeren Wirtsehaftskörpern, die auf Seite 170 beschriebene Methode nach Stückrenten den Vorzug, weil sie auch für den Nicht- fachmann verständlich ist; denn sie beruht auf der Kapitalisierung der jährlich in den verschiedenen Perioden eingehenden Nettoerträge. Bezeichnet man die in 5 Perioden je n-mal eingehenden Erträge mit YT,, Ts, Tz;, r, und r,, unter der Voraussetzung, daß von da ab der jährliche Ertrag normal ist, so ist der Waldwert: Op" —I Op" —I Op" un, ,. sh, eat root" “fOp00p Pop r; FF570pn00p FOp"OOp Dabei ist die Aufstellung eines allgemeinen Nutzungsplanes für die Feststellung der Periodenerträge wohl zweckmäßig, aber keinesfalls unbedingt notwendig; denn es genügt, die Bestände in l0jährige Perioden zusammenzufassen und für diese die jährlichen 17* 260 Wertermittlung größerer Waldgüter. Nettoerträge festzustellen, weil der Verschiedenheit der Erträge in den einzelnen Perioden durch die Diskontierung auf die Gegenwart ohnehin Rechnung getragen wird. Beispiel 120: Für den Zweck eines Ankaufes soll der Wert eines 1000 ha großen Wirtschaftskörpers ermittelt werden, wobei von Seite des Käufers die Bedingung gestellt wird, daß sich das für den Kauf aufzuwendende Kapital zu 4°/, verzinse. Nach den Erhebungen entsprechen die Bestände der IV. Boni- tätsklasse für Fichte und liefern im 30. 40. 50. 60... 70. 80... 90.1200: Fans Durchforstungs- erträge von 63 110 150 160 160 150 — —-K Abtriebserträge . von 800 1500 2280 3320 4540 5750 6710 7700 „ Die Kulturkosten betragen pro 1 ha 8OK, die jährlichen Ge- samtkosten für Steuern, Umlagen, Schutz, Verwaltung ete. 12.000K, die Einnahmen aus den Nebennutzungen 2000 K. Die in Abzug zu bringenden Ausgaben betragen daher 10.000 K oder pro 1ha 10K. Nach Maßgabe der Bestandesbeschreibung entfallen in die 10jährigen Altersstufen: Blößen= 12ha 1— 10jährig 11— 8: „ee 70:5 21 30.2 zer, 31— 40 „ = 10, 41— 50.7 719°; b1-—- 605 ei 61:70. ed, 71—180::,.. 74897, 81-90: 7. ee 91-10, et, Summe = 1000 ha Da weiters erhoben wurde, daß eine Zunahme der Holzpreise um 1°/, besteht, muß man entweder die Holzpreise für die ver- schiedenen Zeitperioden um dieses Prozent erhöhen, oder aber ein- facher den ausbedungenen Zinsfuß um dieses Prozent erniedrigen. Da der Effekt in beiden Fällen der gleiche ist, wählen wir der bequemeren Rechnung wegen den zweiten Weg, indem wir den Zinsfuß bei den Holzerträgen von 4 auf 3°/, ermäßigen. 1. Nach dem Rentierungswerte. a) Unter der Annahme, daß vollkommen normale Verhältnisse vorhanden wären, für die Umtriebszeiten von 70, 80, 90 und 100 Jahren. Wertermittlung größerer Waldgüter. 261 Die Zwischennutzungserträge sind für: u—= 70 Jahre 63-1 110-150 -+160—=483 K „= 80 „ 483+160=643K ‚=%0 ,„ 63+4190=79%', ae 108 ; ne... 80 90 100 Jahre Durchforstungserträge 483 643 793 793 K Abtriebserträge 4540 5750 6710 7700 „ Einnahmen: 5023 6393 7503 8493 K Kulturkosten 80 80 80 80 K Ausgaben ek cia 700 800 900 1000 „ Reinertrag: 4243 5513 6523 7413 K Auf die Fläche von 1000ha bezogen: 1000 R für u= 70 Jahre —=42453K X Hu 2 60.614 K A —55138,x 10 — 68912 „ er Dt m x I r2arı, 1000 ” n wT : 100 n rt 7413 % x 100° = 74.130 ” 60.614 K Wo = 00 re 2,020.466 K 68.912 K x Wo = 7 2,297.066 „ ; ‚ 12477 K Woo = 90 = 2,415.900 ” 74.130 K W;oo FE 008. a 2,471.000 n Würde man jedoch das Preiszunahmeprozent bloß bei den Holzerträgen in Rücksicht ziehen, so wären die Einnahmen mit einem Zinsfuße von 3°/,, die Ausgaben dagegen mit einem solchen von 4°/, zu kapitalisieren. Für u=70 Jahre wäre demnach der Waldwert: 5023K 780K Wo=g5 — 000 — 147.983K. Auf die ganze Fläche von 1000ha bezogen: W.—=147933K X at — 2,113.328K. 362 Wertermittlung größerer Waldgüter. In analoger Weise: Ws = 2,388.750 K Woo Be 2,506.666 » W,o0 = 2,561.100 „ b) Unter Annahme von abnormalen Verhältnissen und zwar, daß bei 100jährigem Umtriebe innerhalb der nächsten 10 Jahre jährlich eine Fläche von 8ha zur Nutzung gelangt. Da für u=100 Jahre der jährliche Reinertrag pro 1ha mit 7413K ermittelt wurde, ist er für Sha=7413K X 8 = 59.304 K 59.304 K W009 — 1,976.800 K oder bei verschiedenen Zinsfüßen für die Einnahmen und Ausgaben: Wo 2,048.800 K. 2. Nach dem Verkaufswerte. Der Verkaufswert des ganzen Wirtschaftsobjektes setzt sich zusammen aus dem Gebrauchswerte der Bestände und dem Verkaufs- werte des Bodens. Die Gebrauchswerte der Bestände für das mittlere Alter der 10jährigen Altersstufen können aus dem Mittel der Ge- brauchswerte der 10jährigen Altersstufen bestimmt werden. Der 35jährige Bestand besitzt demnach pro 1ha einen Wert von 800 K + 1500 K —=1150K; in der gleichen Weise ist der Wert des 2 45jährigen Bestandes 1890 K 05... , 2300 „ 63. ; 3930 „ Tl. ur “ 5145 „ BhT # 6230 „ 1 5 7200 „ Der Wert der Bestände nach der zukommenden Fläche setzt sich somit zusammen: 3öjährig —100ha ä 1150K—= 115.000K 45 „ —=140, 1890, — 264.600 „ 55, = 60, 3 2800, — 168.000 „ 65 ,„ =120, 3 3930, = 471.600 „ 25 , 120, BL, — 610800 35 „ = 90, &6230 ,— 560.700 , 5, = 80, 7200, — 576.000 „ Summe = 2,772.700 K Hiezu den Wert des Bodens, welcher pro l ha mit 500K festgestellt wurde 500 K X 1000 = 500.000 K Gesamtwert = 3,272.700K Wertermittlung größerer Waldgüter. 263 3. Nach dem Bodenertragswerte und den Bestandes- erwartungswerten. Nach Formel II, Seite 60 und Formel III, Seite 105, beziehungs- weise der vorhergehenden Formel II, Seite 259: Au Du, , en) W == - + m P3 e (05 10p: FOp" BRD B 1 B BSHV V D. x 0m SD, + — 1:0p° = 8 a=30 Jahre 63x 0412= 26K’ 555 -+26=581K 40 , ‚ 110 X 0306 = 34, 529 + 26 =555 „ 50 , 150 x 0228 = 34, 495 + 26—=521 , 60 , 160 x 0170= 27, 461 +26—=487 „ 20°: 160 X 0126 == 20, 434 +26 —460 „ 80:70, 7:::5 100094 —=:114 , 414 + 26 —440 „ 90 400 + 26 — 426 „ 100 , 7700 X 0'052 = 400 „ 400 +26 =426 „ Summe 555K —ce= 80, Differenz 475 K B1V=4% (1+ ) —475K X 10549 = 501 K — V=35353, B=168K B. 10 pm —D01K X 0052—26K. Bestandeswerte für die 10jährigen Periodenmitten pro 1ha: SX10p” B. H; =581X 1159 —= 673—501— 172K Hs —=581X 1558— 905 —501— 404, H;—=581%X 2.094 — 1216 —501—= 715, H,—=555X 2.814 = 1562 — 501 — 1061 , H,;—=521%X 3.781 = 1970 — 501 = 1469 „ H; —=487 X 5.082 = 2475 — 501 = 1974 „ H;; —=460%X 6.830 — 3142 — 501 — 2641 „ H,;=440%X 9.179 = 4039 — 501 = 3538 „ Hs; — 426 X 12.335 — 5255 — 501 — 4754 , H,; = 426 X 16.578 — 7062 — 501 — 6561 „ 264 Wertermittlung größerer Waldgüter. Bestandeswert der partizipierenden Flächen: H, = 12 XZ8= .. 11BBEE H,;= 4094 x 70= 28280 „ s: 715 x140= 100.100 „ H;; = 1061 X 100= 106.100 „ Be —= 1469 X 140 = 205.660 „ H, =1974xX 60= 118.440 , Hs; = 2641 x 120 = 316.720 „ H,; = 8538 x 120 — 424.560 „ Hs; = 4754 X 90 = 427.860 „ Hg; —= 6561 X 80= 524.880 „ Bestandeswert Summe 2,264.296 K Bodenwert 168K x 1000 = 168.000 „ Gesamtwert = 2,432.296 K Nehmen wir an, die’ Verwaltungskosten würden pro 1 ha nicht 10K, sondern 18K betragen, so ergibt sich ein negativer Bodenwert von —100K, da B+V=500K und V=600K& ist. In diesemFalle wäresodann der Bestandeswert wiefrüher 2,264.296 K der Bodenwert minus 100.000 „ der Gesamtwert daher nur 2,164.296 K somit um 100.000K kleiner als der Bestandeswert für sich allein. Der früher ermittelte Wert von 2,432.296 K erscheint aber nur in dem Falle angemessen, wenn aus irgendwelchen zwingenden Gründen an der bestehenden Umtriebszeit von 100 Jahren festgehalten werden muß. Wäre dies nicht der Fall und das Holz auch bei einer Umtriebs- zeit von 80 Jahren gut absetzbar und verwertbar, dann stellt sich der Wert dieses Wirtschaftsobjektes bedeutend höher und zwar: B IN Für u=80 Jahre ist wie früher: XD, + TOp® — Summe en 63X0412—= %6K 68162 —743K En — 110X0806- 34, 652682 —=717, ne — 150% 0228— 34, 62146268, = 160X0170= 7, 587462—649, .. — 150X0126— 20, 560-462—622 , Po —5750 X 0094 —540, 540462602 , Summe —=681K —c= 80, (14-504) X Ditt. = 601 KX 1.1037 —668K—B, —- V=333, B=350K Wertermittlung größerer Waldgüter. 265 B. ag — 663K X 0094—62K. Bestandeswerte inklusive Bodenbruttowerte: Fläche 1ha. äh — 743 X 1159 — 861X 68—= 58548K 15 „ —743 X 1558 =1157X 70—= 80.990 „ 5 „ =743 X 2.094 = 1556 X 140—= 217.840 „ 35 „ =17T17X 2814 =2018%X 100— 201.800 „ 45, =683 X 3.781 = 2583 X 140— . 361.620 „ 55 , —=649 X 5.082 3298 X 60— 197.880 „ 65 „ =622 X 6.830 —4248 X 120 — 509.760 „ 75 „ =602 X 9.179 = 5526 X 120—= 663.120 „ (mach dem Be 8. , = yorkaufswerte) 6230 X 90= 560.700 „ (nach dem E 9%: = Yerkaufswerte) 7200 X 80= 576.000 „ Summe = 3,428.258K Hiezu Bodenbruttowert der Blößen 12 x 665 K — 7.956 „ Zusammen = 3,436.214K ab Kulturkosten der nach dem Verkaufs- werte eingestellten Bestände 170haa80K=f 13.600K a EL 330.000 , 0.03 Gesamtwert — 3,092.614 K somit- um 660.318 K oder 27°/, mehr als wie für die 100jährige Umtriebszeit. Würde sich jedoch für die Blößen ein negativer Bodenwert ergeben, dann empfiehlt es sich, diesen entweder überhaupt außer Anschlag zu lassen, oder aber hiefür einen angemessenen Vergleichs- wert einzustellen. Verwaltungskosten etc. 4. Nach der Methode der Stückrenten. a) Ermittlung der periodischen Jahreserträge. Der Abtriebsertrag bei 100 Jahren ist pro 1ha .. .. 7.700 K Ki»von: ab Kulturkostan 7.5.4.2... Aa 80 „ Nettoertrag.. . - 7.620 K Die Durchforstungserträge betragen für 100ha 63+110+ +150+160 +160 +10= ........... 793 , Bauer I0r 10h EKD 2 an... 7.930 „ Die Verwaltungskosten sind v8 lha 10K, daher für 000 VERREET, a 2: ? 5 428° Es 10.000 „ 266 Wertermittlung größerer Waldgüter. 1. Dezennium: Abtriebsertrag 8ha a 7620 K = N. . „NEE nn. ee Zwischennutzungsartrag - „an u ee 7.930 „ Einnahmen. . . 688390K Ausgaben für Verwaltung etoe.i if. na . .. » a, 10.000, Reinertrag. . . 58.890K 2. Dezennium: Abtriebsertrag 9ha 3 76WK— . ....: ...:. 2. Tu ı bSDEE Zwischennutzungsortrag ra ee 7.930, rl Seen 08: 0 Ausgaben für Verwaltung etc. . . .. 2... . 5». 100082 Reinertrag.. . . 66.510K 3. Dezennium: Abtriebsertrag 12ha ä 7620 K— a N a Zwischennutzungsertrag . ..n sone in. = ea 7.9303 Einnahniand) ..:.2 99370 Ausgaben für Verwaltung etc. . .. 2.2.2... N Reinertrag.. . . 89370K 4. Dezennium: Abtriebsertrag 1%ha KO DR. 3... 0 some 91.440 K Zwischennutzungsertrag . ee ee 7.930 „ Einnahmen. . . 99.370K Ausgaben! 7.9... WR a NE 2027 ODE Reinertrag.. . . 89.370K In der gleichen Weise ergibt sich ein Reinertrag für das b. Dezeönnium von . .. ...2..4+ +11... 42 0D0.K 6. 2 heat are anBer SE 2 R BREITE 74.130 „ 8. B EEE NN 104.610, - d. : R 61.270, 10. 3 ” 58.746 „ Die Jetztwerte dieser Renten sind 10p"—1 Trgop Top MW: „opt —1 3% 10 p! — "00p1Op" en 10p"—1 0O0p 10 p® durch Bildung von Differenzen er- Die Zahlenwerte für die Faktoren usw. können direkt 10p"—1 0'0p.10p" 10pP —ı 10p®"—1 10pm—1 00p10p" OO0p10p® OOp1Op® er. der Tafel für 1= halten werden, da ist usw. Wertermittlung größerer Waldgüter. 267 Die Faktoren sind demnach für das 1. Dezennium 35303, 2. Dezennium 148775 — 85303 = 63472, für das 3. Dezennium 19-6004 — 148775 = 47229, in der gleichen Weise für die weiteren Dezennien 3'5144, 2'6150, 19458, 1'4478, 10774, 08016, 05965. Es ist somit im ersten Umtriebe der Wert der Stückrenten für das 1. Dezennium — 58.890 K X 85303 — 502.350 K 2 „= 66510 „, X 63472 — 422.152 , 3 i — 89.370 , X 42229 — 422.085 „ 4 5 — 89,370 „ X 35144— 314.082 „ B. - — 43.650 , X26150— 114.144 „ 6. { — 104.610 „ X 19458 — 203.550 „ 7. i — 74.130 , X 1:4478— 107.325 „ 8 : — 104.610 „ X 10774—= 112.706 , 9 { — 61850 , X 08016—= 49579 , 10. : — 58.746 „ X 05965— 35.042 , Summe. . . 2,283.015K Hiezu kommt noch der Wert der Erträge aus den späteren Umtrieben, welche weiterhin als normal angenommen werden können ' und zwar: Burkianserkrae TORE TBB . . 5.0 0 een ie 76.200 K Zwischennutzungserträg) 3.05 23; Janssen Fi. 25 7.930 „ Einnahmen. . . 84130K Musgeben. ... . OR 10.000 „ 3 Reinertrag. ... 74.130K Kapitalswert dieser immerwährenden jährlichen Rente 74.130 K EB * Bl 2,471.000 K Jotztwert "IS" = 2,471.000K X 00520— 128.490 K hiezu. . . 2,283.015,, daher Gesamtwert. . . 2,411.505K vorausgesetzt jedoch, daß die 100jährige Umtriebszeit unbedingt bei- behalten werden mußte. Liegen jedoch die Verhältnisse derart, daß eine Herabsetzung der Umtriebszeit auf 80 Jahre zulässig erscheint, dann ist der Wert naturgemäß ein größerer, da mit den 80jährigen Beständen gleich- zeitig die 90 und 100jährigen Bestände zur Nutzung gebracht werden können. In diesem Falle stellen sich die jährlichen Reinerträge: 1. Dezennium: Abtriebsnutzung Au— ce: 268 Wertermittlung größerer Waldgüter. 8ha 100jährigen Bestandes A 7620 K = 60.960 K 1 ET 2 a 6630 „ =: 59.670, 12:4. U80. 7, ; a 5670 „ — 68.040 „ Zwischennutzungserträge . . . . .... 6430 „ Einnahmen . . . 195.100 K Ausgaben. . . 10.000 „ Reinertrag . . . 185.100 K 2. Dezennium: Abtriebsnutzung 12ha A IH WR 4.2", . u: 68.040 K Zwischennutzungen ; .. Yan WEB r 6.430 „ Einnahmen. ... 74470K Ausgaben. .. . 10.000, Reinertrag.. . . 64470K 3. Dezennium: Abtriebsnutzung 6Gha- a0 OR irn ns 84.020 K Zwischennutzungen ... EV ETUREUTEN. ? 6.430 „ Einnahmen. . . 40.450K Ausgaben. . . 10.000, Reinertrag . . . _30450K in der gleichen Weise ergibt sich ein Reinertrag für das 4. Dezennium von 75.8310 K 5. a ». 98.1980, 6. S n. 70.810: , e 5 „ 86.120, 8. 5 „ 41.790 „ Jetztwert dieser Reinerträge als Stückrenten aufgefaßt: 1. Dezennium: 185.100 K X 8:5303 = 1,578.958 K i 64.470 „ X 63472 = 409.204 „ £ 30.450 ,„ X 47229 — 143.812 „ r 75.810 ,„ X 35144— 266.426 „ 53.130 „ X 26150— 138.935 „ PART h 75810 . X 19458—= 147.511, ; 36.120 , X 14478— 52.29 „ N 41.190 . X 10774— 44,378 , Summe. . . 2,781.518K Hiezu kommt noch der Wert der Erträge aus den späteren Umtrieben, welche weiterhin ebenfalls als normal angenommen werden - können und zwar: Abtriebserträge 125ha a 567 0K&". .: . ER 70.875 K Zwischennutzungserträge . . lu 0: 00 nun ss 6.430 „ Einnahmen. . . 77.305K Ausgaben . . . 10.000, Reinertrag. . . 67305K Wertermittlung größerer Waldgüter, 269 Kapitalswert dieser immerwährenden jährlichen Rente 67.305 K 5 = 2243500K Jetztwort nn —2,243.500 K X 0094— 210.890K hiezu. . . 2,781,518 „ somit Gesamtwert. , . 2,992.408K Zum Vergleiche soll noch nach der gleichen Methode der Wert für die Umtriebszeit von 80 Jahren derart ermittelt werden, daß der Zinsfuß von 4°/, beibehalten, dafür aber die Holzpreise um das Zunahmeprozent von 1°/, entsprechend erhöht werden. Auf die Periodenmitten bezogen, stellen sich die Abtriebs- erträge pro 1ha: 1. Dezennium: für den i00jährigen Bestand — 7700 X 101? = 7700 X 1'051 = 8093 K 90 \ » = 6710 X 10156710 X 1'051 = 7052 , 80.7, „ = 5750 X 1.015 = 5750 X 1-051 —= 6043 „ 2. Dezennium: 6043 X 1'011 — 6.043 X 1105 — 6.677 K 3. i 6.677 X 1105 —= 7.378 „ 4. ; 71378X 1105= 8.152 , 5. i 8.152 X 1105 — 9.007 , 6. \ 9.007 X 1105 — 9.952 „ 22} 5 9.952 X 1.105 — 10.996 „ 8. : 10.996 X 1:105 — 12.150 „ Die jährlichen Reinerträge sind im 1. Dezennium: Abtriebsnutzung: 8ha 100jährige Bestände ä 80983K= 64.744K e ee z a 7052 „— 63468, 12° ,7::'80 a 6043 ,—= 72516, Zwischennutzungserträge 6430 K x4 BEE 6.751, Einnahmen . . . 207.479K sb’ Eulturkosten: 292373 SO K = . 2 0. Wa ar 2.320 „ ah Verwaltungukosten. = u, u.a NND , Reinertrag. . . 195.159 K 2. Dezennium: abieiebsnulzune IABE 3 WIER =... Mens. 80.124 K Zwischennutzung 6751 KX1105= ...... eur 2 7 A6CO , Han man 2 BDA ER sn: Kultaurkosten I2BR SB) E ——- .- .-.3e.. ..4...00. 960 „ ab Verwaltungskosten 10KX100= ........... 10.000, Reinertrag. . . 76.624K 270 Wertermittlung größerer Waldgüter. 3. Dezennium: Abtriebsertrag 6ha A 7378 K=........ wi. Me Zwischennutzungsertrag 7460 KX1105= ....... 8.243 „ Einnahmen... 52511K Kulturkosten und Verwaltungskosten . . . 2....... 10480, Reinertrag. . . 42.031K Ebenso stellt sich der Reinertrag für das 4. Dezennium auf 112.128K d. 5 n .. 89.334 „ 6. * n 139.328 „ IE gr u .1%099 4 8. % n.,.200.187., Wert der Stückrenten p = 4°/,. 10p®—1 "x 00p 10m 1. Dezennium: 195.159 X 8'110 = 1,582.740 K 22 > 76.624 X 5'480 = 419.900 „ 3 S 42.031 x 3702 = 155.598 „ 4. 112.128 X 2500 = 280.320 „ D. $ 89.334 X 1'689 = 150.885 „ 6. . 139.328. x 1141=. 158,973 , 7 e 78.699 x 0771= 60.677 „ 8 R 100.137 X 0521—=: 521415 \ Summe = 2,861.264K Hiezu kommt noch der Wert der Erträge in den weiteren Umtrieben; diese, ebenfalls als normal angenommen, sind: Abtriebsnutzung 12:5ha. & 121500 K = ... » „... „al 151.875 K Zwischennutzungsörträge . . > . cr. ea ef .... IS0E0E Einnahmen . . . 165.452K ab Kulturkosten 125ha a OK» Selen 1.000 „ und Verwaltungekößten is nein. ae +... 100085 Reinertrag.. . . 154452K Kapitalswert 154.452 K X 25 = 3,861.300K. Zuschlag infolge des Steigens der Holzpreise: 165.452 K e> A 2) — 165.425 K X 83333 — 1,378.541 K Kapitalswert zusammen . . . 5,239.841 K Jetztwert 5,239.840K X 0'0434 — 227.409K Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren. 271 2,861.264K 227.499 „ Gesamtwert 3,088.763 K gegenüber 2,992.408 K von früher, daher um 96.355 K größer. Dieser Unterschied rührt daher, daß früher die Ausgaben für die Kultur- und Verwaltungskosten anstatt mit 4°/, mit 3°/, kapitalisiert wurden. Es betragen die Verwaltungskosten jährlich 10x 1000 = 10.000K, die Kulturkosten im Durchschnitte jährlich 125ha ä 80 K=1000K, die Ausgaben somit zusammen jährlich 11,000K; dieser jährlichen Rente entspricht für die verschiedenen Zinsfüße von 3 und 4°/, ein Wertsunterschied von: 11.000K 11.000 K 003 004 welcher der vorstehenden Wertdifferenz von 96.355K ziemlich nahe kommt. — 366.666 K — 275.000 K = 91.666 K, Wir haben dem vorstehenden Beispiele mit Absicht einen breiteren Raum gewidmet, weil die Bewertung größerer Güter in der Praxis sehr häufig vorkommt und bei unrichtiger Wahl und Anwendung der verschiedenen Methoden große Fehler begangen werden können, wie die bedeutende Divergenz der vorhergehenden Ergebnisse erkennen läßt. Wie weiters zu ersehen ist, stimmen die Ergebnisse bei der Ermittlung nach Formel II, Seite 259 und jener nach Stückrenten nahezu vollkommen überein, wenn im letzten Falle die Holzpreise entsprechend um das Zunahmeprozent erhöht werden. | Beide Berechnungsmethoden sind daher in ihrer Anwendung ebenbürtig. Die erste Methode nach Walderwartungswerten hat den Vorzug, daß sie den konkreten Bestandesverhältnissen mehr Rechnung trägt, die zweite Methode nach Stückrenten hingegen, daß sie für die Allgemeinheit klarer und verständlicher ist. X. Die Schätzung von Liegenschaften für das Exekutions- und Konkursverfahren, (Realschätzungsordnung.) 2 Die Grundsätze für solche Schätzungen sind in der Verordnung der Minister der Justiz, des Innern und des Ackerbaues vom 25. Juli 1897, R. G. Bl. Nr. 175, enthalten. Diese Bestimmungen über den Vorgang bei solehen Schätzungen sind derart mustergiltig, daß wir sie vollinhaltlich wiedergeben, weil sie unseres Erachtens für jede andere Wertschätzung ohne weiteres als grundlegend angesehen werden können. 27%) Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren, Die Bestellung der Schätzleute erfolgt: 1. Für die Schätzung von Häusern und von mittleren und kleineren land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen nebst den auf solchen bestehenden industriellen Anlagen durch die Bezirksgerichte, welche als Exekutionsgerichte einzuschreiten berufen sind. 2. Für die Schätzung von größeren land- und forstwirtschaft- lichen Gütern, von Realitäten des montanistischen Betriebes oder solchen mit Bro industriellen Anlagen durch die Oberlandes- gerichte. Bei der Schalen zu beobachtende Grundsätze: $ 14. Wenn die zu schätzende Liegenschaft in einem öÖffent- lichen Buche eingetragen ist, hat die Schätzung stets den Wert eines Grundbuchskörpers anzugeben. Sind mehrere Grundbuchskörper zu schätzen, welche als ein Ganzes bewirtschaftet werden, so hat die Schätzung anzugeben, welchen Wert jeder Grundbuchskörper für sich allein und welchen alle zusammen als Wirtschaftsganzes haben. Ist die Liegenschaft in einem Öffentlichen Buche nicht ein- getragen, so ist jede Liegenschaft für sich zu bewerten, welche nach dem vom Gerichte für zulässig erkannten Antrage des betreibenden Gläubigers ein selbständiges Verkaufsobjekt zu bilden hat. Werden mehrere Verkaufsobjekte als ein Ganzes bewirtschaftet, so ist nach Absatz 1 vorzugehen. $ 15. Die Wertsermittlung hat regelmäßig zu erfolgen entweder nach Feststellung des Verkaufswertes (Verkehrs-, Handels-, Marktwert) nach Flächenmaßeinheiten (bei Gebäuden nach Objekten) oder durch Kapitalisierung des jährlichen Reinertrages. $ 16. Die Wertsermittlung durch Feststellung des Verkaufs- wertes ist vorzugsweise anzuwenden: @) bei unverbauten Grundstücken, welche nach ihrer Lage als Baugrund zu verwerten sind, b) bei nicht der Hauszinssteuer unterliegenden Gebäuden, mit denen ein land- oder forstwirtschaftlicher oder Industriebetrieb nicht verbunden ist, c) bei mittleren und kleinen land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen, d) bei einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, welche nicht als Bestandteil eines Wirtschaftsganzen zum Verkaufe gelangen sollen, e) bei Grundstücken, welche (wie z. B. Wälder in abgelegenen, vom Verkehre abgeschnittenen Gegenden, Fabriken außer Betrieb, noch nicht in Betrieb gesetzte Bergbaue, sowie solche, die seit längerer Zeit außer Betrieb gesetzt sind) zur Zeit der Schätzung einen Ertrag nicht liefern können, einen solchen aber voraussichtlich in früherer oder späterer Zukunft liefern werden (Zukunftswerte). Die Schätzung durch Kapitalisierung des Reinertrages hat vor- zugsweise zu erfolgen bei großen land- und forstwirtschaftlichen Gütern, dann solchen mit im Betriebe befindlichen montanistischen oder industriellen Unternehmungen. Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren. 273 Gebäude, welche der Hauszinssteuer unterliegen, samt den dazu gehörigen unverbauten Flächen sind stets einer zweifachen Bewertung zu unterziehen, nämlich jener nach dem kapitalisierten Zinsertrage und jener nach dem Grund- und Bauwerte. Der Durchschnitt aus beiden Bewertungen ist als Schätzwert anzunehmen. Bei anderen Liegenschaften, sowie wenn von einer. der im Absatze 1 und 2 bezeichneten Methoden abgegangen werden soll, haben die Schätzleute die Gründe für die Wahl der angewendeten Bewertungsart anzugeben. $ 17. Bei direkter Feststellung des Verkaufswertes ist auf die in der Gegend gangbaren Verkaufspreise für Liegenschaften gleicher Beschaffenheit, vorkommendenfalls auch. auf die üblichen Pacht- zinse, bei Wäldern auf den Holzbestand Rücksicht zu nehmen. Der Gerichtskommissär soll sich nicht mit allgemeinen Angaben der Schätzleute hierüber begnügen, sondern darauf hinwirken, daß konkrete Fälle angeführt werden, nötigenfalls sich durch Erkundi- gungen bei Vertrauensmännern die Grundlage für die Beurteilung verschaffen, ob die Annahme der Schätzleute den tatsächlichen Ver- hältnissen entspricht. Stets sind dabei die Gebäude und die Grund- stücke abgesondert und die letzteren wieder nach Kulturgattungen, nötigenfalls nach Bonitätsklassen und Flächenmaßeinheiten zu be- werten. $ 18. Bei der Schätzung von land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen durch Kapitalisierung des jährlichen Reinertrages ist . der Bruttoertrag, den die einzelnen zu dem Schätzungsobjekte ge- hörigen Wirtschaftsteile liefern, festzustellen: davon sind die sämt- lichen mit der Bewirtschaftung verbundenen Auslagen, ferner die auf den Grundstücken haftenden Steuern und sonstigen Öffentlichen Abgaben (mit Einschluß der Patronatslasten, Kirchen-, Schul- oder anderen Giebigkeiten und ähnliches) in Abzug zu bringen. Die mit dem Gute verbundenen Realrechte (z. B. Fischereirechte, verbücherte Bannrechte, Anteile an Alpenweiden oder anderen gemeinschaftlichen Gütern, radizierte Gewerberechte) sind nach ihrem Ertrage dem Gutsertrage zuzuschlagen. Die Gebäude sind, sofern sie zur Bewirt- schaftung nötig und wenigstens in mittlerem Bauzustande sind, nicht besonders in Anschlag zu bringen; die einem mittleren Bau- zustande entsprechenden jährlichen Erhaltungskosten bilden eine Abzugspost von dem Brüttoertrage; darüber hinausreichende Her- stellungskosten, welche durch quantitative oder qualitative Mängel der Gebäude bedingt werden, sind von dem kapitalisierten Rein- ertrage in Abschlag zu bringen. Andere der Hauszinssteuer nicht unterliegende Gebäude sind nach ihrem Ertrage zu bewerten. Für Gebäude und Grundstücke, welche sich als reines Voluptuare dar- . stellen, ist der bei eventueller Vermietung oder Verpachtung zu erzielende Ertrag abzüglich der Erhaltungskosten und sonstigen Lasten in Anschlag zu bringen. Wenn eine Vermietung oder Ver- pachtung untunlich erscheint, ist der Verkaufswert zu ermitteln und dem kapitalisierten Reinertrage zuzuschlagen. Bei Wäldern ist der Wert nach den allgemeinen Grundsätzen der Riebel, Waldwertrechnung, 2. Aufl, 18 274 Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren, Waldwertberechnung zu ermitteln; der Reinertrag ist stets abgesondert zu kapitalisieren. $ 19. Nach welchem Zinsfuße der für land- und forstwirtschaft- liche Liegenschaften oder für Gebäude ohne land- und forstwirtschaft- lichen oder industriellen Betrieb ermittelte Reinertrag zu kapitalisieren ist, hat jedes Oberlandesgericht für seinen ganzen Sprengel oder für dessen einzelne Teile bis Ende 1897 und sodann alljährlich bis Ende Dezember für das nächstfolgende Jahr festzusetzen und im Amtsblatte der betreffenden Landeszeitung kundzumachen. Die Zinsfußbestimmung hat abgesondert für die Kapitalisierung bei Gebäuden, bei landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Liegenschaften unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Er- tragsfähigkeit jeder dieser drei Gruppen zu erfolgen. Bei der Be- stimmung des Zinsfußes ist das Gutachten der größeren Hypothekar- institute und im Wege der politischen Landesbehörde auch jenes der etwa in dem betreffenden Gebiete bestehenden land- und forst- wirtschaftlichen, beziehungsweise technischen Vereine oder Körper- schaften einzuholen. Wo kumulative Waisenkassen bestehen, ist auch auf deren Zinsfuß Bedacht zu nehmen. Eine Abweichung von dem festgesetzten Zinsfuße ist nur zu- lässig, wenn ihn die Schätzleute übereinstimmend unter Darlegung der Gründe als für den konkreten Fall zweifellos unrichtig erklären. Für Bergwerke hat die Kapitalisierung nach einem zehnprozentigen Zinsfuße zu erfolgen. Der bei Liegenschaften mit industriellen Anlagen — einschließlich von Urproduktionen, z. B. Steinbrüche, Ziegeleien, Erdölgewinnung — anzuwendende Zinsfuß ist von den Schätzleuten von Fall zu Fall festzustellen. $ 20. Der Grund- und Bauwert bei Gebäuden, welche der Hauszinssteuer unterliegen ($ 16, Abs. 3) setzt sich zusammen aus dem nach $ 17 ermittelten Verkaufspreise der Grundfläche, auf welcher das Gebäude errichtet ist, samt unverbautem Zubehör und aus dem Werte der Baulichkeiten: In den Zinsertrag ist auch der für derzeit unvermietete Räumlichkeiten zu erzielende Zins einzu- beziehen. Von dem Bruttozinse sind die Jahresleistungen an Steuern und sonstigen Öffentlichen Abgaben, die Brandschadenversicherungsprämie und der nach dem Bauzustande zu bestimmende Durchschnittsbetrag an jährlichen Erhaltungskosten in Abzug zu bringen. Die durch schlechten Bauzustand bedingten, die jährlichen Er- haltungskosten übersteigenden Herstellungskosten bilden eine Abzugs- post von dem endlich ermittelten Durchsehnittswerte. Für Gebäude, welche die Befreiung von der Hauszinssteuer genießen, ist bei der Ertragsbestimmung auf die noch erübrigende Dauer der Steuerfreiheit entsprechend Rücksicht zu nehmen. $ 21. Bei der Schätzung von Liegenschaften ist anzugeben, welchen Wert die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der sie be- lastenden Dienstbarkeiten, Ausgedingen und anderen Reallasten, so- wie welchen Wert sie ohne diese Belastung hat; außerdem sind die u , Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren. 2375 auf der Liegenschaft lastenden Dienstbarkeiten, Ausgedinge und anderen Reallasten für sich zu schätzen und die ihnen entsprechenden Kapitalsbeträge im Schätzungsprotokolle anzugeben. Auf der Liegenschaft eingetragene Miet- und Pachtrechte sind bei der Bewertung der Liegenschaft selbst nicht in Betracht zu ziehen; dagegen ist der Wert des eingetragenen Bestandrechtes be- hufs Ermittlung der dem Bestandnehmer wegen der vorzeitigen Aufhebung des Bestandrechtes gebührenden Entschädigung zu schätzen. Eingetragene Wiederkaufsrechte sind bei der Schätzung nicht in Betracht zu ziehen. Wenn auf einer Liegenschaft Lasten haften, welche auf den Ersteher von Rechts wegen übergehen (z. B. Patronatslasten, Lasten aus der Mitgliedschaft in einer Wasser- genossenschaft, Meliorationsdarlehen, Notwegedienstbarkeiten), ist nur der Wert anzugeben, welchen die Liegenschaft bei Aufrecht- erhaltung der Last hat. Eine abgesonderte Schätzung des aus der Last entspringenden Rechtes entfällt. Zum Zwecke der Ermittlung des Wertes der Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der vorbezeich- neten Lasten ist die daraus sich ergebende Ertragsminderung, wenn die Leistung oder Duldung eine immerwährende ist, von dem Jahres- ertrage in Abzug zu bringen; wenn sie aber auf eine bestimmte Anzahl Jahre oder auf die Lebensdauer der berechtigten Person beschränkt ist, im ersten Falle nach der Anzahl der noch er- übrigenden Jahre (in keinem Falle aber nach einer mehr als zwanzig- jährigen Dauer), im zweiten Falle nach einer zehnjährigen Dauer zu kapitalisieren und das Kapital von dem ohne Bedacht auf die Be- lastung ermittelten Liegenschaftswerte in Abzug zu bringen. Bei Schätzungen nach dem Verkaufswerte ist von diesem der Wert einer immerwährenden Last mit dem Zwanzigfachen der jährlichen Ertrags- minderung abzuziehen. Die Bewertung der aus den Lasten entspringenden Rechte hat nach dem Interesse »des Berechtigten an der Aufrechterhaltung der Last, kapitalisiert bei zeitlich beschränkten Lasten, oder solchen auf Lebensdauer nach Vorschrift des Absatzes 1, bei immerwährenden Lasten nach dem vom ÖOberlandesgerichte für die betreffende Art von Liegenschaften kundgemachten Zinsfuße zu erfolgen. $ 22. Der Beschreibung des Zugehörs hat eine Feststellung der für die Fortsetzung des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes erforder- lichen Vorräte, Viehstücke, Werkzeuge und Gerätschaften voranzu- gehen. Ein Abgang an diesam Erfordernisse ist im Protokolle zu beurkunden. Bei großen land- und forstwirtschaftlichen Gütern kann eine gesonderte Beschreibung und Schätzung der vorhandenen Stücke unterbleiben, wenn der Anschaffungspreis der abgängigen oder wegen ihres schlechten Zustandes nachzuschaffenden von dem ERRBRSP ee in Abzug gebracht wird. Sind mehrere Liegenschaften gleichzeitig zu schätzen, so ist für jede abgesondert zu bewertende Liegenschaft ($ 14) das zu der- selben gehörige Zugehör besonders anzugeben. Außerdem bestimmt noch für das Verfahren selbst: $ 27, daß bei Gebäuden und Wäldern der Lokalaugenschein nie 18* 276 Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren. unterbleiben darf. Ergibt sich beim Augenschein hinsichtlich einer in einem Öffentlichen Buche eingetragenen Liegenschaft eine Nicht- übereinstimmung des bücherlichen Standes mit dem Besitzstande oder ergibt sich hinsichtlich einer in einem Öffentlichen Buche nicht eingetragenen Liegenschaft ein Streit über den Besitzstand, so ist das Streitobjekt durch Vernehmung der anwesenden Beteiligten und dritter Auskunftspersonen festzustellen, und wenn sich der Streit nicht beheben läßt, abgesondert zu bewerten. Den Schätzleuten sind die aus den Akten erhobenen Bewertungs- daten (Katastralflächenausmaß, Bonitätsklasse, Katastralreinertrag und jährliche Steuerschuldigkeit etc.) jeder zu schätzenden Parzelle, sonstige Öffentliche Abgaben und Lasten etc. bekannt zu geben. S$S 28. Das Schätzungsprotokoll hat die einzelnen Parzellen, deren Flächenmaß und eine Beschreibung der zu schätzenden Liegen- schaften nach den auf den Wert Einfluß nehmenden Momenten zu enthalten. Solche Momente sind: 1. Bei Gebäuden die Angabe der verbauten Grundfläche, die Art des Gebäudes, Höhe nach Stockwerken, Zahl der Fensteröffnungen, Bau- und Bedachungsmaterial, Einteilung in Wohn-, Geschäfts-, Stall- und Kellerräume, Größe derselben, das Vorhandensein gewölbter Räume, der Bauzustand, die auf Feuersgefahr Einfluß nehmenden Momente, endlich die örtliche Lage (in größeren Ortschaften, ins- besondere auch in bezug auf Verkehrszentren, Kommunikationsmittel u. dgl.). 2. Bei land- und forstwirtschaftlichen Gütern die Lage der Be- hausung, von welcher aus die Bewirtschaftung stattfindet (einzeln- stehend oder in einer geschlossenen Ortschaft, Kommunikations- verhältnisse, mehr oder minder günstige Absatzverhältnisse), die Lage der Grundstücke im Verhältnisse zur Behausung und die daraus sich ergebende mehr oder minder leichte Bewirtschaftung, die Boden- verhältnisse der Grundstücke, vorhandene Kulturgattung und, falls diese richtigen Wirtschaftsgrundsätzen nicht entspricht, die Angabe, für welche andere Kultur sich .die Liegenschaft offenbar besser eignen würde, Qualität der Bewirtschaftung, allfällige Meliorations- anlagen; bei Wäldern insbesondere der Standort und die Bestandes- verhältnisse, der Zustand der Aufforstung, die Bringbarkeit der Forstprodukte und deren Verwertung, die auf dem Waldbesitze lastenden Dienstbarkeiten, endlich vorhandene, den Waldbetrieb beschränkende, behördliche Verfügungen; bei häufig wiederkehrenden Elementarereignissen deren mehr oder minder schädlicher Einfluß. 3. Bei Grundstücken mit industriellen Anlagen oder montanisti- schen Betrieben in analoger Weise die vorhandenen Einrichtungen und die für den Betrieb maßgebenden allgemeinen und speziellen Bedingungen (insbesondere auch die Wasserkraft). Bei Bergbauen ist auch auf die geologischen Verhältnisse, Handelslage, Investitionen und auf die Menge des aufgeschlossenen Mineralquantums Bedacht zu nehmen. i In welchem Umfange auf die bezeichneten Punkte im einzelnen Falle einzugehen ist, hat der Gerichtskommissär nach der Größe 7 2 Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren, 277 und dem Werte des Schätzungsobjektes zu beurteilen. Es ist strenge darauf zu sehen, daß das Schätzungsoperat nicht einen Umfang gewinnt, vermöge dessen der Zeit- und Kostenaufwand für die Schätzung außer Verhältnis zu dem Ergebnisse steht. $ 29. Das Schätzungsgutachten hat in möglichst leicht verständ- licher Weise die angewendete Bewertungs- und Berechnungsmethode und die durch diese bedingten Grundlagen für den ermittelten Wert anzugeben. Nötigenfalls sind die erforderlichen Anleitungen hiezu den Schätzleuten von dem Gerichtskommissär zu erteilen. Trägt der Gerichtskommissär Bedenken gegen das abgegebene Schätzungsgutachten, die durch Erinnerungen an die Schätzleute nicht zu beseitigen sind, so hat er seine Äußerung im Protokolle beizufügen. Die übrigen Bestimmungen sind rein judizieller Natur und können daher übergangen werden. Hinsichtlich des anzuwendenden Zinsfußes sei bemerkt, daß derselbe in Niederösterreich derzeit für die Schätzung von land- wirtschaftlichen Grundstücken 4°/,, für forstliche Wertsermittlungen 3°/, beträgt. Angezeigt erscheint es uns auch, hier den Unterschied zwischen Hauszins- und Hausklassensteuer festzustellen, da nach dem Unter- schiede dieser Besteuerungsarten ein verschiedener Schätzungsmodus einzuhalten ist. 1. Bei der Hauszinssteuer sind die Gebäude entweder absolut, bedingt oder fallweise steuerpflichtig. a) Absolut hauszinssteuerpflichtig sind alle Gebäude in Wien samt Umgebung, Baden bei Wien, Linz samt Urfahr, Salzburg samt Vorstädten und Umgebung, Innsbruck samt Wilten, Graz samt Vor- städten, Klagenfurt samt Vorstädten, Triest als Stadtgebiet, Görz, Zara, Prag samt Wyschehrad, die Badeorte Teplitz, Schönau, Karls- bad, Marienbad und »Franzensbad, Brünn samt Vorstädten, Olmütz, Troppau die innere Stadt, Lemberg, Krakau und Czernowitz die innere Stadt. b) Bedingt hauszinssteuerpflichtig sind alle Gebäude, welche in Orten gelegen sind, in denen sämtliche Gebäude oder wenigstens die Hälfte derselben und außerdem die Hälfte der Wohnungsbestand- teile einen Zinsertrag durch Vermietung abwerfen. ec) Fallweise hauszinssteuerpflichtig sind die Gebäude, welche außer den sub a und 5 angeführten Ortschaften gelegen sind und ganz oder teilweise durch Vermietung benützt werden; doch haben von diesen Gebäuden diejenigen, welche nicht mehr als drei Wohnungsbestandteile besitzen und teilweise vom Eigentümer be- wohnt und nur zum Teil vermietet werden und bisher in eine der drei untersten Klassen des Haussteuerklassentarifes eingereiht waren, in der Hausklassensteuer zu verbleiben. Die Grundlage für die Bemessung der Hauszinssteuer ist der einbekannte Zins und bei unvermieteten Gebäuden in absolut haus- zinssteuerpflichtigen Orten der durch Parifizierung ermittelte Zins- ertrag. 278 Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren. Von diesem Zinsertrage, beziehungsweise Zinswerte kommen als Erhaltungs- und Amortisationskosten für alle unter 1a genannten Orte mit Ausnahme von Zara und Czernowitz 15°, in Abschlag. Für Zara und Czernowitz, sowie für die sub 15 angeführten Orte und für die sub lc angeführten Gebäude kommen für Erhaltungs- und Amortisationskosten 30°/, in Abzug. Als Hauszinssteuer kommen von dem: Restbetrage für die sub 1a angeführten Orte 26?/,°/,, für die sub 15 genannten Orte und die sub Ic angeführten Gebäude 20°), in Vorschreibung mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, wo nur 15°/, als Hauszinssteuer in Vorschreibung kommen. Für die direkte Ermittlung der Hauszinssteuer aus dem steuer- pflichtigen Einkommen ergeben Boa folgende Schlüssel: 222/30), für Gebäude mit 26?/;°, Hauszinssteuer und 15°, Abzug für Erhaltung, 182/,0/, für Gebäude mit 26?/,°/, Hauszinssteuer und 30°/, Abzug für Erhaltung, 14°/, für Gebäude mit 20°/, Hauszinssteuer und 30°/, Abzug für Erhaltung. 2. Der Hausklassensteuer unterliegen jene Wohngebäude, welche nicht hauszinssteuerpflichtig sind. Über die hausklassensteuer- pflichtigen Gebäude wird von der Steuerdehörde ein Hausklassen- steuerkataster geführt. Die Höhe der Hausklassensteuer richtet sich nach der Anzahl der Wohnungsbestandteile, respektive nach der Anzahl der bewohn- baren Räume (Zimmer und Kammern) und beträgt: Anzahl der Wohnungs- bestandteile .. Steuerklasse Steuerbetrag ABO ee. I. 440°—K 3 Mn I. 360°— „ 29-2337 die a IE 300’— , 27-2. ne» rt 250° — „ A Ben FE a a 200 — , 217 195 a En ri 150° — „ 18.1 De, seen Ik 100° — „, 4 WEN EU MER 60— „ I N ER 40— „ Ta hte SR 30, 6 url. :20— „ 5 ı&ll: 11—, 4 . XII. 980 „ PORN DAY: 4:20 „ 2 RN, 3:40 „ Linsen XVIl. 3—, ohne 1:50 .. Für Alpenhütten und Weingartenhäuser ist, insoweit sie nur zeitweise als Wohnstätten für das Wartachalisppraoel dienen, eine Hausklassensteuer nicht zu entrichten. Schätzung von Liegenschaften nach dem Exekutionsverfahren. 279 Für die Schätzung der verschiedenen Gebäude gibt die nach- folgende Tabelle mittlere Erfahrungssätze über Neuwerte, Dauer, Entwertung oder Abnutzung und Erhaltungskosten. Alle angesetzten Beträge sind Mittelwerte und für den Bereich der ganzen Monarchie im Durchschnitte berechnet. Wenn durch Zeitablauf der: Neuwert eines Gebäudes mit der in der Rubrik „Abnutzung” enthaltenen Amortisationsquote bis zu zwei Drittel erschöpft wird, muß das Gebäude einer Rekonstruktion oder gründlichen Erhaltungsarbeiten unterzogen werden, wodurch es eventuell wieder nahezu den Neu- wert erreichen kann. Bei der Schätzung ist daher auf diesen Umstand gebührend Rücksicht zu nehmen. Die jährlichen Erhaltungskosten sind in der nachfolgenden Tabelle in Durchschnittsprozenten vom Neuwerte berechnet eingesetzt und sind daher zu modifizieren um: 1/, für die Zeitdauer bei 0— 10°/, von der ganzen Bestandperiode 1/ 11— 250), 1:9 n n n n r r n Ua ” ” » ” 26— 40%, ” ” ” ” 3; ” ” ” ” 41— 60%/ 0 be) n ” n 1 ” n ” ” 61l— 80°), n ” ” ” 3a n » ” ” 81—100°/, ” ” ” ” weil sie nicht ganz gleichmäßig auflaufen. Wenn D die ganze Dauer A das zeitige Alter d die künftige Dauer W den Neuwert E die Entwertung oder Abnutzung w den zeitigen Wert bedeutet, dann ist unter der gewöhnlich Platz greifenden Voraussetzung, daß die Bauwerte im, einfachen Verhältnisse der Zeitdauer abnehmen: DE Dw a7 W Ber WA Wwd DR TTEED Wenn jedoch bei den Bauobjekten ein stets gleichmäßig guter Bauzustand durch Nachbesserungen eingehalten wird, so tritt der Grad der Abnutzung nicht im proportionalen Verhältnisse der Zeitdauer zur Bestandesdauer ein und sind daher die Resultate der früheren 4 Formeln zu multiplizieren mit °/, wenn die Zeitdauer bis 4°/, der Bestandesdauer beträgt 87 5 10°%/, / 10 ” ” » ” ” n ” 4; 7 B) ” ” 1 1 „ 20°) 0 ” ” n 5/ 6 ” ” ” 21 ) 30%, n ” n R 5 ” ” „ 31 ” 40°) 0 ” „ ” / 4 ” b) ” 41 ” 70%, ” n) n H. 1 ” n ” 7 1 ” 80°) 0 ” ” ” -uedung9opulsydel] UBIOYIIEIENEF UHI19ptE OllYy (r ; "puoy9js Zunpusauy u! 20H SIIaL (z “ıyoy A9po yong ‘ulsyjaıg “ujopurydszjog ur Zunyg9opurz (g neq[339 zZ pun -wag (r : geT 0.2 08 Be 01 “ zog sne zugäll® +» ++ ne nee te “ “ “ “ “ “ A 96-0 ||9LT.T c8 = 91 yaraMm 4yostuo3 RG ON DEE Ta ae le ER “ “ “ “ “ “ 3 99.0 ||999-0 || OST 91 17 1ey AIsseuu ln A e : Ba: Be uojdnyog & 0-T ggg.L | GL — ı ywMm |zjod Ssne zued||* * © > Eee 3 B ; A E E; gL0 | 0-L || 001 m 33 t Iyospued ee SE Va 2 c.0 | 929 0 | 091 91 38 Jaey AISSBUL EEE ge I ee LEE uowuoggogorg yıuu ueuneyog 75 07-1 er.] 92 zI 0% “ zI0H sne FR ER aa = u er Ge a = a 8 . ö e = 8q 1) g£8.0 021 97 0€ wıeAM 4y9sLu93 Wr a N A ee A er TEE, \ 4 “ 14 © 7.0 11999.0 || OST 0% 07 & AISSBUU [ter yerApury pun epaajg Any olTeıs 4 ”“ GI 02% 08 F FA “ z[oH sne zuvd |: “ “ “ “ “ “ ee x %“ CR: “ “ “ “ “ “ OT E71 || OL [41 0% yyosrued 5 080 0-1 || 001 02 8 yaey AISSBwL ° » uIeneyog pun uadunjjejs usInugqesug Jıwm Josngyureneg Lej ggg g 0oF Gz 8 FI “ zI0H sne zue3 wre ne Dr a “ “ R=| 0% 09. or 5 5 o 0-T || 82.1 || 08 0% 07 a * wepuasadrdlgen U & Lo | 0-r || oor gI 09 ydıam 0090 * gpuwr] uoyoupj we © « « 2 99 o Dagegen ist im zweiten Falle bei größeren Betrieben, welche einen jährlichen nachhaltigen Ertrag liefern, der Gesamtwert des Objektes durch Kapitalisierung des jährlichen Reinertrages, also nach dem Waldrentierungswerte zu bestimmen. Hiebei darf jedoch nicht der jährliche Ertrag als Normalertrag unterstellt, sondern es muß der Ertag für die einzelnen Perioden festgestellt und der Kapitalswert dieser Periodenerträge nach Stückrenten, wie dies im vorhergehenden Abschnitte bei der Wertsermittlung größerer Wald- körper in ausführlicher Weise gezeigt worden ist, bestimmt werden. Da der Zinsfuß in allen Fällen ein gegebener ist, hat man in jenem Falle, wo dieser mit dem landesüblichen Hypothekarzinsfuß übereinstimmt, bei dem Vorhandensein eines Zunahmeprozentes der Holzpreise entweder den Zinsfuß um dieses Zunahmeprozent zu er- mäßigen, oder aber wenn dies nicht angeht, bei den Zukunftserträgen die erhöhten Holzpreise in Rücksicht zu nehmen. 282 Zwangsweise Abtretung von Wald. XI. Zwangsweise Abtretung von Wald- oder anderen Grundstücken im Wege der Expro- priation oder Enteignung. Die allgemeine rechtliche Grundlage des Enteignungsverfahrens bilden der $ 365 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Wortlaute: „Wenn es das allgemeine Beste erheischt, muß ein Mitglied des Staates gegen angemessene Schadloshaltung selbst das vollständige Eigentum einer Sache abtreten”, ferner der Artikel 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 142, lautend: „Das Eigentum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.” Die Zulässigkeit solcher Enteignungen wurde gesetzlich ZUu- erkannt: 1. Für die Herstellung und Erhaltung der Ärarialstraßen, für die Stein- und Schottergewinnung für diese, wie auch für die Lan- des-, Bezirks- und Gemeindestraßen; 2. behufs Errichtung der zur Landesverteidigung erforderlichen Fortifikationsgebäude; 3. bei der Katastralvermessung behufs Herßtellung von Wald- durchhauen; 4. behufs Bringung von Forstprodukten; 5. beim Bergbaue; 6. zu Schulbauten; 7. behufs Ausnützung der Wasserkraft und Abwehr der Ge- wässer, behufs Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten und Werksvorrichtungen durch die zeitweise Überlassung der erforder- lichen Grundstücke; 8. beim Eisenbahnbaue und -betriebe, dann zu Vorarbeiten für diesen; 9. behufs Anweisung von Militärübungs- und Schießplätzen, Reitschulen, Badeplätzen und Pferdeschwemmen; 10. bei Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgs- wässern; il. behufs Errichtung von Öffentlichen Lagerhäusern etc. Das Gesetz vom 18. Februar 1878, R. G. Bl. Nr. 30, betreffend die Enteignung zum Zwecke der Herstellung und des Betriebes der Eisenbahnen behandelt das Verfahren am ausführlichsten, weshalb wir die wichtigsten Bestimmungen aus demselben hier mitteilen wollen, da es auch häufig bei Enteignungen zu anderen Zwecken sinngemäße Anwendung findet. I Gegenstand und Umfang der Enteignung. $ 1. Die Ausübung des Enteignungsrechtes steht in dem vollen durch $ 365 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zugelassenen Umfange jedem Eisenbahnunternehmen insoweit zu, als die Gemein- v Zwangsweise Abtretung von Wald. 283 nützigkeit des Unternehmens von der hiezu berufenen staatlichen Verwaltungsbehörde anerkannt ist. $ 2. Das Enteignungsrecht kann zum Zwecke einer dauernden oder vorübergehenden Enteignung nur insoweit ausgeübt werden, als die Herstellung und der Betrieb der Eisenbahn dies notwendig machen. Dasselbe umfaßt insbesondere das Recht: 1. Auf Abtretung von Grundstücken; 2. auf Überlassung von Quellen und anderen Privatwässern; 3. auf Einräumung von Servituten und anderen dinglichen Rechten an unbeweglichen Sachen, sowie auf Abtretung, Einschrän- kung oder Aufhebung derartiger und solcher Rechte, deren Ausübung an einen bestimmten Ort gebunden ist; 4. auf Duldung von Vorkehrungen, welche die Ausübung des Eigentumsrechtes oder eines anderen Rechtes an einem Grundstücke oder an einem Bergbaue einschränken. Die Ausübung des Enteignungsrechtes kann auch in Beziehung auf das Zugehör eines Gegenstandes der Enteignung stattfinden. S 3. Unter der im $ 2 bezeichneten Voraussetzung kann die dauernde oder vorübergehende Abtretung von Grundstücken inso- weit begehrt werden, als es zur Herstellung der Bahn, der Bahn- höfe, der an der Bahn und an den Bahnhöfen zum Zwecke des Eisenbahnbetriebes zu errichtenden Gebäude oder zu sonstigen An- lagen, deren Herstellung der Eisenbahnunternehmung obliegt, dann zur Unterbringung des beim Baue zu entfernenden Erdmateriales und Schuttes, endlich zur Gewinnung des notwendigen Schüttungs-, Rohstein- nnd Schottermateriales erforderlich ist. Das Recht, die Abtretung eines Grundstückes zu einer vorüber- gehenden Benutzung zu begehren, erstreckt sich nicht auf Gebäude und Wohnungsräume, noch auf solche Grundstücke, deren Substanz durch die beabsichtigte Benützung voraussichtlich wesentlich und dauernd verändert wird. Der Eigentümer eines zur vorübergehenden Benützung über- lassenen Grundstückes ist berechtigt zu begehren, daß die Eisen- bahnunternehmung das Grundstück an sich löse, wenn die Benützung länger als sechs Monate nach dem Zeitpunkte der Betriebseröffnung oder, falls die Abtretung zur Benützung erst nach der Betriebs- eröffnung stattfand, länger als zwei Jahre dauert. II. Gegenstand und Umfang der Entschädigung. $ 4. Die Eisenbahnunternehmung ist verpflichtet, dem Enteig- neten für alle durch die Enteignung verursachten vermögensrecht- lichen Nachteile Entschädigung zur Bewirkung der dem $ 365 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches entsprechenden Schadloshal- tung zu leisten. Als Enteigneter ist derjenige anzusehen, welchem der Gegen- stand der Enteignung gehört oder welchem an einem Gegenstande der Enteignung ein mit dem Eigentume eines anderen Gegenstandes verbundenes dingliches Recht zusteht. 984 Zwangsweise Abtretung von Wald. : ® $ 5. Bei der Ermittlung der Entschädigung ist auch auf die- jenigen Nachteile Rücksicht zu nehmen, welche Nutzungsberechtigte, Gebrauchsberechtigte, Bestandnehmer durch die Enteignung erleiden und deren Vergütung dem Enteigneten obliegt, sofern der als Ersatz für den Gegenstand der Enteignung zu leistende Betrag nicht zur Befriedigung der gegen den Enteigneten zustehenden Entschädi- gungsansprüche zu dienen hat. S 6. Wird nur ein Teil eines Grundbesitzes enteignet, so ist bei der Ermittlung der Entschädigung nicht nur auf den Wert des ab- zutretenden (Grundstückes, sondern auch auf die Verminderung des Wertes, welche der zurückbleibende Teil des Grundbesitzes erleidet, Rücksicht zu nehmen. $ 7. Bei der Ermittlung der Entschädigung ist auf diejenigen Verhältnisse keine Rücksicht zu nehmen, hinsichtlich deren erhellt, daß sie in der Absicht hervorgerufen wurden, um sie als Grundlage für die Erhöhung der Ansprüche auf Entschädigung zu benützen. Der Wert der besonderen Vorliebe, dann eine Werterhöhung, welche der Gegenstand der Enteignung infolge der Anlage der Eisen- bahn erfährt, bleiben bei der Berechnung der Entschädigung außer Betracht. $ 8. Die Entschädigung ist in barem Gelde zu leisten. Sie erfolgt bei dauernder Enteignung durch Zahlung eines Kapitalbetrages, bei vorübergehender Enteignung durch Zahlung einer Rente. Wenn jedoch infolge einer vorübergehenden Enteignung eine bei der Bestimmung der Rente nicht berücksichtigte Wertverminderung eintritt, so ist für dieselbe nach dem Aufhören der vorübergehenden Enteignung durch Zahlung eines Kapitalbetrages Ersatz zu leisten. $ 9. Insoweit die Ermittlung eines zu leistenden Kapitals- betrages nicht vollständig erfolgen kann, weil der abzuschätzende Nachteil sich nicht im vorhinein bestimmen läßt, ist jede Partei berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten von mindestens einem Jahre die Feststellung der für die in der Zwischenzeit erkennbar gewordenen Nachteile gebührenden Entschädigung zu begehren. Nach Ablauf eines vom Zeitpunkte des Vollzuges einer dauern- den Enteignung zu berechnenden Zeitraumes von 3 Jahren, be- ziehungsweise nach dem Aufhören einer vorübergehenden Enteig- nung kann die endgiltige Feststellung des zu leistenden Kapital- betrages begehrt werden. $ 10. Die Eisenbahnverwaltung ist verpflichtet, für alle Ent- schädigungen, welche sie nach dem Vollzuge einer Enteignung zu leisten hat ($$ 8 und 9), auf Verlangen des zur Forderung der Ent- schädigung Berechtigten Sicherheit zu leisten. Auf Ansuchen einer Partei wird die Art und Höhe der zu be- stellenden Sicherheit von dem zur Ermittlung der Entschädigung zu- ständigen Gerichte nach Vernehmung beider Parteien bestimmt. Das Gericht kann vor seiner Entscheidung Sachverständige vernehmen. Die Zulänglichkeit der Sicherheit beurteilt das Gericht nach seinem Ermessen. Zwangsweise Abtretung von Wald. 285 III. Enteignungsverfahren. Die weiteren Paragraphe 11 bis 21 enthalten die Bestimmungen für die Feststellung des Gegenstandes und Umfanges der Enteig- nung, welche bei der politischen Begehung erfolgt. Vor dieser hat die Eisenbahnunternehmung der politischen Behörde ein Verzeichnis der Namen und Wohnorte der Enteigneten zu überreichen. Dieses Verzeichnis, sowie die Grundeinlösungspläne und -Verzeichnisse sind wenigstens 14 Tage vor der Begehung in der betreffenden Gemeinde zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Zugleich ist diese Auflegung sowie die Frist zur Einbringung von Einwendungen bei der politi- schen Bezirksbehörde ortsüblich bekannt zu geben. Diejenigen, welche solche Einwendungen rechtzeitig bei der politischen Bezirksbehörde erhoben haben, sind insbesondere zur Kommission vorzuladen. Jedem Beteiligten steht frei, bei den Erhebungen zu erscheinen und Einwendungen gegen die begehrte Enteignung vorzubringen. Über diese Einwendungen fällt die politische Landesbehörde Enteig- nungserkenntnisse, gegen welche binnen acht Tagen ein Rekurs bei der politischen Landesbehörde anzubringen ist, über welchen das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsministe- rium entscheidet. Die Betretung des Zivilrechtsweges über die Frage, welcher Gegenstand und in welchem Umfange derselbe zu enteignen sei, ist unzulässig. Nach dem Eintritte der Rechtskraft eines Enteignungserkennt- nisses sind die Personen, gegen welche die Enteignung wirksam ist, verpflichtet, sich jeder über die Fortsetzung des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes hinausgehenden Veränderung an dem Gegen- stande der Enteignung zu enthalten, sofern nicht etwas anderes ver- einbart wurde, oder soweit es sich nicht um zur Erhaltung des Gegenstandes der Enteignung notwendige und unaufschiebliche Ver- fügungen handelt. z IV. Ermittlung der Entschädigung. $ 22. Die infolge einer Enteignung zu leistende Entschädigung ist, sofern sie nicht durch ein zulässiges Übereinkommen zwischen der Eisenbahnunternehmung und dem Enteigneten bestimmt wird, gerichtlich festzustellen. # Als zulässig ist ein solches Übereinkommen nur dann anzu- sehen, wenn es an dritten Personen fehlt, denen ein Anspruch auf Befriedigung aus der Entschädigung auf Grund ihrer dinglichen Rechte zusteht, oder wenn diese dritten Personen ihre Zustimmung zu dem Übereinkommen in einer öffentlichen oder legalisierten Ur- kunde erklärt haben. Die Notwendigkeit der Erklärung dieser Zu- stimmung entfällt, wenn es sich um die teilweise Abtretung eines Grundbuchskörpers handelt und wenn ungeachtet der Abtretung eine Hypothek die im $ 1374 des allgemeinen bürgerlichen Gesetz- buches entsprechende gesetzliche Sicherheit behält, andere dingliche 286 Zwangsweise Abtretung von Wald. Rechte aber eine Gefährdung ihrer Sicherheit offenbar nicht erleiden können. Das Grundbuchsgericht ist berufen, auf Ansuchen einer Partei eine Bestätigung über den Bestand der erforderlichen Sicherheit auf Grund der durch eine vorgenommene Untersuchung gewonnenen Überzeugung zu erteilen. $ 23. Die gerichtliche Feststellung der Entschädigung erfolgt auf Ansuchen der Eisenbahnunternehmung; doch ist auch der Ent- eignete berechtigt, darum anzusuchen, wenn die Eisenbahnunter- nehmung dieses Ansuchen nicht innerhalb eines Jahres nach Rechts- kraft des Enteignungserkenntnisses stellt. Zur Feststellung der Ent- schädigung ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die Enteignung zu vollziehen ist. Dem Gesuche um diese Feststellung ist das Enteignungserkenntnis nebst den zur Identifizierung des Gegenstandes der Enteignung erforderlichen Behelfen beizulegen. Das Gesuch kann hinsichtlich aller in dem Sprengel einer Katastral- gemeinde gelegenen Gegenstände der Enteignung in einer einzigen Eingabe gestellt werden. $S 24. Das Gericht hat alle für die Feststellung der Entschädi- gung maßgebenden Verhältnisse nach den Grundsätzen des Ver- fahrens (außer Streitsachen) an Ort und Stelle unter Zuziehung von drei Sachverständigen zu erheben. Die Sachverständigen hat das Gericht aus einer von dem Ober- landesgerichte nach Einvernehmen der politischen Landesbehörde jährlich aufzustellenden und kundzumachenden Liste der in Ent- eignungsfällen zuzuziehenden Sachverständigen zu wählen und einen davon als Obmann zu bestellen. Die Parteien können Einwendungen gegen die Eignung der Sachverständigen bis zum Beginne der Erhebungen vorbringen. Diese Einwendungen sind, wenn sie dem Gerichte glaubwürdig er- scheinen, von Amts wegen zu berücksichtigen. $ 25. Die Sachverständigen sind vom Richter aufzufordern, nach der Besichtigung des Gegenstandes der Enteignung ihr Gut- achten über die zu leistende Entschädigung abzugeben. Jeder Sachverständige ist verpflichtet, die tatsächlichen Vor- aussetzungen, auf denen sein Gutachten beruht, sowie die übrigen Grundlagen seiner Wertberechnung anzugeben. Insbesondere haben die Sachverständigen in den Fällen, in denen nur ein Teil des Grundbesitzes enteignet wird, die Berech- nung des Betrages, welcher als Ersatz für die Verminderung des Wertes des zurückbleibenden Teiles des Grundbesitzes zu leisten ist, abgesondert anzugeben. Erstreckt sich die an die Enteigneten zu leistende Entschädi- gung auch auf die Vergütung solcher Nachteile, welche dritte Per- sonen erleiden, deren Ansprüche nicht aus dem für ein enteignetes Grundstück zu leistenden Ersatze zu befriedigen sind ($ 5), so ist insbesondere der auf die Vergütung dieser Nachteile entfallende Betrag anzugeben. Wenn hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen ein Streit Zwangsweise Abtretung von Wald. 287 entsteht, so ist, falls es von einer Partei begehrt wird, auf Grund- lage jeder streitig gewordenen Annahmen ein besonderes Gutachten über die zu leistende Entschädigung abzugeben. $ 26. Auf Begehren kann die Feststellung der Entschädigung auf solche Objekte ausgedehnt werden, welche nicht Gegenstand eines Enteignungserkenntnisses bilden, wenn beide Parteien einver- standen sind, diese Objekte der Enteignung zu unterziehen. $ 27. Erachtet die Eisenbahnunternehmung, daß durch Aus- führung einer oder der anderen Anlage, zu: deren Herstellung sie vicht verpflichtet ist, der Anspruch auf Entschädigung erheblich herabgemindert würde, so kann die Eisenbahnunternehmung sich die Auswahl unter mehreren Arten der Ausführung dieser Anlage vorbehalten und begehren, daß die Entschädigung mit Rücksicht auf jede der von ihr bezeichneten Arten der Ausführung festge- stellt werde. $ 28. Der Leiter der Erhebungen hat in allen Fällen, in denen von Seite des Enteigneten eine Forderung gestellt oder von Seite der Eisenbahnunternehmung ein Anerbieten gemacht wird, dies zu protokollieren; ferner das Gutachten der Sachverständigen, die tat- sächlichen Voraussetzungen und die Grundlagen, auf denen dasselbe beruht, und die allfälligen Erinnerungen und Einwendungen der Parteien zu Protokoll zu bringen. $ 29, Wenn die Eisenbahnunternehmung und der Enteignete sich über die zu leistende Entschädigung einigen, so ist diese Ver- einbarung, falls die im $ 22 bezeichneten Voraussetzungen eines zu- lässigen Übereinkommens eintreten, zu Protokoll zu nehmen. Treten die im $ 22 bezeichneten Voraussetzungen nicht ein, so kann die Protokollierung der Vereinbarung nur dann stattfinden, wenn der vereinbarte Betrag nicht hinter demjenigen zurückbleibt, ‚welcher von den Sachverständigen angegeben wird,- oder welcher im Falle einer Verschiedenheit der Gutachten den Durchschnitt der angegebenen Beträge’ bildet. Eine mit Beobachtung der vorstehenden Bestimmungen pro- tokollierte Vereinbarung hat die Wirkung eines gerichtlichen Ver- gleiches. $ 30, Kommt ein Vergleich nicht zustande, so hat das Gericht, ohne an Beweisregeln gebunden zu sein, über die zu leistende Ent- schädigung zu entscheiden, und wenn die im $ 25, Absatz 4, be- zeichnete Voraussetzung eintritt, den auf die Vergütung der Nachteile dritter Personen entfallenden Betrag insbesondere zu bestimmen. Diese Entscheidung kann innerhalb “der Rekursfrist von 14 Tagen mittels Rekurses angefochten werden. $ 31. Wenn eine Partei dafür hält, daß die für die Feststellung der Entschädigung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse bei den ‚nach $ 24 vorgenommenen Erhebungen nicht vollständig oder nicht richtig dargestellt wurden, so kann sie vor dem Ablaufe der für den ‚Rekurs gegen die gerichtliche Entscheidung über die Entschädigung bestimmten Frist bei dem Gerichte, welches diese Erhebungen ange- ordnet hat, um die Vornahme eines Augenscheines ansuchen. Dem 288 Zwangsweise Abtretung von Wald. Gesuche ist, wenn in demselben die festzustellenden Tatsachen oder Zustände genau angegeben sind, stattzugeben. Bei der Anordnung und Vornahme des Augenscheines ist nach den Bestimmungen über die Beweisaufnahme zum ewigen Gedächtnis vorzugehen. Wird das Ansuchen vor dem Ablaufe von 8 Tagen nach der Zustellung der die Entschädigung betreffenden Entscheidung ange- bracht, so kann das Gericht auf Ansuchen dem Besitzer des in Augenschein zu nehmenden Gegenstandes auftragen, sich jeder die Vornahme des Augenscheines erschwerenden Veränderung bis zur Beendigung desselben zu enthalten. Ein gegen die Anordnung des Augenscheines oder gegen die Erteilung des oben erwähnten Auf- trages ergriffener Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Die weiteren Bestimmungen der $$ 32 bis 48 haben auf die Feststellung der Entschädigung keinen Bezug und können daher als außerhalb des Rahmens des Buches gelegen, übergangen werden. Wie aus den mitgeteilten Bestimmungen zu entnehmen ist, kann jedes Grundstück, wenn es einem bestimmten öffentlichen Zwecke dienen soll, enteignet werden. Umgekehrt läßt das Gesetz aber auch in dieser Richtung Gerechtigkeit walten, indem der Eigen- tümer eines solchen Grundstückes vollständig entschädigt wird, und zwar nicht nur für den abgetretenen Grund und Boden, sondern auch für alle mit der Abtretung desselben verbundenen direkten und indirekten Nachteile. Außer der Entschädigung für das abzutretende Objekt oder Grundstück gebührt dem Enteigneten daher auch die Schadloshaltung für die Wertverminderung des zurückbleibenden Teiles des Grund- besitzes, welche durch erschwerte Bewirtschaftung infolge Kleinheit, ungünstiger Konfiguration, der erschwerten Zufahrt durch Wegum- legung oder aus anderen Umständen eintreten kann. Ferner gebührt dem Enteigneten Entschädigung für Anbau, Düngung, Ernteentgang, für besonderen Aufwand, z. B. Be- oder Entwässerung. Erstreckt sich die zu leistende Entschädigung auch auf die Vergütung solcher Nachteile, welche dritte Personen erleiden, $ 5, deren Ansprüche nicht aus dem für ein enteignetes Grundstück zu leistenden Ersatze zu befriedigen sind, z. B. Entgang des Nutzens für einen Pächter, so ist der auf die Vergütung dieser Nachteile entfallende Betrag getrennt zu ermitteln. Keine Rücksicht wird aber bei der Enteignung genommen auf diejenigen Verhältnisse, hinsichtlich deren erhellt, daß sie in der Absicht hervorgerufen wurden, um sie als Grundlage für die Er- höhung der Ansprüche auf Entschädigung zu benützen. Ebenfalls außer Betracht bleibt der Wert der besonderen Vorliebe, dann die Werterhöhung, welche der Gegenstand der Enteignung infolge der Anlage der Eisenbahn oder des sonstigen Unternehmens erfährt. Beim Walde wird behufs Feststellung solcher Entschädigungen von folgenden Gesichtspunkten auszugehen sein: Zwangsweise Abtretung von Wald, 289 a) Berechnung der Entschädigung für den dauernd abzu- tretenden Boden. Ähnlich wie bei einem Verkaufe wird in erster Linie beurteilt werden müssen, ob der Boden sich vermöge seiner Lage, Frucht- barkeit oder sonstigen Eigenschaften für andere Verwendungszwecke, z. B. als Baugrund, landwirtschaftliches Gelände, für Steinbrüche ete. eignet; dem Waldbesitzer muß in einem solchen Falle der orts- übliche Preis, welcher dieser außerforstlichen Benützung entspricht, vergütet werden. Ist eine solche Eignung nicht vorhanden, handelt es sich also um absoluten Waldboden, der nach menschlichem Ermessen in ab- sehbarer Zeit anderweitig nicht benützt werden kann, so ist dessen Wert nach dem Ertragswerte zu bestimmen, wobei jedoch die Ver- waltungs- und Schutzkosten außer Anschlag bleiben, weil sie trotz einer solchen Flächenverminderung unverändert weiter bestehen, beziehungsweise der verbleibende Teil damit mehr belastet wird. Wenn wir p=3°/, nehmen, gibt uns das ermittelte Boden- wertmaximum den Mindestbetrag, welcher dem Eigentümer ent- schädigt werden muß. Als Umtriebszeit ist die finanzielle, demnach bei den Nadel- hölzern etwa 70 bis 80, bei den Laubhölzern etwa 80 Jahre im Hoch- waldbetriebe zu nehmen. Die finanzielle Umtriebszeit behufs Er- mittlung des Bodenwertmaximums ist aus dem Grunde zu wählen, weil bei einer höher gelegenen Umtriebszeit nach unserer An- schauung nicht der Bodenwert, sondern lediglich dessen Verzinsung geringer wird. Handelt es sich aber nur um geringe Teile, welche zudem aus der Mitte eines geschlossenen Besitzes herausgeschnitten werden, so wird es infolge der eintretenden Wirtschaftserschwernis oder sonsti- ger erwachsender Nachteile unter Umständen sogar gerechtfertigt erscheinen, nicht den Zinsfuß von 3°/,, sondern jenen von 25°), der Rechnung zu unterstellen. Als angemessene Umtriebszeit wird in diesem Falle ein Zeitraum von 80 Jahren zu wählen sein. Bei Wäldern, welche eine Umwandlung in eine ertragreichere Betriebs- oder Holzart erfordern oder schon in einer solchen Um- wandlung begriffen sind, ist der Bodenertragswert nach der ren- tableren Wirtschaftsweise zu berechnen. Wäre z. B. ein Buchenhochwald in der Umwandlung in einen Fiehtenhochwald begriffen, so ist der Bodenertragswert auch für die noch bestehenden Buchenbestände nach der Fichte zu berechnen. Beispiel 121: Eine Waldparzelle, bestehend aus einem 40jährigen Fichten- stangenholze der V. Bonitätsklasse liege in einem Talgrunde an- grenzend an Wiesen, deren Wert pro 1 ha 2000 K beträgt. Wie hoch stellt sich deren landwirtschaftlicher Wert nach Um- wandlung in Wiese? Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 19 290 Zwangsweise Abtretung von Wald. Dieser Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem land- wirtschaftlichen Zukunftswerte, in diesem Falle 2000X, und dem Aufwande für die Umwandlung, d. i. Rodung und Planierung, z.B. im Betrage von 500 K; der landwirtschaftliche Wert dieser Wald- parzelle wäre daher in dem gegebenen Falle 2000 — 500 = 1500 K. Beispiel 122: Wäre der Boden für diese Kulturumwandlung nicht geeignet, so würde als Bodenwert das Maximum des forstlichen Bodenertrags- wertes in Betracht kommen, welches für die V. Bonitätsklasse Fichte bei u=70 Jahren gelegen ist. Nach der am Schlusse beigegebenen Geldertragstafel ist Au —— 3424 K, D;o == 16 K, Dyo >> 57 K, D,o = 86 K, D;, - 140 K, Deo = 1223 K, c=70K, s=3K p==3%,. An — c-+D,.10p"-: 10p"—1 Von: Au—c=3354K Do— 16KX43839 = 70, Du—= 57, X32620— 186 , Do= 86 , X 24273— 209 „ Du —140” X18061— 253" Doo—=122 „ X 13439 = 164 , B, = Summe. . .4236K 1 1050 _ — 01446 atmen 01446 X Br K:='. 2.08. bus +c=3KxX3333-+70K. ..170, Bodenertragswert=. . .442K nach unserer Näherungsformel: p=3% u=70 Jahre Bu = (Au — ce + W% dr) 0'1446 — (3333 s + c) u=380 Jahre B=(Au— c-+ 120 dr) 0:1037 — (3333 s + c) p = 2"/5%/o u= 70 Jahre, Bı=(A, — c+ 80 dr) 0216 —40s + c u= 80 Jahre, BB = (An — ec + 80 dr) 0161 —40s-+ ec 16K 57K , 8S6K_ 140K , 122K ort 150 70 ür= —=968K Zwangsweise Abtretung von Wald. 291 ee here 3354 K WXA=MXICSEK. . . 868, Summe. . .4222K Jetztwert — 4222 % 1416, .. 201, ab TREE Ir ETO 2 kenn =. wii K Beispiel 123: Es ist der Bodenwert eines 40jährigen Buchenbestandes der III. Bonitätsklasse einer Betriebsklasse, welche in Umwandlung in einen Fichtenwald begriffen ist, unter der Voraussicht zu berechnen, daß nach erfolgter Umwandlung die Erträge der VI. Bonitätsklasse Fichte zu erwarten stehen. In einem solchen Falle erfolgt die Berechnung des Boden- ertragswertes nieht nach den Erträgen der Buche, sondern nach jenen der Fichte. Nach der am Schlusse beigegebenen Geldertragstafel ist für die VI. Bonitätsklasse Fichte bei u=70 Jahren Au=6TK, = 70K:p=530%, s=3K Do = 48K, Do =67K, Ds =WK, Ds = I0K. Au— c=2597K D;o 1- 032 —=48K x 32620 = 156:, D,. 1.0330 = 67 „ X 24273 — 163 , D;o 10320 —- 90 „ > 18061 — 162 ” De 1030 — 90 „ X 1,3439 — 121, Summe. . .3199K 1 Se ln Jetztwert =01446 X 3199K. . . 462, ab 3333s-+ce. . . 170, Bodenertragswert=. . . 292 K oder nach unserer Näherungsformel Bu = (Au— ce + 90 dr) 01446 — (33:33 s + c) 48K _ 67K , 90K , 90K et dr X 90 =657KX90—= 591K ee N ED 2597 „ Summe. . .3188K Jetztwert X 0'1446. . . 461, ab5:33 33 5 He =: .... 170, Bödenertragswertt=. . . 291K 19* rk 1 Me N 292 Zwangsweise Abtretung von Wald. Wäre für den Fall eintretender Wirtschaftserschwernisse der Rechnung ein Zinsfuß von 2!/,0/, zu unterstellen, so ist RER KLEE 2597 K D,, 1025°%° —48K X 26851 —= 129 , Dy 10259 = 67 „ X 20976 — 140 „ D,o 10252° = 90 „ X 1'6386 — 147 „ D;o 102510 — 90 „ X 12801 —= 115 „ Summe. . 3128K Jetztwertt =3128K X 02159. . . 675, ab 40s+c=.. . 1%, Bodenertragswert—=. . . 485K oder nach unserer Näherungsformel Bu = (Au — c + 80 dr) 02159 — (405 + e) An—ct=.. .2%097K Dar BOX BIT Re Veen Summe. . .3123K Jetztwert = 02159 X 3123K&... .. .:. 674 „ ab 40s+c... 1%, Bodenertragswert.. . . 484K Beispiel 124: Es ist der Bodenwert eines 40jährigen Buchenbestandes der IV. Bonitätsklasse zu ermitteln, bei welchem eine Umwandlung in eine ertragreichere Holzart nicht möglich ist. u=8jährig, ce =20K s=3K Pp=3%, Nach der am Schlusse beigegebenen Geldertragstafel ist Au = 1684, D;o = 19, D,o = 39, Dy;o = 54, Dso > 64, Do = 66 K. D,103° —39 , X 32620 — 127 , D;o 1'033 = 54 Pr Er 24273 = 131 » D,,103% — 64. X 1.8061 — 115 . D»,1039—=66, X 13439 = 39, Summe. . .2209K B- = 20I EX EUBST.. 3. x..228, sb:33 33, HC... .: 120 Bodenertragswert=. . . 109K Nach der Näherungsformel BE—= (Au — ce + 120 dr) .0:1037 — (3333 8 e) Zwangsweise Abtretung von Wald. 293 .19K _ 39K 54K 64K , 66K ER gt darX1I10=46IEX 10=.. . 563K An—c=. . .1664, Summe. . .2227K BEER X EDIT 5. 4.28 5 ab 3333s+c=. .- 120, Bodenertragswert—=. . . 111K p=21/2°/o Bu = (Au — c + 100 dr) 0161 — (3333 s + e) Aun—c. ...1664K 100;4r= 100.488 K =. ....,,46%, Summe. . .2133K B=2133KxX 01610 =. .. 345, ab 333s-+-c=.. . 120, Bodenertragswert—=. . . 223K .b) Berechnung der Entschädigung für zu frühen Abtrieb der Bestände. Handelt es sich um hiebreife Bestände, das sind solche, welche ein der finanziellen Umtriebszeit entsprechendes Alter erreicht oder bereits überschritten haben, so entfällt in der Regel eine Entschädi- gung, weil deren wirklicher Wert in dem Verkaufspreise zum Aus- drucke gelangt. Eine Entschädigung würde allenfalls nur dann be- ansprucht werden können, wenn der erzielte Verkaufspreis infolge des außerplanmäßigen Abtriebes oder wegen anderer ungünstiger Umstände die Höhe des sonst in der Wirtschaft üblichen Verkaufs- preises nicht erreicht. Der Betrag einer solchen Entschädigung ist dann gleich der . Differenz aus dem wirklich erzielten Verkaufspreise und dem sonst erzielbaren Verkaufswerte. Beispiel 125: Nach Maßgabe der bisherigen Wirtschaft wurde für 1 fm? Buchenholz der V. Bonitätsklasse ein Verkaufspreis von 8K erzielt. Wie groß ist der Entschädigungsbetrag bei einem Anfalle von 150 fm}, wenn infolge vorzeitigen Abtriebes, sei es infolge der Sommerfällung oder des schwierigen Transportes nur 6K pro 1fm? beim Verkaufe erzielt wurden? Die Entschädigung für 1fm? beträgt 8S—6=2K, somit für . 150 fm? = 300K. 294 Zwangsweise Abtretung von Wald. Würde dieses Holzquantum von dem Unternehmen selbst über- nommen werden, so würde die Entschädigung dem sonst erzielbaren Verkaufspreise gleichkommen, somit 150 x 8=1200K betragen. Kommen dagegen Bestände in Betracht, welche die Hiebreife noch nicht erreicht haben, so hat der Besitzer des Waldes Anspruch auf Entschädigung in der Höhe des Bestandeskosten- oder Er- wartungswertes, wenn das Holzmaterial von dem Käufer übernommen wird, sonst in der Höhe der Differenz zwischen dem berechneten Bestandeskosten- oder Erwartungswerte und dem wirklich erzielten Verkaufspreise. Als Umtriebszeit ist stets die finanzielle zu wählen. Wir ziehen der größeren Einfachheit wegen die Formel des Bestandeskostenwertes vor Au—c+D,.10p" 10p"—1 or (10 p®—1)+c—D,.10p. oder nach unserer Formel, da die finanzielle Umtriebszeit in der Regel 70 oder 80 Jahre beträgt, HK„=B,(10p" — 1) +c— drmx oder wenn bis zum Jahre m noch keine Durchforstungserträge ein- gegangen sind, HK„=B,(10p"—1)-+.c. u=70 Jahre BB=(Au— c-+ 80dr) 0'216 u=80 „ Br=(Au— c-+ 100 dr) 0.161 go u=70 ,„ PB, =(Au—ce-+ 90dr) 01446 PEN msi... Bed Dre p= 2% | Wir wählen obige Formel, um von vorneherein auszuschließen, daß ein anderer Bodenwert als das sich für die betreffende Holzart ergebende Maximum des Bodenertragswertes der Berechnung des Bestandeswertes unterstellt wird, weil nur dieser Wert den wahren Wirtschaftswert darstellt. Derselbe ist insolange größer als der Gebrauchs- oder Verkaufswert des Bestandes, als das Bestandes- alter noch unter der finanziellen Umtriebszeit gelegen ist. Beispiel 126: Wie groß ist der Entschädigungsbetrag für einen 4öjährigen Fichtenbestand, wenn er der V. Bonitätsklasse angehört, von der Bahnunternehmung übernommen wird und e=70K, s=3K, p=5P°/, ist? Au—c-+D,.10p m -ü2K Aus Beispiel 122 ist B,—= Zwangsweise Abtretung von Wald. 295 B; (1'035 — 1) =612K 2 STEEL UT er UK hiezu c=70 .. a 1 A ) Summe . . . 