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Full text of "Beiträge zur Geschichte des Niederrheins: Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins 20-21"

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Beitrage 



zur 




Zwanzigster Band. 



Jahrbuch 
des Dusseldorfer Oeschichtsvereins 

1905 





Dfimeldorf 1900 

Drack und Verteg der Buchdruclcerei Ed. Lint*. 



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'^V* 1 



,'r"'| 
Redaktions- Kom mission : 

Prof. A. Butzler, 

Stadtbibliothekar Dr. C Norrenberg, 

Oberlehrer Dr. L Wirtz. 



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Inhalt. 



i. Dr. Peter Eschbach, Die RatiDger Mark. Ein Beitrag zur 

Wirtschaftsgeschkhte des Niederrheins i — bi 

2. Dr. Ed. Wiepen, Neucs fiber die Lebensverhaltnissc des 
Geographen Matthias Quad von Kinckelbach. Ein Beitrag 

zur niederrheinischen Gelehrten- und Kunstgescbichtc . . t>2 — 122 

3. Th. Levin, Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen 
in dera Hause Pfalz - Neuburg. (Aus dem Kgl. bayeriscben 

Geh. Staatsarchiv.) Johann Wilhelm (Fortsetzung) .... 123 — 240 

4. Dr. Bruno Kuske, Kdln, Die RbeinschifFahrt zwiscben Koln 
und Dusseldorf vom 17. bis 19. Jahrhundert. (Mit einer Dar- 

stellung der alteren Kolner Schifferverbande) 250— 354 

5. Emit Pauls, Der Dusseldorfer Geschichtsverein in den ersten 

25 Jahren seiner Tatigkeit 355 — 404 

6. Kleine Mitteilungen. 

Ein itaJienischer Reisebericht uber Deutschland aus dem 

Jahre 15 17— 18. (J. Asbach) 405—409 

7. Literariaches. 

Studien zur niederrheinischen Geschichte. (Dr. Hans Mosler) 410 — 41 1 
Zum Bildnis der Jacobe von Baden. (Red.) 411 

8. Vereinsangelegenheiten. 

Jahresbericht ftir 1905 412—414 

Rechnung 415 

Mitglieder-Verzeichnis 416 — 419 



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17B894 

tized by GoOgle 



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Die Ratinger Mark. 

Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des Niederrheins. 
Von Dr. Peter Eschbach. 

I. 
Mark und Konigsforst. 

j Ratinger Mark war einst ein Teil des grossen 

Conigsforstes, den im Westen der Rhein, im 

•Jorden die Ruhr, im Suden die Diissel und 

.m Osten die von der Ruhrbrucke bei Werden 



zur unteren Diissel fuhrende Kolner Strasse begrenzte. 
Diesen Forst schenkte am 16. Oktober 1065 KOnig Heinrich 
IV. mit dem Rechte des Wildbannes dem Erzbischof Adel- 
bert von Bremen; es geschah im Anschluss an die Schen- 
kung des Konigshofes Duisburg, der in der nordwestlichen 
Ecke jenes Forstes lag 1 ). Doch ist diese Schenkung 
vielleicht gar nicht vollzogen, jedenfalls aber bald riick- 
gangig gemacht worden 2 ). Mit Duisburg fiel auch der Forst 
und Wildbann wieder ans Reich, denn 11 29 versieht hier 



*» Lacomblet, Urkundenbuch I No. 205: Addimus insuper cum banno 
nostra — forestum unura in triangulo trium fluminum scilicet Rein, Tussale et 
Rurae positum, ita quoque de term ina turn, per Ruram se sursum extendens 
usque ad pontem Werdinensem et exinde per stratam Coloniensem usque ad 
rivum Tussale et per descensum eiusdem rivi ad Rhenum et per alveum Rheni 
usque quo Rura influit Rhenum. — Die Ansicht von K. Rub el, ReichshQfe 
im Lippe-, Ruhr- und Diemel-Gebiete und am Hellweg (Beitrage zur Geschichte 
Dortmunds und der Grafschaft Mark X, Dortmund 1901) S. 9, es handle sich 
hierbei nur um den Wildbann, nicht um den Forst selbst, widerstreitet dem 
klaren Wortlaut der Urkunde, die be ides (bannus und forestum) als Gegen- 
stand der Schenkung bezeichnet. 

*) Nach W. v. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit III, 
l » '3° (4- Aufl.) schon im Jahrj darauf auf dem Fiirstentagc zu Tribur. 
]ahrb. XX. 1 



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2 Dr. P. Eschbach 

Herzog Walram von Limburg wieder das Amt eines kOnig- 
lichen Forstmeisters 1 ). 

Die Urkunde von 1065 gibt wohl die Grenzen, aber 
nicht den Namen des Forstes an 2 ). Allem Anschein nach 
gab es keine Gesamtbezeichnung dafiir; vielmehr fuhrten 
die einzelnen Teile besondere Namen. So hiess der Ostliche 
Teil, der sich uber das ganze Hugelland von der Ruhr bis 
zur Diissel hin ausdehnte, der „Weneswald a ; am Nordende 
dieses Waldes, der im 9. Jahrhundert Wenaswald, Wanes- 
wald, auch Wagneswald genannt wird 3 ) lag das Kloster 
Werden, im Siiden die Rodung Hubbelrath; hier hat sich 
der alte Name noch bis heute im „Wenkes tt - oder „Wenes- 
busch* erhalten 4 ). An der Ruhr stiess nach Westen hin 
daran der „OfterWald u , die Silva Uviti oder der Uvithero- 
wald 6 ); nach der Diissel hin hiess der sudwestliche Teil 
der „Aper Wald" 6 ). Der heutige „Dickerbusch a bei Hel- 
torf fuhrt 1183 den Namen Buchinverlo, wonach noch heute 
ein Hof in der N£he der „Verloher Hof tt heisst 7 ). Weitere 
Teile des Forstes waren 12 Markenwaldungen, von denen 
sogleich die Rede sein wird. 

Dass einst das ganze in der Urkunde Heinrichs IV. 
umgrenzte Gebiet von Wald bedeckt war, bezeugen hin- 
lSnglich die Orts- und Flurnamen, die auch da, wo heute 
waldleere Strecken sind, auf fruhere Bevvaldung hinweisen 8 ). 
Zur Zeit jener Schenkung aber war der Zusammenhang 
des Waldes schon langst durch Ansiedlungen durchbrochen, 
die auf dessen Rodungsflachen erwachsen waren. Da der 
ganze Bezirk ein Krongut war, so treffen wir naturgemass 
darin eine Reihe von KOnigshOfen an. 

*) Lacomblet, Urkundenbuch I No. 305. 

*) Die Meinung Lacomblets (Archiv III, 25 f.), es sei der „Ketilwald", 
ist durch Knip pings Publikation (Jahrbuch des Diisseldorfer Geschichtsvereins 
XVII, 29 ff.) widerlegt. 

a ) Lacomblet, Urkundenbuch I No. 19 (26) 52. 

4 ) Urkundlich 950: Hupoldesroth in Veineswalde (Ennen und 
Eckertz, Quellen zur Geschichte der Stadt Koln I No. 77. 

6 ) Lacomblet I No. 56, 64. 

6 ) Ebenda I No. 339 (forestum Ap 1140). 

7 > Ebenda I No. 488. 

8 ) Eschbach P., Die Ortsnamen des Kreises Dtlsseldorf Jahrbuch VI 
(18921, S. I — 19. 



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Die Ratinger Mark. 3 

In dem Winkel zwischen Rhein und Ruhr lag dor 
schon erwahnte KOnigshof Duisburg. In dem engeren zur 
Pfalz gehdrigen Walde, aber auch in dem bis zur Anger 
reichenden Teile des grossen KOnigsforstes wurde ein 
Gestut wilder Pferde unterhalten. Ursprunglich war es mit 
der Pfalz verbunden ; spater hatten auch die benachbarten 
Edelsitze das Recht, ihre Pferde in diesen Wildbann zu 
treiben. So erklart es sich, dass auch der alte Kdnigsforst 
bis zur Anger hin spater, jedoch nur in Bezug auf das 
Gestut, Duisburger Wald in weiterem Sinne genannt wurde l ). 

Sudlich von Duisburg lag auf der fruheren Rheininsel 
Kaiserswerth gleichfalls ein KOnigshof, der spater zu einer 
Pfalz erweitert wurde, und in seiner N£he, jedoch auf 
dem rechten Rheinufer, der KOnigshof Rinthausen, den 
Pippin II. dem Kloster Suidberts schenkte 2 ). Zu diesem 
g-ehOrten ausgedehnte Rechte in den schon erwahnten 
1 2 Bezirken des KOnigsforstes, die den auf seinen Rodungen 
erwachsenen Hofen und DOrfern als Mark en zur Nutz- 
niessung uberlassen waren: das Waldgericht nebst dem 
Beholzungs- und Weiderecht in den Forsten Lintorf, Sarn, 
Grind, Ungensham, Lo, Oberanger, Zeppenheim, Leuchten- 
berg, Stockum, Derendorf, Flingern und Ratingen 3 ). 
K6nigsgut waren auch die sp£teren Besitzungen des 
Stiftes Kaiserswerth, die KOnig Ludwig das Kind 904 zur 
standigen Prabende der dortigen Geistlichen bestimmte, 
namlich der Fronhof auf der Insel, und die rechtsrheinischen 
Guter zu Himmelgeist und Mettmann mit ihrem ZubehOr, 
sowie ein Hof an der Anger 4 ). Weitere Kronguter in 
Mundelheim, Rheinheim, Serm, Rath und Mettmann, bisher 
kOnigliche Lehen, schenkte 1072 KOnig Heinrich IV. dem 
Stifte 5 ). Die KOnigshOfe Rath und Mettmann verlieh 



') Harless W., Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins XXV, 
100. Das Gestat schildert eiDgehend Ferber H., Jahrbuch VI. Vgl. auch 
Avcrdunk H., Geschichte der Stadt Duisburg (Duisburg 1894) S. 44 ff. 

*) Dass Rinthausen nicht auf der Rheininsel lag, wie noch H. Kelleter 
in seinem Urkundenbuch des Stiftes Kaiserswerth, Bonn 1905 irrigerweise 
annimmt, werde ich demnachst an anderer Stelle nachweisen. 

8 ) L acorn b let I No. 540. 

-*) Ebenda I No. 83. 

6 ) Ebenda I No. 216. 

t* 



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4 Dr. P. Eschbach 

Konig Wilhelni von Holland 1248 dem Grafen Adolf voh 
Berg als Pfandlehen 1 ); da sie nicht eingelost wurden, ver- 
blieben sie dem bergischen Landesherrn. 

Ostlich von Kaiserswerth war schon in karolingischer 
Zeit der Konigshof Calcum von KOnig Arnulf ff 899) dem 
Stift Gandersheim geschenkt worden ; KOnig Otto I. be- 
st&tigte 947 diese Schenkung und fQgte Eigenguter in 
Mundelheim hinzu 2 ). 

Durch Schenkungen an Kloster und Grundherren, wie 
durch Verpf&ndungen schwand allmahlich das Krongut dahin. 
Der einstige Konigsforst lichtete sich immer mehr durch 
die zunehmende Rodung. Bis in den Anfang des 13. Jahf- 
hunderts hielten noch die Erzbischofe von Koln ihr Recht 
auf den Rottzehnten, der von jedem aus Waldung in 
Kulturland umgewandelten Landstiicke erhoben wurde, 
aufrecht; dann aber mussten sie es der sich immer m&chtiger 
entwickelnden Landeshoheit der Grafen von Berg opfern 8 ). 
Auch der Wildbann in dem friiheren Konigsforst ging 
allem Anschein nach noch im 13. Jahrhundert an diese 
liber 4 ). Koniglicher Forstmeister war dort 1129, wie wir 
sahen, Herzog Walram von Limburg; auch 1193 gehOrte 
der Forst noch zum Reich 5 ). Herzog Walrams Urenkel 
Heinrich wurde 1225 Graf von Berg; es ist mOglich, dass 
auf diesem Wege mit dem Amt auch die Forsthoheit, zu- 
nachst als Reichslehen, sp&ter als landesherrliches Recht 
an das bergische Grafenhaus gekommen ist. 

Diese Entwicklung musste aber von tiefgreifenden 
Folgen fur die innerhalb des einstigen Konigsforstes liegen- 
den Marken sein 

Aus den Hoheits- und Nutzungsrechten, die schon in 
der Merowingerzeit dem K6nigshofe Rinthausen in einem 
grossen Teii des Konigsforstes zustanden und durch 
Pippins Schenkung an das Kloster und spatere Stift Kaisers- 

*) Lacomblet I No. 329. 

*) Leibniz, Script, rer. Brunsv. Ill, 707; Mon. Germ. Dipl. I, 171 f., 
262 f. 

s ) Lacomblet, Urkundenbuch II, Vorrede S. 10 f. 

4 ) v. Haeiten, Zeitschr. des bergischen Gescliichtsvt reins III, 225. 

*) Lacomblet, Urkundenbuch I No. 540. 



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Die Ratinger Mark. 5 

werth ubergingen, geht die Tatsache hervor, dass hier bereits 
um das Jahr 700 Ansiedlungen bestanden, die zum Zwecke 
gemeinsamer Nutzung der Waldungen zur Holzung, Mast 
und Weide zu wirtschaftlichen Verb&nden, „Markgenossen- 
schaften", vereinigt waren. Zu ihnen gehOrte auch die 
Ansiedlung Rating en, die in Urkunden des Klosters 
Werden bereits um 800 erwahnt wird 1 ). 

Die Gerichtshoheit auf Ratinger Mark gehOrte urspriing- 
lich dem KOnig, der sie mit dem Fronhof Rinthausen 
verband. Mit diesem ging sie durch Pippins Schenkung 
an das Stift Kaiserswerth tiber. Noch am 20. Marz 1389 
best&tigte Herzog Wilhelm dem Stifte die alten Rechte auf 
samtlichen zvv6lf Marken 2 ). Damals hatte das Richteramt 
in der Ratinger Mark der Inhaber des Rittersitzes „zum 
Haus* bereits in erblichem Besitz. Denn in einer Auf- 
zeichnung der Rechte desselben, die vor dem Jahre 1374 
gemacht ist, heisst es von den Herren ,zum Haus 41 : „Sie 
sint rychter ind hoiltgreven over dy gemeyne marke" 3 ). 
Das Amt eines Richters und Holzgrafen kann ihnen 
also nur als Lehen vom Stift Kaiserswerth (ibertragen 
worden sein. Ein Jahrhundert sp£ter aber ist von diesem 
Rechtsverhaltnis keine Rede mehr. Von einer Gerichts- 
hoheit des Stifts, ja selbst von irgend einem Nutzungsrecht 
in der Mark findet sich in den Urkunden und Akten der- 
selben 4 ) auch nicht die geringste Spur mehr. Nach der 
alten Hegungsformel des Ratinger Holzgedinges, die uns 
aus dem Ende des 15. Jahrhunderts erhalten ist, erOffnete 
der Holzgraf das Gericht der Mark mit den Worten: B So 

l ) Lacomblet I S. 29, Anm. 2. Crecelius, Zeitschrift des bergiscben 
Geschichtsvereins VI, 28 f. 

*) Kelleter No. 305. 

*) K ess el J. H., Urkundenbuch zur Geschichte der Stadt Hatingcn. 
(Koln und Neuss 1877) No. 32. — Das Weistum gehdrt, wie das Original 
im Archiv des Schlosses Heltorf zeigt, an den Schluss von No. 45. Dass 
die Lehngut- und Zinsrolle vor 1374 geschrieben ist, ergibt sich aus der 
Tatsache, dass der dort noch aufgefuhrte Hof zu Cappel in jenem Jahre ab- 
getreten worden ist 

*) Ich verdanke die Benutzung dieses reichen Ma'eriales, das sich im 
Archive des Sch losses Heltorf befindet, Sr. Excellenz Franz Reichsgrafen 
von Spee. Die folgende Darstellung beruht, wofern keine andere Quelle an- 
gefuhrt ist, auf diesen Archivalien. 



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6 Dr. P. Eschbach 

doin ich disser holtbanck ban ind vrede van wegen myns 
gnedigen heren, als he dat hait van dem heilgen rycke. 44 
Demnach versah er sein Amt kraft einer Vollmacht, die der 
Landesherr ihm verliehen hatte; der Landesherr war also 
damals der Gerichtsherr der Mark, nicht mehr das Stift 
Kaiserswerth. Auf welchem Wege aber dieser Uebergang 
erfolgt ist, entzieht sich unserer Kenntnis; es muss aber 
nach 1389 geschehen sein, da in jenem Jahre, wie gezeigt, 
die Gerichtshoheit des Stiftes vom Herzog noch anerkannt 
wurde. Die Gerichtshoheit iibt aber nach dem Wortlaut 
der Formel der Herzog nicht im Auftrage des Stifts aus, 
sondern kraft kOniglicher Verleihung. In den Worten „as he 
dat hait van dem heilgen rycke" hat sich die Erinnerung 
an die Tatsache erhalten, dass die Ratinger Mark einst ein 
Teil des grossen KOnigsforstes und die Forstgerichtsbarkeit 
darin dem bergischen Grafenhaus vom Reich ubertragen 
war 1 ). Dass aber der Landesherr, der als Eigentiimer des 
Fronhofes Rath und des Angerhofes bei Ratingen auch 
Berechtigungen in der Mark besass, sich bereits 1358 als 
Grundherrn der Mark betrachtete, geht daraus hervor, dass 
er damals den Markgenossen die Teilung und Abgrenzung 
eines Gebietes innerhalb der Mark gestattete 2 ). 

In jener Hegeformel findet sich nun nach den Worten : 
„als he dat hait van dem heilgen rycke" der etwas spater, 
im Anfang des 16. Jahrhunderts gemachte Zusatz: „und 
das [!] herschafft vom Huiss das von S. Gnaden haben a . 
Er zeigt uns, dass das Richter- und Holzgrafenamt dem 
Rittersitz „zum Haus* durch den Herzog von Berg ver- 
liehen worden ist. Da das Gerichtsprotokoll, auf dessen 
letzter Seite die Hegungsformel steht, von 1482 bis 1534 
reicht, so muss innerhalb dieses Zeitraumes und, wie die 

M Ebenso versah im Biidinger Reichswald ein Forstmeister die Forst- 
gerichtsbarkeit „von des beiligen riches wegen 44 ; die Herren von Trimberg 
und spater die Grafen von Y&enburg besassen das Amt zu Lehen. Vgl. 
v. Maurer, Geschichte der Markenverfassung in Deutschland. Erlangen 
1856. S. 202. 

•) Kessel, Urkundenbuch No. 22. In welchem Umfang es den ber- 
gischen Landesherrn im XV. Jahrhundert in anderen Marken gelungen war, 
neb en dem Stift Kaiserswerth Nutzungs- und Hoheitsrechte zu erwerben, 
zeigen die Weistiimer in Lacomblets Archiv V1T, 244 ff. 



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Die Ratinger Mark. 7 

Schriftzuge lehren, kurz vor dessen Schlnss die erblichc 
Verleihung jenes Amtes an den Rittersitz stattgefunden 
haben. Auch die Grundherrschaft uber die Mark gehort 
ihnen seit dieser Zeit; sie stiitzte sich auf einen grossen, 
immer weitere Kreise ziehenden Besitz und vor allem auf 
die ihr ubertragene Gerichtsbarkeit in der Mark. Schon 1509 
nennt sich Johann vom Haus „her des waltz", 1559 Dietrich 
von der Horst als Inhaber des Hauses „zum Haus u : 
„walther der Ratinger gemarcken". Der Grund- und Wald- 
herr ubt die bis dahin kraft erblichen Lehens verwaltete 
Gerichtsbarkeit seitdem kraft Eigenrechtes aus; der bis- 
herige Richter wurde Gerichtsherr. Doch war dieses Recht 
auf die inneren Markangelegenheiten beschrankt; die Offent- 
liche Gerichtsbarkeit blieb dem Landesherrn vorbehalten. 

II. 
II. Umfang und Einteilung der Mark. 

Die Ratinger Mark lag nordlich von der Stadt, jenseit 
der Anger. Sie grenzte nach Westen an die Uberanger 
Mark, nach Norden an den Hinkesforst und die Lintorfer 
Mark, im Osten an die Eggerscheider Mark. Nur an der 
siidOstlichen Ecke stiess das grosse Viereck ihres Umrisses 
an die Anger. Sonst war die Rodung in einem weiten 
Bogen nordwarts uber den Bach vorgedrungen ; die dortigen 
Hdfe und Kotten der Honnschaften Eckamp und Heide 
mit ihren Feldern bilden ein Gebiet, das zum Zweck der 
Kultivierung als Sondereigen aus der gemeinen Mark aus- 
geschieden worden ist. Dieses trennte fortan die Mark in 
ein kleineres, westliches Viereck, das „Tiefenbroich tf , 
und in ein gr6sseres, Ostliches, den „Oberbusch". Nur an 
seiner nordOstlichen Ecke hing noch das Tiefenbroich mit 
einem schmalen, die Rodung im Norden begrenzenden, 
Streifen des Oberbusches zusammen. 

Jene Verminderung der ursprtinglichen Waldflache der 
Mark fallt in eine fruhe Zeit; denn die „Heide" war bereits 
im 13. Jahrhundertbesiedelt 1 ). Aber noch im 14. Jahrhundert 
wird hier von Ratinger Burgern durch Rodung Land 
gewonnen *). 

*) K ess el, Urkundenbuch No. 12. 
*) Ebendort No. 36 und 37. 



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8 Dr. P. Eschbach 

Vielleicht noch alter ist die Abtrennung von Wald- 
teilen der Mark als Privatwaldungen. Sie gehOren spater 
samtlich der Grundherrschaft fl zum Haus a : der an den 
Herrenhof stossende „Junkernbusch tt (64 Morgen gross) und 
kleinere Biische der zugeh6rigen Giiter SchOnebeck, Goldberg, 
Kopperschall und Spillenheid, von denen die beiden ersteren 
am westlichen, die beiden letzteren am Ostlichen Rande des 
Oberbusches liegen. 

Wahrend der Oberbusch stets ungeteilte Mark blieb, 
gestattete Graf Gerhard von Berg am 18. Januar 1358 
„den Burgern und gemeinen Markgenossen der Ratinger 
Mark 44 , das Tiefenbroich zu teilen und abzugrenzen; doch 
sollten die Teile nicht mit Zaun und Graben von einander 
geschieden werden und Wasser und Weide, wie vor Alters, 
unverandert bleiben i ). 

Diese Teilung bedeutete aber keineswegs eine Auflttsung 
der Markgemeinschaft 2 ). Zunachst bezog sie sich nur auf 
die Holznutzung, nicht auf die Viehtrift, da deren Gemein- 

*) Kessel, Urkundenbuch Xo. 22. Das 1 icfenbroich heisst in der 
Urkunde „Dytenbruch", so audi 1539 „Dietenbroik. (Kessel No. 158 a). 
Der Name konnte also „Gemeindebruch" bezeichnen und auf seine Nutzung 
als gemeine Mark hinweisen, wenn ihm das alte diet = Volk, Gemeinde zu 
grunde liegt. Aber so lautet der Name nur in vereinzelten Fallen. Schon 
1399 (Kessel No. 44) erscheint die Form Deipenbroich=Tiefenbroich , und 
sie herrscbt spaterhin durchaus vor. Sie bedeutet „das tief gelegene Bruch"; 
der Name „Oberbusch" ftir den hoher licgenden Teil der Mark bildet offenbar 
den Gegensatz dazu. 1567 wird der Oberbusch „Hobenbusch" genannt. 

2 ) Ein friihes Beispiel solcher volliger Aiifteilung eines Markwaldes bietet 
die Urkunde iiber einen Wald (Speysbusc) bei dem der Abtei Altenberg ge- 
hdngen Hofe Isenkrath (Ysakrode) vom 25. Dez. 1283 (Lacomblet, Ur- 
kundenbuch II No. 785). Hier wird bestatigt, dass diese „sylva, unde com- 
munitas villarum quarundam circumiacentium potestatem, quae vulgariter Holt- 
gewalt dicitur, habuisse ac habere dinoscitur, proportionaliter ad singulas per- 
sonas ac potestates per partes est distributa." Eine derartige Auflfisung der 
Markgemeinschaft durch Verleihung ihrer einzelnen Anteile an die bisherigen 
Nutzungsberechtigten als Sondereigen, wie sie in neuercr Zeit so oft geschah, 
erfolgte durch die Urkunde von 1358 fiir das Tiefenbruch nicht; vielmehr ist 
damit die Teilung des Gladbacher Gemeindewaldes vom J. 1243 (Lacomblet 
II No. 281) zu vergleichen, wo auch der Waldbestand und die gemeinsame 
Viehtrift gewahrt blieben und nur zur Gewabrleistung einer gerechteren Holz- 
nutzung der Wald nach Massgabe der berechtigten Hufen in Teile zerlegt 
wuxde. 



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Die Ratinger Mark. 9 

schaftlichkeit, wie bisher, beibehalten werden sollte. Daher 
durften die einzelnen Teile auch nicht mit Zaun und Graben 
abgegrenzt werden, weil dadurch ja die Beweidung des 
ganzen Waldes unmOglich geworden ware; die Abgrenzung 
geschah, wie spater gezeigt wird, nur durch besondere, mit 
Grenzzeichen versehene Baume. Aber auch in Bezug auf 
die Holzberechtigung trat keine vollige Teilung in der 
Weise ein, dass fur jeden Berechtigten sein Anteil an der 
Waldung als Sondereigen ausgeschieden worden ware. 
Vielmehr waren die abgegrenzten Teile des Tiefenbroichs 
our Reviere, kleinere Marken innerhalb der grossen Mark. 
Sie hiessen „ Siele" *); es gab ihrer 13; sie waren alle von 
verschiedener Grosse; aber jedes Siel umfasste 12 Holz- 
gewalten d. h. Nutzungsanteile an der Mark. Die 156 Holz- 
gewalten der Markgenossen erstreckten sich auf den Ober- 
busch wte auf das Tiefenbroich, nur mit dem Unterschiede, 
dass sie dort fur den ganzen Wald geltend blieben, hier 
aber auf eines oder mehrere Siele ortlich beschr&nkt wurden. 

Die Siele hatten die Gestalt langgestreckter Vierecke 
und waren so angeordnet: Das grosste, das Anger Siel, 
lag nOrdlich vom HOtterfluss, einem das ganze Tiefenbroich 
quer von Osten nach Westen durchziehenden Bache; alle 
anderen Siele lagen sudlich davon, und zwar so, dass sie 
mit der einen Schmalseite an den HOtterfluss stiessen, 
wahrend sie sich mit ihren Langsseiten beriihrten. 

Sie hiessen . in der Reihenfolge von Osten nach 
Westen, von der „Heide tt zurUberanger Mark hin: Eickener, 
Kalkumer, Heider, Eckamper, Buschhauser, Duisburger, 
Ratinger, Volhauser, Rather, Hirdenburger, Hauser und 
Kolgens Siel. 

Sie waren meistens nach den Hofen benannt, die 
ursprunglich innerhalb derselben die meisten Berechtigungen 
hatten. Dies sind der landesherrliche Angerhof, ten Eiken, 
ein Hof der Herren von Kalkum, der Heiderhof, der Hof 
Eckamp, Buschhaus, das Duisburger Gut, Volhausen, der 
landesherrliche Fronhof Rath, die Hirdenburg, das Haus 



l ) Eine Erkl&rung dieses mundartlichen Ausdruckes sucht man in den 
deutschen WGrterbiichern vergebens. Allem Anschein nach bezeichnet „Siel" 
einen eingehegten Raum. (Vgl. die Bedeutung S. 21 Z. 6.) 



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10 



Dr. P. Eschbach 



„zum Haus tt . Das Ratinger Siel hiess wohl deshalb so, weil 
darin ursprunglich Eigentiimer von Hofen, die innerhalb der 
sp£teren Stadtmauer lagen, am meisten berechtigt waren. Das 
„K6lgensSiel a wurde 1472 nach dem dort meistberechtigten 
Biirger Malderbroit, seit 1585 nach Colgin benannt. 

Das Fl£chenmass der Siele betrug nach einer Tabelle 
des Jahres 1793: 



1. Anger Siel . . 


. 84 Morgen 


I 1 


/ierte 


jl 12 


2. Ratinger „ . . 


61 


V 


I 


y» 


22 


3. Kolgens „ . . 


28 


7) 


I 


n 


\2 


4. Hauser „ . . 


. 21 


71 


3 


n 


9 


5. Rather „ . . 


. 18 


7) 


3 


• T» 


19 


6. Volhauser „ . . 


. 16 


7) 


3 


V 


31 


7. Buschhauser „ . . 


. 16 


n 


3 


7> 


25 


8. Heider „ . . 


16 


7) 


1 


T» 


18 


9. Hirdenburger „ . . 


16 


n 


1 


n 


16 


10. Duisburger „ . . . 


'4 


7) 


1 


n 


14 


1 1 . Eikener „ . . . 


13 


n 


— 


r> 


— 


12. Eckamper „ . . . 


12 


-t 


— 


i) 


22 


13. Kalkumer „ . . 


5 


n 


3 


7} 


15 



Die Grenze der beiden Teile der Ratinger Mark 
gegen die Oberanger Mark, den Hinkesforst, die Lintorfer 
und Eggerscheider Mark verlief folgendermassen : *) Im 
Westen begrenzte das Tiefenbroich vom Hofe „S6dtchen tt 
an der Waldfrieden, der um das Bennenbroicher Feld und 
seinen Banden bis zum Anfang der Ueberanger Mark 
reichte. Von dieser schied das Tiefenbroich ein gerader 
Abzugsgraben, der in den des Hinkesforstes mundete. 
Letzterer Graben bildete nun die nordliche Grenze des 
Tiefenbroiches gegen den Hinkesforst bis zum „Baret u 
(Bareskamp). Hier trennte ein Damm das Tiefenbroich 
vom Oberbusch. Die ostliche Grenze folgte zuerst dem 
Damm in gerader Linie siidwarts bis zum Hutter-Fluss oder 
dem Sandbach, dann dem Waldfrieden, der langs dem 
Tiefenbroicher Feld und seinen Kotten wieder bis zum 
„S6dtchen tt lief. — Der Oberbusch grenzte nach Xorden 
hin von dem Damm am Tiefenbroich aus zunachst in 
gerader Linie an den Hinkesforst bis zu einem Grenz- 



x ) Nach dem Protokoll eines „Limitenganges" (= Grenzumganges) vom 
12. April 1803. 



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Die Ratinger Mark. 11 

stein, der Oberbusch, Hinkesforst und Lintorfer Mark 
schied. Dann ging die Grenze zwischen Oberbusch und 
Lintorfer Mark in Ostlicher Richtung durch das Eschen- 
broich, folgte weiterhin dem Laufe eines kleinen Baches 
bis zu einem Stein im Schwarzenbroich und uberschritt 
nun die von Ratingen nach Krummenweg fiihrende Strasse, 
jenseit deren ein Stein die Ratinger, Lintorfer und Egger- 
scheider Mark trennte. Nach Osten hin bildete anfangs 
ein gerader Abzugsgraben die nun sich siidwarts wendende 
Grenze gegen die Eggerscheider Mark bis zum Fahren- 
kotten, hierauf der Waldfrieden, der bis an die Anger ftthrte 
und l&ngs den B&nden am heutigen Briigelmannsteich den 
Oberbusch nach Siiden hin abgrenzte. Von hier aus zog 
sich der Waldfrieden als Grenze in nordwestlicher Richtung, 
den Junkernbusch abschneidend, langs Altefeld, Gotschen- 
beck und SchOnebeck bis an den Hiitterfluss und folgte 
diesem rechts hinunter bis an den oben erwahnten Damm 
am Tiefenbroich. 

Wo nicht ein Bach oder der Waldfrieden eine schon 
gegebene Grenze bot, war sie durch Graben, Steine, Pfahle 
und Baume bezeichnet 

Die Graben , die zugleich als Abzugsgraben der Ent- 
wasserung des Waldes dienten, hiessen in ihrer abgrenzenden 
Eigenschaft „Scheidungs tt - oder „Limiten graben a (limes 
= Grenzgraben). Die Grenzsteine fuhrten verschiedene 
Xamen. Bald hiessen sie „Poelsteine tt d. h. Pfahlsteine, 
bald „Fuhrsteine tf d. h. Furchensteine (vor = Furche, Graben, 
besonders Grenzgraben), bald „Malsteine tf d. h. Zeichen- 
steine (mal = Zeichen, Grenzzeichen), bald „Limitensteine tt . 
Bisweilen war der Anfangsbuchstabe der Mark auf der- 
jenigen Flache, die ihr zugewandt war, eingehauen, auch 
w r ohl das Jahr, in dem der Stein gesetzt worden war. 
Alter war die Abgrenzung durch Pfahle. Schon die Be- 
zeichnung „Poelsteine tf fur Grenzsteine weist darauf hin, 
dass der Pfahl das ursprungliche, der Stein das spatere 
Grenzzeichen war. Sie heissen bald, wie die „Fuhrsteine a , 
r Fuhrpael tt d. h. Grenzpfahle, bald nach den eingehauenen 
Zeichen, den sog. „Lachen a , ^Lachpael". So hatten die 
Grenzpfahle nach dem Hinkesforste hin zwei. nach dor 



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12 Dr. P. Eschbach 

Ratinger Mark hin drei solcher Hiebzeichen, auch „Hau a 
oder „Kerfen a (= Kerben) genannt. Diese altertumliche Art 
der Grenzbestimmung hatte ihre Mangel: bisweilen sturzten 
die morsch gewordenen Pfahle urn, auch mussten hin und 
wieder die durch Verwitterung des Holzes undeutlich ge- 
wordenen Hiebzeichen erneuert werden. Wohl noch altere 
Grenzmale als die erst zurecht gehauenen Pfahle sind die 
durch Hiebzeichen kenntlich gemachten Baume, die sog. 
„Lachbaume a . Das Grenzzeichen bestand bald aus zwei 
„Radern\ bald aus „ Kerben"; im Tiefenbroich, dessen 13 
Siele oder Abteilungen samtlich durch jLachbaume" von 
einander geschieden waren, waren spater die Anfangs- 
buchstaben der einzelnen Siele in die Rinden der Grenz- 
baume eingekratzt 1 ). 

Zur Wahrung der Grenzen und Besichtigung der 
Grenzzeichen vvurden Grenzumgange veranstaltet. Man 
nannte sie friiher „Fuhr- a oder »Fohrgange u , spater „Limiten- 
gange" 2 ). Sie fanden nicht regelmassig, sondern nur im Falle 
des Bedurfnisses statt. Sie betrafen meist auch nicht die 
ganze Grenze der Mark, sondern nur den Teil, dessen Fest- 
stellung nOtig geworden war. Nicht alle Markgenossen 
nahinen daran teil, sondern nur der Grund- und Waldherr, 
der sich in der Regel durch einen Bevollmachtigten ver- 
treten Hess, einige Erben, die FOrster und ^Anhauer", d. 
h. Arbeiter, die zum Anhauen der Grenzpfahle und Grenz- 
baume gedungen waren. 

Die ganze Mark umfasste damals eine Flache von 777 
bergischen Morgen 21 Ruten; hiervon entfielen auf den 
Oberbusch 450, auf das Tiefenbroich 327 Morgen 21 Ruten. 

Die Waldung bestand zu 8 / 4 aus Buchen und Erlen, 
nur zu V 4 aus Eichen. Wahrend im Oberbusch das Buchen- 



! ) Ueber das althochdeutsche lah = incisio arborum vgl. J. Grimm, 
Deutsche Rechtsaltertiimer S. 544, v. Maurer, Geschichte der Marken- 
verfassung in Deutscbland, Erlangen 1856, S. 317. Die Lachbaume erweist 
als Kcnnzeichen frankischer Grenzabsetzung, K. Riibel, Die Franken, 
ihr Eroberungs- und Siedelungssystem im deuischen Volkslande. Bielefeld 
und Leipzig 1904. S. 32 Anm. 1. Der Ausdruck „laeken und paelen" ist 
die Gbliche Formel fflr den Akt des Abgrenzens. 

*) 1502: foirganck, noch 1617: Fohrgang. Vgl. v. Maurer, S. 319 ff. 



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Die Ratinger Mark. 13 

und Eichenholz vorherrschte, wuchs in dem Tiefenbroich, 
das infolge mangelhaften Wasserabflusses sehr morastig 
war, fast nur Erlenholz. 

Die Ratinger Mark als Kreis der Nutzungsberechtigten 
deckt sich in ihrem Umfange weder mit dem alten Kirch- 
spiel, zu dem auch Lintorf und Eggerscheid gehOrten, die 
besondere Marken waren, noch mit einer Honnschaft. Viel- 
mehr lagen die Hofe, die auf ihr berechtigt waren, teils in 
dem spateren Stadtgebiet von Ratingen, das auch die Honn- 
schaft „Heide tt umschloss, teils in den Honnschaften Bracht, 
Schwarzbach und Eckamp. Uber diesen Rahmen hinaus 
waren noch die frilheren K&nigshofe Rinthausen und Rath, 
ersterer nur in alterer Zeit, letzterer bis zum Ende der 
Mark berechtigt. 

III. 

Die Nutzungsrechte an der Mark. 

Die Ratinger Mark war eine grundherrliche Mark ; sie 
war nicht gemeinsames Eigentum der Markgenossen, son- 
dern gehOrte, wenn auch nur zu beschr&nktem Eigentums- 
recht (Herrschaftsrecht oder dominium) dem Grundherrn 
Die Markgenossen waren nur Nutzungsberechtigte. Sie 
zerfielen in zwei Gruppen: die vollberechtigten „Erben u 
und die minderberechtigten „Kotter tt . Die Vollberechtigung 
hiess „Holzgewalt tt , bald auch einfach „Gewalt* oder 
,Gerechtigkeit tt . Es gab im ganzen 156 Holzgewalten. 
Da diese Gesamtzahl unver&ndert blieb, half man sich 
gegenuber der wachsenden BevOlkerung sp&ter dadurch, 
dass man einzelne der ganzen Gewalten in halbe und 
eine Zeitlang sogar in viertel teilte. 1 ) 

Die Markberechtigung haftete an dem einzelnen Hofe. 
Sie vererbte sich mit ihm von Generation zu Generation. 
Deshalb hiessen die Besitzer dieser Hofe ^Erben". Eine 
ursprQngliche Gleichheit aller Berechtigungen lasst sich 
ebenso wenig wie eine solche des Grundbesitzes nachweisen 



') Schon in einer Urkunde, die nach K ess el, Urkundenbuch No. 23, 
der Zeit von 1350 — 1400 angehSrt, wird ein Hof „in den Niederhoven" mit 
einer h alb en Holzgewalt erwahnt. Seit 1601 mussten 1 /a Gewalten zu- 
sammengclcgt werden. 



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14 Dr. P. Eschbach 

oder auch nur voraussetzen. Wie ihr Grundbesitz, so er- 
scheint auch die Zahl der Holzgewalten der einzelnen Erben 
seit dem Anfang unserer Uberlieferung iiber die Verhalt- 
nisse der Mark verschieden. Das Haus fl zum Haus a besass 
schon im 14. Jahrhundert ein Siel und 18 Holzgewalten 1 ); 
n&chst ihm waren am meisten berechtigt der Hof zum 
Angem, Schimmershaus, der Hof in der Au und der Fron- 
hof zu Rath; die Mehrzahl besass 1, 2 und 3 Gewalten. 
Da aber die Berechtigungen mit dem Hof, und sp&ter auch 
ohne ihn, verausserlich waren, so unterlag die Zahl derselben, 
die jeder einzelne Erbe besass, einer fortwahrenden Ver- 
&nderung. 

Im Laufe der Zeit gingen, wie wir weiter unten n&her 
darlegen werden, s£mtliche Holzgewalten durch planm&ssigen 
Ankauf in das Privateigentum des Rittersitzes „zum Haus* 
iiber, was um so leichter geschah, als der Grund- und 
Waldherr bei dem Verkauf von Holzgewalten das Vor- 
kaufsrecht ausiibte. Dieser Entwicklungsgang, wodurch die 
Mark zum Privatwald wurde, gelangte im Anfang des 
19. Jahrhunderts zum Abschluss. Schliesslich wurden um 
die Mitte dieses Jahrhunderts auch die Servitutrechte der 
Kotter abgelOst, so dass nunmehr auch das letzte Nutzungs- 
recht der frtiheren Markgenossen aufhOrte. 

Indem wir nun die Nutzungsrechte an der Mark n£her 
darstellen, fassen wir zuerst diejenigen ins Auge, die alien 
Markgenossen zustanden und sodann diejenigen, die ein 
besonderes Vorrecht des Grund- und Waldherrn bildeten. 

1. Die Rechte aller Markgenossen. 

a) Die Holznutzung. 
Ob ursprunglich jeder Erbe das Recht hatte, soviel 
Bau- und Brennholz der Mark zu entnehmen, als es seinem 
Bedurfnisse entsprach, l&sst sich far die Ratinger Mark 
nicht nachweisen. Die drohende Verwiistung des Waldes, eine 
unausbleibliche Folge des zu freien Holzhiebes, hat sicher 
auch hier schon fruh zur Einschrankung der Holznutzung 
gefuhrt. Schon 1494 ist es ein Rechtssatz, dass kein Erbe 

') Kessel, Urkundenbuch No. 32, schreibt f&lschlich XVII gewelde. 



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Die Ratinger Mark. 15 

Holz hauen solle, wenn es ihm nicht an der Holzbank d. h. 

dem Markgericht gew&hrt und von den FOrstern angewiesen 

sei. 1 ) Wer Bauholz nOtig hatte, musste also beim Holz- 

geding darum bitten. Eine Kommission von Fdrstern, 

Behanderben und bisweilen auch sachverstandigen Zimmer- 

leuten prufte alsdann an der Baustelle die Bedurfnisfrage 

und erstattete beim nachsten Holzgeding dartiber Bericht. 

Nach dessen Entscheidung vvurde das Gesuch bewilligt oder 

abgelehnt. War das Gesuch ganz oder teilweise bewilligt, 

so wiesen die Forster das erforderliche Holz an, indem sie 

den zum Fallen ausgew&hlten Baum durch einen Hieb mit 

der „Scharaxt* bezeichneten *), dem Beil der Mark, das 

zusammen mit dem Holzgeding-Protokoll in einer hOlzernen, 

mit Eisen beschlagenen und zwei SchlOssern versehenen 

Kiste auf dem Hause „zum Haus u aufbewahrt wurde. Nur 

solche Baume durften gefallt werden, die keine Eckerfrucht 

mehr trugen 3 ). Das angewiesene Holz musste binnen 14 

Tagen gehauen werden, widrigenfalls das Anrecht darauf 

verloren gmg 4 ). 

Ausser dem Bauholz, das im BedQrfnisfalle den Erben 
bewilligt wurde, bezogen sie anfangs auch regelm&ssig ein 
gewisses Quantum als Anteil an der Mark. Sie beklagten 
sich im J. 1579 jedoch, dass sie seit langer Zeit von ihrem 
Erbe nichts an Holz bekommen hatten. Nach einem Be- 
schluss des Holzgedinges von 1621 sollte fur 8 Gewalten 
jedes Jahr, for 4 Gewalten alle zwei Jahre, fur 3 oder 2 
Gewalten alle 3 Jahre und fur 1 Gewalt alle 4 Jahre 
„ein unschadlich Holz" angewiesen werden. Da sich aber 
herausstellte, „dass in solcher Ordnung die Gemark nit 
erhalten werden kOnne u , so einigte man sich im J. 1628 
dahin, dass dem Inhaber einer Gewalt alle 8, dem zweier oder 

') "Weistum des Holzgedinges von 1494: »»Geyn erve ensal hauwen, it 
ensy gegeven an der holtbanck ind gewyst van den vorstern." 

*) Ober die Benennung w Scharaxt" vgl. v. Mauier, Markenverfassung 
S. 52: altbochdeutsch scara = Anteil, speziell an der Marknutzung. 

*) Weistum des Holzgedinges von 1494: ,,L>ie vorster ensullen geynre- 
kunnc hoult wysen, idt ensy durre". ; j 

*) Weistum von 1496: „Mallich sulle syn gegeven hoult wysen laiten 
ind bynnen 14 dagen afFhouwen ind niet langer stain laissen; geschuyt des 
niet, sail idt weder marck [d. h. Gemeinbesitz] syn". 



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16 Dr. P. Eschbach 

dreier Gewalten alle 6, dem von vier oder fflnf Gewalten 
alle 4 und dem von sieben oder acht Gewalten alle 2 Jahre 
ein Anspruch auf Holz zustehen solle. Dieser Modus 
wurde in der Folge mehrmals von 8 zu 8 Jahren erneuert 
Mit dem 18. Jahrhundert aber wurde der regelm£ssige 
Bezug von Bauholz eingestellt und auf den einzelnen 
Bedurfnisfall eingeschr&nkt. 

Der Grund- und Waldherr hatte zwar das Vorrecht, 
der Mark das Holz, das er zum Bau und zur baulichen 
Unterhaltung des Hauses „zum Haus" und der zugehOrigen 
Hofe, Kotten, Mtihlen nStig war, selbst&ndig und ohne Be- 
willigung seitens des Holzgedinges zu entnehmen; jedoch 
auch er musste es sich durch Holzgraf und FOrster an- 
weisen lassen und durfte es auch nur zu dem angegebenen 
Zwecke verwenden. 

An Brennholz erhielt jeder Erbe ein festes Quantum 
nach Massgabe seiner Berechtigung. Jedoch war der An- 
spruch auf Brennholz im Oberbusch auf das Eichenholz, 
im Tiefenbroich auf das Erlenholz beschrankt. Alle anderen 
Holzgattungen in beiden Waldungen beanspruchte, sp£testens 
seit dem 16. Jahrhundert, der Grund- und Waldherr aus- 
schliesslich fur sich '). Im Oberbusch entfiel auf jede Holz- 
gewalt jahrlich l / 2 Mass Eichenbrandholz. Nachdem das 
Holz in der Mark geschlagen und in Massen aufgeschichtet 
war, wurde es im M&rz, in der Regel „an der Lohe", unter 
die Erben verlost. Diese mussten es dann binnen 3 Tagen 
bei Strafe des Verlustes aus der Mark abholen. Im Tiefen- 
broich hatte, nachweislich schon im 17. Jahrhundert, der 
Grund- und Waldherr allein zu bestimmen, wann und in 
welchen Sielen das Erlenholz gehauen werden sollte. 
Wenn in einem Siel gehauen war, so wurde das Holz an 
den Meistbietenden verkauft und der ErlOs sodann unter 
die Inhaber der zwOlf in dem betrefFenden Siel berechtigten 
Gewalten verteilt, jedoch nach Abzug eines Viertels, das 



') Zuweilen schenkte er auch den Erben Anteil an dem ihra sonst vor- 
behaltenen Holz, so im J. 1640 auf 4 Jahre an dem Buchenholz, doch mit 
dem ausdrucklichen Zusatz, „dass hemachst daraussen keine Possession 
gewahrt werden wolle." 



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Die Ratinger Mark. X7 

halb dem Grand- und Waldherm, halb dem FOrster des 
Hauses „zum Haus" zufiel. 

Auch in Bezug auf Brennholz war der Grand- und 
Waldherr nicht an ein bestimmtes Mass gebunden ; vielmehr 
durfte er der Mark soviel entnehmen, als er fur sich und 
seine Bedienten auf dem Herrensitze „zum Haus", auch 
zum Zwecke des Bierbrauens, notig hatte. Was er an 
Brennholz nicht gebrauchte, konnte er fur seine Rechnung 
verkaufen. 

Jedesmal wurde auch den Markbeamten ein bestimmtes 
Quantum Brennholz als Teil ihrer Besoldung gegeben, 
ein anderes diente zur Deckung der durch Haulohn ver- 
ursachten Unkosten. Auch erhielten mitunter bedurftige 
„TJnerben 4t d. h. Nichtmarker Brennholz als Geschenk. 
Seit dem 17. Jahrhundert nahm der Grund- und Waldherr 
die Zuwendung von Holz an Unerben als sein ausschliess- 
liches Recht in Anspruch. Die Erben aber erhoben da- 
gegen Einspruch. Der Streit wurde 1621 durch einen 
Vergleich beigelegt, wonach, „solange es dem Grand- und 
Waldherrn gefallig und ohne dessen Prajudiz, keinem Un- 
beerbten Holz gegeben werden solle, wenn es nicht zuvor 
im Holzgeding durch Holzgrafen und Behand-Erben be- 
willigt sei." Als 1640 die Erben ihn wieder baten, kein 
Holz ohne ihr Vorwissen zu verschenken, erkl&rte er, sich 
nicht binden zu wollen, versprach aber, mit derSchenkung 
von Holz es so zu halten, dass die Erben keinen Anlass 
zu Klagen haben sollten 1 ). 

*) So wurden im Jahre 171 1 an Eichen-Brandholz n6 l /9 Mass an- 
gewiesen; davon erhielt der Grand- und Waldherr auf seine io6V» Gewalten 
53 und fiir seinen Bedarf 28, zusammen also 81 Mass; die Erben empfingen 
auf ihre 49 l /* Gewalten 24*/^, die Markbeamten zusammen 9 Mass; 2 Mass 
wurden verschenkt und 2 zu je 9 Schilling verkauft. 

An Buchenholz wurden im Jahre 1675 nur 3 2 Mass gehauen; der 
Grund- und Waldherr, der hierauf aliein Anspruch hatte, nahm 15 Tla^s fur 
sich ; jedem der 9 Behand-Erben gab er I Mass, die tibrigen 8 wurden zur 
Deckung der Unkosten fiir 9 Reichstaier 50 Albus verkauft. — Von dem 
Oberholz und den Reisern wurden 1100 „Schanzen" (d. h. Biindel) gemacht; 
davon erhielt der Grund- und Waldherr 450, Behand-Erben und Forster je 
50, der Holzgraf 100; die iibrigen 50 wurden zu 62 Albus 6 Heller verkauft. 

Von dem im Jahr 1687 geschlagenen Erlenholz bezog der Grund- und 
Waldherr 178 Mass. 

Jahrb. XX. 2 

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18 Dr. P. Eschbach 

Auch dasjenige Holz, das dutch einen Sturm wind ab- 
geschlagen war, den sog. „Windschlag", nahm im 17. Jahr- 
hundert bereits die Grundherrschaft fttr sich allein in An- 
spruch. Noch 1606 fordern die Erben, „dass wegen des 
schadlichen Windschlages einem jeden seine Gebiihr mOge 
zugelegt werden, und 1607 beschweren sie sich, „dass sie 
von dem Windschlage nur 12 Albus bekommen hatten". 
Sie machten also damals noch einen gewissen Entschadi- 
gungsanspruch geltend. Demgegeniiber schrieb sich die 
Grundherrschaft jedoch das alleinige Nutzungsrecht am Wind- 
schlage zu. Als im September 17 12 ein heftiger Sturm 
grossen Schaden in der Mark anrichtete, so dass es 77 
Mass Holz an Windschlag gab, erklarte zwar Freifrau von 
Zweiffel als Grund- und Waldherrin sich allein zu deren 
Nutzung berechtigt, behielt jedoch „in Beherzigung der 
Gemarken schlechten Zustandes" nur 24 Mass fiir sich, 
liess den Rest verkaufen und den ErlOs davon „der Gemark 
zum Guten gedeihen". Acht Jahre spater bestritten aber 
die Erben der Grundherrschaft jedes Recht auf den Wind* 
schlag, indem sie erkl&rten, wenn auf der Mark Wind- 
schlage gefallen, ware es altes Herkommen, dass die 
Baume, welche mit den Wurzeln umgefallen, dem Holz- 
gTafen, die aber, welche ohne Wurzeln niedergefallen, den 
Forstern gebiihrten. Die Streitfrage wurde schliesslich durch 
landesherrliches Urteil vom 11. Dezember 1802 dahin ent- 
schieden, dass dem Grund- und Waldherrn statt der Wind- 
schlage jahrlich 4 Reichstaler von der Mark bewilligt 
werden sollten. 

Eine weitere Holznutzung geringerer Art war das 
Recht auf „Stock und Sprock" sowie auf „Spreu und 
Streu*. Es war nicht den Erben vorbehalten, sondern 
auch den Kottern am Oberbusch und Tiefenbroich und den 
Einwohnern der Stadt eingeraumt und bestand darin, dass 
sie die StQmpfe der gefallten Baume, das Reiserholz und 
abgefallenes Laub der Mark entnehmen durften. Die Baum- 
sttimpfe waren in der Regel 6 Zoll hoch; das Reiserholz 
durfte 2 Zoll dick sein. Das Holz- und Laublesen war 
jedoch nur in der Zeit von Jakobi (25. Juli) bis 1. Mai 
gestattet. Seit dem Jahre 181 1 wurde es sogar auf zwei 



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Die Ratinger Mark. 19 

Tage der Woche, Dienstag undFreitag, die sog. „Buschtage a , 
eingeschr&nkt. 

b) Die Mast und Trift. 

Die Mark lieferte den Nutzungsberechtigten nicht nur 
Bau- und Brennholz; die Eckernfrucht ihrer Eichen diente 
der Schweinemast, das Gras des Waldbodens der Viehtrift. 

Wenn „durch gOttlichen Segen das Echer geraten war" 
d. h. wenn die Eichen genugend Eckern oder Eicheln 1 ) ab- 
geworfen hatten, wurde es im September durch den Grund- 
und Waldherrn, den Holzgrafen, die FOrster und Behand- 
Erben besichtigt, urn einen Oberschlag tiber die vorhan- 
dene Eichelmasse zu gewinnen. Der Tag der Echer- 
Beachtigung wurde im 15. Jahrhundert noch im Holzgsding 
vereinbart*); spater bestimmte ihn der Grund- und Wald- 
herr allein. Er nahm im Anfang des 17. Jahrhunderts noch 
persOnlich an der Besichtigung teil; nachher Hess er sich 
hierbei durch seinen Rentmeister vertreten. War das Echer 
besichtigt, so wurde der Wald „in Kur gelegt" d, h. bei 
festgesetzter Strafe verboten, fortan nochVieh in die Mark 
zu treiben. Hatte der Gerichtsbote der Stadt durch „dffent- 
lichen Kirchenruf" die Schliessung des Waldes verkundigt, 
so mussten die FOrster alles Vieh, das sich noch in der 
Mark fand, pfanden 8 ). Alsdann wurde eine sog. „Aufbrands- 
Verordnung" erlassen. Sie setzte zunachst die Zahl der 
Schweine fest, die zur Mast in den Wald getrieben werden 
soilten; sie war je nach dem Ausfall des Echers bald 
grosser, bald kleiner. flierauf wurde bestimmt, wieviel 
Schweine auf eine „Sielgerechtigkeit a und wieviel auf eine 
^Gewalt* eingetrieben werden soilten. 4 ) Nur die Erben der 



') Die Bedeutung von Eckern = Eicheln erhellt aus Lacomblet, 
Urkundenbuch II nr. 1 (a. 1201): fructus glandium. qui dicuntur ekeren. 

*) 1495 op Maenendach nae sent Johan decollacionis [31. August] haet 
men eyn verdrach, dat eycher toe beseyn. 

*) 1697 wurde der Besitzer des Kottens Kellersdiek sogar deshalb mit 
74 Goldgulden bestraft, weil seine Kuhe wahrend dieser Zeit „ohne Maul- 
korb" (!) durch den Busch gefuhrt worden waren. 

*) So war 1547 ein gutes „Echerjahr"; den „Sielherren" wurden 25, den 
Erben auf jede Gewalt 3 Schweine aufgebrannt; 1546 war das Echer geringer 
ausgefallen: den Sielherren wurden nur 10, dem Inhaber zweier Gewahen 



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20 &r. P. Eschbach 

Mark waren zur Eichelmast berechtigt. Die Katter hatten 
fiir den Mitgenuss des Echers eine Abgabe zu entrichten. 
War das Echer reichlich, so wurden auch wSchweine von 
„Unerben a d. h. Nichtmarkern zugelassen ; fiir die „Wehr a 
d. h. die Gewfihrung der Mast wurde ihnen eine Abgabe 
von jedem Schwein auferlegt 1 ). Die Abgabe fiir die Nutzung 
des Echers seitens der NichtmSrker, das sog. „ Echergeld", 
floss in die Kasse der Mark; zuweilen wurde es auch unter 
die Markgenossen verteilt. Doch hatten sie nur im Ober- 
busch Anteil daran, weil sie nur hier Anrecht auf Eichen- 
holz hatten; im Tiefenbroich, wo dieses ihnen fehlte, fiel 
das Echergeld ausschliesslich der Grundherrschaft zu. 

War das Echer gering, so r&umte diese zuweilen ihre 
Privatwaldungen, die sog. „Erbbusche a , zur Mast ein; dafQr 
erhielt sie das Recht, eine Anzahl Schweine mehr in die 
Mark zu treiben 2 ). 

Falls das Echer so schlecht geraten war, dass kein 
regelrechter Aufbrand stattfinden konnte, so verzichteten 
die Markgenossen auf ihre Berechtigung zu gunsten des 
Grund- und Waldherrn. Wahrend dieser Verzicht noch bis 
gegen Ende des 17. Jahrhunderts jedesmal geleistet wurde, 
nahm seitdem der Grund- und Waldherr fiir den Fall, dass 
das Echer nicht ausreichte oder durch Riss und Wurm 
missraten war, das Echergeld ohne weiteres fiir sich allein 
in Anspruch 3 ). 

Nachdem noch das Verbot eingescharft war, Eicheln 
abzuschlagen, abzuwerfen, abzuschjitteln oder aufzulesen und 



nur 1 Schwein aufgebrannt. Zuweilen wurde sogar nur auf 4 Gewalten 
I Schwein zur Mast zugelassen ; man pflegte dann zu sagen, auf jede Gewalt 
komme nur l / 4 Schwein oder „eine Schink". In der Regel wurden 150 — 250 
Schweine in die Mast getrieben; im J. 1567 aber 495 und im J. 1567 sogar 873. 

') Sie betrug im Jahr 1597 drei Reichstaler. 

*) So 1522 fiir die Einraumung des „Altefeldes" 25; 1559 sogar 34 
Schweine, 1559 fiir die des Sonderbusches „am Pannofen" 75; 1619 fiir die 
des Junkernbusches 20. 

8 ) Dieser Rechtsanspruch, der sich „auf der Gemarken Herkommen" 
stiitzt, tritt zuerst 1712 auf; indessen verzichtete die Grundherrschaft auf den 
Erlos aus dem Echergeld und schenkte ihn der Mark. Noch 1 661 heisst es 
dagegen im Protokoll des Holzgedinges, dass das Echer, weil es zu gering, 
dem Grundherrn „verehrt" werden solle. 



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Die Ratinger Mark. 21 

aus der Mark mitzunehmen, sowie statt der Gemeindehirten 
eigene Hirten zu halten, fand Ende September oder Anfang 
Oktober der „ Aufbrand* der zur Mast berechtigten Schweine 
statt. Hatte jeder seine Schweine zu dem Stall im Ober- 
busch geschafft, so wurde ihnen an dem festgesetzten Tage 
in einer *Siel tt genannten und am Stall angebrachten 
holzernen Einfriedigung mit einem gliihend gemachten 
Eisen ein Mai aufgebrannt, um die zur Mast berechtigten 
Schweine kenntlich zu machen. In alterer Zeit (1496 bis 
1567) versah ein besonderer „Bym- oder Brandmeister* 
dieses Brennen als sein „Bornampt a ; sp&ter besorgte es 
der Forster des Grund- und Waldherrn. Der „Gemarken- 
schreiber* fuhrte uber den Aufbrand ein Protokoll, den 
sog. „Brandzettel\ worin der Tag, die Zahl der einzu- 
treibenden Schweine sowie die Namen ihrer Eigen- 
tumer mit Angabe ihrer Berechtigungen in der Mark auf- 
gezeichnet wurden *). Nach dem Aufbrand gab der Grund- 
und Waldherr dem Holzgrafen, den FOrstem und Behand- 
Erben eine Mahlzeit; zur Deckung der Kosten, die sie 
verursachte, durfte der Gastgeber einige Schweine mehr in 
die Mast treiben lassen; man nannte diese daher B Kosten- 
schweine". Im 16. Jahrhundert leitete er selbst noch den 
Aufbrand; sp&ter vertrat ihn der Holzgraf auch bei diesem 
Geschafte. 

Wahrend der Mast blieben die „gebrannten a Schweine 
Tag und Nacht in dem Walde. Die Hirten trieben sie 
abends in den gemeinschaftlichen Stall und morgens hinaus. 
Wer ein B ungebranntes" Schwein walirend dieser Zeit in 
dem Wald sich masten liess, wurde strenge daftir bestraft 2 ). 
Da ein solches Qber die zuerkannte Zahl eingetrieben 
wurde, so hiess das Vergehen ein „tJbertrieb tt3 ). 

War im Dezember die Mastzeit voriiber, so wurden 
die Schweine^wieder aus dem Walde getrieben. Die Hirten 
stellten sie dann an einem bestimmten Tage^ihren Eigen- 
tumern wieder zu. 

') Der altestc Brandzettel, der~uns erhalten ist, stammt aus dem J. 1472. 
') So 1499 mit 5 Mark, der hochsten Geldbusse; spater mit 1 Gold- 
gulden. 

*) 1498 „averdreyff* 4 . 



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22 Dr. P. Eschbach 

Fand sich nach dem Austrieb der Mastschweine aus 
der Mark „noch ziemlich Echer" vor, so wurde noch eine 
Anzahl von Faselschweinen zum „Nachecher tt in den Wald 
getrieben 1 ). 

Wahrend das Mastrecht nur den Erben der Mark zu- 
stand, waren zur Trift auch die Kdtter im Tiefenbroich 
und am Oberbusch, sowie die BQrger der Stadt Ratingen 
berechtigt. Unter ihnen waren jedoch die KOtter zur Trift 
mit Kiihen und Schweinen, mit Ausnahme der Mastzeit, 
das ganze Jahr hindurch befugt; die Bttrger der Stadt 
dagegen durften ihre Kuhe nur vom i. Mai bis zum 
i. Sonntag nach Maria Geburt (8. September), ihre Schweine 
nur von Petri Stuhlfeier (22. Februar) bis Ende April in 
den Wald treiben. Dieser Unterschied in derTriftberechtigung 
erkl&rt sich daraus, dass die KOtter, wie sich zeigen wird, 
zu den sog. „Buschdiensten a d. h. Arbeiten in der Mark 
verpflichtet waren, ihr grOsseres Recht also grttsseren 
Leistungen entsprach, w&hrend die Stadter von jenen 
Diensten frei waren. Die Triftberechtigung der Kfltter 
blieb aber auf die alten Kotten beschrankt; die Inhaber 
der auf dem Grundbesitz derselben neu erbauten Kotten, 
der sog. „abgesplissenen Guter a und die Mitbewohner der 
alten Kotten, die sog. „Beiwohner a , durften zwar seit dem 
18. Jahrhundert ihr Hornvieh zur Weide in die Mark 
treiben, aber nur gegen eine bestimmte Geldabgabe B ). 

Bei dem Umfang der Viehtrift war also die Waldung 
der Mark zugleich eine belebte Weide: neben den Pferden 
des wilden Gesttttes suchten dort zahlreiche Kuhe und 
Schweine ihre Nahrung 3 ). 



') Echergeld und Hiitlohn waren dann geringer; so wurden beim Nach- 
echer von 1689 an Echergeld far jedes Schwein statt i s / 4 Keichstaler nur 
20 Albus und an Hiitgeld statt 1 8 Albus nur I StUber wochentlich erhoben. 

*) Sie betrug ira J. 1812 fur jede Kuh 16 Sttiber. Die mindere Holz- 
nutzung von H Stock und Sprock" genossen sie gleich den Kottern gegen 
Leistung der Buschdienste. 

*) Im J. 1808 weideten in der Mark: 175 Kuhe und 98 Schweine. 
Von den Kiihen gehflrten dem Rittersitz „zum Haus" und seinen Lehn- 
und Pachtgiitern 59, den K6ttern 104 und den Burgern 12; von den Schweinen 
der Grundherrschaft 44, den KOttern 34 und den Burgern 20. 



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Die Ratinger Mark. 23 

Zum Schutz des Baumwuchses, der naturgemass durch 
den Weidgang geschadigt wurde, legte der Grund- und 
Waldherr von Zeit zu Zeit Teile des Waldes in Schonung, 
entzog sie damit also der gemeinen Nutzung. Nach alter 
Sitte wurde die Schonung dadurch kenntlich gemacht, dass 
man den Bezirk „mit Strohwischen abhangte". Dieses Recht 
ubte der Grund- und Waldherr im 18. Jahrhundert aus 
eigener Macht aus. Uber den Umfang aber, in dem er 
es geltend machte, kam es zu mancherlei Streitigkeiten mit 
den dadurch beeintrachtigten Nutzungsberechtigten *). Die 
Schonung gait ubrigens nur fur das Vieh, nicht fiir die 
wilden Pferde, trotzdem gerade sie, die Tag und Nacht im 
VValde weilten, durch Abnagen des Holzes den meisten 
Schaden anrichteten. 

a. Vorrechte des Grund- und Waldherrn. 

Schon bei der Holznutzung und Schweinemast traten 
mannigfaltige und wichtige Vorrechte des Grund- und 
Waldherrn vor den iibrigen Markgenossen hervor. Sein 
Streben, diese Vorrechte zu erweitern, ftihrte im 17. und 
18. Jahrhundert zu heftigen Streitigkeiten zwischen ihm 
und den Erben der Mark. Die Rechtsfragen, um die es 
sich hier handelte, waren um so schwerer zu entscheiden, 
als beide Parteien sich auf das Herkommen beriefen, ohne 
dass dieses in einer fSrmlichen Markordnung schriftlich 
fixiert war. Der Grund- und Waldherr besass aber nicht 
nur Vorrechte hinsichtlich derjenigen Nutzungen der Mark, 
zu denen auch die iibrigen Markgenossen berechtigt 
waren ; vielmehr standen ihm auch einige Nutzungsrechte 
allein und ausschliesslich zu. 

a) Die Schafstrift. 
Das^Recht, eine Ziegen- und Schafherde in der Mark 
weiden zu lassen, iibte die Grundherrschaft schon im 
16. Jahrhundert unbestritten aus. Wegen des grossen 
Schadens, den die Ziegen und Schafe an dem jungen 
Geholz anrichteten, baten die Erben 1568 um deren Ab- 

*) Das Forstgesetz von 1761 gestattete, den vierten Teil des Waldes 
„in Zuschlag zu legen". 



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24 Dr. P. Eschbach 

schaflfung und traten dem Grand- und Waldherm einen 
Teil der Mark, das sog. „Pfefferkampchen a , zur Ent- 
schadigung dafiir ab, dass er auf die Austibung jenes 
Rechtes, wenn auch nicht auf das Recht selbst, fur immer 
verzichtete 1 ). Das Eintreiben der Ziegen in den Wald 
hSrte fortan auf. Doch beschwerten sich die Erben 1659 
wiederum dariiber, dass die Grundherrschaft „ihre Schafe 
durch den Busch gehen und hiiten lasse", und begehrten 
1670, dass die „Hiilsschafe a 2 ) abgeschafft wurden. Inner- 
halb der Mark wurde 1808 das Recht der Schafstrift nur 
„auf den Heiden, so lange diese nicht bepflanzt sind", 
also nur auf den baumlosen Stellen, aufrecht erhalten 8 ). 

b) Die Bodennutzung. 
Das Recht, Steine, Kieselschrot, Sand und Lehm aus 
der Mark zu nehmen, stand allein der Grundherrschaft 
zu. Daher bekundete der Magistrat der Stadt Ratingen 
im Jahre 1573, als er zur Pflasterung der Strassen Steine 
in der Mark brechen Hess, dies nicht aus eigenem Recht, 
sondern nur mit Erlaubnis des Grundherrn zu tun 4 ). 
Auch 1579 bat er ihn um die Genehmigung zum Brechen 
von Pflastersteinen. Ein Jahrhundert spater nahm die 
Stadt ohne weiteres das Recht fur sich in Anspruch, 
Steine und Sand aus der Mark zu holen. Als der Grund- 
herr es ihr verbot, strengte sie 1673 einen Prozess gegen 
ihn an, weil er „ gegen alle Billigkeit und althergebrachte 
Possession u handle. Ohne Zweifel wurde der Anspruch 
der Stadt als unbegrundet abgewiesen. Aber 17 10 wieder- 
holte sich der Streit zwischen ihr und dem Grundherrn; 
die Stadt behauptete jetzt sogar, dass sie „von vielen 
hondert Jahren hero und wenigst so lang, als man ge- 
denket [!], auf der Gemark sich in quietissima possessione 

l ) K ess el, Urkundenbuch No. 176. 

*) Was „Hiilsscbafe" sind, erklart die vorhin erwahnte Urkunde vom 
26. Mai 1568, indem sie von den Schafen spricht, „so Hiilsen weiden"; 
„Hiilsen" ist aber die ortsubliche Benennung der Stcchpalmen odcr Wald- 
disteln. Die nicht im Walde ausgeiibte Schafstrift wird in dei Urkunde M ge- 
meine landliche Schaafentrift" genannt. 

8 ) Das Haus „zum Haus" besass damals einc Hcrdc von 175 Schafen. 

4 ) Kessel, Urkundenbuch No. 179. 



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Die Ratinger Mark. 25 

. . . Sand, Klei, Lehm, Schrot, Steine und dergleichen 
Materialien zu Reparation der Stadtstrassen und anderer 
Stadtnotwendigkeiten zu holen notorie sich befinden tue. a 
Die kurfurstliche Regierung verbot jedoch der Stadt jeden 
weiteren Eingriff in das Recht der Grundherrschaft bei 
50 Goldgulden Strafe. Seitens der Erben der Mark war 
nie der Anspruch auf eine solche Nutzung des Bodens 
erhoben worden. Sie erkannten vielmehr dem Grund- 
und Waldherrn das Recht zu, „tiber den Grund und was 
darin an Regalien in der Erde sein mag, zu verfugen, 
Kalkofen und Steinbriiche in der Mark zu errichten, zur 
Aufsuchung der Regalien den Erdboden wegzur&umen 
und die dabei umfallenden Eichen als sein Eigentum weg- 
zunehmen*. Sie beschwerten sich zwar 1579 und 1661 
uber den Schaden, den die Errichtung der Kalkofen der 
Mark zufuge ; aber das Recht dazu bestritten sie der Grund- 
herrschaft nicht. 

c) Die Jagd. 

Da die Ratinger Mark zu dem grossen Wildbann 
zwischen Rhein, Ruhr und Diissel gehorte, stand die Jagd 
auf ihr anfangs nur dem Konige und seit dem 13. Jahr- 
hundert dem Landesfursten zu. Doch hatte auch der 
Rittersitz „zum Haus tt ein, wenn gleich beschranktes, 
Jagdrecht. Denn nach dem bergischen Rechtsbuche, 
das aus der zweiten H&lfte des 14. Jahrhunderts stammt, 
hatte die bergische Ritterschaft das Recht der Jagd auf 
Hasen, Rehe, Wildschweine und Feldhiihner, w&hrend 
die Jagd auf Hirsche, Hirschkuhe und Haselhiihner dem 
Regal des Landesherrn vorbehalten blieb *). Das Jagd- 
recht der Ritterschaft wurde spaterhin eingeschrankb 
indem ihr 151 1 die Jagd auf Wildschweine 2 ), 1558 
auch die auf Rehe genommen wurde, 3 ) sodass ihr 
nur noch Hasen, Kaninchen und Feldhiihner zu jagen 

x ) Lacomblet, Archiv I, 93 f . ; v. Below, Landstandische Ver- 
fassung in Julich und Berg II, 42 ff. 

r ) Lacomblet, Archiv I, 155. 

3 ) Julich-bergisehe Polizci-Ordming von 1558; vgl. v. Below, Zur Ent- 
stehung der Rittergiiter, Hildebrands Jahrbiicher fur Xationalokonomie und 
Statistik LXIV, 845. 



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26 Dr. P. Eschbach 

gestattet blieb. So hatte also die Grundherrschaft auf 
Ratinger Mark nur die „kleine" Jagd, wahrend die „grobe" 
Jagd_dem Landesherrn gehSrte; jedoch beanspruchte der 
Herzog sein ausschliessliches Recht darauf nur im Tiefen- 
broich, wahrend er es im Oberbusch mit einigen benach- 
barten Adeligen teilte L ). Am 14. Mai 1645 belehnte 
Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm seinen Kanzler Dietrich von 
der Horst, dem der Rittersitz „vom Haus" gehtfrte, erblich 
„mit der hohen und groben Jagd auf Ratinger Mark", 
behielt sich aber auch seinerseits das Jagdrecht in diesem 
Revier und das Recht der Wiederlose mit 1000 Reichs- 
talern vor. Damit wurde der Grundherrschaft die „grobe" 
Jagd, die sie bisher schon im Oberbusch neben dem Landes- 
herrn hatte, auch im Tiefenbroich eingeraumt 2 ). Kurfurst 
Johann Wilhelm loste die grobe Jagd im Tiefenbroich am 
21. November 1701 von dem damaligen Besitzer des 
Hauses „zum Haus", Freiherrn von Zweiffel, gegen Erle- 
gung von 1000 Reichstalern wieder ein. Der Rittersitz 
behielt aber das Recht der groben Jagd im Oberbusch, 
bis ihm 1774 die kurfttrstliche Hofkammer deren Aus- 
iibung untersagte. 

IV. 

Die Pflichten der Markgenossen. 

Den Berechtigungen der Markgenossen entsprachen 
anderseits Verpflichtungen, die auch fur den Grund- 
und Waldherrn bindend waren. 

1. Die „Buschdienste": 

a) Die Anlage von „Eichelkampen". 

Urn gegenuber dem Verbrauch des Holzes fur den 

notigen Nachwuchs in der Mark zu sorgen, musste jeder 

Erbe im Fruhling oder Herbst auf je eine Gewalt vier junge 

Eichen pflanzen („possen"). Diese wurden auf eingehegten 



*)^In einer nicht gerade klaren Fassung heisst >s3n ^einem *„Bericht der 
Jagd-Gerechtigkeit des Amtes Angermund" (abgedruckt im Jahrbuch^des'Diissel- 
dorfer Geschichtsvereins VII, 93^f>, dass im Oberbusch „auch etliche vom 
Adel, so darum her angesessen, zuweilen^mitjagen". 

i , 2 ) Eine Beschreibung des ganzen^ Umfanges der Jagdgerechtigkeit. des 
Hauses „zum Haus" vom 6/ April 1723 ist^mitgeteilt im Jahrbuch IX, 267 f. 



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Die Ratinger Mark. 27 

Platzen, den sog. „Eichelskampen", gezogen, die an ver- 
schiedenen Stellen am Rande des Waldes lagen 1 ). Sollte 
ein neuer Eichelkamp angelegt werden, so mussten s&mt- 
liche Erben zu festgesetzter Stunde an dem bezeichneten 
Platze mit Schuppen und Hacken sich einfinden, urn nach 
Anweisung der Ftfrster die Arbeit zu verrichten. Zur 
Besamung des Kampes Hess der Holzgraf auf Kosten der 
Mark durch Arbeiter die erforderliche Zahl von Eicheln 
lesen *). Waren die Setzlinge („P5sslinge u ) geniigend 
herangewachsen, so wurden sie nach Bediirfnis heraus- 
genommen und auf Bl5ssen des Waldes angepflanzt. 
Auch zu dieser Arbeit mussten die Erben zur bestimmten 
Stunde an einem bezeichneten Eichelkamp mit Schuppen 
und Hacken sowie mit Hieben und Weidenruten zum An- 
binden erscheinen. Jeder hatte den Fdrstern seine pflicht- 
massige Zahl von Setzlingen vorzuzeigen und erhielt dann 
von ihnen Bescheid, wo und wie sie diese anpflanzen 
sollten. Waren die jungen Eichen gepflanzt, so mussten 
sie, damit das im Walde weidende Vieh ihnen nicht schade, 
mit Dornenzweigen umkleidet werden. Sodann war noch 
der Eichelkamp, dem die Setzlinge entnommen waren, 
umzugraben, auch die Einfriedigung nStigenfalls auszu- 
bessern. Wer sich diesen schuldigen Arbeiten entzog, 
wurde mit Geld 8 ), sp&ter sogar mit Verlust seiner Mark- 
berechtigung fiir das laufende Jahr bestraft. 

b) Die Regelung des Wasserabflusses. 

Wahrend die Sorge fiir den Nachwuchs an Eichen 
nur Sache der Erben war, weil nur sie das Recht der 
Holzung hatten, waren, wenigstens seit dem Ende des 
17. Jahrhunderts, zu den erforderlichen Arbeiten fiir die 
Regelung des Wasserabflusses in den Waldungen auch 
die Kotter verpflichtet 4 ). Die Entwasserung erfolgte teils auf 



l ) 1803 gab es 6 Eichelskampc : zwei hinter dem Kalkofen, je einer am 
Baulhof, am K6tschenbecksfeld, am Kradenpoet und am Sack. 

*) 171 7 wurden fur einen neuen Eichelskamp 2 Maker Eicheln gelesen. 

•) 1675 betrug die Strafe */ 4 Goldgulden. 

4 » Nur die Burger der Stadt Ratingen waren, obwohl sie K6tterrecht 
in der Mark bcsassen, von Buschdiensten befreit. 



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28 Dr. P. Eschbach 

naturlichem Wege durch die die Mark durchfliessenden 
Bache, teils auf ktinstlichem durch angelegte AbzugsgrSben. 
Um Verstopfung der Abfliisse und dadurch Versumpfung 
des Waldgebietes zu verhiiten, wurden Erben und Kotter 
von Zeit zu Zeit zur Reinigung der Bache und Gr&ben 
aufgeboten 1 ). Trotz dieser Arbeit wird uns das Tiefen- 
broich mit seinen Erlenwaldungen als so morastig ge- 
schildert, dass „man anderst nit als bei hartigen, frostigen 
Winterszeiten zukommen kann" 2 ). 

c) Die InstandhaltUng der Wege und Stege. 
Eine weitere Pflicht aller Nutzungsberechtigten, der 
Erben wie der Kotter, bestand darin, die durch die Mark 
fuhrenden Wege und Stege in Stand zu halten, eine Arbeit, 
die gleich wichtig war ftir die Holzabfuhr wie den Weid- 
gang. Wie allenthalben, so waren jedoch auch hier die 
Wege in der Regel nicht in bester Ordnung. So musste 
1677 den Erben und Kottern bei Strafe von 8 Goldgulden 
befohlen werden, fur die bevorstehende Reise des Fursten 
nach Werden die Wege, soweit sie die Mark durchschnitten, 
herzustellen ; auch 171 2, als der Landesherr der Jagd auf 
die wilden Pferde beiwohnen wollte, mussten zuvor die- 
jenigen Wege im Oberbusch, die er benutzen konnte, „in 
brauchbaren Stand" gebracht werden. Nur die neue, von 
Ratingen nach Krummenweg angelegte Chaussee wurde> 
obwohl sie auch durch die Mark fuhrte, ausschliesslich 
von der kurfurstlichen Wege-Direktion in Stand gehalten; 
sie erhob zu diesem Zwecke ein besonderes „Weggeld" 3 ). 

! ) So am I. September 17 17 bei Strafe von l /s Goldgulden. 

*) Rentmeisterei-Bucb des Rittersitzes „zum Haus" 1687 - 89. 

8 ) Im ganzen durchschnitten im Anfange des 19. Jabrh. 12 kleine Wege 
die Mark: der Weg von der Chaussee nach dem Kalkofen und nach dem 
Hinkesforst, der Miihlenweg von der Lintorfer Mark nach dem Kalkofen, der 
hintere Miihlenweg, der Weg nach dem Holter Tor, langs dem Waldfrieden, 
vom Altenfeld iiber den Miihlenweg nach dem Schw.irzenbroich, von der 
• Chsussee nach dem Steinbruch und von da nach dem Baulhof und der Cbel- 
giinn, von der Chaussee nach der Briicke und nach dem Fahrenkotten, zwei 
Richtw. ge im Tiefenbroich , ein Weg langs den Tiefcnbroicher Hausern und 
vom Hiitter Tor zur Unterhorst. Zwei Stege endlich gab es im Kixbergs 
Broich. 



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Die Ratinger Mark. 29 

d) Die Sor'ge ftir den „Waldfr iede n". 

Die Ratinger Mark war ein Teil des alten Wildbannes, 
in dem das wilde Gesttit des Duisburger Waldes gehegt 
wurde. Durch Zaun und Graben, den „Waldfrieden a , war 
er gegen die anstossenden Felder und Wiesen abgesperrt. 
Wo Wege ihn durchschnitten, waren Falltore angebracht, 
so an der Lohe, an der Hiitte, am Holterhof, am Hauscheid, 
am Kradenpoet und am Schreiskotten. Die Besitzer der 
an den Waldfrieden angrenzenden Grundstticke waren 
verpflichtet, Zaun, Graben und Tore in Stand zu halten. 
Dies lag ebensosehr in ihrem eigenen Interesse, wie in 
dem der Gesttitsherren. Denn wurde der Waldfrieden 
nicht in Ordnung gehalten, dann brachen gar leicht die 
wilden Pferde aus dem Walde durch die offenen Stellen 
in die Felder und Wiesen ein und richteten dort argen 
Schaden an. Auch den Pferden selbst drohte dann Ge- 
fahr; es kam nicht selten vor, dass sie, von den Feldern 
und Wiesen verjagt, auf der hastigen Flucht in den Wald 
an dem Zaun stecken blieben oder im Graben verungltickten. 

Das Holz fur die Instandhaltung des Zaunes hatten die 
Pftichtigen auf eigene Kosten zu beschaffen, w&hrend es 
zu den Falltoren ihnen aus dem Oberbusch geliefert wurde. 
Fur das Buschtor an der Lohe hatte die Stadt Ratingen zu 
sorgen ; das Holz erhielt sie zwar unentgeltlich, Eisenwerk 
und Arbeitslohn aber hatte sie selbst zu bezahlen. 

Die Sorge ftir den Waldfrieden betraf nicht, wie die 
ubrigen Buschdienste, alle Markgenossen, sondern nur 
diejenigen von ihnen, deren GrundstQcke an ihn grenzten 1 ). 
Sie war eben an sich keine Markangelegenheit, sondern 
ein Gebot der ofFentlichen Ordnung; denn sie bildete nicht 
gleich den sonstigen Buschdiensten ein Entgelt fur die 
Markberechtigung, sondern war eine Polizeivorschrift, die 

l ) Es waren die H6fe und Kotten : am SOtchen, Wanderskotten, Stamms- 
kotten, Grosse und kleine Drengenburg, am Heimensang, Meis-, Kohlen-, 
Schillings-, Bierraannskotten, am Grunen Wald, Biisges-, Gehren-, Rosen-, 
Kringskotten, Heidkamp, Hfitterhauschen, an der Hiitten, zum Holt, Kixburg, 
Sch5nenbeck, Goldberg, Schreiskotten, in der Bruck, Kopperschar, Kellersdick 
und^Fahrenkotten Die Lange des Waldfriedens auf dieser Strecke betnig 
114! Ruten. 



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30 Dr. P. Eschbach 

auch fur solche Grundbesitzer gait, die kein Nutzungsrecht 
am Walde hatten *). Erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts 
wurde sie zu einer Markangelegenheit, indem die Aufsicht 
ttber die Instandhaltung des Waldfriedens den Beamten 
der Mark ubertragen und das Markgericht die Briichten- 
strafen fiber diejenigen verh&ngte, die sich wegen Ver- 
nachlassigung jener Pflicht strafbar gemacht hatten. Jedes 
Jahr, meist im Friihling und Herbst, in ausserordentlichen 
Fallen auch noch zu anderer Zeit, wurde fortan auf An- 
ordnung des Wald- und Grundherrn durch Holzgraf, Forster 
und Behand-Erben mit Zuziehung des Rentmeisters des 
Rittersitzes „zum Haus u der Waldfrieden auf seiner ganzen 
Strecke, einem grossen Bogen um Oberbusch und Tiefen- 
broich von der Auer Miihle bis zur Angerbrucke am 
Forstbusch, besichtigt. Der Holzgraf bestimmte den Tag, 
an dem die Besichtigung stattfinden sollte, und Hess ihn 
durch die Fdrster jedem Verpflichteten ansagen. Ober den 
Befund nahmen die Beamten ein Protokoll auf und reichten 
es dem Grand- und Waldherrn ein, nachdem sie mit einer 
„Mahlzeit" auf Kosten der Mark ihr Werk beschlossen hatten*). 
Das n&chste Holzgeding verhangte dann die Strafen wegen 
vernachlassigter Unterhaltung des Waldfriedens. Wer den 
Zaun nicht gemacht, den Graben nicht aufgeworfen oder 
das Tor hatte in Unstand geraten lassen, wurde je nach 
der Schwere seiner Fahrlassigkeit mit einer Geldsumme 
bestraft. Sie betrug nach der Briichten - Ordnung der 
Lintorfer Mark in der Regel 1 Goldgulden; im Jahre 1750 
mussten die Schuldigen ausserdem den durch das Aus- 
laufen der wilden Pferde verursachten Schaden an Feld- 
fruchten ersetzen und den Aufsichtsbeamten */• Reichstaler 
bezahlen 3 ). Die franz5sische Verwaltung des Grossherzog- 

l ) Die Julich-bergische Polizeiordnung von 1609 bestimmt unter dem 
Titel „Von Jagen und Waidwerk", dass die Amtleute und Befehlhaber mit 
den Nachbaren jedes Ortes darauf sehen sollen, dass ein jeder seinen Teil 
Wildzaun zumache und unterhalte, und diejenigen, die das nicht tfiten , dafiir 
bussen und pfanden lassen. 

*) Bei dieser Mahlzeit vertranken sie im J. 1707 nicht weniger als 10 
Quart Wein und 8 Quart Bier! 

*) Die Verpflichtung zur Ausbesserung des schadhafl gewordenen Wald- 
friedens gab ilbrigens zu so vielen Streitigkeiten Anlass, dass der Kommer- 



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Die Ratinger Mark. 31 

turns Berg entzog indessen die Aufsicht liber den Wald- 
frieden den Beamten der Mark und iibertrug sie den an- 
grenzenden Mairien, so dass sie wieder eine reine Polizei- 
sache wurde; der Maire, die Feldschiitzen und Polizei- 
diener batten unter Zuziehung eines Vertreters der an- 
liegenden Grundbesitzer in der Regel jedes Vierteljahr 
den Waldfrieden zu besichtigen, so weit er zu der be- 
treffenden Mairie gehorte; einmal im Jahre fand daneben 
eine Besichtigung des ganzen Waldfriedens durch die 
Direktion des wilden Gestiites statt 1 ). Mit dessen Auf- 
losung im Jahre 1814 verschwand audi der Waldfrieden. 

2. Die Brotspende. 

Eine weitere Verpflichtung aller Erben der Mark be- 
stand in einem wohltatigen Werke : einer jahrlichen Brot- 
spende an die Armen. Far je eine Holzgewalt mussten 
sie n&mlich jahrlich auf „Hagelfeiertag a (26. Juni), an 
demselben Tage, wo zur Erflehung des himmlischen 
Schutzes der Felder gegen Hagelschaden eine Bitt- 
prozession urn die Stadt gehalten wurde, ein sieben- 
pfundiges Brot zur stadtischen T) Schimmersmtihle tt liefern. 
Hier teilten die Beamten der Mark : Holzgraf, Forster und 
Behand-Erben die sog. „Spindbrote a an die Armen aus 2 ). 
Der Zahl der Holzgewalten entsprechend bestand die 
jahrliche Spende in 156 Broten 3 ). Fiir die Austeilung 
der Brote empfingen die Markbeamten gewisse Diaten 4 ). 

zknrat Brugelmann in Cromfort in einem Brief e vom 14. April 1799 an den 
Grafen von Spee, den Besitzer des Rittersitzes „zum Haus", meinte, der „ Wald- 
frieden" kdnnte wohl ebenso gut M Waldkrieg * heissen. 

') Staatsarchiv Dflsseldorf: Akten der Stadt Ratingen No. 7. 

*) Nur der Grund- und Waldherr nahm es, wenigstens seit dem 17. 
Jahrhundert, als sein Recht in Anspruch, seine schuldigen Brote, statt sie zur 
Schimmersmuhle zu schaffen, auf seinem Sitz „zum Haus" durch seinen Rent- 
meister und FSrster zu verteilen. 

*) Bisweilen wurde die Wohltat erweitert: 1564 erhielten nach der 
gewohnlichen Spende die „Hausarmen binnen und baussea der Stadt" noch 
31 Brote; 16 1 2 warden ausser 54 Armen auch die „Siechen" bedacht; die 
an der n Lisgensbrucke M (= Siechenbrucke) bekamen 6, die im „H6llenter" 
4 Brote. 

*) So 1697 der Holzgraf und zwei Behand-Erben je 1 Reichstaler, beide 
FOrster je 40 Albus. 



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32 Dr. P. Eschbach 

Auch dieses Geschaft beschlossen sie mit einer Zeche 1 ;. 
Auf die Erfullung der Pflicht der Brotspende wurde mit 
Strenge geachtet; wer das schuldige Brot nicht ablieferte, 
wurde mit Geld und Abgabe der doppelten Brotzahl be- 
straft und verlor bis zur Entrichtung dieser Strafe das 
Recht auf die Holznutzung in der Mark 2 ). Mit den einzelnen 
Holzgewalten ging im Laufe der Zeit auch die ganze 
Brotspende an den Grund- und Waldherrn uber 3 ). 

V. 

Die Markbeamten. 

i. Der Holzgraf. 

An der Spitze der Rechtsprechung und Verwaltung 
der Mark stand der „ Holzgraf (holtgreve)> Die Holzgraf- 
schaft war, wie wir sahen, ursprunglich dem KOnigshofe 
Rinthausen iibertragen, dessen Villicus sie im Namen des 
Kftnigs in zwOlf Marken des fruheren KOnigsforstes zwischen 
dem Rhein und dem untersten Lauf der Ruhr und Diissel 
ausiibte. Durch die Schenkung Pippins II. war sie dann 
mit dem Hofe an das Kloster und spatere Stift Kaisers- 
werth ubergegangen, das sie noch 1389 besass. Schon vor 
1374 aber sahen wir das Rittergeschlecht „vom Haus" bei 
Ratingen im erblichen Besitz der Holzgrafschaft, die ihnen 
anfangs vom Stift Kaiserswerth und hernach vom Herzog 
von Berg als dessen Recti tsnachfolger als erbliches Lehen 
iibertragen sein muss. Noch 1482 handhabt der Holzgraf 
der Ratinger Mark sein richterliches Amt im Namen des 
Landesherrn, seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts aber 
im Namen des Inhabers des Hauses „zum Haus", der als 
Grund- und Waldherr der Mark nunmehr auch deren 
Gerichtsherr ist. 

! ) i(>75 verspeisten sie dabci fur 2 Reichstaler und vertranken 1 2 Quart 
Wein (a 20 Albus). 

8 ) Schon das Holzgeding von 15 12 erkannte fur Recht: „dat geyne 
gewelde fry syn ensullen van spyndbroit, ind \vc nyt betalt, sulle syn gcwalt 
uplegen". (D. h. die Holzgewalt verlieren, bis er gezahlt hat). Die Geld- 
busse betrug 1683: 74 Goldgulden. 

3 ) Zum Backen des Brotes wurden zuletzt die 2 Maker 1 Sumber 
Roggen verwendet, die der Piichter der Muhle von „zum Haus" zu licfern hatte; 
die noch fehlenden Brote wurden von einem Backer in der Stadt bczogen. 



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t>ie katinger Mark. 33 

Schon im 14. Jahrhundert haftet die Holzgrafschaft 
an dem Rittersitze „zum Haus". Mit diesem ging sie 
durch Erbschaft zwischen 1553 und 1557 an die Freiherren 
von der Horst, von diesen durch Kauf 1685 an die Frei- 
herren von Zweiffel und schliesslich 1783 an die Grafen 
von Spee tiber. 

Seit dem 16. Jahrhundert nennen sich die Herren des 
Rittersitzes nicht mehr Holzgrafen, sondern Grund- und 
Waldherren der Ratinger Mark. Den Titel „Holzgraf" 
fuhrt nunmehr ein Beamter, der seinen Herrn in alien 
Geschaf ten des Markgerichtes wie der Markverwaltung ver- 
tritt. Schon im Protokoll des Holzgedinges vom J. 1482 
begegnet uns ein solcher 1 ). Die Vertretung wird in der 
Folge irnmer mehr zur Regel, wenn auch hin und wieder 
noch der Grund- und Waldherr selbst die GeschSite des 
Holzgrafen versah 2 ). 

Der Grundherr ernannte den Holzgrafen. Doch besassen 

anfangs die Erben der Mark ein, wenn auch nur formelles, 

Bestatigungsrecht. Formell nur war es deshalb, weil sie 

urn ihre Anerkennung erst dann ersucht wurden, wenn der 

Holzgraf vom Grundherrn nicht nur ernannt, sondern auch 

bereits in Gegenwart der Erben auf sein Amt vereidigt 

worden war. Immerhin gestand die Grundherrschaft den 

Erben dieses formelle Bestatigungsrecht noch bis gegen 

Ende des 17. Jahrhunderts zu. So wurde 161 7 der neu 

ernannte und vereidete Holzgraf im Holzgeding s&mtlichen 

Erben vorgestellt mit dem Ersuchen, „ihn davor zu erkennen", 

die ihn dann „als genugsamb qualificirt also gern passiren 

lassen"; auch 1661 heisst es, dass die Erben den ernannten 

Holzgrafen »willig angenommen". Aber 1670 erhebt der 

Grund- und Waldherr bereits Widerspruch, als die Erben 

ihr Zustimmungsrecht zu der Ernennung eines neuen Holz- 



*) Anno 1248 up Mandach neist na Sent Johanns dage decollationis 
[31. August] is gehoultinckt zo Ratingen ind lach der wait in koir ind 
J oh an Kurt is do eirst gesessen vur eynen holtgreven. 

*) So leitete er noch 1590, 1597, 1601, 1612, 16 14 und 16 15 selbst 
das Holzgeding, im 16. Jahrhundert auch wiederholt die Echerbesichtigung 
und den Aufbrand der Schweine. 

Jahrb. XX. 3 

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34 Dr. P. Eschbach 

grafen geltend machen. Sp&terhin h6rt jener Anspruch der 
Erben g&nzlich auf. 

Bei der Anerkennung des Holzgrafen handelte es sich 
lediglich um die Feststellung der Tatsache durch die Erben, 
dass der Holzgraf selbst ein Erbe war; denn das war nach 
altem Herkommen eine unerl&ssliche Bedingung. Ernannte 
der Grundherr einen Holzgrafen, der nicht zu den Erben 
gehOrte, so musste er, bevor er ihn dem Holzgeding vor- 
stellte, durch Belehnung mit einer Holzgewalt zum Erben 
machen, „damit derselbe," wie es noch gegen Ende des 
i7.Jahrhunderts heisst, ^zu Betretung des Holzgraf endienstes 
angenohmen werden kOnne. tt Bald darauf aber wurde auch 
diese Vorbedingung bei der Einsetzung des Holzgrafen in 
sein Amt nicht mehr seitens des Grund- und Waldherrn 
beachtet; er ubertrug das Amt fortan seinem Rentmeister, 
anfangs freilich noch unter dem Widerspruch der Erben ; 
so wurde der Holzgraf schliesslich ein rein herrschaftlicher 
Beamter. 

Wie die Ernennung, betrachtete seit Ende des iy.Jahr- 
hunderts der Grund- und Waldherr auch die Absetzung 
des Holzgrafen als sein alleiniges Recht. So wurde 1684 
der Holzgraf Johann Strack, weil er bei seiner Entlassung 
als Rentmeister die Scharaxt ohne Erlaubnis seines Herrn 
vom Hause „zum Haus a weg und in seine Wohnung mit- 
genommen hatte und deren Herausgabe verweigerte, ohne 
jede Mitwirkung der Erben durch den Grund- und Waldherrn 
seines Holzgrafenamtes entsetzt; ebenso 17 15 Stracks Nach- 
folger wegen ahnlichen Missbrauches seines Amtes. 

Zu Holzgrafen wurden, wenigstens seit der Mitte des 
16. Jahrhunderts, solche Personen ernannt, die durch ihre 
sonstige Amtsstellung eine gewisse Praxis in Gerichts- 
und Verwaltungssachen verbiirgten *)• Daher versahen teils 
Offentliche, teils herrschaftliche Beamte die Holzgrafschaft 
im Nebenamt: so 1567 Henrich Brack, Richter der Freiheit 
Angermund, 1590 Christian Clout, Richter des Amts Anger- 
mund, 1 61 7 Matthias Micken, Gerichtschreiber der Amter 

*) Ob das auch ftir die uns aus dem 15. Jahrhundeit bekannten Holz- 
grafen (Jobann Kurt seit 1482, Johann van Berck seit 1494) zutrifft, lasst sich 
nicht nachweisen, ist aber wahrscheinlich. 



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Die Ratinger Mark. 35 

Angermund und Landsberg, 1642 Johann Steinhaus und 
1 66 1 Claudius Durandus, die beide mehrmals Biirgermeister 
der Stadt Ratingen waren, 1668— 1684 und nochmals 
1687 — 1697 Johann Strack, sodann bis 17 15 Tilmann Her- 
weg, beide Rentmeister des Rittersitzes „zum Haus." Nach 
Herwegs Absetzung ernannte die Grund- und Waldherrin 
Freifrau von Zweiffel ihren Sohn Bertram Ludwig zum 
Holzgrafen, um so eine Btirgschaft gegen die Wiederkehr 
der vorgekommenen Missbr&uche des Amtes zu erhalten; 
aber die Erben erkl&rten diese Ernennung far rechtswidrig, 
weil der Grundherr oder dessen Sohn nicht selbst Holzgraf 
sein diirfe. Infolge dieses Streites blieb das Amt mehrere 
Jahre lang unbesetzt, bis Freiherr Johann Wilhelm von 
Zweiffel 172 1 es seinem Sekret&r tibertrug; 1803 beauf- 
tragte Graf von Spee den. Verwalter der Amter Angermund 
nnd Landsberg, Sflchting, bis auf weiteres „mit der Aus- 
ubung- der Forestal-Jurisdiktion in Bestrafung der Busch- 
frevel auf Ratinger Gemark*. : 

Der Holzgraf fOhrte die Aufsicht tiber die Mark und 
hatte den Vorsitz im Holzgeding. Er hatte seinem Amts- 
eid gem&ss dariiber zu wachen, dass die Markordnung von 
Forstern und Erben beobachtet und jede tFbertretung der- 
selben geahndet wurde; im Holzgeding war er zu unpar- 
teiischer Handhabung des Richteramtes und zu ordentlicher 
Fuhrung des Protokolles verpflichtet; insbesondere wurde 
ihm auch die Treue gegentiber dem Grund- und Waldherrn 
und die Wahrnehmung seiner Interessen eingesch£rft *). 

Ein bestimmtes Gehalt bezog er nicht; wohl aber ge- 
noss er besondere Nutzungsrechte in der Mark, sowohl an 
Brandholz als auch bei der Schweinemast ; ferner bezog er 
den zehnten Teil der Holzbrtichten oder Strafgelder wegen 
Holzfrevels, sowie verschiedene Di&ten. 

2. Der Schreiber. 

Statt des Holzgrafen fuhrte bisweilen ein besonderer 
„Schreiber", auch w Wald- oder Gemarkenschreiber" genannt, 



M S. Beilage No. III. 

3* 



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36 £>r. P. Eschbach 

das Protokoll beim Aufbrand und beim Holzgeding 1 ). Er 
wurde ohne Mitwirkung der Erben allein vom Grund- und 
Waldherrn angeordnet und brauchte, wenigstens in spaterer 
Zeit, kein Erbe zu sein. Sein Lohn bestand lediglich in 
Nutzungen, die ihm jedesmal bei der Holzung und Schweine- 
mast einger&umt wurden 2 ). 

3. Die FBrster. 

Wie der Schreiber, waren auch die FOrster Unter- 
beamte des Holzgrafen. Es gab drei FOrster in der Mark : 
„Herrenf6rster", „Sielf6rster" und „Erbenf6rster". Den 
ersten ernannte der Grund- und Waldherr, den letzten, 
den die Erben w&hiten, bestatigte er. Den SielfOrster 
ordnete der Landesherr als Besitzer des Fronhofs zu Rath 
an; mit dem Cbergang der 4 Hplzgewalten und der Siel- 
gerechtigkeit dieses Hofes in die Hand des Grund- und 
Waldherrn (1650) erhielt dieser dann auch das Recht, den 
SielfOrster zu ernennen, fall$ er es filr gut hielt; zuweilen 
Hess er die Stelle unbesetzt. 

Wie der Holzgraf, mussten in Slterer Zeit auch die 
FOrster Erben sein; falls sie es noch nicht waren, wurden 
sie vor Antritt ihres Amtes im Holzgeding durch den Holz- 
grafen mit einer Holzgewalt belehnt. Aber schon 1576 
beschwerten sich die Erben, dass Unerben zu Forstern an- 
geordnet wiirden 3 ). Ein Jahrhundert spater ist keine Rede 
mehr davon, dass die FOrster in der Mark beerbt zu 
sein brauchten. 

Die Absetzung eines Forsters wegen Amtsvergehens 
geschah im Holzgeding. Entsprechend seinem Ernennungs- 
recht hatte der Grund- und Waldherr allein auch das 



') Beim Aufbrand von 1522 wurden dem Schreiber (schryver) 8 Schweine, 
1597 und 1605 deren 3 bewilligt; 1531 erhielt der Holzgraf diesen Lohn, 
weil er selbst beim Auibrand den Schreiberdienst versah, ebenso 161 4 und 
1657. Ausnahmsweise wurde 1683 „wiewohl briiuchlich, dass keiner bei den 
Holzgedingen sein musse, er seie entweder beerbt oder vereidet, absque prae- 
judicio" der Gerichtschreiber des Amtes mit der Fuhrung des Protokolls 
beauftragt; ebenso 1687 n in Krmangelung eines Markenschreibers.** 

*) Er erhielt 1687 fur das Schreiben des Protokolls 6 Mass Buchen- 
holz und das Recht zuin Eintrieb von 2 Schweiuen in die Mast 

a ) Ebenso 1579, 1581 und 1586. 



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Die Ratinger Mark. 37 

Absetzungsrecht gegenuber dem Herrn- und Sielfftrster; 
wenn daher 1618 die Absetzung eines HerrenfOrsters im 
Holzgeding erfolgte, so handelte es sich dabei nicht urn 
eine Mitwirkung der Erben, sondern es war lediglich eine 
Publikation der vom Grund- und Waldherrn verfugten 
Massregel. Bei der Absetzung des Erbenforsters, die in 
dem namlichen Holzgeding geschah, hatten dagegen die 
Erben ihrem Wahlrecht gemass ihre Zustimmung zu geben. 

Der Amtseid verpflichtete die FOrster zur Treue gegen 
den Grund- und Waldherrn, zum Gehorsam gegen den 
Holzgrafen, zu fleissiger Ueberwachung der Mark, zu 
gerechter Protokollierung und Anzeige aller Markf revel, 
zu gewissenhafter Anweisung und Verabfolgung des Holzes 
und eifriger Aufsicht (iber die Verrichtung der Buschdienste 
durch die Erben und Kotter der Mark 1 ). 

Nach Ausweis der Protokolle verzeichneten die FOrster 
alle Vergehen gegen die Markordnung, die sie bei ihren 
Rundgangen durch den Wald feststellten, auf einem sog. 
„Vrogenzettel u (Riigezettel), um sie beim nachsten Holz- 
geding zu Protokoll zu geben 2 ). Die vom Holzgeding ver- 
hangten Bruchten oder Geldbussen hatten sie hierauf ein- 
zutreiben, widrigenfalls sie selbst die Summen zu zahlen 
verpflichtet waren; demgemass hatten sie das Recht und 
die Pflicht der Pfandung 3 ). Sie mussten ferner alle Ver- 
ordnungen des Grund- und Waldherrn, soweit sie die Mark 
betrafen, und ebenso die des Holzgrafen als seines Ver- 
treters samtlichen Erben und Kottern verkQndigen, das im 
Holzgeding bewilligte Holz durch Anhieb mit der Scharaxt 
anweisen, die Erben bei der pflichtschuldigen Anpflanzung 
von Eichensetzlingen anleiten und iiberwachen und beim 
Aufbrand der Mastschweine dem Holzgrafen zur Hand sein. 



M S. Beilage No. IV. 

*) Nach einem Weislum des Holzgedinges von 1496 durften die FOrster 
eine „Vroge nyet langer hynder sich halden dan bis zom neisten (holtgeding)* 4 . 
Vergassen sie die Anzeige, so hatten sie diese im darauf folgenden Holz- 
geding zu machen; „Off die furster", wiesen die Erben 1501, wess vergessen 
weren, moigen sy zom neysten wroigen". 

*) „Ind off die furster niet penden willen, so sullen sy selffen die 
bruchen gelden** (1502). „Wannen die forster nyt penden willen, sail der 
holtgreve die forster penden overmytz twen erven". (15 17). 



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38 Dr. P. Eschbach 

Als Entgelt far ihre Dienste genossen auch die Fdrster 
zunachst Nutzungsrechte in der Mark: Sie durften beim 
Aufbrand eine Anzahl Schweine fur sich in die Mast treiben 1 ), 
auch von dem Brandholz erhielten sie jedesmal einen Teil 2 ). 
Dazu kamen Gebuhren: fiir die Anweisung von Holz be- 
zogen sie ein „Weisgeld" 8 ), fiir die Beschlagnahme von Vieh, 
das sie im Walde w&hrend der Zeit, wo er nur fur die 
Mastschweine gettffhet war, antrafen, ein „Sch(ittgeld a 4 ) ; 
auch fur ihre Hulfeleistung bei der j&hrlichen Brotspende 
an die Armen empfingen sie einen Geldbetrag 5 ). Endlich 
hatten sie Anrecht auf Teilnahme an den Gelagen, die sich 
alter Sitte gem&ss an die Erledigung grOsserer Mark- 
geschafte anschlossen. 

Mitunter wurden den FOrstern zu ihrer Unterstiitzung 
Gehiilfen zugeteilt 6 ). 

4. Die Hirten. 

Nicht zu den st£ndigen Beamten der Mark gehOrten 
ihre Hirten; denn sie versahen ihren Dienst nur wahrend 
der Mastzeit. Alsdann n£mlich durfte niemand in der 
Mark seine Schweine durch den eigenen Hirt hiiten lassen, 
sondern musste sie der Hut besonderer Markhirten iiber- 
geben. In der Regel wurden vor dem Aufbrand drei 
Hirten von der Markgenossenschaft gemietet. Der Lohn 
wurde jedesmal mit ihnen vereinbart; er bestand in dem 
„ Wen geld" und in dem „Hutgeld". Das Wen geld war der 
Lohn fiir das „Wenen", d. h. Gewtthnen der Schweine an 
die Mast, den ununterbrochenen Aufenthalt im Walde, den 



*) So 1522 ein halbes Viertel, 1531 zehn, 1559 sechs, 1602 drei ; je 
nach dem Ausfall des Echers. 

2 ) Der Erbenfftrster bezog 1784 als jabrlichen Anteil: 3 Mass Buchen- 
holz, 50 Buchen-Schanzen, 3 Mass Eichenholz und den sechszehnten Teil des 
geschlagencn Erlenholzes. 

8 ) Es betrug im 18. Jahrh. 1V2 Stiiber fur jede halbe Mass Eichenholz. 

4 ) Als solches war 161 8 festgesetzt fur jedes Pferd 12, jede Kuh 8 und 
jedes Schwein 6 AJbus. 

6 ) Kr belief sich 1697 auf 40 Albus. 

•) So half 1559 und 1561 der Pachter des Sackerhofes „uflsicht haven 
uff dem busche"; 1640 wurde dem altersschwachen Erbenfbrster ein Gehulfe 
beigegeben, der die Halfte seiner Gefalle und das Recht der Nachfolge erhielt. 



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Die Ratinger Mark. 39 

gemeinsamen Stall und den Genuss der Eckernf rucht *). Es 
betrug 1610 fiir jedes Schwein 1 Schilling, das Hiitgeld 
1 1 Albus. Nur fur die gemeinsame Hut der Mastschweine, 
also fur die Zeit der Mast von Ende September bis Ende 
November waren diese Hirten von den Erben der Mark 
angestellt Fur die sonstige Triftzeit war jedem die Hut 
seines Viehes in der Mark selbst uberlassen; nur fur die 
Burger der Stadt gait die stadtische Vorschrift, dass sie 
sich des Stadthirten bedienen mussten 2 ). 

5. Die Behand-Erben. 

St&ndige Beamte der Mark waren auch die sog. 
•Behand-Erben", ein Ausschuss der Gesamtheit der Erben, 
dessen Mitglieder durch einen besonderen Amtseid ver- 
pflichtet waren, dem Holzgrafen nicht nur im Holzgeding 
als Sch5ffen, sondern auch als Gehiilfen in alien wichtigeren 
Geschaften der Markverwaltung mit Rat und Tat zur Seite 
zu stehen. Um 1600 wird dieser Ausschuss „der Erben 
Rat" genannt. 

Wer von den Erben „behandet tt zu werden wtinschte, 
liess sich durch einen Behand-Erben im Holzgeding vor- 
schlagen. War er von Grund- und Waldherrn, Holzgrafen 
und Behand-Erben als geeignet befunden und angenommen, 
so wurde er nach Erlegung einer Gebiihr im Holzgeding 
vom Holzgrafen durch Handschlag vereidigt 3 ). Der 
Behand-Erbe wurde also nicht vom Grund- und Wald- 
herrn allein ernannt, sondern unter Mitwirkung des Holz- 



*) Der Zweifel, den noch Liibben-Schillers Mittelniederdeutsches 
Worterbuch an dieser Bedeutung des Wortes „wennegelt" hegt, wird hierdurch 
beseitigt. Der Hirt selbst heisst 1647 nach seiner Tatigkeit der „Wenner". 
Auch in den westfalischen Marken war der Ausdruck „huden ind wenen" fiir 
die beiden Dienste der Schweinehirten ubJich, z. B. 1438 in einer Urkunde 
bei Lacomblet IV No. 228 (S. 272 Zeile 40); Lacomblets Erklarung von 
wenen als M weiden M (Wortregister S. 846) trifft nicht die Bedeutung des Wortes. 

*) Kessel, Urkundenbuch No. 89 (Verordnung vom 28. Oktober 1456). 

*) Sie betrug 1590 zwei Goldgulden, spater 4 Reichstaler. Ob, wie in 
deT 1-intorfer Mark (vgl. Ferber H., Die Gemarken im Amte Angermund, 
Jahrbuch VII, S. 83), der Holzgraf dem neuen Behand-Erben auch in sym- 
bolischer Weise ein Holzchen in die Hand gab, wissen wir nicht; wir hdren 
nur, dass er dem Holzgrafen die Hand reichte, ihm „Handtastung tat". 



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40 Dr. P. Eschbach 

grafen und samtlicher Behand-Erben im Holzgeding, so 
dass diese das Prasentationsrecht allein und das Wahl- 
recht mit dem Grund- und Waldherrn gemeinsam aus- 
(ibten. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts aber nahm 
dieser die Ernennung der Behand-Erben als sein aus- 
schliessliches Recht in Anspruch, wogegen die Erben 
protestierten *). 

Der Amtseid verpflichtete die Behand-Erben zur Treue 
gegen den Grund- und Waldherrn wie gegen die Mark, 
zum Gehorsam gegen Gebot und Verbot, zum Erscheinen 
bei alien Holzgedingen und sonstigen Zusammenkunften 
im Dienste der Mark, zu unparteiischer Rechtsprechung, 
und gleich alien (ibrigen Beam ten, zur Amtsverschwiegen- 
heit 2 ). 

Fur die Dienste, die sie als Schoffen im Holzgeding 
und als Gehiilfen des Holzgrafen neben den Fftrstem bei 
den verschiedenen Markgeschaften : der Echerbesichtigung, 
dem Auf brand, den Holzanweisungen 3 ), der jahrlichen Brot- 
spende an die Armen, den Grenzbegehungen und Besichti- 
gungen des Waldfriedens leisteten, genossen sie gleich 
den (ibrigen Beamten eine besondere Marknutzung. Diese 
bestand im 17. Jahrhundert in einem jahrlichen Bezug von 
3 Mass Buchenholz und 50 Schanzen und in dem Auf- 
brand von 1 oder 2 Schweinen bei der Mast. Diese Ver- 
gunstigung wurde ihnen aber nur dann zuteil, wenn sie 
bei jenen Geschaften sich auch beteiligten oder ihre Ab- 
wesenheit rechtfertigen konnten. Ferner bezogen auch 
sie Geblihren verschiedener Art und nahmen teil an den 
iiblichen Mahlzeiten oder Gelagen am Schluss der Mark- 
geschafte. 



*) Der Anspruch der Grundherrschaft begegnet uns schon 1689 in einer 
Renimeisterei-Rechnung des Hauses „zum Haus". Die Erben erklaren ihn fur 
ungesetzlich in einer Beschwerde an die kurfurstliche Regierung vom J. 17 2 °- 

a ) S. Beilage No. V. 

3 ) Mit ihrer Einwilligung wurde 1715 festgesetzt, dass zur Ersparung der 
Kosten die Holzanweisungen fortan durch Holzgrafen und Fftrster allein, also 
ohne die Behand-Erben, geschehen sollten; die gemeinen Erben erklarten jedoch 
in der vorhin erwahnten Beschwerde gegen den Grund- und Waldherrn vom 
J. 1720 diesen Verzicht der Behand-Erben fur eigenmachtig und ungultig. 



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Die Ratinger Mark. 41 

Um dieselbe Zeit, wo die Grundherrschaft sich das 
alleinige Recht der Ernennung von Behand-Erben beimass, 
seben wir sie auch bestrebt, deren Zahl immer mehr zu 
verringern. Es gab 1590 nicht weniger als 26 Behand- 
Erben; 1626 sollten es 14 bleiben; 1686 waren es nur 
noch sieben. Den Erben, die ihre Zahl wieder auf vier- 
zehn bringen wollten, erwiderte die Herrschaft, es seien 
ihrer nicht mehr als sieben zur Verwaltung der Mark n5tig, 
und je grosser ihre Zahl, desto schwerer falle ihre Be- 
soldung der Gemarkenkasse zur Last. So sank denn die 
Zahl der Behand-Erben 17 18 auf drei herab, und im 
folgenden Jahre gab es schliesslich nur noch einen einzigen. 
Den Erben wurde auf ihre abermalige Beschwerde ent- 
gegnet, drei Behand-Erben geniigten sicherlich zur Ver- 
richtung des Markendienstes ; eine grossere Zahl gestatte 
die schlechte Finanzlage der Mark nicht. 

VI. 
Das Holzgeding. 

Die Versammlung der vollberechtigten Markgenossen, 
die uber Gerichts- und Verwaltungssachen der Mark beriet 
und beschloss, hiess das „Holzgeding u (15. Jahrh. holtding). 

Zutritt zum Holzgeding hatten der Grund- und Wald- 
herr, der Holzgraf, die Forster und Erben der Mark. 
Der Grund- und Waldherr war zum Erscheinen berechtigt, 
nicht verpflichtet; er Hess sich im Holzgeding als Mark- 
vorstand meistens durch den Holzgrafen, als Erbe durch 
seinen Rentmeister vertreten. Wahrend Holzgraf und 
Forster, desgleichen der Markenschreiber, wenn ein solcher 
vorhanden war, ohne Ausnahme erscheinen mussten, waren 
die gemeinen Erben in der Regel durch den standigen 
Ausschuss der „ Behand-Erben 41 vertreten. 

Der Ort des Holzgedinges ist in den Protokollen des 
15. und 16. Jahrhunderts nicht angegeben; seit 1628 tagte 
es meist im Burgerhaus zu Ratingen, dem Sitz des OfFent- 
Hchen Gerichtes, seit 1694 meist auf dem Rittersitz „zum 
Haus tt , wo auch das Hofgericht der Lehnsleute desselben 
stattfand. Der Grund- und Waldherr traf die Wahl zwischen 



Digits 



zed by GoOgle 



42 Dr. P. Eschlmch 

beiden Orten; doch konnte er die Versammlung auch in 
der Markwaldung („uff'm Busch") abhalten lassen. 

Im Holzgeding sassen Holzgraf, Behand-Erben, der 
Markenschreiber und in sp&terer Zeit auch der Rentmeister 
des Grund- und Waldherrn, der ihn, wie gesagt, in seiner 
Eigenschaft als Erbe der Mark vertrat, auf einer Holz- 
bank 1 ). Davor stand ein Tisch, auf dem das Holzgeding- 
Protokoll lag. Forster und gemeine Erben hatten als 
„Umstand a stehend der Versammlung beizuwohnen. 

Das Holzgeding fand ein- oder zweimal im Jahre statt, 
in alterer Zeit auch h£ufiger 2 ). Einen festen Termin gab 
es nicht, also auch keinen Unterschied zwischen gebotenem 
und ungebotenem Geding; ob eine oder mehrere Versamm- 
lungen sein sollten, hing ganz vom Belieben des Grund- 
und Waldherrn ab. Nur der Wochentag war fruher fest- 
gesetzt; im 15. und 16. Jahrhundert war es stets der 
Montag 8 ). — Auch in Bezug auf das Holzgeding macht 
sich das Streben der Grundherrschaft, die Rechte der Mark- 
genossen einzuschr&nken, bemerkbar, nicht nur in der schon 
erw&hnten Verringerung der Zahl der Behand-Erben, son- 
dern auch in der seltenen Einberufung der Versammlung. 
Wenn die Erben 1579 noch begehrten, es solle wenigstens 
zweimal j&hrlich Holzgeding gehalten werden, so hielten sie 
1686 den Grundherrn an, wenigstens einmal im Jahre das 
Holzgeding zu berufen. Dieser willfahrte zwar dem Wunsche 
der Erben ; aber eine Verpflichtung dazu erkannte er 
nicht an. 

In unruhigen Zeiten fiel das Holzgeding oft mehrere 
Jahre hintereinander aus, so 1586 — 1590 und wiederum 
1634— 1640 wegen der damaligen Kriegswirren. 

Berufen wurde das Holzgeding vom Grund- und Wald- 
herrn, oder, falls er abwesend war, in seinem Namen vom 
Holzgrafen. Der Stadtbote oder der KQster machte das 



l ) Daher heisst das Holzgeding selbst zuweilen „Holzbank M . 

% ) 1494, 1495 und 1498 dreimal, 1485 viermal. 

8 ) Dieser Umstand spricht dafur, dass damals das Holzgeding im Burger- 
haus zu Ratingen tagte, weil hier, wo auch die Sffentlichen Gerichtssitzungen 
an bestimmten Wochentagen stattfanden, auch fur das Holzgeding ein solcher 
n6tig war. 



Digits 



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Die Ratinger Mark. 43 

Einberufungsschreiben in der katholischen Kirche durch 
Cffentlichen Kirchenruf nach dem Sonntags-Gottesdienste 
bekannt, spiter auch durch Anschlag an der Tiire der 
reformierten Kirche. 

Nachdem die zur Teilnahme am Holzgeding Verpflich- 
teten sich eingefunden hatten, er&ffnete der Holzgraf die 
Tagging mit althergebrachter, feierlicher „Hegung a des 
Gerichtes. 

Nach der Hegungsformel des 15. Jahrhunderts 1 ) stellte 
er zun&chst durch eine Frage an einen Erben fest, dass es 
die rechte Zeit zum Holzgedinge sei ; sodann sprach er 
im Namen des Landesherrn Bann und Friede fiber die 
Sitzung aus. Hierauf gebot er, niemand solle die Forster 
anders zur Strafe Ziehen, als nach dem Recht der Holz- 
bank 2 ), die FOrster selbst ermahnte er, weder sich zu setzen 
noch aufzustehen ohne seine Erlaubnis. Nachdem er nun- 
mehr festgestellt hatte, dass die Holzbank nach Gebiihr 
gehegt sei, forderte er die FOrster auf, die seit dem letzten 
Holzgeding vorgefallenen Markfrevel anzugeben. 

Nach der jiingeren Hegungsformel, wie sie nachweis- 
lich seit dem 17. Jahrhundert fiblich war, tat der Holzgraf 
dem Gericht Bann und Friede im Namen des Grund- und 
Waldherrn, und richtete die Fragen nicht an einen der 
Erben, sondern an einen der Forster 8 ). 

Die Verhandlung began n also mit dem Gericht fiber 
die Rfigen („Vrogen u ) oder Vergehen gegen die Mark- 
ordnung. Waren vom letzten Holzgeding her noch einige 
Vergehen unerledigt geblieben, so wurden diese vorab als 
Vorrfigen („Vurvrogen a ) vorgebracht Andernfalls h£n- 
digten die FSrster dem Holzgrafen ihr schriftliches Ver- 
zeichnis der neuen Markfrevel, den sog. „Vrogenzettel a 
ein, die nun der Reihe nach vorgelesen und verhandelt 
wurden. 

Der Angeklagte durfte sich persttnlich oder durch einen 
9 Vorsprecher tt verteidigen, den er sich aus den als Schftffen 



l ) S. Beilagc No. VI. 

*) Dieses verlangte, dass sieben Erben die Anklage gegen einen Forster 
erbarten mussten. (S. unten.) 
») S. BeUage No. VII. 



Digits 



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44 Dr. P. Eschbach 

sitzenden Behand - Erben erbat. Er konnte zu seiner Ver- 
teidigung auch eine Frist von 14 Tagen oder bis zum 
nachsten Holzgeding begehren. War der Angeklagte ein 
Erbe, so durfte er, wenigstens im 15. und 16. Jahrhundert, 
erst nach dreimaliger Vorladung, seinem dritten Holzgeding, 
verurteilt werden; gegen einen Nicht-Erben dagegen wurde das 
Urteil sogleich im ersten Holzgeding ausgesprochen Ein FOr- 
ster konnte bei einer Anklage durch einen Erben nur mit 
Hiilfe von sieben Erben-Zeugen zur Strafe gezogen werden. 

Waren die Riigen der FOrster erledigt, so trugen die 
Erben die ibnen ausserdem noch bekannt gewordenen Mark- 
frevel vor, auch solche, die sich die Markbeamten hatten zu 
schulden kommen lassen. Bei ihrem Eide waren sie auch 
zur Angabe ihrer eigenen Markvergehen verpflichtet 1 ). Alle 
Vergehen wurden vom Schreiber in das Holzgeding-Pro- 
tokoll eingetragen; auf Verlangen war dem Verurteilten 
eine Abschrift desselben gegen eine Gebtthr auszustellen. 

In zweifelhaften Fragen nahm das Holzgeding seine 
Konsultation bei seinem Oberhaupt 2 ); dies war das Land- 
gericht Kreuzberg. Eine Berufung gegen ein Urteil des 
Holzgedinges konnte seit Einfiihrung der Appellation beim 
furstlichen Hofgericht zu Dttsseldorf eingelegt werden. Die 
vom Hofgericht verhangte Geldbusse war aber in diesem 
Falle bei der Holzbank zu deponieren und verfiel, wenn 
nicht binnen sechs Wochen das gefallte Urteil vom Hof- 
gericht aufgehoben wurde, dem Grund- und Waldherrn. 

Der Holzgraf leitete die Verhandlungen. Die Erben 
fanden das Urteil, nachdem der Holzgraf oder einer aus 
ihnen eine Frage entweder an einen einzelnen oder an alle 
Erben gerichtet hatte 8 ). In schwierigen Fallen baten die 
gefragten Erben um eine Bedenkzeit von 14 Tagen. 

1 ) So 1487: Wolter in der Bruggen hait sich selver gewroegt mit eym 
heister, den syu gewysde holt umbvyel; I48q: Herman Burgbart sich selver 
mit 1 voder burnholtz. 

*) Das alteste Beispiel einer solchen bietet das Protokoll vom 6. Mfirz 
i486: „Conrait Dechens hait angelanckt Johan vom Huiss [den Grundherrn], 
ind so hait Johan vurss. eyn ordel an de erven gestalt, dat hant sy zo hoeffde 
geropen". 

8 ) So heisst es 1487, es sei „eyn ordel an hern Wilhem up der Hirden- 
burch gesat, off de erven nyet bessern [Schadenersatz leisten] sullen n* vrcn 



Digits 



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Die katingetf Mark. 45 

Wahrend der Verhandlungen waren Schimpf- und 
SchmSiiworte streng verboten ; durch die jiingere Hegungs- 
formel wurde seit dem 17. Jahrhundert dies Verbot vor 
ErOffhung des Holzgedinges ausdrucklich eingescharft 1 ). 

S&mtliche Markvergehen wurden mit Geldbussen, 
? Bruchten tt bestraft. Eine besondere Bruchten-Ordnung 
der Ratinger Mark hat es allem Anschein nach nicht gegeben. 
Denn schon 1496 bezog sich das Holzgeding auf die 
BrQchten-Ordnung der Lintorfer Mark, und gegen Ende 
des 17. Jahrhunderts wurde diese geradezu iibernommen 2 ). 
Die geringste Geldstrafe betrug darin 1 / i , die hOchste 
10 Goldgulden. Die Bruchten fur Nicht-Erben waren hoher 
als die fiir Erben, wenigstens im 15. und 16. Jahrhundert; 
sp&ter ist ein soldier Unterschied nicht mehr zu erkennen. 
Die hOchste Bruchte betrug im Jahre 1506: 10 Mark. Als 
erschwerender Umstand bei einem Markfrevel gait es, wenn 
er „zwischen zwei Sonnen" d. h. wahrend der Nacht 
begangen war; in diesem Falle war eine htthere Strafe zu 
zahlen, als wenn die Tat „zwischen zwei Sternen" d. h. bei 
Tage verQbt war. Bisweilen wurde die Strafe auch gemil- 
dert, indem nur ein Teil der Geldbusse eingetrieben, der 
andere „mit Gnaden tt erlassen wurde. In einigen Fallen 
wurde auch die ganze Strafe dem Verurteilten „zum Besten 
gekehrt" d. h. erlassen 8 ). 



dryo holigedinge; damp hant die erven gewyst, sy sullen alle bessern, off man 
sal sy halden an yre gewelde"; und: „De vorster . . . hant eyn ordel ange- 
siagen an de gemeyn erven, wye man de vorster straiffen sal; damp hant die 
gemeyn erven vur recht uytsprocken: we dat dain wil, de sal komen myt seven 
unbesproeckenen erven ind straiffe sy ind anders nyet 

') So heisst es 1559: „So kyfF- ind scheltwort verboden ind Gadert Golt- 
smyt noch an der holtbanck dreuwet, wirt gebrucht**; 1710: „Herr Vikarius 
Scholteis in Ratingen ist in bekleidetem Holzgeding gegen zeitlichen Herrn 
Pastoren injuriose mit ungeziemenden Reden und Scheltworten ausgefahren und 
daher strafbar". 

*) S. Beilage No. VIII. 

•) So zahlte 1499 wegen Eintriebes von 4 ungebrannten Schweinen zu 
20 Mark (far jedes Schwein zu 5) Verurteilter nur 4 Gulden: „daer haven 
oem dye erven bey gelaten"; 1502 sollte eine Verurteilte wegen Holzfrevels 
10 Gulden zahlen, aber die Erben „ haven sey doch gelaissen by vunf gl. mit 
gnaden". Beispiele ganzlichen Straferlasses finden sich z. B. 1506 und 1518. 



Digits 



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46 £>r. P. Eschbach 

Die Bruchten wegen Markvergehens waren in manchen 
Jahren recht zahlreich. Weder der Grundherr, der im 15. 
und noch im Anfang des 16. Jahrhunderts wiederholt an- 
geklagt wurde, noch Holzgraf und F&rster, weder geist- 
liche noch weltliche Erben und Nicht- Erben hielten sich 
frei davon 1 ). 

Die FOrster hatten die Bruchten zu pfenden. Im Falle 
ergebnislosen Pfendungsversuches konnte der Schuldige mit 
Ausschluss von der Marknutzung bestraft werden*). 

Die Geldbussen fielen in alterer Zeit den Markgenossen 
zu, die sie teils im Interesse der Mark verwendeten, teils 
unter sich verteilten oder auch verschenkten 8 ). Dass der 
Holzgraf einen grOsseren Anteil hatte, wurde schon erwahnt. 
Noch 1577 wird den Erben ein Teil der BrQchten zuge- 
sprochen, aber nur, wie den FOrstern, als Belohnung far 
die Anzeige einiger Markfrevel, nicht mehr also als ihr 
Recht schlechthin 4 ). Bald erhebt der Grund- und Wald- 
herr den alleinigen Rechts-Anspruch auf die Bruchten und 
deren Verwendung. Die Erben wenden sich vergeblich 
dagegen; sie begehren 1579, die Brtichten mflchten »zom 
Besten der Marken angelagt werden" ; 161 1 „der dritte 
Teil der Bruchten mOchte zu der Gemarken Nutz angelagt 
werden u ; 1618 wiederholen sie diese Bitte. Gegen Ende 
des Jahrhunderts sind dem Grundherrn die Bruchten g£nz- 
lich uberlassen. 

Die Zustandigkeit des Holzgedinges beschrankte 
sich auf die eigentlichen Markangelegenheiten. Die Grenzen 
seiner Kompetenz gegenuber der affentlichen Gewalt wer- 
den im Lagerbuch der Kellnerei Angermund vom Jahre 



*) Die Einnahme aus Briichten betrug z. B. 1614 — 16 18: 68 V, Gold- 
gulden; 1 614 und 1 61 6 waren 23 Personen gebriichtet worden, in den drei 
anderen Jahren 13, 9 und 8. 

*) So bestimmte ein Holzgeding-Beschluss von 1 5 1 2 : Die ny t en haven, 
sail man straiffen, dat sy vam busch blieven. 

8 ) So beschloss das Holzgeding vou 1511, mit den Bruchten zunachst die 
Schuld der Mark bei den Wirten zu bezahlen ; „wes dan over, dat sulle man 
den erven keren"; 15 12 und 1553 wurden Bruchten an die Arm en geschenkt. 

4 ) Nach dem Verbot des Abschlagens von Eicheln bei 5 Goldgulden 
heisst es, dass „die finder, es sein dan forster oder erben, anstundt einen zu 
vertzeien haben sollen". 



Digiti 



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Die Ratinger Mark. 47 

1634 1 ) so gezogen: „Soviel die Hoheit und Gerechtigkeit 
der Ratinger Mark betriffit, vertreten die „von der Horst- 
zum Haus" soviel den Busch, Holz, Echer und Drift betrifft; 
aber die hohe Obrigkeit und alle tatliche Handlung ist in 
des Amtmanns Befelch und wird also Ihrer Durchlaucht 
Hochheit verthedigt*. So lange der Landesherr noch die 
Markgerichtsbarkeit inne hatte, sass der Holzgraf in seinem 
Namen im Holzgeding zu Gericht. Seitdem aber der bis- 
herige Holzgraf selbst Gerichtsherr der Mark geworden war, 
blieb dem Landesherrn nur noch die Offentliche Gewalt 

Kraft dieser war der Landesherr der oberste Schirm- 
henr der Mark. Seine Schirmgewalt zeigte sich zunachst 
und zumeist darin, dass der Holzgraf zur Vollstreckung der 
Urteile des Holzgedinges die Httlfe des landesherrlichen 
Gerichtes in Anspruch nehmen konnte, indem er durch 
dessen Fronboten die Zahlung der verhangten Briichten 
erzwingen Hess; dies geschah dann, wenn die Bestraften der 
Pfandung durch die FOrster Widerstand leisteten 2 ).^ Auch 
im Falle einer in der Mark vertibten Gewalttat wurde der 
Schutz des Landeshdcrn angerufen. Als z. B. 172 1 eine 
Schar Ratinger Burger, unter ihnen auch zwei beurlaubte 
Soldaten, in die Mark eindrangen, gewaltsam Baume ab- 
hieben und die FOrster mit 6ffentlicher Drohung und Wider- 
setzlichkeit von der Austtbung ihrer Amtspflicht abschreckten, 
wandte sich der Grund- und Waldherr der Mark an die 
kurfctrstliche Regierung mit der Bitte, zur Abstellung 
solcher Gewalttaten dem Amtmann von Angermund zu 
befehlen, nOtigenfalls den FOrstern mit bewaffneter Macht 
beizustehen. 

Andererseits wies das Holzgeding jeden eigenmachtigen 
Eingriff der landesherrlichen Beamten in die inneren An- 
gelegenheiten der Mark zuruck. Als z. B. 1663 der Amt- 
mann von Angermund auf Grund eines Urteils des Haupt- 
gerichtes Kreuzberg den Markgenossen bei Strafe von 
10 Goldgulden befahl, der Freifrau von der Horst, genannt 



l ) Staatsarchiv Dttsseldorf: Amt Angermund 1. 

f ) Weistnm des Holzgedinges von 1502: „De holtgreefF sail den baiden 
willigen, ind wurden die pende gewert, steit an myn gnedigen hern"; 151 1: 
n Die bruchen zo penden sail men mynen gnedigen hern anspreken". 



Digits 



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48 £>r. P. EsChback 

Virmundt, Brandholz und den dritten Teil der von der 
Horstschen Gerechtigkeit auf Ratinger Mark zu gew£hren, 
erkl£rten Holzgraf und Erben diesen Befehl fur einen 
unberechtigten Eingriff in ihre Markverwaltung. 

Die Gerichtsbarkeit bildete indessen nur eine Seite 
der Tatigkeit des Holzgedinges. Andererseits war es, wie 
aus der obigen Schilderung der Einrichtung der Mark 
bereits hervorgegangen ist, das Haupt-Verwaltungs- 
organ der Mark, das uber alle wichtigeren Gesch&fte der- 
selben beriet und beschloss. Hier fand, wie wir sahen, die 
Vereidigung des Holzgrafen, der FOrster und Behand-Erben 
statt; hier wurde der Kauf und Verkauf der Holzgewalten 
abgeschlossen 1 ); hier wurden die neuen Erben in die Mark- 
gemeinde aufgenommen, nachdem sie mit Brief und Siegel 
ihre Holzberechtigung nachgewiesen hatten; hier wurde 
die Anweisung von Bauholz fur die Erben verfugt und 
Geschenke von solchen an Nicht- Erben bewilligt; hier 
brachten endlich die Erben gegeniiber dem Waldherrn ihre 
mannigfachen Beschwerden vor. 

An jedes Holzgeding schloss sich nach altem Brauch 
auf Kosten der Mark eine Mahlzeit an. Mitunter trugen 
dann auch „Spielleute" zur Belustigung der G&ste bei. 
Je grosser in Slterer Zeit die Zahl der Erben noch war, 
desto hoher waren die Ausgaben fur diesen Zweck, so 
dass es nicht selten an barem Gelde dafur in der 
Markenkasse fehlte*). An der „Zehrung", die 1697 nach 
dem Holzgeding im Rittersitz „zum Haus" stattfand, 
nahmen im ganzen nur noch 18 Personen teil; davon 
speisten an der Tafel der Grund- und Waldherrin Frei- 
frau von ZweifFel sechs (Holzgraf, Behand-Erben und 
Gemarkenschreiber) jeder zu 40 Albus und tranken zu- 
sammen 13 Mass Wein zu 24 Albus; an der zweiten Tafel, 
in der Kuche, sassen zwOlf Personen (FOrster und Bediente), 
von denen jede fur 30 Albus verzehrte. 



l ) Ein eigenes Siegel hatte die Mark nicht; man bediente sich daher 
der Siegel von Zeugen: Adelicher oder Schoffen. 

*) 151 1 und 15 18 fordern Wirte die ruckstandige Zahlung fttr Wein. 



Digiti 



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Die Ratinger Mark. 49 

VII. 

Das Ende der Mark. 

Die alte Einrichtung der Marken erlitt mit Beginn des 
19. Jahrhunderts einschneidende Anderungen / durch die 
Landesregierung. Sie stiess zunSchst die friihere Autonomic 
des Markgerichtes um. Die Bestrafung der Holzfrevel in 
der Mark, bisher ein dem Holzgeding: allein zukommendes 
Recht wurde am 26. November 1803 der landespolizei- 
lichen Kontrolle unterstellt, indem fortan die Protokolle 
des Holzgedinges jedesmal an die „Kurftirstliche Bruchten- 
tatigungs - Kommission" eingeschickt werden mussten l ). 
Diese setzte die verh&ngten Strafen endgiiltig fest und 
verfugte darauf an die Markvorsteher die Eintreibung der 
Briichten. Ober deren Verwendung wurde bestimmt, dass 
sie, so lange nicht nachweisiich die Gemarkenwaldungen 
sich in vdllig forstmSssigem Zustande befanden, aus- 
schliesslich der Forstkultur dienen sollten. Bei der Straf- 
zumessung fiel der friihere Unterschied, der die Nicht- 
Erben schwerer bestrafte als die Erben, fort. Die neue 
Verordnung wurde bei hoher Strafe eingescharft, den 
Forstern unter Androhung der Dienstentsetzung die 
strengste Aufsicht uber die Gemarkenwaldungen anbe- 
fohlen. Seit 1805 wurden die Bruchten-Protokolle sogar 
monatlich eingefordert. Zugleich wurde auch das An- 
stellungsrecht der Gemarken-Forster, das ebenso wie ihr 
Absetzungsrecht bis dahin lediglich Sache des Grund- und 
Waldherrn und des Holzgedinges gewesen war, von einem 
Befahigungszeugnis des Oberforsters abhangig gemacht 2 ). 
Nicht minder eingreifend waren die Anderungen, die 
im Interesse der Forstkultur die franzosische Regierung 
des Grossherzogtums Berg auch fiir die Marken verfiigte. 
Nachdem bereits am 19. Januar 1808 alle bisher auf Kosten 
der Mark stattfindenden Mahlzeiten der Markbeamten 



') Scotti, Sammlung der Gesetze und Vcrordnungen der ehemaligen 
Herzogtflmer Jfilich, Clcve, Berg (DQsseldorf 1822) No. 2726. - Am 2. Nov. 
1802 war eine neue Bruchten-Ordnung fiir das Hcrzogtum Berg erlassen: 
Scotti No. 2065. 

*) Scotti No. 2796, 2825, 2812. 
J»hrb XX. 4 



Digits 



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60 £>r. P. Escnbach 

ebenso wie die bisherigen Naturalbeziige derselben unter- 
sagt und aufgehoben waren, wurde eine am 30. Oktober 
1807 durch Grossherzog Joachim Murat verfiigte und am 
25. November 1808 durch Minister Beugnot ausgefuhrte 
Verwaltungsordnung fur die Gemarkenwaldungen am 9. 
Dezember desselben Jahres erlassen l ). Durch Kirchenruf 
wurde sie am 17. Januar 1809 den Ratinger Markgenossen 
verkundigt. Sie fuhlten sich in ihren alten Nutzungs- 
rechten schwer geschadigt; aber der Minister erkl&rte am 
20. Januar dem Grafen von Spee, der sich vergeblich fur 
die Aufrechterhaltung der friiheren Ordnung verwandte, 
„dass das alte patriarchalische Wesen aufhSren miisse". 
Am 21. Dezember 181 2 empfahl schliesslich der Staatsrat 
dem Kaiser die Teilung der Gemarken, allein das vor- 
gelegte Gesetz wurde von Napoleon nicht best&tigt. 

Erst nach dem Sturze der franzosischen Herrschaft 
wurde 1814 das den Waldungen so schadliche wilde Ge- 
stiit abgeschafft, ein schon langst angeregter Plan, der 
aber trotz aller Sorge fur die Forstkultur hoch immer 
nicht zur Ausfuhrung gelangt war. Zwei Jahre sp&ter 
erfolgte durch Verfugung vom 26. November 1816 auf den 
Antrag der Interessenten die Teilung der Marken des 
Amts Angermund, die unter Leitung von Regierungs- 
kommissaren in den nachsten Jahren vorgenommen wurde 2 ). 

In der Ratinger Mark hatten sich bereits langst die 
alten Nutzungsverhaltnisse geandert. Durch die allmah- 
liche und im Interesse einer regelrechten Forstwirtschaft 
namentlich seit dem Ende des 18. Jahrhunderts planmassig 
gemachte Erwerbung fast samtlicher Holzberechtigungen 
durch den Grund- und Waldherrn war der Wald ein 
herrschaftlicher Privatwald geworden 3 ). Mit der verfiigten 
Teilung der Mark erfolgte nur der letzte Schritt auf diesem 
Wege, indem auchdie wenigen, noch bestehen gebliebenen 
Holzgewalten von ihren Inhabern angekauft wurden. Nur 
das alte K6tterrecht, das den Kottern im Tiefenbroich und 



x ) Scotti No. 2992, 2999, 3041. Vgl. Ferber, Die Gemarken im 
Amte Angermund. Jahrbuch VII, 89. 
») Ferber a. a. O. S. 90 ff. 
*) S. Beilage II. 



Digiti 



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Die Ratinger Mark. 51 

am Oberbusch sowie den Biirgern der Stadt Ratingen 
ein beschranktes Nutzungsrecht in der ehemaligen Mark, 
den Weid- und Schweidgang fur ihr Vieh und das Recht 
auf Stock und Sprock, Streu und Spreu, blieb noch eine 
Zeit bestehen, bis um die Mitte des Jahrhunderts auch 
dieses letzte Servitut durch Abldsung beseitigt wurde. 



Beilagen. 

i. 

Verzelchnis der Erben der Ratinger Mark und ihrer 
Berechtigungen in den 13 Sielen des Tiefenbroiches. 

(1590.) 

1. KOltgens Seil. 

Adolf Kopperschade 1 Oewalt 

Gerhard Rompel wegen seiner Hausfrau Geirt Huickings 

Volhausen 

Henrich Berck von Kleinen Winkels 

Herman MGhren 

Rein hard Steinhaus . 

Ludwig Rosen 

Leisbeth Koperschlegers 

Rntger Portmans 

Herman Brugman 

Wilhelm Brugmans von der Hassman 

Peter Koelen 

2. Hausser Seil. 
Gebraucht die Herscliaft zum Hauss. 

3. Hirdenburger Seil! 

Der Waldherr wegen der Hirdenburg 3 Gewalt 

Lanssberg vom Haussmans 2 ^ 

fl von Grasshofs 2 

Steingen Alberts von der Angerbrdggen 1 „ 

Kirch zu Ratingen I v 

Wilhelm Kopperschade 1 „ 

Wilhelm zum Haen 2 



Digits 



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62 br. t\ fesckback 

4. Raeder Seil. 

Hbfmeister Ossenbroich vora Fronhof zu Raede ... 4 Gewalt 

Herschaft zum Hauss 4V* „ 

Der Nosenberg 2Vt „ 

St. Huppertz Vicarei Vt „ 

Almants Kamp Vt „ 

5. Volhauser Seil. 

Unser lieben Frawen Vicarei von den Niderhoven . 2 Gewalt 

Gerhard Rompel von den NiderhSven 2 • 

Johan Portman wegen des Peschs 2 „ 

Irmgart zu Nesenhaus 2 „ 

Gotschalcksberg 2 „ 

Wolffs Metternichs Kinder vom Gut ten Eicken ... 2 „ 

6. Ratinger Seil. 

Scheivenhaus 1 Gewalt 

Schonenbek 1 * 

Bennenbroich 1 « 

Leo Haenen vom Korfskamp 2 „ 

Storm vom Raem und die Kaul 2 ,, 

Herschaft zum Hauss 1 „ 

Herr Henrich Bandt 1 „ 

Adolpf Roggen 1 » 

*KSningsh6ffgen , I T 

Schimsgut 1 „ 

7. Dtissberger Seil. 

Der Hof zu Scheimers 4 Gewalt 

Johann Haussmans von Kockenbeckers Land .... 2 v 

Die Schimmersmiill 1 

Herschaft zum Hauss von Futengut I „ 

Ijennepers Gut I „ 

Wulff Meternichs Gut von Bernerliausen 1 „ 

Hof zur Heiden 2 v 

8. Buschhauser Seil. 

Bernd Cones 1 Gewalt 

Henrich Hofschmit 1 „ 

Conrad Haussmans Kinder 1 „ 

Henrich Voths wegen des Gutes Schwatzpenn ... 2 „ 

Der Hof Krumbeck .... 2 T 

Kirch Ratingen 1 „ 

Reinhard Greuter 1 „ 

Wedenhof, Pastor 1 „ 

Wilhelm in den Brunshoven 2 - 



Digits 



zed by GoOgle 



Die Ratinger Mark. 53 

t 

9. Eckamper Seil. 

Eckamper Hof, der Herscliaft zum Hauss .... 2V« Gewalt 

Von Spartenmechers Land i! * „ 

Vom Hof Kukes-Raem 2 „ 

Der Hof bei dem Raem 1 „ 

Der Dalskamp Vt „ 

Klein Brochhof, Johan M5ren Kinder I „ 

Paffenhof 1 „ 

Herman Moiren von Sparenmechers Banden ... V* „ 

Herr Peter Huickings von ther Mullen 3 „ 

10. Heyder Seil. 

Herrachaft zura Hauss 3 Gewalt 

Hof Schonnenbeck 3 „ 

Johann Veiderhofs Erben 1 „ 

Gerhards Erben uf der Schleupen 1V« T 

Johans Stiefdochter in der Hatten l l* Gewalts und 

Celien Roesen l l* Gewalts V* „ 

Herman Brugmans 1 „ 

Schlmmershof 1 „ 

Schreisgut 1 „ 



11. Calcumer (oder Awener) Seil. 

Herrn Arnds Seil von Calchum haben des Kanzlers 
Gogreven Erbgenahmen von der Auwen genommen, 
11 Gewalten und 1 auf dem Kaeten am Ptitz, 
und uf dem Grefgenstein glach und ein uf der 
Auwen gelassen 12 Gewalt 

12. Eikener Seil. 

Herschaft zum Hauss 6 Gewalt 

Wolf Meternich vom Hove then Eicken 2 „ 

Der Hof zum Holt, in St. Huberts Vicarei gehSrig . 2 v 

Kradenpoet 1 „ 

Coemae Fabera Kinder vom Guet zum Dieck ... 1 



13. Angerer Seil. 



Angerer Seil hat Johann vom Haus zu Rindorf . .12 
dern 2 auf dem Koetten uf dem Aldenfelde glacht. 



Gewalt 



Digits 



zed by GoOgle 



54 



Dr. P. Eschbach 



n. 

Tabellartsche Ueberslcht 

liber 

den allm&hlichen Anfall der Holzgewalten auf Ratinger Mark 
an den Rittersitz „zum Haus ul ). 







Bezeichnung 




; 


Zeit 


Zahi 


der ZugehSrigkeit 


Bisheriger Eigen- 


i Preis 






1 , T tfimer 
1 una Lage 


I 


Bis 1374 


30 


Das Hauser Siel — 
und 18 andere 
Gewalten 


I 

1 


1461 




Die Gewalten 
des Angerhofes 
im Anger Siel 


Johann von Eller 


1 
i 
i 


Bis 1497 


11 


— 


— 


1 — 


1562 (Mai 6.) 


1 


— Heinrich in der 
Hoffechmitten 


| 


1567 (Dez. 22.) 


SVi 


Im Eckaraper 
Siel 


Adolf Sturm zu 
Dusseldorf 




1568 (Juni 7.) 


2 


Im Ratinger Siel 


Wilhelm Golt- 
schmidt 


— 


1571 (Juni 6.) 


1 


Im Buscher Siel 


Eva Kolgins 


33 Taler 


Bis 1585 


2 


In KOlges und 

im Hirdenburger 

Siel 


Swippertupdem 
Koppenschar 




1602 (Mi 24.): 


10 


Zum Hof in der 


Catharina von 


Schen- 






Auwen „Wilde- 


Binsfeld, Witwe 


kung 






sau" gehOrig 


von der Horst 
und ihre SOhne 
JohannundCoen 

von der Horet 




1625(M&rz5.) 


1 


Im Heider Siel 


Hermann ufr 
Schleupen 


— 


c. 1635 


1 


— | Gerhard Gold- 
1 schmidt im 


— 








Oberdorf 




1639 | 


1 


— 


Rutger am Pfltz| 


— 


1! 

1 






zu Eggerscheidt! 




1 


I ! 


— 


Heinrich Koch 


— 



') Die nahezu samtliche Erwerbungen der 156 Holzgewalten der Ratinger 
Mark umfassende Cbersicht ist teils aus den Kaufurkunden selbst, teils aus 
den Eintragungen in die Holzgcdings-Protokolle gewonnen. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Ratinger Mark. 



55 



Bezeichnung | I 

Zeit ' Zahl der Zugehftrigheit ' ™ * n " ! Preis 

, T tiimer ' 

una Lage 



1640 ! 


4 


Zum 

Hof SchCnebeck 

geh8rig 






1 643 (Juli 25.) 


1 


— 


Jacob Pempel- 
furt 


— 


1644(Dez.30.), 

i 


1 


— 


Beatrix und Juda 
Mickhen 


50 leichte 
Taler 


TJ ' 


3 


ZumSchimmers- 
hof gehSrig 


Amtmann 
Sch5Uer 




1645 (Mftrz 17.) 


4 


je 2 zu Haus- 


Oberst Rutger 


100 K6- 






mannshaus und 


von Landsberg 


nigstaler 






zu Grasshaus 










gehOrig 








4 




Margaretha 

Plettenberg, 

Wittib Neuhof 

und Schemmeis 




1647 (Jan. 18.) 1 

i 

i 


37* 


Zum Hof auf 

dem NSsenberg 

gehOrig 


Adolf von der 
Recke, Dom- 
propst zu Pader- 
bornundKapitu- 
lar zu Munster 




-• 


3 


Zum Hof ten 
Eicken geh8rig 


Hans Reinert 
von Honeck 


— 


1650 


Vt 


Zum Hatter 
Kothen gehSrig 


Jttrgen zum Holz 


— 


— (Mai 27.) 1 

1 


4 


Zum Fronhof 
Rath gehflrig 


Kloster zu Rath 


150 

Reichs- 

taler 


1 663 (Sept. 23.)| 

j 


1 


ImHirdenburger 
Siel 


Konvent der 

Kreuzbrflder zu 

DQsseldorf 


~~ 


1678 (Mai 5.) I 


1 


Im Ratinger Siel 


Rutger Nettes- 
heira 


34 Reichs 
taler 


1687 (Aug. 8.) 


1 


Im Buschhauser 
Siel 


Peter Flock 


— 


1690 — 


2 


ImHirdenburger 


Richter Wolf- 


60 Reichs 






Siel 


gang Wilhelm 
Quiex 


taler 


1691 (JuniU.) 


1 


ImHirdenburger 
Siel 


Wilhelm 
Bungers 


- 



Digits 



zed by G00gle 



56 




Dr. P. Eschbacb 










Bezeichnung | 




Zett 


Zahl 


dcrZ«,geh6rigkeit | Bisheri g« Eigen- 
und Lage ' tamer 


Preis 


Bis 1788 


*Vi 


^_ 


_ 




1788 (Mai G.) 


2 


Zum Hof am 


Johann 


15 






Pesch gehOrig, 


Classhausen 


Reichs- 






imVolhauserSiel 




taler 


1790(Junil8.) 


1 


Ini Eickener Siel 


Chirurgus Joh. 
Theodor SchQtz 


40 

Reichs- 

taler 


* (Aug. 7.) 


1 


Zum Gut Wol- 


Sebastian 


35 






tersbruck ge- 


Schafer 


Reichs- 






hftrig, im KSlni- 




taler 






schen Siel 






„ (Sept. 3.) 


1 


ZuraGutOberste 


Heinrich 


40 






Brflek gehorig, 


Kixberg 


Reichs- 






ira Heider Siel 




taler 


1791 (April 1.) 




- 


Zum Schipper- Johann Philipp 


80 






Volhauser Hof Vigelius 


Reichs- 






gehorig, im Kol- zu Essen 


taler 






nischen Siel 




, (April 8.) 


8 


Je 1 im K6lni- 


Bargermeister 


320 






schen u. Heider, 


Johann Wilhelm 


Reichs- 






je 2 im Ratinger, 


Degreck 


taler 






Duisburger und 










BuschhauserSiel 






1792 (Febr. 3.) 


1 


Zum Biisgeshof 


Kauf handler 


15 






gehorig, im 


Franz Fowinckel 


Reichs- 






BuschhauserSiel 




taler 


, (Febr. 27.) 


1 


Im Kolnischen 


Johann 


40 






Siel 


Hellersberg 


Reichs- 
taler 


, (Nov. 2.) 


2 


Zum Gut In den 

Kramers Nieder- 

hflfen gehorig, im 

Volhauser Siel 


Peter Schmalt 


80 

Reichs- 

taler 


1798'(Febr.5.) 


1 


Zum Gut Bruns- 
hofe gehorig 


Caspar Schlosser 


64 
Reichs- 








taler 








22 l h Stb. 


1809 (Jan. 30.) 


2 


Zur Schimmers- Witwe 


100 






mf\hle gehorig Briigelmann 


Reichs- 








zu Cromford 


taler 



Digits 



zed by G00gle 







Die Ratinger Mark 




57 






Bezeichnung 






Zeit 


Zahl 


der ZugehSrigkeit 
und Lage 


Bisheriger Eigen- 
tiimer 


1 Preis 

| 


1809(M&rz29.) 


3 


Zum Mtihlenter 


Wilhelm 


Durch 






Hof gehOrig, im Hellingrath, 


Tausch 






Eckamper Siel 


Vikar S. Annae 
und sein Bruder 


gegen 
2 Morgen 






Matthias, 


Land 






! Erbpachter des 








Vikariengutes 








Mllhlenter Hof 




„ (April 17.) 


1 


Zum Gut H5f-I Jacob Dicken 


75 






chen im Tiefen- ' 


Reichs- 






broich gehSrig,, 


taler 






im Heider Siel 




„ (Mai 22.) 


1 


Zum Finken- Franz und Her- 


65 






kothen gehfirig, 


mann Neuhaus 


Reichs- 






im Eickener Siel 




taler 


, (Mai 23.) 


- 


Zum Gut der 


Franz Eick, Erb- 


130 






Vikarie B. M.V. 


pachter de8 Vi- 


Reichs- 






Pfeifenbeck oder 


kariengutes 


taler 






NerssmannsNie- 










derhof 






1810 (Juni 7.) 


3Vt 


Zum Rahmer 


Witwe Hofrat 


140 






Hof gehorig 


Blumhoffer, geb. 
Stercken 


Reichs- 
taler 


. (Juli 30.) 


3 


— Ratinger Pfarr- 


Gegen 2 






kirche 


Morgen 
Land 


* "— ~ " 


o 


— I Gasthaus(Hospi- 


Gegen 






tal) zu Ratingen 


200 Rut. 
Land 


1811 (Jan. 18.) 


1 


Zum Megerhofi Anna Maria 


150 






gehdrig, im Ra-JNacken, Wit we 


Reichs- 






tinger Siel des Heinr. Wilh. 


taler 






SchOller zu DQs- 








seldorf 




., (Sept. 5.) 


2 


Zum Heiderhof 1 Peter Buch- 


Gegen 3 






gehOrig mGhlen 


Morgen 
Land 


* V 


2 


Zum Nesen-Vol- Wilhelm Kelz 


350 






hauser Gut ge- 


Reichs- 






hOrig 


taler 


*» 7? 


2 


Zum Hahner- 1 Peter Kimpen- 


350 






hof gehSrig Ihaus und Ge- 


Reichs- 








schwister 


taler 



Digits 



zed by G00gle 



58 Dr. P. Eschbacb 

in. 

Eid des Holzgrafen. 

(1697.) 

„Ihr sohet schweren einen Eid zu Gott, dass Ihr, so lang der 
Freifrau von Zweiffel als Grand- und Waldfrauen der Ratinger 
Gemarken Euch bei dem Holzgrafendienst zu continuiren gefallen 
wird, derselben als Holzgraf treu und hold sein, deroselben Gebott 
und Verbott treulich einfolgen und durch Beerbte und Fflrsteren 
und andere einfolgen lassen ; ihre Gerechtigkeit in obgemelten Ge- 
marken eifrigst beobachten, dagegen nichts tuen noch gestatten von 
anderen getan zu werden; der Gemarken Vorteil in Observirung 
deren Ordnung, in Hauen und Planzen, in Verfolgung der Miss- 
brauch und Delinquenten, und sonst in allem, wohe deroselben 
Vorteil oder Schad zuwachsen kOnnte, in Gebott und Verbott beob- 
achten; darzu auch in derselben Namen die behandete Erben ihrer 
Schuldigkeit gemass erinneren, die Fflrster aber ihrem Ambt nach 
ernstlich darzu anhalten; keine unnfltige K5sten machen, nicht- 
deweniger gleichwoll, wo nOtig, in Fallen, da der gnadigen Frauen 
Befelch nicht sogleieh bei Hand zu bringen, die Beerbte beisammen- 
forderen ; mit derselben Rat nach Markenordnung jederem unpar- 
teische Justiz auf Erforderen widerfahren la&sen; in Markensachen 
verschwiegen sein, solches jedem recommandiren ; dass auch alle 
Markhandlungen und Holzweisungen dem Protocollo zukommen 
m6gen, besorgen; fort in Betretung der Gemarken und allem, wo 
derselben, absonderlich aber Grund- und Waldfrauen Vorteil ver- 
siren mag, dasjenig tuen sollet und wollet, was Euch als «verpflich- 
tetera Holzgrafen von Gewohnheit der Gemarken, auch Rechtswegen 
und nach rechtschaffenem Gewissen anstehet und gebGhret, ohne 
dass Euch Gunst, Gab, Verwandt- oder Freundschaft, Forcht oder 
BlSdigkeit davon abhalten und excusiren solle". 

IV. 

Eid der FSrster. 

(XVH. Jahrh.) 

„Du sollst einen Eid zu Gott und seinem heiligen Evangelio 
[schwOren], dass Du als FSrster dem wollgeborenen Herrn Jobst 
Dietrich Freiherrn von der Horst, Herrn zu Milsen und Mileforst, 
als Grund- und Waldherrn der Ratinger Gemarken treu und hold, 
auch eira zeitlichen Holzgreven gehorsamb zu sein; auf alle Gebott 
und Verbott, jedoch des Grundherrn Gerechtigkeit vorbehalten, 
gehorsamblich zu erecheinen; treulich dasjenig verrichten, was Dir 
von einera oder dem anderen gepotten wird; den Gemarken fleissig 
vorstehen, ihr Bestes befflrderen; auch in Anbringung der Bnichten 
Dich in alle MOglichkeit befleissigen, selbiges richtig protocolliren, 
darin keinen verschonen, [er] seie reich oder arm; kein Holz von 



Digits 



zed by GoOgle 



Die Ratinger Mark. 59 

der Gemarken zu Deinera Nutzen, ausserhalb dasselbig, so Dir 
gebfihrt, kehren oder wenden : kein Holz anzuweisen einem oder 
dera anderen, als denselbigen, darob Dir Specialbefelch erteilt wor- 
den, anzuweisen; kein angewiesen Holz eim oder anderen zum 
Vorteil oder Schaden zu verwechselen ; dasjenig, so Du an der 
Holzhank oder von dein Gemarkenherrn und Erben h5ren wirst, in 
Secret halten; mit dem Possen uff den Gemarken fleissig bei- 
wohnen, auch daran sein, dass die P5ssling woll bekleidet und 
durch das Jahr aufgericht werden ; Dich fleissig mit der Verv/ahrung 
der Gemarken befinden lassen, auch also tun und lassen, was 
einem from men und ehrlichen F5rster zu tun gebtihret, alles 
getreulich zu verrichten*. 

V. 

Eid der Behand-Erben. 

(1691.) 
„Ihr sollt schweren einen Eid zu Gott und auf sein heiliges 
Evangelium, dass Ihr als Behand-Erb dem hochwohlgeborenen Herrn 
Philipp Wilhelm Freiherrn von Zweiffel etc. als Grund- und Wald- 
herrn, fort der Ratinger Gemarken, treu und hold sein; denen 
Gebott und Verbott getreulich einfolgen ; in alien Gemarken-, Hoiz- 
gedings- und anderen Zusammenkomptsten, warzu Eure Gegenwart 
erforderet wird, jedesmals unweigerlich erscheinen; jedermann nach 
Gemarkenbrauch und -Ordnung sein Urteii und Recht sprechen, 
darin concludiren. votiren und sonst befurderen helfen nach Eurem 
beaten Wissen und Verstand; fort auch, was in Gemarken sachen 
vorgehet, niemanden, wie es auch geschehen mag, offenbaren, son- 
dern bis in euer Grab verschwiegen halten ; fort all dasjenige tuen 
und lassen, was Euch als verpflichteten Behand-Erben von Gewohn- 
heit und Gemarkenrechts wegen gegen den Grund- und Waldherrn 
gebahret; und solle daran Euch nit hinderen kein Verwandt- noch 
Freuudschaft, Reichen oder Armen zu verschonen". 

VI. 
Hegungsformel des Ratinger Holzgedinges. 

(XV. Jahrhundert.) 

N., ich sette an uch, off it tzyt ind gewonheit is, dat man 
holtzdingen sal. — Ja. 

N., ich setz an uch, off man disser holtdingsbanc ban ind 
vrede doin sulle. — Ja. 

So doin ich disser holtbanc ban ind vrede van wegen myns 
gnedigen heren. als he dat bait van dem heilgen rycke. 

So gebiede ich, dat nyemant die vnrster en straiffe, he en 
doin it als disser holtbanck recht is. 

Ich gebiede uch vorsteren, dat ir nyet engait sytten ind ouch 
up en stait, ir en doet it mit urloff. 



Digits 



zed by GoOgle 



60 Dr. P. Eschbach 

N„ nn besyen ich, off disse holtbanc behegt sy, als sich dat 
geburt. — Ja. 

N., ich setz an uch, wa man des wroegs sal bestaan. — Da 
man dat leste uphoyrde. 

Yr forster syt gemant umb die wroge. 

VH. 
Hegungsformel des Ratinger Holzgedinges. 

(1687.) 

Ich frage Euch erstlich, ihr Forster, ob das Holzgeding 
gerufen. — Antwort: Ja. 

Ich setze an Euch, ob nun die Zeit von Tage seie. dass man 
das Gericht bestehen mag. — Antwort: Ja. 

Ich setze an Euch, ob man auch an diesem Gericht soil Bann 
und Fried tuen. Antwort: Ja. 

Im Namen und von wegen meines gnftdigen Herrn Philipp 
Wilhelm Freiherrn von Zweiffel, Herrn zum Haus, Overheid und 
Brfiggen, Grund- und Waldherrn der Ratinger Gemarken, verbiete 
[ich], dass keiner sitze, gehe oder aufstehe, er tue es mit Erlaubnus. 

Ich verbiete, dass niemand spreche in diesem Gericht, er tue 
es mit Erlaubnus oder mit seinem gebettenen Vorsprecher, einem 
von den Behand-Erben. 

Fort verbiete ich Scheltwort, Keifwort und alle dasjenig, was 
desem Gericht hinderlich und schadlich ist oder sein mag, einraal, 
zweimal, dreimal und viermal. 

vm. 

Bruchten-Ordnung der Lintorfer Mark*). 

(XVII. Jahrhundert.) 



Art des Markfrevels 


Bruchte (| An des Markfrevelb 


i BrQchte 




Toldgulden 


1 Goldgulden 


Ein Fuder Planken . . 


1 
IV. 


Holz m it Ge wait entfahren 


i 

I 10 


Ein Fuder Holz . . . 


1 


Schwein oder Beesten mit 




Eiue Kahr Holz . . . 


v« 


Gewalt wegnehmen . 


6 


Ein Fuder Schlucht 1 ) . 


1 


Irdelholz®) .... 


1 


Eine Kahr Schlucht . 


«/t 


Den Forstern Windschlag 




Ein Bockenheister 2 ) 


•/t I| entfahren 10 ) . . . 


2 


Baum Bteufen 8 ) . . , 


S 'iWaldfried 1 ') .... 


1 


Eichelen lesen . . . 


2 1 /* :!Feldfried 


1 


Eichelen schiitten 4 ) . . 


3 ; 


Holz verkaufen . . . 


1 



*) Die Briichten Ordnung ist in dem bier abgedruckten Verzeichnis nicht 
in ihrem vollen Wortlaut erhalten, sondern es sind nur die Stichworte der 
einzelnen Markfrevel bezeichnet. l ) Zweige. 2 ) junge Buche. •) stuven = ab- 
stumpfen, abstutzen. 4 ) Eicheln abschfitteln. B ) Zum Zimmern geeignetes Holz 



Digiti 



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t)ie katinger Mark. 



61 



Art des Markfrevels 



Bruchte 
j Gold gulden 



Art des Markfrevels 



j Briichte 
Goldgulden 



Vt 

2Vt 
1 

Vt 
Vt 



Heister-Zimmerholz 5 ) . 5 I Lohe schellen 1 *) . . ' V« 
Placken hauen 6 ) . . 
Uuaufgebrannte Verken 

aufdreiben . . . 
Ungeweist vorgehauen 7 
Zannholz .... 
Wachholder schlagen 
Kuhe oder Beesten in | 

Chur 1 

Im Chur gehauen . . 1 
Waldherrn oder Erben 

ihr Holz entfahren . 

Was sonsten gebotten oder verbotten und strafbar vorfallen 
wGrde, stehet bei des Waldherrn und Erben Erkenntnis am Holz- 
geding, obschon hierin nit benennet, zu verordnen. 



Lohe schellen 1 *) . . 

Ein Bioch «) Bretter- 
oder Zimmerholz ver- 
kaufen, so einem auf 
seine Gerechtigkeit ge- 
wiesen 

DeHJemarken schuldigen 
Dienst mit verrichten 

Echer verachten u ) oder 
sonsten zu Nachteil 
der Gemarken . . 



junger Eichen. •) Placken oder Plaggen sind Rasenstiicke. T ) Vor der An- 
weisung Holz hauen. •) Kiihe oder Schweine wfihrend der Sperrung des 
Waldes in der Mastzeit („Kur 4 *) im Walde weiden lassen. 9 ) Irdelholz = Irlen 
d. h. Elrlenholz. I0 ) Die durch den Wind abgeschlagenen Aeste, die den FSrstern 
zukanien, wegfahxen. I! ) Die Instandhaltung des Waldgeheges unterlassen. 
**) Lohe schalen. 1S ) Block. 14 ) Echer ist die vorhandene Eichelmasse; was 
mit dem Ausdruck „ verachten" hier gemeint ist, vermag ich nicht zu sagen ; 
es muss, wie der folgende Zusatz und die hohe Gcldstrafe zeigt, eine grdssere 
Schldigung der ganzen Mark sein. Vielleicht ist die Entwendung von Eicheln 
gemeint. 



M$i 



Digits 



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Neues Uber die Lebensverhaitnisse 
des Geographen Matthias Quad von Kinckelbach. 

Ein Beitrag 
zur niederrheinischen Gelehrten- und Kunstgeschichte. 

Von Dr. Ed. Wiepen. 

Einleitung. 

e niederrheinische Gelehrten geschichte hat nicht 
bloss den Ruhm, in Gerhard Mercator den bahn- 
brechenden Umgestalter der Geographie zu be- 
sitzen, dessen Name fur alle Zeiten mit der Ent- 
wicklung der wissenschaftlichen Erdkunde eng verwachsen 
ist; sie weist auch noch einen andern Geographen auf, der, 
eine gleich liebenswiirdige, im stillen rastlos schaffende 
Gelehrtennatur wie jener, in seiner Doppelseitigkeit als 
Gelehrter und Kartenstecher gleichsam ein Abbild jenes 
grossen Mannes im kleinen ist und auch die Geburt in den 
Niederlanden bei Abstammung von deutschen, aus dem 
Herzogtum Julich stammenden Eltern mit ihm gemeinsam 
hat. Es ist Matthias Quad von Kinckelbach, welcher als 
historisch - geographischer Schriftsteller, Kupferstecher und 
Formschneider und daneben auch als Dichter 1 ), der mit 
dem ihm eigenen Witz und Humor aufs beste den Volks- 
ton zu treffen verstand, in den letzten Zeiten des 16. Jahr- 



*) Unter den Dichtungen Quads soil sich nach Revius, Daventria illustrata 
p. 68 1, in einer zu Sedan i. J. 1629 erscbienenen Ausgabe von Lobwassers 
Psalmen ein von Quad „nach den Rhythmen des Kurfursten Friedrich IV. 
von der Pfalz auf den 119. Psalm in die Form eines geistlichen Liedes ge« 
brachter Hymnus" befinden. Trotz vieler Umfragen war es mir nicht mfiglich, 
diese Ausgabe aufzutreiben. 



Digits 



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Lebensverniltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 63 

hunderts zu K6ln eine sehr fruchtbare Tatigkeit entfaltete. 
Quad verstand es, die deutsche Sprache mit grosser Fertig- 
keit und Anschaulichkeit zu handhaben; er war ein fur 
seine Zeit sehr vorgeschrittener Kenner der Muttersprache, 
ihres Wortschatzes und ihrer mundartlichen EigentUmlich- 
keiten, ein Vorzug, der uns seine deutschen Schriften, 
namentlich sein bekanntes Werk „Teutscher Nation Herr- 
lichkeit*' noch heute schatzenswert macht. An schftpfe- 
rischer, die Wissenschaft bereichernder Geisteskraft ist er 
freilich mit dem grossen Mercator nicht entfernt zu ver- 
gleichen ; er ist im wesentlichen — und zwar in einem 
selbst fur die damalige Zeit, wo das Kompilieren an der 
Tagesordnung war, weitgehenden Masse 1 ) — ein Kompi- 
lator, der nicht fur Gelehrte schrieb, sondern dem es darum 
zu tun war, den von andern Schriftstellern iiberlieferten 
geographischen Stoff in leicht fasslicher Weise weiteren 
Kreisen zuganglich zu machen 2 ), sei es zum Zwecke des 
Jugendunterrichts und der Volksbelehrung oder fur das 
praktische Reisebediirfnis. Dazu kommt, dass Quad durch 
seine armlichen ausseren Verhaltnisse genOtigt war, seine 
Schriften rasch auf den Markt zu werfen, ohne Zeit zu finden, 
ihnen die nOtige, von ihm selbst am lebhaftesten gewunschte 
Durchsicht und Ausfeiiung zu geben. Seine Karten sind 
zum grOssten Teil nur verkleinerte Nachbildungen noch 
heute vorhandener Originale. Trotzdem ist Quad auch fur 
die Wissenschaft nicht ohne Bedeutung. Neben dem vielen, 
was er nur aus fremden Werken, unter denen namentlich 
Sebastian Miinsters „Cosmographey a fur ihn eine der ergie- 
bigsten Fundgruben ist, ausschreibt und auszieht, bietet er 
doch auch manches Eigene, was er selbst auf seinen vielen 
Wanderungen und Reisen gesehen und beobachtet oder 
erkundet hat. Es sei nur an die zahlreichen, auf umsich- 
tigster Erkundigung beruhenden Mitteilungen uber Kunste, 



! ) Im Jahre 1600 gab M. Quad bei Stephan Hemmerden in KOln 
„Deliciae Germaniae", die lateinische Obersetzung eines deutsch geschriebenen 
Buchleins eines seiner Bekannten, heraus. Diese „Cbersetzung" stimmt an 
vielen Stellen wdrtlich mit Georg Brauns „Civitates orbis terrarum" iiberein! 

*) Deliciae Germaniae, Vorrede: „Quandoquidem in geo- ac topographicis 
materiis calamus ad vulgi saepius quam literatorum captum accomodari cogitur 44 . 



Digits 



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64 [£>r. Ed. Wiepen 

Kunstler und Gelehrte 1 ) erinnert. Die Vorlagen seiner 
Karten sind uns nicht alle erhalten. Auch hat sich Quad 
ein grosses Verdienst um das Andenken eines beruhmten 
Geographen und Globenverfertigers erworben , der ein 
Menschenalter vor ihm in Koln tatig gewesen, des Kaspar 
Vopell von Medebach, indem er nicht nur dessen grosse 
Karte von Europa neu herausgab, sondern uns auch ein 
genaues Verzeichnis der Werke dieses Gelehrten hinterliess, 
mit dessen HOlfe diese in unseren Tagen wieder aufge- 
funden oder nachgewiesen werden konnten 2 ). So haben 
Quads Schriften nicht bloss far die kulturgeschichtliche 
Forschung Wert, sie sichern ihm auch einen Platz in der 
Geschichte der Kartographie und wegen der vorziiglichen 
lehrhaften Art, mit der er den geographischen Stoff dem 
Verst^ndnis des Volkes und der Jugend zu vermitteln ver- 
stand, auch in der Geschichte der Methodik der geo- 
graphischen Wissenschaft. Dies ist in den letzten Jahr- 
zehnten auch von berufener fachwissenschaftlicher Seite, 
von Geographen wie A. E. NordenskjOld 8 ) und H. Wagner 4 ) 
anerkannt worden. 

') Da Quads Mitteilungen iiber die Kttnsiler zumeist auf Erkundigung 
beruhen (Teutscher Nation Herrlichkeit [T. N. H.] S. 387), so sind sie mit 
Vorsicht aufzunehmen. Es sei z. B. an die irrige Nachricht von Holbeins 
Abstammung aus Griinstadt in der Pfalz erinnert (T. N. H. S. 427). Vgl. D. 
Friedr. Chr. Matthiae, Einladungsschrift zu den auf den 27., 28. und 29. Sep- 
tember und 2. Oktober festgesetzten offentl. Priifungen und Feierlichkeiten im 
Gymn. zu Frankfurt a. M., Frankfurt a. M. 181 5, S. 6 fF. Vgl. dagegen Wolt- 
mann, Holbein und seine Zeit, 2. Aufl., I. Bd. S. 41, 42, 102. — Irrig ist 
auch Quads Ansicht (T. N. H. S. 426) uber das Verhaltnis Durerscher Stiche 
zu denen eines Meisters W. (Wenzel von Olmfltz). Quad halt W. fur den 
Autor und Dttrer fttr den Kopisten der Blatter. Thausing (Durer, Geschichte 
seines Lebens und seiner Kunst, 2. Aufl., Bd. I S. 207, 214, 220, 222, 223) 
ist in gleichem Irrtume befangen und will in W. Dilrers Lehrer Wolgemut 
erkennen. Tatsachlich sind die Diirerschen Stiche die Originate, die W.'schen 
Kopien. (Freundliche Mitteilung Dr. Arthur Lindners in K6ln.) 

*) Supplementum Europae Vopelianae, Vorrede. Vgl. auch Michow, Caspai 
Vopell in der Hamburger Amerika-Festschrift, Hamburg 1892. 

s ) Faksimile- Atlas, engl. Ausg., Stockholm 1889 S. 125 Anm. : „ Among 
the smaller atlases Matthias Quads Geograpbisch Handtbuch , C5ln 1600 
(a Latin edition: Fasciculus Geographicus, COln am Rein 1608* deserves to be 
mentioned, because even here te names of the autors of the maps are given, 
and because it contains reproductions of some few maps, the originals of which 



Digits 



zed by G00gle 



Lebensverh&ltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 65 

In einer Zeit, in welcher man auf wissenschaftlicher 
Seite beginnt, Quad die verdiente Anerkennung zuteil 
werden zu lassen, ist es wohl angebracht, das Dunkel, das 
so lange ttber seinen Lebensverhaltnissen gelagert, nach 
Kraften aufzuhellen. 

Alles was iiber Quad vor dem Jahre 1815 in Gelehrten- 
lexicis oder sonst gelegentlich erw&hnt wird, geht iiber den 
Wert durftiger und unzuverl&ssiger Notizen nicht hinaus 1 ). 
Als kurz nach Errichtung des Rheinbundes, in einer Zeit 
tiefster Erniedrigung Deutschlands , auf Matthias Quads 
seltenes Buch „Teutscher Nation Herrlichkeit" die Aufmerk- 
samkeit gelenkt und der Wunsch nach einem gedr£ngten 
Auszuge aus ihm geaussert wurde, „damit man wissen 
mochte, welcher Herrlichkeit die edle deutsche Nation zu 
des guten Quaden Zeiten sich so laut zu rQhmen vermocht 
habe tt , da war es der Professor und Direktor des Gym- 
nasiums in Frankfurt a. M., Friedrich Christian Matthiae, 
dessen Buchersammlung das erw&hnte Buch enthielt, der 
sich zwar nicht berufen fQhlte, jenen Wunsch zu erfiillen. 



appear to be lost". Quads Weltkarte aus dem Fasciculus g. ist abgebildet unter 
No. XLIX. S. auch Periplus, engl. Ausg., Stockholm 1897 S. 100 a: Hier 
wird Quad unter denjenigen Kartographen genannt, bei denen die Neue Welt 
als ein gesonderter Erdteil gezeichnet ist. S. 1 88 b : Terra australis incognita, 
S. 194a: El streto de Amar (die heutige Beringstrasse), S. 196b: Austral- 
kontinent auf Quads eben erwahnter Karte. 

4 ) J-ebrbuch der Geographic, 6. Aufl., 1 L. S. 16 Anm. 28. W. verweist 
hier auf die Prolegomena zu Quads Fasciculus, wo der Unterschied zwischen 
Geographie und Kosmographie und die damals herrschenden verschiedenen 
Ansichten fiber den Begriff der letzteren entwickelt werden, die man bald in 
weiterem Sinne als Wei tbeschrei bung (Kosmos = mundus), bald in engerem 
Sinne als Lander- und VSlkerkunde (Kosmos = ornamentum) auffasste. Quad 
bait sich fur einen Kosmographen in letzterem Sinne. 

l ) Unter den kleineren Artikeln fiber M. Q. sei hier nur ein von Matthiae 
und Merlo nicht angeffihrter, verhaltnismassig besserer erwahnt, dessen Kenntnis 
ich Herrn Dr. Justus Hashagen in K6ln verdanke: Notice sur un ancien livre 
intitule: La gloire de la nation germ an i que [Teutscher Nation Herrlichkeit]; 
par Matthieu Quadt de Kinckelbach iMercure du Departement de la Ro£r 181 2 
p. 491 — 499), unterzeichnet C. G. B. [Bruch]. Aber auch hitr finden sich 
Irrtfimer. Namentlich hat der Verfasser keine Ahnung von dem weitgehenden 
Masse, mit dem M. Q. fremde Schriftsteller ausbeutet und z. B. in seinem 
Buche „Teutscher Nation Herrlichkeit 4 ' Sebastian Munsters „Cosmographey" 
ausschreibt, sehr haufig, ohne diesen zu nennen. Vgl. Mercure 1. c. p. 497. 

Jahrb XX 5 



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66 Dr. Ed. Wiepen 

„da Matthias Quad, allerdings ein wackrer, biederer deutscher 
Mann und warmer Vaterlandsfreund , ihm nicht viel mehr 
gesagt zu haben schien als was man ohnehin schon wusste a . 
Wohl aber schickte er sich an, auf Grund sorgfaltiger 
Studien eine literargeschichtliche Abhandlung iiber Quad 
zu verfassen, die im Jahre 1815 erschien 1 ) und die erste 
eingehende Arbeit ist, die Qber diesen bis dahin so wenig 
bekannteu Schriftsteller und Kiinstler existiert. In der 
, richtigen Erkenntnis, dass s das Wenige, welches sich ttber 
Quads Lebensumst&nde sagen lasse, aus dessen Schriften 
geschOpft werden miisse", gab Matthiae in seiner Abhand- 
lung zunachst ein „mOglichst vollst&ndiges* Verzeichnis dieser 
Schriften, soweit sie ihm durch die Frankfurter Stadt- 
bibliothek 2 ) aus eigener Einsicht oder durch blosse Anftth- 
rung ihrer Titel bekannt geworden ; sodann stellte er die 
zerstreuten Nachrichten, die uns Quad selbst von seinen 
Lebensumstanden gibt und „aus denen sich nicht wohl ein 
Ganzes machen lasse a , znsammen. Schon Matthiae erschien 
es unzweifelhaft, dass Quad dem Geschlechte der Freiherren 
von Quadt-Wickrath, das 1752 in den Reichsgrafenstand 
erhoben , 1 803 fur die verlorenen linksrheinischen Be- 
sitzungen durch die Grafschaft Isny in WUrttemberg ent> 
schadigt und 1901 gefiirstet wurde 3 ), „auf irgend eine 
Weise angehOren" musse, eine Ansicht, die sich in der Tat 
jedem Durchforscher der Quadschen Schriften wegen der 
haufigen Erwahnung jenes Geschlechtes und der hervor- 

*) EinladuDgsschrift zu der auf den 17. April 18 1 5 angeordneten Pro- 
gressionsfeyerlichkeit und Redeiibung im Gymnasium zu Frankfurt a. M. von 
D. Friedr. Christ. Matthiae, Professor und Director. Matthias Quad. Ein 
Beytrag zur deutschen Litteratur- und Kunstgeschichte des 16. und 17. Jahr- 
hunderts. Frankf. a. M. 18 15, S. 3 — 13. 

*) Die Frankfurter Stadtbibliothek besass damals von Quadschen Schriften 
Europae Descriptio, Compendium universi, Deliciae Germaniae, Memorabilia 
raandi, Enchiridion cosmographicum, Teutscher Nation Herrlichkeit. Seitdem 
hat sich, wie ich mich durch eine persdnliche Nachforschung im J. 1902 flber- 
zeugte, der Bestand vermehrt um Geographisch Handtbuch, Liber aliquot 
itinerum ex Augusta Vindelicorum egredientium, Itinerarium universae Germaniae, 
Globi terrestris compendium, Rudimentorum cosmographicorum Joan n is Honteri 
Coronensis libri IV, Macht, Reichtum und Einkommen aller Keyser, KOnige 
und furnembsten Fursten der gantzen Welt. 

•) Vgl. Goth. Genealog. Hofkalender 190$ S. 175. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 67 

tretenden persOnlichen Beziehungen des Verfassers zu Mit- 
gliedern desselben aufdr£ngen muss. Namentlich fellt hier 
auch das untrugliche Zeugnis des Karl von Utenhoven, 
der, ein naher Verwandter der Quadt- Wickrathschen Familie 1 ), 
mit Matthias Quad gleichzeitig in K&ln lebte und freund- 
schaftlichen Verkehr pflegte, ,schwer ins Gewicht; er nennt 
ihn in dem der 2. Auflage der Europae Descriptio voraus- 
geschickten Geleitgedichte „einen vorziiglichen Ruhm des 
Quadischen Geschlechtes" 2 ). Da Matthias Quad sich in 
seioem letzten Werke „Teutscher Nation Herrlichkeit* — 
wie Matthiae irrtttmlich 3 ) annahm, hier zuerst — von 
Kinckelbach zubenennt, so zog Matthiae einige Jahre vor 
dem Erscheinen seiner Schrift Erkundigungen iiber diesen 
Ort in Wickrath ein und erhielt die Auskunft, „ Kinckelbach 
sei jetzt nur eine verfallene, von Holz und Lehm erbaute 
Hutte, scheine aber ehemals eine Burg oder wenigstens ein 
ansehnliches Gut gewesen zu sein, da es zur Zeit der graf- 
lichen Regierung noch ein Lehen unter dem Namen 
Kinckelbacher Lehen gegeben habe tt . Matthiae vermutet 
nun, „dass unser Quad die Frucht irgend einer Missheirat 
gewesen sei und erst spaterhin, n&mlich 1608 oder 1609, in 
den Besitz des Gutes Kinckelbach gekommen sein mttge". 
Gestutzt auf eine Stelle in von Steinens Westphal. Ge- 
schichte 4 ), nach welcher Adolf, der Sohn Steffens Quadt 
von Wickerath, Domherr zu Mainz, im J. 1541 resignierte 
und seine Magd heiratete, stellt Matthiae dann die weitere 
Vermutung auf, Matthias Quad, wie auch Dietrich Quadt 
zu Kinckelbach, der nach den Wickrathberger Kirchen- 
nachrichten um 1575 daselbst reformierter Prediger gewesen, 



*) Karl v. Utenhoven war mit Ursula v. Flodorp, deren Schwester Anna 
mit Johann Quadt, Herr zu Wickrath (bis 1570, vgl. v. Steinen, Westphal. 
Gesch. Ill 544) vermahlt. 

*) Das geistreiche Wortspiel, durch welches hier Quad als ein Kakus 
4xEc$6«aM>£ in Gegensatz zu dem Riesen der Herkulessage gestellt wird, geht 
von der urspriinghchen Bedeutung des Namens „Quad M (quad ndd. = bose) aus. 

•) Dies gesch ieht schon in dem seltenen Biichlein „Die Jahr Blum. In 
Verlegung Johan Bussemecbers. Anno MDXCVI" (in meinem Besitz). Die 
Widmung an Heinrich Goltz ist „Matthis Quad von Kinckelbach Daventriensis" 
unterschrieben. 

4 ) ni 547. 

5* 



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68 Dr. Ed. Wiepen 

kflnnten mflglicherweise aus dieser Missheirat entsprossen 
sein. »Aus archivalischen Nachrichten musste sich wohl 
hieriiber mehr Licht erwarten lassen". 

Merlo 1 ) und Hildenbrand 2 ), die Matthiae nachfolgenden 
Biographen Quads, gehen im wesentlichen iiber das bereits 
von jenem Ermittelte nicht hinaus. Ja Merlo eignet sich 
in seinen zuerst im Jahre 1850 erschienenen „Nachrichten 
von dem Leben und den Werken Kolnischer Kiinstler" 
ohne ausdruckliche Angabe der Quelle sowohl jene Er- 
kundigung Matthiaes iiber Kinckelbach, die er als eine 
„neuerlich (!) 3 ) eingezogene" bezeichnet, als auch dessen Ver- 
mutungen iiber Matthias Quads Abstammung schlechthin 
an, so dass Hildenbrand, der Matthiaes Schrift selbst nicht 
eingesehen hat, zur irrtumlichen Ansicht gelangen musste, 
beide gehOrten Merlo an, und diesen als Quelle fur sie 
bezeichnet 4 ). Hildenbrand fiigte diesen Vermutungen noch 
andere tiber Quads Vater hinzu B ). Bemerkenswert ist auch 
die Beurteilung, welche beide Biographen Quads &usseren 
LebensverhSltnissen zuteil werden liessen. Beiden erschien 
Quads Leben als ein „unstates", ja Merlo gelangte zur 
Ansicht, dass er allem Anscheine nach ein verstossenes und 
in Armut lebendes Glied seiner Familie gewesen sei fl ). 

Ich selbst 7 ) habe im Jahre 1895 auf Grund eines von 
mir in der Kolner Gesellschaft fur Erdkunde gehaltenen 
Vortrags versucht, ein kurzes abgerundetes Lebensbild 
Matthias Quads zu entwerfen, fur welches ich einige neue 
aus dem Kolner Stadtarchiv gewonnene Zuge beibringen 
konnte. Auch in dieser meiner Abhandlung blieb Quads 



*) Besonders in den „Nachrichten von dem Leben und den Werken 
Kdlnischer Kiinstler" I 332 ff. und in der A. D. Biographie Bd. 27 S. I fiT. 

*) Matthias Quad und dessen Europae universalis et particularis Descriptio. 
Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Kartographie. Leipzig 1893. 

*) Diese Bezeichnung ging auch in die Neubearbeitung der Kolner 
Kiinstler, herausgegeben von Firmenich-Richartz und Keussen, Dttsseldoif 
1895, iiber. 

4 ) A. a. O. S. 8 Anm. 6 und S. 10. 

6 ) S. 11 f. 

e j A. D. Biographie a. a. O. 

7 ) Matthias Quad von Kinckelbach und sein Buch „Teutscher Nation 
Herrlichkeit 4 *, Rheinische GeschichtsblMtter, 2. Jahrg. No. 1 S. 10 — 2;. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 60 

Abstammung im Dunkeln, weil mir damals die im Diissel- 
dorfer Staatsarchiv beruhenden Quadtschen Familienakten 
noch nicht bekannt geworden waren. Nachdem mir nun 
aber durch das freundliche Entgegenkommen der Ver- 
waltung ermfcglicht worden ist, die Lehnsakten der Herr- 
schaft Quadt - Wickrath eingehend zu durchforschen, hoffe 
ich jetzt die Frage nach Quads Abstammung und ver- 
wandtschaftlicherBeziehung zum Quadt- Wickrathschen Hause 
losen zu kfcnnen; da ferner meine weiteren Forschungen 
uber M. Quad, die ich seit meiner ersten Arbeit angestellt 
habe, imstande sind, diese zu berichtigen und zu erg&nzen, 
so werde ich, ohne alle ihre Einzelheiten zu wiederholen, 
noch einmal in grossen abgerundeten Zugen den Lebens- 
gang Quads vorfQhren. 

I. 
Die Familie Quadt von Kinckelbach. 

Grunder der Linie Quadt 1 ) von oder zu Kinckelbach, 
nach welchem sich unser Matthias benannte, war Johann 
Quadt zu Kinckelbach. Er erscheint in den Jahren 1530 
bis 1559 oft als Beisitzer ( fl Mann von Lehen tt ) in dem Lehns- 
gericht der Herrschaft Wickrath, welches unter dem Vor- 
sitze eines Vogtes oder Statthalters und unter dem Beisitze 
zweier „Lehnmannen a in dem Weinhause zu Wickrath ab- 
gehalten zu werden pflegte 2 ) ; er fuhrte den doppeltgezinnten 
Querbalken der Quadt im Siegel 3 ) und scheint an einigen 
Stellen der Lehnsakten 4 ) Junker" genannt zu werden. Im 
Jahre 1546 finden wir ihn im Besitze des ganzen Hofes 
Kinckelbach, der im Anfange des 16. Jahrhunderts unter 
vier Glieder einer nach ihm zubenannten btirgerlichen 



') Ich folge dieser Schreibung, die sich seit dem 16. Jahrhundert festsetzte. 
Unser Matthias schreibt seinen Namen immer ohne t. 

*) Dfisseldorfer Staatsarchiv: Htrrschaft Wickrath R. 50, 1578 April 2. 

8 ) Das Siegel Johann Quadts v. Kinckelbach, eines der beiden „Lehen- 
mannen", an einem Donnerstag nach Neujahrstag 1554 ausgestellten Lehnsbriefe, 
Herrschaft Wickrath No. 1 7 ebendas., ist leider zerbrockelt ; man vermag aber 
noch den doppelt gezinnten Querbalken der Quadt zu erkennen. 

4 ) Herrschaft Wickrath No. 52 Fascikel: Gerichtsprotokolle, Landgeding 
v. 27. September 1547; vol. I auf Maria Magdalenentag 1530, ebendas. auf 
Dorotheentag 1532. 



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70 Dr. Ed. Wiepen 

Familie geteilt gewesen war 1 ). Dieser „im Kirchspiel von 
Berg und der Herrlichkeit Wickrath gelegene und dem 
Hause von Wickrath pflichtige a 2 ) Hof, welcher heute ver- 
schwunden ist, lag in unmittelbarster Nahe, nordwestlich 
von Wickrathberg oder Berg, wie es ehemals hiess 8 ), an 
der alten Niers und hatte seinen Namen von einem vom 
Beckrather Felde zur Niers herabfliessenden Bachlein 4 ); 
ein Weg fQhrte von der noch heute so genannten Kinkel- 
bacher Strasse zu ihm hinab; man erkennt heute noch die 
Wassergraben, welche das Grundstiick einschlossen, auf 
dem nach der in Wickrathberg herrschenden Ansicht sich 
die Gebaude des Hofes einst erhoben 5 ). Johann Quadt zu 
Kinckelbach und seine Ehefrau Druytgen Hoffkemper 
hatten langere Zeit hindurch fur den regierenden Herrn zu 
Wickrath, Junker Johann Quadt, in dessen Weinhause zu 
Wickrath den Wein verzapft, und bei der Rechnungslegung 
stellte es sich heraus, dass sie dem Lehnsherrn fur ver- 
zapften Wein eine „merkliche a Geldsumme, namlich 693 
Gulden 12 Albus, schuldig geblieben waren. Fur diese 
Summe verpfandeten sie ^ihrem lieben Junker und Herrn u 
alle ihre Guter. In dem erwahnten Jahre 1546 wurde dann 
zwischen Johann Quadt zu Kinckelbach einerseits — seine 
Ehefrau war inzwischen gestorben — und seinen von ihm 
und Druytgen Hoffkemper „ehelich geschaffenen" Kindern, 
von denen Wilhelm, Johann, Agnes mttndig, Dietrich, 
Styngen, Gerhard noch unmiindig, andererseits „unter Ver- 
mittlung ihrer nachsten Freunde und Blutsverwandten, 
namlich des Junkers Johann Quadt, Herrn zu Wickrath, 



*) Herrschaft Wickrath No. 167, Lehnsbrief v. 28. Oktober 1507. 

*) Ebendas. 

•) Lacomblet, Urkundenb. II No. 86. 

4 ) Kink, Kinkel (holl. Kink), von einem niederd. Verbum Kinken drehen, 
bedeutet Verdrehung, Knoten ; Kunkel (vgl. auch die Kunkei = Spinnrocken), 
Kinkel dann auch vortex, gurges, locus in flumine profundus, in quo aquae 
vertuntur. Kil. I 312 b. s. v. Konckel, Sturenburg, Ostfr. WOrterbuch 10 a, 
Grimm, W6rterbuch Bd. 8 s. v. Kink, Kinkhorn, Kunkel. Kinkelbach be- 
deutet also einen Bach, in dem sich Wirbel oder Strudel bilden. 

6 ) Bei einer persdnlichen Erkundigung an Ort und Stelle in der Pfingst- 
woche 1902 leistete mir Herr Lehrer W. Rheinen in Wickrathberg freund' 
liche Hiilfe. 



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Lebensverh&ltnisse des Geograpben Matthias Quad etc. 71 

und des Gerhard Hoffkemper, der vorgenannten Kinder 
Oheime 1 ), und des Tilmann von Randerat, derzeitigen Vogts 
zu Wickrath*, ein Vertrag aufgerichtet, wonach die Kinder, 
um zur Bezahlung der erw£hnten Schuld ihres Vaters mit- 
zuhelfen, einwilligen sollen, dass eine Verschreibung von 
ioo Goldgulden auf ihr Kindteil gelegt werde. Die darQber 
ausgestellte Urkunde 2 ) ist unterzeichnet von „dem Alten" 
und den mundigen Kindern ; auch Dietrich hat nachtr£glich 
durch seine Unterschrift seine Zustimmung gegeben. Unten 
findet sich dann von sp&terer Hand — die Zuge weisen 
auf die ersten Zeiten des 17. Jahrhunderts hin — die Be- 
merkung: „hic Theodoricus (cuius parens naturalis castri de 
Wickradt) postea religiosus et subprior tempore lutheranismi 
defecit K . Da die Urkunde aus dem Kreuzbriiderkloster 8 ) zu 
Wickrath stammt, so ist dieser Zusatz ohne Zweifel daselbst 
geschrieben, und man darf vermuten, dass der erw&hnte Dietrich 
im Kloster zu Wickrath MOnch und Subprior war, ehe er — 
wie man annehmen darf, mit seiner ganzen Familie, die 
hierin dem Beispiele des regierenden Herrn zu Wickrath 
folgte 4 ), — zum Protestantismus und zwar zur reformierten 
Lehre iibertrat ; er war, wie wir aus anderweitigen Zeugnissen 
wissen, um das Jahr 1566 6 ) reformierter Prediger zu Stadeck, 
um das Jahr 1575 zu Wickrathberg 6 ); auch im Jahre 1580 



') „oevermitz yrer negster frunde und bloitzverwanten, nemlich dem 
erentvesten und frommen juncker Johann Quonen (!), hern zo Wickrait und 
Gerhart Hoffkempers, der vurss. Kynder obem und Tilman van Randelrait, 
zurzeit vait zo Wickrait". Das „Ohem" kann nach seiner sprachlichen Form, 
streng genommen, nur auf Hoffkemper bezogen werden, soil aber wahrschein- 
lich die Mebrzahl sein und geh6rt dann auch zu Junker Johann Quonen, wie 
es auch in Harless' Inventarregest der Urkunde aufgefasst ist Auf jeden Fall 
ergibt sich aus dieser Stelle, dass Johann Quadt, Herr zu Wickrath, einer der 
nachsten Blutsverwandten des Johann Quadt von Kinckelbach und seiner 
Kinder war. 

*) Dusseldorfer Staatsarcbiv : Kreuzbriider zu Wickrath No. 40. 

*) Vgl. Giersberg, Gesch. der Pfarreien des Dekanats Grevenbroich 
S. 389 ff. 

4 ) Ebendas. S. 390. 

•) Staatsarch. Dusseld.: Herrsch. Wickrath No. 52 vol. II fol. 37a. 

•) Register oder specification der lenderey, welche an die pastorey zu 
Berg zehndten aussgibt. Einblick in diese Akten gewahrte mir Herr W. Rheinen. 
Siehe auch Dusseld. Staatsarchiv ; R f No. 51 vol. I, 1577 Mai 20. Hier 

UNIVERS'TY ' 



72 Dr. Ed. Wiepen 

wird er als solcher erwahnt 1 ). Der Zwischensatz „ cuius 
parens naturalis castri de Wickradt", in etwas verschrobenem 
Latein gehalten, soil offenbar den Sinn haben, dass Johann 
Quadt zu Kinckelbach als naturlicher Sohn vom Schlosse 
Wickrath abstammte, eine Angabe, die an und fiir sich 
nicht unglaublich ist, da man dies im Kreuzbriiderkloster 
aus den dort vorhandenen Akten wissen konnte. Halt man 
mit ihr die Angabe im Texte der Urkunde zusammen, dass 
Johann Quaidt, Herr zu Wickrath, einer der nachsten Bluts- 
verwandten und Oheim der Kinder Johann Quadts zu 
Kinckelbach war, so Hegt die Vermutung nahe, dass letzterer 
ein Halbbruder Johanns, des regierenden Herrn von Wick- 
rath, und ein natQrlicher Sohn Dietrichs 2 ), Herrn zu Wick- 
rath, gewesen ist. Der in der Urkunde erwahnte Tilmann 
von Randelrait (Randerath), sonst auch Schreiber zu 
Kinckelbach genannt 3 ), einer jtilichschen Adelsfamilie ange- 
horig 4 ), scheint der Schwager des Johann Quadt zu Kinckel- 
bach gewesen zu sein , da er mit Stintgen Quad zu 
Kinckelbach vermahlt war 6 ). 

Da Johann Quadt zu Kinckelbach seine Guter so sehr 
belastet, zudem in schon vorgerttcktem Lebensalter sich 
wieder verheiratet hatte 6 ), so ist es erkl&rlich, dass seine 
beiden altesten S6hne Wilhelm und Johann keine Lust 



verkauft das Ehepaar Lummen zu Wickrathberg Haus, Hof, Scheuer und 
Stallung an des Pastors Dietrich zu Berg Hausfrau „zu behuf ibrer ebeligen 
Kinder, von beiden geschaffen". 

') Siehe die Konsistorialakten der Kdlner deutsch-reformierten Gemeinde 
I. Teil von 1572 — 1594 (jetzt wieder im Archiv der evangel. Gemeinde zu 
Kdln) S. 154: 1580 Okt. 31. „Item bat das consistorium zeugnus untfangen 
von Daniel von Aldcnboven und Margrieten Empbriick, ebeleuten, so ihnen 
Dietherich Quaidt, pastor zu Berg, mitgetheilt, und seiud in Juchens quartir 
verordnet 44 . In einer Anmerkung zu dieser Stelle im Druck der KOlner 
Konsistorialakten, Kolnische Konsistorial-Beschliisse, herausgegeb. v. Ed. Simons, 
S. 179 erklart der Herausgeber Berg irrig als Rheinberg und kann den ge- 
nannten Prediger nicht nachweisen. 

*) v. Steinen a. a. O. S. 543. 

a) Dusseld. St.- A.: Heirsch. Wickrath No. 52, Fasc. Gerichtsprotokolle 
1550 Sept. 30; vol. II fol. 22b: 1564 Febr. 2. 

4 ) Vgl. Fabne, Gesch. der K6ln., Jfll. und Berg. Geschlechter I 351. 

*) Duss. St.-A.: R. No. 52 vol. I: 1527 St. Laurenztag. 

fl ) Ebendas. Herrsch. Wickrath No. 53 vol. I fol. 38: 1559 Aug. 15. 



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Lebensverhaltnisse dcs Gcographen Matthias Quad etc. 73 

verspiirten, auf dem Hofe Kinckelbach selbst zu wohnen, 
und es vorzogen, nach dem nahen Holland auszuwandern. 
Wilhelm, der mit Maria von Giilich verheiratet war 1 ), ver- 
legte seinen Wohnsitz nach Deventer 2 ), Johann verzog mit 
seiner Gemahlin Heilken von Galen s ) nach Harderwijk. 
Nach des Vaters Tode wurde Wilhelm am 18. Januar 1561 
fur sich und seine Bruder 4 ), und nach dessen Tode Johann 
am 24. Juli 1566 fur sich und seines Binders Wilhelm 
nachgelassene Kinder 6 ) mit dem Hofe Kinckelhach und allem 
seinem „In- und Zubeh5r" belehnt. Am 19. August 1564 6 ) 
fand eine Teilung der Guter zwischen Johann einesteils und 
Wilhelms nachgelassener Hausfrau und deren minder- 
jalarigen Kindern andernteils statt. Wahrend Johann und 
nach dessen Tode seine Ehefrau, „zu Harderwijk wohnhaft", 
durch die Not gezwungen, sich nach und nach ihrer Guter 
durch Verkauf entausserten *), sehen wir Wilhelm mehrere 
Male sein Besitztum durch Ankauf von Landereien in der 
Heimat vermehren 8 ). Er muss also nicht unvermOgend 
gewesen sein. Wahrscheinlich verlegte er nach dem Tode 
seines Vaters mit seiner Familie den Wohnsitz wieder nach 
der Heimat. Bei seinem Tode (um 1564) hinterlies er seine 
Gemahlin Maria von Gulich mit vier minderjahrigen Kindern 
Johann, Matthias, Wilhelm und Else 9 ;. Maria von Gulich 
finden wir im Jahre 1568 von neuem vermahlt mit dem 
Gerichtsschreiber zu Wickrath, Clas van Berg zu Kinckel- 



>) Ebendas. R. No. 52 vol. II fol. 10b. ; R. No. 51 vol. I: 1586 
Kebruar 19. 

*) Den einzigen Beleg dafur in den Wickrather Lehnsakten fand ich im 
Duss. St-A. R. No. 51 vol. I: 1588 Sept. 15, wo Johann Quad t zu Kinckel- 
bach, Wilhelms Sohn, „von Deventer** zubenannt wird. Ein weiterer Beleg 
wird sich spater ergeben. 

*) Dflsseld. St-A.: R. No. 52 vol. II: 1566 Sept. 6, 

4 ) Dusseld. St.-A.: Herrsch. Wickrath R. No. 50. 

d ) Ebendas. Im Jahre 1566 findet sich Johann mehrere Male als Bei* 
sitzer im Lehnsg richt erwahnt. 

•) Ebendas. R. No. 52 vol. II fol. 24 b flf. 

7 ) Ebendas. 1566 Sept. 6 und 1568 April 10. 

8 ) Ebendas. Herrsch. Wickrath No. 53 vol. 1 fol. 38: 1559 Aug. 15; 
fol. 42: 1559 Dez. 14; No. 52 vol. II fol. 10b: 1561 Okt. 24; fol. 19:1: 
1563 Marz 25. 

•* Ebendas. R. No. 51 vol. I: 1587 Sept. 8. 



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74 Dr. Ed. Wiepen 

bach*), der, allem Anschein nach ein Sohn des oben erwSLhnten 
Tilmann von Randerat zu Kinckelbach, am 24. Juni 157 1 
ftir sich und seine Erben mit Haus und Hof Kinckelbach 
und von wegen seiner Stiefkinder mit deren Ackergtttern 
belehnt wurde 8 ). Von Mariens Kindern aus ihrer ersten 
Ehe mit Wilhelm Quadt zu Kinckelbach war Johann, der 
an einer Stelle der Lehnsakten 8 ) Johann Quadt zu Kinckel- 
bach von Deventer heisst, wahrscheinlich der alteste ; denn 
er wurde am 19. Februar 1586 vor dem Lehnsgericht zu 
Wickrath mit seines Vaters nachgelassenen Erbgutern 
(Artland, Bongarten, Benden und Brdchen), „einem spleiss 
aus Kinckelbachs gut", wie sie vordem „auch von seinem 
vader und omen Clasen schryber empfangen gewesen", fiir 
sich, seine Briider und Schwester belehnt 4 ). Er und seine 
Briider begegnen mehrere Male in den Akten, wie sie sich 
einzelner Teile ihrer liegenden Gdter durch Verkauf ent- 
ledigen 6 ). Infolge der starken Ver£usserungen der Lehns- 
giiter war der Familie Quadt zu Kinckelbach das Lehns- 
recht am Hofe Kinckelbach abhanden gekommen. Als 
Lehnstr£gerin wird eine Familie Miintz erwahnt. Nach 
dieser wurde am 26. Juli 1605 Mattheis Schreiber, zur Zeit 
Vogt und des Lehnherrn Statthalter, mit dem Hofe, der 
damals mit Artland, Bongarten und Briichen ungef&hr 37 
Morgen umfasste, belehnt 6 ). Am 29. Oktober 161 1 ging 
die Belehnung auf seinen Sohn, Heinrich Schreiber, iiber 7 ). 

II. 
M. Quads Geburt, Jugend- und Studienjahre (1557—1577). 

Wie schon gesagt, verzog Wilhelm, Johann Quadts v. K. 
Sohn, nach Deventer in der niederl&ndischen Provinz 
Overijssel; er kaufte hier im Jahre 1557 das GrossbQrger- 



l ) Ebendas. R. No. 52 vol. II fol. 51b. 

•) Ebendas. R. No. 52 vol. II Nachtr. fol. 18 a. 

8 ) Ebendas. R. No. 51 vol. I: 1588 Sept. 15. 

4 ) Ebendas. R. No. 51 vol. I. 

6 ) Ebendas. 1587 Sept. 8, 12; 1588 Jan. 26; Sept. 15; R. No. 52 
vol. Ill S. 24 f. 

fl ) Ebendas. R. No. 52 vol. Ill S. 358. 

7 ) Ebendas. S. 428. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 75 

recht 1 ), mit dem ein Anteil an der Benutzung der Stadt- 
weide verbunden war 2 ). In demselben Jahre wurde ihm 
hier aus seiner Ehe mit Maria von Gulich als zweiter Sohn 
unser Matthias Quadt geboren, der sich selbst rtthmt, in 
Deventer, der Heimat so mancher in der Geschichte der 
Wissenschaften hervortretender Manner, im genannten Jahre 
geboren und ungefahr 5 Jahre erzogen zu sein 8 ). Die 
Vermutung, die ich in meiner ersten Arbeit 4 ) ebenso wie 
Matthiae ausgesprochen , dass Matthias Quad unmittelbar 
darauf mit seinen Eltern nach der Pfalz iibergesiedelt sei, 
erweist sich, wenn man Quads eben erw&hnte Angabe mit 
den Wickrather Lehnsakten zusammenhalt, als hdchst unwahr- 
scheinlich; vielmehr ist anzunehmen, dass er zun&chst mit 
seinen Eltern wieder nach Wickrathberg zuruckgekehrt ist 
und hier die n£chsten Jahre zugebracht hat. Dann wurde er 
zu seiner geistigen Ausbildung nach der Pfalz geschickt. 
Da er nach seiner eigenen Angabe an den beiden Unterrichts- 



') Im Jahre 1898 fand ich im Stadtarchiv zu Deventer, No. 1 155 (hier 
stehen diejenigen verzeichnet, welche in jedem Jahre Burger geworden): 
„Anno LVII (1 557> Camener Johan Koster Mitterweyde 
Willem Quaide van Kinckelbach XXIIII Pfd. f Burge Reynt ter Haer 
Reynt ter Haer XXIIII Pfd.; Burge Willem vurss". 

Nebenbei sei erwahnt, dass in Deventer damals eine Familie de Quade 
ansassig war, die in den Magistratsverzeichnissen bei Revius 1. c. zahlreich ver- 
treten ist; aus dieser auch van Litt zubenannten Familie stammte der Pastor 
von St. Jakob in K6ln, Gerhard Quad v. L. (1534 — 1555), der in Weinsbergs 
Gedenkbuch Ofter erwahnt wird, z. B. II fol. 141b, III fol. 155 a und 180 b. 
(Urschrift) Ein VerwandtschaftsverhaltQis des Geschlechtes Quadt -Wick rath 
oder Beziehungen des Wilh. Quad zu K. zu dieser Familie sind mir nicht 
aufgestossen. 

*) Seit dem Jahre 1545 gab es in Deventer zweierlei Burger: Grossburger, 
auch Grasburger genannt, welche das Recht hatten, ein Pferd oder eine Kuh 
auf der Stadtweide grasen zu lassen, und Kleinburger, die nur die gewohnlichen 
Burgerrechte besassen. Die Grossburger bezahlten fur ihr Bflrgerrecht naturlich 
mehr als die Kleinburger. Heute, wo der Nutzungsertrag der Stadtweide in 
die Stadtkasse fliesst, werden die Grossburger, d. h. die Nachkommen der- 
jenigen, welche vormals durch Gunst oder Kauf das Grossbflrgerrecht er- 
warben, fur den Verlust des Weiderechts durch eine jahrliche Geldsumme 
von 30 Gulden entschadigt; neue Grossburger entstehen nicht mehr. Freund- 
liche Mitteilung des Herrn Archivars Dr. de Hullu in Deventer. 

8 ) T. N. H. S. 328. 

4 ) A. a. O. S. 11. 



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76 Dr. Ed. Wiepen 

anstalten,* welche er hier besuchte, die Freigebigkeit des 
Kurfursten Friedrich III. und seines Sohnes, des Pfalzgrafen 
Johann Casimir erfuhr 1 ), so mussen wir annehmen, dass 
Quad zu den Alumnen 2 ) gehOrte, die auf kurftirstliche 
Kosten unterhalten wurden. Er verdankte diese Gnade 
des Hofes ohne Zweifel irgend einer Empfehlung, vielleicht 
von seiten der Quadt- Wickrathschen Familie 3 ). Quad be- 
suchte zuerst 4 ) und zwar in der Zeit von 1567 — 1572 5 
das Padagogium in Heidelberg, welches damals unter der 



l ) Deliciae Germaniae, Vorrede. 

*) Das Padagogium hatte damals 40 auf kurftirstliche Kosten unterhaltene 
Alumnen. Alting, Historia eccl. Palatinae in Monumenta pietatis et literaria 
virorum in re publica et literaria illustrium selecta I 194. "Ober die Schule 
zu Neuhausen heisst es S. 195: „Brevi ita crevit, ut confluentibus undique 
ad faraam novae scholae adolesce ntibus, quorum bona pars principis alumni 
erant, mensae duodecim in co alerentur. Hausser, Gesch. der rhein. Pfalz 
II 71 f. deutet das M mensae duodecim'* m. E. verkehrt auf 12 Freischiiler, 
und Hildenbrand a. a. O. S. it Anm. 16 folgt ihm darin, wenn er annimmt, 
dass Quad vielleicht einer der 12 Freischtiler war. 

8 ) Vielleicht bestanden schon damals Beziehungen der Familie Quadt- 
Wickrath zum pfalzgraflichen Hause; in spaterer Zeit finden sich mehrfach 
Mitglieder dieser Familie im Dienste des genannten Hauses; Johann (1588 
bis 1592 im Dienste des Administrators Johann Casimir, T. N. H.. Seite 148) 
und sein Binder Steffen (Sohne Dietrichs, v. Steinen S. 552) als kurpfalzische 
Kammerjunker (Diisseld. St.-A M Herrschaft Wickrath I, Familiensachen, 
No. 6 und 7), Luther (v. Steinen S. 54$) als Hofmeister und Rat des Pfalz- 
grafen Johann von Pfalz-Zweibriicken (Beschreibung derer Furstl. Gtiligschen 
Hochzeit DII; vgl. auch Bezold, Briefe des Pfalzgrafen Johann Casimir II 117). 
In den Kopialbuchern des Grossherzogl. General-Landesarchivs zu Karlsruhe 
fand ich folgende Mitglieder der Familie Quadt im Dienste des kurpfalzischen 
Hauses: Luther Quadt von Wickrath (v. Steinen S. 545) wurde am 8. Okt. 
1589 zum Amtmann von Simmern, am 8. Oktober 1593 zum Amtmann von 
Bacharach ernannt (Kopialbuch No. 860 fol. 448 a und 149 b). Sophia Quadt 
(v. Steinen S. 536?) wurde vom 1. Juni 1589 an „beeder freulin hoff- 
meisterin" (Kopialbuch No. 928 fol. 77 a). Johann Quadt v. Landskron (v. 
Steinen S. 535) wurde am 15. Marz 1590 Amtmann von Kaiseislautern 
(Kopialbuch No. 927 fol. 247 b), Stephan Quadt von Wickrath (v. Steinen 
S. 559), bisher Amtmann zu Kaiserslautern, wurde am 20. Juli 1604 zum 
Amtmann von Bacharach mit der Wohnung auf Burg Stahleck und zum Rat 
„in alien vorfallenden Geschaften, insonderheit Jiilichschen Sachen" ernannt 
(Kopialbuch No. 929 fol. 426a und 428 b), der Lizentiat Stephan Quadt wurde 
am 22. Mai 1607 Landschreiber zu Alzey (Ebendas fol. 179a). 

4 ) Irrig habe ich in meiner ersten Arbeit uber M. Quad (nicht, ohne 
dass mir der Widerspruch mit dessen eigener Angabe aufgcfallen war, a. a. O. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc 77 

Leitung des Oliverius Bock 1 ) stand, und legte hier unter 
vortrefflichen Lehrern, von denen er David Pareus, den 
„selbstbewussten" Logiker Johannes Jungnitz 2 ) vor andern 
nennt, den Grund zu seiner gelehrten Bildung. Hier empfing 
er auch den ersten geographischen Unterricht und bewies 
schon als zehnjahriger Knabe, wenn er an der „Universal 
Mappa Mundi" die Lage der Ortlichkeiten zu einander er- 
lernte, Nachdenken und Verstandnis fiir geographische 
Dinge 3 ), wie er auch fur Geschichte schon in Heidelberg 
Interesse zeigte 4 ). Noch im spatern Lebensalter erinnerte 
er sich in Dankbarkeit der in der schOnen Neckarstadt 
verbrachten Schulzeit und der freien Stunden, wo er in 
Jugendlust sich auf dem Markte getummelt und das Volks- 
leben der Gegenwart beobachtet 6 ) oder mit seinen Alters- 



S. 12 Anm. i) angenommen, Quad habe zuerst das Gymnasium in Neuhausen, 
dann das Padagogium in Heidelberg besucht. Das Richtige ergibt sich un- 
zweifelhaft aus Quads eigener Angabe, Deliciae Germaniae, Vorr. (erst 1902 
mir bekannt geworden). 

*) Enchiridion cosm. I. Aufl. S. 79; Geogr. Handbuch fol. 30a. Dass 
Quad bis um das Jahr 1572 auf dem Padagogium in Heidelberg war, ergibt 
sich daraus, dass Jungnitz als Konrektor an Josua Lngus' Stelle im J. 1571 
dorthin berufen, uber die Berufung des David Pareus aber erst am 2. Nov. 
157 1 verhandelt und Beschluss gefasst wurde. Hautz, Die erste Gelehrten- 
schule reform. Glaubensbekenntnisses in Deutschland oder Gesch. des Pada- 
gogiums zu Heidelberg, Heidelberg 1855, S. 13, 14. 

*) Den Oliverius Bock nennt Quad seinen Rektor in der Beschreibung 
der Rheinpfalz Europae Descr., Compendium univ., Geogr. Handb. und Fasc* 
geogr. Cber seine Berufung zum Rektor des P&dagogiums als Nachfolger 
des Pithopaeus i. J. 1565 vgl. Alting 1. c. p. 194. Bock bekleidete das 
Rektorat des Padagogium s von 1565 bis zu seinem Tode am 17. Febr. 1571 ; 
vgl. uber ihn auch Hautz a. a. O. S. 6 ff. 

*) Deliciae Germaniae, Vorr. Johann Jungnitz aus Breslau — „ein nicht 
untauglicher Lehrer", wie er in einem Schreiben des Kurfiirsten Friedrich III. 
genannt wird — konnte sich mit dem Rektor Schilling, dem Nachfolger des 
Bock, nicht vertragen ; beide wurden deshalb abgesetzt. Jungnitz wurde Professor 
der Physik, spSter der Logik an der Universitat Heidelberg, wo er am 27. 
Jan. 1588 starb. Hautz a. a. O. S. 15. 16, 21, 27 ff., 42, 62. David Pareus 
(Wangler) aus Frankenstein in Schlesien wurde sp&ter Vorsteher des Sapienz- 
Collegiums, dann Professor der Theologie in Heidelberg, wo er am 15. Juni 
1622 starb. Vgl. Hautz a. a. O. bes. S. 22 f. 

») T. N. H. S. 218. 

4 ) Ebendas. S. 143. 

*) Vgl. Geogr. Handb. fol. 23 b uber das Nussessen der Schwaben. 



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78 Dr. Ed. Wiepen 

genossen hoch oben auf dem Heiligenberge urn die ver- 
fallenen Kirchen und die Heidenlflcher l ) gespielt hatte, 
angezogen von dem Geiste der Vorzeit. Auf dem hOchsten 
Gipfel dieses Berges, einer uralten Kultst&tte, wo zur ROmer- 
zeit ein Heiligtum des Merkur sich erhoben hatte 8 ), war 
im 9. Jahrhundert durch die Abtei Lorsch bei Bensheim ein 
Kloster mit einer dreischiffigen Pfeilerbasilika zu Ehren 
des h. Michael errichtet und im n. Jahrhundert erweitert 3 ) 
worden, Jahrhunderte hindurch eine vielbesuchte Wallfahrts- 
kirche, zu der aus der Ebene auf steilem Pfade die Waller 
festlich emporstiegen 4 ). Auf der vorderen niedrigeren Kuppe 
wurde im 11. Jahrhundert von derselben Abtei ein anderes 
Kloster zu Ehren der Heiligen Stephanus und Laurentius 
mit kleinerer Kirche angelegt 6 ). Interessant ist nun, was 
M. Quad tiber die Sagen berichtet, die sich damals an 
diese Kirchen und die HeidenlOcher (ehemalige Cisternen 6 ) 
kniipften ; nicht unwichtig aber sind namentlich seine den 
Geschichtsforschern der Pfalz, wie es scheint, bis jetzt 
unbekannt gebliebenen Mittcilungen aber die beiden Kirchen, 
da wir sie mit andern Nachrichten aus alterer und neuer 
Zeit vergleichen kOnnen. Nach Quad hiess die vordere 
kleine Kirche zu alien Heiligen 7 ) („ich achte daher, weil 
die zwOlf apostel im chor runds umhin in stein gehauen 
alda gestanden 8 ), daher etliche den berg wider gemeinen 
brauch und erste stiftung aus guter intention den Aller- 



l ) Ench. cosm. S. 79, Geogr. H. fol. 30 a, T. N. H. S. 140 f. 

*) Karl Pfaff, Heidelberg und Umgebung 2 S. 322. 

*) Schleuning, Die Michaelsbas^lika auf dem heiligen Berg bei Heidelberg, 
Heidelberg 1887 S. 4 u. 5. Vgl. auch Falk, Gesch. des eheraaligen Klosters 
Lorsch an der Bergstrasse S. 58. 

4 ) Schleuning a. a. O. S. 6 u. 33. 

6 ) Ebendas. S. 5. Vgl. auch Falk a. a. O. S. 75. 

fl ) Freher, Originum Palat. commentarius, Heidelb. 1599 p. 23 u. 70. 

7 ) T. N. H. S. 140; Vgl. Freher a. a. O. p. 25. 

8 ; Schleuning S. 35 erzfihlt von Grabarbeiten Schatze suchender Bauern 
am Eude der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts an alien mdglichen Enden, 
aber hauptsachlJch auf dem Platze der verschutteten Ostkrypta der Michaels- 
kirche, „da — wie an so vielen Pl&tzen von ahnlicher Vergangenheit — heute 
noch die Sage geht, die zwdlf Apostel in reicher Silberarbeit lagen dort ver- 
graben". 



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Lebensverh&ltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 79 

heiligenberg nennen) 1 ); vor vierzig Jahren — also, da die 
Stelle, wo Quad diese Angabe macht, um 1599 geschrieben, 
urn 1559 — sei das Michaelskloster „noch in gutem Wesen 
gewesen", die Einwohner hatten all ihr Wasser mit einem 
Esel unten an dem Hausbrunnen holen miissen 2 ); von 
beiden Kirchen habe das ganze Mauerwerk noch zu seiner 
Zeit, um das Jahr 1567, gestanden, „sei aber nun ganz 
darniedergeschleif t" 8 ). 

Wie viele und welche von den sechs Klassen, die da- 
mals das P&dagogium in Heidelberg umfasste, Quad be- 
sucht hat, l&sst sich nicht feststellen. Vom Jahre 1572 an 
setzte er dann seine Studien auf dem vom Kurfursten 
Friedrich III. im Jahre 1565 in dem aufgehobenen Stifte 
Neuhausen bei Worms gegrundeten „beriihmten a Gymnasium 
fort 4 ). Auch hier hatte er ausgezeichnete Lehrer, wie 
a jenen herzhaften" Fortunat Crell 6 ), Johann Eberhard 6 ), 



') Quads Angabe bestatigt also den auch anderwehig bezeugten Namen 
„Allerheiligenberg u , den Freher 1. c. p 58 mit Unrecht bezweifelt. 

*) T. N. H. S. 141. Vgl. Schleuning S. 15. 

*) Geogr. Handb. fol. 30 a. Die letzte Angabe Quads ist ungenau, da 
nur die Stephanskirche auf dem vorderen heiligen Berge im J. 1598 abgebrochen 
wurde, von der Michaelsbasilika aber noch in spaterer Zeit bedeutende ftber- 
reste vorhanden waren. Vgl. Schleuning S. 15 und die Abbildungen S. 29 
und 30; Freher p. 59; PfaffS. 322. Im April 1902 war ich auf dem Heiligen- 
berge und lernte die durch die Ausgrabungen im J. 1886 blossgelegten Funda- 
mente der Michaelsbasilika aus eigener Ansicht kennen. 

4 ) Deliciae Germaniae, Vorr. Dass Quad um das Jahr 1572 nach Neu- 
hausen ubergesiede(t sein muss, ergibt sich aus seinen eigenen Worten (T. N. 
H. S. 162), dass er „dieser schulen ungeferlich 5 oder 6 jahr ein discipulus 
war**, in Verbindung mit der Tats ache, dass die Schule im J. 1577 aufgehoben 
wurde. Auffallend ist, dass Quad so lange auf der Schule in Neuhausen war, 
wenn diese und das Padagogium zu Heidelberg wirklich Parallelanstalten 
waren, was man nach Altings (1. c. p. 195) Worten uber diese beiden Schulen 
annehmen muss: „Duo iam erant seminaria iuventutis, unde in latiora spatia 
partim academiae Heidelbergensis partim illustris collegii sapientiae deduceretur". 
Vgl. auch was Hautz, Geschichte des Padagogiums zu Heidelberg S. 3, 12, 15 
uber die Bestimmung dieser Anstalt sagt, mit Quads Angabe uber das Gym- 
nasium zu Neuhausen (T. N. H. S. 162). 

•) Professor der Physik f 1590. Hautz, Geschichte der Universitat 
Heidelberg II. Bd. S. 114 u. 143. 

6 ) Cher Johann Eberhards Berufung an die Schule zu Neuhausen vgl. 
Alting p. 195, an das Padagogium in Heidelberg ib. p. 250. 



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80 Dr. Ed. Wiepen 

Simon Sten *) und „den ausbundigen Graecum und Gramma- 
ticum" Friedrich Sylburg 2 ). Unter seinen Mitschiilern 
pflegte Quad vertrauten Verkehr mit Hippolyt a Coilibus, 
dem spS-teren beriihmten Juristen und PrSLsidenten des Hof- 
gerichts zu Heidelberg 8 ). Wenn Quad sagt 4 ), dass „die 
studiosi aus dieser Schule darnach gen Heidelberg in die 
Sapienz promoviert" worden seien, so w£re wohl auch ihm 
beschieden gewesen, auf das Sapienz-Kollegium, das unter 
Friedrich III. aus einer Pflanzschule fcir den prop&deu- 
tischen Unterricht in eine theologische Erziehungs- und 
Unterrichtsanstalt umgewandelt war 5 ), iiberzugehen und 
sich zu einem gelehrten Diener seiner Kirche auszubilden, 
wenn nicht der Tod des Kurfiirsten Friedrich III. seine 
Studien, fur welche er so viel Neigung und Veranlagung 
zeigte, jah unterbrochen hatte. Der streng lutherische Kur- 
fiirst Ludwig VI. hob, wie so viele andere treffliche Stif- 
tungen seines reformierten Vorg^ngers, auch die damals 
sehr bliihende Schule zu Neuhausen im Jahre 1577 6 ) auf. 

') Er wurde spater an das Casimirianum in Neustadt berufen. Darauf 
war cr Professor der Etbik, auch der griechischen Sprache, Beredsamkeit und 
Dichtkunst an der Universitat Heidelberg. Vgl. Hautz a. a. O. II. Bd. an 
mehreren Stellen, sowie die A. D. B. 

*) T. N. H. S. 163. Friedrich Sylburg wurde als Nachfolger des Pitho- 
paeus im J. 1595 zum Bibliothekar und Historiographen zu Heidelberg ernannt. 
starb aber schon 1596. Hautz a. a. O. S. 127 f. und 146, wo er, „der grosse 
Philologe und Patristiker" genannt wird. Nach F. Koldewey tA. D. B. 37. Bd. 
S. 284) , gehort er zu den bedeutendsten Kennern der griechischen Sprache 
und Literatur, die das 16. Jahrhundert aufzuweisen hat". 

*) Hippolyt a Coilibus trat, nachdem er schon friiher in Heidelberg Pro- 
fessor der Rechtswissenschaft gewesen, im J. 1593 wieder in ptalzische Dienste 
als Prasident des Hofgerichts und kurftirstlicher Rat. In seiner Stellung war 
er vielfach als Gesandter tatig. A. D. B. IV 405 f. 

4 ) T. N. H. S. 162; vgl. auch Alting a. a. O. p. 195. 

6 > Hautz a. a. O. n 65. 

fl ) Alting p. 231 ; Hausser II 91. — M In diesen Tagen", schreibt Zacharias 
Ursinus am 28. Okt 1577 an den Nurnberger Advokaten Christ. Herdesianus, 
„sind auch Lehrer und Schuler der Schule zu Neuhausen entlassen mit Aus- 
nahmc von 5 Knaben, die ans Heidelberger Padagogium iiberffihrt sind, an 
dem eb en falls alle Lehrer und Zdglinge des Kurfiirsten ausser zwei Jflnglingen 
vertrieben und neue Lehrer angestellt sind". Grossherz. General-Landesarchiv 
in Karlsruhe, Handschr. 1012. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 81 

Dadurch wurde unser Quad, der treu an seinem refor- 
mierten Bekenntnis festhielt, gez wungen, das ihm „von 
Jugend vertraute* 1 ) pfalzische Land zu verlassen. Er ging 
einer unsichern Zukunft entgegen, ein wechselvolles Leben 
stand ihm bevor. 

III. 

Wanderjahre. Ausbildung zum Kupferstecher 

(•577— 1587). 

Uber die allern&chste Zeit in Quads Leben ist nichts 
Bestimmtes bekannt; man darf aber annehmen, dass er sich 
auf die Wanderung begab, bei der, wenn sie auch zun&chst 
noch planlos und nicht auf ein bestimmtes Lebensziel ge- 
richtet war, doch schon in Quad der Gedanke aufgetaucht 
sein mag, sich zu einem mechanischen Kttnstler auszubilden. 
Er hat zu diesem Zwecke in den verschiedensten L&ndern 
sich bei Gold- und Silberarbeitern , bei Eisen-, Stahl- und 
Kupferschmieden umgesehen, namentlich scheint er auch 
den Mittelpunkt kunstgewerblichen Lebens, Nurnberg, auf- 
gesucht zu haben. Wetche Erfahrungen er sich auf dem 
Gebiete der Metallverarbeitung gesammelt, zeigt der an 
eigenen Beobachtungen reiche Abschnitt „Von den Berg- 
werken und Metallgruben" seines Buches „Teutscher Nation 
Herrlichkeit* *). Wo ihm die Mechaniker etwas aber das 
Leben der KQnstler erzahlen konnten, war er bemiiht, diese 
Nachrichten zu sammeln; auch richtete er iiberall sein 
Augenmerk bis ins kleinste und einzelste auf die Kunst- 
werke, vornehmlich in Deutschland; war ihm doch ver- 
gOnnt, dieses Land in seiner unversehrten w Herrlichkeit a , 
in der malerischen Pracht seiner stolzen St^dte vor dem 
dreissigj&hrigen Kriege zu schauen. Mit welch lebensvoller 
Auffassung M. Quad Kunstwerke zu betrachten verstand, 
beweist die Schilderung des Speierer Olbergs 8 ), der sich in- 
mitten des vom Kreuzgange des Doms umschlossenen Vier- 

') Deliciae Geimaniae, Vorrede. 

») S. 4S0 ff. 

•) Cbcr diesen vgl. man Schwartzenberger, Der Olberg zu Speyer; 
v. Getssel, Der Kaiserdom zu Speyer, 2. Aufl. (Beschreibung des Olbergs 
S. 254—264; Zerstfrung S. 394); Zeitschrift fur bild. Kunst, VIII. Jabrg. 
s - 31 —33 und die Abbildungen S. 29, 30 u. 31. 
Jahrb. XX. 6 



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82 Dr. Ed. Wiepen 

ecks erhob, von den S6ldnern Ludwigs XIV. im Jahre 
1689 zerst6rt wurde und heute nur noch in kiimmerlichen, 
notdurftig erg&nzten Triimmern vorhanden ist. Quads Be- 
schreibung l ), wohl eine der ersten, die von diesem Kunst- 
werk, das ehemals zu den herrlichsten Deutschlands zahlte*), 
existieren, m6ge hier Platz finden: „In dem umbgang des 
thumbs, mitten uff dem grunen platz stehet ein uberaus 
leustiges in stein gehauen biltwerck, nemlich der oelberg, 
von dem man auch weit und breit zu sagen weis. Der 
berg ist von lauter hartem und glatten stein gehauen, so 
naturlich obs aufrichte velsen weren, mit seinen kreutern 
und gethierlin als frOsch, eidechs, gewurm etc. und gehet 
ein weg rundts umb hinauf, der mit einem zaum bewaret 
ist, alles so glat in stein gehauen das man keine fugung 
spuren kan. Uff dem weg gehen ungefehr acht oder neun 
juden und kriegsknecht gewapnet mit ihrer gewehr, fackeln 
und heerpannen. Oben am eingang der ebne des gipfels 
stehet Judas ihr furgenger und gibt mit dem aug einen 
winck uff Christum. Derselbe kniet am hogsten und ist in 
seinem gebett, und ligen die drei junger ein wenig von ihm 
ab und schlaffen so naturlich das man sie wol siben mahl 
anstossen wurd ehe sie erwachten, und sind die bilder all- 
zumal grosser (vor all nit kleiner) als ein gemeiner mensch 
zu diesen zeiten: jedes bild aus einem gantzen stein ge- 
hauen, in der kleidung und rustung so vollkomen das man 
auch die minste naet in dem habitu erkennen mocht. Es 
steht ein schones gewelb daruber uff etlichen subtiel ge- 
arbeiten seulen. Den datum oder die jahrzal 8 ) dieser arbeit 



*) T. N. H. S. 144 f. Der Schluss der Quadschen Beschreibung klingt 
an bei Schwartzenberger S. 16, ohne dass cr Quad nennt. Dagegen ist sie dem 
Bearbeiter der 2. Aufl. des „Kaiserdomes", dem Aachener Stiftsherrn Kessel, 
bekannt gewesen, s. S. 254 Anm. 3. 

*) „Desgleichen man an Schdnheit, Art und Kunst in der deutschen 
Nation nicht leichtlich finden kann". Simon is, Historische Beschreibung aller 
Bischoffen zu Speyer S. 377. „OUveti mons labor excultissimus totiusque Ger- 
maniae opus clarissimum septenis etiam mundi spectaculis annectendum". Eysen- 
grein (bei Schwartzenberger Anm. 15 und v. Geissel S. 263). S. auch die 
Reise des Kardinals Luigi d'Aragona, verOffentlicht v. L. Pastor, S. 44. 

*) Der Olberg wurde von Meister Lorenz von Mainz und Meister Heinrich 
von Speyer in den Jahren 1509 — 15 11 erbaut; das Vollendungsjahr wurde in 
das nordliche Pfeilerfeld eingehauen. S. Schwartzenberger S. 12 — 15. 



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Lebensverh&ltnisse dcs Geographen Matthias Quad etc 83 

hab ich noch nie erfaren, kan mich auch nit erinnern ob 
sie mit bei dem werck zu finden oder nicht. Gleichesfals 
steht auch in der kirchen ein wunder kunstig gearbeite 
cantzel 1 ), also das an dem oelberg und an der cantzel wol 
so viel speculirens ist (verstehe von einem kunstversten- 
digen) als an dem gantzen thumb*. 

Alle Lander und alle Gegenden, welche Quad auf 
seinen Wanderungen besucht hat, im einzelnen aus seinen 
Schriften festzustellen, ist schwierig, ja unmOglich; denn es 
halt schwer, Quads auf eigenen Beobachtungen und Erfah- 
rungen beruhende Zusatze von dem, was er fremden Schrift- 
stellern entlehnt hat, und was den bei weitem uberwie- 
genden Bestandteil seiner Werke ausmacht, zu sondern, 
zumal Quad selbst bei L&ndern, die er nachweislich besucht 
hat, fremde Darstellungen verwendet*). Doch gewinnt man 
aus seinen Werken den allgemeinen Eindruck, dass er von 
alien Landern Deutschland und die Niederlande am besten 
aus eigener Anschauung kennt. Wie weit er in Deutsch- 
land herumgekommen sein muss, ergibt sich ja auch aus 
seiner umfassenden Kenntnis der deutschen Mundarten und 
aus dem Rufe, den er in dieser Hinsicht bei Freunden und 
Bekannten genoss 8 ). 

Sehr schwierig ist es auch, aus Quads sp&rlichen An- 
deutungen feste Anhaltspunkte fur die Zeitfolge seiner 
Wanderungen und Lehrjahre zu gewinnen. Man ist hier 
meist auf Verkniipfung innerer Beweisgriinde angewiesen. 

Sicher ist, dass Quad im Jahre 1578 in den Nieder- 
landen war und von dieser Zeit an 4 ) die nachstfolgenden 



') Die Kanzel, im gotischen Stil erbaut (Schwartz enberger S. 13) und an 
der Ecke des Marienchors angebracht, wurde durch das Feuer im J. 1689 zer- 
stort (v. Geissel S. 389). 

*) Man vergl. z. B. die Darstellung Norwegens und die Schilderung der 
seltsamen Meertiere unter „ Island" im Geogr. Handb. mit den betreffenden 
Abschnitten in Munsters „Cosmograpbey". 

*) Ein Freund, der auf verwandtem Gebiete wie Quad tatig war, glaubte, 
dass diesem „cuiuvis pene Teutonici idiomata non incognita esse" und Salomon 
Albinus nennt ihn in seinem Geleitgedichte T. N. H. mit Bezug auf Deutsch- 
land „rerum ac regionum expertus"* 

4 ) Fasc. geogr. fol. 86a: „quod (das Vorherrschen des Sfidwindes) iam 
annis 26 compertum habuimus 44 , verglichen mit der Zeitangabe fol. 79a. 

6* 



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84 Dr. Ed. Wiepen 

Jahre hindurch 1 ) im Dienste eines niederl£ndischen Bergen- 
fahrers 2 ) die Ktiste Norwegens befuhr. Was ihn zu dem 
beschwerlichen Seedienst bestimmte, war ohne Zweifel nicht 
Abenteuerlust, sondern die Rucksicht auf seine halt- und 
hiilflose Lage, daneben auch der Trieb, fremde Lander und 
Menschen kennen zu lernen. Vielleicht stammte der Bergen- 
fahrer, in dessen Dienst Quad eintrat, aus dessen Vaterstadt 
Deventer, die, wie noch zwei andere oberysselsche Stadte, 
Kampen und Zwolle, dem Hansabund angehOrig, mit jenen 
an dem Bergenhandel besonders beteiligt war und ihn 
durch eine eigene Giide, die Bergevaarders- oder St. 
Olofsgiide 3), betrieb. Wie uns Quad mitteilt 4 ), fand „die 
meiste Hantierung* j&hrlich zu Bergen in der Zeit zwischen 
Jacobi und Michaelis statt; dann fuhren von Norden die 
einheimischen, von Stiden die hansischen Schiffe bestSndig 
zu und ab ; jene brachten besonders Fische , • auch Tran, 
Fellwerk, Butter, Unschlitt, Horner, diese hauptsachlich 
Getreide, sodann Bier, Mehl, Tuch, Leinwand, Silberwerk 
und tauschten diese Waren gegeneinander aus. Wie wir 
anderweitig wissen 5 ), brachten dann spater die niederlStn- 
dischen Schiffer den Fisch auf dem Rhein nach K6ln, von 
wo er weiter nach dem Oberrhein befordert wurde. 

Cfbrigens war dieser niederl&ndische Bergenhandel zur 
Zeit, als Quad in seinen Diensten tatig war, schon in 
starkem Rtickgange begriffen. Infolge der Beschwerden 6 ), 
welche ihm die Regierung der Generalstaaten sowie vorher 



') Geogr. Handb. fol. 82b. 

*) Europac Descr. praef. : „quando incidens in ea loca quae ipse aliquando 
peragravi, cum navicularis Batavo cuidam nautae inserviens in septentrionali ora 
versarem". Vgl. damit die Stellen flber den Handel Norwegens und Bergens 
unter „Norwegen", namentlich aber „Die Jahr Blum" zum J. 1582. 

8 ) Handel van Deventer op Bergen in Norwegen im Overijsselschen 
Almanak voor oudheid en letteren XII. Jahrg., Deventer 1846 p. 160; Revius 
I.e. p. 504; de Hullu, Bescheiden betr. de Hervorming in Overijssel, vel. 1 — 7, 
Dev. 1897 p. 4 ff. 

4 ) Geogr. Handb. fol. 75b; Enchir. S. 57; Comp. p. 669; Europae 
Descr. unter „Norwegen*'. 

*) Handel van Deventer p. 182 und die Handelsakten des Kftlner Stadt- 
archivs, z. B. Fasc. 140: Hering, Salzhandel mit den Niederlanden 1494 — 1609. 

•) Handel van Deventer p. 167 ff, 182. 



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Lebensverh&ltnisse dcs Geographen Matthias Quad etc. 86 

die spanische bereitete, und der hohen Licenten 1 ), mit 
denen er auf dem Rheinstrom belegt war, kam es, dass 
damals der Fisch, statt auf dem Rhein, immer mehr seinen 
Weg uber Hamburg und Bremen 2 ) nahm und von dort 
auf der Achse nach dem Oberlande geschaffit wurde. Da- 
durch erlitt nicht bloss der niederl£ndische Handel s ), sondern 
ganz besonders auch der Kolner Stapel 4 ) einen starken 
Abbruch. — 

Auf seinen Fahrten wurde Quad vornehmlich mit der 
mittleren Kustengegend Norwegens 5 ) bekannt; er ist aber 
auch uber den nOrdlichen Polarkreis hinausgefahren, da er, 
wie er selbst erzahlt 6 ), den langen Sommertag und die 
lange Winternacht der Polargegenden aus eigener An- 
schauung kennen lernte, und ist bis zur Nordgrenze 7 ) 
Norwegens gelangt Hier unter StGrmen und Gefahren 
sehnte er sich mehr als je nach dem Lande seiner Jugend, 
der schOnen Pfalz, zuruck und „kam sich in Bezug auf seine 
Gluckslage wie ein anderer Naso, wie ein nicht mehr neuer 



l ) Handel van Dev. p. 182; vgl. auch die erwShnten Kolner Akten an 
vielen Stellen, z. B. fol. 171a, 208 a. — ,,Licenten u t die in den spanisch- 
niederlandischen K&mpfen auf 6 ekonimen, „waren urspriinglich gegen Geld in 
Kriegszeiten gewahrte Passierscheine, die auch in Friedenszeiten erhalteu blieben 
und auch von denen, die nicht an dem niederl&ndisch-spanischen Kampfe be- 
tciligt gewesen waren, nachgeahmt wurden." A. Schulte, Ann. des Hist. Ver. 
f. d. Niederrhein H. 79 S. 185. 

*) Handel van Dev. p. 171, 174 ff., 183; vgl. auch die K6lner Akten 
an vielen Stellen. 

*) Handel van Dev. p. 182 ff. 

*) Vgl. die K6lner Akten, z. B. fol. 168 a, 169 a, 180 a, 190a (hier wird 
im J. 1608 gesagt, dass seit „etlichen Jabren in der Zuiuhr des Herings aus 
den Niederlanden nach Koln ein grosser Abgang und Mangel gespurt werde")* 

*) Geogr. Handb. unter ,, Island 44 werden die Gegend von Tosterboster, 
die Inseln Fosen, Wihe, Bratwer, Odden und Gryp; Europae Descr. und 
Fasc. unicr M Norwegen" der Ort Suidmebr („ubi dealbatum istud prospicitur 
templum") genannt als Ortlichkeiten, welche Quad selbst auf seinen Seefahrten 
beriihrte; alle liegen in der Drontheimer Gegend. 

•) Geogr. Handb. fol. 77 b; Fasc. fol. 81 a u. b. 

T ) Deliciae Germ. Vorr. : „Cum in Norivegiae extremitatibus agerem**. 
Compendium p. 20: „ipse tamen in Norivegiae finibus comperi etiam in ipso 
solstitio aestivo a^rem ob continuam sol is praesentiam eo calidiorem nequa- 
quam fuisse' 1 . Nach dem Zusainmenhange der Stelle muss auch ,,finis*' .hier 
die Nordgrenze Norwegens bezeichnen. 



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86 Dr. Ed. Wiepen 

Bewohner des tomitanischen Landes vor al ). Mit dem ihm 
angeborenen Wissensdrange zog er nicht bloss aus dem 
Seedienst Nutzen, indem er sich mit der Segelkunde und 
den Wetterverh&ltnissen dieser nordischen Gegenden ver- 
traut machte*), sondern er gewann auch dem Seedienst Zeit 
ab, urn durch meilenweite 3 ) Fusswanderungen 4 ) ins Innere, 
namentlich in der Umgegend von Drontheim, die Natur 
des Landes, sein Menschen- und Tierleben 5 ), kennen zu 
lemen. Hier konnte sich Quad von der vielgeruhmten 
Gastfreundschaft 6 ) der Bewohner perstfnlich Qberzeugen, 
ebenso von der schon den Knaben eigenen natdrlichen Ge- 
schicklichkeit in der Bestimmung der Zeit und der Windrich- 
tung, die er sp&ter in der so launig geschriebenen Einleitung 
seines Enchiridion seinen Landsleuten, besonders den Ober- 
deutschen, als Muster vor Augen stellte. Auch die Kunst 
liess Quad nicht aus dem Auge; er suchte die alte Haupt- 
und KrOnungsstadt des Landes, Drontheim (Nidrosia), auf, 
die damals zu einer kleinen Stadt herabgesunken war, aber 
ein noch in seinen Triimmern herrliches Denkmal ihres 
alten Glanzes bewahrte. den Dom, „dem, tt wie Quad meint, 
„an Gr5sse wie an Kunstfertigkeit der Steinarbeit kein 
Werk auf dem christlichen Erdkreis gleichgekommen ist" 7 ). 
Im Jahre 1579 8 ) betrachtete er in der ihm eigenen Weise, 
Kunstwerke „abzuspekulieren tt9 ) f einige Male den Bau von 

*) Deliciae Germ. Vorr. 

*) Geogr. Handb. fol. 82 a u. b. 

3 ) Enchir. Vorr. 

4 ) Vgl. die schon angef. Stelle aus der Vorr. der Eur. Descr. 
•) Geogr. Handb. unter ..Island". 

•) Ebendas. unter ..Norwegen": „Es seind die leut hie zu land etwas 
gastfreier als bei uns Teutschen und andern nationen Europae und hat Schweden 
in dem fal einen art mit dem gantzen norwegischen streicb, da man oft nit 
so demutig bedarf umb ein geschenckt beherbung zu begriissen, als man durch 
Teutschlandt wol thun muss, da man doch sein gelt vcrzebrt." 

7 ) Europae Descr. unter „Norwegen". Mit dem, was Quad uber den 
Dom von Drontheim sagt, vgl. man den schSnen Vortrag des Professors 
Didrichson-Christiania uber die Domkirche zu Drontheim, gehalten auf dem 
kunsthistorischen Kongresse zu Koln am 3. Okt. 1894 und abgcdruckt in 
den Verhandlungen dieses Kongresses S. 74 ff. 

8 ) Fasc fol. 79 a. 

•) Vgl. oben in der Beschreib. des Olbergs zu Speier, Geogr. Handb. 
fol. 75 b. 



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Lebensverh&ltnisse des Geographen Matthias Quad etc 87 

innen und aussen und durch fast alle seine Winkel aufs 
genaueste. Wenn er das Geb&ude, aufgefflhrt aus dunklem 
Gestein, mit den „Ornatsteinen a an den Fenstern und den 
kleinen S&ulen an dem Gesimse aus weissem Marmor, in 
seinem Gesamteindruck auf sich wirken Hess, so schien ihm 
mehr Kunstfeinheit an dem grossen Werk gebraucht zu 
sein als an der schOnen Rathausvorhalle zu Koln 1 ). Das 
damals noch unversehrte Chor aber kOnne sich mit der 
Vollendung auch eines gewissen Domes messen, den er 
selbst gesehen habe*), Worte, die sich wohl auf eine der 
von Quad gesehenen englischen Kathedralen (vielleicht die 
von Canterbury) 3 ) beziehen, zumal der Drontheimer Dom in 
seinem Anlageplan wie in seinen Einzelformen auf die 
anglo-normannische Bauweise zuruckgeht 4 ). 

Sehr wahrscheinlich ist es, dass Quad in Norwegen 
auch bei mechanischen Werkmeistern (Silbcrschmieden) 
eingekehrt ist, wie er gleiches auch in Schweden und dem 
,Nord Oostischen streich* 5 ) getan zu haben scheint. Dass 
Quad auf seinen Seefahrten auch die Ostseelander kennen 
lernte, erklart sich daraus, dass die niederl&ndischen Hansa- 
st&dte auch mit diesen in Handelsverkehr standen 6 ). Quads 
Besuch dieser Lander scheint auch in seinen Schriften Aus- 
druck gefunden zu haben, z. B. unter „Preussen a , wo er 
den hohen Kultureinfiuss der Deutschen im Vergleich mit 
den nordischen Volkern hervorhebt. Die bemerkenswerte 
Stelle verdient hier angeftihrt zu werden. „Das volk in 
Preussen (voraus die vom adel), so von teutschem blute 
herkommen, behelt seiner voreltern art, natur und eigen- 
schaft zimlicher massen, sie seind in iren gebeuen st&tt- 
lichcr und prachtiger als die Polacken. Ihre statt, flecken, 



') Ebendas. 

f ) Conip. p. 670 : „chorus enim qui adhuc illaesus superest, etiam siimmi 
cuiusdani templi perfectionem adaequare potest, quod ipsemet ego vidi". 

*) Vergl. DIetrichson a. a. O. S. 79 ff. Da die Stelle Anm. 2 in KOln 
geschrieben ist, so konnen die Worte „quod ipsemet ego vidi 44 sich nicht auf 
den Kdlner Dom beziehen, wie ich in meiner ersten Arbeit angenominen habe. 

*) Vgl. Lubkc-Semrau, Die Kunst des Mittela Iters S. 344 und die Abb. 
S. 348. 

») T. N. H. S. 455. 

•) Handel van Deventer a. a. O. p. 164. 



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88 Dr. Ed. Wiepen 

castell und dOrfer werden rait guten gesatzen und ordnungen 
und mit bestendigen gebr&uchen und ordnungen regiert: 
und bei ihnen findet sich viel grOssere geschickligkeit 
und kQnste, auch bessere policei. Dann die warheit zu 
sagen, ubertreffen die Teutschen die septentrionalische 
vOlker weit mit subtiligkeit in allerlei kunsten, und in 
weise die st&tt zu regieren. Sie haben viel mechtige colonias 
gestiftet in Pomern, Preussen, Lyfflandt und anderswo. Sie 
haben allerlei kunst eingefiihrt, und gleich als eingeerbt 
schier in den meisten st&tten des Oesterschen meers 1 )." 

Noch Xm Jahre 1582 weilte Quad in Norwegen. Im 
Winter dieses Jahres machte er den Brand von Bergen mit 
durch, der die Stadt bis auf die „Brilcke a (deutsche Nieder- 
lassung) und den „halben Strand** einascherte, und bei 
welchem auch Quad „seinen Teil des Schadens mit 
empfing* 8 ). 

Nicht lange danach muss er den Seedienst verlassen 
haben; er vvandte sich nach seiner Vaterstadt Deventer, 
nun mit der bestimmten Absicht, die Kupferstecherkunst 
zu erlernen. Seinen Weg zu dieser nahm er wie so viele 
grOssten Meister seines Faches durch die Schule der Gold- 
schmiedekunst. Er arbeitete ein Jahr lang bei dem Gold- 
schmied Heinrich Fries in Deventer 8 ). Dieser ist wohl der 
„alte, kunstreiche und wohlbewanderte" 4 ) Mann gewesen, 
der ihm erzahlt hat, wie Albrecht Diirer »im hinabziehen* 
[d. h. auf seiner Reise nach den Niederlanden] durch eine 
„gewaltige und namhafte" Stadt gekommen sei, „welche 
diesmal nicht zu nennen stehet", und die Ratsherren abge- 
fertigt habe, als diese ihm eine herrliche Altartafel gezeigt 
und dabei mit einem geringschatzigen Seitenhieb gegen ihn 

') Gcogr. Handb. unter ,. Preussen 4 *. Auch die Worte fiber die Stadt 
Elbing ebendas. scheinen auf persSnlicher Anschauung Quads zu beruhen. 

■) Die Jahr Blum zum Jahre 1582. Mit dem Sturmwind, der in dem- 
selben Winter viel Unheil unter den Quad M wobl bekannten" Bergenfahrern 
sowie unter den friesischen Schiffcrn in der Suidersee anrichtete, ist wohl der- 
selbe gemeint, von dem im Geogr. Handb. S. 82 b die Rede ist. 

■) T. N H. S. 329. 

«) Ebendas. S. 429. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 89 

gesagt, der Maler sei im Spital gestorben. Merlo 1 ) hat 
diese Stelle aller Wahrscheinlichkeit nach mit Recht auf 
Meister Stephan und das berQhmte Dombild in Koln be- 
zogen, aber irrig 2 ) l&sst er das Geschehnis unserm Matthias 
in KOln erz&hlt werden. 

Bereits aus dem Jahre 1583 ist ein Kupferstich mit 
Quads Monogramm Q bekannt, bezeichnenderweise eine 
Kopie (nach Pencz) 8 ). 

Zu Deventer trat M. Quad auch mit den vortrefflichen 
Kunstlern Johann und Lukas von Dotekum, Gebriidern, 
und Baptista, dem Sohne des ersteren, in freundschaftliche 
Verbindung 4 ). Nach den Nachrichten, die er uns in seinem 
Buche „Teutscher Nation Herrlichkeit" iiber sie gegeben hat, 6 ) 
hatten Johannes und Lukas von Dotekum ,um das Jahr 1570 
eine gantz neue und ttberkGnstige art von etzen [Radieren] 



*) KCln. Ktinstler (K. K.) in alter und neuer Zeit Sp. 832 f. Vgl. 
auch Aldenhoven, Geschichte der K diner Malerschule S. 177 und Anm. 309. 
Durers kurze beztiglicbe Mitteilung (Tagebuch hrsg. von Thausing in Quellen- 
schriften zur Kunstgeschichte III 99) envabnt die Ratsherren nicht. 

*) Ich habe schon in meiner ersten Abhandlung tiber M. Quad (a. a. O. 
S. 14 Anm. 5) hervorgehoben, dass Merlo in der bier in Betracht kommenden 
Stelle T. N. H. S. 429: „Ich hab vor neunzehn jahren bei eiuem goltschmit 
gearbeitet u. s. w." unrichtig die 19 Jahre vom J. 1609 abrechnet; denn in 
diesem Jahre ist das Buch „Teutscher Nation Herrlichkeit" herausgegeben, 
aber bereits eine zeitlang vorher abgeschlossen. Entscheidend fur die Be- 
stimmung der Zeit," wann Quad die obige Erzahlung gemacht wurde, ist tber 
die im tibrigen gleichlautende Stelle memor. mundi S. 251, die beginnt: „Ich 
hab vor 18 Jahren". Da die Stelle kurz vor der Herausgabe des Buches i. J. 
1 60 1 (vgl. den Schluss des Buches mit dem Schluss der Vorrede) geschrieben 
ist, so ergibt sich nach Abrechnung der 18 Jahre das Jahr 1583; in diesem 
Jahre aber war M. Quad noch nicht in K6ln ansfissig. — Ohne Grundlage 
lisst der Verfasser des oben erwfihnten Artikels im Mercure du Departement 
de la Roer 18 12 p. 495 M. Q. erzahlen, dass ein K diner Goldschmied ihm 
die Anekdote tiber Albrecht Dtirer mitgeteilt habe. 

•) KQlner Ktinstler Sp. 699 No. 2. Vgl. Bartsch, Le Peintre - Graveur 
III 322 unter Georg Pencz No. b: Abraham caressant Agar. 

4 ) In der Widmung der ,Jahr blume" an Heinrich Goltz lasst Quad 
Johann v. Dotekum und seinen Sohn Baptista grussen. 

*) S. 328 u. 431. — Urkundliche Nachrichten tiber beide Ktinstler ~gibt 
A. van der Willigen, Geschiedkunstige AanteekeniDgen over Haarlemsche 
Schilders p. 102 u. 214. Vgl. auch Revius 1. c. p. 571 und kleine Bijdragen 
tot de geschiedenis van Overijssel XXIII, XXX IV S. 4. 



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90 Dr. Ed. Wiepen 

erfunden* und namentlich im Atzen von Landkarten in 
Kupfer eine grosse Geschicklichkeit erlangt. Sie iibten diese 
Kunst l&ngere Zeit hindurch in Deventer aus; nachdem 
aber die Stadt durch Stanley den Spaniern iiberliefert war *), 
verlegten Johann und Baptist — Lukas war inzwischen 
gestorben — ihren Wohnsitz nach Haarlem. 

Noch mit einem andern Kunstler seines Faches hat 
unser Quad — wahrscheinlich urn diese Zeit — einen 
Freundschaftsbund fur das Leben geschlossen 2 ), und zwar 
mit einem der gr6ssten und bertihmtesten Kupferstecher 
aller Zeiten, mit Heinrich Goltz 8 ), der seit dem Jahre 1577 
in Haarlem seine Werkstatt aufgeschlagen hatte. Wahr- 
scheinlich hat Quads Oheim Johannes Damius 4 ), der un- 
mittelbar nach der EinfQhrung der Reformation in Haarlem 
im Jahre 1578 dort als reformierter Prediger angestellt 
wurde und auch das Amt eines Scholarchen oder Vorstehers 
des Schulwesens inne hatte 6 ), diese fur Quads kiinstlerische 
Ausbildung ohne Zweifel sehr anregende uud wertvolle 
Verbindung vermittelt. Man darf annehmen, dass Quad 
bei seiner Anwesenheit in Haarlem ftfter Goltz' Werkstatt 
besucht und dem beruhmten Kunstler manchen Kunstgriff 
abgelauscht hat. 

Ausser Haarlem besuchte Quad manche andere Stadte 
der ntfrdlichen und siidlichen Niederlande, namentlich 
solche Orte gewerbtatigen Lebens, wo er, wie in Liittich, 
Namur und im Hennegau 6 ), in den Werkst&tten der 



! ) Am 29. Januar 1587. Meteranus Novus, Amsterdam 1633 S. 292. 

*) Heinrich Goltz, seinem „insonders gttnstigen guten g5nner und freunde" 
hat M. Quad seine „Jahrblume" gewidmet. In der Widmung nennt er sich 
seinen alten Freund; am Schlusse lasst er auch dessen Vater, Johann Goltz, 
der also damals (1595) noch lebte, griissen. 

*) Cber Heinrich Goltz s. Le Livre des Peintres, Traduction, notes et 
commentaires par H. Hymans T. II p. 179 ff. 

4 ) In der erwShnten Widmung der „Jahr Blum" an Heinr. Goltz lasst 
M. Quadjauch Johannes Damius griissen. 

6 ) Johannes Damius aus Venlo studierte an der Universitat Heidelberg 
(immatrikuliert 26. Mai 1572). Matrikel der Universitat H. II 62, 465. 
"Ober ihn s. Ampzing, Beschryvinge ende Lof der stad Haerlem p. 141, 465; 
Schreveli Harlemum p. 118, 249, 252. 

a ) Vgl. Geogr. Handb. unter diesen Landschaften. 



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Lebensverhaltnissc des Gcographen Matthias Quad etc. 91 

Schmiede und Metallarbeiter sich umseheif [und seine 
mechanische Geschicklichkeit weiter ausbilden konnte. 

Wahrscheinlich von den Niederlanden aus ist Quad 
auch nach Frankreich gewandert. Wenigstens deutet auf 
seine Anwesenheit in diesem Lande der Umstand hin, 
dass im Braun - Hogenbergschen St&dtebuch sein Name 
neben zahlreichen andern von Kiinstlern und Gelehrten 
in den mSchtigen Stein von Poitiers eingezeichnet ist 1 ). 
In diesen ungefahr eine halbe Meile nordostlich von Poi- 
tiers auf dem Wege nach Bourges gelegenen Stein, ein 
keltisches Grabmal aus der Druidenzeit (Pierre lev6e, 
Dolmen), pflegten namlich die meisten dort voriiber- 
ziehenden Wanderer ihren Namen einzugraben 2 ). 

Um das Jahr 1585 oder 1586 war Quad, wohl auf der 
Durchreise, in Rotterdam 3 ). Vielleicht machte er von hier 
aus seine Reise nach England. Ich setze sie in diese Zeit 
und verbinde sie nicht, wie Matthiae es getan 4 ), mit den 
nordischen Seefahrten, welche Quad im Dienste eines 
niederlSndischen Schiffers gemacht Denn aus Quads 
eigenen Andeutungen darf man abnehmen, dass er bereits 
ein gelernter Goldschmied war, den der Zweck, sich in 
seiner Kunst weiter umzusehen, nach England fiihrte. Er 
erz&hlt namlich von einem eigenttimlichen L5tverfahren, 
das ihm in London „als etwas Neues vorgekommen* 
sei 5 ). In England sah er auch die Gemalde des jttngeren 
Holbein 6 ). Einmal schrieb er an seinen Freund Heinrich 
Goltz einen Brief, worin er ihn zum festen Ausharren in 



*) Braun -Hogenbergsches Stadtebucb V 18: Zeichnung unter Pictavium. 
Wahrend mancben Namen eine Jabreszahl beigefugt ist, feblt diese bei M. Quad. 

*) Vgl. den Text a. a. O. Mercator-Hondius, Atlas p. 152 (unter Picta- 
viensis comitatus) und van Raemdonck, Geiard Mercator p. 88 u. 89, wo 
man erfahrt, dass bei Nachforscbungen i. J. 1866 sich keine Spuren der Namen 
mehr auffinden liessen. 

*) T. N. H. S. 348. 

4 ) A. a. O. S. 12. 

•) „Und war mir ctwas neues als ich gen London in England kani, da 
uns zweierlei soldier fur kam, ein bartcs so von kupfer zubeieit una in der 
ersten lodung gebraucht wird und ein weicbes von messing in der letzten 
lfidung." T. N. H. S. 455. 

a ) Ebendas. S. 427. 



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92 Dr. Ed. Wiepen 

seiner Kunst ermunterte und ihm dabei immer reicheren 
Gewinn und Ruhm wtinschte 1 ^ Worte, die wohl in Be- 
ziehung stehen zu dem Krankheitszustand, in den der 
Freund verfallen und der urn so bedenklicher war, als sich 
eine tiefe Melancholie mit ihm verband*). Von England 
ftthrte Quad der gleiche Zweck auch nach Schottland 3 ). 
Bei der Ruckkehr aus England war es wohl, dass 
Quad von Emden aus, das damals namentlich infolge des 
Tuchhandels mit England sich im bltthendsten Wohlstande 
befand und eihe sehr verkehrreiche Hafenstadt war 4 ), die 
sandigen Striche ostlich der Ems bis Rheine durchwan- 
derte 5 ) und dann Westfalens Hauptstadt Miinster und 
Soest, „n&chst jener die reichste und schonste Stadt in 
Westfalen" 6 ), besuchte. In jener Stadt interessierten ihn 
am meisten die kiinstlerischen Klein werke, welche das 
Andenken des seltsamen „K,5nigs von Zion" verewigten 7 ) ; 
hier sah er im Hause des „weisen und hochgelehrten* 
Bttrgermeisters Cubach „zeichnung samt andere schone 
monumenta a 8 ) des beriihmten westfalischen Kupferstechers 
Heinrich Aldegrever. Das Ziel der Wanderung Quads 
war Ktfln. Hier hoffte er nach seinen Wanderfahrten sich 
dauernd niederzulassen und am besten seine Kunst aus- 
tiben zu kftnnen, und zwar ohne Zweifel aus dem Grunde, 
weil in K6ln damals infolge der Einwanderung zahlreicher 
niederl&ndischer Fliichtlinge, unter denen manch bedeu- 



M „Die Jahr Blum 14 , Widmung an Heinrich Goltz. 
*) Hymans a. a. O. S. 183. 

3 ) T. N. H. S. 458. 

4 ) Ebendas. S. 333. Vgl. auch Palmgren, Emden S. 20 flf. 
*) Europae Descr., 2. Aufl., unter Monast. episc. 

•) T. N. H. S. 278. 

7 ) T. N. H. S. 276. 

8 ) Ebendas S. 280. Hamelmann, Opera genealogico-historica, Lemgoviac 
171 1 p. 1095 u - II12 nennt Johannes Kubeckius unter den eifrigsten Befdr- 
derern der neuen Lehre in Soest. — Vgl. auch Ztschr. f. vaterl. Gesch. und 
Altertumsk. (Westfalens) IV 157: „eine vollstandige Sara m lung seiner Kuost- 
erzeugnisse, die Aldegrevers Freund, der Stadt - Burgermeister Cubach angelegt 
hat und bis zum dreissigjahrigen Kriege bei der Familie geblieben sein soil, 
ist mit dem Hause damals in Flammen aufgegangen". Auf die Stelle in Quads 
T. N. H. wird mit falscher Kapitel- und Seitenangabe verwiesen* 



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Lebensverhiltnisse des Geographen Matthias Quad etc S3 

tender Ktinstler war, die Pflege der zeichnenden Kiinste 
in hoher BlUte stand, und ein lebhafter Sinn herrschte ftir 
die Werke des Kupferstichs, namentlich auch kartogra- 
phischer Art, vor allem aber, weil hier damals ein unter- 
nehmender Verlagsbuchhandel den Ktinstlern lohnende 
Beschaftigung verhiess. Im Kupferstechen besass Franz 
Hogenberg aus Mecheln die ftihrende Meisterschaft 1 ), der 
die letzte Zeit seines Lebens, ungef&hr vom Jahre 1564 
an, in K6ln lebte, hier im Jahre 1590 starb und auf dem 
,Geusenkirchhof tt vor dem Weyertore beigesetzt wurde*). 

IV. 

Kunstleritche und schriftstellerische Titigkeit in K6ln 

(1587 bis Ende Oktober 1604). 

Quads Anwesenheit in K5ln im Jahre 1587 ist durch 
einen notariellen Akt 8 ), ferner durch einige von ihm dort 
ausgefQhrte Kupfersticharbeiten bezeugt, die Darstellung 
Europas unter dem Bilde einer Jungfrau 4 ), den prachtigen 
Reichsadler 5 ) und den Plan der Stadt Breslau aus der 
Vogelschau. Letzteren stach er ftir Franz Hogenberg und 
den 4. Band des von dem Dechanten des Maria ad gradus- 
Stifts in Koln, Georg Braun, herausgegebenen grossen 
Stadtebuches, nach einer Zeichnung, die der gelehrte 
Breslauer Patrizier Jakob Monau gestiftet hatte 6 ). In das 



*) Vgl. meinc erste Arbeit fiber M. Quad a. a. O. S. 17 Anm. 2. Nach 
einer im Kdlner Stadtarchlv beruhenden Supplikation Franz Hogenbergs aus 
dem J. 1570 wohnte er damals auf dem Hunnenrficken im „Kreuz u . 

*) T. N. H. S. 431: w welcher anno 1590 zu C5lln gestorben und ins 
▼elt auf den acker der protestanten begraben worden 44 . 

*) Vgl. weiter unten. 

4 ) Europae Descr., 1. Aufl., Praef.; K. K. Sp. 697. 

*\ VgL Th. Wilckens, Der Reichsadler des Math. Quadt vom Jahre 1587 
(mit Lkhtdmckbeilagen), in der Zeitschr. w Der deutsche Herold" 1900 S. 8 
u. 9. VgL auch desselben Verf. Mitteilungen fiber den Stand der Literatur 
bez. des Quaternionen-Systems oder der St&nde des h. ROmischen Reichs, 
Sonderabdr. aus der „Vierteljahrsschr. ffir Wappen-, Siegel- und Familienkunde" 
1900 H. 1/2 S. 22. 

•) Siehe den Plan Breslau im Braun - Hogenbergschen Stadtebuch IV 42 
mit Quads Monogramm und der Jahreszahl 1587. Quad selbst sagt fiber den 
Stich unter „ Silesia" in seinen lat. At Ian ten und dem Compendium universi: 



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94 Dr. £d. Wiepen 

genannte und das folgende Jahr fallen zwei Darstellungen, 
die Quad wahrscheinlich auf Empfehlung Franz Hogen- 
bergs l ) fur die von dem Landschreiber Dietrich Grami- 
naeus zur Erinnerung an die Verleihung der Tugendrose 
an die Herzogin Jakobe von JUlich verfasste Schrift „Der 
giildenen Rosen Geheimnus" in Kupfer stach und in denen 
er unter ganzlicher Verleugnung seines kalvinischen Stand- 
punktes seine Kunst in den Dienst des katholischen 
Gedankens stellte *). Im Jahre 1589 finden wir ihn als 
Gesellen bei dem Kupferstecher Konrad Gols, (Goltz, 
Goltzius) 3 ), „unter Spermacher bei RoleffHammermacher 4 ) 
wohnhaftig* und wohl der Ktinstlerfamilie der Goltzius 
angehSrig 5 ), der auch Landkarten gestochen hat 6 ), 
beschaftigt. Wegen einer vom Meister fttr den K5lner 
Buch- und Kunstdrucker Johann Bussemacher 7 ) gestoche- 

„hodie [Wratislavia] totius rcgionis est metropolis et episcopalis, privatis 
publicisque aedificiis magnifice ornata ut typus demonstrat quem aliquando 
tabulae aeneae incidi Franc. Hogenbergio, ad exemplar quod Jacobus Monavius 
genere ac virtute nobilis, patricius Wratislaviensis, sumptibus suis effigiari et 
quarto urbium Theatro inseri curavit. — ftber Jakob Monau vgl. die A. D. B. 
XX. Bd. S. 162 f. 