177234K ab D, 1'0325 = 16.2'0938 — 33°50 D, 1'035 — 57 ..1'5580 = 88'80 D. 1'035 = 86. 1:1593 = 9969 22199 „ zu entschädigender Bestandeswert 2: ZI IOK oder nach unserer Formel B. = (Au — ce+ Wdr).0'1446 —= [3354 K-+ (90X 968 K)] 01446 = 611’—K B; (103% — 1) = 611 K X 27816 = 169956 „ hiezuc= 70—, Enmme. ..:7.,LI0VDGE ... .:.:.,9% 176956, dr bei 45 Jahren: IUB? DIR. SOR Sn tr a mx —= 450 ERENTO N Abe ner ra. Ras kiss a AL ERD Bestandeswert . . . 155131 K Würde der Bestand von der Bahnunternehmung nicht über- nommen und von dem Besitzer bei der Veräußerung abzüglich der Erzeugungs- und sonstigen Kosten nur ein Betrag von 1000K erzielt werden, so müßte die Ergänzung auf den Kostenwert von 1550'35 K im Betrage von 55035K dem Besitzer vergütet werden. Beispiel 127: Es ist der Wert eines 10-, 20- und 40jährigen Buchenbestandes festzustellen, wenn er der IV. Bonitätsklasse entspricht und e=20K, s=3K, u=80 Jahre, p=3°/, ist. Nach der am Schlusse mitgeteilten Geldertragstafel ist = 1684, D;o = 19, D,.o nd 39, D;o — 54, Deo = 64, Do — 66 K. B, aus Beipiel 124—= 229K. Nach unserer Formel ist 19K 39K , 54K , 64K | 66K tag ooK B- = (An — ce + 120 dr) 01037? = 231 K 296 Zwangsweise Abtretung von Wald. Der Wert des 40jährigen Bestandes ist B-(1: 080 N EAEX 22T en NR EI - Vi hiezu:0e., . EEE ee Summe . . . 535—K Hievon ab den Nachwert der bereits eingegangenen Durch- forstungserträge, und zwar 19K X 1'031 —=19K%x 1'344 = 2553 „ Bestandeswert . . . 51247K Wäre der Durchforstungsertrag von 39K. bereits im 40. Jahre eingegangen, so müßte auch dieser Betrag noch in Abzug kommen, der Bestandeswert wäre daher in diesem Falle 538 — (25.53 + 39) = 538 K — 6453 K—=47347K. Der Wert eines 20jährigen Bestandes ist B, (1'03° — 1) +c=229K X 0'806 +20 K=20457K. Der Wert eines l10jährigen Bestandes ist B, (1031? — 1) +0 =229KxX 0'344 + 20 K= 9877 K. Würde in dem gegebenen Falle nur ein Zinsfuß von 2!/,%/, zu unterstellen sein, so wäre = (Au — c + 100 dr) 0161 = (1664 K + 100.469 K).0'161 = 343 K und der Wert eines 20jährigen Bestandes B. (1025°° — 1) + c=343K X 0'638 + 20 K = 238.83 K und der Wert eines 10jährigen Bestandes B; (10250 — 1) + c—=343K X 0'280 +20 K—= 116:04K. Bei der Ermittlung der Bestandeswerte darf im Gegensatze zur Ermittlung der Bodenwerte auf den Umstand, ob die Umwandlung des Betriebes oder der Holzart in eine andere vorteilhaft ist oder nicht, keine Rücksicht genommen werden, d. h. für den Bestandes- wert ist der Bodenbruttowert B, stets nach der bestehenden Holzart und Betriebsweise zu ermitteln. c) Berechnung der Entschädigung für die Sicherheitsstreifen. Zur Verhinderung von Feuersgefahr, sowie zum Schutze der Bahnlinie gegen abgebrochene Äste oder Bäume und entwurzelte Stämme, welche bei Stürmen über dieselbe geworfen werden könnten, werden auf beiden Seiten des eigentlichen Bahnkörpers mehr oder minder breite Streifen je nach der Bodenbeschaffenheit und der Baumhöhe abgeholzt, welche man als Sicherheitsstreifen bezeichnet. Geht nun ein solcher Sicherheitsstreifen in den Besitz der Bahn selbst über, so gebührt dem Waldbesitzer einerseits eine Entschädi- gung für die Abtretung des Bodens nach den unter Punkt 1 aul- Zwangsweise Abtretung von Wald. 297 gestellten Grundsätzen und eine solche für zu frühen Abtrieb des Bestandes nach dem 2. Absatze dieses Kapitels. Verbleibt jedoch dieser Sicherheitsstreifen im Besitze des Wald- eigentümers, so gebührt ihm einerseits eine Entschädigung für den zu frühen Abtrieb des Bestandes, anderseits eine Entschädigung für die Einschränkung in der freien Bewirtschaftung, weil er in Zukunft auf solchen Streifen nur Laubniederwald, Acker- oder Wiesenbau betreiben kann. Die letzte Entschädigung wird relativ um so größer sein müssen, je schmäler solche Streifen sind, weil die auf denselben wachsenden Kulturen durch die Beschattung der angrenzenden Holzbestände zu leiden haben und die Bearbeitung, Düngung und Ernte umständ- licher, zeitraubender und somit kostspieliger wird. Es tritt in der Regel eine Schmälerung des bisherigen Nutzungsertrages ein und kann daher von dem Waldbesitzer als Entschädigung die Differenz zwischen dem forstlichen Bodenertragswerte und dem Kapitalswerte aus der Bodenrente der aufgezwunzenen Benützungsweise bean- sprucht werden. Beispiel 128: Der zu bildende Sicherheitsstreifen sei derzeit mit einem 5öjährigen Buchenbestande der IV. Bonitätsklasse bestockt. Es ist erstens die Entschädigung für den zu frühen Abtrieb des Bestandes zu ermitteln, wenn die gegenwärtigen Kulturkosten pro 1ha 20K und die Ausgaben für Steuern 3K betragen, zweitens die Ent- schädigung für die Einschränkung, daß in Zukunft dieser Streifen nur als Niederwald bewirtschaftet werden kann, welcher bei einer angemessenen Umtriebszeit von 20 Jahren einen Abtriebsertrag von 200 K pro 1ba verspricht. Die ersten Aufforstungen betragen 120K, die späteren Kosten für Komplettierung 10K ‚pro 1ha; die Ausgaben an Steuern be- tragen 3K, p=3P/),. a) Ermittlung der Entschädigung für den zu ffühen Abtrieb des Bestandes. Aus Beispiel 124 ist B-—=229K. Der Bestandeskostenwert HK„=B,(l'Op® -1)+e—D .1.0pm— B. (1° Birel) 39 K.40821L =: -, . x... 086E 0... na Dia a ern Sereiyd ADD: ab D, 1: 035-0 — 19. 2:0938 — 39-80 D, 1'03°°40 — 39. 1:5580 — 6070 210379 54::153 = 250: 5 „ 163, BKR„=DUE. . .. '.:792K Nach unserer Näherungsformel aus Beispiel 124: B.=231K. 298 Zwangsweise Abtretung von Waid. B. (1038 — 1) = 2331 K.40821 = . r. ar MER +0 2200 a a EN A DR EEE Summe . . . 963K ab-drmz = 268 K.55..12 =," NE HAT DEI Bestandeswert =Diff.. . . 798K Wenn nun bei dem Verkaufe abzüglich aller Regiekosten für Erzeugen, Ausbringen, Unkosten beim Verkaufe ete. ein Über- schuß von 520K erzielt worden ist, beträgt die Entschädigung 792 — 520 —=272K, beziehungsweise 278K, wenn die Berechnung des Bestandeswertes nach unserer Näherungsformel erfolgte. b) Ermittlung der Entschädigung infolge Verminderung des Wirtschaftswertes des Bodens. Der gegenwärtige Wirtschaftswert des Bodens ist (nach Beispiel 123) 292K, wenn eine Umwandlung der Buche in Fichte in Aussicht genommen ist; 109K nach Beispiel 124, wenn eine Umwand- lung in eine andere ertragreichere Holzart nicht möglich ist und der Bodenertragswert nach den Erträgen der Buche berechnet wird. Der Bodenwert des aufgezwungenen Niederwaldbetriebes ist Au— 6 Ss BA oe wenn c, die ersten Kulturkosten, ce die späteren Kosten für Komplet- tierungen bedeutet. Au— c=200 — 120 =80K m = 80 X 18061 — ae ab; +e=3KX 3335 + 20K= . .. 120, Bodenwert . . . 2450K daher Entschädigung im ersten Falle 292 — 2450 =26750K, im zweiten Falle 109 — 2450 = 8450K. Wenn im gegebenen Falle in Zukunft auf dem Sicherheits- streifen nur ein Ertrag aus der Grasnutzung im Betrage von 6K erzielt werden könnte, so wäre der Bodenwert r—s. 6—3 00 ga DE und die Entschädigung daher 292 —100—=192K, beziehungsweise 109 — 100=9K. Zwangsweise Abtretung von Wald. 299 d) Entschädigung für die Gefährdung der Randbäume durch Windbruch und Sonnenbrand, Die Ermittlung dieser Entschädigungen unterliegt insoferne größeren Schwierigkeiten, als neben der Ertragsschmälerung durch den Nutzholzausfall und den vorzeitigen Abtrieb auch festzustellen ist, welchen Umfang diese Schäden bis zum normalen Abtrieb des Bestandes erreichen werden. Auf Grund der örtlichen Erfahrungen wird man daher zuerst die gefährdete Fläche feststellen, für welche eine Entschädigung er- folgen soll, sodann den mutmaßlichen Verlust am Abtriebsertrage, welcher in der Regel in Prozenten desselben ausgedrückt wird. Für Bestände, welche dem finanziellen Haubarkeitsalter nahe sind oder dasselbe bereits überschritten haben, wird man einfach die Ertragsschmälerung infolge des Nutzholzausfalles ete. feststellen, welche zu entschädigen ist. Bei den jüngeren Beständen wird man dagegen die Bestandeskostenwerte des intakt gebliebenen Bestandes und jene des beschädigten Bestandes berechnen; die Differenz zwischen 'beiden bildet sodann die Entschädigung. Außerdem wären noch alle indirekten Nachteile, wie Störung des Betriebsplanes, weitere Gefahr des Windwurfes etc. zu berück- sichtigen. Beispiel 129: Infolge des Aufhiebes der Bahnstrecke sind in einem benach- barten 85jährigen Fichtenbestande 250 Bäume mit einem Festgehalte von 130 m? geworfen und gebrochen worden; beim Verkaufe wurde infolge Splitterbruches und vermehrter Aufarbeitungskosten gegen- über dem normalen Nettoverkaufspreise von 12K nur ein Netto- erlös von 9K pro 1fm? erzielt. Da der Mindererlös ‚pro 1fm3 3K beträgt, ist die Gesamt- entschädigung 130 X 3=390K. Hiezu käme noch die Entschädigung für die indirekten Nach- teile, wofür nach der Bestimmung des Österreichischen Forstgesetzes, Beilage D, der 1!/;- bis 2fache Betrag des direkten Schadens als Ersatz in Anspruch genommen werden kann. Beispiel 130: Ein jetzt 50jähriger Fichtenbestand wird infolge des Aufhiebes der Bahnlinie vom Winde derart gebrochen und geworfen, daß sein Abtrieb veranlaßt werden mußte; beim Verkaufe wurde ein Netto- erlös von 1450K erzielt. Im finanziellen Haubarkeitsalter von 80 Jahren steht. zu er- warten ein Abtriebsertrag von 4600K, ferner im 20.: 30. 40. 50. 60. 70. Jahre ein Durchforstungsertrag von 16 57 8 140 122 124K; die Kulturkosten betragen 70K, die Steuern 3K pro 1ha, p=3P/),. 300 Zwangsweise Abtretung vun Wald. Wie groß ist die Entschädigung? In diesem Falle ist sie gleich der Differenz zwischen dem er- zielten Nettoverkaufswerte und dem Bestandeskosten- oder Er- wartungswerte. Der Bestandeskostenwert ist HKn—B,(l'0 p®r— 1) —D,.10pr-e Aun—c+D,:-10p" 3 10p°—1 | Kot lan Ws wre ak RAN D.:.1030— 16K 58 416= .’4.°%. 94:26 „ Ds. 1 O3 == 57: 5:..43839 Bern as lat u DER D, : 1039. 186: ,:32620 seit alla : SUR D;o F 10339 — 140 Pe 24273 — 4 N f e E 33982 ” Ds. 1039 = 122, 1806. 4. ee RE Do: 1039 = 124 „; 14H! any iriee 588147 K 1 7030 — 01037 B-=5881 KX 0'1037 =610K B. (103% — 1) =610K X 33839 = '. . : MAHE Ds 1039 = 16 K.. 2:4273 = . 3884 K Ds 103% —57 „.18061= 10235, “ D,1032 = 86 ,,.13439 =11557-, — 25736 K VE Ei ES LE Dit. .'. —18736K 18736 „ Bestandeskostenwert . . . 1876'78K daher Entschädigung 187678 — 1450 = 426°78K. Nach unserer Formel: B. = (Au — e + 120 dr) 01037 _16K ,57K , 86K , 140K | 122K_ 124K = 0 u 30 ” 40 T 50 ag 60 r 70 ae B; = (4600 — 70 + 120 X 11'45).0'1037 = 612K. H Kn = B; (10359 — 1) + c — drmx B. (1'039 — 1) — ae unsern 228% BOTOBER a IRBRR EI = 70— „ ren . SRH ER ir 16K _57K , 86K _ gr 0 590179 ab. drmx = 485K 5217 9 2° +... ea Bestandeskostenwert . . .. 183792 K Die Revision des Vermögensstandes. 301 Beispiel 131: Außer der Windwurfsfläche des vorigen Beispieles ist in dem angrenzenden 50jährigen Fichtenbestande im Ausmaße von 8 ba !/, gebrochen worden. Wie groß ist hier die Entschädigung? Nach dem vorhergehenden Beispiele beträgt die Entschädigung für den Bestand, wenn er voll zum Abtriebe gelangt, 42678 K pro 1 ha; in unserem Falle beträgt sie daher für 1ha 42678 K:6= 71'113 K und für Sha 7113KxX8=56904 K. XI. Die Revision des Vermögensstandes bei Fideikommißforsten. a) Allgemeines, Die bezüglichen Bestimmungen sind in dem allgemeinen bür- gerlichen Gesetzbuche ($$ 618 bis 645) und in dem allerhöchsten Patente vom 9. August 1854, R. G. Bl. Nr. 208, enthalten. Die wichtigsten derselben können im folgenden kurz zusammen- gefaßt werden: Ein Familienfideikommiß ist eine Anordnung, kraft welcher ein Vermögen für alle künftigen oder doch für mehrere Geschlechts- nachfolger als ein unveräußerliches Gut der Familie erklärt wird. Die Fideikommisse zerfallen in Real- und Geldfideikommisse. Die Realfideikommisse können aus unbeweglichen Objekten (Liegenschaften) oder aus beweglichen Objekten (Bildersammlungen, Familienschmuck, Silber ete.) bestehen. Die Errichtung und Vergrößerung eines Fideikommisses er- fordert ein Reichsgesetz. Dies ist auch in dem Sinne einer oberst- gerichtlichen Entscheidung erforderlich, wenn Grundstücke aus Fi- deikommißkapitalien zugekauft werden; bei Grundtäuschen jedoch bedarf es bei unerheblicher Wertdifferenz der Tauschobjekte keines Gesetzes. Bei Errichtung eines Fideikommisses ist ein beglaubigtes Ver- zeichnis aller zu dem Fideikommisse gehörigen Stücke (Haupt- inventar) zu verfassen, welches bei jeder Besitzveränderung und Absonderung des Fideikommisses von dem freien Vermögen (In- ventur und Separation) als Richtschnur zu dienen hat. Das bei dem Tode eines jeden Fideikommißbesitzers zu errich- tende Inventar hat den Zweck festzustellen, welche Forderung oder Schuld das Fideikommißvermögen an den Allodnachlaß hat. Ist im Hauptinventar das Zubehör eines unbeweglichen Gutes (Normal- beilaß) nicht genau bestimmt, so hat das Gericht nach Einvernehmen der Kunstsachverständigen und Beteiligten nach den Bestimmungen 302 Die Revision des Vermögensstandes. des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zu entscheiden (In- ventur). Nach $ 296 ist das auf einem unbeweglichen Gute befindliche Getreide, Holz, Gras ete. als eine unbewegliche Sache und als Zu- behör, mithin als Bestandteil des Gutes selbst. zu betrachten, inso- ferne dasselbe zur Fortsetzung des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes erforderlich ist. Unabhängig, ob die Erbfolge in das Allod- und in das Fidei- kommißvermögen verschiedenen Personen oder nur einer zufällt, ist gleichzeitig zu berechnen, wieviel der unmittelbare Fideikommiß- nachfolger wegen stehender und erhobener Früchte, wegen ver- fallener .und eingegangener Zinsen und Renten, wegen rückständiger Fideikommißschulden oder anderen Gründen an die Alloderben zu zahlen oder zu fordern hat (Separation). Der Fideikommißbesitzer hat alle Rechte und Pflichten eines Nutzungseigentümers. Ihm gehören alle Nutzungen von dem Fidei- kommißgute und dem Zuwachse, aber nicht die Substanz desselben. Er trägt dagegen auch alle Lasten, für die ohne sein Verschulden erfolgte Verminderung der Substanz hat er aber nicht zu haften. Für wesentliche Verminderungen des Holzvorratskapitales infolge von Elementarereignissen oder Insektenbeschädigungen ist der Fidei- kommißbesitzer also nicht haftbar. Ein Fideikommißbesitzer kann die Früchte des Fideikommisses oder das Fideikommißgut selbst verpfänden, die Verpfändung gilt aber nur für denjenigen Teil der Früchte, welchen er einzusammeln berechtigt war, nicht aber für das Fideikommißgut oder den Teil der Früchte, welcher dem Nachfolger gebührt. Der Fideikommißinhaber kann unter Genehmigung der Ge- richtsbehörde das unbewegliche Fideikommißgut in ein Kapital ver- wandeln, er kann Grundstücke gegen Grundstücke vertauschen oder gegen angemessenen Zins verteilen oder auch in Erbpacht geben. Er kann mit Genehmigung der Gerichtsbehörde ein Dritteil des Fideikommißgutes verschulden oder, wenn es in Kapitalien besteht, ein Dritteil davon erheben. In dieses Dritteil sind alle, unter was immer für einem Namen auf dem Fideikommißgute haftenden Lasten dergestalt einzurechnen, daß zwei Dritteile ganz frei bleiben. Eine höhere Einschuldung kann nur von dem Obersten Gerichtshofe be- willigt werden, wenn sie zur Erhaltung des Fideikommisses unab- weislich notwendig ist. Die Rückzahlung einer Fideikommißschuld ist so zu bestimmen, daß jährlich fünf von Hundert an der Schuld getilgt werden; eine Verlängerung kann nur aus erheblichen Ur- sachen gestattet werden. Die durch Umwandlung eines Realfideikommisses oder eines seiner Teile entstandenen Kapitalien werden als „Surrogatkapitalien” bezeichnet. Sie sind durch pupillarmäßige Anlage zu fruktifizieren, und zwar durch Ankauf von pupillarmäßigen Papieren oder in Form von Hypotheken. Aus den hier kurz wiedergegebenen Bestimmungen geht somit hervor, daß es sich bei der Revision der Fideikommisse vom Stand- Die Revision des Vermögensstandes. 303 punkte des zugezogenen Forstsachverständigen in erster Linie um folgendes handelt: l. Um die Erhebung des dermaligen Standes des Waldver- mögens und den Vergleich desselben mit dem im Hauptinventar ausgewiesenen Stammvermögen. 2. Um die Feststellung der eingetretenen Vermehrung oder Ver- minderung des Vermögens und 3. Um die Bestimmung des Ersatzbetrages, welchen das Allo- dialvermögen an das Fideikommiß eventuell zu leisten oder von ihm zu fordern hat. Als Stammvermögen sind anzusehen alle dem landwirtschaft- lichen und forstlichen Betriebe gewidmeten Grundstücke samt den darauf stockenden Holzvorräten und den dazugehörigen Gebäuden, eventuell auch den forstwirtschaftlichen Industrien. Ä Vermehrung des Stammvermögens, somit Forderungen des Allodnachlasses an das Fideikommiß bilden: 1. Wesentliche Verbesserungen der Gebäude, für deren Be- streitung der Fideikommißbesitzer das Fideikommiß zu onerieren berechtigt war und zu deren Zahlung der Fideikommißnachfolger das Fideikommiß belasten darf. 2. Überschüsse über den fideikommissarischen Beilaß. 3. Überschüsse aus der Fruktifizierung von Surrogatkapitalien. Verminderungen, somit Forderungen des Fideikommißgutes an den Allodnachlaß entstehen: 1. Aus dem Titel der Verschlechterung der Gebäude infolge schlechter Instandhaltung. 2. Aus dem Titel der Verschlechterung der land- und forst- wirtschaftlichen Grundstücke infolge Vernachlässigung oder fehler- hafter Bewirtschaftung. 3. Infolge Überholzung oder mangelhafter Aufforstung. 4. Aus dem Titel-der mangelnden Obsorge für Realrechte, wo- durch diese ganz oder zum Teil verloren gingen. 5. Aus dem Umstande, daß der Normalbeilaß ganz oder zum Teil nicht vorhanden ist. 6. Aus nicht erfolgter Fruktifizierung von Surrogatkapitalien. b) Die Ermittlung der Vermögensdifferenz nach dem Normalvorrat. Bei der Ermittlung der Vermögensdifferenz wird in der Praxis zumeist folgender Vorgang eingehalten. Zunächst wird ein Flächenverzeichnis nach den Katasterope- raten zusammengestellt und dieses mit dem früheren Besitzstande verglichen, wodurch der Flächenzuwachs oder -abgang unter der Voraussetzung. daß die Katasteroperate fehlerfrei sind, zweifellos richtig erhalten wird. Für die forstlichen Erhebungen selbst werden die Flächen der einzelnen Bestände, wenn Forstaufnahmen vorhanden sind, diesen 304 Die Revision des Vermögensstandes,. entnommen; sind solche aber nicht vorhanden, so müssen die Flächen durch Schätzung erhoben werden. Sodann wird wohl eine kurze Bestandesbeschreibung und auch eine Zusammenstellung der Altersklassen angelegt, für das Verfahren der Vermögensermittlung aber nicht weiter benützt. Die Haupt- sache bilden die in einer besonderen Tabelle bestandesweise einge- tragenen Daten des gegenwärtigen und des bis zur Hiebreife „auf- gewachsenen” Holzmassenvorrates aller Bestände, woraus die Größen des gesamten durchschnittlichen Zuwachses und des Normalvorrates abgeleitet werden. Alle diese Ziffern werden nur schätzungsweise und nicht auf Grund wirklicher Messungen angesetzt, da diese einen viel zu großen Zeitaufwand in Anspruch nehmen würden. Der Normalvorrat wird nach der älteren Formel der Kameraltaxations- methode Nv — en ermittelt. Ist nun der wirklich vorhandene oder „gegenwärtige Holz- vorrat” kleiner als der sogenannte Normalvorrat, so wird die durch einen bestimmten Zeitraum zu leistende Ersatzrente in der Weise ermittelt, daß der Vorratsabgang mit dem Durchschnittspreise des haubaren Holzes pro lfm multipliziert und dieser Gesamtersatz- betrag durch die angenommene Zeit des Ausgleiches dividiert wird. Gleichzeitig wird der von den Fideikommißerben innerhalb dieses Zeitraumes aus dem Walde zu beziehende Massenertrag um den gleichen Massenbetrag vermindert, um hiedurch den ausgerechneten Vorratsmangel zu beheben. Der Alloderbe hat somit dem Fidei- kommiß wegen der Herstellung jenes gedachten Normalvorrates den ent- sprechenden Ersatz für die Verminderung der Jahresrente zu leisten. Wir unterlassen es, ein Beispiel für diese Art der Ermittlung der Vermögensdifferenz zu bringen, weil diesem Vorgange einerseits jede rechtliche Begründung mangelt, anderseits derselbe genügend Anlaß zu Vorstellungen und Beschwerden gegeben hat. Wir ver- weisen diesbezüglich nur auf die Kongreßverhandlungen in den Jahren 1887 und 1893 und auf die vorzügliche Abhandlung „Die Revision des Vermögensstandes in Fideikommißforsten” von Adolf Ritter v. Guttenberg 1894. Da die eingangs genannte Methode auf bloßen Schätzungen der Vorrats- und Zuwachsgrößen beruht, bei welchen nicht einmal auf .die vorhandenen Bestandeserhebungen und Betriebspläne Rücksicht genommen wird, darf es nicht verwundern, wenn die daraus berech- neten Größen des Vorrates und des Ertrages nicht selten viel zu hoch oder aber auch viel zu niedrig ausfallen, abgesehen davon, daß der Formel der Kameraltaxationsmethode und noeh dazu der älteren schwerwiegende Mängel anhaften, welche sie für die Fest- stellung des Vermögensstandes unbrauchbar machen. Es ist daher Zeit, endlich mit dieser veralteten Schablone, wie sie in Kürze beschrieben worden ist, zu brechen und an deren Stelle ein Verfahren zu setzen, welches im besseren Einklange mit den be- züglichen gesetzlichen Bestimmungen und auf streng wissenschaft- lichem Boden steht. Die Revision des Vermögensstandes. 305 c) Die Ermittlung des Vermögensstandes nach der Rein- ertragslehre. Der $ 627 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sagt: „Bei Errichtung eines Fideikommisses ist ein ordentliches, beglau- bigtes Verzeichnis aller zu dem Fideikommisse gehörigen Stücke zu verfassen und gerichtlich aufzubewahren. Dieses Inventar dient bei jeder Besitzänderung und bei Absonderung der Fideikommisse von dem freien Vermögen zur Richtschnur.” $ 224 des allerhöchsten Patentes vom 9. August 1854 ordnet an: „Bei dem Tode eines jeden Fideikommißbesitzers ist ein neues Inventar zu errichten und darin zuerst das Fideikommißvermögen nach dem Zustande, in welchem er es hinterlassen hat, zu beschrei- ben, sodann, wenn das Fideikommiß an die Allodialverlassenschaft wegen Vermehrung oder Verminderung des in dem Hauptinventar angegebenen Stammvermögens einen Ersatz zu leisten oder zu fordern hat, derselbe auszuweisen und als Forderung oder Schuld des Fidei- kommisses anzuführen.” Es erscheint unbegreiflich, wie diese beiden klaren Bestim- mungen anders aufgefaßt werden konnten, als daß unter dem „be- glaubigten Verzeichnisse aller zu dem Fideikommisse gehörigen Stücke” hinsichtlich des Waldes ein genaues Verzeichnis aller Be- stände in bezug auf Holzart, Ausdehnung, Alter, Mischung und Be- stockung, Bestandesgüte, also eine genaue Bestandesbeschreibung zu verstehen ist, welche wir in diesem Sinne auch mit Bestandesinventar bezeichnen wollen. Bei dem Tode eines jeden Fideikommißbesitzers ist das neue Bestandesinventar (Bestandesbeschreibung) dem Zustande entspre- chend festzustellen, wie er es hinterlassen hat, welche Erhebung allgemein mit dem Ausdrucke „Inventur” bezeichnet wird. Die Vergleichung des übernommenen Bestandesinventars mit dem hinterlassenen und die Feststellung der Vermehrung oder Ver- minderung des ursprünglichen Stamminventars in Geldwert bildet sodann den Gegenstand der Separation. Bei Erriehtung eines jeden Waldfideikommisses wäre daher in erster Linie, um dem Gesetze zu genügen, strenge darauf zu achten, daß ein genaues Bestandesinventar, d. h. eine auf einer genauen Forstaufnahme basierte Bestandesbeschreibung verfaßt und gericht- lich aufbewahrt werde. Wenn auch zugegeben werden muß, daß diese Bestandesbeschreibung die größten Opfer an Zeit und Geld erfordert, so gewährt sie aber auch den erheblichen Vorteil, daß sie gleichzeitig die Aufstellung eines rationellen Betriebsplanes ermög- licht, auf Grund dessen unzweifelhaft am besten und sichersten die jährlich zulässige Nutzung sichergestellt werden kann. Jede andere Schätzung ohne Zugrundelegung einer auf einer Forstaufnahme ba- sierenden Bestandesbeschreibung ist eine einfache Gefühlssache, daher unsicher und anfechtbar. Die Urteile von zwei verschiedenen Sach- verständigen können auch sehr verschieden ausfallen und der letzte Befund kann dennoch ebenso falsch wie der erste sein. Tritt nun Riebel Waldwertrechnung, 2, Aufl 20 a el 306 Die Revision des Vermögensstandes. die Notwendigkeit einer Inventur ein, so wird man die frühere Be- standesbeschreibung mit dem jetzt vorhandenen Zustande in Ver- gleich ziehen können. Für die Aufstellung der neuen Bestandesinventur wird es ge- nügen, wenn die genauen Erhebungen auf die älteren und ganz jungen, kurz auf jene Bestände eingeschränkt werden, in welchen bedeutendere wirtschaftliche Eingriffe während des Benutzungszeit- raumes stattgefunden haben. Bei allen Stangen- und Mittelhölzern dürfte es genügen, allgemein festzustellen, ob die früher ausgewiesene Bestandesbonität durch Verschulden des Nutznießers zurückgegangen ist. Ist dies zur Genüge klargelegt, so wird es in den meisten Fällen hinreichend sein, den neuen Zustand dieser Bestände durch Alters- zuschlag zu bestimmen. Die Erhebungen anläßlich einer solchen Inventur werden sich daher zu erstrecken haben: 1. Auf die Feststellung des Flächenabfalles und Richtigstellung des ersten Bestandesinventars hinsichtlich der abgefallenen Flächen. 2. Auf die Feststellung des Flächenzuwachses infolge Ankaufes ete. und dessen Beschaffenheit. 3. Auf die Feststellung der Blößen. 4. Auf die Feststellung der Jungbestände hinsichtlich Holzart, Mischung, Alter, Bestockung und Bestandesbonität, soweit sie in dem abgelaufenen Zeitraume aus Verjüngungen, Aufforstungen her- vorgegangen oder in denselben Nachbesserungen vorgenommen worden sind. 5. Auf die genaue Erhebung der Altholzbestände hinsichtlich Holzart, Mischung, Alter, Bestockung und Massenvorrat. 6. Auf die Überprüfung der Bestandesbonität und Bestockung in bezug auf ihre Richtigkeit in den Stangen- und Mittelhölzern gegenüber der ersten Inventur und auf die Erhöhung des ursprüng- lich angegebenen Alters um den Benutzungszeitraum. 7. Auf die Feststellung aller jener Verschlechterungen des Waldzustandes, welche dem Fideikommißnutznießer zur Last fallen, d. h. Verschlechterungen infolge schlechter Wirtschaft oder Nach- lässigkeit. 8. Auf die Erhebung derjenigen Verschlechterungen, welche dem Fideikommißnutznießer nicht zur Last fallen, verursacht durch. Elementarereignisse, Insektenkalamitäten ete. Sind alle diese Verhältnisse untersucht, so tritt nun die Auf- gabe heran, zu bestimmen, in welcher Weise das Stammvermögen und der neue Vermögensstand des Waldes ermittelt. werden soll. Wir wissen bereits, daß die Wertsvermehrung infolge des Steigens der Holzpreise oder umgekehrt die Wertsverminderung infolge des Sinkens der Holzpreise dem Stammvermögen zugute kommt oder zur Last fällt, nicht aber dem Nutznießer. Die Ermittlung des Ver- mögensstandes muß daher in der Weise erfolgen, daß diesem Um- stande vollauf Rechnung getragen wird; dies erreichen wir dadurch, daß wir behufs Ermittlung des ursprünglich hinterlassenen Ver- mögensstandes ebenfalls die Holzpreise der Gegenwart zugrunde legen. Die Revision des Vermögensstandes. 307 Auch hinsichtlich der Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern etc. besteht eine ähnliche Beziehung. Da der kapitalisierte Betrag dieser Ausgaben von dem sonstigen Gesamtwerte in Abzug kommt, würde eine Erhöhung derselben, wie sie im Laufe der Zeit von selbst eintritt, eine ungerechtfertigte Verminderung des Stamm- vermögens zur Folge haben. Diese Unzukömmlichkeit kann dadurch vermieden werden, daß wir ebenfalls ausschließlich nur die Kosten der Gegenwart unterstellen. Aus den gleichen Gründen sind auch die Kulturkosten der Gegenwart maßgebend. Der richtige Wert eines Wirtschaftskörpers setzt sich aus dem Bodenwerte und der Summe der Bestandeswerte zusammen. Wissen- schaftlich unanfechtbar und allein richtig wird dieser Wert nur dann erhalten, wenn der Bodenwert im Sinne der Reinertragsformel als Bodenertragswert und die Bestände nach dem Erwartungs- oder Kostenwerte berechnet werden. 1. Die Ermittlung des Bodenwertes. In den meisten Fällen wird man von der Ermittlung des Boden- wertes absehen können, wenn Änderungen in der Flächenausdehnung nicht vorgekommen sind, da der Fideikommißbesitzer nur die Ver- pflichtung hat, die übernommene Fläche im gleichen Umfange und Zustande zurückzugeben. Man wird deshalb die Ermittlung des Bodenwertes bloß dann vornehmen, wenn entweder wesentliche Verschlechterungen oder Flächenänderungen durch Zuwachs oder Abfall während der Nutz- nießung eingetreten sind, die zur Abrechnung gelangen sollen. Die Ermittlung selbst ist nach den in dem I. Teile angegebenen Formeln vorzunehmen bei Unterstellung der finanziell vorteilhaf- testen Abtriebszeit, für welche sich das Bodenwertmaximum ergibt. Handelt es sich, jedoch bloß um die Feststellung der Wert- differenz zwischen Flächenzuwachs und Flächenabfall, dann genügt es wohl auch, den Bodenwert im Vergleichswege festzustellen. 2. Die Ermittlung der Bestandeswerte. Als Abtriebszeit ist ebenfalls die finanzielle oder eine derselben nahekommende anzunehmen, also etwa 80 Jahre Für alle über diesem Alter gelegenen Bestände ist der Wert nach dem Verkaufs- werte, für alle unter diesem Alter gelegenen Bestände hingegen der Wert nach dem Erwartungs- oder dem Kostenwerte zu bestimmen. Bezeichnet man AD 10pF ++... — ce L0p"—1 — ce mit B, so ist der Bestandeserwartungswert uE„— AutDal0p HB: _ 1Op® B- 20* 308 Die Revision des Vermögensstandes. nd der: Kostenwert: HKn=(B: +) (10 p®—1)+e —Di10p" Da beide Formeln zu dem gleichen Ergebnisse führen, ist für die Anwendung derselben lediglich die Bequemlichkeit der Rechnung entscheidend, und zwar ist für die jüngeren Bestände, insolange Durchforstungen noch nicht eingegangen sind, die Benützung der Kostenwertformel, bei den sonstigen Beständen hingegen die Be- nützung der Erwartungswertformel für die Rechnung bequemer. - Die Ermittlung der Erwartungswerte nach der angegebenen Formel gestaltet sich insoferne ziemlich einfach, als die prolongierten Durchforstungserträge gleichzeitig für die Ermittlung des Boden- bruttowertes B:. und der Bestandeswerte benützt werden können, wie wir in dem nachfolgenden Beispiele zeigen werden. Als Zinsfuß ist ein solcher zu nehmen, wie er gegenwärtig der Verzinsung gut fundierter Kapitalien entspricht, also 3%. Als Abtriebszeit ist, wie schon eingangs erwähnt, die finanzielle oder eine ihr nahekommende, also etwa 80 Jahre zu nehmen. Soll eine höhere Umtriebszeit zugrunde gelegt werden, so ist das Verzinsungsprozent für dieses Umtriebsalter mittels des Dia- grammes I erst zu bestimmen. Der Bodenwert ist in einem solchen Falle (Au — ce + 120 dr) 01037 — 33°33 s. Da es sich hier nur um die Bestimmung der Vermögens- differenz handelt, übt der Zinsfuß nicht jenen Einfluß aus wie bei den sonstigen Wertsermittlungen, weil eine Erhöhung oder Vermin- derung des Wertes infolge eines höheren oder niedrigeren Zinsfußes eben beiden Werten im gleichen Sinne zugute kommt und daher die Vermögensdifferenz nicht besonders beeinflußt wird. Ebenso verhält es sich auch mit den Kulturkosten und Durch- forstungserträgen, weshalb die Boden- und Bestandeswerte auch allein aus dem Abtriebsertrage unter Benützung des Diagrammes III ermittelt werden können. Wie gezeigt werden wird, weicht die so er- mittelte Vermögensdifferenz nur um Geringes von jener der rich- tigen Ermittlungsweise ab. Bei Benützung des Diagrammes kann auch, ohne das Resultat ungünstig zu beeinflussen, die tatsächliche Um- triebszeit, ohne Rücksicht auf die finanzielle, zugrunde gelegt werden. Eine wesentliche Vereinfachung in der Rechnung selbst erzielen wir dadurch, daß wir aus der Bestandesbeschreibung eine Zusammen- stellung der Bestände nach gleicher Holzart, Bonität und Alter in Abstufungen von etwa fünf zu fünf Jahren für den ursprünglichen und jetzigen Stand anfertigen und den Wert des ursprünglichen sowie des neuen Standes ermitteln. Zur weiteren Vereinfachung ist die Verschiedenheit des Be- stoekungsgrades dadurch zu beheben, daß die Flächen auf die volle Bestockung durch Multiplikation mit den Bestockungsziffern redu- ziert werden. Die Revision des Vermögensstandes. Beispiel 132: 309 Nehmen wir an, der in Betracht kommende Wald sei 400 ha groß und nur mit Fichten der V., VI. und VII. Bonitätsklasse nach Feistmantel bestanden. Die Nettodurchforstungserträge sind im 20. 30. 40. 50. 60. in der V. Bonitätsklasse 16 57 86 140 122 VL i — 48 67 90 90 Vo. s 7719-49 64 60 70. Jahre 124 K 88 ” 82.; Der Nettopreis pro 1 fm zur Zeit der Hiebreife beträgt für die V. Bonitätsklasse 85 K VE x 18:3, Vo. ” TE Der Abtriebsertrag im 80. Jahre ist daher in der V. Bonitätsklasse =527 X 85 K—=4480 K v1. BI X TS, Sa, Vo: "7,°, 2075362 X 71, =2570, Die Kulturkosten betragen inklusive der Nachbesserungen pro 1 ha 100 K, die Steuern und Umlagen 2 K, die übrigen Kosten für Verwaltung, Schutz ete. 3K, somit zusammen 5K pro l1ha, p=3%),. 1. Berechnung des Bodenbruttowertes B.. Für die V. Bonitätsklasse: | - ED, 1:0pt—a D,1030 589% 16—= 94K. D, 1'030 =438X 57—= 2580, .: D, 103 —326X 86= 280, . D, 103% —243 X 140— 340, : D. 103% = 1-81 X122= 221, .. D, 1039 — 134 X 124— 166, ,. - . 1351 K . 1257 „ . 1007 „ 727 „ 387 „ 166 „ Summe . . .1351K A—0=: .2..0," & Zusammen . . .D731K ab, E08, B=. ....494&K In der gleichen Weise berechnet sich B, * 00. für. die VI. Bonitätsklasse mit 341K- | ESS RR: ü "72 220; 310 Die Revision des Vermögensstandes. 2. Ermittlung der Bestandeswerte für die V. Bonitätsklasse. a) Nach dem Kostenwerte: Hn =(B.+c) 10p2 —D)-+e H, =594K X 0:1593 + 100K=195K H,. =594 „ X 0'3439 + 100 ,„ = 302 „ Hs =59% „X 05580 +100,, —=430 „ Hs, = 594 „ x 0'8061 + 100, =580 , b) Nach dem Erwartungswerte: Hn=(An+ZD,10p" -+B,) A Br H;; = (4480 + 1257 + 494) 0179-— 494 —= 734K H;0 = (4480 + 1257 -+ 494) 0228 — 494—= 927 , H;, — (4480 + 1007 -+ 494) 0'264 — 494 = 1085 „ H,o = (4480 -- 1007 + 494) 0'306 — 494 = 1336 „ H,, = (4480 4 727 + 494) 0355 — 494 = 1530 „ H;0 = (4480 + 727 + 494) 0412 — 494 = 1855 „ H;; = (4480 + 8387 4 494) 0'477 — 494 —= 2063 , Ho > (4480 + 387 - 494) 0.554 — 494 = 2476 =, H;; = (4480 + 387 + 494) 0'642 — 494 — 2806 „ Ho = (4480 -— 166 + 494) 0'744 — 494 —= 3330 „ H,; = (4480-+ 166 + 494) 0'863 — 494 = 3799 „ Hg = 4480 + 494 —44— . . . . .4480 „ In der gleichen Weise erhält man auch für die übrigen zwei Bonitätsklassen folgende Bestandeswerte: für die VI. für die VII. Bonitätsklasse H > 171K 151K | Br 250 „ 210 „ H,; Er 544 n 277 ” % He 457 „ 359 „ H;; =— 583 ” 451 ” me 729, 557 „ a 843 „ 657 „ a 1031 „ 797 „ 1173 „ 903 „ = 1417 , 1083 „ 1589 „ 1215 „ Be 1900 „ 1447 „ 3 2152 „ 1642 „ na 2548 „ 1938 „ nn 2908 „ 2188 „ Nero 3424 „ 2570 ” Es soll nun die Wertsveränderung der Vereinfachung wegen für einen 20jährigen Benutzungszeitraum ermittelt werden. (Siehe die Tabellen S. 311 bis 317.) - u | 10.278) 00.007) BPe | - | ur | se | | Fr — | 00-007 | gmuns 8L-T |8%-T 01 A A | ee 9 #19 [971.9 0-T A A | q 88.0 | 01-1 80 | IA IA | 02 R [2 € 91T |T9.2 1.0 A A | %6 6 SLr | 0-T || IA IA || er $ 68.8 198-7 8:0 || IA IA || 007 9 ö 26.0 96-0 | 0-7 | A A || 0F pP Ss 8T-T ir 8:0 || IA IA || 42 er 8 22 |T72 | 60 | IA | IA || 08 2 2 28.9 | 16.4 6-0 A A || 08 . ° 2 %8 |E79 9.0 A A 10% ’ P-] 11:0 | 98-0 6-0 A A | 0@ Y Er. 66.2 |288 | 60 | A | A | 07 6 1.30 | 388 5 set |ser | — | — | A | — f = 381. |z81 | or | A A \er 2 v0. | 628 8 71.9 128.9 60 | A A Br RER p B 890 60 1 gr 3 92 ‘uopoqmyer aodıp | 9 cu 6917 | 0-7 A A |e ORT -unadjo “oyosıız | © I ‚86-4 | 811 2 a - BE a 2 ey ey oaguf “ % sg | Bi u [2 B 8 19 ! © g % zZ ; w g N g g 4 5 w.IoJsepurIsog 2” - E S 3 3unyıowuy 385 F 3 22 a E ‘srugBqLoAsdanyosıp o3v] pun uopog 88 8, B OyogLd % + 8 & $ Fa = ‘uoy1ezjoH =] = . 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T60°'T14 ||" * ° 3887 OpusIg wep yoeu J19MJUIBE9N) en HOHOR |. 0 noeh EERTER 1, © = uog.P e "IIA oda | ern age 08807 ee. au 18.98 en "IA 18099 | rn CNERCWFZZI'I Au ("Poa) ey IZ.IT Ossepisigiuog "A :OIOMSINEYIOA OP dose opuvjsog uodLıyp[08 don dop MOM L89°QLE | OFT — | zrıs | IFF°O8T — _|,8%.681 | H0L822 — | 22.01 |" owwng — 019% || 60867 | Fzre | 19.9 — 08HF er 08 28°“ 82 — ssız | — . ||8208 8062 108 96101 | 6618 | 78.92 gu. an: * 8 888'9 8861 | 842 || .T6PL Br9E | 76.2 |. F870l ogge | 89.7 OL: au © 89 er 791° | — || AIg°ıT 2912 sus || emues | 9ose | muar | 09 |19 “gg g88°7 9PHT | 20.5 | 060% 006T | Or-T | Arwer | 917% 989 | .0 PR “ ee ho a | — | Ara 6891 um | TERTE | 8902 F1.91 "99 20.“ 90 — 8801 — | 9g00r | gırr sTL. | 9979 gast | 87.8. || :09 20 & er 8098 206 00.7 || TI6'g gLIı | 70-9 e 0881 r or |ırsıaer 314 Die Revision des Vermögensstandes. In dem gegebenen Falle ist somit innerhalb des Zeitraumes von 1882 bis 1901 (Siehe Seite 317) eine Vermögensvermehrung von 17.183K eingetreten. Wäre jedoch die Bodenbonität des Bestandes 2a im Ausmaße von 5'91 ha durch Verschulden des Besitzers von der V.in die VII. Klasse verschlechtert worden, so müßte er die Differenz der Bodenwerte (Br —B,)=494K—341K=153KX 5'991 = 94AK er- setzen; dieser Betrag per 904K wäre daher von dem vorstehenden Betrage per 17.183 K in Abzug zu bringen, d. h. die Vemögens- vermehrung würde auf 16.279K herabsinken. Flächenabfälle innerhalb des Benutzungszeitraumes sind am besten sofort von dem ursprünglichen Inventarstande in Abzug zu bringen, weil dadurch eine getrennte Bewertung entfallen kann. Aus dem gleichen Grunde ist ein. eventueller Flächenzuwachs in den neuen Inventarstand sofort aufzunehmen. Anders verhält es sich dagegen, wenn die richterliche Auf- fassung dahin geht, daß die Holzmassenvorräte, so lange sie noch am Stocke sind, zu den Früchten nicht gerechnet werden können, auch wenn sie aus den Überschüssen unterlassener Nutzungen stammen. In diesem Falle handelt es sich somit lediglich um die Ersatzpflicht bei einer Vermögensverminderung, da auf eine Ver- mehrung aus Vorratsüberschüssen keine Rücksicht genommen wird. Gegenstand des Ersatzes durch den Fideikommißnachfolger bildet aber ein Zuwachs aus angekauften Flächen und Beständen, weshalb die Bewertung dieses Zuwachses getrennt vorgenommen werden muß. Es ist auch hier am einfachsten, den Wert des Bodens und Bestandes in der früher angegebenen Weise zu berechnen; ‚von dem ermittelten Werte ist jedoch der kapitalisierte Betrag der Steuern in Abzug zu bringen. Die Verwaltungskosten dürfen nicht mehr in Abzug kommen, weil sie durch die andere Fläche gedeckt werden und bei der Wahl des Zinsfußes schon berücksichtigt sind. Es wäre z. B. aus Gründen der Arrondierung eine Waldwiese im Ausmaße von 2'116ha erworben worden, welche derzeit aus einem 10jährigen Fichtenjungbestande der VI. Bonitätsklasse besteht, Die Steuern betragen 3K pro 1ha; daher 30K == 008 =100K und pro 1 ha der Bodenwert = B, — Be —= 341 — 100 —=241K Bestandeswert Hn= - -» . . . 210% Zusammen. . . 451K somit Guthaben für die ganze Fläche 451 K x 216=974K; wäre die Wiese noch Blöße, so würde der Ersatz pro 1 ha B.—S=341 — —100=241K, daher für 2:16 ha 520K betragen. Zum Vergleiche soll nun auch die Wertsänderung nach der bisher üblichen Normalvorratsmethode ermittelt werden. Zur Zeit der ersten Inventur wurde die jährliche Haubarkeits- 315 Die Revision des Vermögensstandes. N | | | 08.288 00.007 — | — | — | - — | |) 00.007 | gmmng 8L-T 181-7 0-7 A A qq 9 71-9 91-9 0-7 A A 08 q 88.0 | 0T-T 8-0 IA IA 07 " 2 & 19.2 |192 0-7 A A 01 6 LT 217 0-7 || IA. | IA 98 S 98.7 |987 0-7 IA IA g1 9 96-0 | 96-0 0-L A A 09 p 8T-T Ar-L 8-0 IA IA q 9 LT |172 6-0 IA IA OL q 16-9 | 16-4 0-T A IA q » ° 93.8 | 87.4 9.0 A A 06 ° 81:0 | 98-0 6-0 A A 07 Y 66-3 238-8 6-0 A A 08 5 1r.22 | 38€ 68-T | 68-1 0.1 A A ST & 8.7 | 86-7 0-T A A 179 ar 9 70.3 68 71-9. 128.9 6-0 A AN % 908 p L8-8 | 18-8 0-7 IA IA | 91 Ber sig 3587 > 9 89:0 | 89.0 0.T A A cr uspoquuyer] A9SIp qQ 67-1 |67.1 0-T A A 8 S4yaLd -unazjorz ‘AOyoSLi » r 86-4 8IT vg eg sayuf eg = 8 2 a :, 3, \ we w g 4 3 5 5 W.IOJsOpuvIsogl gr DE R dunyıowuy 5 S3 4 & ® ; E ‘suJgyLoAsZunyosIM odvr] pun uepog E8 E35 OUORLd 2 2 5 ® 2 3 = ‘uol182I0H 5 5° ! 58 ® B, B 3 H 8 [17 E .® g SyoRLd dunuyprozogsy1Q|| USJEpjenserey} [06T eIyep wm ogquäreqn dep az .ımz IBJUOAUTBOPUBISOT SE HL | —: ll 68262 | 180: | 98.88 || Fr23 9ETT 89-T 07 er“ € ss | 209 | 1er |ereor | er8 | 2201 see | asor | 882 | ge |ıe“ ee 73% 199 = 9L2°T 6%, GL-T 9917 186 7r-4 08 ||“ 82 m 107 — | 999 E80 1.080 1.0008 | 782 |.0607 | 92.10“ 8 _ 698 —_ - IK — — | 089 —: | 02 |“ er en ; 2 © z = 0807 -LLS 06-8 188 vrs 08-93 968 087 68-T 97 121% 8 = % : = SraL 013 09-78. || 961'3 08% 8I-IT | F6rrZ. 208 | 7% 082021: 728 &9 E =) s ; = Bi 191 az 0871 Tar 98-8 S°T1 967 16-9 s 2 sıqaıT & 2 Fr — = = = 09-4 Fr a: I 0 uogord ke} h =} 2 usuoly uauoIy | Fe RU Jen uauoıy | %q uauoIy | eq Sıyef ıyerf & s u „ [21 ® ® 3 ® © ® E z E E =, = E 3 E = © E g E E ä | 8% & ee > - Junyıowuy 8 en 3 = 84 3 e 2A LEN 4 © 3 E Er 3 . <2 : e Eg : 4 & & 3 5’ . = Er 8: u” = 5 > 5 ä 5 5 B r 5 5 ® = 3 5 ® ® ® 1 ”# ossepys}g}7uog "IIA OSSEINSIgHUog "IA OSSELJSIgNUog "A | “o 'T06T epueIs wop you opurysog uadLıyglog SIq -T Sr A9p SunplurLIesITo A OIMOS “uognyssıogjy uedLıyele pun uosse[ysIgHuog yosu Zunfjejsusuruesnz. 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"+ mung { 18807 | 049% 20.P ze Ferg ar 19998 | 08#7 | 91.8 08 |Iee * 8 = 8817 — || 046°31 8062 | 997. area | 6BLE | Frer | q2 2 * er en 8861 — || 291'81 8793 | ERL | 88g'T1 oseg | 8H8 02 zu“ 9 899°9 79T 00.7 || 98'017 2212 | 70-9 9087 — | 9 ||29 “ 89 a HF — | 066°8 0067 | 01.3 | 8182 917% | 96.0 09 29 “ se 00L’TT | 9181.| 89.6 || F99°8 68gT | Fra || z19°8 8908 | 82-1 99 |ıg “ 89 = £801 — || 769 9ırı | 6r0 || Arror gast 9 09 29“ 8 FE 06 Er 180'94 <1 18.17 || saure 0881 98 7 147 SIa Er 318 Die Revision des Vermögensstandes. nutzung nach der Formel der Kameraltaxe bestimmt und während des in Betracht kommenden Benutzungszeitraumes strenge eingehalten. Das Altersklassenverhältnis war 1- bis 20jährig —= 6640 ha 21- „ 40 „: =10020ha 41- „60 „ = 6087ha 61- ,. 80: „ee: 7976 He über 80. „ = 5218ha Summe. . .400'00 ha Zur Zeit der neuen Inventur ist das Altersklassenverhältnis: Blößen = 760ha 1- bis 20jährig = 103'91 ha 21: „40 ,„ 06300 41- „60 „ = 9890ha 61- „„»80 „ ==’ 6217ha über;80 .„ == 6112 ha Summe. . . 400'00 ha Infolge der Aufforstung sämtlicher Blößen stellt sich der Hau- barkeitsdurchschnittszuwachs auf 1916 fm3, somit ist der Normalvorrat N, = 22 = 1916 1m? X 40 — 76.640 fm? der gegenwärtige Vorrat G, = 70.790 fm? daher Abgang = 5.850 fm? deren Wert ersetzt werden muß. Da von der Gesamtfläche 10742ha auf die V., 22303ha auf die VI. und 6955ha auf die VII. Bonitätsklasse entfallen, ist der mittlere Wert pro 1im— (10742 X 85) a 78)-+(6955%xX 71) —7:86K, daher Ersatz 5850 X 786 K=45.981 K gegenüber einer tatsächlichen Vermögensvermehrung von 17.183K bei richtiger Rechnung. Die widerspruchsvollen Mängel der Normalvorratsmethode kommen bei dem gewählten Beispiele so recht zum Ausdrucke, da dem Nutznießer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zufolge der Aufforstung der Blößen entschieden eine Vergütung gebührt, während sie ihm durch die Steigerung des Normalvorrates gerade zum Nach- teile gereichen und eine Ersatzpflicht zur Folge haben würde. Anderseits ist es aber auch ungerechtfertigt, daß dieser Ersatz aus der Differenz zwischen Normalvorrat und gegenwärtigem Holz- vorrat mit dem Holzpreise zur Zeit der Haubarkeit berechnet wird, weil der Normalvorrat sämtliche Altersklassen umfaßt und daher einen geringeren Wert besitzen muß. Allein selbst wenn wir den Wert des Normalvorrates in richtiger E u HL Die Revision des Vermögensstandes. 319 Weise berechnen würden, wäre dies von ebenso geringem praktischen Erfolge, da der Normalvorrat eine ideale Größe ist, die sich in Wirklichkeit fast niemals vorfindet und daher auch für die Wert- veränderung des Waldvermögens keinen Maßstab bieten kann, abge- sehen davon, daß bei der vorangegangenen Inventur keineswegs der Normalvorrat vorhanden war. Soll daher die Auseinandersetzung bei der Revision des Ver- mögensstandes richtig und gerecht erfolgen, so darf nicht der Wert des Normalvorrates in Vergleich gezogen werden, sondern lediglich der Wert des ursprünglichen und des gegenwärtigen Holzvorrates. Wie noch nachstehend gezeigt werden soll, liefert das Diagramm III der Wahrheit ziemlich nahekommende Werte, weil es sich ja um die Ermittlung von Differenzwerten handelt, welchen, ebenso wie dem Zinsfuße, den Kulturkosten und den Durchforstungserträgen nur ein geringer Einfluß auf das Endresultat zukommt. Für die Abtriebserträge: 4480K in der V. Bon.-Kl. 3424, . „ VI . 2.5 Su yAL- ,5 lesen wir bei den Schnittpunkten der Linie u = 80 die Bodenbruttowerte: 538K für die V. Bon.-Kl. BEN, Eye SER ; BUS ASS VER “ ab und bei den Schnittlinien mit den Horizontalen der Bodenbrutto- werte _die Bestandeswerte BR -bicriV. VII Bon-Kl. 5jährig a? 90 68K 10:5 243 .185 140 „ 15°, 394 300 227°, 20°: 565 430 325, 2 „ 760 500 436 „ 30 „ 1005 770 580 „ 85... 1240 950 710, 40 „ 1525 1175 880 „ 45 „ 1850 1420 1060 „ ws 2225 1700 1280 „ 54% 2540 1950 1460 „ 00% 2885 2210 1660 „ 65% 3260 2500 1880 „ 10° % 3660 2810 2100 „ 70.4 4030 3100 2280 „ 80 „ 4480 3424 2570 , & Diese Werte mit den zugehörigen Flächen multipliziert, gibt für den ursprünglichen Inventarbestand einen Bestandeswert 320 Der ‚Ersatz von Waldschäden. VON ae BD ae Are für den gegenwärtigen Stand . - . . 620.685 „ daher Wertsmehrung = . . . + 15.273K gegenüber 17.183 K von früher, also auf 1°/, genau. Die Anwendung des Diagrammes III kann demnach für solche Zwecke ebenfalls als hinreichend angesehen werden. XIII. Die Bestimmungen über den Waldschaden- ersatz nach dem österreichischen Forstgesetze. Nach $ 72 des genannten Gesetzes hat jeder, der sich einer strafbaren Handlung gegen die Sicherheit des Waldeigentumes schuldig machte, dem beschädigten Waldbesitzer vollen Ersatz zu leisten, daher nicht bloß den Wert des ‘etwa entwendeten Forst- produktes, sondern auch den mittelbaren Verlust zu vergüten, welcher durch Störung oder Minderung der Erzeugungsfähigkeit des Waldes allenfalls verursacht worden ist. $ 73. Damit die Behörden den Betrag des Schadens mit Zu- verlässigkeit entnehmen können, haben die Forstbediensteten die Art und Weise, sowie die Größe der Beschädigung nach den in Beilage D enthaltenen Grundsätzen zu beurteilen, und zwar: $ 1. Das Holz ist bei der Bestimmung des Waldschadenersatz- tarifes zu unterscheiden als: 1. Feuerholz (Brenn-, Brand-, Kohl-, Rost-, Flammholz) und 2. Bau- und Werkholz (Stamm-, Rund- und Klotzholz, Nutz- holz, Zeugholz, Maschinenholz etc.). Die beiden Hauptsorten sind ferner nach den örtlich berück- sichtigungswerten Holzarten, von welchen jedoch alle jene, die nahezu gleiche Werte haben, in eine Abteilung zusammenzufassen kommen, zu unterscheiden und nach ihrer weiteren Beschaffenheit wieder in die a) beste, b) mittlere, c) geringste Sorte aufzulösen. Für jede dieser Unterabteilungen sind sodann die Wald- durchschnittspreise, und zwar einmal für ein oder bei sehr geringen Holzpreisen auch für mehrere Zehntel des Kubikmeters solider Holz- masse nach Abzug der Aufarbeitungs- und Fällungskosten und das zweitemal für die örtlichen Raummaße anzusetzen. Die erstgenannten Preise haben für stehendes und überhaupt als Rundholz leicht zu ver- anschlagendes Holz unter Zureehnung etwaiger Bearbeitungskosten in Anwendung zu kommen. Die zweitgenannten gelten für das bereits gefällte und aufgearbeitete Holz, insoferne dieses wegen seiner Um- Der Ersatz von Waldschäden. 321 formung und der sich dabei ergebenden Abfälle auf Rundholz nicht mehr leicht zurückgeführt werden kann. Holz, welches während der Aufarbeitung und Zurichtung entfremdet wurde, ist so zu betrachten, als wäre es bereits gänzlich aufgearbeitet oder zugerichtet. $ 2. Die Walddurchschnittspreise der übrigen Forstprodukte sind, falls dieselben örtlich um bestimmte Preise veräußert werden, des- gleichen für die gebräuchlichen Maße, und zwar sowohl mit als ohne Gewinnungskosten anzusetzen. Die Tarife haben ferner den gemeinüblichen Taglohn des ge- wöhnlichen Arbeiters, die bestehenden Fuhrlöhne und den Wert eines Hektars Hutweide nach den vorkommenden Hauptgüterklassen zu enthalten. $ 3. Bei Entwendungen von Holz, vorausgesetzt, daß nicht Gipfel, Äste oder Zweige hiebei abgehauen oder abgerissen, oder junge Pflanzen entnommen oder beschädigt werden, ist der Schaden- ersatz stets nach den tarifmäßigen Preisen.zu leisten. Diese Preise sind zu bezahlen: 1. Einfach für a) bereits gefälltes oder aufgearbeitetes oder zur alsbaldigen Fällung bestimmtes oder zufällig am Boden liegendes oder ge- brochenes Holz, b) dürre oder gänzlich unterdrückte, dann für wachsbare Bäume und Stangen, falls sie aus dem geschlossenen Stande vereinzelt hin- weggenommen werden und nicht besonders wertvollen, nur einge- sprengt vorkommenden Holzarten angehören. c) Stockrodungen, wenn die hiedurch veranlaßten Löcher wieder geebnet worden sind, die Stöcke nicht etwa als Schutzmittel notwendig gewesen wären und von ihnen keine Wiederausschläge erwartet wurden, 2. Ein- und einhalbfach für a) wachsbare Bäume und Stangen, falls zwei oder mehrere neben- einander und aus dem geschlossenen Stande, ohne hiedurch mehr als eine lichte Stelle zu veranlassen oder einzelne aus dem lichten Stande hinweggenommen werden, b) zerstreut übergehaltene Laßreitel und Oberhölzer oder be- sonders wertvolle, in geschlossenen Beständen nur eingesprengt vor- kommende Hölzer von minder entsprechender Beschaffenheit, c) Stockrodungen, wenn die unter 1. aufgezählten erleichternden Umstände in keiner Hinsicht statthaben. Für Bau- und Werkhölzer dürfen übrigens die tarifmäßigen Preise nur bei den einfachen Zahlungen in Anwendung kommen. Bei Zahlungen im ein- und einhalbfachen oder doppelten Betrage sind die Mehrbeträge für dieselben nur nach dem Preise der besten Brennholzsorte zu-veranschlagen. Allfällige Bringungskosten sind dem Waldbesitzer jedesmal insbesondere zu vergüten. $ 4. Bei Beschädigungen, die durch das Anhacken und Anplätzen . stehender Bäume und Stangen, das Anbohren derselben, das Einhauen von Kerben, Besteigen mittels Steigreifen, die Weiterbeförderung von Holz und Steinen, das Beklopfen und Anschlagen an dieselben, sowie durch die Entblößung von Baumwurzeln veranlaßt werden, ist iebel, Waldwertrechnung. 2, Aufl, 21 3282 Der Ersatz von Waldschäden. der Ersatzbetrag mit einem Zehnteile des Wertes der gesamten Schaftholzmasse zu berechnen. Dieser Ersatzbetrag ist ferner dem Werte eines Vierteiles der gesamten Schaftholzmasse gleich zu setzen, wenn stehende Bäume und Stangen wie immer entrindet werden. Werden Beschädigungen durch das Abhauen, Abschneiden oder Abreißen von Gipfeln, Ästen und Zweigen veranlaßt, gleichviel, ob sich an denselben Laub oder Nadeln befinden oder nicht, so ist der Ersatzbetrag mit dem Preise, welcher der Sorte und dem doppelten Kubikinhalte des gefrevelten Holzes entspricht, zu bemessen. Lassen jedoch diese Beschädigungen ein allgemeines Zurück- bleiben im Holzzuwachse der verwundeten Stämme befürchten, so sind die gedachten Ersatzbeträge ein- und einhalbfach, und wenn das Absterben der verwundeten Stämme besorgt wird, zweifach zu bezahlen. Besenreis, Gerten, Wieden, Stöcke, schwache Reifstangen etc. sind, falls sie dem liegenden Holze entnommen werden und für dieselben nicht besondere Preise bestehen, als Reisig, wenn sie von stehenden Stämmen und Stangen genommen werden, wie abgehauene Äste und Zweige, und wenn junge Stämmchen dazu benützt werden, gleich jungen Holzpflanzen anzurechnen. Stärkere Reifstangen sind als Werkholz zu betrachten. Wurde bei Entrindungen die Rinde den Frevlern nicht ab- genommen, so ist sie abgesondert zu vergüten. Bestehen keine be- stimmten Rindenpreise, so ist für jedes Kubikmeter zu besonderen Zwecken verwendbarer Rindenmasse oder für Bruchteile dieser Menge, sie mag stehenden oder liegenden Hölzern entnommen sein, der doppelte Wert von einem Kubikmeter, beziehungsweise vom ent- sprechenden Bruchteile bester Brennholzsorte der betreffenden Holz- art anzunehmen. $ 5. Für jedes Quadratmeter Bodenfläche, auf welcher irgend- eine Entfremdung oder Beschädigung junger Holzpflanzen stattfand, ist, und zwar bei Pflanzen bis zum vollendeten zweijährigen Alter, der Preis von 0'005 m?, bei Pflanzen über dem zweijährigen bis ein- schließlich dem vollendeten sechsjährigen Alter von 0'008m? und bei Pflanzen über dem sechsjährigen Alter von 0-01 m? solider Masse der mittleren Brennholzsorte und nach dem Tarife für stehendes Holz als Ersatzbetrag zu entrichten. Bruchteile von Quadratmetern und Bruchteile von Hellern sind hiebei als ganze anzunehmen. Dieser Ersatzbetrag ist einfach in Rechnung zu bringen, wenn die jungen Pflanzen vereinzelt entfremdet oder beschädigt wurden, und die zurückgebliebenen, unbeschädigten Pflanzen sich noch immer in einem ziemlich befriedigenden Schlusse befinden und wenn die Kultur, in welcher die Beschädigung statt- gefunden hatte, nicht üngewöhnliche Auslagen verursachte; er ist dagegen mit dem ein- und einhalbfachen oder mit dem doppelten zu berechnen, je nachdem die gedachten, den Schaden mindernden Umstände nur zum Teile oder gar nieht obwalten. $S 6. Für entfremdete Baumsäfte (Harz, Terpentin, Birken- uhe Der Ersatz von Waldschäden. 323 Ahornsaft), für Waldfrüchte (Holzsamen, Waldobst, Beeren), für Schwämme oder Baummoder sind stets nur einfache Ersatzbeträge zu leisten. Wurden sie den Frevlern nicht abgenommen oder be- stehen für dieselben keine. bestimmten Preise, so ist für jede ein- zelne bei der Sammlung betretene Person, sowie nach Maßgabe der Menge des gesammelten Produktes, und zwar für Harz und Terpentin der zwei- bis achtfache gemeinübliche Taglohn, für anderweitige Baumsäfte, Waldfrüchte, Schwämme und Baummoder ein Vierteil bis ein ganzer gemeinüblicher Taglohn als Ersatzbetrag anzunehmen. Hat bei der Entfremdung von Baumsäften, Waldfrüchten, Schwämmen und Baummoder eine Beschädigung der Bäume durch Anbohren, Anhauen u. dgl. stattgefunden, so ist hiefür insbesondere Ersatz zu leisten. s 7. Für abgestreiftes Laub, für Bodenstreu, Erde, Torf, Stein, Gips, Rasenstücke, ausgegrabene Wurzeln, Waldgras und Kräuter ist, insoferne diese Produkte den Frevlern nicht abgenommen wurden und nicht bestimmte Preise dafür bestehen, jene Traglast oder jene Menge, welche eine mittelstarke, erwachsene Person ohne übermäßige Anstrengung durch Tragen aus dem Walde zu schaffen vermag, mit dem Werte eines Vierteiles des gemeinüblichen Taglohnes zu be- rechnen. Werden die gedachten Produkte mittels Fuhrwerkes weiter- geschafft, so ist die bezügliche Last nach Tragen abzuschätzen. Der tarifmäßige oder nach dem Vorstehenden bemessene Er- satzbetrag ist ferner: a) Bei abgestreiftem Laube, wenn es von liegenden Stämmen .oder von einzelnen Ästen stehender älterer Bäume entnommen wird, einfach; wenn ein großer Teil der Krone älterer Bäume, jedenfalls aber -weniger als die Hälfte der Verzweigung, oder einzelne Äste junger Stämmchen abgestreift werden, mit dem ein- und einhalb- fachen, und wenn stehende ältere Bäume bis zur Hälfte oder darüber und junge Stämmchen über ein Dritteil entlaubt werden, doppelt; b) bei Entfremdung von Bodenstreu, wenn diese ah keiner Stelle gänzlich hinweggenommen wird, wenn keine eisernen Rechen oder Hauen oder andere scharfe Instrumente zur Sammlung benützt werden, wenn der Holzbestand nicht mehr im jugendlichen Alter und auch nicht zur alsbaldigen Verjüngung bestimmt ist, wenn in demselben kurz vorher keine Durchforstung statt hatte und wenn der Boden von besserer Beschaffenheit ist oder das Streumateriale in über- großer Menge vorkommt, einfach; wenn ein oder zwei dieser Beding- nisse nicht erfüllt sind, ein- und einhalbfach, und wenn mehrere Bedingnisse unerfüllt erscheinen, doppelt, und c) bei Entwendung von Erde, Torf, Lehm, Steinen, Gips, Rasen- stücken, Gras und Kräutern und bei unerlaubtem Wurzelgraben, wenn keine nachteilige Veränderung des Grund und Bodens dadurch veranlaßt wurde, einfach; wenn jedoch eine solche Veränderung ver- ursacht wird, je nachdem sie von geringerer oder größerer Bedeutung ist, ein- und einhalbfach oder doppelt zu entrichten. $ 8. Für jedes Quadratmeter Waldgrund, das durch die Bildung neuer und die Benützung außer Gebrauch gesetzter Wege und Stege, 21° 324 Der Ersatz von Waldschäden. durch die Anlage von Erdrinsen (Erdgefährten u. dgl.), die unbefugte Ableitung von Wässern, die Anlage von Kohlstätten ete. nachteilig verändert wird, kann der Preis eines Quadratmeters Hutweide von einer Beschaffenheit, wie sie der Waldboden vor seiner nachteiligen Veränderung besaß, als Ersatzbetrag gefordert werden. Ist eine weitere Verbreitung der dadurch veranlaßten üblen Folgen mit Grund zu: besorgen, so ist jedoch dieser Betrag, je nachdem die Besorgnis von geringerer oder größerer Bedeutung erscheint, ein- und einhalbfach oder doppelt zu bezahlen. Beschädigungen an stehenden Bäumen und jungen Holzpflanzen, welche bei derlei nachteiligen Veränderungen des Waldgrundes oder durch die im $ 7 aufgezählten Entfremdungen statthaben, sind ins- besondere zu vergüten. $ 9. Für jedes Stück Vieh, welches ohne Berechtigung oder mit Überschreitung der festgesetzten Zahl, Gattung oder Altersklasse, oder in verhegte Orte und zur unerlaubten Zeit in fremde Wälder getrieben wird, können nachstehende Beträge als Ersatz angesprochen werden, der Preis vom: Für 1 Pferd, 1 Maultier oder 1 Esel, die wenigstens halb erwachsen sind. . . . . .0%25 die noch nicht halb erwachsen sind. . . . . ..0%20 Für 1 Stück Hornvieh, das wenigstens halb erwachsen ist... ...013 das noch nicht halb erwachsen ist . . . ...010 Für 1 Ziege (Geiß oder Bock) obne. Unterschied 7... vun autannrcn ta ee .Für.'1Schwein 4... a ae ara Für 1:Schal. ns NER Et Für 1 Stück Peanserieh“ EDER AS SCCHIE FF Kubikmeter am Stocke befindlicher Holzmasse mittlerer Brennholzorte der in der betreffenden, oder bei allfälligen Blößen in dem angren- zenden Holzbestande vorherrschenden oder berücksichtigungswerteren Holzart, vorausgesetzt jedoch, daß der fragliche Holzpreis nicht weniger als 11h für !/, m? solider Holzmasse betrage. Würde dieser noch weniger betragen, so könnte statt je eines Zehntels Kubikmeter solider Holzmasse 11h als Entschädigungsbetrag in Anspruch ge- nommen werden. Diese Ersatzbeträge sind ferner dann, wenn die verhegten Orte noch ganz junge natürliche Nachwüchse oder Kulturen sind, oder wenn ohnehin schon so viel Weidevieh in den Wald getrieben wird, als wirtschaftlich zulässig ist, oder wenn Bodenbeschaffenheit und Witterung, sowie eine nachgewiesene längere Dauer oder Wieder- holung eines solchen unberechtigten Eintriebes eine größere Be- schädigung begründen, ein- und einhalbfach und wenn zwei oder mehrere dieser erschwerenden Umstände statthaben, doppelt zu nenn Der Ersatz von Waldschäden. 325 Eine besondere Vergütung für die beschädigten jungen Pflanzen und verdorbenen Kulturen kann nebst den gedachten Ersatzbeträgen nicht angesprochen werden. Es steht jedoch dem Kläger frei, eines oder das andere in Anspruch zu nehmen. $ 10. Bei Beschädigungen, die im vorstehenden nicht nament- lich berücksichtigt sind, hat die Anschätzung einer ein- oder mehr- fachen Vergütung nach jenen Anhaltspunkten zu geschehen, welche die aufgezählten ähnlichen Beschädigungen an die Hand geben. $ 11. Sind die entfremdeten Forstprodukte den Waldeigentümern wie immer zurückgestellt worden, so kann nur jener Ersatzbetrag gefordert werden, welcher außer dem bezüglichen einfachen Betrage zu entrichten ist. Als Beispiel für einen Waldschadenersatztarif wählen wir jenen des politischen Bezirkes Scheibbs, welcher dortselbst seit dem Jahre 1898 in Wirksamkeit steht und von dem k. k. Oberforst- kommissär Julius Syrutschek entworfen worden ist. (Siehe Tabelle S. 326 und 327.) Wie aus den vorstehenden Bestimmungen zu ersehen ist, findet die Ermittlung der Ersatzbeträge vollkommen unabhängig von der Umtriebszeit und dem Zinsfuße statt. Sie besitzt daher den Vorteil der großen Einfachheit, der um so höher zu veranschlagen ist, als solche Ermittlungen in den meisten Fällen von dem untergeordneten Personale besorgt werden, welchem die Rechnung der Bestandes- und Kostenwerte nach den Regeln der Waldwertrechnung Schwierig- keiten bereiten würde; allerdings ist sie in wissenschaftlicher Be- ziehung nicht ganz einwandfrei. Beispiel 133: 1. Fall: In einem 40jährigen Fichtenstangenholze der I. Wert- klasse wurde ein unterdrückter Baum in einer Stockstärke von 15cm entwendet; die Entschädigung beträgt nach dem Tarife a) I, 10, wenn die Entwendung am Stocke, 0'50K und wenn sie im bereits gefällten Zustande erfolgte, 0'62K. 2. Fall: Es wäre aus dem gleichen Bestande ein wachsbarer Baum vom 20 cm Stockdurchmesser mit einem Festgehalte von 0:18 fm? entwendet worden; wenn 70°, = 0'126 fm? auf Nutzholz und 30°%/, = 0'054 fm? auf Brennholz entfallen, beträgt die Entschädigung nach dem Tarife c) 16=480KxX 0'126 = 060 K c) 2 =2— ,„xX0054=011, zusammen daher 071K 3. Fall: Es wären zehn solcher Stämme entwendet worden, ohne daß jedoch eine Lücke, sondern nur eine Lichtung entstanden ist; der Ersatz beträgt nach Tarif 5) I,2 (mittlere Brennholzsorte) pro lfm? einfach 340K und 1!/,fach 5:40 R, daher für 10 Stämme (10 X 0:18 fm? — 1'8 fm?) 18xX540 K=YIT2K. 4. Fall: Sie wären dagegen von einer Stelle entnommen worden 326 yos| . ' _ 07 08/2 |o8 2 |ur vr \os|e Joz Ss 109 0818 er gu | 09 - o9|e for 8 Josie \oa|z [099 og oglııleuy | — | 07 —|g lo8|3 , —t2 1—19 |— —/11]| — |eıy T 3504 om ot soey (w||F :zjoyy.aM pun -neg 07 or 08 ı Jos|r oaız |—|e [09 | T |09 095 J|em| — “am sa‘ ee ” € =] 3 02 0F — 23 Jor|r )or|2 |or|iz |o9|z ||o8 —|g | — | |'eg“agteL'gTiortiı) ' ' soyorem (Q||z R-] 8 c) 0F 08 or iz Jo9|z |orle \—|r Jo9|# or —|)9 [ewr | — ||Foy Hım "Ta "na 'm"H BE "+ soney (9 |I 5 0% —_ — eg I—|8.|—|r |—|s |—|s | — —|L | — |: "a yoratrattatav"uv s = :zj04.10n9 4 g [N [62] - (jejejefelefeleleiee heise feet a Be» DER RER TEN 3 1:8 MM ms 5 Es Ss at: ia 2 ar | R | 3 ir | ii | 2 a | 1 | 2 5 = U24182]0H U9].1082]0H - 4% 94108 19483u1193 (9 9]1og 919m (q a}10g 13489 ı (n ® B re ox 1.24“ 20, 2 OyuIsgem >1..0. H 327 Der Ersatz von Waldschäden. 08 07 09 07 08 0% 07 % ‚2 8 07 38 08 09 09 09 07 8 03 8 0% 87 07 08 07 07 07 09 09 07 % [4 08 07 TI II 09 07 17 el 87 °9 08 08 07 gr 7 g.wuF gu} gu} ) z[01[opeN nor ) zIOyqner] | 418y Dr "om "2a “p] “am "sL "Od "Id " wofueig (9 " seyoroan (9 07 328 Der Ersatz von Waldschäden. und dadurch eine Lücke entstanden; in diesem Falle ist der Ersatz betrag dopppelt zu rechnen, daher 340KxX2=680K für 1fm? für 18fm3 also 68K X 18 = 12'24K. Zum Vergleiche seien die Ersatzbeträge für die wachsbaren Bäume unter der richtigeren Voraussetzung berechnet, daß jener Betrag ersetzt werden muß, welcher bei dem angemessenen Zins- fuße von 3°/, auf Zinseszins angelegt ein ebenso großes Kapital ergeben würde, als der Nettoerlös dieser Stämme zur Zeit der Hieb- reife bei 80 Jahren beträgt. Nach Maßgabe der analogen Wachstums- verhältnisse wird ein solcher Stamm bei 80 Jahren einen Stock- durchmesser von 32cm und eine Höhe von 18m, somit einen Kubik- inhalt von 0'68fm? besitzen, wovon 70%, = 0'48fm? auf Nutzholz und 30%, =0'20 fm? auf Brennholz entfallen. Der Wert ist nach Tarif b) 16—=048 X 760K—=3%65K b) L2=0'20 x 340 ,„—068 „ Zusammen . . . 433K Der Wert eines 40jährigen Stammes ist somit SLIIK 24ssR I Siege {Opım — Taga —433K X 03066=1:44K nach Diagramm III=1'80K gegenüber 0'71K im 2. Falle, für 10 Stämme 1440K gegenüber 972K und 1224K im 3. und 4. Falle, daher im 2. Falle um 0'733 im 3. Falle um 468K und im 4. Falle um 218K zu wenig. Ein ähnliches Verhältnis besteht auch bezüglich der Tarifsätze für vernichtete Kulturen. Nach $5 werden pro 1ha Fläche vergütet für 1- bis 2jährige Pflanzen 50 fm? Du " 80 fm? über 6 „ 3 100 £m? der mittleren Brennholzsorte (Tarif b). Für Fichtenpflanzen ist somit der Ersatzbetrag: ; in der I. Wertklasse pro 1ha pro 1m? für 1- bis 2jährige Pflanzen = 50 xX 340=170K IT Ben > =:80xX340=272, 272, über 6 , 3 —=100 x 340 =340 „ 340 „ In der II. Wertklasse _ für 1- bis 2jährige Pflanzen = 50 x 240 —=120K 12 h SP 3 =,80xX 240 = 3927 192, über 6 „ ; —=100 x 240 —=240 „ 240 „ in der III. Wertklasse für 1- bis 2jährige Pflanzen—= 50x 160= 80K 08 h ENG > REN R —=:80x10=1385 128 „ über 6 „ 2 ==’100:X. 1:60 =160 5 160 „ Diese Beträge werden einfach in Anrechnung gebracht, wenn Der Ersatz von Waldschäden. 329 die jungen Pflanzen nur vereinzelt beschädigt oder entfremdet wurden, beziehungsweise die zurückgebliebenen unbeschädigten Pflanzen einen noch immer befriedigenden Schluß besitzen und die Kultur nicht ungewöhnliche Auslagen verursachte; mit dem 1!/,fachen, wenn diese mildernden Umstände nur teilweise; mit dem doppelten Betrage, wenn sie gar nicht in Betracht kommen. Im allgemeinen wird die Entschädigung nach dem Tarifwerte eine größere sein, als der wirkliche Schaden beträgt, was auch voll- auf gerechtfertigt erscheint, da außer dem Werte der entfremdeten oder beschädigten Pflanzen auch der mittelbare Verlust durch Stö- rung oder Minderung der Erzeugungsfähigkeit des Waldes ersetzt werden muß. Immerhin möchten wir aber darauf verweisen, daß auf die näheren Umstände, welche die Kosten einer Kultur bedingen, wie die Pflanzweite, natürliche oder künstliche Verjüngung, die Kosten des Pflanzenmateriales etc. keine Rücksicht genommen wird, sowie daß die Ersatzbeträge von den Wertklassen beeinflußt werden, ob- wohl die Kulturkosten mit diesen in keinem Zusammenhange stehen und deren Höhe von ganz anderen Momenten, wie der besseren oder schlechteren Bringbarkeit und der größeren oder kleineren Entfernung vom Absatzorte bedingt wird. Gerade in der niedersten Wertklasse mit den geringsten Holz- preisen können die Kulturkosten bedeutend größer sein als in der höchsten Wertklasse. Alle diese Verhältnisse kommen nur dann in richtiger Weise zum Ausdrucke, wenn die Ersatzbeträge nach der Formel der Be- standeskostenwerte ermittelt werden, da außer den aufgewendeten Kulturkosten auch deren Verzinsung, sowie jene des Bodenbrutto- kapitales in Anrechnung gebracht werden muß. Da hier die Durchforstungserträge außer Betracht bleiben, weil solche noch nicht eingegangen sind, lautet die Formel HKn=(B+V+eo)(lOpr— 1) +e=B,(l0pe—1)+e "Au—c+D,10p"-*+.. 10p!—1 Als Umtriebszeit ist die finanzielle oder eine derselben nahe- liegende, also etwa 80 Jahre, als Zinsfuß 3°, zu nehmen. Der Wert der einzelnen Pflanzen wird gefunden, wenn die Be- standeskostenwerte pro lha durch die Anzahl der ausgepflanzten Bäumchen dividiert werden. Beispiel 134: Die Kosten der Kultur betragen bei einer Auspflanzung von 5000 Stück für das Materiale, die Zufuhr, Auspflanzung etc. ins- gesamt 100 K pro 1ha. Nach Maßgabe der Nachbarbestände stehen in der I. Wertklasse zu erwarten im 30. 40. 50. 60. 70. Jahre Durchforstungserträge von 40 56 75 75 74K B-=B-+V-+c= 330 Der Ersatz von Waldschäden. im Jahre 80 ein Abtriebsertrag von 440 fm?, und zwar 70%/, Nutzholz & 7'60K und 30°%/, Brennholz ä 340, somit Nutzholz 440 fm? X 70=308fm3 A 760K—=2341K Brennholz 440 fm? X 30 =132fm®? A 340 „= 449, As, =2790E D,.10359° =40KX438= 175K D,:103t = 596,326 = 787 , D,. 2039 & 5, ru 1897 D,. 103.275, XT81 = 13675 D,. 103.57 X IM = 997 Summe. . . 774K Au — c—=26%0 „ 1 Jetztwert = 3464 X 1050 1” 3464 X 01037 BETEN. DRS RE 360 K In analoger Weise berechnet man für die II. Wertklasse B+V-+c=294K III. 5 B+-V+c0=233, In der I. Wertklasse ist somit der Wert der l1jähr. Pflanz. — 360 (1:03! — 1) + 100 = 360 X 00300 + 100 = 110'80K —= 360 (1:03? — 1) + 100 = 360 X 00609 + 100=121'9% „ — 360 (1'033 — 1) + 100 = 360 X 0:0927 + 100 =133'37 „ — 360 (1'03+ — 1) + 100 = 360 X 0'1255 + 100 = 145.18 „ — 360 (1'035 -- 1) + 100 = 360 X 0'1593 + 100 = 15735 „ — 360 (103° — 1) + 100 = 360 X 0:1941 + 100 = 16987 „ usw. Nach dem Diagramme III ergeben sich für B.+ ce folgende Werte: 120, 128, 143, 158, 173 und 185K. In analoger Weise ergeben sich folgende Werte für die ) ” ” n n n ” N DOM UD ” ” I. Wertklasse II. Wertklasse III. Wertklasse pro 1 ha pro Pflanze pro 1ha pro Pflanze pro iha pro Pflanze K h K h K Wr ljähr.— 110°80 22 10882 21 107 — a ER a. ce 1992 24 11790 23-..... 141419 22 Bye 18337 .26 12725 25 121'60 24 4,0. (44518 29 13675 27 12912 2:6 0, @ er. 18190 31 14675 2:9 13705 27 6, re. 410387 34 15703 31 14520 29 1 See 7748776 36 16762 33 15359 30 Ste 10 39 17850 3:5 16221 32 be Par 42 19087 38 171:06 34 10 „. =e,223:84 45 20114 40 180:15 3:6 Der Ersatz von Wildschäden. 331 Nehmen wir nun an, aus einer 2 Jahre bestehenden Ficlıten- pflanzung wären 100 Stück Bäumchen vereinzelt entfremdet worden, für welche der Ersatzbetrag einfach in Anrechnung kommt; der- selbe beträgt, da eine Pflanze einen Standraum von 2m? besitzt, in der I. Wertklasse 17 X 2x 100=340K II. ® 12x2x10=240 „ II. ; 07xX2x10=140, gegenüber den Bestandeskostenwerten in der I. Wertklasse = 240 K I. * IM, II. S Ra: , Wäre diese Pflanzung schon vor 10 Jahren ausgeführt worden, so würden die Ersatzansprüche betragen: nach dem Bestandes- nach dem Tarifwerte kostenwerte in der I. Wertklasse 680 K 450 K II. E . 480 „ —, III. a 280 „ 360 „ Während die tarifmäßigen Ersatzbeträge jene nach dem Kosten- werte ermittelten in den beiden ersten Wertklassen übersteigen, bleiben sie in der dritten Wertklasse wesentlich zurück und wird daher in diesem Falle dem Grundsatze des $ 72, dem beschädigten Waldbesitzer den vollen Ersatz zu leisten, nicht entsprochen. XIV. Die Bereehnung von Waldwildsehäden. In allen jenen Fällen, in welchen die Jagd nicht von»dem Eigen- tümer des Waldes ausgeübt wird, gebührt demselben voller Ersatz für den vom Wilde an seinem Walde angerichteten Schaden, aus- genommen der Waldeigentümer verzichtet vertragsmäßig von vorn- herein auf die Vergütung des Wildschadens. Ein solcher kann statt- finden: 1. In Stangenhölzern durch Schälen, Verbiß und Fegen, d.h. durch ein verschiedenartiges Entrinden der Stämme. 2. In Jungwüchsen oder Kulturen und Selbstanflügen durch Verbeißen, Abrinden, Abgipfeln der Triebe und Knospen von den Haupt- und Nebenzweigen, sowie durch Vertreten und Ausrupfen der Pflanzen. Selbstverständlich muß bei jeder derartigen Waldschadens- ermittlung eine genaue Erhebung der Art und Größe des Schadens im Walde selbst erfolgen. Die Entschädigung muß zwar den Schaden voll ersetzen, ein Anrecht auf Entschädigung über dieses Maß hinaus besteht jedoch nicht, da hier das erschwerende Moment der vor- sätzlichen Schädigung nicht vorliegt. 332 Der Ersatz von Wildschäden. 1. Die Ermittlung des Wildschadens in Stangenhölzern infolge Schälens, Fegens ete. Man wird an Ort und Stelle entweder pro l1ha oder im Ge- samten das Verhältnis der beschädigten zu den unbeschädigten, be- ziehungsweise die Anzahl der beschädigten und unbeschädigten Stämme getrennt nach wachsbaren und unterdrückten feststellen, sodann ebenso den zu erwartenden Zuwachsverlust infolge der Be- schädigung an der Gesamtmasse, getrennt nach Haupt- und Zwischen- nutzung, sowie den Verlust bezüglich der Qualität durch Verringerung des Nutzholzprozentes ermitteln. Nach Maßgabe der gleichen Bestandesbonität wird man ferner den Ertrag feststellen, welchen ein gleichartiger Bestand zur Zeit der finanziellen Hiebreife, etwa bei 80 Jahren ergibt. Als Holzpreise können, wenn keine lokalen Erfahrungsdaten vorliegen, jene des bestehenden Waldschadenersatztarifes zugrunde gelegt werden. Die Ausscheidung der unterdrückten von den sonstigen wachs- baren Stämmen erscheint uns sehr wichtig, da bei den erstgenannten infolge der Beschädigung ein Verlust nicht eintritt und.ein solcher daher auch nicht entschädigt zu werden braucht. Die Ermittlung des zu ersetzenden Schadens erfolgt sodann rechnungsmäßig nach der Formel des Bestandeswertes. Der Ersatzanspruch ergibt sich aus der Differenz der rechnungs- mäßig festgestellten Bestandeswerte unter Zugrundelegung des Normal- ertrages und des infolge der Beschädigung verminderten Ertrages. Die Durchforstungserträge können zumeist in Wegfall kommen, weil sie sich bei der Subtraktion der beiden Formeln mehr oder minder auf- heben, da die Ertragsschmälerung bei den Zwischennutzungserträgen in einem weitaus geringeren Maße eintritt als bei der Abtriebs- nutzung. Bezeichnet man den Bestandeserwartungswert im Jahre m bei normalen Erträgen mit: AutZD10p + B+HN mr Er B+V) HE„= (ZD,1’0 p"=-a bedeutet die Summe der prolongierten Zwischen- nutzungserträge, welche noch nach dem Jahre m eingehen.) Ebenso den Bestandeserwartungswert im Jahre m für die ab- normalen Erträge mit: Au, + Du, d: 22 + (B SEN J» 0 pUM so ist die Entschädigung gleich der Differenz beider Erwartungs- werte, daher nach entsprechender Kürzung: Au 2 D, 0 949 Ka c Au E= Da 0 p"=4 3 I [0 pı-m ns oder, wenn die Zwischennutzungserträge außer Anschlag bleiben: HEL;—= —(B+V) HEn— HE. = BE Der Ersatz von Wildschäden. 333 Au Are Au, I'0 pı=" Die Wertgröße für BB=B--V entfällt, weil auch für den Be- standeswert der abnormalen Erträge das den normalen Erträgen entsprechende B, unterstellt werden muß. Ein weiterer Vorteil ist auch der, daß man die Kulturkosten nicht zu ermitteln braucht, welche bei Beständen im 30- und 40jährigen Alter oft nicht mehr hinreichend sicher nachgewiesen werden können. Beispiel 135: Der beschädigte 40jährige Fichtenbestand gehöre nach dem früheren Tarifsatze der I. Wertklasse an. In 80 Jahren liefert ein Bestand der gleichen Bestandesbonität einen Abtriebsertrag von 440 fm’, und zwar HEm — HE,m = l. 70°/, Nutzholz ä 760K 30°/, Brennholz ä 340 „ ferner im 30. 40. 50. 60. 70. Jahre einen Durchforstungsertrag vn 40 56 77 T74K Die Kulturkosten betragen 100K. Nach den örtlich vorgenommenen Erhebungen sind pro 1ha 1600 wachsbare Stämme vorhanden, von welchen 960 durch Schälen beschädigt wurden. Das Verhältnis der beschädigten Stämme ist daher zur Gesamtzahl 0'6:1. Ferner wurde ein Ertragsverlust bei den Zwischennutzungserträgen von 10°/, beim Hauptbestande von 20°%/, zur Zeit der Nutzung festgestellt. Es ist daher für den normalen Bestand: Au = 070 X 440 X 760 K=2341K 0,30 X 440x340 , — 449, Summe. . .. 27%K ZD,10p" = 56K X 103% —=56K X 326—=182K BEIDEN AD EX 2A 182 , 13, DENN TE DC EB 136;, 1:5 X E08 74.5, X-.1:34 —.:99 „, Summa.. . . 599K Für den beschädigten Bestand: Ayuı =Aın0 8 = 2790 K X 08 = 2232 K ZBEE0 pr 2.599 „X 09—:839,, 2790 + 599 — (2232 + 539) 10340 HESHE. = u ZTTL _ 618% 0:3066 HE, — HE,» = 18947 K somit H Ey ER HE, = 334 Der Ersatz von Wildschäden. daher Ersatzbetrag ; 18947 KxX06=11368K - oder im Durchschnitte pro beschädigten wachsbaren Baum 11365 K 960 nach dem Diagramme II. HK. — HK. = (960 — 760) . 0:6 = 200 X 06120 K oder pro Stamm ebenfalls 012K. _ =(0"12K 2. Die Ermittlung des Wildschadens in Pflanzungen, Selbst- anflügen und Jungwüchsen. Der Schaden, welcher vom Wilde in derartigen Waldorten zu- gefügt wird, kann entweder eine volle Vernichtung der jungen Wald- pflanzen oder aber nur eine Zuwachsschmälerung durch Abäsung der Knospen und Triebe zur Folge haben. Im ersten Falle, wenn eine volle Vernichtung der Waldpflanzen selbst stattfindet, muß nach dem Anteile der vernichteten Pflanzen zur Gesamtfläche der volle Bestandeskostenwert, im zweiten Falle aber der bloße Zuwachs- entgang entschädigt werden. Der Bestandeskostenwert ist HKa=B,.(10pa — 1) -+ ce RL Au— ce-+ D,10p" a: 10p°—1 der Zuwachswert ist HKa+n — HKn =B; (10 pet? — 1) +c— B, (10 p® — 1) — ce Zu = B, (1:0 p®t? — 10 p®). Beispiel 136: In einer 3 Jahre bestehenden Fichtenpflanzung, in welcher pro 1ha 5000 Pflanzen mit einem Gesamtkostenbetrage von 100K aus- gepflanzt worden sind, wurden 1000 Pflanzen, d. i. 0'2 der gesamten Anzahl durch das Wild ganz, und bei 3000 Pflanzen, d. i. 0:6. der Gesamtheit der Zuwachs auf 2 Jahre hinaus durch Verbiß vernichtet. Wie groß ist ‚der Ersatzanspruch, wenn die Bestandesbonität jener des vorigen Beispieles gleichkommt und die in demselben an- gegebenen Erträge liefert? RN ...2690K Du —40 X 103% —40 X 438 — 175, D.— 56 X 1030 —56 X 326 — 182 , Du, =75X103% 75 X 243 — 182 , Do=75 X 103% —75X181— 136 , Do —=74xX1340 -7AX134— 99, Summa. . 3461K Der Ersatz von Wildschäden. 335 B-=3164K X 050 = 3464 K X 01037 —360K Der Bestandeskostenwert im 3. Jahre ist HK, = 360 (1'033 — 1) —+ 100 =360 x 0'0927 +100=133'37 K (nach Diagramm IIist BB+c = —= 143°— K), daher Entschädigung für die vernichteten 1000 Pflanzen 13337 K.0'2 = 26°67 K. ; Der Wert des Zuwachses ist: Zw = 360 (1:03? — 1:03?) = 360 (11593 — 10927) = 360 K.0:0666 — 23°98 K, sonach Entschädigung für den Zuwachsverlust bei 3000 Pflanzen = 23'938 x 0'6—=20'39K, daher insgesamt pro lha 2667 K-+20'39K=4706K (nach Diagramm II ist der Zuwachsverlust = HK„— HK„ı =173K— 143 K = 30 K). Beispiel 137: In einem Auwalde, welcher im 30. Jahre einen Abtriebsertrag von 500K pro 1ha liefert, sind vom 5jährigen Ausschlage 05 der Bestockung vernichtet worden. Wie groß ist die Entschädigung, wenn überdies infolge dieser Beschädigung bei dem seiperzeitigen Abtriebe 50K an Kulturkosten für Komplettierungen erforderlich werden? p=3%- Entschädigt werden muß der Bestandeskostenwert für das Alter von 5 Jahren und der Jetztwert des Kulturkostenbetrages e A. 500 K 10p —1 108% -1 —= 500 KxX 0'700 = 350K. u: 3 — Die Entschädigung, für den 5jährigen Bestand — 350 x 01593 X 05=2788K, die Entschädigung an Kulturkosten = 50 X 04776 = 2388 K, daher Gesamtentschädigung 51'76K. Beispiel 138: Es wäre in dem 5jährigen Jungmais des früheren Beispieles ein 2jähriger Zuwachsverlust infolge Wildverbisses durch Sachverständige erhoben worden; wie groß ist die Entschädigung? Zw = B. (1'03"+2 — 103°) = B, ( . 1'037 — 1'033) Zw — 350 K (12299 — 11593) = 350 K. 00706 = 24 71K. Die Wildschadenermittlung bei Obstbäumen siehe im Abschnitte über agrarische Operationen. 336 Die Besteuerung der Wälder. XV. Die Besteuerung der Wälder. Die Grundlage für die dermalige Besteuerung der Wälder in Österreich bildet das Grundsteuerregulierungsgesetz vom 24. Mai 1869. Ebenso wie in den meisten Staaten Deutschlands findet die Bemessung dieser Grundsteuer nach dem Waldreinertrage statt, es wird also beim Walde nebst dem Grund und Boden auch das Holz- vorratskapital mit der Grundsteuer belegt. Diesem Umstande wurde dadurch Rechnung getragen, daß die Ermittlung des Waldreinertrages unter Außerachtlassung des Nutz- holzanfalles nur nach dem Ertrag an Brennholz berechnet ist. Der $ 29 des genannten Gesetzes bestimmt: Den Tarifsätzen für die Waldungen wird der Naturalertrag in n. ö. Klaftern von 30“ Scheiter Länge für das harte und weiche Holz pro n. 6. Joch ohne Rücksicht der Verwendung einzelner Stämme zu Werk- und Zeugholz nach dem Durchschnitte der Ab- triebsperiode in einem Jahre zugrunde gelegt. Die Kosten des Forst- schutzes und Kulturaufwandes sind bei Aufstellung der Tarifsätze angemessen zu berücksichtigen. Der Wert des zurzeit der Ab- schätzung vorgefundenen Holzbestandes bleibt unberücksichtigt. Die Ermittlung des Durchschnittsertrages, beziehungsweise des Waldreinertrages ist demnach bei der Grundsteuerregulierung nur nach dem minderwertigen Brennholze erfolgt. Infolgedessen wird bei einer Gruppe von Wäldern, und zwar jenen mit Brennholzwirtschaft die Steuer nach dem vollen Durch- schnittsertrage bemessen, während bei der ungleich größeren Gruppe der Wälder mit Nutzholzwirtschaft nur ein Teil des wirklichen Durch- schnittsertrages zur Besteuerung gelangt. Die Besteuerung der Wälder in Österreich entspricht somit in keiner Weise dem ersten Grundsatze einer gleichmäßigen Bemessung, weil allerdings in voller Übereinstimmung mit dem Gesetze die ertragreicheren Nutzholzforste geringer besteuert werden als die ungleich ertragärmeren Brennholzforste, zu welehen vor allem die Laubholzhoch-, Mittel- und Niederwälder zu rechnen sind. Diese Ungleichheit und Verschiedenheit in der Steuerbemessung soll an einigen Beispielen der Praxis, welche wir dem Gebiete der Staatsforstverwaltung entnehmen, gezeigt werden. Für den Forstbezirk Purkersdorf im politischen Bezirke Hietzing — Umgebung in Niederösterreich, welcher ausschließlich mit Buche bestockt ist und daher als Repräsentant eines Brennholzforstes gelten kann, berechnet sich der Waldreinertrag bei einem mittleren Hau- barkeitsdurchschnittszuwachse von 5fm pro 1ha und einem mittleren Brennholzwerte von 7K pro 1fm mit 5 >x IK=... u... m 80 hievon ab die Kulturkosten. . . a die Forstschutzkosten . . . ns ee verbleibt als steuerpfliähuser Waldreriesse ...8230K gegenüber einem derzeitigen Katastralreinertrag von 36K. Der Kata- Die Besteuerung der Wälder. 337 stralreinertrag ist demnach höher als der gegenwärtige wirkliche Ertrag, weil seit dem Jahre 1869 die Preise des harten Brennholzes einen Rückgang infolge Überhandnehmens der Kohlenfeuerung er- fahren haben. Für den Forstbezirk Platten im politischen Bezirke Joachimstal im Böhmen, der ausschließlich mit Fichte bestockt ist und als Re- präsentant eines Nutzholzforstes angesehen werden kann, berechnet sich dagegen der wirkliche Waldreinertrag bei einem gleichen Hau- barkeitsdurchschnittszuwachse von 5fm und einem mittleren Durch- schnittswerte von 12K pro 1fm mit 5 I 12 =. OK hievon ab die Kulturkosten. . . Een a, die Forstschutzkosten.. . . ER UEH DU, gibt einen wirklichen Welkeinertrag. x von: ,,2.:5650K gegenüber 2640 K, wenn der Reinertrag unter Außerachtlassung des Nutzholzwertes nur nach dem Brennholze berechnet wird. Tatsächlich ist aber der Katastralreinertrag hier nur mit 17K bemessen, also noch um ein Drittel geringer als jener nach dem Brennholze be- rechnete. In Wirklichkeit werden in dem Forstbezirke Purkersdorf an Steuern und Umlagen 52°,, in dem Forstbezirke Platten 10°, vom tatsächlichen Waldertrage entrichtet. Noch greller ist aber diese Ungleichheit der Steuerbemessung bei einer großen Anzahl von Wäldern Galiziens und der Bukowina. In diesen Ländern sind 610.000 ha, d.i. fast 10°/, der Gesamtwald- fläche Österreichs mit einem katastralen Reinertrage von 3 bis 18h pro 1ha eingeschätzt, während der wirkliche Reinertrag 5 bis 10K und mehr beträgt. In diesen Gebieten findet eben fast ausschließlich nur eine Nutzholzverwertung statt, da das Brennholz nahezu wertlos ist. Werden daher im Sinne des Grundsteuerregulierungsgesetzes die Waldreinerträge nur nach dem Brennholzwerte berechnet, so ergeben sich Werte, welche kaum 1°/, von dem wirklichen Rein- ertrage betragen. Diese wenigen Hinweise dürften genügen, um zu zeigen, daß in Österreich in der Steuerbemessung der Wälder eine Ungleichheit besteht wie kaum auf einem anderen Steuergebiete, da in dem einen Falle vom wirklichen Waldreinertrage 50°, und mehr, in dem anderen Falle kaum 1°), an Steuern und Umlagen bezahlt werden. Da diese Ungleichheit aus den bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen selbst entspringt, erscheint eine Abänderung in dieser Richtung dringend geboten und wäre hiezu in den alle 15 Jahre vorgesehenen Revisionen die Möglichkeit gegeben gewesen, wenn nicht mittlerweile durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 1896, betreffend die Revision des Grundsteuerkatasters, für diese vorzunehmenden Revisionen alle Aussicht benommen worden wäre. Durch die Anordnungen dieses Gesetzes wird sowohl von der Aufstellung neuer Klassifikationstarife, als auch von einer neuen Einschätzung für die Zukunft Umgang genommen und eine Änderung Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl, 2 338 Die Entschädigung von Rauchschäden. lediglich nur hinsichtlich der klar zutage liegenden Schätzungsfehler vorgesehen. Außerdem wurde mit dem Personalsteuergesetz vom 25. Ok- tober 1896 eine Doppelbesteuerung des Grundbesitzes geschaffen, da seither neben der Grundsteuer auch noch die Personaleinkommen- steuer von dem gesamten Einkommen des Steuerpflichtigen ent- richtet werden muß. Wir glauben uns mit diesen kurzen Andeutungen begnügen zu können, da die Frage, ob die Boden- oder die Waldrente zu besteuern, ferner in welcher Weise der Wald mit sonstigen Ersatz- steuern zu belegen sein würde, nicht in das Gebiet der Waldwert- rechnung, sondern in jenes der Finanzwissenschaft und der Steuer- lehre gehört. Wer sich in dieser Richtung weiter informieren will, der sei auf das ausführliche Spezialwerk „Die Besteuerung der Wälder” von Dr. Heinrich Weber verwiesen. XVI. Die Entschädigung von Rauchsehäden. Mit Rauchschäden im weiteren Sinne bezeichnet man die schäd- liche Einwirkung der in dem Rauche und den Abgasen industrieller Anlagen enthaltenen Bestandteile auf die Vegetation. Beim Walde äußert sich dieser Schaden zunächst in einer Er- krankung der Blätter, beziehungsweise der Nadeln, dem ein früh- zeitiges Absterben derselben folgt und wodurch ein Rückgang in dem Stärken- und Längenwuchse der Bäume verursacht wird. In intensiven Fällen führt diese schädliche Einwirkung oft sogar ein vorzeitiges Absterben der Bäume und Bestände herbei. Im allgemeinen sind die Laubhölzer in dieser Beziehung weniger empfindlich als die Nadelhölzer, unter welchen wieder die Fichte am rauchempfindlichsten ist. Zumeist liegt die Ursache eines solchen Schadens offenkundig zutage; ist dies jedoch nicht der Fall oder werden gegen diese Annahme Einwendungen erhoben, dann muß der Nachweis hiefür im Wege einer chemischen Analyse der Blätter, beziehungsweise der Nadeln erbracht werden. Hinsichtlich des Grades der Beschädigung hat man sich im allgemeinen für folgende Abstufungen geeinigt: 0. Ohne Beschädigung. - 1. Schwache Beschädigung: Bestände mit beschädigten Blatt- organen. 2. Mittlere Beschädigung: Bestände mit beschädigten Blatt- organen "und einzelnen vom Rauche getöteten Zweigen und Baum- spitzen. 3. Starke Beschädigung: Bestände, welche einzelne Individuen eingebüßt haben und lückig geworden sind. Die Entschädigung von Rauchschäden. 339 4. Rauchblößen: Flächen ohne jeden Holzwuchs, höchstens mit einzelnen verkrüppelten, vom Bestande übrig gebliebenen Bäumchen. Diese vier gut unterscheidbaren Schädigungsgrade sind später von Öberförster C. Reuß für Nadelhölzer in folgender Weise er- weitert worden: . Nadeln und Stämme gesund. Nadeln, namentlich die älteren, fahl, schmutziggrün, kränklich. . Nadeln älterer Jahrgänge getötet und abgefallen; dünne Benadelung. Zweige vereinzelt entnadelt und abgestorben. . Zweige in größerer Zahl trocken, Baum im Absterben. Bäume, vereinzelt abgestorben. Bäume, in größerer Zahl abgestorben, Bestand lückig. . Bestand mehr oder weniger ganz getötet. Bildung von Rauch- NSOMN mHO Oo —z ©: be») [e>) . Bodenvegetation teilweise getötet. 9. Bodenvegetation völlig tot. 10. Bodenkrume der Blöße abgewaschen oder verweht. In den meisten Fällen dürfte das erste Schema mit bloß vier Unterscheidungsgraden vollkommen ausreichen. Das erweiterte zweite Schema wurde hier bloß deshalb angeführt, weil es einerseits die Arten der verschiedenen Beschädigungen und deren Beschädigungsgrade - genauer charakterisiert, anderseits aber auch deutlich zum Aus- drucke bringt, daß sich die Erhebungen bei einer derartigen Schadens- feststellung nicht allein auf die Bestände, sondern auch auf den Boden zu erstrecken haben. Hinsichtlich der Vornahme der lokalen Erhebungen ist es wohl selbstverständlich, daß sie mit der größten Sorgfalt und Gewissen- haftigkeit zu erfolgen haben, weil sie die Grundlage für die spätere Bemessung der Entsekädigung bilden und deshalb einwandfrei und unanfechtbar sein müssen, ‘wenn vermieden werden soll,.daß etwaigen Anfechtungen Folge gegeben werden muß. Je nach der Art der Beschädigung ist zu erheben: 1. Hinsichtlich des Bodens: Die ursprüngliche Bodenbonität, beziehungsweise deren Ertragsfähigkeit für die vorhandene Holzart, ferner ob eine Verschlechterung der Bodenbonität eingetreten ist oder nicht, ferner ob ein Wechsel der Holzart vorgenommen werden muß oder nicht, weiters die erforderlichen Aufforstungskosten und die zukünftig zu erwartenden Erträge. Der Entschädigungsanspruch bei einer Verschlechterung des Bodens ergibt sich aus dem Unterschiede der Bodenertragswerte, wenn dieselben unter Zugrundelegung der finanziellen Abtriebszeit einmal aus den normalen, das anderemal aus den verminderten Er- trägen gerechnet werden. Bezeichnet man den Bodenertragswert aus den normalen Er- trägen mit: Bo An—c-+D,10p" v ER 10p"—1 7 90p ee si, 340 Die Entschädigung von Rauchschäden, jenen aus den abnormalen Erträgen mit: Anu—at-+Da DR RN 10p"—1 in, so ist die Entschädigung E Au—ce-+D,10 ee et — 6, +D.:ı10 ae ) 10p"—1 T0pı—1 “4 BB. = E=B,—B.|ı= bei gleicher Abtriebszeit, bei ungleicher Abtriebszeit dagegen: Au— ec + D, 10 p". E ad c) ai — ZT Töp 1 oder auch, wenn Au rn. — —e mit Br Auı —cı + D.:ı 10 pr! S und 0 —c, mit B, bezeichnet wird we E=B,—B,, da das Steuer- und Verwaltungskapital hiebei in Wegfall kommt, weil es sich bei der Differenzbildung gegenseitig aufhebt. Beispiel 139. Durch die langjährige Raucheinwirkung ist ein Boden derart verschlechtert worden, daß dessen Ertragsfähigkeit für die vor- handene Holzart Fichte von der IV. auf die V1. Bonitätsklasse her- abgesetzt wurde und die Aufforstungskosten außerdem von 80K auf 120 K vermehrt werden. Wie groß ist der Entschädigungs- anspruch? Unter Benützung der Angaben der am Schlusse mitgeteilten Geldertragstafel (Tafel I) berechnen sich folgende Werte für B, und B,, für die finanziell günstigste Abtriebszeit von 80 Jahren: a) für die normalen Erträge der IV. Bonitätsklasse Amo=i.. re DR Ds X 3:03 = UKXESI—- . . wa Ds X 1030 — 63 X ABSMEE . r 276 „ Die X 103% = 110: „ X 3202 = re Ds0:X. 1.039 150 „X 2427 =: 22 au Ds X 1039 — 146 „X 1806 2, ERBE D,o X 1032 = 149 „ X 134 5 an Summe ...1%77276K Jetztwert=7276K X . RICK XONIIT EI 756 n ab ee ER I Sue B=B+VE,.,., 008 Die Entschädigung von Rauchschäden. 341 b) für die verminderten Erträge der VI. Bonitätsklasse Au—c= 1. DSESSK D.X1030 48 KX434= . . . 210, Dd.x 10349 —= 67 a . . . 218 Pr D,;o 20 IB — 90 n R 2427 rn . . 218 ” D,s0 X 1032— 90 „X1806—= . . . 162, Diss E98 230 X BE. 2107, Summe . . .6303K Jetztwert = 6303 K x a N ER RE > rn daher Entschädigungsanspruch B-»—B,, =6176 K— 554K=142K. 2. Hinsichtlich der Jungbestände bis etwa zum 30. Jahre, welche einen Gebrauchswert noch nicht besitzen, werden ebenfalls die nor- malen Erträge für die finanziell günstigste Abtriebszeit, das Alter, die Zeitdauer und der Grad der Beschädigung zu erheben sein. In letzter Beziehung wird man einerseits genau feststellen, ob die Bestockung durch die Beschädigung gelitten hat und in welchem Ausmaße ein Absterben der Bäume bereits erfolgt ist, anderseits in welchem Umfange innerhalb der konstatierten Schadensperiode der Zuwachs an dem verbliebenen Bestande zurückgegangen ist. Der Entschädigungsanspruch ergibt sich sodann aus dem Ver- hältnisse der aus den normalen Erträgen unter Zugrundelegung der finanziell günstigsten Abtriebszeit berechneten Bestandeskostenwerte zu dem Grade der Beschädigung. Der Bestandeskostenwert ist unter Beibehaltung der Größe für B,, wie unmittelbar vorhergehend: HKn—=(B.+o)(lOpr —1)-te. Beispiel 140. Bei einem 15jährigen Fichtenjungbestande sei infolge der schäd- lichen Einwirkung des Rauches ein Drittel der Bäume ganz abgestorben, bei dem Reste während einer 5jährigen Schadensperiode der Zu- wachs auf die Hälfte zurückgegangen. Wie groß ist die Entschädigung, wenn die Normalerträge der IV. Bonitätsklasse Fichte entsprechen und die Kulturkosten SOK pro 1ha betragen? Aus dem vorhergehenden Beispiele ist: B-.= 676K ==: 80. B.+ce=756K Der Bestandeskostenwert des 10jährigen Bestandes ist HKı—= 756 K (103° — 1) — 80 K—T756K X 03439 + 80 K —=260K+80K=340K 342 Die Entschädigung von Rauchschäden. jener des l5jährigen Bestandes HK,; = 756 K (1035 — 1) + 80 K=420 K+ 80 K=500K der Wert des normalen Zuwachses während der 5djährigen Schadens- periode ist HK,; — HK,, = 500 — 340 K=160K. Y Der Entschädigungsanspruch beträgt daher a) für die bereits abgestorbenen Bäume SE =166K 67h. b) für die 5jährige Zuwachsschmälerung am Reste 160KX X 5—=58K 33 h Zusammen . .220K —h. 3. Bei den über 30 Jahre alten Beständen hat man dagegen außer den allgemeinen Erhebungen über das Alter des Bestandes, die Bestandesbonität früher und jetzt, die Bestockung, die Erträge und Ausgaben für die finanziell günstigste Abtriebszeit bei normalen Verhältnissen ete. insbesondere auch den Zuwachsrückgang inner- halb der Schadensperiode zu erheben. Hiebei kann ein doppelter Weg eingeschlagen werden, indem man den Zuwachsrückgang ent- weder durch Vergleich der erhobenen Bestandesmassen der ge- schädigten Bestände mit jenen der normalen Bestände bestimmt, oder aber die Massenzuwachsprozente der geschädigten Bestände mit jenen der normalen Bestände in Vergleich zieht. Unseres Er- achtens gebührt dem letzten Wege insoferne der Vorzug, als er ein- facher zum Ziele führt, da bei ihm in vielen Fällen von der zeit- raubenden Massenermittlung bei jüngeren Beständen ganz abgesehen werden kann. Die Ermittlung dieser Massenzuwachsprozente selbst erfolgt am einfachsten mittels Zuwachsbohrers am stehenden Bestande. Nach Preßler ist das Massenzuwachsprozent je nach Höhen- wuchs und Kronenansatz dem 2!/;- bis 3!/sfachen Betrage des auf Brusthöhe bezogenen Stärkezuwachsprozentes gleich zu Setzen. Wie jedoch Forstrat Gerlach in dem V. Hefte der Sammlung von Abhandlungen über Abgase und Rauchschäden von Wiliscenius unter dem Titel „Beiträge zur Ermittlung des Holzmassenverlustes von Rauchschäden” gezeigt hat, weichen die auf solche Weise er- mittelten Zuwachsprozente ganz erheblich von den eigentlichen Zuwachsprozenten ab und sind daher für die Zwecke der Ermitt- lung der Entschädigung von Rauchschäden unzureichend. Infolge- dessen wurde von ihm ein anderer einfacher Weg gezeigt, wie die Massenzuwachsprozente nicht nur in eine engere Beziehung zu den Stärkezuwachsprozenten gebracht werden können, sondern auch wie Die Entschädigung von Rauchschäden. 343 man den Zusammenhang zwischen den im Walde ermittelten Massenzuwachsprozenten mit jenen der zur Ermittlung der Normal- massenerträge verwendeten Ertragstafel herstellen kann. Ob nun das Massenzuwachsprozent auf die eine oder andere Weise ermittelt wird, unter allen Umständen hat man das Zuwachs- prozent des gesunden Bestandes am Beginne der Schadensperiode sowie jenes des kranken Bestandes während dieser Zeit festzustellen, um den Massenzuwachsverlust während der Schadensperiode be- rechnen zu können. Bezeichnet man die Holzmasse des gesunden a Jahre alten Bestandes am Beginne der Schadensperiode mit M,, ferner mit z das Massenzuwachsprozent des gesunden und mit z, jenes des rauch- kranken Bestandes, so ist der Massenzuwachs des en Be- standes jährlich =M,00z periodisch =M, 1'0 z° des rauchkranken Bestandes jährlich = M, 00 z, periodisch = M, 10 z,” und der Massenzuwachsverlust (V) jährlich V,=M, (00z — 00 z,) periodisch V„=M;, (10 z? — 10 z,?). Bei der weiteren Ermittlung des Entschädigungsanspruches für den erlittenen Massenzuwachsverlust innerhalb der Schadensperiode hat man sodann den normalen Zuwachswert aus den berechneten Bestandeserwartungs- oder, Kostenwerten festzustellen ken hieraus den Wert pro 1fm Zuwachs abzuleiten. Die Anzahl der Festmeter des Massenverlustes ui dem er- mittelten Durchschnittswerte pro 1fm multipliziert, gibt den Ersatz- anspruch. Formelmäßig läßt sich dieser Vorgang folgendermaßen darstellen: Der Zuwachswert für die Periode n ist gleich dem Unter- schiede der beiden Bestandeserwartungswerte HE,ın — HE, der Massenzuwachs ist Mh—M,.=M, (102-1) da | M4n— Mu 102% folglich der Zuwachswert 1fm ist HE,;-4n Er; HE, M. (1:0 YA 7 1) TUT PO 344 Die Entschädigung von Rauchschäden. und der Zuwachswert des periodischen Massenzuwachsverlustes oder der Entschädigungsanspruch (E) De; HE,+n er HE, ir M,10z'—]) -M, (10 z° v2 10 z,°) E und nach Kürzung von M, E N (HE;+n we: HE,) 1028 —4) (1:0 22-—-1'02,?). Längere Schadensperioden sind aus Zweckmäßigkeitsgründen in mehrere kürzere Perioden zu zerlegen, welche für sich zu be- handeln sind. In ähnlicher Weise ermittelt auch Preßler den Ersatzanspruch nur mit dem Unterschiede, daß er den mittleren Bestandeserwartungs- wert mit der Differenz der beiden Zuwachsprozente multipliziert. E=HE,: 2 (002 — 002). Von anderer Seite wird dagegen anstatt des mittleren Bestandes- erwartungswertes der Bestandesverkaufswert eingestellt, beziehungs- weise, was dasselbe ist, der erhobene Zuwachsverlust mit der Quali- tätsziffer des betreffenden Bestandesalters vervielfacht, auf welche Weise aber etwas zu geringe Ergebnisse erhalten werden. E=Am (002 —00z,). Beispiel 141. Es ist die Entschädigung für einen 50jährigen Fichtenbestand zu ermitteln, der ursprünglich der IV. Bonitätsklasse angehört hat und bei dem während einer 10jährigen Schadensperiode das Zuwachs- prozent auf 2°/, zurückgegangen ist. Die Kulturkosten betragen 80 K. Die normalen Erträge für die finanziell günstigste Umtriebszeit von 80 Jahren entsprechen der am Schlusse mitgeteilten Geldertrags- tafel I, p=3°/,. a) Berechnung des Massenverlustes in Festmetern: Nach der Ertragstafel beträgt die Holzmasse des gesunden 40jährigen Bestandes 260 fm, jene des 50jährigen Bestandes 348 fm. Das normale Zuwachsprozent z ist, da 38 10.2254, = 13384 aus Tafel III bei 10 Jahren z—=2'96%), der jährliche Massenzuwachsverlust ist daher V, = 260 fm (0:0296 — 0:02) = 260 fm X 0:0096 = 2:50 fm ' Die Entschädigung von Rauchschäden. 345 der 10jährige Massenverlust Vo = 260 fm (1029610 — 1:0210) — 260 fm (13384 — 12190) Vo — 260 fm X 01194 = 31'04 fm. Nach einfachen Zinsen berechnet sich dieser Verlust bloß mit 250 fm x 10 =25 fm. b) Die Ermittlung des Ersatzanspruches: Für diesen Zweck müssen zunächst die normalen Bestandes- werte nach einer der im I. Teil für die Kosten- oder Erwartungs- werte angegebenen Formeln berechnet werden. Wir wählen der ein- fachen Rechnung wegen Formel IV, S. 112. (Siehe auch Beispiel 57, S. 114.) Es ist D, 10 p®-* im Jahre 0 =24xX 10317 =24 X 134= 32K , 2=( 32- 6)134 . 128 „ Be REFUONT HA. . = :30. r „ 60=( 320 + 150) 134 . zu 6387; ; „.70=( 631+146)134 . . =104 , “ 80 = (1044 + 149)134 . . = 1603 „ Fi + 2D,10 pi-® = 5672 + 1603 = 7275 „ Die Faktoren ur: sind aus Tafel VI zu entnehmen und betragen: m= 4 45 50 Jahre 103% — 1 h ge sr 02352 02892 03519 HE, — 7275 X 0'2352 + 80 — 128 = 1663 K HE, — 7275 X 0'2892 4 80 — 128 — 2056 „ HE, — 7275 X 03519 -- 80 — 320 — 2320 „ Zuwachswert HE,, — H E, = 2320 K — 1663 K = 657 K. Ersatzanspruch: . ER X 0 E=657( an u ) _ 657 X 01194 X 29534 E=23168K. Zu demselben Ergebnisse gelangt man auch auf folgende Weise: Der normale Massenzuwachs der l0jährigen Periode ist 348 — 260 = 88 fm die Qualitätsziffer oder der Wert dieses Zuwachses 657 K ss 746K 346 Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. folglich der Wert des Zuwachsverlustes von 3104 fm =3104xX746K=_ —=2331K 50% Nach Preßlers Berechnungsweise wäre der Wert des jähr- lichen Zuwachsverlustes E = 2056 K (00296 — 002) = 2056 K X 00096 E=19K 73h, der 10jährige Zuwachsverlust bloß E,o=197K 35h, ferner nach der Qualitätsziffer des Bestandesverkaufswertes Hy, —= — 1502 K 1502 K 260 E— 31:04 X 577K=179K 10h, =DITEK welcher Betrag entschieden als zu gering anzusehen ist, da dem Zu- wachse jüngerer Bestände ein Zukunftswert innewohnt, der ent- sprechend nur aus dem normalen Abtriebsertrage abgeleitet werden kann. XVII. Die Ablösung und Regulierung der Wald- servituten. Im allgemeinen kommt diesem Gegenstande nicht mehr jene Bedeutung zu als vor Zeiten, weil die Ablösung und Regulierung der Forstservituten als nahezu beendet angesehen werden kann. Die für diesen Zweck geschaffenen Behörden sind bereits im Jahre 1889 aufgelöst worden; seither fallen diese Agenden in die Kompetenz der politischen Behörden, und zwar kommt als I. Instanz die k. k. Statthalterei, als II. Instanz das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ackerbauministerium in Betracht. Die erforderlichen Erhebungen werden über Auftrag der Kk.k. Statt- halterei von jener Bezirkshauptmannschaft gepflogen, zu deren Gebiet die belastete Liegenschaft gehört. In jüngster Zeit wurden diese Agenden in jenen Ländern, in welchen agrarische Operationen zur Durchführung gelangen, den Agrarbehörden übertragen. Die gesetzlichen Bestimmungen über diesen Gegenstand sind in dem kaiserlichen Patente vom 5. Juli 1853, R. G. Bl. Nr. 130 und in der bezüglichen Instruktion zur Durchführung, Ministerialverord- nung vom 31. Oktober 1857, R. G. Bl. Nr. 128, niedergelegt. Den Bestimmungen dieses Patentes unterliegen nach dem gegen- wärtigen Stande alle Beholzungs- und Bezugsrechte für Forstprodukte, Weiderechte und sonstigen Servituten, ferner alle Einforstungen, Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. 347 Waldnutzungs- und Weiderechte, welche in den dem Landesfürsten zufolge Hoheitsrechtes zustehenden Wäldern verliehen oder aus landesfürstlicher Gnade gestattet wurden, und zwar auch dann, wenn sie nach Maßgabe der über die Ausübung des Forsthoheits- rechtes bestehenden Gesetze und Vorschriften als widerruflich an- gesehen werden. Hinsichtlich der Art der Durchführung wird unterschieden: Die Ablösung, d. i. die Aufhebung solcher bestehenden Rechte gegen Entgelt. Die Regulierung, wenn die Ablösung nicht stattfinden kann, d. i. die Feststellung dieser Rechte in allen Beziehungen, also hin- sichtlich des Umfanges, des Ortes und der Art ihrer Ausdehnungen, der Zeit, der Dauer und. des Maßes, des Genusses usw. in der Weise, daß hiedurch die möglichste Entlastung des Bodens erreicht werde. 1. Die Ablösung, Diese findet nur dann statt: a) wenn und insoweit durch die Ablösung und die Art der- selben der übliche Hauptwirtschaftsbetrieb des Berechtigten oder des verpflichteten Gutes nicht auf eine unersetzliche Weise gefährdet wird; b) wenn und insoweit nicht überwiegende Nachteile der Landeskultur herbeigeführt werden, und c) wenn nicht die gegenseitig Berechtigten und Verpflichteten sich in der zulässigen Art einverstanden erklären, statt der Ab- lösung die Regulierung der in Frage stehenden Berechtigungen ein- treten zu lassen. Sie kann stattfinden entweder in Geld oder Geldeswert oder in Grund und Boden. A. Die Ablösung in Geld oder Geldeswerten. Sie findet statt, wenn die Ablösung überhaupt zulässig ist und von dem Verpflichteten € die Ablösung durch Grund und Boden nicht begehrt wird. B. Dureh Abtreten von Grund und Boden. 1. Uber Begehren oder mit Zustimmung des Verpflichteten, 2. gegen den Willen des Verpflichteten. a) Im Falle das Erträgnis des belasteten Grundes zeitlich oder bleibend unzureichend ist, die ermittelten Gebühren aller Nutzungs- berechtigten zu decken, und wenn das Bezugsrecht nicht bloß eine Nebennutzung des belasteten Grundes betrifft; b) wenn der Verpflichtete das Ablösungskapital binnen der festgesetzten Frist nicht erlegt und eine Ablösung sonst zulässig ist. Wenn nun feststeht, daß und inwiefern, dann auf welche Art die Ablösung einzutreten habe, ist die Aufhebung der Rechte 348 Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. und das an deren Stelle tretende Entgelt durch ein eigenes Er- kenntnis der I. Instanz auszusprechen. Zum Zwecke der Ablösung sind die derselben unterliegenden Nutzungsrechte nach dem Jahreswerte zu bewerten, welcher sich entweder aus der nach diesem Patente bereits vorgenommenen Re- gulierung ergibt oder welcher sich hienach ergeben würde, wenn bloß die Regulierung zulässig wäre. Die Wertbestimmung des Jahresertrages hat, .. falls kein Über- einkommen der Parteien erzielt wird, durch Sachverständige nach dem über Abschlag des zur Ausübung erforderlichen Aufwandes sich hienach ergebenden, den Berechtigten verbleibenden reinen Betrage, unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien ver- glichenen oder der Lokaldurchschnittspreise zu geschehen. Fehlen solche Lokalpreise oder bestehen begründete Bedenken dagegen, so sind die Preise in der Regel durch Sachverständige zu be- stimmen. Von dem Werte des Jahresertrages der abzulösenden Nutzung ist der nach den vorhergehenden Bestimmungen zu bewertende Jahresbetrag der Gegenleistungen in Abzug zu bringen, der ver- bleibende Rest bildet den Wert, welcher im zwanzigfachen An- schlage zum Kapital geschlagen, das auf Geld zurückgeführte Ab- lösungskapital des aufzuhebenden Rechtes darstellt. Der Wert des abzutretenden Geländes ist nach dessen nach- haltiger Ertragsfähigkeit, also nach dem Mittel des gegenwärtigen und künftig davon zu erwartenden durchschnittlichen Naturalertrages durch Übereinkommen oder durch Sachverständige festzusetzen. Die Abtretung von Grund und Boden, wobei der Arrondierung des Grundbesitzes der Interessenten die tunlichste Rücksicht ge- tragen werden soll, ist nur soweit zulässig, als noch eine zweck- entspreehende Bewirtschaftung möglich ist. Eine unvermeidliche Verschiedenheit zwischen dem Kapitalswerte des Nutzungsrechtes und des an dessen Stelle tretenden Grundes ist, .wenn die Parteien sich nicht auf andere Art einigen, durch Geld auszugleichen. Die Abtretung von Wald hat in der Regel nur ortschafts- oder gemeindeweise oder an die Gesamtheit der Berechtigten statt- zufinden. Solche Waldungen sind in forstpolizeilicher Beziehung den Gemeindewaldungen gleichzuhalten. Die in Grund und Boden ausgemittelte Ablösung sowie die aus einem der Gemeinde zugewiesenen Walde entfallende Nutzung bildet ein Zugehör des bezugsberechtigten Gutes. 2. Die Regulierung. Wenn die Benutzungsrechte ganz oder teilweise oder auch nur auf eine bestimmte Zeit reguliert werden müssen, sind unter Berück- sichtigung der bei der Definition der Regulierung angeführten Grund- sätze urkundlich in folgender Anordnung festzusetzen: Alle Holzungs- oder Holzbezugsrechte müssen, insoferne sie vr Die Ablösung und Regulierung von Wealdservituten. 349 nieht bloß Raff- und Klaubholz oder Stock- und Wurzelholz be- treffen, auf eine bestimmte jährliche oder periodische Holzangabe unter Bezeichnung des Bezugsortes und mit Rücksicht auf den gegenwärtigen oder künftigen Bezugswert reguliert werden. Die Gebühr an Brennholz (Feuerholz, Flammholz,. Rostholz, Kohlholz) ist hiebei stets als eine jährliche Abgabe in Wiener Klaftern oder deren Bruchteilen bestimmter Schnittlänge und nach dem orts- üblichen Sortiment (Schnittholz, Astholz, Ausschuß, Mischling etec.), das Bauholz und Zeugholz (Stammholz, Nutzholz, Werkholz ete.) aber in einer dem Zwecke der Berechtigung entsprechenden Qualität (z. B. in Kubikschuhen Holz von gewisser Länge und Stärke oder in einer bestimmten Anzahl von Stämmen, Blöcken, Klötzen, Stangen mit festgesetzten Abmessungen), und zwar nach Erfordernis für jedes einzelne Jahr oder für längere Zeiträume, innerhalb welcher dann die Gebühr partienweise oder auf einmal in Anspruch ge- nommen werden kann, auszudrücken. Das Recht zum Bezuge des Raff- und Klaub- oder Stock- und ‘ Wurzelholzes ist nur dann auf eine jährlich zu verabfolgende, nach Wiener Klafter, Maß und Sortiment bestimmte Brennholzquantität zu regulieren, wenn es der Verpflichtete begehrt. Der Ausspruch über die Regulierung des Weiderechtes muß die Gattung des Treibviehes, dessen Anzahl, die Triftzeit und das Maß des Genusses bestimmt festsetzen und auch die mit der Weide- nutzung allenfalls verbundenen Servituten des Viehtreibens, der Vieh- tränke, ferner der allenfalls nötigen Umzäunung oder Bezeichnung der Weideplätze, der aufzustellenden Hüter usw. regeln. Die Regulierung der Weide im Walde auf zur Waldkultur ge- widmetem Boden muß insbesondere die Größe der jährlich anzu- weisenden Weidefläche, die der Beweidung unterliegenden Waldteile, die Zeit, wann, und »die Art, wie die Anweisung der Weideplätze geschehen muß, enthalten. Bei Regulierung der wie immer benannten Streümaterial- oder „ sonstigen Forstproduktenbezüge muß die Gattung derselben, sowie die den Berechtigten hieran gebührende jährliche Quantität, der Ort und die Zeit des Bezuges genau bestimmt werden. Ist das Erträgnis des belasteten Grundes zeitlich oder bleibend unzureichend, die ermittelten Gebühren aller Nutzungsberechtigten zu decken, so müssen sich dieselben, wenn nicht ein anderes Über- einkommen getroffen wird, nach Sicherstellung derjenigen Gebühren, für welche etwa ein Vorzugsrecht erwiesen wird, einen verhältnis- mäßig zeitlichen oder bleibenden Abzug gefallen lassen. Ansprüche auf Schadenersatz wegen des eintretenden Abzuges sind im ordentlichen Rechtswege auszutragen. Die Regulierung muß auch die genaue Bestimmung der von dem Bezugsberechtigten dem Besitzer des belasteten Grundes zu verabreichenden Gegenleistungen umfassen, insoferne diese Leistungen nicht schon nach den Grundentlastungsvorschriften bei deren Durch- führung ihre Berücksichtigung zu finden haben. bla FRE € 350 Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. Die Gegenleistungen müssen als fixe Jahresrente nach den- selben Grundsätzen, nach welchen der Umfang der Leistung fest- gesetzt wurde, ermittelt werden und können in Geld oder in Natural- abgaben bestehen. Bei Naturalabgaben kann der Besitzer des be- lasteten Grundes, insoweit nicht Verträge entgegenstehen, die Um- wandlung derselben in Geld nach dem Durchschnitte der am Orte der Leistung bestandenen Preise aus den letzten 10 Jahren ver- langen. Aus den bekannten Marktpreisen ist es sodann unschwer, die Durchschnittspreise aus den letzten Jahren zu bestimmen, ebenso können die Fällungskosten etc. leicht festgestellt werden. Beispiel 142: Eine Pfarrei ist zum jährlichen Bezuge von 30 rm Buchen- scheiterholz gegen Rückersatz des Fällerlohnes berechtigt; wie groß ist das Ablösungskapital? Der Durchschnittspreis der letzten Jahre wurde pro Irm 1loko Wald mit 9K, die Fällerlöhne mit 1K ermittelt, Als weitere Aufwandkosten kommen der Fuhrlohn aus dem Walde in die Wohnung in Betracht, welcher pro Irm 2K beträgt. Der reine Nutzen für den Berechtigten ist demnach pro Irm 90 — (10-+20)=60K, somit für 30 rm30 X 6K=180K; das Ablösungskapital beträgt daher 180 K X 20 = 3600K. Beispiel 143: Schwieriger und umständlicher ist jedoch die Ermittlung des Ablösungskapitales, wenn das jährliche Bezugsquantum nicht fixiert ist, sondern erst aus dem Haus- und Gutsbedarfe in gleicher Weise wie für eine Regulierung abgeleitet werden muß. Das nachstehende Beispiel bringt den Vorgang zum Ausdrucke, wie er tatsächlich eingehalten worden ist, und entstammt einer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführten Regulierung, beziehungsweise Ablösung in Krain aus dem Jahre 1868. Der bezügliche Sachverständigenbefund lautet: In Gemäßheit des Erkenntnisses vom 19. Jänner 1866, Z. 4049, stehen den Insassen von Fleckdorf auf den Grundstücken der Herr- schaft Loitsch zu: als den Realitäten Haus-Nr. 1, 2 ete. bis 70 der Bau-, Brenn-, Werk- und Zaunholzbezug, das Weiderecht, der sub- sidiarische Streubezug, sowie das Recht zum Bezuge des erforder- lichen Holzes für die von den zwei Quellen nach der Ortschaft Fleckdorf führende Wasserleitung, dann für die drei auf der Hut- weide „Obere Haid” befindlichen Wassertröge. Die Jahresgebühr über diese Nutzungsrechte wird in folgender Weise festgestellt: Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. 351 A. Bauholz. Behufs Feststellung des Bauholzbedarfes wurden die sämtlichen zu den berechtigten Realitäten gehörigen Wohn- und Wirtschafts- gebäude nach ihrem Umfange erhoben, sohin von den ausgewählten Mustergebäuden alle hölzernen Bestandteile abgemessen, die zur Herstellung derselben erforderliche Rundholzmasse berechnet, deren mittlere Dauer festgestellt und danach das durchschnittlich auf 1 Jahr des Bauturnus entfallende Bauholzquantum ermittelt. Der auf diese Weise ermittelte Jahresbedarf aller berechtigten Güter beträgt 148 fm Tannen- und Fichtenholz und 57 fm Buchen- holz. B. Brennholz. Dasselbe wird erfordert: a) Zur Erwärmung der Wohnungen; b) zum Kochen, Backen und Waschen; c) zum Brühen des Viehfutters; d) zum Hanf- und Flachsrösten und Obstdörren. ad a) In den Muster- und Aufnahmsgebäuden wurde der Raum- inhalt jener Lokalitäten, welche bewohnt und unter Rücksicht auf den Umfang und den Wirtschaftsbetrieb der berechtigten Realitäten zur Unterbringung des Gesindes notwendig sind und geheizt werden müssen, durch Abmessung bestimmt und das Erfordernis zur Er- wärmung von je 1m? Stubenraum mit Rücksicht auf das hier herr- schende Klima und auf die Beschaffenheit der Feuerungsanstalten mit O'lrm Buchenholz festgesetzt. ad 5) Der Bedarf zum Kochen, Backen und Waschen stellt sich in größeren Wirtschaften, in welchen über 10 Personen verköstigt werden, für jede Person auf 1'’4rm, in kleineren Wirtschaften dagegen auf 1'7rm Buchenholz. ; Der Personen- oder Familienstand wird mit Einschluß der Dienst- boten und ständigen Taglöhner und bei Gleichstellung von je zwei Kindern einer erwachsenen Person, dann mit Rücksicht darauf, daß bei den berechtigten Gütern der Grundbesitz überwiegend aus Wiesen besteht, deren Bewirtschaftung geringere Arbeitskräfte er- fordert als Ackerland, festgesetzt und zwar bei Wirtschaften: mit einem Acker- und Wiesenbesitzevon 5ha mit 4 Personen 3habis Sha „ 5 r ha, :Ehhal- 6 ; 1t ha, 14 Bar 7 5 INES EOBAN TS A 17ha „ 20ha’,. 9 £ ZUBE varne 10. über 25ha „ 11 . ad c) Das Brühen des Viehfutters erfordert einen Aufwand von 0'2rm Buchenholz im Durchschnitte für jedes Stück Vieh, dessen Anzahl nach dem Winterfutterstande festgestellt wurde. 352 Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. ad d) An Röstholz endlich wechselt der Bedarf je nach dem Umfange der berechtigten Güter von 0'3 bis 42rm Buchenholz. Der nach diesen Faktoren berechnete Brennholzbedarf beträgt für die sämtlichen Berechtigten jährlich durchschnittlich 1800 rm Buchenholz. C. Werkholz. . Der Werk- und Geräteholzbedarf beträgt jährlich im Durch- schnritte 13fm an weichem und 10'5fm an hartem Holze. D. Zaunholz. Zum Zwecke der Feststellung des Zaunholzbedarfes wurden bei den Realitäten Haus Nr. 5, 20, 32 und 44 die sämtlichen Zäune abgemessen und die darin enthaltene Holzmasse berechnet; es stellt sich heraus: BeiHaus-Nr. 5 eine Zaunlänge v. 1530 m mit einer Holzmasse v.31 rm NS & „140m „ “ v „22 rm Te u „2300m „ x " „193rm ne L ke et a - „153rm Zusammen . . . 5990 m mit einer Holzmasse v. 876rm für 100m Zaunlänge daher 1'47rm. Nach diesem Verhältnisse be- trägt die Holzmasse für die mit Zuhilfenahme der Katastral-Indi- kationsskizzen erhobene Gesamtlänge der Zäune per 65.700 m, 966rm und bei der festgesetzten mittleren Dauer des Zaunholzes von 8 Jahren ergibt sich für die Gesamtheit der Berechtigten eine Jahresgebühr von nn —= 120'8 rm. E. Wasserleitungen und Wassertröge. Die Wasserleitung von der einen bg: hat eine Länge von. ee die Zuleitung ws zweiten. Quelle er A EEE Zusammen , . . 979m Die Wasserrohre müssen eine durchschnittliche Stärke von 26cm haben, es werden daher zur Herstellung dieser Wasserleitungen 57 fm Rundholzmasse benötigt und da die mittlere Dauer der Rohre mit 12 Jahren angenommen werden kann, beträgt die Jahresgebühr a : Bei der Wasserleitung der ersten Quelle bestehen noch drei Tröge a 4m lang und 86cm stark; dieselben enthalten 77fm Rundholzmasse, es entfällt somit bei der festgestellten 25jährigen Dauer derselben eine Jahresgebühr von. . . . 0'30fm Die drei Tröge auf der Hutweide „Obere Heid” 62cm stark und 47cm lang, enthalten 43fm Rundholzmasse und beträgt die Jahresgebühr.. . „wu duss re: = me a Zusammen . . .520im Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. 353 F. Weiderecht. In Betreff des Weiderechtes ist in Gemäßheit des Erlasses vom 7. März 1867, Z. 651, lediglich der Weideviehstand auf Grund des Winterfutterstandes festzustellen. Infolgedessen wurde der Futterertrag der berechtigten Güter auf Grund des zu jeder Realität gehörigen .Besitzstandes an Äckern und Wiesen ermittelt, wobei die Durchwinterungszeit mit 9 Monaten und der Futterbedarf mit 9kg Heuwert pro 1 Tag für jedes Stück Vieh angenommen worden ist. Insgesamt stellt sich der Weideviehstand auf 460 Stück Horn- vieh. Selbstverständlich können in größeren Wirtschaften 1 bis 2 Stück Hornvieh durch Pferde substituiert werden, was im Fwutterbedarf ‘ keinen wesentlichen Unterschied macht. @. Streubedari. Außer dem bereits festgestellten Weideviehstande können bei der Realität Haus-Nr. 11, 12 Stück, bei Haus-Nr. 5, 18 und 34 je 10 Stück, bei Haus-Nr. 6, 19 bis 33 je 5 Stück ete., insgesamt 220 Stück Schweine gehalten werden. Demnach ist der Streubedarf festzustellen, und zwar rücksichtlich 460 Stück Großvieh und 220 ,„ .Schweinen und da für 1 Stück Großvieh 18q & 50kg „1 ,„ Schwein 4qä50kg Einstreu benötigt werden, ergibt sich ein jährlicher Streubedarf von ORIG RENT BRD ZI X EG N Bere RS Zusammen . . . 9160gq * Da das Streunutzungsrecht nur subsidiarisch ist, kommt der nachhaltige Streuertrag von den Eigengrundstücken der Berechtigten in Abzug, und zwar: 1. Von der Waldparzelle 449 —=050ha a lq= . dq 2. Von 205 ha Gemeinde-Hutweiden das Farren- - kraut & 3q im Durchschnitte . . . 6ldq 3. Laub von den auf den eigenen Grundstücken der Berechtigten befindlichen Bäumen . . . . 180q Zusammen . . . 800q Nach Abzug dieses Betrages verbleibt somit eine Jahresgebühr von 3160 —800= . . . . . .8360q In Betreff des Bau- und Werkholzes wird noch bemerkt, daß bei der Berechnung des Bedarfes die Holzmasse nicht in un- mittelbar nutzbarem Zustande, nämlich als abgezimmertes Bau. Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 23 354 Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten, holz, als Brett, Latte, fertiges Gerät etc. angenommen, sondern die zur Herstellung der Gebäudebestandteile erforderliche Rund- holzmasse angesetzt wurde, und weil die bei der Bearbeitung derselben sich ergebenden Abfälle als Brennholz zu verwenden sind, vermindert sich um eben dieses Quantum die Brennholzgebühr. Die bei der Zurichtung des Bau- und Werkholzes sich ergebenden Abfälle betragen im Durchschnitte 30°, der Rundholzmasse, und insoweit dieselben aus weichem Holze bestehen, welches eine geringere Heizkraft als Buchenholz besitzt, muß deren Reduktion auf hartes Brennholz im Verhältnisse von 10:8 geschehen, Von dem weichen Bau- und Werkholz pro 148 +13 =161fm? betragen die Abfälle . . 48:30 fm und auf hartes Holz reduziert . . 38:64 fm vom harten Bau- und Werkholze 57 Ri 105 . 4'86fm Zusammen . . 43'50 im auf Brennholz reduziert 435:08 = . . 5440 rm um welches Quantum sich die Brennholzgebühr pro 1800 rm ver- mindert; sie beträgt daher nur 1745°6rm. Rekapitulation der festgestellten Jahresgebühr. W.eiched: Bauhols-», u... u ee STAR Hartes Bauholz . FE EN SE A 57 fm Hartes Brennholz. . ie NIEREN Weiches Werk- oder Zeugholz. de. Hartes Werk- oder Zeugholz N Zaunholz . . . 2.‘ Wasserleitungen und Wassertröge aa 52 fm Einstreu . . Ey de I NAEHIRREN. u Weideviehstand BE a N Ermittlung des Ablösungskapitales. Die Durchschnittspreise sind für: 1 fm: Bau- und 'Geräteholz/ hart? A 4‘—K 1 Im! ',, £ 4 weich = 2", 3 DU DR re rm. Brennholz, "hart" 27 Pan Ban, 738. We 2—, 1q Laub- und Hacksiren ER RO NT SEEN PS 0:10, 1q Grasnutzung, !/;q Heuwert . . . . Br 0,20 „ ' daher pro 1 Stück 33 x 02? = 6 60 K. Der Erzeugungslohn beträgt für: 1::{m;;Nutghölz sus osl So:h Saba 2 ee 1.xm Brennholz. =. „linke. Shen nes Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. 355 Der Wert der Jahresgebühr stellt sich demnach: für weiches Bauholz 148 x3 = 444° —K hartes Nutzholz DE AN Brennholz 5X "SS . 3513’ — „ weiches Werkholz 13 x3 = 3I— „ hartes Werkhoz 1IW5xX4 = 42 — , Zaunholz U X 2 7 == 24160 „ - Wasserleitungen 52 %X3.. — 1550 „ Einstreu 8360 X 010 — . 836° — „ Weidenutzung 460 xX66 = EEE RER ee Summe. . . 818990K Hievon kommt in Abzug: Die Regie für Nutzholz 1877 fm 070K—= „43139 K =... Brennholz: - 18931 im 3 060 „ =: ... :,...:1190'86., An Gegenleistungen im Gelde . . . ea in Naturalien im Werte Von: ix... ... 107440, Ferner die Ausgaben für den Viehhirten . . . . . ....1200— , Summe . . .405685K daher reiner Wert der J ahresgebühr 8189-90 — 405685 — 413305 K und dessen Kapitalswert 413305 K X 20 = 82.661’— K welcher Betrag in Geld oder Geldeswert von den Verpflichteten ge- zahlt werden müßte. Da aber die Ablösung in Grund und Boden erfolgt, ist nunmehr der Äquivalentwert pro l ha Fläche des abzutretenden Waldes zu ermitteln, welcher eine nördliche Lehne bildet, die ge- schlossen mit einem 40- bis 50jährigen Buchenbestand bestockt ist. Der Boden ist mäßig tiefgründig, örtlich auch etwas steinig, die durchschnittliche Anschätzung ist dermalen 1°8 künftige 30 h Mittel 2'4fm jährlicher Massenertrag, wovon 01 als Gerät- und Bauholz ausgeschieden wird. Es ist demnach: 024fm Nutzhooz A4—K= . 096K 216fm Brennholz & 280 „, = . 605 , 4q Streu 2.070, = . 040, lq Gras a E . 020 „ Jagdnutzung au N Summe . . .T7T71K Hievon ab die Steuern . . . 061, Reinertrag . . . . T10OK 23* 356 Die Ablösung und Regulierung von Waldservituten. daher Kapitalswert pro 1ha= 71KxX20=142K und die abzulösende Fläche = 82.661 . 143 — 58212 ha. Wie aus diesem Beispiele zu ersehen ist, besitzt das Verfahren zur Ermittlung des Ablösungskapitales sowohl in Geld als auch in Grund und Boden zwar den Vorteil großer Einfachheit, allein es darf nicht übersehen werden, daß es mit ebenso großen Mängeln behaftet ist. Allerdings muß in Betracht gezogen werden, daß diese Bestimmungen aus einer Zeit stammen, wo die wissenschaftliche Lehre der Waldwertberechnung noch wenig Boden gefunden hatte und auch noch nicht in der Weise ausgebildet war, wie dies heute der Fall ist. Ebenso verhält es sich mit dem Zinsfuße, welcher mit 5°/, ae dem 20fachen Betrage des Jahreswertes behufs Bestimmung des Kapitalswertes aus dem Jahreswerte der Nutzungen fixiert ist. Dieser Zinsfuß stimmt mit dem landesüblichen Zinsfuße der Gegenwart nicht mehr überein und würde daher eine kapitalisierte Rente mit diesem Faktor zumeist ein Kapital ergeben, welches zum landesüblichen Zinsfuße angelegt, nicht soviel Zinsen liefert, als erforderlich wären, um den betreffenden Berechtigten die Möglichkeit zu bieten, sich die Dinge ihrer Berechtigung zu kaufen, was doch der Fall sein müßte, wenn eine Schädigung der Berechtigten durch die Ablösung nicht eintreten soll. Hat eine Ablösung in Grund und Boden zu erfolgen, so ist der Wert. des abzutretenden Waldes nach dessen nachhaltiger Er- tragsfähigkeit, also nach dem Mittel des gegenwärtigen und künftig zu erwartenden durchschnittlichen Naturalertrages festzusetzen, mit anderen Worten: Die Wertbestimmung erfolgt durch Kapitalisierung mit 5°, des Mittels aus der gegenwärtigen und zukünftigen Wald- ° rente. Abgesehen davon, daß ein solcher Zinsfuß für die Wertbe- stimmung des Waldes in der Gegenwart ganz unzutreffend ist, bildet aber auch die sonstige Wertbestimmung nach der Waldrente keine Gewähr für den tatsächlichen Wert des Waldes, weil er in jün- geren Beständen immer zu hoch ermittelt wird. In welcher Weise in solchen Fällen diese Wertsermittlung beim Walde erfolgen soll, wollen wir in dem folgenden Abschnitte über die agrarischen Operationen zeigen. Die agrarischen Operationen. 357 XVII. Die agrarischen Operationen. 1. Allgemeines. Die agrarischen Operationen stehen mit der Ablösung und der Regulierung der Forstservituten insoferne in direktem Zusammen- hange, als bis zur Erlassung des bezüglichen Reichsgesetzes „über die Teilung gemeinschaftlicher Grundstücke und die Regulierung der hierauf bezüglichen gemeinschaftlichen Benutzungs- und Ver- waltungsrechte” im Jahre 1883 diese Angelegenheiten ‚durch: das kaiserl. Patent vom Jahre 1853 über die Ablösung und Regulierung der Forstservituten geregelt wurden. Dem Rahmengesetze vom Jahre 1883 sind nunmehr bezügliche Landesgesetze für Mähren, Kärnten, Niederösterreich, Krain, Salzburg, Schlesien, Galizien, Tirol, Steiermark und Oberösterreich gefolgt. Der Sammelbegriff „Agrarische Operationen” umfaßt einerseits die Teilung gemeinschaftlicher Grundstücke und die Regulierung der hierauf bezüglichen gemeinschaftlichen Benutzungs- und Ver- waltungsrechte, anderseits die Zusammenlegung, welche sich bei den älteren Landesgesetzen bloß auf die landwirtschaftlichen 'Grund- stücke erstrekte, bei den jüngeren Landesgesetzen sich aber auch auf die Wälder ausdehnt. Hinsichtlich der Teilung werden wieder unterschieden: 1. Die Generalteilung gemeinschaftlicher Grundstücke, d. i. die Auseinandersetzung: a) zwischen gewesenen Obrigkeiten einerseits und Gemeinden oder ehemaligen Untertanen anderseits; b) zwischen Ortsgemeinden oder Gemeindeabteilungen; c) zwischen der Ortsgemeinde oder Gemeindeabteilung einer- seits und einer agrarischen Gemeinschaft (Klasse der Bauern, Be- stifteten usw.) anderseits. 2. Die Spezialteilung gemeinschaftlicher Grundstücke, d. i. die weitere Teilung des bei der Generalteilung entfallenen gemeinschaft- lichen Anteiles oder des gemeinschaftlichen Grundbesitzes überhaupt: a) zwischen den ehemaligen Untertanen oder b) zwischen den Mitgliedern einer agrarischen Gemeinschaft. Sowohl die General- als auch die Spezialteilung erfolgt nur über Provokation, entweder durch den Landesausschuß oder die Be- teiligten. 3. Die Regulierung der auf gemeinschaftliche Grundstücke be- züglichen Benutzungs- und Verwaltungsrechte, welche von Amts wegen stattzufinden hat: a) Wenn dieselbe bei Waldgrundstücken aus forstwirtschaft- lichen oder forstpolizeiliehen Rücksichten oder bei anderen Grund- stücken in einem durch die ungeregelte Benutzung oder Verwaltung gefährdeten öffentlichen Interesse von der politischen Landesbehörde als notwendig erkannt wird; 358 Die agrarischen Operationen. b) bei Generalteilungen, insoferne die weitere Spezialteilung nicht stattfindet. Außer diesen Fällen hat die Regulierung nur auf Grund einer Provokation zu erfolgen. Als Behörden kommen in Betracht: Der k. k. Lokalkommissär als Erhebungs- und Vollzugsorgan mit der ihm beigegebenen tech- nischen Abteilung, die K. k. Landeskommission bei den politischen Landesbehörden und die k. k. Ministerialkommission im k. k. Acker- bauministerium als entscheidende Instanzen. Diesen Behörden obliegt außer der Durchführung der agrari- schen Operationen auch noch die Neuregulierung und Ablösung der im Verfahren auf Grund des kaiserlichen Patentes vom 5. Juli 1853 regulierten Holz-, Weide- und Forstproduktenbezugsrechte, sowie die Sicherung der Rechte der Eingeforsteten in jenen Ländern, in welchen bereits solche Gesetze zu Recht bestehen. Bei allen diesen den Agrarbehörden übertragenen wirtschaftlichen Maß- nahmen handelt es sich im allgemeinen zunächst um die genaue Feststellung des Gebietes, auf welches sich diese Maßnahmen zu er- strecken haben, sodann um die Feststellung der Beteiligten und ihrer Nutzungsrechte sowie die Feststellung der Größe der Be- anteiligung. Die Größe der Beanteiligung hat nach dem ermittelten Haus- und Gutsbedarfe dann zu erfolgen, wenn sie auf andere Weise nicht festzustellen ist. Außerdem bedarf es für die weitere Auseinander- setzung in den meisten Fällen einer genauen Bewertung der in Betracht kommenden Grundstücke, ausgenommen bei den Regulie- rungen, bei welchen in der Regel an die Stelle der Bewertung die Erhebung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit tritt. Die besondere Bedeutung, welche sowohl der richtigen Er- mittlung des Haus- und Gutsbedarfes, als auch der richtigen Be- wertung der Grundstücke und der Nutzungsrechte bei der Durch- führung der agrarischen Operationen zukommt, veranlaßt uns, diese Gebiete eingehender zu behandeln, zumal die Lösung solcher Auf- gaben meist den Forstsachverständigen zufällt und daher ebenfalls in das Gebiet der Waldwertrechnung gehört. 2. Die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes. Die Ermittlung der Anteilrechte nach dem Haus- und Guts- bedarfe hat nach folgenden Grundsätzen zu geschehen: 1. Bei Bemessung des Hausbedarfes sind zum Familienhaus- halte die vorhandenen Eltern und Kinder, sowie jene im Haushalte lebenden Dienstpersonen zu rechnen, welche im Wirtschaftsbetriebe dauernd erforderlich sind. 2. Behufs Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes an der Weide-, Streu- und Grasschnittnutzung bildet der Bedarf einer Kuh orts- üblicher Rasse während der Sommerszeit den Maßstab. Handelt es sich um diese Nutzungen auch bezüglich anderer Viehgattungen, so ist das Verhältnis des Bedarfes für jedes Stück dieser Viehgattungen Die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes. 359 zu dem Bedarfe einer Weidekuh festzustellen, desgleichen hinsicht- lich des Bedarfes für Jungvieh. Ist die Ermittlung jener Viehzahl vorzunehmen, welche mit dem Futterertrage der zur Erzeugung von Winterfutter geeigneten Grundstücke durchwintert werden kann, so wird für jeden einzelnen Familienhaushalt der Teilgenossen von vorneherein eine Kuh orts- üblicher Rasse gerechnet. Zu dieser Kuh ist bei jenen Teilgenossen, welche zur Erzeugung von Winterfutter geeignete Grundstücke besitzen, jene Viehzahl, welche mit dem Futterertrage dieser Grundstücke durchwintert werden kann, insoweit hinzuzurechnen, als die für selbe erforderliche Sommer- fütterung nicht aus anderen Weide- oder Grasschnittrechten der be- treffenden Teilgenossen oder aus ihnen gehörigen Weideflächen be- schafft werden kann. Diese Ermittlung kann in der Regel nach dem Rohertrage geschehen; wurden aber diese Grundstücke bonitiert und ist festgestellt, daß der Bonitätswert derselben mit dem Roh- ertrage in den verschiedenen Klassen im gleichen Verhältnisse steht, so kann die Ermittlung der zu durchwinternden Viehzahl auch auf Grund des Bonitätswertes erfolgen. 3. Hinsichtlich des Bezuges von Schilfplaggen und Rinden- nutzung für Streuzwecke, sowie Laub- und Nadelstreu ist die vor- stehend ermittelte Viehzahl zugrunde zu legen, wenn nicht die durch- schnittlich von jedem Teilgenossen gehaltene Viehzahl oder der Wert der Grundstücke einen geeigneteren Maßstab für die Bemessung des Bedarfes ergibt. 4. Der Bedarf an Nutzholz ist nach Maßgabe der notwendigen Erhaltung des Wohnhauses und der Wirtschaftsgebäude des ein- zelnen Teilgenossen bei ortsüblicher Bauart und hinsichtlich des Brennholzes oder Torfes nach dem durchschnittlichen ortsüblichen Bedarfe für den Haushalt einer Familie zu bemessen. Sind hinsicht- lich der Wohn- und Wirtsehaftsgebäude verschiedene Bauarten vor- handen, so ist für jede derselben eine entsprechende Type zu wählen und für diese der Normalbedarf festzustellen und danach das er- forderliche Quantum für jeden einzelnen Teilgenossen zu berechnen. Hiebei kann hinsichtlich der Ausmittlung der zum Wirtschaftsbetriebe notwendigen Räume der Ertragswert der Grundstücke zum Anhalts- punkt genommen werden. Gleichzeitig mit der Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes ist bei Regulierungen die Ermittlung der nach- haltigen Ertragsfähigkeit des gemeinschaftlichen Grundstückes hin- sichtlich der einzelnen Nutzungsarten vorzunehmen. A. Die Weidenutzung. l. Die Feststellung des Verhältnisses der einzelnen Vieharten und Altersstufen zueinander. Wie aus den vorstehenden Bestimmungen zu ersehen ist, bildet für die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes bei der Weide-, Streu- und Grasschnittnutzung der Bedarf einer ortsüblichen Kuh 360 Die agrarischen Operationen. den Maßstab. Für die übrigen Viehgattungen und Altersstufen ist das Verhältnis zu dem Bedarfe dieser Kuh festzustellen. Für die Feststellung dieses Verhältnisses können die Ergeb- nisse der neueren Fütterungslehre, nach welcher der Wert der ein- zelnen Futtermittel durch die in denselben verdaulichen Stoffe, und zwar an Kohlehydraten, Fett und Eiweiß, deren Wertverhältnis wie 1:4:6 angenommen werden kann, herangezogen werden. In der Tafel 4 sind die Nähreinheiten der wichtigsten Futter- mittel angegeben, sowie deren Wert im Verhältnisse zu Mittelheu ausgedrückt. Da jedoch in vielen Fällen, namentlich wenn es sich um eine Bewertung handelt, der Roggenpreis eine sichere Grundlage bietet, ist in dieser Tafel auch das Verhältnis der einzelnen Futter- mittel zum Roggenpreise angegeben, wozu bemerkt wird, daß bei den sogenannten marktlosen Futtermitteln der rechnungsmäßige Roggenwert um 40°/, herabgemindert wurde. In der Tafel 5 ist der tägliche Bedarf an solchen Nährwert- einheiten für 1000 kg Lebendgewicht der verschiedenen Vieharten und Viehaltersstufen angegeben und unter Benutzung dieser Angaben der tägliche Futterbedarf für 1000 kg Lebendgewicht für die ver- schiedenen Heusorten pro Jahr und Tag abgeleitet. Bei der Wertreduktion der einzelnen Futtermittel auf den Heu- wert wurde nicht der physiologische Futterwert, der für die ver- schiedenen Vieharten keinen Vergleich zuläßt, sondern der Geldwert der in den Futtermitteln enthaltenen Nährstoffe zugrunde gelegt, bei welchem Vorgange es zulässig erscheint, auch den Futterbedarf der Schweine, die kein Rauhfutter (Heu und Stroh) fressen, in Heu- wert auszudrücken. Tafel 6. Beide Tafeln sind in erster Linie dazu geeignet, das Verhältnis des Futterbedarfes der einzelnen Viehgattungen und Altersstufen untereinander festzustellen, der je nach Gattung, Rasse (Schlag), Nutzzweck, Alter und Gewicht sehr verschieden ist. In dieser Richtung ist es vor allem notwendig, das mittlere Lebendgewicht der in Betracht kommenden Viehgattungen und Altersstufen zu bestimmen. Wenn Erfahrungen hierüber nicht vorliegen und eine direkte Gewichtsbestimmung nicht möglich ist, kann sie am einfachsten nach der Methode von Preßler durch Körpermessung stattfinden, bei welcher der Brustumfang (B) als Durchmesser einer Walze an- gesehen wird, deren Länge (L) den Leibesumfang bildet. Der sich hieraus ergebende Walzeninhalt muß noch mit der bezüglichen Formzahl multipliziert werden, um das Körpergewicht zu erhalten. Diese Formzahlen sind im Mittel für Kühe: I pen), 20 Ochsen: naar set Jungvieh : „sr .anat in. Oi Schweine u. aans.Ja@ 80 Die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes. 361 2 Die Formeln für die Bestimmung des Lebendgewichtes sind aher: für Kühe. . + .G=B?L.0337 Ochsen. . . .@=B?L.0314 Jungvih . . . G=B?L.0'322 Schweine . . . G=B?L.0'273 - Beispiel 144: Bei einer Kuh beträgt der Brustumfang 170cm, der Leibes- längsumfang 340 em. G= 1702 X 340 X 0337 =331kg oder 3:31 q. Die Nährwerteinheiten für die verschiedenen Viehgattungen er- geben sich, wenn die Angaben für 1000 kg Lebendgewicht der Tafel 5 mit dem bezüglichen Gewichte multipliziert und das Produkt durch 1000 dividiert wird. Beispiel 145: Welchen täglichen Bedarf an Nährwerteinheiten hat eine Milch- kuh von 300 kg Lebendgewicht? 1000 kg Lebendgewicht erfordern 291 NE, 201x800 > daher 300 Kenn 873NE; ein Pferd von 400kg Lebendgewicht 244x400 ou ein ljähriges Schwein von 50kg Lebendgewicht 5I2.X 00,8 Sollen die einzelnen Viehgattungen und Altersstufen auf Kühe als Normalvieh reduziert werden, so muß vorher das mittlere Gewicht jeder einzelnen Gattung und Altersstufe festgesetzt werden, sodann wird der Bedarf an Nährwerteinheiten für diese Gewichte ermittelt und von diesen das Verhältnis zu den Nährwerteinheiten der Normai- kuh abgeleitet. Beispiel 146: Das Lebendgewicht wurde festgestellt für DEE arena, OT 00er Justice. 2.22 IRRE E’-Oelsen Zunpes ta. 2a IE TE 0 2 re 2 1 WETTEN ET 362 Die agrarischen Operationen. Der tägliche Bedarf an Nährwerteinheiten ist für DRS, AN — B73NE Jungvieh. 7 Se nn —=40 „ 1 Ochsen .- 2 ..%,2.% nn 77 . 1 Schaf . nu Rum 0 1 Pferd . == m a 1. Schwein: „ie a u Er Wenn daher der Futterbedarf der Normalkuh pro 300 kg Lebend- gewicht —=1 ist, so ist jener für Jungvieh =0'46 der Normalkuh Ochsen = 089 Schafe = 007 Pferde: = 711 Schweine = 0'19 3 > D Ze ; n} a 2, Die Bestimmung der Weidenutzung nach Nährwerteinheiten. Ist der jährliche Futtervorrat gegeben, so kann der zulässige Viehstand nach Nährwerteinheiten in der Weise ermittelt werden, daß die Gesamtsumme der Nährwerteinheiten dieser Futtermittel durch den jährlichen Bedarf an Nährwerteinheiten einer Normalkuh dividiert wird. Beispiel: In einer Wirtschaft steht an Jahresfutter zur Verfügung: 50q Kornstroh a NE=43...7 5: .-:,,,2150 NE 30 „ Gerstenstroh' 8:5: =504 7A 25 „ Haferstroh en 6 Mr ©... 200 „ Futterrüben:.& z==17®: 34.7.7 257940055 80 „ Kleeheu 1 eg. 120 „ Mittelheu art eTT4 . iR Summe NE= . . 25313NE eine Normalkuh von 300 kg Lebendgewicht benötigt nach dem früheren Beispiele pro 1 Tag 8'7 Nährwerteinheiten, daher pro 1 Jahr 87 X 5365 —=3175 NE, es können somit mit diesem Futter- stande AeaiB. 3175 —= 5 Normalkühe bei ausschließlicher Stallfütterung gehalten werden. Die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes. 363 3. Die Bestimmung der Weidenutzung nach Mittelheu. Als Grundlage für diese Bestimmung dient der Futterbedarf an Wiesenheu mittlerer Beschaffenheit (Normalfutter) einer mittleren Kuh als Normalviehart. In der Tafel 4 (Futtermitteltafel) sind in der letzten Spalte die Verhältniszahlen für die einzelnen Futtermittel zur Reduktion auf Mittelheu angegeben. Wie aus dieser Tafel selbst hervorgeht, entsprechen diese Reduktionszahlen ebenfalls der neueren Fütterungslehre, indem sie aus dem Verhältnisse der Nährwerteinheiten zueinander abgeleitet wurden. Der Bedarf für 1000kg Lebendgewicht für die einzelnen Viehgattungen und Altersstufen an Normalfutter ist für die ver- schiedenen Heuqualitäten in Tafel 6 angegeben. Hieraus kann aber- mals sowohl der Futterbedarf für das Normalvieh (Kuh), sowie das Verhältnis des Bedarfes der einzelnen Vieharten zur Normalkuh ab- geleitet werden. Beispiel 147: Unter Beibehaltung der Gewichtszahlen des vorhergehenden Beispieles berechnet sich der tägliche Futterbedarf an Mittelheu in Kilogrammen: Far 1 Kuh. ne we —=11'4kg Jungvieh . . . en el + u ES 1 ee ee EI Sue 000 ar u ae 1 Schaf. = m = p% » 1: Plerdiir.c nz = um =:124 5 1 Schwein. en zul, Wenn daher der Futterbedarf der Normalkuh = 10 ist, so ist jener für Jungvieh. . . . . ...=046 rund 0:50 Da 1 are RA en at NEE Ps ans taten BObweme... ...:.....we10...820.- Ohne Rücksicht auf eine etwa vorhandene Weidenutzung be- rechnet sich für den im vorhergehenden Abschnitte angegebenen Futterstand nach dem Mittelheubedarfe folgender zulässige Viehstand nach Normalkühen ä 300 kg 364 Die agrarischen O perationen. Red. Zahlen Mittelheu 50q Kornstroh xXOB= Du 30.„. Gerstenstroh : :. X 06D=:. .ir.:.,.,10:5, 25 „ Haferstroh KORB FE nee 200 „ Futterrüben KOBLEE i0. Fröm 80 „ Kleeheu X Aare ee ANZ 120 „ Mittelheu SEE m u: bi RL Summe . . .35347q Da eine Normalkuh von 300 kg Lebendgewicht pro 1 Tag 114 kg, daher pro 1 Jahr —=11'‘4kg X 365 = 41'6 q Mittelheu bedarf, können bei ausschließlicher Stallfütterung mit dem angegebenen Futtervorrate 3347 Ze 8 Normalkühe gehalten werden. 4. Die Bestimmung der Weidenutzung nach Kuhweiden. Unter einer Kuhweide versteht man eine Weide, welche den gesamten Futterbedarf für eine Kuh während der vollen Weidezeit liefert, in gleicher Weise unter einer Schaf-, Pferde-, Schweineweide diejenige Weide, welche den gesamten Futterbedarf für ein Schaf, Pferd, Schwein im ausgewachsenen Zustande während der volos Weidezeiten für diese Viehgattungen deckt. Zur Bestimmung der Kuhweiden dient sowohl die Fuitermeni in Mittelheuzentnern —=100kg als auch die Flächengröße. Die Futtermenge ergibt sich als Produkt aus dem täglichen Futterbedarfe und der Dauer der Weidezeit. Beispiel 148: Wenn der tägliche Futterbedarf in Mittelheuwert für eine Kuh 11'4kg, für ein Schaf 0'8kg und die volle Weidezeit für Rindvieh 190 Tage, für Schafe 210 Tage beträgt, so muß eine Kuhweide einen Futterwert von 11'4kg X 190 = 2166 kg = 21:66. q eine Schafweide 08kg X 215 =172kg—=172gq Mittelheu liefern. Die Flächengröße unit sich als Quotient aus dem Futter- bedarfe während der vollen Weidezeit und dem Futtererträgnisse von 1ha während einer Vegetationszeit. Beispiel 149: Wenn bei den vorstehend angenommenen Futterbedarfssätzen und Weidezeiten lha Weide jährlich einen Futterertrag von ldq Mittelheuwert liefert, so werden zu einer Die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes. 365 Kuhweide = = —=1'44 ha Weidefläche benötigt Schafweide - —=(0'114ha A e oder auch umgekehrt r BIT 10: m . lha dieser Weide ist CIE Tem 069 Kuhweiden 15 \ ; RT £ A oma 7 Schafweiden Die Reduktion der Schaf-, Pferde- und Schweineweiden auf Kuhweiden und umgekehrt erfolgt nach dem Verhältnisse der Weide- flächen für je 1 Stück dieser Vieharten. Nach dem vorhergehenden Beispiele würde eine Schafweide = 0:08 Kuhweiden oder eine Kuhweide ELBE Schafweiden Ola y gleichwertig sein. Die Bestimmung der Weidenutzung nach Kuhweiden ist von den drei angeführten Arten die älteste und bisher gebräuchlichste; da jedoch die beiden anderen Ermittlungsarten nach dem Futter- gewichtsbedarfe einen sicheren Maßstab liefern, weil der Wert des Heues zufolge Kaufes oder Verkaufes bekannter ist als jener der Kuhweiden, so verdienen sie den Vorzug, wenn die Wahl der Er- mittlungsart freisteht. 5. Die Bestimmung der Weidenutzung nach dem Haus- und Gutsbedarfe. Wenn das Weiderecht ein unbestimmtes ist und die Viehzahl nach den durchschnittlichen Ergebnissen der letzten 10 Jahre (Ver- gangenheitsmaßstab) nicht festgestellt werden kann, ist die Er- mattlung des Viehstandes nach dem Haus- und Gutsbedarfe vor- zunehmen. Der Hausbedarf ist ohne Rücksicht auf die Familienzahl von vorneherein mit einer Normalkuh fixiert, wenn nicht durch Sach- verständige die Notwendigkeit einer Erhöhung dargetan wird. Der Gutsbedarf ist dagegen nach dem Durchwinterungsmaß- stabe zu bestimmen, d. h. nach dem Futterertrage der zur Erzeugung von Winterfutter geeigneten Grundstücke. Die Durchwinterungsviehzahl ergibt sich einerseits aus dem Winterfuttererträgnisse der berechtigten Grundstücke nach Futter- art und Futtermenge und anderseits aus dem Winterfutterbedarfe 366 Die agrarischen Operationen. für 1 Stück Vieh der weideberechtigten Vieharten. Winterfutter- vorrat und Winterfutterbedarf müssen, um miteinander verglichen werden zu können, in Nährwerteinheiten oder Mittelheu ausgedrückt werden. Für die Veranschlagung des Futtervorrates ist die landesübliche oder örtlich die seit den letzten 10 Jahren eingehaltene Wirtschafts- art maßgebend. Nur derjenige Futtervorrat, welcher nach Maßgabe dieser Bewirtschaftungsart zur Winterfütterung aufgespeichert wird, kommt in Betracht, während das Streustroh und das während der Weidezeit etwa zu verabreichende Beifutter unberücksichtigt bleibt. Als Anhaltspunkt für die Ermittlung kann die Tafel 3 dienen. Aus dem Körnerertrage von 1ha wird man leicht auf die betreffende Klasse schließen und aus der letzten Spalte den Weideertrag in Mittel- heu entnehmen können. Sicherer wird derselbe jedoch erhalten werden, wenn die Winterfuttervorräte direkt bestimmt und auf Mittel- heu reduziert werden. Für die Ermittlung des Anfalles an Stroh bietet der Körner- ertrag, welcher den einzelnen Nutzungsberechtigten am besten be- kannt ist, den geeignetsten Ausgangspunkt und sind in der Rubrik die Verhältniszahlen für die Ermittlung des Strohanfalles aus dem Körnerertrage pro l1q und pro 1ha angegeben. Für die Beurteilung des Heu- und Weideertrages der Wiesen kann die Tafel 2 benutzt werden. Die Veranschlagung des Winterfutterbedarfes kann abermals auf Grund der Tafel 5 und 6 erfolgen. Seine Größe ist abhängig von dem täglichen Futterbedarfe und von der Dauer der Zeit, während welcher das Vieh über Winter im Stalle gehalten wird. Die Schweine bleiben hiebei unberücksichtigt. Der tägliche Futterbedarf ist abhängig von Gattung, Rasse, Nutzzweck, Alter und Gewicht des Viehes und von der Beschaffen- heit des Futters. Die Stallzeit ist verschieden nach Klima, Viehgattung und Orts- gewohnheit. Der durch den täglichen Weidefutterbedarf für 1 Stück Vieh durch Viehstand und Weidezeit bestimmte Gesamtweidebedarf des Berechtigten erleidet nach den bezüglichen Bestimmungen eine Kürzung durch Anrechnung des Bedarfes, welchen der Berechtigte aus anderen Weide- oder Grasschnittrechten oder ihm überdies gehörigen Weideflächen deckt. In einem solchen Falle besteht der Weideanspruch in dem Überschusse des Gesamtweidebedarfes über diesen Nebenbedarf. Beispiel 150: Es soll der zulässige Viehstand nach der Überwinterung für ein Besitztum, das 10ha Äcker und 2ha Wiesen umfaßt, ermittelt werden. Der Durchwinterungszeitraum beträgt (bei einer Weidezeit von 180 Tagen) 185 Tage, das Gewicht der Normalkuh sei 300 ke. Die bisherige Bewirtschaftung des Gutes erfolgte nach der ortsüblichen Dreifelderwirtschaft und entfallen von der Gesamtfläche: 10%, 300), 15%) 30%, 30/, 30/0 20/0 7% Für den Winterfuttervorrat kommen nicht i Die Ermittlung des Haus- und Gutsbedarfes. 367 auf Brache ==.1 0% „ Winterkorn a1 1 17 „ Sommergerste ==. 