') Franz Hogenberg hatte selbst die Kupfer fur die „Beschreibung derer 
Fttrstlicher Guligscher Hochzeit u. s. w." (Hochzeit des Herzogs Job an n Wilhelm 
mit der Markgrafin Jakobe von Baden) geschaffen, mit welcher die im Text 
erwahnte Schrift verbunden erscheint. 

') Vgl. besonders das zweite Bild mit der mystisclien Darstellung der 
Kirche und dem Gedicbte des J. Politus. 

8 ) K. K. Sp. 299 f. — Aus dem VerhSr bei einer spateren Untersuchung 
(14. Dez. 1596), in die er wegen Stechens „unflediger Stttcke* 4 geraten war, 
erfahren wir, dass G. damals ein junger verheirateter Mann war, den „die 
Armut dazu gebracht habe", solches zu tun. Auch damals wurde er n ohne 
weitere Entgeltnis" noch einmal entlassen. (KBlner Stadtarch.: Turmbuch No. 20 
fol. 21 1 a.) 

4 ) Er wird im Hauserverz., ndrdl. Stadthalfte, 1573 fol. 34 b, ferner 100. 
Pfennig, Hauserverz. 1589, b. Quartier fol. 4 a u. b (im Stadtarch.) erwahnt. 
„Unter Spermacher" ist der Teil der heutigen Hochstrasse zw. der Brucken- 
und der Minoritenstrasse. 

•) In der Stammtafel der Goltzius bei Hymans a. a. O. p. 199 findet er 
sich nicht. 

a ) Eberh. David Hauber, Nutzlicher Discours von dem gegenwartigen 
Zustand der Geographie, erwahnt S. 196 eine Karte Deutsch lands von ihm. 

T ) Er war aus Dilsseldorf gebiirtig und bewohnte auf der Maxim inenstrasse 
ein kleines, wahrscheinlich zum Herdingerhof gehoriges Haus: „Iteni das ha us 



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Leben$verh£ltnisse des Geographen Matthias Quad etc 95 

nen Kupferplatte , ein „gemals vom geckschnitt' 4 dar- 
stellend, unter welches Quad „mit rat und hilf Johansen 
Haes *), bei dem postmeister wohnhaftig", die Schrift 
gemacht hatte, gerieten beide im Jahre 1589 in Unter- 
suchungshaft auf dem Trankgassentor, wurden aber 
bereits am Tage nach dem Verhor (21. April), „nach 
geleistetem gewohnlichen urfrieden" entlassen 2 ). Aus 
dem Verhore Quads erfahren wir, dass er damals bei 
,M. Engel Schomacher hinder dem alten thumb" 8 ) wohnte. 
Seine Wohnung lag nur wenige Schritte von der Statte 
(„vor St Paulus") *) entfernt, wo einst der Ktflner Geograph 



nechst darneben, gnent cleinportzhaus zustendich M. Johannen Dusseldorp, 
taxirt uf 300 dall.". 100. Pfennig, Hauserverz. 1589, 4. Quartier, fol. 70 a 
(im Stadtarch.). ftber die aus seinem Verlage hervorgegangeneu Werke vgl. 
K. K. Sp. 151 ff. 

l ) Er ist derselbe, der am 6. Jan. 1588 einen Brief an Abraham Ortelius 
srhreibt, aus dem Tiervorgeht, dass er ausser mit dem Adressaten mit Franz 
Hogenberg und Johannes Metellus in K6ln in freundschaftlicber Verbindung 
stand. Epist. Ortel. ed. Hessels, Cantabrigae 1887 No. 155 und die zugehdrige 
Note p. 907 a. Wenn ich nicht irre, fand ich vor einigen Jahren seinen Grab- 
stein auf dem evangel ischen Kircbhof vor dem Weyertor. 

*) Turmbuch No. 15 fol. 164 a u. b. 

8 ) Die Strasse „hinter dem alten Dom" hiess so nach einer nahegelegenen 
gemeiniglich n alter Dom" genannten Kapelle (vgl. meine erste Abh. fiber Quad 
a. a. O. S. 15 Anm. 5) und bildete einen Teil der heutigen Marzellenstras.se, 
die nachste Fortsetzung von „vor St. Paulus" nach N. zu; s. Plan der Stadt 
K5ln von Arnold Mercator aus d. J. 1571. 

4 ) „und seine wonung gehabt vor S. Paulus" (Teil der heutigen Marzellen- 
strassc zw ischen Trankgasse und Bahnhofstrasse, nach der dort gelegenen Pfarr- 
kirche benannt) in dem Hause M da etlich jaren und jetzund noch ein ver- 
keufferin innen wont". Supplementum Europae Vopelianae, Vorr. Vgl. 100. 
Pfennig, Hauserverz. 1589, 4. Quartier fol. 78 a: „ Item das haus negst darinnen 
eine keuffersche wondt, zustendich . . . junckern Hittorff, taxirt uff 1000 dall."; 
es war, von Norden aus gerechnet, das ffinfte Haus der Strasse, wahrend der 
Hof n zum Schwanen" das dritte war. Geogr. Handb. fol. 33 b; Compendium 
univ. p. 515; Enchir. cosmogr. S. 92; T. N. H. S. 229 bezeichnet Quad die 
Wohnung Vopells als neben dem Schwanen gelegen. An dieser bestimmten 
Angabe ist festzuhalten ; die auf Stangevol, Annales circ. Westph. Col. 1656 
p. 60 zurfickgehende Angabe, welche die Wohnung Vopells in den „Schwanen" 
verlegt, ist zu verwerfen. Der umsichtige M. Quad, der sich so viel um Vopells 
Schriften bekummerte, hat sich sicher auch nach dessen ehemaliger Wohnstatte 
genau erkundigt und angesichts der in K6ln damals noch fortlebenden Ober- 
lieferung das Richtige erfahren. 



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96 Dr. Ed. Wiepen 

Kaspar Vopell von Medebach seine bertthmten Globen 
und Karten geschaffen hatte. 

Vom Jahre 1589 an stach Quad fiir den in der nahen 
Maximinenstrasse wohnenden Johann Bussemacher, mit 
dem er sich befreundet hatte, die geographischen Karten 
einzelner Provinzen Europas *). Diese Arbeit sollte von 
bestimmender Richtung und Bedeutung ftir sein Leben 
werden, da sie die Veranlassung gab, dass er neben 
einem Kupferstecher bald auch ein fruchtbarer geogra- 
phischer Schriftsteller wurde. In meiner ersten Arbeit 
habe ich ausftihrlicher erzahlt '), wie Quad trotz anfang- 
lichen Widerstrebens mit Rucksicht auf seine Armut sich 
durch seinen Freund bestimmen Hess, mit den erwfthnten 
Karten einen kurzen erkl£renden Text zu verbinden und 
so ein fttr weitere Kreise berechnetes billiges und bequemes 
Handbuch zu schaffen. So entstand im Jahre 1594 Quads 
erstes schriftstellerisches Werk, die Europae Descriptio, 
eine Art Atlas in klein Folio, in welchem nach dem Vor- 
gange der Ptolemausausgaben der Text auf der Rttck- 
seite der Karten gedruckt wurde. Die Hoffhungen, welche 
der Verleger auf den Anklang eines derartigen Werkes 
gesetzt hatte 3 ), erfiillten sich in dem Masse, dass schon 
nach zwei Jahren eine neue Auflage n5tig wurde. 

Inzwischen (1593) war M. Quad der „K3lnischen 
btirgerlichen" (deutsch-reformierten)Gemeinde beigetreten 4 ), 
und als sich ihm die Aussicht auf dauernde Beschaftigung 
in Ktfln erOffhete, richtete er sich als selbst&ndiger 
Meister ein und erwarb, wie es scheint, auch das BCirger- 
recht 5 ). Auch verheiratete er sich im Jahre 1593 mit 



') Europae Descr. Praef.; Hildenbrand a. a. O. S. 13 Anm. 26. 

») A. a. O. S. 17 f. 

8 ) Europae Descr. Praef. 

4 ) Siehe die Konsistorialakten dieser Gemeiude I. T. 1572— 1594 S. 
324: „Mattheiss Quadtsoll zum gehor zugelassen werden, aber doch erst durch 
Pergens und Comblaeum angesprocben werden** (1593 Jan. 18). Simons a. a. 
O. S. 410 (nicbt 401, wie im Register stehtV Ober Franciscus Combl eus 
siehe Turmbuch No. 22 fol. 53 b im Kdlner Stadtarchiv u. Simons S. 393 
Anm. 3. 

*) Rhein. Geschichtsbl. a. a. O. S. 16 Anm. 1. 



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Lebensverbaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 97 

Margreth Stupers 1 ), der Tochter einer armen Witwe, Irm 
Stupers, die nach dem Tode ihres Mannes, Dietrich 
Stuper, seit Mai 1584 eine wSchentliche Gemeindeunter- 
stutzung bezog*). Mutter und Tochter gehorten wie 
M. Quad der deutsch-reformierten Gemeinde an. Nur fttr 
zwei der dieser Ehe entsprossenen Kinder haben sich bis 
jetzt in den Akten der deutsch-reformierten Gemeinde in 
Koln Taufurkunden gefunden: ftir Anna, vom 9. April 
1 60 1, wobei L. Dussel, Anna Quaed, Anna, „die dochter 
im goltgulde" Zeugen waren 8 ); ferner ftir Florenz, vom 
30. Oktober 1603, wobei Florenz, Herr zu Odenkirchen, 
der K5lner Goldschmied Abraham Bonen und eine nicht 
weiter bekannte Jakobe Delaspar Patendienste versahen 4 ). 
Anderweitig jedoch erfahren wir, dass die Ehe kinder- 
reich war 5 ). 



*) *593 Februar 8: „Mattheiss Qtudt u, Margreth Stupers, Dietrichen 
Stupers nachgelassene dochter begeren u. sollen in die ehe verkundiget werden, 
ihnen sol zeugnus in die ehe gegeben werden". Freundliche Mitteilung des 
Herrn Pfarrers Rotscheidt in Kdln aus den Konsistorialprotokollen der Hoch- 
deutsch-reformierten Gemeinde zu Kdln. (Kladde v. 8. Febr. 1593 bis 
1. Aug. 1594 S. 2 im Archiv der ev. Gemeinde zu KOln). 

*) Kassabuch No. 52 v. 28. Dez. 1580 bis Ao. 1589 im Archiv der 
ev. Gemeinde zu K6ln: 1584 Mai 29.; Simons a. a. O. S. 243. Ihr Bekenntnis 
in der deutsch-reformierten Gemeinde legte Inn St. am 22. Juli 1586, ihre 
Tochter Margreth am 2. Januar 1590 ab. Simons S. 285 u. 345. 

*) Freundliche Mitteilung des Herrn Pfarrers Rotscheidt aus derselben 
Quelle (Konsistorialratliches Protokolbuch No. Ill v. 7. Juni 1599 bis letzten 
Dez. 1 6 13 fol. 26 b ebenda). 

4 ) Protestantische (deutsch-reformierte) Gemeinde. Verzeichnis der Ge- 
tauften vom 26. Februar 1602 bis 9. August 1721 fol. 4a. Vgl. auch Rhein. 
GeschkhtsbL a. a. O. S. 16. Florenz von Odenkirchen lasst am 27. September 
1607, Abraham Bonen wiederholt in der deutsch-reformierten Gemeinde taufen. 
S. das Verzeichnis der Getauften. 

•) Brief des Guilhelmus Fabricius an Aemilius Portus, Prof, der grie- 
chischen Sprache an der Universitat Heidelberg, v. 16. Juni 1604 in Guilh. 
Fabricii opera, quae extant omnia, Francof. ad M. 1646 p. 959. Einer Tochter, 
seines Patenkindes, wahrscheinlich zwischen 1598 und 1600 geboren, gedenkt 
Fabricius in einem Briefe an M. Quad vom 1. Marz 1604, ebendas. p. 1015; 
zur Geburt eines Sohnes beglflckwiinscht Fabr. den Freund in einem undatiert 
vorliegenden Briefe, der am 8. Juli 1607 geschrieben ist; (Guilh. Fabritii Hild. 
epistolae torn. II No. 134, Handschr. der Stadtbibl. zu Bern); dieser Sohn 
wird also nach Quads Wegzug von Kdln geboren sein. 
JahAXX. 7 



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98 Dr. £d. "Wiepen 

Die Sorge fiir seine zahlreiche Familie und die schwere 
Mtihe, fur sie den nfltigen Lebensunterhalt zu erwerben, 
trieben Quad zu einer rastlosen schriftstellerischen T&tig- 
keit, zu jener Hast, mit der er seine Schriften auf den 
Markt warf, ohne ihnen die n5tige Feile angedeihen zu 
lassen, ja oft, ohne die Druckbogen durchzusehen. In 
einem Zeitraum von elf Jahren, von 1594 bis Ende 
Oktober 1604, wo er Koln verlassen hat, bearbeitete er 
siebenzehn Schriften, ungerechnet die mir nicht bekannt 
gewordenen oder unsicher bezeugten sowie die zweiten 
Auflagen. Dazu kommt noch, dass Quads deutsch ge- 
schriebenes Hauptwerk, in welchem er den gesamten bis- 
her von ihm bearbeiteten geographischen StofF zusammen- 
fasste und „die feder mit mehrer freiheit gebrauchen 
konnte a *), als solches wahrscheinlich nicht im Drucke 
erschienen ist, sondern nur der auf Deutschland beztigliche 
Teil, der uns als besonderes Buch, „Teutscher Nation 
Herrlichkeit a , vorliegt*). Diese Werke kamen fast samt- 
lich in K8ln und zwar zumeist bei Johann Bussemacher 
und Wilhelm Liitzenkirchen 3 ), nur eins bei Stephan 
Hemmerden 4 ) heraus; vier 6 ), so weit mir bekannt, erschienen 



*) Geogr. Handb. Bl. 36 a. 

*) Rhein. Geschichtsbl. a. a. O. S. 23 Anm. 5. Den dort von mir aus 
Quads gedruckten Schriften beigebrachten Hinweisen auf sein grSsseres Werk 
kann ich noch den aus „ Memorabilia mundi" S. 105 beifugen, der auf keines 
der mir bekannt gewordenen 17 gedruckten Werke Quads zutrifft: „Was ein 
stadium sey findestu in unsern Teutschen Geographey". 

8 ) ftber W. Liitzenkirchen s. Heitz-Zaretzky, Die K6lner Buchermarken 
bis Anfang des 17. Jahrhunderts XXXII. 

4 ) Deliciae Germaniae etc. etc. Col. Agripp. Excudebat Stephanus Hem- 
merdenus anno Domini 1600. (Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M.). "Ober Stephan 
Hemmerden s. Heitz-Zaretzky a. a. O. XXXIII. 

*) Liber aliquot itinerum ex Augusta Vindelicorum egredienlium, Ursellis 
ex oflficina typographica Comelii Sutorii 1602. Itinerarium universae Germaniae, 
eod. 1. et a. (Stadtbibl. zu Frankfurt a. M.). Itinerum ex Augusta Vindelico- 
rum egredientium pars altera, Francof. ad M. exc. Sigismundus Latomus 1603. 
Deliciae Galliae, eod. 1. et a. (Stadtbibl. zu KSln). Die Bedeutung der beiden 
„Reisefuhrer" Liber aliquot itinerum und Deliciae Galliae hebt V. Hautzsch, 
Deutsche Reisende des 16. Jahrhunderts, Leipziger Studien a. d. Geb. der 
Geschichte I. Bd. H. 4 S. 94 f. hervor. Freundliche Hinweisung des Herrn 
Dr. Joh. Krudewig in K6ln. 



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Lebensverhaltnisse des (jeographen Matthias Quad etc 09 

ausw&rts. Drei von ihnen 1 ) sind sich in ihrem Format und 
ihrer Anlage, wie sie bei der „Europae Descriptio tt an- 
gegeben, gleich; man konnte sie Atlanten nennen. Die 
anderen haben kleineres Format und eine etwas freiere 
Anlage mit eingefiigten *) Karten oder ohne solche; teils 
sind sie in lateinischer, teils in deutscher Sprache ge- 
schrieben. Die Karten stach Quad zum grossten Teile 
selbst; nur eine kleine Anzahl in den drei grosseren 
Kartenwerken 8 ) sind von der Hand des Heinrich Nagel, 
eines mittelmassigen Kfllner Stechers. 

Zu dieser umfangreichen schriftstellerischen Tatigkeit 
kamen zahlreiche kleinere Darstellungen in Kupferstich 
und Holzschnitt hinzu, die ich hier nicht aufz&hlen kann 4 ). 
Bemerkt sei nur, dass Quad wie mit Franz und Johann 
Hogenberg 5 ), so auch noch mit einem dritten bekannten 
Kupferstecher in Koln, n&mlich mit Crispin de Passe, in 
Verbindung stand und zusammen arbeitete; zahlreiche 
von dessen Stichen begleitete er mit seinen lateinischen 
Versen 6 ). 

Wenn nun auch Quads schriftstellerische T&tigkeit 
im wesentlichen eine kompilatorische war, wenn derselbe 

l ) Europae Descriptio 1594, Geographisch Handbuch 1600, Fasciculus 
geographicus 1608. 

*) Von Compendium univ. und T. N. H. fand ich in keinem der mir 
bekannt gcwordenen Abdriicke Karten vor; obschon Quad in beiden Werken 
eingefugte Karten ankundigt (Comp. Widmung g. E.; T. N. H. Seite 9), 
bezweifle ich, dass sie erschienen sind. 

*) Von den 86 Karten des grossten gedruckten Kartenwerkes „ Fasciculus" 
sind folgende 18 von H. Nagel gestochen: Bohemia, Prussia, Saxonia, Mans- 
feldia, Salisburgum, Monasteriensis episcopates, Geldria, Frisia, Holland ia, 
Zelandia, Brabantia, Anglia, Scotia, Hispania, Portugallia, Polonia, Dania, 
Dietmarsia. 

4 ) S. die Aufzahlung der Kupferstiche bei Merlo K. K. Sp. 697 ff. 

*) Merlo unter Joh. Hogenberg No. 29, a. a. O. Sp. 379. 

•; Merlo unter Crispin de Passe No. 6, 52 — 69, 97, 99 — 102, 126, 
164 — 168, 183 — 189, 199 — 202. Erganzend sei noch hinzugefugt: Das inter- 
essante Kostum-Bildnis der Kdnigin Elisabeth von England, nach ihrem Tode 
gestochen. Die lat Verse sind unterschr.: P. B. M. Q. ludeb. (EinAbdruck 
in der Kupferstichsaramlung des Museums Wallraf-Richartz in K6ln). Ferner 
Eftigies regum ac principum, quorum .... potentia in re nautica spectabilis 
est Adiectis in singulas hexastichis M. Quadi [1598] fol. (British Museum, 
laut frdl. Mitteilung Dr. Hermann Keussens). 

7* 



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100 Dr. Ed. Wiepen 

Stoff in mehr oder weniger gleicher Form sich durch fast 
alle Werke hindurchzieht, wenn zwei Werke 1 ) nur latei- 
nische Bearbeitungen frilher erschienener deutscher sind 
und auch die Karten, kaum verandert, sich wiederholen, 
so muss man doch bedenken, dass Quad den Stoff stets 
von neuem durchsah und entsprechend seinen fort- 
scluditenden Studien 1 ) auch zu verbessern und erweitern 
bestrebt war. Nach allem darf man deshalb sagen, dass 
die T&tigkeit, welche er in K8ln austtbte, eine ausser- 
ordentlich fruchtbare war, und dass er eine erstaunliche 
Arbeitskraft entwickelte. 

Bei dieser angestrengten und rastlosen Tatigkeit 
begreift man, dass er keine Zeit fand, ausgedehnte 
Freundschaftsbeziehungen zu pflegen, und dass ihm selbst 
der Verkehr mit dem geistreichen Epigrammen- und 
Epistelndichter und beriihmten Sprachenkenner Karl von 
Utenhoven zuweilen l&stig fiel 8 ), der aus Gent gebiirtig, 
nach zahlreichen Reisen und dem Besuche der bertthm- 
testen Bildungsst&tten Europas noch vor dem Ausbruche 
der niederlandischen Unruhen um das Jahr 1565 in den 
Rheinlanden und zwar zuerst in Neuss, dann in Dttssel- 
dorf und zuletzt in K6ln sich niedergelassen hatte und 
am letztgenannten Orte in grossem Ansehen lebte. In 
dem kurzen, aber treffenden Lebensabriss, durch den Quad 
in seiner „Teutscher Nation Herrlichkeit" 4 ) dem merk- 



') Das „ Compendium universi" ist die lateinische Bearbeitung des „ En- 
chiridion cosmographicum", der „Fasciculus geographicus" des „Geographisch 
Handbuch". 

*) Man vergleiche z. B. die Darstellung tiber den Ursprung der Stadt 
Trier in Memorab. mundi S. 197 ff. u. T. N. H. 220 ff. (hier am vollstfin- 
digsten), welche dem Aventin (Bayer. Chronik, herausg. von Lexer I 96 ff.) 
entnommen ist, mit derjenigen in Europae Descriptio und Compendium universi. 

8 ) VorlSufig verweise ich auf die Supplikation Karls von Utenhoven, 
des Vaters, aus dem J. 1569, auf die am 24. Juli 1595 vor Burgermeister 
und Rat von K6ln abgegebene ErklSrung des Dichters Karl von Utenhoven, 
auf welcher die obigen Angaben iiber seine Niederlassung in Deutschland be- 
ruhen (beide im Stadtarchiv zu Kdln), sowie auf die Lebensskizze bei Adam, 
Vitae Germanorum philosophorum p. 433 sq. Das von mir schon seitjahren 
gesammelte vielfach zerstreute Material uber Karl v. Utenhoven hoffe ich noch 
zu vervollstandigen und dann zu einem Lebensbilde zu verarbeiten. 

4 ) S. 423 f. 



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Lebensverh&ltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 101 

wiirdigen Manhe ein ehrendes Denkmal gesetzt hat, sagt 
er fiber ihn: „Was in brieven und carminibus an gute 
(auch viel unverdiente, unbekannte und zum theil unwirdige) 
freund zu schreiben gantz unverdrossen, also das ich oft 
kaum so viel zeits meiner arbeit abbrechen kunte allein 
die epigrammata und epistola zu lesen, die mir von ihm 
heim kamen, ich geschweig ihm in alien petitionibus und 
responsis geobsequiert zu haben. Er war keinem zu 
kdstlich, wie gering sie auch waren, die allein bonarum 
artium candidati einiges sins gewesen. Die grOsseste fehl 
so er an ihm hatte, das er seine visitanten mit seinen 
syrenischen stimmen uber die maes lang auffhielt, dadurch 
mir und andern guten brtidern, so ihrer hend arbeit leben 
mussen, oft kein grossen nutz geschahe. Fur reichen 
leuthen und herren (wofern einige gunst der Musen in 
denselben steckte), were es ein auserlesen man gewest 
er hatte eine so guten und gar leichten methodum docendi, 
als ich noch von keinem erfaren . . Er stirbt eines unver- 
sehenen und gar gelinden dots, also das das corpus jiach 
seinem dot anders kein gebehr hatte dan ein nattirlicher 
und lebendiger schlaff, den 31. august anno 1600, nach- 
dem er 64 jahr funf monat und etlich tag gelebet. wirdt 
gantz ehrlich, durch consent 1 ) des ehrsamen raths mit 
statlicher procession vieler edelen und gelerten leuthen 
in velt uff die begrebnus der protestirenden religions- 
verwanten zur erden bestattet [am 2. September] *) a . Von 
sonstigen Ktflner Freunden treten ausser dem Buchh&ndler 
Johann Bussemacher noch der Pastor von St. Alban und 
Kanonikus Wilhelm Salsmann 8 ), Doktor der Theologie 

') Scit dem Jab re 1585 hatte der Rat in den Morgensprachen bei Geld- 
strafe (seit 1587 von 25 Goldgulden) verboten, die Leichen Unkatholischer 
„mit grosser Profession und Pomp" zu begleiten. V. 129 (im Kdlner Stadt- 
archiv). Durch Ratsbeschluss vom 29. Okt. 1599 war die erlaubte Zahl der 
begleitenden Paare auf 6 festgesetzt Rpr. No. 49 fol. 143 b f. ; Ennen, Gesch. 
der Stadt KOln V 390 versteht unrichtig 6 Personen. 

*) M. Quad schliesst die Vorrede von „Deliciae Germaniae" mit den 
Worten: „Ex musaeolo nostro caelatorio 4. non. sept quo die unicum illud 
Musarum delicium ac poetarum decus Carolus Utenhovius humo mandatus est. 
Anno salu. hum. l6oo. M 

*) S. das Lobgedicht Salsmanns auf Europa in Europae Descr., 2. Aufl., 
und im Fasc^ dort unterschrieben : „ Wilhelm. Saltman. Matthiae Quado caelatori 



Digits 



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102 Dr. Ed. Wiepen 

und n gekr6nter Dichter", sowie die Kaufherren Johann 
Kyff, Hubert Freyaldenhoven und Stephan le Spier x ), wahr- 
scheinlich alle drei Gemeindegenossen Quads 2 ), hervor. 
Auswarts hatte Quad Beziehungen zu einigen Mitgliedern 
der Adelsfamilie Quadt, n&mlich zu Johann Quadt 8 ), regie- 
rendem Herrn zu Wickrath 4 ), zu dessen jungerem Bruder 



amicus pos.", hier: M W. S. D. et P. Lau. M Ausser einem von Hartzheim 
(Bibl. Col. p. 319) angefiihrten selbstflndigen Werke schmiickte er die Werke 
des Cornelius Schulting, das Braun-Hogenbergsche Stadtebuch und die Stiche 
des Crispin de Passe mit Gedichten und Versen. Als Dichter pflegte er seinen 
Namen auch in Haloander zu grazisieren. Ein Kolner von Geburt, wurde er 
am 23. Okt. 1583 an der Kdlner Universitat immatrikuliert {Matrikel V 
fol. 11 lb), am 28. Marz 1585 zum Baccalaureus, am 18. Marz 1586 zum Licen- 
tiatus, am 27. Febr. 1592 zum Magister artium liberalium promoviert. (De- 
kanatsbuch der Artistenfak. V fol. 150a, 152 b, 189b). Er wurde Kaplan 
des in KSln residierenden papstlichen Nuntius Coriolanus Garzadori, im Jahre 
1593 Pastor von St. Alban, war aucb Kanonikus an Aposteln und Maria im 
Capitol und starb am 18. Apr. 1 61 8. Vgl. St. Aposteln No. 29, Reihen- 
folge der PrQpste u. s. w. S. 38; Verzeichnis der Pr6pste, Alftersche Bibl. 
No. 73; Zusatze zu Hartzheims Bibliothek (samtlich im Kdlner Stadtarcbiv). 

l ) Ihnen gewidmet hat Quad das Buchlein „Macbt, Reichthum und 
Einkomen aller Kayser, KSnige und furnembsten Fursten der gantzen Welt 
. . . Erstlich durch den hochgelerten herrn Johannem Boterum, den Beneser 
[aus Bene in Piemont] in italischer sprach ausfuhrlich und der lenge nach 
bescbrieben: jetzuntz aber aus der verdolmetscbung desselben die furnembste, 
nutzlichste und notigste materien ausgezogen und in gegenwertiges handbuchlin 
verfasset durch Matthis Quaden formschneider. Gedruckt zu C6llen durch 
Wilhelm Lutzenkirchen im jahr 1602." Merlo hat in seiner Bibliographic, 
K. K. 1. u. 2. Aufl. unter Quad, ebenso ihm folgend Hildenbrand a. a. O. 
S. 15 den fl'itel ungenau und mit M'idersinnigem Druckfehler angegeben. 
Das Buch, in ebenmassigem Format (4 ) wie das Enchiridion gedruckt, um 
ihm beigebunden zu werden, erschien zuerst gesondert (ein Abdruck' ist in 
meinem Besitze), spSter ohne Titel und Widmung mit der 2. Aufl. des 
Enchiridion unmittelbar verbunden. 

8 ) Rhein. GeschichtsbL a. a. O. S. 21 Anm. 3. Mitglieder der Familie 
Freyaldenhoven begegnen an vielen Stellen bei Simons a. a. O. Stephan le 
Spier u. Hans Kyff werden ebend. S. 425 erwahnt. (Statt Kyncn ist Kyuen 
zu lesen.) 

») T. N. H. S. 148. 

*) v. Steinen, Westph. Gesch. Ill 552. Beim Tode seines Vaters 
Dietrich (1590) war er noch minderjahrig und befand sich damals als Kammer- 
junker im Dienste des Pfalzgrafen Casimir. Dusseldorfcr Staatsarch. R. 48 : 
Wickrath, Familiensachen. 



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Lebensverh&ltnisse des Geographen Matthias Quad etc 103 

Ludger 1 ) und zu dem Chorbischof von Trier, Wilhelm 
Quadt zu Landskron, einem Halbbruder des Trierer Kur- 
fursten Lothar von Metternich *). Auch stand er mit dem 
Leiter der Wickrather Klosterschule, Johann Buchler von 
Gladbach 8 ), und dem Dichter Salomon Albinus aus Hof 4 ) 
in literarischer Verbindung. Erstgenannter 5 ), ein an- 
gesehener Schulmann und Grammatiker, zu dessen zahl- 
reichen angesehenen SchCilern auch Johann Gelen 6 ), der 
bekannte sp&tere KGlner Generalvikar und Sammler der 
„Farragines a zahlt, war auch schriftstellerisch t&tig und 
hat sich besonders durch zwei Sprichw5rtersammlungen 7 ) 
bekannt gemacht. Bei der herrschaftlichen Familie Quadt- 
Wickrath stand er in so hohem Ansehen, dass er in den 
Jahren 1588 bis 161 1 neben seinem Schuldienste sehr 
haufig das Amt eines Beisitzers im Lehnsgerichte versah, 
vom Jahre 1611 aber bis zu seinem Tode im Jahre 1623 8 ) 

') v. Stcinen a. a. O. Quads Beziebungen zu ihm ergeben sich aus der 
Vorrede zu Rudiment, cosmogr. Joanuis Honteri Coronensis libri IV. 

*) T. N. H. S. 293 ; v. Steinen a. a. O. S. 540. W. Quadt v. Landskr. 
starb L J. 1603; vgl. Broweri et Masenii Antiquit. et Annal. Trevir. libri 
XXV L II p. 443, wo seiner ruhmend gedacht wird. — Sein Name und 
Wappen findet sich am linken Treppenpfosten der herrlichen Domkanzel zu 
Trier. 

8 ) S. Rudimentorum etc Vorr. und das auf sie folgende Erapfehlungs- 
gedicht des Joannes Buchlerus. 

«) S. das Lobgedicht des Salomon Albinus in T. N. H. S. 83 u. 84. 

*) Hartzheim, Bibl. Col. p. 163 ; Giersberg, Gesch. der Pfarreien des 
Dekanats Grevenbroich S. 396 u. 406 u. A. D. B. Ill 483 ff. (J. Franck). 
Dass er Protestant gewesen, wie Franck angibt, vermag ich nicht zu belegen. 

•) Hartzheim, Bibl. Col. p. 172. 

7 ) Die Gnomologia (ein Abdruck der 2. Auflage, Coloniae, sumptibus 
Bernardi Gualtheri 1606, ist in meinem Besitze) enth&lt eine Widmung an 
Johann Quadt, regierenden Herrn in Wickrath (vgl. S. 102 unserer Abh.l, in 
welcher dessen und der Quadtschen Familie Wohlwollen gegen die Wickrather 
Schule geruhmt wird. Unter den eingefugten Gedichten, welche Bezug haben 
auf PersCnlicbkeiten aus dem Kreise des Autors oder von solchen verfasst sind, 
befinden sich ein empfehlendes Gedicht des Lothar Quadt, Klageliedtr Buchlers 
auf den Tod Dietrich Quadts, Herrn von Wickerath (f 1590) und des in den 
Wickrather Lehnsakten vielfach begegnenden Vogtes Engelbert (Eberhard) 
Meuter if 1595)- 

•) S. die Lehnsakten des Hauses Quadt-Wickrath im Diisseldorfer 
Staatsarch. R. 52 S. 267 heisst es: „Anno 1623, den 8. febmarii, ist der 
ehrentachtbar und wolgelehrter Johannes Buchler, vogt und lehen statthalter der 



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104 Dr. Ed. Wiepen 

ununterbrochen als Vogt und Statthalter waltete. Unter 
den ausw&rtigen Freunden Quads waren die berdhmtesten 
der grosse Kupferstecher Heinrich Goltz, dessen Freund- 
schaftsverhaltnisses zu Quad bereits oben gedacht ist, und 
der ausgezeichnete Chirurg Wilhelm Fabry von Hilden 
bei Dusseldorf (Guilhelmus Fabricius Hildanus) 1 ). Dieser, 
am 25. Juni 1560 zu Hilden geboren, bildete sich, ohne 
einen regelrechten schulm&ssigen Studiengang durchzu- 
machen, bei verschiedenen tttchtigen Chirurgen, zuerst bei 
Johann Dumgens in Neuss, dann bei dem Leibwundarzt 
des Herzogs Wilhelm von Jtilich-Cleve-Berg, Cosmas Slot 
zu Dtisseldorf, bei dem er auch die vertraute Bekannt- 
schaft des Gerhard Mercator machte 2 ), zuletzt bei Jean 
Griffon in Genf, in der wundarztlichen Kunst aus und 
eignete sich auch eine gute humanistische Bildung an. 
Nachdem er zuerst in seinem Heimatorte Hilden, dann 
von 1 59 1 — 1596 in Koln praktiziert, hier auch der deutsch- 
reformierten Gemeinde beigetreten war 3 ), die Vorlesungen 
des Professors Manlius besucht und sein Erstlingswerk 
de gangraena et sphacelo (vom heissen und kalten 
Brande) verfasst hatte, Hess er sich in der Schweiz, zuerst 
in Lausanne, dann als Stadtarzt in Peterlingen im Kanton 



mann earner und herrligkeit Wickradt etc. mittags umb zw6lf ubren in den 
herren christlicb entscblafen, deren seelen Gott der allmecbtigh und uns alien 
gnedig sein wolle". Seine Ruhest&tte fand er in der Kircbe von Wickrath 
(Giersberg a. a. O. S. 396). 

! ) Ausser den Werken und Briefen ist mir eine zahlreiche Literatur Ciber 
G. Fabr. bekannt geworden, die ich hier nicht anfuhren kann. Es sei nur auf 
zwei in letzter Zeit crscbienene Schriften hingewiesen: Schneider, Beitragc zur 
Gesch. von Hilden, Hilden 1900 S. 168 — 182, wo auch die Literatur angegeben, 
und Schaefer, Wilhelm Fabricius von Hilden, Breslau 1904 (Abhandlungen zur 
Gesch. der Medizin H. XIII). — Aus einer Stelle in einer Ausgabe von 
Munsters Cosmographie (Basel 1628 S. 868) eigibt sich auch Fabricus* Inter- 
esse fur die Altertumskunde. 

*) Brief des Fabricius an Hermann Mylius (Handschr. Her Berner Stadt- 
bibliothek Br. No. 20), wo erwahnt wird, dass Gerhard Mercator zur Starkung 
seiner Augen auf den Wunsch des Slot in den Wein und das Bier, das er 
taglich zu geniessen pflegte, Euphrasia [„Augentrost"] eingeweicht und sich so 
bis ins hohe Alter^seine Sehkraft erhalten habe. — Ober die Verwendung der 
Euphrasia als Augenheilmittel vgl. Colerus, Oeconomia, Wittenberg 1623 S. 838. 

*) Simons a. a. Q. S. 401 (1592 Aug. 17). 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc 105 

Waadt und zuletzt in Bern nieder. H&ufige Reisen zu 
Operarionen und Konsultationen fGhrten ihn fern von 
seinem Wohnorte, auch weilte er noch mehrere Male auf 
kQrzere oder Htagere Zeit in seiner Heimat und in K6ln. 
Neben seiner ausgedehnten und angestrengten &rztlichen 
Tatigkeit fand er noch Zeit zur Abfassung einer grossen 
Zahl vorwiegend medizinischer Schriften, die zum Teil 
noch heute von Wert sind. Er starb am 14. Februar 1634 
zu Bern. Dass dieser hervorragende Arzt, den man 
wegen seiner Bedeutung ftir die deutsche Chirurgie den 
deutschen Pare *) genannt hat, dieser edle Menschenfreund 
und echt deutsche *) Mann unserm Quad eine so warme 
und treue Freundschaft entgegengebracht hat, ist ftir 
letztern das ehrendste Zeugnis. Aller Wahrscheinlichkeit 
nach wurde der Grund zu der Freundschaft der beiden 
Manner in K5ln und zwar in der Zeit von 1591 — 1596 gelegt, 
als Fabricius dort weilte; ebenso wahrscheinlich ist, dass 
Karl von Utenhoven, dem ja Fabricius von Kindesbeinen 
an ftir seine Entwicklung und Ausbildung so viel verdankte^), 
und dem er „wie einem Vater* 4 ) mit inniger Dankbarkeit 
ergeben war, dabei der Vermittler war. Als Fabricius in 
den Jahren 1598 — 1600 wiederum l&ngere Zeit hindurch 
sich in K5ln aufhielt, hob er ein T5chterlein Quads aus 
der Taufe und wurde so dem Freunde zugleich ein 
Gevatter. Aus der Feme Gbersandte er spater ftir sein 
Patenkind ein Geschenk 5 ), denn auch feme weilend 

■) Ambroisc Part, der Vater der franzSsischen Chirurgie, geb. um 15 10, 
gest 1590. Vgl. Gurlt-Hirscb, Biogr. Lexikon der hervorragenden Arzte aller 
Zeiten und V6lker IV 487 f. 

*) Sehr beachtenswert far die Zeit, in welcber es geschricben wurde, ist, 
was G. Fabr. in der Vorrede zu seinem „Spiegel des menschlichen Lebens" 
(Bern 1621; ein Abdr. in der Berner Stadtbibl.) ubcr die Scbonheit und den 
Keichtum der deutschen Sprache, ihre Entsiellung durch Fremdworter und 
die Nacbahmung fremder Kleidung und Sitte in Deutschland sagt, und die 
schlimme Vorhersagung, die er an diese Nachafrung und Verschwendung kniipft. 

*) Brief des Fabr. an Casp. Dornavius. Ep. cent, una in den Gesamt- 
werken No. 15; Vorrede an den Leser vor den Klagegedicbten auf den Tod 
Utenhovens in dem Buche „De combustion ibus". 

4 ) Brief des Fabr. an Aemilius Portus,^ Handschr. der Berner Stadtbibl. 
No. 140. 

*; Brief des Fabr. an M. Quad v. 1. Mftrz 1604, Gesamtwerke a. a. O. 
No. 79. 



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106 Dr. Ed. Wiepen 

vergass er des Freundes und seiner Familie nicht und 
blieb mit ihm in brieflichem Verkehr. Doch sind mir 
nur zwei Briefe 1 ) des Fabricius an Quad bekannt geworden, 
mehrere Male aber wird Quad in Briefen des Fabricius an 
andere erwahnt; so in einem Briefe an Theodor Beza, in 
welchem von einer Tafel der Stadt Jerusalem Rede ist, 
um die er fiir den Adressaten bei Quad gebeten hatte*). 
In seinem „Spiegel des menschlichen Lebens" gedenkt 
Fabricius des Freundes ehrenvoll und bezieht sich auf 
Stellen in seinen Schriften 8 ). Von Quads Briefen an 
Fabricius, auf die sich dieser beruft 4 ), scheint keiner 
erhalten zu sein. Dagegen finden sich in Fabricius' 

*) Ausser dem in der vorhergchenden Anmerkung erw&hnten Briefe ein 
undaticrter, Handscbr. No. 134. Er muss am 8. Juli 1607 geschrieben sein, 
vgl. Br. des Fabr. an Simon Toelmann No. 126 ebendas. 

*) Br. des Fabr. an Beza, Peterlingen 6. Juni 1597, Handschr. No. 122. 
Im Briefe an Quad v. 1. Marz 1604 bestatigt Fabr. den Em p fang der Tafel. 
Mit dieser Tafel ist ohne Zweifel M. Quads grosser Holzschnittplan der Stadt 
Jerusalem und ihrer Umgebung ans der Vogelschau gemeint. Auf dieses bisher 
verschollene Werk Quads wurde ich durch den kurzlich ausgegebenen Katalog 
No. 259 des Vertagsbuchhandlers und Antiquars K. Th. VOlcker in Frank- 
furt a. M. (S. 60 No. 890) aufmerksam. Eine persftnliche Einsicht, die mir 
Herr VQlcker durch "Cbersendung des Planes nach Kdln freundlichst ermdg- 
lichte, ergab, dass Quads Holzschnitt eine getreue Nachbildung des zu Kdln 
i. J. 1584- erschienenen Kupferstichs bei Adrichomius (Vgl. Theatrum terrae 
sanctae, Coloniae 1593, hinter p. 144) in grSsserem Format ist, nur das Q. 
statt der lateinischen Legende, die sich bei Adrichomius in der Tafel befindet, 
die Namen mit Wiederholung der Ziffern in einem besonders beigefugten 
deutschen Texte anfuhrt, der ausserdem eine ganz kurze Obersicht fiber die 
Geschichte der Stadt J. enthalt. Quads fliichtige Zeichnung sticbt sehr ab 
gegen die fein und sauber ausgefQhrte bei Adrichem. fteberschrieben ist Quads 
Plan : „Hierusalem et suburbia eius aliisque cum locis, sicut tempore Christi 
floruit, anno M. D. LXXXX." Unten rechts steht: „Matihis Quad, Form- 
schneider in C6ln". 

8 ) I 19, 23, 187. 

4 ) Im Briefe v. 1. Marz 1604 beruft sich Fabr. auf zwei Briefe Quads, 
datiert Koln 18. Juni und 12. Okt. [1603], die ihm mit der Tafel der Stadt 
Jerusalem, Ratseln und einem Lobgedicht am 10. Januar 1604 zugegangen 
waren; das Geld* fur die Tafel und das ubrige wurde er bereits geschickt 
haben, wenn Quad den Preis angegeben hatte. Der Brief vom 8. Juli 1607 
setzt einen Brief Quads voraus, in welchem dieser dem Freunde die Geburt 
eines Sohncs angezeigt hatte. Fabr. bemerkt, dass er von Quad das Bildnis 
des Utenhoven noch nicht empfangen habe noch irgend etwas von dem, dessen 
jener in seinem letzten Briefe Erwahnung getan. 



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Lebensverhaitnisse des Geographen Matthias Quad etc 107 

gedruckten Schriflen einige Geleitgedichte Quads 1 ) vor, 
wie auch jener Quads „Jahrblume fc mit einem kurzen 
empfeblenden poetischen Vorwort an den Leser versehen 
hat Als aus Anlass der poetischen Ehrung, welche am 
Ende der Einleitung in der ersten Centurie der „Obser- 
vationen" des Fabricius dem Andenken Utenhovens von 
seiten des Johannes Rheterius, Professors der hebraischen 
Sprache zu Lausanne, zuteil geworden war*), zahlreiche 
Gelehrte ihre Epitaphien und Trauergedichte auf den 
Tod des beriihmten Humanisten dem Fabricius tibersandten, 
die dieser zusammenzustellen und dem Druck zu ttber- 
geben beschloss, um das Andenken des „ewigen Lobes 
wurdigen* Freundes zu feiern, steuerte auch M. Quad 
eine N&nie zu dieser Sammlung bei. Die Gedichte er- 
schienen dann gesamraelt und gedruckt im Jahre 1607 
am Schlusse von Fabricius' Buche „De combustionibus" 
(uber Verbrennungen, Brandwunden) 8 ), eine Verbindung, 
deren Merkwfirdigkeit auch durch die gekunstelte Art, 
mit der Fabricius diese Gedichte mit dem Hauptinhalte 
der Schrift in Beziehung zu bringen sucht, kaum gemildert 
wird. Ein gemeinsamer Freund Fabricius' und Quads 
war der „Diener des gottlichen Wortes" Hermann Phrygio 
(Seidensticker) 4 ). Quads einflussreichster Gonner war der 



') Im Buche „De gangracna et sphacelo" u. „De combustionibus". Das 
zweitc dieser Geleitgedichte, „In Thesaurum Vulcanium" iiberschrieben, verrat 
in seinem moralisiercnden Schluss Geist, und nicht unwitzig ist der cntschul- 
digende Zusatz: 

w Versus, qui videt hosce claudicantes, 
Vulcan um sciat hi see claudicantem 
Tractari: nihil ergo, amice, mirum 
Versus materiae suae Quad rare!" 
*) S. die Briefe des Fabr. "a. a." O. passim. 

*) Guilielmi Fabricii Hildani Chirurgi de combustionibus etc. etc. cui 
acccssit bustum, in quo accensi sunt odoresVsuavissimi memoriae nobilissimi 
viri D. Caroli Utenhovii C. F. Basiieae, sumptibus Ludovici Regis 1607. 

<) Brief des Hermannus Phrygio an Fabr. v. 4. Jan. 1599. Am Schlusse 
fugt der Schreiber Grnsse an Utenhoven, Dunck, Quad und andere^gute Manner 
und gemeinsame Freunde hinzu. .Fabridus' samtl. Werke a. a. O. No. 50. 
Im Br. No. 49 ebendas., den Fabr. dem „Dn. Hermanno Phrygioni, verbi 
divini ministro fidelissimo", am 4. Nov. 1598 von Koln schreibt, wiinscht er, 
dass der Adressat, um dessen Gesundheit es schlecht steht, nach K5ln komme. 



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108 Dr. Ed. Wiepen 

Kurftirst Lothar von Trier aus dem Hause Metternich, dem 
er wohl durch den Chorbischof Wilhelm Quadt von Lands- 
kron empfohlen war. Ihm widmete Quad sein Compen- 
dium universi als Gratuiationsgabe zu seiner Erhebung 
auf den erzbisch<5flichen Stuhl *) und gedenkt seiner ehren- 
voll an mehreren Stellen seiner Werke 8 ). FQr Lothar 
von Metternich ttbernahm er auch ein topographisches 
Werk in Kupfer zu stechen, womit er, wie er am 2. Sep- 
tember 1600 schreibt, „unlangst a begonnen habe 8 ). Mir 
ist dieses Werk nicht bekannt geworden, und es erscheint 
zweifelhaft, ob es ttberhaupt zustande gekommen ist 4 ). 



Eine solche Luflveranderung werde seiner Gesundheit gut bekommen „quando- 
quidem te in salubriori aere gerrnanico educitum, maritimis illis locis vix sine 
nota uti posse, scio. Habes hie ami cos quam plurimos, imprimis optimum et 
charissimum parentem tuum: quid ei gratius et optatius accidere posset quam 
si hue venires?" 

') Compendium universi t Widmung. Lothar von Metternich war vom 
7. Juni 1599 bis zum 7. Sept. 1623 Erzbischof von Trier. 

*) T. N, H. S. 223; Epit cbronicorum (am Schlusse von Rudim. cos- 
mogr. D p. 207. Das Lob, welches Quad hier der Klugheit, Gelchrsamkeit, 
Menschlichkeit und Beredsamkeit Lothars v. Mett. spendet, stimmt mit andern 
Quellen uberein. Vgl. bes. Brower. et Masen. 1. c. II 435 ff.; Wyttenbach 
et Muller, Gesta Trevirorum III 58 ff. Sein Grabmal, das er sich zu seinen 
Lebzeiten (16 14) durch die Meislerhand des Trierer Bildhauers Ruprecht 
Hoffmann in Gestalt eines m&chtigen Al tares (Maria Himmelfahrtsaltar) setzen 
iiess, befindet sich im Trierer Dome am dritten Pfeiler rechts. Auch seinem 
Vorganger Johann von Schflnenberg (s. das Bildnis dieses Kurfursten auf 
Quads Karte des Erzbistums Trier) liess er ein Denkmal (im linken Seiten- 
schiffe) errichten. Erwahnt sei noch, dass Quad das von Crispin de Passe 
nach einem Gemilde Geldorp Gortzius' gestochene Bildnis Lothars v. Mett. 
mit lateinischen Versen schmuckte. An. sal. 1601. K. K. Sp. 269. (Ein 
Abdruck in der Kupferstichsammlung des Museums Wallraf-Richartz in Kdln.) 

8 ) Als ein Freund und Fachgenosse, der nur das Bergische und West- 
falische verstand, Quad, dem fast alle deutschen Mundarten bekannt seien, 
gebeten hatte, ein von jenem verfasstes geographisches Werkchen uber Deutsch- 
land in die feinste deutsche Mundart zu ubersetzen, konnte sich Quad der 
Bitte nicht entziehen, „ quam vis aliis permultis eram laboribus distentus (inter 
quos et opus quoddam topographicum erat, quod pro reverendissimo electore 
Trevirensi in afire exarandum nuper suscepi)". Deliciae Germaniae, Widmung 
vom 2. Sept. 1600. 

4 ) Persdnliche Nachforschungen in der Literatur und an zustandiger Stelle 
in Trier fuhrten zu keinem Ergebnis. 



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Lebensvetiiiltnisse des Geographen Matthias Quad etc 109 

Wie die rastlose und umfangreiche Tatigkeit, welche 
Quad in Koln entfaltete, ihm zu ausgedehnter Freund- 
schaftspflege keine Zeit liess, so hat er diese Tatigkeit audi 
nur wenige Male durch kurze Reisen unterbrochen. Den 
Anlass dazu gaben vornehmlich Angelegenheiten vermOgens- 
rechtlicher Art; sie sind ersichtlich aus Protokollen der 
Wickrather Lehnsakten. Da diese Protokolle zugleich einen 
Einblick in Quads VermOgensverhaltnisse gewahren, so wird 
es nicht unangemessen sein, hier naher auf sie einzugehen. 
Am 8. September 1587 erscheinen die Brttder Matthias, 
Johann und Wilhelm Quadt von Kinckelbach vor dem auf 
der Burgmauer in Koln wohnenden Notar Wenemar Bolss- 
wingh und erklaren, dass sie ein jeder seine Quote aus 
einem ungefahr 4 Morgen haltenden Stflck Artlands, in der 
Herrlichkeit Wickrath gelegen und ihnen von ihren Eltern 
angeerbt, ihrem Schwager Jttrgen Steuper, der mit ihrer 
einzigen Schwester Elisabeth Quadt vermahlt war, verkauft 
hatten ; da Johann und Wilhelm durch Geschafte verhindert 
sind, stellen sie ihrem Bruder Matthias eine Vollmacht aus, 
damit dieser zugleich fur sie in Wickrath vor dem Lehns- 
gerichte in dieser Sache die nOtigen Schritte tue 1 ). Am 
12. September erscheint nun Matthias Quad, „nachgelassener 
ehelicher Sohn Wilhelms Quaden und Mariae von Gulich", 
mit dieser Vollmacht vor dem Statthalter Eberhard Meuter 
in Wickrath und tatigt den Verkauf, den Morgen zu 50 
Taler Wickrather Wahrung, verkauft an demselben Tage 
an den genannten Schwager auch einen Morgen Wiesen- 
lands, das ihm allein gehOrt, fttr 46 hollandische Taler 8 ). 
Aus einem andern Protokolle vom 26. Januar 1588 scheint 
hervorzugehen, dass 14 Morgen Lands als ihr Erbteil 
zwischen den Brftdern Matthias und Wilhelm Quadt von 
Kinckelbach noch ungeteilt waren, von denen Wilhelm die 
Halfte gegen Bezahlung der halben Sum me, die beide 
Brflder ihren Halbrttdern schulden, verkauft 8 ). Weiterhin 
erscheint am 11. Dezember 1596 wiedrum Matthias Quad, 



') Dflsseldorfer Staatsarch. R. No. 51 vol. I s. d. 

') Ebendas. s. d. 

*) DQsseld. Stsatsarcfa. R. No. 51 vol. I s. d. 



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110 Dr. Ed. Wiepctt 

diesmal auch mit seiner Gemahlin Margareth, vor dem 
Lehnsgerichte in Wickrath, besetzt durch den Vogt Matthias 
Schreiber und zwei Lehnmannen, unter denen Johann 
Buchler war. Beide Eheleute verkaufen aus dem Kinckel- 
bacher Erbe, wie es einst bei der Teilung Wilhelms von 
Kinckelbach nachgelassener Ehefrau Maria von Gtilich als 
Los zugefallen war, ungefahr drittehalb Morgen Lands, den 
Morgen zu 52 Talern Widcrather Wahrung. Von der 
Verkaufssumme sollen 50 Taler sofort, der Rest zu Christ- 
mess 1597 in Koln bezahlt werden, 1 ). Aus diesen akten- 
massigen Zeugnissen ersieht man, dass Quad doch nicht 
ohne alles VermOgen war. 

Bei diesen und andern Gelegenheiten wird Quad auch 
das Schloss und die herrschaftliche Familie in Wickrath 
besucht haben, mit der er ja nach seinem eignen Zeugnis 
in persOnlichem Verkehr gestanden hat. Aus einem Briefe 8 ) 
des Fabricius an ihn erfahren wir, dass er auf dem Wick- 
rather Schlosse eine Tafel — ungewiss, welche — in Kupfer 
gestochen hatte. Wahrscheinlich auf diesen Reisen nach 
Wickrath war es, dass Quad in der Zeit des Kolner Krieges 
von Soldaten der Neusser Garnison, welche die dortige 
Gegend sehr unsicher machte, dreimal ausgeplttndert wurde 8 ). 

Im Jahre 1599 trat nun aber ein Ereignis ein, das den 
weitern Aufenthalt Matthias Quads zu K6ln in Frage stellte 
und seiner so f ruchtbaren kttnstlerischen und schriftstellerischen 
Tatigkeit daselbst ein jahes Ende zu bereiten drohte. Am 
1. Marz des genannten Jahres, abends gegen 9 Uhr, wurde in 
einem Hause auf dem Eigelstein, das von Doktor Laurenz 
Richwein gemietet war und dem Reinhard Broelmann zuge- 
hOrte, eine verbotene gottesdienstliche Zusammenkunft von 
Mitgliedern der deutsch-reformierten Gemeinde, bei welcher 
der Pradikant Dietrich Dunck eine Predigt gehalten hatte, 
durch die beiden Gewaltrichter aufgehoben 4 ). Unter den 21 



*) Ebendas. R. 52 HIJS. 24. 

*) v. 1. Marz 1604 a. a. O. 

8 ) Jahr Blum z. J. 1593. 

4 ) Turmbuch No. 22 fol. 51a u. b im KSlner Stadtarchiv. Unter den 
Teilnehmern war auch ein Goddert Kinckelbach (von Berg), der 6fter in den 
Akten der deutsch-reformierten Gemeinde begegnet 



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Lebensverhaitnisse des Geographen Matthias Quad etc ill 

Teilnehmern an der Versammlung, welche genannt werden, 
befanden sich auch „Mattheiss Quadt, formsteicher, won- 
haftig aufm Eigelstein neben Schellenberg 1 ), so buissen an 
der duiren befunden, da er filteicht die wacht gehalten" und 
, Margret uxor des vorss. Mattheissen Quadten*. Auf den 
Besuch solcher verbotenen Conventikel war nach den Morgen- 
sprachen eine Geldbusse gesetzt, welche damals 50 Gold- 
gulden betrug 2 ). Demgemass beschloss der Rat, dass gegen 
alle diejenigen, welche die Predigt angeh&rt, „mit der geld- 
strafen vermOge der morgensprachen verfahren", und wer 
sie nicht zu zahlen vermOge, aus der stadt verwiesen werden 
solle 8 ). Der PrSdikant Dietrich Dunck 4 ) wurde auf dem 



*) Quad wohnte nebeu dem Hause „Schickenberg" (so heisst es In den 
Schreinsbuchern), welches das erste nachst Allerheiligen war, Daneben lag 
„ Klein Freudenberg" ; dies Haus muss also Quads Wohnung gewesen sein; 
s. 100. Pfennig, Hauserverz. 1589, 4. Quart fol. 65 a. 

") Im J. 1568 betrug die Geldstrafe 25, seit 1578 aber 50, und im 
J. 1 60 1 wurde sie auf 100 Goldgulden erhSht. Vgl. Morgensprachen V. 127 
u. V. 128 im Kdlner Stadtarchiv. 

8 ) 1599 Marz 8. u. 12. Rpr. No. 48 fol. 304 b und 308 a. 

4 ) Von den beiden VerhSren Dietrich Duncks, welche am 4. (Turmb. 
No. 22 foL 52 b ff.) und 10. Marz (ebendas. fol. 57 b) stattfanden, ist das 
erste wichtig, nicht bloss fur die Kenntnis der Lebensverhaitnisse Duncks und 
der Organisation der deutsch-reformierten Gemeinde in K6ln, sondern auch 
fur die Geschichte der Gelehrtenschule zu Dusseldorf; es bezeugt namlich das 
Rektorat des Betulejus (Berckmann) an dieser Schule, fullt somit die Lticke 
zwischen dem Rektorate des Franz Fabricius und des Gottfried Mylander 
aus, welche die Schriften von Kortum (Nachricht tiber das Gymnasium zu 
Dusseldorf im 16. Jh. S. 41), Krafft (Die gelehrte Schule zu Dusseldorf S. 21) 
und Schmitz (Franc. Fabricius Marcoduranus S. 32) gelassen haben, und be- 
stitigt die Angaben von Ddring, Joh. Lambach und das Gymnas. zu Dortmund 
▼on 1543 — 1582 S. 66 u. 127. Dunck gibt in seinem ersten VerhSr an, er 
habe in Dusseldorf „sub rectore Betulejo studiert, von Dusseldorf sei er zu 
Carolo Utenhovio kommen und bei demselben gallicam linguam gelernet ; 
darnach widerumb auf Dusseldorf getzogen und alda unter Godefrido Milandro 
und Johanne Caesario studiert u. s. w. a Vgl. auch Ennen, Gesch. d. St 
K6ln V 329. Cber den Verfall der Dusseldorfer Schule schreiot (um 1600) 
Quad, T. N. H. S. 290: „Alhie [in D.] pflegt vor etlichen jahren ein herr- 
liche particular schul zu sein, gleich Daventer, Erabrich und Dortmund auch 
hatten: sind aber durch diese langwilige krieg undergangen, wiewol die zu 
Erabrich und Dortmund noch in zimlichem wesen stehen." — Dunck begegnet 
auch an vielen Stellen der Konsistorialakten der deutsch-reformierten Gemeinde 
zu Kdln, vgl. Simons a. a. O. S. 284, 296, 361, 369, 391 -455. 



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112 Dr. Ed. Wfcpen 

Frankenturm gefangen gesetzt und musste nach Erlegung 
von 300 Talern und geschworener Urfehde die Stadt ver- 
lassen. 

Quad hatte also fttr sich und seine Frau eine Summe 
von 100 Goldgulden verwirkt, die zu bezahlen seine schwachen 
VermOgenskrafte Qberstieg. Man hat alien Grund anzu- 
nehmen, dass er sie nicht bezahlt hat. Er hat zwar erst 
gegen Ende Oktober 1604 Koln verlassen und seine frucht- 
bare T&tigkeit daselbst abgebrochen; aber dass ihn der 
Gedanke, Koln zu verlassen, bereits frQher beschSftigte 
und er die Pfalz als Ziel ins Auge gefasst hat, darf man 
aus der Widmung des Buches „Deliciae Germaniae" an den 
Kurfilrsten Friedrich IV. von der Pfalz (vom 2. Sep- 
tember 1600) schliessen. Offenbar wollte er durch diese 
sich den Weg nach der Pfalz bahnen, welches „ihm von 
Jugend an vertraute Land er seit dem Tode Friedrichs III. 
habe entbehren mflssen"; hier konnte er auch hoffen, in 
der Jugend angeknttpfte Beziehungen, namentlich zu seinern 
Jugendfreunde Hippolyt a Collibus, dem damaligen Pr^si- 
denten des Hofgerichts, wieder aufzufrischen. So muss 
man nach den tats&chlichen Umst&nden, wenn auch ein 
Beleg dafftr nicht erbracht werden kann 1 ), annehmen, dass 
M. Quad — wohl auf die Fttrbitte einflussreicher GOnner — 
vom Kolner Rat ein Aufschub bewilligt ist, mit Rticksicht 
auf die zahlreichen Arbeiten, die er noch unter H&nden 
hatte, um diese erst zu vollenden. Denn noch hatte Quad 
sein grosses Generalwerk nicht beendet, an dem er nach- 
weislich bis zum Verlassen Kolns gearbeitet hat 2 ). Dazu 



*) Unter den zahlreichen an den Rat gerichteten Supplikationen, die 
unter den Religionsakten des Kdlner Archivs vorhanden sind, findet sich keine 
von M. Quad. 

*) T. N. H. S. 208 ist der Regierungsantritt des Kurfursten Schwichard 
y. Mainz, anno 1604, erwfthnt Diese Stelle ist nachtrSglich hinzugefugt, weil 
die folgenden Teile des Werkes fruher geschrieben sind. S. 227 ist die Stelle 
uber Siegen vor 1599 geschrieben, weil in diesem Jab re Schule und Druckerei 
nach Herborn zuruckverlegt wurden (vgl. Steubing, Topographie der Stadt 
Herborn S. 129; v. d. Linde, Die Nassauer Drucke der Kgl. Landesbibl. in 
Wiesbaden S. 23). S. 261 heisst es, dass die Stadt Flensburg jetxt, nfimlich 
im Jahre 1600, unter dem Gebiet des heutigen Kftnigs von DInemark stehe. 
S. 436 (g. Ende des Buches) ist die aus P. Bertius, „welcher noch erst vor 



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Lebensverhahnisse des Geographen Matthias Quad etc. 11 8- 

kam eine Anzahl kleinerer Werke; die AuftrSge h&uften 
sich, es gait noch rascher zu schaffen als bisher. Die Aus- 
sicht auf Ruhe, die ihm vergOnnt h&tte, seinen Werken 
die seinem eigenen Wunsche entsprechende Feile und Voll- 
standigkeit angedeihen zu lassen, verlor sich in immer 
weitere Feme; eine nachprufende Durchsicht des Be- 
arbeiteten war nun vollends ausgeschlossen *). 

Quads Anwesenheit in K6ln noch im Jahre 1604 ist 
durch mehrere seiner Werke 2 ) bezeugt. Unter diesen ist 
die ebenfalls dem Kurfiirsten Friedrich IV. von der Pfalz 
gewidmete Karte des Rheinlaufes 8 ), eine Neubearbeitung 
der Vopellschen Rheinkarte 4 ), wie sie Quad in der Vorrede 
zu „Supplementum Europae Vopelianae" in Aussicht gestellt 
hatte, besonders bemerkenswert. In einem Briefe 5 ) des 

drei jahren geschrieben", iibersetzle Stelle fiber die angebliche Erfindung der 
Ruchdruckerkunst in Haarlem i. J. 1603 geschrieben, da die 1. Aufl. v. Bertius, 
Tabularum geogr. contractarum libri V, i. J. 1600 erschien. 

l ) In der Widmung der Rudiment, cosmogr. 1. klagt Quad, dass es ihm, 
urn die Herausgabe nach seinem Wunsche zu gestalten, an der nfitigen Musse 
gefehlt habe. ,,Otium tamen, otium inquam sive tempus id perficiendi misero 
defuit, quod iis rebus tribuendum erat quae inopem possent defendere vitam." 
Und am Schlusse der Widmung bittet er, wenn durch seine oder des Buch- 
druckers Hast etwas gefehlt sei, dieses zu verbessern, „praecipue cum vos 
non lateat Matthiae vestri res non ferre exquisitam aut scriptorum suorum aut 
caela'urarum elimationem : sed quae semel impressoribus tradita sunt, ipsorum 
postea diligentiae qualiscunque ea evenerit committi". 

f ) Ausser der Rheinkarte durch die 2. Auflagen von Enchiridion cos- 
mographicum (die erste erschien im J. 1598, nicht 1599, wie Merlo in seiner 
Bibliographic angibtl und Globi terrestris compendium (die erste Aufl. erschien 
nach Merlo 1599, nach Goedeke 1598), ferner durch die Kaite des Herzog- 
tums Mailand (Fasc. 65). 

*\ Ein Orig.-Abdruck aus dem Besitze des Kolner Stadtarchivs (Plan- 
kammer No. 756) befand sich in der Ausstellung des 14. Deutschen Geo- 
graphentages zu Kdln (Katal. No. 18). Die deutsche Legende wiederholt die 
irrige Angabe von der ersten Erfindung der Buchdxuckerkunst in Haarlem als 
Quads eigene sichere Ansicht, wie sie auch schon in der Epitome (Anhang 
vou Rudim. 1, von Matthiae a. a. O. S. 9 irrig als eigene Schrift angefuhrt) 
p. 196 ausgesprochen war, wahrend Quad sie in seinen fruheren Schriften auf 
das Zeugnis anderer, vornehmlich des Bertius hin mehr nur angefuhrt hatte. 
Vgl. auch Antonius v. d. Linde, Gesch: der Erfindung der Buchdruckerkunst I 202. 

4 ) Katal. der Ausst. des 14. D. Geographentages zu K6ln No. 60. 

*) Fabridus' Werke p. 958 f. und Handschr. der Berner Stadtbibl. 496 
No. 139. 

Jahrb. XX. b 

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114 t>r. Ed. Wiepett 

Wilhelm Fabricius an Aemilius Portus 1 ), Professor der 
griechischen Sprache zu Heidelberg, d. d. Peterlingen 
1 6. Juni 1604, teilt Fabricius dem Portus mit, dass vielleicht 
in kurzem ein gewisser Matthias Quad seine Familie von 
Koln nach Heidelberg fiihren werde. Wenn dies der Fall 
sei, empfehle er ihn angelegentlichst. „Er ist ein braver, 
frommer, den Wissenschaften sehr ergebener, doch mit 
Familie belasteter Mann." 

V. 

Obersiedelung nach der Pfalz. Aufenthalt in Heidel- 
berg (?). Rektor in Weinheim und Kollaborator in 
Eppingen (Ende Oktober I604 bis zum Tode 
[5. August ?] I6I3). 

In der Tat hat M. Quad einige Monate spater Koln 
verlassen. Aus Anlass seines nahe bevorstehenden Verzugs 
sind im Konsistorium der deutsch-reformierten Gemeinde zu 
Koln mehrere Beschliisse gefasst und in den Akten dieser Ge- 
meinde niedergelegt worden, die einerseits ein Licht werfen 
auf seine bedriickte Lage, anderseits das sorgende Interesse 
der Diakonen fur ihn und seine Familie bekunden. Am 
2. September 1604 wurde beschlossen, der Wittib Stupers, 
die „willens sei sich mit ihrem eidam in einen anderen ort 
zu begeben und auf den fall eine extraordinarische zusteuer 
anstatt der wochentlichen begere", eine solche den vorhan- 
denen Mitteln entsprechend zu gew&hren. ,Jedoch wolle 
br. Randerath sie vermahnen, dass sie nichts ohne ver- 



x ) ftber den aus Italien stamraenden Aemilius Portus vgl. besonders 
C. F. Weber, de vita Aerailii Porti, Marburger Univ.-Progr. 1854. Da in 
dem eben erw&hnten Briefe Fabr. seine Freundschaft mit Portus eine alte 
nennt, so darf man annehmen, dass beide Manner sich schon in der Schweiz 
kennen lernten, wo Aemilius Portus v. J. 1581 an ein Lehramt zu Lausanne 
bekleidete. Im Jahie 1596 wurde er Prof, der griechischen Sprache an der 
U ni vers i tat zu Heidelberg, gab aber infolge eines unglucklichen Streites im 
J. 1608 diese Steile auf und wendete sich, mit Empfehlungsbriefen des Hip- 
polyt a Collibus versehen, nach Kassel. Hicr war er bis zum Jahre 16 12 
Prof, am Collegium Mauritianum und verlcgte dann seinen Wohnsitz nach 
Stadthagen, wo er Leiter des akademischcn Gymnasiums wurde und im Jahre 
1614 odcr 1615 starb. 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 116 

stendiger leut rat darein anfahen" 1 ). Am 9. September 
wurden Matthias Quad, „weil er sich frumlich alhie hat 
verhalten, jetzo aber furhabens ist, hinauf mit der haus- 
haltung zu Ziehen und auch seine mutter, die wittib Stupers, 
mitnehmen wird", „zu seiner unterhaltung" auf der Reise 
20 Taler bewilligt. ,Jedoch wird br. Randerath zuvor sich 
versichern lassen, das sie ihrer reise gewiss sein. Zudem 
soil alsdan die wochentliche steuer gemelter wittiben einge- 
halten werden" 2 ). Am 30. September werden „in erwegung 
des betruckten zustands Matthiae Quaet ihm bei voriger 
steur noch zugelegt 8 daller", die far seine alte Schwieger- 
mutter bestimmt sind 3 ) und, wie ein nochmaliger Beschluss 
vom 7. Oktober bestimmt, ihr „zu ihrer unterhaltung uff 
der reise" unter der Bedingung gegeben werden sollen, 
dass „ihre wOchentliche Steuer hinfuro eingehalten werde" 4 ). 
Hinzugef ugt wird : „Zudem soil br. Randerath die restierende 
8 thaller Matthiae Quaet nicht zustellen, bevor er will ins 
schiff tretten" 6 ). Am 21. Oktober wurde im Konsistorium 



') Ausgabebuch der Diakonen No. 9 1613 bis 1623 S. 17 (im Archiv 
der ev. Gemeinde zu Koln). — Die Kenntnis dieser und der folgenden Ein- 
tragungen in den Konsistorialakten der deutsch-ref. Gemeinde zu Koln ver- 
danke icb teils der Mitteilung des Herrn Pfarrers Rotscheidt, teils persSnlicber 
Einsicht des ev. Gemeindearchivs, die mir durch ihn freundlichst ermoglicht 
wurde. 

*) Ausgabebuch der Diakonen No. 9 S. 18. Vgl. auch die entsprechende 
Kintragung v. 9. Sept 1604 ira Diakonenbuch (Kassabuch) 1597— 161 5. 

*) Ausgabebuch der Diakonen No. 9 S. 19. Im Kassabuch heisst es 
unterm 30. Sept. 1604: „Mattheus quaet fuer sein alte swigermutter 5 philipps- 
daler = 17 fl. 2 alb." Der Geldwert ist dem obigen fast gleich. 

*) Ausgabebuch der Diakonen No. 9 S. 21: „Wir haben wittib Stupers 
8 thai!, lassen reichen zu ihrer unterhaltung uff der reise, mit der condition, 
dass wir hinfuro ihre wochentliche steuer wollen einhalten, welchs anzufahen 
den 28. octob." Das Datum ist nachtraglich, offenbar nach geschehener 
Abreise der Familie Quad, hinzugefugt. Vgl. auch die entsprechende Eintragung 
v. 28. Okt. 1604 im Kassabuch. 

*) Aus dieser dem Binder Randerath erteilten Anweisung wie auch aus 
der fruheren, sich zuvor tiber die Gewissheit der Reise zu versichern, darf 
man kein Misstrauen gegen M. Quads Redlichkeit herauslesen ; beide be- 
kunden nur eine vom Gemeindeinteresse geleitete Vorsicht. Allem Anschein 
nach war die ja schon seit Jahren bevorstehende Abreise M. Quads ofter • 
verschoben worden; deshalb hielt das Konsistorium sie auch jetzt fiir ungc- 

8* 



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116 t>r. Ed. Wiepen 

beschlossen, Matthias Quad ein „zeugnus seines verhalts 
mitzutheilen" 1 ). 

Da, wie aus einer nachtr&glichen Eintragung in den 
Akten sich ergibt, die wOchentliche GemeindeunterstQtzung 
der Witwe Stupers vom 28. Oktober 1604 an aufhOrte, so 
darf man hieraus schliessen, dass Matthias Quad mit seiner 
Familie an diesem Tage von Koln verzogen ist. Die Reise 
ging zu Schiffe rheinaufwarts und war nach der Pfalz 
gerichtet 2 ). Nach welchem Orte er hier sich wandte, ist nicht 
bekannt; sehr wahrscheinlich aber ist es, dass er zuerst in 
Heidelberg 3 ) sich aiifgehalten hat. Hier war er der Gast- 
freund des beruhmten Philologen Janus Gruterus und des kur- 
furstlichen Rates G. M. Lingelsheim 4 ) und stand im Verkehr 
mit dem Prasidenten des Hofgerichtes, Hippolyt a Collibus* 6 ). 

Es scheint, dass Quad in Heidelberg die Kupferstecher- 
kunst ausgetibt hat 6 ), wozu freilich diese Stadt im Vergleich 

wiss und befiirchtete, das bewilligte Geld konne in einer von der Hand in 
den Mund lebenden Kiinstlerfamilie zu anderem Zwecke verwandt werden, als 
wozu es bestimmt war. 

*) Konsistorialr. Protokollbuch No. Ill fol. 50a. 

*) Widmung von T. N. H. (1609), wo Quad sagt, dass er „der Cburf. 
Pfaltz under than nun ein zeitlang gewesen und noch sei". — Der im Jahre 
1605 an der Akademie Herborn immatrikulierte Matthias Quad de Wickerad, 
auf den Herr Lehrer W. Rheinen in Wickrathberg mich aufmerksam zu 
macben die Freundlichkeit hatte (s. die Herborner Matrikel bei Antonius 
v. d. Linde, die Nassauer Drucke der Kgl. Landesbibliothek in Wiesbaden 
I. S. 377), ist nicht unser Matthias Quad. Es wird der von v. Steinen 
(a. a, O. S. 555) erwahnte, spaler Furstl. Schaumb. Rat Matthias Quadt sein, 
der Sohn Wilh. Quadts v. Wickrath, der ,,1585 auf dem Turnier zu Diissel- 
dorf war und noch 1624 lebte". S. Beschr. der Furstl. Gul. Hochzeit C 1 b. 

8 ) Goedeke, Grundriss zur Gesch. der deutschen Dichtung, 2. Aufl. II 
572 lasst M, Quad sogar vorwiegend in Heidelberg leben. — Eine personliche 
Erkundigung in Heidelberg hatte k ein en Erfolg. 

*) Vgl. unten den Brief Gruters an Lingelsheim vom 30. Sept. 1625. — 
Cber Janus Gruterus s. A. D. Biogr. X 68 — 71; fiber G. M. Lingelsheim 
J6cher, A. Gelehrtenlex. II 2454 u. Ill 189. 

*) Unter den M&nnern, die Hippolyt de Collibus im Nachwort eines 
Brief es an Lingelsheim, de la Haye 18. April 1608, grftssen lasst, ist auch 
Quad („sans oublier Quad"). Monumenta pietatis II p. 118. 

•) Merlo erwahnt unter M. Quad, K. K. 2. Aufl. Sp. 679, ein deutsches 
Gedicht auf den Prinzen Moritz von Oranien mit dessen Wappen, beide 1605 
von M. Quad in Kupfer gestochen, und einen Nachstich aus Heidelberg a. d. 
J. 1608 mit dem Monogramm des J. Grandbomme. 



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Lcbensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 117 

zu Koln ein wenig ergiebiger Platz war. Neue schrift- 
stellerische Werke von ihm sind nicht bekannt. Er hat 
zwar von der Pfalz aus im Jahre 1608 den „ Fasciculus 
geographicus a , das vollst£ndigste und vollkommenste 1 ) 
Kartenwerk, und im Jahre 1609 „Teutscher Nation Herr- 
lichkeit*, sein inhaltreichstes und anziehendstes Buch, heraus- 
gegeben. Beide Werke aber sind noch in Koln entstanden 
und beendet; dies l&sst sich fur das erstgenannte Werk 
aus Zeitangaben, die sich im Text finden 2 ), nachweisen* 
und von „Teutscher Nation Herrlichkeit" behauptet es 
Quad selbst in der Widmung des Buches an den Pfalz- 
grafen, spateren Kurfursten Friedrich V. und unglttcklichen 
„Winterk6nig u , wo er sagt, dass der Verleger in Koln, fur 
den er das Werk geschrieben, ihm dieses zum Zwecke 
nochmaliger Durchsicht zugeschickt habe. Als Quad den 
„ Fasciculus" herausgab, fehlte ihm, wie er selbst am Schlusse 
der Vorrede sagt 8 ), die Zeit, das Werk noch einmal durch- 
zulesen, und wie mangelhaft die Durchsicht von „Teutscher 
Nation Herrlichkeit" gewesen ist, wenn sie iiberhaupt 
stattgefunden hat, wie im Text manches stehen geblieben 
ist, was nur fur das grOssere Werk passt, von dem 
„Teutscher Nation Herrlichkeit" ein Ausschnitt ist, habe 
ich bereits in meiner ersten Arbeit nachgewiesen tt4 ). 



*) Mit dem „Geogr. Handbuch" verglichen, ist der „ Fasciculus geogra- 
phicus" durch folgende 5 Karten erweitert: Barbaria, Thuringia, Lunaeburgensis 
ducatus, Neapolitanum regnum, Mediolanum (Lombardiae ducatus). Veran- 
derungen und Verbesserungen fallen am meisten bei der Karte von Deutsch- 
land auf. 

*) Fol. 55 b am Scbluss von „Anglia" heisst es von der KSnigin Elisa- 
beth „etiammim (anno videlicet 1597) sceptrum regale tenentis". Fol. 79a 
erwahnt Quad die Besicbtigung der Kathedrale von Drontheim „ante annos 
circiter 25 i. e. anno Cbristi 1579". Die Stelle ist also um das Jahr 1604 
geschrieben. Fol. 8b a unter „Ventorum index" (am Schlusse des Werkes), 
wo von dem Vorwiegen sudlicher Winde die Rede ist, heisst es: „quod iam 
annis 26 compertum habuimus, quae enim ante ista tempora ipsorum fuerit 
natura, mea turn parum aut nihil iutererat"; auch diese Stelle ist, da Quad v. 
J. 1578 die See befuhr (vgl. oben), i. J. 1604 geschrieben. 

*) „ Benign us lector, si quae vel nostra oblivione vel typographorum prae- 
cipitantia et incuria mendae irrepserint, pro virili emendabit, quia relegendi 
atque emaculandi tempus et occasio hac vice praerepta nobis fuere". 

4 ) a. a. O. S. 23 Anm. 5. 



Digits 



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Hg Dr. Ed. Wiepen 

Da nun von sonstigen kunstlerischen und schrift- 
stellerischen Arbeiten aus der Zeit, als Quad die beiden 
letztgenannten Werke herausgab, nichts bekannt ist, so darf 
man schliessen, dass er damals durch eine andere Besch&f- 
tigung sehr in Anspruch genommen war. In der Tat hat 
sich eine Nachricht 1 ) gefunden, dass Quad am 24. Juni 1608 
die Stelle eines Rektors an der reformierten Lateinschule 
zu Weinheim 2 ) an der Bergstrasse Qbernommen hatte. Fur 
ein solches Lehramt machten ihn, soweit wir dies aus seinen 
Schriften erkennen kOnnen, die gute humanistische Schul- 
bildung, die er genossen, sein ruhiges, duldsames Tempera- 
ment und eine treffliche Lehrgabe geeignet. Auffallend ist 
nun aber die jener Nachricht beigefugte Angabe: „Ist 
abgesetzt worden propter negligentiam". Leider habe ich 
nicht ermitteln kOnnen, worin diese Vernachl&ssigung des 
Amtes begriindet gewesen sei und wie sie sich geaussert 
habe 8 ). Dass Quad nicht wegen leichtsinnigen Lebens- 

l ) Register derer churpfalz. Pfarr- u. Schuldiener, angefangen i. J. 1585 
u. fortgefuhrt bis auf d. J. 1621, fol. 17 b. Grossh. General-Landesarchiv in 
Karlsruhe 3152. Auf dieses Register wurde ich durch die Verwaltung des 
Grossh. General- Landesarchivs hingewiesen, der ich fur ihr freundliches Ent- 
gegenkommen und die umfanglichen Nachforschungen iiber M. Quads Lehr- 
tatigkeit in Eppingen auch an dieser Slelle meinen Dank ausspreche. 

*) Cber die Schulverhaltnisse in Weinheim vgl. Geschichte der Entwicke- 
lung des Volksschulwesens im Grossh. Baden, bearbeitet unter Leitung von 
Heinrich Heyd, Bahl 1900 — 1902, II. Bd. S. 712 ff. Das damalige Gehalt 
des Rektors ersieht man aus dem Kompetenzbuch v. J. 1605 (General-Landes- 
archiv, Pfarr- und Schul-Kompetenzbeschreibungen No. 6) S. 39: Schuldienst 
zu Weinheim hat 

84 fl. an geldt. 

10 mlr. korn. 

12 kleine frohnkarcher mit holtz. 

3 wiesen. 

Behausung. 

NB. (Spaterer Zusatz). Was den lateinischen schulmeister anlangt, 
hat gemein statt Weinheim ius praesentandi, Churpfaltz aber ius confirmandi, 
und wird gedachter schulmeister von der statt besoldet. 

Nach dem Kompetenzbuch v. J. 1578 (General-Landesarchiv No. 4) 
fol. 330 b „gibt ein jeder schuler ein karch holtz oder alien tag ein scheit 
holtz". 

s ) In Weinheim sah ich kraft freundlichen Entgegenkommens der 
stadtischen Verwaltung persunlich das betrcffende Grnndbwh (No. 2), fcrntr 
die Testamentsprotokolle 1563 — 1613, dann die Ratsprotokolle durch, die nach 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 1 19 

wandels die Pflichten seines Amtes vernachl£ssigt haben 
kann, ergibt sich aus seiner ganzen Vergangenheit und der 
gtinstigen Beurteilung seines Charakters von seiten der an- 
gesehensten Zeitgenossep. Man kann daher nur vermuten, 
dass immer noch eine Hinneigung zu seinem bisberigen 
Kttnstlerberufe bei ihm vorgewaltet und sich zu betatigen 
gesucht habe. Wie sehr aber „Nebengeschafte a uberhaupt 
damals bei den Lehrern Weinheims verpOnt waren und mit 
welch eifersQchtiger Strenge man fiber ihre Amtstatigkeit 
wachte, zeigen mehrere RatsverfQgungen, welche den am 
10. April 1609 eingesetzten Kollaborator Adam Klein und 
den Rektor Heinrich Plier, Quads zweiten Nachfolger, 
betreffen. Meldet doch das Ratsprotokoll vom 6. Februar 
16 15 in bezug auf ersteren, dem „Fahrl&ssigkeit a im Amt 
vorgeworfen wurde, indem er u. a. „die schul langsam und 
spat besuche und inzwischen seiner verbotenen privatschul 
und anderen nebengeschjeften obwarte* , dass „der herr 
inspektor [Pfarrer Georg Reinman] ersucht worden, ihn 
zum besseren vleiss anzuhalten und vorsehung zu thun, dass 
bessere ordnung gemacht werde, man werde sonsten ver- 
ursacht, weilen so viel vermahnungen bis daher bei dem 
collaborator nichts verfangen haben, die sach umbstendlich 
an den kirchenrat zu berichten und um abschaffung 
seiner zu bitten" 1 ). 



den Mitteilungen der Bad. Hist Kommission No. 9 seit 1598 erhalten sein 
sollen, von denen aber der 1. Band nicht Rats-, sondern Stadtgerichtsprotokolle 
en thai t. Den Namen „ Matthias Quad" fand ich nicht. Leider fehlt derjenige 
Teil der Ratsprotokolle, welcher die Zeit der Amtstatigkeit Quads umfasst; 
er wurde aller Wahrscheinlichkeit nach einen Etnblick in die Grunde der 
Amtsentsetzung gewahren. — Da der Kirchenrat zu Heidelberg die Amtsent- 
setzung der Lehrer verhangte (vgl. die Angabe fiber den Kollaborator Adam 
Klein), so wurden wohl die Kirchenratsprotokolle naheren Aufschluss geben. 
Auf eine Anfrage teilte mir Herr Oberbibliothekar Prof. Dr. J. Wille in 
Heidelberg freundlichst mit, dass diese von Hautz in seiner Geschichte der 
Universitat Heidelberg u. auch von anderen Forschern in der ersten Halfte 
des vorigen Jahrhunderts noch benutzten wertvollen Akten verschwunden sind 
und von alien Pfalzer Historikern vermisst werden. 

*) Ratsprotokolle der Stadt Weinheim (Weinheimer Stadtarchiv) s. d. — 
Dem Rektor Heinrich Plier wurde vorgeworfen, dass er ,,die jungen dahin halte, 
das sie auch son tags holu in die schul tragen musscn, welchs bis dahero 
nicht breuchlich gewesen; imglekhen das er von frtfmbden doppelt singgelt 



Digits 



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120 Dr. Ed. Wiepen 

Da bereits am 3. August 16 10 ein Nachfolger Quads 
eingesetzt wurde 1 ), so ergibt sich, dass er nicht lange vor- 
her sein — - fur die damaligen Zeiten nicht uneintr&gliches — 
Amt verloren hat. Stellenlos und ohne grOsseren Verdienst, 
wird er mit seiner zahlreichen Familie wohl driickender 
Not ausgesetzt gewesen sein. Da wurde er am 6. Juli 161 2 
als Kollaborator 2 ) an der reformierten Lateinschule zu 
Eppingen 3 ) angestellt. Auch dieses Amt versah er nur 
kurze Zeit ; denn schon bald machte der Tod seinem Wirken 
und seinem an Muhen und Anstrengungen und wechsel- 



bei den leichten [Leichen] nehme, wie auch dass der nachschull wegen zwischen 
beiden schuldienern ziemliche unordnung vorgehe u. s. w." Ebend. 28. Jan. 
16 18. Cber die Bestimmung, dass die Knaben zur Winterszeit Holz in die 
Schule bringen mussten, vgl. Zahringer, Aus der Vorzeit der Stadt Weinheim 
S. 23- 

*) Johannes Murarins Rector 3. Aug. 16 10. Register der Pfarr- und 
Schuldiener fol. 17 b. 

8 ) Register fol. 79b. Nicht als Rektor, wie JGcher, Allg. Gelehrten- 
Lexikon III 1825, angibt. Rektor war Wendelinus Grevius, Reg. a. a* O. 
(Heyd a. a. O. S. 690 schreibt Gressius). Nach Rotermund, Forts, u. Er- 
ganzungen zu Jochers Allg. G.-L. VI 1089, nennt JScher unsern Quad irrig 
Quadratus. Rotermund selbst nimmt a. a. O. irrig zwei Gelehrte des Namens 
Matthias Quad an. 

8 ) Cber die Eppinger Schulverhaltnisse s. Heyd a. a. O. S. 690 rT. Das 
damalige Gebalt des Kollaborators betrug nach dem Kompetenzbuch v. J. 1605 
(im General - Landesarchiv) u. v. J. 1608 (bei Heyd a. a. O.) 62 fl. Geld, von 
denen 52 fl. aus der churpf. Kollektur, 10 fl. aus den 3 Pfriinden der Stadt 
bezahlt wurden, 12 Maker Dinkei u. Korn, V« Fuder Wein, Holz aus den 
Stadtwaldern, eine Bebausung. — Eine personliche Durchsicht des Eppinger 
Stadtarchivs i. J. 1895, welche mir Herr Biirgermeister Vielhauer freundlichst 
gestattete, fSrderte nicht den Namen „Matthias Quad" zutage ; doch fand 
ich in den Rechnungen des Schaffners „iiber gemeiner statt dreier pfriinden 
gefalle" manches iiber die Gehaltsverhaltnisse der Lehrer. So beziehen sich 
in der Rechnung v. J. 1612 die Worte: „Item x fl. dem Provisori [d. h. dem 
Kollaborator] ohne Zweifel auf Matthias Quad. Da das Archiv damals noch 
ungeordnet war, inzwischen aber geordnet ist, wandte ich raich mit einer 
M. Q. betreffenden Anfrage an den Pfleger der Bad. Hist. Kommission, Herrn 
Stadtpfarrer Reimold in Eppingen, einen Kenner des dortigen Stadtarchivs, 
der mir mitteilte, er glaube nicht, dass ich fur meine Arbeit im dortigen 
Stadt- oder Pfarrarchiv irgend etwas Wertvolles finden werde. — Die Kirchen- 
bucher beginnen erst mit dem Jahre 1640. — Wie in Eppingen unter dem 
Kurmrsten Friedrich III. (1559 — 1576) die reformierte Lehre eingefuhrt wurde 
und fur eine lange Folgezeit sich festwurzelte. ergibt sich aus "Wirth, Kirchen- 
gescbichte der Stadt Eppingen S. 15 fl. 



Digits 



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Lebensverhaltnisse des Geographen Matthias Quad etc. 121 

vollen Geschicken so reichen Leben ein Ende. Er starb 
zu Eppingen nicht lange vor dem 29. Oktober 161 3, wo 
ein Nachfolger eingesetzt wurde 1 ), nach der Angabe von 
JOcher 2 ) im 55. Lebensjahre am 5. August 161 3. 

Gleichzeitig mit Quad war seine Gattin Madchen- 
Schulmeisterin d ), wie dies in Eppingen bei den Frauen 
der Lehrer Ofter der Fall zu sein pflegte 4 ). Uber sie er- 
halten wir Kunde durch zwei Briefe des J. Gruterus an 
G. M. Lingelsheim, die nach dem Tode des M. Quad ge- 
schrieben sind 5 ). 

Nach dem ersten Briefe, am 30. September 1625 von 
Bretten aus, wo Gruter, den Kriegsstiirmen entflohen, sich 
damals bei seinem Schwiegersohne aufhielt, nach Strassburg 
geschrieben, versah Matthias Quads Witwe noch um diese 
Zeit ihr Amt. Fur sie, die noch als Schulmeisterin (prae- 
fecta scholae) in Eppingen lebe, aber jeden Augenblick 
aus ihrem Amt verstossen zu werden furchte, im iibrigen 
in diirftigster VermOgenslage sich befinde und kaum den 
Unterhalt eines Gef£ngnisses habe, tritt Gruter ungebeten 
bei dem Freund um Unterstiitzung aus den Geldern einer 
Kollekte 6 ) ein. „Es ist zwar jeder Verbannte elend daran, 
aber ganz besonders eine alte Frau. Ich weiss, dass dir 
der Geist bewegt ist bei der Erinnerung an Quad, den 
sehr witzigen Mann, unseren beiderseitigen Gastfreund, der, 



l ) Christoph Gilgenmeyr collaborator den 29 8bris 1613. Reg. fol. 79b. 

*) III. 1825. 

*) In der Rechnung des Schaffners v. J. 1612 (Eppinger Stadtarchiv) 
heisst es: „Item XIII fl. der meidlin schulmeisterin entricht". Diese Worte be- 
ziehen sich ohne Zweifel auf Quads Gemahlin. Ein spaterer Zusatz zum Gehalt 
des Kollaborators im Kompetenzbuch v. J. 1578 fol. 102b gibt das Gehalt 
der Madchenschulmeisterin vollstandig an: „Megdlein schul helt provisoris 
hausfrau. 13 fl. geben die zu Eppingen. 6 mlt korn gibt der kirchenschaffner : 
a . 97. quartaliter jedes kind 2 batz. 2 d. 

4 ) Register fol. 79b: „sein [des am 20. Marz 1588 eingesetzten Schul- 
meisters (Rektors^ Johannes Mandelinus] hausfrau zur magdlein schul". Vgl. 
auch die vor. Anm. — Noch i. J. 1678 erscheint in den Rechnungen des 
Schaffners die Witwe des Schulmeisters Jakob Wagner als „Magdlein Schulfrau". 
Damals betrug das Gehalt an Geld 19 fl. 

6 ) Briefe G. M. Lingelsheims, M. Berneggers und ihrer Freunde, herausgb. 
v. Alex. ReifTerscheid, No. 178 u. No. 180. 

6 ) Ober diese Kollekte vgl. A. Reifferscheid a. a. O. No. 168. 



Digits 



zed by G00gle 



122 Dr. Ed. Wicpen 

als ich ihn einmal zum Friihstuck bei mir behielt, und 
meine Frau, um ihn zu vertreiben, vorgab, sie habe nichts, 
dann einen kalten Braten, artig bemerkte: Ich nehme es 
mit kas und brot ftir gut a . Der Freund erfiillte die 
Bitte so schnell, dass Gruter schon am 2. November 1625 
Lingelsheim nach Strassburg seinen Dank mit den Worten 
abstatten konnte: „Ich danke Dir im Namen der. Quad. 
Ihre Gebete werden bei Gott mehr vermOgen als die der 
anderen zusammengenommen. Diese werden namlich die 
Unterstfitzung ihren Verdiensten zuschreiben, jene nur der 
Gnade". 

Schluss. 
So habe ich mit Hilfe der mir zu Gebote stehenden 
Beweismittel Quads Leben nach alien Richtungen verfolgt 
und hoffe das Dunkel, das so lange iiber ihm, namentlich 
auch iiber Quads Abstammung geschwebt hat, nach KrSften 
aufgehellt zu haben. tJberschaut man dieses Leben von 
Anfang bis zu Ende, so erscheint es als ein solches, das 
im Streben nach hohen, geistigen Zielen durch die Arbeit 
fur den notwendigen Lebensunterhalt niedergehalten wurde 
und im Kampfe mit misslichen ausseren Verh&ltnissen ver- 
kummerte und vorzeitig endete. So haftet ihm ein leiser 
tragischer Zug an, der einem Manne von liebenswurdigem 
Wesen, redlicher Gesinnung und rastloser Tatigkeit, wie 
Matthias Quad es war, unser Mitgefiihl sichert, wenn dieser 
Zug auch so manchem Menschenleben nicht erspart bleibt. 
Unrecht ware es, wollte man, wie es geschehen, Quads 
wechselvolles Geschick einem unsteten Charakter anstatt 
misslichen Familien-, namentlich aber Zeitverhaltnissen 
Schuld geben. Matthias Quad ist eben, wie in seinen 
naiven Anschauungen ein Kind seiner Zeit, so in seinen 
Lebensgeschicken ihr Opfer gewesen, einer Zeit, die den 
grausamen Grundsatz: „Cuius regio, eius religio" auf ihre 
Fahne geschrieben hatte und so oft dem, der nicht gewillt 
war, sich unter den Zwang einer herrschenden religiOsen 
Richtung zu beugen, die ihm im Gewissen widerstrebte, 
den heimischen Boden unter den Fussen entzog und ihn 
anwies auf das bittere Brot der Verbannung. 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen 
in dem Hause Pfalz-Neuburg. 

(Aus dem Kgl. bayerischen Geh. Staatsarchiv.) 

Von Th. Levin. 

Johann Wilhelm (Fortsetzung). 

Architektur. 
Matteo Alberti. 

[er Graf Matteo Alberti spielte neben Grupello 
unter den KQnstlern am Hofe Johann Wilhelms 
eine fiihrende Rolle 1 ). Chevalier und Graf 
hatten ohnedies vor den andern, die erst ihre 
Kunst adeln musste, einen starken Vorsprung, und von 
jeher haben die Architekten und Monumentalplastiker bei 
den Fttrsten eine einflussreichere Stellung eingenommen 
als die Maler mit ihrer intimern Kunst, weil Prachtbauten 
und Denkmaler dem Ruhm und Glanz der Macene vor der 
Welt wirksamer dienten. 

Durch Rapparini erfahren wir, dass Alberti aus Venedig 
stammte, dass er der Erbauer des Schlosses in Bensberg 2 ) 
ist, und dass von ihm der Plan zu einem neuen Schlosse 
in Dusseldorf herriihrt, welches ausersehen war, das zerstOrte 
in Heidelberg zu ersetzen. Er hat seine Studien in Paris 
gemacht, namentlich auch in der militarischen Baukunst. 
Die von dem berfihmten „Pere Coronelly" 3 ) gestiftete Aka- 

') Auch Uffenbach erzahlt, dass er neben Grupello den Grafen Alberti 
aufgesucht hat. 

*) „a laquelle on a deja mis la main et qui est deja fort avancee" — 
also im Jahre 1709. 

8 ) Die Bezeichnung Pere bt unzutreffend, da Coronelli nicht Priester war. 
Marco Vincenzo C, geb. 1650 zu Venedig und daselbst 17 18 gest., war 
Mathematiker und Geograph (Professor) und bekleidcte das Ehrenamt eines 
Cosmographen der Republik. Vie Akademie der Argonauten, um 1702 ge- 
stiftet, war den geographischen Wissenschaften gewidmet. S. unten. 



Digits 



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124 Th. Levin 

demie der Argonauten hatte ihn zu ihrem Mitgliede ernannt. 
Er wird als castrorum praefectus et supremus aedificiorum 
director bezeichnet. Rapparini charakterisiert ihn als „de 
Tordre des citoyens, de qui le feu et ta vivacite d'inventer 
de desseigner et d'orner, aiant charme l'esprit du Prince, a 
squ dans la suite meriter, et puis surmonter Ten vie d'une 
Cour entierfe, qui ne manque jamais de gens incompatibles 
avec les gens de distinction et de merited 

Bisher war mir diese Anmerkung des redegewandten 
HofsekretSLrs wie eine seiner ahnlichen Floskeln erschienen, 
denen nichts Tatsachliches zugrunde liegt. Meine Funde 
im K. bayer. G. Staatsarchiv lassen den Sinn der Andeu- 
tungen in ganz anderm Lichte erscheinen. 

Die in dem Faszikel: „Corr. mit verschiedenen italieni- 
schen Grafen und Adeligen" 1 ) enthaltenen, auf den Grafen 
Matteo Alberti Bezug habenden Litteralien umfassen den 
Zeitraum vom Januar 1696 bis Oktober 1698. 

1. Ein Gutachten liber eine Supplik der „samment- 
lichen des rohen Stahlschmiedens Handwerckssgesellen" 2 ), 
vom 17. Januar 1696. Interessant, aber fur vorliegende 
Arbeit nur insofern von Belang, als die T&tigkeit Albertis 
an dem Hofe Johann Wilhelms unter einem neuen Gesichts- 
punkt erscheint. 

2. Auftrag des Kurftirsten an den General-Superinten- 
denten Grafen von Alberti und Hofrat Dr. Roberz in 
Sachen der Kinder de Vrede wider den Kammerrat und 
Kelleren zu Burg Johann Bernhard Franck „mit Zuziehung 
2 unparteiischer Kaufleute die Sache nach Anlass beylie- 
genden Gutachtens ohne Verzug vorzunehmen und schleunig 
auszumachen tt . Das Gutachten liegt nicht bei, der Gegen- 
stand des Prozesses ist weiter nicht ersichtlich. Vom 
19. April 1696. 

3. Ein eigenhandiger Brief Albertis an den Kurfursten 
auf eine nicht n&her festzustellende DifFerenz zwischen den 
Erben des verstorbenen Reiner 9 ) und dem pp. Feretti be- 

! ) K. bl. 57/15. 

a ) Dcutsch 2»/« Fol. Blattscitcn. 

8 ) Reiner war Architekt und Ingenieur. Ich komme auf ihn weiter 
unten zuriick. 



Digits 



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Beitrfige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 125 

zuglich, woran Alberti augenscheinlich ein starkes pers&n- 
liches Interesse hatte. Ohne Datum, italienisch. — Zu den 
angefuhrten Namen finde ich in meinen Materialien nichts, 
auch Ferber erw&hnt sie nicht. 

4. Auftrag des Kurfftrsten vom 28. Juli 1696 an den 
General-Superintendenten Grafen de Albertis, mit einigen 
Stadt-Deputierten den Kirchenbau der Coelestinerinnen in 
Augenschein zu nehmen und sein Gutachten darQber abzu- 
geben, wie weit „ohne Deform itet der Strassen damit aus- 
zurucken ware 44 . 

5. Sehr umfangreiches Schreiben Albertis dd. Amster- 
dam, 6. Oktober 1696 an den Kurfursten. Italienisch 1 ). 
Daraus folgendes von Wichtigkeit: 

„Nachdem ich mich von ihnen getrennt hatte, begab ich 
mich nach Loo 2 ) mit den bewussten Globen. Dort angekommen, 
liess ich zuvflrderst den Brief 3 ) E. F. D. an seine Majest&t von 
Britannien 4 ) Qberreichen, und nachdem ich mich vor dem KCnig 
mit Zurdckhaltung aber ehrerbietig verbeugt hatte 5 ), bat ich urn 
die Erlaubnis, die betr. Globen ihm vorfiihren zu dtlrfen. Er 
stand ein wenig unschltissig und schien zu Qberlegen, was er 
erwidern sollte, als in diesem Augenblick der junge Prinz von 
Brandenburg 6 ) eintrat, wodurch die Unterredung abgebrochen 
wurde. Am n&chsten Morgen suchte ich den Herrn Grafen von 
Porteland (sic) 7 ) auf, um zu hOren, in welchem Zimmer ich nach 
seiner Anordnung die besagten Globen aufstellen k5nnte. Er 
war der Meinung, dass es viel zweckmSssiger sei, die Globen 
nach dem Haag bnngen zu lassen, um sie dort dem KOnige vor- 
zufdhren. Ich wollte mir nicht den Anschein geben, diesem 
koniglichen Verlangen — ich weiss nicht, ob ich es so nennen 
soil oder nur eine Laune des betreffenden Herrn — entgegen 
zu sein und liess mit ebenso grossen Schwierigkeiten wie der 
Transport hierher bewirkt worden war, die Globen auf Nym- 



') In Bezug auf die Orthographie ist als interessant anzuraerken, dass 
Alberti statt der Doppelkonsonanten meist einfache schreibt, also spicato statt 
spiccato und statt der einfachen doppelte. 

*) Das Lustschloss het Loo bei Apeldoorn. 

s ) „Foglio". Es kann sich wohl nur una ein Empfehlungsschreiben handeln. 

4 ) Wilhelm III. von Oranien, K&nig von England, Erbstatthalter der 
Niederlande. 

b ) Con sobrio ma riverente compliraento. 

6 ) Es kann nur Georg Friedrich von Ansbach gemeint sein, geb. 1678, 
gest. 1703. 

') William Bentinck, Graf von Portland, Vertrauter Wilbelms III. 



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126 Th. Levin 

wegen und daaa nacli dem Haag dirigieren, wo ich sie jetzt in 
Erwartung von seiner Majestat Ankunft stehen habe, die, wie 
man sagt, spatestens nachsten Montag oder Dienstag erfolgen soil". 

Die weiteren Ausfuhrungen sind politischen Inhalts. 
Alberti betont, dass es die treuen Diener des Kurfursten 
besorgt mache, die tiefe Verstimmung des Kflnigs von 
England wahrzunehmen. Der KOnig kOnne es nicht 
verwinden, dass sein schlimmster Feind am kurfurstlichen 
Hofe Schutz gefunden habe, und der Kurfurst sich weigere, 
dem Verlangen des KOnigs, den Betreffenden auszuweisen, 
nachzukommen. Ein Name wird nicht genannt. Es handelt 
sich wahrscheinlich urn einen Hamilton 1 ), der fur Jakob II. 
Partei genommen hatte. 

Ich nehme den Wortlaut des Schreibens wieder auf: 
„Vorgeslern bin ich hier (also in Amsterdam) angekommen, 
urn im Auftrage E. F. D. raich vorschriftsraassig fiber die beiden 
bewussten Gegenstande *) zu informieren und zugleich die geeigneten 
Zeichnungen zu finden, damit die Herstellung der damastenen 
Stoffe in Angriff genommen werden k6nnte. — Sobald ich die 
Zeichnungen gefunden haben werde, was wie ich hoffe, bis zum 
Sonntag der Fall sein wird, lasse ich sie unverzflglich abgehen, 
damit die Arbeiter nicht langer aufgehalten werden tt . 

Er will dann nach dem Haag zurtickkehren und die 
weiteren Befehle des Kurfursten abwarten. 

Die beiden Globen, um die es sich handelt, befinden 
sich heute in dem Kgl. bayer. Nationalmuseum. Der 
„Fuhrer a bezeichnet sie richtig als Arbeiten des Matteo Conte 
d' Alberti, den Inschriften entsprechend. Ein Himmels- und 
ein Erdglobus von kolossaler GrOsse ; ich schatze den Durch- 
messer auf anderthalb Meter. Ihren technischen und wissen- 
schaftlichen Wert fur jene Zeit festzustellen, muss ich einem 
Fachmann uberlassen. Jedenfalls sehen wir Alberti auf 
einem Gebiet tatig, dessen Bearbeitung durch ihn der 

l ) S. Jhrb. XIX. S. 156. 

*) In einem Falle handelte es sich um Erkundigungen aber Steingens, 
einem der bewahrtesten Beamten nnter der Regiening Johann Wilhelms, der 
spater als Gesandter am englischen Hofe eine bedeutende Rolle spielte. S. 
weiter unten. Es gait festzustellen, ob jemand wegen seiner Forderungen im 
vergangenen Jahre unbefriedigt geblieben w&re, wobei sich keine wesentlichen 
Klagen ergaben. Der zweite Gegenstand (di maggiore sfera) bleibt Geheimnis. 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 127 

Lokalforschung bisher entgangen ist 1 ). Wie die beiden 
Globen nach Bayern bezw. Mtinchen gekommen sind, 
werden wir gleich erfahren. 

Dass es sich bei den Zeichnungen um Herstellung 
kostbarer Gewebearbeiten in Dusseldorf oder dem bergischen 
Lande handelt, kann nicht zweifelhaft sein. Die hierdurch 
erwiesene Tatsache, die doch zum wenigsten mit Sicherheit 
anf die Absicht schliessen l&sst, mit solchen Arbeiten vor- 
zugehen, ist um so interessanter, als ich bisher keine Spur 
von derartigen kunstindustriellen Bestrebungen unter Johann 
Wilhelms Regierung entdecken konnte. Es l£sst sich wohl 
annehmen, dass es bei dem Versuch sein Bewenden gehabt 
hat. Eine bliihende Entwicklung des Unternehmens hatte 
nicht unbemerkt vorubergehen kOnnen. 

6. Schreiben Albertis an den Kurfursten dd. Haag, 
29. Oktober 1696. (Italienisch wie alle folgenden). 

„Da mir raein Bruder, der Graf Sebastiano *), mitteilt, 
dass E H. zu wiederholten Malen von meiner Rftckkehr gesprochen 



l ) Diese T&tigkeit hat ihm die Ehre verschafft, in die Akademie der 
Argonauten aufgenommen zu werden. Auch Coronelli beschaftigte sich mit 
der Herstellung derartiger Globen und reiste damit. Zwei von 1688 im Bayer. 
Nationalmus. (Saal 42) und zwei weitere in der Bibliotheque nat. zu Paris. 

*) Alberti hatte zwei Brtider, die am Hofe J. WVs hdhere Stellungen 
bekleideten, den hier erwahnten Sebastiano und Nicola, von dem ich ein 
Schreiben dd. Colon ia, 15. Juli 1699 bei diesen Akten fand, wonach er sich 
in einer diplomatischen (?) Mission, deren Inhalt nicht weiter ersichtlich ist, bei 
dem Kurfursten in Trier aufhielt. Ein dritter Bruder Albertis, Giovanni, der 
sich in Venedig — wohl als GeschSftstrager des Kaisers bei der Republik — 
aufhielt, wird uns noch weiterhin beschaftigen. Endlich ist noch eines vierten 
Bruders zu gedenken, fur den sich Johann Wilhelm in einem Schreiben vom 
29. Juli 171 1 an den Grafen Fede dahin verwendet, dass ihm — dem P. Mro 
(Mons ignore inkorrekt abgekiirzt) Gio: Andrea d'Alberti Agostiniano (also 
Augustiner-M&nch) Nro Teologo e Predicatore di Corte — das zuerst frei- 
werdende der beiden vcnezianischen Bistiimer Capo d'Istria und Chioggia tiber- 
tragen werde — tanto a riguardo del suo merito personale, che di quello, che 
si anno conciliato appresso di Noi gli attuali servizzi del Conte Matteo d'Alberti 
Nro Sargente (fur sergente, das heute nur geringe Chargen bezeichnet) Gencrale 
e degli altri suoi fratelli. (K. Bl. 65/4.) Der von Rapparini erwahnte 
Beichtvater der Kurfurstin Pater Alberti ist eine PersSnlichkeit dieses Namens 
am Hofe J. W.'s ohne Grafenqualitat, also wohl auch nicht mit Matteo verwandt. 
Petrus Antonius de Albertis soc. Jesu. Vgl. Jhrb. Bd. 1 1 S. 216. Im Kirchen- 
buch von S. Lambertus 1696 fand ich noch Bartholomeus, Marquis de Alberti. 



Digiti 



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128 Th- Levin 

habeu, war icli entschlossen, meine eigene Angelegenheit dran- 
zugeben und so schnell ah raSglich uach dort znrClckzukehren, weil 
ich annehme, dass E. H. finden kflnnten, meine Abwesenheit dauere 
zu lange. Als ich mich aber zu dera Grafen Kaunitz 1 ) begeben, 
urn mich von ihm zu verabschieden, bezeugte er mir seine Teil- 
nahme 2 ), mich abrcisen zu sehen, ohne dass ich in so langer 
Zeit und nach so grossen MQhen einen irgend nur nennens- 
wertea Erfolg gehabt hatte. Er net mir, noch einige Tage 
hier zu bleiben, urn es auf die definitive Entscheidung der 
Herren Generalstaaten ankommen zu lassen. Nachdem ich den 
Brief 8 ) E. F. D. den Herren tiberreicht hatte, speiste man mich 
vierzehn Tage lang mit nichtssagenden Komplimenten ab. Der 
Graf schickte unverzfiglich seinen Sekret&r zura Kongress der 
Herren, um ihnen eine dringende Vorstellung 4 ) liber die VerzO- 
gerung von so langer Dauer ohne jeden Beschluss zu machen. 
Das hat zur Folge gehabt, dass man einen Deputierten bestimmte, 
der die Globen besichtigen und sogleich darflber berichten sollte, 
ob sie nach seiner Meinung anzuschaffen oder abzuweisen seien. 
Bei so bewandter Lage wflrde meine Abwesenheit der Aussicht 
auf einen gittcklichen Erfolg hinderlich sein. Ich wage es daher 
E. F. D. in aller Deraut zu bitten, es gfltigst erleiden zu wollen, 
dass ich mich noch kurze Zeit hier aufhalte, in der Hoffnung, 
in irgend einer moglichen Weise fQr die schweren Unkosten 
entsch&digt zu werden, die mir aus dieser von Gott gesegneten 5 ) 
Reise erwachsen sind, ohne dass ich auch nur ein jota 
davon wieder einbringen konnte. Bei meiner so's dem Himmel 
gef&llt glQcklichen Ankunft werde ich E. F. D. abet die unziem- 
liche Art und Weise der Behandlung, als ich den Wunsch hatte 
die Globen ihrer Britannischen Majest&t vorzufiihren, und wie 
man dieselben unberQcksichtigt gelassen hat, Bericht erstatten. 
Wenn mir nicht von den Herren Generalstaaten hier oder seitens 
der Stadt Amsterdam irgend welches Entgegenkommen gewahrt 
wird, bleibe ich mit dem betrachtlichen Verlust von 500 Scudi 
sitzen, der mir bis heute an Spesen aus dieser Reise ohne jeden 
Erfolg erwachsen ist a . 

Mit Schreiben vom 2. November 1696 bewiiligte 
Johann Wilhelm die Verlangerung des Urlaubs. 



x ) Gesandter Oesterreichs und des deutschen Kaisers im Haag. Dominik 
Andreas von Kaunitz (1655 — 1705) ist der (irossvater des beruhm ten Ministers 
der Maria Theresia. 

*) Mostrd senso. 

8 ) Hier lettera, wie oben foglio. 

4 ) Premuroso officio. 

6 ) Alberti sagt ironisch : benedetto, wcil ihm die Etikette verbictet 
maledctto zu sagen. 



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lieitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 12§ 

7. Auch im Haag hatte sich Alberti, ebenso wie bei 
K6nig Wilhelm und der Stadt Amsterdam vergeblich be- 
miiht und wandte sich auf den Rat des Grafen Kaunitz 
nach Brussel. 

Unterm 23. November 1696 (Brusseles) berichtet er an 
den Kurfurst wie folgt: 

„Um E. F. D. Rechenschaft abzulegen von dem Verzug, in 
dem ich mich wegen Unterbringnng der bewussten Globen befinde, 
berichte ich, dass ich mich, rait den Empfehlungen des Grafen 
Kaunitz ausgerilstet, nach BrQssel begeben habe. Heute Morgen 
war es mir vergOnnt ein Paar 1 ) meiner Globen seiner ftirstlichen 
Hoheit von Bayern 2 ) vorzufQhren. Sie schien ihnen eine hohe 
Wertsch&tzung entgegen z\\ bringen, und so ist es mir geglttckt, 
den verhSngnisvollen Zauberbann 3 ) zu lfteen, unter den sie durch 
verleumderische Diskreditierung geraten waren. Ira Augenblick 
hoffe ich schnellstens abgefertigt zu werden, urn mich wieder 
einznstellen in den von mir tats&chlich so hoch verehrten Dienst 
E. F. D., und nur Serenissimus von Kflln 4 ) welcher sich hier 
aufh&lt und gern ein solches Paar haben mSchte, wie ich es sehr 
zu reenter Zeit in Antwerpen vorr&tig habe, kSnnte Veranlassung 
sein, dass sich meine Abreise um einige Tage verzSgert". 

8. Unterm 6. Dezember schreibt er: 

„Um E. F. D. fortgesetzte und urastandliche Nachricht von 
meinera Aufenthalt am hiesigen Hofe zu geben, erlaube ich mir 
mitzuteilen, dass Serenissimus von Bayern von einer gl&nzenden 
Jagd zurttckgekehrt ist, bei der er elf Tage verweilt hat. Als 
ich ihra gestern morgen meine Reverenz raachte, um mich zu 
verabschieden, sagte er mir, dass es ihm zu besonderer Genug- 
tuung gereichen wQrde, wenn ich zwecks sichern Transports der 
Globen nach Munchen, wohin er sie zu dirigieren wiinscht, die 
erforderliche Instruktion erteilen wollte. Infolge davon habe ich 
mich rait dem Herrn, der hiezu beauftragt war, in mtlndliches 
Einvernehmen gesetzt und ihn fiber alles, was notwendig ist, 
inform iert. Bei dieser Gelegenheit sagte er mir, dass er den 
Auftrag hatte, mir ira Namen seiner Durchlaucht ein passendes 
Geschenk zu uberreichen, welches binnen zwei bis drei Tagen 
zur Verffigung stehen wilrde. Inzwischen habe ich, um keine 



') Alberti hatte mindestens zwei, vielleicht auch noch mehr Exemplar e von 
den als Pendants zusammengehSrigen Globuspaaren mit auf die Reise genoramen. 

*) Max Emanuel, Kurfurst von Bayern, von 1692— 1706 Statthalter der 
span. Niederlande, mit der Kesidenz in Jiriissel. 

*) L'incanto fatale. 

4 ) Joseph Clemens von Bayern, seit 1688 Kurfurst von K5ln, seit 1694 
Furstbischof von Luttich. 

Jahrb. XX. 9 

Digitized by VjOOQIC 



ISO Hi. Levin 

Zeit zu verlieren, das zweite Globenpaar, welches ich S. t). von 
Liittich 1 ) w&hrend seines hiesigea Auieuthaits vorgeftlhrt hatte, 
vorausspedirt, dam it sie noch vor rair an den Ort ihrer Bestimmung 
gelangen. Ich kann daher hoffen, sp&testens zum heiligen Feste 
unseres Herren zurQck zu sein, urn mich E. F. D. zu FQssen zu 
werfen und rait alien Einzelheiten die wahren Beweggrftnde vor- 
zutragen, die mich gezwungen haben, noch einmal meine Route 
zu &ndern, wenn ich nicht ein so viel besprochenes Werk in 
dem Misskredit, in den es geraten war, lassen wollte, abgesehen 
von der Einbusse an Reputation, die das wertvollste Kapital 
eines zivilisierten Menschen ist. Die verruchte B5swilligkeit 
raeincr Nebenbuhler hat so gut zu operieren gewusst, dass sie, 
wie ich vernehme, die gtlnstige Gelegenheit dieser meiner Ab- 
wesenheit benutzt haben, um an das Ohr E. F. D. die abge- 
feimtesten R&nke zu bringen, die darauf abzielen, mich in hoch- 
dero mir so teueren Gnade auszurotten. Ich flehe E. D. unter 
der Versicherung meiner ehrfurchtsvollsten Unterwurfigkeit an, 
sich alien ungflnstigen Eindrftcken zu verschliessen und uberzeugt 
zu sein, dass ich als guter und treuer Diener E. F. D. lebe und 
ganz hingegeben bin hochdero allverehrtem Dienste, den ich 
voranstelle und imnior vorziehen werde alien Inviten, die mir 
das Schicksal entgogenbringen sollte, wenn es mir nur die Gnade 
gew&hrt, mir die Ehre jenes Wohlwollens und der Auszeichnung 
zu erhalten, die rair zuteil ward, als ich hochdero Befehle in 
tiefster Devotion befolgen lernte*. 

Mit Reskript vom 9./11. Dezember bewilligt J. W. 
weitern Urlaub zur Abwicklung der Angelegenheit mit 
dem Kurfursten von Koln. »Wir haben a , so schreibt 
Kurfurst J. W., „mit besonderer Genugtuung aus Euerem 
Schreiben ersehen, dass Ihr mit Eueren Angelegenheiten in 
Brussel bessern Erfolg habt, als in Holland". 

9. Unterm 29. Dezember 1696 berichtet Alberti an den 
Kurfursten aus Luttich, dass es ihm trotz aller Bemuhung 
nicht gelungen sei, seine Gesch&fte vor dem Feste zu er- 
ledigen. Erst am Weihnachtsabend hatte er die Globen 
dem Kurfursten pr£sentieren kOnnen. r Nicht nur Serenis- 
simus, sondern auch der ganze Hof bezeigten den grOssten 
Beifall. Ser. hat sofort die Anfertigung eines Geschenks 
fur mich angeordnet, nach dem Muster des von Ser. von 
Bayern erhaltenen, welches in dessen reich mit Juwelen ver- 
zierten Bildnis bestand. Die Verfertiger lassen mich hoffen, 
dass die Arbeit in vier bis sechs Tagen beendigt sein wird". 

'; S. S. 129 Anm. 4. 



Digiti 



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fidtrage zur (reschichte der itunstbestrebungen etc. 131 

Infolge der rauhen Jahreszeit und der Anstrengungen 
der Reise und Aufregungen hat sich bei Alberti Fieber 
eingestellt; er muss das Bett huten. 

Unterm 4. Januar 1697 erklart sich J. W. damit ein- 
verstanden, dass er seine Angelegenheit in Luttich voll- 
standig erledige. Es braucht kaum besonders hervorgehoben 
zu werden, dass die beiden Globen, welche Max Emanuel 
an sich brachte und nach Mtinchen schaffen liess, identisch 
sind mit den heute im Nationalmuseum (Saal 33) befind- 
lichen. Kein grosser Verlust wiirde es sein, wenn das zweite 
Paar in LQttich 1 ) oder anderswo zugrunde gegangen ware. 
Das ablehnende Verhalten des KOnigs von England erkl&rt 
sich zun£chst erstens daraus, dass er keinen Grund hatte, 
sich den Kurfursten von der Pfalz zu verbinden. Dann 
aber befand er sich um jene Zeit in einer schlimmen finan- 
ziellen Krise 2 ), die ihn fur solche Nebendinge besonders 
unempfanglich machte. Ich glaube uberdies, dass er seiner 
ganzen Natur und Erziehung nach zu einer sehr viel 
sch&rferen Kritik des Albertischen Werkes geneigt und 
befahigt war, als die Kurfursten von Bayern und Koln. 
Die seebeherrschende Nation der Hollander nahm in den 
geographischen und astronomischen Wissenschaften einen 
hahern Standpunkt ein, als die meisten andern Nationen. 
In Holland hatte man zu jener Zeit sicher derartige Globen 
in mindestens ebenso grosser Vollkommenheit. Und wenn 
auch die Generalstaaten und die Stadt Amsterdam 3 ) sich 
den Kurfursten gern verpflichtet h£tten, so sahen sie doch 
keine Veranlassung, fur geringwertigere Ware Geld auszu- 
geben. — In dem Ausfall Albertis auf seine Nebenbuhler 
klingen schon die Andeutungen Rapparinis 4 ) an. 

10. Das n&chste, entscheidende Schreiben Albertis 
an den Kurfursten ist ohne Ortsnamen datiert: Hoggi 6 ) 
21. Januar 1697. Zu erg&nzen: DQsseldorf. 

*) Ich kenne die dortigen Sammlungen nicht. 

*> S. Macaulay, Hist, of England, VIII, 160 (Tanchn. Ed.». 

8 ) Das Verhaltnis war stets ein sehr freundschaftliches. 

4 ) S. oben. 

•) Fiir oggi, heute. 

9 



Digits 



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132 th. Levin 

„.Teder Augenblick lasst mich iramer mehr erkennen, dasS 
meine Gesundheit zerrttttet ist. Das hiesige widrige Kliina hat 
raich zu wiederholten Malen dera Aeussersten nahe gebracht, wie 
E. F. D. nur zu gut bekannt ist, Ich sehe mich genStigt, einea 
Himmel aufzusuchen, der meinem Dasein giinstiger ist. Die not- 
wendige Pflicht jedes Menschen, auf seine Erhaltung bedacht zu 
sein, selbst mit Einbusse der Gunst des Schicksals, so reich es 
ihn auch gemaeht liat, bewegt mich, tr&nenden Auges und mit 
der grtfssten Ruhrung in meinem ergebenen Gemute mich zu 
E. F. D. Filssen zu werfen und um die hochgeneigte Erlaubnis 
zu bitten, mich samt meinen Briidern aus hochdero Dienst fort- 
begeben zu diirfen. Mit welchem Kumraer im Herzen ich mich 
zu einem so schraerzlichen Gesuch x ) entschlossen habe, Gott, der 
in mein Inneres schaut, weiss es. Und E. F. D. wird das er- 
kennen, wenn sie meine im hochsten Masse rechtfertigenden Grilnde 
in ErwSgung zu ziehen geruht. 

Sich unheilvollen Einfliissen zu entziehen, ist der natfirliche 
Instinkt eines jeden, der lebt und insbesondere der mit aus- 
reichender Vernunft Begabten, um mit sicherer Unterscheidung 
das zu erkennen, was in Zukunft schadlich oder heilsara sein mochte. 

Wenn der Himmel rair und meinen Briidern Leben und 
Gedeihen schenken sollte, wird es uns zum Ruhme gereichen, 
der Welt die ganze grossherzige Erhabenheit E. F. D. zu ver- 
kiinden und E. F. D. im Besitz einer so schSnen und edlen Scele 
zu preisen. Immer wei-den meinem Gedachtnis alle jenen gliick- 
lichen Augenblicke aus der Zeit, da ich ehrerbietigst in E. D. 
Diensten stand, teuer sein, und es soil, an welchem Orte ich 
mich auch aufhalte, mein Stolz bleiben, alle jene anbetungswQrdigen 
Tugenden kundzumachen, mit denen die Erhabenheit E. D. sich 
schmQckt. Mein Talent ist zu gering, ich bekenne es gem, als 
dass es von seiten E. F. D. noch einer gnadigen Beachtung wert 
sein m5chte. Doch k5nnte ich irgend welcben Auftrags wQrdig 
gehalten werden, so wflrde ich es mir zum hochsten Ruhme an- 
rechnen. Nicht nur meine schwachen Talente bringe ich un- 
gesaurat zum Opfer, sondern auch voll Ehrgeiz selbst mein Biut. 
Da liege ich nun unter der Last meiner Tr&nen zu hochdero 
Filssen und erbitte von ihrer unvergleichlichen Huld die Erlaubnis, 
mich aus dero verehrtem Dienst entfe"rnen zu ddrfen, indem ich 
beteuere, dass ich mein tiefbetrubtes und durch das Opfer 
ge&ngstigtes Herz zu hochdero Fiissen zuriicklasse, zum leuchtenden 
Zeugnis bis zum letzten Atemzuge sein zu wollen 

E. F. D. 
Hum ^2 Devott ^2 river ^ ossq H£ Servo 
, Mattco Co. d'Albertj 2 ). 

J ) A. schreibt ricchesta fiir richiesta. 

*) Ich gebe die Unterzeichnung im Original, da sie in der Obersetzung 
das Charakteristische verlieren wiirde. 



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BeitrSge zur Geschicbte der Kunstbestrebungen etc. 133 

Vermutlich bietet der folgende undatierte Brief, der 
dem vorigen augenscheinlich vorangeht, den Schlilssel zu 
dem Abschiedsgesuch. 

„In einer der beiden anbei folgenden Flaschen befindet sich 
das Quecksilber, wovon ich gestern E. F. D. ausfiihrlich sprach 
und in der andern sind die Unreinigkeiten, welche sich bei seiner 
L&uterung ausgeschieden haben. Dieselbe wurde von dem Obrist 
Du Mont ausgefdhrt, dem Erfinder der Kanone, die ich in Briissel 
sah, und uber die ich E. F. D. Bericht erstattet habe u . 

Ich bemerke hiezu, dass Johann Wilhelm wahrend 
seiner ganzen Regierungszeit sich mit Experimenten, die 
sich insbesondere auf den Stein der Weisen, bezw. auf die 
Herstellung von Gold richteten , abgab und wiederholt 
das Opfer herumziehender Charlatane geworden ist. Ob 
diescr Du Mont in der Waffenkunde eine Rolle spielt, ist 
mir nicht bekannt. 

Alberti fahrt fort: 

r Bei dieser Gelegenheit lialte ich es fiir notwendig, zur 
Kenntnis E. F. D. zu bringen, dass diesen Morgen ein jeder der 
Kavaliere an hochdero Hof von dem Kamraerfourier 1 ) zu einer 
morgen stattfindenden Belustigung oder Maskerade in affectiert 
ostensibler Weise eingeladon worden ist, ich und meine Brilder 
ausgenommen. Ich kann raich nicht fiberreden, dass das auf 
ansdruckliche Ordre E. F. D. geschehen sei, da Sie ja im ver- 
gangenen Jahre die Gftte hatten, mir zu versprechen, dass ich 
im gegenw&rtigen Jahre bei ahnlichen Gelegenheiten die betreffenden 
Gnadenbezeugungen empfangen sollte, die aus nur zu wichtigen 
Riicksichten E. F. D. gezwungen war, bis jetzt hinauszuschieben. 
Oftmals hat E. D bei verschiedenen Gelegenheiten die Gnade 
gehabt, mir nachtraglich Recht zu geben, und aus diesem Grunde 
wage ich es, meine dematigste Vorstellung vorzubringen, damit 
ich mich nicht in andauernder, mich der Lacherlichkeit preis- 
gebender Entbehrung von Dingen erblicke, die mir nach meiner 
Geburt, Kondition und Amt von meinen Nebenbuhlern nicht be- 
stritten werden kSnnen. E F. D. hat mich im Angesicht der 
ganzen Welt auf einen hochansehnlichen Posten gestellt, auf 
welchem ich mich zu behaupten hoffe. Aus den angezeigten 
Grunden weixlen meine Schritte gehemmt, wahrend ich nichts 
andere erstrebe als E. D. meine ergebensten Dienste zum 
Opfer zu bringen, urn immer mehr zu verdienen den Charakter 

eines gehorsamsten — Dieners 
M. C. d'Albertj^. 

^ Camer Forierc. 



Digits 



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134 Th. Levin 

Was der Kurfurst auf diese Vorstellung verfiigte, ist 
nicht ersichtlich. Die DiflFerenzen scheinen sich beglichen 
zu haben. Gleichwohl ist es mit RQcksicht auf die wegen 
des beriihmten Baumeisters Martinelli im Friihjahr 1698 
gefuhrten und weiter unten mitzuteilenden Verhandlungen 
doch moglich dass es zwischen dem KurfQrsten und Alberti, 
der um dieselbe Zeit zwei Monate Urlaub zu einer Reise 
nach Paris . erhielt, zu neuen Verstimmungen gekommen 
war. Lange hat indes, wenn sie uberhaupt vorhanden war, 
diese Verstimmung nicht gewahrt und keinesfalls zur Ent- 
fernung A.'s von Dtisseldorf gefQhrt. Am 17. Januar 1703 
stand Nicola Peretty l ) loco comitio (sic) Matthia Alberti bei 
einem Sohne des Matthias Kayser*) und der Sibylla Webers 
als Pate. Jedenfalls ist es unwahrscheinlicher, dass der brave 
Dtisseldorfer eine gefallene Grosse des Hofs als Taufzeugen 
herangeholt hat, als dass die Abwesenheit Albertis auf eine 
dauernde Entfernung von Diisseldorf schliessen liesse. 

Nichts denkbarer, als dass der bergische Adel den aus 
Italien ttbernommenen Grafen samt seinen Briidern, mit 
Misstrauen gegen ihr Wappen, von oben herab be- 
handelte, und dass sich die eingeborenen Hofschranzen aile 
Miihe gaben , die Eindringlinge fortzubeissen. Vier auf 
einmal war ja etwas viel, und ohnedies umgab Joh. Wilh. 
eine Trabantenschar von Ausl£ndern. Jedenfalls geniigt das 
Mitgeteilte, um Rapparinis kleinen Exkurs motiviert er- 
scheinen zu lassen. 

11. Die nachste Nachricht bringt ein Schreiben Albertis 

vom 22. Februar 1697 (Dtisseldorf). Es ist tiberschrieben : 

IUmO et ClemO SigS D (oraine) Pi-ofle (Padrone) ColmO (colen- 



und diirfte an den Kanzler (Giese?) 3 ) gerichtet sein. Alberti 
erinnert daran, dass es die hOchste Zeit sei, wegen der vom 



J ) Wohl verschrieben fur Feretty. 

*) Vermutlich der Instrumentenmacher dieses Namens, der fur Joh. W. 
eioe umfangreiche Tfttigkeit entfaltete. 

•) Vielleicht audi an Agostino Steffani, den beriihmten Komponisten, 
Bischof von Spiga, Geh. Rt. J. W.'s und mit den Pfalzer Sachen speziell 
betraut. Wir werden diesem ausserord en t lichen Manne noch weiter unten be- 
gegnen. Die Form der Anrede schliesst den hohen Geistiichen nicht gerade aus. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 135 

Kurfiirsten beabsichtigten Reis-Aussaat in der Pfalz Ent- 
schhlsse zu fassen. Der Herr Feretti habe auf seine (Albertis) 
Veranlassung 150 Pfd. ') Reis zur Aussaat, in Italien bestellt, 
die in einigen Wochen in Frankfurt eintreffen mussten. 

1st dieser Passus fur die hier in Frage kommenden 
Interessen auch nicht von Belang, so scheint er mir in 
politischer Beziehung um so wichtiger. Die Sorglosigkeit, 
mit der sich Johann Wilhelm gegenuber den Verwiistungen 
in der Pfalz verhielt, wird ihm am meisten zum Vorwurf 
gemacht. Wir haben keinen Grund, anzunehmen, dass das 
sich hier auftuende Anzeichen seiner vaterlichen Fiirsorge 
fur die Pfalz vereinzelt dasteht. Sollte nicht gerade in bezug 
auf diese Frage das Material noch in den Akten der 
Archive schlummern ? Und wie viel ist der Vernichtung 
anheimgef alien ! Wir werden gleich sehen, dass Johann 
Wilhelm auch an die Wiederherstellung des Heidelberger 
Schlosses dachte. Dass diese Interessen fur ihn in zweiter 
Reihe standen, soil damit nicht geleugnet werden. 

Dann kommt Alberti auf den eigentlichen Zweck seines 
Schreibens. Er verlangt Recht gegen die Hofkammer und 
Cramer — mercante air insegna del sole 2 ) in Piazza — der 
ihn aus einer Burgschaft, die Alberti fur den verstorbenen 
Geronimo dair Harpa 3 ) geleistet hatte, widerrechtlich in 
Anspruch genommen hatte. 

„Ich bitte S. F. D. inst&ndigst, mich der Gerechtigkeit teil- 
haftig werden zu lassen, die man mir schuldet, wie ich auch 
hoffe, dass dies in bezug auf das gegen mich publizierte Mandat 4 ) 
geschehen wird, das den Flammen fiberantwortet zu werden ver- 
dient. Die zugrunde gerichtete Reputation einer in Ehren 
stehenden Familie hat auf das Mitleid eines jeden Anspruch und 
ganz besonders auf das S. F. D., eines Ffireten von solcher huld- 
reichen Gnade, dass er es nicht dulden wird, mich auch von 
Plebejern misshandelt zu sehen. Bei Ew. Exc. hoffe ich die 

l ) Das Zeicben wird doch wohl Zentner bedeuten. 

*) Ferber, I. c. I, 86. Das Hans „die Sonne" am Markt. 

*) Persflnlichkeit ohne Inter-esse. Unter den zahlreichen Musikernamen, 
die wir kennen, erscheint er nicht. Obrigens ist auch aus dem Namen keines- 
wegs auf einen Musiker zu schliessen. 

4 ) Im Original: foglio. Es handelt sich jedenfalls um eine gerichtliche 
Verfiigiing. Das Feuer des Italieners geht mit der Besonnenheit des Be- 
amten durch. Die Sache scheint allerdings ziemlich ernst gewesen zu sein. 



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136 Th. Levin 

Geneigtheit zu finden, das Schicksal einer Familie zu erleichtern, 
die unter dem Druck solcher Vorkomranisse der Verzweiflung 
nahe gebracht ist tt . 

12. Zwei Eingaben Albertis an den Kurfursten sind 
ohne Datum, miissen aber in diese Zeit fallen. Alberti 
bittet, ihm aus Rucksicht auf seine geschwachte Gesundheit 
das Haus in der Nahe des Schlosses — vicina al castello — , 
welches der President der Hofkammer geraumt hat, zur 
Miete zu iiberlassen. Aus der zweiten Eingabe ergibt sich, 
dass dieses Haus dem Dr. Brosii x ) mit drei Miteigentiimern 
gemeinschaftlich gehOrte. 

13. Schreiben Albertis datiert Di Casa (also „in meiner 
Wohnung tt ) li 27 Giugno 1697 an den Adressaten des 
Schreibens unter No. n. 

„Bei jedem Witterungswechsel erneuert sich mein Fluss 
(flussione), weshalb ich mich nicht in Person zu Ew. Exc. begebe, 
um Ihnen die beigeschlossene Zeichnung zu uberweisen. Ich 
mochte ein grCsseres Uebel, das mir die rauhe Luft verur3achen 
kOnnte, vermeiden. Die Zeichnung enthalt den Abriss von dem 
rechten Flugel des projektierten Schlossbaues (Palazzo ideato). 
Ich bitte, dieselbe geneigtest S. F. D. zu unterbreiten mit dem 
beigefugten Promemoria, damit er in Kenntnis verbleibe, von 
dem was gemacht ist, und von dem was noch zu machen 
bleibt 2 ). Ich lasse es an Fleiss und Ausdauer bei der Arbeit 
nicht fehlen, docli da es sich um Dinge handelt, die ausschliess- 
lich durch meine Hande gehen mflssen, so hedarf es des nOtigen 
Zeitaufwandes, um sie zweckentsprechend auszufilllen, um so mehr, 
als meine zerrdttete Gesundheit mich oft zwingt, die Zeichen- 
arbeit zu unterbrechen. Die Entschliessungen S. F. D. werden 
meinem untertanigsten Bestreben zur Richtschnur dienen, und 
hoffe ich, dass er bei seiner unendlichen Gnade mich nicht langer 
in der Betrflbnis verharren lassen wird, in der ich mich befinde, 
zumal jedes noch so verachtliche und elende Subjekt (ogni piu obieto 
e miserabile) sich an den Sffentlichen Lustbarkeiten des Hofes 
erfreuen darf. 



') Alb. schreibt Brosio. Nacb Ferber I, 127 scbetnt es das Haus Bol- 
kerstrasse 18 zu sein, das Brosii am 1. MSrz 1696 von seinem Schwager 
kaufte. Ein Miteigentum ist allerdings bei Ferber nicht ersichtlich. Ich ver- 
weise zunachst auf das dort beigebrachte, interessante Material in bezug auf 
Brosii. 

f ) Die WortMiederholung entspricht dem Original. A. gebraucht die 
Worte „resti" und „resta" dicht bei einander. 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 137 

Ew. Exc. bitte ich instandigst, bei S. F. D. dero gewiss 
hOchst wirksame FQrsprache (wenn ich sie anders verdienen mfichte) 
einziilegen, dass er mich nicht in der t5dlichen Angst lasso, der 
ich gegenwartig unterliege, und die mir bald den Tod bringen 
muss. Ich hoffe alles von der Huld S. D. und von Ew. Exc. 
Fursprache und erlaube mir, Ihnen bei dieser Gelegenlieit in 
Erinnerung zu bringen unsere Rf\cksprache fiber die Zierraten 
an den Bildnissen l ) und die Globen, die aus dem Keller 2 ), in 
dem sie stehen, entfernt werden mfissen, wenn sie dort nicht 
dem Verderben anheimfallen sollen. u. s. w. 

Das anliegende „Memoria tt tragt die Ueberschrift : 
Specificatione delli Disegni fatti et che restano da farsi per 
il Palazzo d' Eidelberg 3 ) in ordine alia Pianta ideata per 
comando del ser mo Elettore Palatine 
Den Text verweise ich in die Anmerkungen und gebe 
ihn in der Originalfassung, da er zwar fur Sachverstandige, 
doch nicht fur einen grOsseren Leserkreis von Interesse ist 4 ). 

') Ornamenti de ritrati. Welche Bildnisse damit gemeint sind, lasst sich 
nicht einmal vermuten. 

*) Cantina. 

*) Der Romane kann das H nicht aussprechen, aber er pflegt es doch 
in fremden Worten zu schreiben, wie auch in wenigen eigenen. 

4 ) Prima la Pianta medesima con la quale si e concepita la grandezza 
totale del Palazzo e distributione degli apartamenti e fatta. 
1 2° La Facciata bassa dell' ingresso nel cortile con la porta principale 

nel mezo et le due porte laterali che danno ingresso nelli cortili delle scuderie. 
(Marstall). 

3° La facciata principale 6 sia frontespicio del Palazzo quale, se bene 
non e designato con tutta la lunghezza che deve havere, ad ogni ir.odo dis- 
tingue quello deve essere (quello scheint verschrieben zu sein, Alb. will sagen: 
wenn auch die Fassade qicht in ihrer ganzen Ausdehnung gezeichnet ist, so 
lasst die Zeichnung doch erkenncn, wie sie (Fassade) gedacht). 

4° L'Alzato del fiance 6 sia alia destra d'esso Palazzo con la loggia 
scoperta che segue et che deve andare a terminare in giro sino alia Porta del 
Cortile; et questo puo servire per concepire quale debba essere anco l'alla 
sinistra, 

5° La faciata tutta intiera del d? Palazzo dalla parte del giardino con li 
due Paviglioni uno per parte. 

Di alzati 6 faciate principali manca da terminare quella in giro del cortile 
con la Porta nel mezo, et questa e gia principiata. Questa terminata S. A. 
Sej-nia havera tutto il necessario per concepire la struttura delle parti piu 
nobili di detto Palazzo et deliberarvi sopra ci6 che piu e meno le gradisse, 
(vor „ deliberarvi" ist ein „potra" einzuschalten) considerando la dispositione del 
totale a parte a parte. 



Digits 



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138 Th. Levin 

Johann Wilhelm hatte also beschlossen, das von den 
Franzosen zerst&rte Schloss zu Heidelberg in neuem Glanze 
erstehen zu lassen, und die Absicht ist ihm voll anzurechnen, 
wenn auch die Verh&ltnisse und nicht zuletzt seine wach- 
senden Geldverlegenheiten die Ausftihrung verhindert haben. 
Der weitere Inhalt des Schreibens spricht far sich selbst. 
Alberti zeigt sich von iibertriebener Angstlichkeit und 
bedient sich einer ubertreibenden Schreibweise. 

14. Von einer Anzahl bei den betreffenden Akten 
befindlichen Briefe Albertis aus Paris gebe ich im Wortlaut 
nach den italienischen Originalen, was von besonderem 
persOnlichen oder kdnstlerischen Interesse ist. 

26. Mai 1698. Der Kurfurst hatte dem Grafen zwei 
Monate Urlaub zur Betreibung persOnlicher Angelegenheiten 
in Paris bewilligt. Es handelte sich urn die EinfQhrung 
eines technischen Projekts 1 ). Wahrend des ersten, mit Mai 
ablaufenden Monats hatte Alberti einen Fieberanfall gehabt, 
ist nunmehr aber wiederhergestellt und beabsichtigt nach 
der Touraine zu gehen, wo die Eltern seiner Frau ans&ssig 
sind, und diese einige Zeit verbleiben soil. Er bittet, falls 
seine Gegenwart im Dienste des Kurfiirsten nicht durchaus 
notwendig sei, urn Verl&ngerung seines Urlaubs, der ihm 
mittelst eines sehr verbindlichen Reskripts vom 17. Junit 
soweit er zur Erledigung der betreffenden Angelegenheit 
notwendig ist, bewilligt wird. Seguira sempre in tempo 



Se poi S. A. S. desiderasse d'havere iin typo principale et essato tesatto) 
da consegnare a capi mastri che havessero da intraprendere la fabrica in mia 
absenza e necessario d'havere: 

Folgt die Auffuhruug dessen, was dazu notwendig. Von rein sac h tech - 
nischem Interesse. 

Quando il Serenissimo credesse proprio d'havere tutte queste parti di- 
segnate, son pronto a farle avertendo S. A. S. che cosa lunga di piu mesi anzi 
se si potesse havere un piano esato del si to con li suoi profili ove deve essere 
piantata la fabrica, sarebbe assai meglio et si operebbe con maggior essatezza. 

In ogni caso son per uniformarmi a comandi di S. A. S. 

Folgt noch ein Schluss im Sinne der klagenden Beteuerungen ira obigen 
Schreiben. Das Schreiben (No. 13) nebst Anlagen befindet sich in einem Urn- 
schlage, der von alter — gleichzeitiger — Dtisseldorfer Bureauhand bezeichnet 
ist: Graff Alberti Dissegni fatti per il Palazzo d'Heidelberg. Die Zeichnungen 
liegen nicht bei. 

') S. unten. 



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Beitrfige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 139 

e ci sara semper (sic) caro il vostro ritorno. Die ge- 
sperrten Worte hat der Kurftirst eigenh£ndig zugefiigt. 

Schr. Albertis dd. Parigi, li 19. Agosto 1698. Am 
3. Juni ist er nach Paris zurQckgekehrt und hat sich nach 
Versailles begeben. 

„Ein Anerbieten, das ich machte, mit einer meiner Er- 
findungen — den n&chstgelegenen Hafen ! ) zur Vereinigung zweier 
Meere zu vertiefen — eine Probe anzustellen, wurde wohlwollend 
aufgenommen. Ich wurde in der Lage sein, es auszufilhren, 
wenn E. F. D. mir vergflnnten, mich noch einige Zeit in Frank- 
reich aufzuhalten. Kflnnte sich S. Majest&t dazu entschliessen, 
ein paar Zeilen zu diesem Behuf zu schreiben, go dQrfte ich wohl 
hoffen, keine Fehlbitte zu tun a . 

Der Rest bezieht sich auf die Frage, ob Alberti dem 
Kurfiirsten in die Pfalz nachreisen oder nach DQsseldorf 
zuriickkehren solle. Er kommt dann noch einmal auf seine 
Bitte wegen des Urlaubs zuriick. 

„Wenn mein Vorschlag zu erfolgreicher Ausftthrung gelangt, 
so wird das E. D. zum Ruhme gereichen, sofern ein ihm ergebener 
Diener und Beamter eine so nfttzliehe und der Welt so not- 
wendige Erfindung, die einzig in ihrer Art ist, an den Tag ge- 
bracht haben wird tt . 

Mit Reskript vom 30. August 1698 wird der Urlaub 
ohne Einschr&nkung bewilligt. 

Im Schreiben vom 19. September 1698 dankt Alberti 
wobei er seine Erfindung als „inventione di scavare con 
facilita i Porti di Mare* bezeichnet Gleichzeitig tibersendet 
er „la copia del Piano e Campo tenuto a Compiegne a (Ebene 
und Lager), welche er durch den jungen Feretti, einen 
Bruder des Dusseldorfer Feretti «) hat anfertigen lassen. Er 
stellt dem von ihm angeleiteten jungen Manne ein sehr 
gutes Zeugnis aus, wenn auch der Plan in zu kleinem 
Masstabe etwas unklar (un poco confusa) ausgefallen sei. 
Das Schreiben vom 8. Oktober 1698 schliesst: 

„Morgen gehe ich nach Fontainebleau, urn eine endgflltige 
Entscheidung doer das von mir eingereichte Projekt auszuwirken, 
und wenn man mich nicht vor Ablauf des Monats kiarstellt, 
spreche ich nicht weiter davon und begebe mich auf die Ruck- 

') Per escavare il Porto phi vicino all* unione de due Mari. 
*) Ich konnte nicht mit Sicherbeit ermitteln, ob Feretti, der am Hofe 
J. W.'s gut gelitten und vie! beschaftigt war, ein Grosskaufmann oder Beamter ist. 



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140 Th. Levin 

reise, um mich vor E. F. D. zu der mir so teuern Dienstleistung 
zu verneigen, der ich mit ganzer Hingabe zu leben und zu 
sterben hoffe a . 

Zu den Pariser Briefen mOchte ich nur folgendes be- 
merken. Zunachst erhalten wir die Bestatigung, dass Alberti 
verheiratet war, wie schon der im Schreiben vom 22. Febr. 
1697 gebrauchte Ausdruck „una honorata famiglia" erkennen 
lasst, wie mir aber auch schon aus anderer Quelle bekannt 
war. In dem Kirchenbuch von S. Lambertus erscheint im 
Jahre 1696 Margaretha Comitissa de Albertis, Frau von 
Matthias 1 ) de Alberti. Ihren Familiennamen erfahren wir 
nicht, die Unzuverlassigkeit der Kirchenbucher bew&hrt sich, 
aber wir wissen nunmehr, dass die Dame eine geborene 
FranzOsin war. 

Sich von dem Projekt Albertis eine klare Idee zu 
machen, diirfte auch wohl fur einen Spezial-Sachverst&ndigen 
ausgeschlossen sein. Die Ausgleichung des Niveaus zweier 
Wasserflachen durch massenhafte Oberleitung — vielleicht 
geht diese Erklarung an der Wahrheit nicht ganzlich vorbei. 

Interessant ist der durch keine Erinnerung an den 
Pf&lzer Krieg getnibte, angenehme Verkehr mit Ludwig XIV., 
dessen eigenhandigen Zeilen Alberti eine so entscheidende 
Wirkung auf den Kurfursten zutraut. An den Hofen wusste 
man die Politik und die Hoflichkeit, die man sich gegen- 
seitig schuldete, wohl auseinander zu halten. 

15. Der Hauptzweck des Albertischen Schreibens vom 
8. Oktober war, dem Kurfursten das Verzeichnis einer 
Gem&ldesammlung zugehen zu lassen, die Alberti selbst 
zwei Tage vorher besichtigt hatte — „in una casa de piu 
cospicui soggetti di questa Corte." Da im Auftrage eines 
andern deutschen Fursten darum gehandelt wird, hat Alberti 
den Aufschub dieser Verhandlungen bis zum Eingang einer 
Entscheidung seitens des Kurfursten erlangt. „Der Preis 
ist 20 000 Scudi „(cioe m /eo franchi), eine sehr niedrige Summe, 
wenn man die gegenw&rtige Schatzung der beruhmten 
Meister in Betracht zieht, die E. D. verzeichnet finden wird. 
Die Sachverstandigen sind dariiber einig, dass eine Aus- 



') Matteo hcisst Matthftus, nicht Matthias (ital. MattiaV 



Digiti 



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feeitrage zur Geschichte cter Ifcunstbestrebungen etc. I4t 

wahl von zwei Dutzend dieser Bilder schon den geforderten 
Preis wert ist. Dazu kommt noch der Wert sehr schttner 
Goldrahmen, in welchen sich der grOsste Teil befindet, der 
auf ioooo Francs 1 ) zu veranschlagen ist". 

Die Eigentumer wurden es lieber sehen, wenn die 
Sammlung nicht in Frankreich verbliebe. Trotz seiner, 
wie er selbst eingesteht, [geringen Praxis erkennt Alberti 
doch eine grosse Anzahl wirklicher Originale, namentlich 
in den Tizian, Paolo Veronese und Carracci zugeschriebenen 
Werken. „Wenn es E. F. D. genehm ware, kttnnte hoch- 
dero Maler Mons£ Tuben (naturlich ist Douven gemeint), 
dem ein so hohes Sachverst&ndnis beiwohnt, und der 
besser als jeder andere ein Gutachten abgeben kann, hie- 
her kommen". 

Das in franzOsischer Sprache abgefasste Verzeichnis 
schliesst mit dem Zusatz : Ce Catalogue est fait de memoire 2 ). 
II doit y en avoir plus de 120. Bei den meisten Bildern 
sind die Masse in Fussen nach ungef&hrer Schatzung an- 
gegeben. Die Identitat der Sammlung festzustellen, durfte 
kaum gelingen. Ich hebe einige Bilder heraus, die auf die 
Spur und den Verbleib fuhren kOnnten. 
Tizian. Junger zu Emmaus (different de celuy du Roy 

— jetzt Louvre No. 443 Cat. v. 1878 — ) 5 F. br. 
Derselbe. Heiliger Sebastian. 5 F. h. (Tiz. hat den Heiligen 

fur Karl V. und fur Brescia gemalt. Ein treffliches Bild 

in der Gal. Harrach in Wien.) 
Baroccio. Elisabeth besucht die h. Jungfrau. 3 f /t F. h. 
Holbein (Holbens). Le Portrait du Kardinal Fischer 

Anglois qui fut martirise sous Henry VIII. (John Fischer, 

Bischof von Rochester, 1635 hingerichtet.) 
Derselbe. Bildnis des Kardinals Wolsey. (Als Holbein 

nach England kam, war Wolsey schon 2 Jahre tot.) 
Claude Lorrain. Landschaft mit der Geschichte der 

Nymphe Echo. 6 F. im Geviert — des plus excellens 

de ce Peintre. (Ein Bild mit Narcissus u. Echo in der 

Londoner Nat.-Gal.) 

*) Genauer ware „livres" zu ubersetzen. 

') Es ist daher wohl anzunehmen, dass Alberti selbst das Verzeichnis 
veifasst liaL 



Digiti 



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143 th. Levin 

Tizian. Bildnis des Gabriel Giolito, ein Buch haltend. 
(Beruhmter Buchdrucker u. Verleger. Die Literatur weiss 
von einem solchen Bildnis nichts.) 

Rubens. La Retraitte dTsabelle Claire Eugenie. — Elle 
tient une tete de mort et est accompagnee de son bon 
Ange, du m6pris des richesses et de la Rebellion. — 
Tableau d'une terrible force. 4 Figures grandes comme 
le naturel. (Bei Rooses, TOeuvre de Rubens, findet sich 
eine solche Darstellung nicht. Die Kompositionsweise 
l£sst an ein Werk des Jan van den Hoecke denken.) 

Guido Reni. La fameuse Fuitte en Egipte en quatre 
figures, differentes de toutes les autres que M. Colbert 
pr6fera a celle du Roy pour la faire graver pour la 
These de PAbbe a present Archeveque de Rouen. 7 F. 

Correggio. Une Teste de Christ donnee a Marie de 
Medicis par le due de Florence son pere — Hier wird 
man unwillkiirlich an den Domenico Feti in der Pinako- 
thek erinnert, der einst als Correggio in der Dttsseldorfer 
Galerie die reisende Welt in Entziicken versetzte. 

Durer. Bildnis Christians II. von D£nemark. (Durer hat 
den Kttnig 152 1 in Antwerpen gezeichnet und gemalt.) 

Lucas von Leyden. Philippe le Beau 1 ), Roy d'Espagne. 
Trotz der Fnihreife kann der 1 494 geb. Lucas den Kftnig, 
der 1506 starb, nicht nach dem Leben gemalt haben. 

Dosso di Ferrara. Des gens qui se divertissent avec un 
chat. — Demie-figures comme le naturel!! 

Van Mos. Eleve de Rubens. Diogenes qui cherche un 
homme avec sa lanterne. — Grand comme le naturel. — 
Sollte Peeter van Mol gemeint sein? 

Van Dyck. St. Antoine de Padoiie recevant Jesus des 
mains de la Ste. Vierge. 8 F. h. 

Derselbe. Le portrait d'une Dame flamande qui passe 
pour le plus excellent de ce peintre. 

Derselbe. La Duchesse de Deux-ponts, tres-belle per- 
sonne. (M6glicherweise Louise Juliana, die Gemahlin 
Johanns II., Tochter Friedrichs IV. v. d. Pfalz.) 



*) Die Franzosen nennen den K6nig v. Castilien „le Beau 4 * im Gegen- 
batz zu ihrem Kdnig Philippe le Bel. 



Digiti 



zed by G00gle 



feeitr&ge zur deschichte <ier Itunstbestrebungfcii ett. 143 

iDerselbe. Le portrait de Charles premier d'Angleterre a 
cheval, son escuyer a pied portant son casque. (Ohne 
Angabe der Gr&sse. Vermutlich kleine Kopie nach dem 
beruhmten Original in Windsor.) 
Lionardo da Vinci. Le portrait de Louis XII. Roy de 
France, admirable. (Dass L. den K6nig nach dem Leben 
gemalt hat, ist wahrscheinlich, doch erw&hnt die Literatur 
ein solches Portr&t nicht.) 
Tizian. Le portrait de Mademoiselle Cornaro vestue a la 
turque, comme le naturel a demi corps. (Neben dem 
angezweifelten Original in den Uffizien in mehreren 
Kopien vorhanden. Schflnes Exemplar in der Smlg. 
Holford.) 
Rembrandt. Chanoinesse des Pays-bas, demie figure 
comme le Naturel, 5 F. hoch. (Erinnert an die Prophetin 
Hanna aus der Gal. Sch&nborn in Oldenburg. Auch an 
das Madchen in Amsterdamer Waisentracht, friiher in 
S. Donato.) 

Folgende Kunstlernamen sind noch vertreten : 
Giorgione, Poussin, Caravaggio, Palma giovane, Car- 
letto Cagliari, Carracci (Annibale, Lodovico, Agostino), Paolo 
Veronese, Guercino, Fouquier, Jeannetto (Portraits, also 
Jeannet), Porbus fils, (In der Gal. Pommersfelden vormals 
zwei Hauptwerke, mannl. und weibl. Portrait), Schiavone, 
Breughel, Lebrun, Andrea del Sarto, Manfredi, Raphael, 
Daniel da Volterra, Giacomo Bassano, Giulio Romano, 
Andrea Solario, Michel- An gelo, Gentileschi, Bernard (ob 
der Miniaturmaler Samuel B. oder Orley (Bernard de 
Bruxelles?) Giulio Clovio, Primaticcio, Lanfranco, Alessandro 
Veronese , Bordone , Valentin , Albani , Parmeggianino, 
Garofano, Bolle et Baudoin (Bout und Boudewyns). 

Bei den Verk&ufen von Kunstsachen war es schon in 
jener Zeit ttblich, einen K&ufer auf den andern zu hetzen. 
Unter den deutschen Fiirsten, die auf jene Sammlung re- 
flektieren konnten, k£me nur Graf Lothar von SchOnborn 
— seit 1693 Furstbischof von Bamberg, seit 1695 Kurfurst 
von Mainz in Betracht. Die Sammlung ist selbst in dem 
Falle beachtenswert und interessant, wenn eine grOssere 
Anzahl der Bilder die Namen zu Unrecht getragen haben 



Digits 



zed by GoOgle 



144 Hi. tevirt 

sollte. Wir diirfen nicht vergessen, dass sie sich in dem 
Besitz eines hervorragenden Hofmanns befand, der in 
seinen mit diesen Gem&lden geschmuckten Prachtr&umen *) 
Ludwig XIV. empfing. Um einen von Handlern miss- 
brauchten EmporkOmmling konnte es sich also nicht handeln. 
Dass Johann Wilhelm auf die Sammlung nicht reflektierte, 
ist mit Sicherheit anzunehmen. Auch nicht einzelne Bilder 
— wenn ich von dem doch nur ganz vermutungsweise in 
Erinnerung gebrachten Correggio-Feti absehe — finden sich 
in dem Besitz des Kurfiirsten vor, in denen man die 
Herkunft aus der Pariser Sammlung erkennen konnte. 
Dass Alberti nicht einmal den Namen seines Kollegen 
Douven doch wenigstens ann&hernd richtig zu schreiben 
weiss, lUsst auf allgemeine Bildung nicht gerade schliessen 2 ). 
16. In der Korrespondenz Johann Wilhelms mit seinem 
Kanzler Giese 3 ) fand ich ein Reskript folgenden Inhalts: 

Wien, 5. April J 704. Am l tcn Novbr. 1703 hatte der 
General Wachtmeister undt Super Intendent Graf von Albertis 
das von ihm gemiethete Mommische 4 ) Haus „in Bestand genommen", 
der Vormiether Kriegs Cassier Verwalter Weyerstrass dasselbe 
aber trotz des ^geschftrften' 4 kurfQrstlichen Befehls nach einera 
halben Jahre noch nicht ger&umt und war noch „darzue sothannes 
Hauss und Garten durch ihme und die seinige in fast verderb- 
lichen Stand t gesetzt worden und ferners rait VerQbung grober 
Insolentien vOllig zu Grundt gerichtet. a 

Der Kanzler habe dem Weyerstras9 die Rftumung de3 Hauses 
innerlialb 14 Tagen a die receptionis hujus rescripti unter Strafe 
von 1000 Gulden in Gold aufzugeben. Ausserdem sollte der 
Schaden durch zwei benannte Hofi-ate und einen dritten Beamten 
als Vertreter de3 abwesenden Eigentftmers, sowie die Zinsregu- 
liemng festgestellt und dem Weyerstrass die Wiederherstellung 
in den Stand, in dem er das Haus von der vorigeu EigentQmerin, 
Wwe. Sebus 5 ), uberliefert erhalten hatte, unter Androhung nam- 
hafter Strafe aufgegeben werden, „damit dass obgerult. Gi-aff 



') Der Katalog ist nach den Zimmern geordnet. 

*) Doch mOchte danach anzunehmen sein, dass der Name am Hofc 
Joh. W.'s nicht Dauffen sondern Duwen ausgesprochen wurde. 

s ) K. bl. 85/6. 

4 ) Ferber erwahnt zweier Mommas im Anfange und in den 3oer Jahren 
des 1 8. Jahrhunderts. 

•) Der bei Ferber erwahnte Johann Sebus und seine Frau geb. Mauren- 
brecher kommen nicht in Betracht, weil beide 17 13 noch am Leben waren. 



Digiti 



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Beitrfige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 146 

d'Alberty seiches nach Verfliessung obiger Zeit krafft dessen auff- 

gerichteten Pfachts Brieffs beziehen kOnne*. 

Ferber erw&hnt *) das im Landsteuerbuch von 1632 
verzeichnete Weyerstrass'sche Haus, welches er in der 
MQhlenstrasse No. 6 vermutet Es geh&rte noch 1738 dem 
Richter Weyerstrass. Derselben Familie geh&rte wohl der 
bOse Kriegs Cassier an, der in dem Mommischen Hause 
zur Miete wohnte. 

Wir sehen auch hier wieder, wie besorgt Johann Wil- 
helm fdr das Wohlergehen der Manner war, die ihm ideale 
Dienste leisteten, und wie er jede Unbill, die ihnen von 
anderer Seite widerfuhr, abwehrte. Sollte man nicht meinen, 
dass der von Dtisseldorf abwesende Fttrst ifc Wien, wo es 
sich um Besprechung und L&sung der dringendsten grossen 
Zeitfragen handelt, anderes zu tun hat, als solche um klein- 
liche Privatangelegenheiten sich drehende Klagen seiner 
verw&hnten Lieblinge entgegenzunehmen, und an anderes 
zu denken, als wie er ihnen so eindringlich als m&glich 
beistehen kann? — 

Ich verweise noch auf die militarische Charge eines 
General- Wachtmeisters, die sich mit dem castrorum prae- 
fectus bei Rapparini deckt. 



Alberti war im Laufe der Jahrhunderte dem Gedachtnis 
der Nachlebenden so gut als entschwunden. Man wurde 
erst wieder auf ihn aufmerksam, als der grosse Schloss- 
plan im historischen Museum zu Dtisseldorf zur Auf- 
stellung gelangte. Die den Eingeweihten l&ngst gel^ufige 
Tatsache, dass dieser Plan dem Geiste des Hofarchitekten 
Alberti entsprungen sei, kam erst nach und nach zur 
Anerkennung. Nur einem glticklichen Zufall ist es zu 
verdanken, dass auf dem Bilde im Saale des Rathauses 
nicht an Stelle von Alberti Gabriel von Grupello dem 
Kurfiirsten in einer engen Strasse Dlisseldorfs den Plan 
zu dem Bau eines Schlosses am Ufer des Rheins in der 
Neustadt vorlegt. 

>) Hbt. Wand. I 78. 
Jahrb. XX. 10 



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146 Th. Levin 

Clemen, der in den Kunstdenkm&lern des Planes 
gedenkt, ohne den Urheber namhaft zu machen, hat dann 
im 17. Bande des Dttsseldorfer Jahrbuchs das interessante 
Beweisstiick fur die hochfliegenden Ideen Johann Wilhelms 
und seines Architekten publiziert und unter Benutzung 
des Rapparinischen Manuskripts in erschtfpfender Weise 
kritisch und historisch gewiirdigt. Mit tippiger, fast 
abenteuerlich zu nennender Phantasie ist Alberti ans Werk 
gegangen, dessen Ausfiihrung den finanziellen Zusammen- 
bruch des jillich-bergischen Staatswesens nach sich ge- 
zogen h&tte. 

Rapparini erwahnt, dass der Albertische Plan durch 
den Entwurf eines Treppenhauses von Antonio Bernardi *) 



l ) Antonio Bernardi ist in Meyers Kfinstler-Lexikon, das nur in seltenen 
Fallen versagt, nicht zu seinem Rechte gekommen, und insbesondere nicht sein 
Aufenthalt am Hofe Johann Wilhelms. Es heisst da: „Als sein Todesjahr 
wird 1704 genannt Fabrizio (Antonios Bruder) wurde angeblich von dem 
Kurfursten von der Pfalz beschaftigt. Nach anderen Quellen dagegen ware es 
Antonio B. gewesen, der von Fried rich (sic) Wilhelm nach Dusseldorf gezogen 
worden sei und dort unter vier Kurfursten gedient haben soil." Der Verfasser 
ist in dem Triebsand der gedruckten Quellen, die er nicht einmal korrekt citiert 
— Strouven statt Strauven — versunken. Zunachst kommen zu der Erfindung 
eines F r i e d r i c h Wilhelm weitere drei Kurfursten, unter denen Bernardi in 
Dusseldorf gedient haben soil. Rapparini fuhrt Antonio Bernardi — Pictor 
Bononiensis — als Ingenieur du the&tre ein und nennt ihn den wohl letzten 
Schuler des beruhmten Agostino Mitelli. Meyer (1. c) gibt Lodovico Quaini 
als den Lehrer der beiden Bernardi an. Eins schliesst das andere nicht aus. 
Rapparini charakterisiert in seiner Weise den Kunstler als toujour* actif, tou- 
jours infatigable, avec une source d' invention inepuisable. Als Arbeiten von 
seiner Hand erwahnt er die Ausmalung der Kirche und des Chors der 
Coelestinerinnen und der Sakristei der Hofkapelle, beide der Zerstftrung anheim- 
gefallen. Ich mochte ihm noch die Deckenmalereien in der Kirche des Car- 
melitessenklosters zuschreiben, die von frappanter Wirkung sind und eine 
starke perspektivische Tauschung hervorrufen. Die Ausfuhrung derselben nach 
dem Jahre 1709 wurde erkl&ren, dass Rapparini sie nicht erwahnt „Eine 
grosse Anzahl von Werken sieht man von ihm in Wien, Bayern, Venedig und 
anderwarts. Sein grSsstes Verdienst, dessen er sich ruhmen kann, ist, vier 
Kurfursten von der Pfalz gedient zu haben, von Carl Ludwig bis Johann 
Wilhelm, dans lequel service il a vieilli avec reputation et couronne ses fatigues 1 '. 

Tatsache ist, dass er lur Max Emanuel in dem Schl6sschen Lustheim 
bei Schleissheim tfttig war, welches 1682 begonnen wurde. Vielleicht hat 
Rapparini die Behauptung des Malers nicht rich tig verstanden. Unter vier 
Kurfttrsten hat er wohl gedient, unter Ferdinand Maria und Max Emanuel 



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BeitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 147 

erganzt worden ist. Wie geradezu ztigellos sich der 
Schaffenstrieb unter den far Johann Wilhelm tatigen 
Ktinstlern entfalten durfte, beweist auch dieser Entwurf. 
Das Treppenhaus sollte mit 158 Statuen geschmiickt 
werden 1 ). — Rapparini sagt ausdrticklich, dass das neue 
Schloss ein Ersatz fur das Heidelberger sein sollte 
(pour replanter Heidelberg). Im Jahre 1709 hatte also 
Johann Wilhelm die Idee, das zersttfrte Schloss am 
Neckar wiederherzustellen, l&ngst aufgegeben. — Nur ein 
einziges von den Werken Albertis ist auf unsere Tage 
gekommen, wenn auch in wesentlich alteriertem Zustand, 
das Schloss Bensberg 2 ). Es war mehr durch den inneren 
Schmuck, an welchem sich eine Anzahl namhafter Ktinstler 



▼on Bayern und unter Philipp Wilhelm und Johann Wilhelm von der Pfalz. 
Der sparsame Carl Ludwig hatte kaum einen Theatermaler aus der Fremde 
herangezogen. W&hrend der kurzen Regiening seines Sohnes Karl fehlte es 
allerdings nicht an prachtigen Schauspielen, doch findet sich nirgends die Nach- 
richt, dass Bernardi in Heidelberg fur diesen Fursten tfttig gewesen ist. Hier- 
nach sind die Angaben in Meyers Lexikon und bei Rapparini richtig zu stellen. 
Walter (Gesch. d. Theaters u. d. Musik am kurpfalzischen Hofe) teilt uns 
mit, dass die Dekorationen zu der Oper „La Forza del Giusto" — Text 
von Rapparini, Musik von Hugo Wilderer und Georg Kraft (Ballet) — die 
im Jahre 1700 in Dfisseldorf zur Auffuhrung kam, von Antonio Bernardi 
herruhrten. In den Kirchenbuchern erscheint er 1703 zum erstenmal als 
Taufzeuge. Die letzte Eintragung, die ich fand, ist von 1712. Er ist also 
nicht 1704 gestorben. — Seinen Bruder Fabrizio, den ich ebenda von 1697 
bis 171 1 verfolgen kann, erw&hnt Rapparini nicht, was darauf schliessen lasst, 
dass seine Stellung neben der Antonios eine untergeordnete war. 

*) Die Zahl bei Rapparini ist nicht ganz zweifellos. Doch sind schon 
in der von ihm gezeichneten Medaille ca. 80 Statuen angedeutet Die Ausserungen 
R.'s fiber Schloss und Treppenanlage verdienen wohl hier mitgeteilt zu werden. 
„n (Bernardi) donne depuis peu 1' Invention et le modele d'un escalier roial 
pour le b&timent d'une nouvelle Residence qu'une fois qu'il soit mis en 
execution, il pourra fitre mis au rang des anciennes merveilles de 1' Asie 
a present detruites et ensevelies. — Cet escalier est compose et bad d'une 
maniere, que de quel endroit qu'on regarde on voit dix branches du dit escalier. 
Le tout ensemble prend la forme octangulaire. Cet escalier est correspondant 
a tons les rangs des Appartemens des Princes et est orne de 1 58 statues avec 
ses (?) piedestals. Par le milieu du dit escalier il y a le passage pour les carosses 
cinquante pieds de large. La hauteur est de deux cent et vint (sic) quattre 
pieds, la largeur deux cent trente deux. La voute est de la hauteur cent et 
vint-cinq pieds, la largeur cent trente six. 

f ) Vgl. Clemen Jhrb. 17. 

10* 



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148 Th. Levin 

beteiligte als durch die Originalitat und Phantasie seiner 
Architektur ausgezeichnet. Ob Jan Weenix in dem jetzt 
in Miinchen befindlichen Jagdsttick (Pin. 644) ein treues 
Abbild des Schlosses geliefert hat, vermag ich, soweit das 
Uberhaupt noch durch einen Vergleich mit der Gegenwart 
mtfglich ist, nicht zu entscheiden, da ich es vers&umt habe, 
Bensberg einen Besuch abzustatten. 

In den Kirchenbtichern fand ich Alberti 1696 2. 9., 17 10 
5. 3. und 17 14 25. 4. als Taufzeuge, im letzteren Jahre mit 
D(omina) Angela de Pellegrini, in der wir wohl nicht eine 
Verwandte des im Dienste J. W.'s seit 17 12 tatigen Malers 
Antonio Pellegrini, des Schwagers von Rosalba Camera, 
vor uns haben, sondern wahrscheinHch die Tochter des 
Kammermusikus Pellegrini (s. u.). 

Trotz der Klagen ttber seine zerrQttete Gesundheit hat 
Alberti seinen fQrstlichen Gflnner ttberlebt In dem Be- 
richtenbuch von 1718 1 ) handelt es sich unter dem 18. Ok- 
tober um eine Eingabe des KaufhUndlers Falmer*), in 
welcher er bittet, ihm „die ahn den abgelebten Cammerer 
und General Adjudanten Graffen d'Albertis habende For- 
derung zu vergQten*. Wir ersehen ferner daraus, dass er 
sowohl als Cammerer wie als General- Adjutant Gehalt bezog, 
und dass er eine Witwe hinterlassen hat. Damit erklart sich 
auch, dass er in dem Hatzfeldtschen Fragment eines Kabinetts- 
Status nur mit einem Gehalt von 200 Rtr. ausgeworfen ist 
Seine anderweitenEmolumentefiossen ihm ausStaatskassen zu. 

Falmer (Fahlmer) wOrde nicht zwei Jahre mit dem 
Rettungsversuch seiner Forderung gewartet haben. Wir 
kOnnen mit Sicherheit annehmen, dass Alberti erst 17 18 
mit Tode abgegangen ist. Mit der noch zu besprechenden 
Korrespondenz von 1695 vermOgen wir ihm einen Aufent- 
halt von 23 Jahren in DQsseldorf nachzuweisen, doch l^sst 
gerade diese Korrespondenz darauf schliessen, dass er 1695 
schon langere Zeit daselbst tatig war. Dass er am Hofe 
J. W/s kein VermOgen gemacht hat, gereicht ihm zur Ehre. 
Als oberster Architekt hatte er Gelegenheit genug, seine 
regelm&ssigen Einnahmen zu verbessern. 

') Diisseld. Staats-Archiv. 

*) Der Vater (oder Grossvater) von Goethes Tantchen. 



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Beitrfige zur Geschichtt der Kunstbestrebungen etc. 149 

Giovanni Alberti*). 

In den diversen Korrespondenzen Joh. Wilhelms 1664 
bis 1714 s ) interessiert uns zunachst ein Schreiben des Kur- 
fflrsten dd. Dttsseldorf, 19. August 1695, (italienisch) 3 ). 

„Teurer Graf und Chevalier von Alberti. Da wir zwei 
Zimmerleute (raarangoni), KQnstler in ihrem Fach und ffthig, 
gute Arbeit zu liefern, bei dem Umbau eines Theaters, das wir 
renovieren lassen, ndtig haben, macht uns Ihr Heir Bruder, der 
Graf, unser General-Superintendent, darauf aufmerksara (ci sugerisce), 
dass man dortseits derlei Arbeiter engagieren kOnnte, falls sie 
mit vorgflngiger Erlaubnis ihres FUrsten 4 ) ihr Vaterland verlassen 
durften. Und da die Sache grosse Eile hat, und die schleunige 
Abreise der Leute, die Sie aus den besten nach Ihrem Ermessen 
ausw&hlen wollen, wflnschenswert ist, werden Sie es daran 
genug sein lassen, bei der dortigen allerhftchsten Regiemng in 
unserm Namen alle jene Vorstellungen, die Ihnen am Platze 
scheinen, zum Vortrag zu bringen, wobei wir es Ihnen zur Pflicht 
machen, die hohe Republik zu versichern, dass sie, bei welcher 
Geiegenheit es auch sei, uns zu freundwilligsten Gegendiensten 
stete bereit finden wird. In der Erwartung Ihrer Berichte 
bekraftigen wir Ihnen unser kurfurstliches Wohlwollen". 

Hierauf antwortet Alberti dd. Venetia 16. Sept. 1695: 

„In gehoreamem Verfolg E. F. D. verehrlicher Befehle habe 
ich meine schwachen Kr&fte mit aller mir moglichen Aufmerk- 
samkeit bei der Auswahl der beiden gewfinschten Kunsthandwerker 
aufgeboten. Sie wurden mit tunlichster Beschleunigung dorthin 
dirigiert, da es nicht erforderlich war, bei der hiesigen hohen 
Regiemng die Erlaubnis nachzusuchen, weil sie nicht zu dem 
im Dienste des Ai-senals besch&ftigten Personal gehOren, wie 
die zwei anderen, mit denen ich vorher unterhandelt hatte. 
R F. D. kann wohl ermessen, mit welcher freudigen Genugtuung 
und Ehrfurcht ich der Auszeichnung durch hochdero huldreichste 
Befehle teilhaftig geworden bin a . 

Den Rest des Schreibens verweise ich als inhaltlich 
belanglos aber hOchst charakteristisch fQr die uns wider- 

') Er reiht sich als Bruder des Vorigen bier am besten an. Da sich 
der Inhalt der mitzuteilenden Korrespondenz wenigstens mittelbar auf Archi- 
tekten bezleht, so fehle ich auch nicht gegen den vorgezeichneten Arbeitsplan. 

*) K. bayr. Geh. Staatsarch. K. bl. 45/2. 

8 ) Aussenadresse : Al nostro Caro Conte Gio. d' Alberti Cavr« del S. R. 
Imperio — Venezia. 

4 ) Damit bezeichnet J. W. den Dogen. 



Digits 



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150 Th. Levin 

strebende Untertanigkeitsbezeigung im Munde eines vor- 
nehmen Kavaliers jener Zeit in die Anmerkungen 1 ). 

Dass Johann Wilhelm sich Zimmerleute, von denen er 
allerdings aussergewflhnliches verlangt, aus Venedig kommen 
l&sst, zeigt die verhaltnismassig geringe Entwicklung des 
inlandischen Handwerks zu jener Zeit Wir dOrfen nicht 
vergessen, dass wir noch (1695) im Beginn jener glanzenden 
Periode stehen, die auf alien derartigen Gebieten einen 
grossen, wenn auch zun&chst vorttbergehenden Aufschwung 
herbeifOhren sollte. 

Das Theater — Opernhaus — welches umgebaut 
werden soil, lag neben dem Marstall und Tummelhaus auf 
dem Areal des jetzigen Regierungsgebaudes*) und hat keine 
Spuren zuriickgelassen. "Ober innere und aussere Aus- 
stattung fehlt es an jeder Nachricht 

Martinelli. 

Wir waren oben zu dem Ergebnis gekommen, dass 
das Verhaltnis zwischen dem Kurf Qrsten und Matteo Alberti 
trotz des mitgeteilten Abschiedsgesuchs und der Andeu- 



*) E se adoprerd il piu vivo ardore nell' abbraciare tutte le congionture 
d'ubbidire ad ogni suo pregiatissimo cenno, in testimonio dell' humilissima mia 
gratitudine verso la di lei Reale benincenza, con cui ha di freggi (heute: 
fregi, AuszeichnuDgen) e di grade tanto cospicue colmato profnsamente la casa, 
e persona mia. Duolmi solo di non havere intiera sufitienza per servire si 
gran Prencipe qual e V. A. S. come pure che manchino in me i termini 
proportianati per ienderle quelle gratie ch'havrebbe hora a portare secco (fur 
seco) questo foglio, in riconoscimento de suoi clementiss »j favori. L'A. V. S. 
con la consuota (fur consueta) generosita dell' augusto animo suo degnera 
ingrandire la tenuita dell' oblatione a riguardo la piena volonta del cuore divoto 
d'una sua creatura tanto beneficata, mentre non cesser6 di porgere continui 
voti all' Altissimo per l'essaltatione sempre maggiore della di lei Real casa 
e Persona, et con profondissimo inchino bacio a V. A. E. il lembo (Saum) 
del manto**. etc. J. W.'s Antwort v. 21. Okt: „La briga ch'ella s'e presa in 
provedermi i consaputi Maestri, dando in me motivo ad una particolare rico- 
noscenza, non ho voluto levargliene la notizia (wollte Ihnen nicht die Mit- 
teilung voren thai ten). Stia perci6 sicura, (n&mlich: ella) che'l buon afTetto, 
benevolenza e protezzion mia non saranno in verun' incontro per mancarle, 
mentre prego S. D. M. (Sua Divina Maesta) a concederle ogni piu prospero 
awenimento* 4 . 

*) S. die zutreffenden Mitteilungen bei Ferber 1. c. I, 83. 



Digits 



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BeitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 151 

tungen Rapparinis eine linger andauernde Trttbung nicht 
erfahren hat. Und doch kam im M&rz 1698 dem Kur- 
fttrsten die Anwandlung, sich fttr seine Zwecke einer andern 
Kraft in der Person eines weit berQhmteren Architekten zu 
bedienen. 

Das hierauf bezOgliche Material findet sich in der Kor- 

respondenz J. W.'s mit Kaunitz und andern 1696 — 1699 1 ). 

Unterm 26. des genannten Monats schreibt der Kur- 

fQrst an den Reichsvizekanzler Grafen von Kauniz (sic) 8 ) 

von Dfisseldorf: 

„Weillen die Noth in mehr undt mehr erfordert, dass ich 
meinen allhieigen Residenz-Bau, dessen Bauf&Uigkeit sich alle 
Tage mehrere hervorthuet, angreiffen lasse; als werde mir der 
Herr Graff ein sonderbares danknehmiges Gefallen bezeigen, dahe 
er Herrn Martinelli dahin disponieren wollte, sich zu mir hiehero 
sambt dem Abriss fbrderlichst zu begeben, der Ich nit zweiffle, 
Ihme werde inmittelss der vom Baumeister [Mva verferttigte 
Abriss. bereits zuekommen sein a . 

Darauf antwortet Kaunitz dd. Wien, 16. April 1698: 

„ Der Herr Martinelli ist E. Chf. D. dermassen devovirt, 
dass er, ohne von mir stimulirt zu werden, nichts mehres alss 
deroeelben mit aller Application zu dienen und zu rechter Zeit 
sich nacher Dflsseldorff zu begeben, verlanget Er glaubet aber, 
dass durch seine Abwesenheit dermahlen noch nichts verabsftumt 
werde, zumahlen vor allem ein grosser Vorrath ahn allerhandt 
Materialien, deren noch nichts in seiner Durchreiss obhanden 
ware, und man also dermit heuer genung zu thuen haben wird, 
gemachet werden muss, ehe man in den Bau selbst einen Anfong 
machet". 

Joh. W. unterm 28. April, von Aachen aus: 

„Wegen des vom Herrn Graffen contestirten vom Martinelli 
mir zum besten habenden Eiffers, bin sonderbahr vergnftget und 
mit ihme gleichmessiger Meinung, dass vor allem man auff die 
zum Bauen nOtige Materialia bedacht und solche parat^ sein 
mttssen, zu welcher Yeranstaltung den (denn) ich gantz geneigt. 
Nachdem aber vor allem zu wissen nOhlig ist, wie viel an Ma- 
terialien erfordert werde, so will in alle Wege ein ungefehrlicher 
Ueberschlag darflber, und dass dieser vorhergehen von n5hten 
sein, desswegen den(n) demnechst nOtige VerfQgung geschehen 
soU". 



») K. bl. 60/20. 

*) Wir sind ihm schon als Gesandten im Haag begegnet 



Digits 



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162 Th. Levin 

Darauf antwortet Kaunitz dd. Laxenburg, 14. Mai: 
„Dem Herra Martinelli werde wegen des Ueberschlags der 
Baumaterialien zu sagen nicht ermanglen, so viel aber kann E. 
Chf. D. ich in antecessum zur Nachricht unterth&nigst anfflgen, 
dass so lang die Abriss nicht vollsttodig gemacht und von E. 
Chf. D. approbiret seynd, er keinen exacten Ueberschlag machen 
kOnne. E. Chf. D. werden aber nichts hazardiren, wenn Sie, 
(lessen unerwartet, gnftdigst befehlen, dass man so viel Materialien 
ales es imraer seyn kann, zusambenffthre, zumahlen deren in 
einem Jahr, auch mit grOsstem Fleiss, so viel nicht beygeschafft 
werden kOnne, alss ein solches grosses Geb&u erfordert: geschwei- 
gens, dass man auch, wider alles Vermuthen, einiger Uberechuss 
sich hernach eraygnete, E. Chf. D. solchen zu Revestirung der 
erweiternden Fortificationen nutzlich verwenden, mithin dabey 
auf keine Weiss etwass verliehren kOnnen". — 

Diese Korrespondenz f&llt der Zeit nach mit dem 
Pariser Aufenthalt Albertis wenigstens zum Teil zusammen. 
Dass der General-Superintendent DOsseldorf schon im M&rz 
verlassen hatte, ist nicht wahrscheinlich. Wir stehen vor 
einem R&tsel. Zwischen dem Kurfttrsten und Alberti an- 
scheinend das beste VerhUltnis und dazu der unerkl&rliche 
Umstand, dass Johann Wilhelm ihn Qbergeht und einen 
anderen Architekten zur Leitung eines Baues heranzieht 
bei dem sein persttnliches Interesse ganz besonders in Frage 
kommt, — dass der KurfQrst kaum ein Jahr vorher sich 
von Alberti Zeichnungen fur den Schlossbau in Heidelberg 
anfertigen lftsst und fiir den Umbau des Schlosses in DQssel- 
dorf die Berufung Martinellis aus Wien als notwendig 
erachtet. Dass diesem wohl tiber Verdienst gepriesenen 
Kttnstler 1 ), der sich auch als Maler bet&tigte und als Custos 
der Akademie von S. Luca zugleich Unterricht in der Per- 
spektive erteilte, in Dflsseldorf eine langere Wirksamkeit 
als Architekt vergOnnt war, ist nicht anzunehmen, einer 
irrttimlichen Notiz zum Trotz, die sich in den biographischen 

l ) Domenico Martinelli, geb. 1650 zu Lucca (n. a. in Innsbruck), gest- 
1 718 vermutlich in Wien, gilt auf Grund der bestimmten Angaben bei Milizia 
(Memorie degli architetti 1785) als Architekt des Liechtensteinschen Majorats- 
bauses (1699 — 171 1) in der vorderen Schenkengasse zu Wien. I)g wollte seinen 
An teil an diesem Bau und damit seine Bedeutung im allgemeinen bezweifeln* 
Doch bemerkt Gurlitt (Gesch. des Barock-StiU in Deutschland) zutreffend, dass 
gegenuber einem so grundlichen Gelehrten wie Milizia der Zweifel nicht 
berechtigt erscheint. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 153 

Angaben vorfindet. Es heisst da, er habe eine Zeit lang 
am Hofe zu Mannheim geweilt, und Nagler 1 ) erz&hlt, auf 
Milizia 2 ) fussend, eine Klatschgeschichte aus dieser Zeit, 
die Martinelli als auf den Gelderwerb mehr als auf seine 
Kunst bedacht, verdachtigen soil. Martinelli ist 1718 ge- 
storben. Damals gab es noch keinen Hof in Mannheim. 
Es liegt hier offenbar jene Verwechslung mit Diisseldorf 
vor, der wir in der altern Literatur wiederholt begegnen. 
Dass Johann Wilhelm ihm „Ofter die Freiheit gelassen, seine 
Arbeiten auf einem von ihm unterzeichneten Papiere nach 
eigenem Belieben zu schatzen, wobei M. nicht zu kurz 
kam tt , gehflrt ftir jeden mit den Verhaltnissen einigermassen 
Vertrauten in das Reich der FabeL 

Wir kOnnen aus dem oben mitgeteilten Briefwechsel 
nur konstatieren , dass Martinelli schon vorher einmal, ob 
kikrzere, ob l&ngere Zeit, sich am Hofe J. W.'s aufgehalten. 
Der Umbau des alten Schlosses hat sich spater auf prftch- 
tigere Ausgestaltung der Innenraume beschrankt und ohne 
BeihOlfe eines fremden Architekten vollzogen. Der Bau- 
meister Riva, der die Aufrisse vom alten Schlossgeb&ude, 
soweit dessen Umbau beabsichtigt war, anzufertigen hatte, 
tritt mir hier zum erstenmal entgegen. Rapparini wiirde 
seiner gedacht haben, wenn er selbst&ndig tatig gewesen 
ware und mehr als eine technische Beaufsichtigung zu 
leisten gehabt hatte. Freilich mag er auch 1709 langst 
nicht mehr unter den Lebenden geweilt haben. Kaunitz 
erscheint mit seinem Einwande etwas naiv. Mauersteine 
und M&rtel konnte man wohl aufs Geratewohl heran- 
schaffen, fQr Herstellung sonstigen Baumaterials war denn 
doch die Vorlage der Detailzeichnungen notwendig. 

Paul Reiner. 

In einem Schreiben dd. Burglengfeldt 21. Aug. 1679 3 ) 
fordert Philipp Wilhelm seinen Sohn auf, den Ingenieur 
Reiner in seinen Rechten zu schtitzen. R. hatte sich bei 



l ) Kanstlcrlexikon. 

*) Also wohl aus dessen Memorie degli architetti antichi c moderni. 
8 ) K. bl. 48/2 Corr. Philipp Wilhelm s mit Johann Wilhelm und eigen- 
handige Briefe von den Brudern des letztern. 



Digits 



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154 Th. Levin 

der Gemahlin des Herzogs, ftir die er damals am Schloss- 
bau in Benrath tatig war, beklagt, weil ihm die Dtissel- 
dorfer Rechenkammer das Futter ftir seine zwei Pferde 
und auch sein j&hrliches Frttchtengehalt abgesprochen hatte. 
Reiner verdiene es wohl und wttrde sich J. W. seiner 
„sowohl in Lust- alss Noth- und Kriegsgeb&wen in vielerlei 
Wege nutzlich bedienen kOnnen". 

Sieben Jahre sp&ter (25. Sept. 1686) schreibt J. W. 
seinem Vater: 

„Nachdetn ich hieselbst im Werck begriffen bin, einen Newen 
Marstall bawen zu lassen, umb denen KGsten, so in hiessiger 
Statt wegen Underbringung verscheidener Gntschenpferdt auss 
Mangel Platzes in den alten Marstall jahrlichs mercklich an- 
gewendet werden mussen, abzukommen, undt dan in dassiger 
E. D. Residenz 1 ) vorhandenen Marstall uber auss wohl regulirt 
zu sein, mir gerdhmet worden; alss habe hiesigem Ober Ingenieurn 
undt Burggraffen alhie Paul Reinern dorthin gestalt dassigen 
Marstall in Augenschein zu nehmen zu verschicken nOtig erachtet, 
und selbigen zu dem Ende mit diesen meinen underthanigsten 
Schreiben an E. D. dero Marstallss Besichtigung umb dass Model 
darnach zu nehmen permittirt werden mOge a . 

Wie sich aus einem oben erwahnten Brief Albertis 
ergibt, war Reiner im Frtihjahr 1696 schon verstorben. 
Dass er es bis zum Oberingenieur und Burggrafen gebracht, 
lasst in ihm einen von Johann Wilhelm viel beschaftigten 
Praktiker und pflichttreuen Beamten erkennen, der sich als 
Architekt im ktinstlerischen Sinne wohl kaum je bewahrt 
hat. Der neue Marstall lag auf dem Areal des heutigen 
RegierungsgebHudes. Von seiner Wirkung nach aussen 
hin darf man sich keine grosse Vorstellung machen. 

Ich kann diese Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, 
ohne der beiden Architekten zu gedenken, die ausser den 
gcnannten am Hofe Johann Wilhelms eine bedeutende Rolle 
gespielt haben, zumal die neueste Literatur starke Ver- 
wirrung angerichtet hat. . 

Michael Cagnon — Aloysius Bartoly. 

Mit Michael Cagnon ist Clemen (1. c.) denn doch 
etwas zu leicht fertig geworden. Rapparini, der es mit 



*) Also Neuburg a. d. Donau. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 155 

der Orthograpbie der Namen nicht genau nimmt, ihm 
aber ausdrttcklich den Bau der Kaserne und Kirche zu- 
schreibt, nennt ihn Canon, Ferber, wie immer auf den 
Grund gehend, richtig Cagnon 1 ). Bei Clemen, der Rapparini 
zitiert, wird daraus Carnon. Er „errichtet a , so steht's zu 
lesen, „im Auftrage Johann Wilhelms im Jahre 1735 die 
Garnison-Pfarrkirche und die Infanterie-Kaserne*. Gern 
mOchte ich an einige Druckfehler glauben, wenn nur nicht 
an einer andern Stelle der Verfasser der Denkmaler den 
Bau der Kaserne nunmehr dem zweiten hier zu nennenden 
Architekten Aloysius Bartoly 2 ) zuschriebe. 

Lassen wir zuvOrderst den Kasernenbau dem Ingenieur 
Cagnon. Die Kirche, von der Rapparini spricht, ist augen- 
scheinlich nicht die Garnisonkirche, die erst spater erbaut 
wurde, sondern die Kapelle, die an Stelle des jetzt ab- 
gebrochenen Kasinos in die Kaserne eingebaut war. Kohtz 8 ) 
lSsst den Bau 1702 in Angriff nehmen und erst 1735 4 ) oder 
1738 beenden. Ich kenne die Quellen nicht, auf die sich 
der sachverst£ndige Verfasser bei diesen Angaben stiitzt. 
Mit der ersteren Zeitbestimmung trifft er wohl nahezu das 
richtige, die zweite m&chte ich nur gegen urkundliche 
Bescheinigung hinnehmen. Es ist ja m&glich, wenn auch 
kaum glaublich, dass Johann Wilhelm trotz einer Bauzeit 
von 14 Jahren damit nicht zustande kam. Aber nicht gerade 
wahrscheinlich ist, dass Carl Philipp den Bau zu Ende 
geftihrt habe. Doch mag auch die Kaserne erst 1735 zum 
Abschluss gelangt sein, so ist das doch etwas anders, als 
was bei Clemen an erster Stelle zu lesen steht. 

In den Kirchenbtichern erscheint Cagnon 1694 zum 
erstenmal. Am 15. Juni lassen Dfls Michael Cagnon, 
Ser^j Electoris Palatini Ingenieur und seine Ehefrau Sophia 
Maria Bast einen Sohn taufen, bei dem der Freiherr Joh 
Ad. von Loe auf Wissen, der Freiherr von Spee und Anna 



*) L. c I, 9. 

*)^So*schreibt"den_Namen Rapparini, wahrend sonst das^wahrscheinlichere 

Bartoli gebrauchlich ist. 

•> Gesch. der Inf.- u. Art.-Kaserae. Ztsch. d. Dflss. Ge3ch.-V. J1883, I 
*) Auch M5Der, Jnrb. m, 373 gibt dieses Jahr, wohl nur auf Grund 

der Kohtzschen Mitteilung an. 



Digits 



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166 Th. Levin 

Catharina von Loe auf Wissen die Patenstellen vertreten. 
Der Name des Vaters wird sp&ter vervollst£ndigt in D. Mich. 
Cagnon S. E. P. Architectus supremus et camerae consiliarius- 
Ein zweiter Sohn wird am 21. Sept. 1695 getauft. 

Am 24. Dezember fungiert Cagnon als Trauzeuge bei 
einem beruhmten Paar, Egon (statt Eglon) H. v. der Neer 
und Adriana Spilbergher. Die letzte auf Cagnon bezugliche 
Eintragung, die ich fand, ist von 1699. 

Durch Rapparini wissen wir, dass er 1709 noch am 
Leben war. Da er in dem urn 1 7 1 1 anzusetzenden Cabinets 
Status aus dem Hatzfeldtschen Archiv nicht mehr erscheint, 
muss er in der Zwischenzeit gestorben sein. 

Aloysius Bartoly, in dem ich einen Tiroler vermute, 
war SchQler und zugleich die rechte Hand des Grafen 
Matteo Alberti. Sur la connaissance que j'ay du merite 
du dit Mons. Bartoly, et sur la certitude de ses plus hauts 
progres, lorsquil voudra agir emancipe de dirrection aiant 
Thonneur d'etre dans ce noble service Electoral, dans lequel 
il fait paraitre beaucup de zele et de diligence, je mets 
ici son portrait etc. So Rapparini. Es scheint, als ob 
Bartoly zu einer selbst&ndigen Tatigkeit sich nicht 
durchgearbeitet hat. Im Jahre 17 14 ist er sp&testens ge- 
storben, denn am 8. Sept. 17 15 vermahlt sich Dfla Angela 
Oliva vidua Bartholi mit Dfls Julianus Bellucci 1 ). Als 
Zeugen fungieren Dfls Dominicus Zanetti, der am Hofe 
Johann Wilhelms im Vordergrunde stehende Maler, und 
Dom. Rosseti Eques, der fur den Kurfiirsten eine namhafte, 
wenn auch bisher unbeachtet gebliebene T&tigkeit als Kupfer- 
stecher entfaltete *). 

In dem Cabinets Status aus dem Hatzfeldtschen Archiv 
ist Bartoli neben einem Ingenieur Flertmann aufgeftthrt, 

! ) Nicht zu verwechseln mit dem beruhmten Antonio Bellucci, aber 
wahrscheinlich dessen Neffe und identisch mit Julliante B., von dem im 
Inventar v. 1730 Miniaturen angefuhrt werden. 

*) Rossetti, Domenico, aus Venedig, wurde wie Rapparini angibt, auf 
Grand einer Arbeit nach Liberi (Faustkampf zwischen den Castcllanen und 
Nicoletten) an den Duss. Hof berufen, um die Bilder der Galerie und zunachst 
den Alexanderzug von Lairesse zu stechen (Augsb. 486 — 497). Seine Arbeiten 
lassen ihn als rinen mittelmassigen Kunstler erscheinen. 



Digits 



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Beitrige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 167 

mit dem er zusammen ein Gehalt von 368 Rtr. bezieht. 
Aus einem andern Fonds bezog Bartoly 200 und Flertmann 
300 Rtr. 

Plastik. 

Die trunkcnc Alte. — Die area des heiligen Justinus. 

In den Inventaren von 1716 und 173 1 findet sich eine 
„ veritable Antique*, die als „altes Weib, so eine antiquitat 
undt von Rom kommen", an anderer Stelle als „Sacrifi- 
cante" und „pleureuse antique" bezeichnet wird. Mit dieser 
letzteren Bezeichnung sollte doch wohl ein rdmisches 
Klageweib angedeutet werden, was bei dem Mangel an 
Orientierung unter den inventarisierenden Beamten keines- 
wegs feststeht, vielmehr auch nur ein weinendes Weib 
bedeuten kann. 

Bis vor kurzem war es mir nicht gelungen, ttber Her- 
kunft und Verbleib dieses als Unikum in den Kunst- 
sammlungen Johann Wilhelms und durch seine r&tsel- 
haften Benennungen die Neugier stark reizenden Werkes 
etwas festzustellen, bis ich in Munchen Auskunft aber 
beides fand. Im Jahre 1895 wurde eine Statue von 
parischem Marmor 0,92 m hoch aus dem Magazin des 
Museums fttr Abgtisse, wohin sie aus dem alten Anti- 
quarium 1 ) der Residenz gelangt war, in die Glyptothek 
uberfUhrt (No. 437). 

In Furtwanglers trefflicher Beschreibung der Glyptothek 
heisst es : So abschreckend hasslich, ja widerlich alle diese 
Einzelheiten sind, so hat der Kiinstler doch durch den 
packenden geistigen Ausdruck des Ganzen und den tiber- 
legenen Humor, der tiber dem Werke schwebt, den 
Beschauer zu versdhnen, ja hinzureissen verstanden. Das 
Werk war schon im Altertum bertihmt; wir besitzen eine 
zweite Kopie im kapitolinischen Museum 8 ), die aber des 
antiken Kopfes entbehrt. Nicht Kopie, aber freie Benutzung 
des Originates l&sst sich im Handwerk, an Gef^ssfiguren, 



') Gegenwlrtig befindet sich das Antiquarium im Erdgeschoss der Neuen 
Pinakothek. 

*> In Dresden der Kopf allein. Vgl. Collignon, Gesch. d. griech. Plastik 
(Fig. 311). 



Digits 



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158 Th. Levin 

schon im 2. Jahrhundert vor Chr. in Griechenland 
nachweisen. Das Original war wahrscheinlich identisch 
mit einem von Plinius als sehr bertihmt angeftihrten 
Marmorwerke in Smyrna, der „anus ebria", der trunknen 
Alten eines Ktinstlers Myron, den Plinius f&lschlich mit 
dem beriihmten Erzgiesser identifiziert, wahrend er nui 
ein sp£terer Trftger des Namens aus hellenistischer Zeit, 
dem 3. — 2. Jahrhundert gewesen sein kann. Die Ktihnheit, 
auch die H&sslichkeit in den Bereich der monumentalen 
Kunst zu ziehen, war dieser Epoche vorbehalten ge- 
wesen 1 ). 

Es war gerade keine Kraftprobe, in dieser „ trunknen 
Alten a die lange gesuchte „Pleureuse tt wieder zu er- 
kennen. Noch ehe ich den Katalog gesehen, wusste ich, 
dass ich einen Dtisseldorfer Schatz vor mir hatte. 

FurtwSngler nimmt an, dass die Statue von Carl 
Theodor aus Italien erworben, zuerst in Mannheim auf- 
gestellt und im Jahre 1803 nach Mtinchen gebracht sei. 
Es ist ein eigenttimliches Schicksal der Dtisseldorfer 
Kunstschatze, dass sie nicht nur der Stadt verloren gingen, 
sondern in der heutigen wissenschaftlichen Betrachtung, 
von der Gemalde-Galerie nach ihrem Bestande von 1805 
abgesehen, Mannheim an die Stelle von Dtisseldorf getreten 
ist. Tats&chlich sind ja die geradezu unermesslichen 
Schatze, die ursprtinglich in Dtisseldorf angehauft waren, 
von Mannheim nach Mtinchen gekommen. Carl Philipp 
Hess mit Ausnahme des im Gallerie-Gebaude ausgestellten 
Bildervorrats so gut als nichts in Dtisseldorf zurtick. Das 
war sein gutes Recht, wie es das gute Recht Max Josephs 
war, die Galerie nach Mtinchen zu nehmen. Aber das 
verdunkelte Verhaltnis klar zu stellen, habe ich stets 
als vornehmste Aufgabe betrachtet. Wenn man die 
Dtisseldorfer Schatze aus dem, was Mtinchen von Mann- 
heim erhielt, aussondert, so bleibt mit Ausnahme der 
Kupferstich- und Handzeichnungssammlung und eines 
Zuwachses in den Mtinzbestanden nur wenig von Belang 



') Den Abdruck der bis ins fiusserste Detail gehenden Beschreibungen 
unterlasse ich mit Rdcksicht auf die hier eingefflgte Abbildung. 



Digits 



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Beitrfige rar Geschichte der Kunstbestrebungen etc 159 

flbrig. Die Mannheimer Gemaldegalerie *) sinkt auf ein 
sehr niedriges Niveau*) herunter, wenn sie die Bilder aus 
den beiden Kabinetten des Dtisseldorfer Schlosses abgeben 
muss. Ich will nur der Folge der Brouwerschen Perlen 
gedenken. Auf diese klar zu stellende Abgrenzung komme 
ich weiter unten zurQck. 

Nunmehr aber kann ich auch tiber die Herkunft der 
trunknen Alten die zuverl&ssigste Rechenschaft geben. 

Ich hatte schon wiederholt Gelegenheit, den Conte 
Fede zu erw&hnen. Dem Briefwechsel 3 ) zwischen Johann 
Wilhelm und diesem, seinem Gesch&ftstrager am p£pst- 
lichen Hofe, entnehme ich zum (iberwiegenden Teile die 
folgenden Nachrichten. 

Der Abbate Antonio Maria Fede war ursprtinglich 
Gesch&ftstrgger des Grossherzogs von Toscana, Cosmo HI., 
am pSpstlichen Hofe. Johann Wilhelm ernannte ihn auf 
das Fiirwort seines Schwiegervaters mit Reskr. vom 
27. April 1697 an Stelle des verstorbenen Abbate Pierucci 
zu seinem Residenten in Rom. Fede erwies sich in jedem 
Betr^cht als ein &usserst geschickter Diplomat. Bei dem 
seit 1700 auf dem Stuhle Petri thronenden Papst Clemens 
XI. aus dem Hause Albani gelangte er zu so grossem 
Vertrauen, dass ihm der heilige Vater ftir eine mtindliche 
Unterredung stets zug&nglich war. Er hatte die schwierige 
Aufgabe, zu lavieren zwischen der kaiserlichen Partei und 
den franzosischen Velleitaten des Papstes, und eine Zeit 
lang hatte es den Anschein, als wtirde er sich in seiner 
Stellung nicht halten k6nnen, zumal ihn der 6sterreichische 
Gesandte ungerechtfertigter Weise wegen seiner Hin- 



') Dass dieselbe mit der heute ira Schlosse zu Mannheim befindlichen 
und unter Karl Friedrich von Baden entstandenen, interessanten und wertvollen 
Gem&lde-Galerie nichts zu tun bat, darf als bekannt vorausgesetzt werden. 

*) Als unverbesslicher Ketzer mache ich ihr auch den vielgeruhmten 
Rubens (Pin. No. 759) streitig, ein Bild ohne Geschichte, das eine (m. £. eng- 
lische) Kopie war, ist und bleibt Das Original suche man in der Ermitage. — 
Selbst No. 753, die Aussohnung der RGmer und Sabiner, stammt aus Dussel- 
dorf, und ausserdem eine grosse Anzahl von Bildern untergeordneten Ranges. 

*) Er umfasst die Zeit von 1698 bis 17 15 und wird im K. bayer. 
Staatsarchiv in 17 B&nden aufbewahrt. Audi in politischer Beziehung ein 
Quellen-Material ersten Ranges. 



Digits 



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160 Th. Levin 

neigung zu Frankreich bei dem deutschen Kaiser Joseph 
denunzierte. Doch gelang es ihm, auch diese, wie so 
viele andere Klippen zu umschiffen. Cosmo III. erhob 
ihn bei seiner Anwesenheit in Rom im Jahre 1700 in den 
erblichen Grafenstand. Fiir den Kurfiirsten war er mit 
der Zeit ein geradezu unentbehrlicher Diener geworden. 
Fede verpflichtete sich Johann Wilhelm vornehmlich durch 
seine Einwirkung auf die vor dem Papste als Schieds- 
richter schwebende Orleanssche Erbschaftssache. Aber es 
gab auch in Privatahgelegenheiten kaum ein Gebiet, auf 
dem er nicht von dem Kurfiirsten in Anspruch genotnmen 
wurde, und namentlich war es das Interesse Johann Wil- 
helms fiir die bildenden Kunste, denen Fede in unermttd- 
licher und oft geradezu bis zur RUcksichtslosigkeit in 
Anspruch genommener Dienstwilligkeit Vorschub geleistet 
hat. Wir werden dieses eigenartige Verhaltnis zur Gentige 
kennen lernen. 

Zwischen dem Kurfiirsten und dem Kardinal Ottoboni 
bestand ein auf gegenseitiger Dankbarkeit fiir geleistete 
politische Dienste beruhendes freundschaftliches Verhaltnis. 
Beiden war die Liebe zur Kunst und der Sammeleifer 
gemeinsam. Es war daher natttrlich, dass sie ihren Dank- 
geftihlen durch gegenseitige Obersendung von Kunstwerken 
Ausdruck gaben. 

Unterm 8. Dezember 1708 schreibt Fede 1 ): 

„Der Herr Kardinal Ottobono 2 ) hat mit hOchster Genugtunng 
das so ausserordentlich feine Geschenk empfangen, das E. F. D. 
ihm mit dem schftnen Gemalde zugehen liess. Er hat es unter 
die kostbarsten und ihm wertesten Zierden seiner vornehmen 
Oalerie eingereiht, mit Rflcksicht sowohl auf den geschickten 
Pinsel, dem es seine Entstehung verdankt, als auf die huldreichste 
Hand, aus der er es erhalten hat. 

Ich habe in Erfahrung gebracht, dass S. Eminenz augen- 
blicklich ein schOnes ZierstQck, das zur Aufnahme einer heiligen 
Reliquie bestimmt ist, anfertigen lasst, welches er mir flberweisen 
wird, um es E. F. D. zugehen zu lassen. Ich werde seiner Zeit 
derogemass verfahren, entweder unter Benutzung des regelmfissigen 



') K. bl. 65/2. Die Korrespondenz ist ausnmhmslos in italienischer 
Sprache geftihrt 

*) Ottobono und Ottoboni wechseln; der Kardinal unterschreibtt Otthoboni. 



Digits 



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Beitrage znr Geschichte der Kunstbestrebungen etc. iftl 

Transports von Florenz aus oder duroh Vermittlung des oberwfthnten 
Herrn Bischofs, sobald er seine RQckreise nach Deutschland 
antritt 1 ). Inzwischen nahm ich mir die Freiheit, diese ehrfurchts- 
volle Notiz voranzuschicken, damit sicb E. F. D. eine ann&hernde 
Vorstellung inaction k5nne von der Erkenntlichkeit und Dank- 
barkeit dieses hochwttrdigsten Purpuraten, der die ihm von E. D. 
erwiesenen so hoohherzigen Gnadenbezeugungen nach GebQhr zu 
sch&tzen weiss". 

9, Februar 1709. 

„Der Herr Eardinal Ottobono hat mir den Corpo Santo, auf 
den ich mit letzter Post hindeutete, verschlossen in einer Kassette 
tibergeben, die mit silbernen Ornamenten von so feiner Arbeit 
geziert ist, class in der Tat uichts geschmackvolleres und edleres 
denkbar. Ich zweifle nicht, class E. F. D. dieses heilige Geschenk, 
in der Tat gleich wtirdig des Qebers wie des Erapf&ngers, mit 
Oenugtuung empfangen wird, so dass ich wttnschte, den Gennss 
E. F. D. bei seinem Anblick vorausnehmen zu kdnnen. Ich 
werde es, sobald tunlich, nach Florenz senden, von wo es an 
E. F. D. mit dem regelm&sigen Transport expediert werden wird". 

16. Februar 1709. 

„Nachdem mir der Herr Eardinal Ottobono die den heiligen 
KOrper des ruhmreichen M&rtyrers Justinus betreffende Beglau- 
bigung tibersandt hat, fflge ich sie zu dero huldreichsten Hfinden 
in der Anlage bei (nicht bei den Akten, wie erkl&rlich). In- 
zwischen werde ich darauf bedacht sein, einen Modus der Be- 
ftrderung zu finden, der voile Sicherheit bietet und gedenke Seine 
Hoheit, den Groesherzog, meinen gnftdigen Uerrn urn Hersendung 
zweier Stangen zum Zwecke des Transportes bis Florenz zu 
bitten, von wo dann die WeiterbeiCrderung mit der ersten 
gdnstigen Gelegenheit erfolgen soil. Es wfirde mir Rummer 
bereiten, wenn das heilige, in einer Umhtiliung von so edler und 
feiner Arbeit eingeschlossene Geschenk auf der Reise einen Unfall 
erleiden kOnnte*. 

Joh. W. reskribiert unterm 10. M&rz 1709: 

„ Jede Sorgfalt, die Sie anf die Absendung der Reliquie vom 
Heil. Justinus (corpo di S. Giustino) nach hier verwenden wollen, 
wird fflr uns besonders wertvoli sein, da es darauf ankomrat, 
dass ein so kostbares Pfand von der unsererseits so hoch ge- 
sch&tzten Freundschaft des Herrn Eardinals Ottobono nicht etwa 
an einem Teile Schaden eiieide 44 . 

Wahrend man aus dem Eingang dieser Korrespondenz 
geneigt sein kdnnte, ein Reliquiar von geringem Umfange 



*) Agostino Stefikni, Titalarbischof von Spiga (Westindien), auf den 
weiter unten des naheren zurtickzukommen ist. 



Jahrb. XX 

UNIVERG 



^ v " cf -h: 



- Digiti 



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162 Th. Levin 

unter Verschluss in einem kostbaren K&stchen zu ver- 
muten, erweist sich das Geschenk Ottobonis als der 
ganze KOrper des heiligen Justinus. Einmal gebraucht 
Fede far den Beh&lter das Wort ,cassetta", das andere Mai 
„Urna tt . Ich kann mir darunter nur einen Prachtsarg vor- 
stellen, auf den auch Fedes Transportvorkehrungen deuten. 
Meine wGrtliche tJbersetzung von »due stanghe* ist nur 
ein Notbehelf und gibt selbstverst&ndlich keine Vorstellung 
von dem, was der Graf aus Florenz erbitten wollte. Aus 
dem folgenden erhellt, dass es sich um eine Trage handelt, 
die in zwei Parallelstangen befestigt, vorn und hinten 
je einem Maulesel aufgelegt wurde. Florenz muss vor Rom 
in dieser Beziehung eine geschultere Praxis vorausgehabt 
haben, auch wollte Fede die Ftthrung und Beaufsichtigung 
wohl riicht einem Romer anvertrauen. 

Der KOrper des heiligen Justinus oder doch der, 
welcher unter seinem Namen nach Dusseldorf kam, kann 
ebensowenig verloren gegangen sein als die kostbare Httlle. 
Clemen erw&hnt in den Dttsseldorfer Kirchen ein solches 
kostbares Besitztum nicht Es hat also alien Anschein, 
dass es sich in Mannheim oder Mfinchen befindet. 

Unterm 23. M&rz 1709 schreibt Fede, damit diese An- 
gelegenheit abschliessend: 

,Da Monsignore Stefani bei seiner Reise zu eigener Ver- 
wendung zwei Stangen mit Mauleseln mitzufdhren gedenkt, wird 
er auch das Geschenk des Kardinals Ottobono mit sich nehmen, 
sodass auf diese Weise diese heiligen Reliquien mit allem An- 
stande und grttester Sicherheit zu E. H. huldreichsten HAnden 
gelangen \verden a . 

Wir werden uns weiterhin eingehend mit der Samm- 
lung von GipsabgQssen zu beschaftigen haben, die Fede 
im Auftrage Johann Wilhelms unternahm. Wie dieser 
Anlass zur Erwerbung der trunkenen Alten fOhrte, zeigt 
folgende Stelle in einem Briefe Fedes vom 23. Juni 17 14: 

aEndlich darf ich E. F. D. die generOae und glanz voile 
Handlungsweise nicht vorenthalten, die der Herr Kardinal Otto- 
boni mir gegenuber in Anwendung gebracht hat. Da derselbe 
in seinem Palaste eine berdhmte Statue stehen hat, welche eine 
weinende Alte darstellt, so nahm ich Veranlassung, ihm den 



Digits 



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Beitrfige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 168 

Mannelli 1 ) zuzuschicken, urn ihn wegen der Abformung urn die 
Erlaubnis zu bitten, die er ihm in liebenswftrdigster Weise er- 
teilte. Aber damit nicht zufrieden, hat mir der Herr Kardinal das 
Original unter Verwendung einer grossen Anzahl von Leuten zum 
Transport ganz unerwartet ins Hans geschickt und mir damit ein 
Geschenk gemacht mit der Verpfliehtung es E. F. D. in seinem 
Namen zugehen zu lassen. Ich werde danach verfahren, sobald 
sich mit dem nfichsten und sichersten Schiffstransport Gelegenheit 
bietet. Da es mir nicht gelang, S. Eminenz zur Zurficknahme 
zu bewegen, trotz dringendster Gegenvorstellungen, so bitte E. 
D. ehrerbietigst das kostbare Geschenk wohlwollend entgegen- 
zunehmen, vor allem aber die ausserordentlich feine Form eines 
so bedeutenden Mannes im Purpur zu wttrdigen und mir gn&- 
digst in einem Brief ein paar Zeilen 2 ) mit der geschuldeten 
Danksagung zu schreiben, die ich S. Eminenz vorzeigen kann, 
da das Ceremoniell nicht gestattet, ein Schreiben direkt an ihn 
zu richten". 

Unterm 30. Juni 17 14: 

„Wie ich E. F. D. mit letzter Post zu schreiben die Ehre 
hatte, bin ich im Besitze der bewussten Statue, die Herr Card. 
Ottoboni zum Geschenk gemacht hat. Dieselbe ist abgebildet 
unter den berQhmtesten dieser gepriesenen Stadt (Alma CittH) 
und stelit eine alte Priesterin im Begriff zu opfern dar tt . 

Endlich iibersendet Fede unterm 21. Juli 17 14 den 
Kupferstich mit der Darstellung der „Vecchia a , der ihm 
von Ottoboni zur Beforderung an den KurfQrsten zu- 
gegangen war. 

Johann Wilhelm bedankt sich unterm 15. Juli 17 14 zu- 
n&chst in der Form 8 ), die Fede angedeutet hatte und unter 
dem 12. Aug. 17 14 fQr den Kupferstich, aus dem er ersieht, 
welch schOner Zuwachs, Dank der Generosit&t Ottobonis, 
der dortseitigen Galerie bevorsteht. Ende Oktober wurde 
das Original nach Livorno verladen. 

Die „Vecchia a wurde in den unteren R&umen des 
Galerie-Geb&udes aufgestellt, wo sich bald urn sie eine 



*) Former uod Gipsgiesser, eine von J. W. vielbeschaftigte Personlichkeit. 
S. namentlich Anlage. 

*) Un capitolo di lettera mostrabile. * 

*) Sopraffati dal generoso dono del Sig±_ Card^_ Ottoboni non potiamo 
dirvi di quanta obbligazione ci abbia colmato una tanta finezza, per cui renderete 
a S. £. in nome nro le piu vive e devote grazie, contestandogli, che desideriamo 
d'aver cosa in poter nro degna del suo nobilissimo genio per corrispondere in 
qualche maniera a tratto cosi stimabile delta bonta sua. 

11* 



Digits 



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164 Th. Levin 

stattliche Schar von Geschwistern in Scagliola (nicht Gips, 
wie wir sehen werden) versammelte. Im Jahre 1731 ist 
sie noch in Dttsseldorf nachweisbar. Ob sie schon unter 
Carl Philipp, wie wahrscheinlich, oder erst unter Carl 
Theodor mit der Sammlung der AbgQsse nach Mannheim 
abgelangt wurde, vermochte ich nicht festzustellen. 

Dass Johann Wilhelm, trotz seiner Versicherung hoher 
Befriedigung, nicht beim Anblick des Kupferstiches und 
gar erst bei Betrachtung des Originals etwas entt&uscht 
gewesen sein sollte, mOchte ich kaum glauben. Liess sich 
das doch nicht unter die damaligen Begriffe von der Antike 
einordnen. Noch heute wttrde mancher, der sich bei der 
modernen Wissenschaft nicht Rat geholt, dem Werk die 
Qualitat einer „ veritable antique", wie es in den Inventarien 
heisst, absprechen. Und wenn nun der KurfQrst erst geahnt 
hatte, dass er nicht eine opfernde Priesterin, sondern ein 
trunkenes altes Weib vor sich habe! 

Dass schon zu jener Zeit in einem Sammelwerk ein 
Kupferstich von dieser in jedem Betracht hOchst wertvollen 
Antike existierte, scheint bisher nicht bemerkt worden zu 
sein. Furtwingler wenigstens, der sonst die charakteris- 
tischen Abbildungen in der „Beschreibung der Glyptothek" 
sorgfaltig vermerkt, sagt davon nichts. Es fehlte mir an 
Zeit, das Werk, in dem sich der betr. Kupferstich befindet, 
zu ermitteln. 

Setzen wir also Dusseldorf an die Stelle von Mannheim 
und Johann Wilhelm an die Stelle von Carl Theodor. 

Die Sammlung der Abgttsse. 

Eine der bedeutsamsten und folgenwichtigsten Unter- 
nehmungen Johann Wilhelms kntipfte sich an die Idee, 
eine Sammlung von AbgQssen nach antiken Originalen an- 
zulegen. Nur kurze Zeit war es ihm vergOnnt, sich an dem 
Gelingen dieser grossartigen Veranstaltung zu erfreuen. 
Noch waren nicht alle Formen zur Benutzung gelangt, als 
der KurfQrst mit Tode abging. Es wurde zwar ein genaues 
Inventar aufgenommen, das sich bis auf das Aufmass des 
Rohmaterials erstreckte, aber an eine WeiterfQhrung wurde 



Digits 



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BeitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 165 

nicht gedacht. Indes war es schon ein imposanter Bestand, 
der im Erdgeschoss des Galerie-Geb£udes Aufnahme ge- 
funden hatte und die Reisenden, wenn auch nicht in dem- 
selben Grade wie die Gemalde-Galerie, in Erstaunen setzte. 
Wenn es heute keine Residenzstadt der Gegenwart oder 
Vergangenheit, keine Universit&t, keine Stadt mit einer 
Kunstakademie, Polytechnikum oder Kunstgewerbeschule 
gibt, wo man derlei nicht findet, so bot sich hier dem 
Reisenden zum erstenmal 1 ) der Anblick einer Sammlung 
dar, die eine fttrjene Zeit umfassende, bisher nuraus Bttchern 
und Kupferstichen zu gewinnende tTbersicht fiber die be- 
rQhmtesten Meisterwerke des Altertums gew&hrte, und 
wie verblttffend der Eindruck auf ein deutsches Philisterherz 
wirkte, das erz£hlt uns der altere Uffenbach *) mit folgenden 
Worten : 

„Wie dann in einera Zimmer bereits eehr considerable StOcke 
stunden" — die Sammlung war noch nicht vollstftndig und 
provisorisch anderweitig untergebracht — „dergleichen ich sonder- 
lich an Ordsse in Berlin nicht gefunden, obgleich mehrere. Die 
vomehm8te waren folgende: Ein Hercules und eine Flora von 
ganz entsetzlicher Grfose etc. etc/ An den Herkules Farnese 
und die Farnesische Flora musste man sich in Deutsohland erst 
gewShnen. 

Um jene Zeit zeigte sich das reisende Publikum in der 
Dflsseldorfer Galerie und den ihr beigegebenen Sammlungen 
uur sp&rlich. Der grosse Zug kam erst ca. 50 Jahre spelter 
in den Verkehr, als Dttsseldorf, das als Hof stadt mit dem 
Jahre 17 16 ein kurzes Dasein des Glanzes beschlossen hatte, 
nunmehr, durch Galerie und Akademie illustriert, zu dem 
Rufe einer hftchst sehenswerten Kunststadt gelangt war. 
Das DQsseldorfer Bttrgertum mag sich um die weissen 
Puppen unter der Galerie wenig bekQmmert haben. Bleibt 
doch noch heute der MQnchner alten Schlages der Glyptothek 



l ) In Berlin und Wien gab es um diese Zeit schon derartige Sammlungen, 
doch konnten sie sich mit der Dusseldorfer weder an Auswahl noch an 
Umiang messen. 

*) Zacharias Conrad von Uffenbach, geb. 1683 zu Frankfurt a. M., 
bereiste in Begleitung seines 4 Jahre jflngeren Binders Johann Friedrich einen 
Teil von Europa in den Jahren 1709 bis 171 1. In Dttsseldorf war er im 
Aprtf 171 1. Vgl. Jhrb. XIX, S. 170. 



Digits 



zed by G00gle 



166 Th. Levin 

fern. Die Betrubnis in der Stadt war sicher nicht gross, 
als der Kurfttrst Carl Theodor unterm 31. Aug. 1753 die 
Hofkammer benachrichtigte 1 ), dass er seinen Hofbildhauer 
Verschaffelt beauftragt habe, „sich nacher DQsseldorf per- 
sOhnlich zu begeben, die in dasigem unserem Residentz 
Schloss 1 ) befindtliche sambtliche Statuen undt Formen von 
Gibsch in Augenschein zu nehmen, solche demnechst in 
Verschl&g wohl einpacken, undt mittels eines vertraweten 
Schiffinans anhero wohl conditionirter tiberbringen zu 
lassen a . 

Es scheint lange gedauert zu haben, bis die AbgQsse 
in Mannheim eine wurdige Unterkunft fanden. Den sehr 
eingehenden Mitteilungen Mathys entnehme ich, dass der 
Statuensaal in F 6 erst 1767 erbaut wurde. Es f olgte dann 
1769 die neue Organisation der Bildhauer- und Maler- 
Akademie und die Einrichtung des Bildhauer-Ateliers in 
der Akademie F 6, 1., so dass eine Verbindung mit der 
kurfiirstlichen Lehranstalt in n£chster NShe hergestellt war. 

.In Mannheim hat diese Sammlung ihre Fahigkeit, den 
Kunstsinn der Edelsten in klassischer Richtung zu bilden, 
in geradezu ph&nomenaler Weise bew&hrt. Goethe wendet 
sich im Anblick dieser Wunder von seinen Jugendidealen 
ab. Vor dem Abguss des Riesenkapit&ls von der Rotunde 8 ) 
fangt sein Glaube an die nordische Baukunst beim Anblick 
jener so ungeheuren als eleganten Akanthbl&tter an zu 
wanken" 4 ). — Schiller 5 ) schreibt einen begeisterten Bericht 
tiber seinen Besuch der Sammlung unter dem Titel „ Brief 
eines reisenden Danen". Auch Herder entzieht sich nicht 
dem machtigen Eindruck 6 ), und diesen Protagonisten folgt 
ein Schwarm von begeisterten Besuchern aus alien Rich- 
tungen des deutschen Reichs. 



*) Diiss. Archiv, Ber. u. Reskr.-Buch. 

s ) Es ist wohl anzumerken, dass der Kurfiirst das Galerie-Gebiude nur 
als einen Teil seines Residenzschlosses ansieht 

8 ) Pantheon. 

4 ) Dichtung und Wahrheit, Buch 11 am Ende. 

6 ) Der betr. Aufsatz fehlt in den Cotta'schen Ausgaben. S. Ausg. d. 
Bibliogr-. Inst. v. L. Bellermann, Bd. XIII, S. 96. 

6 ) Lebensbild III, 64; Nachlass III, 371. 



Digits 



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Beitrige zur Geschichte der^Kunstbestrebungen etc. 167 

Doch auch fQr DQsseldorf sollte die asthetische Wohl- 
tat, die von dieser Sammlung ausging, nicht verloren sein. 
Der unermttdliche Krahe, dessen grosse Verdienste ich heute 
besser zu wQrdigen vermag, als zu der Zeit, da meine erste 
Arbeit in DQsseldorf mich mit dem nicht ganz saubern 
Handel in Betreff seiner Sammlung bekannt machte, konnte 
den Verlust der AbgQsse um so weniger verschmerzen, als 
sie der von ihm ins Leben gerufenen Akademie auf das 
empfindlichste fehlten. Und wie er beim Kurfursten alles 
durchzusetzen vermochte, worauf es ihm ankam, so gelang 
ihm auch, fQr das Verlorene einen vollen Ersatz zu schaffen. 
Schon um 177 1 hatte Krahe einen Konferenzial-Befehl er- 
wirkt, wodurch dem „Herrn (tit) Verschaffelt in Mannheim 
gn&digst befohien worden allinge dasige Statuen abzu- 
formen, des Endes die erforderlichen Arbeiten darzustellen 
und die nOtigen Materialien von Kurpfalz. Hofkammer zu 
gesinnen". 

In der Sitzung des Lehrerkoliegiums der Akademie 
vom 13. Aug. 1778 zeigte der Direktor an, dass in dieser 
Angelegenheit bis dahin nichts geschehen ware, und dass 
Verschaffelt selber verlangte, dass man ihn bei kurpfalz. 
Hofkammer verklage, damit selbige, welche sich ein und 
anderer Anschaffung geweigert hatte, solcher Gestalten 
dazu veranlasset wQrde '). — Der Beschluss der Konferenz, 
bei dem Hofkammerprasidenten von Perglas vorstellig zu 
wcrden, scheint sofort Erfolg gehabt zu haben, nachdem 
sich die Akademie offenbar erboten, einen Teil der Kosten 
zu tragen. Einiges ist schon vorher aus Mannheim ge- 
kommen, da in der Sitzung vom 29. Juni 1778 dem anwe- 
senden Schiffmann Gensei fQr den HofstatuenFormateur 
Karl Zeller in Mannheim 12 Kronenthlr. fQr 6 uberschickte 
Statuen Qbergeben wurden 1 ). 

Der heutige Besitz der Akademie an antiken Gipsen, die 
nunmehr eine sehr glQckliche Aufstellung in den Korridoren 

! ) Protokolle der DOss. Akademie im dortigen Archiv. 

s ) Die Lokaltradition hat bier die Mitwirkung Winckelmanns — natttrlich 
ohne jede Begrfindung — eingemischt. Am erbaulichsten bei Hardung: Als 
Lehrer hob er (Krahe) den italienischen Stil und Geschmack und die Antike, 
wobei Professor (!!) Winckelmann — neue Abgusse veranstaltete. 



Digits 



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168 Th. Levin 

gefunden haben, stammt noch zum grossen Teil aus der 
Mannheimer Abgabe im 18. Jahrhundert 1 ). Ich hatte bis 
vor kurzem angenommen, dass der Mannheimer Bestand 
noch heute im dortigen Schlosse vorhanden sei. Bei 
wiederholter kQrzerer Anwesenheit in Mannheim hat mich 
auf dem Gebiete der Kunst so vieles in Anspruch ge- 
nommen , dass ich nicht dazu kam, der Sammlung von 
Gipsabgiissen einen Besuch abzustatten. Jetzt erst finde ich 
in dem von Weller verfassten Verzeichnis die Notiz, dass 
das dort Vorhandene aus der Zeit des Grossherzogs Karl 
Friedrich stammt, wobei ausdrflcklich bemerkt wird, dass 
der damalige Gesandte in Paris mit der Erwerbung beauf- 
tragt gewesen sei. Eine weitere, etwas unklare Angabe 
aber die nach Munchen geflttchtete „Sammlung a — was 
dieser Begriff umfasst, ist nicht deutlich — kOnnte auf die 
Vermutuhg ftthren, dass auch die Gipsabgttsse, um bei 
diesem nicht korrekten Ausdruck zu bleiben, nach MUnchen 
geschafft worden sind. Von amtlicher — nicht fach- 
m&nnischer Seite wird das unbedingt in Abrede gestellt 
Die Probe ware mit sicherem Resultat anzustellen. Das 
Material der Abgusse aus Johann Wilhelms Zeit ist nicht 
Gips sondern scagiiola 2 ). Ich gehe bis auf weiteres von 
der Annahme aus, dass die Angaben Wellers wenigstens 
teilweise auf Irrtum beruhen, zumal das Verzeichnis eine 
auffallige Verwandtschaft mit der alten Sammlung, zeigt, 
wenn auch das durch Goethe bertthmt gewordene Kapital fehlt 



') Kine Vervollstfindigung aus dem Mannheimer Bestande bewirkte 
Langer 1803. 

*) Das Wort scagiiola hat zweierlei Bedeutung. Ursprunglich wird 
darunter ein dem Gips verwaudtes Material verstanden, dessen deutsche Be- 
zeichnung schwankt. Marienglas scheint der adequate deutsche Ausdruck zu 
sein. In einem Pro Memoria des Ingenieur - Lieutenants Haeyntz v. 23. Okt. 
1794 (Convol. Actor. Transportirung der Bensberger Effecten etc. betr. Duss. 
Arch.) findet sich darauf bezuglich folgendes : „Die groase Mange Marieen-Glass, 
so zu Reparir- und Erganuung der Stucatur Arbeiten allda aufbewahrt ware, 
habe widerum geb6rig in das GewOlbe unter der grossen Stiege verschliessen 
lassen. Indeme es ein Schatz von grossem Wertbe furs Churfurstl. Schlosse 
ist." Gewdhnlich wird scagiiola als Bezekhnung fur den Stuck gebraucht, den 
man aus einer Mischung dieses Minerals mit Grips und Leim als Bindermttel 
herstellt. 



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Beitrige rur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 109 

Das Inventar vom Jahre 1716 aus der Guntrumschen 
Sammlung ist von Herchenbach in der Zeitschrift des DQss. 
Geseh.-Ver. verOffentlicht worden. Es h&tte grOsserer Ver- 
trautheit mit dem Stoffe bedurft, um aus den von einem 
schlimmen Ignoranten und ungebildeten Subalternbeamten 
dutzendweis verstreuten IrrtQmern Qberall den richtigen 
Sinn herzustellen. Auch der Herausgeber begeht noch 
FiQchtigkeiten. In dem Karlsruher Archiv befindet sich 
das wesentlich verbesserte Inventar von 1731, das ich 
kopiert habe 1 ). Vermutlich richtete sich der mit der Inventur 
betraute Beamte nach den Bezeichnungen, die man in- 
zwischen an den Bildfiguren angebracht hatte. Vielleicht 
existierte auch schon ein gedruckter Katalog, dessen An- 
fertigung die Kr&fte des alten Karsch, des Verfassers des 
ersten gedruckten Gallerie-Katalogs, bei weitem ttberstieg. 
Der Gelehrte von 1716, der mit „hercules vernise" begin nt, 
gelangt Qber einen „ Castro a polluci* 1 ) zu einem „Caulis 
et bipe* (Herchenb. sogar „ex bipe a ), worin man wohl uur 
schwer Caunus und Byblis erkennen wird. Selbst noch 
Schiller als Dane 8 ) spricht von Caunus und Byblis 4 ) und 
in der ersten Fassung des Don Carlos (BruchstQcke aus 
der Thalia) 5 ) lisst er den in den kOniglichen Garten zu 
Aranjuez allein auftretenden Prinzen vor. der Gruppe von 
Caunus und t Byblis, die als Statue bezeichnet wird, Halt 
machen und in Betrachtung verweilen. FurtwSngler yer- 
danke ich die Mitteilung, dass die im 18. Jahrhundert so 
bezeichnete Gruppe identisch ist mit der in mehrfachen 
Repliken 6 ) vorhandenen Gruppe von Amor und Psyche. 
Das Inventar von 173 1 gibt noch die genauere Bestimmung: 
La statue de Cavonis et Biblis del Conte Fede. Ich war 
bisher geneigt, in dieser Angabe einen Irrtum ?u vermuten, 



>) S. AnUge. 

*) Die Gruppe von S. Ildefonso. 

•) Schillers Werke (hrsg. v. BellermannK Bd. XIII, 96. 

4 ) Ein durch sinnliche Liebe verirrtes Geschwisterpaar. Caunus entfloh, 
Byblis erh&ngte skh (n. a. weinte sie sich zu Tode). Aus ihren Trftnen ergiesst 
ska die gleichnamige Quelle in Milet (Ovid. Met.). 

*) Ebenda Bd. IX, 285. 

•) U. a. in der Villa Ludovisi 



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170 Th. Levin 

da in der Korrespondenz zwischen dem KurfQrsten und dem 
Grrafen von einem Abguss nach dem Original im Besitze 
Fedes nicht die Rede ist, auch die VermOgensverh&ltnisse 
dieses auf sein Gehalt angewiesenen Agenten nicht darauf 
schliessen lassen, dass er in der Lage war, Originale von 
solchem Wert zu erwerben. Gleichwohl wird das Exemplar, 
wie ich ebenfalls einer Mitteilung Furtw&nglers verdanke, 
in der Literatur des 18. Jahrhunderts als Eigentum des 
Grafen Fede bezeichnet Bescheidenheit hat wohl Fede 
veranlasst, des Umstandes in den Berichten an Johann 
Wilhelm nicht zu gedenken. Vielleicht wollte er sich auch 
der Verlegenheit entziehen, dem KurfQrsten die Gruppe 
zum Kauf oder gar als Geschenk anbieten zu mQssen. 

Wie Fede so recht eigentlich die Seele des von Johann 
Wilhelm ohne Schatzung der Schwierigkeiten begonnenen 
Unternehmens war, l&sst die in die Anlagen verwiesene 
Korrespondenz bis in die geringfQgigsten Einzelheiten er- 
kennen. Hier soil nur der Verlauf, soweit er von allge- 
meinem Interesse ist, in Umrissen angedeutet werden. 

Es tet nicht ersichtlich, ob die neue Richtung, welche 
die Kunstliebe Johann Wilhelms einschlug, durch aussere 
Einflusse bestimmt wurde. Im Juni 1709 spricht der Kur- 
fQrst seinem Residenten in Rom Wunsch und Willen aus, 
eine Sammlung von GipsabgQssen nach den berQhmtesten 
Werken des Altertums anzulegen, und nimmt dabei ein 
zurQckhaltendes Tempo in Aussicht, indem er die Her- 
stellung auf drei Werke jahrlich eingeschrankt wissen will. 
Der stets bereite Fede ist schnell informiert und schlagt an 
Stelle von Gips die Verwendung der widerstandsfahigeren 
scagliola vor 1 ). Mit der Anfertigung der Formen fdr die 
vom KurfQrsten in erster Reihe gewQnschten AbgQsse des 
Herkules Farnese und der Farnesischen Flora wird sofort 
begonnen. Das Unternehmen erregt in den rOmischen Hof- 
kreisen Aufsehen. Insbesondere wendet der Papst dem 
Fortgang sein lebhaftestes Interesse zu und kommt dabei 
so sehr in Geschmack, dass Fede nicht umhin kann, dem 
Wunsche des heiligen Vaters zu entsprechen und den ersten 



') S. Naheres in der Anlage. 



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Beitrfige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 171 

Abguss vom Centauren mit dem Eros an ihn abzugeben. 
Ob gegen Erstattung der Kosten, erfahren wir nicht. Der 
K&nig von Portugal, Johann V., Johann Wilhelms Neffe, 
Sohn seiner Schwester Maria Sophia, gibt die Absicht kund, 
eine gleiche Sammlung anzulegen, und Fedes Bericht an 
den Kurfttrsten, dass der K&nig von Preussen das Kapit&l 
im Pantheon abformen lasse, das sp£ter im Abguss auch 
nach DQsseldorf kam und in Mannheim auf Goethes Abkehr 
von der Gothik mitbestimmend wirkte, erweckt den An- 
schein, als sei auch der kunstliebende Hohenzoller durch 
den Vorgang des Neuburgers zur Anschaffung von Ab- 
gQssen klassischer Meisterwerke zum mindesten aufs neue 
angeregt worden. 

Der Bischof von Spiga, StefFani, Johann Wilhelms 
rechte Hand, der ausgezeichnete Komponist und vielver- 
wandte Diplomat *), kommt um diese Zeit nach Rom und 
erstattet dem KurfQrsten einen begeisterten Bericht Qber 
den Fortgang der Arbeiten. Die Originate werden durch 
die Kopien in Schatten gestellt, wie es im Qbertreibenden 
Stil der Zeit und der hflfischen Ausdrucksweise heisst. 

Fede hatte schon frQher den Vorschlag gemacht, einen 
Kunsthandwerker, der sich eines ausserordentlichen Rufs 
erfreute, zur Aufstellung der Statuen, und eventuell zum 
Ausguss der Formen und zur Zusammensetzung der Teil- 
stQcke nach DQsseldorf zu schicken, Der KurfQrst zeigte 
jedoch keine Neigung, darauf einzugehen. Erst auf den 
warm beftlrwortenden Bericht des Bischofs von Spiga wurde 
Fede erm&chtigt, mit Gennaro Manelli aus dem Neapolita- 
nischen und dem Rfcmer Francesco Arnaldi einen dahin 
zielenden Vertrag abzuschliessen. 

Nahezu dreijahre waren seit dem Tage vergangen, an 
dem der KurfQrst seinen Wunsch zu erkennen gegeben hatte, 
als die erste Sendung, die, wie auch die sp£teren, iiber 
Livorno und Holland zu Schiff ging, in DQsseldorf eintraf. 
Fedes unermQdliche MQhwaltung, die sich durch keinen 
Widerstand beirren liess, erregt ebenso sehr unsere Be- 



l ) N&beres in der Anlage. 



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J78 Th. Levin 

wunderung, wie die Geduld Johann Wilhelms, die nur selten 
unter nervOsen Anwandlungen vorflbergehender Art ins 
Schwanken kommt. 

Mit den ersten Erfolgen steigert sich der Wunsch zu 
besitzen bei dem Kurfiirsten bis zum Abenteuerlichen. 
Zun&chst richtet sich sein Blick auf den Reiter des Kapitols. 
Die sich ergebenden und unbesiegbaren Schwierigkeiteri 
sind in der Korrespondenz Fedes mit Johann Wilhelm 1 ) 
ausftthrlich geschildert. Dann aber steigt das Verlangen 
des fiirstlichen Kunstenthusiasten bis zum Knauf der Tra- 
janss&ule empor, die er in seiner lieben Stadt DQsseldorf 
im Originalabguss errichten will, ein Kontrast, der des 
unfreiwilligen Humors nicht entbehrt. Fede mag erleichtert 
aufgeatmet haben, als der Kurfttrst motu proprio von seiner 
Idee Abstand nahm. 

Ein tragisches Geschick schwebte ttber den Hauptern 
der Manner, von denen unterstQtzt Johann Wilhelm seine 
feurigen Bestrebungen ins Werk gesetzt und mit nahezu 
abschliessendem Erfolg gefordert hatte. Manelli war in 
kurpfcllzische Dienste getreten, wogegen sein Geffihrte Ar- 
naldi bald wieder in die Heimat zuriickkehrte. Der Aufent- 
halt des Neapolitaners in DQsseldorf wurde durch eine mehr- 
jahrige Abwesenheit unterbrochen, die er in Rom zur Auf- 
bringung eines grossen Vorrats von neuen und alten Formen 
verwertete. Aber kaum war er mit seiner Sendung am 
Hofe seines farstlichen Beschtltzers eingetroffen, als aus 
schnell sich turmendem GewOlk der Blitz herniederfuhr, der 
die schOnen Hoffnungen des braven Italieners vernichtete. 

Kaum sechs Monate nach seinem zweiten triumphieren- 
den Einzuge in die niederrheinische Stadt verrichtete der 
italienische Kunsthandwerker , den Houbraken*) erwahnt, 
ohne seinen Namen auf die Nachwelt zu bringen, seine 
Gebete vor dem Katafalk, unter dem sein fttrstlicher 
Gdnner sich zum letztenmal den trauernden Dttssel- 
dorfern zeigte. 



*> S. Anlage. 

*) Gr. Sch. Ill, 348 ff. (1753). Nog een Italiaan, die byzonder afgericht 
was, om Statuen van pleister af te gieten. 



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Beitr&ge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 173 

Dann kamen schwere Tage. Der Nachfolger Johann 
Wilhelms liess bald deutlich erkennen, dass er nicht ge- 
sonnen sei, in die Fussstapfen seines verschwenderischen 
Bruders zu treten. A lies, was an unvollendeten Kunst- 
werken und unverarbeitetem Material vorhanden war, 
wurde strengstens inventarisiert, den KUnstlern aus den 
Handen gen om men und mit Beschlag belegt, so dass sich 
Streit um Eigentumsfragen erhob. Wenn Mannelli noch 
lacheln konnte, so bat er es sicher getan, als der inven- 
tarisierende Beamte bei Aufnahme seiner Vorrate an 
scagliola das ungeheuerliche Wort „cagola a eintrug. Was 
dann mit dem armen Teufel geschehen, entzieht sich 
unseren Blicken. Er folgte wohl seinem vor mehreren 
Jabren vorangegangenen Kollegen Arnaldi in die Heimat, 
wo ihm schliesslich doch nur die triibe Erinnerung an 
bessere Tage verblieben ist. 

Auch Graf Fede hatte schwer unter dem Hingang 
seines Adoptivfttrsten zu leiden. Die versprochene be- 
sondere Dankbezeigung blieb aus. Die ihm verbleibende 
Vertretung des Grossherzogs von Toscana brachte wenig 
Ruhm ein und konnte ihm nicht das Ansehen erhalten, 
das er im Dienste des KurfQrsten von der Pfalz erlangt 
hatte. Zudem diirfen wir mit Sicherheit annehmen, dass 
er wegen eines Teils seiner Forderungen an rttckst&n- 
digem Gehalt und geleisteten VorschQssen unbefriedigt 
geblieben ist. 

Und der Mann, der den Reiter vom Kapitoi und die 
Trajanss&ule in Dttsseldorf erstehen lassen wollte ? — Sein 
Vorbild, le Roi Soleil, der ihm den Weg zum h5chsten 
Triumph seiner Kunstbegeisterung frei machen sollte 1 ), war 
ihm schon vor neun Monaten im Tode vorangegangen. 
Mit dem im Alter von 58 Jahren scheidenden KurfQrsten 
wurden viele Wiinsche und Plane begraben, deren Er- 
ftUlung der Kunst in Deutschland noch gute Dienste ge- 
leistet hatte. 

Der Papst schatzte den heimgegangenen treuen Diener 
der Kirche als einflussreichen und vermittelnden Politiker 

») Vgl. Anlagc. 



Digits 



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174 Th. Levin 

gewiss sehr boch, aber es war ihm sicher auch eine Er- 
leichterung, aus dem Dilemma zwischen dem z&hen FQrsten 
und dem leicht verletzlichen Senat befreit zu sein. 

Wenn die Sammlung der Grpsabgttsse zu dem Ruhme 
Johann Wilhelms als Beschtitzer und Fflrderer der sch5nen 
Kiinste im Verhaltnis nur wenig beigetragen hat, obgleich 
sie fttr die damalige Zeit ein ebenso wertvolles wie 
schwieriges Unternehmen bedeutete, so lag das an dem 
Zusammenfallen der Aufstellung mit dem Tode des Kur- 
fQrsten. Der einzige der gleichzeitigen Schriftsteller, der 
von den Gipsabgttssen spricht, ist Uffenbach. Sein Aufent- 
halt in Dtisseldorf fallt in das Jahr 171 1, und wir wissen 
jetzt, dass zu dieser Zeit die erste Sendung nur gerade 
eingetroffen war. Bis zu der Neubelebung in Mannheim 
nahm man von den Abgttssen wenig Notiz. In den unter 
der Landesbibliothek belegenen, nach vqrtibergehender 
Einr&umung fur das historische Museum nun wieder von 
st&dtischen Behdrden benutzten Salen hatten sie eine fttr 
jene Tage als vorteilhaft zu bezeichnende Aufstellung ge- 
funden. Das die Decke des grdssten Raumes heute 
zierende Gem aide von Domenico Zanetti 1 ), das den aus 
Venedig *) stammenden Kttnstler als einen beachtenswerten 
Koloristen zeigt, ist erst im Jahre 1778 aus dem Schloss 
dorthin tibertragen worden. So ging die Sammlung in 
die Regierung Carl Philipps tiber und hat bis zu ihrer 
Uberftihrung nach Mannheim sich stets derselben piet&t- 
vollen Behandlung erfreut wie die ttber ihr thronende 
Gem&ldegalerie. Der Maler Langenhttffel, ein Kind Dttssel- 
dorfs, auf den stolz zu sein die Stadt nicht gerade Grand 
hat, als Kttnstler ebenso unbedeutend wie anmassend, als 
Mensch verbittert und zur m£disance geneigt, erz£hlt s ), 
Carl Philipp habe die Absicht gehabt, mit den vorhan- 



l ) Clemen 1. c. erwfthnt dasselbe, ohne den Maler zu nennen. 

8 » Die Angabe des Pinak.-Katalogs und anderer bayer. Kataloge, dass er 
aus Bologna stammt, ist falsch, wie aus Rapparini hervorgeht. 

*) In einem Manuskript, das sich heute im Besitz des Herrn Amts- 
gerichtsrat Strauven befindet. Ich kenne es nur aus der Abschrift in der Gun- 
trumschen Sammlung und der teilweisen Publikation in der Ztschr. des Duss. 
G.-V. No. 2 (1882). 



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Beitr&ge zur Geschicbte der Kunstbestrebungen etc 175 

denen Formen, die wohl allerdings einen grossen Raum 
beanspruchten, die Hohlwege in der Umgebung der Stadt 
auszufullen. Das ist ebenso erfunden, wie der der Kur- 
fQrstin zugeschriebene Einfluss auf das Zustandekommen 
der Sam m lung von Gipsabgtissen. „Diese Erlaubnis — 
n&mlich zur Abformung von vorzfiglichen Antiken in 
Italien erhielt er (J. W.) auch durch den Einfluss seiner 
Gemahlin 1 ), welche eine Florentinische Prinzessin war, 
sehr leicht*, so schreibt Langenhtfffel. Wir sind jetzt in 
der Lage, zu beurteilen, wie wenig Grund solches Ge- 
schwatz hatte. Auch alles tibrige, was Langenhtfffel tiber 
die Sammlung der Gipsabgttsse sagt, ist halbwahr oder 
ganz unrichtig. Nur darin hat er wohl recht, dass wegen 
des Ablebens J. W.'s ein Teil der Formen nicht zum 
Abguss gekommen, und dass einiges davon spater der Zer- 
st6rung anheimgefallen ist. Dass Carl Philipp, „damit sich 
keine fromme Seele an den Nuditaten der — Statuen 
argern mflchte, alien von Blech gemachte Blatter vor- 
binden liess", ist schon denkbar. Geschieht das ja auch 
heute noch am grtinen Holze. 

Johann Wilhelm und Cosmo III. 

Es ist hier der Ort, einiges tiber den Verkehr 
Johann Wilhelms mit seinem Schwiegervater Cosmo III. 
in Kunstangelegenheiten anzufiigen, wenn auch darin nicht 

*) Der Reichtum der Kurffirstin Maria Anna Loisa wird ebenso wie ihr 
Einfluss auf die Kunstneigungen Johann Wilhelms von der Lokalgeschichts- 
forschung ganz falsch beurteilt Der skutrilste aller Forscher der alten Schule, 
Hardung, schreibt in seiner polemischen Broschflre „Streitfragen M : „Man denke 
sich nur die Extase der fruhen Dttsseldorfer, als noch im Anschlusse des langen 
Reisezuges 24 schwere Frachtwagen folgten, die angeblich" — dieser Zusatz 
ist wenigsteus annehmbar — „ausser den vorabgefahrenen fflrstl. Trousseaux 
Millionen in Gold, Kostbarkeiten und Schatze zum Schlosse einfahrten". Ich 
kann zwar nicht die Mitgift der Kur furs tin genau angeben, aber ich entnehme 
den Munchener Quellen, dass die Zahlung in j&hrlichen Raten, wenn ich nicht 
irre, in zehn, erfolgte, und dass es damit zuweilen stark haperte. Cosmo war 
schon zu jener Zeit, trotz der unrentablen Kunstscbitze, ein in seinen Finanzen 
sehr genierter Herr. Der spanische Erbfolgekrieg ruinierte sein Land und Hess 
seine Einnahmen stark zusammen schmelzen. Dass Maria Anna einige Bilder 
a us Florenz mitgebracht bezw. nachgeschickt erhalten hat, ist ja zuzugeben. 
Aber was will das den Hardungschen Cbertreibungen gegenuber bedeuten! 



Digits 



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176 Th. Levin 

nur von Plastik die Rede ist. Als Quelle dient mir die 
im K. bayer. G. Staatsarchiv aufbewahrte Korrespondenz 
von 1691 bis 1716 1 ). 

Unterm 10. Marz 1707 schreibt Johann Wilhelm*): 
„Dasselbe tt — nftmlich die Beteuerung seines gutens Willens 
dem Grossherzog zu dienen, soweit seine sohwachen Erftfte ihn 
dazu in den Stand setzen — „darf ich behaupten bezQgiich der Frei- 
heit, die ich nahm E. E. H. (Vostra Altezza Reale) die beiden 
kleinen Gem&lde zugehen zu lassen, welche Sie mit so grosser 
Gdte anzunehmen geruht haben*. 

MBglicherweise handelte es sich urn Bilder von der 
Hand Eglons van der Neer, dessen Arbeiten noch heute 
in den Florentiner Galerien nachzuweisen sind 9 ). Der seit 
etwa 1690 am Hofe Johann Wilhelms tatige Maler war 
zwar schon 1703 in Dttsseldorf mit Tode abgegangen, 
aber der KurfUrst konnte nicht nur aus einem hinl&ng- 
Kchen Vorrat eignen Besitzes ausw&hlen, sondern auch 
von Adriana geb. Spilberg Bilder aus dem Nachlass ihres 
verstorbenen Gatten erstehen. 

Am 13. Mai dankt Johann Wilhelm dem Grossherzog 
ftir eine Kunstsendung: 

„ Dam it mir ja keine Zeit bleibt, in der ich mich nicht aufs 
neue fur das liebevolle Wohlwollen E. E. H. verpflichtet ffthlen 
soil, sind mir in dieser Woche die herrlichen Mannorarbeiten, 
mit denen Sie mich zu beschenken geruhen, zu Handen ge- 
kommen". 

In der GemSUde-Galerie befanden sich, wie das Ver- 
zeichnis bei Gool nachweist, folgende in Marmor ausge- 
fQhrten Stttcke : 

1 . Mucius Scaevola (zynde een Antick, ftigt Gool hinzu, 
was zu bezweifeln ist, da wir alsdann dieser Antike, 
unter der doch wohl eine Btiste zu denken ist, in 
der Glyptothek begegnen wtirden). 

2. Lotta di Medici. Das ist eine Verkleinerung der 
Gruppe der Ringer in den Uffizien. 

Diese letztere Gruppe befindet sich gegenwfirtig im 
Antiquarium zu Mtinchen (Erdgeschoss der Neuen Pina- 



>) K. bl. 49/1 1. 

*) Die Korrespondenz wird durchweg in italienischer Sprache geffthrt. 

8 ) Doch kommt auch van der Werff in Betracht 



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BeitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 17? 

kothek). Ich bezweifle nicht, dass sie zu den von Cosmo 
gesandten „Marmi a gehdrte. Den Mucius Scaevola habe 
ich noch nicht gefunden, da ich aber andere Marmor- 
arbeiten — abgesehen von denen Grupellos und der Ma- 
donna in der Kirch e zu Benrath — weder in natura noch 
in einem Verzeichnis, noch auch in einem Inventarium 
entdecken konnte, so m5chte ich auch den Mucius Scaevola 
den in Rede stehenden Geschenken zurechnen. 
Am 3. Januar 1708 schreibt der Grossherzog: 

„Ich hoffe, so's Gott gefallt, E. Ch. D. Stuckfiguren von 

sehr viel grSsserer Genauigkeit als die bereits gesehickten tlber- 

senden zu konnen*. 

Was hier gemeint ist, diirfte schwer festzustellen sein. 
BeitrSge zur Abgusssammlung in OriginalgrOsse waren es 
nicht. Cosmo ist daran ganzlich unbeteiligt. Vielleicht 
handelt es sich urn Abgusse von Verjrieinerungen. So 
konnte von „maggiore giustezza a die Rede sein, wenn 
bessere Originale benutzt wurden. In der Diisseldorfer 
Galerie waren Klein -Arbeiten von Bronze, Marmor, Elfen- 
bein und Terracotta vertreten. Ein Werk „De Sabynse 
Maegden Roof, wird von Gool als „geboetseert en ver- 
gult* bezeichnet. Karsch sagt in seinem Verzeichnis: von 
Erd uberguldet. Wir kftnnten hier wohl eine von den 
Stuckarbeiten aus Cosmos Sendung vor uns haben, zumal 
das Original jedenfalls der Sabinerinnenraub von Gio- 
vanni Bologna in der Loggia dei Lanzi ist. 

In dem Schreiben Johann Wilhelms vom 23. Juni 
1708 handelt es sich um wohlschmeckende Erzeugnisse 
des Toscanischen Landbaus und der einheimischen 
Industrie. 

„Ganz ausser Maassen verpflichtet mich die Liebenswurdigkeit 
E. K. H., mit welcher Sie geruht haben, der letzten Sendung 
k58tlichster (Johann Wilhelm sagte gewiss schon fl leckerster tt , 
was das italienische deliziosissimi gut wiedergibt), die Gabe von 
bo viel andern eigenartigen ebenso ansehnlichen wie wertvollen 
Dingen hinzuzufQgen. Ich sage E. K. H. unendlichen Dank 
dafdr, dass Sie uns in hiesigen Landen der Freude teilhaftig 
machen wollen, das seltenste, was Toscana bietet, mitzugeniessen tt . 

Das Schreiben des Grossherzogs vom 14. Juli 17 10 
aus San Cresci, — wie alle Briefe desselben fast ganz 

Jahrb. XX. 12 



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178 Th. Levin 

unleserlich, — wurde in der Dtisseldorfer Kanzelei in 
leserliches Italienisch Qbertragen, aber auch hier gelang 
es nicht, den Wortlaut liberall zu entziffern. Der Gross- 
herzog halt die kleine Sendung Wein, die er sich wieder 
zu schicken erlaubt hat, nicht des Dankes wert und spricht 
die Hoffnung aus, dass die Sendung der Abgiisse (aus 
Rom per Livorno) auf dem Wege nach Amsterdam nicht 
gelitten habe, aber sein Bildhauer und Architekt Foggini, 
der die Einordnung der Kasten ttbernommen hatte, lebe 
der besten Hoffnung, dass sie ohne Defekt das Ziei er- 
reichen wtirden. 

Giovanni Battista Foggini ist ftir Dtisseldorf kein Un- 
bekannter. Im vierten Saale der Galerie stand auf einem 
Piedestal in der Mitte die Reiterstatue Kaiser Josephs. 
t Onder hem liggen vier slaven, of gevangenen, zeer 
kunstig van Metael gegoten, door den beroemden Eugius, 
Beelthouwer des Grootherzogs van Toskanen". So be- 
schreibt van Gool. Dass er den Namen Foggini, den er 
bei anderer Gelegenheit ann&hernd richtig als Fugini 
bringt, so arg entstellt, ist dem braven holl&ndischen 
Ktinstler, dem wir fttr unsere beste Quelle alien Dank 
schuldig sind, nicht anzurechnen. 

Im fiinften Saal fand sich von Fogginis Hand noch: 

i. Apollo schindet den Marsyas, von Bronze, 

2. Hercules und Jole, ebenso. 

Hoffentlich gelingt es mir, diese Arbeiten in MUnchen 
ausfindig zu machen. 

Das Schreiben des Grossherzogs vom 12. Januar 
171 2 ist charakteristisch fttr das gegenseitige Verhaltnis. 

Dem Kurftirsten war es gelungen, den Grossherzog 
und sein Land von den Kontributionen frei zu machen, 
die ihm die Verbtindeten, insbesondere Kaiser Karl, im 
spanischen Erbfolgekriege auferlegt hatten. 

w Immer mehr", so schreibt Cosmo, „habe ich die gOttliche 
Voreehung zu segnen, die mir in £. Chf. D. meinen and meines 
ganzen Landes machtigsten Beschtttzer gegeben hat Oerade 
jetzt ist E. Ch. D. der Befreier von einer Last geworden, die 
ich zu tragen nicht vermocht hatte, und mehr noch, Sie haben 
gewusst, S. Kaiserl. und Kathol. Majestfit von den echten, ange- 



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Beitrlge iur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 179 

stammten Getahlen meines Herzens gegen seine Kai. Kath. Maj. 
und sein erhabenes Haus zu ftberzeugen. Durchlauchtigste Chf. 
Hoheit, mein eiziger GGnner und BeschQtzer, wie werde ich 
jemals E. Ch. H. meinen unterwtlrfigste und aufrichtigste Er- 
kenntlichkeit bezeigen kOnnen? Mit Yerspritzen meines Blutes 
wQrde ich immer nur einzusehen vermGgen, da88 mir nichts 
anderes zu tun tlbrig bleibt, als Qott zu bitten, dass er mir und 
diesem meinem armen ganzen Lande einen so grossen Wohltftter 
und Beschfttzer erhalten m&ge. Immerdar verfilge E. Chf. D. 
Qber mich wie eine ihr ganz allein gehOrige Sache, und wie ich 
nach Gott dies kleine StQckchen Leben, das mir noch bleibt 1 ), 
nur Ihnen zuerkenne, so m&gen Sie zugeben, dass es nur Ihnen 
zu gehorchen und zu dienen schuldig ist. Inzwischen werde 
ich es immer als Ruhm betrachten, mit aller Aufrichtigkeit bis 
in den Tod von ganzer Seele zu sein etc. etc/ 

Ein solches Verh&ltnis hat sich doch der wackere 
Hardung nicht tr&umen lassen. 

Schreiben Johann Wilhelms vom 7. Mai 17 12. 

5 Der unvergleichlichen GQte E. K. H. hat es gefallen, sich 
einer solchen 3eltenheit wie die isl&ndischen Falken 8 ) zu berauben, 
urn mir damit ein Geschenk zu machen". 

Im September 17 12 tlbersandte Cosmo dem Kur- 
filrsten zwei Pferde eigener Zucht (della mia razza). 

Am 22. August 171 3 erl&sst der Grossherzog folgendes 
Dankschreiben: 

„Pflichtm&88ig sage ich E. Chf. D. meinen ergebensten Dank 
fOr das so Qberaus wertvolle und hochzuschfttzende Gteschenk, 
welches mir E. Ch. D. in den beiden herrlichen Bildnissen des 
Rubens und van Dyck, von ihrer eigenen Hand, gemacht haben. 
Jeder, der sie sieht, ist voller Bewunderung. Sie werden f(ir 
den Saal der Ktlnstlerbildnisse einen ausserordentlichen Schmuck 
und Bereicherung bilden". 

Der Saal der Ktlnstlerbildnisse in den Uffizien ist 
eine Sch5pfung des Kardinals Leopold von Medici, — 
Bruder Ferdinands II. und somit Cosmos Oheim —, die 
sp^ter noch erbebliche Erweiterungen erfahren hat 3 ). Die 
hier erw^hnten Bilder gehttren zu den besten der Samm- 
lung und galten stets ftlr Originale. Den Rubens hat 
Lenbach ftlr die Galerie Schack kopiert. 



*) Er tlberlebte seinen Schwiegersohn noch urn sieben Jahre. 

*) Der isUlndische Falke wurde mit Vorliebe zur Jagd verwendeL 

•) Durch die Samml. des Abate Pmzzi. 

if* 



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180 Th. Levin 

Unterm 10. April 17 14 dankt der Grossherzog fttr 
die liebenswtirdige Aufnahme, die zwei von ihm dem Kur- 
ftirsten iiberschickte Bilder bei demselben gefunden haben. 

„Ich wttnschte, class diese Bilder der grossen Ehre wdrdig 
w&ren, die E. Ch. D. ihnen durch Aufnahme in dero kostbare 
Galerie erwiesen hat a . 

Vielleicht liegt hier in der Datierung ein Irrtum vor, 
denn erst am 24. April 17 14 dankt der Kurfiirst „fttr die 
beiden herrlichen Bilder von Domenichino und Barrocci, 
die der Galerie zur prachtigsten Zier gereichen werden". 

In dem Bilde von Baroccio haben wir das jetzt in 
der Pinakothek 1 ) befindliche „Noli me tangere* zu er- 
kennen, ein Hauptwerk des Meisters, das ihn von einer 
weniger manierierten Seite zeigt, als viele andere seiner 
Arbeiten. Ein zweites Bild von Baroccio hat sich in der 
Dusseldorfer Galerie nicht befunden. Der Domenichino, 
Susanna und die beiden Alten — gleich falls das einzige 
Bild dieses Meisters in der DQsseldorfer Galerie unter 
seinem Namen und gegenwartig in der Pinakothek 2 ) — 
ist ein Bild untergeordneten Ranges, dessen Originalitat 
in Frage steht. Wenn der Katalog der Pinakothek zwei 
Werke Domenichinos aus Dtisseldorf aufweist, so liegt 
das an einer mit einem Fragezeichen zu versehenden 
Umtaufe, die man an einem von Schleissheim heriiberge- 
kommenen Lanfranco, Judith mit dem Haupte des Holo- 
fernes 8 ) vorgenommen hat. Auch dieses Bild ist ein 
Geschenk des Grossherzogs, kam als Lanfranco nach 
Dtisseldorf, bekam dann nach dem Verzeichnis von Gool 4 ) 
den Namen Domenichino und erscheint in den sp&tern 
Katalogen und namentlich bei Pigage wieder als Lanfranco, 
unter dessen Signatur es nach Mtinchen und von da nach 
Schleissheim kam. Einen schwachen Domenichino von 
einem schwachen Lanfranco zu unterscheiden, ist eben 
sehr schwer, wenn (iberhaupt ftir uns mSglich. 



l ) No. 1104. 

*) No. 1 1 76. 

8 ), Pin. No. 1177. 

4 ) Gools Verzeichnis bat kerne Nummern. 



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Reitr&ge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 181 

Am 2. Dezember 1714 dankt der Kurflirst dem Gross- 
herzog fur das prezioso regalo del quadro del Lanfranco. 
Ein Zweifel tiber die Identitat kann nicht bestehen, da es 
in der Galerie nur einen Lanfranco gab, der von den 
Gelehrten am Hofe Joh. Wilh. fur einige Zeit in einen 
Domenichino umgewandelt wurde. Alle drei Bilder be- 
deuten heute wenig in der Wertabschatzung der Dtissel- 
dorfer Galerie, aber sie sollen nicht vergessen sein als 
wichtige Beispiele daftir, dass der Kurfiirst keineswegs alle 
seine Gem&lde durch Kauf erworben hat 

Ich schliesse diese Mitteilungen mit einem zwar der 
Kunst fernliegenden, aber ftir Dtisseldorf sehr interessanten 
Faktum. Im April 1714 hatte Joh. W. ein Gespann wilder 
Pferde, aus 8 Tieren bestehend, „wie sie in den GehGlzen, 
drei Stunden von der Stadt, vorkommen tt , dem Grossherzog 
zum Geschenk tibersandt „Ich muss tt , bemerkte er dabei, 
»anerkennen, dass sie nicht von der Qualit&t sind, um in 
den „scuderie Reggie", (den Marst&llen von kdniglicher 
Pracht) E K. H. Aufhahme zu verdienen*, worauf Cosmo 
antwortet, dass die wilden Pferde bellissimi seien. „Man 
sollte kaum sagen konnen, dass sie wilder Zucht ent- 
sprossen sind, so edel erscheinen sie mit den sch5nsten 
K6pfen, guten Beinen und schSner Entwicklung der Brust; 
ihr Fell hat den Glanz eines Spiegels*. 

Die Tatsache, dass sich in der Nahe von Dusseldorf 
wilde Pferde fortpflanzten und als Rasse Beachtung fanden, 
ist lang^st bekannt und gewtirdigt. 

Johann Wilhelm und Carl Philipp. 

Ich schliesse hier einige Mitteilungen tiber die Be- 
ziehungen Johann Wilhelms zu seinem Bruder Carl Philipp l ) 
an, soweit sie Kunstangelegenheiten bertthren. 

Am 29. April 1699 schreibt Johann Wilhelm an seinen 
damals in Breslau residierenden Bruder: 

„Wie herzig E. L(iebden) Fraw (sic) Tochter Lbd. diesse 
vergangener Fassnacht (sic) in verfinderter Kleidung getanzet, 
hab ich E. L. nit besser alss durch hiebey verwartes contrefait 



l ) Quelle ist: Korr. J. W.'s mit Carl Philipp, Ludwig Anton und Franz 
Ludwig, 1681 — 17 13. K. bl. 53/10. 



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182 Th. Lcrin 

voretellen kfamen, nicht zweifflendt dieselbe (natftrlich Carl Philipp) 
werden darab eia sonderbahres Vergntigen schGpffen, zu welchem 
Ende dan £. L. sothanes contrefait tiberschicke". 

Der Vorgang macbt dem Herzen des KurfQrsten alle 
Ehre. Es handelt sich urn die 6 Jahre alte Elisabeth 
Auguste Sophie, Tochter Carl Philipps von seiner ersten 
Gemahlin Louise Charlotte Radzivil, der Witwe des Mark- 
grafen Liidwig von Brandenburg. Nach dem 1 695 erfolgten 
Tode derselben hatte Job. Wilhelm die Prinzessin zu sich 
nach Dusseldorf genommen, um sie an seinem Hofe erziehen 
zu lassen. Sie heiratete (17 17) den Erbprinzen von Sulz- 
bach Joseph Carl Emanuel 1 ) und starb 1728. 

Aus dem Ausdruck »hiebey verwartes* kann man 
nicht unbedingt auf ein Miniaturbildnis schliessen, nach 
der Situation mfcchte ein Olbild in ganzer Figur zu ver- 
muten sein. 

Carl Philipp, der sich der Fiirsorge des Kurftirsten bis 
zu einem Zeitpunkt der Abktihlung in den gegenseitigen 
Beziehungen stets zu erfreuen hatte und sie oft benOtigte, 
verdankte seinen Geschwistern und durch sie dem Kaiser 
Leopold den Statthalterposten in Tirol. 

Unterm 25. M&rz 17 10 teilt Carl Philipp von seiner 
Residenz Innsbruck aus dem Kurftirsten mit, dass er ihm 
einige Gem&lde abersende. Den Brief wOrtlich zu entziffern, 
ist mir nicht gelungen. Carl Philipps Handschrift gehOrt 
zu den unleserlichsten. Doch schliesst sich die folgende 
Inhaltsangabe mOglichst an den Text an. 

Er sollte sich zwar nicht unterstehen, seinem herzaller- 
liebsten Herrn Bruder, der mit so ansehnlichen Malereien 
versehen sei, dergleichen zu pr&sentieren. Da sie aber 
von so bertthmten Orten herkommen, wie hinten an dem 
Rahmen zu lesen sei, er sie auch von unterschiedlichen 
erfahrenen Malern habe judicieren lassen, die dieselben gut 
befunden haben, nehme er sich die Freiheit, sie seinem 



') In der Clementinischen Sammlung zu Schleissbeim (jetzt iro Schl6sschen 
Lustheim) von ihm und seiner Gattin Bildnisse yon Goudreaux, No. 83 u. 84. 
— Ein zwdtes Bildnis desselben Kunstlers von dem Geraahl: Ahnengalerie 
No. 150 (jetzt 149), und vou der Prinzessin: (Deutsch 18. Jhrdrt). No. 151 
(jetzt 150). 



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Beitrige zxu Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 183 

Bruder zu offerieren. Dabei befinde sich ein „compagno a 
(Gegenstuck) zu dem Bilde, das er vor etlichen Zeiten durch 
den Grafen Mazziotti habe ilberbringen lassen. Der Autor 
dieses compagno habe ihn gebeten, ihn dem Kurfiirsten zu 
rekommandieren, „indem derselbe das grOsste Verlangen 
draget, sich meines H. Binders gehorsambsten Diensten zu 
widmen". Er besitze neben seiner Kunst noch viel andere 
kuriose Wissenschaften, „ist, soviel wir wissend, unverhei- 
ratet und der beste Mensch der Welt, er wQrde mit eiuem 
geringen Sold vorlieb nehmen a . Ware der Herr Bruder 
willens, sich diesen Menschen zuzueignen, so bitte er einen 
Befehl vernehmen zu lassen, damit er mit ihm die Gebtthr 
abhandeln kOnne. 