15, „ Hafer. . ==: 308, „ Kartoffel =: 0; „ Futterrüben +09, u Ma — 02%, „ Rotklee . SE Fa FD Summe . —=100ha trag an Getreidekörnern und die Kartoffel, weil deren Überschuß nur an die Schweine verfüttert wird. Für die Ermittlung des Strohertrages wurde festgestellt, daß im Durchschnitte 1ha Fläche 20 hl Korn, 23hl Gerste und 26hl Hafer liefert. Der Boden entspricht somit der VII. Klasse der Tafel 3, welche für die Feststellung der übrigen Feldfrüchte benutzt wird. Es entspricht somit einem Körnerertrage pro lha von 20 hl Korn ein Strohertrag von 20 xX 180 =. 36°0q 23hl Gerste „ . er 207, 26hl Hafer „ 5 EX. 234, Ertrag an Fütterrüben . Baar .2500 „ i „ Kleeheu 35:0:, R „ Wiesenheu Ar 250 „ Summe . .3s90lq Die Winterfuttervorräte sind demnach, wenn von dem Winter- kornstroh noch 10°/, für den sonstigen Hausgebrauch in Abschlag kommen, der übrige Teil’aber ganz zur Verfütterung gelangt, da aus- schließlich zur Einstreu Waldstreu verwendet wird: Kornstroh 324xX30= . Gerstenstroh 207 X 15= . Haferstroh 234X30=. Futterrüben 2500 xX03= . Kleeheu 350 X07= . Wiesenheu 250xX20= . Der Futterstand besitzt Nährwerteinheiten: Kornstroh IT2XB-. Gerstenstroh 310 X 50 = . Haferstroh 702 x51l=. Futterrüben 750 xX17= . Kleeheu Wiesenheu 500xX7=. 2U5X = . . 972 q Br, 202; STDRE, . 245, 900, . 4180 NE ..1550 . 3580 .,1275 .. 2352 3850 3.83, 4:47 Summe . .16787 NE Da eine Kuh von 300 kg Lebendgewicht an Nährwerteinheiten EL a | 368 Die agrarischen Operationen. täglich 21 %X20 9:7 und für 185 Tage 87. 105 1000 Nm = 1000 darf, so ist der zulässige Viehstand .. —= 11 Normalkühe. Werden hingegen die verschiedenen Futterarten auf das Normal- futter „Mittelheu” reduziert, und zwar: Kornstroh GT2- X WDD EN an Gerstenstroh 310 X 0GB"... ... Mer En Haferstroh 702 X06b= 7... ee Futterrüben " 7IUX 07T ET e Kleeheu Er Wiesenheu DOIRTEDDTEHERFR e E 50° 00. Summe Mittelheu — =... 215 27q 38 X 300 so können, wenn eine Normalkuh täglich —— 1000 =11'4kg und in 185 Tagen 11'4kg x 185 —=21.gq bedarf, ebenfalls überwintert werden: nn —= 11 Stück Normalkühe. Würde dieser weidenutzungsberechtigte Besitzer neben der Be- rechtigungsweide noch eine Weide mit einen Mittelheuertrage von 50q, ferner. anderweitige Grasschnittrechte im Nutzwerte von d4q 34 PT: Stück Normalvieh in Abschlag kommen und sein Weideanteil nur mit 7 Stück Normalvieh bemessen werden. Die anreechenbare Viehzahl wäre demnach nach dem Hausbedarfsmaßstabe . . ar BT NN OP nach dem Durehwinterungsmaßstabe nl... 6 Norzmalkume daher zusammen . . 8 Normalküh : In gleicher Weise ist der Normalviehstand der sämtlichen Be- teiligten zu ermitteln. Wenn mit einer Teilung gleichzeitig eine Zusammenlegung der Grundstücke verbunden ist, kann als Maßstab für die Bestimmung des Viehstandes auch der Bonitätswert der Grundstücke, welche für die Erzeugung des Wintervorrates in Betracht kommen, genommen werden. In einem derartigen Falle muß festgestellt werden, welcher Bonitätswert für die Durchwinterung von 1 Stück Normalvieh er- forderlich ist, wobei jedoch eine Unterscheidung zwischen Wiesen und Äckern gemacht werden muß, da beiden eine verschiedene Durchwinterungskraft eigen ist. Am einfachsten wird man den Bonitätswert aus der mittleren Wiesen- und Ackerklasse und dem Heubedarfe einer Normalkuh während der Winterszeit ableiten. Der Naturalertrag der Weidenutzung. 369 Nach dem früheren Beispiele bedarf eine Normalkuh von 300 kg Lebendgewicht zur Durchwinterung 21g; bei einem Ertrage von 25q pro 1ha Wiesen sind demnach für 1 Stück Normalvieh = —=(0'8 ha an Fläche und 560K Bonitätswert erforderlich, wenn dieser pro 1ha 700K beträgt. Für die Äcker ergibt sich bei einem durchschnittlichen Mittel- heuertrage von 169q für 1 Stück Normalvieh eine Fläche von 21 16°9 pro 1ha 500K& ist. Wenn nun ein Berechtigter einen Bonitätswert —1'25ha, mit einem Bonitätswerte von 625K, wenn derselbe an Adkarn! Von 3.08 12 STOFF TER EIER IE WISS EN RENT R NER TER EEE TOO, besitzt, so ergibt sich für ihn ein Durchwinterungsviehstand von 6000 i & m 2 o.N8 9:6 er Normalkühe 1200 . N » Summe. . . 117 Stück Normalkühe 6. Die Bestimmung des Naturalertrages. A. Die Weidenutzung,. Der Ertrag der Weiden in Mittelheuzentnern (1q=100kg) ist nach einzelnen Bonitätsklassen anzuschätzen. Zur Richtschnur kann die Weideertragstafel für holzreinen Boden Tafel 3 dienen, in welcher für VII Bonitätsklassen der Mittelheuertrag angegeben ist. Zur ungefähren Beurteilung des Waldweideertrages dient die Tafel 7, wozu jedoch bemerkt wird, daß sie in jedem besonderen Falle auf Grund der örtlichen Erhebungen neu aufzustellen ist. Bei ihrer Anwendung ist zunächst der Weideertrag in Mittelheuzentnern für die Blößen nach Maßgabe der nächstgelegenen Weiden oder Waldwiesen zu bestimmen, sodann für jeden Einzelbestand mit der Unterscheidung „geringes Stangenholz”, „starkes Stangenholz” und „Baumholz” nach dem Bestockungsgrade die Ertragsquote zu ermitteln. Beispiel 151: Wenn die Waldweide in einem 50- bis 60jährigen Kiefernbestande (Stärkeres Stangenholz) stattfindet, welcher eine durchschnittliche Bestockung von 0'8 besitzt und der holzleere Boden pro 1ha “4 Mittelheu liefert, so ist der Weideertrag pro 1ha=12°), oder OqxX012=24q Mittelheu, Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl, 24 370 Die agrarischen Operationen. Wenn in einem derartigen Walde eine Vermessung für die Auf- stellung eines Einrichtungsplanes noch nicht erfolgt ist, muß eine Aufnahme der Bestandesabteilungen und Bonitätsausscheidungen den eigentlichen Erhebungen vorausgehen. Sodann erfolgt eine Standort- und Bestandesaufnahme für jede Bestandesabteilung unter Angabe der Standortsklasse und Holzart des Bestandesalters und der Bestockung. Auszuscheiden sind hiebei die dauernd oder vorübergehend von der jährlichen Beweidung ausgeschlossenen Flächen, wie schroffe, felsige Hänge etc, sowie die Schonungen nach Maßgabe der forstgesetz- lichen Bestimmungen, insoweit sie Aufforstungen und Verjüngungen betreffen. $S 10 des Forstgesetzes bestimmt diesbezüglich: „Die Waldweide darf in den zur Verjüngung bestimmten Wald- teilen, in welchen das Weidevieh dem bereits vorhandenen oder erst anzuziehenden Nachwuchse des Holzes verderblich wäre (Schonungs- flächen, Hegeorte) nicht ausgeübt und in die übrigen Waldteile nicht mehr Vieh eingetrieben werden, als daselbst die erforderliche Nahrung findet. Die Schonungsflächen sollen in der Regel bei dem Hochwald- betriebe mindestens ein Sechstel und bei dem Niederwald- und Mittelwaldbetriebe mindestens ein Fünftel der gesamten Waldfläche betragen. B. Die Grassehnittnutzung. Die Grasschnittnutzung unterscheidet sich von der Weidenutzung dadurch, daß das Futter mittels Schnittes gewonnen und dem Vieh im Stalle verabreicht wird. Als Maßstab für die Ermittlung des Gesamtbedarfes dient, wenn das Bezugsrecht ein unbestimmtes ist, ebenfalls der Bedarf für 1 Stück Normalvieh für denjenigen Zeitraum, für welchen das Futter durch’ die Grasschnittnutzung beschafft werden soll. Die Ermittlung des Gesamtbedarfes erfolgt daher nach dem Haus- und Gutsbedarfe, und zwar, wenn die Viehzahl nicht nach dem Viehstande der letzten 10 Jahre festgestellt werden kann, nach dem Durchwinterungsvermögen. Es ist zweckmäßig, den für eine Normalkuh festgestellten Bedarf an Schnittgras auf Mittelheu zu reduzieren, weil selten Anhaltspunkte für den Wert des Grases aus Verkaufspreisen vorliegen und derselbe daher aus dem Heuwerte, der zumeist aus den Verkaufspreisen be- kannt ist, abgeleitet werden muß. Da aus Tafel 4 der Reduktions- faktor auf Mittelheu 0'34 beträgt, ist das Nährwertsverhältnis von Mittelheu zu Schnittgras 1:3 bis 1:4 (Gewichtsverhältnis zirka 1:4). Für die Reduktion der einzelnen Viehgattungen und Altersstufen und die Ermittlung des täglichen Futterbedarfes einer Normalkuh dient die Tafel 6. - Beispiel 152: Eine Normalkuh im- Leböndgewicht von: 250 kg bedarf Der Naturalertrag der Grasschnittnutzung. 371 = 32 ER kg Mittelheu, somit 95 xX3=285kg Schnittgras, da 1000kg Lebendgewicht täglich 38kg Mittelheu bedürfen. Von dem festgestellten Gesamtgrasschnittbedarfe, ausgedrückt in Mittelheu, ist in. Abzug zu bringen jenes Futterquantum, welches der Berechtigte sich anderweitig entweder aus seinen eigenen Grund- stücken oder sonstigen Grasschnittrechten beschaffen kann. Das Produkt aus täglichem Futterbedarf und Ernährungszeit, abzüglich des Quantums der anderweitigen Futtermittel, gibt den gesuchten Schnittgrasbedarf. Die Ertragsermittlung an Schnittgras in Meterzentnern geschieht durch Schätzung, wobei Probeschnitte gute Anhaltspunkte liefern. Bei diesen Schätzungen sind in erster Linie diejenigen Flächen zu erheben, auf welchen eine solche Nutzung ausgeübt wird. Ist das Nutzungsgebiet ein Wald, so gehören zur Grasnutzungsfläche die graswüchsigen Nichtholzbodenflächen, die graswüchsigen Holzboden- blößen, die der Grasnutzung geöffneten An- und Aufwüchse, die wegen lichter Bestandesbeschaffenheit grasefähigen älteren Holz- bestände, endlich die schnittgrasefähigen Lücken und Blößen in nicht grasefähigen Beständen. Die Schätzung selbst kann erfolgen nach Mittelheuzentnern im holzreinen Zustande oder durch Bestim- mung der wirklichen Heuerträge, unter Rücksichtnahme auf die Er- tragsverminderung in Menge und Güte, welche durch die Be- schirmung und Seitenbeschattung verursacht wird. Von dem Mittelheuertrage kommen ferner in Abschlag die Er- tragsausfälle durch Weide, Wild, Streu- und Plaggenberechtigungen. Der verbleibende Mittelheuertrag wird sodann in den Grasertrag nach .dem Gewichtsverhältnisse von Heu zu Gras = 1:3 umgewandelt. Der reine erntekostenfreie Geldwert des Schnittgrases wird erhalten, wenn von dem Bruttogeldwerte die aufgewendeten Kosten in Abzug gebracht werden. Da Gras selten einen Verkaufsgegenstand bildet, so wird, wie schon hervorgehoben wurde, der Bruttowert am zweckmäßigsten nach dem Verkaufspreise für Mittelheu abgeleitet. Von diesem Werte sind jedoch die Kosten der Heubereitung in Abschlag zu bringen. (1 q Trocknen erfordert !/, bis !/;, im Mittel !/, weibliche Tagesschicht.) Der Bruttowert von 1q Gras beträgt sodann ein Drittel dieses reduzierten Heupreises, wovon abermals die Transportkosten des Schnittgrases vom Gewinnungsorte bis zum Verbrauchsorte in Ab- zug zu bringen sind. Zur Veranschlagung der Gewinnungskosten kann als Anhalt dienen, daß ein Mann bei 10stündiger Arbeitszeit auf 04 bis 0'5ha das Gras abmähen kann. Das Sicheln auf zusammen- hängenden reinen Grasflächen kann aber ebensogut von Frauen wie von Männern erfolgen; es können in 10 Frauenarbeitsstunden 02 bis 0'25ha gesichelt werden. Beträgt z. B. in einem gegebenen Falle die Zeitversäumnis durch den zerstreuten Stand des Grases zwischen dem Holze 50°/, und der Grasertrag pro l1ha 50q, so erfordert 1ha einen Zeitaufwand von 24* 372 Die agrarischen Operationen. rund 100 Frauenarbeitsstunden und 1q Gras einen Gewinnungs- aufwand von 2 Frauenarbeitsstunden. Die Transportkosten ergeben sich für die Gewichtseinheit aus dem Gewichte der Transporteinheit (Traglast, Wagenlast) und aus der Entfernung zwischen Mitte des Berechtigungsobjektes und dem Wohnorte des Nutzungsberechtigten; für die Beurteilung kann Tafel 11 benützt werden. C. Die Streunutzung. Streubezugsrechte aus dem Walde werden insbesondere dann bestehen, wenn der Bedarf an Streustroh aus dem Feldbaue nicht gedeckt werden kann, was namentlich in Wein- oder Gebirgsgegenden der Fall sein wird. Sind solche Streubezugsrechte unbestimmter Natur, so wird man, wenn aus einem 1l0jährigen Zeitraume der durchschnittliche jährliche Bezug nicht festgestellt werden kann, das Bezugsrecht aus dem Haus- und Gutsbedarfe ermitteln. Den Bedarfsmaßstab bildet abermals 1 Stück Normalvieh, Kann die Viehzahl nicht aus dem Besitzstande der letzten 10 Jahre fest- gestellt werden, so wird man sie nach dem Durchwinterungsvermögen ermitteln, Es ist zweckmäßig, den Bedarf einer Normalkuh an Streustroh in der Regel in Roggenstroh festzustellen, weil dieses wohl am meisten als Streumittel verwendet wird und sein Wert am leichtesten festgestellt werden kann. Der Streustrohbedarf beträgt für 1 Stück Vieh im Durchschnitte ein Viertel der konsumierten Trockensubstanz. Da nach Tafel 4 Mittelheu im lufttrockenen Zustande 86°, vom Gesamtgewichte an Trockensubstanz besitzt, ergibt sich für eine Normalkuh von 300kg Lebendgewicht ein Streustrohbedarf von: Täglicher Futterbedarf an Mittelheu aus Tafel 6 für 1000kg Lebendgewicht—=38 kg 38Kkg X 300 1000 Trockensubstanz = 11'4kg x 086 —= 98kg Streubedarf I8kg:4—= 24kg daher für 300kg —= —=1114kg Der Streustrohbedarf während der ganzen Weidezeit wird nach dem Verhältnisse der Weide- und Stallzeit ermittelt. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus dem gesamten auf Normal- vieh reduzierten Viehstande. 5 Wird das Vieh auf die Weide getrieben, so ist die Dauer der Weidezeit und der Stallzeit festzustellen und nach Maßgabe des ver- schiedenen Streubedarfes der Gesamtbedarf zu ermitteln. Der. Naturalertrag der Streunutzung. 373 Von dem auf solche Weise berechneten Gesamtbedarfe sind in Abschlag zu bringen: Die Waldstreu und Blattabfälle aus Waldungen und von Bäumen des Beteiligten, sowie der nicht zur Fütterung erforderliche Strohertrag. Die Umrechnung aus Streustroh in lufttrockene Waldstreu ge- schieht nach dem Wertverhältnisse beider. Die Ermittlung dieses Wertverhältnisses erfolgt entweder aus den örtlichen Verkaufs- preisen beider Produkte oder aber nach Maßgabe der chemisch- physikalischen Eigenschaften der Streumittel selbst. Der erste Weg führt wohl zu einem brauchbaren Resultate, kann aber nur selten eingeschlagen werden, weil die Verkaufspreise nur in den wenigsten Fällen bekannt sind. Es muß daher zumeist die zweite Ermittlungs- weise gewählt werden, indem das Verhältnis der Streumittel aus ihren für die Einstreu und Düngung maßgebenden physikalischen und chemischen Eigenschaften abgeleitet wird. Dieses Verhältnis beträgt für’ 100 Gewichtsteil Streustroh (Winterroggenstroh) 2:00 s Buchenlaubstreu 3:30 R Kiefernnadelstreu 285 5 , Fiehtennadelstreu 125 x Moosstreu 0:62 A Farrenkrautstreu 400 A Heidestreu. Unter Benützung dieser Verhältniszahlen wurde der tägliche Streubedarf für 1000kg Lebendgewicht für die verschiedenen Vieh- arten und Altersstufen abgeleitet und in Tafel 9 zusammengestellt. Die Ermittlung des Streubedarfes einer speziellen Viehgattung geschieht dadurch, daß dessen Lebendgewicht ins Verhältnis zu jenem von 1000kg gesetzt wird. Beispiel 153: Es soll der tägliche Bedarf an Kiefernadelstreu für eine Normal- kuh von 250kg Lebendgewicht gesucht werden. Für 1000 kg beträgt derselbe aus Tafel 9 25ke, daher für 250 kg 2ökg X 250 . 1000 = 625 KR. Die Ermittlung des Naturalertrages an Waldstreu erfolgt am besten durch Anfertigung einer Bestandesbeschreibung, in welcher alle Verhältnisse, die auf die Höhe des Streuertrages von Einfluß sind, angegeben werden müssen. Ferner ist zu bestimmen: Die Flächengröße der zulässigen Streubetriebsfläche und jene der Streuausschlußfläche. Zur Ausschlußfläche gehören die wegen dauernd : erforderlieher Schonung von jeder Streunutzung auszu- schließenden Abteilungen oder Teile derselben infolge Steilheit, Flachgründigkeit, Steinigkeit ete. Ferner die Standortsbeschaffenheit unter Angabe der Merkmale für die Zulässigkeit oder den Ausschluß der Streunutzung, sowie Lebendgewicht 374 Die agrarischen Operationen, die Bodenklasse und die Art des Bodenüberzuges (Heide, Beeren- kräuter, Moose, Farren); der Holzbestand in Bezug auf Alter, Be- stockung; die seitherige Benützung unter Angabe, ob bereits eine Streunutzung stattgefunden hat oder nicht. $S 11 des Forstgesetzes bestimmt hiezu: ' „Die Bodenstreu darf, insoferne sie aus abgefallenen Blättern (Laub und Nadeln) und Moos besteht, nur mit hölzernen Rechen gesammelt werden, und es ist keineswegs gestattet, mit demselben auch die Erde (den Boden selbst) aufzukratzen und zu sammeln. Heide, Heidelbeeren, Ginster und andere derlei Gewächse, welche als Streumateriale benützt werden, dürfen nur mit Schonung der inzwischen befindlichen Holzpflanzen abgeschnitten werden. In Durchforstungsschlägen hat die Gewinnung der Bodenstreu gänzlich zu unterbleiben. Ebenso in Verjüngungsschlägen, wenn da- durch die Wiederanzucht des Holzes gefährdet würde.” Die periodische Streunutzungsfläche umfaßt diejenige Fläche, welche innerhalb einer Streuumlaufszeit zur Nutzung gelangt. Sie ergibt sich aus der Streubetriebsfläche, Holzumtriebszeit, Dauer der Jugend- und Verjüngungsschonung. Beispiel 154: Bei 500 ha Streubetriebsfläche und 100jähriger Umtriebszeit, 50jähriger Jugendschonung und 10jähriger Verjüngungsdauer beträgt die periodische Streunutzungsfläche: 500 — (250 + 50)—=200 ha oder 40 Jahresschläge. Bestehen verschiedene Umtriebszeiten, so ist die periodische Streunutzungsfläche für jede Umtriebszeit besonders zu berechnen. Da jene Flächen, welche zum ersten Male zur Streunutzung gelangen, größere Erträge liefern als jene, welche bereits öfters genutzt worden sind, müssen diese beiden Flächenkategorien bei der Ermittlung der periodischen Streunutzungsfläche unter Berück- sichtigung der Streuumlaufszeit getrennt behandelt werden. Nach dem vorhergehenden Beispiele beträgt die periodische Streu- nutzungsfläche 40 Jahresschläge ä 5ha—=200ha; bei einer 5jährigen Streuumlaufszeit müssen die zum ersten Male zur Streunutzung ge- langenden Flächen = x 200=25ha, die bereits öfters genutzten Flächen 40 x 200 =1175ha betragen. Die Einschätzung des Streuertrages erfolgt mit Benützung von Streuertragstafeln für Normalbestände unter Berücksichtigung des Bestockungsgrades durch Abzug eines entsprechenden Betrages. Aus dem Gesamtstreuertrage der zur Schätzung gelangten Flächen ergibt sich mittels Division dieser Summe durch die Jahre der Streuumlaufszeit der durchschnittliehe jährliche Streunaturalertrag. Für die Schätzung kann die Tafel 8 benützt werden, wobei es sich jedoch empfiehlt, die Tafelergebnisse mit jenen von Probeflächen aus noch nicht berechneten Normalbeständen zu vergleichen, eventuell richtigzustellen. Der Naturalertrag der Streunutzung. 375 Die Ermittlung des Nettogeldwertes für lq Streu: Der Netto- geldwert ergibt sich aus dem Bruttogeldwerte, wenn von diesem die Gewinnungs- und Transportkosten in Abzug gebracht werden. Der Streubruttowert kann entweder aus den Rechstreuverkaufs- preisen oder mittelbar nach den gegendüblichen Streustrohverkaufs- preisen ermittelt werden. Im ersten Falle sind von dem Bruttowerte nur die Gewinnungskosten, im zweiten Falle aber außer diesen auch noch die Streutransportkosten in Abzug zu bringen. Um den Preisschwankungen Rechnung zu tragen, sind die Durchschnittspreise aus einer längeren Reihe von Jahren zu nehmen, hiebei aber Extreme infolge Überfluß oder Mangel nicht zu berück- sichtigen. : Wo aus regelmäßigen Waldstreuverkäufen der Preis pro Raum- oder Gewichtseinheit bekannt ist, verdient die Benützung dieser Preise den Vorzug, weil der Wert des Strohes durch seine anderweitige, vielseitige Verwendbarkeit wesentlich beeinflußt wird. Bei Verkauf von Raummaßen sind aus dem Raummeterpreise jene für 1q lufttrockener Streu unter Benützung der in Tafel 8 angegebenen Gewichtszahlen zu berechnen. Beispiel 155: Der Verkaufspreis für 1 rm lufttrockener und gedrückter Fichten- nadelstreu beträgt 1K, das Gewicht von Irm beträgt 165kg, daher ist der Bruttowert von 1q 15060 K. Bei der Ermittlung des Waldstreubruttowertes aus dem Streu- strohpreise bei Lufttrockengewicht geht man von dem Wertverhält- nisse aus, welches, wenn der Wert des Streustrohes mit 1'0 ange- nommen wird, für’Buchenlaubstreu . . . . ... 22..050 Kiefernnadelstreu . . . . 2 ......0%30 Fichtennadelstreu . . ... .:...035 More ei Ste ct AA Farrenkrautstreu . . . : 2.2.2... 160 Bagsstren - mn ar, Sen iE Als Strohpreis ist jener des Streustrohes (Krummstroh, Wirr- stroh) zu benützen; wenn jedoch dieser nicht bekannt ist, wäre von den Langstrohpreisen ein entsprechender Abzug von ungefähr 20°), zu machen. Beispiel 156: Wie hoch berechnet sich der Wert für 1q Buchenlaubstreu, wenn der Preis für 1q Langstroh 1'60K beträgt? Ab 20°), für Minderwert des Streustrohes =1'30K. Wertverhältnis von Stroh- und Buchenstreu — 05. Der Wert von 1gq Buchenstreu daher 130K x 05 = 0'65K. 376 Die agrarischen Operationen. Zur Werbung oder Gewinnung werden ‚gerechnet: Das Abrechen, das Zusammenbringen in Haufen bis zu den Ladestellen. Zu dem dshribporte: Das Aufladen, die Fortschaffung an den Verbrauchsort und das Abladen. An Gewinnungs- und Transportkosten sind abzurechnen: Von dem nach den Verkaufspreisen ermittelten Bruttowerte im Walde die Kosten des Rechens und Zusammenbringens und, wenn der Bruttowert nach Raummeterpreisen berechnet worden ist, auch die Kosten für das Aufmetern; wenn hingegen der Bruttowert nach Strohpreisen ermittelt wurde, die Gewinnungskosten für Abrechen und Zusammenbringen und die Transportkosten für Aufladen, Fort- schaffung und Abladen. Die Transportkosten können ebenfalls nach der Tafel 11 beurteilt werden. irm friseher Buchenstreu erfordert für Abrechen und Zu- sammenbringen 3'3, Aufmetern 0'4 Arbeitsstunden, während irm Kiefernstreu 37 für Abrechen und Zusammenbringen, 0'4 Stunden für das Aufmetern in Anspruch nimmt. Das Ladegewicht einer zweispännigen Fuhre beträgt je nach dem Zustande des Abfuhrweges 3 bis 6rm. 1 Traglast Waldstreu faßt 04 rm. 1 Schiebkarren Waldstreu faßt 0'8g. D. Die Holzbezugsrechte. Je nach dem verschiedenartigen Verwendungszwecke können unterschieden werden:- Bezugsrechte für Bauholz, Geschirrholz und Brennholz. l. Das Bezugsrecht von Bauholz. Als Bauholz ist dasjenige Holz anzusehen, welches teils zur Konstruktion und zum Ausbau von Gebäuden, teils zu solehen Bau- lichkeiten, Vorrichtungen und Geräten erforderlich ist, die zur Sicherung und Benützung der Gebäude notwendig sind. Zu den Gebäuden gehören sämtliche Wohn- und Wirtschafts- gebäude (Scheunen, Ställe, Schupfen ete.) sowohl für den Wirt wie für den Ausgedinger. Konstruktionsholz sind: Schwellen, Säulen, Riegel-, Wand- und Dachrahmen, Balken, Sparren und Latten. Zum Ausbau werden gerechnet: Fensterrahmen und Fenster- läden, Türen, Holzbekleidungen, Dielen, Deckenhölzer, Dachstöcke, Treppen, Bohlen zu Ställen, Krippen und Raufen. Zu den Baulichkeiten, welche die Sicherung und Benützung der Gebäude vermitteln, gehören Hofumzäumungen mit Toren und Türen, Räume mit den Tränktrögen ete. N Lin ka re Die Holzbezugsrechte. 377 Ist der Umfang des Bezugsrechtes ein unbestimmter, so muß derselbe nach dem Haus- und Gutsbedarfe ermittelt werden, wozu $ 78 der Ackerbau-Ministerialverordnung vom 8. Februar 1887 fol- gendes bestimmt: „Bei Ermittlung des Bedarfes an Nutzholz für Wohn- und Wirt- schaftsgebäude sind, insoferne hinsichtlich der Bauart derselben verschiedene ortsübliche Verhältnisse obwalten, die denselben ent- sprechenden Typen mit dem für jede erforderlichen Normalbedarfe festzustellen und ist danach das erforderliche Quantum für jeden einzelnen Teilgenossen zu berechnen. Hiebei kann hinsichtlich der Ausmittlung der zum Wirtschaftsbetriebe notwendigen Räume der Ertragswert der Grundstücke zum Anhaltspunkt genommen werden.” Hinsichtlich der Bauart wird man bei den Gebäuden unter- scheiden: Gebäude mit massivem und nichtmassivem Bau, hinsichtlich ihrer Benützung: Wohngebäude, Stallungen, Schupfen, Schüttböden ete., weil die Dauer der einzelnen Holzbestandteile für diese ver- schiedenen Bauwerke gleichfalls eine verschiedene ist. Zweckmäßig ist auch, bei der Ermittlung des Bauholzbedarfes durch Abmessung der Dimensionen und Abzählung der Stückzahl diese Bestandteile nach der gleichen Dauer zu gruppieren und den Holzinhalt dieser Gruppen in Rundholz im unbearbeiteten rohen Zustande zu be- stimmen, wie es nachfolgend der Fall ist, wobei Erfahrungszahlen für die durchschnittliche Dauer beigesetzt sind. a) Massivbau. -1. Bei Wohngebäuden: Für Wände und Fundament .-. . 2... ... 150 bis 200 Jahre Balken, Sparren, Säulen u. dgl. ee nee 3 ey Dielen, Fenster, ee BIER Ba ai: ea Ziegeldächer RE { Be ee BORRÖRISHOHOE 10.0 re 08, 1 ces ee er 2. Bei Stallungen (Pferde-, Rindvieh-, Schafstallungen): Für Wänd . . u... 0er ..120 bis 150 .Jahre Sparren, Säulen, Balken u. del. RE IE nes sinine ı ME . Türen, Tore, Decken, Balkenlagen . . . . 30 „40 , Ziegeldächer a Be ı De Schindelanuner 0 -AUrTtunnE m U TEE Bu 9 3. Für Schupfen, Schüttböden und sonstigen Bauten, in welchen weder Vieh noch Feuer unterhalten wird: Für Wände und Fundament . . . 2020.20, 150 bis 200 Jahre Balken, Sparren, Säulen u. dgl. I en li: 100: 5 Tore; "Türen; Ronaten: un; del. +. #05 u637..250 5,60 1, Schindeldächer . . ..... ea a er Sagtır: Ziegeldächer . rin, re :36 „> ADrdeiz 378 Die agrarischen Operationen. b) Beim nichtmassiven Bau. 1. Bei Wohngebäuden: Für Wände, Balken, Schwellen, Säulen, Sparren . 80 bis 100 Jahre Fenster, Türen, Dielen, TraiDees Latten:', 88. II Schindeldach RR: ansehen Strohdaeh :: . .. 2. wahl SR 2. Bei Stallungen: Für Wände . ..2.2002.45 bis 50 Jahre Balken, Säulen, Schwellen, Sparren ERER 60.5, Fenster, Türen, Latten, Decken u. Balkenlagen 30 1, 140 a Schindeldach a a Strohdach. 1.27.1295 et et er 3. Bei Scheuern, Schüttböden, Schupfen ete.: Für Wände, Balken, Schwellen, Säulen . . . . 80 bis 100 Jahre Türen, Tore, Dielen, Fenster, Treppen . . 40 „ 50 , Schindeldach ..: 3... 44% uralte, ale Be Strohdach :...... lycsıe aucsersänssaree dom Ai ern er ee a 4. Bei Rohrleitungen aus Kiefernholz: Im Tonbodan -- . vn: Ananas rin rei AO Sandboden :...-.: '. cause a A Wenn die Abnützung der einzelnen Bestandteile als gleichmäßig angenommen wird, ergibt sich der jährliche Bedarf, indem man den Festgehalt der Holzbestandteile der bezüglichen Gruppe durch die Jahre der Dauer dividiert. Beispiel 157: Beträgt bei einem Wohngebäude (Massivbau) der Festgehalt der Balken, Sparren, Säulen etc. 50fm, so ist der jährliche Bedarf bei einer Dauer von 90 Jahren nn — ("55 fm Ist ferner der Festgehalt der Dielen, Türen, Treppen, Verscha- lungen 10 fm, so beträgt bei einer Dauer von 38 Jahren der jähr- liche Bedarf‘ an Der jährliche Nutzwert oder Reinertrag wird srhaltän: wenn das jährliche Bauholzquantum mit dem Nutzwerte der Einheit multipliziert wird; der Nutzwert der Einheit ist gleich dem Durch- schnittspreise weniger den Gestehungskosten. Für den früheren Fall ist daher der jährliche Nutzwert 081 xX8K=6'48K, wenn der Nutzwert von 1 fm Bauholz dem Durch- schnittspreise von 10 K weniger 2K Gestehungskosten =8K ent- spricht. —=0'26fm; zusammen daher 0'831 fm. Die Holzbezugsrechte. 379 Für die einzelnen Typen wird man den Bedarf für 1m? ver- bauter Grundfläche ermitteln und für die übrigen Gebäude der gleichen Type den Bedarf nach Maßgabe dieser Fläche berechnen und die Dimensionen für die Ermittlung der verbauten Fläche ent- weder direkt abmessen oder auch bloß aus der Katastralkarte ab- greifen; falls es sich nur um die Bestimmung des Anteilrechtes für den Zweck einer Teilung oder Regulierung handelt, kann diese Art der jährlichen Nutzwertermittlung ihrer Einfachheit wegen immerhin Anwendung finden, bei Ablösungen eines solchen Bezugsrechtes ist sie aber ihrer Unrichtigkeit wegen unbedingt verwerflich. 2. Das Bezugsrecht von Zeug- oder Geschirrholz. Unter Zeug- oder Geschirrholz ist jenes Holz zu verstehen, welches zur Herstellung der Geräte für die Erzeugung, Umformung, Fortbewegung, Aufbewahrung und Verzehrung von Stoffen dient. Bei einem landwirtschaftlichen Betriebe gehören hiezu die Ackergerätschaften, wie Pflüge, Eggen, Walzen, Wägen, Schlitten, Schiebkarren, Hacken-, Spaten-, Schaufelstiele, Rechen, Sensen, Dreschflegel, ferner das Holz zu sonstigen Wirtschaftsgeräten, wie Schwingen, Schaffel, Futterladen, Windfegen, Milch- und Tränk- eimer etc. Die Bedeutung dieser Bezugsrechte ist nur mehr eine unter- geordnete, da einerseits viele Bestandteile dieser Geräte gegenwärtig durch Eisen ersetzt, anderseits dieselben meist im fertigen Zustande angeschafft werden. Der Bedarf an Geschirrholz ist in gleicher Weise wie beim Bauholze durch Feststellung» der Dimensionen, der Stückzahl und der Dauer zu ermitteln, wenn’ nicht aus dem tatsächlichen Bezuge der letzten 10 Jahre auf den Bedarf geschlossen werden kann. Einen ungefähren Anhaltspunkt über die Dauer gar Geräte bietet folgende Zusammenstellung: Getreidetruhen _. . 40 Jahre Ackerwalzen, Leitern, Schnitzelbank BE a EP EEE ER | 3 3.9 Schlitten, Eggen . . . 12.2, Pflüge, Sand- und Schottertruhen, Handschlitten und Handwagerl . . GER 1 U Sauerbottiche, Dengelstöcke, "Mistbretter Be Re Unbeschlagene Wägen, Wagenleitern, Wiesbäume 6 „ Ochsenjoche, Wasserfässer . . Bi, Trag- und Futterkörbe, Hacken- und sonstige Bun. 2 ae De, Den Festgehalt der einzelnen Geräte in Rohholz durch die Jahre ihrer Dauer dividiert, gibt sodann den jährlichen Bedarf und dieser mit den bezüglichen Preisen, abzüglich der Werbungskosten multi- pliziert, den jährlichen Reinertrag oder die Nettogeldrente. 380 Die agrarischen Operationen. 3. Das Bezugsrecht an Brennholz. Hinsichtlich des Bedarfes an Brennholz kann unterschieden werden: 1. Der Haushaltsbedarf, d. i. der Brennholzbedarf zum Heizen, Kochen, Backen, Waschen, Bleichen, Schlachten, Obst- und Flachs- dörren. 2. Der landwirtschaftliche Bedarf, welcher das Holz zur Be- reitung des Viehfutters (Kochen, Brühen und Dämpfen des Futters) umfaßt. Der Vollbedarf an Brennholz für beide Bedarfsarten ist ab- hängig vom Klima, von der Größe der Heizräume und dem Umfange der Landwirtschaft, ferner von der Bauart der Gebäude und der Einrichtung der Feuerungs- und Heizvorrichtungen. Die Veranschlagung erfolgt am zweckmäßigsten in : Normal- sortimenten, d. h. Festmetern des gangbarsten, gegendüblichen Brenn- holzmateriales, und zwar entweder nach Kiefern-, Fichten- oder Buchenscheitholz. Der Bedarf an Brennholz für die Beheizung. wird am zweck- mäßigsten nach der Größe des Beheizungsraumes bestimmt und hiebei kann als Anhaltspunkt dienen, daß zur Erwärmung von 1 m? Heizraum pro 1 Jahr 0'15fm3 Buchenscheiter bei Gebäuden mit Fachwerk und 0'10fm? Buchenscheiter bei Gebäuden mit Massivbau erforderlich sind. Der Bedarf zum Kochen, Backen, Waschen, Bleichen, Schlachten, wird am einfachsten nach der Personenanzahl bestimmt, wobei 2 Kinder als eine Person zu rechnen sind. Der Bedarf an Arbeitskräften beträgt nach Pabst für 1lha Besitzfläche: 1. Bei extensivem Betrieb u. geringem Boden 0'18 bis 0'27 Arbeitskräfte 2. „ mittelmäßig extensivem Betrieb . .0'29 „ 0'36 ; 3. „ iIntensivem Betrieb und wenigstens mittelgutem Boden . . . . .0'38 „ 045 : 4. „ sehr intensivem Betrieb und gutem . Boden N A en Den Ri Hiezu kommen noch die nichtarbeitsfähigen Personen des Haus- haltes, Ausnehmer und Kinder, wobei 2 Kinder als eine Person zu rechnen sind. Der Bedarf an Brennholz beträgt im Durchschnitte für eine Person 1'2 bis 1’5 fm? Buchenscheitholz und zwar gilt die kleinere Zahl für größere, die größere für kleinere Wirtschaften. Der Bedarf zum Obst- und Flachsrösten richtet sich nach der Aus- dehnung des Besitzes und zwar kommen auf 1ha Fläche 0'1 fm? Buchenscheiter; der Bedarf zur Bereitung des Viehfutters richtet sich nach der Viehzahl und beträgt derselbe tur 4: Kuh 1.020.107 025 fm? Buchenscheiter t:Kalbin ':. .»:: . (tesa 12bim3 f 1 altes Schwein . .. 0:125 fm? s Die Holzbezugsrechte, 381 Der Gesamtbrennholzbedarf beträgt für ländliche Wirtschaften im Durchschnitte an Buchenscheitholz in Festmetern: im Durchschnitte insgesamt pro iha Bei Besitzern von 1 bis 3ha 9 bis 11 fm}? 96 bis 3°6 fm? 4 » 5 4 „ 8ha 32° 710.1 ° 27 „ 1'6fm? s } z 9 „.15ha 14 „ .18fm? 15 „ 12fm? - = RE ee 21. „ 331m? 70: t1fm® i 2 »n8trz 60 ha 28 „ 42fm? 09 „ 07 fm? bei Taglöhnern ohne Land pro erwachsene Person 3'0 fm}, Die Reduktion auf eine andere Holzart oder ein anderes Sortiment erfolgt im Verhältnisse der Brennkraft zum Buchenscheitholze und gibt hiefür die Tafel 10 (Brennwerttafel), welche ebenfalls Dankel- manns „Ablösung der Grundgerechtigkeiten” entnommen ist, die nötigen Anhaltspunkte. Von dem auf solche Weise ermittelten Haus- und Gutsbedarfe sind die anderweitigen Feuermittel des Berechtigten in Abschlag zu bringen, und zwar: 1. Der jährliche Brennholzertrag aus eigenen Wäldern und Holzungen. 2. Die Bauholzabfälle bei Neubauten oder Reparaturen, welche zirka mit 30°/, des Bauholzfestgehaltes veranschlagt werden können. 3. Das Abgangholz, d.i. altes, abgenutztes Holz yon Gebäuden, Zäunen, Brücken, Gerätschaften etc. Der nach Normalsortimentsfestmetern ermittelte Brennholzbedarf muß, wenn man seinen Geldwert ermitteln will, in Festmeter derjenigen Holzarten und Sortimenten umgerechnet werden, auf welche sich das Bezugsrecht erstreckt, beziehungsweise welche der belastete Wald liefert. Die Umrechnung geschieht durch Reduktionsfaktoren, welche entweder nach den Geldwerten oder nach den Gebrauöhswerten der Vergleichssortimente abgeleitet werden. Den Vorzug verdient wegen seiner größeren Einfachheit und Sicherheit der Geldmaßstab und sind die lokalen Holzpreise oder jene der nächsten Umgebung zugrunde zu legen. Nur für Sortimente, welche keinen Absatz finden, wird man die Reduktionsfaktoren nach dem Gebrauchswerte und zwar nach Maßgabe des Brennholzwertes, welcher aus Tafel 10 entnommen werden kann, bilden. Preisermittlung des Brennholzes. Da die Aufarbeitung des Brennholzes nach Raummaß- erfolgt, ist dieses unter Benützung der bezüglichen Reduktionsfaktoren in Festmaß umzurechnen, ebenso die Preise des aufgearbeiteten Holzes und die Werbungskosten. Die Preise jener Sortimente, von welchen die Marktpreise nicht bekannt sind, müssen nach dem Brennwertverhältnisses und den 382 Die agrarischen Operationen. bekannten Preisen desjenigen Sortiments bestimmt werden, welches diesen am nächsten steht. Der jährliche Reinertrag oder die Nettorente eines solchen Brennholzbezugsrechtes ergibt sich aus dem Produkte von Holz- bezugsquantum und dem Nutzwerte der einzelnen Sortimente, d. i. dem Durchschnittspreise weniger den Gestehungskosten. 3. Die Bestimmung der Anteilrechte. Die Verhältniszahl für das Anteilrecht jedes einzelnen Nutzungs- berechtigten ist gegeben durch den Quotienten aus dem ermittelten Bedarf des Einzelnen und dem Gesamtbedarfe. Bezeichnet man den ermittelten Gesamtbedarf mit B, den ermittelten Bedarf des Einzelnen mit b, den Gesamtnaturalertrag mit N,, den Gesamtreinertrag mit R, den Gesamtwert des Nutzungsobjektes mit W, so ist das Anteilrecht: .N, am Naturalertrage [Br B b : A=n.R am Reinertrage b -W am Werte. Beispiel 158: Der Haus- und Gutsbedarf wurde insgesamt bei der Weide- und Streunutzung mit 100 Stück Normalkühen und bei der Holz- nutzung mit 300fm? Holz ermittelt; die Verhältniszahl für einen Beteiligten, dessen Weide- und Streubedarf mit 10 Normalkühen und dessen Holzbedarf mit 20 fm? festgestellt wurde, ist demnach: 1 Für die Weide- und Streunutzung a 20 Holznutzung 300° und wenn der auf die Weidenutzung entfallende Kapitalswert . . . a EN jener auf die Streunutzung entfallende ine we Te ee Holzuntauge ; is Y? MEODRD 7 beträgt, ist der Wert des Anteilrechtes dieses Beteiligten: Die Bestimmung der Anteilrechte. 383 A=-an der Weidenutzung —= I . 20.000 = 2000 K 10 A= ,. „. Streunuizung = 700° 1200 = .720 , 20 A= „ ,„ Holznutzung = 355 30.000 — 2000 „ Zusammen . . . 472R0OK Bei der Durchführung von Teilungen genügt die Feststellung dieses Verhältnisses allein ohne Rücksicht auf die Zulänglichkeit oder nachhaltige Ertragsfähigkeit, weil sich der Abfindungsanspruch aus dem Kapitalswerte der einzelnen Nutzungsarten unter Zugrunde- legung der Verhältniszahl der Anteilsberechtigten direkt ergibt. Anders verhält es sich dagegen bei einer auszuführenden Regulierung, wo erst der ermittelte Gesamtbedarf auf seine Zuläng- lichkeit durch Erhebung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit geprüft werden muß. Ergibt diese Gegenüberstellung des Bedarfes und der nachhaltigen Ertragsfähigkeit eine Unzulänglichkeit, so müssen sämt- liche Anteilrechte auf den nachhaltigen Ertrag im Verhältnisse zum Gesamtbedarfe reduziert werden. Wenn wir den nachhaltigen Ertrag mit E bezeichnen, ist das reduzierte Anteilsrecht A=b. B° Beispiel 159: Die Ertragsfähigkeit der Weidenutzung wäre nur mit 80 Stück, jene der Streunutzung mit 90 Stück Normalkühen und jene der Holz- nutzung mit 360 fm? festgestellt worden; das Anteilrecht für den früheren Besitzer ist dann: an der Weidenutzung 16, — 83 Normalkühe Str utzu 10 nn ) ” „ reun ng - 100 ARE] 7 360 ——— 3 »„ „ Holznutzung 20. 300 24 fm?. Beispiel 160: Nehmen wir an, der Gesamtnormalviehstand für eine Weide- nutzung allein sei mit 204 Stück ermittelt worden, die Weidezeit .betrage 180 Tage und der tägliche Mittelheubedarf einer Normalkuh von 300 kg Lebendgewicht 84 kg. Der Bedarf dieser Normalkuh während der Weidezeit ist daher 84kg x 180=15'l1q und der Ge- samtbedarf für 204 Stück. 15'1q X 204—=3080 q Mittelheu. 384 Die agrarischen Operationen, Wäre nun der Gesamtertrag der Nntzungsweide von den Sachverständigen mit nur 2000 q Mittelheu festgestellt worden, so müßte eine Reduktion der ermittelten Anteilrechte mit der Verhält- niszahl en — (065 stattfinden, weil dann der Futterertrag nicht für 204 Stück, sondern nur für nn — 1326 Stück 204x065 = — 132'6) Normalkühe ausreichend ist. Die Anteilrechte der einzelnen Teilgenossen sind in allen Fällen einer Regulierung, bei welchen Änderungen in Geld aus- geglichen oder abgelöst werden sollen, zugleich mit ihrer Fest- stellung zu bewerten. Ebenso ist die Bewertung der zu teilenden Grundstücke nach Maßgabe der Ertragsfähigkeit vorzunehmen. 4, Die Bewertung der Nutzungen, Die Bewertung der zu teilenden Grundstücke erfolgt entweder einverständlich oder auf Grundlage des Gutachtens von Sach- verständigen. Ausschließlich auf Grundlage des Gutachtens von Sachver- ständigen erfolgt die Bewertung anderer in die Teilung einbezogenen Liegenschaften oder Vermögenschaften, sowie die Bewertung der "Anteilrechte der einzelnen Teilgenossen und die Feststellung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit des Grundstückes bei Regulierungen. Die gesetzlichen Bestimmungen ordnen hierüber an: Die Sachverständigen haben bei Abgabe ihres erwähnten Gut- achtens im Wege der Bonitierung, das ist der Einschätzung in Wertklassen, vorzugehen, und zwar: 1. Durch die Aufstellung des Bonitätsschemas, d. i. die Be- schreibung der Mustergründe oder -flächen der im Teilungsgebiete bestehenden Abstufungen der Ertragsfähigkeit der Grundstücke. 2. Durch die Klassifikation, d. i. die Bestimmung und örtliche Abgrenzung derjenigen Teile des Teilungsgebietes, welche einer und derselben Klasse, beziehungsweise den einzelnen Klassen des Bonitäts- schemas zugezählt werden müssen. 3. Durch die Tarifierung, d. i. die Ermittlung des Reinertrages jeder einzelnen Klasse des Bonitätsschemas. Von den Reinertrags- beträgen ist der 20fache Betrag als Kapitalswert in Ansatz zu bringen und auf ganze Kronen pro 1ha abzurunden. Bei der Bonitierung ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß jedes Grundstück, beziehungsweise jeder Grundstückteil zu demjenigen Ertragswerte abgeschätzt werden soll, welchen es nach seiner natür- lichen oder durch bleibende Investitionen herbeigeführten Boden- beschaffenheit, nach seiner Lage und dem zur Zeit der Abschätzung vorhandenen Zustande jedem Besitzer in der betreffenden Ortschaft bei gehöriger, den ortsüblichen Verhältnissen entsprechender wirt- schaftlichen Benützung gewähren kann, doch sind hiebei bisher unkultivierte Grundstücke und zur Rodung bestimmte Waldgründe, AT TE AT ee a a a ah: he eo Die Bewertung der Nutzungen. 335 welche sich zur Umwandlung in kultiviertes Land eignen, unter Anrechnung der hiezu nötigen Kulturkosten zu ihrem künftigen Werte als kultiviertes Land in entsprechenden Klassen einzuschätzen. Folgende Verhältnisse und Gegenstände haben bei der Ab- schätzung der Grundstücke außer Anschlag zu bleiben: 1. Ein vorübergehender, ungewöhnlich hoher oder durch Ver- nachlässigung gesunkener Kultur- und Düngungszustand. 2. Die noch nicht erschöpfte Ausnützung der neuesten Düngung und der auf periodische Nutzungen verwendeten Bestellungskosten. 3. Die auf den Grundstücken befindlichen, einer besonderen Nutzung isprkeresnahpen Pflanzungen, z. B. Obstbäume, Maulbeer- bäume etc. 4. Die hanpteäöhlich zur Holzgewinnung bestimmten Bestände, mit der Unterscheidung, ob bereits schlagbar oder nicht. 5. Besondere, bei dem Grundstücke befindliche landwirtschaft- liche Vorrichtungen, welche sich davon ohne erhebliche Werts- verminderung trennen lassen, z. B.: Zäune. Die Ausgleichung dieser Gegenstände erfolgt in Geld, wenn zwischen Übergeber und Übernehmer ein anderweitiges Überein- kommen nicht getroffen wird. | Die bezeichneten Pflanzungen müssen von dem Besitzfolger auf Verlangen des Vertreters der Gemeinschaft oder des abtretenden Besitzers gegen Entrichtung des Schätzungsbetrages übernommen werden. Das letzte gilt auch bezüglich der nicht schlagbaren Holz- bestände, wogegen bereits schlagbare Holzbestände nach Wahl des für die abtretende Gemeinschaft bestellten Vertreters, beziehungs- weise des bisherigen Besitzers von demselben in angemessener Frist abzustocken oder von dem Besitzfolger gegen Entriechtung des Schätzungsbetrages zu übernehmen sind. Im Falle vorbehaltener Abstockung gebührt demjenigen, der das Abfindungsgrundstück erhält, die angemessene Entschädigung für den bezüglich der betreffenden Fläche ihm einstweilen entgehen- den gemeinschaftlichen Ertrag. Die übrigen bezeichneten Vorrichtungen sind nach Wahl des- jenigen, dem das Grundstück zugewiesen wird, entweder gegen Ent- riehtung des Schätzungsbetrages beim Grundstücke zu belassen oder von dem Besitzvorgänger in angemessener Frist zu entfernen. Insoferne mit einer Teilung der Grundstücke andere Rechte oder Gegenleistungen zur Ablösung gelangen, sind diese auf Grund des Gutachtens der Sachverständigen im 20fachen Betrage des reinen Wertes der auf das Jahr entfallenden Abgaben oder Leistungen zu bewerten. Nach den vorstehenden Bestimmungen wird der Kapitalswert der Grundstücke, sowie jener der Nutzungsrechte durch Kapitalisierung der jährlichen Reinerträge oder Nettorenten mit einem Zinsfuße von 50/, gefunden. In den Gesetzen jüngeren Datums ist ein 2dfacher Betrag oder eine Kapitalisierung mit einem Zinsfuße von 4°/, vorgesehen. Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 25 BE Sn. 386 Die agrarischen Operationen, a) Die Bestimmung des Geldwertes der Weidenutzung. Wenn nicht etwa aus den gezahlten Weidegeldern ein Schluß .auf den Wert der Weidenutzung gezogen werden kann, wird man die Wertbestimmung nach dem auf Mittelheu reduzierten Futter vornehmen, welches sich das Vieh im Wege der Abweidung aneignet unter Rücksicht auf die Qualität und die Gewinnungsart. Entsprechen die Heupreise nicht der gegebenen Qualität, so sind sie bei geringerer oder besserer Beschaffenheit auf den Wert von Mittelheu nach den Heuwertreduktionsfaktoren aus der Futter- mitteltafel 4 umzurechnen. Hinsichtlich des Gewinnungsortes sind die Preise loko Weide- ort festzustellen; unter Umständen müssen daher die Transportkosten vom Verkaufsorte bis zum Weideorte in Abschlag kommen. Weiters sind an Kosten und Verlusten, welche dem Weide- berechtigten durch Ausübung des Weiderechtes erwachsen, in Abzug zu bringen: die Kosten der Hirtenhaltung, der Düngerverlust und die etwaigen Gegenleistungen: Die Kosten der Hirtenhaltung ergeben sich aus Weidezeit, Hirtenlohn und Größe der Viehherde; wenn keine anderen Er- fahrungsdaten vorliegen, können diese Kosten mit zirka 30°/, des Rohertrages veranschlagt werden. Der Düngerverlust berechnet sich aus dem Düngerwert pro 1 Tag für 1 Stück Normalvieh, der durchschnittlichen Dauer der Tageszeit, während welcher das Vieh sich auf der Weide befindet, und der Dauer der Viehweide, sowie der Viehanzahl. Im allgemeinen beträgt die Düngerproduktion das Doppelte der genossenen Trockensubstanz und deren Wert 2!/ bis 3°, des Roggenpreises oder 7°/, des Mittelheupreises, daher 12°/, des Roh- ertrages; da auf dem Wege zur Weide ein größerer Düngerverlust eintritt, kann er mit 20 bis 25°/, bemessen werden. Beispiel 161: Es soll der Wert einer Weidenutzung für 1 Stück Normalvieh von 250kg Lebendgewicht berechnet werden, wenn die Weidezeit 180 Tage, der Preis des Mittelheues loko Weideort 40 K beträgt. Nach Tafel 6 benötigen 1000 kg Lebendgewicht pro 1 Tag 38kg Mittelheu, daher 38 kg X 250 1000 und für 180 Weidetage Y5kg x 180 =1171g. 1 Normalkuh von 250 kg = —YdKEg Vom Preise pro 4K gehen ab En für Hirtenlohn . 120K Für Düngerverlust 20%, . - N». Sy mer a in Die Bewertung der Nutzungen. 387 Daher Nutzwert pro 19a=4—2 = 200K Reinertrag 171 X 200K. — 3420, Kapitalswert 342 K x 0. — 634.00 „ b) Die Geldwertbestimmung der Grasschnittnutzung. Da Gras selten einen Verkaufsgegenstand bildet, wird der Wert ebenfalls am zweckmäßigsten aus dem Verkaufspreise des Mittelheues abgeleitet. Von diesem Werte sind die Kosten der Heu- bereitung (Trocknen) und zwar für 10q 2'5 Weibertage in Abschlag zu bringen. Der Bruttowert von 1q Gras beträgt dann ein Drittel dieses reduzierten Heupreises, wovon abermals die Gewinnungs- und Trans- portkosten bis zum Verkaufsorte in Abschlag kommen müssen. Beispiel 162: Es ist der Schnittgraswert für 1 Normalkuh von 250 kg Lebend- gewicht pro 1 Tag bei gänzlicher Stallfütterung zu bestimmen, wenn der Verkaufspreis loko Ort für 1q Mittelheu 5K und der Taglohn einer Frauensperson 1'5K beträgt: Der Mittelheupreis pro 19q=. . a RK Hievon ab !/, Tagschicht fürs Trocknen er DT, Bruttowert für 3q Gras . . #635K ; Ei. 5 a A Ab Gewinnungs- und Transportkosten . . . . 050, Nutzwert>oder Nettowert= . . 104K Da der Bedarf an Schnittgras das 3fache des Bedarfes an Mittelheu beträgt, ist der tägliche Bedarf pro 1 Kuh I5kEX3—=285Kkg Schnittgras somit die Nettorente = 0'285 x 104=030K und der Kapitalswert = 0'300 x 020 =6'— „ pro 1 Tag oder, wenn die Fütterung mit Schnittgras 150 Tage dauert, pro 1 Jahr I00K. c) Die Geldwertbestimmung der Streunutzung. Da die Verkaufspreise der Streu nur selten bekannt sind, ist man gezwungen, den Wert aus dem Verkaufspreise des Strohes und aus dem Wertverhältnisse der verschiedenen Streugattungen zum Strohe abzuleiten. Beispiel 163: Es ist der Wert einer Buchenlaubstreunutzung für 1 Normal- kuh von 250kg Lebendgewicht zu ermitteln, wenn die Weidezeit 25* 388 Die agrarischen Operationen. 180 Tage und pro 1 Tag 10 Stunden beträgt, der Wert des ge- wöhnlichen Strohes 1'6K und die Gewinnungskosten für 19=0'25K betragen. Wert des Langstrohes pro l19qa= . . ......160K Ab 209%/,: für-Minderwertra.... sa: nu Bruttowert des Streustrohes . 125 K x der Buchenstreu 1:28 K Ex 0 0 BE ER 1 DR Ab Gewinnungskosten . . . re Daher Nettowert ',.2 257. Ann Teeree ner ee täglicher Bedarf einer Normalkuh nach Tafel 6 152 kg X 250 1000 daher für 185 Tage volle Stallzeit 703 q. Während der Weidezeit ist der Streubedarf nach Maßgabe der Stunden des Aufenthaltes im Stalle —=3SKkg OR TMAE 5 3 pro 1 Ta 5, = za kg für- 180 Tage 2.4. 0 PRIX INO + 3 daher jährlich . .= 70300-+398=110lq und die Nettorente . =110100 x 039 = 429K der Kapitalswert . = 42W0xX20 =8580 „. d) Die Geläwertbestimmung der Holznutzung. Wenn der jährliche Bezug an Holz bestimmt ist, ergibt sich dessen Reinertrag oder die jährliche Nettorente, indem man das Quantum mit dem Nutzwerte der Einheit multipliziert. Bei Nutzholz ist das Bezugsquantum mit dem Nutzwerte der Nutzholzeinheit, bei Brennholz mit dem Nutzwerte der Brennholz- einheit zu multiplizieren. Der Nutzwert der Einheit ist gegeben durch den Verkaufspreis abzüglich der Gestehungskosten für Erzeugung, Bringung und Transport, welche der Bezugsberechtigte auf- wenden muß. Wenn z.B. der Verkaufspreis von 1 fm? Nutzholz 10K beträgt und der Berechtigte 2K an Gestehungskosten zu tragen hat, so ist der Nutzwert pro lfm? SK; desgleichen ist, wenn der Verkaufspreis von irm Brennholz 450K und die Gestehungskosten 150K. be- tragen, der Nutzwert von Irm 30K oder von 1 fm? Brennholz 30KxX143=430UK (143 Reduktionsfaktor von Raummeter in Fest- meter). Zweckmäßig ist es auch, beide Sortimente nach dem Nutzwerte entweder in Nutzholz oder in Brennholz auszudrücken; in dem ge- Die Bewertung der Nutzungen. 389 gebenen Falle ist 1fm? Nutzholz = 2 —=266rm Brennholz; 8 3 = —— |’ 3 lfm 5 43 1:86 fm ; oder Irm Brennholz — > = ...038fm? Nutzholz 1fm® 2 2 2084 im}; Beispiel 164: Ein Berechtigter hat das jährliche Bezugsrecht von 5fm? Nutz- holz (Bau- und Geschirrholz) und 40 rm Brennholz; wie groß ist der Kapitalswert dieses Bezugsrechtes unter Geltung der früheren Nutz- werte, und zwar für 1fm® Nutzholz 8K, für Irm Brennholz 3K? Es ist die jährliche Nettorente des Nutzholzbezuges = 5X8K= . . . . 40K Brennholzbezugess =40 x3 „= . . ...120, Zusammen . . . 160K Daher Kapitalswert 160 KX 20=3200K; oder das Nutzholz in Raummeter Brennholz umgewandelt DIERDOE ee IR Et a leiser BEAT BRORERORR N a a ar AU Zusammen . . .533X3K=160K oder das Brennholz in Festmeter Nutzholz umgewandelt 40 X. 038. . . . ...2......15'2fm3 Nutzholz . ER HERE Sr : 50 fm3 Zusammen . . . 202 x8K=160K Kapitalswert wie früher 160 K x 25 —=4000K. Wenn es sich um die Ablösung eines Nutzholzbezugsrechtes handelt, dessen Quantum nicht jährlich bestimmt ist, sondern erst nach dem Haus- und Gutsbedarfe bestimmt werden soll, führt die einfache Kapitalisierung zu einem unrichtigen Resultate. Beispiel 165: Wenn der Bedarf an Nutzholz zur Zeit des Aufbaues beträgt: a) Für Balken, Sparren, Säulen 20 fm, Durchschnittsdauer 100 Jahre. b) für Fenster, Dielen, Latten, Treppen, Türen 20 fm® Durch- schnittsdauer 40 Jahre, ’ c) für das Dach 12 fm? Durchschnittsdauer 30 Jahre, so ist der jährliche Bedarf 390 Die agrarischen Operationen. Be ad a) In — ee pi. ı 3 aa b) Inn — a N TE 3 ade) a es Fire Summe ==‘, '‘.. 10 Wenn der jährliche Nutzwert pro 1 fm? 10K beträgt, ist der jährliche Reinertrag 110 x10=11K und der Kapitalswert 110Kx25=275K, ohne Rücksicht auf das Alter des Gebäudes, welches auf den Ablösungsbetrag von wesentlichem HeinstuR ist, wie im folgenden zu ersehen ist. Die Neuwerte (N„) betragen: ad a) alle 100 Jahre N„ =20fm ä 1IK=200K DU A Nr 20 ER BRE EB) a BOSSE Na el OR IT BIO Summe . . . 520K Diese Beträge, ohne Rücksicht auf das Alter des Gebäudes als immerwährende Periodenrenten aufgefaßt, re folgende Jetztwerte oder Ablösungskapitalien (AK): ad a) AK = m 7 —=W0KX00202— 404K ) AK 00 = MWOKX 02631 5262, , )AR= m 7 = 120K X 04458— 5350, Summe . . .11016K Für die Holzbestandteile ad «) wächst der Betrag von 404K in 100 Jahren auf 204'04K an, es kann sonach der Betrag von 200K für die Neuberstellung benützt werden, da der Rest von 404K in weiteren 100 Jahren wiederum auf 20404K angewachsen ist usw. Dasselbe ist auch bei den übrigen Bestandteilen der Fall, da der Betrag ad b) von 52'62K alle 40 Jahre auf den Betrag von 252'62K und bei den Bestandteilen ad c) der Betrag von 53’50K alle 30 Jahre auf den Betrag von 173'50K anwächst, somit die er- forderlichen Beträge von 200K, beziehungsweise 120K ebenfalls alle 40, beziehungsweise alle 30 Jahre zur Verfügung stehen. Wesentlich anders stellt sich jedoch dieses Ablösungskapital, wenn das Alter des Gebäudes dabei berücksichtigt wird. Bezeichnet man die Neuherstellungsperioden der verschiedenen Die Bewertung der Nutzungen. 391 Holzbestandteile mit u, u, und u,, das Alter des Gebäudes mit m, so muß allgemein das Ablösungskapital für das Alter m sein: w N 10 pt — ;) 10p= 10p—1 A K. = (Nr 10 p”, wenn die Periode u länger bemessen ist, als das Gebäude alt ist, also u>m. Ist hingegen die Periode der Neuherstellung oder Auswechslung kleiner als das Alter des Gebäudes, also u, und us + N a Biete: n: 4 DB, MO 03: X Veen 5 PIRROPIMER daher Kosten 547%X20K=1094K für Männerarbeit 468 xX16,„= 749, „ Weiberarbeit 216 x30,= 648, „ Pferdearbeit Zusammen. . .=?2491K Körnerertrag 20 X 15 K=300K&. Die Bewertung der Grundstücke. 395 Die veriablen Ausgaben betragen somit 80°/, Der. Brescherlohn 3: .... 0: 2:0, zusammen . . . 16'0% .vom Körnerertrage, desgleichen bei einer mittleren Entfernung von DEMO N 2174, a2 2 8 N EEE MENREN 12 fr a FE ET LM es kommt somit in diesen Verhältniszablen der Einfluß der mittleren Entfernung auf den Ertrag deutlich zum Ausdrucke. Die allgemeinen Kosten sind mit etwa 18°%/, von dem Rohertrage zu bemessen. Beispiel 168: Das herrschende Wirtschaftssystem sei eine Dreifelderwirtschaft mit Weizen als Hauptfrucht. Jedes 4. Jähr erfolge eine Düngung mit 480 q Stalldünger ä 50 Heller pro 1 ha. Wie groß ist der Kapitals- wert für 1 ha Fläche, wenn der Körnerertrag 20, 19 und 18q ist und der Preis von 1q Weizen 16'6K, von 1q Stroh 250K beträgt? 1. Rohertrag: 20q Weizen A 1660 K . . . ...—=33200K #44 .Bteoh 7 2W, 797 2:95:00 ; Summe . . „ =44200 K Produktionsaufwand: a) Kosten der Düngung: 4804 a 050 K= . en. SALTGEEEE 48 Fuhren ausführen: 8 Pferdetage ä 6K- ; . 4800 „ 48 “ aufladen und breiten: 12 Weibertage 1 160K— 1920. Summe . . „= 30T20K 4jähriger Düngerturnus re # _7680K pro Jahr. b) Kosten der Bestellung: 2spännige Pferdearbeit: 2maliges Ackern= . . . 6 Tage 4, BRRBR >, u pre ES - 1 Eu Samenunterbringung samt Einwalzen im Frühjahr . 1 „ Summe . . . 10 Tageä 6K=60'00K Handarbeiten 1 Männertag . . . 2 200K 7 3 Weibertageä 160 K=4380,, Summe . ..680K= . 6'80K Zusammen . . . 6680 K 396 c) Kosten des Saatgutes: Die agrarischen Operationen. 2q a 1660K- . 3320 K d) Erntekosten: Mähen, Aufraffen und Binden 2 Männertage & 200K = 4“—K 4 Weibertage ä 160 „= 640 „ Aufstellen und Nachrechen 5 R a S—, Summe 1840 K Stabile Kosten a) bis d) 19520 „ e) Einfuhr der Ernte. 6 Fuhren einführen: 1 Pferdetag . aı6-K 1 Männertag . a 2—, 1 Weibertag . a 160, 960K f) Drescherlohn: 8%/, vom Körnerertrage 2660 K 9) Allgemeine Regie: Steuern und Abgaben, Hagel- und Feuer- versicherung, Verzinsung und Amortisation des Betriebskapitales 20%, vom Roh- ertrage 442 K X 02: ER re 8340K Veriable Kosten . Summe 12460 K somit 28'20/, vom Rohertrage. Aufwand: Stabile Kosten . 19520 K Variable „ Er 12460 „ Summe 31980 K Rohertrag 442° — „ Reinertrag ER Ense DE RE Kapitalswert: 12220K x 3=. 2.805500 K 2. Rohertrag: 19q Weizen ä 1660K= . 31540 K 42 q Stroh : a: 20 =! 105.00 „ Summe = . 42040 K 42040 K hievon ab: Stabile Kosten Saas 40520 Variable „ 28'20°/, vom Roh- ertrage — 420.40 X 0282 = . 11860K Summe — 31380 K 31380 K Reine... 106'60 K Kapitalswert = 10660 K x 25 = 2665°— K Die Bewertung der Grundstücke. 397 3. Rohertrag: 18q Weizen & 1660 K= . . . 29880 K 409g Stroh 3 °290,=. ... 1W-, Samme= . . . 33830K 39580 K hievon ab: Stabile. Kosten ... :, 7.20: :7519520 K Variable „ 28'2°/, vom Roh- ertrage 39880 x 0282= . . 11250K Summe= . . . 30770K 30770K Reinertrag— . .:. . ...9110K Kapitalswert: 9110K X 23= . . .... . @it—KE b) Ermittlung des Reinertrages der Wiesen. Zu veranschlagen ist in erster Linie der Rohertrag an Heu und Grummet, sowie die etwaige Weidenutzung. Von dem Rohertrage kommen in Abzug die Ausgaben für das Mähen, Trocknen, Aufladen, Einführen, Unterbringen, für das Reinigen und Ebnen der Wiesen, für Scheunenmiete, etwaige, Düngung und die Steuern und Umlagen. Wenn die Marktpreise des Heues benützt werden, sind die Trans- portkosten bis zum Marktorte in Abzug zu bringen. Wo der Verkaufspreis nicht bekannt ist, empfiehlt es sich, den Geldwert des Heues nach dem Futterwerte desselben im Vergleiche mit dem Futterwerte und dem Durchschnittspreise der Roggenkörner aus Tafel4 festzustellen. Die Transportkosten bis zum nächsten Markt- orte sind dann noch abzuziehen, falls nicht gleich der lokale Durch- schnittspreis des Roggens, sondern der Marktpreis zugrunde gelegt wird. Ebenso ist der Wert der verschiedenen Heusorten nach dem Nährwertsverhältnisse (Tafel 4) 1:118:133 für besseres und 1:0'74:0'86 für minderes Heu festzustellen. x Wenn z. B. der Wert des Roggens loko 14'37 K beträgt, so ist der Wert des Mittelheues nach Tafel 4 . . . 035 X 1437 —5:03K der Wert der besten Sorte ist sodann . . .503xX 133=669, jener der mindesten Sorte . . . . .....503X 074=372, Auch hier können die Kosten für die einzelnen Ertragsklassen in gleichbleibende und mit dem Ertrage variable unterschieden werden. Zu den gleichbleibenden Kosten gehören: Die Ausgaben für die Düngung, das Mähen, Reinigen und Ebnen der Wiesen. Zu den variablen Kosten dagegen gehören die Ausgaben für das Trocknen, Auf- und Abladen, Einbringen, Ein- wintern, Scheunenmiete sowie die Steuern und Umlagen. Zu den bereits auf Seite 593 mitgeteilten Erfahrungszahlen sei noch hinzugefügt, daß bei Bewässerungswiesen im Durchschnitte 10 bis 12 Männertage für die Instandhaltung und Reinigung der Gräben 398 Die agrarischen Operationen. und zum Beeggen der Wiesen im Durchschnitte 0'4 Pferdetage pro iha erforderlich sind. Für eine Wiese ohne Bewässerung mit Mittelheu und einem Rohertrage von 50q Heu und Grummet berechnen sich daher die ständigen Kosten: Mähen, 2 Schnitte, 4 Männertage, ı 2K= .. .. „......... 8—K Eggen, 04 Pferdetage & 3K =... CH. . nt 2 Stabile Kosten . . . Summe .. . .. 920K Die variablen Kosten betragen: Trocknen 5xX25 =125 Weibertage a 16K=20—-K “ Auf- und Abladen 5x 018= 09 Männertage 3 20 „= 180, DxX 018.04 Weibertage & 16 „= I Einführen 1km weit 032 X 50 = 1 Pferdetage A& 3 0, — 480, Variable Kosten . . . Summe . . .. 28 DIK Der Rohertrag ist 50 xX503K=2515K. * Zu diesen variablen Kosten kommen für Scheunenmiete und allgemeine Auslagen noch 18°/, hinzu; dieselben betragen daher zu- sammen 29°/, vom Rohertrage bei einer mittleren Entfernung von 1 km, PUR ZEN) 19 0 2 DRM en... vr. SR DRM... m Er, NZ Der Reinertrag r ergibt sich aus dem Rohertrage durch Abzug der gleichbleibenden und variablen Kosten, Gleichbleibende Kosten . . a Variable Kosten 29°), von ee R Summe der Ausgaben . . .8213K 8213K Rohertrag . .. .. 25150, Reinertrag . . .. 16937K Kapitalswert = 16937 KxX 25= . . .4234K. Für beste Sorte: EL IIRDE re 2 ee Stabile Kosten . Sr Re Variable Kosten 290, von SUS0R- nn 2 Summe der Ausgaben . . . 10620K Reinertrag . . . 22830K Kapitalswert=2283 0 KxX 23 = . . ..5707TK. Die Bewertung der Grundstücke. 399 Für mindeste Sorte: BONS OU X BUISR m, 0er ALOE Stabile Kosten. . . gt ° Variable Kosten 29°%/, von en: 53:04 3 Summe der Ausgaben . . . 6314K Reinertrag . . . 12286K Kapitalswert=12286 KX 235 =. . . . 3071K. c) Ermittlung des Reinertrages und des Wertes der Weiden. Der Natural-Rohertrag ist in der Weise zu berechnen, daß man feststellt, wie viel Heu das erzeugte Weidegras repräsentiert. Es muß also bei den Weiden ebenso wie bei den Wiesen der Ertrag in Meterzentnern lufttrockenen Heues eingeschätzt werden. Der Wert für 1q lufttrockenes Heu wird ebenso wie bei den Wiesen nach dem Verkaufspreise oder dem Nährwertverhältnisse zum Roggen bestimmt. Von dem Rohertrage sind die Ausgaben für den Hirten, die Steuern und, wenn das Vieh abends nicht eingetrieben wird, der Düngerverlust in Abzug zu bringen, welcher im Gewichte 172 des Heuquantums und im Werte 7°/, vom Heupreise beträgt. Der 2öfache Reinertrag gibt den Kapitalswert. Beispiel 169: -Der Heuertrag einer Hutweide wurde mit 5q pro 1ha an Mittelheu angeschätzt; wie groß ist der Kapitalswert, wenn der Preis des Mittelheues loko mit 6K pro 1q, die Steuern und Umlagen mit 2K pro 1ha festgestellt wurden? Rohertrag =5X6K= . . . . 2.2.0... 80.—K Ab Steuern und Umlagen . . . 2, Düngerverlust, wenn är Weidezeit 10 Stunden beträgt, 10 X 172 en Ti a 7%/, vom Heuwerte = x ® x 007=042K Wert des Düngerverlustes=71xX042K=. .. 3—, DaNsE Bamartap 74. ..:0, TR TEE EEE K Kapitalswett =2>KxX25= . . .625K. d) Die Ermittlung des Reinertrages und Wertes der Wälder. Für die Ermittlung des Waldreinertrages ist es vor allem not- wendig, die Erträge aus den Durchforstungen und die Abtriebs- erträge für die einzelnen Bonitätsklassen festzustellen und von diesen. 400 Die agrarischen Operationen. die Ausgaben für Aufforstung, Steuern und Umlagen in Abzug zu bringen, kurz es ist der Waldreinertrag für die Flächeneinheit von lha nach der Formel Aun+D,+D, —c—.us u Re zu ermitteln, dessen Kapitalswert pro 1 ha A n+D,+D,— c—us Hess u.00p oder nach den diesbezüglichen Bestimmungen Au+D,+- DB) —e—us u W= 25 ist. Beispiel 170: Der Abtriebsertrag eines Fichtenbestandes bei einer Umtriebs- zeit von 80 Jahren ist nach Tafel I=3508K. An Durchforstungserträgen gehen ein im 30. 40. 50. 60. 70. Jahre 48 67 90 90 388 K. Die Kulturkosten betragen pro 1ha 50 K, die Steuern und Um- lagen 4K. Wie groß ist der Reinertrag? 3508 448 + 67 490-190 + 88 — 80 — 320 Dr 80 —=43'64K. Der Kapitalswert =4364K X 25 = 1091 K. Dieser Wert bedeutet aber nichts anderes als den Waldwert, welcher sich sowohl aus dem Bodenwerte, als auch aus dem Werte des Normalvorrates zusammensetzt. Es liegt somit in den Be- stimmungen über die Bewertung insoferne ein Widerspruch vor, als ja der Holzbestand bei der Bewertung nicht berücksichtigt und dessen Wert getrennt ermittelt werden soll. Dem Verfasser dieser Be- stimmungen dürfte in ganz richtiger Weise vorgeschwebt haben, daß die Teilungen der Wälder nur nach dem Bodenwerte ohne Rück- sicht auf den Holzbestand zu erfolgen haben und der Unterschied im Holzvorrate der einzelnen Teile durch Geldvergütung auszugleichen sei. Um dieser Forderung Genüge zu leisten, muß daher sowohl der Bodenwert, als auch der Bestandeswert der Bestände getrennt er- mittelt werden. Der Bodenwert ist unter Zugrundelegung der finan- ziellen Umtriebszeit nach den im ersten Teile für die Ermittlung des Bodenertragswertes angegebenen Formeln zu berechnen. Die Bewertung der Grundstücke. 401 Für das frühere Beispiel würde sich der Bodenertragswert unter Zugrundelegung des vorgeschriebenen Zinsfußes von 4°/, be- rechnen mit: Are Re Eee ar RE Ds, 10459 =48K X 7106 = 341 K Do 1.0440 = 67 „ DR 4801 — 321 » D;o 1:043° = 90 „ IE 3243 = 292 » Di 1049 — 90, X 2191 = 197, Dis 1 OA 88 DELEO=- 190. 2°... 2.72%, 05.1281, Summe . . .4709K Jetztwert =4709K . en, —=4709K .00454 .... . -214K BR ER Ya VB = RL RN le. i 0:04 x A ee, Nun ist es aber klar, daß die vorgeschriebenen Zinsfüße von 5%/, und 4°/, der Rechnung nicht zugrunde gelegt werden dürfen, da beim Hochwaldbetriebe' sich für den Bodenwert zumeist ein zu geringer, oft auch sogar ein negativer Wert ergeben würde, welcher mit der Wirklichkeit im Widerspruche stünde. Dieser Zinsfuß stammt aus einer früheren Zeit und steht mit den Verhältnissen der Gegenwart nicht mehr im Einklange, weil der landesübliche Zins- fuß mittlerweile bedeutend herabgesunken ist und höchstens mit 31/, bis 4°/, angenommen werden kann. Wenn daher bei Ablösungen der Reinertrag oder Nutzwert ‘des Bezugsrechtes mit dem vor- geschriebenen Zinsfuße von 4°/, kapitalisiert wird, muß dies un- bedingt eine Schädigung des Bezugsberechtigten zur Folge haben, weil ihm dieses Kapital nicht soviel Zinsen abwirft, als der Rein- ertrag seines Nutzungsrechtes betrug. Hiezu kommt noch die ständige Preissteigerung der meisten Waldprodukte, welche ebenfalls ein Herabgehen selbst unter den landesüblichen Zinsfuß erfordert, wenn der Nutzungsberechtigte bei einer derartigen Ablösung späterhin in der Lage sein soll, sich die zur Ablösung gelangten Waldprodukte aus den Zinsen des Ablösungs- kapitales erwerben zu können. Aus diesen Gründen wird man daher gegenwärtig bei derartigen Bewertungen nur für die landwirtschaftlichen Grundstücke den Zinsfuß von 4°/,, bei den Waldgrundstücken aber höchstens einen solchen von 3°/, der Rechnung zugrunde legen können. Bei der Ermittlung des Bodenwertes und des Bestandeswertes werden wir daher einen Zinsfuß von 3°/, unterstellen und den Boden- wert stets nach der finanziellen Umtriebszeit, d. h. stets das Maxi- mum des Bodenwertes bestimmen, welches bei Hochwäldern im Durchschnitte für Nadelholz bei etwa 70 und für Laubholz bei etwa 80 Jahren gelegen ist. Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl, 26 402 Die agrarischen Operationen. Für das frühere Beispiel berechnet sich bei Unterstellung dieses Zinsfußes ein Bodenwert: A,-—t=.. a a N Fe D. 1030 —48K X 438 210K Di. 1030 = 67 ; ef 326 =218:, D, 1039 — 90 „X 242 —218 „ D,1032°—=-%0 „x18=16, D-, 1.030 — 8 .x134—=113, et Re Summe. . . .4355K ER 1 u. ; Fr Jetztwert B- =4355K. 1058-1” 4355 K.0'1037 = 451 K s ab e+ gg +13 -. a a Bodenwert= .. . .. #1: 338&K Nach unserer Formel ist dieser Wert: Bz30 = (Au— c + 120 dr) 0.1037 — 3333 s — c Bao = (3508 — 80 + 120 X 783) 01037 — 133 = 453 — 213 =240K. Da die letzte Formel nahezu die gleichen Ergebnisse liefert, in der Rechnung aber einfacher und bequemer ist, kann sie ohne Bedenken zur Anwendung empfohlen werden. Den Bestandeswert wird man für alle jüngeren Bestände, bei welchen Durchforstungserträge noch nicht eingegangen sind, nach einer der Formeln des Kostenwertes, für die älteren Bestände nach einer der Formeln des Erwartungswertes und für jene Bestände, welche das finanzielle Umtriebsalter bereits überschritten haben, nach dem wirklichen Verkaufswerte ermitteln. Da als Umtriebszeit stets die finanzielle und als Bodenbrutto- wert das Maximum des Bodenertragswertes zu nehmen ist, führen die beiden Formeln für den Bestandeskostenwert und den Bestandes- erwartungswert zu denselben Ergebnissen und ist deshalb für deren Anwendung ausschließlich nur die bequemere Rechnung ausschlag- gebend. Ist die Ermittlung vieler soleher Bestandeswerte notwendig, so empfehlen wir die Anwendung unserer Formel?) HK» =B. (l0p®— 1) +-c—drmx B - Au—e-+.drux ©. 10p°—1 D, DE 73% d= ihre RUN 3 3 1) Siehe auch Seite 455 —457. Die Bewertung der Grundstücke. 403 bei u=70Jahre ux= 90 scene; UE- E20, wobei wir die einzelnen Bestandeswerte direkt aus dem Diagramme II entnehmen können. Beispiel 171: - Es ist für Fichte der Wert der Bestände im 10. 15. 20., 30., 35., 40., 50. und 60. Jahre zu berechnen, wenn der Abtriebs- ertrag bei 70 Jahren 3550 K beträgt, im 20. 30. 40, 50. 60. Jahre Durchforstungserträge von 16 57 86 140 122 K eingehen und die Kulturkosten S0K- betragen. Ermittlung von (B--V) A—60. RE EI MEERE D,103°— 16K X 439 — T0R819 D,103%— 57 ,X 326 = 186 „809 D.103% — 86 „X 242 208 „623 D.1032— 140 „X 180— 252 „415 BEROBPEH TI EEE 103° IR, Summe . . . 4349 K B,—=4349K er —4349K X 01446 B-V--e — 629K B. Br u ee a re I a OR : B+-V=DEE. .: . MIK 1. Ermittlung 10- bis 35jähriger Bestände nach dem Kostenwerte: Wert des 10jähr. Best. —629 x 0344+80= . . .......296K 15 „ ERREXKODDBSH- BO: 2: RR, 20 „ »„ =529x0806 +80 = . 2 lBRL 30 „ R — 629 X 1427 +80 — 16X 134 — 903., BD: s j een NOR RT use, 4% K130,, 2. Ermittlung der 40- bis 60jährigen Bestände nach dem Er- wartungswerte: Aun+B-+V=4099K Wert des 60jähr. Best. — (4099-4 163)0744— 549. .. . 2622K 50, „ = (40991415)0553— 549. . . 147, 40 ,„ „= (409946233)0412—549—=. . . 1396, Es ist aber keineswegs notwendig, die Summen der prolongierten Zwischennutzungserträge zu bilden, sondern es genügen für diese 26* 404 Die agrarischen Operationen. Berechnung auch diese Einzelbeträge allein, wie nachstehend zu ersehen ist: 4262 Der Wert des 60jähr. Best. = (4099 + 163) 0'744 — 549 = . i 2622 K 4514 3 n Ba: RR n„.. = (4262 + 252) 0553 — 549= . . 1947, 47122 ze . „ „ ” 40 ” „ = (4514 + 208) 0412 Fr 549 =. E 1396 K 0: „ = (4722 + 186) 0306 — 549 =. . 9%3K Zum Vergleiche seien die Bestandeswerte auch nach unserer Formel entwickelt: m drmx 20 Jahre EL EENN AN le a 20 Be m 7-19 „22.2 NBOK ERDE Dei EDER NS PR: a0 genaues ee TO X Die FE 0 E30, 48,XB05- Mb, 50; ne . = 203; 765 „x 676=517, 703. ee OR a Ce p, et druX _ 4p ans, N 10p" —1 Wert des 10jähr. Best. = 627 (1035 p!° — 1) -+e = 296K 15 „ „. = 627 (103 p!5° — 1) + 80 4 =:405% 20, =627(108pP 1) ERIEBh 80; „ = 627 (103p" —1)+80 - 21= 93, 35, „. = 627 (103 p® — 1) +80 — 89=1128, 40 „ „. = 627 (1:03 p — 1) +80 —100=139 „ 50 , „ = 627 (1:03 p? — 1) + 80 — 245 = 1957 „ 60 „ „ = 627 (1:03 p® — 1) + 80 — 517 = 2630 „ gegenüber den richtigen Werten von: I 296 K H;; = 431 ” Hu 587 7 15 A — 953 ” Hs; = 1130 „ H,.o = 1396 ” H;o = 1947 „ H;o = 2622 , Die Bewertung der Nebennutzungen. 405 Mittels des Diagrammes II ergeben sich folgende Werte: a 10 Sa Er rn. BO M—=1b: ee ee et m==20 Sr re RO, m 30... ee a ni. 995, m==36:% ey NEN RURE AALLDT ; m—40::,7:°E6E, ee ren FARO, m—#45. cc H2, ne ei SERIEN 5 m=290 2. HR Be. in ar Mr >00 >= 2840 „ e) Ermittlung des Wertes der Nebennutzungen. Den Wert der Nebennutzungen beim Walde, wie Gras-, Streu- und Weidenutzung, wird man für sich berechnen und dem früher ermittelten Bodenertragswerte zuschlagen. Da diese Nebennutzungen einen jährlichen nachhaltigen Bezug bei derartigen Bezugsrechten zur Voraussetzung haben, kann man deren Ertrag als eine jähr- r 00» ist. lich eingehende Rente ansehen, deren Kapitalswert K= Beispiel 172: In einem 80 ha großen Walde, bei welchem zur Vereinfachung bloß eine Bodenklasse angenommen wird, beträgt bei einer Um- triebszeit von 80 Jahren der jährliche Ertrag pro 1ha: 1. aus der Grasnutzung vom 1. bis zum 6. Jahre 5q Mittelheu a=2K Nutzwert; Me 2. aus der Weidenutzung vom 31. bis zum 80. Jahre 2K; 3. aus der Streunutzung vom 40. bis zum 75. Jahre bei einer 5jährigen Umlaufszeit 80q pro 1ha mit einem Nutzwerte von 0'30K. Wie groß ist der Kapitalswert dieser Nutzungen? .ad 1. Da die jährliche Schlagfläche 1 ha beträgt, ist die jährliche Grasnutzungsfläche 5 ha und der jährliche Ertrag —= DXDX2K=-H0OK. Der Kapitalswert insgesamt 50 K x 25°—=1250K p=4°/, ; ; für 1ha— a — 1562K ad 2. Da die Weidenutzung auf 50 Jahresschlägen gleichzeitig stattfindet, ist der jährliche Ertrag = 50 x 2K=100K. Der Gesamtkapitalswert = 100K X 25 = 2500 KK. OE—3120K. ad 3. Da die Gesamtstreunutzungsfläche 35 Jahresschläge im Ausmaße von 35ha umfaßt, beträgt die jährliche Streunutzungs- fläche en — 7ha und der jährlicheReinertrag 7X 80 X 030 K—= 168K. Der Kapitalswert im Durchschnitte pro 1ha—= 406 Die agrarischen Operationen. Der Kapitalswert = 168K x 25 —=4200K. 4200K Der Kapitalswert pro lha= Euer, 525K. f) Die Bewertung der Obstbäume!). Die wiehtigste und allgemeinste Grundlage für die Bestimmung des Wertes der Obstbäume bildet ebenfalls der Ertrag. Für die Feststellung desselben wird man zu erheben haben: Die Obstgattung und Sorte, das Alter des Baumes, den Eintritt der Ertragsfähigkeit innerhalb der einzelnen Ertragsperioden, das Ende der Ertragsfähigkeit, das erreichbare Höchstalter, die Tragbarkeit des Baumes selbst, wie oft und wie viel er trägt; ferner den Wert der Sorte, ob Frühobst, Spätobst, Marktfrucht, Mostobst ete. sowie den Erlös des Obstes abzüglich der Erntekosten und endlich den Holzwert des Baumes. Bei den jüngeren Bäumen müssen außerdem noch erhoben werden: die Anlagekosten, bestehend aus den Anschaffungskosten des Baumes und Pfahles, den Kosten der Bodenvorbereitung und des Aussetzens, ferner die Kosten für Pflege, Schutz und Erhaltung. Hinsichtlich der Tragfähigkeit unterscheidet man fünf ver- schiedene Perioden und zwar die I. Periode, in welcher der Baum noch keinen Ertrag liefert, die II. Periode der beginnenden Trag- barkeit, die III. Periode der zunehmenden Tragbarkeit, die IV. Periode der anhaltenden vollen Tragbarkeit und die V. Periode der ab- nehmenden Tragbarkeit. : Der Beginn und das Ende der Tragbarkeit fällt bei Äpfeln. . . . 2.2... etwa in das 10. bis 60. Jahr BR EHET IR a a a 1 Süßkirschen . A ee Se Sauerkirschen PZURRT de Nat a Aa 173,0 Zwetschken und Pflaumen a NE a; . 5, Aprikosen u ar re 1 A ie Walnüssen ee Dr Weiters kann angenommen werden, daß im Durchschnitte eine Mittelernte (E) erfolgt bei Äpfeln... 0 wa Eee 3 Jahre "Birnen . u. 2 Some. Mare Süßkirschen . 5 112 2% Sauerkirschen . RT 11/09, Zwetschken und Pflaumen „ 2 R Aprikosen N ZU y Walnüssen h a 1) Die Wertermittlung der Obstbäume ete. von Forstrat Fr. Riebel. Die Bewertung der Obstbäume. 407 Der jährliche durchschnittliche Ertrag beträgt daher: für Äpfel RE 5 E „ Birnen 375 „ Süßkirsche ——- usw. 1:75 Wenn nun das jährliche Erträgnis zur Zeit der anhaltenden vollen Tragbarkeit—=1 gesetzt wird, beträgt jenes in den sonstigen Ertragsperioden: für Äpfel. . . .. 2.2 von 1— 9 Jahren — 000. r ET We 10-19 „ =0(033r % z ».:.20-—29::443 0668 \ R „30-49 „ =10W0r 2 SERIE EEE A ERDE für Band ae en ee OT a p Br ER TESHAER s 2029: „ .=066 r Br k 05 eilt r R EIRRTERRTET TER BI 06T für Söüßkirsschn . . . . ..„. 1-Bb., =00W0r z p RR BEE EEE TFT . Y PER IIEFENTORA TI THE Fr R » ae 0 1: A : es nn ar Be ee: “für Smerkirschn . . .,. „ 1-4 „ =000r > - a a a ET 0 : RE SE > m 7 Se 2 1 7.9.55 7 . R ET ee Sr : f ER RER 1 war | Ve N. ER. für Zwetschken und Pflaumen „ 1-4 „ =000r 02 = ; z Be en 5 AS 1, y.9 ® u z 5 Ian, eher 3 r 5 ä 1-4 :.,5 er s e F ö 20 , 06er Sor.Aanikason ir Re c EEE Be ae 10 AD. n z re T p E a WENDT ? ; Be N, = lb0 r für Walntsse zZ re 77.2, ee =el000r ; 5 ERBE. \ =. Sr Bee 2 HE» » E „= 90539 „ =066r ä u =. „: =1IWr ö € +00, . = T 408 Die agrarischen Operationen. Diese in den einzelnen Perioden eingehenden jährlichen Er- träge als zeitliche Stückrenten aufgefaßt, geben zur Zeit des Höchst- alters n für Äpfel folgende Ertragsendsummen: für die V. Periode: ei en für die IV. Periode: ge 20 pr OPER 60-50 ED Tg +r 00p 10p USW. Die Endsummen als immerwährende Renten aufgefaßt geben ein Anfangskapital: für die V. Periode: . 11 Bere ee GR 0:0p et 10p®—1 für die IV. Periode: . Ur 1 re A 2 r er "2 ggpo nd 0'0p 00p He 3 10 p%--1 Da aber der Ertragswert des Obstbaumes in den Zinseszinsen dieser Grundkapitale verkörpert erscheint, ist der Wert im . 0% 50 _ a oe ee 0'Op 10 pP —1 N ei a en ER 10 p4 —1 40. e Wio>= — (0 66r — 00 rn VOp 1 Op 1090 p® SH B er cc 10p-1, 10pe—1, io \: LOB E a0 Wo=r( 066 0 tn USW. Allgemein daher für das Baumalter m N a RR N lie Wear Toop. let Da aber in dieser Formel bloß r variabel ist, können für die verschiedenen Altersstufen die Konstanten für den sonstigen Ausdruck der Formel berechnet werden. Bezeichnet man allgemein diese Konstanten mit a, so ist der Ertragswert für das Baumalter Wu=r 0: Hiezu kommt noch der Holzwert des Baumes He 10 p®—1 E77 —1 Die Bewertung der Obstbäume. 409 H ist der Holzwert zur Zeit des Höchstalters des Baumes, wenn der Aushieb erfolgt. 10pr —1 Die gerechneten Konstanten für 0r=T H.=H.b: Hiezu kommt noch die Quote der verausgabten Anpflanzungs- kosten K, für deren Ermittlung ebenfalls die Konstanten b benützt werden können, da hiefür die Ergänzung derselben auf 1 in Betracht kommt: somit KR. =K(1—b). mit b bezeichnet Der Gesamtwert des Baumes ist daher: Wna=r.a+H.b-+K(1—b). Die Konstanten für a und b betragen bei Unterstellung eines Zinsfußes von 4°/,: Für Zwetschken Alter und’Pflaumen Für Sauerkirschen Jahre ı b a b 2 1'066 00366 0'886 0:0366 4 2'215 00758 1'870 00758 6 3'338 o'1181 2'835 01181 8 4377 01645 || 3'759 01645 10 5'395 02140 | 5'686 0 2140 12 6'386 0 2679 5'617 0'2679 14 6'823 0'3260 6'268 03260 16 6'908 03893 6'496 03893 18 6'566 04574 6078 04574 20 5'958 05309 5397 05309 22 5'086 06110 4 457 06110 24 3931 0:6971 3191 0:6971 26 2'822 07903 3°137 07908 23 1'837 08921 1391 08921 30 | 0'660 01000 0'500 1:0000 l : | j Alter | Für Süßkirsche.ı | Für Aprikosen | | N | Jahre | a | b | a | U | 2 0'820 00213 | 1'027 0:069 4 1709 00444 | 2142 0143 6 2:664 00692 | 3'154 -| 0'222 8 3664 0.0968 10 4527 01284 | 4094 0403 15 7022 02093 | 2'223 0672 20 8515 03112 | 0'500 1:000 25 7495 043535 | — - 30 5-213 Bl | — As 35 3-365 07098 | — et 40 0660 1:0000 — Es a san 410 Die agrarischen Operationen. Alter Für Äpfel Für Birnen | Jahre | a b a | b 2 0'870 00086 1'031 00037 4 1'812 00179 2'146 0'0077 6°. 2814 00278 3'344 00120 8 3'917 0:0387 4'737 0'0168 10 5'071 00504 5'812 0'0218 12 6'097 00631 6'769 0.0273 15 7560 00841 8'370 00364 20 10'180 01251 11'146 00541 25 11'685 01749 13'225 00756 30 12'890 0'2355 14'186 01018 35 12:2785 03093 15°506 01337 40 10'924 03991 15'296 01726 45 8753 05083 14'676 02198 50 5'705 06412 | 13428 02773 55 3'513 08028 | 11'600 03471 60 0'660 10000 | 9'106 04322 65 —_ — || 7104 | 0'5357 70 — —_ | 5'881 0'6616 | 75 — E= 3714 08147 | 80 — — 0'660 10000 | | Beispiel 173: Es soll der Wert eines 12jährigen und eines 40jährigen Apfel- baumes ermittelt werden unter der Annahme, daß die Anpflanzungs- kosten zusammen 3K, der jährliche Vollertrag 5 K betragen und zur Zeit des Aushiebes bei 60 Jahren ein Holzerlös von 15K erzielt wird. Bei 12 Jahren ist: a == 6'097 b=0'0631 1— b=0'9369 Der Ertragswert . . . =6097 X 5K=3048K „ Holzwert. .**.,. ı 00881 xX I ya 07 Anpflanzungskosten-Quote =0369IxX 3,— 281, Gesamtwert =3424K Bei 40 Jahren ist: a —= 10'924 b= 03991 1—b= 06009 Der Ertragswert . . .=1094"x 5K=URE N Holzwert .. . were. 03991 XD ide Anpflanzungskosten- Quote — — 06009 X 8 hg u. 2 3 Gesamtwert = 6240 K Weitere Beispiele, sowie eine detaillierte Angabe der Berechnungs- faktoren a und b für die verschiedenen Obstgattungen und Alters- stufen sind in der bereits zitierten Spezialabhandlung: „Die Be- wertung der Obstbäume und anderer Einzelbäume” enthalten. Der Bodenwert bei einer Kulturumwandlung. 411 6. Die Ermittlung des Bodenwertes, wenn eine Kultur- umwandlung erfolgt. Nach den bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen ist bei den Hutweiden-, Wald- und außer Kultur stehenden Grundflächen, welche zu Äckern oder Wiesen geeignet sind, nach der Beschaffenheit des Bodens zu ermitteln, welchen Reinertrag dieselben nach Aufwand der hiezu notwendigen Kulturkosten als Ackerland oder Wiesen er- geben werden. Der Wert solcher Grundstücke ist sodann gleich dem 2Öfachen Reinertrage, vermehrt um die bis zum Eintritte dieses Reinertrages eingegangenen Nettoerträge und vermindert um die Umwandlungs- kosten nebst den bis dahin aufgelaufenen Zinsen derselben. Die Bestimmung des Bodenwertes erfolgt somit nach einfachen Zinsen, was dann gerechtfertigt erscheint, wenn der Umwandlungs- . zeitraum nur von kurzer Dauer ist. Bei der Umwandlung der Hutweiden in Ackerland sind meist die Umwandlungskosten sehr gering, da sie durch die Ersparung an Dünger vollkommen aufgewogen werden. Die vermehrten Kosten bestehen überhaupt meist nur-in einer öfteren Bearbeitung, ebene Lage vorausgesetzt. Anders verhält es sich dagegen beim Walde, bei welchem erst eine Rodung der Wurzelstöcke vorgenommen werden muß, was ganz bedeutende Kosten verursacht. Im Durch- schnitte können dieselben veranschlagt werden für iha Eichen- und Buchenhochwald mit 800 bis 1000 K, für Nadelholzhochwald mit 500 bis 700K, für Niederwald mit 300 bis 500K. Beispiel 174: Ein Niederwald wird mit 300 K Rodungskosten in Acker um- gewandelt, welcher im 1. Jahre einen Nettoertrag von . . . 15K PER % r NIEREN, und vm3. „an „ R ee IE ı : Außerdem wird im 4. Jahre noch eine Düngung im Werte von 60K erspart. Wert des 2Ö5fachen fortdauernden a —=30K x 2>=750K Hiezu Nettoertrag im 1. Jahre. . . \ es .1D, 2 ERBE 17 I Pe 30 „ DOangorersnarue re Ve: 3 005 Summe . ... 875K Hievon ab das Kulturkostenkapital . . . . . 300 Zinsen für 3 Jabre IK X3= .. 8 345 345 „ Kapitalswert . . . 530K 412 | Die agrarischen Operationen. Bei richtiger Rechnung mit Zinseszinsen werden die Einnahmen und Ausgaben bis zum Eintritte der gleichbleibenden Rente hier auf das 4. Jahr prolongiert. K—15%X 1043-220 X 104° 4 30% 1041-160 er — 300 X 104 — 15 X 112 + 20 X 108 + 30 X 1:04 + 60 4 30 X 25 — 300x 112 = 879-6 — 336 — 543-6 K gegenüber 530K bei einfachen Zinsen. Diese Differenz wird, wie schon betont worden ist, um so größer ausfallen, je länger der Zeit- raum der Umwandlung andauert. Solche Kulturumwandlungen treten insbesondere bei der Durch- führung von Zusammenlegungen ein, weil zur Erzielung einer zweck- mäßigen Feldeinteilung vereinzelt zwischen landwirtschaftlichen Grund- stücken liegende oder in dieselben einspringende Wald-, Busch-, Au- oder zur Aufforstung bestimmte Parzellen, soferne gegen eine Umwandlung nicht ein Öffentliches Interesse spricht, auch gegen den Willen des bisherigen Besitzers, also zwangsweise abgetreten werden müssen. Wenn nun aber solche Waldteile von nur geringer Boden- beschaffenheit sind, kann die Möglichkeit eintreten, daß der nach erfolgter Umwandlung sich ergebende Bodenwert geringer als sein forstlicher Wirtschaftswert ist. In einem solchen Falle, wenn eine zwangsweise Abtretung der- artiger Waldteile stattfindet, gebührt dem Waldbesitzer eine Ent- schädigung nach der rentableren Wirtschaftsweise. Man wird daher neben dem Bodenwerte nach der Umwandlung auch den forstlichen Bodenertragswert rechnen, der größere Wert von beiden muß dann dem Waldbesitzer entschädigt werden. Beispiel 175: Es gelange ein Niederwald zur Rodung, welcher im 20jährigen Alter einen Abtriebsertrag von 600K liefert; die Kulturkosten pro lha seien 2UK, die Ausgaben für Steuern und Umlagen 4K und der Waldzinsfuß p=3°/,; der Bodenertragswert ist: Au— c=580K. A.—e Fr een —=DOKX VIEH. 10.1 oe ab er: 2333 -0K= ...-189, Bodenertragswert=Diff. . . . 566K während nach dem vorhergehenden Beispiele der Wert nach er- folgter Umwandlung in Acker nur 543K beträgt. Das gleiche Ver- hältnis besteht auch hinsichtlich der Entschädigung des abzutretenden Bestandes und muß dem Waldbesitzer ebenfalls dessen Wirtschafts- Beispiel der Ermittlung des Anteilrechtes. 413 wert voll entschädigt werden. Dieser Wert ist, wie schon erwähnt, nach dem Kosten- oder Erwartungswerte zu ermitteln; bei allen jüngeren Beständen, welche unter dem Alter der finanziellen Umtriebs- zeit gelegen sind, wird derselbe größer sein als der Gebrauchs- oder Verkaufswert. 7. Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes nach dem Haus- und Gutsbedarfe, Die Gemeinschaftsgründe der Baumgartner Insassen umfassen die Parzellen Nr. 468, 469, 470, 512, 513, 514 im Gesamtausmaße von 3242400 ha der Katastralgemeinde Baumgarten. Der Kulturgattung nach bestehen diese Grundstücke zum größten Teile aus einem Buchenhochwalde, zum geringeren Teile aus Hutweiden. Sämtlichen Insassen steht das Recht der gemeinsamen Weide-, Streu- und Brennholznutzung zu, dessen Umfang unbestimmt ist; da über den faktischen Bezug dieser Nutzungen weder aus der gesetzlichen 10jährigen Periode Daten vorliegen, noch aus Urkunden erhebbar sind und auch ein Übereinkommen nicht zu erzielen war, ist das Anteilrecht nach dem Haus- und Gutsbedarfe zu ermitteln gewesen. Die Weidezeit beträgt 180 Tage; für die Bewertung wurden mit den Beteiligten folgende Durchschnittspreise vereinbart: Eu Mittolhau a ne R LE Banbetren = ar Gewinnungskosten für 14—=0'20K, daher Nutzwert 0:30 K. Irm Buchenscheiter = 5—K irm „ ausschu —= 425, lrm = ss DREI 2— , irm „ reisig = 125, für Irm Erzeugerlohn = 0:80 „ ferner wurde das Lebendgewicht einer mittleren Kuh als Normalvieh mit 250kg, dasjenige eines Schweines mit 50 kg festgesetzt. 1. Bewertung der Grundstücke. Bei den Hutweiden wurden 3 Klassen unterschieden und zwar mit einem Naturalertrage an Mittelheu von 12, 10 und 8g, bei dem Walde zwei Klassen, welche der III. und IV. Klasse der Ertragstafel naeh Feistmantel entsprechen. Der Nutzwert für 1q Weideheu ist um eine Wertsklasse geringer als jener von Mittelheu, ferner kommen für Düngerverlust 20°/, und für Hirtenlohn 30°), in Abzug, 414 Die agrarischen Operationen, (aus Tafel 4) 086 X 30K= . ab Düngerverlust 2:58 x 020 „ = 051 „ Hirtenlohn 253x030. 077 258K 1:28 „ daher Nutzwert pro 1q= Es ist sonach der Geldertrag in der I. Klasse=12 X 130K = II. n = 10 X 130 „= DIL „ea 2 Hievon abgezogen an Steuern für die I, Klasse = 11. NG. - 1008 nn gibt einen Reinertrag für die I Klasse = 1560 —260= . U... el . II. 2 10490 —140=. der Kapitalswert des Bodens ist demnach für die I. Klasse =13K X 235 =. I ae KR er HIN. Sr N Be Der Nutzwert für Irm Brennholz ist für Scheiter =500 — 080 = . Ausschu” = 425 — 080 = . Prügel =200 —090- . Reisiee =-1235—080 = . 130K . 1560 K .13—, . 1040 , Für 1fm Brennholz, da der Reduktionsfaktor für Scheiter 0:76, Ausschuß 072, Prügel 0'68 und Reisig 0'46 ist, beträgt der Nutzwert rund für Scheiter =420K:076 =. Ausschuß = 3,45 „:072= . Prügel II, Bürtel =045 „:046=. Es fallen zur Zeit des Abtriebes bei 30 Jahren an in Prozenten der Gesamtnutzung in der III. Bonitätskl. IV, Bonitätskl. Scheiter . . . 17% 109%), Ausschuß . . 400%, 40%), Prügel a Fu 9 33% e 30°%/, Bürtel : 40% 20%, EEE ne.) - ı ds aa 20T ar Ge Beispiel der Ermittlung des Anteilrechtes. 415 bei den Durchforstungen Jahre Bonitätskl. Ausschuß Prügel Bürtel II. ER 15 85) 0... | IV. ni 5 95 IM. = 38 62 0... | IV. _ RER IM. > 54 46| _ 0. N IV. er 45 55f "0 | II. 8 56 36 60. IV. “2 57 43 IT. 15 58 27 0: | IV. 5 B7 38 Der Durchschnittsnettopreis für die Haubarkeitsnutzung ist daher für die II. Bon.-Kl. 55 X 01748X 040 +18X 033 10X 010—356K VW. „. 55X0104+40X040+18X030+10X020 320 , jener der Zwischennutzung im 30. Jahre für die IIT. Bonitätskl. =18-X 015 + 10X085—=1'12K IV. „» =18X05--10X05—104, In gleicher Weise ergibt sich der Nutzwert von lfm Zwischen- nutzung in der EL: IV. Bonitätskl. im 40. Jahre‘. v. 22... 230K 121K ENTE 63. LAS 136, BB. 3 ea 145 „ teen ae SEHE 165 „ Der Naturalertrag (Massenertrag) beträgt Festmeter in der III. IV. Bonitätsklasse im .30..Jahre.. - ;: ss: 11 10 Zwischennutzung 1 MEER 18 a 2 A Se. 7; 23 z BE 7 DR 24 Ns 1 RN 25 22 HN. Ay 362 318 Haubarkeitsnutzung An Gelderträgen gehen demnach ein: im 80. Jahre ein Haubarkeitsertrag: in der III. Bonitätsklasse 362 x 356 K=1288'72K, rund 1290 K IV. 4 318. %320 Ze101@0,: %, : 1020, Zwischennutzungserträge im Jahre 30 40 50 60 70 in der III. Bonitätsklasse 12 27 39 46 50K IV. F 10 22 31 35 36 „ 416 Die agrarischen Operationen. Die Kulturkosten betragen pro l1ha für Komplettierungen 20K, die Steuern pro 1ha für die III. Bonitätsklasse 2—K IV. = 140, Unter Zugrundelegung des entsprechenden Zinsfußes von 3°), kann daher nach Maßgabe dieser Holzerträge der Bodenwert ermittelt werden. A c-+.drux s mon 00 (Au — e + 119 dr) 0:1037 — e — 33°33 s. Ermittlung von dr. III. Bonitätsklasse. m De Br sg 040 er -"— K Du al se 50 BI gg u en Ba le 3, :; 7 50 46 e en .Qr 60 19-076 dr >=... en u 50 80 = — dr= 333, IV. Bonitätsklasse. m N LBS Be as == 083 dr K Ds Ba a m: t en eo rer, 8,0 N ST ; Kö .Q 50 == 062 Ära. erle e 35 : 60 =, 058 ARSERIE" 0 2£ 36 ; 70 =n—Vbäl dr a _. I: 2:08 „ I et — dd. RD Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. 417 III. Bonitätsklasse. L—eo=120K— 0K= . .2.',.:,:1270K Id UMBAU 5 Summe . . . 1666K Bi= 1666 K X 01037 =: .: 173, - ee ab STREET: rn Bodenertragswert . . . 86K IV. Bonitätsklasse. Au, —c=10K—20K=:.. ... ....100K HI9drETII XI 0, rer Summe . . „ 1308K B,=1308 Kx 01037 =. . . 136, 5 ab c - 00p PIRLAHEL TE 67 r Bodenertragswert. . . 69K Zu diesem Bodenwerte kommt noch die Quote aus dem Er- trage der Weide- und Streunutzung. Die Ermittlung der Bestandeswerte erfolgt entweder nach der Formel der Bestandeskostenwerte HK„=B, (10 p®— 1) + ce — drmx oder nach der Formel der Bestandeserwartungswerte. Unter Benützung der letzten Formel berechnen sich die Be- standeserwartungswerte: AutBLV-D,10pım H En Zr 10 pam En (B = V) III. Bonitätsklasse: + m Nachwertssummen 30 Do, =12 KxX 4384 = 52K 3855K 40 Di ==u2T - X 3202 == 88, 333, 50 Di =39, X 2427 = WM, 245 „ 60 Do =46 „x 1806= 8, 150, 70 Do u — 50 “ > 1'344 = 67 “ 67 „ 80 Summe . . ..=385K IV. Bonitätsklasse: m Nachwertssummen 30 Do =10 Kx 4384—= 43K 301K 40 D6 22.5, X 3262 = 725 258, 50 D; == 31 „ X 2427 == 75 Pr 186 „ 60 Dne30°.% 1806 = 68 111; 70 Do =36 „XxX1344= 48, 48 „ 80 Summe. . . =301K Riebel, Waldwertrechnung. 2, Aufi, 27 N Re N TI SE LE Re) NER 418 Die agrarischen Operationen. Ill. Bonitätsklasse: IV. Bonitätsklasse: A, ei 1270&K Au—c....=1000K Summe D.= 38, Summe D.= 301, Summe. .=1655K Summe. .=1301K Jetztwert .—= 171, Jetztwert .— 135, abe. za," 20. abc. a P Bay... „== IDIK B+V...:., = 1BE Au+B+V=1441K für die III. Bonitätsklasse HE„= (1441 + 67)074 —151= : . . . MIK HE, > (1441 + 10,054 — 151 =... 2772889, HE,, = (1441 + 245)0412 — 1l5l= . . .. . 54, HE, > (1441 a ZH -— IbL> . E;. = (1441 — 385) 0'228 — 151 = ee 00 = (1441. + 3885) 0170 -—-- 151 =, .. 7.277205 HE, = (1441 4 385) 0126 — 151= ... .... 79, An+B+V=1135K für die IV. Bonitätsklasse HE„=(1135 + 48)074—11l5b= .. .. ..754K H Boa= 11BRH+-UND GBI - ID... HE, = (1135 +186)0412—- 115= . . . . 429, HE. (1135 -- 258) 0306 — 11lb=. , 2,00 oa HE, = (1135 + 301)028 —115= :.... . 212, HE. > (1135 + 301)0170— 115 = ..: ... 18, HE)8= U LO) IB 2. Einschätzung der gemeinschaftlichen Grundstücke. Da bei den Hutweiden 40'00 ha in die I. Klasse ah hd :Y KanSprspragge 5 Era 2200 Ba ze Br Hl 7; eingeschätzt wurden, ist deren Kapitalswert 1 Klasse = 40 WIDE... BHO ll. » HORB 2 2 DE II. 2 EDER RI 5 au DIT Summe . „... SE5/5E% Die Einschätzung des Waldes ist aus der folgenden Bestandes- tabelle zu ersehen. (Siehe Tabellen auf S. 420 u. 421.) Hienach entfallen auf die Holznutzung 201'69ha, und zwar 3346 ha in die III. Bonitätsklasse 11823 ha’... 25 e auf Weide- und Streunutzung 19221 ha, Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. 419 da 948 ha von diesen Nutzungen des steinigen Bodens wegen aus- geschlossen sind. Der jährliche Gesamtnaturalertrag des Waldes an Weidenutzung beträgt 263qaä130K . . 34190 K der Kapitalswert = 3419KxX23=. . . 3547 -—- „ pro 1ha=44K. Der jährliche Naturalertrag der Streunutzung 1062 q .. a 030 K der Reinertrag daher — 1062 x030K —= 31860 „ und der Kapitalswert = 3186 K X 25 . = 795° — „ pro lha=4lk. Zu dem früher berechneten Waldbodenwerte kommt sonach noch ein Zuschlag für die Weidenutzung von. . . . 4K wid 077.00 ERBURDEZUDEN.:.. u. rn Summe. . 85K Hiedurch ergibt sich für die als I. Bonitätsklasse ein Bodenwert von 6+85 = . Be »„ „OH. Bonitätsklasse 6. VE 1 3° It ER x 69 a ne ro Auf die Weidenutzung entfällt insgesamt ein Kapitalswert von BDA Fe ee EN ER »„ » Streunutzung = . ; NE a OS „ „ Holznutzung ein Bodenwert® von 8346ha ä IE! a NAAR. von 11823 „ & 69, ’ er ER , ER Holznutzung ein Eolabestandaßwert Fe said Wert der Holznutzung . . . Summe . . 89.088 K 89.088 „ Gesamtwert . . 140.173 K Zur Bestimmung des Haus- und Gutsbedarfes wurden zunächst für die Ermittlung des Viehstandes aus den ämtlichen Grundbesitzbögen die Flächen der futterproduzierenden Grundstücke nach Kulturgattung und Bonität bei jedem Anteilberechtigten ausgeschieden und gestützt auf diese Flächen und den herrschenden Wirtschaftsbetrieb die mögliche Futterproduktion ermittelt und nach dem Überwinterungsmaßstab der Viehstand für jeden Anteilberechtigen bestimmt. Was den Wirtschaftsbetrieb betrifft, so ist derselbe in erster ‚Linie auf die Viehzucht gerichtet, was durch den geringen Ackerbesitz, den ausgedehnten Besitz an Bergwiesen und in dem bedeutenden Weideterrain begründet ist. Wegen des kleinen Ackerbesitzes wird der Anbau von Halmfrüchten, wenn auch die Winterfrucht durch die hohe Lage etwas eingeschränkt wird, bevorzugt und auf zirka die Hälfte 217 420 Die agrarischen Operationen, Tabelle I. -) E E £l.0 ®o 3 :| = o <3 g Holzarten und = 3 E 8 ER 2 Boden und Lage Mischungsverhältnis Fi = 5 > un | P Bestandesform sSı el 8 5° | & al5|a = ja 17) E) = Z = ® Jahre ha 664 | a |) Nordöstliche Lehne mit Buche 40 |IV I 08|| 542 ı d || mäßiger Neigung, ziem- || geringes Stangenholz | 30 |IV | 10 6,30 I e| lich tiefgründiger Lehm- Baumholz 60 IV || 0°8|| 840 | d || boden mit mäßiger Hu- e 80 III || 0'7|| 10'55 | musschichte || e = starkes Stangenholz | 50 |III | 08] 533 665 | a \ RepIGer DaH ENEUE Bo Baumholz 70 Iıv |os| 425 | ) den mit wenig Erdreich | | b > starkes Stangenholz 50 IıIV | 0°9 5'23 | Ziemlich tiefgründiger | ce |‚Lehmboden mit reich- | geringes Stangenholz | 20 | III || 0:4] 10.44 licher Laub- u. Humus- decke \d & R 30 IV || 170|| 6:24 e ra Jungmais 10 |IV || 07 8:24 666 | fa i starkes Stangenholz || 50 |IV || 0:6|| 19:30 b , Bod. berast, wenig Streu Baumholz 80 IV | 0'6| 20:64 e % £ 70 III || 07|| 15'88 667 | «a % 2 90 | IV || 0:7|| 10:42 d Bi geringes Stangenholz | 20 | III | 0'8| 1844 e Br Jungmais 10 || III || 0'9|| 423 d f; geringes Stangenholz || 40 I III | 0'9 | 6'25 'e : A so |Iv | 10] 9338|. | f K. starkes Stangenholz || 50 |IV | 08 4146| \9 R ; 30 |IV | 0:6 10°00 EZ E in 15 |III | 04 12:34 | (| Summe 201:69 | RD ET NE EEE); Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. 421 Tabelle I. Weidenutzung | Streunutzung Bestandeswert Naturalertrag | Natural- l in Mittelhes Kern pro iha | = ; = |. |S8| 2 2 ol « 5 F & & E äs <= E e2|3| 38 3:5 8| 3 |28]*%% 8 s2|5| 32 | 5 |e)l2| & |I88|85| 8 ur: & Eu PZ|s?g Pr g 5 5 2 || & %ı a q Klhligq| a| K|lh| KE | K K h HERE EI 64| 347 311) 249 | 1.350 —_— li — az N 212 | 212 || 1.335 4 04 | 3°36 65| 546 575 | 460 | 3.864 15 |2°2 | 2320 57| 601 1290 | 903 || 9.527 4 |0:45| 240 58| 309 » || 544 | 411 || 2.190 -ıi-| — — — | 754 | 603 | 2.563 ER u.Streunutzung des steinigen Bodens er rc RE a year 429 | 386 | 2.019 wegen ausgeschlossen 22 |3:3 | 3445 — — 159 | 64 668 -|-1| — — ‚212 | 212 || 1.323 _-Iı-| — a 66) 46 379 12 |1'2 | 23°16 44| 849 429 | 257 || 4.960 20 |3°0 | 61'92 a Re 1020 | 612 |12.632 : 15 22 | 3493 56| 889 971 | 680 10.798 2 20 !20 | 20:84 — 1364 | 955 || 9.952 Nach dem Verkaufswerte 2.03 | 5°53 a 159 | 127 || 2.342 379 im ä 3:60 K —il-| — En 79| 71 300 —-|i|-|1 — 72| 450 392 | 353 || 2.206 u Fr li 212 | 212 || 1.977 2 02 | 0:88 58| 259 || 429 | 343 || 1.530 12 |1'2 | 12:00 —1.—| | 212 | 127) 1.270 22 |33 |4072 - | ı116| 41|| 568|- 4250 | Da die Streunutzung in 4jährigen Perioden er- folgt, beträgt der jähr- 1, liche Naturalertrag !/, dieser Summe 263°39 341 90 1062 318.60 73.753 | | | I | | | 422 Die agrarischen Operationen. der Anbaufläche ausgedehnt, um einerseits das notwendige Getreide zu erfechsen, anderseits durch das Stroh. welches insgesamt als Futter- mittel verwendet wird, den Winterfutterbedarf zu decken. Die zweite Hälfte der Anbaufläche wird mit !/; Klee, !/; Erdäpfel und !/, Hirse und Kraut bestellt. Die Äcker sind je nach der Lage und Bodenbeschaffenheit verschieden ertragsfähig; hinsichtlich des Futterertrages konnten die I. und III. Tarifklasse des. Katasters zusammengezogen und der Ertrag mit 22 q, jener der IV. Klasse mit 20 q und jener der V. und VI. Klasse mit 17 q angenommen werden. Die Wiesen teilen sich nach ihrer Ertragsfähigkeit in 4 Kategorien, und zwar 1. in Wiesen der Talsohle, 2. in Wiesen, welche auf den ersten Erhebungen über dem Tale liegen, 3. in Bergwiesen ober jenen der 2. Kategorie gelegen und 4. in Bergwiesen minderer Qualität. Die Wiesen der ersten Kategorie, das sind die guten zweimähdigen Wiesen der Talsohle, welche im Kataster in die IL, II. und IV. Tarifklasse eingereiht sind, nehmen nur eine geringe Fläche ein und wurde deren Futterertrag für die II. Tarifklasse mit 22 q, für die IH. und IV. Klasse mit 20 q eingeschätzt. Die Wiesen der 2. Kategorie bilden den Über- gang der Talwiesen zu den Bergwiesen; sie sind in der Niederung zwei-, über der Niederung einmähdig und wurden in diese alle Wiesen der V. Tarifklasse eingereiht und zwar mit einem Futterertrage von 14. Die Wiesen der 3. Kategorie nehmen den größten Teil der landwirtschaft- lichen Grundstücke ein, sind durchgehends einmähdige Bergwiesen, welche im Kataster in die VI. und VII. Tarifklasse eingereiht sind und einen Futterertrag von 8 q besitzen. Die 4. Kategorie Wiesen hat ein geringes Flächenmaß, umfaßt die Wiesen der VIII. Tarifklasse und wurde der Heuertrag mit 7 q eingeschätzt. Die Gärten bestehen aus den meist bei den Wohn- und Wirt- schaftsgebäuden gelegenen, mit Obstbäumen bepflanzten Wiesen- flächen, welche im Kataster in die II. bis V. Tarifklasse eingereiht sind; ihren Erträgen nach gleichen sie den Wiesen der Tahlsohle, weshalb deren Futtererträge analog mit 25 q für die IL, mit 22q für die II. und IV. und mit 13 q für die V. Tarifklasse ange- nommen wurden. Unter Benützung dieser Erträge und des Ausmaßes der bezüglichen Kulturflächen wurde im Ausweise A der Futterertrag bei jedem An- teilsberechtigten für die Überwinterung ermittelt und hieraus der Weideviehstand bestimmt. (Siehe Tabelle auf S. 424 u. 425.) Für 1 Stück Normalkuh im durchschnittlichen Lebendgewichte von 250 En berechnet sich der tägliche Bedarf an Mittelheu aus ‚250 kg x 38 Tafel 4: oe I5 kg. Somit für dieÜberwinterungszeit von185 Tagen 95kgX185—-17'5gq, da die Weidezeit 180 Tage beträgt. Zu dem aus dem Futterertrage abgeleiteten Viehstande wurde noch bei jedem Anteilberechtigten nach $ 72 des Teilungsgesetzes eine Familienkuh hinzugerechnet; eine Aus- nahme wurde nur bezüglich des Hauses Nr. 19 gemacht, da bei diesem Grundbesitze weder Haus noch Familie besteht und somit nur Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. 423 der aus dem Futterertrage resultierende Viehstand in Anrechnung kommen konnte. Die detaillierte Durchführung ist aus den bezüglichen Rubriken des Ausweises B zu entnehmen. Neben dem Weideviehstande kommt noch jener der Schweine in Betracht, jedoch nur rücksichtlich der Bemessung des Streu- und Brennholzbedarfes. Die Anzahl der Schweine wurde nach Maß-: gabe der Größe der Ackergründe und der Wirtschaftsverhältnisse bestimmt, und zwar wurde für einen Ackerbesitz von je 0'4 bis 0'5 ha ein Schwein angenommen. Der bezogene Ausweis A gibt auch dies- bezüglich ziffermäßigen Aufschluß. Der tägliche Bedarf an Buchenlaubstreu stellt sich nach Tabelle 8 für eine Normalkuh von 250 kg Lebendgewicht auf 250 ke X 152 ee Für ein Schwein von 50 kg Lebendgewicht auf SOkg xX16 „ ee Der Jahresbedarf für eine Normalkuh beträgt, da während der Weidezeit nur die halbe Einstreu erforderlich ist, x für eine Überwinterung 38kge X 185—=. . . 70gq „ die Weidezeit 1Ikg X180—= . . ....34q Zusammen . . .104q jener für ein Schwein, da ein Weideaustrieb nicht erfolgt, 365 X08Kkg —=29gq, somit rund ein Drittei des Bedarfes einer Normalkuh. Der Brennholzbedarf zerfällt nach seiner Verwendung. zur Beheizung der Wohnräume; . zum Kochen, Waschen, Backen; zum Futterkochen und Futterbrühen; zum Obstdörren. Ih CD IO b Der Brennholzbedarf zum Beheizen der Wohnräume ist in erster Linie von deren Größe abhängig, weshalb der Rauminhalt dieser Wohnräume abgemessen wurde. Nach Maßgabe des Klimas und der Bauart kann für 1 m? Heizraum beim Massivbau 0'10fm, beim Fach- werkbau 0'15 fm Buchenbrennholz angenommen werden. Dieser Brennmaßstab wurde bei den Haupt- oder Wobnstuben, die beständig geheizt werden, angewendet; bei jenen Wohnräumen, die nur zeitweise als Ausgeding, Schlafstätte benützt, daher nicht be- ständig geheizt werden, war nicht der Rauminhalt für den Bedarf maßgebend, sondern es wurde der Pauschalbedarf von 1'7 fm? Buchen- holz festgesetzt. Alle Wohnräume, welche nicht beheizt werden, wurden un- berücksichtigt gelassen. 424 Die agrarischen Operationen. Aus- Ermittlung des Vieh- und Personen- Der Anteilberechtigten Grunäbesitz Mittelheuertrag Br B 5 B E - 3 2 Ä I = 2) 5| 3 - dl 8 < E 12 E A 3 = a} 5 & = = = Hektar Meterzentner 1| Veith Franz |a|1) Acker III| 03313 22| 729 | R Iv | 10556 20 | 21.11 | Wiese | IV | 0'2920 22 642 | ® v| 2.6652 14 | 37:31 | R VI | 6'6200 8| 52-96 - VII 25018 8| 20:01 Garten | III | 0'3294 22 725 . Iv | 0'0529 | 138482 |22| 1-16] 15351 ! 2 Wenz Karl |b/|2|| Acker | III | 03428 22| 754 j S IV | 04319 20 | 8:64 l A v| 01852 15| 2:78 | Wiese | V | 01497 14| 2:10 | £ vı| 1714 8| 1177 | g VII) 19613 8| 15:69 | Garten | IV | 0'0723 46146 |22| 1559| 50-11 3 | Weber Johann |e 3) Acker | III 19837 22| 43:64 | & IV | 05050 20 | 10:10 | “ V, 08948 15| 942 | Wiese |, V | 15444 14 | 21:62 | ce VI | 1'2887 8) 10:31 | $ VII! 103630 | 165796 || 8| 82:90 | 177'99 | 4|| Hampel Franz |d|4| Acker |III| 05625 22| 12:37 | r- IV | 05456 20. 10:91 | % VI| 11074 15 | 16:61 || || Wiese | V | 25069 14 | 3510 I| - VI| 45569 8| 36:45 | | A VII) 86064 8 68:85 | Garten | II 01601 25| 400 usw. | | B Iv | 011547 | 182005 I22| 340 | 187'69 I || | | | || Summe... 60°0000 1750°00 N ä no Be en Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. 425 weis A. standes aus dem Grundbesitze. Viehstand > | © = o . . » — a2 23 1° 13 ER = vo a A a3 So E. 2o 2 EImE | aa | AS | 98 As ss: | 8 | 28 | 35 Anmerkung se | 82195 lau 3 u ) = 5 a% =) 2 S 2. R-} 2 213 E\ = 5 E A a 2 En I Normalkühe Stück Ianzabı | | | | Für den Durchwinterungsmaßstab wurde als Be- | darf für eine Normalkuh 17’5 q Mittelheu, für die Ermittlung der Schweinezahl pro 1 Stück eine Ackerfläche von 0'5 ha und für die Feststellung des Personalstandes aus der Fläche bis zu 3 ha 4 Personen angenommen und für je weitere 3 ha | | je eine Person hinzugerechnet. | | | | Gegenüber der nebenstehenden Ermittlung des | | ı Futterertrages kann eine Vereinfachung insoferne ‚ eintreten, als für einen mittleren Besitzer in der | gleichen Weise der Viehstand erhoben und so- | dann berechnet wird, welcher katastrale Reinertrag auf 1 Stück Normalvieh entfällt. | Aus dem Verhältnisse dieses Reinertrages zur I Summe der Katastralreinerträge der übrigen Be- | | | teiligten ergibt sich deren’ Viehstand. { I or 2:8 | 1 38 2 102 ılır2) e| sh | I | | | | | | | | | | 107| 1| 17 4| 100°0 | 50 100 120 ‚0! 300 | | I 426 Die agrarischen Operationen. Der Ausweis B weist jeden Wohnraum nach seinen Dimensionen aus und macht jene Lokalitäten ersichtlich, deren Brennholzbedarf nach dem Rauminhalte ermittelt, welche pauschaliert wurden und welche ohne Bedarf unberücksichtigt blieben. (Siehe Tabelle auf S. 428.) 2. Der Bedarf an Brennholz zum Kochen, Waschen.und Backen hängt von der Personenzahl ab, welche wieder in erster Linie von der Größe des zu bearbeitenden Grundbesitzes beeinflußt wird. Je ausgedehnter ein solcher Besitz ist, desto mehr Gesinde, Taglöhner, überhaupt Arbeitskräfte bedarf der Haushalt. Die Zahl der Familienmitglieder gibt nur zeitlich den Personen- stand an, welcher für den größten Besitz sehr klein, für den kleineren Besitz sehr groß sein kann, weshalb es nicht zutreffend ist, aus der Familienzahl allein den mittleren Personenstand abzuleiten, weil ein Ausgleich auch insoferne stattfindet, daß bei großer Familie und großem Besitze die Zahl des Gesindes ersetzt und umgekehrt bei kleinerem Besitze und großer Familie die Familienzahl durch Verdingen ver- mindert wird. In dem vorliegenden Falle wurde der kleinste Personenstand bei einer Besitzfläche bis zu 3ha mit 4 Personen bemessen und zwar bestehend aus dem Elternpaare, einem Ausgedinger und einem Kind. Da für jedes weitere Hektar Grundbesitzfläche für den obwaltenden Wirtschaftsbetrieb (Mittelökonomie) nach den Angaben Seite 380 03 Arbeitskraft erforderlich ist, stellt sich der Personenstand: bis! .3-.ha auf: i.,; sis... A3Peräphdn VON EB aninha 5 M a 9ha- ; 6 2 ee Base, f h TE ER OR 8 ; u De RR a, = BEL EEE A ED ne 10 = Be 2: ae #41 e Der Bedarf an Buchenbrennholz für vorstehenden Zweck wurde pro Person mit 1'2 fm festgesetzt. 3. Der Bedarf an Brennholz für das Kochen und Futterbrühen wurde durchschnittlich. für 1 Stück Normalkuh mit 025 fm, für 1 Stück Schwein mit der Hälfte hievon angenommen, so daß 1 Stück Normalkuh gleich 2 Stück Schweinen zu rechnen ist. 4. Der Bedarf an Brennholz zum Obstdörren wurde nach der Flächengröße bestimmt unter der Annahme, daß der Bedarf pro 1 ha Besitzfläche 0'1 fm Brennholz beträgt Der auf vorstehenden Grundlagen berechnete Brennholzbedarf ist ebenfalls in dem Ausweise B detailliert ausgewiesen. Laut Vereinbarung vom 17. Januar 1902, Z. 112, ist die Pfarr- pfründe auch in die Liste der Anteilberechtigten aufzunehmen und soll derselben das Anteilrecht einer halben Kaische zukommen. Da jedoch das Anteilrecht der Kaischenbesitzer sehr verschieden Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. 427 und im obigen Zugeständnisse jedenfalls eine mittlere Kaische zu verstehen ist, wurde nach dem Ausweise B von sämtlichen Kaischen- besitzern mit Ausschluß des Hauses Nr. 19 der durchschnittliche Vieh- stand und Brennholzbedarf einer Kaische ermittelt, welcher sich auf 363 Stück Rindvieh und 191 fm? Brennholz oder für eine halbe Kaische somit auf 1'8 Stück Normalvieh und 955 fm? Buchenbrenn- holz stellt. Die Anteilsauoten an dem Gesamtwerte der Gemeinschafts- gründe für die einzelnen Beteiligten wurden auf Grundlage des Haus- und Gutsbedarfes, wie er im Ausweise B festgestellt ist, im Ausweise C ermittelt. (Siehe nebenstehende Tabelle Seite 429.) Hinsichtlich der Nutzungen mußte eine Unterscheidung zwischen der Hutweide und dem Walde gemacht werden, weil die Teilung lediglich nach dem Bodenwerte ohne Rücksicht auf den Holzbestand erfolgt, da letzterer in Geld ausgeglichen wird. Der im Besitzstandsregister ausgewiesene Waldbodenwert besteht aus dem Werte der Weide- und Streunutzung, sowie dem Bodenwerte aus der Holznutzung. Die in dem Ausweise © ausgewiesenen Anteilsquoten ergeben sich aus dem Gesamtwerte der Nutzung, dividiert durch die Gesamt- zahl Normalvieh, multipliziert mit der Zahl des Normalviehs des bezüg- lichen Beteiligten. Analog ergibt sich auch die Quote für die Holznutzung aus dem Gesamtwert, Gesamtbedarf und Bedarf des betreffenden. Beteiligten. Das Besitzstandsregister weist daher aus: Fläche Bonitätswert Hutweiden . . . .12255 ha 34.573 K Waldboden . . ...20169 ha 31.847 „ Wert des Holzbestandes 13.753 „ Gesamtwert . . . 140.173 K Nach diesen Feststellungen ist zur Abfindungsberechnung zu schreiten, d. i. die rechnungsmäßige Ermittlung des’in Grund und Boden zu erfüllenden Abfindungsanspruches jedes einzelnen unmittel- bar Beteiligten. Der Bedarf für die Herstellung der gemeinsamen Anlagen ist im Verhältnisse des Nutzungswertes der einzelnen Teilgenossen auf- zubringen, umgekehrt auch ein etwaiger Überschuß in gleicher Weise aufzuteilen. In dem vorliegenden Falle ist für diesen Zweck bei der Hutweide eine Fläche von 1'45 ha mit einem Bonitätswerte von 20580 K, bei dem Walde eine Fläche von 2'86 ha im Bonitäts- werte von 473'93 K aufzubringen. Für die Ermittlung des Abganges ergibt sich demnach eine Ver- hältniszahl bei der Hutweide; für die Fläche - — 0.011832, ” ae Ir BOSO an für den Bonitätswert 34.575 — 008952, 1onen. schen Operati ie agrari D 423 "usyjeyedypro]d yaıIı 086 008 OTZI O6T| og" * " owwng -[ewIoN 38 T euwApg IS g| — | — | — | — 141] —|j-|9.2 62 |7E| Jomwey uop.ıom Zunzmunaug Adop Tag LF-TZ 106-0 |LE:2 7-8 | — T-8|18.7.2 2-9 |6.4 | vanysuyom IL 0.6 |v.6 [v8 lo] gosop perag ıg = — 1 —.| — 13 1718-3 19.2 10-9 daOWWBY — 1 —] + } 1er] >] 169129 sanıg ‘ws 1.0 oyoelF 49098 "I -zysogpunag uy I oad zagmeq| — |- | —- | — Ir1 —-|- 22/2207 owwey uaLIopjsqgo wnz Jiepeg AO |F9.83 |28-1 |er-E 0.21 | — 08|082-2 19.9 |4.9 | PqngsuyoqM ||OTIL-ET 2-87 |2-TI ||p| "door [due |P — bot = te |—l#lehgziez io] emuey "uspıIoM UENBYUEFYIETE yaIa Eee Sn. u: eamıs -[BULION IS T PUR AyOS 7 ToegoM 9098 ;: ‘ur 93.0 yoragumion 3groadı — 1 — | — | — LT —|—r.2|6.2 98) (omuey usyniqasyyng wnz JIepogg AOd 08-43 |49-T |89-8 18-01 | — |T-8 1118 9.2 4-9 6.9 | PqnysuyoM 6 18-FL (2-87 |2-T1 9] aueyop aaqeM |E sur) 2.7 vosıogd Load wyoseM | — |— | — | — ILı1l-)—8727 5758| Jowwey ‘uayoeg ‘uoy9oy 'z JIepeogq Aad 98-91 197-0 |2-T | 0-9 | — |0-.L|0L]8-2 2-9 [6.9 | vanysuyoM |g I8.F 77 |8E \q Ley zueM 1% ‘sw 1.0 Meyuruney a2 BE We a Fe En a HEN x gut [ od ISe1j0q owungauyoM | — — | — | — I1T| —||-/87 9.3 |. 7| Dnwwey E 49p uazey9ag wunz JıBpag A9A |8L-8% |8E 1187 19.6 | — 18.818387 | 9 | 9 sanıs 8 18-TI 12-07 |L-6 [ie] zZuUBIg UJIoA IT 5 an 19J/0WISOFJJqUMN 1090 W kun yon48 e LuV. Ie} ee = : 8 » je) eile ” r || s \5 I» [E82 15,228 S leiser TEN R S 2 |sBleglere &- Salza|8.|Ea & a SA BeiSeg|m| ® E = SelS5 |E&|E5 B Zunyıewuy B FON: RIBPIESIS SS |8|8 5 SR|e u. 2 e B 2 |aP| 32 FelEsl-|e |5 |8 B gBe|se |Eu | 52 & ® = ».»E SB Ss _||P ® allge |RH |m®. 3 4 a |8 s# | |7% 3 s> ®B =) 5 e r Bahe E a: uo4äT[TBI0gT a0ck jJaepoqzjoyuuoagl aungIziey PueIs1JPTAjTUNION -SOJIBPIIZTOQUUE.LIT SEP pun uHJIBSdUnzInN U9SUEPAIUISAIHA OIP ANF SOPUBISYATATBWION SEP SUnTYLULIT 'I sIeasnYy eh 429 Beispiel für die Ermittlung des Anteilrechtes. - g,rorn—loossorl—lssrer | 0-17 |-Ieeerer) 0.1 sont |or |Hleres |o.1 |-Ierete) 0.1 BEI Bean rose | Igagar [06 za |, SE Irglazr | EL Sorıog |, 2E ea) serggem aoıınm |Iog 16 1:6 92 22 22 |: votes \ozzınz Igzizeor |-06E Iogizeg 1-06 io [IE Inzıze | Ieulezır | ME || 4 | story permyog || 9 0.0% 0.02 v8 91 9.1 oalasrr \orlererz Inaaaoı [086 \zporg 186 igggn | SE Topieın | ME Inzoser | SE |o| gesor ıperaa | 1r.12 1-12 | +8 8 k oası99 |asirsee zeiszez 026 ozzon 028 Nager | GE Ierlggg | ME Iggigagz | CE. || p | prodoog [dwey | F 79.82 79.82 6.21 L1I 211 oriegz’9 \oartorg Ieszoorz 1-06 Irplorn [096 Iezipng | GE Sagen | E Iogiıgaz | EL | >| uueyor aogem | € 08.92 08-92 2.81 2.11 2-11 srimrers Iszlegerı Izoorzı 1-06 Nooingz 06 Ihularz | OEL Soplgiz | EL Ingles | Iq| meizum | 98-91 98-97 | | 8.8 8.8 wrlogsre \rolseze |rolegr |-026_ \ITgege |-096_ Iozizza | O6E Iralzag | ME Ingoezz | SE |®| zusua wien || 81.82 81.82 My: 1.6 1.6 a w [ua] x [u] a ul u ul a ala ul a B B < < < H7 „ B Pa7 „ B mi © „ ü |. 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Beim Walde entfällt auf ihn nach dem Anteile an der Weidenutzung ein Wert von . . . 55251 K an der Streunutzung „ A h . .2532::02226> 5 an dem Bodenwerte E : a DO Gesamtwert ohne Holzbestand . . . 145858 K Beitrag zu den gemeinsamen Anlagen 145858 X 0014881 = 2170K daher Anspruch 145858 — 2170==143683 „ Der Flächenanspruch kann in folgender Weise ermittelt werden: Nach dem Besitzstandsregister ist der mittlere Waldbodenwert 31847 K 201'69 daher ist die Verhältniszahl für die Ermittlung der Fläche aus dem Bonitätswerte —7%K 1 Beispiel einer Generalteilung und Regulierung. 431 Der Flächenanspruch des Beteiligten lit. a ist daher 1436'88 X 0'006333 — 9'0998 ha. Der Beitrag zu den gemeinsamen Anlagen 9:0998 X 001418 — 012% ha, daher Flächenanspruch | 9:0998— 01290 — 8:9708 ha. Der Abfindungsanspruch des Beteiligten lit. a ist demnach Fläche Bonitätswert an der Hutweide . . 78311 ha 222255 K am Waldboden . . . 89708 ha 1436°88 „ Summe . . . 168019 ha 365943 K Holzbestand . ... — 183604 K Abgefunden wurde dieser Beteiligte mit Hutweide I. Klasse . . . = 30000 haa325 K = 975-— K Wert A 11. z > rer 5200 ha 275 „ = I24I— ," , Wald E 5 et tl ;: == 35568, ., . I. x an are NO Haa 14 00 . Summe. . = 16'10U0 ha — 357468 K Wert gaganaber, dem Anspruche von 16'8019 ha — 305943 . DUR. zes De ha — . 8475 K Wert - An Holzbestand fiel ihm zu - von 664 b=+417000 ha X 212 — 996: 40 K 664 ce = 28000 ha X 460 —= 1238 — 664 d. = 1'0800 ha X. 903 — 97524 \ r Summe. . . =8'5800 ha 325964 K gegenüber dem Anspruche von 183604 „ zu viel Differenz -+ 142360 K Abrechnung der Geldausgleichung: Empfang für unerhebliche Verschiedenheiten in der Zu- weisung des Bodens . . Br A CR 8475 K Leistung für mehr zugewiesene Holzbestände RR 5442360, daher Leistung. . . 135885 K b) General- und Spezialteilung. Das vorgeführte Beispiel bezieht sich auf die Durchführung einer Spezialteilung, in welchem Falle das Eigentum der agrarischen Gemeinschaft bereits grundbücherlich zugeschrieben sein muß. Ist dies nicht der Fall, sondern ist das Eigentum grundbücherlich 432 Die agrarischen Operationen. der Gemeinde zugeschrieben, so tritt das Verfahren der General- und Spezialteilung ein, indem die Gemeinde als Teilgenosse aus dem Titel des grundbücherlichen Eigentums, insoferne nicht besondere Um- stände ein anderes Verhältnis begründen, ein Anteilrecht erhält, welches in Niederösterreich gleich dem vierten Teile der bezüglich derselben Grundstücke festgestellten Anteilrechte aller auftretenden Teilgenossen ist. In dem früheren Beispiele wurde bei der Hutweide das Weide- recht aller nutzungsberechtigten Teilgenossen mit 150 Stück Normal- kühen ermittelte Im Falle einer Generalteilung würde daher das Anteilrecht der Gemeinde 2 37'5 Stück Normalvieh betragen und die Summe der Anteilrechte wäre demnach 150 + 375=1875 Normal- kühe im Werte von 34.573 K; somit das Anteilrecht der Gemeinde . . . . 28 x 34.573 K= 691460 K et 75 des Beteiligten lit. a _ 1875 x 34.573 „— 1178857, 38 s - „Re = 1975X 34573 „ —= 70063 „ usw. Zu dem gleichen Resultate kommt man auch, wenn die bei der Generalteilung auf die Gemeinde und die agrarische Gemeinschaft ent- fallenden Wertquoten für sich behandelt werden. Wenn wir das Anteilrecht der Gemeinde mit x bezeichnen, so ist jenes der agra- rischen Gemeinschaft 4x daher x+4x=W (Gesamtwert) 5x=W „_W u Das Anteilrecht der Gemeinde ist daher ——W0'2 und jenes lm der agrarischen Gemeinschaft ik Wo08, 5 Für das frühere Beispiel entfällt daher: 1. Bei der Generalteilung von dem Gesamtwerte x—=34.573 K auf die Gemeinde = NET BL BE iR —= 6.931460 K » „ agrarische Gemeinschaft a .—= 27.650840 „ 2. Bei der Spezialteilung von dem Werte 27.658°'40 K auf den Beteiligten lit. a = Blue ee —= 178857 K 38 i n n ” De Er REES 700:63 „ wie oben, auf welche Ansprüche den einzelnen Beteiligten Grund- stücke im gleichen Bonitätswerte zugewiesen werden. Beispiel einer Generalteilung und Regulierung. 433 c) Generalteilung und Regulierung. Würde jedoch in dem gegebenen Falle an Stelle der Spezial- teilung eine Regulierung treten, so ist in erster Linie die nachhaltige Ertragsfähigkeit jener der Regulierung zu unterziehenden Grund- stücke zu ermitteln und hiernach das Anteilrecht der einzelnen Be- teiligten festzustellen. Bei der Generalteilung sind der agrarischen Gemeinschaft, beziehungsweise Weidegenossenschaft zugefallen: Fläche Wert Hutweide I. Klasse 30'0000 ha&325 K — 9.750 — K Ri I. „... 600000 haa275 „ = 16.500 — „ ; IH. x 62600 haa 285 „— 140840 „ Summe. . . 962600 ha 27.65840 K Da der Naturalheuertrag in Mittelheu pro 1 ha in der I. Klasse = 12, in der II. Klasse =10 und in der III. Klasse—8q ist, beträgt derselbe insgesamt: 3000 X 12q= 360q 6000 X10,—= 600q 626x858, 594 Summe ..1010q 010° “ . N mit welchem 2 171 58 Normalkühe ernährt werden können, da der Bedarf einer solehen Kuh während der Weidezeit mit 17’1q ermittelt wurde. Gegenüber dem Tontgostellten Viehstande aus dem Haus- und Gutsbedarfe tritt daher eine Reduktion nach dem Faktor tor 150 = 040 rund ein. Das Weiderecht des Beteiligten lit. a reduziert sich demnach von 97 auf 97 xX040=3%8 Normalkühe, jenes des Beteiligten lit. b auf 38x 040=1'4 Normalkühe usw. In gleicher Weise ist die Feststellung auch für die übrigen Nutzungsarten vorzunehmen. Hinsichtlich der Holznutzung muß bemerkt werden, daß ihre Feststellung in verläßlicher Weise nur auf Grundlage eines Wirt- schaftsplanes erfolgen kann, weshalb die Aufstellung eines solchen hiemit Hand in Hand gehen wird, um so mehr dies ohnehin im Teilungsgesetze angeordnet ist. ‘ Zweckmäßig ist es bei diesem Anlasse, die aus dem Haus- und Gutsbedarfe ermittelten Anteilrechte in aliquote Anteile zu regulieren, weil hiedurch Reduzierungen infolge Ertragsschmälerungen oder Er- tragssteigerungen in Hinkunft vermieden werden. Ohne Rücksicht auf eine Generalteilung entfallen bei der Regulierung nach dem früheren Beispiele nach dem Haus- und Gutsbedarfe an Brennholz auf den Beteiligten Riebel, Waldwertrechnung, 2. Aufi. 28 434 . Die agrarischen Operationen. U Ü 2378 £fm3 Bee, RS 16'36 fm? Br. lo ER 2580 fm? ATe HuSDERENE 2364 fm? Ar {= ba an A 9:70 fm: Summe. ..950'00 fm? Diese Bedarfszahlen sprechen für eine Abrundung nach 5 fm?, wodurch sich insgesamt 190 aliquote Anteile mit einem Ge- samtwerte (Boden- und Holzwert zusammen) von 89.088 K ergeben, daher ein Teil pro 5 fm’= ns & —=468'42 K beträgt. Nach dieser Regulierung entfallen auf 5 Wert lit. a (25 fm?) 15046842 X5—= 234210 K b (15 fm) na 46842 X3— 140526 „ „e(& ee 234210 , „ d (80 fm?) 46842 X 6— 281052 „ ” „ e (20 fm?) -—, 46842 X 4—= 187368 „ 10 t (20 fm) 250 46842 X 4= 187368 „ \ 190 190 R Summe. . 190” 1 — 89,088— K n „ ba (10 fs) 246842 x 2— 93684 „ Die Geldausgleichung ergibt sich aus dem Vergleiche dieser Werte mit dem Anspruche. Wert Anspruch aus Tab. C nach erfolgter Boden- u. Holzwert Zahlung Empfang Regulierung zusammen lit.a 234210 K 221991 K 12219 K — K „b 14052 „ 153407 „ Rn 128831 „ „e 234210 , 241926 „ Ir 7716 „ id RU NE , 268557 „ 12438, , — ., „e 187368 . 201213 , Eee 13845 „ FRE 187368 „ 187506 „ — ,„ 138 „ ha: 95684 , 90957 „ 2727 , re N WERTE Beispiel einer Generalteilung und Regulierung. 435 Wir haben dem vorstehenden Absc"nitte „Asrarische Opera- tionen” mehr Raum zugewendet, weil w r von der Überzeugung durch- drungen sind, daß diesen agrarpolitischen Reformen in nächster Zeit eine größere Bedeutung und Verbreitung zukommen wird, da sie die Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Grundstückszusammenlegungen und jener der forstlichen Betriebe durch Regulierung der Benützungs- und Verwaltungsrechte nicht nur zum Zwecke haben, sondern auch wirklich ermöglichen. 8. Die Neuregulierung und Ablösung der bereits regulierten Weide- und Forstservituten. Nach dem Stande der gegenwärtigen Gesetzgebung können in den Ländern Steiermark, Tirol, Kärnten, Krain und Oberösterreich die auf Grund des kaiserlichen Patentes vom 5. Juli 1853 regulierten Forst- und Weideservituten auf fremdem Grund und Boden, soweit diese Rechte nicht seither erloschen sind, entweder einer Neuregu- lierung oder einer Ablösung unterzogen werden. 1. Die Neuregulierung. Sie bezweckt mit Rücksicht auf mangelhafte Bestimmungen in den Regulierungsurkunden und auf die seit der Regulierung ein- getretene Änderung der Verhältnisse eine den wirtschaftlichen Be- dürfnissen des berechtigten und verpflichteten Gutes Rechnung tragende Anordnung der Art und Weise der Ausübung dieser Nutzungsrechte im Interesse der: Sicherung der nachhaltigen Be- “ decekung. Diese Neuregulierung soll sich insbesondere erstrecken: a) bei Forstservituten auf die Angabe der Bezugsorte von Holz und Streu, auf die Zeit der Anmeldung bei der Anweisung und der Entnahme von Holz und Streu, ferner auf die Art der Bringung und auf die allfällige genauere Bestimmung der Menge und Beschaffen- heit der zu beziehenden Forstprodukte sowie des Preises derselben bei unentgeltlichem Bezuge, insoweit hierüber in den Regulierungs- urkunden keine oder doch nicht ausreichende Bestimmungen ent- halten sein sollten. b) Bei den Weideservituten auf die Anweisung der Weideplätze im allgemeinen sowie für den Fall, als das Weiderecht durch Auf- forstung eingeschränkt würde, auf die Zeit, Bezeichnung und Be- -kanntmachung der Verhegung, auf Viehtränke und Durchtrieb, auf die Weidezeit, Viehzahl und Gattung — insoferne hierüber in den Regulierungsurkunden keine oder nicht ausreichende Bestimmungen enthalten sein sollten; auf die Errichtung von Zäunen und Bestellung von Hirten, auf die Anlegung und Erhaltung von Wegen, Ställen, Ent- wässerungen, Wasserleitungen, auf Rodungen und Verbesserungen der Weideflächen, sowie auf die Gestattung von Einständen. Außerdem ist die Beseitigung aller etwaigen in den Regulierungs- vergleichen enthaltenen Erschwernissen und Unklarheiten im gegen- 28* 436 Die agrarischen Operationen. seitigen Einvernehmen der Parteien anzustreben. In allen Fällen, in welchen es sich als zweckmäßig erweist, sind alle Holzungs- und Holzbezugsrechte sowie alle Streuentnahme- und Streubezugsrechte in eine bestimmte Holz- und Streuabgabe umzuwandeln, wobei der jeweilige Eigentümer der verpflichteten Realität verpflichtet ist, dem Berechtigten jährlich oder periodisch die festgesetzte Menge Holz und Streu an bestimmte Abgabsorte zu liefern. Die Feststellung der Menge des jährlichen Bezuges an Holz und Streu hat auf Grundlage des durch die Regulierungsurkunde bestimmten Ausmaßes nach Ab- zug der in billiger Weise in Anschlag zu bringenden dermaligen Auf- wendungen des Berechtigten zu erfolgen. Für die Abgabe sind jene Örtlichkeiten in dem belasteten Objekte, beziehungsweise an der Grenze desselben zu bestimmen, welche sich für die Lagerung und Ausbringung durch die Berechtigten eignen. Dem Verpflichteten steht es jedoch frei, die Servitutsbezüge an einen für die Bringung des Berechtigten günstigeren Abgabsort oder zur berechtigten Realität selbst zu liefern. Die Ersetzung des Nutzholzes durch andere demselben Zwecke dienende Materialien ist nur dann zulässig, wenn hierüber zwischen dem Berechtigten und Verpflichteten ein Übereinkommen erzielt wird. Der Ersatz von Brennholz und Waldstreu durch andere Brenn- oder Streumittel kann auf Verlangen des Verpflichteten dann ange- ordnet werden, wenn der Wirtschaftsbetrieb der betreffenden Realität hiedurch nicht geschädigt wird und der Verpflichtete die einmalige Tragung der Kosten jener allfälligen Herstellungen übernimmt, welche die Benützung dieser Ersatzmittel ermöglichen. 2. Die Ablösung. Sie kann stattfinden, wenn durch dieselbe der übliche Haupt- wirtschaftsbetrieb des Berechtigten und des verpflichteten Gutes nicht gefährdet wird, ferner wenn durch dieselbe nicht überwiegende Nach- teile der Landeskultur im allgemeinen herbeigeführt werden. Sie kann entweder in Geld durch Zahlung eines Ablösungskapitales oder aber durch Abtretung von Grund und Boden erfolgen. Die Ablösung hat insbesondere bei Weiderechten in Wäldern durch Abtretung von Grund und Boden immer dann einzutreten, wenn den Berechtigten für die Weideausübung geeignete und hin- reichende Weideflächen überlassen werden können. Die Ablösung hat auf Grundlage des in den Regulierungs- urkunden bestimmten Ausmaßes der Nutzungsrechte und der all- fälligen Gegenleistungen zu erfolgen. Die Kapitalsabfindung ist nur dann zulässig, wenn die Ablösung in Grund und Boden sich nicht in zweckmäßiger Weise durchführen läßt oder wenn die Bedürfnisse der Berechtigten, welche durch die Benützungsrechte ihre Befriedigung erlangen, in anderer Weise ge- sichert erscheinen. Sie hat insbesondere dann einzutreten, wenn das belastete Grundstück in seinem heutigen Kulturzustande zur Deckung der Servitutsbezüge überhaupt nicht geeignet ist. Bei der Ablösung Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 437 in Geld sind die Nutzungsrechte nach dem Jahresbetrage zu be- werten. Falls kein Übereinkommen der Parteien erzielt wird, hat diese Wertbestimmung durch Sachverständige nach dem reinen Betrage zu geschehen, der nach Abschlag des zur Ausübung erforderlichen Aufwandes dem Berechtigten verbleibt. Hiebei sind die zwischen den Parteien verglichenen Preise oder die Lokaldurchschnittspreise der der Einleitung der betreffenden Ablösung vorangehenden fünf (in manchen Ländern zehn) Jahre der Berechnung zugrunde zu legen; fehlen die Lokalpreise oder bestehen begründete Bedenken dagegen, so sind die Preise in der Regel durch Sachverständige zu bestimmen. Von dem Werte des Jahresbetrages der abzulösenden Nutzung ist der zu bewertende Jahresbetrag der allfälligen Gegenleistung in Abzug zu bringen; der verbleibende Rest bildet den Wert, welcher im 25fachen Anschlage zum Kapital erhoben, das auf Geld zurück- geführte Ablösungskapital des aufzuhebenden Rechtes darstellt. Findet hingegen die Ablösung in Grund und Boden statt, so ist das abzutretende Grundstück derart auszuwählen, daß nach dessen nachhaltiger Ertragsfähigkeit, also nach dem Mittel des gegenwärtig und künftig davon zu erwartenden durchschnittlichen Naturalertrages die abzulösenden Nutzungsrechte ihre Bedeckung finden. Jene Grundlasten, welche ihrer Natur nach auf dem abzutretenden Grunde haften bleiben oder aus Rücksichten der Bewirtschaftung neu eingeräumt werden, sind bei dessen Wertbestimmung in An- schlag zu bringen. Die Abtretung in Grund und Boden, bei welcher der Arron- dierung des Grundbesitzes der Interessenten die tunlichste Rücksicht zuzuwenden ist, ist nur insoweit zulässig, als noch eine zweck- entsprechende Bewirtschaftung des verpflichteten Gutes möglich ist. Eine unvermeidliche Ungleichheit zwischen dem Kapitalswerte des Nutzungsrechtes und des an dessen Stelle tretenden Gutes ist, wenn die Parteien sich nicht auf andere Art einigen, durch Geld auszu- gleichen. Die Abtretung von Wald und Weideland hat in der Regel un- geteilt an die Gesamtheit der Berechtigten stattzufinden und unter- liegen die auf solche Weise geschaffenen Gemeinschaftsbesitze den Landesgesetzen betreffend die Teilung der gemeinschaftlichen Grund- stücke, beziehungsweise die Regulierung der hierauf bezüglichen Benutzungs- und Verwaltungsrechte. Die Verfügungen über die Neuregulierung und Ablösung der bereits regulierten Weide- und Forstservituten stimmen in allen Ländern, abgesehen von ganz geringfügigen Abweichungen nahezu vollkommen überein. Die Wiedergabe derselben erfolgte im vor- stehenden jedoch bloß insoweit, als sie sich auf Aufgaben beziehen, welche in den Rahmen dieses Buches fallen. Wie unschwer zu erkennen ist, sind die hier auftretenden Er- mittlungen und Berechnungen vielfach identisch mit jenen Aufgaben, 438 Die agrarischen Operationen. welche bei der Durehführung von Teilungen und Regulierungen vor- kommen, was ja auch begreiflich ist, da hiebei ebenfalls Nutzungs- und Bezugsrechte zur Regulierung und Ablösung gelangen. Soweit daher derartige Fragen bereits in dem früheren Ab- schnitte „Agrarische Operationen” behandelt worden sind, soll von einer nochmaligen Besprechung abgesehen werden. Es gilt dies ins- besondere für die Bestimmung des Verhältnisses der einzelnen Vieh- arten zueinander, sowie hinsichtlich der Bestimmung des Bedarfes an Futter, Streu und Holz. l. Die Ermittlung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit. Abweichend von den agrarischen Operationen besteht hier ebenso wie bei der seinerzeitigen Ablösung und Regulierung der Weide- und Forstservituten die Vorschrift, daß die nachhaltige Er- tragsfähigkeit nach dem Mittel des durchschnittlichen. gegenwärtigen und in Hinkunft zu erwartenden jährlichen Naturalertrages zu be- stimmen ist. Dieser Vorgang erscheint dann am Platze, wenn durch den Eintritt einer geregelteren Wirtschaftsführung, sowie durch vor- zunehmende Bodenmeliorationen sofort oder in kurzer Zeitfrist eine Steigerung des Naturalertrages möglich ist. Bedarf es aber hiefür langer Zeiträume, wie dies hinsichtlich des Streu- und insbesondere aber hinsichtlich des Holzertrages der Fall ist, dann mahnt dieser Vorgang zu einiger Vorsicht, wenn Übervorteilungen vermieden werden sollen. Im allgemeinen wird man dabei hinsichtlich der einzelnen Nutzungsarten folgendes zu beachten haben: a) Bei der Weidenutzung. Der Vorgang ist hier ein verschiedener, je nachdem es sich um eigentliche Weide- und Alpflächen oder um eine Waldweide handelt. Bei den Weide- und Alpflächen wird man alle jene Flächen ausscheiden, welche entweder überhaupt keinen Weideertrag liefern, oder aber aus anderen Gründen nicht beweidet werden können. Für die sodann verbleibende tatsächliche Weidefläche wird man weiters für die vorkommenden verschiedenen Ertragsklassen den Naturalertrag in Mittelheu abgestuft nach Meterzentnern (g) feststellen und die Einschätzung der Fläche in diese Ertragsklassen vor- nehmen. Die auf diese Weise für die einzelnen Klassen festgestellten Flächen mit den entsprechenden Naturalerträgen multipliziert, geben den gegenwärtigen jährlichen Naturalertrag. Ist jedoch der gegen- wärtige Ertrag durch eine geregeltere Wirtschaftsführung sowie durch Bodenverbesserungen steigerungsfähig, dann muß die Ein- schätzung in doppelter Weise, durch Erhebung sowohl des gegen- wärtigen als auch des künftigen erzielbaren Naturalertrages für jede einzelne Klassenfläche erfolgen. Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 439 Beispiel 176: Es soll die nachhaltige Ertragsfähigkeit einer Alpe im Gesamt- ausmaße von 400 ha ermittelt werden. Bei der örtlichen Erhebung wurde festgestellt, daß auf die Weideausschlußfläche 40 ha, auf die eigentliche Weidefläche somit 360 ha entfallen. Von diesen 360 ha liefern nach dem gegenwärtigen Wirtschaftszustande Mittelheu: 100ha. ... .& 10q=1000q 100 ha. ‚a 8q— 800q , 1 bu... «a 8a 3004) aerung aueh Pit 100 ha. a. 2q= 200g räuber, Zusammen 2300 q als gegenwärtigen Naturalertrag. Bei ordentlicher Wirtschaftsführung und entsprechender Boden- verbesserung durch Säuberung etc. steht ein künftiger Ertrag an Mittelheu zu erwarten: 120ha . ...2310q=1200q 20 0ha....&a 8q=1600gq 40 Ba: .uxli. 50a Dd gg .200 q Zusammen 3000 q als künftiger Normalertrag. Die nachhaltige Ertragsfähigkeit beträgt daher EN —2650 q Mittelheu oder im Durchschnitt pro 1 ha— 0 —736 q. Handelt es sich hingegen um die Feststellung des Natural- ertrages einer Waldweide, dann hat ebenfalls zunächst eine genaue Feststellung stattzufinden, welche Flächen von der Weide auszu- schließen sind und welche Flächen beweidet werden können. Von der Weide auszuschließen sind alle dauernd nichtweidefähigen Flächen, wie schroffe felsige oder steinige Hänge ete., ferner alle Schonungen nach Maßgabe der forstgesetzlichen Bestimmungen ($ 10) insoweit sie Aufforstungen und Verjüngungen betreffen. Hierauf ist von der ganzen Waldfläche eine genaue Bestandesbeschreibung unter Angabe der Standortsklasse, der Bodenverhältnisse und des Bodenüberzuges, der Holzart, des Bestandesalters und der Bestockung anzufertigen. Hat eine Aufnahme der Bestandesgrenzen noch nicht stattgefunden, dann muüß eine solche für die Feststellung der Bestandesflächen vor- genommen werden. Die Feststellung des Naturalertrages der vorhandenen Wald- blößen kann in analoger Weise wie bei den Weideflächen erfolgen. Für die Beurteilung des Weideertrages im Walde selbst kann die Tafel 7 verwendet werden, in welcher für die verschiedenen Holz- arten, Bestandesalter und Bestockung der Weideertrag in Prozenten des vollen Ertrages der holzleeren Fläche angegeben ist. 440 Die agrarischen Operationen. Bemerkt wird jedoch, daß es zweckmäßiger ist, die Prozent- verhältnisse in jedem besonderen Falle auf Grund der örtlichen Er- hebungen neu festzustellen. Beispiel 177: Wenn die Waldweide in einem 60 bis 80 Jahre alten Fichten- bestande (Baumholz) mit einer durchschnittlichen Bestockung von 06 in einer Ausdehnung von 20 ha stattfindet und der holzleere Boden pro 1 ha einen Mittelheuertrag von 6.q liefert, so beträgt der Weideertrag nach Tafel 7 12°/, vom Vollertrage, somit für lha= 6qX 012=072q »„.20ha=072qxX20=144gq b) Bei der Grasschnittnutzung. Zunächst sind auch hier jene Flächen festzustellen, auf welchen eine solche Nutzung ausgeübt wird. Ist das Nutzungsobjekt ein Wald, so gehören im allgemeinen zur Grasnutzungsfläche die graswüchsigen Waldblößen, die der Gras-, nutzung geöffneten Au- und Aufwüchse, die wegen lichter Bestockung grasschnittfähigen älteren Holzbestände, sowie die schnittgrasfähigen Lücken und Blößen in geschlossenen Beständen. Die Schätzung kann ebenfalls in Mittelheumeterzentnern pro Flächeneinheit oder aber auch durch Bestimmung des wirklichen Heuertrages unter Berück- sichtigung der Ertragsverminderung in Menge und Güte infolge der Beschirmung und Seitenbeschirmung erfolgen. c) Bei der Streunutzung. Die Ermittlung des jährlichen Naturalertrages der Streunutzung erfolgt ebenfalls am sichersten durch eine genaue Erhebung aller Verhältnisse, welche auf die Höhe des Streuertrages von Einfluß sind. Diese Erhebung hat sich zu erstrecken auf das Ausmaß der zulässigen Streubetriebsfläche und der Streuausschlußfläche, ferner auf die Standortsbeschaffenheit unter Angabe der Merkmale für die Zulässigkeit oder den Ausschluß der Streunutzung, auf die Boden- klasse und die Art des Bodenüberzuges (Heide, Beerenkräuter, Moose, Farne etc.), weiters auf den Holzbestand in bezug auf Alter, Be- stockung, endlich auf die seitherige Benutzung in der Richtung, ob bereits eine Streunutzung stattgefunden hat oder nicht. Zu den Streuausschlußflächen gehören einerseits die wegen dauernder Schonung ständig auszuschließenden Flächen infolge Steil- heit, Steinigkeit und Flachgründigkeit ete., anderseits die von gesetz- wegen auszuschließenden Flächen, wie die Durchforstungsschläge, ferner Verjüngungsschläge, wenn dadurch die Wiederanzucht des Holzes gefährdet würde. Als periodische Streunutzungsfläche ist diejenige Fläche anzu- sehen, welche innerhalb einer Streuumlaufszeit zur Nutzung gelangt. Sie ergibt sich aus der Streubetriebsfläche, Holzumtriebszeit und der Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 441 Dauer der Verjüngungs- und Jugendschonung. Bestehen verschiedene Umtriebszeiten, so ist die periodische Streunutzung für jede Um- triebszeit gesondert zu berechnen. Da weiters Flächen, welche zum ersten Male zur Streunutzung gelangen, größere Erträge liefern als jene, welche bereits öfters genutzt worden sind, so müssen diese beiden Flächenkategorien ebenfalls getrennt behandelt werden. Für den Streuertrag selbst pro Flächeneinheit kann die Er- tragstafel 8 benützt werden. Beispiel 178: ‚Wie hoch berechnet sich die jährliche Streunutzungsfläche und der Streuertrag für die Holzart Kiefer auf gutem Boden, wenn die Streubetriebsfläche 600 ha, die Umtriebszeit 100 Jahre und die Streu- umlaufszeit 4 Jahre beträgt, außerdem eine 40jährige Jugendschonung eingehalten werden muß? Ein Jahresschlag beträgt ne 26 ha, die Streunutzungsfläche beträgt: 600 — (40 X 6) = 600 — 240 = 360 ha oder 0 Jahresschläge, da die jährliche Schlagfläche 6 ha beträgt. Bei einer 4jährigen Streuumlaufszeit müssen für die 4jährige Periode die zum erstenmal zur Streunutzung gelangenden Flächen ge ; | 60 x 260 ha = 24 ha, die bereits öfters genützten Flächen 56 60 x. 360 ha=336 ha betragen, hingegen jährlich eine Fläche von ee 6 ha, beziehungsweise a 832 ha zur Nutzung gelangen. Da weiters der Streuertrag nach Tafel 8 für die noch nicht genutzten Bestände 136 q, für die bereits genutzten Bestände 75q beträgt, ist der jährliche Streuertrag: 6x 136q—= 8lhgq 82x 75q—=6150 q Zusammen 6966 q Normalertrag. Wäre indes der gegenwärtige Naturalertrag infolge ab- normaler Bestandesverhältnisse geringer oder größer als der vor- stehend ermittelte Normalertrag, dann wäre als nachhaltiger Ertrag ebenfalls das Mittel aus beiden Ertragsziffern zu nehmen. 442 Die agrarischen Operationen. d) Bei der Holznutzung. Die Ermittlung des jährlichen Holzertrages hat nach den Grund- sätzen der Forstbetriebseinrichtung für die Feststellung des jährlichen Hiebsatzes zu erfolgen. Besteht für den in Frage kommenden Wald- komplex bereits eine Forstaufnahme und ein Einrichtungsoperat, dann muß der Verwendung dieser Behelfe jedenfalls eine genaue Überprüfung insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit der Bestandes- beschreibung vorangehen. Ist dies nicht der Fall, dann hat unbedingt vorerst eine Forstaufnahme und genaue Bestandeserhebung zu er- folgen, da nur auf diese Weise eine zuverlässige Grundlage für den jährlichen nachhaltigen Ertrag gewonnen werden kann. Für die Massen- und Zuwachsbestimmung der jüngeren Bestände können Ertragstafeln benützt werden, alle älteren Bestände sind dagegen für diesen Zweck auszukluppieren. Da bei der Bestimmung des jähr- lichen nachhaltigen Ertrages von einer bestimmten Umtriebszeit ausgegangen werden muß, ist zunächst festzustellen, ob an der Um- triebszeit der bisherigen Wirtschaft festgehalten werden muß oder nicht. Unseres Erachtens ist dieselbe ohne Rücksicht auf die bis- herige Umtriebszeit lediglich so zu bemessen, daß hiebei dem Be- dürfnisse und Verwendungszwecke der Berechtigten entsprochen. wird, vorausgesetzt jedoch, daß dagegen keine forstpolizeilichen Bedenken obwalten. Den jährlichen Holzertrag nach der Methode der österreichischen Kameraltaxe zu bestimmen möchten wir entschieden abraten, da sie über den Normalzustand und die Realisierbarkeit der jährlichen Nutzungen keinen Aufschluß gibt und leicht grobe Irrtümer im Gefolge haben kann. Unbedingt muß aber, wenn sie dennoch zur Anwendung gelangt, das Altersklassenverhältnis für die Beurteilung des jährlichen Holzertrages mit in Rücksicht genommen werden, damit dem konkreten Waldzustande mehr Rechnung getragen wird. Noch weniger anzuraten ist aber die Bestimmung des jährlichen nachhaltigen Ertrages nach dem gegenwärtigen und dem künftigen Haubarkeitsdurchschnittszuwachse, wie es seinerzeit bei der ersten Regulierung und Ablösung der Forstbezugsrechte häufig geschehen ist, da eine Änderung im Haubarkeitsdurchschnittszuwachse erst nach Ablauf eines vollen Umtriebes möglich ist und dieser Vorgang daher unbedingt dem Berechtigten zum Nachteile gereichen muß. Wenn beispielsweise bei 1l00jähriger Umtriebszeit der gegen- wärtige Abtriebsertrag pro 1 ha 180 fm, der künftige 300 fm wäre, ist der jährliche gegenwärtige Ertrag pro 1 ha 1'8 fm, der zukünftige 30 fm, der jährliche nachhaltige Ertrag wäre daher für 1m zum oder für die Fläche von ee ee — 240 fm. Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 443 Sollte dennoch aus irgend welchem Grunde der jährliche nach- haltige Holzertrag ermittelt werden müssen, dann ist allen anderen Methoden die Aufstellung eines allgemeinen Nutzungsplanes für etwa 10 bis 20jährige Nutzungsperioden innerhalb eines Umtriebes vorzuziehen. Es wird dies namentlich beim schlagweisen Hochwald- betriebe notwendig werden, da hier normale Verhältnisse am seltensten anzutreffen sind, namentlich wenn es sich um die Ab- tretung kleinerer Waldteile handelt. Hierin ist auch der Grund ge- legen, daß bei diesem Wirtschaftsbetriebe nur selten das Holzbezugs- recht eines einzelnen Berechtigten in Grund und Boden wird ab- gelöst werden können, weil in diesem Falle eine Störung des nach- haltigen Bezuges fast gar nicht zu vermeiden wäre. Eher dürfte dies beim Niederwald- und Plenterbetriebe möglich sein, da hier die Nachhaltigkeit auf viel kleinerer Fläche gegeben ist. Die Ablösung von Holzbezugsrechten in Grund und Boden im schlagweisen Hoch- waldbetriebe dürfte deshalb zumeist nur auf größere Gruppen von Berechtigten beschränkt sein. Da es sich beim Walde meist um längere Zeiträume handelt, kann der für den Berechtigten allein maßgebende Jetztwert der Nutzungen nur im Wege der Zinseszinsenrechnung erfolgen, wozu es einer Bewertung des jährlichen Ertrages bedarf. Diese Bewertung wird aber auch noch weiters aus dem Grunde notwendig, weil beim Walde meist mehrere Nutzungen zugleich in Betracht kommen. 2. Die Bestimmung des jährlichen Nutzwertes der verschiedenen Servitutsrechte. Den Nutzwert des betreffenden Bezugrechtes erhält man durch Multiplikation des Quantums mit dem Nutzwerte der Einheit. Der Nutzwert der Einheit ist wieder gegeben in dem Verkaufspreise ab- züglich der Gestehungskosten für Erzeugung, Bringung und Trans- port, welehe der Bezugsberechtigte aufwenden muß. Hat der Be- rechtigte überdies Gegenleistungen zu entrichten, so sind diese ebenfalls in Abzug zu bringen. Nach den gegebenen Vorschriften sind die Preise sowie Ge- stehungskosten zwischen den Berechtigten und Verpflichteten zu vereinbaren. Erst wenn in dieser Beziehung eine Vereinbarung nicht zustande kommt, sind die lokalen Durchschnittspreise und lokalen Gestehungskosten zugrunde zu legen. Sind aber diese lokalen Durch- schnittspreise nicht bekannt, dann müssen dieselben aus den Durch- schnittspreisen des nächstgelegenen Marktortes abgeleitet werden, was in der Weise geschieht, daß von den Marktdurchschnittspreisen die Frachtkosten von dem betreffenden Orte bis zum Markte in Abschlag gebracht werden. Beziehen sich jedoch diese Bezugsrechte auf Dinge, welche entweder gar nicht oder nur sehr selten zum Verkaufe gelangen, dann müssen die Preise der Einheit im Ver- hältnisse des Gebrauchswertes solcher Dinge ermittelt werden, die dem gleichen Zwecke dienen, von welchen aber die Preise be- 444 Die agrarischen Operationen. kannt sind, wie beispielsweise der Preis für Schnittgras nach dem Preise für Mittelheu, oder jener der Nadelstreu nach dem Preise von Streustroh ete. a) Der Nutzwert der Weidenutzung. Man ermittelt denselben nach dem Quantum Futter, welches sich das Vieh im Wege der Abweidung aneignet, durch Reduktion desselben auf Mittelheu mittels der in Tafel 4 angegebenen Re- duktionsfaktoren. Da die Preise für Mittelheu loko Weideort festzustellen sind, müssen die Transportkosten vom Weideorte bis zum Verkaufsorte von denselben in Abzug kommen, wenn die örtlichen Verkaufspreise angenommen werden. Weiters sind in Abzug zu bringen die Kosten für die Hirten- haltung, der Düngerverlust, sowie die etwaigen Gegenleistungen. Bei der Waldweide kommen weiters noch die Kosten für die Ver- hegungen, Wegfassungen u. dgl. dazu. Die Hirtenkosten, wenn sie nicht anders feststellbar sind, können etwa mit 30°/, vom Rohertrage angenommen werden. Bei der Feststellung des Düngerverlustes kann als Anhalt dienen, daß die Düngerproduktion etwa das Doppelte der genossenen Trockensubstanz beträgt. Die Menge der Trockensubstanz der ver- schiedenen Futtermittel ist in Tafel 4 angegeben. Der Wert des Düngers beträgt im allgemeinen etwa 2 bis 3°/, vom Roggenpreise. Beispiel 179: Es soll der Nutzwert einer Weidenutzung für 1 Stück Normal- rind von 300 kg Lebendgewicht ermittelt werden, wenn die Weide- zeit 120 Tage, der Preis des Mittelheus loko Weideort pro 1q 30 K beträgt. Nach Tafel 6 benötigen 1000 kg Lebendgewicht 38 kg Mittel- heu pro Tag. Der Bedarf des Normalrindes ist daher für 1 Tag: 38 kg X 300 1000 hingegen für 120 Tage 114kg X 120 —=1317 g. Vom Preise der Einheit q von 3K gehen ab: ...30°/, für Hirtenlobn ir va 2.0 ferner für Düngerverlust: Trockensubstanz aus Tafel 4 . . 0'85 —=114kg daher Düngerproduktion ...085xX2=17q Düngerwert . „PR T X VDE ARDE, Zusammen. . . 188K daher Nutzwert pro 1q=30—183= 1'12K, jährlicher Nutzwert für ein Normalrind=137 q a 112 K=1534 K. Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 445 b) Der Nutzwert der Grasschnittnutzung. Da Gras selten einen Verkaufsgegenstand bildet, wird der Nutzwert der Einheit ebenfalls am zweckmäßigsten aus dem Ver- kaufspreise des Mittelheus abgeleitet, von welchem jedoch die ‘Kosten der Heubereitung und zwar für 10 q etwa 2'5 Weibertage in Abschlag zu bringen sind. Der Bruttowert für 1.q Gras beträgt dann !/, bis !/, jenes reduzierten Heupreises, wovon abermals die Gewinnungs- und Transportkosten bis zum Verwendungsorte in Ab- schlag zu bringen sind. Das Verhältnis von Heu zu Gras wird ein umso geringeres, je mehr Blattpflanzen dem Grase beigemengt sind. Beispiel 180: Es ist der Nutzwert eines Schnittgrasbezuges von 50 q jährlich zu bestimmen, wenn der Verkaufspreis loko Ort für 1 q Mittelheu 40 K und der Taglohn einer Frauensperson 1'6 K beträgt? Mittelheupreis prolq . . . .. 4#—K hievon ab !/, Tagschicht fürs Trocknen . . 040 h daher Bruttowert für 3q Gras . . ... .. 360K i s a 57 Se ae ER ab Gewinnungs- und ee, ie SEMFOR. n Nutzwert von 1q Gras. .. . ur PIVK jährlicher Nutzwert für 50 q & 070K = 350 K. ec) Der Nutzwert der Ve Wenn der Verkaufspreis der betreffenden Streugattung nicht be- " kannt ist, so wird man denselben aus dem Verkaufspreise des Strohes und dem Wertverhältnisse beider zueinander ableiten. Die verschiedenen Streumittel besitzen im Verhältnisse zum Streustroh folgende. Wertabstufungen: u te 1 See a | 2: Kiefernadelstreu . . . .» 2 2.2.2... 030 Fiehtennadelstreu . -. . :. 2.2.2... ..035 tt, MER ar. cha: ARE Farnkräuterstreu‘” . . .. 2. 2.0.2.8. 160 BE ne ah ne se Der Wert des Streustrohes beträgt etwa 20 bis 30%, weniger als jener von Langstroh. Beispiel 181: Es ist der Nutzwert von einem Fichtennadelstreubezuge für 1 Normalrind von 300 kg Lebendgewicht zu ermitteln, wenn die Weidezeit 180 Tage und pro Tag 10 Stunden beträgt, der Wert des gewöhnlichen Strohes 30 K und die Gewinnungskosten für 1gq 025 K betragen. 446 Die agrarischen Operationen. Bedarf eines Normalrindes nach Tafel 9 pro Tag ' 21:66 X 300kg _. Te daher für 185 Tage Stallzeit 65kg X 185 = 12'02q; für die Weide- zeit ist der tägliche Bedarf 6ökgxX14 _.. BT für 180 Tage . ».....38kg X 10-644 somit jährlicher Bedarf 1202q+684q=18'86 q Wert von 1gq Langstroh . . 30 K hievon ab 25°), Minderwert 075 „ Bruttowert für Streustroh . 225 K Bruttowert der Fichtennadelstreu . 225K X 035 =0'79K ab Gewinnungskostan! a: Ks Ver _025 „ Nutzwert vonlq... 054K Nutzwert des jährlichen Bedarfes—=1886q & 054 K=1018K. d) Der Nutzwert des Holzbezuges. Je nach der Art des Bezuges, ob Nutzholz oder Brennholz ist das Bezugsquantum von Nutzholz mit dem Nutzwerte der Nutz- holzeinheit, jenes von Brennholz mit dem Nutzwerte der Brenn- holzeinheit zu multiplizieren. Um den Nutzwert der Einheit zu erhalten, müssen von den lokalen Holzverkaufspreisen die Gestehungskosten für Erzeugung, Bringung und Transport, welche der Bezugsberechtigte aufwenden muß, sowie die Gegenleistungen in Abzug gebracht werden. Beispiel 182: Ein Berechtigter hat das Bezugsrecht von 6 fm? Nutzholz (Bau- und Geschirrholz) und 30 rm? Brennholz; wie groß ist der jährliche Kapitalswert dieses Bezugsrechtes, wenn die örtlichen Durchschnitts- preise für Nutzholz 12 K, für Brennholz 5'0 K betragen, ferner die Gestehungskosten für Nutzholz mit 20 K, für Brennholz mit 150 K anzunehmen sind und vom Berechtigten eine Gegenleistung für 1 fm? Nutzholz von 0'50 K, für 1 rm? Brennholz von 0'27 K zu tragen ist? ‘Nutzholzpreis für 1 fm3 12 K hievon ab Gestehungskosten-. . . 