J. W. bestatigt unterm 19. April 1710 den Empfang 
des Schreibens und der Gem&lde, die er als sehr schOn 
bezeichnet, erw£hnt aber des auf den Ktinstler bezQglichen 
Antrags mit keiner Silbe. Er sendet anbei die versprochene 
Tabatiere und teilt mit, dass das fOr Carl Philipp in Frank- 
furt bestellte ,Pittschaft ehistens* fertig sein werde. 

Im Schreiben dd. Innsbruck vom 14. Juni 17 11 meldet 
CJarl Philipp, dass er dem Kurfiirsten einige Medaillen — 
t soviel bei ihm zu finden gewesen sei a — durch den Arzt 
Johann Franz von Jungwttrth 1 ) iibersende. „In aliqualem 
gratianimi tesseram" 2 ); da er weiss, dass S. L. ein gn£- 
digster Liebhaber von Medaillen und Schau-Pfennig sei. 

Unterm 11. Juli dankt J. W. fiir die aberschickten, so 
schOnen und kostbaren Medaillen und das for seine Ge- 
mahlin hinzugefugte von Tyrolischem Bergkristall verfer- 
tigte fiberaus schOne und admirabel ausgearbeitete „Drinckh- 
geschirr*, sowie fiir die ihm ferners zugedachte ^haubt- 
schOne von ebenmSssigem Berg Crystall gemachte iiberaus 
schOne und saubere Tabattiere tt . 

In mehrfacher Beziehung interessant ist das Schreiben 
Carl Philipps vom 12. Juli 17 12. 



*) 1 7 14 unter dem Numen Joes Frandsc. v. Gutwirth, Med. Ser. prin- 
cipis Caroli Comitis PaUt. als Taufzeuge. Kirchenb. von S. Lambertus. 
*) Zum Zeichen iciner dankbaren Getinnung. 



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184 Th. Levin 

„Bey dieser mit Ew. Lbd. Neapolitanischen Maulthieren 
allhier durchpassirenden '^Gelegenheit tlbersende deroselbep durch 
eines von meinen noch Gberigen Maulthieren '} zu Bezeugung 
meiner dero zutragenden gehorsambsten Obligation [eine uralte 
Romanische — nebst einer allhier formirten newen Statuen, in 
der unterthanigsten Hoffnung, anerwogen E. L. hievon ein be- 
sonderer gnadigster Liebhaber seyn, dass dieselbe solche in 
Gnaden von mir annehmen werden ; Und inderae hiesiger Ohrten 
ein so genannter Fissel oder Seuche unter meine wenige Mauhl- 
thier gekommen, dass fiber obiges mir fast nichts flberig ge- 
blieben, als habe von besagten Noapolitaneren vier Stuck behalten, 
der gekGr. Hoffnung gelebend, E. L. werden solehes in keinen 
Ungnaden aufnehmen*. — — 

Die Antwort vom 21. August 2 ) ist zwar hoflich und 
mit der Zuriickbehaltung der Maultiere einverstanden, auch 
wird fur die beiden Statuen „hoher* Dank\~gesagt, ohne 
indes mit einem Worte auf die Anerkennung ihres Werts 
einzugehen. In einem Zusatz am Rande 3 ) konnte man 
sich nicht versagen, zu betonen, dass das von Carl Philipp 
mitgegebene Maultier »gantz krumb und lamb tt sei. 

Von den Statuen fehlt bisher jede Spur. Ich denke 
mir, dass sie der Kurfurst der Aufnahme in seine Kunst- 
sammlungen nicht fiir wiirdig gehalten hat. 

Der Ton des][Schreibens wurde von Carl Philipp als 
Ausdruck einer Verstimmung angesehen, denn er hielt es 
fiir angezeigt, ausdrticklich zu befttrworten (30. August 
1 7 1 2), dass das eingestellte Maultier erst unterwegs krumm 
und lahm geworden sein konne und B deprecirt noch einmal 
wegen seiner diesfalls unternommenen Kilhnheit". 

Unterm 26. Juli zeigt C. Ph. an, dass er dem Kur- 
fiirsten einige T) Mallereyen a Ubersende, die ihm ein „gewisser 
Cavaglier aus Italien" zn freiem Kauf angeboten, n zumahlen 
wir nun wohl wissend, dass E. L. dergleichen Raritaten 
ein besonderer Liebhaber, auch deren Preiss- und Schatz- 
barkeit weit besser, als Ich und andere diss Ohrts der- 
gleichen Kundt- und Verstandige zu distinguiren wissen tt . 
Der „ Venditor* 1 wird ,dess geldts hochstens bedQrfFtig tt 
bezeichnet. 



*) Von Rocca Guglielma. 

*) Mit Schaesbergs „ legit 44 . 

8 ) Scheint nicht von J. W.'s eigener Hand zu sein. 



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Beitrige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 185 

Die beiliegende Spezifikation enthS.lt: 
i° Ein Portrait in Schmeltz gearbeithet, von 
einer KOnigiu in Frankhreich auss den 

Hauss de Medicis per iooo fl. 

2° Ein Portrait von Duca d'Ossona von dem 

beruehmten Mahler Vandegg per . . . 400 „ 
3 2 Veneres in originali von Garaz per . . 1400 „ 
Der ausserste Gesamtpreis ist auf 2000 fl. normiert. 
Unterm 7. August 17 12 lasst der Kurftirst folgenden 
Bescheid abgehen : 

„Nuhn bin E. L. Ich fttr das auff mich hierunter genoh- 
menes Egard sonderbahr verbunden; gleichwie Ich aber sothane 
Stacker fdr den ahngezogenen Preiss nicht ahnst&ndig, dieselbe 
auch so flbel und mit solchen ungereimbten Subjectis beschaffen 
befundeq, das wann sie auch originalia und Caracci w&hren, wie 
sie nicht seindt, ich sie wahrhafftig nicht gcschenckhtter haben 
mOgtte, die beyde Portraits aber nicht den 4ten Theill des 
Preisses werdt seien, dasjeniges auch so vohr Van Dickh gehalten 
wirdt, njehmahlen Antonij vann Dickh Handt gesehen, also habe 
R L. solche des Endts hiebey zurQcksenden und ahnbey bitten 
wollen, mich inskQnfftig mit dergleichen unverechftmbten garstigen 
Bildero zue verschonen tt . 

Die schroffen Abweisungen sind erst nach Vorlage des 
Konzepts von anderer Hand, doch nicht von der des Kur- 
fOrsten zugesetzt Der hier angeschlagene Ton weicht von 
dem sonst im Briefwechsel beider Brttder eingehaltenen so 
ganz ab, dass damit der Abbruch der J hier schliessenden 
Korrespondenz wohl im Zusammenhange stehen kOnnte. 

Der an den subjectis — wir sagen heute auch noch 
sujets* — genommene Anstoss l&sst mich vermuten, dass es sich 
um Bilder handelte, die, wie es oft geschehen, unter Zu- 
grundelegung von erotischen Kompositionen Agostino 
Carraccis in Stichen von seiner eigenen Hand, von einem 
Stamper in Oel gemalt waren. 

In einem andern Faszikel 1 ) fand ich, dass Carl Philipp 
schon von Schlesien aus im Jahre 1705 Gem&lde an Johann 
Wilhelm geschickt hatte, die derselbe wegen geringen 
Werts und zu hoher Preise zuriickgehen Hess. Eine Spezifi- 
kation liegt der betr. Korrespondenz nicht bei. 



') Korr. mit vcrschiedenen Pfalzgrafen 1703 — 09, K. bl. 52/16. 

tized by G00gle 



Digitiz 



186 Th. Lerin 

Auch mGchte ich nicht unerw&hnt lassen, dass sich J. W. 
unterm 5. Mai 1706 bei C. Ph. bedankt, dass er seinem 
Lautenisten Weiss erlaubt hat, nach Dusseldorf zu kommen 
und sich bei Hof h&ren zu lassen. Gleichzeitig wird dem 
Virtuosen ttber seine gute Auffiihrung w&hrend seines dor- 
tigen Aufenthalts Zeugnis erteilt 

Die hier erwahnte PersOnlichkeit interessiert ads eben- 
bilrtiges Mitglied der bertlhmten Lautenistenfamilie Weiss. 
In das Musik-Lexikon von Riemann hat Silvius Leopold, 
geb. 1684 zu Breslau, gest 16. Oktober 1750 zu Dresden, 
wo er seit 17 18 Kammervirtuose war, Aufnahme gefunden. 
Rapparini nennt unter den Musikern von Bedeutung am 
Hofe Joh. Wilhelms neben Wilderer (aus Bayern), Krafft 
(aus Narnberg), Joh. Schenck (aus Amsterdam), als Lauten- 
*spieler und Wunderkind Johann Sigismund Weiss 1 ). Er 
dUrfte identtech sein mit dem im Briefe J. W/s genannten 
und wurde augenscheinlich nach seinem glQcklichen Debut 
von J. W. far seine Kapelle engagiert. Der Ausdruck 
Wunderkind bezieht sich ^uf die. Vergangenheit. Der von 
R. erwahnte Vater kann nicht Silvius Leopold sein, der 
im Alter von Johann Sigismund nicht wesentlich verschieden 
war. Wohl aber diirfen wir in ihnen zwei BrQder ^er- 
muten; neben denen als dritter noch Johann Jacob, gleich- 
falls Lautenist , erscheint. Dieser und Johann Sigismund 
finden sich im Mannheimer Orchester. unter Carl Philipp 
wieder. Noch 1745 werden beide mit je 300 fl: Gehalt 
aufgefuhrt*). 

Terracottarelief. — Gerhard Joseph Karsch, 

Die Verhandlungen mit Fede ttber den Ankauf eines 
Terracottareliefs sind weniger wegen des nicht bedeutenden 
Gegenstandes als um der daran beteiligten Personen willen 
von Interesse. 

Am 12. April 1710 8 ) schreibt Johann Wilhelm an den 
Graf en: 



l ) 1708 als Sigismund Weiss Hof- Lautenist Taufzeuge. 
*) S. Walter 1. c pass. 
•) K. bL 6S/3. 



Digits 



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Beitrlge zur Geschichte der Knnstbestrebungen etc. 187 

„Es ist un8 vorgestellt worden, dass ein gewisser Lofftinck, 
von Geburt ein Deutscher, der an dem Platze von S. Lorenzo 
in Lucina wohnt, ein Basrelief in Terracotta von hoher Vollen- 
dung besitze, das den Kindermord von der Hand des bertlhmten, 
fOr den Eardinal Otthoboni arbeitenden Bildhauers Ahgelo de 
Rossi darstellt. £s w&re una sehr lieb, dasselbe schnellstens za 
erhalten. Bezahlen Sie den vereinbarten Preis von 50 scudi 
und lassen Sie es dann mit entsprechender Sorgfalt 1 ) verpacken, 
damit es keinen Schaden leide". 

Die Beforderung soil als Beischluss bei der n&chsten 
Sendung der AbgOsse erfolgen. 

Unterm 3. Mai 17 10 antwortet Fede, dass er sich sofort 
nachdem er die Ordre erhalten, das Basrelief von dem 
deutschen Schneider Lofftinck habe Obergeben lassen. Die 
Absendung mit den Formen nach Livorno sei nicht mehr 
tunlich gewesen. „Wollte Gott, dass das besagte Relief 
derart sei, um dem Genius E. Chf. D. zu genttgen, mir 
will scheinen, dass es nicht so vollendet ist, wie E. Chf. D. 
geschildert wurde*. 

Am 14. Juni 17 10 kommt Fede auf die Angelegenheit 
zurflck. Er betont, dass die dortigen „Professori a , die das 
Relief gesehen haben, es durchaus nicht far wttrdig halten, 
in das Mobiliar (supellettili) des Kurfftrsten eingereiht zu 
werden. 

Wiederum vergehen drei Monate, ehe von der Sache 
weiter die Rede ist Am 17. September dankt Fede, dass 
der KurfUrst dem Baron von Wiser Anweisung erteilt 
habe, ihm die fflnfzig scudi zu schicken, die an den Be- 
sitzer des Gem&ldes und des Reliefs zu zahlen sind. 

Von dem Gemalde war bisher nicht die Rede, vielleicht 
habe ich auch die betreffende Stelle tlbersehen. 

W E. Chf. D. gestatte mir die Fr^iheit zu bemerken, dass 
der Orund, weshalb ich bis jetzt die Absendung verschoben habe, 
nicht in dem Ausbleiben der betr. Oeldsendung zu suchen ist, 
da ich gern bereit bin, viel hGhere Summon auszulegen, wenn 
ich E. Ch. D. damit dienstbar sein kann. Aber ich habe die 
Sachen von einer groesen Anzahl Kflnstler besichtigen lassen, 
und alle waren darin einig, dass sie eines so erhabenen FQrsten 



! ) Debita attenzione. Der Brief, in unbeholfenem Italienisch geschrieben, 
weicht in der Tonart von den meisten andern ab. Vermutlich ein eingeschobener 
Komipient 



Digits 



zed by G00gle 



188 Th. Levin 

nicht wiirdig seien und kaum den dritten Teil des Praises wert 
sind, der dafttr gefordert wird. Das Oeraalde ist nichts anderes 
als eine Kopie von der Hand des Earsch nach einem Original 
des Benedetto Luti, das dieser in seiner Jugend vor etwa acht- 
zehn Jahren gemalt hat und das Relief ist nur eine Skizze von 
Motiven (pensieri), wie sie von Schdlern der Akademie auf dem 
Capitol entworfen zu werden pflegen. Wenn E. Chr. D. der- 
gleichen Arbeiten zu haben wunscht, k&nnte ich eine grosse 
Menge davon einschicken und zwar von viel besserer Ausfflhrung 
und zu bedeutend geringeren Preisen. Da indes meine Ve'r- 
zOgerung anders ausgelegt werden kflnnte, habe ich beide Stticke 
in Gegenwart des fruheren Eigenti'imers verpacken lassen und 
schicke sie mit dem Fahrzeug des Padrone Angelo Sgarzoli nach 
Livorno. — Sobald E Ch. D. mir befehlen, die fOnfzig scudi 
dem Schneider, der auf meine Befttrwortung dem Karach fiir 
einen Zeitraum die Kost verabreicht hat, auszuzahlen, werde ich 
sofort Folge leisten, aber wenn sie als Preis fttr die Sachen 
bezahlt werden sollen, so ware das nach dem Urteil aller gar zu 
ttbertrieben*. 

Darauf reskribiert J. W. dd. Bensberg, 19. Oktober 1710: 

„Sie haben gut daran getan, das bewusste Relief abgeheu 
zu lassen, und wenn wir auch Qberzeugt davon sind, das dasselbe 
fttr unsere Liebhaberei kein wurdiges Objekt ist, so k&nnen Sie 
doch, in Anbetracht der nicht erheblichen Summe, dem Schneider 
die fttnfzig scudi auszahlen". 

Fede kann sich in seiner Besorgnis, den Kurfttrsten 
vor einem nicht preiswerten Ankaiif zu bewahren, nicht 
beruhigen. Unterm 8. November 17 10 zeigt er an, dass er 
dem Schneider das Geld ausgezahlt habe, aber nur Titels 
seiner Forderung fOr die dem Karsch verabreichte Kost. 
Schliesslich wurde die betr. Kiste, wie Fede am 22. November 
meldet, in Livorno nach Amsterdam verladen, an die 
Adresse von Biliotti und Sardi, mit welcher Firma der 
Kurfiirst in regem Verkehr stand. 

Wenn der deutsche Schneider Lofftinck, der wohl sicher 
vom Niederrhein stammte und in Rom sein k£rgliches Brot 
verdiente, unser patriotisches Mitgefilhl in Anspruch nimmt, 
so taucht hier ein Name auf, der zu den vielgenanntesten 
in Dusseldorfs alterer Kunstgeschichte geh&rt, w&hrend seine 
PersOnlichkeit der Lokalforschung eine mehr oder weniger 
unbekannte Gr&sse geblieben ist. Da ich in der Korrespon- 
denz von Fede einiges Neue gefunden habe, mOchte ich 



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zed by GoOgle 



Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 189 

diese Gelegenheit nicht voriibergehen lassen, ohne von diesem 
durch lange Amtst&tigkeit fiber die persOnliche Mittelmassig- 
keit hinausgekommenen Kunstphilister aus meinen friiher 
gesammelten Materialien ein Bild zu entwerfen. 

Gerhard Joseph Karsch stammte nach Houbraken, der 
ihn Gerardus Karses l ) nennt, aus Mttnster. Rapparini l£sst 
ihn in Kaln geboren sein und nennt ihn auf einer Medaille 
Juliacensis. Houbrakens Angabe ist sicher die zuverlassigere. 
Auf welche Weise der Jangling in die Nahe Johann Wilhelms 
und zu dessen Protektion kam, wissen wir nicht. Jedenfalls 
hatte er Proben von seinem kilnstlerischen Talent gegeben, 
die dem Kurfttrsten zu Gesicht kamen und gefielen. Wie 
Rapparini anglbt, wurde er auf kurf ttrstlicbe Kosten nach 
Italien geschickt und soil dort SchOler von Maratti gewesen 
sein. Nachdem ich ^ie Fedesche Korrespondenz eingesehen, 
glaube ich an ein solches Verhaltnis nicht. 

Am 8. Jan. 1701*) schreibt der Kurfttrst: 

»Von Gerard Karsch, der sich dortseits Studiums halber 
aufh&lt" — ware Karsch auf kurfttretliche Kosten nach Italien 
gegangen, so wiirde sich J. W. anders ausdrucken — „ist uns ein 
Gemftlde zugegangen, das er angeblich nach eigener Erfindung 
ausgeftthrt hat. Da wir in diese Angabe Zweifel setzen, ersuchen 
wir Sie, den Jftngling ein OegenstQck in Ihrer eigenen Behausung 
ausftthren zu lassen. Sie kOnnen dabei hinlanglich beobachten, 
ob er tatsachlich nach eigener Erfindung arbeitet, oder ob er 
HOlfBmittel benutzt, seien es andere gute GemSlde oder Kupfer- 
stiche. Inzwischen werden wir dem Genannten aufgeben, sich 
Ihnen vorzustellen*. 

Der Weisung gem^ss veranlasst Fede den Karsch, das 
verlangte GegenstOck, wie er unterm 29. Januar meldet, 
unter seinen Augen in AngrifF zu nehmen. Da der „hoch- 
beruhmte tt florentinische Maler Benedetto Luti 3 ) mit dem 



! ) Als solchen hat ihn auch Strauven iibernommen. Das Verdienst dieses 
Schriftstellers besteht darin, auf den Sinn fur Lokalgeschichte belebend ein- 
gewirkt zu haben. Im wesentlichen beschrankt er sich auf Zusammenstellungen 
aus gedruckten Buchern, wobei die HauptqueUe fur die Geschichte der Galerie 
(Gool) zu wenig Beach tung gefunden hat. 

*) K. bl. 62/9 I. 

*) Johann Wilhelm besass in seiner Sammlung von der Hand des Bene- 
detto Luti : die h. Anna, welche die h. Jungfrau lesen lehrt (Gool). Das Bild 



Digits 



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190 Th. Levin 

Grafen zusammen im Palazzo di Firenze wohnt, wird es ihm 
leicht sein, festzustellen, ob Karsch wirklich Selbsterfundenes 
male. 

Karsch muss sich mit einem Bittschreiben um Unter- 
sttltzung an den Kurftirsten gewandt haben. Fede nimmt 
auf dieses nicht bei den Akten befindliche Schreiben Bezug, 
als er am 12. M&rz ttber den Fortgang von Karschs Arbeit 
berichtet. 

Am 18. Juni kann Fede melden, dass Karsch sein Bild 
vollendet hat, und dass es noch an demselben Abend aber 
Venedig abgehen soil. Es stellt die Geschichte des Eiona 
(soil wohl Arion heissen) dar, wie er ins Meer geworfen 
wird 1 ). FOr die Originalitat kflnne er auf Grund des Gut- 
achtens von Luti einstehen. 

„Die Beendigung der Arbeit hat sich verzftgert, weil E. ge- 
zwungen ist, sich den Lebensunterhalt mit seiner Hftnde Anstren- 
gung zu verdienen, und deshalb bittet er E. Ch. D. demutdgst 
um Verzeihung, wie auch um Nachsicht wegen der Fehler, die 
bei der Malerei selbst unterlaufen sein mOchten, da dieselbe nur 
aus der Phantasie entstanden ist, und er aus Mangel an baren 
Mitteln die Natur bei den Figuren nicht zu Hulfe nehmen 
konnte, wie es fflr den, der die Wahrheit ausdrucken will, durch- 
aus notwendig sei. Im flbrigen wendet er sich an die hochherzige 
Mildt&tigkeit E. Ohf. D. und bittet, ihm eine Untersttltzung zu 
gewfthren, damit er sich ganz dem Studium hingeben und so zum 
Dienste E. D. immer tauglicher werden ktinne". 

Am 9. Juli spricht der Kurfttrst die Absicht aus, den 
Karsch zu unterstOtzen. 

Nachdem Fede unterm 30. Juli Karschs Bitte noch ein- 
mal befiirwortet hat, schreibt der KurfQrst (am 20. August), 
dass er zur Unterstfttzung des K. seinem Cabinets Cassier 
Mehr Anweisung erteilt habe, dem Grafen eine Rimesse 
von 100 Rtr. zu machen. 



befindet sich jetzt in Augsburg (No. 396, „Herkunft unbekannt", friiher 290). 
Es ist frilh nach Mannheim gekommen und erscheint bei Pigage nicht mehr. 
Dagegen fuhrt Pigage unter No. 134 einen Carlo Borromeo auf, der die Pcst- 
kranken heilt. Ob dieses letztere Bild erst durch Carl Theodor der Samm- 
lung einverleibt wurde oder dem Vorrat in den Schldssern entstammt, ist nicht 
festzustellen. Jetzt befindet es sich in Schleissheim (No. 632, friiher 1135). 

') Oder ist die von der Bremse verfolgte Io gemeint? Dann hat sich 
der Kopist rerschrieben, es musste N Gettata M statt n Gettato" heissen. Auch 
wurde die Kuh nicht ins Meer geworfen, Arion freilich auch nicht. 



Digits 



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Beitrfige ctur Gctchlchte der Kunstbestrebungen etc 191 

Vor Eintreffen dieses Reskripts kommt Fede am 1 3. Aug. 
auf die Angelegenheit zurtick. 

^Monsignore toq Gaunitz 1 ), der neue Auditeur der Ruota, 
hat es mir zur Pflicht gemacht^ E. Chf. D. instftndigst zu bitten, 
ein neues Zeichen von hochdero Munifizenz zu gunsten des Malers 
Gerard Earsch zu geben, damit derselbe mit grteserer Ruhe 
seinen Studien obliegen k&nne. Er (Kaunitz) hat sich ent- 
achlossen, ihm in seiner Wohnung ein Zimmer einzurftumen, da 
er ihn in. ganz beaondere Affektion gehominen hat, und wftide 
sich E. Chf. D. in hohem Grade verpflichtet fQhlen, wenn Sie 
geruhten, dem Earsch eine Ermutigung zuzugestehen. Ich kann 
nicht umhin,. bei E. Chf. D. in demselben Sinne vprstellig zu 
werdeh, zumal ich dabei im Auge habe, dass der gedachte Prftlat 
gute Dienste bei den beiden HOfen in Wien und Rom leisten 
kann*. 

Darauf antwortete J. W. am 3. September 1701, dass 
er einen auf ein hundert und funfzig Spezies-Taler l&uten- 
den Wechsel zu gunsten des Karsch beilegen lasse, und 
zwar geschehe das im Hinblick auf die FOrspracbe Fede* 
nicht weniger, als auf die des Monsignore Grafen von 
Kaunitz. 

Am 10. September spricbt Fede in entsprechenden 
reichen Worten seinen Dank aus. Er wird den Monsignore 
von der hochherzigen Mildt&tigkeit *des KurfQrsten in 
Kenntnis setzen. ' 

Aitf einem Reskript vom 24. September 1701 steht am 
Rande links: „NB. ein Dekret an Hrn. Steingens, dem 
Karsch noch 100 Spezies-Taler mit bester Post an Conte 
Fede zu fibermachen*. Schon aus der Form erhellt, dass 
diese Verfflgung nicht von J. W. herrtthrt. Wahrseheinlich 
war ein Brief Fedes vom 17. September eingetroffen, in 
dem er anzeigt, dass bisher keine Rimesse eingelangt, und 
Karsch sich in der grdssten Bedr&ngnis befinde. Er habe 
inzwischen ein neues Gemalde angefangen, von dem er 
hofft, dass es schttner ausfallen werde, als das erste. 
Am 22. Oktober schreibt J. W. von Berisberg: 

t Wir zweifeln nicht, dass nunmehr der Wechsel von 150 
Thalern dort eingelangt ist Der zweite im Betrage von 100 
Thalern wird mit der gew&hnlichen letzten Post via J£8ln und 

x ) Franz Karl, der ftlteste Sohn von Dominik Andreas, spiter Bischof 



Digits 



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192 Th. Levin 

unter unserm Kuvert Ihnen zugegangen sein a . Am Rande der 
Vermerk: „NB. dass der Wechsel nit vergeseen werde". 

Nicht recbt verst&ndlich, wenn man nicbt annehmen 
will, dass J. W.'s Reskript den wahren Sachverhalt ver- 
schleiern will. 

Unterm 8. Oktober bestatigt Fede den Empfang des 
Wechsels fiber 120 scudi und berichtet am 15. ej., dass er 
den Karsch von der in Aussicht gestellten Zuwendung von 
weiteren 100 scudi (nicht ganz korrekt) in Kenntnis gesetzt 
habe. Der Kttnstler werde sich jetzt mit vollstem Eifer 
dem Studium widmen und ein ausserordentlicher (schw&cher 
als das meraviglioso im Original) Erfolg nicbt ausbleibeu. 
Schon habe er ein kleines Gemalde mit der Fabel des 
Adonis in Angriff genommen, auch will ihm Fede die Er- 
laubnis verschaffen, in der von Annibale Carracci ausge- 
malten Galerie des Palazzo Farnese kopieren zu dflrfen. 
Obwohl der Herzog von Parma 1 ) Ordre gegeben habe, das 
Kopieren niemandem, wer es auch sei, zu gestatten, so 
hoffe er doch, um diese Vergttnstigung nicht vergebens zu 
bitten. B Um mich des bescheidenen Verhaltens seitens des 
Karsch versichern zu kOnnen, habe ich ihm in unserm 
Palaste eine Wohnung einger&umt* u. s. w. „Ich habe 
ihn ferner dem berQhmten Benedetto Luti empfohlen, der 
unseres erlauchten Grossherzogs Untertan ist, und dessen 
Ruf, wie ich wohl annehmen darf, zu E. Chf. D. Ohren 
gelangt ist, da ja jeder FQrst ein Werk seines Pinsels zu 
besitzen wttnscht. Derselbe wird ihm gern seinen Beistand 
gewahren". Folgt die Ausftthrung, wie Karsch's Talent 
sich unter so gQnstigen Umst&nden wunderbar (ammirabile) 
entwickeln masse. Der Kurfttrst nimmt diese Nachrichten 
sehr gn&dig auf (5. Dezember). 

Unterm 29. Oktober kann Fede endlich auch den Ein- 
gang des zweiten Wechsels, dessen Betrag er nunmehr 
richtig mit achtzig scudi angibt, bestatigen. 

Erst am 24. Juni 1702 bringt Fede die Rede wieder 
auf Karsch. Zu des Grafen grttsstem Bedauern sei der 



l ) Francesco Farnese, der die Witwe seines Vorgftngers und Halbbruders 
Odoardo II., Sophia Dorothea, eine jungere Schwester Joh. Wilhelms geheiratet 
hatte. Die Erteilung der Erlaubnis konnte daher kaum zweifelbaft sein. 



Digits 



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Beitrfige tnr Crefechichte der KunstbestrebuDgen etc l{$ 

Baron von Wiser, dem er wegen seiner „modestia a *) das 
beste Zeugnis ausstellt, dieser Tage abgereist. Er habe ihm 
zwei kleinere Gemalde von der Hand des Karsch mitge- 
geben, die die Fortschritte desselben bekunden werden. 
Dann schliesst er mit einer Andeutung weiterer Unter- 
stdtzung und kommt auch in einem Schreiben vom 
5. August auf diesen Punkt zuruck. 

Bis zum Sommer 1703 hatte sich Karsch durchgeholfen, 
dann aber musste Fede einen verst£rkten Appell an die 
Grossmut des Kurftirsten richten 2 ). Er schildert die uns 
bekannte Lage und erwahnt, dass er sich bei einem Kost- 
geber — also dem erw&hnten Schneider Lofftinck — fur 
die aufgelaufene Schuld verbiirgt und denselben gebeten 
habe, noch so lange mit der BekOstigung fortzufahren, bis 
die Beschliisse des Kurfursten Fede bekannt sein wurden. 
Am 1. September 1703 schreibt Fede: 

„ Gerard Karsch hat Rom verlassen, nachdera er hier mehrere 
Jahre sich des Studiuras der Malerei befleissigt hat, unter dem 
Angeben, dass er von E. Chf. D. an hochdero Hof zurftckberafen 
sei. Ich habe nicht unterlassec, seine Bittgesuche mit meinem 
untert&nigsten Schreiben zu begleiten und ihm zur grOsseren 
Sicherheit seiner Feise von dem Herrn Grossherzog einen Pass 
erwirkt. A.uch ging ich S. Eminenz, den Kardinal Astalli, den 
Bevollm&chtigten von Ferrara, um seinen Beistand an, der ihm 
bei seiner grossen Orientienmg die Strassen, auf denen man so 
gefahrlos als m6glich Deutschland erreichen kann, gern angeben 
wird. tt 

Damit verschwindet Karsch aus der Korrespondenz 
Fedes. Dass er den Unterricht Marattis genossen, erscheint 
nach dem Mitgeteilten als eine unbegrundete Behauptung. 
Rapparini sagt von ihm: II parut qu'il perdit courage, en 
cherchant et demandant des charges, qui ne manquent point 
de distraire Tinclination ou tout au moins de l'affoiblir. 
Danach hatte er also um ein Amt nachgesucht und dariiber 
die Kunst vernachl£ssigt. 

Wir werden in der Annahme nicht fehl gehen, dass 
ihn der Kurfiirst, der sich nicht geneigt ftthlte, den KQnstler 
in seinen freien Studien linger zu unterstiitzen, nach 



l ) Ein weiterer Begriff als unsere „Bescheidenheit". 

*) Das Datum des betr. Schreibens fehlt mir. K. bl. 62/10. 

Jabrb. XX, 18 



Digiti 



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194 Th. Levin 

DQsseldorf zurttckkommen liess, urn ihm die Aufsicht Qber 
die bis dahin angesammelten Gem£lde ohne Titelverleihung 
zu ubertragen. Die Einrichtung der Galerie erfolgte erst 
um das Jahr 1711. In einem Reskript nermt J. W. den Karscli 
seinen adjutante di camera, was der Sache nach unserm 
heutigen Kabinettsrat annahernd entspricht. In den Kirchen- 
buchern , wo er 1704 zum erstenmal (als Taufzeuge) 1 ) 
erscheint, wird er bis zum Jahre 17 16 ohne Titel gefuhrt. 
Am 13. Februar dieses Jahres ubemahm das kurfurstliche 
Ehepaar das Patenamt bei seinem Sohne Joei" Wilhelmus 
Josephus*), den ihm seine seit etwa 1712 angetraute Ge- 
inahlin Maria Jacobe Habliz geboren hatte. Auch hier 
noch kein Titel. Erst 1723 erscheint er als thesaurarius bei 
der Taufe eines Sohnes des fur DQsseldorf unvergesslichen 
Buchdruckers und Verlegers Tilmann Liborius Stahl als 
Zeuge, 1724 als Thesaurarij custos. Unter thesaurarius ist 
hier nicht etwa die Wurde eines Schatzmeisters zu ver- 
stehen. Damals befand sich in DQsseldorf noch das Ka- 
binett mit kostbaren Kleinger&ten und ausgezeichneten 
StQcken des alteren und gleichzeitigen Kunstgewerbes, das 

l ) Und zwar bei einer Tochter des ausgezeichneten Elfenbeinschnitzers 
Ignatius Elhoffer (allmahlich aus Elhafen korrumpiert). Die Werke dieses nur 
hinter Antonio Leoni zurttckstehenden Kunstlers waren einst eine Zierde der 
DQsseldorfer Galerie und kamen fiber Mannheim nach Miinchen, wo sie einen 
wesentlichen Bestandteil des Elfenbeinkabinetts im Nat.-Museum bilden. Vor- 
treffliche Arbciten (auch in Holz) im Museum zu Braunschweig und besondcrs 
zahlreich in der Liechtenstein-Gal. in Wien und in Kremsmilnster u. s. Auch 
Krainm erwfihnt Arbeiten, die auf der Auktion Locquet 1783 und bei J. de 
Bosch 1825 zum Vcrkauf kamen. Der Kiinstler ist durch Chr. Scherer er- 
schopfend gewurdigt worden. Nur stammte cr aus Tirol, wie Kapparini aus- 
drucklich angibt. Ich kann noch mitteilcn, dass er sich am 3. November 1705 
mit Margareta Crels in Diisseldorf zum zweitenmal verhei.atet hat. Von der 
ersten Frau sind im Kirchcnbuch nur die Vornamcn Anna Isabella angegeben. 
Mit seinem Namen hatte er kein Gluck. Aus dem durch die Bezeichnung 
seiner Arbeiten festzustellenden Elhafen wurde Elhover, Eulhoffer u. -hofer, 
Elhoffens Eilhofen, Elhoven, ja sogar Oelhafen, was Trautmann veranlasste, 
zwei verschiedene Kunstler anzunehmen. Rapparini nennt ihn im Text Nel- 
hafen, aber auf der Medaille rich tig Ignatius Elhafen Tiroliensis sculptor. Die 
letzte Eintragung von Interesse ist von 17 15, wo eine Tochter oder auch die 
Frau des Kunstlers — beide hiessen Margareta — als Taufzeugin erscheint. 

*) Wurde 1753 sein Nachfolger als Galerie-Inspektor, starb aber schon 
am 22. Mai 1755. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Itunstbestrebungen etc. ldfc 

in dem Inventar von 1730 810 Positionen umfasst und 
darin ausdrucklich als Schatzkammer bezeichnet wird. Die 
Uberfuhrung nach Mannheim erfolgte unter der Aufsicht 
des Karsch, der bis dahin das Amt eines Kustos und Kon- 
servators versehen batte. Daneben aber ging auch das 
Amt eines Galerie -Inspektors. In einem Dekret Carl 
Philipps vom 28. Mai 1722, die Adjunktion des jtingeren 
Karsch auf die „gallerie inspectoren Stelle* betreffend, wird 
der Vater als Kammerdiener und Galerie-Inspektor be- 
zeichnet. Es ist sicher, dass die Ernennung erst unter 
Johann Wilhelms Nachfolger erfolgt ist, wie auch aus der 
Vorrede zu dem von K. verfassten ersten Katalog hervor- 
geht. Am i.Juli 1745 erscheint der Hofkammerrat Karsch 
als Zeuge bei der Taufe eines Enkelsohns, am 29. Oktober 
1753 wird er bei den Kreuzbrudern begraben. Aus seiner 
Ehe waren ihm zwei Sohne und eine Tochter geboren. 

Zur Zeit, da Rapparini schrieb (1709), hatte Karsch 
das Hauptwerk seiner Kttnstlerlaufbahn noch nicht in An- 
griff genommen, die grossen allegorischen Gem&lde 1 ) im 
Treppenhause des 1 7 1 1 erstandenen Galerie - Geb&udes. 
Wir kOnnen sie nicht besser als mit K/s eigenen Worten 
beschreiben, die der Vorrede zum deutschen Katalog ent- 
nommen sind. 

„Im ersten Eingang der Galerie vorhaupts an beyden 
Seiten der Tiir, auf der rechten Seite Theoria und Practica, 
so sich umarmen; auf der andere Seiten ist die triumphi- 
rende Mahler-kunst mit einem Lorber-Krantz in der Hand, 
samt der Bildhauer, Bau-Kunst und Poesie. 

An der Hncken Seiten zwischen den Fenstern die 
triumphirende Minerva mit der Ignorance unter den Ftlssen, 
hingegenuber ist Hercules Palatinus, so den Weg der 
Tugend nach dem Monte Barnasso ubersteiget , hingegen 
die Laster mit ihren Anhang verachtet. An der Hncken 
Seiten aber, wo man die Stiegen herunter gehet, ist Her- 
cules Palatinus, so den Bacchum und Inertiam unter den 
Fussen haltet, den neidigen Geitz aber samt der Ignorantz 

l ) Dieselben befinden sich im Histor. Museum zu Dusseldorf und sind 
bei Pigage abgebildet. Clemen, der von ibnen Notiz nimmt, erw&hnt ibrer 
Provenienz nicht, auch nicht der Abbildungen. 

18* 



Digits 



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196 Th. Levin 

mit dem Kolben erschl£gt, wovon die Unruhe des Hertzens, 
die Melancholie, die Sorg samt der Kunst Feinden auf 
einem Esel sitzend, mit einer Standart von zwey Esels- 
Ohren hinweg fliehen. 

In der Ober-Decke oder Platfond ist der Rheinfluss 
und Arnus, so ihre Wasser mit dem Aganipede vereinigen 
und wird ein Fluss der Poesi daraus. Oben ist das Pferd 
Pegasus, so den Ursprung vom Aganipede mit dem Fuss 
oder Huff verursachet. 

Das niedere kleine Platfond significirt die Zeit, der die 
Hand gebunden, damit sie niemahlen dem Kunst-liebenden 
Chur-Hause Pfaltz Schaden zufiigen k6nnen a . 

Steht da nicht der ganze Mann, der als Kiinstler ein 
ebenso grosser Philister war, wie als Mensch, vor unsern 
Augen ? 

Ausser den erwahnten Malereien, die Karsch aus Italien 
sandte, und den beschriebenen GemSlden ftir die Galerie, 
fand ich nur noch die Spur von einem Werk, das die Ehre 
genossen hat, von Joh. Wilhelm in seine Sammlung aufge- 
nommen zu werden. In dem von Gool mitgeteilten Ver- 
zeichnis erscheint als zweites Bild: Het Hooft Jesu Christi, 
door den Hofschilder Joseph Karsch. Gool hat sich hier 
ausnahmsweise ein Versehen zuschulden kommen lassen, 
denn im Katalog, den Karsch selbst verfasst hat, wird das 
Bild als eine „Tauf Christi" l ) bezeichnet. Im Katalog von 
Pigage erscheint es nicht mehr und ist dann spurlos ver- 
schwunden, bezeichnend fur die Wertschatzung, die man 
ihm sp&ter zuteil werden liess. 

Viel mehr als seine kunstlerischen Werke hat der von 
Karsch verfasste Galerie -Katalog zu seiner Verewigung 
beigetragen. Ganz sicher war dieses Verzeichnis das 
erste gedruckte, das fur die Besucher der Galerie 
kauflich zu haben war. Ein Exemplar gehOrt heute zu 
den grOssten Seltenheiten. Hirsching fuhrt eine fran- 
zOsische Ausgabe: „ Designation exacte — dans la galerie 
de la residence de S. A. S. E. Palatine a I)Qsseldorf a vom 



') Das Bild hatte eine Hdhe von zwei Fuss bei einer Breite von ein 
Fuss sieben Zoil. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 197 

Jahre 1719 an. Das Exemplar der Guntrumschen Samm- 
lung ist ohne Jahreszahl bei Tilm. Liborius Stahl erschienen 
und hat die Widmung an Carl Philipp. Diese Ausgabe 
vvird also nicht vor 1742 erschienen sein. Der Titel lautet: 
Ausfuhrliche und grQndliche Specification derer vortreff- 
lichen und unschfttzbaren Gem&hlden, welche in der Galerie 
der Churfurstl. Residentz zu Dusseldorf in grosser Menge 
anzutreffen seynd. Stahl war seit 1715 als Drucker t&tig. 
Eine Ausgabe von 1740 (?) befindet sich im Besitze des 
Herrn GOring-Miinchen-Leoni. 

Schon Fuessli hat auf den unfreiwilligen Humor hin- 
gewiesen, der K.'s Arbeit der Vergessenheit entreisst. Bei 
der grossen Seltenheit des BQchelchens sind hier wohl einige 
Mitteilungen am Platze. 

Nachdem in der Vorrede mit kflstlichem Pathos eine 
Reihe von Beispielen aus dem klassischen Altertum ange- 
fuhrt, um zu zeigen, wie hoch man zu jener Zeit die Kunst 
bewertete, fehrt der Verfasser fort: 

»Wie hoch aber die Kunst zu unsern Zeiten gesch&tzt 
worden, um Plinio mit seinen 35 Bdchern das Maul zu 
stopffen, kan ich mit dem glorwurdigsten Kayser Carolo V 
wie auch Ludovico XIII (!) in Frankreich, welcher Raphaeli 
de Urbino dreyssig tausend Thaler vor ein Stuck verehret, 
(unzahlbare andere zu geschweigen) klarlich genug beweisen. 
Dass aber dieses hoch-florirendes Durchlauchtigste Chur- 
Hauss Pfaltz keinen von diesen ein Haar weichen wollen, 
zeiget an die unvergleichliche Quantitat der kostbaresten 
und unschatzbaren Gemahlden — u. s. w. Als bitte unter- 
thanigst diese im Druck verfertigte Specification nicht allein 
in hohen Gnaden aufzunehmen, sondern auch so wertesten 
Schatz mit dero starcken Hand gegen alle Feinde der Kunst 
allergn£digst zu beschQtzen*. 

Zu den verzeihlichern Auffalligkeiten gehOren im Texte 
solche Versetzungen wie „Das Portrait zu Pferd von Churfttrst 
J. W. a , AusdrOcke wie fl sehr natQrlich, sehr vigoros, sehr 
kunstlich, sehr fleissig gemahlet* oder „unvergleichlich in- 



l ) Fuessli gibt unter den Quellen an : Karsch, Beschreibung der Malereyen 
in der Kunst-Gallerie zu Dusseldorf. 12. 



Digits 



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188 Th. Levin 

ventiret a , „sehr freundlich exprimirt", „von dem raren 
Mahler Corregio* oder das niederdeutsche: ,Landschaft 
mit Figuren und Beesten*. Auch die Maler Jan van Stein 
(Jan Steen) und Herfeld (der Seemaler Andreas van Ertvelt 
in dem von van Dyck gemalten Bildnis 1 ) wiirde man hin- 
gehen lassen. 

Dagegen sind folgende Bilderbeschreibungen in ihrer 
Art klassisch. 

„Eine Landschaft, worinn Argus vom Mercurio durch 
Pfeiffen eingeschl&fert wird a . — „Eine Schweins-Jagd, allwo 
etliche Hunde verwundet und andere sich unterstehen zu 
beissen*. — „Ein auf einem weissen Pferd sitzendes Weibs- 
Bild mit andern Thieren". — „ David, wo er den Kopf von 
Joliat an der Seiten liegen hat". — „Asia und Europa mit 
denen principalsten Insulen, so sich darin befinden*. — 
,.Ein schlafFender Cupido, wie ihme Spsiche die Gurgel ab- 
schneiden will". — »Wie Jupiter die Milch als ein Kind 
von einer Geiss saugen thut, mit Sch&ffer und Sch&ffe- 
rinnen". — »Der verlohrne Sohn, welcher in dem Bordello 
mit Trincken und Caressiren sich verfuhren last*. — „Seneca, 
wie er sich zu todt blutet, mit 5 Figuren* da sein 
Discipul noch die letzten WOrter von ihme aufschreibt". 
— „Ein Silenus, wie er von Satyren und Bachanten 
gantz besoffen gefuhret wird". — »Das geraubte Ro- 
manische Frauenzimmer , wie sie zwischen denen Ro- 
manern und Sabinern Frieden machen". — „Die Ehe- 
brecherin im Tempel von Christo erlediget". — »Der Berg 
Parnassus, allwo die Jugend zum Studiren durch die Morgen- 
R6the angefrischet wird tt . — „Eine schlaffende Venus, allwo 
Adonis auff die Jagd gehet mit vielen Kindlein a . — „Die 
Evangelische Ehebrecherin mit einem Soldaten a . — „Ein 
Portrait von einer Dame vom Kgl. Hauss Stuard, der 
Mylord a Rondeel*) steht hinter dem Stuhl, ein Zwerg, ein 
Narr und ein Hund a . — ,Eine schlaffende Nympha, so von 
Jupiter in Gestalt eines Satyrs entdecket wird\ — „Eine 
Kinder-Tadtung von der ersten Manier gemahlet von 



*) Jetzt in Augsburg (471, fruber 118). 

•) Trotz der Dame Stuart werden die Leser den Grafen Arundel erkennen. 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbcstrebungen etc. 199 

Hannibal Garraci" und endlich der ratselhafte „Titius, wie 
er von dem Adler entweihet wird a . 

Am Schlusse sagt Karsch 1 ), den vvir hiermit verlassen, 
„Es scynd die allhier spezifizirten raren Tische zu obser- 
viren a und zahlt dann auf: Im 2ten Zimmer einer, im 3ten 
grossen Sahl von Rubens zwei, im 4ten Zimmer einer, im 
letzten grossen Sahl sind zwei. 

Damit stehen wir vor einem neuen Thema. 

Tische. 

Gennaro Manelli hatte bei seiner ersten Anwesenheit 
dem Kurfursten von einer Anzahl prachtiger Tische in 
edelstem Material erzahlt, die man in Rom kauflich er- 
stehen kOnnte. Johann Wilhelm beauftragte den dorthin 
zuruckkehrenden KQnstler, das Geschaft abzuschliessen, und 
so konnte Fede am 24. Marz 1714*) berichten, dass der 
Vertrag auf den vom KurfQrsten genehmigten Preis von 
800 scudi perfekt geworden sei. Der Graf versichert, dass 
vier Tische unbedingt preiswilrdig seien, zwei von orienta- 
lischem Alabaster antico cotognino (quittengelb) und zwei 
andere von antikem Blumenalabaster (fiorito). Von gleichcr 
Qualitat des Steinmaterials sei es unmftglich in Rom etwas 
aufzufinden. Auch die andern vier seien sehr schOn, wenn 
auch nicht so einzig in ihrer Art, zwei in verde antico und 
zwei in giallo antico. Dass diese Tische mit der Sendung 
von Formen im Dezember 17 14 nach Dusseldorf abgingen, 
ergibt sich aus der in den Anlagen mitgeteilten Korre- 
spondenz. 

Wahrend Karsch nur sechs Tische in der Galerie auf- 
zahlt, finden sich in dem Verzeichnis von Gool samtliche 
acht, „Twee fraeje Tafels van zo genaemde Bianco Negro 



f ) Fiir Liebhaber lasse ich hier noch die Beschreibung seines Wappens, 
wie ich es auf einem Brief siegel fand, in der Beschreibung meines Freundes, 
des bekannten Heraldikers de Raadt in Brussel, folgen : Gespalten. Vom zwei 
ins Andreaskreuz gestellte Karsten; hinten ein aus dem linken Schi Ides rand 
hervorkommender Blitze schleudernder Arm. Helmkleinod: Ein wachsender 
Mann, welcher die beiden Karsten in Form eines gestfirzten Sparrens vor 
sich halt. 

*) K. bl. 65/6. 



Digits 



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200 Th. Levin 

Anticho, twee — van Albastrum Orientale A Ochio (ge£ugt, 
deckt sich mit fiorito), twee — van Alebastro Orientale 
Contoginno 1 ) en twee von Galo (fiir giallo) Anticho in Oro a . 
In dem Katalog von Pigage werden sie nicht mehr 
erw&hnt, wie ja zu jener Zeit die Galerie schon jeden 
andern Schmuck als den der Gem&lde eingebilsst hatte. 
Leider hatte man die Tische von der Galerie in die Schloss- 
zimmer „in Sicherheit" gebracht, wo sie beim Bombarde- 
ment mit sechs andern zugrunde gingen 2 ). 

Vase. 

Am 5. Juni 1712 3 ) ubersendet der KurfQrst dem Grafen 
Fede einen Kupferstich und verlangt zu wissen, ob die 
darin abgebildete Porphyr-Vase tatsachlich echt und von 
den in der Beschreibung angegebenen Massen sei, und ob 
sie den dafQr verlangten Preis von 4000 scudi wirklich 
wert sei. 

„E. Ch. D. — so antwortet Fede am 2. Juli — sende ich 
die Zeichnung (Fede sehreibt wirklich disegno), welche Sie mir 
zugehen zu lassen die Gnade hatten, anbei zurflck. Ich habe 
das Urteii eines sehr berflhmten Antiquars extrahirt, der vermflge 
seiner Geburt, seines Alters und seiner Ehrenhaftigkeit voiles 
Vertrauen verdient. Er versicherte mich, dass sich zwei solche 
Vasen in Rom bef&nden , und dass deren Sch5nheit nicht in 
Abrede zu stellen sei, auch dass sie der GrSsse und Arbeit 
wegen voile Beach tung verdienten. Beide seien indess modern 
und wurden im Auftrag eines vornehmen Englanders -in Angriff 
genommen. Als derselbe starb, kamen die Vasen im Zwangs- 
verfahren zum Verkauf und wurden von einem vornehmen Geist- 
lichen ira Verein mit einem gewissen Guidotti erstanden. Sie 
haben, in der Absicht sie zu verSussern , die Arbeit vollenden 
lassen. Der genannte Antiquar betont, dass, da ihnen derAlter- 
tumswert gebricht, sie nicht die Ehre verdienen, in hochdero 
k6niglicher Gallerie aufgestellt zu werden, urn so mehr, als man 
jetzt die Kunst, den Porphyr auf das feinste zu bearbeiten, auf- 
gefunden habe und E. D. andere Stflcke der Art in edlerem Stil 
und von besserer Zeichnung selbst anfertigen lassen konnten". 



*) Das falsche „Con-" kommt auf Kcchnung dcs Vcrfassers, das verstellte 
n ist Druckfehler. 

*) Vgl. Redlich, Jhrb. 1895 S. 102. 
>) K. bl. 65/4. 



Digiti 



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Beitrage zur Geschichtc der Kunstbestrebungen etc. 201 

Sollte der KurfQrst gleichwohl darauf reflektieren, so 
glaubt Fede beide Vasen zu einem viel geringeren Preise 
erhandeln zu k5nnen. 

Die den Akten beiliegende Abbildung ist ein Kupfer- 
stich von F. Hier. Frezza. Die Unterschrift sagt nichts 
da von, dass sie antik sind, erw&hnt aber Franc. Guidotti 
als den Besitzer dieser Vase und ihres GegenstOcks. 

Im Schreiben vom 24. Juli nimmt J. W. von dem 
Ankauf Abstand, weil die Vasen nicht antik sind. 

Marmor. 

Mit Reskript vom 30. Dezember 1707 1 ) wurde der 
ausserordentliche Gesandte im Haag von Hettermann 2 ) 
beauftragt, sich wegen einiger MarmorblOcke umzusehen. 
„Nachdem Wir audi zwey Stdckh weissen Marmorsteins 
von derjenigen H&he, Breithe und Dickhe, gleich ihr ab 
nebenliegendem dissegno 3 ) zue GenQge abzuenehmen zue 
Unserem selbstaygenen Behueff benOthigt seind, alss habt 
ihr selbige und zwarn von dem allerschOnsten und weissisten, 
welche wo es nur immer mOglich ohne Flecken seyen, aufs 
forderlichste beyzutrachten euch angelegen sein zue lassen, 
zue welchem ende ihr euch dann der in dem Haag und zu 
Ambsterdam subsistirender Bildhawer Assistenz zue ge- 
brauchen habt und weilen der zweyte wie ihr auss dem 
Abriss ersehen werdet, von g 1 / 2 Fiiess hoch sein muess, 
dergleichen aber von einem Stuckh vielleicht nicht zue 
gehaben sein mOchte, k6nte man hierzue zwey Stuckh so 
entweders in der Breithe oder aber in der Lange zuesammen 
zuefiiegen, aussehen , falls selbiger aber von einem Sttickh 
zue bekommen sein soke, wQrde es Uns umb so lieber und 
angenehmer sein a etc. — 



') Korr. mit Hettermann. K. bl. 78/9. 

*) Johann Heinrich, Geh. Rat, Archivarins und Vizekanzler, eine am 
ITofe J. W.'s h6chst angcsebcne und von dem Kurfurstcn in Geldangelegen- 
heiten vielfach bescbaftigte Personlichkeit. Er war vermutlich der Sohn des 
von Ferber (1. c. I, 27, 33) erwahnten init Anna Pempelfort verheirateten fiirst- 
Ucben Ktichenschreibers Jobann H. 

•) Liegt nattirlicb dem Konzept nicht bei. 



Digits 



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202 Th. Levin 

Die Korrespondenz 1 ) verliert sich in nicht interessie- 
rende Einzelheiten, ohne Qber den Zweck, zu dem die 
BlOcke dienen sollten, Andeutung zu geben. — Das Material 
wird immer nur als weisser Marmor ohne Bestimmung der 
Provenienz bezeichnet. In Amsterdam fanden sich unter- 
schiedliche, aber nur ann&hernd entsprechende BlOcke auf 
Lager. Der Preis schwankt zwischen 7 und 9 Gulden per 
Kubikfuss. Das Endresultat ist nicht ersichtlich. — Grupello 
hat eine imponierende Masse an solchem Material verar- 
beitet. Im Inventar von 17 16 wird ein Block von Marmor 
aufgefiihrt, „wovon der h. Hyeronimus zu verfertigen ver- 
ordtnet, gewesen", ferner ein „Abschnidt von grosem Mar- 
morstein ad 7 Fuess lang, 2 1 / 2 breit undt 5 Fuess dick", 
sowie eine Tafel von geringeren Dimensionen. 

Erztafel. 

Hier reihen sich am besten die Verhandlungen uber 
eine antike Kupfertafel an, die dem Kurfursten zum Kauf 
angeboten wurde. Er wendet sich dieserhalb an Fede 2 ). 

dd. Bensberg, 19. Oktober 17 10. 

,,Uns wird eine Kupfertafel pr&sentiert, welche die in den 
beiden angeschlossenen Blattern verzeichneten Namen aufweist. 
Sie soil antik sein und eine derartige Liste (rollo statt ruolo) 
einzig in ihrer Art. Da die Sauberkeit des Metalls uns zu 
Zweifeln Veranlassung gibt, so ware es uns angenehm, wenn Sie 
darftber das Gutachten der kundigsten dortigen Alterturasforscher 
einholen und uns davon mit mOglichstor AusfQhrlichkeit Kenntnis 
geben wollten u . 

Die Anlage besteht aus 8 geschriebenen Folioseiten 8 ). 
Es geniigt hier, sie in folgendem Umriss wiederzugeben. 

Io. Aeliano — . Cos — Secundus. II Vir. Quinquenn 
— Denda. Curaverunt. 

AEDILICI I 
T. Flavius — Vindex 

QUESTORICI I 
L. Ceius — Acrisius 



l ) K. bl. 78/10. 
f ) K. bl. 65/3. 
8 ) Fol. 361 ff. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 203 

PEDANI 

Q. Fabius — Maximus 

PRAETEXTATI 

T. Flavius — Fortunatus 

L. Mario Maximo II L. Rose. M. Antonius Priscus. 

L. Annius. 

Nomina Decurionum in aere inci. 

PATRONI C. C. V. V. 

App. Claudius — Turbo jun. 

PATRONI E. E. Q. Q. R. R. 

P. Gerellanus — Sabinianus 

QUINQUENNALICII 

P. Ligerius — Secundus 

ALLECTI INTER QUINQ. 

C. Gabius — Victorinus 

fl VIRALICII 
A. Caesellius — Felicianus. 
Unterm 8. November erstattet Fede folgenden Bericht. 
„Die beruhmtesten hiesigen Altertumsforsoher haben die von 
E. Chf. D. mir — — tibersandten Blatter mit der grCssten Auf- 
mcrksamkeit in Augenschein genoramen, aber keiner von ihnen 
kann die Zusichemng abgeben, dass das E. Chf. D. vorgelegtc 
Original tatsachlich antik sei, da ein solches Gutachten einzig 
und allein auf Grand der PrQfung des Metalls, der Form der 
Buchstaben und anderer Eigenschaften , die eben nur dtirch den 
Augenschein zu konstatieren sind, erfolgen kann. Una so mehr, 
als die Kunst, derartigo antiken Reste durch Falschung herzu- 
stellen, heute zu dem grOssesten Raffineinent gelangt ist. Die 
Sachverstftndigen eiinnern sich, dass eine fihnliche Tafel in der 
Nahe von Canusium, ein St&dtchen, das durch die Niederlage der 
ROmer 1 ) berrthmt ist, gefunden worden. Nicolo Bon hat sie zuerst 
verOffentlicht. Dass der Name des Cajns Misonius magnus aus- 
gestrichen sei, lasse annehmen, dass derselbe bei Ausubnng seines 
Amtes ein schweres Verbrechen begangen habe und daraus mit 
der Note der Ehrlosigkeit ontfernt wurde. Diese Tafel wird bei 
vielen Schriftstellern envfthnt, besondors eingehend unter den 



*) Bei Canusium, in Apulien am A.utidus, wurde Marcel lus im J. 209 
von Hannibal geschlagen; siegte jedoch in einer zweiten Schlacht am folgenden 
Tage; daher ist oben wohl eher an die Niederlage der Rdmer vom J. 216 
bei Cannae gedacht, nach welcher sich die Trammer des rdmischen Heeres 
in dem nahe bei dem Schlachtfelde liegenden Canusium zusammenfanden. 



Digits 



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204 Th. Levin 

neueren von Monsignore Raffaello Fabretti in seinem Buch fiber 
antike, Inschriften S. 59 ff. Endlich habe ich noch erfahren, 
dass das angebliche Original ira Museum des Herrn Senators 
Antonio Cappelli in Venedig aufbewahrt wird. Mehr vermag ich 
E. Ch. D. fiber diese Frage nicht mitzuteilen". 

J. W. antwortet am 20. November 17 10: 

„Mit n&chster Post werden wir Ilinen das Gutachten eines 
unserer Antiquare fiber die bewusste Tafel zugehen lassen, darait 
Sie es den Hen-en, mit denen Sie fiber diese Angelegenheit ver- 
handelt haben, vorlegen. Dieselben werden in der Lage sein, auf 
Grund dieser Relation ein sichereres Urteil abzugeben a . 

In dem Reskript vom 7. Dezember verweist der Kur- 
fiirst auf die Anlage (le difficolta del nostro antiquario, die 
Bedenken), die natiirlicb nicht bei den Akten ist. 

Mit Schreiberi vom 24. Januar 17 11 sandte Fede ein 
Gutachten des Abbate Vignoli 1 ), das nicht zu den Akten 
zuriickgekommen ist. Nach Fedes Begleitworten sprach 
sich Vignoli zugunsten der Echtheit aus, aber es sei nicht 
mOglich, die Frage, ob Original oder Falschung, ohne 
Augenschein zu entscheiden. 

Die Korrespondenz uber diesen Gegenstand verl£uft, 
ohne dass wir erfahren, ob Johann Wilhelm sich zum An- 
kauf entschlossen habe. Aller Wahrscheinlichkeit nach uahm 
er davon Abstand. 

Mit Hulfe meines Freundes, Prof. Vollmer, gelang es 
mir, folgendes festzustellen. Die dem Kurftirsten ange- 
botene Tafel ist dem Inhalte nach identisch mit der von 
Fede erwShnten, welche im Jahre 1675 in Canusium ge- 
funden wurde und die Mitglieder des Senats eines r&mischen 
Municipiums verzeichnet. Sie gelangte 1679 nach Venedig 
und 1745 von dort nach Florenz, wo sie nunmehr im Museo 
Medici eine bleibende Statte gefunden hat. Mommsen hat 

! ) Im Schreiben vom 16. Mai 1708 (K. bl. 65/2) zeigt Fede dem Kur- 
fiirsten an, dass er durch den Baron von Ketteler, Kanonikus der Kathedrale 
zu Miinster, ein Werk des Abatte Giovanni Vignoli (nobil Toscano) uber die 
Antoninssaule (levata dalle viscere della terra, ove stava nascosta, del nostro 
sommo Pontefice) abersende. Dieser Zusatz ist nicht recht verstandlicb. Es 
kdnnte sich doch hdchstens urn die Freilegung des untersten Teiles handeln, 
doch hat schon Siztus V. den jetzt sichtbaren Unterbau 1589 durch Dom. 
Fontana herstellen lassen. Fede scbeint mit dem nostro Pontefice nicht den 
regierenden Papst bezeichnen zu wollen. 



Digits 



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BeitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebnngen etc. 206 

sie im IX. Bande des Corp. Inscr. Latin, unter No. 338 
publiziert. 

In der an Fede gesandten Kopie ist die Uberschrift 
auseinandergerissen und verstellt, so dass diese mit „L. Mario 
Maximo* beginnt und mit „in aere incidenda curaverunt a 
schliesst. 

Die dem Kurfursten zum Kauf angebotene Tafel kann 
wohl das Original gewesen sein, mit dem der venezianische 
Besitzer einen grossen Preis herausschlagen wollte. Es 
liegt aber auch ebenso gut die Mttglichkeit vor, dass man 
eine zum Zweck des Betruges durch Abguss angefertigte 
Kopie nach Diisseldorf eingeschickt hat, zumal Mommsen 
die Tafel aerea nennt, wahrend die in den H&nden J. W.'s 
befindiiche als tavola di rame bezeichnet wird. 



Malerei. 

Carlo und Felice Cignani. 

In der den Bildern im ganzen gerecht werdenden 
Pinakothek zu Miinchen h&ngt in dem Saale der Car- 
raccisten (X) eine Himmelfahrt Mariae von kolossalen 
Dimension en, die einst dem Kurfiirsten so gut gefiel, dass 
er das fur den Hauptaltar der Jesuitenkirche zu Neu- 
burg als Ersatz fur das jungste Gericht von Rubens be- 
stimmte Bild zuruckbehielt und in seiner Galerie aufstellte, 
wahrend Domenico Zannetti 1 ) beauftragt wurde, das Ersatz- 
bild zu malen. Gegenw&rtig hangt das immerhin beach- 
tenswerte Bild so unglucklich, dass es zwischen zwei blen- 
denden Fenstern wie ein riesiger schwarzer Fleck erscheint. 
Aber auch der Katalog der Pinakothek wird dem Bilde 
nicht gerecht. Er schreibt diese Himmelfahrt Mariae dem 
Carlo Cignani zu. Seitdem ich das Verzeichnis bei Gool 
zum erstenmal in die Hand bekam , war es mir nicht 
zweifelhaft, dass das Bild nicht von dem Vater, sondern 
von dem Sohne Felice herriihre. Gool verzeichnet es aus- 
drQcklich als Werk dieses weit geringeren Kunstlers und 



J ; S. Jhrb. XIX. 



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206 *h. Levitt 

erst bei Pigage verwandelt es sich in eine Arbeit des be- 
ruhmten Grafen Carlo 1 ). Wo Gool und Pigage in Differenz 
geraten, erweist sich der Hollander als der besser unter- 
richtete. 

Nunmehr vermag ich den Beweis zu erbringen, dass 
Gools Angabe zutrifft. 

In den Akten K. bi. 45/2 Div. Korrespondenzen 
1664 — 1 7 14 findet sich der die Angelegenheit klarstellende 
Briefwechsel (italienisch). 

Dd. Forli, 6. Dezember 1694 schreibt Felice Cignano 
an den Kurftirsten: 

„Da das grosse Werk, das mir von E. Chf. D. durch dero 
allerhSchsten Befehi aufgetragen wurde, mit Gottes Hftlfe soweit 
voi-geriickt ist, dass es Ende kommenden Monats nach dort ab- 
gehen kann, so gebe ich E. Chf. D. mit solchem Jubel, wie ihn 
das Bewusstsein, dem Willen des grflssesten unter alien raildge- 
sinnten und kunstliebenden Fflrsten gehorcht zu haben, hervorruft, 
hievon Nachricht, darait E. D. geruhen, das NStige wegen des 
Transports anzuordnen. Ich richte Otebete zum Himmel, dass 
raeine Arbeit dem so gekl&rten Auge E. Chf. D. ebenso gefalle, 
wie sie den Intentionen meines Vaters vollkommen entspricht 
und verneige mich, ira Verein mit ihm, als" etc. etc. 
Unterm 15. Januar 1695 antwortet der Kurftirst: 
„Caro Signore Felice Cignano! Mit besonderer Genugtuung 
habe ich aus Ihrem Schreiben etc. vernommen, dass Ihre von 
mir sehnlichst verlangte Arbeit soweit vorgeschritten ist, dass sie 
gegen Ende des laufenden Monats mir hieher geschickt werden. 
kann. Nun erwarte ich mit grosser Ungeduld die Ankunft, um 
mich mit eigenen Augen an einera neuen Erzeugnis Ihres be- 
ruhmten Pinsels erfreuen zu konnen, um so mehr als ich hOre, 
dass Ihr Herr Vater dasselbo wiirdigt und gutgeheissen hat. 
Inzwischen iiberlasse ich Ihrer umsichtigen FQrsorge die geeignete 
Verpackung und bitte, die Sendung mit nachstein an die Adresse 
von N. Stella 2 ) in Venedig abgeben zu lassen. Ich schreibe an 
diesen mit nachster Post, dass er sie so schnell als moglich nach 
Augsburg weiter befordei-e. 
Zusatz am Rande: 

Ich wftnsche, dass mir angedoutet werde, wie ich Ihre 
MQhe (per la di lei fatica) zu entgelten liabe, damit ich tilr die 

') So ist es denu audi in die neuere Litcratur als Werk Carlos iiber- 
geyan^en, z. B. bei Woermann, Gescli. der Malerei. 

*) Dieser Name am Rande. Im Text fortgestrichen : „ Baron di Tassis 
Gencrale della Posia cola". 



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Beitr&ge zur Geschichte der Itunstbestrebungen etc. 207 

Regulierung Sorge tragen und zugleich ein kleines Angedenken 
fftr Sie und Iliren Vater beifdgen kann u . 

Der Kurfurst dankt dann noch fur die Wunsche zum 
Weihnachtsfest, die Felice in einem besondern Schreiben l ) 
von demselben Datum wie das oben mitgeteilte an ihn ge- 
richtet hatte. 

Damit ist jeder Zweifel fiber den Urheber des Bildes 
gelost, wenn auch der Sohn dem Vater einige krSitige 
Retuschen verdanken sollte. Zu bemerken ist die furstliche 
Art, mit der J. W. die fur ihn arbeitenden Kunstler 
honoriert. Die Frage des Preises wird erst nach Fertig- 
stellung des Werks beruhrt und unterliegt keiner Er5rterung. 
Hatte der Kurfurst nicht schon damals an dem Bilde ein 
ganz besonderes Interesse genommen, so w£re es doch viel 
einfacher gewesen, es von Augsburg direkt nach Neuburg 
gelangen zu lassen. 

Das n£chste Schreiben Felices ist datiert Forli, 28. Sept. 
1695. Die Absendung des Bildes, sowohl als die Bezahlung 
des Honorars, muss sich verzOgert haben. Wir erfahren 
aus dem Briefe, dass der Kurfurst die Ordre wegen Regu- 
lierung der Angelegenheit an seinen Residenten in Neapel 
(also unter Anweisung auf die aus der Baronie Rocca 
Guglielma eingehenden Einnahmen) im Monat Mai ausge- 
fertigt hat und Felice noch nicht im Besitz seines Guthabens 
ist Er weiss die betr. Mitteilung sehr geschickt in die 
Form einer uberschwanglichen Danksagung zu kleiden. 
Dieselbe erstreckt sich zugleich auf die sehr wertvollen An- 
denken fur ihn und seinen Vater, nur l&sst der Schreiber 
im Unklaren, ob sie nur in Aussicht gestellt oder schon 
eingetroffen sind. 

Aus der Korrespondenz mit dem Residenten Marchese 
Antonio Mascambruno in Neapel 2 ; ersehen wir, dass der 
Preis des Bildes 2500 Scudi betrug. Im Juli 1695 berichtet 
Mascambruno (K. bl. 66/5), der sich unter einer andauernden 
Geldverlegenheit hin- und herwindet und auch gelegentlich 

') Gleich falls bei den Akten. 

*) K. bl. CC, 1 — 5. Die Fasz. 1 — 4 enthalten nichts auf die Kunst 
bezGglicbes von Bedeutung, sind aber wicbtig fur die Beziebungen der Neu- 
burger Fflrsten zu der Baronie Rocca Guglielma. 



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208 tt. tevin 

zu einem kleinen Schwindel seine Zuflucht nimmt, dass er 
mit Abzahlung dieser Summe an Felice Cignano den Anfang 
gemacht habe, w&hrend Johann Wilhelm ihm unter dem 
6. Nov. 1695 aus Bensberg zu Gemttte fQhrt, dass Felice 
noch immer nicht bezahlt sei 1 ). 

Unterm 28. Sept. 1695 sandte auch Carlo Cignano 2 ) 
ein Schreiben an den Kurfiirsten, dessen Inhalt zwar nur 
zum kleinsten Teil das grosse Bild betrifft, aber durch die 
Hereinziehung einer bisher so gut als unbekannt gebliebenen 
Kiinstlerpersoniichkeit aus dem Kreise Johann Wilhelms 
unser Interesse in Anspruch nimmt und deshalb gleich hier 
mitgeteilt sein moge. 

„Der Herr Martin Fischer wird E Ch. D. das grosse Werk 
mcines Sohnes rait voller Einsicht in das richtige Licht setzen. 
Der Himmel hat gewollt, (auf dass deni Willen E. Ch. D. voll- 
kommen Rechnung getragen werde), dass es ganz meinena eigenen 
Geschmack entspricht, und dass es sich hier zu Lande des allge- 
meinen Beifalls erfreut So hoffe ich denn zuversichtlich, dass es dera 
unvergleichlichen Kunstsinn E. Chf. D. Genflge leisten wird, — 
das Ziel meiner WQnsche und der meines Sohnes. Obgleich 
E. Chf. D. in der La$e ist, sich von den Fortschritten des 
Herrn Fischer in der Kunst aus dessen Arbeiten hinlftnglich zu 



*» Ks sei hier noch bemerkt, dass J. W. in seiner Galerie noch drei 
Bilder besass, die schon in dem altesten Verzeichriis bei Gool dem Carlo 
Cignani zugeschrieben werden. 

1. Jupiter, von der Ziege Amalthea genahrt, Pin. No. 1261. Bei Gool 
wird der Gegenstand angegeben als: „ Bacchus, door Jupiter getcelt bij Semele, 
geeft hem te minnen bij de Bronmaegden, die hem met Geytenmelk voeden". 
Sehr schwer in den Schatten. Pascoli (Vite de Pittori) sagt, dass der Meister 
das Bild gcmalt habe, als er 84 Jahre alt war. Da er 1628 geboren ist, ergibt 
sich 1 7 12 als Jahr der Entstehung und nicht 1708, wie der l*in.-Kat. angibt. 
Obrigcns kenne ich die Quelle, worauf sich diese Angabe stutzt, nicht. 

2. Geburt des Adonis. Schon bei Gool als Cignani, „in de eerste Manier". 
Bisher in Schleissheim No. 1054 als Bolognesisch 17. Jhrh. Im neuen Katalog 
No. 609 als Carlo Cignani (?). 

3. Der kleine Johannes mit dem Lamm. Bisher Augsburg 226. Marg- 
graff bezweifelte die Urheberschaft Cignanis. Im ncuen Katalog No. 382. — 
„Inventarbestimmung unsicher. Aus der Mannheimer Galerie". 

*) Cignano war urspriinglich biirgeriicher Herkunit. Erst spater nahm 
er die Erhebung in den Adelsstand durch den Herzog von Parma und den 
ihm vom Tapste verliehenen Grafentitel an. In den hier mitgeteilten Briefen 
wird von dem Grafentitel merkwurdigerweise keine Notiz genommen. J. W. 
adressiert sein Schreiben an Carlo: Al Pittor Cignani. 



Digits 



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BeitrSge zu* Geschichte der Kunstbestrebungen etc &)6 

tiberzeugen, so kann ich es doch nicht unterlassen, ihm den 

untert&nigsten Wunsch mitzugeben, E. Chf. D. m5ge geruhen, 

ihm die Ruckkehr auf einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren 

zur Vollendung seiner Studien zu gestatten, eine Gnade, die die 

eigene unbegrenzte Huld E. Chf. D. ebenso sehr befurwortet wie 

der brennendste Wunsch des jungen Mannes, dessen seltene 

Eigenschaften jeder Art ihn wurdig maehen, erhOrt zu werden, 

damit er rait umso verdienteren Ehren sich der vornehmeten 

Auszeichnung wQrdig mache, im Dienste E. Chf. D. tfttig zu 

sein. Wie ausserordentlich herzlich (sviscerataraente) ich den 

Herrn Fischer Hebe, und wie redlich ich ihn aller nStigen 

Unterweisung teilhaftig werden liess, die mir der hochgesch&tzte 

Wille E. Chf. D. zur Pflicht zu machen geruhte, wird er selbst 

mundlich am besten bezeugen kftnnen, und deshalb enthalte ich 

mich jedes weiteren Wortes, indem ich mich tiefstens verneige eta" 

Nach vorstehendem Schreiben sollte man annehmen, 

dass Martin Fischer, dem der Transport des Bildes anver- 

traut war und im August Mascambruno 300 Thl. als Reise- 

geld geschickt hatte, spatestens Anfangs Oktober Forli 

verlassen habe. Drei Monate auf die Reise von dort bis 

Dusseldorf zu verwenden, ware selbst fiir jene Zeit bei 

regularem Verlauf undenkbar. Und doch zeigt der Kur- 

fQrst erst am 25. Dez. 1695 dem Carlo Cignani an, dass 

Fischer mit dem Bilde vor einigen Tagen endlich eingetroffen 

ist Seine hochgespannten Erwartungen seien in vollstem 

Masse erf (lilt. „Auch sind wir voller Genugtuung iiber 

Fischers glQckliche Leistungen und werden erlauben, dass 

er auf einige Jahre nach Italien zuruckkehre, um weiter 

aus einer so guten Schule Nutzen zu Ziehen tt . Der Maler 

wird des kurfurstlichen Wohlwollens auf alle Falle wie 

auch der vollen Zufriedenheit mit seinen Arbeiten versichert 

Martin Fischer 
als KQnstlernamen war uns bisher nur durch einen kleinen 
Aufsatz von Ferber 1 ) bekannt geworden. In dem Bruder- 
schaftsbuch der Rosenkranzbruderschaft bei der Kreuz- 
herrenkirche zu Dusseldorf ist im Jahre 1 685 eingetragen : 
Martinus Fischer, pictor. Ich trug Bedenken, diesen „Pictor* 
unter die Kunstmaler einzureihen, und namentlich glaubte 
ich nicht, ihn im Kreise Johann Wilhelms suchen zu durfen. 



*) Zur Geschichte Dttsseldorfer Kunstler. 
Jahrb. XX. 



Digits 



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210 th. Levin 

Wir werden spater noch einige junge Manner kennen 
lernen, die mit UnterstQtzung und Empfehlung des Kur- 
fQrsten nach Italien gingen, urn dort dem Stodram der 
Malerei obzuliegen, und surf den Shnlichen Fall des Karsch 
ist zuriickz> KV€ f WCise n. Es scheint kein kanstlerischer Segen 
ubcr dfeser kleinen Schar gewaltet zu haben. Karsch hat 
wenigstens seinen Namen auf die Nachwelt gebracht. Von 
der Tatigkeit Martin Fischers als Kanstler fehlt es an jeder 
Spur. Er hatte noch dazu das Missgeschick, dass ein Kunstler 
in der Umgebung Johann Wilhelms denselben Familien- 
namen fiihrte, und dass dieser Johann Wilhelm Fischer 
uber Gebahr von der spateren Literatur gepriesen worden 
ist. In der Vorrede zu dem grossen Catalogue raisonne 
et figure von Pigage heisst es: 

„Sur les trumeaux qui sont entre les fen$tres, on voit 
des camaieux repr£sentant de Parchitecture enrichie de figures 
et d'ornemens. Les plafonds sont peints a fresque et 
repr^sentent aussi de Parchitecture en perspective. 

Ces peintures sont du c£lebre Jean Fischer auteur de 
Parchitecture historique et peintre de Pempereur Charles VI. 
II a 6t6 aid6 pour Tex^cution par Antonio Milanese 1 ). On 
pretend que les figures, peintes la plupart d'apres Tantique, 
ont ^t6 executees par d'autres peintres habiles au service 
de Jean - Guiliaume, et particulierement par Domenico 
Zanetti"*). 

Abgesehen davon, dass es schwer ist, nach dieser 
tastenden Angabe jedem KQnstler zu dem Seinigen zu ver- 
helfen, liegt hier eine ganz unbegreifliche Verwechslung 
vor. Le celebre Fischer, den Pigage ins Feld fiihrt, kann 
kein anderer sein als Johann Bernhard Fischer von Erlach, 
der zwar nicht peintre, wohl aber Architekt Kaiser Carls VI. 
war, und dessen Ruhm heute mehr denn je Qber alle Lande 
leuchtet. Er war es, der „die Entwurfe historischer Bau- 



! ) Milanese hat am Hofe J. W.'s eine untergeordnete Rolle gespielt, 
so dass Rapparini ihn nicht erwahnt, kOnnte aber auch erst nach 1709 nach 
D. gekommen sein. 

f ) Die hier erwahnten Malereien sind dem Umbau im vorigen Jahrhundert 
zum Opfer gefallen. Die damals aufgenommenen Photographien befinden sich 
bei den Akten der Kgl Regierung zu Dusseldorf. Ich habe sie nicht gesehen. 



Digits 



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Beitrage zur (jescbichte der I^unsthestrebungen etc 211 

kunst" herausgab, ein Werk, das geeignet war, ihn fiber die 
Grenzen Oesterreichs und Deutschlands hinaus bekannt zu 
machen. 

Und wer war denn nun dieser Johann Wilhelm Fischer, 
der in der Maske eines der grOssten Architekten aller 
Zeiten bis auf den heutigen Tag unerkannt geblieben 
ist? Rapparini sagt: J. Guillaume Fischer aus Neuss (R. 
schreibt Nuyss) — auf der Medaille ist er als Pictor 
Novesiensis bezeichnet — ist furchtsam und bescheiden. 
II ne donne pas assez d'efforts a. son Genie dans la Pein- 
ture — il reste dans une indolence dans PArt et ne 
se connoit pas pour ce qu'ii est" — also ein timider 
talerttvoller Jtlngling, „den der KurfQrst zu Bernardi 
in die Lehre gab, von dem er den Geschtnack in 
der Farbe hat. II est au reste inventif, bien fonde dans 
le dessein, gran practicien des teintes en d6trampe, Son 
Precepteur Pexerce et en fait beaucoup de cas*. Die Arbeiten 
in der Galerie entstanden erst nach 17 11. Fischer hat 
Dusseldorf nie verlassen. Nach dem Tode Johann 
Wilhelms war seine bescheidene Rolle als KGnstler ausge- 
spielt. Er tibermachte sein VermOgen gegen eine Leibrente 
und Einr&umung einer Wohnung den Kreuzherren, bei 
denen er in vorgeriicktem Alter gestorben ist 1 ). Am 19. Jan. 
1728 wurde er in der Kreuzherrenkirche begraben. 

Rubensbilder aus Neuburg. 

Wie bekannt, stiess Johann Wilhelm auf Schwierig- 
keiten, als er es unternahm, die Rubensbilder aus der 
Jesuitenkirche zu Neuburg nach Diisseldorf zu schaffen 
Das grosse jQngste Gericht erhielt er 1692, „nach langeren 
von den anstOssigen Nuditaten des Bildes unterstiitzten 
Verhandlungen mit der Kurie (Reichsarchiv, Familien- 
sachen XV, 122)*. So der Katalog der Pinakothek. Ob 
der Verfasser eines dieses Thema behandelnden Aufsatzes 
in den Neuburger Kollektaneen die Akten des Reichsarchivs 
benutzt oder sich auf vielleicht gleichlautende Akten im 



*) In dem erwfthnten Verzeichnis der Rosenkranzbruderschaft erscheint 
Wilbelmus Fischer, pictor untcr dem Jabre 1686. 



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$12 th. i-evin 

Archiv zu Neuburg gesttitzt hat, vermag ich nicht zu ent- 
scheiden. Das bisher Bekannte m6ge durch folgende Mit- 
teilungen aus dem K. bayer. G. Staatsarchiv erg£nzt werden. 
Am 19. Febr. 1701 schreibt Johann Wilhelm an Fede 
in einem Postskriptum 1 ): 

„Wir wtinschen, dass uns gestattet wird, von den beiden 
Seitenalt&ren der Jesuitenkirche in Neuburg zwei Bilder herunter- 
zunehmen, wogegen wir zwei andere von gleichera, wo nicht 
hOherem Wert an die Stelle setzen wollen. Sie haben daher 
bei der Kongregation, von welcher diese Angelegenheit ressortiert, 
die nOtigen Schritte zu tun, urn fOr uns eine solche Erlaubnis 
auszuwirken". 

Fede berichtet unterm 12. MSrz, dass er seine diesbeziig- 
liche Supplik sofort pr£sentiert habe und das gewiinschte 
Dekret, sobald es eingeht, senden werde. Unterm 19. Marz 
kann er melden, dass seine Heiligkeit die Supplik an die 
Sacra Congregazione de Vescovi e Regolari*) verwiesen 
habe, und er nunmehr in der Lage sei, die Angelegenheit 
direkt zu betreiben. 

Erst am 4. Juni ist es Fede mOglich, das Dekret zu 
ubersenden. Er err6te wahrhaftig, so lange Zeit zur Aus- 
fQhrung des hohen Befehls gebraucht zu haben, aber der 
Kurfiirst werde die Verzflgerung verzeihen, wenn er die 
weiten Umwege in Erw£gung nehme, die zu seiner eigenen 
Verwunderung man fur gut befunden hat bei den Vor- 
bereitungen einzuschlagen. 

Nachdem S. Heiligkeit die Sache an die betr. Kon- 
gregation verwiesen, habe diese nach wiederholten Beratungen 
beschlossen, die Einwilligung der Jesuitenpatres einzuholen. 
Monsignore Parracciani tibernahm mit grosser Zuvorkommen- 
heit fur seine eigene Person, dieseibe zu verschaffen, und 
so habe endlich gestern die Kongregation die Erlaubnis 
ausgefertigt. 

Fede scheint indes den Inhalt des Dekrets nicht richtig 
gewiirdigt zu haben. In dem Briefwechsel Joh. Wilhelms 
mit seinem Bruder Alexander Sigismund, dem Bischof von 
Augsburg, befindet sich eine Entscheidung der Kongregation 

>) K. bl. 62/9 1. 

f ) Officiell: S. Congregatio super negotiis Episcoporum et Regularium 
(Orden). 



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BeitrSge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 213 

vom 3. Juni 1701, die doch wohl nur mit der von Fede 
gesandten identisch sein kann. Darin wird die Sache dem 
Ordinario loci, d. h. dem Bischof von Augsburg, zur Er- 
ledigung Qberwiesen, „ut veris existentibus narratis, postquam 
compererit in evidentem Ecclesiae utilitatem fore cessuram, 
petitam facultatem pro suo arbitrio et conscientia Religiosis 
Societatis Jesu impertiatur". 

Der General -Vikar des Bischofs von Augsburg wies 
die Angelegenheit an den Landdechanten zu Neuburg, der, 
sich an den dortigen Rektor der Jesuiten wendend, von 
diesem die Erklarung erhielt, dass er die Entscheidung 
seinen Superioribus tiberlassen mtisse. Auf die Mitteilung 
hievon unterm 12. Aug. 1 701 l ) antwortete Joh. Wilhelm 
seinem Bruder, dass er 

1. die Bilder nicht eher zu erhalten beabsichtige, als 
bis der versprochene Ersatz daftir und zwar zwei grosse 
und zwei kleine Bilder an Ort und Stelle seien, und dass 

2. der P. Generalis der Jesuiten seine Einwilligung 
schon erteilt habe, er mithin nur bate, den Patres in Neu- 
burg aufzugeben, die Bilder so zu verwahren, „dass sie 
in ihrer unverkiirzten (nicht deutlich) Konsistenz undt valor 
bleiben und daran nichts versch&ndet werde a . (24. Aug. 1701). 

Wenn danach auch das Verhaltnis ftir uns nicht ganz 
klar wird, so steht doch fest, dass die Bilder, — die Ge- 
burt Christi (Anbetung der Hirten) und die Ausgiessung 
des hi. Geistes (Pin. 740 und 741) — im Jahre 1703 nach 
Dusseldorf gelangt sind. Die Briefe Joh. Wilhelms vom 
24. Mai und 13. Juni dieses Jahres im Reichsarchiv, 
auf die der Katalog der Pinakothek verweist, haben es 
also nur mit der Abwicklung der bereits zwei Jahre frtiher 
entschiedenen Angelegenheit zu tun gehabt. 

Bild aus Luttich. 

Um dieselbe Zeit spielten sich die viel grosseren 
Schwierigkeiten ab, die der Erwerbung des Bildes aus der 
Franziskaner-Kirche in Lttttich von Douffet entgegentraten, 

«) K. bl. 51/1. 

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214 Th. Levin 

das den Papst Nicolaus V. bei seinem Besuch der Grab- 

statte des heil. Franziskus darstellt 1 ). 

Im Anschluss an den Bericht tiber die Absendung des 

Dekrets ftir die Rubensbilder scbreibt Fede am 5. Juni 1701 : 
„Ich werde inir nun die Erwirkung der Erlaubnis zur 
Herau8schaffung des zweiten Bildes aus der Franziskanerkirche 
(Luttich setzt er als selbstverstfindlich voraus) angelegen sein 
lassen. 4 Er habe schon die Einwilligung derselben, die nur zum 
grtoseren Nutzen fur ihren Orden (in oose di maggior utile alia 
lore Religione) einen hSheren Preis herauszudriicken hofften. 

Der Ausdruck Taltro quadro ist nicht so zu verstehen, 
als ob J. W. schon ein Bild aus der Franziskanerkirche 
zu Liittich erworben hatte, sondern steht im Gegensatz zu 
den Bildern von Rubens 2 ). Fede hatte sich einem zu vor- 
eiligen Optimism us hingegeben, denn am 5. Juli 1 701 
schreibt Johann Wilhelm : 

„Die Opposition einiger unruhigen KSpfe und Missvergnugter, 
die sich von ihrer Leidenschaft hinreissen lassen, hat die Information, 
die der General- Vikar v. Luttich der Kongregation der Bischofs- 
und Ordenfiangelegenheiten zugehen lassen sollte, verzOgert; sie 
wird daher nicht mit letzter Post, wie wir versprachen, einge- 
troffen sein. Wir haben es deshalb fur zweckmftssig erachtet, 
Ihnen inzwischen gegenw&rtiges Schreiben zu senden, mit welchem 
wir die Anweisungen wiederholen, die Sie in Betreff dieser be- 
sonderen Angelegenheit empfangen haben, ilamit Sie bei der 
Kongregation die erforderlichen Schritte tun k6nnen a . 



*) Pin. 872. Der Katalog sagt w fur cine Kirche zu Luttich bestellt". 
Schon Pigage gibt an, dass das Bild in die Kirche des religieux de 1 'obser- 
vance gestiftet wurde. 

*) Diese Bemerkung erschien mir geboten, da J. W. noch zwei andere 
Bilder aus Luttich besass, I. Die Auffindung des hi. Kreuzes, aus der Abtei 
St. Laurent, Pin. 873, und 2. Der Heiland erscheint den Aposteln, Ausgsb. 136 
(jetzt 468 „Herkunft unbekannt"). Das Verzeichnis von Gool erklart dieses 
Bild: „Den H. Jacobus en de andere Discipelen, door den Zaligmaker uit- 
gezonden om te prediken de bekeering onder Joden en Heidenen". Das 
Werk stammt aus dem Hospital S. Jacques in Luttich. Nach Michiels, 
Hist, de la peinture flamande Th. 10 S. 121 ff. soil das Bild 1643 gem alt 
sein und wurde von J. W. fur den Preis von 8000 livres erstanden. Dann 
sagt Michiels weiter: Par suite de quelles circonstances Poeuvre est-elle re- 
venue au bord de la Meuse? II decore maintenant le parloir des Femmes 
incurables. Da das Bild Dusseldorf nur verlassen hat, urn tiber Mannheim und 
Munchen nach Augsburg — im Kat. von Pigage ist es nicht mehr zu finden 
— zu gelangen, so hat sich M. durch eine Kopie t&uschen lassen. 



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Beitr&ge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 215 

Worauf sich J. W. bezieht, ist aus den Akten nicht 
ersichtlich. 

Nach wiederholten VertrBstungen meldet Fede unterm 
17. Aug., dass er nunmehr der Kongregation die Supplik 
wegen des Ltitticher Bildes tiberreicht habe. 

Erst unterm 29. April 1702 versichert er wieder, dass 
er sich die grdsste Miihe geben werde, den Inhalt zu er- 
langen, obgleich die Opposition der Franziskaner sich in 
sehr heftiger Weise geltend mache. 

Am 2. Dez. 1702 schreibt Johann Wilhelm: 

„Nach der Einnahme von Lttttich 1 ) liegea die Dinge dort 
so, dass sich die Kfthnheit und der Cbermut der unruhigen Geistor 
von neuem zu heben beginnt". Fede solle daher auf die Bewilligung, 
die Bilder — le eonsapute pitture — aus der Franziskanerkirche 
zu entnehmen, mit alien Mitteln hinarbeiten, da die Sache ihm 
ausserordentlich am Herzen liege. 

Dass hier und noch einmal von Bildern die Rede ist, 
statt von einem, kann wohl nur auf einem Versehen des 
Abschreibers beruhen. 

Wiederum vergehen sechs Monate, ohne dass die An- 
gelegenheit von der Stelle rtickt. Am 7. Juni 1703 gibt 
der Kurftirst seinem Unwillen, wie folgt, Ausdruck: 

„Es ware endlich an der Zeit, dass diese Angelegenheit zu 
einem Ende kommt, bei der wir uns mit einem nichtswtirdigen 
M5nch, der ebenso stOrrisch wie boshaft ist, auf eine schimpf- 
liche Weise auseinandersetzen mftssen, ungeachtet die Einwilligung 
der ftberwiegenden Majoritfit l&ngst vorliegt Die Sache trftgt 
nicht wenig zu unserer Verstimmung bei (non ci rammarica poco), 
da uns die Freude an dem Besitz der Bilder vorenthalten wird, 
nachdem wir bereits mehr als die Hftlfte des Preises bezahlt 
und ausserdem den Chor der Kirche mit nicht geringen Eosten 
verechOnert haben. Und das w&hrt nun schon an die drei Jahre, 
doch wohl Zeit genug, um eine Entscheidung herbeizufflihren*. 
Fede l^sst sich unterm 7. Juli, wie folgt, aus: 

„Die Opposition der Franziskaner ist so hartnfickig, dass die 
Kongregation zur Ausstellung des Dekrets sich nicht entschliessen 
kann, bevor ihr das Gutachten des Oeneralvikars von LQttich 
vorliegt Von beiden Teilen wurde dasselbe schon l&ngst er- 
beten, aber ohne Erfolg, wohl weil es den Wflnschen und An- 
schauungen des Herrn nicht entspricht, sich zu ftussern. Um 
alien weiteren Chikanen der Qegner einen Damm zu setzen, 



l ) Durch Marlborough. 



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216 Th. Levin 

empfiehlt es sich, ein Duplikat des Briefes auszufertigen, den ich 
mir die Freiheit nehme, an E. Ch. D. hier beizufQgen. Wenn es 
darait dero Beamten gelingt, eine neue gflnstige Information zu 
verschaffen, so erwarte ich diese zu meinen Handen, darait ich 
die Vergfinstigung erwirken kann, was rair, wie ich hoffe, aller 
Opposition zum Trotze, gelingen wird, sobald ich eine befflrwortende 
Information seitens des General vikars vorlegen kann tt 1 ). 

Am 30. Juli 1703: 

„Die Franziskaner batten zwei Eingaben gemacht, worin sie 
ausfChren, dass der Preis hinter dem wahren Wert des Bildes 
weit zurflckbleibe, dass die BevSlkerung fflr dasselbe eine sehr 
grosse Verehrung habe, und dass der Kirche zu schwerem 
Schaden gereichen werde, wenn es von seiner Stelle entfemt 
wurde, wo es bis heute von den And&chtigen angebetet wird. 
Sie bitten hoch und teuer, dass man keinen Beschluss fassen 
moge, bevor man einen gewissen Tommasso (sic) Rocchetti ge- 
hflrt habe, der von ihrem Sach waiter in dieser Streitsache deputiert 
sei. Ich hoffe zum Ziele zu kommen, ohne den Rechtsweg be- 
schroiten zu mflssen ; da ich aber sehe, dass die Opposition immer 
mehr zunimrat, werde ich besagten Sachwalter vor den Sekretar 
der Kongregation zitieren, dam it er die Motive, die sie anfflhren, 
in ihren Fundamehten rechtfertige" etc. 

Das Schreiben Fedes vom 11. Aug. 1703 bringt nichts 
wesentlich Neues. Die Kongregation sah sich vor die Not- 
wendigkeit gestelit, das Gutachten ihres Vertreters in Luttich 
einfordern zu mQssen. Er habe, da dasselbe noch nicht 
eingetroffen, dem Kurfursten eine Abschrift (dupplicato) von 
dem Schreiben der Kongregation an ihren Vertreter zu- 
gehen lassen, damit S. D. eine gunstige Information er- 
wirken kOnne und ihm, dem Grafen, mitteile. Da bei den 
letzten Wirren das Schriftstuck verloren gegangen sein 
kOnne, sende er ein zweites Duplikat. So werde es ge- 
lingen, die Sache zum Austrag zu bringen, zu geringer Ge- 
nugtuung des Padre Ghinotti, der sich far seine Keckheit 
bestraft sehen wird. Er bittet den Kurfursten, nicht die 
Geduld zu verlieren. Es handele sich um geistliche Ange- 
legenheiten ; zur Schonung der Gewissen mQsse der Rechts- 
weg streng eingehalten werden. 

') Die Anlage nicht bei den Akten. Aus dem weiter unten mitgeteilten 
Schreiben Fedes vom 11. August 1703 ergibt sich, dass es sich um einen 
Beschluss der Kongregation handelt 



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Beitr&ge zur Gcschichte der Kunstbestrebungen etc. 217 

Auch solle der Kurftirst nicht meinen, dass S. Heiligkeit 
der Angelegenheit ablehnend gegeniiberst&nde. Der Papst 
will sich nicht in Dinge einmischen, deren Entscheidung 
den Kongregationen vorbehalten ist. Die Lizenz fur die 
Neuburger Bilder habe weniger Schwierigkeiten gemacht, 
weil die Opposition nicht von Bedeutung gewesen sei. Ein 
anderer Grand, den Indult zu versagen, als eben die Be- 
schwerden der Franziskaner, l&ge nicht vor. Wenn der 
gQnstige Bericht des Vikars in Liittich vorliege, werde die 
Einwilligung der Kongregation sofort zu erlangen sein. 
Unterm i. Sept 1703 schreibt Johann Wilhelm: 

„Wir haben uns entschlossen (abbiarao avuto pensiere), das 
Duplikat in Betreff des bewusstea Gem&ldes 1 ) nach Ltlttich ab- 
gehen zu lassen *), und schmeicheln uns, dass beim Eintreffen der 
Erwiderun^ seitens des Generalvikars die Kongregation vermoge 
Ihrer Bemuhungen endlich unserer gerechten Forderung beitreten 
und nicht mehr den Einwendungen der Franziskaner Geh5r geben 
wird, die als letzte Bosheit und heimtflckische Ausflucht die 
Behauptung aufstellen, es sei unsere Absicht gewesen, das be- 
zahlte Geld als ein Almosen gelten zu lassen, was eine falsche 
und ganz unversch&rate Behauptung ist. So etwas ist uns nie- 
mals eingefellen. Wir siod nicht so falsehen Herzens wie dieses 
Monchsgesindel (frati frati). Schliesslich flbersenden wir Ihnen 
beigeschlossen eine Original-Urkunde, aus welcher hervorgeht, wie 
die Herren lflgen, wenn sie der Kongregation vorstellen, dass das 
Bild, um das es sich handelt, ein Gegenstand religiQser Yerehrung 
sei; es fehlt nur noch, dass sie es fur wundertatig ausgeben tt etc. 
In der Anlage ist die hier angezogene Notariatsurkunde 
im lateinischen Wortlaut abgedruckt 3 ). Sie ist wert, bekannt 
und erhalten zu werden. 

Am 1. Sept. dr&ngt Fede wegen der Information des 
Generalvikars. Einem Reskript vom 15. Sept. 1703 fiigt 
der Kurfurst eigenhandig hinzu: 

*,Ich hoffe, dass die letzte und gunstigere Information des 
Generalvikars in spiritualibus von Liittich nunmehr in Ihre Hftnde 
gelangt ist, so dass nichts weiter nOtig, als die Angelegenheit 
mit m5glich8ter Energie zu betreiben. — Ich verlasse mich 
gftnzlich auf Ihre Einsicht und bekannte Geschicklichkeit, damit 
ich endlich nicht mehr n5tig habe, mich der Unverschamtheit 



l ) Hier wieder M Pittura" 
•) Vgi. oben. 



•) S. untcn S. 247. 

tized by G00gle 



Digitiz 



218 Th. Levin 

solcher Leute ausgesetzt zu sehen und mich an dem Bilde in 
Ruhe erfreuen kann tt . 

Am 30. Sept. hat Johann Wilhelm noch immer keine 
Nachricht, dass die betr. Relation des Generalvikars in Rom 
eingetroffen ist. Er ergeht sich in heftigen Ausdrucken 
gegen die Franziskaner, die er sfacciati Fratacci 1 ) nennt, 
und weist darauf hin, dass ja doch der Gerechtigkeitssinn 
des Papstes seinesgleichen nicht habe. 

Auch am 14. Okt. mahnt der Kurfiirst noch um die 
Bestatigung des Eintreffens der an Fede gesendeten Schrift- 
stucke. 

Am 20. Okt vertrostet Fede auf die n&chste Sitzung 
der Kongregation, die in den ersten Tagen des November 
statthaben diirfte. Zur Zeit g&ben sich die Herren Kardin&le 
noch dem Genusse des Landlebens hin. Unterm 3. Nov. 
macht dann der Graf die beruhigende Mitteilung, dass er 
mit dem Papste eine Unterredung gehabt, und dass 
S. Heiligkeit die huldvoilste Absicht bezeigt haben, seine 
Meinung auf jede Weise geltend zu machen, damit die 
Wiinsche des Kurfiirsten endlich erffillt wurden. 

Es mag Fede keine geringe Genugtuung gewesen sein, 
als er am 10. Nov. 1703 „rindulto di alienare dal Convento 
de Minori Conventuali di Liegi la consaputa Pittura", also 
die Einwilligung zum Verkauf des Bildes seinem Berichte 
beilegen konnte. Mit der Ausfuhrung des Dekrets sei nicht 
der Nuntius, sondern der Generalvikar in Liittich betraut 
worden, den man nach seinem befiirwortenden Gut- 
achten nicht umgehen konnte. Da Monsignore Grimaldi, 
der Sekretar der Kongregation, ausserordentlich viel zum 
endlichen Erfolge beigetragen habe, so gS.be er dem Kur- 
fiirsten anheim, an den gedachten Herrn ein personliches 
Dankschreiben zu richten. 

Am 8. Dez. bestatigt Johann Wilhelm, dass er den 
Inhalt erhalten — con sommo nostro gusto — und fugt 
das Dankschreiben an Grimaldi bei 2 ). Und doch konnte 
sich der Kurfiirst seines Bildes noch nicht erfreuen. Die 
Franziskaner gaben noch immer nicht nach. Einzelheiten 

') Freches Mftnchsgesindel. 

*) Konzept bezw. Abschrift nicht bei den Akten. 



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Beitrage zur Geschichtc der Kunstbestrebungen etc. 219 

sind aus dem Briefwechsel mit Fede nicht ersichtlich. Erst 
unterm 24. Mai 1704 meldet J. W. seinem unermiidlich 
tatigen Residenten, ohne dessen Hilfe er kaum zum Ziele 
gelangt ware, von Wien aus, dass er nunmehr im Besitze 
des Bildes sei. 

Wahrend der Kurfurst in einem Kampfe von vier- 
jahriger Dauer sich mit den hartnackigen Minoriten von 
Liittich herumschlug, kam es daselbst zwischen zwei seiner 
Beamten tiber denselben Gegenstand zu einem heftigen 
Konflikt. 

Johann Wilhelm hatte zur Bezahlung des fur das Bild 
noch ruckst&ndigen Kaufpreises die Ertr&ge aus den in 
Liittich eingehenden Passgebtihren angewiesen, mit deren 
Einziehung der dortige Advokat Fromentau betraut war. 
Der Resident des Kurfursten Columbanus machte Schwierig- 
keiten, weil er mit seinem Gehalt gleichfalls auf die Pass- 
gebtihren angewiesen war. 

Unterm 20. Febr. 1704 berichtet Fromentau 1 ) an den 
Kurfursten : 

„Je m'appercois d6ja que pour m'attacher, autant que je 
le dois, aux ordres et int§r£ts de Votre Altesse Electorale je me 
fais des enerais dans sa Cour, tel est Columbanus Tun de ses 
conseillers, que j'apprends de bon lieu concerter des moiens pour 
me retirer la distribution des passeports, dont V. A. E. ra'a bien 
voulu honnorer, et ce parcequ' apr&s Pordre que j'ay receu de 
V. A. de paier la peinture des Fibres Mineurs et faire accommoder 
des sieges dans leur choeur 2 ), avec Targent qui provient de 
la distribution des passeports, je iuy ay §crit que je ne pourrois 
plus rien fournir sur son appointement, jusques k ce que laditte 
peinture et sieges fussent paiez : Cependant il ne s'en est pas 
tenu 1&, car il a t&che* par plusieurs lettres, dont copies vont icy 
jointes, de me persuader que je ne devois pas accepter des 
paiemens pareils sans rSpliquer et d6duire l'insuffisance des deniers, 
que ce n'etoit pas dans un contretems, comme est le present 
(in solch widrigen Zeitlauften), qu'il falloit songer h ces sortes 
d'emplettes et a ces fadaises, comme si quelque conjoncture de 
temps que ce puisse etre, soit capable de d6tourner un aussy 

*) Korr. mit Lie. jur. Fromentau 1 704 — 1 705 K. bl. 60 '3 1 . — An der 
Orthographie habe ich nur die Akzente erganzt. 

*) Die Anschaffung von Chorstuhlen scheinen die Minoriten dem Kurfursten 
noch ganz zuletzt abgedrungen zu haben. 



Digits 



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220 Th. Levin 

grand Prince qu'est V. A. de jouir de ses menus plaisirs (!) raais 
nonobstant tout ce qu'il a pu dire il n'a seu me faire broncher 
ni me faire oublier la fid61ite que jay jurSe a V. A.: voila 
pourquoy, apprShendant quil tachera a me rendre de mSchans 
offices auprfcs de V. A. E. et me priver de Phonneur de distribuer 
icy ses passeports, apr&s que j'ay surmonte toutes les difficultes 
qui se sont rencontrees a leur Stablissement, je me suis flatt6 de 
la bont6 de V. A. qu'elle me pardonneroit la liberty que je prens 
de luy remontrer le pr6mis (?) *) en la suppliant tr&s humblement 
de ne vouloir point me comlammer, sans m'entendre, sur les 
rapports que mes ennemis pourroient peut&tre luy faire dans un 
temps ou les affaires ne luy donnent pas tout le loisir de distin- 
guer le vray du faux* etc. 

Die beigeftigten Ausziige aus den Briefen desColumbanus 
sind interessant genug, um mitgeteilt zu werden. 

I. Dd. Dftsseldorf, 20. Decbr. 1703. En v§rite votre lettre 
du 19. de ce mois m'a fort touch6, je vois bien que vous &tes 
encore fort peu piatiquS des affaires de Cour; d6trompez vous 
que ce soit le Maitre qui songe a ces wrtes de choses, dans la 
conjoncture prGsente, mais bien des gens qui sont autour de luy, 
et qui par ces sortes d'emplettes font leur affaires, rodants par 
tout pour s'inforraer finement on il y auroit un sols a recevoir, 
et puis exigent et mandient*) des ordonnances de cette nature, 
sans considSrer, que ce soit au prejudice d'autmy: ce n'a pas 6t6 
sans cause que je vous ay prSvenu de mes apprehensions, et de 
ce que vous vous cacheriez au Sr. Buchels 8 ); ce sont ma foy 
bien des temps prSsentenient pour songer a ces sortes d'emplettes, 
prennez garde a vous, votre facility d'accepter des paiemens 
pareils sans rSpliquer et dSduire Tinsuffisance des deniers, vous 
en attirera cVautres et respice finem ; est-il possible que des gens 
d&estables par rapport a leur int6r£t particulier, veulent faire 
leur cour pour dgtruire leur prochain, et cela par des fadaises 
dans un si cruel contretems, comme est le pr6sent; bon Dieu 
iay bien des choses a vous dire sur ce sujet qui vous feroient 
fr&nir; au rpste telles que pourroient &tre vos veuSs et votre 
facllite a accepter des paiemens si a contretems, comme je viens 
de dire, vous pourrez n6anmoins y faire vos reflexions persuade 
que le Maitre ne songe pas actuelement a semblables choses 
mais bien a d'autres, et vous me faites ma foy aussy bien rire, 
a dire de faire faire des sieges dans une Eglise, si ce fut le 



l \ Nicht ganz deutlich. Soviel wie „im Vorig-n". 
*) Fur mendient. 

*) Soil wohl heissen, dass er Buchels den geringen Bestand seiner Kasse 
verheimlichle. 



Digits 



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fceitrage zur (jeschichte der Itunstbestrebungen etc. 221 

terns de paix, fort a la bonheur, pr6sentement le moien de vivre 
doit prevaloir* etc. 1 ) 

In einem zweiten Extrakt aus einem Briefe vom 25. Dez. 
1703 derselbe Ton. Columbanus beschwftrt am Schluss den 
Adressaten, mit ihm und seiner brotlosen Familie Rtick- 
sicht zu haben und droht. 

In einem dritten Brieftragment zunachst der Ton vom 
hohen Pferde herab, dann aber der vermittelnde Vorschlag, 
Fromentau mOge beiden Verpflichtungen — der Gehalts- 
zahlung an Columbanus und der Bezahlung und Gegen- 
leistung fur die Bilder — gleichmassig nach und nach ge- 
recht werden. 

Mit Reskript dd. Wien 8. M£rz 1704 wird Fromentau 
benachrichtigt, dass Columbanus angewiesen sei, alle Mittel 
aus den Passgebiihren fur die Regelung der Bilderange- 
legenheit frei zu lassen, und dass er wegen seiner allerdings 
begriindeten Anspriiche an dieselben anderweit befriedigt 
werden wurde. 

Wie wir aus der Korrespondenz mit Columbanus *) er- 
sehen, hatte dieser in einem Bericht vom 28. M£rz 1704 
jede Schuld von sich abzuw&lzen gesucht. Er scheint nicht 
daran gedacht zu haben, dass der KurfQrst im Besitz von 
Abschriften seiner Briefe sein kOnnte. J. W. iiberging im 
weiteren die Sache mit Stillschweigen, sie hat das Verh&ltnis 
zwischen beiden nicht getrubt. 

Unterm 20. April 1704 (Koln) berichtet Fromentau an 
den KurfQrsten nach Wien: 

„Monseigneur! Je me suis rendu a Dusseldorff avec 
Buchels votre BibliothSquaire ou nous avons conduit heureusement 
la peinture des Fibres Mineure, on Pa derouie crainte qu'elle se 
gatast, les connoisseurs qui Font veu6 Font estim6e de beaucoup 
ou dela de la Ste Heleine (sic). Si je puis jamais apprendre que 
V. A. E. en a porte le mAme jugement je n'auray pas sujet de 
plaindre tous les pas que jay fait, ni les difficultSs et brusqueries 
que jay diY essuier de part les Moines" etc. 



') Der zerhackte Stil und die mangelhafte Satzkonstruktion kommt jeden- 
falls raehr auf Rechnung von des Schreibers Erregung als auf unvollkommene 
Beherrschung <)er Sprache. 

»; K. bl. 68/2. 



Digiti 



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222 Th. Levitt 

Aus einem Bericht Fromentaus vom 10. Sept. 1704 

geht hervor, class der P. Provincial und die Minoriten der 

Bildauslieferung bis zum letzten Augenblick hartnackigen 

Widerstand entgegensetzten. Unter anderm heisst es da: 

„Non obatant toutes len duretGa que m'a dites led it P. 

Provincial le jour que je fis prendre la peinture, jusques la de 

ne me vouloir pas permettre de d6clouer la serrure que j'avois 

.fait mettre aux dSpens de V. A. sur la porte de la chambre 

pour que la peinture y fut en plus grande surete". 

Das Bild, das Fromentau zum Vergleich heranzieht, ist 
die Auffindung des h. Kreuzes von demselben Meister 
(Pin. 873). Ich glaube nicht, dass heute ein Kunstver- 
st&ndiger das Urteil Fromentaus unterschreiben wird. Kolorist 
war ja Douffet iiberhaupt nicht, aber im Ausdruck und in 
der Einheitlichkeit der Haltung ist die heil. Helena dem 
Papst Nicolaus V. bedeutend uberlegen. Doch wiirdejeder 
Kunstliebhaber von moderner Kennerschaft beide Maschinen 
fur einen der kleinen Brouwers aus der Galerie Johann 
Wilhelms gern hingeben. 

Zur Ausgleichung der gegenseitigen Verstimmung 
stiftete der Kurfiirst in der Kirche der Minoriten ein Anni- 
versarium auf den 2. Sept, den Todestag seines Vaters, 
zum Andenken fur diesen und seine Nachfolger. 

Bilder in Brttssel 1684 J ). 

Die Korrespondenz der Regenten Wolfgang Wilhelm, 
Philipp Wilhelm und Johann Wilhelm mit den Residenten 
in Briissel, Rougemont, Vater und Sohn, umfasst die Jahre 
1628 bis 1684 und ist in vier Faszikel 1 ) verteilt. Meine 
Hoffhung, darin etwas Neues uber das Verhaltnis Wolfgang 
Wilhelms zu Rubens zu finden, hat sich nicht erfiillt. Man 
kann daraus mit ziemlicher Sicherheit schliessen, dass die 
Beziehungen zwischen beiden schon vor dem Jahre 1628 
aufgehOrt haben, was auch mit alien sonstigen Anzeichen 
ubereinstimmt. 

Auch fur die Zeit Johann Wilhelms bot die Durchsicht 
nur wenig. 

*) Die folgenden auf die Eiwerbung von Bildern sich beziehenden Mit- 
teilungen sind tunlichst chronologisch geordnet. 
»; K. bl. 69/2-69/5. 



Digits 



zed by G00gle 



fieitr&ge zur Geschichte der Itunstbestrebungen ete. 223 

In einem Reskript dd. Dtisseldorf 18. Okt. 1684 lasst 
sich Johann Wilhelm wie folgt vernehmen : 

„Un« fart snares Uafiaer Hoff Mahler Dauven 1 ) dassjenige, 
was Ihr Ihme wegea Ueberlassung- einiger Stdck Gem&hi so bey 
dahigeui Praesidenten vorhanden ueberschrieben, zu rechter Zcit 
mit mehreren underthenigst vorgebracht, dass aber derselb darauff 
Unsere Antwort Each biBS dahin nit zurdckgeschrieben, daran hat 
derselb keine Schuld, sondern ist Ursach, dass wegen anderer 
Unss vorgefallenen wichtigen Affairen die Sach in Vergess ge- 
rahten, und gleich wir dan zu endt negstkunftigen Monats Januarij 
die n(kige Gelder far ged. Schildereyen ubermachen lassen werden, 
aiss habt Ihr gem. Praesidenten solches zue erkl&ren und Nach- 
richtung hinwieder zu bedeuten, der Zuversicht, derselb damit 
vergnugt sein und biss daran beni. Schildereyen in gutem Ver- 
wahrsamb halten lassen werde. 

Mehr erfahren wir tiber diese Angelegenheit nicht. 
Interessant bleibt die Tatsache, dass Johann Wilhelm schon 
1684 Bilder sammelte. Douven war seit 1682 in Dtissel- 
dorf, wie Houbraken ausdrucklich angibt. Im Kirchen- 
buch von S. Lambertus erscheint er 1684 zum erstenmal, 
und zwar am 12. August als Taufzeuge. Jedenfalls be- 
deutet dieses Jahr ein sehr frtihes Datum ftir die Kunst- 
liebhaberei J. W/s, der noch sechs Jahre zu warten hatte, 
bis er zur selbstandigen Regierung und zur Kurwtirde ge- 
langte. Und zugleich wird dadurch die an sich schon un- 
wahrscheinliche Anekdote entkr^ftet, nach der Douven die 
Liebe zur Kunst dem Kurftirsten sozusagen mit List und 
Gewalt beigebracht hat. Langenhoffel hat die Lokalge- 
schichte urn diese Phantasiebltite bereichert und damit — 
wie nattirlich — einen vollen Erfolg gehabt. Er will die 
Geschichte von dem Sohne des Malers, dem Kammer- 
direktor, selbst gehOrt haben und erzahlt in seinem Manu- 
skript 2 ) in charakteristischem Stil folgendes: 

„Dem Maler Douven sei die Niederlage der Amazonen 
von Rubens 8 ) gemalt ftir einen geringen Preis zum Kauf 
angeboten worden ; er habe aber dieses Gem£lde fur den 
Privatbesitz zu kostbar gehaken (!) und es seinem Kurftirsten 
angetragen. Dieser habe ihm aber sagen lassen, er solle 

l ) Weiter unten mehr von ihm. 

•) Teilweise publiziert in der Ztschr. d. Diiss. (i.-V. No. 2 11882). 

8 ) Pin. No. 742. 



Digits 



zed by G00gle 



224 Th. Levitt 

ihm nur mit Gem&lden vom Halse bleiben. (!) Indessen 
entmutete ihn diese Antwort nicht, sondern er bat den 
Kammerdiener, das Gem&lde doch an einen Ort, wo es der 
Kurfurst zu sehen bek&me, hinzustellen. Anfangs habe der- 
selbe diese Zumutung abgelehnt, aber Douven habe ihn 
durch Vorstellungen endlich dahin vermocht, dem Kur- 
fursten das Gemalde in das Zimmer, wo er zu friihstucken 
pflegte, hinzustellen. Kaum habe er aber das Gemalde er- 
blickt, so habe er dem Kammerdiener mit Bitterkeit (!) gesagt : 
Wie? 1st dies das Gemalde, das ich nicht zu sehen, noch 
viel weniger zu kaufen verlangt habe 1 Wer hat Dir hier 
die Aufstellung des Gem&ldes befohlen? Dennoch sei er 
zum Bilde gegangen und habe es eine geraume Zeit und 
mit Aufmerksamkeit betrachtet und dies so oft wiederholt, 
dass es geschienen, als konne er sich nicht davon losreissen. 
Endlich habe er Douven kommen lassen und gefragt: „Kann 
man von diesem Meister a (!) — so spricht ein fein ge- 
bildeter, weit gereister Furst, dessen Grossvater mit dem 
Meister in personlichem Verkehr gestanden, und dessen 
jQngstes Gericht die Eindrucke seiner Jugendtage be- 
herrschte — „noch mehr Gemalde kaufen" ? Wie er nun 
vernommen, dass die meisten von ihm in Brabant anzu- 
trefFen w&ren, habe er dem Douven befohlen, sich reisefertig 
zu machen (!) und alles, was er von der Hand des Rubens 
daselbst antreffen wflrde, zu kaufen. „ Douven kaufte, Was 
immer von Rubens Werken zu kaufen war — immer die 
alte Vorstellung, dass es unter Johann Wilhelm Gold ge- 
regnet habe und gar noch so lange vor Eintreffen der 
Goldprinzessin aus Toscana — und brachte eine grosse 
Anzahl Gemalde dieses Meisters nebst noch vielen anderen 
aus Brabant und den Niederlanden nach Dusseldorf. Gleich 
bei seiner Zuriickkunft erhielt Douven den Auftrag, in 
Italien alle vorzuglichen kostbaren Gemalde zu erstehen a . 
— Ich denke, diese Proben genugen. 

Brueghel, die vier Elemente. 
In der Korrespondenz mit dem Agenten in Mailand 
Marchese Pagani 1692 — 94, K. bl. 75/7, fand ich folgendes 
Reskript J. W.'s vom 16. Mai 1693 (italienisch) : 



Digits 



zed by GoOgk 



Beitr&ge tax Geschichte der itunstbestrebungen etc. 2& 

„Sehr wertvoll ist uns die Zeichnung von den Elementen 

des Brueghel gewesen, die E. Exc. uns Qberschickt hat. Wir 

wQnschen nun noch in gleicher Weise eine Skizze der andern 

drei verbleibenden Elemente zu haben, welche die Jahreszeiten 

daretellen, und zwar in Originalgr5sse. Wir besitzen von deni 

genannten Maler einige andere Originale und sind sehr begierig, 

auch die andern Nachzeichnungen der besagten Elemente zu sehen". 

Brueghel hat sowohl die vier Elemente wie die vier 

Jahreszeiten wiederholt gemalt, gewohnlich im Verein mit 

H. van Balen d. Ae. Die Vermengung beider Vorwurfe 

in der mitgeteilten Stelle beruht wohl auf der mangel- 

haften Ausdrucksweise des Konzipienten. Ich kann nur 

annehmen, dass es sich darum handelte, festzustellen, in 

wie weit eine Folge, die entweder schon im Besitz des 

Kurfiirsten war oder ihm zum Kauf angeboten wurde, mit 

den Bildern in Mailand ubereinstimmte. Tats&chlich be- 

sass J. W. eine Folge der vier Jahreszeiten, die im ersten 

Kabinett hingen, und jetzt, als aus der Mannheimer Galerie 

stammend, im Pin. -Katalog unter No. 708—711 ver- 

zeichnet sind. 

Unterm 2. Sept. 1693 schickte Pagani die Kopie- 
zeichnung eines zweiten Bildes ein, worauf von der An- 
gelegenheit nicht mehr die Rede ist. 

Bilder aus Spanien. 

Dass die Verbindung mit dem an Kunstschatzen uber- 
reichen spanischen KOnigshause durch die Vermahlung 
seiner Schwester Maria Anna mit Karl II. (1690) auf die 
Begehrlichkeit des Kurfiirsten nicht ohne Wirkung bleiben 
konnte, war anzunehmen. 

Zunachst fand ich in der Korrespondenz Johann Wil- 
helms mit Pater Gabriel, dem Beichtvater der Kttnigin, 
folgendes Schreiben des Kurfiirsten vom 14. Oktober 1696 1 ), 
das die Situation verdeutlicht , wenn es sich auch urn das 
Interesse einer dritten Person handelt. 

Paolo Veronese. 

„Son8ten habo ich Ew. Ehrw. nicht verhalten wollen, 
welcher gestalten ich von gueter Handt vernohmen, was massen 

') K. bl. 55/14. Aus den Jahren 1696 und 97 und 1702. 
jahrb. XX. " 



Digits 



zed by G00gle 



£ Th. Levin 

in einem von denen S&hlen so in Biro Maj. des Kftnigs appar* 
tement ist und gar viel frequentiert wirt, ein gewiss ziemblich 
grosses StQckh Gero&hl von Paolo Veronese vorkanden seye 
welches repraesentieret, wie unser Herr im Tempel init den 
Schrifftgelehrten diputieret, dieses StQckh nan verlanget raein 
liebster H. Sch wager der Gross Prinz 1 ), dass es ihme von Ihro 
Maj., meiner unvergleichlichen allerliebsten Englischen Kdnigin 
und Frawen zu wegen gebracht wftrde, so gar leicht gescbehen 
konte, wann dieselbe recht ernsthafft dem bertihmbten Maler 
Giordano zuesprechete, damit er nicht allein ein anderes an die 
Stelle gieich machete, sondern auch Ihro Maj. dem KOnig rahtete, 
dises Begehren von Ihro Maj. meiner KOnigin derselben nicht 
abzueschlagen mit der Anerbietung ein dergleichen, jahe noch 
besseres und von noch besserem gusto ahn dessen Stelle (wie er 
wohl kann) zue machen, so balden aber Ihro Maj., meine Eng- 
lische KOnigin, die Gnade von Ihro Maj. dem KOnig erhalten 
hetten, alssdann alsogleich dass Bildt dem florentinischen extra- 
ordinario enviado Incontri ttberliefferen lassen zue besserer Fort- 
bestellung. Ich versichere Ew. Ehrw. das Ihro Majest&ten beyder- 
seits gradt sich devinciren werden*) und k5nnen sie von diesem 
H(errn) 3 ) zue seiner Zeilh noch grosse Dienste zue gewarten 
haben, man kan manchmahl mit einer solchen Bagatell, welche 
einem so grossen KSnig nichts ist, absonderlich dahe er einen 
Meister bei sich hat, welcher disen Platz noch besser alss er 
zuvor gewesen, vereehen kan, manchmahlen, sage ich, das Gemttth 
und Zuneigung solcher Herren gewinnen, so einem so grossen 
K5nig dann Offtres stattlich zu statten kommen kan. Ich ersuche 
also Ew. Ehrw. ganz einstftndigst, hierin falls ihren Eusseristen 
(sic) Fleiss zu thuen, um Ihro Maj. die KOnigin von Meinetwegen 
ganz unterthftnig und unnachiassig zue bitten, dise Gnadt nicht 
abzueschlagen, sondern dero allvermOgende Autoritet zue em- 
ploijren, umb damit zue eiuctiren, — Ew. Ehrw. kOnnen dem 
Giordano auch recht schaffen zuesprecheu und denselben zu alien 
guten officijs zu disponiren suchen. Der Gross Prinz sowohl, 
alss ich werden zuforderist dise Gnade von unserer unvergleich- 
lichen Kflnigin, alss ein absonderliches Kenntzeichen dero Gn&clig- 
keit und Propension gegen Uns achten und selbiges mit trewisten 
Diensten zu demeritiren suchen, dem negsten aber keinem alss 
Ew. Ehrw. die grosste und einzige Obligation haben, so wie bey 
alien Gelegenheiten gegen deroselben in der That zue erkennen 
uns eiffrigst angelegen sein lassen, und gewiss im Geringsten 
nicht underlassen werden und thut meine herzliebste Gemahlin 



*) Ferdinand, Erbprinz von Toscana, gest. 17 13, 10 Jahre vor seinem 
Vater. 

*) UngewOhnlicher Ausdruck = es wird ibnen gut ausschlagen. 

3 ) Natttrlich der „Gross Prinz". 



Digits 



zed by G00gle 



Beitrage zur (reschichte der itunstbestrebungen etc 227 

nicht weniger als ich den grossen Theil an diser Qnade nehmen, 
Ew. Ehrw. versichernd, dass Sie den Hrn. Gross Prinzen sowohl 
als meine herzliebste Gemahlin und mich in der Welt nicht hOher 
obligiren kOnnen als hierdurch, thue es also Ew. Ehrw. abson- 
derlich auffs allerbeste recommandiren 1 ). 

Pater Gabriel anwortet erst unterm 22. Nov. und 
entschuldigt die Verztfgerung mit Krankheit, sucht aber 
die Vermittlung in der Bildersache sowie in andern An- 
gelegenheiten von sich abzuw&lzen. 
In Bezug auf das Bild sagt er: 

„ Mit dem Gein&hl des Paolo Veronese besorge ich, es werde 
die Beschaffenheit haben, als wie mit dem Stuck des Rubens, 
so adorationem magorum repraesentiret, welches, 6b es schon in 
den unteren appartementen des KQnigs, consequenter gar wenig 
und selten gesehen wird, als meine aliergnadigste Fran aus 
schwesterlicher hOchster Affection von E. Chf. D. vor einigar ge- 
raumer Zeit praetendierte, Ihro Maj. geantwortet, er konnte mit 
selben, weilen es vinculiret und zu dem Haus gehOrig nit wiil- 
fahren". 

Der Kurfiirst blieb bei seinem Anliegen stehen, um 
so mehr, als er eine Bitte der Konigin, seine Pf eifer 
zur Erganzung derer des Kftnigs nach Madrid zu schicken, 
so bald als moglich zu erfttllen.versprach und im Schreiben 
dd. Madrid, 31. Jan. 1697 versichert Pater Gabriel, dass 
er in dem, was ihm aufgetragen, keinen Fleiss unterlasse 
und mit der Zeit einen guten Effekt verhoffe. 

Die Korrespondenz bricht hier ab und setzt dann erst 
wieder im Dez. 1701 ein. Doch wissen wir, dass weder 
Pater Gabriel, noch ein anderer Vermittler, wie wir gleich 
sehen werden, Erfolg hatten. 

Jesus nifio, disputando con los doctores von Paolo 
Veronese, 2,36 M. hoch und 4,30 M. breit auf Leinwand, 
das in der Architektur des Hintergrundes die Hand Benedetto 
Cagliaris aufweist und nach Ansicht Madrazos 2 ) identisch 
mit dem Bilde ist, welches sich zur Zeit Ridolfis 
in der casa Contarina zu Padua befand, h&ngt jetzt im 



*) Das Schreiben, das sich noch fiber andere Gegenstande verbreitet, ist 
in einer Kopie nach dem eigenhandigen Original des Kurfursten zu den Akten 
genommen. 

*) Don Pedro de Madrazo, Dichter und Kunstschriftsteller, Verfasser des 
ausgezeichneten Katalogs des Museo del Pradro in Madrid. 

Ift* 



Digits 



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228 Th. Levin 

Museo del Prado. Nach Angabe des Katalogs ist es in 
der Sammlung Karls II. inventarisiert und zierte damals 
den Spiegelsalon (Salon de los espejos). 

Auch die „Anbetungder Ktfnige", die Johann Wilhelm 
fttr seine Sammlung begehrte, und Woermann 1 ) „unbe- 
schreiblich herrlich" nennt, ist in Spanien geblieben und 
dem Museo del Prado einverleibt. 

Unter den Schwestern des Kurftirsten ist Maria Anna 
die interessanteste, wenn sie auch der in frommer Werk- 
tatigkeit ganz aufgehenden Kaiserin Eleonora (Magdalena) 
an Geistesfahigkeiten und sittlicher Gr5sse nachstand. 
Vielleicht hat sie Victor Hugo im Ruy Bias nicht schlecht 
geschildert, wiewohl er es sicher aufs Geratewohl getan 
hat Wir kennen sie aus guten Bildern. Das Bildnis in 
der Ahnengalerie zu Schleissheim, No. 145, diirfte eine 
eigenhSndige Arbeit Douvens oder doch wenigstens eine 
Kopie nach seinem Original sein. Interessanter ist das 
kleine Bild von Eglon van der Neer in der Galerie zu 
Speyer 2 ), das gewiss nicht dorthin abgegeben sein wiirde, 
wenn man die in ganzer Figur dargestellte Perstfnlichkeit 
erkannt hatte. Die junge Konigin — sie war 21 Jahre 
alt, als die Trauung mit Karl II. 1689 am 27. Aug. 3 ) zu 
Neuburg per procur. erfolgte — war ausserordentlich 
musikalisch. Von ihrer Reise liber Dusseldorf nach Madrid 
hat uns einer ihrer Kammerdiener, Becquez, durch sein 
1691 im Druck erschienenes Tagebuch ein lebendiges 
Bild hinterlassen. Er schildert die Begegnung des von 
Wien eigens herubergekommenen Kaisers mit der konig- 
lichen Braut in Ingolstadt. „Hierbei ersuchte der Kaiser, 
ein grosser Musikliebhaber, die Prinzessin Braut, irgend 
eine kleine Arie zum Klavier zu singen, auf welchem er 
selbst sie begleiten wollte. Sie tat dies mit einer solchen 
Anmut, dass die Kais. Maj. und alle Anwesenden im 
hochsten Grade hievon entzuckt waren u 4 ). 



') Gesch. d. Malerei, III 418. 

•) No. 13;. 

8 ) Die Vermahlung in Spanien fand am 4. \fai 1690 stall. 

4 ) Vgl. Neuburg. Collectaneen 1872, S. 91. 



Digits 



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Beitrage zur Gescbichte der Kunstbestrcbungen etc. 229 

War Maria Anna auch keine Schonheit im strengeren 
Sinne des Worts, so darf man ihr nach den Bildnissen 
doch ein hohes Mass von Anmut und Liebreiz zutrauen 1 ). 
Als sie dem Ktfnig Karl II. vermahlt wurde, war dieser 
krankhaft veranlagte Furst, der uns mit Totenblasse in 
den Bildnissen von der Hand des Carrefio de Miranda 
schreckhaft anstarrt, ein Mann von 29 Jahren. Er hatte 
schon eine erste Ehe von zehnjahriger Dauer mit der Tochter 
Philipps von Orleans hinter sich, aber das Gluck, einen 
Nachfolger zu begriissen, war ihm nicht beschieden. Die 
Hoffnung ganz Spaniens und des Hofes insonderheit 
richtete sich auf die wohlgestaltete Prinzessin aus Deutsch- 
land, die unter den glanzendsten Zeichen in Madrid einzog. 
Bald zeigte sich, dass die Aussicht auf Nachkommenschaft 
eine geringe sei. Die geistige und kSrperliche Depression 
des Konigs steigerte sich mit Unterbrechungen von Jahr 
zu Jahr, und wenn er den Verkehr mit seiner Gattin 
wieder aufnahm, gingen Berichte davon an alle H6fe 
Europas. 

Dem ersten Enthusiasmus folgte bald eine Verstimmung 
gegen die Fremde, die mit der steifen grandezza der 
spanischen Aristokratie nichts anzufangen wusste, und 
artete in Hass und Feindschaft aus, als die junge KSnigin 
in der Unklugheit beharrte, sich mit einem Wall von 
Landsleuten zweifelhaften Charakters zu umgeben. Die 
von Geldgier geleitete Grafin Berlepsch war ihr boser 
Damon, und Pater Gabriel vermochte es auch nicht, der 
Flirstin die rechten Wege zu weisen. Johann Wilhelm, 
der in den ersten Jahren seiner Lieblingsschwester stets 
die alte Anh&nglichkeit und Treue gezeigt und vergebens 

M Der von Philipp Wilhelm zum Rat und President ernannte Senator 
(sein. kath. Maj.) Marcbese Pagani in Mai land scbreibt aus dieser Stadt am 
31. Mai 1690. „Die Briefe aus Spanien zeiben die Bildnisse der Kflnigin, 
meiner Gebieterin, die dortbin gelangt sind, der Falschung, da man sie jetzt 
weit schSner vor sich sieht, als sie die Malereien zeigen; la Pieta, I'intendimento, 
la Maesta, la benignita, la Prudenza sono di gia conosciute et acclamate. K. 
bl. 60/28. In der Clemeniinischen Sammlung in Schleissheim befindet sich ein 
Portrat von Maria Anna, das nach Inventarbestimmung einem Maler Gence 
mit Fragezeichen zugeschrieben wird. Auch ich weiss mit diesera Namen 
nichts anzufangen. 



Digits 



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230 Th. Levin 

versucht hatte, die politischen Irrtiimer auszugleichen, 
schrankte seinen Briefwechsel mit der Schwester mehr 
und mehr ein und tiberliess sie ihrem Schicksal, das er 
nicht abzuwenden vermochte. Die deutsche Coterie musste 
eines Tages dem machtiger anbrausenden Sturm weichen. 
Eine Art Palastrevolution jagte die Berlepsch und Zwerg 
und Dienerin uber die Grenze, und auch der Liebling der 
Kftnigin, Freiherr Heinrich von Wiser, der sich wohl eine 
Teilnahme an den hasserregenden Intriguen nicht vorzu- 
werfen hatte, musste dem Drucke weichen. 

Die Familie der Wiser hat an dem Hofe Johann 
Wilhelms eine grosse Rolle gespielt. Bttrgerlicher Ab- 
kunft, mit starken Geistesgaben und korperlicher Wohl- 
gestalt und Energie ausgerttstet, hatten diese BrQder — 
ich vermag deren fttnf in hohen Stellungen nachzuweisen l ) 
— die Gunst Philipp Wilhelms und seines Sohnes ohne 
Einschrankung erlangt und erganzten durch gegenseitige 
Sttttzung, was ihnen die Liberalitat der FQrsten etwa 
schuldig blieb. Heinrich von Wiser hatte schon zwei 
Jahre am Hofe zu Heidelberg und drei an dem zu Lissabon 
in diplomatischer Verwendung Dienste geleistet, als er 
etwa ums Jahr 1691 der KSnigin Maria Anna als 
Sekretar beigegeben wurde. Dass er der Liebling der 
K5nigin gewesen, werden wir nach dem, was er selbst 
daruber andeutet, nicht bezweifeln ktfnnen. Aber wir 
haben keinen Grand, in diesem Verh&ltnis etwas Straf bares 
zu vermuten. 

Nichts kann zur Charakteristik des jungen Strebers 
besser dienen, als der in Anlage mitgeteilte Brief an seinen 
Bruder in Diisseldorf, mit dem er die Ablehnung einer ihm 
von der KOnigin vorgeschlagenen Ehe verteidigt Maria 
Anna hatte es bei ihrem Bruder durchgesetzt, dass Wiser 



*) Franz Melchior ist 1693 Intimi Consilii Director, Franz Wilhelm 1696 
Hofkanzler, Philipp Cons tan tin 1703 Hofkanzler und Ferdinand Andreas, dessen 
Charge ich nicht angeben kann, ist 1703 schon Graf. Zwei BrQder waren mit 
Grafinnen von Geburt vermahlt Ich fand im Kirchenbuch: Maria Charlotte 
Freifrau v. Wieser, geb. Grflfin v. Leiningen - Westerburg und ebenso Amalia 
Charlotte, doch ist bei der Unzuverlassigkeit der kirchlichen Eintragungen nicht 
ausgeschlosien, dass wir hier ein und dieselbe Persdnlichkeit vor uns haben. 



Digits 



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Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 231 

zum envoye extraordinaire ernannt wurde. Von Madrid 
schickte J. W. ihn zun&chst pro forma nach Parma, urn 
der Schwester Dorothea Sophie bei ihrer zweiten Verm&h- 
lung mit Franz von Parma als Beistand zur Seite zu sein. 
Dann ging er als Resident und Governatore von Rocca 
Guglielma nach Neapel, in welcher Stellung wir ihn bereits 
kennen gelernt haben. Wir werden ihn spater als Ge- 
sandten im Haag wiederfinden. Weiter vermag ich seine 
Laufbahn nicht zu verfolgen. Anscheinend hat ihn gegen 
das Ende seiner Tage die Gunst des Schicksals verlassen. 
In Schaumburgs Manuskripten *) fand ich ein Fragment, 
das nach einer eigenhandigen Aufzeichnung Wisers kopiert 
sein dtirfte. „Facti species der abentheuerlichsten Verfol- 
gung, so jemals in der Weldt erhoret worden, ausgeiibt an 
einem alten churpfSlzischen, wohl meritirten — Frh. von 
Wiser 1718*. 

Das defekte Blatt lasst noch erkennen: . . . „Aufent- 
halts in Lissabon und Madrid hatte — eine Menge GemSlde, 
Statuen etc. verehrt, die . . . 0000 fl. gesch&tzt werden tt . 
Ober die Identity dieses zu Unrecht leidenden, wohl von 
dem Gegenwind nach dem Regierungsantritt Carl Philipps, 
wie so viele anderen Giinstlinge seines verstorbenen Bru- 
ders, getroffenen Beamteo mit Heinrich von Wiser kann 
daher kein Zweifel bestehen. Wenn wir uns auch der An- 
gabe gegenuber, dass er dem Kurftirsten aus eigeaen Mit- 
teln Kunstwerke von hohem Wert verehrt habe, — denn 
nur so ist das Fragment zu deuten — durchaus misstrauisch 
zu verhalten haben, so ist er doch als Vermittler wohl noch 
in weit ausgedehnterem Masse t£tig gewesen, als ich aus 
seinen Korrespondenzen 2 ) mit dem Kurfursten nunmehr 
nachweisen werde. 

Unterm 23. Juli 1694 berichtet Wiser: 

„Auf die berlinischen Glftser 3 ) warten Ihre Majestaten mit 
Verlangen, seindt auch fttrwizig (= neugierig), ein rothes 
Glas zu sehen, und wan ich einen underthanigsten Undhandler 



') Archiv Diisseldorf. Sich mit den Arbeiten Schaumburgs zu beschaftigen, 
ist immer Genuss und Belehrung. 

s ) K. bl. 86/27. Div. span. Korr. 
8 ) Kunkelglftser. 



Digits 



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232 Th. Levin 

(sic) oder Stichauff, oder wie mans haissen will, abgeben d&rffte, 
so sollte ich sagen, dass E. Chf. D. jedesmahl eine grosse Scheiben 
einsetzen werden, wan Sie mit Geiegenheit, da jemandt herein 
kommet, etwas galantes, so nicht kostbahr, mitschicken, als da 
von Tischlerarbeit, Dr&herarbeith , Schmelzwerk, Glas und was 
dgleichen. 

Ihre hochehrw. DchL d. Herr Bischoff von Augspurg haben 
vor ungef&hr zwei Jahren eine Uhr, nuhr mit Silbor gezihert, 
hereingeschickt, so zue Augspurg gewis nicht fiber 100 Thaler 
gekostet haben mag und gleichwohl grossen bruit gemacht, womit 
die K5nigin hernach uberaus grosse Ehr bey dem Kftnig einge- 
legt, also das er sie noch immer in seinem Cabinet vor sich 
stehen hat, wie ich selbsten gesehen. Der Kflnig ist uberaus 
vorwizig, und wan jemand von draussen ahnkorabt, will er alles 
wissen und sehen, ob etwas fur die KOnigin gekommen, und wan 
dann nichts vorhanden, so darf er Ihro Maj. wohl vorwerffen, 
man schicke ihr nichts aus Deutschland, wie er eben neulich 
gethan, da die Wein angelangt (die E. Chf. D. so grosse Un- 
kosten gemacht), weii nichts mitkommen, so man Ihne k6ndte 
sehen lassen. Damit werden hingegen villeicht Pferdt, Gemahlde 
und andere Sachen abfallen". 

Die Charakteristik des geisteskranken KOnigs ist ge- 
radezu klassisch. Der durch seine weiten Gemacher irrende 
und neugierig iiberall umherstObernde und schniiffelnde 
bedauernswerte Farst steht leibhaft vor uns. Aber auch 
die Wendung, dass vielleicht Pferde, Gemalde und andere 
Sachen als Erwiderung der kurfurstlichen Geschenke „ab- 
fallen tt kOnnten, ist nicht ohne lehrreichen Humor. 
Schreiben Wisers vom 8. Juli 1694. 

^DieRathsstelle in demCons^.de S^ Clara, so derMarchese 
Mascambruno fflr Seinen Bruder pr&tendiret, ist zwar noch nicht 
vergeben, weilen jedoch der K5nig sich gegen die K5nigin erkiaret, 
dass Er willens sei, selbige dem Giordano zue Ausheurathung 
einer seiner Toohtern zue geben, so habe Bedenken getragen, 
ferners fur ermlt. Mascambruno darum anzuhalten, weii ich glaube, 
dass E. Chf. D., da Sie Gemahlde von dem Giordano yerlangen, 
demselben nicht gern etwas in den Weg legen lassen wollten*. 
Schreiben Wisers vom 6. August: 

„Seit der von mir unterthanigst iiberschickten Yerzeichnung 
hab ich noch einige Gemahi ffir E. Ch. D., auch fQr die KOnigin, 
urn deroselben zu Qberschicken l ) 13 piati di terra di Faenza 8 ), 
deren eins von Michel Angelo Buonaruota, die (lbrige aber theils 

! ) D. h. im Namen der Konigin dem Kurfiirst zu iiberschicken. 

a ) Durften jetzt im Saal 23 des K. bayer. Nat-Museums zu suchen sein. 



Digits 



zed by G00gle 



Beitrige zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc. 233 

vom Raphael d'Urbino, theils vom Giulio Romano gemalt, einge- 
kauft, einige darunter seindt zwar gespalten, abor wohl zusammen- 
geffigt, mir ist mir bang, dass sie wohl hinaus kommen m5gen, 
denn eines Theils wdnschte ich, dass E. Chf. D. aufs baldest ihre 
Freud daran haben mochten und andern Theils bedflnckt mich, 
dass die Occasion mit dem Hflffgens 1 ) eben nicht die beste von 
der Welt seie, weilen er in keiner gueten Haut stecket und unter- 
wegs erkranken mOchte, auch sonst etwas bl5d ist, um dergleichen 
Sachen zu versorgen". 

Die Bilderliste liegt leider nicht bei den Akten, doch 
fand ich spater ein Blatt ohne Datum mit der Ueber- 
schrift: Quadri comprati p. S. A. E. doppo Taltra Lista, 
so dass wir hier das Verzeichnis des im Schreiben Wisers 
angezeigten weiteren Einkaufs vor uns haben. 

Doppie *) 

Un schizzo die Rubens 8 

Un quadreto picciolo in tela dove giu cano 3 ) 

alcuni banditi al sparino 4 ) d'una maniera come 

del Bamboggio 8 

Una battaglia notturna Frk Christiani e Turchi 

di Breughel Vecchio 6 

Un bellissimo ritratto di mano di Diego Velasquez 4 
Una decollatione di S. Giov. Batt^_ in tavola 

(Holz) , . . 2 

Una tentatione di S. Ant?_ in lamina (Kupfer) di 

Paolo Brull 3 

Un salvatore in lamina che pare del Paris Bordon 1 

32 
Spese concernenti. 

Per foderare 5 ), accommodare e ritoccare i quadri 

che n'haveano di bisogno 6 

Smerillo 6 ) cento libre a 77, reali la libra fanno 127, 

La spesa delFimballare tra casse, tela in cerata 7 ), 

baieta bianca 8 ) bambagia 9 ) sarpiglera 10 ), 6 sia 

tela grosa, stuore 11 ) etc 177, 

In tutto 68 

') Ober die Familie HSflOgens findet man AusfOhrliches bei Ferber 1. c. I, 
97 ft. Der Vater des hier erw&hnten, Reiohardt HOfgens, war kurfQrstlicher 
Kellermeister. In dem nach Madrid geschickten H6fgens Sohn erkenne ich 
den von Ferber namhaft gemachten Conrad Carl. Der Brief Douvens, den 



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234 Th. Levin 

Diese Rechnung an sich ist geeignet, uns das grdsste 
Bedenken zu erregen, so lange wir nicht der Sache auf 
den Grund gehen. Bilder im Werte von 32 Pistolen 
sollten einen Aufwand von 36 Pistolen fur Instandsetzungs- 
und Verpackungskosten erfordert haben? Bei allem Respekt 
vor den spanischen Kramern und Handwerkern, dass sie 
einen jugendlichen deutschen Diplomaten derart tibervor- 
teilt hatten, ist doch nicht anzunehmen, und dass dieser 
bei dem Geschaft seinen Privatvorteil gewahrt habe, ist 
vttllig ausgeschlossen. Die 100 Pfd. Schmirgel sind ge- 
radezu ungeheuerlich, und dabei ist es nicht einmal klar, 
wozu sie dienten. Wenn auch driiber steht „spese con- 
cernenti% so kttnnen wir doch nur eine ungenaue Aus- 
drucksweise annehmen. Die Verpackungskosten beziehen 
sich auf beide Bilderankaufe und lassen vermuten, dass 
der erste, von dem uns leider die Liste fehlt, einen sehr 
viel betrachtlicheren Umfang gehabt hat. Aus der uns 
vorliegenden Liste sind mit mehr oder weniger Sicher- 
heit nachzuweisen : 

1. Das Portrat von Velazquez Pin. 1293. 

2. Una tentatione di S. Antonio von Paul Brill. Dieses 
Bildchen erscheint im Katalog von Gool als „Het Afbeeltsel 
van St. Hieronimus, in een schoon Lantschap, door den 
Fluweelen Breugel", im Inventarium von 1730 als 
gleicher Gegenstand von Paul Brill und hangt jetzt in 

Ferber mitteilt, ist ubrigens nicht an den Vater Rein hard t (Reiner), sondern 
an dessen Sohn, Benedict Hermann, den Gerichtschreiber in Ratingcn, gerichtet 

*) Pistolen. 

8 I Die Orthographie wie im Original. 

4 ) Wohl soviel als „mora a . 

*) Nicht etwa glcich rentoiliren, heisst nur unterlegen (bei schadhafter 
Riickseite). 

•) Schmirgel. 

T ) Wachsleinwand. 

8 ) Baieta — heute: bajetta ist ein diinnes, schwarzes, oben rauhes Tuch, 
das zur Trauerkleidung verwendet wird. — Ffir baieta bianca fehlt mir die 
Erklarung. Vielleicht ein dunner Flanellstoflf, mit dem die Bilder eingedeckt 
waren. 

•) Bambagia = Baumwolle. Ob Waite? 

I0 ) Das Wort scheint nicht korrekt wiedergegcben zu sein. Erklarung fehlt 

M ) Decken (Matten). 



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Beitrflge zur Geschfchte der Kunstbestrebungen etc 235 

Augsburg als „greiser Einsiedler etc.* von Jan Brueghel 
unter No. 619. Gegentiber Wiser und dem Inventar von 
1730 entscheidet die voile echte Bezeichnung (Brueghel 
1597), die s. Z. (ibersehen wurde. Das Material ist Kupfer, 
wie bei Wiser angegeben. Die Verschiedenheit in den 
Angaben des Gegenstandes erscheint mir unwesentlich. 

3. Den Salvator mundi halte ich ftir das in dem 
Inventar von 1730 als unbekannt unter den Gemalden aus 
kurftirstl. Schlafzimmer verzeichnete Bild. Den Verbleib 
nachzuweisen ist mir bis jetzt nicht gelungen. 

4. Die Enthauptung Johannes des T&ufers scheint das 
kleine Bild zu sein, das bei Gool unter den Kabinettsbildern 
als eine Arbeit des Brusasorci angefiihrt wird und jetzt 
als Alessandro Turchi unter No. 1199 in der Pinakothek 
hangt Der Unterschied in den Angaben uber das Material 
— Schiefer und Holz — dtirfte der geringeren Korrektheit 
Wisers zuzuschreiben sein, der mit „tavola" sagen will, 
dass das Bild nicht auf Leinwand oder Kupfer gemalt ist. 
Bilder auf Schiefer waren ihm wohl noch nicht vorge- 
kommen. 

Dass die Schlacht zwischen Christen und Ttirken mit 
einem Schlachtenbild identisch sein kflnnte, das von Gool 
als eine Arbeit des Roelant Savry und im Inventarium von 
1730 als eine solche von „Vinckenbaum tt (Vinckboons) be- 
zeichnet wird, mttchte ich nur andeuten, da das Bild heute 
nicht mehr nachzuweisen ist. Es wurde der Kennerschaft 
Wisers denn doch zu wenig Ehre machen, wenn wir in 
dieser Schlacht zwischen Christen und Ttirken das Bild 
von J. Huchtenburgh wiederzuerkennen h&tten, das in dem 
Schlafzimmer des Kurftirsten hing, ehe es 1730 nach 
Mannheim kam, und jetzt in Schleissheim unter No. 517 
oder 518 zu finden ist 1 ). 

Soil auch noch ftir den schizzo di Rubens eine aller- 
dings sehr vage Vermutung ausgesprochen werden, so sei 
auf die marodierenden Soldaten Pin. 807 verwiesen. Rooses, 
der dieses Bild in Oeuvre de R. als „faussement attribu6 a 

') Merkwttrdigerweise hat auch die Pinakothek unter 517 und 518 Bilder 
von Huchtenburgh, worauf ich zur Vermeidung von Verwechslungen aufmerk- 
sam mache. 



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236 Th. Levin 

bezeichnet hatte, will im Nachtrag eine bei L. Somzee in 
Briissel befindliche Wiederholung als Originalarbeit des 
Meisters erkennen 1 ). 

Giordano. 

Schreiben Wisers vom 19. Aug.: 

„ Giordano hat nnnraehr seine Arbeit zu Escurial ganz und 
gar vollendct und befindet sich allhier, gester hab icli ihne be- 
sucht (ware aber nicht wohl auf) und haben fiber die gem&hl, 
so E. Chf. D. von seiner Hand verlangen, gesprochen. Er beklagt 
sich, dass ihne das Malen in kleinen Figuren sehr hart ankomme, 
nachderae er nun eine lange Zeit hero gewohut, mit den grossen 
Stauppen die Gew6lb und W&nde zu fegen, doch hat er mir zu- 
gesagt, mit n&chstem den Anfang zu machen, er wttrde auch 
dieser Tage einen zu mir kommen, und verziehe ich deswegen 
E. Chf. D. Geinahl einzupacken, bis er sie besichtigt haben wird tt . 

Am 4. Sept. 1694 reskribiert J. W.: 

„Von deneu seither vor Unss erhandelten Gem&hl habt ihr 
mit negstem eine lista einzusehicken, mithin die piatti di terra 
si Faenza des Hoffgens Sohn, falls derselbe wider vollig restituiert 
und keine recidiva zu befahren, wohl verwarter mitzugeben, sollte 
aber derselbe vor Einlangung dieses abgereyst sein, durch and- 
weite Gelegenheit anhero zu befQrdern. Die Sardisehen Pferde 
wollen wir gleichfalls erwarten a . 

Wiser unterm 3. Sept.: 

„Der H5ffgens wird dem Ansehen nach kttnftige Wochen ab- 
gefertiget und neben den schon Qberschriebenen Sachen noch 
ein schones Gemahl vom Rubens, so Ihre Maj. die 
K5nigin und des K5nigs seine ausgesucht, mit fuhren. Der 
Giordano ist dieser Tage bey mir gewesen und hat die Gemahl, 
so ich fQr E. Chf. D. eingekauft, alle besser getauft a . 

Wiser unterm 15. Okt. : 

„Der Giordano machet mir zwar noch Hoffnung von den 
Gemahlen in klein, einer aus seinen Vertrauten aber hat mir 
gesagt, sein Gesicht sei dermalen allzu schwach, um in kleinen 
Figuren zu arbeiten; er werde zwar selbsten solches nicht be- 
kennen wollen, sondern ewig darauf warten lassen, also hab ich 
der KSnigin unterdessen einen Zettel uberreicht, darauf 2 grosse 
Stficke all' imitazione di Paolo Veronese, 2 andere all 1 imitSf 
di Guido Reno und 2 all' imit5f del Correggio begehrt werden, 
woran er innerhalb G oder 8 Tagen den Anfang machen wird. Ich 



') In diesen Tagen mit der Samml. Somzee verkauft (Juni 1904). 



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Beitr&ge zur Geschichte der Kunstbestrebungen etc 237 

glaube sicherlich, dass E. Chf. D. seiner Zeit ein Wohlgefallen 
daran, alle dero Maler aber Mfilie genug liaben werden, zu er- 
kennen, ob sie wahrhaftig von denen obbenannten Meistern seien 
oder nicht, dan es ist ohnbeschreiblich, mit was fiir Perfection 
er alle Hande nachaffet, wie ich dann erst jilngst ein StQcklein 
auf Lucas von Leyden Art gesehen, so Jordan vor 35 Jahren 
gemalt und hat nicht aJlein mich, sondern aile Maler, die es 
bishero gesehen, betrogen. Wan hernach mCglich sein wird, die 
kleine Stftcklein von ihme herauss zu bringen, so haben E. Chf. D. 
desto weniger Schaden dabei, wan Sie audi die grossen unter- 
dessen bekommen". 

Unterm 29. Okt. berichtet Wiser, dass der junge 
Hoffgens vor 8 Tagen abgereist, mit zimblicher Bagage. 
Am 13. Nov. 1694 schreibt Johann Wilhelm : 

„Der Sardinische Pferdt und der vor Unss erkaufter Qe- 
mahls seint wir mit Veilangen erwartendt. — Wan vom Giordano 
keine kleine Gemahl mehr zu bekoramen, habt Ihr andere und 
die beste so raOglich, von Ihme beyzutrachten". 

Dann nur noch die kurze Meldung vom 21. Jan. 1 695: 

„Von Neapel habe ich mit jilngster ordinarii widerumb einen 
Wechsel von 1000 Thaler empfangen, welche zue Einkaufung 
schSner Gemahien sorgfaltig ahnwenden werde tt . 

Worauf J. W. (19. Febr.) erwidert: 

Sonst horen wir gern, dass Ihr wieder einen Wexel ad 
1000 Rz. von Neapoli emfangen, wovon ihr gute und rare, auch 
meist grosse Stuck, alss etwa von Raphaele, Titiano und anderen 
beruhmbten Meistern aber grosse Capitalstuckh, und wann ihr 
deren schon nicht mehr als Eines vohr alles das Geldt solltet er- 
liandlen konnen einzuekauffen habt u . 

Gluckliches Zeitalter, wo man sich mit 1000 Talern 
soldier Eink£ufe versah! 

Konjekturen uber das schOne Gemalde von Rubens zu 
machen, das Ihre Majest£ten von Spanien ftir Johann Wilhelm 
ausgesucht, ware zwecklos. Da die Korrespondenz Wisers 
nur fragmentarisch erhalten, durfen wir wohl annehmen, 
dass es nicht das einzige in seiner Art gewesen ist. Ge- 
wiss machten solche Schenkungen, wenn sie dem Hof zu 
Ohren kamen, gegen die „Deutsche ( ' bOses Blut. Wiser er- 
hielt das Geld zu seinen Ank£ufen aus den Einnahmen 
von Rocca Guglielma, deren Charakter als Privateigentum 
der Neuburger Fursten gewiss von niemandem bestritten 



Digits 



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288 Th. Levin 

werden wird. Ich kann nicht oft genug auf solche Tat- 
sachen verweisen, die bei der Eigentumsfrage Qber die 
Galerie mitreden. 

Ausserordentlich interessant siiid die Mitteilungen, die 
sich auf Luca Giordano beziehen. Der Meister stand 1694 
im zweiundsechzigsten Jahre " seines Lebens. Zu den selb- 
standigen Handlungen Karls II., bei dem eigensinnigste 
Energie mit Willenslosigkeit abwechselten, z&hlt auch die 
Berufung Giordanos nach Madrid. Seine umfangreichen 
Arbeiten im Escorial 1 ) waren das bedeutendste Ergebnis 
seines Aufenthaltes in Spanien. Aber auch im Schlosse 
Buen-Retiro und in der Kathedrale von Toledo findet man 
die grandiosesten Leistungen seines fllachenbeherrschen- 
den Pinsels. Dass Giordano mit Bildern im Stile anderer 
Meister brillierte, ist eine bekannte Tatsache, dass er aber 
hierbei bis an die Grenze der Tauschung ging, und dass 
es ihm gelang, einen ihm so fern liegenden Meister wie 
Lucas van Leyden — wenn er ihn anders als aus Stichen 
gekannt hat — bis zur Verwechslung zu imitieren, war 
m i r zum mindesten neu. Doch werden wir auf Wisers 
Urteil nicht allzuviel geben dQrfen ; einen Kenner von 
heute h£tte Giordanos pasticcio sicher nicht irre gefiihrt. 
Weniger tiberrascht mich die Nachricht, dass Bilder in 
kleinem Format und mit kleinen Figuren eine Spezialitat 
des Kiinstlers gewesen sind, die einen Liebhaber wie Johann 
Wilhelm besonders reizte. Eine Spur davon war mir seit 
langerer Zeit bekannt. Im Museum zu Speyer, das fQr den 
Spezialisten allerhand kleine Leckerbissen aufzuweisen hat, 
hangen — an freilich sehr ungttnstiger Stelle — zwei auf 
Glas gemalte Bilder von der Hand Giordanos, die sich ur- 
spriinglich — nach Gool — in den Kabinetten der Diissel- 
dorfer Sammlung befunden haben. Man hat diesen merk- 
wurdigen Bildern in Speyer so wenig Beachtung geschenkt, 
dass man sie nicht einmal der Aufnahme in den Katalog 
fQr wdrdig hielt Sie stellen dar den Raub der Helena 
und den Raub der Deianira — raptum Centauri und raptum 
Hellenae sagt das Inventar von 1730. An ihrer Echtheit 



l ) Ftinf Meilen von Madrid. 



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Beitrftge wur Greschichte der Kunstbestrebungen etc 239 

ist nach ihrer Herkunft ebensowenig zu zweifeln, wie aus 
Granden der Stilkritik. Es sind Arbeiten von Meister- 
hand. Vielleicht wQrde man in Speyer gliicklich sein, 
eine der aus der Schleissheimer Sammlung ausrangierten 
Maschinen dagegen einzutauschen. In einem Kabinett der 
Pinakothek zOgen diese Arbeiten schon durch ihre ganz 
eigenartige Technik die Aufmerksamkeit aller Sachver- 
standigen auf sich. 

Die Sammlung Johann Wilhelms war iiberreich an 
Bildern von Giordano. Im ganzen vermag ich einund- 
zwanzig nachzuweisen. Davon befinden sich drei in der 
Pinakothek, fiinf in Schleissheim, darunter eins als Neapoli- 
tanisch von 1600 (No. 1076), zwei frQher in Schleissheim, 
jetzt nicht mehr ausgestellt, eins in Augsburg, zwei in 
Speyer und acht nicht nachzuweisen. Zu den letzteren ge- 
hOren die sechs Bacchanale (bei Gool nur fiinf, bei Pigage 
sechs), die wohl zu dekorativen Zwecken in einem der 
K. bayerischen SchlOsser Verwendung gefunden haben. 

In den letzten beiden Jahren vor dem verhangnisvollen 
Ableben Carls II. vertrat der Marchese Ariberti als ausser- 
ordentlicher Gesandter die Interessen Johann Wilhelms am 
spanischen Hofe. Die im K. bayer. G. Staatsarchiv be- 
wahrte Korrespondenz l ) aus dieser Zeit gewahrt reichen 
Anhalt zur WOrdigung der KOnigin und ihres Anhangs 
und ist von grossem politischen Interesse. Nahm auch das 
liebevolle Verh&ltnis zwischen dem KurfQrsten und seiner 
Schwester einen immer kiihleren Charakter an, so tauschte 
man doch nach wie vor gegenseitig allerhand Geschenke 
aus. Johann Wilhelm sandte Pferde und in Paris gebaute 
Kutschen, aus Madrid kamen Pferde, Hunde, Tauben, Weine 
u. a. m. nach Dusseldorf. Von Bildern und Kunst ist 
seltener die Rede. 

Ich beschr&nke mich auf folgende Mitteilungen. .In 
einem Bericht 2 ) Aribertis ohne Datum (vom September 1698) 
heisst es: 



M K. bl. 83/7. 

*) Orig. italicnisch. 



Digiti 



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240 Th. Levitt 

„Die KSnigin beabsichtigt zu den anderen Geschenken, welehe 

zum Abgang an E. Chf. D. bereit liegen, auch einige Bilder *) 

von Giordano zu fftgen, der hier iu hohein Ansehen steht. Ich 

liabe sie noch nicht gesehen, hoffe sie aber zu Gesicht zu be- 

kommen und werde, falls sie mir nicht so vortrefflich scheinen, 

wie man sie hier schatzt, einen Austausch zu veranlassen suchen 2 ). 

Ich habe das Stuck, auf das S. Hoheit der Prinz Ferdinand 

seine Wflnsche gerichtet hat, noch nicht gesehen, zweifle aber 

sehr, dass er damit Gl&ck liaben wird. Das Bild dient in Ver- 

bindung rait der Friesraalerei zur AusschmQckung eines grossen 

Zimjners, das ein fQr alle Mai rait im ganzon vier solchen Ge- 

mlllden ausgestattet ist. Es scheint eine ganze Wand des betr. 

Raumes einzunehraen. Durch Fortnahme wurde eine grosse Lflcke 

entstehen und die Einheitlichkeit des Arrangements gest5rt werden. 

Ich habe dem Prinzen Ferdinand als Auskunftsmittei vorge- 

schlagen, den Giordano rait der Ausffthrung eines Gemaldes in 

genau derselben GrOsse wie das von Paolo zu beauftragen. Wenn 

dieses Bild vollendet ist, kSnnte es wohl geschehen, dass der 

K6nig gelegentlich bei guter Laune genommen, seine Genehmigung 

dazu erteilte, das neue an Stelle des alten zu setzen. Gelingt es 

nicht auf diesem Wege, so halte ich die ErfQllung des Wunsches 

fQr sehr schwierig, ja fQr raoralisch unmoglich. Das einzige 

Hbel, das mein Vorschlag zur Folge haben kOnnte, ware, dass 

der Erbprinz rait einem Gemalde von Giordano sitzen bliebe". 

Dass es sich hier um dieselbe Angelegenheit handelt, 

die Johann Wilhelm schon mit dem Pater Gabriel verhandelt 

hatte, bedarf keines besonderen Nachweises. Ich erinnere 

nur daran, dass, wie ich oben bereits dargetan, das Bild 

Veroneses in der Sammlung der KOnige von Spanien zu 

Madrid verblieben ist. 

Unterm 14. Febr. 1699 gibt Johann Wilhelm seinen 
Wunschen, wie folgt, Ausdruck: 

„Wenn Ihre Maj. die KOnigin uns Pferde und Bilder zu 
schicken beabsichtigt, wfirden wir es gem sehen, dass Sie selbst 
die Auswahl trafen, vor alien unter den kleinen Landschaften von 
Brigel mit Figuren von dieser Liinge (dabei das aufgezeichnete 
Mass). Auch (liatten wir gem) ein Gemalde von Paolo, Raffaele, 
Corregio, Andreo del Sarto, Rubens und van Dyck. Zudem 
wflnschten wir von Ihrer Maj. mit einem Fass guten rothen 
Alicantes (J. W. schreibt Alicanta) versehen zu werden. Auch 

') Ariberti schreibt lamine, also Bilder auf Kupfer, was indes nicht wdrtlich 
zu nehmen ist. 

") Ariberti scheint die Vorliebe des Kurfursten ftir Arbeiten Giordanos 
nicht gekannt zu baben. 



Digits 



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feeitrage zur Ceschichte der itunstbestrebungen etcu 24i 

\varen uns zwfllf Paar Tauben angenehm und ein Paar guter 
Jagdhunde (J. W. schreibt bracci statt bracchi), nicht nur zur 
Verwendung beim Jagen sondern audi zur Zucht tt . 

Man sieht, die Wunsche Johann Wilhelms lassen es an 
Bestimmtheit der Formulierung nicht fehlen und den Gegen- 
stand greift er hoch. Aber es ist nicht wahrscheinlich, dass 
noch ein Werk jener grossen Meister, die er als seine 
Heiligen kennzeichnet, seiner Sammlung aus Spanien zu- 
gekommen sei. 

Eglon van der Neer. 

Schon am 24. Nov. 1696 l ) hatte Johann Wilhelm die 
Vermittelung des Beichtvaters der KOnigin von Spanien, 
Pater Gabriel, im Interesse des Malers Eglon van der Neer 
in Anspruch genommen. Der Kurfurst bezieht sich auf 
eine Anlage, die in den Akten fehlt, aus welcher die an- 
sehnliche Summe zu ersehen sei, die v. d. Neer von der 
KOnigin nodi zu fordern habe. Die Behauptung, dass der 
Maler von dem Marquis de Gastanaya (?) bezahlt worden 
sei, werde von dem Kunstler durchaus in Abrede gestellt. 

„Weillen nun nichts billigeres, dan dass diesser Mensch, so 
gleichwohl mit seiner Handt Arbeith das seinige 
kftmmeriich verdienen mness, auss der Noth geholfen 
werde, so ersuche E. Elirwiirden hierait gn&digst, sie belieben 
ihres vermSgenden Orthss daian zu seyn, auff das ged. van der 
Neer zu dem seinigen gelangen und dadurch kJaglos gesteilet 
werden m6ge a . 

Der Beichtvater anwortet (dd. Madrid 20. Dez. 1696), 
dass er, „obwohlen diese materia nit seines fori, und Ihre 
Majestat zu Bezahlung dero Schulden von selbsten incli- 
niren" (!), fur die Befriedigung des Malers bemtiht sein 
werde, „sobald derselbe seine Praetension gehorig anhengig 
gemacht und probirt haben wirt". 

Drei voile Jahre kam die Angelegenheit zu keiner Ent- 
scheidung, denn unterm 28. Febr. 1699 2 ) schreibt Johann 
Wilhelm an Ariberti (italienisch) : 

») K. bl. 86/27. 
*) K. bl. 83/7. 

Jahrb. XX. 16 



Digiti 



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242 'fh. Levin 

„Au8 der zweiten Anlage (fehlt in den Akten 1 ) werden Sie 
ersehen, was der Maler van der Neer von Ihr. Maj. der Kftnigin 
noch zu beanspruchen hat und habt somit anf die Befriedigung 
desseiben hinzuwirken*. 

Wir kOnnen zuversichtlich annehmen, dass die unbe- 
glichenen Forderungen van der Neers mit dem Bildnis im 
Zusammenhang standen, das er von der Prinzessin fiir den 
K5nig von Spanien gemalt, und das ich (s. oben) in einer 
Original- Wiederholung in Speyer wiederfand *). Die erste 
Ausfuhrung durfte der Vater der Braut bestellt und be- 
zahlt haben. Aber es ist anzunehmen, dass bei dem Bei- 
fall, den das kleine reizvolle Werk in Spanien fand, die 
KOnigin dem Maler mehrfache Wiederholungen in Auftrag 
gegeben und deren Bezahlung vergessen hat. Es ist auch 
nicht wahrscheinlich, dass bei der tTbersturzung der Er- 
eignisse, die mit dem am i. Nov. 1700 erfolgten Tode des 
immer wieder von Krankheit zu t&uschendster Erregung 
schwankenden KOnigs der Schwester Johann Wilhelms einen 
ja\hen Sturz 3 ) bereiteten, van der Neer noch zu seinem 
Gelde gekommen sei. Aber auch hier zeigt sich wieder 
mit welchem Eifer sich der KurfQrst der Interessen seiner 
Kunstler annahm. 

Eglon van der Neer ist schon von der alteren Literatur 
so eingehend und in seinen Lebensdaten so richtig gewurdigt 
worden, dass die neuere Wissenschaft nichts Wesentliches 
zu verbessern hat 4 ). Wann er sich dauernd in Dusseldorf 



! ) Das Original kann selbstverst&ndlich dem Konzept nicht beiliegen, aber 
es war auch schon damals usus jedes guten Bureaus, Abschrift zuriickzubehalten. 

*) Das Bild wird von Houbraken ausdrttcklich erw&hnt, so wie dass der 
Kdnig von Spanien als Anerkennung da fur den Ktinstler zu seinem Hofmaler 
ernannt habe. 

*) Noch vierzig Jahre vertrauerte Maria Anna ein Dasein der Verein- 
samung, zuerst in Bayonne, dann auf einem Schlosse in Spanien. 

4 ) Strauven lilsst seinen Vater, den beruhmteren Aart van der Neer, einen 
Major scin. Allerdings sagt Houbraken, er sei „in zijn lentejaaren Majoor bij 
de Heeren van Arkel gewest"; doch ist aus van den Eynden und van der 
Willigen zu ersehen, dass dabei von einer militarischen Charge keine 
Rede war, sondern dass er onderschout (Vicelandvoigt) oder stadhouder des 
Drossard von Gorkum in dem Lande Arkel gewesen ist. Nach den neueren 
Forschungen ist der 1603 zu Amsterdam geborene Aart daselbst als Gastwirt 
in grosser Armut 1677 gestorben. 



Digits 



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tleitrage zur (jesch'chte der itunstbestrebungen etc 243 

niedergelassen, ist nicht mit Sicherheit festzustellen. Die 
KGnigin Marie Anna hat er sicherlich wahrend ihrcs kurzen 
Aufenthalts am Niederrhein auf der Fahrt nach Spanien 
gemalt, aber er braucht darum noch nicht schon zu jener 
Zeit in s der Stadt Johann Wilhelms sesshaft gewesen zu sein. 
Die Angabe Houbrakens, dass er sich in Wintermaant 
van't jaar 1697 zu DQsseldorf mit der Tochter des Johann 
Spilberg, Adriana, die in erster Ehe mit dem Maler Willem 
Breekvelt 1 ) verm&hlt gewesen war, verheiratet hat, fand ich 
durch folgende Eintragung im Kirchenbuch bestatigt: 

1697 24./ 1 2. Egon Henricus van der Neer, Ser^ 

Elect. Palatini consiliarius aulicus getr. mit Adriana 

Spilbergher. 

Wir sehen aus den obigen Mitteilungen, dass der weit- 
berflhmte und stets vollauf beschaftigte Kiinstler, der aber 
freilich vermOge seiner subtilen AusfQhrung keine Massen- 
produktion an den Markt' bringen konnte, sich am Ende 
seiner Tage in bedr£ngten Verhaltnissen befand, und schon 
lange konnte ich nachweisen, dass seine Witwe durch die 
Not dazu getrieben wurde, Jahre lang um alte, angeblich 
nicht bezahlte Forderungen ihres Vaters zu querulieren. 
Ohne Einfluss auf die VermOgensverhaltnisse van der Neers 
kann auch die grosse Anzahl seiner Kinder nicht geblieben 
sein. Aus erster Ehe hatte er deren sechzehn und aus 
zweiter weitere neun. Die Ehe mit Adriana — seine dritte — 
scheint kinderlos geblieben zu sein. 

Campo Weyermann*) sagt von ihm: „Voor de rest was 
hy een goed oud Hoveling, die wij hebben zien sansseeren 
langs de Antwerpsche straaten met roode pollevijen (Ab- 
s&tze) onder zijne schoenen, zijnde hij toen oud ruym sestig 
jaaren, zo het ons toescheen". Das Bild des alten Kavaliers 
pr£gt sich gut ein, wenn nur Weyermann, der ihn lacher- 
lich machen mOchte, zu trauen ware. Schon die Ant- 
werpischen Strassen, in denen van der Neer nur gelegentlich 



') Hardung macht aus diesem Hollander ein en Brecker veldt und lasst ihn 
in DQsseldorf geboren sein. Als Maler habe er freilich zum Ruhme der Stadt 
wenig beigetragen. 

9 ) Levens der schilders. 

16« 



Digits 



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244 Th- Levin 

eines Besuches einherstolzieren konnte, flOssen Verdacht 
ein. Jedenfalls wird seine Lebensfuhrung als Kavalier 
nicht zu dem Rttckgang seiner Verm6gensverh£ltnisse bei- 
getragen haben. 

Von Arbeiten van der Neers, die sich im Besitze Johann 
Wilhelms befanden, vermag ich vier Genrebilder und elf 
bezw. dreizehn Landschaften nachzuweisen. Die Lauten- 
spielerin (435) und die ohnmachtige Frau (436) finden in 
der Pinakothek hinl&nglich Beachtung. Hagar in der 
Waste ist in Schleissheim (478). Eine Flora, die im Katalog 
von 1805 auftaucht, habe ich nicht aufgefunden. Die Land- 
schaften sind, wo nicht Angaben iiber die Staffage gemacht 
werden, schwer oder garnicht zu identifizieren. Zwei, die 
im Katalog von Pigage verzeichnet werden, kOnnten schon 
im Goolschen Verzeichnis vorhanden gewesen und von 
Mannheim nach DQsseldorf zurQckgekommen sein l ). No. 340 
bei Pigage tr£gt jetzt in der Pinakothek die No. 437. Hier 
ist die Identit&t nicht zweifelhaft. Die ubrigen, wovon zwei 
aus dem Schlafzimmer des Kurfursten und zwei aus Mann- 
heim stammen, verteilen sich auf Schleissheim und Augs- 
burg (No. 615, 616 u. 617) oder sind nicht nachzuweisen. 
Eine Landschaft, die schon im In v. von 1730 fragweise als 
Mignon bezeichnet wurde, wird jetzt in Schleissheim unter 
diesem Namen geftthrt (No. 604). 

Im Mannheimer Inventar von 1780 finden sich noch 
siebcn Bilder unter dem Namen van der Neers, wovon ein 
Teil jedenfalls auch aus DQsseldorf stammt. Darunter Jupiter 
und Mnemosyne, das sich wohl irgendwo unter anderem 
Namen versteckt. 

Die Bilder von van der Neer in den Uffizien, worunter 
Esther vor Ahasverus das bedeutendste, sind wohl ohne 
Ausnahme Geschenke Johann Wilhelms. 

Marlborough. 

In diesen Tagen (1904 Juni) ist in Paris ein Bild von 
Rubens mit der Sammlung von Hirsch versteigert worden, 
welches Lot und seine TOchter darstellt und der Tradition 



•) Staude nicht vereinzelt da. 



Digiti 



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Beitrftge zur Geschichte der Kunstbestrebuogen etc 246 

nach von Kaiser Joseph I. dem Herzog von Marlborough 
nach dem Siege b'i Oudenarde oder Malplaquet zum Ge- 
schenk gemacht wurde. 

Dass Kurfurst Johann Wilhelm bei gleichen Interessen 
hinter seinem Freunde, dem Kaiser, nicht zurUckgeblieben 
ist, erhellt aus folgendem. 

In der Korrespondenz *) mit dem En voy6 extraordinaire 
im Haag, von Hettermann, dem wir schon begegnet sind, 
findet sich ein Reskript Johann Wilhelms dd. Bensberg, 
21. Okt. 1707, das Von ausserordentlichem Interesse ist: 

„Nachdem Wir Unserem Hoff Cammerrath und Cab: Mahlern 
Douven zue Behueff des H. Ftireten und Herzogen von Marl- 
borough Lbd. eine Schilderey (— „ in Holland" — ausgestrichen) 
einzukauffen und anch selbige umb solche Sr. Lbd. 2 ) in Unserem 
Nahmen zu praesentieren ggst aufgegeben, als lassen Wirs euch 
zue dem Ende hiermit ggst unverhalten, auf das ihr, nachdem 
wohlerrcelter H. FQret und Herzogens Lbd. den 29. dises in dem 
Grave Haag zu sein und also fort dero Rayse zu prosequi ren ge- 
dencken, sothane Unsere ggste Intention aufs genawiste vollfflhren 
und die presentation ermltr. Schilderey von Unsertwegen mit 
einem Compliment und dem Anhang thun sollet, dass weilen 
Wir vernohmen, dass Sr. Lbd. in Engelland ein Hauss erbawen 
lieseen, Wir dises als ein geringes meuble hierzue aus Unserer 
GalJerie expresse ausgesehen hetten, in Hoffnung dieselbe solches 
zue aggreiren Gefailens Fragen wttrden. Ueber den Erfolg sind 
Wir hienegst eweres underthftnigsten Berichts gewartig". 

Der englische Held des spanischen Erbfolgekriegs, der 
seine grossen Siege meist im Verein mit dem edlen Ritter 
Prinz Eugen erfocht, war fiir Johann Wilhelm ein Gegen- 
stand persOnlicher Verehrung, wie ihm ja auch die politische 
Klugheit gebot, den durch seine Unritterlichkeit in Geld- 
angelegenheiten an Achtung einbiissenden Feldherrn aus- 
zuzeichnen. Im April 1703 hielt sich der KurfCirst in Sieg- 
burg auf, um der Belagerung von Bonn nahe zu sein. Hier 
empfing er den Besuch Marlboroughs und schenkte ihm 
einen mit sechs Pferden bespannten Staatswagen. 1705 
suchte Marlborough den Kurftirsten in Bensberg auf. „Dux 
Malburgius Octobris XXIX Serenissimum hie (Bensberg) 



>) K. bl. 78/9. 

*) Am Rande fiigt der Kurfflrst eigenhandig zw; n m\K Ihme Douven - . 



Digits 



zed by G00gle 



246 Th. Levin 

adivit, et cum Arx dicta domicilio nondum esset apta, J. W. 
vultu sereno sub magnifico tentorio gratissimum Hospitem 
excepit*. So das Zeugnis des Brosii in seinen Annalen 
Die Bildnisse, die van der Werff von Marlborough gemalt 
hat, — eines im Palazzo Pitti (Halbfigur, Lw.) und ein 
zweites fruher in Schleissheim (Kat. Teichlein 938, wo jetzt?) 
— verdanken ihre Entstehung ganz sicher der Initiative 
Johann Wilhelms und sind von Dusseldorf dorthin gekommen. 

Dass das „Haus", welches sich Marlborough in England 
erbauen Hess, das beruhmte Schloss Blenheim ist, das nach 
dem Schlachtorte Blindheim (Schlacht bei Hflchstadt) 1704 in 
englischer Korrumpierung benannt wurde, darf als bekannt 
vorausgesetzt werden. Die bertihmte Galerie der HerzOge 
von Marlborough, die sich in diesem Schlosse befand und 
sicher auch das Geschenk J. W.'s zu ihren Perlen za\hlte, 
kam im Ausgang des vorigen Jahrhunderts unter den 
Hammer, um die wankenden Finanzen des derzeitigen 
Besitzers ins Gleichgewicht zu bringen. 

Man beachte die pia fraus des KurfQrsten, mit der er 
beflissen ist, durch Vorgeben, das Bild sei seiner eigenen 
Galerie entnommen, dem Geschenk einen hOheren Wert zu 
geben, und ebenso die kQhle Form, in der er Hettermann 
in diesem Sinne instruiert, als sei so etwas nur ganz selbst- 
versta\ndlich. 

Bild fllr den Papst. 

Ein ahnlicher Fall, wo es gait, mit der Kunst der 
Politik Schleppdienste zu leisten, findet sich in der Korre- 
spondenz mit Fede. Nicht nur die piet&tvolle FrOmmigkeit 
des rechtglaubigen Katholiken wirkte in Johann Wilhelm 
den Wunsch, dem Papste sichtbare Beweise seiner pers6n- 
lichen Verehrung zu geben. Es lag ihm auch daran, den 
mit seinem Herzen zu dem allerchristlichsten Kflnig neigen- 
den Clemens-Albani, der Gefahr lief, skh den jungen feurigen 
Kaiser Joseph ernstlich ziim Feinde zu machen, zur alliierten 
Partei hinaberzuziehen. Zu den konzilianten Kundgebungen, 
mit denen Johann Wilhelm diesen Weg verfolgte, gehOrte 
das Geschenk eines Bildes an den kunstliebenden Papst. 



Digits 



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BeitrSge zur Geschichte der* Kunstbestrebungen etc. 247 

Am 1 8. Sept. 1706 1 ) schreibt Fede: 

„ Seine Heiligkcit der Papst ist aufs h5chste befriedigt von 

der grossen Hnld, mit der E. Chf. D. den Monsignore Mosca*) 

zu erapfangen geruht hat, und da er erfuhr, dass E. Chf. D. sich 

herabgelassen haben, mit eigenen Handen das Bild, welches Sie 

ihm zu abersenden geruhten, von der Wand Ihres Kabinets 

herunterzunehmen, hat er die GefQhle h5chster Dankbarkeit in 

dem Breve zum Ausdruck gebracht, das hier bsizufflgen ich die 

Ehre habe 8 ). Ich kann E. Chf. D. versichern, dass der Papst 

mit Ungeduld ein Geschenk erwartet, welches ihm uber die 

Massen teuer sein wird, einmal wegen der Hand, aus der es 

koramt, und dann als Zeichen der Liebe seitens eines Fftrsten, 

gegen welchen S. Heiligkeit die unverbruchlichste Affection hegt* . 

Das Bild war also noch unterwegs. Wir kOnnten ver- 

sucht sein, auch hier den persOnlichen Anteil des Kur- 

fiirsten an dem Geschenk nicht wOrtliqh zu nehmen, wenn 

sich nicht aus dem Wortlaut bei Fede mit ziemlicher Sicher- 

heit erg&be, dass Mosca Augenzeuge war und dem Papst 

davon Bericht erstattete. Den Gegenstand der Schenkung 

nalier zu bestimmen, mussen wir aufgeben, da - befremden- 

der Weise — von der Angelegenheit nicht weiter die Rede ist. 



Anlage zu S. 217. 
Notarielle Urkunde Douffets Bild betr. 

In Nomine Domini Amen. Tenore praesentis publici instrument! 
cunctis pateat evidenter et sit notum quod anno a nativitate 
Domini millesimo septingentesimo tertio indictione undecima mensis 
vero augusti die vigesima qmnta sanctissimi domini nostri dementis 
papae undecimi anno eius tertio in mea publici notarii infra- 
signati et testium inferius nominatorum praesentia personaliter con- 
stituti atque comparentes admodum reverendi patres magistri 
Waltherus de Lonein (im Brief J. W.'s wird er Lonheim genannt) 
et Theodorus Lena exprovinciales patrum minorum ordinis sancti 
Francisci conventualium favore iustitiae declararunt et attestati sunt 
hisceque declarant et attestantur sub suo manu ad pectus sacerdotale 
apposita praestito iuramento picturam seu et epitafium ecciesiae 



l ) K. bl. 62/11 italienisch. 

*) Wobl Agapeto Mosca, der 1732 zum Kardinal kreiert wurde. Cber 
seine Mission in Dusseldorf ist rair nichts bekannt. 
*) Nicht bei den Akten. 



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248 Th. Levin 

suae Leodiensi per quondam dominum Carol una Caroli in sui et 
suoium memoriam dcrelictam seu et derelict urn repraesentantem 6eu 
repraesentans sepulchnim Sancti Francisci fuisse muro suae ecciebiae 
ac in choro eiusdem, qui fere semper clausus est, affixam seu " 
affixnm, nunquam fuisse a quoquam, quod sciant, sub pietatis prae- 
textu, sed bene ac simpliciter pro artificio quo depicta seu et depict urn 
est, per curiosos in arte pingendi aestimatam esse et aestimatum. 
insuper declaiunt eandem picturam de consensu heredum seu reprae- 
sentantium praefati quondam domini Caroli ac de maioris partis 
conventualium consilio iam a tribus et ultra annis Serenissimo 
Electori Palatino divenditam ac ab illo tempore talem pecuniae 
summam pro eadem a nemine fuisse oblatam seu praesentatam. 
finaliter declarant, si dicta pictura in loco ubi exstabat ante ven- 
ditionem permansisset, quod de tempore obsidionis fortalitii sive arcis 
Leodiensis anno praecedenti factae, ilia fuisset penitus dilaeerata, 
prout fuit eortina locum dictae picturae cooperiens idque per asseres 
ex fornice vi globulorum formentonim belliconira in illara deiectos 
offerentes praemissam suam declarationem toties quoties et ubi opus 
l-eiterare. Acta sunt et fuerunt praemissa in conventu dictorum reveren- 
doruro patrum minorum Leodi anno mense et die praescriptis praesen- 
tibu8 ibidem vencrabili domino Joanne Fr. Garitte presbitero et domino 
Henrico Anthonio Barbier testibus ad praemissa requisitis et specialiter 
rogatis ac me Henrico Mouilhet apostolico et curiae episcopalis 

Leodiensis notario ad haec assurapto. Anno Domini millesimo 

septingentesimo primo mensis Januarii die decima quinta coram me 
publico notario infrasignato et testibus inferius nominandis persona- 
liter comparens dominus Adamus Charles mihi optime notus sponte 
animoque deliberato declaravit et attestatus fuit prout per praesentes 
declarat et attestatur favore iustitiae, quod subintelligens in mense 
iunio nomine praeterito reverendi patres minores conventuales Leodienses 
vendidisse picturam unam per dominum Douffet factaru in choro 
eorundem ecclesiae existentem et eidem ecclesiae per quondam dominum 
Carolum Caroli suum comparentisproavum legatam seu donatam censuerit 
pro tunc contra dictara venditionem faciendam esse protestationem et 
effective protestatus fuit, cum autem dominus Bruchels (sic) dictae pic- 
turae emptor de huiusmodi protestatione conscius et informatus fuit, se 
comparentem accessit et rogavit, quatenus ab eadem sua protestatione 
resilire vellet, sibi insinuando quod praefata pictura Serenissimo Electori 
Palatiuo sequi deberet, quo intellecto idem dominus comparens adstatim 
chirographarie consentiit, quatenus idem Serenissimus Elector dictam 
picturam pro illo cu.ptam haberet, dummodo illius copia in dicta ecclesia 
patrum minorum in loco ubi originate erat ponenda fieret et dummodo 
pecuniae ex dicta venditione proventurae applicarentur ad interesse 
seu cum ill is reditus emeretur qui serviret pro securitate, quod 
anniversarium praememorati sui domini comparentis proavi in perpe- 
tuum celebraretur, declarat insuper idem dominus Charles, quod paulo 
post praefatum suum consensum praestitum tempore dominus Belle- 



Digits 



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Beitrftge rur Gcschichte dor Kunsibestrebungen etc. 249 

vaux veredariorum Galliae magister ad se venerit et petijerit (sic), 
num supramemoratns dominus Buchels se pro dicta pictura accessisset 
quodque respondent quod sic, ac consensura suum eidem praebuisset, 
quo per praefatiim dominum Belle vaux audi to iterum se coraparentem 
rogavit et requisivit, quatenus ilium dicto domino Buchels praeferre 
et consensura in eius favorera datum revocare vellet, dicendo eundem 
dominum Bruchels (sic) se immiscere de istis rebus absque comraissione et 
insinuando, quod sibi domino comparcnti ingratus non foret, et si consen- 
sura suum revocare dignaretur, in remunerationem talis officii aliquas 
bonas auri petias elargiretur, verum ad haec se comparentem inauibus 
verbis dictum dominum Bellevaux ducere nolentem respondisse, quod casu 
quo dictum coneensum suum pro praefato domino Bruchel (sic) dedisset, 
illud daret, quodque ipse semper omnibus praeferendus veniat et 
veniret, attento quod ille sibi et sms foret familiaris et signanter 
atteutoquod ipse dominus comparens sciret dictam picturam pro antedicto 
Seren. Electore Palatino emptam esse, cui soli exclusive ad omnes 
alias personam consensum suum pro alienatione saepe memoratae 
pictnrae dare vult, offeiens praemissam suam declaiationem reiterare 
et in quantum opus cum iuramento aflirmare toties quoties. Quae 
omnia et singula praemissa ego praefatus notarius nomine dicti dom. 
Bmchels (sic) acceptavi aliasque feci super quibus acta sunt et 
fuenint haec in aedibus rever. dom. Joannis Boesman eoclesiae colle- 
giatae Sancti Martini Leodii decani praesentibus ibidem Eustachio 
Begon et Jacobo Josepho Danhoux testibus ad praemissa requisitis. 
Et quia ego Henricus Mouilhet apostolicus et venerabilis 
curiae Leodiensis notarius praemissis omnibus interfui, ideo praesens 
declarations instrumentum confeci rogatus. 

(Fortsetzung folgt.) 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kttln und DUsseldorf 
vom 17. bis 19. Jahrhundert. 

(Mit einer Darstellung der alteren Kolner Schifferverbande.) 

Von Dr. Bruno Kuske, Kttln. 

I. 

Einleitung. 

erste Halfte des 17. Jahrhunderts ist far die 
intwicklung der Rheinschiffahrt auf der Strom- 
itrecke zwischen Kflln und Diisseldorf ein 
vichtiger Zeitabschnitt. Bereits der Befreiungs- 
kampf der Niederlande hatte dem Kalner Handel und der 
Kolner Schiffahrt, soweit sie sich nach der Rheinmundung 
und nach dem Auslande daiiiber hinaus erstreckten, schweren 
Schaden zugefugt und sie auf das rheinische Binnenland 
zurQckgeworfen. Der 3ojahrige Krieg aber vernichtete 
ihre Selbstandigkeit vorlaufig nahezu vOllig. Die den 
Rhein okkupierenden Spanier erliessen ein Handelsverbot 
gegen die Niederlande und zwaugen dadurch die Waren- 
zuge nach dem Siiden oder nach dem Osten und damit 
zugleich auch grOsstenteils auf den Landweg. Alle fiir 
K6ln bestimmten, aus der See und von Landern uber der 
See stammenden Giiter nahmen jetzt ihren Weg durch die 
sudlichen spanischen Niederlande und Nordfrankreich — be- 
sonders dann uber Calais oder Dunkirphen 1 ) — oder quer 
durch nordflstliches Gebiet uber Bremen und Hamburg. Nach 
den zuletzt genannten Orten vermochten die Kolner SchifFer 



*) Vgl. Briefbucher 140, 321b: 1626 Dez. 7. — 141, 239a: 1627. — 
240 b. — 249 a. 



Digits 



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Die Rheinschiflfahrt zwischen Kdln und Ddsseldorf etc. 251 

nur ausnahmsweise und unter ausdriicklicher Erlaubnis der 
spanischen Gewalthaber auf dem Wasserwege zu gelangen. 
Nach dem Kriege blieb dann ein bedeutendes Ubergewicht 
der Hollander besonders in der Schiffahrt im eigenen Lande 
bestehen. Dazu Waren die Kolner SchifFer durch die Schl&ge, 
die ihnen wahrend der schweren Zeiten der K&mpfe zuge- 
fugt worden waren, an Kapitalkraft ausserordentlich ge- 
schwacht worden. Und so ergab sich fair viele von ihnen 
als einziger Ausweg, der sie vor vollst&ndigem Niedergange 
retten konnte, ein energischerer Eintritt in die kleineren 
Fahrten zwischen ihrer Stadt und den Orten am Nieder- 
rhein bis zur niederlandischen Grenze, in Fahrten, die sie bisher 
wenig kultiviert hatten, weil sie vveniger Gewinn brachten, 
als die grosse Fahrt nach Holland. Der Grand dazu lag 
wohl, abgesehen von der geringen wirtschaftlichen Bedeu- 
tung der meisten niederrheinischen St£dte, zum Teil darin, 
dass nach den Kolner Stapelgesetzen die hollUndischen 
GOter direkt „auf unver£ndertem Boden und unangebrochen a 
nach K51n zu bringen waren. Dadurch war es den St&dten 
zwischen Nijmegen, das als letzte hollandische Stadt gait, 
und Koln unmoglich gemacht, an sehr wichtigen rheinischen 
Handelszweigen selbstandig teilzunehmen , sie waren aus- 
geschlossen von einem eigenen Salz-, Fisch-, Ol-, Butter- 
und Kasehandel, und seitdem die Handelswege sich zu 
gunsten des europaischen Nordwestens und besonders 
Hollands verlegt hatten, auch vom Kolonialwarenhandel. 
Nur Wesel war von Koln eine geringe Ausnahme zuge- 
standen worden, indem seine SchifFer. wenigstens die Guter 
in Wesel auf ihre SchifFe umschlagen durften. Die direkte 
Fahrt mit holl£ndischem Gut nach Koln verminderte also 
auch die Anregung zur Schiffahrt zwischen dieser Stadt 
und den niederrheinischen um ein bedeutendes. tJbrig 
blieben eben nun ausser Personen nur die holl&ndischen 
Gater, die jene Orte fur ihren Konsum n6tig hatten und 
die sie nur fiber Koln beziehen durften, ferner die Landes- 
produkte, die aus ihrer Nachbarschaft stammten, und Gtiter 
aus dem Oberlande. 

FQr den Verkehr mit Koln kamen auf der Stromstrecke 
Koln-DQsseldorf ausser der letztgenannten Stadt und ausser 



Digits 



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252 Dr. Bruno Kuske 

Neuss und Mttlheim am Rhein besonders die rechtsrheinischen 
kleinen Orte des bergischen Landes in betracht: Stamm- 
heim, Wiesdorf, Rheindorf und Hitdorf, unter ihnen am 
meisten die letzten beiden. tJber sie gin gen Heu, Holz, 
Obst und Vieh nach Koln *). Rheindorf und Hitdorf waren 
aber auch seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts Hafen 
far das industrielle Hinterland um Solingen und Elberfeld 
herum 1 ). Sie empfingen fQr dieses vom Oberlande her 
Wein, Getreide, Wolle und Steine 8 ), von unten vermutlich 
industrielle Rohstoffe, und sie exportierten Fabrikate, und 
zwar zum Teil auch nach Kflln. Die Kolner Kaufleute 
traten mindestens zu Anfang des 18. Jahrhunderts nach- 
weisbar in Elberfeld als Verleger auf und liessen dort be- 
sonders Seidenwaren herstellen, die sie u.a. auf der Leipziger 
Messe vertrieben 4 ). Eine ahnliche Stellung scheinen sie 
auch zur bergischen Kleineisenindustrie eingenommen zu 
haben. 

l?ber die SchifFahrt zwischen Rheindorf bez. Hitdort 5 ) 
und K6ln lasst sich aus frttheren Quellen nichts Klares er- 
mitteln. Das ist erst aus solchen des 18. und fur Hitdorf 
gar aus dem Anfange des 19. mOglich. Die Schiffer von 
Hitdorf hatten bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts das 
alleinige Recht auf die Schiffahrt nach K6ln. Nur wenn 
sich die Kolner besonders mit ihnen vertrugen, durften sie 
for Hitdorf laden oder umgekehrt dort Fracht fQr Kaln 
annehmen, widrigenfalls wurden ihre Schiffe und GQter 
durch die Schdffen arrestiert •). Die Zahl der Hitdorfer 
SchifFer scheint sp&ter geschlossen gewesen zu sein. Im 



! ) D. Julich-Berg, Handel 4 1 /, II 1613 Aug. 24. — Die in den folgenden 
Anmerkunpen mit D verschenen Belege beziehen sich auf Quellen im Kgl. 
Staa sarchiv zu Dusseldorf, die mit N auf solche im Xeusser Stadtarcbiv. Die 
Akten des Kolner Historischen Archivs sind nicht besonders gekennzeichnet. 

*) In Hitdorf sttisst eine alte Strasse von E'berfeld und Solingen her 
an den Rhein. Rheindorf liegt in der Nflbe an der Wuppermiindung. 

*) S. Hitdorfer Schiffahrt. 18. Jhdt. 

4 ) Supelakten 1703 Juni 17. 

6 ) Die Stromstrecke K6ln-Hitdorf ist etwa 18 km lang. Vgl. Der Rhein- 
strom und seine wichtigsten NebenflOsse hrsg. v. Centralbuieau f. Meteorologie 
und Hydrographie im Grossherzogt. Baden. Berlin 1889. S. 100. 

e ) So dem KOlner Paul Kurth 7 Fass Wein. Hitd. Schiff. 1781 Apr. 20. 



Digits 



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Die Rheinschifiahrt rwiacben Kdln und DOsseidorf etc. 2&S 

Jahre 1810 lag die ausschliessliche Gerechtigkeit zur Fahrt 
auf 20 H&usern und einigen Hegenden Grunden in Hitdorf, 
und es waren so im ganzen 27 Berechtigte vorhanden. 
Nur 7 davon durften aber fahren, da sie allein im Besitze 
von Schiffen waren 1 ). Am 9. April 1810 wurde die Fahrt 
durch den Kolner Maire und die Handelskammer auf Grund 
von Artikel 19 und 20 der Konvention fiber den Rhein- 
schiffahrtsoktroi vom 4. Mai 1805 neu geordnet*). W&hrend 
die Konvention die sogenannte grosse Fahrt zwischen den 
Stapelstadten und nach Holland so organisierte, dass jeder, 
der an ihr teilnahm, Mitglied der Mainzer oder Kolner 
Schiffergilde sein musste, liessen jene beiden Artikel die 
sogenannte kleine Fahrt zwischen Nachbarorten frei. Die 
Schiffer mussten nur einen Fahrt -Erlaubnisschein von ihrer 
Obrigkeit haben. Es bekamen daher nun 12 Schiffer die 
Konzession fur die Linie Koln - Hitdorf, 12 statt 7, weil 
t&glich 3 — 4 Schiffe von Kaln abfuhren und daher eine 
Vermehrung ntttig war. 6 Schiffer wurden auf Vorschlag 
der K&lner Handelskammer vom dortigen Maire ernannt, 
6 vom Maire zu Hitdorf. Beide Parteien wechselten von 
Woche zu Woche ab, innerhalb einer jeden war die Reihen- 
folge der einzelnen Schiffer durch das Los bestimmt. Jeder 
von ihnen musste ein tuchtiges Schiff von 300— 400 Zentnern 
Tragffthigkeit haben. Es handelte sich hier, zu Anfang 
des 19. Jahrhunderts, also urn die sehr spate Neueinrichtung 
einer Bflrtfahrt und die Anwendung und Fortsetzung des 
Konzessionssystems im Rahmen einer Verkehrspolitik, 
wie sie am Rheine bereits seit dem Anfange des 
17. Jahrhunderts vorherrschend gewesen ist. Interessant 
ist an der Massnahme auch die Anerkennung der 
Gleichberechtigung der Kolner Schiffer, die diesen hier 
zum ersten Male far die Hitdorfer Fahrt zu teil wurde. 
Es wird sich bei der Untersuchung uber die wichtigeren 
Fahrten ganz der gleiche Entwicklungsvorgang ergeben : 

*) FraniGs. Abteilung Kaps. 58 F. 12. 

*) Ebd. 58 A. 1. — Ober die allgemeinen Tatsachen der KhelnschifFahrt 
im 19. Jahrh. s. £ckert, Rheinschiffahrt im 1 9. Jahrbundert, Leipzig 1900 
und Gothein, Geschicbtl. Entwicklung der Rheinscbiffahrt im 19. Jahrbundert, 
Leipzig 1903. 



Digits 



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254 t>r. Bruno Kuske 

das Eindringen der Kolner Schiffer in die kleine nieder- 
rheinische Fahrt und ihre schliessliche Vorherrschaft darin. 

Ubrigens beschr&nkte sich der Verkehr von Rhein- 
dorf und Hitdorf aus stromaufw£rts nicht nur auf K&ln. 
Vor allem lassen sich seit Anfang des 18. Jahrhunderts 
Marktschiffe nachweisen, die regelm&ssig zweimal im Jahre 
im M&rz und August zu den Frankfurter Messen aufw&rts 
fuhren. Sie bestanden jedes aus einem grOsseren Schiff 
fiir Guter und einem daran h&ngenden kleineren (dem 
„Anhang a ) und transportierten bergische Fabrikate und 
die zur Messe ziehenden Kaufleute. Das Recht zur Fahrt 
wurde vom Herzog von Berg verliehen. In den ersten 
2 Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts waren zwei Schiffer 
damit begabt: Johann Brembs und Laurentz Adolffs von 
Rheindorf 1 ). In den 60 er Jahren ist nur Jacob Brembs 
von Rheindorf nachweisbar, seit den 70 er Jahren bis 1786 
nur Laurentz Brembs, der aber jetzt in Hitdorf wohnt. 
Von 1787-88 wird die Fahrt von den Gebriidern Brembs, 
vermutlich den Sohnen des Laurentz, betrieben; seit 1789 
allein von Paul Brembs. Nach diesen Namen zu urteilen, 
scheint die Konzession erblich gewe$en zu sein, oder man 
pflegte sie jedesmal vom Vater auf den Sohn oder einen 
anderen Verwandten zu (ibertragen. 1802 und 12 hat 
Heinrich Buschman aus Rheindorf das Recht, der ausserdem 
auch von Millheim aus zur Messe fahrt 8 ). Die Messschiffer 
waren in Kflln stapelfrei und durften (freilich immer auf 
ein besonderes schriftliches Gesuch an den Rat) „ohne an- 
zuhalten a vorttberf ahren 8 ). 

Ein gleiches Messschiff wie von jenen beiden Orten 
verkehrte auch von Dtlsseldorf aus aufwarts. Auch dieses 
ftthrte v bergische Manufakturen a und zur gleichen Zeit 
wie das Hitdorf - Rheindorf er Schiff. 1706 wurde Adrian 
van Deiil mit der Fahrt belehnt 4 ). An seine Stelle trat 



l ) D. Jttlich-Berg, Handel und Gewcrbe 1, IV b No. 154: 1708 Mai 5. — 
Jobann B. ist noch 1737 nachweisbar: Hitd. Schifft. 

') Franzdsische Abteilung Kaps. 6 1 A. 17 u. 19. Ein Messschiff von 
Mulhelm a. Rh. aus wurde 17 14 eingerichtet 

9 ) S. zahlreiche Gesuche in Hitdorfer u. Rheindorfer Schiffahrt. 18. Jhdt. 

4 ) Grossherz. badisches General Ian desarchiv Karlsruhe : Pfalz, General ia 5693 . 



Digits 



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Die Rheinschiftabrt zwischen K5ln und Dttsseldorf etc. 256 

1732 Wendel Croeff, von dem das Recht 1741 auf seine 
Tochter Maria Anna Qberging. 1744 erwarb dann deren 
Gatte Jakob Heubes den Mitgenuss. 1781 ubertrug Kurfurst 
Karl Theodor das ReCht auf dessen Sohn Johann Henrich 
und zwar jetzt zun&chst auf 24 Jahre und gegen eine jahr- 
liche Rekognitionsgebuhr von 1 Rtler. 32 albus 1 ). Er f&hrt 
noch 1802, im Jahre 1820 haben dann seine Sohne immer 
noch das alte Recht 2 ). 

Der Dtisseldorfer Messschiffer durfte - vielleicht wie 
der Hitdorfer — nur Waren fur bergische Kaufleute nach 
Frankfurt ftihren und auch dort nur ftir solche Rtickladung 
nehmen 8 ). In Dtisseldorf wenigstens hatte er vom 8. Tage 
vor bis zum 8. nach seiner Abfahrt das Lademonopol ftir 
Messgtiter. Welcher Art diese waren, geht deutlicher 
aus dem Tarif hervor, dem Heinrich Heubes im Jahre 1781 
unterstellt wurde, damit er die Kaufleute nicht mehr „tiber- 
nehmen a konnte. Er hatte zu fordern von „gemachtem tt 
Eisen, von Elberfelder und Krefelder „Fabrikgtitern a , von 
Blei, Erz, prMpariertem Leder, Zucker, Kaffee, Karotten, 
Tabak, Farbe und „Stoffen tt pro Zentner 40 StQber franko 
ans Ufer, fur Baumwolle 1 Rtler., fur trockene Kuhji&ute 
pro StGck 15 albus 4 ). Bei Lieferung „bis in den Laden* 
durfte er pro Zentner 10 Sttiber mehr verlangen. Es ist 
merkwurdig, dass der Tarif Kolonialwaren aufzahlt, deren 
Ladung in Dttsseldorf dem Schiffer sonst kraft des Ktflner 
Stapelrechtes untersagt war. Noch im Jahre 1820 wurden 
seine Sohne deshalb in Koln angehalten. 

Von Frankfurt aus wurden verfrachtet: Wein und 
Branntwein pro Ahm 5 ) 2 Rtler. 15 Stiiber, Weinessig 2 Rtler., 
Litzen, Kattun, Wollstoffe, Blaue, Harz, Pottasche, Blech 
und Baum5l pro Zentner 40 Sttiber, Schwarze pro Fass 
20 Sttiber, ftir den Matter Erbsen, Linsen, Hirse und Mehl 
55 Sttiber, 100 „gemeine tt Tannenbretter ftir 3 Rtler. 15 
Sttiber. Ferner kamen in Betracht Ntirnberger „Kram- 

l ) D. jal-Berir, H. No. 24. 
*) Franz. Abt. 61 A. 17. 
») D. jal.-Berg, H. No. 24. 
4 ) 1 Tier. = 60 Stiiber. 
6 ) V, Fuder. 



Digits 



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256 i>r. feiuno Ruske 

waren", Federn, Schachteln u. dgl., deren Fracht je nach 
tlbereinkunft nach dem Stttck oder nach dem Gewicht 
bezahlt wurde 1 ). 

Heubes fiihrte in der Zeit zwischen den Messen andere 
Fahrten aus. Er stellte sein Schiff in DQsseldorf den 
Hollandern als Leichter zur Verfifcgung, transportierte 
Waren fttr KGlner Kaufleute stromaufw£rts und frachtete 
Ruhrkohlen*). 

Neben der ausserordentlichen Messfahrt nach Frankfurt 
gab es auch eine regelmassige Fahrt DQsseldorf- Frankfurt- 
Mannheim, die ebenfalls vom Kurftirsten konzessioniert 
wurde 5 ). Die Verbindung mit Mannheim war besonders 
wichtig, seit die pfalzischen Lande des Oberrheins und 
die Herzogttimer Jtilich und Berg unter die gleiche Herr- 
schaft gekommen waren (unter Johann Wilhelm 1690). 
Die Fahrt hatte zugleich den Zweck, beide Gebiete 
und besonders auch die Hauptstadte Heidelberg und DQssel- 
dorf aus fiskalischen GrQnden miteinander zu verkntipfen. 
Sie diente daher Transportzwecken des Hofes, der Be- 
f5rderung von Truppen, Waffen, Munition und Proviant. 
Sie nOtzte aber auch der besonders im 18. Jahrhundert in 
Mannheim und DQsseldorf kr&ftiger einsetzenden Industrie- 
entwicklung. So ging u. a. Tabak aus der Mannheimer 
Fabrik nach DQsseldorf und umgekehrt Zucker aus der 
dortigen Raffinerie 4 ) des Kommerzienrates Jacobi hinauf 
nach Mannheim. Das Verhaltnis zu der Messfahrt nach 
Frankfurt war so geordnet, dass der zur Mannheimer und 
Frankfurter Fahrt Berechtigte vom Transport der Mess- 
gQter ausgeschlossen war. Man beabsichtigte mit der 
Einrichtung des besonderen Messschiffes vor allem, den 

l ) D. Jttl.-Berg, Handel No. 24. 

*) Zu vorst. Abschnitt s. ucch DOsseld. Schifft. 1737, 39, 41, 49 u. 74. 
Niedriges Wasser, das die Niederl&nder zwang, in DQsseldorf zu haJten, mag 
uberhaupt aniegend auf dessen Schiffahrt gewirkt haben. 

8 ) D. Jiil.-Berg, Handel No. 24, 1736 Aug. 2$: 1728 geht die Konzession 
von Kaspar Pickarth auf seine Witwe aber. — J Q I. -Berg, Handel u. Gewerbe 1, 
VIII b Fol. 361: 1739. 

4 ) DUsseld. Schifft. 1745 Febr. 17. — 1768 Okt. 12. — D. JuL-Berg, 
Handel und Gewerbe 1, IX 123. 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kdb und Dtisseldorf etc 25? 

Kaufleuten und ihren Waren die Fahrt zur Messe unbe- 
dingt sicher zu stellen 1 ). Der Messschiffer war stets ver- 
pflichtet, sich ftir sie zur rechten Zeit bereit zu halten, 
wahrend der ordentliche Dtisseldorf - Frankfurter Schiffer 
beliebig auf und ab fuhr. 

Sehr symptomatisch fttr die allgemeine Entwiclclung 
der westdeutschen Binnenschiffahrt und deren Verfassung 
und charakteristisch fur die Verkehrspolitik des 17., 18. 
und beginnenden 19. Jahrhunderts ttberhaupt waren aber 
vor allem die Zusttnde der SchifFahrt zwischen den wich- 
tigsten St&dten an der bier in Frage kommenden Rhein- 
strecke. Es handelt sich hier um die Bdrtfahrten K5ln- 
DOsseldorf und Kttln-Mtilheim a. Rhein und um die Markt- 
schiffahrt Kdln-Neuss. 

II. 
Die BSrtfahrt K6ln-Ou*seldorf. 

Die Fahrt zwischen K5ln und Dtisseldorf ist zu 
Anfang des 17. Jahrhunderts nahezu frei gewesen und 
wurde von Schiffern beider Stadte besorgt. 2 ) Im Jahre 1614 
wandte sich der Dtisseldorfer Schultheiss Adolf Steinhaus 
an die Stadt Neuss mit der Bitte um Obersendung der 
dortigen Marktschifferordnung, da die Dtisseldorfer Markt- 
schifFer auf K5ln auch eine solche eingerichtet wGnschten 3 ). 
Aus einer Beschwerde der Ktflner „Nachenfahrer an der 
Trank- und Kotzgasse a von 161 5 4 ) geht ferner hervor, 
dass die Dtisseldorfer Schiffer „von alters her tt nur das 
Recht hatten, an zwei Tagen der Woche von K5ln nach 
Dtisseldorf zu fahren. Sie gerieten mit jenen in Streit, 
weil sie jetzt wahrend der ganzen Woche in K5ln liegen 
blieben und sie dadurch beeintrSchtigten. Der K5lner 



l ) S. S. 256 Anm. 3. 

•) Die Rheinscrecke K.-D. ist 56 km lang. 

») N. B. Ilia 10. 

4 ) Die Trank- und Kotz- (jetzt Kost-) gasse ffthren dicht parallel zu 
einander aus der Nflhe des Domes und unterhalb der festen Brucke zum Rhein 
hinab. Heute befindet sich dort ebenfalls eine ^vrichtige Landungsbrucke. 

Jahrb. XX 17 



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258 Dr. Bruno Kuske 

Rat wandte sich darauf an Dtisseldorf mit dem Ersuchen 
um Abstellung dieses Obergriffes *). 

Die gegenseitigen Reibereien der beiden Parteien 
setzten sich jedoch fort und steigerten sich besonders zu 
Ende der 2oer Jahre. Die beiden Stadte beschlagnahmten • 
sich jetzt gegenseitig die Schiffe und hielten auch die 
Schiffer selbst leiblich an. Der Kftlner Rat schlug daher dem 
Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm die Aufnahme von Verhand- 
lungen vor auf der Grundlage, dass die seit 30 Jahren in 
der Ktfln-Dttsseldorfer Fahrt iiblichen Usancen festzustellen 
seien, und dass man bis zu einer Einigung alien Schiffern 
die vftllig freie Auf- und Abfahrt gestatte 2 ). Im Oktober 
fand nun auch in K5ln eine Besprechung mit dem kur- 
fttrstlichen Rat Lie. Adam Schlaun statt. Er bekundete 
den Willen des Kurfiirsten, eine Ordnung fOr die Fahrt 
aufzurichten. Er beschwerte sich aber zugleich ttber un- 
pttnktliches Abfahren der K6lner. Sie kamen infolgedessen 
abends nicht mehr vor Torschluss nach Dttsseldorf und 
mussten mit den Passagieren „auf den Steinen* 8 ) iiber- 
nachten. Zugleich suchten sie die Dusseldorfer aus der 
Ladung in K5ln zu verdrangen. Die K6lner Schiffer 
hielten dem entgegen, sie ktfnnten nicht rechtzeitig ab- 
fahren, weil das Volk zu spat — um 11 Uhr vormittags 
— einsteige. Ausserdem sei ihnen von der Dusseldorfer 
Regierung verboten worden, in Koln fur Dtisseldorf 
zu laden, und in Dtisseldorf fur K5ln 4 ). Das Ergebnis 
der Verhandlungen war nur, dass der Ktflner Rat am Rhein 
ein Schild anschlagen Hess, worauf die Abfahrtzeiten ftir 
den Winter auf 8, ftir den Sommer auf 10 Uhr morgens 
festgesetzt wurden 6 ). Nach der Meinung des Rates 
mussten so die Schiffe am gleichen Tage rechtzeitig in 
Dtisseldorf eintreffen. Die lange Fahrtzeit war aus den 
schlechten Stromverhaltnissen erklarlich und besonders 



*) Ratsprotokolle 64, 227a, 452a. — Brief buch 129, 210a. 

») Dttsseld. Schifft. 1627. 

*) Bei Hamm, 7 km rechts oberhalb Dttsseldorf. 

4 ) Ebd. Rpr. 73, 408 b. 

») Rpr. 73, 386 a, 391b. 



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Die kheinschiftahrt zwischen Itoln und Diisseldorf etc. 260 

auch aus dem etwa 4—5 Stunden wahrenden Aufenthalt 
an dem Zolle des Ktflner Domkapitels in Zons. 

Die Diisseldorfer fingen an, ihre Massnahmen gegen 
die Kalner zu verscharfen, mit der offenen Absicht, sie 
uberhaupt ganz aus der Fahrt zu verdrSngen und diese 
im Stile etwa der Hitdorfer zu ordnen. Sie beschlag- 
nahmten im Oktober 1628 fiinf Kolner Schiffe, die fur 
Diisseldorf geladen hatten, und setzten zwei Schiffer ge- 
fangen. K5ln antwortete mit gleichen Repressalien, und 
soversuchte man wieder durch eine Konferenz den Streit 
zu schlichten. Kdln schickte dazu den Biirgermeister Con- 
9tantin von Lyskirchen und den Syndikus Dr. Cronenburg 
nach Diisseldorf *). Der KurfQrst sagte ihnen wieder eine 
gute Ordnung der Fahrt zu, aber die Verhandlungen, die 
Schlaun in seinem Auftrage mit ihnen ftthrte, waren so 
ergebnislos wie die frQheren. Das einzige Resultat war 
die gegenseitige Freigabe der konfiszierten Schiffe und 
Gttter und der Gefangenen. Der alte unklare Zustand 
blieb bestehen, und auch neue Verhandlungen im Jahre 
1637 anderten nichts daran 2 ). 

Erst einige Jahre spater, 1641, kam auf dem Wege 
eines Kompromisses eine Ordnung zu stande, durch die eine 
Grundlage fiir eine eigentliche Kflln-Diisseldorfer Bortfahrt 
geschaffen wurde. Leider ist sie in keinem der zu diesen 
Untersuchungen erschopfend benutzten Archive erhalten, 
und auch ihr Entstehungsjahr war nur durch die zufallig 
grossere Redseligkeit eines Kftlner Ratsprotokolles von 1693 
zu ermitteln 3 ). Man gewinnt also einen Einblick in die 
neu geschaffene Organisation nur aus spateren zerstreuten 
Ausserungen. Im Jahre 1643 ist von den „zur Diissel- 
dorfer Fahrt Angeordneten tt die Rede 4 ). Es wurden also 
jetzt Schiffer besonders fiir die Fahrt konzessioniert, und 
zwar nach einem Ratsbeschluss von 1664 12 K5lner, die 
vom Rate ihr Recht erhielten. tfber die Zahl der Diissel- 
dorfer lasst sich erst aus der Aussage des Kalner Schiffers 

*) R P r - 74» 3i9b, 34<>b, 343b, 346b, 354b, 359a. — Brb. 142, 273a. 

*) Rpr. 84, 161 a. 

8 ) Rpr. 140, 193 a. 

4 ) Rpr. 90, 296 a. 



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260 t>r. Bruno Kuske 

Henrich Engels vor dem kurkolnischen Hofrat Freiherrn 
v. Sierstorff im Jahre 1746 ermitteln, dass deren acht ge~ 
wesen sind, und zwar wurden sie erblich mit der Fahrt 
ausgestattet 1 ). Diese Dtisseldorfer „Fahrtbeerbten a oder 
„Fahrherren" gaben die Handhabung ihres Rechtes ver- 
mutlich schon zu Ende des 17. Jahrhunderts auf wegen 
fcu geringen Nutzens. Sie waren ja, wie bereits erw&hnt 
wurde, in der Bef5rderung von hollandischem Gut ausser- 
ordentlich eingeschr&nkt. Dazu kam, dass es ihnen im 
Gegensatz zu den Kolnern nicht gelang, auch Konzessionen 
zu anderen Fahrten an sich zu bringen. Sie gaben 
daber die Fahrt an die KSlner Bftrtfahrer in Pacht. Engels 
besass allein vier dieser Gerechtigkeiten und zahlte anfangs 
jahrlich fiir jede 4 Reichstaler neben einigen „Liebn(ifien* ; 
1746 gibt er ohne diese 7 Rtler., also im ganzen 28. 

Die Kfllner fahren an 4 Werktagen, die Dtisseldorfer an 2, 
am Donnerstag und Sonnabend, und zwar im Winter um 10 
und im Sommer um 1 1 Uhr vormittags von der Kotzgasse «aus *). 

Ftei blieb die Fahrt nur an den freien Jahrmarkten 
an beiden Orten. Dasseldorf hatte da von 4; der Kolner 
JaJumarkt war zur Gottestracht, am Freitag nach Ostern. 
Die Ladefreiheit der DQsseldorfer erstreckte sich dabei auch 
auf die 3 Tage vor und nach der Prozession 8 ). 

Ob nun die so weit geordnete Fahrt wirklich schon 
eine BOrtfahrt im reinsten Sinne des Wortes war, lasst sich 
nach Quellen aus Zeiten, die dem Jahre 1641 n&her liegen, 
nicht genau ermitteln. Im Jahre 1 684 bestimmte der Kolner 
Rat, dass die Bortfahrer nach dem Lebensalter fahren 
sollten, und es scheint sich hier um die erneute Betonung 
eines bereits bestehenden Zustandes zu handeln 4 ). Ausser- 
dem wird die Ordnung von 1641 noch im Jahre 1693 als 
grundlegend bezeichnet B ). Spuren einer Erneuerung und 
wesentlichen Erg£nzung sind bis 1680 nicht nachweisbar. 

*) D. Kurkoln, RheinschiflEahrt G. 1746 Juli 27. 

*) Dflsseld. Schifft. 1648 Apr. 20: Der Rat schSrft die OrdnuDg ein. 

f ) Ebd. 

4 ) Rpr. 131, 258a. Juli 24. — Bdrt = Reihe, Ordnung ^vgl. Schillcr- 
LQbben I S. 401). Die Bftrtfahrt wird von einer Anzahl SchifFer in festbe- 
stimmter Reihenfolge ausgexibt. 

6 ) S. S. 259 Anm. 3. 



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Die Rheinschiffahrt zwiachen Kdln und Dusseldorf etc 261 

Gleichwohl waren die Streitigkeiten zwiachen den 
SchiflFern beider Stadte mit Errichtung der Ordnung noch 
nicht vallig beigelegt, irn Gegenteil gab die Ordnung ge- 
wissermassen selbst die Veranlassung dazu. Die Dtissel- 
dorfer legten besonders die Bestimmung aber die freien 
Tage allzu weitherzig aus und erhoben Anspruch darauf, 
schon am Montag vor der Gottestracht, also am 4. Tage, 
in Konkurrenz mit den Kolnern laden zu dttrfen 1 ), worauf 
es zu neuen gegenseitigen Arrestationen kam*). Auch 
andere Bestimmungen wurden ilbertreten, sodass der Kolner 
Rat durch ein Edikt vom 20. April 1648 die gesamte Ord- 
nung erneut einscharfte 3 ). 

Dazu hatten die Konzessionierten die Eingriffe anderer, 
besonders niederlandischer Schiffer zu bek&mpfen, die in 
Koln unberechtigt ftir Dilsseldorf luden 4 ). Der Rat unter- 
sagte das daher ausdrQcklich bei Konfiskation der Schiffe 5 ). 

Auch die pflnktliche Abfahrt wurde nicht genau be- 
achtet. Dazu pflegten die Kalner, wenn die Dusseldorfer 
abgefahren waren, ihnen mit versp£teten Passagieren i\nd 
Gtttern an ihren Tagen nachzufolgen. Pfalzgraf Philipp 
Wilhelm machte daher dem K&lner Rat Verbesserungs- 
vorschl&ge. Er ersuchte ihn, an der Kotzgassenpforte ein 
GlOckchen aufzuh&ngen, das eine Viertelstunde lang vor 
Abfahrt der Schiffer zu lSLuten sei, worauf die Schiffer un- 
verztiglich abfahren mQssten. Die Nachfahrt der Kolner 
sollte besonders auf Waren verboten werden. Wenn Per- 
sonen mit „eilenden Jachten* nachkamen, so sollten sie 
wenigstens vor Torschluss in DQsseldorf sein. Ausserdem 
mQsste der Fahrpreis fur die Person auf alien Bttrtschiffen 
auf 12 albus festgesetzt werden 6 ). Nach einer Besprechung 7 ) 
mit den Schiffern erklarte sich der Rat damit einverstanden, 



*) Rpr. 93, 116 b, 1646 April 25; ebd. 121b. 
*) Ebd. 94, 140 b, 201 b, 213 a. — Dttsseld. Schifft. 1650 Apr. 22. 
*) Dfisseld. Scbifft. 
4 ) Rpr. 97, 279a: 1650 Nov. 21. 

•) Ebd. 298 b, 1650 Dez. 14. — 98, 14b, 60b: 1651 Jan. 13. Mfirz 13. 
2&6a: Okt. 9. 

•) Dusseld. Schiffe. etwa 60 Pfge. — Rpr. 100, 183 b, 1653 Juli 22. u. 25. 
7 ) Der Ratsherren Keysch und Eckenbagen, Rpr. loo, 183 b. 



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262 Dr. Bruno Kuske 

wenn die Dusseldorfer Schiffer sich auch an die Bestimmungen 
halten wtirden 1 ). Im Jahre darauf — 1654 — verhandelte man 
jedoch in der gleichen Angelegenheit. Koln erkl&rte schliess- 
lich dem Kurfttrsten, dass es die Glocke aufhlingen werde. 
Man solle jedoch in Diisseldorf die Kolner frei laden lassen 
und nicht weiter behelligen. Der Fahrpreis solle nicht l / 2 
leichten Gulden pro Person betragen, sondern 1 / 2 Kolner*). 
Die Schiffer k£men bei den bisherigen Preisen nicht auf 
ihre Rechnung, besonders da sie sehr oft Priester und Bettel- 
mOnche unentgeltlich befOrdern mussten. Die Abfahrtszeit 
muss piinktlich innegehalten werden, im Winter um 10, im 
Sommer um 1 1 Uhr. Bei der RQckkehr sollen die Schiffer 
in K6ln eine DQsseldorfer Bescheinigung iiber ihre recht- 
zeitige Ankunft mitbringen. Sie werden^bestraft, wenn sie 
nicht durch Wind und Wetter aufgehalten worden sind 3 ). 
Der Kurfiirst wird ersucht, den Dusseldorfern gleiche Befehle 
zu geben. Uber den Erfolg dieser Forderung verlautet 
nichts Bestimmtes. 

* Im Jahre 1680 war die Fahrt jedoch in Verfall geraten. 
Die BOrtfahrer hatten zum Teil keine eigenen Schiffe mehr. 
Die Ordnung wurde nicht mehr beachtet. Da setzten die 
Prasidenten und Assessoren der Kolner Mittwochsrent- 
kammer gemeinsam mit den regierenden BQrgermeistern 
und dem Bannerherrn der Schifferzunft Wilhelm von Zun- 
dorff neue sog. Pachtbedingungen fiir die Diisseldorfer und 
zugleich fiir die Neusser Fahrt fest. (S. Beilage III). Sie 
soil 12 Jahre lang gegen j&hrlich 50 Rtler. von alien ins- 
gesamt an die Mittwochsrentkammer, und so lange der 
einzelne katholisch blieb, verpachtet werden. Die wOchent- 
lichen Fahrtage und die Abfahrtzeiten nach dem Glocken- 
zeichen sind streng inne zu halten, damit die Reisenden 
abends in Neuss und Diisseldorf sind. Nachsicht wird 
nur von November bis Januar oder bei schlechtem Wetter 
geubt 



s ) Ebd. 194b: 1653 Aug. 6. 

*) Es handelt sich hier um Rechnungsgulden je zu 24 albus, Der Preis 
sollte also in besseren albus entrichtet werden. 

*) Briefbuch-Ausgange 6, 114 a, 1654 Juli 15. 



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Die Rheinschiffahrt zwischen K&ln und Dusseldorf etc. 263 

Die Schiffer werden den Kaufleuten ausdrttcklich 
schadenersatzpflichtig gemacht Sie haben eine Kasse in 
Gestalt einer Biichse mit drei SchlQsseln. Da hinein hat 
jeder seinen Lohn zu werfen, der alle drei Monate gleich 
geteilt wird, nachdem vorher l / 4 der 50 Rtler. an die Stadt 
abgefuhrt wurde. Wer dabei zu seinem Privatnutzen untreu 
ist oder auch sonst mit Worten und Werken seine Mit- 
pachter angreift, wird der Fahrt entsetzt und bestraft. 
Jeder soil ausserdem Kaution leisten. 

Der Fahrpreis von 12 albus fQr die Person einschliess- 
lich Freigep&ck wird beibehalteh. Wer eilig allein nach 
Neuss oder DQsseldorf fahren will, zahlt 2 1 / 2 Rtler. Der 
Fahrer, der an der Reihe ist, muss dann unverzuglich mit 
ihm abfahren. 

Witwen durfen die Fahrt weiter gebrauchen, wenn sie 
einen verstandigen Knecht dazu anstellen. 

Allen Nichtp&chtern ist die Fahrt bei Verlust der Fracht- 
gelder verboten 1 ). 

Dasseldorf scheint nun gegen die Verleihung der Fahrt 
in Form einer Verpachtung Einspruch erhoben zu haben. 
Koln Hess daher den Ausdruck fallen und erkl&rte, dass 
jene Artikel auch kein Pachtverh&ltnis begrttnden sollten. 
Die 50 Reichstaler mussten nun auch nur ads jahrliche 
Rekognition gezahlt werden 8 ). 

Im Jahre 1703 wurden einzelne der Bestimmungen 
erweitert oder verscharft. (S. Beil. IV). Der Rat unter- 
sagte besonders, dass ein Schiffer dem andern die BOrt 
nehme und z. B. Waren einsammele, um sie bis zu seinem 
Tage im Hause zu stapeln. Auf Unpunktlichkeit beim 
Abfahren wurde eine Strafe von 6 Goldgulden gesetzt, die 
zur einen Halfte an die Waisen, zur andern an die Wall- 
herren gingen. Jeder musste fiir die Personenfahrt einen 
gut bedeckten Nachen mit Banken haben. Der alte Fahr- 
prei^ blieb, nur der fQr die Einzelfahrt einer Person wurde 
auf 3 Rtler. erhoht. tfbertretungen der Schiffer dagegen 
sollten mit 2 Goldgulden bestraft werden. War jemand 



l \ Brb. 182, 97a— 100a. 1680 Juni 7. 

*) Rpr. 127, 268b. 1680 Nov. 6. — 269 b, 



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264 Dr- Bruno Kuske 

an der Fahrt v.erhindert, so durfte er sich durch keinen 
Fremden vertreten lassen, sondern es hatte ein Konzes- 
sionierter fur ihn einzuspringen (bei 4 Goldgulden Strafe). Die 
Reihenfolge wurde nun durch das Los bestimmt, das jahr- 
lich einmal vor den stadtiscben Wallherren und dem 
Bannerherrn der Schifferzunft gezogen wurde 1 ). 

Im Jahre 17 19 fanden weitere Erganzungen der Ord- 
nung statt. AusdrGcklich wurde die Zahl der BOrtfahrer 
auf 1 2 festgesetzt. Jeder von ihnen musste selbst f ahren mit 
eigenem Schiff und Geschirr. Es wurde verboten, die BOrt 
zu veraussern, ebenso wie niemand zwei davon haben 
durfte. Wer seine BOrt versaumte, wurde bis zu seinem 
nachsten Tage ubersprungen ; nur an den hohen Festtagen, 
(Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Mariae Krautweihe 2 ), 
Allerheiligen und Mariae Lichtmess) wurde der Fahrttag 
zu gunsten dessen, der an der Reihe war, auf den nachsten 
Wochentag verschoben. Ausserdem durfte jetzt jeder, 
wann er wollte, von einem oder hOchstens zwei Kaufleuten 
erne Ladung Wein einnehmen und beliebig nach Dussel- 
dorf f ahren, in anderen Giitern und Personen blieb er aber 
auf seinen Borttag beschrankt. Eine Ausnahme war ihm 
hier nur zugestanden, wenn er sich mit dem Fahrer des 
Tages verstandigte. Als Tag der jahrlichen Auslosung wurde 
Mariae Lichtmess festgesetzt, also ein Tag, an dem nicht ge- 
fahren wurde und an dem fast alle sich in Kttln aufhielten 8 ). 



*) Ratsedikte 16, 199: 1703 Okt I. Die Wallherren waren zwei Rats- 
herren, von denen der eine jfthrlich zu Johannis, der andere zn Weihnachten 
nen gewahlt wurde. Sie bestanden seit 1550. (Rpr. 19, 309 b). Ihre Auf- 
gabe war die Beaufsichtignng der Strassen, Platze, Festungswerke- und des 
Werfts. Sie hatten auf ordentliche Pflastemng zu achten, auf Befreiung dec 
Strassen von Schmutz (einen besonderen Kampf fuhrten sie fortgesetzt gegen 
die sich zahlreich auf den Strassen tummelnden Schweine) und auf die Be- 
schafienheit der Schleusen. Sie uberwachten aber auch die Ausfuhrung von 
Bauten besonders nach der Richtong hin, dass dabei der Verkehr nicht 
gehemmt wurde. Unter ihrer Aufsicht wurde an den Befestigungen gebauL 
Schliesslich muss ten sie auch das Werft sowohl am Ufer, als auch im Wasser 
in gutem Zustand halten. Damit hing es zusammen, dass man ihnen auch die 
Verhaitnisse der kleinen Schiffahrt unterstellte. 

*) 15. August. 

•) Dflsseld. Schifft. 1719 April 12. VgL Ratsedikte 16, aoi 203. 
28, 52b. 



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Die Rheinscbiffahrt awischen K6ln and Diisseldorf etc. 265 

Die Bestimmung uber die freie Ladung Wein wurde 
bei der Erneuerung der Ordnung von 17 19 im Jahre 1728 
erweitert und pr&zisiert Es wurde erlaubt, dass jeder, — 
aber nur von einem einzigen Kaufmann auf einmal, — 
ausserhatb der Bdrt befordem diirfe das Minimalquantum 
von 6 StOck oder 10 Zulast Wein, oder von 100 Zentnern 
Tabak, 30 Sack Samen oder 500 Brettern oder sonst soviel, 
dass sich fiir den Schiffer ein Frachtertrag von mindestens 
10 Reichstalern ergeben musste. Die Kranenarbeiter er- 
hielten zugleich den Befehl, keinem, der nicht an der BOrt 
war, weniger einzuladen 1 ). 

Die Erlaubnis zur freien Engrosfahrt wurde jedoch 
spater von den Schiffem missbraucht. Einige unter ihnen 
liehen sich von Nichtkonzessionierten Schiffe und zogen 
unter Verdr&ngung ihrer Genossen die Guter an sich. Der 
Rat untersagte daher jedem einzelnen die Verwendung 
von mehr als zwei Schiffen, und zwar sollte ein grosses fiir 
die Waren und ein kleines fur die Personen bestimmt sein. 
Bei schweren Lasten musste hinter dem ersten sofort der 
zweite Schiffer fahren. Vor allem wurde auch das Verbot, 
dem andern durch unerlaubte Praktiken die Fracht zu ent- 
ziehen, neu eingesch&rft 8 ). Trotzdem erneuerten sich fort- 
gesetzt die Klagen gegen einige Ubertreter, die sich be- 
strebten, die fibrigen in der AusnUtzung ihres Rechtes zu 
beeintrachtigen 8 ). 

Wahrend des siebenj&hrigen Krieges ging die Fahrt 
ganz bedeutend zuriick, und sehr haufig mussten die Schiffer 
leer zurfickfahren, besonders von Dusseldorf nach K6ln, 
also auf der Strecke, die wegen der Bentttzung der Pferde die 
grOsseren Unkosten verursachte. Sie schlugen daher dem Rat 
vor, sie wollten anstatt taglich, hinfort wOchentlich fahren und 

>) Dfisscld. Schifft. 1728 Febr. 18. — R.-Ed. 2, 178 etc. 

■) Ordnung vom 13. Sept 1745: Rpr. 192, 163 f. Vgl. Dfisseld. 
Schiflft. ^— Die Ordnung wurde auf Bitten der Bortfahrer am 23. Febr. 1756 
wiederhoit: Rpr. 203, 40 a und Dusseld. Schiflft. 

a ) Dilsseld. Schiflft. 1746 Sept. 2.: 11 Bdrtfahrer beschweren sich beim 
Rat gegen Henrich Engels. — 1748 Sept. 20: desgl. gegen Hendrich Schop. 
— 1750 Jan. 19. gegen Schop und Gerhard Odendahl 1756 Febr. 23.: gegen 
Schop Rpr. 203, 40a und Dfisseld. Schiflft — 1763 Juli n.: Schop leiht 
frerade Schiffe. 



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266 Dr. Bruno Kuske 

zwar immer von Mittwoch bis Dienstag zwei zugleich, so- 
dass jeder alle 6 Wochen an die BOrt komme. Dazu sollte 
der Rat bei Ableben eines Genossen dessen Konzession nicht 
wieder erneuern, solange bis die Zahl der Berechtigten auf 
6 vermindert sei. Das vom Rat geforderte Gutachten der 
Mittwochsrentkammer und defl Syndikats befftrwortete den 
Antrag der SchifFer, und der Rat beschloss am 2. September 
1763 entsprechend *). Ausserdem wurde auf die Uber- 
tretung der Ordnung von 1745 beim ersten Male eine sechs- 
wttchige Suspension, beim zweiten Male vOlliger Ausschluss 
von der Fahrt gesetzt. 

Ein Teil der Bdrtfahrer war in dieser Zeit schon nicht 
mehr im Besitz eines eigenen Schiffes und entsprach damit 
nicht den Anforderungen fruherer Ordnungen. Dessen unge- 
achtet befahlen die Wallherren , dass ferner immer zwei 
SchifFer zugleich in Kompagnie fahren und dabei Gewinn 
und Schaden teilen sollten. Gegen diese Handhabung der 
Ordnung vom 2. September erhoben die fftnf Schiffeigen- 
tQmer (Henrich Schop, Henrich BusdorfF, Peter, Hendrich 
und Arnold Bongartz) sofort Protest. Der Nichtbesitzer 
k&nne dem Kaufmann bei UnglQcksfallen keinen Schaden- 
ersatz leisten; diese Last falle sofort auf den Wohlhaben- 
deren, ausserdem stehe in den alten Ordnungen nichts von 
einer Pflicht zur Kompagnief ahrt *). Der Rat (lbergab die 
Beschwerde der Mittwochsrentkammer und den Wallherren 
zur Auseinandersetzung mit den Schiffern 3 ). Darauf scheint 
die Bestimmung gefallen zu sein. 

1776 sind noch 11 Bortfahrer vorhanden, von denen 
aber eine Anzahl nicht selbst fahrt. Sie Qberlassen das 
gegen ein „Trinkgeld a einem andern, (besonders Andreas 
Esser, der „am besten im stande ist, gut schiff und geschirr 
hat, auch auf den hiesigen handelscomptoiren die mehrste 
gunst geniesst"). Der Wallherr Johann Helner schlug dem 
Rate vor, diesen Missbrauch zu verbieten 4 ). Dieser ent- 
sprach dem Gutachten und erliess ausserdem am 21. Juni 



l ) Rpr. 210, 169 b. 

*) DQsseld. Schifft. 1763 Okt. 10. 

*> Rpr. 210, 196 b. 

*) DOsseld. Schiflft. — 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kdln und Dusseldorf etc 267 

ein neues Edikt 1 ), worin die fruheren Bestimmungen zum 
grOssten Teil wiederholt wurden. Ausdrucklich verboten 
wurde, — entgegen den Ordnungen von 1719 und 28, — 
ausserordentliche Frachten anzunehmen. Jeder durfte von 
nun an statt einen drei Tage lang laden und zwar von 
Montag bis Mittwoch; am Donnerstagmorgens 8 Uhr musste 
jedoch die Abfahrt erfolgen. Trotzdem ging es mit der 
Bortfahrt immer mehr abwarts. Im Jahre 1782 waren nur 
noch vier SchifFer: Andreas Esser, der junge Bongartz, die 
Witwe BusdorfF und Anton Freudenberg im Besitz von 
Schiffen. Einige der andern hatten die Fahrt verpachtet, 
so Gerhard Odendahl und Johann Weismann, jeder fur 
5 Reichstaler j&hrlich 2 ). Darauf wurden alle Bdrtfahrer 
ausser jenen vier und der kranken Witwe, Dedinant, 
kassiert. Eine neue Fahrt erhielt Johann Finck, der ein 
Schiff hatte*). Die Reduktion der Fahrer auf sechs scheint 
nun auch die Verpachtungen der Dusseldorfer Fahrtbeerbten 
an die Kolner praktisch unwirksam gemacht zu haben. 
Jene waren der Schiffahrt lSngst entfremdet worden und 
standen auf einer hOheren sozialen Stufe als ihre Vorfahren, 
die einst die Konzession erhalten und wirklich persOnlich 
ausgeniitzt hatten. Sie lag n£mlich jetzt in den Handen 
des kurfurstlichen Hofrats BlumhofF und seines Bruders, 
der Gerichtsschreiber in Linnich und Boslar war, ferner der 
Erben des Hofrates Fuhr und eines gewissen Kegeljan, 
die nun die Pacht an den in Dusseldorf ansassigen SchifFer 
Jakob Ruppertzhoven ubertrugen 4 ). 

Der Eintritt dieses Dusseldorfers in die Fahrt Hess 
auch die alten Gegens&tze zu den Kolner Schiffern wieder 
aufleben. In den Jahren 1797 und 98 beschwerte er sich 
mehrfach beim Kurfursten, dass ihm in Koln die Ladung 
verboten wurde und dass ihn die Kolner (bcsonders Freuden- 
berg) in Dusseldorf selbst zu verdrangen suchten 5 ). Die 



l ) Bbd. 

f ) Dflsseld. Schifft. 1782 Junfn.: Verhdr vor den Wallherren Helner 
und Ferrenholtz. 

•) Ebd. Juni 22. 

*) D. Jfll.-Berg, Handel No. 24.: 1791. 

*) D. Kurk6ln, Rheinschiffahrt 10, 1797 Jan. 30. — 1798 Febr. 10. 



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208 Dr. Bruno Kuske 

dortige Regierung befahl daher, Freudenberg zu verhOren 
und ihm die Fahrt zu verbieten, falls er nicht nachweisen 
ItOnne, dass er aus obrigkeitlicbem Befehl gegen Ruppertz- 
hoven gebandelt habe. Im Jahre 1803 war dieser nicht 
mehr im Besitz det Pacht An seine Stelle waren jetzt 
zwei Dusseldorfer — Ibel und Helm — getreten, die jeder 
an die Beerbten 5 Rtler. Pacht zahlten 1 ). 

Zugleich scheint jedoch um diese Zeit die BOrtfahrt 
unter den Einwirkungen der Wirren im ersten Jahrzehnt 
des neuen Jahrhunderts wieder in Unordnung geraten zu sein. 

In den Jahren 1806 und 07 fanden Verhandlungen zur 
Reorganisation der BOrtfahrt zwischen dem Souspr&fekten 
des Arrondissements K6ln und dem Ministerium des Inner n 
des Grossherzogtums Berg statt, und unter gemeinsamer Mit- 
wirkung der Kolner Handelskammer und des Dusseldorfer 
Handelsvorstandes, sowie der SchifFahrtsoktroidirektion und 
des Maire von Koln kam schliesslich eine neue Ordnung 
zustande. (S. Beil. VII). Darnach sollte die „ navigation par 
rang* (oder „par tour") zwischen K6ln und Dasseldorf von 
sechs Schiffern ausgeiibt werden, 4 wurden vom Maire zu 
Kftln und 2 von dem zu DQsseldorf auf Vorschlag beider 
Handelskammern ernannt. Jede Woche wurde einmal 
von KOln aus gefahren. Der SchifFer lud die ganze 
Woche fiber und stiess am Sonntag morgens bei Sonnen- 
aufgang ab. Binnen zwei Tagen musste er in Dlisseldorf 
eintrefFen, die Rttckreise sollte hGchstens drei Tage lang 
dauern. Er durfte unterwegs nicht aus- oder einladen. Jeder 
musste ein eigenes gutes Schiff haben, mit dem die Waren 
ohne Risiko befOrdert werden konnten. Die Kaufleute hatten 
sich zu verpflichten, bei Vergebung der Fracht nicht allein 
die SchifFer ihrer Stadt zu bevorzugen, sondern sie alien 
gleichm&ssig zuzuwenden. Der Schiffer versah sich dabei 
mit einem Frachtbrief, der die Warenzeichen und Nummern 
und den Inhalt der Kolli aufwies. Die Obertretung des 
Reglements wurde durch die Generaldirektion des Schiflfahrts- 
oktroi nach Anhttrung der Handelskammern mit Suspension 
oder vOlligem Ausschluss von der Fahrt bestraft Eine 



l ) D. JUL-Bcrg, Handel No. 24 : 1803 Juli 2. 



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Die Rheinschiflahrt zwischen Kotn und Diisseldorf etc. 269 

Anderung der Ordnung konnte ebenfalls auf Vorschlag der 
Kammern von der Direktion vorgenommen werden 1 ). 

Das Reglement wurde vom PrSiekten des Roerdepar- 
tements*) genehmigt und trat in Kraft Es erhielten auf 
Kolner Seite die Konzession die SchifFer Anton und 
Heinrich Freudenberg und die Witwen Bongartz und Bus- 
dorff, auf der Dttsseldorfer Cremer und Ibel 8 ). DieRechte 
der Beerbten waren damit anulliert worden. 

Im Jahrfc 1810 wurde dann die Dasseldorfer BOrtfahrt 
zugleich mit anderen 4 ) auf der Grundlage der Ordnung 
von 1807 ohne wesentKche Veranderungen erneut geregelt. 

in. 

Die Marktschiffahrt Koln-Neuss. 

Das am linken Rheinufer gelegene Neuss 5 ) hatte andere 
Funktionen zu erfiillen als die bergischen Stromorte. Seine 
Hauptaufgabe war die Versorgung der westw&rts gelegenen 
Gebiete und St&dte mit oberlandischen Gtitern. Seine Kauf- 
leute handelten daher vorwiegend mit Krefeld, Kempen, 
Venlo, Roermonde und tiberhaupt mit dem Maasgebiet 6 ), 
aber auch ohne das Dazwischentreten des Kaufmanns kam 
die Stadt als Umschlagsplatz fur den Transport landein- 
w&rts in Betracht Unter den GQtern, die in Neuss fur Koln 
zur Verschiffung kamen, nahmen landwirtschaftliche Pro- 
dukte den weitaus bedeutendsten Raum ein. 

Die Schiffahrt zwischen beiden Stadten wurde noch bis 
zur zweiten H&lfte des 17. Jahrhunderts allein von Neusser 
BQrgern ausgeubt. Diese wurden von ihrem Rat konzes- 
sioniert, der auch sonst die Verhaltnisse der Fahrt regelte T). 
Die j^hrliche GebQhr, die der einzelne zu entrichten hatte, 



') Franzds. Abteilg. Kaps. 58 F. 8: 1807 Mai 1. 

■) Lameth. 

*) 58 F. 14: 1808 Mftrz 23. 

4 ) 58 F. 8: 9. April. 

*) 50 km von K.Sln stroroabw&rts. 

•) Neusser Schifft. an zahlreichen Stellen. 

7 ) D. KurkSln, Rheinschiffahrt 10: Die SchifFer sollen in Kdm s6 zeitig 
abfahren, dass sie abends in Neuss sind : Gebot des Neusser Rates 1597 
Sept. 23. 



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2?0 £>r. fcruno Ruske 

betrug Ende des 1 6. Jahrhunderts 9 Reichstaler 1 ), im 17. bis 
zum Eindringen der KOlner 8 2 ). Diese Gelder wurden an 
die Mitglieder des Rates verteilt 3 ). tFber die Zahl der SchifFer 
geht aus den Quellen bis 1670 nichts Bestimmtes hervor. 
Erst dann erfahrt man aus einer Beschwerde der Neusser 
an den Kfllner Rat, dass ihrer angeblich „seit 100 und 
mehr Jahren u elf Berechtigte sind, 4 ) und ebensoviel werden 
noch 17 19 aufgez&hlt 5 ). 

Im Jahre 1603 scheint die Fahrt zum ersten Male in 
bestimmter Form geordnet worden zu sein. Die SchifFer 
schlossen unter einander einen Vergleich ab, der vom Neusser 
Rat bestatigt wurde 6 ). (S. Beil. I). 

WOchentlich fuhren jetzt zwei Schiffe in Neuss ab — 
Dienstags und Donnerstags morgens 7 Uhr. Bis zu dieser 
Zeit musste der Fahrer seine Ladung beendigt haben. 
Wartete er noch und nahm er weiter Fracht ein, so hatte 
er den Ertrag davon zur einen Halfte an seinen Nach- 
folger, zur anderen an die Gesamtheit der Obrigen Fahrt- 
berechtigten abzutreten. Die Abfahrt in K6ln richtete sich 
nach der Ankunft des von Neuss kommenden SchifFers. 
Traf dieser vor 1 1 Uhr vormittags in Koln ein, so musste 
der dort bereit liegende sofort vom Lande stossen, erfolgte 
die Landung des Neussers jedoch sp&ter, so musste jener 
bis zum anderen Tage ebenfalls 1 1 Uhr mit der Abfahrt 
warten. Es scheint also die AufFahrt einen Tag und einen 
Vormittag lang gedauert zu haben, wahrend man talw&rts 
innerhalb eines Tages das Ziel erreichte. Der SchifFer, der 
in K6ln nach 1 1 Uhr noch Ladung nahm, wurde ebenso 
behandelt, wie derjenige, der in Neuss dabei die Zeit tiber- 
schritt. 

Der am Dienstag vor der Kolner Gottestracht in Neuss 
abfahrende musste mit 2 Schiffern, die am Donnerstag ab- 



') Ebd. Mfirz 4. — Vgl. 1629 Jan. 26. 
*) Ebd. 1635 Tuli 13. 

•) Ebd. 1629 Jan. 26. — N. B. Ill g. 3: 1635. 
4 ) Neusser Schifft. 1670 April 16. 
6 ) D. Kurkaln, Rheinschifft. 9: Aug. 1. 

•> N. B. Ill g. 10.: Febr. 18. Vergl. Tucking, Gesch. d. St Neuss, 
Dusseid. und Neuss, Schwann 1891: S. 241. 



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Die Rheinschiftahrt zwischen lt51n und Dtisseldorf etc. 2?1 

fuhren, zugleich wieder zurdckkehren, alle drei hatten dann 
die dabei vereinnahmten Frachtgelder untereinander gleich 
zu teilen. Wahrscheinlich sollte dadurch der Dienstags- 
schiffer vor einem Minderertrag geschdtzt werden, der da- 
durch entstehen mochte, dass w&hrend der Festtage in Koln 
wenig fiir Neuss geladen wurde. Bei der Berechnung der 
Fracht kam ein Differentialtarif zugunsten der Neusser 
Burger zur Anwendung. Diese zahlten, wenn sie dem 
Schiffer einen sog. Freibrief vorzeigten, fttr den Maker Ge- 
treide 6 albus Neusser W&hrung, die Fremden dagegen 
7 albus kolnisch 1 ). Wer mehr forderte, zahlte an die re- 
gierenden Btirgermeister zusammen, an die Armen und die 
„Kompagnie tt der Schiffer je einen Goldgulden Strafe und 
war so lange von der Fahrt ausgeschlossen, als er die drei 
Gulden schuldig blieb. 

Die zeitlichen Bestimmungen Qber die Fahrt erfuhren 
wahrend der n&chsten Jahrzehnte mancherlei Ver£nderungen. 
Die Schiffer fuhren zun&chst nur einmal w6chentlich, bis 
sich die Kaufleute beim Neusser Rat dariiber beschwerten. 
Darauf bestimmte dieser am 4. Oktober 1605, dass jene 
mindestens bis Martini zweimal wdchentlich von Koln und 
zwar morgens 9 Uhr abfahren sollten bei Ersatz des 
Schadens, den die Kaufleute durch die Versaumnis er- 
litten 1 ). 

1627 war die einmalige Fahrt in beiden Richtungen 
zur Regel geworden. Sie erfolgte von beiden Orten aus 
Mittwochs. Die Kolner Abfahrtszeit wurde jetzt fQr die 
Zeit von Martini bis Aschermittwoch auf 9 Uhr, von da 
bis Mai auf 10, und weiter bis Bartholomaei (August 24.) 
auf 11 Uhr festgesetzt bei einer Strafe von 6000 Steinen 
an den Rat 8 ). (Die Ordnung gibt fttr die Lticke von August 
bis Martini keine genaue Bestimmung). 



l ) Der KOlner Albus war besser als der Neusser. 

*) D. Kurk&ln, Rheinschiffkhrt 10. — Ebd. 161 2 Aug. 28.: Erneuerung 
des Gebotes. Abfahrtszeit 10 Uhr bei 2 Goldgulden Strafe. — Ebd. 1618 
Nov. 27.: Beschluss des Neusser Rates aufAntrag des Burgermeisters Schirmer : 
Die Schiffer sollen im Winter statt Dounerstags Mittwochs von Koln abfahren 
und zwar um 9 Uhr bei 3 Goldgulden Strafe. 

•) Ebd. 1627 Dez. 16. 



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272 Dr. Bruno Kuske 

Wahrend des dreissigjahrigen Krieges hatten die Schiffer 
mit schweren Hindemissen zu k&mpfen. Sie wurden be- 
sonders durch streifende Truppen angehalten und von ihnen 
zu hohen Abgaben gezwungen, und auch die flbrigen Un- 
kosten steigerten sich. Die Fahrt genet in Unordnung, und 
die Schiffer waren genOtigt, die Fracht zu steigern. Sie 
betrug jetzt 1 5 albus vom Malter. Der Neusser Rat unter- 
sagte das im Jahre 1638, setzte sie auf 10 albus herab 
und verbot dazu ausdrQcklich das Ausbleiben bei Nacht 
w&hrend der Talfahrt. Die Schiffer petitionierten dagegen 
unter Darstellung ihrer misslichen Lage : Sie w&ren an der 
versp&teten Ankunft unschuldig, da sie durch streitende 
Parteien und das Wetter aufgehalten wttrden. Vor aUem 
aber mtissten sie 3 — 4 Stunden lang am Zolle zu Zons ver- 
weilen. Der Rat solle das Domkapitel um Abstellung dieses 
Missstandes ersuchen. 

Besonders aber wandteo sie sich gegen den neuen 
Tarif, indem sie ihre Unkosten genauer vorrechneten : Beim 
Transport von 100 Maltern Roggen oder Weizen gaben 
sie aus: an Schlepplohn 2 Rtler., fiir Pferdef utter (Hafer) 
2 Rtler., Zoll in Zons far 100 Malter Roggen 6 Goldgulden *), 
Weizen 8 Goldg., Messgebtihren an die Salzmiidder in Koln 
pro Malter 6 Heller (far 100 also 50 albus). Dazu waren 
die Lohne und Preise far Schiffsger&te und Reparaturen 
ausserordentlich gestiegen. Es war ihnen daher nach ihrer 
Meinung unmOglich, einen Gewinn zu erzielen 8 ). Tatsftch- 
lich ergibt sich aus ihren Angaben bei einer Ladung von 
100 Malter Roggen eine Unkostensumme von etwas aber 
1 2 Reichstalern, wobei noch nicht die KnechtslOhne berttck- 
sichtigt sind. Dem stand eine Frachteinnahme bei 10 alb. 
pro Malter von noch nicht 13 Talern gegenttber. Beim 
Weizen wurden die Unkosten wegen des hoheren Zolles 
um 2 1 / 2 Reichstaler hoher, sodass hier ein Defizit unbedingt 
sicher war. Etwas gttnstiger konnte sich das Ergebnis der 
Fahrt nur gestalten, wenn die Ladung 200 Malter betrug, 
was nach den Angaben der Schiffer mOglich war. Sie 

') Die Rheinzdlle musstcn in Gold entrichtet werden. 1 Goldguiden 
war 1637 =s i l / 4 Reichstaler. 1 Rtler. = 78 albus, jeder zu la Hellern. 
f ) N. B. g. 10: 1638 Juni 1. 



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t>ie Rheinschifiahrt zwiscnen K61n und tKisseldorf etc. 2?3 

brauchten hier wenigstens nicht mehr Pferde, als wenn sie 
die H&lfte frachteten. Die Kosten beliefen sich hier bei 
Roggen .auf etwas tiber 20 Taler, denen eine Einnahme 
von etwa 25 Talern entsprach. Freilich sind aucb hier 
wieder L&hne und Reparaturen nicht berechnet. 

Der Neusser Rat schien die GrQnde der Schiffer zwin- 
gend zu finden; denn im Jahre 1639 nahmen sie 12 albus 
fur den Maker, sodass sie jetzt von der Gaterbeforderung 
wenigstens einen sehr kleinen Nutzen haben konnten. Der 
Frachtpreis fOr 100 Malter betrug knapp i5 1 / 2 Rtler. Man 
muss sich ferner vergegenw&rtigen, dass die Schiffer ja auch 
Personen mitnahmen, von denen sie sicher mehr Gewinn 
haben mussten, weil die Zolle und Gebtihren wegfielen. 
Trotzdem sahen sie sich im Februar 1639 wieder genfltigt, 
den Rat um Abschaffung des 12 Albussatzes zu gunsten 
eines hoheren von 15 albus anzugehen 1 ). Sie behaupteten 
jetzt, vom Pferd zwei Goldgulden geben zu mtissen, dem 
Knecht an Lohn statt 1V2 Goldgulden 2 l / 2 , an Nachtgeld 
fur das Pferd in Koln statt eines halben Gulden einen 
Reichsort*), d. i. 7V2 albus mehr. Das Pfund Taue koste 
statt 8 14—16 albus; ein neues Schiff statt 300 Taler 
mehr als tausend. Neben dem Zoll zu Zons sei jetzt in 
MQlheim am Rhein ein sog. Soldatengeld von 5 Talern zu 
zahlen, ausserdem wiirden sie durch die DQsseldorfer Schiffer 
unterboten, die von 100 Maltern drei Goldgulden forderten. 
Wenn diese Aufstellung der Schiffer wirklich der Wahrheit 
entsprach, so wurden sich jetzt die Unkosten vom Transport 
von 100 Maltern Roggen auf etwa 21 Reichstaler belaufen 
haben (eingerechnet noch 2 Reichstaler fur Hafer, ent- 
sprechend den Angaben von 1638). Sie konnten also, wenn 
sie auch den Zoll tragen mussten, auch bei dem Satz von 
15 albus nur einen Reinertrag haben, wenn sie mehr als 
100 Malter luden. — Ob der Rat dem Gesuch der Schiffer 
entsprach, dariiber geben die Quellen keine befriedigende 
Auskunft. 



l ) N. B. IIL g. 10. 

*) Gemeint ist hier der Rechnungsgulden zu 24 albus; ein Reicbsort 
= V 4 Reichstaler. 
Jahrb. XX. !• 



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274 £>r. Bruno Kuske 

Die weitere Entwicklung der Neusser Fahrt wird wie 
die der Dtisseldorfer durch das Eindringen der Kolner 
Schiffer gekennzeichnet Diesen war die Teilnahme nur 
ganz ausnahmsweise gestattet. Sie luden in Koln fur Neuss, 
wenn kein Neusser Schiffer anwesend war l ). Als die Dtissel- 
dorfer Fahrt geordnet worden war, versuchten nun vor allem 
deren Inhaber zugleich auch die nach Neuss auszuQben. 
Zun&chst waren sie jedoch genStigt, den Neussern bei der 
BefOrderung von Personen das Fahrgeld davon herauszu- 
zahlen 2 ). Umgekehrt verschmahten es diese nicht, auch fur 
Dusseldorf Passagiere einzunehmen, ohne dass sie auf 
den Gewinn davon zu gunsten der andern verzichteten, 
selbst nicht, als sich Pfalzgraf Philipp Wilhelm ausdriicklich 
deshalb an den Rat wandte. 

Die Koln-Dusseldorfer Bortfahrer wurden den Neussern 
nach und nach immer unbequemer. Sie waren beson- 
ders fur den Personentransport beliebter als diese, da 
sie im Gegensatz zu ihnen meist mit Segeln fuhren und 
infolgedessen rascher ans Ziel kamen 8 ). Die Neusser wandten 
sich daher im Jahre 1669 mit einer sehr dringenden Be- 
schwerde an ihren Rat und baten ihn um Schutz gegen ihre 
Konkurrenten und drohten, sonst beim Kttlner Erzbischof 
zu klagen und ihn an die Handhabung seines Stromregals 
— an Stelle der Stadt! — zu erinnern 4 ). Der Rat wandte 
daraufhin wirklich schSrfere Massregeln an und beschlag- 
nahmte Kalner Schiffe, die unberechtigt in Neuss ankamen. 
Wahrend der ersten Monate des nachsten Jahres fanden 
dann Verhandlungen zwischen beiden St&dten statt. Kttln 
bestritt dabei Neuss ein ausschliessliches Recht auf die 
Fahrt. Dieses kOnne nicht bewiesen werden 5 ). Durch eine 
derartige Anmassung wftrde den Kftlner SchifFern das „ius 



l ) N. B. Ill g. 10: Die Schiffer Gordt Buise und Henrich Custers 
beschweren sich beim Rat zu Neuss uber einen Kaufmann, der in K6ln an 
einen Kfllner Wein fur N. geladen hatte. Der Rat lasst ihn unbelastigt, weil 
er keinen Neusser hatte bekommen kdnnen. 1613 Febr. 15. 

■) Ebd. 1653 Juli 22. — 1669 Nov. 28. 

•) Ebd. 

4 ) Ebd. Dez. 16. 

6 ) Ebd. 1670 Febr. und Marz 11. 



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t>ie Rheinschiffabrt zwischen Koln unci Dusseldorf etc. 276 

liberae navigationis tt entzogen. Es drohte, die Neusser 
Schiffe ebenfalls anzuhalten und verlangte, dass die Schiffer 
beider Stadte vollst&ndig frei fahren dQrften 1 ). Tatsachlich 
verbot man den Neussern in Koln r Kette und Kran ft , man 
schloss sie also von der Landung aus. Neuss aber ver- 
teidigte beharrlich sein altes ausschliessliches Recht 8 ). Erst 
im Januar 1671 aber wurden seine Schiffer in Koln wieder 
zugelassen unter der Bedingung, dass auch sie die Kolner 
nicht mehr belastigten 8 ). Zu einer klaren Entscheidung 
kam man jedoch nicht. Man ^turbierte* sich gegenseitig 
auch fernerhin weiter 4 ). 1680 ist die Fahrt in Verfall ge- 
raten. Der Rat zu Koln suchte sie daher neu zu regeln 
und erliess jene bereits genannte Ordnung, die zugleich ftlr 
die Dilsseldorfer Fahrt bestimmt war und durch die beide 
Fahrten in die HSnde der far die letztere berechtigten 
Schiffer kommen sollten. Diese such ten sie auch wirklich 
auszuftben, — freilich unter fortgesetzten Anfeindungen der 
Gegenseite, und in den Jahren 1705 — 07 entstanden neue 
heftigere Konflikte. Der DQsseldorfer BOrtfahrer Johann 
Engels von K6ln liess den Neussern dort die Fahrt ver- 
bieten und schliesslich sogar unter Anvvendung von Schl&gen 
durch eine Anzahl Leute gewaltsam verhindern 5 ). Das Dom- 
kapitel hielt nun auf Bitten des Neusser Schiffers Wesell 
in Zons Engels* Schiff an und liess es erst frei, nachdem 
Koln die Neusser wieder zuliess. Es schSxfte aber Neuss 
zugleich ein, auch die Kttlner nicht mehr auszuschliessen 6 ). 
Es vertrat auch die Interessen der letzteren, weil Neuss 
seiner Aufforderung, ein alleiniges Recht zur Fahrt nachzu- 
weisen, nicht nachkommen konnte, sondern sogar zugeben 
musste, ein solches nicht zu besitzen. 

Die Fahrt verfiel um dieselbe Zeit weiter infolge 
des am Rhein besonders heftig tobenden spanischen Erb- 

r ») Neusser SchiflWirt 1670 Marz 3. 

*) Ebd. Mai 13. 
•) Rpr. 118, 16a: Jan. 14. 

4 ) 1678 droht der K5lner Rat, sich deshalb an den Erzbischof und das 
Domkapitel wenden zu wollen: Rpr. 125, 41a: Febr. 14. 

6 ) Neusser Schifft. 1706 Aug. 28. — N. B. in g. 10. 
•) N. B. Ill g. 10, 1707 Sept. 7. und 9. — Neusser Schifft. Juni 7., 
17. und Sept. 9. — D. KurkSln Rheinschifft. 10: 1707 Juni 21., Sept 15. 

10* 



Digiti 



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276 t>r. Bruno fCuske 

folgekrieges. Dieser war es ja auch, der die alten festen 
BrSuche dabei immer mehr ins Wanken brachte und vor 
allem veranlasste, dass sich die K6lner und andere in die 
Neusser Fahrt eindrangten *). Man sieht schliesslich wahrend 
des zweiten Jahrzehntes des 1 8. Jahrhundert die Kolner still- 
schweigend anerkannt, und die Neusser beschrankten sich 
nur noch auf sehr schwache Proteste. Beide Parteien fQhrten 
die Fahrt ohne jede Ordnung aus und jedenfalls auch nicht 
in einer Weise, die dem Verkehr genQgen konnte. 

In den Jahren 17 15 und 16 hatte Erzbischof Joseph 
Klemens von Koln bereits versucht, ordnend wenigstens in 
die Schiffahrt zwischen Neuss und DQsseldorf einzugreifen*). 
Diese wurde durch eine F&hre besorgt, die seit Anfang des 
14. Jahrhunderts der Abtissin und dem Konvent von St. 
Klara in Neuss gehorte 8 ). Im Jahre 17 15 suchte nun der 
dortige BQrger Andreas Fischer beim Erzbischof um die 
Konzession zu einem t&glichen Marktschiff Neuss-DOsseldorf 
gegen eine j&hrliche Rekognition von 30 Reichstalern nach 4 ). 
Er Hess sich dazu von Neusser Kaufleuten bescheinigen, 
dass der augenblickliche Pachter der F&hre 6 ) nicht imstande 
sei, den Warentransport nach Dusseldorf zu bewaltigen. Der 
Erzbischof veranlasste darauf eine Untersuchung der frag- 
lichen Verh&ltnisse durch seinen Vogt Calle zu Hulchrath 
und Hess die Abtissin ermahnen, far eine bessere Bedienung 
der Fahre zu sorgen. Fischer erhielt ausserdem die Pacht 
des Marktschiffes unter der Bedingung, dass er sich mit 
dem Kloster deshalb verstandigte. Da erhob dieses Ein- 



>) Ebd. 

*) Es handelt sich hier um eine etwa 6 km lange Rheinstrecke. 

8 ) Hermnnn Cothusen senior, Btirger von Neuss, hatte .dimidietatem 
officii navigandi in littore Nussiensi, quod veyramt vulgariter appellatur, iure 
hereditario perpetuo possidendam" an seinen Neffen Hermann iibertragen. Er 
bekundet, dass dieser sie an Abtissin und Konvent von St. Klara verkauft 
hat; 1302 Juli 24. D. Mscr. 94, fol. 315b f. — Reinard de Fovea, Kano- 
nikus der Kirche S. Maria ad gradus in Koln, Zollner in Neuss, bekundet, dass 
Meythildis, Gattin des Theodorich Tunde, dem Prokurator des St. Klaren- 
klosters die Halfte des FShramtes tiber den Rhein bei Neuss verkauft hat. 
13 1 5 Dez. 16. Ebd. 228a ff. Beides Kopien aus dem 17. JhJt. 

4 ) D. Kurkdln, Ffthren No. 7; 17 15 Okt. 11. — Nov. 19. 

*) Heinrich Kringes. 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kdln und Dusseldorf etc. 277 

spruch, und nun erst wurde Fischer vom Erzbischof abge- 
wiesen 1 ). 

Im Jahre 17 18 erteilte aber die erzbischftfliche Hof- 
kammer zu Bonn dem SchifFer Anton Lepartz und seinem 
Sohn Wilhelm die Konzession zur einmaligen w&chentlichen 
Fahrt zwischen Kttln und Neuss gegen eine j&hrliche 
Leistung von 10 Reichstalem. Die SchifFer sollten dazu in 
einer Form davon Gebrauch machen, dass die Neusser nicht 
belastigt wiirden. Es wurde ihnen zugleich gestattet, neben 
den 12 Dtisseldorfer Bdrtfahrern nach Neuss ab und zu 
zu fahren 2 ). 

Durch diese Verleihung entstand eine ziemlich ver- 
wickelte Lage. Der Erzbischof griff damit zunachst 
in das alleinige Recht der Stadt Neuss ein, die Fahrt zu 
vergeben. Doch aus nicht ersichtlichen Grunden ver- 
zichtete diese auf jeden Widerstand. Desto grOssere Ver- 
wicklungen entstanden jedoch zwischen dem Erzbischof, 
Lepartz und den Neussern einerseits und dem Kolner Rat 
und den DQsseldorfer Bortfahrern andererseits. Zuerst suchte 
der Kolner Rat die beiden Lepartz aus der Stadt auszu- 
weisen, wenn sie die vom Erzbischof stammende Konzession 
gebrauchen wollten 8 ). Der Rat sah in der Belehnung der 
Lepartz eine absichtliche Beeintr&chtigung der von ihm 
berechtigten DQsseldorfer BOrtfahrer. Dass er damit Recht 
hatte, bested gt die Haltung der kurkOlnischen Beamten 
w&hrend des ganzen Streites. Der erzbischofliche Greve 
des hohen weltlichen Gerichtes zu Kflln, Dietrich von 
Francken-Sierstorff, machte den Erzbischof darauf auf- 
merksam, dass der Ktflner Rat unerlaubt in sein Recht 
eingreife: Nur der Erzbischof kOnne SchifFahrtskon- 
zessionen erteilen, da er seit altersher durch Kaiser und 
Reich vom Weissen Turm bei Andernach an bis hinab 
nach Rees 4 ) mit dem Rheine belehnt sei. Die Stellung 
des Rates ware dadurch noch gest&rkt worden, dass die 
zu DOsseldorf ansassigen Bftrtfahrer auf die Fahrt verzichtet 



») D. KurkGln, Fahren No. 7.; 1716 Jan. 14. — Febr. 8. 

*) D. Kurk6ln, Rheinschifft. 9: 17 18 Mai 20. Aug. 2. 

«) Ebd. 

4 ) Weissen hurm etwa 8 km ttber Andernach, l^eea 23 km unter Wesel. 



Digits 



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278 Dr. Bruno Kuske 

und sie an die Kolner verpachtet hatten. Der Erzbischof 
solle sich mit der bergischen Regierung verst£ndigen und 
bei ihr anregen, dass man die DQsseldorfer durch das Zu- 
gest&ndnis grOsserer Rechte veranlasse, wieder selbst zu 
fahren, damit die Kolner durch sie eingeschrankt warden. 
Wtinsche er kein Zusammengehen mit jQlieh-Berg, so solle 
er die Fahrt Qberhaupt fttr f rei erklaren. — Eine erzbischofliche 
Entschliessung auf diese Vorschl&ge ist nicht bekannt ge- 
worden ; jedenfalls ging man in Bonn praktisch nicht darauf 
ein ; man suchte jedoch die Neusser Schiffer mOglichst gegen 
die Kolner zu „manutenieren a . Sierstorff befahl ihnen, trotz 
aller Verbote ruhig in KOln zu laden, und der Erzbischof 
nahm die Lepartz ausdrucklich in seinen Schutz und legte 
gegen ein Fahrtverbot, das ihnen der Rat auferlegt hatte, 
Protest ein. Auf der anderen Seite wollte er aber 
auch nicht den radikalen Rat SierstorfFs befolgen, die 
DQsseldorfer BOrtfahrt von Zons aus gewaltsam lahm zu 
legen 1 ). Der Rat zu Koln Hess dagegen durch den kaiser- 
lichen Notar Johann Georg Hunerath am 16. Septbr. 17 18 
eine Reprotestation ad notam nehmen 2 ): Das an die Lepartz 
erteilte Privileg widerstrebe der zwischen Koln einerseits 
und Neuss und Dusseldorf andererseits vereinbarten mu- 
tuellen freien Schiffahrt. (!) Eine Konzessionierung der 
Schiffer stehe nur deren „domino territorii a zu, und das 
seien hier die Magistrate der drei Stadte. Der Rat wider- 
setze sich daher der Hofkammer zu Bonn und lasse jene 
„iibel gegrdndete protestation auf seiner unwert beruhen, 
reprotestiere vielmehr gegen sothanes anmassen und be- 
ginnen a . Der Notar ging mit der Urkunde im Oktober 
nach Bonn und ubergab sie vor Zeugen dem kurfflrstlichen 
Kanzleidirektor SchOnhoven. Der Inhalt dieser Reprotes- 
tation ist, wasbesonders die Erwahnung einer Vereinbarung 
mit Neuss und Dtisseldorf anlangt, nicht ganz einwandfrei. 
Augenscheinlich meinte der Rat damit die Einrichtung der 
Ordnung von 1680. Diese kam jedoch ohne jede Mitwir- 
kung von Neuss zustande, Dusseldorf beschrankte sich, wie 



l ) D. Kurkoln, Rheinschifft. G. : 17 18 Aug. 4. 8. 
*) Neusser Schifft: Notariatsinstrument mit Siegel. 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen K.5ln und Diisseldorf etc. 279 

bereitis erw&hnt, auf einen Protest gegen die von K6ln 
allein versuchte Verpachtung der Fahrt, ausserdem war es 
ihm in wichtigeren Schiffahrtsangelegenheiten nicht mOglich, 
selbstandig vorzugehen; es wurde ja durch seinen Landes- 
herrn dabei bevormundet Kftln konstruierte nunmehr 
daraus, dass beide St&dte keinen umfassenden Einspruch 
erhoben hatten und die einseitig von ihm getroffene Ord- 
nung stillschweigend duldeten, dem Erzbischof gegentiber 
eine „ Vereinbarung" und trat platzlich, weil ihm das jetzt poli- 
tisch genehm war, fiir die Hoheit beider St&dte iiber ihre 
Schiffer mit in die Schranken. Es verlautet wieder nichts 
von entschiedenen Massnahmen des Erzbischofs, die den Streit 
zu irgend einem klaren Ausgang gefiihrt hatten. Die Diissel- 
dorfer BOrtfahrer setzten dafur ihren Kampf gegen Lepartz 
und die ubrigen Neusser fort 1 ). Der Erzbischof begnugte 
sich mit der Ermahnung an seinen Vogt in Neuss, Dr. Adrian 
Wilhelm Sibenius, die Neusser in ihren Rechten zu schdtzen. 
Besonders energisch scheint dieser auch jetzt nicht vorge- 
gangen zu sein 2 )- 

Infolge solcher AngrifFe hatten weder die Lepartz, 
noch die iibrigen Neusser grossen Nutzen von der Fahrt 
Jene blieben meist die Rekognition schuldig. In den 
dreissiger Jahren sind dann beide gestorben, ohne dass ihre 
Konzession vorl£ufig erneuert wurde 3 ). 

Die 12 Kolner, die die Dasseldorfer Fahrt besassen, 
hatten in derselben Zeit vftllig die Oberhand gewonnen. 
Da erteilte Erzbischof Klemens August am 26. Februar 
1746 dem Neusser Schiffer Johann Peter Weiler von neuem 
eine Konzession. Von seinen ubrigen MitbQrgern war keine 
Rede mehr. Aber er sollte nun wOchentlich einmal von 
Neuss nach Koln und zuruck fahren und dafttr jahrlich am 
1. M^rz 10 Rtler. an die Hofkammer zahlen 4 ). 



') D. Kurkoln, Rheinshiift. 9: 17 18 Dez. 11. — 17 19 Aug. I. Die 
Neusser beschwercn sich bei dem erzbiscb. Vogt in Neuss, dass sie von den 
Kdlnern mit „abhendigmachung" der Waren, „schelten > schmahen, stdss und 
scblag M bel&stigt werden. — 1720 Aug. 24.: Die Kdlner» bes. die Witwe 
Engels, wollen die Neusser nicht laden lassen. 

•) Ebd. 1 7 19 Aug. n. — N. B. Ill g. 10. 

8 ) D. Kurkdln, Rheinschifit. 9: 1746 Febr. 26, 

4 ) Ebd. 1746 Mai 9. 



Digits 



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280 X>r. Bruno Kuske 

Weiler beanspruchte sofort das Fahrtmonopol tiberhaupt. 
WShrend seiner AbWesenheit Hess er sich in Koln durch 
Matheis Neiss vertreten, der dann ftir ihn die Fracht annahm 
und befGrderte. Ausserdem ging er alsbald gegen die 
DQsseldorfer BOrtfahrer vor, indem er den Erzbischof er- 
suchte, deren Schiffe in Neuss durch den Vogt Sibenius 
konfiszieren zu lassen, sobald sie dahin k&men. Der Erz- 
bischof entsprach dem tatsachlich und erliess am 18. Juli 
an Sibenius einen Arrestbefehl gegen die BOrtfahrer 1 ), die 
sich durch Weiler nicht so ohne weiteres von der Fahrt 
ausschliessen lassen wollten und sie ruhig weiter besorgten. 
Infolgedessen belegte der Vogt verschiedene ihrer SchifFe 
und Guter (z. B. Wein und Steine) mit Beschlag 2 ). 

Nachdem Beschwerden beim Kolner Rate nur vorQber- 
gehenden Erfolg gehabt hatten s ), wandten sich die 1 2 BOrt- 
fahrer Anfang 1747 an den Erzbischof selbst um Hilfe. 
Sie bestritten besonders Weilers Monopolanspruche (er habe 
„solcher gestalten aufm Rheinstrom den meister zu spielen 
angefangen u ). Dabei vermOchte er die zahlreichen Giiter, 
die uber Neuss nach dem Maasgebiet bestimmt seien, nicht 
einmal allein zu bew£ltigen. Als Beweis fugten sie ihrem 
Gesuche eine Beilage hinzu, worin ein Kolner Kaufmann 4 ) 
bestatigte, dass er Wein, der nicht linger liegen durfte und 
der nach Venlo und preussischen Orten 6 ) gehen sollte, dem 
BOrtfahrer Bustorff in Fracht geben musste, da Weiler erst 
binnen 3—4 Tagen abfahren konnte 6 ). Dieser bat dagegen 
den Erzbischof um die Erlaubnis, in Koln einen Vertreter 
halten zu dtirfen, um das Eindringen der Kolner in die 
Fahrt w&hrend seiner Abwesenheit zu verhindcrn. Der 
Erzbischof scheint sich gegentiber den Gesuchen beider 
Parteien zun&chst vOllig indifferent verhalten zu haben. 
Weiler versuchte einen Vertreter einzusetzen. Sofort aber 



l ) D. Kurk6ln, Rheinschifft. 9. — Vgl. Dez. 28. — Ebd. 10, 1746 Okt. 3. 
*) Neusser Scbiftt. 1746 Juli 29. — Aug. 1. 
8 ) Ebd. 1746 Aug. 10. — Rpr. 193, 175 b, 189a, 190b. 
4 ) Der Handlungsdiener von Johann Baptista Dulman sen. Erben : Johann 
Mathias Frantz. 
ft ) Kleve! 
•) Kurkaln, Rheinschifft. 9: 1747 Jan. 13. 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen K5ln und Diisseldorf etc. t 281 

wurde diesem ebensowohl wie frtiher seinem Vorg&nger 
Neiss von den BOrtfahrern die Fahrt verboten, wenn er 
nicht die ausdriickliche Genehmigung des Erzbischofs vor- 
weisen kOnne 1 ). 

Zugleich suchten die drei Bdrtfahrer Henrich Busdorff, 
Gerhard Odendahl und Henrich Schop (oder Schaaff) beim 
Erzbischof selbst urn eine Konzession ftir Neuss nach und 
glaubten so fur sich dem Streite ein Ende machen zu kOnnen, 
da sie dadurch Weiler v&llig gleichberechtigt vverden mussten. 
Sie wollten j&hrlich jeder 8 Rtler. Rekognition zahlen 2 ). 
Der kurfftrstliche Geh. Rat Braumann befurwortete das 
Gesuch. Weiler sei nur zu einer wochentlichen Fahrt be- 
rechtigt, es bestehe daher kein Bedenken, auch die drei 
zuzulassen, wenn sie an anderen Tagen als jener fuhren. 
Besonders aber wfirde durch ihre Konzessiqnierung dazu 
beigetragen, dass die Stadt Kftln in dem von ihr bean- 
spruchten dominium Rheni beeintrachtigt wtirde, das sie nur 
zum Schaden des Erzbischofs brauche 8 ). Das Gesuch blieb 
zun&chst unberQcksichtigt. Weiler aber fuhr in seinen An- 
griffen auf die Kolner fort. 

Jetzt fing auch die Stadt Neuss an, t&tiger an dem 
Streit teilzunehmen. Weiler war bereits im Jahre vorher 
sogar gegen die Neusser, die ab und zu noch an der 
Fahrt teilnahmen, vorgegangen und hatte sie selbst ihnen 
verbieten lassen wollen. (Es handelte sich namentlich um 
die Erben des Reiner Overlack, durch die das Domkapitel 
immer noch sein Getreide nach Koln verschifFen Hess). Die 
Stadt hatte darauf den Erzbischof gebeten, sie bei ihrer 
Jahrhunderte alten SchifFahrtshoheit zu erhalten und Weiler 
diese Beeintrachtigungen ihrer Burger zu untersagen 4 ). In 
den Monaten nachher ergriff sie dann Partei fur die Kolner 
und bat den Erzbischof, die durch Vogt Sibenius fQr Weiler 
konfiszierten Kolner Schiffe mit Weinen freizugeben, unter 
dem Hinweis darauf, dass die Schiffer schliesslich die Stadt 



*) D. KurkOln, Rheinschifft. 9: 1747 Mai 15. — Vgl. 1746 Mai 9. 

*) Ebd. 1747 Mai 2. 

«) Ebd. 

•) D. Kurkain, Rheinschifft. 10: 1747 Jan. 28. 



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282 Dr. Bruno Kuske 

meiden und ihre Giiter im Julichschen landen wdrden 1 ). 
Als die Gesuche nutzlos blieben, befreite der Rat eigen- 
m&chtig die SchifFe 2 ). 

Im Oktober 1747 liess nun Weiler wieder zwei mit Wein 
beladene Schiffe der KOlner Engels und Schop arrestieren 
und bat den Erzbischof, ihn fQr die durch die KOlner Kon- 
kurrenz erlittenen Verluste daraus schadlos zu halten 3 ). Die 
Schiffer, von denen Schop Kaution geleistet hatte und 
wieder abgefahren war, klagten nun bei dem Neusser 
Schoffengericht. Die Stadt aber ersuchte zugleich den Erz- 
bischof wieder urn Freigabe des Gutes. Sie betonte be- 
sonders, dass Weiler die Kaufleute nicht befriedigen kOnne, 
er habe nicht Schiffe genug, und die Waren, besonders die 
Weine, verdurben durch das lange Lagern 4 ). Auch jetzt 
hatte die Stadt keinen Erfolg. Dagegen focht Weiler die Zu- 
stSLndigkeit ihres Gerichtes in dieser Angelegenheit an. Er 
betonte, dass es sich hier urn eine Kammeralsache handele, 
die nicht vor den Schoffenstuhl gehOre und die daher vom 
Vogte zu Neuss ausgetragen werden mttsse 5 ). Der Erz- 
bischof verbot daher jenem, sich einzumischen 6 ), und der 
Vogt requirierte die Neusser Burgermeister zur Voll- 
streckung der Exekution an den Schiffern. Die Burger- 
meister verzOgerten die Handlung und liessen Schop an 
den kurftirstlichen Hofrat appellieren. Sein Anwalt 
Keiffers vertrat den Standpunkt, dass die Angelegenheit 
einen Streit um Schadloshaltung betreffe und eine In- 
demnisationssache sei und daher vor diese Stelle gehOre. 
Burgermeister und Rat von Neuss gingen noch weiter. Sie 



>) Ebd. Febr. 

*) Ebd. 9; 1747 Mai 15. 

3 ) Er gab einen Schaden von 19 Rtlern. 1 Stuber an (1 Rtler = 60 
Stiib.) Namlich fur 3tagige Zehrungskosten, die er aufwandie, um zu seinem 
Recbte zu kommen, 3 Rtler., Verwahrungskosten fur sein Schiflf 30 Stuber, 
Reisekosten 1 Rtler, entgangener Gewinn 10 Rtler., fur Insinuation durch 
den erzbisch. Gerichtsboten in K6ln 30 Stuber, an den Gerichtsboten in Neuss 
45 Stuber, mussige Gange zum Vogt 1 Rtler., Gebiihr an den Vogt 1 Rtler., 
Diaten fur den Prokurator in Bonn 30 Stuber, Porto 46 Stuber. Ebd. 

4 ) Kurkdln, Rheinschifft. 10: 1747 Okt 11. 
6 ) Ebd. Jan. 

a ; Ebd. 



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Die Rheinschiffahrt zwischen KGln und Dusseldorf etc. 283 

erliessen Schop die Kaution und versprachen ihm, ihn ftir 
alle F&lte des weiteien Verlaufes seiner Sache schadlos zu 
halten 1 ). Weiler hingegen bat den Erzbischof, den Prozess 
vom Hofrat abzuziehen, da er ihn nicbt zu fiihren vermdchte 
und durch ihn ruiniert werden wurde. Ein gerichtlicher 
Austrag scheint tats&chlich nicht erfolgt zu sein. Man 
schlug vielmehr einen Ausweg ein, der durch das 
bereits erw&hnte Konzessionsgesuch der drei B&rtfahrer 
angeregt wurde, das noch immer unbeantwortet ge- 
blieben war. Der Erzbischof Hess jetzt mit ihnen durch 
den Hofkammerrat Knoest unterhandeln. Die Schiffer 
schlugen vor, ihnen die Fahrt in freier Form zuzugestehen. 
Jeder solle beliebig fabren durfen, wenn er voile Ladung 
habe. Eine bestimmte Reihenfolge einzufdhren sei deshalb 
nicht tunlich, weil der Kaufmann immer auf einen Schiffer 
sein besonderes Vertrauen setze und sich einen andern 
nicht aufdringen lassen wolle. Dazu versprachen sie jahr- 
Hch soviel zu zahlen wie Weiler 2 ). Am 27. Mai 1748 
wurde ihnen die Konzession wirklich zuteil 8 ) „bis zu ander- 
werter gnedigster Verordnung". Jeder hatte sie w6chent- 
lich einmal zu gebrauchen, doch so, dass die von alters- 
her berechtigten Neusser Burger nicht beeintr&chtigt 
wurden. Es wurde bereits gesagt, dass diese sich mit 
Ausnahme Weilers kaum noch beteiligten. — Die j£hrliche 
Leistung an die Hofkammer wurde auf 10 Reichstaler fest- 
gesetzt, die im voraus Anfang Juni abzufuhren waren. 

Mit dieser Konzessionierung wurde die von der Stadt 
Neuss fruher gehandhabte Schiffahrtshoheit abermals voll- 
standig vom Erzbischof ignoriert, und abermals verlautet 
nichts von irgend einem Widerstande der Stadt. Sie hatte 
ihn, wie sich aus ihrer Stellungnahme in dem vorherge- 
gangenen Streite zeigt, nur passiv und lau betrieben und 
schwieg nun, als sich die drei Schiffer in die Arme des 
Erzbischofs geworfen und dadurch alien Anfechtungen 
ihrer Konkurrenten ein Ende gemacht hatten. Wie an 
sp&terer Stelle zu zeigen sein wird, sollte aber dieser 

h Ebd. Mftrz 1748. 
■) Ebd. 1748 Mai 22. 
•) Ebd. 



Digits 



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284 Dr. Bruno Kuske 

Schritt der Bttrtfahrer nicht ohne weitere Folgen fiir ihre 
neuti iibrigen Genossen bleiben, welche die Diisseldorfer 
Fahrt besorgten. 

Die Neusser Fahrt lag also jetzt in den Handen von 
vier Schiffern. Sie war ausdriicklich nicht als Bflrtfahrt 
organisiert worden. Sie war frei geblieben, aber insofern 
gebunden worden, als die Berechtigung dazu auf eine be- 
stimmte Zahl von Schiffern beschr&nkt wurde. Es ist aber 
anzunehmen, dass wenigstens die drei Kolner zum Teil in 
einer gewissen Reihenfolge fuhren, n&mlich an ihren Diissel- 
dorfer Tagen, an denen sie jedenfalls zugleich Frachten fiir 
Neuss erledigten. 

Die Position der drei Kolner erfuhr dadurch, dass sie 
sich dem Erzbischof unterstellt hatten, eine betr&chtliche 
Starkung. Die kurkolnische Regierung wurde ihren 
Wunschen gegenuber willf&hriger und war bereit, sie 
besonders bei etwaigen Ubergriffen Weiler wirksamer in 
Schutz zu nehmen. Das zeigte sich sehr bald w&hrend 
eines Konfliktes, der namerrtlich fQr das wechselseitige 
Verhaltnis der Schiffer und fQr den Geist, in dem 
sie ihr Gewerbe betrieben, charakteristisch ist: Im Januar 
1749 nahm Henrich Weiler, der Vater Johann Peters, der 
von der Berechtigung seines Sohnes ausgeschlossen war, in 
Koln Ladung fur Neuss ein. DarQber beschwerten sich 
Odendahl, Busdorff und Schop beim Erzbischof und liessen 
durch Sibenius Arrest iiber Henrich Weilers Schiff ver- 
hangen, so lange, bis er ihnen das Frachtgeld ausliefere. 
Dieser behauptete, fQr seinen Sohn gefahren zu sein und 
bewies das durch eine Bescheinigung des Kolner Kranen- 
meisters 1 ), worauf sein Schiff gegen eine Kaution, die 
Johann Peter Weiler zahite, frei gegeben wurde. Dieser selbst 
aber und die drei bestritten die Angabe ihres Gegners Joh. 
Peter Weiler ausdriicklich unter Ausstellung eines Reverses 2 ). 



l ) Rheindorf. 

f ) D. KurkSln, Rheinschifft. 9 Fol. 129: Collen, den 4 den januarii 
1749 I . Bekenne dasz ich kein kreutzer oder pening an der reiflen habe, 
welche mein vatter vor mich hat angenomen, welches ich hiermit bescheine . | 
Johann Peter Weiler. — Zu vorher vgl. ebd. Jan. 22. 



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t>\e Rheinschinahrt zwischen Kdln und Diisseldorf etc. 285 

Die Folge davon war eine erneute Arrestation des Schiffes. 
Darauf einigten sich die beiden Weiler, indem Henrich 
seinem Sohne versprach, ihm das Frachtgeld herauszugeben. 
Dieser widerrief nun in einer Notariatsurkunde 1 ) seinen 
Revers und erkl&rte, er habe ihn nur ausgestellt, um (ge- 
meinsam mit den andern) seinen Vater zu zwingen, auf das 
Frachtgeld zu verzichten. Durch den Vergleich sei er aber 
befriedigt worden 2 ). Die iibrigen Schiffer und Sibenius 
waren jedoch anderer Meinung. Letzterer hielt das Schiff 
weiterfest 8 ), und die kurkolnische Regierung verordnete, dass 
Henrich Weiler alien Schaden, den die Kolner durch seinen 
EingrifF erlitten hatten, zu ersetzen habe 4 ). 

Die Zahl der Neusser MarktschifFer wurde im Jahre 
1749 auf 6 erhftht Die beiden Koln - Diisseldorf er B6rt> 
fahrer Olbertz und Freudenberg suchten ebenfalls um 
die Berechtigung bei der Hofkammer nach und erhielten 
sie am 22. August unter den gleichen Bedingungen wie 
die ubrigen, nur dass sie — vermutlich infolge des Zeit- 
punktes, an dem sie ihr Gesuch prasentierten (29. Juli) — 
immer am 1. September zu zahlen hatten 5 ). Massgebend 
fQr die Vermehrung der Konzessionen schienen der Kammer 
besonders finanzielle Grtinde, so gering auch der j&hrliche 
Ertrag fQr sie war. Ob sie fur die bereits vorhandenen 
Fahrer ntitzlich war, ist fraglich. Im M&rz 1751 waren alle 
vier noch mit der zweijahrigen GebQhr im RQckstand, und 



') Des Kaiserl. Notars Ludwig Thunnessen. 

*) D. KurkSln Rheinschifft. 9: 1749 Febr. 3. 8. 

») Ebd. Febr. 12. und 25. 

4 ) Der Schaden belief sich angeblich auf 209 Tier. 20 alb. : Entgangene 
Fracht von 90 Fuder Wein 180 Rtler., Gebuhren fur Veranlassung des Arrestes 
30 alb., Gerichtsbote 15 alb., Schops Schaden wahrend einer 2tagigen Reise 
5 Rtler., Fahrt mit der Post hin urid zuriick 1 Tier., fur Zehrung 2, seine 
Fahrt mit Odendahl in einer Chaise nach Bonn hin und zuriick 2 Tier., 
Zehrung dabei mit Knecht und Pferd 4 Tier., fur das Mandat der Kammer 
1 Tier. 20 alb., ein Express, der es nach Kdln brachte: 1 Tier., ein Knecht, 
der es von da nach Neuss trug: 40 alb., dessen Zehrung 1 Tier., Schops 
Pferdemiete fur einen 2 tag. Ritt nach Neuss 1 Tier., Zehrung fur ihn und das 
Pferd 2 Tier., Zeitversaumnis 2 Tier., eine weitere gleiche Reise im ganzen 
3 Tier, und 2 Tier. Zeitversaumnis, Ausstellung dieser Berechnung 30 alb. 

*) D. Kurk. Rh. 9. 



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286 t>r. Bruno Kuske 

sie machten trotz wiederholter Arrestandrohungen keine 
Anstalten, zu zahlen 1 ). Weiler weigerte sich, indem er 
erkl&rte, ausser stande zu sein, da er seit der Zulassung 
der iibrigen keinen Nutzen mehr habe. Deshalb h&tte er 
auch eine Zeitlang die Fahrt uberhaupt eingestellt 9 ). Im 
Jahre 1755 gab er sie vollst&ndig auf, und die Hofkammer 
erliess ihm die seit 1748 schuldigen Gelder s ). 

Seine 5 Genossen waren im M£rz 1756 zusammen 
noch mit 350 Reichstalern im Rack stande. Die alteren 
drei weigerten sich dem mit der Eintreibung der Summe 
beauftragten Amtmann von Koln und Deutz, Monschau, 
gegeniiber offen, die Kammer zu befriedigen. Sie behaup- 
teten, nicht bei der Fahrt „manuteniert tt worden zu sein, 
da im Jahre 1749 Weilers Vater mit 90 Fuder Wein daran 
teilgenommen hatte. Dieser habe den von ihnen bean- 
spruchten Schadenersatz immer noch nicht geleistet Der 
Prozess gegen ihn, der ihnen viele Kosten verursache, sei 
ebenfalls nicht entschieden. Sie wiirden zahlen, wenn 
das geschehen ware. H enrich Busdorff, der Sohn des 1748 
konzessionierten, der an Stelle seines verstorbenen Vaters 
getreten war, erklarte, er kOnne dessen Schulden nicht be- 
zahlen 4 ). Im Jahre 1758 war die Angelegenheit immer 
noch nicht geregelt. Dafttr war die Fahrt wieder vOllig 
ausser Ordnung gekommen. Neben den fClnf beteiligten 
sich wieder alle Qbrigen Diisseldorfer BOrtfahrer daran. Die 
Hofkammer verlangte aber nun im Jahre 1761, dass alle 
die Konzession von ihr nehmen sollten 5 ). Die alten iHni 
mussten weiter gemahnt werden. Jetzt wollten sie regelm&ssig 
Pacht zahlen, wenn der Erzbischof ihre Berechtigung er- 
neuere und sie kraftig darin schiitze 6 ). Wegen der alten 
Schuld hielten sie ihm wieder ihre noch ausstehende 
Forderung an Henrich Weiler. entgegen. 



*) Ebd. 1 75 1 Mfirz 27. — Aug. 14. 
•) Ebd. Aug. 30. 
•) Ebd. Aug. 27. 

4 ) Ebd. Sept. 2. — 1756 Mftrz 23. 

5 ) Ebd. 1758 Marz 3. — 1761 Jan. 9. 
a ) Ebd. Jan. 31. 



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Die Rheinschiftabrt zwischen Itdln und Dusseldorf etc. 287 

Trotz aller Drohungen mit Arrest weigerten sich die 
Schiffer, das Verlangen der Hofkammer zu erfiillen l ). Sie 
wurden dabei vom Neusser Rat unterstiitzt, der im Interesse 
des stadtischen Verkehrs und besonders der Einnahmen 
vom Kran die Beschlagnahmungen zu hintertreiben 
wusste. Da kiindigte der Erzbischof dem Vogt Kaspar 
Joseph Sibenius die Sperrung seines Gehaltes an, wenn 
er nicht endlich rttcksichtsloser vorgehen werde*). Als 
dieser das tat, blieben die Schiffer von Neuss weg und 
luden in Linn 3 ) aus, wohin der Rat auch den Stadtkran 
verlegte 4 ). Sibenius versuchte auch dort zu arrestieren. 
Es fehlten ihm aber die Mittel, die Schiffe wirklich fest- 
zuhalten, — und da die Schiffer ihm einfach durchgingen, 
forderte er die Anlage von starken Pf&hlen und Ketten 
an der Erft in Neuss. Die Hofkammer Hess darauf durch 
den Vogt und Kellner von Hulchrath einen Pfahl an- 
bringen. Sibenius legte wohl die Schiffe daran fest. 
Nachts aber kamen so viel Durchstechereien vor, dass die 
Arreste zwecklos wurden 5 ). Der ganze Kampf verlief 
schliesslich resultatlos zu gunsten des bestehenden unklaren 
Zustandes, von dem nur die Dusseldorfer Bftrtfahrer den 
Nutzen haben konnten. 

Diese betrachteten sich schliesslich als vollkommene 
Herren der Neusser Fahrt. Als Peter Weiler sie im Jahre 
1774 wieder aufnehmen wollte und in Koln Andernacher 
Mtthlsteine lud, schlug ihn Henrich Busdorff und wollte 
ihm das Schiff demolieren. Die Btfrtfahrer liessen ihm 
Kette und Kranen verbieten und protestierten beim 
Kdlner Rate, indem sie sich auf die Bestimmung von 
1763 beriefen, wonach ja die Konzessionen bis auf 6 ab- 
sterben sollten. Sie wandten die Dtisseldorfer Fahrtord- 



M D. KurkOln, Rheinschiftt. 9: 176 1 Jan. 23. — 31. — April 21. — 
April 27. — Mai 8. — Okt. 20. 

*) Ebd. 1764. 

*) Linn, ein Marktflecken im Erzstift, etwa 25 km unterhalb Neuss, dicbt 
bei Krefeld. Die Wahl dieses Ortes lfisst auf die Bestimmung vieler Giiter 
nach Krefeld und Kempen schliessen. 

4 ) Ebd. April 4. 

•) Ebd. April 14. — Mai 23. — Ebd. 10: 1786 Okt 21. 



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288 t>r. Bruno Kuske 

nung einfach auf die Neusser an. Die erzbischflfliche 
Konzession erklarten sie ftir erloschen, da Weiler sie seit 
1746 kaum gebraucht habe 1 ). 

Der Kttlner Rat hatte sich w&hrend der firfiheren 
Streitigkeiten v5llig passiv verhalten. Er hatte die B5rt- 
fahrer damals, als sie sich an ihn um Httlfe wand ten, 
mit dem Bedeuten abgewiesen, dass er ihnen in Neusser 
Fahrtsachen nicht helfen kdnne*). Jetzt, da die Neusser 
Fahrthoheit sowohl wie die Konzessionen des Erzbischofs 
abgestorben erschienen und da die nur von ihra be- 
lehnten Dttsseldorfer Schiffer die Fahrt allein beherrschten, 
griff er ein und nahm ftir sie Partei. Er best&tigte das 
Ketten- und Kranenverbot gegen Weiler und hielt es 
aufrecht, auch als dieser sein Recht ausdrttcklich durch 
den Erzbischof erneuert erhalten hatte. (Diesmal gegen 
jahrlich 6 Rtler.) 8 ). Nur motivierte der Rat seine Mass- 
nahme anders als die Bortfahrer. Die Stadt Neuss fragte 
namlich bei ihm wegen Weiler an und wies ihn auf ihre 
alte Schiffahrtshoheit hin*). Sie stellte sich auf die Seite 
des Erzbischofs und identifizierte dessen Rechte mit den 
ihrigen. Koln gusserte in dieser Beziehung keinen Zweifel. 
Es benutzte vielmehr eine Bestimmung der Ordnung fiir 
die Dttsseldorfer Fahrt zur Rechtfertigung seiner Mass- 
nahme: Weiler hatte kein eigenes Schiff. Er kame zu 
Fuss herauf, miete ein Schiff und belade es, und fahre 
obendrein unter der obrigkeitlichen Taxe 5 j. Es habe aber 
nichts gegen die Beteiligung der Neusser einzuwendein, 
wenn sie ordnungsgemass fuhren. 

Neuss war mit dieser Haltung nicht einverstanden 
und Hess die K5lner aus seinem Hafen ausschliessen. 
Infolgedessen kam es zu einer vorlaufigen Einigung: die 
beiden Stadte gaben ihren Schiffern gegenseitig den Ver- 
kehr frei 6 ). 



l ) Neusser Schifft. 1774 Mai 6. 

•) Dflsseld. Schifft. 1763 Okt. 10. (mit Hinweis auf 1748). 

8 ) D. Kurk. Rheinsch. 10: 1775 Marz. — Mai. 15. 

4 ) Neusser Schifft 1774 Okt. 20. 

6 ) N. B III g 10: 1774 Nov. 16. Vgl. Neusser Schifft. 

•) Kurk. Rheinsch. 10; 1775 Mai 10. Sibenius an den Erzbischof. 



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t)ie Rheinschiffahrt zwischen Kdln und Dusseldorf etc. 28d 

Im Juni aber erneuerte sich der Zwist wieder. Dies- 
mal wollte der Kalner Rat Weiler nicht zugestehen, dass 
er mit einem oder gar mit zwei leeren Schiffen herauf- 
fflhre, urn sie in K6ln zu fallen 1 ). Endlich kam nach 
einigen Vorverhandlungen zwischen dem stadtkftlnischen 
Syrtdikus Biermann und dem Neusser Btirgermeister Kox 
am 28. Sept. 1775 ein Vertrag zustende, der vom Neusser 
Rat genehmigt wurde 2 ). 

Darnach fuhr jetzt Weiler alle 14 Tage einmal mit 
seinem gewdhnlichen Schiff, das leer oder gefttllt sein 
durfte, hin und zurfick. Er musste Dienstags in K6ln 
ankommen und bis Freitag laden und morgens 8 Uhr 
abfahren. Bei sehlechtem Wetter durfte er beides auf 
Mittwoch und Sonnabend verschieben. Er durfte Passagiere 
mitnehmen. Beide Stadte wollten ihre SchifFer wechsel- 
seitig schtttzen und ungehindert aus- und einladen lassen. 

Am 3. Juni 1776 wurde dieser Vertrag erneut besta- 
tigt3). (S. Beil. VI). 

Wahrend der folgenden Jahre wurde Weiler durch 
die Kalner wieder niederkonkurriert 4 ). Im Jahre 
1785 suchte dann sein Sohn Franz um die Erneuerung 
und tfbertragung der Konzession bei Erzbischof Max 
Franz nach und erhielt sie am 3. August 1787 zugebilligt 
gegen eine j&hrliche Zahlung von 20 Tlern. und Stellung 
von Kaution, und nachdem der Erzbischof zwei Jahre lang 
Gutachten fiber die ZweckmSssigkeit der Erneuerung ein- 
geholt hatte 5 ). Franz Weiler wurden jedoch sofort durch 



*) N. B III g 10: 1775 Juni 14. Syndikus Biermann an den Stadt- 
sekretar Engelart zu Neuss. 

*) D. Kurk. Rheinsch. 10. 

*) Neusser Schifft. 

4 ) Es wiederholten sich die fruher iiblichen Streitigkeiten bis zu gewalt- 
samen Angriffen und die gegenseitigen Beeintrachtigungen der Schiffer durch 
die Kolner und den Neusser Vogt. Vgl. Neusser Schifft. 1786 Nov. 13. 16. 
24. Dez. 4. 

*) D. Kurk61n Rheinsch. 10: 1785 Okt — 1786 Jan. — Sept. und 
Sept. 30.— Okt. 21.: Gutachten von K. J. Sibenius. — Dez.: Hofrat Keiffer, 

— 1787 Jan. 11.: Erzbisch. Salzamt in K61n. — Febr. 6.: Geheimrat Sand. 

— MSrz 14.: Greve und Schoflfen des hohen weltl. Gerichts in K61n. — Juli 
17.: Kurfurstl. Regierung in Bonn. 

Jahrb. XX. 19 



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290 Dr. Bruno Kuske 

die Stadt Koln Kette und Kran verboten, weil er sich 
gegen die Ordnung von 1775 vergangen hatte 1 ). Ebenso 
protestierte Neuss gegen seine Konzessionierung, weil sein 
Vater noch lebte, der von der Stadt ebenfalls berechtigt 
worden sei. Sie betrachtete die Einsetzung des Sohnes 
als eine Schmalerung ihrer Gerechtigkeit, hiess das Vor- 
gehen Kolns gegen diesen gut und bat urn Aufhebung 
seiner Konzession*). Der Erzbischof gab nicht nach. Er 
liess jedoch Weiler ermahnen, sich der Ordnung zu ftigen, 
da er durch seine Obrigkeit mit Recht bestraft werden 
wurde. Beide Stadte erschwerten ihm aber den Betrieb, 
sodass er keinen Nutzen davon hatte. Er war bereits 
unf&hig gewesen, Kaution zu hinterlegen, da er kein Ver- 
mdgen besass ausser seinem Schiff, dessen Wert mit der 
Ausrtistung 600 Rtler. wert war und das er allein als 
Sicherheit bieten konnte. Jetzt zahlte er auch keine Pacht 
— mit dem Hinweis auf die Hindernisse, die ihm bereitet 
wurden 3 ). 

Im Jahre 1802 wurde auf Vorschlag des Maire von 
Neuss, Jordan, eine Anderung der Ordnung vorgenommen. 
Weiler sollte nicht mehr Sonntags in Neuss abfahren 
mtissen. Der Ktflner Maire, Kramer, erlaubte ihm daher 
Montags in Neuss abzufahren, sodass er Mittwochs eintraf, 
worauf er bis Sonnabend laden durfte. Zugleich wurden 
ihm die Dekadentage nicht angerechnet, an denen nicht 
gearbeitet wurde 4 ). 

Neuss machte Ktfln im August desselben Jahres ferner 
darauf aufmerksam, dass die I4tagige Fahrt den BedQrf- 
nissen des Handels nicht mehr geniige, und zugleich suchte 
Weilers Sohn, Peter, mit Untersttitzung von 9 Neusser 
Kaufleuten bei K5ln um die Berechtigung zur Fahrt 

*) Ebd. Sept. 29. — . Okt 2. 3. 

*) Ebd. Nov. 17. 

8 ) D. Kurk. Rheinsch. 10: 1788 Juli 19. -1790. 

4 ) Franzds. Abteilg. 58 F. 10a: Erlass vom 25. Ventose X (lb. M&rz 
1802). — Vgl. vorher ebd. Febr. 15. (Pluviose 26.), — Marz 8. (Vent. 17.). 
Die Dtisseldorfer Bdrtfahrer waren gegen die Neuerung. Auf Gutachten des 
Kdlner Rbeinkommissars Nollen wurde sie dennoch eingefuhrt Er urteilt uber 
jene dabei („in der Gute l&sst sich mit diesen Leuten, denen jede Neuerung 
bloss als Neuerung schon gehassig ist, kein Auskommen linden 44 ). 



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Die Rheinschiflabrt zwischen Koln und Dusseldorf etc. 291 

neben seinem Vater nach, sodass dann alle 8 Tage ge- 
fahren werde sollte. K5ln lehnte das mit RQcksicht auf 
die Dtisseldorfer Bortfahrer ab. Als jener aber im Jahre 
1804 seine Bitte wiederholte, fand er den Beistand der 
Kfllner Handelskammer und des Rheinkommissars Nollen. 
Dieser betonte besonders, dass durch die Dtisseldorfer die 
Gtiterbefflrderung nach Neuss sehr verzftgert wurde. Sie 
separierten die Neusser Gtiter nicht von den ftir Diissel- 
dorf bestimmten, fiihren erst dorthin und ldschten darnach 
erst in Neuss. Die Handelskammer schlug eine bestimmte 
Ordnung ftir beide Schiffer vor 1 ). 

Erst im Jahre 1807 wurde jedoch die Fahrt durch die 
Schiffahrtsoktroidirektion gemeinsam mit der Handels- 
kammer und dem Maire von Koln geregelt 2 ). Sie wurde 
jetzt als BSrtfahrt eingerichtet und bis Ordingen aus- 
gedehnt 8 ). Zwei Schiffer wurden durch die Direktion 
bez. die Maires auf Vorschlag der Kolner und der Neusser 
Handelskammer eingesetzt. Sie fuhren abwechselnd Woche 
um Woche. Sie waren verpflichtet, wtfchentlich alle Gtiter, 
die sie geladen hatten, zu erledigen und durften nichts 
ftir Dtisseldorf annehmen. Jeder musste ein eigenes gutes 
Schiff haben und sich mit Frachtbriefen ausrtisten. tJber- 
tretungen wurden wie die auf der Dtisseldorfer Fahrt be- 
handelt (s. S. 268); auch der Tarif wurde dem ihrigen 
gleich gesetzt, abwarts pro Centner 50 cents., aufwBrts 75. 

Die Neusser Kammer schlug Franz Weiler vor, die 
K5lner die Witwe Henrich Busdorffs. Die Maires beschlos- 
sen unter Billigung der General-Direktion entsprechend. 
Im August gab die Busdorff jedoch die Konzession an 
Peter Weiler, der sie in ihrem Namen gebrauchte 4 ). Am 
9. April 1810 wurde dann die Ordnung von 1807 unter 



*) Ebd. Mai 22. (2. Pndrial XII). 

") Ebd. 58 F. n: Ordnung v. 15. Juli. Vom Prafekten genehmigt am 
23. Juli: ebd. F. 17. 

•) Ordingen am linken Ufer etwa 27 km unterbalb Neuss, Hafen bes. 
fur Krefeld. 

*) 18 10 versuchte der Prafekt eine dritte Person einzusetzen. Maire 
und Handelskammer protestierten unter Hinweis auf Artikel 19 u. 20 der 
Oktroikonvention, wonach nur die Lokalbehftrden die Schiffer zu ernennen hatten. 



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292 £>r. Bruno Kuske 

• 

Mitwirkung der obigen Behorden und der Maires von Neuss 
und Ordingen wiederholt und die Neusser Fahrt zugleich 
mit denen von Koln nach Koblenz, Metz, Eltville, Diissel- 
dorf, Hitdorf und Mtilheim am Rhein geordnet. 

IV. 
Die Bortfahrt Koln-Mulheim am Rhein. 

Der Verkehr zwischen dem Flecken Miilheim und Ktfln 
war im 17. Jahrhundert sehr rege 1 ). Die grosse Stadt 
musste die Bewohner der kleinen Nachbarin aus den 
verschiedensten Grunden anziehen und zum Besuche 
reizen. Umgekehrt hatten die K6lner viele wirtschaftKche 
Interessen im bergischen Lande, denen Miilheim als Ver- 
mittler diente. Die Harnischmacher und sp&ter noch die 
Messerschmiede liessen ihre Fabrikate driiben zurichten 
und schickten sie besonders zum Schleifen tiber den Rhein 2 ). 
Ferner sandten die Gerber Lohe und die Backer Getreide 
zum Mahlen in die Gegend von Mulheim. Sie hatten zum Teil 
Muhlen in Thurn, Wichheim, Paffrath, Strunden, Iddels- 
feld und Mulheim selbst gepachtet und brauchten sie be- 
sonders, wenn die acht kolnischen Rheinmiihlen wegen 
des Eisganges nicht betrieben werden konnten 8 ). Wie 
heute noch versorgte Bergisch-Gladbach damals Ktfln mit 
Kalk 4 ). Eine bedeutende Anregung empfing der Personen- 
verkehr zwischen beiden Orten, seitdem in Jttlich-Berg. 
die protestantische Dynastie zur Herrschaft gekommen 
war 5 ). Dadurch wurde es mSglich, in Mulheim protestantische 
Gottesdienste abzuhalten, welche die Kolner Protestanten, 
denen in ihrer Stadt keine freie Religionsubung gewahrt 



! ) Entfernung 45 Minuten. 

*) ^13 geht Johann Prols von Bergisch-Gladbach taglich mit Messern 
und Scheren zwischen den Schleifmuhlen im Bergischen und Koln iiber Miil- 
heim hin und her. D. Jiilich-Berg, Handel 4»/t II: Sept. 11. 

3 ) Mttlheimer Schifft 1613 Sept 12. — 1643 Aug. 10. — D. Jtil.-B. 
Handel 47* II: 1613 Sept. 24. 

*) Ebd. 

5 ) 1609 ging das Land zunachst an Pfalz - Neuburg und Brandenburg 
gemeinsam iiber, 1624 an Pfalz allein. 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kdln und Dusseldorf etc. 293 

wurde, und die grflsstenteils calvinistischen niederlandischen 
Schiffer zahlreich besuchten 1 ). 

Die Schiffahrt zwischen Koln und Miilheim fand direkt 
von Hafen zu Hafen statt; sie wurde aber auch durch 
eine Fahre vermittelt, die zwischen Mulheim und dem 
schrag gegeniiber gelegenen Dorfe Riehl quer Qber den 
Strom ging. Sie gehflrte zu Anfang des 17. Jahrhunderts 
dem Abte von Siegburg und wurde von diesem am 3. Juli 
1608 an Herzog Johann Wilhelm von Julich-Berg ver- 
pachtet*). Das Fahrschiff war eine ^Schale", auf der auch 
Pferde und Wagen tibergesetzt werden konnten. Die 
Beforderung erfolgte wenigstens seit dem Anfang des 
17. Jahrhunderts nach festen, von Vogt und Schoffen mit 
Genehmigung des Herzogs aufgestellten Tarifen 3 ). Minde- 
stens seit derselben Zeit wurde sie auch von den Mul- 
heimer Schiffern bedient 4 ) und blieb diesen allein 
vorbehalten 6 ). 

Die folgenden Untersuchungen sollen sich jedoch 
ebensowenig eingehend mit der Mulheimer Fahre, als mit 
alien anderen befassen, die auf der Rheinstrecke Koln- 
DOsseldorf bestanden. Hier ist vorwiegend die Langsfahrt 
zwischen K5ln und Mtilheim zu behandeln. Die Berechti- 
gung zur KGln-Miilheimer Fahrt wurde zu Anfang des 
17. Jahrhunderts ausschliesslich von den Mtilheimer 
Schiffern beansprucht und auch vorwiegend gehandhabt. Sie 
empfingen sie vom Herzog und hatten ihm daftir be- 
stimmte Dienste zu leisten 6 ). Sie Waren verpflichtet, alle 
Guter, die von der Sieg an abwarts fiir die Diisseldorfer 

! ) S. u. S. 294. — Ferner D. Jiil.-B. Handel und Gew. 4*/t III: 1683 
Apr. 20.: Am Ostermontag fahren Mulh. Schiffer „lutheiisches Volk" und 
Reformierte von K. nach M. 

*) D. Julich-Berg. Urk. No. 4237. 

•) Maih. Schifft. 1613 Sept 20. — D. Jtil.-B. Handel u. Gew. Ill: 1670. 

4) S. u. S. 296. 

b ) Mulh. Schifft. 1779 Mai 5.: Der KOlner Schiffer Weissmann ist vom 
Turmchen, am Nordende der Stadt, nach M. gefahren und hat dam it die 
F&hrgerechtigkeit der Mulheimer verletzt. Die K6lner durfen nur „Rheno 
longo M fahren. Vogt von M. an Kflln. 

•) Miilh. Schifft. 1613 M5rz 18. — D. Julich-Berg, Handel und Gew. 
4V1 HI 1627 Sept. 7. 



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294 Dr. Bruno Kuske 

Hofhaltung bestimmt waren, und alle julich - bergischen 
Personen, die in amtlichem Auftrage reisten, unentgeltlich 
zu befSrdern 1 ). 

t)ber ihre Zahl lasst sich nichts Gewisses ermitteln. 
Sie muss begrenzt gewesen sein, da die Schiffer nach 
einer Ordnung des Miilheimer Bttrgermeisters und der 
Geschworenen von 1609 in einer bestimmten Reihenfolge 
fuhren a ). 

Die Kolner beteiligten sich sehr wenig an der Fahrt. 
Nur gelegentlicb pflegten sie einen „eilenden wandersmann" 
in einem kleinen Nachen iiberzusetzen 8 ). Erst um das Jahr 
1 61 2 herum fingen sie an, sich mehr zu interessieren. Die 
beiden Fursten begannen Mulheim in eine Festung um- 
zuwandeln, und der Bau erforderte bedeutende Transporte. 
Die Kolner Protestanten fingen dabei zugleich an, „haufen- 
weise" zur „Predigt" hinuber zu fahren. Da begannen die 
Kolner h&ufiger „durchzustechen" 4 ). Die N&he Mulheims 
regte vor allem auch Leute dazu an, die nicht berufs- 
m&ssige Schiffer waren. Sehr oft ubernahmen es die auf 
dem Strome tatigen Kolner Fischer, Personen aufzunehmen 
und iiberzusetzen 6 ). Es gab ferner am Kolner Rheinufer 
Spezialschiffe, die an Ort und Stelle bestimmten Zwecken 
dienten. Die sie versorgenden Leute suchten eben- 
falls durch eine rasche Fahrt nach Miilheim ein Sttick 
Geld zu verdienen. Am Nordende der Stadt ragte die 
Befestigung (vom Kunibertsturm aus) in den Rhein hinaus, 
sodass die Schiffe, die von Pferden aufw&rts gezogen 



*) Ebd. 1629 Mai 14.: Die Mulheimer Schiffer beschweren sich, dass 
sie auch fiir Giiter aus Gebieten fiber der Sieg und von Oftizieren fur deren 
Privatangelegenheiten beansprucht werden. Jene Giiter mussen durch die 
Schiffer von Mondorf, Ziindorf und Porz transportiert werden. (Alle drei Orte 
liegen zwischen Siegmundung und Kdln.) 

*) Ebd. II, 1613 Apr. 27. 

8 ) Mulh. Schifft. 16 1 3 Marz 18.: Vogt, Burgermstr. u. Geschworene von 
M. an Koln. — Okt. 2. : K. an julich-berg. Regierung. 

*) Der Bau als Anregung zur Fahrt: vgl. D. Jfil.-B. Handel 4V1 H: 1613 
Apr. 27. Die Mulheimer Predigt: ebd. vgl. Mulh. Schifft.: 16 13 Apr. 5. — 
Sept. 12. — 16 1 4. Auch die niederlandischen Schiffer fahren desbalb hinuber. 

6 ) D. JuUB. Handel 4«/ t II: 1613 Apr. 27. — Ebd. Ill: 1625010.31. 
— Rpr. 99, 59b: 1652 Febr. 26. 



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Die Rheinschififahrt zwischen K61n und Diisseldorf etc. 295 

wurden, nicht passieren konnten. Die Tiere mussten 
daher abgespannt und die Fahrzeuge um das Hindemis 
herum gebracht werden. Das geschah in der Weise, dass 
man die „Leine umstach". Es lag immer ein Nachen an 
dem im Wasser stehenden Mauertiirmchen, dessen Be- 
dienung man die Leine, an welche die Pferde gespannt 
gewesen waren, zuwarf. Sie wurde darauf um den Turm 
herumgefahren, vom Nachen aus wieder ans Ufer gegeben, 
worauf man die Pferde wieder anschirrte. Nun erst konnte 
das Schiff seine Fahrt in den Hafen fortsetzen *). Der 
Mann, der den Nachen von der Stadt gepachtet hatte, 
bezog von den Schiffern eine Gebtthr und sammelte 
ausserdem von ihnen in eine verschlossene Btichse Almosen 
ftir die Aussatzigen in Melaten, weshalb sein Fahrzeug der 
Siechennachen hiess 2 ) (s. unten). Im Jahre 1613 be- 
schwerten sich die Mulheimer Schiffer tiber den Pachter 8 ), 
dass er manchmal 3—4 Personen einlud und (ibersetzte. 

An der Kotzgasse lag ausserdem ein sog. Waschschiff, 
von dem aus die Wasche im Strome gereinigt wurde. 
Der dieses verwahrende Mann verschmahte es ebenfalls 
nicht, sich an der Oberfahrt zu heteiligen 4 ). 

Schliesslich waren Mulheimer nach Koln ubergesiedelt 
und fuhren von da aus weiter hin und her 5 ). Vor allem 
aber schenkten die Berufsschiffer jetzt der eintraglicher 
werdenden Fahrt mehr Beachtung. 

Es wahrte nun nicht lange, so standen die Kolner 
und die Mulheimer Schiffer einander im offenen Streite 
gegeniiber. Im Mai 161 2 wurden die Mulheimer unter 
Anwendung von Gewalt gezwungen, Personen, die sie 
aufgenommen hatten, wieder auszuschiffen und den Kolner 
Schiffern zu iiberlassen 6 ). Als darauf der Amtmann von 

! ) Am Sudende der Stadt (Bayenturm) wiederholte sich der Vorgang. 

*) D. JttL-B. Handel 4*/t II: 1613 Apr. 27. — Sept. 11. 

8 ) Neell Johann. 

4 ) D. Jul.-B. Handel u. Gew. 4V1 HI: 1625 Okt. 31. — 1499 wird 
ein ausgedienter stadtischer Sdldner mit der Burggrafschaft auf dem Trank- 
gassentor und dem Waschschiff belehnt Keussen, Topographie II S. 74: 
Nach einer frdl. Mitteilung des Verfassers. 

b ) MUlh. Schiffit. 161 3 Sept. 12. 

•) Ebd. Beschwerde bei Amtmann Johann von Luning. 



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296 Dr. Bruno Kuske 

Porz, Jobann von Ltining, von der Stadt die Bestrafung 
der Angreifer forderte, erklarten diese, dass sie zuerst von 
den Mulheimern gehindert worden seien. Sie hatten voile 
Freiheit zur Ausiibung der Fahrt, jene aber dttrften nur 
in Riehl laden und nicht hSher heraufkommen. Sie wiesen 
also den Mulheimern nur das Recht auf die bereits er- 
wahnte Fahre zu, auf die Querfahrt. Der Rat scheint der- 
selben Ansicht gewesen zu sein. Es kam nur zu vergeb- 
lichen Verhandlungen mit der Diisseldorfer Regierung 1 ). 
Der Streit ging weiter. Im Mai des n&chsten Jahres be- 
schlagnahmten die Mulheimer drei Kolner Nachen. Sie 
zogen sie ans Land, setzten sich in den einen und ver- 
tranken darin 6 Taler! Diese sollte der Besitzer Dam von 
Stammel bezahlen und dazu sollte er dem Vogt von Miil- 
heim „handtastend* geloben, kein Volk mehr von Koln 
heriiber zu fahren*). Darauf liess der Rat Repressalien 
ergreifen und durch die Gewaltrichter einige Mulheimer 
Nachen in Stiicke schlagen 3 ) und andere konfiszieren. 
Diese gegenseitigen Schadigungen wurden wahrend des 
ganzen folgenden Jahres fortgesetzt 4 ). 

*) Mulh. Schifft. Juni 5. und 9. — Rpr. 62, 19a Juni 8. — 76b: Aug. 6. 

*) Mfilh. Schifft. 1 61 3 Marz 8. Dam kam mit „geladenen Rohren" nach 
M. und bedrohte die M.er damit. Ebd. Marz 1 8. 

8 ) Ebd. Marz 18. Mulh. an Koln u. a.: „so betten jedoch vorberurte 
gewaltrichtere durch dero diene% — so gar beschenckt (betruoken!) gewesen, 
— verner sich verkuehnet und volgendcn freitags am abend nach der sonnen 
undergang mit pferden und grossem geschrei aus der statt ernantem vahr 
zugelaufen, mit fausthameren die leut aus den achen (Nachen) getrieben und 
zuletzt widerumb zweien unseren burgeren ihre achen uf das land gezogen, 
verschloBen mit solcher furi, [das] sie auch eines schiffmanskind darinnen 
einen arm verruckt und jetzo curirt werden mufi. 41 

4 ) Am 20. Marz 16 13 wird Bertram von Zundorf in K5ln ein Nachen 
im Werte von 40 — 50 Tlern. weggenommen, einem Kdlner in M. einer von 
i«/t Tlern. D. Jul.-B., Handel 4«/t II. Vogt Martin Haesbaert von M. an 
den Pfalzgraf. — Ein Kdlner wird in M. gefangen gesetzt und sein Nachen 
beschlagnahmt. 16 13 Juli 5. Rpr. 63, 45 a. — Koln hat die Mulheimer 
Nachen freigegeben, der Vogt die Kolner nicht. Dieser lasst dazu den K.er 
Jacob von Wulffrat gen. Lautenscbleger, der die M.er geschmaht hatte, auf der 
Flucht aus dem Wasser fischen und einsperren, sein Schiff wegnehmen. 
Brb. 127, 253a: Der Rat zu K5ln an „beide possidierende fursten zu 
Dusseldorff". 1613 JuJi 26. vgl. Rpr- ^3, 104 b, 161 3 Sept 18.: Brandenburg 
und Pfalz an Koln : Wulffrat ist entflohen, soil wieder ausgeliefert werden. — 



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Die Rheinschiffahrt zwischen K6ln und Dusseldorf etc. 297 

Nebenher ging ein fortwahrender Schriftwechsel 
zwischen der Stadt und den verschiedenen bergischen 
Beh5rden. Jene betonte jetzt die v5llige Freibeit der 
Fahrt fur beide Parteien und bestritt, dass der Herzog von 
Berg eine ausschliessliche Gerechtigkeit dazu erlangt habe. 
Sie wies darauf hin, dass von je her K8lner und Nieder- 
lander mit daran teilgenommen h&tten und dadurch ihre 
„ possessionem libertatis respectu der Mtilheimer genug- 
samb und stetig erhalten tt . Sie verlangte die Erhaltung 
des alten Herkommens und die gegenseitige Herausgabe 
der beschlagnahmten Nachen 1 ). 

Dem gegeniiber stiitzte man sich auf der anderen Seite 
auf ein alleiniges Recht der Mulheimer. Diese hatten auch 
immer so gut wie ausnahmslos die Fahrt benutzt, und wenn 
sich einmal Kolner beteiligten, so wiirde stets Widerspruch 
erhoben 2 ). Koln erklarte sich darauf bereit, eine Kaution 
zu zahlen, die als Entsch&digung an die Mulheimer fallen 
sollte, wenn sich eine Gerechtigkeit derselben wirklich 
nachweisen lasse 8 ). 

Die Fursten erliessen jedoch einen Befehl, nach dem 
alle K5lner, die zur Predigt fahren wollten, nur Mulheimer 
Nachen zu benutzen hatten 4 ). Und Vogt, Btirgermeister, 
Geschworene und eine Deputation der Schiffer von Mal- 



Franz von Merckenich aus K. wird dutch Soldaten an der Landung in M. 
verhindert; dann aber sein Nachen konfisziert. Btb. 128, 3b: 1613 Okt. 4. 
vgl. Rpr. 63, 114a. — Merkenich hat Bertram von Ziindorf in Koln ge- 
schlagen. Ebd. 119b: Okt. 11. — Die Mulheimer haben zwei vor einem 
halben Jahre genommene Nachen zertrummert und am 10. Marz zwei andere 
genommen, M"iilh. Schifft. 16 14 Marz 12. — 3 Kolner lassen je einen M.er 
Nachen nehmen als Schadenersatz. Ebd Marz 15. 

l ) Brb. 127, 148 a f.: Rat zu K. an Vogt und Geschworene zu M. 
1613 Marz 27., vgl. Rpr. 62, 282a. — Brb. 127, 163b f. Apr. 8. Rat an 
Vogt Haesbaert. Vgl. Rpr. ebd. 289a. — Brb. 127, 253 a: 16 13 Juli 26. 
Rat an die Fursten. — Mulh. Schifft. 1613 Okt. 2.: Rat an jUl.-berg. Rate 
in Dusseldorf. — Brb. 128, lb ff. Okt. 6. dgl., vgl. Rpr. 63, II lb. 

*) Rpr. 62, 288b: 1613 Apr. $'. Haesbaert an den KSlner Burgermeister 
Johann Bo land t. — D. Jul.-B. Handel 4*/t II: 161 3 Apr. 27. Aussagen der 
M.er Schiffer. — Ebd. 16 13 Juli 15.: Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm an K6ln. 
— Mulh. Schifft. 1613 Sept. 12.: Pfalzgrafl. Rate dgl. 

•> Brb. 128, 3b: Okt. 4. 

*) Mulh. Schifft. 16 1 3 Sept. 12. 



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298 Dr. Bruno Kuske 

heim errichteten ohne Zutun K5lns eine neue Ordnung 
fur Quer- und L&ngsfahrt 1 ). 

Koln wandte sich unterdessen an das Kaiserliche 
Kammergericht um Hilfe. Kaiser Mathias gebot am 25. Sept. 
der jiilich-bergischen Regierung und Haesbaert die Auf- 
hebung der Arreste und lud jene bei 10 Mark ltftigen 
Goldes Strafe binnen 36 Tagen vor*). Diesem Befehle 
wurde jedoch in keiner Weise Folge geleistet. 

Zugleich kollidierten die Kolner mit den Inhabern der 
Deutzer Fahre, die dem Erzbischof unterstand, indem sie, 
um den weiterfen Anschlagen derMiilheimer zu entgehen, 
die Passagiere dicht oberhalb MQlheims auf dem Deutzer 
Gemeindeland (dem Deutzer „Wrasen a ) absetzten. Der 
Erzbischof liess daher mebrmals einige ihrer Nachen zer- 
schlagen 8 ). 

Der Pfalzgraf gebot im Frtihjahr 1614 ausdrticklich, 
weiter scharf gegen die Kolner vorzugehen, und liess neue 
Arreste vornehmen 4 ). K6ln antwortete auf gleiche Weise 
und beanspruchte dazu die Hilfe des Greven des erz- 
bischoflichen weltlichen Gerichtes, Kaspar von Miilheim, 
der auch zwei Nachen wegnahm, und sie trotz aller Mah- 
nungen der bergischen Regierung nicht herausgab 5 ). Der 
Erzbischof billigte vielmehr seine Haltung und liess 
bei der Gelegenheit erklSren, dass keiner der beiden 
Parteien ein Fahrtrecht zustehe, sondern kraft seines 
Regals allein ihm 6 ). Der Greve, dadurch bestarkt, kon- 
fiszierte einen dritten Nachen und liess auf die anderen 
beiden Strohwische stecken, zum Zeichen, dass er sie ver- 
kaufen wollte 7 ). Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm drohte daher 
dem Erzbischof, er werde alle Guter, die der Greve in 
seinen Landern besitze, beschlagnahmen lassen, eine 



l ) Ebd. Sept. 20. 

*) D. Jfll.-B. Handel 2»/t II. 

») Mulh. Schifft. 1613 Marz 18. — D. Jul.-B. Handel 41/t II 1613 Okt. 10. 

4 ) Mulh. Schifft. 1 6 14 Marz 12. 

*) D. JM.-B. Handel und Gew. 4«/t IH. 16 14 Apr. 5. 

e ) Ebd. n Apr. 19. — Wiederholt ebd. UI Aug. 4. 

7 ) Ebd. Ill Juli 29. — . Aug. 1. 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kttln und Diisseldorf etc. 



299 



Drohung, die jedoch nicht verwirklicht wurde, weil das 
kondominierende Brandenburg dagegen war 1 ). 

Im Jabre 1617 sind immer noch zwei der Nachen in 
Ktflner Handen. Die jtilich-bergische Regierung unter- 
sagte aber jetzt streng jede Teilnahme der Kolner an f d er 
Fahrt bei Gefangnisstrafe und befahl dem Vogt, die Ord- 
nung von 1613 genau zu handhaben. 

Diese Ordnung enthielt in erster Linie Tarife fur beide 
Fahrten. Fiir die Langsfahrt sollten genommen werden: 



von der Person . . 


bei Hochwassser*) 

12 Heller 


gewohnlichem oder 
Niedrigwasser 

8 Heller 


1 Malter Getreide, der 






Mulheimern gehort 


12 Heller 


8 Heller 


Fremden 


16 Heller 


12 Heller 


von einem Pferd . . 


6 albus 


4 albus 


von einem Ochsen . 


4 albus 


4 albus 


von einem fetten 






Schwein .... 


2 albus 


2 albus 


von einem Mager- 
schwein .... 


12 Heller 


12 Heller 


einer Kuh .... 


3 albus 


3 albus 


einem Rind .... 


2 albus 


2 albus 


einem Kalb oder Schaf 


8 Heller 


8 Heller 


einer Ahm Wein oder 






Bier 


4 albus 


3 albus 


einem Fuder Wein . 


16 albus 


16 albus 


2 Fuder Wein . . . 


1 Guld. 6 alb. 


1 Gulden 


bei 3 und mehr, vom 






Fuder 


12 albus 


12 albus 


einer Tonne Heringe, 

Butter,Teer u. dergl. 

100 Tannenbrettern 3 ) 

einer Karre Brasilien- 


4 albus 
12 albus 


3 albus 
12 albus 


holz«) 


8 albus 


8 albus 



*) Ebd. Aug. 10. — Ebd. 1617 Juli 3. 

*) „Wannehe der linenpfad in den weiden nicht gebraucht werden kan" 

3 ) Darzu die schiffleute rait dem in und ausladen helfen sollen. 

4 ) Farbholz. 



Digits 



zed by G00gle 



300 


Dr. Bruno Kuske 






bei Hochwasser 


gewfthnlichem oder 
Niedrigwasser 


einer Karre Haus- 






stiffel 1 ) 


12 albus 


10 albus 


einem Posten Schiefer 


3 albus 


2 albus 


einem beladenen Kar- 






ren mit Pferd, hin 






und zuriick . . . 


20 albus 


18 albus 


einem belad. Karren 






abwarts .... 


10 albus 


9 albus 


einem Karren Schnitt- 






holz aufw&rts . . 


12 albus 


10 albus 


V4 Holz aufw^rts . . 


2 Gulden 


2 Gulden 


einem Hut Salz . . 


1 Guld. 12 alb. 


1 Guld. 1 2 alb. 


von einer Person oder 






mehr fur eine Eil- 






fahrt in einem gros- 






sen Nachen . . . 


1 Gulden 


18 albus 


in einem kleinen . . 


1G albus 


12 albus*) 



Jeder Schiffer muss mit einem grossen Nachen ohne 
Verzug abfahren, sobald die gesamte Ladung einen Gulden 
einbringt, mit einem kleinen bei 16 albus. Der Ubertreter 
zahlt J / 4 Goldgulden Strafe; beim vierten Male nach Gut- 
diinken der Regierung. Die herzoglichen Beamten und die 
Burgermeister von Miilheim fahren unentgeltlich, sie zahlen 
nur, wenn sie ein SchifF fQr sich allein beanspruchen. Die 
Fahrt wird als Bortfahrt erhalten. 

Der nun beginnende dreissigjahrige Krieg war nicht 
dazu angetan, die Miilheimer in einen ruhigen Genuss ihres 
beanspruchten Monopols kommen zu lassen. Die alte K6lner 
Konkurrenz bestand weiter und wurde durch die verwor- 
renen Verh&ltnisse, die der Krieg schuf, noch gest&rkt 3 ). 
Vom platten Lande strftmten zahlreiche Fliichtlinge dem 
sichern Kttln zu, und sie verfielen u. a. auch darauf, sich 
einen gelegentlichen Erwerb auf dem Flusse zu verschaflfen. 

M Scbindeln? 

*) Der Tarif der Fahre war durchschnittlich urn V 3 bis */» niedriger 
bemessen. 

8 ) JU1.-B. Handel u. Gew. 4*/t HI. 1618 Juli 11. — Ebd. 1625 Okt. 31. 



Digiti 



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Die Rheinschiffahrt zwischen K&ln und Dusseldorf etc. 301 

Sie fuhren „das wandernde Volk haufenweise" nach Mtil- 
heim Clber. Die bergische Regierung konnte keine Gewalt 
dagegen anwenden; denn bei gegenseitigen Arresten hatten 
die Miilheimer nur den grdsseren Schaden, da ihre SchifFe 
bedeutend grosser als die kftlnischen waren. Sie Hess daher 
in den benachbarten Amtern (Porz, Steinbach, Miselohe, 
Bornefeld, HQckeswagen, Solingen und Monheim) von den 
Kanzeln herab bei Strafe untersagen, andere als Mulheimer 
SchifFe zu beniitzen. Den Kolnern wurde neben dinglichem 
auch persOnlicher Arrest angedroht. Die Stadt und der 
Erzbischof wurden gebeten, die unberechtigte Teilnahme 
an der Fahrt nicht mehr zu unterstiitzen 1 ). 

Zugleich leisteten sich die Mulheimer aber auch selbst 
t)bergriffe in die Rechte anderer, die obendrein besser 
historisch begriindet waren als die ihrigen. Sie fuhren von 
Kdln aus Menschen, Vieh und Waren nach Deutz uber 
oder nach dem Wrasen, sodass Erzbischof Ferdinand wegen 
dieser Beeintr«lchtigung seiner Fahre die Einstellung ihrer 
Fahrt Qberhaupt forderte. Mindestens Hess er ihnen dann 
die Passagiere abnehmen und auf die Deutzer Fahre 
zwingen 2 ). 

Einen besonders wichtigen Einfluss auf die Entwicklung 
der Miilheimer Fahrt hatte nun der Umstand, dass die 
Kolner walirend des Krieges von der grossen Fahrt auf 
die kleine zuriickgeworfen wurden. Sie hatten sich so, wie 
bereits dargestellt wurde, namentlich in die Dlisseldorfer 
Fahrt eingedrangt. Aber diese konnte ihnen vor allem jetzt 
nicht genugen. Die BOrtfahrer begannen daher auch in 
MOlheim anzulegen. Selbstverst£ndlich waren sie dort nicht 
erwiinscht, und der Amtmann zu Porz, sowie der Vogt, 
scharften die alten Edikte, wonach nur Mulheimer Schiffe 
benutzt werden sollten, erneut ein. K6ln dagegen stellte 
sich sofort auf den alten Standpunkt, dass die Miilheimer 
nur die F&hrgerechtigkeit ausuben durften und verwies sie 



') Ebd. 1626 Okt. 9. und 29. 

*) MQlh. Schifft 1627 Juni 25. — D. Jul.-B. Handel und Gew. 4 1 /, III. 
Dgl. n. Juli 30., Sept. 7. — Um dieselbe 2^eit war auch in Zundorf eine Fahre 
ein^erichtet worden, gegen die sich die Massnahmen des Erzbischofes ebenfalls 
wendeten. 



Digits 



zed by G00gle 



302 £>r. Bruno Kuske 

an die dazu bestimmte Haltestelle an der Frohngasse, die 
ausserhalb der Stadt nach Riehl zu auf das Rheinufer stiess 1 ). 
Als die DQsseldorfer Bortfahrer weiter in Mttlheim landeten, 
wurden sie vom Vogt arrestiert, daraufhin die Miilheimer 
auch in Koln 2 ), und so genet die Fahrt abermals auf einen 
toten Punkt. Diesmal bemiihten sich jedoch die beider- 
seitigen Behorden, rascher zu einer Verstandigung zu kommen 
und zwar in einem Sinne, der Koln gtinstiger war und der 
eine Grundlage fur die erfolgreiche Weiterentwicklung seiner 
Miilheimer SchifFahrt schuf. 

Zun&chst liess der Rat alle Miilheimer zum Ausladen 
in Koln zu, er beschr&nkte sie aber beim Einladen auf die 
Frohngasse 3 ). Darauf fanden Besprechungen mit dem Vogt 
statt, die dazu ftthrten, dass der Pfalzgraf das Verbot, andere 
als Miilheimer SchifFe zu benutzen, aufhob, worauf der Rat sein 
eben erlassenes Edikt fallen liess. Die Fahrt wurde beiden 
Parteien gleichmassig frei gestellt 4 ). Am 24. September 
verfQgte der Rat dazu, dass beide bis zu einer endgiiltigen 
Regelung abwechselnd fahren sollten 5 ). Im nachsten Jahre 
wurde die Einigung durch einen Vergleich zwischen dem 
Rat und dem vom Pfalzgrafen beauftragten Vizekanzler 
Dieterich Althoven erneut bestatigt 6 ). 

Im Jahre 1652 machten erneute Streitigkeiten wieder 
lange Verhandlungen ndtig 7 ). Das Ergebnis war, dass auf 
Vorschlag des pfalzischen Marschalls Bertram von Nessel- 
rode vorlaufig die Miilheimer drei Tage der Woche, die 
Kolner 4, — darunter immer den Sonntag — erhielten 8 ). 

l ) Mttlh. Schifft. 1643 Juli 2. 

*) Ebd. 1643 Aug. ic. — Aug. 12. (Rpr. 90, 296 a). — Aug. 24. — 
Rpr. 90, 304 a. 

8 ) Ebd. 344 b: Sept. 14. 
4 ) Ebd. 351b: Sept. 18. 
•) Ebd. 358b. 

6 ) Mfllh. Schiflft. 1644 Sept. 

7 ) Rpr. 90, 30a: Jan. 22. — 53 b: Febr. 19.: Teilnehmer auf pfalzischer 
Seite die Rate Dr. Lipman, Lie. Herreszdorff und Vojjt Wendel, von k6ln. 
die stadt. Syndici Meynertzhagen und Staden, die Ratsherren Schefart, Mulart 
und Speyr. — 82b: Marz 22. — 94b: April 15. — nob: Mai 6. — 116a: 
Mai 10. — 139b: Juni 7. — 154b: Juni 20. 

•) Ebd. 180a. Juli 11. und 17. # 



Digits 



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Die Rheinschiflfahrt zwischen Kdln und DOsseldorf etc. 303 

Im Januar 1653 kam es schliesslich in K&ln zu einem 
grundlegenden Vergleiche *). (S. Beil. II). 

Die Miilheimer und Kolner ScbifFer fuhren von jetzt 
an abwechselnd einen Tag urn den andern von der Kotz- 
gasse ab. Die Miilheimer durften jedoch zu jeder Zeit be- 
liebig in Mulheim laden und abfahren, wahrend die Kolner 
leer von da zuriickkehren mussten. Beide Parteien konnten 
auch an alien Tagen Beamte ihrer Regierungen vom anderen 
Orte aus einschiffen. Ferner behielten die Miilheimer allein 
das Recht, zu jeder Zeit beladene und unbeladene Karren 
mit Pferden von Mulheim nach Koln zu bringen und 
wieder zuriick zu holen. Ohne Rucksicht auf die Reihen- 
folge durften stets Sacke mit Getreide in Kaln fur die 
bergischen Muhlen geladen werden, die Miilheimer waren 
aber allein berechtigt, das Mehl wieder einzuschiffen 2 ). 

Beide Parteien mussten auf gewissenhafte Besorgung 
der Fahrt sehen. War kein Vertreter derjenigen zur Stelle, 
an der die Reihe war, so durfte einer der andern fahren. 

Die Querfahrt blieb den Mulheimern allein vorbehalten. 

Vergehen gegen den Vergleich wurdeji mit einem Gold- 
gulden (zur einen Halfte an die Obrigkeit des tJbertreters, 
zur andern an die andere Partei) geahndet. Wurde eine 
ganze Partei bruchig, so zahlte sie 500 Goldgulden. 

Am 13. Marz 1653 wurde der Vergleich vor Vertretern 
der Schiffer in Gegen wart der pfalzischen Rate und des 
Vogtes verlesen und von ihnen mit dem Versprechen an- 
genommen, sich daran zu binden. Er ist im grossen ganzen 
gultig gewesen bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts. 

Mit Ausnahme eines neuen Konfliktes mit der Deutzer 
Fahre 3 ) blieben jetzt die Zustande der Fahrt Jahrzehnte 
lang in guter Ordnung. 



*) MOlh. Schifft. 1653 Jan. 4. Die pfalz. Teilnehmer wie S. 302, 7. Von 
Kdln: Die Syndici Lie. Anton Fabens und Sybert Staden und Ratsberr Dietrich 
Mulart. Cber die Motive s. Beilage II. 

*) Die Backer begleiteten die SScke selbst, geschah das nicht, so brachte 
jeder sein besonderes Zeichen darauf an, das den Schiffern bekannt war, sodass 
sie die Stiicke immer wieder an den rechten Eigentumer zuruckgeben konnten: 
D. Jul.-B. Handel 4 1 /, II: 1613 Sept. 24. 

8 ) Ebd. Ill 1682 Mai 30. — Okt. — 1683 April 20. 



Digits 



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304 Dn Bi-uno Kuske 

Im Jahre 1 7 1 1 sah sich der Kolner Rat nur veranlasst, 
genauere Bestimmungen fur seine BOrtfahrer zu treffen. 
Er setzte ihre Zahl auf zwanzig fest, die in einer durchs 
Los bestimmten Reihe fahren sollten. Jeder musste einen 
gut ausgerusteten Nachen besitzen. Personen, die allein 
fahren wollten, musste Folge gegen einen Fahrlohn von 
20 alb. geleistet werden 1 ). 

Die 20 Bttrtfahrer erhielten vom Rat ausserdem das 
alleinige Recht zum Umstechen der Leinen am Kuniberts- 
turm 8 ). Im Jahre 1736 erliessen die Wallherren 3 ) eine be- 
sondere „ Pro vision alverordnung" *) dazu, da nicht Berechtigte 
sich eingemischt hatten. Taglich mussten zwei der B6rt- 
fahrer, nach einer Ordnung, die sie untereinander verein- 
barten, mit einem tiichtigen Nachen am Turme liegen und 
die Leinen umstechen. Naherten sich mehrere SchifFe auf 
einmal, so hatten sofort noch andere Genossen zu Hilfe zu 
kommen. Der Lohn war im Einverstandnis mit der nieder- 
rheinischen Schiffergemeinde festgesetzt worden und betrug 
von 1 — 2pferdigen Schiffen 6 ) 4 albus, von 3 — 4pferdigen 12, 
bei 5 und mehr pferdigen 2 alb. 8 Heller vom Tier. Der 
Ertrag wurde von denen, die an der Reihe waren, in eine 
verschlossene Biichse mit zwei SchlQsseln gesammelt 6 ) und 
sonnabends an alle 20 gleich verteilt. Ein von den Wall- 
herren ernannter „Siechenmann tt sammelte nebenbei von 
den abfahrenden Schiffern Almosen fur die Hausarmen, 
ebenfalls in eine Biichse, die er wOchentlich* einmal an die 
Rezeptoren zu Melaten ablieferte. Er erhielt ein Viertel 
der eingegangenen Summe. 

Im Jahre 1748 versuchten die Kolner Schiffer einen 
neuen Vorstoss, um auch das Laderecht in Miilheim zu 
erlangen. Sie baten die Wallherren, ihnen dazu womOg- 



*) Mfilh. Schifft. 171 1 Okt 7. — 1730 z. T. erneuert ebd. 

*) Vgl. Rpr. 166, 258b: 17 19. 

8 ) Laurenz Engels und Joh. Henrich v. Mylius. 

4 ) Mulh. Schifft Nov. 23. 

6 ) D. i. von Schiffen, die mit 1 — 2 Pferden bespannt waren. 

•) Abends wurde sie einem Genossen in Verwahrung gegeben, den die 
Wallherren bestimmten. Die Schliissel nahmen die zwei, die am Tage vorher 
umgestochen hatten, an sich. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Rheinschiflahrt zwisctien Ksln und DOsseldorf etc. d06 

lich unter Anwendung von Gewalt zu verhelfen. Als diese 
sich ablehnend verhielten, wandten sie sich an den Erz- 
bischof, der ja wahrend dieser Zeit ftir die Neusser Fahrt 
sein Stromregal kraftiger zu handhaben suchte. Sie stellten 
sich ihm plfttzlich als „erzstiftische tt Schiffer vor, versprachen, 
ihm jahrlich Rekognition zu zahlen, dafur sollte er den 
Mulheimern die Ladung in K6ln verbieten, bis sie das 
Recht dazu in Mtilheim erhielten. Der erzbischofliche 
Greve befQrwortete ihr Gesuch, schlug aber vor, dass die 
Schiffer dafur von ihm und nicht mehr von den Wallherren 
die Konzession nehmen mOssten 1 ). Eine Sechser-Deputation, 
die nach Bonn beschieden wurde, erklarte sich im Namen 
der andern, — es waren jetzt zusammen 21, — bereit dazu. 
Darauf erklarte der Erzbischof durch Anschlag an der 
Landungsstelle in K6ln die Reglements des Rates far un- 
gultig und forderte die Bttrtfahrer auf, bei der Hofkammer 
um die Konzession nachzusuchen. 15 Schiffer meldeten 
sich wirklich und erhielten die Berechtigung auf sechs 
Jahre bei dreijahriger Kiindigung und gegen 2 Goldgulden 
jahrlich*). Gleichwohl weigerten sie sich, mit einer einzigen 
Ausnahme, die Scheine abzuholen und zu zahlen. Der Grund 
dazu war der, dass die erzbischOflichen BehOrden ihre 
Wunsche in bezug auf das Mtilheimer Laderecht nicht er- 
fullten, und sie verzichteten schliesslich trotz aller Mah- 
nungen wahrend der nachsten Jahre vollstandig. 

Wahrend der franzdsischen Herrschaft petitionierten 
sie immer noch um das Laderecht, aber sowohl im Jahre 
1798, als auch 1801, 2 und 4 wurden sie abgewiesen, und 
die Ordnung von 1653 wurde ausdrticklich f Qr weiter mass- 
gebend erklart 8 ). 



! ) Zu vorst. Abschn. vgl. D. KurkSln, Rheinschifft. 9: 1748 Aug. 9. 
Sept 23. — 1749 April lb. 

*) Ebd. 1750 MSrz 20. — April 8. und 21. — 175 1 Febr. 1. — 1755 
Okt. 31. — 1760 Juni 23. 

') Franz6s. Abteilg. 58 F. 9a: 1798 durch die Aachener Zentralver- 
waltung. — 1 80 1 plaidieren sie fur v6llige Freibeit der Schiffahrt: „Die frfln- 
kische Regierung besteht noch den furcbterlicbsten Kampf, um die von den 
Engl&ndern so lange behauptete Ausschliessung von der Schiffahrt der Meere 
alien Vdlkern frei zu machen. (!) Diesem Rechtsgeftihl wird kein rechtschaffher 
Patriot widerstehen k6nnen und alles in seinem Wirkungskreise anwenden, um 

Jahrb. XX 10 



Digiti 



zed by G00gle 



306 £>r- &runo Ituske 

Die Fahrt war in dieser Zeit sehr zurQckgegangen, 
sodass der Maire auf den Rat Nollens die jahrlichen Zah- 
lungen im Jahre 1802 nur auf 12 frcs. festsetzte. Im Jahre 
1808 gaben die Kalner ihre Zahl auf 20, die der Mulheimer 
auf 6 an (letztere entzttgen ihnen, da nicht mehr abwechselnd 
gefahren wurde, alle Fracht 1 ). Im Jahre darauf schlugen 
sie dem Maire vor, ihre Zahl auf 10 zu beschr£nken, so 
viele hatten nur eigene SchifFe. 18 10 wurde schliesslich 
die Miilheimer Fahrt mit der Hitdorfer vereinigt und unter 
gleiche Bestimmungen gestellt 1 ) (s. S. 253). Die Schiffer, 
deren Konzession nicht erneuert wurde, erhielten das Recht, 
die Leinen umzustechen und die SchifFe am st&dtischen 
Ufer bis zum Bayenturm aufw^rts zu Ziehen 8 ). 

Im Jahre 1807 war auch eine BOrtfahrt Diisseldorf- 
Mttlheim auf Vorschlag des Miilheimer Handelsvorstandes 
vom Ministerium des Innern des Grossherzogtumes Berg 
eingerichtet worden 4 ). Es wurde je ein Schiffer von den 
Handelsvorst£nden zu Miilheim und zu Diisseldorf ernannt. 
Er musste seine gehttrige Lehrzeit durchgemacht haben 
und ein eigenes gutes Schiff besitzen. Die Kaufmannschaft 
beider St&dte durfte keinen besonders bevorzugen. Zu 
jeder Sendung nahm der Schiffer Frachtbriefe, die von 
qualifizierten Biirgern ausgestellt sein und wieder auf solche 
oder Spediteure lauten mussten. Der Schiffer durfte nicht 
Spediteur sein oder sich heimlich mit einem solchen ver- 
binden. Die Abfahrt erfolgte in beiden Stadten zugleich 
Sonntags bei Tagesanbruch, gleichgultig ob die Schiffe leer 
waren oder nicht. War ein Schiff frtther gefullt, so durfte 
es frtther vom Lande stossen, der Schiffer musste jedoch 
sofort ein anderes an seiner Stelle bereit legen. Die Tal- 
fahrt dauerte einen, die Bergfahrt zwei Tage. Unterwegs 

die wechselseitige Freiheit auf den Gewassern einem jeden zu sichern". (!) Ebd. 
— Rbeinkommissar Nollen erklart dem K6lner Maire: Die KOlner soil ten 
nur akkurater arbeiten, dann wiirden sie schon den M.crn von den Kaufleuten 
vorgezogen werden. 1802 Therm. 7. ebd. — 1804 wird ihr Gesuch einfach 
„ad acta" gelegt. Ebd. 

*) Ebd. 58 F. 13: 1808 Nov. 14. 

*) Ebd. F. 10: April 9. 

•) Ebd. 58 F. ic. 1809 Marz 23. 18 10 Jan. 

4 ) D. JU1.-B. Handel 24: 1807 Mai 9. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Rheinschiffahrt zwischen Kdln und Diisseldorf etc. 307 

durfte nicht ein-, noch ausgeladen werden; bei Entlassung 
war es den Schiffern besonders untersagt, am linken Rhein- 
ufer anzulegen. Die Fracht wurde nach Ubereinkunft be- 
messen. 

Der Schiffer hatte den Anordnungen des Handelsvor- 
standes des Ortes Folge zu leisten, wo er gelandet war. 
Dieser verfiigte auch bei l)bertretungen der Ordnung die Sus- 
pension oder vOlligen Ausschluss von der Fahrt. Beide 
Handelsvorstande waren befugt, das Reglement abzu&ndern. 

V. 

Allgemeine Zustande der Fahrten awischen KSIn 
und DQsseldorf. 

Die faktische Hoheit uber die SchifFahrt lag fur die 
Neusser Fahrt ursprCinglich in den Handen der Stadt Neuss, 
fur die Dusseldorfer und Mulheimer war sie auf den Herzog 
von Berg und die Stadt Koln verteilt Letzterer war es 
aber erst seit dem 17. Jahrhundert gelungen, sie zu er- 
werben und zu handhaben in der Form, dass sie Ordnungen 
fur die Fahrten erliess und Konzessionen vergab. Besonders 
bei der Dusseldorfer Fahrt sieht man sie infolge des Aus- 
scheidens der Dusseldorfer aus der Praxis endlich so gut 
wie allein im Besitze der Herrschaft. Am geringsten war 
ihr Einfluss auf die Neusser Fahrt, in die sie nur selten und 
wenig regulierend eingriff und fur die sie so gut wie keine 
Berechtigungen austeilte. 

Es wurden bereits an fruheren Stellen die Versuche 
der Kalner ErzbischOfe, die Hoheit auf den hier in Frage 
kommenden Strecken an sich zu reissen, erw&hnt. Es wurde 
gezeigt, wie ihnen das fur Neuss, wenigstens was die Ver- 
teilung der Konzessionen anlangte, wirklich gelang, und wie 
die Stadt Neuss sich endlich dabei auf schwache Proteste 
und einen gewissen Widerstand gegeniiber den kurkOl- 
nischen Massnahmen gegen die Kolner Schiffer beschr&nkte. 
Schwieriger als gegen Neuss waren jedoch die Angriffe 
des Erzbischofs gegen die anderen beiden Gewalten durch- 
zufiihren. Es liegen auch tats&chlich keine Anzeichen vor, 
aus denen auch nur ein Versuch des Erzbischofs hervor- 



Digits 



zed by GoOgle 



908 Dr. Bruno Kuske 

gehen kOnnte, die Rechte des bergischen Herzogs anzu- 
greifen. Anders stand es bei der Stadt Kaln. 

Ihr gegenaber glaubte der Erzbischof mit mehr Erfolg 
scharfer auftreten zu kflnnen. Er stQtzte sich dabei auf 
den Besitz des Stromregales innerhalb der Grenzen seines 
Landes und zwar auf beiden Seiten des Rheines. Er be- 
anspruchte es also auch fur die Uferstrecken, die anderen 
Territorien, — namentlich jQlich, Kleve und Berg — zu- 
gehOrten '). Tats£chlich haben die rheinischen KurfQrsten 
noch im 17. und 18. Jahrhundert sehr h&ufig praktisch in 
die Verh&ltnisse der Schiffahrt eingegriffen. Im Jahre 1603 
hatten sie gemeinsam ihr Regal betont und eine Ordnung 
erlassen, in der sie eine Einheitsfracht fur Weintransporte 
einftthrten und besonders die Lehrzeit der Schiffer (8, min- 
destens 6 Jahre) des ganzen Stromes einheitlich regelten 
und die sie in den Jahren 1637 und 65 wiederholten. 17 17 
treffen sie in Bacharach Massnahmen gegen den Gebrauch 
grosser SchifFe. Der Kalner Erzbischof bemQhte sich dann, 
in allgemeinen Schiffahrtsfragen besonders der Stadt gegen- 
ttber sein Recht zu behaupten und sie in ihrer Konkurrenz 
darin zurtickzudrSngen. Er suchte durch Verordnungen 
die Jurisdiktion des Rates auf dem Strome zu beseitigen *). 
Er widerrief dessen Eingriffe in den Schiffahrtsbetrieb 8 ) 
und hielt sein Aufsichtsrecht ttber die Schiffer und ihre 
Qualifikation auf recht 4 ). 1776 zog Erzbischof Max* Friedrich 
die internen Streitigkeiten der Schiffer vor sein weltliches 
Gericht in KOln. 1772 regeit er die Fahrten nach Ruhrort, 
Orsoy, Wesel, Xanten, Rees, Emmerich und nach den 
holUndischen St&dten 5 ). 

Seine Angriffe auf die Rechte der Stadt in Angelegen- 
heiten der kleinen Fahrt blieben jedoch nur von vortiber- 



*) Miilh. Schifft. 1627 Juni 25. — D. Jul.-B. Handel u. Gew. 4 1 /* III. 

*) Rpr. 109, 10 a: 1662 Jan. 9.: Max Heinrich. 

•) Edikt des K6lner Rates betr. Vereidigung der Schiffer, ob sie eigenes 
oder fremdes Gut fiihren. V. 1696 Febr. 15. Widerrufen am 9. Apr. v. Joseph 
Klemens. Vgl. 1748 u. 1770. Rats-Ed. 16, 171. — D. Kurk6ln Rheinsch. 2. 

*) Vgl. die Erlasse von 1637, 1665, 82, 86, 87, 97, 1744, 1776, 77, 
80 ebd. 

*) Zu vorh.: D. Kuik. Rheinsch. 9. — Ebd 2. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Rheinscbiffabrt zwischen Kflln und DQsseldorf etc. 309 

gehendem Erfolge. Die SchifFer ftir Mulheim unterwarfen 
sich ihm nur, so lange sie hoffiten, dass er statt des Rates 
ihre Wunsche nach vollem Laderecht erfullen wttrde. Sie 
hilteten sich aber, die Konzession von ihm zu nehmen, als 
das nicht der Fall war. Von noch geringerer Wirkung 
war ein Versuch, dem Rate auch die Dusseldorfer Fahrt 
zu entreissen. Im Jahre 1746 liess der Erzbischof durch 
Geheimrat von Sierstorff die Verh&ltnisse derselben unter- 
suchen und spater die 12 Bftrtfahrer wiederholt auffordern, 
unter Androhung des Arrestes durch die Zollbeamten in 
Zons — die Konzession von ihm zu nehmen und j&hrliche 
Rekognitionen zu zahlen 1 ). Die SchifFer weigerten sich 
teils stillschweigend, teils machten sie leere Versprechungen, 
dem Befehle nachzukommen 2 ), und alle Mahnungen w&brend 
der n&chsten Jahre wegen Zahlung der j&hrlichen Gelder 
blieben erfolglos. 

In der Zeit der franzOsischen Herrschaft lag das Recht 
der Regelung der Fahrten zwischen KOln und den links- 
und rechtsrheinischen Orten in den Handen der franzOsischen 
Regierung. Die Ordnungen wurden gemeinsam von den 
UnterbehOrden , Rheinschiffahrtsoktroidirektion , Handels- 
kammer und Maire vorgeschlagen und vom Pr&fekten des 
Roerdepartements genehmigt. Die Einsteliung der Schiffer 
geschah durch ihre LokalbehOrden : Handelskammer, — bez. 
Vorstand und Maire, sodass hier auch grossherzoglich-ber- 
gische BehOrden mitwirken konnten. 

Die Konzessionierung der SchifFer wurde in jedem 
einzelnen Falle durch den Rat bez. durch die sonst zu- 
st&ndige BehOrde vorgenommen. In K6in zog der Rat 
dabei auch die bereits beiehnten SchifFer hinzu, die ihn ja 
gewOhnlich besser iiber den in Frage kommenden Kandi- 
daten orientieren konnten 8 ) (Uber ^qualitat, ehrlichen namen 
und herkommen a ). Wahrend der franzOsischen Zeit gab 
der Rheinkommissar sein Gutachten dazu ab, — sogar tiber 



l ) Ebd. 9: 1746 Juli 27. — Aug. 1. — 1748 Mai 25. — Okt. 26. 
f ) Ebd. 1749 Apr. 16. — 1750 Apr. 8. — 175 1 Febr. 1. 
8 ) Rpr. 99: 12b, 1652, ebd. 127, 205: 1680. Mulb. Scbifft. 1767, 
Marz 8. 



Digits 



zed by G00gle 



310 Dr. Bruno Kuske 

die Wahl der Stellvertreter, wenn der Berechtigte selbst 
nicht imstande war, die Fahrt auszuQben 1 ). 

Bei der Vergebung waren pers6nliche Eigenschaften 
des Gesuchstellers mit massgebend. Er musste auch rftmisch- 
katholisch sein 2 ). In der Regel trat der Sohn in das Recht 
des Vaters, die Witwe in das des Mannes ein, oder es ging 
auf einen sonstigen Verwandten (Schwiegersohn, zweiter 
Mann) oder eine dem bisher Berechtigten nahestehende 
Person (Stiefsohn) iiber. Aber stets war dabei die aus- 
druckliche Mitwirkung des Rates nOtig. Die Neusser Fahrt 
hatte z. B. um 1580 u. a. Jan Hammecber vom Neusser 
Rat erhalten. Von ihm ging sie an seine Witwe, von dieser 
an deren zweiten Mann, Heincke Vinck, dann an einen 
anderen, Peter Custers iiber, an dessen Witwe und an deren 
zweiten Mann, Henrich Custers. Dieser verkaufte sie an 
Eicke Gordt, dieser an Quirin Hofschmitz, dieser an Gordt 
Siben. Da fochten auf einmal die Neffen Hammachers alle 
diese Cbertragungen an, weil sie ohne Mitwirkung des 
Rates geschehen waren und forderten die Fahrt fur sich 8 )! 
War der bisher Berechtigte ndch am Leben und genOtigt 
gewesen, die Fahrt wegen Alters oder Krankheit einzu- 
stellen, so wurde sein Nachfoiger haufig gezwungen, ihm 
einen Teil des Ertrages als Ruhegehalt bis zum Tode abzu- 
geben. So muss Jacob Roesberg seinen Schwiegervater 
von der Diisseldorfer Fahrt mit ernahren. Peter Kurth 
muss seinem Vater von jeder Fahrt 1 / 2 Taler zahlen, als 
jener starb, seine Witwe. Wilhelm Busdorff erhalt 1730 
die Konzession, die Einnahmen soil er aber an seine Mutter, 
die sie vorher besass, abtreten. Joseph Schilder hat seine 
verwitwete Schwiegermutter Dedinant Zeit ihres Lebens 
von der Fahrt mit zu erhalten. Gottfried Busdorff fuhr bis 



l ) Nolleo schlagt vor, dass der 70jahrige Gottfried Busdorff sich statt 
durch Pleurus durch Johann Ehrenberg vertreten lasst. Franz. Abt. 58 F. 10: 
1809 Sept. Er widerrat, der Witwe Olbertz die Miilheimer Fahrt zu geben, 
da die Zahl der Schiffer abnehmen soil. Ebd. 1809 Mai I. 

*\ Arnold Bongartz betont, dass er sich „vor kurtzer zeit — zu dem 
all ein seeligmachenden rSmisch-catholischen glauben bekehret" und erh&lt die 
Konzession. Dttss. Schifft. 1720 Febr. 9. 

8 ) N. B. HI g. 10. 



Digits 



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Die Rheinschifiahrt zwischen K6ln und Dusseldorf etc 



311 



1803 gemeinsam mit dem demselben Schiffer. Als sein 
Vetter Mathias Busdorff seine Fahrt unter Ausschluss 
Schilders erhielt, musste jeder der Dusseldorfer BOrtfahrer 
diesem von der Fahrt einen Taler geben, Mathias B. aber 
zwei 1 ). 

Der Berechtigte konnte seine Fahrt auch verkaufen 2 ). 
Es wurden ferner die Konzessionen zu mehreren Fahrten in 
einer Hand vereinigt. Die 12 Dusseldorfer BOrtfahrer 
hatten zugleich Berechtigung fur die Mulheimer Fahrt. Seit 
1748 bez. 49 waren 5 von ihnen auch zur Neusser Fahrt 
zugelassen. Diese letzteren besassen also drei verschiedene 
Konzessionen, die Qbrigen 7 zwei, und nur acht Mulheimer 
SchifFer hatten nur eine. "Ober die Verteilung der Fahrten 
an die einzelnen SchifFer l&sst sich aus den zu diesen Unter- 
suchungen bentitzten Quellen Folgendes ermitteln. Es be- 
sassen foigende Scbiffer die Fahrt nach: 

Dflsseldorf 8 ). 



1. Peter Kirschbach 1643—84. 

2. ? Hartman. 

3. Witwe Hartman 1648 t. 

4. Veit von Hittorl * 1648. 

5. ? Bartei 1649 t. 

6. Ernst Bartei (Sohn von No. 5) 
* 1649. 

7. Reward von Caster 1650—67. 

8. Goddart von Caster 1650. 

9. Peter von Caster 1650. 

10. Ttoeis von Larcgel 1650. 

11. With. Curt (Korth) 1650—80. 

12. Trhnatm von Reirrdorf 1650. 



13. Friedrich von Stammel. 

14. Witwe 'Friedrichs v. Stammel 
1652 t. 

15. Mattheis Stammel (Sohn von 
13 und 14) * 1652. 

16. Leonardt Wils 1653. 

17. Veit von Wistorff 1652 t. 

18. Gerh. von Mondorff *1652— 80. 

19. Victor von Wiesdorf. 

20. Witfwe Victors von Wiesdorf 
1666 t. 

21. iHelene Hemmersbach gen. 
(Weils 1677 t.^'Witwe von 16?) 



l ) Zu vorst. SStzen: Rpr. 140, 210b: 1693. — 143, 154a: 1696. — 
Duss. Schifft. 1730 Apr. 26. — Franz. Abt. 58 F. 7 a: 1803. 

•) Ebd. 9 a 1803: Johann Schmitz kauft die Miilh. Fahrt fur 34 Taler. 

8 ) Die beiden durch Striche verbundenen Ziffern geben nur die Zeit an, 
in der der Schiffer als genannt zu ermitteln ist. Das Zeicben * bedeutet 
Beginn, f Ende seiner Fahrt (nicht immer seinen Tod). Die TrSger der ge- 
sperrt gedruckten Namen besitzen zugleich die Diisseldorfer und Mulheimer 
Fahrt, die der fett gedruckten alle drei Fahrten, die iibrigen sind nur im 
Besitz von einer nachweisbar. M. ^ Schiffer aus Miilheim, K. = aus K6ln, 
D. sas aus Dflsseldorf. Ausserdem sind die unter Dusseldorf benannten ohne 
besondere Bezeichnung alle Kolner, dgl. die unter Neuss alle Neusser, dgl. die 
unter Mulheim von 1—19 alle Mulheimer, die ubrigen, ausser 54, KSlner. 



Digits 



zed by G00gle 



Dr. Bruno Kuske 



22. Wilhehn MuHer * 1677. 

23. -Barthoid 'Ernst 1680. 

24. NeHis von 'Mundorff 1680. 

25. Tihnan Kurt 1680. 

26. Dietrich Kurt 1680. 

27. Peter Crnst 1680. 

28. iEnge-1 'Mailer 1680. 

29. Herman Bedorff * 1680. 

30. Wilhe'lm Kohl * 1680. 

31. Herman Fischer * 1680. 

32. Adolf Odendahl * 1680. 

33. Henrich Biesen * 1680. 

34. Niclas von Wistorff 1693. 

35. Johann Freudenberg 1693. 

36. Jacob 'Roesberg 1693. 

37. Henrich Kurth. 

38. Peter Kurth (Sohn von 37) 
1693—96 t. 

39. Wrtwe Kurth (Wwe. von 38) 
* 1696. 

40. Johann 'Engels 1705—07. 

41. Henrich Busidorff 1711 t. 

42. Veronica Roesfberg (Wwe. v. 
41) * 1711-1730 t. 

43. Konrad Kran * 1712 

44. Jacob Freudenberg ca.1716-26. 

45. Henrich Odendahl 1718. 

46. Wit we Engels (v. 40?) 
1718. * 1725 fur Miilheim. 

47. A r n o 1 d Bongarts ca. 
1720—63. 

48. Busdorff 1720 t. 

49. Henrich Busdorff So'.in v. 48 * 
1720— ca. 55 t. 

50. Buschmann. 

51. Witwe Buschmann 1727 t. 

52. Bruckradt * 1727. 

53. Willi. Busdorff (Sohn 
v. 41 und 42) * 1730-48 t. 

54. Anton Roesberg 1746 
bs 50. 

55. Jacob Olbertz 1746- 49. 

56. Johann Kurt 1746 -49. 

57. Martin Freudenberg 1746- 49. 

58. Caspar B u n g a r t 1746. 



59. Peter Bongartz 1746—97. 

60. 'Henrich Engels 1746 bis 
49. 

61. Gerhard Odendahl 1746—82. 

62. Henrich Schop (Schaaff, 
Scbauft, Sohawp, Schaff, 
Schaep, Schop) 1746-64 1*1748 
fur Neuss). 

63. Paul Kurth 1746 -S2. 

64. Hendrrch Bongartz 1746—63. 

65. W i 1 h e 1 m D e d i n a n t (De- 
denant, ThedUiant) 1748—73. 

66. Andreas Esser 1748 bis 
1804 t. 

(7. Johann Weisman (Wics- 
man) 1782 t 1748—97 '). 

66. Henrich Busdorff iun. 
(Sohn v. 53) 1748—74. 

69. Anton Freudenberg 
1767—* 18 10 1 )- 

70. Henrioh Bongartz 1767—* 82. 

71. Wwe. Busdorff (Wwe. von 
68) 1782 t. 

72. Godf rid Busdorff (S. 
v. 53) * 1782-1803 t. 1773 
bis 1809 als Miilh. 

73. Johann Fmck * 1782—86. 

74. Witwe Dedinant (Wwe. v. 65) 
1782*- 91 t. 

75. D. 'Hpfrat 'Blu-nthof, 1 yo 

7 6. D. Kegeljan, 

77. D. Hofrat furhr, 
7S. D. Bhimhof,Gerichts- 

schreiber v. Linnich, 
"9. D. Jacob Rupperzhoven 

* 1791—1803 t. 
0. Joseph Schilder (Schildgen) 

(Schwiegersohn von 65) * 

1791 -1803 t. 
>1. Matbias Busdorff (Vetter von 

72) * 180,3—4 t. 
^2. D. Ibel * 1803 -• 7. 
°3. D. Helm * 1803—7 t. 

84. Margarete Busdorff (Wwe. von 
! 81) * 1804--* 10. 






M 1748—97 als Miilh. Fahrer genannt, erst spater als Dusseldorfer. 
') * in der Mitte bedeutet Erncuerung der Konzession. 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Koln und Diisseldorf etc. 



313 



85. Joseph Esser (Solui von 66) 
* 1804-7 t. 

86. 'Wwe. Bongartz (Wwe. v.70?) 
1807— • 10. 



87. Hen rich Preudenberg (Sohn v. 
68) * 1807— • 10. 

88. D. Crerner * 1807. 



Neuss. 



8. 
9. 

10. 
11. 

12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
\7. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 



Jan Haniecher. Um 1580. 1 30. 

Trein Hamecher (Wwe. v. 1). 31. 

Heincke VincK (Mann v. 2). 32. 

Peter Ousters. ! 33. 

'Leiszgen Custers (Wwe. v. 4). 34. 

'Dieterich Altgott 1595 t. 35. 
Johann Altgott (Sohn v. 6) 36. 

* 1595. 

Johann von Loenich * 1597. 37. 

Jahami Schmidt geii. D lattfuss 38. 

* 1599—1610. 39. 
Gordt Buise 1613. 40. 
Hen rich Custers (Mann v. 5) 41. 
1613. 42. 
Eicke Gordt. 43. 
Qu'rrin Hofschmitz. 44. 
Gordt Si'ben. 45. 
Wilheim Becker 1629 t. 46. 
Peter Schmidt * 1629. 47. 
Jdhan Hamecher * 1629—38. 48. 
Peter Plattfus * 1630. 49. 
Stoffel Butzkau * 1635—38. 50. 
Otto Muller * 1635. 51. 
Rerrrbold Quantin * 1635. 

Adam 'Hofsdwnidt * 1635. 52- 

Otto Bousen * 1635. 

Leonard Bousen * 16,35. 57. 

HenriCh Plattfuess * 1635. 

Johann Schmiz * 1635. 58. 

Joharm Himbs 1638. 

Henrich Olischleger 1638. 59. 

Gerhard Vogelsanck * 1639. 



Franz Nootberg * 1645. 
Arnold Zensi-ng * 1655. 
Tfliman Post 1669. 
Dietrich Vehr 1670—1719. 
Reiner Overlack 1707—46. 
Edtmund Schlebusch 1707—19. 
Theodor Hausmans Erben 
1707. 

Leonard Bouserts Erben 1707. 
Peter Schmitz' Erben 1707. 
Theodor Klinkeroberg 1707. 
K. Anton 'Lepartz * 1715—30. 
K. Wil'helm Lepartz * 1718. 
Otto Bausen 1719. 
Johanties Klinckenberg 1719. 
Michael Butzkau 1719. 
Leonard K'lotz 1719. 
Georg Klumperrheuer 1719. 
Henrich Degreff 1719. 
Johannes Schoecks 1719. 
Konrad Kerels 1719. 
Paul Fischer 1719. 
Johann Peter Weiler * 1746 
bis 1787 t. 

-56. s. Dusseldorf 49, 55, 57, 
61 und 62. 

Franz Weiler (Sohn von 51) 
* 1787—1807. 

K. Witwe Henrich Busdorff 
* 1807. 

Hubert Peter Weiler (Sohn v. 
57) * 1807—12. 



Mtllheim. 



1. Engel von Staimbheim 1613 ! ). 

2. Jrthann Hertzog 1613. 

3. Bertram von Zundorff 1613. 



4. Johann Rose 1613. 

5. Joharni Mudder 1613. 

6. Thiel'gen Gordt 1614. 



*) K&lner Schiffer, die vor besonderer Konzessionierung an der Miilheimer 
Fahrt teilnahmen 1613: Bertholt Vleischer, Friderich von Stammel, Johann 
Feustgen, Goddart Fortz, Paulus Fortz, Jacob Wulffrat gen. Lautenschleger, 
Dam Flittardt, Frederich Flittardt, Peter Lunen, Wilhelm von Langen, Frantz 



Digits 



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314 



Dr. Bruno Kuske 



7. Elasz liolteer 1614. 

8. Christian Hund 1614—26. 

9. ? Fortz 1614. 

10. 'Dietrich Kirschbairm 1614. 

11. TWeJl von Mulhemi 1614. 

12. Matfheis Adams 1626. 

13. Claesz zume Stege 1626. 

14. Johanm Ecke 1626. 

15. QerhaTd itn Graben 1626. 

16. 'Mattheis von Brysach 1626. 
\7. Jacob Beden burg 1653. 

18. Caspar Vogel 1653. 

19. Dietrich von Buchem 1665 t. 

20. 1725. s. Diisseldorf 46. 

21. Witwe Freuderfberg und far 
Sohn * 1725. 

22. Witwe Krafomers * 1725. 

23. Mattheis Brack 1730. 

24. "Anton Lepartz 1730. *) 

25. Hermann Kurt 1730. 

26. Joharni Odendahl 1730. 

27. 1731, s. Dussektorf 47. 

28. Jofaann Andreae 1731. 

29. Leichroich. 

30. Sophia Ledchwich (Witwe vor. 
29) 1732 t. 

31. Withehn Koch * 1732—50. 

32. s. Diisseldorf 60. 

33. Henrich Odendahl 1748—7? 

34. Reiner Schumacher 1748—50. 
35—39. s. DQsseldorf 56, 49, 65 

57, 58. 
40. Jacob Odendahl 1748—50. 
41—45. s. Diisseldorf 67, 53, 66, 

54, 55. 
46. Jacob Roesberg 174^—50. 
47-A9. s. Diisseldorf 68, 61, 62. 
50. Theodor 'Muller 1750. 



51. Martin Jansen 1750. 

52. Jacob Schumacher 1750. 

53. Christian Odentha4 1764-73. 

54. M. Peter Post 1764. 

55. Peter Jansen 1767—73. 

56. Christian Schop 1767. 
57—58. s. DQsseldorf 69, 72. 

59. Philipp Schonleb 1773. 

60. Peter Krop 1773. 

61. Jotfiann Bruch 1773. 

62. Johann Jungen 1773—97. 

63. Arnold Wurringen 1773. 

64. Wimelm Kort 1773. 

65. Gertiard Ofoertz 1773—98 t. 

66. Jacob Junck 1790—97. 

67. Meldrior Hambloch 1790-1810. 

68. Johann Sdwnitz 1797—1803 t. 

69. Johann 'Hambloch 1797— 1802 1. 

70. Caspar Odenthal 1797—1807 t. 

71. Qodfrid Miincfh 1797—1810. 

72. Awton Broich 1797—1810. 

73. Gerhard Jansen 1797—1810. 

74. Franz ILamberg 1797. 

75. Jacob Schwab 1797. 

76. Qodfrid Schaaff 1797. 

77. Adam Bnsdorff 1797. 

78. Joseph Broell 1797—98. 

79. Atrton Esser * 1798—1810. 

80. Friedrich Olbertz (Sohn v. 67) 

* 1798. 

81. Joseph Ha-ntbloch (Sohn v. 71) 

* 1802. 

82. SfbiHa Sdwriiz (Witwe -v. 70) 

* 1803. 

83. Joh. Kiirtgen (Stiefsohn v. 72) 

* 1807. 

84. Paul Jansen 1810. 



von Merckenich, Friederich von Stamheim, Dam von Stamheim, Wilhelm 
Deutz (Ennen man), Franz, dessen stifsohn, Tilman Koning, Goddart Schutz, 
Winandt Pistor, Peter, Ulrichs sohn von Stambheim, Ludwich Kachelbecker, 
Goddart Wolfgen, Bartbel Ernst, Herman, dessen sohn, Goddart Scheifbeck 
von Hittorf, Thorns Pack, Stoffell des Kevers nahseesz. 16 14: Goddart von 
Neuss, Goddart von Collen, Ludwich von Ley, Frantz von Collen, Johann 
von Ordenbach, Tilman von Merckenich, Hartmann von Himmelgeist, Goddert 
von Zons. 1653: Peter Kirschbach, Henrich Byae. 
l ) Zugleich fttr Neuss seit 17 18. 



Digits 



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Die Rheinschiifahrt zwischen K&ln und Dtisseldorf etc 315 

Ein wesentliches Erfordernis zur Erwerbung der Fahrt- 
gerechtigkeit war fur den Kolner Schiffer die Zugehftrigkeit 
zur Schifferzunft. 

Die wichtige Frage der Organisation der Kolner Schiffer 
ist bisher noch nicht genQgend beantwortet worden. Der 
Grund dazu ist vor allem in dem Umstand zu suchen, dass 
nirgends besondere Zunftakten erhalten sind, sodass der 
ziemlich komplizierte Sachverhalt nur aus allgemeineren 
Quellenbestanden (Schiffahrtsakten) durch Sammeln ver- 
einzelter, Aufschluss gebender Notizen erkannt werden muss. 
Dazu kommt, dass uber die Geschichte der alteren Kolner 
Schiffahrt merkwiirdigerweise noch keine selbst&ndigen 
grOsseren Untersuchungen vorliegen. Die wichtigen For- 
schungen Eckerts und Gotheins erstrecken sich vorwiegend nur 
auf das 1 9. Jahrhundert und konnten wegen der genannten 
Schwierigkeiten nebenbei keine ausftihrlicheren Resultate 
iiber die Kolner Schifferverb£nde frQherer Zeiten ergeben. 
In Folgendem sei wenigstens versucht, die Verfassung des 
Kolner Schiffergewerbes in ihren bedeutungsvollsten Ziigen 
darzustellen. 

Die Kolner Schiffer waren bis zum Anfang des 17. Jahr- 
hunderts nicht besonders organisiert. Die Kolner Verfassung 
zwang sie nur zu politischen Zwecken (Wahl der Ratsherren) 
in die Fischmengergaffel, der sie fast alle gemeinsam mit 
den Fischern und Fischhandlern und Salzmtiddern ange- 
hOrten und in deren Rahmen sie auch gewisse ideelle, — 
gesellige und religiose, — Bediirfnisse befriedigten. Ein 
Versuch zur Grtindung einer besondern Zunft imjahre 1504 
scheiterte an dem Widerstande des Rates, der darin zugieich 
den Versuch zur Errichtung einer neuen Gaffel sah und 
das nicht ftir verfassungsm&ssig hielt 1 ). 

Erst in der zweiten Halfte des 16. Jahrhunderts wurden 
die Anregungen zum Zusammenschluss anscheinend so 
dringend, dass dieser endlich auch erfolgte. 



') Ennen, Geschichte der St. Kaln III. S. 742. Der Rat gestattete 
freilich den Handlern mit griinen Fischen im Jahre darauf den Zusammen- 
schluss zur rein wirtschaftlich gerichteten Zunft innerhalb der gleichen Gaffel. 
, Kuske, K6lner Fischhandel vom 14.— 17. Jahrhund., Westd. Ztschr. XXIV 
Heft 3. S. 298 u. 300. 



Digits 



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316 Dr. Bruno Kuske 

Der Stadt K6ln war es im 16. Jahrhundert gelungen, 
ihren Stapel immer mehr als Umschlagsrecht auf fast alle 
Giiter zu handhaben. Sie mussten also in ihrem Hafen den 
Boden wechseln, von einem oberrheinischen auf ein nieder- 
rheinisches Schiff iibergehen und umgekehrt. Das hattei 
naturlich auch eine scharfe Verteilung der SchifFer in eine 
oberrheinische und eine niederrheinische Gruppe zur Folge. 

Ferner begann die Konkurrenz unter den Schiffern 
selbst bedeutend zu wachsen. Auch in diesem Gewerbe 
mussten sich dann schliesslich Tendenzen entwickeln wie 
in alien anderen: namlich zu versuchen, den Wettbewerb 
durch Ausschluss gewisser Elemente mit den bekannten 
zunftlerischen Mitteln lahm zu legen. Das konnte naturlich 
nur mit Hiife einer besonderen Organisation geschehen. 

Weiter hatte die Wirtschafts- und besonders die Zoll- 
politik der Staatsgewalten am Rhein eine Wendung ge- 
nommen, die dem Handel und vor allem der Schiffahrt nicht 
immer sehr giinstig war. Sie musste die Schiffer auf den 
Gedanken bringen, sich zu verbiinden und in grOsseren 
Interessenvertretungen zu den herrschenden Gewalten ein 
Gegengewicht herzustelien. 

Ein letzter Grund ging von der Betriebsentwicklung 
der Schiffahrt aus. Die Trennung zwischen Kaufmann und 
SchiflFer wurde immer allgemeiner. Es hatte sich zum Teil 
ein ausgepr&gter Stand der BerufsschifFer gebildet. Es waren 
nun auch bedeutendere Interessen - Kollisionen zwischen 
Kaufleuten und Schiffern nicht mehr zu vermeiden. 

Alle diese Entwicklungsmomente bewirkten je in ver- 
schiedener Starke im 17. Jahrhundert die Bildung zweier 
Schifferverbande in K6ln: der oberrheinischen Schifferzunft 
und der niederrheinischen Schiffergemeinde. 

Das gesamte rheinische SchifFergewerbe zerfiel, was die 
grosse Fahrt betrifft, in drei grosse Gruppen: in die nieder- 
rheinische, die von der Mundung des Stromes bis Koln fuhr, 
in die mittelrheinische von Koln bis Mainz und in die 
oberrheinische von da an auf warts. Diese Teilung war 
geographisch und vor allem hydrographisch bedingt. Mehr 
noch als heute war einst jeder der drei Stromabschnitte 



Digits 



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Die Rheinschi&ahrt zwiscnen Kl6ln und Dttsseldorf etc 31? 

gleichsam ein Individuum. Der Oberrhein war breit aber 
seicht und voll sandiger Untiefen, der Mittelrhein schmal, 
reissend und haufig durchsetzt von Klippen, verursacht 
durch die Felsen der Gebirge, die einander von West und 
Ost her in seinem Bett die Hand reichen; der Niederrhein 
war breit und tief, langsam fliessend und doch nicht ohne 
Fahrlichkeiten, da der Strom immer geneigt war, seinen 
Lauf zu andern. 

Daraus ergab sich die Notwendigkeit, fttr jeden der 
drei Teile einen besonderen SchiflFstyp zu bauen, mit dem 
sich der Strom am leichtesten und unter der geringsten 
Gefahr bewaltigen Hess: Auf dem Oberrhein bentttzte man 
Kahne, die lang und breit, aber sehr flach waren ; auf dem 
Mittelrhein schmale, die meist vorn und hinten zugespitzt 
waren; auf dem Niederrhein grOssere, „kubisch angelegte" 
Schiffe. Auf dieser Strecke wandte man auch das Segel 
an, „man ahmte von den seeschiffen alles brauchbare 
nach* l ). 

Diese Verschiedenheit des Stromlaufes machte auch 
kompliziertere Kenntnisse zur Fahrt erforderlich, aber sie 
verlangte auch von dem SchiflFer, der etwa mehrere Strecken 
zugleich befahren wollte, bedeutenderes Anlage- und Betriebs- 
kapital. Meist musste er sich daher mit dem Betrieb einer 
Fahrtsorte begnQgen, und so war eine natiirliche Gliederung 
der SchiflFer gegeben. Diese wurde dann kiinstlich durch 
den Stapel und die Verfassung des gesamten Gewerbes 
codifiziert. Nicht zuf&llig lagen an den Endpunkten der 
wichtigen Abschnitte die bedeutenden Stapel- und Handels- 
stadte Strassburg, Mainz (Frankfurt), Koln und Dordrecht! 
Und so kam es auch, dass die SchiflFer der am untersten 
Ende gelegenen Stadt immer den dominierenden Einfluss 
auf der Stromstrecke ttber ihr besassen: Die Hollander 
unten, die Kolner in der Mitte und die Mainzer oben 
(ebenso wie die Koblenzer SchiflFerzunft das alleinige Recht 
hatte, die Mosel von ihrer Stadt aus zu befahren) 2 ). 



') D. KurkOln Rheinsch. 2: 1791 Jan. 19. Gutachten des Zoll- und l.izent- 
amtes zu Crdingen fur die kurkdln. Kegierung. 
•) Ebd. 5a: 1737 Jan. 30. 



Digits 



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Bid £>r. Bruno Kuske 

Es bildeten sich so auch drei entsprechende grosse 
SchifFerverb&nde aus, von denen der alteste die Mainzer 
Schifferzunft war 1 ). 

Die mittelrheinischen SchifFer in KOln, die dort nur die 
„oberrheinischen" hiessen, treten als Zunft zum ersten 
Male im Jahre 1603 auf. In diesem Jahre unterbreiten die ober- 
landischen Schiffleute dem Rate eine „unvorgreifliche ambts- 
ordnung" mit der Bitte urn Bestatigung *). Darnach waren 
urn diese Zeit die den Niederrhein befahrenden SchiflFer in 
K6ln noch nicht deutlich von den oberrheinischen getrennt 
Die Ordnung schl£gt vor, dass alle SchiflFer, die in KOln auf 
der FischmengergaflFel einzuschreiben und zu vereiden sind, 
sich erklaren solien, welchen Teil des Stromes sie befahren 
wollen und dass sie sich dann auf diesen beschr&nken, 
(„darmit desto basz meiner hern stapelordnung nachgefolgt 
und in richtigem zwang pleibe*). Knechte und Schiffs- 
jungen solien bei der Zunft eingeschrieben werden. Diese solien 
vier Jahre lang, je zwei davon bei verschiedenen Meistern, 
lernen. Es ist eine Kasse aus den fortan von Schiffleuten, 
Knechten und Jungen zu zahlenden Einschreibegebuhren 
zu begrunden. Jahrlich mttssen zwei Meister zur Ober- 
wachung der Vollziehung der Ordnung und zur Ahndung 
von Vergehen dagegen neu gewahlt werden. — Ausserdem 
enthalt die Ordnung noch eine Reihe Bestimmungen von 
weniger wesentlicher Natur. 

Der Rat stellte sich diesmal freundlich zu dem Gesuch 
und beauftragte eine Kommission, die Ordnung mit einigen 
erfahrenen Schiffern zu beraten und schriftlich festzulegen 8 ). 

*) Cber diese vgl. Eckert, Das Mainzer SchifFergewerbe in den letzten 
drei Jabrhunderten des Kurstaates. Leipzig 1898. 

*) Oberrhein. Schifft. 1603 Marz 5. Gleichzeitige Abschr. Pap. fol. 
4 Blatter. Rilckseite: Oberlendischer schiffleut unvorgreifliche ambtsordnung. 
Darunter von der Hand des Stadtsekretfirs Nicolaus Linck : Presentatum senatui 
anoo 1603 mercurii 5 martii. 

•) Rpr. 1603 Mfirz 5.: Ab der oberleudischer schiffleut supplication und 
angezogene gravamina verlesen und dieselbe wichtig, zutreglich und also be- 
schaffen befunden, dasz pillig die in achtung zu nemen und gute ordnung da- 
riiber zu disponieren, ist hern Gerhardt Angelmecher, rentmeisteren, beiden stig- 
meisteren, beiden weinmeisteren, Lutger Deutz und Theisz von Unckell, be- 
fohlen, mit zuziehung erfarner schiffleut die begerte ordoung zu beratschlagen 
und in die fedder zu brengen. 



Digits 



zed by G00gle 



Die tUteinachitiahrt zwischen &&ln und busseldorf etc. 3 id 

Es lasst sich freilich nicht ermitteln, dass sie der Rat 
sp&ter ausdrQcklich ratifiziert hat. Sicher ist jedoch, dass 
im 17. und 18. Jahrhundert eine besondere oberrheinische 
Schifferzunft bestand und zwar von rein kOlnisch-lokalem 
Charakter. In dieser Beziehung weicben die vorliegenden 
Untersuchungsergebnisse besonders von den kurzen Aus- 
filhrungen Gotheins zur Schifferzunftfrage ab: „Die 
Mainzer Schiffer bildeten im wesentlichen eine stadtische 
Zunft, wfihrend die beiden Kolner Gilden ihre Mitglieder 
namentlich am Niederrhein bis nach Holland hinein sitzen 
hatten tt (a. a. O. S. 9) und: „Schon die alten Zttnfte, die sich 
nach Mainz und Kttln nannten, waren nicht st&dtische Ziinfte 
gewesen". — Anm.: „Auch von der Mainzer gilt dies 
einigermassen, fQr die Kolner durchweg". (S. 40 f.) Es 
haben sich jedoch bei den hier dargelegten Forschungen 
nirgends Spuren auffinden lassen, die auf eine grOssere Or- 
ganisation, etwa auf eine grosse Gilde, hindeuten, die w&hrend 
des 17. oder 18. Jahrhunderts die am Rhein zwischen Koln 
und Mainz sitzenden Schiffer umfasst h&tte oder gar, dass 
Schiffer in einer oberrheinischen Kolner Zunft waren, die 
unterhalb KOln wohnten. Das hatte Qberdies schon den 
Stapelbestimmungen direkt widersprochen, da ja die unten 
wohnenden Schiffer immer an Koln mit dem gleichen Fahr- 
zeug hatten vorbeifahren miissen. 

Jeder grOssere Ort am Mittelrhein wie am Niederrhein 
hatte vielmehr seine eigene Schifferzunft. Die Koblenzer 
mit ihrem besonderen Recht wurde bereits erw&hnt 1 ). Ebenso 
bestand in Bonn eine Schifferzunft von 12 Mitgiiedern, die 
das Monopol fur die tagliche Marktschiffahrt zwischen Bonn 
und Kaln und fttr den Transport aller GQter von Bonn aus 
hatte und welche die Ausbildung ihres Nachwuchses vOllig 
selbstandig vornahm*). Jede dieser ZQnfte besorgte 
Qberhaupt die Fahrt mit alien Giitern von ihrem Orte aus 
und gestand Fremden dort kein Laderecht zu. Nur in die 
grosse Fahrt zwischen Koin und Mainz teilten sich die 
Schiffer beider Stadte, wiewohl auf die Kolner dabei ein 



») Vgl. auch Mainzer SchiffL 1737 April 2. u. 26. 
') D. KurkSln, Rheinsch. 11, 1700 ff. 



Digits 



zed by G00gle 



320 Dr. Bruno Kuske 

grosserer Anteil entfiel. Aber beide Parteien waren in 
ihrer Organisation auch scharf von einander getrennt. 

Beide kollidierten auch sehr h£ufig miteinander, und 
dabei tritt die Selbst&ndigkeit einer jeden um so deutlicher 
hervor. Beide werden im Jahre 1699 ausdrucklich als 
zwei verschiedene Ziinfte genannt 1 ), ebenso 17 15: „hiesiges 
lobliches schiffambt contra die churmayntzische schifleut*. 
1738: „Die zwischen beyden Maintzer und hiesiger statt 
collnischer schiffzunften" im vorigen Jahr vereinbarte Bort- 
fahrt. 1768 sucht die ^Mayntzer Filtzbacher so genante 
steuerzunft" die „colnische lobliche schifferzunft" aus der 
Fahrt nach Frankfurt zu verdr&ngen, wo diese seit langen 
Jahren ihre besondere Anlegestelle (ihren Ring mit ihrem 
Wappen) im Hafen hat 2 ). — Auf der anderen Seite sieht 
man auch beide Ziinfte zur Durchfubrung besonderer Zwecke 
Vertr&ge miteinander schliessen, ohne dass sie sich jedoch 
damit irgend welcher Sonderrechte begeben. So geht 1688 
und 1 69 1 der Kolner Rat gegen ihre Vereinbarungen uber 
die Hohe der Frachten vor. In den 30 er Jahren des 18. 
Jahrhunderts ordnen sie die Bortfahrt zwischen ihren Stadten. 
In den Jahren 17 17, 1726 und 1737 bekampfen sie gemein- 
sam die Bestrebungen der Koblenzer Zunft, sich an der 
Fahrt nach Mainz zu beteiligen. 1791 und 92 liegen sie 
wieder im Frachtstreit mit den Kaufleuten 3 ). 

Auch aus der Benennung geht der lokale Charakter 
und der einer selbst&ndigen Organisation der Zunft hervor. 
1 64 1 nennen sie sich: „s&mbtliche oberrheinische alhier 
burgerlich gesessene schiffleut tt , — 1768 „hiesige mitburger", 
— 1700 werden sie genannt: „s£mbtliche oberrheinische 
schippersgemeinde" und „erbare schiflFambtsgemeinde" 4 ), 
1744 einfach: „schiffergemeinde" 5 ), — 17 16: „schifferzunft 
zu KOln*, — 1779 und 84: „ oberrheinische schifferzunft* •), 



') Mainzer Schifft. 1699 Febr. 27. — Ebd. 17 15 Dez. 7.-1738 Febr. 12. 
•) Oberrhein. Schifft. 1768 Marz 10. April 8. 
*) Mainzer Schiflt. der betr. Jahrc. 
4 ) Ebd. 

6 ) D. Kurk. Rh. 5 a. Febr. 29., auf der Riickseite: „BUt samblich coll- 
nischer schiff leuten", und doch handelt es sich nur um die oberrheinische Zunft. 
•) Ebd. und ebd. 15: 1779 u. 84. 



Digiti 



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Die Rheinschiflahrt zwischen Rdln und Dusseldorf etc. 321 

— 1792: „k6lnische schifferzunft*, »l6bliche schifferzunft*, 
„schiffzunft tt und in demselben von ihr verfassten Gesuche 
zugleich „schiffamt a *), — ebenso 1682 und 1736: „das ehr- 
bare schiffamt*, — i7H : »das anhiesige schiffamt", — 1715: 
„hiesiges l6bliches schiffambt in Coilen tt , — 1763: „stadt 
cOllnisch-oberrheinisches schiffambt* *), — 1701 und 37 auch: 
„c6lnische schiffbruder- und gesellschaft", — 1701: »cGlnisch 
oberrheinische schippersgemeinde- und bruderschaft", — 1792: 
„hiesige oberl£ndische schifferinnung* •). — Die Anwendung 
der Begriffe Zunft, Innung, Gemeinde, Amt, Bruderschaft 
und Gesellschaft auf die Organisation geschah also ganz 
willktirlich. Man verband mit jedem einzelnen keine klaren 
besonderen Vorstellungen. 

Innerhalb der Fischmengergaffel bildete die Gemein* 
schaft der Schiffer einen ausgepr&gten Verband, der sich 
nicht mit der Gaffel deckte. Sie unterschied sich scharf 
von der „Fischerzunft tt , die den ursprunglichen Kern der 
Gaffel bildete, 4 ) und sie mag dieser besonders im 18. Jahr- 
hundert auch numerisch ttberlegen gewesen sein. Im Jahre 
1700 wird die Schifferzunft vollst&ndig aufgezahlt in der 
Hohe von 77 Mitgliedern B ), 1779 sind einmal 41, 1780 43 
genannt, dabei enthalten aber diese beiden Sttlcke nicht alle 
Namen 6 ). 

Die wichtigste Funktion der Zunft war die Regelung 
des Lehrlingswesens. Bereits der Entwurf der Ordnung 
von 1603 legte das Hauptgewicht darauf; das war in dem- 
selben Jahre, da die rheinischen Kurfdrsten ihre grund- 
legenden Bestimmungen fiber die Dienstzeit der Schiffer 
erliessen. 1682 erhielt die Zunft die Billigung des Rates 
far eine Ordnung fiber die Schiffsjungen und Knechte und 
die Erwerbung der Qualifikation zum Gewerbe 7 ). 1701 

») Ebd. 

") Oberrh.'Sch. 1682. - D. Kurk. Rh. 5 a: 1736. — Ebd. u. Mainz. 
Sch. 17 15 Dez. 7. — Oberrh. Sch. 1763 Juli 21. 

•) D. Kurk. Rh. 2 und 5 a. — Mainzer Schifft. 1792. 

4 ) Ebd. 1 7 16 April 29.: Die Fischerzunft darf keine Qualifikation zur 
Schiffahrt erteilen. 

•) Ebd. 2. 

•) Ebd. 15. 

f t Rpr. 129, 270a. 

Jahrb. XX. Si 



Digiti 



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322 Dr. Bruno Kuske 

bestatigte ihnen Erzbischof Joseph Klemens eine neue Ord- 
nung. Darnach musste jeder, der sich dem Beruf zuwenden 
woilte, 1 8 Jahre alt sein. Nach Beweis seiner ehrlichen 
Geburt wurde er als Junge zugelassen. Er musste vier Jahre 
lang lernen und zwei als Knecht dienen. Dann bekam er 
eine Bescheinigung fiber seine Fahigkeit zur grossen Fahrt 
auf dem Mittelrhein. Gegen Zahlung von sechs Goldgulden 
an die Zunft wurde er vereidet und qualifiziert. Greve und 
SchOffen des hohen weltlichen Gerichts zu K6ln gaben ihm 
einen Zulassungsschein, den er bei den ersteh zwei bis drei 
Fahrten an den Zflllen vorzuzeigen hatte. Jeder selbst&ndige 
Meister musste ein gutes Schiff haben, fiber dessen Quality 
zwei Schiffinspektoren aus der Zunft wachten 1 ). 17 15 ver- 
ordnete Joseph Klemens, dass jeder oberrheinische Schiffer, 
der zwischen Mainz und Koln fuhr, die Qualifikation von 
der Kolner Zunft haben miisse und einen Schein uber sechs- 
jShrige Lehr- und Dienstzeit Als die Mainzer Regierung 
dagegen protestierte, erkl&rte er jedoch die bei der Mainzer 
Zunft erworbene Gerechtigkeit fdr ebenso gftltig wie die 
von der Kolner 2 ). 

Wahrend des ganzen 18. Jahrhunderts unterstand die 
Zunft immer besonders dem Erzbischof. Max Friedrich und 
Max Franz nahmen sie ausdrttcklich unter ihren Schutz 8 ), 
und sie wird zuweilen die „kurftirstliche schifferzunft* 
genannt 4 ). 

Die Zunft hatte ein Bruderschaftsbuch, in das die Mit- 
glieder vom Lehrjungen an aufwarts eingetragen wurden. 
Jeder Meister hatte seinen Schild auf dem Zunft-(Gaffel-)haus 
hangen, daher auch j,schildbrOdere tt 6 ). 

Sie wurde geleitet von einem Bannerherrn, einem Pro- 
visor und zwei Amts- oder Brudermeistern 6 ). Unter dem 

l ) D. Kurk. Rh. a. — 

■) Ebd. 5a: 17 16 April 29. 

•) Ebd. 176a u. 1784. 

4 ) Ebd. a: 1782. 

•) Ebd. 1700 Juli 6. 

•) 1683: „eines ehrbaren schiffambts herr bannerherr Gerhard von 
Hittorf 44 : D. Kurk. Rh. a. — 1685: Bannerherr Hilger Poll, Provisor Peter 
Wulffrath, Brudermeister Werner von HittorfF und Dietherich von ZUndorff. — 
1688: Ba. Transtorff, Br. Isenburg und Collen. — 1700: Ba. Hilger von Poll, 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Roln und Dussektorf etc 323 

Vorsitz der letzteren fanden ihre Versammlungen statt 1 ). 
Sie hatte einen Kassierer 2 ) und einen Boten; letzterer scheint 
jedoch mit dem Gaffelboten identisch gewesen zu sein. 

Die Anregungen zur Bildung der niederrheinischen 
Schiffergemeinde waren zun&chst mehr politischer 
Natur. Vorher ist festzustellen, dass man unter dem „nieder- 
rheinischen* Schiffer ebenso, wie unter dem oberrheinischen 
immer den Vertreter der grossen Fahrt, d. i. hier der Fahrt 
zwischen Koln und Holland verstand. Diese niederrheinischen 
Schiffer durften ebenfalls an den Zwischenorten nur lOschen 
und nicht laden. Das letztere Recht blieb auch am Nieder- 
rhein allein den lokalen Zunften uberlassen ; das erstere war 
aber hier auch beschr&nkt, aufw&rts durch die Stapelgesetze 
ttber die holl&ndischen Gttter, dazu aber, und das vor allem 
abw&rts, durch die Privilegien der Marktschiffer und BOrt- 
fahrer. 

Alle Schiffer, die zwischen K&n und Holland fuhren, 
begannen sich seit der zweiten Halfte des 1 6. Jahrhunderts 
von Fall zu Fall zu verbQnden, um vereinzelte CTbelst&nde 
gemeinsam zu beseitigen, namentlich, um gegen die sich 
mehrenden Zolle und Lizentbedrtlckungen Stellung zu 
nehmen 8 ). Wahrend der ersten Jahrzehnte des 17. Jahr- 



Pr. Henrich von Collen, 1. Br. Philipp von Monheim, 2. Br. Henrich von 
Rheindorf. 1 7 13: Ba. Hilger von Poll, Prov. Henrich von Collen, Br. Peter 
Wermeskirchen u. Henrich Rheindorff. — 17 16: Ba. Bietman. — 1727: Br. 
Heinrich Pfings u. Johann Peter Cdllen. — 1736: Br. Johann Wiel und Peter 
Lintz. — 1737* Ba. Paul Merckenich. Br. Peter Lintz u. Johann Everhard 
Coblenz. — 1738 Beisitzer der Br. Engel im Graben u. Peter Coblenz. — 
1744: Br. Nicolaus Coblenz und Henrich StammeL — 1759 : Br. Peter Or- 
denbach u. Johann Merkenich. — 1768: Br. Johann Wistorff u. Martin Weyll. 

— 1774: Ba. Theodor Bonn, I. Br. Henrich Stammel, 2. Br. Jacob Stammel. 

— 1775 : Prov. Nicolaus Lintz, Br. Leonard Stammel u. Philipp Buschhammer. 

— 1777: Br. Paulus Heudel u. Wilhelm Bonn. — 1788: Prov. Wilhelm 
Fromm. Br. Hubert Buschhammer u. Tilmann Stammel. — 1791 : Prov. 
Wilh. Fromm. Br. Johann Schallenberg u. Paulus Fromm. — 1792: Br. 
Johann Schallenberg und Johann Feith ; an anderer Stelle : Prov. Wilh. Fromm ; 
Br. statt Feith Hinrich Stammel. — 1 7 94: Br. Johann Schallenberg u. Johann 
Wistorff. 

l ) D. Kurk. Rh. 15: 1781 Aug. 10. 

•) Ebd. 1779 Nov. 29. — 1781 Juli 5.: Wachendorff. 

8 ) Niederrh. Schifft. 



Digits 



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324 Dr. Bruno Kuske 

hunderts scheint die Gemeinde festere Formen gewonnen 
zu haben. Sie beanspruchte in den 20 er Jahren bereits 
Zwangsgewalt und ging mit scharfen Mitteln gegen alle 
vor, die sich ihren Verabredungen nicht fdgen wollten 1 ). 
Wahrend derselben Zeit war sie wegen der hohen ZOlle 
in einen grossen Streik eingetreten, und 1629 wurde ihr 
Bestand bei dieser Gelegenheit erneut betont, indem 79, 
meist holl&ndische Schiffer sich in einem Vertrage zu gegen- 
seitigem Beistand und einmtitigem Zusammenhalten ver- 
pflichteten 2 ). 



') So gegen den „Streikbrecher M Laue: ebd. — Am 16. April 1629 
erklart die „semptliche gemeinde der niederlendischer schiffer von Collen in 
einer Eingabe an den Rat : Seit „vielen Jahren" hat die Gesellschaft „auf K6ln 
negotiiert" und „ein sicheres collegium und universalgemeinschaft zu underhal- 
tung sowol des gemeinen wesens und nuzbarkeit bei steigerung dero zolle, 
als auch verhuetung anderen zutragenden ungelegenheit loblich manutenieret, 
sondern bei alien, so der schifiahrung profession, uf welchen platzen und 
orteren selbige sich auch aufhalten mochten, dergleichen collegia und gemein- 
geselschaften im ublichen zwanck halten, warbei auch ein jedweder, so under 
solche gemeine gehorich, sich deroselbigen satzungen und wolherprachten gueten 
gewonheiten zue confirmieren schuldig und gehalten ist, muss sonsten in uber- 
tretung der gewohnlicher straf gewertig sein und daher under uns semptlichen 
guete vertreuliche einigkeit und wie sichs gepuert, broederliche und liebliche 
correspondens, in dem der eiae dem andern an seiner zeitlicher nahrung un- 
pilliger weisz gegen die gemeine gewonheit und alle pilligkeit nit beeintregtigen 
und beschedigen muszen, underhalten worden. Ebd. 

*) Der Vertrag lautet: Anno 1629, den 9. april. In den namegoeddes, 
kond ende te weten sey eider man, dat op hoede den tag ein fergaderung is 
gewest ofte beyeinkompst van wegen die sembtliche scheppers ende och 
scheppersknechts, om ein vereinigung te macken to welfart van wegen den 
hellen commerszien des Rheinstroms ende daran gelegende steden, sonderlich 
vor alles furbehalden, dat wey genen herrn ende pattentaten, fan wat namen die 
souden mogen wesen, einige steiel ofte mate soecken vortostellen, dan allein 
overmitz dat op den Reinstrom suelcke liste ende prachtiken geprauckt worden 
fan somige lueden, die har darmede suicken te bereichten alleine. Ende darut, 
dat gott erberms, spreut die eeterste ferderfenis van unse gantze gemeinde 
ende dat liefe brot foer harre frauen ende kenders neit langer koennen ge- 
winnen. So ist, dat ons die hoge not darto foedert ende niet ut einge frefel- 
heit ofte opsternadtheit, ons eimand seine redeliche neringe te besparen, die 
hei sonst gewonlich ist te doen, mar allein dieselven helpen stercken, damit 
dat alle ehrlicke kommerszey des hellen Rheinstroms fan ehrlicke koepleiden 
ende scheppers te beter in alle rechtigheit mochte getreffen worden ende nit 
van drei ofte feiren, die titwerck soecken te dreifen, ende har allein te be- 
reicken. So ist, dat wey sembtlich altesamen ons bei ein hebben vergardert 



Digits 



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Die Rheinschiffahrt zwischen K&ln und Dfisseldorf etc 325 

Im Jahre 1637 nahm die Gemeinde ein Siegel an, das 
in verschiedenen Varianten gebraucht und 1730 eraeuert 
wurde. Es zeigte die Arche Noahs auf den Wellen 
schwimmend, auf dem Dache die Taube mit dem Olzweige, 
darilber in der Flache: 1637; Umschrift: SPES • ME A • 
IN • DEO 1 ). — Ihr wurde im Jahre 1730 diese Jahreszahl 
beigeftigt*). — Ein in Dordrecht datiertes Gesuch der Ge- 
meinde vom 4. Mai 1759 weist jedoch ein anderes Siegel 
auf: einen Schild mit zwei gekreuzten Heringen; auf dem 
oberen Rande sitzt mit ausgebreiteten Fldgeln eine Eule, 
umgeben von einer Helmdecke 8 ). 

Die Namen der Gemeinde sind ebenfalls verschieden. 
Sie zeigen aber nicht die grossen Abweichungen der ober- 
rheinischen Zunft. Sie tritt auf als: „ niederrheinische schip- 
persgemeinheit", „s&mbtliche gemeinde der niederl£ndischen 
schiffleut*, „ gemeinde der zum Niederrhein qualifizierten 
steuer- und schiffleute zu Koln a , — „s£mtliche nieder- 
rheinische schifFer in Collen a , „qualificirte niederrheinische 
schiflFer tt , — aber auch: „ niederrheinische schifFerzunft* und 
„ niederrheinische qualificirte schifferzunft* 4 ). Am h&ufigsten 
ist die Bezeichnung „ niederrheinische schifFergemeinde". 

Die Gemeinde gab der Steilung der Schiffleute gegen- 
tiber den BehOrden und den Kaufleuten einen festen Rack- 
halt. Sie reichte an jene Petitionen urn Verbesserung der 
Schiffahrt ein, und sie trat diesen besonders bei Bemessung 
der Fracht geschlossen gegendber. Sie wandte gegen beide 
unter Umst£nden scharfe Massnahmen an, wenn sie auf 
Widerstand stiess. Sie hat haufig mit Erfolg die vOllige 
Einstellung der Fahrt dekretiert e ). 

ende dat boven geschreven mit unse namen altesamen welcklich ende eindrachtig 
te teichenen hapen, dat ons geine herrn ofte potentaten for ungoet sail nemen 
hetgene, dat wey ut hoge not hebben moetten doen. Folgen 79 Namen. 
Gleichzeit Abschr. Pap. fol. Niederrh. Schifft. 

l ) Niederrh. SchiflFt. 1705 Dez. 13. — 

f ) D. Kurk. Rh. 12, 172b. 186b: 1759. — Ebd. 13: 1755 Nov. 20. — 
Niederrh. Schifft. 1730 Juni 22. — Ebd. 1736. 

•) D. Kurk. Rh. 12, 225 ff. 

*) Ebd. 185: 1759. - Ebd. 2: 1786. — 12: 1697. — 2: 1787. — 
12: 1697. 1731. 1758. 1787. 1756. 

6 ) Zu Vorstehendem : s. S. 324. — Der Grosse Kurfurst teilt der Ge- 
meinde mit; daas er den Oberlandern die Fahrt auf dem Niederrhein unter- 



Digiti 



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326 Dr. Bruno Kuske 

Wichtig fttr ihre Ausbildung wurde es besonders, dass 
sie ebenso wie die oberrheinische Zunft immer mehr die 
Beaufsichtigung und Durchftthrung der von den KurfQrsten 
im Jahre 1603 erlassenen Bestimmungen tiber die Lehrzeit 
und Qualifikation der Schiffer Gbernahm. 1649 ersuchte sie 
den Erzbischof Ferdinand von K6ln, nicht zu gestatten, dass 
sich Leute der grossen Fahrt bedienten, die nicht bei einem 
rechten Schiffer ihre Zeit gelernt hatten. Der Erzbischof 
befahl darauf den Zoilbeamten in Kaiserswerth und Rhein- 
berg, genaue Aufsicht im Sinne der Petition zu halten 1 ). 
1684 beschweren sich zwei K6lrier Schiffer dariiber, dass 
ihnen die Gemeinde keine Stempel geben will, obwohl sie 
vorschriftsmassig ausgebildet seien 2 ). Im Jahre 1687 er- 
kannte zum erstenmal Erzbischof Max Heinrich das 
alleinige Recht der Gemeinde an, die Schiffer fiir die grosse 
Fahrt anzulernen und zu qualifizieren. Niemand sollte fortan 
daran teilnehmen, der nicht fdnf Jahre lang bei einem er- 
fahrenen niederrheinischen Schiffer gelernt hatte und der 
keinen Qualifikationsschein mit dem Stempel der Gemeinde 
an den Zoilen vorweisen konnte 3 ). Das Edikt wurde 173 1 
und 39 von Klemens August wiederholt 4 ). 

Die Qualifikation gab den Schiffern nur das Recht zur 
direkten Fahrt zwischen Koln und Holland. Sie waren von 
den Zwischenfahrten ausgeschlossen, sie sollten z. B. — wie 
es einmal im Jahre 1756 heisst, — nicht fahren zwischen 
Nijmegen und Tiel, Tiel und Boemel, Boemel und Gorinchem, 
Gorinchem und Dordrecht, Dordrecht und Amsterdam oder 
anderen hollandischen Stadten 5 ). 



sagt hat: D. Kurk. Rh. 12: 1684 Juli 20. — Die Gemeinde tritt wegen 
Verdoppelung der Lizenzen zu Kaiserswerth in den Streik ein : # Niederrh. Sch. 
1768. — Gesuch der G. an Friedrich den Grossen, die Errichtung einer 6ffent- 
lichen Frachtwage in K6ln beim Rate anzuregen. D. Kurk. Rh. 13, 1756 
Febr. 27. — Dgl. an Erzb. Klemens August ebd. 12, 225 ff. 1759. — Dgl. 
an den KOlner Rat: Niederrh. Sch. 1776. 

l ) Niederrh. Sch. 

*) D. Kurk. Rh. 12. 

8 ) Ebd. 188: 1687 Juli 8. — Vgl. ebd. 2. 

4 ) Ebd. 12, 191a: 1731 Febr. 28. — Ebd. 1739. 

*) Ebd. 1446. 



Digits 



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Die Rheinachiffahrt zwischen K51n mid Dflsseldorf eta 327 

Sie allein dQrfen auch nur Gttter in Fracht nehmen 
und heissen daher auch die „niederrheinische Frachtschiffer- 
gemeinde" 1 ). Alle anderen Schiffer, die sich noch an der 
Fahrt zwischen K&ln und Holland beteiligten, und nicht 
Mitglieder der Gemeinde waren, durften nur eigene Gttter 
befOrdern, die Mitglieder der Gemeinde aber eigene und 
fremde. Diese sollte also alle umfassen, die dem wirklichen 
Schifferberuf oblagen, d. h. welche die Fracht Fremder 
fGhrten. Alle andern, die Kaufleute waren und den Trans- 
port ihrer Gdter selbst besorgten, blieben draussen 2 ). Da- 
gegen war es aber den Frachtschiffern in der Gemeinde nicht 
verwehrt, nebenbei Kaufleute zu sein, die ihr Eigentum 
fuhren. 

Ganz scharf ist die Trennung zwischen den von der 
Gemeinde umfassten Frachtschiffern und den ausserhalb 
stehenden Eigenfahrern nicht immer inne gehalten worden. 
Bis 1687 gzb es immer Schiffer, die Fracht nahmen und 
doch noch nicht in der Gemeinde waren. In diesem Jahre 
erklarten sich Ddsseldorfer und Weseler Schiffer gegen das 
Edikt Max Heinrichs, indem sie darauf hinwiesen, dass sie 
„erfahrene und bekannte a Schiffer seien, die lange Jahre 
ihr Gewerbe betrieben und doch ftirchteten, nun durch die 
Gemeinde aus der Fahrt gedr&ngt zu werden. Der Kur- 
ftirst ausserte ihnen gegendber jedoch die Zuversicht, dass, 
sie sicher in die Gemeinde aufgenommen werden wOrden, 
wenn sie sich sonst immer an deren Bestimmungen, — 
namentlich auch fiber den Gebrauch nicht zu grosser Schiffe 
— gehalten h&tten 8 ). 

Das Zwangsrecht der Gemeinde konnte durch den Erz- 
bischof von Koln ferner direkt durchbrochen werden: So 
erteilte er im Jahre 1731 einem Schiffer, der nicht bei der 
Gemeinde gelernt hatte, das Recht zur grossen Fahrt. 1744 
erneuerte Klemens August das Edikt von 173 1 mit Ab- 
anderungen, die zum Teil deutlich die Absicht erkennen 
lassen, das Monopol der Gemeinde einzuschr&nken ! Die 
Dienstzeit wurde jetzt auf 6 Jahre festgesetzt (3 Jahre als 

>) D. Kurk. Rh. 12, 158, 165 a: 1757 Okt 18. 
■) Ebd. 1756 Mai 21., 26. — 1759. 
•) Ebd. 2, 1687 Juli 28. 



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388 Dr. Bruno Kuske 

Junge, 3 als Knecht), aber es wurde nicht mehr als Zwang 
erkl£rt, dass sie bet einem Gemeindemitglied zu absolvieren 
war, sondern es gentigte bei einem „beriihmten f wohler- 
fahrenen und des Rheinstroms kundigen Schiffer*. Ausser- 
dem war auch nicht mehr die Rede von einer Verpflichtung 
zur Entnahme des Scheines bei der Gemeinde. Die sp&teren 
Wiederholungen dieses Edikts von 1777 und 87 erfolgten 
in demselben Sinne 1 ). Klemens August erkl&rte am 
26. Okt 1757 die Fahrt far alle SchifFer frei, die nur fahig 
zum Fahren waren, ihre Zolle richtig zahlten und den obrig- 
keitlichen Tarif inne hielten. Jeder sollte sich aber von der 
erzbischttflichen Hofkammer ein besonderes Privileg dazu 
geben lassen*). Die Gemeinde protestierte dagegen und 
stellte die Fahrt ein 3 ). Aber der Erzbischof berechtigte trotz- 
dem in den Jahren 1756 — 59 eine grosse Anzahl hollandischer 
Schiffer, die keine Qualifikation besassen. Nebenbei wurde 
diese allerdings auch weiter bei der Gemeinde erworben. 
Max Franz best&tigte das Edikt von 1744 ausdriicklich 
unter der Bezeichnung „zunftartickel fQr die niederrheinische 
schifferzunft* 4 ). — Bei der Durchbrechung des Monopols 
derselben liess sich der Erzbischof besonders von fiskalischen 
Griinden leiten. Die Privilegierten waren tiichtige und wohl- 
habende Schiffer, die besonders den Zollen reiche Einnahmen 
brachten. Kohl hatte nach dem Bericht des Zollamtes zu 
Kaiserswerth binnen 14 Jahren allein an diesem Zoll 
1 1 000 Rtler. gezahlt! Dazu hatte man in Bonn besonders 
ein Interesse daran, dass das niederl&ndische Salz seine 
Herrschaft gegeniiber dem „Lothringer, Hanauer und Kreuz- 
nacher* behauptete, was vor allem durch die Regsamkeit 
und die Erhaltung von zahlreichen kapitalkr&ftigen Schiffern 
auf dem Niederrhein mOglich war: Von dem hoil&ndischen 
Salz, das ftir KOln bestimmt war, bezog die Hofkammer 
auf dem Niederrhein ftinf Z&le und eine Lizenz, vom ober- 
l^ndischen dagegen auf dem Mittelrhein nur drei Zolle 5 )! 

l ) D. Kurk. Rh. 2. 

*) Ebd. 12, 204 f. 

«) Ebd. 217 f. 

*) Ebd. 2, 1787 Febr. 13. 

•) Ebd, 12, 158, 162a; 1757. 



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Die Rheinschiflahrt zwiscfaen K61n und DfLsseldorf eta 329 

Die Schiffergemeinde zerfiel in zwei Abteilungen: eine 
katholische und eine protestantische. Jede hatte eine 
besondere Unterstiitzungskasse ftir verunglQckte und ver- 
armte Mitglieder oder ihre Witwen. Sie diente im Jahre 
1757 aber auch als Streikkasse zur Starkung der armeren 
Genossen in ihrem Widerstande 1 ). Der Kassenbestand 
wurde dadurch hergestellt, dass jeder bei seiner Abfahrt 
einen Beitrag in die Kiste legen musste, dessen HOhe in 
geradem Verhaltnisse zur Ladung stand 2 ). 

Die niederrheinische Schiffergemeinde unterschied sich 
in wichtigen Punkten von der oberrheinischen Schifferzunft. 
Sie entbehrte vor allem des lokalen Geprages, da ihre Mit- 
glieder nicht allein Kolner waren. Die Auswartigen bildeten 
sogar die Majoritat, wie sowohl a us dem Vertrage der 79 
von 1629 hervorgeht, als auch aus einem Mitgliederver- 
zeichnis von 1758, das 48 Namen aufweist 8 ). Gotheins 
Ausftihrungen treffen also auf die niederrheinische Gemeinde 
vOllig zu. Wie eben die Kolner auf dem Mittelrhein die 
Oberhand hatten, so die Hollander auf dem Niederrhein. 
Es war immerhin noch ein Vorteil filr K6ln, dass die 
Organisation dieser Schiffer in der Hauptsache hinter seinen 
Mauern ihren Sitz hatte. Es beherbergte also von den 3 
wichtigsten rheinischen Schiffergruppen zwei. Dass der 
Sitz der Gemeinde in K6ln war, geht schon aus ihrer 
Stellung zum KOlner Erzbischof hervor, — obwohl ein 
Bonner Hofkammerprotokoll von 1759 behauptet, die nieder- 
rheinische Schiffergemeinde hatte keinen „ standi gen locus 
domicilii*. Ausserdem setzte der Rat zu Kdln im Jahre 
1789 zwei Kommissare zur Kontrolle der Bruderschafts- 
kasse der Knechte ein. Der Erzbischof Hess das zu: Der 
Rat habe das Recht, die Gemeinde und auch die Schiffer- 
zunft zu beaufsichtigen, soweit ihre Funktionen in der Stadt 
geschahen, er dagegen behalte sich die „Artikel tt far diese 
Verbande vor, „die ftir den Rhein gelten" 4 ). Er bean- 



>) Ebd. 217 f. 

*) Ebd. 177 f. — 206 f: 1759. 

*) Ebd. „Lista deren qualificirten niederrhein ischer schiffer, so eigene und 
frachtguter aus und oacti Holland fahren roogen u . 
4 ) Ebd. 200 b. 



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390 Dr. Bruno Kuske 

spruchte und gebrauchte also seine Hoheit tLber sie kraft 
seines Stromregals. 

Die Mitglieder der Gemeinde, die K6lner BQrger waren, 
mussten Mitglieder der Fischmengergaffel sein, und so standen 
sie zugleich in Beziehungen zur oberrheinischen Zunft. Diese, 
die die Vertreter des wichtigsten Zweiges der K6lner 
Eigenschiffahrt enthielt, war der Gemeinde in der Stadt an 
Geltung weit tiberlegen. Sie wurde gewissermassen als 
t die a KOlner Schifferzunft angesehen. 

Weil ferner die niederrheinische Gemeinde nicht st&dtisch 
war und sich aus Elementen von sehr verschiedener lokaler 
und politischer Zugeh6rigkeit zusammensetzte, war ihre 
Organisation auch bei weitem nicht so straff wie die der 
Zunft: Die Lehrjungen wurden nicht bei der Gemeinde 
eingeschrieben ; — diese „ . . . hatte kein Buch", — ein 
Umstand, der ihre Gegner veranlasste, ihr den Charakter 
einer Zunft abzusprechen 1 ). Der Junge lernte also nicht, 
wie das sonst ilblich war, gleichsam bei der Zunft, sondern 
bei dem einzelnen Meister, der ihn formlos annahm und 
dessen Zeugnis dann gentigte, dem Ausgedienten den Stempel 
zu verschaffen. Es fand beim tTbertritt in den Meister- 
stand auch keine Vereidigung vor den Vorstehern statt. 
Im Jahre 1772 verlangte Erzbischof Max Friedrich eine 
solche, sie musste aber vom erzbischOflichen Salzamt in 
K&ln vorgenommen werden; 1780 wurde an dessen Stelle 
der erzbischofliche Amtmann in Koln gesetzt*). — Das 
Salzamt gibt im Jahre 1759 auch die Stempel aus 8 ). Es 
scheint Gberhaupt, als ob es die Beh6rde gewesen ist, von 
der die Geschafte der Gemeinde besorgt wurden und als 
ob bei ihm deren „locus domicilii" gewesen ist Die Ge- 
meinde behielt nur eine gewisse Selbstandigkeit in der Ver- 
waltung ihrer Kasse. Far die Wahrscheinlichkeit dieser 
Annahmen spricht auch die Erscheinung, dass die Gemeinde 
keine Leitung hatte, die so zunftm&ssig organisiert war, 
wie die der oberrheinischen Schiffer. Hier und da sind 



*) D. Kurk. Rh. 12, 177 f. 1759. — Ebd. 206 ff. 

*) Ebd. 2. 

•) Ebd. 12, 168 a. f. 



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Die RheinacJiiffahrt zwischen K61n und Dusseldorf etc 331 

Vorsteher genannt, die im Namen der Gemeinde Gesuche 
erlassen. Aber sie erf alien sonst keine wesentlichen Obliegen- 
heiten 1 ). Es waren zwei, entsprechend der konfessionellen 
Gliederung der Gemeinde 3 ). Das Bonner Protokoll von 1759 
meint, diese sei nicht mit ordentlichen Vorstehern versehen. 
Sie sei nach den beiden Konfessionen gespalten, „deren jede 
blosz einen kistenbewahrer hat a , der die Kasse verwaltet 8 ). 

Innerhalb der beiden Schifferorganisationen bildeten die 
Steuerleute und Knechte besondere Verb&nde. Diese 
dienten dazu, den Einheimischen gegentiber den Fremden 
das Vorrecht bei der Besch&ftigung auf den Schiffen zu 
sichern. Daher umfasste die Bruderschaft der niederrhei- 
nischen Knechte nur Kalner Bttrger. Sie war also ein 
lokaler Verband innerhalb der interlokalen Gemeinde. Die 
Mitglieder waren qualifiziert. Ihre Armut verhinderte sie 
jedoch, einen selbst&ndigen Betrieb einzurichten, und zwang 
sie, auf den Schiffen der wohlhabenderen Zunftgenossen 
Dienste zu nehmen. 

Im Jahre 1687 bitten die „mitburger und qualificirte 
cOlnischen oberl&ndischen schiffknechte" den Rat um Schutz 
gegen die Konkurrenz der Mainzer. Die Meister sollen erst 
Einheimische einstellen, ehe sie auch Fremde besch&ftigen 4 ). 

Sehr bedeutungsvoll war besonders der Verband der 
niederrheinischen Steuerleute und Knechte. Es gelang 
ihnen, seit dem Jahre 1651 sich das Vorrecht auf die Per- 
sonenfahrt nach Holland zu sichern. Sie schlossen darOber 
mit den Meistern einen Vertrag ab, der vom Kolner Rat 
best&tigt wurde 5 ). 

Die Knechte bildeten darnach eine BOrtgesellschaft, zu 
der nur qualifizierte zugelassen wurden. Lehrjungen waren 
ausdriicklich ausgeschlossen, ebenso SchiffersOhne, solange 



>) D. Kork. Rh. 13: 1756 Febr. 27. 

*) 1758 nennen sich jedoch Johann Heinrich H&ntjens, Winand van dei 
Embster und Peter Korfmacher Vorsteher, 1756 nur die ersten beiden. — 
1788: „Vorstehere der beyden niederrheinischen schiffergemeinheiten" : Florian 
Peill und ? Barben. 

«) D. Kurk. Rh. 12, 206 ff. 

4 ) Mainzer Schifft. — Vgl. ebd. 1776. 

•) Rpr. 165 1 Marz 24. — Niederrh. Schifft 



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9B2 Dr. Bruno Kuske 

sie unselbst&ndig blieben. Sie besorgten allein in einer 
bestimmten Reihenfolge die BefOrderung von Passagieren nach 
Wesel, Emmerich, Nimwegen und Arnheim. Nur K6lner 
Bargern war es neben ihnen zugestanden, sich selbst und 
ihre Familien auf eigenen Nachen zu fahren. Die Gesell- 
schaft unterstand zwei Altesten und zerfiel in einen kOlnischen 
und einen sog. niederl£ndischen Teil, da auch niederl£ndische 
Knechte teilnehmen durften. Jeder von beiden hatte 
halbj&hrlich das Verzeichnis seiner Mitglieder auf der Fisch- 
mengergaffel vorzulegen, wobei je die drei altesten die 
Qualifikation der einzelnen beweisen mussten. Jeder Teil- 
nehmer hatte seine Bart in Person inne zu halten, er durfte 
sich nur bei Krankheit vertreten lassen. Ausserdem aber 
musste er bei Verlust des Rechtes und 6 Goldgulden 
Strafe an die st&dtischen Waisen jeder Zeit auf Verlangen 
eines Meister in dessen Dienste treten und seine BOrt im 
Stiche lassen. Die einmalige Fahrt nach Wesel sollte im 
ganzen 16 Taler einbringen, die nach Emmerich und Arn- 
heim 1 8 bez. 24. Die Abfahrt hatte an der MOhlengassen- 
pforte zu erfolgen. 

Dieser Vergleich wurde im Jahre 1677 erneuert und 
erweitert; diesmal aber unter der Mitwirkung und mit der 
Bestatigung des Erzbischofs Max Heinrich 1 ). 

Besonders betont wurde jetzt, dass die Knechte keine 
Guter mit Ausnahme des Gep&cks der Reisenden mitnehmen 
durften. Die Meister behielten sich das Recht auf Per- 
sonenfahrt vor, soweit diese ihre eigenen Familien und die 
Kaufieute und deren Angestellte betraf, die ihre Kunden 
waren. Auch musste der Knecht auf Wunsch des Schiffers 
unter Aufgabe seiner BOrt sofort nach Holland kommen, 
um zu dienen. Er durfte aber in seinem Nachen soviel 
Personen mit hinab nehmen, dass er 6 Rtler. zur Zehrung 
erwerben konnte. Die Fahrt nach Holland sollte jetzt 
18 Taler pro Schiff ertragen. Gelang es einem SchifFer, 
von gutwilligen Passagieren mehr zu erhalten, so musste 
der tTberschuss in eine gemeinschaftliche Bttchse getan 



*) D. Kurk. Rh. 2, 1677 Juli 13. Or. Perg. mit hangendem Siegel und 
eigenh&ndiger Unterschrift des Erzbischofes. 



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Die Rheinschiflahrt zwischen Koln und Dtisseldorf etc 333 

werden. Daraus wurde dann denen ausgeholfen, denen es 
nicht gelungen war, auf i8Taler zu kommen. Das gegen- 
seitige Abspenstigmachen der Reisenden wurde mit 6 Gold- 
gulden bestraft, Va an die Findlinge und 1 / 2 an die 
„ Knechtsgemeinde" . 

Ausserdem durften die Knechte eine besondere Hilfs- 
kasse wie die Meister begrOnden. Jeder sollte von jeder 
Reise, die er im Dienste eines Schiffers oder auf eigene 
Rechnung ausfdhrte, 4 albus beisteuern. 

Im Jahre 1685 wurde die Ordnung wieder vom K61ner 
Rate bestatigt 1 ). Der Kahn des Knechtes musste mindestens 
18 Personen mit ihrem Gep&ck fassen, sodass demnach die 
Fahrt nach Nimwegen oder Arnheim durchschnittlich einen 
Taler kostete. Von Wesel und Emmerich war ebenso wie 
bereits 1677 nicht mehr die Rede. Der Schiffer hatte sich 
an der Endstation von den Passagieren einen Schein geben 
zu lassen dardber, dass er sie glQcklich an ihr Ziel gebracht 
hatte. Diesen musste er bei der Ankunft in Koln seinen 
Vorstehern tibergeben. Letztere wurden vierteljahrlich ge- 
wahlt Unter ihrer Aufsicht musste der Schiffer das Fahr- 
geld einkassieren und die tTberschQsse in die Bttchse legen, 
die ein an der Fahrt nicht interessierter Bilrger aufbewahren 
musste. Alle Vierteljahre wurde abgerechnet. 

Im Jahre 1718 war es wieder der Erzbischof, der die 
Vefhaltnisse der Personenb6rtfahrt nach Nimwegen und 
Arnheim regelte*). Er entzog jetzt auch die eine Halfte 
der Bussen den stadtischen Instituten und wies sie an sein 
weltliches Hochgericht in Koln. 

Am 4. April 1787 bestatigte der Kolner Rat den 
katholischen Knechten erneut ihre Hilfskasse und zwar in 
einer erweiterten Form, die in vielen Teilen ganz modern 
anmutet. Jedes Mitglied musste 2 Rtler. 1 Schilling Ein- 
trittsgeld zahlen; die Steuerleute je ausserdem einen regel- 
massigen Jahresbeitrag von 2 Reichsspeciestalern, die 
Knedite je einen Taler. Der Steuermann, der von der 
Reise zuriickkehrte, bez. dazu abfuhr, musste jedesmal 10, 



l ) R.-Ed. 26, 82a: 1685 Febr. 2. 
*) D. Kurk. Rh. 9; 1718 Aug. 17. 



Digits 



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334 t>r. Bruno Kuske 

der Knecht 6 Stiiber erlegen. Wer sich weigerte, wurde 
aus der Kasse ausgeschlossen. 

Ein Mitglied, das bettl&gerig geworden war, musste 
sich stets bis Mittwoch beim Kassierer („Kastenvater*) 
melden lassen und erhielt dann ein wOchentliches Kranken- 
geld von 45 StQbern. Der Kranke bekam es nicht far die 
Woche, in der er sich nicht wieder rechtzeitig gemeldet hatte. 
Wer sonst durch Verletzungen arbeitsunfahig wurde, dabei 
aber nicht im Bett liegen musste, erhielt wOchentlich 30 
Stiiber (sog. „schadhaftsgeld a ); er war aber von dem Genuss 
ausgeschlossen, wenn er sich mutwillig oder in einer Schl&- 
gerei einen Leibesschaden zugezogen hatte. Simulanten 
mussten als Strafe das Doppelte des Betrags zahlen, den 
sie wahrend der angeblichen Krankheit w&chentlich aus 
der Kasse zu bekommen hatten. 

Die Vorsteher mussten die Kranken h&ufig unvermutet 
besuchen und durch einen Arzt feststellen lassen, ob das 
Mitglied tatsachlich krank sei. Wer auf der Reise er- 
krankte, musste das Zeugnis des ihn behandelnden Arztes 
und seines Schiffers beibringen. 

Das Begr&bnisgeld far einen ledigen Bruder betrug 
6 Rtler., fQr einen verheirateten 5, dessen Witwe bezog 
aber zwei Jahre lang, so lange sie unverheiratet blieb, 
wttchentlich 15 Stiiber. 

Zu jeder Zeit mussten 200 Reichspeciestaler bar in der 
Kasse liegen. Es war verboten, dem „Vater a oder den 
Vorstehern ohne Genehmigung der Genossen etwas davon 
zu leihen. 

Jahrlich wurden neue Vorsteher gewahlt; die Wahl 
dazu musste jeder bei 40 Stiiber Strafe annehmen. 

Die Vorsteher verwahrten die Schldssel zur Kasse 
(BOchse). Sie verh&ngten Strafe Qber die Mitglieder, die 
sich „bei der Kasse* ungebOhrlich benahmen. Kam man 
dabei zu keiner Einigung, so entschieden die Vorsteher der 
Fischmengergaffel. Vor dem altesten GafFelherrn musste 
auch am ersten Sonntag im Juni und Dezember Rechnung 
uber Einnahmen und Ausgaben der Kasse gelegt werden. 
Am Mittwoch nach der Abrechnung fand in St. Lupus 
eine Messe fttr die Seelen der verstorbenen Brdder statt. 



Digits 



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rlswischen KOln und Dttsseldorf etc 335 



Jedes in Koln anwesende Mitglied musste bei 2 albus 
Strafe teilnehmen, ebenso am Begr&bnis eines Genossen 1 ). 

Diese Reorganisation der Kasse war jedenfalls dadurch 
angeregt worden, dass es kurz zuvor, — am 21. Februar, 
— den oberrheinischen Steuerleuten und Knechten gelungen 
war, eine Kasse neu zu errichten. Sie hatten derartige 
Grdndungen schon zu Anfang des 18. Jahrhunderts ver- 
sucht, konnten sie aber nicht lebensf&hig erhaiten. Im 
Jahre 1766 hatte dann der Rat mehrfache Gesuche um 
Genehmigung einer neuen Kasse abgelehnt*). Jetzt erlaubte 
er dagegen die Errichtung, — „unter dem schutz des 
heyligen bischofs Nicolai* 8 ). 

Die Bestimmungen iiber Kassenbestand, Verwendung 
und Kontroile, fiber Krankmeldung etc. waren im grossen 
ganzen die gleichen wie bei der niederrheinischen Kasse. 
Das Eintrittsgeld betrug jedoch 2 Gulden. Ausserdem hatte 
das neue Mitglied nach der Verpflichtung auf die Statuten 
2 Quart Wein an die Vorsteher und 4 albus an den Diener 
zu zahlen. Der Kassenbeitrag war auf 4 alb. i4t&gig fest- 
gesetzt. Nicht aufgenommen wurden Personen, die iiber 
40 Jahre alt waren. Das Kranken- und „Schadhaftsgeld a 
belief sich auf 60, bez. 40 albus w6chentlich. Das Sterbe- 
geld von 6 Tlern. wurde erst nach dreimonatlicher Mitglied- 
schaft gezahlt Die Vorsteher mussten vor der Auszahlung 
beachten, ob man es den Hinterlassenen anvertrauen durfte, 
sonst hatten sie es dem Pfarrer zu geben. Witwengeld 
wurde nicht gezahlt. Fiir einen Verunglttckten, der nicht 
kirchlich beerdigt werden konnte, wurden 5 Messen gelesen, 
denen alle Briider beiwohnen mussten, ebenso den Messen, 
die die Bruderschaft an den Quatembern lesen liess, bei 
4 albus Strafe ffir unentschuldigtes und 2 fttr entschuldigtes 
Ausbleiben. War die Leiche des Verunglilckten binnen 
V* Jahr nicht gefunden worden, so wurde doch das Sterbe- 
geld ausgezahlt Bei Selbstmord leistete die Bruderschaft 
nichts. Sie zahlte auch kein Krankengeld, wenn der Be- 



l ) Niedcrrh. Schifft 1787 April 4. und Ab&nderungen v. Mai 7. „Cassa- 
articulen, die katholische niederlandische steuerleute und schilknecbten betrefend* 4 . 
f ) Oberrh. Schifft. — Rpr. 213, 56a, 59a: 1766 April 21. u. 28. 
8 ) Oberrh. Schifft. 1787. 



Digits 



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336 t>r. Bruno Kuske 

treffende 16 albus Schulden an die Kasse hatte (bei 20 albus 
wurde er ausgeschlossen) oder wenn bei ihm ein chronisches 
Leiden ausbrach, das er bei der Aufnahme verschwiegen 
hatte. Ausgeschlossen wurden auch Brfider, die Milit&r- 
dienste nahmen. Die Verwaltung der Bruderschaft glich 
ebenfalls der bei der niederrheinischen. Allfe 14 Tage 
fanden aber hier Versammlungen statt, ebenfalls alle Halb- 
jahie (am Sonntagvor Johannis und Weihnachten) „General- 
zusammenkunft". Auf dieser las der „Vater* die Artikel 
vor, und vor dem Gaffelkommissar wurde Rechnung abge- 
legt Darnach durfte jeder Teilnehmer auf Kosten der 
Kasse ein Quart Wein trinken. Streitigkeiten unter den 
Brtldern sollten nicht vor Gericht gebracht werden, sondern 
waren mit Hilfe des Vaters, der Vorsteher und der Bei- 
sitzer beizulegen; gelang es da nicht, so vor dem Gaffel- 
kommissar und dem Plenum der Brtider. 

Die zu den oben besprochenen Fahrten berechtigten 
Kolner Schiffer mussten der K&lner oberrheinischen Schiffer- 
zunft angeh&ren 1 ). Diese vermittelte auch durch den 
Bannerherrn die Befehle des Rates, ebenso wie jener mit 
zur Bearbeitung der B&rtordnungen herangezogen wurde *). 

Die Gruppe der zu einer Fahrt besonders Berechtigten 
konnte nun zu deren DurchfOhrung eine besondere Ge- 
nossenschaft innerhalb der Zunft bilden. Das war in Koln 
namentlich bei den Mtilheimer Schiffern der Fall. Diese 
nannten sich die „Malheimer Schiffergemeinde* •). Sie trat 
mit ihren Forderungen geschlossen an den Rat heran und 
erfttllte spezielle genossenschaftliche Funktionen, wie die 
Verordnung fiber das Leinenumstechen von 1736 gezeigt 
hat. Die 12 Dfisseldorfer B&rtfahrer hingegen waren nur 
insoweit locker verbunden, als sie in fester Zahl eine be- 
stimmte Fahrt in einer unter obrigkeitlicher Assistenz fest- 
gestellten Reihenfolge zu besorgen hatten. DarQber hinaus 
kannten sie untereinander wenigstens im 18. Jahrhundert 
keine besonderen Gemeinsamkeiten. 



l ) Mttlh. Schifft. 1730. 

*> Rpr. 124, 4a: 1677. 

•) Mulh. SchiflFt. 1730 Sept. 11. 



Digits 



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Die Rheinschidahrt zwischen £dln und Dfisseldorf etc -337 

Die Neusser und Malheimer Schifler, die znr Kolner 
Fahrt berechtigt waren, haben ianerhalb der in ihrenStadten 
befindlichen Schiffetzflnfte ebenfalls wieder besondere Ver- 
b&nde gehildet, wie aus -der Abfassung der Qrdnung von 
j 603 durch die Neusser Schiffer und ihrer Benennung ate 
eine besondere 9 Kampagme tf und aus der Anerkennuug 
des Vergleiches von 1653 durch die Mftlheimer hervorgeht. 

Die Oktroikonvention von 1805 setzte an Stelle der aken, 
zum Teil lokal gearteten Organisationen zwei grosse inter- 
lokale Scbdffergilden mit idem Sitze in Mainz und Kodn, denen 
alle Teilnebmer an der grossen Fahrt angehftren raussten. 
Die zur kleinen Berecbtigten warden nicht eingeschlossen 1 ). 
Als die DQsseldorfer JBOrtf abrer vora Kontrolleur der Oktroi- 
direktion, Lack, im Jabre 1809 unier Androhung des Lade- 
verbotes aulgefordert wurden, in die Gilde einsutreten und 
Beitrage zu leisten, weigerten sie sich, indem sie seine An- 
sicht bestritten, zur grossen Fahrt zu gehCren. Die Kolner 
Handelskammer rief die Entscheidung des Generaldirektore 
der Brucken und Landstrassen an, der dacauf erkUrt^ dass 
die grosse Fahrt auf dam Niederrhein von Koln aus -erst 
an der holl&ndischen Gxenze anfange, worauf die Direktion 
nacbgab 2 ). 

Die Haltung der Schiffer entsprach in ihrem zOnft- 
lerischen Geiste auch ganz der dear Mitglieder anderer wirt- 
schaftlicher Genossenschaften ihrer Zeit Sie versuchen die 
Zahl der Berechtigungen zu ihrer Fahrt einzuschr&nkea, 
indem sie denen, die neu eintreten wollen, Hdndernisse in 
den Weg legen. 

Sie suchen Wit wen die Ausikbung der Fahrt zu er- 
schweren 3 ), sie protestieren gegen die Einsetzuqg von un- 
echt Geboreoen 4 ) oder wollen sonst den Eintritt von Neu- 
lingen hintertreiben 5 ). 

*) Cber diese neueren Gilden vgi. Eckert mid Gothehi a. a. O. 

*) Franz. Abt. 58 F. 15. 

•) D. JiiL-B. Handel u. Gew. 4 1 /* III, 1665 Aaig. 13. 

4 ) Mttlh. Schifft 1767 Maxz 8. 

•) N. B III g. 10: 1595-96. — ifr97 Aug. .22. — Rpr. 99, 74 b: 
1652 Marz 1 J.: Der Rat zu K£ln dioht den Dusseldorfer Bdrtfabrern mit 
Turmgang, wenn sie den von ihm gegen ihren Willen eingesetzten Staramel 
weiter beh indem. 



Jahrb. XX, 



Digiti 



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338 &r. Bruno Kuske 

Die Neusser Schiffer bitten im Jahre 1610 ihren Rat, 
ihrem Genossen Johann Schmidt die Ladung zu verbieten, 
weil er ein dreimal so grosses Schiff als sie hat 1 ). Es ist 
selbstverstandlich , dass die Fahrtberechtigten auch einen 
konsequenten Kampf gegen alle fahrten, die es unternahmen, 
von Kaln oder andern Orten aus mit ihnen zu konkurrieren 
und das Monopol, das sie fur ihre Strecke besassen, zu 
durchbrechen. Die Beschwerden aber diese sind an der 
Tagesordnung. Besonders nahe lag es ja den Niederl&n- 
dern, Landungsversuche an den Orten der kleinen Fahrt 
zu machen, wenn sie auf ihrer grossen begriffen waren. 
Die Mulheimer hatten oft Qber unternehmende Schiffsjungen 
zu klagen, die rasch eines ihrer Boote nahmen, wenn ihre 
Herren sich in der Stadt aufhielten, und Personen nach 
Miilheim fuhren. Am Werft lagen ferner Wohnschiffe fur 
die beschaftigungslosen Knechte, die von da aus ebenfalls 
bequem in die Mulheimer Fahrt eingreifen konnten. Die 
Schiffer forderten daher die Beseitigung der Wohnschiffe 2 ). 

Unzweifelhaft wurde die Marktschiffahrt von Koln aus 
durch den Stapel bedeutend angeregt. Seit dem 17. Jahr- 
hundert gelang es K&ln so gut wie v&llig, ihn als Um- 
schlagszwang fur alle Guter auszuiiben und damit die Spal- 
tung der Schiffahrt in eine ober- und niederrheinische, mit 
K&ln als Knotenpunkt, durchzufQhren. Der kleinen Fahrt 
musste daher auch eine grosse Menge von Gutern zuge- 
trieben werden, die von obenher kamen und fur Mulheim, 
Neuss oder Dusseldorf bestimmt waren, weil sie ja in Koln 
umgeladen und durch Hande von Kolner Spediteuren oder 
Faktoren gehen mussten. Dazu kam, dass alle „hollan- 
dischen u Guter fur jene Stadte zuvor nach K&ln zum Stapel 
gebracht werden mussten, um darnach erst wieder strom- 
abwarts ihrem Ziele zuzugehen. Nach langem Kampfe ge- 
lang es Dusseldorf erst im Jahre 1705, sich von diesem 
Zwange zeitweilig zu befreien, als Kurfttrst Johann Wilhelm 
mit K&ln den „Interimspakt a vom 8. August abschloss, 



«) N. B in g. 10: 1610 Mftrz 30. 

•) Vgl. Rpr. 94, 175a- 1647. — 95, 136a: 1648. — 109, 222b: 1662. 
— 110, 34b: 1663. — 136, 246a: 1689. — Rats-Ed. 24, 232b: 1650. — 
25, 277 b: 1680. 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kdln und Dftsseldorf etc 390 

wonach alle fQr den Konsum des Hofhaltes und der BQrger 
von DQsseldorf bestimmten hollandischen GQter direkt dort- 
hin gebracht werden durften 1 ). Aber K&ln versuchte bis 
in das 19. Jahrhundert hinein noch h&ufig, diesen Vertrag 
zu ignorieren und seine alten AnsprQche DQsseldorf gegen- 
Qber in vollstem Umfange aufrecht zu erhalten. Der Stapel 
war also dazu angetan, den Inhabern der kleinen Fahrt 
ein ausgesprochenes Monopol fQr den Verkehr der nieder- 
rheinischen Stadte mit dem grossen Handelszentrum der 
Rheinlande zu sichem. 

Freilich war Kdln doch genOtigt, in der Anwendung 
des Umschlagsrechtes vor einigen GQtern Halt zu machen, 
wenn es nichf sehr wichtigen und bluhenden Handels- und 
Gewerbezweigen schweren Schaden zufQgen wollte. Es 
kamen hier in erster Linie Guter von geringem spezifischen 
Werte in Betracht, die keine hohen Transportkosten ver- 
trugen. Der Stapel veranlasste ja Zeitverluste, direkte Un- 
kosten an GebQhren und indirekte an hOheren Ausgaben 
des Schiffers fQr Zehrung und Lohne. Dazu waren die 
meisten dieser GQter schwierig umzuladen. So konnten 
von oben her stapelfrei vorQbergehen namentlich Steine und 
Erden: Basalt (Unkelstein), aus der Gegend von Remagen 
und Unkel 9 ), MQhl- und Schleifsteine von Andernach, 
Schiefer und Trass vom Mittelrhein, Gips von der Mosel, 
Pfeifen- und Porzellanerde aus der Umgegend von Bonn 
(Mehlem) und Siegburg; ferner Lohe, Lumpen 8 ), Holz und 
Getreide; von unten her besonders Kohlen, Getreide und 
, Anker und Taue a zur Herstellung von FlOssen. Sehr 
haufig durfte auch Wein sogleich passieren, da er unter 
Hitze oder K&lte leiden konnte; ebenso auch Tabak 4 ). Der 
Schiffer, der diese GQter geladen hatte, musste aber in jedem 
Falle ein besonderes Vorbeifahrtgesuch an den Rat richten, 



*) Stapelakten. 

*) Uokelstein wird namentlich auch in Oberwinter geladen: Oberrh. 
Schifft 17 19. 

•) Lumpen i. 18. Jhdt. besonders fur Crdingen und Essenberg. — Lohe 
z. B. von der Mosei. 

4 ) Mulh. SchiffL 1756 Juni 30. — Zu vorher vgl. zahlreiche Vorbeifahrt- 
gesuche Ende 17. und 18. Jhdt.: Oberrh. und niederrh. Schifft. 



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310 Dr- Brnfto Koske 

der danti gewShnlich „cautione et reali visitatione praeviis" 
\ind »ex speciali gratia* seinen Wunschen entsprach. Er 
gestattete ebenfalls den Schiffern, leer vorttber zu fahren, 
um stapelfreie Guter einzuholen. 

Die Bdrtfahrer versuchten zuweilen, auch diese Guter 
in ihre Schiffe zu zwingen. So muss ein Kauber Schiffer 
im Jahre 1756 Mehl, Hafer, Wein imd Schiefer, die oben- 
drein sein Eigentum waren und die er nach Dusseldorf 
bringen wollte, in K&ln in die Dusseldorf er „Marktschiffe* 
umladen 1 ). Auf Einspruch des Kurfursten erneuerte der 
Rat darauf erne frtihere Bestimmung, wonach die Mosel- 
schiffer eigene Weine der Dttsseldorfer und Neosser Burger 
frei voruberfahren durften, wenn sie sich in RoJn mit einem 
dortigen Steuermann versahen 1 ). 1789 befahlen die Wall- 
herren auf Antrag eines BOrtfahrers einem Schiffer von 
der Mosel, Gips fur Dflsseldorf umzuladen. Erst als die 
Rheinmeister, die besonders den Verkehr im Hafen flber- 
wachten, den Rat auf das Ungewohnliche dieser Forderung 
aufmerksam machten, blieb der Schiffer unbelastigt 8 ). 

Es wnrde bereits an fruheren Stellen auf die Mitwir- 
kung der zwei Wallherren bei der Verwaltung der Fahrten 
hingewiesen. Seit wann diese erfolgte, l&sst sich nicht 
genau etmitteln. Die fflr sie bestimmten Ordnungen des 
16. und 17. Jahrhunderts erw&hnen noch nichts da von, und 
iffi Jahre 1680 wurde die Dusseldorfer Fahit allein durch 
beide Burgermeister, die Beamten der Mittwochsrentkammer 
tmd den Bannerherrn der Schifferzunft neu geregelt Sie 
smd dagegen dann die Verfasser der Ordnung von 1703, 
die *sie dem Rate vorschlagen und die er annimmt 4 ). Sie 
haben im 18. Jahrhundert ausserdem den Schiffern gegen- 
tfber Strafgewalt. Sie entschetden in den die Fahrten 
betreffenden Streitigkeiteti 6 ). Sie verh&ngen flber diejenigen, 
die sich vergehen, das Ketten- und Kranenverbot 6 ), und 



*) D. Jtll.-Berg, Handel u. Gew. 1, IX Fol. 34. 

*) Dttsseld. Schifft. 1719 Dez. 18. — 1789 Mai 8. 

») Ebd. 

4 ) Rpr. 150, 269 b. 

•) MuJh. Schifft 1732 Febr. II. 

•) Neusser Schifft 1786 Nov. 24. 



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Die Rheinschiffahrt zwische* K6la und Dflsseldorf etc 341 

die aonst der Mittwochsrentkammer unterstehendeo Kranen- 
beamten und -arbeiter haben dann ihren Befehlen direkt 
Folge zu leisten 1 ). 

Mit der Einfuhrung der franzOsischen Herrschaft wurde 
das Amt der Wallherren beseitigt Die von ihnen getibte 
Beaufsichtigung der kleinen Fahrt ging sp&ter an die 
Handelskammern der in Frage kommenden Orte tiber, die 
begutachtende Instanzen wareo; die entscheidende aber 
wurde die Oktroidirektion. 



Den Betrieb der kleinen Fahrt hat man sich in der 
hier in Frage kommenden Zeit sehr einfach vorzustellen. 
Die MOlheimer B&rtschiffe hatten eine Ladefahigkeit von 
3 — 400 Zentnern, die DQsseldorfer eine solche von 2000. 
Der Schiffer fuhr selbst und verfagte far seinen Beruf nur 
tiber seine wenigen technischen Kenntnisse. Er konnte 
nicht einmal lesen und schreiben. Und so glich er einem 
Handwerker auf dem Wasser, der sein Leben unter grossen 
Entbehrungen fuhrte, der ausser seinem Schiffe kein Ver- 
mOgen besass und der an den Bettelstab kam, wenn es 
einer der vielen Gefahren seiner Reise erlag. Tats&chHch 
zeigte die Entwicklung der Fahrt, wie die meisten dieser 
Kleinschiffer verarmten und wie es nur wenigen gelang, 
sich mit knapper Not materiell uber Wasser zu halten: 
Noch im Jahre 1824 wurden die Dtisseldorfer BOrtfahrer 
in die niedrigste Klasse der Gewerbesteuer eingesch&tzt*). 

Die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts brachten der 
Rheinschiffahrt noch keine umwalzenden technischen Neue- 
rungen und auch keine bedeutende Hebung des Verkehrs 
in der kleinen Fahrt. Und so fuhrten sowohl die fran- 
zdsische, wie die spS-tere preussische Verwaltung darin ruhig 
das althergebrachte merkantilistische Konzessionssystem 
weiter. Es wurde erst unhaltbar, als das Dampfschiff kam. 
Mit ihm erst hielt in die Rheinschiffahrt der Kapitalismus 
seinen Einzug. Mit ihm erst wurde der alte primitive 



') Kbd. Dez. 6. — 1788 Dez. 29. 

*) Handelskammer-Akten. Durch frdl. MitteUung von Pr. Schwann. 



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342 Dr. Bruno Knske 

handwerksm£ssige Betrieb vemichtet durch den Gross- 
betrieb, der nach erstklassigen kaufm&nnischen Prinzipien 
geleitet wird. Und so stossen jetzt von der alten Landungs- 
stelle an der Kost- und Trankgasse statt der kleinen Schiffe 
der Bfcrtfahrer die stolzen Dampfer der Koln - Dusseldorfer 
Dampfschiffahrts - Gesellschaft ab, betrieben von einem 
grossartigen Unternehmen modernsten grosskapitalistischen 
Stiles, das allein imstande ist, den ins Ungeahnte gestei- 
gerten Wasserverkehr zwischen den beiden grossen Kon- 
kurrentinnen am deutschen Niederrhein und anderen Orten 
zu bew&ltigen. 



VI. 

Beilagen. 

I. Vertrag der Schiffer zu Neuss uber die Marktschiffahrt 
nach K6ln. 1603 Februar 18. 

Gleichzeit. Abschr. Pap. foL Doppelbl. — Racks.: Praesentirt in 
senatu 8. septembris anno 1604. — Stadtarchiv Neuss B HI g 10. 

Im jair nach der heilsamen gepurt unsers lieben hern und 
salichmachers Jesu Christi dausend sechshundert und drei uf dingstag 
den achtzehenden tag monatz februarii haben sich die erbar und 
fromme semptliche Neussische schiffleut, so das NeuBer vehr uf 
und von Coin fahren solcher uf- und abfart, wie es damit hinfort 
stet und fest gehalten werden soil, in der guete verglichen und 
vertragen, wie hernach wortlich beschrieben folgt: 

(1.) Anfenglich sollen nach dieser jetziger wochen invocavit 
zwei schiff ohn einich einsperren und entschuldigung, dafern solches 
ungefairt beschehen kan, uf Coin faren, nemblich dingstag und 
donnerstag. Und sobald die klock sioben uhren dings- und don- 
nerstags geschlagen, soil der ufferer mehr nit einladen. Und da 
uber zuversicht nach der siebenter stund etwas an sackgut ein- 
laden wurde, soil derselbig ufferer solch gut vergebens oder umb- 
sonst uf Coin faren, und wan derselbig solch gut uf Colin bracht, 
soil der schiffman, bo die nachfail (hat) und ime uffolgen wird, 
dereelber ingeiadener guter halbe fracht empfangen und ufbueren, 
und die andere halbe fracht soil der semptlicher companien zu 
gutem kommen. 



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Die Rheinschiffabrt zwischen K6ln und DOsseldorf etc 343 

(2.) Ferner abgeredt, verglichen und ingewilliget, da wegen 
kriegs- oder sunst wassersnot die uffart behindert wurde und dann 
gute kaufleut vorlianden weren, denen mit irem gut geholfen sein 
muste, soil demjenigen, so die fart hait, nach seinem wolgefallen 
fertig stehen, selbst mit einem nachen zu faren oder aber den 
steurknechten die fart zu uberlassen. 

(3.) Weiter abgeredt, da der nachferer vor eilf uren zu Coin 
ankumpt, alstan soil derjenig, so zu Coin ligt und vorgebens ufge- 
fahren, stracks abfahren. Da aber der ufferer nach der eilfter stunden 
zu Coin ankommen wurde, soil der voriger bis uf den andern tag 
ligen pleiben und alstan ohn einich verzuch abfahren. Und was 
derselbig nach eilf uhren am cranen inladen wurde, soil, wie ver- 
schrieben, umbsunst abfaren und die andere halbscheid der sempt- 
licher companien zu gutera kommen. 

(4.) Folgentz verglichen und bewilliget, dafi derjenig, so des 
dingstageK vor der gotzdracht uf Coin fert, mit den zweien, so uf 
den donnerstag ankommen, in der abfart schiffen bueren(!) und in 
aller fracht, so sie die drei abfahren, gleiche gut sein sollen. 

(5.) Letzlich abgeredt und bewilliget dafi keiner von der 
ganzer companien von den Neufier burgern gegen inlieberung des 
freibriefs in der uffart von einem malder fruchten mehr an fracht- 
gelde empfangen und annemen soil als sechs alb. neufier werung 
und von den frembden sieben alb. colnischs geltz. Da aber jemand 
von der companien under oder uber jetzgenanntem gesatztem gelde 
den burgern oder frembden abfordern wurde, soil den zeitlichen 
herrn burgermeistern in einen goltgulden, der companien in einen 
goitgulden und den armen allhie in Neufl in einen goltgulden er- 
fallen. Und welcher daruber betreten wurde, soil die drei golt- 
gulden verfallen sein, und ehe und bevor er zu der fahrt zugelassen, 
dieselbe richtig zu erlegen schuldig und gehalten sein. 

II. Provisionalvergleich zwischen Julich-Berg und der 

Stadt K5ln uber die Mulheimer Fahrt 

K5ln, 1653 Jan. 4. bez. M2rz 13. 

Gleichzeitige Abschr. Pap. fol. 6 Blatter. — MuIIl Schiffahrt. 

ROcks.: Vermerk von gleicher Hand: Beylag von seiten hiesiger 

schiffer und nachenfahrer der Mullheimer fahrt entgegen die Mflll- 

heimer schiffleute de anno 1653, 15 (!) mertz. 

Zu wissen und kund seye hiemit alien und jedan, denen gegen- 
w&rtiger schein und provisionalvergleich einiger gestalt zu lesen 
oden h5ren lesen vorkommen wird: Als bei denen ein zeithero 
und leyder viel zu lang gewehrten kriegstrubelen, da die unordnung 
schier allenthalben uberhand genomen und nunmehr der allmachtig 
gdtiger gott etwas friedens so viel verlehnt, dasz die hin und wieder, 
sonderlich uf dem platten land verlaufene und sonst an anderen 



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344 I>r. Bruno Ktnke 

erteren vereteekte leot teils wieder an ibre Qrfer kommen, ihr ge- 
werb trad nahrung wieder anzustellen, raid dan die Mullheimer 
schiffletit sich beklagt haben, dasz unter wehrendem hochechweres 
kriegsweesen einige der. stadt COllen bfcrgere und einwohnere, ihnen, 
den Mullheimer sctefflenten, an ihrer uraRer raid viel lfinger, als 
sich einiges menschen ged&chtnus erstreckt, wohlherbragter freyer 
schiffahrt an der Kotzgasaen zu CClln naeher Mullheim nnd wiedernm 
von Moliheim nf COllen an ihre der Mfillheimer anfahrt, sonderiich 
an besagter Kotzgassen, allerhand eindracht eine zeit hero bey dem 
kriegBunweesen verursachet und dardurch ihnen mercklichen echaden 
zugefuegt hatten, derentwegen die MQllheimer schiffleut bey ihrer 
fflrstliehen dorchleucht nnd dero cantzeleyen zu Dftsseldorff sich 
suppticirend beklagt und vielmalen gebeten, dasz der stadt collnischen 
schiffleuten an der Kotzgasaen motestation nnd eindracht abgeschafft 
und sie bey uralter schifffahrt manntenirt werden mflgten, hingegen 
der stadt C&llen schiffleut und nachenfahrer an der Eotzgaseen 
darauf beetanden, das sie anch linger, als sich einiges menschen 
gedachtnus erstreckt, von der Kotzgassen zu C5llen so wohl auf 
Mullheim, als andere Crter und platzen am Rhein jederzeit die freye, 
unverhinderte anfahrt gebraucht hetten, deswegen sie auch bey 
einem ehrsamen, hochweisen rath der stadt C6ilen, als ihrer obrigkeit, 
schutz, schirm und beystand gesucht haben. — Darauf dan erfolgt 
ist, dasz beyderseit8 hohe obrigkeiten, befflrdrist ihre fflrstliche durch- 
leucht axis DQsseldorff, wie auch die stadt C5llen, sicheren depu- 
tirten vor und nach gnftdigst und gn&dig ufgeben, die sache und 
vorbringen allerseits anzuhSren und auf mittel zu gedencken, wie 
diese etreitigkeit ohne eines oder anderen oberherrn und unterthanen 
praejuditz bey und hingelegt werden raCgten. 

So ist solchem nach erfolgt bey beyderseits deputirte, hierunter 
benennt, zu verschiedenen malen sich beysammen gethan und end- 
lich am 4 ten tag des monats januarii anno 1653 auf nochmalig 
rerhQren beyderseits parteyen der schiffleuten und dessen ausschusses 
vorerst ad interim und provisionaliter bis so lang und daran, dasz 
ein sicherer endlicher ausschlag entweder in der gilte oder durch 
ordentlichen rechtsspruch gemacht und getroffen werden mag, dieser 
gestalt, wie folgt, fflr gut angesehen, verglichen und vertragen: 

(1.) Dasz gegen morgen auf sonntag, den fdnften tig des monats 
januarii gegenw&rtigen 1653ten jahrs die MQllheimer schiffleute den 
ganzen tag die schiffahrt von der stadt Collen an der Kotzgassen 
naeher Mftllheim auf und ab ohne jemands verhinderung allein haben 
und gebrauchen sollen, des anderen nech9tfolgenden tags, den sechsten 
januarii der stadt C5llen schiffer und nachenfahrer von der Kotz- 
gassen nach MOilheim allein die abfahrt und also verfolglich alter- 
nation ein theil nach dem anderen ihren tag mit dem schiff- und 
nachenfahren observiren, gebrauchen und daran ein theil dem anderen 
nicht behinderen, aufhalten oder einige eindracht thuen solie. 



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Die Rheinschiffahrt zwischeit K6ln und DfLsseldorf etc. 3£> 

(2.) Und ist biebey zu mehrer erklenmg zu wissen, daez die 
MfiUheimer alle und jedestags so wohl menschen, als viehe nod 
mobilargfiter, holz, kalck, steine, getrayd, auch was victualia seyn 
und zu Ieibs unterhatt geh&rig, zn Mullheim einladen und auf Cftllen 
fahren, auch im abfahren rflhrieut, zwey oder drey an- und mit- 
nehmen roogen, wan schon die collnische KotzgasserschifHeut und 
nachenfahrer ihren besonderen alternativtag baben werden, deswegen 
den MuHheimeren ihre tSgtiche etnladung zu Mullheim und anhero 
auf C&Ien schiff- und naehentahrung nicht verboten, noch verhindert 
werden soil. 

(3.) Die c&lnische sollen und mogen zu keiner zeit auch auf 
den tag, wan sie ihre alternativabschiffang von Colien anf Milllheim 
haben, den mnllheimischen schiffleuten nicht eingreifen, sonderen 
allezeft mit ungeladenen nachen wieder anf C50n fahren, wie es 
allezeit gehalten und es fQrters also verbleiben soil. Doch raOgen 
die collnische im ledig-hinanffahren zwey oder drey rtihrleut, wan 
die gleich zur hand, aber keine andere mit sich nehmen, die welche 
rfibrleut kern fahrgeld geben aolien. 

(4.) Ferners ist abgeredt und gevorwartet: so oft sich wttrde 
begeben, dasz ihre furstliche durchlaucht oder dero rate aus Dftssel- 
dorff durch die Mullheimer schiffleute einige herrn oder rate, noch 
sonst einige sachen fur sich von Cdlln lnssen abholen, daraa soil 
nichts behinderen, ob dan eben auf selbige zeit die oSllnische 
schiffleut ihren aiternativschiff- und abfahrtstag haben werden, — 
wie dan es gleichfals soil gehalten werden, so oft ein ehrsamer 
hochweiser rath der stadt Cflllen anf Mullheim einige schickung 
wird zu thuen haben, welches die Mullheimer nicht behinderen 
oder im geringsten darwieder thuen sollen, wan schon die Mull- 
heimer ihren bestimbten schifftag haben werden. 

(5.) Den Mullheimer schiffleut solle auch all und jedes tags 
freystehen und unverhindert verbleiben, dasz sie die geiadene und 
ungeladene karren und pferd von Mullheim auf CCllen fahren, auch 
die karren von Ctfllen nacher Mullheim abholen mftgen, daran die 
collnische schiffleut sie im geringsten nicht verhinderen, noch ein- 
sprechen sollen, wan schon die collnische ihren schifftag haben 
werden. 

(6.) Imgleichen bey winterlicher aeit, wan der Rhein mit eys 
gehet und die Rheinmfthlen vor der stadt Colien nicht mahlen 
kGnnen, so soil den collnischen schiffleuten auf ihren bestimbten 
alternativtagen gleich anch den Mollheiraern erlaubt seyn, die sack 
mit dem korn oder weizen und was zu mahlen zu bringen von 
nGten, solchee unverhindert auf MQllheim abzufahren, die Mullheiiner 
aber sollen die sack und das gemeel fur billige belohnung von 
Mallheim nacher C&llen allein wieder hinauffahren und keiner von 
den collnischen, wan sie gleich zu selbiger zeit den alternativtag 
ihrer abfahrt haben werden, sich darwieder setzen. 



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346 Dr. Bruno Kuske 

(7.) Auch ist sonderlich abgeredet und beyderseite angenomen, 
dasz ein jeder theil, nemblich mdilheimische und stadt collnischc 
schiffleute ihres tags schiffahrt fleisig in achtung nehmen, zu reenter 
zeit mit ihren schiffen und leuten gegenw&rtig und bereit seyen, 
den reysenden man und wer die abfahrt nStig hat, unaufhaltlich 
fortzuhelfen, oder in des abwesenden theiis statt und platz sollen 
diejenige, so gegenwartig, es seyen mullheimische oder cflllnische, 
fur das mal die fahrt haben und gebrauchen, darwieder die ver- 
saumbliche demnechst keine wiederred haben, noch gebrauchen 
sollen. Jedoch soil damit die obgedachte alternativordnung nicht 
aufgehaben seyn. 

(8.) Auch sollen beyderseits sowohl o5llnische als mullheimische 
mit fleisz daran seyn, dasz keine ftberfahrten ihres mittels zwischen 
Deutz und Muliheim anders geschehe, dan wie herbragt, sonderen 
was zur abfahrt auf Deutz nacher CSllen gekehret, solches dorthin 
verwiesen werde und niemandem an seinen regalien ungebfthrlicher 
abbruch geschehe. 

(9.) Es stehet aber den Mullheimeren noch wie vorhin aliezeit 
frey und bevorn gegen> Mdllheim mit menschen oder viehe auch 
geladen und ungeladenen kairen zu beyden seiten Qberzusetzen und 
solche uberfahrt allein zu gebrauchen. 

(JO.) Dasz nun hinfQrters bis zum anderwartem vergleich 
oder besserer verordnung wie dieselbe gutlich oder mit rechtsspruch 
gemacht werden mag, alles und jedes tags wie vorgeschrieben stehet, 
ffist und unverbrflchlich gehalten werde, so ist allereeits wieder die 
flbertreter die poen verwillkQrt und bewiiligt, dasz nemblich, wan 
einige privat- oder particularperson von cOllnischen oder mull- 
heimischen eins oder mehr hiergegen thuen, handlen oder gethan 
zu werden verursachen oder verschaffen wftrd, selbiger verbreciier 
soil, so oft er hiergegen frewelt, jedesmals einen goldgulden, halb 
der obrigkeit, die andere halbscheid aber der partey verwirckt haben, 
denselben alsbald zu erlegen oder soil derselb, bis daran er solches 
bezahlt, die schiffahrt nicht gebrauchen. Fals aber eins oder anderen 
teils die ganze communitaet oder das ganze corpus, es seyen mull- 
heimische oder cQllnische schiffleute, zu abbruch dessen, was oben 
ge8etz(t) und verordnet, voreetzlich handelen, pecciren oder sich 
opponiren wird, dan soil die ganze communitaet der brechenden 
schiffleuten in eine poen von 500 goldgulden thfitlich verfallen und 
gleichwohl diesen vergleich in alien und jeden puncten fQrters zu 
halten und gehorsamblich nachzukommen schuldig seyn, aller einreden 
ganz unverhindert, sonderen ganz treulich und ohne gefehrt 
Dessen alien zu wahrheitsurkund und steter festhaltung seynd uber 
diesen obstehenden provisionalvergleich vier gleichlautende exem- 
plarien gemacht, die durch beyderseits deputiite mit ihren h&nden 
unterschrielien, auch mit pittschaften untertruckt, deren originalen 
eines zur furstlichen julich- und bergischen hofcantzeley eingeschickt, 



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Die Rheinschiffahrt zwischen Kdln und DOsseldorf etc. 347 

auch eines bey einem ehrsamen rath allhie und der vertragenen 
parleyen jederen theil auch ein gleichfdrmiges zur best&ndiger einfolg 
eingelieberet und gefolgt werden solle, so geschehen, verhandlet und 
vertragen in des heiligen reichs fieyer stadt Ctflln in doctoris Lip- 
mans hans, Nideggen genant, Unter gfilden Wagen gelegen, darbey 
neben doctore Lipman an fQrstlich Pfaltz-Neuburgischer seiten fiber 
und an gewesen heir Franz Adam Herrestorff, dero rechten doctor 
uud herr Bernard Wendelen, vogt zu oftbesagtem Mtillheim, an 
seiten herren bfirgemeisteren und raths der stadt CftlLen aber herr 
Anton Fabens, licentiatus und herr Sybertus Staden, beyde syndici, 
und herr Diederich Mulart, rathsverwandter. 

1653 den 13ten mertz, dies also deutlich von beyderseits 
parteyen selbst oft verlesen und also bejahet an seiten MGllheimer: 
Jacob Bedenburg und Caspar Vogel, an seiten stadt Cftlln: Peter 
Kirschbach und Henrich Bysen, praesentibus herrn doctore Lipman, 
herrn doctore Herrestorff und vogten zu Mtillheim. 

III. Ordnung des Kolner Rates fur die Dusseldorfer 
und Neusser Fahrt. 1680 (Juni 7). 

Brb. 182, 97a — 100a. — Das Monatsdatum fehlt, geht aber genau 
hervor aus Rpr. 127, 173b. 

Conditiones verpfachter Neufi- und Dufieldorfer schiffart. 

Demnach bei einem ersamen hochweisen rat diefier des heiligen 
reichs freier stadt Collen sichrer sollicitationes und praetendenten 
wegen der Neufier und DQsseldorfer schiffart sich supplicando an- 
geben mit erpieten, selbigo fahrt dem gemeinen wesen zum besten, 
und der auf- und abreisenden mehrerer Commoditat auf sichere con- 
ditiones an sich auf etliche jahren lang zu pfachten, und zu deiu 
end etliche articulen zu wohlgemelden eines ersamen hochwQrdigen 
rats approbation und ratification ubergeben, 

und daB als wolgemelder ein ersamer rat fiber jetzige Be- 
schaffenheit des fahrs, die er kQndigung einnehmen lassen sich 
befunden, darselbtges gar sch[l]echt administrirt und verwaltet werde, 
zumalen mehrerteils derjeniger, so vor diesem darzu angenomen, sich 
des fahrs gar wenig bedienet, darzu kein gezeug oder bequ&me 
geschier haben, auch sie ihnen vorgeschriebene ordnung im geringsten 
nit observiert, dardurch dann alle, so einheimische als auswendige 
reisende, vielfaltig incommodirt und das fahr gleichsamb in undergang 
geraten, als ist mehr wolgemelder ein ehrsamer hochweiser rat be- 
wogen worden, den herren praesidenten und assessoren der gudes- 
tag8rentcaminer mit zuziehung zeitlich regierender herren burger- 
meisteren und des bannerherren Wilhelms von Zunvlorff die einrichtung 
sicherer conditionen, warunter unten benenten supplicanten obgeruhrtes 
fahr zu mannigliches guter bedienung zu verpfachten stunde aus- 
zugeben. 



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348 Dr. Bruno Kuske 

Conditionee oder articuli, welche in bemelter gudeetagsreat- 
cammer in beiweeen vor wolgemelder herren examinirt und approbirt 
worden: 

(1.) Erstlich solle vorgemelte fahrt auf 12 bestandige jahr ihnen, 
den supplicanten, alslang sie in rom-catholischer religion verpleiben, 
vergunstigt sein, sie hingegen jahrlichs ein erkentnuB von 50 reichs- 
thalern in hieeige gudeetags-rentcammer lieberen und beaahlen. 

(2.) Zweitens die wochentliche gewiBe fahrtag so woll von 
personen, als guetern und dabei 

(3.) Drittens die stand der abfahrt, wie vorhin brauchlich, ins 
kunftig fleiBig und dergestait in acht nehmen, daB nemblich winters 
praecise umb 10 uhren und bei hohen sommerstagen um die eilfte 
stand bei gegebenen klockenzeichen ohn einigen langeren aufeuthalt 
abfahren und die reis also einrichten und beschleunigen, damit die 
reisende nacher NeuB und DQsseldorf selbigen abends einkommen 
konnen, auBerhalb der 3 monaten november, dezember, jannuarius, 
auch wan villicht einig widderwertiger wind und wetter einfallen thate. 

(4.) Viertens genannte supplicanten dahin verbunden und obligirt 
sein sollen, denen kauf- und wandelsleuten und anderen, so sich 
dieser fahrt bedienen, alien durch verwarloBung des schiffmanns oder 
dessen knechteu zukommenden schaden gut zu tuen und zu erstatten, 
jedoch daB solcher schad an demjenigen, so die ordnung des fahrts 
erreicht und dieselbe verrichtet, vor dessen anteil abgezogen, und 
dasselbiges nit gnugsams, aus anderen seinen mittelen erhoit werden 
solle. 

(5.) Zu dem end dann fQnftens mehrgenannte supplicanten tuid 
pfochtere sich unter einander vertragen und verbunden haben, eine 
gemeine cassam under 2 oder 3 scbluBelen aufzurichten, darin jedes- 
mal den verdienten lohn einzuschlieBen, gestalt, darauBen jedem 
sein anteil alle drei monaten, wann vorhero von vorgenannten 
50 reich8thaler(n) der rentcammer ein gebuhrendes viertenteil ein- 
geliebert, gereichet und ausgefolgt werden solle. 

(6.) So ist auch ferner zum sechsten dabei vervorwart, wann 
ein oder ander von den pfachteren zu seinem privatnutzen und 
vorteil sich untreu verhalten und dessen uberzeugt wurde, daB der 
oder dieselbe der gerechtigkeit dieses fahrs g&nzlich beraubt, auch 
was durch dergleichen untreu fur schaden geschehen, an seinem anteil 
abzuziehen und fort aus anderen seinen guetern ersetzt werden solle. 

(7.) Imgleichen zum siebenten, wann ein oder ander von den 
pfachteren sich mit worten oder werken gegen seine mitpfaehtere 
oder andere geringsten ungebilhrlich verhalten wurde, derselb solle 
dem befinden und gestalten sachen nach mit entsatzung seiner ge- 
rechtigkeit des Mrs und sunsten arbitrari bestraft werden. 

(8.) Derentwegen zum achten alle, so in diese pfachtung an- 
genomen werden, gnngsarabe bestandige caution leisten und prae- 
stieren sollen. 



Digits 



zed by GoOgle 



Die Rhetnschiflahrt zwischen K8hi und Dttsseldorf etc. Md 

(9.) Wobei dann zum neunten mehrgenannte pfachtere von den- 
jenigen, bo dieses fahre sioh gebrauchen, vor die person und bei 
sica habenden reiss&ckel ein menrs nit forderen nod empfangen 
sollen als 12 alb. colnisch. 

(10.) Anf dem pfall auch zum zehenden ein, ewei oder mekr 
personen in schleunigen ihren affairen in der pfi&chteren faiirtagen 
nach Neufi oder Dufieldorf in eil oder geschwindigkeit dieses fahrts 
bedien zu sein verlangen, sollen mehrgenannte pfachtere schuldig 
sein auf empfahung 2 1 / 2 reichsthaler frachtgelder alsobald und ohn 
einig verzug, wan wetter und wind nit behindert, zu bedienen und 
abfahren. 

(11.) Zum eilften wann auch ein oder andre webreoder paoht- 
jahreo mit tod abgefeen, seine haufifrau hinteriassen und dieselbe 
aostatt ihree abgelebten ehemanns in solche fahrt und horde einen 
fahrsverstftndigen knechten darstellen wolle und wurde, daft aisdann 
in solohem fakrgenoB sie sein und pleiben solle und moge. 

(12.) Schliefilioh, damit mehrgenannte pfachtere bei dseser 
12 jahriger piaohtung des Neufl- und DuBeidorfer fahrs in ihren fahr- 
tagen unbehindert und unturbiert pleiben, noch durch andere schiff- 
leut zu deren abbruch und schaden etwas vorgenomen und tendirt 
werde, hat wolgemelder ein ersamer rat alien und jeden bei arbitrari 
fltraf neben verlierung der frachtgelderen ernstlich anbefohlen, sioh 
derselben pfahrt gftnzlich zu enthalten. 

Herman Bedorff als pfeichter, 
Wilhelm Kohl als pfachter, 
Herman Fischer als pfachter, 
Adolf Odendahl als pfachter, 
Wilhelm Korth, 
Peter KirBbach, 
Henrich Biesen. . 



IV. Ordnung des KSIner Rates fur die Dusseldorfer 
BSrtfahrt 1703 Oct. 1. 

Oleichzeit. Druck. gr. qner 4. Ratsedikte 16, 199. 

Regiement der DGsseldorffer burthfahrt, wie hinluro dieselbe 
solle gehalten werden. 

(1.) Erstlich solle keiner von denen zw5lfen, von einem ehr- 
samen hochw(eisen) rath augeordneten burtfahrer einer dem andern 
seine fahrt oder burt benehmen, viel weniger einig gut oder waren 
heimblicher weisz abh&ndig machen und keineswegs in sein haus 
oder anderswohm so lang bis zu seiner burt oder fahrt hinstellen 
lassen, sondern ein jeder seines tags btirt und glttcks abwarten solle, 
annebenst auch auf die bestimbte zeit und stand, als nemblioh von 
ostern bis Michaelis umb 1 1 ohren, bey winterzeit aber umb 10 uhren, 



Digits 



zed by GoOgle 



350 Dr. Bruno Kuske 

sobald die stund geschlagen und die klock gelautet hat, unverztiglich 
abfahren, der nechstfolgender alsdan sein schiff an dessen platz 
stellen solle, den ubertre.er aber mit 6 goltgfllden zu bestrafen, 
halb fftr die arme weisen, die andere halbscheid denen zeitlichen 
wallherren nnfehlbarlich erlegen oder der bflrt inskunftig verlustig seyn. 

(2.) Zweytens sollen dieselbe sich mit einem guten bedeckten 
nachen, banck und darzu gehSrigem geschier jeder zeit versehen, 
damit hinfQro die reisende und passagiers desto besser im truckeu 
mogen accommodiert werden und jede person fQr 12 albus bey 
vermeidung einer straf von zwey goltgtilden abfahren sollen, dasz 
auf den abend bey guter zeit die geschiftt und bey sich habende 
reisende lent, (da sonsten ungewitters oder anderer zustossender 
ungelegenheit halber daran wttrcklich nicht behindert wttrden), in 
die stat kommen k&nnen, und falls einige kauff- oder andere weg- 
fertige leute sich bey ihnen angeben wflrden, so allein von ihnen 
fortgeholfen und gefahren seyn wolten, sollen sie den oder dieselbe, 
so dahe sonsten keine andere (zu ihnen nicht gehOrig, in nahern 
preisz zu gehaben) gegen erstattung dreyer rthlr. ungesaumbt ver- 
hQlflich seyn. 

(3.) Drittens, solte sich zutragen, dasz einer wegen leibsschwachheit 
oder anderer ursachen, wan die bQrt oder fahrt an ihme kommen 
wftre, selbiger aber in eigener person nicht thun k5nte, so soil ein 
solcher einen andern, welcher in der fahrt der nechstfolgender ist, 
nicht aber einen frembden und unqualifizirten darzu erfordern und 
ansuchen lassen unter straf von 4 goltgfllden. 

(4.) Yiertens sollen die in der Dftsseldorffer fahrt begriffene 
zw61f schiffleut alle jahr durch den gaffeldiener in dero fischmenger- 
zunft ex commissione zeitlicher herren wallherren und bannerherren 
auf eine gewisse zeit citirt und eingeladen werden umb vermog der 
von e(inem) ehrs(amen) hochw(eisen) rath in gnaden mitgetheilter 
ordnung zu losen, auf dasz ein jeder seine bQrt im schiffen wisse. 

Approbatum in senatu, den 1. octobris 1703. 

V. Ordnung des KSIner Rates fur die Koln-MulhcJmer 
Bortfahrt. 1711 Oct 7. 

Gleichzeit. Dnick, gr. quer fol. Auf der Rfickseite Notizen Qber 

die Belehnung Wilhelm Eochs mit der Fahrt aus dem Jahre 1732 

und mit dem Leinenumstechen von 1736. — MQlheimer Schiffahrt — 

Ratsed. 2, 156; 16, 200; 27, 383b. 

Reglement vor die MQlheirabar schifffart, wie dieselbe solle 
gehalten werden. 

Demnach bey einem hochweisen rath glaubhaft remonstrirt 
worden, wie dasz bey der nach Mfllheimb abgehender schifffahrt 
vor und nach einige miszbrauch eingeschlichen seyen, deren 
remediation nOtlii^ sein will, als hat wohlgedachter ein hochweiser 



•Digitized by LiOOQ IC 



Die RheinscbifTahrt zwischen K6ln und tXLsseldorf etc 36t 

rath nach darflber- an zeitliche wallherren ertheilter commission und 
gepflogener uberlegung folgends wohl ernstlich verordnet, darnach 
sich ein jeder Mulheimber btirtschiffmann bey vermeidung obrig- 
keitlichen scliarfen einsehens allerdings genau zu richten hat; 
and zwar; 

(1.) Erstlich soil keiner von denen btirtschifferen, wan er zuvor 
auf der gaffel sich qualificiit und von zeitlichen wallherren de- 
nominirt und approbirt worden, einer dem andein seiue fart oder 
bflrt benehmen, sondern gleich solche durchs losz gezogen und 
anerfallen ist, auch jederzeit darnach seine fart und btirt halten. 

(2.) Zweytens hat sich ein jeder btirtschiffer mit einem guten 
nachen und tauglichem geschier auf jede zeit zu versehen, damit 
der reisender mann bey alien gelegenheiien mflge geholfen und 
ohne aufenthalt bedienet werden. Sollte sich aber 

(3.) Drittens zutragen, dasz jemand einen nachen vor seine 
person allein verlangeo thate, ist demselben gegen abstattung und 
zahlung zwanzig albas ungesaumbt behftlflich an hand zu gehen. 
Deszgleichen ist 

(4.) Viertens resolvirt, dasz die zahl derer bttrtschiffer nit 
hOher dan auf zwanzig personen sich erstrecken solle. Trftge sich 
aber zu, dasz einer mit tod abgienge, solchenfaJs haben oberwehnte 
wallherren zur zeit eine andere taugliche person an statt dessen 
anzunehmen und zu approbiren. Begebe sich auch zum 

(5.) Ffinften, dasz einer den andern mit schand- und gottes- 
lasterlichen worten angreifen und beleidigen thate, solchenfals ist 
verordnet, dasz dartiber einkommende klagton von gleich erwehnten 
wallherren zur zeit gnugsamb examinirt und von denenselben nach 
befinden exemplarisch abgestraft werden sollen. 

Ita conclusum in senatu, den 7. octobris 1711. 

P. W. Tils Dr. secret (arius). 

VI. Vertrag swischen KSIn und Neuss Qber die 
Marktschiffahrt. 1776 Junl 3. 

Gleichzeit Abschr. WallherrenrolJe lb. S. 63 — 64. 

Vertrag und verordnung wegen der Neusser bQrdfahrt Den 
3ten junii 1776. 

Auf von zeitlichen wallherren eretatteten bericht, die zwischen 
den Neusser markt- und hiesigen bOnlschifferen bis hierhin obgewaltete 
miszhelligkeiten mit einverstandnis des stadtmagistrat zu Neus 
dahin abgethan und vergh'chen zu haben, dass 

Itens der Neusser marktschiffer alle 14 tage nur einmal mit 
seinem gewOhnlichem marktschiff, es seye dieses geladen oder nicht, 
hierhin kommen kOnne. 

2ten8 dessen ankunft dahier auf den diensttag seyn solle, 
so fort er 



Digits 



zed by GoOgle 



952 £>r. Bruno Kuake 

3tens bis auf den freytag morgans urn 8 uhr dahier lacking 
einnehmen kSnne, nach dieser stunde aber abfahren mttsze. Solte jedoch 

4teoe gemeJtes Neusser marktschiff durca wind und wetter 
behindert werden, dasz es erst des mitwoch9 dahier antreffe, ihnae 
alsdan die einladung bis auf den samsttag morgens urn 8 uhr ver- 
stattet werde. W«a audi 

5tens w&hrender zeit, dasz obgemeltes schiff dahier ira wagen 
wfire, grosces wasser, eis, wind und andere solche witterung einfiele, 
selbiges zwarn dahier bleiben, jedoch keine fernere guter noch be- 
stinurten tag und stunde mehr einladen k5nne. 

(tons paesagiere mit zunehmen ihme jeder zeit unbenohmen 
seyn und wie 

7tens der Neusser marktschiffer bey aeynem dahierseyn aich 
aller obrigkeitlichen schutzes bey obigen puncten an erfreuen hat, 
also hlesige b&rdschiffere zu Neus im ein- und ausladen kemeewegs 
behindert, sonderen alle freyheit und f5rderung zu geniessen haben 
sollen, 

Als wird gegenwftrtiger vertrag und verordnung hiermit obrig- 
keitiioh vergnehmet und bestftttiget 

J. P. Wirtz Dr„ seoretarius. 

VH. Ordnunc «r die Jtfln-DusseMarfer BfirtfafcrL 
Aache* 1807 Jtmi t 

Gleichzeit Abschr. Pap. fol. Doppelblatt. — Rucks. K51ner Registratur- 
vermerk: enreg(i8tr6) le 16 juin 1807. — Franz. Abt Gaps. 58 F 8. 

Souspr&ecture de l'arrondisBement de Cologne. 

Extrait des rggistres des deliberations de la Direction G&n6raie. 

Celogne, le 1« mai 1807 *). 

La Direction G6n6rale arrete: 

Art ler. 
II sera 6taMi une navigation par rang entre Cologne et Dussel- 
dorf, qui aura pour objet lea marchandises destinees de Cologne 
pour Du6seldorf et de Dusseklorf pour Cologne. 

Art. 2. 
Cette navigation sera exclusivement confiee k six bateliers -de 
ia nomination de la Direction Gtenerale, doot qnatre seront k la 
proposition du commerce de Cologne et deux & la proposition 4u 
-commerce de Dnseeldoit 

Ait 3. 
II partrra & la fin de chaque semaine on batelier de Cologne 
pour Dueeeldorf et un autre de Dnsseldorf pour Cologne, lieur 
depart aura lieu le dimanche au lever du soleil. 



*) Am Rande links: Navigation int&rieure. I Bassindu Rhin. I No. 336. 1 oopie. 



Digits 



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t)ie kheinschiffcahrt zwischen KSln und Dtisseldorf etc 353 

Art. 4. 
Au cas qu'un batelier eut complete sa cargaison avant la fin 
de la semaine, il sera term de partir incessamment et sera remplaeS 
par un autrfc. 

Art. 5. 
Les commer^ans de Cologne et de Dusseldorf ne devront 
accorder aucune, preference aux bateliere, qui seront proposes par 
la chambre de commerce de leur ville. 

Art. 6. 
D est expressement d6fendu aux dits bateliere de charger ou 
de d&harger en route; les destinations respectives de Cologne ou 
de Dusseldorf sont absolument exclusives. 

Art. 7. 
D leur est accord^ deux jours pour la navigation descendante 
et trois jours pour celle remontante. Ces termes sont de rigueur. 

Art. 8. 
Chaque batelier, qui d6sirera Otre ad mis k cette navigation devra 
prealablement constater, que le bateau, dont il voudra se servir, 
est sa propriety etque ce bateau avec ses apparaux est en si bon 
6tat, qu'il n'y arien k risquer pour les marchandises. 

Art. 9. 

Les bateliere sont tonus de se munir avant leur depart de 
Cologne ou de Dusseldorf d'un manifesto portant les marques, les 
numgros et le contenu de col lis, qui composent leurs chargemens 
et de se oonformer k tous les r&glemens d'ordre et de details 
relatifs k Foctroi du Rhin. 

Art. 10. 

Les bateliere, qui seront trouvSs en contravention aux dis- 
positions ci-dessus seront signals k la Direction G6nerale, qui selon 
la gravity des cas et apr&s avoir entendu les chambres de commerce 
de Cologne et de Dusseldorf provoquera leur suspension ou radiation 
du nombre des bateliere exerqant cette navigation. 

Art. 11. 

Le fret des marchandises k transporter pour Cologne ou pour 
Dusseldorf sera fix6 par un arrdte particulier de la Direction 
G6n6rale; provisoirement, cependant, il pent rester fix6 en 6gard 
aux droits d'octroi k 50 centimes ou 10 sols par quintal pour la 
navigation descendante et k 75 centimes ou 15 sols pour celle 
remontante. 

Art. 12. 

Si les circonstances rendaient nGcessaires quelques chargemens 
aux dispositions ci-dessus, les chambres de Cologne et de Dussel- 

Jahrb. XX. 28 



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354 Dr. Bruno Kuske 

dorf les proposeront k la Direction G6n6rale, qui y aura tel 6gard 
que de droit. 

A Cologne, les jours, mois et an que dessus. 

Signe Tippel, Peuchen inspecteurs ; Eichhoff, directeur general. 

Pour ampliation sign6 Eichhoff. 

Vu, approuve par le general prSfet du departement de la RoSr 
le present r6glement pour §tre execute selon sa teneur donne en 
PhOtel de la prefecture a Aix la Chapelle le 6 juin 1807 l ). 

Pour le pr6fet en tourn^e le secretaire g6n6ral signe KCrfgen. 
Pour expedition conforme le secretaire general de la prefecture 
signe KCrfgen. 

Pour copie conforme 
le sousprefet de Parrondissement de Cologne 
Klespe*). 

M Am Rande links: 4. division, navigation int£rieure. No. 209. 
*) Eigenhandige Unterschrift. 



Digits 



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Der Dlisseldorfer Geschichtsverein in den ersten 
25 Jahren seiner Tatigkeit. 

Von Emil Pauls. 

hr als 25 Jahre, eine in der Welt- und Staaten- 
geschichte kurze, im Einzelleben dagegen lange 
Spanne Zeit, trennen uns von dem Tage, an 
dem unter iiberaus bescheidenen Anfangen der 
DQsseldorfer Geschichtsverein ins Leben trat. Zum silber- 
nen Jubilaum bieten die nachstehenden anspruchslosen 
Blatter einen in grossen Zugen gehaltenen Ruckblick auf 
die Vereins-Geschichte und Entwicklung. Da sei zunachst 
erinnert an das in den 7oer Jahren des vorigen Jahr- 
hunderts am Rhein wie allenthalben im deutschen Vater- 
lande infolge der nationalen Einigung erwachte Interesse 
an der Heimatkunde, dem das Bestreben entsprang, der 
Kunde der Vergangenheit durch Bildung von Vereinen in 
weiten Kreisen eine Statte zu bereiten. Am Niederrhein 
entstand im Sommer 1879 zu Aachen, im Herbst 1880 zu 
Essen ein Geschichtsverein; Dusseldorf folgte auf Aachen 
im Fruhjahr 1880 1 ). Lange hatten in der Dusselstadt die 
Verhaltnisse zum Entstehen eines ortsgeschichtlichen Ver- 
eins nicht gunstig gelegen. Mangelte es auch bei uns 
in den ersten sechs Jahrzehnten nach der Fremdherr- 
schaft nieinals an einzelnen tuchtigen Kennern der Orts- 
geschichte, so kam es doch diesen, entsprechend der Zeit- 
richtung, ernstlich nicht in den Sinn, sich zur Erreichung 
eines gemeinsamen Zieles zusammenzuschliessen. So schon 

M Die beriihmte, vorwicgcnd aus Berufshistorikern sich zusnnunciisct/eiulc 
Gesellschaft fur Rheinische Geschichtskunde entscand im Fruhjahr 1881. 

83* 



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356 £mil fauls 

deshalb, weil man damals eine ausseramtliche Benutzung 
der Archive nur in Ausnahmef&llen kannte. Ein Stadt- 
archiv von durchgreifender Bedeutung ftir die vorpreussische 
Zeit hat Dusseldorf nicht aufzuweisen; die nach 1813 ge- 
bildeten Best&nde entziehen sich meist der VerSffentlichung. 
Das Staatsarchiv aber, die Hauptquelle fur die altere Ver- 
gangenheit Dtisseldorfs und der niederrheinischen Heimat 
ttberhaupt, war zu Lacomblets 1 ) Zeit nach den fur seine 
Benutzung bestehenden Bestimmungen nichts weniger als 
leicht zug£nglich. Zudem gehflrten rein ortsgeschichtliche 
Studien und deren unmittelbare Fflrderung nur wsnig zur 
Lebensaufgabe, die Lacomblet sich gestellt hatte*). Der 
Berufshistoriker steht eben auf einer hSheren Warte als 
auf den Zinnen der Ortsgeschichte. Auch als bald nach 
dem Tode Lacomblets eine VerfQgung des preussischen 
Ministerprasidenten v. Bismarck vom 27. August 1867 den 
Geschichtsfreunden das Benutzen der Staatsarchive er- 
leichterte, nahm man in Dttsseldorf zur Grttndung einer 
ortsgeschichtlichen Gesellschaft keinen Anlass. Lacomblets 
Nachfolger, Staatsarchivar W. Harless, dem der Dtissel- 
dorfer Geschichtsverein ftir so manche in literarischer und 
anderer Hinsicht in spaterer Zeit erhaltene Untersttitzung 
ein dankbares Andenken bewahrt 8 ), war an der Entstehung 
des Vereins unbeteiligt. Als einer der Begrtinder widmete 



l ) Theodor Joseph Lacomblet wurde 1819 Arch ivassis tent und 182 1 Staats- 
archivar in Dusseldorf. Nach seinem Tode (1866) folgte ihm Woldemar Harless, 
der bis 1900 nur von Februar 1873 D ' s April 1875 seine Dusseldorfer Amts- 
wirlcsamkeit mit der Tatigkeit eines Ersten Geheimen Archivars am Geheimen 
Ministerialarchiv in Berlin vertauschte. Vgl. Otto Redlich in der Zeitschrift 
des Bergischen Geschichtsvereins Bd. XXXVI, S. 7. 

*) Lacomblet war Ehrenmitglied einiger geschichtlichen Vereine. Seine 
Lebensaufgabe bestand in der Erforschung der Geschichte der K6lner Erz- 
diOzese und der mit ihr in nUchstem Zusammenhange stehenden NachbarlSnder 
und ihrer Furstenhauser, vor alien von Julich, Cleve, Berg, Mark, Geldern und 
Mttrs. In einer von ihm geschriebenen grdsseren Abhandlung M Dusseldorf mk 
stetem Hinblick auf die Landesgeschichte" uberwiegt die Provinzialgeschichte. 
(Vgl. Lacomblet- Harless Archiv, Band III, IV, V und VI, S. 5). Nach 
O. Redlich (A. a. O. S. 9) war Lacomblet anfanglich den Bestrebungen des 
Bergischen Geschichtsvereins nicht sonderlich gewogen. 

8 ) Vgl. den Jahresbericht des Dttsseldorf er Geschichtsvereins liir 1902. 



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Der Diisseldorfer Gescbichtsverein etc 357 

vielmehr Harlessdem 1863 ins Leben getr^tenen Bergischen 
Geschichtsverein in vomehmer und uneigenntttziger Art 
seine Krafte 1 ). Nach 1863 dauerte es mehr noch als 
anderthalb Jahrzehnte, ehe in Ddsseldorf eine ortsgeschicht- 
liche Gesellschaft zustande kam. 

I. Grundung des Vereins; der Ye re in unter dem VorsKie 
W. Herchenbachs. (Mai 1880 bis Januar 1885). 

Im Frtthjahr 1880 regte der Lehrer und Schriftsteller 
Wilhelm Herchenbach in Verbindung mit den Arch£ologen 
Konstantin Koenen und Oskar Rautert die Grilndung eine*s 
Vereins fQr Geschichte und Altertumskunde in DQsseldorf 
an. Die Anregung fiel auf fruchtbaren Boden. Nach 
einigen Besprechungen und Versammlungen, an denen sich 
mehrere Geschichtsfreunde beteiligten, bildete sich am 
13. Mai ein solcher Verein unter dem Vorsitze W. Herchen- 
bachs. Die neue Gesellschaft nannte sich „ Verein fttr Ge- 
schichts- und Altertumskunde von Dflsseldorf und Umge- 
gend tt ; als ihr Ziel bezeichnete sie die Erforschung vorge- 
schichtlicher und geschichtlicher Verh&ltnisse in der Diissel- 
dorfer Gegend und das Ankntipfen naher Bezlehungen zunfi 
historischen Museum in Dtisseldorf. Bereits 1882 verein- 
fachte der Verein seinen Namen in die seitdem gebliebene 
Bezeichnung „DOsseldorfer Geschichtsverein 14 , indem er 
gleichzeitig sein Ziel in die Worte ^Erforschung der Ge- 
schichte von DQsseldorf und Umgebung u zusammenfasste. 
Von 1882 — 1905 bestand der Vorstand aus siebeh Mit- 
gliedern : Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schrift- 
fQhrer, Schatzmeister, Bibliothekar und ztoei Beisitzer. In 
Vorstands- und Vereinssitzungen, allj&hrlichen lind ausser- 
gewohnlichen Haupt- (General-) Versammlungen wurden 
teils Vortrage gehalten, teils Vereinsangelegenheiten erledigt, 
w&hrend zu sogenannten affentlichen Sitzungen, in denen 
nur Themata von hervorragender Bedeutung ziim Vortrag 
kamen, zahlreiche Sondereinladungen an weite, ausserhalb 
des Vereins stehende Kreise ergingen 1 ). 

») O. Redlich a. a. O. S. 13. 

') Einiges ilber die Satzungen und ihre Entwickluc.g findet sich im 
3. Abschnitte dieses Aufsatzes. In den ers^en beiden Ab^mitten werden die 



Digits 



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358 Emil Pauls 

Rastlos war Herchenbach bemiiht, urn die Vereins- 
fahne eine grosse Zahl von Geschichtsfreutiden zu scharen 
und sowohl nach innen wie nach aussen hin das seiner 
Leitung unterstellte Ganze tatkraftig zu fordern. Nach 
innen sollten in den alle 14 Tage stattfindenden Sitzungen 
fesselnde Vortrage aus der Kunde der Vergangenheit das 
Interesse an den Zielen des Vereins wachhalten. Dem 
gleichen Zwecke und ebenfalls gleichzeitig frohem, gesell- 
schaftlichem Zusammensein dienten alljahrlich veranstaltete 
SommerausflQge nach historisch bedeutsamen Punkten der 
Dusseldorfer Gegend 1 ). Nach aussen hin konnte zunachst 
dem Verein sein selbstloses Wirken zugunsten des Dussel- 
dorfer historischen Museums nur Freunde und Ansehen 
gewinnen. Hatte ja der Dusseldorfer Geschichtsverein, 
gleich so manchem Bruderverein im deutschen Vaterlande, 
sich die dankenswerte Aufgabe gestellt, nach Moglichkeit 
altere in seinem Gebiete vorkommende Kunstsachen, Grab- 
f unde, Siegel u. dgl. zu sammeln. Die Grundung eines 
eigenen Museums brauchte hierbei nicht in Betracht zu 
kommen, da Dusseldorf seit etwa 1874 ein historisches 
Museum besass. Diesem Museum sollten die erworbenen 
Altertumssch&tze uberwiesen werden. 

Ausser der Verbindung mit dem Museum kamen der 
Vereinssache die veranstalteten Offentlichen Sitzungen vor- 
trefflich zustatten. Gleich die erste derartige Sitzung am 
1. Dezember 1880, in der Oberst E. v. Schaumburg uber 
die Besitzergreifung Dusseldoffs durch Brandenburg im 
April 1609 sprach, war sehr stark besucht. Von den Teil- 
nehmern beehrten der RegierungspraVsident von Hagemeister 
und der Oberburgermeister Becker (Dusseldorf) den Ver- 
einsvorstand mit ermunternden, staatliche und st&dtische 
Beihilfe in Aussicht stellenden Worten. Bei der zweiten 



Satzungen nur insoweit gestreift, als der Zusammenbang mit der Darsteliung 
es ndtig macht. 

') Mit Recht sind derartige Ausfluge bei alien ortsgeschichtlichen Ver- 
einen iiblich. Auf die seit 1881 fast alljahrlich ein oder mehrere Male veran- 
stalteten Sommerausfluge des Dusseldorfer Geschichtsvereins wird im nachstehenden 
nur in sehr vereinzelten Ausnahmefallen eingegangen. Die Jahresberichte geben 
Aufschluss. 



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Der Dusseldorfer Geschichtsverein etc. 359 

offentlichen Sitzung am 27. Februar 1882 vermochte sogar 
der geraumige Kaisersaal in der Benratherstrasse die her- 
beistromenden Geschichtsfreunde nicht zu fassen 1 ). Das da- 
mals noch neue, vom Referendar A. Kausen gewalilte 
Thema ^Napoleons I. Beziehungen zu Diisseldorf" schien 
allerdings sehr geeignet, weite Kreise zu interessieren. 

Mehr vielleicht noch als die offentlichen Sitzungen und 
die vielen anerkennenden Hinweise auf die Vereinsleistungen 
in der Tagespresse mag das Ansehen des Vereins der Urn- 
stand gefordert haben, dass der Vorstand von vornherein 
es offentlich als seine nachste Hauptaufgabe bezeichnete, 
beim 6oojahrigen Jubilaum der Stadt, im Jahre 1888, in 
einer Festschrift 8 ) eine „gediegene und vollstandige Ge- 
schichte Dusseldorfs* herauszugeben. Das zundete ; St£dte- 
geschichten finden in der Regel dankbare Leser. 

Rechnet man zu all diesen gunstigen Umst&nden hinzu, 
dass Herchenbach als Vereinsvorsitzender einige treffliche 
Mitarbeiter fand, wobei die Archaologen Koenen und 
Rautert, Professor Schneider, Referendar Kausen und 
Oberlehrer TOnnies an erster Stelle zu nennen sein durften, 
so begreift sich ein frisches AufblQhen des Vereins in den 
ersten drei Jahren seines Bestehens. Die Mitgliederzahl 
war eine stattliche, Sitzung dr&ngte sich auf Sitzung, Vor- 
trag auf Vortrag. 1880 zahlte man 18, 1881 23, 1882 33 
und in den Jahren 1883 un ^ T ^^4 etwa 30 Vortr^ge 3 ). 
Unabh5ngig von den Vortr&gen und den Mitteilungen in 
einer ins I.eben gerufenen kleinen Vereinszeitschrift ver- 
anstaltete der Vorstand mitunter recht interessante Aus- 
grabungen und Untersuchungen. So im Fruhjahr 1883 im 
Tannenwaldchen bei Dusseldorf und etwas spater auf der 
Golzheimer Heide; ferner wurde die angeblich altgerma- 

! ) Das Protokollbuch meldet: 280 Personen anwesend, 80 Personen 
zurt&ckgegangen wegen Mangels an Raum. Ein Verzeichnis der offentlichen 
Sitzungen in den Jahren 1880 ff. bietet die Beilage No. 16; einzelne Sitzungen 
waren von mehreren Hundert Personen besucht. 

*) Diese Festschrift erschien 1888 als Jahrbuch 3 des Dusseldorfer 
Geschichtsvereins. 

3 ) Die bedeutcnderen dieser und der spiiteren Vortrage linden sich in der 
Beilage No. 16 verzeichnet. Vor 1 884 wurde mancher kleinere Hinweis als 
Vortiag bezeichnct. 



Digits 



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360 Hmil Pauls 

nische Grabstatte im Aaper Walde durch Professor Schneider 
und Konstantin Koenen genau untersucht. 

Doch alle diese in gewissem Sinne hoch befriedigenden 
Erfolge vermochten nichts an der Tatsache zu £ndern, dass 
schon im Dezember 1883, als schwere Erkrankung der 
frischen Wirksamkeit Herchenbachs auf dauernd ein Ziel 
setzte, eine tief einschneidende Anderung des Bestehenden 
als unabweisbar bevorstand. Einiges war bereits vorher 
eingeschrankt worden. Von der Verbindung mit dem 
Museum, die bei den vorhandenen knappen Geldmitteln 
einen nennenswerten Erfolg nicht versprach, war schon in den 
Satzungen vom 9. Januar 1882 nicht mehr die Rede 
gewesen 1 ). „Allzuviel des Guten tt und eine Unterschatzung 
der vorhandenen Schwierigkeiten hatte auch in dem Be- 
streben gelegen, alle zwei Wochen durch geschichtliche 
VortrUge die Teilnahme wach zu halten. Wegen zu 
schwacher Beteiligung Hess man bereits 1883 w&hrend der 
Sommermonate die Vereinssitzungen ausfallen. Zudem 
musste mit dem Einflusse zweier GegenstrOmungen ge- 
rechnet werden, die der Verein in seinem Wiegenzeitalter 
zu iiberwinden hatte. 

Zuerst im eigenen Lager in den Jahren 1880 und 1881. 
Darin herrschte damals Obereinstimmung, dass bis 1888 
eine nach MOglichkeit vollstandige Geschichte Dusseldorfs 
fertig gestellt werden musse. Lebhafte Meinungsverschie- 
denheiten zeigten sich aber in betreff der bei der Fest- 
schrift und den Vereinsveroffentlichungen uberhaupt dem 
Altertum einzur£umenden Bedeutung. Die Streitfrage, auf 
die hier nicht n&her eingegangen zu werden braucht, trat 
nach 1882 vollstandig in den Hintergrund. 

Bedenklicherer Art fiir das Fortbestehen des Ganzen 
erschien eine ausserhalb des Vereins auftretende Gegen- 
strOmung. Am 15. Mai 1882 bildete sich in Dusseldorf 
selbst eine Unterabteilung des 1863 mit dem Sitze in Elber- 



*) Auch nach 1882 sind haufiger noch seitens des Geschichtsvereins 
^ec^nete GegenstSnde dem Dusseldorfer historischen Museum iiberwiesen worden. 
Vgjl.. iejroer die im nachstehenden angedeutete Antrittsrede des Vereinsvorsitzenden 
&r. Bone worn 6. MSrz 1888 und die auf das Museum bezilglichen Angaben 
?#m Jahre J993. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dttsseldorfer Geschichtsverein etc £61 

feld entstandenen Bergischen Geschichtsvereins nach dem 
Muster der Barmer Lokalabteilung. Dem neuen Verein 
traten in Dttsseldorf zahlreiche, gesellschaftlich und wissen- 
schaftlich hochstehende Personlichkeiten bei, darunter der 
Regierungsprasident von Hagemeister und die ganze Ver- 
waltung des KOnigl. Staatsarchivs. „Im Dttsseldorfer ho- 
kalverein", so heisst es in der 1888 erschienenen Festschrift 
des Bergischen Geschichtsvereins, „entwickelte sich bald 
ein reges wissenschaftliches J^eben, aber schon der Jahres- 
bericht fttr 1885 musste melden, dass die dortigen regel- 
massigen Sitzungen ausgef alien seien*. Den freundschaft- 
lichen Beziehungen, die zwischen dem Bergischen und dejm 
Dttsseldorfer Geschichtsverein von vornherein bestanden 
haben und erfreulicherweise bis zur Stuncje noch bestehen, 
tat die Sonderarbeit auf gleichem Gebiete in der Dttssel- 
stadt vor 20 und mehr Jahxeji keinen Abbruch. Der Vor- 
stapd des Dttsseldorfer Geschichtsvereins beschrankte sich 
darauf, nach Moglichkeit die eigene Sejbstandigkeit z^ 
wabren und passenderweise offentliche Erorterungen tiller 
die Stellung der beiden Vereiiae zu vertneiden. Das Proto- 
koll ttber die Vorstandssitzung vom 17. Mai 1882 vjerzeichnet: 
aEinstimmig erklart sich der Vorstand des Dttsseldorfer 
Geschichtsvereins gegen eine Verschmelzung seines Verein$ 
mit dem Bergischen Geschichtsverein, lehnt $s aber (mit 
secbs gegen eine Stimme) ab, in dieser Sache eine offent- 
liche Erklarung oder ein Rundschreiben zu erlassen". 

Wahrend die angedeuteten GegenstrOipungen der Yetr 
einssache nur wenig zu schaden vermochten, erwies sich 
dagegen ein anderer Umstand fiir eine gedeihliche Weiterr 
entwicklung als hOchst storend: der Mangel an literariscji 
tatigen Mitarbeitem auf dem Felde der Ort£ge$chicht§. 
Gewiss gab es ipi Verein einzelne, schriftstellerisch fttr di§ 
Sache in recht schatzenswerjer Weise tatige Mitglfeder. 
Ihre Zahl war indes zu klpin, um der Verejnszeitschrift 
die auf Beitrage auswartiger Geschichtsfreunde kaum 
rechnen durfte, zu einem der Grosse des Vereins ent- 
sprechenden Aufschwung zu verhelfen. Viel ungiinstiger 
noch fiel ins Gewicht, dass die vorhandenen Einzelkrafte 
ebensowenig dazu ausreichten, um das Zustandekommen 



Digits 



zed by GoOgle 



362 Emil Pauls 

der Festschrift fur 1888, des damaligen Hauptzieles des 
Vereins, zu sichern. Bei Herchenbachs Erkrankung im 
Dezember 1 883 trat diese l£ngst f uhlbar gewesene Schw&che 
des Ganzen in besonders grellem Lichte hervor. Die durch 
die Krankheit des Vorsitzenden entstandene Lticke erwies 
sich als schwer ausfttllbar, doch ware auch ohne die Krank- 
heit die Gewinnung neuer Kr£fte unumganglich notwendig 
gewesen. Die Hauptversammlung im Januar 1884 sah 
zwar von der Wiederwahl Herchenbachs als Vorsitzenden 
nicht ab, nahm aber eine Stellvertretung auf langere Zeit 
in Aussicht. Diese fasste bald den Plan, nicht sowohl 
viele zahlende Mitglieder, als vielmehr tatkraftige Mit- 
arbeiter an der Vereinssache zu gewinnen. Nach einem 
in der Vorstandssitzung vom 27. M£rz 1884 einstimmig* 
angenommenen Antrage der Arch&ologen Rautert und 
Koenen stellte es sich der Vorstand zur Aufgabe, Wege 
zu suchen, fl um das Gesamtfeld der Erforschung der Ge- 
schichte von DUsseldorf nach Moglichkeit zu verteilen und 
einzelne Forscher zu diesem Zwecke heranzuziehen a . Dies 
der Anfang der Bildung einer Arbeitskommission, die da- 
durch zustande kam, dass im Laufe des Jahres 1884 der 
Vereinsvorstand eifrig um schriftstellerisch t&tige Person- 
lichkeiten fur die Vereinssache warb 1 ). Seines leidenden 
Zustandes wegen konnte Herchenbach im Jahre 1884 nur 
zweimal an Vorstandssitzungen teilnehmen, auch um die 
Bildung der Arbeitskommission, unter deren Mitgliedern 
er 1885 erscheint, sich nicht bgmuhen. Seine Stellvertreter 
waren im Jahre 1 884 zuerst der Notar Karl Strauven, dann 
der Oberlehrer Dr. Paul Tonnies. In Anerkennung seiner 
Verdienste ernannte die Generalversammlung vom 21. Januar 
1885 Herchenbach zum Ehrenmitglied 2 ) und wahlte gleich- 
zeitig den Oberlehrer Dr. Paul Tftnnies zum Vorsitzenden. 
Bei seinem Entstehen im Sommer 1880 z&hlte der 
Verein etwa 80 Mitglieder. Diese Zahl stieg bis zu Ende 



1 ) NSheres iiber die Arbeitskommission, die in der Hauptversammlung 
vom 21. Januar 1885, also nach Herchenbachs Ausscheiden aus dem Amte 
des ersten Vorsitzenden, bestatigt wurde, im nachsten Abschnitt. 

2 ) Herchenbach starb am 14. Dezember 1889; vgl. dvn Nachruf im Jahr- 
buch des Dttsseldorfer Geschichtsvereins Bd. IV, S. 244. 



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Der Dfisseldorfer Geschichtsverein etc 363 

1882 auf 332, sank aber bis zum Schluss 1884 auf 210 
herab. An Ehrenmitgliedern gewann der Verein w£hrend 
seiner Leitung durch Herchenbach den Altertumsforscher 
Professor Dr. Schneider (1880), den in Diisseldorf geborenen 
Prinzen Georg von Preussen (1882) und den durch seine 
reichen Sammlungen bekannten Rentner Karl Guntrum 
in Dtisseldorf (1883). Das VereinsvermOgen zahlte bei 
den Abrechnungen am Schlusse jedes der Jahre 1880 bis 
1884 nach einigen Dutzend Mark; mit der Grtindung einer 
Vereinsbibliothek machte man 1882 unter uberaus beschei- 
denen Verh&ltnissen den Anfang. Eine kleine Vereinszeit- 
schrift, die in den Jahren 1881 — 1883 erschien, ging 1884 
ein. Herchenbach lieferte fur sie einige kleinere Mittei- 
lungen und vier Aufs&tze. Zum Schriftenaustausch mit 
irgend einem Geschichtsverein hat die Zeitschrift, in der 
nur wenige Aufs&tze auf grdssere Bedeutung Anspruch 
erheben kOnnen, keinen Anlass geboten. 

Herchenbachs Aufs£tze und Vortr&ge, sowie dement- 
sprechend manches in der Leitung des Vereins tragen ein 
volkstumliches Gepr&ge. Ob diese Art des Schafifens l&ngere 
Dauer versprach zu einer Zeit, in der fast allenthalben an der 
Spitze der grOsseren Geschichtsvereine Fachgelehrte standen, 
braucht heute nicht mehr untersucht zu werden. Jeden- 
falls wird es dem ersten in der Reihe der Vereinsvor- 
sitzenden unvergessen bleiben, dass er durch selbstlose, 
emsige Tatigkeit ohne jede staatliche oder stadtische Bei- 
hilfe dem DQsseldorfer Geschichtsverein uber die Anfangs- 
schwierigkeiten hinweghalf und so bahnbrechend wirkte 
fdr die Manner der Wissenschaft, die nach ihm seinen 
Platz einnahmen. 

II. Der Verein unter der Leitung von Dr. TSnnies, 

Dr. Bone, Dr. Hassencamp und Dr. 0. R. Redllch. 

(1885—1905). 

2. Oberlehrer Dr. Paul TBnnies. (1885— 1887). Der 

neue Vorsitzende erkannte mit richtigem Blick, dass eine 

. Hebung der Vereinsver6ffent1ichungen an der Spitze seiner 

Aufgaben stehen musse. Eine stattliche Mitgliederzahl und 

die rege Teilnahme ziemlich weiter Kreise an den Vereins- 



Digiti 



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364 Emil Pauls 

Vortr&gen und Veroffentlichungen vermochten nicht, den 
Verein so manchen ahnlich grossen Gesellschaften in 
deutschen Stadten ebenbtirtig zur Seite zu stellen. Dazu 
bedurfte es einer gut geleiteten inhaltreichen Vereinszeit- 
schrift. Die bisherigen kleinen Veroffentlichungen waren 
uber Dttsseldorf kaum hinausgedrungen. Zur Anbahnung 
eines Schriftenaustauschs mit irgend einem Geschichtsverein 
hatten sie nicht angeregt und bei ihrem geringen Um- 
fange kaum anregen kOnnen. MGhsam hatten sich die 
„Monatsbl&tter tt und cjie „Zeitschrift tt ein paar Jahre uber 
Wasser gehalten, dann waren sie auf immer eingegangen. 
Unter Tonnies wurde es anders; tatkraftig und erfolgreich 
wandte er dem literarischen Gebiefe seine Aufmerksamkeit 
zu. Dabei unterstiitzte ihn durchgreifend die in der 
Hauptversammlung vom 21. Januar 1885 bestfttigte 
Arbeitskommission, die das Recht erhielt, aus denjenigen 
ihrer Mitglieder, welche dem Verein angehorten, alljahrlich 
ein Mitglied in den Vereinsvorstand zu entsenden, das dort 
v6llig glelcbberechtigt an den Shzungen und Beschlussen 
sich beteiligte 1 ). Dank eigener Tatigkeit und der Mit- 
wirkung der Arbeitskommission ermoglichte es Dr. Tonnies, 
dass ebensowohl die Vorarbeiten zur Festschrift des Jahres 
1888 befriedigend vorschritten, als auch in den Jahren 1886 
und 1H87 die beiden ersten Vereinsjahrbacher erscheinen 
konnten. Hierbei wahlte der Vorstand fQr den Titel die 
spacer dauernd beibehaltene Bezeichnung „Beitr&ge zur 
Geschichte des Niederrheins ; Jahrbuch des Dusseldorfer 
Geschichtsvereins". Von jetzt ab kam in den Vereinsjahr- 



') Als Mitglieder der Arbeitskommission sind fur 1886 verzeichnet die 
Hen-en: J. H. Anheisser, Kreisschulinspektor Dr. Blumberger, Dr. 
Bottkes, Phil. Braun, Dr. Eschbach, A. Faikenbach, H, Ferber, 
Dr. Forst, W. Herchenbach, Dr. Hoogeweg, Dr. Hucklenbroich, 
Hauptmann Kohtz, Dr. K upper , Professor Levin, Kaplan Ley an Stelle 
des wegen Zeitmangels ausgeschiedenen Kaplans Dr. Schmitz, L. Mer- 
lander, Koosistorialrat Natorp, Bauinspektor Rosskothen, Professor 
Dr. Schneider, C. M. Seypel, Dr. Tdnnies, Dr. Wachter, Dr. Wedell. 
In den spateren Jahresberichten werden die Mitglieder der Arbeitskommission 
nicht mehr namentlich aufgeftihrt; sie gehdrten nach 1886 fast samtlich 
dem Verein an und finden sich daher in den Verzeichnissen der Mitglieder 
angegeben. 



Digits 



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t)er Diisseldorfer Ge9chichtsverein etc. 365 

buchern weit raehr als in den eingegangenen frQheren 
Vereinszeitschriften die wissenschaftliche Seite der Geschichts- 
kunde zur Geltung. Das brachte den grossen Vorteil, dass 
nunmehr der Verein einen Schriftenaustausch mit vielen 
Geschichtsvereinen anbahnen konnte. So wurde das An- 
sehen des Vereins gehoben und gleichzeitig der Grund 
gelegt zu einer im Laufe der Zeiti stattlich heranwachsetiden 
Sam ml u rig geschichtlicher Abhandiungen aus alien Teilen 
Deutschlands und der Nachbarl&nder. 

Nicht ganz drei Jahie hatte Dr; TOnnies an der Spitze 
des, Geschichtsvereins gestanden, als ibn,- den kaum 35 Jahre 
z&hlenden Mann, der Tod seiner Wirksamkeit entriss: Am 
1 6. November 1887 noch hielt TOnnies in einer Offentliehen 
Vereinssitzung einen Vortrag uber Johann Friedrich Benzen- 
berg t den Grander der Dttsseldorfer Stern warte. Am 27. 
November starb er 4 ) nach kurzem Krankenlager. Das frdh- 
zeitige, unerwartete Hinscheiden rief schmerzlichste Bestilr- 
zung hervor. Der Verein widmete dem Hingesehiedenen 
eine wttrdige Ged£chtnisfeier, bei der Professor Levin die 
Trauerrede hielt. In den Vereinsver6ffentlichungen ist Dr. 
T&nnies mit sechs Abhandiungen vertreten. Wahrend seiner 
Leitung stieg die Mitgliederzahi auf 242. Darin ist- das 
1886 ernannte Ehrenmitglied, Oberbargermeister Dr. Becker 
in Koln, einbegriffen, der sich w&hrend seiner Amtst&tigkeit 
in. Dtisseldorf um die Vereinssache verdient gemacht hatte. 
Die Vereinsbibliothek nahm unter Tflnnies durch Schen- 
kungen, kleinere Anschaffungen und einige Austausch- 
schriften m£ssig zu. Die VermOgenslage des Vereins blieb 
dagegen eine sehr beschrankte, da grOssere Beihilfen oder 
Zuwendungen ganzlich mangelten. 

3. Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Karl Bone. (1888 
bis 1897). Zwei Monate nach dem Tode des Dr. TOnnies 
w&hlte am 31. Januar 1888 die Hauptversammlung den Gym- 
nasialoberlehrer Professor Dr. Karl Bone zum Vorstands* 
mitglied, und wenige Tage sp&ter ging Bone bei der Ver- 
teilung der Amter im Vorstande aus dessen Wahl als erster 



1 ) Vgl. den Nachruf im 4. Bande der Jahrbticher des Dttsseldorfer 
Geschichtsvereins, S. 243. 



Digits 



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3& ftmil Pauls 

Vorsitzender hervor 1 ). In der Monatssitzung vom 6. M&rz 
desselben Jahres entwickelte der neue Vorsitzende seine An- 
sichten ttber den Zweck und die Ziele des Vereins. Der 
Schwerpunkt der Vereinsta* tigkeit , so etwa erklarte der 
Redner, liegt nach dem ersten Artikel der Satzungen in der 
Erforschung der Geschichte DUsseldorfs und seiner Umgebung. 
Der Verein soil weder ein Belehrungs- noch ein Gelehrten- 
verein sein, er dient nur indirekt der allgemeinen Welt- 
geschichte und ist durchaus gerichtet auf die Lokalgeschichte. 
Er lasst sich nicht irre machen durch einen Vergleich mit 
der Geschichtsforschung in grossem Stile, noch durch den 
billigen Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit. Die Wissen- 
schaftlichkeit zu pflegen ist Sache der Arbeitskommission ; 
auf dem ebenso ausgedehnten wie fruchtbaren Arbeitsfelde 
des Vereins mitzuarbeiten, ist kein Mitglied zu gelehrt, 
keines zu ungelehrt. Die VereinstaVtigkeit ist eine sammelnde 
und erhaltende. Zu sammeln sind die vielfach zerstreuten 
geschichtlichen Notizen. Erhaltend kann der Verein mit- 
wirken teils durch Anregung zum Schutz historisch merk- 
wurdiger Denkmaler, teils durch Fttrsorge far das DQssel- 
dorfer historische Museum. 

Die Berichterstattung fQr die Jahre 1888 —1905 darf 
sich sehr kurz fassen *). 1 888 brachte die 600 j&hrige Jubel- 
feier der Erhebung Diisseldorfs zur Stadt. Der hervor- 
ragende Anteil, der dem Geschichtsverein an dem Zustande- 
kommen des Festes, an der Ausstellung und der Feier 



') Dr. Bone war der erste Vereinsvorsitzende, der aus einer Vorstands- 
wahl als Vorsitzender hervorging. Bis dabin hatte die Hauptversammlung den 
Vereinsvorsitzenden zu wablen gehabt. In der Hauptversammlung vom 
31. Januar 1888 waren aber neue Satzungen zur Annabme gelangt, deren 
Aufstellung sich durch die im Laufe von secbs Jahren eingetretenen Anderungen 
als notwendig erwiesen hatte. Diese Satzungen, in denen die Rech ts vernal t- 
nisse der Arbeitskommission bestatigt wurden. legten die Wahl des ersten 
Vorsitzenden des Vereins in die Hande des Vorstandes. Vgl. unter III. 
Satzungen. 

*) Dies deshalb, weil im Gegensatz zu den fruheren Verhaltnissen die 
gedruckten Jabresberichte von 1888 ab vollstandig vorliegen. Aus den Jahres- 
berichten und den Vereinsakten ist ferner das Verzeichnis der Ver6ffent- 
licbungen, Vortrage und Vorstandsmitglieder in den Beilagen dieses Aufsatzes 
zusammengestellt, womit ein Hauptteil der wesentlicheren Veieinsereignisse sich 
erledigt. 



Digits 



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Der Diisseidorfer Geschichtsverein etc 367 

selbst gebuhrt, ist vielfach noch in der Erinnerung und 
seiner Zeit in der Tagespresse lebhaft hervorgehoben wor- 
den. Die Festschrift (Jahrbuch III), die in 13 Abhandlungen 
zur Geschichte DQsseldorfs berichtet, erschien rechtzeitig 
und wurde an manche hOchste und hohe Stellen versandt 1 ). 
Der stattliche Band ist jetzt im Buchhandel so gut wie 
vergriffen. Dem Jahr 1889 gehftrt bezQglich der Vereins- 
verOffentlichungen eine Neuerung an, die 8 Jahre standhielt 
Der Vorstand beschloss n&mlich, soweit es durchfahrbar 
sei, alljahrlich zum 14. August, dem Tage der Erhebung 
DQsseldorfs zur Stadt, eine kleine Festschrift herauszugeben *). 
Als solche erschien 1889 der erste Teil von H. Ferbers 
„Historische Wanderung durch die alte Stadt Ddsseldorf*. 
Eine fur die ortsgeschichtliche Forschung sehr wertvolle 
Bereicherung der Vereinsbibliothek erzielte der Vorstand 
dadurch, dass 1889 und in mehreren folgenden Jahren 
durch Paus-Kopien aus dem Katasterarchiv, die eine vor- 
zQgliche Zeichnung und Kolorierung erfuhren, ein im An- 
fang des 19. Jahrhunderts angefertigter Stadtplan von 
Diisseldorf in grossem Massstabe (zehn Karten in Grossfolio), 
meist mit genauer Angabe jedes einzelnen Hauses und 
Hausbesitzers, gewonnen wurde. Im Zusammenhang hier- 
mit sei erw&hnt, dass in den JahrbQchern fiir 1889, 1890, 
1 89 1 und 1892 auf den Kreis Diisseldorf beztigliche Ab- 
handlungen uber die altesten Wege mit ihren Denkmalern, 
die alten Grenzwehren, die Orts- und Distriktsnamen er- 
schienen. Ein im Sommer 1892 ergangener Beschluss der 
Stadtverordneten zu Diisseldorf bewilligte dem Verein eine 
Beihttlfe von je 400 Mark auf drei Jahre zu den Kosten 
der VereinsverOffentlichungen. Ferner kam im Jahre 1892 
zum ersten Male die in der Herausgabe von Urkunden- 
bttchern bestehende bedeutsame Aufgabe des Vereins ernst- 
lich zur Erwagung. Es heisst hieriiber im Jahresberichte : 
„Ausserdem hoffen Vorstand und Arbeitskommission, noch 



') Darunter mehrere Mitglieder des Kaiserhauses und der ftirstlichen 
Familie von Hohenzollern-Sigmaringen ; ferner der Reichskanzler und sfimdiche 
preussische Minister. Vgl. den Jahresbericht fiir 1888. Zu den Kosten des 
Jahrbuchs III hatle die Stadt Diisseldorf 700 Mark beigesteuert. 

*) Vgl. die Beilageu No. 5 — 12. Die letzte Festschrift erschien 1897. 



Digits 



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366 £mil Fauls 

in diesem Jahre eine neue Aufgabe von hachster Bedeutung 
fGr die Geschichte Dttsseldorfs und des Niederrheins in 
Angriff nehmen zu kGnnen, n&mlich die Herausgabe der 
imschatzbar wertvollen Urkundenbucher der Sfifter Kaisers- 
werth, Warden, Gerresheim u. s. w:; in welchem Umfange 
und in wie schneller Aufeinanderfolge die Frtichte dieser 
ausserordentlichen Unternehmung gezeitigt werden kGnnen, 
wird in erster Linie von der Grttsse der Mittel abh£ngen*. 
Das grqsse Unternehrnen konnte indes der vorhandenen 
gewaltigen Schwierigkeiten wegen in den ersten Jahren 
nach 1892 nur wenig gef&rdert werden. Eine von den 
Kgl. Archivaren Dr. Kttch und Dr. Redlich ttber die Her- 
ausgabe der UrkundenbQcher entwoffene Denkschrift *) kam 
in der Vorstandssitzung vom 28. Mai 1895 zur Besprechung, 
ging aber erst im folgenden Jahre an den Greneraldirektor 
der preussischen Staatsarchive, Geheimrat Professor 
Dr. Koser, ab, der hierauf unterm 31. Dezember 1896 in 
sebr entgegenkommender Weise dem neuen Unternehrnen 
jegliche FOrderung durch die KOnigliche Archiwerwaltung- 
in Aussicht stellte*). Ohne Erfolg blieben die vom Verein 
1893 und etwas sp&ter umsichtig ins Werk gesetzten Be- 
strebungen, den Abbruch des Bergertores in Dtisseldorf, 
des letzten Restes der ehemaiigen Befestigung, zu verhQten. 
Deni Bergertor erging es wie ziemlich gleichzeitig der 
Porta Paphia« in Koln : die GrQnde, die gegen das Fortbe- 
stehen der alten Torburg sprachen, behielten an massgeben- 
der Stelle das tJbergewicht. 

Professor Bone blieb Vorsitzender bis zum FrQhjahr 
1897. Erkrankung hatte ihn im Marz 1896 genOtigt, in f 
Italien Heilung zu suchen; von Spezzia aus legte er im 
ApriL 1897 den Vorsitz nieder. Die Ehrung, die ihm am 
13. Mai 1897 in einer ausserordentlichen Hauptversammlung 
des Geschichtsverems durch seine Ernennung zum Ehren- 
mitglied zu teil wurde, war eine wohlverdiente. Die Stell- 
vertretung Bones in der Vereinsleitung wahrend seines 
Aufenthalts in Italien wechselte h&ufiger unter den Vor- 
standsmitgliedern. Sie ging im Sp&therbst 1896 an den 



*) Sie wurde erst ein paar Jahre spater gedruckt. Vgl. die Beilage No. 13. 
*) NaWes im Jahresberichte fQr 1896. 



Digits 



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Der Dfisseldorfer Geschichtsverein etc 8$ 

Kgl. Archivar Dr. Kach und im M&rz 1897 an den Kgl. 
Archivar Dr. Redlich Qber. Die Mitgliederzahl war bis zu 
Ende 1896 auf 340 gestiegen. An Ehrenmitgliedern hatte 
der Verein in den Jahren 1888— 1897 gewonnen den Ober- 
pr&sidenten der Rheinprovinz Freiherrn v. Berlepsch (1889) 
und den Fttrsten Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen 
(1892); dagegen in dem gleichen Zeitraume durch den Tod 
verloren die Ehrenmitglieder W. Herchenbach (1889) und 
Karl Guntrum (1891), sowie ferner die durch ihre literarische 
T&tigkeit um den Verein verdienten Mitglieder Dr. Abraham 
Wedell (1891) 1 ) und Heinrich Ferber (1895) 2 ).. An Vereins- 
verOffentlichungen erschienen unter Bones Leitung ein 
kleiner Katalog der Bibliothek, die JahrbQcher 3 — 1 1 und 
7 Festschriften. Zu den VerOffentlichungen Ueferte Bone 
zwei grttssere Aufs&tze. Das VereinsvermOgen belief sich 
zu Ende 1896 auf 1635 Mark; auf das Wachsen der Vereins- 
bibliothek war der mit mehr als hundert Geschichts- 
vereinen angebahnte Schriftenaustausch von gttnstigstem 
Einflusse gewesen. 

4. Gymnasialoberlehrer Professor Dr. Robert Hassen- 
camp. (1897 — 1898). Bones Nachfolger, der Gymnasial- 
oberlehrer Professor Dr. R. Hassencamp, trat am 13. Mai 
1897 sein Amt als Vorsitzender an. Die kurze Zeit seiner 
Verwaltung brachte zun£chst eine Umarbeitung der 
Satzungen von 1888. Nachdem n&mlich die von der Stadt 
Ddsseldorf 1892 bewilligte Beihtilfe von j&hrlich 400 Mark 
mit Riicksicht auf die bevorstehende Herausgabe grOsserer 
UrkundenbQcher im September 1897 auf 800 Mark erhoht 
worden war, konnte der Verein die zu den Jahrbiichern 
eingehenden Arbeiten angemessen honorieren. Dadurch 
wuchs die Zahl literarisch tatiger Mitarbeiter und die Ar- 
beitskommission war entbehrlich geworden. In den neuen, 
in der Generalversammlung vom 24. Februar 1898 festge- 
stellten, bis jetzt gUltig gebliebenen Satzungen trat daher 
ein Redaktionsausschuss an die Stelle der Arbeitskom- 
mission. Auch erhielt, entsprechend den grosser gewor- 



l ) Vgl. den Nachruf im 5. Bande der Vereinsjahrbticher, S. 224. 
*) Vgl. den Nachruf im 10. Bande der Vereinsjahrbucher, S. 264 f. 

Jahrb. XX 24 



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870 Emil Pauls 

denen Zielen und Mitteln der erste Artikel der Satzungen 
die Fassung: ,Zweck des Dttsseldorf er Geschichtsvereins 
ist die Erforschung der Geschichte Dttsseldorfs und der 
Geschichte des Niederrheins im allgemeinen". 

Die im Sommer 1897 von hochstehenden BehOrden 
und wissenschaftlichen Anstalten, darunter namentlich der 
Bonner Hochschule, eifrig gefOrderten Bestrebungen, gele- 
gentlich des in Dttsseldorf notwendig gewordenen Neubaus 
des Staatsarchivgebaudes das Staatsarchiv nach Bonn zu 
verlegen, riefen in Dttsseldorf sowohl bei der Kgl. Regie- 
rung wie auch bei den st&dtischen Behttrden, bei der 
Bttrgerschaft und in der Presse eine lebhafte GegenstrOmung 
hervor. Hierbei trat der Geschichtsverein in seinen zur 
Sache in einer Vereinsversammlung gegebenen Erkl&rungen 
und in mehreren Eingaben auf die Seite der Stadt Dttssel- 
dorf. Es ist bekannt, dass bald nach Neujahr 1898 die 
Kgl. Staatsregierung von der Verlegung des Staatsarchivs 
nach Bonn endgttltig Abstand nahm. 