20 K Gegenleistung rt NR Zusammen. . . 250 K daher hat 1 fm? Nutzholz einen Nutzwert von 120 — 25=95K. Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 447 Brennholzpreis für Irm®=50K ab Gestehungskosten . .... . 150 K Gegsnleistung HarFzrusta ind 2850277, Zusammen. . . 177K daher hat 1 rm? Brennholz einen Nutzwert von 50 —177=3%23K. Nutzwert des jährlichen Bezuges: 6 fm ä 950 K= 57’—K 30 rm? & 323 „= 96% „ Zusammen . . 15390 K 3. Die Bestimmung des Kapitalswertes der Bezugsrechte. Wenn der jährliche reine Ertrags- oder Nutzungswert der einzelnen Bezugsrechte bestimmt ist, bildet die weitere Ermitt- lung des Kapitalswertes an und für sich eine sehr einfache Aufgabe, da der jährliche Ertrags- oder Nutzwert nur mit entsprechendem Zinsfuße zu kapitalisieren ist. Der Kapitalswert entspricht dem 25fachen Betrage des jährlichen Ertrags- oder Nutzwertes, wenn mit einem Zinsfuße von 4°/,, dem 20fachen Betrage, wenn mit einem Zinsfuße von 5°/, und dem 33'3fachen Betrage, wenn mit einem . Zinsfuße von 3°/, kapitalisiert wird. Unter Zugrundelegung des vorgeschriebenen Zinsfußes von 4°/, berechnen sich für die im vorhergehenden Abschnitte abgeleiteten jährlichen Ertrags- oder Nutzwerte folgende Kapitalswerte: a) für die Weidenutzung eines Normalrindes (Beispiel 179): 1534K x 25= 38350 K; b) für die Grasschnittnutzung (Beispiel 180): 350 KX25=875K; c) für die Streunutzung: 2 1018K x 25 —=25450K; d) für den Holzbezug (Beispiel 182): 1539 K X 25 =39475 K. Soll nun eine Kapitalsabfindung stattfinden, so sind die auf solche Weise ermittelten Kapitalswerte einfach in Geldwert zu be- gleichen; soll dagegen eine Ablösung in Grund und Boden statt- finden, dann ist ein Äquivalent an Grundstücken zu ermitteln, deren Wert dem Kapitalswerte der Bezugsrechte gleich ist. A. Die Ablösung in Grund und Boden. Etwas schwieriger wie die Ablösung in Kapital gestaltet sich die Ablösung in Grund und Boden namentlich, wenn als Aquivalent ein Wald in Betracht kommt. In allen Fällen muß für den Kapitals- wert des Bezugsrechtes ein Äquivalent an Grundstücken ermittelt werden, deren Wert dem Kapitalswerte der Bezugsrechte bis auf kleine Unterschiede, welche in Geld auszugleichen sind, gleich ist. 448 Die agrarischen Operationen. Die Kapitalswerte sowohl der Bezugsrechte als auch jene der Grundstücke sind durch Kapitalisierung der jährlichen reinen Nutz- werte der Bezugsrechte, beziehungsweise des jährlichen Reinertrages der Grundstücke mit dem Zinsfuße von 4°/, zu bestimmen. Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken ist gegen die Kapitalisierung des jährlichen Reinertrages nichts einzuwenden, bei dem Walde führt jedoch dieser Vorgang nur in den seltensten Fällen zu einem an- gemessenen Ergebnisse, weil hier die Kapitalisierung des jährlichen Waldreinertrages nur dann einen richtigen Kapitalswert gibt, wenn volle normale Verhältnisse vorherrschen, was beim Hochwaldbetriebe nur äußerst selten zutrifft. Da bei dieser Art der Kapitalswertbestimmung der Zinsfuß auf die Größe des Kapitalswertes einen ganz erheblichen Einfluß nimmt, zumal der Kapitalswert bei einem Zinsfuße von 3°/, gleich dem 33°3, bei einem Zinsfuße. von 4°/, gleich dem 25 und bei dem Zinsfuße von 5°, gleich dem 20fachen Betrage und der Zinsfuß keine fixe Größe ist, sondern im Wandel der Zeiten Veränderungen erfährt, so erscheint es zweckentsprechender, falls dies angeht, das Äquivalent unabhängig vom Zinsfuße nach dem Naturalertrage zu bemessen. . Die an Stelle der Bezugsrechte tretenden Grundstücke müssen in einem solchen Falle einen jährlichen nachhaltigen Ertrag liefern, der den jährlichen Bezugsmengen entspricht. Wäre dabei eine Gegenleistung zu berücksichtigen, so muß um diese der Naturalbezug des Berechtigten entsprechend vermindert werden, vorausgesetzt jedoch, daß in der Regulierungsurkunde a über die Ablösung hierüber nichts Näheres bestimmt ist. In den Regulierungsurkunden des Landes Salzburg ist bie weise sehr häufig folgende Bestimmung enthalten: „Dem Berechtigten wird gestattet, die Gegenleistungen im 20fachen Kapitalsanschlage ein für allemal abzulösen”, welche Bestimmung jedenfalls einzuhalten ist, wenn nicht freiwillig hierauf verzichtet wird. Beim Walde ist die Ermittlung des Äquivalents nach dem jährlichen Naturalertrage allerdings auf den einen Fall beschränkt, daß es sich lediglich um die Ablösung eines Holzbezugsrechtes handelt und bei dem in Betracht kommenden Walde auch nur eine. Holznutzung stattfindet. | a) Die Ablösung einer Weidenutzung. Gewöhnlich ist in den Regulierungsurkunden entweder für den einzelnen Berechtigten oder aber für eine Gruppe von Berechtigten das Maß der Weidenutzung in Rindergräsern sowie der Schlüssel für die Umrechnung eines Rindergrases auf die sonstigen zur Weide zugelassenen Viehgattungen angegeben. Wenn die Anzahl der Rinder- gräser jedoch nicht fixiert und bloß der Überwinterungsmaßstab vorgesehen ist, dann muß für jeden Berechtigten jene Viehanzahl festgestellt werden, welche er auf seinem Gute mit dem selbst produzierten Futter überwintern kann. Fehlt außerdem auch der Schlüssel für die Umrechnung der Rindergräser rücksichtlich anderer Viehgattungen, dann kann der- Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 449 selbe, wenn diesbezüglich keine Vereinbarung zustande kommt, nach dem Futterbedarfe in der Weise ermittelt- werden, wie dies $. 361 gezeigt wurde. Weiters hat man die Futterbedarfsmenge an Mittelheu in Zentnern für 1 Rindergras für die ganze Weidezeit und sodann für die Gesamtanzahl der Rindergräser zu ermitteln. Die Umrechnung dieser Futtermenge in Geldwert ist nur dann unbedingt notwendig, wenn eine Ablösung in Käpitalswert stattfinden soll. Stehen hingegen für eine Ablösung in Grund und Boden geeignete Weideflächen zur Verfügung, so genügt für die Bestimmung des ÄAquivalents auch die Kenntnis des nachhaltigen jährlichen Naturalertrages der betreffenden Weidefläche allein. Das Äquivalent muß in diesem Falle an Weide- fläche so bemessen werden, daß es jährlich und nachhaltig den Futterertrag liefert, welcher der Anzahl der Rindergräser entspricht. Die Bestimmung des Äquivalents nach dem Naturalertrage besitzt unzweifelhaft den Vorteil, daß auf diese Weise die Unsicherheit und Schwierigkeit der Preisbestimmung umgangen wird. Beispiel 183: Es soll ein Weiderecht von 100 Rindergräsern in Grund und Boden abgelöst werden, wenn die Weidezeit mit 120 Tagen und das Lebendgewicht eines Normalrindes mit 300 kg anzunehmen ist und die nachhaltige Ertragsfähigkeit der in Betracht kommenden Weide- fläche analog dem Beispiele S. 439 prö 1ha 736 .q Mittelheu entspricht. ; Da nach Beispiel 179, S. 444, der Bedarf an Mittelheu eines solchen Rindes pro Tag 114 kg und für die Weidezeit von 120 Tagen 114kg X 120 =13'17 q beträgt, entfallen auf 100 Rindergräser 137 q x 100=1370gq. Da weiters der Naturalertrag der Weidefläche pro 1 ha im Durchschnitte 7'36 q Mittelheu beträgt, muß somit auf das abzutretende Äquivalent im Durchschnitte eine Fläche von 1370 7:36 entfallen, welche von dem Weidekomplex des Verpflichteten ab zutrennen wäre. Wäre jedoch das Äquivalent nach dem Kapitalswerte zu be- stimmen, dann muß analog dem Beispiele 179, S. 444, noch der Preis und der Nutzwert pro 1 q Mittelheu bestimmt werden. Wird der in diesem Beispiele abgeleitete Nutzwert für 1q Mittelheu von 1'12 K beibehalten, so hat ein Rindergras einen Jahres- wert von 137 X 112 K=15'34 K, 100 Rindergräser einen solchen von 1534K X 100=1534 K, dem ein Kapitalswert von 1534K X 25=38350K entspricht. Die in Frage kommende Weidefläche hat pro I ha einen jährlichen Ertragswert von 1'12K X 7'36 = 8'24 K und einen Kapitals- wert pro 1ha von 824KxX25=206K. Das Flächenäquivalent ist daber 38.350 >67 186'16 ha. Riebel, Waldwertrechnung, 2. Aufl. 29 — 1862 ha 450 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. Wäre jedoch eine Gegenleistung von 1'0 K pro Rindergras zu berücksichtigen, so wäre: der jährliche Ertragswert der 100 Rindergräser 1534 K — 100K= 1434 K, der Kapitalswert = 1434K x 25 = 35.850 K, das Flächenäquivalent daher bloß = Es — 171'60 ha. b) Die Ablösung eines Grasschnittrechtes. Die Ablösung eines Grasschnittrechtes in Grund und Boden wird nur dann möglich sein, wenn für diesen Zweck geeignete Gras- schnittflächen, Wiesen oder bessere Weideflächen, zur Verfügung stehen. Zunächst ist das dem Bezugsrechte entsprechende Quantum Gras oder Grünfutter in Meterzentnern festzustellen, wenn es nicht fixiert ist, und auf Mittelheu zu reduzieren. Weiters ist die nachhaltige Ertragsfähigkeit der Äquivalent- fläche an Heu zu erheben, welches, wenn es eine andere Qualität besitzt, ebenfalls auf Mittelheu reduziert werden muß. Die Äquivalent- fläche ist sodann in der Weise zu bestimmen, daß der jährliche nachhaltige Ertrag derselben an Mittelheu ebenso groß ist als das in Mittelheu ausgedrückte Grasquantum des Bezugsrechtes. Beispiel 184: In einem Auwalde sind 10 Kleinbesitzer grasschnittberechtigt, von welchen nach den angestellten Erhebungen durch 40 Tage pro Tag je 3 Traglasten Grünfutter im mittleren Gewichte von 035 q nach Haus geschafft wurden. Das diesem Grünfutter entsprechende Heu entspricht der Qualität „gering”. Die als Äquivalent in Betracht kommende Wiesenfläche liefert im Durchschnitte pro 1 ha einen Heuertrag von 20 q von der Qualität „sehr gut” und 10q Grummet von der Qualität „gering”. Wie groß muß die Äquivalentfläche sein? Das Grasbezugsquantum beträgt für einen Berechtigten: 3X035qxX40= 42 q Gras für 10 Berechtigte 42q x 10=420 q ,„ Dürrfutter = —= 84 q Heu gering Mittelheu = 84 q X 0'866 = 72:2 q. Der Ertrag der Äquivalentfläche pro 1 ha auf Mittelheu ge- bracht ist: 2X 118-236 q 10X086— 86 q Summa 322 q die Äquivalentfläche muß daher betragen: 722 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 451 Würde 1.q Mittelhleu den Preis von 40 K besitzen, so stellt sich der Wert für 1 q Heu von der Qualität „gering” auf: 4+0 KX 0'86—=344 K 3:44 K 5 der Abzug für das Trocknen kommt nur bei einer Kapitalsablösung in Betracht, im gegebenen Falle aber nicht, da in beiden Fällen Gras in Relation gesetzt wird. Der jährliche Nutzwert von 420 q Gras entspricht: 420q & 068 K —= 28560 K, der jährliche Nutzwert pro 1 ha der Äquivalentfläche ist, wenn der Preis des Mittelheues ebenfalls auf die Qualität sehr gut und gering reduziert wird: —=068 „ jener für Gras: 40KxX118=472K 40, xX086—=34 „ jährlicher Nutzwert: 4+72KxX20—= 94K 34, xX10= 344, Summa 1288 K daher Größe der Äquivalentfläche = = 22% ha. c) Die Ablösung einer Streunutzung. Die Ablösung einer Streunutzung für sich allein in Grund und Boden dürfte ebenfalls nur in dem Falle möglich sein, wenn als Äquivalent Flächen zur Verfügung stehen, bei welchen der Streu- ertrag die Hauptnutzung bildet, wie z. B. Streuwiesen, Moor- flächen etc. Soll eine derartige Ablösung stattfinden, dann hat man eben- falls einerseits das Bezugsquantum und die Qualität dieses Streu- mittels, anderseits den nachhaltigen Streuertrag der Äquivalent- fläche und ebenfalls die Qualität der Streu festzustellen. Die Er- mittlung der Äquivalentfläche kann sodann entweder im Verhält- nisse des Nutzeffektes beider Streumittel zueinander oder aber auch nach dem Kapitalsnutzwerte erfolgen. Beispiel 185: Eine Gruppe von Berechtigten sei in einem Nadelwalde auf 300 q Fichtennadelstreu jährlich berechtigt. Wie groß muß die Äquivalentfläche sein, wenn hiefür eine Streuwiese mit einem jähr- lichen nachhaltigen Ertrage von 40 q Grasstreu pro 1 ha in Betracht kommt und der Nutzeffekt der Grasstreu 3mal so groß ist als jener der Fichtennadelstreu? 300 q Fiehtennadelstreu entsprechen einem Nutzwerte von: 300 a 100 q Grasstreu 29* 452 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. die Größe der Äquivalentsfläche beträgt daher: 100 or 25 ha. In Beispiel 181 wurde der Nutzwert für 1 q Fichtennadelstreu mit 0'54 K berechnet, der Kapitalswert für 1 q ist daher 054 K x 25 = —1350K, für 300 q = 300 X 13:50 K—=4050 K. Wenn weiters der Wert von 1 q Grasstreu 1'8K beträgt und hievon 020 K an Gewinnungskosten in Abschlag kommen, ist der Nutzwert für 1q Grasstreu=183—020—= 160K, somit der Kapitalswert für 1q=160xX25= 4000 „ 2 £ pro 1ha=40 x 40 =1600:00 „ und die Größe der Äquivalentfläche: 4050 1600 —= 25 ha. Stünde jedoch nur eine Äquivalentfläche von 2 ha zur Ver- fügung, dann würde sich die Auseinandersetzung folgendermaßen gestalten: ANSDFUSR TEN TEN 4050 K Abfindung in Grund und Boden TE I EEE 3200 „ daher Geldausgleichung . . .. 850K d) Die Ablösung der Holznutzungen. Wie schon an früherer Stelle angedeutet wurde, kann beim Walde eine Ablösung in Grund und Boden in der großen Mehrheit der Fälle nur für eine größere Gruppe von Berechtigten gemein- sam stattfinden, da es nur auf diese Weise möglich ist, der Nach- haltigkeit des Holzbezuges Rechnung, zu tragen. Ebenso dürfte es auch nur selten möglich sein, das Äquivalent nach dem Natural- ertrage allein zu bestimmen, weil in diesem Falle ein Ausgleich hin- sichtlich des verschiedenen Wertes der einzelnen Sortimente schwer stattfinden kann, eher dürfte dies wohl nach dem jährlichen Geldertrage möglich sein. Auch der nachhaltigen Ertragsfähigkeit kann beim Walde nicht in der vorgeschriebenen Weise Rechnung getragen werden, da hier eine Ertragssteigerung erst nach Ablauf längerer Zeiträume möglich ist und diese keinesfalls zutreffend nach dem Mittel des jetzigen und künftigen Ertrages bestimmt werden kann. Wenn daher als Äquivalent ein Wald in Frage kommt, wird die Ermittlung der Kapitalswerte wohl nur selten entbehrt werden können. Beim Walde kann außerdem der Kapitalswert nicht durch Kapitalisierung des jährlichen Reinertrages gefunden werden, weil der Kapitalswert auf diese Weise nur dann richtig erhalten wird, wenn vollständig normale Verhältnisse obwalten, also ein normaler Zuwachs und ein normales Altersklassenverhältnis vorhanden ist. Ausgenommen bei Nieder- und Plenterwäldern, muß beim Walde Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 453 infolgedessen der Kapitalswert auf eine andere Weise, welche den konkreten Bestandesverhältnissen mehr Rechnung trägt, gefunden werden und zwar durch die getrennte Ermittlung des Bodenwertes und der Bestandeswerte. l. Die Ermittlung des Bodenwertes, Der Bodenwert ist nach einer der im I. Teile des Buches an- gegebenen Formeln für die Ermittlung des Bodenerwartungswertes zu bestimmen. Die Verwaltungskosten bleiben dabei außer Anschlag. Als Abtriebszeit ist ohne Rücksicht auf die bestehende Umtriebszeit die finanzielle, d. i. jenes Alter, für welches sich das Bodenwert- maximum ergibt, zu nehmen. Der Zinsfuß von 4°/, darf jedoch, wenn eine Benachteiligung des Verpflichteten vermieden werden soll, nur bei Wäldern mit einer sehr niederen Abtriebszeit unter- stellt werden, wie z. B. den Niederwäldern. Bei Hochwäldern würde dieser Zinsfuß selbst bei Unterstellung der finanziellen Abtriebszeit zu geringe Ergebnisse liefern, da die Rechnung mit Zinseszinsen für so lange Zeiträume einen so hohen Zinsfuß nicht verträgt; derselbe kann daher höchstens mit:3°/, angenommen werden. Der Zinsfuß von 3°/, ist aber auch dadurch gerechtfertigt, daß ziemlich allgemein mit einer Preissteigung der Holzprodukte von 1°/, gerechnet werden kann und der Effekt der gleiche ist, ob die Holz- preise um dieses Prozent erhöht, oder aber der landesübliche Hypo- thekarzinsfuß von 4°/, um dieses Prozent, also auf 3°/, verringert wird. Ferner sind die Zwischennutzungs- und Abtriebserträge ver- schieden zu nehmen, je nachdem der Boden entweder zur ausschließ- lichen Holzzucht, oder aber neben der Holzzucht auch zur Deckung anderer Wirtschaftserfordernisse, wie Weide, Streu, Gras ete. dienen soll. Im ersten Falle hat, ohne Rücksicht auf die tatsächlich be- stehenden Verhältnisse, die Ermittlung des Bodenerwartungswertes lediglich nach den Holzerträgen und zwar den normalen Erträgen, wie sie der Bodenbeschaffenheit entsprechen, stattzufinden, während im zweiten Falle, wenn die bisherigen Nutzungen aufrecht erhalten bleiben sollen, die Holzerträge nach dem bestehenden Wirtschafts- zustande zu bemessen sind, weil der Kapitalswert der Nebennutzungen getrennt zu berechnen und dem Erwartungswerte des Bodens zu- zuschlagen ist. Beispiel 186: Es sei der Bodenwert für 1 ha einer Äquivalentfläche zu er- mitteln, welche ausschließlich der Holzzucht gewidmet werden soll. Nach Maßgabe der Bodenbeschaffenheit und Lage wurde festgestellt bei 80 Jahren ein zu erwartender Nettoabtriebsertrag von 4600 K, ferner Zwischennutzungserträge: im 30. 40. 50. 60. 70. Jahre von 60 90 140 130 120 K, ferner 80 K Kulturkosten, 1'0 K Steuerumlagen. 454 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. Mirage Area 4520 K 6X1080— GOOKXABU— ... 263 , 90X1030— 90 ,X322= ... 298 „ 140 X 103% =140 „ X 2427= .2..:.340, 130 x 1'032 =130 „ X I180b = 3 Tara 120 x 1032 = 199 : XI 34 a Su 5 TIBE E Summe ........:D8I2K 5812 K En .ıt K'X:0:1037 = 77777 B085 s ab (05 + e)=33 +80 = ae Bodenwert= .. . 49%0K Die gleiche Rechnung mit dem Zinsfuße von 4°, gibt bloß einen Bodenerwartungswert von 181 K. Beispiel 187: Es soll der Bodenwert für 1 ha Waldfläche eines Äquivalents ermittelt werden, wenn wie bisher weiterhin in Kulturen durch 6 Jahre eine Grasschnittnutzung im Werte von 50 K, ferner vom 40. bis zum 80. Jahre jedes 5. Jahr eine Streunutzung im Werte von 20'0K und weiters vom 40. bis zum 80. Jahre eine Weide- nutzung im Werte von 3'0K ausgeübt wird. Nach dem derzeit .be- stehenden Wirtschaftszustande beträgt der Nettoabtriebsertrag bei 80 Jahren 2800 K, die Zwischennutzungserträge sind im 30. 40. 50. 60. und 70. Jahre: 50 70 90 90 80 K. Die Kulturkosten betragen 100 K, die Steuern und Umlagen wie früher 1OK. Au ne N ET BE SOX IDEE K XII = NZ 10. x 1030 70 RI202 5 TE 9X 1030-0, KUN... a8. IK 1030-0. X1806= ... 162. SOK103U—80 , K134— . . 107. Summe . . . 3634 K 3634 K X 4-50 — = 3634 K X 01037 — ENT Ss (ad °5)+0=33+100- N ae Bodenwert ... 244K gegenüber 102 K, wenn die Rechnung mit 4°), durchgeführt wird. 2. Die Berechnung der Bestandeswerte. Je nach dem verschiedenen Alter der Bestände muß ein ver- schiedener Weg eingeschlagen werden. Bei allen älteren Beständen, welche die Hiebreife bereits erlangt haben oder bald erlangen werden, Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 455 ist eine genaue Massenerhebung vorzunehmen und der Wert nach dem tatsächlichen Gebrauchswerte zu berechnen. Der Wert aller jüngeren Bestände, welche ihren vollen Gebrauchswert noch nicht erlangt haben, ist dagegen rechnungsmäßig festzustellen, was entweder nach dem Kosten- oder Erwartungswerte geschehen kann. Beide Formeln führen bekanntlich zu demselben Ergebnisse, wenn in dieselben der Bodenerwartungswert der gemeinsamen Ab- triebszeit eingestellt wird. Obwohl die theoretische Richtigkeit dieser beiden Methoden für die Ermittlung der Bestandeswerte nicht im mindesten an- gezweifelt wird, wollen wir bei. der Waldablösung in Grund und Boden dennoch einen anderen Weg einschlagen, zumal es für den Laien doch schwer verständlich ist, daß beim Kostenwerte mit Ein- nahmen gerechnet wird, die längst bezogen sind, hingegen beim Er- wartungswerte die Zinsen des Bodenkapitales selbst dann noch in Abzug kommen, wenn der Bestand schon einen realisierbaren Ge- brauchswert erlangt hat. Da bei den Ablösungen sämtliche Kapitalswertbestimmungen auf der Kapitalisierung von jährlichen Renten beruhen, wollen wir auch bei der Wertbestimmung der jüngeren Bestände von folgender Erwägung ausgehend, einen ähnlichen Weg einschlagen. Der Abtriebsertrag A,, welcher nach u Jahren eingeht, in eine jährliche Rente r umgewandelt ist: a BR 10p—1 da bei einem Bestande im Alter m diese jährliche Rente m-mal aufgespart ist, ist der Wert Au00p: 40 pP — 1 - LO —i gt 7005 :10m_—1i Ebenso entspricht ein Zwischennutzungsertrag, der im Alter q noch zu erwarten steht und auf die Umtriebszeit prolongiert wird, einer jährlichen Rente 10p"—1 im Jahre m rn=Dgq a : somit der Bestandeswert zusammen Hm (A, + 2Dq10pı-3) m I das Formelglied ZDq10p"-«® 456 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. bedeutet die Summe der prolongierten noch eingehenden Zwischen- nutzungserträge. Die vor dem Jahre m eingegangenen Einnahmen und erflossenen Ausgaben finden keine Berücksichtigung. Der Be- standeswert wird daher gefunden durch Verwandlung der noch ein- gehenden Erträge in u jährliche Renten und Summierung dieser Renten bis zum Bestandesalter m. Damit tragen wir der vollkommen richtigen Anschauung des Besitznehmers Rechnung, daß für ihn nur alles das einen annehm- baren Wert besitzt, was von dem Zeitpunkte der Besitzübernahme zu erwarten steht, nicht aber dasjenige, was sich bereits längst ab- gespielt hat. Die Abtriebs- und Zwischennutzungserträge sind mit jenen Be- trägen in Rechnung zu nehmen, wie sie sich tatsächlich im Zeit- punkte der Nutzung ergeben werden. Für das Beispiel 186 berechnen sich die Bestandeswerte: Z3DalOp"-:+ A, =Sa Do =120 X 103% = 161 K 161 + 4600 = 4761 K De = 130 X 10329 235°, 396 + 4600 = 4996 „ D;o = 140 X 10330 = 340 „ 736 + 4600 — 5336 „ Do = OKI WEITERE, 1029 + 4600 — 5629 „ Da = 60x 103% 263 „ 1292 + 4600 = 5892 „ Bestandeswerte: H,o — 4600 X 1:0000 = 4600 K H;o — 4600 X 07193 — 3309 H,, =4761 X 05086 — 2421 H;, — 4996 X 03519 — 1758 H, — 5336 X 0.2352 — 1255 H,. — 5629 X 01484 — 835 H,, — 5892 X 0.0838 = 494 H,. — 5892 X 00357 — 210 H ,— 5892 X 00166—= 9 „ E- We: St. RE N 7 | Die Zahlenwerte für den Faktor 10p®—1 10p"—1 sind aus Tafel VII zu entnehmen. In der gleichen Weise berechnen sich für Beispiel 187 die Bestandeswerte: 2DalO0p"-®+. A, —=Sa D.. = 80 X 103% = 107 K 107 -1- 2800 — 2907 K Duo = 90 X 103° — 162 , 269 + 2800 = 3069 „ Du =MOX103%—218 „ 487 + 2800 — 3287 „ Du —= 70% 1034 — 228 „ 715 + 2800 —3515 , D.,— 50% 10390 — 219 „ 934 1 2800 — 3734 „ Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 457 Bestandeswerte: H: — 2800 X 1:0000 = 2800 K H-. = 2800 X 0:7193 — 2014 H,0 = 2907 X 0.5086 — 1478 H;, = 3069 X 0:3519 — 1080 H. = 3287 X 02352 = 773 H, = 3515 X 0.1484 — 552 Hs = 3734 X 00838 — 313 H., =3734 X 0.0357 — 133 H,—=3734 X 0.0166 — 62 SIE Mn Su, a Bew B- Ger} 3. Die Ermittlung des Wertes von Bezugsrechten an Neben- nutzungen. Da hier ein Preiszunahmeprozent wie bei den Holzprodukten nicht vorhanden ist, hat man mit dem vorgeschriebenen Zinsfuße von 4°/, zu rechnen. Von der Kapitalisierung der jährlich ein- gehenden Erträge, wie dies an früherer Stelle gezeigt worden ist, kann bei der Abtretung von Wald’ nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn ein gleichbleibender und jährlich sich wiederholender Bezug gegeben ist, was nur sehr selten der Fall sein dürfte. Häufiger dürfte es zutreffen, daß bei der Abtretung. von Wald eine Störung in dem regelmäßigen und jährlichen Bezuge eintritt, da eine Störung des Altersklassenverhältnisses gar nicht zu vermeiden ist. Bei der Bewertung der Nebennutzungen wie Gras, Streu, Weide ete. muß unbedingt auf das Bestandesalter Rücksicht genommen werden, weil sie zu diesem in Beziehung stehen. Für das frühere Beispiel 187 berechnet sich der Wert der an- gegebenen Nebennutzungen: a) Für die Grasschnittnutzung. 1. Für die normale Betriebsklasse unter der Voraussetzung, daß jährlich 1Iha zum Abtriebe und zur Aufforstung gelangt, durch Kapitalisierung des jährlichen Reinertrages. Die Grasnutzungsfläche ist in diesem Falle 6 ha, der jährliche Ertrag 6ha 5 K=30K, der Kapitalswert für die ganze Fläche von 6ha ist 30Kx 25=1750K 750 K für 1 ha = BT 93T K 2. Für die Blöße: Der Anfangswert des 6mal sich wiederholenden Ertrages ist 8KxX 104 —1 0:04 X 1:04 da sich dieser Anfangswert alle 80 Jahre wiederholt, kommt noch dazu — 5KX 52421 = 2621 KK; 458 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 2621K 10480 — 1 der Wert ist daher zusammen für 1ha=2740K. 3. Wenn die Nutzung im gegenwärtigen Umtriebe nicht mehr voll, sondern nurmehr ?2mal stattfindet, der Bestand also 4 Jahre besteht: 5X 107 DI LUMET? 1 en 004 X 102 7 004 X 104 1049-1” —=5KxX 18861 +-119K=1062K. — 2621K X 00454 = 119 K 4. Wenn im ersten Umtriebe keine Nutzung mehr stattfindet. Da der Wert der Nutzungen im zweiten und der späteren Um- triebe im 80. Jahre, wie früher bei der Blöße 2740 K beträgt, ist dieser Betrag einfach auf das betreffende Bestandesalter zu diskontieren Der Wert der Grasschnittnutzung ist daher: für den 10 jährigen Bestand = a = 2740X 0.0642 — 176 K, a ne = 1740 x 00951 260 , BE SL = 740 X010T— 385 „ ENDET se ee — 2740 X 02088 = 571 , ar ge nr = 2740 X 03083 845 , m ne = 2740 X 0456-120 „ a ne = 2740 X 06756 —1881 „ BR a as Be — 27:40 X 10000 — 27-40 b) Für die Streunutzung. 1. Für die normale Betriebsklasse beträgt unter der Voraussetzung, daß jährlich 1 ha Fläche zur Abtriebsnutzung gelangt, die ganze Streunutzungsfläche 40 ha, da sie in den 40- bis 80jährigen Beständen stattfindet, hingegen die jährliche Streunutzungsfläche: 40 ha 5 da sie sich jedes 5. Jahr auf derselben Stelle wiederholt. Der jährliche Ertrag ist: Sha & 20 K= 160K, der Kapitalswert für 80 ha=160K X 25 —=4000 „ s:: Lha=5DOK, / —=8.ha, 2 Für die Blöße: Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 459 20KXxX Kur] 1 1045 — 1 10480 — 1 oder auch 20 K (1:04%° — 1) 1 10480 — 1 1045 —1 = 20KX 3801 X 4616%X 00454 = 15'92K, =20K X 01726 X 4616 = 1592 K was für die Rechnung bequemer ist, da der Faktor 10p® —1 5; 10p"-—1 aus der Tafel VII entnommen werden kann. Würde der Streuertrag vom 35. bis zum 75. Jahre in der gleichen Weise eingehen, dann müßte der Endwert der eingehenden Erträge auf das 80. Jahr prolongiert werden. In diesem Falle wäre daher der Wert: 2OKX1040—1 108 104% —<-1 106-1 —=20K X 0:1726 X 4616 X 12167 = 1938K. 3. Für den N Bestand: 1.04% 1.040 (20& X 1081 HOORX 106-1 X) 10m 3930 » 1592 für den 60jährigen Bestand: 04 (@oXx eh 2) 05-373 . für den 50jährigen Bestand: 1.0490 ) (208 x his = 6818 5 für den 40jährigen Bestand: 1.040 i (208 x + 15 2) 57613 j 350.1 für den 30jährigen Bestand: EN % 1 EB (350'1 + 15°92) 0m el 50 „ für den 20jährigen Bestand: (350:1 + 15°92) ans — 3481 , 460 Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. für den 10jährigen Bestand: 1 (3501 — 15°92) Tom —=2350 K für den Ojährigen Bestand (Blöße): (350.1 41592) gs Inge m=1592, c) Für die Weidenutzung. 1. Für die normale Betriebsklasse unter der Voraussetzung, daß jährlich eine Fläche von 1 ha zur Nutzung gelangt; u= 80 Jahre wie früher. Die ganze Weidefläche beträgt pro Jahr 40 ha, da die Weide- nutzung vom 40. bis zum 80. Jahr stattfindet. Der jährliche Ertrag ist daher=40 ha ı 3K= 120K der Kapitalswert für die ganzen 80 ha=120K X 25=3000 „ | 3000 n n ” ” $) 1 ha= E:kas; 37 5 „ 2. Für die Blöße: sony DEIN 1 8 x 6508 00p m_-1” = 3. Für den 70jährigen Bestand: ‚ 1041 —1 ) 1: As | (30Kx "0 + 1294K) 0m 3305 K für den 60jährigen Bestand: 10420 — 1 1:38,08 (30& x a ta K) om = 41643 für den 50jährigen Bestand: 104350 — 1 y Loysiesr (30 EX ggg rm K) 9m = 5580 ; für den 40jährigen Bestand: at = ) ERBEN SS (30K x 1 1.1294 K = 618, Sm N N 298.01 für den 30 jährigen Bestand = og — 29801 K X 01407 = 4222 K 29801 a, SEHEN. Be -- 0000 = 29801K X 00951 — 2834 „ 29801 Be Be 1 Kg EN = m = 29801KX 00642 = 1916, : 29801 BET: a a = gg —2I801KX 004341 — 12%, wie früher für die Blöße. Die Neuregulierung und Ablösung der Forstservituten. 461 Zusammenstellung: Berechneter Wert abgerundet & | ;| 2] ärl .sl on]. 5 s | 32 | 25 [333 |525 |833 E € a = | 35 |°@5| BE 5 ea a & b: S Jahre K BIER: K K | K Blöße'| 244 — 274 15:9 129 3002 10 244 133 1:8. 2.23°5 |..19°2 421°5 20 244 313 26 | 348 | 28:3 6227 30 244 552 38 | 51:5 | 422 893°5 40 | 244 773 57 | 76:1 | 62:0 || 1160°8 50 244 | 1080 84 | 682 | 55°8 || 14564 60 244 | 1478 | 125 | 574 | 463 || 18382 70 244 | 2014 ı 185 | 39:3 ; 33°0 || 2348°8 80 244 | 2800 | 274 | 15'9 | 12°9 | 31002 Bei der Bildung des Äquivalents durch Zuweisung von ein- zelnen Bestandesflächen bis zur vollen Deckung des Anspruches wird man selbstverständlich bei den in Betracht kommenden Be- standesflächen nur die Kapitalswerte jener Nutzungen in Anrechnung bringen, welche nach Maßgabe der konkreten Boden- und Bestandes- beschaffenheit tatsächlich bezogen werden können. Es erfordert dies nicht nur eine genaue Ausscheidung der Bestände nach Holzart, Alter, Bonität und Bestockung, sowie eine genaue Ausscheidung aller Flächen, welche sich für die eine oder die andere Benutzungs- art weniger oder gar nicht eignen, sondern auch eine genaue Ein- messung aller Ausscheidungslinien, weil nur auf diese Weise eine verläßliche Grundlage für die Bildung des Äquivalents gewonnen werden kann. END NR PIRG TEEN 462 Ertragstafel für Äcker nach Pabst. Tafel 1. Ertragstafel für “ Bezeichnung & R 5 25 : ö : : 0 ® E u © ki SE: MM Reduktionsfaktoren 0:78 078 085 9:48 0 auf Meterzentner=gq REN I Sehr guter Niederungs- | u weizenboden 32—39 | 32—39 | 36—43 45--53 | 26—30 II; Sehr guter Niederungs- gerstenboden — n| 26—34 | 34—41 | 36—47 | 22—26 III Weizenboden I. Klasse || 26—32 | 26—832 | 32—38 | 38—47 19—24 IV 5 IL." 19—23 | 21—26 | 26—30 | 30-36 | 15—19 V| Gerstenboden I. „ 21—26 | 26—32 | 30—40 | 32—38 | 13—17 vI 5 3 BER 15—19 | 19—26 | 23—28 | 26—30 | 11—13 VII| Weizenboden Ill. „ 17—21 17—21 19—24 | 24—28 11—13 VIII| Gerstenboden III. „ Ser 15—19 |, 17—21 |. 17—24 9—11 IX|| Weizenboden IV. „ 13—15 | 13—17 _ 1722 — X Haferboden er — 13—15 | 183—15 | 17—22 — XI : 1187 -— 9-11 — 13—17 _ XII Kornboden Ihe — 11-13 |; 11—13 | 13—15 4= XIII) Mooriger Haferboden — 6—10 — 15—19 — XIV Ganz geringer Hafer- 2 boden — — _ 13—15 — XV Kornboden II. Klasse — 9—11 — — xvI 5 ID — 7 Bei ee a: *) Bei der Einschätzung der Stoppelweide rechnet man 10 bis 15°%,, bei der Brachweide et ne I TEE En a Sr N. Ertragstafel für Äcker nach Pabst. 463 Tafel 1. Äcker nach Pabst. Ep 2 * E32 5 2< 5 R-' Ss ; = | sE6 | @82 | 5: Bi g EEPY 855 er Anmerkung “2| s = — 075 Sn = Hektoliter Meterzentner — 100 kg 1) und 2) Buchweizen und 45—57 |235—300 || 348—434 | 70—100 | 52—70*) Sommerkorn. 3) und #) trägt in günstiger 45—58 |214—267 |348—434| 52-78 | 43—56 UGS. IE IE RL SARDRE settheu. 47—51 |214—256 1348417 | 65—78 | 47-61 | 4) Futterkräuter sehr un- sicher. 41—44 | 171—214 ||313—348 | 47—61 35—45 6) Futterkräuter unsicher. 43—47 | 235—256 |313—382 | 47—61 35—47 7) Das Gedeihen hängt hier der L b. 36-41 |192—224 |243-295 | 3849 | 2839 | 7° der age R Strohanfall pr. 100 kg Körner: 34—41 | 139—160 || 243—-278 | 28—43 24—36 Winterweizen 220 kg Sommerweizen 240 „ 30—34 | 150—151 — 28—356)| 19—18 Winterkorn 250 „ Sommerkorn 270 „ — en _ 19—30 19—31 Gerste 140 „ Hafer 200 „ 26-80 1128-1391 — 21—305)| 19— 28 Erbich 170 „ a 107—118 —_ — 14—22 || Strohanfall pr. 10 kl Körner: $ Winterweizen 165 kg 24—26 | 96—107 —_ — 4) 10-17 Sommerweizen 180 „ Winterkorn 180 „ —_ 96—118 — — 3 10-17 Sommerkorn 182 „ Gerste 20, Hafer 90, ng = — — 10—16 Erbsen 130 „ —_ 77—92 _ — 2) 8-10 - — _ BER ET ER 20 bis 25°/, des Weideertrages, den das Grundstück als Dauerweide ergeben würde, at ER "Se 464 Ertragstafel für Wiesen. Tafel 2. Ertragstafel für Wiesen. i 3. |s8 8232833 = s5 3 |5288 | #388 a Nähere Beschreibung der Beschaffenheit = 3 3 Sg |HuS- ® 5 5] 2 SE as |ss21l 322 s 3 <5 |ERg>| 525 ® | I|| Selten vorkommende, ganz vorzügliche |mittelgut| 3 | 60-70 160—70*) Niederungs- und .bewässerte Wiesen, die neben der Bewässerung auch gedüngt werden II|| Vorzügliche Niederungs-, Strom- und |mittelgut | 2—3 | 50—60 || 50—60 | bewässerte Wiesen IT| Sehr gute Niederungs- und Talwiesen, |mittelgut| 2 |40—50||40—50 | gute Bewässerungswiesen, sehr gut ge- sehr gut 47—58 l düngte Höhenwiesen IV | Gute und mittelgute Niederungs-, Tal- |mittelgut| 2 ,30—40 | 30—40 und Wasserwiesen, mittelgute gedüngte |sehr gut 35—47 Höhenwiesen V'| Mittelgute Wiesen in verschiedenen Lagen |mittelgut| 2 || 25—30 || 25—30 mit und ohne Bewässerung oder Düngung gut -1121—26 vI| Geringere Wiesen verschiedener Lage |mittelgut | 1—2 | 20—25 20—25 | mit unvollständiger oder gar keiner gut 17—22 l Entwässerung gering 15—20 vun) Ziemlich geringe Tal-, Höhen- und Berg- | mittelgut | 1 ,15—20||15—20 \ wiesen auch moorige und Waldwiesen gut 13—17 ohne Bewässerung und Düngung gering 11—15 VIII Ger. Wiesen verschiedener Beschaffenheit gut 1 110—15|| 8—13 gering 7—10 IX || Sehr schlechte Wiesen, magere torfige | « gut 1 5—10|| 4—8 Wiesen, schlechte Wald- und Bergwiesen gering 3—7 *) Die Nebennutzung durch Weide kann im allgemeinen auf 10 bis 15°/, bei zweischurigen |. Wiesen, auf 20 bis 3(6°%/, bei einschurigen Wiesen veranschlagt werden. 465 Weideertragstafel für holzreinen Boden nach Pabst. 9—8 119 0281 083% 0908 99—07 01-99 " * * OpPIOMJEUDS 948FuLıen 9°" 9pIomjeyog 910duN “0. OPIOMFBUOg Adıjywjayjıum AOpo PpIeMyuny Hdurded ayag oder] AJ07} nz JyoIu 19q PpIomjeydg 97n3 19po epIemyny vodunen "090° opfMyny op opromMoT ondjayyım A0po opIomyny o4nd ayag YU9IAISBN nF OPIOMmsdunIopeIN APPo HPIoMmoT OyorFuzio‘ IIA 54 001 =b noH uf FB1.100pl9 A U 7 A ME Ps, De: Ah EN he r 0 M OSSB(YOPI>M 30 310JoN OYoRLT »y I 'Jsqgd yoeu uPPog UAUIAAZIOU any ToFeIsderLaopreM "© IOJeL Biebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 466 Futtermitteltafel nach Nährwerteinheiten. Tafel 4, Futtermitteltafel nach Nährwerteinheiten und Verhält- S Sich ergebende Nähr- In 100k d Beh 23 ji, ar Pe N Kann Verhältnis s “ lichen Stoffen —4kg Fett— 6 kg zu & 8 er Eiweiß ist e a 2 r Futtermittel ® >) 3 3 8 A 5, E = FR: 2 || #3 a |3: |erla-|e ° sal8 |: |ja2| 82|1|25 | 9 Jeılan) " SBEREELCEBEBEBEZENE Kilogramm NE Taste % I. Körner. 1|| Roggen . 654 | 16 | 9911654 | 64 | 59°4/131°2| 100 | 17011857 2| Weizen... 643| 12 |117\643| #°8| 70-2]139-3| 1-06 | 1:80||86°0 3|| Gerste 589 | 17 | 8'0|158°9| 6'8| 48011137] 0:87 | 1’47 || 86°0 4\| Hafer 43°3| 47 | 9°01143°3 1188| 540111611 088 | 1.501871 5|| Erbsen . 544 | 17 1202 ||54°4 | 68 |121°2]182°4| 139 | 2:36 || 86°8 6|| Ackerbohnen 502 | 1'4 |23°0|50°2 | 5°6 1138°01193°8| 1'48 | 2:50 11 87'3 7| Wicken .. . 48:2 | 2°5 | 24:8 ||48°2 | 10°0 |148°8|207°0|| 1'58 | 2:67 || 86°6 Il. Heu. 8) Wiesenheu, schlecht . |34°9| 05 | 3°4|134°9 | 2:0 | 20'2] 57'1| 026 | 0:74 857 9 r gering 3641 06 | 4611364 | 2:4 | 27:61 66°41 0°30 | 0°86 || 857 10 R mittelgut |41'0| 10 | 54 /|41°0| 40| 324] 774 035 | 1'001185°7 11 n sehr gut 4177| 13 | 74||41°7 | 5'2| 44°8| 917 0°42.| 118 ||85°0 12 vorzüglich |42°8| 15 | 9'2|]428| 60| 54'21103°0| 047 | 133 || 840 13 Rotklee, mittelgut . 38°2| 17 | 8511382 | 68 | 51°0) 96:01 0°44 | 1.34 || 84°0 14 Weißklee, mittelgut 359 | 20 | 8:1|135°9 | 80 | 48'6| 92-51 0'42 | 1191835 15|| Luzerne, mittelgut. . 1283| 10 | 94 ||28:3| 40, 56°6| 88:91 041 | 1:15 1838 16|| Laubfutter, Ende Juli 1378| 24 | 62378 | 9:6 | 37.2] 84:6) 036 | 1:09 |184°0 17|| Pappellaub . ... 31°8| 69 | 6°0||31°8 |27°6 | 36°0) 95°4| 0:44 | 123 || 840 Ill. Grünfutter. 18|| Gras,kurzvor derBlüte |13°0.| 04 | 2'0|13°0| 16 12:0] 26'6|0'12 | 0:34 || 25°0 19|| Weidegras i 99| 04 | 2:5 9°9| 16) 15°0| 26:51 0:12 | 0:34 20°0 20 Fettweidegras . are 109| 0°6 | 3:4||10°9| 2:4 | 204] 33:7 0-15 | 0:44 || 21°8 21|| Saftgräser im Mittel . 142| 05 | 1911142) 2-0| 114 27:6 0:13 | 0:36 || 30:0 22|| Futterroggen . . . . 1110| 04 | 1°9||11°0| 1'6| 11°4] 23°0 011 | 0:28] 21°3 23|| Futterhafer . . .-|| 89| 02 | 13|| 89| 08) 78] 17°5| 0:08 | 0:23 1182 24 Weideklee, junger . 74106|:.36|| 74| 2'4| 21'6 0°14 | 041 117°0 25|| Rotklee, vor der Blüte || 74) 05 | 23 || 7'4| 20| 183'8 En 011 | 0:30 170 26 ” in voller Blüte | 87) 04 | 1-7|| 87|"1-6| 10-2] 205 0:09 | 0:26 || 19-6 27|| Weißklee, in der Blüte | 79| 05 | 22|| 79| 2-0| 13°2| 23:1) 0°11 | 0:30 |119°5 28|| Luzerne, ganz jung . 73103 | 35| 73|. 1'2| 21°0] 29:5 0°13 | 0:38 ]124°7 29|| Sandluzerne. .... 75/103 | 31|| 7°5| 12] 12°6| 21° N 10 | 0:28 1122°0 Futtermitteltafel nach Nährwerteinheiten. 467 Tafel 4. | niszahlen bezogen auf Winterroggen und Mittelheu. - In z0xg una. || Sch „erzshende Nüir- | - lehnen Biofen | Wenn, 1«kg Kohlehyäras || Verluuinls | 5 5 entkalten Eiweiß ist 2 EI) & = Futtermittel © Pr P = 3: 2 E . } «la |8el2e| 2 a u] =] = a4 | Arm : a5 Elze | SS a 2 IB |M :.|8| 8 a | Kilogramm NE ee 30|| Esparsette, in derBlüte | 8°0| 0:3 | 2:1. | 80) 12 | 12°6 | 21'8/0:10 | 028 |21°5 31|| Futterwicke, i. d. Blüte || 67) 02 | 2:5 |.6°7| 0:8 15'0 | 22:5 0:11 )0'29 | 19°0 32 Kartoffelkraut. . ... 83] 03 | 10.| 8:3| 12| 6'0 | 15°510°07 | 0:20 122°0 33|. Runkelrübenblätter 40/02 | 12 | 40| 08| 72/120 0:05 | 0:16 |11'6 34|| Distel, jung... ... 60| 06 1 22.|.6°0| 24 | 13°2 | 216 0:10 | 0:28 | 13-3 35|| Ginster, jung . . . . |1r1| 08 | 23 |171| 3°2|13°8 | 34°E) 0:16 | 0:44 | 48-5 36) Stechginster. . . . . 2521 06 | 18 1252| 2°4 | 10'8 | 38°4!| 0:18 | 0:50 || 61°0 37|| Heidekraut ... ... 156| 10 | 19 |15°6| 40114 | 31°0 | 0:14 | 040 | 454 38|| Futterlaub, Juli... . 2455| 09 | 3:8 |245| 3'6 | 22:8 | 50°9 0:23 | 0:66 | 45-0 39| Pappellaub, Oktober. 17'1| 3:6 | 32 |17°1 | 14‘4 | 19°2 | 50'7 | 0:23 | 0:66 || 45°0 | IV. Stroh. l 40 || Winterweizen . „1856| 04 | 0:8 |35°6 | 1:6 | 48 | 420019 | 0:54 || 857 41-| Winterroggen . . . . \365| 04 | 0:8 1365| 1'6| 4'8|42'9 |0"20 | 0°55 || 857 42|| Wintergerste . . . 31-4 | 04 | 0:8 |31°4| 1°6| 481378 0-17 | 0-49 | 857 43 || Sommergerste . ... . 406! 05 | 13 1406| 2:0) 7'8| 504 | 0'23 | 0:65 || 857 44|| Hafersiroh .. .. . '401| 07 | 174 |401| 2:8) 84 |51'3 0'23 | 0:66 | 857 45|| Futtererbsenblätter 181.9 05 | 34 |31°9| 2:0| 204 |54.3| 0:35 | 070 — 46 Erbsenstroh a a Keks 0:5 | 2:9 1334| 2:0 |17°4 | 52:8 ||0'24 | 0:68 || 85-7 - | | V. Spreu und Schoten. | ATI WeRBoNn Nr 32:8) 04 | 14 1328| 1'6| 84 |428 |0 20 | 0'585 || 857 Ash Rogge .i. ei; 1349| 04 | 11 3491| 1:6| 6°6 | 43-1 || 0:20 | 0-56 || 85-7 AIR: Ester. AR 136°6| 0°6 | 16 |36°6 | 24 | :9°6 | 486 || 022 | 0:63 || 86° 50 Gerste 2.2.2. 1850| 0:6 | 12 1350| 2-4| 7°2 | 44-6 || 0'20 | 0:58 || 858 51.1 Wiek... 8 343| 12 | 42 1340| 48 | 252 | 64°3| 0°29 | 0°83 || 857 34. 2 136°2| 12 | 40 362] 4°8 | 24°0 | 65:0 0:30 | 0:84 || 85°0 Vi. Knollen und Früchte. 53| Kartoffeln 2178| 02 | 21 |21'8| 0-8 |12-6) 352 0:16 | 045. 25°0| 54 || Futterrunkeln.. .... '100| 01 | 1-1 1100| 04 | 66 | 17:0 |0:08 | 022 | 10-4 55|| Zuckerrübe . ... . \167 | 01 | 1:0 167 | 0°4| 6'0|23°1||0°10 | 0:30 ||18°5 56|| Kohlrübe ... . 106.) 01 | 13 1106| 0'4| 7°8) 18-8 | 0:08 | 0:24 || 10° 57|| Eicheln, frisch 30.9| 15 | 2°0 |30°9| 8-0 | 12-0 | 50°9, 0-23 | 0:66 | 44-7 58 r halbtrocken . |41'9| 22 | 2:8 |41°9 | 11°2 | 16°8 | 69°9 11 0°32 | 0:90 || 62-3 | I) i | | u | | 30* 468 . Über den Futterbedarf für landwirtschaftliche Nutztiere. , ’ Tafel 5. Über den Futterbedarf für landwirtschaftliche Nutztiere. Tägl. Futterbedarf Tägl. Bedarf an auf1000kg Lebend- Nährwerteinheiten 1 gewicht =NE - >) | s e E Verdauliche 1kg Kohlehydrat = al z 2,8 Stoffe 4kg Fett=6kg Eiweiß P] © 4 = Nutzzweck und Alter des Viehes ER E Pr 3 = 1:2 495 R: e ‚& = =] - wi 3 | & 2 s"ja2|3 | 322)3|E |, > Eu a || 24 Bu [= - Kilogramm NE 11 N MiIchkübei „03 18-5 - :1240!125104 | 25 1125| 1:6 |15°0! 291 12 Kälber 2 bis 3 Monate . .1220|138120 | 40 1138| 80 |240 |45'8 183 y RE <) s: 21284 1185|10 | 32 1135 42°07|:19°2] 36:7 \4|® Ri 6„ 12 „ 2..J260|185|06 | 25 1135| 24 1150309 I5|’&J|| Rinder 12 „ 18 * . ...1240|130|04 | 20 1130! 16 | 12°0 | 26°6 6 g * 19°, 022 . ..+1240|120|03 | 16.1120| 12 | 9'6|228 | 721 Arbeitsochsen bei mittl. Arbeit |240|11'3)0°3 | 16 /11'3| 12 | 9:6 | 221 18 Mastochsen I. Periode . . .11270/115'0/05 | 25 |150| 2°0 |15°0 | 32:0 9 % LI. A . ...126°01148|07 | 30 |148| 2-8 |18°0 | 35°6 10 & III. n ....]12501148|06 | 2.7 1148| 24 |16'2 | 33°4 111 Wollschafe stärkere Rassen .|/20°0/10'3|0'2 | 12 |103|.08 | 72|183 12 3 feinere » + 1225 |1174 1025| 15 11a | 10 | 9012174 13 Lämmer 5 bis 6 Monate .|2851|1561|0°8 | 32 |15'6| 3°2 | 192 | 38:0 142 e 6, 8 „...]2501183!06 | 27 133) 24 [162 | 319 15||& € 8 „ 11:2 ....1280|114|05 | 21 114 | 20 | 12-6 |260 16 | 1| Jährlinge 11 „ 16 „ . . .1225/109/04 | 17 1109| 24 [10-2 |23°5 17 bi 15: 0,0, 20: 5 - +1122°0 1104 )0'3 | 14 /10'4| 12 | 84 |20°0 ı18 Mastschafe I. Periode. . . . 1260/1152 0'5 | 3:0 |15'2| 2°0 |18°0 | 352 19 * IL. 4022. .J250|144!106 | 35 104 | 24 |21°0|37°8 © u 20 @)|| Pferde bei mäßiger Arbeit. .||21°0| 95/04 | 15 | 95| 16 | 901201 218 »„ mittlerer „ ..225l112/06 | 18 Ji12| 2-4 |108|24-4 122 Schweine 8 bis 12 Monate . . ||21°0 16'2 25 162 15'0 | 31'2 123 Läufer 2 „ 3 „ ..1420| 300 |75| 8300 [450/750 242 5 3,5 „ ...|820| 250 |I50| 250 1200|550 25 © 4 Be rr.6 = Sl SED 237 4:3 237 49:5 |73'2 26|E)| „ 6.4 8... nm TO 120 1 Sl 20 een 27, Q || Mastschweine 1. Periode . .||36°0 275 50 275 300 | 57°5 28 a RR . 1310) 240 |20 | 240 12401480 29 z Er :.1285| : 1786 |27| 176 [162|89% | | | | I Il Br ac Se Über (den Futterbedarf von 1000 kg Lebendgewicht. 469 Tafel 6. Über den Futterbedarf von 1000 kg Lebendgewicht in Heu ausgedrückt: j | = Qualität | '£ = L'] l = la | Be: vor- sehr mittel- || minder !! schlecht| gi s | | 5 ||züglich zut gut El2ı zZ |e| Nutzzweck und Alter des Viehes | Ei © all © | >= EEE NE - R-) » «rt + Be E has ig ws | ie er ae IH EIBIEIEIEIEJEIEJE N 5 a | - Ba | * Bu = - | u el er] | I | kela ke|q||ke| a ke|alkg| a | M | | : | | 1 HH. MNchkühe a, en, 1’00 28 1102! 32 |117!' 38 138; 44.160! 511186 2 Kälber 2 bis 3 Monate . . 15744 1160| 50 1184| 59 |215| 691251)| 80/292 3 ” en * . . 11'251 35 1127) 40 1146| 48 175, 55.200) 641233 451 55 Gyr .. . 1106 30 1108| 34 |124|40 1146| 46 170 541197 5|E)| Rinder 12 „ 18 „ ... [091125 | 93 29 |106| 34 |124| 40 146| 46/169 6 + | er 18 „..24 m . 1078122 | 80/25 | 91129106) 34/125) 40/145 Tiel Arbeitsochsen bei mittl. Arbeit 0:76 21 | 7724| 89 29 |106| 331121) 39141 8 Mastochsen I. Periode . . . 11031 112 35 |129] 41 150 481176| 561205 9 2 II. “ RT 1:22 34 112439 114346 1168| 54/195 62]227 10 a 2. - ..... 1714| 32 |116| 36 1133/43 1157| 501182) 58|212 | i 11 Wollschafe stärkere Rassen . 0:63 18| 64 20 | 7424| 88| 27/101] 321117 12 “ feinere a R 073 20 | 74/23 | 85,28 102 32117 371136 13 | Lämmer 5 bis 6 Monate . 1'30 14 |133 42 |152 49 179 57 2068| 66 242 14o|| - = 65.8 “ . /1°10|31 111235 1129| 41 1150| 481176) 56/205 15 5 e 87:4, 7, . 082123 | 8426 | 96 34 |124| 361131|| 421153 16 Z|| Jährlinge 11 „ 15 „ . 0:81|23 | 8326 | 9530 1110| 351130 411151 17 = 216.1 ,3.:20 = . /0'68119 | 6922| 80126 | 95| 301109| 35126 18 |) Mastschafe I. Periode. .. . 1'21 34 123 39 114145 1164| 53194 62|225 19 |) = IR > .... . 129 36 1132|] 41 |151/|49 |1791| 57/206| 66/250 | 20 3 | Pferde bei mäßiger Arbeit . . 08424 | 86|27| 9826 95 371134) 431156 1lS| » » mitlerer „0... 0:68 19 | 69 22 | 80131 |113| 30]109| 35/126 I: | 22| ' Schweine 8 bis 12 Monate . . 10730 109) 34 |125 40 1146) 47/171) 551199 23| | Läufer ET . rn 257 72 262 82 1300 97 1354 113/411/131|478 2431| 5 BB R Sr 257 712 262, 82 |300| 97 13541113411 131/478 251 0) = ENG ni . . 12°51|70 256 80 |294| 95 |347110/402]128)467 26 EI a 62 8 „2.2. /140|39 |143|45 116458 1198| 62)224| 711260 27,31) Mastschweine I. Periode . . 1:97 55 201) 63 |230| 74 |270| 87\315/100]366 28 | : ; 13 PARERR \1'64| 46 167) 52 192 62 1226| 72|262| 841305 29| | r SUR. a 11:16 32 111737 113444 160, 511184 591214 I) 5! | | | | | HS | | | le | Ve a BEER | l 00T.| 7 | A 9 En — |) 00T: | 09 922118 ° | — || 00T |. 09 08 | 21 9 Be ee Fe -Oyyord 007 | 09 | vg AT | 01 & 007 |:9 | 0 1% | v 007 | 0 ı #7 | | 1 | Re pr JOJOly] 007 | oa ı os | ar | or | e or | 9 | or 0a | za | # Joriaa la | |ceı la. |... oa rei | - Jo Je, le Or IR el 7 | —.| "+ 0 ogong or el zlıı - -lorl a ln ialaıals loılala|ssz ler la | + 00r% soyorg a. Pia. Mm dag 9. et Er reryEEue. -d 0 | 8) | 7.0 | 9.0 | 80 ABSEITS 0.1 0 0 | 0 | 9.0 | 80 | 0.7 JjiezIoH Ertragstafel für Waldweide nach Dankelmann. 9:0. ac ES DILNRIECH HUN MR. zjoqusdunjg saduLıen | Joqw>ZurIg Sa.LeıS zyquneg "uUBWIJONUR( Y9BUu HpIempfeM AnJ [opejsdenıg 470 "L IoeL Rechstreuertragstafel für 1 ha Normalbestand. 471 Tafel 8. Rechstreuertragstafel für 1 ha Normalbestand nach den Versuchen der Akademie Eberswalde. In der Alters- In bereits bisher berechen P 2 klasse Beständen - 273 H | irm wiegt : HT 2 ar . m e e san bei ze aa von 3 ar v- ine: I beschaffenheit von bis E s2 trocken © 243 fee} 1 | 2 4 | 6 © Jahren 1q=10kg kg 21 40 35 59 63 70 81 guter bis mittel- En = 2 > 2 82 Pe © | mäßiger Boden Di 5 = R= 81 100 50 83 89 100 116 156 © über | 101 | 45 | =5 | so | 90. | 104 |f 80 [ee] Untermiittel- 41 60 35 | 59 63 70 81 mäßiger und 61 80 37 62 66 74 86 geringer Boden über | 81 42 70 75 84 97.4} 21 40 33 54 80 102 145 guter bis mittel- 41 60 % = fi: 2 = mäßiger Boden 2a 3 e a 2 81 100 31 ö1 75 96 136 er über | 101 || 30 | 50 | 73 | 98 131 | 141 e 21 40 24 40 58 76 105 115 re Untermiittel- 41 60 23 38 56 71 101 mäßiger und 61 80 22 36 53 68 96 geringer Boden 8 100 20 33 49 62 88 über | 101 19 31 46 59 83 3jährige — 21 40 30 66 89 125 | guter bis mittel- 41 2 35 77 en je mäßiger Boden 61 0 “2 94 7 81 100 45 99 134 188 > über | 101 36 79 107 150 ||K 183 = 21 40 26 56 76 106 165 De Untermiittel- 41 60 30 65 90 124 = || mäßiger und 61 80 37 80 109 || 152 geringer Boden | 81 100 39 84 114 159 über | 101 31 67 90 128 Farrenkraut . . . — = .- — an A 59 | Heidekraut . . .| — _ — — = — ae 60 | Moosstreu . .. . -- — — u _ — | = 102 Täglicher Streubedarf für 1000 kg Lebendgewicht. 472 Tafel 9. Über den täglichen Streubedarf für 1000 kg Lebendgewicht. [=] a & Q eu 5 “| & 218 S & oje el IE 31% sl |Eeldsl5ı 5 | $ El ® BI 8 |esla:l 3 le |$ ji = Nutzzweck und Alter des Viehe; > & ” Z e & z - = all Verhältniszahl' „> 10 | 20 | 33 | 285 | 1:25 | 062 | 40 Kilogramm Y: Milchkühe ER para Baal RR .\ 761152 |25°0 |21°66|) 9°5 ! 470) 30°4 2 Kälber 2 bis 3 Monate .. . .|11'8 |23°6 |38°94133°6311475| 772] 472 3 R 30:00; 9-6 |19-2 |31'68|27'36112-00| 5°95| 38°4 45 S 62.°5..012 5 8:0 116°0 |26°4 |22:80110°00| 4°96| 32:0 5|’&)| Rinder 12 „ 18 „ 681136 |22°44119°38| 8:5 | 421] 27°2 615 RER, LRMER. 7 Nana 22. 5°8111°6 |119'14116°53) 7°25) 3°60| 23°2 7|@ 1) Arbeitsochsen bei mittl. Arbeit. . | 5'8|11°6 1191 |16°5 | 72 | 3°6 | 23:2 8 Mastochsen :I. Periode . .... 8-2 1164 |27°06123°37|10'25| 5'08| 328 9 = Ir n 9'2 118°4 |30°36/26°22]11-50) 5°70| 36°8 10 S ER ORTE ee 8:6 172 |28-38124°5111075| 5'338] 34°4 11 Wollschafe, stärkere Rassen 48 | 9:6 [158411368] 600] 2'98| 192 12 3 feinere 2.2... . | 5:6 |]11°2 |18°48|15°96) 7°00| 3°47) 22°4| 13 Lämmer 5bis 6 Monate. . 9:8 119 6 |32:34127°93112'25| 6°07| 392 14||& A B..% 8 n 8-2 116°4 |27°06123°37110:25| 5°08| 32°8 155 A er > 6:8 |13°6 |224419-38| 8:5 | 421| 272 16.2] Jährlinge 1 „ 15 „ 6:0 112-0 19:8 [171 | 7:50) 372] 240 17 S 10... 20 52 1104 1171 |14'8 | 6°5 | 3:2 | 208 18 Mastschafe I. Periode 9:0 1180 |29:7 1256511125) 558 36°0 19 nr II. RN SEHEN IE -9:8 1196 |32-34127°93112°25| 6°07| 392 © 20 . Pferde bei mäßiger Arbeit... 5-2 110°4 1171 1148 | 65 | 32 | 20°8 2112 x „ mittlerer „ ... 6:2 112-4 120-46117°67) 7°75) 3:84) 24°8 22 Schweine 8 bis 12 Monate -. . .\| 80|16'0 |26'4 |22°8 !10°0 | 5:0 | 320 23 = 9.5 19°4 |38°8 |61:02/55°29|24°25112°03| 77°6 24 | 5 u 5: 194 |38°8 |61'02)55°29124°2512°03| 77°6 25 © 5 Be 19:0 |38°0 |62'70154:15|23-75|11:78] 76°0 26 E r I 8 R ER 10°6 |21°20/34.9830°21113°25| 6°57| 42°4 27 8 Mastschweine I. Periode . . 14'8 1296 |48°84i42-18118°50| 9:17) 59:2 23 = 11. SEE nace 124 |24°8 |40'92,35°34115°50| 7°69| 49'6 29 » III. 5. 88 1176 29:0 |25°0 |11'0 | 54 |35'2 ' ki 473 Brennwerttafel. IL | 699.0 BOREMDLIO LOMO FI ne en el eeee " ouus]L 08 18294.0|8L |887.0|19L 767.062 1189.01 FL |187:.0|89 | 10F.0|| 89 | cTF.o 99 | TEF.0 | C9 | T2F-0 2 j " OJyoLd VL-|FL70| FL |2170|2L | 267-0108 ‚8980 FL |887.0|6L |%6H.0|| #9 | FEF.0| 19 | ECH.0| 24 | 914.0 \ “ doJoi m ln 17 [84 16890/1972 |209:0|€88 |E9801 — | — TEN, a OIOZIBMUOS ER Fr ei ae; — 198 | 1090 | 16 | 689.0 106 |889.0| — | — wiT ae a oa ‚or 081.0 | 8011 292.0 | — | — ud —| — — | — ed u en —| — " oyonquıerf 86 1204-0186 |£01.0|16 |699.0 | 201 | 29:0 | 801 | 282.0 | TOT | 121.0 | — | — Sa en ea hang eypToTeNs SOFT | 091-0 | 301 | 082.0 | 001 | FTL-0 | — | — ie Era ir re ls a as Bash. HR mer R eyonqIoy ale q | ®» |q | ee IE Ye Mara De DER a a re | DERERSERSE "ER 103g | zIoqreßnsn | zIompypg- |) zrogsses | zioyroäpza | ziomiogog || zIogssoyg | zoeänag 270qoyag Jıwzıog z21oy4I1vV zıoyre3?3?}TmW zroy3ungp ‘00T = 2[0yfegISUHyIngT SOUANIOANFNI Jne U950Zagq sIo7oUuNse,T Sap Hoyuoumfo‘ A9p STUELIPALEAMUUMIT = Aq — yoTmoduoypoayjnT soyastyrzedg — # "OI Tfenaomuusıg 474 Für die Ermittlung der Transportkosten für 10 q Nutzlast. Tafel 1. Für die Ermittlung der Transportkosten für 10 q Nutzlast bei 10stündiger Arbeitszeit ohne Auf- und Abladezeit. Flachland Hügelland Bergland >} 0 g8 ER Straße | Weg || Sıraße | Weg ||Straße | Weg Anmerkung aM As Pferdetage Pferdetage Pferdetage 1), 0:12 | 0:24 || 0:18 | 0:30 || 0:30 | 048 || Bei 12stündiger Arbeitszeit sind al 0:15 | 030 || 022 | 037 || 037 |- 0:60 nebenstehende Zahlen mit 11/, || 018 | 0:36 || 027 | 045 || 045 | 072 08 zu nehmen. z 0:21 | 042 || 0:31 | 0°52 | 0'52 | 084 21/, || 0:24 | 048 || 0:36 | 060 || 0:60 | 0:96 3 0:27 | 0:54 || 0:40 | 0:67 || 0:67 | 1'08 31/, || 029 | 0:58 || 0:43 | 072 || 0:72 | 116 4 0:32 | 0:64 || 0°48 | 0:80 || 0:80 | 1:28 41/, | 0:35 | 070 || 052 | 0:87 || 0:87 | 1:40 5 0:38 | 076 || 0°57 | 0°95 || 0'95 | 1:52 6 0:44 | 0'88 || 0:66 | 1:10 || 1:10 | 176 7 0°50 | 1°00 || 075 | 1:25 || 125 | 2:00 8 0:55 | 1:10 || 082 | 1:37 || 1:37 | 2:20 9 0°61 | 1:22 || 0:91 | 152 || 1'652 | 2-44 10 0°66 | 1:32 || 0.99 | 165 || 1:65 | 2:64 11 0783 1: 1.46 || 1:10] 1:82: 182 | -2:92 12 0'830 | 160 120 | 2:00 || 2:00 | 320 13 0:87 | 174 || 130 | 2:17 || 2:17 | 3-48 14 0°90 | 1'80 || 1:35 | 2:25 || 225 | 3:60 15 097 | 1'94.|| 146 | 2:42 | 2°42 | 3:78 16 1'00 |. 2:00 || 1:50 |. 2°50 || 250 | 4:00 17 110 | 2:20 || 165 | 275 | 275 | 440 18 116 | 2:32 || 174 | 290 || 290 | 4:64 19 1:20 | 240 || 1'80 | 3:00 || 3°00 | 4:80 20 1'26 | 2:52 || 191 | 320 || 3-20 | 504 21 131 2:62 196 | 827-|| 3:27 | 524 22 1:38 | 2:76 || 207 | 3:45 || 345 | 552 23 144 | 2:88 || 216 | 3'60 || 3:60 | 5'76 24 1:50 | 3°00 || 2:25 | 375 || 375 | 6:00 25 1:56 | 3:12 || 234 | 3°90 || 3°90 | 6'24 26 161 | 322 | 241 | 402 || 4:02 | 644 27 1:66 ı 3:32 || 2:49 | 4:15 ||-4°15 |- 6'64 28 175 | 350 || 2:62 | 4:37 || 437 | 700 29 182 | 3:64 || 273 1.452: || 4:52 |79:28 30 188 | 3:76 || 282 | 470 || -470 | 7°52 r 4 ah = BR SIE reErgd Anleitung für die Benützung der Diagramme. Diagramm I dient zur Ermittlung des Wirtschaftszinsfußes bei gegebenen Ver- waltungskosten für jedwede beliebige Umtriebszeit. Ist der Bodenwert entweder nach den örtlichen Verkaufspreisen oder im Vergleichswege mit den landwirtschaftlichen Grundstücken niederer Kultur oder nach unserer Formel B.=(A.„— c-+ 120 dr) 0:1037 — 3333 sc oder mittels des Diagrammes II bestimmt, so wird der Wirtschaftszinsfuß oder die Verzinsung der Wirtschafts- ES ; ; A B+e+20v, . kapitalien in der Weise erhalten, daß die Quotienten ri bei der Lirie B und ur bei der Linie A aufgetragen werden. br dr Beide Punkte durch eine gerade Linie verbunden geben beim Schnittpunkte dieser mit der Kurve u das Näherungsprozent p; für dieses x bestimmt und die beiden Quotienten mit drx nochmals ermittelt und den früheren Vorgang wiederholt, gibt sodann den eigentlichen Wirtschaftszinsfuß p. Beispiel 188: Der Bodenwert sei pro 1 ha 250 K, die Kulturkosten 70 K, die Ausgaben für Verwaltung, Schutz und Steuern 10K. Die Erträge entsprechen der Geldertragstafel I. Fichte VI. Bo- nitätsklasse; u = 100 Jahre. Au—c __4682 — 70 = Tg. nern. A dr (aus 'Geldertragstafel) .... ,.2., , “am. 2% Weir br+dr . . 5586K Anleitung für die Benützung der Diagramme. 477 B.+0+20v 2304704200. 520 br+-dr 5586 RER 3 Re 20V _ 200 _ ie br == dr 5586 [2 TE a. er rn N TA SE AT U AN RE ah FEne ee Te: Den Quotienten 9'3 vertikal bei B und jenen von 3°6 ebenso bei A aufgetragen und diese beiden Punkte verbunden gibt im Schnitt- punkte von Kurve u=100 das Näherungsprozent p—=21%,; x bei 21%, und u—a=70 Jahre ist 1'32 daher Ar = I TAKE X 132 RT. IR vr DE 1286 K britwie Irühern) Sn a a de 46:12 „ br—drx . . 5898 K B+c+20v 30 _ | 8:8 er ee ee re >. u es 34 br+drx 5898 7 gibt am neuen Schnittpunkte p=218 rund = 2'29),. Die nähere Beschreibung siehe Seite 186. Diagramm II dient zur Ermittlung der Boden- und Bestandeswerte für jene Wälder- kategorien, bei welchen Kulturkosten und Durchforstungserträge nicht in Betracht kommen, wie Plenterwäldern, Gebirgswäldern, Nieder- und Mittelwäldern, Gemeinschaftswäldern und Wäldern des Klein- besitzes. Allgemein für alle Fälle, wo es sich um Ermittlung von Differenzwerten handelt, wie: Bodenverschlechterungen, Bestandes- und Baumbeschädigungen durch Feuer, Wind, Eis, Schnee, Hagel, Wild und Weidevieh etc. oder zur Feststellung der Vermögens- differenz bei der Inventur von Fideikommißforsten. Au Es ist B= ESTER ae und HBHRR= en I —+c bei Beständen unter 30 Jahren und HRS ne El bei Beständen über 30 Jahren. (10p"—1 Beispiel 189: Es sei der Boden- und Bestandeswert für einen 20- und 30jährigen Bestand zu ermitteln, wenn der Abtriebsertrag bei u=100 Jahren 4600 K, die Kulturkosten 80 K und die Steuern 3 K betragen. 478 Anleitung für die Benützung der Diagramme. Bei 4600 eine Vertikale errichtet, gibt: beim Schnittpunkte der Linie 100 eine Ablesung für B.= 2... 0 = 22.0 “es BER ab 308-30X3K- . ee Bodenwert. . . 273K Von dem früheren Schnittpunkte eine Horizontale gezogen, gibt mit den Schnittpunkten der Bestandeslinien auf der rechten Seite, weil jene links undeutlich sind, bei m=20 eine Ablessung von . . 2 2.....3838K hierzu Bei, SE en a8 380 Bestandeswert.. . . 462 K für m=30 eine Ablesung von . .. 2... 685 K hiezu Se u. Re a Er "Bestandnewert > IB R für m=40 eine Ablesung für den Bestandeswert von—=1050 K usw. a eg Tafel I. 479 Tafel I. Geldertragstafel für 1 ha Fichte nach Feistmantel. er : IV. Bonitätsklasse. “ Ar a Zwischennutzung Hauptnutzung Abtriebsertrag Für ai 2 Nach- & Wer: we Sa ee. | 8 2 o P PN a © 8 nutzungen : = 3 © 2 > 2 © als aı 5l)2lals5ı3) #88 . Ts a er ae: Jahre| fm K K fm K K fm K %, 20|| 6 40 24 | — — —_ u 1'20 = — — 30 || 15 42 63 | — — — — = 210 | 1:20 _ u 40 || 24 46 110 ||236 | 5:9 | 1392 || 260 | 1502 || 2:75 | 3:30 — 50 || 30 50 150 1318| 67 | 2131 || 348 | 2281 || 3:00 | 6'085 ||1°518 ||4'26 60 || 26 5°6 146 1417| 76 | 3169 | 443 | 3315 || 243 | 9:05 ||1'453 ||3°80 70|| 24 62 149 1516| 85 | 4386 || 540 | 4535 || 2:13 | 1148 ||1°368 || 3:18 80 || 23 68 156 ||615 | 9-1 | 5596 || 638 | 5752 || 1:95 | 13:61 || 1'268 ||2'40 90|| 19 T3 139 1692| 95 | 6574 | 711 | 6713 || 154 | 15°56 || 1'167 ||1°56 100 || 14 78 109 1769| 98 | 7536 || 783 | 7645 | 1-09 | 17'10 ||11:139 ||131 110) 10 82 82 1845| 9:9 | 8365 || 855 | 8447 || 074 |18°19 1'105 ||1:00 120 || 10 82 82 ||889 | 10:0 | 8890 || 899 | 8972 || 0°68 |18'93 1'062 ||0'60 V. Bonitätsklasse. 20| 4 40 16 | — — — — _ 080 — — — 30|| 14 41 57 | — — — — —_ 190 | 0'80 _ — 40 || 20 43 86 1198| 55 | 1089 || 218 | 1175 | 215 | 270 - _ 50 || 25 48 140 ||264| 63 | 1663 || 289 | 1803 || 2:80 | 4:85 ||1'534 ||4'36 60|| 23 5'3 122 |351| 71 | 2492 || 374 | 2614 || 2:03 | 765 |\1’449 ||3°80 701 21 59 124 ||439| 78 | 3424 | 460 | 3548 || 177 | 9:68 ||1'357 ||3°10 80|| 19 64 122 1527| 85 | 4480 || 546 | 4602 || 1'52 | 11'456 11'297 ||2°63 90|| 16 70 .ı 112 1593| 89 | 5278 || 609 | 5390 || 124 | 12-97 |11:171 ||1°60 100 || 12 74 89 11659 | 91 | 5997 || 671 | 6086 || 0:89 | 1421 ||1'129 ||1'22 110|| 8 T8 60 1724| 92 | 6660 || 732 | 6720 || 054 | 1510 ||1:104 || 1°00 120 || 8 78 60 1763| 92 | 7020 || 771 | 7080 || 0:50 | 15'64 11'053 || 050 VI Bonitätsklasse. 30|| 12 40 48 —_ E= = = — 1:60 E— —_ — 40 || 16 42 67 1170|. 51 867 || 186 934 || 1.67 | 1:60 -- .— 50 || 20 45 90 1225|. 5-8 | 1305 || 245 } 1395 || 180 | 3-27 ||1'493 ||4°09 60 || 18 50 90 11296 | :6°5 | 1924 || 314 | 2014 || 150 | 5:07 |111'443 ||3°73 70! 16 b’5 88 1367| 73 | 2579 || 383 1.2767 || 126 | 6°57 111373 || 3°22 80 14 60 84 1439| 78 | 3424 || 453 | 3508 || 105 | 783 || 1'268 || 240 90|| 12 65 78 11494) 83 |:4100 || 506 | 4178 || 0:86 | 8°88 11'191 ||176 100 || 10 70 70 1549| 84 } 4612 || 559 | 4682 || 070 | 974 ||1°120 115 110|| 7 T3 51 11604! 86 | 5194 || 611 | 5245 || 0°46 | 10-44 ||1:120 | 115 120 | 5 73 36 1637| 86 | 5478 | 642 | 5514 || 0:30 | 10-90 ||1°051 0:50 480 Tafel II. Tafel I. Geldertragstafel für 1 ha Fichte nach Feistmantel. VII. Bonitätsklasse. & Zwischennutzung Hauptnutzung Abtriebsertrag Für die Nach- 8 te d ; ä Wert Wer: | = 8 = o r ® ö nutzungen : E slsl 2.10 S & 3 “| 88 a1”. | ® a Eee I. E E < Jahre|| fm K K fm | K | K im K % 30 5 38 19 —_ — nd — 063 -- — — 40 || 12 41 49 1137| 47 644 | 149 693 122 | 0:63 Br — 50 || 15 43 64 1181 53 959 196 1023 128 | 185 ||1'476 ||3°97 60 || 13 46 60 241 60 | 1446 || 254 1506 100 | 3-13 ||1'472 || 394 70. 16 51 82 |302| 6°6 | 1993 || 318 | 2075 1:17 | 413 ||1'377 ||3°25 80 || 12 5°5 66 1362| 71 2570 || 374 | 2636 || 0:82 | 5:30 || 1'270 ||2°42 9 9 6°'0 54 1401| 7°6: | 3048 || 410 | 3102 || 0:66 | 6:12 || 1'176 ||1°64 100 || 7 6'3 44 ||439 78 | 3424 || 446 | 3468 || 0-44 | 672 ||1°118 ||1'12 110|| 4 6°6 29 477 | 79 | 3768 || 481 3797 || 0:26 | 716 ||1'094 ||0°90 1201| 4 6°6 29 1505| 8°0 | 4040 || .509 4069 || 0:24 | 742 || 1'072 || 070 Tafel I. Geldertragstafel für 1ha Buche nach Feistmantel. II. Bonitätsklasse. ® Zwischennutzung Hauptnutzung Abtriebsertrag Für die Nach- s wert Wert gerade Sl Se 8 s = Mr = x 4 nutzungen ER BR ME HA IR ER BEE as Eule Pr I: = =] “ S = “ & a © e £ BERRERMERE Jahrel| fm K K K K fm K % 30|| 43 | 210 2 83 | 284 250 101 277 | 0:90 = — Ss 40 || 24 | 2:44 59 1148| 350 518 172 577 1 147 0:90 || 2083 = 50 || 30 | 2:76 83 209 | 428 895 || 239 978 | 1:66 2:37 11727 ||5°61 60|| 32 | 3:16 101 ||274 | 4:90 1343 || 306 | 1444 || 1:68 4:03 1'476 || 3:96 70|| 29 | 344 103 ||340 | 544 1884 || 369 | 1987 | 147 571 11'376 || 324 80 || 26 | 3'830 99 ||406 | 6:00 | 2436 || 432 | 2535 | 124 718 ||1'275 || 246 90|| 22 | 410 90 477 | 6:32 | 3015 || 499 | 3105 || 1:00 8:42 1224 204 100 || 18 | 418 75 ||549 | 6:30 | 3459 || 567 | 3534 || 075 9-42 ||1:135 || 1:28 110|| 13 | 426 55 604 | 6:34 | 3829 || 617 | 3884 || 0:50 | 10°17 1'098 || 0:94 1201| 8 | 426 34 1659 | 6°34 | 4178 || 667 | 4212 || 028 | 10°67 1'084 || 0:82 Tafel II. Tafel Il. Geldertragstafel für 1 ha Buche nach Feistmantel. III. Bonitätsklasse. 481 2 Zwischennutzung Hauptnutzung | Abtriebsertrag Für die’Nach- © ” 3 Wert vor Be | Sara 5 8 8 : € 8 E nutzungen : E) 3 8 8 a 8 = Ss 3 FB3 2 = & & = & 8 s S ”* NS r - ei - a KG) äls 5 2 a A - = < Jabre|| fm K K fm K K fm K %, 30|| 11 | 2:00 22 77 | 2:52 194 88 216 || 0:73 _ — —— 40|| 21 | 2:26 47 |1126 | 3'10 391 147 438 || 117 0:73 1|2:027 | — 5011 27 | 2:60 70 11176 | 372 655 || 203 725 | 140 1'90 || 1'655 ||5°12 60|| 28 | 2:92 82 11236 | 4:40 1038 264 1120 || 1:36 3:30 ||11'545 |4'45 701 25 | 3'28 82 11296 | 5°04 1492 || 321 1574 || 117 4:66 1'405 || 346 80 || 22 | 3:60 79 11362 | 5°60 | 2027 || 384 | 2106 || 0:99 5:83 11'338 ||2°97 90 || 20 | 390 78 428 | 5:96 | 2551 448 | 2629 || 0:87 682 ||1'248 || 224 100|) 15 | 402 60 11494 | 6:14 | 3033 509 3093 || 0:60 769 11'176 ||1 64 110|| 11 | #10 45 544 | 6'20 3373 555 3419 || 041 829 1105 1101 120) 7 | 410 29 11593 | 620 3676 600 3705 || 0:24 870 1'084 || 0:82 IV. Bonitätsklasse. 30|| 10 | 1:92 19 71] 228 162 81 181 || 0'63 — —_ — 40|| 18 | 2:16 39 |115 | 2-80 n 322 133 361 || 0°97 0:63 ||2:000 || — 50 || 23 | 2:36 54 11159 | 342 544 182 598 || 1:08 1:60 || 1'656 ||5°183 60 || 24 | 2:68 64 1208 | 400 832 | 232 896 || 107 2:68 |1'498 ||4:13 701 22 | 3:02 66 11258 | 4.54 1171 280 1238 || 0:94 375 1'382 ||3:28 80 || 19 | 328 62 1318| 510 1622 337 1684 || 077 4:69 ||1:360 || 3:12 90 || 17 | 3:70 63 1/1379 | 5°40 | 2047 396 2110 || 0:70 546 ||1'253 ||2'26 100|| 13 | 3°86 50 11439 | 5'86 2572 || 452 | 2622 | 0:50 6'16 || 1242 ||2:19 110|| 10 | 3:96 40 11483 | 600 | 2898 493 | 2938 || 0'36 6°66 1120 114 120 6 3'96 24 |\527| 6°04 | 3183 || 533 |' 3207 || 0:20 702 ||1 092 ||0:89 V. Bonitätsklasse. 40|| 15 | 2:06 31 |104|| 2:50 260 119 291 || 0:78 — — En 50 || 19 | 2:26 43 |142|| 3°14 446 161 489 || 0:86 078 ||1'680 || 5°32 60 || 20 | 2:48 50 |181|| 3°68 666 201 716 || 0:83 1:64 || 1'464 ||3°88 701 18 | 2:80 50 |220| 424 933 238 983 || 071 247 ||1:373 ||3°22 80|| 16 | 3:04 49 |274|| 474 1299 290 1348 || 0:61 3:18 11'371 ||3°20 90|| 14 | 3:50 49 :329|| 3:20 1711 ||: 343 1760 || 0:54 379 || 1'306 ||2'70 100|| 11 | 3:68 41 |384 | 544 | 2127 395 2168 || 041 433 1'232 1210 110|| 8 | 3:80 30 |423|| 578 2445 | 431 2475 || 0:27 474 1'141 ||1'34 120) 5 | 3°80 19 |461|| 5°86 2701 466 2720 || 0:16 5-01 1'098 094 | | Riebel, Waldwertrechnung. 2, Aufl; 31 Pu Tafel III. Tafel III. Nachwerttafel. P:7.0 8 0 .,niit se Jahr . 01 0-2 0-3 04 05 0.6 | 07 | 0-8 | 0.9 | 1-0 j 10010 | 10020 | 10030 | 1'0040 | 1'0050 | 1:0060 | 10070 | 10080 | 1'0090 | 10100 ya 1'0020 | 1'0040 | 1'0060 | 10080 | 10100 | 1'0120 | 1'0140 | 1'0161 | 10181 | 10201 3 1'0030 | 10060 | 1'0090 | 1'0120 | 10151 | 1'0181 | 10211 | 10242 | 10272 | 1'0303 4 1'0040 | 10080 | 10121 | 10161 | 1'0202 | 10242 10283 1'0324 | 1:0367 | 10406 5 10050 | 10100 | 1'0151 | 1'0202 | 1'0253 | 1'0304 | 1'0355 | 10406 | 1'0458 | 10510 6 1'0060 | 10120 | 10181 | 1'0243 | 1'0303 | 1':0365 | 10427 | 10490 | 1'0552 | 1'0615 % 10070 | 10141 | 1'0212 | 10283 | 10355 |'10428 | 10500 | 10574 | 10647 | 10721 8 1'0080 | 1'0161 | 10243 | 10324 | 1'0407 | 10490 | 10574 | 10658 | 1'0743 | 1'0829 9 10090 | 1'0181 | 10273 | 1'0366 | 1'0459 | 1'0553 | 1'0648 | 1°0743 | 10840 | 1:0937 10 1'0100 | 1'0202 | 10304 | 1'0407 | 1'0511 | 1'0616 | 10722 | 1'0829 | 1'0937 | 1'1046 11 1'0111 | 1'0222 | 1'0335 | 1'0449 | 10564 | 1'0680 | 1'0798 | 10916 | 1'1036 | 11157 12 10121 | 10243 | 10366 | 10491 | 1'0616 | 1'0744 | 1'0871 | 11003 | 11135 | 11268 13 1'0131 | 1'0263 | 10397 | 10533 | 1'0670 | 10809 | 1'0947: | 1'1091 | 11235 | 1:1381 14 10141 | 1'0284 | 1'0428 | 1'0575 | 10723 | 1'0874 | 1'1049 | 1'1180 | 1'1336 | 1'1495 15 10151 | 1'0304 | 1'0460 | 10617 | 10777 | 10939 | 11103 | 11270 | 11438 | 1:1610 16 1'0161 | 1'0325 | 1'0491 | 1'0660 | 10831 | 1'1004 | 1'1178 | 1'1360 | 1'1541 | 11726 rg 10171 | 1'0345 | 1'0522 | 1'0702 | 1'0885 | 11070 | 1'1256 | 1'1451 | 1'1645 | 1'1843 18 1'0182 | 1'0366 | 10554 | 1'0745 | 1'0939 | 11137 | 1'1335 | 11542 | 1:1750 | 11961 19 1'0192 | 10387 | 1'0586 | 1:0788 | 1'0994 | 11204 | 11415 | 13635 | 1'1856 | 12081 20 10202 | 1'0408 | 1'0617 | 1'0831 | 1'1049 | 11271 | 11497 | 11728 | 11963 | 12202 21 10212 | 10428 | 10651 | 1'0875 | 11104 | 1'1339 | 11575 | 11825 | 1'2070 | 12324 22 1'0222 | 10449 | 10681 | 1'0918 | 1'1160 | 1'1407 | 11656 | 11916 | 12179 | 12447 23 10232 | 1'0470 | 1'0713 | 1'0962 | 11216 | 11475 | 11738 | 1'2011 | 1'2288 | 1'2572 24 1'0243 | 10491 | 10745 | 11005 | 11271 | 1'1544 | 1:1820 | 12107 | 12399 | 1'2697 25 10253 | 1'06512 | 1'0778 | 11049 | 1'1328 | 11613 | 1'1905 | 1'2204 | 12511 | 1'2824 26 1'0263 | 1'0533 | 1'0810 | 1'1094 | 1'1385 | 1'1683 | 1'1986 | 1'2302 | 1'2623 | 1'2953 27 1'0274 | 1'0554 | 10843 | 11138 | 11442 | 11753 | 1'2070 | 12400 | 1'2737 | 1:3082 28 10284 | 10575 | 1'0875 | 11183 | 11499 | 1:1823 | 1'2154 | 1'2500 | 12851 | 13213 29 1'0294 | 10597 | 1'0908 | 11227 | 11556 | 1'1894 | 12240 | 1'2600 | 1'2967 | 1'3345 30 10304 | 10618 | 1'0940 | 1'1272 | 1'1614 | 1'1966 | 1'2328 | 12700 | 1'3084 | 1'3478 31 10315 | 10639 | 10973 | 11317 | 1'1672 | 1'2038 | 1'2411 | 12802 | 13204 | 1'3613 32 10325 | 10660 | 1'1007 | 11362 | 11731 | 12110 | 1'2498 | 1'2904 | 1'3320 | 1'3749 33 10335 | 1'0681 | 11039 | 1:1408 | 11790 | 1'2182 | 1'2586 | 13008 | 1'3440 | 13887 34 10346 | 1'0703 | 11073 | 1'1454 | 1'1848 | 12256 | 1:2674 | 1'3112 | 13561 | 14026 35 10356 | 10724 | 11105 | 11500 | 1'1907 | 1'2329 | 12765 | 13217 | 13683 | 14166 36 10366 | 10746 | 11139 | 1'1545 | 1'1967 | 12403 | 1'2852 | 1:3322 | 1'3807 | 14308 37 10377 | 1°0767 | 1:1172 | 1'1593 | 12027 | 1'2477 | 12942 | 13429 | 13931 | 14451 38 10387 | 1'0789 | 1'1206 | 1'1638 | 1'2087 | 12552 | 1'3032 | 1'3536 | 14056 | 14595 39. 10398 | 10810 | 11240 | 11685 | 1'2147 | 1'2628 | 1'3124 | 1'3644 | 14183 | 14741 40 10408 | 10832 | 11273 | 11731 | 1'2208 4 12703 | 13218 | 1'3754 | 14310 | 1'4889 41 1'0418 | 1'0853 | 11307 | 11778 | 12269 | 1:2780 | 1'3308 | 1'3864 | 14439 | 1'5037 42 10429 | 10875 | 11341 | 11825 | 1'2330 | 1'2856 | 13401 | 1'3975 | 1'4569 | 1:5188 43 10439 | 10897 | 11375 | 11872 | 12392 | 1'2933 | 1'3495, | 1'4086 | 1'4700 | 15340 44 1'0450 | 10919 | 11409 | 1'1920 | 12454 | 13011 | 13589 | 14199 | 1’4832 | 1'5493 45 10460 | 1°0941 | 1'1443 | 11968 | 12516 | 1'3089 | 13688 | 14313 | 1'4966 | 15648 46 10471 | 10963 | 11478 | 1'2016 | 12579 | 1'3168 | 1'3780 | 14427 | 15101 | 15805 47 10481 | 1'0985 | 1.1512 | 12064 | 12642 | 1'3247 | 1'3877.| 1'4543 | 1'5237 | 15963 Tafel III 483 "Faktor = 1'0 p®. u I P’rs0oizVe0n?t 'e | Jahr | 11 12 | 178 174 175 | 1-6 17 18 19 2:0 | 10110 | 10120 | 10130 | 10140 | 10150 | 1’0160 | 1'0170 | 10180 | 10190 | 1:0200 | 1 | 10221 | 10241 | 10262 | 1'0282 | 10302 | 10323 | 1'0343 | 10363 | 1°0384 | 10404 2 \ 10334 | 10364 | 1'0395 | 10426 | 1'0457 | 1'0488 | 1°0519 | 10550 | 1°0581 | 1'0612 3 } 10447 | 1'0489 | 1'0530 | 1'0572 | 10614 | 10656 | 1'0698 | 10739 | 10782 | .1:0824 4 | 10562 | 10615 | 10667 | 10720 | 10773 | 10826 | 1'0879 | 10933 | 1'0987 | 11041 | 5 | 10680 | 10742 | 1'0806 | 10870 | 10934 | 11000 | 1'1064 | 11130 | 1°1196 | 11261 | 6 10796 | 1°0871 | 10946 | 1:1022 | 11098 | 1°1175 | 11252 | 11330 | 1°1408 | 11486 7 10914 | 11001 | 11089 | 11176 | 11265 | 1:1354 | 11444 | 11534 | 11625 | 11716 8 | 11035 | 11133 | 11233 | 11333 | 11434 |-11536 | 11638 | 11742 | :1°1846 | 11950 9 N 11156 | 1'1267 | 1'1379 | 1'1492 | 11605 | 1'1720 | 1'1836 | 11953 | 12071 | 1'2190 10 | 11279 | 11402 | 11527 | 11652 | 11779 | 11908 | 12037 | 12168 | 1'2300 | 12433 | 11 1'1403 | 1'1539 | 11676 | 1'1816 | 1'1956 | 12098 | 12242 | 12387 | 12534 | 12682 | 12 11528 | 11677 | 1:1828 | 1'1981 | 1'2136 | 12292 | 12450 | 12610 | 1'2772 | 1:2937 | 13 11655 | 11818 | 11982 | 12149 | 12318 | 12489 | 12662 | 12837 | 13015 | 13194 | 14 11783 | 11959 | 1-2138 | 12319 | 12502 | 12688 | 12877 | 13068 | 1'3262 | 1'3459 | 15 11913 | 12103 | 1'2296 | 12491 | 1’2690 | 1'2891 | 13096 | 1'3303 | 1'3514 | 13728 16 12044 | 1'2248 | 12455 | 12666 1'2880 | 1'3098 | 1'3318 | 13543 | 1'3771 | 14002 17 12177 | 12395 | 12617 | 12843 | 13073 | 13307 | 13514 | 13787 | 14033 | 1'4283 18 12310 | 12544 | 12781 | 13023 | 1'3269 | 13520 | 13775 | 14035 | 14299 | 1:4568 19 12446 | 1'2694 | 12948 | 13206 | 1'3469 | 13736 | 1'4009 | 1'4287 | 14571 | 14859 20 12583 | 12847 13116 | 13391 | 13671 | 13956 | 14248 | 14545 | 14848 | 1 5157 21 12721 | 1'3001 | 13286 | 13578 | 1'3876 | 14180 | 14490 | 14807 | 15130 | 15460 22 12870 | 13157 | 13459 | 1'3768 | 14074 | 14406 14736 | 15073 | 15417 | 1'5769 23 13011 | 13315 | 1'3634 | 13961 | 1'4295 | 14637 | 14987 | 15344 | 1°5710 | 1:6084 24 1 13146 | 1°3474 | 1'3811 | 14156 | 1'4509 | 14871 | 15241 | 15621 | 1:6009 | 16404 25 1:3290 | 1'3636- | 1'3991 | 14354 | 1°4727.| 15109 | 1°5500 | 1'5902 | 16313 | 1-6734 26 13436 | 13800 | 14173 | 1'4555 | 1:4948 | 1'5351 | 15764 | 16188 | 16623 | 17069 27 1'3584 | 13965 | 1'4357 | 14759 | 15172 | 15596 | 16032 | 16479 | 16939 | 17410 28 1:3734 | 14133 | 1'4544 | 14966 | 15400 | 15846 | 1'6304 | 1.6776 | 17260 | 17758 29 13885 | 14303 | 1'4733 | 1:5175 | 15631 | 16099 | 16582 | 17078 | 17588 | 1-8114 30 14037 | 1'4474 | 1'4924 | 15388 | 15865 | 1:6357 | 16864 | 17385 | 17923 | 18476 31 14192 | 14648 | 1'5118 | 15603 | 16103 | 1'6619 | 17150 | 17698 | 18263 | 18845 32 14348 | 1'4824 | 1'5315 | 15822 | 1'6345 | 16885 | 17442 | 1'8017 | 18610 | 19222 “33 1'4506 | 15002 | 15514 | 16043 | 16590 | 17155 | 17738 | 18341 | 18964 | 19607 34 1'4665 | 1'5182 | 15716 | 1'6268 | 1'6839 | 17429 | 18040 | 1'8671 | 1'9324 | 1'9999 35 14827 | 1'5364 | 1'5920 | 1:6496 | 17091 | 17708 | 1’8347 | 1'9007 | 19691 | 2:0399. | 36 14990 | 1'5548 | 16127 | 16727 | 17348 | 17991 | 18658 | 19349 | 2'0065 | 2:0807 37 1'5155 | 1'5735 | 1'6336 | 16961 | 17608 | 1:8279 | 18976 | 19698 | 20447 | 21223 | 38 15321 | 15924 | 16549 | 17198 | 17872 | 18572 | 1'9298 | 2-0052 | 20835 | 21647 | 39 15490 | 1'6115 | 16764 | 17439 | 1'8140 | 1'8869 | 1'9626 | 2:0413 | 2:1231 | 2:2080 | 40 15660 | 16308 | 1'6982 | 17683 | 1-8412 | 19171 | 1'9960 | 2:0781 | 2-1634 | 22522 41 | 15832 | 1:6504 | 17203 | 1'7931 | 1'8688 | 19478 | 20299 | 21155 | 22045 | 22973 42 | 16007 | 1'6702 | 1'7426 | 1'8182 | 1'8969 | 1'9789 | 20644 | 2:1536 | 22464. | 2-3432 | 43 | 16183 | 1:6902 | 17653 | 1'8436 | 1'9253 | 2:0106 | 2'0995 | 21923 | 2:2891 | 2-3901 | 44 | 1:6361 | 17105 | 17882 | 18694 | 19542 | 2-0428 | 2:1352 | 22318 | 2:3326 | 24379 | 45 1:6541 | 17310 | 18115 | 1'8956 | 1'9835 | 20754 | 21715 | 22719 | 2:3769 | 24866 | 46 1:6723 | 17518 | 1'8350 | 19221 | 20133 | 2:1087 | 2'2084 | 2-3128 | 24221 | 2.5363 | 47 | N | 31* Tafel III. 454 Tafel III. Nachwerttafe P Fr ou se Rue Jahr 01 02 0:3 0-4 | 05 0-6 07 0:8 0.9 10 48 10491 | 11007 | 1'1547 | 1'2112 | 1'2705 | 13326 ı 13974 | 1'4659 | 1'5374 | 1'6122 49 1'0502 | 11029 | 11581 | 12161 | 12768 | 13406 | 14072 | 1'4776 15512 | 16283 50 1:0512 | 11051 | 11616 | 2'2209 | 12832 | 1'3487 | 14173 | 14894 15652 | 1'6446 51 1'0523 | 11073 | 11651 | 12258 | 12897 | 1'3567 | 1'4273 | 15014 15793 | 16611 52 10534 | 11095 | 11685 | 12307 | 1'2961 | 1'3649 | 1'4373 15134 | 15935 | 16777 53 10544 | 11117 | 11721 | 12356 | 13026 | 1:3731 | 1'4473 15255 | 16078 | 1'6945 54 10555 | 11139 | 11756 | 12406 | 13091 | 1'3813 | 14574 | 1:5377 | 1'6223 1:71143 55 10565 | 11162 | 11791 | 12455 | 13156 | 13896 | 1'4677 1'5500 | 1'6369 | 1'7285 56 10576 | 11184 | 11826 | 12505 | 1'3222 | 13979 | 14779 | 1'5624 16516 | 17458 57 1'0586 | 11206 | 11862 | 1'2555 | 13288 | 1'4063 | 1'4883 | 1'5749 1'6665 | 17633 58 10597 | 11229 | 11897 | 1'2605 | 1'3355 | 14148 | 14987 | 15875 | 1'6815 17809 59 1:0607 | 11251 | 11933 | 12656 | 1'3421 | 14233 | 1'5092 | 1'6002 | 1'6966 17987 | 60 1'0618 | 11274 | 11969 | 1'2706 | 1'3489 | 14318 | 15197 | 1'6130 17119 1'8167 61 1'0629 | 1'1296 | 12005 | 12757 | 1'3556 14404 | 15304 | 1'6259 | 17273 | 18349 62 1'0639 | 11319 | 12041 | 12808 | 1'3624 | 1.4490 | 1'5411 | 1'6389 17428 | 1'8532 63 1:0650 | 11341 | 12077 | 12860 | 1'3692 | 14577 | 15519 | 1'6520 17585 | 18718 | 64 1:0660 | 11364 | 12113 | 12911 | 13760 | 1'4665 | 1'5627 | 1'6652 17743 | 18905 | 65 10671 | 11387 | 12150 | 1'2963 | 1'3829 | 14753 | 15737 | 1'6785 | 1'7903 19094 | 66 10682 | 11410 | 12186 | 13014 | 1'3898 | 14841 | 1'5847 | 16920 1'8064 | 1'9285 | 67 10698 | 11432 | 1'2222 | 1°3'166 | 13968 | 14930 | 1'5958 | 1'7055 18227 | 19478 68 1:0703 | 11455 | 12259 | 13119 | 14038 | 1:5020 | 1:6070 | 17192 18391 | 19672 | 69 10714 | 11478 | 1'2296 | 13171 | 14108 | 15110 | 1'6182 | 1'7329 18599 | 1'9869 | 30 1:0725 | 115801 | 12333 | 13224 | 14178 | 1'5201 | 1'6295 | 1'7468 | 1'8723 20068 71 10735 | 11524 | 12370 | 13277 | 14249 | 15292 | 1'6409 | 17607 | 1'8892 20268 72 1°0746 | 11547 | 12407 | 1'3330 | 1°4321 | 1'5383 | 16524 | 17748 | 1'9062 2.0471 73 10757 | 11570 | 12444 | 13383 | 14392 | 1'5476 | 1:6640 | 17890 | 1'9233 20676 | 74 1:0768 | 11593 | 12481 | 13437 | 14464 | 1'5569 | 16756 | 1'8033 | 19407 20883 | 75 10778 | 11617 | 12519 | 13490 | 14536 | 1'5662 | 16874 | 18178 1'9581 | 21091 76 10789 | 11640 | 12557 | 13544 | 1'4609 | 15756 | 1'6992 | 18323 | 19757 2-1302 IR 1'0800 | 11663 | 12594 | 1'3599 | 14682 | 15852 | 17111 | 18470 1'9935 | 21515 73 10811 | 11686 | 1'2632 | 13653 | 1'4756 | 1'5946 | 17231 | 18617 | 2'0115 21730 79 | 10822 | 11710 | 12670 | 1:3708 | 14829 | 16041 | 1'7351 | 1'8766 | 2'0296 21948 80 10832 | 11733 | 12708 | 13762 | 14903 | 1'6138 | 17473 | 1'8916 | 20478 22167 | 85 10887 | 1:1851 | 1'2900 | 14040 | 15280 | 1'6628 | 1'8093 | 19685 | 21417 23298 | 90 10941 | 1'1970 | 1'3094 | 14323 | 15666 | 17132 | 1'8735 | 20485 | 2'2398 24486 95 .1:'0996 | 12090 | 13292 | 14612 | 1:6061 | 17653 | 19400 | 21318 | 23424 25735 100 11051 | 172212 | 1'3492 | 1'4906 | 1:6467 | 1'8189 | 2-0089 | 22185 | 2:4497 27048 105 11107 | 12334 | 13696 | 1'5207 | 16882 | 18741 | 2'0802 | 2'3086 | 2'5620 28428 110 11162 | 12458 | 1°3903 | 15513 | 17309 | 1'9310 | 21540 | 2'4025 26794 | 29878 115 11218 | 12583 | 14112 | 15826 | 17746 | 1'9896 | 22305 | 25001 | 28021 31102 120 | 11274 | 12709 | 14325 | 1°6145 | 1'8194 | 2:0500 | 2:3096 | 2:6017 | 29305 3'3004 125 11331 | 12837 | 1-4542 | 1°6471 | 18654 | 21123 | 23916 | 27075 | 3'0648 34688 130 11388 | 12966 | 1'4761 | 1'6803 | 19125 | 21764 | 24765 | 28175 | 32052 | 3 6457 135 11445 | 13096 | 1'4984 | 17142 | 1'9608 | 22425 | 2:5644 | 29320 33521 | 3'8317 140 11502 | 13228 | 15210 | 17487 | 2:0102 | 2'3106 | 26554 | 30512 | 3°5056 40271 145 11560 | 13360 | 1'5439 | 17840 | 2:0610 | 2:3807 | 2'7497 | 31752 3:6663 | 42326 150 11618 | 13494 | 15672 | 18199 | 2:1130 | 24530 | 2:8472 | 33043 | 3:8342 44484 Tafel III. Faktor =1'%0 p". D ae Eat SE ee a 2 Jahr | 1 1-3 14 | 16 ze ae 1. ve ji. | 1:6907 | 17728 | 1'8589 | 19491 | 2.0434 | 2:1424| 22460 | 23545 | 24681 | 25871 | 48 17093 | 17941 | 18830 | 19763 | 2:0741 | 2:1767 | 2:2842| 2:3969 | 2:5150 | 26388 49 17281 | 1'8156 | 1'9075 | 20040 | 2:1052 | 2:2115 | 2:3230 | 24400 | 25628 | 26916 50 17471 | 1'8374 | 19323 | 20321. | 21368 | 22469 | 23625 | 24839 | 26115 | 27454 51 17663 | 18595 | 19574 | 20605 | 21689 | 22828 | 24027 | 25286 | 26611 | 2'8003 52 17857 | 18818 | 19829 | 20894 | 2:2014 | 23193 | 24435 | 25741 | 27116 | 28563 53 18054 | 1'9044 | 20087 | 2:1186 | 22344 | 23565 | 24850 | 2:6205 | 27632 | 29135 54 18252 | 1'9272 | 2:0348 | 2:1483 | 2:2679 | 23942 | 25273 | 26677 | 28157 | 2.9717 55 18453 | 1'9503 | 20612 | 2:1784 } 2:3200 | 24325 | 25703 | 27157 | 28692 | 3:0312 56 18656 | 1'9737 | 20880 | 22088 | 23365 | 24714 | 26139 | 27646 | 29237 | 30918 57 1'8904 | 1'9974 | 21152 |.2:2398 | 23715 | 25109 | 26584 | 2:8143 | 2'9792 | 31536 58 19069 | 20214 | 2:1427 | 22711 | 24071 | 25511 | 27036 | 28650 | 3:0358 | 3'2167 59 19278 | 2'0456 | 2:1705 | 23029 | 24432 | 25919 | 27495 | 29165 | 30935 | 3'2810 60 19491 | 20702 | 2:1987 | 2:3352 | 24799 | 26334 | 27963 | 29690 | 3:1523 | 3'3467 61 19705 | 20950 | 2:2273 | 2:3679 | 25171 | 26755 | 28438 | 30225 | 3°2122 | 34136 62 19922 | 2:1202 | 2:2563 | 24010 | 25548 | 27183 | 28922 | 30771 | 32732 | 34819 63 2:0141 | 21456 | 2'2856 | 24346 | 2:59381 | 27618| 29413 | 3:1323 | 33354 | 3°5515 64 20362 | 2:1714 | 2'3153 | 24687 | 2:6320 | 28060 | 2:9913 | 3:1887 | 33988 | 36225 65 2:0586 | 2:1974 | 23454 | 25033 | 26715 | 28509 | 30422 | 32460 | 34634 | 36950 66 20813 | 22238 | 2:3759 | 25383 | 27116 | 28965 | 3:0939 | 33045 | 35292 | 3 7689 67 21042 | 22505 | 2'4068 | 2:5739 | 27523 | 29429 | 31465 | 3°3640 | 3:5962 | 38443 68 2:1273 | 22775 | 24381 | 2:6099 | 2:7935 | 29899 | 3:2000| 34245 | 36645 | 3:9212 69 2:1507 | 2:3048 | 2:4698 | 2:6464 | 2:8354 | 30378 | 32544 | 3:4861 | 37342 | 3'9996 70 21744 | 23325 | 25019 | 2'6835 | 2:8780 | 3'0864 | 3:3097 | 35469 | 38051 | 4'0796 71 21983 | 23605 | 25344 | 27210 | 2'9211 | 3:1358 | 3:3660 | 3:6128 | 3:8774| 41612 72 22225 | 2:3888 | 2:5674 | 27591 | 29650 | 3°1860 | 3:4232 | 3:6778| 39511 | 4'2444 73 2:2469 | 2:4174 | 26007 | 27978 | 30094 | 3:2369 | 34814 | 37440 | 40262 | 4'3293 74 22716 | 2:4465 | 26345 | 2'8369 | 30546 | 32887 | 3°5406 | 38114 | 41027 | 4'4158 75 2:2966 | 24758 | 26688 | 28767 | 31004 | 3:3413 | 36008 | 38800 | 41806 | 45042 76 2:3219 | 2:5055 | 27035 | 2'9169 | 3:1469 | 33948 | 3:6620 | 3'9498 | 42600 | 45942 77 2.3474 | 25356 | 27386 | 29578 | 3:1941 | 34491 | 37242 | 402091 43410 | 46861 78 23733 | 25660 | 2:7742 | 2:9992 | 32420 | 35043 | 37875 | 40933 | 44235 | 47799 79. 