Im Sommer 1898 beteiligte sich der Verein lebhaft an 
den Vorbereitungen zu den Festlichkeiten, die weite Kreise 
zur 70. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte 
in Dttsseldorf planten. Er war durch mehrere Mitglieder 
im grossen Ausschuss vertreten und untersttttzte mit einer 
Geldbeihilfe sowie mit literarischen Beitr&gen eine von 
den wissenschaftlichen Vereinen Dttsseldorfs der Versamm- 
lung gewidmete historische Festschrift. 

Nach verhaltnismassiger kurzer Wirksamkeit als Ver- 
einsvorsitzender wurde Hassencamp im Herbst 1898 als 
Kgl. Gymnasialdirektor nach Dttren berufen. In der 
Monatssitzung vom 25. Oktober 1898 nahm er, geehrt durch 
warm empfundene Dankesworte des hochbetagten Kirchen- 
rats Dr. Rocholl, vom Verein Abschied. Wahrend seiner 
kaum 17 Monate dauernden Vereinsleitung hatte die Mit- 
gliederzahl und die VermOgenslage keine bedeutenden 
Aenderungen erlitten; 1898 verlor der Verein durch den 
Tod sein altestes Ehrenmitglied, den Professor Dr. Schneider. 

Fttr die Bibliothek war es ein sehr sch&tzenswerter 
Vorteil, dass im Frtthjahr 1898 die Stadt Dttsseldorf dem 
Verein zwei Zimmer in der Bilkerstrasse zur Unterbringung 



Digits 



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Der Dfisseldorfer Geschichtsverein etc. 371 

seiner Bflcherbestande unentgeltlich tiberliess. An Vereins- 
ver&ffentlichungen erschienen in den Jahren 1897 und 1898 
eine Festschrift zum 14. August 1897, die Kflch-Redlichsche 
Denkschrift ttber die Herausgabe von Urkundenbttchern 
und die JahrbQcher XII und XIII. Hassencamp, Vereins- 
mitglied seit 1 894, lieferte f ttr die Jahrbttcher ftinf Aufsatze. 

5. Kgl. Archivar Dr. Otto R. Redlich. Teils als Mit- 
arbeiter und Schriftleiter an den VereinsverOffentlichungen, 
teils als Vereinsbibliothekar war der Kgl. Archivar Dr. O. 
Redlich seit 1891 ein eifrig tatiges Vorstandsmitglied ge- 
wesen. Den Vorsitz iibernahm er beim Scheiden Hassen- 
camps. In seiner Antrittsrede vom 6. Dezember 1898 wies 
Dr. Redlich auf das Ansehen des Vereins und das Be- 
streben des Vorstandes hin, die VerOffentlichungen sorg- 
faltig unter Wahrung der wissenschaftlichen Bedeutung zu 
gestalten. ,Ein Verein wie der unsere*, so ftthrte der 
Redner aus, „dessen VerOffentlichungen nach alien den 
Stadten Deutschlands gelangen, in denen historische Stu- 
dien gepflegt werden, ja auch nach vielen Centren der 
Geschichtsforschung im Auslande, hat auch besondere 
Pflichten der Stadt gegenttber, deren Namen er auf seine 
Fahne geschrieben hat. Denn er wird dazu beitragen, das 
Ansehen der Stadt draussen zu erhahen oder zu mindern, 
je nachdem seine VerOffentlichungen wissenschaftlichen 
Wert besitzen oder nicht. Gemass dem Titel unseres Jahr- 
buchs bearbeiten wir in erster Linie niederrheinische Ge- 
schichte, doch ist daneben auch der Lokalgeschichte der 
ihr zukommende bescheidene Platz einzuraumen. Mit dem 
geschichtlichen Sinne steht und fallt ferner unsere ganze 
Denkmalspflege/ Das hier klar gelegte Programm hat 
Redlich umsichtig durchzuftthren sich bestrebt. Den Mit- 
teilungen tiber die unter seiner Leitung erschienenen 
Schriften m6ge die Erwahnung einiger anderer Vereins- 
ereignisse aus der Zeit- von 1898 — 1905 vorhergehen. 

Im Dttsseldorfer Geschichts verein zuerst kam in der 
Hauptversammlung vom 24. Februar 1899 der Wunsch 
zum Ausdruck, die Feier der 150. Wiederkehr des Geburts- 
tages Goethes, der zu Dtlsseldorf in naheren Beziehungen 
gestanden hatte, im Sommer 1899 festiich zu begehen. Der 

24* 



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372 Erail Pauls 

Vereinsvorsitzende, dieser Anregung folgend, lud Vertreter 
aus den verschiedensten Kreisen der Burgerschaft zu einer 
Versammlung ein, die gut besucht wurde und den Plan 
der Festfeier als willkommen begrtisste. Auf den gl&n- 
zenden Verlauf der Rheinischen Goethefeier (1899) und der 
sp&ter allj&hrlich angeschlossenen Festspiele braucht hier 
nicht eingegangen zu werden. Das bescheidene Verdienst 
der Anregung eines schonen, durch die Bemuhungen 
einflussreicher Kreise in passend geanderter'Gestait nachher 
dauemd eingeburgerten Festes gebuhrt unstreitig dem 
Dusseldorfer Geschichtsverein. 

Ein Sommerausflug nach Xanten im Sommer 1901 
verdient deshalb besondere Erw&hnung, weil hier zum 
erstenmal seit dem Bestehen des Vereins fast ein voller 
Tag bei einem Ausfluge in Betracht kam. Die lebhafte 
Beteiligung an der Fahrt nach der sagenumwobenen Romer- 
und Siegfriedsstadt bewies, dass bei gunstigen Nebenum- 
st&nden auch Ausfluge nach entfernteren Punkten auf frohe 
Zustimmung innerhalb des Vereins rechnen konnen. Bei 
einem Besuche Aachens im September 1902 war der Verein 
ebenso zahlreich wie 1901 in Xanten vertreten. Hierbei 
handelte es sich indes nicht um einen Sonderausflug 
der Dusseldorfer Geschichtsfreunde, sondern vielmehr 
um einen Besuch der alten Kaiser- und Kronungsstadt 
von seiten vieler deutscher Geschichts- und Altertums- 
vereine. 

Das Jahr 1902 bildet gleich dem Jahre 1888 einen 
Glanzpunkt in der Geschichte des Dusseldorfer Geschichts- 
vereins. In den Tagen vom 22.-25. September 1902 fand 
n&mlich in Dusseldorf die GeneralVersammlung deutscher 
Geschichts- und Altertumsvereine statt, womit sich ein 
Archivtag, ein Tag fur Denkmalpflege und ein Verbandstag 
sud-westdeutscher Vereine fur romisch - germanische For- 
schungen verbanden. Ober die Beteiligung des Dussel- 
dorfer Geschichtsvereins an den Vorbereitungen zu dieser 
Versammlung und an den Festlichkeiten selbst gibt der 
Jahresbericht fQr 1902 vollen Aufschluss. Der sich auf 800 
Mark belaufende Uberschuss der zur Bestreitung der erheb- 
lichen Festkosten gesammelten Beitrage wurde durch Be- 



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Der Dflsseldorfer Geschichtsverein etc 373 

schluss des Ortsausschusses dem Dflsseldorfer Geschichts- 
verein uberwiesen. 

1903 trat die alte Verbindung zwischen dem Dttssel- 
dorfer historischen Museum und dem Geschichtsverein aufs 
neue lebhaft zutage. Der stellvertretende Vorsitzende des 
Geschichtsvereins, Sanit&tsrat Dr. Hucklenbroich, wurde zum 
Mitglied des Kuratoriums des historischen Museums gewahlt. 
Bald nachher fasste in der Sitzung vom 26. Februar der 
Geschichtsverein auf Antrag des Kgl. Gymnasialdirektors 
Dr.Asbacheinen Beschluss (Resolution), „ der auf eineErweite- 
rung der far die Funde aus prahistorischer und rOmischer Zeit 
zur VerfQgung stehenden R&umlichkeiten des historischen 
Museums und auf eine Vermehrung dieses Teils der Samm- 
lung hinzielte*. Eine dementsprechende Eingabe des Vor- 
standes an das Oberbiirgermeister-Amt fand eine sehr ent- 
gegenkommende Beantwortung. Nicht dagegen gelang 
dem Vorstand des Geschichtsvereins der Versuch, aus dem 
tJberschuss der grossen DQsseldorfer Ausstellung von 1902 
zu gunsten der pr&historischen und rOmischen Sammlungen 
des historischen Museums einen Beitrag zu erhalten. 

Getreu seinem bei der tJbernahme der Vereinsleitung 
entwickelten Programm hat Redlich auf die Vereinsver- 
Offentlichiingen grossen Wert gelegt. Namentlich trat dies 
hervor in seinen unausgesetzten Bemtthungen um die Her- 
ausgabe der UrkundenbQcher der geistlichen Stiftungen 
des Niederrheins. Unermttdet und umsichtig sorgte er, 
nachdem ein Verleger, P. Hanstein in Bonn, und seit 1900 
ein Bearbeiter, Dr. Heinrich Kelleter, far das erste dieser 
UrkundenbOcher (Kaiserswerth) gewonnen worden war, fttr den 
Fortgang der Arbeit. Innerhalb des Vereins ruhte, abgesehen 
vom Bearbeiter Dr. Kelleter, ziemlich einzig auf den 
Schultern des Vorsitzenden die Sorge um das Zustande- 
kommen des Werkes und namentlich auch um das Gewinnen 
von GOnnern des Unternehmens. 1905 erschien der erste 
Band fiber Kaiserswerth; ein zweiter Band Qber Heister- 
bach, bearbeitet von Dr. Ferd. Schmitz, liegt fast fertig im 
Drucke vor. Ausserdem sind an VereinsverOffentlichungen 
im Laufe der letzten 7 Jahre erschienen : der von G. Bloos 
verfasste Katalog der Vereinsbibliothek (1901), den der 



Digits 



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374 Emil Pauls 

Vereinsvorsitzende nach dem Tode des Verfassers mit 
einem Vorwort versah und die Jahrbttcher 14 — 19 (20). 
Von 1 89 1 — 1905 lieferte Redlich zu den VereinsverOffent- 
Hchungen drei Festschriften und acht Abhandlungen. 

Die Mitgliederzahl sank in den Jahren 1898 — 1905, 
haupts&chlich durch Lttcken, die der Tod riss, auf etwa 310. 
Oberbiirgermeister Lindemann zu Dtisseldorf, den der 
Verein 1899 zum Ehrenmitgliede gewonnen hatte, ver- 
schied bereits im folgenden Jahre. Ferner verstarben das 
Ehrenmitglied Prinz Georg von Preussen (1902), der frflhere 
Vereinsvorsitzende Gymnasialdirektor Professor Dr. Hassen- 
camp in Dtiren (1902), sowie der langjahrige Vereinsschatz- 
meister und sp&tere Vereinsbibliothekar G. Bloos (1900). 
Erw&hnt seien noch wegen ihrer hervorragenden Verdienste 
urn die Vereinssache die heimgegangenen GOnner und 
Mitglieder: Staatsarchivar, Geh. Archivrat Dr. Harless(i902), 
Konservator Fr. Schaarschmidt (1902) und Gymnasialober- 
lehrer Dr. Ktlkelhaus (1904). 

Sehr wUnschenswert bleibt es, dass den auf Gewmn 
neuer Mitglieder gerichteten Bestrebungen des Vorstandes ein 
grOsserer Erfolg als der bisherige beschieden sei. Namentlich 
wiirde es zur Festigung des VereinsvermOgens beitragen, 
wenn zahlreiche Geschichtsfreunde die im Artikel 4 der 
Satzungen vorgesehene Erwerbung der Mitgliedschaft auf 
Lebensdauer gegen eine einmalige Zahlung von 150 Mark 
vorziehen wollten. Dtisseldorf ist eine verh&ltnism&ssig junge 
Stadt, deren Urkunden und altere Denkm&ler urn viele 
Jahrhunderte hinter dem in den Nachbarst&dten Aachen, 
K6ln und Neuss Vorhandenen zurticktreten. Naturgem&ss 
wurzelt aber die Liebe zu geschichtlichen Forschungen 
dort tiefer, wo es neben der neueren eine frOh mittelalter- 
liche oder gar rOmische Geschichte gibt. So wahr dies 
sein mag, und so sehr auch bei der gewaltigen Entwicklung 
aller gesellschaftlichen Verhaltnisse und der Fttlle der auf 
alien Gebieten menschlichen Wissens gebotenen Schriften 
und Vortrage mit einer weitgehenden Zersplitterung ge- 
rechnet werden muss, so richtig bleibt es anderseits, dass 
die Kenntnis der Vergangenheit eine besondere BerQck- 
sichtigung und FOrderung verdient. Einzig die Geschichte 



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Der Dtisseldorfer Geschichtsverein etc 375 

macht dem geistigen Auge die Vergangenheit als Gegen- 
bild und gleichzeitig als Voraussetzung der Gegenwart 
klar, einzig die Geschichte vermag Volkssitten und tJber- 
lieferungen zu deuten und fiber die verwickelten Beziehun- 
gen zwischen einst und jetzt helles Licht zu verbreiten! 

Das VereinsvermOgen ist in den Jahren von 1898 bis 
1905 auf mehrere Tausend Mark gewachsen. Ein grosses 
Verdienst urn die Vereinsbibliothek hat Dr. Redlich sich 
dadurch erworben, dass er, nachdem die Stadt DQsseldorf 
im Sommer 1901 nicht mehr fQglich in der Lage war, fQr 
die Vereinsbttcherbestande geeignete Raumlichkeiten zu 
Oberlassen, durch Verhandlungen mit der Kgl. Archiv- 
behflrde die Unterbringung in einem sehr geeigneten 
Zimmer des neuen Staatsarchivgeb&udes ermOglichte. Die 
vorhandene gttnstige VermOgenslage des Vereins darf indes 
nicht blenden, da die in Angriff genommene Herausgabe 
grosser Urkundenbttcher Auslagen notwendig macht, die 
nach Tausenden z&hlen. Da ist, urn der unliebsamen M6g- 
lichkeit von Zahlungsschwierigkeiten und damit des Stockens 
des Unternehmens vorzubeugen, das Vorhandensein eines 
nennenswerten Kapitals unerl&sslich. 

III. Satzungen. 

Ober die Satzungen und die dazu gehGrigen Erg&n- 
zungen, die der Verein im Laufe des ersten Vierteljahr- 
hunderts seines Bestehens festgesetzt hat, findet sich eine 
tJbersicht in der vierten Beilage dieses Aufsatzes. Ferner ist 
mehreres aus den Satzungen (Name und Zweck des Vereins, 
Vorstand, Arbeitskommission und dergl.) im vorstehenden, 
soweit es der Zusammenhang erforderte, bereits erwahnt 
worden. Einige weitere Nachtr£ge seien hier angeschlossen. 

Schon die Satzungen vom 5. Januar 1881 enthalten 
die bis jetzt in Kraft gebliebene Bestimmung, dass der 
Vorstand ttber die Aufnahme neuer Mitglieder zu ent- 
scheiden habe. Der Jahresbeitrag betrug 1880 ein bis 
zwei Mark, von 1881 — 1888 einschl. drei Mark, von Januar 
1889 ab fttnf Mark. Das Vereinsjahr deckte sich seit dem 
1. Januar 1881 stets mit dem Kalenderjahr. Ursprttnglich 
wahlte die HauplVersammlung nicht nur s&mtliche Vor- 



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376 Emil Pauli 

standsmitglieder, sondern bestimmte gleichzeitig auch das 
Amt, das jedes Vorstandsmitglied innerhalb des Vorstandes 
bekleiden sollte. Doch bereits 1882 wurde festgesetzt^ dass 
der Vorstand alle Vereinsamter, mit Ausschluss des Amtes 
des Vorsitzenden, unter sich zu verteilen habe. Die Be- 
stimmung des Vereinsvorsitzenden ging erst von Neujahr 
1888 ab von der Hauptversammlung auf den Vereinsvor- 
stand fiber. Alle Zeit hindurch hat indes die Hauptver- 
sammlung, je nach den Umst£nden, die Vorstandsmitglieder 
entweder gew&hlt oder dann best&tigt, wenn sie durch vor- 
l&ufige Wahi (Cooptation) vom Vorstande in den Vorstand 
berufen worden waren. Der Notwendigkeit der Best&tigung 
der vom Vorstande vorgeschlagenen Ehrenmitglieder durch 
die Hauptversammlung geschieht zuerst in den Satzungen 
vom 31. J&nuar 1888 Erwahnung. Ehrenmitglieder hatten 
stets alle Rechte der Vereinsmitglieder, waren aber von 
der Beitragspflicht befreit. 

Die Herausgabe eines Vereinsorgans wird als wfin- 
schenswert in den Satzungen vom 5. Januar 1881 ange- 
deutet. Allein obschon seit 1886 regelmissig Vereinsjahr- 
bticher erschienen, tritt doch erst in den Satzungen von 
1898 (§ 17) ein Artikel fiber die Rechte und Pflichten eines 
Redaktionsausschusses entgegen. Etwas auffalliger Weise 
ist hierbei der bis jetzt in der V^reinsgeschichte nicht vor-' 
gekommene Fall vorgesehen, dass der Vorsitzende dem 
Redaktionsausschusse nicht angehOrt. 

Die Bestimmungen der Satzungen fiber den Sitz des 
Vereins (Dfisseldorf), die Befugnisse des Vorstandes, der 
gewtthnlichen und aussergewOhnlichen Hauptversammlungen, 
des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, des Schrift- 
fiihrers, des Schatzmeisters und des Bibliothekars, ferner 
die Artikel, die fiber die Revision der Jahresrechnungen, 
VermOgensanlage, Anderungen der Satzungen, AuflOsung 
des Vereins u. dergl. handeln, bieten nichts Bemerkens- 
wertes. Im wesentlichen entsprechen sie den bei alien 
grOsseren Geschichtsvereinen bestehenden einschlagigen 
Vorschriften. 

Die letzte kleine Erg£nzung der Satzungen datiert 
vom 13. Februar 1900, kurz nach dem Inkrafttreten des 



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Der Dflsseldorfer Ge*chichtsverein etc 377 

BOrgerlichen Gesetzbuchs. Durch die geringfQgige Ande- 
rung wurde dem Verein das Recht gesichert, in das ,Ver- 
einsregister eingetragen werden zu kOnnen. 

IV. Schlusswort. 

Zum Schluss sei dankbar aller derer gedacht, die sich 
urn die Forderung der Ziele des Vereins durch geistige 
oder durch materielle UnterstUtzung verdient gemacht 
haben. Dabei gebtihrt den Vereinsvorsitzenden die erste 
Stelle. Jeder erste Vorsitzende hatte nach Ausweis der 
Akten bei der Ftthrung seines Ehrenamtes eine Fuile von 
Arbeiten zu bewaitigen. Ihm lag ausser der Vertretung 
nach aussen die Leitung der Versammlungen und die Ober- 
aufsicht Qber die VerOffentlichungen, die Bibliothek und 
das VermGgen des Vereins ob. In ihrem verantwortungs- 
vollen Amte gebrach es den ersten Vorsitzenden kaum 
jemals an geeigneter Untersttitzung durch ihre Stellvertreter 
und andere Vorstandsmitglieder, was wesentlich mit zum 
Gedeihen des Ganzen beitrug. Zu den Jahrbttchern lieferten 
manche rheinische und ausserhalb der Rheinlande wohnende 
Gelehrte scb&tzenswerte Beitrage; die Ausarbeitung der 
UrkundenbQcher ttber Kaiserswerth und Heisterbach lag in 
kenntnisreichen Handen. Bei der Verwaltung des Vereins- 
vermOgens verband sich Umsicht mit piinktlichster Gewissen- 
haftigkeit Die alljahrlich gew&hlten Rechnungsrevisoren 
hatten somit eine leichte, aber dankenswerte Arbeit Die 
Vereinsbibliothek weist gut geordnete, ziemlich umfang- 
reiche Bestftnde auf, in denen die geschichtliche Literatur 
des bergischen Landes stark vertreten ist und die von 
mehr als no geschichtlichen Vereinen im Laufe der letzten 
15 — 20 Jahre herausgegebenen VerOffentlichungen den be- 
deutendsten Bestandteil bilden. Dank gebOhrt auch der 
DQsseldorfer Tagespresse. Sie hat von vornherein den Be- 
strebungen des Vereins freundlich gegendber gestanden 
und ihre Leser durch wohlwollende, sachlich gehaltene 
Artikel Qber die wichtigeren Ereignisse des Vereinslebens 
auf dem Laufenden gehalten. Urn die VereinsverOffent- 
lichungen und die Vereinsbibliothek hat die KOnigliche 
Archivdirektion in Diisseldorf namhafte V r erdienste. Stets 



Digits 



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378 Emil Pauls 

legte sie bereitwilligst die reichen Schatze ihres Archivs 
den Verfassern der Aufsatze des Jahrbuchs und der Ur- 
kundenbucher oflfen, und seit mehreren Jahren findet durch 
das gtltige Entgegenkommen des Kgl. Archivdirektors, 
Herrn Archivrats Dr. Ilgen, die Vereinsbibliotkek im Staats- 
archiv ein schOnes Heim. Nach der materiellen Seite hin 
mangelte es dem Verein nicht an Untersttttzung durch 
farstliche PersGnlichkeiten, BehOrden und Privatpersonen. Das 
Ehrenmitglied Se. Kgl. Hoheit der Fiirst von Hohenzollern, 
dann Se. Durchlaucht Furst Alfred Salm-Reifferscheid-Dyck 
stehen an der Spitze der Stifter der Urkundenbucher der 
geistlichen Stiftungen des Niederrheins. Die Stadt Dttssel- 
dorf untersttttzt den Verein durch einen erheblichen jahr- 
lichen Geldbeitrag, desgleichen bewilligt der Landkreis 
Diisseldorf einen jahrlichen Zuschuss. Die Rheinische Pro- 
vinzialverwaltung schenkte, dank der Verwendung des Herrn 
Provinzial-Konservators Prof. Dr. Clemen, wiederholt eine 
namhafte Summe zu den Kosten des Kaiserswerther Urkun- 
denbuchs. Oft sind der Vereinsbibliothek von BehOrden, 
Vereinen und Privatpersonen wertvolle Werke zugegangen ; 
die Geschenkgeber namhaft machen, hiesse die hier gesteckten 
Grenzen weit Qberschreiten. Genannt seien aber die Stifter 
der vom Verein in Arbeit genommenen Urkundenbiicher. Es 
sind dies ausser den bereits genannten hohen Stellen : Die 
Stadt Diisseldorf, die Stadt Kaiserswerth ; ferner die Herren : 
Paul Andrea, Mielenforst; Historienmaler F. Cremer, DQssel- 
dorf ; Freiherr von Diergardt, Morsbroich; Wilhelm Grevel, 
DQsseldorf; Kommerzienrat Johann Heidemann, KOln; 
Kommerzienrat und Generalkonsul von der Heydt, Elber- 
feld; Geheimer Regierungsrat Dr. H. v. KrGger, Eller; 
Bankier Wilhelm Pfeiffer, DQsseldorf; Erh. Aug. Scheidt, 
Kettwig; Heinrich Schniewind sen., Elberfeld; Oberpra- 
sident Freiherr von Schorlemer, Koblenz; Graf Franz von 
Spee, Heltorf; Kommerzienrat Schumacher (f), Wermels- 
kirchen; E. Springmann, Elberfeld; Walther Vielhaber, 
Krefeld; Frau Maria Zanders (f), B. Gladbach; Geh. 
Kommerzienrat J. van der Zypen, K6ln. 

Auch im zweiten Vierteljahrhundert seines Bestehens 
bleibt der Dttsseldorfer Geschichtsverein auf die Unter- 



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Der DOsseldorfer Geschichtsverein etc. 379 

stQtzung hochherziger G&nner angewiesen. Sein grosses 
Ziel, eine Reihe von Urkundenbtichern herauszugeben, die 
dadurch, dass sie den strengen Anforderungen der Geschichts- 
wissenschaft zu entsprechen suchen, fttr die Kenntnis der 
Vergangenheit der rheinischen Heimat von hervorragendem 
Werte sind, erfordert reiche Geldmittel. „Tieferes Ein- 
dringen in das Leben der Vorzeit", so schrieb vor fast drei 
Menschenaltern der bedeutende niederrheinische Historiker 
Th. J. Lacomblet, „macht jedesmal den Tag lieber*. Sicher 
fordern geschichtliche Studien nicht nur die Liebe zur 
engern Heimat, sondern besonders auch die Anhanglichkeit 
an die gemeinsame grosse Sache des deutschen Vaterlandes. 
M&gen die bisher von so vielen Seiten dem Dasseldorfer 
Geschichtsverein gew£hrten Beihilfen ihm dauernd erhalten 
bleiben und zahlreiche neue Freunde ihm erstehen. Dann 
kann auf unabsehbare Zeit hinaus der Verein tatkraftig 
mitarbeiten an der Hebung vaterl&ndischen Sinnes und der 
Erschliessung der far die Kunde der Vergangenheit so 
bedeutsamen urkundlichen Quellen zur Geschichte des 
Niederrheins. 



^r 



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380 Erail Pauls 



Beilagen. 

1. Monatsschrift des Vereins fur die Geschichte- und 
Altertumskunde von DQsseldorf und Umgegend. 

Redakteur fttr den historischen Teil: Wilhelm Herchenbach. 

Redakteur fur die Altertumskunde: Constantin Koenen. 

No. 1 6, 1881. 50 S. 8°. 

In der zweiten Halfte d. J. 1881 erechienen. Alle Nummern 
(Preis 1,80 M.) in D&sseldorf gedruckt. No. 1—5 bei Wilhelm 
Herchenbach, No. 6 bei Herm. Wolf & Co. 

Inhalt 
I. Vereinsnachrichten. 

Mitgliederverzeichnis, S. 1 — 3; Sitzungsberichte vom 20. Juni, 
4. Juli und 19. Drzember, S. 16—18 und S. 50; Verzeichnis der 
vom Verein dem historischen Museum zu DQsseldorf Gberwiesenen 
Gegenst&nde, S. 19 — 20. 

II. Aufs&tze und Notizen. 

Braun, Philipp, Numismatisches: Erklarungsvereuche der Namen 
verschiedener Mflnzsorten, S. 7 — 8; Die Germania auf rOmischen 
Kaisermtinzen, r&mische Kaisermflnzen und MQnzen des republika- 
nischen Roms, S. 49—50. 

Herchenbach, Wilhelm, Dhsseldorfs Stadterhebungsurkunde vom 
14. August 1288 in Lacomblets deutscher Cbersetzung, S. 22 
bis 26; Zur Geschichte von Stoffeln in den Jahren 1764, 1809 
und 1877, S. 26; Geschichtliches fiber Haus Bflrgel S. 31—38; 
Dr. Solenanders Brief an den Hofraarechall Wilhelm Waldenfels 
gen. Schinker und die Ant wort des Hofmarschalls (Januar 1595) 
in Sachen der Herzogin Jakobe, S. 43 — 47. 

Koenen, 1 * Constantin, Die Sammlung des historischen Museums der 
Stadt DQsseldorf, S. 3 - 7, S. 11—13, S. 39—42. 

Lentzen, J. P., Zur Geschichte des Generals Johann von Werth, 
S. 27—28; Inschriften zu BQttgen, teilweise die Familie des 
Generals von Werth betreffend, S. 39. 

Rautert, Oskar, Grabfund in EUer (Germanengrab), S. 20 — 22. 



Digits 



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Der DfLsseldorfer Geschichtsverein etc. 381 

Schneider, J. J., Rdmisches Mauerwerk (Schwierigkeit der Bestim- 

mung), S. 47—49. 
Strauven, Earl, Notar, Wegnahme einer spanischen Eriegskasse im 

Dezember 1626 durch den Schiffer D. Schaey in E5ln, S. 9—10; 

das Lewen- (LOwen-) oder Jieferhaus in Dusseldorf S. 13 — 15; 

Brief eines Reisenden (Luttich, 29. Juni 1793) Uber die Ereig- 

nisse in der Aachener-Lutticher Oegend von Neujahr 1793 bis 

Ende Juni 1793, 8. 28—30. 

2. ZelUchrlft des Dusseldorfer Geschichtsvereins. 

Redakteur Wilhelm Herchenbach. 1—6. 1882. 152 S. 8°. 

Sechs mangelhaft mit Seitenzahlen vei*sehene Nummern, deren 
erste 32, jede folgende 24 Seiten aufweist In den Nummern 
II— VI unter dem Titel der Vermerk: „Die Zeitschrift erscheint 
sechsmal im Jahre. Das Abonnement betrftgt fur das Jahr 3 Mark 
und wird in halbj&hrigen Raten zu 1,50 Mark erhoben". Der Ver- 
sand erfolgte durch die Buchhandlung von Sohmitz & Olbertz. 
3 Nummern sind bei Herm. Wolf ft Co. und 3 Nummern in der 
Buchdruckerei von Earl Eraus gedruokt 

Inhalt 

L Vereinsnachrichten. 

Mitgliederverzeichnis I, 30—32 und V, 22 — 23; Statuten 
vom 9. Januar, I, 25—27; Verzeichnis der Sitzungstage I, 27; 
Vereinssitzungen : a) Generalversammlung am 9. Januar I, 27 — 29; 
b) Offentliche Sitzungen am 27. Februar I, 30; 5. Juni IV, 22—24; 
16. Oktober VI, 21; c) Sitzungen: 16. Januar I, 29; 7. Februar I, 
29; 6. MSrz I, 30; 20. M&ra H, 23; 3. April E, 24; 17. April 
III, 24; 1. Mai IH, 24; 15. Mai IV, 22; 19. Juni IV, 24; 
3. Juli V, 23; 7. August V, 24; 21. August V, 24; 4. September 

V. 24; 18. September VI, 20; 2. Oktober VI, 20; 20. November 

VI, 22. 

H Aufs&tze und Notizen. 

Herchenbach, Wilhelm, Beitrftge zur Lebensgeschichte des Eur- 
fursten Johann Wilhelm: a) Gabriel von Grupello I, 1 — 10; 
b) Reiterstatuette auf dem Gemusemarkte in Dusseldorf I, 10 — 25 
und VI, 24; c) Grupellos Lehrling und das Wahrzeichen von 
DGsseldorf II, 16—22; d) Inventar v. J. 1716 fiber die bei 
Grupello vorhandenen „Churfurstlichen Bilder und sonst u III, 
11 — 16; e) Weitere Inventare aus d. J. 1716: Gypsfiguren im 
Neubau der Untergalerie, Inventar aus dem Schlosse zu Ben rath, 
Blumentopf-Formen im Benrather Schlosse, Verzeichnis des dort 
und im Jftgerhaus vorhandenen Jagdzeugs, Verzeichnis von Ednst- 
lern und Handwerkern (an der Spitze Grupello) IV, 18 — 22. 



Digits 



zed by GoOgle 



382 Emil Pauls 

Reiners, Adam, Vereitelter Tauschvertrag des Schlosses Nassau 
gegen die Abtei Echternach i. J. 1192 zwischen Kaiser Heinrich 
VI. und Eurfttrst Johann von Trier. Inhalt: Erzbischof Johann I.; 
Abtei Echternach; Abt Gottfried H; liber aureus von Echternach; 
Der Chronikschreiber Theodorich und sein libellus ; Klosterfest in 
Echternach III, 1—11. 

Reiners, Adam, Johann Bertels aus Lftwen, Abt 1576—1595 im 
Mttnster zu Luxemburg und 1595 — 1607 zu Echternach, luxera- 
burgischer Chronikschreiber. Inhalt: Vorerinnerung IV, 1—3; 
Bertels als M&nch und Abt IV, 3—5; Oberfall durch die hollftn- 
dischen Geusen und (Jefangenschaft in Nymwegen IV, 5—17; 
historische Notizen aus d. J. 1597; V, 8—10; Geschaftsreise 
an die Mosel, V, 10 — 14; Empfang des Fflrstenpaares Isabella 
und Albrecht zu Luxenburg V, 14 — 20; Beschfltzung der „Willi- 
brordskinder" des Hunsriicker Lehens V, 20 — 22; Notizen 1605 
bis 1607, VI, 14—18; Bertels als Schriftsteller VI, 18—20. 

Schaumburg, E. v., Oberst, Zur Statistik von Dusseldorf i. J. 
1804 nach Angaben von Lacomblet V, 7 — 8. 

Strauven, Earl, Notar, Cber die Entstehung der Gemftldegaierie zu 
Dtisseldorf, nach einem Manuskripte des Johann Joseph Rutgerus 
LangenhOffel (18. Jahrhundert) II, 11—16. 

Tunnies, Paul, Dr., Dusseldorfs periodische Presse vor 100 
Jahren EL, 1 — 11 und II, 24; Das Offentliche Fuhrwesen im alten 
Dusseldorf V, 1—7. 

Ungenannte Verfasser: Wortlaut des Urteils der milit&rischen 
Spezialkommission zu Wesel gegen die gefangenen Schillschen 
Offiziere vom 16. September 1809, III, 16—20; einige Beispiele 
bergischer Justizpflege aus der Zeit von 1781 — 1801, HI, 
20 — 23; Urkunden und Aktenstucke, die Frauenkl&ster zu Ddssei- 
dorf betreffend aus der Zeit von 1675—1743, VI, 1—9; Zeit- 
genOssischer Bericht liber die Anwesenheit des KurfOrsten Earl 
Theodor in Dusseldorf vom 31. Mai bis 19. Juni 1785, VI, 9 
bis 14; Wortlaut des von der Universit&t Bonn am 18. Oktober 
1843 dem Akademiedirektor von Schadow in Dusseldorf ver- 
liehenen Doktordiploms VI, 23; Frage nach der Erklarung des 
Wortes B Widum, Widdenhof, Weidenhof I, 32, und des Wortes 
fl Schabelle a I, 32; ErklArung des Wortes SchabeUe IV, 24. 

3. Zeitschrift des DOsseldorfer Geschichtsvereins. 

Redakteur Wiihelm Herchenbach. No. 1—6. 1883. 146 S. 8°. 
Unter dem Titel jeder Nummer der Vermerk: B DXe Zeitschrift 
erscheint sechsmal im Jahre. Das Abonnement betragt fdr das Jahr 
3 Mark und wird in Baten erhoben tt . Den Druck besorgte die 
Buchdruckerei von Earl Eraus, den Versand der Vereinsschatz- 
meister Bruno Herchenbach. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfiaieldorfer Getchlchtrrerein etc. 383 

Inhalt. 

L Vereinsnachrichten. 

Ausfall der Sitzungen wfthrend der Monate Mai bis Oktober 
wegen der Sommerausflflge, 8. 24, 48, 72; Angabe der Sitzungs- 
tage: 8. 24, 48, 72, 122; Vereinssitzungen: Oeneralversammlung 
am 8. Januar 1883, 8. 24; Vereinssitzungen: am 2. Dezember 1882, 
8. 22; 18. Dezember 1882, S. 23 £.; 22. Januar 1883, 8. 24; 
12. Februar 1883, 8. 46; 5. M&rz 1883, 8. 47; 2. April 1883, 
S. 48; 16. April 1883, 8. 71; 7. Mai 1883, S. 71—72, Berichte 
fiber Sommerausfluge nach Kaiserswerth, Sehloss Dyck und Alten- 
berg, S. 122. (Ein Verzeiohnis der Mitglieder fehltl). 

IL Aufsatze und Notizen. 

Herchenbach, Wilhelm, Die Abtei Altenberg von 1133 (1139) bis 
1847, S. 99—111; Der Ursprung der Erzbruderschaft des hi. 
Rosenkranzes zu DQsseldorf. (Errichtet 1407), S. 123—127; 
Dflsseldorf als Feetung (1288 — 1801), 8. 128-143. 

Kohtz, Premierleutnant, Geschichte der Infanterie- und Artillerie- 
kaserne zu DQsseldorf nebst Aufzeichnung verschiedener Garnison- 
Angelegenheiten, S. 1 — 21. 

Lcntzen, J. P., Ein Heirats-Befehl (1701), S. 36—37. 

Tttnnies, Paul, Dr., Buchdruck, Buch- und Kunsthandel zu DQsseldorf, 
S. 49 — 65; Die Dozenten der juristischen Fakult&t zu Dflsseldorf: 
Heinrich Brewer, Joh. Jakob Camphausen, Joh. Jakob Dewies, 
Peter Leonhard Dewies, Earl Anton Hamacher, Franz Anton 
Hedderich, Earl Joseph Henoumont, Stephan Theodor Jansen, 
Theodor Joseph Lenzen, Franz Joseph Lohausen, Adam 
Martin, 0. F. Neller, Andreas Nussbaum, Joh. Wilhelm Neuss, 
Joseph Pampus, Joh. Gerhard Bicharz, Dr. Schiller, 
Joseph Schram, Joh. Wilhelm Windscheid, Professor iuris 
Wolff, S. 73-98. 

Ungenannte Verfasser: Erzbisch&fliche Best&tigungsurkunde des 
Eapuzinerklosters zu Kaiserswerth vom 16. Dezember 1649, 
8. 21 t; Urkunden und AktenstQcke, die Frauenklftster zu DQssel- 
dorf betreffend von 1755—1812, S. 25—36; Aktenstficke in 
Schulfonds-Angelegenheiten (DQsseldorfer Universitfttskasse 1813), 
spftter Schulfonds (1816—1823), 8. 38-46, 8. 65—70, S. 114 
bis 122 und S. 144 — 146; Notiz fiber eine Urkunde vom 
24. September 1512 betreffend eine Rente aus Lehensgut in 
Euskirchen. Aussteller: Johann ftltester Sohn zu Cleve, Herzog 
von Jttlich-Berg, S. 46; Akten betreffend die Stadt Uerdingen: 
Einquartierungsfonlerungen und Lieferungen an die franzftsische 
Armee in den Jahren 1736—1741, 8. 111—114. 



Digits 



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384 Erail Pauls 

4. a) BeitrSge zur Geschichte des Niederrhelns. Jahrbuch 
des Dusseldorfer Geschichtsvereins. 

Das Format der seit 1886 allj&hrlicli unter vorstehendeni Titel 
(a) erechienenen Vereinsjahrbficher ist vom ereten Bande ab stets 
das gleiche (8°) geblieben. Erschienen sind bis jetzt 20 Jahr- 
bucher. Die beiden ereten JahrbQcher weisen deutsche, die folgenden 
dagegen lateinische Schriftzeichen auf. Alle Jahrbftcher sind in 
Dusseidorf gedruckt und erschienen, and zwar J. 1 und 2: Druck 
und Verlag von L. Voss ft Cie., Kflnigl. Hofbuchdruckern; J. 3: 
Druck von C. Kraus; J. 4: Druck und Verlag der Buchdruckerei 
G. Kraus; J. 5: Druck und Verlag der Buchdruckerei G. Kraus 
(Ed. Lintz); J. 6—20 einschliesslich: Druck und Verlag von Ed. 
Lintz. Jahrbuch 3 war gleichzeitig Festschrift zum OOOjfihrigen 
Jubilftum der Stadt DClsseldorf im J. 1888, und Jahrbuch 17 diente 
als Festschrift zur Generalversammlung der deutschen Geschichts- 
und Altertumsvereine zu DClsseldorf ira September 1902. Zu s&nat- 
lichen Jahrbflchern erscheint demn&chst ein von Dr. Johannes. Kru- 
dewig bearbeitetes Register. 

b) Jahresbcrichtc und Mltgllederverzeichnisse. 

Erst von 1888 ab sind regelmftssig allj&hrlich im Format der 
Vereinsjahrbacher (8 °) Jahresberichte doer die Tfttigkeit dee DQssel- 
dorfer Geschichtsvereins erschienen. Solche Jahresberichte liegen 
fttr die Jahre 1888—1905 lQckenlos vor. Meist sind die Jahres- 
berichte gesondert neben den Jahrbflchern erschienen; fur die Jahre 
1901, 1904 und 1905 finden sie sich mit dem Jahrbuch vereinigt 
Vollstftndig mangeln Berichte fiber die Vereinst&tigkeit auch fQr die 
Jahre 1880 — 1887 nicht Unzusammenh&ngende lttckenhafte An- 
gaben fiber das Vereinsleben in den Jahren 1880—1883 (ein- 
schliesslich) stehen in den 1881 erechienenen Monatsblftttern, 
sowie in der Zeitschrift des Dfisseldorfer Geschichtsvereins ffir das 
Jahr 1882 und das Jahr 1883. (VgL vorstehend unter 1, 2 und 3). 
Fiir 1884 erschien kein Jahresbericht, ebenso nicht ffir 1887, wohl 
dagegen ffir die Jahre 1885 und 1886. Bezfiglich des Vereins- 
lebens in den Jahren 1884 und 1887 ist daher die Berichterstattung 
auf ungedruckte Quellen (Protokollbficher, Briefe und dergl.), sowie 
auf vereinzelte Angaben in den gedruckten Jahresberichten ffir 1885 
und 1888 angewiesen. 

Mitgliederverzeichni8se liegen ffir die Jahre 1880 — 1887 nur 
teilweise vor, indem ffir 1880, 1883, 1884, 1885, 1886 und 1887 
jedes gedruckte derartige Verzeichnis fehlt die Jahre 1881 und 
1882 dagegen nur in den damals erschienenen Vereinszeitschriften 
(vgl. unter 1 und 2) vertreten sind. Von 1688 ab erschienen die 
Mitgliederverzeichnisse im Format des Vereinsjahrbuchs meist ge- 
sondert in der Starke von 3 — 4 Druckseiten in der Regel allj&hr- 
lich, zuweilen (1889 und 1890) sogar h&ufiger in einem Jahre. 



Digits 



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Der DOsseldorfer Geschkhtsverein etc. 385 

Keine Mitgliederverzeichnisse erschienen in den Jakren 1896, 1898 
und 1901. 

c) Satzungen. 

Oedruckt sind: 1. Statuten des Vereins fflr Oeschichts- und 
Altertumskunde Ton Dflsseldorf und Uingegend. Dflsseldorf, Druck 
von J. Ga8treieh, 4 S. klein 8°. [Datiert vom 5. Januar 1881]; 

2. Statuten des Dusseldorfer Oeschichtsvereins. Druck von Herm. 
Wolf und Co., Dflsseldorf. 4 S. 8°. [Datiert vom 9. Januar 1882]; 

3. Zus&tzliche Abftnderung der Statuten des Dusseldorfer Oeschichts- 
vereins. Ohne Angabe der Druckerei; 1 Blatt klein 8°. [Datiert 
vom 21. Januar 1885]; 4. Statut des Dusseldorfer Oeschichtsvereins. 
Buchdmckerei 0. Kraus, Dflsseldorf. 6 S. 8°. [Datiert vom 
31. Januar 1885]; 5. Satzungen des Dflsseldorfer Oeschichtsvereins. 
Oebr. TOnnes, Dflsseldorf. 6 S. 8°. [Undatiert]; sind die in der 
Oeneralversammlung vom 24. Februar 1 898 beschlossenen Satzungen. 

Handschriftlich liegen in den Akten (Protokollbflchern) vor: 
die Satzungen vom 7. Juli 1880, sowie die Satzungs-Anderungen 
und Zus&tze datierend vom 28. Januar 1884, 25. Januar 1887, 
29. Januar 1889 und 13. Februar 1900. 

Obersicht 

flber die in den ersten 20 Jahrbflchern des Dusseldorfer Oeschichts- 
vereins erschienenen grflsseren Aufs&tee und die dazu geh5rigen 
Kunstbeilagen. Die „Kleinen Mitteilungen (Miszellen) tt , die Nekrologe 
nnd die Abteilung „Literarisches tt bleiben der Raumersparnis wegen 
unberttcksichtigt Hierflber wird das demnftchst erscheinende Haupt- 
register von Dr. Johannes Krudewig genauen Aufschluss bringen. 

Jahrbuch I (fur 1886) 1886 (2 Bl., 203 S., 3 Tafeln). 

Ferber, H., Die Schftffenfamilie Spede zu DQsseldorf. 

Wed ell, A., Dr., Heinrich Heine's Stammbuch mfltterlicherseits. Mit 
einer Eunstbeilage: Orabstein der Frau Dr. Oottschalk de Oeldern. 

Tttnnies, Dr., Die kurpfiUzischen Poeten am Niederrhein. 

Eschbach, H., Dr., Dr. med. Johannes Wier, der Leiharzt des 
Herzogs Wilhelin HI. von Cleve-Jfllich-Berg. Ein Beitrag zur 
Oeschichte der Hexenprozesse. 

Levin, Th., Professor, Das Orabmal des Herzogs Wilhelm von 
Jfllich-Cleve-Berg in der St. Lambertuskirche zu Dflsseldorf. Mit 
zwei Kunstbeilagen: 1. Das Orabdenkmal des Herzogs Wilhelm 
von Cleve-Jfllich-Berg in der St. Lambertuskirche zu Diisseldorf; 
2. Das Orabdenkmal des Jungherzogs Friedrich Carl von Jfllich- 
Cleve-Berg in der Eirche S. Maria d'ell Anima zu Rom. 

Jahrbuch U (fflr 1887) 1887 (2 BL, 139 S, 1 Tafel). 

T&nnies, Dr., Die alliierten Truppen vor und in Dflsseldorf. Mit 
einer Abbildung: Ansicht von Dflsseldorf w&hrend der Belagerung 

Jabrb. XX 25 



Digits 



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386 Emil Pauls 

vom 7. Juli 1758, nebst einer Karte: Plan des Bombardements 

von DQsseldorf im Jahre 1758. 
Merlander, Ludwig, DQsseldorfs ftlteste Zeitung. 
Binz, C, Professor Dr., Wier oder Weyer? Nachtragliches Qber den 

ersten Bekampfer des HexenwahnH in Deutschland. 
Forst, H., Das Kloster Reichcnstein von seiner GrQndung bis zu 

seinem Untergauge. 
Eschbach, H., Dr., Die St. Sebastianus-Bruderechaft in Ratingen. 
Ferber, H., Urkundliche Beitr&ge vur Geschichte des Krankenwesens 

in der Stadt Dusseldorf. 
Mieck, Dr., Ueber scherzhafte Lokal- und Farailiennaraen in Dussel- 
dorf und Umgegend. 
Wedcll, A., Dr., Erneuerte Geleits-Konzession des Pfalzgrafen Carl 

Theodor fQr die jQlich und bergische Judenschaft auf fernere, 

ultimo Juli 1795 endigende 16 Jahre. 
Mieck, Dr., Zur Dusseldorfer Mundart. 

Jahrbuch III (fQr 1888) 1888 (4 Bl., 499 S., 12 Abbildungen). 
Schneider, J., Professor, Zur aitesten Geschichte des Stadt- und 

Landkreises DQsseldorf. 
Forst, Hermann, Dr., Politische Geschichte des bergischen Landes, 

insbesondere der Stadt Dusseldorf. 
Eschbach, H., Dr., Zur Verfassungsgeschichte der Stadt Dusseldorf. 
Kttpper, Ludwig, Dr., Geschichte der kathol. Geraeinde Dusseldorfs. 
Natorp, Adelbert, Konsistorialrat und Pfarrer, Geschichte der 

evangelischen Gemeinde Dusseldorfs. 
Wedell, Abr., Dr., Rabbinur, Geschichte der jQdischen Geraeinde 

DQsseldorfs. 
Kniffler, G., Gymnasiaioberlehrer, Entwickelung des Schulwesene 

zu Dusseldorf. 
Daelen, E., Zur Geschichte der bildenden Kunst in DQsseldorf. 
Merlander, L., Buchdruck und Buchhandel in Dusseldorf. 
Moeller, Ottomar, KOnigl. Baurat, die Baugeschichte von DQsseldorf. 
Wimmer, G., Dr., Theater und Musik. 
Kohtz, Hauptmann, Geschichte der militanschen Verh&ltnisse der 

Stadt DQsseldorf. 
(Ungenannt), Die Abtei Dttsseltal. 
Schmitz, P. Handelskammer-Sekretar, Handel und Industrie der 

Stadt DQsseldorf. 

Jahrbuch IV (fQr 1889) 1889 (J Bl., 259 S., 1 Karte, 

2 Tafeln). 

Schneider, J., Prof. Dr., Die altesten Wege rait ihren Denkmalern 

im Kreise DQsseldorf. (Mit einer Karte). 
Kniffler, G., Beitrage zur Geschichte des Schulwesens zu DQsseldorf: 
1. Die alte Trivialschule. 2. Beitrage zur Geschichte der Mon- 
heim'schen Schule. 



Digits 



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Der Dflsseldorfer Geschichtsverein etc. 387 

Merlfinder, L., Buchdruck und Buchhandel in Dilsseldorf. Verzeichnis 

der in Dusseldorf erechienenen Druckwerke vom Jahre 1751-1785. 
Eschbach, H., Dr., Urkundlicher Beitrag zur Geschichte des Le- 

prosenwesens im Herzogtum Berg. 
Vorwerk, B., Norbert Burgmuller. (Mit Portrfit Burgmflllers.) 
Wachter, Dr., Aktenstiteke, betr.den Musikdirektor Burgmuller (1812). 
Kohtz, Blitteilungen zur Geschichte des Bergischen Sicherheits-Korps 

und der Gendarmerie des Orossherzogtums Berg in den Jahren 

von 1782—1809. 

Jahrbuoh V (fur 1890) 1890 (2 BL, 169 S., 2 Karten). 

Schneider, J., Pro! Dr., Die alten Oranzwehren (Landwehren) im 

Ereise Dusseldorf. 
Eschbach, H., Dr., Urknnden zur Geschichte der Stadt Dusseldorf. 
Hermanns, Die Bilker Gemarken-Ordnung vom 19. Mai 1677, 

mit kurzer Einleitung 
Hagens, J. v., Geschichte des Engerhof zu Flingern. 
Ferber, H., Rentbuch der Kellnerei Angermund (1634). 

Jahrbuch VI (fQr 1891) 189 2 (2 BL, 224 S., 1 Tafel). 

Eschbach, P., Dr., Ortsnamen des Kreises Dusseldorf. 

Bloos, G., Die Bttrgermeister von Dusseldorf. 

Bone. Karl, Dr., Verzeichnis der Biirgermeister, Marktmeister, Baur- 

meister, Ratsherren und Gemeindevorsteher der Stadt Kaiserswerth. 
Ferber, H., Das GestQt der wiiden Pferde im Duisburger Walde. 
Ferber, H., Die Pfarre Angermund. 
Wachter, Dr., Aus der Verwaltungsperiode des Grossherzogtums 

Berg: 1. Rede des Pr&sidenten des Assisenhofes zu Dilsseldorf 

an die Geschworenen bei der ereten Tagung desselben 1812. 

2. Zur Charakteristik des Ministers des Innern, Grafen Nesselrode- 

Reichenstein. 3. Verzeichnis der Notabeln des Eantons Dttssel- 

dorf 1812. 
Dahl, Werner, Eine Stadtansicht aus Dflsseldorf von Jan van der 

Heyden und Adr. van de Velde in der K6nigl. Gemalde-Galerie 

v Maurit8huis tt im Haag (nebst Abbildung). 

Jahrbuoh VII (fur 1892) 1893 (2 BL, 452 S., 1 Karte). 

Below, Georg v., Prof. Dr., Beitr&ge zur Verfassungs,- Verwaltungs- 
und Wirtschaftsgeschichte des Niederrheins, vom 16. bis zum 
18. Jahrhundert. 

Derselbe, Eine Beschwerdeschrift der Herzogin Jacobe aus dem 
September 1591. 

Eschbach, H., Dr., Urkunden zur Geschichte der Stadt Dusseldorf. 

Bloos, G., Die Rentraeister von DQsseldorf. 

Ferber, H, Die Gemarken im Amte Angermund. 

Derselbe, Die Rittergdter im Amte Angermund. 

25* 



Digits 



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588 Smil Pflu)s 

Fcrbcr, H., Das Steuerbuch dee Hauptgeriohts Creutzberg im Arote 

Angermund von 1734—1735. 
Eschbach, P., Dr., Aus einer Chronik dee Kapuainerkloeters zu 

Eai8erswerth. 
Below, G. v. f Professor Dr., Zur Geschichte Ton Gerreeheirj) im 

16, Jahrhundert 
Derselbe, Cber den Bau einee Rat- and Kornhauses in Sittard in 

den Jahren 1561—66. 
Derselbe, Zur Geschichte der Feldmesskunst am Niederrhein im 

16. Jahrhundert 
Derselbe, Zur Geschichte der Kampfe um Geldern im Ausgang 

des 15. und Anfang dee 16. Jahrhunderts. 
Derselbe, Bin Kriegsbericht aus dem geldrischen Erbfolgekrieg. 
Wachter, Dr., Briefe Friedrich Heinrich Jaoobi's uber den Tod seiner 

Frau (1784). 
Derselbe, Personal-Etat der Beamten des General-Gouvernenaents 

Berg. 
Rediich, Otto R M Dr., Aktenstftcke zur Geschichte des Nieder- 

rheinischen Postwesens und der Dusseldorfer Posthalterfamilie 

Maurenbrecher. 
Derselbe, Denkschrift des Maire Johann Hermann Westermann su 

Wesel, dem Kaiser Napoleon I. bei seinem Aufenthalt daselbst am 

1. November 1811 Qberreicht 
Wachter, Dr., Errichtung einer regelmftssigen direkten Dampfechiff- 

fahrt zwischen Koln, DQsseldorf und London, reap. Hamhurg und 

Havre 1838. 
Ferber, H., Eine Piusfeier in DQsseldorf 1814. 
Bone, Karl, Prof. Dr., Die Distriktsnameu des Kreises Dusseldorf. 

Jahrbuch VIII (fOr 1893) 1894 (2 Bl., 261 8., 3 Tafeln). 

Becbeav H., Pfwrrer an Si Martin (Bilk), Geschichte der laure- 

tanischen Kapelle in DQsseldorf-Bilk. (Mit einem Titelblatt.) 
Werth, Adolf, Das site bergische Residenzschloss zu Burg an der 

Wupper. (Mit zwei Lichtdruoktafeln.) 
Ferber, H., Die Calkumschen Fehden mit der Stadt KOln. 
Koernicke, Arthur, Dr., Ordnung des Rather Oberhofs. 
Ferber, H., Die drei H6te des adeligen Stilts zu Vilich in Wittlaer, 

Himmelgeist und Verio. 
Derselbe, Die Grevenhtthnei 1 im Amte Angermund. 
Rediich, Otto R., Dr., Die Schfttze der herzoglichen Silberkammer 

zu Ddsseldorf im 17. Jahrhundert 
Raadt, J. Th. de, (Brdssel), Bestellung von Brflsseier Kunstwirkereien 

fttr das Dftseeldorfer Schloss (1701). 
Wachter, F., Dr. (Breslan), Errichtung einer regelmftssigen direkten 

Dampfschiffahrt zwischen K8ln, DQsseldorf und London reap. 

Hamburg und Havre 1838. 



Digits 



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Der Dflssddorfer Geachichtsverein etc 888 

Wachter, Dr., Korrespondenz der Stadt Dtisseldorf mit dem Prinien 
Friedrich von Preussen betr. dessfen Rttckkehr nach DOsseldorf 
(1848- 1855)'. 

Forst, H., Dr., Zur Gesehichte dee Handels mit Andernacher Steinen 
nach Holland im 17. Jahrhundert 

Jahrbuch IX (fttr 1894) 1895 (2 BL, 275 S., 1 Tafel). 

Kttch F., Die ftlteren Dflsseldorfer SchflffensiegeL 

Derselbe, Zur Wirtschaftsgeschichte Dusseldorfs. 

Redlich, Otto R., Dr., JQlich und Geldern am Ausgang dee 15. Jahr- 

hunderts. 
Below G. ▼., Prof. Dr., Der Streit des Herzogs Johann von JQlioh- 

Bcrg mit dem Julicher Erbmarsohall Engelbert Hurdt von Schflneoken 

in den Jahren 1513 und 1514. (Beaohwerden fiber Missstfinde 

in der Verwaitung.) 
Schmitz, Ferdinand, Dr., Weistumer dee Kirchspiels OberdoUendorf 

im Amte LOwenberg und Verordnungen des dortigen Markgedings. 
Forst, H., Dr., Cber die Aufhebung dee Klosters der Regulirherren, 

in Neuss im Jahre 1623. 
Derselbe, Em Schreiben der evangelischen Geistlichen der Stadt 

Wesel an ihre aus der Oberpfalz vertriebenen AmtsbrQder (im 

Jahre 1630). 
Koernicke, A., Dr., Die Huntscliaft und das Hofgerieht des Herzogs 

von Berg zu Lintorf. 
Raadt, J. Th. de, Beitrfige zur Qeschiohte des Kurfflrsten Johann 

Wilhelm. 
Hassencamp, R, Pro! Dr., Beitrftge zur Gesehichte der Brftder 

Jaoobi. 
Pauls, E., Die Beckhaus'sohe Sammlung in der Kftnigliohen Landes- 

bibliothek zu DOsseldorf. 

Jahrbuch X (fQr 1895) 1895 (2 BL, 266 S.). 

Redlich, Otto R., Dr., Dusseldorf und das Herzogtum Berg nach 

dem Rtickzug der Osterreicher aus Belgien 1794 und 1795. 

Zugleich ein Beitrag zur Gesehichte des kurpfalzischen Heeres. 
Cramer, Franz, Dr., Niederrheinische Ortsnamen. 
Below, 0. v., Prof. Dr., Privileg fQr die WaidhAndlerzunft der Stadt 

JQlich 1424 August 10. 
Ktlch, Fr., Dr., Pfalzgraf Wolfgang WUhelra In BrQssel 1632. 
Hassencamp, R., Prof. Dr., Ein brandenburgisch-bergisches Ehe- 

projekt im Jahre 1641. 
Derselbe, Beitrfige zur Gesehichte der Gebrfider Jaoobi. in. Das 

Zsnrftrfnis zwisohea Goethe und F. H. Jaoobi. 

Jahrbuch XI (fdr 1896) 1897 (2 BL, 219 S., 1 Tafel). 

Hassencamp, R., Prof. Dr., Earl Jmmermann. Zur Erinnenmg 
an seinen hundertstsn Geburtstag. 



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390 EmiI Pauls 

Schaarschmidt, F., FOrstliche Bildnisse in der Gemaldesamnilung 

der Kgl. Kunstakademie zu DQsseldorf. 
Kttch, F„ Dr., Beitriige zur Kunstgoschichte Dflsseldorfs. 1. Das 

Grabdcnkmal Herzog Wilhelms HI. (V.) in der Lambertuskirche. 

2. Zur Baugeschichte der Andreaskirche. 
Lo€ v., Fr. Paulus Maria, Reformations- Versuche im Dominikaner- 

kloster zu Wesel in den Jcihren 1460 — 1471. 
Redlich, Otto R, Dr., FranzOsische Vermittlungspolitik am Nieder- 

rhein im Anfang des 16. Jahrhunderts. 

Jahrbuch XII (fQr 1897) 1897 (5 Bl., 293 S.). 
Kttch, F, Dr., Die PoJitik des Pfelzgrafen Wolfgang Wilhelm 1632 

bis 16B6. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte von JQlich und 

Berg w&hrend des dreissigj&hrigen Kiieges. 
Hassencamp, R, Prof. Dr., Beitr&ge zur Geschichte der Gebrfider 

Jacobi. IV. Die Beziehungen Joh. Jac. Wilh, Heinses zu den 

Gebrfidern Jacobi. 
Cramer, Franz, Dr., Zwei denkwCrdige Ortsnamen am Niederrhein 

(Xanten und Birten). 

Jahrbuch XIII (fOr 1898) 1898 (2 Bl., 301 S., 2 Tafeln). 
Marseille, G., Dr., Studien zur kirchlichen Politik des Pfalzgrafen 

Wolfgang Wilhelm von Neuburg. 
Redlich, Otto R, Dr., Staatlicher Schutz des Handels und des 

Verkehrs am Niederrhein gegen herrenlose SOldneracharen urn 

die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts. 
Pauls, Emil, Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. 
Scholten, R, Dr., Urkundliches fiber die Herren von M5rmter (de 

Munimento) und das Hans Roen in ObermCrmter. 
Lo6 v., 0. p. Fr. Paulus, Die Besitzungen des Dominikanerklosters 

zu Wesel. 
Tille, Armin, Dr., Drei ungedruckte Urkunden des 13. Jahrhunderts 

aus Herkenrath. 

Jahrbuch XIV (fur 1899) 1900 (2 BL, 249 S., 1 Abbildung). 

Eschbach, P., Dr., Herzog Gerhard von Jfilich-Berg und sein 

Marschall Johann vom Hans. 
Eschbach, H., Dr., Kfiren der Stadt Ratingen aus dem 14. Jahr- 

hundert 
Scholten, R, Dr., Das Regulier-Chorhcrren-Kloster Gnadenthal bei 

Clve. 
Schmitz, Ferdinand, Dr., Die Abtei Heisterbach. 
Cramer, Franz, Dr., Inschriften auf Glasern des rCmischen Rheinlands. 

Jahrbuch XV (ffir 1900) 1900 (2 Bl., 378 S., 6 Tafeln). 
Kttch, F., Dr., Dio Entwicklung des bergischen Wappcns. (Mit 
fflnf Doppeltafoln in Lichtdrnck.) 



Digits 



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Der Diisseldorfer Geschichtsverein etc. 391 

Pauls, Emil, Zur Geschichte der Zensur am Niederrhein bis zum 

Frtthjahr 1816. 
Redlich, Otto R., Dr., Urkundliche Beitrftge zur Geschichte des 

Bergbaus am Niederrhein. 
Loewe, Victor, Dr., Eine politisch-Skonomische Beschreibung des 

Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740. 
Schatze, Hermann, Dr.. Bezirk und Organisation der niederrheinischen 

Ortsgemeinde, mit besonderer RQcksicht auf das alte Herzogtum 

Berg. 
Eschbach, P., Dr., Die Universitfit Duisburg unter franzOsischer 

Verwaltung. 
Kelleter, Heinrich, Dr., Ein karolingischer Laienkelch (Mit Abbild. 

Tafel VI.) 
Sudhoff, K., Dr. med., Bartholoraftus von Alten aus Neuss, ein nieder- 

rheinischer Arzt und Astronom des 15. Jahrhunderts. 
Levin, Th., Prof., Ein Heiratsprojekt im pfalzneuburgischen Hause. 

Jahrbuch XVI (far 1901) 1901 (2 BL, 311 S., 1 Tafel). 

Krudewig, Johannes, Dr., Der „Lange Landtag" zu Dflsseldorf 1591. 
Schmitz, Ferdinand, Dr., Die Abtei Heisterbach (Fortsetzung aus 

Jahrbuch XIV). 
Thamm, M., Dr., Beitrage zur Geschichte des Schlosses Bensberg. 
Sudhoff, Karl, Dr., Johann Peter Brinkmann, ein niederrheinischer 

Arzt im 18. Jahrhundert (Mit Lichtdruck.) 

Jahrbuch XVII (fur 1902) 1902 (2 BL, 244 S., 2 Tafeln). 

Eschbach, P., Dr., Der Stamm und Gau der Chattuarier, ein Beitrag 

zur Geschichte der fr&nkischen St am me und Gaue am Niederrhein. 
Knipping, Richard, Dr., Zwei unbekannte K&nigsurkunden fur das 

Kloster Bedbur. 
Sallmann, K., Dr., Organisation der Zentralverwaltung von Julich- 

Berg im 16. Jahrhundert 
Kttch, F., Dr., Die Hochzeit des Herzogs Wilhelm LQ. von Julich- 

Cleve-Berg 1546. 
Eschbach, BL, Dr., Die Erkundigung uber die Gerichtsverfassung 

im Herzogtum Julich von 1554 und 1555. 
Pauls, Emil, Aus der Geschichte der Jttlicher Vogtei in Aachen. 
Schmitz, Ferdinand, Dr., Die Henschaft des Abtes von Heisterbach 

zu Flerzheim und Neukirchen in der Surst. 
Schaarschmidt, F., Ein Bildnis des Eurfursten Johann Wilhelm 

in der Kflnigl. Eunstakademie. (Mit Kunstbeilage.) 
Clemen, Paul, Prof. Dr., Der Dusseldorfer Schlossplan des Grafen 

Matthaeus Alberti. (Mit Kunstbeilage.) 
Redlich, Otto R., Dr., Napoleon L und die Industrie des Grossher- 

zogtums Berg. 
Wolter, Jos., Dr., Immermanns Leitung des Diisseldorfer Stadttheaters. 



Digits 



zed by GoOgle 



992 Emil Pauls 

Jahrbuch XVIII (fur 1903) 1903 (2 BL, 184 S.) 
Sallmann, K., Dr., Organisation der Zentralverwaltung von Jttlich- 

Berg im 16. Jahrhundert. 
Baumgarten, Ernst, Dr., Der Kampf dee Pfalzgrafen Philipp Wilhelm 

rait den julich-bergischen St&nden von 1669—1672. L Teil. 
Croon, G., Dr., Ober das Zunftwesen in Dusseldorf. 
Eschbach, P., Dr., Zur Baugeschichte der Hohenstaufenpfalz, Kaisers- 

werth. 

Jahrbuch XIX (fur 1904) 1905 (2 BL, 273 S., 6 Tafeln). 
Baumgarten, Ernst, Dr., Der Kampf des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm 

mit den jQlich-bergischen St&nden von 1669—1672. II. Teil. 
Schmidt, Chr., Dr., Die Industrie des Grossherzogtums Berg im 

Jahre 1810. Ein Nachtrag zu Beugnots Memoiren. (Einleitung 

und Anmerkungen ubersetzt von Dr. Redlich). 
Levin, Th., Prof., Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen 

in dem Hause Pfalz-Neuburg. I. Teil. (Mit 5 Kunstbeilagen). 
Sudhoff, Karl, Prof Dr., Goethes Arzt in DQsseldorf 1792. 

Jahrbuch XX 
Eschbach, P., Dr., Die Ratinger Mark. 

Wiepen, Ed., Dr., Der Geograph Mathias Quad von Kinckelbach. 
Levin, Th., Prof., Beitrage zur Geschichte der Kunstbestrebungen. 

(1st Fortsetzung zu Jahrbuch XIX). 
Kuske, Bruno, Dr., Die Rheinschiffahrt zwischen KOln und DQsseldorf 

vom 17. bis 19. Jahrh. 
Pauls, E., Der Dftsseldorfer Geschichtsverein in den ersten 25 

Jahren seiner Tatigkeit 

5. Ferber, Heinrich. Historische Wanderung durch die 
alte Stadt DQsseldorf. 

Herausgegeben vom Dftsseldorfer Geschichtsverein. 

a) Lieferung I. Mit zwei Planen der Stadt. Dusseldorf 1889. 
Druck und Verlag von C. Kraus. 2 BL und 135 S. 8°. 

b) Lieferung II. (Schluss). Druck und Verlag der Buoh- 
druckerei C. Kraus (Ed. Lintz). DQsseldorf 1890. 1 BL, 113 S. 8°. 
Nebst Register zu Lieferung I und II, XX VII S. 8°. 

Ferbers Schrift ftihit unter Einflechtung geschichtlicher Notizen 
die auf den Platzen und in etwa 50 Strassen der alten Stadt 
Dusseldorf vorhandenen Gebaude nebst den Namen ehemaliger und 
zeitiger Besitzer an. Seine Quellen sind ausser Akten des Dussel- 
dorfer Staatsarchivs die Archivalien der Lambertuspfarre und die 
Sammlungen des f Rentners Karl Guntrum. Die beiden Plane ver- 
ansehaulichen Dusseldorf i. J. 1764 und Dusseldorf i. J. 1889. 
Im beigegebenen Register sind Orts- und Personennamen berflck- 
sichtigt. 



Digits 



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Der Dttsseldorfei Geschichtsverein etc * 893 

6. Tagebuch des Leutnants Anton Vossen, vornehmllch 
uber den Krleg in Russland 1812, 

bearbeitet von Dr. Otto Redlich. Herausgegeben vom DQssel- 
dorfer Geschichtsverein. DQsseldorf 1891. Druck und Verlag von 
Ed. Lintz, Buchdruckerei. YEtt und 20 S. 8°. 
W. Anton Vossen ana Oberkassel bei DQsseldorf diente unter 
den Fahnen Napoleons I. in verschiedenen FeldzQgen, darunter im 
russischen. Das hierQber gefQhrte Tagebuch Vossens wurde dem 
DQsseldorfer Geschichtsverein von Herrn Causin in Oberkassel zur 
VerfQgung gestellt. Dem Herausgeber fiel die Aufgabe zu, die ver- 
haltnismfissig dQrfiigen Aufzeichnungen mit HQlfe der reiohen Lite- 
ratur fiber die Oeschichte des Feldzuges in Russland zu ergftnzen. 
Langere Ausftkhrungen sind besonders der Schlacht bei Borodino 
(7. September 1812) gewidmet Eine Literatur-Obersicht besohliesst 
das Schriftchen. 

7. Redlich, Otto R. Die Anwesenheit Napoleons I. 
in DQsseldorf im Jahre 1811. 

Hierzu die Eunstbeilage: Einzug Napoleons L in die Stadt DQsseldorf. 
Herausgegeben vom DQsseldorfer Geschichtsverein. DQsseldorf 1892. 
Druck und Verlag von Ed. Lintz (vormals K. Eraus). 
1 BL H und 78 8. 8®. 
Napoleon L hat DQsseldorf nur einmal, namlich im Beginn des 
November 1811, besucht FQr die Entwicklung der Stadt war 
dieser Besuch jedoch von ausserordentlicher Bedeutung, und es schien 
deshalb geboten, alles in DQsseldorf darQber vorhandene Material 
zu8ammenzustellen. Die Hauptquelle boten die Akten des DQssel- 
dorfer Staatsarchivs. Die Reproduktion des bekannten Petersenschen 
Bildes wurde nach einem im Besitz von H. Ferber befindlichen 
Exemplar besorgt. Die Abhandlung weist folgende Abschnitte 
auf: I. Einleitendes. Erwarteter Besuch Napoleons i. J. 1810; 
II. Etnpfengsvorbereitungen in Stadt und Land; UI. Ankunft des 
Herrscherpaares im Grossherzogtum ; IV. Vorstellungscour und 
Sitzungen; V. Inspektionen und Festlichkeiten ; VI. Abreise des 
Herrscherpaares. Acht Beilagen, von denen die erste die Haupt- 
bedQrfnisse der Stadt DQsseldorf und des Rheindepartements auf- 
z&hlt, sind angeschlossen. 

8. Redlich, Otto R. 9 Hillebrecht, Fr., Wesener. 
Der Hofgarten zu Dusseldorf und der Schlosspark zu 

Benrath. 

Mit fftnf Lichtdrucktafeln. Herausgegeben vom DQsseldorfer 

Geschichtsverein ztim 14. August 1893. DQsseldorf 1893. Druck 

und Verlag von E<1. Lintz. 2 BL und 43 S. 8°. 

Das Vorwort bezeichnet als Quellenmaterial hauptsachlioh die 

Akten der JQlich-Bergischen Hofkammer aus den Jahren 1769 bis 



Digits 



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394 Emil Pauls 

1781 im DQsseldorfer Staatsarchiv, dann ferner ein im Privatbesitz 
befindliches Konzeptbuch des Hofgartners Weyhe aus den Jahren 
1804—1807. An das Vorwort schliesst 0. Redlich im ereten 
Hauptteil eine historische Einleitung mit folgenden Abschnitten an: 
1. Verwandlong des alten Hofgartens zu Pempelfort in eine Cffent- 
liche Promenade (1769); 2. Der Chinesische Pavilion; 3. Die Er- 
weiterung des Hofgartenhauses ; 4. Die Vei grfsserung des Hofgartens 
durch Niederlegung der Festungswerke ; 5. Der botanische Garten. 
Im zweiten Hauptteil geht Stadtgartner Fr. Hillebrecht auf die Ge- 
staltung und den Pflanzenwnchs des Hofgartens nfther ein. H. 
beechreibt unter AnfQhrung botanischer Einzelheiten die verechie- 
denen Teile des Hofgartens und bespricht schliesslich kurz die 
Qbrigen Offentlichen Anlagen des DQsseldorfer Stadtgebietes. Im 
dritten Hauptteil behandelt Hofgartner Wesener den Schlosspark 
und die Anlagen zu Benrath. ]0ber die Gestaltung des Parks und 
die in ihm vorhandene Pflanzen- und Tierwelt gibt Wesener nahere 
AufschlQsse. In den Lichtdruckbildern werden geboten: Zwei An- 
sichten aus dem Hofgarten zu DQsseldorf und das dortige Denkmal 
Weyhes, Schloss Benrath (Nordseite) und Schloss Benrath (Sfldseite) 
nebflt einer Ansicht aus dem K5nigl. Park zu Benrath. 

9. DQsseldorf im Jahre 1715 nach E. P. PISnnies. 

Herausgegeben vom DQsseldorfer Geschichtsverein zum 14. August 

1894. Mit einer Kunstbeilage. Dflsseldorf 1894. Druck und Verlag 

von Ed. Lintz. 8 S. 8°. 

Erich Philipp PlOnnies, fiber dessen Tfttigkeit im 19. Bande 
der Zeitschrift des Bergischen G^eschichtsvereins genaue Nachrichten 
sich finden, war Landesbaumeister im letzten Jahr/ehnt der Re- 
gierung des zu Dusseldorf 1716 verstorbenen Kurfttrsten Johann 
Wilhelm. Auf ihn sind 17 Karten des Herzogtums Berg 
und zahlreiche Abbildungen von bergischen Stadten und Schldssern 
zurackzuftthren. Seine Zeichnung Dttsseldorfs ist als Lichtdruck in 
grossem Format (Bildflftche 60X16 cm) der vorliegenden Schrift 
baigegeben. Die gebotenen Erlauterungen , vom Kgl. Archivar 
Dr. Ktlch verfasst, geheu hauptsachlich auf die baulichen Vei'ande- 
rungen ein, die DQsseldorf zur Zeit Johann Wilhelms erfuhr. 

10. Jost, Walter. Die Schnitzwerke am Marstall des 
JSgerhofes zu Dusseldorf. 

Jiit 2 Lichtdrucktafeln. Herausgegeben vom Dflsseldorfer Geschichts- 
verein zum 14. August 1895. 
DQsseldorf 1895. Druck von Ed. Lintz, DQsseldorf. 17 S. 8°. 

In den Giebelfeldern der RQckseite des sog. Marstalls, eines 
ehemaligen Jagdzeughauses in der Pempelforterstrasse zu DQsseldorf, 



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Der Dflsseldorfer Geschichtsverein etc 395 

befinden sieh geschnitzte, krftftig wirkende Holzreliefe, von denen 
zwei, abgesehen von einer sehr geringfQgigeu Abweichung, tiber- 
einstimmend sind. Die von einem unbekannten Meister angefertigten 
Kunstwerke stammen aus dera Jahre 1713; fast verfallen, wurden 
sie 1848 wieder hergestellt. Der Text der vorliegenden Schrift 
erlftutert nach der geschichtlichen und ktlnstlerischen Seite hin die 
in Ldchtdruck abgebildeten Holzreliefe des nord&stlichen und mitt- 
leren Giebelfeldes. 

11. Schaarschmidt, Friedrich. Gabriel Rittcr von Grupello 
und seine Broncestatuette des KurfQrsten Johann 

Wilhelm Im Jagerhof zu Dusseldorf. 

Mit cinem Lichtdruckbild and einer Abbildnng im Text. Heraus- 
gegeben vom Dflsseldorfer Geschichtsverein zum 14. August 1896. 
Dusseldorf 1896. Druck und Verlag der Buchdruckerei Ed. Lintz. 

16 S. 8<>. 

Ein kleines Meisterwerk Grupelloe, eine meterhohe Bronze- 
statuette, die jetzt in den Sammlungen der Kgl. Eunstakademie in 
Dusseldorf aufjjjestellt ist, befand sich friiher im Mittelsaal des Erd- 
geschosses im Schlosse Jftgerhoi Schaarschmidt erlftutert unter 
Beigabe einiger Mitteilungen liber Grupello uud dessen Kunstwerke 
die Bronzestatuette und veranschaulicht durch zwei Abbildungen 
sowohl die Gesamtdarstellung wie den Sockel des kleinen Denkmals. 

12. Schaarschmidt, Fried rich. Zur Erinnerung an Jakobe 
von Baden, Herzogin von Julich -Cleve-Berg, gest am 

3. September 1597. 

Mit einer Kunstbeilage. Herausgegeben vom DQsseldorfer 
Geschichtsverein. Dusseldorf 1897. 

Druck und Verlag der Buchdruckerei Ed. Lintz. 11 S. 8°. 

Die vorliegende, im Spfttsommer 1897 erschienene Schrift ist 
eine S&kular-Erinnerung an die 300 Jahre vorher gestorbene unglflck- 
liche Herzogin Jakobe von Baden. Der Verf. entwickelt im ereten 
Abschnitt die GrQnde, die far die Echtheit des seiner Abhandlung 
beigegebenen Lichtdruckes, eines Portrftts der Jakobe 1 ) sprechen. 
Der zweite Abschnitt „Zwei eigenh&ndige Aufzeichnungen der 
Herzogin im Kgl. Staatsarchiv zu Dusseldorf* bietet eine ftbersetzung 
des 109. Psalms Davids mit manchen Anderungen und Zus&tzen, 
sowie unter dem Titel ^Ein neues Lied a ein anscheinend von der 
Herzogin selbst herrfihrendes Gedicht. 



*) Vgl. hierzu die neueren Forschungsergebnisse im 19. Jahrbuche des 
Dflsseldorfer Geschichtsvereins (1905), S. 247—252. 



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396 Emil P*ul» 

13. Kflch, F. und Redllch, Otto*). Denkschrift fiber 

die Herausgabe von UrkundenbQchern der geistlichen 

Stiftungen des Nlederrheins. 

Oedruckt bei August Bagel in DOsseidorf. 8 S. Or. 4°. 

Erechien 1898. Im ersten Teile entwickeln die Verfasser die 
Griinde, die eine Herausgabe von Einzelarchiven, also der Archive 
von verechiedenen Territorien, geistlichen Stiftungen, St&dten und 
Adelsfamilien far die Geschichtsfbrschung wtinschenswert machen. 
An den Hinweis auf einige in diesem Sinne bereits erfolgte Verttffent- 
lichungen schliessen Rie die Mitteilung an, dass der DAsseldorfer 
Geschichtsverein bereits im Jahre 1893 den Plan fasste, die Heraus- 
gabe von Urkundenbfichern der genannten Art in Aogriff zu nehmen. 
Dabei sei es zweckmftssig erschienen, zunftchst nur die Urknnden 
der KlOster im Herzogtum Berg zu bearbeiten. Nach etlichen Aus- 
ftthrungen uber die an die Herausgeber von Urkunden and nament- 
lich von Regesten in wissenschaftlicher Hinsicht zu stellenden 
Anforderungen, lassen die Verf. im zweiten und Schlussteile der 
Denksohrift eine Cbersicht fiber die geistlichen Stiftungen im Gebiet 
des Herzogtums Berg, geordnet nach der Reihenfolge ihrer Bnt- 
stehung, mit Nachrichten fiber ihre Geschichte und ihre Quellen 
folgen. 

14. Bibliothek-Kataloge. 
a) DGsseidorfer Geschichtsverein. 

Eataiog der Bibliothek. Buchdruckerei G. Kraus, Wehrhahn 28 a. 
(Ohne Jahresangabe). 32 S. 8°. 
Erschienen im Jahre 1888. Die verzeichneten Bticher sind 
alphabetisch nach den Namen der Verfasser geordnet; auf S. 2 
findet sich die aus dem August 1888 datierte Geschftftsordnung 
der Bibliothek. 

b) Bloos, Georg. Katalog der Bibliothek des DQsseldorfer 
Gesch ichtsverei ns. 

DOsseidorf 1901. Druck von Hubert Hoch, Dusseldort 

4 BL und 131 S. 8°. 
Das Vorwort hat nach dem Tode des Herausgebers G. Bloos 
0. Redlich gesch rieben. An das Vorwort schliessen sich an die 
Geschaftsordnung der Bibliothek vom 12. Februar 1901 und folgende 
Abschnitte: A. Zeitschriften von Vereinen; B. Einzelwerke (und 
einige andere); C. Alte Dttsseldorfer Drucke (bis 1815); D. Bilder 
(Bildwerke, Karten, Plane, Ansichten, Bildnisse, Verschiedenes); 



*) Dass die Kgl. Archivare Dr. Fr. Kuch and Dr. O. Redlich die in 
Titel der Denkschrift nicht genannten Verfasser sind, ist im Geleitwort zu dem 
Kelleterschen Urkundenbuche (vgl. No. 15) uber das Stift Kaiserswerth aus- 
gesprochen. 



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Der Dusseldorfer Geschichtsverein etc. 997 

E. Heine- Literatur (bezw. Sammlung). In Abteilung B Bind die 
Titel in einem durchlaufenden Alphabet doppelt aufgefuhrt, einmal 
unter dem Yerfasser und einmal unter dem Oegenstande. 

15. Urkundenbucher der Gelstlichen Stiftungen 

des Nlederrheins. 

Herausgegeben vom Dusseldorfer Geschichtsverein. I. Stift Kaisers- 
werth. Bearbeitet von Dr. Heinrich Kelleter. Bonn, Verlag von 
P. Hanstein 1904. 3 BL, Seite A-H, I— LXVffl und 672 S. 8° 
An das Titelblatt schliesst sich ein Yerzeichnis der Stifter des 
Kaiserswerther Urkundenbuchs an, dann die Inhaltsangabe und ein 
Fehlernachweis. Es folgen: Geleitwort, Yorwort des Bearbeiters, 
Einleitung, Urkunden und Regesten, sowie ein umfangreiches Personen- 
und Ortsregister nebst einem Sach- and Standesregister. Das Geleit- 
wort geht vom Yorstande des Dusseldorfer Geschichtsvereins aus; 
im Yorwort nennt der Verf. die benutzten Quellen und gibt Auf- 
schluss uber die bei der Herausgabe des urkundlichen Materials 
massgebend gewesenen Grundsfttze. Die Einleitung bietet unter 
„Allgemeines (A)* Ausfuhrungen zur Geschichte der Entwicklung 
der deutschen Stifter, w&hrend unter „Beeonderes (B) tt auf die Yita 
Suitberti, Geographisches und Topographisches (Kirchen- und Profan- 
bauten), Verfassung und Yerwaltung, Yerhftltnis des Stifts zu Burg 
und Stadt Kaiserswerth, n&her eingegangen wird. Im Hauptteil Bind 
bis 1350 so gut wie alle Urkunden in ihrem Text wiedergegeben . 
bei der sp&teren, bis 1792 reichenden Zeit dberwiegt das Regest 1 

16. Verzeichnis von Vortrigen Im Dusseldorfer 

Geschichtsverein. 

Im Dusseldorfer Geschichtsverein wurden im Laufe der ersten 
4 1 / 8 Jahre seines Bestehens nicht weniger als 100 Vortrage, ein- 
schliesslich mancher kleineren Mitteilungen und Hinweise, gehalten. 
In sp&teren Jahren entfiel auf jede der sechs Yereinssitzungen 
wfthrend des Winterhalbjahrs in der Regel ein Yortrag, dem nnr 
in AiiBnahmefalien ein zweiter sich anschloss. Im nachstehenden 
werden alle bedeutenderen Vortrage, soweit sie aus den Vereins- 
akten und Jahresberichten sich ermitteln liessen, berQcksichtigt ! ). 
Kommt ein Yortragender im Yerzeichnisse wiederholt vor, so sind 
nnr beim ersten Yortrage die Yornamen nach MOglichkeit vollstandig 
angegeben; bei den folgenden Yortragen deuten Anfangsbuchstaben 
die Yornamen an. Die Abkurzung D. steht fQr Dflsseldorf und die 
davon abgeleiteten Formen. 

*) Bei den Vereinsausfltlgen gab in der Regel ein Vereinsmitglied, hSufig 
der Vorsitzende, einige Erl&uterungen zur Geschichte des besuchten Ortes und 
seiner Sehenswurdigkeiten. Darauf kann bier nicht eingegangen werden. Ge- 
nannt sind aber, soweit sie noch zu ermitteln waren, die Vortrage, mit denen 
an Ort und Steile geschichtskundige Freunde des Vereins die Teilnehmer am 
Ausfluge erfreuten. 



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398 Emii Pauls 

1880 Mai bis 31. Dezember. 

Heitland, Ludwig, Geschichte des Sporns; das Faustrohr. 
Herchenbach, Wilh., Die Pest in D. 1G66; Anfange der Stadt 
D. ; Strassenverh&ltnisse und Verfassung des alten D.; (Offent- 
liche Sitzung am 1. Dezember): Ziele des D. Geschichtsvereins. 
Koenen, Konst, Vier Vortrage uber die geographischen Verh&lt- 
nisse der D. Gegend zur RSmerzeit; drei Vortrage fiber Novaesi'im 
(Neuss). Rautert, Oskar, Unzulassigkeit wichtiger Schlilsse nach 
rOmischen Munzfunden. Schaumbnrg, Ernst v., (Offentliche 
Sitzung am 1. Dezember): Besitzergreifung D. durch Brandenburg 
im April 1609. Schneider, Jak., System der ROmerstrassen. 

1881. 

Braun, Philipp, DreiVortrftge liber Numismatisches. Herchen- 
bach, W., Alte Vfllkerschaften in der D. Gegend; Abtei Altenberg; 
aus dem Leben Johann Wilhelms, Herzog zu Jfllich und Berg; 
oiniges aus dem Jahr 1848; fruhere Hinrichtungsart in D. Koenen, 
K., Rheinische Grabstatten bis auf Karl d. Gr.; Ausgrabungen in 
Andernach. Marti ny, H., Furstlich-julichsche Hochzeit (Jakobe von 
Baden 1585); Beisetzung des Herzogs Wilhelm in D. (1592). 
Rautert, 0., Drei Vortrage uber Grabfunde in Eller, Kleineller und 
Asberg; Rftmerbrucke in Mainz. Schneider, J., Alte Stromver- 
h&ltnisse des Rheins bei Burgel und Zons. 

1882. 

Herchenbach, W., Geschichte und Inschrift des Eteiterdenk- 
mals vor dem Rathause in D. ; der Airikareisende Johann Maria 
Hildebrandt; (Offentliche Sitzung am 16. Oktober): Die Schlacht 
bei Worringen und D.'s Erhebung zur Stadt. Hucklenbroich, 
Ant. Hub., (Offentliche Sitzung am 16. Oktober): D. Ge- 
schichtsverein und historisches Museum in D.; Armenwesen in D. 
vor 100 Jahren. Kausen, Adam Heinr., (Offentliche Sitzung 
am 27. Februar): Beziehungen Napoleons I. zu D. ; Einnahme von 
Neuss durch Alexander von Parma 1583. Schaumburg, E. v., 
Verfassung von Julich-Kle ve-Berg ; Truchsessischer Krieg. T 6 n n i e s , 
Paul, Julich-Bergische Verkehrsmittel vor 100 Jahren; (Offent- 
liche Sitzung am 5. Juni): D. zur Zeit der franz&sischen Revo- 
lution; offentliches Fuhrwesen in D.; zur Geschichte des D. Buch- 
und Kunsthandels ; D. Hochwassernachrichten. Wei dinger, Roman 
Alfred, Julia, die Tochter des Augustus. 

1883. 

Bauer, Theodor, Deutsche Wortbilder und Redensarten, teil- 
weise aus dem D. Dialekt; Nachklange der altdeutschen Mythologie. 
Frauberger, Heinrich, Central-Gewerbeverein fur Rheinland und 
Westfalen. Herchenbach, W., Nikolaushof bei Schloss Dyck 
und die dortige Eremitage; ehemalige D. Festungswerke. Koenen, 



Digits 



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Der Dflsseldorfer Geschichtsverein etc 399 

K., Vorgeschichtliche Ansiedlung bei Andernach; vorrOmische Kul- 
turreste in der Rheinprovinz ; Funde bei Schloss Dyck. 

1884. 

Braun, Ph., Notgeld und Belagerungsmunzen. Eschbach, 
H., Die Periode der Hexenprozesse in Deutschland; der klevische 
Leibarzt Dr. Wier als erster Bekftmpfer des Hexenwahns. Koenen, 
K., Die Franken und die Besetzung Galliens durch dieselben; 
Ursprung der rheinischen Dynastensitze. Rautert, 0., Germa- 
nisches Gr&berfeld auf der Golzheimer Heide und Grabfund in der 
Umgebung von D. Schneider, J., Angeblich altgermanische Grab- 
st&tten ira Aaper Walde bei D ; Vernal tnis des rechtsrheinischen 
Uferkreises zum rSmischen Reiche. Strauven, Karl, Das alte 
Schloss in D. Tunnies, P., Die juristisch-theologische Akademie 
in D. 

1885. 

Eschbach, H, Vehmgerichte. Fa Ik en bach,. Anton, Zwei 
Vortrage fiber Rfimerstrassen bei D. Ferber, Heinr., Aus dem D. 
Stadtarchiv. Levin, Theodor, (Offentliche Sitzung am 1 6. 
November): KurfQrst Johann Wilhelm auf Reisen. Merlftnder, 
Ludwig, Buchhandel und Buchdruckerkunst im 16. Jahrhundert. 
Rambke, Karl, Unterwerfung Germaniens bis zur Elbe zur R6mer- 
zeit; F. H. Jacobis Freundschaft mit Wieland. Schneider, J., 
Alte Heer- und Handelswege bei D. TOnnies, P., Belagerung 
D.'s durch die Hannoveraner. (1758). 

Ferner bei den Ausflftgen nach Angermund und Altenberg: 
Baasel, BQjgermeister a. D., Zur Geschichte Angermunds. 
Heinrich, Lehrer, Kioster und Dom zu Altenberg. 

1886. 

Braun, Ph., Der Dichter Fastenrath aus Remscheid; Ferdi- 
nand Freiligrath. Fal ken bach, A., Grenzwehren bei D. Forst, 
Herm., Kioster Reichenstein. Me rl Under, L., Postmarkenwesen. 
Mieck, Joseph, Orts- und Familiennamen bei D. Rambke, K, 
ROmische Administration in Ober- und Untergermanien ; F. H. 
Jacobi und Goethe. Rosskothen, Wilhelm, Das rttmische Castrum 
Deutz. TSnnies, P., Innere Einrichtung der Falkultfttsschulen 
in D. Wedeil, Abraham, (Offentliche Sitzung am 30. Novbr.): 
Moses Mendelssohn und F. H. Jacobi. 

1887. 

Braun, Ph., Not- und Belagerungsmilnzen. Forst, H., Der Kel- 
dagau und die Anffinge der Grafschaft Berg. Levin, Th., An- 
kanf der Krahe'schen Sammlung durch die bergischen Stftnde. 
Rambke, K., Die Rheiniande von 1801 — 1815. Schneider, J., 
Der Burgberg bei Hochdahl. TSnnies, P., Schriften fiber Staats- 
schuldenwesen ; Streit urn Berg im 18. Jahrhundert; (Offent- 



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400 Emil Pauls 

lie he Sitzung am 16. November): Benzenberg als Grtinder der D. 
Sternwarte. 

1888— 1893 einschl. 

Ueber die in den Jahren 1888 — 1893 gehaltenen Vortrftge 
geben die gedruekten Jahresberichte eine nur sehr ungenfigende 
Auskunft, auf die die Berichterstattung sich beschr&nkt, da auch 
in den Akten des Vereins fast alle naheren Angaben fehlen. Zu 
den Jahren 1888 — 1890 werden folgende Yortragende genannt, 
ohne dass das Thema des Vortrags angegeben sei. 

1888. Bone, Karl (Vereinsvorsitzender) ; Braun,Ph.; KniffJer, 
Gustav; Koenen, Konstantin; Levin, Th. 

1889. Bone, K., (Vereinsvorsitzender); Eschbach, H. ; Koenen, 
K.; Stroebelt, Mathias; Sohn, Richard; Vorwerk, B. 

1890. Bone, K., (Vereinsvorsitzender); Hagens, Joseph, v; 
Hucklenbroich, A. H.; Kniffler, G.; Sohn, R.; 
Tauwel, Herm. 

Zu den Jahren 
1891 und 1892 liegen keine Angaben vor. Fflr 1893 sind zwei 

Vortrage verzeichnet, n&mlich: 
1893. Hagens, Joseph, v.: Die Stadterweiterung D's. im 19. Jahr- 

hundert ; Schimmelbusch, Walter : Die Beziehungen 

Goethes zu D. 

1894. 

Eschbach, Peter, Kampf urn das Herzogtum Berg zwischen 
dem Grossen Kurfursten und dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm 
(1651). Harless, Woldemar, Die Abtei Werden. Kttch, Fried- 
rich, Unvollendeter Bau einer Kirche in D. (14.— 15. Jahrhundert) ; 
Julich und Berg wahrend der Belagerung von Bonn (1588). Levin, 
Th., Die Lehrer der D. Akademie im 18. Jahrhundert. 

1895. 

Bloos, Georg, Das General-Gouvernement Berg (1813 -1815). 
Bone, K., Zwei p&pstliche Siegelstampfen des 13. Jahrhunderts. 
Buchkremer, Joseph, Zur Baugeschichte des Jftgerhofs in D. 
Kirsch, Theodor, Eine Denkmunze des Kurfursten Johann Wilhelm. 
Levin, Th., Die Schuler der D. Akademie im 18. Jahrhundert. 
Pauls, August, Kulturhistorische Sakular-Erinnerungen. Pauls, 
Emil, Speise und Trank auf dem Tische unserer rheinischen Vor- 
fahren. Redlich, Otto R., D. vor hundert Jahren. Schmitz, 
Ferdin., Die Abtei Heisterbach. 

1896. 

Bloos, G., D's. aitester lebender historischer Zeuge. Cramer, 
Franz, Rheini8che Ortsnamen. Ditges, fleinrich, D. im Anfang 
dieses Jahrhunderts. Hassencamp, R., K6nig Karl II. von Eng- 
land in D. (1654); Karl Immermann. Kach, F., Bautfttigkeit des 



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Der Dfisseldorfer Geschkhtsverein etc 401 

Kurfursten Johann Wilhelm in D. Marseille, Gustav, Zweite 
Heirat ties Pfidzgrafen Wolfgang Wilhelm (1631). 

BI008, G., Zur Geschichte der Pest und der Rochuskapelle 
in D. Butzler, A., Die Belagerung von Neuss durch Karl den 
Ktthnen; Israel Ory and die armenischen K5nigspl&ne des Eur- 
fursten Johann Wilhelm. Ditges, H., Eisenbahnwesen yor 50 
Jahren. Kuch, F., Die Stadt D. in ihrer wirtschaftlichen Ent- 
wicklung. Pauls, E., Hexenwahn am Niederrhein; Jacobe von 
Baden und die Geisteskrankheit ihres Gemahls. Redlich, 0. R., 
Wilhelm I., Herzog von Berg. 

1898. 

Asbach, Julius, Napoleonische Univenutftt in D. (1811 bis 
1813). Frauberger, H., Zwei alte Glasfenster in Gerresheim. 
HasBencamp, R., Die Franzosen am Niederrhein. Peters, 
Rudolf, Cbertritt des Erzbischofs Truchsess zum Protestantismus. 
Schaarsohmidt, Friedrich, Grupellos Uandzeichnungen zum 
Reiteretandbilde des Kurfursten Johann Wilhelm in D. Sohn, R., 
Einwirkung der Kunst auf D.'s moderne Entwicklung. Weygand, 
M., Bergische Munzen und Medaillen. 

1899. 

Asbach, J., Heinrich Heines Jugend und erete Gedichte. 
Bloos, G., Instandsetzung der Kaiserpfalz in Kaisers werth. 
Bohnhardt, Wilhelm, Graf Beugnot, kaiserlicher Kommissar in 
D. (bis 1813). Bruns, Jon. FranzOsische Post am Niederrhein 
(1794 — 1799). Cramer, F., Rheinische Kultur zur Rflmerzeit. 
Fraenkel, Th., Funf Briefe der Mutter Heines. Kukelhaus, 
Th., Eraigranten- und Kriegsleben eines franzflsischen Offiziers. 
Westhaus, Wilhelm, inderungen der Gesetzgebung am Nieder- 
rhein vor 100 Jahren. 

Gelegentlich des Ausflugs nach Kempen: 

Pohl, Dr., Gymnasialdirektor, Geschichte Kempens und 
Thomas von Kempen. 

1900. 

Bohnhardt, W., Joachim Murat* Grossherzog von Berg. Bruns, 
Joh., Fahrpostverbindungen zwischen K6ln und Kleve im 17. 
und 18. Jahrhundert; Streitigkeiten zwischen Kurkflln und Preussen 
fiber eine Postwagen-Verbindung von K6ln fiber Neuss nach Venlo. 
Cramer, Franz, Glasindustrie am Niederrhein zur Rflmerzeit. H6lk, 
Cornelius, Staatliche Zust&nde im modernen Italien. Kelleter, 
Heinrich, Zur Baugeschichte der Kaiserspfaiz in Kaiserswerth ; Die 
Bezeichnung „akes Bistum* in der Uerdinger Gegend. Wolter, 
J., F. W. Grossmann, ein Theaterdirektor und Bfihnendichter im 
18. Jahrhundert 

Jafcrb. xx. * 

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402 Emil Pauls 

igox. 

Asbach, J., Der rheinische Festungsgftrtel in rftmischer Zeit. 
Bohnhardt, W., General Jean Baptiste Kleber; General Jean Hardy 
und seine Beziehungen zur D. Galerie. Kukelhaus, Th., Jugend- 
geschichte Napoleons I. Redlich, 0. R., Herzog Johann von 
Jttlich und die Aachener Revolution (1513). Sudhoff, Karl, Johann 
Peter Brinkmann, ein niederrheinischer Arzt des 18. Jahrhunderts. 
Gelegentlich des Ausflugs nach Styrum und Mulheim a. d. Ruhr: 
Richter, Dr., Pfarrer, Der Dynastensitz Styrum. 

1902. 

Bone, K., Millefiori-Giaser. Frauberger, H., Emailtechnik 
(Erl&utening der Email-Schfttze in der kunsthistorischen Ausstellung 
zu D.). Kttkelhaus, Th., Napoleon I. auf St. Helena. Meier, 
W., Seidenindustrie in Berlin und Krefeld unter Friedrich dem 
Grossen. Weynand, R, Epigraphisches aus der rOmischen Zeit 
am Rhein. 

1903. 

Asbach, J., Neues zur Geschichte der rOmischen Rheinlande. 
Bohnhardt, W., Der Sohn Napoleons I. CrSnert, Karl, Burger- 
meister Wtillenweber von Neuss. Croon, G., Das Zunftwesen in 
D. Hofmann, Hans, Heinrich Heine und Napoleon I. Weynand, 
R., Zur Geschichte des rflmischen Kflln. 

Gelegentlich des Ausflugs nach Altenberg: 

Htttten, Rektor (Burscheid) : Zur Geschichte des Dombaus in 
Altenberg. 

1904. 

Bohnhardt, W., Napoleonisches Yerwaltungssystem am Rhein. 
Butzler, A., Ausgrabungen auf dem Forum Romanum in Rom. 
(Erlftutert durch Vorfuhrung von Lichtbildern). Meier, W., Konrad 
von Heresbach. Niepmann, Emil, Sammlungen des historischen 
Museums in D. Weber, Leo, General von Goeben. 

Gelegentlich der Ausfitige nach Bedburg und Zons: 

Reitz, Oberlehrer, Zur Geschichte Bedburgs. 

Kohl, Burgermei8ter, Zur Geschichte von Zons. 

1905 (bis Ostern). 
Butzler, A., Ausgrabungen in Ninfa und Norba in Italien. 
(Erlautert durch VorfOhrung von Lichtbildern). Wilden, Josef, 
Entwicklung des Sffentlichen Armenwesens in D. 

17. Verzeichnis der Ehrenmitglieder, Vorsitzenden und 

Vorstandsmitglieder des Dusseldorfer Geschichtsvereins 

von I880— 1905. 

Abgesehen von den beiden an der Spitze stehenden hohen 
furstlichen PersOnlichkeiten, sowie von den Herren Staatsminister 



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Der Dusseldorfer Geschichtsverein etc. 403 

Freiherr von Berlepsch und Oberbflrgermeister Becker wohnten 
die in den drei Abteilungen des nachstehenden Verzeichnisses nam- 
haft gemachten Herren zu der durch die erste der beigefdgten Jahres- 
zahien angedeuteten Zeit in Dusseldorf 1 ). In der dritten Abteilung 
bezeichnen die hinter den Namen eingeklammerten Zahlen die 
Ziffern der Jahre zwischen 1880 und 1905, in denen der Trager 
des Namens dem Yereinsvorstande angehOrte. Auf die Angabe dee 
verwalteten Vereinsamtes wird deshalb verzichtet, weil namentlich 
in den ersten sieben "Vereinsjahren die Verteilung der Amter im 
Vorstande sehr hftufig wechselte. " Im wesentlichen ist das Ver- 
zeichni8 der Yorstandsmitglieder genau. Kleinere Ungenauigkeiten 
entschuldigen sich durch die Lucken des vorliegenden Materials und 
dadurch, dass der Vorstand, der haufig zu Brganzungen im Laufe 
eines Vereinsjahrs genfltigt war, zunachst aus drei, dann aus fiinf 
und erst sp&ter aus sieben Mitgliedern bestand. Eine ganz genaue 
Liste fQr die ersten Vereinsjahre liesse sich deshalb nur unter Bei- 
gabe lfingerer, ziemlich zweckloser Erflrterungen aufstellen. Der 
Verbindungsstrich zwischen zwei eingeklammerten Zahlen deutet 
auf die ununterbrochene ZugehGrigkeit zum Vorstande w&hrend der 
angedeuteten Jahre hin. (Beispiel: 83 — 86 = 83, 84, 85 und 86). 

I. Ehrenmitglieder. 

1882. Prinz Georg von Preussen. (f 1902). 

1892. Fdrst Leopold von Hohenzollern - Sigmaringen. 

(f 1905). 

1880. Professor Dr. Jakob Schneider, (f 1898). 

1883. Rentner Karl Guntrum. (f 1891). 

1885. Lehrer und SchriftsteUer Wilhelm Herchenbach (f 1889)*). 

1886. Oberburgermei8ter Wilhelm Becker in K61n. 

1890. Oberprasident (spftter Staatsminister) Freiherr von Berlepsch. 

1897. Professor Dr. Karl Bone 8 ). 

1899. Oberbftrgermeister Ernst Lindemann. (f 1900). 

II. Vorsitzende. 

1880 Mai bis 1885 Januar: Lehrer und SchriftsteUer Wilhelm 

Herchenbach (f 1889). 
1885 Januar bis 1887 November: Oberlehrer Dr. Paul TOnnies. 

(f 1887). 
1888 Januar bis 1897 April: Oberlehrer Professor Dr. Karl Bone. 
1897 Mai bis 1898 Oktober: Oberlehrer (spaler Gymnasialdirektor) 

Professor Dr. Robert Hassencamp. (+ 1902). 
Seit 1898 Dezember: Kgl. Archivar Dr. Otto R Redlich. 

l ) Herr Konstantin Koenen, dessen Wohnsitz Jahre lang in Neuss war, 
ist wohl ebenfalls auszunehmen. 

*) Stellvertreter im Jahre 1884: Notar K. Strauven und Oberlehrer 
Dr. TOnnies. 

*\ Stellvertreter von Fruhjahr 1 896 bis dahin 1897: Archivare Dr. Koch 
und Dr. Redlich. 

26* 



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404 Emil Pauls 

III. Vorstandsmitglieder. 

(Die Titel entsprechen. von unwesentlichen Anderungen abge- 
sehen, den Titeln, die die Inhaber im letzten der in Klam- 
mern beigegebenen Jahre ftthrten). 

Amerlan,Lud.(82— 83); Anheisser, J.H.(84 — 86); Bauer. 
Theod., Krei88chulinspektor (83, 84); Beckraann, Wilh. (83); 
Blasius (84); Bloos, Georg (87—95 und 98—1900); Bohn- 
hardt, Wilh., Dr., Oberlehrer (1902—1905); Bone, Karl, Prof. 
Dr. (vgl. unter I und II); Braun, Philipp (82—87); Cramer 
Franz, Dr., Gymnasialdirektor (98- 1902); Eschbach, Heinr., Dr. 
Landgerichtsrat (85, 1900- 1905); Falkenbach, Anton (85 87) 
Ferber, Heinrich (85); Hassencamp, Rob., Prof. Dr., Gymna- 
sialdirektor (vgl. unter II); Herchenbach, Bruno (81 - 83) 
Herehehbach, Wilnelm (vgl. unter I und II); Hucklenbroich, 
Ant. Hub. Dr., Sanitatsrat (82, 88—1905); Kausen, Adam, Refe- 
rendar (81, 82); Kirsch, Theod., Amtegerichtsrat (89—97) 
Kniffler, Gustav, Gymnasialoberlehrer (89, 90); Koenen, Kon- 
stantin (81, 84); Kohtz, Hauptmann (87—90); Krttger v., 
Dr., Geh. Regierunfjsrat (97—99); Kftch, Friedr M Kgl. Archivar 
(94-C8); Levin, Theod., Prof. (86, 87); Modes, Arthur (80) 
Moeller, O., Kgl. Baurat (88); Pauls, Emil (1900—1905) 
Rautert, Oskar (80, 81, 84); Rediich, Otto R., Dr., Kgl 
Archivar (91 — 98, dann Vorsitzender, vgl. unter II); Rosskothen 
Wilh., Eisenbahn-Bauinspektor (86, 87); Seyppel, Carl M. 
(82—88); Tauwel, Hermann, Rechnungsrat (96 — 1905); TSnnies 
Paul, Dr., Oberlehrer (82, 84, dann Vorsitzender, vgl. unter II) 
Wachter, Franz, Dr., Kgl. Archivar (91 -93) ;Wed ell, Abraham 
Dr., Rabbiner(87— 90), Weygand , M.. Dr., Staatsanwalt (99, 1900) 
Wo Iter, K., Oberstleutnant (91 — 1905). 



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Klelne Mlttcllungen. 



Ein italienischer Reisebericht Ober Deutschland 
aus dem Jahre 1517—18. 

Vor einem Jahrzehnt entdeckte Professor Ludw. Pastor auf 
der Nationalbibliothek zu Neapel die von Antonio de Beatis ver- 
fasste Beschreibung der grossen Reise, die der einflussreiche Kardinal 
Luigi d'Aragona in den Jahren 1517 — 1518 dureh Tirol, die 
Schweiz, Sad- und Westdeutschland, Belgien, Holland, Frankreich 
und Oberitalien gemacht hat. Diese Aufzeichnungen erweisen sich 
als eine sehr wichtige Quelle zur Landes- und Volkskunde der 
durchreisten Lander. Auch die Begegnung des Kardinals mit Per- 
sOnlichkeiten wie Karl V., Jakob Fugger, Franz I. von Frankreich 
ist von hervorragendem Interesse. Dazu kommen zahlreiche Notizen 
zur Eunstgeschichte. Aragona sah in Muhlau bei Innsbruck einen 
Teil der eben vollendeten Statuen zum Qrabmal Kaiser Maximilian I., 
in Brussel den ersten der fur die Sixtinische Kapelle bestimmten 
Teppiche Raffaels, in Aachen den Proserpina-Schrein Karls d. Grossen, 
in Amboise unterhielt er sich mit dem greisen Leonardo da Vinci 
fiber seine naturwissenschaftlichen Studien und bewunderte drei 
eben vollendete Gemalde; sein Abendmahl hatte er hereto in 
Mailand kennen gelernt. Eine noch bessere Handschrift dieser 
Reisebeschreibung entdeckte Pastor in Rom im J. 1901 in dem 
Nachlasse von Corvisieri. Nunmehr wird in einer soeben bei Herder 
in Freiburg erschienenen Schrift der italienische Text des Reise- 
berichtes vollstandig herausgegeben und damit von dem Deutschland 
und die Niederlande betreffenden Teile ein Auszug. in deutscher 
Bearbeitung verbunden. Voraus geht eine Abhandlung uber Ara- 
gonas Lebensumstande und ein Vergleich mit andern Reisesohilde- 
rungen, z. B. des KGlnischen Ritters v. Harff, des Humanisten 
Celtes, ferner der Germania von Enea Silvio Piccolomini und der 
Berichte des Yenetianers Andrea di Franceschi und des Florentiners 
Macchiavelli. Fur uns ist die Beschreibung des Rheintales der 
interessanteste Teil des Buches. Der Italiener nennt den Anblick 
des Rheines von Mainz bis KOln den schOnsten, den er je gesehen 
habe. Auf beiden Seiten des Flusses seien nur Weinberge, 5 Meilen 



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406 Mitteilungcn. 

von Mainz weg bis 3 Meilen vor Eflln. In Entfernungen von 
je Vt Meile liegen auf beiden Ufern 235 Orte, 15 feste Stftdte 
und zahlreiche Burgen des Adels. Zur MittagHzeit den 29. Juni 
1517 kamen die Reisenden in E6ln an. 

Diese Stadt liegt in der Ebene am linken Rheinufer, in Form 
eines Halbmondes, schOner und volkreioher als alle andern Stftdte, 
die wir in Oberdeutschland gesehen haben, sowohl was die Hftuser 
betrifft, die in der Hegel von Stein gross und gut gebaut sind, als 
die Plfttze, Strassen, Kirchen und was sonst eine Stadt schmtlcken 
kann. In geistlicher und weltlicher Hinsicht steht sie unter dem 
Erzbischof. Es befindet sich hier eine sehr ansehnliche Zahl von 
kostbaren Reliquien. In dem grossen und schftnen Dom, fiber dessen 
Hauptportal sich der stolze Ansatz zweier Tflrme erhebt, werden 
die Hftupter der heiligen drei EOnige Easpar, Balthasar und Melchior 
gezeigt, die wir durch ein Oitter in einem rait Eisen beschlagenen 
Schrein sahen, in welchem, wie man sagt, sich auch ihre Leiber 
befinden; und in einem sehr reich aus Gold und Silber gearbeiteten, 
mit Edelsteinen und einer sehr schOnen Kamee gezierten Schrein 
befindet sich der Leib eines M&rtyrers. In der Eirche St. Ursula 
ruhen die Leiber der hi. Ursula und der 1 1 000 Jungfrauen, die 
das Martyriura dort erlitten, wo jetzt das Eloster der Dominikaner 
steht. Reliquien der 1 1 000 Jungfrauen, besonders die Hftupter, 
sind in alien Kirchen von KGln und in vielen andern Kirchen der 
Christenheit verteilt. Die Minoritenkirche bewahrt die sterblichen 
Reste des Scotus in der Mitte des Chores; die Grabplatte, auf der 
sich seine Figur in Bronze in Halbrelief befindet, erhebt sich eine 
Spanne dartiber. In der Eirche der Dominikaner ruht der Leib des 
Albertus Magnus fiber der Erde vor dem Hauptaltar in einem Grab- 
mal mit zwei im Halbkreis henimgelegten eisernen Gittern; unter 
dem ersten ist ein Glasdeckel, durch welchen man den mit dem 
Ordenshabit des hi. Dominikus bekleideten Leib erblickt. An Haupt 
und Gebeinen, die, wiewohl fleischlos, miteinander verbunden sind, 
kann man noch die Grttese der Gestalt erkennen; wie Scotus, soviel 
man sieht, von kleiner Statur war, so war Albertus von grosser 
Gestalt. In der Bibliothek des Klosters befindet sich ein eigen- 
hftndiges Manuskript seiner Schrift „De natura aniraalium" und sein 
Eatheder, auf dem er seine Vorlesungen hielt. In St. Pantaleon, 
der Eirche der Benediktiner, ist der Leib des hi. Albinus aus Eng- 
land mit Fleisch und Gebeinen. Die Reisenden besichtigten noch 
viele andere Reliquien von Mftrtyrern, die sich in den verschiedenen 
Kirchen der Stadt befanden. Hervorgehoben wird eigens Maria im 
Eapitol mit seinem Damenstift. Die Zahl der Uaushaltungen EGlns 
wird auf 15 000, die Zahl der Bewaffneten, die die Stadt an einem 
Tage aufbringen k6nne, auf 18 000 angegeben. 

Antonio de Beatis hielt es fflr angemessen, an dieserStelie 
in Kurze eine allgemeine Beschreibung von Oberdeutschland zu 
geben, da E6ln der Anlang der Niederlande sei. 



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Mitteilnngen. 407 

„Vor allem ist tt , schreibt er, zu „bemerken, class man, wie 
frilher gesagt ist, fttnf Meilen 1 ) von Verona weg bis nach Innsbruck 
and von da bis etwa eine Tagereise vor Augsburg durch rauhes 
Gebirge und Felsen, die zum Himmel emporragen, hindurchreist, 
dass man dabei aber best&ndig durch Taler auf ganz ebenem Wege 
reiten kann; ebenso durch einige andere Gebirge hindurch, die wir 
mit Unterbrechungen bis K8ln passierten, durch die man uberall 
bequem im Wagen fahren kann, die fortw&hrend in grosser Zahl 
hin und her fahren. Es ist uberhaupt bei den Deutschen Brauch, 
allee in vierrflderigen Wagen zu transportieren ; mancher derselben 
kann mehr Waren tragen als vier von den in der Lombardei 
gebr&uchlichen Wagen, viele und starke Pferde ziehen diese Wagen. 
Cberall findet man bequeme Unterkunft, und obwohl von Trient an 
bis fast an den Rhein keine Weinberge mehr vorkommen, so hat 
man doch in alien Gasthftusern zwei Sorten Wein, weissen und 
roten, gut und wohlschmeckend, manchmal mit Salbei, Flieder und 
Rosmarin gewurzt. Das Bier ist in Deutschland wie in Flandern 
allgemein gut. Es gibt schmackhaftes Ealbfleisch, sehr billig, so 
dass wir an einigen Orten zu vier fQr einen Golddukaten assen. 
Eamine hat man nur in der Ktiche, sonst Qberall Ofen; jeder Ofen 
ist mit einer Nische versehen, in welcher ein Zinngefites stent, das 
als Waschbecken dient. Die Einwohner haben grosse Freude daran, 
sich in den Zimmern verschiedene VCgel zu halten in kunstvollen 
K&figen, von denen einige auch nach Belieben ein- und ausgehen. 
Allgemein sind Federbetten und mit Federn gefuMlte Oberdecken im 
Gebrauch. Wirkliche Matratzen gebrauchen sie nur im Sommer. 
Die Betten sind gross und haben sehr grosse Kopfkissen. Sie stellen 
in ein Zimmer so viele Betten, als deren Platz haben, in den 
Schlafgeraftchern befinden sich weder Ofen noch Eamin. Es gibt 
in Deutschland viele und sehr ausgedehnte Wftlder, mehr von 
Tannen und Fichten als andern Bflumen. Das Land ist gut angebaut 
und bringt Roggen und Korn in Menge, aber auch Weizen, Gerste 
und Htllsenfruchte hervor. Kleine rote Kuhe werden in grosser 
Anzahl gehalten, Schafe und Schweine vereinzelt. Die Kftse sind 
nicht besonders gut, nur deshalb, weil die Deutschen nur faulen 
Eftse lieben. Auch einen grtlnen Kftse schatzen sie, der kunstlich 
mit Krautereaft hergestellt wird. An Obst fanden wir gute Weichsel- 
kirschen, zahlreiche grosse Apfel- und Birnbftume, deren FrQchte 
noch nicht reif waren, auch Pflaumenbftume. 

Die Frauen halten zwar ihr Geschirr sehr sauber, sie selbst 
sind aber in der Regel sehr unsauber, alle nach einer Weise in 
ganz geringe Stoffe gekleidet; sie sind aber schOn und anmutig und 
nach dem Urteil unserer Reisegeffthrten zwar kalt von Natur, aber 
doch uppig. Die Jungfrauen tragen, so lange es Blumen gibt, 
Erftnze aus verschiedenfarbigen Blumen auf dem Kopfe, besonders 



') Gemeint sind italienische Meilen. 



Digits 



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406 Mitteflungen. 

an den Festtagen, ebenso die Knaben, die in der Kirche dienen, 
und die Schuler. Die meisten Frauen (niedern Standee) gehen 
barfuss, und wenn sie Schuhe haben, so haben sie keine Strumpfe; 
sie tragen kurze und enge Rocke, welclie die Beine nicht ganz 
bedecken. Sie tragen Halstttcher und auf den in Flechten gewun- 
denen und urn den Kopf gebundenen Haaren gefftltete MQtzen au8 
Piquet wegen der Eftlte. Die grossen und reichen Damen tragen 
gewisse sehr breite KopftQcher und daruber einen weissen, dichten 
und fein hergestellten Schleier, der festgemacht und in gewisse 
Falten gelegt ist, so class sie sehr majest&tisch aussehen, bei denen, 
welche Trauer tragen, hfingt der Schleier drei oder vier Spanneu 
hinten herunter. Alle gehen in Rfcken, meist aus schwarzer Serge, 
Beltener aus Seide. Wenn sie Fremde und angesehene Manner, 
besonders von fremden Nationen, vordber gehen sehen, so pflegen 
sie sich zu erheben und zu vemeigen. 

In alien Gasth&usern sind drei oder vier junge Serviermfidohen; 
sowohl der Wirtin uud ihren TOchtern wie den genannten Mfidchen 
gibt man aus Artigkeit die Hand; sie lassen sich zwar nicht kussen, 
wie die franz&sischen Kammerm&dchen, wohl aber urn den Ltib 
fassen und drucken, oft auch gem zum Mittrinken einladen, wobei 
es im Reden und Benehmen recht frei zuzugehen pflegt. Sowohl 
Frauen als Manner besuchen fleissig die Kirchen, in denen jede 
Familie ihren eigenen Kirchenstuhl hat; die Kirchen sind alle 
gedielt. Da spricht man nicht von Gesch&ften und unterhftlt sich 
nicht wie in Italien; man richtet seine Aufmerksamkeit nur auf den 
Gottesdienst, und beim Qebet knieen alle nieder. 

Allgemein durch ganz Deutschland gibt es viele Brunnen 
und B&che, welche Muhlen treiben. An guten Fischen ist Qberall 
Cberfluss vorhanden. Die H&user sind meist aus Holz, aber sehr 
8ch5n und anmutig von aussen und im Innern nicht unbequem. 
Sehr gebr&uchlich sind reich verzierte Erker, bald mit zwei, bald 
mit drei Seiten, urn bequem die Strasse beobachten zu konnen. Die 
Haustflren, namentlich nach der Strasse zu, sind entweder ganz aus 
EiBen oder aus Holz mit starken Eisenbeschlfigen und in ver- 
8chiedenen Farben angestrichen. Die Dftcher der H&user sind in 
der Kegel verziert und mit Ziegeln oder mit glftnzenden Plftttchen 
aus Ton bedeckt. 

Der Bericht hebt sodann die H8he der Kirchturme, ihre schOnen 
Qlocken und die kunstreichen Olasfenster der Kirchen hervor. Das 
gr&ssere Mass der Religion findet der Italiener bei den Deutschen. 
Die M&nner sind in Deutschland in der Regel gross, wohlpropor- 
tioniert, stark und von lebhafter Gesichtsfarbe. Alle tragen von 
klein auf Waffen, und jede Stadt und jedes Dorf hat seinen Schiess- 
platz, wo man sich an Festtagen im Armbrust- und Buchsenschiessen 
ubt. Cberall fanden wir unzfthlige Rader und Galgen, die nicbt 
nur in ihrem Aulbau mit Zieraten versehen waren, sondern auch 
mit gehftngten Menschen, worunter zuweilen auch Frauen sind. Da 



Digits 



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Mittcilungen. 409 

alle Edelleute ausserhalb der Stadte in ihren festen Burgen wohnen, 
wohin «ich auch viel Raubgesmdel zurflckzieht, so kCnnte man nicht 
existieren, wenn die Rechtspflege nicht so strong ware. 

In K6ln beginnt schon der allgemeine Gebrauch von Kaminen 
in den Ziramern und von grossen ffir den Sommer passeuden 
Fen8tera. Andere Sitten und andere Sprache, bessere Kleidung und 
feineres Benehmen sind bemerkbar. Frauen und Manner sind von 
grtteserer Schd'nheit als in Oberdeutschland. Von K6ln wurde die 
Reise am 1 . Juli nach Aachen fortgesetzt, dessen grosse Heiligtfimer 
eingehend beschrieben werden. Von Aachen reiste man fiber 
Maastricht und LA wen nach Middelburg, wo Earl V. sich auf- 
hielt. Wir mfissen uns vereagen, die interessanten Einzelheiten 
fiber diese Begegnung und die Sitten der Niederlander zu ver- 
folgen. Wir ffigen noch hinzu, dass die Lange des zurflckgelegten 
Weges im ganzen 3576 ital. Meilen betmg, und dass die Kosten 
der gesamten Reise mit den Geschenken auf 16 000 Dukaten be- 
rechnet wurden. Dem Kardinal standen auch gedruckte Reise- 
karten zur Verftlgung, so die Karte von Dentschland des Nikolaus 
von Cues und die Carta itineraria Europae des Martin Waldsee- 
m filler, die er wahracheinlich benutzt hat. 

Es ergibt sich aus Voretehendem, dass die italienischen Reisenden 
fiber Dentschland am Ausgange des Mittelalters ein gfinstiges Urteil 
fallten und den guten Eigenschaften nnseres Volkes Lob spendeten. 
Dass sich die wirtschaftlichen Erafte unseres Volkes damals noch 
in gehorigem Gleichgewicht befetnden, wusste der Historiker schon 
vor dem Erscheinen von Janssens Werke. Mit Freuden liest man 
aber die ausffihrliche Schilderung der Lebensweise unserer Vorfahren 
am Vorabende der Kirchenspaltung. Durch ihie Herausgabe hat 
sich Prof. Pastor ein wirkliches Verdienst erworben. 

J. A. 



Digits 



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Literarisches. 



Studien zur niederrheinischen Geschichte 1 ). 

Zur Feier der Einweihung seines prfichtigen Neubaues hat das 
mit der Geschichte Dflsseldorfs eng verknttpfte KOnigliche Hohen- 
zollerngymnasium unter dem Titel „ Studien zur niederrheinischen 
Geschichte* eine Festschrift herausgegeben , in der sechs aus dem 
Lehrerkollegium der Anstalt stammende Abhandlungen vereinigt sind. 

An erster Stelle liefert Direktor Dr. J. Asbach einen lehr- 
reichen Beitrag zur Charakteristik Earl Wilhelm KortCUns, des ersten 
Leiters der Anstalt unter preussischer Herrscliaft. Ein geborener 
Mecklenburger lebte er sich mit fiberraschender Anpassungsffthigkeit 
in das niederrheinische Leben und Wesen derart hinein, dass er, 
noch unter Napoleon in die zur Hebung des bergischen Schul- 
wesens eingesetzte Deputation berufen, mit dem grftesten Erfolge 
an dieser Reorganisation mitarbeiten konnte. 1813 wurde er zum 
Leiter des Gymnasiums ernannt und fflhrte es auf der Grundlage des 
neuhumanistischen Biidungsideals bald zu neuer Blftte. Nach seiner 
Abberufung blieb er mit den Lehrern der Anstalt in enger FQhlung. 
Auch mit dem Kunstleben der Stadt Dusseldorf ist sein Name aufe 
innigste verknttpft. Er war mit Cornelius, Schadow und Immer- 
mann eng befreundet und beteiligte sich mit den beiden letzteren 
an der Grtkndung des 1829 ins Leben tretenden Eunstvereins fQr 
die Rheinlande und Westfalen, brachte diesen Bestrebungen auch 
sp&ter von Berlin aus, wohin er als Ministerialist berufen wurde, 
das grOsste Interesse entgegen. 

Aus dem Bestande der Gymnasialbibliothek bespricht Prof. Dr. 
Earl Bone zwei illuminierte Pergamenthandsohriften, die, mit 
prftchtigen, teilweise ganzseitigen Miniaturen geschmQckt, Samm- 
lungen frommer Lesungen und Gebete enthalten. 

Oberlehrer Dr. H. Will em sen macht uns mit zwei umfang- 
reichen Papierhandschriften des 15. und 16. Jahrh. bekannt, die 



l ) Festschrift zur Feier des Einzugs in das neue Schulgebftude des KOnig- 
lichen Gymnasiums (30. J urn 1906). Dusseldorf. Kgl. Hofbuchdr. L. Voss 
& Cie. (1906). 162 S.) 8°. 



Digits 



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Literarisches. 411 

Predigten des hi. Bernard und das Leben Jesu vom Karth&userprior 
Ludolf v. Sachsen in niederrheinischen Cbersetzungen geben. Ober- 
lehrer Dr. Berdolet erl&utert und verflffentlicht eine Suhneurkunde 
des 16. Jahrh. 

Oberlehrer R. Peters gibt einen Beitrag zur Eenntnis des 
bergischen Schnlwesens unter der franzOsischen Herrschaft und teilt 
einen von der damaligen Regierung eingeforderten Beriqht, der die 
Verhfiltnisse scbildert, wie sie auf dem Gebiete des niederen und 
hGheren Unterrichtes im Jahre 1809 lagen, im Auszuge mit 

Zum Schluss handelt Oberlehrer Dr. Hans Mosler fiber den 
frilher zu Mdlheim a. Rhein bestehenden Landzoll, den Sommerlad 
in seinem bekannten Buche Qber die Rheinzftlle im Mittelalter zu 
Unrecht diesen zuweist. Die Bedeutung des Mulheimer Zolles als 
Finanzquelle ergibt sich aus den im Regest angefflhrten auf inn 
bezuglichen Urkunden des Dflsseldorfer Staatsarchivs, in denen teil- 
weise fiber seine Ertrfige genaue Nachweke sich vorfinden. Eine 
umfangreiche Urkunde vom Jahre 1454, wodurch der Zoll der 
Familie von Zweifel verpfftndet wurde, deren Mitglieder dann 
mindestens 30 Jahre lang seine Eihnahmen erhoben, wird im Wort- 
laut mitgeteilt . H. M. 



Zum Blldnls der Jacobe von Baden. 

Im vorigen Jnhrbuch (19, Seite 247 ff.) hat Theodor Levin nach- 
ge wie sen, dass das vermeintliche Bildnis der Jacobe in der Akademie 
zu Dttsseldorf tatsachlich Renate von Lothringeu daretellt. Levins 
Manuscript war im Januar 1905 in H&nden der Redaktion unsres 
Jahrbuchs. Bevor Levins Entdeckung der Affentlichkeit unter- 
breitet wurde (Herbst 1905) hat, wie aus No. 230 des DGsseldorfer 
Tageblatt vom 23. August 1905 hervorgeht, Herr Amtsgerichts- 
rat a. D. Carl Strauven in DGsseldorf gelegentlich eines Be- 
suchs des Munchener National museums im August 1 905 die gleiche 
Entdeckung gemacht, was wir, um die Selbstftndigkeit beider festzu- 
stellen, hierdurch mitteilen. 



^2$^ 



Digits 



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Jahresbericht fur 1905 

eretattet vomVoreitzendeninderHauptverammlungvom 9. Mftrz 1906. 

In der Hauptvereammlung vom 24. Februar 1905 erstattete 
der Unterzeichnete den Jahresbericht, der inzwischen zusammen 
mit dem von dem Vereinsschatzmeister Herrn Rechnungsrat Tauwel 
vorgelegten Kassenbericbt fttr 1 904 im Jahrbuch XIX zum Abdnick 
gelangt ist. Die statutengemftss aus dem Voretand ausscheidenden 
HH. Pauls, Redlich und Wolter wurden durch Zuruf wiedergewftblt. 
Indessen erklftrte der Unterzeichnete, diese Wahl nur vertretungs- 
weise annehraen zu kOnnen, da er infolge korperlicher Leiden und 
durch mancherlei dringende Arbeitsverpflichtungen nicht imstande 
sei, die Geschftfte des Vorsitzenden lftnger zu ftthren. Er 
versprach jedoch so lange im Amte zu bleiben, bis ein geeigneter 
Ersatzmann sich gefunden haben wflrde. Die Versammlung er- 
kl&rte sich damit einverstanden. Hierauf wurden zu Rechnungs- 
prflfern die HH. Buch, Stahl und Weddigen gewfthlt, zu stellver- 
tretenden Rechnungsprtlfern die HH. Rtthl und Jockwer. Das 
fertig gestellte Urkundenbuch des Stifts Kaiserswerth, bearbeitet von 
Dr. H. Kelleter, wurde der Versammlung vorgelegt. Cber die 
Yollendung des von Dr. F. Schmitz bearbeiteten Heisterbacher 
Urkundenbuchs erstattete der Vorsitzende Bericht. 

Am 28. M&rz geschah die Eonstituierung des Vorstandes. 
Ee blieben alle Amter wie bisher. 

Mit 306 Mitgliedern begann das Vereinsjahr 1905. Im Laufe 
des Jahres wurden uns durch den Tod entrissen: unser hohes 
Ehrenmitglied S. K. H. FQrst Leopold v. Hohenzollern sowie die 
Mitglieder Rentner Th. Francken, Justizrat v. Fuchsius, Ziegelei- 
besitzer J. Grosskemm zu Selbeck, Kaufm. Qu. Hoffmann, Guts- 
besitzer J. Kauhlen zu Hemraerden, Professor E. Euenen, Postrat 
Linz, Kirchenrat Rocholl, Geh. Reg.-Rat Ulrich, Kaufm. J. Wilde- 
mann. Durch freiwilligen Austritt haben wir 11 Afitglieder ver- 
loren, dagegen sind neu hinzugetreten 13, sodass die Zahl der 
Mitglieder zu Ende des Jahres 1905 298 betragen hat. 

Als Mitglieder sind wfthrend dieses Jahres dem Vereine bei- 
getreten die HH. Paul Adam, hier, Kunstbuchbinder ; Dr. Brasse, 
M.-Gladbach; Dr. Breuer, Rechtsanwalt, hier; A. Frotscher, Buch- 



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Jahresbericht. 413 

handler, hier; Dr. Gerhardt, Zahnarzt, hier; 01. Kohl, Bflrgermeister 
in Zona; Dr. H. Kelleter, Neuss; F. Mayer, Eisenbahnassistent, 
Neuss, Altertums-Verein ; Dr. Rixen, Arzt, GTafenberg; G. Stang, 
Rentner, hier; Schmitz & Olbertz, Buchhdlg., hier; Dr. Wilden, 
Syndikus der Handwerks-Kammer. So hat der Mitgliederbestand 
keine wesentliche Einbusse erlitten. 

Ober die Beteiligung der Mitglieder am Vereinsleben gilt 
auch fflr das abgelaulene Jahr dasselbe, was im letzten Jahres- 
bericht ausgefflhrt worden ist. Es ist zu hoffen, dass sich die Er- 
kenntnis immer mehr Bahn brechen wird, dass hier die Aufgabe 
des einzeinen Mitglieds es sein muss, die Vereinigung der Geschichts- 
freunde zu einer wirklich nutzbringenden und anregenden zu ge- 
stagen. Hierhin gehflrt auch die Bereicherung unserer Vereins- 
bibliothek durch manches wertvolle Geschenk, das wir den HH. 
Rechtsanwalt Belles, Geheimrat v. Below, Prof. Clemen, Buch- 
hftndler Hanstein, F. W. Illinger, Bflrgermeister Kohl, Dr. 
Oidtmann, Rentner E. Riess, ferner der Stadt Dflsseldorf, 
dem Aussehuss des 5. Tages fflr Denkmalspflege, sowie folgenden 
Vereinen verdanken: K5lner Verein fQr die Ehrung Fritz HOnigs, 
Histor. Verein fflr Geldern und Umgegend, Verein fflr Geschichte 
und Altertumskunde in Homburg vor der H5he und Verein zur 
FOrderung des Fremdenverkehrs in Speyer. Durch den Austausch 
mit andern Geschichtsvereinen hat unsere mit grosser Sorgfalt von 
Herrn E. Pauls verwaltete Bibliothek, die dank dem liebenswurdigen 
Entgegenkommen des H. Archivdirektors Dr. Ilgen im hiesigen 
Staatsarchiv vortrefflich untergebracht ist, manche willkommene 
Bereicherung erfahren. Auch hier gilt es, nicht stille zu stehen, 
sondern auf eine mSglichste Erg&nzung des bereits Erworbenen 
hinzuarbeiten, dann wird unsere Sammlung neben der trefflich ver- 
walteten und rfistig aufstrebenden Landes- und Stadtbibliothek doch 
noch eine gewisse selbst&ndige Bedeutung sich zu wahren verm5gen. 
Allen den freundlichen Gebern aber sei auch an dieser Stelle der 
aufrichtige Dank des Vereins ausgesprochen ! 

Ausser dem erwfthnten Urkundenbuch ist im Laufe des Jahres 
das fCbr 1904 geltende Jahrbuch XIX ausgegeben worden. Es ent- 
hielt u. a. die Fortsetzung des Aufsatzes von Dr. Ernst Baum- 
garten flber den Kampf des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm mit den 
julich-bergi8chen Stftnden von 1669 — 1672, den ersten Teil einer 
umfangreichen Arbeit von Prof. Th. Levin flber die Kunstbestrebungen 
im flause Pfalz-Neuburg, die mit einigen sehr interessanten Kunst- 
beilagen geschmflckt war, einen Artikel von Prof. Dr. K. Sudhoff 
flber Goethes Arzt in Dflsseldorf 1792, einen von Dr. Ch. Schmidt 
in Paris verOffentlichten Reisebericht Beugnots flber die Industrie 
des Grossherzog turns Berg im Jahre 1810 und noch eine Reihe 
kleinerer Aufs&tze, Aktenmitteilungen und Bflcherbesprechungen. 

Auf Anregung des Unterzeichneten ist der Vorstand in Ver- 
handlungen eingetreten, um durch ein Orts-, Personen- und Sach- 



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414 Jahresbericht 

register zu den bisher erschienenen Jahrbuchern den reichen Inhalt 
dee bisher Dargebotenen in leichter Weise den Mitgliedern zugftng- 
lich zu machen. Der Bearbeiter dieses Registers, Herr Dr. J. 
Krudewig in K5ln, hofft das Werk bis zum Sommer d. J. 1906 
im Manuskript fertig zu stellen. 

Der Druck des Heisterbacher Urkundenbuchs hat noch im 
Dezember des Berichtjahrs begonnen und wird so eifrig gefGrdert, 
dass das Erscheinen dieses Bandes verrautlich auch noch fur 1906 
versprochen werden kann. 

Gleichzeitig begann der Druck des Jahrbuchs XX, das voraus- 
sichtlich Ende Mai 1906 erscheinen wird. 

Yereinsveraammlungen mit Yortrftgen haben im ersten und 
letzten Viertel des Jahres wie bisher in der Stftdtischen Tonhalle 
stattgefunden. Am 17. Januar sprach Herr Oberlehrer Bdtzler 
fiber Ausgrabungen bei Niofa unter Vorfflhrung von Lichtbildern ; 
am 24. Februar H. Dr. Wilde n fiber die Entwicklung des ftffent- 
lichen Armenwesens in Dfisseldorf; am 10. November H. Dr. J. 
Has hag en aus K&ln fiber den Widerstand gegen die franzOsische 
Herrschaft am Rhein und am 12. Dezember Herr Prof. Martens 
aus Elberfeld fiber AJiso uud die Ausgrabungen bei Haltern. 

Im Sommer wurden zwei Ausfldge unternommen und zwar 
am 8 Juli nach Linn zur Besichtigung der Ruinen des alten 
kurk5lnischen Schlosses und am 22. Juli nach Schloss Burg. 

Mit Dank erinnern wir uns der FOrderung unserer Yereins- 
finanzen durch die hiesige Stadtverwaltung und den Landkreis 
Dusseldori Wir sind durch diese Unterstfltzungen in den Stand 
gesetzt worden, an unsern Publikationen nicht zu sparen und z. B. 
das letzte Jahrbuch durch reiche Ulustrationen zu schmucken. Und 
so hegen wir die Hoffnung, dass es uns auch im verflossenen 
Jahre gelungen ist, den Sinn fQr heimatliche Geschichte zu wecken 
und damit auch die Liebe zur engeren Heimat und das Yerstftndnis 
fQr alles Gewesene und Gewordene zu erhOhen. Der Yerein hat 
nunmehr bereits ein Yierteljahrhundert gewirkt. Er hat sich in 
diesem Zeitraum eine angesehene Stellung unter den historischen 
Yereinen des Rheinlands erobert. M5ge ihm auch im folgenden 
Yierteljahrhundert ein nicht minder erspriessliches Wirken und 
Schaffen vergOnnt sein. R e d 1 i o h. 



* 



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416 

Rechnung 

fiber Einnahme und Ausgabe des Dttsseldorfer Geschichtsvereins 
fttr das Vereinsjahr 1905. 



A. Einnahme. 

BestaDd aus dem Vereinsjahr 1904 . . 7420 Mk. 04 Pfg. 

Beitrftge der Mitglieder 1470 „ — „ 

Aus dem Verkaufe von Vereins-Publi- 

kationen ... 68 „ — „ 

Aus den Abonnements auf das Korrespon- 

denzblatt des Oesamtvereins der deut- 

schen Oeschichts- und Altertumsvereine 

fttr das Jahr 1905 . 15 „ 40 „ 

Zinsen von den Einlagen bei der stftdt 

Sparkasse zu Dttsseldorf fttr 1. April 1904 

bis 31. Mftrz 1905 181 „ 86 „ 

Beihttlfe der Stadt Dttsseldorf .... 800 , — „ 
Beihttlfe des Landkreises Dttsseldorf . . 50 „ — „ 
Beitrftge der Patrone fttr die Herausgabe 

des Urkundenbuches fttr das Stift 

Kaiserswerth 1900 n — * 



Surama der Einnahme 11905 l£k. 30 Fig. 
B. Ausgabe. 

Druckkosten der Vereinspublikationen . . 795 Mk. 10 Pfg. 

Anschaffungen fttr die Vereinsbibliothek . 541 n 05 „ 

Kosten der Vereinsversammlungen . . . 200 „ 85 „ 

Sonstige Ausgaben 220 „ 10 B 

Honorare fttr die Beitrftge zum Jahrbuch 19 1076 „ 30 w 
Honorare fttr die Herausgabe der Urkun- 

denbflcher 647 g 65 , 



Surama der Ausgabe 3481 Mk. 05 Pfg. 

Abschluss. 

Die Einnahme betrftgt 11905 Mk. 30 Pfg. 

Die Ausgabe betrftgt 3481 „ 05 „ 



Mithin Bestand 8424 Mk. 25 Pfg. 

Der Schatzmeister des Dttaseldorfer Geschichts-Vereins: 
Tauwel, Rechn.-Rat 



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Mitglieder Verzeichnis 

des 

Dusseldorfer Gteschichts-Vereins. 

Dezember 19ML 



Ehren- Mitglieder : 

Se. Hoheit Fflrst Wilhelm von Hoh«nzoll«rn, Sigmaringen ; 
Se. Excellenz der Staatsminister a. D. Freiherr v. B«rl«psch, auf Schloss 
Seebach bei Grossengottern ; Oberburgermeister Wilhelm B«ck«r, Kdln; 
Professor Or. Karl Bone, DQsseldorf. 



Vorstand: 1 ) 

Archivar Dr. R«dlich, Vorsitzender; Sanitatsrat Dr. m«d. 
HuckUnbroich, stellvertretender Vorsitzender; Oberlehrer Dr. 
Bohnhardt, Schriftftthrer; Rechnungsrat Tauw«l, Schatz meister; 
Rentner E. Pauls, Bibliothekar; Oberstleutnant a. D. Wolt«r, Land- 
gerichtsrat Dr. Eschbach, Beisitzer. 



Ordentliche Mitglieder:*) 



Adam, Paul, Kunstbuchbinder, 
Ahl, Johann Wilhelm, Rentner, 
v. Aix, Roland, Freiherr, Rentner, 
Asbach, Julius, Direktor des Kdnigl. 

Gymnasiums, 
Baedeker, Julius, Buchhandler. 
Bechem, Heinrich, Pfarrer. 
Becker, Franz, Dr. med., Arzt, 
Becker, Robert, Dr., Rechtsanwalt, 

Justizrat, Stadtverordneter, 
van der Beek, Theodor, Maler, 
Berdolet, 01>erlehrer, Dr., 
Berenbrock, Norbert, Oberrentmeister, 
Biesenbach, Eduard, Kaufmann, 
Blank, Rudolf, Fabrikbesitzer, 
Blochius, Eduard, Kaufmann, 
Bloos, Johann, Rentner, Obercassel, f 
Bollert, August, jun., Kaufmann, 
Bohnhardt, Wilhelm, Dr., Gymnasial- 

Oberlehrer, 
Bollinger, Max, Dr. Arzt, 
Bolm, Ernst, Buchhandler, 
Bongartz, Peter Paul, Dr., Arzt, 



Brasse, Oberlehrer, Dr., M.-Gladbach, 
von Brauchitsch, Frau Johanna, geb. 

Weckbecker, Rentnerin, 
Bruns, Joh., Postrat, K6ln, 
Breuer, Emil, Rechtsanwalt, Dr., 
Breuer, Carl, Rektor, 
Buch, Bernh., Stadtbaumstr. a. D., 
Butzler, Adam, Gymnasial-Professor, 
Buyten, Hermann, MObelfabrikbesitzer, 
Charisius, Robert, Hauptmann a. D., 
Clarenbach, Max, Maler, Obercassel 

bei DOsseldorf, 
Clemen, Paul, Provinzial-Konservator 

Professor Dr.,' Bonn, 
Cleve, Stodt, 

Conen, Wilhelm, Notar, Justizrat, 
Conen, Friedrich Gottl., Fabrikant, 
Coubillier, F., Bildhauer, 
Courth, Heinrich, Rechtsanwalt, Ge- 

heimer Justizrat, 
Cramer, Franz, Dr., Gymnasialdirektor, 

Eschweiler, 
Cremer, Franz, Historienmaler, 



') Den neoen Vortt&nd fQr 1906 tiehe am Schluss des VenekhniMet. 
*) Ortsangabe nor bei aoswtrtigen Mitgliedern. 



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Mitglieder - Verzeichnis 



4l1 



Cremer, Heinrich, Pfarrer, 
Cretschmar, Peter, Kaufmann und 

Reeder, 
Croon, Gustav, Archiv-Assistent Dr., 

Breslau, 
Cronert, Karl, Pfarrer, 
Dahl, Robert, Fabrikbesitzer 
Ditges, Heinrich, Rentner, 
Duren, Gymnasium, 
Diiren, Stadtarchiv, 
Dusseldorf, Stadt, 

Bibliothek der Burger - Madchen- 
schule, 

Bibliothek des Stadtischen Gymna- 
siums und Realgym nasi urns, 

Bibliothek der Kunstakademie, 

Bibliothek der Kunstgewerbeschule, 

Bibliothek der Luisenschule, 

Bibliothek der Stadtischen Oberreal- 
schule an der Fiirstenwallstrasse, 

Bibliothek der Stadtischen Realschule 
an der Prinz Georgstrasse, jetzt 
Scharnhorststrasse, 

Bibliothek des Stadtischen Reform- 
gymnasiums, 

Konigliches Gymnasium, 

KSnigliches Staats-Archiv, 
Duisburg, Stadt, 

Ebermaier, Carl, Dr., Nervenarzt, 
Eck, Lorenz, Maschinenfabrikant, 
Eichler, Carl, Redakteur, 
Eitel, Georg, Metzgermeister und 

Stadtverordneter, 
Emmerich, Stadtverwaltung, 
vom Endt, Hermanu, Architekt, 
Erbsldh, Carl Hugo, Kaufmann, 
Eschbach, Heinrich, Dr. jur., Ober- 

landesge rich tsrat, 
Eschbach, Peter, Dr., Gymnasial-Ober- 

lehrer, Bonn, 
Euler, Otto, Justizrat, 
Evers, August, Dekorationsmaler, 
Eylert, Julius, Kaufmann, 
Flender, Adolf, Referendar Dr., 
Fliedner, Heinrich, Pfarrer, Kaisers- 

werth, 
Forst, Hermann, Dr., Archivar a. D., 

ZQrich, 
Francken, Thecdor, Kaufmann, j 
Frank, Franz, Dechant, Wittlaer bei 

Kaiserswerth, 
Frank, Fritz, Dr. jur., Landgcrichtsrat, 
Frauberger, Heinrich, Direktor des 

Kunstgewerbe-Museums, 
Freischem, Sylvester, Rechtsanwalt, 

Justizrat, 
Frings, Albert, Rentner, 
Frische, Heinrich, Bildhauer, 

Jabrb. XX. 



Frotscher, Alwin, Buchhandler, 

v. Fuchsius, Ferd., Justizrat, Notar, f 

Fiissenich, Pfarrer, Lendersdorf, Kreis 

Diiren, 
Garnich, Karl, Kaufmann, 
Geldern, Historischer Verein, 
Get hards, Georg, Zahnarzt, Dr., 
* GOring, Peter, Gutsbesitzer, Seeburg 

bei Leoni, Oberbayern, 
Goeters, H., Fabrikbesitzer, Rheydt, 
Grevel, Wilhelm, Rentner, 
Gross, Peter, Postrat, 
Grunert, Eugen, Maler, 
Gunther, Walther, Amtsgerichtsrat, 
Haniel, August, Rentner, 
Haniel, Franz, Geh. Kommerzienrat, 
Hanssen, Leonh., Postrat, 
Hardt, Died., Kaufmann, 
Heidelberg, Karl, Rentner, 
Heiland, Wilhelm, Rentner, 
Heinemann, Wilhelm, Kaufmann, 
Heinrich, Wilhelm, Bankdirektor, 
v. Heister, Alex., Rittmeister a. D., 
Helmentag, Georg, Gendarmerie-Major 

a. D., Radebeul bei Dresden, 
Henne, Joh., Photograph, 
Herzfeld, Carl, Fabrikbesitzer, 
Heubes, Arthur, Dr. med., Arzt, 
v. Hilgers, Max, Freiherr, Rittmeister 

a. D., K6ln, 
Hinsenkamp, Johannes, Hofkaplan, 
2 loch, Hubert, Buchdruckereibesitzer, 
Hochst, Franz, Dr. med., Arzt, 
Hoette, Emil, Rentner, 
HOlk, Cornelius, Gymnasial - Ober- 

lehrer, Dr., 
Hoffmann, Quirin, Kaufmann, f 
von Holtum, Bank-Beamter, Geilen- 

kirchen, 
Honigsheim, Richard, Rentner, Ober- 

cassel* 
Hucklenbroich, Anton, Dr.. Sanitats- 

rat, Arzt, 
Jagers, Wilhelm, Dr., Arzt, 
Ilgen, 1 heodor, Dr., Archivrat, Archiv- 

direktor, 
Illinger, F. W., Xanten, 
Jockwer, Gustav, Kaufmann, 
Irmen, Heinrich, Landesbankrendant, 
Junckerstorff, Carl, Kaufmann, 
Kaiserswerth, Versch6nerungs- Verein, 
Kehren, Ernst, Rechtsanwalt, 
Kelleter, Heinrich, Dr., Neuss, 
Kempen, Stadt, 
Kirsch, Theodor, Amtsgerichtsrat, 

Mitglied des Reichstags und des 

Abgeordnetenhauses, 
Klees, Max, Hiittendirektor, Hochdahl, 

27 



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418 



Mitglieder -Verzekhnis 



Kleesattel, Joseph, Prof., Architekt, 

Klein, Joseph, Amtsrichter, 

K nipping, Richard, • Dr., Archivar, 

Coblenz, 
Kockerscheidt, Peter, Gutsbesitzer, 

Eckamp bei Ratingen, 
Koenigs, Richard, Ober-Regierungsrat, 
Koffler, August, Steuerinspektor, 
Kohl, Claus, Burgermeister, Zons, 
Krah, Franz, Prof., Gymnasial-Ober- 

lehrer, 
Krahling, Ludwig, Lehrer, Hamm b. 

Dusseldorf, 
Kraus, Carl, Direktor, 
Kreis - Ausschuss des Landkreises 

Dusseldorf, 
Kreuder, Carl Joseph, Buchhandler, 
KrOner, Chr., Prof., Maler, 
Kruger, Hermann, Maler, 
* v. Kruger, Hermann, Dr., Geheimer 

Regierungsrat a. D., Eller, 
Krullmann, Heinr., Dr., Sanit&tsrat, 
Kuch, Friedrich, Dr., Archivar, Mar- 
burg, 
Kiipper, Gustav, Rentner, 
Kuhl, Carl, Rektor, 
Laag, Heinrich, Fabrikbesitzer, 
van Laak, stud., Rheinberg, 
Lancelle, Friedr., Emmerich, 
Lantz, Theodor, Rittergutsbesitzer, 

Lohausen bei Kaiserswerth, 
Lau, Friedrich, Dr., Archivar, 
LehrhofF, Feodor, Oberstleutnant a. D., 
Lennartz, Peter, Ziegeleibesitzer, 
Lennarz, A., Dr., Gymnasial-Ober- 

lehrer, Gleiwitz, 
Lenzberg, Hugo, Landgerichtsrat, 
Levin, Theodor, Prof., Munchen, 
Lintz, Eduard, Buchdruckereibesitzer, 
Loersch, Hugo, Prof., Dr., Geh. Justiz- 
rat, Bonn, 
Luck, Cons tan tin, Photograph, 
Luckey, Georg, Rechtsanwalt, 
Lubcke, Gustav, Antiquar, 
Lucke, Hans, Buchhandler, f 
Lueg, Heinrich, Geh. Kommerzienrat, 

Mitglied des Herrenhauses, 
Luhdorf, Ewald, Kaufmann, 
Lunenborg, Georg, Regierungs- und 

Schulrat, 
Lupp, Alex, Fabrikbesitzer, 
Lupp, Theodor, Dr., Fabrikbesitzer, 
Malsberg, Heinrich, Rektor, 
Marcus, Alfr., Dr., Amtsgerichtsrat a. D., 
Masberg, Jacob, Dr., Prof., Realschul- 

Direktor, 
Maseberg, Alex,, Rentner, 
Massau, Edmund, Maler, 



Mayer, A., Eisenbahn-Assistent, 

Meier, Wilhelm, Dr., Oberlehrer, 

Memminger, No tar, Neuss 

Meyneken, Paul, Regierungssekretar, 

Michels, Hermann, Verlagsbuch handler, 
Eller, 

Moers, Stadt, 

Miiller, Gerhard, Rentner, 

Musch, Leo, Bildhauer, 

Munscheid, Wilhelm, Rentner, 

Nehse, Friedrich Caesar, Kaufmann, 

Neuhausen, Heinrich, Brauereibesitzer, 

Neuss, Alter turn sverein, 

Niepmann, Emil, Dr., Gymn.-Ober- 
lehrer, (jetzt Gymn.-Dir. Bonn). 

NSrrenberg, Konstantin, Dr., Stadtbi- 
bliothekar, 

Oeder, Georg, Prof., Maler, 

Otto, Wilh., photogr. Kunstanstalt, 

Pauls, Emil, Rentner, 

Peters, Rudolf, Gymn.-Oberlehrer, 

Pfeiffer, Robert, Dr. med., Arzt, 

Pfeiffer, Wilhelm, Bankier, 

Pflaum, Max, Rentner, Fahnenburg 
bei Gerresheim, 

Pflaum, Otto, Buchhandler, desgl., 

Poensgen, Emil, Fabrikbesitzer, Kom- 
merzienrat, 

Pohle, Hermann Emil, Historienmaler, 

Piitz, Wilhelm, Notar, Justizrat, 

Rauhe, Carl, Zahntechniker, 

Rautenstrauch, Th., Birlinghofen bei 
Siegburg, 

Rautert, Eugen, Oberstleutnant a. D., 

v. d. Recke, Eberhard, Staatsminister 
a. D., Oberprasident, Munster, 

Redlich, Otto Reinhard, Dr., Archivrat, 

Reinartz, Heinrich, Dr., Rechtsan- 
walt, Justizrat, f 

Reinartz, Heinrich, Zementfabrikant, 
Heeidt bei Neuss, 

Reinhardt, Heinrich, Rentner, 

Rensing, Burgermeister a. D., Herzogl. 
Croy'scher Domanenrat, Reckling- 
hausen, 

v. Rheinbaben, Georg, Freiherr, Staats- 
und Finanzminister, Berlin, 

Rheinberg, Stadt, 

Rheindahlen, Stadt, 

Rheinische Provinzial-Verwaltung, . 

Rheydt, Stadt, 

Riebe, Joh., Zahnarzt, 

Riess, Emil, Rentner, 

Risen, Peter, Oberarzt, Dr., Grafenberg, 

Rocholl, Rudolf, Kirchenrat D. f 

Roeting, Ernst, Architekt, 

ROskens, Joh., Dr., Gymnasia! -Ober- 
lehrer, Professor, 



Digits 



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Mitglieder - Verzeiehnis 



419 



Riihl, Aug., Kaufmann, 
Rutgers, Reinh., Rentner, Gerresheim, 
Rutgers, W., Gutsbesitzer, Gerresheim, 
Ruppersberg, Otto, Dr., Archivvolontar, 

Marburg, 
Sartorius, Moritz, Rentner, 
Schalbruch, J oh., Kaufmann, 
Scherer, Oberlehrer, St. Wendel, 
Schervier, Edmund, kgl. Rentmeister, 

Rechnungsrat, 
Scheurenberg, Carl, Direktor, 
Schleger, Carl, Dr., Amtsgerichtsrat, 

Simmern. 
Schmidt, Anna, Schulvorsteherin, 
Schmidt, Bernh., Kaufmann, 
Schmidt, Charles, Dr., Archivar, Paris, 
Schmidt, Emil, Kaufmann, 
Schmittmann, Michael, Rentner, 
Schmitz, Dr., Oberl., B.-Gladbach, 
Schneider, Thik>, Architekt, 
Schreiber, Arthur, Regierungsprasident, 
Schreuer, Wilhelm, Maler, 
Schroeder, Albert, Kriegsgerichtsrat, 
Schroedter, Emil, Dr. Ing., Stadtver- 

ordneter, 
Schulgen, Carl, Kunsthandlung, 
Schulte, Eduard, Kunsthandlung, 
Schumacher, Joseph, Direktor, 
Schuylen, Franz, Rechnungsrat, 
Seel, Carl, Staatsanwaltschaftsrat, 
Seiner, Joseph, Kaufmann, 
Simons, Carl, Bankier, 
Sohl, August, Rentner, Stadtrerord- 

neter, 
Sohn, Richard, Maler, 
v. Spee, Franz Graf, Exzellenz, 

Heltorf, 
v. Spee, Leopold Graf, Landrat, 

Wesel, 
Sporrer, Joseph, Juwelier, 
Stahl, Dr., Amtsrichter, Bochum, 
Stahl, Karl, Rentner, 
Stang, Gottfried, Rentner, 
Stein, Friedr., Kaufmann, 



Stepprath, Hub., Rentner, 

Strater, Ludwig, Dr. med., Sanit&ts- 

rat, 
Stubben, Peter Joseph, Hoflieferant, f 
Stattgen, Wilhelm, Rentner, 
SudhofF, Karl, Dr., Univ.-Prof., Leipzig, 
Tauwel, Hermann, Rechnungsrat, 
Tharandt, Guido, Stadtbaurat, 
Thelen, Carl, Kaufmann, 
Thelen, Gottfried, Kaufmann, 
Thoelen, Wilhelm, Rentner, 
T6nnes, Joseph, Buchdruckereibesitzer, 
Trinkaus, Max, Bankier, 
Uerdingen, Stadt, 

Viedenz, Oberbergrat a. D., Monster, 
Vielhaber, Walther, Rentner, Crefeld, 
Viersen, Stadt, 

Vogel, Otto, Ingenieur, Obercassel, 
Volkmar, Ludwig, Kaufmann, 
Vorwerk, Benno, Oberpostsekretfir, 
Voss, Johannes, Kgl. Hofbuchdrucker, 
Vowinkel, Aug., Kaufmann, 
WSchter, Moritz, Literat, 
Weber, Leo, Dr., Oberlehrer, 
Weddigen, Bernhard, Kaufmann, 
v. Weise, Hermann, Rittmeister a. D., 
v. Werner, Ludwig, Dr., Oberregie- 

rungsrat a. D., 
Werth, Alfred, Dr., Oberlehrer, 
Westhaus, Wilhelm, Dr., Rechtsan- 

walt, 
Wetter, Heinrich, Apothekenbesitzer, 
* Weygand, Max, Dr. jur., Staats- 

anwalt, 
Wies, Peter, Architekt, 
Wigand, Carl, Landesbankrat a. D., 

Bankdirektor, Crefeld. 
Wilden, Joseph, Dr., Syndikus der 

Handwerkskammer, 
Wirtz, Ludwig, Dr., Oberlehrer, 
Wolter, Carl, Oberstleutnant a. D., 
Wulffing, Walther, Dr., Beigeordneter, 
Zensen, Friedrich W., Rentner, 
Zenzes, J., Dr., Gymnasialdir., Neuss. 



Die mit * bezeichneten Mitglieder ha ben die lebenslangliche Mitgliedschaft erworben. 

Vorstand fur 1906: 

Stadtbibliothekar Dr. N5rr«nberg, Vor si tz ender ; Sanitatsrat 
Dr. HuckUnbroich, stellvertre tender Vorsitzender; Oberlehrer 
Dr. Bohnhardt, Schriftfubrer; Rechnungsrat Tauwel, Schatzmeister; 
Rentner E. Pauls, Bibliothekar; Prof. Butzlar, Oberregierungsrat Dr. 
v. Werner, Oberlehrer Dr. L. Wirt*, Oberstleutnant a. D. Wolter, Bei- 
s i t z e r. 



27» 



Digits 



zed by G00gle 



Im Druck: Jahrbuch 21, enthaltend u. a.: 

1. Holtschmidt, Wilhelm: Die Kdlner Rals- 
verfassung vom Sturz der Geschlechterherrschaft 
bis zum Ausgang des Mittelalters. 1396—1513. 

2. Mosler, Hans: Der Dusseldorfer Rheinzoll 
bis zum Ausgange des 16. Jahrhunderts. 

3. Wilden, Josef: Zur Oeschichte des offent- 
lichen Armenwesens in Dusseldorf. 

In Vorbereitung: Register zu Bd. 1—20 bearb. 
von Johannes Krudewig. 



Digits 



zed by G00gle 



■ I •• 




zur 



Geschichte des Niederrheins 



Elnundzwanzigster Band 



Jahrbuch 

des Dusseldorfer Oeschichtsvereins 

1906/7 




Dflsseldorf 1907 

Drnck and Verlig der Bnchdruckerei Ed. Untz. 



Digiti 



zed by GoOgfe 



Digiti 



zed by G00gle 



Inhalt. 



f. Wilbelm Hohschmidt, Die Kdlner Ratsverfassung vom Stutz 
der Geschlechterherrschaft bis zum Ausgang des Mittelalters. 

1396— I5 l 3 1 — 9^> 

2. Hans M osier, Der Dftsseldorfer Rheinzoll bis zum Ausgang 

des 16. Jahrhunderts .' . . 97 — 275 

3. Josef Wilden, Zur Geschichte der dffentlichen Armenpflege in 
Dttsseldorf 276—311 

4. Literarisches 

Zur Geschichte und Kultur der rdmischen Rheinlande. (J. Asbach) 3 1 2 — 3 16 

Erinnerungen aus meinem Berufsleben. (1849 bis 1867.) Von 

Freiherrn von LoS. (J. Asbach) 316 — 319 

Charles Schmidt, Le Grand-Duche de Berg (1806— 18 13). £tude 
sur la domination francaise en Allemagne sous Napoleon i er - 

(O. R. Redlich) 319—322 

A. Lorenz, Die alte reformierte und die neue evangelische Gemeinde 
Grevenbroich. Ein Beitrag zur religiOsen und politischen 

Geschichte der Stadt und des Kreises Grevenbroich. (Redlich) 322—324 

5. Vereinsnachrichten. Jahresbericht; A. H. Hucklenbroich (Nach- 

nil); Rechnungsbericht 325 — 328 

Register. Von Hans Mosler 329 



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Die Ktflner Ratsverfassung 

vom Sturz der Geschlechterherrschaft bis zum 

Ausgang des Mittelalters. 1396—1513. 

Von Wilhelm Holtschmidt. 

I. Kapitel. Einleitung. 

Die Organe der Kolner Stadtverfassung bis zum 
Verbundbrlef. 

der Eroberung durch die Franken hOrte zu- 

jleich jedes stadtische Leben und jeder Rest 

3er Munizipalverfassung in der alten Rttmer- 

itadt Koln auf. Nachdem sie zeitweise KOnigs- 

sitz der ripuarischen Franken gewesen war, blieb sie der 

Sitz jener langen und bedeutenden Reihe von BischOfen, 

die von der ROmerzeit bis in unsere Tage hinabreicht. 

Wann die Stadt als besonderer Gerichtsbezirk aus dem 

Gauverbande ausgeschieden wurde , ist nicht bekannt l ). 

Daran, daB es geschah, ist natilrlich nicht zu zweifeln ; und 

seit diesem Zeitpunkte war infolge Ubertragung der konig- 

lichen Rechte der unumschrankt gebietende Stadtherr der 

Erzbischof. Er besafi die Gerichtsgewalt am Hochgericht. 

Der Burggraf, der neben ihm als hOchster Richter am 



x ) Die Ausfiihrungen tiber die Entstehung der kolnischen Verfassungs- 
organe gehen auf die von Herrn Stadtarchivar Dr. Keussen auf Grand seiner 
topograpbiscben Studien entwickelte Tbeorie zurtick. Herr Dr. Keussen hatte 
die Giite, mir diese Theorie zur ersten Veroffentlichung in meiner Einleitung 
zur Ver fugung zu stellen. 

Jahrb. XXI. l 



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2 Wilhelm Holtschmidt 

Hochgericht erscheint, war als solcher nur sein Lehns- 
mann l ). 

Innerhalb der alter* ROmermauern existierte bis etwa 
1000 eine Allmende 2 ), also auch eine einheitliche Markge- 
nossenschaft, in der sich in der aiteren Zeit das kommunale 
Leben der Stadt abgespielt hat. Aber eben die Aufteilung 
der Allmende hing mit der Entwicklung der Stadt nach 
einei* andern Richtung hin zusammen. Das ist die seit der 
Ottonenzeit mehr und mehr einsetzende Handelst&tigkeit, 
und damit verbunden die wachsende Bedeutung des Marktes 
am Rhein, Ostlich von der alten Rftmermauer. Die hier- 
durch veranlasste Mehrung der BevOlkerung ist dann der 
Grund fur die Teilung der Alt- und Rheinvorstadt in eine 
Anzahl von Parochien. Auf dieser Grundlage entwickelt 
sich von neuem die niedere Gerichtsbarkeit ; die Kirchspiele 
erledigen gewisse kommunale Aufgaben und erlangen vor 
allem ihre Bedeutung durch die Obernahme der Schreins- 
praxis. 

Durch die Entwicklung des Handels war ein gestei- 
gertes kommunales Leben entstanden , das iiber die Auf- 
gaben der alten Markgenossenschaft hinausreichte. Die 
Tr&ger der neuen Entwicklung, die Kaufleute der Rhein- 
vorstadt, waren zwar imstande, eine Aufsicht uber Verkehrs- 
und Marktrecht auszuiiben, besaBen aber noch nicht die 
Macht, als Vertreter der Gesamtstadt aufzutreten. Das 
SchOffenkollegium des Hochgerichtes bot neben der Macht 
und dem Ansehen, das es besaB, noch den Vorteil, dafi es 
die hOhere Einheit der Stadt repr£sentierte. Zweifellos 
waren es die realen Machtverh&ltmsse, welche das SchOflFen- 
kollegium zur obersten Kommunalbeh6rde der Stadt 
machten 3 ). Einen Nachteil hatte das Kollegium, der es 
nicht zum geeigneten Vertreter einer freiheitlich aufstre- 
benden Bev6lkerung machte: es war abhangig vom Erz- 



l ) Lau, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung von 
K5ln bU 1396. S. 8. 

•) Keussen, Westdeutsche Zeitschrift. XX. S. 18. 

8 ) Lau, a. a. O. S. 74, weist zur Erklarung noch auf den Doppelcharakter 
der ersten uns bekannten anitlichen Handlungen hiu, die man ebenso gut ab 
richterliche wie als kommunale betrachten kann. 



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Die KOlner Ratsverfassung etc. 3 

bischof. Das ist auch der Grund, warum wir bei dem Auf- 
stand gegen Anno von 1074, den uns Lambert von Hers- 
feld schildert, nichts von dieser Behdrde vernehmen. Wir 
k6nnen ja annehmen, da6 die Schoffen zu der Zeit noch 
nicht jene ausschlaggebende Stellung im stadtischen Leben 
innehatten, von der wir erst aus dem Jahre 1103 das erste 
urkundliche Zeugnis besitzen 1 ). Anderseits ist es auch sehr 
verst&ndlich, warum gerade sie an einem Aufstand gegen 
den Erzbischof sich nicht beteiligen. Aber deutlich zeigt 
der Aufstand von 1074 den Untergrund, aus dem das 
zweite der maBgebenden Kolner Verfassungsinstitute er- 
wuchs, die Richerzeche. Die reichen Kaufleute um St 
Martin sind es, welche die Herrschsucht des gewaltigen 
Anno am driickendsten empfinden. Sie sind doch wohl die 
primores civitatis, welche die Masse, vulgus, mit sich fort- 
reiBen. Aber ihre Organisation scheint noch nicht ge- 
festigt, noch nicht bis zu bestimmten Normen durchgefOhrt. 
Daran scheitert der Aufstand. 

Man hat bis jetzt bei der Erkl&rung der Richerzeche 
zuviel Gewicht auf das Recht der Verleihung des Zunft- 
zwanges gelegt. Anerkanntermafien ist es ein sekundares 
Recht, das sie vom Schaffenkollegium tibernommen hat, 
welches sich noch 1149 in der Ausiibung dieses Rechtes 
befindet. VerknQpft man das alte Recht der Exekutiv- 
beamten der Richerzeche, der Biirgermeister, den Handel 
mit Nahrungsmitteln zu beaufsichtigen und Meinkauf zu 
vertreiben, ein Recht, das, soweit wir zunicksehen kOnnen, 
ihnen ursprQnglich ist, das sie von keinem andern Organ 
iibernommen haben, mit der vorher erw&hnten, kraftigen, 
freiheitlichen Oppositionslust der Kaufleute im Jahre 1074, 
so U0t sich leicht, auch rein ftrtlich betrachtet, der Ur- 
sprung der neuen BehOrde auf den Markt vor St. Martin 
zuruckfuhren. Es erhebt sich die Frage, wie kamen die 
Kaufleute, die in der Rheinvorstadt zu Ansehen, Macht 
und auch einer gewissen Gerichtsgewalt gekommen waren, 
dazu, sich zu einer Vertretung der Gesamtstadt zu ent- 
wickeln ? 

') Lau, a. a. O. S. 74. 

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4 * Wilhdm Holtschmidt 

Die Vereinigung der Rheinvorstadt mit dfer alten Romer- 
•tadt mufi ap&testens im 10. Jh. vor sich gegangen serin. 
Iflt Jahre 948 war die schon durch den Filzengraben g^gen 
<tou Severinsbezirk abgegf enzt *). Eine wirksame Unter- 
sttitzung erhielten diese aufstrebenden Elemente in ihren 
Selbst&ddigkeitsbefctrebungen 1106 durch die Einziehung 
vOn Oversburg, Niederich und einem Teile von St. Aposteln 
in den Stadtbezirk. Diese Gebiete, die neu in den Bering 
der Stadtmauer gezogen war en, suchten natUrlich auch an 
der Gesamtleitung der Stadt einen Anteil zn erhalten. Sie 
gaben, indem sie sich unter die Fahrung des emporstreben- 
den Kreises der reichen Kaufleute stellten, diesen die Be- 
rechtigung, sich als ein Verfassungsorgan fur die gesamte, 
vergrofierte Stadt aufzutun. 

Die „coniuratio facta pro libertate" von 11 12 kann 
man sich doch wohl nur im Gegensatz und im Kampf 
gegen die bestehende kommunale Organisation der Schoffen 
denken, die, weil vom Erzbischof abhangig, eben nicht die 
libertas vertrateh. Und weil die Vertreter der neuen An- 
sprQche der st&dtischen Entwicklung, die jetzt von der 
Riicksicht auf den Handel durchaus beeinflufit war, groBere 
Rechte trugen und auBerdem von den eingemeindeten 
Bezirken gesttitzt wurden, sahen sich die Schoffen genotigt, 
wenigstens teilweise nachzugeben. Die historische Richer- 
zeche ist ein KompromiB von Schoffenkollegium und der 
schon linger bestehenden Genossenschaft der Kaufleute ; 
und die historische Fixierung dieses Kompromisses ist die 
Erwahnung des Chronisten von der coniuratio facta pro 
libertate. Hiermit wiirde vortrefflich zusammenstimmen, 
was Keussen 2 ) uber die Entstehung des Biirgerhauses er- 
mittelt hat, wonach ef die Entstehung eben um die Wende 
des 1 1 . Jhs. ansetzt. Danach ware die Errichtung des 
Biirgerhauses der Ausdruck der Vereinigung des alten und 
des neuen Verfassungsinstitutes; und der offizielle Name 
der Richerzeche, „das Amt auf der Biirger Haus", wurde 
ebenfalls fur den gleichzeitigen Ursprung von Richerzeche 
und Burgerhaus, also im Anfang des 12. Jhs. sprechen. 

*) Keussen, a. a. O. S. 56. 

*) Westdeutsche Zschr. XX. S. 55. 



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Die Kfilner Rateverfaisung etc. 5 

Die Form, in welcher der Ausgleich zwischen Schaflfen 
und Richerzeche erfolgte, bestand darin, dass sie zu gleichan 
Teilen das Bargermeisteramt verwalteten. Von der altesten 
Zait bis 1 39 1 war regelmaftig elner der beiden Bftrger* 
master ein SchOffe 1 ), woraus sich dann allmahHch infolge 
der Personalunion eine erhOhte Interessengemeinschaft ent- 
wickelta, Uqd gerade diese trug nicht wenig dazu bei, 
gegenQber dem eng verbundenen SchGffenkollegium und 
Richerzeche die Notwendigkeit eines neuen Verfassungs- 
institutes zu betonen. 

Aber w&hrend wir bei der Richerzeche neben dem 
lokalen Grunde der Stadterweiterung noch aus ihrsm Kom- 
petenzkreise auf ihren Ursprung zurtickschliefien konnten, 
versagt dieser letztere Grund beim Rate vollst&ndig. Er 
besaB keine ihm eigentttmlichen Kompetenzen, die er sich 
atwa selbstandig und unabhangig von den beiden andem 
Verfassungsinstituten erworben und entwickelt hStte. Lau, 
der die Entstehung der Richerzeche mit der Stadterweiterung 
von u 80 in Verbindung gebracht batte*), konnte daher far 
das Aufkommen des Rates nicht recht eine Erklarung 
finden. Er fohrt als mOglichen Grund fftr die Entstehung 
an, dass der Rat aus den Familien hervorgegangen sei, 
welche sich nach 1 1 80 allmahlich eine angesehene soziale 
Steilung verschafft hatten und deshalb Anteilnahme an der 
stadtischen Verwaltung begehrten, die sie in dem engen 
Rahmen des SchOffenkollegiums nicht ejreichen konnten 8 ). 
Doch macht er sich sofort selbst den Einwurf, dass diese 
Elemente schon zum Teil ihre Vertretung in der Richer- 
zeche gefunden hatten. DaB der Rat, der urkundlich 
zuerst 1 2 16 auftritt 4 ), unter dem machtigen Erzbischof Engel- 
bert aufgekommen sei, ist wohl nicht anzunehmen. Aus 
dem Schied von 1258 erfahren wir, dafi die Bttrger den 
von Erzbischof Engelbert abgeschafften MiBbrauch wieder 
eingefiihrt hatten. Dieser MiBbrauch wird dann wobl aine 
geraume Zeit vor Engelbert schon seinen Ufiprung ge- 



') Lau, a. a. O. S. 79. 

*) Lau, a. a. O. S. 93. 

*) Lau, a. a. O. S. 99, Anmerkung 1. 

4 ) Lau, a. a. O. S. 98. 



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6 Wilhelm Hottschmidt 

nommen haben. Das Ereignis, das gewissermafien den 
physischen Untergrund fur eine Vermehrung der K6lner 
Verfassungsinstitute darbot, war die Stadterweiterung von 
1 1 80. Nimmt man mit Keussen 1 ) an, dafi 1180 auf diese 
neuen Bezirke die Parochialverfassung ausgedehnt wurde, 
so liegt doch sehr nahe, da6 sich aus diesen Unterverwal- 
tungs- und Gerichtskreisen bald ein Element entwickelte, 
das auch am kommunalen Leben der Gesamtstadt einen 
mitbestimmenden Anteil haben wollte. Die beste Zeit hier- 
ffir ware die nach dem Tode des maditigen Philipp von 
Heinsberg, in der sich die aufstrebende Macht des stad- 
tischen Bttrgertums auch durch die selbstandige Politik 
kundgab*). 

Natfirlich war es fttr den jungen Rat sehr schwer 
gegen Schaffenkollegium und Richerzeche zugleich sich 
seine Stellung zu erkampfen. Und dem Erzbischof Engel- 
bert wird es nicht besonders schwer gefallen sein, die junge 
Bildung vorlaufig zu unterdriicken. Auf die Frage, wie 
wir uns den Rat in den Anfangen seines Bestehens zu 
denken haben, wird sich wohl nicht leicht eine befriedigende 
Antwort geben lassen. Ein Punkt ist aber zur Erkenntnis 
seines Wesens scharf ins Auge zu fassen. Im Aufkommen 
und in der Einrichtung des Rates liegt eine demokratisie- 
rende Tendenz, da durch den jahrlichen Wechsel der Mit- 
glieder eine ungleich grOfiere Zahl von Btirgern am Stadt- 
regiment teil hatten, als in den streng aristokratischen 
Kreisen des SchOfFenkollegiums und der verdienten Amt- 
leute der Richerzeche 8 ), Es liegt somit ein Widerspruch 
vor, zwischen der Tendenz, die den Rat geschafFen hat und 
der Form, in der wir den Rat zuerst vollstandig durch 
eine Ratsliste kennen lernen. Denn 1305 ist der aristo- 
kratische Charakter streng ausgebildet; er zahlt, wie spater 
seit 1 32 1 der enge Rat, 15 MitgHeder. Dies schliefit je- 
doch nicht aus, dafl der Rat anfangs ein wesentlich demo- 
kratisches Geprage gehabt haben kann 4 ), und da6 der 



x ) Westdeutsche Zschr. XX. S. 83. 

*) Vergl. Hegel, Stfldtechroniken XII. S. XXXVI. 

8 ) Vergl. Lau, a. a. O. S. 99. 

4 ) Vergl. Lau, a. a. O. S. 99, Anmerkung 2. 



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Die Kdlner Ratsverfassung etc 7 

weite Rat, der aus alien Kirchspielen gew&hlt wurde, die 
ursprftngliche Vertretung der 1180 erweiterten Stadt ge- 
wesen ist. Denn gerade die Wahl des weiten Rates nach 
Kirchspielen, ein Wahlmodus, fttr dessen Entstehung und 
Berechtigung um 1321 wir keine befriedigende Erkl£rung 
linden kOnnen, weist auf die fruhere Etngemeindung hin. 
Aus dieser breiten Masse der Ratsherren konnte sich dann 
leicht und schnell ein enger Rat als Verwaltungsausschuss 
herausbilden, gegen dessen uberm&Bige Macht im 14. Jh. 
eine Reaktion des weiten Rates erfolgte 1 ). 

Wie sich weiter der Rat mit der Richerzeche und dem 
SchOffenkollegium , ferner der enge Rat mit dem weiten 
Rat auseinandersetzte, ist genflgend erOrtert 2 ). 

Das Ergebnis war der Verbundbrief von 1396, der ab- 
gesehen von einigen Modifikationen , das grundlegende 
Verfassungsdokument der freien Reichsstadt geblieben ist 
bis zur franzdsischen Revolution. 

II. Kapitel. 

Der Verbundbrief und seine Bedeutung im Kftlner 
Verfauungsleben. 

Der Verbundbrief 3 ) ist, wie schon sein Name sagt, aus 
einer Vereinbarung hervorgegangen. Verschiedene Ele- 
mente oder Schichten der BQrgerschaft verbinden sich zur 
Aufricbtung und DurchfOhrung einer neuen Verfassung. 
Das ist ein Punkt, worin der Verbundbrief von den frQhe- 
ren Verfassungsneuerungen abweicht Denn die vorherigen 
Verfassungsanderungen oder -erweiterungen, vielleicht mit 
Ausnahme der Anf&nge des Rates, waren immer eine 
von wenigen M&chtigen iiber die K&pfe des Volkes ge- 
schlossene Vereinigung. Hier zum erstenmal wird auf 



') K.euftsen, a. a. O. S. 83, Anmerkung 352. 

*> Stein, Zur Vorgeschichte des K5lner Verbundbriefs, Westdeutsche 
Zscbr. XII, und Lau, a. a. O. S. 98 — 160. 

8 ) Vorberaerkung: Diese Darstellung beschrankt sich lediglich auf die 
Zeichnung der inneren Verfassungsentwicklung der Stadt Kflln. Fur die 
politische Geschicbte der Sudt, verbunden mit der Stifts- und Reicbsgeschichte 
dieser Zeit verweise ich auf: Ennen, Geschichte der Stadt K6ln Bd. Ill, und 
Hegel, Stadtechroniken Bd. XIV, Einleitung. 



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8 Wilheim Holtschmidt 

Grand langer Vorberatungen, an denen alle Klassen der 
Bttrgerschaft teilnehmen, eine neue Verfassung aufgerichtet, 
die jedem Burger ein gleiches Mafl aktiver und passiver 
Rechte zuweist. Denn das eigentlich Neue bei der Ver- 
fassung war nur die politische Gleichberechtigung aller der- 
jenigen, die das Biirgerrecht besaBen. 

Wenn in einer Verfassungsentwicklung plotzlich ein 
neuer Grundsatz auftritt, der dem bisherigen Gange der 
Dinge geradezu entgegengesetzt ist, so ist man doch be- 
rechtigt, sich den Weg zu dieser Neuerung von heftigen 
K&mpfen begleitet vorzustellen. Spiel und Gegenspiel, 
wobei die Folge des Sieges gewOhnlich die vOllige Unter- 
drttckung der Besiegten ist. Aber so stellt sich uns der 
Verlauf der Ereignisse, die zum Verbundbrief fuhren, nicht 
dar. Wohl sieht man die Zunftler eifrig bestrebt, einen 
Anteil an der Stadtregierung zu erlangen. Aber sie gehen 
nicht auf den Umsturz des Bestehenden aus; und die Ur- 
sache des Sturzes der alten Regierung ist nicht die Starke 
der sich emporringenden Burgerklasse , sondern der Zwie- 
spalt im eignen Lager. Die ganze Revolution ist mehr das 
momentane Aufwallen eines friedliebenden Burgergeistes 
gegen eine herrschsuchtige Clique als das bewuflte Streben 
nach Vernichtung der augenblicklichen Regierungsform. 

Neu und der Erfolg eines langen und zielbewufiten 
Strebens ist, daft eine neue soziale Schicht endgultig sich 
an die Oberflache heraufgearbeitet hat, und dafi diese ihre 
Gleichberechtigung mit den Herrschenden fiir sich durch- 
setzt. Sie kommt aber nicht so auf, daB sie, wie in vielen 
andern Stadten, nun uber die fruheren Machthaber herrscht, 
sondern neben und mit ihnen. Umsomehr sind wir berech- 
tigt, den Verbundbrief nicht als das von den aufstrebenden 
ZQnften ersehnte Ziel ihrer Bestrebungen, sondern vielmehr 
im eigentlichsten Sinne als das Ergebnis der nach dem 
18. Juni 1396 abgehaltenen Verfassungsberatungen anzu- 
sehen. In dem Sinne ware dann der Verbundbrief ein 
Kompromili. Die Patrizier sollen weder ganz zurucktreten 
noch alleinherrschend sein in der Stadtvertretung, und 
ebenso die Zunftler. Und so erhebt man als das Au*» 
schlaggebende ein neues Prinzip zur Herrschaft, das Printip 



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Die K&fatr Rfttsverfafttiag etc. 9 

der polititehen Gleichberecbtigung aller derer, die das 
Btirgerrecfct besitzen. Der provisorische Rat vom 24. Jixni 
1396 von 47 Personen — 5 Ritter, 1 patrizischer BOrger- 
meister, 15 Nichtpatrizier, 1 nichtpatrizisqher BOrgerme&ar 
und 27 Ziinftler — war in der Tat, ohne da6 in ifcm aucb 
das Prinzip schon ausgesprochen war, ein tJhergang zu 
•dem neuen System. In ibm waren alle Elemente vertreten, 
<Jie bei der Stadtregierung in Betracht kommen konnten 
Wenn man erwog, was sie alle drei Gemeinsames besaBen, 
so ergab stch das Burgerrecht. 

Nur darin Sufiert sich das unleugbare Ubergewicht der 
Ziinftler, daft ihre wirtscbaftliche Organisation auch das 
Muster wurde fur die politische Einteilung aller, die im 
Besitze des Btirgerrechtes waren. Nur das Muster; denn 
-die neue Verfassung war weit davon entfernt, eine Zunft- 
verfassung im eigentlichen Sinne des Wortes zu sein. Die 
politische Einbeit sind die Gaffeln und nicht die Zunfte 
oder Amter. Denn daft die Gaffeln, oder wenigstens die 
tJbertragung des Namens Gaffel auf die s&mtlichen zz po- 
litischen Korporationen im Jahre 1396 spater als etwas 
Neues empfunden wurden , beweist die Koelhoffsche 
•Chronik 1 ): „do wurden die gaffelen gemacht: vurmails plach 
men zo haven broderschaften tt . 

Diese Behauptung ist nun zwar nicht richtig, denn 
auch vor 1396 sind uns Gaffeln bekannt, hauptsachlich 
durch den Bericht uber die Weberschlacht. Aber diese 
Gaffeln, wie auch schon ihr abweichender Name zeigt, — 
•denn die eigentlichen Zunfte werden immer nur Amter ge- 
nannt — mtissen zum mindesten einen Unterschied von 
<len Zunften aufgewiesen haben. Wenn wir also auch nicht* 
Positives Ober die Zusammensetzung und die Elemente 
dieser Gaffeln mit Sicherheit aussagen kttnnen, so bringt 
uns doch anderseits das Fehlen jedes handwerklichen Ele- 
mentes der Erkenntnis ihres Wesens einen Schritt naher. 
Vielleicht ist schon aus dem Namen der einzelnen Gaffeln, 
<Jer ausschliesslich von der Wohnung oder dem Versamm- 
hingshause genommen wurde, zu schlieften, daft nicht eine 
so enge Standes- und Interessengleichheit herrschte wie bei 

») Hegel, Siadiechroniken Bd. XIV, S. 733. 



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10 Wilhelm Holtschmidt 

den Ztinften, welche diesen den Namen gab. Und dieser 
umfassendere Kreis der Gaffel machte es dann mGglich, 
die Gaffel zu einem grOBeren politischen Verbande zu orga- 
nisieren, der mehrere Zttnfte in sich einschlofi, welches Bild 
der Verbundbrief zeigt 1 ). Diese CTberordnung der Gaffel 
fiber die Zunft*) wire dann wieder ein Beweis filr das 
starke Vorhandensein nichtzQnftischer Elemente in der neuen 
Verfassung. 

Da nun der Verbundbrief durchaus nicht vollst&ndig 
aus dem alten Kampf zwischen ZQnften und Geschlechtern 
herzuleiten und zu erkl&ren ist, milssen wir uns zu seinem 
Verst&ndnis n&her an die eigentliche Genesis dieses Ver- 
fassungsdokumentes halten. Der provisorische Rat vom 
24. Juni, der auch nach Genehmigung des Verbundbriefs 
noch bis Ende 1396 im Amte blieb, wurde schon erw&hnt. 
Neben ihm wurde ein DreizehnerausschuG, der sich mit 
einer Abordnung von 27 Vertretern der Amter und Gaffeln 
beriet, mit der endgiiltigen Ausarbeitung der Verfassung 
beauftragt 3 ). Inwiefern der provisorische Rat schon in 
Seiner Zusammensetzung als ein Ubergang zu der neuen 
Verfassung angesehen werden kttnnte, ist oben erw&hnt. 

*) Auch die uus sp&ter (vergl. Stein, Akten zur Verfassung und Ver- 
waltung von Kdln Bd. I N. N. 206. 232) bekannte Art der Ratswahl auf 
verschiedenen Gaffeln ist entschieden eine Entwicklung in nicht zttnftischer 
Richtung; vergl. Kap. IV. 

*) Wenn es auch im Verbundbrief nicht direkt ausgesprochen ist, die 
Praxis der folgenden Jahre beweist es doch : Die Burger sind zwar in Ver- 
banden durchgehends nacb wirtschaftlichen Interessengruppen vereinigt, aber 
das fur die Verfassung Ausschlaggebende ist nicht die ZugehSrigkeit zur wirt- 
schaftlichen Zunft, sondern zur politischen Gaffel. Sehr klar spricht das eine 
Bestimmung von 1467 Juni 18 aus: Wenn jemand zur Eidesleistung auf eine 
Gaffel kommt und ein Amt betreibt, das nicht zu dieser Gaffel gehSrt, soil 
roan ihn an die richtige Gaffel weisen. Betreibt er aber zur Zeit kein Amt 
und beginnt spater eins zu treiben, das nicht mit der Gaffel, bei der er seinen 
Eid gelcistet hat, verbunden ist, soil er mit seinem Eid bleiben der Gaffel zur 
Ratskur und zu Befehl des Rates; aber gleichwohl soil er in Amtssachen dem 
Amte gehorsam sein, das er angefangen hat: Stein, Akten Bd. I N. 213. Dem- 
entsprechend hatte die Gaffel zwei Arten von Vorstehern, den Gaffelmeister, 
der dem politischen Verbande vorstand und die einzelnen Amtsroeister, die 
den I landwerkergenossenschaf ten vorstanden; vergl. Stein, Akten, Bd. I N. 34a. 
S. 744- 

3 ) Stein, Westd. Z. XII. S. 298; Lau, a. a. O. S. 159. 



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Die Kdlner Rats verfassung etc. 11 

Auch der Umstand, daB man diesen Rat mit seinen fttnf 
patrizischen Ratsherren und einem patrizischen Bttrgermeister 
noch nach der Genehmigung des Verbundbriefs, Sept. 14. 
bis zum Ende des Jahres in Amt und Wttrden belieB, legt 
die Annahme nahe, dass man damals den prinzipiellen 
Gegensatz, in dem die neue Verfassung zu der alten steht, 
nicht so klar empfand wie etwa wir heute bei der Lekttire 
dieses Dokumentes. Und wenn man ferner bedenkt, wie 
sich aus den friedlichen Beratungen der Dreizehn unter 
Zuziebung der Siebenundzwanzig aus den Amtem und 
Gaffeln die neue Form der Verfassung ergab, so kann man, 
auch unter Annahme der Einwirkung fremder Vorbilder 1 )^ 
nicht mehr behaupten, daB die Reformer sich der prinzi- 
piellen Neuheit ihrer Sch6pfung im KOlner Verfassungs- 
leben bewuBt waren. 

Denn, h&tte man den theoretisch in der neuen Ver- 
fassung enthaltenen Grundsatz, dass die weltlichen, wirt- 
schaftlichen Organisationen die Grundlage der neuen Ver- 
fassung seien, konsequent durchftthren wollen, so gab es in 
K51n auch ! noch andere wirtschaftliche Genossenschaften 
von Bedeutung als die des Verbundbriefes, n&mlich die 
Bauerb&nke. Sie haben als solche weder Sitz noch Stimme 
im neuen Rate. Trotz der allgemeinen Gleichberechtigung 
sind sie nicht zu politischem Leben erweckt worden. Man 
sieht, wie das Hauptinteresse der Reformer sich um andere 
EHnge drehte. Ihre Absicht war, die Hauptsch&den, die 
sich in der Verfassungsentwicklung bisher ergeben hatten, 
abzustellen. Dies war die Sonderstellung und Bevorzugung 
der Geschlechter in der Stadtvertretung. Der Schaden 
wurde abgestelit durch die Schaffung eines einheitlichen, 
ungeteilten Rates und durch die politische Gleichberech- 
tigung aller Burger 8 ). 

Wenn Stein 3 ) bemerkt, daB man sich in der ersten. 
Zeit noch wenig klar gewesen sei liber die Tragweite 



*) Vergl. K. Bader, Beitrage zur Geschicbte des Verbundbriefes. 

*) „Wir die gemeynde, alle gemeynlichen, arm ind rijch*% und fern<r 
„wir alle ampte ind gaflFelgesellschaffen eyne mit der gantzer gemeynden" heisst 
es im Verbundbrief. 

8 ) Westd. Z XII. S. 29;, AnniPrkung in. 



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13 WilMra Hokschmidt 

4tt durch den Verbund eingefCihrten neuen Verfasgung, 
so ist das durchaus richtig. Ja, man kann sagen, vtfllig 
konsequent nach dem Geiste des Verbundbriefes ist Uber- 
baupt nicbt regiert worden. Die historischen Erinne- 
rungen und Verhaltnisse wirkten noch immer nach, zumal 
die Formen der alten Verfassung bestehen blieben. Der 
Rat nach 1396 betrachtete sich durchaus als Fortsetzung 
und Erben des Geschlechterrates 1 ). Denn indem, abge- 
sehen von der Zweiteiligkeit, alle Einrichtungen und alie 
Beamtenstellen mit in die neue Verfassung hinubergingen, 
indem auch die Personen z. T. dieselben blieben 9 ), trat 
das, was an neuen Ideen im Verbundbrief steckte, mehr 
und mehr zurOck hinter der gewaltig wirkenden Macht 
der alten historischen Verh&ltni&se und Vorstellungen*). 
Was allm&hlich der Zeit im Bewufitsein blieb von der 
Yerfassungsanderung von 1396 und auch das, was die 
Reformer mit bewuBter Absicht durchgefQhrt hatten, war 
der Sturz der Geschlechter, insofern diese die einseitige 
Interessenherrschaft auf die Spitze getrieben hatten. 

Im ubrigen stellt sich der Verbundbrief dar als der 
Sieg der Bestrebungen einmal des Rates iiberhaupt. Der 
Rat als Verwaltungsbehtfrde beherrscht jetzt konkurrenzlos 
<iie ganze Stadt. Dann aber bringt die neue Verfassung 
vor allem die Erfuilung der Wttnsche des weiten Rates, 
der der Vertreter der demokratischen Idee in dem neuen 
Verfassungsdokument war. 

Wenn schlieBlich nach einem Zeitraum von Jahren 
nach Einftihrung des Verbundbriefes erst ein Abweichen 
von dieser neuen Verfassungsform zu konstatieren ware, 
so w&re dies eine Erscheinung, die ganz im Wesen der 



l ) Vergl. Stein, Akten, Bd. II X. 119. 

*) So z. B. Rolant von Odendorp, der noch jahrelang unter dem neuen 
Regiment Rentmeister blieb. 

*) Scinen Ausdruck findet das darin, dass auch nach 1396 die Statuierung 
der Verfassung noch immer in der alten Form der Eidbiicher geschah, die 
rqeistena fast w6rtlich denen der Gescblecbterzeit enUprechen. Ja, historische 
Institutionen, die scbon vor dem Verbundbrief ihr Ende gefunden hatten, wie 
die 1391 aufgeloste Richerzeche, iiben noch ihre stitien Xachwirkungen aus; 
-vergl. Stein, Akten I S. 264, Anmerkung 2. 



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Die Kftlner Ratsverfassung etc. 13- 

Dinge begrtindet ist. Aber hier ist die Sache doch anders. 
Gerade beim Obergang in das neue Prinzip kftnnen wir 
foetstellen, dass die Reformer im wesentlichen einen starken y 
konkurrenzlosen, einheitlichen Rat, als Zentralbehorde her* 
stellen wollten. Dagegen trat das, was sie zur Ermtfg- 
lichung dieaer Absicht an demokratischen Tendenzen, 
z. T. nach fremden Vorbildern, in das neue V&rfassungs- 
dokument aufgenommen hatten, immer hinter der aus- 
schlaggebenden Idee der Zentralisation zurtick. 



III. Kapitel. 

Der neut Rat und die Umgrenzung seiner 
Machtbefughlsse. 

i. Der neue Rat. 

Dafc Geburtsjahr der letzten Epoche in der Kfllner 
Stadtverfassung ist 1 391. Da beginnt die konsequente 
Durchftthrung der Politik des jttngsten der KSlner Ver- 
fassungsorgane, des Rates. 1391 werden die Schoffen in 
ihrem EinfluB machtig beschrftnkt und die Richerzeche 
vdllig aufgehoben. Die Tendenz dieser Mafinahmen ist 
klar: Der Rat soil das allein mafigebende Verfassungs- 
organ sein. Die Btirgermeister, bisher die Exekutivbeamten 
der Richerzeche, bleiben in ihrem Amte, werden aber 
fortan vom Rate gew&hlt. Was von selbstandigen oder 
nur z. T. untergeordneten Gewalten in Kflln bestand, 
muftte sich nun mit dem Rate auseinandersetzen. 

Sein Hauptaugenmerk richtete der Rat jetzt auf die 
untergeordneten, kleineren Gerichtsbildungen , die in den 
Unterbezirken der Stadt eine ziemlich ausgedehnte Selbst- 
verwaltung erreicht und eingerichtet hatten. 1391 trat der 
Rat in die Stellung eines Obersten der Schreine ein und 
erlieB eine fttr alle Schreine gttltige Ordnung 1 ), und die 
Berufung von den Urteilen der Schreindgerichte ging von 
jetzt an den Rat als htfchste Instanz. Auch ttber die ver- 



l ) Lau, a. a. O. S. 173. 



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14 Wilhelm Holtschmidt 

fassungsrechtlich minder bedeutsamen Bauerbanke brachte 
er seine obrigkeitliche Stellung zur Geltung. Wahrend 
die beiden ersten Bauerbank-Ordnungen Weierstrafle und 
Severin vor 1391 ohne Mitwirkung des Rates erlassen 
sind, wurde im Jahre 1391 die Ordnung der Bauerbank 
von der Friesenstrafie von Biirgermeistern und Rat be- 
statigt und die vom Eigelstein im selben Jahre geradezu 
vom Rate veranlaflt 1 ). 

Und wenn auch im Jahre 13^6 die demokratischen 
Tendenzen dauernd zum Siege gelangten, so laBt sich 
<ioch aus den Bestimmungen des Verbundbriefs und den 
Maflnahmen der neuen Regierung erkennen, wie sehr 
man den neu geschaffenen Stand der Dinge haupts&chlich 
als einen Sieg der zentralisierenden Ratspolitik ansah. 
Denn, was vor allem im Verbundbrief betont und gewisser- 
mafien unterstrichen wird, ist, da6 der Rat, hervorge- 
gangen aus der freien Wahl der Gaffeln „mttgich und 
mechtich" aller Sachen, also autonom sei. Nur in 4 Punkten, 
t>ei Beschltissen ttber Heerfahrt, Bundnis, Renten und Aus- 
gabe von mehr als 1000 Gulden auf einmal, ist er an die 
Zustimmung der Gemeinde gebunden. 

So wurde dem Rate eine ganz ansehnliche Macht- 
vollkommenheit gewahrt. Vermehrt wurde diese noch da- 
durch, da6 die Gemeinde nur 36 Ratsherren wahlte, w^h- 
rend weitere 13 vom Rate aus der Gemeinde hinzugewahlt 
wurden*). Ebenso stand die Wahl der beiden Bttrger- 
meister nicht den Gaffeln, sondern dem Rate zu. Wie 
deutlich sich gerade in der Zeit, als der Verbundbrief 
entstand, das ganze Interesse der Reformer auf den Rat 
und seine Alleingewalt in der Stadt konzentrierte, ersieht 
man auch aus dem § 27 des Eidbuches von 1396 



*) t)ber die Bauerbfinke vergl. Wrede, Die K6lner Bauerbftnke. 

s ) Hier setzen auch bald die Bestrebungen des Rates ein, sein Wahlrecht 
vor dem der Gemeinde mit aufierordentlichen Befugnissen auszustatten. 
Wahrend es den Gaflelraitgliedern verboten ist, einen Gaffelgenossen, der Burg- 
^raf oder Wechsler auf der stfldtischen Munze ist, in den Rat zu w&hlen, hat 
•der Rat das Recht, da und anderswo zu w&hlen, wo es ihm ndtig zu sein 
•dfinkt. BeschluB von 1406, Stein I N. 84 und von 1410, Stein I N. 98. 



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Die Kolner Ratsverfassung etc. 15 

Dezember 26.: Fortan sollen keine Schdflfen des Hochge- 
richts mehr in den Rat gewahlt werden 1 ). 

Wie in den Zeiten der Geschlechterherrschaft, so 
wurde auch jetzt die Macht des Rates verstarkt, daft das 
System der drei Rate erhalten blieb. Die Ratsherren der 
beiden vorhergehenden Jahre hatten ein zwar nicht 
rechtlich fixiertes aber tatsachlich * bestehendes Mitbe- 
schlieBungsrecht. Der Rat ftihlte sich mit diesen, den 
sogenannten „allen Raten", als eine Einheit*). Dement- 
sprechend konnte eine Ratsbeschlufl nur umgestofien 
werden bei Obereinstimmung des zeitigen Rates mit dem 
Uate, der friiher den Beschlufl gefafit hatte 3 ). Durch 
diese bedeutende Verstarkung des Rates und durch Ent- 
wicklung des Institutes der Ratsfreunde, die spater sogar 
in ein rechtlich normiertes Verhaltnis zum Rate traten 4 ), 
muBte naturlich die Bedeutung der Vierundvierzig, der 
auBerordentlichen Vertreter der Gemeinde, entsprechend 
sinken. Laut Verbundbrief waren sie bei BeschluBfassung 
iiber einen der oben erwahnten 4 Punkte, als Vertreter 
des Volkswillens, zuzuziehen. Zudem scheint auch noch, 
wenigstens in spaterer Zeit, die Wahl dieser Vierundvierzig 
nicht in der Weise vorgenommen zu sein, dass man be- 
rechtigt ware, sie als die Trager des Volkswillens anzu- 
sehen. In den Reformvorschlagen von 148 1 heiiSt es: 
Man soil keine Vierundvierzig mehr wahlen, bevor man 
es nicht auf alien Gaffeln kundgetan hat nach Wortlaut 
des Verbundbriefs 5 ). 

Auch den Ztinften und Gaffeln gegeniiber blieb die 
Stellung des Rates in ebenso starker Oberordnung wie 
vor 1396. Nur die Obermeister, welche die Geschlechter 



*) Stein, Akten I N. 53. Allerdings ist dieses Eidbuch nur ein Entwurf 
und der angezogcne Paragraph in der Handschrift durchgestrichen, aber er ist 
uns doch ein Hinweis auf die Ideen, die bei der Verfassungsanderung von bew 
stimmender Wirkung waren. 

8 ) So heisst es z. B. Stein, II N. 140 vom Jahre 1422: Kein Mann, der 
jcur Zeit zu Rate sitzt, oder zu „allen Raten" gehort etc. 

8 ) Stein, I N. 88 vom 28. Januar 1407. 

4 ) Vergl. Kapitel V, Anmerkung 1. 

») Stein, I N. 261 § 75. 



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16 Wilhelm Holtschmidt 

aus ihfer Mitte uber die Handwerkeramter gesetzt hatten, 
fielen fort 1 ). Damit kein Amt oder keine GaflFel innerhalb 
des Rahmens der Verfassung ein Ubergewicht tlbcr die 
anderen erlangen kttnne, war es z. B. verboten, dass eine 
Zunft oder GaflFel die stadtischen Akzisen pachtete, sondern 
hOchstens eine Gesellschaft von 3 Mannern 1 ). Den 
Versuchen eines Aftites, seine Machtbefugnisse zu ver- 
mehren, trat der Rat scharf entgegen eben unter der Be* 
rufung darauf, dass er der rechtliche Erbe des Geschlechter- 
rates sei 8 ). 

Und wenn friiher, so 141 8, die Gaflfeln einmal frei- 
willig die an sie geschickten Briefe des Erzbischofs, der 
Zwietracht zwischen ihnen und dem Rate saen wollte, an 
den Rat abgeliefert hatten 4 ), so konnte 1457 der Rat den 
Beschlufi fassen, dafl die GafFeln verpflichtet seien, die 
an sie gelangenden Briefe abzuweisen oder sie an den 
Rat abzuliefern 5 ). 

Auf Grund der nach Einftihrung der neuen Verfassung 
den Amtern neu ausgestellten Amtsbriefe hatte zwar jedes 
Amt ftir alle Zeit Vollmacht, sich selbst zu regieren, doch 
fand es der Rat praktisch, die Entscheidungen iiber Streitig- 
keiten in der Zunft an sich zu Ziehen und sie nicht dem 
oder den Meistern zu tiberlassen, urn, wie er sagt, Unan- 
nehmlichkeiten zwischen Meister und Genossen zu ver- 
httten«). 

Verwaltungsrechtlich war der Rat jetzt der alleinige 
Herr der Stadt. Aber ziemlich verwickelt und durchaus 
nicht einheitlich waren die gerichtlichen Verhaltnisse in 
der Reichsstadt gestaltet. Das hohe Gericht besa6 und 
besetzte der Erzbischof, und er ist auch Gerichtsherr ge- 
blieben bis zum Ausgang der reichsstadtischen Zeit. 



h Hegel, Stadtechroniken XIV S. CLXII. 
») Stein, II N. 76 vom 27. Juli 1398. 

3 ) Stein, II N. 119, vergl. Anmerkung. 

4 ) Vergl. Kapitel V. 
b ) Stein, I N. 186. 
°) .Stein, I N. 210. 



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Die Kdlner Ratsverfessuug etc. 17 

Aber die Geburgerichte unterstanden seit 1391 dem 
Rate, und gegen sie ging er 1396 im Interesse der Zen- 
tralisierung und def Stdrkung der eignen Gerichtsinstitute 
vor. Der Rat besafl drei eigene Gerichte : das Ratsgericht, 
das Gewaltgericht und das BQrgermeistergericht. Die 
Koelhoffsche Chronik berichtet zum Jahre 1396: „Do 
gingen af die gerichte in den geburehuisseren, die noch 
zer zit in den kirchspelskirchen stain u 1 ). Aus einer Gerichts- 
reform vom Jahre 1445 Oktober 14. 2 ) erfahren wir, dafi 
es die Amtleutegerichte waren, die sich infolge der Ein<- 
gemeindung von 1106 entwickelt hatten. Wenn wir auch 
einsehen, dafi es fur den Rat von Vorteil war, zur St&r- 
kung seiner eignen Gerichtsinstitute die Geburgerichte 
abzustellen, so erhebt sich doch die Frage, was ihn danp 
1396 bewogen hat, die Geburgerichte der Eingemeindung 
von 1 106 von den spateren zu trennen. Wenn wir anders 
ein Prinzip in seinem Vorgehen erblicken wollen 3 ), so 
bleiben uns nur zwei Grtinde fQr diese Inkonsequenz. Aus 
der Genesis der verschiedenen Geburgerichte miifite sich 
ergeben haben, da6 die altst&dtischen weniger historische 
Existenzberechtigung hatten als die ausw&rtigen *). Aber 
das ist ausgeschlossen. Oder der andere Grund waltet 
vor. Die altst&dtisohen Geburgerichte hatten — wohl aus 
dem Grunde, weil sie anfangs keine gleichberechtigte 
Konkurrenz zu erdulden hatten — sich mMchtiger ent- 
wickelt als die ausw&rtigen. Denn diesen standen immer 
noch die Gerichte des Erbvogtes, welche dieselben 
Kompetenzkreise umfaflten, beeintr&chtigend zur Seite. 
So wurden die altst&dtischen zuerst unterdrlickt. 

Doch behielt der Rat auch die ausw^rtigen Gerichte 
scharf im Auge; und als sich eine gUnstige Gelegenheit 
bot, setzte er auch deren Machtbefugnisse bedeutend 
herab. Im Anfang der fttnfziger Jahre, wohl im Zu- 

') Hegel, Stadtechroniken XIV, S. 733. 

*) Stein, II N. 505. 

8 ) Und hierzu sind wir berechtigt, schon wegen der Verotdnung von 
1445, die einen weiteren Scbritt in der eingeschlagenen Richtung bezeichnet. 

4 ) Auswirtige Gerichte werden nach dem Sprachgebrauch der Urkunden 
die genannt, die sich auf Grund der Eingemeindung von 1180 gebilde* haben. 

Jahrb. XXI. 2 



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18 Wilhelm Holtschmidt 

sammenhang mit den Streitigkeiten innerhalb des Schtfffen- 
kollegiums, des Hochgerichtes, scheinen die auswartigen 
Gerichte den Versuch gemacht zu haben, ihren 
Kompetenzkreis zu erweitern. Die hieruber einlaufenden 
Klagen 1 ) gaben dem Rate den erwUnschten AnlaB zum 
Vorgehen. 1445 Okt. 14. erlaBt er eine Gerichtsord- 
nung 2 ). Besonders die Amtleutegerichte zu Oversburg 
und Niederich, die doch zu denen gehttren, die 1396 ab- 
gestellt worden seien 3 ), sollen wieder geschlossen werden. 
Den auswartigen, Severin, auf der WeierstraBe, Gereon, 
auf dem Eigelstein und auch dem Hachtgericht wird die 
angemafite Kompetenz iiber personliche Beleidigung, 
Uebertretung und Gewaltsachen genommen. Diese 
Sachen werden an die Gerichtsinstitutionen des Rates, 
Gewaltgericht und Burgermeistergericht, gewiesen. Das 
Gericht tiber Geldschuld wird ihnen nur bis auf die 
Summe von dreimal siebzehn Schilling gelassen. Sonst 
dtirfen sie iiber eine grtffiere Geldschuld nur dann 
richten, wenn diese das Erbe antrifft, das unter dem 
Gerichte gelegen ist. Die H6he der Gebtihren bei Ab- 
schatzungen, Freisprechungen etc. wird nach den An- 
s&tzen des Biirgermeistergerichtes geregelt. Die haufigen 
Arrestbelegungen, die den Biirgern und Eingesessenen 
auf das Gut Auswartiger hin geschehen, werden durch 
Kautionsbestimmungen fur die, welche bekiimmern wollen, 
eingeschrankt. So war es dem Rate gelungen, wenigstens 
die ihm unterstellten niederen Gerichtsbarkeiten dauernd 
zu Gunsten seiner eignen Gerichte einzuschranken. 

Dagegen gehftrten zu den auswartigen Gerichten noch 
zwei, die nicht dem Rate unterstanden. Es waren die 
Gerichte des Erbvogtes auf dem Eigelstein und an Gereon. 
Daher wandte sich der Rat an den Erbvogt Gumprecht 
von Neuenahr und bat ihn, die ihm unterstellten Gerichte 
zu reformieren. Er willfahrte zwar diesem Wunsche in 



>) Stein, I. N. 333. 
*) Stein, II. X. 505. 

8 ) Diese sind nicht zu verwechseln init den Schoffengerichten daselbst 
die vom Hochgericht abhfingig waren. 



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Die KSlner Ratsverfassung etc. 19 

der Gerichtsordnung von 1448 *), behielt aber seinen Ge- 
richten die Kompetenz iiber KrSnkung, Ubertretung, Ge- 
waltsachen und Geldschuld, welche die stadtischen Gebur- 
gerichte hatten abgeben mussen, ausdriicklich vor. 

Eine eigentlich richterliche Tatigkeit iibte der Rat 
als solcher, als oberste Behdrde der Stadt, nur in Be- 
rufungssachen aus. Schon 1391 hatte der Rat f(ir die von 
den Schreinen an ihn gelangenden Appellationssachen jeden 
Donnerstag in der Woche als Verhandlungstag bestimmt 1 ). 
Ob dieser Brauch nun mit der Zeit abgeschafft oder ein- 
geschlafen ist, ist nicht deutlich mehr zu ersehen. Die 
Ratsherren scheinen dann eine Zeitlang die Appellationen 
in den regelmaBigen Ratssitzungen erledigt zu haben zum 
Schaden der Ratsgeschafte wie auch der Berufungssachen 
selbst. 1466 Dez. 1. wird bestimmt, dass die Ratsherren 
jeden Donnerstag — also wie friiher — ein Gebot haben 
sollen, um die h&ngenden Appellationssachen besser er- 
ledigen zu k6nnen 8 ). 

Vom Rate ging der Rechtszug an den Kaiser. Da 
aber eine solche Appellation meist sehr kostspielig war, 
und tiberhaupt manche Unannehmlichkeiten im Gefolge 
haben konnte, gestattete der Rat eine Berufung an den 
Kaiser nur nach genugender Sicherheitsleistung 4 ). 

B. Der Rat und die SchOffen. 

1463 nach dem Tode des Erzbischofs Dietrich wandte 
sich der Rat an Em und von Eilsich, der lange Jahre die 
Stellung eines Protonotars innegehabt hatte, mit der Bitte, 
er mOge einmal aufschreiben, was er von den vor 20 Jahren 
zwischen Rat und Erzbischof gepflogenen Unterhandlungen 
noch im Gedachtnis habe. Er teilte mit, was er noch 
wufite und sagt im AnschluB daran: „Der Stadt Sachen 
und Gebrechen sind selten in den Vereinbarungen die 
gleichen geblieben, dann abgestellt mit gutlichen Reden, 
dann erneut, dann ver&ndert, dann beschwert, dann erleich- 

l ) Stein, I. N. 334. 

*) Ennen und Eckertz: Quellen I. S. 234. 

•) Stein, I. N. 211. 

4 ) Stein, I. N. 203. 



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20 Wilhelm Holtschmidt 

tert, je nach Gelegenheit, denn nirgends ist ein fester Un- 
tergrund x ). 

Und so ist es auch, Es handelt sich in der Haupt- 
sache immer um Gewohnheitsrechte. Die Macht der 
Bischofe als Landesherren ging in dieser Periode ganz ent- 
schieden zurtick. Man denke nur an den ewig in FinanznOten 
befindlichen Dietrich von Mors und an die noch trostlosere Lage 
des Elekten Ruprecht. Nattirlich iibte dies auch eine RQck- 
wirkung aus auf das Verhaltnis von Erzbischof und Stadt; 
zumal die Stadt, wenigstens was ihre verfassupgsrechtliche 
Stellung angeht, bis zum Ausgang des Mittelalters in durch- 
aus fortschreitender Entwicklung begrifFen war. Die unge- 
heuren Forderungen und Ansinnen, welche die Bischofe 
Dietrich, Ruprecht und Hermann in Augenblicken, in denen 
es ihnen eben leidlich geht, an die Stadt stellen, sind 
geradezu unverst&ndlich. Als ob die Stadt, was sie in jahr- 
hundertelanger Entwicklung erk£mpft und erarbeitet hatte,. 
ruhig und willig einem FQrsten abtr&te, dem die reale 
Macht fehlte, seinen Forderungen Nachdruck zu geben. 

Aber immerhin verkOrpern und vereinigen sich in der 
Person des Erzbischofs diejenigen Elemente, die neben dem 
Rate und zum Teil unabh&ngig von ihm einen eigenen 
Machtkreis besaBen. 

Dies war die Geistlichkeit mit ihrer gerichtlichen und 
wirtschaftlichen Sonderstellung und das Hochgericht mit 
seinem die gerichtlichen , Institute des Rates weit Qber- 
ragenden Kompetenzkreise. Doch ist es nicht so sehr da& 
SchOflFenkoIlegium als Vertreter des hohen Gerichts, als- 
vielmehr die patrizjsche BQrgerklasse, welche die SchOffen 
bildeten, mit ihrem Anspruch auf An teil an der Stadtregierung, 
und mit ihrer Stellung abseits vom Rate unter dem Erzbischof ^ 
dem sie vereidet waren, welche in der ersten Zeit die Haltung 
des Rates bestimmt. Wenn die SchOffen auch nicht 
prinzipiell aus der Stadtregierung herausgedr£ngt werden* 
wie es der Entwurf des Eidbuches von 1396 Dez. 26. noch 
haben will 2 ), so milssen sie doch den endgGltigen Sieg und 



f ) Actus et processus, im KSlner Archiv, torn. II f. 323 ff. 
«» Stein I N. 53 § 27. 



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Die Kolner Ratsverfassung etc. 21 

die Alleinherrschaft des Rats als ihre eigene Niederlage 
ansehen. Und wenn sie sich gewissermaBen trotzig auf 
ihre eigentQmliche Domane, das Gericht, zurdckziehen, so 
ist das ein Ausdruck dieser Stimmung. t>a$selbe horen 
wir aus den Worten heraus, die der Schoffe Heinrich Har- 
devust 1427 den Ratsherren bei Gelegenheit des Streites 
wegen der Verhaftung des Heinrich Theus entgegenhalt : 
„ Was haben unsere Herren vom Rate mit uns t\x tun ! sie 
fragen uns nicht, wir fragen sie auch nicht* 

Aber solan ge das Schoffenkollegium des Hochgerichtes 
nur mit AngehOrigen der Geschlechter besetzt werden 
durfte und konnte, solange lag immer die Moglichkeit vor, 
daB sich eine von einheitlichemlnteressegeleitete Geschlechter; 
Partei bildete, die dem Ansehen und der Stellung des Rates 
gefahrlich werden konnte. Aus diesem Gedanken herau- 
ist das Verhalten und die Handlungsweise des Rates in 
unserer Epoche zu verstehen. Ob der Rat in dieser Zeit 
noch ernstlich daran gedacht hat, dem Erzbischof die Ober- 
hoheit ttber das Hochgericht abzunehmen, erscheint zum 
mindesten fraglich. Alle seine MaBnahmen weisen da- 
hin, daB es ihm darauf ankam, eine Art von Aufsichtsrecht 
Qber das Schoffenkollegium zu erlangen. Der Rechtsstand- 
punkt, auf den der Rat sich stellte war der, daB er far den 
Schutz und die Wohlfahrt seiner Bttrger zu sorgen habe. 
LieB das Schoffenkollegium sich eine Beeintr&chtigung der 
Burgerfreiheit zu Schulden kommen, dann hatte der Rat einen 
Grund gegen die Schoffen einzuschreiten. Und dieser Fall 
trat bald ein. Schon 1423/25 waren Beschwerden einge- 
laufen aber den Greven, der die BQrgerfreiheit verletze 1 ). 
1427 fand der Rat durch die Verhaftung eines Bttrgers 
Heinrich Theus auf dem Rathausplatz durch den Boten des 
hohen Gerichts seine Immunitat verletzt und ging nun 
gfegen die SchOffen vor. Der Erfolg des Rates war ein 
vollstandiger. Er vereinbarte mit den Schoffen eine neue 
SchOfFengerichtsordnung 1427 Juli 22, die folgende zwei 
neuen Bestimmungen enthielt. 1. Man dflrfe keinen Bttrger 
antasten, ohne Wisaen und Willen des Rates, es sei denn, 



l ) Actus et processus torn. II. 



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22 Wilhelm Holtschmidt 

dafi man ihn auf „blijchender tf Tat ertappe. 2. Bei Todes- 
urteilen, die nach Mehrzahl entschieden werden, musse die 
Mehrzahl mindestens 7 Schoffen zahlen 1 ). Dazu sollen die 
Schftffen von nun an alle halben Jahre vor dem neuen Rate 
erscheinen, damit man ihnen diese Sehoffehgerichtsordnung 
vorlese 2 ). 

1430 Mai 16. zog der Rat die letzte Konsequenz seiner 
den SchOffen gegeniiber einganommenen Stellung, indem 
er eine standige Ratsschickung zu den SchOffensachen ein- 
setzte 3 ). Das Aufsichtsrecht, das er jetzt faktisch fiber die 
SchOften besafi und ausubte, setzte ihn in den Stand, 1437 
Mai 6. den Schaffen, die aus Eigennutz die erledigten 
Stellen unbenutzt liefien, zu befehlen, neue Sch6ffen zu sich 
zu wahlen. Die zur SchOffenkur GehOrenden werden zu 
dem Zwecke vom passiven Wahlzwang befreit. 4 ). 

Zweifellos haben wir es dieser kraftvollen Haltung des 
Rates zu verdanken, daB 1437 Juni 15. in der Statuten- 
sammlung die Kodifikation der zum Teil uralten Kolnischen 
Gewohnheitsrechte zu Stande kam. Erlassen ist die Statuten- 
sammlung von Biirgermeistern und Rat und Greven und 
SchOffen des Hochgerichts, abgefafk von den beiden Stadt- 
sekret&ren Sybert von Eilsich und Johann von dem Walle- 

DaB es dem Rate nur darum zu tun war, das rein 
patrizische SchOffenkollegium unter fortwahrender Aufsicht 
zu haben, nicht aber die SchOffen prinzipiell vom Rate und 
den Rats£mtern auszuschliessen, beweist der BeschluB von 
1440 Okt. 1. 5 ). Diese Verordnung besagt, daB die vorher 
erwahnte Bestimmung von 1437 Mai 16. nur dann und nur 
solange in Kraft treten solle, wenn Mangel an SchOffen 

l ) Stein, I N. 326. 

*) Stein, I N. 328 setzt diese Bestimmung c. 1430 an; wie aus Stein, 
IN. 120 hervorgeht, wurde sie schon 1430 Mai 16 zuriickgenommen und 
dahin ermaftigt, dafi man den Sch6ffen eine Abschrift gebe, die sie auf der 
Gerichtskammer aufhangen sollten. Die zurackgenommene Bestimmung muii 
also zum mindesten vor 1430 erlassen sein. Der Text der Verordnung selbst 
legt eher 1428 als Entstehungsjahr nahe. Vergl. Stein, I S. 628. 

8 ) Stein, I N. 120. 

4 ) Stein, I N. 127; doch war es verboten, einen zum Schoffen zu wahlen, 
der vorher Burgermeister zu Koln gewesen war. 

6 ) Stein, I N. 133. 



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Die K6lner Ratsverfassung etc. 23 

sei, daB aber im iibrigen die Schoffen dem Ratsamt und 
st£dtischen Dienst nicht mehr als die andern Burger ent- 
zogen werden sollen 1 ). 

Dem Erzbischof mochte wohl das Abhangigkeitsver- 
h&ltnis der ihm unterstellten Schoffen vom Rate und das 
Aufbluhen freiheitlich-stadtischen Geistes, das sich in der 
schriftlichen Fixierung der Statutensammlung kundgab, 
wenig gefallen. Urn so lieber iibernahm er, als sich 1439 
zwischen der Geistlichkeit und dem Rate ein Streit erhob, 
das Schiedsrichteramt. In den 1439/40 zu Bonn und Koln 
gepflogenen Unterhandlungen brachte er eine Reihe von 
Beschwerden vor, die sich gegen die Machtstellung des 
Rates, wie sie zum groBen Teil in der Statutensammlung 
ausgesprochen war, richteten*). Die Verhandlungen fuhrten 
zu keinem Ergebnis. H&tte er an seinen Schoffen eine 
StQtze gefunden, so ware es ihm vielleicht ermoglicht 
worden, den Rat aus seiner iiber das Schoffenkollegium 
errungenen Machtstellung wieder zu verdr&ngen. Aber 
innerhalb des Kollegiums entstand ein Streit, dessen Ver- 
lauf den Erzbischof notigte, sich dem Rate zu nahern und 
im Verein mit diesem den Geschlechtern ihr altes Vorrecht 
auf die Besetzung der SchaffenstCihle des Hochgerichts zu 
nehmen 8 ). Es ist natiirlich, dass dieser Zwist dem Erz- 
bischof sehr unangenehm war. Bei den Verhandlungen, 
die er mit dem Rate in dieser Sache hatte, merkt man 
deutlich sein Bestreben heraus, die Schoffen, die zum Teil 
in der Gewalt des Rates waren, und gegen die offen- 
kundige Beweise vorgebracht waren, wieder zu begiinstigen, 
trotzdem er sie fruher gebannt, und trotzdem sie gegen ihn 
protestiert hatten 4 ). Aber der Hafi und der kurzsichtige 
Eigensinn unter den Geschlechtsgenossen war zu gro6 

l ) Die spateren Ratsbeschlusse fiber das Verhaltnis der Sch6ffen zum 
Rat von 1446 Dez. 6, Stein, I N. 152, 145 1 Stein, I N. 173, 1452 Okt. 3, 
Stein, I N. 179, 1460 Juni 11, Stein, II N. 249, 1481 Dez. 24, Stein, I 
N. 179 vertreten im wesentlichen den oben charakterisierten Standpunkt. 

*) Die einzelnen Beschwerden der Stadt und des £. B. bringt Ennen, 
K6ln III S. 372. 

8 ) Cber den Verlauf und die Einzelheiten vergl. Ennen a. a. O. Ill 

s. 387-409- 

4 ) Vergl. Actus et processus tomus II f. 74 ff. 



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24 Wilhelm Holtschmidt 

um eine Einigung zu Stande zu bringen. 1448 Jan. 25. 
entschlofi sich der Erzbitchof, die widerspenstigen Schoffen 
abzusetzen, um neue, und zwar aus der gesamten Bttrger* 
schaft, einzusetzen. So trugen die Patrizier selbst die 
Schuld, dafl ihnen das letzte ihrer alten Vorrechte ge~ 
nommen wurde. Seit dieser Zeit war das Schoffengericht 
keine Gefahr mehr frkr die Herrschaft des Rates. Zwar 
wurden die Geschlechter durchaus nicht vollst&ndig aus 
dem Kollegium verdr£ngt, aber dadurch, daft jetzt auch 
die Mitglieder angesehener Ratsfamilien in dasselbe eintraten, 
hOrte es auf, ein Institut der Geschlechter zu sein. Der 
letzte Schritt in der Entwicklung des Verhaltnisses von 
Rat und Schoffenkollegium erfolgte I467,indem Friedrich III. 
dem Rate das Recht veriieh, solange der Erzbischof noch 
nicht die Regalien habe, Greven und Schoffen anzuw&ldigen. 
Hjerdurch hatte der Rat fttr zeitweise auch ein gewisses 
Oberhoheitsrecht Qber das Schoffen (collegium erlangt *). Iti 
dieser untergeordneten Stellung verharrte fortan die Ge- 
nossenschaft, die einst der erste Vertreter des kommunalen 
Lebens der Reichsstadt gewesen war. 

C. Der Rat und die Geistlichkeit. 

Das VerhSltnis zwischen dem Rat und der Geistlich- 
keit, die unter dem Schutze seiner Mauern zwar, aber nicht 
im geringsten nach seinen Gesetzen dahinlebte, war keines- 
wegs in bestimmten Rechtss£tzen festgelegt. Auch erschOpft 
man die Stellung der Geistlichkeit noch lange nicht vOllig, 



l ) Dafl der Rat seine rechtliche und reale "Oberlegenheit auch ausnutzte, 
mogen zwei VorgSnge beweisen. Die Koelhofische Chronik erz&hlt mm Jahre 
1497, daft der Greve einen in die Hacht gesetzt, dem der Biirgermeister Geleit 
gegeben hatte. Da er sich weigerte, den Gcfangenen freizugehen, ging der 
Biirgermeister personlich zum H&chter und befahl ihm bei seinem Eide, den 
Gefangenen auszulassen; und so geschah es. (Hegel, St&dtechroniken XIV, 
S. 901/. Ferner: 1509 Sept. ao. waren Greve und Schoffen vor den R»t 
entboten, weil sie sich geweigert hatten, etliche Leute zum verurteilen vom 
Rate zu tibernehmen, weil dieser sie schon vorher mit petnlichen Fragen hatte 
untersuchen lassen. Sie wurden belehrt, dafl der Rat das Recht dazu habe 
nach Kaiserlichen Privilegien. Greve und Schoffen antworteten, sie wollten 
sich gegen Kaiserliche Majesl&t nur gehorsam zeigen. (Actus et processus II 
f. 3<>r >• 



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Die Kslner Ratsverfassung etc. 25 

wenn man sagt, sie stand ausschlieBlich unter dem Erz- 
bischof, vertrat folglich nur seine geistlichen oder eventuell 
seine jeweiligen dynastisch-territorialen Interessen. Dynasti- 
sche Interessen hatte wohl nur die hohere Geistlichkeit, 
<lie niedere dagegen haupts£chlich wirtschaftliche. Ftir 
•diese war es dann immerhin noch eine groBe Frage, 
Arvomit sie hier besser ging, mit dem Erzbischof oder 
mit der Stadt. Freilich stand sie geschlossen hinter 
ihrem geistlichen Oberhaupte, wenn cs gait, Standes- 
interessen zu verteidigen, an ihrer Ausnahmestellung 
<Jurfte nicht gertittelt werden. Und dieser Umstand 
setzte sie von vornherein und ftir Xmmer schon in einen 
gewissen Gegensatz zum Rate, der, zumal nach der allge- 
meinen politischen Nivellierung und Gleichmachung der 
•gesamten BQrgerschaft von 1396 mit erhahtem MiBf alien, 
auf den Sonderstand in seinem kleinem Staate blickte. 
Andererseits hatte die niedere Geistlichkeit, besonders ftir 
ihre wirtschaftlichen Interessen, vielmehr Genufi vom Schutz 
und der Wirksamkeit des Rates als von der ihres eigent- 
lichen Oberherrn. Und der Rat seinerseits war ange- 
wiesen auf die Geistlichkeit zur Befriedigung der geistlichen 
Bedtirfnisse seiner Btirger. Diese beiden Rttcksichten sind 
immer die bestimmenden Grunds&tze in der wechselseitigen 
Politik von Rat und Geistlichkeit gewesen 1 ). 

Da an den unter den Geschlechtern ausgebildeten Formen 
-der Verfassung sozusagen nichts verandert wurde, konnte 
•der Rat seine gesetzgeberische Tatigkeit in den von den 
-Geschlechtern tibernommenen Eidbtichern zum Ausdruck 
bringen. Aber der Verbundbrief hatte ausdrticklich die 
Verfassung auf den gegenwartigen Zustand ftir ewige 
Zeiten normiert. Daher verlieren die Eidbticher unserer 
Zeit an Wichtigkeit gegentiber denen der Geschlechter- 
herrschaft, die in zehnjahrigen Abschnitten zugleich die 



l ) In folgendem werden nur die Rechte des Rates gegen die der Geist- 
lichkeit abgegrenzt, insoiern diese ein groBer von den weltlichen Gesetzen 
ausgenommener Sonderstand 1st. Das Verhfiltnis einer besonders einfluRreicheti 
Korporation innerhalb dieses Sonderstandes zur Stadt hat Keussen zum Gegen- 
stande einer Abhandlung gemacht: Die Stadt K6ln als Patronin ihrer Hoch- 
schule Westd. Z. IX. X. 



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26 Wilhelm Holtschmidt 

bedeutungsvollsten Verfassungsetappen darstellen. Die Eid- 
biicher und Statutensammlungen, die zwischen dem Verbund- 
brief und dem Transfixbrief liegen, worin also die gesetz- 
geberische Tatigkeit des Rates im grofien und ailgemeinen 
zusammengefaBt ist, sind die Eidbucher von 1396 Dez. 26, 
1398 — 1400, 1413/14, 1450, 147 1 und die beiden Statuten- 
sammlungen von 1407 und 1437. Von wesentlichem Inter- 
esse ist unter diesen das Eidbuch von 1396, weil es 3 Mo- 
nate nach dem Verbundbrief aufgestellt ist 1 ); und, weil 
darin auf gewisse vom geistlichen Gericht beanspruchte 
Gebiete hinubergegriffen wird, der Gewaltrichter-Eid in der 
Statutensammlung von 1407, der Anhang zum Eid der 
Ratsherren aus dem Eidbuch von 1450 und die §§ 106 — 
no aus der Statutensammlung von 1437. 

Die Entwicklung des Verhaltnisses des weltlichen 
Gerichtes zum geistlichen bis zum Ende der Geschlechter- 
herrschaft ist kurz diese. Nach der Regelung durch den 
groBen Schied von 1258 Juni 28. stand die Kompetenz fur 
Wucher, Meineid und Ehebruch dem geistlichen Gericht 
allein zu. Bei Streitigkeiten an Festtagen und in den 
Immunitaten, bei Urteilen uber falsches Mafi und den Mein- 
kauf sollten dagegen weltliches und geistliches Gericht in 
gleichem Mafie zustandig sein. Dieses Zugestandnis fiir 
die weltliche Gerichtsbarkeit wurde aber dadurch fast wert- 
los, dafi die Schiedsrichter bei Fallen von Kompetenz- 
streitigkeiten die Entscheidung dem geistlichen Gericht 
vorbehielten 2 ). Dafi dies in einer selbst£ndig aufstrebenden 
Stadt mit bedeutend ausgebildetem Marktverkehr auf die 
Dauer nicht bestehen bleiben konnte, ist klar. Am Ende 
der Geschlechterzeit hatte man schon einen fur den Rat 
annehmbareren Ausweg zur Beilegung von Kompetenz- 
streitigkeiten gesucht und gefunden. Der Erzbischof 
und der Rat bestimmten je einen Geistlichen als Vertrauens- 
mann, welcher die Zuweisung der streitigen Falle zu erle- 
digen hatte. Immerhin aber hatte das geistliche Gericht 
es verstanden, sich auf dem Stand zu behaupten, wie ihn 
der Schied von 1258 normiert hatte. 

') Vergl. Anmerkung 4 dieses Kapitels. 
*) Lau, a. a. O. S. 52. 



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Die Koluer Ratsverfassung etc. 27 

Aber der neue Rat, wie er stark durch seine Einheit- 
lichkeit und das Fehlen rivalisierender Organ e, die Macht 
des SchOffenkollegiums brach, trat auch dem geistlichen 
Gericht mit imponierender Machtstellung gegenuber und 
setzte sich in den unangefochtenen Besitz wichtiger neuer 
Kompetenzen. 

Der Geschlechterrat hatte bereits einmal den Wucher 
vor sein Forum gezogen, aber er sah sich spater — c. 1367 
— 87 — genfttigt, den Rechtskreis des Ratsgerichtes 
wieder auf die Klagen von rechter Schuld und rechter 
Kaufmannschaft zu beschr&nken und solche wegen Wuchers 
ausdrucklich auszuschlieBen *). 

Aber schon 1401 2 ) erl&8t der neue Rat wieder ein 
Wuchergesetz und wei6 die Gerichtsbarkeit dariiber von 
jetzt an zu behaupten. 1424 Marz 17. wird es erneuert, 
und im Eidbuch von 1450 3 ) erlangt die Wuchergesetzgebung 
des Rates ihre Vollendung. Hier werden eingehend spezia- 
lisierte Bestimmungen uber jede Art von Geldgesch&ft fest- 
gesetzt. Durch das Institut der Unterkaufer, durch deren 
Vermittlung wenigstens samtliche Gesch&fte zwischen 
Burgern und AuswSrtigen abgeschlossen werden muflten, 
besaB der Rat eine treffliche AufsichtsbehOrde uber die 
Einhaltung seiner Bestimmungen. Denn diese Unterkaufer 
die immer nur in e i n e r Branche t&tig sein, nur vermitteln, 
nie selbst kaufen durften, waren auch verpflichtet, die 
s&mtlichen durch ihre Vermittlung erledigten Geschafte in 
ihre Btichsr einzutragen, und diese alle Vierteljahre dem 
Rate vorzulegen. Indem wachte noch eine Ratskommission, 
die Wucherherren, uber die Beobachtung der Wucher- 
gesetze. Sie hatten die Vollmacht, die Schuldigen mit 
Pf&ndung an Gut und Leben zu verfolgen laut Gesetz 4 ). 

Als der Geschlechterrat den Versuch gemacht hatte,* 
den hauptsachlich durch die prunk voile Begehung kirch- 
licher Festlichkeiten getriebenen Luxus einzudammen, waren 
ihm 1387 die s&mtlichen Pfarrer Kolns mit einer Eingabe 



*) Lau, a. a. O. S. 113. 
*) Stein. I N. 6q. 
8 ) Stein, I N. N. 14, 159. 
4 ) Stein, II X. 312. 



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28 Wilhelm Holtschmidt 

entgegengetreten, in der sie sich beschwerten, daB der Rat 
auf geistliches Gebiet hinQbergreife *). Der Grand war in 
diesem Falle ein wirtschaftlicher ; durch die Befolgung der 
betreffenden Ratsedikte gingen ihnen bedeutende Einkanfte 
verloren. 

Aber in der Statutensammlung von 1407 wird die 
Luxusgesetzgebung von dem neuen Rate erneuert und zur 
Ausfuhrung gebracht *). Die Gewaltrichter richten Qber die 
Vergehungen gegen diese eingehenden Bestimmungen, Qber 
den Aufwand bei Fatnilienfestlichkeiten, Taufen, Hochzeiten, 
Begr&bnissen, Ged£chtnisfeiern und ersten Messen. In zwei 
Punkten scheint die Geistlichkeit bei dieser Gesetzgebung 
doch ihr Recht behauptet zu haben. 1460 8 ) werden die 
zwei Paraphen vom Begr&bnis 4 ) vom Gewaltrichtereid aus- 
geschlossen. So ist es dem neuen Rate durchaus gelungen, 
in der Luxus- und Wuchergesetzgebung seine Gerichts- 
barkeit dauernd zu behaupten. In den Ehesachen dagegen 
sieht er sich genfttigt, seine Zust£ndigkeit mit dem geist- 
lichen Gericht zu teilen. Aber in den dariiber handelnden 
Paragraphen der Statutensammlung 6 ) mu6 der Versuch des 
Rates erkannt werden, dem neben dem geistlichen Gericht fur 
Ehesachen zust&ndigen Hochgericht noch ein Strafrecht des 
Rates zur Seite zu stellen. Wahrend die§§ 106, 107, 109, 1 10 die 
Strafen des Hochgerichts an Leib und Leben androhen, ist 
auf Bigamie — § 108 — 3 Monate Turmhaft als Strafe 
gesetzt, eine Strafe, die nur der Rat verh£ngen konnte 6 ). 

Diese Art des Vorgehens ist fur den Rat charakteristisch. 
Lau hat zuerst darauf hingewiesen, wie von An fang an die 



M Urkunde im Kdlner Sladtarchiv N. 3865 a, vergl. Lau a. a. O. S. 400, 
Nachtrfige § 18. 

*) Vergl. Kemp: Die Wohlfahrtspflege des Kftlner Rates im Jh. nach 
der grossen Zunftrevolution. S. 28 ff. 

*) Stein, I N. 193. 

«) Stein, I N. 9* VIII §§ 4, 5. 

5 ) Stein, I N. 331 §§ 106— no. 

°) Doch scheint der Rat es gerade in diesen Sachen mehr auf ein /ried- 
liches Zusammengehen mit der Geistlichkeit abgesehen zu haben. 1452 wird 
eine Kom miss ion von 6 Herren gew&hlt, die sich behufs Zflchtigung der Ehe- 
brecher mit den Pfarrern in Verbindung setzen sollen. Ver^. Stein, UN. 221. 



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Die K diner Ratsverfassung etc. 29 

stadtische Behttrde jedem erzhischoflichen Verfaasuogs- oder 
Verwaltungsinstitut durch die Schaffung eines entsprechen- 
den stadtiscben die Existenz zu untergraben suchte '). So 
bestreitet auch jetzt der Rat nicht so sehr die geistliche 
oder andere ihm im Wege stehende Kompetenz, sondern 
sucht ihr den Boden zu entziehen, indem er durch ein 
Konkurrenzunternehmen die Falle direkt an sich zieht, oder 
durch eine Art Voruntersuchung einen bestimmenden Ein- 
flufi ausubt*). Die letzte dieser Einrichtungen im aus- 
gehenden Mittelalter ist die Ratakom mission zu den Waisen 
und unmiindigen Kindern vom Jahre 1487 3 ), Der Rat be- 
hauptet durchaus nicht, daB er in Erbschafts- oder Testa- 
mentssachen eine Gerichtsbarkeit besitze, sondern w&blt nur 
wegen der haufig vorkommenden, argerlichen Streitigkeiten 
bei solchen Fallen 4 Herren, welche die streitenden Parteien 
vor sich bescheiden und zur Verst£ndigung bewegen sollen ; 
kOnnen sie das nicht, soil sich der Rat selbst noch einmal 
mit der Sache befassen, und wenn er nichts erreichen kann, 
der Sache ihren Rechtslauf lassen. So wird durch die vor- 
hergehende Tatigkeit dieses Ratsinstitutes dem geistlichen 
Gericht eine Fulle von Material entzogen; denn aus den 
Jahren vor 1487 ist uns eine grofie Menge Erbschafts- und 
Testamentsprozesse vor dem Offizial bekannt 4 ). 

Um die eben erwahnten Rechte dauernd zu schutzen 
und gegen Kompetenzstreitigkeiten zu behaupten, wird der 
KompromiBausgleich, wie er gegen Ende der Geschlechter- 
herrschaft ausgebildet war, von dem neuen Rate zu Un- 
gunsten des geistlichen Gerichtes eingeschr£nkt. 1409 
Dez. 18 5 ) wird bestimmt: Wenn Burger untereinander etwas- 
zu schaffen haben, von dem sie glauben, da8 es vor dem 
geistlichen Gerichte anhangig gemacht werden mQflte, sollen 
sie erst Klage und Antwort schriftlich dem Rate einreichen, 



1) Lau, a. a. O. S. 56. 

s ) Ver^L weiler unten die Tatigkeit der Inhihicienmeister. 
■> Stein, I N. 343. 

*) Vergl. Keussen, K5lner ProzeB-Akten 1364 — 1520, Mitteilungen aus^ 
dem Kalner Stadtarchiv Heft 24, S. 45. 
•) Stein. I N. 325. 



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30 Wilhelm Holtschmidt 

der die Sache durch zwei dazu bestimmte Ratsherren J ) den 
beiden Schiedsrichtern Qbergeben lafit. Hier ist durchaus 
nicht gesagt, dafi der Rat eine Entscheidung dariiber trefFen 
will, wo die Sache anh&ngig gemacht werden soil, aber 
deutlich schiebt sich der Rat zwischen die Schiedsrichter 
und die Parteien 2 ). 

Allerdings beweisen gerade Amt und T&tigkeit der 
Inhibizienmeister, dafi auch nach der endgiiltigen Ueber- 
weisung der Sache durch die Schiedsrichter an das eine 
oder das andere Gericht die Streitsache wenigstens fur das 
geistliche Gericht noch nicht v&Ilig abgetan war. Die 
Inhibizienmeister hatten namlich dariiber zu wachen, dafi 
niemand in weltlichen an weltlichen Gerichten schwebenden 
Prozessen durch Inhibizien vom geistlichen Gerichte Ein- 
spruch erhebe, und zwar unter Strafe von i Monat Turm- 
haft 8 ), Daher taucht in den Forderungen der ErzbischOfe 
immer wieder das Verlangen nach Beseitigung des Inhibizien- 
meisteramtes auf. Und dies ist uns ein Beweis, dafi es der 
Stadt durch diese Inhibizienmeister gelungen war, dem 
geistlichen Gericht gegeniiber eine starke Gegenmacht 
geltend zu machen. 

In der Statutensammlung von 1437 § 62 wird die 
Strafe gegen unberechtigte, geistliche Inhibizien verscharft. 

*) Diese beiden Ratsherren sind nicht zu verwechseln mit den gleich zu 
erwahnenden Inhibizienmeistern. Denn die Inhibizienmeister kdnnen erst in 
Tatigkeit treten, wenn geistliche Inhibizien geworben worden sind, was doch 
voraussetzt, dali die eigentliche Streitsache schon bei irgend einem Gericht an- 
hangig gemacht ist, also auch die beiden Ratsdeputierten bereits ihre Tatigkeit 
der "Oberweisung an die Schiedsrichter ausgeubt haben. 

f ) Fiir die Wichtigkeit und Wirksamkeit dieses Ratsediktes liefern uns 
die von Keussen in Mitteilungen aus dem K6ln. St.-A. Heft 24 vertffent- 
licbten Prozefi-Akten des Offizialats einen gut en Beweis. Von den vor dem 
Offizial verhandelten Prozessen von 1396 — 1409 Dez. sind durchaus weltlichen 
Charakters, d. h. auch noch nicht mal zum beanspruchten Kompetenzkreise des 
geistlichen Gerichts gehorig N. N. 28, 31, 33, 34, 38, 40, 41 d. h. genau die 
Halfte der uns aus dieser Zeit bekannten Prozesse vor dem OffiziaL WShrend 
von den 51 aus der Zeit von 1409—1513 bekannten Prozefiakten des Offizial- 
gerichts nur 5 rein weltliche Streitsachen sich befinden; die N. N. 43, 48, 74, 81, 84. 

8 ) In dieser Bestimmung vom Jahre 1400 Dez. 9, vergl. Stein, I.N. 322, 
sind die Inhibicienmeister als solche noch nicht erwahnt. In der Erneuerung, 
Statutensammlung 1437, finden wir sie dagegen. 



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Die Kolncr Ratsverfassung etc. 31 

Der Schuldige mufi die Inhibizie auf seine Kosten abstellen, 
<ler Gegenpartei eine besiegelte Widerrufung und dazu 
noch stete Sicherheit geben, keine weitere Inhibizie mehr 
anfertigen zu lassen *). 

Wenn geistliche Personen solche widerrechtlichen In- 
hibizien geworben hatten, sagte der Rat ihnen, wenn sie 
dieselben nicht abstellen wollten, Schutz und Schirm auf 2 ). 
Ausw&rtigen wurde in dem Falle kein Geleit mehr e- e- 
geben 8 ); wahrend die Stadt anderseits es mit ihrem Geleit 
sehr ernst nahm und den Betreffenden tatkr&ftig schutzte, 
zumal, wenn von der Geistlichkeit Gegenanspriiche erhoben 
wurden. 

Im Jahre 1441/42 hatte der Offizial einen gewissen 
Reinard von Reifferscheid, der stadtisches Geleit hatte, in 
seiner Herberge in Koln wegen Ehesachen in .den Ge- 
richtssaal des Erzbischofs geladen. Dariiber beschwerte 
sich Reinard. Durch das Vorgehen des Rates bewogen, 
muflte der Offizial alle seine Briefe abstellen und gab dazu 
dem Rate das Versprechen, solches solle in Zukunft nicht 
mehr vorkommen. Doch bat er, fur die Zukunft mftchte 
der Rat einem, der wahrend des Geleites in Ehesachen ge- 
laden wurde, diese ausscheiden. Man antwortete ihm, der 
Rat wolle in seiner Geleitserteilung von niemand beein- 
tr&chtigt sein, womit der Offizial sich zufrieden geben 
musste 4 ). 

Aber Schwankungen in den gegenseitigen Machtver- 
ha\ltnissen kommen weiter vor. 1496 Febr. 19. noch wird 
•eine Kommission gewahlt, die unter anderem auch gegen 
Uebergriffe des geistlichen Gerichts Stellung zu nehmen hat 6 ). 



. ') Diese Verordnung wurde emeuert 1484 Sept 2, Stein, I N. 342.. 
Dafi die hier angedrohten Strafen nicht nur auf dem Papier standen, beweist 
«las Vorgehen des Rates gegen den hochangesehenen Dr. Johann vom Hirtze, 
gewesener Bttrgermeister, Rentmeister und Rektor der Oniversitat im Jahre 
1494 Dez. 19, Stein, I N. 306, vergl. hieriiber: Keussen, die Stadt Kdln als 
Patronin ihrer Hochschule. Westd. Z. X. 92 — 95. 

*) Statutensammlung von 1437, Stein, I N. 331, § 63. 

8 ) Statutensammlung von 1437, Stein, I N. 331, § 64. 

4 ) Stein, I N. 136. 

*) Stein, II N. 487. 



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32 Wilhelm Holtschmidt 

In seinen Vorsichtsmafiregeln gegen das geistliche Ge- 
richt geht der Rat aufierordentlich weit. Auch wenn der 
Burger nach ergangenem Schiedsspruch seinen Gegner vor 
das geistliche Gericht gezogen hat, muB er dem Rate zur 
Verfugung bleiben. Es wird ihm verboten, sich dann auf 
Immunitaten zuriickzuhalten, sodafi man ihn mit Briefen 
nicht vor das Ratsgericht entbieten kOnne, unter der Strafe^ 
daft er dem Rate mit Leib und Gut verfallen sein solle 1 ). 

Ueberhaupt geht der Rat mit groBer Energie gegen 
diejenigen Burger vor, die mit Hulfe oder unter dem Deck- 
mantel der Geistlichkeit ihren biirgerlichen Pflichten und 
Gerichten sich entziehen wollen. Vor allem lockte die 
Steuerfreiheit des Clerus. Denn sie war ein Privileg, gegen 
das der Rat unter keinen Umstanden angehen konnte und 
durfte. Wenn z. B. Burger H^user an geistliche Personen 
vermietet hatten, die sich weigerten, das Wachtgeld zu be- 
zahlen, konnten sie ihre Mieter nicht dazu zwingen, sondern 
mussten es selbst zahlen 2 ). Ein andere Verordnung 8 ) zeigt 
den Rat bestrebt, wenigstens auf Umwegen dazu zu ge- 
langen, den Geistlichen einen Anteil an gewissen Btirger- 
pflichten aufzuladen. Die Grundbesitzer vor dem Severin- 
tor, Ehrentor und Eigelsteintor sollen zur Dienstleistung 
bei der Herstellung des Steinweges vor diesen Toren ver- 
pflichtet sein unter Strafe der Pf&ndung. Sind Geistliche 
unter denen, die sich weigern, soil man ihren Halbwinnern 
verbieten, die genannten Tore zur Durchfahrt zu benutzen; 
auBerdem sollen sie keine Freiheit, die sie von der Stadt 
haben, gebrauchen durfen, um das Land zu bebauen. Direkt 
dagegen hat es dem Rate wohl nicht zugestanden, und es 
lag auch nicht in seiner Macht, fur die Geistlichkeit seine 
Gebote verbindlich zu machen. Einmal allerdings finden 
wir ein direktes Verbot auch an die Geistlichen gerichtet: 
Allen BQrgern und Eingesessenen und alien geistlichen 
Personen wird verboten, Auswaxtige, die Lebensmittel in 
die Stadt einfuhren, zu bekummern 4 ) 

*) 1406 Dez. 18, Stein, I N. 86; erneuert in der Statutensammlung von 

1437 § 97- 

*) Stein, II N. 255 von 1462 Febr. 24. 

3 ) Stein, II N. 289 von 1469 April 15. 

4 ) Allgemeine Morgensprache. Mitte des 15. Jhs. Stein, II N. 214 § 23. 



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tMe ttftlner Ratsverfossung etc 38 

Im iibrigen aber kann man sagen, die h&ufig ange- 
stellten Versuche, die Geistlichkeit zu wirklichen, bQrger- 
lichen Pflichten und Lasten heranzuziehen, sind in keiner 
Weise je gelungen. Sogar in dem Steuerreformvorschlag 
Gerhards von Wesel 1493 1 ), der in der intensivsten Art 
und Weise die Miet- und Eigentumsverhaltnisse zu Gunsten 
der stadtischen Kasse auszunutzen sucht, bleibt die Geist- 
lichkeit vOllig unbeschwert. W&hrend von den Laien von 
jedem Hause 3 verschiedene Steuerzahler herangezogen 
werden, n£mlich Mieter, Hypothekenbesitzer und Grund- 
herr, braucht von Hausern der Geistlichkeit, die ein Laie 
bewohnt, der grundbesitzende Clerus keinen Zins zu zahlen, 
w&hrend die andern Abgaben bleiben. Der § 27 des Vor- 
schlags enthalt eine sehr bescheidene Bitte an die Geist- 
lichkeit, sie mOge, da sie doch den Schutz der Stadt ge- 
nieBe, freiwillig helfen. 

Dagegen sind die Laien, welche in Immunit&ten und 
Freiheiten der Stadt wohnen, den weltlichen Gerichten 
untergeben, und wenn sie sich ihnen entziehen, so steht 
dem Gegner das Recht zu, wenn er sie aufierhalb der 
Immunitat erreichen kann, sie zu halten und mit weltlichen 
Gerichten zu bekttmmern; was sonst gegen einen in Koln 
geerbten Biirger nicht angangig war 2 ). Gerade gegen 
solche Leute sah sich der Rat zu haufigeren Bestimmungen 
genOtigt. Unterwarfen sie sich der Geistlichkeit, so konnten 
sie, abgesehen allerdings von den meisten indirekten Steuern, 
zu* keiner der vielen und oft drttckenden bUrgerlichen 
Pflichten herangezogen werden ; dafiir wurden sie dann des 
Bttrgerrechtes ftir verlustig erklart. 

So hatte 1468 8 ) Gerhard Buyschelmann, der ein ge- 
borener Burger war und sich bis jetzt weltlich gehalten 
hatte, seine Gegner vor das geistliche Gericht geladen in 
Sachen, die er wohl weltlich fordern konnte. Trotz der 
Aufforderung des Rates weigerte er sich, das geistliche 
Recht abzustellen mit der Begrundung, er sei ein Klerk. 
Da er sich fortgesetzt weigerte, dem Gebote des Rates 

») Stein, II N. 4K2. 

•) Stein, I N. 331 §§ 46-50. 

•) Stein, I N. 340. 

jahrb. XX 3 



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34 "Wllhelm Holtschmidt 

nachzukommen, wurde die Sache dem Gaffelmeister und 
dem Amtsmeister kund getan und ihnen befohlen, den 
Gerhart nicht mehr als Burger zur Ratskur und anderen 
weltlichen Sachen zuzulassen. 

Vielleicht mit bestimmter Bezugnahme hierauf erlieB 
der Rat 1469 1 ) die Verordnung, dafi die Namen derer, die 
ihre Burgerfreiheit verwirkt hatten, auf zwei Tafeln — eine 
auf dem Rathaus, die andere in der Weinschule*) — aufge- 
h&ngt werden sollten. In der Motivierung des Beschlusses 
wird angegeben, daB er sich gegen die richtete, die sich 
der Geistlichkeit unterworfen hatten, denen der Rat daher 
die BQrgerfreiheit, und was vor allem in Betracht kam, die 
Erlaubnis zu weltlichem Geschaftsbetrieb entzogen hatte. 
1470 3 ) kam dann ausdrticklich das Verbot der Zulassung 
derjenigen, die sich der Geistlichkeit unterworfen haben, 
zur Ratswahl und weltlichen Geschaiten. 

Neben dem negativen Gewinn, der diejenigen, welche 
sich der Geistlichkeit unterwarfen, lockte, da8 sie von den 
btirgerlichen Abgaben frei waren, trieb sie noch die Aussicht, 
unter dem Schutze der Geistlichkeit ihren frUheren btirger- 
lichen Beruf nun um so gewinnbringender auszutiben. 
Denn auch die Geistlichkeit hatte in ihren ausgedehnten 
H5fen und Besitzungen Handwerker aller Art angestellt, 
die strenggenommen allerdings nur ftir den Hausbedarf 
arbeiten sollten und durften. Die Natur der Sache wird 
es mit sich gebracht haben, daB diese Handwerker, die 
abseits von der strengen Zunftorganisation standen, ftir 
einen billigeren Preis arbeiteten und daher manchen Zulauf 
aus der Biirgerschaft hatten. Gegen diese geistlichen 
Betriebe ging der Rat vor allem vor. Einerseits um die 
Ziinftler vor der preisdrtickenden Konkurrenz zu schtitzen^ 
anderseits um der Unterwerfung unter die Geistlichkeit, 
die ihm so ntttzliche, btirgerliche Krafte entzog, das 
Verlockende und Gewinnbringende zu nehmen. 

1406 bestimmte der Rat, wenn ein BQrger oder Ein- 
gesessener ein Amt oder eine Hantierung treibt, der sich 

l ) Stein, I N. 221. 

*) In der Weinschule, weil dort die Biirgeraufnahme geschah. 

8 ) Stein, I N. 225, vergl. besonders Anm. 2. 



Digits 



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Die Kolner ftatsverfassung etc 56 

frtther hat weihen lassen, oder sich sp&ter zum Kleriker 
weihen la6t, soil er hinfort seine Bttrgerschaft in Kaln in 
keiner Weise genieBen. Auch soil kein Bttrger dem 
Ungehorsamen zu arbeiten geben noch Gemeinschaft in 
Kaufmannschaft mit ihm haben, unter Strafe von I Monat 
Turmhaft 1 ). 1476 wurde den Bewohnern geistlicher 
Bezirke und Immunitaten verboten, Platze an weltlichen 
Stellen zur Betreibung ihres Gesch&ftes einzunehmen *). 

Den Mangel einer scharfen Aufsicht in den Unruhen 
von 1 48 1 scheinen die geistlichen Arbeiter sich wieder zu 
Nutze gemacht und der Bttrgerschaft AnlaB zu Klagen 
gegeben zu haben. Denn 1482 versichert der Rat der 
Gemeinde, dafi furderhin wieder fleiBig Aufsicht darttber 
gehalten werde und die Unst£nde nach MSglichkeit ab- 
gestellt wiirden. 

Oder es wird scharf geschieden bei diesen Hand- 
werkern, ob sie ftir Geistliche oder fur Bttrger arbeiten. 
Im letzteren Falle mtissen sie sich genau nach den fttr 
die Zunftmitglieder bestimmten Vorschriften richten; dies 
finden wir speziell ftir die Backer in der Statutensammlung 
von 1407 normiert 8 ). Ja der Rat geht noch weiter und 
verlangt von diesen geistlichen Handwerkern, wenigstens 
von denen, die in K6ln zu Haus und Hof sitzen, oder 
binnen K6ln ihr Brot verdienen, sei es mit Handwerk 
oder andern weltlichen Sachen, ob sie nun binnen geist- 
lichen St&tten sitzen oder nicht, da6 sie innerhalb 8 Tage 
Amt und Gaffel wShlen und der Stadt den Eid der Treue 
leisten unter Strafe der Ausweisung 4 ). Ob diese Bestim- 



*) Stein, I N. 86. Vergl. dazu Stein, II N. 213 vom 13. Jan. 1456; 
Beschluss der Einsetzung einer Kommission zur Verhinderung weltlichen Ge- 
schaftsbetriebs durch die Geistlichen. 

>) Stein, n N. 382. 

•) Ahnlich wie bei den Backern, zieht der Rat auch die Tatigkeit der 
Malzmaller vor sein Forum. Die Malzmuller darfen fur niemand, geistlich 
oder weltlich, Malz laden, urn es in die Muhlen zu fahren oder privatim zu 
mahlen, der nicht ein Ratszeichen vorweisen kann. Geistliche und Laien- 
schwestern, die dem Rate nicht verbunden sind, durfen keine Privatmuhlen 
haben, unter Verlust der Freiheit und der Gnaden, die sie von der Stadt haben. 
Stein, II N. 247. 

4 ) Morgensprache, Mitte des 15. Jhs. Stein, II N. 214 § 8. 

8* 



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36 Willielm Uoltschmiclt 

mung freilich zur Durchfuhrung gekommen ist, ist immer- 
hin fraglich. 

Gegen einen andern, rechtlich allerdings nicht so an- 
fechtbaren Weg, mit HQlfe der Geistlichkeit sich den 
bQrgerlichen Pflichten zu entziehen, geht der Rat 1467 
vor '). Er bestimmte, alle Backer und tiberhaupt alle 
Burger und Eingesessene, sollen die Backer der Kl5ster 
und Gotteshauser ihre Freiheit vom Molter allein fuhren 
lassen und sie ihnen nicht abkaufen. Die Beschwerden 
hieriiber scheinen von der Backerzunft ausgegangen zu 
sein, denn wer dawiderhandelt, soil dem Backamte von 
jedem Malter Erucht 1 Mk. Strafe zahlen. Diese Molter- 
freiheit der geistlichen Backer war altes Recht, und hieran 
konnte der Rat nichts andern; dafiir waren aber auch 
diese geistlichen Backer von Vergunstigungen ausge- 
schlpssen, die der Rat den weltlichen zu teil werden liefl. 

Denn 1474 Dez. 3. beschloB der Rat, urn Aufschlag 
des Korns zu verhiiten, den gesamten KSlner Backern 
2000 Malter Roggen, das Malter zu 3 Mk. vom stadtischen 
Korn zu (iberlassen. Doch sollten die Backer der Geist- 
lichkeit hiervon ausgenommen sein, bis zur Zeit der Rat 
mit der Geistlichkeit tibereingekommen sei, daB die geist- 
lichen Backer gleich den andern in K6ln Molter zahlten 2 .) 

In den Beschwernissen des Neusser Krieges trug der 
Rat einer Kommission, die mit der Geistlichkeit \erhandeln 
sollte, auf, vorzuschlagen, da6 die geistlichen Backer die 
Halfte ihres Fruchtvorrates besteuern mochten und zwar 
das Malter zu 4 Sch., solange die Kriegsnote dauern. 
Aber es war eben nur ein Vorschlag; und die Molter- 
freiheit der Geistlichkeit blieb. Nur wurde 1497 verboten, 
andern als den von Alters privilegierten geistlichen Stif- 
tungen die Freiheit vom Molter zu gewahren 8 ). 

tFber Weinzapf und Weinhandel erfolgte die letzte 
Auseinandersetzung zwischen der Stadt und der Geist- 

*) Stein, II N. 280. 

*) Stein, II N. 357. Dies trat aber nicht ein, wie eine Bestimmung von 
1484 Aug. 9., Stein, II N. 443 beweist. 
8 ) Stein, II N. 491. 



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Die Kftlner Ratsverfassung etc 37 

lichkeit wahrend der Geschlechterzeit im Jahre 1390 1 ). 
Danach durften die Geistlichen den auf ihren Garten 
innerhalb der Stadt gewachsenen Wein in ihren Immuni- 
taten, jedoch ohne Aussteckung eines Straufies und ohne 
Anstellung eines eignen Ausrufers im kleinen verzapfen. 
Die Weine dagegen, die auf den auBerhalb der Stadt 
gelegenen Gtitern gezogen wurden, sollten sie nur fafl- 
weise verkaufen diirfen. Befzuglich der Frage, wann neuer 
Wein verzapft werden diirfe, batten sie sich nach den 
fur die ganze Stadt bestehenden Vorschriften zu richten. 

Eine der Hauptanklagen der Ziinfte gegen die Ge- 
schlechter richtete sich gegen die ungerechten und 
driickenden Bestimmungen tiber den Weinhandel 2 ). 
Unter dem neuen Regiment finden wir c. 1401 den Entwurf 
einer Ordinancie iiber die Erhebung der Weinakzise 3 ). Hier 
haben wir wieder die Bestimmung, daB die Geistlichen 
nur ihren innerhalb K5ln gewachsenen Wein verzapfen 
diirfen. Laien ist das Zapfen in Immunitaten liberhaupt 
verboten unter der scharfen Strafe von 18 Mk. und funf- 
jahrigem AusschluB von der Vergiinstigung des Wein- 
zapfrechtes. 1423 fallt die fur die Geistlichkeit lastige 
Bestimmung weg, daB sie immer im Beisein eines Wein- 
schrftters ihre Zeichen holen oder ihren Eid leisten mufiten. 
Doch wird den SchrGtern streng verboten, ohne Erlaubnis 
des Rates, des Zeichengebers oder der Rheinmeister den 
Geistlichen den Wein zu schroten 4 ). 

Die Hauptsache ist dem Rate immer, den gesamten 
Weinbetrieb der Geistlichkeit unter scharfer Kontrolle zu 
halten. 1435 war e * n schlechtes Weinjahr gewesen. Nur 
im ElsaB und im Kolner Stift war Wein gewachsen. Um 
durch Unterbindung dieses bliihendsten Nahrungszweiges 
der Stadt einen Druck auf diese auszutiben, befahl der 
Erzbischof seinen Untertanen, ihren Wein nicht unter 30 
oberl. Gulden pro Fuder zu verkaufen 6 ). Der Rat ant- 



l ) Ennen, Geschichte der Stadt K6ln. Bd. II S. 761. 

*) Lau, a. a. O. S. 228. 

•) Stein, II N. 89. 

♦) Stein, '^11 N/141. 

*) St&dtechxoniken XIII S. 17 z. 



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38 Wilhelm Holtschmidt 

wortete darauf, indem er tiberhaupt verbot, von Geistlichen 
eingefiihrte Weine zu kaufen *), und den Preis fiir den von 
andern eingeftihrten Wein auf 8 Heller pro Quart ansetzte *). 

„Dairnae gait niemans do uiswendich win, der buschof 
moicht si do selfs gelden, of die lude moisten sie nairre 
geven dan sin gebot was" sagt die Koelhoffsche Chronik. 
Diese auBerordentlich strenge Bestimmung gegen die Wein- 
einfuhr der Geistlichen bestand bis 1443 Febr. 7., als der 
Verkauf dieser Weine unter peinlich genauer Beaufsichti- 
gung der stadtischen Organe wieder freigegeben wurde 8 ). 

Und diese Verfiigung tiber den Weinhandel verbunden 
mit den erw&hnten tiber den Weinzapf ist dann bis zu 
Ende unserer Periode zu Recht bestehen geblieben. 

tiber die Orden batte der Rat die Aufsicht 4 ). Ein 
ungleich grtfSeres Verfugungsrecht tibte er tiber das 
Beghinenwesen. Ein besonders wachsames Auge hatte er 
auf das rapide Anwachsen der BeghinenhSuser, besonders 
da, seit 1452 denBeghinen die Annahme einer approbierten 
Ordensregel nahegelegt wurde, viel weltlicher Besitz in 
geistliche H&nde zu kommen drohte. Als im Jahre 1482 5 ) 
die Beghinen zwei Hauser ohne Erlaubnis des Rates ab- 
gebrochen und eine ungeteilte Wohnung oder Konvent 
daraus gemacht, also aus weltlichen Handen gebracht 
hatten, bestimmte der Rat, dafl sie wieder zwei ungeteilte 
Wohnungen und weltliche Hauser herstellen sollten 6 ). i486 
erging ein Ratsbefehl an die Steinmetzen und Zimmer- 
leute, keine Neubauten von oder an Begharden- und 
Beghinenhausern zu machen. Aus derselben Absicht sind 
die beiden Revisionen entsprungen, denen der Rat 1452 und 
1487 das Beghinenwesen unterzog 7 ). 

l ) Stein^II S. 303. 

*) Stadtechroniken^XIV S. 776. 

8 ) Stein, II N. 18 v 

4 ) Lau, a. a. O. S. 241. 

») Stein, II N. 423. 

6 ) Vergl. hierzu: Greving, Protokoll fiber die Revision der Konvente der 
Beghinen und Begharden. Annalen des histor. Ver. f. d. Niederrhein. Heft 73. 

7 ) Zu diesem ganzen Kapitel Rat und Geistlichkeit vergl. Otto Zaretzky: 
Per erste K6lner Zensurprozess, ein Beitrag zur K5lner Gescbichte und 



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Die Kolner Ratsverfassung etc. * 39 

IV. Kapitel. 

Das Wahlrecht; die Stellung der Burgermeister in der 

Verbundbriefverfassung. 

A. Das Wahlrecht 
Nach § 13 des Verbundbriefs war es die Pflicht eines 
jeden, — ausgenommen die Geistlichkeit — der in Koln 
wohnte, Amt und Gaffel zu w&hlen. Diese Amter und 
Gaffeln w&hlten aus sich heraus den Rat Sollen wir nun 
hieraus entnehmen, dafi jeder weltliche Einwohner von 
K5ln das aktive Wahlrecht besafi? Dies war keineswegs 
der Fall. Die Pflicht, Amt und Gaffel zu wsthlen, hatte 
nur den Zweck, daB der Rat sich auf Grund des Eides, 
den man bei der Gaffelwahl auf den Verbundbrief leisten 
mufite, der gesamten Einwohnerschaft der Stadt ver- 
sicherte, weshalb diese Bestimmung besonders in unruhigen 
Zeiten der Burgerschaft wieder in Erinnerung gebracht 
wurde 1 ). Es wurden zwei Ratsherrn „zu den unvereiden" 
gew&hlt, die alle Einwohner zur Gaffelwahl anhalten und 
viertelj&hrliche Revisionen abhalten sollten. Die Knechte 
und das sonstige Gesinde mufiten auf der Gaffel ihrer 
Herrn den Eid leisten. Wer bei einer Witwe diente, 
muflte bei der Gaffel schw5ren, bei welcher deren Mann 
eingeschworen gewesen war. Die auswstrtige Ritterschaft, 
die in K5ln eine Wohnung besaB, wurde zum Eide heran- 
gezogen, wenn sie mehr in K5ln als auBerhalb wohnte 9 ). 
145 1 heiBt es ausdrticklich : Das Gesinde und alle, die 



Inkunabelkunde. (VerSffentlichungen der K6lner Stadtbibliothek. Beiheft 6. 
1906). Z. hat eine nur in wenigen Exemplaren vorhandene Streit- und 
Schm&hschrift der Geistlichkeit gegen den Kftlner Rat aus dem Jahre 1477, 
den Dialogus super libertate ecclesiastica, neu herausgegeben und in der Person 
des Dr. Heinrich Urdemann, Dechant an S. Andreas und Offizial der K5lner 
Kurie, den bisher unbekannten Verfasser ermittelt. Ich lernte diese Schrift 
kenuen, nachdem meine Arbeit bereits von der FakultUt in Marburg ange- 
nommen war. Es ist jedoch von grofiem Interesse die in dem Dialogus sich 
scharf aussprechenden Ansichten und Anspriiche der Geistlichkeit zu diesem 
Kap. zum Vergleich heranzuziehen. 

') Im Jahreji45i, Stein, I N. 171, 1469, Stein, I N. 218 und sonst 
noch dfters in allgemeinen Morgensprachen. 

*) Aus einer Dienstvorschrift fur die zwei Eidherren: V 65 im KOlner 
Stadtarchiv S. 12—15. 



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40 Wilhelm Holtschmidt' 

nicht auf Haus und Hof sitzen, sollen nicht weiter ver- 
bunden sein, als dem Rate treu und hold zu sein, solange 
sie sich in K5ln aufhalten 1 ). Das aktive Wahlrecht be- 
saBen nur die, welche der Stadt auf den Verbundbrief 
vereidet waren und binnen Kftln auf Haus und Hof safien. 
Die geborenen Biirger brauchten nur den Eid zu leisten, 
um wahlberechtigt zu sein 2 ). Das ist der Begriff, den 
wir unter den Wort en des Verbundbriefs : „wir die Ge- 
meinde arm und reich a und „wir alle Amter und Gaffel- 
gesellschaften" zu verstehen baben. 

Far das gew&hlte Gaffelmitglied bestand der passive 
Wahlzwang. Wer auf dreimaliges Gebot die Wahl nicht 
annahm, erhielt ein Jahr Turmhaft. Hindernisse waren: 
Uneheliche Geburt, Unfreiheit, Stellung ira Kirchenbann 
und Wahlbeeinflussung 9 ). 

Im Laufe der Zeit ergaben sich noch mehr Be- 
dingungen fttr die Ratsunfahigkeit einzelner Burger. Das 
Prinzip war, daB man st&dtische Beamte und Leute, die 
mit stadtischen Geldern zu tun hatten, nicht in den Rat 
w&hlen lieB 4 ). Gewisse Verbrechen, Wucher, Ehebruch 
und zeitweilige Flucht aus der Stadt wegen Schulden 
machten ratsunfahig 5 ). Die zu jemand in einem Abhangig- 
keitsverhaltnis standen oder gegen den Rat vorgegangen 
waren, durften nicht gewahlt werden 6 ). Von den Ziinften 
war die der Barbierer vom Rate ausgeschlossen. 