23994 | 2:5968 | 2:8103 | 3'0412 | 32907 | 3:5604 | 3:8519 | 41670 | 45075 | 48754 80 25343 | 27564 | 2:9978 | 3:2601 | 3:5450 | 38545 | 41907 | 45558 | 4'9523 | 53829 85 26768 | 2:9258 | 3°1978 | 34948 | 3:8189 | 41729 | 45592 | 49808 | 54410 | 5'9431 90 2:8272 | 3°1056 | 34111 | 37464 | 41141 | 45175 | 49602 54455 | 59779 | 65617 95 29862 | 32965 | 3:6386 | 40161 | 4°4320 | 4'8907 | 5'3963 | 5'9536 | 65678 | 72446 100 31541 | 34991 | 3:8814 | 43052 | 47746 | 52947 | 58709 | 65091 | 7 2159 |. 79987 105 33314 | 37141 | 41403 | 46151 | 51436 | 57320 | 63872 | 71164 | 79280 | 88312 110 35187 | 3'9424 | 44165 | 49473 | 55411 | 62055 | 6°9489 | 77803 | 87103 | 97508 115 37166 | 41847 | 47112 | 53035 | 5'9693 | 67181 | 75600 | 8:5062 | 9:5698 | 107652 120 3:9255 | 44418 | 50255 | 56853 | 64306 | 72730 | 82248 | 92998 | 10:5142 | 11'8857 125 4.1463 | 47148 | 53607 | 6°0945 | 6'9276 | 78737 | 89481 | 10-1675 | 115517: | 13:1227 130 43794 | 5'0046 | 57183 | 6°5333 | 74629 | 8-5241 | 97350 | 11'1161 | 126916 | 144886 135 46256 | 53121 | 6'0998 | 70036 | 8:0398 | 92282 | 10-5911 | 121532 | 13-9440 | 15°9965 140 48857 | 56386 | 65067 | 75078 | 86610 | 99905 | 115225 | 13:2271 | 153200 | 17'6616 145 51604 | 5'9851 | 69408 | 8:0482 | 9:3305 | 108157 | 125357 | 145268 | 168318 | 19°4996 150 485 486. Tafel III. Tafel III.. Nachwerttafel. - Pr. rn Rn. mot Jahr, 21 22 2:3 > | 2 | 26 27 2:8 2.9 3:0: 1 10210 | 10220 | 1'0230 | 1'0240 | 1'0250 | 1'0260 | 1'0270 | 1'0280 | 1'0290 | 10300 2 1'0424 | 10445 | 1'0465 | 1'0486 | 10506 | 10527 | 1°0547 | 1'0568 | 1'0588 | 1'0609 B 10643 | 10675 | 1'0706 | 10737 | 10769 | 1*0800 | 1:0832 | 1'0864 | 10895 | 10927 4 1°0867 | 10909 | 1'0952 | 1'0996 | 11088 | 11081 | 1°1124 | 11168 | 11211 | 11255 5 11095 | 11149 | 11204 | 1'1259 | 11314 | 11369 | 1'1425 | 11481 | 11537 | 1°1593 6 11328 | 11395 | 11462 | 1'1529 | 11597 | 1°1665 | 11733 | 11802 | 11871. | 1:1941 37 1'1566 | 11645 | 11725 | 11806 | 11887 | 11968 | 1'2050 | 1:2133 | 1’2215 1'2299 8 11809 | 1'1902 | 1'1995 | 1'2089 | 1:2184 | 12279 | 12376 | 12472 | 12570 | 1’2668 9 12057 | 12163 | 12271. | 1'2379 | 12489 | 12599 | 1:2710 | 12822 | 1'2934 | 1'3048 10 12310 | 1'2431 | 1'2553 | 1'2676 | 12801 | 1'2926 | 1'3053 | 1'3180 | 1'3309 | 13439 11 12568 | 12705 | 12842 | 12981 | 13121 | 13261 | 13405 | 1'3550 | 13695 | 1:3842 12 12832 | 12984 | 1'3137 | 13292 | 13449 | 1'3607 | 1:3767 | 1'3929 | 14092 | 14258 13 13102 | 1'3270 | 13439 | 1'3611 | 1'8785 | 13961 | 1‘4139 | 14319 | 14501 | 1’4685 14 13377 | 13561 | 1'3749 | 1'3988 | 14130 | 14324 | 14521 | 14725 | 1'4922 | 1:5126 15 1'3658 | 13860 | 14065 | 14272 | 14483 | 14696 | 14913 | 15132 | 15354 | 1°5580 16 13945 | 14165 | 14388 | 1'4615 | 14845 | 15078 | 1'5315 | 1'5556: | 1°5800 | 16047 17 14237 | 14477 | 14719 | 14966 | 15216 | 1’5471 | 15729 | 15991 | 1:6258 | 16528 18 14537. | 1'4795 | 15058 | 15325 | 15597 | 15873 | 1:6153 | 1'6439:| 16729 | 17024 19 1'4842 | 1'5120 | 15404 | 1'5693 | 1:5987 | 1'6248 | 1'6590 | 16899 | 17214 | 17535 20 15154 | 1'5433 | 15758 | 1'6069 | 1'6386 | 1'6709 | 17038 | 17372 | 17714 | 1'8061 21 15472 | 15793 | 16121 | 1:6455 | 16796 | 17143 | 17498 | 1'7859 | 18227 | 18560 22 15797 | 1'6141 | 1'6492 | 16850 | 17216 | 17589 | 1'7970 | 1'8359 | 18756 | 19161 23 16128 | 1'6496 | 16871 | 17254 | 17646 | 1'8046 | 1:8455 | 1'8879 | 1:9300 | 19736 24 1:6467 | 1'6859 | 17259 | 17669 | 1'8087 | 1'8516 | 1:8953 | 1’9401 | 1'9860 | 2:0328 25 16813 | 17229 | 17656 | 1'8093 | 1'8539 | 1.8997 | 1.9465 | 1'9945 | 2°'0435 | 2:0938 26 17166 | 17609 | 1'8062 | 1'8527 | 1'9003 | 19491 | 1:9991 | 2:0503°| 2:1028 | 21566 27 17526 | 17996 | 18477 | 18971 | 19478 | 1’9997 | 20531 | 21077 | 2.1633 | 22213 283 17895 | 1'8392 | 1'8902 | 1'9427 | 19965 |. 20518. | 2:1085 | 21717 | 2:2260 | 2:2879 29 1'8270 | 18796 | 1'9387 | 1'9893 | 20465 | 21051 | 21705 | 2:2274 | 2'2906 | 23566 30 18654 | 1'9210 | 19782 | 20371 | 20976 |:2:1598 | 2:2239 | 2:2898 | 2:3576 | 24273 31 1'9046 | 19633 | 20237 | 20859 | 21500 | 2:2168. | 2'2840 | 23534 | 2:4310 | 2:5001 32 1'9446 | 2'0065 | 2'0702 | 2:1360 | 2'2038 | 2:2736 | 2:3456 | 24198 | 2:4957 | 25751 33 1'9854 | 2'0506 | 2:1178 | 21873 | 22589 | 23327 | 24090 | 2:4876 | 2.5681 | 2:6523 34 2.0271 | 20957 | 21616 | 22398 | 23153 | 2:3934 | 24740 | 25572 | 2:6425 | 27319 35 2.0697 | 21418 | 22164 | 22935 | 23732 |. 24556 | 25408 | 2:6288 | 27198 | 2°8139 36 21131 | 2'1889 | 22674 | 2'3486 | 24325 | 25195 | 26094 | 27024 | 2:7980 | 2:8983 37 21575 | 2:2371 | 23191 | 24049 | 2:4934 | 25850 | 2:6799 | 2:7781 | 2:8792 | 2:9852 38 2'2028 | 22863 | 23729 | 2:4626 | 25569 | 26522 | 27522 | 28559 | 29627 | 30748 39 22491 | 23366 | 24274 | 25217 | 2°6208 | 27211 | 28265 | 2°9858 | 3°0486 | 3:1670 40 22963 | 23880 | 2:4833 | 2:5822 | 26851 | 27919 | 2'9028 | 3°0180 | 3°1377 | 3°2620 41 23445 | 2'4405 | 25404 | 2:6442 | 27522 | 28645 | 2-9812 | 31025 | 3:2287 | 33599 42 2:3938.| 24942 | 2:5988 | 27077 | 28210 | 2°9390 | 30617 | 3:1894 | 33223 | 34607 43 24440 | 2°5491 | 26586 | 27727 | 28915 | 3°0153 | 31444 | 3:2787 | 3:4187 | 3'5645 44 24953 | 2°6052 | 27197 | 28458 | 2:9707 | 3:1009 | 3:2299 | 33705 | 3:5178 | 36714 45 2:5477 | 2:6625 | 27823 | 2:9074 | 30379 | 3'1742 | 3°3164 | 5'4649 | 3:6199 37816 46 26012 | 27211 | 2'8463 | 29772 | 38-1139 | 3:2567 | 3-4060 | 3°5619 | 37248 | 38951: 47 26559 | 2:7809 | 79117 | 3°0486 | 3:1917 | 33414 | 3-4980 | 3:6616 | 3°8328 | 40119 ir a f e Tafel II. 487 Faktor=1'0 p”. ri 3 I 227% Jahr 31 | 32 33 34 3-5 3-6 | 37 3-8 39 40 10310 | 10320 | 1'0330 | 10340 | 1'0350 | 1'0360 | 10370 | 1'0380 | 1:0390 | 10400 1 10630 | 10650 | 1'0671 } 1°0692 | 1'0712 | 10733 | 10754 | 10774 | 10795 | 1'0816 2 1'0959 | 10991 | 11023 | 1°1055 | 1:1087 | 1:1119 | 11152 | 11184 | 11216 | 11249 3 11299 | 11343 | 11387 | 11431 | 1'1475 | 1'1520 | 11564 | 11609 | 11654 | 1'1699 4 11649 | 11706 | 1'1763 | 1:1820 | 1:1877 | 11934 | 11992 | 12050 | 12108 | 12167 5 12010 | 12080 | 1'2151 |. 12221 | 12293 | 12364 | 12436 | 12508 | 12580 | 1'2653 6 12382 | 12467 | 12552 | 12637 | 12723 | 1'2309 | 12896 | 12983 | 1'3071 | 13159 7 12766 | 1'2866 | 12966 | 13067 | 13168 | 13270 | 13373 | 1:3476 | 13612 | 1'3686 8 13162 | 13278 | 1:3394 | 1:3511 | 1'3629 | 1'3740 | 13868 | 13989 | 14110 | 1'4233- 9 1 13570 | 13702 | 13836 | 1'3970 | 14106 | 1'4243 | 1'4381 | 14520 | 14661 | 14802 19 1.3991 | 14141 | 14292 | 14445 | 14600 | 14755 | 14913 | 1:5072 | 15232 | 15395 11 14424 | 1'4593 | 14764 | 14936 | 15111 | 15287 | 1°5465 | 15645 | 15827 | 1'6010 12 14871 | 15060 | 15251 | 15444 | 15640 | 15837 | 16037 | 1'6239 | 16444 | 16651 13 15331 | 15542 | 15754 | 15969: | 16187 | 16407 | 1'6630 | 1:6856 | 17085 | 17317 14 15808 | 1'6040 | 16274 | 1'6512 | 16753 | 16998 | 17246 | 17497 | 17751 | 18009 15 1:6297 | 16553 | 1'6811 | 1:7074 | 17340 | 17610 | 17884 | 18162 | 18444 | 18730 | 16 16802 | 17083 | 17366 | 1'7654 | 17947 | 18244 | 1'8547 | 1'8852 | 1'9163 | 19479 | 17 17323 | 17629 | 17939 | 18254 | 18575 | 1°8901 | 19233 | 19568 | 1'9910 | 2:0258 | 18 17859 | 18193 | 18531 | 18875 | 1'9225 | 19581 | 19945 | 2:0312 | 2:0687 | 21068 19 18415 | 18776 | 1'9143 | 19517 | 1'9898 | 20286 | 20681 | 2‘1084 | 2:1494 | 21911 20 18984 | 1'9376 | 19775 | 2-0180 | 2:0594 | 2:1016 | 21448 | 21885 | 22332 | 2-2788 ı 21 19572 | 19996 | 2:0427 | 40867 | 2:1315 | 2:1773 | 22241 | 22717 | 23203 | 2:3699 | 22 2.0179 | 2:0636 | 21101 | 2:1576 | 22061 | 22557 | 23064 | 23580 | 24108 | 2.4647 | 23 20806 | 2.1297 | 21797 | 22310 | 22833 | 2:3369 | 2:3918 | 24476 | 25048 | 2:5633 24 .ı 21452 | 2:1978 | 22517 | 23068 | 2:3632 | 24210 | 24801 | 25406 | 26025 | 2.6658 25 22114 | 2:2682 | 2-3260 | 2:3852 | 2:4460 | 25082 | 25720 | 2:6372 ! 27040 | 27725 26 22800 | 2:3407 | 24027 | 2:4663 | 2:5316 | 25984 | 2:6672 | 2:7374 | 2'8094 | 28834 27 23507 | 2:4156 | 2'4820 | 25502 | 2:6202 | 2:6920 | 27659 | 28414 | 29190 | 2:9987 23 24235 | 2:4929 | 25639 | 2:6369 | 27119 | 2.7889 | 28682 | 29494 | 3°0328 | 3:1186 29 24390 | 25727 | 26486 | 27266 | 2:3068 | 2'8893 | 29742 | 3:0614 | 3:1511 | 3 2434 30 25764 | 2:6550 | 2:7360 | 28193 | 29050 | 29933 | 3:0844 | 3:1778 | 32740 | 3:3731 31 26563 | 27400 | 2:8262 | 2-9151 | 3:0067 | 3:1011 | 3:1986 | 32986 | 34017 | 3:5080 32 21387 | 2:8277 | 2:9195 | 3°0142 | 31119 | 32127 | 3’3169 | 34239 | 3°5344 | 3:6484 33 28256 | 29182 | 3°0158 | 3:1167 | 3:2209 | 3:3284 | 3°4396 | 3:5541 | 3:6722 | 37943 34 29111 | 3:0115 | 31154 | 32227 | 3°3336 | 3°4482 | 3:5666 | 3:6890 ! 3:8154 | 3'9461 35 3'0013 | 31079 | 32182 | 3:3322 | 3:4503 | 3°5723. | 36986 | 38293 | 3°9642 | 41039 36 3:0943 | 3:2074 | 3:3244 | 24455 | 3°5710 | 37010 | 3°8354 | 3°9748 | 41188 | 42681 7 31903 | 33100 | 3:4341 | 35627 | 3:6960 | 3°8342 | 3:9774 | 41258 | 42795 | 44338 38 32892 | 3-4159 | 35474 | 3:6838 | 3°8254 | 3°9722 | 41245 | 42826, | 44464 | 46164 39 33912 | 3°5252 | 36645 | 38091 | 3°9593 | 41152 | 42771 | 44452 | 46198 | 48010 40 34962 | 3:6380 | 37854 | 3:9386 | 40978 | 42634 | 44354 | 46143 | 47999 | 49930 41 36046 | 37545 | 3-9103 | 40725 | 42412 | 44168 | 4°5995 | 47897 | 49871 | 51928 42 37163 | 38746 | 40394 | 42110 | 4:3897 | 45759 | 47697 | 4'9716 | 51816 | 54130 43 38315 | 3°9986 | 41727 | 43542 | 45433 | 47406 | 49461 | 5°1605 | 5'3837 | 5°6165 44 39504 | 41265 | 43104 | 45022 | 47024 | .4°9112 | 51292 | 53565 | 55937 | 58412 45 40727 | 42586 | 44526 | 4.6553 | 48669 | 50881 | 53189 | 55602 | 58118 | 60748 46 41990 | 4'3949 | 45995 | 48135 | 5,0372 | 52713 | 55157 | 57715 | 6:0385 | 63178 47 488 Tafel III. Tafel III. Nachwerttafel. Pr: 902698 -%60 Jahr +1 22 23 | 9 26 | 27 | 2:8 2:9 | 30 | 48 27116 | 2'8487 | 29787 | 31218 | 32715 | 34283 | 3°5924 | 37641 | 39440 | 4'1322 49 27686 | 2'9047 | 20472 | 31967 | 33533 | 3'5174 | 36894 | 38696 | 40584 | 42562 50 28267 | 29686 | 31173 | 32734 | 3°4371 | 3°6089 | 37890 | 3:9779| 41761 | 43839 51 28861 | 30339 | 31890 | 33520 | 3:5231 | 37027) 38913 | 40893 | 4'2972| 45154 52 29467 | 31006 | 32624 | 34324 | 36111 | 837990 | 3°9963 | 42038 | 4'4218| 46509 53 30086 | 3:1688 | 33374 | 3°65148 37014, 38977| 41042| 43215 | 45501 | 47904 54 30718 | 3:2385 | 34142 | 35992 | 83°7939 | 39991 | 42151 | 44425 | 46820 | 49341 55 31363 | 3:3098 | 34927 | 36855 | 38888 | 41031 | 43288 | 45669 | 48178) 5°0821 56 32021 | 3'3826 | 3:5730 | 37740 | 3°9860 | 42097 | 44457 | 46948 | 49575 | 52346 57 32694 | 34570 | 36552 | 38646 | 40857 | 4:3192 | 45658 | 48262 | 5'1013| 5°3916 58 33380 | 35331 | 37392 | 3°9573 | 41878) 4.4315 | 46890 | 49613 | 52492 | 55534 59 34081 | 3:6108 | 3'8253 | 40523 | 42925 | 45467 | 48156 | 51003 | 5'4014 | 57200 6U 34797 | 3:6902 | 3:9132 | 41495 | 43998 | 46649 | 49457 | 52431 | 55581 | 58916 61 35528 | 37714 | 40032 | 42491 | 45098 | 47862 | 5'0792 | 53899 | 57192 | 6'0683 62 36274 | 3:8544 | 40953 | 43511 | 46228] 49106 | 5'2163 | 5°5408 | 5.8851 | 6'2504 63 37036 | 3°9392 | 41895 | 44555 | 47381 | 50383 | 53572 | 56959 | 60558 | 64379 64 37813 | 40259 | 42859 | 45625 | 48566 | 51693, 5.5018 | 58554 | 62314 | 66310 65 3:8607 | 41144 | 43844 | 46720 | 49780 | 53037 | 56504 | 60194| 64121) 6°8300 66 39418 | 42049 | 44853 | 47841 | 51024 | 5.4416 | 5.8029 | 61879 | 65981 | 70349 67 40246 | 42975 | 45884 | 48877 | 52300 | 55831 | 5'9596 | 63612 | 67894 | 72459 68 41091 | 4'3920 | 46940 | 50165 | 5'3607 | 57283 | 61205 | 6°5393 | 69863 | 74633 69 41954 | 44886 | 48019 | 51369 | -5'4948 | 5°8772 | 6'2858| 67224 | 71889 | 76872 70 42835 | 45874 | 49124 | 52601 | 5'6321| 60300 | 64555 | 69106 | 73974 | 79178 1 43735 | 46883 | 5'0254| 5'3864 | 57729 | 61868 | 6'6298 | 71041 | 76119 | 81553 72 44653 | 47914] 51410 | 55157 | 5°9173 | 63476 | 6'8088 | 73030 | 7'8327 | 83°4000 73 45591 | 48968 | 52592 | 56481 | 60652 | 6 5127| 6'9926 | 75075 | 80598 | 86520 74 46548 | 5'0046 | 5'3801 | 57836 | 62168 | 66820 | 71814| 77177| 82935 | 8'9116 75 47526 | 5'1147 | 55039 | 5'9224| 63722 | 68558 | 73753 | 79338 | 8:5340| 91789 76 4.8524 | 5'2272| 5°6305 | 6°0646 | 65315 | 70340 | 75744 | 8'1560 | 87815 | 94543 77 49543 | 5,3422 | 57600 | 62101 | 66948 | 72169 | 77789 | 83843 | 90362] 97379 78 50583 | 54597 | 58925 | 63592 | 68622 | 74045 | 79890 | 8°6191 | 9-2982 | 10'030 79 51645 | 55798 | 60280 | 65118 | 7°0838 | 75971 | 82047 | 88604 | 95679 | 10'331 80 52730 | 57026 | 61666 | 6'6680 | 72096 | 77946 | 84262 | 91085 | 98454 | 10:641 85 58504 | 63581 | 6'9092 | 75076 | 81570 | 8:8619 | 9 6282 | 10:4572 | 11'35*2 | 12:3357 90 6°4910 | 70889 | T7411| 84527 | 92289 | 10:0752 | 109986 | 12'0055 | 131035 | 14:3005 95 7:2018| 79038 | 86733 | 95170 | 104416 | 114552 | 12-5657 | 13-7830 | 15-1169 | 16°5782 100 79904 | 88123 | 97176 | 107150 | 11'8137 | 13 0239 | 14-3562 | 158238 | 17'4397 | 19°2186 105 8.8654 | 98253 | 10:8877 | 12'0642 | 13 3662 | 14-8073 | 16 4018 | 18:1667 | 20:1195 | 222797 110 9-8362 | 10°9547 | 121988 | 13°5830 | 15°1226 | 16°8350 | 187389 | 20.8565 | 232110 | 258282 115 10°9133 | 12 2139 | 13°6677 | 15°2933 | 17°1098 | 19-1404 | 21’409u | 23-9445 | 267776 | 29°9420 120 112-1083 | 13°6178 | 15-3134 | 17:2180 | 193581 | 21'7615 | 244595 | 27'4898 | 308921 | 347110 125 13 4342 | 151832 | 17°1573 | 19°3865 | 21°9022 | 24-7414 | 27°9447 | 31'5600 | 356390 | 402393 130 [114-9058 | 16'9284 | 19-2233 | 21'8270 | 247801 | 28°1295 | 31’9266 | 36:2329 | 411152 | 46 6486 135 16°5375 | 18-8743 | 21'5380 | 245754 | 28-0367 | 31'9815 | 364757 | 415976 | 47'4328 | 540782 140 18-3484 | 210439 | 241315 | 27°6690 | 317206 | 363610 | 41'6731 | 477567 | 547213 | 626959 145 120-3576 | 23’4628 | 270372 | 31°1530 | 358893 | 413402 | 476111 | 54°8276 | 631296 | 726765 150 ||22:5868 | 26-1598 | 30'2928 | 35'0750 | 40°6050 | 47°0013 | 54°3951 | 62-9456 | 72°8300 | 842527 Tafel III. 489 Faktor =1'0p". PD EEE 8 - Jahr 31 | 3-2 | 3-3 se | » 3-6 | ” | 3-9 40 | | 43292 453551 47513] 49772] 52136) 5°4610| 57198] 5'9908| 6°5740| 6°5705I 48 44634 | 4°6806| 49081) 5°1464| 53960) 5°6576| 5'9315| 62185 65187) 6'833 49 4 6019 48304 5°07011 53214 5'5849| 5'8612| 6°1509| 6'4546| 6'7729| 7°1067 50 47445 498501 52374 550231 5'7804| 6'0723| 637851 6°6999| 7°0371} 7'390 51 48916 5'1445| 5°4102| 56894 598271 6°2909| 6°6145 695451 73115] 76866 52 50453 5:3091| 55888) 588281 619211 65173] 68591) 72188] 75966] 79940 53 51996 547901 57732) 608281 648801 675201 7°1130| 74931] 789291 83138 54 53608 5:6544| 5°9637| 62897) 6-6331| 69950 73762! T7778l 820071 8.6463 55 55270 | 583531 61605 65035] 68653] 72468 76491) 80734 85206) 89922 56 5 6983 60220) 6°3638| 6'7246| 710551 75077 79322) 83R01)| 885281 93519 57 5-8750| 621471 65738| 695331 73542] 77780] 82257) 86986] 91981] 97259 58 6 0571 64136) 67907) Tis9?! 76116 805801 8°5300| 902911 9-5568| 10115 59 62449 661881 70148] 74341] 787801 834811 8°8456| 937231 99296 10 519 60 64384 68306) 72463] 76869] 815381 8°6486| 91729) 97284) 10'316 | 10940 61 66380 70492| 7'4855| 79482) 843911 896001 9°5123| 10028 | 10'719 | 11'378 62 68438 72748 77325] 82185| 87345) 928261] 98643! 10457 | 11137 | 11'833 63 70560 | 7:5076| 7'9877| 8:4979| 90402) 96167) 10'229 | 10'880 | 11571 | 12'306 64 72747| 774781 82512) 87868] 93566| 9°9629| 10'607 | 11'293 | 12'022 | 12798 65 75002 | 7'9958| 85235] 90856) 9°6841| 10321 | 11’000 | 11'699 | 12-491 | 13'310 66 7:7327| 82516! 88048] 9-3945| 10023 | 10'693 | 11.407 | 12'168 | 12-979 | 13'843 67 7 9724| 85157| 90954] 97139) 10374 | 11'078 | 11'829 | 12630 | 13'485 | 14'396 68 82196 87882! 9-3956| 10044 | 10737 | 11477 | 12267 | 13°110 | 14'011 | 14'972 69 84744 9-09694| 97056! 10'385 | 11'112 | 11'890 | 12720 | 13°608 | 14'557 | 15 571 70 87371 93596 10°023 | 10739 | 11'502 | 12'318 | 13191 | 14125 | 15'125 | 16194 71 90080 | 96591! 10'357 | 11'104 | 11'904 | 12761 | 13'680 | 14'662 | 15'715 | 16'842 72 92872) 99681! 10:698 | 11481 | 12321 | 13221 | 14186 | 15220 | 16°:328 | 17'516 73 9-5751 | 10287 | 11'052 | 11872 | 12-752 | 13'697 | 14710 | 15°834 | 16°997 | 18'216 74 9-8719 | 10616 | 11'416 | 12275 | 13°198 | 14190 | 15'255 | 16°372 | 17'626 | 18945 75 10:178 10'956 | 11'793 12693 13°660 | 14'701 | 15°819 | 17021 | 18'313 | 19'703 76 10'493 11'307 | 12°:182 | 13124 | 14138 | 15'230 | 16404 | 17'668 | 19-028 | 20'491 RT 10'819 11:669 | 12-584 | 13571 | 14'633 | 15'778 | 17'011 | 18°340 | 19'770 | 21'310 783 11'154 12-042 | 12'999 | 14032 | 15°145 | 16'346 | 17'641 | 19'037 | 20541 | 22163 79 11'500 12-427 | 13-428 | 14509 | 15'675 | 16°935 | 18294 | 19'760 | 21'342 | 23°049 80 133964 | 14°5470| 157952] 17:1491| 18°6179| 20'2108| 219381) 23°8111| 258415) 28'0436 85 156057 | 17'0234| 18:5792| 202696) 22:1122| 241203] 26°3083| 28°6923| 312892) 34119 90 181793 | 19'9329| 21°8539| 23°9578| 262623] 287860| 31'5490 34'5743| 37'8855| 415114 95 211793 233330 257057| 2883172] 31:1914| 343542) 3783381 41 6620| 458722) 50°5049 100 216697 | 27:3129| 302365| 33°4698| 39:0456| 40°9995| 45:3705 50'2027| 555428] 614470 105 237380 | 31'9718| 35°565%| 39 5599| 43°9986| 48°9303| 54'4087| 60:4942| 67°2520| 747597 110 334773 | 37'4253| 41'8345| 46'7582| 52-2565| 58°3952| 65'2472| 728966 81'4296| 909566 115 389982 | 43°8091| 49'2080| 55'2663| 62'0643| 69:6909 783-2449) 878391) 98:5962)110°6626 120 454295 | 51'2817| 57°8812| 65 3225| 73°7119| 83°1716| 93°83181105°8761/116°'38316 1346364 125 52-9214 | 60'0290| 68 0830| 77 2085| 875478] 99-25991112'5237|1275446 1445490 163 8076 130 616488 | 70 2683| 80:0830| 91'25731103°97751118°4604|134°9392/152-69121175°0219|199°2945 135 718855 | 82-2542| 941981107 862412349 19|141°3748|161'8199) 185°1979|211°9191|242-4753) 140 83-6588 | 9622451108009) 127°4889|146°67001168°7217/194°0555 2231634 256°5946 | 295°0044 145 97-4552 112'7081|130°3302150°6867|174'2017201°35851232°7127/268°91191310'6884 358°9227| 150 - 490. Tafel III.‘ Tafel III. Nachwerttafel‘ LE 6 Xen, 8 Jahr s | 41 4:2 43 44 | 4-5 4:6 | 47 4:8 | 9 | 50 | % | 10410 | 10420 | 1'0430 | 1.0440 | 1'0450 | 1'0460 | 1'0470 | 10480 | 1'0490 | 1'0500 2 1'0837 | 1'0858 | 10878 | 10899 | 1'0920 | 1'0941 | 10962 | 10983 | 1'1004 | 1'1025 3 ı 1.1281 | 1'1314 | 11346 | 11579 | 11412 | 171443 | 1'1477 | 11510 | 1'1543 | 11576 4 | 11744 | 11789 | 11834 | 11880 | 11925 | 11971 | 1'2017 | 1'2063 | 12109 | 1'2155 5 12253 | 12284 | 12343 | 12402 | 12462 | 12521 | 12581 | 12642 | 12702 12763 6 12726 | 1'2800 | 12874 | 12948 | 13023 | 13098 | 13173 | 13248 | 13325 | 13401 1. 13248 | 13337 | 13433 | 13518 | 13608 | 1'3700 | 13792 | 13884 | 1'3977 | 14071 8 13791 | 13898 | 1°4005 | 14112 | 14221 | 1'4330 | 14440 | 14551 | 14662 | 14775 9 14357 | 14482 | 14607 | 14733 | 1'4861 | 14989 | 1°5119 | 15249 | 1:5380 | 15513 10 1'4945 | 15090 | 1:5235 | 15382 | 1°5530 | 1'5679 | 1'5829 | 15981 | 16134 | 1'6289 11 1'5558 | 15723 | 1'5890 | 1'6058 | 1'6229 | 1'6400 | 16573 | 1:6748 | 1:6925 | 17103 12 | 16196 | 16384 | 16573 | 16765 | 1'6959 | 17155 | 17353 | 17552 | 17754 | 17959 13 ı 1'6860 | 17072 | 17286 | 17503 | 17722 | 1 7944 |. 1'8168 | 1'8395 | 1'8624 | 18856 14 | 17551 | 17789 | 18029 | 18273 | 18519 | 18769 | 1'9022 | 19278 | 19537 | 19799 15 ı 18271 | 18536 | 18805 | 1'9077 | 19353 | 19632 | 19916 | 20203 | 20494 2.0789 16 1'9020 | 1'9314 | 19613 | 1’9916 | 20224 | 2:0536 | 20852 | 2-1173 | 21498 | 21829 17. 1'9800 | 20126 | 20457 | 2:0793 | 21134 | 21480 | 2:1832 | 2.2189 | 2-2552 | 22920 18 20612 | 20971 | 2:1336 | 21707 | 22085 | 22468 | 22858 | 2'3254 | 23657 | 24066 19 21457 | 21852 | 22254 | 22663 | 23079 | 2-3502 | 2:3932 | 24371 | 2:4816 | 2-5269 20 22336 | 22770 | 2'3211 | 23660 | 24117 | 24583 | 25057 | 25540 | 2:6032 | 2:6533 21 2:3252 | 23726 | 24209 | 24701 | 25202 | 25714 | 26235 | 26766 | 2:7308 | 27860 22 24206 | 2'4722 | 25250 | 25788 | 2°6337 | 2:6897 | 27468 | 28051 | 2'8646 | 2:9253 23 25198 | 25760 | 2:6335 | 26922 | 27522 | 28134 | 28759 | 2-9465 | 3°0049 3:0715 24 26231 | 26843 | 27468 | 28107 | 28760 | 2:9428 | 30111 | 3°0809 |-3-1522 | 3 2251 25 | 27307 | 27970 | 28649 | 29344 | 3:0054 | 3:0782 | 31526 | 32287 | 3'3066 | 3:3864 26 | 2.8426 | 29145 | 29881 | 3°0635 | 3°1407 | 32198 | 3:3008 | 3°3837 | 34657 | 3°5557 27 29592 | 3:0369 | 3:1166 | 3'1983 | 32820 | 33679 | 34559 | 35461 | 3:6386 | 37335 23 30805 | 3'1644 | 32506 | 3:3390 | 3:4297 | 35228 | 3-6183 | 37163 | 3:8169 | 3:9202 29 32068 | 32973 | 33904 | 34859 | 3°5840 | 3:6848 | 37884 | 3 8947 | 40039 | 41161 30 33383 | 3'4358 | 3:5361 | 36393 | 37453 | 38544 | 39665 | 40817 | 42002 | 43219 31 34751 | 3'5801 | 3:6882 | 37994 | 3:9139 | 40317 | 41529 | 42776 | 44060 | 45380 32 36176 | 37305 | 3°8468 | 3:9666 40906 42171 | 43481 | 44829 | 46219 | 47649 33 37659 | 3°8872 | 40122 | A-1411 | 42740 | 44111 | 45524 | 46981 | 48483 50032 34 39203 | 40505 | 41847 | 43233 | 44664 | 46140 | 47664 | 49236 | 5'0859 | 52533 35 40811 | 42205 | 43647. | 45135 | 46674 | 48262 | 49904 | 51600 | 53351 | 5'5160 36 42484 | 43978 | 45523 | 47121 | 48774 | 5°0483 | 52250 | 5°4076 | 55965 | 57918 37 44226 | 45825 | 47481 | 49195 | 5°0969 | 5°2805 | 5'4705 | 5°6672 | 58707 | 60814 38 46039 | 47750 | 49523 | 51383 | 5°8262 | 55234 | 57276 | 5'9392 | 6:1594 | 63855 39 47927 | 49756 | 51652 | 53619 | 55659 | 57774 | 59968 | 6'2243 | 6'4682 | 67048 40 49892 | 51845 | 5°3873 | 5°5978 | 5'8164 | 60432 | 62786 | 65231 | 67767 | 70400 41 51937 | 54023 | 5°6190 | 58441 | 6:0781 | 6'3212 | 65738 | 68362 | 71089 73920 42 54064 | 56292 | 5°8606 | 61013 | 63516 | 6°6120 | 68828 | 71643 | 74571 77616 43 56284 | 58656 | 61126 | 63697 | 6°6374 | 6°916+ | 72062 | 75082 | 78225 | 81497 44 58591 | 61119 | 6°3754 | 6°6500 | 6°9861 | 72343 | 75449 | 78686 | 82058 | 85572 45 6'0993 | 6'3686 | 66496 | 6'9426 | 72483 | 75670 | 78995 | 8:2463 | 86079 ı 89850 Tafel III. 491 Faktor = 1'0 p”. A a a a er ° Jahr 51 5:2 53 54 55 56 57 55 59 60 | 10510 | 1'0520 | 10530 | 1'0540 | 1'0550 | 10560 | 1'0570 | 10580 | 1:0590 | 1°0600 1 11046 | 11067 | 11088 | 1'1109| 11130) 11151 | 1:1173| 1:119+4| 11215 | 11236 2 ‘11609 | 1:1643 | 11676 | 11709 | 11743 | 1'1776| 11809 | 11843 | 11876 11910) 3 12201 | 1'2248 | 12295 | 12341 | 12388 | 12435 | 12482 | 12530 | 1'2577 | 12625 4 12824 | 12885 | 1'2946 | 1'3008 | 13070 | 1:3132| 13194 | 1'3256 | 13319 | 1'3382 | 5 13478 | 13555 | 13632 | 1:3710 | 18788] :1:3867 | 13946 | 14058 | 14105 | 14185 | 6 :1'4165 | 14260 | 14355 | 14450 | 14547 | 14644 | 14741 | 14839 | 14937 | 15036 | 7 14888 | 15001 15116 | 15231 | 15347 | 15464 | 15581 | 15699 | 15819 15938 | 8 115647 | 15781 | 15917 | 16053 | 1:6191 | 1'6330 | 16469 | 1'6610 | 16752, 16895 9 1.6445 | 1:6602 | 16760 | 1'6920 | 17081 | 17244| 17408 | 17573 | 17740 | 17908 | 10 ‚17283 17465 | 17648 | 17834 | 18021 | 18210 | 1'8400 | 1'8593 | 18787 | 1'8983 | 11 1'8165 | 18373 | 1'8584 | 1'8797| 1'9012| 19229 | 19449 | 1'9671| 19895 | 20122 12 ‘1'9091 | 19329 | 19569 | 19812 | 20058 | 2:0306 | 20558 | 20812 | 2:1069 | 21329 13 2.0065 | 2:0334 | 20606 | 20882 | 21161 | 2:1443 | 21730 | 22019 | 22312 | 22609 14 2.1088 | 2:1391 | 21695 | 22009 | 2:2325 | 2:2644 | 22968 | 2:3296 | 2:3623 | 23966 | 15 22164 | 2:2504 | 22848 | 2:3198 | 23553 | 23912 | 24277 | 24647 | 25023 | 25404 16 ‚23294 | 23674 | 24004 | 24451 | 24849 | 25251 | 25661 | 2:6077 | 26499 | 26928 17 ‚24482 | 2:4905 | 25334 | 2:5771| 2:6215 | 2.6666 | 27124 | 27589 | 28063 | 28543 18 25731 | 26200 | 2:6677 | 27163 | 27657 | 28159 | 2°8670 | 29190 | 2:9718 | 30256 19 '2:7043 | 27562 | 28091 | 2:8629 | 2:9178| 2-9736 | 30304 | 3.0883 | 3°1472 | 32071 20 28488 | 28995 | 29580 | 30175 | 3:0783| 3:1401 | 3:2081 | 32674 | 3'3328 | 3:3996 21 29872 | 30503 | 31148 | 3:1805 | 3:2477 | 3:3159 | 33857 | 34569 | 3°5295 | 3'6035 22 3:1395 | 32016 | 3:2798 | 33522 | 3:4262 35016 | 3:5787 | 36574 | 37377 | 3'8198 23 32996 | 33758 | 3:4537 | 35333 | 3:6146 | 3:6977 | 37827 | 3'8695 | 39583 | 4.0489 24 3:4679 | 3-5513 | 3'636? | 3.7240 | 38134 | 3°9048 | 3:9983 | 40939 | 41918 | 42919 25 3:6448 | 3:7360 | 3:8295 | 39251 | 40231 | 4.1235 | 42262 | 43314 | 4.4391 | 45494 26 '3'8307 | 3.9303 | 40324 | 4.1381 | 42444 | 43544 | 4°4671| 45826 | 47010 | 48224 27 40260 | 41347 | 42461 | 43605 | 44779 | 45982 | 47218 | 48484 | 49784 | 51117 28 ‚42313 | 43497 | 44712 | 45960 | 47242 | 48557 | 49909 | 51296 | 5'2721| 54184 29 4.4472 | 45759 | 4.7082 | 48442 | 49840 | 51276 | 5,2753 | 5,4272 | 5.5832 | 57435 30 46740 | 48138 | 49577 | 51057 | 5°2580 | 54148 | 55760 | 57419 | 59126 | 60881 31 4 9123 | 5.0641 | 52205 | 53814 | 5°5473| 5'7180 | 5'8939 | 6°0750 | 6'2614| 64534 32 51628 | 5°3274 | 54971 | 5'6720 | 5'8524 | 6.0382 | 6'2298| 64125 | 66308 | 6 8406 33 54262 | 56045 | 57885 | 5'9783 | 61743 | 63764 | 65849 | 6°8001 | 70221 | 72511 34 57029 | 58959 | 60953 | 6'3012 | 65138 | 67334 | 6'9603 | 71945 | 74364 | 76861 35 | 5°9937 | 62025 | 64183 | 66414 | 6°8721 | 7°1106 | 73570 | 76118 | 78751 | 81473 | 36 62994 | 65250 | 67585 | 70001 | 72501 | 75087 | 77763 | 80533 | 8-3397 | 8:6361 37 66207 | 68643 | 71167 | 73781 | 76488 | 79292 |. 82196 | 85203 | 8:8318 | 91543 38 6'9583 | 72213 | 74939 | 77765 | 80695 | 8:3732 | 86881 | 90145 | 93529 | 97035 39 73132 | 75967 | 78911 | 8:1964 | 8:5134 | 8'8421 | 91833 | 95374 | 9904710286 40 7:6862 | 7:9918 | 83-3093 | 86390 | 8-9816 | 93373 | 97068 | 10-091 |10489 |10:903 | 41 8:0782 | 84074 |- 87497 | 91055 | 94755 | 98602 | 10'260 |10.676 |11’108 | 11'557 | 42 8-4902 | 8:8445 | 92134 | 95972 | 99967 | 10'412 |10-845 | 11295 |11'763 | 12'251 43 8.9232 | 93045 | 97017 |10115 |10°547 |10995 |11’463 11950 |12'457 | 12'986 44 93782 | 97883 | 10'216 10662 ; 11127 ; 11'611 , 12116 |12°643 |13'192 |13765 | 45 492 Tafel II. 3 Tafel llI. Nachwerttafel. Jahr 41 42 | 4:3 | “4 | #5 | 46 | 47 | AR | 4.9 | 50 46 63494 6'6361| 69355] 72481| 75744 79151] 82708) 86421] 90297 ren 47 6°6097| 6°9149| 7'2337| 7:5670| 79153] 82792] 86595] 9°0569| 947211 99060 48 68807) 720531 754481 7'8999| 827151 86601) 90666] 94917) 99363) 10401 49 7:1628| 7°'5079| 78692] 82475) 8'6437| 90584] 9'4927| 99473] 10'423 | 10'921 50 745651 782321 82076) 86104] 90326] 94751) 99388] 10425 | 10934 | 11'467 51 77622| 81518] 8°5605| 89893] 94391] 99110) 10'4059| 10'9252| 114698] 120404 52 80805| 84912] 892861 93848] 9:8639| 10-3669) 10°8950| 11’4496| 120318] 12 6424) 53 8-4118| 885101 93125) 9 7977| 10:3078| 10 8438| 11'4071| 11'9992| 12 6214| 13 2744 54 875651 92227| 97129) 102288] 10 7717| 11'3426| 119432) 12-5752| 132398] 13°9382 55 9:1157) 96101) 10'1306| 10°6789| 112564 11'8644| 125045| 13°1788| 13°8886| 146351 56 9'4894| 10°0137| 105662) 111488] 11°7629| 12'4102| 130922) 138114] 14°5691| 15°3669 57 9-8785| 104343) 11°0205| 116393) 12'2922| 129811! 137075] 144743) 15'2830| 161352 58 10'2835| 108725] 11'4944| 12:1514| 12'8453| 13°5782| 143518] 15191) 16°0319) 169420 59 10°7050| 11'3291| 11'9887| 12'6861| 13'4233| 142028] 150263] 158972] 168175) 17 7841 60 11'1439| 11°8049| 125042) 13'2443| 14°0273| 148561] 157325] 16°6603| 17'6416| 186786 61 11'6008| 123007) 13°0419| 13'8270| 146585, 15°5395| 164719] 17°4600) 18°5060| 19:6125 62 12°0764| 12'8173| 13°6027| 14°4354| 15'3181| 16 2543| 172461] 182981) 194128) 205931 63 12'5715| 13°3556| 141876) 15°0706| 16 0074| 16 0020| 18:0567| 19:1764| 203640] 21°6228 64 13'0869| 139165) 14"7977| 15'7337| 167277| 177841] 18'9054| 200969] 213618) 22-7039 65 13°6235| 14°5010| 15°4340| 16°4260| 17'4804| 186022] 19'7940| 21'0616| 224085] 238391 66 14'1821| 151100] 16°0977| 17°1487| 18°2670| 194579] 207243] 22:0726| 23'5065| 25°0311 67 147636) 15'7446| 16'7899| 179032] 19°0890| 20'3530| 216983] 23°1321| 24 6583| 262827 68 153689) 16°4059| 175119] 186909| 19'9480| 21'2892| 22 7181| 21"2424| 258666] 275968 69 15°9990| 17'0949| 182649) 195133] 20'8457| 22'2685| 23'7*59| 25°4060| 27:1341| 289766 7 16'6550| 17'8130| 19 0504| 20'3719| 2178381 23'2929| 249038] 26'6255| 28:4637| 304254 71 17'3379| 18-5611| 19'8696| 21'2683| 22'7641| 243644) 260743] 27'9035| 29-8584| 319467 1% 18°0478| 19:3407| 207240) 222041] 237885] 234852) 272998] 29-2429] 31'3215| 33:54 410 73 18'7878| 201530) 21'6151| 231811] 248590) 26'6575| 28°5829| 30'6466| 328563] 35'221 74 195581) 20 9994| 22'5445| 24°2011| 25°9777| 27'8837| 29 9263| 32'1176| 344663] 36°9823 75 20'3600| 21'3814, 235139] 25°2659| 27:1467| 29'1664| 31:3328| 336592] 361551) 38:831 76 21'1948| 22°8004| 24'5250| 26'3776| 28:3683| 30°5081| 32'8054| 35°2748| 37'9267| 457730 BT 220638] 237580) 25°5796| 27'5382| 296449) 31’9115| 34°3473| 369680) 39-7851) 42 8117 78 22:9684| 247558) 26°6795| 287499) 30°9789| 33-3794] 35°9616| 387425] 41'7346| 449523 79 23°9101| 25°7955| 27'8267| 30:0149| 32 3730) 349149) 376518) 406021) 437796) 471999 850 24'8920| 26°8789| 29'0232| 31'3356| 33'8298| 365210] 394214 425510) 459248] 495599 85 30'430 | 33'018 | 35'815 | 38864 | 42158 | 45'729 | 49°598 | 53-791 | 58-333 | 63'255 90 37'202 | 40°560 | 44'217 | 48'200 | 52'537 | 57'260 | 62'403 | 68°001 | 74'096 | 80'730 95 45'476 | 49823 | 54577 | 59'779 | 65'471 | 71'699 | 78'512 | 85°965 | 94'118 |103-031 100 55600 | 61'203 | 67'364 | 74'140 | 81'589 | 89778 | 98780 |108°675 119550 [131501 105 67°971 | 75°181 | 83-148 | 91950 |101°674 |112’416 |124°280 |137'384 1151'854 |167'833 110 83'095 | 92'352 |102°595 |114°040 |126'705 |140'762 |156'364 |173:677 |192 888 214202 115 101-585 |113’445 |126°676 |141'436 |157'897 |176°256 |196'730 |219558' 1245010 |273:382 120 124:190 |139:355 |156°356 175413 196770 |220°701 |247°517 277560 |311'214 |348°913 Faktor = 1'0 p". Tafel III. 493 Pir.oiz co mit e Jahr sı | 8 vs | 5 55 5°6 61 | :58 | 60 9-8565| 10-297 | 10757 | 11-237 | 11'739 | 12261 | 12:807 13°376 | 13°971 | 14'591 46 10-359 | 10-833 | 11-327 | 11-844 | 12'384 | 12'948 | 13:573 14'152 | 14'795 | 15'466 47 10-888 | 11'396 | 11'928 | 12'484 | 13'065 | 13'673 14'309 | 14 973 | 15'668 16'394 | 48 11-443 | 11'989 | 12-560 | 13'158 | 13'784 | 14'439 15124 | 15'842 | 16'592 | 17'378 49 12-026 | 12-612 | 13-226 | 13-869 | 14542 | 15'247 | 15'986 16'760 | 17:571 | 18420 50 12-6393| 13-2682] 139270) 146179] 15'3418| 161008) 16°8972 177320| 186078) 195252 51 13 2839| 13-9582| 146651| 15-4073) 16°1856| 170014) 17'8603 18:7605| 19:7057| 20°6967 52 13-9614| 14-6840| 15-4424| 16'2393| 170758] 179535 18°8783 19'8486| 20'8683| 21'9385 53 14-6734| 15°4476| 162608] 17°1162| 18-0150) 18 9589| 199544 20°9998| 220995] 232548 54 15-4218 16°2509| 17:1226| 180405) 19 0058| 20'0206| 21:0918 222178] 23°4034| 246501 55 16-2083| 170959| 18-0301) 19:0147| 20-0511| 211418] 222940 23°5064) 24'7842| 261291 56 17:0349| 17:9849| 18-9857) 20°0415| 211539] 223257) 235648 248698 262465 276968 57 17:9037| 18-9201 19-9919) 21:1237| 22:3174| 235759) 249080 26'3122| 277950) 29-3586 58 18:8168| 199039 21-0515| 22:2644| 23°5449| 248962| 263278 27 8383| 29-4349) 311201 59 19-7765, 20-9389) 22-1672] 23°4667| 24°8399| 262904 278285 294529| 311716 329873 60 207851) 22-0277 23-3421) 247339) 262061, 277627 29-4147| 31'1612) 330107, 349665 61 21:8451 23-1731 245792] 26°0695| 276474 29-3174 310913 32:9685| 349583) 370645 62 22-9592, 24-3781) 25'8819| 27°4773| 29-1680 30°9592 328635 34-8807| 37 0208| 392884 63 24-1301) 25°6458| 272536 28°9611| 30'7722, 32 6929 34:7367| 36°9038| 392050) 416457 64 25-3607 26 9794| 28:6980| 305250) 324647) 345237) 367167 39-0442) 415181) 441444 65 26-6541 28-3823| 30:2190| 321733) 342503] 364570] 388096 41’3088| 439677 467931 66 28-0135) 29°8581| 31'8206| 33°9107| 361341) 38:4986 41:0217| 43'7047| 465618) 49 6007 67 29-4422 314107 33°5071| 357419) 381215) 40'6545| 43'3599 462396 49:3089| 525767 68 30 9438| 33:0441| 352830) 37'6720| 402122] 42'9312| 45 8314 489215 522181| 557313 69 32-5219| 347624 371530] 39-7063| 424239| 45°3353| 484438 51:7589| 55'2990| 590752 70 34-1806 36°5700| 39-1221| 418504 447572] 47'8741| 512051 54:7609| 585616) 626197 71 35-9238 38-4716| 41:1956| 44-1103) 472188] 50°5550| 541238 57:9370 62-0167| 66'3769 72 377559 404721 43°3790| 464923) 49-8158) 533861) 57'2089 61'2973| 65°6757| 703595 73 39 6815| 42:5766, 45°6781| 49:0029| 52°5557| 56'3757| 604698 648525) 695506 745811 74 41'7053| 447905 48:0990) 51-6491| 55°4463| 595327) 63'9166 68°6139| 73:6541) 790560 75 43'8323| 47'1195| 50:6482| 54:4382| 58°4958 628665) 67'5598 725935] 77°9997| 837994 76 46:0677| 49-5697| 53-3326| 57'3779| 617131) 66 3870| 71'4107 76°8039| 82 6017| 88'8274 77 48-4172, 52:1473 561592) 604763 65°1073| 70:1047| 75"4811 81'2585| 874752] 941570 78 50-8865 54-8590 59-1356 637420) 68°6882| 740306) 797835 859715) 926362] 998064 79 53-4830 57 7117| 62-2698] 671841] 72°4661 78:1763| 843312 90°9578| 9810171057948 s0 68-585 | 74359 | 80'614 | 87'388 | 94784 1102667 |111'269 120583 |130:665 141'580 85 87.951 | 95'810 104-365 |113 672 |123:801 |134 819 |146°808 159'850 |174°036 |189'466 90 112-786 |123°450 1135113 |147°862 1161803 |177:040 1193:698 211'905 1231804 |253°548 95 144 633 |159:064 |174°920 192-336 |211’471 232482 1255564 280912 308745 |339:305 100 185-474 204-950 226455 250186 276°384 |305'288 |337:190 1372:390 411225 454067 105 237-847 |264°075 293-173 |325°436 |361'223 400 894 |444'887 493°659 547730 1607644 | 110 305-007 |340'256 379-551 423320 472104 |526:440 586°982 654418 729525 |813:165 115 391133 438414 491-370 |550°645 |617'020 |691'302 |774462 867530 |971°673 1088°20 120 N | 494 Tafel°II. Tafel III. Nachwerttafel. Pr oO a te nt % 12 Jahr 61 62 | 63 6-4 | De RE ee BL | 68 | 6:9 | 7-0 1 | 1'0610 | 10620 | 1°0630 ı 10640 | 1:0650 | 1'0660 | 1'0670 | 1'0680 | 1'0690 | 10700 2 11257 | 11278| 11300 | 1:1321 | 1°1342| 1:1364 | 11385 | 1°1406 | 1'1428| 11449 3 1'1944 | 11978 | 12012 | 12034 | 12079 | 12114 | 1'2148| 1'2182| 12216 | 12250 4 12673 | 12720 | 12768 | 12816 | 12865 | 12913 | 12962 | 1'3010 | 1'3059 | 1'3108 5 1:3446 | 1'3509 | 13573 | 13637 | 13701 | 1'3765 | 13830 | 1'3895 | 1'3960 | 1'4026 6 14266 | 14346 | 14428 | 14509 | 14591 | 14674 | 14757 | 14840 | 1'4923| 15007 7 15136 | 1'5236 | 15337 1'5438 15539 | 1'5642 | 15745 | 1'5849 | 15953 | 16058 8 16059 | 16181 | 16303 | 16426 | 16549 | 16675 | 16800 | 16927 | 17054 | 17182 9 17039 | 1'7184| 17330 | 17518 | 17625 | 17775 | 17926 | 18078 | 18231 | 18385 10 18078 | 18249 | 18422 | 18596 | 18770 | 18948 | 19127 | 19307 | 1'9488 | 1'9672 11 19181 | 19381 | 1'9582 | 19786 | 1'9990 | 2°0199 | 20408 | 20620 | 2°0800 | 21049 12 20351 | 20582 | 20816 | 21052 | 21290 | 21532 | 21776 | 22022 | 2:2235 | 22522 13 21592 | 21858 | 22128 | 22400 | 22673 | 22953 | 23235 | 23519 | 2-3769 | 24098 14 22909 | 23214 | 23522 | 23833 | 2:4147 | 24468 | 24791 | 25119 | 25409 | 25785 15 24307 | 2'4653 | 25003 | 25359 | 25717 | 26083 | 26452 | 26827 | 27162 | 27590 16 25790 | 26181 | 26579 | 26981 | 27388 | 27804 | 28225 | 28651 | 29036 | 29521 17 27363 | 27805 | 28253 | 28708 | 29168 | 2°9640 | 3°0116 | 3°0599 | 3:1041 | 31588 18 29032 | 29529 | 30033 | 30546 | 3°1064 | 3°1596 | 32134 | 32680 | 33182 | 3:3799 19 30803 | 3'1359 | 31925 | 32501 | 3°3083 | 3°3681 | 34287 | 34902 | 3.5480 | 3:6165 20 32682 | 33304 | 33936 | 34581 | 35233 | 3°5904 | 36584 | 37276 | 37980 | 3:8697 21 34676 | 3'5368 | 3:6074 | 36794 | 37523 38274 | 3'9035 | 3°9810 | 40601 | 41406 22 3.6791 | 37561 | 38347 | 3°9149 | 3°9962 | 40800 | 41650 | 42517 | 43402 | 4'4304 23 39035 | 39890 | 40763 | 41654 | 42559 | 43493 | 44441 | 45409 | 4.6397 | 47405 24 41416 | 42363 | 43331 | 44320 | 45326 | 46363 | 47418 | 48497 | 49598 | 50724 25 43943 | 44990 | 46061 | 47156 | 4°8271| 49423 | 5°0595 | 51794 | 53020 | 54274 26 46623 | 47779 | 48963 | 50174 | 51409 | 5'2685 | 5°3985 | 55316 | 5:6679 | 58074 27 49467 | 50741 | 5'2047 | 53386 | 54750 | 56162 | 57602 | 59078 | 60450 | 62139 23 52485 | 53887 | 55327 | 56802 | 58309 | 5'9870 | 61462 | 63095 | 64770 | 6:6488 29 5'5686 | 57228 | 58812 | 60437 | 62099 | 63820 | 6'5579 | 67386 | 69239 | 71143 30 59083 | 60776 | 62517 | 64306 | 66134 | 6°8032 | 6°9973 | 71968 | 74017 | 76123 31 62687 | 64545 | 66456 | 6'8421 | 70432 | 72523 | 74662 | 76862 | 79306 | 81451 32 66511 | 68546 | 70642 | 72800 | 75011 | 77309 | 7.9664 | 82088 | 84584 | 87153 33 70568 | 72796 | 75093 | 77460 | 79886 | 82411 | 85001 | 87670 | 90420 | 932541 34 74873 | 77310 | 79824 | 82416 | 85078 | 87851 | 90696 | 93632 | 96659 | 9-9781 35 79440 | 82103 | 84853 | 87691 | 9°0608 | 93649 | 96772 | 9-9999 | 10'333 | 10'677 36 34286 | 87193 | 90198 | 93303 | 9:6497 | 9'9830 | 10°326 | 10680 | 11'046 11'424 ; 37 89427 | 92599 | 95881 | 99275 | 10277 |10°642 |11°017 |11’406 |11'808 | 12-224 38 94882 | 98340 | 10'192 |10°563 |10°945 | 11'344 |11756 |12182 | 12623 | 13079 39 10'067 |10'444 | 10'834 |11'239 |11°656 |12093 |12-543 |13-010 |13494 |13'995 40 10°681 |11'091 |11-517 |11'953 | 12'414 |12'891 |13-384 |13895 | 14425 | 14974 41 11'333 |11'779 |12'242 |12723 |13221 |13'742 |14280 |14840 |15420 |16:023. 42 12'024 |12°509 |13'014 |13'538 |14080 |14'649 |15'237 |15849 |16'484 |17144 43 12'757 |13’285 |13'834 |14404 |14'995 |15'616 |16'258 |16'926 |17621 | 18344 44 13'536 |14'108 |14705 |15'326 |15'970 |16°646 |17'347 |18'078 |18837 |19629 | 45 14361 14983 115631 | 16'307 |17°008 | 17745 |18510 |19'307 |20:137 | 21'003 j j Tafel III. 495 Faktor = 1'0 p". bh cn Me ar Be A. Jahr 71 78 73 74 75 76 7 T8 79 30 - 1.0710 | 1:0720| 1'0730| 10740 | 1.0750 | 1:0760| 10770 | 10780 | 1:0790 | 10800 1 1°1470| 1-1492)| 1-1513| 11535| 11556 | 11578) 1'1599| 11621] 1'1642| 1:1664 2 12285 | 1:2319| 12354 | 1'2388| 12123 | 12458 | 12492) 1'2527| 12562 | 12597 3 13157 | 13206 | 1'3256 | 13305 | 13355 | 13404 | 1'3454 | 13504 | 13555 | 1'3605 4 1’4091 | 14157 | 14223 | 14290 | 14356 | 14423 | 14490 | 14558 | 14625 | 1'4693 5 1:3092 | 1.5176 | 1°5262| 15347 | 1.5433 | 15519 | 15606 | 15693 | 1'5781| 15869 6 16163 | 16260 | 16376 | 1:6483 | 16590 | 1:6699 | 1'6808 | 16917 | 17027| 1'7138 7 17311| 17440 | 17571| 17703| 177835 | 17968 | 1:8102| 18237 | 18373 | 1'8509 8 18540 | 1.8696 | 18854 | 1'9012| 19172 | 19334 | 1'9496 | 1‘9659 | 19824 | 1’9920 £) 1°9856 | 2-0042| 2°0230 | 2'0419 | 2.0610 | 20803 | 2'0997| 2-1193 | 21390 | 21589 10 21266 | 21485 | 2,1707 | 2-1930 | 22156 | 22384 | 22614 | 22846 | 23080 | 23316 11 2-2776 | 23032 | 23291 | 2-3554 | 23818 | 24085 | 24354 | 2:4628 | 24903 | 2.5179 12 32-4393 | 24691 | 24991 | 25296 | 25604 | 25915 | 2-6230 | 26549 | 2.6871) 27196 13 2-5125 | 26468 | 26816 | 27168 | 27524 | 27885 | 28249 | 2-8620 | 28993 | 29372 14 27980 | 2°8374| 2°8774| 29179 | 29589 | 30004 | 30425 | 3:0852| 31212| 31722 15 2:9966 | 3:0417| 30874 | 3-1338 | 31808 | 32285 | 3-2768 | 33258 | 3.3765 | 3:5349 16 3’2094 | 32607 | 3’3128 | 3.3657 | 34194 | 34738 | 35290 | 3:5853 | 3'6422| 37000 17 3-4373 | 34955 | 3'5546 | 36148 | 36758 | 37379 | 3'8008 | 3°8649 | 3°9299 | 3°9960 18 3-6813 | 37472 | 38141 | 3-8822| 3-9515 | 40219 | 40935 | 41664 | 42404 | 43157 19 3-9427 | 40169 | 40924 | 41695 | 42479 | 4.3276 | 44087 | 44913 | 4°5758| 46610 20 42226 | 43062 | 43913 | 44781| 45664 | 46565 | 47482| 48417 | 49358 | 5,1259 21 4.5224 | 46162 | 47010 | 48205 | 49087 | 5.0104 | 51138 | 52193 | 53269 | 5'4466 22 48435 | 49486 | 5.0558 | 5,1653 | 52771| 5'3912| 55076 | 56265 | 57477 | 5'8715 23 5-1874| 5°3049 | 5°4249 | 5.5476 | 56729 | 5'8009 | 59317 | 60653 | 60606 | 6'3412 24 55557 | 56868 | 5°8209 | 59581 | 6-0984 | 62418) 63884 | 65384 | 66917 | 6-8485 25 59501 | 6-0963 | 62459 | 6°3990 | 65558 | 67161| 68803 | 70484 | 72203 | 73964 26 63726 | 65352 | 67018 | 68725 | 70474 | 72266 | T’4101| 75981 | 77907 | 79881 27 68251 | 7°0057| T1911| 73811 | 75760 | 77794 | 79807 | 81908 | 84062 | 86271 28 73096 | 75102 | 7'7160| 79273 | 81442| 83667 | 85952 | 88297 | 90703 | 93173 29 7-8286 | 80509 | 82792 | 8-5139 | 87550 | 90026 | 92570 | 9-5184 | 97868 | 10-063 30 8-3844 | 8°6306 | 8°8836 | 91440 | 94116 | 96868 | 99698 | 10261 | 10'560 | 10'868 31 8-9797 | 92520 | 9-5321| 98206 | 10-117 10423 10737 |11-061 |11'394 | 11737 32 9-6173 | 9-9181 | 10'228 |10-547 |10-876 [11-215 |11'564 |11’'924 |12:294 | 12'676 33 10-300 |10632 |10-975 |11'328 |11’692 |12067 |ı12-455 |12-854 |13'266 | 13'690 34 11-031 |11°398 |11776 |12:165 |12-569 |12-985 |13-414 |13’856 |14414 | 14785 35 11-815 |12-218 |12-635 |13-068 |13-552 |13-970 |14°447 |14937 |15'444 | 15'968 36 12-654 |13'098 |13'558 |14033 |14525 |15'033 |15'559 |16103 | 16'664 | 17-246 37 13-552 |14°041 |14548 |15072 |15'614 |16'176 |16757 |17’359 |17’981 | 18°625 38 114514 |15:052 |15°609 |16187 |16785 |17-405 |18'047 |18713 |19401 }20'115 39 15'545 |ı16136 |16749 |17385 |18044 |18728 |19-437 |20:172 |20'934 |21 725 40 16:648 |ır-298 |1r972 |18671 |19:398 |20-151 |20 934 | 21746 | 22588 | 23'463 41 17830 |18:543 |19284 |20'053 | 20'852 |21'683 | 22-546 |23°442 |24372 | 25'340 42 19-096 |19-878 |20:691 | 21-537 |22-4i6 | 23-331 | 24-281 |25°270 |26°298 | 27367 43 20-452 |21-309 |22:202 |23-131 |24.098 |25:105 |26151 |27241 |28:375 | 29556 44 21'904 | 22-844 | 23822 |24-842 |25°905 |27012 |28-165 | 29-353 | 30'617 | 31921 45 x Ber" Mi EEE re > 496 Tafel III. Tafel III. Nachwerttafel. - | Prosen.te Jahr | a 61 62 6:3 6-4 65 6-6 67 68 | 69 I 70 | 46 15°237| 15912) 16°616| 17'351) 18113| 18916) 19750) 20'620 21'477| 22'473 47 16°167| 16°899| 17663] 184611 19'290) 20'165) 21°073| 22:022| 22°959| 24046 48 17153) 17946) 18'776] 196431 20°544| 21'495) 22°485| 23519 24543] 25729 49 18'199| : 19'059) 19959] 20°900| 21°:879| 22'914 23991 25'118] 26237] 2753 50 19:309| 20-241) 21'216] 222371 23307| 24426 25'599) 26'827| 28112] 29457 51 20:487| 21'496] 22553) 23'660| 24822) 26°038| 27:314| 28651) 30051) 31'519 52 21:737| 228291 23'974| 25174 264351 27757| 291501 30599) 32125) 33°725 53 23°063| 24'244| 25484) 26'785| 28153] 29'589| 31'103] 326801 34'342) 36'086) 54 24470) 25'747| 27'089! 28499| 299831 31'512) 33'187] 34'902! 36712) 38612 b5 25'963) 27343] 28796) 30'323) 31'932] 33°624| 35'411] 372751 392451 41'315 56 27:547| 29038] 30°610| 32'264] 34'008 35'R43| 37784) 39'810) 41'953) 44'207 87 29-227) 308381 325381 34°329| 36219] 38209| 40°315)| 425171 448481 47'301 58 31010) 32750| 34.5881 36526 3873| 40'730) 43°016| 454081 47:943| 50'612 59 32902] 34781| 36°767| 38864 41'080| 43419] 45898) 48'496] 51'251| 54155 60 34'908| 36'938] 39'084) 41'352] 437501 46'284| 48'963] 517931 54786) 57'946 61 37:0388| 39:227| 41'545) 43'999) 46°594| 49-339) 52'244| 55'315] 58'566) 62'002 62 39:297| 41'659| 44'162) 468151 49'623] 52'595) 55744 590761 :62:607| 66'342 63 41'694| 44242] 46944| 49'811] 52'848 56°066| 59'479] 63'093) 66-927] 70986 64 44'237| 46'985 49'9u1l 52°999| 56'283) 597661 63464 67-383) 71°545| 75'955 65 46'935| 498981 53:045| 56'391! 599411 63711] 67716! 71'965) 76'482] 81:27 66 49:798| 52'992! 56'387| 60'000) 63'837) 67'916] 72253] 76:859| 817591 86'961 67 52-8361 56'278| 59'939| 63°840| 67'986) 723981 77094 82083] 874001 93:048 68 56°059| 59767| 63'715) 67926] 72-405 77176| 82'259: 87665 93431) 99'561 69 59.4781 63473] 67729) 72273] 77111 82270) 877701 93:626| 99878| 106°530 70 63°107| 67409| 72:000| 76'898] 82124 877011 93'650). 99'998] 106°767| 113°990 71 66'955] 71'587) 76'532] 81'819] 87'462 93489) 99'926! 106 798| 114:134| 12196 72 71'039) 76°025| - 81'354] 87:055| 93:147| 99'659) 106°621| 114060) 122°009| 13050 23 75-372) 80739| 86'479] 92:627| 99-202 106°236| 113'765| 121'816| 130428] 13963 74 79:970| 857451 91°927| 98°555| 105°650) 113 248| 121'387| 130°099| 139'428| 149414 75 84'848] 91'061) 97'718! 104863) 112517) 120:722| 129 520) 138°946| 149:049| 159873 76 90024] 96707| 103°874| 111574 119831 128°690| 138198] 148394) 159333] 171064 RT 95'515| 102'703| 110'418| 118715) 127620] 137184 147'457| 158485] 170327) 183:038 78 101'341| 109071) 117'374| 126°313| 135°915| 146'238| 157:337| 169262] 182:080| 195851 79 107 523| 115°833| 124769| 134'397| 144749| 155°890| 167'878| 180772 194°644| 209561 80 114°086| 123 016! 132637) 142°997| 154159) 166°179| 179-123) 193 065) 208:073| 224255 85 153: 394| 166'181| 180°024| 195°001| 211'211| 228760) 247'727| 268'263| 290472) 314502 90 206'246| 224°494| 244'345| 265°916| 289:377| 314-882] 342 601| 372750| 405:502| 441105 95 277308] 303 269) 331'638| 362 620) 396°472| 433'445| 473°347| 517933] 566'085| 618683 100 372-855| 409 685| 450122 494°493| 543°200| 596°650| 655300 719:664 790:260| 867720 105 501'322| 553°443| 610 937| 674323] 744'231| 821'318| 906°279| 999-96911103°21 |1217:02 110 674:059| 747'644| 829213) 9195521101966 1113577 125338 |1389°42 |1540°01 170694 115 906°29811009'99 |1125'46 |1253'96 1139702 |1556'25 |1733°43 |1930'63 1214999 |2394°07 | 120 121856 |1364°40 1152755 |1709'98: 1191404 |2142°23 |2397'33 |2682'60 1300140 1335770 1 Faktor = 1°0 p“. Tafel III. 497 | PETE 28 | | en Er a ee ee? ze SIE E 78.) Wet URL E00 78 7 80 | | | 23:459| 24488] 25561) 26'681) 278481 29'065) 30'333] 31'657] 33°036| 34474 46 25125) 26'251] 274281 28655] 29936) 31274 32:669| 34126) 35'646 87'232 47 26'909| 28142! 29'430 30'776) 32182) 33°650| 35'185] 36754] 38'462) 40'211 48 28:819| 30168 31'578) 33'053] 34'595| 36'208) 37'894| 39'657) 41:500| 43'428 49 30'866| 32'340, 33'883) 35'499) 37'190 38'960) 40'812) 427501 44'779) 46'902 50 833:057| 34'668) 36'357) 38'126) 39°979| 41'920) 43'955) 46'085] 48'316 50'654 51 35'404 37164] 39'011, 40°947| 42977) 45'106) 47'340) 49680) 52'133 54'706 52 37918! 398401 41'859] 43°977 46'200) 48:534| 50'985] 53555] 56'252) 59°082 53 40'610) 42708 44'915) 47-231) 49665 52'223] 54'911) 57732] 60'696) 63'809 54 43°493| 457831 48'194] 50'726) 53°390| 56'192) 59'139) 622351 65°491) 68'914 55 46-581) 49°079| 51'712) 544801 57'394 60'463) 63693] 67089! 70:665 74'427 56 49888] 52613] 55'487] 58512) 61698 65'058 68°597| 72'322] 76'248 80'381 57 53°430| 56'401) 59538] 62'842! 66'325) 70'002) 73'879) 77'963] 82'272) 86811 58 | 57.223) 60°462| 63'834) 67'492} 71299] 75'322) 79568 840441 88771) 93756 59 61:288 64817) 68'546) 72-486) 76'650 81-047) 85692 90'600) 95782) 101258 60 | 65:639| 69-4841 735501 77-852! 82'399] 87'207) 92'290, 97'667) 103-349) 109358 61 70:299| 74487) 78°919| 83'613) 88579] 93-835] 99:396| 105285 111514 118107 62%.° 7 75290 79-850 84'680) 89'799] 95'222] 100'966| 107°049| 113'497| 120'324| 127556 635 1 80:636)| 85599 90'862] 96°444| 102'364| 108:639| 115292, 122350 129°830| 137760 64 86-3611 91762] 97495] 103°581) 110'041j 116896) 124°169' 131893 140°087 148781 65 | I 92:493| 98369) 104°612| 111'246| 118294) 125°780| 133730 142181) 151'154| 160'683 66 ı 99:060| 105°452| 112'249| 119478] 127'166 135°339| 144°027| 153’271| 163095 173°538 67 L 106°093| 113'045| 120443) 128'319| 136703) 145°625| 155117! 165226) 175°980, 187-421 68 ı 113°626| 121'184| 129235) 137°815| 146°956| 156 693) 167°061| 172114 189882) 202-407 69 121:693| 129-908| 138°668| 148013) 157°977| 168601) 179'928| 192007) 204879 218-608 70 | 130:333] 139261) 148791) 158°966| 169'825| 181'415| 193782) 206'984| 221064, 236°097 are 3 ) 139:587| 149-288) 159653) 170729) 182562) 195'203| 208°703| 223-129| 238-528 254985 Ber. 149-498) 160:037| 171308) 183'363| 196°254| 210°038| 224773| 240:533| 257'372| 275384 3 | 160112] 171°560| 183'813| 196°932| 210°973) 226001) 242-081) 259-295) 277704 297415 74 | | 171480, 183°912| 197°231| 211'505| 226796) 243°177| 260721] 279-520| 299-643| 321212 75 183:655| 197 154 211629) 227156) 243°806| 261'658| 280797! 301'323, 323315, 346°909 TON 196:695] 211'349] 227°078| 243'966| 262-091) 281°544| 302'418| 324826) 348'857| 374662 77 210:660| 226°566| 243'655 262'019| 281748 302941) 325704) 350164) 376°417| 404635 78 225615] 242:879| 261442) 281'408 302:879| 325°965| 350°783| 377’477| 406154) 437'006 79 241'635) 260'366| 280°527| 302'234| 325°597| 350739) 377795] 406'915 438:239, 471'959 80 340:492| 568602) 399'002| 431'882| 467'436| 505°878| 547437) 592'377| 640°942) 693°463 85 479794, 521'834| 567°509| 617145) 671'066| 729:637| 793-255) 862'367| 937402 1018-93 90 676°087| 738'764| 807182) 881878 963:40211052-37 |1149°45 |1255°41 11371°09 11497:14 95 952-68711045°87 1114808 126017 1138309 1151785 |1665°60 182760 |2005°12 219978 100 1842-45 |1480:66 11632°93 180074 |1985°60 |2189°23 |2413°51 |2660°57 2932-56 1323221 105 1891°67 |2096°18 232256 |2573°20 |2850°59 |3157°57 |3497'25 |3873°18 |4288°98 4749-17 110 | 665.58 296758 330343 1367701 |4092-39 455423 1506764 |5638°48 |6272'79 16978°10 115 | 75623 4201'23 469855 1525431 |5875°16 |6568°65 |7343:18 820835 917420 | 102531 128 \| I Riebel, Waldwertrechnung. 2, Aufl. 32 498 Tafel 111. Tafel III. Nachwerttafe | P riesen." | Jahr we | sı | 92 | 8s ZEN 8:8 | \ nme m nn un | 1 1'0810 | 1'0820 | 10830 | 10840 | 1'0850 | 1'0860 | 1'0870 | 1'0880 | 10890 | 1'0900 2 11686 | 11707 | 11729 | 11751 | 11772 | 11794 | 11816 | 11837 | 11859 | :1°1881 | 3 1'2633 | 12667 | 12702 | 12738 | 12773 | 12808 | 12844 | 12879 | 12914 | 12950 | 4 13656 | 1°3706 | 13756 | .1'3808 | 1'3859 | 1'3909 | 13961 | 14012 | 1'4063| 1°4115 | 5 14762 | 14830 | 14898 | 14967 | 15037 | 15105 | 15176 | 15245 | 15315 | 15385 6 15958 | 1'6046 | 16135 | 16224 | 16315 | 16404 | 16496 | 16587 | 16678 | 16770 F 17251 | 17362 | 17474 | 17587 | 17702 | 17815 | 17931 | 18047 | 18162 | 18279 | Ss 18648 | 18786 | 18924 | 1:9064 | 19207 | 1°9347 | 19491 | 19635 | 1'977 19924 | 9 20158 | 20326 | 20494 | 20665 | 2°0840 | 21011 | 21187 | 2:1363 | 2-1538| 21717 | 10 21791, 21993 | 22195 | 22401 | 22611 | 22818 | 2:3030 | 2:3243 | 23455 | 23671 ! 1 2.3556 , 23796 | 24037 | 24283 | 24533 | 2°4780 | 25034 | 2:5288 | 2°5542| 25801 | 12 25464 | 25747 | 26032 | 2.6323 | 26618 | 2°6911 | 27212 | 27513 | 27815| 28123 | 13 27527 | 27858 | 28193 | 28534 | 28881 | 29225 | 2-9579 | 29934 | 3:0291 | 3°0654 14 2.9757 | 30142 | 30533 | 30931 | 31336 | 31738 | 32152 | 3'2568 | 3:2987 | 334137 | 15 32167 | 3°2614 | 3'3067 | 33529 | 3°4000 | 34467 | 3°4949 | 35434 | 35923 | 3:6420 16 34773 | 3°5288 | 35811 | 3°6345 | 3'6890 | 37431 | 37990 | 3°8552 | 3°9120 | 39698) 17 37590 | 38182 | 3°8788 | 3°9398 | 40026 | 40650 | 41295 | 41945 | 42602 | 43271 18 4.0635 ı 41313 | 42002 | 42707 | 4.3428 | 44146 | 44888 | 4.5636 | 46394 | 47165 19 43926 44701 | 45488 | 46294 | 47119 | 47943 | 48793 | 49652 5°0523| 5.1410! 20 47484 | 48366 | 49264 | 5°0183_ 5.1124 52066 | 53038 | 5'4021 | 5:5020 | 6°6037 21 51330, 52332 | 5'3348 | 5°4408 | 5°5470 | 56544 | 57652 | 58775 59917 | 6'1080 | 22 55488 | 56623 | 57770 | 58978 | 6°0185 | 6°1407 | 6'2668 | 63947 | 65250 | 6'6577' | 23 59983 | 6°1266 | 62565 | 6'3932 | 6°5301.| 66688 68120 | 69574 | 71057 | 72569 | 24 64841 | 69290 | 67758 | 69302 | 70852 | 72423 | 74046 | 75697 77381 | 79100 | 25 70093 | 71726 | 73382 | 75123 | 76874 | 78651 830488| 82358| 84268 | 86219 | 26 757711 77608 | 79473 | 81433 | 83408 | 8°5415 | 87490 | 8:9606 | 9-:1768 | 93979 27 81908 8'3972 | 8:6069 | 8'8273 | 90498 | 92761 | 95102 | 97491 | 99935 | 102437 28 88542 | 9:0858 | 93213 | 95688 | 98190 | 100738 | 103376 | 10°6070 | 10°8829 | 11:1656 | 29 95714 | 98308 | 10.0950 | 103726 | 10'6536 | 10:9401 | 112370 | 11'5404 | 118515 | 121705 | 30 10'3467 | 10:6369 | 10°9329 | 112439 | 11:5582 | 118820 | 12:2146 12-5560 | 129073 | 13267 | 31 111848 | 11°5091 | 118403 | 12'1884 | 12°5406 | 12'9039 | 132773 | 13°6609 | 140560 | 144618] | 32 120908 124528 | 12:8230 | 13°2122 | 13°6066 | 140136 | 144324 | 148631 | 15°3070 157634 | | 33 13°0702 13°4739 | 13°8873 | 143220 | 147632 | 15°2188 | 15°6880 | 16°1711 | 16°6693 | 171814 | 34 14 1289 | 145788 | 150399 | 15°5250 | 160181 | 16:5276 | 170529 | 17'5942 | 18:1529 | 187277 | 35 152733 | 157743 | 162882 | 16°8291 | 17:3796 | 179490 | 185365 | 191425 | 19:7685 | 20:4132 36 16°5104 17°0678 | 17'6401 | 18°:2427 | 18°8569 | 194926 | 20°1492 | 208270 | 21°5279 | 22-2504 | 37 178477 |:18°4674 | 19'1042 | 197751 | 20'4597 | 21°1690 | 21°9012 | 22:6598 | 234439 | 242529 38 192934 | 199817 | 20:6898 | 214362 | 22-1988 | 229895 | 23°:8066 | 246539 | 25°5304 | 26°4357° 39 208562 | 216202 | 22:4071 | 23:2368 24'0857 | 249666 | 258778 | 26°8234 | 278026 | 28:8149 40 22-5456 | 23°3930 | 242669 | 251887 | 26°1330 | 27:1137 | 28°1292 | 29-1840 |:30:2772 | 314082 41 243718 | 25°3112 | 262811 | 273046 | 28°3543 | 294455 | 30°5764 | 317521 | 32-9715 | 3423491 42 263459 | 273867 | 284624 | 295982 | 307644 | 31:9778 | 33-2365 | 345463 | 35°9060 | 373160 43 234799 | 29'6324 | 30°8248 | 32-0844 | 33-3794 | 347279 | 36°1281 | 37:5866 | 39:1016 | 406744 44 30'7868 | 320623 | 33°3833 | 347795 | 36°2166 | 377145 | 392712 | 40'8944 | 425816 | 443351 45 36°1541 | 377010 | 39°2950 | 409579 | 426878 | 444933 | 46°3714 | 483253 | 332805 | 34.6914 I | | | Tafel IH. 499 Faktor = 10 p". ] 3 E 3 | u F — i | Prozente e| Jahr Bis | | u |.» 9-6 97 ss | 9 10-0 : 1:0910 | 10920 | 10930 | 1'0940 | 10950 | 10960 | 10970 | 1:0980| 10990 | 11000 |, 1 17-1903 | 1'1925 | 11946 | 11968 | 11990 | 12012 | 1'2034| 12056 | 12078 | 1'2100 | 2 12986 | 1'3022| 13057 | 13093 13129 | 13165 | 13201 | 13239) 13273 | 13310 3 14168 | 14220 | 14271 | 14324 | 14376 | 14429 | 14481 | 14536 | 14587 | 14641 4 15457 | 15528| 15598 | 15670 | 1'5742| 1'5814| 15886 | 15961 | 1'6031 | 16105 5 16864 | 16957 | 17049 | 17143 | 17237 |: 177332 | 17427 | 17525| 17618 | 17715 6 | 18399 | 18517 | 18635 | 18754 | 18875 | 18996 | 19117 | 1'9242| 19362 | 1'9486 7 ' 23-0073 | 2:0221 | 20368 | 2-0517 | 20668 | 20820 | 20971| 2:1128| 21279 | 21434 8 2:1900 | 2-2081 | 2:2262 | 22446 | 22631 | 22819 | 23005 | 23199 | 23386 | 23577 9 2:3892| 2-4112| 2:4332 | 24556 | 24781 | 25010 | 2 5238| 25469 | 25702 | 25937 10 2.6066 | 26330 | 26596 | 26864 27138 | 27411 | 27686 | 27965 | 28246 | 28531 11 ı 28438 | 28752 | 29069 | 29389 | 29713 | 30042 | 30372 | 30706 | 3:1042| 31384 12 ' 3,1026 | 31397 | 3°1772| 32152 | 32535 | 32926 33318) 33717 | 3°4115 | 34522 13 ı 33849 | 3°4286 | 3,4727 | 3:5174 | 3°5626 | 3°6087 | 3:6550 | 37021) 37492 | 37974 14 . 3:6929| 37440 | 37957 | 3:8480 | 3°9010 | 39551 | 40095 | 40649) 41204 | 41771 15 4-0290 , 40884 | 41487 | 42097 | 42716 | 43348 | 43984 | 44633 | 45283 | 45948 16 43956 44645 | 45345 | 46054 46774 | 47509| 48250 | 49007 | 49766 | 50543 BE 47956 | 48754 | 49562 | 5.0383 51218| 5,2070 | 52980 | 53810 | 54693 | 5°5597 18.7.3 52320 | 53239 | 5°4171| 5:5119| 56085 | 57069 | 58064 | 5,9083 | 60108 | 61157 19.51 57081 | 58137 5°9211| 60304 | 61416 | 6'2548| 63699 | 64870 | 66062 | 67275 20 ı 6:2275| 63486 | 64718 | 65973, 67251 | 68553 | 69878 | 71227 | 72602 | 74003 21 ı 67942 | 69827 | 70737 | 72174 | 73640 | 75134 | 76656 | 78207 | 7°9790| 81403 22 . 74125| 75705 | 77316 | 7°8958| 30636 | 82347) 84092 | 3°5871 | 87689 | 89543 23 .. 80870 | 82670 | 8'4506 | 8:6380 | 8:8296 | 90252 | 92249 | 94286 | 96370 | 98497 24 \ 8.8229 | 90276 | 92365 | 94502 | 96684 | 9-8916 | 10:1197 | 10-3526 | 10:5911 | 10-8347 25 j | 9.6258 98581 | 10'0955 | 10-3385 | 10 5869 | 10-8412 | 111013 | 11'3672 | 11°6396 | 119182 26 - 10°5017 | 10-7650 | 110344 | 113103 | 115927 | 11"8820 | 121781 | 12-4812 | 127919 | 131100 27 ‚114574 | 117554 | 12°0606 | 123735 | 12°6940 | 13°0227 | 13:3594 | 137044 | 140583 | 144210 28 12-4999 | 12-8369 | 131822 | 135366 | 13°8999 | 142729 | 14-6553 | 15°0474 | 154503 | 158631 29 13:6378 | 14°0178 | 144081 | 14-8088 | 152203 | 15°6429 | 160767 | 16°5222 | 16°9797 | 174494 30 | 148788 | 153074 | 157481 | 16°2008 | 16'6662 | 171446 | 176362 | 18°1414 | 18°6607 | 19-1943 31 16°2328 | 167157 | 17°2127 | 177236 | 182495 | 187905 | 19°3469 | 199193 | 20°5081 | 211137 32 17°7100 | 182535 | 18-8135 | 19’3896 | 199832 | 20°5944 | 212235 | 218714 | 22:5384 | 232251 33 193216 | 199329 | 20.5632 | 21°2122 | 21°8816 | 225715 | 232822 | 240148 | 247697 | 255476 34 ‚21:0799 | 217667 | 22-4756 | 23:2062 | 23’9604 | 217384 | 255406 | 26°3683 | 27°2219 | 28°1024 35 | ı22:9982 | 237692 | 24-5658 | 25°3876 | 262366 | 271133 | 28:0180 | 289524 | 29-9169 | 30°9126 35 250910 | 25°9559 | 268504 | 27-7740 | 287291 | 29-7162 | 307357 | 317897 | 328787 | 34°0039 37 127-3743 | 28°3438 | 293476 | 30:3848 | 314584 | 325690 | 33-7171 | 34-9051 | 361337 | 37°4043 38 | 23-8654 | 30'9514 | 32-0768 | 332410 | 34-4469 | 35:6956 | 36°9877 | 383258 | 39-7109 | 411447 39 325831 | 33°7990 | 350597 | 36 3657 | 377193 | 391223 | 40°5755 | 42-0816 | 43°6423 | 452593 40 1 | 35°5482 | 36'9085 | 38-3203 | 397841 | 41'3026 | 42-8780 | 445113 | 462056 | 479629 | 497852 41 ,38°7831 | 40'3041 | 41'8841 | 435238 | 45'2263 | 469943 | 48°8289 | 507337 | 527112 | 547657 42 42-3124 | 440121 | 457793 | 476150 | 49-5228 | 51-5058 | 535653 | 557056 | 57'9296 | 60'2400 43 461628 | 48-0612 | 50°0368 | 52:0908 | 54:2275 | 56°4504 | 58-7611 | 61:1647 | 63°6646 | 66°2640 | 44 150:3636 | 524828 | 54:6902 | 569873 | 59:3791 | 61'8696 | 644609 | 671588 1.699674 | 728904 ! | | | } 500 Tafel: III. Tafel III. Nachwerttafel. | | PPrVorgienrnnEt a Jahr Me = — Ba Is | se | | ei) Be | ee) nr) were | 46 359762 375361! 391549) 40'8679| 426351) 44'4803| 46°4016| 484089] 504985 52:6746 47 | 38'8903| 40°6141| 42'4048| 443008) 46'2591| 48 3056| 50'4385| 52'6690) 54°9929| 57'415 48 420404 43:9445| 459244 48:0221 50'1911! 524599: 54:8266| 57'3040| 59'8873| 625827 49 | 45'4457| 475479 49 7361| 52°0560| 54'4573| 56'9715| 59'5965| 623462] 65'2173| 682151 50 |) 49:1268| 51'4468| 53'8792| 564242 59:0862| 618720) 64'785 | 67'833 | 710216] 743575 51 53'106 | 55666 | 58'351 | 61'164 | 64'109 | 67'193 | 70-421 | 73'803 | 77'343 | 81'050 52 57'408 | 60'231 | 63'194 | 66'302 | 69°558 | 72'972 | 76'548 | 80'298 | 84'227 | 83:845 53 62'058 | 65'170 | 68'439 | 71-871 | 75'470 | 79'248 | 83-211 | 87:364 | 91723 | 96'296 54 67'084 | 70'514 | 74119 | 77908 | 81'885 | 86°063 | 90'450 | 95'052 | 99886 |104:963 | 55 72'518 | 76'296 | 80'271 | 34'452 | 88:845 | 93'464 | 98'319 |103°417 |108:776 |114°410 | 56 78'392 | 82'552 | 86'933 | 91'546 | 96'397 |101°502 |106°873 1112-517 !118°457 1124707 | 57 84742 | 89'321 | 94157 | 99'236 1104 591 110231 116171 |122°418 1129000 1135951 58 91'606 | 96'645 |101'973 |107°572 113°481 119711 |126'278 |133:191 |140°481 |148'165 59 99026 1104570 |110'437 116'608 1123127 |130°006 |137'264 |144-911 |152'984 |161°500 60 107047 |113°144 |119:594 |126°403 |133°593 |141'186 1149206 1157663 |166°600 |176°030 61 115718 122422 1129520 1137021 |144°949 |1153°328 1162-187 1171537 1181427 |191'873 62 125091 |132'461 |140'270 148'531 |157'269 [166514 |176'297 |186°632 1197574 |209:141 63 135224 1143323 1151912 |161°008 170637 |180'834 |191'635 |203°056 |215:158 |227:964 64 146'177 |155°075 |164°521 1174533 1185141 196-386 |208°307 |220:925 234307 |248°481 65 158°017 167 791 |178°176 189194 |200:778 |213°275 226430 240366 |255'160 [270844 66 170816 181'550 |192'965 205°086 |217°953 231:616 1246129 1261518 |277'869 |295'220 67 184°652 |196'437 |208°981 |222'313 |236°479 1251535 1267542 1284532 |302°599 1321791 68 199608 |212'545 1226326 |240°988 |256°579 |1273°167 ‚290818 |309571 |329:530 1350752 69 215'777 |229°974 245-111 261'231 |278'388 |296°659 |316°119 |336'813 |358:858 1382-320 70 233'238 |248°835 |265°457 |283:174 1302 050 1322173 |343°610 |366°453 390796 '|416°730 71 252'130 |269'239 287490 |306°961 327724 \349'880 |373:504 1398701 1425577 |454'255 72 272553 |291°315 |311'352 |332'746 |355°581 |379'970 |405'999 |433:787 |463-453 1495116 73 294630 |315’203 337'194 |360'697 |385°805 |412'647 |441'321 471960 1504700 1539676 74 318495 |341'050 365181 390'996 |418'598 |448:135 |479'716 [513493 |549:618 |588'247 75 8344293 369016 |395°491 '423°840 1454179 |486:675 1521451 |558:680 1598534 |641:189 76 372181 399275 1428317 459443 1492784 1528°529 1566817 1607'844 |651'804 |698:896 77 402'3283 432015 |463'867 |498:086 1634671 573°982 1616130 |661'334 |709°815 |761:797 | 78 434916 |467'440 1502°368 539871 1580118 |623:344 669733 719531 1772989 |830359 79 470'144 1505770 1544065 |585'220 1629428 1676952 |728:000 |782'850 841785 [905091 s0 508:225 1547243 |589'223 1634378 |682'930 |735°164 791'333 |851'750 |916'710 |986:549 85 750213) 811'560) 877'854| 949-490) 102689 111054 1200°90| 129854) 140401] 1517°93 90 110742 1120353 11313°91 [142114 | 154410) 1677°58| 182245] 1979'98| 2150'36| 2335-53 95 163471 1178482 1195753 |2127°18 | 232178) 253414 2765°68| 3018:18| 329345] 3593* 100 241307 |2646°84 290302 |3183 68 | 349116) 3828°07| 4197'11) 4601'40| 504427) 5529: 105 356204 |3934°30 |4325°06 476515 | 524951) 578268 6369°39| 7015-11) 772555] 85071 110 5258°08| 5821°07| 6443 70| 713219, 789345) 8735°30| 9665°96,10694°86111832-30]13089°2 127118: 7761:68| 865246) 9600°14 10675°04111869:00|13195°54|14668:73116305°09118122°10/20139°4 | 120 1145734 12801°95114302:77 15977°40 17847°00119933'15/22260°76|24858°11127755°43]30987° Faktor = 10 p". Tafel III. I I P..2.,.0..8.e a Tr 91 92 BE v6 a y7 8 9-9 | 10-0 er. $ 54°9467| 573112 623441 67'8091| 70'7136| 737404] 76°8942| 80:1794 46 599468 625838 682044 743188] 775728] 80:9670| 84°5067| 88:1973 7 654020 683415 746156 81'4534| 85°0974| 88°9018| 92-8729) IT-O1TO 48 713536| 746289 816295 89-2730| 93:3518| 97:6142|102'06731106'7187 49 77:8467| 814948 893028 97:84301102:40691107°180 |112-172 |117'3905 50 \ 84931| 88'992 97697 107236) 112340) 117°684| 123°277| 129130 51 ' 92-659) 97180 106°881 117531) 123°237| 129217) 135°481| 142042 52 ' 101091! 106°120 116'928 128-832] 135°191| 141880) 148°894| 156247) 53 110291| 115883 127919 141°180| 148305 155°785| 163°635| 171°871 54 120'327| 126544 139°943 154733] 162°691| 171°052| 179°834| 189058 55 | 131'277| 138186 153°098 169°587| 178472 187815] 197638 207964 56 143'223| 150900 167489 185.868] 195°783| 206221) 217204| 228761 57 , 156°257, 164782 183'233 203 711| 214774| 226430) 238707 251-637 58 , 170:476| 179'942 200457 223°267| 235°607| 248620] 262339) 276-800 59 ' 185°989| 196497 219300 244701| 258462 272:985| 288311! 304482 60 , 202:914| 214575 239914 268:192| 283533) 299738! 316'854| 334 930 61 221°:379| 234316 262466 293938! 311°036| 329-112) 348223] 368°423 62 241524 255873 287138 322-156) 341°206| 361'365| 382:697| 405'266 63 | 263503 279413 314129 353.083] 374303) 396°779| 420:584| 445792 64 | 2837482) 305119 343657 386°979| 410:610| 435'663| 462222] 490°371 65 . 313°643| 333°190 375961 424°129| 450°439| 478358] 507°982| 539408 66 ı 342187. 363'843 411301 464-846| 494132) 525-237| 558272 593-349 67 » ı 373°326 397317 449963 509471) 542°063| 576°710| 613°541| 652'684 68 , 407'298| 433870 492-261 558'380| 594-643] 633-228] 674282) 717952 69 | 444:361| 473786 538531 611'987| 652-322| 695282] 741'035| 789749 70 , 484798 517374 589'153 670738) 715°597| 763°420| 8143991 868724 1 | 528-915) 564972 644533 735'129| 785010 838°235| 895025! 955°596 i2 577046 616'949 705119 805701) 861°156| 920-382) 983'632]1051°156 73 ' 629-557| 673708 771400 883:048| 944°688'1010.579/1081°012)1156°271 74 | er 735689 843:912 967:8211036°323'|1109°616/1188°03211271°898 75 | 749350 803 372 923240 1060'732]1136°846 1218°-358|1305°647/1399°088 76 , 817-541) 877282 1010025 1162°56211247°12011337°757|1434°906|1538°997 77T ' 891-937) 957992 1104°967 1274168|1368-091|1468-857|1576°962|1692°897 78 ‘ 973°103|1046°127 1208834 1396°488/1500°796/1612-85011733°081/1862°186 79 11061:665 1142370 1322464 1530°551/1646°37311770°8631904°656)2048°404 so ' 1641°00, 177796 2072-38 2420'48| 2615°54| 2826°15| 3053 55| 329898 8 | 253648 275444 3247 56 3827'84| 4155'22| 451031) 4895°45| 5313°04 90 3920'63| 4277'08 508913 6053°49| 6601°26| 719811) 784841) 855670 95 | 606010) 6641°49 797499 9573'26110487°20111487°62112582°59113780"66 100 ' 93867°08110312'72 1249731 15139 55/16660°69118333°34/20172°44 22193°90 105 ‚14478°65 16013°49 1958410 23942 -31|26468°30/29258°57132340°52135743’50 110 2237958 2486561 3068948 37363°35/42049-33|146694°36151848°42|57565°27 115 3459200 3861110 4809236 59878:6667907°87|74520'82183123°54/92709"44 120 502 Tafel IV. "Tafel IV. Vorwerttafel. Jahr mn Er — 02 03 0-4 oe | 06 07 0.8 0-9 1:0 4 0:9990 | 0'9980 | 0'9970 | 09960 | 0'9950 | 0'9940 | 0°99830 | 0'9920 | 09910 | 0°9901 74 l 0:9980 | 09960 | 0'9940 | 09920 | 09900 | 0:9881 | 09861 | 0'9841 | 09822 | 0:9803 3 ı 09970 | 09940 | 0'9910 | 0'9881 | 0'9851 | 09822 | 09792 | 09764 | 09735 | 0:9710 4 \ 09960. ' 0°9920 | 0'9890 | 0°9841 | 0'9802 | 0:9763 | 09725 | 09686 | 09648 | 09610 5 | 09950 | 0°9900 | 09851 | 09802 | 09754 | 0'9705 | 09657 | 0'9609 | 09562 | 0'9515 || | | | | 6 | 0°9940 | 0'9880 | 0'9822 | 0°9763 | 09705 | 09647 | 0.9590 | 0°9533 | 0'9477 | 0°9421 7 ' 0'9930 | 0'9861 | 0:9792 | 09724 | 0 9656 | 0'9590 | 09523 | 09458 | 0'9392 | 0:9327 8 | 0'9920 | 0°9841 | 0'9763 | 0'9685 | 09508 | 09532 | 0'9457 | 0'9382 | 0:9308 0'9235 9 " 0'9910 | 0'9821 | 09734 | 09647 | 09561 | 0°9475 | 0°9391 | 0:9308 | 0°9225 | 0'914: 10 ' 09900 | 09802 | 0'9705 , 0'9609 | 0'9513 | 09419 | 09326 | 0'9234 | 0'9143 | 09053 11 N 09890 | 0'9782 | 0°9675 | 0'9570 | 09466 ! 0'9363 | 09261 | 0°9161 | 09061 | 08963 12 " 09880 | 09763 | 0'9647 | 0'9532 | 09419 | 09307 | 0°9199 | 0'9088 | 08981 | 0'8875 13 0'9870 | 09743 | 0'9618 | 0'9494 | 09372 | 0'9252 | 0'9135 | 09016 | 08901 | 08787 14 ' 09861 | 0:9724 | 0'9589 | 0°9457 | 0'9326 | 0°9197 | 0'9072 | 0'8945 | 08821 | 0'8700 15 | 09851 | 0°9705 | 0'9561 | 0'9419 | 09279 | 09142 | 0°9007 | 0'8873 | 08742 | 0'8613 16 | 0'9841 | 0'9685 | 09532 | 09381 | 0'9233 | 0'9087 | 0'8946 | 08803 | 0:8665 | 0:8528 17 | 0:9831 09666 ' 0'9503 | 0 9344 | 0'9187 | 09033 | 0:8884 | 0'8733 | 0°8587 | 08444 18 0:9821 | 0'9647 | 0°9475 | 0 9307 | 0:9141 | 0'8979 | 0:8822 | 0:8664 | 0:8511 | 0:8360 19 | 0:9811 | 09627 | 0'9447 | 0.9270 | 0:9096 | 0'8926 | 0'8761 | 0'8595 | 0:8435 08277 20 | 09802 | 0'9608 | 0'9419 | 0'9233 | 0'9051 | 08872 | 08698 | 08527 | 0'8359 | 0'8195 | 21 ı 0'9792 | 0'9589 | 0'9390 | 0'9196 | 09006 | 0'8820 | 0'8639 | 0'8459 | 0 8285 | 08114 22 | 09782 | 0'9570 | 0'9362 | 0°9159 | 08961 | 08767 | 08579 | 0'8392 | 08211 | 08034 23 | 09772 | 09550 | 0'9834 | 0'9123 | 0'8916 | 0°8715 | 0'8520 | 0'8326 | 0:8138 | 07954 2ı I 09763 | 09531 | 0'9806 | 0°9086 | 0°8872 | 0'8663 | 0°8461 | 08259 | 0'8065 | 07876 25 \ 09753 | 09513 | 0'9278 | 0°9050 08828 | 0 8611 } 0'8400 |-0°8194 | 07993 | 07798 | | MS | \ | | “ x 26 | 09743 | 09494 | 0'9250 | 09014 | 0'8784 | 08560 | 0:8343 | 0.8129 | 0'7922 | 07720 27 09733 | 0'9475 | 0'9223 | 0'8978 | 0'8740 | 0'8509 | 08285 | 0'8064- | 07851 | 07644 28 09724 | 0'9456 | 09195 | 0'8943 | 08697 | 08458 | 08228 | 0'8000 | 07781 | 07568 29 09714 | 09437 | 0'9165 | 0'8907 | -0'8653 | 0°8407 | 08170 | 07937 | 0:7712 | 07493 30 ' 09705 | 0'9418 | 09141 | 08871 | 0:8610 | 0:8357 | 08112 | 07874 | 07643 | 07419 31 09694 | 0'9399 | 09113 | 0 8836 | 0'8567 | 08307 | 0'8057 | 07811 | 07575 | 07346 32 09685 | 09380 | 0'9086 | 0'8801 | 08525 | 0'8253 | 0'8001 | 0:7749 | 07507 | 07273 33 09675 | 0'9362 | 0'9059 | 0'8766 | 0'8482 | 0:8209 | 07946 | 07678 | 07440 | 0:7201 34 09665 | 0'9343 | 09032 | 0:8731 | 0'8440 | 0'8160 | 07890 | 07627 | 07374 | 07130 35 09656 | 0'9825 | 09005 | 08696 | 0'8398 | 0°8111 | 07834 | 07566 | 07308 :| 07050 Tafel IV. 1 Faktor = ——— y 10 p" Pr... Witte | 11 ee |. ru 174 15 16 17 18 zo | 09891 | 0'9881 | 09872 | 09862 | 0:9852 | 09843 | 09833 | 0 9823 09804 | 1 0:9784 | 0:9764 | 09745 | 0°9726 | 0'9707 | 09688 | 0'9668 | 0'9649 09612 2 09677 | 0:9648 | 09620 | 09591 | 09563 | 0:9534 | 09507 | 09479 0'9423 | 3 09572 | 0'9534 | 09496 | 09459 | 09422 | 0'9385 | 0'9348 | 09311 0.9238 | 4 ' 09468 | 0:9421 | 0'9375 | 0'9328 | 0’9283 | 0:9257 | 0'9192 | 0'9147 09057 | 5 | | | N | | | | 09363 | 0-9309 | 0:9254 | 0-9200 09145 | 09092 | 0'9038 | 0'8985 0:8880 | 0.9263 | 09199 _ 09136 | 0'9072 | 09010 | 0'8948 | 0.8887 | 08826 0:8706 | ' 0.9162 | 0-9090 | 0:9018 | 0:8947 . 