Wie sehr man darauf sah, daB nur die wirtschaftlich 
leistungsfahigen Einwohner ein Anrecht auf die Regierung 
der Stadt erhielten, geht aus der Ahnlichkeit der Be- 
stimmungen iiber das Wahlrecht und die Weinkaufmann- 
schaft hervor. Die geborenen Burger besaBen allerdings 
mit dem ererbten Biirgerrecht zugleich die Berechtigung 
zur Wahl und, sobald sie selbstandig waren, das Recht 
auf Weinkaufmannschaft. Wer sich aber das Biirgerrecht 

1 ) Stein, IN. 171. 

2) Stein, I N. 217. 

») Verbundbrief §§6, 7. Stein, I N. 52. 

<) Vergl. Stein, I N. N. 75, 84, 85, 98. Stein, II N. 180. 

•) Stein, I N. N. 68, 196. 

•) Stein, I N. 172, 225, 231. 



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Die K&lner Ratsverfassung etc. 41 

erkaufen muBte, der hatte nach dem Erwerb dieses zehn 
Jahre lang stille zu sitzen, ehe er das passive Wahlrecht 
wie das Recht der Weinkaufmannschaft erlangte. 

Ueber die Art und Weise, wie sich die Handhabung 
des Wahlrechtes allmahlich ausgebildet hatte, erfabren wir 
etwas Naheres aus Verhandlungen vom Jahre 1464 1 ). In 
der Gaffel der Giirtelmacher, Kupferschl£ger und Nadel- 
macher lehnte man sich auf gegen die Handhabung der 
Gesetze uber die Ratswahl. Seit einer Reihe von Jahren 
war es auf dieser und anderen Gaffeln ublich gewesen — 
wegen der groBen Anzahl der Personen, wie der Rat 
sagte — daB drei Manner aus der Gaffel aufgestellt wurden 
und unter diesen die Wahl getroffen werden muBte. Es 
ist klar, daB diese Bestimmung den Zunftgenossen be- 
sonders ungerecht vorkommen muBte, wo eine groBere 
Anzahl von Ziinften zu einer Gaffel verbunden war, so- 
daB dann die Zahl der zur Wahl Aufgestellten noch nicht 
einmal der Zahl der vereinigten Amter entsprach. Und so 
erhob sich auf der Gtirtelmacher-Gaffel, in der uns im 
Verbundbrief auBer den Giirtelmachern noch funf andere 
Zfinfte namhaft gemacht werden — die K6che, Nadel- 
macher, Drechsler, Beutelmacher und Handschuhmacher — 
ein Zwist; und zwar zwischen den Kupferschlagern und 
Nadelmachern einer- und den Giirtelmachern und den 
andern Beigeschworenen anderseits. Die KupferschlSger 
und Nadelmacher betonten die Freiheit der Kur, die ihnen 
nach dem Wortlaut des Verbundbriefs zustehe und brachten 
die Sache vor den Rat. Der Rat erhtfhte die Vorauf- 
stellung von drei auf vier Mann und wies im ubrigen auf 
die alte Sitte in personenreichen Gaffeln hin. Aber auch 
diese Aufstellung der vier stand nicht der ganzen Gaffel- 
gesellschaft zu, sondern wurde, wie der Rat sagte, von 
den Meistern und Freunden von alien Amtern gewtfhn- 
licherweise vorgenommen. Doch kann man wohl kaum 
diese Voraufstellung als einen bedeutungsvollen Schritt der 
Verfassungsentwicklung nach aristokratischer Richtung hin 
ansehen. In alien republikanisch regierten Gemeinwesen 



l ) Stein, I N. ?o6. 



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42 Wilhelm Holtschmidt 

mag ein solches Moment mehr oder weniger stark her- 
vortreten. Bedeutungsvoll aber ist, dafl hier die Ztinfte 
als solche nicht als die eigentliche Grundlage der Ver- 
fassung erscheinen. Denn die einzelne Zunft hat nicht 
das Recht, einen aus ihrer Mitte als Ratskandidaten auf- 
zustellen; die Voraufstellung der Kandidaten wird durch 
die „Meister und Freunde von alien Am tern* besorgt, 
also von einem AusschuB, der zwischen Rat und Ztinften 
in der Mitte steht. Sind viele Ztinfte zu einer Gaffel ver- 
einigt, so ist nicht zu vermeiden, dafl einzelne von ihnen 
in der Voraufstellung unvertreten bleiben, wodurch der 
verfassungsrechtliche Anteil dieser Ztinfte an der Stadt- 
regierung illusorisch gemacht ist. 

B. Das BUrgermeisteramt und seine Stellung innerhalb 
der Ratsverfassung. 

Dafl in einem demokratisch regierten Gemeinwesen, 
in dem theoretisch und rechtlich jeder den gleichen Anspruch 
auf Teilnahme an der Regierung hat, diese sich doch im 
Laufe der Zeit auf einen engeren Kreis von finanziell und 
geistig Verm&genderen beschr£nkt, ist im Wesen der Sache 
begrttndet. Aber in der Kolner Verfassung liegt die Sache 
nicht ganz so einfach. Wir mtissen hier die Erfahrung 
machen, dafl sogar eine anscheinend so durchgreifende 
Reform, wie die von 15 13, die eine Verschiebung des 
Schwerpunktes der Verfassung vom Rat auf die Gemeinde 
darstellt, dennoch nicht im Stande ist, die oligarchischen 
Tendenzen zu unterdrticken. Der Grund wird also der sein, 
dafl man bei dieser Verfassungsanderung die rein aristo- 
kratischen Elemente, die in der Verbundbriefverfassung 
noch enthalten waren, nicht klar erkannt und ausgeschieden 
hat 

Wenn wir diese heraussch&len wollen, mftssen wir 
wieder auf das Jahr 1391 zurtickgehen. In diesem Jahre 
war die Richerzeche aufgehoben und ihre Exekutivbeamten, 
die Biirgermeister, vom Rate tibernommen worden. So 
kamen in Koln die Biirgermeister in ein eigenartiges Ver- 
haltnis zum Rate, wie wir es in keiner anderen mittel- 



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Die K6lne Ratsverfassungr etc. 43 

alterlichen Stadt finden. Dieses Verh&ltnis wird bestimmt 
durch die vom Rate vOllig getrennte Entstehung und 
Entwicklung ihres Amtes. Im Anfang waren Btirger- 
meister und Rat Konkurrenzinstitute gewesen 1 ). Je mehr 
der Rat aufkam, desto mehr wurde die Richerzeche in 
ihren Gerechtsamen beschnitten. Was der Richerzeche im 
Laufe der Zeit an Kompetenzen vom Rate abgenommen 
wurde, waren Befugnisse und Rechte, die auch ihr nicht 
ursprunglich eigentumlich gewesen waren, wie z. B. Ver- 
leihung des Bttrgerrechtes und des Zunftzwanges. Nichts 
von den angemafiten Kompetenzen, sondern die ursprttng- 
lichen Rechte, die Aufsicht fiber den Marktverkehr und 
das Gericht auf dem BOrgerhause, die auch die Richerzeche 
einst in den Stand gesetzt hatten, als Obrigkeit aufzutreten, 
blieben ihr oder vielmehr den Biirgermeistern. Denn das 
Verhaltnis von Biirgermeistern und Richerzeche nimmt 
einen ganz auffallenden Verlauf. Der Schlufl der Ent- 
wicklung ist der, dafl 1391 die Richerzeche abgeschafft 
wird, dagegen ihre ausiibenden Beamten, die Biirgermeister, 
ihre s£mtlichen Rechte, die ihnen bis 1391 geblieben 
waren, behielten, trotzdem diese ihrem Ursprung nach nur 
ein AusfluB des Machtbereiches der Richerzeche gewesen 
waren. Aber sie wurden fortan vom Rate gewShlt. Diese 
eigenartige Tatsache hat wohl auch Kruse 2 ) veranlaflt, ftir 
das BGrgermeisteramt eine von der Richerzeche gesonderte 
Entstehung nachzuweisen. Wenn ihm das auch nicht 
gelungen ist 3 ), so gibt doch die groBe Selbst&ndigkeit 
der Burgermeister und ihrer Machtbefugnisse gegendber 
der Gesellschaft, aus deren Wahl sie hervorgingen, zu 
denken. Wohl deutet Lau 4 ) ein Moment an, das diese 



*) Vergl. Kapitel I. Einleitung. 

*) Die Kftlner Richerzeche, Savigny-Zeitschr. f. Rechtsgeschichte, Germ. 
Abt EX.. S. 181 ff. 

•) Denn die Richerzeche ist entstanden als das Amt auf dem Burger- 
hause, die Burgermeister sind die Vorsitzenden des Gerichtes auf dem Burger- 
hause ; die Richerzeche ist entstanden um und mit dem Markt von St. Martin, 
die Burgermeister haben den Handel mit Nahrungsmitteln zu beaufsichtigen, 
Meinkauf zu vertreiben und alle Wochen zweimal die Wagen zu besichtigen. 
Hieraus ergiebt sich die Identitat ihrer Kompetenzen. 

4 ) a. a. O. S. 92. 



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44 Wilhelm Holtschmidt 

Trennung von Richerzeche und Bargermeistern begQnstigte, 
indem er sagt, da6 die ganze Entwicklung der Stadtver- 
fassung hinzielte nach der Eingliederung des BQrgermeister- 
amtes unter die Rats&mter. Es ist natQrlich, wenn Bttrger- 
meister und Rat, als Vertreter der Stadt, immer zusammen 
auftreten muBten, da8 sie sich dann bald als eine gewisse 
Einheit fQhlten. Aber welches Hindernis ware fur den Rat 
gewesen, wenn er 1391 so m£chtig war, die Richerzeche 
zu beseitigen, nicht auch deren Beamte abzuschaffen, oder 
wenigstens die ansehnliche Machtfttlle, die diese in sich 
vereinigten, nicht wieder auf nur zwei Personen zu ttber- 
tragen. 

So aber werden die beiden Bilrgermeister zwar Rats- 
beamte und als solche von der Wahl und der Aufsicht des 
Rates, dem sie alle drei Monate eine Rechenschaftsablage 
schuldig sind, abh&ngig, treten aber bei der grofien realen 
Macht, uber die sie verfiigen, in ein durchaus anorganisches 
Verhaltnis zum Rate. Drei Gerichte besaBen sie: das 
Bttrgermeistergericht, entstanden als das Gericht der Amt- 
leute auf dem Burgerhause *), d. i. der verdienten Amtleute 



') Lau, a. a. O. S. 173 scheint das spatere Bttrgermeistergericht, dessen 
Statuten vom Jahre 1400 Sept. 1. ^Stein, I N. 65) erhalten sind, als eineNeu- 
schftpfung anzusehen und sucht aus einer Stelle ans Quellen I S. 234 zu be- 
weisen, dafi 1391 nach Abschaffung der Richerzeche der Rat eine Kommission 
von Ratsherren gebildet habe behufs Ann ah me der Appellationen von den 
Schreinen, welche man als einen Vorlfiufer des spateren Burgermeistergerichtes 
betrachten kdnne. Bei der von ihm angegebenen Stelle: „so mach eiklich 
partye dey wilt van deym schryne dat urdel schuldigen vur unse heren van roe 
raide, den dat up dey zyt donresdages geburt zo wysen", liegt doch kein Grund 
vor, an eine Kommission zu denken. Die Appellation von den Schreinen 
gescbah an den sitzenden Rat, wie das auch in spateren Bestimmungen ge- 
halten wurde. 1466 Dez. 1. (Stein, I N. 211), allerdings sehr viel spftter, 
erfabren wir noch mal etwas Ahnliches ; aber es ist auch hier nicht das Bttrger- 
meistergericht, noch das Ratsgericht, sondern der Rat als soldier, der die 
Berufungen von den Schreinen aonimmt Merkwurdig ist hierbei und erinnert 
in etwa an jene Bestimraung von 1391, dafi die Ratsherren von nun an jeden 
Donnerstag behufs Erlediguog der hangenden Appellationssachen ein Gebot 
haben sollen. Aber wir baben auch gar nicht ndtig, einen Vorlftufer fur das 
spatere Bttrgermeister- oder Amtleutegericht anzunebmen. Ein so wichtiges 
Gericht, das jfthrlich ganz ansehnliche Summen einbrachte, wie das Amtleute- 
gericht der Richerzeche, ist nicht einfach abgestellt worden, nachdem die Richer* 



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ttfe Kclner Ratsverfassung etc 45 

der Richerzeche, ferner die beiden Gerichte auf dem Korn- 
markte und vor dem Stern oder am Fleischhause, die sich 
aus ihrem alten Rechte, den Handel mit Nahrungsmitteln 
zu beaufsichtigen, herleiteten. Ob sie die anderen im 
Burgermeister-Eid von 1400 *) namhaft gemachten Rechte, 
Aufsicht uber den Kleinhandel in Wein*), Meinkauf zu 
verhiiten, und Aufsicht iiber die stadtischen Wagen, 1391 
schon besessen haben, ist zwar nicht sicher, aber doch sehr 
wahrscheinlich. Denn sie hatten von Anfang an enge 
Beziehungen zum Kleinhandel auf dem Markte. 

Das Btirgermeistergericht war aufierordentlich wichtig. 
1 37 1 brachte es 3935 Mk., in der 2. Halfte von 1391 
1048 Mk., 1392 2799 Mk. ein; und in den Jahren von 
1 41 4 — 1432 schwankten die Einnahmen j&hrlich zwischen 
1267 Mk. und 2145 Mk. 8 ). Das Gericht auf dem Kornmarkt 
gab den Biirgermeistern das Aufsichtsrecht Qber die Zunft 
der Backer. Zugleich wurde an diesem Ort der Fischmarkt 
abgehalten. Die Zunft der Fischhandler stand ebenfalls 
unter der Aufsicht der Bdrgermeister 4 ). Das Gericht vor dem 
Stern oder am Fleischhause wird auch mit der alten Juris- 
diction der Bdrgermeister Qber den Nahrungsmittelverkauf 
zusammenh&ngen. Genauere Befugnisse der Biirgermeister 



zeche ihrer politischen Vorrechte beraubt war. Zudem blieben die Vorsitzenden, 
die Biirgermeister, wenn auch jetzt in Abhangigkeit vom Rate, im Amte. Nur 
kam es nach 1391 darauf an, andere Urteiler darin zu bekommen als die bis- 
herigen, die verdienten Amtleute der Richerzeche. 1400 Sept. 1. wird be- 
stimmt, dafi fortan jahrlich sechs gewesene Ratsherren dieses Amt abernehmen 
sollen. Aber auch in dieser Verordnung ist nicht die Rede davon, dafi die 
Reihe der Amtleute einmal fflr lSngere Zeit unterbrochen gewesen sei, sondern 
es heifit im Gegenteil: „dye amptlude, dye by den burgermeisteren, wannee 
sy dincgen op dem raithus, zo sitzen plegen". Woher man allerdings von 
1 39 1 — 1400 die Amtleute genommen hat, ist nicht mehr zu erkennen; mog- 
licherweise waren es die gewesenen Burgermeister nach Analogie der verdienten 
Amtleute der Richerzeche. 

>) Stein, I N. 67. 

s ) Die Aufsicht fiber den Kleinhandel in Wein ist sicher alteren Datums, 
1400 (Stein, II N. 84) heifit es: Die 8, die zur Unterstutzung der Rhein- 
meister eingesetzt sind, sollen alle Punkte der Weinrolle revidieren, vorbehalten 
jedoch den Bttrgermeistern und den Rheinmeistern ihre alten Rechte. 

*) Knipping, K6lner Stadtrechnungen I S. 66— 71. 

4 ) Vergl. Stein, I N. N. 92, 97, 159 III § 15 u. a. 



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46 Wilhelm Holtschmidt 

sind uns in diesem Falle nicht bekannt. Sicher ist, dafl seit 
15 13 die Wahl des Fleischmarktmeisters dem Rate zustand 1 ). 
Mit diesen samtlichen Rechten und Befugnissen, die sie 1391 
besafien, gingen sie auch 1396 in die neue Verfassung hin- 
iiber. Die Reformer taten nichts, urn das wichtige Bttrger- 
meisteramt besser in den Bau der neuen verst£rkten Rats- 
verfassung einzugliedern. Man kann im Gegenteil eher 
von einer Verstarkung des Machteinflusses der Biirger- 
meister reden. Denn da man im Interesse der Zentralisation 
die altstadtischen Geburgerichte abschaffte, trug man 
wesentlich zur Hebung des Bttrgermeistergerichtes bei. Die 
beiden eigentlichen Gerichte des Rates kamen als Ersatz 
fflr die Kompetenzkreise der Geburgerichte nicht in 
Betracht, da das Gewaltgericht ein Polizeiinstitut war und 
das andere Streitigkeiten zwischen Bttrgern und Gasten zu 
hehandeln hatte. 

In den unverhaltnism£flig groBen und selbstandigen 
Rechten der Biirgermeister liegt haupts&chlich der Keim 
zu der ausgesprochen oligarchischen Richtung der Ent- 
wicklung der Kolner Ratsverfassung seit 1396. Und wie 
beim Rate unter dem Einflufi der Gewohnheiten der Ge- 
schlechterherrschaft das System der vor- und nachgesessenen 
Rate sich erhielt, so wirkte auch zur Konsolidierung der 
BGrgermeistermacht verst&rkend der Einflufi der historischen 
Tradition. Wie die Biirgermeister zur Zeit der Richer- 
zeche, wenn sie ihr Amt als Bfirgermeister verwaltet hatten, 
das Kollegium der verdienten Amtleute der Richerzeche 
bildeten, so sehen wir ebenfalls in der neuen Verfassung 
Ansatze zu einem derartigen Kollegium der gewesenen 
Btirgermeister 2 ). 

Die Entwicklung des Bllrgermeisteramtes im 15. Jahr- 
hundert ist der Ausnahmestellung, die es in der K&lner 
Ratsverfassung einnimmt, entsprechend. Was wir, abge- 
^ehen von einigen Befugnissen, die sie als die h6chsten 
Beamten der Stadt innehaben, wie Aufbewahrung des 



l ) Vergl. Kap. VI S. 135. 

f ) Vergl. Stein, I N. 102 S. 264 Anmerkung 2. 



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t>it &61ner Ratsverfassting etc 4? 

grofien Stadtsiegels *), Recht der Geleitserteilung f ) und 
einigen anderen 8 ), an wichtigen Rechten bei ihnen finden 
scheint keine Neuerwerbung zu sein, sondern im wesent- 
lichen mit ihren alten Kompetenzen zusammenzuhangen. 
So haben sie die Aufsicht fiber den Markt vor St Martin 4 ), 
schreiten gegen den Verkauf auf dem Hfihner-, Wildbret- 
und Fischmarkt ein 5 ), bestrafen die verbotene ErhOhung 
des Weinpreises und den vorzeitigen Weinzapf der Burger 6 ), 
beaufsichtigen den Salzhandel 1 ). Und wie sich aus den 
Kompetenzen ihres Kornmarktgerichtes ein Aufsichtsrecht 
fiber die Zunft der Backer ergab, so scheint sich dieses 
auch auf die andern Berufe, die mit dem Kornmarkte zu 
tun hatten, die MfiUer und die Kornmesser erstreckt zu 
haben 8 ). 

Jedenfalls setzten alle diese Rechte und Befugnisse ihre 
Inhaber in den Besitz einer fur den Beamten eines demo- 
kratischen Gemeinwesens unstatthaften Selbst£ndigkeit und 
Macht, die nur allzu leicht zum Schlimmen ausgenutzt 
werden konnte. 1398 z. B. wurde ein Schmied ohne 
Schoffenurteil hingerichtet, weil er dem Urteil des Bfirger- 
meisters im Gericht auf dem Bfirgerhause widersprochen 
und dasseibe gestraft hatte 9 ). Ein Hinrichtungsurteil aber 
konnte nur von den Schoffen des Hochgerichts gefellt 
werden. 

Besonders scheint man den Posten eines Amtmannes 
im Bfirgermeistergericht als ein sehr eintr&gliches Amt 
angesehen zu haben. Im Eidbuch von 1450 i0 ) bestimmt 
der Rat, da6 die Amtleute ihren Eid vor ihm ablegen 
sollen, wahrend sie bis dahin vor dem Bfirgermeister ge- 



*) Stein, I N. 67. 

•) Stein, I N. N. 121, 89. 

•) A. a. O. II N. N. 201, 210, 211, 332. 

4 ) A. a. O. I N. 159 V §§ 13, 14, II N. N. 288, 301. 

•) A. a. O. H 299. 

fl ) A. a. O. II N. N. 103, 192 § 1. 

T ) A. a. O. H N. 128. 

8 ) Stein, H N. N. 286. 404. 

*) Stadtechroniken XIII S. 85. 

,0 ) Spatere Zusatze Stein, I N. 159. 



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48 Wiltelm Holtschmidt 

schworen hatten 1 ). Aber es wurde nicht besser. 1475 *) 
erfahren wir, daJ3 die Amtleute jedes halbe Jahr die bis 
dahin eingenommenen Gerichtsgebtihren untereinander teilen, 
was allerdings 1483 vom Rate verboten wurde 8 ). Die Amt- 
leute hatten sich den Umstand zu nutze gemacht, dafl ihnen 
in jenen schlechten Zeiten des Neusser Krieges vom Rate 
kein Pr&senzgeld gezahlt wurde, um sich auf die ange- 
gebene Art einfacher und besser bezahlt zu machen. 

Ein helles Licht auf die teils nachlaflige, teils drQckende 
Amtstatigkeit der BCirgermeister oder ihrer Untergebenen 
werfen die Reformvorschlage der Gemeindevertretung von 
1 48 1. Der erste Sturm des Aufstandes richtete sich gegen 
den verhaBten Btirgermeisterschreiber, Johann Panhusen; 
er soil sofort entlassen und ihm kein stadtisches Amt mehr 
anvertraut werden. Die Backer, die bekanntlich unter 
der Aufsicht der Burgermeister standen, sollen diesen fortan 
keine BuBen mehr zu zahlen haben, damit sie selbst besser 
Auskommen haben und der Gemeinde besseres Brot fdr 
ihr Geld liefern kOnnen. Auch sollen die Trinkgelder, die sie 
bisher den BQrgermeisterknechten zu zahlen hatten, wegfallen. 
Der eine der beiden Burgermeisterboten wird heimlicher 
Verhandlungen mit den Backern beschuldigt, der andere 
hatte gegen die Zunftordnung verstoBen, indem er Brot und 
Hafer verkaufte, ohne Backer zu sein. Auch wurde fiber 
die Marktaufsicht im allgemeinen geklagt 4 ). 

Da die Backer selbst mit anderen Ref ormvorschlagen 5 ), 
die im Interesse der Gesamtbtlrgerschaft aufgestellt waren, 
sich nicht einverstanden erklarten, erhielten die Btirger- 
meister den Auftrag, wieder wie friiher von ihnen die 
Bufien einzuziehen und sie voll und ganz auf die Rent- 
kammer zu liefern, damit sie der Gemeinde und nicht den 
Biirgermeistern zu nutze kamen. Zugleich erhielten die 



l ) Stein, I N. 162. 

•) Stein, I N. 249. 

a ) Stein, I N. 285. 

4 ) Stein, I N. 261 §§ 14, 15, 50, 59, 66. 

•) A. a. O. §§ 12, 13. 



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fiie Rolner katsverfassung etc. 40 

Biirgermeister die Mahnung, l&nger und 6fter auf den Ge- 
richten zu sein 1 ). 

Aber wie sich bei dem Aufstand von 1481 uberhaupt 
das Interesse der BevOlkerung nur auf die Abstellung der 
MiBbr&uche konzentrierte *), so dachte man auch in diesem 
besonderen Falle nicht daran, die Bflrgermeister in ihren 
Befugnissen zu schmalern, deren Mifibrauch so leicht die 
Sch&digung weiter Kreise der mittleren Schichten der Be- 
vOlkeruug nach sich zog. 

Die nach dem Aufstande einsetzende Restaurations- 
politik brachte eine neue St&rkung des bQrgermeisterlichen 
Ansehens. Der seines Amtes entsetzte BQrgermeister- 
schreiber wurde Fischmarktmeister und aufierdem erhielt 
er das Versprechen, daB man ihn, wenn ein stadisches Amt 
frei wurde, damit entschadigen wolle 3 ). Und wie sehr sich 
jetzt der BQrgermeister als Herr der Stadt ftihlte, beweist 
das bereits erwahnte gewalttatige Vorgehen eines Btirger- 
meisters gegen den Grreven im Jahre 1497 4 ). 

Gegen den Biirgermeister traten die iibrigen hoheren 
Ratsbeamten an Macht und EinfluB sehr zuruck. Aber da 
die Bttrgermeister nach Ablauf ihres Dienstjahres gleich 
den Ratsherrn erst nach zwei Jahren wiedergewahlt werden 
konnten, wurde es Regel, daB sie im 2. Jahre das Amt 
eines Rentmeisters, im 3. das eines Stimmeisters erhielten, 
wonach sie wieder zur Bttrgermeisterwttrde wahlfahig 
waren 6 j, 

Dieser wechselnde Besitz der hftchsten Amter gab 
einem kleinen, geschlossenen Kreise, der nach unten durch 
die reale Macht und die Selbst&ndigkeit des Burgermeister- 
amtes wirksam geschtttzt war, bald eine erhOhte Bedeutung, 
wenn schon dem Rate so noch mehr der Gemeinde gegen- 



l ) Stein, I N. 267. 

*) Siehe das folgende Kapitel. 

8 ) Stein, I N. N. 280, 288. 

4 ) Kap. III. 

*) Nachdem 1422 den Burgermeistern und Rentmeistern die Bekleidung 
anderer Amter verboten waT, insbesondere die Vereinigung von Biirgermeister 
und Rentmeister in einer Person. (Stein, IN. 113). 

Jahrb. XXI. 4 



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60 WiAelm Holtsclimidt 

uber. Und so nimmt es uns nicht wunder, dafl gegen 
Ende des Jahrhunderts der l£ngst verschollen geglaubte, 
verhaflte Name „des engen Rates* wieder erneute Be- 
deutung erlangte. 

So treten auf dem breiten Untergrunde der Verfassung, 
der Gaffelwahl, wie innerhalb ihrer Spitze, dem Rate, ent- 
schieden aristokratisch-oligarchische Richtungen der Ent- 
wicklung hervor. Aber w&hrend diese bei der Ratswahl 
unausbleiblich waren und zur naturlichen Entwicklung ge- 
hOrten, geht die Bildung eines gesonderten Machtkreises 
innerhalb des Rates vornehmlich auf die eigenartige Ent- 
wicklung des Bargermeisteramtes und seines Verh&ltnisses 
zum Rate zuriick. 

V. Kapitel. 
Der Aufstand von 1481/82. 

So muflte sich allm£hlich eine Kluft auftun zwischen 
dem Rate und der Gemeinde, aus der er in halbjahrlich 
wechselnder Zusammensetzung und Erneuerung hervor- 
gehen sollte. Denn wenn man es einerseits erklarlich oder 
vielmehr hOchst verstandig finden mu8, da6 die Ratsherrn, 
nachdem sie laut Bestimmung des Verbundbriefs zwei 
Jahre lang stille gesessen hatten, fiir das dritte Jahr wieder- 
gewahlt wurden, so dafl sich drei Serien von Ratsherren 
bildeten, die einander ablOsten in der FQhrung der Ge- 
schafte, so hat diese Sache doch auch ihre Kehrseite. Der 
Rat, der die autonome Stadtgemeinde in sich verkCrperte, 
gewissermaflen die juristische Person der Biirgerschaft dar- 
stellte, verlor allmahlich das Recht, sich als solche zu be- 
trachten, wenn er durch das Abschlieflungssystem der drei 
Rate der Gemeinde gegeniiber in eine isolierte Stellung 
geriet, und weiten Kreisen der Biirgerschaft Gelegenheit 
bot, aber ZurGcksetzung und Mangel an Interesse fttr die 
Gesamtbiirgerschaft zu klagen. 

Dazu kam noch, dafl die Vierundvierzig, die Vertreter 
der Gemeinde, die dem Rate als Gegengewicht beigegeben 
waren, mit der Zeit an Bedeutung verloren zugunsten der 



Digits 



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Die Kolner Ratsverfassung etc 51 

sogenannten Ratsfreunde, deren seit 1450 halbjahrlich 25 
gewahlt wurden 1 ). NatQrlich stand die Wahl dem Rate zu. 

Dadurch wird dann der Rechtsstandpunkt geschaffen, 
von dem aus in schwierigen Zeitl£uften die unruhigen und 
unzufriedenen Elemente die Rechtm£Bigkeit ihres Vorgehens 
herleiten. 

Nach dem Verbundbrief allerdings war naturgem&B 
eine lange Zeit der Ruhe far das st&dtische Verfassungs- 
leben gekommen. Die weiten Kreise der BOrgerschaft 
sahen mit Befriedigung ihr Ziel erreicht, und auch von 
den Geschlechtern versOhnten sich viele mit der neuen 
Ordnung, zumal sie zum Teil dieselbe mit herbeigefQhrt 
hatten, und sie durchaus nicht von der Regierung aus- 
geschlossen waren. Die Hauptsache war jedenfalls ge- 
sichert, die Bfirger hatten Vertrauen zu der Stadtregierung. 
Einen schOnen Beweis hiervon lieferten sie im Jahre 1418 2 ). 
Der Erzbischof Dietrich wollte Zwietracht stiften zwischen 
Rat und Gemeinde. Er schrieb an jede Gaffel einen Brief, 
in dem er sich uber den Rat beklagte. Die Gaffeln aber 
lieferten die Briefe alle dem Rate ab und antworteten dem 
Erzbischof — jede in einem besonderen Schreiben — er 
solle n&chstens seine Beschwerden an den Rat selbst richten, 
die Gemeinde sei der Rat, und der Rat sei die Gemeinde. 

Zweifellos hangt mit der Aufnahme der kleinen Leute 
in den Rat auch die vorsorgliche Haltung zusammen, die 

*) Stein, IN. 161. Leider ist es unmdglich auf Grund der Urkunden 
eine genauere Entstehungsgeschichte des Institutes der Ratsfreunde zu geben, 
da der meist gebrauchte Ausdruck: „vrunde" zu vieldeutig ist. Im Verbund- 
brief z. B. werden die 44 vrunde genannt; in einer andern Urkunde wird von 
Freunden, die zu Rate sitzen, gesprochen (Stein, I N. 59 a. 1398). Sogar 
nach 1450 haben wir nicht immer Sicherheit, daB es die 25 Gewahlten sind, 
wenn von Ratsfreunden die Rede ist. So werden a. 1475 (Stein, II N. 365) 
die Rentmeister, die Beisitzer der Rentkammer und die Bezirksmeister, — 
also alles stadtische Beamte — mit der Revision der Hausmuhlen betraut. 
1476 (II N. 358) wird von den geschickten „ Ratsfreunden" gesprochen, die 
diese Revision ausfuhrten. Was feststeht ist, daB die Sitte, angesehene Burger 
als Ratsfreunde zu Ratsverhandlungen und -geschaften heranzuziehen bis weit 
in die Geschlechterzeit zuruckreicht, und daB auch spater die Ratsfreunde 
immer den bevorzugten Kreisen angehdrten. Jedenfalls iiberragten sie den 
einfachen Ratsmann bedeutend an EinfluB. 

■) Siadtechroniken XIII S. 118. 

4 



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58 Wilhelm Holtschmidt 

der Rat in der wichtigen Kornfrage einnahm. 1438, 
wahrend einer grofien Kornteuerung litten Aachen, 
Maastricht, Bonn, Andernach, Coblenz und andere Stadte 
grofie Not, wahrend der Kolner Rat seiner Gemeinde von 
dem aufgespeicherten Korn geben konnte. „Dat was, as 
einre schrift, die groste vursichtigheit ind wisheit, die in 
vil jairen ie geschach", bemerkt dazu die Koelhoffsche 
Chronik. Und als Denkmale jener im groBen und ganzen 
fQr Rat und Biirgerschaft recht glticklichen und zufriedenen 
Zeit gruBen uns heute noch der Rathausturm (erbaut 
1407) und das beruhmte Tanzhaus Giirzenich (erbaut 
1441— 51 1). 

Nach zwei Seiten hin hatte die Erweiterung der 
Basis, auf welcher der Rat beruhte, nicht zum Vorteile 
gewirkt. In der auBeren Politik, in dem geradezu angst- 
lichen Vermeiden von tatkraftigem Eingreifen, zeigte es 
sich, da6 jetzt andere Leute die Ztigel in Handen hatten, 
als die kampfesfrohen, zum grofien Teil ritterbtirtigen 
Geschlechter. Der andere Punkt, der das neue Regiment 
sehr zu seinen Ungunsten von der Geschlechterherrschaft 
abhebt, ist die Einanzverwaltung. Wenn auch, wie im 
vorigen Kapitel gezeigt ist, die reale Macht in den Handen 
weniger sich befand, und diese Wenigen meistens geld- 
kraftige und geldgewandte Herren waren, so ist doch 
nicht zu tibersehen, dafi alle Beschltisse von der Zu- 
stimmung des Rates abhangig waren, und gerade in 
finanziellen Sachen auch die minderbedeutenden Rats- 
herren ihr Votum sich nicht gerne verktimmern liefien. 
Nimmt man dazu noch die verfassungsrechtliche Verord- 
nung, dafi bei Bestimmung (iber gr5fiere Geldsummen 
die Vierundvierzig zugezogen werden mufiten, so wird 
uns der Mangel an Weitherzigkeit und freiem Blick, den 
der Rat in der Finanzverwaltung zeigte, nicht wunder- 
nehmen dttrfen 2 ). 

Und gerade die Finanzlage der Stadt war Grand und 
Anlafi, dafi es zu AuBerungen der Unzufriedenheit kam. 



l ) Vergl. Stein, I N. 176. 

*) Vergl. hierzu: Knipping, Schuldenwesen. Westd. Z. XIII. 



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Die Kolner^Ratsverfassung etc. 53 

Die in der Verfassung liegenden Wiederspruche gegen 
den Geist des Verbundbriefs und die &ufleren Formen, in 
denen dieser Widerspruch in die Erscheinung trat, hatten 
allein wohl Unzufriedenheit, aber kaum eine Erhebung 
gegen den Rat hervorgerufen. Denn sowohl die in 
Kapitel IV erwahnten Sttfrungen der Ratswahl von 1464, 
wie die im Wollenamt und in der Kannengiefiergaffel 
1473/74 vorgekommenen 1 ), waren vom Rate rait leichter 
Mtthe bestraft und die Autoritat des Rates hergestellt 
worden. 

Schlimmer war es, als die unheimlich drohende Macht 
Karls des KUhnen den Rat zwang, die finanziellen Kr&fte 
seiner Burger aufs &u6erste anzuspannen. Vom 11. Dez. 
1474 *) ist ein ErlaB tiber die leihweise Erhebnng des 
20. Pfennigs von alien Btirgern und Eingesessenen datiert, 
dem der Rat eine ausfiihrliche Begrtindung und Darstellung 
der schlechten Finanzlage beigibt. Die vielen speziali- 
sierten Verftigungen tiber die Erhebung beweisen, wie 
schwierig die Stimmung der BevOlkerung bereits war 8 ). 

Neben dieser direkten Steuer wurde zur Tilgung der 
enormen Auslagen dieses Neusser Krieges 1475 eine ErhOh- 
ung der Lebensmittelakzisen eingeftihrt, und trotzdem sie ur- 
sprtinglich auf 3 Jahre beschlossen war, nach diesem Zeit- 
punkte nicht abgeschafft. Dazu kam, da6 der vom Kaiser 
der Stadt verliehene 1475 erOffnete Rheinzoli lange nicht 
in dem Mafie zur St&rkung der Kolner Finanzen diente, 
wie man wohl angenommen hatte. Im Gegenteil, die 
rheinischen KurfQrsten von Mainz, Trier und Pfalz sowie 
andere Herren und Stfidte gingen mit Gewalt gegen den 
KOlner Zoll vor, indem sie die Kaufleute zwangen, ober- 
oder unterhaib Koln auszusteigen und ihre Waren zu 
Lande an der Stadt vorbei zu f uhren 4 ). 



! ) Stein, I N. N. 232, 233. 

ostein,; II N. 358. 

•) Stein,«II N. N. 353, 354, 355, 356, 358, 361, 362, 363, 367, 370. 
z. B. Verbot der Auswanderung vor Zahlung des 20: Pfennigs. 

*) Vergl. John, Kolner Rheinzoli* 147 5 — 94. Annalen des hist. Ver. f. 
d. Niederrhein. Heft 48. S. 12 ff. 



Digits 



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54 Wilhelm Holtschmidt 

Seit dieser Zeit war es mit dem st&dtischen Frieden 
vorbei. Die Scharen des Reichsheeres, das gegen Karl 
den Ktihnen aufgeboten war, in der Umgebung, und die 
Anh£ufung von S6ldnern in der Stadt, die erst 1478 wieder 
entlassen wurden *) : dies alles diente nicht dazu, die Stimmung 
der Bttrgerschaft zu beruhigen. Die Gewaltrichter hatten 
erh&hte Arbeit*). AUe Klagen und Anschuldigungen 
richteten sich natiirlich gegen den Rat. 1477 sah er sich 
genOtigt, die Bflrger ausdrftcklich zu verwarneu, sich der 
Erregung von Unzufriedenheit gegen den Rat zu enthalten, 
und den Ratsherren zur Pflicht zu machen, die Schm&hungen 
auf den Rat und sein Regiment zur Anzeige zu bringen *). 
Die im Eingange dieses Kapitels geschilderten Zust&nde 
trugen ihre Frucht. Der Rat hatte die Ftthlung mit der 
Gemeinde verloren. Teils war er seiner eignen Ratsherren 
nicht mehr sicher, teils machte die Bdrgerschaft wieder in 
erhOhter Weise von ihrem Wahlrechte Gebrauch und nOtigte 
die Ratsherren, die sich in ihrem Amte erhalten wollten, 
zu schlimmen Fallen von Bestechung und Wahlbeeinflussung 
ihre Zuflucht zu nehmen *). Aber die Bewegung war nicht 
mehr einzudammen; die finanzielle MiSlage bedrttckte die 
gesamte Einwohnerschaft, und so kam es zum Ausbruch. 
Der Verlauf der Emp&rung ist bekannt 5 ). 

Am 28. Sept. 1 48 1 waren die gesamten Gaffelgenossen 
im Gaffelhause der Schuhmacher vereinigt und wahlten als 
ihre Vertreter aus jeder Gaffel 6 oder 8 Mann, die soge- 
nannte groBe Schickung. Diese zog am folgenden Tage 



*) Stein, II N. 406. 

*) Stein, II N. K. 402, 411. 

8 ) Stein, I N. N. 248, 249. 

*) Stein, I N. 257. Mit der Aufsiclit uber die Ratswahl wurden vor- 
laufig die „gesetzheren zo den brulofften" und die Gewaltrichter betraut. SpSter 
1482 Juli 1. (Stein, I N. 279) wahlte man eine besondere Kommission von 
4 Herren zu den Gesetzen fiber die Ratswahl, die sich aber bei der Gemeinde 
keiner besonderen Beliebtheit zu erfreuen hatten; man Jscheint sie mit Recht 
als das Mittel erkannt zu haben, dessen der Rat sich bediente, urn unbequeme 
Elemente vom Rate femzuhalten. " Durch den Transfixbi ief^ wurden sie abge- 
schafft. 

*) Vergl.^Hegel, Stadtechroniken XIV S. CCIV— CCVII und Ennen, III 
586 ft. 



Digits 



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Die KOlner Ratsverfassung etc 56 

vor den Rat und lieB durch 4 Sprecher ihre Forderungen 
vorbringen, die von dem eingeschflchterten Rate sofort be- 
willigt wurden. Darauf bildete die groBe Schickung einen 
Gegenrat, indem sie aus sich heraus aus jeder Gaffel 2 
Mann w£hlte und diese mit den 4 Sprechern — zusammen 
48 Mann — in der Vierundvierzigerkammer des Rathauses 
tagen lieB. Dieser Gegenrat hatte fortan das Regiment. 
Er revidierte die Rechnungsbiicher seit 1450 und brachte 
die von den Gemeindevertretern vorgebrachten Forderungen 
— mit den schon am 29. Sept. bewilligten zusammen 81 
Punkte — bei dem jeder Selbst&ndigkeit beraubten Rate 
zur Annahme. Erst als die FQhrer der Bewegung mit dem 
Antrag hervortraten, daB die 4 Sprecher und die Vertreter 
der Gemeinde Qberhaupt an Leib und Leben sichergestellt 
werden sollten, zeigte es sich, daB die Mehrzahl der BQrger- 
schaft nur fiir die Abschaffung der finanziellen MiBst&nde 
zu haben sei. Der Antrag fiel durch. Und da auch der 
Rat aus der Revision der Rechnungsbiicher gerechtfertigt 
hervorgegangen war, war den AufrQhrern der Boden unter 
den FttBen weggezogen, und man begann an eine friedliche 
Beilegung des Konfliktes zu denken. Am 22. Jan. 1482 
wurde eine neue Gaffeldeputation gewahlt — 22 Mann, 
aus jeder Gaffel einer — um mit dem Rate tiber die Her- 
stellung des inneren Friedens und Tilgung der st&dtischen 
Schulden zu beraten l ). 

Doch dies war nicht das Ziel, nach dem die Ftthrer 
der Bewegung gestrebt hatten. Sie wuBten einen neuen 
Zttndstoff in die Menge zu werfen. Wenn die Revision 
auch befriedigend verlaufen war, so war doch die Buch- 
fOhrung nicht vOllig korrekt gehandhabt worden. Dies 
scheinen die Aufriihrer zu einem neuen VorstoB benutzt 
zu haben*). Am 18. Febr., Fastnachtsmontag, gelang es 
ihnen, 31 Ratsherren und Stadtbeamte gefangen zu setzen. 
Aber die sofort einsetzende Reaktion beweist, dciB der 



l ) Stein, I N. 268. Dieser Ausschufi wird in den Chroniken nicfat 
erwfihnt. 

•) Stfidtechroniken XIV S. 855; vergl. besonders: Verhflr und Hin- 
richtung des Burchard Falkenstein, Stein, I N. 270. § 3. 



Digits 



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66 Wilhelm Holtschmidt 

Streich nur ein letztes, tollkOhnes Wagnis gewesen war, 
urn sich selbst zu retten. Die Gefangenen wurden von der 
Btirgerschaft befreit und in alle ihre Ehren wieder eingesetzt. 
Die R&delsfuhrer wurden zum groBen Teil hingerichtet. 

Wir haben hier nur die Bedeutung und den Wert 
dieses Aufstandes fiir die Verfassungsentwicklung abzu- 
w£gen. Vor allem charakterisiert es ihn, dafl er nicht 
gegen die Verfassung oder ihre Formen gerichtet ist. 
Allerdings ist hier eine Einschr£nkung zu machen: Die 
Partei, oder vielmehr die Menge derer, die an dem Auf- 
stande teilnahmen, ist keine einheitliche. Im allgemeinen 
war es die Absicht der Bev&lkerung, arm wie reich, auf 
den Rat, in dem wegen seines streng durchgefuhrten Ab- 
schlieflungssystems die Stimmen vieler Teile der Einwohner- 
schaft kein Geh6r fanden, einen Druck auszuiiben, um 
dadurch eine Besserung der allgemeinen Lage herbeizu- 
ftihren 1 ). In dieser Tendenz konstituierte man den Gegen- 
rat. Aber dieser Aufstand war nur zum Teil die spontane 
AuBerung des Volkswillens, in der Hauptsache war er lange 
und sorgfaltig vorbereitet worden. Eine Art Vorgeschichte 
kOnnen wir bis 1464 verfolgen. Die GaflFel, in der man 
sich zuerst gegen die vom Rate verfassungswidrig gehand- 
habte Ratswahl auflehnt, ist die der Gurtelmacher, der 
Johann Hemmersbach, Johann von Kerpen und Burchard 
Falkenstein, die alle drei 1482 als EmpOrer hingerichtet 
wurden, angehOrten. Johann Limbach, ein Wollenweber, 
der ebenfalls hingerichtet wurde, hatte sich schon 1473 bei 
der Ratswahl bemerkbar gemacht, indem er versuchte, mit 
Htilfe von Nichtwahlberechtigten seine Wahl durchzu- 
setzen. 8 ) Fand sich ein Fiihrer, der diese Opposition um 
seine Person vereinigte, so war der Aufstand beschlossene 
Sache. Aus den Berichten 8 ), noch mehr aber aus den 
Verhttren des Burchard Falkenstein und des Werner von 
Lyskirchen 4 ) ergibt sich zweifellos, daB Werner von Lys- 

l ) Vergl. die Eingabe der Kaufleute: Eonen, III 595. 
*) Stein, I N. 232. 

8 ) Koelhoffsche Chronik, Prosarelation und Reimchronik. [Samtlich in 
Stadtechron. XIV.] 

4 ) Stein, I N. N. 270, 273. 



Digits 



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Die Kolner Ratsverfassung etc. 57 

kirchen der geistige Leiter der Bewegung gewesen ist, der 
den wortgewandten Mann des Volkes, Johann Hemmers- 
bach, nur vorgeschoben hat 1 ). Werner erhalt am 18. Febr. 
den Burgermeisterstab, in seinem Verhftr gibt er zu, daB 
er mit bewufiter Absicht den Volksfreund gespielt habe. 
Aber nichts kl&rt uns besser uber das Verh&ltnis und den 
Charakter der beiden auf, als die Scene 8 ), die Burchard 
Falkenstein erz&hlt. Hemmersbach, stolz auf seine dema- 
gogische Fahigkeit, prahlte vor Werner: »Man spotde mynre 
zom lesten, doe ich sachte van zwen duysent mannen, wie 
dunckt uch nu, hain ich sij nyet bracht ? a worauf ihm Lys- 
kirchen erwiderte: „Gefader, wes uch dat hertze vull is, 
des geit uch der munt over, domyt wirt mannich gut an- 
slach zobrochen.* 

Entsprechend den Absichten waren natiirlich auch die 
Ziele verschieden. Dtese extreme Richtung konnte nicht 
mehr auf die Gefolgschaft des Volkes rechnen, sobald 
dieses sah, daB es ihr nicht mit der Abstellung der MiB- 
brauche genug getan sei. Der Umschwung trat am 6. Dez. 
ein. Was das Volk wQnschte, war erreicht. In allem, was 
finanzielle Erleichterung und Verbesserung der Rentkammer 
betraf — und das waren von 81 Punkten 68 — befanden 
sich die Extremen in tJbereinstimmung mit der Biirger- 
schaft. Nur die iibrigen 13 Punkte 8 ) bezogen sich auf die 
eigentliche Verfassung; und von diesen 13 waren wieder 
12 keine Neuerungen, sondern dienten nur dem Zwecke, 



*) So gehen wir wohl auch kaum fehl, in dem bei Gelegenbeit der Wahl 
des Werner von L. und des A. Lederbach zu Rittmeistern gefaBten Ratsbe- 
schluB von 1473 MHz 5. [Stein, II N. 330] eines der Mittel zu sehen, die 
Werner anwandte, um sich beim Volke beliebt zu machen. Der Beschluft 
setzt die Zahl des Gefolges der Rittmeister bei der Umfuhrung des Sakraments 
auf 6 Pferde fest. Wie aus § 8 des Transfixbriefes und Buch Weinsberg I 
S. 247 ersichtlich ist, wurde die Wahl zum Rittmeister, deren Amtstatigkeit 
einen grofien Aufwand erforderte, als Schreckmiltel benutzt, um oppositionelle 
oder miBliebige Ratsmitglieder zum Schweigen zu bringen. Man scheint auch 
nachher von dieser Erleichterung des kostspieligen Dienstes wieder abgekommen 
zu sein ; denn der Transfixbrief mufi die HQchstzahl des Gefolges auf 1 2 Pferde 
herabsetzen. Vergl. SchluB. S. 77. Anm. 2. 

*) Stein, I N. 270 § 4. 

8 ) Stein, I N. 261 §§ 35, 38, 39, 40, 41, 61, 62, 63, 72, 74, 75, 77, 78, 



Digits 



zed by G00gle 



58 Wilhelm Holtschmidt 

die Abweichungen vom Wortlaut des Verbundbriefs oder 
der Eidbttcher in Fortfall zu bringen, so vor allem §§ 63, 
74, 75, die freie Ratswahl wiederherzustellen. 

Nichts charakterisiert uns mehr das lediglich finanzielle 
Interesse, welches das Gros der Bttrgerschaft an dem Auf- 
stande hatte, als das Schicksal des § 72, des einzigen der 
81 ReformvorschlSLge, der eine Anderung des Verbund- 
briefes bedeutete. Er lautete: Die 10 Gaffeln, die bisher 
laut Verbundbrief jahrlich nur einen Vertreter zum Rate 
entsandt haben, sollen fortan j&hrlich zwei ihrer Mitglieder 
in den Rat w&hlen. 

Doch sollte die Zahl von 49 Ratsherren erhalten bleiben, 
sodaB der Rat nur noch das Recht hatte, statt der frOheren 
13 — 3 hinzuzuw&hlen. Dies bedeutete eine wesentliche 
Schw&chung des Rates zugunsten der Macht der Gemeinde. 
Und dennoch — der Durchbringung dieses Punktes waren 
die Reformer nicht sicher. Zwar der Rat, der Qberhaupt 
in der ganzen Zeit eine sehr klagliche Rolle gespielt hat, 
genehmigte diese VerfassungsHnderungnachkurzem Str&uben 
am 18. Okt. Aber die Reformer merkten selbst, da6 da- 
mit fOr diesen wichtigsten Punkt nicht genug geschehen 
sei, zumal sich in den Kreisen der Burgerschaft, und zwar 
der verm&genden, eine Reaktion gegen das Treiben der 
Aufstandischen bemerkbar machte, Die vereinigten Kauf- 
leute von K&ln machten eine Eingabe an den Rat, in der 
sie im Interesse "der gesamten BevOlkerung die Herstellung 
geordneter Zust£nde verlangten, widrigenfalls sie gen^tigt 
seien, die Stadt zu verlassen. 

Die FOhrer der Bewegung verlangten nun, teils um 
fiir ihr weiteres Vorgehen die nOtige Bewegungsfreiheit 
gesichert zu bekommen, teils um sich in der Gunst der 
Gemeinde wieder zu befestigen, da6 die Sicherstellung der 
Vertreter der Gemeinde an Leib und Leben und besonders 
der 4 Sprecher und die Dekretierung des vom Rate schon 
genehmigten Beschlusses iiber die ver&nderte Ratswahl fQr 
immer gewahrleistet werden solle durch die Anhangfung 
des groBen Stadtsiegels und eines jeden der 22 GaffelsiegeL 
Wieder gab der Rat nach. Aber die ver£nderte Stimmung 
gab sich in der Stellung der Gaffeln kund. Die Prosa- 



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Die Kftlner Ratsverfassung etc. B9 

relation sagt: „So wolten die gaffelen insgemein den zedel 
in keiner weis zulassen." DaB die Sicherstellung der 
Vertreter und zumal der Anfiihrer nicht bewilligt wurde, 
mag stimmen. Doch in bezug auf den zweiten Punkt, die 
verSnderte Ratswahl, wird die Antwort der Gaffeln nicht 
so einstimmig ausgefallen sein. Leider ist uns nur die 
Antwort der Gaffel Windeck erhalten 1 ). Diese GafFel lehnt 
auch die Ver&nderung der Ratswahl ab. Dabei ist aller- 
dings zu bemerken, da8 sich diese Gaffel zum grOBten Teil 
aus kaufm&nnischen Elementen zusammensetzte — wenigstens 
finden wir kein einziges der HandwerkerSmter darin — , 
sodafi ein Zusammenhang mit der durch die Eingabe der 
Kaufleute eingeleiteten GegenstrOmung vorliegen kOnnte, 

Dagegen ist wohl kaum anzunehmen, daB die Gaffeln, 
die durch den BeschluB eine verst&rkte Vertretung im 
Rate erhielten, dagegen gestimmt haben sollten. Aber 
wenn nun auch am 24. Dez. die Aufstandischen ihre Reform 
der Wahl durchsetzten*), so dokumentierte sich dieses Vor- 
gehen doch durch den Mangel an Einstimmigkeit in der 
Gaffelabstimmung vom 6. Dezember als verfassungswidrig. 
Denn der Verbundbrief, der durch Vereinigung. und 
VerbrQderung samtlicher Gaffeln zustande gekommen war, 
konnte auf eine andere Weise auch rechtlich nicht abge- 
andert oder umgestoBen werden. 

Zwar zeugt die Wahlrechtsreform von gutem Ver- 
standnis der Reformer ftir die Schaden der Verfassung ; 
aber da6 die Aufstandischen, seitdem sie offen gegen den 
von den V&tern {Hr ewige Zeiten beschworenen Verbund- 
brief vorgingen, nicht mehr die gesamte Gemeinde hinter 
sich hatten, das machte ihr Unternehmen scheitern. 

vi. Kapitel. 
Der Auf stand von 1512/13 und der Transflxbrlef. 

Das geheiligte Ansehen des Verbundbriefes hatte den 
Rat 1482 gerettet. Aber unter den Umst&nden, wie der 

l ) Stein II N. 506. 

*) Es wurden entsprcchend dem halbjahrlichen Wahlroodus diesmal von 
den Gaffeln der Backer, Fleischer, Schneider und SarwOrter je ein Mann mehr 
gewlhlt; vergl. Stein, I N. 277. 



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60 Wilhelm Holtschmidt 

Aufstand verlaufen war, bedeutete die Niederlage der 
Reformer weniger eine Mahnung an den Rat zu verfassungs- 
m&Bigerem Regieren als vielmehr eine bedeutende St&rkung 
des herrschenden Systems. Und es war eine Restaurations- 
potitik im schlechtesten Sinne des Wortes, die nach 1482 
einsetzte. Die iibeln Finanzverhaltnisse, die Anlafi und 
Grund zum Aufstande gewesen waren, waren zwar nicht 
durch Unredlichkeiten der regierenden Herren herbeigefiihrt, 
aber immerhin durch deren kleinliche Eigensucht mit 
veranlafit Und in derselben Gesinnung wurde weiter- 
regiert Wohl sah man in den Kreisen der Regierenden 
ein, daB und wie Besserung geschaffen werden konnte. 
Es sind uns aus dem letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts 
verschiedene Reformvorschl£ge des Rentmeisters Gerhard 
von Wesel erhalten, die von groBer Einsicht in die Schaden 
der Finanzverwaltung zeugen. Aber der Grund fiir ihre 
Nichtverwirklichung scheint darin zu liegen, daB die reichen, 
am Regiment sitzenden Klassen durch diese Finanzreformen 
zu sehr belastet worden waren. Im Jahre 15 12 hatte die 
st&dtische Schuld die Summe von 3 243 544 Mk. erreicht. 
Doch war es diesmal nicht die finanzielle MiBlage, die 
einen Aufstand hervorrief, denn sie war hOchstwahrscheinlich 
der Masse der Biirger, ja noch nicht mal alien Ratsherren 
in vollem MaBebekannt. Von 1497 an hOrte jede Rechnungs- 
ablage auf 1 ), was nur bei einer tats£chlich durchgefiihrten 
Oligarchic mOglich war. Denn hauptsachlich auf Grund 
der in Kapitel IV er6rterten Umst£nde hatte die K6lner 
Ratsverfassung eine Form angenommen, die lebhaft an die 
Zust&nde in der 1. H&lfte des 14. Jahrhunderts erinnerte. 
Die groBe Masse der Ratsherren, sowohl der im Amte 
befindlichen wie der vorgesessenen, hatte nicht viel zu 
sagen. Die wichtigsten Entscheidungen, so besonders die 
Wahl der hOchsten Beamten, wurden in heimlicher Vor- 
besprechung erledigt 2 ). Die regierenden Herren machten 
kaum einen Hehi daraus ; \ sieT f uhrten offiziell den Namen 



i rDiese Charakterisierung der^finanziellen Lage nach Knipping, Schulden- 
wesen der Sudt K5ln. € Westd. Z. XIII. 

*) Vergl. die Verhflre der 15 13 Hingerichteten : Annalen d. hist^Ver. 
f. d. Niederrheio. Bd. 26, 27. 



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Die Kftlner tUtsverfassung etc 61 

w das Kranzcheb*. Und die BQrgerschaft erinnerte sich 
jener l&ngst vergangenen Zeiten, da eine Bttrgerklasse im 
gesetzlichen Besitz der jetzt von wenigen angemaBten 
Sonderrechte gewesen war, und nannte die neue Herrschaft 
den engen Rat. Da6 ein derartiges Willktirregiment nicht 
mehr die Gemeinde geschlossen hinter sich haben, ja auch 
nicht mehr wie der Rat von 1481 den Verbundbrief zum 
Schutze anrufen konnte, ist klar. Dieses Moment gibt 
dem Aufstand, der sich 1512 gegen die obersten Machthaber 
der Stadt erhob, seinen besonderen Charakter. 

Es ist lehrreich, die drei in die von uns behandelte 
Zeit fallenden Unruhen von 1396, 1481 und 1512 in bezug 
auf Absichten und Erfolge zu vergleichen. Im Jahre 1396 
gait es, ein st&ndisches Sonderrecht zu brechen und 
die allgemeine, gleichberechtigteBiirgerschaft zur Grundlage 
der Verfassung zu machen. Das Resultat war der Verbund- 
brief, der dieses Prinzip aussprach und in der Hauptsache 
einen einheitlichen, konkurrenzlosen Rat konstituierte. 
Bis 148 1 hatten sich wohl schon manche Schaden in der 
neuen Verfassung gezeigt, aber man glaubte noch, diese 
seien in dem Abweichen vom Gesetz, nicht im Wesen 
des Verbundbriefes begrundet. Dementsprechend verlief 
der Aufstand. Finanzielle Miflstande wurden, so gut es 
ging, gebessert, im tibrigen an der alten Verfassung fest- 
gehalten. Erst die rticksichtslose Durchfuhrung der Oli- 
garchic brachte die Btirgerschaft auf den Gedanken, das 
Obel im Kern zu fassen und durch eine andeie Verteilung 
der Machtverh&ltnisse die Verfassung auf ein besseres Funda- 
ment zu setzen. Das geschah 1 5 1 2/ 1 3. Schon z weimal hatten 
sich die Machthaber durch inneren Zwist selbst geschadigt. 
Zum Jahre 1493 berichtet die Koelhoffsche Chronik von 
einem Streite innerhalb des Rates, in welchem die Parteien 
sich gegenseitig vor den Greven des Hochgerichtes und 
schliefilich vor den Papst nach Rom forderten. Die Sache 
blieb unentschieden, weil der Vertreter der einen Partei 
— Dr. Johann vom Hirtze — auf dem Wege nach Rom 
in Italien starb. Der zweite Zwist reicht mit seinen 
unmittelbaren Folgen schon in die Revolution hinein. 
Ein Mitglied einer der angesehensten herrschenden 



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62 Wilhtlm Holtichmidt 

Familien, Gerhard vom Wasserfass, war in den letzten 
Jahren vor der Revolution durch die Wahlintriguen des 
Kranzchens von alien wichtigen Ratsamtern ferngehalten 
worden. 

Derartige Streitigkeiten trugen natttrlich die b&se 
Stimmung gegen die Herrschenden auch in Kreise, die 
ihnen sonst wohlgesinnt waren und nahe standen. So 
kam es, da6 das ganze Volk einmtttig gegen sie aufstand, 
als sie am 22. Dez. 15 12 bei Gelegenheit eines Streites 
im Steinmetzenamt eine brutale Rechtsverletzung sich zu 
schulden kommen liefien 1 ). FQnf Steinmetzen wurden 



*) Kckertz hat in den Annalen des hist. Ver. f. d. Niederrhein, Heft 26, 
27 den Verlauf der Empdrung erzahlt. Wie er selbst sagt, folgt er in dieser 
seiner Darstellung wdrtlich einem in vielen Exemplaren im Kolner Stadtarchiv vor- 
handenen Bericht, gew6hnlich: „Copia Extractus der Stadt-Kdllnischeu Geschicht 
vom Jahr 1513** betitelt Kein einziges dieser Exemplare ist in einer gleichzeitigen 
Niederschrift uberliefert. Zudem erheben sich noch andere Bedenken, die den 
Quelienwert dieses Berichtes erheblich beeintrachtigen. In einem sehr wesent- 
Hchen Punkte namlich stimmt er mit den uns glucklicherweise erhaltenen 
Ratsprotokollen des Jahres 15 13 nicht iiberein. Denn auBer der anfangs 
gewahlten groBen Schickung von 178 Mann wahlte die Gemeinde am 
7.Januar 15 13 noch 23 Vertreter, — vom Wollenamt 2, sonst von jeder 
Gaffel 1 — die als ein sehr weseutlicher Faktor des am 15. Dezeraber 15 13 
zustande kommenden Transfixbriefes betrachtet werden mussen. Oberhaupt 
spielen sie in den Ratsverhandlungen dieses Jahres eine bedeutende Rolle. 
Sie wahlen mit dem Rate zusammen am 7. Januar die neuen Burgermeister, 
sie verlangen am 28. Mai die Verfassungsreform in Gestalt eines Transfixbriefes; 
auch dafi der aufiere Bau der Verfassung erhalten blieb, geht auf sie zuruck, 
sie erklaren dem Rate, dafi sie der Ansicht waren, bei ihren Burgermeistern 
und Gewaltmeistern zu bleiben. Eine solche Deputation, die in alien wichtigen 
Fragen entscheidend eingrifif, konnte in einer gleichzeitigen Darstellung, gleich- 
viel ob sie etwa nach irgend einer Richtung hin tendenzids war, nicht uner- 
wahnt gelassen werden. DaB in der Copia Extractus sich nicht der geringste 
Hin we is auf diese wichtige Kommission vorfindet, zwingt uns, diesen Bench t 
nur sehr vorsichtig als Quelle zu gebrauchen. Allerdings bringt er an und 
fur sich nicht allzuviel fur unsere Zwecke Wichtiges. Die Copia Extractus 
sowie die anderen von Eckertz ver6ffentlichten Nachrichten uber den Aufstand 
bringen ihrem Stoffe nicht viel mehr als episodisches Interesse entgegen, indem 
sie wohl bestrebt sind, Schuld und Suhne der Hingerichteten abzuw&gen, aber 
die eigentlichen, treibenden Krafte nicht in Betracht ziehen. Ebensowenig sind 
fur uns die VerhSre der Hingerichteten, die in fast unzahliger Menge im 
KSlner Archiv vorhanden sind, und aus denen Eckertz bereits das Wichtigste 
verdffentlicht hat, von Belang. So ergab eine Durchsicht des gesaraten sich 



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Die ftolner Ratsverfatsung etc. 03 

wider Bttrgerrecht sofort gefangen zum Turm abgefuhrt, 
w&hrend sich die anderen in die ihrem Zunfthaus gegen- 
ttberliegende Immunitat von St. Maria im Kapitol flttchteten. 
Aber sogar hier wurden sie von verschiedenen Ratsherren 
und Ratsbeamten angegriffen, sodafi die Abtissin das Inter- 
dikt auf ihre Kirche legte. Diese blutige Gewalttat der 
Regierenden gegen die eigenen Untertanen machte das 
Mafi des Unwillens im Volke voll. Die GafFeln traten zur 
Beratung zusammen. Den Ratsherren, die bei ihnen er- 
schienen, urn sich ihrer Stimmung zu versichern, wurde 
geantwortet, man werde sich an den Verbundbrief halten. 
Das wird auch anfangs die Ansicht der meisten gewesen 
sein. Man wollte die verhassten LTbelt&ter strenge bestrafen, 
die eingebttrgerten Ungesetzlichkeiten abschaffen und so 
die Verbundbriefverfassung in reinerer Form wiederher- 
stellen. In diesem Sinne sind die „ Forderungen der Ge- 
meinde a , der erste Ausdruck der Absichten und Wttnsche 
des Volkes noch gehalten 1 ). 

Abstellung der neuen und ungewohnten Akzisen der 
letzten Jahre, Revision der Rentkammerverwaltung, Ab- 
schaffiing des engen Rates, bessere Beobachtung des 
Btirgerrechts, Abschaffung der Gesetzherren, verfassungs- 
m&Bigere Behandlung der Vierundvierzig, bessere Aufsicht 
fiber das groBe Stadtsiegel und die Privilegien, Bestrafung 
der an dem Auflauf Schuldigen: das war es, was die Ge- 



auf den Auf stand von 15 12/13 beziehenden handschriftlichen Materials im 
Kdlner Archiv als wesentliches Resultat die Erkenntnis, daB unsere Dar- 
stellung sich mit einigen weniger bedeutenden Ausnahmen auf die Ratsprotokolle 
von 15 13/14 C. 33, C. 34, C. 35 zu stutzen habe. 

*) Die ^Forderungen der Gemeinde" sind ebenfalls in vielen Handscbriften 
flberlieferf, aber alle ohne Datierung. Vielleicbt l&Bt sich aus dem Umstande, 
daB diese Forderungen nur von der Gemeinde aufgestellt sind und darin noch 
nichts von den 178 Geschickten erwahnt wird, der terminus ante quern 
erchliefien. Das ware der 5. Januar 15 13, der Tag der Wahl der groBen 
Schickung. Sicher sind die Forderungen vor dem 7. Januar aufgestellt worden, 
denn mit diesem Tage setzen die^ erhaltenen Ratsprotokolle ein, die solche 
Forderungen auf jeden Fall erwahnt haben wurden. Dazu wiirde passen, dafi 
die Gemeinde die Bestrafung der C belts ter verlangt, die vom 10. Januar an 
hingcrichtet wurden. Am 15. Juni lieB der Rat auf gedruckten Zetteln in 
fast wSrtlich den Forderungen entsprechender Antwort die Abstellung dieser 
MiBbrauchc auf alien GafFeln verkundigen. 



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64 Wflhdm Holtsclimklt 

meinde von vorn herein als Grundlage einer Besserung 
fiir nOtig erachtete. Der &ufiere Fortgang des Aufstandes 
ist genau wie 1481. Zuerst w&hlt die Burgerschaft als 
ihre Vertretung einen umfangreichen AusschuB — 178 Mann, 
durchschnittlich etwa acht von jeder Gaffel — die grofie 
Schickung genannt *), An demselben Tage wurde, wie ein 
anderer Bericht zu erz&hlen weiB, eine grOfiere Unruhe 
durch Gerhard vom Wasserfass verhindert. Sein Ansehen 
verdankte er wohl der Mifigunst, in der er bei den fruheren 
Machthabern gestanden hatte. 

Doch erwies sich, wie schon 1481, die grofie Schickung 
als nicht besonders geeignet, fur eine energische und ziel- 
bewufite Leitung der Reformbewegung. Einerseits mufite, 
um die notdtirftigste Ruhe in der Stadt wiederherzustellen, 
der Aufstand in ein legales Bett geleitet werden, d. h. der 
Rat und die hoheren Beamtenstellen, die teils durch Flucht, 
teils durch Gefangennahme der verhafitesten der Gewalt- 
haber frei geworden waren, mufiten erg£nzt, und damit 
der Burgerschaft wenigstens formell wieder eine Obrigkeit 
gegeben werden. Dann aber war es nOtig, dafi dieser 
wiederhergestellte Rat in einem kleineren Btirgerausschufi 
eine kontrollierende BehOrde erhielt, die sicher und tat- 
kr&ftig die Leitung der ganzen Bewegung auf das Ziel der 
Verfassungsreform hin tibernahm. 

Dies alles geschah ohne besondere Schwierigkeit Die 
herrschende Clique hatte sich bei der ganzen BevOlkerung 
in einem solchen Grade mifiliebig gemacht, dafi der Hafi 
gegen sie die gesamte Burgerschaft, so verschiedenartige 
Wtinsche sie vielleicht fur .den Ausgang der Bewegung 
hegte, vereinigte. 

Ein weiterer Vorteil fiir die gedeihliche Weiterent- 
wicklung des Aufstandes war es, dafi nur die politisch 
rechtliche Burgerschaft, also die Gesamtheit der Amter 
und Gaffeln, seine Durchfuhrung ausschliefllich in die 
Hand nahm. Zwar weifl die Copia Extractus viel von 
dem „Gesindel a zu erzahlen, das von groflem Einflufi aut 
den Verlauf gewesen sei ; dieses Gesindel habe sich so- 



l ) Nach der Copia Extractus geschah dies am 5. Jan. 15 13. 



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Die KAlner Ratsverfassung etc. 65 

gar, als die Gemeinde ihre grofle Schickung w&hlte, eben- 
falls einen eignen Ausschufl gewahlt. Doch merkt Eckertz 
schon an, dafl wir von einer Tatigkeit oder uberhaupt von 
einem weiteren Bestehen dieses Ausschusses nichts mehr 
vernehmen. Keineswegs aber scheint es mir berechtigt 
zu sein, wozu Eckertz den Anstofi gegeben hat, in dieser 
Teilnahme des Gesindels am Aufstande eine Regung des 
Klassenbewufitseins des vierten Standes zu sehen. Leute, 
die nichts zu verlieren hatten, hat es in den St&dten des 
Mittelalters zu alien Zeiten gegeben; dafl diese eine Un- 
ruhe in der Burgerschaft gern benutzten, um durch ihr 
Geschrei den L&rm des Aufstandes zu vermehren, ist auch 
klar. Aber um von einem stadtischen Proletariat als einer 
der mitbestimmenden Ursachen an diesem Aufstande reden 
zu k6nnen, gehSrt doch anderes als diese Kennzeichen. 
Wenn ein bisher unterdriickter Stand zu einem selb- 
stMndigen Klassenbewufltsein kommt, so auflert sich dieses 
zunachst darin, dafl er sich als im Gegensatz zu den 
andern Klassen befindlich denkt und deren Rechte oder 
Vorrechte auch fttr sich in Anspruch nimmt. Und das 
hat das ,Gesindel tt in K5ln nicht getan. Im Gegenteil, 
Eckertz glaubt sich das Schweigen seines Berichtes uber 
die weitere Tatigkeit des Gesindelausschusses nur dadurch 
erklSren zu k5nnen, dafl er annimmt, die grofle Schickung 
habe die Forderungen auch des Proletariats so ausgiebig 
und erfolgreich vertreten, dafl dessen Ausschufl sich auf- 
ldsen durfte. 

Aber sowohl in den Forderungen der groflen wie der 
kleinen Schickung haben wir nurWtinsche und Ziele, die 
der mittlere BUrgerstand in seinem finanziellen und 
politischen Interesse erstrebte. 

Das Schweigen der Copia Extractus Qber die weiteren 
Erfolge des Proletariatsausschusses kSnnen wir uns eher 
dadurch erklaren, dafl die BOrgerschaft aus Sorge fur 
Leib und Leben der ihrigen sich die Teilnahme des Ge- 
sindels am Aufstande verbat, und z. B. aus demselben 
Grunde am 28. April zu den 2 Gewaltrichtern noch 6 
neue hinzuwahlen liefl. DafUr spricht auch der Ratsbe- 
schlufl vom 31. Mai, der den Eidmeistern befiehlt, ver- 

Jahrb. XXI. 6 



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66 Wilhelra Holtschmidt 

schiedenen, namentlich angefiihrten Personen und noch 
vielen andern Unvereideten ihre Eide abzunehmen, und 
an den Kranen und in den Kaufh&usern verbietet, einem 
Unvereideten zu kranen oder zu wiegen. 

Was iiberhaupt den wirtschaftlichen Charakter dieses 
Aufstepides angeht, so ist aus seinem eigentlichen Erfolg, 
den Paragraphen des Transfixbriefes l ) nichts zu ersehen. 
Aber die Ratsverhandlungen des Jahres 1 5 13 geben uns 
hiertiber genauere Auskunft und lassen auch einen SchluB 
zu auf die tieferliegenden, treibenden Kr&fte, die zur 
Revolution fiihrten. 

Es handelt sich 15 13 durchaus um ein Befestigen der 
Zunftorganisationen. Die Ausbildung eines neuen engen 
Rates hatte die Verfassung, in der man sich von Anfang 
an den speziell ztinftischen Charakter nicht allzu stark 
vorstellen darf 2 ), mehr und mehr den Interessen der 
Ztinfte entfremdet. Wahrend die Ztinftler einen starken 
Rat erhofft hatten, der mit ihnen in denkbar engster 
Verbindung, die Befolgung ihrer Satzungen durch seine 
Gesetze untersttitzte, sahen sie allmahlich die einseitige 
Interessenregierung der obersten Machthaber eine andere 
Richtung einschlagen, und die Folge war, da8 ihre Zunft- 
organisationen sich lockerten. Nachdem die Machthaber 
einmal gesttirzt waren, dr&ngte sich den Ztinftlern vor 
allem die Notwendigkeit auf, in ihre gewerblichen Insti- 
tutionen wieder die alte Sicherheit und Ordnung hinein- 
zubringen. Charakteristisch ist besonders, da8 die Amter 
bestrebtsind, denstrengen Zunftzwang wiederherzustellen 3 ). 
So klagt das Garnmacheramt, daB eine Biirgersfrau das 
Amt zu Unrecht austibe, da sie es zur Zeit nicht gelernt 
habe. So hatte die Zunft der Schneider den Schmieden 



l ) Gedruckt bei Hegel: Stadtechroniken XIV. S. CCXXXIX. 

*) Vergl. Kap. H. 

*) Es liegt mir natttrlich fern, die wirtschaftliche Lage der Ztinfte allein 
aus dem obigen Grunde herzuleiten. Eine wirtschaftliche Tatsache hat auch 
wirtschaftliche Grilnde ; diese zu erSrtern liegt nicht im Charakter dieser Arbeit. 
Hier kam es nur darauf an hervorzuheben , dass die eigentlichen Trager der 
Revolution die zflnftigen Biirger waren, und zwar aus dem Grunde, weil die 
Entwicklung der Ratsverfassung auch ihr wirtschaftliches Leben bedrohte. 



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Die Kdlner Ratsverfassung etc. 67 

Kleider weggenommen und wollte sie nur herausgeben, 
wenn ihr die heimlichen Verfertiger namhaft gemacht 
wiirden. Das Blauf&rberamt hatte sich beklagt, da8 eine 
Witwe mit ihrem Sohne zusammen Wolle und Leinen 
farbe. Es wurde entschieden, dafi die beiden zwischen 
sich die Tttre zumachen lassen sollen, und da8 der eine 
nur Wolle und der andere nur Leinen ftrbe. Die kleine 
Schickung liefi ausdrucklich dem Rate vorbringen, er 
m6ge sich der samtlichen Amter und Gaffeln vom Wollen- 
amt bis zum Ziechamt herab annehmen und deren Ge- 
brechen und Zwiste beizulegen versuchen. 

Manche dieser in den Ratsverhandlungen vorkommen- 
den Falle liefien sich wohl aus der infolge der Unruhen 
in der Stadt herrschenden Unsicherheit und aus dem 
gerade jetzt besonders fiihlbaren Mangel an Aufsicht her- 
leiten, aber wenn man sie in der Gesamtheit betrachtet 
und auf ihre Eigenart hin vergleicht, so wird man kaum 
ihre symptomatische Bedeutung verkennen. 

Dazu kommt, dafl die Regelung der politischen Ver- 
fassungsverhaltnisse aufFallend mit diesen wirtschaftlichen 
Wunschen der Burger harmoniert. Der Starkung der 
gewerblichen Zunftorganisation auf der einen Seite, wie 
sie in den Ratsverhandlungen als das erstrebenswerte 
Ziel der einzelnen Ztinfte erscheint, entspricht auf der 
andern Seite eine Verschiebung der Machtverhaltnisse 
zu gunsten der Gaffeln, die, nachdem ihre Unterabteilungen, 
die Ziinfte, reorganisiert waren, dem Rate gegeniiber eine 
erhohte Machtfulle erlangten. Auch hieraus ist wieder 
ersichtlich, dafi der Aufstand und die ganze Reform wohl 
ausschliefllich das Werk der politisch berechtigten Btirger- 
schaft, speziell der Handwerkeramter war. 

Wir haben den Gang der Verhandlungen, die zum 
Transfixbrief ftihrten, noch zu verfolgen. Am 7. Jan. 15 13 
wurde die Notwendigkeit der Verfassungsreformbestrebungen 
gesetzlich anerkannt. Der Rat wurde erg&nzt. Anstelle 
der entwichenen Ratsherren — 2 vom Himmelreich, je 1 
vom Giirtelmacher-, Fleisch- und Sarw5rteramt — wurden 
neue gewahlt. Dann wahlte die Gemeinde einen neuen 
Ausschufl von 23 Mann — 2 vom Wollenamt und von 

5* 



Digits 



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68 Wilhelm Holtschmidt 

jeder der andern Gaffeln I — der bis zum Austrag der 
Sache mitraten sollte. Durch diese kleine Schickung 
wurde die grofie von 178 Mann nicht auBer Tatigkeit 
gesetzt, — sie tagte nach wie vor auf dem Quattermarkt- 
saale — sondern der neue Ausschufl war wegen der 
bedeutend geringeren Zahl seiner Mitglieder viel besser 
geeignet, die Reformbestrebungen im Sinne des Volkes 
zu leiten. 

Schon vorher ist bemerkt worden, welche Wichtig- 
keit dieser kleinen Schickung ftir den Verlauf der Ver- 
fassungsreformierung beizulegen ist. Sie ist ausdriicklich 
als Gegenrat konstituiert worden. Dabei Ubt sie nicht die 
eigentliche Tatigkeit des Rates aus, genehmigt aber haufig 
seine Beschltisse und ist im wesentlichen bemtiht, die 
Punkte, die ftir die Verfassungsanderung in Betracht 
kommen k5nnten, festzulegen. Diese seine Tatigkeit ftihrt 
also geradenwegs zum Transfixbrief. Leider wird uns 
iiber die naheren Umstande des Zustandekommens dieses 
wichtigen Verfassungsdokumentes in den Ratsprotokollen 
und in den Chroniken nichts erzahlt. Es ware immerhin 
mGglich, dass eine besondere Kommission mit der Auf- 
stellung der Transfixparagraphen beauftragt wurde, deren 
Protokoll uns verloren gegangen ware. Doch spricht das 
absolute Schweigen der Ratsprotokolle hiertiber nicht ftir 
diese Annahme. Und wenn es auch nur eine Vermutung 
ist, dafl der Transfixbrief durch die Beratung der 23 zu 
stande gekommen sei, so ist sie meines Erachtens nicht 
ganz unberechtigt. 

Diese kleine Schickung wahlte mit dem erganzten 
Rate zusammen zwei neue Btirgermeister, Gerhard vom 
Wasserfass und Johann Rinck, ebenfalls aus einer ange- 
sehenen Ratsfamilie. 

Aber die Verhandlungen konnten erst dann mit der 
den Erfolg garantierenden ntttigen Ruhe in der Biirger- 
schaft weitergeftihrt werden, wenn der Wut und dem Hasse 
des Volkes durch ein Opfer genug getan war. Die haupt- 
sachlich an der Untat von St. Maria im Kapitol Schuldigen 
wurden gefangen genommen und vor das Hochgericht 



Digits 



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Die Ktflner Ratsverfassung etc. 69 

gebracht. Nach einem anderen Bericht 1 ) wurden sie im 
alten Kaufhaus auf dem Altenmarkt von einem Zunftausschufl 
verh5rt. AUe wurden aberftihrt, sich in schwerer Weise 
gegen die Verfassung, insbesondere gegen die Btirger- 
freiheit, vergangen zu haben. In den Tagen vora 10. bis 
zum letzten Januar wurden durch Schtfffenurteil zum Tode 
verurteilt und hingerichtet : die beiden regierenden Biirger- 
meister, Johann von Rheidt und Johann von Oldendorp, 
der Rentmeister Johann von Bergheim, Diederich Spitz, 
gewesener Wein- und Gewaltmeister, Peter Rode, gewese- 
ner Gewalt- und Turmmeister, Frank von der Linden, 
gewesener Gewalt-, Turm- und Weinmeister, Bernard Yfl, 
gewesener Gewalt- und Weinmeister, Tilman Odenkirchen, 
Burggraf auf dem Trankgassentor, Adam von Nlirnberg, 
Gewaltrichterdiener und der Stadtdiener Everhardt Hondt 

Es folgte noch eine Reihe anderer Bestrafungen, der 
Rheinmeister Heinrich Benrath wurde mit Ruten aus der 
Stadt gepeitscht und auf ewig verbannt. Andere wurden 
zu hohen Geldstrafen verurteilt, wie Gerhard von Siegen 
und sein nachmals wieder zu hohem Ansehen in der Stadt 
gekommener Sohn Arnold. 

Dem zweiten Rentmeister, Konrad von Schtirenfeltz, 
war es gelungen, sich in seiner Stellung zu halten, ob- 
wohl auch ihm manches nachgesagt wurde. Immerhin 
hatte die Bttrgerschaft ein strenges Exempel statuiert; 
und die Hinrichtung der beiden regierenden Bttrgermeister 
wie einer Anzahl hoher Ratsbamten erregte weit tiber den 
Bannkreis von K5ln hinaus Aufsehen. Drei in Liliencrons 
Sammlung 2 ) befindliche historische Volkslieder und ein 
weiteres derselben Gattung im K5lner Archiv beschaftigen 
sich damit. Der Hafl, den die Gewalthaber in der Be- 
vttlkerung erregt hatten, war so grofi, daB man ihnen die 
Absicht beilegte, sie hatten die freie deutsche Reichsstadt 
Kttln an Frankreich verraten wollen. Tats&chlich war 
gegen einen der entflohenen Schlitzlinge und Helfers- 
helfer der Bttrgermeister, Clas Bart, die Anklage erhoben 

') Annalen des hist Ver. 26, 27. S. 245. 

*) R. v. Liliencron, Die historischen Volkslieder d. Deutschen EQ. 
S. 279 ff. 



Digits 



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70 Wilhelm Holtscbmidt 

worden, den Unterh&ndler zwischen den Bttrgermeistern 
und Frankreich gespielt zu haben. Kaiser Maximilian 
faBte die Hinrichtung von Magistratspersonen als Eingriff 
in seine Rechte auf, und liefi sich erst am 20. Nov. 15 14 
durch die Zahlung von 1 1 400 Goldgulden beschwichtigen. 

Es ist nicht ausgeschlossen, daB der neue Rat nach 
der furchtbaren Bestrafung der gestiirzten Machthaber der 
Ansicht war, es werde noch einmal mit der Abstellung 
der MiBbrauche sein Bewenden haben. Zwar war schon 
in einer Ratssitzung vom 12. Mai die Rede von einem 
Transfixbrief gewesen, und am 28. Mai erschienen die 23 
vor dem versammelten Rate und den Vierundvierzigern 
und begehrten ausdrticklich einen solchen. Aber dieselben 
23 hatten auch schon die Erklarung abgegeben, daB sie 
bei ihren Btirgermeistern und Gewaltmeistern bleiben und 
sie vollmachtig in ihren Befugnissen lassen wollten, was 
doch mit anderen Worten hiefl, sie wollten den Bau und 
die SuBere Form der Verfassung nicht antasten. Eben- 
falls hatte der Rat an den 23 eine Sttttze gegen das 
Fleischamt gefunden. Dieses hatte aus eigner Machtvoll- 
kommenheit einen Fleischmarktmeister gekoren. Daraufhin 
legte der Rat den 23 eine Registracie vor, nach der dies 
dem Rate und nicht dem Amt zustand. Die 23 ent- 
schieden sich ftir den Rat, gaben also auch hier die An- 
sicht kund, dafi dem Rate seine alten Rechte erhalten 
bleiben sollten. Hierauf bauend, scheint der Rat die Ab- 
sicht gehabt zu haben, durch eine Kundgebung seiner 
Bereitwilligkeit gegen die Wttnsche der Gemeinde, weiteren 
durchgreifenden Reformen einen Damm vorzusetzen. Am 
19. Juni liefi er auf alien Amtern und Gaffeln verkttndigen, 
dafi die MiBbrauche, welche in den Forderungen der Ge- 
meinde vor dem 5. Jan. gertigt waren, abgestellt seien. 
Auf alle Falle mufi es auffallend erscheinen, wenn auf die 
im Sturm der Emp5rung vom Volke erhobenen Forde- 
rungen die beruhigende Antwort erst voile 6 Monate 
spater verktindigt wird. 

Jedenfalls aber blieben die 23 mit ihren WQnschen und 
Absichten nicht zuriick. Jetzt machten sie den Rat auf 
die schon erw&hnten Streitigkeiten in und unter den Zttnften 



Digits 



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Die Kdlner Ratsverfassung etc 71 

aufmerksam, die noch der Erledigung harrten. Am 21. Juli 
wurden dem Rate nochmals 39 Punkte vorgelegt, die sich 
haupts&chlich auf die Regelung der Verkehrs-, Markt- 
und Beamtenverh£ltnisse bezogen. Auch hierin fehlte die 
Forderung eines Transfixbriefes nicht. 

Die weiteren Ratsprotokolle bieten fiir die Entwicklung 
der Verfassungsreformfrage kaum noch etwas. Wenn wirk- 
iich die Abfassung des Transfixbriefes den 23 zuzuschreiben 
ist, so haben sie ihre darauf bezuglichen Wilnsche nicht 
mehr in den Ratssitzungen vorgebracht, sondern davon 
getrennt beraten. 

Den Rat beschaftigte vor allem die finanzielle Hebung 
der Rentkammer. Er griff zu einem Mittel, das in fast 
i5oJahren in Koln nicht mehr zur Anwendung gekommen 
war, der direkten Steuer eines 100. Pfennigs. Es sind uns 
2 Voranschl&ge erhalten. Der erste, der 5 Jahre lang eine 
jahrliche Erhebung des 100. Pfennigs in Aussicht nahm, 
wurde von den Gaffeln abgelehnt. Der zweite, der sich 
auf eine einmalige Erhebung beschr&nkte, wurde am 
16. August angenommen 1 ). 

Von allem beweglichen und unbeweglichen Eigentum 
sollte der 100. Pfennig gezahlt werden. Ausgenommen 
waren Frauenkleider, Kleinodien, Mannes - Harnisch und 
Gewehr. Wer das Geld nicht auf einmal zahlen konnte, 
durfte die Steuer in 2 Raten erledigen 2 ). Jeder junge Mann, 
der schon zum Sakrament gegangen war, sollte 1 alb. geben. 

Die Dienstboten, Knechte etc. sollten jeder 3 alb. geben. 
Die Armen, die, wenn sie auch Bettler seien, doch zu Haus 
und Hof s&Ben und eine Feuerstelle hielten, sollten 6 WeiB- 
pfennige geben. 

Am 1. Okt. wurden die beiden Btirgermeister, die 
beiden Rentmeister, vom Wollenamt 4 und von jeder 
anderen Gaffel 2 Mann mit der Erhebung des 100. Pfennigs 
betraut. Sie ergab am 18. M&rz 15 14 die Summe von 
5507 Goldgulden, dazu in einer heimlichen Kiste noch frei- 
willige Beitrage im Werte von 678 Goldgulden. Der 

*) Hiernach ist die Angabe bei Knipping, Scbuldenwesen, Westd. Z. XIII. 
S. 378 zu berichtigen. 

*) Diese Vergunstigung feblte in dem 1. ADschlag. 



Digits 



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72 Wilhelm Holtschmidt 

Betrag wurde zur AblOsung von Erb- und Leibrenten ver- 
wandt. Unmittelbar darauf, noch in demselben Monat, 
wurde eine neue Akziseordnung ausgegeben, deren GQltig- 
keit vorl&ufig auf 4 Jahre angesetzt wurde. Nach Ablauf 
der 4 Jahre wurde eine Erm&6igung der Ansatze in Aus- 
sicht gestellt. In dieser Akziseordnung erscheint zum 
letzten mal neben dem Rate und den Vierundvierzigern 
die Schickung von alien Amtern und Gaffeln, also wurden 
hiermit die Reform en als abgeschlossen betrachtet 

Das Hauptergebnis der Revolution war der Transfix- 
brief. Er wurde am 15. Dez. 15 13 von Bttrgermeistern, 
Rat und alien Gaffeln feierlich beschworen, und wie auch 
der Verbundbrief mit dem groBen Stadtsiegel und den 
22 Siegeln der Gaffeln behangt. 

Die Ansicht, dafi man mit der Verbundbriefverfassung, 
auch wenn sie in reinerer Form wiederhergestellt wilrde, 
nicht auskommen kflnne, war also durchgedrungen. Als 
ein Haupterfordernis sah man an die St&rkung der politischen 
Gemeindekorporationen gegfentiber dem Rate. Da8 zu 
diesem Zwecke vor allem die Ungesetzlichkeiten im Wahl- 
modus und die allm£hlich ausgebildete Art der Erledigung 
der RatsgeschUfte gertigt und abgestellt wurden, ist selbst- 
verstandlich. HierQber handeln die §§ 1 — 6. Verboten 
wird die heimliche Vorberatung, Kr&nzchen etc. Das In- 
stitut der Ratsfreunde wird abgeschaffit und die Wahl der 
44 aufierordentlichen Gemeindevertreter nach den Bestim- 
mungen des Verbundbriefes neu geregelt. 

Doch es kam darauf an, das Grundprinzip der Reform, 
die Verstarkung des Gemeindeeinflusses, auch durch positive 
Machtmittel fester zu begrunden. Und es hat auf den 
ersten Augenblick etwas Bestechendes, wenn man die 
Paragraphen von den Rechten der Gaffeln gegenttber dem 
Rate liest Schon die Akzise-Erhahung und -Verpachtung 
durfte fortan nur mit Genehmigung aller Amter und Gaffeln 
geschehen. Die Rentmeister und Beisitzer der Rentkammern 
sollten alle Vierteljahre vor einem Gaffelausschufi von 
22 Mann, von denen keiner Ratsherr sein durfte, ihre 
Rechenschaft ablegen. Wahrend nach den Bestimmungen 
der frtiheren Eidbiicher ein Zwist unter den Ratsherren 



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Die K5lner Ratsverfassung etc. 73 

im Rate selbst verhandelt und strengste Verschwiegenheit 
ttber diese Verhandlungen anbefohlen wurde, durfte jetzt 
der Ratsherr, der sich beleidigt glaubte, die Sache unbe- 
schadet seines Eides seinen Gaffelgenossen kund tun. Der 
Gaffelmeister hatte daraufhin eine Versammlung der ge- 
meinen Gaffel zu berufen, die ohne vom Rate gestraft oder 
beschwert zu werden, ihre MaSnahmen treffen durfte. 
Allerdings war diese Bestimmung ein zweischneidiges 
Schwert; denn der SchluBsatz lautete: „Wer aber mutwillig 
ttber einen ehrsamen Rat Klage ftthrt und seine Gaffel- 
gesellschaft ohne Grand erregt, den soil man nach dem 
Wortlaut des Verbundbriefes strafen." Wer hatte denn 
wirklich einen Vorteil von dieser Bestimmung, der Rat 
oder die Gaffeln? Ihr fehlte die erste Vorbedingung eines 
guten Gesetzes, die deutliche Bezeichnung der strafbaren 
Handlung. Das groBe Stadtsiegel, das frtther einer der 
Biirgermeister geftthrt hatte, wurde ebenfalls in die Gewalt 
der 22 Gaffeln gebracht. Es wurde in einem Schranke 
aufbewahrt, der mit 23 SchlOssern versehen war, sodaB 
aufier den Bttrgermeistern jede Gaffel einen Schlttssel dazu 
hatte. Dieser Schlttssel wurde wiederum einem Gaffelmit- 
glied, das nicht Ratsherr sein durfte, zur Aufbewahrung 
ubergeben. 

Doch der wichtigste der hierhin fallendeu Artikel ist 
der §26. Bei Verletzung seines Bttrgerrechts konnte der 
Bttrger die Sache vor den Rat bringen, uud wenn ihm 
hier sein Recht gehindert wurde, an seine Gaffel appellieren. 
Wenn auf deren Vorhalten der Rat sich weiter weigerte, 
so hatte die Gaffel das Recht, dies s&mtlichen andern 
Amtern und Gaffeln der Stadt kund zu tun und in Gemein- 
schaft mit ihnen nach allgemeinem Beschlufi vorzugehen. 

Hier haben wir allerding^s auf dem Papier eine unge- 
heure Verstarkung der Macht der Gemeinde. Es ist ein 
vOlliges Aufsichtsrecht der vereinigten Gaffeln ttber den 
Rat. Deutlich ist gerade hier wieder die Tendenz des ge- 
samten Aufstandes, der von den Handwerker&mtern durch- 
geftthrt wird, erkennbar. Der Schwerpunkt der Verfassung 
soil nicht in dem leicht exklusiv werdenden Rate, sondern 
in den Zttnften und Gaffeln liegen. Zu dem Zwecke suchten 



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74 Wilhelra Holtschmidt 

die einzelnen Zflnfte in dem Revolutionsjahr ihre gewerb- 
lichen Organisationen in der friiheren Einheit und Festigkeit 
wiederherzustellen, und zu demselben Zwecke und in engster 
Verbindung damit wird den Gaffeln die groBe Selb- 
st&ndigkeit des Handelns auch gegen die Autoritat des 
Rates gegeben. 

Aber dennoch hat der Erf olg bewiesen, daB auch 15 13 
die Sache nicht in ihrem Kernpunkte erfaBt wurde. Was 
heiBt das, die Burger haben das Recht, vom Rat an die 
Gaffeln zu appellieren, wenn die Gaffeln weiter nichts als 
das geschriebene Recht zu ihrer Aufsicht tiber den Rat 
besaBen? Wo war die reale Macht, welche die Gaffeln 
auch tatsachlich in den Stand setzte, ein Oberaufsichts- 
oder eventuell Straf recht gegen den Rat ausiiben zu kOnnen? 
Da hatte die Reformbestimmung von 1481 doch wirksamer 
eingesetzt, die dem Rate das auBerordentlich wichtige 
Selbsterg£nzungsrecht beschr&nkt hatte. Darin lag es. Die 
Gaffeln waren nur dann imstande, von der Macht, die 
sie theoretisch besaBen, einen praktischen Gebrauch zu 
machen, wenn die Machtbefugnisse und Rechte des Rates 
wirksam beschnitten wurden. Und das ist in keinem 
Paragraphen des Transfixbriefes geschehen, denn das eine 
Recht, das ihm genommen wurde, die Wahl der Rats- 
freunde, war ein im Laufe der Zeit angemaBtes, es ging 
nicht auf den Verbundbrief oder eine Eidbuchbestimmung 
ziirQck. 

Die hier erOrterten Reformbestimmungen des Transfix- 
briefes sind weitaus die wichtigsten. Sie zeigen uns den 
Weg, den die Reformer far den richtigsten hielten, um 
dem alten "Obel zu entgehen. 

Die Qbrigen Paragraphen beschaftigen sich meist mit 
der Verbesserung der Rentkammerverwaltung und dem 
Rechtsschutz der Btirger. Auf der Rentkammer fallen die 
Prasenzgelder und das kostspielige Festessen fort. Zu der 
Mittwochs- und der Freitagsrentkammer sollen die beiden 
Rentmeister je einen und die Beisitzer zusammen den anderen 
Schliissel haben, damit das gemeine Gut in besserer Hut sei. Es 
wird verboten, daB nahe Verwandte zugleich Beamte der 
Rentkammer seien. Die Rechenschaftsablegung soil, wie 



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Die KOlner Ratsverfassung etc. 75 

schon in einem andern Zusammenhang erwahnt wurde, vor 
einem GafFelausschufi von 22 Nichtratsleuten vierteljahrlich 
geschehen. Die sorgfaltige Beobachtung des Btigerrechts 
wird in den §§ 21, 22, 26, 27, 28 eingescharft. 

Dem gemeinen Ratsherrn, der oft nicht wagen durfte, 
im Rate seine Meinung zu sagen, weil er beftirchten muflte, 
dafi dann die Wahl zu dem auBerst kostspieligen Amte 
des stadtischen Rittmeisters auf ihn gelenkt wurde, wurde 
ein Schutz durch die Neuregulierung der Rittmeisterkur 
geboten. Damit die Willkttr wegfiel, wurde bestimmt, 
da8 jahrlich zwei GafFeln in der Reihenfolge des Verbund- 
briefes je einen Rittmeister zu stellen hatten, dessen Gefolge 
bei seinem Umritt auf hOchstens 1 2 Pf erde angesetzt wurde *). 

Zu einer Beseitigung der aristokratischen Elemente, 
die in der KOlner Ratsverfassung enthalten waren, finden 
sich im Transfixbrief kaum Ansatze. Wohl hatten die 
VerhOre ergeben, daB die hOchsten Beamten auf Grund 
der ihrem Amte beigegebenen Selbstandigkeit sich tatsach- 
lich zu Herrschern der Stadt entwickelt hatten, aber auch 
hier wandte man gar nicht oder kaum das Radikalmittel 
an, die ihnen zustehenden Rechte zu vermindern, sondern 
das Palliativmittel der verbesserten Rechenschaftsablegung. 

Am 30. Mai schon erklarte der AusschuB der 23, daB 
er die Btirgermeister und Gewaltmeister volimachtig in 
ihren Befugnissen lassen wolle, In demselben Sinne be- 
stimmte der § 29 der 39 dem Rate am 21. Juli vorgelegten 
Punkte, einen Befehl, d. i. ein stadtisches Amt, nur noch 
durch den Rat zu vergeben, ausgenommen, was seit alters 
den Btirgermeistern und Rentmeistern zu verleihen zustehe. 
Allerdings ist nach der Definition des Transfixbriefs das, 
was ihnen von altersher zu verleihen zusteht, nicht besonders 
viel und wichtig. Sie behalten hier nur das Recht, die 
Stellen der stadtischen Mudder und Karrenbender zu be- 
setzen. Ihre Selbstandigkeit in der Erledigung wichtiger 
Ratsgeschafte wird in einem Punkte eingeschrankt. Wenn 
offene Briefe an die Btirgermeister kommen, die eilige 
Antwort erheischen, so haben sie das Recht, nach Rtick- 



l ) Vergl. Kap. V. S. 57 Anm. 1. 



Digits 



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76 Wilhdm Holtschmidt 

sprache mit den Rent-, Stimm- und Gewaltmeistern auch 
ohne den Rat zu handeln. Dagegen dQrfen sie geschlossene 
Briefe nicht linger als bis zum n&chsten Ratstage dem 
Rate vorenthalten und nicht ohne diesen handeln 1 ). Die 
Bestimmung fiber die Aufbewahrung des groflen Stadt- 
siegels richtete sich auch gegen die Biirgermeister. Ein- 
gesch&rft wird ihnen besonders die viertelj&hrliche Ablief erung 
ihrer Gef&lle auf die Rentkammer und die Rechenschafts- 
ablegung darttber. Das wesentliche aber war, daB den 
Bttrgermeistern ihre s&mtlichen alten Rechte und Befugnisse, 
die wir in Kap. IV kennen gelernt haben, und somit ihre 
iiberwiegende materielle Macht, erhalten blieb. 

Trotz der anscheinend so umgestaltenden Verschiebung 
der gegenseitigen Machtverh&ltnisse innerhalb der Kolner 
Ratsverfassung bot die neue Ordnung keine Gew&hr fiir 
die Zukunft 

VII. Schluss. 

tTber keine Periode des inneren st&dtischen Lebens 
sind wir so gut unterrichtet, wie liber die Zeit nach dem 
Transfixbrief dank den Aufzeichnungen des Kolner Bttrgers 
und Ratsherrn Hermann von Weinsberg. Er gehOrte zwar 
nicht den Kreisen an, in denen hohe Politik getrieben 
wurde, aber dafttr gewahrt seine nttchterne Schilderung 
der Kolner Zust^nde gewissermafien die Vorziige einer 
Photographie. 

Von dem Transfixbrief und seinen erhoffiten Wirkungen 
ist nichts zu verspttren. Die Verfassung ist nach wie vor 
stark von aristokratischen Elementen durchsetzt. Die 
Biirgermeister und ihre engeren Freunde regieren. Der 
Durchschnitt der Ratsherren ist erfreut, wenn er mit ihnen 
auf gutem FuBe steht; denn sie haben tiber Amter und 
PfrQnden zu verftlgen. Es wurde im vorigen Kapitel schon 
erwahnt, wie bald nach der Reform die Biirgermeister das, 
was sie an SelbstHndigkeit eingebQfit hatten, wiederzuer- 
langen wufiten. 



] ) Bezeichnenderweise wird diese Verftigung schon im folgenden Jahre 
wieder aufgehoben; vergl. Schlufi. 



Digits 



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Die Kdlner Ratsverfassung etc 7? 

Am 23. Nov. 15 14 wurde im Rate beschlossen, wenn 
ein Brief von Fftrsten oder St&dten an den Rat oder sonst 
eine Botschaft die Stadt betreffend an die Biirgermeister 
k&me, sollten sie die Macht haben, andere Herren, und 
zwar die Rent-, Stimm-, Gewaltmeister, Doktoren oder wer 
ihnen sonst passend dftnke, zu sich zu bescheiden, um 
dariiber Vorberatung und Gespr&ch zu halten *). 

Die Wahl zur Rittmeisterschaft, welche die Reformer 
mit groBer Mtlhe der Willkiir der Obersten entzogen zu 
haben glaubten, wurde z. B. 1546 in der offenkundigsten Weise 
von Biirgermeister Lommersheim auf Weinsberg gelenkt, 
um diesen zu sch&digen und zu belastigen *). 

Am besten aber kennzeichnet es die Vergeblichkeit 
der Reformbestrebungen von 15 13, daB der Rat am 9. Dez. 
1578 beschliefien konnte: „ein sitzender rat mit alien reten 
und 44 soil in alien sachen mechtich sein ohn die gemein" 8 ). 

Will man sich aus diesen wenigen aber charakteristischen 
Linien ein Bild des Rates herstellen, so hat man einen Rat, 
wie er auch schon in den letzten Jahrzehnten des 15. Jhs. 
gewesen war. 

Es erttbrigt noch, seine Stellung zur religi&sen Frage 
darzulegen. Im Jahre 1525 war eine Welle der haupt- 
s&chlich in Mittel- und Oberdeutschland tobenden religiOsen 
und sozialen G&rung nach dem Westen verschlagen 
worden. Eine GafFelschickung stellte 153 Punkte auf, die 
zum groflen Teil in dem wirtschaftlichen Charakter der 
religi&sen Reformen begriindet waren 4 ). Neben diesen 
wieder andere Forderungen, welche den allgemeinen Zu- 
stand der Verfassung beleuchten, so als charakteristischster 
Punkt : Man solle entweder nach dem Transfixbrief regieren 
oder ihn ganz abschafFen. So interessant gerade dieses 
Reformprogramm ist wegen der starken Beimischung der 
religi&sen und wirtschaftlichen Elemente, seine Wirkung 

l ) Diese Bestimmung bezieht sich naturlich auf die geschlossenen Briefe, 
far die andren war ein solcher BeschluB unnOtig ; vergl. § 2 des Transfixbriefes. 

*» Buch Weinsberg I 247 ; er hielt seinen Umritt mit einem Gefolge von 
58 Pferden. 

*) Buch Weinsberg III 23. 

4 ) Vergl. die Beilage. 



Digits 



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78 Wilhelm Holtschmidt 

war gleich Null. Man merkt, dafi das Programm aus 
fernen Landen importiert war und in Koln keinen richtigen 
Boden bei der BevOlkerung gefunden hatte. Weinsbergs 
Vater, der selbst von seiner Gaffel Schwarzhaus in die 
Schickung gewahlt war, sagte, »daii der gemeinden rat- 
sclager ein groisse plump ungeschickde vergaderung ware" l ). 
So wurde es dem Rate leicht, die RadelsfOhrer im 
folgenden Jahre unschadlich zu machen, worauf die Be- 
wegung in sich zerfiel. Jedenfalls betatigte sich der Rat 
fortan als strenger Gegner der Reformation. Und wie er 
das katholische Prinzip, so schiitzte dieses, in der Gegen- 
reformation zu neuer Kraft gelangend, umgekehrt das 
aristokratische Prinzip der Kolner Ratsverfassung 2 ). 



*) Buch Weinsberg I 43. 

*) VergJ. Ranke: RSmische Pftpste II 120. 



^^ 



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Die Kdlner Ratsveriassung etc. 79 

Beilage. 

Die 153 Reformartikel von 1525. 

Die 153 Artikel von 1525 sind bereits gedruckt in den 
Annalen des Historischen Vereins filr den Niederrhein, Heft 7, 
S. 169 — 185. Eckertz hat sie aus dem Tagebuche des KOlnischen 
Gewaltrichters Jan von Brackerfelder — geb. 1512 — abgedruckt. 
Dieser Druck bietet jedoch in wichtigen Punkten einen so schwer 
verst&ndlichen und hfiufig direkt irrigen Text, daB sich ein Neu- 
druck nach anderer Vorlage wohl verlohnt. 

Die 153 Art. von 1525 sind im KOlner Archiv in 3 Exem- 
plaren hand6chriftlich vorhanden. Da die Bewegung, welcher die 
Reformartikel ihr Dasein verdanken, ohne jeden Erfolg verlief, 
schwand schon bald die Erinnerung daran. Charakteristisch ist, wie 
wenig Positives Hermann von Weinsberg, der zur Zeit des Auf- 
standes 7 Jahre alt war, dartiber zu berichten weiB. Dazu ist von 
diesem Wenigen noch das Meiste aus einer zeitgen5ssischen Dar- 
stellung, der Epitome, entlehnt 1 ). 

Durch Jan von Brackerfelder haben wir wenigstens ein Zeugnis, 
daB 1525 von den Amtern und Gaffeln dem Rate 153 Reform- 
artikel vorgelegt worden sind. Denn die Kenntnis dieser Tatsache 
ging sogar st&dtischen Beamten bald verloren. Zwar wurden die 
Reformartikel in den Bttchern der Ratsschreiber weitergefuhrt, aber 
bald wuBte man sich nicht mehr zu erinnern, welchem Anlasse sie 
ihre Entstehung verdankten. Die letzte grOBere st&dtische Be- 
wegung, die ein positives Ergebnis, den Transfixbrief, aufzuweisen 
hatte, hatte sich 1513 abgespielt. Das unruhige Jahr 1513 und 
der Transfixbrief waren in KOln wohl bekannt. Wie nun die Er- 
innerung an 1525 in der Stadt selbst so schnell erblasste, konnte 
man die Reformartikel dieses Jahres nicht anders unterbringen als 
in die Geschichte des unruhigen Jahres 1513. 

Ein lehrreiches Beispiel hierfftr sind die 3 Handschriftenb&nde, 
in denen die 153 Artikel auf dem K6lner Archiv ttberliefert sind: 
V. 40. V. 61. V. 108. Sie stammen sftrntlich noch aus dem 16. Jh. 
In V. 40 sind die 153 Artikel mitten unter die Akten des Revo- 
lution8Jahres 1513 geheftet. Sie tragen die Aufschrift: Dit synt 
alsoliche articulen, als van alien ampteren und gaffelen vurgegeven, 
umb eyme eirsamen raide vurzutragen. Eine andere Hand hat mit 
anderer Tinte dartibcr geschrieben: anno 1513. 

Noch deutlicher ist das Zurucktreten des Jahres 1525 zu 
gunsten des Jahres 1513, als einer Revolutionszeit, die Reform- 
artikel hervorgebracht habe, bei V. 61 zu verfolgen. Hier spielt 
sich der Vorgang in der Seele ein und desselben Schreibers ab. 



l ) Vergl. Hdhlbaum, Buch Weinsberg, I S. 43. 



Digits 



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80 Wilhtlra Holtechraldt 

In V. 61 stehen die 153 Artikel rwischen den Verhfaen der Hin- 
gerichteten von 1513 und der Acciseordnung von 1514. Sie 
tragen zuerst die Aufschrift: Difi sein alsolche articulen, von alien 
arabten und gaffelen vurgegeben, umb einem ersamen r&tt vurzu- 
tragen. an zall 153. anno MDXXV. Spftter kamen dem Schreiber 
Zweifel, er radierte die Zahl DXXV weg .und setxte DXm dahin 1 ). 
Diese KoiTektur mufl bald nach der Niederschrift der Artikel 
geschehen sein. Denn als der Schreiber seinen Band fertig geschrieben 
hatte und vorn ein Inhaltsverzeichnis hinsetete, schrieb er sofort 
„anno 1513" hinter die Inhaltsangabe. 

Als allein zuverlassig in der Datierung hat sich V. 108 
erwiesen. 2 Blatter vor der Abschrift der Artikel findet sich die 
Beraerkung: Praesentatum in senatu anno 25, mercurii, 14. Juni. 
Eine Vergleichung mit Ratsprotokolle Bd. V f. 331a ergab die 
Richtigkeit dieser Bemerkung. 

Doch der Irrtum der alten Ratsschreiber hat weitere Creise 
gezogen. Durch V. 61 verfQhrt, setzte Ennen 2 ) die 153 Artikel 
auf das Jahr 1513 an und brachte sie mit der damaligen Revolution 
in Zusammenhang , trotzdem Merkmale der inneren Kritik genug 
vorhanden waren 3 ), die auf eine sp&tere Zeit hinwiesen. 

Bei der Darstellung der Unruhen von 1525 brachte Ennen 
dann wieder dieselben 153 Artikel an und verwertete sie auch in 
diesem Zusammenhang. Er spricht allerdings in seiner Darstellung 4 ) 
von 184 Artikeln, doch sind nur die 30 letzten davon neu. Sie 
sind auch in V. 108 vorhanden und folgen dort unter der Auf- 
schrift: 21. Juni 1525 den 153 uns bekannten. 

Diese 30 neuen Artikel vom 21. Juni scheinen dem Rate 
nicht vorgetragen worden zu sein 5 ); und da auch Brackerfelder nur 
die 153 Artikel kennt, konnte von ihrer VerGffentlichung abgeeehen 
werden. 

Die 3 Abschrilten V. 40, V. 61, V. 108 gehen auf dieselbe 
Quelle zuruck. V. 61 ist eine hochdeutsche Abschrift von V. 40. 
Die Niederschrift von V. 40 und V. 108 kann aus sprachlichen 
OrQnden wohl ziemlich nahe an das Jahr 1525 herangeruckt werden. 
Doch ist V. 108 eine sehr fluchtige Abschrift und durch viele 
Schreibfehler entstellt. Wenn wir auch fur den Brackerfelderschen 
Text wegen der abweichenden §§ 24, 37, 116 eine besondere 
Vorlage annehmen mftssen, so zeigt er sich doch in einem Punkte, 



*) Unter der jetzigen Zahl DXIII ist die ursprflngliche DXXV noch 
deutlich zu erkennen. 

■) Ennen, K61n III. S. 672; V. 61 vrar f ruber mit A. IV. i$3 signiert 
Hiernach ist jetzt auch Kemp, Wohlfahrtapflege des K. Rates S. 38 m be- 
ricbtigen. 

s ) Z. B. die §§ 87. 101. 108. 115., die den Transfixbrief voraussetzen, 
und die §§ 76. 150., die rom reinen Wort Gottes handeln. 

4 ) Ennen, K6ln, Bd. IV, S. 226. 

*) In den Ratsprotokollen wenigstetts faad sich niditt davon. 



Digits 



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tHe tC6lner tUtsverfatetmg etc 81 

ebenso wie V. 61 und V. 108, von V. 40 beeinfluflt. In § 134 
bieten V. 61, V. 108 und der Brackerfeldersche Text die falsche 
Jahresangabe 1495. Dagegon hatte Y. 40 ursprfinglich an dieser 
Stelle eine andere Jahreszahl; erst hinterher ist 1495 hineinkorrigiert 
worden, wahrend man in den 3 anderen Abschriften sofort das 
falsche Jahr hingescbrieben hat 1 ). 

Y. 40 ist die alteste und wohl auch zuverlassigste unter den 
Hand8chriften der Reforraartikel von 1525. Ihren Text geben wir 
daher im folgenden wieder. 

Dit synt alsoliche articulen als van alien ampteren und 
gaffellen vurgegeven umb eyme eirsamen raide vurzutragen. 

anno 1525. 

1). Zora ieraten ein fleissich upsicht und insien zu haven uff die 
grois8e geselschafft, dat dae mit bynnen der loevelicher stat 
Coelne laut den preivilegien ader der gulden Bullen gehalden 
und niet zu nachteyll des gemeynen besten gehandeJt werde, 
wie dan im kauffhnyss bezeichent ist, und ein eirsamer rait 
solichs wail zu thun wissen. 

2). Dat ein ordnung und insien geschie mit der drueger war, als 
mit spitzereyen, goult, sylver, gesteyns, syde und sydengewant 
und vort allerleye druyge gudere, wie die genant ader ein 
gestalt moigen haven, dat dae van unseren herren eyme eir- 
samen rait zu wail fart gemeyns besten dat ghiene gelievert 
und ingebracht werde, wie sich geburt. 

3). Dat vurbass vam terlingk *) der goult guidon gegeven und dae 
mit gehalden laut alder ordenung, also, dat dem gemeynen 
gude dair van werde, dat sich geburt und die rollen gehalden 
werden. 

4). Dat der myssbruych, so van lynendoich, gain, flass, hanff, ge- 
brantwyn und dergleichen, als upm alden mart geschuyt, aff- 
gestalt und dae mit gehandelt werde, wie sich dat geburt, also 
dat dem gemeynen gude dat ghene dae van werde, als sich 
dat heisch und geburt. 

5). Ein insien zu haven up den myssbruych der schryn, dat dair- 
mit gehalden werde, dairmit der gemeyn man niet beswiert 
noch claghafftich gemacht werde. 

6). Ein upsicht zu haven up den myssbruych mit hotter, keese 
und dergleichen, dairmit auch auff vurkouff und monopoliuras 
wyse by etlichen gehandelt, niet zu nachteyll des gemeynen 
mans und der burgere. 

7). Ein insien zu thun uff dat beswierniss der coelscher doechere, 
so van den gewantsnyderen furgewant und gebruycht, dairmit 
der gemeyn man beswiert wirt. 

') Vergl. die Anmerkungen zu § 134 der Reformartikel. 
*) Ballen Tuch. 

Jahrb. XXL • 

Digitized by LjOOQIC 



82 WObelm Holtschmidt 

8). Das ein eirsamer rait in das sydenarapt will doin sien, das 
niet vergencklich werde, wie dan das garnampt, sunder mit 
syden und gebentz vurbass nae luyde brieff und siegel zosampt 
vertreige unser heren zu halten und daeby dergleichen mit 
beloenungen, dat die mit gheyner wair geschie. 
9). Das ein eirsamer rait fleiss furwende, das die concordaten ge- 
halden werde, und sunderling mit erve und erffzail 1 ), und die 
geistliohe personen belangende, dat die burgere derhalven niet 
beswiert noch umbgedreven werden. 

10). Dat man etliche dienere, als in den kouffhuseren und krauen, 
wail sparen moige. 

1 1). Off eynich burger bekummert wurde van der stat weigen, sail 
man loss helpen buyssen synen schaden. 

1 2). Dat ghein man zu raide sitzen sail, der fureten, heren, proebsten 
und abten vereydt sy. 

13). Dat welcher paff, er sy geistlich ader werentlich, jonck ader 
alt, umb syner myssdait hynder eynen eirsamen rait zo thorn 
bracht wurde, mit schoult und unschoult, den doymdechen ge- 
hevert wirt, sail man denselvigen doymdechen dairzu vermoigen 
und halden, inhalt der kuntschafft zu straiffen, gleich wie 
anderen gestraifft werden, und ghein interdict zu laigen umb 
zymlicher 2 ) weyung. 

14). Dat gheyn wyn- noch bierhuysere ader cameretten up heilge 
tage geoeffnet werden, dair in geselschafft gehalden, dairdurch 
missen und gotzdienst verhindert werde. 

15;. Wirt vur gut angeeien, wie man mit den burgeren, die uyss 
den merckten und missen ruymen und ghein bezailung laut 
yren hantschryfften, inwendigen ader uyBwendigen, doin und 
sich uff emuniteten und fryheiden enthalten, furbass dairmit 
gehalden sulle werden, off die ruymich sullen geacht und er- 
kant werden ader niet 

16). Dat die krainmeistere und alle andere unser heren diener uff 
den kranen niemantz factoir, bestedere noch wirde syn sullen, 
ouch ghein flessen mit wyn van niemantz forderen noch 
ewech tragen sullen. 

1 7). An eynem eirsamen rait zu begem, wege zu fynden, die mullen 
moulter affzuloesen, und die vortan zu nutz und urber des 
gemeynen gutz komen moige. 

18). Den stapell, als vill moigelich zu erlangen, angesihen vast vill 
geltz dair vur uyBgegeven worden ist 

19). Dat ein eirsamer rait van yecklicher gaffel eynen dapfferen man 
will laissen kiesen, der uff dat gemeyn gut, inkomen und 
uyBgeven ein fleissich upsicht have. 



*) Erbrecht. 

f ) V. 108 hat: umb H sympeler a wyong. 



Digits 



zed by G00gle 



£>ie ftfllner ftatsverfassung etc. 8«$ 

20). 1st auch vur gut angesien, dat furbass alle assyse mit ganck- 
barem gelde und nit mit rader 1 ) gelde bezailt werde. 

21). Dat die bruwere uff die aeme bruwen, und van der aemen 
zemliche assyse geven sullen, und dergleichen die uyflwendige 
bruwere uff die aeme geven, die ire bier bynnen Coelne brengen, 
dair mit die gemeynde gut bier drincken moigen, nemptlich 
3 ader 4 wyspenninge, ader ein ordenung zu fynden uff den 
sack, dae mit eyme eirsamen rait und den frunden genoigt. 

22). Dat ghein burger den anderen mit dem bairn beweren noch 
vurnemen sulle, dan mit hylichssachen und mit wederlaigung 
der testamenten, noch ghein geistlicher die burgere ouch der- 
gleichen besweren sulle. 

23). Dat alle werentliche gerichten gereformeirt sullen werden, so 
dat eyme yecklichen zu entlichen rechten bynnen monats fryst 
geholffen werde, daeby alle gebotz-, insetzung- und veifoulgniss- 
und bekenntnissgelt gemyndert werde. Doch wat under 10 
gulden ist, mit 3 alb. verurkundt sulle werden, und wat 
dairenboven ist, wie groiss die summe were, niet dan 8 alb. 
zu geven; vort alle mombere und vursprechere aff sullen syn, 
ader eyn ordenung dairuff zu fynden. 

24). Dat man van den geistlichen solichen zusagen, als sie im up- 
louff gedain haven 2 ), gefordert sulle werden 8 ). 

25). Dat man an den geistlichen gesynnen sulle, eine summe geltz 
zu lehenen. 

26). Dat man up die bach plyss und andere mullen verordenen wille. 

27). Dat die aide wyve in etliche huysere geordineirt werde, und 
die andere huysere zo verkouffen, umb sie dae mit zu under- 
halden und aff zu laissen sterven. 

28). Die andere bagynen sail man by ein anderen in etliche huysere 
dry ven und die beste huysere dae van verkouffen, und affzu- 
sterven und niet mehe dan spynnen und neyen. 

29). Uff die andere 4 bagynen huysere, so bey die krancken ghain 
gespreeche zu halden. 

30). Dat man vurbass, weder geistlich noch werentlich, ghein vair 4 ), 
renten, noch gulden mehe geven en sail, sie enbewysen sulchs 
dan mit brieven und siegelen off schrynskunden ; vort alle 
rente und vair, die niet uff affloise stain, affloisen sail moigen. 

3i). Dat die wirde, die gastgudere verhandeleu, ire eygen kouff- 
manschafft nit dry en, wyn zappen noch gheynre byhendelen, 



*) rader gelt: der albus trug ein Rad im Bilde. Das rader gelt war 
Rechnungsgeld; es war deswegen eine Erleichterung, wenn man in gangbarer 
Mnnze zahlen durfte. Nach freundlicher Mitteilung des Herrn Dr. Kuske. 

■) Das Abkommen mit der Geistlichkeit siehe Ennen, K6ln IV, S. 224. 

•) Der Brackerfeldersche Text hat als § 24 eioen anderen, der in keiner 
der 3 Handschriften vorkommt. § 24 unseres Textes ist gleich § 25 des 
Brackerfelderschen u. s. w. bis § 37. 

4 ) Hypothek. 



Digits 



zed by G00gle 



84 Witiielm Holtschmidt 

dairby dat gemeyn gut ader assyse vercleynt wurde, dan wilcher 
dair in bruychich befunden wind, sail an synen eydt gestraifft 
werden ; dergleichen ouch die veheschry vere ouch gehalden, want 
sie ire geste mit wyn und andere gudere bezailen, in rnaissen, 
off idt gastgudere weren. 

32). Dat vurbass alle geistliche personen rait den burgeren alien 
burger lichen last tragen sullen, so lange als man sie schutz 
und schyrmpt, uyBgescheiden den fryen adel, der selffs cost 
helt, als der fry adel im Doyra, sent Gereon, sent Revilien 1 ) 
und sent Mergen. 

33). Dat alle zeinden bynnen Coelne und alle vischereyen vur Coelne 
aff sein sullen, die bynnen Coelne gehoeren, so man sie schutzen 
und schirmen moisse. 

34). Die prebenden in den collegien, laut der fundacien, durch eynen 
gantzen rait gegeven sullen werden, und niet den theolyen, so 
ein rait die letzen 2 ) mit swairer cost beloenen moisse. 

35). Dat ein yeder kirspell iren pastoir mit eyme benanten jair- 
gelde versorgen sulle, und des sullen pastoiren alle sacramenten 
umb sust mit theylen und die arme lude mit kirchen recht 
nit mehe besweren, als biss her geschiet, ouch furbass ghein 
moench pastoir sein sulle. 

36). Wat van stumpen kertzen uff den begencknissen overblyff, 
moigen die frunde, off die willen, mit sich heym tragen und 
niet verplicht syn, dem pastoir zu laissen, und offeren, wat 
sie willen. 

37). Dat man vurbass van gheinem cruytz, so vur den lychen ge- 
dragen ader up die baren gelacht werden, nit me den 1 alb. 
geven sullen 8 ). 

38). Dat man vortmehe van dem sacrament der douffen van unehe- 
lichen kynderen nit mehe dan 3 sch. geven sullen, als van 
eligen kynderen. 

39). Dat vurbass niemants van den pastoiren gedrungen sulle werden, 
als van den begrieffnissen, begencknissen, maindtstundt 4 ), jair- 
gezydt fry syn sail, doch eyme iecklichen burger zu syme 
willen, und mallich syn wass heym dragen moige, ouch ghein 
bagyn up die graiffer laigen sullen. 

40). Dat alle bruyde, die mit spyll ader aen spyll in die kyrch 
gain, ghein gelt geven sullen. 

41). Dat sacrament der heilger ehe alle zeit fry sulle sein, uyBge- 
scheiden van eschtag bifi paischen 5 ). 



») S. Ursula. 

f ) Letzen = lectiones = Vorlesungen. 

s ) § 37 fehlt in dem Brackerfelderscben Text, sodafi von jetzt »n wieder 
gleiche Numerierung vorhanden ist. 

4 ) Kirch liche Monatsgedachtnisfeier. 
6 ) Aschermittwoch bis Ostern. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Kdlner Ratsverfassung etc 85 

42). Dat niemantz, geistlich noch werentlich, gewalt geschiea sulle, 
aid feme sie niet in der stat torn off muren gebouwet haint 
ader bouwen. 

43). Das vurbass die zween stymmeistere zu rittmeisteren erwelt 
sullen werden, und dair van ieder ein vunffzich goultgulden 
van der steide rentcameren geven sulle, uff dat der gemeyn 
raitzman die bass sprechen moige 1 ). 

44). Beclagen sich die burgere, dat sie beswiert werden am kranen, 
die ire wyne by andere wyne, die zu Coelne gehoiren, geladen 
werden, und doch ire wyne vurby furen willen, dat sie assyse 
geven moissen, dairomme, dat ir gut over gesatzt wirt, und 
dair van kran gelt geven ; verhoffen, in sulchem falle ire wyne 
der assysen halven fry sein sullen, gieichs andere wyne, die 
vurbyfaren. 

45.) Dat die uyBwendighe alle assyse geven sullen van den wynen, 
want sie dairome niet uyssblyven sullen. 

46). Off sich ieraantz bestaiden wurde, sail vortme dem siegeier 
noch officiali niet me geven, sunder mach sich dry tage nae 
eyn anderen verkundigen laissen, noch dem pastoir van dem 
sacrament der heilger ee nit geven. 

47). Dat ouch die geistlichen van iren wynen, die sie zap pen, assyse 
geven sullen und ghein wyne gelden noch verkouffen mit 
gantzen vassen, dair sie burger narung mit dryven, und ouch 
gheyn costgenger halden sullen. 

48). Dat ouch die vier orden und alle andere geistlichen ghein 
gudere noch erve erffen sullen, dan allein ire aldere gudt, und 
dat sullen sie bynnen jair und tag wederomme verkouffen in 
die werentliche handt 2 ). 

49). Wannehe ein anspraiche an eins mont gestalt wirt, idt were 
uuab gelt off geltz wert ere und gelymp, so sail man ghein 
anspraich noch antwort in schryfften zolaissen. 

50). Wann ein sache zu urtell gestalt und durch den richter ver- 
halten wirt, so sail man ghein insetzengelt mehe geven, want 
eyne gemeynde dairmit beswiert wirt. 

51). Mit der inliegung zu der pandungen milteren sulle und wann 
man eins ingelacht hait, sulle man niet mehe inlaigen. 

52). Uff den sontagen und anderen vyrtagen mit den gericnten nit 
haudelen sail, ate mit den beckeren, vischmengeren und anderen 
sunder uff die gudestags rentcamer mit eyme cedell zu lieveren 
und aldae zo forderen 3 ). Ouch, dat die burgermeistersjungen 



*) Vergl. Transfixbrief § 8 und S 57 Anm. I dieser Abhandlung. 

*) Dieser § gcht auf das Gesetz vom Jahre 1385 ruriick, das der Ge- 
schlechterrat gegen den mehr und mehr wachsenden Grundbesitz der Geistlich- 
keit erlassen hatte; vergl. Lau, K6ln, S. 239 — 241. 

*) Gemeint sind die Gerichte der Bttrgeriqeister; vergl. Kap. IV, Ab- 
schnitt B. 



Digits 



zed by G00gle 



86 WOhelm Holtschmidt 

noch dienere umb ghein kroingelt vurbass ghain sullen noch 

ouch die weygere van den beckeren nit fordern sullen. 
53). Dat den koufferssen ader anderen niet mehe vergunt sulle 

werden sydendoich, gewant, sydenlyn, bontwerck und andere 

ware langs die straissen veill zu tragen sunder ein ordenung 

mit den gesworen koufferen zu machen. 
54). Zu raitslaigen mit den ghenen, die kuyt van Duytz in die 

schyff laiden. 
55). Dat vurbass bynnen Coelne gheyn zende gehalden sulle werden, 

so eyme eirsamen raide solichs zu straiffen geburt. 
56). Dat ein eirsamer rait in die ban myle sien wille, dat dae mit 

gehalden werde, wie sich van alders geburt. 
57). Dat die gewelderichtere van alien emuniteten sluyssel wie vur- 

mails haven sullen. 
58). Den ganck ader brugge zu Erbach affzobrechen und den thorn 

zu der stat inzunemen; defigleichen die gademen im poertzgen 

affzubrechen. 
59). Wannehe ein huyss ader erve verbrent ader verbrant were, 

dat alfidan die vairheren die vair lichten sullen, dae mit die 

burde des schadens geleich getragen wurden, nae advenant, 

und die stat weder in bouwe zogelaissen wurde, dat doch die 

rechten verraoigen, und off sache were, dieselvigen, den soliche 

platze zugehoirteu, niet gebouwen kunden, sullen unse heren 

die platzen an sich nemen nae zween jairen. 
60). Vurbass bier, broit, mell und ander waire up gewoinliche assyse 

bynnen Coelne zu laissen brengen. 
61). Dat van stundt an ein wage, dae man korn und meell up wiegen 

moige, uffgericht werde 1 ). 
62). Dat eyner ieder gaffelen eyn copye van dera vertrage mit der 

paffschafft gelievert werde*). 
63). Den bouw zu Beyen vort zu vollenfueren, wie der begunnen 

ist, ader ordenung zu fynden, wie man dat wasser in die stat 

krygen moige. 
64). Dat ghein pastoir noch capellain ader priester off ouch eynich 

offerman ghein testamenten machen sulle. 
65). Dat man van den conventeren, so burgerliche naming gedreven 

haven, als zu sent (hereon und anderen, eyn summe gelts 

geven sullen. 
66). Dat vurbass ein unverdeylt rait sail syn, also zu verstain, 

ghein enge rait sitzen sail, als vur zyden geweist, sunder ein 

gezall van 49 eiilicher mannen. 



') Das war schon 1481 verlangt worden; vergl. Stein I. N. 261 § 16. 
Jetzt machte man einen Anfang mit der Ausfah rung: „Am Malzbuchel, an der 
Hallen und dergleicben wait angefangen, abcr wenich uisgericht** berichtet 
Herman von Weinsberg. 

*) Vergl, die Anm. zu § 24. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Kdlner Ratsverfassang etc. 8? 

67). Dat unse heren vortan straiffen willen alle verbruychere und 

verbruychersse, den reichen als den armen. 
68). Van den burgen des bruweamptz den schaden zu forderen, als 

sie zugesacht haven, wes der sack myn doin wurde dan die ame. 
69). Dat alle broider- und ampteregelt zo dem gemeynen gude ge- 

kiert werde. 
70). So etlichen ampteren mit uyfiwendigem werck in yre amptz 

gerechticheit getragen wirt, dat solichs affgestalt werde, dair- 

mit die burgere by narung blyven. 
71). Van den ghenen, die den hundersten pennyngk niet gegeven 

haben, und ouch dair nota by stait, den miSprauch vur zu 

suchen und in zu fordern. 
72). Dat vurbass by eyme iederen die burger fryheit gehalden werde 

und niet gebrochen, als by Peter Quettyngk. 
73). Dat die heren van sent Apostelen hynder der rauyren nae der 

liannenportzen etliche der gemeyn platzen aldae affgefrydt und 

zu wyngardt gemacht und alle dueren, so van der, und up 

alien emuniteten up die straissen ghaint, zu gemuyrt sullen 

werden. 
74). Dat vurbass die burgermeistere selffs sullen umbryden wiegen, 

laut ires eydtz, vort die gewichtere und maissen besichtigen 

und dair in sien. 
75). Dat eyner niet mehe dann uff zwen orteren provisoir sullen 

sein, und dat alle hpspitaill often sullen sein, also zu verstain, 

den gader zo sent Revylien mit eyner klyncken zu machen, 

dat mallich die krancken visentieren mach. 
76). Sail ein yeder kyrspell kiesen wyse pastoir und wyse capellain, 

die dat wort gots recht uyBlaigen kunnen, daemit die moenchen 

in iren cloesteren plieben und dat gemeyn foulck mit solichen 

pastoiren und capellainen versorgt, die sacranienten und die 

erde nit zo verkouffen. 
77). Dat ghein priestere eyniche hospitaill regieren ader meister 

syn sullen. 
78). Dat der apt zom alden Berge den burgeren verbuyt, beneden 

sent Cunibertz zu vischen mit phuennetzen 1 ), als alveren und 

klein visch, dat doch vor langen jairen fry zu syn plach. 
79). Ouch werden die burgere beswiert mit den wynen, die bynnen 

Coelne wassen, dat sie dae van assyse geven moissen, dat van 

alders niet zu syn plach. 
80). Beclagen sich die burgere ouch, als dat up hotter, keese, broit 

bier, maiss. gewicht, noch up die wair ghein upsicht geschuyt 

durch die heren und dienere und dat groiss myBprauch und 

schaden durch die vurkeuffersse geschuyt. 



*) Vielleicht jjleich puvertnette, eine Art Net?, urn Fische un4 W*33a> 
vdgel zu fangen? Schiller-Lttbben. 



Digits 



zed by G00gle 



88 Wilhelm Holtschmidt 

81). Dat man den dieneren des raitz verbuyden sail in yren eyden, 

dat sie nit stain under heren huyss off anders wae und luys- 

teren und veruemen, wat mallich redt, nnd brengen das iren 

orenbliesseren an, dair dan mircklich hass und nydt erwasset 

in der gemeyn. 
82). Dat alJe die cleynoden in alien kirchen, cloisteren und bagyn- 

huyseren iuventariziert sullen werden by verluyss ires schutz 

und schyrms. 
83). Dat man den olye verassysen sail im visch-kouff huyss, wie 

die hotter, als 3 alb. van der amen, und ghein zeichen mehe 

in gurtzenich zu hoellen, dan dem olyenmesser sein messgelt 

und den arbeideren ire arbeidtz gelt. 
84). Off einichen geistlichen an eyniche erffzaile komen were und 

die mit behendicheit doch vair dainip behalden, derhalven 

ryffen rait dairup zu balden. 
85). Erffsaltzhen-en *) zu kiesen und niet van den groissen herren. 
86). Dat vurbass die frunde vam vischampt die visch in die cloestere 

und paffenhuysere niet me dragen sullen, dairmit die burgere 

nit gemonronff en werden. 
87). Dat fur bass luyde des transfbebrieff niemantz nit mehe dan 

eynen dienst zu haven. 
88). Niemantz zu gestaiden, er sy geistlich ader werentlich, iemantz 

syn recht zu stuppen mit geistlichen inhibitien ader mandaten. 
89). Dat vurbass alle dienste durch eynen gantzen rait verge ven 

sullen werden. 
90). Dat die zouldener und nachtzwechtere eyn luyde sein sullen 

und gleich die wache verwaren. 

91) Die underkeuffere van bouwhoultz und bort groiss gelt upheven, 
und so mehe als niet ader wenich up die rentcamer dairvan 
kompt. Deigleichen an der saltzgassen, ryngassenportzen und 
anders wae kraingelt und anders vyll upgehaven wirt und gar 
wenich up die rentcamer kompt. 

92). Dat die urkunden van dem hoengericht und andere uyBwendigen 
gerichten, nemlich van testamenten, moige und macht haven 
sullen. 

93). Dat man alle parthyen, so appellieren, als vill moegelich ver- 
tragen sail, dairmit vill uncosten und verderffniss der burgere 
veihoidt roochte werden. 

94). Wer eynichen moitwillen mit eynichem burger wilt dryven, 
dair die stat am camergericht ader sust last van qweme, sail 
derselve solichs up syne cost abstellen und dem gemeynen 
gude dair van vernoigen. 

l ) Scbrei&fehler ftyr crfFzalzherren ; V. 108 hat atich erffzalitrcTren. 



Digits 



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Die KOlner Ratsverfassung etc. 89 

95). Dat vurbass alle unnutze cost init den schickungen verhoidt 

lind gespart werde. 
96). Dat vurbass alle reisen zu den hanss-steden uyB der schott- 

kysten bezailt sullen werden. 
97). Vurbass den huysszyns zu raeessigen und zu mittelen. 
98). Dat noch vili unvereyden bynnen Coelne sitzen und synt. 
99). Dat man alle amptere und gaffelen by iren brieff und siegelen 
vort vertreege und registratien behalden sulle. 

100). Alle assyse van beiden cameren alle halve jaire inzumanen 
van alien dyngen und guderen, und der reiche aJs der arme 
bezaiiung zu thun. 

101). Dat vurbass ghein burgermeister noch rentmeister ader herre 
syne dienere mit der stat diensten loenen sail, noch ghein 
diener zween dienst halten sail laut des transfixbrieff. 

102). Dat bynnen banmylen ghein nederlaige van eynicher kouff- 
raanschafft ader wair geschien sail. 

103). Furbass gheynen burger boven 14 tage gefangen zu laissen 
sitzen. 

104). Ein upsicht up houltz und koellen zu haven, dat ein iecklicher 
solichs kriegen moige. 

105). Dat die zwae wyntmullen upgerust sullen werden, umb der 
zu gebruychen. 

106). Dat man ghein gelt van den stoellen in den [kirchen] 1 ) 
geven sail. 

107). Ein insien zu haven up die erffliche gudere, so in testamentz 
wysen besatzt ader gegeven werden den geistlichen; dieselven 
sullen soiiche gudere bynnen jair und tage verkouffen und 
uyssghain, dairenboven so neraen die geistlichen eynen burger 
ader werentlich persoin in ire cloister und halden den vur 
eynen costgenger ader anders, demselven verkouffen dieseivigen 
solichs gegeven ader besatzte gudere und laissen zu schryn 
brengen, und so baide, als der an die gudere geschreven ist, 
so macht dersalve syn testament und besetzt denselven geist- 
lichen soiiche gudere wederomme, so behalden sie die gudere 
van eyme zom anderen, allet in testamentz wyse. 

108). Dat man achter datura des transfixbrieff ghein assyse ver- 
hoegen sulle, da solichs nit geschiet en ist. 

109). Wie dat etlichen dieneren zu voiss und zu perde groiss ben 
gegeven wirt, den man waill sparen mocht. 

110). Wirt dem raitzraan syne presencie affgezoigen und dairvur 
ein kerft wyus gegeven, dat dan vill hoiger loufft dan die 
presencie. 



*) „ Kirchen u erganzt nach V. Io8 und dem Bnckerfeldenchen Text. 



Digits 



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90 Wilhelm Holtschmidt 

111). Dat die clause! 1 van dem testament her Heinrichs Haich mit 

den armen doichteren gehalden werde 1 ). 
1 1 2). Dat boven alt herkomen an den gerichten anspraich und 

antwort zu beswierniss der partheyen und burgere gefordert 

werden, dairmit den partheyen dat recht verlengt wirt: solich 

affzustellen. 
113). Eyn upsicht zu haven up die uyBwendige bedeler und 

stoercker, dat die uyBgedreven und arme burgere derhalven 

versien werden. 
114). Ouch zween wechen raarte zo verordenen van bier, broit, 

visch, vleisch und andere waire ufi gebuerlich assyse herin 

zu komen laissen. 
115). Dat der transfixbrieff gantz gehalden ader zu maill aff sy. 
116). Das vurbass niemants dan an eyme schryn amptman sulle 

sein 2 ). 
117). Dat alle schrya in ein gewoulffs gestalt werden 8 ). 
118). Das vurba8S ieder raitzman laut dem eydtboich gelialden sulle 

werden. 
119). Dat ein iecklicher, der dem gemeynen gut schaden zugefeugt 

hette, solichs up syne cost vernoegen sulle. 
120). Dat vurbas8 ein upsicht geschie up die ziecben, lynendoich 

und zcallgarn 4 ), so herbynnen kompt und verbruycht wirt, dair 

an unsern heren ire assyse entpfyrnt wirt. 
121). Dat ein huyss vur die gemeyn dyrnen und personen gemacht, 

und aldae sementlich ingestalt werden. 
122). Dat ein upsicht geschie up alle ferwer und die bloetnen 

verwere 5 ), dat solichs gebessert werde, so gemeyner stat 

dairan groissen schaden geschuyt und die narung dair van 

vergencklich wirt 
123). Dat uff dat gruyss gelt gehandelt werde, so van den uyB- 

wendigen dorffern gegeven sulde werden zu stuyr und hnlffen 

der bruwer, des doch niet geschiet 1st, derhalven inen zu 

groissen schaden komen und ouch gebeden haven und ist 



*) Die Haichsche Stiftung vom Jahre 1452 hatte den Rat zum Verwalter 
von 600 oberl. G. Erbrenten gemacht, von deren Ertrag jahrlich arme K5lner 
Jungfrauen zur Heirat oder zum Eintritt ius Kloster ausgestattet werden sollten; 
Stein I. S. 237. 

*) Dieser § fehlt in dem Brackerfelderschen Texte, welcher dafur seioen 
§ 16 im wesentlichen wiedcrholt 

•) Das Gewolbe ist hergestellt worden; Buch Weinsberg I. 43 : In dis*em 
ufflauf ( 1 5 2 5 > wart das gewolf am platz beim raitzhaus gemacht, da man eiz 
win- und beirzeichen gibt; darin so It man alle schrein setzen uis alien kir- 
spelen und gebaurhauseren. 

4 ) In der Handschrift scheint eine nachtragliche Korrektur stattgefunden 
zu haben. V. 108 und Brackerfelder haben: Zollgarn. 

•) V. 10S und Brackerfelder haben: Blaufarber. 



Digits 



zed by G00gle 



Die Kolner Ratsverfassung etc. dl 

dairomme die begertte, dat man dem brewampt solichen gelt, 
als dan denselven van den uyfiwendigen dorppern auffgelacht 
und inen nit worden ist, jierlichs verlaissen nnd dat verhaven 
gelt wederomrae inen heruyBgegeven wertle. 
124). Dat vill bynnen Coelne mit offen huyseren sitzen und ghein 
burger synt, die dan wirtschafft dryven, vort bier bruwen 
und zu veylem kouff verkouffen. 

1 25). Dat man ghein uyBwendige bynnen Coelne will Iaissen bruwen, 
dan die ghene, so unse herren zu lieff und zu leyde sitzen, 
so dieselvige duckwyle den burgeren ire bier zu schanden 
machen nnd dan wech louffen, so dat die burgere dan ghein 
besserung dairvan erlangen moigen. 

126). Dat ein eirsam rait in dat beswerniss will sien, alB dat van 
einer metz korns ader guts uff der mullen 5 ader 6 alb. 
mehe gegeven wirt, dan dat bescheidt vermach, und doch an 
andern uyfiwendigen platzen niemantz hoiger beswiert ist dan 
allein mit dem molter van der fruychten zu geven. Dair- 
beneben wan dat gut vam lande und in der mulner gewalt 
ist, und dairenboven dan demselven gut schaden zo qweme, 
als Wiiill vur zyden ehe geschiet ist, an wen roan dan 
solichen schaden bekomen moige. 

127). Dat man die frunde vam backampt gleichs andern burgere 
halden will, mit bier zu bruwen behelteniss doch eyme eir- 
samen raide und dem gemeynen glide irer assyse. 

128). Dat man eyn backampt mit dem uyBwendigen broit und 
meell lant der morgensspraichen halden will, so dat dem 
gemeynen gude ghein schade derhalven erwasche. 

129). Dat man nit gestaden en wilt uff einichen geistlichen platzen 
meell oder broit veil zo haven, dairan dem gemeynen gude 
ghein scliade geschie. 

130). Ein fleissieh upsicht zu haven und ordenung zu machen up 
dat amedunck 1 ) und weiss, dairvan der gemacht wirt, dat 
eyme eirsamen rait dairvan werde, so des mit mircklichen 
summen gemacht und gebruycht wirt, und dat vam aller- 
besten weiss derhalven vam malder 4 alb. gegeven sulde 
werden. 

131). Dat ein eirsamer rait durch fleischraartmeistere ernstlich upsicht 
willen haven up dat fleisch, dat solichs gewiegen und eyme 
iecklichen syn gewicht werde, want dair in vast vill gebrechs 
fellet. Ouch mit angesien, dat uyBwendich Coelne dat punt 
vam ryntfleisch vur 5 heller und dat punt vam hammel- 
flei8ch vur 4 heller verkoufft wirt, und bynnen Coelne duyrer, 
dairnae aidi der uyBwendige kouifman mit synen ossen und 



*) Knrft- oder Starkemehl. 



Digits 



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92 Wilhelm Holtschmidt 

vehe helt. Dairbey zehen die fleischewer, ossen und vehe 
zu gelden, und werden vehedryver, wilchs widder ire orde- 
nung ist. 

132). Dat unse heren gheyne sachen van sich wysen sullen an 
gerichte, die sie zu richten und zu straiffen haint, als in 
spolio, gewalt und tuschen vader, raoder un kyndere, wilchs- 
dan durch gunst und parthyen vili geschiet ist, dat dem ge- 
meynen gude groissen schaden hait inbracht 

133). Dat ein eirsamer rait den armen burgeren und burgerssen, 
die vur unsen heren zu thun hain, die zugehoir laissen koroen 
und sie nit lange louffen laissen, off dat sie ire gelt nit 
nnnutzlich verdoin und ire zeit und arbeit nit versuymen, 
dairrait dieselvige hart besweirt synt und allet rouffen : lieve 
herre, lieve herre! 

134). Als unse heren vam raide hiebevorn, im jaire 1496 up gudes- 
tag nach Allexii, in untghainwordicheit der rynmeistere zerzyt 
eindrechtlichen geslossen und vertragen, ouch denselvigen 
rynmeisteren ernstlichen befoilhen haint, dat sie gheyne burgere 
off ingesessen, der sich whlschafft ernere ader behelfft, 
gunnen, erleuffen, ader zugelaissen sulle werden, iren gesten 
ader anderen wyn zorii zap zo laissen verkouffen in gheynre 
hande wyse ader verkouffen, — up dat dan die heren ryn- 
meistere und sust ouch iederman wissen moige, wat wirde 
unse heren vam raide dairmit geraeyndt haint ader noch 
meynen, so haint sie diese verclerung dairover gedain in 
maissen naegeschreven : 

Zom iersten alle und yeckliche wirde, die geste halden 
umb gelt, item alle und ieckliche wirde, die gudere entpfangen, 
idt sy druge ader nasse ware, gesaltzen ader ungesaltzen, 
dairvan sie iren loen haven, item alle und ieckliche vehe- 
schryvere, ouch alle und yeckliche unser heren dienere vam 
raide, diese alle zu maill en sullen sich der wynkouffmanschafft 
nit erneren, noch ouch iemantz van irentwiegen sunder argelist, 
und willent unse heren vam raide diese dyngen vast stede 
und unverbruychlich gehalden haven in maissen, wie sie 
solichs vur vertragen haven; und up dat diese dynge vortan 
vestlichen gehalden werden, so haint sie vertragen, diese 
registratie in yre eydtboich zu setzen und alle halve jaire 
gleich andere desselven eydtboichs clausulen gelesen zu werden. 
Geurkundt oevermitz Heinrich van der Eren und Johan Biessen 
als geschickten eins wirdigen raits anno domini 1500 de 
mense juli 1 ). 

Item, als sich etliche burgere, burgersse und ingesessen, 
bosunder die ghene, die sich wirtschafft bynnen Coelne erneren, 



*) Vergl. Stein II. N. 499. 



Digits 



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£>ie Kdlner Katsrerfassung etc. 98 

underwynden, iren gesten und anderen wyn zom zap zu ver- 
kouffen, des sie doch ghein erleuffhisse van unsen heren vam 
raide nocli ouch van den rvnmeisteren haven, so haint unse 
heren vam raide iren rynmeisteren, die zerzyt synt ader ouch 
naemails komen, mit den 8, die dairzo geordineirt synt, mit 
namen Herman van Cleve, Johan Oldendorp, Heinrich van der 
Eren und Jacob Rodenkirchen by iren eiden doin befelhen, 
dat sie up die dyngen ein upsicht haven sullen, und wen 
sie befinden, der sich in den dijngen andere hieite dan nae 
luyde der rollen in der wynschoellen, dat sie die, luyde der 
rollen, by iren eyden boissen und straiffen und solicher boissen 
niemantz qwyt schelden sullen, ouch sail ghein raitzman noch 
ouch iemantz anders bynnen Coelne gesessen vur soliche straiff 
und boissen bidden, dan wilch raitzman dair vur bede, der 
sail soliche straiff und boissen selffs gelden und lyden, ouch 
en sail ghein meister zer banck by syme eide dairup ant- 
wort geven 1 ). 

Anno 1498 s ), 26. Aprilis, haint unse heren vam raide 
diese registratie verneuwet, also dat sie die sunder eyniche 
indracht vast und unverbruychlich gehalden willen haven, als 
sie dat ouch den rynmeisteren offenlich uyBhaven laissen 
sagen. 

Anno 1495, mercurii 16, mensis septembris haven die 
eirsamen heren, her Johan van Berchem, Johan van Elssich 
stymmei8ter und Heinrich van der Eren dit urkhundt geur- 
kundt an die eirsamen rynmeistere mit namen Johan Olden- 
dorp, Heinrich van Wedich, Goebbel van Broell und Heinrich 
Furetenberg 8 ). 

135). Dat ghein eiffschafft noch erfflich gelt in der geistlicher handt 
niet blyven en sail, sunder wederomme zu rugge sterven 
sail an die neiste erven, idt en were sache, dat eyniche 
geistliche verordente peraoen lieffde und iem etwas an er- 
stoerve, sail wederomme sterven und fallen an die nieste 
erven 4 ). 

136). Dat die uyBwendige gerichtere alle zesamt aff sullen sein. 



') Dieser Beschluss wurde 1496 gefasst; vergl. Stein II. N. 489. 

*) Diese Erneuerung geschah nach Stein II. N. 489 im Jahre 1497. 

*) Die Zahl 1495 musste ein Irrtum sein. Zwar stimmen die 3 Hand- 
schriften und der Brackerfeldersche Text darin ttberein, aber die alteste Hand- 
schrift, eben unsere Vorlage, zeigt die Zahl 1495 nicht ganz deutlich. Es hatte 
vorher eine andere Jahreszahl dagestanden, anscheinend XVc, also 1500; dies 
veranderte der Schreiber in XCV = 1495. Nach der Ratsamterliste muB es 
das Jahr 1 499/1 500 sein, da war Elssich Stimmeister, und Oldendorp, Wedich, 
Broell und Furstenberg waren Rheinmeister. 

*) Vergl. die Ann), zu § 48. 



Digits 



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94 Wilhelm MoltschmMt 

137). Dat furba88 gheyn lynen noch wullenwieffgezauwen l ) auff 
geistliche platzen gestalt sullen werden auff verluyfl ires 
schutz und schyrms. 

138). Dat in den uyBwendigen gerichten ghein stock noch ketten 
gehalden, sunder uff den hoiff gefoirt sullen werden. 

139). Dat furbass alle upheldere und upheldersse, sie synt geistlich 
ader werentlich an den kachtz 2 ) gestraifft sullen werden. 

140). Dat furbass alle verbruychere und verbrnychersse der deeff- 
staill offentlich gestraifft sail werden. 

141). Dat ein eirsaraer rait den underkeufferen am Ryne und den 
wynschrederen van der wynkouffmanschafft mitsampt den 
rynmeisteren ernstlich doin befelhen, dat sie sich halden nae 
luyde der wynschoellen, wan solichs sere raiBbruycht ist, dat 
der rentcameren mircklichen schaden in bracht hait. 

142). So synt etliche burgere, die sich in gesellschafftwyse zosamen 
geworffen haven in kouffmanschafft der vetter wair, als hotter 
und keesse, dae mit der arme man sier besweirt wirt oii>ache 
lialven, wan der frembde man mit solicher wair kompt, dan 
slain sie mit irer wair aff und wan sie des frembden mans 
gut gegoulden haint, slain sie wedder up mit irre wair, des 
nit vill me gesien ist; dairomme die begerte, dair innen ein 
fleissich upsich zo haven. 

143). Ein insien zu hain, so die geistlicben under sich vertragen 
und vast lialden, dat gheyne guttere weder van yn zu mgge 
an die werentliche hant erven, sterven ader komeu sullen, 
sunder alle werentliche guttere also zu sich erfflich erven 
und den reuhten erlfgenamen entfrembden widder alle recht 
und billicheit, dat solichs vutbass doit und aff sy; sunder 
dat furhyn alle guttere und erven, so an die geistliche per- 
sonen noch levendige gefallen, niet langer dan ire levenlanck 
gebruchen sullen, und dairachter wederomme an die rechte 
erffgenamen zu rugge zu sterven und foulgen zu laissen, uff 
das furbass niemants derhalven besweirt werde 8 ). 

144). Furbass gheyne werentliche lygende guttere bynnen der loeve- 
licher stat Coelne in eyniche geistliche hende stellen, und 
off sich erfunde, dat dieselvigen dairenboven eyniche guttere 
hinder sich breichte, idt were mit gyfften, testamenten ader 
sust in eynicher ander manieren off kloickheit, suite solichs 
van unwerde sein, so manich man dae mit hoichlich besweirt 
worden ist noch tagelich wirt. 

145). Ist vur gut angesien, dat man in der. stat an 5 ader 6 enden 
wagen mit gewichte verordent werden, dair der gemeyn man 

l ) Webstiihle. 

*) Pranger. 

*) Vergl. §§ 48 und 135. 



Digiti 



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Die Kolner Ratsverfassung etc 96 

sein broit alBduck iem geliefft ader noit bedunkt, selffs wiegen 
moige, wie dan im overlandt geschuydt, so were alfidan van 
gheynen noiden, dat die burgermeistere umbryden wiegen 
noch ouch ire dienere, und dat die boissen dae van int 
gemeyn gnt gewant wurde 1 ). 

146). Wurde vur gut angesien, dat ouch mit visch und fleisch 
geschege. 

147). Dat ouch ein ordenung uff die arme lude verordent wurde, 
zu underhaltung dereelver umb cristlicher truwen willen. 

148). Mit unsers heren gnadeil van Coelne etc. und dem Doyin- 
capittell zu tractieren und zu handelen, das furbass tuschen 
Collen und Bonn, defigleichen tuschen Collen und Nuyfi ghein 
kran noch upslach gestalt noch gemacht werde. 

149). Dat vurbass ghein gerichtere noch belenung in eynichen 
cloesteren bynnen Coelne, es sy zo sent Panthaleon off zu 
Groiss sent Merten ader anderswae gehalden werden. 

150). Dat in den 4 orden den predicanten befoilhen werde, anders 
niet zu predigen, dat rechte wort gots, und ghein fabulen, 
sunder furhyn stylle zu zwygen, und sich zu enthalden, uff 
buyrniss schutz und schirms. 

151). Das man by keyserlicher majestet, so man umb den stapell 
by syner majestet anseuchen sail, auch werven willen, dat 
diese loeveliche stat Coelne in yrme wapen und siegell die 
heilgen dry koeninge vurbass setze und fuere. 

152). Dat man voitan an fleischampt und fischampt martmeistere 
kiesen sail, die van derselver ampten niet en synt. 

153). Dat man etlich gelt und dairzu etliche geschickte verstendige 
luyde ordinieren wulde, die solich gelt hinder sich by iren 
eiden in haillen hetten und nit en melten, zu noitturfft die 
burgere ader burgerssen off ouch uy&wendigen, umb solichs 
denselvigen uff sichere genoichsam pende, als van 100 des 
jairs 5, die des irre kouffmanschafft halven noitturf weren, 
umb fordern schaden zu verheuden, zu thun und zu hant- 
reichan, dairmit die boesse uncristliche judden, umb Collen 
sitzende*), uy6 dem lande verdreven wurden, der dan manich 
man, der gelt lygen hette, froe were, solichs dairzu byzu- 
laigen, wilchs van alien fromen luden zu love und preyB 
nagesacht sulle werden. 

Zom lesten und besluBlich, so diese vurs. punckte geor- 
dinieret und gemacht synt, ist einer gantzer eirber gemeynden 



*) Das war auch schon 1481 verlangt worden; vergl. Stein I. N. 261, 
§ 13- 

*) Die Juden waren seit 1424 endgttltig aus der Stadt vertrieben 
worden. 



Digits 



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96 Wilhelm Holtsdunidt 

begerde, vursichtige, wyse heren dairzu zu verordenen, dat 
soliohs verwart werde. Weren auch ei niche articulen hie in 
begryffen, die weder den verbuntbrieff weren, willen wir, alle 
amptere und gaffelen sampt, des gutlichen laisaen underrichten 
und naeiaissen. Wurde ouch in dieser handlung bynnen 
mitteler zeit iedt befanden, dat dieser lovelicher stat Coelne 
nutz und^beste weren, dat man solichs weder inbrechte, niet 
uyfigescheiden willen dieselvigen alle sampt solichs willent- 
lich foulgen. 




Digits 



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Der Diisseldorfer Rheinzoll 
bis zum Ausgang des 16. Jahrhunderts. 

Von Hans Mosler. 

I. 
Geschichte des Zolles. 

in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters die 
vesentlichsten Aufgaben der Staatsgewalt sich 
tuf die allmahlich sich immer mehr zusammen- 
ichliessenden Territorien zuriickzogen, war es 
fur die Landesherren eine Notwendigkeit, den nunmehr 
hoheren Aufgaben entsprechend sich nach neuen Einnahme- 
quellen umzusehen. Diesem Umstande ist es wohl haupt- 
s&chlich zuzuschreiben, dafi am Rhein, wo die Anlegung 
einer neuen Zollst&tte oder die Erhohung eines schon be- 
stehenden Zolles die bequemste und eintr&glichste Art sein 
musste, sich eine neue Einnahmequelle zu eroffnen, im 13. 
und 14. Jahrhundert an die 40 neue Zollstatten ins Leben 
traten 1 ), ganz abgesehen von den Erhohungen, die die vor- 
handenen Zolle allgemach uberall erfuhren. Die hohen 
Ertrage, die manche von ihnen abwarfen, reizten natur- 
gem&6 die benachbarten Fursten dazu, gleichfalls vom Reiche 
solche Zolle bewilligt zu erhalten. Die Besitzer der ersteren 
wiederum muBten einem solchen Streben von vornherein 
unfreundlich gegeniiberstehen, einerseits um die Machtmittel 
des Nachbars auf mdglichst geringer Hohe zu halten, 



M Vgl. Sommerlad „Die RheinzOlle im Mittelalter". Doch modifizieren 
sich die hier angegebenen Zahlen etwas, da er nicht ganz genau den Unterschied 
zwischen Rhein- und Landzollstiltten festgehalten hat Hierzu Mosler „Zur 
Geschichte des Mulheimer Zolles". Progr. d. Kgl. Gymn. zu Dus'seldorf 1906. 
Jahrb. XXI. 7 



Digiti 



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98 Hana Mosler 

andererseits um nicht durch den Verfall des ganzen Rhein- 
handels, wie er bei allzuhohem Zolldruck fruher oder sp£ter 
eintreten musste, ihre eigenen darauf basierenden Einnahmen 
gefahrden zu lassen. 

Wie in allem, so waren auch in der Zollpolitik die 
geistlichen Territorien den weltlichen weit voraus. Am 
Niederrhein war der Erzbischof von K6ln schon sehr friih 
auf den Plan getreten; von den am Anfang des 14. Jahr- 
hunderts unterhalb Coblenz bestehenden Rheinzollst&tten 
gehttrten ihm als stets zusammen genannt und fest verbrieft 
die zu Andernach, Bonn, NeuB und Rheinberg; daneben 
erscheinen noch Honnef und Xanten, tJrdingen und Rees; 
Kleve war damals im Besitze der RheinzOlle zu Huissen, 
Emmerich, BQderich und Or3oy, jQlich besaB den zu Sinzig^ 
Die beiden Reichszollstatten Kaiserswerth und Duisburg 
waren schon lange mit ihrem Gebiet verpfendet. Ersteres 
eine Zeitlang an das Erzstift Kflln; zu Anfang des 14. Jahr- 
hunderts kam aber durch den den rheinischen Erzbischofen 
feindlich gesinnten Kflnig Albrecht JQlich in den Besitz 
dieser eintr£glichen Zollstatte. Duisburg kam unter Rudolf 
von Habsburg als Aussteuer seiner Nichte Margarethe an 
Kleve. Alle grOfieren Territorien des Niederrheins hatten 
somit bereits ihre zum Teil recht eintr£glichen Rheinzfllle, 
nur die Grafschaft Berg noch nicht. In der Mitte des 
13. Jahrhunderts hOren wir allerdings einmal von einem 
bergischen Zoll zu Monheim: a. 1257 bestatigt Graf Adolf 
dem Kloster Gr£frath die Zollfreiheit daselbst, doch ist es 
tlberhaupt kein Rheinzoll — wie Sommerlad a. a. O. Seite 53 
annimmt — sondern ein Landzoll gewesen, wie ein solcher 
auch in dem gegentiberliegenden Dormagen bestand 1 ). 

Der erste, der in den Besitz einer Zollstatte am Rhein 
kam, war Graf Adolf VI. dessen Gemahlin Agnes v. Kleve, 
ihm a. 13 12 Duisburg mit dem Zoll als Aussteuer von 
ihrem Bruder Dietrich VIII. mitbrachte 2 ). Ludwig der 
Baier, dem Grafen Adolf sehr gewogen, weil dieser mit den 



') Vgl. Ilgen „Die Landzdlle im Herzogtiim Berg" Berg. Zschr. 38. 

*) Fttr die ganze folgende Darstellung vgl. Lacomblet „Dttsseldorf, mit 
stetem Hinblick auf die Landesgeschichte" in Archiv fur die Gesch. d. Nieder- 
rheins Bd. 3 und 4. 



Digits 



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Der Dfisseldorfer Rhdnzoll etc 99 

anderen weltlichen FQrsten am Niederrhein im Gegensatz 
zu dem Erzbischof von Koln kraftig fQr seine Wahl ein- 
trat, ubertrug die Reichspfandschaft an Duisburg noch be- 
sonders ihm, seiner Gemahlin und seinen Nachkommen und 
erhohte zugleich die Pfandsumme von 3400 Mark brab. auf 
4400 Mark 1 ). 

Der Besitz des Zolles zu Duisburg konnte dem Grafen 
jedoch nicht genfigen; denn falls er, wie es den Anschein 
hatte, ohne direkte Nachkommen blieb, mufite er ja doch 
wieder an Kleve zurQckfallen. Sein Streben ging also da- 
hin, auf seinem eigenen Gebiete eine Rheinzollst&tte zu er- 
richten und zwar w£hlte er hierzu das 1288 zur Stadt er- 
hobene DUsseldorf. Als eifriger Anh&nger des nunmehr 
endgultig zum Siege gelangten Baiern fand er von Seite 
des Reiches keine Schwierigkeiten. Im Januar 1324 be- 
willigte Ludwig ihm in Form eines Befehls, den bisher vor 
dem Duisburger Walde erhobenen Rheinzoll in gleicher 
Weise kQnftig in Dttsseldorf zu erheben*). 

Der Plan kam jedoch nicht zur AusfOhrung, aus welchen 
GrQnden ist unbekannt. Unwahrscheinlich ist, dafi, wie 
man zun£chst vermuten mflsste, der Kolner Erzbischof 
schuld daran gewesen ist. Grade zu jener Zeit wire dieser 
hierzu am wenigsten in der Lage gewesen; auch wQrde 
in diesem Falle in dem 1325 geschlossenen WafiFenstillstande 
zwischen dem Erzbischof Heinrich von Virneburg und den 
weltlichen FQrsten am Niederrhein, darunter auch dem 
Grafen Adolf von Berg, dieser Punkt sicher Erwahnung 
gefunden haben 3 ). Die Zollerhebung zu Duisburg vor dem 
Walde bestand also fort, und von einer Zollstatte zu Diissel- 
dorf ist einstweilen nicht mehr die Rede. Auch die erstere 
scheint von irgend einer Seite her Einspruch erfahren zu 
haben; denn 1344 findet Graf Adolf es nOtig, die Forter- 
hebung des Duisburger Zolles in alter Weise wie bisher 
sich von KOnig Ludwig auf Lebenszeit bewilligen zu 
lassen 4 ). 



l ) Vgl. Lacomblet Urkundenbuch II No. 893, 950. Ill No. 144. 
*) Lac U.-B. Ill No. 199. 
•) DesgL No. 205. 
4 ) Desgl. No. 412. 



Digits 



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j£Q Hans Mosler 

Am 3. April 1348 starb Graf Adolf VI. Da seine 
Ehe mit Agnes v. Kleve kinderlos geblieben war, hOrte 
die Vereinigung Duisburgs mit Berg auf. Dieses und mit 
ihm der Zoll verblieb seiner Witwe. Da erkl&rte auf ein- 
mal sein Nachfolger Graf Gerhard kurz nach dem Tode 
seines Vorg&ngers, den Zoll zu Duisburg vor dem Walde 
nunmehr nach Kaiserswerth l ) verlegt zu haben, dessen 
Verwaltung ihm oiFenbar von seinem Vater, dem Mark- 
grafen Wilhelm von Julich, tibertragen worden war, d. h. 
er erhahte den dort bereits bestehenden Zoll um die bisher 
zu Duisburg erhobenen 6 Turnosen. Naturlich blieb die 
Erhebung der letzteren zu Duisburg als nunmehr wieder 
klevischer Zollstatte fortbestehen ; am 19. Februar 1349 
verlieh Karl IV. die Zollerhebung unter dem Duisburger 
Walde in derselben Hohe, wie sie unter Graf Adolf von 
Berg bestanden habe, dem Grafen Johann v. Kleve, der 
also mit seiner Schwester Agnes hierQber eine Vereinbarung 
getroiFen haben mu6*). 

Die eben erwahnte durchaus eigenm£chtige ErhOhung 
des nunmehr bergischen Zolles zu. Kaiserswerth veranlasste 
den Erzbischof von Koln zu lebhaftem Protest. Als sich 
nun im Jahre 1349 Graf Gerhard zusammen mit seinem 
jungeren Bruder Wilhelm gegen seinen Vater erhob, er- 
klarte dieser, wie er selbst ausdriicklich sagt, seinem Bruder, 
Erzbischof Walram, der ihn eifrig unterstOtzte „zo lieve 
ind zoe eren", da6 jene ErhOhung ohne seine Einwilligung 
geschehen sei 3 ). Diese Erkl&rung des Markgrafen ntitzte 
dem Erzbischofe freilich nichts. Denn gleich nach dem 
durch Walram vermittelten Friedensschluss zwischen Vater 
und Sohnen, am 17. August 1349, erhielt Graf Gerhard 
von Karl IV. die Genehmigung zu jener Zollverlegung 
nach Kaiserswerth, allerdings nicht die des Zolles zu Duis- 
burg vor dem Walde, wie sich der Graf in der oben er- 
wahnten Urkunde vom Jahre 1348 ausgedriickt hatte, denn 
dessen Forterhebung hatte der Kaiser ja dem Grafen 
Johann von Kleve bewilligt, wohl aber die Verlegung des 

») Lac U.-B. Ill No. 460. 
*> Desgl. No. 473. 
*) Desgl. No. 478. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dusseldorfer Rhelnzoll etc 1M 

Zolles, den er hat zu Horneck 1 ) — beide Orte sind aber 
mit einander identisch 2 ), und das niedliche Taschenspieler- 
stuckchen hat offenbar nur den Zweck, eine Kollision det 
Rechtsansprtiche zu vermeiden und beide Parteien zufrieden 
zu stellen. 

Zwanzig Jahre hindurch, bis zum 15. Dez. 1368, war 
nun der Zoll zu Kaiserswerth die wichtigste Einnahmequellg 
der Grafen von Berg, wichtig vor allem fur die Erwerbung 
von Dienstmannen, denen 1368 Manngelder im Gefcamt- 
betrage von 700 Gulden auf die ZoIlertrSge angewiesen 
waren. Gestutzt auf die letzteren vermochte Graf Gerhard 
*355 die Herrschaft Hardenberg mit dem Schloss und den 
zugehOrigen DOrfern zu erwerben, ebenso 1359 den Hof 
Solingen. Der Besitz dieses Zolles lieB auch den Grafen 
Wilhelm II. sehr schnell die schlimmen Folgen uberwinden, 
die der ungliickliche JCampf seines Vaters mit Arnold 
v. Blankenheim gehabt hatte, der mit dem Tode Gerhards 
und der Gefangennahme vieler Mannen endete; keinerlei 
Gebiet brauchte er zu verpfanden, urn die uberaus betr£cht- 
lichen LOsegelder aufzubringen 3 ). Als er aber durch die 
etwas forciert betriebene Erwerbung des wichtigen Landes 
Blankenberg in finanzielle Schwierigkeiten geriet, verpfen- 
dete er gegen Ende des Jahres 1368 Kaiserswerth mit- 
samt dem Zoll fur 57593V2 Gulden an seinen Schwieger- 
vater den Pfalzgrafen Ruprecht den Jiingern und ver- 
pflichtete sich hierbei zugleich, unterhalb Kdln keinerlei 
Zoll zu Wasser oder zu Lande einzurichten, der dem Zolle 
zu Kaiserswerth schaden kOnnte 4 ). 

Da6 Graf Adolf 1324, wie es scheint leichten Herzens, 
auf die Einrichtung des Dtisseldorfer Zolles verzichtete, ist 
immerhin erklarlich, da er ja den Zoll zu Duisburg besass. 

l ) Lac. U.-B. Ill No. 485. 

») Lac Einleitung zu U.-B. Ill Seite VI. 

•) Dttsseldorf, Staatsarchiv, AbL Julich-Berg Urkunden No. 678 f. 

4 ) Lac. U.-B. Ill No. 684, darin die Bestimmung H Wir greve Wilhelm 
vurgenant noch onse erven ensoilen egeynreleye toll beneder Coelne up wasser 
noch up lande legen noch machen, noch schaffen gelacht noch gemacht werde, 
die schaden ind unstaden doen moichten dem to lie zo Keyserswerde, ain ge- 

verde noch egeynreleye gut ovenwendich of nederwendich desselben 

tolls Werde upslain noch uphalden noch schaffen gedain werden". 



Digits 



zed by G00gle 



1rt9 Hans Mosler 

Seine Nachfolger hatten es zun£chst erst recht nicht n&tig, 
von jener Erlaubnis Gebrauch zu machen, denn sie waren 
im Besitze des eintr&glichen Zolles zu Kaiserswerth. Das 
war jetzt anders geworden. Seit jener Verpfandung war 
Berg ginzlich ohne Rheinzollstatte. Wir begreifen es da- 
her, dafi trotz des eben gegebenen Versprechens Graf 
Wilhelm sebr bald daran ging, einen neuen Zoll sich zu 
schaffen. Naturgemafl griff er hierbei auf die schon ein- 
mal in Aussicht genommene Stelle zuriick. 

1363 hatte er dem Graf en Johann von Nassau zur 
Tilgung seiner Anspriiche auf Blankenberg eine Erbjahr- 
rente von 400 Schild und 150 Mottunen auf den Zoll zu 
Kaiserswerth verschrieben 1 ). Zu dieser Rente, in deren 
Bezug Graf Johann seit der Verpfandung Schwierigkeiten 
gefunden hatte 2 ), verschrieb er ihm 1374 die Erhebung 
eines Turnosen an dem gleichen Zolle, falls die Erlaubnis 
dazu vom Kaiser und vom Pfalzgrafen zu bewirken sei; 
andernfalls solle der Turnos zu DQsseldorf oder sonstwo 
am Rhein ,da wir zolle hetten" erhoben werden. Bald 
darauf trat, wie hiernach zu vermuten, der Dttsseldorfer 
Rheinzoll wieder ins Leben. 

Noch 137 1 hatten sich Karls IV. Bruder Wenzel von 
Luxemburg und das Gesamthaus Jfilich, Herzog Wilhelm II. 
sein Sohn Wilhelm und sein Neffe Graf Wilhelm von Berg 
als erbitterte Feinde gegeniibergestanden und waren einan- 
der sogar auf blutiger Walstatt entgegengetreten. Der 
maJSvolle Gebrauch, den die letztere Partei von ihrem 
Siege machte, der ihr des Kaisers Bruder in die Hand ge- 
liefert hatte, mufite beide Familien einander ausserordent- 
lich n&hern. 1376 nahm sodann Herzog Wilhelm mit seinem 
Sohn und Neffen an der KrOnung Wenzels in Aachen teil, 
die Karl so eifrig erstrebt und fQr die er den Reichsfdrsten 
so viele Opfer gebracht hatte. 1377 schloB Wenzel von 



*) Staatsarchiv J.-B. No. 740. 

*) Nach dem Wortlaut der Verpftndungsurkunde war Pfalzgraf Ruprecht 
zur Zahlung nicht verpflichtet: „ouch ensoilen onser sweeher noch syne erven 
greven Johanne von Nassauwe dem jongen .... egeyn gelt noch guide van 
dem tolle Werde nyet geven noch antwerden, want sy manne noch burgmanne 
nyet ensynt". 



Digits 



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Der EHisseldorfer Rheinzoll etc. ^^o 

Luxemburg gar mit den drei Fttrsten, seinen friiheren 
Feinden, fiir sich und ihre Lande ein Friedens- und Freund- 
schaftsbundnis auf Lebenszeit 1 ). 

Fur ihr Verhalten wurden die jQlicher durch eine 
Reihe kaiserlicher Gunstbezeugungen belohnt, an denen 
Graf Wilhelm von Berg reichen Anteil nahm. Als an- 
l&filich seiner Reise nach Frankreich gegen Ende des 
Jahres 1377 Kaiser Karl l£ngere Zeit in Aachen verweilte 
und hier mit dem Grafen zusammentraf, kam dies Verh&lt- 
nis lebhaft zum Ausdruck. Am 25. Nov. verlieh er ihm 
einen Zoll in der Pflege Sinzig und Vogtei Breisig*); am 
29. Nov. bestatigte er ihm alle Privilegien und Besitzungen 8 ); 
am gleichen Tage ernannte er ihn zu seinem Rat und 
Hausgenossen 4 ); am 4. Dezember endlich gestattete er ihm 
mit Rttcksicht auf die 1324 bereits einmal erfolgte Zoll- 
tlbertragung, bis auf Widerruf einen ahnlichen Zoll, wie 
ihn des Grafen Vorfahren zu Duisburg vor dem Walde 
erhoben hatten, kQnftig zu DQsseldorf erheben zu lassen 6 ), 
dessen H6he danach also mindestens 6 Turnosen betragen 
hatte. Am folgenden Tage verlieh er dem Edeln Alhard 
von dem Busche, Truchsefl zu Ravensberg, an diesem 
Zolle von alien Kaufmannswaren einen albus zu erheben 6 ). 

Ein Einspruch von pfalzischer Seite, wie er nach 
obigem Versprechen wohl berechtigt gewesen wire, erfolgte 
nicht, wohl wegen der engen verwandtschaftlichen Be- 
ziehungen, die zwischen den beiden Fttrstenh&usern be- 
standen; dagegen waren langjahriger Groll und blutige 
Zwistigkeiten mit dem Erzstifte Koln, dem hierbei, durch 
gleiche Interessen verbunden, die Stadt selbst oft genug 
eifrig zur Seite stand, die Folge dieses Schrittes. Es han- 
delte sich bei dieser Verleihung ja nicht um eine Ver- 
leg^ung des Duisburger Zolles, wie Lacomblet annimmt 7 )^ 



«) Lac U.-B. in No. 794. 

*) Desgl. No. 803. 

8 ) SL-A. Jfllich-Berg No. 947. 

*) Beilage. 

») Lac. U.-B. Ill No. 806. 

•) Beilage. 

*) Archiv f. d. Gesch. d. Niederrheins IV 101. 



Digits 



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-/v| Hans Mosler 

denn dieser war seit 1348 in klevischetn Besitz; auch nicht 
um die Uebertragung der von ^Horneck* nach Kaisers- 
werth verlegten 6 Turnosen nach Dtisseldorf, die nunmehr 
von pfalzischer Seite erhoben wurden, sondern um die Ein- 
richtung einer vollstandig neuen Zollstatte, also um eine 
weitere Erschwerung des ohnehin schon stark genug be- 
lasteten Rheinverkehrs. Es war auch keineswegs viel 
Scharfsinn n6tig, um vorauszusehen — was in der Tat 
spater eintrat — dafi der Zollsatz sicher nicht auf der an- 
fenglichen niedrigen Stufe stehen bleiben wurde; die Ge- 
schichte der anderen RheinzOlle lehrte deutlich genug das 
Gegenteil. Besonders die Stadt Koln, der wirtschaftliche 
Mittelpunkt jener Lande, mochte berechtigte Besorgnis ver- 
spiiren, die durch deii neuen Zoll hervorgerufene Fracht> 
verteuerung an ihrem Handel zu empfinden. Gerade die 
Rucksicht auf diesen Umstand hatte schon frtlh die rheini- 
schen Erzbischflfe veranlafit, sich zusammenzuschliessen, 
um die Errichtung neuer ZOlle und die Erh6hung bestehen- 
der zu verhindern und von Zeit zu Zeit diese Abmachungen 
zu erneuern 1 ). 

Ftir den Kolner Erzbischof aber waren neben solchen 
wirtschaftlichen Momenten schwerwiegende politische GrQnde 
ftir seine Haltung gegentiber der neuen Dusseldorfer Zoll- 
statte mafigebend. Von Andernach an abw&rts bis tief 
in das klevische Gebiet hinein war das linke Rheinufer in 
seinem unmittelbaren Besitz. Auf der gleichen Strecke 
rechtsrheinisch lag nur die allerdings in fremdem Pfandbe- 
Sitz befindliche Reichszollstatte Kaiserswerth; der gleich- 
falls urspriinglich dem Reiche zugehOrige Duisburger Zoll 
war unter Johann von Kleve mittlerweile nach Buderich 
verlegt Worden. Sonstige landesherrliche Zollstatten — nur 
Berg kam in Frage — gab es dort nicht. Innerhalb dieser 
ganzen Strecke hatte also der Erzbischof auf dem linken 
Ufer allein das Geleitsrecht ; er beanspruchte es, von 
Kaiserswerth abgesehen, auch auf dem rechten. Jedenfalls 
waren die damit verbundenen Vorteile bisher fast aus- 
schlieBlich ihm allein zugute gekommen; seine vier Zoll- 



>) Lac. U.-B. Ill No. 538 Anm, 



Digits 



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Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. 105 

statten Andernach, Bonn, NeuB und Rheihberg galten mit 
Recht als eintraglich. Wir verstehen es daher, dafi er 
diesen Zustand mOglichst zu erhalten und jedes Eindringen 
einer anderen Macht von vorneherein unmOglich zu machen 
suchte, daB in alien Bestatigungen der Privilegien seiner 
Kirche der Passus wiederkehrt, durch den zwischen Ander- 
nach und Rees die Einrichtung einer neuen Zollstatte 
untersagt und innerhalb dieser Strecke ihm das Geleit auf 
dem Rheine zugesichert wird. Da hatte es den Erzbischof 
gewiS empfindlich gekr&nkt, als 137 1 der Kaiser dem 
Grafen Johann von Mars zu Ruhrort einen Zoll anzulegen 
erlaubte 1 ), und vielleicht waren es die kOlnischen Anfein- 
dungen, die den Grafen veranlaBten, schon im n&chsten 
Jahre seinen neuen Zoll an den m£chtigeren Grafen Engel- 
bert von der Mark abzutreten. Die Verleihung des Diissel- 
dorfer Zolles vollends brachte den Erzbischof in Harnisch. 
Er richtete eine Beschwerdeschrift an den Kaiser 
und forderte mit Berufung auf seine Privilegien die 
Abstellung. Karl IV. erkl&rte ihm jedoch, er k&nne 
den Zoll nicht widerrufen, da der Graf Wilhelm 
behaupte, Dusseldorf liege gar nicht in der Herrlichkeit 
und im Geleite des Erzbischofs, sondern in dem der Reichs- 
feste Kaiserswerth, die seine Vorfahren und er von dem 
Reiche zu Lehen trugen, und zudem zu einem rechtlichen 
Austrage der Sache vor ihm und des Reiches Fursten be- 
reit sei 2 ). Vier Tage sp&ter, am 29. Nov. 1378 starb der 
Kaiser. Sofort nahm Erzbischof Friedrich bei seinem 
Nachfolger Wenzel seine Bemiihungen wieder auf und 
setzte seine Absicht durch. Bereits am 28. Febr. 1379, au ^ 
seinem ersten Reichstage, hob Wenzel alle auf Widerruf 
verliehenen Rheinzftlle auf, darunter ausdrticklich die zu 
Ruhrort und Dusseldorf, und best&tigte zugleich jenes 
kolnische Privilegium 3 ). Im folgenden Jahre, am 29. April 



») Lac. U.-B. Ill No. 709. 

*> Desgl. No. 824. 

8 \ Desgl. No. 833. „signanter et expresse revocamus, cassamus et anul- 
lamus theoloneum in Dusseldorp . . . presertim cum inter terminos et limites 
ab opido Andernaco usque Reys opidum tarn in aquis quam terris ex utraque 
parte Reni et circa, quod vulgariter lynpat dicitur, in quibus . etiam terminis 



Digits 



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IQg Hans Mosler 

1380 erfolgte wieder eine k&nigliche Erkl&rung gleichen 
Inhalts, in der der Kttnig zudem ausdriicklich versprach, 
keine neuen ZOlle ohne Zustimmung der Erzbischflfe von 
KOln und Trier und des Pfalzgrafen zu bewilligen 1 ). 

Wenn Wenzel 1379 in solch schroffer Weise das Ver- 
halten seines Vaters gegenttber dem Grafen Wilhelm von 
Berg desavouierte, so lag der Grund hierfQr keineswegs 
in einer Feindschaft, die zwischen beiden bestanden h£tte. 
Die ganze Politik des K6nigs war im Anfang auf ein inni- 
ges Zusammengehen mit den rheinischen Kurfiirsten zuge- 
schnitten, denen jede ZollvergQnstigung von Seiten des 
Reichsoberhauptes ein Greuel war, wenn es sich nicht um 
sie selbst handelte. Nur hieraus erkl&rt sich die Haltung 
Wenzels in der Dtisseldorfer Zollfrage. Noch hatte sich 
zudem der Nordwesten des Reiches, wo einzelne FOrsten 
zu Frankreich in besonders engem Verhaitnis standen*), 
nicht fiir den vom KOnig und den Kurfiirsten anerkannten 
Papst Urban VI. erkl&rt, und es ist anzunehmen, dafi Graf 
Wilhelm von Berg ebenso wie sein Oheim und Vetter 
im Ltitticher Bistumstreit zun&chst den vom Gegenpapste 
Clemens era an n ten Kandidaten untersttitzt hat. 

DaB es sich bei diesen Zollwiderrufungen schlechter- 
dings nur um eine Nachgiebigkeit gegentiber den Kur- 
fOrsten handelt und dafi auch die wirtschaftlichen GrQnde, 
die Wenzel in beiden Urkunden angibt, der Gedanke 
an die theolonea innumera, die Sorge fiir den Handel und 
die Rucksicht auf „den gemeinen Nutz tt hierbei garnicht 
in Betracht kommen kOnnen, zeigt das sonstige Verhalten 
des KOnigs, der beide Male unter dem gleichen Datum 
sozusagen mit dem gleichen Atemzuge Zollprivilegien ge- 
w&hrt: am 28. Februar 1379 nimmt er etwa in Betracht 
kommende kurtriersche Zolle von dem allgemeinen Widerruf 



conductus ad archiepiscopura et ecclesiam Coloniensem pertinet, tbeolonium 
aliquod esse non possit aut debeat, prout hoc privilegia arcbiepboopi et ecclesiae 
Coloniensis . . . probant". 

>) Lac. U.-B. Ill No. 845. 

•) Lac U.-B. HI No. 839. 



Digits 



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Der Dusseldorfer Rheinzoll etc -#y- 

aus; am 29. April 1380 verleiht er dem Bischof Adolf 
v. Speier und dem Mainzer Stift einen Zoll zu HOchst 1 ). 

Genau 4 Wochen nach der letzterw&hnten Urkunde, 
die auch den Diisseldorfer Zoll hatte treffen miissen, am 
24. Mai 1380 bei seiner Anwesenheit in Aachen erhob er 
die Grafschaft Berg zum Herzogtum und best&tigte und 
erneuerte in einer zweiten Urkunde von dem gleichen 
Tage dem nunmehrigen Herzoge Wilhelm und seinen 
Erben unter Zustimmung der Kurfttrsten alle seine Be- 
sitzungen und Gerechtsame — darunter auch die ZOlle zu 
Wasser und zu Lande — sowohl die er von altersher be- 
sitze als auch die, die er augenblicklich in Nutznieflung 
und Were habe. 8 ). Damit ist stillschweigend der Erlafi 
vom 28. Februar 1379 zuriickgenommen — an den sich 
der Graf abrigens wohl kaum gekehrt hatte — und in 
bester Form dem Herzoge der Dttsseldorfer Rheinzoll, der 
einzige Zoll zu Wasser, den er besaB, von neuem bestatigt 
worden. 

Noch mehrl In einer dritten Urkunde vom 24. Mai 8 ) 
erlaubte Wenzel — allerdings ohne daft von einer Zu- 
stimmung des KurfOrsten gesprochen wird — dem neuen 
Herzoge, dafi er den Zoll von 6 Turnosen, den er vormals 
von. Karl IV. zu Kaiserswerth gehabt habe „nach laute 
derselben unsers vater brieven legen und uffheben sulle 
und moge zu Lulsdorff oder zu Dutzeldorff .... und yn 
doselbeste er und seyne erben uffheben und ynnemen mit 
aller freyheit .... als er von seynen eldern und auch von 
ym bisher uffgehaben ist*. Hiernach hatte Kaiser Karl 
den von ihm dem Grafen Gerhard von Berg bewilligten 
Zoll von 6 Turnosen in Kaiserswerth is. o.) dem Grafen 
Wilhelm bestfitigt, ihm zugleich aber erlaubt, ihn nach 



*) Deutsche Reichstagsakten I No. 136 und 159. Analog ist sein Ver- 
halten a. 1384. Nachdem er am 25. Juli wieder einmal alle Turnosen wider- 
rufen hatte, die bisher an dem Rheinzoll auf Widerruf verschrieben worden 
waren, verleiht er am 29. Juli dem Erzbischof Adolf von Mainz auf ewige 
Zeiten 3 Turnosen am Zoll zu Lahnstein und einen an dem zu Ehrenfels. 
Vgl. R. T. A. I No. 247. 

*> Beilage. 

•) Lac. U.-B. ni No. 849. 



Digits 



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ffjij Hans Mosler 

Lulsdorf oder Diisseldorf zu verlegen. Eine solche Urkunde 
ist uns nicht bekannt. Wohl hat 1377 Karl IV. die dem 
Grafen Adolf VI. einst zustehende Zollerhebung zu Duis- 
burg vor dem Walde dem Grafen Wilhelm in Diisseldorf 
bewilligt, und die erw&hnten 6 Turnosen zu Kaiserswerth 
sind ja nichts anderes als der vormalige Zoll ante nemus 
Dusburgense; von Kaiserswerth und Lulsdorf ist aber in 
dieser Urkunde keine Rede, sodaB.eine Verwechslung beider 
ausgeschlossen ist. 

Es ist jedoch uberhaupt unwahrscheinlich, dafi Karl IV. 
eine Urkunde obigen Inhaltes dem Grafen Wilhelm gegeben 
hat Ware die Ausstellung vor 1368 erfolgt, dann wire 
der Diisseldorfer Zoll erheblich friiher eingerichtet worden, 
als man bisher annahm; hiervon fehlt aber so sehr jede 
Spur, dafi es nicht glaublich erscheint. Nach 1368 aber 
hatten zuerst Verhandlungen mit dem Pfalzgrafen statt- 
finden miissen, der sich ja seit diesem Jahre im Besitze der 
Kaiserswerther Zollst&tte befand und der doch gewifi nicht 
ohne weiteres in die Verkurzung des dortigen Zollsatzes 
gewilligt hatte. Einen Vorbehalt, der ihm die Erhebung 
der 6 Turnosen auch nach der Verpfandung gesichert h&tte, 
hat Graf Wilhelm nicht gemacht. Nimmt mart dazu, dafi 
sich auch in den a. 14 17 angefertigten Transsumpten % der 
bisherigen Zollverleihungs- und bestatigungsurkunden nichts 
von all dem findet 1 ), so wird man der Ansicht sein mussen, 
dafi die erw&hnte Urkunde Karls IV. in dem behaupteten 
Wortlaut nicht bestanden hat. 

Ich glaube auch nicht, dafi diese dritte Urkunde nur 
den Zweck hat, unter anderem Rechtstitel eine Bestatigung 
des Dusseldorfes Zolles auszusprechen , der Gedankengang 
somit der w&re: der von Duisburg nach Diisseldorf verlegte 
Zoll ist und bleibt widerrufen, die Zollst&tte aber bleibt 
bestehen als Hebestelle nicht der friiheren Duisburger, son- 
<lern der Kaiserswerther 6 Turnosen, wenn man auch zu 
gunsten dieser Ansicht die oben erw&hnte Vertauschung 
der gleichfalls identischen Begriffe Duisburger und Hor- 
necker Zoll ins Feld fuhren konnte. In diesem Falle ware 



l ) Staatsarchiv Jdl.-Berg No. 1722. 1723. 



Digits 



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Der Dusseldorfter Rheinzoll etc ** 

diese besondere Urkunde durehaus Qberflussig, da schon in 
der zweiten dem Grafen unter Zustimmung der Kurfiirsten 
ausdrucklich seine Zolle zu Wasser bestatigt und erneut 
wurden, wobei gewiS auf das letztere Wort das Haupt- 
gewicht gelegt werden mu6. 

Vielmehr bin ich der Ansicht, dafi Wenzel auf diese 
Weise durch die Best&tigung einer fingierten Zollvergiin- 
stigung Karls IV. dem Herzoge Wilhelm eine ErhOhung 
des bereits neu bewilligten Zolles urn 6 Turnosen verleiht. 
Die Einftigung der Worte „als er auch von ym bisher uff- 
gehaben ist* soil nur dazu dienen, den wirklichen Rechts- 
zustand zu verschleiern, denn tats£chlich hatte ja seit 1368 
die Erhebung der 6 Turnosen aufgeh&rt Das Gftnze w&r/e 
somit ein weiteres Beispiel fur die im Mittelalter oft ange- 
wandte Art und Weise, neu tibertragene Rechte dadurch 
gegen die Einspriiche Dritter zu sichern, dafi man sie als 
langst bestehend und geflbt hinstellt. Eines etwaigen 
kfinftigen Widerrufes geschieht keine ErwShnung; anderer- 
seits fehlt in dieser dritten Urkunde die Zustimmung der 
rheinischen Kurfiirsten, die in solchem Falle einzuholen der 
KOnig feierlich versprochen hatte. 

Es mQssen schwerwiegende Grttnde gewesen sein, die 
Wenzel oder vielmehr die Kurfiirsten bestimmen konnten, 
ihre bisherige Haltung gegenQber dem Dusseldorfer Rhein- 
zoll aufzugeben und sein Bestehen anzuerkennen. Erst 
recht aber mufi es uns befremden, daB auch von einem 
Protest gegen die ErhOhung des Zollsatzes keine Spur 
sich findet. Nicht einmal der Erzbischof von K6ln, der 
sich vor allem getroffen fQhlen muBte, regte sich. Aller- 
dings konnte sein Einspruch in diesem Augenblick keine 
praktischen Folgen haben, da er in arge Fehden verwickelt 
war, die seine ganze Kraft in Anspruch nahmen l ). Trotz- 
dem ist dieses friedliche Verhalten im hOchsten Grade auf- 
fallig. Das Richtige hat hier wohl Lindner getroffen mit 
seiner Vermutung, diese mannigfachen Gunstbezeugungen 
seien der Preis gewesen, um den Wrlhelm von Berg 
Urbans Partei zugefiihrt wurde 2 ). Von Anfang an hatten 

l ) Lac Archiv III S. 103. 

*) Lindner, Gescb. des deutschen Reiches unter KOnig Wenzel I S. 114* 



Digits 



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Hans Mosler 

sich ja gerade die rheinischen Kurfursten die grOsste Muhe 
gegeben, in Deutschland die allseitige Anerkennung Urbans 
herbeizufiihren. 

Wie Karl IV. a. 1349 b e * der zu Graf Gerhards 
Gunsten erfolgten Zollerhflhung zu Kaiserswerth zugleich 
auch dem Edelherrn Johann von Reifferscheid aufierdem 
die Erhebung zweier Turnosen gestattete 1 ), wie er weiter- 
hin dem Edeln Alhard von dem Busche a. 1377 an dem neu 
eingerichteten Zolle zu Diisseldorf 1 albus von aller Kauf- 
mannsware bewilligte (s. o.), so verlieh Wenzel dem Edmund 
von Endelsdorp, Herrn zu Grypenkoeven, 2 Turnosen am 
Zolle zu DQsseldorf, von denen dieser unter Urkunde vom 
8. Juni 1380 einen halben dem Herzoge Wilhelm zur 
Hebung tibertrug und einen weiteren halben von ihm als 
Mannlehen tragen zu wollen erkl&rte 2 ). Unmttglich L kann 
hierbei jedoch, wie Lacomblet bei der an Johann von 
Reifferscheid erfolgten Zollverleihung annimmt, die Ab- 
sicht maBgebend gewesen sein, die ZollerhOhung selbst 
hierdurch zu rechtfertigen, Es geschah vom KOnig viel- 
mehr in der Absicht, bei Erteilung einer Zollvergiinstigung 
zugleich fiir sich selbst einen Vorteil herauszuschlagen, 
wofiir in der Geschichte der RheinzOlle namentlich aus 
dem 15. Jahrhundert viele Beispiele vorliegen 8 ). In diesem 
Falle war es jedenfalls die Absicht Wenzels, hierdurch 
Edmund von Endelsdorp, der in jenen Jahren vielfach in 
seinen Diensten t&tig war, zu belohnen 4 ). Es ist anzu- 
nehmen, dafi Herzog Wilhelm sehr bald diese auf dem 
Zolle ruhende Verpflichtung fiir sich eingelOst hat 5 ). Viel- 



*) Lac U.-B. m No. 486. 

f ) Beilage. 

•) John, der K6lner Rheinzoll S. 65. Vgl. unten. 

4 ) Auf dem Krdnungstage Wenzels zu Aachen a. 1376 wird er unter 
den kttniglichen Dienstleuten erw&hnt, denen auf Kosten der Stadt eine pro- 
pinatio verabreicht wird; in einer Kostenberechnung der Stadt Frankfurt zum 
Nilrnberger Reichstage 1383 erscheint er als „her Emunde unsers herren des 
koniges ritter 4 *. R. T. A. I No. ioo, 122. Anno 1384 wird er als Rat des 
Konigs zum Erbkammerer von Land Luxemburg bestellt. Mitt aus dem 
Kolner Stadtarchiv IX S. 36. 

•) Unter den Quittungen fiber Manngelder aus dem Dusseldorfer Zoll 
findet sich der Name Edmunds nicht 



Digits 



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Der Dusseldorfer Rheinzoll etc 1J1 

leicht hat er sogar in jener Zeit ohne besondere ErmUch- 
tigung eine weitere Erh6hung des zur Erhebung kommen- 
den Zollsatzes eintreten lassen; im Jahre 1385 betrug dieser 
jedenfalls 18 Turnosen auf das Zollfuder. 

Der Erzbischof hatte die Angelegenheit jedoch nicht 
aus den Augen verloren. Kaum hatte er die Hiinde wieder 
frei, so wandte er sich gegen unsern Herzog. Am 
18. Nov. 1385 *) schloss er mit der Stadt ein Kriegsbtindnis 
„want der hertzoighe van deme Berge groisse swaire zolle 
up des Ryns stroyme ind vort in synen landen up man- 
chen steiden upgelaicht hat zu groissem schaden ind ver- 
derffnisse dis gemeynen landz ind weder reicht, privilegien 
ind vryheit, die dat gestichte van Colne van deme heilghen 
Roimschen ryche hait a . Wie wichtig insbesondere auch 
die Stadt K&ln, fur ihren Handel besorgt, die ganze Sache 
nahm, zeigt der Umstand, da6 sie sich verpflichtete, dem 
Erzbischof zu t&glichem Kriege mit 32 Gleven zu dienen, 
von denen 20 in die erzbischoflichen SchlOsser auf der 
linken Rheinseite und 1 2 nach KOnigswinter gelegt werden 
sollten, ihm aber fttr einen Feldzug in das Herzogtum 
Berg 1000 wohl gewappnete Mannen und 100 Schutzen zu 
beliebiger Verwendung zwischen Neufl und Bonn zu 
Wasser und auf beiden Rheinufern eine Meile weit land- 
einw&rts zu stellen. Herzog Wilhelm sah sich daher sehr 
schnell zur Nachgiebigkeit veranlafit. Am 27. Febr. 1386 
kam es zu einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien*), 
wonach er sich verpflichtete, den DQsseldorfer Zoll von 
18 Turnosen auf 12, die LandzOlle gar auf die H&lfte her- 
abzusetzen, von den Bewohnern des Stiftes und der Stadt 
aberhaupt keinen Zoll zu erheben und auch die Fortdauer 
des so ermaBigten Zolles und die Rttckerstattung der be- 

') M satersdages up andagh des guden sent Mertyns dages M . Ennen 
(Quellen zur Gesch. der Stadt K6ln V No. 336) hat das ganz falsche Datum 
I. M&rz, vielleicht ein Lesefehler infolge der schlechten Beschaffenheit der ihm 
vorliegenden Urkunde aus dem K6lner Stadtarchiv, deren Abdruck sehr 
mangelhaft ist Die in Dusseldorf befindliche aus dem erzbischdflichen Archiv 
ist gut erhalten. Lacomblet U.-B. Ill No. 901 Anm. datiert gleichfalls falsch 
den 11. Nov., da er den Ausdruck „ andagh* 4 auf das Fest des Heiligen selbst 
statt auf die Octav bezog. 

•) Lac O.-B. Ill No. 901. 



Digits 



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112 HanB Moslet 

reits erfiobenen Gebuhfen einem Sfchiefcisgeriehte zuuriter- 
werfen. Die Einrichtung eines neuen Zolles oder die 
ErhOhung eines bestehenden sollte fur ewige Zeiten ausge- 
schlossen sein. In einer zweiten Urkunde von dem gleicheri 
Datum 1 ) gestand Herzog Wilhelm dem Erzbischof und der 
Stadt das Recht zu, den erw&hnten Schiedsspruch jederzeit 
herbeifuhren zu kOnnen. In diesem Falle sollten sie ihm 
eine schriftliche Formulierung ihrer Forderungen auf sein 
Schloss nach Dusseldorf senden ; dann wolle er binnen 
Monatsfri§t zwei seiner Rate nach Koln schicken, die sich 
mit gleichfalls zwei Vertretern der Gegenpartei binnen 
einem weiteren Monat tiber die noch schwebenden Punkte 
einigen sollten. Kame eine Einigung nicht zustande, 
dann sollten die Vertreter jeder Partei far sich einen Spruch 
ausarbeiten und diesen ihrem Obmanne, dem Bischof Died- 
rich von Osnabriick, vorlegen, der dann den endgultigen 
Ent6cheid treffen sollte. Um den Herzog von einer Ver- 
letzung dieser Vereinigung abzuschrecken, trafen Erzbischof 
und Stadt gleichfalls unter dem 27. Febr. die Verabredung, 
da6 ihr Kriegsbiindnis seine Geltung behalten solle fQr den 
Fall, dafi der Herzog in irgend einem Stiicke seinen Zu- 
sagen nicht nachk£me*). 

Erzbischof Friedrich machte das ihm zugestandene 
Recht, das Zusammentreten eines Schiedsgerichtes zu ver- 
anlassen, zunachst nicht geltend. Am 30. Januar 1387 
schloi3 er mit dem Herzoge sogar einen Landfrieden auf 
6 Jahre, worin dieser Streitigkeiten garnicht gedacht wird, 
wodurch sie andererseits aber auch nicht beigelegt sein 
sollten, denn er nahm bei diesem Frieden ausdrucklich sein 
eben erw&hntes, eventuell gegen den Herzog in Kraft 
tretendes Biindnis mit der Stadt K6ln aus 3 ). 

Erst nach 3 Jahren nahm er die Angelegenheit wieder 
auf. Am Sylvestertage 1389 4 ) richtete er eine Klageschrift 
an Herzog Wilhelm, deren 10 Punkte diesem das Recht 



! ) Ennen, Quellen V No. 355. Fttr diese und die sp&teren Streitigkeiten 
mit der Stadt K6ln vgl. auch Ennen, Gesch. der Stadt K6ln (stark parteiisch). 
*) Ennen, Quellen V No. 336. 
8 ) Lac U.-B. in No. 912. 
4 ) Desgl. No. 948 Anm. 



Digits 



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iter frflsseldorfer Rhelnzoll etc 113 

irgend einer Zollerhebung iiberhaupt abstreiten und Rttck- 
erstattung des bisher zu Unrecht erhobenen Zolles ver- 
langen. Mit Berufung auf die Privilegien seiner Kirche 
behauptet er im einzelnen, von Andernach bis Rees seien 
Rhein und Leinpfad seit unvordenklichen Zeiten Besitz 
des Stiftes, ihm als Herzog von Westfalen stehe dort allein 
das Geleitsrecht zu; die Zollerhebung zu Diisseldorf sei 
also wider alles Recht, zumal der Herzog des Stiftes 
Edelmann sei. Zudem h&tte schon Kaiser Karl dem Her- 
zoge befohlen, den Zoll abzustellen ; nach seinem Tode 
hatte K&nig Wenzel das Gleiche getan, und Abgesandte 
des Herzogs h&tten in dessen Auftrage den Kontrahenten 
des Landfriedens zwischen Rhein und Maas unverziigliche 
Abstellung zugesichert. Zum SchluB (Artikel 9 und 10) er- 
hebt er Einspruch gegen die bergischen LandzOlle und 
verlangt RQckgabe der erhobenen Gebiihren. 

Deutlich tritt hier der Kempunkt des ganzen Streites 
zutage. Unleugbar hatte in frQheren Zeiten der Erzbischof 
kraft seiner vom Reiche ihm verliehenen Privilegien auf 
der benannten Strecke die Stromhoheit tiber den Rhein, 
d. h. er Qbte die Gerichtsbarkeit auf dem Strome, das Ge- 
leit- und Leinpfadrecht ; die landesherrliche Gewalt der 
bergischen Grafen endete am Ufer 1 ). Es war der natftr- 
liche Fortgang der Entwickelung zum Territorium, dafl die 
Grafen dieses auf ihrem Grund und Boden von fremder 
Hand ausgeiibte Recht ebenso abzuschiitteln versuchten 
wie z. B. die geistliche Gerichtsbarkeit fiber ihre 
Untersassen. Vielleicht hatte es schon einen Schritt hier- 
zu bedeutet, da6 1288 nach der Schlacht bei Worringen 
Erzbischof Siegfried versprechen muBte, auf das demnach 
vorher von ihm beanspruchte Recht, auf dem bergischen 
Rheinufer Befestigungen anzulegen, zu verzichten 2 ). Vollkom- 
men beseitigt aber wurden die stromhoheitlichen Vorrechte 
des Erzbischofs durch die vom Reiche gestattete Einrichtung 
einer besonderen bergischen Zollstatte; damit erhielt der 



') Schroder, Rechtsgeschichte § 48. 

*) Die Koelhoffsche Chronik hat sogar die Nachricht, der Erzbischof 

habe den Leinpfad von Diisseldorf rheinaufw&rts bis Siegburg dem Grafen 

jAfte 1 %ste elreten - 8 



Digits 



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114 ftans teoslet 

Herzog die gleichen Rechte am Strom, wie sie jener bis- 
her allein besessen hatte. 

Er war nicht gesonnen, darauf zu verzichten. In seiner 
Antwort vom 29. Jan. 1390 1 ) geht er auf die Punkte der 
Klageschrift im einzelnen ein und wahrt mit kr&ftigen 
Worten seinen ablehnenden Standpunkt: Auf seinem Grund 
und Boden habe der Erzbischof ebensowenig das Geleits- 
recht, wie er, der Herzog, auf dem des Stiftes; Rhein und 
Leinpfad seien Gberhaupt Gemeinden, an denen auch Kaiser 
und Konig kein besonderes Recht verleihen kOnnten; seine 
Zolle zu Kaiserswerth und Dflsseldorf trage er vom Reiche 
zu Lehen. Die Behauptung, Karl IV. habe ihm die Ab- 
stellung des Zolles befohlen, bezeichnet er mit Recht als 
unwahr; der Widerruf Wenzels war durch dessen neuer- 
liche Bewilligung wett gemacht. Endlich bestreitet er 
seinerseits dem Erzbischofe das Recht, nach der dem Stifte 
bewilligten Zollfreiheit noch zu gunsten Dritter, deren Vor- 
mund er nicht sei, Beschwerde zu erheben. Uber sein 
nach der Behauptung des Erzbischofs den Mitgliedern des 
Landfriedens gegebenes Versprechen schweigt er sich aus. 

Das vorgesehene Schiedsgericht trat also zusammen. 
Der Herzog sandte hierzu seine R&te, den Ritter Dietrich 
von dem Vorste und Christian von Syberg, der Erzbischof 
den Ritter Jacob gen. Vryheit van Scheyven, die Stadt 
Koln ihren Ratsgesellen, den Greven und Schoffen Rembod 
ScherfFgen. Da die Anschauungen sich diametral einander 
gegeniiberstanden und kein Teil nachgeben wollte, konnte 
eine Einigung nicht erzielt werden. Den Abmachungen 
entsprechend fallten darauf die kolnischen Vertreter am 
26. Februar 1390 allein ihren Spruch 2 ), der, wie nicht anders 
zu erwarten, dem Herzog Land- und WasserzOlle vOllig 
absprach und ihm die Ruckerstattung des bereits erhobenen 
Geldes auferlegte, und iibersandten ihn dem Obmanne, 
wahrend die bergischen Vertreter auf ein gleiches Vorgehen 
verzichteten. Der kOlnischerseits gefallten Entscheidung 
trat Bischof Dietrich von Osnabriick am 18. April bei 3 ), 

l ) Lac U.-B. No. 948 Anm. 
») Beilage. 
») Beilage. 



Digits 



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Iter biisseidorfer kheinzoll etc*. ***> 

allerdings mit einem Vorbehalt, der auf die LandzOlle vOllig, 
^uf Diisseldorf wenigstens teilweise zutraf ^es sei deun, da6 
der Herzog die Zolle seit rechtsverj&hrender Zeit besitze 
und derselben einen 'gichtigen Herrn und eine lebende 
Were* habe tt , was mit genau denselben Worten der Herzog 
schon in seiner oben erw&hnten Antwort an den Erzbischof 
hervorgehoben hatte. 

Naturlich nahm Herzog Wilhelm diesen Schiedsspruch 
nicht an. Neue Reibungen und Fehden waren die Folge, 
bis schliesslich am 17. September 1390 beide Parteien sich 
einigten, ihren Streit 3 Jahre lang ruhen zu lassen 1 ). Hier- 
mit waren die erzbischOfllichen Ansprucbe auf die alleinige 
Austibung des Geleitsrechtes endgdltig begraben und der 
ungestOrte Fortbestand des Diisseldorfer Rheinzolles in 
seiner Hohe von 1 2 Turnosen vom Zollfuder gesichert. Am 
24. Februar 1396 wurde das Kompromifl von Erzbischof 
und Herzog auf ihrer beider Lebenszeit in allgemeinen 
Ausdrflcken erneuert*). Ein direktes Vorgehen des ersteren 
gegen den Bestand des Zolles an sich kommt fernerhin 
nicht mehr vor. 

Weniger wichtig fiir sein £usseres Weiterleben als 
vielmehr far seine Bedeutung wurde das ungluckliche Er- 
eignis des Jahres 1397, die Schlacht vor Kleve, die mit 
ihren Folgen fOr lange Zeit die Macht des Herzogtums 
Berg lahm zu legen drohte. Nicht nur dafi im Friedens- 
schlufi vom 3. Aug. 1397 Herzog Wilhelm selbstverst&nd- 
lich den klevischen und m£rkischen Untertanen einschlieB- 
lich der Stifte Essen und Werden in Berg Zollfreiheit zu 
Wasser und zu Lande bewilligen muBte, wodurch gewifi 
der Ertrag des DQsseldorfer Rheinzolles sehr geschm^lert 
wurde — dieser letztere selbst wurde auch auf Jahre hinaus 
groBenteils verpfandet, um die aus dem Verluste der Schlacht 
gegenuber den eigenen Helfern sich ergebenden Verpflich- 
tungen zu decken. Daher vermiBte Herzog Wilhelrn gerade 
jetzt die auf Dr£ngen Kolns vom DQsseldorfer Zollsatz 
heruntergesetzten 6 Turnosen sehr schmerzlich. Er unter- 



*) Lac. U.-B. Ill No. 948. 
*) Lac. U.-B. Ill No. 1015. 



Digits 



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116 ttans Moster 

liefi es nicht, den ihm sehr geneigten K6nig, auf seine 
jetzige bedr&ngte Lage hinweisend, urn Abhtilfe zu ersuchen. 
Mit der besonderen BegrGndung „des haben wir angesehen 
anneme dinste und trewe .... und nemlichen sulche grosse 
merkliche scheden, die er leyde von krige und nederlage 
wegen zu dieser zeite swerlichen genomen und empfangen 
hat" verlegt mit Urkunde vom i6. Januar 1398 ! ) Wenzel 
die Zollerhebung von 6 Turnosen, an der, wie er unterweiset 
sei, der Herzog „grossen twanc und hindernisse genomen 
habe, also das er die an dem tzolle zu Dussildorff nicht 
ufheben noch eynnemen moge a auf den Zoll zu Kaisers- 
werth, von dem angeblich ja 6 Turnosen des Dasseldorfer 
Zollsatzes stammten, und sch&rft besonders dem Inhaber 
dieses letzteren, dem Pfalzgrafen Ruprecht, ein, ihn daran 
nicht zu hindern. Gleichfalls von Frankfurt aus war schon 
am 2. Januar derselbe Befehl an alle FQrsten des Reiches 
ergangen 2 ), noch einmal speziell in besonderer AusfCihrung 
an Erzbischof Friedrich und an Biirgermeister, Rat und 
Barger der Stadt K6ln 8 ). In einer zweiten Urkunde vom 
7. Febr. 4 ) — Herzog Wilhelm ist jedenfalls damals per- 
sOnlich mit Wenzel in Aachen zusammengetroffen — drQckt 
sich der KOnig noch deutlicher aus: „Wir Wenczlaw haben 
im dorumb zu widerstatung sulcher seyner nyderlage, die 
er nehsten von kriges wegen empfangen hat, diese besunder 
gnade getan, das er an dem czolle zu Keyserswerde sechs 
aide turnoz zu czolle uffheben solle*. Und in einer dritten 
Urkunde vom 26. April bestatigt er dem Herzog alle seine 
Wasser- und LandzOlle, die er und seine Vorfahren am 
Reiche ihm verliehen haben 5 ). 

Es ware immerhin sonderbar, dafi der KOnig der Ur- 
kunde vom 16. Jan. die zweite vom 7. Febr. h&tte folgen 
lassen, wenn beide wirklich nur dasselbe besagten. Doch 
decken sie sich keineswegs. In den 3 Urkunden vom 2. 
und der vom 16. Jan. ist immer nur von einer Uberfiihrung 



») Lac U.-B. Ill No. 1040. 

*) Beilage. 

*) Staatsarchiv, Jttlich-Berg No. 1355. 

4 ) Beilage. 

•) Beilage. 



Digits 



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Der Dfisseldorfer Rheinzoll etc **« 

der 6 Turnosen von DQsseldorf nach Kaiserswerth die Rede; 
in der vom 7. Febr. und der entsprechenden Mitteilung 
davon an alle FOrsten vom 4. M&rz 1 ) dagegen, nach der 
zugleich, wer dem Herzog ein Hindernis in den Weg 
legte, fiir jeden Fall mit 50 Mark lotigen Goldes bestraft 
werden soil, ist von einer solchen Verlegung gar keine 
Rede und nur einfach eine Zollverleihung zu Kaiserswerth 
ausgesprochen. Halten wir damit zusammen, daB in der 
Tat Herzog Wilhelm nicht nur bei Kaiserswerth 6 Turnosen 
neu erhob, sondern auch auBerdem eine ErhOhung des 
1386 herabgesetzten Dtisseldorfer Zollsatzes hat eintreten 
lassen, daB ferner sp&ter Herzog Adolf von 1 2 von Wenzel 
bewilligten Turnosen spricht, daB drittens Wenzel seinem 
Rat Dietrich von Malheim nicht nur in Dusseldorf, sondern 
auch in Kaiserswerth einen Turnos zu erheben gestattete*), 
so wird es klar, daB die Zollvergiinstigung, die der KOnig 
dem Herzoge verlieh, noch groBer war, als man bisher 
annahm 8 ), und nicht allein auf Kaiserswerth, sondern auch 
auf DQsseldorf selbst sich erstreckte 4 ). 

Die ZollerhOhung in Dusseldorf lieB sich ohne weiteres 
bewerkstelligen ; es scheint, als habe man sie hier als Extra- 
abgabe unter dem Namen Geleitgeld erhoben 5 ). In Kaisers- 
werth dagegen lag die Sache nicht so einfach, da dies sich 
ja in fremdem Pfandbesitz befand. Ein rechtliches Hindernis 
wurde dadurch freilich nicht hervorgeruf en ; aber Herzog 
Wilhelm hoffte wohl schwerlich von dem jetzigen Inhaber 
der Pfandschaft, dem mit den tibrigen rheinischen Kurfursten 
eng liierten Pfalzgrafen Ruprecht, hierbei irgendwie Ent- 
gegenkommen zu finden. Es zu erzwingen, dazu hatte er 
nicht die Macht. Er erhob also die ihm „zu tt Kaiserswerth 
bewilligten 6 Turnosen »bei a Kaiserswerth, also wohl auf 
seinem eigenen Gebiete. 

h Beilage. 
*) Beilage. 
*\ Lac. Archiv IV S. 119. 

4 ) Eine besondere Urkunde fiir das letztere ist allerdings nicht vor- 
handen, doch spricht Erzbischof Werner von Trier in einem Schreiben an den 
Kdnig von dessen Erlaubnis, etliche Turnosen zu Dusseldorf aufzuschlagen. 
Vgl. Beilage. 

5 ) Lac. U.-B. Ill No. 1064. 



Digits 



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1iQ Huns Mosler 

Ho 

Zun&chst war es wohl die alte Freundschaft, die den 
KOnig zu diesem auBerordentlichen Entgegenkommen 
gegeniiber dem Herzoge bewog. Aber bedeutete denn 
ein solches nicht geradezu einen Schlag ins Gesicht fiir 
die rheinischen Kurfttrsten? Wir sahen oben, welchen 
Wert sie stets darauf legten, da6 in Zollsachen der status 
quo gewahrt blieb. Besonders der Erzbischof von KOln 
muBte es~als eine absichtliche Kr&nkung empfinden, wenn 
der KOnig auf solche Weise den Herzog in die Lage setzte, 
den beschworenen Abmachungen zuwiderzuhandeln. In der 
Tat muBten diese Zollverleihungen zu Diisseldorf und 
Kaiserswerth den denkbar schlechtesten Eindruck machen. 
Aber gerade das macht sie urn so erkl&rlicher. Seit An- 
fang der goer Jahre war ja Wenzel in imnier grOsseren 
Gegensatz zu seinen W&hlern geraten, und es hatte ihm nicht 
verborgen bleiben kOnnen, welchen Zweck der nicht von 
ihm einberufene, sondern von den rheinischen Kurfursten 
veranlaBte Fursten- und St&dtetag zu Frankfurt im 
Mai 1397 hatte. Wie die Qbrigen weltlichen FQrsten Nord- 
deutschlands, so fehlte auf diesem auch Herzog Wilhelm 
von Berg 1 ). Freilich war er gerade damals durch seinen 
Krieg mit Kleve-Mark sowieso am Erscheinen verhindert. 
Immerhin war er infolgedessen auf keinen Standpunkt 
verpflichtet, konnte sich seine Partei also wahlen. Dieser 
Umstand hat sicher mit dazu beigetragen, dafi Wenzel so 
bereitwillig auf seine Bitte einging, zumal er auf die Kur- 
fttrsten bei ihrem feindseligen Verhalten gegen ihn keine 
Rucksicht mehr zu nehmen brauchte 8 ). 

Freilich gab diese Haltung des KOnigs, die zu seinen 
friiheren Versprechungen in so krassem Widerspruche 



') Vgl. die Prasenzliste des Tages in den Mitt.7aus dem Stadtarchiv zu 
K6ln XIII S. 74. Auch in der Folgezeit hielt sich Herzcg Wilhelm von der 
von den Kurfursten zu gunsten seines Schwagers betriebenen Agitation fern 
Erst am 3. Juni 1400 tritt er auf seine Seite. R. T. A. III. 

*) Die dem Grafen Friedrich von Mors am 8. Jan. 1398 bewilligte Er- 
hebung von 6 Turnosen am Zolle zu Ruhrort, der 1379 gleichfalls ausdrucklich 
von Wenzel widerrufen worden war, und das dem Herzog Wilhelm von Julich 
erteilte Zollprivileg zu Weeslich verstSrken noch diesen Eindruck der Absicht- 
Hchkeit, den dies ganze Vorgehen des Konigs macht. Vgl. Lindner, Gesch. 
des deutschen Reiches unter Konig Wenzel, Bd. z, BeiJ. 1 9. 



Digits 



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Der Dtisseldorfer Rheinzoll etc 

stand, den Kurfttrsten nur Wasser auf ihre MOhlen; sie 
hatten einen willkommenen Vorwand, ihrer Opposition nun- 
mehr eine noch schfirfere Richtung zu geben. Auf dem 
bekannten Tage zu Boppard im April 1399 vereinigten 
sich Pfalz, Mainz, Trier und KOln unter vollkommener 
Nichtachtung des an zwei von ihnen sogar speziell ergan- 
genen kttniglichen Befehls mit Urkunde vom 13. April 1 ) 
zur Abstellung der neuen Rheinzfllle zu DUsseldorf und 
Kaiserswerth. Sie hatten es eilig. Falls binnen 14 Tagen 
nach der Aufforderung, ihrem Verlangen nachzukommen, 
der Herzog sich hierzu nicht bereit erklSrt h&tte, sollte so- 
fort der Krieg beginnen, wozu der Kolner Erzbischof 200 
mit Gleyen, 400 Gewappnete und 100 gewappnete Schutzen, 
jeder der 3 anderen Verbiindeten aber die Halfte ins Feld 
zu schicken sich verpflichtete. Im Notfalle sollte das drei- 
fache Aufgebot erfolgen, zudem eine bestimmte Anzahl 
zum t&glichen Dienste in die kurkolnischen SchlOsser ge- 
legt werden. 

Auch mit der Stadt Koln war der Herzog in Kon- 
flikt gekommen. Zur ErhOhung seiner EinkQnfte — er hatte 
das Geld ja ttberaus nOtig — hatte er sich nicht gescheut, 
den frflheren Abmachungen zuwider den Kdlner BQrgern 
zu Dftsseldorf Zoll abfordern zu lassen. Am 10. und 16. 
Oktober 1398 beklagt sich die Stadt hieruber. Am 7. April 
1399 fordert sie den Erzbischof auf, sich beim Herzog 
von Berg far die Aufhebung ungerechter Z6lle zu ver- 
wenden 2 ), wobei von dem Rheinzolle abgesehen haupts^ch- 
lich an den Landzoll zu Wermelskirchen zu denken ist, 
den Jungherzog Adolf offenbar als Nebenzoll fOr den ihm 
neuerdings bewilligten Zoll zu Lennep 8 ) eingerichtet hatte, 
und bald darauf erlieB sie sogar ein Handelsverbot gegen 
Berg*). 

Diesem einhellig sich kundgebenden Unwillen gegen- 
uber konnte es Herzog Wilhelm auf keinen Widerstand 



») R. T. A. Ill No. 43. 

*) Vgl. die Regg. der stadtkSln. Kopeibiicher in den Mitt, aus dem 
Stadtarchiv zu Kdln. 

*) I^c. U.-B. Ill No. 1 04 1. 

4 ) Stein, Verfassung und Verwaltung der Stadt K6ln II No. 77. 



Digits 



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Hans Mosler 
120 

ankommen lassen. Er fugte sich denn auch und erkl&rte 
bereits am g. Juni 1399 w sulchen nuwen zoll zo Keyserswerde, 
mit namen die seess turnoys, die ... . der Roymsche 
konynch uns zo volleste unser nederlagen ind schaden 
gegeven hait, ind ouch sulchen zoll off geleidegelt, wie dat 
genant is, as wir zo Duysseldorp van nuwes upgelaicht hain, 
umb willen der kurfursten* zur Stund aufzuheben, auch 
keinen neuen Zoll einrichten zu wollen 1 ). Der Dilsseldorfer 
Zollsatz war damit auf seine vorherige HOhe zurttckge- 
schraubt 2 ). Mit sichtlicher Genugtuung teilte Erz- 
bischof Friedrich dem KOnige dies Ergebnis mit 3 ). Urn 
aber iiberhaupt die Wiederkehr eines solchen Vor- 
gehens unmOglich zu machen, schlossen am 17. Sept. 
desselben Jahres die 4 KurfQrsten ein fQr allemal 
einen Bund, urn wenn nOtig mit Waffengewalt zwischen 
StraBburg und Rees die Einfiihrung neuer ZOlle und die 
ErhOhung bestehender zu verhindern 4 ). 

KOnig Ruprecht hatte natiirlich bei seinem Regierungs- 
antritt nichts eiligeres zu tun, als die Politik seines Vor- 
g&ngers zu desavouieren. Mit scharfen Ausdrticken gegen 
diesen — KOnig Wenzel habe zu grofler Verderbnis des 
Landes leichtfertig und ohne Rat, Zustimmung und Willen 
der Kurfiirsten, die des mit zu tun h&tten, und unbedacht 
neue ZOlle verliehen — hob er in der Urkunde vom 
7. Jan. 1401 von Koln aus 6 ) — wir sehen wieder den 
Erzbischof dahinter stecken — alle seit 30 Jahren verliehenen 

') Lac. U.-B. Ill No. 1064. 

*) Die Tumosenverleihungen zu Dusseldorf und Kaiserswerth an Dietrich 
von Mulheim sind analog der 1380 an Edmund v. Endelsdorp erfolgten. 
Ersterer erscheint spater als Burger zu Kdln. Damals war er im Dienste des 
Kdnigs tatig, hauptsachlich 1399 als Unterhandler mit denStadten; als solcher 
wird er beglaubigt bei Frankfurt und K6ln. Vgl. R. T. A. III. Die ibm 
erteilten Zollverglinstigungen sind in Kraft geblieben. Seinen Kaiserswerther 
Turnos ldste jeden falls kurz darauf Herzog Wilhelm ein und verlieh ihn weiter 
an Johann von Loen. Vgl. Beil. Das Glciche scheint mit dem Diisseldorfer 
geschehen zu sein; wenigstens betragt dort Anfang des 15. Jahrhunderts der 
Zollsatz nicht 12, sondern 13 Turnosen, ohne daB der Erzbischof dagegen Ein- 
spruch erhebt. S. u. 

') Beilage. 

4 ) R. T. A. Ill No. 61. 

6 ) R. T. A, IV No. 207. 



Digits 



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Der Dfisseldorfer Rheinzoll etc 191 

Zttlle und ZollerhOhungen auf, namentlich die von KOnig 
Wenzel bereits widerrufenen, freilich ohne irgend einen 
zu nennen, verbot bei einer Strafe von ioooo Mark 
lotigen Goldes, wovon die Halfte ihm, die andere H&lfte 
dem Erzbischofe zuf alien solle, in dessen Sprengel die be- 
treffende Zollstatte liege, ihre weitere Erhebung und ver- 
sprach, keinen neuen zu gestatten ; falls er aber in einer 
Anwandlung von Ged£chtnisschw&che dennoch solches tue, 
so solle dies im voraus null und nichtig sein mit Ruck- 
sicht darauf, ,dafi die KurfQrsten des heiligen rOmischen 
Reiches Geleiter und feste, stete S&ule sind und dieses 
ohne ihren Rat, ihre HQlfe und ihr Zutun nicht wohl be- 
stehen kOnne\ sie also in ihren Privilegien, Freiheiten, 
Gnaden und Herkommen erhalten werden mtifiten. Vor- 
sichtshalber hatten sich die drei rheinischen Erzbischofe 
bereits am 20. August 1400 zu Oberlahnstein von Ruprecht 
versprechen lassen, dafi der von ihnen gewtinschte Wider- 
ruf auf sie selbst keine Anwendung finden solle 1 ). 

Dieser selbst blieb aber tiberhaupt eine leere Drohung; 
ja er erscheint lediglich als inhaltlose Formel, die nur zur be- 
liebten Wahrung des prinzipiellen Standpunktes noch be- 
sonders ausgesprochen wird. Denn wenn K&nig Ruprecht 
dem Erzbischof Friedrich bei der Best&tigung seiner Z6lle 2 ) 
verspricht, zwischen Andernach und Rees keine Zollerhebung 
zu dulden „praeter ea vectigalia seu theolonea, quae 
nostrorum auctoritate praedecessorum posita inter eosdem 
terminos iam apparent a , so kann man darin doch nur eine 
direkte Anerkennung des augenblicklichen Zustandes, sowie 
eine indirekte des Diisseldorfer Zolles im besonderen er- 
blicken. 

Als in den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts der seit 
langem schon vorhandene Gegensatz zwischen Herzog 
Wilhelm und seinem altesten Sohne Adolf in offenen Zwist 
ausbrach, setzte sich letzterer zugleich mit dem ganzen 
Lande auch in den Besitz des Diisseldorfer Rheinzolles 
und benutzte ihn dazu, durch Verleihung von Manngeldern 



l ) R. T. A. Ill No. 200. 
*) Desgl. IV No. 212. 



Digits 



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„„ Hans Mosler 

122 

seine Anhangerschaft zu starken 1 ). Im Friedensschlusse 
vom 2. Juli 1405 erhielt der Altherzog den Zoll wieder 
zugesprochen. Vom Grafen Adolf von Kleve erwirkte er 
das freilich jederzeit widerrufliche Zugestandnis, zu seinen 
Lebzeiten von dessen Untertanen den Rheinzoll erheben 
zu diirfen; der Ertrag fiel zur Halfte ihm, zur Halfte dem 
Grafen zu 2 ). 

Er starb noch in dem gleichen Jahre 1 408. Sein taten- 
lustiger Sohn Adolf, der jetzt die Regierung antrat, hatte 
schon friiher nicht viel Respekt vor alten Vertragen ge- 
zeigt. Sogleich brach unter ihm der alte Streit mit dem 
Erzstifte Koln wieder aus, wobei auch diesmal die Zollan- 
gelegenheit einen wesentlichen Streitpunkt abgab. Offen- 
bar kummerte sich Herzog Adolf nicht um die den Er- 
trag seiner Zolle empfindlich schadigenden Zugestandnisse 
seines Vaters, der den Kolnern die Zollfreiheit zugesichert 
hatte ; der Erzbischof dagegen erhob seine alten Anspruche 
auf das alleinige Geleitsrecht. Am 19. April 141 1 3 ) wurde 
von beiden Seiten der Schiedsspruch des Herzogs Reinald 
von Jiilich und Geldern angenommen, die Sache auf Leb- 
zeiten beider Parteien ruhen zu lassen ; fur Stadt und Stift 
wurde die Zollfreiheit von neuem verbrieft. Auf die Be- 
miihungen Reinalds hin kam sogar ein Biindnis zustande. 

Wie sehr es aber trotzdem dem Erzbischofe darauf 
ankam, seinen Standpunkt zu wahren und sich ja die M6g- 
lichkeit offen zu halten, seine Anspriiche bei passender 
Gelegenheit wieder geltend zu machen, zeigt der Umstand, 
da6 er bei den Verhandlungen, die der Wahl Sigmunds 
voraufgingen, am 22. Juli 141 1 sich ausdrdcklich versprechen 
lieB, daB naturlich ohne seine Zustimmung keine neuen 
RheinzOlle verliehen werden diirften, daB aber auch die 
Erhebung der Zolle zu Dusseldorf und im Lande Berg 
verboten werden sollte 4 ). Doch kam er nicht in die Lage, 



x ) Staatsarchiv, Julich-Berg No. 1455, 1456, 1477. Cber die hierbei 
erfolgte vertragswidrige Behandlung der KOlner vgl. Ennen, Geschicbte der 
Stadt K6ln, S. 156 flf. 

*) Lac. U.-B. IV No. 52. 

8 ) Desgl. No. 63. 

4 ) Lac. U.-B. IV No. 66. Vgl. R. T. A. VII. 



Digits 



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Der Dftsseldorfer Rheinzoll etc. M 

auf dies Versprechen zuruckzugreifen, und mit seinem An- 
fang Februar 14 14 erfolgten Tode erlosch sowieso die 
Gultigkeit des obigen Schiedsspruches. 

Mit erneuter Heftigkeit trat jetzt der vor drei Jahren 
nur eben uberbrdckte Gegensatz wieder zutage, diesmal 
durch den Wahlstreit urn den erzbischttflichen Stuhl erheb- 
lich verscharft, da Herzog Adolf diesen seinem Bruder 
Wilhelm verschaffen wollte. Seit 1390 hatte der Erzbischof 
allein dem Herzoge gegeniibergestanden, die Stadt K6ln 
sich zuruckgehalten. Auch 1398 war die Bundnisklausel 
vom Jahre 1386 nicht in Wirksamkeit getreten. Durch 
die Hemmungen aber, die der Rheinverkehr jetzt erfuhr, 
durch die Anlage von Befestigungswerken in Monheim 
und Mdlheim, die doch wohl einer tJberwachung des 
Stromes dienen sollten, und ofFenbar auch durch Zoll- 
forderungen, die zu Dusseldorf ihren Btirgern gegenuber 
erhoben wurden, wurde die Stadt so gereizt, da6 sie sich 
dem Erzbischofe wieder naherte. Noch am 25. Nov. 14 14 
bei ihrer durch Sigmund vermittelten Einigung mit dem 
neugewahlten Erzischofe Dietrich v. M6rs hatte sie sich aus- 
drflcklich ausbedungen, dafi er sie 10 Jahre lang nicht an 
das einst mit Erzbischof Friedrich wegen der Zolle zu 
Dusseldorf und im Lande Berg geschlossene Biindnis 
mahnen durfe 1 ). Jetzt am 13. Jan. 14 16 schloB sie ein 
neues mit ihm unter der Bedingung, dafi er mit Herzog 
Adolf keinen Frieden schliefien durfe „id en sy dan, dat die 
selve stat ind burgere zuvoerentz verhaven ind untlediget 
werden des zolles zo Duysseldorp ind vort der anderre 
zolle in deme lande van deme Berge zo wasser ind zo 
lande* *). 

Die Beilegung dieses *harten und schweren' Krieges, 
der den ganzen Niederrhein in Mitleidenschaft zog, erfolgte 
zu Aachen am 13. Dez. 1416 durch K6nig Sigmund selbst 8 ). 
Eine endgtlltige Einig^ung kam jedoch zunachst nur in 
Nebensachen zustande. Den Ausspruch aber „den Kern 
des Streites, das Zollgerechtsam des Herzogs* verschob der 

l i Lac. U.-B. IV No. 90. 

') SUatsarchiv, KurkSln No. 1383. 

») Lac. U.-B. IV No. 99. 



Digits 



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124 Hans Mosler 

KOnig auf das n&chste Jahr, wie Lacomblet meint in der 
Absicht, den GemQtern Zeit zu lassen sich zu beruhigen 1 ). 
Wirklich erfolgte denn auch am 22. April 141 7 zu Kon- 
stanz in feierlicher Sitzung des Hofgerichtes der Entscheid. 
Dem Herzoge, der sich darauf berufen hatte, dafi ja in den 
ihm vom Reiche verliehenen Zollprivilegien niemandes 
Zollfreiheit ausgesprochen war, wurde darin auferlegt, es 
mit den Zcllen so zu balten, wie es unter seinem Vater 
gehandhabt worden war 2 ). 

Wir sehen hier, wie Berg in der Zollfrage wieder die 
Offensive ergriff. Der Plan des Herzogs, die ihm hftchst 
lastige Ausnahmestellung der Kolner an seinen Zflllen zu 
beseitigen, war allerdings gescheitert DafQr begann er 
schon im folgenden Jahre seine Bemtthungen, eine ErhOhung- 
des DOsseldorfer Zollsatzes zu erwirken. Anfang August 
141 8 verhandelten seine Abgesandten vor KCnig Sigmund, 
der sich damals in Siiddeutschland befand, mit den Ver- 
tretern des Kardinals Ludwig von Bar, der dem Herzoge 
die ihm vom KOnige verliehene Markgrafschaft Ponta- 
mousson streitig machte. Bei dieser Gelegenheit brachten 
die herzoglichen Rate auch die Zollan gelegenheit zur 
Sprache und trugen dem K6nige die Bitte ihres Herrn 
vor, er m6ge ihm die 1 2 Turnosen, die KCnig Wenzel dem 
Herzog Wilhelm verliehen habe [s. o.], entweder bestatigen, 
oder ihre Erhebung wenigstens bis auf Widerruf gestatten. 
Sigmund antwortete hierauf, ohne Zustimmung der Kur- 
ftirsten k6nne er dies nicht; auf dem Tage aber, den er 
in Kiirze mit diesen zu Trier halten werde, solle sich Herzog 
Adolf einfinden, um mit ihnen zu verhandeln. Jedenfalls 
diirfe er der k&niglichen Unterstiitzung hierin gewiB sein 8 ). 



') Lac. Archiv IV S. 231. 

*) Staatsarchiv, Jiilich-Berg No. 1724 V** Alter Abdruck bei Lunig, 
Reichsarchiv Pars spec 

8 ) Der Bericht fiber diese Gesandtschaft, ein Schriftstfick auf Papier, vgl. 
Beilage, ist undatiert. Seine Datierung auf den Anfang August 141 8 ergibt 
sich aus inneren Grfinden, zunSchst aus der Erwahnung des beabsichtigten Tages 
zu Trier, vor allem aber aus der geschilderten Reiseroute des Kdnigs von 
Pforzheim fiber Weil nach Reutlingen, die nur zu der aus Altmann Reg. 
Imp. XI ersichtlichen Route Sigmunds pafit, die im August 1 4 18 von Pforz- 
heim fiber Weil — W. der Stadt oder im SchSnbuch? — zum Neckar hin 



Digits 



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t>er DusseloWer Rheinzoll etc 125 

Der KurfQrstentag zu Trier kam nicht zustande 1 ). Von wei- 
teren Schritten des Herzogs in dieser Angelegenheit erfahren 
wir einstweilen nichts. 

Durch seine Niederlage und Gefangennahme in Loth- 
ringen bei dem Versuche, mit Waffengewalt die Markgraf- 
schaft Pontamousson zu erstreiten [a. 1422] geriet er in 
groBe finanzielle Schwierigkeiten — sein eigenes LGsegeld 
betrug die ungeheure Summe von 40000 Gulden, ganz ab- 
gesehen von der Entsch&digung seiner Kampfgenossen fur 
ihre Verluste. Er suchte sich zu helfen wie weiland sein 
Vater nach seiner Niederlage vor Kleve. Er bat wiederum 
den K6nig um die obenerw&hnte ZollerhOhung, die schon 
Wenzel seinem Vater bewilligt hatte. Diesmal willfahrte 
Sigmund seinem Wunsche. Mit Urkunde vom 30. Mai 1425 f ) 
erneuerte er ihm wegen seiner treuen Dienste „und uff das 



fuhrte (Keutlingen ist hier nicht erwahnt) und fiber Rotten burg neckaraufwarts 
nach Rottweil und Villingen ging. Danach fanden die im Bericht erwahnten 
Verhandlungen in Pforzheim, wohin Sigmund am Abende des 8. August ge- 
kommen war, am 9., die in Weil am 10. und 11. August statt. Fur diese 
Tage ist durch die Regestcn auch die Anwesenheit des vom Referenten er- 
wahnten Bischofs [Georg] von Passau sowie des Markgrafen [Bernhard von 
Baden] in der Umgebung des Kdnigs bestfitigt. Der gleich falls genannte Herr 
von Hirtze, mit dem der Berichterstatter dem Konige folgte, ist wohl identisch 
mit dem stadtk&lnischen Rechtsgelehrten Johann vamme Hirtze, der als Ge- 
sandter seiner Stadt in Konstanz war — vgl. Altmann Reg. Imp. XI No. 3148 
— und dessen Anwesenheit beim Kdnige wenigstens fur den juli 1418 be- 
glaubigt ist — vgl. die R. R. der stadtkdln. Urkunden ad 1418, 14. Juli in 
Mitt, aus dem Stadtarchiv zu K6ln XVI. 

*) Ober diesen Plan vgl. R. T. A. VII No. 234 — 237. 

■) Im Staatsarchiv ist die Kopie einer Verschreibung vom Jahre 1425 
erhalten — vgl. Beilage — deren n&heres Datum bei der Abschrift leider 
nicht angegeben ist, worin Herzog Adolf und sein Sohn Ruprecht erklaren, 
fur K6nig Sigmuud den preufiischen Kaufleuten Jobann Falbrecht und David 
Rosenfelt 10 000 Gulden schuldig zu sein, die ihnen auf den Dttsseldorfer Zoll 
angewiesen werden. Diese Kaufleute aus Thorn spielten gewissermafien die 
Rolle koniglicher Bankiers. Dafi zwischen der obigen Zollverleihung und dieser 
Obernahme der k6niglichen Schuld von 10 000 Gulden durch den Herzog ein 
Zusammenhang besteht, scheint mir zweifellos, wenigstens insoweit, daB wieder 
der Konig die Gelegenheit benutzte, sich fur die Erteilung der Zollvergiinstigung 
gewissermafien bezahlen zu lassen. Cbrigens fiel es dem Herzoge Adolf gar 
nicht ein, der ubernommenen Verpflichtung nachzukommen — vgl. Lac U.-B. 
IV No. 179, und die Klagen hieruber ziehen sich bis zum Jahre 1434 bin — 
vgl. Reg. Imp. XI No. 6820, 7600, 7608, 8376, 8777, 10438, 10732. 



Digits 



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12* Bans Mosfcr 

fcr auch in ettlicher masse solicher groflen schaden, die er 
umb unsere und des h. richs lehen . . . inzuvordern 
genomen und empfangen hat, von uns und dem riche er- 
getzet werde* jenen Zoll von 6 Turnosen mit der Befugnis, 
ihn in seinem Lande zu erheben „wo ym das allernutz- 
lichste und beste seyn bedunket a *). Der Herzog schlug 
diese 6 Turnosen auf den DQsseldorfer Zollsatz [s. u.], so 
dafi dieser jetzt wiederum 18 oder gar 19 Turnosen be- 
trug. Von einem Einschreiten der rheinischen Kurfiirsten 
oder auch nur des Erzbischofs Dietrich hOren wir diesmal 
nichts; die Bewilligung wird wohl mit ihrer Zustimmung 
erfolgt sein, wie das auch eine Stelle der Urkunde an- 
deutet "Oberhaupt war in den letzten Jahren eine grosse 
Anderung in dem Verh&ltnis zwischen Herzog Adolf einer- 
seits und Sigmund und den Kurfiirsten andererseits ein- 
getreten. In auBerordentlich freundschaftlich gehaltenen 
Briefen beglQckwunschen sie ihn zu seiner Lose aus der 
lothringischen Gefangenschaft und legen groBen Wert auf 
seine Anteilnahme an verschiedenen Versammlungen *). 
Der Grund ist freilich klar. Es war die Hussitengefahr, 
die die Kurfiirsten von ihrem bisher so stark behaupteten 
Standpunkt abgehen liefl, um in dem streitbaren, seiner 
Tapferkeit wegen riihmlichst bekannten Fursten einen 
willigen Heifer zu finden. 

Da die Lande Geldern und Zutphen dem Herzoge 
Adolf, der 1423 mit dem Tode Reinalds von Julich 
und Geldern ihr Landesherr gevvorden war, hartn&ckig 
die Huldigung verweigerten und selbst ein Ein- 
schreiten der Reichsgewalt nichts nutzte, befahl 
Sigmund gleichfalls am 30. Mai 1425 s ) und wiederholt am 
4. April 1426 *) dem Herzoge, gegen die Kaufleute dieser 
Lander solange einen besonderen Rheinzoll einzurichten, 
wo es ihm am bequemsten sei, mit einem Zollsatz von 
24 Turnosen, bis sie sich zur Huldigung bequemten. 
Diesen besonderen Rheinzoll richtete Adolf zun&chst in 



») Lac. U.-B. IV No. 106. 

*) R. T. A. VIII. 

8 ) Staatsarchiv, Jttlich-Berg No. 1883. 

4 ) Lac U.-B. IV No. 176 (mit falschem Datum). 



Digits 



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£>er busseldorfer Rheinzoll etc **' 

Monheim ein, das er gerade in jenen Jahren stark befestigte, 
darauf in Zundorf, erregte damit aber uberall in den rhei- 
nischen Landen grofien Unwillen, namentlich bei Erzbischof 
Dietrich, der wegen der dort begonnenen Festungsbauten 
auch eine Zolleinrichtung zu Miilheim befQrchtete. Er 
richtete Beschwerdeschreiben an die Qbrigen rheinischen 
Fiirsten, sogar an den Herzog Philipp von Burgund; in 
dem an Pfalzgraf Ludwig gerichteten l ) beziffert er seinen 
Verlust an Zolleinnahmen infolge der VerkehrsstGrung auf 
40000 Gulden; zugleich klagt er den Herzog des Ver- 
tragsbruches an und mahntden Adressaten an jenes alte 
Biindnis, das 1428 fur die ganze Strecke Basel-Rees er. 
neuert worden war*). Freilich war die Klage fiber die 
Einrichtung neuer Zollst&tten zu der Zeit, als der Erzbischof 
den Brief schrieb, [8. Sept. 1431], kaum noch berechtigt. 
Der einhellig sich kundgebenden Entrustung gegeniiber, 
die sein Vorgehen wachgerufen hatte, hatte der Herzog 
seine Maflregel nicht aufrecht erhalten kGnnen und seiner 
eignen Angabe nach 8 ) „um der Kurfursten willen" bereits 
seit langerer Zeit den Zoll zu Monheim, darauf auch „nu 
zolest zo Noremberg zo syner konynglicher gnaden ge- 
synnen a den zu ZQndorf abgestellt. Damit ist offenbar 
der Reichstag zu Nurnberg Februar und Marz 1431 ge- 
meint, wo der KCnig selbst zwischen beiden Parteien, die 
persOnlich anwesend waren, vermittelte 4 ). 

Doch hatte der Herzog damit nicht aufgehOrt, die 
geldrischen Kaufleute zu belastigen, und veranlafite dadurch 
schlieBlich die Kurfursten von Mainz, Koln und Pfalz zu 
gemeinsamem Vorgehen. Am 9. Okt. 1432 richteten sie 

") Beilage. 

a ) Staatsarchiv, Kurk6ln No. 1552. 

8 ) Seine Antwort an den Pfalzgrafen, der ihm des Erzbischofs Schreiben 
ubersandt hatte, s. Beilage. 

4 ) Vgl. hierzu den Bericht der Strassbnrger Gesandten vom 22. Febr. 
R. T. A. IX No. 435 „und als sie hut fruge wider zusamenkomen sien, hat 
unser here der kunig soliche spenne, so da sint zwuschen unserra herren von 
Colne und dem herzogen von Berge von zolle wegen, die ietweder teil in sime 
lande ufgesatzet hat, fur handen genomen zu richten. Als noch solichen tedingen, 
so darin furgenomen sint, hat sich der herzog . . genomen zu bedenken bis 
morn fritag". Vgl. No. 438. 



Digits 



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128 Hans Mosler 

ein Schreiben an ihn und verlangten unter versteckten 
Drohungen Einstellung jener Bel&stigungen, damit endlich 
auf dem Rheine Ruhe und Sicherheit wiederkehrten ! ). 
Der Nutzen, den der Herzog von seiner MaGregel hatte, 
war in der Tat sehr gering im Vergleich zu dem unge- 
heuren Schaden, den der ganze Rheinhandel dadurch erlitt, 
dafi die Geldernschen zu Repressalien gegenttber den an- 
dern rheinischen Kaufleuten ihre Zuflucht nahmen. 

Besondere SchStrfe hatte dieser ganze Streit dadurch 
gewonnen, dafi zu derselben Zeit zwischen Herzog Adolf 
und Erzbischof Dietrich eine schwere Fehde herrschte, die 
erst 1434 ihr Ende fand. Von andern Streitpunkten abge- 
sehen — der wichtigste betraf die geistliche Gerichtsbar- 
keit — beklagte sich der Erzbischof iiber die schon be- 
sprochene Zolleinrichtung zu Monheim und Zandorf sowie 
darttber, daB der Herzog zu Ddsseldorf mehr als 12 oder 
1 3 Turnosen erhebe, was wider den letzten Ausspruch sei, 
— ein Beweis dafQr, dafi Herzog Adolf die ihm 1425 von 
Sigmund bewilligten 6 Turnosen tats£chlich auf den DQssel- 
dorfer Zollsatz geschlagen hatte — und dafi von seinen 
Untertanen Zoll erhoben werde. Der Herzog dagegen 
fUhrte Besch werde fiber Begftinstigung seiner in die Reichs- 
acht erklarten geldernschen Untertanen, fiber die ErhOhung 
der kOlnischen LandzOlle, tiber ungebuhrliche Zollerhebung 
zu Zons und auch darttber, dafi der Zoll zu Bonn zum 
Nachteile derer von Sinzig und Remagen erhoht worden 
sei. Ein im Jahre 1433 fttr die Qbrigen Punkte erfolgter 
Schiedsspruch der beiderseitigen Stande behielt sich die 
Entscheidung ttber die Zollstreitigkeiten vor*). In dem 
endgOltigen Frieden vom 16. Marz 1434 kam es nur be- 
treflFs der kOlnischen LandzOlle zu einem klaren Ergebnis; 
die andern werden nicht erwahnt 8 ). 

Trotz dieses faulen Friedens httrten dennoch die Strei- 
tigkeiten wegen der Zolle far lange Zeit auf. Erzbischof 
Dietrich hatte in der bald darauf ausbrechenden Soester 
Fehde alle H&nde voll zu tun, stand zudem mit Herzog 

a ) Beilage. 

») Lac. U.-B. IV No. 206. 

«) Staatsarchiv Kurkoln No. 1588; vgl. Lac. U.-B. IV No. 206 Airai. 



Digits 



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t>er Dfisseldorfer Rheinzoll etc. t2t 

Gerhard, dem Neffen und Nachfolger Adolfs, immer im 
besten Einvernehmen. Sein Nachfolger Ruprecht von der 
Pfalz verzehrte die Kr&fte des Stiftes in fortw£hrenden 
Kltmpfen mit seinen andern Nachbarn und sein em Dom- 
kapitel. Erst ein halbes Jahrhundert nach obigem Vertrage 
regte sich wieder die gegenseitige zollpolitische Eifersucht 
zwischen K6ln und Berg. 

Notgedrungen hatte sich der KOlner Erzbischof dazu 
verstehen miissen, die Ausnutzung des lebhaften Schiffs- 
verkehrs zwischen den Niederlanden und der groflen rhei- 
nischen Handelsmetropole mit dem Herzoge von Berg zu 
teilen. Andererseits hatte es der Herzog noch nicht ver- 
sucht, die Lage seines Gebietes oberhalb K6ln in gleicher 
Weise auszubeuten. Das Oberbergische besafi keine Rhein- 
zollstatte. Auf dieser gan'zen Strecke zog neben Jiilich — 
dies besafi die Z6lle zu Sinzig und Remagen — der Kolner 
Erzbischof mit seinen 3 Zollst&tten zu Andernach, Linz 
und Bonn allein den Nutzen aus dem starken Verkehr. 
War es nicht natflrlich, daft der Herzog von Berg das 
Experiment, das ihm mit Dtisseldorf so gut geglQckt war, 
in diesem Teile seines Landes zu wiederholen suchte? Ein 
Umstand kam ihm dabei vorzQglich zu statten, die chro- 
nische Geldnot des Kaisers. 1475 bei der Einrichtung des 
Kftlner Rheinzolles hatte sich Friedrich III. einen j&hrlichen 
Zollanteil von 1500 Gulden ausbedungen 1 ). Ein Gleiches 
hatte er in demselben Jahre bei der zu Gunsten des Guber- 
nators Hermann von Nassau vorgenommenen Erh&hung 
des Linzer Zolles getan 1 ). Als Herzog Wilhelm II. drum 
den Kaiser um eine gleiche Vergtinstigung bat und bei 
den Verhandlungen das Geld nicht sparte, war dieser gleich 
bereit dazu und gestattete ihm unter der Bedingung eines 
Jahrestributs von 4000 Gulden die Einrichtung eines Zolles 
zu LQlsdorf oder, falls er dort gehindert werde, sonst auf 
seinem Gebiete in der H6he des Linzer, wo damals wie 
auch zu Bonn 24 Turnosen erhoben wurden. Hierzu gab 



l ) John, Der K5lner Rheinzoll S. io ff. 

*) Lac. U.-B. IV No. 430 Anm. Der kaiserlicbe Zollanteil sollte 8000 g. 
betragen. Vgl. Chmel, Regesten Friedrichs III. No. 7012. In der Verleihungs- 
urkunde vom 27. Sept 1475 stent allerdings von einem solchen nichts. 



Jahrb. XXI. 



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190 



Hans Mosler 



Rcnig Maximilian am 23. Juli i486 seine Zustimmung 1 ). 
Sofort wurde in Liilsdorf ein Zollhaus gezimmert und die 
Schiffe zur Verzollung angehalten 2 ). Zweifellos war dies 
eine schwere Verletzung der friiheren Vertrage. Erzbischof 
Hermann und die Stadt „lachten sich dann auch sere hert- 
lich dairweder" und verlangten namentlich mit Berufung 
auf den unter Sigmund a. 141 7 ergangenen Entscheid des 
Hofgerichtes Abstellung. Der Herzog weigerte sich zu- 
nachst „want he grois gelt darumb uisgelacht hadde*, lieB 
dann aber doch das den Kolnern allzu nahe Liilsdorf als 
Zollstatte fallen und errichtete dafiir eine neue in seiner 
Herrschaft LOwenburg 8 ). Arge Verwickelungen standen 
bevor. Maximilian, damals in den Niederlanden weilend, 
erbot sich zur Vermittlung*). Um die gleiche Zeit jedoch 
hatte der Herzog bereits nachgegeben 6 ). 

Der ganze Streit kam nun dem DQsseldorfer Rheinzoll 
zugute. Als Ersatz namlich bewilligte im Einverstandnis 
mit der Gegenpartei der Kaiser am 27. Nov. i486 dem 
Herzoge aufler einem Landzoll in jedem seiner Herzog- 
tttmer noch eine ErhOhung des Dttsseldorfer Zollsatzes um 
6 Turnosen 6 ;, der somit wie in Bonn und Linz 24 Turnosen 
betrug. Am folgenden Tage wurde zu Koblenz, wenn wir 
der Koelhoffschen Chronik Glauben schenken durfen, im 
Beisein der herzoglichen Rate vor den Augen des Kaisers 
die LQlsdorfer Zollverleihungsurkunde vernichtet. Zugleich 
aber wurde dem Herzoge seine neue Errungenschaft noch 
fester verbrieft. Falls er aber auch hierin von Stift oder 
Stadt Koln gestOrt werde, obgleich doch die Verleihung 
mit ihrem Vorwissen geschehen sei, versprach ihm der 
Kaiser, ihn mit einem neuen Zolle auf dem Rhein oder 
anderer guter trefflicher Nutzung begnaden zu wollen 7 ) 8 ). 

') Beilage. 

*) Vgl. den freilich ungenauen Bericht der Koelhoffschen Chronik S. 867. 

8 ) Der Ort selbst ist unbekannt. 

4 ) Beilage. 

•) Beilage. 

6 ) Lac. U.-B. IV No. 433. 

7 ) Beilage. 

8 ) t)aB auch jetzt wieder der Kaiser sich einen Anteil vorbehalten hfitte, 
ist nicht ersichtlich. Vielleicht hat er sich mit einer einmal gezahlten Paoschal- 



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t>er frttsseldorfer kheinzoll etc\ 131 

lis soilte nicht dazu kommen. Im folgenden jahre seheri 
wir alledrei Parteien sogar eng verbftndet *). Mit dem Jahre 
i486 schliefit die aufiere Geschichte des Diisseldorfer Zolles 
ab. Weder eine Verminderung noch eine ErhOhung erfuhr 
der jetzt geltende Zollsatz; noch 1597 betrug er in gleicher 
Weise zwei GoldguJden fiir das Zollfuder 2 ). 

Auch in einem andern Punkte ist mit dieser Zeit die 
Entwickelung des Dusseldorfer Rheinzolles als abge- 
schlossen zu betrachten. Erst hatte er urn seine Existenz 
zu kampfen gehabt. Nachdem in dieser Beziehung die 
alten, Geleit und Leinpfad betreffenden kurkolnischen Vor- 
rechte, die der territorialen Konsolidierung im Wege stan- 
den, gefallen waren, waren die HerzOge weiterhin bemdht 
gewesen, auch die Zollfreiheit der StiftsangehOrigen und 
der kolnischen Btfcrger zu beseitigen 3 ). Bei alien Streitig- 
keiten zwischen Berg und Koln spielt sie eine Rolle. 
1417 hatte sie allerdings wieder anerkannt werden mtissen; 
doch die auf Beseitigung solcher fremder Vorrechte zielende 
Entwickelung lieB sich auch hier nicht aufhalten. Schon 
Herzog Gerhard (seit 1437) scheint hierin einen Erfolg er- 
rungen zu haben. In der Erneuerung des Freundschafts- 
bUndnisses zwischen ihm und der Stadt Koln vom 29. Nov. 
1467 4 ) wird, wahrend sonst ausfilhrliche Abmachungen ge- 
trofFen werden, dieses Vorrechtes der Kolner Bflrger gar 
nicht gedacht; nur wird ausgemacht, dafi die Stadt alle 
Ansprtiche, die sie wegen der Zolle des Landes Berg zu 

summe zufrieden gegeben. Er war jeden falls bei der ganzen Angelegenheit 
nicht schlecht gefahren. Namentlich die Stadt K6ln hatte es sich etwas kosten 
lassen, die ihr hdchst lastige Zolleinrichtung zu hintertreiben. Hatte sie doch 
damals im Interesse ihres eignen Zolls und „zo afrwervonge des zols Lulstorp u 
20000 bescheidene Gulden von ihren Burgern entleihen mussen, vgL Stein, 
Verfassung und Verwaltung der Stadt K61n II No. 467. Dafi die Stadt dies 
Geld dem Kaiser nur geliehen hatte — vgl. Ilgen, Die Landz6lle im Herzog- 
tum Berg S. 260 — geht daraus nicht hervor. 

J ) Lac. U.-B. IV No. 436. 

■) Der wirkiiche Goldgulden war im Anfange des 15. Jahrhunderts gleich 
12 Tumosen; vgl. Kruse, K5lnische Geldgeschichte S. 86. 

s ) Die im Friedensvertrage von 1397 ausbedungene Zollfreiheit zu Dfissel* 
dorf fiir die Bewohner von Kleve, Mark, Essen und Werden (s. o.) war offenbar 
nur von kurzer Dauer und hat nach 1408 ganz aufgehSrt. 

4 ) Lac. U.-B. IV No. 337. 



Digits 



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19$ Hans Mosler 

haben meint, w&hrend dieser auf 10 Jahre geschlossenen 
Vereinigung nicht geltend machen wolle. SchlieBlich muB 
die KoelhofFsche Chronik l ) gestehen, „dese vriheit van den 
zween zollen (zu Bonn und'NeuB) mit andere mere zollen, 
als zo Kaiserswerde, zo Dusseldorp, zo Boparden etc. sin 
undergegangen nu zer zit anno dni 1499 ind ouch zovorens". 
Und fiir die Stiftsangeharigen wird wohl dasselbe zu gelten 
haben. Damit war auch in diesem Punkte das Prinzip der 
Territorialentwickelung, die Ausmerzung fremder Rechte 
und Vorrechte, zum Siege gelangt. 

Das Oberbergische blieb fur immer ohne Rheinzoll- 
st&tte. Im Niederbergischen war DQsseldorf auf Jahrhun- 
derte hinaus die einzige. Alle Bemtihungen der Herzoge 
und Kurfiirsten, durch die rechtlich ihnen zweifellos zu- 
stehende Einlose von Kaiserswerth eine zweite zu gewinnen, 
scheiterten an dem Widerstande des Erzbischofs. Ein lang- 
wieriger ProzeB vor dem Reichskammergericht hatte 
endlich den Erfolg, daB Kaiserswerth, dessen Verpfindung 
1368 den Grund zur Anlage des Dusseldorfer Rheinzolles 
abgegeben hatte, 1768 wieder an Berg kam. Beiden Zoll- 
st£tten war kein langes Dasein mehr beschieden. Die durch 
die franzosische Revolution herbeigeftihrten Umwalzungen 
gaben erst der alteren, dann auch der jlingeren den Todes- 
stoB. 

II. 
Die Einrichtung des Zolles. 

§ 1. Die Zollbeamten. Von vornherein ist anzunehmen, 
daB bei der Einrichtung des Dttsseldorfer Zolles nach dem 
Muster der umliegenden Rheinzollstatten verfahren wurde, 
namentlich Kaiserswerths, das bis vor kurzem ja im Besitze 
der bergischen Fiirsten gewesen war. Eine spezielle Nach- 
richt darQber besitzen wir jedoch nicht. 

Zollner und Beseher werden gleich anfangs in den 
Urkk. erwahnt, in Quittungen und Verschreibungen sehr 
oft im Zusammenhang genannt. Allmahlich (seit 14 10) tritt 
dann bei Erwahnung der Zollbeamten die Verbindung auf 

l ) s. 592. 



Digits 



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Der Dflsseldorfer Rheinzoll etc 



m 



„zolner ind beseher ind ander unse diener uff deme zolle a 
oder »tzolnere, besehere und ander bewerere uns tzolles"; 
schlieBlich — etwa seit 1430 — heifit es in solchen Fallen 
regelmaBig „Z6llner, Beseher und Zollschreiber". Die Ver- 
mutung liegt nahe, dafi das Amt des letzteren anfangs mit 
einem der beiden andern verbunden war, wohl mit dem 
des Zcllners, der noch 1472 angewiesen wird, gegebenen- 
falls die Gesch&fte des Zollschreibers — dieser war damals 
zugleich Landschreiber, also oft abwesend — zu fuhren. 
Zu diesen drei eigentlichen Zollbeamten kamen dann die 
Zollknechte hinzu, wahrscheinlich gleich von Anfang an 2, 
1597 waren es 3. Das Amt des Nachg£ngers oder Nach- 
besehers, wie es z. B. am Kolner Rheinzoll bestand, gab 
es damals in Dttsseldorf noch nicht; erst mit Beginn der 
pfalzischen Herrschaft wurde es von den mittelrheinischen 
Zollen her iibernommen. 

Als Zollner tritt uns zun£chst ein gewisser Werner in 
den Jahren 1383 — 87 entgegen, vielleicht derselbe, der 1398 
als Schreiber Herzog Wilhelms in den stadtkOlnischen 
KopeibQchern erw&hnt wird. Ihm folgt nach den Mann- 
geldquittungen von 1387 — 88 Clais v. Waldeck, also An- 
gehOriger eines Geschlechtes, das die ganze Folgezeit hin- 
durch unter den Lehnsmannen der bergischen HerzOge 
erscheint. In den ersten Jahren des 15. Jahrh. ist Zollner 
Wilhelm Winter, BQrger und Kellner zu Dttsseldorf, bis 
1 410. Nach ihm bekleidet dies Amt der Propst des Dtissel- 
dorfer Stiftes Albert Zobbe, zugleich Rentmeister von Berg; 
dann Johann von der Kapellen, 141 7 — 22 nachweisbar. 
Weiterhin ist von 1427 — 37 als Zollner erw&hnt Johann 
von Syburg, Scholaster zu Dusseldorf, w&hrend des gleichen 
Zeitraumes sonderbarer Weise aber noch Johann v. Calcum, 
Peter v. Lennep — wie Johann v. Syburg auch als Schreiber 
des Herzogs bekannt — und Johann Rebstock, zu gleicher 
Zeit als Kammerknecht und Rentmeister genannt. Allein 
bekleidete letzterer das Amt 1438 — 43. Hierauf wurde 
wieder Peter v. Lennep Zollner, zuerst mit Elisabeth v. 
Boichem (s. u.), dann mit Sophie v. Hammerstein verm£hlt. 
Er lieB sich UnregelmaBigkeiten zu Schulden kommen und 
trat zurUck. 1454 folgte ihm sein Schwiegervater Johann 



Digits 



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^ 34 Hans Mosler 

v. Hammerstein *), Schultheifi zu Dusseldorf und zugleich 
Rentmeister von Jiilich und Berg, bis 1472. Ihm fplgt im 
Zollneramte sein Sohn Reinhard, Biirgermeister zu Diissel- 
dorf, bis zu seinem Tode anfangs 1507. (Rentmeister wurde 
dessen Bruder Hermann ; beide Amter blieben von nun an ge- 
trennt). Sein Nachfolger wurde der friihere Kiichenschreiber 
Herzog Wilhelms Johann Neisber. Auf ihn folgte der 
Dtisseldorfer Schultheifi Johann Velink, diesem seit 1527 
Paul Mutzhagen und von 1540 bis in die 6oer Jahre Wilhelm 
Mutzhagen. Dessen Nachfolger Andreas von Fredenalden- 
hoven starb 157 1 ; Zollner wurde nunmehr der bisherige 
Richter zu Angermund Leonhard Biichner. 

Der erste Beseher, den wir kennen, ist Heinrich Estas 
v. Werde, a. 1387. 1434 verwaltet der Dtisseldorfer Barger 
Johann, Ailfs Sohn, dies Amt, 1446 Eberhard von Boichem, 
gleichfalls Ailfs Sohn, der 1430—45 als Zollknecht Pfennig- 
wart des Herrn v. Reifferscheid am Zolle war. 1449 folgt 
ihm Johann v. Dtlsseldorf, einer seiner SchwiegersOhne, der 
dem Herzog zur AuslOse der Kellnerei Burg 300 g. lieh. 
1453 hatte er davon 225 g. zuriickerhalten; den Rest be- 
zahlte ihm sein Schwiegervater, der nun wieder an seine 
Stelle trat Der Herzog versprach, ihn 10 Jahre lang nicht 
zu entsetzen, und erneuerte ihm 1463 sein Amt, das aber 
im folgenden Jahre sein Schwiegersohn wieder ubernahm. 
Sp&ter wird Wilhelm Klunsch als Beseher genannt, nach 
dessen 1491 erfolgtem Tode sein Schwiegersohn Adolf 
v. Landsberg. 

Der erste Zollschreiber, der sich ermitteln l&Bt, ist 1434 
Wilhelm v. Broichusen, zugleich Kellner zu Diisseldorf. 
1438 — 66 ist Dietrich Hamer in diesem Amte nachweisbar. 
Nach seinem Tode wurde es dem Landschreiber Christian 
zum Piitz ubertragen, der es aber nicht sofort antrat. Schon 
1459 hatte (neben Hamer!) der bisherige Zollknecht Clais 
v. Ossendorp, wie der Zollner Peter v. Lennep ein Eidam 
des Besehers Eberhard, ftir eine Schuldforderung von 260 g. 
nebst einer Verschreibung auf den Zoll das Zollschreiber- 



*) Vgl. Urkk. u. Reg. zur Gesch. der Burggrafen u. Freiherren v. Hammer- 
stein, v. Emil Freiherr v. Hammerstein-Gesmold. 



Digits 



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Der Dusseldorfer BJheinzoll etc 

135 

amt erhalten 1 ). Er verwaltete es jetzt weiter, bis 1472 sich 
Christian zum Putz zur tJbernahme bereit erklarte, erhielt 
den Rest seiner Forderung ausbezahlt und trat in seine 
frtihere Stellung zurtick. Unter Herzog Wilhelm II. (1475 
bis 151 1) wurde Wilhelm Klunsch Zollschreiber, wohl ein 
Sohn des oben erw&hnten Besehers. Ihm folgte 1520 sein 
Sohn Johann, 1528 sein zweiter Sohn Wilhelm bis zu seinem 
Tode 1535. Die nftchsten 20 Jahre war es Godart v. der 
Rnyr. 1554 ersetzte ihn des Herzogs frtiherer Kammer- 
diener Johann Hammerstein. 1572 ist Johann v. Goch Zoll- 
schreiber. 

Eins spricht sich schon in diesen Namenfolgen aus: 
Anf&nglich, und noch das 15. Jahrh. hindurch waren 
die Zollbeamten angesehene Leute; vor allem die Zollner 
selbst, die Dienstleute und Rate des Herzogs, PrOpste 
Landrentmeister, Kellner und Schultheifien zu Dtisseldorf 
waren. Ahnlich ist es bei den ubrigen Zollbedienten, dem 
Beseher, dem Schreiber, ja auch den Knechten; s&mtliche 
sind angesehene Burger, teilweise Richter und SchOffen zu 
Dtisseldorf. Sehr oft hatte der Herzog in dieser Zeit seinen 
Zollbeamten gegentiber ftir gegebene Darlehen oder in seinem 
Interesse geleistete Zahlungen weitgehende finanzielle Ver- 
pflichtungen, ftir die dann der Zoll haften muBte. Nattirlich 
fehlt in der Schuldurkunde niemals die Bestimmung, vor voll- 
standiger Rtickzahlung soile eine Amtsentsetzung des be- 
treffenden Darleihers ausgeschlossen sein. Allmahlich £nderte 
sich dies Verh&ltnis. Im 16. Jahrh. nahmen die Zollbeamten 
ganz zweifellos nicht mehr die bevorzugte Stellung ein wie 
frtiher. Sie sind daher auch nicht mehr in angesehenen 
Nebenamtern t&tig, sie machen keine Geldgesch&fte mehr 
mit dem Herzoge, sie sind immer mehr zu festangestellten, 
festbesoldeten Beamten im eigentlichen Sinne geworden, 
die nun bei ihrer Anstellung fOrmliche Anstellungsdekrete 
erhalten. Das Amt der Zollknechte speziell gait spater 
gewissermaflen als Versorgungsstelle ftir frtihere herzog- 
liche Diener; es sind ehemalige Kammerknechte, Bartscherer, 
Btichsenmeister und Kammerschneider. 



*) An seiner Stelle wurde sein Schwiegersohn Ailf Klunsch Zollknecht. 



Digits 



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136 Hans Mosler 

Noch ein Zweites ergibt sich aus den obigen Namen- 
reihen. Ein iiberaus grofler Teil der angefQhrten Personen 
steht in direktem oder indirektem verwandtschaftlichen Ver- 
h&ltuis zu einander. Lange Jahrzehnte hindurch bleibt oft 
das betreffende Amt in der gleichen Familie; andererseits 
sind oft genug die Inhaber der verschiedenen Amter ver- 
schwUgert wie etwa in den i45oer Jahren, wo der frQhere 
Zollknecht und jetzige Beseher Eberhard Schwiegervater 
des Zollners und Zollschreibers ist; er selbst ist in seinem 
Amte Nachfolger seines Binders und vererbt es an seinen 
dritten Eidam. Aufs bezeichnendste spricht sich hierin die 
Interessengemeinschaft der Zollbeamten aus, wie sich denn 
oft genug verschiedene von ihnen zusammentun, dem Herzoge 
eine Summe vorzustrecken, die sie dann ihrerseits wieder 
aus der Zollkasse erheben. 

Oft war mit einem dem Herzog gewlthrten Darlehen 
die Einsetzung in eins der ZolUtmter direkt verbunden. 
Anstatt der Zinsen genoB der Darleiher die an dem Amte 
haftenden Gefalle und hatte zugleich eine wirksame Kon- 
trolle dariiber, ob der Herzog pQnktlich seinen Verpflich- 
tungen nachkam. Aus diesen Verh&ltnissen entwickelta 
sich dann zu Beginn des 16. Jahrh. eine Einrichtung, die 
sich der Kautionsstellung unserer Beamten vergleichen 
lasst. ZGllner und Zollschreiber 1 ) zahlen bei Antritt ihres 
Amtes eine bestimmte Summe, ersterer 500, letzterer 400 g. *), 
die spHter mit 5% verzinst wurden. Ihrer Witwe oder 
ihren Erben zahlte entweder der Herzog selbst diese Summe 
zuruck, wenn er nicht den Rechtsnachfolger des Verstor- 
benen zum Amtsnachfolger annahm, oder er ubertrug einem 
anderweitigen Nachfolger diese Verpflichtung, der dann 
damit seine „Kaution tt gestellt hatte. 

Die Zollbeamten erhielten vom Herzog Kost, Lohn und 
Kleidung. Genauere Angaben fehlen dariiber aus dem 15. 
Jahrh. Aufierdem bezogen sie betr&chtliche gesetzliche und 
wohl auch ungesetzliche Nebeneinnahmen. Aus dem 16. 



l ) Vom Beseher ist Ahnliches nicht bekannt, auch nicht wahrscheinlich, 
da er ja mit der Kassenverwaltung nichts zu tun hatte. 

') Der stehende Ausdruck hierbei war „N. N. hatte syner HefFden uft 
unseren tollschriewerdienst 400 enckel bescbeidenc goultgulden gedain". 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc 



137 



Jahrh. ist fur Zollner, Schreiber und Knechte eine Gehalt- 
skala erhalten. Hiernach erhielt der Schreiber die Halfte, 
der Knecbt den vierten Teil dessen, was der Zollner bezog. 
Zum Teil bestand dies Gehalt auch damais noch in Anteilen 
an den am Zoll eingehenden Naturalien (s. u.). So bezog 
jShrlich an 



. 


Kost- 


Opfer-I 


j 








geld 


geld 


Kleidung 


Hcring Salz 


Stockfisch 


Gefallen 


der 


48 g- 


4 g- 


„us unserem 


2 


2 Sacke 


s. Anteil 


„wie wir im 


Zdllner 






hove, wie an- 


Tonnen 




an den 100 


davan ferner 


a. 1532 






dere syns gli- 
chen" oder da- 
fur 20 Mark 
a 6 alb. coin. 






halben 
Viertel 


ordnung und 

maess gevcn 

werden* 4 . 


d. ZolU 


24 g- 


2 g. 


desgl. 


1 Tonne 


1 Sack 


desgl. 


desgl. 


schrei- 
















ber 
















a. 1535 
















a. 1550 


60 g. 


desgl. 


desgl. 


desgl. 


desgl. 


desgl. 


fallen fort 
(daher die Ge- 
haltserhdhung). 


d. Zoll- 


12 g- 


1 g- 


desgl. oder 


v. 


'/» Sack 


V 3 von 


„as die zoll- 


knecht 






dafur 2 ! /« g- 


Tonne 




einem 


knecht von al- 


a. 1567 












Viertel 


ters und gebur- 

licher weis ge- 

niessen". 



§ 2. Zollabfertigung und Zollverwaltung. Auch der 
Dttsseldorfer Zoll wird wie die meisten mittelalterlichen 
Durchgangs- und Eingangszoll zugleich gewesen sein, 
hatte als letzterer aber kaum irgendwelche Bedeutung. 
Eine Vergunstigung ftir Waren, die in Dusseldorf ver- 
blieben, bestand nicht. Wahrend solche zu K5ln blofi 
die halbe Zollgebuhr zu entrichten hatten, wie die Ver- 
leihungsurkunde ausdrucklich hervorhebt, findet sich bei 
unserem Zoll auch nicht die geringste Spur einer solchen 
unterschiedlichen Behandlung. Fur die Zollabfertigung 
ergibt sich aus der 1597 erlassenen Zollordnung J ), der 



*) Vgl. Beilage. Eine Ordnung fur die julich-bergischen WasserzSlle ist 
bereits gedruckt in der Zeitschrift des berg. Geschichtsvereins Bd. 30. Es ist 
nach v. Below die schlechte Kopie einer in der 2. Halfte des 16. Jahrh. er- 
lassenen. Teilweise stimmt sie mit dex beigefttgten wdrtlich iibereiu, doch 



Digits 



zed by G00gle 



138 



Hans Mosler 



frtihesten vollstandig erhaltenen, ftir das 16. Jahrh. das 
folgende: Die . Besichtigung der ankommenden Schiffe 
und die Feststellung der zollpflichtigen Warenmengen im 
einzelnen erfolgte durch den Beseher im Beisein der 
beiden andern Zollbeamten oder wenigstens eines von 
ihnen; unerlaubtes Fernbleiben wurde mit einem Gold- 
gulden gebtifit. Streng verp6nt waren namentlich vor- 
herige Unterredungen mit den Schiffsleuten. Auch die 
Schiffe, die im Besitze herzoglicher Freibriefe waren, 
hatten sich der Besichtigung zu unterwerfen ; strenge Un- 
parteilichkeit auch gegen befreundete und verwandte 
Schiffer und Kaufleute wurde den Beamten noch aus- 
driicklich eingescharft. Besonders hatten sie darauf zu 
achten, dafi nicht unter den sichtbaren Gtitern andere 
versteckt blieben. Nach der Besichtigung gingen die Be- 
amten, die sie vorgenommen hatten, sofort zum Zollhaus, 
wo zuerst in Abwesenheit der Schiffsleute den Angaben 
des Besehers entsprechend die nach dem Tarif zu 
zahlende Gebuhr festgestellt wurde. Dann wurde der 
Schiffsmann hereingerufen und hatte zu zahlen. Von einer 
Beschwerdeinstanz ist nicht die Rede; falls Einspruch 
gegen die Veranlagung erhoben werden sollte, hatte dies 
also wie fruher direkt beim Herzog zu geschehen. Nur 
in dringenden Notf&llen sollte die Zollzahlung gestundet 
werden durfen, doch mufiten s&mtliche Zollbeamte da- 
fiir Bttrgschaft leisten. Auf jeden Fall mufite bei Abschlufi 
der Jahresrechnung das Geld vorhanden sein. 

Die Gebuhrenberechnung erfolgte nach Gulden, bis zum 
Jahre 1468 nach oberlandischen, die bis zu diesem Zeitpunkte 
fast das ganze 15. Jahrhundert hindurch ihrem Werte 
nach ungefahr konstant geblieben waren, von da an nach 
bescheidenen, bald darauf nach Goldgulden und so noch 
J 597- Verstanden wurde darunter jedesmal dasselbe, 
namlich die hftchstwertige im Verkehr gebrauchliche 
Guldenmiinze. Nach ihrem jeweiligen Kurs regelte sich 



fehlen in ihr Absatz 3 — 10 der letzteren vollstandig. Auch sonst r.eigt diese 
vicle Zusatze, sogar Abweichungen, so daB die Zollordnung von 1597 mit der 
Vorlage jener Kopie nicht identisch sein kann. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. «qq 

dann die Zahlung, die in den verschiedenartigsten urn- 
laufenden Mtinzen geleistet werden konnte 1 ). 

Es scheint allerdings, als habe man auch hierbei auf 
die Verzoller einen Druck zu gunsten bestimmter Miinz- 
sorten ausgeiibt, wie er im 18. Jahrh. ganz gewtfhnlich war, 
wo die Schiffer sich die geforderten Geldsorten oft nur 
durch hohes Aufgeld verschaffen konnten. In der Ein- 
nahme des DQsseldorfer Zolles von 1 549/50 2 ) besteht 
der dem Landrentmeister iiberlieferte Bestand hauptsach- 
lich aus bescheidenen Goldgulden in Gold k 52 alb. und 
aus Talern k 49 alb., die dann zu Rechnungsgoldgulden 
k 51 alb. verrechnet werden. 

Die Behandlung der am Zoll eingehenden BetrMge 
war verschieden. Im allgemeinen bestand die Bestimmung, 
dafi sSmtliches Zollgeld in die Zollkiste gelegt werden 
sollte „as dat gewoenlich ind geburlichen ist tt ; doch fin- 
den sich von diesem Brauch viele Abweichungen, wie z. B. 
einzelnen Pfennigwarten das Recht gegeben wird die ihnen 
zustehenden Betr£ge sofort zu erheben, oder wie Johann 
v. Hammerstein monatlich 65 g. auf den Zoll verschrieben 
werden „die buyssen der tollkisten zu behalden". Cber 
das weitere Gesch&ftsverfahren ist es schwer, Klarheit zu 
gewinnen, da in den ersten Zeiten hierin liberhaupt keine 
Einheitlichkeit bestanden zu haben scheint, auch fort- 
wahrend im Interesse der Gl£ubiger Sonderbestimmungen 
und Ausnahmen getroffen werden. Stets unterstand der 
Zoll jedenfalls direkt der Zentralgewalt ; nur der Herzog 
oder in seinem Auftrag seine Rate hatten dem Z5llner 
Anweisungen zu geben. Nur auf seinen schriftlichen Be- 
fehl hin, der freilich bei Renten etc. nicht jedes Jahr be- 
sonders wiederholt zu werden brauchte, wurden vom 
Zollner 3 ) Zahlungen „aus dem Zoll tt 4 ) zu jeder Zeit ge- 

l ) Vgl. hiertiber die Bestimmungen der beiden vorliegenden Zollordnungen. 

*) Beilage. 

*) In den Jahren 1438—42 auch von den derzeitigen Landdrosten, die 
damals im Auftrage des Herzogs die Zollgefalle erhoben. 

4 ) So heisst die stehende Redensart in den Quittongen, die uns aber 
nicht zu der Meinung veranlassen darf, als sei nun wirklich jedesmal die Zoll- 
kiste geOflEhet worden. 



Digits 



zed by G00gle 



140 Hans Mosler 

leistet Die Verrechnung — die Feststellung der Ein- 
nahmen nach den Zollbuchern, die der Ausgaben nach 
den erhaltenen Quittungen, die Ausrechnung der Zollan- 
teile erfolgte wenigstens von der Mitte des 15. Jahrh. an 
monatlich, die Aufschliefiung der Zollkiste selbst aber 
geschah ganz unabhangig davon weit seltener im Jahre 1 ). 
Das Ganze erforderte also in der Tat einen kapital- 
kr&ftigen Z5llner, der ev. hohe Vorschusse zu leisten im- 
stande war, die er ja erst bei Offnung der Kasse nach 
Ausweis der empfangenen Quittungen wiedererhieit. Dafi 
sie manchmal sogar den Kassenbestand iiberstiegen, 
zeigen uns verschiedene Rechenschaftsablegungen des 
Zollners Johann v. H., wobei ihm der Herzog von der 
Verwaltung des Zolles Summen schuldig blieb 2 ). 

SpSter horte diese kaum kontrollierbare Behandlung 
der Zolleinkunfte natiirlich auf. Nach der Ordnung von 
1597 wurde das eingehende Zollgeld sofort in ein be- 
stimmtes Gefach gelegt, zu dem jeder der 3 Zollbearaten 
einen verschiedenen Schltissel hatte. Am Schlusse jedes 
Monats wurde der Kassenbestand gezahlt und mit dem 
Zollregister verglichen; erst dann wurde das Geld in die 
Zollkiste gelegt und der Monat in das Hauptregister ein- 
getragen. Zahlungen aus dieser Hauptkasse durfte allein 
der Z5llner leisten, doch nur auf bestimmte Anweisungen 
vom Herzog. In diesem Falle hatte er im Beisein der 
andern Zollbeamten das Geld aus der Zollkiste zu nehmen 
und den Zahlungsbefehl als Beleg an den Platz zu legen. 
Die verbleibenden Bestande wurden am Schlusse des 
Rechnungsjahres an die Landrentmeisterei abgeftihrt. 

Aufier Bargeld, worin die eigentlichen Zollgefalle 
entrichtet werden muftten, gingen am Zolle auch Natura- 
lien ein, gewisse Mengen Wein, Hering, Salz, Fisch und 

! ) In den Urkk. findet sich dafiir nur zweimal ein Termin angegeben: 
a. 1443 acht Tage vor Weihnachten und a. 1463 Sonntag nach Katharina. 
Vermutlich war wenigstens ein Termin stets urn diese Zeit, da dann infolge der 
Verkehrsverhaltnisse die Kasse einen besonders hohen Bestand aufwies. Zu- 
weilen hatten auch die Glaubiger des Herzogs die Schltissel und fur sich das 
Kccht zu jederzei tiger Offnung. 

2) Beilage. 



Digiti 



zed by G00gle 



t>er Dussetdorfer Rheinzoll etc ]4\ 

Holz (s. u.). Dies wurde auf dem Zollhause aufbewahrt 
und nur auf herzoglichen Befehl abgegeben. 

In der hochst einfachen Buchfuhrung war das wich- 
tigste Buch des Schreibers Kontrabuch, wohl gleichlau- 
tend mit dem Zollregister. Es enthielt die Namen des 
Wareneigentiimers und Schiffers sowie der besichtigenden 
Zollbeamten, Ankunfts- und Abfertigungszeit, die Angabe 
ob auf Tal- oder Bergfahrt begriflfen, o.b unterwegs geleich- 
tert oder ausgeladen, den Warenbefund und die erhobene 
ZollgebUhr. Jeden Monat hatte er eine Kopie daraus 
dem Kanzler oder dem geheimen Rate einzureichen. Zur 
Kontrolle fuhrte der ZGllner daneben ein Buch, in das er 
gleichfalls mit genauer Datierung und Namenangabe die 
Einnahmen, dazu aber auch die Ausgaben eintrug. 

§ 3 Der Zolltarif. Der einzige vom DQsseldorfer 
Rheinzoll erhaltene Tarif bildet den Anhang zu der im 
Jahre 1597 erlassenen Zollordnung. Doch wird er hier 
nur von neuem eingescharft, er selbst stammt aus weit 
frtiherer Zeit, so die Positionen 30—40 aus dem Jahre 
I 54Q) wo sie gegentiber den bisher ftir sie geltenden 
S&tzen eine Anderung erfuhren. Das Beme/kenswerte 
hierbei ist, da6 diese Anderung auf einer Vereinbarung 
beruht, die zwischen Herzog Wilhelm III. und Erzbischof 
Adolf II. von Koln in diesem Jahre geschlossen wurde 1 ). 
Es ergibt sich daraus die wichtige Tatsache, da6 auch am 
Niederrhein*) das Bestreben bestand und auch durchge- 

') Vgl. Staatsarchiv D. KurkSln Rheinzoll Generalia 33 die Ordnung 
Erzbischof Adolfs II. fur die niederrheinischen Z6lle dat. Arnsberg 1549 
Sept 30 „Wir haben uns demnach mit dem hochgebornen fursten herrn 
Wilhelmen hertzogen zu Gulich, Kleve und Berge nachfolgender ordnung, so 
vil den anschlag der war betrift, uff unsern niderlendischen zoellen verglichen 
u. vertragen, namlich .... und nun folgen mit gleichen Ansatzen No. 30—40 
unseres Tarifs, der allerdings noch den Vorzoll und Elsasser Weine betreffende 
Zusatze hat. Demgemafi wird es 1579 dem ZO liner Leonhard Buchner ge- 
legentlich einer Erhdhung seines Gehaltes zur Pflicht gemacht „der ordnung 
mit einnemung der zollgefelle vermog der alter rollen und sonst wie es auf 
den benachbarten kurf. kClnischen zollstetten gehalten, soviet immer rodglich 
nachzusetzen**. 

s ) Am Mittelrhein bestand fur gleiche Bestrebungen die Konvention 
der 4 Kurfursten. Zur Beratung von Zollangelegenheiten traten sie zu ge- 
meinsamen Tagungen zusammen und gingen dann geschlossen vor. Vgl. 



Digits 



zed by G00gle 



142 ftans Moslef 

ftihrt wurde, die Zolltarife einheitlich zu gestalten. Denri 
es ist natUrlich vollkommen unwahrscheinlich, dafi 1549 
gerade nur fur die betreffenden Waren eine einheitliche 
Behandlung durchgefuhrt worden ware. Sie wird vielmehr 
allgemein schon friiher bestanden und auch die 1549 von 
jener Anderung unberiihrt gebliebenen Positionen 1—30 
umfaBt haben. Eine nahere Untersuchung der kurkGlni- 
schen Zolle wtirde hieriiber weitere Aufklarung bringen. 

Fiir den Diisseldorfer Tarif ergibt sich also, dafi er 
der Hauptsache nach weit alter ist als 1549 — seiner 
Struktur nach k6nnte er sehr gut der 2. Halfte des 
15. Jahrh. angeh6ren, und ferner dafi er mindestens 
grofienteils, vermutlich aber ganz mit den Tarifen der 
erzstiftischen niederrheinischen Z5lle im wesentlichen 
(iber einstimmt. Wenn er 1597 noch in Geltung ist, wah- 
rend doch die Warenpreise in diesem Zeitraume grofie 
Veranderungen erfahren haben, auch zweifellos neue 
Warengattungen in den Verkehr gebracht wurden, so 
drtickt sich darin die auch sonst gemachte Beobachtung 
aus, dafi die zu Ende des Mittelalters an den Rheinzoll- 
statten bfestehenden Verhaltnisse sich so konsolidiert 
hatten, da6 sie auch in der Folgezeit im groBen und 
ganzen die gleichen blieben 1 ). 

Der Tarif selbst ist klar und einfach. Am Mittel- 
rhein hatte man die gleichviel ob auf dem wirklichen 
Wertverhaltnisse zum Wein beruhende oder bloB fingierte 
Beziehung der Zollansatze fur die einzelnen Warengat- 
tungen zum Zollfuder 2 ) langst verlassen. Bei dem Kob- 
lenzer Tarif von 1368 stehen samtliche Tarifsatze noch 
in klarem arithmetischen Verhaltnisse zum Zollfuder, bei 



Lamprecht Deutsches Wirtschaftsleben II S. 279. Diesem Zollverein geh6rte 
der Herzog von Julich-Berg nicht an, war doch gerade der Diisseldorfer Zoll 
im Gegensatz zu den Bestrebungen der Kurfursten erwachsen. Doch bildete 
sich allmiihlich die Gewohnheit heraus, dafi die Beschliisse dieser Tagungen 
dem Herzoge mitgeteilt wurden mit der Bitte, sich der getroffenen Ver- 
einbarung anzuschliefien. Spfiter waren auch diese niederrheinischen Gebiete 
den Bopparder Zollkapiteln angeschlossen. 

l ) Bei den bergischen Landzollen macht Ilgen die gleiche Beobachtung. 
Zschr. d. Bergischen Geschichtsvereins Bd. 38 S. 285. 

*) Vgl. Lamprecht a. a, O. S. 305. 



Digits 



zed by G00gle 



Iter Dusseldorfer Rhteinzoll ett. 



143 



dem Bonrier von 1457, dem KSlner von 1475 )*, deni 
Koblenzer von 1588 ist jede solche Bezugnahme verloren 
gegangen. Anders noch 1597 in Diisseldorf. Hier sind 
die ftir die Mafieinheiten der einzelnen Warengattungen 
bestimmten Zollsatze samtlich einfache Bruchteile der vom 
Zollfuder in Erhebung kommenden Gebtihr*). Zeigt sich 



1 LastHandmfihlsteine 
1 Fuder Drachenfelser 

Stein 

100 Reis Leien . . 
100 Wagen Eisen 
100 Bretter. . . . 
I Korb Schollen . . 
I Last Stock fisch . . 
I FaB Stahl . . . 
100 Stein Kohlen 
I Rolle Leder. . . 
100 Malter Frucht . 
1 Pack en englisch 

Tnch 

I Pack (lombard.) 

Tuch 

1 FaB Pfennigwert . 
1 Last Frankfurter 

Drogen . . . . 
1 Sack Alaun . . . 



A. 


B. 


Ver- 


Zollbohe 


haltnis 


ia 


z. Zoll 


albus 


fuder 


(•549) 


'/• 


52 


v M 


4'/. 


»/. 


468 


•/. 


468 


V4 


26 


v« 


26 


V, 


34% 


v. 


34'/, 


I 


IO4 


v„ 


8*/. 


•/« 


156 


:u 


•7V, 


v. 


'7'/, 


v. 


«7'A 


V. 


«9V. 


v. 


'7% 



I Sack R6te . . 

1 Wage Kannen . 
I Durcbgang Holz 
100 Sack Kalk . 
1 Last Kan tart . 
100 Maker Obst . 
1 Last Bucking . 
1 Last Korbfiscb . 
1 Fuder Wein 
100 Hike Salz . 
1 
1 



grofier Muhlstein 
Last Hering oder 
Tonnen fisch . . 
Last Fettwaren 
Last Antwerper 
Drogen . . . 



1 Last Teer . . 
1 Fuder Elsasser . 



A. 
Ver- 
bal tnis 
z. Zoll- 
fuder 

V« 



v, 

I 

■l» 
v« 
v» 

1 
I 

l u 
v. 
v« 

V, 
Vi 

% 

*/• 

*/• P] 



B. 

Zollbtthe 

in 

albus 

('549) 

26 

11'/. 

IO4 

52 

52 

52 
IO4 
I04 

26 

26 

34V. 
52 

I38V3 

13 

20V5M 



') John a. a. O. S. 46 u. 48. 

*) Vgl. Kol. A. ttberraschen muB hierbei das 1549 festgesetzte Ver* 
haltnis des rheinischen Fuders Wein zum 2Sollfuder =1:4, wahrend im all- 
gemeinen, ursprunglich also wohl auch in Diisseldorf, nur 2 rheinische Fuder 
einem Zollfuder gleich gerechnet werden. Es ergibt sich daraus, daB das 
letztere keineswegs eine konstante GrSfie geblieben ist. Da nun eine ErhSbung 
des Zollsatzes nur dann eine Steigerung der ZollgebGhr bedeutet, wenn die 
Zolleinheit die gleiche bleibt, so hatten die zu Diisseldorf eingetretenen Zoll- 
erhdhungen fur den Wein wenigstens ihre praktische Bedeutung eingebiifit; 
ein schlichtes Fuder zahlte hier 1597 ebensoviel Zoll wie 2 Jahrhunderte 
vorher. Sonst vermag uns der Tarif neue Aufschhlsse fiber den Rheinhandel 
selbst nicht zu bieten. Lehrreich ware es festzustellen, wie groB denn nun 
eigenllich die Belastung gewesen ist, die die einzelnen Warengattungen durch 
ihn erfuhren ; dies ist jedoch unmOglich, so lange nicht eine ahnliche Zusam- 



Digits 



zed by G00gle 



ui Hans Mosler 

schon in der Aufrechterhaltung dieser alten Beziehung 
eine gewisse Riickst&ndigkeit gegenQber den mittelrheini- 
schen jener Zeit, so beweist er auch in anderer Hinsicht 
eine geringere Ausbildung. Der erwahnte KGlner Tarif 
zahlt 78 Positionen, &hnlich der Bonner, der Koblenzer 
49, der unsere nur 32 wirklich ausgeftihrte. Herbeigeftthrt 
ist diese geringe Zahl einerseits durch Zusammenfassung 
mehrerer meist verwandter und im Zollsatz gleichgestellter 
Warengattungen unter eine Position, die anderswo ver- 
schieden behandelt wurden — trockene Friichte zerfallen 
z. B. in K5ln in 4, Drogen gar in 7 Positionen — an- 
dererseits sind eine Menge in andern Tarifen aufgeftihrter 
Waren hier einfach nicht vorhanden, entweder weil sie 
als Gut so wenig in Betracht kamen, dafi man eine Auf- 
fuhrung fur unnStig hielt, oder weil man sie ungezwungen 
andern Positionen einreihen zu konnen glaubte. 

§ 4. Zollbefreiungen. In den ersten Zeiten seines 
Bestehens war der Dtisseldorfer Zoll in seinem finanziellen 
Ertrag weit ungiinstiger gestellt als die anderen rheinischen. 
Um seinen Fortbestand zu sichern hatte der Herzog zu- 
geben mussen, dafi die Kolner Biirger und StiftsangehSri- 
gen von jeder Zollzahlung in Diisseldorf befreit blieben. 
Wahrend im sonstigen Rheinverkehr Zollbefreiungen nur 
fur Guter galten, die auf Eigengrund gewachsen und zum 
Eigenverbrauch bestimmt waren, oder auf die doch das 
letztere wenigstens zutraf, ist von einer solchen Be- 
schrSnkung bei dem Zollprivileg, das die K6lner in 
Diisseldorf besafien, nie die Rede. Die den Zoll pas- 
sierenden Kolner waren nur gehalten, „ihr Zeichen zu 
bieten" *), pffenbar eine vom Magistrat ausgestellte Legi- 
timation, die die Inhaber als KSlner Btirger und die mit- 
gefiihrten Gtiter als ihr Eigentum auswies. Wie oben er- 
w&hnt, wurde dies Privileg sehr oft mifiachtet, oft genug 



menstellung der PreisverhSltnisse auch fur den Niederrhein vorliegt, wie sie 
Lamprecht a. a. O. S. 512 flf. fur den Mittelrhein begonnen hat. Vielleicht 
ergabe sich dann auch, welches Prinzip der Abstufung der Tarifaatze denn 
nun eigentlich zugrunde liegt; Provenienz und Transportmittel kommen fur 
diese Zeit hierfur natiirlich nicht mebr in Frage. 
l ) Vgl. Beilage a. 1307. 



Digits 



zed by G00gle 



. . 145 

Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc*. 

planmaBig durchbrochen und verschwand ungefahr von 
der Mitte des 1 5. Jahrh. ab. Einen ganz andern Charak- 
ter tragen die sonst beim DUsseldorfer Zoll tiblichen Be- 
freiungen; sie entsprechen durchaus den in den (ibrigen 
rheinischen Terrilorien geltenden Gewohnheiten. 

Zun&chst war eo ipso von der Zollzahlung befreit die 
bergische Ritterschaft. Schon das bergische Ritter- und 
Landrecht von 1404 bestimmt „der ridderschaft gewaess, 
dat sy wyn ader korn, dat sail tzollfry syn also lange 
als et yr iB ind yr dranck wyn; yr perdesfur ind 
holtz ind yr kohlen sullen allet tzollfry syn* *). In ihren 
151 1 aufgezeichneten Privilegien ■) heifit es genauer „der 
ritterschaft des herzogtums Berg und des lands von 
Blanckenberg hain wir die gnade gedain und doin in 
desem selven brieve, dat sy ire wine, botter, kese, herinck, 
stockfische, vort ander ire provande ind ware, de sy an 
in selffs hain oder zu veylen kouff gelden ind langs unse 
zolle hin doin foeren, sulchs zolfry ungeletzt faeren zu 
laissen, doch by also dat unse ritterschaft dat vurs. mit 
irera oftenen brieve und bewyse, de provande ind ware 
nyemantz anders dan in ire eygene huysere zu ires selffs 
ind ires huysgesindes ind egheyner ander wysen, idt sy 
mit verkouffen ader mit vertzappen, verbruycht zu werden 
beweyren sullen. tt Inhaltlich gleich ist die betreffende 
Bestimmung der ZoHordnung von 1 597 : Was Angeh5rige 
der bergischen Ritterschaft an eigenen oder erkauften 
Produkten sich zufiihren lassen, um es selbst zu verbrau- 
chen, ist zollfrei; nur soil eine Bescheinigung dartiber 
mitgeschickt werden 3 ). Das gleiche Zollprivileg zu 
Dttsseldorf besafien die bergischen Stadte, zunachst na- 
tttrlich Dusseldorf selbst, in dessen Erhebungsurkunde zur 
Stadt 1288 die Biirger Freiheit „ab omni telonio* erhalten 
hatten. Doch mufiten die auf das Vorrecht Anspruch 
machenden Burger in einer der betreffenden Stadte haus- 
s&ssig sein oder Jahr und Tag dort wohnen ; zudem hatten 
sie von ihrer Beh6rde einen Schein beizubringen, der sie 

*) Lac. Archiv I S. 46. 
■) Staatsarchiv Jaiich-Berg Manuskr. B 34 I. 
•) Abs. 5. 
Jahrb. XXI. ia 



Digiti 



zed by G00gle 



140 Hans Mosler 

als Bttrger und die genau spezifizierten Giiter als ihnen 
allein zugehorig auswies 1 ). DQsseldorf besonders erhielt 
1 45 1 von Herzog Gerhard das Recht, jahrlich 25 Zollfuder 
frei vor den Zoll zu fuhren. 

Dann waren es der Kaiser und die Fttrsten, die zu 
Dusseldorf wie tiberall Zollfreiheit genossen. Ersterer 
kam zunSchst nur selten in Betracht, h£ufiger und dann 
gleich in grofiem Mafistabe, als die Niederlande seinem 
Sohne zugefallen waren. So erh&lt auf sein Ansuchen 
*478 Johann von Rynsheim Freiheit fur 200 Zollfuder*). 
Frei blieb auch der Proviant, der 1488 in betr&chtlichen 
Mengen auf dem Rhein den zur Befreiung Maximilians 
ausriickenden Reichstruppen mit- und nachgefuhrt wurde. 
Indes ging es hierbei nicht ohne Weiterungen ab. Ein 
Teil der betreffenden Transporte hatte es vers£umt, sich 
vorher die ndtigen Freibriefe vom Herzog zu verschaffen. 
Fur sie mufite wohl oder libel eine Geldsumme am Zoll 
als Unterpfand hinterlegt werden, bis aus der herzoglichen 
Kanzlei der Bescheid eintraf, man solle die Betreffenden 
gegen die eidliche Versicherung, dafi der mitgefQhrte 
Proviant nur dem angegebenen Zwecke dienen und nicht 
etwa verkauft werden solle, zollfrei passieren lassen. 

Sonst handelt es sich hierbei vor allem um 
„dranckwyne a , die nur fur die genannte fQrstliche Hof- 
haltung bestimmt sind. Ein f5rmliches Anrecht auf Be- 
freiung — und hierauf beruht der Unterschied gegeniiber 
der oben erwahnten Gruppe von Privilegierten — bestand 
auch fttr solche nicht. In der Regel hatte ein Gesuch 
an den Herzog vorauszugehen, mit genauer Bezeichnung 
der Giiter, fttr welche die Freiheit gewttnscht wurde 3 ). 
Daraufhin wurde ein Freibrief gleichfalls mit Angabe der 
Hohe der zollfreien Fracht ausgestellt, den der SchiflFmann 
bei sich zu fuhren hatte, und der hinterdrein als Beleg 
zu den Zollakten kam. Verweigert wurde ein solches An- 
suchen wohl nie, selbst nicht dem politischen Gegner 

») Abs. 6. 

*) Staatsarchiv, Jtilich Berg Q 14a. 

8 ) Vgl. die Gesuche des Propstes v. Xanten u. des Bischofs v. Utrecht. 
Beilage. 



Digits 



zed by G00gle 



£>er Dtissetdorfer Rheinzolt etc\ I An 

gegenuber l ), nicht nur aus Hoflichkeit, sondern vor allem 
aus Klugheit, da man nattirlich auf Gegenseitigkeit rech- 
nete. Nur manchmal wurde, um das Prinzip zu wahren, 
der Zusatz „fGr diesmal" gemacht. In dieser Weise er- 
halten in den Jahren 1440 u. 41 Zollfreiheit der Regent 
v. Holland, Herzog Adolf v. Kleve (3 mal), die Grafin 
v. Tecklenburg, Wilhelm v. Egmont, Walrab Elekt v. Ut- 
recht, der Bischof von Miinster (2 mal). Nur ausnahms- 
weise wandte man sich unter Umgehung des Herzogs 
direkt an die Dtisseldorfer Zollbeamten, das zollfreie Vor- 
beifahren zu gestatten, so in der gleichen Zeit dreimal 
bei Weinen, die ftir Gerhard v. Kleve bestimmt waren, 
einmal fur den Erzbischof von K<3ln 2 ). Auch in diesen 
Fallen wurde dem Ansuchen offenbar stattgegeben. 

Hierzu kamen, wie uberall am Rhein, die geistlichen 
Institute, die neben ihrem Trankwein namentlich far Bau- 
materialien Zollfreiheit genossen. Erhalten haben sich 
solche Freibriefe von 1440/41 fQr die regulierten Chor- 
herren zu Nymwegen, die Karthauser bei Utrecht, die 
Nonnen v. Wyk und ftir den deutschen Orden 8 ). 

Doch blieben auch diese von der eigentlichen Zoll- 
zahlung befreiten Gtiter nicht ganz von Abgaben ver- 
schont. Nach der Zollordnung zahlte jedes Schiff Frei- 
wein den Zollbeamten 4 Gulden, von denen ZSllner, 
Beseher und Schreiber je einen erhielten, wahrend in den 
vierten die 3 Knechte sich teilten; ahnlich sollte es mit 
den Inhabern doppelter Freiheit (ftir Tal- u. Bergfahrt?) 
gehalten werden. Offenbar waren auch von dem Werft- 
und Hafengeld, das die Stadt Dusseldorf zur Instand- 
haltung des Werftes und Hafens von jedem Schiffe er- 
hob — ersteres in der Hohe von 2 albus — die Privile- 



*) 1439 teilt Herzog Gerhard den Zollbeamten mit, er habe dem hern 
Arnolde, der sich schinfft hertzouge zo Gelren, ftir 50 Fuder Wein Zollfrei- 
heit gegeben. 

f ) Beilage. 

*) Selbstverstandlich ist mit obigen Namen die Liste derer, die zu 
DQsseldorf Zollfreiheit genossen, nicht erschdpft, es ist nur der kleine Bruch- 
teil, von dem sich zufallig Freibriefe erhalten haben. Aus andern Jahren 
werden genannt die Graf en v. Nassau u. MGrs, die Herzoginnen v. ^Jfive u. 
Sachsen, der Erzbischof v. Mainz, das Kloster GraTental, die Minoriteni 



Digits 



zed by G00gle 



*48 ttans MosWt 

gierten nicht befreit. Sehr erklarlicher Weise erfreuteil 
sich „die Inhaber der grofien Freiheiten auf den Str5men a , 
worunter wir wohl vor allem geistliche Institute zu ver- 
stehen haben, besonderer Unbeliebtheit. Ftir sie bestand 
in der Zollordnung die Bestimmung, sie da, wo sie zu 
verzollen haben, besonders scharf zur Zahlung heranzu- 
ziehen, was in dieser allgemeinen Fassung auf eine ge- 
meinsame Verabredung der Zoilherren schliefien lafit. Ob 
die auch zu Dtisseldorf bestehende Einrichtung des Vor- 
zolles als Anerkennungsgebtthr seitens der von der eigent- 
lichen Zollzahlung Befreiten anzusehen ist, geht aus den 
Urkk. nicht hervor; die zu Bonn und K5ln in dieser 
Hinsicht bestehenden Gebrauche machen es wahrschein- 
lich l ), die Beschrankung auf nur wenige bestimmte Giiter 
und der Wortlaut des Tarifes sprechen dagegen. 1437 
iiberweist Herzog Gerhard diesen gesamten Vorzoll, dessen 
Gesamtertrag damals auf mindestens 50 G. geschatzt 
wurde, auf Lebenszeit seinem treuen Kammerknecht 
Johann Boeker v. Angermund. Daraus ist jedoch nicht 
zu schliefien, dafi dieser neben dem Zoll bestehende Vor- 
zoll nur in barem Gelde erhoben worden ware. 1440 er- 
halten die Zollbeamten Befehl, von dem auf dem Zoll- 
hause lagernden Salz 2 Sacke nach Burg zu schicken; 
a. 1478 und 1483 erscheinen als Einnahmen beim Zoll 
gewisse Mengen Salz, Hering und Rheinfisch *). Es liegt 
nahe, in diesen Naturalienabgaben, die gewifi nicht als 
direkte Zollgebiihr eingenommen wurden, denn dies Prin- 
zip war langst veraltet, den erwahnten Vorzoll zu sehen. 
Genauere Bestimmungen hieriiber enthalt der Tarif, seinem 
Wortlaute nach so aufzufassen, dafi die zollpflichtigen 
Giiter, nicht die befreiten, auch vorzollpflichtig sind. Hier- 
nach wurden von 4—5 Zollfuder Wein 1 Flasche und 6 
Raderschilling, von einer grofieren Anzahl gleichviel bis 
zu'welcher H5he 2 Flaschen als Vorzoll erhoben. 150 Hut 
Salz gaben 1 Sack Salz und 6 Raderschilling, 10 Zollast 
Hering oder Tonnenfisch (360 Tonnen) 1 Tonne und 6 



*) John a. a. O. S. 27. 
*) Beilage. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc 



149 



Raderschilling, je 12 — 15 Durchgange Holz ein Stiick, 
das etwa 1 Goldgulden oder 2 Taler wert war. 

Wie man sieht, sind es namentlich die Massengtiter 
des Rheinverkehrs, die zum Vorzoll herangezogen werden, 
zugleich Gtiter, fur deren Bezug man im Herzogtum Berg 
durchaus auf den Import angewiesen war. Ftir geringe 
Quantitaten waren diese Satze gar nicht eingerichtet. Es 
ist daher ausgeschlossen, dafi dieser Vorzoll als Anerken- 
nungsgebuhr seitens der im allgemeinen Rheinverkehr 
Privilegierten gezahlt worden sei. Sie waren in den weit- 
aus meisten Fallen gar nicht in die Lage gekommen, die 
Abgabe erlegen zu mtissen; denn wie hatte man abgesehen 
vom Wein fiir die im einzelnen geringen Mengen, die 
sie von diesen Waren zu ihrem eigenen Verbrauch vor- 
tiberfuhrten, die Gebuhr berechnen sollen? 



Samtliche 113 in Kdln bc- 

freiten geistlichen Leute und 

Institute deklariertcn am dor- 

tigen Zoll 1 ) I a. 1480 

J a. 1484 
i a. 1487 

desgleichen die 47 weltlichen | 

Priyilegierten {a. 1480 

1 a 1484 
I a. 1487 





an Salz 


an 


Hering 


427* 


Hut 48 Sack 


c. 


160 t 


47 


1 1 




214 t 


100 


» — — 




136 t 


28 


„32 » 




140 t 




p 




114 t 


39 


„ — — 




183 t 



Noch keine Tonne Hering hatte davon in Diisseldorf 
jahrlich an Vorzoll erhoben werden kOnnen. Gerade dieser 
Umstand bringt mich zu der Annahme, dafi diese Einrich- 
tung an unserem Zoll nicht sowohl fiir die allgemein von 
der Zollzahlung Befreiten, sondern nur fiir den gleichfalls 
notgedrungen im Besitze dieses Privilegs befindlichen 
KOlner Grofihandel getroffen wurde, der damit doch in 
etwa die Zollunkosten decken half. Dafi die Abgabe 
grofienteils in Naturalien erfolgte, liefi sie als etwas gariz 
anderes als die verhafite und bekampfte Zollabgabe er- 
scheinen ; sie war ja auch relativ sehr gering. Die fiirst- 
liche Hofhaltung aber konnte so ihren Bedarf an diesen 
Waren am bequemsten decken. Auch die Zollbeamten be- 



*) Vgl. John a. a. O. S. 78 ff. 



Digits 



zed by G00gle 



1B0 Hans Mosler 

zogen einen Teil ihres Gehaltes in den auf solche Weise 
am Zoll eingehenden # Naturalien. DaB dieser Vorzoll mit 
dem Schwinden des Kolner Privilegs nicht gleichfalls ab- 
geschafft wurde, ist sehr erkl&rlich; ganz im Widerspruch 
zu ihrem Namen wurde diese Abgabe vielmehr eine all- 
gemeine. Die weitere Entwickelung brachte es mit sich, 
daB auch sie allm&hlich in Geld umgewandelt wurde, wo- 
zu obige Bestimmungen schon den Ansatz zeigen. 

§ 5. Der Ertrag des Zolles. tJber die wichtige 
Frage, welchen Ertrag der Dusseldorfer Rheinzoll denn 
eigentlich abwarf, k&nnen wir uns leider nicht unterrichten, 
da die Heberegister und ZollbOcher sdmtlich verloren ge- 
gangen sind. Nur fur gewisse Jahre kann man aus bei- 
laufigen Bemerkungen iti den Urkunden Rflckschlflsse 
ziehen, die uns von der H6he der Einkanfte eine ann£hernde 
Vorstellung geben. 

1 4 10 erhalt Reinard von Westerburg von Herzog 
Adolf fur eine Schuldsumme von 6100 oberl£ndischen Gul- 
den 2 1 / 2 Turnosen am Dusseldorfer Zoll verschrieben und 
zwar so, daB er davon von Walpurgis bis Walpurgis 1000 
Gulden erhalten soil; OberschQssiges fallt dem Herzoge 
zu, Fehlendes mufi dieser hinzutun l ). Die Verschreibung 
zeigt, daB der Jahresertrag von 2*/» Turnosen fur die j£hr- 
liche Abschlagszahlung von 1000 Gulden genugende Sicher- 
heit hot 1 ein Turnos wurde also auf 400 oberlandische 
Gulden bewertet, warf aber in Wirklichkeit wohl etwas 
mehr ab Da der ganze Zollsatz damals 12 oder 13 Tur- 
nosen betrug, so hatten wir fur das Jahr 14 10 einen Zoll- 
ertrag von 5 — 6000 oberlandischen Gulden anzunehmen *). 

1455 wird Graf Johann von Nassau von Herzog Ger- 
hard in die Erhebung von 3 Turnosen eingesetzt mit der 
Versicherung „dat die vurs. dry tornoisse alle ind yecklichs 
jairs vom alremynsten druytzienhundert overlenssche rynsche 



! ) Beilage. 

*) Dieser Berechnung entspricht es sehr gut, daB im Jahre 1397 Herzog 
Wilhelm seinen Kdlner Glaubigem anbot, ihnen far eine j&brliche Abschlags- 
zahlung von 5000 Gulden den Dusseldorfer Zoll anweisen zu wollen. Vgl. 
koln, Kopeibticher ad 1397 Nov. 12. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc 



161 



gulden dragen ind wert syn sullen* *). Ein Turnos trug 
also etwa 450 Gulden. Da um diese Zeit vom Zollfuder 18 
Turnosen erhoben wurden, stellt sich der Ertrag auf etwas 
uber 8000 oberl. Gulden. Mit Sicherheit aber kOnnen wir die 
Zolleinnahmen fQr einen Teil der i46oer Jahre nachweisen. 
Sp&testens 1456 hatte Herzog Gerhard seine Gemahlin 
Sophie von Sachsen in 2 Turnosen eingesetzt, aber deren 
Ertr£ge fQr einige Jahre genaue Rechnungen vorliegen 2 ). 





Danach beziffert sich der Ertrag der 


Die gesamte 




2 Turnosen 


Zoll einnahme 




von 


auf 


auf 


Juli 


1459 bis Juli 1460 


1 1 98 oberl. Gulden 


10782 oberl. Gulden 


Juli 


1460 bis Juli 1 46 1 


V7 » 


8253. n 


Juli 


1 46 1 bis Juli 1462 


1016 „ 


9144 " 


Juli 


1464 bis Juli 1465 


930 .. 


8370 H 


Juli 


147 1 bis Juli 1472 


693 bescbeidene „ 


6237 bescheid. „ 



Zum Vergleich mag man die durch John bekannt ge- 
wordenen Einnahmen des Kolner Rheinzolles aus etwa 
derselben Zeit heranziehen. Diese schwankten zwischen 
5 — 12000 Gulden, betrugen. aber meist etwas mehr oder 
weniger als 10 000 Gulden 3 ). Hierbei ist zu berticksichti- 
gen, dafi es erstens die Bruttoertr£ge sind, dafi zweitens 
in diesen Zahlen aufierdem die EinkQnfte des Kolner Land- 
zolles mit enthalten sind, und dafi drittens der Zollsatz in 
K6ln bedeutend hOher war als der damals zu Dusseldorf 
geforderte. 

Nun fragt es sich, ob die so fur den Dusseldorfer 
Zoll gefundenen Betr&ge die Netto- oder die Bruttoertr&ge 
des Zolles darstellen. Die Ansicht Sommerlads 4 ) von dem 
Wesen der Turnosenrechnung, dafi tats&chlich noch im 
15. Jahrh. in dieser Mtinze die Zollabgaben bezahlt worden 



l ) Beilage. 

*) Beilage. 

») Der Kolner Rheinzoll S. 120. 

4 ) A. a. O. S- in. 



Digits 



zed by G00gle 



1 -p Hans Mosler 

seien, und dafi die Turnoseninhaber sofort an Ort und 
Stelle die ihnen zukommende Anzahl Turnosen erhoben 
h&tten, triffit f Hr Dttsseidorf zun&chst zu. 1 4 1 1 verschreibt 
Herzog Adolf Dietrich von Gimnich 1500 Gulden auf den 
Rheinzoll; bis zur AblOsung dieser Summe soil dessen 
Pfennigwart mit den Zollbeamten an die Schiffe fahren 
und stets von 13 einkommenden alten Turnosen einen so- 
fort sich verabfolgen lassen. Aber dies System bot eine 
Schwierigkeit Wer sollte bei einem solchen Vorgehen 
bei einer Verpfandung des ganzen Zolles in verschiedene 
H£nde die mit der Erhebung notwendig verbundenen Un- 
kosten tragen? In Dusseldorf ist dieser Fall schon in der 
ersten H&lfte des 15. Jahrh., wie es scheint afters, einge- 
treten. Damit mufite sich auch das System der Turnosen- 
berechnung £ndern. Ein Beispiel hierfQr bietet die schon 
oben erw&hnte Verpf&ndung von 3 Turnosen an Graf 
Johann von Nassau a. 1455, * n ^ er es heiflt, „dat wir in 
in ind an dry gantze alynge tornoise des tols zo Duyssel- 
dorp gesat ind bewyst hayn .... dat hey alle jaire, so 
wat dieselven dry tornoise da vertollen ind ledich dragen 
werdent *na gebuere uns alyngen tols daselffs', boyven die 
kost, kleidonge ind loen, man unsen toliner, beserre, zol- 
schryver ind auch unsers neven wartzpennick, vort andern 
knechten ind bewereren jairs da an dem tolle zo geven 
plegen . . . wilchs alies jairs da usz dem gemeynen tolle 
zovoerentz genomen ind ussgericht sail werden". Zun&cbst 
werden also die Unkosten gedeckt. Dann kann aber die 
Berechnung und Auszahlung der Turnosen nur in der 
Weise geschehen, daB entsprechend der Anzahl der Tur- 
nosen die Anteilberechtigung der Inhaber festgestellt wird, 
wie es auch Lamprecht angenommen hat 1 )*). Das brauchte 
nicht jahrlich zu geschehen, wird vielmehr meist monatlich 
geschehen sein, wie z. B. bei der erwahnten Verpfandung 



! ) Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben II 287 ff. 

*) Ahnlich wird 1414, als der Stadt Koln die Halbscheid des Bonner 
Zollertrages verschrieben wird, festge»etzt, dafi von der Berechnung die huysscost, 
moelencost und augenblicklich auf dem Zoll ruhende Mannlene ausgeschlossen 
5ejn 5ollea. Lac. U- B. IV No- 90, 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dtisseldorfer Rheinzoll etc. **o 

an Nassau und bei den der Herzogin Sophie verschrie- 
benen 2 Turnosen. Die Auszahlung der Anteile selbst 
mochte dann viertelj&hrlich oder jahrlich erfolgen; was in 
der Zwischenzeit ein Inhaber etwa ausbezahlt erhalten hat, 
wird ihm an seinem Anteile abgeschrieben. Hieraus ergibt 
sich, dafi die obi gen Zahlen auBer etwa der fQr 1410 die 
Nettoertrage des Dtisseldorfer Zolles darstellen. 

Wenn in den Zollverleihungsurkunden noch gegen 
Ende des 15. Jahrh. der Zollsatz immer nach Turnosen 
festgesetzt wird, so braucht man daraus nicht zu schliefien, 
dafi tats&chlich auch die Zahlung in dieser Miinze erfolgt 
sei. Die ErhOhungen des ursprttnglichen Dtisseldorfer 
Zollsatzes von 6 auf 12, 18, 24 Turnosen gescbahen immer 
um 6 Turnosen, stellen sich mitbin heraus als einfache Er- 
h&hungen um das Doppelte, die Halfte, das Drittel des 
vorhergtiltigen Satzes. 

Stellt man nach den oben erwahnten Abrechnungen 
tiber die beiden der Herzogin Sophie zustehenden Turnosen 
ftir die drei aufeinander folgenden Jahre 1459 Juli bis 1462 
Juni den prozentualen Anteil der einzelnen Monate am 
gesamten Nettoertrage des Zolles zusammen (s. u.), so ge- 
winnt man von der Starke des Rheinverkehrs in den ein- 
zelnen Zeiten des Jahres das gleiche Bild, wie es John auf 
Grund der Kolner Zollrechnungen bereits gezeichnet hat *). 
Regelm&Big im Juli beginnt der Stromverkehr bis zum 
September sich langsam zu steigern, um dann plOtzlich im 
Oktober und November zu einer solchen Hohe emporzu- 
schnellen, dafi auf diese beiden Monate allein mindestens 
40% der Jahreseinnahmen entfalien. Im Dezember lafit 
die Bewegung nach, bis im Januar der ganze Verkehr 
vollst&ndig lahm zu liegen scheint. Von da an hebt er 
sich langsam wieder und erreicht im M&rz/April einen 
zweiten Hohepunkt, der freilich an die Bedeutung des 
ersten nicht im entferntesten heranreicht. Dann flaut er 
ab, bis im Juli wieder die Steigerung einsetzt 2 ). 



») A. a. O. S. 58. 

*) Ober die Grflnde dieser Verkehrsbewegung vgl. Lamprecht a. a. O. 

s. 346. 



Digits 



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154 



Hans Mosler 



Von der 


gesamten Nettoeinnahme entfielen auf den 




1459/60 


1460/61 


1461/62 


JuU 


4% 


5% 


4.570 


August . 










6% 


0.6°/o 


4.77. 


September 










7% 


6,6% 


1 27. 


Oktober . 










200/0 | 
20% ) "*" 




nX + 


November 










2l7o 


Dezember 










!!•• 


■M7 


137. 


Januar 










0,5% - 


0,7% - 


0,27. - 


Februar . 










4% 


47. 


0.4"'. 


Marz . . 










7,S°/o 


«•/• + 


9.27. + 


April . . 










"% + 


77. 


5.37. 


Mai . . 










5% 


47. 


2.77. - 


Juni . .. 










47° - 


2.77. - 


47, 



§ 6. Die Verwendung der Zolleinnahmen. Die Be- 
deutung des Zolles als Finanzquelle beruht zunachst natiir- 
lich auf der Hohe der Einnahmen an sich, zugleich aber 
nicht minder darin, dafl durch ihn eine Bargeldkasse vor- 
handen war, aus der die laufenden Bediirfnisse bestritten 
werden konnten, bei der vielfach herrschenden Geldnot — 
denn nocb gingen die andern Gefalie grdsstenteils in 
Naturalien ein, — ein nicht zu unterschatzender Vorteil. 

Die Zollgelder wurden nicht an eine andere Kasse 
abgeliefert, sondern verblieben auf dem Zollhause. Aus 
dieser Kasse wurde nun nicht etwa eine einzelne Kategorie 
von Ausgaben gedeckt — abgesehen davon, dass ihr allein 
die Zollunkosten zur Last fielen — sie wurde vielmehr fftr 
alle nur irgend denkbaren verwandt. Um ungesaumt 
kleinere Zahlungen bewerkstelligen zu kOnnen, gab der 
Herzog Anweisungen auf den Zoll, die, wenn beim Kassen- 
bestande mOglich, sofort ausbezahlt wurden; sonst muflte 
der Zollner den Betrag einstweilen vorscbiefien. Dies 
muSte geschehen, wenn, wie es lange Brauch war, die Lade, 
in die die eingehenden Zollgelder gelegt wurden, nur zu 
bestimmten Terminen geOffnet wurde. Bestritten wurden auf 
diese Weise namentlich die Kosten der herzoglichen Hof- 
haltung bis zu den kleinsten Kleinigkeiten — so werden 
die Zollbeamten beauftragt, Neusser Kuchen backen zu 
lassen, fur Wein, Pricken, Lampreten zu sorgen, oder ganz 



Digits 



zed by GoOgle 



Dcr Dusseldorfer Rheinzoll etc. 156 

allgemein die t£gliche Hauskost zu liefern — die Rech- 
nungen der Kolner Kaufleute, die Dienstreisen herzogiicher 
Beamten u. s. w. 

Nicht dem Inhalt, sondern nur der Form nach in etwa 
von diesen Zahlungsbefehlen verschieden sind die auf den 
Zoll ausgestellten Verschreibungen. Sie lauten auf be- 
stimmte Termine, und oft wird ihre Zahlung auf eine ganze 
Reihe von Jahrenverteilt Naturgem&6 sind es namentlich 
grOBere Schuldsummen, deren allm&hliche Abzahlung auf 
diese Weise durch den Zoll ermOglicht wurde. Spater trat 
dafttr haufig monatliche Abschlagszahlung in Betr&gen von 
ganz verschiedener Hfthe, bis zu 2 G. herunter ein. Be- 
sonderes Interesse beansprucht hierbei eine Verschreibung 
an den Zallner Johann v. Hammerstein auf monatlich 65 G., 
die ihm als Sicherheit fur die Auslagen dienen sollen, die 
er als Rentmeister zur Bestreitung der Kosten der Hof- 
haltung etwa machen wQrde 1 ). 

Gleich von Anfang an wird der Zoll ferner dazu ver- 
wandt, die gewissen herzoglichen Vasallen kraft ihrer Lehens- 
vertr&ge zustehenden Manngelder aufzubringen. Immer 
neue teils lebensl&ngliche teils erbliche Lehnsgelder werden 
bis zum Ende des 15. Jahrh. auf ihn angewiesen, fast aus- 
nahmslos zahlbar zu Martini oder Weihnachten — auch bei 
Verschreibungen sehr beliebte Termine 2 ). Regelm&Big 
sind sie mit dem zehnfachen Betrage ablGsbar. Nicht 
weniger als 75 verschiedene Namen sind noch jetzt als 
Bezieher solcher auf den Zoll verschriebener Mannlehen 
aus den Urkk. nachweisbar, so besonders lange Zeit die 
Grafen v. Katzenellenbogen 1 387 — 1 5 2 1 3 ), die Herren 
v. Bedstein 1421 — 1523, v. Broich 1408— 1524, die Bos 
v. Waldeck 1408—1524, die Grafen v. Sayn 1412 — 1524, 
die Hurte v. SchOneck 1445 — 1524, die Herren v. Hatzfeld 
1462 — 1526, v. RyfFenberg 1462 — 1527, v. Bassenheim 
1408— 1532, die Grafen v. Neuenahr 1398 — 1560. Mit dem 



J ) Beilage. 

•) Ober die besonders hohe Leistungsffihigkeit der Kasse um diese Zcit 
vgl. § 5- 

*) Das erste Jahr ist das der ersten Erwahnung in den erhaltenen Urkk., 
das zweite das der Ablflse. 



Digits 



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« to Hans Mosler 

IuD 

Ende des 15. Jahrh. hOrt diese Erscheinung auf. Es scheint, 
dafl namentlich seit der Vereinigung Bergs mit Kleve unter 
dem Herzoge Johann (151 1 — 39) die Abl&se dieser auf dem 
Zoll haftenden Manngelder energisch betrieben wurde. 

Wenn so im 16. Jahrh. die Inanspruchnahme des Zolles 
fiir Verschreibungen und Lehnsgelder wegfiel, so wurde er 
in dieser Zeit um so eifriger in anderer Hinsicht ausge- 
beutet. Schon fruh verlieh der Herzog gern treuen Dienern 
lebensl&ngliche Renten am Zoll, wie etwa seinem Herold, 
seinem Kaplan, seinem Beichtvater, oder eine solche Leib- 
rente wurde fiir ein gegebenes Darlehen gew£hrt, wie z. B. 
dem Landschreiber Christian zum Putz a. 1472 fur eines 
von 500 G. eine lebensi&ngliche Rente von 50 G. (also 10%). 
Solche Renten am Zoll gab es auch in* Form von Erbjahr- 
renten. Uber 100 Jahre hindurch erhoben die Graf en 
v.* Nassau eine solche von 500 G., die sie 1421 fur die 
Aufgabe anderer ihnen am Zoll zustehender Rechte 
erhalten batten. 1 ). Auch solche Erbrenten wurden 
sp&ter fiir Darlehen gegeben. Der Zinsfufi schwankte 
anfangs zwischen 5% und 6°/o, betrug aber vom Anfange 
des 16. Jahrh. an, seit welcher Zeit man mit immer grOBerer 
Vorliebe sein Kapital — besonders auch Kirchen- und 
Miindelgelder — auf diese Weise anlegte, regelm&Big 5%. 
Falls der Herzog diese Rente abzulOsen wunschte, hatte 
er es gewOhnlich */ 4t seltener l j% Jahr zuvor dem Inhaber 
mitzuteilen ; wie es mit der Kundigung des Kapitals seitens 
des letzteren gehandbabt wurde, ist unsicher. In manchen 
Jahren flossen so sehr hohe Betr£ge in die herzogliche 
Kasse, fQr deren Zinszahlung also der Zoll haftetc. 1555 
wurden fiir 4700 Goldgulden und 6800 Taler 235 Gg. und 
340 T., 1569 fiir 7200 Gg. und 1000 T. 360 G. und 50 T. 
Rente auf den Zoll angewiesen. Manche dieser Erbrenten 
blieben Jahrhunderte lang auf ihm haf ten ; eine 1547 er- 

l ) Beilage. Sie war die Quelle vieler Streitigkeiten. Durch Erbschaft 
kamen die Grafen dann in den Besitz weiterer Gerechtsame am Zoll, sodaft 
ihnen Anfang des 16. Jahrh. dort ein Turnos, ein Mannlehen v. 100 G. und 
obige Rente zustand. Durch einen glQcklichen Zufall fugte es sich, dafl sie 
1 52 1 auf alle diese Anspriiche verzichteten. Vgl. Lacomblet U.-B. IV 
No. 523. 



Digits 



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t>er bflsseldorfer Rheinzoll etc ^ 

worbene wurde erst 1779, eine andere von 1569 erst 1780 
abgel&st. 

Im Gegensatz zu vielen andern RheinzGlien 1st der 
Dasseldorfer als ganzer niemals versetzt oder verpf&ndet 
worden, und nur einmal scheint es vorgekommen zu sein, 
da£ die gesamten ZolleinkQnfte in eine einzige fremde 
Hand verschrieben wurden 1 ). Sehr h&ufig ist jedoch die 
Verpf&ndung einzelner Teile des Zolles, die tJberweisung 
von Turnosen. Sie gescbah anfangs in der Weise, dafi 
der Inbaber wirklich die betreffende Anzahl Turnosen oder 
natQrlich ihren adaquaten Wert in anderem Gelde erhielt; 
sp&ter so, dafi der Nettoertrag des Zolles in die bestimmte 
im Zollsatz ausgedrQckte Anzahl Turnosen zerfiel *), von 
welchen Zollanteilen dann einer oder mehrere dem betref- 
fenden Gl£ubiger zugewiesen wurden 8 ). Demnach war auch 
der Erhebungsmodus verschieden. Im ersteren Falle erhob 
der Inhaber oder sein Beauftragter das ihm zukommende 
Geld sofort bei der Verzollung oder es wurde wenigstens 
von dem tibrigen getrennt deponiert 4 ). In dem andern 
Falle erfolgte die Auszahlung der Anteile erst nach der 
Berechnung des Nettoertrages 5 ). Auch sonst zeigen sich 
in der Handbabung Abweichungen. Manchmal hatte diese 
Verpfandung nur den Zweck, die jahrliche Zahlung einer 
bestimmten Summe aus dem Zoll mOglichst sicher zu stellen ; 
was die Turnosen darttber hinaus einbrachten, fiel dem 
Herzoge zu, der andererseits aber auch die Verpflichtung 
tibernabm, etwa an der ausgemachten Summe Fehlendes 
aus dem tibrigen Zollgelde beizuschiefien 6 ). GewOhnlich 



! ) 1409 an Graf Gerhard v. Sayn. 

3) Es waren demnach in Dusseldorf bis 1425 12 — 13, von da an 18; 
die im Jahre i486 erfolgte Erhdhung des Zollsatzes auf 24 Turnosen kommt 
fur diese Entwickelung nicht mehr in Betracht. 

•) Ob bei dieser Berechnung wirklich nur die Unkosten des Zolles von 
dem Bruttoertrage in Abzug kamen? Auch auf den aufierhalb der Turnosen 
vorhandenen Ertrag, auf M den gemeinen Zoll" werden Verschreibungen, aller- 
dings geringeren Betrages, gegeben. 

*) Beilage. 

e > Beilage. 

") Beilage. 



Digiti 



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158 



Hans Moaler 



jedoch fehlt eine solche Beschrankung in der Erhebung 
auf eine bestimmte Jahresquote. 

A Is Turnoseninhaber lernen wir kennen: Reinhard 
v. Westerburg 1410, Dietrich von Gimnich 141 1, Wilhelm 
v. Wevelinghofen 14 13, Johann v. Reifferscheid 1418. In 
den i42oer Jahren scheint auch die Stadt Koln Besitzerin 
solcher gewesen zu sein, wenigstens hatte sie damals am 
Dusseldorfer Zolle einen Pfennigwart *). Besonders stark 
war die Inanspruchnahme des Zolles auf diese Weise urn 
die Mitte des 15. Jahrh. Bereits in den i44oer Jahren 
hatte Johann Quadt verschiedene Verschreibungen auf den 
Dilsseldorfer Zoll erhalten, darunter 1443 eine auf ein 
Drittel der Zollgefalle *) ; bis 1447 hatte er da von 7151 G. 
erhoben. Damals wurden ihm far eine Forderung von 
141 19 G. „alsulche 5 tornesche, die noch op datum disselven 
briefs in gheyne ander hende bewyst noch verschreven 
synt* nebst den EinkQnften des Amtes Mettmann zur 
Hebung tiberwiesen. Doch scheint diese Urkunde nicht 
zur AusfQhrung gekommen zu sein; 1449 wurde diese 
Oberweisung fur die Summe von 18757 Gr. wOrtlich wie- 
derholt 3 ). Damals waren also samtliche Zollanteile ver- 
pfandet So ist in der gleichon Zeit Ailf Quadt im Be- 
sitze von 4 Turnosen nachweisbar. Gawin v. Schwanen- 
berg erhob mindestens von 1446 an 2 Turnosen 4 ); der 
Zoliner Peter v. Lennep erhielt den Ertrag eines Turnosen, 
der ihm ftir weitere Betrage immer wieder von neuem 
verpfandet wurde, und der Graf von Katzenellenbogen be- 
safi einen Erbturnos 6 ). Die Inhaber der anderen 5 sind 
nicht bekannt. Manngelder und sonstige feste auf dem 
Zolle lastende Verpflichtungen wurden wohl von den Tur- 
noseninhabern ausbezahlt, die dafttr einfach um so langer 
im Besitze ihrer Anteile blieben. Doch wechselten diese 



») Mitteilungen aus dem Kdlner Stadtarchiv XXVII S. 283. 

*) Fttr die Berechnung der Drittel kamen dabei feste Verpflichtungen des 
Zolles nicht in Betracht. 

*) Beilage. 

4 ) Schon 1443 heiBt es von ihm „den wir hertzouge in den toll zu 
D. bewyst ind verschreven hain. M 

ft ) Bereits seit 13Q2. Vgl. Lacomblet O.-B. Ill No. 970. 



Digits 



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Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. 159 

Verhaltnisse sehr schnell. Bereits 1451 wieder weist der 
Herzog den drei Zollbeamten Geld an auf die 3 Turnosen 
„as wir yetzunt vur uns selven an dem zolle haven", und 
in dem gleichen Jahre verpfandete er an seinen Rentmeister 
und Landdrosten Wilhelm v. Nesselrode 4 Turnosen, so- 
bald Johann Quadt mit seiner Erhebung fertig sei. Uber- 
haupt bildete jene Zeit den Hohepunkt der Verpf&ndungen. 
Wilhelm v. Nesselrode verzichtet gegen anderweitige Ent- 
schadigung 1453. 

In der vom Zdllner Johann v. Hammerstein 1457 ge- 
machten Aufstellung Qber die auf dem Zoll ruhenden 
Lasten 1 ), wobei auch die Turnosen aufgefQhrt sind, findet 
sich von all den eben erw&hnten nichts mehr, ausgenommen 
den dem Grafen v. Katzenellenbogen zustehenden Erb- 
turnos. Dafur ist jetzt die Herzogin Sophie im Besitze 
zweier Turnosen, die sie sp£testens 1556 uberwiesen erhalten 
hatte und bis zu ihrem Tode erhob. Die 3 dem Grafen 
v. Nassau verpf&ndeten fallen nicht unter diese Kategorie, 
da ihre Erhebung auf eine feste Jahressumme beschr£nkt 
war. Weitere Turnoseniiberweisungen scheinen nicht mehr 
vorgekommen zu sein. 152 1 kam mit dem ehemals katzen- 
ellenbogenschen, jetzt nassauischen Erbturnos der letzte der 
in fremder Hand befindlichen Zollanteile wieder in den 
Besitz des Herzogs 2 ). 

Besonders unubersichtlich werden alle diese Ver- 
haltnisse dadurch, dafi lMngst nicht jede Verschreibung 
ihrem voilen Umfange nach in Geltung blieb, sondern 
oft genug gegen eine auf ein anderes Objekt lautende 
vertauscht wurde, und dafi ferner die Turnoseninhaber 
nun ihrerseits wieder Anweisungen und Verschreibungen 
auf ihre Anteile ausstellten s ). Zur Sicherstellung punkt- 
licher Innehaltung aller dieser auf den Zoll Qbernommenen 
Verpflichtungen wurden mannigfache Bestimmungen ge- 



! ) Beilage. 

*) Am Zoll zu Kaiserswerth gab es noch 1790 solche Anteile, hier 
Tournarien genannt, die der Graf v. Salm-Dyck und die Universitfit Heidel- 
berg besaften. 

8 ) Zur Sicherheit der Aftererheber besiegelte der Herzog in solchen 
Fallen mit. 



Digits 



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lfiO Hans Mosler 

troffen. Fur die Anteilbesitzer bestand zu Dusseldorf wie 
Qberall das Institut der Pf ennigwarte , die im Auftrage 
des Inhabers das diesem zustehende Geld empfingen und 
zur Kontrolle der Zollabfertigung beizuwohnen das Recht 
hatten. Die Kosten ihrer Anwesenheit trug die Zoll- 
kasse. Vielfach waren es die Zollbeamten selbst, denen 
dies Amt Clbertragen wurde, oder sonst „ein erbar burger" 
von DOsseldorf. Zudem mufiten die Zollbeamten schwOren, 
den Abmachungen nacbzukommen, und der Herzog war 
gehalten, keinen neuen anzustellen, bevor er nicht den be- 
trefFenden Eid geleistet hatte. Ofters findet sich sogar 
das Versprechen, da6, falls der Pfennigwart irgendwie an 
der Erhebung des ihm zustehenden Betrages oder an der 
Einsicht in die Zollgesch&fte gehindert werde, alle etwa 
schon erfolgten Abschlagszahlungen als nicht geschehen 
betrachtet werden sollten. Herzogliche Beamte, aber auch 
die Stadte Diisseldorf, Ratingen und WipperfQrth, ja die 
gesamte Ritterschaft erscheinen als BQrgen. Ein besonders 
wirksames Mittel zur Sicherstellung der Zahlung war die 
Obergabe der Zollkistenschittssel an den Glaubiger, sodaB 
ohne ihn nichts herausgenommen werden konnte. (Vor- 
aussetzung dafttr war natUrlich, da6 nun auch alle einge- 
henden Betr£ge wirklich in die Zollkiste gelegt wurden). 
Aber trotz aller dieser Kautelen kam die Zollkasse 
ihren Verpflichtungen sehr oft garnicht oder nur in Qber- 
aus lassiger Weise nach. Zahlreich sind infolgedessen die 
Bitten, Klagen und Drohungen der Benachteiligten. Zu- 
weilen erfolgte die Auszahlung ersl nach vielen Jahren, 
wenn die Verschreibung schon l&ngst in zweite oder dritte 
Hand ttbergegangen war. Die 141 3 versprochene Ein- 
setzung Wilhelms v. Wevelinghofen in 2 Turnosen ist 14 17 
noch nicht erfolgt; aber auch 1450 ist die Familie noch 
nicht zu ihrem Rechte gekommen. Die 14 18 Johann 
v. Reifferscheid verpf&ndeten 2 Turnosen konnte sein Sohn 
erst 1433 — 45 erheben. Mit der Zahlung der nassauischen 
Erbjahrrente von 500 G. war die Zollkasse 1442 um 8150 G. 
im Riickstand; 1463 berechneten die Erben Johanns 
v. Bolchem ihre rQckst&ndigen Forderungen aus einer Jahr- 
rente am Zoll von 7.50 G. auf 40000 G M und diese Beweise 



Digits 



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£>er Dttsseldorfer Rheinzoll etc. 161 

sehr laxer Erftiliung der auf den Zoll tibernommenen Ver- 
pflichtungen liefien sich beliebig vermehren. In den ersten 
Jahren des 16. Jahrh. scheint an Renten und Manngeldern 
tiberhaupt nichts ausgezahlt worden zu sein 1 ). 

Nicht immer war es Bflswilligkeit, die diese mifilichen 
Verh&ltnisse schuf. Genau betrachtet, kOnnen sie uns kaum 
Wunder nehmen. Die anderweitige Aufbringxmg der ftir 
die immer komplizierter werdende Staatsverwaltung nOtigen 
Bargeldmittel war sehr schwierig. Durch immer neue Ver- 
schreibungen war infolgedessen die Zollkasse schliefilich 
so tiberlastet, dafi sie den an sie gestellten Anforderungen 
nicht mehr gerecht werden konnte. Nach der erw&hnten 
Aufstellung Jobanns v. Hammerstein verzehrten 1557 allein 
diese auf dem Zoll ruhenden Lasten, wobei also Turnosen 
und Anweisungen nicht berticksichtigt sind, j&hrlich 4300 G., 
d. h. etwa die Halfte der Einnahmen. 1506 bittet Reinhard 
v. Hammerstein geradezu flehentlich, von weiteren Anwei- 
sungen abzusehen; dann sei er wohl imstande, ailmclhlich 
die rClckstclndigen Verpflichtungen zu tilgen 2 ). Zudem waren 
die Kassenverhaltnisse im 15. Jahrh. so wenig tibersichtlich, 
dafi man vielleicht nicht immer zu einer klaren Beurteilung 
ihrer Leistungsf&higkeit kommen konnte. Und schliefilich 
bot der Zoll an sich keineswegs eine absolute Sicherheit. 
Bei den vielen Fehden, wie sie namentlich in den ersten 
Jahrzehnten seines Bestehens am Rheine herrschten, stockte 
der Strom verkehr oft jahrelang, sodafi am Zoll tiberhaupt 
nichts einkam. So entschuldigt sich Herzog Adolf 1417, 
dafi die Erfuiiung seines Versprechens „sich bisher umb 
veden und ander unvalle willen vertzbgen hait a , und 15 15 
erklart Herzog Johann B dafi derselve unse zoll durch krieg 
und oirloeg etliche jaren bis anher gar wenich gedain a . 
Auch in anderer Hinsicht war die Kassenpraxis am Zoll 
nach unseren BegrifFen bedenklich. Als seit 1468 der 
Guldenkurs st&ndig in die Hohe ging — damals gait der 
Gulden 24 albus, 1500 bereits 43 — versuchte man, die 
auf dem Zoll von frflher her lastenden Renten und Mann- 
gelder weiter ftir den Gulden 24 alb. gerechnet auszuzahlen. 

') Beilage. 
f ) Beilage. 

jabrb. XXI. 11 

Digitized byLjOOQlC 



162 Hans Mosler 

Mit dem Grafen v. Nassau kam es 1476 dartiber zu Streitig- 
keiten, wobei er es aber schliefilich durchsetzte, dafi ihm 
seine Rente in bescheidenen Goldgulden gezahlt wurde. 
Auch bei anderen glQckte das Experiment nicht Ein sebr 
grofier Teil der Lehnsmannen mufite sich aber diese mittel- 
alterliche Konvertierung gefallen lassen. Die Grafen 
v, Neuenahr, die Herren v. Burtscheid, Hatzfeld, Gronsfeld 
etc. bezogen statt ihrer oberl&ndischen guten scbweren 
rheinischen Gulden a. 1500 dieselbe Anzahl Gulden kdl- 
nischen Pagaments, ihre Rente hatte also beinahe 50% 
an Wert eingebttBt 1 ). 



Beilagen. 

Ordnung 

des durchleuchtigen hochgebornen FUrsten und Herrn Herrn 
Johans Wilhelmen Hertzogen zu Gulich Cleve und Berg 
Grafen zu der Marck und Ravensberg Herrn zu Raven stein, 
welcher sich gemfiss alle Zolbeambten zu DUsseldorf in- 
gemein auch zolner zolschreiber und zolknechte beson- 
derlich und ein jeder so vill ihnen betrifft hinfurter zu 
richten von punct zu puncten vestiglich zu halten, ihrer 
f. g. von newen zu globen und zu schweren, vermogh 
welcher auch zolner beseher und zolschreiber ire be- 
stellungen zu empfangen*). 

1. Anfenclick sollen under ihnen selbst gute richtige beschei- 
denheit halten und oin jeder seinen dienst getrewlich vertreten 
und keiner dem andern vorgreifen. 

Daneben sich mit irer zugeordneter stehender belhonung be- 
gnugen lassen und von keinem schiff oder kaufleuthen oder jemandt 
von irentwegen bei vermeidung hochg. irer F. G. ungnaden und 
straf kein geschenck, gnoss, so man giffte, geben oder kirmisse 
nennet oder auch gelt ahnstatt und under dem schein einicher ge- 
lacher oder zerung forderen, heimblich oder offentlich nhemen noch 



*) Beilage. Obrigens stand damit der Dfisseldorfer Zoll keineswegs allein; 
selbst die Stadt K6ln verschmable dies Mittei, ihre Ausgaben zu verringern, 
nicht. Vgl. Kruse, Kolnische Geldgeschichte S. 84. 

*) Eine kurze Instruktion fiir die Zollbeamten zu D. vom Jahre 1528 
enthftlt bereits in knapper Form die Grundziige dieser ausfuhrlichen. Staats- 
archiv Cleve-Mark, Handel No. 56. 



Digits 



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Der DOsseldorfer Rheinzoll etc 168 

zu iren weib, kinder oder diener nutz einhemen lassen, es sei an 
wein, speis, kraut, koichen, dranck oder ichtwes anders, wie man 
das bedencken oder benennen magh, ausserhalb der zollwein lan- 
der alten rollen und was an jedem zoll nach gelegenheit gebrencht 
lich, nemblich von einem schiff freiwein vier goltgulden und so 
vort nach advenant von denen, so dubbel freiheit haben, davon 
die drei zolbeambten jeder einen goltgulden und den drei zoldieneren 
ein goltgulden zu haben und ire F. G. ihnen aus gnaden einzu- 
nhemen austruglich nachlassen warden, auch keinor seine gebuer 
ohne den anderen empfangen. 

Die kaufleut oder schiffmen, so dagegen handlen, und irer 
F. G. zolbeambten dorboven etwan geben oder geben lassen, sollen 
in derselbe weisen oder wanehie es khundtbar worden, folgentz auf 
alien irer F. G. anderen Zollen dubbeln zoll bezalen oder auf zwei 
vor einen zur straf verzolt werden. 

2. Demnach sollen zolner beseher und zolschreiber keine kauf- 
manschaft treiben, nicht wein zappen nooh wirdtschaft oder herberg 
halten oder mit den schifftouten auch in iren selbst oder anderen 
heuseren vor oder nach der verzollung nichtz trinckon, und ist 
hochgemelter irer F. G. ernstliche meinung und bevelch, das 
diesem punct ohn einig Hbersehens nachgelebt werde, und das 
die unschuldige dLjhenigen, so dorin pflichtig, solches zu hinder- 
lassen fleissig zu ermanen, und die solches nit abstellen wurden, 
irer F. G. oder in deren nhamen deren rheten anzugeben vermogh 
geleister eidt gehalten sein, darauf dan ire F. G. solche ungehorsame 
der gebuer werden ansehen, auch irer dienstcn nach befinden er- 
lassen. 

3. Vort sollen zolner beseher und zolschreiber zu jeder zeit 
sembtlich oder zum weinigsten neben dem beseher der zolner oder 
zolschreiber, im foil einer aus ihnen aus sonderlichen ehaften ver- 
hindert oder verreiset, bei und auf dem schiff in der besichtigung 
dcsselben soin und neben dem beseher auf die wahr und sonst 
einige fleissige aufsicht zu haben in erwegung ire F. G. die visi- 
tiemng der schiff nicht dem beseher allein sondern zolner und 
zolschreiber hiermit zugleich auflegen, bevelhcn und vertrawen 
thut. Derwegen dan auch der besoher zolschreiber und zolknccht 
ohne Vorwisscn df»s zolners nirgent hin zu verreisen, dahe auch 
der zolner selbst durch ire F. G. verschickt oder mit dero erlaubnus 
aus der stat verziehen wurde, solches gleichwoll dem beseher an- 
zuz*igen, damit die schiff nichtsdeweiniger abgcfertigt werden, 
dergestalt im fall deren jemandt negst g. gelegenheit zuwieder 
eigens willens vorsetzlich verreisen thet, soil derselb davor der 
gebuer zu bestrafen, und da sich auch sonst von der besichtigung 
und verzollung jhemandt absentieren wurdt ohne zugelassene er- 
heblicln ursachen, derselbe so oftmals solches vorleuft, mit einem 
goltgulden zur abtragt zu belegen sein, welche straf zu ausgang 
des jahrs under den zolldieneren getheiit weixlen soil. 



Digiti 



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164 Hans Mosler 

4. Die zolbeamten sollen auch nicht gestatten, das einiche 
schiff, ob sie gleich irer F. G. placaten vorzeigen oder sonst mit 
freien gueteren beladen sein, unbesichtigt veruberfharen, sonder 
durch obgemelte verordente besichtigt, wie befunden in das zoll- 
register geschrieben und fleissig acht genhomen werden, das under 
dem schein der freier guter keine andere guter underschleift, und 
im falle das geringste vor freigut angeben und nicht also be- 
funden, das echiff angehalten und die ungebuer irer F. G. angeben 
umb gnedige versehung zu thun, damit die ubeitreter zum exempel 
anderen gestraft werden, auch die gefreihete und fromen der un- 
fromen nicht missgelten. 

5. Sonst keine auf jhemandts anders placat zolfrei vorbei- 
fharen lassen ausgenhomen was die von der ritterschaft des Fursten- 
thumbs von Bergh an proviandt und wliaaren sich zubrengen 
lassen, so sie bei sich selbst fallen haben oder durch feilen kauf 
gelden mussen und nicht wieder verkaufen oder verzappen werden, 
sonder ihnen selbst allein zugehoren und nirgendt anders dan zu 
iren eigcnen heuseren und irer selbst und ires gesindtz notturft, 
in gestalt wie solches in dem schiff befunden, gebraucht werden 
mit dem bescheidt, das es also damit belegen, ir zeugnus und 
beweis davon uberschicken sollen. 

6. Imgleichen wirdt der statt Dusseldorf ire zolfreiheit, so sie 
von altera gehabt, vorbehalten. 

Jedoch wheren aus qbgemelten wie auch anderen stetten, so 
sich einiger zollfreihung zu berhumen, keine burger zollfrei zu 
passieren, sie sein dan in der statt, deren freiheit sie geniessen 
wollen, haussessig oder jahr und tag bestendiglich daselbst whonendt ; 
da es anders mit ihnen befunden, welchs mit fleiss zu erkundigen, 
wie imgleichen das sie nicht under irer freiheit in gesellschaft 
andere frembden mit underschleifen und dero waaren zu nachtheill 
irer F. G. zols mit befreien wollen, sollen die zolbeambten angeben 
und die gebuer und notturft doriu erzeigen. 

Und damit darzu keine verfurtheilung gebraucht, sollen die 
so sich negstgemelter freiheit behelfen wollen, doruber schein under 
des rhats oder schulteissen, da sie haussessig sind, siegel mit 
einverleibung der guter stuckweis und das ihnen allein zugehoren, 
auch sich keines geferlichen kuddelkaufs dorinnen gebrauchen, vor- 
brengen, und das dem allem also seie bei iren eiden zu behalten 
alle zeit gestat sein, sonsten in mangel dieses beweis denselben 
zu sicherer und namhafter zeit auszubrengen den zolbeambten an- 
globen. Und darauf wann die gueter besichtigt und richtig be- 
funden passiert und alsbalt negstgemelter schein vorbracht die 
kauf- und schiffleuten der globten ledigt gezelt werden. Mit dem 
anhang, das da dorunder einiger bedruch oder gefehrligkeit gesucht, 
alsdan solches hochgemeltem unserem gnedigsten Fursten und 
Herrn durch die zollverordnete anzugeben und der uberfarer irer 
F. G. mit leib und gut verfallen sein, hinwieder obgemelte 



Digits 



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Der Dusseldorfer Rheinzoll etc 165 

beweis, auf welche guter zolfrei passirt worden, durch den zolner 
in negst anstehender seiner rechnung an gcbuerenden orte ein- 
bracht werden solle. 

Und ist weiter bei diesem punct zu verstehen, das die gueter, 
doruber die placaten und schein der zollfreihungen obg. ertheilt, 
uff einmal oder zu einer zeit zngleich solle uff oder abgebracht 
und durch die zolbearabten anderer gestalt nit freigestatten werden, 
alien derwegen gespfkten unrhat und nachdenckens zu vermeiden, 
wie sie solches derwegen auch den schiffleuthen, so sich deren be- 
helfen wollen, zu vermeiden, sich auf verlierung der gueter und 
vermeidung irer F. G. hochster ungnadt dieser verordnung gemess 
zu verhalten. 

7. Dabei in achtung nemen, diejenigen so der grosser frei- 
heiten auf den stroemen geniessen, das an den orteren, da sie zu 
verzollen haben, sonder ichtwas zu ubersehen der gebuer gesetz 
und angeschlagen, die andere aber, so sich solcher freiheit nicht 
zu erfiewen, gar nicht uber die ordnung beschwerdt werden. 

8. In aller verzollung und aufsicht sollen kheinen under- 
scheidt under den schiffleuthen ausserhalb deren, so die grosse 
freiheit haben, ob sie arm oder reich, gross oder klein, das die 
zeit dies jahrs anders als die andere gewesen, gehalten werden, 
es where dan, das einer schiffbruch oder sonderiichen unversehen- 
lichen wasserschaden gelitten hette und davon unverdechtigen 
schein und beweis einlieferen wurdt, soil solche an hochg. unseren 
gnedigen fursten und herrn mit irem bedencken von ihnen glangt 
werden, umb irer F. G. gnedigen bescheidt der nachlassung doruber 
zu vernhemen. 

9. Deweill man auch befindt, das etliche schiffer und kauf- 
leuthe, die ire gesipte und befreundte auf irer F. G. zollen haben, 
nicht allein ahn den zollen, da ire freundschaft wonhaft, zu irer 
F. G. schaden und nachteil nach gunst tractirt und gehalten werden, 
als ist irer F. G. ernste meinung und bevelch, dass sich zolbeambten 
aller vortheiligkeit enteusseren, sich in dem unverweislich verhalten 
und nicht ursach geben, das ire F. G. dorinnen gnediges einsehens 
thun lassen 

10. Wie sie auch die schiffleute ernstlich zu warnen, das sie 
die dauchsten, krauchen, pott, kannen und duppen jeder in besonder 
schiff laden und nicht dorunder, wie hiebevoren zu vilmalen zu 
nachtheii der zoll beschehen, molenstein, weine, fruchten, iser, holtz 
breder, dennen, bordt, leien und sunst dorunder verborgen haben, 
hinwieder das sie auch nit under den weinen oder anderen wharen 
auf dem bodem des schiffs under den brederen einige guter ver- 
stecken, sonder bai verleust schiff und gueter alles was sie ge-. 
laden grundtlich ahn tag thun. 

11. Wan nhun bishero, was den zolbeambten ingemein tragenden 
ambtz halben obligt, ausfhurlich gesetzt worden, sollen demnegst 
auch insonderheit und alsbalt durch den churwechter einig schifl 



Digits 



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166 Hans Mosler 

angeben wirdt, sich die zolbeambten uff den warff erheben and die 
schiffleut an der trappen anzulegen bescheiden, dabei sollen die 
ankomende schiffe, es sei morgens, mittags oder abendts, so sie 
noch weiter fharen mogen, durch die zolbeambten nicht ahn- oder 
aufgehalten, Bonder die besichtigung und vergleichung an stundt 
beschehen, gefertigt und mit allem fleiss befflrdert werden ahn 
einigen vor den anderen dorin vortheil oder befflrderung wieder- 
fharen zu lassen, dan auf clagen des schiffers sollen diejene aus der 
zolbeambten mitteln, so des aufhaltens ursach gegeben, die cost, so 
den kauf- oder schiffleuthen derwegen wartens aufgangen, auszu- 
nchten und zu bezalen angehalten werden. Es will sich auch 
keinem aus denen zum zoll verordenten bevel haberen und dieneren 
gezimen, heimlich gesprech oder handlung in den hauseren oder 
sonsten vor der besichtigung und verzollung rait den schiffleuten 
zu halten, sonder da sie nicht alle zugegen ahm zoll, wan die schiff 
ankomen, einer den anderen durch die zolknecht forderen lassen, 
also das die besichtigung nicht allein durch den beseher, sonder 
auch in beisein zolners und zolschreibers wie obgesetzt geschehe, 
welche neben den zolknechten auch alsdan fleissig aufraerckens zu 
haben, damit den schiffleuthen der beseher keine underrede oder 
vorrede gebrauche, was sie geladen oder wie sie an anderen orteren 
gehalten, vilweiniger selbst in dem sich seumig erzeigen. 

Ebenfals sambtlich noch sonderlich auch nut keinen anderen 
zoidieneren der anderer rheinzoll sich besprechen, ihnen audi nicht 
zuschreiben oder entbieten, wie sie das schiff besehen oder verzolt 
haben oder noch be3ehen oder verzolien lassen wolten. Und so es 
ihnen auch von anderen zugeschrieben oder entboten wurdt, sollen 
sie nit darnach, sonder sich nach dieser ordnung richten und halten 
und iron eidt nach befundener gelegenheit des schiffers quiten, umb 
dem herrn und schiffman gleichzuthun. 

Sollen auch die schiff nit raw oder bloss schetzen noch sich 
dieserhalb mit dem schiffman vor der besichtigung unterreden oder 
vergleichen, sonder eigentlich besehen und erfharen, wie vill 
schlechter foder weins, schlechter last hoeings [wohl herings] und 
anderer zolbarer whar, wie die gnant mag werden, in jeder schiff 
geladen, auch wie viell zolfueder [wohl schlechter f.] oder schlechter 
last vor ein zolfueder oder zolbaren last zu passieren seien und 
solches alles clerlich aufschreiben. 

Dabei sollen die zolbeambten und sonderlich die beseher auf 
die schiff, lauerdanen, hochborden, dreiborden und aide schiff gnant 
thotschleger ein sonderlich aufmerckens haben und solche schiff dem 
alden brauch nach scharpfer als ai-dere besehen »und schetzen, auch 
von solchen schiffen, so nit wieder hinaufkomen, einen goltgulden 
wie an anderen orten brauchlich nhemen mogen. 

Auch da einige unbekandte argwhonige personen in den schiffen 
befunden, dieselben nit vorbei fharen lassen, sie hetten dan solche 



Digits 



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Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc. 167 

irer F. Or. deren rheten oder ambtinan und schulteissen hieselbst 
angezeigt, sich der gelegenheit zu erkundigen, wie damit zu halten. 

Die schiff sowohl als der kaufieuth namen und wohe sie gesessen, 
umb den underscheidt der freier von den zolbaren gueteren deeto 
baa zu halten, mit allem fieiss erfragen und bei verliercmg des 
guets so sie geladen ermanen, das sie ire nhamen und zunliamen 
und wohe sie gesessen auf einem ort wie auf dem anderen ohn 
dieselbe zu verenderen anzeigen und ausschreiben lassen. 

Die schiffleut ahn den letzten zollen oben und unden fragen, 
auch selbst erfharen, ob sie auch an einigen ort gel6set oder 
zwischen wegen ausgeladen, und who deme also, alsdan zu fragen 
an welchem ort und wievill und solches alles in das zolregister 
verzeichnen. 

12. Dem schiffman sollcn zolner, beseher und zolschreiber odor 
zollknecht auf dem warf nicht anzeigen, was er verzollen oder geben 
solle, sonder anstundt nach der besichtigung samenderhand unver- 
wendtes fuess mit demselben nach dem zolhaus gehen und soH 
daselbst erstlich in abwesen des schiffmans und in beisein allot det 
zolldiener so vorhanden der beseher nach seiner besten vernunft 
eiden und pflichten, was der schiffman geladen und wad sein schiff 
von jeder waar inhat obg. zolneren und zolschreiberen anzeigen, 
darauf sie sich daselbst zu besprechen, eindrechtiglich zu vergleichen, 
demnach verzollen zu lassen, und laut der alten rollen, was vor 
wharen bei derselben pleiben sollen, und sonst die andere gueter 
craft folgender ordnung und satzung anschlagen. 

Und wan solches beschehen und sie des anschlags einig, den 
schiffman auf das zolhaus vorforderen und was er geladen und der- 
halb zu zahlen schuldig ime vermelden und vorhalten, durch ihnen 
erlegen lassen und also auch zu buch setzen. 

Imgleichen sollen ire F. G. zolbeambte keinen schiffleuthen 
borgen, es seie dan sonderlich von noten, und das sie alle sambt- 
lich oder zura weinigsten zween davor burg werden, damit das 
gelt ohn einige seumbnis vor ausganck desselben jahrs dem landt- 
rentmeisteren bezalt werde, also das derselb solches obg. jahrs 
fellige rechnung einbrengen moge. 

Das hievon fallendt zolgelt soil nicht in den heuseren, schiffen 
oder anderen orteren oder auch durch jhemandt insonderheit emp- 
fangen und also dem anderen zugeschickt werden, sonder alles was 
daselbst einkombt auf dem zolhaus in irer aller beisein empfangen 
und neben dem zolregister in das verordentes cantour gelegt werden, 
davon der zolner, zolschreiber und* beseher jeder einen verscheidenen 
schlussel liaben solle. Dieselbe sollen auch nach einem jedem 
monat das zolgelt zellen und das zolregister daneben legen und 
besichtigen, wie sich gelt und register vergleichen, und im fall sich 
die vergleichung befinden thuet das gelt alsdan in die zolkist legen 
und den monat in das heubtregister schreiben, und keine register, 
zolordnung oder andere bevelch den zoll betreffend auf den disch 



Digits 



zed by GoOgle 



168 Hans Mosler 

oder sonst unverschlossen auf der zollcameren nicht liggen lassen. 
damit sie nicht dardurch in andere hende komen mochten. 

Dasjbenig so an hering, saltz oder dergleichen an vorzoll em- 
pfangen wirdt, soli sich niemandt von den zolbearabten aliein under- 
nhemen noch auch der beseher den schlussel von der saitzcamer 
haben, sonder dieselbe in beisein und mit wissen der anderer zol- 
beambten geoffnet, und was daraus zu gebrauchen, genhomen werden. 

13. Den zolner besdnderlich betreffendt soil derselb aliein 
empfanck und ausgab des zols aufschreiben und berechnen, und als 
er einig gelt von wegen un9ers gnedigen fursten und herrn wirdt 
ausgeben, soil er in beisein der anderer zolbeambten aus der kisten 
nhemen und die quitantz in die platz legen. 

Und auf den zoll goltgulden und solche zalung und muntz 
nemen, als andere herren auf iren zollen empfangen, und in seiner 
rechnung zu anfanck meldung thun, wie hoch das gelt jedes jahrs 
vermog irer F. G. ausgangenen muntzedicten berechnet auch wie 
hoch die pensionarien zalt werden. 

Seine Rechnung nicht aus des zolschreibers gegen- oder contra- 
buch setzen, sonder solche selbst nach den tagen, monaten, namen 
und zunhamen anzeichnen, was er empfangen hat. 

Audi nit weiters in jederem jahr rechnen dan was darzugehort, 
empfangen und ausgegeben ist, und das eine nicht durch das andere 
mischen, jedoch da einige zalung zu thun ausstehen pleibt und nit 
ausgegeben wurdt, davon soil er in seiner rechnung meldung thun 
und ursachen anzeigen, damit man dessen wissens hab. 

Keinen bow, weder auf dem schloss, am zolhaus, an schiffung 
noch anders, auch keine bestellung nit thun, es wirdt ime dan von 
irer F. G. oder in dero nhamen von den rheten schriftlich bevolhen. 

Der zolner sol kein gelt oder pension ausgeben dan vermog 
seines statbuchs, ordnungcn und bevelchen, so ihme jedes jahrs auf 
der rechenschaft zugestelt und das ubrige dem landrentmeister 
vermog unsers gnedigen fursten und herren gemeinen beveichs und 
niemandt anders uberantworten, im fell er aber doruber einich gelt 
ausgeben wurdt, soil ime auf seiner rechenschaft nicht zugelassen 
noch passirt werden. 

14. Imgleichen den zolschreiber beruerendt soil derselb clerlich 
in sein gegen- oder contrabuch, auch das register, so aile monat 
irer F. G. zugestelt soli werden, aufschreiben und underscheidtlich 
dabei setzen des kaufmans, welchen die whar zukombt, und des 
schiffmans, so sie fhueret, namen und zunhamen, welche zeit das 
schiff ankomen und gefertigt, item ob es auf- oder abfertig gewest 
und die auffertigen in ein besonder wie auch die abfertigen in ein 
ander capitul einschreiben, item wer aus den zolbeambten jedesmals, 
item ob die zolner, beseher und zolschreiber zugleich oder irer 
zween das schiff besichtigt und verzolt haben underschiedtlich ver- 
zeichnen und nicht underlassen sowoll wie die gefreihete als unfreihe 



Digits 



zed by GoOgle 



Dcr Dtisseldorfer Rheinzoll etc 160 

schiff befunden, item ob die schiff zwischen deni wege geldset, 
ausgeladen oder nit umbstendlich in aufzeichnu9 brengen. 

Imgleichen soli er almall was ahn hering und saltz in der 
saltzcamer geliebert auch daraus genhomen aufschreiben und nach 
umbganck jedes monatz eine reine copey uber desselben monatz 
zolgefelle wie obgemelt abschreiben und irer F. G. oder in dero 
abwesen dem cantzler oder geheimen rheten zustellen. 

Wan der zolschreiber aus einigen verfengklichen ursaohen von 
Dusseldorf verreisen oder der besichtigung beizuwhonen verhindert 
wurdt, soil er einen von den zollknechten oder anderen darzu ge- 
schickt vermog und demselben auflegen in craft seiner ordnung 
und bevelch, die noturft zu verzeichnen, doch sein buch demselben 
und sonst niemandt ubergeben oder sehen lassen, damit in seinem 
abwesen derhalben keine unordnung oder versaumbnus erfolge, 
und wan er wiederkumpt, soli er von demselben solche aufzeichnus 
und bericht einnemen, folgentz in sein boch setzen und imgleichen 
der zolner auch einen, wan ihme gestattet abzusein, zu der ver- 
zollung und aufzeichner bestellen. 

Daneben soil der zollschreiber wie jetzgemelt sein gegenbuch 
verwharen und wannhie er zu der rechenschaft erfordert, dasselb 
dem rechenmeister verschlossen uberantworten und bei dem gelt 
ein rein lagerregister in gemeinem cantour und eins vor sich selbst 
in der tecken auf der zolkameren in dem zollhaus durch zolner, 
beseher und zolschreiber mit jedes verscheiden schlussel ver- 
schlossen, dorin er alle waar und verzollung wie obgemelt stuck- 
weis eingeschrieben, liegen haben und solche wie vorgemelt unver- 
schlossen keineswegs gelassen werden. 

15. Die zollknecht sollen auf dem zolhaus vor- und nachmit- 
tags, damit kein schiffmann unverzolt hiebeifharen, wie imgleichen 
des tags getrewelich fleissig wachen und aufacht haben. 

Derwegen zugleich oder nach gelegenheit zum weini^sten einer 
aus irem mitteln langs den Rhein auf- und abwandelcn und sich 
unab8eumblich auf der zolplatz finden lassen, und alsbalt der schiff- 
mann ankumbt, solches zolner, beseher und zollschreiber anzeichnen, 
sie forderen und holen, damit der schiffmann nit verursacht werde, 
in die heuser der zolbeambten zu gehen, seiner gelegenheit vor 
der besichtigung und verzollung, auch wie er an anderen orteren 
gehalten, anzuzeigen. 

Die schiffleute auch nit beschweren noch weiters von ihnen 
nhemen, dan vermog der ordnung und mass, die ihnen dorin ist 
geben worden. Und sonst sich in irer F. G. sachen und gescheften 
unweigerlich verhalten und gebrauchen lassen, auch de9 zolners, 
besehere und zollschreibers bevelch gewertig sein, »(sich. (demselben 
gehorsam und gerae9 erzeigen ohne [sonderlichen bevelch oder in 
abwesen des besehers oder folgentz des zolschreibers nirgenthin 
verreisen. Und da sie alle oder ihrer einer in dem seumig be- 
funden, solches sollen die zolbeambten irer F. G. oder in deren 



Digits 



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170 Hans Mosler 

nhamen den rheten zu erkennen geben, auch ohn irer F. G. sonder- 
baren bevelch die seumige und ungehoreame, da sie von ihrer 
F. G. irer dienst erlassen, nicht wiederumb auf- und annhemen. 

16. Sehliesslich sollen alle obgeraelte zolbeambten und zol- 
knecht diesen vorgerurten stucken bei den eiden, sie hochgeraeltem 
unserem fureten und herren [geschworen] zugethan sein als vill 
sie sambt und sonder berurt, unweigerlich naclikoraraen und ire 
rechnong dieser ordnung einstellen, und wan sie rechnen werden, 
alsdan auflegen und zusehen, ob sich deren gemes verhalten, und 
da jhemandt unter ihnen befinden thet, das sich der ander dor- 
selben nicht gemes erzeigt, sonder dagegen handlete, soil derselbe 
bei seinem geleisten eidt verpflicht und schuldig solches an- 
zuzeigen. 

Geben zu Dusseldorf under hochermeltes unsers gnedigen 
fureten und herrn hierunden aufgedrucktem secretsiegel am 
29. martii im jahr 1597. 

Nie. von dem Broil C.[anzler]. 

Diese folgende gueter und wharen pleiben bei der alter 

rollen auch in der zollordnung, so anno 1594 [muss heissen 

1549] aufgericht ist, unverendert und sollen geben vermog 

der alter ordnung wie folgt: 

1. Item ein last quernon, helt vierundzwentzich stuck kleiner 
mullenstein. da man fruchten aufmalet, und werden gnant von 
acht und zehenden und von eilfen, und zwehen last vor ein zol- 
baren last gerechent, welcher gibt 2 goltg. 

2. item 24 foder Gorescher oder Drachenfelder stein geben 

2 goltg. 

3. item 100 reis leistein werden zwei vor ein gerechent und 
geben dieselbe , 18 goltg. 

4. imgleichen werden 100 wagen eisers, deren eine 120 
pfundt haltet, zwei vor eins verzollet mit 18 goltg. 

5. item 100 bort, zwei vor eins, mit 1 goltg. 

6. item ein korf schollen gepackt verzolt . . . . 1 / 8 goltg. 

7. item einen halben oder last stockfisch ist 12 lb. schwars, 
jeder lb. schwars 300 lb. und werden drei vor einen zolbaren last 
gerechnet und solcher verzollet mit 2 goltg. 

8. item ein stelfass, werden drei stelfass vor ein gerechent 
und solche verzollet mit 2 goltg. 

9. item 100 stein kollen werden zwei vor eins verzollet mit 

4 goltg. 

10. item 12 rollen ledders werden verzollet . . 2 goltg. 

11. it. ein viertheil druckener fruchten, ist 25 malder, und 
ein zolbar viertheil 50 malder, und werden verzolt 100 malder 
weis, roggen, erbisen, haber, wicken, ruebsact, jedes zwei vor 
eins mit .6 goltg. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dttsieldorfer lUieinzoll etc. 1?1 

12. it. drei engelsche saum oder packen tuchs, zwei vor eins 
geben 2 goltg. 

13. it. 6 vardell *) geben 2 goltg. 

14. it. in der alten rollen werden eine penverdtz droge vase, 
soil umbtrint 4 ahmen halten, drei vor eins verzollet rait 1 goltg. 

15. droege waar, ist kupfer, glas, schwevel, weidt, hanf, 
flachs, garn and andere gueter, so zu Franckfurt verhandtiei-t 
werden, und ist ein schlechter last, 12 lb. schware, ein zolbar last 
drei vor eins 4 goltg. 

16. it 6 alaim seek werden verzollet mit ... 2 goltg. 

17. it. 4 rftte seek geben 2 goltg. 

1 8. it. 3 waagen kannen, drei vor eins, sein 9 wagen, werden 
verzollet rait 2 goltg. 

. 19. it. holtz wirdt mit durchgengen gerechent, jeder durch- 
ganck 80 fuess lang und 2*/ 2 fuess breit and durchgangs verzollet 
vor ein zolbar fueder weins 2 goltg. 

20. it gibt an vorzoll, wan einer 12 oder 15 geng geladen, 
ein stuck holtz, so etwan ein goltg. oder zwei thaler wert ist. 

21. it an kalck, 100 seek 1 goltg. 

22. sollen keinen, so zur achs uber landt strack an den Rhein 
bracht, nicht zolfrei passieren lassen. 

23. it. gibt an vorzoll 

24. it. ein last cantart oder 12 lb. sch wares, zwei vor eins 
werden verzollet mit 2 goltg. 

25. it. holtkolen 

26. it nuess und eppel, 100 maldor 1 goltg. 

27. it. bucking der zolbar last 2 goltg. 

28. it korbfisch werden nach den lasten gerechent, jeder 
zolbar last 2 goltg. 

29. it. schwarz plech oder gescWagen eisen 

30. it. die newe schiff, so auf den Rhein erst komen. 

Diese undengeschriebene waaren sein in der ordnung, im 

jahr 49 aufgericht, geendert, erlichtert und werden nun- 

mehr verzolt wie unden gesetzt: 

31. it 4 fueder vor ein zolfueder weins geben . . 2 goltg. 
Mit dem anhang, das dera schiffman gleichwoll vor uncosten 

oder sonst nichtz, so man wiedergab nennet, wiederumb zu geben 
oder derhalben nachzulassen sein solle, und der anschlag der foeder 
dem reinischen fueder nach besichtigt und angezeichnet werden. 

32. Und gibt jeder schiff weins, so zu vorzoll ein flasch weins 
gibt, 6 albus nacli der alten rollen und soil auch jeder geleidt- 
schiff zu erbowung des warfs 2 raderschilling und der kirchen zu 



l ) Fchlt die genauere Bezeichnung der Tuchart; gewobnlich erscheint 
lombardisches Tuch in dieser Packung. 



Digits 



zed by G00gle 



172 Hans Moiler 

Gieradt 3 raderscbilling~geben. Und ist hiebei zu vermerken, wer 
zwischen 4 oder 5 zolbar fueder weins geladen, gibt ein flasch 
weins, it. wer zwischen 8 und 9 zolbar fueder weins hat gibt 

2 flaschen weins, weil es fast in kleinen schiffen abgehet;*aber 
wer auch zehen, zwentzig oder vienmdzwentzig zolbar fueder hat, 
gibt dorumb nit mehr als 2 flaschen. 

33. It. 150 hoedt saltz, sein 300 colnische hoedt oder 600 

seviss, werden verzolt mit 21 goltg. 

und geben zu vorzoll ein sack saltz und 6 raderschilling. 

34. It. an mullensteinen werden von 8 Zehender bis 12 
Zehender einschliesslich zu rechnen 4 vor ein zolbar last verzollet 

mit 2 goltg. 

und darait der schiffman, wie hiebevoren woll geschehen und obge- 
melt, die mullenstein nit bedruchtigerweis mit kannen, schrotten, 
dauchstein oder sonst bedecken moge, soil er van dem zolner zu 
Andernach oder who solche eingeladen einen zettul davon einlieferen. 

35. It. ein last hering oder thonfisch helt 12 tonnen und 
wirdt deren 3 vor eins verzollet mit 2 goltg. 

36. It geben 30 schlechte oder 1 zolbar last zu vorzoll ein 
thon hering oder thonfisch und laut der alten rollen 6 rader- 
schilling. 

37. It. 12 tonnen botteren und 12 lb. schwars an schmaltz 
oder keesen, sein jedes ein schlechter last, deren werden 3 vor 

ein verzolt mit . 3 goltg. 

dergleichen andere vette whaar. 

38. Antwerpische whaaren, sein druege wharen als zucker, 
specerei, sammet, groffgreinen, so mit lasten besichtigt ^werden, 

3 last ad 8 goltg. 

39. It. 4 last tarren, pech und hartz vor ein zolbar last, zu 
verzollen mit 1 goltg. 

40. Elsasser wein, 5 vor ein, mit 2 goltg. 

Geben zu Dusseldorf under hochermelts unsers gnedigen 

fursten und herren hierunden aufgedrucktera secretsiegel am 
29. Martii im jahr 1597. 

Nic. van dem Broill, Canzler. 



1377. Nov. 29. Aachen. J.-B. 948. 

Kaiser Karl IV. ernennt den Grafen Wilhelm v. Berg 
zu seinera Eat und Hausgenossen. 

Karolus quartus dominica favente clemencia ;Romanorum Im- 
perator semper Augustus et Boemiae Rex spectabili Wilhelmo de 
Juliaco comiti de Monte et Ravensperg consanguineo consiliario 
familiari domestico fideli suo dilecto gratiam suara et omne bonum. 
Consanguinee fidelis dilecte generis natnra nobilitas placid us morum 
decor et alia merita laudanda virtutum, quibus decenter et provide 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc. 173 

decoraris, celsitudinem nostram ailiciunt, ut te Cesareis prosequamur 
favoribus et singularibus gratiis honoremus. Te igitur horum intuitu 
animo deliberato et de certa sciencia in consiliarium et familiarem 
nostrum doraesticum recipimus et aliorum spectabiiium consiliariorum 
et familiarium nostrorum oetui tenore presentium aggregamus volentes 
expresse quod exnunc inantea universis et singulis privileges liber- 
tatibus emunitatibus gratiis et indultis ubicumque locorum tarn in 
curia nostra Cesarea quam alibi omnibus prerogativis et emolumentis 
gaudere et frui debeas, quibus ceteri spectabiles consiliarii et fami- 
Hares domestici aule Cesaree de consuetudine vel de iure quorao- 
libet [!] potiuntur. Communicamus igitur et mandamus universis 
et singulis principibus ecclesiasticis et secularibus comitibus baronibus 
nobilibus capitaneis officialibus civitatum opidorum et locorum com- 
munitatibus et ceteris nostris et imperii sacri fidelibus ad quos te 
declinare contigerit quatenus dum eorum aliquem nostro nomine vel 
pro tuis negotiis accesseris condignis prosequantur favoribus et 
honore decenti pertractent ad complacenciam Cesaree maiestatis. 

Presentium sub imperialis maiestatis nostre sigillo testimonio 
litteramm datum Aquisgrani anno domini millesirao trecentesimo 
septuagesimo septimo indictione quinta decima III. kalendas de- 
cembres regnorum nostrorum anno tricesimo secundo imperii vero 
vicesimotercio. 

in verso: de mandate domini Imperatoris 

R. Wilhelmus Kortelangen. Nicolaus Camericensis praepositus. 

1377. Dec. 5. Aachen. J.-B. Nr. 955. 

Kaiser Karl IV. verleiht dem Edeln Albard von dem 
Busche, TruchseB zu Ravensberg, am Dilsseldorfer 
Rheinzoll einen albus von aller Kaufmannschaft. 

Wir Karl . . . bekennen . . . als Jwir dem edeln Wilhelm 
von Guliche . . . bestetiget und erlawbet haben eynen tzol zu 
Duysseldorp ulfzuheben, als daz awsweysen unse keyerlichen brieve, 
die wir ym doruber geben haben, also und zu gleicherweise haben 
wir mit wolbedachtem mute und rechter wissen dem edeln Alharden 
von dem Pusche truktzessen zu Ravensperg unsem lieben getrewin 
erlawbet gegunst und diese besundir gnade getan, erlawben gunnen 
und tun ym die mit kraffte ditz brieves, daz derselbe Alhard und 
seine erben mit willen des vorg. unses oheim uber sulichen tzol, 



Anmerkung: Bei den im Wortlaut mitgeteilten Urkunden ist die 
Rechtschreibung des Originals beibebalten. Ktirzungen infolge Beiseitelassung 
formelhafter Wendungen sind durch . . ., unleserliche Stellen mit ? bezeichnet. 
Die oben rechts beigefiigte Signatur gibt die Abteilung des Dusseldorfer Staats- 
archivs an, in welcher das betrefiende Stuck zu finden ist (J.-B. = Julich- 
Berg, Litt = Litteralien, Mscr. = Manuscripte). Dflsseldorf ist iromer mit 
D. abgekurzt; Herzog ohue naheren Zusatz bedeutet stets den von Berg resp. 
Julich und Berg. 



Digits 



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1?4 Ham tfoslef 

den derselbe unser oheim und seine erben doselbist zu t)assildorp 
nemen werden, audi uff dem tzolle zii Duysseldorp einen weissen 
pfennyng oder dovor so vil werunge als sich das redelichen geburet 
von allir kawffmanschafft, die den Reyn uff oder abegehet, uffheben 
und nemen mugen als lange und wir oder unse nachkomen an dem 
reiche Romischen keysern oder kunige daz nicht widerruffen . . . ., 
mit urkunde ditz brieves vorsigelt mit unsrem keyserlichen maiestat 
ingesigel, der gebin ist zu Ache nach Crists geburte 1300 jar 
dornach in dem 77. jare an sante nicklas abund uDsir reiche in 
dem 32. und des keysertums in dem 23. jaren. 

In verso: de mand. dni Imperatoris 

R. Wilhelmus Kortelangen. Niool. Camericensis propositus. 

1380. Mai 24. Aachen. J.-B. Nr. 991. 

Kftnig Wenzel best&tigt und erneuert mit Zustimmung 
der Kurfarsten dem Herzog Wilhelm v. Berg s&mtliche 
Gerechtsame und vormals erlangten Privilegien. 

Wir Wenczlaw .... bekennen . . ., das wir durch merklicher dinst 
und truwe, die uns und dem reiche der hochgeborn Wilhelm herczog 
zum Berge grave zu Ravensperg und herre zu Blanckenberg unser 
lieber oheim furst und ratgeb offt nuczlichen und williclichen 
erczeigt hat und noch tun sol und mag in kunftigen czeiten, und 
durch sunderliche lib und fruntschaft, die wir czu ym haben, mit 
wolbedachtem mute und gutem rate der kurfarsten und ouch unser 
und des reichs fursten, edeln und getruwen im und seinen erben 
bestetiget, vornewet und confirmiret haben, bestetigen, vornewen 
und confirmiren im mit kraft dicz brives rechter wisaen und Ro- 
mischer kuniglicher mechte alle ire herscheffte, herczogtum und 
graffschefte, lande, lehen, lewte, czolle uff wasser und lande, eygen- 
schefte, gerichte, rechte und gute gewonheite, nuczen und czuge- 
horungen, wo wie und waran die gelegen seyn, die sie von alder 
herbracht haben und ouch der sie jeczunt in nucz und gewer seyn, 
und ouch alle ir hantvesten, privilegien und brive, die sie von 
Romischen keisern und kunigen unsern vorvarn daruber haben, 
glicherwei8 als ob alle sulche hantvesten privilegien und brive von 
wort zu worte in disem brive begriffen weren, und seczen lewtern 
und wollen mit Romisclier kuniglicher mechte volkomenheyt, das 
deraelb unser oheim herczog Wilhelm und seyn erben bey alien 
sulchen iren herscheften landen lewten nuczen und czugehorungen 
gerulichen und ungehindert beleiben sullen ewiclichen von aller- 
meniglich, in welchen wirden eren oder wezen der were, und 
gebieten darumb alien fursten geistlichen und wertlichen graven 
freyen dinstlewten rittern knechten richtern czolnem amptlewten 
gemeynscheften der stete merkte und dorffer und alien andern unsern 
und des reichs undertanen und getruwen, das sie alle noch ir 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfisseldorfer Rheinzoll etc 1?5 

dheyner den eg. unsera oheim und rat und seyn erben wider dise 
UDser kunigliche bestetigunge nicht hindern drangen oder irren 
sullen in dheyneweis; wenn wer do wider tete, der wer in unser 
und des reichs swere ungnad vorvallen. Mit urkund dicz brives 
vorsigelt mit unser kuniglichen maiestat insigeln, der geben ist czu 
Ache nach Crista geburt 1300 jar und darnach in dem 80. jare 
an des heiligen lychnames tage, unser reiche des Beheimscben in 
dem 17. und des Romischen in dem 4. jaren. 

in verso: Ad mandatum regis 

R. Wenceslaus de Jenykow. Jo. Jaurensis. 

1380. Juni 8. J.-B. 993. 

Edmund v. Endelsdorp, Herr zu Griepenkoeven, erklftrt, 
von den zwei Turnosen, die ihm K5nig Wenzel am 
DQsseldorfer Rheinzoll verliehen habe, einen halben dem 
Herzog Wilhelm v. Berg zu Gbergeben und einen 
zweiten haiben von diesem zu Mannlehen tragen zu 
wollen. 

1390. Febr. 26. Kurc5ln Nr. 1134 

Ritter Jacob Vriheit v. Scheyven u. Rembod Scherfgin 
tun ihren Schiedsspruch betr. der zwischen Coin u. 
Berg bestehenden Zollstreitigkeiten. 

Wir Jacob genant Vryheyd van Scheyven ritter ind Remboide 
Scherfghyn greve ind scheffen zu Colne begeiren kunt zu syn 
alien luden, die diesen brief solen sien of hueren leisen, want der 
erwirdige vader in goide unse genedige herre her Friderich van 
der goitz genaden ertzebussehof zu Colne ind die erbere wyse lude 
rychtere scheffene rayt ind burgere der slat von Colne in den 
sachen, die tusschen yn an die eyne syte ind deme hogeboiren 
fursten hern Wilhem hertzoghen van deme Berge an die ander syte 
gainde synt as van den blyvenden deylen des tolls zu Duysseldorp 
up des Ryns stroyme ind ouch der landtolle, die die vurs. hertzoghe 
van deme Berge in syme lande van nuwes upgelaicht hadde, ind 
ouch van deme getolden gelde, dat danaf van deme vurs. unsme 
herren deme ertzebusschoffe ind der stat van Colne ind van den 
yren upgehaiven was, also as die scheidebrieve ind ouch compro- 
missbrieve tusschen den vurs. partyen darup gemacht dat inhaldent 
ind begryffent, uns zu yre raytluden ind van yren weigen genomen 
ind gekoiren haint na ynhalt yrss briefs uns darup gegeiven mit 
yren anhangenden siegelen besiegelt, die van worde zu worde hema 
geschreven voilgt. — Wir Friderich van der goitz genaden der 
heilgher kirchen zu Colne ertzebussehof des heilghen Roimschen 
rychs in Italien ertzecanceller hertzoghe von Westfalen ind van 
Enger ind wir rychtere scheffene rayt ind burgere gemeynlichen 



Digits 



zed by GoOgle 



176 Hans ttosler 

der stat van Colne doin kunt alien luden, dat in der sachen ind 
anspraichen, die wir semeolichen ind uns yclicher besunder gainde 
hain entghaen den hogeboiren hern Wilhem hertzoghen van deme 
Berge as umb der zweyer punte willen mit namen der blyvender 
tolle zu Duysseldorp up des Ryns stroyme ind in deme lande van 
deme Berge ind des getolden geltz, dat danaf npgehaiven is, wilche 
vurs. zwey punte der vurs. hertzoghe uns ertzebusschoffe ind der 
stede van Colne zu reichte gestalt hait, ind der an raytluden ind 
oevermanne bleven is na ynhalt der scheydebrieve ind compromise- 
brieve, die damp gemacht synt, hain wir unse raytlude gesat ind 
gemacht mit namen wir ertzebusschof vur uns Jacob Vryheit von 
Scheyven ritter ind wir die stat van Colne vur uns ind van unsen 
weigen hern Remboiden Scherfghyn greven ind scheffen zu Colne 
unsen raytzgesellen ind hain yn bevoilen ind macht gegeiven ind 
beveilen yn oevermitz diesen brief zudoin ind vort zuvaren in den 
vurs. sachen in alle der formen ind wyse, as die vurs. scheyde- 
brieve ind compromis8brieve uysswysent ind begryffend ; ind des zu 
urkunde ind zu gantzer steetgheide so hain wir ertzebusschof ind 
die stat van Colne mallich von uns syn siegel an diesen brief doin 
hangen, die gegeiven is in den jairen unss herren 1390 jare des 
satersdages na sent Pauwels dage Conversio. — 

Ind want wir Jacob Vryheid ind Remboide Scherfghyn raitlude 
vurg. eyne mit den vromen wysen luden hern Dyederiche van dem 
Voirste rittere ind Cristiane van Sybergh vam Home, die van des 
vurg. hertzoghen weigen van deme Berge yrss herren as raytlude 
in diesen vurs. sachen darzu geschickt synt, die vurs. herren ind 
partyen bynnen eynre zyt danaf in vruntschaft of mit reichte zu- 
scheiden na ynhalt der vurg. compromissbrieve, belaiden syn ind 
wir raytlude van beyden syten der vruntschaf tusschen den vurs. 
herren ind partyen nyet vinden noch haiven en moichten ind ouch 
des reichten nyet eyndrechtich werden enkunden zu uysseren ind 
zusprechen in diesen vurg. sachen, wiewal wir dat ducke vlyss- 
lichen ind ernstlichen mit den vurs. raytluden des hertzoghen van 
deme Berge versoicht haiven, ind want die vurs. compromissbrieve 
ynhaldent, of wir raytlude van beyden partyen vurg. dee reichten 
zusprechen in diesen sachen nyet eyndrechtich werden enkunden, 
dat dan yeciicher herren ind partyen raytlude eyn unverwyst reicht 
sprechen solen ind dat beschreven ind besiegelt oevergeiven ind 
sendea deme oevermanne in diesen sachen na formen ind inhalde 
der compromissbrieve vurg., so hain wir Jacob ind Remboide vurg. 
uns in diesen vurg. sachen mit erberen wysen luden ind an vil 
enden wail ind vlysslichen ervairen ind beraiden ind sprechen 
darumb na uysswysungen der scheydebrieve ind compromissbrieve 
vurg. ind na anspraichen ind antwerden beyder herren ind partyen 
vurs. ind na kunden ind wairheiden brieven ind privilegien des 
heilghen Romischen rychs van Roimschen kunyngen ind keyseren 
darup verleent ind gegeiven, die van der vurg. partyen weigen an 



Digits 



zed by GoOgle 



ber DBsseldorfer Rheinzbll etc 17? 

uns bracht ind koinen synt ind die wir gantz ungeletzt ind unge- 
vicieirt gesien ind gehoirt haiven, reicht in diesen vurs. sachen in 
der formen ind wyse as herna volgt beschreven. 

In deme yrsten as up die punte van den blyvenden deylen 
des tolls zu Duysseldorp up des Ryns stroyme ind ouch der iand- 
tolle in deme lande van deme Berge vurs. sint der hertzoghe van 
deme Berge die vurs. tolle zu wassere ind zu lande bynnen korten 
jairen ind van nuwes upgelaicht hait, as he selve dat in den vurs. 
scheydebrieven offenbairlichen ergiet ind bekennet ind die vurs. toll 
zu Duysseldorp van reichte ind ouch na uysswysingen der brieve 
ind privilegien des heilghen Romisschen rychs, die wir gesien ind 
gehoirt hain, nyet syn ensal noch enmach ind derselve toll zu 
Duysseldorp ind ouch die andere landtolle in deme lande van deme 
Berge vurs. zu unrechte ind weder privilegie ind vryheide des 
gestichtz ind der steide van Colne ind ouch weder gemeyne beste 
nutz ind urber des gemeynen lands upgelaicht ind gehaiven synt, 
so sprechen sagen ind wysen wir in deme reichten ind vur reicht, 
dat die upleguuge ind hevynge des vurs. tolls ind derselve toll zu 
Duysseldorp ind ouch die vurs. landtolle in deme lande van deme 
Berge upgelaicht unrechte syn ind zu unrecht upgelaicht ind ge- 
haiven syn ind die van reichte nyet syn ind af syn soien ind dat 
die vurs. hertzoghe van deme Berge die vurs. blyvende deyle der 
vurs. tolle zu wassere ind zu lande van reichte afdoin suele ind 
zustunt ind unverzoicht afdue ind die nyet me upleige noch enheive 
alda noch up eyncher anderre stede in synen landen. 

Vort up dat punte van deme upgehavenen ind getolden gelde 
an den tollen zu wassere ind zu lande" vurs. sint die vurs. tolle 
zu wassere ind zu lande zu unrechte ind weder privilegie ind 
vryheid des gestichtz in der steide van Colne ind ouch weder 
gemeyne beste upgelaicht ind gehaiven synt as vurg. steit, so 
sprechen sagen ind wysen wir in deme reichten ind vur reicht, 
dat der vurs. hertzoghe van deme Berge unsme herren deme ertze- 
busschoffe ind der steide van Colne yeren ind yrre yeclichs under- 
8e8sen burgern ingese38en ind zubehuerigen luden ind yrre yeclichrae 
besunder rychten keren ind wedergeiven suele ind rychte kere ind 
wedergeive unverzoicht alle alsulgh gelt, as die vurs. unse herre 
der ertzebusschof ind die stat van Colne ind die yere vurs. semec- 
lichen of yrre yeclich besunder bybrengen of wysen muegen as 
reicht is, dat die vurg. hertzoghe of syne tolnere of dienere von 
synen weigen van yn upgehaiven ind upgeburt haint an den vurs. 
tollen zu wassere ind zu lande van der zyt dat dieselve tolle yrst 
upgelaicht ind gehaiven wurden bis an die zyt, dat die unsme 
herren deme erteebusschoffe ind der steide van Colne ind den 
yren afgelaicht ind vort gemynret wourden. Ind dat vurg. uyssge- 
sprochen reicht geiven ind senden wir Jacob Vryheid ind Remboide 
Scherfghyn raitlude vurg. vort oever deme erwirdigen in goide hern 
Dyederiche busschoffe zu Osembrucge as eyme oevermanne in desen 

Tabrb. XXI. 12 




DiQiti 



zed by G00gle 



l78 Hans Moslet- 

vurs. sachen mit urkunde dis ofenen briefe mit unsen angehancgen 
ingesiegelen besiegelt, die gegeiven is in den jairen unss herren 
1 390 jare des neesten satersdages na sent Mathys dage des apostels, 
die was des 26. dages in deme mainde genant die spurkele. 

1390. April 18. Kurcftln Nr. 1134. 

Bischof Dietrich v. Osnabruck schiedsrichtet als Obmann in 
den zwischen C5ln und Berg bestehenden Zollstreitigkeiten. 

Wy Diderich van goddes ghenaden bisschop to Osenbrugge 
eyn ghekoren overman van beden partyen spreket und wiset vor- 
middos wiser hide rade vor recbt na deme al zo dat an uns van 
ratluden unees heren van Colne und der stede van Colne ghekomen 
ghebracht und ghewiset is und ratlude unses heren des hochghe- 
bornen heren Wilhemes hertzeghen van den Berghe nycht ghewiset 
noch an uns ghebracht enhebbet, und na ansprake unses heren van 
Colne und der stede van Colne und na antworde unses heren des 
hochghebornen heren Wilhemes vorg., de de ratlude unses heren 
van Colne und der stede van Colne uns gheantwert hebbet myt 
eren rechte und na privileyen und breven des hillighen Romeschen 
rykes so, dat de tollen nycht wesen solen, de unse hera van Colne 
und syn ghestychte van keyseren und van koningen hebbet alzo he 
sych vor met und na deme dat bede partye alzo unse here van 
Colne, unse here de hertzeghe und de stede van Colne sych daran 
vorwilkort hebbet in eren oppenen beseghelden breven und wy uns 
ock medde vorwilkort hebbet in unsen breve ume erer bede willen 
eyn recht to sprekene up eyner partye saken alzo wal oft bede 
partye semtliken myt eyn anderen eer sake an uns ghebracht hadden, 
so spreke wy und wiset vor recht, dat unse here de hochgheborne 
her Wilhem hertzeghe ton Berghe den toll to Dusseldorpe und den 
lanttoll in deme lande van den Berghe affdoen zal und richten und 
wedderkeren en dat ghelt, dat darvan upghehaven is van den eren, 
dat ze witliken und myt rechte wisen und tobrengen moghen, und 
vallet myt dem rechte to, dat ghewiset is van ratluden unses heren 
, van Colne und der stede van Colne. 

Mach over unse here der hochgheborne her Wilhem hertzeghe van 
den Berghe bewysen und tobrengen alzo recht is, alzo he sych vor met 
in siner antworde [verlauten lfisst], dat syne olderen vore und he na 
hebben vredeliken begetten und in reenter were ghehat de tolle 
jaer und tyt alzo vele, alzo ze der van rechte bedorven, und he 
noch besitte daran sunder jemandes rechte bysprake unde hebbe der 
tolle eynen ghichtighen heren und eynen levendighen warent, des 
sal he und sine erven gheneten und don en stade in eren rechte. 

In orkunne desses breves und rechtes hebbe wy Diderich van 
goddes ghenaden bisschop vorg. unse seghel an dessen breff ghe- 
hangen. datum anno d. millesimo trecentesimo nonagesimo feria 
secunda post dominicam qua cantatur misericordia dom. 



Digits 



zed by GoOgle 



£>er Dtissetdorfer Kieinzoll etc. 1?9 

1397. Sept. 17. Angermund. C61ner Stadtarchiv. 

Briefeingftnge Nr. 540. 

Herzog Wilhelm bedauert in einem Schreiben an die 
Stadt Coin, da6 ihren BQrgern am Zolle zu D. Unrecht 
geschehen sei ; bei seiner augenblicklichen Machtlosigkeit 
konne er es aber nicht &ndern. 

Bysunder guede frunde. Wir haven uyre guitliche antwerde 
an uns geschreven waiil verstanden und begem uch wieder darup 
zo wissen, dat uns uyssmaissen leit were, dat uch uyren burgern 
off eynchgen kouffluden vur Dussildorp schade geschege und sun- 
derligen uch as dat reidlich is, want ir uns da nyt tzollen seuldt 
noch ouch van unsen wegen nyt geschien sail, asverre wirs meich- 
tich weren, des wir nyt zur zijt en sijn, as ir ouch waill wissen 
mueght. Vort so bidden wir uch uns und unsen vrunden viert- 
zinnacht vurworde zo geven, want wir da enbynnen asverre wirt 
vermoegen van lijffs noeden by uch comen willen und mit unsen 
schuldenern dadungen, so dat wir heffen nyt van yn zo scheiden, 
wir enhaven yre vruntschaff geworven. ouch so dancken wir uch 
bysunder sere uyrre gunst, dy ir uns entboiden hait mit etzligen 
unsen frunden, der wir tgain uch na unsem vermuegen verschulden 
willen. Got sy mit uch. dat. Angermunt in die beati Lamberti 
nostro sub sigillo. 



1397. Nov. 12. C6lner Stadtarchiv. Briefeing&ige Nr. 556. 

Herzog Wilhelm bittet die Stadt Cflln, ihre BQrger, die 
seine Glftubiger seien, zu veranlassen, sein Anerbieten 
einer j&hrlichen Abschlagszahlung von 5000 g. aus dem 
Zolle zu D. anzuhehmen. 

Lieve besonder vrunde. Wir begern uch zo wissen, dat wir 
in ure stat komen syn anders nyrgen ome dan dat wir gerne mit 
onssen schoultgemaren uren ingesessenen gedaedingt hedden ind 
hain yn sicher zu male viele genoich geboiden na onsser maecht, 
also dat maniich, dem dat kundich were, sagen seulde, dat wir yn 
genoich und viel geboiden hedden, na deme dat onsse sachen, as 
ir lieve vrunde wail wist, yetzont mit ons gestalt ind gelegen synt, 
ind laissen uch lieve vrunde darop wissen, dat wir yn geboiden 
haven alle jairs zu betzaelen vunffdusent gulden in affslach der 
schoult, die wir yn schuldich syn, bis alsolange dat wir sy zumale 
gentzligen ind wael betzaelt haven, ind willen sy die vurs. 5000 
gulden alle jairs as vurs. is zu heven ind zu bueren bewijsen an 
onssen tolle Dussildorp, ind off yn da an yet gebreche, dat wir yn 
asdan dat gebrech davan as van den 5000 gulden an andern onssen 
vrij los lediger renten bewijsen willen ind sy dar ynsetzen, dat 
upzuheven bis also lange dat sy betzaelt syn, dat wir doch allit 

12* 



Digits 



zed by GoOgle 



lfiO Mans Mosier 

gedaen liavcn omb des willen, dat wir onsse burgen ure medebui-ger 
gernf unverderfft hedden, des sy nyet van onss nenien enwillent 
as ons dunckit ind willeut dor enbouven onsse burgen ure mede- 
burgter verderfflich machen ind verdrijven, dat wir sere noede 
hedden. 

ind want wir lieve vrunde, as ir wail wist, nu van onsser nederlagen 
ind gefencknisse groissen schaeden haven ind lijden, die ons zumale 
we geraedt ind enkonnen des oevel verwyndcn ind dar enbouven 
ons onsse sone noch viel raeerren schaeden gedain havent, ind oucli 
want wir ombers altzijt bisher uch eyn guyt naber geweist syn 
ind noch gerne vort blijven woelden, so bidden wir uch daromb 
ernstligen, dat ir sy omb onsser liefden willen da ynne berichten 
ind underwijsen wilt, dat sy dat noch van ons nemen willen, darop 
wir gerne warden willen, want wir umbers sere noede van hynne 
scheiden seulden, wir enhetten eyn guetligh ende van yn. 

ind were aver sache, dat wir uyrre underwijsonge he ynne 
nyet genyessen enkonden, also dat sij van ons nyet nemen enwoelden, 
dat wir vermoechten as vurs. is, so bidden wir uch vruntligen, 
dat ir uch dat dan yndenckich wilt syn lassen, dat wir yn dit 
geboiden haven, ind so wat uch lieve vrunde he ynne wederfert, 
des wilt ons ure gude beschreven antwerde verslain laissen ons 
darna zu iichten. Vort lieve vrunde want wir noch vaste viel 
saclien an urre stat zu daedingen haven, so bidden wir uch daromb 
mit alien begerden vruntligen, dat ir ons onsse vurwerde eynen 
maendt lanck verlengen willen, daran doet ir ons sere dcncklich 
ind lieve. ind so wat ir des doen wilt, begern wir ure beschreven 
antwerde weder zu wissen. Got sy mit uch. dat. sub nostro 
sigillo secrelo ipso die beati Cuniberti episcopi. 

1398. Jan. 2. Frankfurt J.-B. Nr. 1355. 

Kflnig Wenzel ubertr&gt die dem Herzog Wilhelm 
v. Berg vormals zu DOsscldorf bewilligte Zollerhebung 
von 6 Turnosen auf den Zoil zu Kaiserswerth. 

Wir Wenczlaw etc. embieten alien unsern und des 

reichs getrewen und undertanen, . . . unser gnade und alles gut 
Wyewol das sey, das wir vormals langest dem hochgebornen Wil- 
helmen herczogen vom Berge, unserm liben oheim und fursten, 
einen czolle mit namen sechs aide turnosse zu Dussildoi-f gegebeu 
liaben, ydoch so sein wir underweizet, wie das dei-selbe unser 
oheim an den eg. sechs turnossen grossen twank und hindernusse 
genomen habe, also das er die an dem czolle zu Disseldorf noch 
seiner brife lautte, die er doruber liat, genczlichen noch gerulichen 
nicht uiheben noch einemen moge. Nu haben wir dem eg. unserm 
oheim die eg. sechs aide turnosse von dem czolle zu Disseldorf an 
den czolle zu Keiserswerde uberfurt und uberleger, also das er 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Diisscldorfer Rheinzoll etc. 181 

dieselben sechs aide turnosfce an dem czollo zu Keiserswerde fur- 
basmer ufheben und einemen sol, als dis unser maiestat brife, die 
wir im doruber gegeben haben, wol usweizen. Dovon so gebieten 
wir eueh ernstlichen und vesticlichen mit diesem briven und wollen, 
das ir den eg. Wilhelm an ufhebung und yneraung der eg. sechs 
alden tiunosscn an dem czolle zu Keiserswerde nicht hindern noch 
irren sunder der noch seiner brif laute und sage, die er doruber 
hat, gerulichen gebrauchen lassen sollet, als libe euch sey unsere 
und des reichs swer ungnade zu vormeyden. Oeben zu Franken- 
furt des initwochen vor dem obristen tage unser reiche des Be- 
heimschen in dem 35. und des Romischen in dem 22. jaren. 

Ad relationem Johannis de Mulheim 
Wlachnico de Wevtenmule. 



1398. Febr. 7. Aachen. J.-B. Nr. 1357. 

KOnig Wenzel verleiht dem Herzog Wilhelm v. Bei*g 
6 Turnosen am Zolle zu Kaiserswerth. 

Wir Wenczlaw . . . bekennen . . . wan wir vormals den 
hochgeborn Wilhelmen hertzogen vom Bergo . . . zu einen fursten 
von be8imdern gnaden erhaben und gemacht haben, so haben wir 
angesehen gneme dinste und trewe, als uns und dem reiche deraelbo 
Wilhelm ofte und dicko nuczlichen und williclichen erczeiget und 
getan hat teglichen tut und furbas tun sol und mage in kunftigen 
zeiten, und haben ira dorumb zu widerstatung sulcher seiner nyder- 
lagc und scheden, die er nehsten von kriges wegen empfangen hat, 
diese besunder gnade getan und tun im die in kraft dis brives und 
Komischer kuniglicher mechte, das er an dem czolle zu Keysers- 
werdo von aller kawfmanschaft, die doselbist den Reyn uff oder 
abgeet, sechs aide turnoz zu czolle von markzale ufheben und 
ynnemen solle und moge von allermeniclich ungehindert, und ge- 
bieten dorumb alien . . . unsern und des reichs undertanen und 
getrewen ernstlichen und vesticlichen mit diesem brive, das sie den 
eg. hertzog Wilhelm an ufhebung und ynnemung der eg. sechs 
aide turnoss an dem czolle zu Keyserswerde als vorgeschriben stet 
nicht hindern noch irren in dheineweis, sunder in dobey gernhlichen 
bleiben und der geniessen und gebrauchen lassen als libe in sey 
unser und des reichs swer ungnade zu vormeyden. Mit urkunt 
ditz brives vorsigelt mit unser kuniglichen maiestat insigel geben 
zu Ache nach Cristes geburt 1300 jare und dornach in dem 98. 
jahren des donrstages nach sand Dorothee tage unser reiche des 
Behemischen in dem 35. und des Romischen in dem 22. jahren. 

In verso: Per dominum W[enzeslaura] Patriarcham 

R. Petrus de Wischow. Antiochiae cancell[arium] 

Wlachnicho de Weytenmule. 



Digits 



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182 Hans Mosler 

1398. Mfirz 4. Ybusch [!]. Kopie. Mscr. B 30 fol. 14. 

KCnig Wenzel gebietet s&mtlichen Standen des Reiches, 
den Herzog Wilhelm v. Berg an der Erhebung der ihra 
am Zolle zu Kaiserswerth verliehenen 6 Turnosen nicht 
zu hindern. 

Wyr Wentzlaw embieten . . . alien unsera ind des 

reichs undertanen ind getrewen unser gnade ind alles gute. Liben 
getrewen. Wir haben dem hogeborn Wilhelmen heirtzougen zum 
Berge von besondern unsera gnaden erlawbt ind gegunst, das er 
zu Keisirswerde sechs aide turnoz zu czolle ufheben und ynnemen 
solle, als das unser maiestat brieve, die wir im doruber gaben, wol 
usweisen. Davon so gebieten wir euch alien ind ewer iglichem 
sunderligen ernstligen ind vesticlichen mit diesem brive ind wollen, 
das ir den eg. Wilhelm an den eg. sechs aide tornoz zu Keisirs- 
werde als vurgeschreben steit nicht hindern noch irren, sonder in 
die doselbist zu czolle geruhlichen ufheben ind ynnemen laissen 
sollet, als Hebe euch sij unser ind des reichs swer ungnade zu 
vormeyden ind ouch ein peue funftzig mark lotiges goltes, die em 
iglicher als ofte er das uberfure vorfallen sein sol, die halbe in 
unsere kunigliche earner ind das ander halb teiie dem eg. unserm 
oheim gentzlich gefallen solien. Mit urkunt dis brives voreigelt 
mit unser kuniglicher maiestat insigel, geben zu Ybwsch noch 
Crists geburt 1300 jare ind dornoch in dem 98. jaren des mon- 
tages noch dem sontago reminiscere in der vasten unser reiche 
des Beheimschen in dem 35. und des Roemschen in dem 22. jaren. 

1398. April 26. Trier. J.-.B. Nr. 1361. 

KOnig Wenzel bestatigt dem Herzog Wilhelm v. Berg 
alle Land- und WasserzOlie. 

Wir Wenczlaw . . . bekennen ... das wir haben angesehen 
libe und fruntschaft und auch dinste und trewe, die der hoch- 
geborne Wilhelm herczog zum Berge . . . tins und dein reiche 
ofte und dicke wiiliciichen und nuczlichen getan und erczeiget hat, 
teglichen tut und furbas tun sol und mage in kunftigen czeiten, 
und haben im dorumb mit wolbedachtem mute, gutem rate und 
rechter wissen und von Romischer kuniglicher mechte alle und 
igliche czolle zu wasser und zu lande, die er in seinem herczog- 
tume zum Berge hat und von Romischen keysern und kunigen 
unsern vorfarn an dem reiche redlichen herbracht und erworben 
hat, gnediclichen bestetet bevestet und confirmiret, besteten bevesten 
und confirmiren im die in kraft ditz brives und Romischer kunig- 
licher mechte, also das er und seine erben derselben czolle ge- 
bruchen geniessen und die ufheben und nemen solle zu wasser 
und zu lande nach laute solcher brive, die er von unsern vorfaren 
an dem reiche und auch von uns doruber herbracht und erworben 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. 183 

hat von allermeniclich ungehindert. Mit urkunt ditz brives vor- 
sigelt mit unser kuniglichen maiestat insigel, geben zu Trire nach 
Cristes geburt 1300 jare und dornoch in dem 98. jaren des 
freytages noch sand Jurgen tage unser reiche des Beheimischen in 
dem 35. und des Roraischen in dem 22. jaren. 

In verso: per dn. W. Patriarcham Ant. cancell. 

R. Johannes de Bamberg. Franciscus canonicus Pragensis. 

1398. Juni 15. Frankfurt. J-.B. Nr. 1364. 

KSnig Wenzel verleiht seinem getreuen Diener Dietrich 
v. MGlheim einen alten Turnos am Rheinzoll zu D. 

Wir Wenczlaw . . . bekennen . . . das wir haben angesehen 
gneme dinste und trewe, als uns und dem reich Dyetrich von 
Mulheim unser diner und liber getrewer ofte und dicke nuczlichen 
und willicliehen erczeiget und getan hat teglichen tut und furbas 
tun sol und mag in kunftigen czeiten und haben im darumb czu 
widerstatung sulcher seiner dinste mit wolbedachtem mute und 
reenter wissen erlaubt und gegunst, erlauben und gunnen im in 
craft ditz brives und Romischer kuniglicher mechte, das er von 
einem iglichem fuder weins und sust von aller ander kaufmanschaft, 
die den Reyn czu Dussiidorf uff oder abegeet, einen alden turnocz 
czu czolle nach markczale uffheben und einnemen solie von aUer- 
meniclich ungehindert, und gebieten dorumb alien und iglichen 
.... un8ern und des reiches undertanen und getrewen ernstliehen 
und vesticlichen mit disem brive, das sie den eg. Dyetrich czu 
lassen und in an uffhebung des eg. alden turnoz an dem czolle zu 
Dussildorff als vorgeschriben stet nicht hindern noch irren in 
dheineweis, sunder in dobey geruhlichen bleiben lassen als libe in 
sey unser und des reiches swere ungnade zu vormeiden. Mit 
urkunt ditz brives vorsigelt mit unser kuniglichen maiestat insigel, 
geben zu Frankenfurt nach Crists geburt 1300 jare und dornach 
in dem 98. jaren an sand Yeyts tage unser reiche des Behmischen 
in dem 36. und des Romischen in dem 22. jaren. 

In verso: per dn. W. Patriarcham Ant. cancell. 

R. Johannes de Bamberg. Franciscus canonicus Pragensis. 

1398. Oct. 10. Stadtarchiv Cffln, Kopeibflcher IV 19. 

Beschwerde der Stadt Coin an Herzog Wilhelm fiber 
Zollbedruckung ihrer Bftrger zu D. 

Unsen willigen dyenst. Hogeboiren f urate, lieve gemynde here. 
Johan van Oeverlake und Wilhem Kuyfgyn unse samenburger hant 
uns geschreven, dat sy mit zwen schiffen mit wynen an uren tol 
zo Dusseldorp syn comen ind han da ir zeichen geboiden, so as 
gewoenlich sy, des nyeman van yn neyet neymen weulde ind men 
sy ouch nyet enweuide vairen laissen, also boyden sy darboyven, 



Digits 



zed by GoOgle 



184 Hans Mosler 

dat guet zo verboergen of darvur gulden pende zo leegen, dat yn 
ouch nyet helpen mochte, ind soulden sy van danne, sy moesten 
dat guet vertollen ind darzo boyven den tol geleyde gelt geven, 
wj r e doch sy des geleitz nyet gesonnen ind up ire eventure geme 
gevaren hetten. Ind want dese schetzonge oever unse burger nyet 
syn seulde ind ir des nyet geliden seult na sulgen brieven, as 
damp verraympt synt, so bidden ind begem wir fruntlicli van 
uch, dat ir bestellen wilt, dat unsen burgern ir vurs. gelt woder 
werdc ind nyet me gehaven werde, gclych wir uch umber zo ge- 
trmvcn, des wir uwer gude beschreven antwerde begem, got sy mit 
uch. dat. die Gereonis et 'soeiorum eius a. 1398. 

1398. Oct. 16. Stadtarchiv Coin, Kopeibucher IV 20b. 

Schreiben der Stadt Coin an Herzog Wilhelm wegen 
des zu D. von ihren Bilrgern erhobenen Zolles. 

Unsen willigen dyenst. Hogeboiren furste, lieve here. Also 
as wir uch vur geschreven hain van Johans van Oeverlake ind 
Wilhelms Kuyfgyns wegen unser samenburger, wie dat sy yre 
have ind guet zo Dusseidorp vertollen ind dartzo geleyde gelt geven 
moisten, ind ir tins damp geantwert hait, dat uch danne af nyet 
kondich en sy, hain wir wail verstanden begem wir uch eyner 
zo wissen, dat wir umber vur wair verstanden hain, dat ure zolner 
off besyere dat vurs. gelt unsen burgen afgedrongen hain, as ir 
dat also van yn wale vemeymen moegt. Synt der zyt hain wir 
me verstanden, dat ure zoelner zo Dusseidorp ouch andern unsen 
burgern geleydegelt afgedrongen hain, wiewail unse burger des 
geleitz doch nyet gesynnent ind ouch billich in urmc lande nyet 
bedorffen seuiden. Ind want dese schetzcr.ge ind gedrenckniss 
unsen burgern an uren tollen ind bynncn urme lande umber nyet 
geschien seuiden ind ir des nyet gehcngen noch gestaden seult, 
na sulgen brieven, as wir van uch hain besegelt, also bidden ind 
begem wir anderwerff, so wir begerligste mogen, dat ir bestellen 
wilt, dat unsen burgern ir vurs. vertollet gelt ind geleydegelt weder 
werde ind dat des nyet me gehaven werde gelich wir uch umber 
zo getruwen umb zo verhoeden unrait, de darin vurder vallen 
mochte, wat uns dis wederfaren mach des geyren wir ure gutliche 
beschreven antwerde mit desem boyden. Got sy mit uch. dat. 
feria quarta ipso die beati Galli. 

1398. Oct. 21. Stadtarchiv CSln, Kopeibucher IV 21. 

Antwort der Stadt Coin auf ein Rechtfertigungsschreibon 
Herzog Wilhelms, am Zolle zu D. sei Bedruckung ilucr 
Burger nachgewiesen. 

Hogeboiren furste, lieve here. Ure antwerde uns zoiest gesant da 
ynne ir schryft, dat uch ure kelner zo Dusseidorp geantwert liave, 



Digits 



zed by GoOgle 



Dcr Dttsseldorfer Rheinzoll etc. 185 

dat heo geynreley toll van unsen burgern genoymen enhave, sunder 
unso burger eyns deils soilen yem wail geleydegelt mit willen 
gegeven hain sunder eynich betwenckniss, hain wir wail verstanden 
ind begern uch zo wissen, dat wir van unsen burgern darup ver- 
standen hain, dat sy urme tolner geyn gelt mit yrme willen ge- 
geven enhain, mer sy hant uns clegelich getzont, dat yn ir gelt 
mit gedrenckeniss afgedrongen sy, as wir uch vur ind na ge- 
schreven ban. Ind want uns ind unsen burgern dit unbillich ge- 
schuyt, so begern wir noch hudestags, dat ir bestellen wilt, dat 
unsen burgern dat ire weder werde ind dat uns sulche brieve ge- 
lmlden werden, as wir van uch hain besegelt; moecht uns des nyet 
wedervaren, des wir uch umber nyet zo getnnven, so moesten 
wir uns des beclagen ind dartzo doen, as uns des noit were. Ure 
beschreven ant werde begern wir mit desem unsem boyden. dat. in 
die 11000 virginum. 



1399. April 7. Stadtarchiv Coin, 

Kopeibucher IV 37b. 

Die Stadt CGJn mahnt wegen der Bedrilckung ihrer 
Burger an den bergischen Zflllen Erzbischof Friedrich 
an das dieserhalb geschlossene Bilndnis. 

Erwirdige furste herr Friderich ertzebusschoff zo Coelne 
hertzouge van Westfalen . . lieve besonder herre. Wir burger- 
meyster, rait ind ander burger der stat zo Coelne begern ure gnade 
zo wissen, dat wir ind unse burger eyne langc tzijt her swerrlichen 
oevergriffen worden syn ind werden van dem hogeboiren hern 
Wilhem hertzougen van dem Berge, synen erven ind nacoeralingen 
as mit namen an den zolle zo Dusseldorp ind an dem nuwen 
upgelachten zoelle bij Keyserswerde ind vort an andern lantzoellen 
in dem lande ind gebiede van dem Berge ind uns nyet gehalden 
wirt sulcho scheydonge, as tusschen uren gnaden ind uns up eyne 
sijte ind dem vurg. hertzougen ind hertzougynnen van dem Berge, 
yren erven ind nacoemlingen an dye ander sijte besegelt geleigen 
is, da mit dat wir ind unse burger zo groissen verderflichen schaden 
komen syn ind noch dach bij dage komen. ind want uns umb 
deser kenliger schaden ind noede willen manongen zo uch herup 
noit is alsulges verbuntz, as tusschen uren gnaden ind uns as van 
desen eg. zoellen geleigen is, so manen wir uch oevermitz desen 
brief ind gesynnen van desselven eg. uns samenvertmntz wegen as 
erstligen as wir mogen, dat ir uns bysteet ind helpt weder den 
vurg. hertzouge van dem Berge, syne erven ind nacoemliuge ind 
in alle der maissen, as dat selve verbunt davan usswyset. dat. 
nostre civitatis ad causam sub sigillo infime impresso feria secunda 
post dominicam quasiraodogeniti a. 1399, 



Digits 



zed by GoOgle 



180 Hans Mosler 

1399. Juni 18. Ehrenbreitstein. Kopie. Mscr. B. 30. 

Schreiben des Erzbischofs Werner v. Trier an KSnig 
Wenzel, den Zoll zu D. betreffend. 

Minen undertenigen willigen schuldigen dienst allezeyt uwern 
gnaden vurg. Allerdurchluchtigester furste Heber gnediger herre. Als 
uwer kunyngliche gnaden mir von des hochgeborn fursten myns 
lieben neven des hertzougen von dom Berge und von etzlichen 
turnosen zu Duyssendorff uffzuslagen geschrieben hait, hain 
ich wol gesehen und begem derselben uwer kunynglichen gnaden 
zu wissen, daz ich verstanden hain, soe wie die sache guitliche 
vereyniget ind nedergelacht sy. Und was ich uweren gnaden zu 
Hebe und zu dienste getun kunde, daz dede ich alle zyt sunder- 
lichen gerne. Datum in castro meo Erembretsteyn die 18. mensis 
junii. 

1399. Juni 21. Godesberg. Kopie. Mscr. B. 30. 

Schreiben des Erzbischofs Friedrich v. C5ln an Kflnig 
Wenzel wegen des Rheinzolles zu D. 

Mynen willigen schuldigen dienst uwern gnaden alle zyt bereidt. 
Aired urchluchtichste furste lieber gnediger here. Ich hain waill 
verstanden uwer gnaden brieve mir van des hogeborn hern Wilhelms 
weigen hertzougen van dem Berge as van der nuwer zolle weigen 
geschreven, ind ich en hette uwern gnaden umraer des nyet zuge- 
truwet, dat uwer gnade deme vurg. hertzougen off yemandt anders 
ey niche nuwe zolle bynnen my me .'ympaide stroyme ind geleido 
ind weder myne ind mynre kirchen privilegien vryheid ind genade, 
die myne furfairen ich ind myne kirche van Roemschen keyseren 
ind konyncgen ind sunderlingen ouch van uwern gnaden behalden 
ind confirmyeret haben, erloubet off geben sulden haben nae den 
gelouben eynongen verstrickongen, as mir uwer gnade nu lestmails 
zu Franckfort in brieven verschreben ind ouch sust geloublich zoge- 
saicht hatte. Doch so hait die eg. hertzouge omb mynre heren 
ind mitkurfursten ind ouch omb mynre underwysoncgen die vurg. 
zolle affgelaicht und abegedain. Unsse here got wille uwer gnade 
lancklivich bewaren ond gesunt Scriptum Qudesberg sabbate 21. 
mensis junii. 

1400. M&rz 22. Kopie. Mscr. B. 30 fol. 25. 

Herzog Wilhelm v. Berg erkl&rt, Johann v. Loen 400 g. 
Erbmannlehen mit dem Turnos zu Kaiserswerth abgel5st 
zu haben, den er Dietrich v. Mulheira abgekauft hatte. 

Wir Wilhelm etc. ind wir Anna van Beyern . . . doen kont . . ., 
want wir onsera lieven gemynden neven hern Johan van Loene 
heren zu Heinsberg etc. 400 gulden geldens manleens erfflichen 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfisseldorfer Rhcinzoll etc. 187 

schuldich wairen, die wir yeme aff gewijst haven mit sulchgem 
tornoe88e zu Keyserswerde, as wir aldae amine tolle hatten, den 
onse gnediche herre der Roemscher koyninck Diederich van Muln- 
lieim erfflichen gegeven hatte ind den wir weder den eg. Diederich 
erfflichen gegoulden haven, wilchen vursch. tornoesse wir yerae 
oevergeven mit maicht dis brieffs, erfflichen den zu verkouffen off 
anders sijn beste dae mit zu stellen, so bekennen wir semenclichen 
ind sunderligen vur ons ind onse erven dat rait onsem guten willen is, 
dat der eg. onse lieve gemynde neve sulge brieve as der eg. Die- 
derich van Mulnheim van dera rijche hait oever den eg. tornoesse, 
ind sulge brieve as wir van dem eg. Diederich van Molnheim haven, 
dae ynne der eg. tornoesse ons ind onsen erven van yerae verkoufft 
is, haven ind halden erfflichen off anders synen willen daemit zo 
doen sonder onser off onser erven wederreide in eyncher wijs aen 
arglist ind geverde. Dis zorkonde so hait mallich van ons sijn 
siegel an desen brief doen hancgen datum a. d. 1400 in crastino 
Benedicti abbatis. 

1405. Jan. 29. J.-B. 1475. 

Jungherzog Adolf, der Reinhard v. Westerburg wegen 
dessen aus der Niederlage vor Cleve herrtthrenden 
Forderung von 10000 g. jahrlich 1000 g. auf die Zolle 
v. Mulheim u. D. verechrieben hatte, wovon 1075 g. 
bereits erhoben sind, uberweist ihra zu grSSerer Sicher- 
heit 2 Turnosen am Zolle zu D., die seinem Pfennigwart, 
der zur Schiffbesichtigung u. Zollzahlung zuzuziehen 
ist, durch den Zftllner ausbezahlt werden sollen. 

Anm. Da Juogherzog Adolf bci der Einigung mit seinem Vater diesem 
beide obigen Zolle tiberlieB, iibernahm er mit Urk. dat. 1405. Juni 3 jene 
VerpflichtuDg auf die Gefftlle des Amtes Mettmann. (J.-B. 1475 II.) 

1408. Dec. 22. C5in. Litt. C 9. 

Herzog Adolf befiehlt dem Zollner Wilhelm zu D., 
beifolgende 40 fur den Hochmeister des Deutschen 
Ordens bestimmte Zollfuder Wein ungezolit zu lassen. 

1409. Sept. 3. J.-B. 1560. 

Graf Gerhard v. Sayn gibt nach Empfang v. 6000 g. 
Blankenberg, das ihm fur 18500 g. verpfandet war, 
an Herzog Adolf zuruck; von dem Rest soil ihm Joh. 
v. Loen 6000 g. zahlen, filr die ubrigen 6500' g. wer- 
den ihm Zoll, Gruit u. alle andern Gefftlle zu D. ver- 
schrieben, deren pflnktJiche Auszahiung ihm ZOllner, 
Beseher, Gruysser, Kellner u. Schultheiss zu D. be- 
eiden mflssen. 



Digits 



zed by GoOgle 



188 Hans Mosler 

1410. Dec. C. J.-B. Nr. 1583. 

Herzog Adolf uberweist clem Edeln R^inliard v. Wester- 
burg u. Schauenburg 2 l /« Turnosen des Dusseldorfer 
Rheinzolies. 

Wir Adolff etc. dun kund . . . daz wir . . . uberkomen sin 
mit hern Reynharte heren zn Westerburg und zu Schauwenburg, 
daz wir yn und syne erben und nakomeJingo setzen sullen in 
unson zul zu Duseldorff mit drittemhalben tornosze, dy zu heben 
von yclichem znlfuder wynes, dy vur unsem zulle zu D. aff gefurt 
werdent und virzullt werdent und von alien andern zulber guden 
na ayntzale, dy vor deme selben zulle uff oder aff gefurt werdent, 
da sal er etc. ir deyl von haben von yclicher kauffmanschafft, alz 
vil aiz dan 2 1 / 8 tornosze an iclichem zuifuder dun mach ayn alle 
geferde und argelist, und sal sin und siner erben zijt nu fort na 
giffte dis bryfes ayngayn mit nu sente Walpurgen dag allernest 
komende und weren sal alz lange mit er oder sine erben da uff 
gehaben haynt 6100 guder rinscher gulden. Und wan der selbo 
unse lyber nebe nu zu sente Walpurge dag nest komet also in 
dy tornosz geed, er oder sine erben oder weme sy dy tornosze 
befelin werdent, und gehaben haynt dusent rinscher gulden, so 
sullent sy yn daz jar mit an den nestin zu komenden sente Wal- 
purge dag Iaszen genugen und da thuschen nit me hebin daz erste 
jar uz, und wan daz erste jar uz ist, so sullent sy aber wyderum 
gayn von dem sente Walpurge dage aber uber eyn jar auch da 
Ihusohen 1000 r. g. zu heben uff dem selben zulle und daz also, 
daz der selbe unser lieber nebe etc. alle jar haben und heben 
sollent 1000 r. g. rait aiz lange, daz 6y von nu sente Walpurge 
dage uber sesz jar dy 6100 r. g. gaatz und zumail uffgehaben 
haynt und der wol betzalt sint. Und were da sache, daz daz 
eynich jar oder der jar me also fallen wurde, daz yn die 2 l /j 
tornosze nit alle jare oder yclich jar besonder 1000 r. g. enrenten, 
so geredin und geloben wir yn ycliches jares, so wanne daz also 
gcfyle, yn dy 1000 r. g. zu erfallen an anderm unsem geldo daz 
erste, daz uns uff dem selben zulle da fallen wurde ayn alien 
virtzoch, und sullen wir noch unse erben noch nymant van unsen 
wegen den selben unsen neben noch syne erben an den 2 V I 2 
tornoszen nummer gehyndern dy zu heben in vorgesc. masze noch 
mit unser wist Iaszen gehindern in keyne wijs mit alz lange sy 
soliche summe geldis gentzelich und zu mayl uff haynt gehoben, 
und gelofen und sichern wir daz vor uns etc. Auch so sal ytzunt 
unser zulner daselbes zu D. mit namen Wilhelm kelner und unse 
beseher ' ytzunt daselbes und ander unse diener uff deme zulle zn 
stondjinsem neben etc. oder weme er daz befilt von sinen wegen 
zu stond zu den hcylgen sweren und geloben, yn noch sine erben 
an dem 2 l / 2 tornosz nit zu hindern und weme unser nebe dy 
befilt zu heben, dem sullent sy dy getruwelichen Iaszen fulgen 



Digits 



zed by GoOgle 



ber friisseidorfer Rieinzoll etc 18& 

ayn allerley abbrechen. Wir Adolff etc. noch unse erben sullen 
audi keynen andern zulner noch beseher nummer uff dem selben 
zulle gesetzen, dy haben unsem neben etc. daz auch in vorgescr. 
raasze zu den heylgen gelofft und gesworn mit alz lange unse 
nebe etc. der G100 r. g. gentzelich und zumayl betzalt sint und 
dy uffgehaben haynt. Fort me is gereth, weichem dyner unser 
nebe etc. dy 2*/2 toniosz bevelet von yren wegen zn warten und 
zu heben, den selben dyner suiient uns zulner und beseher auch 
allezijt darbij laszen gayn in vorgescr. masze, so wanne gelt uff 
dem zulle feliich ist, daz der sehen nioge, daz unsem neben etc. 
mit dem 2 l / 2 tornosze recht und gelich geschee, und sollen wir 
noch unse erben noch nymand von unsen wegen denselben unsers 
neben dyner, der yme der tornosze warten sal, davon nit virwisen 
noch dun virwisen, dan wir sullen yme wol gunnen, daz er unsem 
neben der tornosze in vorg. masze getruweiichen warte, und sullen 
wir noch nymans von unsen wegen yme daz nummer virwisen 
noch yn darumb geerkwilligen noch dun erkwilligen, und waz 
geldis der selbe sin dyner auch also hebet, daz sal derseibe auch 
alle zijt verqwijtancien. Fort is gededinget, daz wir etc. dem 
selben unses neben dyner, weme er dy tornosze also befilt zu 
warten, daz wir deme von dem unsin alle jar redelichen loynen 
sullen, daz er unsem neben der tornosze dy willenclicher warte. 
Alle vorg. punte und artickel hayn wir Adolff .... gelofft .... 

und geloffen Doch in alien dissen vorg. artickelen so 

bekennen wir vor uns etc. daz alle ander vorgegeben bryffe, dy 
unser lieber nebe von unsem lieben heren und fader seligen und 
von uns hayt uber sin gelt, daz wir yme noch schuldich sin, in 
aller irer moge und maycht blyfen suiient, und sal er etc. dy nit 
ubergeben mit alz lange sy dy C100 g. also zu D. uff unsem 
zulle zumayl uffgehaben haynt. und wan sy daz gelt uffgehaben 
haynt, so sollent alle vorgegeben bryfe uber daz gelt dan maichtloys 
und doyt sin und suiient uns dy wydergeben ayn wyderrede. 
Diz allez zo warem getzuchnisse und zu urkunde so hayn wir 
Adoltf etc. unser eygen ingesigel an dissen bryff dun henken. 
Datum a. 1410 up die beati Nycolay episcopi. 

[1411]. Kopie, Datum fehlt. Mscr. B. 33a fol. 34. 

Ilerzog Adolf bewilligt Dietrich v. Gimnich einen Turnos 
am Zolle zu D., den entweder der ZOllner jedesmal 
besondera schlieBen u. zu 4 Terminen abliefern, oder 
den ein Pfennigwart Dietrichs sofort am Schiff an sich 
nehmen soil. 

Wir Adoiph . . . ind Jolant van Baere . . . doin kunt . . ., 
want wir van reichter schoult schuldich syn hern Diederich van 
Gyranich ritter 1500 gude sware ryntzsche gulden off yre wert an 
anderem paymente zer zyt der betzaillingen zo Coelne genge ind 



Digits 



zed by GoOgle 



ift) Mans Foster 

geve as van eynre meere summen na formen der alder principail- 
brieve, die damp besiegelt ind sprechende synt, so hain wir darumb 
an betzailinge dieser 1500 gulden den vurs. hern Diederich synen 
erven off behelder dis briefs rait synen willen bewyst ind bewysen 
oevermitz diesen brieff, die vurs. sumtne geltz an unsem tolle zo 
D. zo boeren ind zo untfangen in sulcher wysen as herna geschreven 
voilgt Dat is zo verstain dat her Diedericli etc. mit synen willen 
van nu unser vrauwen dagen nati vitas neist zukomende an van 
alsulchem gelde as an dem vurg. unsem tolle geburt ind vellich 
wirt, as umber van druytzien alden toirnissen na gebur eynen 
toirnoiss upheven ind untfangen soillen van aire komenschaff die 
den Ryn up ind aff vur unsem toUe heen varende wirt oevermitz 
yren wardepennick, den sy nu of hernamails darzo setzende werdent, 
de mit unsem toelner ind beserre, die nu synt off namails werdent, 
an alle schyff varen ind daby syn sail upheven ind boeren solen, 
wilch vervall des vurs. toirnois unse toelner ind besere demseiven 
yrem wardepennick sonder eynche widersprache unvertzogentlichen 
hantricken solen ind laissen volgen in betzailinge der vurs. schoult, 
ind dat also zo herden van jairen zo jairen as lange bis de vurg. 1500 
gulden gentzligen ind zo maile verricht ind waile betzailt synt 
Ind umb dat her Diederich etc. des vurg. toirnoiss de sichere sy, 
so haint sy dat nu bevoilen zo bewaren unsme rentmeister ind 
toelner zerzyt mit namen hern Zobben proiste zo D., der hern 
Diederich off synen erven darvur geiouven doin sail alzyt, as 
eynich gelt up unsme tolle vellich wirt, den vurg. toirnoiss aff 
zoneymen ind besunder zo sleessen ind zo bewaren in urber hern 
Diederichs ind synre erven, ind dat gelt vort hern Diederich etc. 
alle jaire zo vierzyden ymme jaire bynnen Coelne in yre vry 
sicher behalt zo ievern ind zo hantrychten, ind so wat geltz her 
Diederich etc. also untfangen, davan sallen sy uns besiegelde 
quytancie gheven in affelach der vurs. schoult. Ind off sache were 
dat hern Diederich etc. mit synen willen der upboeringen ind der 
vurs. wys van unsme toelner nyet en genoegde, so mogen sy dat 
eyme andern beveillen die dat beware, dem unse toelner ind besere 
gehoirsam soilen syn, zo doin so we vur van dem wardepennick 
geschreven steit. Ind zo noch meere sicherheit so hain wir hert- 
zouge ind hertzougynne van dem Berge mit vryen willen verwil- 
kurt ind erkoyren, off sache were dat dese vurs. betzailinge dat 
yerste jaire nyet gehalden en wurde ind darin eynich hyndernis 
viele, des got nyet en wille, dat asdan alsulche 500 gulden, as 
unse amptlude betzailt hedden, da sy hern Diederich vur verloift 
ind versiegelt haint, allencliohen verloiren soillen syn unss an der 
vurg. schoult nyet affzoslain, mer her Diederich etc soillen ind 
moigen die 500 gulden asdan behalden as vur yren schaden. Ind 
so wa hern Diederiche off synen erven dat yerste jaire gehalden 
wirt ind syne betzaillinge geschyt, so sallen uns die 500 gulden 
an der schoult der alder principailbrieve affgain ind affgeslagen 



Digits 



zed by GoOgle 



t>er bttsseldorfer kkeinzoll eta l&i 

Werden. Ind wa die betzaillinge dat ander jaire voellenclichen nyet 
gehalden en wurde noch en geschege in der wys, so we vur van 
unsem tolle geschreven steit, so wat dan betzailt were in dem 
yersten jaire, dat sail verloiren syn, ind her Diederich etc. moigen 
dat gelt behalden as vur yren schaden. Ind also vort sail lim- 
ber eyn jair des andern burge syn ind wurden die jaire nyet ge- 
halden, so raach her Diederich etc. mit den aiden principailbrieven, 
die in yre gantzer macht ind moigen syn soillen, tgain unss ind 
unse burgen da ynne begryffen vortvaren na ynnehalde der selver 
brieve, bis as lange dat yn van heutgelde mit allem schaden gentz- 
lichen ind zo mail genoich geschiet is. Vort were sache dat wir 
unsen toeluer nu zer zyt intsetten off dat hie afflyvich wurde, ee 
hern Diederich etc. mit synen willen betzaillinge off genoegde 
geschege, so ensoillen wir doch gheynen andern toelner machen 
noch ansetzen, der en soele yerst zo den heilgen sweiren, den vurg. 
toirnoiss ind wardepennick as umber van druytzien toirnoisen eynen 
laissen zo voilgen in urber hern Diederichs etc. so weym dat van 
synen weigen bevoillen is, dem wir die cost doin soillen. 

Alle dese vure. punte etc. 

Mitbesiegler: Gerhard, Herr zu Limburg Landdrost u. Johann 
v. Landsberg Hofmeister. 

1413. Nov. 23. J.-B. Nr. 1652. 

Herzog Adolf setzt Wilhelm v. Wevelkoven, Herrn zur 
Grebben u. seine Gemahlin Lucart v. Moirlar fur eine 
Forderung v. 1100 g. in 2 alte Konigsturnosen des 
Zolles zu D. ein u. verspricht, ihren Pfennigwart auf 
seine Kosten zu unterhalten. 
Es besiegeln mit: Reinald Herzog v. Julich, Johann Herr zu 
Reifferscheid, Eberhard v. Limburg u. Joh. v. Landsberg. 

1417. Juni 14. C5ln. J.-B. 1725. 

Ders. befiehlt Joh. v. der Kapellen, ZSliner zu D., die 
Salentin v. Isenburg schuldigen 750 g. in 3 Raten zu 
LichtmeB, Walpu r gis u. Herbst aus dem Zolle zu be- 
zahlen u. nach Coin in die Abtei der 11000 Jung- 
frauen abzuliefern. 

1417. Aug. 1. J.-B. Nr. 1652. 

Ders. erneuert Wilhelm Sohn zu Wevelkoven und Herrn 
zur Grebben sein Versprechen, da sich dessen Ein- 
setzung in die 2 Turnosen am Zolle zu D. „umb veden 
und ander unvalle willen bisher vertzogen hait u . 
Es besiegeln mit: Joh. Herr zu Reifferscheid u. Eberhard v. 
Limburg. 



Digits 



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192 kans hosier 

[1418. Anfang August]. Litt. I. Undat Nr. 1. 

Bericht des von Herzog Adolf v. Berg an Kflnig Sigis- 
mund wegen des Rheinzolles, der Mfmze u. der Mark- 
grafschaft Pontamousson geschickten Gesandten. 

Dat is die beredunge ind antwort van unsein gnedigen heren 
dem konyng, as wir van uwer gnaden gescheyden waren : 

Liebe genedige here. Also ich van uwern gnaden gescheyden 
was zu mynem heren dem konynge zu ryden uwern gnaden wegen, 
also liait myn here grev^Adolff ind'ieh mynem heren dem konynge 
vorgelaicht als umb die tzwelff tornyss, dy uwer vader seliche 
uff dem tzolle zu Keyserswerde ind zu Duselendorff Iygen hatte, 
als dy briefe daruber sprechent, dy der konyng van Beeheira zu 
der tzyt Roemsche konyng was uwern vader seliche gegeven hatte, 
ind baden ich yn van uwern gnaden wegen, dat er uwern gnaden 
da ynne eynen willen doin wulde ind uch uwer confirmacio ind 
brieife daruber geben wulde umb uwern einigen diensts willen, yr 
yenie gedain hette ind umber gedoin moicht, da antwort hye uns 
wieder, er hette isz keyne macht nyt busen dye korf urate ind er 
wulde den korefurete kurtzeliche eynen dag bescheyden gheen 
Trier, dat myner gnaden sich auch alsdan zu dem dage fuget, so 
wulde der konynge mit den fursten ernstelichen sprechen van uwer 
gnaden wegen, ind was er uwer gnaden in den sachen ind in 
andern sachen forderliche ind behulffich moicht gesyn, dat wuldo 
eir willecliche ind gern doin. 

Auch liebe genedige here, so hain ich auch von der vurg. 
tornyss wegen mit mynem heren dem konynge rede gehabt, dat 
uwer gnaden dy tornysse moicht fordern ind heben bis zu syncr 
wiederoyffunge, da hit er mir geantwort neyn, dat das in gheyne 
wyse nyt syn en mach, wan er dat den korefursten zu den heiligen 
gesworen hait, ind welche tzyt als vorg. steyt der dag syn sal, 
so wii er uwern gnaden als fordeiiche ind behulffen sin van den 
korefursten, dat er getruwet mit yn zu reden, dat id uch gedyen sulle. 

Auch gnediger here so spraichen wir yn umb die montze, da 
antwort uns der marckegreve wieder van myns hern des konyngs 
wegen und sade, hette uwer vader seliche und ir die montze 
geslayn bet an diese tzyt, warumb ir sy dan nyt vort slayn 
ensult, und reede mynem heren der marckegreve vor dat beste, 
dat ir uwer montze zu stoint dedent slayn und besehent, abe uch 
yemant dar yn legen wulde, und lecht uch yeraant dar yn, dat 
ir mynem hern dem marckegreven dat schryefft, er wulde uch 
bi-ieff und confirmacien an mynem hern dem konyng wercken, wy 
ir dan dy gern hain wuldent, also dat wir darumb zu dieser tzyt 
nyt me dan abe reedten und rede darvor dat beste, darnach wisse 
sich uwer gnade zu richten. 

Auch lieba gnedige here, als uwer gnade greve Aedolff und mich 
bescheyden hatte myt unsem hern dem konynge zu reden als von 



Digits 



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£>er Dflsseldorfer ftieinzoll et£. 193 

der marckegraschaff wegen von Pontemoussze. gnedige here also 
reedten wir von stond, da wir by unsen gnedigen hern den konyng 
quamen, dat hye eyn hobegerichte macht und beaassze dat mynen 
fursten zu etlyngen dy by yeme waren, da waren des kardenails 
procuratoren by und dadingen uwer gnade procuratoren und wir 
richtlich mit des kardenails procuratoren und wart uns da zu ge- 
wysen mit dem rechten, dat wir myt dem rechten gestoinden, sint 
der tzyt uwern gnaden procuratoren failemechtig da was und der 
syne keyne machtbrieffe enhatte. 

Auch genedige here so fulgede here vom Hirtze und ich dem 
konynge na bet gheen Portzheim und wysten anders nit dan dat 
er uns brieff geben sulde hain, dat wir in alien rechten gestanden 
sultlen hayn von der marckegraschaff wegen von Pontamoussze. 
gnedige here da bescheede uns der konynge vort mit gheen Wyle, 
do wir dar quamen, do giengen wir zu unsem gnedigen heron dem 
konynge, da bescheede hy uns des morgens froe zu yeme zu komen, 
er wulde uns eyn ende geben. gnedige here, da hy sich do berede 
mit synen fursten und advocaten, do enhatte hy uns ghein macht 
ende zu geben, hy en moest dy sachen laiszen uszdrayn als dat 
recht ist gnedige here, also spraichen wir anderwerff mit yeme, 
dat hy uns -da noch eyn hobegerichte machte, und wart uns auch 
da von uwern gnaden wegen zu gewyst, dat wir mit dem rechten 
auch da gestanden und des vorg. kardenails frunde sumich worden. 
liebe gnedige here da meyht hy, dat yem meyster Johanne nach 
fulgede bet gheen Roetlyngen, er wulde yem helffen zu ende in 
den sachen. Also hayn ich mit dem vorg. meyster Johanne ge- 
spraichen und in gebeden von uwern gnaden wegen, dat hy vort 
geryden ist dy sachen zu ermanen und helffen zu uszdrage zu 
machen, want ich anders nit verstain dan uch in der sachen wille 
gedygen sulle, want der vorg. meyster Johan meynt, dat hy myn 
yn den sachen nyt bedorffen were. 

Auch liebe gnedige here, so hayn ich verstanden welche tzyt 
myn here der konyng der hobegerichte noch zwey besytzer [hette] so 
salle uwer gnade in den sachen von der marckegraschaffs wegen 
zu ende komen, darumb ich den buschoff von Passauwe und den 
marckegraven ernstelichen von uwern gnaden wegen mynen heren 
den konyng der gerichte zu ermanen, off dat uwer gnade sache zu 
uszdrage kome, da sy mir geantwort haynt, dat sy dat willenclichen 
und gern doin wiilen. 

Auch liebe gnedige here, als von des lantz wegen von Gulyche 
uwer gnade wol weys, dat hat grave Adolff und ich unsem heren 
dem konynge auch vorgelaicht an den hobegerichte und sy darumb 
gefraget in der maiszen uwer gnade uns bescheyden hatte. gnediger 
here, da antwort uns der marckegrave von wegen unsers heren 
des konyngs wieder, dat in uber dy sache nit en stoende zu wysen 
noch gheynen brieff noch kontschaff zu geben, sy en hetten dy 
ander partye von dem lande von Guliche wieder gehoirt 

J*hrb. XXI. 13 



Digits 



zed by G00gle 



194 Hans Mosler 

Auch gnediger here so en ersteydt sich myn here grave 
Adolf! und ich nit anders, dan wat unser gnediger here der konyng 
uwern gnaden in den sachen und in anderen sachen zu wiilen 
mach gedain, dat wil hy willenclichen und gern doin. 

1418. Oct. 3. Kopie. Litt. I. 

Herzog Adolf tibertrfigt Johann Herrn zu Reifferscheid, 
urn ihn fflr seine HQlfe im letzten Eriege gegen Cflln 
schadlos zu halten, 2 Turnosen des Ddsseldorfer Rhein- 
zolles. 

Wyr Adolph . . . doin kunt ... dat wyr . . . myt dem 
eydeln hern Johan heren zo Ryfferscheit zo Beydbur ind zor Dick 
as vur sich ind syne erven oeverkoemen eyns woirden ind gescheiden 
syn as umb ind van alien ind yecklichen alsulichen coesten up- 
drochten verlusten ind schaiden, as he ind syne hulpere diener 
knecht ind de syne nu in diesen vurlieden kryege tusschen heren 
Dederich van Morsse nu ertzbusschoff ind dem gestichte van Coelne 
up eyne syde ind uns up der ander syde geweist ind van desselffs 
kryechs wegen, id sy vur ader na, gedayn gehadt upgedragen ver- 

loyren ind geieden havent Also dat der selve her Johan . . . 

as van alien alsulchen coesten updrechten verlusten scheden ge- 
loyffden ind verbrievongen gentzlich ind luterlich vertzegen ind uns da- 
van loss ledich ind quyt geschulden hait, doch unvertzegen up unsen 
broder ind swager Wilhem van dem Berge greve zo Ravensberg 
as van sulch geloeffden ind voderongen van desseiven krechs wegen 
ind ouch beheltnisse yeme ind synen erven alsulch manleen as he 
van uns hait, gelych dat cleyrlich inhaldende is alsuiche verUich- 
brieve up gifft dis brieffs sprechende, as die eg. unse lieve neve 
ind getruwe uns damp sprechende gegeven hait Ind also dat wir 
hertzoch etc. darumb ind darvur dem vurs. heren Johan etc. myt 
syne -wiilen verbonden ind schuldich blyeven syn 9257 1 / 8 gude 
swaer rynscher gulden van goulde ind gewichte rechtverdig genge 
ind geve, vur wilche vurs. summe wir vur uns etc. denselven heren 
etc. zwene uns tornysse uns tols zo D. versat ind verbonden haven 
ind sy darin gesat ind ingelayssen ind versetzen verbynden insetzen 
ind inlayssen overmitz desen tgainwordigen brieff in alsulch 
mayssen : 

Also dat der vurs. unse lieve neve etc. up naest zokoemende 
vrydach na gyfft dis brieffs an ind vortan van eyme yecklichen ind 
alien tolber fodern wyns, die den Ryn aff ind van alien ind yeck- 
lichen kouffmanshaven na martzalen, die den Ryn up off aff vur 
demselven unsen tolle hyn varende is, zwene tornysse myt alle 
yrme gevalle ind geboere overmitz sich selver off yrer wartz- 
pennynck, den sy darzo setzende werdent, upheyven ind boeren 
soelen, darumb dat sy off ir wartzpennynck vurs. ouch zo alien ind 



Digits 



zed by GoOgle 



Der bfisseldorfer fthcinzoll etc 195 

yecklichen zyden an alle ind yeckiiche schiffe, die myt wyne off 
ander kouifmanshave vur dem eg. unsem toelne hyn varende wer- 
dent, myt unsme toelner ind besiere vayren soylen ind daby syn 
as die tollen, ind alsulche zwen tornys myt alien yren geboere ind 
ve?valle davan upheven ind boeren, die yn ouch unse tolner ind 
besiere daselffs zo alien ind yecklichen zyden, as die gevallen 
sullen, hantreichen ind volgen layasen sonder yedt dar weder zo 
geschien ind sonder eynicherhande invale, so wilch die ouch de syn 
mogen, so lange ind bis zorzyt die vurs. unse neve etc. die vurg. 
sum me also alien zelen van upkoemynge ind verfalle der vurs. 
zweyer tornysse gentzlichen ind zo mail upgehaven ind geburt 
havent ind darna eyn jair lanck, dat is also zo verstayn, so wanne 
die vurs. unse lieve neve etc. alsulche vurs. summe also alien 
zelen geburt havent, dat sy nochtant die vurs. zweyn tornysse vortan 
eyn gantz jair lanck darna nyest volgende upheven ind boeren 
soylen ind nyet langer. Ind dat yrste asdan alsulche jair umb is, 
so soylen dieselve tornysse uns wederamb gevallen ayn argelist. 
Etc. Geg. in dem jair uns heren 1418 des dyrden dages in dem 
maynt octobry. 

1418. August 21. Dusseldorf. J.-B. 1741. 

Herzog Adolf weist Eeinhard v. Westerburg weitere 
1800 g. auf die bereits 1410 ihm verschriebenen 2 l l 2 
Turnosen am Zolle zu D. an. 

Wir Adoulph etc. doen kunt . . . und bekennen .... daz 
wir oevermitz unsse frunde und reede mit dem edelen unsme iieven 
neven und getruwen hern Reynarde heren zo Westerburg und zo 
Schauwenburg goetligen oeverkomen und eyns geworden syn umb 
alsulge quytonge und zeronge, kost und schaeden, as he, syne 
frunde, diener und knechte nu lesten in der veden tuschen dem 
ertzebusschove van Colne und dem gestichte und uns geweist, in 
unsser hulpen und in unssem dienste zu D. und anderswa gedain, 
gehadt und geleden havent, und vort van alsulgen wynen mit namen 
eicht stucke, die wir up unsse slos D. daiden voeren, und van 
geleenden gelde und geloefden, as he uns und etzligen unssen 
frunden zo unser behoiff in derselver veden und synt der zijt 
geleent und vur uns geloift hat, und darzo van alsulgen versessene 
manleen, as ym aechterstedich versessen is und yem. van uns nyet 
verricht noch geworden ensynt, da ynne doch mit yngerechent is 
der termyn dis tgainwordigen jars, der zu sent Mertyns misse na 
gift dis briefs alrenaest zokomende syn wirt, also dat wir unsme 
Iieven neven van alien und yclichen alsulchen sachen schuldich syn 
und ym darvur geven sullen 1800 guder swairer rinscher gulden . . n 
de wilche somme gulden wir unsse lieve neven etc. bewijst haven 
und bewijsen oevermitz desen brieff upzoheven van alsulchen dritte 

13* 



Digiti 



zed by G00gle 



196 Hans Mosler 

halven tornoisse uns teds zu D., as wir unsem neven van 6100 
gulden davan upzoheven na ynneheltnisse wiser brieve ym vur 
darop gegeven und bewijst haven, also dat derselbe unse lieve neve 
etc. na voire betzaelinge und ophevingen der vurs. 6100 g. die vurs. 
2 1 / t torno8S van allre und yclicher kouffmanshaven, de den Rijn 
up off aff vur dem vurs. unsme tolle hien vaerende wirt und alda 
getollt wirt, oevermitz yren wardspenninck, den sij darzu setzende 
synt, vortan sunder myttel upheven und boeren sullen in alle der 
wijs und manyeren, as dat alsulger unser brieff, as wir yem up 
de 6100 g. gegeven haven, claerlichen uysswijsende is. und sullen 
de vurs. 2 1 /, tornoss in alsulger maissen upheven und boeren so 
lange, bis dat sij alsulge 1800 g. also allentzelen gentzligen und 
zo male upgehaven havent sonder yet darweder zo geschien van 

una oder yemans van unsen wegen 

Und deser sachen zo getzuchnisse der wairheit und gantzer 
stedicheit so haven wir unsse segel mit unser rechter wist und 
willen an desen brieff doen hangen. Gegeven zu Duysseldorp a. 1418 
des 21. daegs dee mainds augusti. 

De mandate d. ducis praesentibus de consilio dnis 
Everhardo dno de Lymburg, Johanne de Landsberge 
magistro curie, Wilhelmo oellario. 

de Siburg. 

1419. Mai 31. J.-B. Nr. 1750*. 

Johann, Herr zu Reifferscheid, verspricht, auf die Erhe- 
bung der seinem Vater 1418 am Zoll zu D. verechrie- 
benen 2 Turnosen ein Jahr lang verzichten zu wollen. 

1421. Juni 15. CGln. J.-B Nr. 1805. 

Herzog Adolf einigt sich mit den Grafen Johann, Engel- 
bert u. Johann v. Nassau dahin, dass sie fttr ihre frdheren 
Ansprflche auf den DtLsseldorfer Rheinzoll von nun an 
aus diesem eine Erbjahrrente v. 500 g. erhalten. 

Wir Adoulph hertzouge . . . ind wir Roprecht jongehertzouge 
bekennen, dat wir 'mit den edelen Johane Engelbrecht ind Johanne 
gebroederen graeven zo Nassauwe unssen lieven neven guytlich 
vereynight, gentzlich gericht ind gescheiden syn ume sulche 
anspraiche ind vorderunge, die sy zu una hatten, mit namen ume 
sulcher brieve willen, als sy van unssen alderen ind van uns ynne- 
hant, der brieve wir yn bekennen sprechende ind ynnehaldende 
synt derseiver brieve eyner ynneheldet alle jair 400 gude aide 
gulden schilde, ind eyner ynneheldt alle jair 150 gulden mattuyne, 
ind eynen brieff, der ynneheldet eynen tornoss zu Dussildorp an 
unssem tolle, na uyswysonge derseiver brieve mit namen sullen 
ind willen wir hertzouge vurs. ind unsse erven den vurs. unssen 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dfisseldorfer Rhemzoll etc. 197 

lieven neven van Nassauwe ind yren erven alle jair jairiiger ewiger 
guide geven erffligen ind ummer 500 guder swairer overlendscher 
rynscher gulden an unsme tolle zu Dussildorp oder anders war 
wir den toll legende wurden, mit namen 250 g. der vurs. werunge 
up sente Mertyns dach zu wynter neest zokomende na datum die 
brieffe ind 250 g. zo Oisteren darna alreneest volgende oder bynnen 
viertzehen dagen na eym yecligen termyne unverbrochen ind vort 
alio jair up den eg. termyne ewenclich ind ummerme unbekroedt 
sonder alle yndracht ind hindernisse van uns, van unseen erven oder 
van anders yemans van unssen wegen. Weirt sache, dat yn oder 
yren erven van uns oder den unseen eynche yndracht off hindernisse 
geschege, dat doch nyt syn ensall, ind up die vurs. zyde ind ter- 
myne nyet guetlichen gericht ind bezaelt wurden, so mogen sy 
ind yre erven an uns ind an unssen erven yre brieve vorderen, 
ind wat yn an uns braiche were nae uyswysonge dereelver brieve. 
Ouch weirt sache, dat wir unssen toll zu Dussildorp oder war wir 
den anders legende wurden, versetzeden oder veruysserden, wie 
sich dat machte, daer got vur sy, dat sullen ind willen wir ind 
unsse erven doyn ayn schaeden unsser vurs. lieven neven ind yrre 
erven. Vort so ensullen noch enwillen wir hertzouge vurs. unsse 
erven off yemant van unssen wegen der vurs. unsser lieven neven 
van Nassauwe burgere oder van den yren engeyn toll yn unsme 
lande van dem Berge hoger nemen oder van yn oder yrre have 
ind gude heven laissen dan yn unsse aldern vurschreven hant ind 
yrre brieve uyswisent ind van alders her gewonligen ist geweet. 
Alle dese vurs. puncte ind artikele sementlich ind yeclich besonder 
gereden ind geloeven wir Adoulph hertzouge vurs. ind wir Roprecht 
jongehertzouge etc. Gegeven zo Colne in den jairen unss heren 
doy man schreif 1421 jaire up sente Viti ind Modestidage der 
heiliger marteler. 

1425. Aug. 16. Mainz. Litt. I. 

Herzog Adolf gestattet der Elisabeth v. Weinsberg, 
Herzogin zu Sachsen, wegen treuer Dienste, die ihr 
Vater Konrad v. W. ihm geleistet, j&hrlich 12 Zojl- 
fuder Wein zu ihremHausbedaif am Zolle zu. D. frei 
vorflberzufdhren. 
De mandate dni ducis. 

1425. Kopie. Mscr. B 33a. 

Herzog Adolf v. Berg erklftrt, fQr K5nig Sigismund 
die Zahlung von 10000 g. an die Kaufleute David 
Rosenfeld, Johann Falbrecht u.?Witich Moser tiber- 
nommen zu haben, u. verspricht die Leistung aus dem 
DQsseldorfer Zoll. 



Digits 



zed by GoOgle 



196 Hans Motler 

Wir Adolph . . . und wir Ruprecht syn son derselber lande 
bekennen, daz wir von gerechter kenlicher scholt schuldich syn 
David Rosenfelt, Johan Falebrecht und Witiche Moyszer kouffiuden 
usz Pruessen und yren erben oder beheldern dis brieffs mit yren 
willen tzehen dusent guder sware overlentsche ryntscher gulden 
muntzen der kurfursten, von weygen des allerdurchluchtigisten 
fursten und hern herren Sigmunds Roemschen Joinings unsres alre- 
gnedichsten liebsten herren, die wilche vurg. 10000 gulden wir 
sy bewyst haben und bewisen zo heven und zo buren an unserm 
tzolle zo D. zo dryn zyden und terraynen hernach volgende ais 
mit namen zo dem ersten termyne uff sente mertyns dach des 
heilgen busschoffs nehest zokomende na datum dis brieffs, datz in 
dem jare als man schiifft na Cristi geburte 1425 jare, 4000 der- 
selber vurg. gulden und zo dem anderen termyne oever eyn jair 
nehest darna volgende uff den eg. sent mertyns dach ouch 4000 
der vurg. gulden, datz in dem jare als man schrifft na Cristi 
geburte 1426 jare, und dan aber oever eyn jar nehest darna vol- 
gende zo dem dritten und lesten termyne uff denselben sente 
mertyns dach 2000 der vurg. gulden, datz in dem jare als man 
schrifft na Cristi geburte 1427 jare, doch eynen maentlanck nehest 
volgende na yecklichen den vurg. termynen davan unbevangen. 
Und daruff sullen wir yn unser tzolnere, besehere und ander be- 
werer desselben unss tzolles und vort alle unsere araptlude unsers 
slo8ses und unser stat zo Duesseldorff obgen., die wir nu da haben 
oder hernamails gewynnen mochten, huldonge und eyde laissen 
dune, sy yre erben oder behelder dis brieffs als vurg. ist getruwelich 
an dem obgen. tzolle laissen zo sytzen und gentzlich darby zo 
behalden oder wen sy daruber setzen werdent yn das von yren 
weygen upzoheven bis zo gantzer betzalingen der vurg. sommen 
gulden; und den sy also von yren weygen daruber setzden, sullen 
wir yn ouch uff unser kost alda halden, und der sail ouch eynen 
slussel zo der tzolkisten haben, so das die kiste nyet uffgedain 
noch dar uysser genomen noch von dem tzolle uffgehaven en sail 
werden, sy enhaben yrst zo yecklichen vurg. zyden und termynen 
yre gantze voile betzalinge vor abegenomen. 

Doch ob yn zo eynchen der vurg. zyden und terraynen an 
der vurg. betzalonge icht hynden bleve und verkurtzt wttrde oder 
nyet volkomeclich en hielden noch endeden in maissen als vurg. 
ist, da unser here got vur sy, darombe so haben wir yn und yren 
erben oder beheldern dis brieffs vurg. dar vur zo merre sicherheit 
zo rechten burgen und gysell gesatzt und setzen diese nageschreben 
unser frunde ! ), die sich mit uns und vur uus zo yren henden vur 



*) Die Namen fehlen in dieser Kopie. 

In einer zweiten Urkunde dat. Hambach a. 1425 des nesten dinx stages 
na sent Jacobs dach des heilgen apostelen (31/7) werden als bflrgen seitens der 
Julicher Ritterschaft bezeichnet: unse besunder lieve ritterschaff raide und frunde, 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dflsseldorfer Rheinzoll etc 199 

die vurg. somme 10000 gulden verbunden habent und verbynden 
in crafft die brieffs, also obe wir an der obgen. betzalongen und 
punten, isz were an eyme deyle oder zo male, verbruchlich wurden, 
des off got wilt nyet syn en sail, wilche zyt wir und die obgen. 
unsere burgen des gebrechs dan von den eg. kouffluden yren erven 
oder beheldern dis brieffs as vurg. is ermaent wurden mit yren 
boden brieffen oder mit weder munt wie daz zoqueme, alsdan zur 
stunt na der manungen so sullen wir Adolph hertzouge und Rup- 
recht syn son sachwalden vurs. oder unser erben oder nakomelinge 
darvur vor uns zo Coelne in die stat in eyne eirsame herbergo in 
leystonge und gyselschafft seesz guder manne zu dem schilde ge- 
boren mit seesz reysigen knechten und zwolff reysigen perden und 
mallich von den obgen. unsen burgen vur sich eynen eyrberen 
reysigen knecht selbander mit zwen reysigen perden schicken, dar 
wir und sy dan in der vurg. manungen yn gemaent und gewyst 
wurden, und darynne stederwys blyven zo leisten na guder lude 
rechte und gewonheit und davon in geyne wys nyet zo laissen 
noch uff zo hoeren, yn en syn dan von yrste die erschenende 
sommen der vurg. termyne volkomeclich betzailt und vernoigt 
Und wers das wir den kouffluden vurg. oder yren erben oder 
beheldere dis brieffs mit yren willen die obgen. erschienen sommen 
nyet enbetzailden bynnen dem nehesten maende na manunge der 
leystonge unser und der vurg. unsere burgen, so mogen sy die 
vurg. erschienen sommen zo schaden nemen under kirsten oder 
jueden, und wilcherleye redelichen schaden sy des dan hetten, den 
sullen wir yn betzalen glichs den vurgerurten erschienenen houft- 
sommen. Ouch wers das der vurg. unsere burgen eyner oder me 
afflivich oder uysslendich wurden ee dan die vurg. betzalonge 
geschege, daz unser here got verhuede, so souiden und woulden 
wir andere als guden an der afflivigen oder uysslendigen stat 
setzen bynnen maindtzfrist nest volgende, na dem wir des von yn 
ermaent wurden, so dicke des noit were under penen der leystonge 
vurg. Und als ouch von unsen oder der vurg. unsere burgen 
weygen eynche perde in der leystonge verleyst wiirden oder darusz 
abegingen, die sullen wir oder unsere burgen darane des gebrechlich 
were alltzyt mit anderen an der stat ersetzen und ernuwen so 
dicke sich des ouch noit geburde, bis daz die betzalonge als vurg. 

wie die herna geschreven volgent as mit namen her Rekalt here zo Meroede, 
her Bernhart here zo Burtscheit, her Dreyss van Tzevel, her Werner van 
Palant here zo Breydenbeynt, her Wilhem van Vlatten, her Godart van dem 
Boncgarde, her Goeswyn Brente van Uernijch, her Otte van Wachtendorp ritter, 
Frambach von BirgeU, Werner van Vlatten, Jordaen Mule here zo Syntzich, 
Roilman vamme Geyssbuscbe, Wynande van Royre, Rabode van Visschenich, 
Johan van BirgeU, Heynrich van Drueten, Wilhem van Harve der aide, Daniel 
van Efferen, Heynrich van Kruythusen der aide, Werner vain Meroede, Reymar 
Spies van Bullisheym, Godart van Harve, Rost van Bynsfelt, Wilhem van 
Lyntzenich, Reynhart van Ryfferschyt, Thys van den Heisteren und Heynricb 
van Humpusch. 



Digits 



zed by G00gle 



200 Hans Moiler 

steyt volkomeclich geschehen ist von houfftgelde und schaden sunder 
eynche wederrede. 

Alle und ygliche diese vurg. punte und artikele geloyven wir 
Adolph hertzouge und wir Ruprecht syn son obgen. etc. Oeben 
in dem jare doy man schreyff na Cristi geburte 1400 und daroa 
in dem 25. jare* 

Item so sail unser neve van Heynsberg ouch mit sachwalt 
oder burge syo, also das he dry guder manne zo dem schiide 
geboren mit dryn reysigen knechten und seesz reysigen perden in 
die vurg. leystonge vur sich verbynden sail zo leysten in derselber 
mais8en, das ouch vur uff uns steyt. 

1428. Nov. G. J.-B. 1921. 

Herzog Adolf erkl&rt, dem COlner BQrger Joh. v. Straelen 
v. seidenen u. goldenen Tftchern 217 g. u. v. frilher 
weitere 726 g. schuldig zu sein. Diese Summe soil 
ein auf des Herzogs Kosten unterhaltener Pfennigwart 
am Dftsseldorfer Zoll erheben, der von der GebQhr 
eines jeden Zollfuders einen KOnigsturnos zuvor fdr 
sich „af stricken a soil. Der ZOllner Joh. v. Sibergh, 
Scholaster zu D., der Beseher Joh. Ailfs Sohn u. der 
Zollschreiber Christian Kelner werden darauf verpflichtet 
u. besiegeln mit. 

[1429—1430]. Litt I Undat. 

Schreiben Herzog Adolfs an Kflnig Sigismund wegen 
der gegenfiber Joh. Falbrecht auf den Zoll zu D. flber- 
nommenen Verpflichtung. 

Mynen willigen schuldigen dienst und waz ich uwern kung- 
lichen gnaten zu eren und wirdikeit vormagh. Allerdurchluchtichster 
furste und allerliebster gnatigster here. Es haint mir die eirsamen 
wysen myne besonder lieben frunde burgermeister und rait der stat 
Colne furbracht, daz Hans von Gent uwern kunglichen gnaten uber 
sy geclaigt liabe, daz sy yem das reicht versagt sollen haben gheen 
mir und mynen burgen als von Johans Falbrcchtz wegen, darumb 
daz uwer koninglige gnaten die von Colne und etliche yre rait- 
mannen und purger uff eyne benante tzyt zu Nureynberg oder wa 
ir dan uff die zyt in dem heilgen ryche syn wurden, geheisscben 
und geladen habe. 

Wan nu alreliebster gnadigester here die sachen von mynent- 
weigen herkomen und roerende syn, gelych ich uwern kunglichen 
gnaten zu andern zyten die geleigenheit davon und waz gebote ich 
und myne burgen Hans von Gent getain und verschreben hadde, 
des er keyn von uns affnemen woulte. Off dan uwer kungliche 
gnaten des nit vol I indenckich enweren^ so erbieten ich mich noch 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc 201 

als ich auch vor erboten habe, wan der obegen. Hans von Gent 
oder yemant anders, der des von Johan Falbrechts wegen reidelich 
gemeichtiget were, kumpt trod gesynnet sich in mynen zoll zu 
Dusseldorff na uyswysongen synre brieve zu setzen, daz ich 
yem des keyne weygeronge doin will und auch nie getain habe. 
uud auch hatte ich den kauffluten vor solich hynder, as dan darin 
eyne kurtze zyt gefallen was, 2000 gulden bereit und darzo vor 
yren schaden etliche summe geltz zu gheben geboiten. Ouch lieber 
gnatiger here, as yn damit nyt woulte genoegen, so boten eyn 
deill myner purgen, die mit mir versigelt stain, vor sich und 
etliche yre medeburgen, der nit zo betzalen hette oder doit were, 
vor den oder die weulten sy auch yre andeill gelten und raeynent 
furbaz, nachdem die heubtbrieve nit ynehalten, das ytlich burge 
vor all verbunden sy, so hetten sy damit sere voll geboten. 

Bedunckt aber uwer kungliche gnate ader yemant redelicher 
der daruber billich erkennen seulte, daz sy von rechte me schuldich 
weren, darumb wollent sy gerne reicht nemen vor des heilgen richs 
kurfursten samptlich oder yre eynchen besonder, oder vor des 
heilgen richs burchmannen zu Fryburch oder vur dem raite zu 
Franckfort, und herumb allerliebste gnedigeste here meynen ich, 
das Johan van Gent noch nyemant anders in den sachen von mir 
oder mynen burgen vurder reichtz noit were, und bitten darumb 
uwer gnaten dienstlich, Hans von Gent darin doin zu berichten und 
zu underwysen, daz er dis gebot in vurgeroirter maiszen von mir 
oder mynen burgen uff neme und daruber die von Colin nit vurter 
durch mynen willen beswere, sonder die heischonge und ladonge, 
sam yn darumb gescheen ist, gnedeclichen abedoin und abestellen. 
Beduchte aber uwern gnaten, daz dem egen. Hanzen von Gent 
vurder rechtz in desen sachen noit were, so wollen uwer gnate 
die an eynen myner heren oemen und neven kurfursten amme 
Kyne zu dem reichten wysen, da will ich ader die von Coelne 
yem des reichten gehoerich syn. Ind begem des eyne beschreben 
gnedecliche antwerde by disem myme boten von uwern kunglichen 
gnaten, die uns here got zu langen tzyten gesparen wolle. [KonceptJ. 

1430. Mai 15. Burg. Litt. I. 

Herzog Adolf ttbertrftgt seinem Sohne Ruprecht einen 
Turnos am Zoll zu D. 

Wyr Adulph . . . doin kont, dat wyr dem hogeboren Rop- 
rechte jonghertzouge unssem lieven sone zu synre koste ind zerongen 
gegeven haven ind geven overmitz dessen selven brief uisser unsem 
tolle zu D. eynen torneschen van eycklichen voder wyns ind 
andern komeschaffen, den Ryn up ind aff gefort werden ind unsen 
toll da roerende syn, nu an zu heven ind zu boeren bys zu unser 
wedersagen ind na unser wedersagen eyn jair lanck. Ind bevelen da- 



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202 Hans Mosler 

romb unsen tolner besehenre ind tolschryver, die nu syn off van uns 
gesat werden moegen, unsem sone vurs. off wem he dat bevelende 
wirt sulgen toraosen zu volgen boeren ind zu volgen layssen zu alien 
zyden ind van eyme eycklichen manne ind guede da vertzolt werden 
sonder eyngen hynder ind geferde in der mayssen ind zu unsen 
wedersagen as vurs. is, ind dit doch mit alsulgem nnderscheide, 
off sache were, dat wir unsen lieven son vurs. up ander ende be- 
wysten so vyll ind so guet, as dis vurs. tornes dragen ind dienen 
mach, zu bueren ind zo heven, da he des in reidlicheit gewyss 
were, dat wir auch (loin moigen win wir willen, dat sail unse 
son auch vur den eg. tornesch nemen ind dat wir in dan so 
darvur bewysende werden zo heven, sail auch stain zo unsen 
wedersagen in glicher maissen wir yem den tornesch verschriven 
haven as vurgeroirt steyt sunder argelist 

Datum Novo castro secunda feria post dominicam cantate 
anno 1430. 

Per commissum Ailberti Zobbe praepositi de 
Kerpen, Pernhardi de Burtscheit, Johannis 
de Dubio. 

1430. Sept. 7. Litt. L 

Dera. weist seinem Herold Rutger Dam gen. Jfllich 
wegen treuer Dienste j&hrlich zu Martini 40 g. auf 
den Zoll zu D. an. 

1431. Sept. 8. Poppelsdorf. Kopie Litt L 

Schreiben des Erzbischofe Dietrich v. Cflln an den 
Pfalzgrafen Ludwig, den Rheinzoll zu Monheim u. 
ZQndorf betreffend. 

Unsern fruntlichen grusz zuvor. Hochgeborner furste besunder 
gut frund. wir lassen uwer Hebe wissen wie das der hochgeborne 
her Adolff hertzuch zu Gulche und zu dem Berge vortzyten, as 
uwer Hebe wol innedenckig mag sin, zoUe hat offgelachte off des 
Rins strame zu Munheim und auch nuHngen zu Zudendorff, damit 
wir an unsers Stiftes herlichkeit und fryheit zollen und rechten 
groszlich und swerlich entfryet, gekrencket, gehindert und zu 
gros8em schaden kommen sin und den kauffluten damit abgenomen 
und besweret, das sie off dem Rine deste mynner gefaren hant 
und noch faren, als wir meynen, das ir das an uwern zollen wol 
geware sint worden. Soliche hinderunge und schade der uns dar- 
von entstanden ist wir meynen sich hoer treffe dann vierzig tusent 
gulden, das ymmerst von dem vorgeschr. hertzugen nit gescheen 
suite, nachdem er das gar hoche und tuer gelobt und verbriefft 



Digits 



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Der DOsseldorfer Rheinzoll etc 203 

hat nit zutunde. Es hat ouch der vorgeschr. hertzug ytzund in 
un8erm abewesen, als wir zu Beheim gewest sin, unserm capital, 
pfaffschafften und geistlichen luden ir gutere in sinem lande ver- 
bodten und wiline die nit lassen volgen, das auch grosslich und 
swerlich wider uns und unsers stiffts freyheit und herlichkeit ist, 
als uwer liebe wol verstet. So hant auch die von Nieraagen ge- 
schrieben, so saget man auch, das der vorgeschrieben hertzug zo 
Monheim und zo Mullenheim buwe, also das sie besorgen sin aber 
einen zolle dar zu legen und meynent darumb die strassen zu 
wasser und zu lande zu sliesseh, das doch auch wider den linpat, 
unser herlichkeit und fryheit und besunder wider uwer liebe und 
alle andere, die da zolle uff dem Rine hant, schedelich ist. 

Wand nu lieber besunder frund ir mit uns und wir mit uch 
und andern unsern mitkurfursten verbunden sind, solichs nit zu 
gestaten und uns einer dem andern darwider beholffen sin salle, 
besunder wider solichen vorgerurten artickel, als uwer liebe das 
wol mercken mag nach solichen worten die in unserm sametver- 
bund und verschribungen geschriben stent, des wir uch soliche 
worte, die sich daran treffent, in zweyen zedeln herinne verelossen 1 ) 
gezeichent schicken, herumb lieber besunder frund bidten wir uwer 
liebe den vorg. hertzuge von Gulche und von dem Berge zu 
underrichten, das er uns umb soliche vorgerurte gebrechunge, 
forderunge und gebodte richte, kere und abetuwe ane vertziehen. 
Weres aber das uns des nit gedien mochte, so bidten ersuchen 
erfurdern und ermanen wir uch solichs verbuntenisse als ir uns 
verbunden sin und dortzu aller fruntschaffte und alles des wir uch 
ermanen und biten sollen und mogen, das ir uns ane vertziehen 
beholffen wollent sin mit uwer gantzer machte, das uns soliche 
wandelunge kerunge coste und schaden, den wir des halben gehabt 
hain oder noch haben mochten gerichte, gekerte und abegetain 
werde, und wolle sich uwer liebe herinne als gunstlichen und 
fruntlichen bewisen, als wir uch des gentzlichen und billich wol 
zuglauben und vertruwen und auch schuldig sint zutunde. Und 
ob uwer liebe uns nit verbunden oder schuldig were zu helffen, so 
meynen wir doch, das ir umb uwer selbs schaden, der uch darvon 
komende ist und uwern nachkommen darvon komende mag, da 
gerner und da williger dazu tun und helffen sollent, das solichs 
abegetain, gekeret und nit mo geschee, als uwer liebe das alles 
basz verstet, mercket und auch wol gewar worden ist, was uch 
schadens davon komen ist oder noch davon komen mochte, dann 
wir uwer liebe geschrieben konnen. Uud begern heruff von uwer 
liebe ein beschrieben autwort darnach wir uns wissen zu richten. 
Dieselbe uwer liebe der almechtige langezyt frolich und gesunt 
sparen wolle. Datum in castro nostro Poppilstorp nostro sub 
sigillo die nativitatis beate 3Iarie virg. anno dni 1431. 

') Diese Zettel sind verloren gegangen. 



Digits 



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204 Hans Mosler 

1431. Sept 22. MQlheim. Konzept Litt L 

Schreiben Herzog Adolfe v. Julich-Berg an den Pfcdz- 
grafen Ludwig, die Streitigkeiten mit Coin betreffend. 

Unsen fruntlichen dinst alltzyt zuvor. Hochgeborner furete, 
lieber besunder oehem. Als uwer liebde uns yetzont geschrieben 
und auch affschrifft eines brieffs mitgesant als der busschoff van 
Coelne uch von uns geschrieben und geclaiget habe, soliche uwer 
lieffden fruntliche schrifft und bewisonge neraen wir groislich van 
uch zo dancke und begem uwere lieffde weder zo wissen, dat uns 
soliche schrifft und clage van dera vurs. busschoff billich fremde 
nyrapt, want he die unbillich und uns ungutlich darane duet als 
sich das in wairheide waill erfynden sail, want wir erne glicher 
und redelicher usztrage nyet gerne weygern woelden, besunder he 
uns glicher und redelicher usztrage geweygert hait und noch weygert 
vur denghienen, da man unser gebreche und na lude uns samen 
verbuntz, dat he vaste hoe geloefft und geswoeren hait, billich in 
redelicheit und zo warer usztrage komen mochte, als sich daz alles 
in wairheiden erfinden sail. Und als he dan schrifft von den up- 
gelachten zolien up dem Ryne zo Munheym und nuwelichs zo 
Zudendorp, darup begern wir ure lieffden zo wissen, in der zyt, 
do unser alregnedichster liefster here der Roemsche koning uns die 
hertzogtume zo Guylge und zo Gelre und die grafschafft zo Zutphen 
gaff und beleheude as eyrae neistgeboren erven zo denselven landen 
gehorende van der swertzsyden, das uns syne koningliche gnaden 
do auch mit bevalen eynen zoll zo eyner penen oever die Gelreschen 
in unse lant up des Ryns stroim zo leygen und doin zo heven bis 
zertzyt, dat sie denselben synen gnaden, dem heilgen riche und 
uns zo gehoirsamcheit quemen, den zoll zo Munheym wir auch do 
mit raede und wissen des vurs. busschofis so uplachten und auch 
na syme raede und anbrengen umb ure und andere ure mitkur- 
fursten wille aff daden und den andern zoll, den wir zolest zo 
Zudendorp upgelacht hatten, daz haben wir gedain van bevele und 
geheisse des obgnt. unsers alregnedichsten lieffsten heren des Roem- 
schen konings und auch nu zolest zo Norenberg zo syner koning- 
licher gnaden gesynnen weder abegedain. Dan lieber besunder 
oehem uns ist vaste trefflichs clagens van dem vurg. busschoff noit, 
want he sweirliche zolle oever unse lant van Guylge und die unse 
upgelacht und verhoget hait und uns auch sust unse herschafft und 
heirlicheit nympt und vaste vele sweirhchs oeverfarens duet und 
geschien leisset, des wir mit redelicheit bisher eyn wyle zyt nyet 
erlaissen haven mogen syn, so wie wir yn des ouch eyne zyt her 
fruntlich und ernstlich ersucht hain und enhain doch in unsen ver- 
suchen an yn und syne fruude nye anders begert, dan das wir 
und unse lande blyven mochten, da syne vurfaren und he unse 
vurfaren und uns by gelaissen hant und woelden noede vurder 
begere dan wir billich hanthaven seulden, als sich daz in der 



Digits 



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Der DOsseldorfcr Rheinzoll etc 206 

wairheit erfynden sail. Danimbe obe dem vurg. busschoff mit 
glichen genoegen woelde, he dorffte ure lieffden geyns verbunt- 
nisses oever uns ermanen, want wir eyn vol getruwen hain, das 
ir uch umber weder uds und unse herschaff und erffschaff nyet 
havet verbunden, und ist unse troistliche meynunge, ir sullet uns 
tgain den vurs. busschoff und alreraenlich zo unsen rechten helffen, 
verantwerden und verdadingen, nach dem wir uch bewant syn mit 
angeborner mageschaff und manschafft, desgiichen wir umber ure 
lieffden nummer meynen aff zo stain mit alle unsem vermogen. 
Ouch lieber oehem als uwere lieffden meynunge und begerde is, 
dat wir zo dem dage zo Franckfurt komen und nyet uszeblyven 
willen, daruff begern wir der selben uwere lieffden zo wissen, daz 
wir ungerne uszeblyven willen, mogen wir des vurs. busschoffs 
und der Oelreschen unser lande verderffnisses halben versichert 
syn, want die vaste sweirlich mit verbuntnisse under sich und 
anders tgain uns soechent und werven, als wir trefflich vernomen. 
Lieber oehem vermochten wir eynche sachen uch zo -willen und 
dinste zo bewisen, dartzo sail uns alltzyt gantz willich und unver- 
drossen wissen und vynden uwer lieffde, die der almechtige got 
zo langen seligen zyden bewaren wille uns in geynen sachen 
sparende, die wir vermogen. Gegeben zo Molnheym uff den neisten 
saterstach na sent matheus dage apostoli. anno 1431. 

143&. Juli 19. Sparrenberg. J.-B. 1976. 

Herzog Adolf weist Hermann v. Eeppel zur Tilgung 
seiner Forderung v. 500 g. fur die n&chsten 5 Jahre 
je 100 g., Weihnachten zahlbar, auf den Zoll zu D. an. 
Per com. dni Albert! praep. in Kerpen et schildisse. 

Rorich de Beldekusen. 

1432. Aug. 24. Sparrenberg. J.-B. 1979. 

Ders. verschreibt Qert Eucken zur Abtfttung seiner 
Forderung v. 128 g. jahrlich auf Martini 16 g. am 
Zoll zu D. 
Per com. dni Alberti praep. Kerp. et Herm. de Elssen. 

Peter schriver. 

1432.. Sept 12. Bensberg. J.-B. 1982. 

Ders. verschreibt Rembert v. Schoirlenberg fur eine 
Forderung von 200 g. die nfichsten 4 Jahre auf Wal- 
purgis 50 g. am Zoll zu D. u. verpflichtet den ZOllner 
Joh. v. Syberch zur PQnktlichkeit 
Per com. Joh. de Dubio et Godefredi de Broichusen reddit 

[uarii] Montfensis]. Rorich de Beldekusen. 



Digits 



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206 Hans Motter 

1432. Sept 16. Bensberg. Litt I. 

Ders. weist seinem Eoche Meister Aberlin jfthrlich auf 
Martini 31 g. auf den Zoll zu D. an. 

Dc raand. dni ducie per com. Joh. de Stamhem. 

Peter schriver. 

1432. Nov. 4. Bensberg. Litt I. 

Ders. erweitert die Zollfreiheit, die die Karth&user zu 
MOnchhausen b. Arnheim unter seinem Vater fflr 6 
Fuder Wein genossen, auf 8 Fuder u. die zu ihrem 
Eigengebrauch bestiramten Steine u. HSlzer. 

1432. Oct 9. Frankfurt Litt L 

Schreiben der ErzbischOfe Konrad v. Mainz u. Dietrich 
v. Cflln u. des Pfaizgrafen Ludwig an Herzog Adolf 
v. Jftlich-Berg wegen seiner geg^n die geldernschen 
Kaufleute gerichteten Zollmafinahmen. 

Hochgeborn furate lieber oheim und neve. Wir begem uwer 
liebe zu wissen, daz uns vor langer tzyt vorkomen ist und tege- 
lichs vorkoraet mit klage durch den gemeynen kaufman und unsere 
lute und andere besunder an dem Rihe gesessen, so wie des Rines 
straum und linpat gantz gewtlstct und vernichtet sy und werde, 
darumb daz ir die gelrische kauflute nit daruff fry fliaren lassent 
und die Oelrischen auch, diewyle sie nit fharen mogen, 
andere kauflude nit fharen lassen willen, also daz die kauf flute 
urab der zweitracht willen ire narunge den Rin und linpbat 
uff und abe nit suchen enturren, davon wir und andere, die tzolle 
uff dem Rine hant, und die gemeyne lande und besunder 
unser und ander lude am Ryne gesessen groszlich und sweirlich 
ane unser und ire schulde geschediget werden und der gemeyne 
nutz nydder gelacht, als wir und die unsern des allgererde auch 
groszen schaden genomen han und tag by tage nemen. Und want 
lieber oheim und neve ir wol versteen und mercken mogen t, daz 
uns und andern herren, die dann tzolle uff dem Ryne haben, und 
furt den gemeynen landen und auch nit alleyne umb unsern willen 
dann auch umb unser nachkomelinge und erben willen swerre und 
nit zu ubersehen ist, daz uns und in durch soliche tzweiunge ader 
andere des Rines straum und lynphat also verwustet, verslossen 
und geschediget werden solten, darumb bitten und begeren wir von 
uch so wir gutlichste und ernstlichste mogen, daz ir den gemeynen 
kauffman uff sinen gewonlichen tzoll den Rin und lynphat uff und 
abe frye und ungehindert fharen laszen wollent, anzusehen den 
kleynen nutz ir und den groszen schaden wir und der kauffman 
und gemeyne lande davon haben, und auch daz wir verstanden 



Digits 



zed by GoOgle 



Der DQtsetdorfer Rheinzoll etc 207 

han, wo uwer liebe den gelrischen kauffman frye fharen lieszen, daz 
sie dann auch nymanden uff dem Rine und lynphade liiaderen 
warden. Dann lieber oheim and neve, weres sache daz ir daz 
umb unsereii willen also nit enteden, dee wir ye nit getruwen, so 
sind wir und andere unsere mitkurfursten also verbunden vereynet 
und auch beraden, daz wir in keyne wys gestaten sollen noch 
enwollen, dass des Kins straum und lynphat also verwustet und 
wir und die unsern und die gemeyne lande also sweirlichen und 
groszlichen beschediget.und der gemeyne nutz nyder gelacht werden. 
Darumb wolle sich uwer liebe herinne also gutlichen umb unsern 
willen halten und bewysen, daz uns soliehs gen uch nit noit ensy 
zu erfordern und begern heruff uwer beschreben antwurt by diesem 
botten. Geben zu Franckfurt an sant dyonisien tage a. 1432. 

1434. Febr. 13. J.-B. 2008. 

Herzog Adolf erklart, dafi ihm sein Eammerknecht 
Joh. Rebstock von Kleidung, Eleinodien u. „endeils 
van wegen uns zols zo D. tt Rechenschaft abgelegt 
habe. Danach schuldet er ihm 2898 g., die Rebstock 
am Zoll zu D. erheben soil. 
De mand. d. ducis praes. de cons. Ootfr. de Broichusen 

mag[istro] coqufinae]. Petrus [de Lenepe]. 

1436. Mai 5. Burg. J.-B. 20G7. 

Herzog Adolf weist Frau Gerlant, Witwe des Ritters 
Joh. Brumser, an auf Abschlag ihrer Forderung v. 
2380 g. alle Weihnachten 300 g. aus dem Zolle zu 
D. zu erheben, fQr deren richtige Auszahlung sich 
BOrgermeister, SchOffen, Rat u. Oemeinde der Stadte 
Dfisseldorf, Ratingen u. Wipperfftrth verbdrgen. 

1437. Oct. 11. Bensberg. J.-B. 2112. 

Herzog Gerhard ftberweist treuer Dienste wegen seinem 
Eammerknecht Johann Boeker v. Angermund „unsen 
alyngen vurtoll zo D., as men den alda an unsme 
tolle zo vurtolle zo heven pleget tt zu lebenslanglicher 
NutznieBung, behalt sich aber die AblOse mit 50 g. 
Jahrrente vor. 
Per dn. ducem praes. de cons. Bernardo de Burscheit, Johanne 
Quaden et Lamberto Bevessen mag. coquine. 

Rorich de Beldekusen. 

1437. Nov. 24. J.-B. Nr. 2120. 

Dere. verspricht Johann Rebstock, dem Herzog Adolf 
von seinem Rentmeisteramte 23810 Mark c81n. u. 



Digits 



zed by GoOgle 



206 Hans Motler 

von seinem Z&llneramte 2898 g. scbuldig geblieben 
war, diese beiden Summen zu bezahlen. Dafflr macht 
er ihn cu seinem Zftllner zu D., wovon er geniefien 
so)l „gewoinlich kostgelt ind vort andere, as eyme 
zolner daselffs gewoinlichen ind geburlichen is a . Ferner 
verechreibt er ihm zur Abtotung der Schuld monatlich 
50 g. am Zoll „de erne van dengenen, de unse zoll- 
gelt zo D. nu off hernamails upheven soelen, van 
unsen wegen gehantreichen sullen", u. verspricht, ihn 
vor voller Bezahlung seines Amtes nicht entsetzen zu 
wollen. 

Per dn. ducem praes. de cons. Joh. de Landsberg, Heynrich de 
Bomelenburg militibus, Joh. Quade, Wilh. de . ? . Gk)tfrid de Harve, 
Dirich de Mentzingen, Lambert Bevessen, Wilh. de .?. Gotfrid de 
Broichusen. 

Petrus de Lenepe. 

1438. Dez. 4. Bensberg. Litt II C 12. 

Deis, befiehlt dem Landdrost Bernliard v. Burtscheid, 
aus dem Zolle zu D. 500 g. an Joh. Quade auszuzahlen. 

Van bevele hern Bernhartz ind Johan Quaden selver. 



1440. Jan. 31. Bensberg. Litt. II C 9. 

Schreiben Herzog Oerhards an die Zoilbeamten, die 
Yorbereitungen fttr eine Fastnachtsabendgesellschaft auf 
dem Schlosse zu D. zu treffen. 

Gueden vrunde. Wir wilien desen vastavent eyne gesel- 
schafft zo Duyssildorp haven ind bevelen uch, dat ir uns dar ent- 
gain bestellen wilien uysser unsem zolle vurs. vur unsen munt 
eyn guet foder wyns ind gelden uns auch 4 doech tzwilchs, davan 
man taefflaken raachen sail, des tzwilchs Godert vom Steyn unee 
durwort an uch gesynnen sail. Wilt auch bestellen uysser dem- 
selven unsem zolle so vyll bort, da man mit tafellen ind benke 
machen moege up unsem slosse up den stelle ind alien kamern, 
da des noit is. Ind bestellet auch zymmerlude, de de tafelen, 
benke ind schragen up dem huyss machen ind rusteren, ind wat 
dat allit kosten sail, dat wilt uysser unsem zolle nemen ind uns 
dat vort da ane affrechenen avermitz desen unsen breyff, ind 
wilt auch dese sachen allesament vanstonden uyssrichten ind des 
auch in gheynewys nyet laissen, des vereehen wir uns gentzlich 
up uch. Wir sullen auch yemantz dar schicken, de uch wysen 
sail, we man id up dem huyss tafelen ind bencken sail. 

Geg. zo Bensbur up den sundach vur u. L fr. d. purificationis. 



Digits 



zed by GoOgle 



tter DOsseidorfer Rhtfazoll etc 900 

1440. Mftrz 10. Bensberg. Litt U C 12. 

Herzog Gerhard befiehlt den 3 Zollbeamten zu D., 
ihm sofort 2 gute Neufier Euchen zu schicken. 

1440. Mftrz 24. Litt n C 9. 

Johan Konynck bittet im Auftrage dee Juagherrn 
v. Cleve die Zollbeamten zu D., den Cberbringer dee 
Briefes mit beifolgenden Trankweinen zollfrei passieren 
zu lassen. 

1440. Mftrz 26. Litt. II C 9. 

Heinrich Orys bittet die Zollbeamten zu D. um Zoll- 
freiheit fur 2 in NeuB gekaufte u. fur Gerhard v. 
Cleve bestimmte Stuck Trankwein u. verspricht, zu 
Zona u. Eaiserswerth den gleichen Oefallen erweisen 
zu wollen. 

1440. April 20. Bensberg. Litt. II C 9. 

Herzog Gerhard erteilt 7 — 8 fur Wilhelm Sohn zu 
Eguiout beatinimten Zollfudern Wein zu D. Zollfreiheit. 
Per com. dni Bernh. de Burtscheid. 

P. de Lenepe. 

1440. Mai 21. Bensberg. Litt. II C 9. 

Ders. verleiht den vom Cberbringer dieses Briefes ge- 
leiteten Trankweinen, die fur den Hochmeister in 
Preufien bestimmt sind, zu D. Zollfreiheit. 
Per com. dni Bernh. de Burtscheid et Joh. Quade. 

P. de Lenepe. 

1440. Juni. 29. Litt. II C 9. 

Ders. weist die Ruckzahlnng von 100 g., die Johann 
Quade, Amtmann zu Porz, fur ihn an Volkwein, Ge- 
wandschneider zu C5ln, fur Tuch, dsgl. von 600 g., 
die derselbe fftr ihn an den Grafen von M6rs gezahlt 
hatte, auf den Zoll zu D. an. 
De mandato dni ducis. Peter de Lenepe. 

1440. Juli 29. Litt H. C 9. 

Hertzouge etc. 

Wir . . bekennen, dat wir quamen mit unser liever moenen 

van Lunenburg zu D. up den donrestach sent Panthaleons dach 

entgain dat aventessen ind waren aldar bis up den vrydach na 

Jahrb. XXI. 14 



Digiti 



zed by G00gle 



210 Hans Mosier v 

dem morgenessen, ind is da enbynnen verdain an alien sachen, 
mit darin gerechent 10 overl. g. de uns in unse hant wurden ind 
darzo van unser wegen gegeven dem wyndermecher 6 overl. g. 
ind Zelis dem metzmecher 6 overl. g., zosamen 99 overl. g. 3 m. 
4 pen. colsch pag., dat vurs. gelt van unsem beveyle van unsem 
zolle zo D. betzailt worden is, dat uns da ane overmitz desen unsen 

breif affgerechent sail werden 

gerechent oevermitz Wilhem vam Cloister marscnalk ind Oodert 
vam Steyne durworter. p de ^^ 

1440. Aug. 2. Burg. Litt II C 12. 

Befehl dee Herzogs an die 3 Zollbeamten zu D., von 
dem auf dem Zollhause lagernden Salz 2 Sftoke nach 
Burg zu schicken. 

Gueden vrunde. Wir bevelen uch, dat ir uns morgen up den 
gudenstach zytlich zor Burch schicken willen van unsem saltze 
tzwene secke saltz, ind were des da nyet so vyll, so wilt uns 
vanstonden senden zor Burch eynen sack saltz, ind were des saltz 
up dem tolhuys nyet, so wilt eynen sack saltz lenen ind senden 
uns den zor Burch. Damp verlaissen wir uns gentzlich, want wir 
anders unse spise ungesaltzen essen moisten, des wir nyet gerne 
endeden, ind suempt uns da ane nyet, want wir nu nyemantz 
enhaven, de uns unse koste doy, as yr auch waill verstanden hait. 
Geg. zor Burch a. 1440 up den dinxtach na sent petersdage ad 
vincula. 

De mand. dni ducis Peter de Lenepe. 

1440. August 5. Bensberg. Litt. II C 12. 

Desgl. ihm den folgenden Tag 2 Neufier Euchen nach 
Burg zu senden. 

1440. August 25. C5In. Litt. II C 9. 

Desgl. beifolgende 12 schlechte Fuder Trankwein, fflr 
Walrab Elekt zu Utrecht bestimmt, zollfrei zu lassen. 

Per com. dni Wilh. de Nesselrode et Joh. de Quade droiss[ati]. 

P. de Lenepe. 

1440. August Ende. Litt II C 9. 

Dux eta 

Wir bekennen, dat . . Johan Quade unse amptman zo Portze 

up den vrydach na unser 1. fr. dage assumptio van unsen wegen 

uysgegeven hait zo Poppilstorp, so wir doy da waren ind mit 

undem lieven heren ind oemen van Colne van Covelentz van deni 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dttsseldorfer fthein2oll etc 211 

dage dar quamen in dat huys den ampten, 10 overl. g. de he 
wederomb upburen sail an unsem zolle zo D. off an anderm unsem 
gelde in unsem lande van dem Berge, da hie dat eirste gekrygen 
kan, ind uns dat darane vort zo rechenen overmitz desen brief! . . . 
De mand. dni ducis. P. de Lenepe. 

1440. Sept. 1. Gerresheim. Litt. II C 12. 

Herzog Gerhard befiehlt dem Beseher Johann zu D., 

ihm auf den morgigen Freitag Pische fQr seine Tafel 

zu besorgen. 

Ouede vrunt Wir syn alhy zo Gerrsheim ind blyven alhy 

mom den vrydach dat morgenessen ind enkonnen alhy gheine 

vysche gekrygen ind begem darumb van dir, dat du uns zo D. 

geiden wils vur eynen overl. g. vysche, ind kunstu der da also 

vyll nyet vele vynden, wat du dan van vyschen da gekrygen 

kanst, id sy vur 4 wyspennynge 6, 8 off 10, also dat wir umber 

wat vysche krygen up unse tafeli, ind senden uns de mit desem 

selven boeden. Geg. zo Gerysheim a. 1440 up den donrestach 

na sent Johans dage decollacionis. 

Per com. Joh. Quade et Joh. de Dubio. Peter de Lenepe. 

1440. Sept 24. Poppelsdorf. Litt II C 9. 

Ders. befiehlt den Zollbeamten zu D., beifolgende fQr 
Johan van der Proist, Ttirwarter des Bischofe v. Mfinster, 
bestimmte 8 Zollfuder Wein zoUfrei zu lassen. 
Per com. Joh. Quade et Joh. de Dubio. 

Rorich de Beldekusen. 

1440. Sept 26. Poppelsdorf. Litt. II C 9. 

Mitteilung des Herzogs an die Zollbeamten, daB er 
dem Regenten v. Holland 12 zollbare Fuder Wein zu 
D. frei gegeben hat 

Per com. Joh. Quade et Joh. de Dubio. 

Rorich de Beldekusen. 

1440. Sept. 27. Hambach. Litt. EC 12. 

Ders. befiehlt den Zollbeamten zu D., 2 NeuBer Euchen 
nach Hambach zu senden, wo der Erzbischof v. Cfln 
kommenden Donnerstag eintreffen will. 

1440. Oct. 5. Coin. Litt H C 9. 

Johann Pyecke v. Sleburch schreibt im Auftrage Johann 
Quades an Johann Rebstock, ZOllner u. Johann Ailfs 

14 # 



Digiti 



zed by G00gle 



212 Hans Mosfo 

Sohn, Beseher zu D., sie sollten ein Schiff nut 100 
Reis Leien u. etlichen Brettern, den Begulierten v. 
Nymegen zugehGrig u. zur Zimmerung ihres Kloeters 
bestimmt, zu D. zollfrei passieren lassen. 

1440. Oct 11. COln. Litt II C 9. 

Mitteilung des Herzogs an die Zollbeamten, daS er 
„zo desem maile a dem Herzog v. Cleve 36 Zollfuder 
Trankwein zu D. frei gegeben hat. 
Per com. Joh. Quade droiss. Peter de Lenepe. 

1440. Oct. 11. LHt n C 9. 

Ders. weist seinem Landdrost Joh. Quade 200 g., deren 
Zahlung an Qawin v. Schwanenberg dieser fttr ihn 
Qbernommen hatte, aiif den Zoll zu D. und andere 
Latidesgef&lle an. 
Per d. Joh. de Landsberg. P. de Lenepe. 

1440. October. Litt U C 9. 

Herzog Gerhard, der init Gefolge von Montag, St 
Gereoristag, bis folgenden Donnerstag zu CGln im Hause 
Heinrichs, seines Kaplans, und in dem Ailfa, seines 
SchrOders, weilte, weist die von Johann Quade, Land- 
drost v. Berg, getragenen Eosten des Aufenthaltes im 
Betrage v. 344 m. 8 schil. 8 pen. colsch diesem auf 
den Zoll zu D. und andere LandeegeftUe an. 
Per d. ducem praes. de cons. Lamberto Bevessen et Wilh. 

Cloister marschalk. p de ^ 

1440. Oct 17. Litt E C 9. 

[Belegzettel]. A. 1440 up den sundaoh sente Gallon dach 
quam Juncker Johan Quade der droste zo D. as van myns gn. 1. h. 
wegen zo sprechgen mit dem toelner ind beeyer antreffende den 
toll ind auch mit der stat zo sprechgen van sulgem gelde sy myme 
gn. h. geven sullen. Ind was darome aldae bis up den maendaoh 
myt namen eyne nacht ind verzerden myt synen.knechten ind 
perden 2 m. 4 schil. brab., die use dem tzolle betzailt sint over- 
mitz den tzoelner, besyer ind tolschryver. 

1440. Oct 19. C6ln. Litt II C 9. 

Mitteilung des Herzogs an die Zollbeatnten, da6 er den 
Earthftasern bei Utrecht fttr 2 Zollfuder Zollfreiheit zu 
D. verliehen hat 
De mand. d. ducis et per com. Joh. Quade. 

Rorich de Beldekusen. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dflssddorfer Rheincoll etc 213 

1440. Oct 19. Litt. II C 9. 

Adolf v. d. Horst erkl&rt, vom Landdrosten Joh. Quade 
aus dem Zolle zu D. 100 g. auf Abschlag eines vom 
Herzog ihm ausgestellten Schuldbriefes ausbezahlt 
erhalten zu haben. 

1440. Nov. 2. Bensberg. Litt. H C 9. 

Herzog Gerhard erteilt fQr diesmal den Jungfrauen zu 
Wyck Zollfreiheit zu D. fQr 6 Zollfuder Trankwein, 
100 Bretter u. 1 Reis Steine. 
Per com. Joh. Quade et Joh. de Dubio. P. de Lenepe. 

1440. Nov. 4. Litt. H C 9. 

Wilhelm v. Nesselrode erklftrt, von Joh. Quade aus dem 
Zolle zu D. fQr den Jungherrn Oeorg v. Sayn, Grafen 
zu Wittgenstein, 100 g. ausbezahlt erhalten zu haben 
in Abschlag der 200 g., auf welchen Betrag durch die 
von Joh. Quade u. Joh. von Zweifel gefOhrten Verhand- 
lungen dessen rQckst&ndige Manngeldforderung reduziert 
worden war. 

1440. Nov. 6. Litt. H C 9. 

Joh. Rebstock, ZGllner zu D., erkl&rt, vom Landdrosten 
Joh. Quade aus dem dortigen Zoll 100 g. in Abschlag 
seiner auf diesen Zoll angewiesenen Forderung an den 
Herzog ausbezahlt erhalten zu haben. 

1440. Nov. 6. Litt. H C 9. 

Herzog Gerhard weist.seinen Landdrost Joh. Quade an, 
die aus dem Zoll zu D. an Joh. Rebstock gezahlten 
100 g. bei der kommenden Abrechnung fiber den Zoll 
in Anrechnung zu bringen. 
Per d. duoem praes. de cons. Joh. de Dubio. 

P. de Lenepe. 

1440. Nov. 8. litt. n C 9. 

Ders. weist seinem Landdrosten Joh. Quade die Rfick- 
zahlung von je 50 g. fQr geliefertes Tuch, deren Zah- 
lung an Clftrchen v. Straelen u. Yolkwein den Gewand- 
schneider zu C6ln dieser fQr ihn Qbernommen hatte, 
auf den Zoll zu D. u. andere Landesgef&lle an. 
Per d. ducem praes. de cons. Lamberto Bevessen. 

P, de Lenepe. 



Digits 



zed by GoOgle 



214 Hans Mosler 

1440. Nov. 12. Litt H C 9. 

Wilhelm vom Kloster erkl&rt, 100 g., die der Herzog 
ihm schuldete, vom Landdrosten Joh. Quade aus dem 
Zoll zu D. ausbezahlt erhalten zu haben. 

1440. Nov. 12. Litt H C 9. 

Zettel, wonach die Kosten eines Aufenthaltes dee Land- 
drosten Joh. Quade zu D., der auBer anderem auch am 
Zolle zu tun hatte, im Betrage von 3 m. 2 schiL brab. 
durch den ZCllner, Beeeher u. Zollschreiber aus dem 
Zolle bezahlt worden sind. „Ind wes man an havern 
gehadt hait, die is van der kelneryen genomen overmitz 
den schoultheiss*. 



1440. Nov. 13. Litt II C 10. 

Heinrich v. Zweifel erkl&rt, zur Bestellung der herzog- 
lichen Hauskost vom Landdrosten Joh. Quade 236 g. 
aus dem Zoll zu D. erhalten zu haben. 



J 440. November. Litt II C 9. 

Am Sonntag u. Montag nach Martinstag weilte Herzog 
Gerhard in CCln (in Rebstocks Haus) u. in Deutz, am 
Donnerstag auBerdem Landdrost Joh. Quade mit herzog- 
lichen R&ten u. Schreibern in CGln. Die Auslagen fQr 
beides, 205 m. 11 schil. 10 pen. cOln., nebst 22 g., 
die er fQr den Herzog an Paetze an der marporzen u. 
an Elinckenberg gezahlt hatte, werden ihm auf den 
Zoll zu D. und andere Landesgef&lle angewiesen. 

Per com. Lamberti Bevessen et Joh. de Dubio. 

P. de Lenepe. 

1440. Nov. 15. Bensberg. Litt H C 9. 

Herzog Gerhard weist seinem Bat Joh. Quade 37 g., 
die ihm dieser teils geliehen, toils in seinem Auftrage 
an Hermann von Bonslair, an den Boten dee Herrn 
v. Waldeck, an Joh. v. Zweifel und an die herzoglichen 
Schreiber Peter u. Dietrich gezahlt, teils mit Joh. 
v. Zweifel zusammen auf einer Tagfahrt zu C5ln, um 
zwischen dem Grafen v. Neuenahr u. Elbart v. Alpen 
zu vermitteln, verzehrt hatte, auf den Zoll zu D. und 
andere Landesgef&lle an. 

Per com. Joh. de Dubio, 



Digits 



P. de Lenepe. 

zed by G00gle 



Der Dusseldorfer Rbeinzoll etc. 215 

1440. Nov. 18. Litt. II C 9. 

Thys v. Heimbach, Rentmeister zu Julich, erklfirt, vom 
Landdrosten Joh. Quade aus dem Zolle zu D. die 
200 g. erhalten zu haben, die er dem Herzoge zur 
-Bazahlung des Grafen v. Mflre geliehen hatte. 

1440. Nov. 19. Benrath. Litt. H C 9. 

Herzog Gerhard war vom 17. — 19. Nov. in Benrath 
u. traf auf der Urdenbach mit dem Erzbischof v. C61n 
zu einer Besprechnng zusammen. Die Auslagen dieses 
Aufenthaltes u. die Eosten eines Rittes nach D., 119 m. 
8 schil. 8 pen. brab., werden dem Landdrosten Joh. 
Quade auf den Zoll zu D. und andere Landesgef&lle 
angewiesen. 
Per com. Joh. de Landsberg mag. curiae. 

Rorich de Beldekusen. 

1440. Not. 19. Litt. H C 9. 

Ritter Gerhard v. Rheydt erkl&rt, seine ihm auf den 
Zoll zu D. angewiesenen 50 g. Manngeld vom Land- 
drosten Joh. Quade ausbezahlt erhalten zu haben. 

1440. Nov. 24. Bensberg. Litt. II C 9. 

Herzog Gerhard befiehlt den Zollbeamten zu D., 4 fur 
seine Schwiegermutter v. Teklenburg bestimmte Fuder 
Wein zollfrei fahren zu lassen. 
Per com. Joh. Quade droiss. Rorich de Beldekusen. 

1440. Nov. 25. Bensberg. Litt II C 9. 

Den Betrag der in seinem Auftrage an Philipp v. 
Nassau u. Joh. v. Zelis zu Bensberg im Hause Heynes 
vam Torn geleisteten Zahlungen, 35 m. 2 schil. c6ln., 
weist Herzog Gerhard seinem Landdrosten an wie oben. 

Per com. Lamberti Bevessen. Rorich de Beldekusen. 

1440. Nov. 25. Bensberg. Litt. H C 9. 

Die 27 g., die Landdrost Joh. Quade an Ailf, SchrSder 
. zu Cdln, fur 6 Renner, R5cke, Wamms u. Hosen sowie 
fur einen Winterrock fQr Heinrich v. Zweifel, Kellner 
zu Bensberg, gezahlt hat, weist ihm Herzog Gerhard 
an wie oben. 
Per com. Lamberti Bevessen. Rorich d$ Bel^dekiiseiTU 



Digits 



zed by GoOgle 



216 Hans Hosier 

1440. Nov. 25. Bensberg. Litt H. € 9. 

Dem Landdrosten Joh. Quade werden dio Kosten eines 
Rittee nach Bonn, wo er, Lambert v. Bevessen, Joh. 
v. Zweifel u. Schreiber Rorich „umb trefflicher noit- 
sachen wille" rait dem Erzbischof v. COln verhandelten, 
zus. 9 g. 10 schil. o&ln., angewiesen wie oben. 
Per com. Lamberti Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

1440. Nov. 26. Beienburg. Litt. II C 9. 

Die Ausgaben fttr den Aufenthalt Herzog Gerhards samt 
Gefolge, auf der Reise nach Ravensberg begriffen, auf 
der Beienburg, 164 m. cOln., werden dem Landdrosten 
Joh. Quade angewiesen wie oben. 
Per com. Joh. de Landsberg mag. curiae. 

Rorich de Beldekusen. 

1440. Dez. 7. Litt II C 9. 

Werner v. Gronsfeld erkl&rt, fGr einen Hengst, den ihm 
Bernhard v. Burtscheid im Auftrage des Herzogs zu- 
gesagt habe, vom Landdrosten Joh. Quade aus dem 
Zolle zu D. 60 g. ausbezahlt erhalten zu haben. 

1440. Dez. 23. Litt II C 9. 

Belegzettel, wonach die Kosten eines AufenthaJtes des 
Landdrosten Joh. Quade zu D., urn mit der Stadt zu 
verhandeln u. Geld znr Bezahlung der herzoglichen 
Glftubiger am Zolle zu holen, zus. 4 g., vom Zollner 
bezahlt wurden. 

1440. Dez. 23. Gerresheim. Litt II C 9. 

Godart v. Broichusen, Amtmann zu Mettmann, erklArt, 
die ihm auf den Zoil zu D. angewiesenen 200 g. v die 
er dem Herzog zur Bezahlung des Grafen v. Mflra ge- 
liehen hatte, vom Landdrosten Joh. Quade ausbezahlt 
erhalten zu haben. 

1441. Jan. 4. Iitt II C 9. 

Gawin v. Schwanenberg erklftrt, von Joh. Quade 100 g. 
erhalten zu haben, die Herzog Gerhard ihm zur Tilgung 
seiner Forderung auf den Zoll zu D. angewiesen hatte. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfaaeklorfer Rhdnsoll etc 21? 

1441. Jan. 5. litt II C 9. 

Herzog Gerhard weist seinein Landdrosten Joh. Quade 
300 g., die ihra dieser zur Bezahlung Gerhards 
v. Sch&nborto geliehen hatte, an wie oben. 
Per com. Joh. de Dubio. ^^ de m^^ 

1441. Jan. 5. Lit*. H C 9. 

Desgl. fflr zu C51n gekaufte 7 Ohm neuen Wein 
nebst Fuhrlohn nach Ravensberg 61 g. 
Per com. Joh. de Dubio. ^^ de BaMnmiim 



1441. Jan. 7. Litt. II. C 9. 

8 G., die der Landdrost Joh: Quade dem herzoglichen 
Koch zur Reise nach Brabant gegeben hatte, um dort 
Gebftck machen zu lernen, werden ihm angewiesen 
wie oben. 
Per com. Joh. de Dubio. Rorich de Beldekusen. 



1441. Jan. 7. Litt. HC9. 

Daem Rummel v. Hetzingen bekennt, das ihm jfthrlioh 
zu Martini am Zolle zu D. f&llige Manngeld von 20 g. 
yom Landdroeten Joh. Quade ausbezahlt erhalten zu 
haben. 

1441. Jan. 9. Litt. II C 9. 

Yom 1. — 9. Jan. waren die bergischen u. jfilichschen 
Rate: Werner v. Palant, Joh. v. Landsberg, Wilh. v. 
Nesselrode, Heinrich der Hesse, Nyt van Birgel, Joh. 
Quade, Godart v. Harff, Ailf Quade, Thys van den 
Heisteren, Joh. v. Zweifel, Heinrich v. Zweifel u. 
Schreiber Rorich zu Cflln, um im Auftrage des Herzogs 
mit dem Erzbischof u. Gerhard v. Cleve zu verhandeln. 
Die Auslagen hierfdr u, fur einen frflheren Ritt von 
Siegburg nach CCln, 444 m. 4 schil. c6ln-, werden 
dem Lauddrosten Joh. Quade angewiesen wie oben. 
Per com. Joh. et Henrici de Dubio. 

Rorich de Beldekusen. 

1441. Jan. 23. Litt II C 9. 

Herzog Gerliard weist seinem Landdrosten Joh. Quade 
an wie oben: 120 g., die dieser zu Handgeld an die 



Digits 



zed by GoOgle 



218 Hans Moslei 

van Nuwenhusen u. Heinrich van Eisse, 10 g., die er 
an Symon v. Velmyrken u. 16 g., die er fflr einen 
Panzer fQr Lutgin Nagel bezahlt hatte. 
Per com. Symonis de Velmyrken et Gawini de Swaensberch. 

P. de Lenepe. 

1441. Jan. 23. , Litt H C 9. 

Johann, Edelherr zu Plesse, erklart, das ihm j&brlich 
zu Martini auf den Zoli zu D. verschriebene Manngeld 
von 40 g. vom Landdrosten Joh. Quade ausbezahlt 
erhalten zu haben. 

1441. Jan. 30. Litt II C 9. 

Die Kosten eines Rittes mit c. 70 Pferden von der 

Beienburg nach Dortmund, um dort Recht zu fordera, 

130 g., werden dem Landdrosten Joh. Quade ange- 

wiesen wie oben. 

Per com. dni Joh. de Landsberg mag. curiae, dni Wilh. de 

Nesselroede, Henrici de Bommelburg militis, Joh. de Dubio et Henrici 

de Dubio ceiierarii. j^^ de ^u^ 

1441. Febr. 3. Litt. n C 9. 

Bernhard v. Burtscheid bekennt, das ihm jfthrlich zu 
Weihnachten am Zolle zu D. verschriebene Manngeld 
von 50 g. von Joh. Quade ausbezahlt erhalten zu haben. 

1441. Febr. 4. Iitt. H C 9. 

Hertzouge etc. Wir bekennen, dat uns Johan Quade zo desen 
maiie mit . ? . unsen boeden gesant hait in unse heirschaff van 
Ravensberge 100 overl. g., de he uns van unser sunderlinger be- 
gerden geleent hait. It. derselve hait uns auch zo desen selven 
zyden mit Leynhart unsem kamerknechte yn de vurs. heirschaff 
gesant, dat he vur uns guetlich verlacht hait, irsten 22 ellen witz 
und graes doich, de ellen van 4 marken colsch, 14 ellen wys, 
de ellen van 10 wyspennyngen ; dat doich is worden uns selven, 
unsem lieven neven van Nassauwe und Bernt unsem dienre zo 
tebberden, hoesen umd koegelen. It noch 3 ellen witz muyssierden 
gegeeynt [!] und 3 ellen graes muessierden vur uns und unsen 
neven van N. zo wambuysen, kosten 27 overl. g. It kosten de 
cleydern zo machen mit dem sardoiche u. lynendoiche 18 m. colsch. 
It. noch Bernt unsem dienre vurs., Lenarde u. Plettenberg mallich 
eyn wambusch u. auch Plettenberg u. Lenarde mallich eyn par 
hoesen, kosten zosamen 20 m. colsch. It he hait uns auch gesant 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. 219 

3 par gestrickter hoesen, de wir gaven Wilhelm vam Cloister ansem 
marschalke, Bernt vurs. u. Werner Bevessen, kosten 8 overl. g. 
It dat beslach koste up de 3 armen vur una, unsen neven van 
N. u. Bernt vurs. 18 1 / 2 overl. g. It. kosten de 3 armen zo sticken 
an Johannes wapensticker 14 overl. g. It. halt he auch gegeven 
unsem vedder dera greven van Tekeneburg van unssen wegen 
eynen rock, koste mit dem voder u. machloyn 7*/^ overl. g. It. 
noch 4 par gestrickter hoesen, der wart uns eyn par, de andern 
worden unsem neven van Sarworden, van N. u. dem vedder u. 
kosten 20 overl. g. It. noch 3 pijffen up unsen hoit, kosten mit 
dem machloyn 4V2 overl. g. Also kompt dese vurs. somme zo- 

samen 236 overl. g. 3 m. 4 schill. colsch. pag werden 

Joh. Quade angewiesen wie oben. 

de mandate dni ducis P. de Lenepe. 

1441. Febr. 6. Zum Sparrenberg. Litt. n C 9. 

Befehl Herzog Gerhards an die Zollbeamten zu D., bei- 
folgende fur den Bischof v. Munster bestimmte I6Z0II- 
fuder Wein, 9 Muhlsteine u. 120 Reis Leien zollfrei 
zu lassen. 
De mand. dni ducis. P. de Lenepe. 

1441. Febr. 7. Litt II C 9. 

Die Kosten eines Aufenthaltes der bergischen und jti- 
lichschen Rftte zu Coin „umb dadingen wille tusschen 
uns und Heinrich Junggraven zo Nassauwe und auch 
tusschen uns und hern Roprechte graven zo Virnenburg 
antreffende Monyoie, ind auch vort umb der beden und 
geltsetzongen wille unse lant van Guylge uns zo unser 
lantioesen doen und geven seulden tt , sowie die Auslagen 
des Landdrosten Joh. Quade zu Mulheim, wohin ihm 
des Herzogs Eammerknecht Ruprecht Briefe brachte 
„antreffende unse losegelt in unsem lande van dem 
Berge und auch umb unser amptlude rechenschafft nyet 
zo verhoeren bis zo unser bykompste, vort umb wyn, 
kruyte und ander sachen uns in die heirschaff van 
Ravensberg zo bestellen" zus. 113 m. 2 schil. c6ln„ 
werden diesem angewiesen wie oben. 
Per com. Joh. de Dubio et Henrici de Dubio reddituarii. 

Roerich de Beldekusen. 

1441. Febr. 16. Litt II C 9. 

Adolf v. d. Horst erklart, die ihm vom Landdrosten 
Joh. Quade durch Heinrich Schemer iibersandten 100 g. 
erhalten zu haben, die der Herzog ihm zu Weihnachten 
auf den Zoll zu D. angewiesen hatte. 



Digits 



zed by GoOgle 



220 Hans Mosler 

1441, Marz 12. Coin. Litt. H C 9. 

Johann Quade „erm&chtigt sich* auf Bitten des Era- 
bischofs, den Zollbeamten zu D. zu befehlen, beifolgende 
ffir den clevischen Landdrost Joh. v. Alpheim bestimmte 
5 Stuck Wein, die diesem vom Erzbischof geschenkt 
waren, zollfrei zu lassen. 

1441. Mto. 18. Litt. U C 9. 

Die Koeten eines Aufenthaltes in Bonn u. in Cdln in 
Rebstocks u. Heinrich Apothekers Hause, wo er am 
Sonntage Invocavit die Herzogin v. Lflneburg, Gerhard 
v. Cleve u. den Grafen v. Blankenheim zu Gast hatte, 
vom Knecht Lutgin, Koch Eonrad u. Kammerknecht 
Levart auf 130 g. berechnet, weist Herzog Gerhard 
seinem Landdrosten Joh. Quade an wie oben. 
Per com. Wilh. de Nesselrode mil., Symonis de Velmyrken 
et Joh. de Dubio. Rorich de Beldekusen. 



1441. Marz 23. Bensberg. Litt. II C 9. 

Befehl des Herzogs an ZflUner u. Beeeher zu D., ihm 
200 Pricken u. womCglich einige Lampreten zu schicken. 

1441. Mftrz 25. litt II C 9. 

Der ZflUner zu Zons bittet die Zollbeamten zu D., bei- 
folgende fur den Jungherrn v. Cleve bestimmte 8 
schlechte Fuder Trankwein zollfrei zu lassen. 

1441. Mftrz 30. CCln. Litt H C 9. 

Befehl des Herzogs an Zftllner, Beseher u. Zollschreiber 
zu D., 2 Kuchen backen zu lassen M da anders ghein 
gekruede ynne en sy dan alley n genffern*. 

1441. Marz 31. C6lu. Litt II C 9. 

Desgl. beifolgende 5 vom Grafen Ulrich zu Wurttem- 
berg dem Herzoge v. Cleve ttbereandte Zolifuder Wein 
zollfrei zu lassen. 
Per d. duoem de com. Joh. Quade. p ^ j^^^ 

1441. April. Litt H C 9. 

Ende Marz u. Anfang April waren der Herzog u. ein 
Teil seiner Bate haufig u. langere. Zeit in Peutz, Coin, 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dflsseldorfer Rheinzoll etc 221 

Bonn u. Poppelsdorf. Die Auslagen, 141 g., werden 
dem Landdrosten Joh. Quade angewiesen wie oben. 
Per com. Joh. de Dubio. p de ^^ 

1441. April 10. Iitt. II C 9. 

Den eirbern toelnern ind besere zo D. myn besunder glide vrounde. 
Besunder guede vronde. ich begem urre liefden zo wyssen, 
dat dese tzwey stuck wyns myns heren gnaden van Coellen synt 
ind anders nemans, ind syn gnaden willen sy zo Beercke dryncken 
mit synen vrunden. wilt sy tolvry JayBsen varen, ind woldt ir 
vorder brieff dairvan haven, die will ich urren liefden bestellen, 
ind urr liefden willen dan yh doin, as myns heren gnaden urren 
liefdes des genslich tho voltruwet, wilche liefde uns here got ge- 
sparen will mechtich ind gesund. Oeschreven zo Nuysse des 
neisten dages nae palme a. ,1441. Johan Kempgilu 

1441. April 16. Litt. H C 9. 

Heinrich, Propst zu Rees u. klevischer Landrentmeister, 
bittet die Zollbeamten «u D., entsprechend dem vorige 
Weihnachten seinem Herrn vom Herzoge Gerhard 
erteilten Freibrief beifolgende 11 Zollfuder Trankwein 
zollfrei zu lassen. 

1441. April 28. Litt. H C 9. 

Volkwein Voes aus Win bekennt, 300 ihm vom Herzog 
auf den Zoll zu D. verschriebene g. vom Landdrosten 
Joh. Quade ausbezahlt erhalten zu haben. 

1441. Mai 3. Litt. H C 9. 

80 g., die Landdrost Joh. Quade fftr den Herzog an 
Clais Reventloe u. Wulf van der Wysoh gezahlt hatte, 
werden ihm angewiesen wie oben. 

Per com. Joh. de Dubio. P. de Lenepe. 

1441. Mai 5. Ztindorf. Litt II C 9. 

Herzog Gerhard weist dem Ijanddrosten Joh. Quade 
3 nette Schilde an wie oben, die dieser in seinem 
Auftrag zu Zflndorf den Stadtpfeifern v. Dortmund 
gegeben hatte. 

Per d. ducem de com. (Jotfredi de Lapide. 

P. de Lenepe. 



Digits 



zed by GoOgle 



222 Hans hosier 

1441. Mai 5. Litt H C $. 

Befehl des Herzogs an die 3 Zoilbeamten zu D., ihm 
sofort nach C51n in seines Zflliners Haus 2 gate Neufier 
Euchen zu schicken. 

1441. Mai 14. COln. Litt II C .9. 

Ders. weist dem Landdrosten Joh. Quade 105 g. an 
wie oben, die dieser fur ihn an Hermann van der 
Hallen bezahlt hatte. 
Per d. ducem de com. Lamberti Bevessen droiss[ati] Ravens- 
^rg[ensis]. p de Lenflpe> 

1441. Mat Litt. II C 9. 

Anfang ' Mai waren Wilh. v. Nesselrode, Joh. Quade, 
Joh. u. Heinrich v. Zweifel ungefahr 14 Tage lang zu 
COln, um zwischen Nyd van Birgel, Joh. v. Palant und 
der Stadt Cdin zu vermitteln; auch der Herzog kam 
mit den Raten aus seinen beiden Landen daliin „umb 
ordinantien willen*. Die Auslagen fur beides, 89 m. 
3 schil. 6 pen. cdln., werden Joh. Quade angewiesen 
wie oben. 

Per com. Joh. de Dubio. P. de Lenepe. 

1441. Mai. Litt H C 9. 

Am 13. und 14. Mai waren Wilh. v. Nesselrode, Joh. 
Quade, Godert v. Harff, Lambert van Bevessen, Wilh. 
vam Cloister, Joh. v. Zweifel Rentmeister zu JGlich, 
Ailf Quade, Godert van dem Bongart u. Lutker Stail 
zu Bonn u. Rolanaseck beim Erzbischof v. COln „umb 
ordenanlien willen a . Die Auslagen hierftir, 53 m. 11 
schil. cOln., werden Joh. Quade angewiesen wie oben. 
Per com. Wilh. Cloister marschalci. p # d e Le^™ 

1441. Mai 18. Litt. EC 9. 

Adolf v. d. Horet bekennt, vom Landdrosten Joh. Quade 
aus dem Zoll zu D. 25 Eaufmannsgulden ausbezahlt 
erhalten zu haben anstatt der 50 Matter Hafer, die ihm 
der Herzog auf denselben Zoll verachrieben hatte. 

1441. Mai 22. litt II C 9. 

Dietrich v. Burtscheid erklftrt, vom Landdrosten Joh. 
Quade im Auftrage des Herzogs aus dem Zolle zu D. 
100 g. zu einem Hengste ausbezahlt erhalten zu haben. 



Digits 



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tter Dfisseldorfer ftheinzoM etc 228 

1441. Mai Ende. Litt II C 9. 

Vom 20. — 27. Mai weilte Joh. Quade in Cflln, wohin 
der Herzog die Rate seiner beiden Lande beschieden 
hatte, urn von dem Erzbischofe Schuldbriefe einzul&sen 
und mit ihm zu verhandeln „umb der brieve wilien 
van des regementz wegen van yem weder zo haven"; 
die Auslagen fur diesen Aufenthalt, 41 m. 10 schil. 

6 pen. eflln., werden ihm angewiesen wie oben. 

Per com. Joh. de Dubio. p. de Lenepe. 

1441. Mai 31. Burg. Litt. H C 9. 

7 dem Herzoge am 15. Mai zu Coin in der Badstube 
geliehene, 6 dem Harnischmacher Hermann Boilgen fur 
einen Panzer bezahlte u. weitere 9 dem Herzoge ge- 
liehene g. werden Johann Quade angewiesen wie oben. 

De mandate dni ducis. p a de Lenepe. 

1441. Juni 5. Litt H C 9. 

34 g., die Joh. Quade ini Auftrage des Herzoge Wilhelm 
Quade Lutkers Sohu zu einem Pferde gegeben hatte, 
werden ihm angewiesen wie oben. 

Per d. ducem. P. de Lenepe. 

1441. Juni 15. Litt H C 9. 

Godart v. Broichusen. Amtmann zu Mettmann, bekeunt, 
70 g., die ihm der Herzog schuidete, vom Landdrosten, 
Joh. Quade aus dem ZolJe zu D. ausbezahlt erhalten 
zu haben. 

1441. Juni 18. Litt. H C 9. 

Die 3 Zollbeamten werden angewiesen, zus. fur 13 g. 
auf Kosten der Zollkasse sich jeder einen Rock von 
grauem Tuch mit roter Mauwe machen zu lassen. 

De mand. d. ducis. p de Lenepe# 

1441. Juni 19. litt. H C 9. 

Belegzettel, wonach die Kosten eines zweimaligen kurzen 
Aufenthaltes des Droeten Joh. Quade zu D., urn den 
Schloflbau zu besichtigen, 14 m. 1 schiL 6 den. brab. 
durch ZOllner u. Beseher aus dem Zolle bezahlt wurden. 



Digits 



zed by GoOgle 



824 Hans ttosler 

i441. Juli 2. Burg. Litt H C. 9. 

Joh. Quade werden 300 g., die er fGr den Herzog an 

Godart v. Broichusen, Amtmann zu Mettmann, gezahlt 
hatte, angewiesen w. o. 

Per com. Dederici de Burtscheit. p ^ e Lenepe 

1441. Juli 16. Litt. H C 9. 

Godart v. Broichusen bekennt, ihra vom Herzog auf 
den Zoll zu D. angewiesene 300 g. von Job. Quade 
ausbezahlt erhalten zu haben. 



1441. Juli 19. Litt. H C 9. 

Ailf v. d. Horst bekennt, ihm letzte Ostern am Zoll 
zu D. ffillig gewordene 100 g. von Joh. Quade bezahlt 
erhalten zu haben. 

1442. Juli 3. J.-B. Nr. 2220. 

Herzog Gerhard gelobt Johann u. seinen Vettern Johann 
u. Heinrich, Grafen v. Nassau, die ihnen v. Herzog 
Adolf auf den Zoll zu D. angewiesene, seit lftngerer 
Zeit rtickstfindige Erbrente v. 500 g. pflnktlich weiter 
zu zahlen u. auBerdem jfthrlich 500 g. mehr, bis der 
Rflckstand v. 8150 g. getilgt sei. Um die Zahlung 
zu sichern, verzichtet Gawin v. Schwanenberg gegen 
anderweitige Entschadigung auf die ihm aus dem Zoll 
zustehenden Gelder; die Zollbeamten Joh. Rebstock, 
Joh. Ailfs Sohn u. Dietrich Hamer werden besondere 
zur Pilnktlichkeit verpflichtet 

1443. Mftrz 14. Mscr. B 33a fol. 95. 

Herzog Gerhard fibertr&gt Johann C^uarfe die Erhebung 
eines Drittels der Zollgefaile zu D. vorbehaltlich der 
den Grafen v. Katzenellenbogen, dem Herm zu Reiffer- 
scheid u. Johann Rebstock zustehenden Betrftge. 

Wir Gerart etc. doin kunt . . . dat wir schuldich syn unsem 
lieven raede ind getruwen Johan Qwaden zo dem irsten syn wir 
yem schuldich 579 overl. gulden, der he nyet geburt en hait van 
sulgen 3709 overl. g. wir yem schuldich waren und in de bewyst 
ind verschreven hadden upzoheven an unsem tollo zo D. den selven 
brief he uns huden datum dis breyffs weder gegeven hait. Wir 
syn yem ouch schuldich 100 overl. g. die he uns in syme up- 
buren as he uns lesten van des vurs. unss zols wegen vurder ge- 



Digiti 



zed by G00gle 



Der DusseWorfer Rheinzoll etc. 225 

rechent dan he geburt hadde, de selven 100 gulden he den wartz- 
pennyngen 20 D. aff gelent ind weder gegeven hait Wir syn 
yem auch vort schuldich van unsem hoeve zo Mylenforst, de yem 
pantz stunt, 400 overl. g., ind darzo syn wir yem schuldich 100 
overl. g. van synre gereyder haven, he uns up dem vurs. hoeve 
gelaissen ind uns den hoff da mit weder oevergegeven hayt. Vort 
syn wir yem schuldich 700 overl. g. darvur yem pantz stunt 
noser hoff zo Molnhem den he uns ouch oevergegeven hayt Wir 
syn yem noch darzo schuldich 200 overl. g. de he van unsen 
wegen up sich genomen hait unsem lieven raede ind getruwen 
hern Hynriche van Boemelenberge ritter zo geven, de wir yem 
zo vollast synre dochter bruetlacht mit hern Gerhartz soene van 
Reyde ritter zogesaicht hadden. Also kompt de somme zosamen, 
de wir dem vurs. Johan Quaden synen erven off beholder dis 
breyffs mit yrem guden wissen ind willen schuldich syn up 
2079 overl. rynsche gulden, vur wilche somme wir den eg. Johan 
Quaden etc. in unsen zol zo D. gesat ind bewyst haven, insetzen 
ind bewysen in crafft dis breyffs, de da ane ind da uys upzoheven 
ind zo buren in maissen herna geschreven vulget. Dat is zo 
wissen dat der vurs. Johan Quade etc. van unsem aelingen zolle 
gelde zo D. uns da ane gevailende ind geburende is, beheltlich 
unser neven van Katzenellenboegen ind van Ryfferscheit ind vort 
Johan Reyffctock unsem zolner daselfs, wes yn daran verschreven 
ind bewyst is, eyn derde deyll davan sunder vurder beeweirnisse 
oder affganck ane zo geschien in eyncher wys, in affslach der vurs. 
sonunen upheven ind bueren sullen ind moegen ind dat so lange 
ind bis zortzyt, dat sy de vurs. somme gentzlioh ind zo maill 
upgeburt ind gehaven han,t ind davan waill betzaUt synt zo reyd- 
liger ungeverliger rechenschafft ind bewysongen. Ind herup haven 
wir dem vurs. Johan Quaden zo behoiff syn etc. den slqsael zo 
unser tolkisten zo D. gehoerende bevoelen ind in syne hant gedain 
ind gestalt zo behalden ind zo verwairen in deser maissen, also 
dat he etc. dat vurs. derde deyll unss zols vurs. in affslach der 
vurs. sommen upheven, ind as sy dat also upburen willen, dat sy 
ouch altzyt doin moegen as yn dat gelieft, dat sail ouch altzyt 
geschien in bywesen unser vrunde mit namen Gawyns van 
Swanenberge unss lantdrosten unss lantz van dem Berge ind 
lieven rait ind getruwen, dem wir dat bevoelen ind darzo ge- 
oirdeneyrt haven, so dat der altzyt as sy des an yem gesynnen 
laissen, van unsen wegen darby komen oder schicken sail. Ind 
sail ouch darup dat tolgelt zo D. vurs. vallende van nu vortan 
semeotligen in unse tolkiste daselfs zo D., as dat gewoenlich ind 
geburligen is, gelacht ind des van unss noch nyemantz van unsen 
wegen aff noch da uyss genomen werden buyssen wist ind willen 
Johan Quaden etc. in gheyne wys, also dat sy dat derde deyll 
uns vurs. zok vry ind unbesweyrt zo vurentz da uyss nemen ind 
buren sullen ind dat allit in affslach yrre schoult as vurs is. 

Jahrb. XXI. 15 

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226 Hans Mosler 

Etc. fteg. in den jaren una hern 1443 up den donrestach na 
dem sundage invocavit. 

Mitbesiegler Wilh. v. Nesselrode u. Gawin v. Schwaneuberg. 

1445. Litt G 5. 

Aufzeichnung der Betrfige, die Joh. v. Reifferscheid auf 
Grand der Verschreibung vom Jahre 1418 wfihrend 
der Jahre 1433 — 45 am Zolle zu D. erhoben hat 

So as hertzoge Aedolpff selige, dem got genade, in vurtyden 
mynem heren van Ryfferecheit an synre gnaden tolle zo D. ver- 
schreven ind bewyst hadden dat gebur zweyer tornysschen an dem 
vurs. tolle zo boren an affslach sulcher scholt, myns gnedigen lieven 
heren gnaden dem van R. zo doyn waren ind dar he Evert van 
Boechem, de tolknecht was, vnr synen wartzpennynk gesat hait, de 
zweyne tornyssche van synen wegen zo boren, also hait myn here 
van R. auf syne quytantze ind Evert synen wartzpenninck gebort, 
dar van dat noch die quytantzien up myns gn. 1. h. gnaden tol- 
huysse yn eynre laden leigen. 

Ind de eirste quyt. van mynem heren van R, de up dem 
tolhuyss is, helt ynne dat he gebort hat van dem 1. aprilis an 
yn dem 30. jar bis up der 11000 meide dach a. 1433, und dar- 
bynnen hat umb her Johan van Calchem, de myns gn. 1. h. gnaden 
tolner was, gelevert 338 overl. g. 2 schill. brab. 

ind off hie eynich gelt vur gebort hayff, dar ensynt geyne 
quyt up dem tolhuyss. 

It. in demseiven 33. jare hait he gebort, de umb Peter schryver 
van myns gn. 1. h. gn. wegen gelevert hat, so as he da dat gelt 

am tolle to haben plach, nemlich 300 gulden. 

It. so hait he gebort in dem 34. jar . 385 g. 20 schill. brab. 
It „ „ , „ „ , 35. „ . 4307, g- 
It „ „ „ » „ „ 36. „ . 378 g. 
It. „ „ , „ , . 37. „ . 186 g. 

It. by Reyfstocks seligen tyden ind dat Dederich Hamer tol- 
schryver geweist is, hait myn here van R. gebort as up den neisten 
satersdach na dem sondage invocavit an in dem 38. jar bys des 
donrestages vur sente Bartholomeusdage in dem 43. jar ind dar- 
bynnen dat he geburt hait . . .6016 oberl. g. 10 schill. brab. 

It van dem vurs. donrestage an bys up den donrestach octava 
epiphanie dni in dem 45. jar hait he geburt, de umb Peter schryver, 
do tolner was, gelevert hait . . 1027 g. 3 schill. 8 den, brab. 

So kumpt de sum ma zosamen, dat myn here van R. bynnen 
dysser vurs. zyt an myns gn. 1. h. gnaden tolle gebort hait an 
affslach syner scholt ind verschrivonge up 9061 oberl. g. 23 schill. 
8 den. brab. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfisseldorfer Rheinzoll etc. 227 

Hynnyt dysser vurs. sumen is myn joncker van R. was ind 
nu here is van R. betzalt, so as dat in Peter schryvers tolnere was 
rechenschafft geschreven eteit, der umb dat leste gelt up den 
donrestach neist na octavo epiphanie dni in dem 45. jare overmitz 
Evert myns jonckern wartzpenninck gelevert hait und da ouch vort 
oeverslagen ind gerechent worden is, dat die heufftsumme betzalt is. 

Alle de quytantzien inhait deser zedeJn synt up dem toll- 
huysse zo D. de selven ouch eyns up eyme dage zo Coelne zo den 
mynrebroedern hern Johan heren zo R. seiigen undergehalden synt, 
der anspraiche dede van der bewysongen in den toll D. synen vur- 
faren geschiet. doe he de quitanzien hoirte ind sach, liesse he van 
syne forderonge. Diderich Hamer foirte de quytanzien mit Rich 
weder zo D. up dat tollhuyss. 