08877 | 0'8807 | 0:8738 | 08670 08535 | "09062 | 08982 | 0'8903 | 0'8824 | 08746 | 0'8669 | 0,8592 | 0°8517 08367 ' 08964 | 08876 | 08788 | 08702 | 0'8617 | 0'8532 | 08449 08366 08203 | | | | | N 08866 | 08770 | 08675 | 0'8582 | 0'8489 | 08398 | 08307 | 0,8218 | | 0.8048 | ' 08770 | 08666 | 08564 | 08463 | 0'8364 | 0'8266 | 08169 | 08073 | 07885 | 0°8674 | 08564 | 08454 | 08346 | 08240 | 0:8135 | 0'8032 | 0.7930 07730 0'8580 | 0'8462 | 08347 | 08231 | 08118 | 0'8007 | 0:7898 | 07790 07579 | 0,8487 | 08362 | 08239 | 0'8118 | 0'7999 | 07881 | 07766 | 07670 | 07430 | | | 0°8394 | 0'8262 | 08133 | 08006 | 07880 | 07757 | 07636 | 07517 0.7284 | ' 08303 | 08164 | 08029 | 07895 | 07764 | 07635 | 07508 | 07384 07142 | | 08212 | 08068 | 07925 | 07786 | 07649 | 07515 | 0'7383 | 07253 | 07001 | | 0-8123 | 07972 | 07824 | 07678 | 07536 | 07396 | 07259 | 07125 | 06864 | | 08035 | 07878 | 0.7723 | 07573 | 07425 | 0:7280 | 07138 | 06999 0:6730 | | | | 0:7947 | 07784 | 07624 | 07451 | 07315 | O’T165 | 07019 | 0°6875 0.6598 | 0.7861 | 07692 | 07526 | 07365 | 07207 | 07052 | 0:6901 06754 0:6468 | 07775 | 07601 | 07430 | 07263 | 07100 | 0.6941 | 0:6786 | 0:6634 06342 | 07691 | 07510 | 07234 | 07163 | 0:6995 | 0:6832 | 06673 | 0'6517 06217 | 07607 | 07421 | 07240 | 07064 | 0°6892 | 0:6724 | 06561 06402 0:6095 | 07542 | 07333 | 07147 | 0:6966 | 0°6790 | 06619 | 06451 | 06289 05976 | 07442 | 07246 | 07056 | 06870 | 0-6690 | 0:6514 | 0'6344 | 06177 05859 | 07361 | 07160 | 06995 | 06775 | 0:6591 | 0'6412 | 0:6238 | 06068 05744 | 07281 | 07076 | 06876 | 0:6682 | 0-6494 | 0-6311 | 0°6133 | 05961 0.5631 | 07202 | 0:6992 | 06788 | 06590 | 06398 | 0:6211 | 0:6031 | 05856 05521 | 07124 | 0'6909 | 0-6700 | 06499 | 06303 | 06114 | 05930 | 05752 0-5412 07046 0'6827 | 06614 | 06409 | 0°6210 | 0:6017 | 05831 | 05650 05306 06970 | 06746 | 0:6530 | 06320 | 0:6118 | 05922 | 05733 | 0:5550 05202 0'6894 06666 | 06446 | 0'6233 | 06028 | 0:5829 | 05637 | 05452 | 05100 06819 | 06587 | 0:6363 | 0-6147 | 05939 | 0'5737 | 05543 | 05355 05000 504 Tafel IV. - Tafel IV. Vorwerttafel u 4 Pı rs 042 yen-t%8 Jahr ——— Er | 03 ar 1.087.100 [:00 08 0.9 10 36 0'9646 | 0'9306 | 0'8978 | 08661 | 0'8356 | 08063 | 0:7781 | 07510 | 07243 | 0:6989 37 0'9636 | 0'9287 | 0'8951 | 0:8627 | 08315 | 08015 | 0:7727 | 07447 | 0:7178 | 0:6920 38 0:9627 | 0:9268 | 08924 | 08593 | 0:8274 | 07967 | 07673 | 0:7388 | 0'7114 | 0:6852 39 09617 | 0'9250 | 0'8897 | 0'8558 | 0:8232 | 07919 | 07620 | 07329 | 07051 | 0:6784 40 0'9608 | 0:9232 | 08871 | 0'8524 | 08191 | 07872 | 07565 | 07271 | 0'6988 | 0:6717 41 09598 | 0'9213 | 0'8844 | 0'8490 | 0:8151 | 0'7325 | 07514 | 07213 | 06926 | 0:6650 42 09588 |, 0'9195 | 0'8818 | 0'8456 | 0:8110 | 07778 | 07462 | 0:7156 | 06864 | 0:6584 43. 09579 | 0'9177 | 0:8791 | 0'8423 | 0'8070 | 07732 .| 0'7410 | 07099 | 0:6803 | 06519 44 | 0.9569 | 0:9158.| 0.8765 | 0'8389 | 08030 | 07686 | 07359 | 0:7043 | 0:6742 | 0:6454 45 0'9560 | 0°9140 | 0'8739 | 08356 | 07990 | 07640 | 0:7306 | 0:6987 | 0:6682 | 0:6391 46 0°9550 | 0:9121 | 0'8713 | 0'8322 | 07950 | 07594 | 07257 | 0:6931 | 06622 | 0:6327 47 0:9541 | 0'9103 | 0'8687 | 0'8289 | 07910 | 07549 | 07206 | 0:6376 | 0:6563 | 0:6265 48 0°9531 | 0°9085 | 0'8661 | 08256 | .0:7871 | 07504 | 07156 | 0:6822 | 0'6505 | 0:6203 49 09522 | 0:9067 | 0'8635 | 0:8223 | 07832 | 07459 | 0'7106 | 0:6768 | 0:6447 | 0:6141 50 0'9513 | 0:9049 | 0'8609 | 0'8191 | 07793 | 07415 | 07055 | 06714 | 0:6389 | 0:6080 4 e 55 0'9465 | 0'8959 | 08481 | 0'8029 | 07601 | 07196 | 0:6814 | 06452 | 0:6109 | 05785 60 0:9418 | 08870 | 0:8355 | 07870 | 0:7414 | 06984 | 06580 | 0'6200 | 0:5842 | 05504 65 0°9371 | 08782 | 0:8231 | 07715 | 0'7231 | 0'6778 | 06355 | 0:5958 | 0:6586 | 0:5237 70 0'9324 | 0:8695 | 0'8108 | 07562 | 0:7053 | 0'6579 | 0:6137 | 0:5725 | 05341 | 0'4983 75 09278 | 0:8608 | 07988 | 07413 | 0:6879 | 06385 | 0'5926 | 05501: | 0.5107 | 04741 | 30 09231 | 08523 | 07869 | 07266 | 0:6710 | 0°6197 | 05723 | 0'5286 | 0,4883 | 04511 | 85 0.9185 | 08438 | 07752 | 07123 | 06545 | 06014 | 0'5524 | 05080 | 04669 | 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0:4852 | 0'4200 | 03657 | 03149 | 02728 | 02363 150 08608 | 07410 | 0:6381 | 0:5495 | 04732 | 04077 | 0'3512 | 0:3026 | 0:2608 | 02248 | | \ Tafel IV. 505 = R PB ir zue unsre | Jahr #1 | 72 13 14 2:6 ee 18 1-9 20 1.0:6745 | 06509 | 0:6281 | 06062 | 05851 | 05647 |0'5451 |0'5261 |0'5078 | 04902 36 0:6671 | 0:6432 | 06201 | 0:5979 | 0:5764 05558 | 05359 | 05168 | 04984 | 0'4806 37 0:6599 | 0:6355 | 06121 | 05896 | 0:5679 | 0:5471 | 05270 105077 |0'4880 | 04712 38 06527 | 0:6280 | 0:6043 | 05815 | 0:5595 | 0'5384 |0'5182 | 04987 |0°4799 | 04619 39 0:6456 | 0:6206 | 05965 | 0°5734 | 0'5513 | 05300 |0:5095 |0'4899 | 04710 | 0'4529 40 06371 | 0:6132 | 0:65889 | 05655 | 0'5431 | 05216 | 0'5010 |0'4812 | 04622. 04440 4l 06316 | 06059 | 05813 | 0:5577 | 0.5351 | 0'5134 | 04926 |0'4727 |0:4536 | 04353 42 0'6247 | 05987 | 0:5738 | 05500 | 0:5272 | 0:5053 | 04844 | 04643 | 0'4452 | 04268 43 06179 | 0:5916 | 0'5665 | 0:5424 | 0.5194 | 04974 | 04763 | 04561 [04369 | 04184 | 44 06112 | 0.5846 | 05592 | 0:5349 | 05117 | 04895 | 04683 |0'4481 | 04287 | 04102 | 45 06046 | 05777 | 05520 | 05275 | 05042 | 04818 | 04605 | 04401 | 04207 | 04022 46 0°5980 | 0:5708 | 05449 | 0'5203 | 04967 | 04742 | 04528 | 04324 |0'4129 | 0'3943 47 05915 | 05641 | 0:5379 | 0.5131 | 04894 0'4668 | 0:4452 |04247 | 04052 | 0'3865 48 05850 | 0'5574 | 05310 | 0:5048 | 04821 | 04594 | 04378 |0:4182 |0 3976 | 03789 49 05787 | 05508 | 0:5242 | 0'4990 | 04750 | 04522 04305 | 04098 | 0'3902 | 0'3715 50 05479 | 0:5189 | 0'4915 04655 | 0:4409 | 0,4177 | 03957 | 0.3749 | 0:3552 | 0'3365 55 05187 | 0:4888 | 0:4607 | 0:4342 | 0:4093 | 0'3858 | 0:3637 | 0:3429 | 0'8233 | 0'3048 60 04911 | 0'4605 | 04319 | 0:4051 | 0'3799 | 0'8564 0'3343 | 0:3136 | 02942 | 02760 65 04650 | 04339 | 04049 | 0:3779 | 0:3527 | 03292 | 03073 | 02868 | 02678 | 0'2500 70 04402 | 04088 | 0'3796 | 03525 | 03274 0'3041 | 02824 | 02624 |0'2437 | 0'2265 75 0'4168 | 03851 | 03558 | 0'3288 | 03039 | 0:2809 | 02607 | 02596 | 02400 | 02051 80 03946 | 03628 | 0'3336 | 03067 | 0'2821 | 02594 | 0'2386 |0'2195 | 02019 |0 1858 85 03736 | 03418 | 03127 | 02861 | 02619 | 02396 | 02193 | 02008 | 01838 | 01683 90 03537 | 03220 | 02932 | 02669 | 02431 | 0'2214 |0'2016 |0-1836 | 0'1673 | 01524 95 0:3349 |. 03034 | 0:2748 | 0'2490 | 02256 0.2045 | 01853 |0'1680 |0:1523 | 01380 100 0.3170 | 0:2858 | 02576 | 02323 | 0'2094 | 01889 |0'1703 | 01536 | 01386 | 01250 105 0 3002 | 0:2692 | 02415 | 0'2167 | 01944 | 01745 |0'1566 | 0'1405 | 01261 | 01132 110 0:2842 | 0:2537 | 02264 | 02021 | 0:1805 | 0.1611 | 01439 | 01285 | 01148 | 01026 115 02691 | 02390 | 02123 | 0:1886 | 0:1675 |0:1489 |0:1323 |0:1176 |0'1045 | 0'09289 120 02547 | 02251 | 0:1990 | 01759 | 0:1555 | 01375 01216 | 01075 | 009511 | 0'08413 125 | 0.2412 | 0:2121 | 0:1865 | 0'4641- | 0:1443 | 0:1270 | 01118 | 0'09835 | 0:08657 | 007620 130° | 0.2283 | 01998 | 0:1749 | 0'1531 | 0:1340 | 01173 | 01027 | 008996 | 0:07879 | 006902 1355 | 02162 | 01882 | 0:1639 | 0:1428 | 0:1244 | 0:1084 | 0'09442 | 0-08228 | 007172 | 006251 140 | 02047 | 0:1773 | 01537 | 0:1332 | 0'1155 | 0'1001 | 0'08679 | 0:07526 | 0:06527 | 005662 145 | 0.1938 | 0:1671 | 0:1441 | 01243 | 0:1072 | 0:09246 | 0:07977 | 006884 | 0:05941 | 0:05128 150 | | 506 Tafel IV. Tafel IV. Vorwerttafel. Pr 00.32 30m re ‚ı Jahr ' = | a un We 25 2:6 27 2:8 2.9 30 | 1 09794 | 09785 | 0'9775 | 09766 | 09756 | 0:9747 | 0°9737 | 09728 | 0:9718 | 09709 i 2 0°9593 | 0'9574 | 0'9555 | 0'9537 | 09518 | 0'9500 | 0:9481 | 0:9463 | 0:9444 | 0:9426 | 3 0'9396 | 09868 | 0:9341 | 0:9313 | 0:9286 | 0'9259 | 0:9232 | 0'9205 | 0:9178 | 091511 4 0°9202 | 0:9166 | 0'9131 | 0'9095 | 09060 | 0'9024 | 08989 | 08954 | 0:8919 | 0,8885 | 5 0°9013 | 0'8969 | 0'8925 | 08882 | 0'8839 | 0:8796 | 0:8753 | 0'8710 | 0:8668 | 0:8626 | | 6 0'8828 |. 08776 | 08723 | 0:8674 | 0'8625 | 0:8573 | 0:8523 | 0:8473 | 0'8424 | 08375 | f 08646 | 08587 | 0'8528 | 0'8470 | 0'8413 | 0:8355 | 08299 | 08242 | 08186 | 0.8131 | | 8 0:8468 | 0'8402 | 0:8337 | 0'8272 | 0'8207 | 0:8144 | 0:8081 , 0:8018 | 07956 | 0,7894 9 0'8294 | 0'8221 | 0°8149 | 08078 | 0'8007 | 07937 | 07868 | 0:7719 | 07732 | 07664 | 10 08123 | 0'8044 | 0'7966 | 0'7889 | 07812 | 0:7736 | 07661 | 0:7587 | 0:7514 | 07441 | | " | HH 07956 | 07871 | 07787 | 07704 | 07621 | 07540 | 07460 | 07380 | 0:7302 | 07224 | | 12 07793 | 07702 | 07612 | 07523 | 07436 | 07349 | 07264 | 0:7179 | 07096 |, 07014 | | 13 07632 | 07536 | 07441 | 07347 | 0:7254 | 07163 | 07073 | 0:6984 | 0:6896 | 0:6810 | | 14 07475 | 07374 | 07374 | 0:7175 |. 07077 | 0:6981 | 0:6887 | 0:6794 | 0:6702 | 0,6611 15 07322 | 07215 | 07110 | 07006 | 06905 | 0:6804 | 0:6706 | 0:6609 | 06513 | 0,6419 | | 16 07171 | 07060 | 0:6950 | 0'6852 0:6736 | 0:6632 | 06529 | 0'6429 | 06329 | 0,6232 17 07024 | 06908 | 06794 | 0:6682 | 0'6572 | 0'6464 | 06358 | 0:6253 | 06151 | 0:6050 | | 18 0:6879 | 06759 | 0:6641 | 0:6525 | 0'6412 | 0:6300 | 0:6191 | 0:6083 | 0:5978 | 05874 | 19 0:6738 | 0:6614 | 0'6492 | 0:6872 | 06255 | 0:6140 | 0:6028 | 0:5917 | 0'5809 | 0:5703 | 20 06599 | 06471 | 0'6346 | 06223 | 0:6103 | 05985 | 0:5869 | 05756 | 0:5645 | 05537 21 0:6463 | 0:6332 | 0°6203 | 06077 | 0'5954 | 0'5833 | 05715 | 0°5599 | 0'5486 0.5376 22 06330 | 06196 | 0:6064 | 05935 | 05809 | 0:5685 | 0'5565 | 0:5447 | 0:5332 | 05219 | 23 0:6200 | 0.6062 | 0:5927 | 0'5806 | 05667 | 0:5541 | 0'5419 | 0:5299 | 0.5181 | 0:5067 | 24 0:6073 | 0'5932 | 0'5794 | 0:5660 | 05529 | 0:5401 | 0:5276 | 05154 | 0:5035 | 04919 | 25 0:5948 | 0:5804 | 0'5664 | 05527 | 0:5394 | 0'5264 | 05187 | 0:5014 | 0:4893.| 0:4776 | 26 0:5825 | 0'5679 | 0:5536 | 0:5398:| 0'5262 | 0:5181 0:5002 0:4877 | 0'4756 0:4637 | 27 05706 | 05557 | 0:5412 | 05271 | 0:5134 | 0°5001 | 04871 | 0:4744 | 0:4622 | 04502 | 28 0:5588 | 0'5437 | 0:5290 | 0:5148 | 0:5009 | 04874 | 04743 | 0:4615 | 0:4491 | 04371 | 29 0:5473 | 0'5320 | 0:5171 | 0:5027 | .0:4887 | 0'4750 | 0'4618 | 0:4490 | 0:4365 | 0.4244 | | 30 05361 | 0:5206 | 05055 | 0:4909 | 0:4767 | 04630 | 04497 | 04367 | 0:4242 | 04120 | | 81 0:5250 | 0:5094 | 04941 | 0:4794 | 0:4651 | 04513 | 0°4878 | 0:4248 | 0:4122 | 04000 | - 82 0:5142 | 0'4984 | 0:4830 | 0'4682. | 0:4538 | 04398 | 04263 | 0:4133 | 04006 | 0:3883 83 || 05087 | 0:4877 | 04722 | 04572 | 04427 | 0°4287 | 04151 | 04020 | 03893 | 0:3770 834 11.049833 | 0'4722 | 04616 | 0:4465 | 0:4319 | 04178 | 04042 | 0'3911 | 03783 | 03660 35 0:4669 | 04501 | 04360 | 0,4214 | 04072 |, 03936 | 0'3804 | 0:3677 | 0.3554 | 04832 £ Tafel IV. 507 aktor — { u. & Pr. oszse,n:t'e® — Jahr 31 3-2 | 3:3 “| er | 38 3-4 39 | 09699 | 0.9690 | 0:9680 | 09671 | 09662 | 0.9653 | 0:9643 | 09634 | 09625 | 0-9615 1 0:9408 | 0:9390 | 0.9371 | 09353 | 0'9335 | 09317 | 09299 | 0'9281 | 0'9263 | 0:9245 - 09125 | 09098 | 09072 | 09046 | 0:9019 | 0:8993 | 08967 | 08941 | 0:8916 | 08890 3 08851 | 08816 | 08782 | 0:8746 | 0:8714 | 0'8681 | 08647 | 08614 | 08581 | 0'8548 4 08584 | 08543 | 08502 | 08461 | 08420 | 0:8379 | 0:8339 | 0:8299 | 08259 | 0:8219 6.57 08326 | 08278 | 08230 | 08182 | 08135 | 0.8088 | 0-8041 | 07995 | 0-7949 | 079083 6 0.8076 | 0'8021 | 07967 | 07913 | 07860 | 0:7807 | 0.7754 | 07702 | 07651 | 07599 2 1 07833 | 07772 | 07713 | 07653 | 07594 | 07536 | 07478 | 07420 | 07363 | 07307 Be 07598 | 07532 | 0:7466 | 07401 | 0.7337 | 07274 | 07211 | 07149 | 07087 | 07026 9:81 07369 | 0:7298 | 07228 | 07158 | 0.7089 | 07021 | 0:6954 | 06887 | 0:6821 | 06756 10 | | | 07148 | 07072 | 0'6997 | 06923 | 0:6850 | 0:6777 | 06706 | 06635 | 06565 | 06496 11 06933 | 0:6852 | 06773 | 0:6695 | 06618 | 06542 | 0'6465 | 06392 | 0:6319 | 0'6246 120 ' 06724 | 0:6640 | 0:6557 | 06475 | 06394 | 06314 | 0'6236 | 06158 | 0:6081 | 06006 15,2%} | 0.6523 | 06434 | 06347 | 0.6262 | 0:6178 | 06095 | 06013 | 05933 | 0:5853 | 0'5775 u: ) 0.6326 | 06235 | 0:6145 | 0'6056 | 05969 | 05883 | 0:5799 | 05715 | 05633 | 05553 45-3 i 0:6136 | 06041 | 05948 | 0'5857 | 0:5767 | 0:5679 | 0:5592 | 05506 | 0'5422 | 05339 18:8 | 05952 | 05854 | 05758 | 05664 | 0:5572 | 0'5481 | 05392 | 05305 | 05218 | 05134 17 " 0:5773 | 0.5672 | 05574 | 05478 | 0:5384 | 0'5291 | 0'5199 | 0'5110 | 05023 | 04936 18-2) | 05599 | 05497 | 0:5396 | 0:5323 | 05202 | 0:5107 | 0:5014 | 0'4923 | 0:4834 | 04746 19 1 05430 | 05326 | 0:5224 | 05124 | 05026 | 0'4930 | 04835 | 04743 | 04653 | 0'4564 20 05267 05161 | 05057 | 04955 | 0:4867 | 04758 | 0:4662 | 04569 | 04478 | 04388 21 05109 | 05001 | 04896 | 04792 | 0'4692 | 0'4593 | 0'4496 | 0'4402 | 04310 | 0,4220 22 04956 | 04846 | 04739 | 04635 | 0,4533 | 04433 | 04336 | 04241 | 04148 | 04057 23 04807 | 04696 | 04588 | 0:4482 | 0-4380 | 04279 | 04181 | 04086 | 0:3992 | 03910 24 04662 | 04550 | 04441 | 04335 | 0'4231 | 04131 | 04032 | 03936 | 03842 | 03751 25 E= | 04522 | 04409 | 04299 | 04193 | 0:4088 | 0'3987 | 0:3888 | 0:3792 | 03698 | 0.3607 2 | 0:4386 | 0:4272 | 04162 | 04055 | 03950 | 0'3848 | 0:3749 | 03653 | 0:3559 | 03468 2 04254 | 04140 | 04029 | 0:3921 | 03817 | 03715 | 0'3615 | 03519 | 03426 | 0.3335 28 | 04126 | 0'4011 | 0'3900 | 03792 | 0.3688 | 0'3586 | 0:3486 | 0'3391 | 03297 03206 20:73 0°4002 | 03887 | 03776 | 0:3668 | 0:3563 | 0:3461 | 0:3362 | 0:3266 | 0:3173 | 0'3083 3: | | 0.3881 | 0'3766 | 03655 | 03547 | 03442 | 03341 | 03242 | 03147 | 03054 02965 81. 0.3765 | 03650 | 03538 | 03430 | 0:3326 | 03225 | 03127 | 03032 | 02940 | 02851 2.8 03651 | 03537 | 03425 | 03318 | 03214 | 03113 | 03015 | 02921 | 02829 | 02741 3 .ı 0.3542 | 03403 | 03316 | 0:3209 | 03105 | 03004 | 0'2908 | 0:2814 | 02723 | 02636 3] PrB485 03321 | 03210 | 03103 | 0:3000 | 0'2900 | 02804 | 02711 | 02621 02534 35 | l i l 508 Tafel IV. Tafel IV. Vorwert Pro ww wo mt: Jahr T 21 22 2:3 ZAHN Ei | | Be. 36 04732 |0:4568 |0:4410 04258 | 04111 |0:3969 |0'3832 | 0,3700 | 0,3573 |0:3450 37 04635 |0-4470 |04311 |0:4158 | 04011 |0,3869 |0'3731 |03600 | 08472 | 0.3350 38 04540 04374 |04214 0,4061 | 03913 |0:3770 | 0,3633 | 03502 |0:3375 |0:3252 39 04446 04280 |0,4120 |0:3966 | 03818 |0:3675 | 03538 |0'3406 |0:3279 |0:3158 40 ,0:4355 0,4188 |0'4027 |0:3873 | 0,3724 |0'3582 |0:3445 |0'3313 | 03187 |0:3066 41 0.4265 04097 | 03986 | 0'3782 |0'3634 |0'3491 |0'3354 | 03223 |0'3097 | 0,2976 42 0:4178 | 0'4009 |0'3848 |0'3693 |0'3545 |0'3403 | 0'3266 | 0'3135 | 03010 | 0’2890 ° 43 0'4092 |0'3923 |0'3761 |0'3607 |0'3458 |0'3316 |0'3180 | 0'3050 | 0'2925 | 0'2805 44 04008 | 0'3838 | 03677 | 0'3522 | 0'3366 | 03232 | 0'3097 | 0:2967 | 0:2843 | 0,2724 45 0:3925 |0°3756 |0'3594 |0'3440 | 03292 | 0'3150 |0'3015 | 0'2886 | 0:2763 | 02644 | wi 46 03844 |0'3675 |0'3513 |0'3359 | 03211 | 03071 |0'2936 | 02808 | 0'2685 | 0:2567 | 47 0:3765 |0'3597 | 03434 |0'3280 |0'3133 |0'2993 | 02859 | 02731 | 0'2609 | 0'2493° 48 0'3688 |0'3518 |0'3357 |0'3203 |0'3057 | 02917 |0'2784 | 02657 | 02536 | 02420 | 49 ‚0.3612 | 03443 | 03282 03128 | 0'2982 | 0'2843 | 02710 |0'2584 | 02464 | 02350 | 50 ‚03538 |0'3369 |0'3208 | 0'3055 | 0'2909 | 02771 | 0'2639 | 02514 |0'2395 | 0,2281 | | 55 103189 |0'3021 |0:2863 | 02713 |0:2572 | 02437 |0,2310 |0:2190 |0,2076 |0.1968 | | 60 102874 02710 |0'2555 | 02410 | 02273 | 02144 | 0'2022 | 01907 | 0:1799 | 0.1697 | 65 0'2590 |0'2430 |0'2281 | 0'2140 | 0'2009 |0'1885 | 01770 | 0:1661 | 01560 | 0:1464 70 02335 | 02180 |0'2036 |0'1901 |0'1776 ,0'1658 |0'1549 |0'1447 | 01352 | 01263 75 :0:2104 |0'1955 |0'1819 | 01688 |0'1569 | 01459 |0'1356 | 01260 | 01172 | 0,1089 | 50 01896 |01754 |0'1622 | 0'1500 | 0:1387 |0'1283 | 01187 |0'1098 |0'1016 | 0:09398 | te}5) ‚01709 |0'1573 |0'1447 |0'1332 | 0'1226 |0'1128 |0'1039 | 009563 | 0:08804 | 0:08107 90 1,0'1541 01411 |0'1292 | 01183 | 0'1084 | 0'09925 | 009092 | 0:08331 | 007632 | 006993 95 0.1389 |0'1265 |0'1153 |0'1051 | 009577 | 0:08730 | 0:07958 | 0:07255 | 0:06615 | 0:06032 100 .\,0'1251 |0'1135 |0'1029 |0'09333 | 008465 | 0:07678 | 0°06966 | 0:06320 | 0:05734 | 005203 | 105 01128 |0'1018 | 009185 | 0'08289 | 007482 | 0:06753 | 006097 | 0°05505 | 0:04970 | 004488 110 01017 | 009129 | 0:08198 | 0°07362 | 0:06612 | 005940 | 0:05336 | 0:04795 | 004308 | 0:03872 115 | 009163 | 0:08187 | 0:07317 | 0'06539 | 005845 | 005225 | 0:04671 | 0:04176 | 0:03734 | 003340 | 120 0'08259 | 0'07343 | 0:06530 | 0:05808 | 0:05166 | 0:04595 | 0'04088 | 003638 | 0:03227 | 002881 125 10'07444 | 0:06586 | 0:05828 | 0'05158 | 0:04566 | 0:04042 | 0'03578 | 0'03169 | 0:02806 | 0:02485 | | z | 130 | 006709 | 005907 | 0:05202 | 0'04581 | 0:04035 | 0:03555 | 0:03132 | 0:02760 | 0:02432 | 0:02144 ' 135 006047 | 0:05298 | 004643 | 0:04069 | 0:03567 | 003127 | 0:02742 | 002404 | 002108 | 0:-01849 140 | 005450 | 0:04750 | 0:04144 | 0:03614 | 003153 | 0:02750 | 0'02400 | 0:02094 | 0:01827 | 001595 145 004912 | 0:04262 | 0:03699 | 003210 | 0:02786 | 002419 | 002100 | 001824 | 0:01584 | 0:01376 150 0°:04427 | 0:03823 | 003301 | 002851 | 0:02463 | 0:02128 | 0°01838 | 0:01589 | 0:01373 | 0:01187 Tafel IV. 509 Euktor } 4 en 10 n’ Pr 30 = oe m 6 | T J ahr | ss | 55 | u | 55 | Taerar | 0-3218 |0-3107 03001 0:2898 |0:2799 |0:2704 02612 |0'2523 :0'2437 36 | 0:3118 03008 |0:2902 02800 |0:2702 102607 02516 024285 ,0'2343 age | 03021 |0-2912 |0:2807 02706 10:2608 |0:2514 02324 02337 102258 38 02927 |02819 02715 0,2614 10:2518 02425 02335 02249 02166 | 39 | 02837 |0-2729 02630 0'2526 0:2436 |0'2338 02250 02165 |0'2083 | 40 | 02749 0:2642 02539 02440 |0:2346 102255 02167 ,0'2083 |0'2003 | \ 41 | 0:2664 |0:2557 0:2457 10:2358 |0'2264 10'2174 |0'2088 02005 10°1926 | 42 02581 |0-2476 |0'2376 102278 10:2185 |0'2097 02011 0:1930 01852 | 43 ! 02501 02397 |0:2297 02201 02109 |0:2022 10:1938 01857 |0:1780 l 4 | 02423 |0-2320 |0'2221 102127 |0'2036 01950 01867 |0:1788 |0:1712 N 45 | 0:2348 |0-2241 02148 |0'2059 |0:1965 |0:1880 |0:1799 01721 10.1646 | 46 3 02275 |0-2174 102078 |0:1985 |0:1897 10.1813 |0:1733 0.1656 0,1583 47 | 02205 02105 |0:2009 01918 10.1831 01748 |0:1669 01594 01522 |°% 48 02136 02037 |01943 101853 [0.1768 |0.1686 0,1608 01554 01165 | 49° 02070 01972 |0.1879 (01791. |0.1706 0,1626 01549 0,1476 01407 | 0-1769 |v1677 01590 (01508 |0:1430 0,1356 0.1286 (01219 01157 | 55 | 01511 01426 101345 |0°1269 10:1198 |0:1131 1ı0:1067 01007 |0°09506 || 60 | 01291 01212 01138 101069 |0:1004 009427 |0-08855 |0:08317 007813 || 65 | 01103 |0°1030 |0'09629 |0:08999 |0:08410 007861 0:07348 |0'06869 |0:06422 | 70 1 009419 |0:08759 |0:08146 |0:07577 007047 006555 |0:06098 |0:05673 |0:05278 | Tas] | | 0:08047 \0:07447 |0:06892 006379 \0:05905 |0°05466 0:05062 004686 004348 | s0 | 0:06874 |0:06331 005831 |0'05371 |004948 |0:04558 |0:04200 003870 \0:03566 85°} 0:05873 |0-05382 |0:04933 |0'04522 004146 |0:03801 |0:03485 003196 0:02931 | 90 | 005017 |0:04576 |0:04174 |0:03808 003474 |0:03170 |0:02892 002640 '0°02409 | 95 | 0:04286 |0:03890 003531 003206 |0°02911 002643 002400 0:02180 |0:01980 100} 0:03661 |0'03307 |0:02988 002699 '0:02439 |0:02204 001992 0:01800 |0:01627 | 105 | 0:03128 |0-02812 |002528 |0:02273 002044 |0:01838 001653 0°01487 |0:01338 | 110 ‘ \0:02672 \002390 |0:02139 001914 |0:01712 |0°01533 |0:013574 001228 '0:01099 | 110 $: 002283 |0-02032 |0:01809 |0:01611 001435 |0°01278 |0:01138 001014 |0:009036 126% 0:01950 |0:01728 |0:01531 |0'01357 001202 |0°01066 ‚0:009447 0008376 .0:007427 125 | | 1 } 0°01666 |0'01469 |0'01295 0°01142 001007 0:008887 0 007840, 0:006918|0° -006105 130 001423 001249 001096 |0:009617 0'008442,0°007411.0:006506,0'005713,0.005018 135 0:01216 |0:01062 0009271 ,0°008098 0° 007073, f% 006180 0 005399, 0 0047180 004124 140 | 001039 0009025, 0 0078430 006817, 0 005927. 0005153 0% 004481, 0 003897|0' 003389 145 0008872 .0°007673 oe 006636 0° er 004966 0°004297 ou nn 002786, 150 | | ! 510 | Tafel V. Tafel V. Periodentafe ) 3 PD ae a el Op: et | ; h : en u a u: | 0-4 | 05 | 06 | 07 0-8 E: 0.9 | 10 1 100°0000|500°000 |333°333 |250°000 |200'000 |166°666 1428571 1125°000 111111 100.000 R 500°000 |250°000 |166'666 125000 |100°000. | 83333 | 71'428 | 62111 | 55'248 49751 3 ı333°333 166°666 |111°111 | 83'333 | 66'225 | 55'248 | 47'298 | 41'322 | 36764 33003 4 1250000 125°00 818181! 62111 | 49°5049| 41'322 | 35'335 30'862: | 27248 | 24604 5 1995968, 99'6115| 66'2734| 496032) 396020) 32:9359| 28:1746| 246045 218260) 19604 } ; | 1 | 6 1166666 | 83°333 | 55'248 | 41'160 | 33°003 | 27397 | 23°419 | 20'408 | 18115 | 7 1142°8571| 70'921 | 47'169 | 35'335 | 28'169 | 23°364 | 20°000 | 17'421 | 15'455 } s /125°0000| 62'111 | 41'160 | 30'862 | 24'815 | 20'404 | 17'421 | 15'349 | 13’458 | 9 '111'1111) 55'248 | 36'630 27322 | 21'786 | 18°083 | 15°432 | 13'458 | 11'903 | 10 | 99°5520| 495540) 32°8872| 245537 19'5537| 16'2217| 13°8414| 120568] 106685 | | | | | | 14 | 90'0900| 45'045 | 29850 | 23°529 | 17'730 | 14'705 | 12'531 | 10'919 96526 | 12 82'6446| 41'152 | 27'322 | 20'366 | 16'233 | 13'440 | 11'481 9:9700 88105 | 3 763358) 38'022 | 25'163 | 18'761 | 14'925 | 12'360 | 10'559 9:1659| 80971 | 14 709219) 35'211 | 23'364 | 17'391 | 13°831 | 11'441 9:5333| 84745) 74850 | 15 66:1989| 32:8709| 217599) 162051) 128729] 10'6519) 90661) 7'8767| 69522 | | 16 621118) 30'769 | 20'366 | 15°1515) 12'035 9:9601| 84889] 73528] 6,4892] 17 || 58'4795| 28985 | 19:157 | 14'245 | 11'209 9:3457| 79617) 68711) 60790 | 549450) 27'322 | 18'050 | 13°409 | 10'628 379501 74906 6'4721) 57142 | 19 || 52:0833| 25'839 | 17'064 | 12°690 | 10'060 8:3056 70741) 6'1162| 5'3879 | 20 || 49'5246 24'5290| 16'1972) 12°0318| 95333] 78683] 6'6794 578831 50955 | 47:1698| 23°364 | 15'360 | 11'428 9:0579, 74682] 63492 5'4794| 48309 | 21 | 22 | 45°0450| 22-271 | 14684 | 10'893 8:6206| 710731 6.0386) 52192] 45892 23 | 43:1036| 21'276 | 14'025 | 10'395 8:2237| 67709) 57537) 49726 43750 24 || 41'1522) 20'366 | 13'409 9:9502| 7.8678 64766) 54945) 47460) 41683 25 39:5210| 195248) 128599) 95298) 75304 61991) 52487 45366) 3:9831 26 38°022 | 18'761 | 12'345 9:1407| 72202) 5'9417| 5'0352| 4.3401] 3:8124 27 36'496 | 18'050 | 11'862 87875) 69848] 57045] 48309 41666) 3:65836 | 28 35'211 | 17'391 | 11'428 8453501 66711) 54854) 46424 40000) 3°5075 29 | 84°047 | 16750 | 11'013 81499) 64267) 52851] 44642) 3°8461| 3°3704| . 30 || 328515) 161888] 10°6356) 78604 61958] 5'0871} 42959] 37032] 3:2428 31 31'746 | 15'633 | 10'277 7593801 5'9808| 49067) 41393) 3'5688! 31230 | 32 30'769 | 15'151 9:9304| 73421) 57760) 47393] 4°0032| 3:4435| 3°0120 33 29850 | 14'684 9:6246| 71022] 5:5865] 458291 83'8669| 3:3244| '2°9069 34 28'901 | 14'224 9:3196| 68775] 54112] 44326) 37396) 32133] 28081 BI; 28:0875| 13°8062 90473] 6'6688| 524511 42936) 3°6162| 3°1089) 27150 Tafel V. 5ll 1 n Fa y u Pr. eaie nk | } Jahr | 3 Er: Be ae ee 3 | | 190-9090 83-333 | 76'923 71428 | 66666 | 62500 58,823 | 55.555 | 52631 | 50.000 EN 145248 |41'498 |38:167 | 35'460 | 33112 |30°959 |29:154 |27°548 |26'041 | 24752 2 129,640 | 27472 |25'316 | 23°450 21'881 20491 |19267 |18181 |17°211 | 16339 3 122-371 |20:449 |18°867 | 17482 16'286 15'243 ı14'326 |13°518. |12:787 |12:135 4 - 1 17°7863 | 162715 | 14°9900 | 13°8912 | 129393 | 121064 113714 | 107182 | 101339 | 96079 5 ws 4 | | | 14705 |13'477 |12158 11'494 | 10706 | 10°000 | 93994 | 8:8495 | 8'3612 | 79237 6 12:550 11'481 |10570 | 9:7847 | 91074 85106 | 79872 | 7°5187| 71022 | 67249 7 10°940 9:9900 | 91827 | 8:5034 | 79051 | 73855 69252 | 65188 | 61538 | 58241 8 9.6714 | 8:8261 81103 75018 69735 65109 61050 | 57405 | 5'4171| 5,1253 8 86498 | 78932 72531 | 67043 62289 58131 54463 | 5,1202 48287 | 45663 10 78186 | 71326 | 65487 60532 56211 | 52410 | 49091 | 46125 43478 | 41084 11 | 71297 | 64977 59665 | 5'5066 | 51124 47664 44603 | 41935 | 39463 | 3:7658 32 65445 | 59636 5,4704 5.0479 | 46816 43630 40816 | 38314 | 36075 | 34048 13 60422 | 55005 50461 | 46533 43276 | 40176 | 37565 | 35248 ı 33165 | 3:1297 14 f 5.6076 | 5,1038 | 46777, 43125 39936 371197 34758 | 32914 | 3:0655 | 28913 15 | | | | | N | 5,2273 | 47551 | 43554 | 40144 | 37174 | 3'4590 | 3°2299 | 30275 | 28454 | 26824 | 16 48923 | 44483 | 40733 37509 | 34722 | 32331 | 30138 | 2:8224 26518 | 24985 17 | 45934 | 41749 | 3'8211 | 3°5174 | 32576 30238 28454 | 26486 2'4795 | 23348 18 | 43290 | 39308 | 3°5958 | 3’3079 | 30590 2°8409 2:6490 | 24783 | 23261 | 2.1891 19 | 40886 | 37115 | 33927 | 31195 | 278830 2.6764 | 24941 | 2.3324 | 2.1878 | 2:0578 | 20 N | | | | h | 38714 | 35124 | 32092 | 2°9489 | 27240 | 25278 | 2:3540 | 22002 | 20627 | 19391 21 | 3:6751 | 3'3322 | 3°0432 | 2.7948 | 25799 | 23923 | 2°2271| 2°0803 | 19493 | : 1’8315 22 | 34843 | 3°1675 | 2:8910 | 2:6539 | 2.4545 | 22696 21114 | 19712 | 1'8460 | 17334 23 | 33211 | 30165 | 27517 |. 2.5246 | 2.3282 | 21565 2°0052 | 1:8712 17513 | 16436 24 | | | Ni \ | 31791 28781 | 276238 | 24060 | 22176 20529 | 19079 | 17792 | 16643 | 15610 25 ı 3:0394 | 27502 | 25056 22944 | 21154 | 1'9573 ' 178181 | 16943 | 15840 | 14850 26 ., 29103 | 26315. 23963 21953 | 20210, 18688 | 17349 | 16116 | 1'5098 | 14146 27 | 2:7901 | 25220 22951 | 21012 | 19334 | 17878, 16577 | 15434 | 14411 | 13495 28 | 2:5780 |, 24195 | 22007 | 2:0136 18518 | 17105 15862 | 1'4758| 1'3774| 1'2889 29 | 25742 | 2:3242 | 21130 | 19322 | 17759 | 16395 | 15194 | 1'4129| 13178 | 12325 30 | 24770 | 2:2351| 20511 | 18559 | 17050 | 1:5730 | 1’4568 | 13540 | 12617 | 11798 31 23855 | 21514 19538 | 17847 | 1'6385 15108 | 1'3986 | 1'2990 | 12102 | 1'1305° 32 | 22999 | 20729 18816 | 17176 | 15760 | 14524 | 1'3438| 12473 | 11614 | 10843 33 | 22192 | 19992 | 1'8135| 16548 | 1'5174 | 13976 | 1'2923| 1:1988| 11155 | 10409 34 | 21435 | 19299 17496 | 15954 14622 13460 | 1'2438| 11532 | 10725. 10001 35 | 512 2 a Tafel V. Periodentafel. P: Y 1878.89. 0.8448 I 02 | 2 | 08 | 04 0.5 0-6 07 | 08 0 | 10 36 27595 |13'404 | 87796 | 64724 | 5'0838 | 4:1614 | 35063 | 30102 | 2:6267 | 2:3212 37 26525 |13°037 | 8'5833 | 62774 | 49333 | 40371 | 33990 | 2:9163 | 2:5458 | 22466 38 25'813 |12'674 | 8'2918 | 6°1050 | 47915 | 3°9184 | 32981 | 28563 | 2:4654 | 2:1762 39 25125 |12'345 | 80645 | 5'°9847 | 4°6576 | 38051 | 32010 | 2:7716 | 2:4045 | 2:1226 1° 40 24-5146 | 12'0195 | 78561 | 5'7760 | 45291 | 3°6990 | 31071 | 26640 | 2'3201 | 2:0456 41 23923 |11723 ! 7.6511 | 5°6242 | 4°4072 | 3:5971 | 3:0229 | 2:5879 | 2:2527 | 19853 42 23310 |11428 | 74571 | 5'4794 | 42918 | 3:5014 | 2'9403 | 2:5207 | 2:1886 | 1:9275 45 22778 |11148 | 72727 | 5'3418 | 41831 | 34094 | 2:8898 | 2:4473 | 2:1276 | 1:8726 44 22222 |10'881 | 70972 | 52187 | 40749 | 33211: | 27862 | 23815 | 20695 | 1'8204 45 217363 | 10:6300 | 6'9300 | 5'0818 | 39742 | 3:2372 | 27118 | 2'3187 | 20137 | 17705 46 21'231 |10'384 | 67658 | 49603 | 3:8774 | 31565 | 2'6190 | 22588 | 1'9603 | 17226 47 20790 10152 | 6°6137 | 4.8449 | 37812 | 3°0797 | 25794 | 22011 | 19094 | 1670| 48 20'366 99304 | 6'4641 | 47348 | 36968 | 3°0066 | 2:5138 | 2'1463 | 1'8608 | 1:6336 | 49 19'920 9:7142 | 6'3251 | 46253 | 3:6127 | 2:9359 | 24558 | 2:0988 | 18142 | 159157 50 195133 | 95193 | 6'1897 | 45267 | 3°5307 | 2:8682 | 2'3961 | 2:0432 | 17694 | 1:5518 55 176947. | 86096 | 5'5838 | 40730 | °8:1683 | 2:5667 | 2:1384 | 1'8182 | 15702 | 1:3726 60 16°1791 | 78524 | 50792 | 3'6951 | 2°8666 | 2:3159 | 1'9240 | 1'6314 | 14047 | 1'2244 65 148969 | 72114 | 46522 | 33755 | 2:6116 | 2:1040 | 17431 | 14737 | 12653 | 1:0997 | To 137981 | 66619 | 42867 | 3°1019 | 23933 | 19229 | 15885 | 1'3391 | 11464 | 0'993 75 128457 | 6'1860 | 3:9700 | 2:8650 | 22044 | 17661 | 1'4548 | 12228 | 1'0437 | 09016 30 120123 | 57700 | 3:6930 | 2:6579 | 20394 | 1'6293 | 1'3382 | 11215 | 0:9543 | 08219 85 112771 | 54028 | 3°4488 | 2:4755 | 18940 | 1'5088 | 12357 | 1'0325 | 0'8759 | 07520 90 106236 | 50764 | 3'2319 | 2:3133 | 17651 |.1'4021 | 1'1448 | 0'9537 | 0'8066 | 0:6903 95 10°0889 | 47845 | 3°03879 | 2:1684 | 16499 | 1'3067 | 1'0638 | 0:8835 | 07449 | 06355 100 95128 | 4.5218 | 28634 | 2:0382 | 15442 | 1'2212 | 09912 | 0'8207 | 0:6898 | 05866 105 9:03869 | 42843 | 27056 | 1'9206 | 1'4530 | 1:1441 | 0:9258 | 07642 | 0:6402 | 0:5427 110 8°6041 | 40685 | 2°5624 | 18138 | 1'3682 | 10741 | 0'8666 | 0'7130 | 0:5955 | 0:5031 115 82092 | 38714 | 24317 | 17164 | 12910 | 10105 | 08127 | 0'6666 | 0:5549 | 0:4672 120 78471 | 3°6910 | 23119 | 1'6273 | 1'2204 | 09524 | 0:7636 | 0:6243 | 05180 | 0:4347 125 75140 | 3'5250 | 2'2019 1:5454 11556 | 0'8991 | 0'7186 | 05857 | 0:4843 | 0:4051 130 72066 | 3°:3718 | 2:1004 | 14700 | 1'0960 | 0'8500 | 0:6773 | 0:5502 | 04555 | 0:3779 135 “69123 | 3°2300 | 20065 | 1'4003 | 1'0408 | 0:8048 | 0.6892 | 0:5176 | 0'4252 | 0:3531 140 66577 | 3°0984 | 19195 | 1'3356 | 0:9899 | 0:7630 | 06041 | 0:4875 | 03991 | 0:3303 145 64117 | 29759 | 18384 | 12756 | 09425 | 07243 | 05715 | 04597 | 0:3751 | 0:3094 150 61822 | 2:8617 | 17630 | 1'2196 | 08984 | 0:6882 | 05413 | 0:4340 | 03528 | 0:2900 Tafel V. 513 Faktor = ; —10p—1 pP’ 0::2..6.:0-.6-8 Jahr 11 | 12 | 13 | 1r4 | 15 16 17 18 1:9 2-0 20716 | 18642 | 1'6892 | 15394 | 14020 | 12973 | 11980 |1°1102 |1°0318 | 09616 36 2:0040 | 1'8022 | 16321 | 14866 | 1'3609 | 12514 | 11550 |1'0696 |0'9934 | 09253 37 1'9398 | 17486 | 15782 | 14365 | 1'3144 | 12078 |1’1140 |1'0311 |0°9581 | 08910 38 18793 | 16880 | 15269 | 1'3892 | 1'2830 | 11665 | 10754 |0'9948 |0'9228 | 08587 39 18215 | 16354 | 14784 | 1'3443 | 12285 | 11275 | 10388 | 09603 | 08904 | 08278 40 17667 | 15852 | 14322 | 1'3015 | 11887 | 1’0903 | 10110 |0'9275 |0'8595 | 07985 41 17146 | 15067 | 1'3883 | 12608 | 11510 | 10550 | 0'9709 | 08964 |0'8302 | 07708 42 16647 | 14920 | 1'3466 | 1'2221 | 1'1149 | 1'0215 | 0°9394 | 08668 |0'8023 | 07444 43 16173 | 14488 | 1'3066 | 11853 | 1'0807 | 09895 | 0'9095 | 0'8387 | 07757 | 07195 44 15721 | 14075 | 12687 | 11502 | 1'0480 | 0:9590 | 0'8809 | 08118 | 07504 | 06955 45 15288 | 13679 | 12322 | 1'1165 | 1'0167 | 0°9298 | 0:8536 | 07862 | 07262 | 06727 46 14874 | 13301 | 11976 | 1'0844 | 0°9868 | 0'9019 | 08258 | 07617 |0'7031 | 06508 47 14492 | 12939 | 1'1642 | 1'0536 | 0:9581 | 08753 | 0'8025 | 07382 |0'6811 | 06300 48 14098 | 1'2592 | 11323 | 1'0242 | 09310 | 0'8515 | 07786 !|0'7158 | 06600 | 06102 49 13735 | 12261 | 11019 | 0'9960 | 09048 | 0'8254 | 07559 | 06944 |0'6399 | 05912 50 12118 | 10785 | 0'9664 | 08709 | 0:7887 | 07172 | 0'6548 |0'5996 |0'5508 | 05072 55 | 10778 | 0'9563 | 08543 | 07675 |. 0:6929 | 0:6282 | 05716 |0'5218 | 04777 | 04384 60 09650 | 0'8537 | 07603 | 0:6809 | 0:6127 | 05537 | 05022 | 04569 | 0:4169 | 03813 65 0'8690 | 07664 | 0'6804 | 06074 | 0:5448 | 04907. | 0,4436 | 04022 | 03657 | 0:3334 70 07864 } 0:6913 | 0:6118 | 0:5440 | 04867 | 0'4369 | 0'3936 | 03557 | 03223 | 0'2928 75 07146 | 0:6262 | 0:5524 | 0'4899 | 04366 | 0'3906 | 0'3506 |0'3158 | 02851 | 02580 80 0:6518 | 0:5693 | 0:5006 | 0'4425 | 0'3929 | 03503 | 0'3134 | 0'2812 | 02530 | 0'2282 85 05964 | 0:5193 | 04550 | 04008 | 0:3547 | 03152 | 0'2810 | 02512 !|0'2252 | 02023 90 05473 | 0:4749 | 0:4148 | 03641 | 0:3211 | 02843 | 0'2525 |0'2249 |0'2009 | 01798 95 05035 | 0:4354 | 0'3790 | 03316 | 0'2914 | 02570 | 0'2275 |0'2019 |0'1796 | 0'1601 100 1 0:4642 | 0:4001 | 03471 | 0'3026 | 02649 | 0'2328 | 0:2053 | 01815 | 01609 | 01429 105 04289 | 0:3684 | 0:3184 | 0'2766 | 02413 | 0'2113 | 0:1856 | 01635 | 01443 | 01277 110 03970 | 0:3399 | 02927 | 0:2533 | 02202 | 01921 | 01681 |0':1475 |0'1297 | 01143 115 03681 | 0:3147 | 02695 | 0'2324 | 02012 | 01749 | 0:1524 | 01332 | 01167 | 01024 120 0:3418 | 02905 | 0'2484 | 0:2134 | 01841 | 0:1594 | 01384 | 0'1205 |0'1051 | 009186 125 0:3178 | 02692 | 0'2293 | 0:1963 | 01687 | 0:1455 | 01258 | 01091 | 009477 | 0:08249 130 02959 | 02497 | 0:2119 | 0:1807 | 0:1547 | 0:1329 | 01145 | 009885 | 0:08553 | 0:07414 135 02758 | 0:2319 | 0:1961 | 01666 | 0:1420 | 0:1215 | 01043 | 0'08966 | 0:07726 | 0:06668 140 02574 | 0'2156 | 0:1816 | 0:1537 | 0:1305 | 01112 | 0:09503 | 0:08139 | 0:06983 | 0:06002 145 02404 | 0:2006 | 0:1683 | 01419 | 0'1200 | 01019 | 0:08669 | 0:07393 | 006316 | 0:05406 150 Riebel, Waldwertrechnung. 2. Aufl. 33 514 Tafel V. Tafel V. Periodentafel. er SR RE Jahr a 9 | | 7.6.48 | 29 | 3:0 1 47'619 | 45'454 | 43'478 | 41'666 | 40.000 | 38'461 | 37037 | 35'714 | 34483 | 33'333 2 23584 | 22-471 | 21'505 | 20'576 | 19'762 | 18'975 | 18'281 | 17605 | 17007 | 164206 8 15'552 | 14'814 | 14'164 | 13°568 | 13'004 | 12°500 | 12'019 | 11'574 | 11'173 | 10'787 \ 4 11'534 | 11°001 | 10'504 | 10040 9:6339| 92507| 86968 85616) 825761 79681 5 9:1322| 86997) 83048] 79428 7°6099| 7°3026| 701811 6'7539| 65080 Bi, | 6 | 7'5302| 71680) 6'8399| 6°5402| 6'2617| 6'0060| 577031 55494 5'3447| 51520 7 I 63857) 60790) 579711 553711 52994] 50813) 48780) 4.6882] 45147) 43497 8 I 5'5279| 5'2576 5'0177| 47870) 45787| 43878 42087| 40453 389101 37481 9 | 4'8614| 46232] 44033] 42034 4'0177| 38476 3°6900| 3°5436| 34083) 3°1766| 10 432911 41134 39166] 37369) 357031 34173) 32757) 31442) 30218) 29077 11 389401 3°6968| 3°5186| 33545 32041) 3°0665| 2°9369)| 2°8169| 27064 12 35310) 33512) 31877) 3°0376| 28994 27723 2:6546| 2:5452 2.4438 13 32237, 30581] 29078) 27693, 26420) 2°5246 2'4160| 2-3153| 22217 14 29612) 28028] 26674 250751 24213] 23126 22119) 21186! 20317 15 27338 25907) 2°4601| 2'3406| 2'2307| 21293) 203551 1°'9486| 1'8676 N 16 2:5348| 24009) 22789] 2:1668| 20639) 19692) 18814 17998 17241 17 236011 22336) 21190) 20136) 1°9172| 18278] 17455 16692] 1°5616 18 220411 20855) 19770] 18779] 17866) 170271 16252] 155301 14861 19 20748 19531) 18504 17565 1°6702- 16005) 15174 14495] 1'3862 | 20 19404 1'8338| 1'7366| 16578] 1°5659 1'4906| 1'4209| 13564 12964 | | 21 1'8274) 17262|) 1'6337| 15492] 14714] 1'3999| 1'3337| 12724| 12155 | ZZ 172501 16284! 1°5403| 14598] 13858] 1'3176| 1'2547| 1°1963| 11421 23 16318] 1'53894| 1’4553| 13785] 13078! 12428| 11827] 11262 10752 24 1'5463| 1'4579| 1'3776| 1'3039| 12365] 11742) 1°1169| 1'0637| 10142 25 1'4678| 1'3832| 13062) 1'2357| 11710) 11115] 1°0565| 1°0056| 0'9583 26 13954) 13142) 12403) 11727, 11107) 1'0536 1'0009| 09521] 09068 27 1'3287| 12506 11796) 1°1147| 1°0550| 1°0003| 0'9496| 0:9028| 08596 28 1'2666| 1°1916| 1'1233| 1°0607| 1°00351 0'9508| 09021] 0'8535, 0'8157 29 1'2091| 11368 10653] 1'0108]| 09556! 0°9049| 08543] 0':9147| 07748 | 30 11555! 1°0858| 10223] 0'9642 0'9111| 0°8622| 0'8171|: 0:7753| 07366 | | 51 11054 1°03581| 09768] 0'9209| 0'8696| 08218 07788] 07389] 06988 | 32 1'0586| 0'9935| 0'93544 0'8803| 0'8307| 07852] 07432) 07043] 0°6686 | 33 1'0148| 09518) 0'8946, 0'8422| 07943] 07504 07097) 0:6722| 06377 | 34 09736 09127 0'8572| 0'8066| 07603) 07177 06784 064231 06088 | 35 09349, 0'8758| 0'8187| 07731] 0°7282| 0°6870| 064901 0':6139| 05815 Tafel V. 515 u r B. Prozente en Jahr sı | ss BERT SB m Tr cas | =an.]| wo | 82-258 | 31'250 | 30'303 | 29-412 | 28637 | 27778 | 27'027 | 263158) 256410: 25'000 1 15'873 | 15'385 | 14'903 | 14451 | 14'045 | 13°643 | 13'263 | 14'8368| 12:5786| 12°2549 = 10428 | 10:09 97752) 94787) 91997) 89365] 8680 | 123784 82236 80064 196983) 74460 72068) 69882) 67797) 65790) 6'393 62151) 6°0460| 5'8858 60638 5'8626 56736 5°4957| 53280) 5,1697) 50199) 487801 47435] 46157 pw w- | | 4.9751) 46983] 46490) 45025] 44663) -4:2301| 41051) 3°9873| 3°8760| 37696 6 - | -4#1982) 40535] 3°9185| 37922) 3:6724| 3:5600| 34530) 33523] 3'2573|- 3'1655 7 36153] 3°4892| 3°3815| 32605) 3°1566) 30581) 2:9647)| 28835] 27686) 27129 8 3:1626| 3°0506| 2°9464| 28482 27556] 26738] 25853] 25069] 2:4331| 23623 9 2-3009| 27009 26071] 25187) 24355 23569) 2-2826| 22123] 21456 20823 10 2.5114 24149) 2:3000| 2:2497| 2:1739| 21030) 2:0354| 10716 19113 se: 11 2:2604 21772] 2°0991| 20260 .1'9566| 1'8914| 18298] 17715] 17162) 16638 12 20530 1:9763| 19044 1'8369| 17731) 17132) 1'6565| 16028) 15518 1'5035 13 1:8758| 18044 17379 16753] 16163) 15608] 1:5083| 14586| 14114) 1'3666 14 17217) 16557) 15938) 15356) 1'4807| 1'4290| 13801) 1'3339| 12901 1:2485 15 1:5881) 1'5260| 1'4682 14136] 13624 13141] 12684 12252) 11843 11454 16 14702 14118) 1'3576| 13065 12583) 12130) 11700) 1'1297| 10913) 1'0549 17 13656 1'3108| 1'2596| 12115; 11662) 1'1235| 10831) 10451] 10091) 0:9748 18 1:2724/ 12206) 11722) 11268) 1°0840| 10437) 10055! 0'9699| 09357) 09035 19 11883) 11395] 10938) 10508) 1°0103| 0'9722| 09362) 0'9022| 08700) 08395 20 - 11131) 10665) 1'0209| 09823] 09439) 09078] 08735] 08414 08109) 07819 21 1:0447| 10004 09591) 0'9202| 08838] 0'8494| 08169 07863] 07574 07299 0.9824 0:9402| 09008] 08639] 08291) 07964 07655) 07363] 07088 06827 23 0:9254| 0.8852) 08477) 08123] 07798) 074801 07185) 06908) 06645] 06398 24 08732, 08348 07989) 07652) 07335) 07037 06756) 06491] 062401 06003 25 0:8255| 07885] 07542 07219) 06919] 0'6630| 06361] 0'6108| 05868) 05641 0:7812| 07459] 07129) 062201 06529] 0'6242| 0.5998) 05755 05527) 05309 0:7404| 07064 06748 06451] 06172) 0'5910) 056631 054301 05211! 05003 28 0:7025| 06698] 06394] 06109] 058551 0'5590| 05353) 05129) 04919) 04720 29 0:6671) 0'6358| 06066 05792) 05535] 0'5293| 0'5065| 04851 04649) 0'445 0:6344 06042] 0:5760) 05497) 052491. 05017) 04798] 04591) 0’4398| 042 31 0:6038| 05747) 05476) 05222] 0.4983] 04759] 04548] 04350 04164 03987 32 0.5751] 05471] 05210) 04965 04735] 04519] 04316) 041251 03946) 03776 33 05484 05213 04961) 04724 04503) 04295 04099) 03915) 03742) 03570 34 0:5233| 04971) 04727) 0.4499 04285] 04085) 03896) 03719) 03552! 03394 35 33* 516 Tafel V. Tafel V. Periodentafel. P! ri oz or nitTe : Jahr - .»1ı | 22 23 2.4 25 | 26 27 28 2.9 30 36 0:8984 |0:8411 | 07890 |0'7415 |0'6981 | 06581 |0'6213 | 05874 |0'5562 | 05268 .37 08639 |0'8083 |0'7581 | 07118 | 06696 |0'6309 |0'5953 | 05624 | 05321 | 0'5037 38 08314 | 07774 | 07284 | 06837 | 06423 |0'6053 | 05707 |0'5388 |0':5095 | 0'4820 39 0'8006 | 07482 | 07006 | 06572 |0'6170 |0'5810 |0'5475 |0'5166 |0'4881 | 04615 40 07714 07205 |0'6742 |0°6320 |0'5934 | 05581 |0'5255 |0'4955 | 04678 | 04421 41 07438 |0'6942 | 0.6492: | 0'6082 |0'5706 |0'5363 | 05047 | 04756 | 04487 | 04237 42 07175 |0'6693 | 06255 |0'5856 |0'5491 |0'5157 |0'4850 | 04567 | 0'4306 | 0'4064 43 06925 | 06455 |0'6029 | 05641 |0'5287 | 04962 | 04663 | 04388 | 04135 | 0:3399 44 06688 | 06230 |0'5815 |0'5418 | 05074 |0'4760 |0'4486 |0'4219 | 03972 | 03743 45 0:6461 |0'6015 |0°5611 | 05243 |0'4907 |0'4599 | 04317 04057 | 0'3817 | 0'3595 46 06245 |0°5810 | 05416 |0'5058 104731 | 04431 | 04156 |0'3903 | 03670 | 0,3454 47 06039 |0'5615 |0'5231 |0'4881 [04563 |0'4271 |0'4003 |0'3757 | 0'3530 | 03320 48 05842 |0'5409 !0'5054 |0'4713 |0'4402 | 04118 |0'3857 |0'3618 | 0'3397 | 03193 49 05654 |0'5250 |0'4885 |0'4552 |0'4249 |0'3972 |0'3718 |0'3485 | 03270 | 03071 50 0:5474 |0'5080 |0'4723 |0'4399 |0'4103 |0'3833 | 0:3586 | 03358 |0'3149 | 02955 55 04681 |0'4329 |0'4012 |0'3724 | 03462 |0'3223 |0'3004 |0'2804 | 02619 | 02450 60 04033 | 03717 |0'3433 |0'3175 | 02941 |0'2729 | 0'2534 |0'2357 | 02194 | 02044 65 03496 |.0-3211 |0'2955 |0'2723 |02514 | 02324 | 02150 |0:1992 | 01848 | 01715 70 0'3046 | 02788 |0'2556 |0'2347 |0'2159 |0'1988 | 01833 | 0:1692 | 01563 | 01446 75 0'2665 | 02430 |0'2220 |0'2032 |0'1861 |0°1708 | 0:1569 |0'1442 | 01327 | 01223 80 02340 |0'2126 |0'1935 | 01764 |0°1610 |0'1472 | 01347 |0'1233 | 01131 | 01037 85 02062 | 01866 |0'1692 [01537 |0'1397 | 01272 | 0'1159 | 01057 | 0'09654 | 0:08822 90 01821 |0'1642 | 01583 |0'1342 |0'1215 -| 01102 |0'1000 | 0'09086 | 008262 | 0:07519 95 01612 |0'1448 |0'1303 |0'1174 |0'1059 | 009565 | 0:08646 | 0:07823 | 0:07084 | 0:06419 100 0:1431 |0'1280 |0'1147 |0'1029 | 0'09248 | 0:08317 | 007487 | 0:06745 | 0:06083 | 0:05489 105 01271 |0'1133. | 01011 | 009088 | 0:08087 | 0:07243 | 0°06493 | 0:05825 | 0:05230 | 0:04699 110 0:1132 |0'1005 | 0'08930 | 0:07947 | 0:07081 | 006315 | 0'05637 | 0:05036 | 0:04502 | 004028 115 0'1009 | 0'08918 | 0:07894 | 0:06996 | 0:06207 | 0:05513 | 0°04900 | 0:04358 | 0:03879 | 003455 120 0°:09002 | 0°07925 | 006986 | 0:06166 | 0:05447 | 0'04817 | 0:04263 | 0:03775 | 0:03345 | 0:02966 125 008042 | 0:07051 | 006189 | 0:05439 | 0'04784 | 0:04212 | 0:03711 | 0:03272 | 002887 | 0:02548° 130 0:07192 | 0'06278 | 005487 | 0:04801 | 0:04205 | 0'03686 | 0:03233 | 0:02838 | 002493 | 0:02191 135 006436 | 005595 | 0'04869 | 004242 | 003699 | 003228 | 0:02819 | 0:02463 | 0:02154 | 0:01884 140 005764 | 0'04989 | 004323 | 0:03750 | 0:03255 | 0:02828 | 0:02459 | 0:02139 | 001861 | 001621 145 005166 | 0'04452 | 0'03841 | 0'03316 | 0:02866 | 002479 | 002145 | 001858 | 0:01610 | 0:01395 150 004632 | 0:03975 | 003414 | 0'02935 | 0:02525 | 0:02174 | 0:01873 | 001614 | 001392 | 001201 Tatel V. 517 e Prio se n.t 6 5 3 Jahr a a a 37 38 89 - 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Tafel VIa. Nachwerttafel Faktor = 1'0 p®. P-r.70:28 er n=4i-6 : Jahr Jahr Im 8 at a 1 10200 10250 10300 10350 1:0400 1:0450 10500 1 ; 2 10404 1'0506 10609 10712 1:0816 10920 11025 2 (4 3 10612 1:0769 1'0927 1:1087 11249 11412 1'1576 3 | 4 10824 1'1038 1'1255 11475 1:1699 11925 12155 4 ; 5 11041 1'1314 11593 11877 12167 12462 12763 5 6 1:1262 1'1597 1'1941° 1'2293 12653 13023 13401 ER 7 1'1487 11887 12299 12723 1'3159 13609 14071 al 8 171717 12184 12668 1'8168 1'3686 14221 14775 I 9 11951 1'2489 1'3048 1'3629 1'4233 1'4861 1'5513 9 10 12190 12801 1'3439 1'4106 14802 15530 16289 10 14 1'2434 13121 1'3842 14600 15395 1'6229 17103 11 IR 12 1'2682 13449 1'4258 15111 16010 1'6959 17959 12 3 1'2936 13785 1'4685 1'5640 16651: 1:02022 1'8856 13 14 1'3195 1'4130 1'5126 16187 17317 1'8519 1'9799 14 15 1'3459 14483 15580 16755 1'8009 1'9355 2:0789 15 16 1'3728 14845 | 16047 17340 18730 2:0224 21829 16 ar 14002 15216 1'6528 17947 19479 21134 2:2920 ER 18 1'4282 1'5597 17024 18575 20258 22085 |' 24066 18: 209. 19 1'4568 15986 17535 1'9225 21068 23079 25270 19 20 1'4859 1'6386 18061 1'9898 21911 24117 2:6533 20 21 1'5157 1'6796 18603 2:0594 22788 2:5202 27860 21 22 1'5460 17216 19161 21315 23699 2:6337 29253 || 22 23 1'5769 17646 19736 22061 24647 271522 3:0715 23 24 1'6084 18087 20328 -2'2833 25637 28760 32251 24 25 16406 1'8539 2.0938 23652 26658 30054 3:3864 2b. 24 26 16734 1'9003 21566 24460 27725 3:1407 3:5557 26 » 27 17069 19478 22213 25316 2:8834 3'2820 373535 27 28 17410 1'9965 2:2379 26202 2:9987 3:4297 3:9201 28 29 17758 20464 23566 2:71139 31186 3°5840 41161 29 30 18114 2:0976 24273 28068 3:2454 37453 43219 30 31 1'8476 21500 25001 29050 33731 39139 45580 „Bl 32 1'8845 22038 25751 3:0067 3:5081 4.0900 47649 32.5 33 19222 2:2589 2.6523 31119 36484 42740 5:0032 33° 34 1:9607 23153 27319 32209 | - 37943 44664 52533 34 35 1:9999 23732 28139 3:3336 5°9461 46675 55160 35 36 2:0399 24325 28983 3'4503 41039 4.8774 57918 36 . 37 2:0807 24933 29852 5:5710 42681 5:0969 60814 37 38 21223 2:5557 30748 3:6960 44388 53262 63855 38 39 21647 2:6196 31670 38254 46164 55659 67047 39 40 22080 | 26851 3:2620 3:9593 48010 5.8164 | 70400 40 45 2:4379 3:0379 37816 47024 58412 72482 8:9850 45 50 26916 | 34571 43839 5'5849 71067 9:0326 | 11'4674 50 55 29717 | 3:8888 50829 66331 86464 | 112563 | 146356 55 60 32810 | 43998 5'8916 78781 | 10:5196 | 140274 | 18'6792 60 65 3:6225 .| 49780 68300 9-3567 | 12:7987.| 174807 | 23:8399 65 70 3:9996 56321 79178 111128 | 15°5716 | 217841 | 30'4264 70 75 44158 63722 9:1789 13:1985 | 18'9453 | 271470 | 38'8327 75 80 48754 72096 | 106409 156757 | 230498 | 338301 | 495614 || 80 85 53829 81570 | 123357 18:6179 | 280436 | 421585 | 63'2544 85 90 5°9431 9:2289 | 143005 221122 .| 34'1193 | 52:5371 | 807304 90 95 65617 | 104416 | 165782 26'2623 | 415114 | 654708 | 103:0347 95 100 72446 | 118137 | 19'2186 311914 | 50'5049 | 81'5885 | 131'5013 100 110 8:8312 | 151226 | 258282 43°9986 , 747597 | 1267045 | 2142017 110 120 107652 | 193581 | 347110 620643 | 1106626 | 1967682 | 348:9120 120 130 131227. | 247801 | 46'6486 875478 | 163'8076 | 305°5750 | 568'3409 130.5. 140 159965 | 31'7206 | 62:6919 |123°4949 | 242°4753 | 4745486 | 9257674 140 Tafel VIb. 519 Tafel Vlb. Vorwerttafel Faktor = To E p® B:-220.'2.8.9:,8°38 Jahr Jahr 2 Bu 3 ETZE a 5 N 09804 0:9756 0:9709 0:9662 09615 0'9569 09524 1 2 09612 09518 09426 0:9335 0'9246 0'9157 0:9070 2 3 09423 0'9286 09151 09019 08890 08763 08638 3 4 09238 0:9060 0'8885 08714 0'8548 0'8386 08227 4 5 09057 0:8839 0'8626 08420 08219 08025 07835 5 6 0:8880 08623 08375 0'8135 07903 07679 07462 6 7 08706 0:8415 08131 07860 0:7599 07348 0:7107 7 8 0'8535 0:8207 07894 07594 07307 07032 0:6768 8 9 0:8368 08007 07664 07337 07026 0:6729 06446 RR. 10 08203 07812 07441 07089 0:6756 0:6439 0:6139 10 11 08043 07621 07224 0:6849 0:6496 0:6162 05847 11 12 07885 07436 07014 0:6618 0'6246 05897 05568 12 13 07730 07254 06810 0:6394 0:6006 0'5643 05303 13 14 07579 07077 0:6611 | 06178 05775 05400 05051 14 15 07430 06905 06419 05969 05553 0:5167 04810 15 16 07284 0:6736 06232 0:5767 05339 0:4945 04581 16 17 07142 06572 0:6050 05572 05134 04732 04363 17 18 07002 06412 05874 05384 0:4936 04528 0'4155 18 19 06864 06255 05703 05202 0:4746 04333 03957 19 20 0:6730 06103 0:5537 0:5026 04564 04146 03769 20 21 0:6598 05954 0:5357 0'4856 04388 03968 03589 21 RR 06468 05809 0:5219 04692 04220 03797 03418 22 23 0:6342 0:5667 0:5067 0'4593 04057 0'3633 03256 23 24 06217 05529 04919 0:4380 03901 0:3477 03101 24 25 0:6095 0:5394° | 04776 04231 03751 03327 02953 25 26 0'5976 0:5262 04637 04088 03607 03184 0'2812 26 27 05859 05134 04502 03950 0:3468 03047 02678 27 23 05744 0:5009 04371 03817 03335 0:2916 0:2551 28 29 05631 04887 04243 03687 03207 02790 0'2429 29 30 ' 05521 04767 04120 0'3563, 03083 02670 0:2314 30 31 0:5412 04651 04000 03442 0'2965 0'2555 0:2204 31 32 0'5306 04538 03883 0:3326 02851 0:2445 0:20.99 32 33 0:5202 04427 03770 03213 02741 02340 0:1919 33 34 05100 04319 03660 03105 0'2636 0:2239 0:1904 34 35 05000 04214 03554 03000 02534 0:2143 0:1813 35 36 04902 04111 03450 0'2898 0:2437 0:2050 0:1727 36 37 04806 04011 03350 0:2800 0'2343 01962 01644 37 38 04712 03913 0'5252 09:2706 0'2253 01878 01566 38 39 04619 03817 03158 0'2614 0'2166 01797 01491 39 40 0'4529 03724 0'3066 0'2526 0'2083 01719 0:1420 40 45 04102 0'3292 0'2644 0'2127 01712 01380 01113 45 50 03715 0'2909 0:2281 0.1791 0:1407 01107 00872 50 55 0'3965 0'2572 0:1968 01508 01157 00888 00683 55 60 03048 02273 01697 0:1269 0:0951 00713 0:0535 60 65 0:2760 02009 0:1464 0:1069 00781 00572 0:0419 65 70 0'2500 01776 0:1263 0:0900 0:0642 00459 0:0329 70 75 0'2265 0:1569 0:1089 0:0758 00528 0:0368 0:0258 75 80 02051 01387 00949 00638 00434 ' | 0'0296 | 0:0202 80 85 ‚0.1858 01226 0:0811 0:0537 0:0357 0:0237 0:0158 85 90 0:1683 01084 0:0699 0:0452 00293 0:0190 0:0124 90 95 0:1524 00958 ° 0°0603 00381 00241 00153 0:0097 95 100 01380 0:0847 0:0520 00321 0:0198 0:0123 0:0076 100 110 01132 0:0661 00387 0:0227 00134 0:0079 0:0047 110 120 0:0929 00517 0:02883 0:0161 0°0090 00051 0:0029 120 130 00762 00404 0.0214 00114 0:0061 0:0033 00018 | 130 140 00625 00315 0:0159 0:0081 00041 0:0021 0.6011 140 520 | Tafel VIe. Tafel VIc. Periodenrententafel Faktor = RT DER, 10p—1 3 - Pro z.6 Yuit'e % 3 Jahr Jahr g a. |, 3 WREERRRREN TNER | 1 500000 400000 338333 285714 25°0000 222222 20°0000 E | 2 247525 197531 164204 140400 122549 108666 97561 > > 16°3377 130054 | 107843 91981 80087 70839 63442 a 4 12.1312 96327 79676 67786 58873 51943 4.6402 4 5 96079 76099 62785 53280 46157 4.0620 3:6195 5 6 79263 62620 51533 43620 37690 33084 29403 6 T 67256 52998 43502 36727 31652 27711 24564 Be 8 58255 4.5787 37485 31565 27132 23691 20944 8 9 51258 4.0183 32811 27556 23623 20572 18138 9 10 45663 35703 29077 24355 20823 18084 15901 10 11 41089 32042 2.6026 21741 1'8537 16055 14078 11 12 37280 28995 23487 19567 16638 14370 1'2567 12 13 34059 26419 21343 17732 15036 12950 11291 13 14 31301 24215 1'9509 16163 1'3667 11738 10205 14 15 28913 22307 17.922 14807 12485 10692 09268 15 16 26825 2.0640 16537 13624 11455 09781 08454 16 132: 24985 19171 1'5317 12584 1'0550 08982 07740 17 18 2.3351 17868 1'4236 11662 09748 08275 07109 18 19 21891 16704 13271 10840 09035 07646 06549 19 20 20578 1'5659 12405 10103 08395 07084 06049 20% 21 19392 1'4715 11624 09439 07820 06578 0'5599 21 22 1'8316 1'3859 10916 08838 07300 0':6121 0.5194 22 23 17334 13079 10271 08291 06827 05707 04827 23 24 1'6436 1'2365 09682 07792 06397 ‚0.5330 04494 24 25 1'5610 11710 0'9143 07335 0:6003 0'4986 04190 25 26 14850 11107 0'8646 0'6916 05642 04671 03913 26 | 14147 10551 08188 06529 05310 04382 03658 27 23 13459 1'0035 07764 06172 0:5003 0'4116 03424 28 29 1'2889 0'9556 07372 05842 04720 03870 03209 29 30 1'2325 09111 07006 0'5535 04458 0'3643 03010 30 31 11798 0'8696 0'6666 0'5249 04214 03432 0'2826 31% 32 1'1306 08307 06349 04983 03987 0'3236 0'2656 32 33 1'0843 07944 06052 04735 03776 03054 0:2498 33 34 10409 07603 05774 04503 |: 03579 0'2885 02351 34 35 10001 07282 05513 04285 03394 02727 02214 35 36 0'9616 06981 05268 04081 0'3222 02579 02087 36 37 09253 06696 05037 0'3889 0'3060 02441 0'1968 er 38 08910 06428 04820 03709 0°2908 02311 0:1857 38 39 08586 06174 04615 03539 0'2765 02190 01753 39 40 08273 05934 04421 03379 02631 02076 0'1656 40 45 06955 04907 0'3595 02701 02066 0:1600 01252 45 50 05912 04103 02955 02181 0'1638 0'1245 00955 ‚50. 55 05072 03462 0'2450 01775 01308 0:0975 00733 55 60 04384 02941 02044 01454 01050 00768 00566 60 65 03813 - 02514 01715 01197 00848 0°0607 00438 65 70 03334 0'2159 01446 00989 0°0686 00481 00340 70 75 0'2928 01861 01223 0°0820 00557 0°0382 00264 75 80 0'2580 0'1610 01037 0°0680 | 0:0454 0'0305 0'0206 80 85 0'2282 01397 00882 0'0568 00370 00243 00161 85 90 0'2023 01215 00752 00474 0:0302 00194 00125 90 95 01798 01059 0'0642 00396 00247 0'0155 0°0098 -95 100 01601 00925 0'0549 00331 00202 00124 00077 100 110 01277 00708 00403 0'0233 0'0136 00080 00047 : 110 . 120 01024 0:0545 00297 00164 00091 00051 0:0029 120 130 0:0825 00421 0:0219 00116 00061 00033 0:0018 130 140 00667 00326 00162 00082 00041 00021 00011 140 Tafel VId. 521 | ur 10p—1 Tafel VId für die Rentenendwerte Faktor = une, " Paten 4.0 Jahr Jahr 2 | a, | 3 | 4 4 5 1 * 10000 1°0000 10000 1'0000 1'0000 1'0000 0 1 2 20200 2.0250 2.0300 2.0350 20400 20450 2.0500 2 3 30604 30756 30909 31062 31216 31370 31525 3 4 41216 41525 41836 42149 42465 42782 43101 4 5 52040 52563 53091 5'3625 54163 54707 55256 5 6 63081 63877 64684 6'5502 66330 67169 68019 6 7 74343 75474 76625 T7794 78983 80192 81420 7 8 85830 87361 8.8923 90517 9:2142 9:3800 9:5491 8 9 9:7546 99545 101591 103685 105828 108021 11'0266 9 10 109497 11'2034 11'4639 117314 12°0061 122882 125779 10 11 121687 124835 128078 13:1420 13’4864 138412 142068 44 12 134121 137956 141920 141620 150258 154640 159171 12 13 146803 151404 15°6178 16°1130 16°6268 171599 177130 13 14 159739 16°5190 170863 17'6770 182919 189321 195986 14 15 172934 179319 185989 19'2957 200236 207841 215786 15 16 186393 19'3802 20'1569 209710 218245 227193 236575 16 17 200121 208647 217616 227050 236975 247417 25.84 17 18 214123 22-3363 234144 | 244997 256454 268551 281324 18 19 228406 239460 25.1169 | 263572 276712 290636 30°5390 19 20 242974 255447 268704 232797 297781 313714 330660 20 21 257833 271833 286765 302695 319692 337831 357193 21 22 272990 288629 305368 32.3289 34.2480 363034 385052 22 23 28-5450 305844 324529 344604 | 366179 38-9370 414305 23 24 304219 32.3490 34.4265 | 366665 390826 416892 44-5020 24 25 320303 341578 36°4593 389499 416459 44-5652 477271 25 26 336709 360117 | 385530 | 41'3131 44-3117 | ° 475706 5111350 26 27 35’3443 379120 | 407096 | 437591 470842 507113 546691 27 28 370512 398598 42-9309 | 462906 499676 53°9933 58°4026 23 29 387922 41'8563 452189 | 489108 529663 574230 623227 29 30 405681 439027 475754 516227 56°0849 610071 664388 30 31 42-3800 460000 500000 544444 593275 647533 707600 31 32 44-2250 481520 52-5000 571428 627025 686666 752980 32 33 46°1100 503560 55°0766 603400 66°2100 727555 800640 33 34 48:0350 526120 |: 577300 634285 698575 770311 850660 34 35 499945 549282 604621 666740 736522 814966 903203 35 36 51'9950 573000 63°2766 700085 775975 86°1644 958360 36 37 540350 59732 661734 734571 817025 910422) 101°6280 37 38 56°1150 62'228 691600 | 770285 85’8700 9613771 1077100 38 39 *583350 64784 72.233 807257 904100 101'4644| 114°0940 39 40 60'4020 674026 754013 845503 950255 107030 120800 | 40 45 718927 815161 927199 | 105782 121029 138850 159700 45 50 84.5794 974843 | 112797 130°998 152-667 178503 209348 50 55 985865 | 115.551 136°072 160°947 191°159 227918 272713 || 55 60 114°052 135°992 163053 196517 237991 289498 353-584 || 60 65 131126 159118 194333 238763 294-968 366°238 456798 65 70 149978 185'284 230594 288938 364290 461870 588°529 70 75 170792 214.888 272.631 3418530 | 448631 581044 756654 75 80 193772 248383 321363 419507 551’245 729558 -971'229 80 85 219145 286280 377856 503'343 676°090 914-633 | 1245°088 85 90 247157 329154 443':349 603°205 827983 1145°27 1594-61 90 95 278085 377664 | 519273 721771 1012785 143266 2040694 95 100 312232 432.549 607288 862,612 123762 1790'86 2610°03 100 110 391559 564902 827608 11228°53 1843°99 279343 426403 110 120 488258 734.326 112370 177469 274156 425040 695824 120 130 606134 951203 |1521°62 1247289 1407019 676833 ,11346°80 130 140 749823 1122882 2056°40 349985 6036'88 1052330 |18495°30 140 Tafel VIe. 522 , 10p® —1 Tafel VIe für Rentenanfangswerte Faktor = ——— —., | 0'0p.1'0 p" | — Pro 2979748 Jahr Jahr 2 a RE a Er 1 | 09804 | 09756 | 09709 | 09662 | 09615 | 09569 | 09524. 1 2 19416 | 19274 | 19135 | 18997 | 18861 | 1'8727 | 18594 2 3 2.8839 | 2.8560 | 28286 | 28016 | 27751 | 27490 | 27232 E:) 4 38077 | 37620 | 37171 | 36731 | 36299 | 3:5875 | 3:5460 4 5 47185 | 46458 | 45797 | 45151 | 44518 | 43900 | 43295 5 6 56014 | 5:5081 | 54172 | 53286 | 52421 | 51579 | 50767 6 7 64720 | 63494 | 62308 | 61145 | 60021 | 58927 | 5'7864 7 8 73255 | 71701 | 70197 | 68740 | 67327 | 65959 | 64682 8 9 8.1622 | 79709 | 7861 | 76077 | 74353 | 72688 | 71078 9 10 89826 | 87521 | 85303 | 83166 | 81109 | 7.9127 | 77217 10 11 97869 | 95141 | 92526 | 90016 | 87605 | 85289 | 83064 11 12 10'5753 | 102578 | 99540 | 96633 | 93851 | 91186 | 88633 12 13 | 11'8484 | 10'9832 | 106350 | 103027 | 99857 | 96826 | 9-3936 13 14 | 121062 | 11'6909 | 112961 | 109205 | 10.5631 | 102228 | 98986 14 15 | 128493 | 12:3814 | 11'979 | 11'65174 | 11'1184 | 107395 | 103797 15 ° 16 135777 | 13°0550 | 12-5611 | 12°0941 | 11'6523 | 11'2340 | 10:8378 16 17 | 142919 | 187122 | 131661 | 126513 | 12:1657 | 11-7072 | 112741 17 18 | 149920: | 143534 | 137535 | 131897 | 126598 | 121600 | 11'6896 18 19 15.6785 | 149789 | 14:3238 | 137098 | 131389 | 12-5933 | 12-0853 19 20 | 163514 | 155892 | 148775 | 142124 | 135903 | 13'0079 | 12'4622 20 21 | 170112 | 161845 | 154150. | 146980 | 14'0292 | 13:4047 | 128212 21 22 | 176580 | 167654 | 15°9869 | 151671 | 144511 | 137844 | 131630 22 23 | 182922 | 173321 | 164436 | 15°6204 | 148568 | 141478 | 13'4886 23 24 189139 | 17-8850 | 16-9355 | 160584 | 15:2470 | 14-4955 | 137986 24 25 195235 | 184244 | 174181 | 164815 | 15'6221 | 14.8282 | 140939 25 26 20:1210 | 189506 | 17'8768 | 16'8904 | 159828 | 151466 | 143752 26 27 207069 | 19-4640 | 18°8270 | 172851 | 16'3296 | 154513 | 14'6430 27 28 21'2813 | 19-9649 | 187641 | 176670 | 166631 | 157429 | 148981 28 29 | 21'8444 | 204535 | 191885 | 18'0358 | 16'9839 | 160219 | 151411 29 30 22.3965 | 20:9308 | 196004 | 18:3920 | 172920 | 162889 | 15'8725 30 31 23:0562 | 21'3946 | 200000 | 187382 | 175904 | 165442 | 15'5955 31 32 23°5746 | 21'8514 | 203857 | 190057 | 178763 | 167888 | 15'8070 32 33 23°9864 | 222926 | 207636 | 193872 | 18-1481 | 170247 | 160048 33 34 244979 | 227231 | 211292 | 196950 | 184153 | 172471 | 16:1966 3.5 35 | 249986 | 23:1482 | 214872 | 200007 | 18:6646 | 174610 | 16'3742 35 36 | 254775 | 23:6560 | 218802 | 202860 | 18-9105 | 17:6636 | 16:5509 86 37 | 25.9692 | 23°9584 | 221679 | 205680 | 191427 | 178624 | 167076 71 38. |) 264414 | 243498 | 224908 | 20'8488 | 19-3465 | 180543 | 168667 - 39 | 26°9449 | 247265 | 22-8112 | 209841 | 19-5828 | 18-2331 | 170114 « 39 40 | 273555 | 251028 | 231148 | 218551 | 197928 | 18-4016 | 17°1591 40° | 45 | 29.4902 | 26°8330 | 245187 | 22-4955 | 207200 | 19-1563 | 17°7741 46 | 50 | 314236 | 283623 | 257298 | 23:4556 | 21'4822 | 197620 | 18:2559 50° | 55 | 33:1748 | 297140 | 267744 | 242641 | 221086 | 202480 | 18:6335 55 60 34-7609 | 30'9087 | 27°6756 | 249447 | 226235 | 20:6380 | 18:9293 60 65 36:1975 | 31'9646 | 28°4529 | 255178 | 230467 | 209510 | 191611 65 70 37.4986 | 328979 | 291234 | 26°0004 | 233905 | 212021 | 19:3427 70 75 38-6771 | 337227 | 297018 | 264067 | 236804 | 214036 | 194850 75 80 || 397445 | 344518 | 302008 | 267488 | 23:9154 | 215653 | 19:5965 80 85 407171 | 35'0979 | 306323 | 27°0344 | 241094 | 216950 | 196847 85 90 41'5869 | 356658 | 310024 | 27'2793 | 242673 | 217992 | 197523 90 95 423794 | 36:1685 | 31'3224 | 27°4850 | 243978 | 218786 | 19:8949 95 100 43:0984 | 36°6141 | 31'5989 | 276554 | 245050 | 21'9499 | 198479 100. 110 44-8382 | 373549 | 320428 | 27°9221 | 246656 | 220468 | 199066 110 120 45.3554 | 37°9337 | 323730 | 28:1111 | 247741 | 221093 | 19:9427 120 130 461898 | 38:3858 | 326188 | 28-2451 | 248474 | 22:1494 | 19-9648 130 140 46°8743 | 387390 | 328016 | 28°3401 | 248969 | 221754 | 199784 140 u Dr ı re Be Tafel VI£. 523 a ; ? ENTE 0'0p.1'0p” afel VIf für die Ermittlung der Amortisationsquoten Faktor — 7, gu 9; Pr 0 ie Jahr Jahr 2 2 ET a, 5 | 1 102000 | 1'02500 | 1'03000 | 1'03500 | 104000 | 1'04500 | 1'05000 | 1 2 051505 | 0:51882 | 052261 | 052640 | 0:53019 | 053400 | 0:53780 | 2 3 034675 | 0'35013 | 0'35353 | 035693 | 0:36035 | 036377 | 0:86721 3 4 0:26262 | 0:26582 | 0:26903 | 027225 | 0:27549 | 027974 | 0:28201 4 5 021216 | 0:21525 | 021835 | 022148 | 0:22463 | 022779 | 023097 | 5 6 017852 | 018155 | 018460 | 018767 | 0:19076 | 0.193888 | 0:19701 | 6 7 015451 | 015749 | 016051 | 016354 | 0:16661 | 016970 | 017282 | 7 8 0:13651 | 013947 | 0:14245 | 014548 | 0:14853 | 015161 | 0:15472 | 8 9 012252 | 0:12545 | 0:12843 | 0:13144 .| 013449 | 0:13757 | 014069 | 9 10 0:11133 | 011425 | 011723 | 012024 | 0:12392 | 012638 | 012950 | 10 11 010218 | 010510 | 0:10808 | 011109 | 011415 | 011725 | 012039 | 11 12 009456 | 009749 | 010046 | 010338 | 010655 | 0:10966 | 011283 || 12 13 008812 | 009105 | 009403 | 009706 | 0:10014 | 010327 | 010645 | 13 14 0:08260 | 008554 | 0'08853 | 0:09157 | 009467 | 0:09782 | 010102 || 14 15 007783 | 0:08077 | 0'08376 | 0:08682 | 0:08994 | 009311 | 009634 | 15 16 0:07365 | 007660 | 0'07961 | 0'08268 | 008582 | 008901 | 0:09227 | 16 17 006997 | 007293 | 0:07595 | 007904 | 008220 | 0:08542 | 008870 17 18 | 006670 | 006967 | 0:07271 | 007582 | 007999 | 0'08224 | 008554 18 19 006378 | 0'06676 | 006981 | 0:07294 | 0:07614 | 0:07341 | 008274 | 19 20 006115 | 0:06415 | 006721. | 0:07036 | 007358 | 0:07688 | 0:08024 | 20 21 005878 | 006179 | 0:06487 | 006803 | 0:07128 | 0:07460 | 0:07799 | 21 22 005663 | 005965 | 0'06275 | 0'06593 | 0:06920 | 0:07264 | 0:07597 | 22 23 005467 | 005770 | 006081 | 0:06402 | 0'06731 | 007068 | 007413 | 23 24 005287 | 0:05591 | 0:05905 | 006227 | 006559 | 0:06898 | 0:07247 24 25 005122 | 005427 | 0:05743 | 006067 | 006401 | 0:06744 | 0:07095 | 25 26) 0:04970 | 0:05277 | 0:05594 | 005920 | 0:06257 | 0:06602 | 006956 26 27 || 004829 | 0:05138 | 0:05456 | 0:05785 | 006124 | 0:06472 | 0:06829 | 27 28 | 0'04692 | 0:05009 | 0:05329 | 0:05660 | 006001 | 0:06352 | 006712 28 29 0:04578 | 0:04889 | 0:05211 | 005545 | 0'05888 | 0-06241 | 0:06604 | 29 30 004465 | 0:04778 | 0:05102 | 0:05437 | 0:05783 | 0:06139 | 006505 | 30 31 004360 | 0:04674 | 0:04999 | 0:05337 | 005685 | 0:06044 | 0'06413 | 31 32 0-04261 | 004577 | 004905 | 0-05244 | 0:05595 | 0:05956 | 0:06328 | 32 33 | 004168 | 004486 | 0:04815 | 005157 | 0:05510 | 0'06874 | 0:06249 33 34 | 004082 | 004401 | 0:04733 | 0:05076 | 005432 | 005798 | 006175 34 35 0:04000 | 0:04320 | 0'u4654 | 0'05000 | 005357 | 0:05727 | 0:06107 35 36 0:03923 | 0:04245 | 0:04580 | 0:04928 | 005289 | 0:05660 | 0:06043 36 37 003850 | 0:04174 | 0'04511 | 004861 | 005224 | 0:05598 | 0:05984 37 38 003782 | 004107 | 0:04446 | 004798 | 005163 | 0:05540 | 0:05928 38 39 003717 | 0:04018 | 0'04384 | 0:04738 | 005106 | 0:05485 | 0:05876 39 | 40 003656 | 003983 | 0:04326 | 0'04682 | 0'05052 | 005434 | 005828 40 | 45 0:03391 | 003727 | 0:04078 | 0'04445 | 0'04826 | 0:05220 | 005626 4 .| 50 003182 | 0:03701 | 0'03886 | 0'04263 | 004655 | 0:05060 | 0:05477 50 | 55 0:03014 | 0'03367 | 0:03735 | 004121 | 904523 | 0'04939 | 0:05366 5 | 60 002877 | 003237 | 003613 | 004009 | 004420 | 004845 | 005283 | 0) 65 0:02762 | 0:03128 | 0'03514 | 003919 | 0'04339 | 0:04773 | 0'05219 | 65 | 70 002667 | 0:03039 | 0:03435 | 0'03846 | 0:04274 | 0:04716 | 0:05170 | 70:4 75 002585 | 0:02965 | 0'03367 | 003787 | 004223 | 004672 | 0:05132 | 5.9 80 | 0:02516 | 0:02902 | 0:03311 | 0°03738 | 004186 | 0:04637 | 0:05103 | so | 85 | 0:02456 | 0:02849 | 0:03264 | 0:03699 | 0'04148 | 0:04609 | 0:05080 | 85. 90 0:02404 | 0:02804 | 0:03225 | 0:03673 | 004121 | 0'04587 | 0:05062 | 0 95 |) 0:02360 | 002765 | 0:03193 | 0:03638 | 004099 | 0:04570 | 0:05049 | | 100 0:02320 | 002731 | 003165 | 003616 | 004081 | 004556 | 0:05088 | 100 | 110 0:02255 | 002677 | 0:03121 | 0'03581 | 004054 | 0:04586 | 005023 | 110 | 120 | 0°02205 | 002636 | 003089 | 003557 | 0:04036 | 0.04522 | 005014 | 120 130 1! 002165 | 0:02605 | 0:03066 | 0:03540 | 004024 | 0'04515 | 0:05000 | 130° | 140 || 002133 | 0:02581 | 0'03049 | 003529 | 0:04016 | 0:04509 | 0:05005 140° | 524 ST et : 1'0pm — \ Tafel VII für die Ermittlung der Bestandeswerte Faktor = Im E z mr Op m Bestundes- p=?%% p = 2/9), Beitandan-1i a Umtriebszeit = u Jahre Umtriebszeit = u Jahre alter 11 Jahr oo | © I so ] so T zo oo | © T © ] so T 10 || Jane 1 0°0088 | 0:0067 | 0:0052 | 0:0040 | 0:0032 || 0:0074& | 0:0054 | 0°0040 | 0:0030 | 0:0023 2 0:0177 | 0°0135 | 0°0104 | 0:0089 | 0°0065 || 00149 | 0:0109 | 0:0081 | 0:0061 | 0:0047 3 0'0268 | 0:0204 | 0:0158 | 00124 | 0°0098 || 0:0226 | 0:0166 | 0'0124 | 0:0093 | 0:0071 4 0'0361 | 0°0275 | 00212 | 0:0167 | 0:0132 || 0°0305 | 00244 | 0:0167 | 0:0126 | 0'0096 5 0:0456 | 0:0347 | 0:0269 | 0:0211 | 0:0166 || 0:0386 | 0:0283 0:0211 | 0:0159 00121 6 7 8 0'0553 | 00421 | 0:0326 | 00255 | 0:0202 || 00470 | 0°0344 | 0°0257 | 0:0194 | 00148 0'0652 | 0:0496 | 0:0383 | 00301 | 0°0238 || 00555 | 0'0407 | 0:0304 , 0:0229 | 00174 0:0753 | 0:0572 | 0:0443 | 0:0347 | 0:0275 || 00642 | 0'0472 | 0:0352 | 0'0265 | 00202 SsSaonıoa pwwm 9 0'0855 | 0:0650 | 0:0503 | 0°0395 | 0:0312 | 0°0732 | 0:0538 | 00401 | 0:0302 | 0'0230 ; 10 0°0960 | 0°0730 | 00565 | 0:0443 | 0:0350 | 00823 | 0:0605 | 0'0451 | 0:0339 | 00259 10:59 11 0:1067 | 00811 | 0:0628 | 0:0492 | 0:0389 || 00918 | 00674 | 0'0502 | 0:0378 | 0:0289 11. 12 0:1176 | 0:0849 | 0:0692 | 0:0542 | 00429 || 0°1014 | 0:0745 | 0'0555 | 0:0418 | 0:0819 12 78 13 01287 | 0:0979 | 00757 | 0:0594 P0°0470 || 01113 | 00817 | 0°0609 | 0-0458 |0°0850 | 138 | 14 0-1401 | 01045 | 0'0824 | 0:0646 | 0:0511 || 01215 | 0:0892 | 0:0665 | 0:0500 | 0:0382 14 15 01516 | 01153 | 0:0892 | 0:0700 | 0°0553 || 01318 | 00968 | 0°0722 | 0-0542 | 0:0414 15 1 16 01634 | 01243 | 0°0962 | 00754 | 00596 | 01425 | 0'1046 | 00780 | 0:0586 | 00448 16.224 17 0:1754 | 01334 | 01032 | 00810 | 00640 || 01534 | 01127 | 00840 | 0:0632 | 0'0482 AR 18 0:1877 | 01427 | 0°1105 | 00866 | 0:0685 | 01646 | 0:1209 | 0:0901 | 0:0679 | 00518 18778 19 0:2003 | 0:1523 | 0:1178 | 0:0924 | 0:0731 || 0:1760 | 01293 | 0°0964 | 0:0727 | 00554 19.798 20 02130 | 0°1623 | 01254 | 0:0983 | 0°0777 | 0:1878.| 0:1379 | 0'1023 | 0°0776 | 00591 | 20 21 0'2261 | 0:1719 | 01330 | 0:1043 | 0:0825 || 01999 | 0:1468 | 0°1094 | 0:0825 | 0'0629 21 = 22 02393 | 01820 | 01409 | 0:1104 | 0°0873 | 02122 | 0:1558 | 0'1162 | 0:0876 | 0:0667 22 8 23 |\0'2529 | 0:1924 | 01488 | 0:1167 | 0:0923 || 0'2248 | 0:1651 | 01231 | 0°0925 | 0°0707 23 0'2667 | 0'2028 | 0°1570 | 0:1231 | 00973 1. 0:2378 | 0:1747 | 01302 | 0:0982 | 0:0748 24 25 0'2808 | 0'2136 | 0:1653 | 0°1296 | 01025 || 02511 | 0:1844 | 0°1375 | 0:1037 | 0:0790 2b. 26 02952 | 02245 | 01737 | 0:1362 | 0:1077 || 02648 | 01944 | 01449 | 0:1093 | 0:0833 262,28 27 03099 | 02357 | 01824 | 01430 | 01131 || 02787 | 0:2047 | 01526 | 0:1151 | 0°0877 27 H 28 0'3248 | 02470 | 0°1912 | 0-1489 | 01186 | 0'2911 | 02151 | 0°1604 | 0:1206 | 0:0922 28 29 03401 | 0'2586 | 02001 | 0:1569 | 01241 | 0'3076 | 0:2259 | 0:1648 | 0:1271 | 0°0967 295% 30 03557 | 0:2705 | 02093 | 0:1641 | 0:1298 || 03228 | 02369 | 0'1767 | 0:1333 | 01015|: 30 35 04383 | 03334 | 0'2580 | 02023 | 01600 || 0:4038 | 0:2965 | 02210 | 0:1666 | 0:1270 35 40 0:5296 | 0:4027 | 0:3116 | 02444 | 0:1933 || 0°4955 | 0'3639 | 0'2712 | 0'2046 | 0:1558 | 40 45 0:6303 | 0°479+ | 03710 | 0:2909 | 0:2300 || 0:5994 | 0:4400 | 0'3281 | 0'2476 | 01885 45 50 07415 | 05131 | 0°4364 | 0'3422 | 0'2706 | 07167 | 0:5263 | 0'3923 | 0:2961 | 0'2254 50. 55 08644 | 06574 | 0°5087 | 03989 | 0'3155 | 04896 | 0:6240 | 04651 | 0'3510 | 02672 55 60 1'0000 | 07605 | 0°5885 | 04614 | 0:3650 || 1'00 07341 | 0°5474 | 0'4131 | 0'3145 60 65 08742 | 0:6766 | 0'5304 | 0°4196 08592 | 06405 | 04823 | 03680 65 Be: 70 100 | 07739 | 0:6068 | 0:4799 100 | 07296 | 0'5628 | 0'4284 70: B 75 08813 | 0°6910 | 0°5465 0'8649 | 0:6517 | 0'4969 75 er 80 1:00 07839 | 0°6200 1:00 07544 | 05743 80:73 85 0'8867 | 07013 08696 | 06620 85 90 100 07909 - 11:00 | 07612 90 95 08899 || 08734 95 100 | 100 ; 1'000 100 rd h > ö k . eh RR en HERE Fon Tafel VII. 525 ß R 10p®—1 Tafel VII für die Ermittlung der Bestandeswerte Faktor = Or | | Bestandes- p=3% Bestandes- | - Umtriebszeit = u Jahre _ | Jahr 10 2» | 0 | 0o-| sw EEE BAER” Jahr 1 0:0872 | 0:0372 | 0:0210 | 0'0132 | 0:0089 | 00061 | 00043 | 0:0018 1 2 01771 | 00755 | 0:0426 | 0'0269 | 0:0180 | 00124 | 00088 | 0:0037 2 3 0:2696 | 0:1149 | 0:0649 | 0:0410 | 0:0274 | 0:0189 | 00134 | 00057 3 4 03648 | 0'1556 | 0:0878 | 00555 | 0:0381 | 0.0256 | 00181 | 0:0077 4 5 04632 | 0:1975 | 01115 | 00704 | 0:0471 | 00325 | 00230 | 0:0098 5 6 05644 | 02406 | 01359 | 0:0858 | 00573 | 0:0396 | 00281 | 0:0120 6 7 06685 | 02851 | 01609 | 0:1016 | 0'0679 | 00469 | 0'0332 | 0:0143 7 8 07758 | 0:3408 | 0:1867 | 0:1179 | 0:0788 | 0:0544 | 00386 | 00168 8 9 08863 | 0:3779 | 0:2133 | 0:1347 | 0:0901 | 00622 | 00441 | 00192 9 10 1:00 0'4264 | 02404 | 0:1520 | 0.1016 | 0:0701 | 00497 | 00218 10 11 0:4764 | 0:2689 | 0:1698 | 01135 | 0:0786 | 00656 | 00245 11 12 05280 | 0:2980 | 01882 | 01258 | 0:0868 | 0'0616 | 0:0273 12 13 05809 | 0:3280 | 02070 | 0:1384 | 0'0956 | 0:0677 | 0:0302 13 14 06356 | 0:3588 | 02266 | 0:1515 | 01045 | 0:0741 | 00332 14 15 06919 | 0:3906 | 0:2466 | 0'1649 | 01138 | 00807 | 0:0364 15 16 07498 | 0:4233 | 02673 | 0:1787 | 01233 | 00874 | 00396 16 17 08095 | 04570 | 0'2885 | 0:1929 | 01332 | 00944 | 00430 17 18 08710 | 0:4917 | 03105 | 02075 | 0,1433 | 01016 | 00466 18 19 0:9243 | 0:5274 | 0:3330 | 0'2226 | 0:1537 | 0:1090 | 0'0502 19 20 1:00 05643 | 0'3563 | 0,2382 | 01644 | 01166 | 0.0541 20 21 06022 | 0:3802 | 0:2542 | 0.1754 | 01243 | 0:0581 21 22 0:6413 | 0:4049 | 0:2707 | 0:1869 | 01325 | 0:0622 22 23 06815 | 0:4303 | 02877 | 0:1986 | 01408 | 0:0665 | - 23 24 07230 | 0:4697 | 0'3052 | 0'2107 | 0:1493 | 0:0710 24 25 07657 | 0:4834 | 03232 | 02232 | 01582 | 0'0756 25 26 08096 | 0'5112 | 0:3418 | 0:2358 | 0.1672 | 0:0804 26 27 08549 | 0'5398 | 0'3609 | 0:2491 | 0:1766 | 0'0855 27 28 0:9015 | 0'5693 | 0:3807 | 02627 | 01862 | 0°0907 28 29 R 0:9496 | 0:5996 | 0'4009 | 0,2766 | 0.1962 | 0:0961 29 30 1:00 06308 | 04218 | 02911 | 02063 | 01018 30 35 08017 | 05360 | 0:3700 | 0:2623 | 0:1337 35 40 1:00 06684 | 0'4614 | 03271 | 01726 40 45 08220 | 05673 | 0:4021 | 0:2198 45 50 1:00 06903 | 0:4893 | 02773 50 55 0:8327 | 0:5902 | 03471 55 60 10 07073 | 0'4322 69 65 08444 | 0°5357 65 70 1:00 06616 70 75 08147 75 80 10 80 | | | | | | | | | | 526 Tafet VII. { r i . 10p®—1 Tafel VII für die Ermittlung der Bestandeswerte Faktor = 10pt Bestandes- | p= 31") Bestandes- | AURE | Umtriebszeit —= u Jahre Be | Jahr | 10 20 30 40 50 60 70 80 Jahr 1 00852 | 0'0354 0:0194 | 0:0118 | 0°0076 | 00051 | 00035 | 0:0024 1. 2 01734 | 00719 00394 | 00241 0'0155 0:0104 | 0°0070 | 00048 2.8 3 02646 | 0'1098 | 0'0602 | 0°0367 | 0:0237 | 0:0158 | 00107 | 0:0074 3 4 03592 | 01490 | 00816 | 00498 | 0:0321 00214 | 0:0146 | 00100 4 1) 04570 | 0:1896 | 0:1039 | 0:0634 | 00409 | 0:0273 | 0'0186 | 00128 Be, 6 05583 | 02317 | 0:1269 | 0:'0775 | 00500 | 0:0333 | 0:0227 | 0:0156 6 7 06630 | 02751 0:1477 | 0.0920 | 0:0594 | 0:0396 | 00269 | 0':0185 € 8 07714 | 0:3200 | 01743 | 01071 | 0:0690 | 0:0460 | 0'0313 | 0'0216 8 9 08836 | 03666 | 02009 | 0:1226 | 0:0791 | 0:0528 | 0:0359 | 0:0247 Kan 10 100 04148 | 0:2272 | 0:1388 | 00895 | 0°0597 | 0°0406 | 0:0282 10 - 11 04647 | 0'2546 | 0:1555 | 01003 | 0:0669 | 0°0455 | 0:0313 11 12 0:5164 | 02829 | 0:1727 | 01114 | 00743 | 0:0505 | 0:0348 12 13 0°5698 | 0:3122 | 01906 | 01230 | 0:0820 | 0:0558 | 0:0384 13 14 06194 | 0:3424 | 02091 01338 00899 | 0:0612 | 0:0421 14 15 06138 0:3616 | 02282 | 0:1472 | 0°:0982 | 00668 | 0:0460 15 16 07416 | 0:4063 | 0'2481 | 0:1600 | 0:1067 | 0:0726 | 0:0500 16 I. 08029 | 0:4399 | 0'2686 | 01732 | 0:1155 | 0°0786 | 0:0541 17 18 0'8663 | 0'4746 | 0'2898 | 01869 | 0:1247 | 0°0847 | 0:0584 18 19 0'9820 | 05106 | 03118 | 02011 01341 | 00912 | 00628 14 20 1:00 0:5478 | 03345 | 02158 | 01439 | 0:0979 | 0'0674 20 21 0:5861 | 03579 | 0:2509 | 01540 | 01047 | 0:0721 21 22 0°6285 | 03824 | 02466 | 01644 | 0:1119 | 00770 22 23 06675 | 04076 | 0:2629 | 01753 | 0:1193 | 0:0821 23 24 07101 | 0:4336 | 02797 | 0:1865 | 0:1269 | 0°0874 24 25 07544 | 0:4607 | 0:2972 | 0:1982 | 0:1348 | 0°0928 25 26 08003 | 0,4887 | 0'3152 | 0'2102 |, 0:1444 | 0'0985 26 27 08480 | 0.5178 | 0:3339 | 0'2227 | 01515 | 01043 270 283 0:8686 | 0:5476 | 0:3532 | 0'2355 | 0:1602 | 01103 232 29 0:9475 | 0:5786 | 0,3732 | 0:2489 | 01693 | 0:1166 29 30 1:00 06107 | 0:3939: | 0'2627 | 01787 | 0:1230 30 35 08487 | 05087 | 03392 | 02307 | 0'1589 35 40 1:00 0:6451 | 04302 | 0'2926 | 02015 40 45 08070 | 0:5383 | 0:3661 | 02521 45 50 1:00 06666 | 0'4534 | 0'3122 50 55 | 08190 | 0:5571 | 03836 55 60 1:00 06702 | 04684 60 65 08264 +: 05790 65 70 1:00 06887 70 75 08307 75 .80 100 80 Tafel VII. 527 ERBEN ; 10p®—1 Tafel VII für die Ermittlung der Bestandeswerte Faktor = 1Imr=T -| Bestandes- p=4) Bestandes- alter Umtriebszeit = u Jahre alter Jahr 10 20 30 40 | 50 | 60 7u | 80 Jahr 1 0'0832 0:0336 | 00178 | 00105 | 0°0065 00042 | 0°0027 | 0°0018 1 2 01699 00688 | 00366 00214 | 00134 00086 00056 00037 2 3 0'2600 01050 | 00557 00326 | 00204 00131 0°0086 00057 85 4 03537 01427 | 0:0758 00444 | 0:0278 00179 | 00116 0°0077 4 5) 04512 01814 | 00963 00554 | 00355 00227 00149 0'0098 5 6 05532 | 02225 | 0.1181 00692 00434 00278 | 0:0182 | 0:0120 6 7 06577 02654 | 01409 | 0:0826 0°0517 00332 | 00217 | 00143 hi; 8 07674 03098 | 0:1645 | 00964 00604 | 0'0387 | 00253 | 0'0168 8 9 08813 | 0:3553 | 01886 | 01105 | 0°0693 00444 | 0:0290 | 00192 9 10 1:00 04032 | 0:2140 | 01254 | 0:0786 00504 | 00329 | 00218 10 11 04527 | 0:2404 | 01408 00884 00566 00370 | 00245 11 12 05045 | 02670 | 0:1570 O-O9R4 00631 00412 | 00273 12 13 05586 | 02966 | 0:1738 01089 0:0698 | 00455 | 0'0302 1 6. 14° 06148 | 03260 | 01913 01188 00768 00502 | 00332 14 15 06724 | 03571 0'2093 01312 0°0841 00555 | 00364 15 16 07333 0'3893 02281 0°1431 00916 | 00599 | 0:0396 16 17 07963 | 04228 0:2477 | 0'1555 00995 | 00650 | 00430 17 18 08613 | 0:4574 | 02681 0°1680 01077 | 0:0702 00466 18 19 09219 | 04933 0'2892 | 0:1813 01162 | 00759 00502 19 20 100 05309 03112 | 0:1950 u°1251 0°0817 | 0:0541 20 21 05700 | 0:3342 0'2095 01343 | 0:0877 | 0.0581 21 22 06100 | 0:3580 02244 01438 | 00940 | 0'0622 22 23 06529 | 0:3828 | 0'2400 01537 01005 | 0'0656 23 24 06971 04084 02560 01641 01072 | 0'0710 24 25 07427 | 04353 02719 0:1749 01143 | 0'0756 25 26 07903 04630 0'2892 01861 01216 | 00804 26 27 08398 04920 03084 01977 01292 | 00855 27 28 08921 05223 03274 | 0:2099 01371 0:0907 28 29 09446 05534 03471 0'2224 01453 | 0°0961 29 30 1:00 05861 0'3674 02355 01539 | 01018 30 35 07698 0'4825 03093 02021 01337 35 40 1:00 06226 | 0.3991 02607 | 01726 40 45 07930 05083 03321 02198 45 50 1:00 06412 04189 | 0:2773 50 55 08028 05245 | 0:3471 55 60 100 06530 | 04322 60 65 08093 | 05357 65 70 100 0'6616 70 75 08147 75 80 1:00 80 | | | | | I | rn wo ale a) : See Ku PET, Ba nr at lt De - .- > 2 . . 3. h Ei > B i h g: “> ” & IN Pun = # . . e 5 4 ra + 7 > x » “ m Er + we 5 [ = r Se a .i 2 - ex % - N at $, . x + as r Li [> PLEASE DO NOT REMOVE CARDS OR SLIPS FROM THIS POCKET UNIVERSITY OF TORONTO LIBRARY SD Riebel, Franz 551 Waldwertrechnung und R5 Schätzung von Liegenschaften 1912 2. verb. und erweiterte Aufl. BioMed ERICH h \ erh hr Hin “ar ü Iren ü ln Pi Ba A Hart: en f “ rs IN) Hi a MEAN u al A N a EI See Ferse ehe I u Ze ET EL Fe EehererH | en ha Bel a u ni IR Katie ii} nal Ei Na f % a But N Ba In FLaRu } \ > Bl N Dans Fi a (4b A Y I N In } 4 Hl BEL FAR RT" MEN Paar \ a im u _ e . nu EHINGEN N Er: az Eins ih ya W ve Kran Ba Ar Bra“ NER HI > Is Ltd il 2 Be BL] D& Fer hy Unschen BAUEN, b De RT HN - j aan HN r Ya NR Eu Bir, EN WUNSE 4 Kl KR Dan lt, MAUER, gi as Beh Ai ME Fir a ren {pi je 193 Hu de jr AS HA a Bu DR Ka Hr, = ne Sr a = ER Ki el Bo le DRHHENEIE N. H s un BE eh 3 a ni Bi SAH \ I Many bin Sl WR; aa BE Ha VRMRDERFUINNeN Lad ii Ba Mens en a Me Ehe] Mau: Pr KarRT en He Kin EHRE a BORN Ra) an RTL TE RR N WirTeeneen N I pr ni Eee, Yin ya nn a . I [A HH Kuba fi ke ES hi ih Man Air HIST einemenht: Hm ah BR EENELE u x z EEE 37