1445. Juli 21. J.-B. Nr. 2317. 

Herzog Gerhard setzt seinen Rat Ailf Quade, dem bisher 
fur 8218 g. Schlofi u. Amt Angermund verpfftndet 
waren, anstatt dessen fur 6218 g. in die Erhebung 
von 4 Turnosen am Zolle zu D. ein, von denen er 2, 
die bisher Joh. v. Reifferecheid innehatte, sofort, die 
beiden andern, die augenblicklich noch Joh. Quade erhebt, 
nach dessen Bezahlung antreten soil. Fur die ubrigen 
2000 g. soil er Schlofi Landsberg mit Qericht und 
Kirch8piel Mintard in Pfandschaft erhalten. 
Mitbesiegler: Landdrost Gawin v. Schwanenberg u. Joh. Quade. 

1446. Febr. 4. J.-B. Nr. 2334. 

Ders. erkl&rt, seinem Zollschreiber zu D., Dietrich 
Hamer, 250 g. „die he uns endeils an gereydem gelde 
ind dat ander an provanden zo unsser beboiff ind huys- 
kost geleynt ind upgedragen hait* kommende Weihnacht 
zurflckzahlen zu wollen, andernfells sollen ihm bis zur 
Abtfttung der Summe monatlich 5 g. am Zoll durch 
den Z&ilner ausbezahlt, und er vor g&nzlicher Bezahlung 
seines Amtes nicht entsetzt werden. 
Per d. ducem praes. de cons. Lamberto Bevessen mag. curiae et 
Joh. de Huyss marschalco. Rorich de Beldekusen. 

1446. Febr. 4. J.-B. Nr. 2334. 

WOrtlich gleiche Schuldverschreibung an Eberhard, Ailfs 
Sohn von Boecheyra, Beseher zu D. 

1446. Febr. 5. KGln. J.-B. Nr. 2334. 

Herzog Gerhard weist dem ZOllner Peter v. Lennep 
1140 g. auf einen Tumos am Zoll zu D. an, sobald 
Joh. Quade mit dessen Erhebung fertig sei. 

15* 



Digits 



zed by GoOgle 



288 Hans Motler 

Wir Gerart bekennen, dat wir schuldich syn unsme lieven 
getruwen Peter van Lenepe unsme zoiner so D. 1140 overt, r. g., 
dry marck 8 schill. 5 peon, coelsch, die hey uns zo unser ind 
unser liever huyssfrauwen ind geseUynen cost ind behoiff zo Coelne 
zo der steche ind dantzgesellschaff, wir rx> deser zyt aldae gehadt 
haven mit unsme lieven oemen hertzoch Ludowige van Beyern, ind 
ouch endeils an gereydem gelde zo deser solver zyt in unse hant 
gedain, ind vort an syden fluwele unser liever huyssfrauwen zo 
eyme tabberde ind vast me alreleye saohen upgedragen, gequydt 
ind verlaoht hait Die wilche summe geltz wir den vnrs. Peter 
unsen zoiner ind Elsgyn syne elige huyssfrauwe bewysen an unsme 
zolle ind zolgelde zo D. in deser maissen: so balde as unse lieve 
rait ind getruwe her Johan Qwayde ritter sulchen gelt, as wir yem 
vur datum dis brieffs in unsen zoll zo D. zo heven bewyst haven, 
upgeburt hait, dat asdan van stunt die vurs. Peter etc. eynen tor- 
nesch an deme vurs. zolle, wat der upbrengen ind dragen mach, 
in affslach der vurs. summon upheyven ind an sich nemen sullen 
bis zo lange, dat sy die vurs. 1140 g. ingehaven haint 

Ind wir hertzouch geloyven, die vurs. Peter etc. van dem 
vurs. unsme zolampte ind der upboerungen dee vurschr. torneech 
nyet zo entseteen noch davan wysen etc. Ouch beheltlichen vurs. 
eluden alsulche yre brieve, wir yn vur datum dis brieffs an den 
vurs. unsen zoll sprechende verechreven haven in yrre macht zo 
blyven sunder alrekunne argelist ind geverde 

Per d. ducem praes. de consilio Lamberto Beveseen mag. curiae 
et Joh. de Huyss marschalco Rorich de b^^ 

1446. Mftrz 7. Bensberg. J.-B. Nr. 2338. 

Herzog Gerhard, der dem bergischen Landdrost Gawin 
v. Schwanenberg v. seiner Rechenschaft 10497 g. 
schuMig geblieben war, wovon 4003 g. von dem Land- 
rentmeister Joh. v. Hammerstein bezahtt u. 2000 g. 
auf das LOeegeld der Gefangenen aus Geldern ange- 
wiesen wurden, Obertrftgt ihm fur die bleibenden 4494 g. 
die Erhebung zweier Turnosen des Zolles zu D. 
.Per d. ducem praes. de cons. Joh. Quade, Lamb. Beveseen 

mag. cur., Joh. de Huyss marsch., Wern. Bevessen et Wilh. Cloister. 

Rorich de Beldekusen. 

1446. MRrz 31. 

Gawin v. Schwanenberg setzt fttr den Betrag von 582 V f g- Job. 

v. Zweifel in die Erhebung obiger Turnosen ein. 
1446. Juni 10. 

dsgl. fur 519 g. d. Schroder Ailf v. Dusseldorf, sobald Joh. 

v. Zweifel den ihm zustehenden Betrag erhoben habe. 
1446. Juni 18. 

dsgl. fur 265 g. die Coiner Burgerin Katharina Sweders sobald 

Ailf v. D. daraus befriedigt sei. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dussekbrfer Rheinzoll etc. 299 

1446. April 5. Benrath. J.-B. Nr. 2334. 

Herzog Gerhard ttbertrftgt Eberhard v. Boichem auf 4 
Jahre das Beseheramt am Zolle zu D. 

Wir Gerart bekennen, dat Evert Ailffs son van Boecheym 
zerzyt beseher una tols zo D. gutlich mit uns oeverkomen is, also 
dat wir eme zogesaget haven, dat wir yn die neiste vier jair lanck 
na datum disselven brieffs neist komende van unsem beseher arapte 
zo D. nyet entsetzen enwillen noch ensullen. 

Ind herumbe is ouch tusschen uns u. dem vurs. Evert gutlich 
mit gedadingt, dat he uns zo deser zyt zo unsen koeten u. noit- 
sachen'an gereydem gelde geleent u. verlacht hait 225 overl. r. 
g., in solicher maissen dat wir den vurg. Evert an affslach derselver 
summen 150 g. bewyst haven an soliche tornesche uyss unsem 
telle zo D., darane wir Peter van Lenepe, unse tolner zerzyt dae- 
selffs hiebevoerentz eyne summa geltz zo heven verschreven haven, 
dat erst derselve unse tolner soliche summa geltz upgehaven hait 
u. dairvan betzailt is, an dem alreneisten darna den vurs. tornesch, 
wat der updragen mach u. davan komen wirdet, vortan zo affslage 
der 150 g. boeren sullen 

Ind die oeverige 75 g. sullen die vurs. neiste vier jair lanck 
ind vort so lange, as wir den vurs. Evert van unsem beseherampte 
nyet entsetzen, unbetzailt stain blyven. Dan wilche zyt wir etc. 
yn na den vurs. vier jaren davan entsetzen willen, so sullen wir 
eme die 75 g. zovoerentz, ee die entsetzonge geschie, gutlich doin 
verrichten 

Geg. zo Benroede a. 1446 des neisten dinxtages na dem Bon- 
dage judical in der^vasten. 

Per commissum dni Joh. Quade milit. et Werneri Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 



1440. April 29. Iitt II C 12. KOpie. 

Herzog Gerhard trifft mit Joh. Rebstocks Witwe Stinchen 
Loils u. ihrem Schwiegersohn Evert Middach wapen- 
sticker zu Coin ein Abkommen, wonach dieee auf alle 
Anspruche an ihn verzichten. Dafur ubernimmt er eine 
Schuld Rebstocks von 1000 g. u. weist dessen Erben 
1500 g. auf den Zoll zo D. an, in monatlichen Raten 
von 54 g. zu erheben, von denen der Schwiegersohn 
300, die Witwe und jedes der 5 unmundigen Kinder 
200 erhalten sollen. Burgermeister, SchGffen u. Rat 
der Stadt D. sollen sich fur die Auszahlung verburgen 
u. auch diese Urkunde in Verwahrung nehmen. 

Quittungen Stinchens vom Jahre 1446 Litt. II C 10; ihrer Kinder von 
den Jabren 1451/53 J.-B. Nr. 2160. 



Digits 



zed by G00gle 



230 Hans Mosler 

1446. Mai 28. Blankenberg. J.-B. Nr. 2352. 

Ders. gestattet seinem Rate Ailf Quade, von den 4 ihm 
bereits fur eine Schuld von* 6218 g. verschriebenen 
Turnosen auch nach Bezahlung dieser Summe 2 zur 
Tilgung einer weiteren Sehuldeumme von 3260 g. 
10 schill. 9Vg pen. brab. weiter zu erheben. 
Per d. ducem praes. de cons. Jon. Quade, Joh. de Dorao 

marschalco, Joh. de Dubio. j^^ de ge^^ 

1446. Juli 31. Litt. H C 12. 

Mit Genehmigiuig Herzog Gerhards weist Gawin v. 
Schwanenberg dem Schroder Ailf zu D. 519 g. auf die 
vom Herzog ihm zu D. verschriebenen 2 Turnosen an, 
sobald Joh. v. Zweifel, Vogt zu Lulsdorf, dem er 
582 1 / g g. daran verschrieben hatte, sein Geld erhoben habe. 

Mitbesiegler: der Herzog, Joh. u. Ailf Quade, Joh. vam Huys. 

Per com. Joh. vam Huys marschalci. Diderich Lunynck. 

1447. Febr. 4. J.-B. Nr. 2392. 

Herzog Gerliard erklart, Joh. Quade 14119 g. zu 

scbulden — (von seiner Bechenschaft 10002 g., von 

Schadengeld 400 g., von 2 auf den Zoll zu D. lau- 

tenden Schuldbriefen 5860 g. u. 5865 g., wovon Joh. 

Quade bisher 7151 g. erhoben hat). Dafur uberweist 

er ihm aufier den Mnktinften des Amtes Mettmann die 

5 bisher noch unverschriebenen Turnosen, ttbergibt ihm 

die Scblussel zur Zollkiste, in die samtliches Zollgeld 

gelegt werden soil „as dat gewoenlich ind geburlichen 

- is* u. gestattet die Ofmung u. Erhebung jederzeit in 

Beisein der Zollbeamten. 

Per d. ducem praes. de cons. Lamb. Bevessen mag. cur., Joh. 

de Domo marsch., Wern. Bevessen et Wilh. Cloister. 

Rorich de Beldekusen. 

1447. April 18. Bensberg. J.-B. Nr. 2392. 

Ders. weist Joh. Quade weitere 200 g. an wie oben. 
De mand. dni ducis per com. Wern. Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

1447. Mai 7. Bensberg. J.-B. Nr. 2392. 

Ders. weist Ailf Quade, Amtmann zu Angermund, 40 1 / 2 g. 
an wie oben. 
Per d. ducem piaes. de cons. Wern. Bevessen. 

Did. Lunyck. 



Digits 



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Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. 231 

1447. Juli 13. Beienburg. J.-B. Nr. 2392. 

Dsgl. weitere 375 g. 

Per d. ducem praes. de cons. Joh. Quade mil. et Lamb, de 
Bevessen mag. curiae. Did Lunyck 

1447. Nov. 1. J.-B. Nr. 2392. 

Ders. weist seinem Rate Joh. Quade weitere 500 g. 
auf den Zoll zu D. an „zu buren gelych sulchem 
anderen gelde, wir yn vur dairan bewyst haven", 

De mand. dni ducis. Diderich Lunyck. 

1447. Dez. 21. HQckeshofen. J.-B. Nr. 2392. 

Ders. weist Ailf Quade weitere 494 g. an wie oben. 
Per d. ducem praes. de cons. Wern. de Bevessen. 

Did. Lunyck. 

1448. Jan. 13. Httckeshoven. J.-B. Nr. 2424. 

Ders. erklftrt, seinem Schreiber Peter, ZCllner zu D., 
100 g. zu schulden, die ihm dieser zur Einlflse des 
Amtes Mettmann von Lutter Stail geliehen hat, und 
befiehlt ihm, sie kommenden Herbst am Zolle zu D. 
aus dem gemeinen Zolle zu erheben. 

Per com. dni Johannis et Adolphi Quade mil. 

Diderich Lunyck. 

1448. Jan. ,25. ^Httckeshoven. J.-B. Nr. 2424. 

Ders. ist Peter v. Lennep weitere 143 g. schuldig, 
die dieser zu Cftln „an syden fluenls doiche, dat unser 
huysfrauwen zo eyme tabberde ind uns zo eyme wam- 
busch worden is, gequyt hait u , u. weist ihm die Ein- 
- behaltung kommenden Herbst aus dem gemeinen Zolle an. 

De mand. dni ducis. Diderich Lunyck. 

1448. Mai 25. J.-B. Nr. 2424. 

Ders. weist dem Zflllner Peter v. Lennep 100 g., die 
ihm dieser zur Bezahlung des Grafen v. M6re geliehen, 
auf den bereits verschriebenen Turnos zu D. an. 

De mand. dni ducis. Diderich Lunyck. 

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292 Hans MoiUr 

1448. August 8. Burg. J.-B. Nr. 2421. 

Ailf Quade werden 1091 m. 7 sohil. brab., die ihm 
der Herzog von dem Bau zu Angerort u. von Reiterkost 
in der Fehde rait Strtinkede schuldet, gleich frtiheren 
Anweisungen auf den Zoll zu D. u. das Amt Anger- 
mund verschrieben. 

Per d. duoem praes. de cons. Lamb, de Bevessen mag. curiae, 

Joh. vam Huys, Wernero de Bevessen. ^. , . , _ 

Didench Lunyck. 

1448. August 10. J.-B. Nr. 2424. 

Dem Zdllner Peter v. Lennep werden 110 g„ die er 
dem Herzoge bar geliehen, angewiesen w. o. 
De mand. dni ducis. Diderich Lunyck 

1448. Aug. 23. Bensberg. J.-B. Nr. 2421. 

Herzog Gerhard weist seinem Rate Joh. Quade weitere 
GOO g. „zo volleyst synre dochter Margarethen 
l>estadongen tt an wie oben. 

P. d. ducem praes. de cons. Lamb, et Wern. de Bevessen. 

Did. Lunyck. 

1449. Febr. 6. Burg. J.-B. Nr. 2433. 

Ders. erkl&rt, dem Zollschreiber Dietrich Hamer 100 g. 
zu schulden, wofflr dieser jeden Monat „uysser unsem 
gemeynen zolle zo D. tt 2 g. erheben u. bis zu voller 
Bezahlung seines Amtes nicht entsetzt werden soil. 
Mitbesiegler Joh. u. Ailf Quade. 
Per com. dni Johannis Quade militis. ry-i r unvc i, 

1449. Febr. 6. Burg. J.-B. Nr. 2440. 

Ders. weist Joh. Quade weitere 500 g. an wie oben. 
De mand. dni ducis. Did LunycL 

1449. April 19. Burg. J.-B. Nr. 2448. 

Dei-s. weist Peter v. Lennep weitere 28 g., die er an 
Bernhard v. Burtseherd gezahlt hat, auf obigen Tumos an. 
De mand. dni ducis. ^ Lunyck# 



Digits 



zed by G00gle 



Der DiMft6klorf*r Rheinzoll etc 238 

1449. Mai 17. Burg. J.-B. Nr. 2440. 

Ders. weist Ailf Quade 600 g. „zo volleyst synre 
dochter bestaedongen" u. weitere 100 g., die dieser 
an Herrn v. Rodemacher gezahlt hat, auf den Zoil zu 
D. an wie oben. 
Per com. Lamb, et Wera. Bevessen. j^ j jUnvc j c 

1449. Juni 23. Burg. Kopie. Litt. UC 12. 

Herzog Gerhard erklftrt, Johann Quade 18757 g. schuldig 
zu sein, wofttr er ihm die 5 bisher unverschriebenen 
Tumosen des DQsseldorfer Rheinzolles u. die Qef&Ue 
des Arates Mettmann flberweist. 
Wir Gerhart . . . bekennen . . . dat wir . . . schuldich syn 
unsme besondern lieven raide ind getruwen hern Johan Quaden 
ritter und synen erven off heldern dis brieffs rait yren gueden 
wissen ind wilien 18757 oeverl. r. g. muntzen der kurfursten an 
dem Ryne eine marck seven schillinge und sevendenhalven pennyng 
ooeltz as van updracht und verleyge unset huysskoste ind vort vaste 
alreleye andere saohen wir yem dan bevolen gehadt hain van uneen 
weygen und vur una uysgegeven, upgedragen, verlacht, unss ge- 
leynt, eme schuldich waren, up sich genomen und opgesprochen 
hait, so he unss dat OQvermitz syne recbenschaffte nu op datum 
dis brieffs vur unser tgainwordicheit ind zu byweesen vaste unser 
rede ind frunde alhie zor Bnrch bescheidelich ind cleirlich van 
punten zu punten und mit besegelden brieven he ouch darop ind 
davan van unss hadde und uyss unsem tolle zo D. und unsem 
ampte van Medmen zo heven ind zo boren bewyst^was berechent, 
des wir ouch sulge syne rechenschafffee gutlich an unss doin nemen 
und entfangen haven unss davan bedanckende, in* I die vurs. vur- 
brieve davan sprechende nu alle tgain desen brieff gedoedet ent- 
mechtiget und uns weder oevergeven synt und syn sullent, ind vur 
die. wilche somma vurs. wir den vurg. her Johan Quade etc. in unsen 
gantzen alyngen toll zo D. gesat und bewyst haven und in den 
bevoelen insetzen bevelen ind bewisen vestlich in crafft dis brieffs, 
die da ane und da uyss und ouch rait uyss unsem ampte van 
Medmen opzoheven ind zo boren in deser maissen as hema ge- 
schreven volgt. 

Dat is also dat her Johan Quaide etc. van stonden an na 
datum dis brieffs als van unsem alyngen tolgelde zo D. vurs. uns 
da ane und davan gevallende ind geborende aleulche vunff tornesche, 
die nooh op datum disselven briefs in gheyne ander hende bewyst 
noch verechreven synt, sunder eynich vurder besweirnisee vry loss 
ind ledioh an affslach der vurg. summon upheven ind boren sullen 
off kdssen doin zo yrem behoove, und dat so lange und bis zerzyt 
dat sy dieselve summe gentzKgen ind zo maile upgeburt ind gehaven 



Digits 



zed by GoOgle 



234 Hans Mosler 

haint uad davan waUl betzailt synt zo redelicher ongeveirliger 
rechenschafft ind bewisongen. Ind darup haven wir ouch dem 
vurg. hern Johan zo behouff syn synre erven off beldere die briefs 
vurs. die slussel zo unser tolkisten zo D. vurs. gehorende bevoelen 
und in syne hant gedain und gestalt zo behalden ind zo verwaren, 
also dat he etc. die vurg. vunff ledige unverwyste tornesche an 
affslach der vurg. sum men upheven ind boren sullen, ind sail darup 
unse tolgelt zo D. vurs. gevallende van nu vortan sementlichen in 
unse tolkiste daselffs zo D., as dat gewoenlichen und geburlichen 
ist, gelacht und des van uns noch nyemantz van unsen weygen 
aff noch da uyss genoeraen werden, off ouch enbuyssen der tolkisten 
buysaen wist ind willen hern Johans Quaiden etc. in eyncher wyee, 
also dat sy die vurs. vunff tornesche vry und unbesweirt zovoe- 
rentz ee dan yeinantz anders da usz nemen ind boren sullen und 
dat allet an affslach bis zo voire betzalongen der summen vurs. 
Ind so dicke sy die tolkiste opsluyssende und yre gelt ontfangende 
werden off laissen doin, dat sail alltzyt geschien ungeveirlich oever- 
mitz bywesen unser tolners besehers und tolschryvers zertzyt da- 
selffs zo D. Were aver dat die selve unse tolner besehere ind 
tolschryver zo eynchen zyden der opsluyssonge vurs. nyet darby 
quemen, wie off in wat maissen sich dat machde, so raogen her 
Johan etc. doch gelyche waill zo alien zyden als sy so nyet darby 
quemen die tolkiste up doin sluyssen und yre geltz zo voerentz da 
usz nemen as vurs. steyt sunder eynich hyndernisse off wederstant 
unser unsere erven ind nakomelinge oeder yemantz anders van unsen 
weygen. Ouch is cleirlich bedadincgt off unss eyniche tornesche 
na datum dis brieffe an dem vurg. unsem tolle, die wir enboeven 
die vunff tornesche vure. vur da uyss verschreven ind bewyst haven, 
weder ledich wurden off wie und in wat maissen die dan an uns 
quemen off erledigden, ee her Johan etc. yre vure. somme geltz 
van demselven unsem tolle und ampte van Medinen voll uszgeburt 
hedden, die sullen sy asdan ouch van stonden an so wat der so 
vellich und an uns komen und erlediget wurden, an yre hende 
nemen und mit an affslach derselver yre vurs. summen geltz heven 
ind boeren in maissen vurs. . . . Doch also wat manleene bynnen 
der zyt wir zo unsen landen komen syn und andere dat wir bynnen 
derselver zyt up den vure. toll verschreven hain und ouch bynnen 
der vurs. zyt da uyss betzailt worden is, sullen sy ouch jairs zo 
den zyden dat vellich und erschynen wirdt verrichten und betzalen 
na antzale und gebuere der vunff tornesche off andere vurver- 
schiyvongen die ledich und an sy komen wurde in maissen vure. 
Ind wat sy also da uszgeven und an yre bewisonge der vurfl. 
sommen nyet enkompt, sullen sy uns jairs affrechenen und so vele 
die myr jairs heven. 

Vort so bekennen wir hertzouge vure. vur uns unse erven ind 
nakomelinge dat wir dem vurg. hern Johan Quaiden etc. unse 
alynge ampt van Medmen mit syme zobehoere in amptz und pantz- 



Digiti 



zed by G00gle 



Der Dftsseldorfer Rheinzoll etc. 2&6 

gewyse zo yren henden mit vur die vure. somme zo underpande 
ingegeven gesat gestalt bewyst ind verbunden haven, ingeven setzen 
stellen bewysen ind verbynden vesticlich mit desem selven brieve, 
dat darvur mit ynne zo haven in solicher maissen, dat sy unse 
neistlieden lichtmissen und meygelde schetzongen ind renten des 
vurs. unss amptz Medemen, die uns noch unberechent vurhenden 
staynt, und dan nu vortan aiie unse schetzongen geide renten und 
vervalie desselven unss alyngen amptz van Medemen mit syme 
zobehoere mit an affslach derselver vurs. sommen zo der bewisongen 
wir sy in unsen vurs. toll in desem selven brieve bewyst hain, 
upheven ind boren off doin upheven ind boeren sullen bis zertzyt 
und so lange sy dieselve somme uyss unsem tolle ind ampte vurs. 
upgeburt ind gehaven haint und davan waill betzailt synt, und dat 
allet zo yre redelicher ungeveirliger rechenschafft ind bewisongen 
as ouch vurs. is. Doch hieynne sunderlingen und cleirlichen uyss- 
gescheiden, dat her Johan etc. so lange dese verschry vonge durende 
ind werende is, sich unser fruchten bruchden ind buyssengelde des 
vurg. unss amptz Medmen, nemlich solicher unser buyssengelde as 
man zo unsen dryn gelden, die bisher buyssen unse rechte gelde 
mit in gesat hait und pleget zo setzen zo behouff unsere sohuldere, 
zo deser Jbewisongen nyet kroeden noch an sich nemen en sullen, 
sunder unse alynge fruchte bruchden und buyssengelde sullen uns 
zo alien zyden as uns die und dat erschynent da usz vallen und 
gelevert werden an soliche ende und stede wir die und dat stellen 
verschreven und bewyst hain off stellen verschryven und wysen 
wurden. Dan sy sullen yre geschencke uyss den bruchen ind vort 
solich genoss aroptgelt und haver uyss und van dem selven unsem 
ampte haven as her Ulrich van Mentzingen ritter vur, do he unse 
amptman da was, dat da uyss und van gehadt hait. Ind ouch 
uyssgescheiden und beheltlich Goedart van Broichusen synre ver- 
schryvongen ind bewisongen wir eme hiebevoirentz in dat selve 
unse ampt verschreven ind bewyst haven na uysswisongen synre 
brieve davan sprechende. Doch off dat van Goedarde vurs. off wat 
andere verschryvongen und bewysongen vur daryn geschiet were 
ledich wurde bynnen den zyden dese verschryvonge duyrt, dat 
sullen her Johan etc. allet mit haven upheven off doin upheven an 
affslach der vurg. summen uysgescheiden unse fruchte bruchden 
ind buyssengelde as vurs. is. Wir haven hern Johan etc. ouch 
hiemit gantze moge ind macht gegeven ind geven, dat sy unse 
richtere vronen boeden unde alle ander underamptlude ind knechte 
unss amptz Medmen vurs. alltzyt, so dicke sy yn des zo yre ver- 
schryvongen uyssrichtongen ind sachen na ynnehalde dis brieffs 
noit ind beste dunckt syn, setzen und entsetzen mogent na alle 
yren willen ind gadongen aslange und dewyle dese selve ver- 
schryvonge ind bewisonge vurs. "durende und wairende syn wirdet, 
doch dat soliche setzonge und entsetzonge alltzyt mit unsem wissen 
geschien sail. Ouch off sache were dat der vurg. her Johan syne 



Digits 



zed by GoOgle 



236 Hans Mosler 

erven off holder dis brieffs vurs. off die yre van yren weygen in 
eynchen zokomenden zyden bynnen deser selver verschryvongen 
eynche lude, van des vurg. unss amptz weygen zo regieren zo 
verwaren und zo hanthaven, angryffen vangen ind halden warden 
und 8ich verungeluckede ind machde, dat da oever yemantz wondt 
off doit bleve dat sunder upsatz ind moitwillen geschege ind zoqueme, 
davan sullen sy und alie dieghiene yn dartzo van tins unsen erven und 
nakomelingen hulpen ind darane hantdedich weren, unbedadingt und 
sunder alle anspraiche last ind unwillen syn ind blyven asdicke ind 
vele des noit geschege ind sich machende were, ouch doch also dat 
sy raallich bynnen dem vurs. unsem ampte lantrecht und scheffen 
ordell alltzyt geschien und wederfaeren sullen laissen. . . . 

Vort off sache were, dat wir unss tols zo D. ontweldicht 
wurden, ee sy dieselve summe geltz so upgehaven off yre betzalonge 
off vernoegonge as vurs. is davan hedden, wie dat ouch zoqueme 
dat unser here got umbers verhoeden wille, so sullen ind willen 
wir hern Johan syne erven off helder dis briefs vurs. zo yren ge- 
synnen an ander unse rente ind guide bewisen, yre gelt da zo 
boren wat gebrechs yn dan noch an der vurs. sommen van des 
vurs. uns tols weygen ungehaven ind unbetzailt achterstedich were 
in der voegen, da sy des sicher ind waill mit verwairt syn. Ouch 
were dat wir den vurg. hern Johan vur datum dis briefs zo yemantz 
henden versat und vur uns doin geloeven davan he unss in den 
vurs. unsen rechenschafften nyet gerechent und yn affgeloist und 
gelediget hedden, dat wir in etc. noch davan loesen ledigen ind 
schadelos halden willen ind sullen ind sy ouch van dem vurs. 
unsem toile ind ampte nyet wysen noch entsetzen enwillen noch 
en sullen, sy enhaven vur mit gehaven ind geburt gelych dem 
andern vurs. gelde wat sich kuntlich *ervunde, dat sy davan usz 
hedden mtiszen geven off des schaden gehadt, oder wir enhedden 
sy vur davan geloist ind gelediget etc. 

Oegeven zor Burch in den jaren unss herren do man schreiff 
1449 jare op sente Johans Baptisten avent zo mitzsomer. 

Per d. ducem praesentibus de concilio dnis Wilhelmo de Nessel- 
roede dno de Lapide, Gotfredo de Harve, Wilhelmo Vlecke de Nessel- 
ruede, Adolpho Quade militibus et Wernero Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

Mitbesiegler: Wilhelm v. Nesselrode, Herr zum Stein Land- 
drost, Ailf Quade, Lambert van Bevessen Hofmeister, Johann vamme 
Huyss Marschalk, Rabold Stail v. Holstein, Werner van Bevessen, 
Wilhelm vamme Kloister. 

1449. Juli 6. DQsseldorf. J.-B. Nr. 2444. 

Herzog Gerhard weist Pfeter v. Lennep weitere 27 g. fur 
Lieferung zweier grauer Tocher auf obigen Turnoe an. 
De mand. dni ducis. Rorich de Beldekusen. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dftsseldorfer Rhcinzoll etc 237 

1449. Aug. 5. Bensberg. J.-B. Nr. 2447. 

Ders. ttbertragt Joh. v. Dusseldorf auf 3 Jahre das 

Beseheramt am dortigen Rheinzoll. Eine etwaige Ent- 

setzung soil ihm ein Yierteljahr zuvor mitgeteilt warden; 

sie soil jedoch nicht statthaft sein, ehe nicbt sftmtliche 

Forderungen Johanns an den Herzog beglichen sind. 

Per d. duoem praes. de oons. Wilhelmo de Nesselrode milite 

drossato Mont[ensiJ, Lamberto de Bevessen mag. curie et Wernero 

de Bevessen. Diderich Lunyck 

1449. Aug. 26. Burg. J.-B. Nr. 2447. 

Ders. erklart, daB ihm der Beseher Joh. v. Dusseldorf 

zur L8se der Kellnerei zur Burg von Rabodt Stail 

300 g. geliehen habe. 

Per d. duoem praes. de oons. Lamb, de Bevessen mag. curiae 

et Wern. de Bevessen. Did Lunyck 

Darauf die Bemerkung: dese 300 g. hait Evert van Boychem 
dem alden beseher gegeven. 

1449. Aug. 28. Benrath. J.-B. Nr. 2448. 

Ders. weist Peter v. Lennep weitere 742 g. auf 

obigen Turnos an. 
Per d. duoem praes. de oons. Wilh. de Nesselrode, drossato Mont. 
Adolpho Quade militibus, Lamb, de Bevessen mag. curiae, Joh. vam 
Huyss marschalco et Wern. de Bevessen. j-^ L unvc k 

1449. Aug. 28. Litt II C 9. 

Eberhard v. Boicheim „besyerre was" erklart, vom 
jetzigen Beseher Johann v. D. im Auftrage des Herzogs 
402 g. erhalten zu haben. 

1450. Mftrz 25. Burg. J.-B. Nr. 2472. 

Herzog Gerhard gelobt Heinrich v. Ghemen, dem 
Schwiegersohn Wilhelms v. Wevelinghoven, die ihm v. 
seinem Schwiegervater anerfallene Schuldverschreibung 
fiber 1100 g. aus dem Zoll zu D. zu zahlen, dazu fur 
8chaden jahrlich 40 g., wofur er des Herzogs Lehns- 
raann werden solL 
Per d. ducem praes. de oons. Wilh. de Nesselrode dross. 

Mont, Lamb, de Bevessen mag. cur., Joh. v. Huyss marsch., Joh. 

de Nesselrode, Wern. de Bevessen, Wilh. de Clauatro. 

Did. Lunyck. 



Digits 



zed by GoOgle 



238 Hans Mosler 

1450. Sept 23. Coin. Litt II C 9. 

Ders. hatte dem Landdrosten Wilh. v. Nesselrode fQr 
den Betrag, urn welchen die Lieferung der herzogl. 
Hauskost die herzogl. EinkQnfte Qbersteigen wQrde, 
4 Turno8en am Zoll zu D. verschrieben, sobald Joh. 
Quade daraus befriedigt sei ; diese Verschreibung wurde 
erst fQr eine auf das Amt Soiingen, jetzt fQr eine auf 
das Land Blankenberg lautende umgetauscht. 
Per com. Lamb, de Bevessen. Rorich de Beldekusen. 

1450/ Sept 25. J.-B. Nr. 2488. 3 Urkk. 

Ders. verschreibt unler BQrgschaft der Stadt D. dem 
erzbiscWflichen Kanzler Joh. v. Linz, Doctor beider 
Rechte, 40 g., dem Tilman v. Linz, Propst v. St Florin 
in Koblenz und Doktor des geistlichen Rechtes, 100 g., 
dsgl. Gumprecht v. Neuenahr 100 g. Erbjahrrente, 
Weihnachten zahlbar, auf den Zoll zu D., da sie bei 
den Verhandlungen mitgewirkt hatten, die fQr den Fall, 
daB der Herzog kinderlos stQrbe, die Cbertragung des 
Herzogtums Berg an Coin sichern sol) ten. 

1450. Dez. 24. DQsseldorf. Litt. n C 9. 

Ders. weist Ailf Quade weitere 750 g. an wie oben. 
De mand. dni ducis per com. Wern. de Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

1451. Jan. 3. Litt. II C 9. 

Ders. weist dem ZOllner Peter v. Lennep, dem Beseher 
Johann u. dem SchrGder Ailf 220 g., deren Bezahlung 
an Johann wapensticker zu C6ln sie fQr ihn zur Ein- 
I5se des kdstlichen Perlentabbarts seiner Gemahlin Qber- 
nommen hatten, auf die 3 Turnosen des DQsseldorfer 
Zolles „as wir yetzunt vur uns selven an dem zolle 
haven tt in der Weise an, daB sie von deren Ertrage 
Pfingsten und Martinstag je 110 g. seibst n up der kisten 4 
erheben sollen; „wes die dry tornesschen daer enboeven 
dan oeverdragen, dat sail blyven zo unsser behoyff.* 4 
De mand. dni ducis. WUhelm de ^^^0. 

1451. Jan. 3. Burg. J.-B. Nr. 2504. 

Ders. verschreibt Degenhard Hase wegen treuer Dienste 
eine jfthrlich zu Weihnachten zahlbare Leibrente von 
50 g. auf den Zoll zu D. 
De mand. dni ducis per com. Wern. de Bevessen. 

Did. Lunyck. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. . 239 

1451. Mara 10. Dttsseldorf, J.-B. Nr. 2537. 

Ders. schuldet dem ZSllner Peter v. Lennep fOr 200 
Stockfische 20 g., 1 Ohm Ol 5 l / 2 g., 8 Tonnen Heringe 
26 g., 64 Matter Roggen 53 g. 8 alb., 89 Matter 
Hafer d, 12 alb. 44 g., ein Pferd 60 g. u. weist diese 
209 g. 14 alb. ihm auf die 3 Turnosen an „wir 
yetzont vur una an unsem zolle haven". 

1451. April 18. J.-B. Nr. 2537. 

Ders. weist Peter v. Lennep 100 g., die dieser fttr 
ihn an Herrn v. Rodemacher bezahlt hat, auf die bereits 
verpf&ndeten 3 Turnosen am Zolle zu D. an. 
De mand. dni ducis. Did Lunyct 

1451. Juni 30. J.-B. Nr. 2537. 

Ders. weist Peter v. Lennep u. Joh. v. Ddsseldorf 
30 g. geliehenes Bargeld, 70 g., die sie an Lutter 
Stail bezahlt, u. 8 g. fQr eine dem Kreuzherrenkloster 
zum Steinhaus gelieferte Tonne Butter an auf „alsulche 
dry tornesschen, as wyr an dem zolle zo D. zu yren 
henden gelaissen u. verschreven haven". 

De mand. dni ducis. Did Lunyck 

1451. Juli 24. Burg. Litt. EC9. 

Ders. befiehlt dem ZSllner Peter v. Lennep, an Himger- 
wasser zu C51n 10 g. zu zahlen, wofdr der C5lner 
Kleriker Wilh. Holthus Tueh zu seiner K^leidung erhalten 
soil, und diese 10 g. von den lierzoglichen Turnosen 
zu D. wiederzuerheben. 

1451. JuU 24. Burg. Litt. II C 12. 

Ders. weist Dechant u. Kapitel zu D. die Rtlckzahlung 
von 180 g., die sie fQr ihn an Emmerich v. Zissen 
gezahlt haben, auf die 3 Turnosen des Zolles zu D. 
an, die einstweilen noch der Schreiber u. ZOllner 
Peter v. Lennep u. der Beseher Johann erheben. 
De mand. dni ducis per com. Joh. vara Huys marschalci. 

Diderich Lunynck. 

1451. Aug. 1. Burg. Litt. II C 9. 

Ders. befiehlt dem ZGllner zu D., Heinrich, dem Eammer- 
knecht seiner Qemahlin, zu seiner „brulofft a 20 g. zu 



Digits 



zed by GoOgle 



240 Hans Motler 

geben, und diese „an uaaem gebure tolgeltz zo D. zo 
der ersten opsluyssoogen" wiederzuerheben. 
Per com. Worn, de Beveasen. Rorich de Beldekusen. 

1451. Sept. 10. Bensberg. Litt H C 9. 

Dera. wei8t Peter Schryver weitere 50 g. auf obige 
3 Turnosen an. 
De mand. dni ducis. Did. Lunyck. 

1451. Dez. 10. Burg. Litt. II C 9. 

Dere. weist Ailf Quade 50 g., die die&er Bertold 
v. Plettenberg zu einem Pferde gegeben, auf den Zoll zu 
D. an wie oben. 
De mand. dni ducis. Did. Lunyck. 

1453. Mftrz 18. Dfisseldorf. Litt n C 9. 

Dere. erklftrt, wegeji der am Zoll und Zollbuch zu D. 

vorgekonimenen ungebtjrlichen f{andlungen den Zflilner 

Peter Schreiber nicht zur Hechenschaft Ziehen zu wollen. 

Per d. duoem praes. de cons. Joh. yamme Buys raarscalco et 

Wernero de Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

1453. Jnni 23. Burg. litt. HC9. 

Dere. verleiht seinem Kaplan, dem mynrebroder Peter 
v. Rheinberg, eine allj&hrlioh Weihnachten zahlbare 
Leibrente v. 10 g. am Zolle zu D. 
De mand. dni ducis. Did. Lunyck. 

1453. Oct. 23. Litt. II C 10. 

Ders. macht wieder Eberhard v. Boicheim zum Beseher 
in D. und verspricht, bei untadeliger Fflhrung ihn 10 
Jahre lang nicht zu entsetzen. 
De mand. dni ducis. Did. Lunyck. 

1453. Nov. 17. Koncept Litt. II C 12. 

FQr 13 beim Antoniuskloster zu Cflln hinterlegte aus 
den Jahren 1447 — 1453 stammende Schuldbriefe auf 
die 4 herzoglichen Turnosen am Zoll zu D., das Amt 
Solingen, das Kirchspiel Neuenkirchen, die Veete Stein- 
bach und auf 1000 g. am Zoll zu Bonn gibt Herzog 
Gerhard dem Wilh. v. Nesselrode einen neuen auf 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dflssddorfer khefozoll etc. $41 

13325 g. auf das Land Blankenberg. Sollte er aber 
Leibeserben erhalten „damit unse here got uns umber 
genetlich version ind troisten wille" u. Wilh. v. Nessel- 
rode dann die Gef&lle des Landes BL nicht l&nger 
erheben kOnnen, so sollen obige Briefe fQr den noch 
rflckstandigen Betrag wieder in Kraft treten. 

1454. Febr. 13. DQsseldorf. Litt. II C 9. 

Herzog Gerhard Qbertragt dem Zflllner Joh. v. Hammer- 
stein und dem Beseher Eberhard, Ailfs Sohn, die 
Lieferung der Hauskost aufs SehloB zu D. fQr die 
nachsten 14 Tage. Die Auslagen sollen sie vom 
Gesamtertrage des Zolles zu D. wiedererheben und 
„buyssen unser tolkisten an sich behalden". 
Per com. dni Wilh. de Nesselroede dni de Lapide drossati 
Mont., Adolphi Quaden mil. et Werneri de Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

1454. Sept. 1. Bensberg. Litt. II C 0. 

Herzog G. toacht dem ZCllner zu D. Mitteilung von 
einer dem kurf. mainzischen Leibarzt Barth. v. Essen 
erteilten Zollfreiheit. 

Lieve frunt und getruwe . wir hain durch schrift, bede und 
begerden wille des eirwirdigen fursten ertzbuschopffs zo Mentze dem 
eirsamen meyster Bartholomeus van Eten doctor in medicinen syme 
artzten, diener und huysgesynde an unsera tolle zo D. tolfry gegeven 
tzwa tonnen mit malmasyen, eyne tonne mit welschem wyne, vort 
byer, butter, druge fische, heringe, seyffe, etzliche stucke van 
artzedyen, anch saltz und anders, dat sich na des vurs. ertzbusschoffs 
schrifft allet zosamen louffen sail umb trynt of 20 off 24 tonnen, 
ouch umb trynt eicht off tzien wullen doecher und dartzo etzliche 
andere kleyne huyssgerede, dat eme beneden usz den landen herup 
solle komen. So bevelen wir dir ernstlich, as Tilmannus Jacobs 
son brenger dis brieffs mit den vurs. punten stucken und sachen 
off umb den trynt ungeverlich dat lant hemp an den vurs. unsen 
toll kompt, dat du eme dat dan tolvry und ungeletzt volgen und 
damit faeren laisses sunder vertzoch off indracht ind des ouch nyet 
zo laissen, dartzo versehen wir uns gentzlich, want wir yn umbe 
schrifft und bede wille des ertzbusschoffs van Mentze, des wir ouch 
bywylen an synen tollen umb groissers bedurffen, damp getroist 
und dat zogesaget hain. Geg. zo Baensbur des neisten Bondages 
na sente Johannis dage decollationis a. 1454. 

de mandato dni ducis per commissum Werneri de Bevessen. 

Rorich de Beldekusen. 

Tahrb. XXI. 16 



Digits 



zed by G00gle 



242 Hans Hosier 

1455. Jan. 24. Transsumpt J.-B. Nr. 2605. 

Herzog Gerhard flberweist dera Grafen Johann v. Nassau 
fttr rttckst&ndige Rente 3 Turnosen des DQsseldorfer 
Rheinzoiles. 

In gotz namen amen. Eunt sy alien ind yeckligen denghienen, 
die dis untghaynwordige instrument sullen sien off hoeren lesen, 
dat in dem jaire na der geburt uns heren duysent vier hundert 
vunff ind vunfftzich in der derder indictien op sondach des seise 
ind zwentziehsten dages in dem maynde januario zo vier uren na 
mytdage off umb den trynt payssdomps des alrehylichsten in gode 
vaders ind heren heren Nicolai van gotlicher vursichticheit der 
vunfften payss in dem eichten jaire in untghaynwordichen unsser 
offenbaren tabellen ind der getzuyge herna geschreven koraen ind 
erschenen is der erbar Roerich van Beldekusen secretarius ind 
dienre des durchluchtigen hogebornen fursten unss gnedigen lieven 
heren heren Gerhartz hertzoiigen zo Guylche zo dem Berghe ind 
greven zo Ravensbergh ind hat ertzalt ind luden lassen, wie der- 
selve unse gnedige here vurs. mit dem homechtigen ind edeln 
junckheren Johan greven zo Nassauwe zo Vyanden zo Dyetz heren 
zo Breyda eyn verdrach ind dadinge angegangen ind oeverkomen 
were na luyde eyns offenen pergamentsbrieff, den der eg. Roerich 
uns offentlichen konnte mit seyss anhangenden siegelen as mit 
namen zom yrsten mit siegele uns gnedigen heren hertzoiigen vurs. 
van wyssen was ind dan noch mit vunff anderen siegelen as 
nemelich der vroymer ind vesten heren Wilhems van Nesselroide 
here zom Steyne dertzyt landdroiss des landtz van dem Berghe, 
heren Dederich van Burtscheit erffhoyvemeister des landtz van 
Gulyche, heren Ailffs Quaiden, heren Lambrechts van Bevessen 
ritter ind Werners van Bevessen van groenen wasse, as dat ouch 
in ind an demselven brieve ind siegelen die alredynge gantz ind 
ungecancelleirt ind sunder all missduncken erschienen zo sien was, 
ind hantreckde derselve Roerich uns notarien hie unden geschreven 
den vurg. brieff in unsse heinde ind requireirde uns yem zo behoiff 
uns gnedigen heren vurs. denselven brieff van worde zo worde 
affzoschryven ind uyss zo copiren in formen eyns transsumptz, des 
wir notarien hie unden geschreven uns also angenomen bain, ind 
volgt derselve brieff van worde zo wordo herna geschreven ind 
luydt alsus: Wir Gerhart . . , doin kunt, also as der edell unse 
liovo neve ind getruwe Johan greve zo Nassauwe zo Vyanden 
zo Dyetze here zo Breda jairlichs 500 overl. rynsche g. erfflichs 
geltz vur sich ind syne erven an unsem tolle zo D. hait ind darzo 
500 derselver gulden in affslach eynre summen geltz van versesse 
des vurs. erffligen geltz, as die besiegelde brieve darop ind davan 
sprechen dat dan ynnehaldent ind dem vurs. unsen lieven neven 
ouch bynnen unsen getzyden bisher 2000 overl. r. g. van der vurs. 
verschryvongen wegen vereessen synt, des so bekennen wir offentlich 



Digits 



zed by GoOgle 



t)er Dflsseldorfer Kheinzoll etc 243 

mit diesem brieve vur uns eta, dat wir nu van nuwes op gyfft 
die brieffs van der vurs. verschryvongen ind versesse wegen mit 
dem vurs. unsem lieven neven van Nassauwe oeverkomen ind 
verdragen syn, so dat wir in zo behoiff syn ind synre erven in 
ind an dry gantze alynge tornoisse desselven vurs. uns zols zo 
D. gesat ind bewyst hayn, setzen ind bewysen vestontlich in crafft 
dis brieffs in sulcher maissen, dat hey off syne erven van nu 
vortan na gifft disselven briefs alle jaire an dem vurs. nnsen 
zolle, so wat dieselven dry tornoisse van alien tolber guede ind 
war, an demselven unsen zol den Ryn aff ind op komen, da ver- 
tollen ind ledich dragen werdent na gebuere uns alyngen tols 
daeselffs, boyven die cost cleidongen ind loen man unsen tolner 
beserre zolschryver ind ouch unsers neven wartzpennink vort 
andern knechten ind bewereren jairs da an dem tolle zo geven 
ind gewoenlich zo haven plegen, wilchs alles as van der vurs. 
tolnere beserre zolschryver ind unses vurs. neven wartzpenninck 
vort andern kneichten ind bewereren vurs. weigen jairs da nsz 
dem gemeynen tolle zovoerentz genoymen ind uszgericht sail werden, 
so dat doch de vurs. wartzpenninck der vurs. kneichte eyn off ein 
erbar burger van D. van unsem neven vurs. up die meesigste 
voechlich8te cost darzo gesat werde ind uns dat nyet mit der cost 
up dat sweirste kome. Ind wanne unse neve off syne erven vurs. 
gelieffde eynen guden kneicht zo eynem wartzpenninge dartzo zo 
setzen, dat sullen sy moigen doin ind dartzo wir dem vur syne 
cost ind loen geven sullen als viele dem andern, der vur dem dar 
ane geweist were, gehadt hedde. Ind boyven sulche cost cleidonge 
ind loen sullen der vurs. unse neve off syne erven die dry tor- 
noisse, wat die dar boyven dragen, as vurs. is an sich ind zo 
irem behoyff up sullen doin heven ind buoren vry ind van 
alremallich unbekummert ind unbesweirt overmitz yren wartz- 
penninck, den sy van yren weigen dartzo setzen ind stellen werdent 
in maissen vurs. Demselven yrem wartzpenninge man ouch nu 
vortan alle maynde van unsen weigen volgen sail laissen so wat 
die vurs. dry tornoisse na belouffe ind gebuere des vurs. uns 
gantzen alyngen tols as vurs. is dragen werdent In dat allet in 
betzalongen der 500 gulden erffligen geltz ind an affslach des vurs. 
versesse bis zertzyt ind solange dat selve versesse ind die 500 
gulden sy an affslach hiebevor zo heven bewyst synt na innehalde 
der vurg. verschryvongen an den vurg. dryn tornoissen uszgericht 
ist ind yre voile betzalonge davan hant. 

Ouch ist sunderlingen hiemit bedadingt, dat yrste der vurs. 
unse lieve neve van Nassauwe off syne erven yre versesse gentz- 
lich ind all up doin bueren ind yre voile betzalonge an den vurg. 
dryn tornoissen davan kriegen hant in maissen vurs., dat uns off 
unsen erven ind nakomlingen asdan derselver dryer tornoisse eynen 
wieder erlediget ind erfallen syn sail, ind sullen uns ouch die brieve, 
die yeme op die vurs. 500. g van dem versesse an affslach zo heven 



Digits 



zed by G00gle 



244 Hans Moder 

gegeven synt, dan wieder oevergeven werden machtlois ind doit 
syn, bo dat derselve unse neve van Nassauwe ind syne erven asdan 
vortan zweyne der vure. tornoisse in yren heinden erfflich behalden 
sullen, die 500 g. erfflichs geltz alle jaire davan overmitz yren 
vure. wartzpenninok selver doin zo heven ind zo bueren. Ind dat 
in suloher maissen ind underecheide, off die zweyne tornoisse jaire 
me droegen ind davan queme dan die tuts. 500 g. erfflichs geltz, 
dat sail zo alien jairen ind zyden, as dat also geviele ind sich 
erfunde, uns off unsen erven ind nakomlingen vallen ind werden. 
Weirs aver dat yn jaire van alsulchen vure. zweyn tornoissen neit 
so viel engefiele noch davan enqueme, dat die vure. 500 g. erfflichs 
geltz aire davan betzalt wurden, wat sich des dan eynichs jaire 
kuntlich erfunde, dat sail yn zo alien zyden usz dem andern unsen 
gemeynen tolle boy ven die vure. zweyne tornoisse erfalt ind betzalt 
werden, so dat sy umme alle jaire yre voile betzalonge der vure. 
500 g. erfflichs geltz krygen sullen. Ind want dan unse frunde, 
die dyt van unsen weigen bedadingt, dem vure. unsen neven zoge- 
sacht hant, dat dy vure. dry tornoisse alle ind yecklichs jaire vom 
alremynsten 1300 overl. r. g. dragen ind wert syn sullen, so ver- 
sprechen ind geloyven wir ouch offt sache were, dat eynichs jaire 
dieselven tornoisse mynre dan die 1300 g. droegen, dat gebreche 
da an sullen wir yn ouch yecklichs jaire usz unsem alyngen zolle- 
gelde doyn erfallen ind vernoigen, as lange bis dat vereess betzalt is. 

Ind herumb ind herop so bevelen wir hertzouge vure. unsen 
tolnern beserre tolschryvere ind andern bewerern uns tola zo D. 
vurg. die yetzont syn oder hernamails daeselffs werdent, des vurg. 
unsere lieven neven van Nassauwe wartzpenninok zeretont van 
unsen weygen zo entfangen ind dat gebuere der dryer tornoisse 
van unsen wegen volgen zo laissen ind ouch vort van unsen wegen 
zo halden na ynnehalt des brieffs sunder eynichs andere beveils 
geboidtz off verboitz van uns unsen erven ind nakomen off yemantz 
andere damp ind davan zo warten zo gesynnen off zo heven willen 
in eynicher wys, ouch overmitz yre quitancien zo alien zyden ind 
termynen in unse behoyff davan wieder inzonemen ind zo entfangen, 
uns dae mit rechenschafft ind bewysonge hievan zo doin, as sich 
dat heischt ind geburt, gelych die vure. unse diener tolner beserre 
ind zolschryver dem vure. unsen lieven neven geloifft ind zo den 
hilligen geswoiren haynt, ind ouch andere, die wir off unse erven 
ind nakomlinge hernamails an yre stat setzen wurden, ouch doyn 
sullen .... 

Ind dieser sachen in getzuchnisse der wairheit ind gantzer 
vaster stedicheit so hayn wir hertzouge vure. unse ingesiegele vur 
uns unse erven ind nakomlinge an diesen brieff doyn hangen, ind 
zo noch meirre vesticheit hayn wir geheisschen ind bevoelen unse 
lieven reede ind getruwen, die ouch by dieser beiedongen gewest 
synt ind die haynt helpen dadingen, nemelich hern Wilhem van 
Nesselroide herre vom Steyne unsen lantdroiss uns lantz van dem 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Diisseldorfer Rhdnzoll etc. 245 

Berghe, hem Diederich van Burtscheit unsen erfthoyvemeister uns 
lantz van Guylche, hern Aylff Quaiden, hern Lambreoht van Bevessen 
unsen huysshoyvemeister ritter ind Werner van Bevessen, dat sy 
yre siegele by dat unse an diesen brieff hangen willen in getzuych- 
nisse aire vurs. sachen, des wir vurg. bekennen wair is ind van 
beveelnisse unssers vurs. gnedigen lieven heren gerne gedayn hayn. 
Geven in den jairen uns heren duysent vierhundert vnnff ind 
vunfftzich up sent Pauwels avent conversions. — Oever wilche alle 
ind yecklichc sachen ind punten vurs, bait Roerich in namen ind 
van wegen uns gnedigen heren vurs. gesonnen ind geheischen van 
uns notarien hie unden geschreven yem zo machen eyn offene 
offenbare instrument, so viell der noit were, in guder formen zo 
gedychte der wysen. Diese sachen synt geschiet zo Coelne in dem 
huyse genant zo kleyncn Guylche in der Judengassen gelegen op 
dem orde tgayn der schryffkammem der stat Coelne in dem 
kriespell van sente Laurencius in dem jaire uns heren indictien 
maende dage uren ind paysdom vurs. Dae mit oever ind an 
waren die eirbare hide Sybertus van Greveroide van Gelre clerck 
des styfftz van Coelne ind Aylff van Beldinckhuysen leye, als 
getzuyge daby sunderlingen geheischen ind gebeden. 

Folgt die notarielle Bekundnn^ dnrch den notarius publicus 
Johannes Worchem de Gelria clericus dioec. Coloniensis. 

Anm. a. 1463 April 4. erklart Grai Job. v. Nassau, dafi ihm aller 
Ruckstand v. obiger Rente gezahlt sei. (J.-B. 2717.) 

1455. Oct. 14. Benrath. Litt II C 9. 

Herzogin Sophie teilt dem ZOllner Joh. v. Hammerstein 
mit, dafi Herzog Gerhard mit ihrer Einwilligung dem 
Kreuzbruderkloster zu D. jahrlich 50 g. auf den Zoll 
zu D. verechrieben habe. 

1456. Febr. 15. Litt. ECO. 

Herzogin Sophie verschreibt dem Cfllner Bflrger Joh. 
Butschoen fur eine Forderung yon 142 g. roonatlich 
10 g. an ihren 2 Tumosen. 
Van bevele myner gn. 1. frauwen. Kirstyn zom Puetz. 

1456. Mai 4. Nideggen. Litt II C 12. 

Herzog Gerhard erklart unter Mitbesiegelung durch den 
Landdroeten Wilh. v. Nesselrode, den Erbhofmeister 
Dietrich v. Burtscheid und Werner v. Bevessen, dem 
Cfllner Bflrger Joh. Butschoen fur Pelzwerk w as van 
zabelen, mardern, cleyspelta, fenyerdt, hermelen ind 
latyss fodern* 334 g. zu scbulden, wofur er bis zur 



Digits 



zed by G00gle 



246 Hans Mosler 

Tilgung jedes Jahr zwischen Weihnacht und Lichtmefi 
100 g. aus dem Zoll zu D. erheben soil. 
Van bevele mynre gn. 1. heren ind frauwen ind overmitz Job. 
vamme Huys marschalk ind Werner van Bevessen. 

Diderich Lunynck. 

1456. Sept. 11. Nideggen. Litt. EC 12. 

Ders. teilt den Zollbeamten zu D. mit, daB er seine 
Gemahlin fur 1300 g., womit sie eine der Jungfer 
Margaretha Scharpenbach am Zolle zu D. zustehende 
Jahresrente von 100 g. abgeldst hatte, in die Erhebung 
eben dieser Rente, halb zu Walpurgis und halb zu 
Weihnachten zahlbar, eingesetzt hat. 
Van bevele myns gn. hern u. overmitz Did. v. Burecheit 

Did. Lnnyck. 

1456. Oct 11. Nideggen. Kopie Mscr. B 34 voL VIII. 

Herzog Gerhard maeht Joh. v. Hammerstein, ZCllner 
zu D., zugleich zu seinem Rentmeister im Lande Berg; 
al8 Sicherheit fur seine Auslagen soil er von den Ein- 
kilnften des Rheinzolles monatiich 65 g. fflr sich be- 
halten. 

Wir Gerhart . . . bekennen, dat wir na raide ind gutduncken 
unser selffe ind unser rede ind fninde mit unsem lieven getruwen 
Johann van Hamersteyn zer zyt unsem c tolner zo D. oeverkomen 
verdragen ind eynsworden syn, so dat he sich umb unser sunder- 
linger beden ind begerden wille dartzo ergeven ind annoeraen hait 
unss rentmeister amptz ind haven daromb den selven Johan nu zo 
unsem rentmeister in unsem lande van dem Berge gesat gemacht 
ind ym dat selve unse rentmeister ampt van unser wegen na alle 
synen besten synnen ind vermoigen getruwelichen zo verwairen 
ingegeven ind bevolen in maissen herna geschreven voulgt. 

Datz nemlich zo wissen ind zo verstain, dat der eg. Johan 
v. H. zo unser behoiff ind staden, unss unse degelige huyskost in 
dem vurs. unsen lande van dem Berge mit zo doin, dartzo haven 
heven buren ind an sich nemen ind entfangen sail zo geburliger 
rechenschafft ind bewysongen unss davan zo doin alle unse rente 
ind guide ind vort dartzo alle unse fruchte weyss roggen maltz 
gerste ind haver so we wir de ind dat allit oeverall in unsem 
gantzen lande van dem Berge noch unverwyst ind unverschreven 
geldens ind vallens haven groiss noch cleyne mit allem davan 
nyt nyssgescheiden dan alleyne unse bruchen ind quatertemper 
gelt, ind watkonne rente ind guide, id were van gelde off van 
fruchten, unss in unsem J^mle van dem Berge vurs. enbynnen der 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dusseldorfer Rheinzoll etc. 247 

zyt der vurs. Johan v. H. unse rentmeister is ledich ind weder 
zovallen wirdet, de sail he ouch zo unser behoiff an sich nemen 
ind entfongen ind unss davan ind wes wir yera dartzo vurder zo- 
voogden ind zor hant stelten, id were gelt provande off anders, 
unse degeliche gemeyne huyskoste enbynnen dem vurs. unsem lande 
van dem Berge in unsen slossen off steden, da unss mit unser 
liever huysfrauwen ind unsem gemeynen huyssgesynde geliefft zo 
liggen ind huyskost zo haven, ind ander unse geburende uyssgifft 
damit ind davan, so verre sulge unse rente reickt, doin ind be- 
stellen sail. Ouch ensullen noch enwillen wir enbuyssen den vurs. 
unsen rentmeister van unsen amptluden in unsem vurs. lande 
vamme Berge geyn gelt heven noch buren noch sy mit geynen 
coeten uyssgifften oeder updracht besweren noch ouch nyemantz 
vurder daryn bewysen off verschryven, dan vur geschiet is, dat 
unss an unsen renten ind gulden unss zo unser cost dienende hyn- 
derlich sy off uns darane aff gae, sunder dat allit zo unser behoiff 
zo staden unser huysskost vurs. in hant des eg. unss rentmeisters 
komen ind vallen hussen. 

Were ouch sache dat demselven Johann v. H. in eynchen 
zokomenden zyden de sachen mit unsem rentmeisterampte unse 
huysskost zo doin zo sware wurden, ind der nyt langer gedoin 
noch volbrengen kunde, sulchs sail he unsselver altzyt als yem 
des so noit geburen wirdet sagen ind kunt doin, asdan sullen wir 
erne zurstont sunder vertzoch hulpe ind bystant da ynne doin ind 
vlysslich darorabe uysse syn, eme eyne somma van gelde zo 
krygen ind zo bestellen we unss ind unse rede des dan na gelei- 
genheit unser sachen unss ind dem selven unsem rentmeister dartzo 
noit syn duchten. Ind off wir eme dan sulge hulpe ind bystant 
nyt endeden ind eme damit nyt en hulpen noch gehelpen kunden, 
so sail ind mach he asdan sunder unsen zorn ungnade ind alien 
unwillen van unsem rentmeisterampte afflaissen ind sich geynre cost 
noch updracht unss vurder zo doin kroeden, ind he ind syne erven 
snllen doch dan gelyche waill in gantzer volkomenre hevongen ind 
burongen sulger synre bewysongen ind verschryvongen wir eme 
tgain syne updracht hy in desem brieve gedain hain as herna 
geschreven voulgt bis zo voire betzalongen davan vestlich unge- 
hyndert syn ind blyven. Wir sullen ind willen ouch alle zyde, 
as der vurs. unse rentmeister des an uns gesynnet, syne rechen- 
schafft unser huysskoste off anders, des he unss zo rechenen hait, 
gutlich hoeren ind eme unse recessbrieve damp doin geven as 
geburligen ind gewoenligen ist. 

Ind up dat der vurg. Johan v. H. unse rentmeister an unss 
sycher ind gewyss sy ind weder an betzalonga komen moige, as 
he umbers sail, alle alsulch updracht ind verleyge he unss updragen 
ind verleigen wirdet, haven wir in de zo behoiff syn synre erven 
ind behelder dis brieffs mit yrem willen, doch also dat geyn 
behelder dis brieffs syn ensall he ensy unser undersaisse, bewyst 



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248 Hans Motler 

in affslach weder zo heven ind zo boeren in unsem tolle van D. 
as alle ind iglichs maendtz 65 overl. r. g., daran wir in oach hy 
bevoren etzlich gelt in affslach zo heven ind zo buren bewyst* ind 
verschreven gehadt hain, ind so balde der eg. Johan v. H. unse 
rentmeister ayn vurbewyste gelt na luyde synre vnrbrieve in dem 
vura. unsem tolle van D. all gehaven ind geburt hait, sullen he 
syne erven off behelder die brieffs vwre. asdan vanstont vortan in 
gelycher maissen alle ind iglichs maendtz uyss ind an unsem ge- 
meynen tolle ind tolgelde unss tols daselffs zo D. vure. in affslach 
alle alsulge updracht ind verleyge unss der selve unse rentmeister 
upgedragen ind verlacht hedde selffs upheven ind buren off van 
yren wegen upheven ind buren sullen ind moigen laissen ind 
buyssen unser tolkisten zo behalden 65 der vure. overlentscher 
gulden ind dat so vortan alle ind iglichs maendtz zo doin, so lange 
ind bis zerzyt dat sy alle alsulge schoult, wir Johan v. H. unsem 
rentmeister vure. van synre updracht ind verleyge as vure. is 
schuldich bleven weren, darane in affslach all upgeburt gehaven 
haint ind davan gentzligen all ind waill betzailt synt Wir 
hertzouge etc ensullen noch enwillen den vure. Johan v. H. etc. 
van unsem tolle tolnerampte zo D. und alsulger upburongen der 
65 gulden alle maendtz in unsem tolle daselffs in affslach zo heven 
as vure. is nyet entsetzen noch davan wysen off entsetzen laissen 
in geynreley wys, sy enhaven zierst alle alsulgen gelt ind schoult, 
derselve Johan v. H. unss zo der updracht ind verleyge uns rent- 
meisteramptz zo synre redelicher rechenschafft ind kuntliger bewy- 
songen upgedragen ind verleygen wirdet, darane gehaven ind geburt, 
off wir enhedden sy zierst so wes in dan noch unupgehaven ind 
ungeburt darane gebrechlich were gentzlich all ind zo maill waill 
betzailt. . . . 

Gegeven zo Nydecken in den jaren unss heren 1456 up den 
neisten maendach na sent gereoins dage. 

Van bevele mynre gnediger heren ind frauwen hertzougen ind 
hertzougynnen ind overmitz hern Diderich van Burtscheit erffhoff- 
meister des lantz van Ghiylge, hern Wilheras van Vlecken ritter, 
ind Johan vam Huyss marschalck. 

Did. Lunynck. 

Mitbesiegler : Wilhelm v. Nesselrode, Herr zum Steine, LandV 
drost, Ailf Quade Amtmann zu Angermund, Lambert van Bevessen 
Hofmei8ter, Johann vam Huyss Marsclialk, Johann v. Nesselrode, 
Wilhelms Sohn, u. Werner van Bevessen. 

1456. Oct. 29. Nideggen. Litt. II C 12. 

Herzog Oerhard verschreibt der Witwe Neysgin v. Velmo 
filr eine Forderung v. 148 g. monatlich 4 g. auf den 
Zoll zu D. 



Digits 



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Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc. 249 

Van bevele . . . overmitz Wilh. v. Nesselrode Landdrost u. 
Did. v. Burscheit Erbhofmeister. 

Did. Lunyck. 

1456. Nov. 13. Nideggen. Liti. II C 12. 

Herzogin Sophie weist Johann Pieck, Amtinann zu Mon- 
heim, 600 g. an auf die 2 Turnosen am Zolle zii D., 
die ihr der Herzog tlbertragen hat 

Van bevele myner gn. frauwen. Did. Lunyck. 

1457. Sept 5. Litt. II C 10. 

Des Zflllners Johann v. Hammerstein Aufzeichnnng der 
auf dem Dttsseldorfer Rheinzoll lastenden Verschreibungen. 

Zom eirsten dem greven van Katzenelenboigen eynen erfftoir- 
nysschen. 

It. dem greven vurs. zo sent mertinsmissen 100 overl. g. zo 
manlehen ind dan noch 100 overl. g. van versesse. 

It. dem greven van Nassauwe jairs 1300 overl. g., dar intgain 
dat he buren sail dat gebur dry tomysschen bys zo den vurs. 
1300 overl. g. erne de jairs dairvan zo werden. Ind were sache, 
dat he sulgen gelt van dem gebur der vurs. tornysschen ueyt allre 
geburen enkunde, dat sail man erne an anderm myns gn. h. toll- 
gelde erfullen. Ind off de vurs. dry tornysschen jairs me droigen 
dan de vurs. 1300 overl. g. dat is myns gn. 1. h. 

It. dem greven van Seyne zo manlehen sent mertinsmisse 
100 overl. g. 

It. juncher Johan van Nassauwe van Bilsteyn zo manlehen, as 
erne in dat lant van Blanckenberg zo sent mertinsmisse verschreven 
synt, 50 overl. g. 

It dem van Westernberg zo manlehen zo kirstmissen 100 
overl. g. ind ouch dan 100 overl. g. an affslach, so we eme dat 
dan verschreven is. 

It dem aelden hern van Ghemeh zo manlehen zo sent mertins- 
misse 60 overl. g. 

It dem jungen hern Hinrich van Gheymen, so as eme ver- 
schreven is 100 overl. g. 

It hern Geirhart van Wiltz zo manlehen sent mertinsmisse 
100 overl. g., ind syn affschryfft is zo D. up dem tolhuys. 

It. Hinrich van Grunsfetde dem jungen zo manlehen sent mer- 
tinsmisse 40 overl. g., ind 40 overl. g. as eme verschreven is. 

It hern Berndtz van Burtscheit seliger synen erven zo man- 
lehen zo kirstmissen 5Q overl. g. 

It. hern Diderych van Burtscheit ritter, erffhoifmeyster des 
lantz van Guylge zo manlehen zo lichtmissen 100 overl. g. 



Digits 



zed by GoOgle 



250 Hans Mosler 

It den Boyssen van Waldecken zo manlehen sent mertinsmisse 
20 overl. g. 

It. den gebruedern van Haetzfelde hern Johan, Hennen ind 
Godert zo manlehen zo kirstmissen 60 g. 

It Conen van Ryffenberg ind synen zwen sonen zo manlehen 
yre leven lanck zo kirstmissen 20 g. de affschryfft davan is zo D. 
up dem tolhuyss. 

It. Goyswyn Proistynck syn leven lanck zo manlehen zo kirst- 
missen 25 overl. g. 

It. hern Daem van Hetzongen ritter zo manlehen sent mertins- 
misse 20 overl. g. 

It. Otto Waelpotten, as erne zo manlehen off we erne dan 
geburt 20 g. 

It Johan van Asschenbroyck zo manlehen sent mertinsmisse 
eyn foder wyns. 

It. Degenhart Haesen, as erne up jairsdach verschreven moigen 
syn 50 overl. g. 

It dem hoiffmeister hern Lambert van Bevessen zo kirstmissen 
100 overl. g. ind zo sent johansmisse zo mydsomer 100 g. 

It zo sent mertinsmisse zo hultzgelde up dat sloss zo D. 
60 overl g. 

It so was dem hoiffmeister nock bewyst, as he van dem hilgea 
grave komen was, zo synre ritterschafft zo kirstmissen 50 overl. g. 
ind zo sent johansmisse zo mydsomer 50 overl. g. 

It Wilhem Cloister zo lichtmissen as erne verschreven is 
25 overl. g. 

It juncfef Hilwych van Elner zo yre lyfftzucht jairs zo sent 
mertinsmisse 30 g. 

It Teylgen van Ycket jairs zo hantgelde van 100 g., de man 
schuldich is, 10 g. 

It den Cruytzbrodern zo D. zo staden yre kost ind buwes zo 
kirstmisse 50 rinsche g. ind vur yeden g. zo betzalen 20 1 /* alb. 

It her enbuyssen myner gnediger lever vrauwen gnaden yre 
quattemperngelt ind yre zwe tomysschen. 

It her enbuyssen dem tolner syne bewysonge des maendes 
65 overl. g. 

It her enbuyssen dem besier syne bewysonge des maendes 
8 overl. g. 

It. Johan Robetz son syn levenlanck jairs zo sent mertinsmisse 
12 overl. g. 

It. noch her enbuyssen den alden schutzen zo D. jairs zo sent 
johansmisse zo mydsomer 10 overl. g. 

It. den jungen schutzen 5 overl. g. 

It. den gebruedern van der Leyen myt namen Johan, Engel- 
bert, Aelff, Hermann ind Rutger yeder eyme syn levenlanck zo 
manlehen halff zo paesschen ind halff zo kirstmissen 10 overt, g. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dtisseldorfer Rheinzoll etc. 251 

Summa dis vurs. oeverelagen up 4300 [!] overl. g.; her enbuyssen 
ind vur deser vurs. summen is noch, dat neyt darya gerechent en 
is, sulohe zweyn tornyssche myner gnediger lever vrauwen gn. 
bewyst synt, ind dan den eynen tornysschen dee graven van Katzen- 
elenboigen; ouch en is in der vurs. summen neyt gerechent dat 
foeder wyns van Asschenbroichs manlehens wegen. 

1457. Dez. 5. Nideggen. Litt. II C 12. 

Herzog Gerhard weist seiner Gemahlin 1769 g., die er 
ihr schuldet, auf die 2 Turnoeen an „de wir yre lieffden 
hy bevoeren in yre hant ind gewalt gestalt haven". 

Van bevele . . . . ov. Wilh. v. Nesselrode Landdrost u. Did. 
v. Burscheit Erbhofmeister. 

Did. Lunyck. 

1459. Jan. 26. Nideggen. Litt II C 12. 

Ders. weist s. Gemahlin weitere 1089 g. auf obige 
2 Turnoeen an. 

Van bevele . . . ov. Wilh. v. Nesselrode Landdrost und Joh. 
v. Nesselrode. Did Lunyck 

1459. Jan. 30. Litt. II C 9. 

Dere. verschreibt dem Zollkneoht Clais v. Ossendorp, 
Eidam des Besehers Eberhard, fflr geliehene 260 g. bis 
zur Tilgung jeden Quatember 30 g. auf den Zoll zu D. 
u. verleiht ihm das Zollschreiberamt; seine bisherige 
Stelle erh&lt Ailf Klunsch. 

Van bevele . . . . ov. Bertold v. Plettenberg. 

Cristian zum Putz. 

1459. Juni 15. J.-B. Nr. 2660. 

Joh. v. Hammerstein, Rentmeister und Z511ner zu D., 
quittiert, von einem Schuldbrief Herzog Gerhards fiber 
5638 g. } weshalb ihm alle Monat 65 g. auf den Zoll 
angewiesen waren fl die buyssen der tolkisten zu be- 
halden", von 1554 Febr. bis 1459 Juni 4160 g. erhoben 
zu haben. 

1461. Febr. 9. Hambach. Litt U C 9. 

Herzogin Sophie befiehit dem ZCllner Joh. v. Hammer- 
stein, ihr in Coin Futter zu einem seidenen Tabbart 



Digits 



zed by GoOgle 



25? 



Hans Moster 



einkaufen zu lassen und einige Kleinodien, die dort bei 
Friedrich Burchartz versetzt sind, einzulflsen; das Geld, 
19 g., soile er an ihren 2 Turnosen zu D. wiedererheben. 

1461. Dez. 27. J.-B. Nr. 2696. 

Herzogin Sophie Gberweist eine Fordening Albrecht 
Offerkamps von 150 g. auf ihre 100 g. Jahresrente 
am Zoll, die Qbrigen 50 g. auf den Turnos „den wir 
noch unverschrevens vallen haven tt . 

1462. Marz 19. Nideggen. Litt. II C 9. 

Herzog Gerhard verleiht seinem Beichtvater Meister 
Gerhard eine lebenslangliche Rente v. 12 g. am Zoll 
zu D. 
Van bevele . . . ov. Bertold v. Plettenberg. 

Did. Lunyck. 

1463. Mai. 

2 Rechenschaftsberichte des ZOllners Joh. v. Hammer- 
stein Qber die 2 der Herzogin Sophie zustehenden 
Turnosen von 1459 Juni bis 1463 April. (Zusammen- 
gezogen). 
Dit ys aisuliieh gelt ind upborynge mynre genediger liever 
frauwen genaden an yren zwen tornysschen gefallen ys, ind das 
yre genaden selven endeils entfangen haven ind auch endeils van 
yren genaden bevele vort uysgegeven ys as van dera maende junio 
an in dyssem vurs. 59. jair, ind is zom eirsten de upborynge 
darvan as dat herna geschreven steit: 



•459- 


1460. 


I46I. 


1462. 1 


1463. 


Jan. 


5 G. 16 s. 1 ) 


7 G. — s. 


2 G. — S.J34V 


1 G. — s. 


Fcbr. 


5P « — 


36 n 2 „ 


4 n — :»3 


n 20 „ 


Marz 


9K - 


74 „ - 


94 n — 


<>5 


r 14 . 


Apr. 


140 „ — 


64 „ — 


54 n — 45 


» & » 


Mai 


74 n — 


36 „ — 


27 n 6 ,. 






]uni 28 G. 22 schill. 


55 n — 
46 „ 20 „ 


2$ n - 

4 6 « — 


42 n — 






Juli 50 „ — 


60 „ — ») 




Aug. 83 „ 22 „ 


77 n 22 n 


48 » — 


44 » '4 n 






Sept. 88 „ — 


59 » 20 „ 


120 „ — 


34V, n — 






Oct. 243 „ 8 „ 


182 „ — 


232 n — 


247* » — 






Nov. 256 „ — 


178 n — 


212 „ — 


59 » — 






Dez. 143 „ — 


113 n — 


135 n — 


*7V« - — 







Summa dys van dyssen vurs. maenden zosamen macht dry 
jair ind eynen maendt ind ys de summa 3228 overl. g. 18 schill. 

') n Want der Hyn do myt yse Was". 

•) Diese zweite kurze Rechenschaft istaus prakt. Griinden hier angeffigt. 



Digits 



zed by G00gle 



fcer tmsaeklorfer Kheinzoll etc 268 

Darvan ys mynre genediger 1. fr. gen. wegen selven worden 
ind auoh vort van yre genaden wegen nysgegeven ys overmitz yre 
genaden petes ind bevellbrief: 

1459. Oirtgin Burohartz gegeven 200 g, ind zo schadegelde 
14 g. Kirstghen zom Puetze 14 g. ind 200 g. 

Schynheiden huysfrauwe zo eyme tabbart 4 t g. 

Evert besierre, as yeme van synre bewysopgen gebroichen, 
Juni 18 g. Mi 18 g. August 10 g. 

Butschoen gebrach van Juni 10 g. Juli 10 g. 

Johan den alden besierre an affslacfr synre schoult geburt 
Sept. 28 g. Oct. 28 g. Nov. 28 g. 

demselven 30 g. die syn breeder Kirstghin an doiche mynre 
gn. fr. g^a. verlacht hadde. 

Johan schroeder zo zerongen 3 g. do hey dar beneyden zoich 
umb doich. 

Mynre gn. 1. fr. gen. selfe gegeven 179 g. 4 schill. ind 50 g. 

WDhelm Offerkamp 150 g. 

Joh. v. Hammerstein selbst 50 g. „as ich yren gen. zo Ben- 
rode geleent hadde, die ich also ynne behalden hain tt . 

1460. Gerhard dem bygetzfoder 20 g. 

up saterdach na iudica mynre gn. 1. fr. gen. 26 g. 16 schill. 

Daem van Pyrne vur eyn pert 30 g. 

Johan den alden besierre 116 g. (in Monatsraten v. 28 g. zur 
Tilgung einer Forderung von 200 g.) 

fridach na sent Remeysdage mynre gn. 1. fr. gen. 20 g. 

Evert besierre 25 g. (womit dessen Forderung getilgt ist.) 

up sent Luciedach mynre gn. L fr. gen. 305 g. 

up sente Thomas avent Heynrich Weirtghen as van eyme 
perde 33 g. 

dinxtach na sent Thomaisdaghe Joh. v. Hammerstein selbst 
252 g. 18 schill. 

1461. up u. 1. fr. avent Lichtmissen gegeven Claerghen van 
Stralen 56 g. 

Peter dem bedener, voder myt zo gelden, 7 g. 

dem pryer zo Cruytzbroderen 6 g. 

Evert besierre 50 g. Diderich tolschryver 25 g. 

Brasse up der Qrdenbach ind Lytich tho Heymelgeist 50 g. 

Paeeschen yrre gen. gesant zo Hambach zo offergelde 20 g. 

Johan Quanten eynspertz wegen, dat yem affgegoullen was, 20 g. 

manendach na sent Mauriciusdage m. gn. 1. fr. gen. zo Baens- 
berch 12 g. 

broder Hennan pryer zo Cruytzbroderen up sent Simon Jude- 
dach 6 g. 

Evert besierre 50 g. Diderich tolschryver 30 g. (angewiesen 
auf yre gen. eyne onbewysten tornyss.) 

Conrat Bolten 50 g. 

Johan den alden besierre 50 g. 



Digits 



zed by GoOgle 



254 Hans Mosfer 

Lambert van Bevessen 29 g. 4 schill. 

yre gen. gesant myt Johan myme sone 18 g., die rayt me 
anderra gelde Pletenberge worden synt. 

1462. Sondag na nuwen jairsdage Berndt Maesse an affslaeh 1 g. 

Joh. v. Hammerstein selbst 31 g. 

Peter dem bodener 8 g., dem sedeler zu Ouilche 9 g. 

Eirstghen zom Putze up donerstach na pinxtage 12 g. 

Johan Butschoen 142 g. 1 rar. 5 schill. 8 d. ooltz (in Afonats- 
raten v. 10 g.) 

Johan Bonenberch 50 l f 2 g. 

demselben von Mai 1461 bis Juni 1462 den Ertrag des einen 
Turnoeen, der ihm fflr eine Forderung v. 769 g. 3 mr. 5 schill. 
eoltz verschrieben war, = 538 g. 11 schill. 

Evert besierre, Diderich tolschryver ind Johan besierre fflr ein 
Darlehen v. 250 g., de sy yre gen. yn yre gen. eyme unbewysten tor- • 
iiyssche bewyst haven, vom Mftrz 47 g., Apr. 27 g. 2 schill., Mai 13 g. 

Conrat Offerkamp 21 g. 

Summa 3198 g. 3 schill. 8 d. brab. 

Upheven ind ussgeven dess rechenschafft eyn tgeen dat ander 
gerechent blyfft Johan van Hamersteyn m. gn. fr. hie van schnldich 
30 l / 2 g. 2 schill. 4 d. brab. 



Von Juli 1462 bis April 1463 erhob Johan Bonenberg weiter 
den einen Turaos = 204 g. 15 schill. 

Van dem andern tornyssche gegeven yre gen. selver 50 g. 

Eirstghen zom Putze 52 g. u. 12 g. an afslach synre scholt. 

Conrat Offerkamp 29 g. 

Peter Fodener 6 g. 

dem pryer ind convente der Cruytzbrodernordens zo D. vom 
Mftrz 33 g. April 22 g. 15 schill. (als Abschlag fflr 400 g., die 
auf die beiden Turnosen angewiesen waren „eyne erffmysse darmit 
zo bestedigen"). 

Summa des ussgevens 409 g. 6 schill. brab. So kompt upheven 
ind ussgeven gelych. 

1464. Mai 20. Litt II C 9. 

Joh. v. D. u. Claes van Ossendorp im Namen ihres 
Schwiegervaters Eberhard van Boicheym u. Zollschreiber 
Dietrich Hamer erklftren, die ihnen von der Herzogin 
geschuldeten 250 g. an einem ihrer 2 Turnosen zu D. 
zu verschiedenen Terminen (erwfthnt wird die Offnung der 
Zollkiste Sonntag nach Katharina a. 1 463) erhoben zu haben. 

1470. Dez. 17. DQsseldorf. J.-B. Nr. 2827. 

Herzog Gerhard nimmt die Rechenschaft Johanna v. 
Hammerstein fiber die Verwaltung des Rheinzolles zu 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfisseldorfar Kheinzoll etc 



m 



D. vojn Juni 1467 bis Dez. 1470 entgegen. Die Aus- 
gaben des Zftllners ttberetiegen die Einnahmen urn 
329 g., die ihm auf den Zoll angewiesen werden. An 
Salz ist ein Bestand v. 9 Sficken vorhanden. 

1472. Sept. 5. Konoept. Litt. II C 12. 

Dere. verkauft far erhaltene 500 g. an Christian zum 
Pfttz nnd Belgin, dessen Qattin, eino Leibrente von 
jfthrlich 50 g. axis dem Zolle zu D. mit je 25 g. 
zahlbar zu LichtmeB u. Johannis decoll. Es bflrgen 
Joh. v. Nesselrode Landdrost, Bertold v. Plettenberg 
Hofmeister u. Aratmann zu Ldlsdorf, Wilhelm v. Bemsau 
Amtmann zu Porz, Wilh. v. Beldekusen Rentmeister u. 
Joh. v. Hammerstein ZCllner zu D. und verpflichten 
sich mit dem Herzog bei Nichtauszahlung zur Leistung. 
Mit einem besonderen Transfixbrief soil der jedesmalige 
ZOllner pfinktliche Zahlung geloben. 

1472. Oct Litt. II C 10. 

Rechenschaft des ZflUners Reinhard v. Hammerstein 
fiber Ertrag u. Verwendung der 2 der Herzogin Sophie 
zustehenden Turnosen von 1470 Dez. bis 1472 Sept. 





1470. Ertrag: 


V«rw«ndung: 


1471. 


Ertrag: 


V«rw«ndung: 


Dez. 


42 besch. g. 
1471. 




erhalt die Her- 
zogin selbst. 












Jan. 


45 besch. g. 


20 schill. 




34 besch 


g. 2 schill. 




Febr. 


30 » 


«4 » 




47 


»» 


— 


»» 


► 


Marz 


49 » 


8 „ 


< 


47 


t» 


12 


w 




April 


39 


6 „ 


an Heynrich v. 
Frymersheym , 
cuchenschryver 


58 


n 


12 


w 


'an Cirstghen zum 
Putz. 


Mai 


19 


14 » 




35 


t* 


12 


»» 


der Herzogin 
selbst zo Bens- 
bur oeverlie vert 


Juni 


23 n 


8 n 


an Ailf van Ho- 
* keshoeven 


39 


n 


18 


M 


an Crislghen zum 


Juli 


23 n 


22 „ 


27 


*» 


2 


f» 


Putz fftr eine 


Aug. 


3S n 


4 » 




32 


>» 


6 


W 


Forderung von 


Sept. 


104 „ 

138 


16 n 




49 


♦♦ 


12 


»♦ 


5440verl.g.23 


Oct 










alb. 3 hall. 


Nov. 


89 • 


2 n 


anKirstghen zom 
Putz39g.2alb. 

an WUhem Poe- 
dyk 50 g. 










colsch. 
an Pauwels wa- 
pensticker 6 g. 


Dez. 


64 


4 n 


yrer gen. zo Byl- 
veldebrachtind 
oevergelievert 













Digiti 



zed by G00gle 



266 Ham Mosler 

1472. Nov. 19. Randerath. Litt II C 12. 

Herzog Gerhard schreibt dem ZOllner Reinhard v. 
Hammerstein, da6 Christian zura PQtz willens sei, das 
ihm nach dem Tode Dietrich Hamers Qbertragene Zoll- 
schreiberarat zu D. anzunehmen. Der jetzige Inhaber 
Clais v. Ossendorp solle also seine Schuldforderung 
ausbezahlt erhalten und wieder sein frdheres, jetzt von 
seinem Eidam Ailf Klunsch verwaltetes Zollknechtarat 
ubernehmen. Im Falle dafi Christian z. P. durch sein 
Landschreiberauit verhindert sei, seine Gesch&fte am 
Zoll wahrzunehmen, solle der Zdllner selbst inn vertreten. 

1478. Juni 3. Graz. Litt HQ 14a. 

Kaiser Friedrich III. dankt dem Herzog Wilhehn fdr 
die auf seine Bitten dem Johann v. Rynsheim bewiJligte 
Zollfreiheit far 200 Zollfuder Wein „der 2 gemeyne 
fader fur eyns gerechent werden". 

N7SI. Nov. 7. Bensberg. J.B. Nr. 3020. 

Cber die Verwaltung des DGsseldorfer Rheinzolles von 
Anfang Jan. 1476 bis Ende Oct. 1478, sowie tiber die 
des dortigen Landzolles von Anfang Oct 1476 bis Ende 
M&rz 1477 legt Reinhard v. Hammerstein dem Herzoge 
Wilhelm Rechenschaft ab. Seine Ausgaben ubersteigen 
die Einnahmen urn 166 g. k 24 alb. An Natural ien 
ist ein Bestand vorhanden von 4 Sack 2 1 /* Last Salz, 
7V2 Tonnen Hering und 1 Tonne Rheinfisch. 

1483. Mfti-z 20. DQsseldorf. J.-B. Nr. 3141. 

Herzog Wilhelm erklftrt, daB ihm, 6einen R&ten und 
Freunden Reinhai*d v. Hammerstein Qber die Verwaltung 
des Ddsseldorfer Rheinzolles von 1481 April bis 1483 
Ende Februar Rechenschaft abgelegt hat. Hiernach bleibt 
er dem ZOllner schuldig 242 g. k 24 alb. 1 Mark 
10 schill. 6 1 / 8 pen. brab., dieser dagegen ihm 1 1 Sftcke 
Salz, 3 Tonnen Hering u. l l / t Tonne Rheinfisch. 

Van bevele m. gn. h. oevermitz Bertolt v. Plettenberg hoff- 
meisten 

Did. Lunynck. 

14S4. Sept 9. Litt II C 12. 

Adolf u. Philipp v. Cleve schreiben an Herzog Wilhelm 
ihnen zugehSrige 4 Stuck Trankwein habe der ZOllner 



Digits 



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Der Dttssekiorfer Rhemzoll etc. 257 

zu D. ohne herzogliche Anweisung nicht zollfrei fahren 
lasseii u. der Cberbringer habe fttr den Zoll Bflrgschaft 
stellen mtissen. Sie bitten um Freigabe. 

1484. Sept. 11. Monheim. Litt. II C 12. 

Herzog Wilhelm teilt dem Z5Uner zu D. mit, er habe 
den Jungherzflgen Adolf u. Philipp v. Cleve die nach- 
gesuchte Zollfreiheit fur 4 Stack Wein bewilligt. 

1486. Juli 23. Brfissel. J.-B. Nr. 3186. 

Kftnig Maximilian best&tigt die dem Herzog Wilhelm 
v. J Mich -Berg durch Kaiser Friedrich III. bewilligte 
Zolleinrichtung zu Lfllsdorf. 
Wir Maximilian von gotts gnaden romscher konig etc. bekennen 
als der allerdurchleuehtigist furst und herre herr Friedrich romscher 
keiser etc. dem hochgebornen Wilhelm hertzog zu Guilch und zum 
Perge unserm lieben oheim und fursten und seinen eelichen mend- 
lichen leibserben seins namen und stammen und nicht weiter einen 
zoll auff dem Rein zu Lulsdorff oder auff anderen seinen gruntten, 
wo er an dem bemelten ende davon getrungen wurde, von wein 
und aller andern zollper waar und kauffmannschafft in massen der 
zu Lynntz von dem erwirdigen Hermann ertzbischoven zu Collne 
unserm lieben neven und ourfursten genomen wirdet, aus notturftigen 
ursachen sein keiserlich maiestat dazu bewegende ze nemen ver- 
gOnnet geben und erlaubt hat, also das er sein keiserlichen maiestat 
und nach seinem tode uns und unsem nachkommen am reich alJe 
jare vier tausent guldin reinsch zu sanct Martins dage davon reichen 
und geben sollen nach seiner maiestat brieff innehallt darumb aus- 
gegangen, das wir demselben unserm lieben oheim hertzog Wilhelmen 
bei unserm koniglichen worten zugesagt haben wissentlich mit dem 
brieff, das wir ine und die bemelten sein mendlich leibserben den 
berurten zolle nach laut des obbemelten unsers lieben herren und 
vatters brieff in nemen, sie dabei beleiben lassen und daran kein 
irrung tun wolien. Mit urkunde dis brieffs rait unserm konicklichen 
ingesigel besigelt. Geben in unser statt Brussel an sondag nach 
sanct Maria Magdalena dag nach Cristus geburt 1400 und im 86., 
unsers reichs im 1. jare. 

1486. Nov. 28. Coblenz. J.-B. Nr. 3194. 

Kaiser Friedrich erkl&rt, falls Herzog Wilhelm an dem 

jQngst erhaltenen Zollprivileg zu Dusseldorf gehindert 

werde, ihn sonst entschadigen zu wolien. 

Wir Friderich etc. bekennen vur uns, den durchleuchtigisten 

fursten Maximilian etc., des wir uns hier inne annemen und mech- 

tigen, und all unsere nachkomen am reich offenlich mit dem brief, 

Jahrb. XXI. 17 

Digitized by VjOOQIC 



258 Hans Moslet 

als wir dem hochgeborn Wilhelmen hertzogen zu Gulich und zum 
Perg unserm lieben oheim und fursten und seinen erben fdr den 
zole, so wir im zu Lulstorff oder auf andern seinen grunnten aui 
dem Reine geben gehabt und er uns und demselben unserm lieben 
sone dem romischen kunig zu eren hat vallen lassen, zwen landzol 
in seinen hertzogtumben daselbs zu Gulich und zum Perg von neuem 
gegeben und die turnes, so er von wein und anderer zolper waar 
und kauffmansgut von alter her in seiner stat zu Deusseldorff ze 
nemen hat von einem yeden zolfuder weins, so dafurgefflrt wirdet, 
mit sechs turnes und von anderem gut nach derselben antzal gemeret 
haben nach laut unsers keiserlichen briefs darumb ausgegangen, daz 
wir demselben unserm lieben oheim fur uns, den benannten unsern 
lieben sone den romischen kunig und unsere nachkomen am reich 
zugesagt haben wissentlich mit dem brief, ob der erwirdig Hermann 
ertzbischove zu Collen, des heiligen romischen reichs in Italien 
ertzcantzler, unser lieber neve und curfurst, und die ersamen unsere 
und des reichs lieben getruwen burgermeister und rate unserer und 
des heiligen reiches stat daselbs zu Collen oder ir nachkomen dem 
benannten hertzog Wilhelmen oder seinen erben an derselbig merung 
der sechs turnes oder zwen landzolen vorgemelt in mitwissen des- 
selben von Collen und der stat daselbs gegeben dringen, verhindern 
oder sy des entwern, daz wir sy so wir des wissentlich gemacht 
werden, mit einem andern zole auf dem Rein oder mit anderr guter 
treflicher nutzung versehen und damit begnaden willen ungeverlich. 
Mit urkund dieses unsers briefs mit unserm keiserlichen anhengenden 
ingesigel. Geben zu Covelentz an eritag vor sanct Andreestag des 
heiligen zwelifboten nach Cristi geburde ira 1486. unserr reiche 
des rSmischen im 47. unsers keisertumbs im 35. des hongrischen 
im 28. jaren. 

1486. Nov. 29. Brilssel. Stadtarchiv Coin. 

KGnig Maximilian schreibt an Erzbischof Hermann v. Coin, 
er habe erfahren, dafi zwischen ihm u. dem Herzoge 
Wilhelm wegen des Lulsdorfer Zolles „mercklich irrung 
und zweytracht* entstanden sei, und erbietet sich zu 
giitlicher Vermittlung. 

1486. Dec. 10. Bonn. Stadtarchiv Coin. 

Antwort des Erzbischofs Hermann v. Coin auf das 
Schreiben K6uig Maximilians betr. des Lulsdorfer Zolles. 

Durchiuchtigster groesraechtigster konick, gnedigster herre. 
Ewern konicklichen gnadeH sein myne willich schuldige underthenige 
dienste mit begirlichem flisz zuvoran bereit. Gnedigster herre. 
Als uwer gnade mir itzunt geschreben und begerdt haben, uwer 
guaden gein mynen ohemen von Gulich des nuwen vermeynteu 



Digits 



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Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc 259 

furgenomen zols halben guetliche dedinge zu ergunnen mit furterra 
inhalt hain ich giietlich verstanden und fueghe uwern konicklichen 
gnaden undertenicklich wissen, das die keyserlich maiestat sollichen 
vermeynten zoll auf myne manichfeldige vurgebrachte keyserliche 
fryhung, gebruch, ubung, verschribunge und gereichtichkeit abge- 
stallt haet; und wo des nit were, wulte ich u. k. gn. gein mynen 
ohemen von Gulich obgemelt gar gern guetlichen daghe verfulget 
haben, so verre das ich bey mynem alten reehtlichen gebruch und 
besess so lange bliben, bys ich mit rechte ader wilkurlich gutlig- 
keit davan bracht were. Das hain ich u. k. gn. in aller under- 
dienicheit nit willen verhalten, die der almechtiger zo gemerung 
des hilgen richs mir zu gebieten gnediglichen gefristen wulle. 

Geben in myner stat Bonne am sundach nach unser lieber 
frauwen dach conceptionis a. 1486. 

1488. Mai 2. Litt. II Q 14 a. 

Reinhard v. Hammerstein, ZOllner zu D., schreibt an 
Wilh. v. Bernsau, er wisse nicht, wie er es gegenuber 
den nach Flandetn Ziehenden mit dem Zolle halten 
solle, da er keine schriftliche Anweisung habe, u. bittet 
urn eine solche. 

1488. Mai 8. Litt. II Q 14 a. 

Kaiser Friedrich bittet den Herzog Wilhelm, die zur 
„erledigung unsers lieben suns a den Rhein hinunter- 
fahren, fur ihre Vorrate zolifrei zu lassen u. die dem 
Grafen Eberhard v. Wurtteraberg u. den StMten Kon- 
stanz u. Basel abgenommene Burgschaft zuriickzugeben. 

1488. Mai 11. Litt. II Q 14a. 

Graf Johann v. Nassau teilt dem Herzog Wilhelm mit, 
daB er mit dem Kaiser nach Flandern zu Felde ziehe; 
deshalb seien fur ihn 200 Malter Hafer u. 8V t Fuder 
Wein auf dem Rheine verschickt worden, fflr die in 
Ermangelung eines Freibriefes am Zolle zu D. eine Geld- 
summe als Unterpfend habe hinterlegt werden mttssen. 
Er bittet urn Ruckgabe. 

1488. Mai. Litt H Q 14a. 

Anweisung an den ZOllner zu D., die nach Flandern 
zum Entsatze Maximilians Ziehenden gegen die eidliche 
Versicherung, daS der mitgeftthrte Proviant nicht ver- 
kauft werde, zolifrei passieren zu lassen. 

17* 



Digits 



zed by GoOgle 



260 Hans tf osier 

1491. Dez. 22. Litt H Q 14a. 

Erzbischof Hermann v. Coin teilt dera Herzog Wilhelm 
mit, auf dem Zolltage zu Oberwesel seien Mafiregeln 
gegen die den Rhein umgehenden Kaufleute getroffen 
u. zur Hebung des Rheinverkehrs beschlossen worden, 
den unverdeckten Schiffen von 10 Pfennigen 2, den 
8chwarzen \ l / 2 zurttckzugeben ; er werde gebeten, sich 
dem anzuschlieBen. 

1491. Dez. 26. Litt. H Q 14a. 

Herzog Wilhelm antwortet dem Erzbischof Hermann, 
von einer ungewfthniichen Benutzung der NebenstraSen 
in seinen Landen sei ihm nichts bekannt; werde er 
aber anders unterrichtet, so werde er sich den Mafi- 
regeln dagegen anschlieBen. 

1493. Oct. 1. Burg. Mscr. B 33a. 

Ders. verschreibt Dechant u. Kapitel zu D. fur gezahlte 
800 g. 40 g. Rente jahrl. zu Remigius am Zoll zu D. 

1495. Juni 5. Hambach. J.-B. Nr. 3348. 

Ders. verschreibt Dietrich v. Halle, Anitmann zu Mont- 
joie, fttr ein Darlehen v. 500 g. 30 g. Erbjahrrente 
am Zoll zu D. 

Van bevele m. gn. 1. herrn. Wilh. Lttnick. 

1495. Oct. 31. Hambach. Mscr. B 33a. 

Ders. verschreibt Ailf Quade fttr gezahlte 1000 g. 50 g. 
Erbrente am Zoll zu D., je 25 g. Ostern u. Remigius. 

1497. Jan. 31. Utrecht. Litt H Q 14a. 

Bischof Friedrich v. Utrecht bittet Herzog Wilhelm um 
Zollfreiheit zu D. 

Unsen vruntlyken dienst end wes wy lyfe end guets vermoigen 
altyt to voerens. Hoichgeboerne furste lieve swagher, van wegen 
wilneer unser proestyen tsant Floryn tot Covelents ende costeryen 
then doem tot Coelne zyn ons dit veriedene jar gewassen omtrynt 
dertich slechter voeder wyns ons der weghen noch toebehoerende, 
dy wy allhy in onsen huse voir onsen eigenen dranckwyn gerne 
gebruken solden. Begeren dairome zer vrientlyke biddend, uwe 
hefden ons sulcke wyne, soe wy nyrste in onsen gestichte alhyer 
gewinen zyn, tolvry end van uwer liefden dienern onbezwaert voir 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dttssddorfer Rheinzoll etc 261 

end vorby uwer liefden tollen wolden laten voeren end ons det 
uwer liefden tolbrieve by brenger van desen toe schieken, wolden 
wy altyt der gelycken tegens uwen liefden, die got almechtich tot 
langen tyden vroelick en gesunt bewaeren will, verdienen. Geg. in 
onser stat van Utrecht up ten lesten dach in januario a. 1497. 

1497.' Mara 18. Burg. Litt. II C 10. 

Mitteilung Herzog Wilhelms an den Zdllner v. D., dafi 
dem Bischof v. Utrecht die fur 30 schlechte Fuder 
nachge8uchte Zollfreiheit bewilligt sei. 

1502. April 10. Litt. II C 10. 

Erbmarschall Bertram v. Nesselrode schreibt an Bertram 
v. LOtzenrath u. den Eanzler Wilhelm Luninck, er habe 
im Auftrage des Herzogs den Grafen Johann zu Nassau, 
zu Katzenellenbogen, zu Vianden u. Diez mit dem Turnos 
u. 100 g. Manngeld am Zolle zu D. belehnt u. bittet 
sie, des Grafen Gesuch um Zahlung an seinen Pfennig- 
wart* Andreas v. Spangenberg dem Herzoge mitzuteilen. 

1505. Nov. 28. Litt. H C 9. 

Aufzeichnung der Verschreibungen, mit deren Zahlung 
die Dttsseldorfer Zollkasse im Ruckstande ist, durch den 
Zdllner Reinhard v. Hammerstein. 

It gebricht mynem hern greve Johan van Nassauwe und zo 
Dietze am zoll zo D. vam jare 1501, it. 1502, 1503, 1504 500 
goltg. der 4 jare alle jaer zo paischen 250 goltg. ind zo hervest 
250 goltg. 

It. gebricht dem vurs. greven van alien jaren sent Mertyn 
100 g. mangeltz, ich en weyss nyt, we lange de ungegeven sind, 
want ich de 100 g. nye gegeven have, ouch off id goltgulden oder 
slechte g. syn sullen. 

It. m. junchern van Westerburg vam jaer 1504, it. 1505 zo 
wynachten 80 g. coltz. 

It. Hattart van Wiltz gebricht sent Mertyn vam jare 1503, 
it 1504 u. 1505 100 goltg. 

(ich en weyss nyet, off yen ydt zo hove betzalt ist) 

It m. hern van Waldeck sent Mertyn im jare 1505 200 goltg. 

It dem van Arberg vam jare 1504 zo kristmissen, it 1505 
100 g. coltz. 

It. m. juncher van Wede sent Mertyn im jare 1503, it 1504 
u. 1505 100 goltg. 

It. Luytgen van Wynckelhusen zo lichtmissen vam jare 1504, 
it 1505 97 V* goltg. 



Digits 



zed by G00gle 



262 Hans Mosler 

It. m. junchern greven Wilhelm van Nuwenar seligen sent 
Mertyn vam jare 1503, it. 1504 u. 1505 100 g. coltz. 

(dat lehen en ist noch nyet intfangen, as ich meynen.) 

It. junchern Diderich van Burtscheit erffhoiffmeister zo crist- 
missen ind zo lichtmissen vam jaer 1503, it 1504 u. 1505 
150 g. coltz. 

It. mynre junffern van Lymburg, grevyne zo Seyn, sent Mertyn 
vam jaer 1502, it. 1503, 1504, 1505 100 g. coltz. 

It. den gebrodern und gefeddern van Hatzfeld gebrechen sent 
Mertin a. 1505 60 g. colz. 

It. hern Bernt Maissz gebricht zo sent Remeys missen vam 
jare 1505 30 goltg. 

It hern Gerhart van Grunsfelt canonich zo Aiche zo sent 
Remeys missen vam jaer 1503, it. 1504 u. 1505 5Q g. colz. 

It. Johan van Ryffenberg zo kristmissen vam jaer 1504, it 
1505 10 g. colz. 

It. Hans van Doryngenberg sent Mertin vam jaer 1504, it 
1505 75 g. coltz. 

It. Coen van Ryffenberg zo kristmissen vam jare 1501, it 
1502—5 10 g. coiz. 

It. Torek sent Mertin vam jare 1503, it. 1504 u. 1505 40 goltg. 

It. Walpott sent Mertyn vam jare 1503, it 1504 u. 1505 
20 g. colz. 

It. Jorgen van der Leyen sent Mertyn vam jare 1505 25 g. colz. 

It. Ailf Quaden, amptman zo Munheim vam jare 1505 sent 
Remeys missen 50 g. colz. ind sent Mertyn 50 goltg. 

It. Steffen Quaden van Luytgens wegen van Wynckelhusen 
vam jare 1503, it. 1504 u. 1505 30 goltg. 

It m. juncher van Ryneck dem jungen sent Mertyn 1503, 
it 1504 u. 1505 25 g. colz. 

It. Philipp Boyss van Waldeck zo kristmissen vam jare 1503, 
it. 1504 u. 1505 20 g. colz. 

It. Wilhelm van Nesselrode lantdroist hern zom Steyn selige 
up sent Laurentiusdach vam jare 1503, it. 1504 u. 1505 40 goltg. 

It. Johannes cuchenschryver sent Mertyn vam jare 1504, it. 
1505 50 goltg. 

It. Johan van Steynen up sent Andreyssdach vam jare 1503, 
it. 1504 25 rynsche g. dat jaer 1505 en hait he nyet erlefft; so 
de 25 rynsche g. up syne lyfftzucht stehen, macht 42 g. 17 alb. colz. 

It. Johan van Hetzungen, dat nu Harp van Hall pliet zo buren, 
gebricht vam jare 1498 bis an dat jaer 1506, macht 8 jare, yedes 
20 rynsche g. macht 136 g. 16 alb. colz. 

It. Nevelynck van der Leyen vam jare 1505 15 g. colz. 

Sum mam ungeverlich oeverslagen ind ist 3505 goltg. darzo an 
colschen g., 24 alb. den g. gerechent, ist 2410 g. 9 alb. coltz. 

Geschieven up donrestach na sent Kathrynen dage a. 1505. 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfksseldorfer Rheinzoll etc. 263 

1506. Dez. 28. Litt. U C 9. 

Schreiben des Zflllners Reinhard v. Hammerstein an 
den Kanzler Wilhelm Lilnink betr. der auf dem Dussel- 
dorfer RheinzoU ruhenden Lasten. 

Mynen willigen dienst rait fruntligem groisse alle myns ver- 
raoigens zuvor. Besunder lieve gefader ind glide vrunt. De stat- 
helder myns gn. allrelieffsten heren haven mir nu kurtz doin schryven, 
ir villicht waill wissen moigen, den zoll D. etzliger maissen beroren 
hain ich mit oitmodigheit waill veretanden ind foigen uch in alien 
guden darup weder zo verstain, dat ich uch am lesten schrifftlich 
zo verstain gaff den meren deyll van den manlehen vort van ver- 
schryvongen, de jairlichs in den zoll versehreven syn ind de dyngen 
sich alle dage meren, ind ist es groisse somme zo dess zyt, de ich 
in kurtzera nyet waill betzalen kan, ind mir nu noch umb trynt 
2000 goltg. darup overgeschreven haven zo betzalen, des ich in 
gheynewys nyt uysgerichten kan, dan sulde ich de manlehen ind 
ander vurverschryvonge betzalen, so enkunde ich de naverschryvonge 
nyt so balde uysgerichten, ind bidden uch dienstlich mich verstain 
zu laisaen, we ich mich des halden sail, want ich doch in meynongen 
byn, alle desghienen ich am zoll erlangen mach, denghienen ver- 
schryvonge im zoll haven uysszurichten asverre dat langt, ind zo 
myns gn. 1. hern beste da yn doin sail wilt got so en dat ich 
nyemantz eynich gelt zo geven zosagen, ind ich will doch gerne 
dat best da yn doin. Ouch liever gefader, as mir geschreven ist 
van myns heren van Nassau w, so ist man eme schuldich bes an 
desen dach ungeverlich 2000 goltg. ind darzo eyn zytlanck, ich en 
weyBS nyt we lange, jairs 100 goltg. mangeltz, ind so pliet Andreyss 
des greven wartzpenninck sulge 2000 goltg. zo gesatten termynen 
zo heven, ind so en ist de selve Andreyss in langer zyt nyt allhy 
gewest, ind asbalde he herkomen wirt, hoffen ich der termyn eyn 
off me zo betzalen. Ouch so stelt sich dat weder mit den vresten 
an, dat zo besorgen ist, wa sich dat lange beherden, so sulle der 
Rynstroym geslossen ind de schiffe nyt faren moigen. Doch in 
allem wes ich an gelde erlangen mach am zoll, will ich gerne zo 
allem profyt myns gn. 1. heren uyssgeven ind zom besten keren, 
want mir leyt ist der upganck van den manlehen so grois ist worden, 
ich wulde id gerne so verre id mogenlich ist uysrichten ind betzalen, 
dar en sail an mir wilt got geyn gebrech syn, so verre myn gn. 
1. here mich daby ieist ind mich nyt vorder besweyrt noch in den 
zoll en tast nyt me dan (?) Got sy mit uch. Geschreven up der 
hilligen kynderdach a. 1506. 

1513. Juli 4. Hambach. B 34 L 

Herzog Johann verleiht dem ZSllner zu D. Joh. Neisber, 
fruherem Kflchenschreiber Herzog Wilhelms, fur ruck- 



Digiti 



zed by G00gle 



264 Hans Mosler 

st&ndigen Lohn u. erlittenen Brandschaden GO g. Rente 
an den beiden LandzCllen im Amte Angermund; zudem 
wird ihm auf den Zoll zu D. ein Kapital von 500 g. 
angewiesen, vor dessen Bezahlung weder er noch seine 
Erben des ZOllneramtes entsetzt werden sollen. 

Van bevele . . . ov. Philipp Grafen v. Waldeck, Wilh. v. Nessel- 
rode Erbmarschall, Rabot v. Plettenberg Hofmeister u. Bertram 
v. Lttzenrath MarschaU. wmL Luyninck# 

1514. Mai 20. Wsseldorf. B 34 I. 

Ders. verleiht seinem Buchsenmeister JQrgen u. Arnt 
Boichkan die Anwartschaft auf die beiden Zollknecht- 
stellen am Zolle zu D., die jetzt noch Eberhard, vor- 
dem sein Kammerknecht, u. Thomas, sein irftherer Bart- 
scherer, innehaben. 

1517. Dec. 31. B 34 I. 

Ders. nimmt Jasper v. Altenberge, Pastor zu Orsoy, in 
seinen Dienst u. verleiht ihm 30 g. Rente jahrlich zu 
Pfingsten am Zolle zu D., bis er ihm eine gleichwertige 
Pfrfinde verschafft hat. 

1522. Febr. 11. Hambach. B 34 I. 

Ders. bewilligt, dafi Berndt vom Steyne die ihm am 
Zoll zu D. zustehende Jahresrente von 10 g. dem Dechant 
u. Kapitel der Kollegiatenkirche zu D. Qbertragt. 

1528. Mfirz 31. B 34 II. 

Ders. ernennt Wilhelm Klunsch zum Zollschreiber in 
D. u. gelobt ihm, da sein Vater bereits dies Amt unter 
Herzog Wilhelm verwaltet „ind syner lieffden uff unserem 
tollschrieverdienst 400 enckel bescheidene goultgulden 
gedain" hatte, vor deren RQckzahlung ihn seines Amtes 
nicht zu entsetzen. 

Van bevele . . . ov. jonckher Wilhem v. Rennenberg, Gerhard 
v. Troistorp, Wilhelm Lunyck cantzler u. anderen. 

Johan Ghogreff. 

1534. Juli 27. Dflsseldorf. B 34 II. 

Herzog Johanns Wundarzt Joh. v. Hilchenbach tritt in 
die Rechte Eberhards v. Witgenstein ein, dem Herzog 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Dfisseldorfer Rheinzoll etc. 265 

Wilhelm ftir 500 g. Kapital 30 g. Jahresrente ver- 
schrieben hatte, u. erhalt die letztere auf den Zoll zu 
D. angewiesen. 

Van bevele ... in bysein Werners v. Hoesteden Hofmeister 
u. Johanns v. Vlatten, Propst zu Cranenberg. 

Joh. Gogreff. 

1535. Juli 20. Dflsseldorf. B 34 H. 

Godart v. d. Ruyr, der der Witwe Wilh. Klunschs die 
400 g. ausbezahlt hatte, wird jetzt Zollschreiber zu D. 
mit 20 g. Zinsen, 24 g. jahrlichem Kostgeld, 2g. Opfer- 
geld, 1 Tonne Hering, 1 Sack Salz, einem Anteil an 
100 l / 8 Viertel Stockfisch, Kleidung oder dafflr 20 Mark 
„ind der gefelle an den schiffluyden, wie wir im davan 
ferner ordnung und maess geven werden a . 

1535. October 18. Dflsseldorf. B 34 II. 

Alexander v. Udesheim erkauft sich fflr 600 g. Kapital 
eine Erbjahrrente v. 30 g. am Zoll zu D. 

1537. Febr. 15. Kleve. B 34 II. 

Paul Mutzhagen, der der Witwe Joh. Velincks, des 
frflheren Zflllners u. SchultheiBen zu D. die 500 g. aus- 
bezahJt hatte, die diesem am Ddsseldorfer Rheinzoll zu- 
standen, wird zum ZCUner in D. ernannt u. tritt in 
seines Vorgangers Rechte ein, erhalt aber von obigen 
500 g. 25 g. Zinsen aus dem Zoll. Als Gehalt empfangt 
er 4 g. Kostgeld monatlich, 4 g. Opfergeld jahrlich, 
2 Tonnen Hering, 2 Sack Salz u. sein Anteil an den 
10072 Viertel Stockfisch, dazu „unse Kleidung us 
unserem hove wie andere syns glychen* oder dafttr 
20 Mark jahrlich. 

Van bevele ... in bysein Wilh. v. Nesselrode Marschall u. 
Werners v. Hoesteden Hofmeister. 

Joh. Gogreff. 

1539. Mai 27. Dflsseldorf. B 34 III. 

Herzog Wilhelm teilt dem ZSllner zu D. mit, daB die 
Erbjahrrenten am dortigen Zoll, die einst Adolf Quade, 
Amtmann zu Monheim zustanden — a. 1492 waren 
diesem fflr 2000 oberl. g. 100 oberl. g., a. 1495 dsgl. 
fur 1000 goldg. 50 goldg. Rente am Zoll verschrieben 
worclen — nunmehr im Besitze Adolf s v. Halle seien. 



Digits 



zed by GoOgle 



266 Hans Hosier 

1540. Juli 6. Dusseldorf. B 34 HL 

Die Verschreibung fiber 30 g. Erbrente am Zoll zu D., 
die a. 1495 Dietrich v. Halle far ein Kapital v. 500 g., 
zur L5se der Lande Brugge, Wassenberg u. Born ver- 
wandt, erhalten hatte, war an Werner v. Hoesteden, 
Amtmann v. Grevenbroich u. Gladbach gekommen. Dieser 
zahlte an Heinrich v. Essen, Rechenmeister Herzog 
Wilhelms weitere 1500 g. u. erh&lt jetzt fttr diese zu- 
sammen 2000 g. eine neue Verschreibung auf 100 g. 
Erbjahrrente am Zoll zu D. 

1540. Dec. 14. Dusseldorf. B 34 III. 

Herzog Wilhelm verschreibt Werner v. Hoesteden fur 
weitere 2000 g. 100 g. Rente am Zoll zu D. 

Anm. Alle diese Verschreibuogen haben ein festes Schema: von den 
aufgenommenen Sum men heifit es regelmafiig „die in unseren u. unser lande 
nutz u. urber gekert syn**. Fur den Fall, daB die Rente nicht ausbezahlt 
wfirde, erhalt der Inhaber das Recht, sich am Zollner oder an sonstigen Landes- 
einkunften schadlos zu balten. Der Zahltermin wird jedesmal besonders fest- 
gesetzt. Die Abl6se wird immer vorbehalten; doch muB dann l / A oder 7 t Jahr 
zuvor dem Renteninhaber eine entsprechende Mitteilung gemacht werden. Fur 
diesen Fall wird auch der Zablort regelmaftig festgesetzt. Die Urkk. sind 
zunachst vom Kanzler Gogreve, spater von Vlatten ausgefertigt. 

1541. Nov. 12. DQsseldorf. B 34 III. 

Dsgl. dem Prior u. Konvent des Kreuzbruderklosters zur 
Beienburg fttr 800 g. 40 g. Rente. 

1542. August 10. Kleve. B 34 III. 

Alexander v. Udesheim, dem die Aufsicht fiber die 
Stadtbauten zu D. Qbertragen ist, erh&lt zur Besserung 
seines Gehaltes weitere 30 g. jahrlich auf den Zoll zu 
D. verschrieben. 

1542. Sept. 10. DQsseldorf. B 34 IH. 

Herzog Wilhelm verkauft der Agnes v. Landsberg, Witwe 
Dietrichs Scholle, far 400 g. 20 g. Erbjahrrente am 
Zoll zu D. 

1542. Nov. 3. B 34 IIL 

Dsgl. Dietzman Norentyn, Pastor zu Ratingen, u. seinem 
Bruder Wilhelm fttr 780 g. 39 g. 

1543. Juni 18. Gladbach. B 34 m. 

Antonius v. Rheinbach, dem im Amte Unna Gttter im 
Werte v. 500 Talern als Prise angehalten worden waren, 



Digits 



zed by GoOgle 



Der Diisseldorfer Rheinxoil etc 267 

wozu er die Berechtigung bestreitet, werden dafttr 
25 Taler Rente auf den Zoll angewiesen. 

1543. Nov. 1. DQsseldorf. B 34 III. 

Cristoffel v. Roelshusen erhaMt fQr 2000 dera Herzog 
vorgestreckte g. 100 g. Erbjahrrente am Zoll zu D. 

1543. Dec. 23. DQsseldorf. B 34 HI. 

Adriane v. Velbrtiggen, Witwe des Marschalls Rabot 
v. Plettenberg, ftlr 2000 g., die sie dem Herzog in 
seinen u. des Landes NSten 1 / g Jahr lang umsonst vor- 
gestreckt hatte, 100 g. dsgl. 

1545. Juni 8. Kleve. B 34 III. 

Auf die Klage des Grafen Wilhelm v. Neuenahr u. MOrs, 
die ihm j&hrlich am Zoll zu D. zustehenden 150 g. 
Rente u. 100 g. Manngeld wQrden ihm vorenthalten, 
verffigt Herzog Wilhelm die pOnktliche Auszahlung. 

1547. Febr. 22. Kleve. B 34 in. 

Rabot v. Plettenberg, Amtmann zu Heimbach, u. seiner 
Gemahlin Maria van der Donek waren fur 1500 g. 
75 g. Rente am Zoll zu D. verschrieben worden; nach 
dem Tode Rabots soil seine Gemahlin, jetzt vermahlt 
mit Hermann v. Winkelhausen, diese Rente lebenslanglieh 
beziehen; nach ihrem Tode soil sie halb ihren, halb 
Rabots Erben zufallen. 

Anm. A. 1779 Febr. 24. wurde die halbe Rente den Freiherrn v. Harff, 
den Erben Rabots, durch den Landrentmeister Stein wartz mit 1 500 rtl. abgeldst. 

1547. Sept. 12. D&sseidorf. B 34 HI. 

Herzog Wilhelm v. Jfllich u. Berg hatte in seinem 
Testament dem Gasthause zu D. 1000 g. verschrieben, 
wofflr Herzog Johann diesem den Hof in Pempelfort u. 
12 mlr. Roggen aus der Rompelsmflhle bei Bilk tiber- 
trug. Dafttr wieder verschreibt jetzt Herzog Wilhelm 
den Gasthausmeistern 50 g. Erbjahrrente auf den Zoll 
zu D. 

1550. Mai. J.-B. Domanen. Generalia Nr. 2. 

Rechenschaft des Landrentmeisters Johann v. Hoengen 
genannt Wassenberg flber Einnahme u. Ausgabe ange- 
fangen a. 1549 auf meydach n. geschlossen a. 1550 
auf meyavent. 



Digits 



zed by GoOgle 



268 Hans Mosler 

Darin fol. 33: Zolner Duisseidorff. 

Am 16. Decembris hait der Zolner Wilhelm Mutzhagen gelievert 
400 gg. in golde und 764 daler, und uff jederen daler 3 alb. 

fac. 1186gg. 42 alb. 
Am lesten Aprilis hait itzgenanter zolner 
noch gelievert 500 gg. in goulde und 83572 
daler und uff jederen daler 3 alb., dairzu ain 

allerley muntz 277 overlg. 20V 2 alb. . . fac. 1492 gg. 22 1 / 2 alb. 

Sa. 2679 gg. 13V 2 alb. 

Anno, und wirt der goultg. alhyr in disser rechnong gerechent zu 51 alb.; 
cin bescheiden goultg. 52 alb., eyn daler 49 alb. 

1553. Juni 2. Kleve. B 34 IV. 

Hans Koch v. der Burg erwirbt fQr 500 Taler die 
Erbrente am Zoll zu D., die bisher Antonius v. Rhein- 
bach bezog. 

1553. Juni 20. Kleve. B 34 IV. 

Heinrich v. d. Horst erhalt fur 2000 g. 100 g. Erb- 
jahrrente am Zoll zu D. 

1554. Oct. 27. Kleve. B 34 IV. 

Wilhelm Kessel, Burger zu Cftln, fur 1000 g. 50 g. dsgl. 

1554. Nov. 6. Dusseldorf. B 34 IV. 

Nach dem Tode des Zollschreibers Godart v. d. Ruyr, 
dessen Gehalt, da nach der Zollordnung [v. 1549] die 
Gefalle u. Nutzungen abgestellt wurden, von 24 g. auf 
60 g. erhOht worden war, erhalt dies Amt der frfthere 
herzogliche Kammerknecht Joh. Hammerstein, dem aufier- 
dem als altem Diener jahrlich 20 g. Pension auf den 
Zoll verschrieben werden. 

1555. Febr. 4. Kleve. B 34 IV. 

Wilhelm v. Blittersdorf werden fur 2000 g. u. 2000 
Taler 100 g. u. 100 tlr. Erbjahrrente am Zoll zu D. 
verkauft. 

1555. April 4. Kleve. B 34 IV. 

Dem K5lner Burger Daem Noete fur 1000 tJr. dsgl. 50 tlr. 

1555. Sept. 30. Dflsseldorf. B 34 IV 6 Urkk. 

Dsgl. 1. Dem Kreuzbriiderkloster zum Steinhaus bei der 
Beienburg fur 700 g. 35 g. 



Digits 



zed by GoOgk 



Der Dttsseldorfer Rheinzoll etc. 269 

2. Dem KSlner BQrger Godart v. Hittorf fttr 1000 g. 
50 g. 

3. Den hinterlassenen unmfindigen Kindern Michel 
Gespers u. seiner Gattin Agnes Backhoven gen. Echt 
far von ihren Vormandern Joh. u. Heinrich Backhoven 
gen. Echt gezahlte 500 tlr. 25 tlr. 

4. Den unmQndigen Kindern Joh. Ryckwins fOr von 
den „truwehendern tt gezahlte 1300 tlr. 65 tlr. 

5. Der Kolner Bargerin Margarete Slosgen, Witwe, 
fttr 1000 g. u. 500 tlr. 50 g. u. 25 tlr. 

6. Dem K5lner BQrger Hieronymus Vederhen far 
1500 tlr. 75 tlr. 

1556. April 2. Dusseldorf. B 34 IV. 4 Urkk. 

Zur Erweiterung des herzoglichen Gartens haben die 
Dtisseldorfer Bfirger Reinhard v. Pempelfort, Walter 
Schmitz, Arndt Wylich u. die Kinder Joh. Kluytgens 
ihre vor dem SchloB gelegenen H&user, teilweise mit 
Scheuer u. Stallungen, vom stadtischen Gericht auf 
539 tlr. 29 alb., 325 tlr. 28 alb., 451 tlr. 21 alb. u. 
341 tlr. 14 alb. geschfttzt, dem Herzog abgetreten, woftii 
dieser ihnen die entsprechenden Erbjahrrenten v. 26 -tlr. 
48 alb., 16 tlr. 13 alb., 22 tlr. 28 alb. u. 11 tlr. 18 alb. 
auf den Zoll zu D. verschreibt. Nur dem Arndt Kluytgen 
wird sein Anteil bar ausbezahlt. 

1556. April 27. Dusseldorf. B 34 IV. 

Sybert v. Troisdorf, Amtmann zu Angermunt, erhalt far 
1500 gg. 1000 raderg. 1134 oberl. g. die entsprechenden 
Erbjahrrenten von 75 gg. 50 raderg. u. 56 oberl. g. 
auf den Zoll zu D. verschrieben. 

1556. Mai 9. Dusseldorf. B 34 IV. 

Dem DQsseldorfer SchultheiBen Dietrich Muntz werden 
neben seinem Gehalt jahrlich 25 tlr. auf den dortigen 
Rheinzoll angewiesen. 

1557. Febr. 28. Dusseldorf. B 34 IV. 4 Urkk. 

1. Der Leibarzt Joh. Backhoven gen. Echt erhalt 
far 2000 tlr. 100 tlr. Erbjahrrente am Zoll zu D. 

2. Dsgl. Justine, Graf in zu Lupfen, Abtissin zu St. 
Revilien in Coin far 2000 tlr. 100 tlr. 

3. Dsgl. der herzogliche Sekretarius Jacob Kappertz 
far 1000 g. 50 g. 

4. Dsgl. die Kinder Michel Gespers far weitere 
600 tlr. 30 tlr. 



Digits 



zed by G00gle 



270 Hans Mosler 

1567. Mai 31. DQsseldorf. B 34 IV. 

Herzog Wilhelm erklart, mit RQcksicht auf die hoch- 
beschwerliche Teuerung darauf bedacht zu sein „fQr- 
nemlich die verpandte fruchten weder an uns zo loesen, 
wie solichs oftmals van unseren ritterechaften u. lant- 
schaft ouch fur gut ist angesehen worden* u. gibt daher 
dem Hofmei8ter Werner v. Hoesteden fQr dessen Anteil 
an dem kleinen u. groben Zehnten gen. der Wickenzehnt 
im Amt Randerath u. an dem Zehnten zu Garzweiler, 
die ihra fOr 960 g. verschrieben worden waren, sowie 
fQr weiter vorgestreckte 983 tlr. 27 alb., zusammen auf 
2000 tlr. berechnet, 100 tlr. Erbjahrrente am Zoll zu D. 

1565. Juli 31. DQsseldorf. B 34 V. 

Elisabeth Kettler, Witwe des Marschalls Werner v. Pletten- 
berg, werden fttr 1500 g. 75 g. Erbjahrrente am Zoll 
zu D. verschrieben. 

1566. Oct, 19. DQsseldorf. B 34 V. 

Dsgl. Den Kindern des verstorbenen NeuBer Burgers 
Hermann Ebels fQr 1100 tlr. 55 tlr. 

1567. Mai 14. B 34 V. 

Auf die Bitte der Herzogin Amalie, der Schwester des 
Herzogs, wird ihr langjahriger Kammerschneider JQrgen 
Streitholz Zollknecht zu D. Als Gehalt erhalt er 12 g. 
jahrlich, dazu 1 g. Opfergeld, 2 1 / 2 g. fQr Kleidung, 
1 / 2 Sack Salz, *■/% Tonne Hering u. 1 / 3 von einem Viertel 
Stockfisch; „darzu soil er von den schiffsleuten uffboeren 
u. geniessen die gefelle, so die zollknecht von alters u. 
gebQrlicher weis geniessen u . AuBerdem erhalt er als 
alter Diener jahrlich 12 g. Pension aus dem Zoll. 

1569. Sept. 29. Bensberg. B 34 V. 9 Urkk. 

1. Friedrich Backhoven gen. Echt, Doktor der 
Rechte, erhalt fQr 500 g. 25 g. Erbjahrrente am Zoll 
zu D. 

2. Dsgl. der Coiner BQrger Heinrich Backhoven gen. 
Echt fQr 1000 g. 50 g. 

3. Dsgl. die Provisoreu des Hospitals zu St Brigitta 
in C5ln fQr 1100 g. 55 g. 

4. Dsgl. die Provisoren des Hospitals zu St. Katha- 
rinen in C61n fQr 1000 g. 50 g. 

Anm. 1780 mit 2444 rtl. 20 alb. zurCLckgesahlt. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dfisseldorfer Rheinzoll etc 



271 



5. Dsgl. Antonius Kemper, Doctor der Rechte, fflr 
GOO g. 30 g. 

6. Dsgl. der Cfllner Biirger Arnold Maess ftir 1000 g. 
50 g. 

7. Dsgl. Anna v. Monheim, Witwe Johanna v. M. 
fttr 1000 g. u. 1000 tlr. 50 g. u. 50 tlr. 

8. Dsgl. Margaretke v. Coblenz, Witwe Heinrichs 
v. Monheim, filr 1000 g. 50 g. 

1572. April 1. Kleve. B 34 V. 

Dsgl. Gottschalk Freehen, Doktorder Rechte, fttr 1000 g. 
50 g. 

Anm. Die Verschreibung kam an das Waisenhaus in Coin, dessen Ver- 
walter 1 780 die AblSse herbeifuhrte. 

1579. Marz 5. Dttsseldorf. B 34 V. 

Dem ZOllner Leonhard Bttebner wird auf seine Bitte 
wegen der teuren Zeiten sein Gehalt urn 20 g. erhftht; 
er wird zugleich verpflichtet, sich in den Zollgeschaften 
nach der alten Zollrolle u. sonst nach den Gewohn- 
heiten auf den benachbarten kurcfllnischen Zollst&tten 
zu richten. 

1579. Marz 12. B 34 V. 

Prior und Konvent der Kreuzbrttder zu D. werden 
anstatt der 50 g. Monategeld zu Dflren 20 tlr. Jahres- 
rente auf den Rheinzoll zu D. verschrieben. 



Auf den Dttsseldorfer Rheinzoll verschriebene Manngelder 1 ): 



v. Alfingen 



v. Alpen 
v. Amisbach 
v. Arenberg 

v. Aschenbroich 



30 g. 




20 g. 




30 g. 




IOO g. 


Weib- 




nacht 


1 FuderWein 




Martini 



1428 erhalt es Konrad, quittiert daruber 
bis 1434- 1440 beschwert er sich fiber 
Vorentbaltung. 

1387/88 quittiert daruber Gerhard. 

1385 quittiert daruber Wilhelra. 

1470 erhalt es Eberhard, der 1480 daruber 
reversiert. 1505 hat es der Herr v. A. 

1457 hat es Wilhelra. 



') Anm. Die Tabelle en thai t in der 1. Kolumne den Namen des Ge- 
schlechtes, in der 2. den Betrag u. .Auszahlungstermin des Manngeldes, in der 
3. die Nacbweise fiber die einzelnen Inhaber, so weit ich sie habe auffinden 
kGnnen. Bei dem Ausdruck „ erhalt es" mufl unentschieden bleiben, ob es 
sich nicht etwa nur urn elne Erneuerung des Lehens handelt. 



Digits 



zed by G00gle 



272 



Hans Mosler 



v. Bassenheim 20 g. Martini 



Herr zu Betzstein 
(v. Wiltz) 



Graf v. Blanken- 

heim 
v. Bodelschwing 
v. Bolchem 



v. Boppard 


30 g. 


v. Brabeck 


15 g- 


v. Brempt 


25 g- 


Herr zu Broicb, 


25 g. Martini 


Burggraf 




v. Rheineck 




v. Bruchhausen 


30 schild. 


v. Burtscheid 


I. 50 g. Wcihn. 




II. 100 g. Licht- 




mess 



v. Bylandt 



100 g. Martini 



50 g. Martini 

20 g. Weihn. 
200 g. 



85 schild. 



I 
v Calcum 15 g. 

v. Doringenberg 50 g. Martini 



1 408 erhalt es Seyffart Walpod, daraufsein 
Sohn Otto, 1438 wieder ein Seyflart. 
1457 hates Otto. 1512 reversiert dartiber 
Johann, dem es 1525 abgelost wird. 

I42 1 erhalt es Johann; ders. bittet 1444 
um Auszahlung u. vererbt es 1446 an 
seinen Eidam Gerhard v. Wiltz. 1476 
reversiert dariiber Gerhard v. W. 1484 
erben es seine Sonne Philipp, Friedrich 
und Hattart. 1505 hat es Hattart, 1523 
dessen Sohn Hattart, dem es wegen nicht 
angenommener Ablose auf 50 g. herab- 
gesetzt win}. 

1383/89 quittiert daruber Arnold.. 

1394 erbalt es Gerhard auf Lebenszeit. 

1463 erhalt es Johann; vererbt es an seinen 
Eidam Heinrich v. Hunoltstein, der 1472 
um Auszahlung bittet, 1476 daruber re- 
versiert. 1 49 1 seiner Witwe Elisabeth 
mit 4000 g. abgelQst. 

1405 quittiert daruber Dietrich Rolf. 

1386 „ „ Heinrich. 

1387/88 „ „ Tilmann. 

Unter Herzog Adolf hat es Johann. 147 1 
erhalt es Jacob. 1476, 1504 u. 1513 
reversiert daruber ders., dem es 1524 
abgeldst wird. 

1386 u. 1392 quittiert daruber Johann. 

1440 erhalt es Bernhard, 1457 haben es 
dessen Erben. 

1457 hat es Dietrich, Erbhofmeister. 1474 
erhalt Bernhard beide. 1479 reversiert 
Dietrich iiber I, 1495 dsgl. fiber II, 1520 
fiber beide. 

1574 erhalt es Adrian an Stelle eines fruheren 
Mannlehens v. 1 70 schild im Amte Glad- 
bach, dessen Abldse nicht angenommen 
wurde. 

1396 erhalt es Gerres auf Lebenszeit. 

1 48 1 reversiert daruber Hans, Hofmeister. 
Es wurde auf 75 g. gebessert; 1492 rever- 
sieren seine beiden Neffen Hans und 
Wilhelm fiber je 37 l j% g. auf Lebenszeit, 
1509 u. 1512 dsgl. Wilhelm. 



Digits 



zed by G00gle 



Der Dflsseldorfer Rheinzoll etc 



arc 



v. Eynenberg 
(v. Hetzingen) 



v. Engelstorp 
v. Eschwe 

v. Gemen 

gen. Proistynk 

Herr zu Gemen 
(v. Holsteint 



Grans 

v. Gronsfeld 



v. Guntersdorf 
v. Harff 
v. Hatzfeld 



v. Hoemen 

v. Hochsteden 

in dem Hofe 

v. Hohenstein 

v. Honseler 

v. d. Horst 

v. Immighausen 
Jahrb. XXI. 



20 g. Martini 



7« turnos 
15 g- Weihn. 

25 g. Weihn. 



I. 30 schild. 
40 g. Martini 



II. 60 g. Martini 
40 g. Martini 



10 g. 
30 g- 
60 g. Weihn. 



60 g. 

20 m. 

10 g. Martini 

25 g. Weihn. 

40 g. 

20 g. 

25 & 



1 414 erhalt es Johann, vererbt es an seinen 
Eidam Daem Rummel v. H., der 1441 
u. 1457 daruber quittiert. 1465 u. 1484 
erhalt es Johann Rummel v. H. 

1380 reversiert daruber Emund. 

1496 reversiert daruber Konrad aui Lebens- 
zeit. 

1450 erhalt es, 1457 hat es, 1478 reversiert 
daruber Goswin. 1 496 u. 1 5 1 2 reversiert 
Johann uber 12 g. auf Lebenszeit. 

1383 quittiert daruber Heinrich; ders. 1390 
uber 40 g. 1450 hat es Heinrich, 1457 
Heinrich, der Jungherr zu G. 1466 rever- 
siert daruber ders. 1479 dsgl. Heinrich, 
Herr zu G. i486 quittiert daruber ders. 
1502 vererbt er es an seinen Eidam 

Johann v. Holstein. 
1432 erhalt es Johann; 1457 
alte Herr zu G. 

1385 erhalt es Walter, 
1457 hat es Heinrich. 1481 

daruber sein Bruder Werner, 
dessen Sohn Gerhard. 1505 

1386 quittiert daruber Lembgin. 
1384, 1 40 1 u. 1409 dsgl. Johann. 

1457 haben es die 3 Gebriider v. H. 1476 
reversieren die 3 Gebriider v. H. uber 
je 20 g. 1505 haben es die Gebriider 
v. H. 1507 bittet Godart um Zahlung. 
15 13 reversieren Johann, Hermann und 
Georg uber je 20 g. 15 14 reversieren 
Georg u. Hermann uber je 30 g. 1526 
wird es abgeldst. 

1384 quittiert daruber Arnt; 1402 dsgl. 
Gerhard. 

'385/87 quittiert daruber Stephan. 

1385/87 » n Werner. 

1387/88 „ „ Boemund. 

1383 >. »» Johann. 

1396 erhalt es Hermann auf Lebenszeit. 

1 40 1 dsgl. Rutger. 

1387/88 quittiert daruber Heinrich. 



hat es der 



reversiert 

1 49 1 dsgl. 

hat es ders. 



18 



Digiti 



zed by G00gle 



274 



Hans Mosler 



Graf v. Katzen- 100 g. Martini 
ellenbogen 



Rummel v. Kobern 
Graf v. Leiningen 
v. d. Leyen 



v. Levendael 
Graf v. Limburg 
v. Loen u. Heins- 

berg 
Graf v, d. Mark 
v. Merode 
v. Montenbeck 
Graf v. Nassau- 
Wiesbaden 



20 g. 
100 schild 
50 g. Ostern u. 
Weihnachten 



15 g- 

30 g. Martini 
400 g. 

900 g. 

40 g- 

40 g. Martini 
50 g.spatenoo 
g. Lichtmeft 



Graf v. Neuenahr 100 g. Martini 



Martini 



v. Orsbeck 


40 g- 


v. Plesse 


40 g- 


v. Redinghofen 


15 g- 


v. Rheydt 


50 g- 


Herr v. Reifler- 


50 g- 


scheid 




v. Reis 


36 g. 


v. Roire 


22 g. 



1392 erhalt es Diether; ders. quittiert daruber 
1 393/95- 1425 erhalt es Johann durch 
Schiedsspruch zuerkannt. 1454 erhalt es 
Philipp, reversiert daniber 1476 u. vererbt 
es 1480 an s. Eidam Heinrich Landgraf 
v. Hessen, dieser 1 501 an s. Eidam Johann 
Graf v. Nassau, der 1521 darauf verzichtet. 

1404 erhalt es Johann. 

1407 erhalt es Emicho. 

1457 haben es die 5 Gebrflder Johann, 
Engelbert, Adolf, Hermann u. Rutger. 
1476 reversiert Adolf iiber 10 g., dsgl. 
seine S6hne Johann u. Nevelink 1484 
resp. 149/I; dem letzteren wird 1493 das 
Lehen auf 15 g. gebessert; 1505 hat 
es ders. 

1386/88 quittiert daruber Hermann. 

1384/85 quittiert daruber Dietrich. 

1390 erhalt es Johann; 1400 erhalt er statt 
dessen einen Turnos zu Kaisers werth. 

1383 erhalt es Engelbert. 

1383/88 quittiert daruber Seyffart. 

1389 erbllt es Heinrich. 

1478 reversiert daruber Adolf; 1492 hat 
es ders., 1497 reversiert daruber sein 
Sohn Philipp auf Lebenszeit. 1 5 1 2 dsgl., 
1 547 verzichtet ders., da er wegen Alters- 
schwache uuvermogend sei, das Lehen von 
neuem zu empfangen, auch nur noch kurz 
zu leben habe. 

1398 hat es Gumprecbt; gleichnamige Be- 
sitzer nachweisbar 1436, 1457. 1476, 
1484. 1508 u. 15 13 reversiert daruber 
Wilhelm, 1560 dsgl. Hermann. 

1 3 8 7/95 quittiert daruber Engelbert. 

1434 erhalt es Johann; 1441 quittiert da- 
niber ders. 

1387/88 quittiert daruber Sander. 

1440 quittiert daruber Gerhard. 

1387 quittiert daruber Rein hard. 

1387 quittiert daruber Wilhelm. 

1479 reversiert daruber GodarL 



Digits 



zed by G00gle 



htr Dusseldorfer Rheinzoll etc. 



276 



v. Sassenhusen 
Graf v. Sayn 



20 g. 
100 g. Martini 



v. Reiffenberg 20 g. Weihn. 1 1457 hat es Coen ; 1476 ihm erneuert. 

I 1487, 1493 u. 1 5 13 reversieren fiber je 

10 g. seine SdhneCoen u. Johann; 15 16 

reversiert fiber je 10 g. des letzteren 

1 Sobn Coen, dera das Lehen 1527 mit 

150 g- abgelost wird. 

404 erhalt es Friedricb. 

412 erhalt es Gerhard, 1444 dsgl. Diet- 
rich. 1454 sagt Gerhard wegen Nicht- 
auszahlung das Lehnsverhaitnis auf; er- 
kl&rt sich 1456 wegen aller Rfickstande 
befriedigt; quittiert darfiber 1474, rever- 
siert darfiber 1476. 1507 u. 15 12 dsgl. 
Johann, dem das Lehen 1524 mit 1500 
g. abgeldst wird. 

445 erhalt es Johann an Stelle eines frti- 
heren auf einen dem Herzog zustehenden 
Turnos zu Mainz verschriebenen. 15 12 
reversiert darfiber Engelbert, dessen Witwe 
Anna es 1524 abgeldst wird. 

388/92 quittiert darfiber Albert. 



I 



Hurt v. Schdneckj 50 g. Martini 



i 



Schungel 


10 schild 


zu Wockenheim 




Schenk 


15 g- Weihn. 


zu Schweinsberg 




v. Stamheim 


30 g- 


v. Steinen 


25 g- 


v. dem Steine 


30 g- 



Torek 40 g. Martini 

Bois v. Waldeck | 20 g. Martini 

1 

Herrv.Westerburg 80 g. Weihn. 



Graf v. Wied 

v. Wienhorst 
v. Winkelhausen 
Zobbe , Herr zu 
Elberfeld 



100 g. Weihn. 



30 g- 
20 g. 
30 schild. 



1496 reversiert darfiber Eberhard auf Lebens- 
zeit. 

1433 erhait es Johann. 

1488 erbalt es Johann auf Lebenszeit. 

1440 quittiert darfiber Hans; 1667 rever- 
siert darfiber Franz v. Nesselrode. 

1499 reversiert darfiber Godart auf Lebens- 
zeit. 1505 hat es ders. 

1408 erhlllt es Jobann. 1422 u. 1476 re- 
versiert darfiber Johann. 1493 u. 1502 
dsgl. Philipp, dem es 1524 abgelost wird. 

145 1 erbalt es Coen. 1457 u. 1477 hat 
es der Herr v. W. 1480 u. 15 13 rever- 
siert darfiber Reinhard. 1526 wird es 
Kuno mit 800 g. abgelost. 

1503 hat es der Juugherr zu Wied, dsgl 
1523 der Graf zu Wied. 

1 383/87 quittiert darfiber Johann. 

1385/86 « » Johann. 

1386/87 „ „ Engelbert 



Berichtigung. S. 109 Anm. lies: Lac. Archiv IV S. 103. 



ir 



Digits 



zed by G00gle 



Zur Geschichte 
der Offentlichen Armenpflege in Dilsseldorf. 

Von Josef Wilden. 



Einleitung. 

aOffentlicher Armenpflege tt versteht man: 
Fursorge fur die Armen, die der Staat als 
e seiner Aufgaben ausiibt. Hierbei wird 
ht vorausgesetzt, dafi der Staat als solcher 
die Armenpflege handhabt; er kann sie vielmehr, das ge- 
schieht sogar regelm&fiig, besonderen Organen ubertragen. 
Wesentlich ist also zum Begriff der Offentlichen Armen- 
pflege, dafi sie unter der Autoritat des Staates steht. Zum 
Begriff der Offentlichen Armenpflege gehftrt auBerdem heute 
noch, dafi sie dem fl Armen tt , d. h. dem, der die zur Er- 
haltung seiner Existenz notwendigen wirtschaft lichen Mittel 
nicht besitzt und ohne die Hiilfe anderer nicht erwerben 
kann, diese Mittel verschafft in der Absicht, ihn aus dem 
Zustand der Armut zu befreien. 



*) Der Aufsatz handelf von der Offentlichen Armenpflege in Dilsseldorf 
im Gcgensatz zur kirch lichen. Die wenigen Nachrichten, die tiber diese zu 
erlangen waren, sind in der Einleitung benutzt; die meisten Mitteilungen fiber 
jene sind in den Akten des Staatsarchivs zu finden, deren Benutzung mir das 
freundliche Entgegenkommen der Beam ten des Archivs sebr erleichtert hat Es 
sind besonders folgende Ak ten stuck e benutzt worden: Akten Julich-Berg L-A, 
InnereVerwaltung ; Akten des Grofiherzogtums Berg betr. die Stadt Dilsseldorf; 
Akten General-Gouvernement betr. die Stadt Dilsseldorf; Akten der K5niglichen 
Regierung zu Dusseldorf. AuBerdem aus der Landes- und Stadtbibliothek: 
Prafekturakten des Rheindepartements, Jahrgang 1810 bis 18 13 und Bergisches 
Gouvernementsblatt fiir die Jahre 18 14 bis 18 16. Die Druckschriften, die 
Material enthalten, sind da, wo sie zitiert werden, angegeben. 



Digits 



zed by G00gle 



Zur Geschichte der ftffentlichen Armenpflege in Dftsseldorf. 277 

Die Armenpflege ist zu einer ausgepragten Staatsauf- 
gabe erst geworden durch das Aufkommen des modernen 
Staates. Frtiher sorgte fast ausschliefilich die Kirche fur 
die Armen; sie gab Almosen, stiftete Armenspenden, 
errichtete Hospitaler und Anstalten zur Pflege von Kranken, 
Kindern, Gebrechlichen und Siechen. Durch die Armen- 
pflege der Kirche wurden, und zwar wahrend des ganzen 
Mittelalters, viele Arme versorgt; aber ihre Armenpflege 
ist, und das ist charakteristisch fiir die mittelalterliche 
Armenpflege fiberhaupt, zersplittert und zerfahren. Zu 
einer organisierten Armenpflege, die den Zweck hat, 
der drohenden Armut vorzubeugen und die vorhandene zu 
bekampfen, alle wirklich Armen zu versorgen, kommts im 
Mittelalter nicht. Man macht kaum den Versuch, einen 
Uberblick uber das BedQrfnis zu bekommen und dadurch 
eine richtige Verteilung der vorhandenen Mittel zu ermOg- 
lichen. Man gibt Almosen, ohne die Verhaltnisse der 
Bittenden zu prtifen, ohne sich zu fragen, wie ihnen grttnd- 
lich und dauernd geholfen werden kOnnte. Ebensowenig 
unterhalten die verschiedenen Wohltatigkeitsanstalten Be- 
ziehungen zu einander, wodurch sie sich gegenseitig bei 
ihrer Tatigkeit erganzen kOnnten. Jedes Kloster, jedes 
Spital, jede Kirche teilt ftir sich Almosen aus oder tibt die 
ihm sonst stiftungsmafiig obliegende Barmherzigkeit, ohne 
sich um die andern zu ktimmern. Irgendwelche gemein- 
same Ordnungen, die auch nur fur einen kleinen Kreis, 
eine einzelne Stadt oder Gemeinde die vorhandenen Mittel 
zusammengefaBt oder die Versorgung der Armen geregelt 
hat ten, sind nicht vorhanden. So ist es denn, abgesehen 
von denen, die etwa an einer Genossenschaft im Falle der 
Not einen Rfickhalt hatten, ganz zufallig, ob ein Notlei-, 
dender Htilfe findet, oder es hangt davon ab, wie weit er 
die Kunst des Bettelns versteht 1 ). Der Grund hierfttr ist 
der, dafi das Almosenspenden Selbstzweck ist. 

Zweifellos gait diese Regel damals auch ftir die Armen- 
pflege in Dtisseldorf. Hier waren es seit dem 13. Jahrhundert 
aufier anderen religiOsen Genossenschaften vor allem die 



') Uhlhorn, Handw5rterbuch der Staatswissenschaften 2. Auflage S. 1060. 



Digits 



zed by G00gle 



278 Josef Wilden 

Stiftsherren des Kollegiatstifts, die sich der Armen annahmen. 
Die Rente ihrer Armenstiftung wurde auf eine bestimmte 
Zahl von Armen 1 ), nachdem sie vorher dem „Hohen Amt a 
(Messe) beige wohnt hatten, jeden zweiten Freitag (daher der 
Name Freitagsspende) verteilt Ferner erhielten aus der 
Stiftsspende 12 Arme j&hrlich eine Summe, deren H6he 
nicht besonders bestimmt war, und 1 1 Arme jede Woche 
ein Brot. Aufierdem verteilten aus dieser Stiftung die 
beiden Stadtkapl£ne nach ihrem Gutdunken eine groBere 
Summe an Arme und Kranke. 

Seit dem 14. Jahrhundert beteiligt sich an der Armen- 
und Krankenpflege das Gasthaus zum heiligen Geist, das 
spatere Hospital ad St. Hubertum, dessen Ritter beim Eintritt 
in den Orden nach den Satzungen eine namhafte Spende 
fttr die Armen zu machen hatten. Das Hospital, dessen 
Armenfonds durch diese Spenden und durch ausserordent- 
liche Geschenke mit der Zeit sehr angewachsen war, iibte 
die Armenpflege in besonders groBem Umfange aus, bis 
es durch die Abtretung des linken Rheinufers an Frank- 
reich (1794) viele seiner Einkttnfte verlor; infolgedessen 
ging die Zahl der in ihm verpflegten Armen (Hospitaliten) 
von 100 auf 36 zurQck. 

SchlieBlich bestanden in Dttsseldorf noch einige wenn 
auch unerhebliche milde Stiftungen von Privatpersonen, 
woraus Arme unterstiltzt wurden. Daneben liefien es auch 
die Burger an Almosen nicht fehlen. Aber irgend welche 
Spuren von einer Organisation der Armenpflege finden 
sich nicht; weder die Stiftungen noch die Btlrger nehmen 
auf einander Rttcksicht bei ihrer T&tigkeit. 

Die Landesherren ktimmerten sich dabei nur wenig um 
die eigentliche Armenpflege; sie glaubten mit einigen Ver- 
ordnungen iiber das Armenwesen genug getan zu haben 
und sich im ubrigen auf die Privatwohlt&tigkeit veriassen 
zu kOnnen. Dagegen schritten sie wiederholt energisch 
ein gegen die Bettler. Wir erfahren zuerst von Herzog 
Johann, daB er im Jahre 1525 gegen MiiBigganger, Land- 
streicher und Bettler vorgeht und sie nicht mehr in seinem 



l ) VV ah rend des 18. Jahrhunderts erbielten 46 Arme je einen Schilling. 



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Zur Geschichte der ttffentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 279 

Lande dulden will, weil sie seine Untertanen durch Dieb- 
stahl, Mord, Brandstiftung usw. bel£stigen. Deshalb sollen 
sie, wo sie ergriffen werden, durch die Amtsleute zur 
Arbeit gezwungen und wenn sie sich hiergegen str&uben, 
mit Ruten aus dem Lande gejagt werden. Zugleich legt 
der Herzog den Kirchspielen auf, ihre kranken und ge- 
brechlichen Armen zu unterhalten *). Bei dieser Verordnung 
blieb es; ausgefuhrt wurde sie jedenfalls nicht. Deshalb 
erlaiit Herzog Wilhelm am 5. Oktober 1546 genauere 
Vorschriften iiber die Armenpflege der Stadte und Kirch- 
spiele 2 ). Hiernach sollen in jeder Stadt oder in jedem 
Kirchspiel zwei oder drei Provisoren fur die Armenpflege 
aus der Zahl der SchOffen, Kirchmeister oder Priester (auch 
andern ehrbaren Personen) ernannt werden, die jeden Feier- 
tag in der Kirche umzugehen, fur die Armen zu bitten 
und auch bei anderer Gelegenheit zum Spenden von 
Almosen zu ermahnen haben. Das Ergebnis ihrer Samm- 
lung verteilten die Provisoren an die Armen. 

Durch die Bestellung der Provisoren erhielt die Armen- 
pflege eine gewisse Zentralisation, woran sich auch die 
KlOster anschlieBen sollten; denn sie werden angehalten, 
ihre Almosen den Provisoren zur Verteilung zuzustellen 
oder wenigstens sich ihres Rates bei ihrer T&tigkeit zu 
bedienen. Doch wird die Wirkung dieser Einrichtung 
durch eine andere Bestimmung derselben Verordnung stark 
beeintrachtigt : wer ohne Wissen der Provisoren aus eigenem 
Antrieb Arme unterstiitzen will, soil daran nicht gehindert 
oder irgendwie beschr£nkt werden. Was beweist besser 
als das den Mangel an Verst&ndnis fur eine planm&Sige 
Armenpflege? Dagegen wird das Betteln streng verboten. 
Fremde Bettler werden im Lande iiberhaupt nicht gelitten; 
nur wenn sie wegen Krankheit nicht reisen kOnnen, werden 
sie verpflegt. Wo aber die Provisoren nicht ausreichend 
mit Armenmitteln versorgt werden, erhalten die Armen 
einen Schein oder ein Zeichen, (bleierne Denkmunzen, die 
auf der Brust getragen werden,) was sie zum Betteln be- 

') Scotti: Sam m lung der Gesetze und Verordnungen der Herzogtumer 
Jtilich, Cleve und Berg, Dusseldorf 182 1, No. 2\, 
*) Scotti No. 42, 



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280 Josef Wilden 

rechtigt 1 ). Die Verordnung regelt die Art der Verteilung 
der Armenmittel und schreibt vor, dafi nur solche Personen 
unterstfitzt werden, die sich selbst nicht ern&hren kOnnen ; 
dagegen sollen die gesunden urid arbeitsfahigen Armen zur 
Arbeit angebalten, aber von der Almosenverteilung aus- 
geschlossen werden. Diese Armenverordnung aus dem 
Jahre 1546 ist die erste bergische Armenordnung und die 
letzte; sie wird spater nur in einzelnen Teilen wiederholt *). 
Die Bettelverbote werden allerdings mit der Zeit pr&ziser 
und die Strafe fur unerlaubtes Betteln harter. 

Die Vorschriften fiber das Armenwesen aus dem Jahre 
1546 h&tten die Grundlage ffir eine gute Organisation der 
Armenpflege sein kOnnen. Aber die Regierung kttmmerte 
sich selbst nicht urn die Ausfiihrung der Vorschriften ; des- 
halb standen sie nur auf dem Papier. In Dttsseldorf 
namentlich diirften in Ausfiihrung dieser Vorschriften keine 
grOfleren Einrichtungen wie etwa in Elberfeld 8 ) geschaffen 
worden sein ; wenigstens erfahren wir nichts dariiber ; doch 
scheinen im Qbrigen die Armen in der Residenzstadt 
DQsseldorf grade sehr grofien Mangel nicht gelitten zu 
haben, da es an Almosen nicht gebrach. Erst aus einer 
Verordnung 4 ) des Kurfiirsten Johann Wilhelm vom 6. Februar 
1700 ist zu ersehen, dafi in Diisseldorf die N&chsten- 
liebe stark erkaltet war und die Fiirsorge fiir die Armen 
nachgelassen hatte. Darum weist der KurfQrst die Geist- 
Hchen an, vom Predigtstuhl herab das Volk zur werkt&tigen 
Liebe anzuspornen ; er verordnet ferner, dafi jeden Freitag 
in einer verschlossenen Buchse von Haus zu Haus Almosen 
gesammelt und dafi Armenbiichsen in den Kirchen, Gast- 
und Kaffeeh&usern aufgestellt werden. Die Sammlungen 
wurden dem Stiftsdechanten und dem Burgermeister unter- 
stellt, die uber das Ergebnis dem Kurfiirsten regelmafiig 
zu berichten hatten. 



! ) Nach Sonnenuntergang war audi diesen Personen das Betteln verboten. 

*) Herzog Wilhelm selbst wiederholte sie in elwas strengerer Form am 
20. Januar 1 57 1. Die Wiederholung wurde wahrscbeinlich dadurch veranlaftt, 
dali manche Ortsvorsteher, urn sich die Armen bequem vom Leibe zu halten, 
etwas zu leichtfertig in der Ausstellung von Bettelschcinen waren. 

8 ) Vgl. Schell: Kurze Geschichte des Elberfelder Amienwesens. 

4 ) Gedruckte Verordnung in deu Akten Jul ich- Bergische SULdte. 



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Zur Geschichte der offentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 281 

Trotz diesen MaBregeln war es auf die Dauer nicht 
mOglich, der herrschenden Armut mit Erfolg zu begegnen 
und die Zahl der Bettler einzuschr&nken. Sie wurde sogar 
immer grOfler, sodafi Karl Theodor am 6. September 1782 
sich nochmals veranlaBt sah, strenge Strafen gegen die 
Bettler anzuordnen, die nicht von ihrem Ortsvorsteher aus- 
driicklich die Befugnis zum Betteln erhalten hatten l ); diese 
Verordnung He0 er am 1. Juli 1794 erneuern. Dennoch 
nahm die Zahl der Bettler sehr zu. Wie berichtet wird, 
war sie gegen Ende des Jahrhunderts so groB, daB die 
Bettler in Scharen die Straiten durchzogen, die Ttiren der 
Kirchen, Offentlichen und privaten Geb&ude belagerten 
und um Almosen bettelten. Schliefilich herrschte die 
Bettlerplage derart, daB die Bttrgerschaft sich ihrer nicht 
mehr erwehren konnte. Bei der Beurteilung dieses Zu- 
standes ist allerdings zu berOcksichtigen, dafi die Einwohner 
der Stadt Dusseldorf unter dem schweren Drucke der 
Kriege und Belagerungen w&hrend der zweiten Halfte des 
18. Jahrhunderts standen, wodurch der Wohlstand unter- 
graben und viele an den Bettelstab gebracht wurden. Das 
vermehrte nicht nur die Zahl der Armen und Bettler, son- 
dern verminderte auch die Zahl derer, die ftir die Armen 
sorgen konnten. 

Wir wissen zwar, dafi die Regierung, um der Not zu 
steuern, groBe Arbeiten ausfuhren liefi; aber was wollte 
das besagen bei dem allgemeinen Notstand, der keinen 
verschonte? Hier konnte nur eine allgemeine Armenpflege 
helfen, die nachdnicklich vorging und nach einem einheit- 
lichen Plane der herrschenden Armut zu Leibe ging. In 
den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts machten einige BQrger 
der Karlstadt den ersten Versuch darin; doch ohne Erfolg. 
Erst mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts gelang es, aus 
der Bttrgerschaft heraus eine Armenpflege zu organisieren. 

Die Armenversorgungsanstalt. 

Den Plan zu einer neuen Ordnung der gesamten 
Armenpflege in Dusseldorf arbeiteten drei um das Offent- 
liche Wohl verdiente Manner aus: der Appellationsgerichtsrat 

') Scotti: No. 2204. 



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282 Josef Wilden 

Lenzen, der Schulrat und Kanonikus Bracht und der Stifts- 
dechant Liilsdorf. Uber den Plan berichtete Lenzen dem 
Kurfiirsten Max Joseph. Dieser, von der Notwendigkeit 
einer Reform der Armenpflege in Diisseldorf selbst uber- 
zeugt, hatte gegen den Plan nichts einzuwenden; doch bevor 
er ihn fOrmlich genehmigte, liefi er die Bttrgerschaft in 
Offentlicher Versammlung uber ihn urteilen '). Erst nach- 
dem die Burgerschaft der neuen Organisation der Armen- 
pflege, deren Tragerin sie werden sollte, zugestimmt hatte, 
genehmigte Max Joseph durch Urkunde vom 9. September 
1800 die Errichtung der allgemeinen Armen-Versorgungs- 
anstalt zu Diisseldorf 2 ). 

Die Anstalt ist kein originales Gebilde, sondern den 
Einrichtungen nachgeahmt 8 ), die gegen Ende des 18. Jahr- 
hunderts vielfach aus der Initiative der Burgerschaft ent- 
standen und die als private, aber mit gewissen ftffentlichen 
Rechten ausgestattete KOrperschaften die gesamte Armen- 
pflege ausubten. So ist auch die Dusseldorfer Anstalt eine 
Art Verein von Burgern zur Ausiibung der Armenpflege. 
Der OfFentlich-rechtliche Charakter der Anstalt geht hervor 
aus den Rechten, die die Anstalt besaB, und aus den 
Pflichten, die sie gegen den Landesherrn, unter dessen 
Oberherrschaft sie stand, zu erfullen hatte. 

Zum raumlichen Wirkungskreis der Armenanstalt ge- 
hOrte die Stadt Diisseldorf einschlieBlich der AuBenbflrger- 
schaft. Er ist in 15 Bezirke 4 ) geteilt, die an Zahl der 



1 ) Der Kurfurst hatte den Stadtdirektor von Pfeil am 30. Mai 1800 
beauftragt, die Grundzuge des Planes zusammen zu fassen und der Burgerschaft 
vorzulegen. 

2 ) Der Kurfurst erlaubte zum Zeichen seines Wohlwollens, dafi die von 
dem Rechtsiehrer Schramm zusaminengestellten Grundsatze der Armenpflege 
als Anlage dem Dusseldorfer AdreBkalender beigefugt und fiir die Kasse der 
Armenanstalt zum Preise von 15 Stiibern verkauft werden durften. 

3 ) Der Dusseldorfer Anstalt hat wahrscheinlich die Hamburger als Muster 
gedient. 

4 ) Diese Bezirke waren im Jahre 1801 folgende: Reuterkaserne und Wall; 
Ritterstr., Altstadt, Liefergasse und Kramerstr.; Neubriick-, Muhlen-, Ratingerstr. 
und Ratinger Mauer; Hunsrticken-, Neu-, Allee-, Elberfelder- und Kommuni- 
kationsstr.; Flingerstr. und Kapuzinergasse; Berger-, Rhein-, Zoll-, Wall-, 
Marktstr. und Marktplatz; Bolker-, Kurze-, Andreasstr.; Burgplatz und Mertens- 



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Zur Geschichte der offentlichen Armenpflege in Diisseldorf. 283 

H&user ungefahr einander gleich waren. In jedem Bezirk 
w£hlen die Armenfreunde 1 ) mehrere Armenaufseher 2 ), etwa 
auf je 10 H£user einen. Die Aufseher jedes Bezirks 
w&hlen zwei Vorsteher: einen far die Kasse und einen far 
die Pflege. Entsprechend dieser Einteilung in Bezirke 
besteht die Armenverwaltung aus 15 Bezirksverwaltungen 
und einer Hauptverwaltung. Zu den Bezirksverwaltungen 
gehOren die Aufseher und Vorsteher der Bezirke; ihnen 
liegt die eigentliche Armenpflege ob. Die Hauptverwaltung 
ist die Zentralstelle der gesamten Armenverwaltung, die 
als KollegialbehOrde die Gesch&fte der Armenpflege leitet 
und dabei Aufsichtsorgan und Beschwerdeinstanz ist. Zu 
ihr gehOren: ein Regierungskommissar, ein Kassenfahrer, 
die Bezirksvorsteher, die Pfarrer der drei christlichen Ge- 
meinden 8 ), der alteste Stadtphysikus und die Vorsteher der 
besonderen Einrichtungen der Armenanstalt 

Den Bezirksverwaltungen obliegt die eigentliche armen- 
pflegerische T&tigkeit. Die Aufseher haben die Armen 
ihres Bezirks zu beaufsichtigen und auf alle Ver&nderungen 
in ihren £ufleren Verhaltnissen — Sterbefalle, Wohnungs- 
ver&nderangen usw. — zu achten. Sie sind angewiesen, 
hierbei in sittlicher Beziehung auf die Armen zu wirken 
und sie zur Arbeitsamkeit, Sparsamkeit und zu guten Sitten 
anzuhalten. Der Bezirkspfleger hat das Verzeichnis der 
Armen seines Bezirks zu fahren und dieses fortgesetzt nach 
den Angaben des Aufsehers zu berichtigen. Nach diesem 



gasse; Zi Udell-, Damm-, Orangerie-, Akademiestr. ; KarlsUdt; Neustadt; Pempel- 
fort und Flingern; Derendorf; Hamm; Bilk; Volraerswert. Mit Gcnehmigung 
der Regierung kam am 30. Juli 1801 auch noch die Honschaft Stockum hinzu, 
die sich hierdurch gegen das Eindringen und Cberhandnehmen der Bettler 
schtitzeD wollte. 

l ) Die Bezeichnung Armenfreunde ist unklar. Eine Amtsbezeichnung ist 
es nicht. Wahrscbeinlich sind alle Burger Armenfreunde, die Beitrage an die 
Anstalt zahlen. [Armenfreund ist sicher soviet wie Mitglied des oben gedachten 
Vereins der in der Armenpflege mit tStigen Burger. Noch heute besteht z. B. 
in Kiel die „Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde". Red.] 

.*) Die Armenaufseher, im Jahre 1801 waren es ohne die Honschaft 
Stockum 131, waren regelmaBig angesehene Burger. 

*) Der evangelisch - lutherischen, der evangelisch - reforroierten und der 
katholischen Gemeinde. 



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284 Josef Wilden 

Verzeichnis gibt er dem Bezirkskassenfiihrer die schriftliche 
Anweisung zur Unterstutzung. 

Die Organisation ist also derart, daB die einzelnen 
Amter, sich gegenseitig erg£nzend, ineinander fliefien und 
eine innige Beziehung zwischen dem, der Hiilfe sucht, und 
dem, der sie spendet, herstellen. Der Weg, den der Be- 
durftige zurucklegen mu8, urn eine Unterstiitzung zu be- 
kommen, fuhrt ttber das Amt des Aufsehers, der die Ein- 
tragung in das Armen verzeichnis veranlaBt, zu dem des 
Bezirkspflegers, der die Unterstiitzung schriftlich an den 
Kassenfuhrer verfugt, bei dem sie persOnlich abgeholt wer- 
den mu8, und der dann darttber der Hauptverwaltung, die 
jeden Monat einmal zusammentritt, berichtet Hierdurch 
wird eine gute Kontrolle gewahrleistet und Unwurdigen 
die Erlangung einer UnterstQtzung erschwert. AuBerdem 
hatte das Verfahren noch den groBen Vorteil, daB es eine 
Beriicksichtigung der persflnlichen Verh&ltnisse des Armen, 
die dem Aufseher genau bekannt waren, ermOglichte. Da- 
durch, daB die Bezirksverwaltungen die Untersttitzungen 
festsetzten und aush&ndigten, und nicht die Hauptverwaltung, 
wurde die Hulfe nicht verzOgert, ein Verfahren, das durch- 
aus dem einer neuzeitlichen Armenpflege entspricht 

Fttr die Armenversorgungsanstalt gilt der Grundsatz 
der Selbstverwaltung, obgleich das Amt des Pr£sidenten 
ein von der Regierung bestellter Kommissar inne hatte. 
Alle Amter, von den Schreiberstellen abgesehen, sind Ehren- 
amter, zu deren Cbernahme die BQrger verpflichtet sind 1 ); 
doch bleiben sie, um sie durch die Ausiibung des Ehren- 
amtes nicht zu sehr ihrem Beruf zu entziehen, nicht lange 
im Amt. Der hierdurch hervorgerufene fortw£hrende 
Wechsel der Personen war der Anstalt nicht gerade f6r- 
derlich. Deshalb wurde schlieBlich fttr den gesch&ftsfuhren- 
den Regierungskommissar, um ihn mehr an sein Amt zu 
fesseln, mit Genehmigung der Regierung im Jahre 1803, 
nachdem man ohne Erfolg versucht hatte, das Amt durch 



*) Ein Kaufmann, der sich geweigert hatte, die Wahl zum Armenpfleger 
anzunehmen, wurde von der Regierung hierzu angehalten, mit der Drohung, 
daB „bei fernerer Weigerung er 100 Dukaten in die Armenkasse zahlen oder 
auf seine Kosten eine besoldete Stelle fur das Amt geschaffen werden soil 44 . 



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Zur Geschichte dcr oflentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 285 

Bestellung eines zweiten referierenden Kommissars zu er- 
leichtern, ein Gehalt von 200 Rthl. ausgeworfen *). 

Die Armenversorgungsanstalt nahm am 1. Januar 1801 
ihre T&tigkeit auf ; damit erst begann in DOsseldorf eine 
organisierte Armenpflege, die planmafiig die Armut zu be- 
k&mpfen suchte. Der wesentliche Unterschied gegenftber 
dem frOheren System liegt darin : der Anstalt kommt es nicht 
vor allem darauf an, fdr die Armen vorttbergehend zu sorgen, 
sondern darauf, Bettelei und Almosengeben, wodurch die 
Armut nur vermehrt wird, zu beseitigen, und der Armut 
vorzubeugen, oder, wo sie bereits eingetreten ist, sie end- 
gUltig zu beseitigen. Der Hauptgrundsatz der Armenanstalt, 
den man als durchaus modern bezeichnen mufi, war: „ nicht 
blofi die augenblickliche Not zu lindem, sondern vorziiglich 
die Quellen der Armut fttr die Zukunft zu verschlieflen*) a . 

Bettelei und Almosengeben lassen sich natiirlich nur 
durch entsprechende Verbote unterdrQcken. Diese erlafit 
die Regierung; worauf der Magistrat der Stadt unter 
Trommelschlag OfFentlich bekannt macht 3 ), dafi vom 1. Januar 



l ) Um das Amt seines ehrenamtlichen Charakters nicht ganz zu entkleiden, 
wurde der Gehalt nur fur vier Jahre bewilligt. Den Betrag hatte der st&dtische 
Steuerempfanger aus der Steuerkasse vorzulegen; sollte ihn aber „auf Freie 
und Unfreie und auf die Industrie besagter Stadt sowohl als der ausw&rtigen 
Burgerschaft umlegen". Es war immer schwierig, fur das Amt des vorsitzenden 
Kommissars eine geeignete Person zu fin den. Meist legten die Kommissare 
schon nach kurzer Zeit ihr Amt nieder. Der erste Kommissar war der Mit- 
begriinder der Anstalt, der Appellationsrat Lenzen. Er legte 1801 das Amt 
nieder, worauf es auf besonderen Wunsch der Regierung der Oberappellationsrat 
Linden antrat. Ihm folgte 1803 der Landesdirektionsrat Bewerund diesem 1805 
der Regierungsrat Lenzen. Dieser wieder beauftragte 1806 den Amtsverwalter 
Hammacher mit der Gescbaftsfuhrung in seinem Namen, der aber schon 1807 
verzichtete. Jetzt ubertrug man das Amt auf Vorschlag des Provinzialrats 
(am 31. Januar 1808) einem der drei Beigeordneten der Stadt Dflsseldorf. Bei 
dieser Gelegenhdt erhoben sich Zweifel, ob der nicht mit dem Amt als solchem 
verbundene Gehalt auch dem Beigeordneten zustunde, was schlieSlich die 
Regierung zugab. 

*) Jacobi: Verfassung der im Jahre 1800 gestifteten Armenpflege in 
Dusseldorf (1815), S. 7. 

*) Die Landesregierung hatte den Magistrat angewiesen, die Armenanstalt 
in ihren ruhmlichen Bestrebungen zu unterstutzen und ihr besonders jede ndtige 
Polizeihulfe zu leisten. Unmittelbar hatte der Magistrat nichts mit der Armen- 
anstalt zu tun. 



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286 Josef Wilden 

1 80 1 ab bei Zahlung einer Geldstrafe von 30 StQbern 
das Almosenspenden und bei strenger Arreststrafe das 
Betteln verboten seien 1 ). Das Verbot des Almosengebens 
bezog sich aber nur auf das Spenden von Almosen an 
unbekannte Bettler; die Privatwohltatigkeit sollte nicht be- 
schrankt werden, und deshalb durfte man bekannten und 
nicht bettelnden (verschamten) Armen Alnjosen geben. 

Die RepressivmaBregeln, womit gegen den Bettel und 
das ungeregelte Almosengeben vorgegangen wurde, for- 
derten als Erganzung eine positive Fursorge. Diese sprach 
der Grundsatz 8 ) der Armenanstalt aus: „Jeder wahrhaft 
Htilfsbedurftige (er gehOre zu welcher kirchlichen Kon- 
fession er wolle) soil Unterstutzung erhalten. Dem ganz 
unvermGgenden, wegen Alter, Krankheit und Gebrechlich- 
keit zur Arbeit unfahigen Armen soil alles gereicht werden, 
was er an Nahrung, Leibesbekleidung und Heilung zu 
seinem Lebensunterhalt bedarf; dem arbeitsfahigen Armen 
hingegen soil Gelegenheit zu eigenem Verdienst verschafft 
und ihm nur das zur Unterstutzung gereicht werden, was 
er durch redlichen Arbeitsfleifi zu seinem und der Seinigen 
Unterhalt nicht selbst verdienen kann 8 ). 

Ein „ Recht auf Armenunterstutzung" und ein „ Recht 
auf Arbeit* scheinen damit verwirklicht. Doch ist der 
Grundsatz so nicht aufzufassen. Ebensowenig wie die 
Anstalt eine auf dem Rechtswege erzwingbare Pflicht zur 
Unterstutzung begriindet hatte oder hatte begrunden kOnnen, 
konnte sie ein Recht auf Untersttttzung und Arbeit ein- 
r&umen; denn Pflicht und Recht waren abhangig von der 
Leistungsfahigkeit der Anstalt, worauf diese selbst, wie wir 
noch sehen werden, nicht einmal einen unmittelbaren Ein- 
fluB hatte. 

Die Tatigkeit der Armenanstalt regelte ein Plan, der 
schon viele Umstande berttcksichtigte, die bei der raodernen 



*) Das Arrestlokal war der Zwangssaal, wo die Bettler zur Arbeit (Wolle- 
pflucken) angehalten wurden. 

*) Jacobi a. a. O. S. 17. 

8 ) Dieser Grundsatz fand nur Anwendung auf solcbe Personen, die das 
Btirgerrecht besafien; nur sie hatten Anspruch auf die Armenpflege der 
Burgerschaft. 



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Zur Geschichte der 6ffentlichen Armenpflege in Diisseldorf. 287 

Armenpflege in Betracht kommen. ZunSchst waren die 
Armen in drei Klassen eingeteilt: als arbeitsunfahige, alsver- 
sch&mte und als arbeitsfahige Arme. Die den beiden erstge- 
nannten Klassen angehttrigen Armen erhielten eine ihrem 
Bedurfnis angemessene UnterstQtzung in Geld, Lebensmitteln 
und dergl.; den zur Klasse der arbeitsfahigen Armen 
gehOrigen wurde Arbeit verschafft und nur das als Zugabe 
gereicht, was sie auBerdem noch zum Lebensunterhalt not- 
wendig hatten. 

Im einzelnen Falle gehOren zur Klasse der arbeitsun- 
fahigen Armen: alte Arme, die einer unausgesetzten Pflege 
bediirfen und entweder gar nichts oder doch bei weitem 
nicht das zu ihrem Auskommen Notige erarbeiten kOnnen; 
krankliche Arme; vorGbergehend erkrankte Arme, fiir die 
Dauer ihrer Krankheit; Wahn- und Schwachsinnige und 
Kinder. Fast aile zu dieser Klasse gehOrigen Armen sind 
Hausarme, weil sie in ihrer Wohnung untersttitzt werden. 

Die Armen dieser Klasse werden in das Armenver- 
zeichnis eingetragen und zwar nach Alter, Gesundheitszu- 
stand, bisheriger Erwerbsfahigkeit, Lebensart usw. Erst 
die Eintragung in das Armenverzeichnis begrdndet einen 
Anspruch auf Untersttitzung, wobei die persOnlichen Ver- 
h&ltnisse des Armen beriicksichtigt werden. 

Naturlich bewegten sich die UnterstHtzungen innerhalb 
bestimmter Grenzen. Man unterschied: ganze, halbe, zwei 
drittel und ein drittel Pflege, wofiir je bestimmte Pflege- 
betrage festgesetzt waren, woran sich die Bezirkspfleger 
zu halten hatten 8 ). Die Unterstiitzungen bestanden aus 
Geldspenden, Nahrungsmitteln 4 ), Kleidungsstiicken, Haus-, 

a ) Die Sfitze waren; 

im Soramer: im Winter: 

fiir voile . Verpflegung 42 Stflber 1 Rthl. 3 St. 

„ halbe . „ 21 - 3 11 /* • 

„ zwei drittel „ 28 „ — 42 „ 

m ein „ „ 14 „ — 21 „ 

im Verhfiltnis kamen davon: 

auf Brot 14, auf Zuspeise und Getr&nke 21, auf sonstige Bedttrfnisse 7 St. 

gleich 42 St. 
*) Die Anstalt kaufte z. B. Erdapfel und Steinkohlen auf und gab sie zu 
wohlfeilen Preisen an Arme wieder ab ; auch liefi sie Roggen bei den Bftckern 
der Stadt zu Brot verarbeiten und gab dieses zu niedrigen Preisen an Arme ab. 



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288 Josef Wilden 

Arbeitsgerat l ) und dergl. GrOBere Familien erhielten einen 
Zuschufi zur Miete oder eine Wohnung im Armenhaus*). 

Die verschamten Armen, wozu die Anstalt solche Per- 
sonen rechnete, die zwar noch nicht ganz verarmt, aber 
doch in ihren Verh&ltnissen so zurtickgegangen waren, dafi 
sie der Hiilfe anderer bedurften, urn vor der vOlligen Armut 
bewahrt zu werden, brauchten sich nicht in das Armen- 
verzeichnis eintragen zu lassen. Sie wurden unterstfitzt, 
damit sie vor der vOlligen Verarmung bewahrt blieben. 
Die Pflege der verschamten Armen geschah im stillen; in 
der Regel vermittelte ein Pfarrer oder ein Mitglied der 
Hauptverwaltung die Unterstutzung, die entweder aus 
Cberweisung von Arbeit oder aus barem Geld bestand, 
wobei nur die Mitglieder der Hauptverwaltung den Namen 
der Bedilrftigen erfuhren. Dafi die Armenverwaltung ttber- 
haupt versch&mte Arme unterstQtzte, beweist, dafi sie ihre 
T&tigkeit wie die Kirche aus reiner Nachstenliebe ausObte 
und nicht etwa, weil sie eine Verpflichtung hierzu aner- 
kannte; denn die Pflichtarmenpflege setzt voraus, daB der 
Bediirftige schon arm im Sinne des Gesetzes ist 8 ). 

Fur arme Kranke sorgte die Anstalt teils wie fur 
Hausarme durch die ublichen Unterstiitzungen, teils durch 
arztliche Behandlung, die besondern Armen&rzten 4 ) oblag. 
Dabei wurden die Kranken vorwiegend in ihrer Familie 
verpflegt, nicht in Krankenhausern ; nur auf Anordnung 
des Arztes, namentlich wenn die Verpflegung in der 

*) Haus- und Arbeitsgerat gab die Anstalt zur Fortfuhrung oder Ein- 
richtung eines Gewerbebetriebs. Die Gegenstande wurden, um ihren Verkauf 
zu erschweren, gekennzeichnet. Wer solche Gegenstande verkaufte, wurde bei 
Wasser und Brot eingesperrt; der Kaufer aber hatte den Kaufpreis zugunsten 
der Armenkasse noch einmal zu erlegen. 

*) Als Armenhaus diente ein Teil der Reuterkaseine, den der Landes- 
herr zu diesem Zweck zur Verfugung gestellt hatte. Es hatte 88 Zimmer, die 
je zum Preise von 4 Rthl. das Jahr an arme Familien vermietet wurden. 

•) Aus diesem Grunde kennt heute die 6ffentliche Armenpflege den Be- 
griff des verschamten Armen in ihrer Tatigkeit nicht; sie bietet hochstens 
einen Ersatz durch die Leihhauser, die es Personen, die die Armenpflege nicht 
in Anspruch nehmen wollen, ermoglicht, sich aus vorubergehendem Geldmangel 
zu helfen. 

4 ) Die Anstalt hatte Arzte und Chirurgen fiir sich verpflichtet und ihnen 
bestimmte Bezirkc iiberwiesen. 



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2ur Geschichte der offentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 280 

eigenen Familie bedenklich oder mangelhaft war, wurden 
die Kranken ins Krankenhaus ') gebracht und wenn darin 
kein Platz war, auf Kosten der Armenanstalt 2 ) bei anderen 
Familien verpflegt. Um nachteilige Folgen fiir den 
Kranken bei der Familienpflege mOglichst zu verhindern, 
war die Krankenpflege nicht den Familien ausschlieBlich 
uberlassen, sondern die Armenanstalt stellte, wo sie es fttr 
notwendig hieit, auf ihre Ko? n Waiter und Warterinnen, 
wofUr sie unterstiitzte Armr nutzte; sie lieferte auch be- 
sondere Krankenspeise •), c nach Anweisung des Arztes 
zubereitet wurde. Der Bezirkspfleger war verpflichtet, sich 
durch Besuche davon zu ilberzeugen, dafl jeder Kranke 
nach Vorschrift behandelt werde 4 ). Diese Art der Kranken- 
pflege, als Uberwiegende Familienpflege, verursachte zwar 
groBe Kosten, aber sie hatte doch manches Gute an sich. 

Dagegen liefi die Fursorge far Geisteskranke alles zu 
wiinschen Qbrig. Man half sich damit, dafi man harmlose 
Irre einfach laufen lieB xmd gef&hrliche einsperrte*). Das 
kann uns allerdings nicht wundern zu einer Zeit, wo man 
die Geisteskrankheit noch nicht ailgemein als eine physische 
Krankheit ansah. 



') Die Krankenhauser waren selbst&ndige Anstalten, (das Hubertnshos- 
pital und das Max Joseph Krankcnhaus), die schon bestanden, als die Armen- 
versorgungsanstalt gegriindet wurde. Mit der Armenpflege dieser hatten sie an 
sich nichts zu tun, ubten sie aber fur sich aus. Sie nahnien deshalb Kranke, 
die ihr von der Anstalt iiberwiesen wurden, soweit auf, wie es ihre Mittel 
gestatteten. Ober diese hinaus hatte die Armenanstalt ein Pflegegeld von 12 
Stuber fur den Tag und den Kranken zu zahlen. 

*) In diesem Falle zahlte die Anstalt ein Pflegegeld bis zu 48 Rthl. 
jahrlich bei unheilbar Kranken und bis zu 12 Stuber tfiglich bei vorubergehend 
Kranken. 

a ) Nach Jacobi a. a. O. S. 49 in drei Arten: Suppe und Gemnse, dasselbe 
mit einem Zusatz von Fleisch und noch mit einer besonders erfrischenden und 
starkenden Speise. 

4 ) Die Bezirkspfleger wurden deshalb von dem Arzt iiber die Verhal- 
tungsmafiregeln zur Wiederherstellung und in der Anwendung der Medizin und 
Nahrung unterwiesen. 

*) Diesem Zweck diente ein Raum im Max Joseph Krankenhaus; nach 
Mindel: Geographisch-statistisch-topographisch-historische Darstellung der Stadt 
Dtisseldorf, Duaseldorf 1807, S. 20 eine wahre Hohle des Jammers, die dringend 
der Verbesserung bedurfte. 

Jahrb. XXI. 19 



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290 Josef Wilden 

Vollkommener wieder war die Pflege alter, arbeitsun- 
f&higer Manner und Frauen 1 ). Sie wurden wie die Kranken 
behandelt, blieben also teils bei ihrer Familie und wurden 
teils im Krankenhaus und bei anderen Familien unterge- 
bracht, wie es die Verh&ltnisse erheischten. In jenem Fall 
wurden sie untersttitzt wie Hausarme, in diesem zahlte 
die Armenverwaltung fur sie ein Pflegegeld (bis zu 36 Rthi. 
jahrlich) und versorgte sie auflerdem mit Kleidung und 
einem Taschengeld (\ 1 / 2 Stilber Ulglich). 

Gut organisiert war in Dusseldorf schon zur Zeit der 
Armenversorgungsanstalt die Waisenpflege : die FQrsorge fur 
verwaiste und verwahrloste Kinder, die weit iiber den Rahmen 
der anderswo tiblichen Waisenpflege ging. Allerdings muflte 
sie in Dusseldorf einige Anderungen erleben, bis sie auf die 
Grundlage gestellt wurde, auf der sie ubrigens heute noch 
beruht. Ursprunglich ist die Waisenpflege Hauspflege. Die 
Kinder werden durch die Bezirkspfleger, die also zugleich 
Waisenpfleger sind, bei guten Leuten in der Stadt und auf 
dem Lande gegen ein Pflegegeld von 20 Rthl. jahrlich, das 
in Monatsraten gezahlt wird, in Pflege gegeben und unaus- 
gesetzt ttberwacht 2 ). Dieses an sich einfache Verfahren 
bewahrte sich jedoch nicht ; wahrscheinlich weniger wegen • 
seiner Art selbst als wegen der groBen Kosten, die es der 
Anstalt machte. Diese versuchte es deshalb nach drei 
Jahren mit der Erziehung der Waisen in einer gesohlossenen 
Anstalt, dem Erziehungshaus 3 ). Die Regierung war hier- 
fur so eingenommen, daB sie dem Erziehungshaus (23. Mai 
1804) die Zinsen einer friihern Kollekte 4 ) und die Zinsen 
des . durch Dispensationsgelder 5 ) entstandenen Kapitals 



l ) Hierzu gehtfren solcbe von iiber 80 Jahren ohne wei teres. 

*) Die Pflegeeltern hatten, wenn sie ihre Monatsrate abholten, die Kinder 
dem Bezirkspfleger vorzustellen. 

*) Das Erziehungshaus war in der Reuterkaserne untergebracht. 

4 ) Es ist die sogenannte Bringmannsche Kollekte, die im Jahre 1770 
veranstaltet worden war, urn Mittel fur ein neues Hospital aufzubringen. Ihr 
Ertrag war 1 000 Rthl., die zu dem Zweck nicbt reichten und daftir verzinslich 
angelegt worden waren. 

6 ) Ein Dispensationsgeld hatten die Protestanten zu entrichten fiir die 
Erlaubnis, in verbotenen Graden zu heiraten. Das Geld diente wohltfitigen 
Zwecken. 



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2ur Geschichte der oflentlkhen Armenpflege in Dusseldorf. 291 

Uberwies. Im Erziehungshaus werden die Kinder gemein- 
schaftlich unterhalten l ) und erzogen und durch Unter- 
weisung in nQtzlichen Arbeiten auf einen praktischen 
Beruf vorbereitet 2 ). 

Die Mangel dieser Art der Waisenpflege, die tatsachlich 
geringere Kosten machte als die frtihere, lernte man erst 
mit der Zeit kennen. Die Anstalt erklart schlieBlich in 
ihrer Bilanz 3 ), dafi sie mit dem Erziehungshaus bittere Er- 
fahrungen gemacht und daB die gemeinschaftliche Erziehung 
der Kinder sich nicht bew£hrt habe; Kinder, die bei 
Familien untergebracht gewesen w&ren, seien an Kttrper 
gesunder, an Gemtit reicher und an Geist aufgeweckter 
als die im Erziehungshaus erzogenen 4 ). Deshalb iiefi die 
Anstalt im Jahre 1807 das Erziehungshaus wieder eingehen 
und kehrte zur ursprunglichen Art der Waisenpflege zurflck. 
Sie lie6 also eine gute Kinderftirsorge nicht an der Kosten- 
frage scheitern. 

In der Waisenpflege bleiben die Kinder, bis sie arbeits- 
und erwerbsfahig sind. Dann werden die M&dchen meist 
als Dienstmadchen und die Knaben als Handwerkslehrlinge 
untergebracht 5 ). 

Neben der Sorge fur die physischen Bediirfnisse der 
Waisenkinder ubernahm die Armenanstalt im Jahre 1804 
die far die geistigen. Sie errichtete erne Armenschule zu 
dem Zweck, „den Kindern eine ihren Umst&nden, Fahig- 

') Die Hauptmahlzeit der Kinder bestand aus Rumforter Suppe, so ge- 
nannt nach dem Grafen Rumfort, einem bekannten Fdrderer von Wohlfahrts- 
bestrebungen in Bayern. 

■) Das GeW, das die Kinder durch ihre Arbeit verdienten, wurde zu 
ihrem Besten verwendet. 

*) Die Dttsseldorfer Armenversorgungsanstalt, Bilanz fiber den Zeitraum 
von 181 1 bis 1820. (Landes- und Stadtbibliothek.) 

*) Um vergleichen zu kftnnen, hatte die Anstalt einen Teil der Kinder 
zu Familien in Pflege gegeben. Welche finanziellen Wirkungen die eine und 
die andere Art der Waisenpflege hatte, konnen wir nicht mehr genau fest- 
stelien, da wir die Zahl der Kinder, die verpflegt wurden, nicht aus alien 
Jahren kennen. Im Jahre 1805 waren 20 Kinder im Erziehungshaus, deien 
Unterhaltung 1240 Rthl. kostete. 1818 waren 138 Kinder in Pflege, wofttr 
2991 Rthl. aufgewendet wurden. 

6 ) Die Armenanstalt hatte dieserhalb eine Vereinbarung mit den Hand- 
werkerzfinften. 

ir 



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2fl2 Josef Wilden 

keiten und Aussichten angemessene Erziehung angedeihen 
zu lassen und sie von Bettel und MuBiggang abzuhalten". 
Die Armenschule, deren Lehrplan Schreiben, Rechnen, 
Lesen und Giaubenslehre enthalt, ist als Tagesschule fur 
Kinder unter 8 Jahren und die, die noch nicht lesen kOnnen, 
eingerichtet, als Abendschule *) fiir Kinder, die wahrend 
des Tages arbeiten. 

Unser ganz besonderes Interesse beansprucht die Ver- 
wirklichung des „Rechts auf Arbeit" durch die Armen- 
anstalt, die nach dem Beispiel anderer Stadte dieses Ziel 
durch Einrichtungen zu erreichen suchte, die teils dem 
arbeitsfahigen Armen Gelegenheit zur Arbeit nachwiesen, 
teils ihm in einer Arbeitsanstalt 2 ) unmittelbar Arbeit gaben 8 ). 
Hierdurch sollte filr den arbeitsfahigen Armen eine Geld- 
unterstutzung vermieden und er auf den Weg der Arbeit 
verwiesen werden. 

Der Arbeitsnachweis war verhaltnismafiig einfach 
organisiert. Die Bezirkspfleger fuhrten ein Verzeichnis der 
Arbeitsuchenden und trafen danach bei Nachfrage nach 
Arbeitern ihre Anordnung. Schwieriger war die Organi- 
sation der Arbeitsanstalt, die im Laufe der Jahre wechsel- 
volle Schicksale erfuhr. Errichtet wurde die Arbeitsanstalt 
am 26. September 1800. Sie war anfangs in der Reuter- 
kaserne, seit dem Jahre 1803 * m sogenannten Knabenhaus 4 ) 



*) In der Tagesschule wurde unterrichtet von 8 — 11 Uhr morgens, in 
der Abendschule von 6 — 8 Uhr im Sommer und von 5 — 7 Uhr im Winter. 
Mit dem Unterricht an der Tagesschule hatie die Regierung einen Kandidaten 
des Lehramts beauftragt, dem fur die Abendschule ein Unterlehrer aus einer 
der Stadtschulen als Gehulfe beigegeben war; beide werden aus dem allge- 
meinen Schulfonds besoldet. Die Federn lieferte Stadtrat Karstanjen, die 
andern Hulfsmittel die herzogliche Schulkommission. 

*) U. a. in der Stadt Elberfeld, wo eine Arbeitsanstalt schon im Jahre 
1 65 1 erwfthnt wird. Vergl. O. Schell, Geschichte des Elberf elder Armen- 
wesens, Elberfeld 1903. 

•) Das Bestreben der Armenanstalt, arbeitsfahigen Armen Arbeit zu ver- 
schafien, forderte die Stadtverwaltung nach jeder Richtung hin. U. a. flber- 
trug sie der Armenanstalt die gesamte StraBenreinigung, woffir sie einen Pausch- 
betrag zahlte. Daran hatte die Anstalt nach Entl6hnung der Armen meist 
noch einen OberschuB. 

4 ) Das Knabenhaus war das Domanialgebfiude neben dem abgebrannten 
alten Schlofi, so genannt, weil in ihm die Edelknaben wohnten wahrend der 



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Zur Gescbichte der dffentlichen Armenpflege in Diisseldorf. 293 

untergebracht. In der Arbeitsanstalt werden die Arbeiter 
gemeinschaftlich beschaftigt unter der Leitung eines Vor- 
stehers; und zwar haupts&chlich mit Stricken und Spinnen. 
Die Arbeitsprodukte werden von der Anstalt verkauft. 
Als aber schon bald die Zahl der Arbeiter so groB wurde, 
dafi die Anstalt sie nicht mehr alle selbst beschSftigen 
konnte, ging sie dazu iiber, auch Arbeiter an Fabriken und 
Manufakturen in der Stadt abzugeben 1 ). 

Hierdurch kamen viele arbeitslose Personen, die sonst 
der Armenpflege zur Last gefallen w£ren, in die Lage, 
ihren Lebensunterhalt sich selbst zu erwerben; nur wenn 
ihr Lohn trotz allem FleiB zum Lebensunterhalt nicht aus- 
reichte, gab die Armenanstalt aus ihren Mitteln einen 
ZuschuB. 

Die Arbeitsanstalt, die im ubrigen manchen schttnen 
moralischen Erfolg hatte, litt unausgesetzt unter finanziellen 
Schwierigkeiten. Das verschuldeten teils die Art der Ver- 
waltung, die zum Geschaftsbetrieb zu schwerf&llig war, 
teils die geringen Mittel, womit sie betrieben wurde. Die 
Arbeitsanstalt sollte mit einem Betriebskapital von 6000 
Rthl., das durch eine Anleihe bei der BQrgerschaft aufzu- 
bringen war 2 ), ausgeriistet werden; aber das Kapital war 
nicht zu beschaffen, obwohl es von der BQrgerschaft ge- 
zeichnet worden war. Da nun schon im ersten Jahre die 
Arbeitsanstalt mehr als 100 Personen besch&ftigte, deren 
Entlohnung grofie Summen kostete, so geriet das Unter- 



Zeit,. wo die Herzdge von Berg in Dfisseldorf residierten. Max Joseph stellte 
das Hans (12. M&rz 1803) der Armenversorgungsanstalt zur Verfugung gegen 
die Verpflichtung, vier Slaatspension&re, die bisher darin gewohnt batten, ent- 
sprechend zu entschftdigen. Der Vertrag gait auf 1 2 Jahre ; er wurde w&hrend 
der franzosischen Verwaltung einseitig durch diese aufgehoben, aber am 
23. April 1 8 15 wieder hergestellt. 1823 erwarb die Zentralarmenverwaltun^ das 
Knabenhaus urn den Preis von 4000 Thl. kftuflich. 

*) Fur die Bedeutung der Arbeitsanstalt spricht die Tatsache, dafi schon 
im ersten Jahr in ihr 622 Personen (514 Erwachsene und 108 Kinder) be* 
sch&ftigt wurden. Aufierdem waren durch ihre Vermittlung 73 Knaben in der 
Fabrik des Kommerzienrats Brtigelmann und 35 Knaben in einer Wollspinnerei 
beschaftigt. 

*) Es wurden Schuldverschreibungen uber je 25 Rthl. ausgegeben, die 
mit vier vom H under t verzinst wurden. 



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294 Josef Wilden 

nehmen in groBe Bedrangnis. Aus der argsten Verlegen- 
heit half das Kollegiatstift mit einem Darlehen von iooo 
Rthl. gegen Zinsen von vier vom Hundert(Juli 1801). Auch 
der Landesherr lieB die Anstalt nicbt im Stich. Er ordnete auf 
ihren Antrag *) einen VorschuB an von 5000 Rthl. aus den 
protestantischen Dispensationsgeldern und ersuchte durch 
die Diisseldorfer Wochentlichen Nachrichten alle, die An- 
teilscheine gezeichnet hatten, zu ihrer Einl&sung mit dem 
Hinweis, daB im Fall der Weigerung ihre Namen ver- 
Offentlicht werden wiirden. Aufierdem suchte die Anstalt 
seibst sieh dadurcb zu entlasten, dafi sie den grOBten Teil 
der Kinder als Arbeiter in verschiedenen Fabriken unter- 
brachte 2 ). Dennoch wachst die Schuldenlast zusehends, und 
die Verluste haufen sich. Um den v&lligen Ruin abzu- 
wenden, verlaBt die Armenverwaltung den Grundsatz der 
eigenen Verwaltung (Regie) und iibergibt die Anstalt einem 
Unternehmer, den sie an dem Geschaft interessiert 8 ). So 
glaubte die Armenanstalt, das Risiko zum Teil von sich 
abwalzen und die Arbeitsanstalt rentabler machen zu kOnnen. 
Sie schloB mit dem Unternehmer einen Vertrag auf sechs 
Jahre, der diesen verpflichtete, alle Personen, die ihm von 
der Armenanstalt durch Arbeitskarte uberwiesen wUrden, 



') Die Begriindung des Antrages bietet manches Interessante. Mehr als 
500 Personen fordern Beschaf tigung ; auBerdem haben sich 200 Kinder zur 
Aufnahme gemeldet. Trotz alien Bemiihungen ist die Anstalt schon ver- 
scbuldet. Da die meisten Weiber und Madchen keine andere Arbeit verstehen 
als Stricken, hat sich ein Imager von 6000 Paar Striimpfen angesammelt, fflr 
das die Anstalt keinen Absatz findet. Viele Personen, die sich zur Zeichnung 
von Anteilscheinen verpflichtet hatten, losten sie nicht ein, so dafi nur im 
ganzen 22 Anteilscheine eingezahlt worden waren. „Soll das ganze Geschaft 
nicht in Stcckung geraten, so ist zur BeschaflPung eines weiteren Vorschusses 
die gnadigste Beihiilfe Euer Kurfiirst lichen Durchlaucht notwendig 44 . 

s ) 50 Kinder iibernahm damals der Samtbandwirkereibesitzer Steinkuller, 
der daflir einen Teil der Reuterkaserne erhielt, wofiir er 5 °/ Zinsen an die 
Anstalt zur Benutzung der auf 1080 Rthl. geschauten Gebaude zu zahlen 
hatte. Der Stecknadelfabrikant Kaspers iibernahm 8 Knaben im Alter von 
8 — 11 Jahren, die in den ersten 6 Wochen nichts und dann bei der Anferti- 
gung von je 1000 Nadeln i ! / 4 Stiiber verdienten, was den Tag ungetahr 
15 Stiiber ausmachte. 

•) Die Anstalt wird bei dieser Gelegenheit einer besonderen Verwaltungs- 
kommission unterstellt, die der Armenanstalt und der Regierung verantwortlich ist. 



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Zur Geschichte der dfientlichen Armenpflege in DOsseldorf. 295 

zu beschaftigen, sie gut zu behandeln und zur Ordnung 
und zu guten Sitten anzuhalten. Die Armenanstalt ver- 
pflichtete sich dafQr, die notwendigen R&ume und Einrich- 
tungen zu stellen, die Kinder zu kleiden und eine feste 
Entschadigung an den Unternehmer zu zahlen. Die Ent- 
schadigung wurde fur die ersten drei Jahre auf 3000, fttr 
das vierte Jahr auf 2500 und fflr das fiinfte und sechste auf 
625 Rthl. festgesetzt. Aufierdem gab die Anstalt dem Unter- 
nehmer einen unverzinslichen Vorschufi von 8000 Rthl. (aus 
dem Fonds, den die katholische Gemeinde im Jahre 1 800 der 
Armenanstalt uberwiesen hatte). Von einem Erfolg dieser 
Art der Geschaftsfuhrung scheinen aber beide Parteien 
von vorne herein nicht recht dberzeugt gewesen zu sein, 
denn der Unternehmer war berechtigt, von seinem Vertrag 
zurtickzutreten, wenn er nach dem dritten Jahr nachweisen 
konnte, daB er nichts verdient habe. 

Damit die Arbeitsanstait unter der Leitung des Unter- 
nehmers nicht etwa gar zu sehr in ein Geschaftsunter- 
nehmen ausarte und ihren Charakter als Anstalt der Wohl- 
fahrtspflege verliere, erliefi die Armenverwaltung far sie 
eine Hausordnung, worauf sie den Unternehmer und die 
Insassen verpflichtete. Diese Hausordnung nahm besonders 
Rttcksicht auf den Schutz der Kinder. Nach ihr soil kein 
Kind vor vollendetem 7. Lebensjahr in die Anstalt aufge- 
nommen werden; die Arbeitszeit der Kinder wird von 8 
Uhr morgens bis 5 Uhr nachmittags im Winter und von 
7 Uhr morgens bis 6 Uhr nachmittags im Sommer mit 
einstiindiger Mittagspause festgesetzt. Zur Uberwachung 
der Anstalt und der Hausordnung wurde ein Polizei- 
kommissar bestellt gegen eine Besoldung von 300 Rthl. 
far das Jahr. 

Auch die neue Geschaftsftthrung war kein Heilmittei. 
Der Unternehmer, der jedenfails schon bald eingesehen 
hatte, daB er bei dem Geschaft keine Seide spinnen konnte, 
suchte sein Einkommen auf Kosten der Arbeiter dadurch 
zu erhOhen, dafl er ihnen keinen ausreichenden Lohn zahlte 1 ) 



') Das zum Lebensunterhalt Fehlende muBte die Armenanstalt erg&nzen, 
sodafi nicht die Arbeiter wohl aber die Armenanstalt, Schaden hatte. 



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296 Josef Wilden 

Urn diesem Mifistand zu begegnen, kam die Anstalt auf 
den Gedanken, den Unternehmer statt am Geschaftsergebnis 
an hohen Lohnen zu interessieren. Sie einigte sich mit 
ihm auf eine Abgabe vom Gesamtlohn in Hohe von 40%. 
Dabei kam aber der Unternehmer gar nicht mehr auf seine 
Kosten und deshalb machte er nach dem dritten Jahr (1807) 
von seinem Rechte Gebrauch und lOSte das Vertragsver- 
haltnis auf. 

Einen neuen Unternehmer gewann die Anstait erst 
nach groBen Schwierigkeiten und durch Einraumung wei- 
terer Vorrechte; sie muBte ihm auBer 40% vom Ge- 
samtlohn die Kosten der Besoldung des Polizeikommissars 
erstatten und ihm von der Regierung die Erlaubnis er- 
wirken, im ganzen Herzogtum Berg mit den Erzeugnissen 
der Arbeitsanstalt zu hausieren und die verschiedenen 
Markte zu besuchen, Auch dieser Unternehmer behielt die 
Anstalt nicht lange, und ebenso machten es seine vielen 
Nachfolger. Keiner konnte mit der Arbeitsanstalt auf einen 
grunen Zweig kommen; viele machten Bankrott, einer verlor 
gar 16000 RthL durch die Arbeitsanstalt. Da die Armen- 
anstalt selbst ebenfalls jahrlich viel zusetzen muBte und 
mit alien Unternehmern nicht viel Gluck hatte, kehrte sie 
schlieBlich im Jahre 1826 wieder zur eignen Verwaltung 
der Arbeitsanstalt zuruck, fur die sie einen JahreszuschuB 
von 1 800 Thl. aussetzte. Dabei gab sie die Herstellung von 
Sayette und das Farben von Wolle auf und behielt nur die 
Woll- und Flachsspinnerei und die Strickerei bei; zur besseren 
Raumung des Lagers richtete sie aufierdem einen Ver- 
kaufsladen ein. Die Arbeitsanstalt bestand dann noch einige 
Jahre, nahm aber immer mehr ab, bis sie in den 4oer 
Jahren des 19. Jahrhunderts ganz einging. 

Dem Charakter der Armenversorgungsanstalt als einer 
weder staatlichen noch stadtischen Einrichtung entsprach 
ganz die Art, wie die zu ihrer Tatigkeit erforderlichen 
Mittel aufgebracht wurden. Die Anstalt hatte nicht das 
Recht, der Burgerschaft Steuern und Beitra\ge aufzulegen, 
sondern war auf freiwillige Beitra\ge angewiesen, die 
erganzt wurden durch Abgaben und Zinsen von Stiftungen, 
die der Landesherr der Anstalt ausdrticklich tiberwiesen 



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Zur Geschichte der dffentlichen Armenpflege in Dfksseldorf. 297 

hatte. Diese Art der Mittelbeschaffung schliefit eine Pflicht 
zur Armenpflege und einen Anspruch darauf schon darum 
aus, weil die Tatigkeit der Armenanstalt von den Mitteln 
abh&ngig ist, ttber die sie verfQgt. Doch sind die Beitr£ge 
keineswegs freiwillig in dem Sinne, da6 es den Bargern frei- 
gestanden hatte, Beitrige zu leisten oder nicht, sondem 
nur insofern, als sie nach ihrem VermOgen und Einkommen 
die Hohedes Beitrages selbst bestimmen kOnnen. Die Ver- 
pflichtung zur Leistung von Beitr&gen ist zwar nicht be- 
stimmt ausgesprochen, aber sie ergibt sich aus dem geltenden 
Recht. Hiernach war jede Stadt und jedes Kirchspiel ver- 
pflichtet, seine Armen selbst zu unterhalten. Das geschah 
ursprQnglich in der Form, dafi die Burger den Armen 
Almosen gaben. Nachdem dies jedoch verboten und die 
Ausubung der Armenpflege der Anstalt iibertragen worden 
war. ging auf sie auch der Anspruch auf die freiwilligen Bei- 
trage (Almosen) aber. Die Anstalt trat eben an die Stelle 
der frtiheren Almosenempfanger, deren Gesamtheit sie ver- 
kOrperte. Seitdem liefi sich auch kontrollieren, wer sich an der 
Armenpflege beteiligte; wer sich dessen weigerte, wurde 
auf Antrag der Armenanstalt durch den Magistrat der 
Stadt angehalten, einen seinen Verhaltnissen entsprechenden 
Beitrag zu leisten l ). 

Das gilt fiir die sogenannten ^regelmafiigen Beitr&ge*, 
zu deren Zeichnung Listen auflagen und die der Bezirks- 
diener wdchentlich abholte, wenn sie nicht gleich voll 
eingezahlt wurden. Die 9 unregelmafiigen Beitrage tt , die 
aus besonderen Anlassen gespendet werden, sind da- 
gegen ganz freiwillig. Solche Beitrage liefi die Armen- 
anstalt bei Verkaufen, Versteigerungen, Festlichkeiten und 
dergl. sammeln. Bei Verkaufen war es aufierdem utyich, 
einen Teil der Kaufsumme als .Gottesheller" der Armen- 
pflege zu ftberweisen*). Bei Hochzeiten, Taufen und dergl. 
waren in den Kirchen fiir derartige Spenden BQchsen auf- 



*) Auch Bflrger ohne VcrmOgen aber roit aoskdmmlichem Einkommen 
sind zu Beitr&gsleistungen verpflkhtet, weil sie in die Lage kommen konnen, 
die Armenpflege .in Anspruch nehmen zu mttssen. 

*» Die Notare der Stadt waren um einen reichlichen Gottesheller bemttht. 
Der Notar Hager wurde wegen seiner Bemtihungen sogar offentlich belobt. 



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296 Josef Wilden 

gestellt und an mehreren Stellen in der Stadt „Armen- 
buchsen* angebracht, in die man Spenden geben konnte mit 
einem Zettel, der etwaige Wunsche tiber die besondere Ver- 
wendung der Spende aussprach. Zu erwahnen sind auch 
die Sammlungen, die bei den voruberfahrenden Schiffern 
bei Entrichtung des Rheinzolles 1 ) und an der Mittagstafel 
der Gasth6fe bei den Fremden veranstaltet wurden. 

Die Abgaben an die Armenanstalt sind eine Art von 
Aufwandsteuern, wie sie damals allgemein in der Armen- 
pflege und auch in Dusseldorf schon friiher, bekannt waren. 
Die groBte Rolle spielten hierbei die Abgaben vom Schauspiel, 
von Konzerten und von Gelegenheitsschaustellungen. Sie 
werden erhoben in Prozenten von der Einnahme; nur vom 
regelmaBigen Schauspiel in der Form, dafi das Schauspiel- 
haus zwei Vorstellungen zum Besten der Armenanstalt zu 
veranstalten hatte*). Damit auch die Fremden zu den 
Kosten der Armenpflege beitrfigen, durch die sie den 
Vorteil hatten, nicht mehr von Bettlern belastigt zu werden 
hatten sie beim Betreten der Stadt eine Abgabe, das „Tor- 
sperrgeld a8 ), zu entrichten und zwar nach einem Tarif (vom 
i. Januar 1801). Unbedeutend waren die Abgaben fur die 



! ) Die Sam m lung wurde auch nach Abschaffiing des Rheinzolles (1805) 
beibehalten. 

s ) Bis zum Jahre 1781 war von jeder Schauspielvorstellung ein Dukat 
fur die Armen zu entrichten. Diese Abgabeform wurde als zu lastig durch 
kurfurstliches Reskript vom 19. August 178 1 dahin geandert, daB die Schau- 
spieler jeden Winter zwei Stiicke zum Besten der Armen aufruhren muiUen. 
Die Einnahmen wurden nach Abzug der Unkosten zu drei Teilen an die Armen 
verteiit: einer durch den Kanzler, einer durch den Hofkammerprasidenten, und 
der dritte durch den Magistral Nach Errichtung der Armenanstalt erhielt diese 
den ganzen Ertrag. 

*) Der Ursprung des Torsperrgeldes ist unbekannt, da die Unterlagen 
vermutlich bei der Beschiefiung der Stadt im Jahre 1794 verbrannt sind. 
An alien Toren sind eigne Sperrempfanger angestellt, die jedem, der ein- und 
ausgeht, eine Kontermarke geben, die durch die Torwache zur Kontrolle in 
einen Kasten zu werfen ist. Das Sperrgeld wird nach der Jahreszeit 
einfach oder doppelt erhoben; die Stunden des Sperrempfanges werden durch 
die sog. Sperrglocke angezeigt. Nach dem Tarif werden erhoben: von jeder 
Person ein Stiiber; dasselbe fur einen Hammel, ein Kalb, ein Schwein 
und eine Ziege; zwei Stuber fflr ein Pferd, einen Ochsen, eine Kuh und 
ein Rind. 



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Zur Geschichte der 6ffentlichen Armenpflege in Diisseldorf. 299 

Erlaubnis zum Halten von Nachtigallen ') und fiir das Tragen 
von Masken zu Fastnacht *). Seit dem Jahre 1805 schliefi- 
lich gehOrt noch zu diesen Abgaben der sechste Teil des 
Klingelbeutelertrages in der Maximilianpfarrkirche, beson- 
ders angeordnet von Max Joseph am 18. Oktober 1805. 

Mit dem Jahre 1802 erhielten die Einnahmen der* 
Armenanstalt einen bedeutenden Zuwachs durch mehrere 
Stiftungen, die ihr durch landesherrliche Vero*rdnung iiber- 
wiesen wurden. Das war nicht nur finanziell von Bedeu- 
tung, sondern auch in Beziehung auf die Ausubung der 
Armenpflege; denn die Stiftungsverwaltungen hatten bisher 
die Ertrage selbstandig an Arme verteilt und dadurch 
nicht nur eine starke Zersplitterung aller Armenmittel, 
sondern auch fiir die Armenpflege den Nachteil verursacht, 
dafi Arme, die die Gelegenheit geschickt auszunutzen ver- 
standen, bald hier, bald da unterstiitzt wurden. Teils 
mit Rflcksicht hierauf und teils, um der Armenanstalt 
sichere Einkttnfte zu verschaffen, verfiigte Max Joseph am 
7. Mai 1802, dafi die Ertrage aller Armenstiftungen, wie 
sie eingingen, der Armenanstalt fiir ihre Zwecke zu iiber- 
weisen seien. Die Anstalt hatte nur dafur zu sorgen, dafi 
die Ertrage im Sinne der Stifter verwendet wQrden. Aufier- 
dem wies die Regierung die Verwaiter der Familienstif- 
tungen an, der Hauptverwaltung mitzuteiien, welche Per- 
sonen sie unterstiitzten. Dadurch wurde die Stiftungs- 
armenpflege mit der Armenanstalt vereinigt. 

Die Stiftungen, um die es sich hauptsachlich handelt, 
sind die des Kollegiatstiftes und mehrere Familienstiftungen ; 
und zwar die Rotorp'sche Fundation, die Sprunk'sche 
Stiftung mit einem Kapital von 4923 Rthl. und einem 
Haus, die Rosellen'sche Stiftung mit einem Kapital von 
3756 Rthl. und einer Wiese 8 ). Damit die Vereinheit- 
lichung der Armenpflege voliends durchgefiihrt werde, 
uberwies die Regierung der Anstalt auch einen Betrag 



l ) Zwei Reichstaler fiir das Stack und Jahr. 

*) Wer eine Maske tragen wollte, hatte sechs Stflber zu zahlen. 

a ) Namhafte Stiftungen zum Besten der Armen scheinen in Diisseldorf 
daraals nicht bestanden zu haben, wenigstens ist dariiber Bestimmtes nicht zu 
erfahren; auch der Schein spricht nicht dafur. 



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300 



Josef Wilden 



von 400 Rthl. jahrlich, den die Landrentmeisterei frQher 
an 30 Arme verteilt hatte 1 ). 

Nicht geringes Entgegenkommen bewiesen der Armen- 
anstalt die Kirchengemeinden, sodafl man in Dftsseldorf 
von einer Eifersucht, wie sie an anderen Orten*) zwischen 
kirchlicher und bargerlicher Armenpflege oft stark hervor- 
tritt, nichts bemerkt. Die katholische Gemeinde Qberwies 
der Anstalf kurz nach ihrer Errichtung ihr gesamtes 
ArmenvermOgen. Soweit gingen zwar die reformierte, die 
lutherische und die jtidische Gemeinde trotz Aufforderungf 
der Regierung nicht, aber sie unterstiitzten die Armenan- 
stalt jalirlich mit einer namhaften Summe. 

Diese Art der Aufbringung der Mittel hatte zur 
Folge, dafi weitaus der gr&Bte Teil aller Einkanfte der 
Armenanstalt aus Quellen flofi, die sehr unsicher waren 
und unter Umstanden ganz oder zum Teil versiegen 
konnten. Als BeispieJ hierftir seien die Einnahmen der 
Anstalt im Jahre 1806 nach ihren Quellen geordnet zusammen 
gestellt. 

Beitrag des Landesherrn .... 

„ der Landrentmeisterei . . 

» « Stadt 

„ „ lutherischen Gemeinde . 

Kreuzbriiderspende 

Rosellen'schen Stiftung .... 
Sprunk'sche Stiftung 

Beitrage der BQrger n 538. 

Ertrag der Rheinzollbiichse ... 67 

Torsperrgeld 1347 

Aus der Gassensauberung . . . 
Abgabe von Lustbarkeiten . . . 

Aus Sammlungen 

Geschenke und Vermachtnisse . . 

Mietseinnahmen 

Verschiedenes 



909 

4i7 
677 
200 

283 
187 
87 J 



• 2 760 



Rthl. 



782 

775 [ 16296 Rthl. 



96 

837 
604 

250 



Zusammen 19056 

! ) Diese Spende reicht bis zum Jahre 1750 zurtick, wo sie errichtet 
wurde, „um an die sich meldendeo Armen und Bresthaften quartaliter mit 20 Rthl. 



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Zur Geschichte der 6rTentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 30l 

Hiernach konnte also die Armenanstalt nur mit dem 
kleinern Teil ihrer Einnahmen unter alien Umstanden 
rechnen, was natariich in ihre Tatigkeit eine groBe Un- 
sicherheit brachte. Sie konnte infoigedessen ihre Tatigkeit 
nicht richten nach den BedUrfnissen der Armen, fiber die 
sie jeweils verfugte. Das lag vor allem daran, daB die 
Armenversorgungsanstalt vorwiegend getragen war von dem 
Wohltatigkeitssinn der Diisseldorfer Burger. Darin liegt 
aber auch ihre Schwache. Denn die Armenanstalt kommt 
aus dem Geldmangel nicht heraus; sie kann nicht das 
leisten, was sie gem leisten mdchte, und was uberhaupt 
dauernde Erfolge gewahrleistet. Deshalb ist gerade die 
finanzielle Seite in der Geschichte der Armen versorgungs- 
anstalt fur uns besonders lehrreich. Sie zeigt, dafi die auf 
den Wohltatigkeitssinn ausschlieBlich begrtindete Armen- 
pflege auf die Dauer nicht leistungsfahig ist und zum 
Zwang in der Beschaffung der Mittel Qbergehen mufi: eine 
Entwicklung, die schliefilich die Armenpflege in Deutschland 
tiberall durchgemacht hat. 

Die Klagen iiber Mangel an Mitteln begleiten die Ent- 
wicklung der Armenanstalt vom Tage ihrer Errichtung an. 
Hand in Hand damit gehen ihre Bitten an die Bttrgerschaft, 
sie nicht im Stich zu lassen und grOfiere Beitrage zu leisten. 
Die Bitten verhallen meist ungehart* sodafi die Anstalt zu 
Repressivmitteln greifen mufi. Schon im Jahre 1802 er- 
sucht sie die Regierung, „dafi sie den Grundsatz gnadigst 
feststellen wolle, vermOge welchem vom 1. Juli 1802 an 
alie zur Verpflegung und Beschaftigung der in hiesiger 
Stadt und Amt wohnenden Armen erforderlichen Ausgaben 
durch eine allgemeine Umlage nach Art der Kriegsexi- 
gentien herbeigeschafft werden sollen". Was ist das anders, 
als das Verlangen nach einer Armensteuer ? Und wer verhalt 



verteilt" zu werden. Am 14. Februar 1779 erhohte Karl Theodor den Betrag 
urn 200 Rthl. auf die Summe von 280 Rthl. und am 19. April 1784 mit 
Rucksicht auf die groB« Not nochmals um 180 Gulden. Der Betrag wurde 
vor allem an Hausarme und bediirftige Witwen verteilt. Im Jahre 1806 wurde 
der Betrag auf 1000 Rthl. erhflht. 

■) Vergl. z. B. Schell fftr Elberfeld. 



Digits 



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302 Josef Wilden 

sich gegen sie ablehnend? Die Regierung. Erst als die 
Not derart gestiegen ist, dafi die Anstalt tiberhaupt kein 
bares Geld mehr, dagegen aber fur 300 Rthl. unbezahlte 
Rechnungen hat und die Bedurftigen abweisen muB, 
springt sie auf wiederholtes Ersuchen helfend ein. Aber 
auch jetzt nicht durch die Einfuhrung einer Armensteuer, 
sondern durch eine Verordnung (3. Juni 1803), die die 
Beitragsfrage regelt. Danach sollen die Bezirksver- 
waltungen alle beitragsfehigen BQrger in ein Verzeichnis 
eintragen mit Beitr&gen, die ihren Vermogensverh&ltnissen 
entsprechen, und sie bei Verweigerung der Zahlung dieses 
Beitrages der Landesdirektion anzeigen. Nach dieser 
Verordnung liefi die Armenanstalt zunachst alle Burger 
durch eine offentliche AnkQndigung auffordern, ihre Bei- 
tr&ge nach dem neuen Verzeichnis zu leisten. Das 
half nur bei den wenigsten. Darauf wurde jeder ein- 
zelne durch ein besonderes Schreiben l ) zur Beitragszahlung 
aufgefordert. Das wirkte besser; aber immer noch mufite 
bei vielen Biirgern der Beitrag durch Zwang erhoben 
werden *). 

Dieses Verfahren wird von Jahr zu Jahr erneuert, aber 
dennoch gelingt es der Armenanstalt nicht, die Beitr&ge 
zu steigern; sie nehmen vielmehr immer mehr ab, sodafi 
die Anstalt nicht selten'in grofle Verlegenheit ger&t 3 ). Sie 



*) Das Schreiben latitete: In Gcmafiheit der gn£dlgsten Verordnung vom 

3. Juni jiingsthin wird Herr geziemend ersucht, seinen zur Ver- 

pflegung der Armen nfldgen Beitrag von . . . auf . . . zu erhuhen. Dfissel- 
dorf, den 3. August 1803. Von Hauptverwaltungswegen. 

f ) Die Zahl der eingezeichneten beitragsfaVigen BQrger war 2502 ^von 
13000 Einwohnern). Bei 648 war der Beitrag durch die Bezirksverwaltungen 
erhfiht worden. Davon hattcn sich 303 dann gefflgt. Von dem Rest wurden 
die Beitrage teils durch Zwang beigetrieben, teils wurden die Namen durch 
die Zeitungen verSfFentlicht. 

*) Trotz den ungflnstigen Verhlltnissen setzte die Anstalt, was nahe ge- 
legen hatte, nicht die Untersttitzungsbeitrage herunter; sie verlangerte sogar 
im Jahre 1808 die Winterpflege um zwei Wochen, wodurch den Armen hdhere 
Betrage zuflossen. 



Digits 



zed by G00gle 



Zur Geschichte der Sffentlichen Armenpflege in Dusseldort. 303 

versucht auf jede mttgliche Art 1 }, ihre EinkQnfte zu er- 
hOhen, wodurch ihr Ansehen sicher nicht wuchs. In der 
Tat ging die Anstalt immer mehr zuruck. 

Die Stadt selbst kummerte sich urn die Armenanstalt 
wenig. Zwar suchte sie ihre Bestrebungen zu fftrdern, 
aber dabei blieb es; von positiver Mitarbeit, besonders in 
finanzieller Beziehung, ist recht wenig wahrzunehmen. 
Erst seit dem Jahre 1805 gibt die Stadt einen regel- 
mafiigen ZuschuB, der aber weiter nichts ist als eine Ab- 
findungssumme an die Anstalt, wofur diese Verpflichtungen 
iibernehmen mufite, die bis dabin der Stadt obgelegen 
hatten *). 

So blieb die Anstalt, abgesehen von den festen 
Abgaben an sie und den Stiftungsertragen auf den 
Wohltatigkeitssinn der Burger angewiesen. Auf diesen 
allein konnte sich natiirlich eine umfassende Armenpflege 
nicht stutzen, was manchen MiBerfolg erklarlich macht. 
Dennoch scheint im groflen und ganzen die Tatigkeit der 
Armenanstalt segensreich gewesen zu sein, was teils aus 
der wiederholten Anerkennung der Regierung, teils aus 
den Berichten der Anstalt hervorgeht. Was sie im ein- 
zelnen leistete, laBt sich nicht mehr feststellen. Wir 
kennen wohl die Gesamtsumme einzehier Zweige der 
Armenpflege, nicht aber die Zahl der Personen, die sie 
aufbrachte und auf die sie sich verteilte ; hierdurch wird 
jeder Vergleich unm5glich gemacht. 

Soweit aber die tatsachlichen Leistungen der Armen- 
anstalt wahrend des ersten Abschnitts ihrer Tatigkeit sich 
noch ermitteln lassen, seien sie nach den einzelnen Zweigen 
der Armenpflege und im ganzen zusammengestellt. Das 
ist immerhin interessant, wenngleich die vielen Lticken 
kein zuverlassiges Bild zu geben vermOgen. 

l ) In den GastMusern wurden Sammlungen am Mittagtisch veranstaltet; 
anfangs durch Armenkinder, spater, nach einem Verbot der Regierung, durch 
Kellner, die vom Ertrag 10 Prozent fdr sich erhielten. 

*) Es waren die Verpflegungsbeitrage an einige Armenfamilien und die 
Kosten der Pflege der Waisen- und Findlingskinder im Betrage von etwa 
670 Rthl. 



Digits 



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304 



Josef Wilden 





Unterstiitzt 






Verausgabt 


wurden fur 




Jahr 


wurden 


Mit 


Kranken- 


1 


1 


HeimKche 


teils Personen 


Rthl. 


pflege 


1 Kleidung 


Miete 


Arme 




teils Familien 




Rthl. 


Rthl. 


Rthl. 

1 


Rthl. 


1803 


— 


'4 135 


— 


1 

600 


1 





1804 


499 


1 1 094 


1 613 


, 349 


62 


'35 


1805 


469 


1 1 212 


1 659 


293 


54 ! 


360 


1806 


484 


11 988 


.* 569 


122 


98 


166 


1807 


534 


13649 


1 262 


70 


55 


136 


1808 
1809 
1810 


557 


'3 338 


1 121 


'57 


10 


181 


514 


14 218 


' 757 


_ 


— ; 


118 



Die Gesamtausgaben der Armenpflege mit Gehaltern und Verwaltungskosten : 
1803 .... 19 702 Rthl. 



1804 . . 


• 20 542 


1805 . . 


. . 20 348 


1806 . . 


• . 13777 


1807 . . 


— 


1808 . . 


. 25 129 


1809 . . . 


— 


1810 . . . 


. 28 303 



Die Armenversorgungsanstalt unter franz&sfecher 
Verwaltung. 

Die Entwicklung der Dtisseldorfer Armenanstalt wurde 
gesttfrt durch die politischen Umw&lzungen im Herzogtum 
Berg, das im Jahre 1806 unter die Herrschaft des Kaisers 
Napoleon kam. Napoleon, dem eine gute Organisation 
der Armenpflege namentlich zur Ausrottung des Bettlertums 
sehr am Herzen lag, versuchte im GroBherzogtum Berg die 
Armenpflege zu reformieren durch ein besonderes Gesetz, 
das ihr als Grundlage dienen sollte, das sogenannte 
Kaiserliche Dekret in Betreff der Wohltatigkeitsanstalten 
vom 3. November 1809 >). Die Ausftthrung des Gesetzes 
wurde vom Prafekten des Rheindepartements unter dem 
5. Marz 181 1 mit Wirkung vom 1. April 181 1 angeordnet*). 

l ) Decret imperial concernant les Etablissements de bienfaisance, au Palais 
de Fontainebleau, le 3. Novembre 1809; als Nro. 5 in den Gesetz-Bulletins des 
Herzogtums Berg, 2. Band abgedruckt. 

*) Praiekturakten des Jahres 181 1. 



Digits 



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Znr Geschichte der Gffentlichen Armenpflege in Dussddorf. 305 

An diesem Tage ging die Armenversorgungsanstalt zu 
Dusseldorf ein; an ihre Stelle trat die Zentralwohltatig- 
keitsanstalt fur den Kanton Dusseldorf, wozu die Stadt 
und die Gemeinden des Amts Dtisseldorf l ) mit 19472 
Seelen gehtfrten. 

Durch das Gesetz Napoleons erhielt die Armenpflege 
eine ganz neue Organisation. Die Verwaltung aller 
Anstalten der Armenpflege und der zur Untersttitzung 
der Armen gewidmeten Gtiter und Gefalle wurde zwei Kom- 
missionen ttbertragen, und zwar je einer fur die ofFene 
und fiir die geschlossene Armenpflege. Die ofFene Armen- 
pflege — wozu die Verteilung der Untersttttzungen an Haus- 
arme, die Ausrottung der Bettelei und die Beschaftigung 
von Armen gehSren — wird den Wohltatigkeitsbureaus 
(bureaux de bienfaisance) anvertraut. Fiir die Verpflegungs- 
hauser, die die Bestimmung haben: Kranke, Sieche, Kinder 
und Geisteskranke aufzunehmen (geschlossene Armen- 
pflege), werden Verwaltungskommissionen (commissions 
administratives des hospices) eingesetzt. 

In jedem Kanton wird ftir die wohltatigen Anstalten 
ein Zentralbureau (bureau central) und in jeder Mairie 
ein Hiilfsbureau (bureau auxiliaire) errichtet. Dtisseldorf 
erhielt als Kanton ftir sich und die zu ihm geh5rigen 
Mairien nur ein Bureau ftir die wohltatigen Anstalten: 
die Zentralwohltatigkeitsanstalt. Diese hatte, wie die 
Zen tral bureaus tiberhaupt, fiinf Mitglieder, die vom Pr£- 
fekten auf Vorschlag des Unterprafekten ernannt und 
vom Minister des Innern bestatigt werden muSten. Die 
Wahl der Personen durch die Armenverwaltung selbst ist 
also beseitigt und wird durch die Form der Ernennung 
ersetzt, ohne daB die Armenanstalt auch nur ein Vorschlags- 
recht gehabt hatte. Das brachte einen stark bureaukra- 
tischen Zug in die Armenverwaltung ; doch blieb der ehren- 
amtliche Charakter aller Amter in der Armenverwaltung 
bestehen. An der Spitze der Anstalt stand der President, 
die Geschafte fuhrte der Sekretar. Den Prasidenten und 

') Es waren: Haram, Volmerswert, Bilk, Flehe, Stoffeln, Lierenfeld, 
Oberbilk, Pempelfort, Plingern, Grafenberg, Derendorf, MOrsenbroich und 
Grolzhdm. 



Jftbrb. XXI. 

DiQiti 



zed by G00gle 



306 Josef Wilden 

den Sekret&r w&hlten die Mitglieder der Anstalt selbst, 
aber nur aus ihrer Mitte. Dagegen. wurde der Kassen- 
fiihrer vom Minister ernannt; ebenso ein Arzt, der im 
ganzen Kanton die kranken Armen unentgeltlich zu behan- 
deln hatte und dafiir ein Gehalt bezog. Ahnlich erfolgte 
die Besetzung der Verwaltungskommissionen. Die Ver- 
mogensverwaltung des Zentralbureaus und der Verwaltungs- 
kommissionen war dem Minister des Innern unmittelbar 
unterstellt; beide waren verpflichtet, seine Anweisungen 
zu beobachten. Alle Beschltisse muSten vor ihrer Aus- 
fiihrung dem Unterprafekten zur Genehmigung unter- 
breitet werden. Das ist besonders charakteristisch fQr die 
Armengesetzgebung Napoleons im Gegensatz zu der 
friiher ausschliefilich biirgerlichen Armenpflege. Napoleon 
lafit zwar die Armenpflege durch Btirger im Ehrenamt 
austiben, aber er nimmt ihnen das Recht der Selbstver- 
waltung und stellt ihre ehrenamtliche Tatigkeit unmittelbar 
unter einen so starken EinfluS der Regierung, dafi die 
Armenverwaltung selbst kaum noch Rechte, sondern fast 
nur Pflichten hat. Das ist wohl der grSfite Fehler gewesen, 
den er machen konnte ; denn er tibertrug Grundsatze, wie 
sie in Frankreich bestanden und sich dort allerdings be- 
wahrten, ohne weiteres auf deutsche Verhaltnisse. Der 
Fehler war um so grdfier, als die Verwaltung der Armen- 
pflege der Regierung statt etwa der Ortsbehtfrde unter- 
stellt wurde ; deren Vertreter hatte wohl das Recht, an den 
Sitzungen des Bureaus teilzunehmen und sie zu leiten. 
Die Stelle der Bezirksverwaltungen nahmen jetzt die 
Provisoren ein, deren fiir jeden Stadtteil zwei bestellt 
wurden. Sie hatten nach Artikel 23 des Dekrets die Ge- 
schafte zu verrichten, die in den einzelnen Mairien des 
Grofiherzogtums den Hiilfsbureaus oblagen und sich in 
vielem mit denen der friiheren Bezirksverwaltungen 
deckten l ). 

l ) Die Provisoren (und die Hiilfsbureaus) hatten die Artnenliste zu filhren, 
die Unterstiitzungen vorzuschlagen und zu verteilen, und die Almosen und 
Beitrage zu sammeln. Sie waren in allem von dem Zentralbureau abhaogig. 
Nach dem Gesetz konnten auch Frauen zu Provisoren und Mitgliedern der 
Hiilfsbureaus gemacht werden; doch diirfte von diesem Recht die Armenver- 
waltung damals keinen Gebrauch gemacht haben. 



Digits 



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Zur Gcschichte der dffentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 



807 



Grundsatzliche Anderungen in der eigentlichen T&tig- 
keit der Armenpflege und in der Mittelbeschaffung fiihrte 
das Gesetz Napoleons nicht ein ; hierin hatte schon frtiher 
eine gewisse Obereinstimmung mit der franzdsischen 
Armenpflege bestanden. Nurbegriindete das Gesetz ent- 
sprechend den Grundsatzen der franzosischen Armen- 
pflege die Verpflichtung zur Fiirsorge und zum Unterhalt 
der Waisenkinder, wodurch die Waisenpflege in Dussel- 
dorf schon im Jahre 1809 obligatorisch wurde. 

Abgesehen von den Anderungen in der Organisation 
scheint unter der franzosischen Verwaltung sich die Armen- 
pflege in demselben Gleis wie frtiher entwickelt zu haben. 
Von wichtigen VorgSngen oder gar Neuerungen erf&hrt 
man nichts 1 ). Nur wurde im Jahre 18 12 eine Kochanstalt 
errichtet, wo die Armen fflr 2 Sttiber eine Portion Rum- 
forter Suppe erhielten. Die Anstalt ging aber 18 14 auf 
Veranlassung des Pr&sidenten der Wohltatigkeitsanstalt 
wieder ein, weil kein Geld zu ihrer Unterhaltung mehr 
vorhanden war. 

An Geldmangel litt die Zentralwohltatigkeitsanstalt uber- 
haupt genau so, wie die Armenversorgungsanstalt, obwohl 
nach dem Gesetz Napoleons, wenn die Mittel der Zentral- 
wohltatigkeitsanstalt zur Befriedigung des Bediirfnisses nicht 
ausrcichten, auf Antrag des Munizipalrats ein ZuschuS 
aus der Gemeindekasse erhoben werden konnte, was tat- 
sachlich geschah. Das hatte zur Folge, dafi unter der 
franzosischen Verwaltung die BeitrSge der Btirger von 
Jahr zu Jahr noch mehr abnahmen und die Zuschiisse 
aus der Gemeindekasse immer gr5fier wurden. Das ver- 
anschaulicht am besten folgende Obersicht: 



Jahr 


Frciwillige BeitrSge 


Zuschufi aus der 
Gemeindekasse 


Gesamteinnahme 




Rthl. 


Rthl. 


Rthl. 


1812 


9798 


12 652 


40497 


1813 


9382 


15 000 


34 449 


1814 


85 00 


15 poo 


32 56S 



') Wfthrend der Zeit der franzttsischen Verwaltung gab die Zentralwohl- 
tatigkeitsanstalt keine Berichte heraus. 



Digits 



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306 Jose*" Wildcn 

Bis zum Beginn der franz6sischen Verwaltung war 
der Zuschufi aus der Stadtkasse ganz unbedeutend, iiber- 
haupt weniger ein Zuschufi als ein Ersatz fur bestimmte 
Ausgaben, die, bevor die Stadt die Armenanstalt iiber- 
nahm, dem Magistrat obgelegen hatten. Der eigentliche 
Zuschufi hatte bis 1811 kaum 100 Rthl. betragen 1 ). 

Wir sehen also unter der franztfsischen Verwaltung 
die freiwilligen Beitrage zuriickgehen und den Zuschufi 
aus der Stadtkasse wachsen, sodaB also jetzt im Gegen- 
satz zu friiher die freiwilligen Beitrage hinter denen der 
Stadt zuriickstehen. Hierauf wirkten mehrere Griinde 
ein: vor allem der neue Geist in der Armenpflege 
und die wirtschaftliche Depression. Das Interesse der 
Bttrgerschaft an der Armenpflege liefi nach, wie sie den 
Einflufi auf sie verlor; und das sowohl als auch der 
schlechte Geschaftsgang verursachten ein Nachlassen der 
freiwilligen Beitrage. Dieses wurde dadurch noch gefordert, 
dafi nach dem neuen Gesetz die Mittel, die nicht freiwillig 
aufzubringen waren, der Gemeindekasse entnommen werden 
konnten. Warum sollten nun die Btirger das freiwillig 
leisten, was doch von der Gesamtheit aufgebracht werden 
mufite ? 

Unter der franz5sischen Verwaltung hatte die Armen- 
versorgungsanstalt trotz dem an sich guten Gesetz gar 
keine Erfolge. Namentlich die Bettlerplage hatte sich sogar 
wieder in grofiem Umfange eingestellt. Die Wohltatig- 
keitsanstalten klagten darilber, dafi sie von Bettlern tiber- 
laufen wiirden. Deshalb brachte der Prafekt am 6. Sep- 
tember 1812 die Bestimmung des Strafgesetzbuches Na- 
poleons (Art. 275) in Erinnerung, wonach die arbeits- 
fahigen Gewohnheitsbettler, wenn sie aufierhalb des Kan- 
tons ihres Aufenthaltortes ergriffen wiirden, mit einer Ge- 
fangnisstrafe (von 6 Monaten bis zu 2 Jahren) zu belegen 
seien. Diese Bestimmung mufite erneut offentlich bekannt 
gemacht werden. Aber es nutzte wenig; darum ersuchte 
der Prafekt die Mairen, das Almosengeben an Bettler 
streng zu untersagen und die Einwohner zu veranlassen, 

l ) Zum Vergleich sei hier angefuhrt, dafi bis zum Jahre 1812 durch frei- 
willige Beitrage durchschnittlich 1 1 000 Rthl. aufgebracht wurdeu. 



Digiti 



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Zur Geschichte der Offentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 309 

nur far die Armen der Gemeinden zu sorgen und dafftr 
Almosen an die Wohltatigkeitsanstalt abzugeben. 

Dennoch nahm die Bettlerplage zu, besonders wahrend 
der Wiiren in den Jahren 1814 und 1 81 5. Das veran- 
laflte den General-Gouverneur 1 ), nachdrticklich gegen sie 
vorzugehen. Er anderte durch Bestimmung vom 9. Februar 
18 1 5 die franz5sische Gesetzgebung, deren Vorschriften 
als zu hart und wegen des langsamen Gerichtsverfahrens 
doch als wenig wirksam allgemein bezeichnet wurden. Als 
zustandig fur alle im Strafgesetzbuch von Artikel 269 bis 
276 aufgeftihrten Vergehen der Landstreicher und Bettler 
erkiarte er an Stelle des Prokureurs des ersten Instanz- 
gerichts die Polizeigerichte, und setzte die Strafe, je nach 
Umstanden auf eine Polizei-Gefangnisstrafe von 5 bis zu 
30 Tagen fest. Diese Strafe konnte im Wiederholungs- 
fall verdoppelt werden. Erst wenn das nichts nutzte, 
kamen die Vergehen Vor das Tribunal. 

Seitdem nahm die Bettlerplage ab, um so mehr, als 
die Armenversorgungsanstalt allmahlich ihre Tatigkeit in 
vollem Umfang wieder auf nahm. Das geschah infolge 
einer Anordnung des General-Gouvernements, wodurch 
gegen Ende des Jahres 1814 den Wiinschen der Bttrger- 
schaft entsprechend die Armenversorgungsanstalt in ihrer 
friiheren Verfassung wieder hergestellt wurde. Sie nahm 
im Jahre 1 81 5 ihre Tatigkeit wieder auf und wurde darin 
auch nicht unterbrochen durch die preuBische Regierung. 
Diese liefi vielmehr die Einrichtung der ehemals bergischen 
Armenpflege ganz unberiihrt, hob nicht einmal das Gesetz 
Napoleons auf, und stellte nur eine nahere Verbindung 
zwischen der Armenpflege und dem Btirgermeister der 
Stadt her, der anfangs regelmafiig Ehrenmitglied der 
Hauptverwaltung war, im Laufe der Zeit aber deren Leiter 
wurde. Die Verbindung der Armenversorgungsanstalt mit 
der Stadtverwaltung wurde aufierdem immer enger infolge 
der grofien Zuschiisse, die diese zu leisten hatte, um die 
Armenanstalt leistungsfahig zu erhalten*). 

M Justus Gruner. 

*) Im Jahre 1816 ging das Torsperrgeld ein, wofur die Stadt ibren 
ZuschuB erh6hte. 



Digits 



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310 Josef Wilden 

Die letzten Jahre der Armenversorgungsanstalt. 

Die Armenversorgungsanstalt fand, als sie ihre Tatig- 
keit wieder aufnahm, arg zerriittete Finanzen vor l ). Selbst 
einzelne Stiftungskapitalien waren ganz aufgezehrt 2 ). In- 
folge dessen und der groiten Anforderungen, die das 
Teuerungsjahr 1817 an die Armenpflege stellte, kam die 
Armenanstalt erst im Jahre 18 18 zur endgiiltigen Regelung 
ihrer Verhaltnisse. Von da an blieb sie bis zum Jahre 
1850 die Tr&gerin der Armenpflege in Dttsseldorf. Aber 
ihren ursprtinglichen Charakter verlor sie immer mehr, be- 
sonders da die freiwilligen Beitrage noch mehr zusammen- 
schmolzen (sie betrugen im Jahre 1820 nur noch 8241 RthL). 
Um einen Ausgleich zu schaffen und nicht nur die Mild- 
tatigen die Armenlast tragen zu lassen, befahl im Jahre 
1821 die K5nigliche Regierung, „die Betrage, die der 
stadtischen Kasse von jeher zur Last gelegen hatten, 
wieder wie ehedem aus den stadtischen Gemeindemitteln 
zu entrichten ; was aber ferner zur notdiirftigen Verpflegung 
der Armen erforderlich ware, so weit es nicht aus den 
fliissigen Armenmitteln genommen werden k5nnte, beson- 
ders umzulegen; sodann hierbei jedem seinen freiwilligen 
Beitrag anzurechnen und es der Wohltatigkeit zu iiber- 
lassen, die Lage der Armen (iber das Notdurftige zu ver- 
bessern". Damit hatte die Regierung die Armensteuer 
eingefuhrt und zwar jetzt im Gegensatz zur Armenanstalt, 
die gehofft hatte, die Burger zu grGfieren Leistungen noch 
einmal anspornen zu k5nnen und die die Mafiregel der 
Regierung mit folgenden Worten in ihrem Bericht be- 
klagte 8 ): »Das Prinzip der Armensteuer, dieses fur die 
Staatswirtschaft so gefahrliche Prinzip, an dessen Folgen 
der an Metallwert reichste Staat 4 ) krank liegt, ist, wenn 

! ) Das Zentralwohltiiugkeitsbureaii hinterliefi eine Schuldenlast von 1 2 ooo 
Rthl , obwohl es in der Zeit von 1812 bis 18 14 aus der Stadtkasse 46 737 Rthl. 
als ZuschuB bezogen hatte. 

■) Als Ersatz fur ein von der franzosischen Regierung eingezogenes 
Kapital stiftete der Ktinig durch Kabinettsordre vom 13. Dezeinber 18 18 der 
Armenanstalt ein jahrliches Geschenk von 1 1 7 Rthl. 

s ) S. 11. 

4 ) Geineint ist England. 



Digiti 



zed by G00gle 



Zur Geschichte der Sffentlichen Armenpflege in Dusseldorf. 311 

schon in milderer Form, doch seinem Wesen nach hierbei 
in Anwendung gebracht tt . 

Mit der Einfuhrung dieser Mafiregel, zu der die Regie- 
rung sich jedenfalls nur infolge der nicht mehr ausreichenden 
Beteiligung der Bttrger entschlossen hatte, ist die Armen- 
versorgungsanstalt nicht mehr, was sie gewesen: eine auf 
den wohltatigen Sinn der Burgerschaft gegrtindete Ein- 
richtung zur Armenpflege. Zwar blieb vorlaufig die 
Armenversorgungsanstalt als selbstandige Ktfrperschaft 
bestehen, aber tatsachlich ist sie schon eine Anstalt der 
Stadt, von der sie finanziell fast ganz abhangt. Schliefilich 
ging die Armenanstalt auf Grand der Gemeirfdeordnung 
vom II. Marz 1850 ganz in die Gemeindeverwaltung auf. 
Der Gemeinderat stellte in der Sitzung vom 1. April 1851 
die Grundsatze einer neuen Organisation der Armenpflege 
fest und (ibergab die Leitung der Armenpflege in Dussel- 
dorf einer Deputation der Gemeinde mit dem Bin-ger- 
meister an der Spitze. Die Armenversorgungsanstalt, sie 
hiefi zu der Zeit Zentralarmenverwaltung, trat mit diesem 
Tage aufier Wirksamkeit. 

Damit erreichte die von der Bflrgerschaft ins Leben 
gerufene und von ihr mit kurzer Unterbrechung getragene 
Armenpflege nach dem Bestehen von einem halben Jahr- 
hundert ihr Ende und es trat die stadtische Armenpflege 
an ihre Stelle. 

Die nur von dem guten Willen der BQrgerschaft ge- 
tragene Armenpflege hatte also keinen langen Bestand ; 
sie muBte schliefilich untergehen, weil es ihr an dem 
notigen starken Fundament gebrach, das nur der Staat 
abgeben kann, der auch gegebenen falls tiber die notigen 
Zwangsmittel verfiigt. Andererseits kann aber auch der 
Staat nicht allein die Armenpflege ausiiben; er bedarf 
hierzu der Mitwirkung wohltatiger Burger und Biirgerinnen, 
wie uns die Geschichte der Armenpflege in Dusseldorf 
lehrt. Tatsachlich wirken heute diese beiden Faktoren 
mit bestem Erfolge nebeneinander. 



Digits 



zed by GoOgle 



Literarisches. 

Zur Geschichte und Kultur der romischen Rheinlande. 

III. 

(Vgl. Bd. 19 S. 256 ff.) 

Aus der Fttlle der in dem Doppelheft 114/115 der Bonner 
Jahrbficher gebotenen Abhandlungen zur Geschichte undKultar der 
Rheinlande in rSniischer Zeit verdient diejenige von Paul Steiner: 
„Die Dona militaria tl nach Umfang und Bedeutung an ereter Stelle 
genannt zu werden. Sie ist Buecheler, Lflschcke und Ritterling 
triumviris optimis gewidmet. Der ersle Teil bietet Quellen, Defi- 
nition und Ursprung der dona. Der 2. Teil erOrtert die einzelnen 
Auszeichnungen. Die hasta pura, die ?>«Wi?. die phalerae, die torques 
und annillae, das vexillura, die coronae muralis und vallaris, endlich 
die coronae navalis, aurea, civica, obsidionalis. Der 3. Teil enthalt 
eine chronologisch geordnete Gesamtliste der Inschriften, die der 
Verleihung von dona sprechen, dann ein Verzeichnis von Inschriften 
nach dem Rang der Beschenkten: Diese fQhren zu genauern 
Schlfissen Goer die Grade der Verleihung: Torques, annillae, pha- 
lerae bekara der Soldat bis Centurio einschlieBlich, coronae aurea, 
vallaris, muralis, hasta pura wurden meist, vexillum, corona navalis 
oder classica ausschliefiiich hSheren Offizieren verliehen. Im 
4. Teil kommen Wertklassen und Verleihungsrecht zur Sprache. 

Es war keine leichte Aufgabe, aus den im Ausdruck far die 
verschiedenen Falle der dona oft abweichenden literarischen Zeug- 
nissen die einzelnen Arten der dona, wie sie auf Denkmfilern erwahnt 
und abgebildet sind, scharfer zu bezeichnen und ihren Wert und 
ihre Verwendung zu erweisen. Der Verfasser hat die archaologischen 
und epigraphischen Hilfsmittel (Militarsteine) mit Sorgfalt und Fleifi 
zusammengebracht und gibt so nicht nur einen lehrreichen Einblick 
in eine Seite des innern Getriebes beira rflmischen Heere, sondem 
zeigt auch durch eine Fulle von Abbildungen die Gestalt dieser 
Auszeichnungen. Nicht als ob alles gesichert ware: so wird die 
Datierung des Beginns der hasta # donatica (erst 3. Jahrhundert vor 
Chr., p. 6) nicht jeden ilberzeugen; erst recht nicht die Erklftrung 
hasta pura als „ungebrauchte, unentweihte" ; Mgava doitoiga, das bei 



Digits 



zed by GoOgle 



Literarisches. 313 

Zoiiaras an einer Stelle steht, wo ungef&hr alle dona aufgezfthlt 
sind, soil gar ftbersetzung der Servianischen Qlosse zu Verg. Aen. 
6, 760 („ • i. e. sine ferro") sein. Bleibt hierbei wie bei der 
Datierang der Inschriften einzelnes zweifelhaft, so hat doch der Ver- 
fasser die Entstehung fast aller dona aus der feindlichen Beute 
erwiesen. Dankenswert ist aoch die in einem Exkurse gegebene 
Abbildung der besch&digten linken Seite der Inschrift vom Caelius- 
steine, wo der vielumstrittene Rang des Dargestellten stand. Deutlich 
zeigt die Photographic, geradezu besser als die Betrachtung des 
Originals, daB ein zu lesen ist und davor ein Buchstabe, dessen 
obere Querhasta noch sichtbar ist Aber mit seiner Lesung (E Q [V 0]) 
wird der Verfasser, wie er richtig vermutet, nicht viele Anhftnger 
finden : una zu seiner Annahme zu gelangen, mttBte man annehmen : 
1. daB Caelius einen eques darsteile, wozu doch sein ganzer 
habitus zu reich und vornehm ist — und der nfttige Gaul fehlt 
nun einmal, 2. daB der Steinmetz und Q verweohselt hat. — 

Des neuen viel bietet die Abhandlung von A. 0x6, Der Limes 
des Tiberius. Der Verf. zeigt, daB man unter Limes eine freie Bahn 
zu ebener Erde ohne kftnstliche Anschdttung hergerichtet, mit schnur- 
geraden Strecken oft von ansehnlicher Breite, meiet dem Gffentlichen 
Verkehr bestimmt, zu verstehen hat, daB ferner der Lippelimes 
eine nach alien Hegeln ausgebaute MilitfiretraBe, in der Mitte mit 
einem erhfthten Fahrdamm, zu beiden Seiten mit breiten Begleit- 
li mites war. Die Ausgrabungs- und Fundberichte des Bonner 
Provinzialmuseums (vom 1. Mai 1903 bis 31. Juli 1906) von 
H. Lehner enthalten im einzelnen fierichte fiber Kastell Remagen, 
die Alteburg sfidlich von K6ln und Vetera bei Xanten, alle drei 
von Lehner; ein gallisches Kflnigsgrab bei Urmitz und eine Gotische 
TSpferei bei Urbar werden von C. Koenen beschrieben. Es ist jetzt 
sicher, daB die Erbauung des Erdwerks bei Alteburg unter Tiberius, 
die Erbauung des Steinkastells in frtthflavischer Zeit erfolgte und 
daB dies bis gegen Ende des 3. Jahrhunderts bestanden hat M5ge 
Pluto und die andern GOtter der Tiefe auch in Zukunft reiche 
Gaben spenden! Namentlich die verschiedenen Lager bei Xanten 
versprechen eine reiche Ausbeute, wenn erst diese grCBte und 
schwierigste Aufgabe, die der rheinischen Altertums-Forschung ge- 
stellt ist, so sicher und exakt wie die Ausgrabungen in Haltern 
durchgefdhrt wurden, gelOst sein wird. 

Auf Xanten ffihrt auch eine Arbeit des Unterzeichneten, derim 
AnschluB an Th. Bergk das bei Florus 1, 5, 7 und 2, 30, 26 erwfthnte 
Caesoriacum am Niederrhem gegenftber der Lippemftndung sucht, 
wfthrend Domaszewzki neuerdings den Ort in die Nfthe der Ems- 
mttndung veriegt hatte. Es sei, wie der Vergleich mit dem nach 
der Niederlage von Caudium verlorenen Fregellae zeige, ein nach 
der Besiegung des Lollius von den Sigambrern eingenommener fester 
Platz. Hier werde noch darauf hinge wiesen, daB Ortsnamen auf acum 
weder an der Nordsee noch im Binnenlande von Germanien vorkommen. 



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314 Literarisches. 

Xantcns Bedeutnng geht auch aus dera gediegenen Aufeatze 
von E. Ritterling hervor: Zur Geschichte des rOmischen Heeres 
in Gallien unter Augustus. Der erste Teil behandelt Starke und 
Verteilung der rOmischen Truppenmacht am Rheine bis zur Nieder- 
lage des Lollius, der zweite Teil bis zur Varusschlacht. „Die durch- 
aus offensive Bestiramung der Rheinlinie .findet am klarsten ihren 
Ausdruck in der Wahl ihrer wichtigsten Punkte. Diese liegen 
nicht da, wo die grflBern aus dem Innern Galliens kommenden 
StraBenstrecken den Rhein treffen, etwa bei Koln-Neufi oder im 
Neuwieder Becken, sondern bei Xanten und Mainz, wo Lippe und 
Main mttnden" (S. 7). 

Die rOmischen Gr&ber KClns von J. Poppelreuter ffthrt 
uns anschaulich in die Eultur der spatern Jahrhunderte ein. In 
den Jahrzehnten vor und kurz nach 200 ist ein HOhepunkt dee 
Eunsthandwerks im rOmischen K5ln anzusetzen, der in der Mitte 
des 3. Jahrhunderts deutlich fiberschritten ist und immer rascher 
abwarts ftlhrt bis zum vfllligen ErlCschen der Werkstatttradition im 
4. Jahrhundert 

Xanten steht durchaus im Mittelpunkt des Interesses. J. Steiners 
(des Vaters des jttngeren Archfiologen der ilber die ,dona militaria a 
schrieb) Aufsatz fiber die Ruinen des romischen Amphitheaters 
bei Xanten-Birten, die 1887 aufgefunden, im Winter 1903/04 voll- 
standig aufgedeckt wurden, kommt besonders der Eulturgeschichte 
zugute. „So groB auch u , sagt der Verfasser, „die Zahl der steinernen 
Theater ist, welche in Italien, Gallien und Hispanien von den 
Romern fur die dem Yolke als Schauspiel unentbehrlichen Fechter- 
und Tierkampfe errichtet waren und deren Cberbleibsel der Nach- 
welt bekannt geworden sind, so gering ist diese in den nSrd lichen 
Provinzen des RSmerreiches. In Trier kennen wir das zutage 
liegende Amphitheater. In Metz fand man beim Ebnen der 
Festungsumwallung zum Zweeke der Anlegung eines GUterbahn- 
hofes vor einigen Jahren die Reste eines solchen aus der R5merzeit 
Dazu komint nun als drittes ein neuerdings festgelegtes bei Xanten tt . 
Weiter geht Steiner auf die Geschichte der Auffindung diesep 
Amphitheaters naher ein unter genauer Angabe der ehemaligen 
Anlage der Umfassungsmauer und der Pfeilerreste, deren S&rke 
und Tiefe. Die groBe Achse der Arena des Amphitheaters mifit 
58 1 / a Meter, die kleine Achse 49 Meter, woraus sich ein Flachenraum 
von 2277 Quadratmetern ergibt. Die Langenachse des ganzen Gebaudes 
milSt 100 Meter, die Lange der kleinen Achse 90 Meter. Das Ganze 
scheint nur ein Stockwerk gehabt zu haben, bei zwei Stockwerken 
wQrde die zweite Umfassungsmauer zu sehr belastet gewesen sein. 
Die Hdhe des Gebaudes ist auf 12 Meter anzusetzen, Zugangs- 
treppen zu den Zuschauereitzen lieBen sich in den Ruinen nicht 
nachweisen. Das ganze Theater haben 56 Bogenhallen umgeben 
mit einem einzigen Haupteingang nach Westen. Bei den Aus- 
grabungen fanden sich u. a. verschiedene Reste von Tierknochen: 



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Literarisches. 315 

Pferd, Rind und Schwein, HGrner vom Hausrind, Hauer vom Eber 
und groBe Zahne, sowie ferner eine Anzahl groBer, starker Knochen, 
die als Oberbleibsel von ganz gewaltigen Tieren anzusehen sind. 
Man darf dabei an Auerochsen und B&ren denken, die vor fast 
zwei Jahrtausenden in den ungeheuren niederrheinischen Waldungen 
nicht zu den Seltenheiten gehdrten. Auflerdera stiefi man bei den 
Ansgrabungen auf eine grofie Zahl von Geh&usen der efibaren 
Weinbergschnecke und auf Austernschalen. Eine weitere bemerkens- 
werte, einem Amphitheater ahnliche Anlage befindet sich bei Xanten 
am FuBe des sfidlichen Abhanges des Fttrstenberges in unmittel- 
barer Nahe des Dorfes Birten. Hier ist die Arena 47 1 /«X 341 /8 
Meter grofi ; die L&nge des ganzen Gehaudes ist 98 Meter, die Breite 
84 Meter. Die Geb&ude haben eine grundliche ZerstSrung erfahren. 
Das Steinmaterial wird bei dem Bau der spatern Stadt verwandt 
worden sein. Soviel aus dem Doppelheft der Bonner Jahrbflcher! 
Ferner sei eine etwas weiter zuriickliegende Arbeit fiber den 
Weinbau am Rheine erwfthnt. Die Nachrichten der Alten fiber 
den Weinbau in Gallien hat DQntzer im Jahre 1843 zusammen- 
gestellt. Er will den Beginn des Weinbaus in das 3. Jahrhundert 
setzen. Die Frage hat neuerdings P. Weise in einer Beilage zum 
Jahresbericht des Hamburger Johanneums (1901) behandelt 1 ). Er 
nimmt im Gegensatze zu Duntzer an, daB der Weinbau vielleicht 
schon am Ende, sicheriich am Anfang des 2. Jahrhunderts an der 
Mosel und dem linken Rheinufer in zusammenhangender Weise be- 
gonnen wurde. Als Ausgangspunkt des Weinbaus in Gallien ist die 
griechische Pflanzstadt Massilia anzusehen, die um 600 v. Chr. von 
Phokaern gegrundet wurde. Jahrhunderte lang beschrankt auf die Um- 
gebung dieser Stadt, drangdie Kultur der Rebe zunftchst nach Aquitanien 
bis zur Garonne vor und verbreitete sich von da im ttbrigen Gallien 
und im Moseltale, in Rheinhessen, der Pfalz und im ElsaU. Als 
deutlich redende Zeugnisse fur eine so fruhe Blute des links- 
rheinischen Weinbaues sprechen zu uns die Skulpturen von 
Neumagen, die sicher in das 2. nachchristliche Jahrhundert zu 
datieren sind und das Leben der reichen Handelsherren und Wein- 
grofihandler vor Augen fflhren. Von den im Trierer Museum go- 
borgenen Skulpturen erregen das grGfite Interesse die beiden Mosel- 
k&hne, die mit Fassern unserer Form beladen sind und von Schiffern 
gerudert werden, wahrend der Steuermann lfisterne Blieke nach 
den Weinfassern wirft. Die Ende der 80 er Jahre des vorigen 
Jahrhunderts gemachten Funde von Cobern und Gondorf geben 
ebenfalls ein Abbild der Kultur des 1. und 2. Jahrhunderts 
und gew&hren u. a. einen deutlichen Einblick in das Leben der 
Winzer an der Mosel und die mit dem Weinbau zusamnienh&ngenden 
Gewerbe. Das Winzermesser und die Fasser, die in jenen fernen 

') Beitrftge zur Geschichte des rOmischen Weinbaues in Gallien und an 
der Mosel. 



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316 Literarisches. 

Zeiten im Gebrauch waren, unterscheiden sich nicht wesentlich von 
den heute benutzten. Die rSmischen GroBgrundbesitzer haben nach 
italischem Vorbilde den Weinbau gefSrdert, so da6 zur Zeit, als 
Ausonius seine „Mosella a schrieb, die Kultur des Moseltales von 
dem heutigen Zustande nicht erheblich verschieden war. 

Den SchluB raache diesmal die reisige Gflttin Epona ! Sie 
wird in erschOpfender sachkundiger Darstellung von Dr. J. Keune 
in Pauly-Wissowas Realencyklopaedie behandelt. Name der GOttin, 
Eigenart der Bilder, Verbreitung der Denkmaler, Heimat der Stifter, 
alles weist auf Gallien als Stamraland der Epona hin. Ihre Ver- 
ehrung hat hier und da auch in rOmischen Kreisen Eingang ge- 
funden, noch mehr sind aber ihre gallischen Weihdenkmfiler von 
romischer Sitte beeinfluBt. Die Beschfltzerin der Pferde und Maul- 
tiere wird auf 41 Inschriften erwahnt. Weitaus die Mehrzahl nennt 
Truppenteile und Soidaten als Verehrer der Epona. Von der 
reitenden Epona sind heute mehr als 60 Steinbilder, 20 Dar- 
stellungen in Ton und 12 in Bronze oder anderem Metali bekannt. 
Die Epona ist meist in einheimischer Tracht gekleidet. In der 
Mehrzahl der Bilder sitzt sie auf einem Sessel; die beiderseits ge- 
ordneten Pferde futtert sie Otters aus ihrem Schofi mit Friichten. 
Auch ohne diese Tiere erscheint sie vielfach mit Fruchten. 

J. A. 

Erlnnerungen aus meinem Berufsleben. (1849 bis 1867.) 

Von Freiherm vori Lo* 1 ). 

Den Generalfeldmarschall Walter von Loe\ geboren am 9. Sep- 
tember 1828 auf SchloB Allner an der Sieg, ffthrte sein Geschick 
in zwei verschiedenen Perioden nach Paris, zueret 1852 zu einem 
Kommando bei der preufiischen Gesandtschaft und das andere Mai 
als Militarattache bei unserer Botschaft 1863 bis 1867. In der 
Zwischenzeit tat LoO Dienste als personlicher Adjutant des Prinz- 
Regenten und seit 1861 als sein Flugeladjutant. Er war also 
in der Lage, in den entscheidenden Jahren, in denen PreuBen an 
die Spitze Deutschlands trat, von bevorzugter Stelle aus den Werde- 
gang des Deutschen Reiches zu beobachten und die groBen Manner, 
deren Namen mit der Reichsgriindung fur immer verknQpft sind, am 
Werke zu sehen. Seine im Archiv des Generalstabes befindlichen 
Berichte aus der Pariser Zeit 1863 — 1867 standen Loe auch far 
die vorliegende Arbeit zur Verfugung. Sie macht einen durchaus 
urkundlichen Eindruck, da der Autor die Tatsachen reden laflt und 

! ) Das Werk war in den Jahrgiingen 1901, 1902, 1905 der Deutschen 
Revue zuerst veroflentlicht, die ersten Abschnitte haben in Buchform eine 
neue Bearbeitung erfahren. ^Stuttgart und Leipzig, Deutsche Verlags - Anstalt 
2. Aufl. 1906.) 



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Literariscbes. 317 

selbst hinter diesen bescheiden zurGcktritt. Von einzelnen bisher 
unbekannten Mitteilungen abgesehen, bietet das LoSsche Buck in 
doppelter feeziehung eine Bereicherung unseres Wissens. 

Einmal sind die von ihm in das Bild Wilhelm I. und der 
Kaiserin Augusta eingetragenen Zilge hochst beachtenswert. 

Wilhelm I. ist Log w&hrend des badischen Feldzuges zuerst 
nfther getreten, in welchem er Ordonnanzoffizier bei seinem Onkel, 
dem Generalleutnant Roth von Schreckenstein, war, spater hatte er 
in der Umgebung des Prinz-Regenten Gelegenheit, die Schritte im 
einzelnen zu sehen, die der Regent und KOnig vor der Berufung 
Bismarcks getan hat. Namentlich in bezug auf die preuBische 
Politik w&hrend des Jahres 1859 ist Log in ftbereinstimmung 
mit Sybels Darstellung. Aber Lo6 geht noch weiter und findet, 
daB die Politik des Regenten auch in ihrem letzten Stadium, dem 
der bewaffneten Vermittlung, einwandfrei und die Mobilmachung 
keineswegs wirkungslos war. Sie habe die franzOsisch - italienische 
Allianz auf unabsehbare Zeit zerstflrt. In Villafranca sei in das 
BQndnis der Keil der weltlichen Herrschaft des Papstes getrieben 
worden. Der Frieden sei ein bedeutender Schritt des Prinz-Regenten 
auf dem Wege zum preuBisch-italienischen BQndnis von 1866 und 
damit zur LOsung seiner groBen deutschen Aufgabe ge worden. Der 
Prinz selbst aufierte nach Beendigung des Krieges, daB er im 
Wiederholungsfalle ebenso verfahren werde. Der Bericht fiber die 
Konferenz in Baden-Baden 1860 hat den Wert des Selbsterlebten 
und ist in mehreren Punkten neu. 

Zusammenfassend wird S. 51 fiber Wilhelm I. folgendes Urteil 
gefallt: „Zur Grftndung des Deutschen Reiches gehOrte die Ver- 
einigung von Eigenschaften, die sich im Charakter des K5nigs 
zusammenfanden. Pflichttreu und furchtjos, weise und vorsichtig, 
achtungsvoll vor fremden Rechten, fl5Bte er auch seinen Gegnern 
Vertrauen zu seiner Gerechtigkeit und zu der Zuverlassigkeit seines 
Wortes ein. Zudem hatte er die Fahigkeit, ffli* jedes Geschaft den 
rechten Mann zu finden und das Zusammenwirken seiner Mitarbeiter 
durch Beseitigung unvermeidlicher Reibungen zu fSrdern, wobei er 
ssine eignen Verdienste bescheiden zuiucktreten lieB. Endlich ist 
es ein Ruhmestitel, daB er im Gliick MaB gehalten hat u . 

Noch eingehender wird das Charakterbild der Kaiserin Augusta 
gewurdigt, der Log als kommandierender General in Coblenz 
besonders nahe trat. (S. 53). Sechs Jahre lang wurde ihm das 
Gliick zu teil, den wohltatigen EinfluB der Kaiserin in Coblenz und 
der Rheinprovinz zu sehen. Fast taglich mit einer Einladung zur 
Tafel beehrt, konnte er einen tiefen Einblick in den Charakter und 
die Individualist der Kaiserin tun. Ihre tiefe Religiositat habe sie 
angetrieben, den christlichen Sinn in alien Schichten ohne Unter- 
sdiied des Bekenntnisses zu f6rdern und ohne Unterschied wohl zu 
tun, eine der ausgezeichneteten Frauen, denen er begegnet sei, eine 
tatkraftige Natur, voller Leidenschaft, mit scharfem Verstande, der 



Digits 



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318 Literarisches. 

es Bedurfnis gewesen, ungestttm vorwftrts zu gehen, wenn sie die 
bflchsten Interessen der Menschheit oder ihres Vaterlantfes bedroht 
glaubte ! Wo der Zufall es mit sich brachte, da6 Log in wichtigen 
Momenten in die Nfthe der Kaiserin kam, da fand er sie in ftber- 
einstimmung mit ihrem GemahJ und voll Verstandnis fur die nationale 
Ehre. Ihre Schwachen habe sie selbst gekannt, z. B. die mit ihrer 
Erziehung zusaramenhangende Vorliebe fQr das Ausl&ndische. Rtthrend 
ist die nun folgende Erzahlung von dem Abschied, den die Kaiserin 
am 3. Januar in Coblenz drei Tage vor ihrem Tode von den 
kommandierenden Generaien nahm. „Gott schiltze unsern jungen 
Kaiser, der ausersehen ist, das nihmvolle Werk seines GroBvatere 
fortzusetzen und zu befestigen. Gott segne das Vaterland", so schloB 
sie ihre Ansprache. 

Eine zweite Gedankenreihe bewegt sich um die franzftsische 
Armee vor vierzig Jahren. Durch verwandtschaftliche Beziehungen 
zu dem preuBischen Gesandten Maximilian von Hatzfeldt, einem 
Bruder seiner Mutter, der durch seine Frau mit dem bonapartistischen 
Adel verbunden war, hatte Lo6 schon 1852/53 Gelegenheit, alle 
Gesellschaftskreise des zweiten Kaiserreichs kennen zu lernen. Diese 
Kenntnis kam ihm zu statten, als er in seiner Berufsstellung (1863 
bis 1867) fiber die franzosische Armee zu berichten hatte. Diese 
unmittelbar an den KCnig gesandten Berichte haben der preuBischen 
Staats- und Heeresleitung zuverlflssige Unterlagen fQr die richtige 
Einsch&tzung der franz5sischen Streitkrafte geboten. Erst diese 
Oberzeugung gestattete es 1866, das 7. und 8. Arraeekorps auf den 
Schlachtfeldern B5hmens zu verwenden und spftter die franzOsischen 
Kompensationsantrftge zurilckzuweisen. Nach Ausbruch des Krieges 
von 1866 wurde Log ins Hauptquartier des KOnigs benifen und 
nahm an der Schlacht von Koniggratz teil. Er schildert wichtige 
Momente der groBen Schlacht, namentlich des Kampfes des Generals 
Fransecky im Holawalde und erz&hlt, wie Wilhelm I. ein Bataillon 
des 71. Regiments mit scliarfen Worten in das Gefecht zurilck- 
schickte. Das energische soldatische Auftreten des Oberfeldherrn 
in einem so kritischen Augenblick habe einen tiefen und erhebenden 
Eindnick gemacht, zumal da die zurilckweichende Infanterie ohne 
weiteres ihre Haltung wiedergefunden habe. Die Verhandlungen in 
Nikolsburg, die Parade uber die Elbarmee, die Besichtigung der 
I. Armee bei (Janserndorf im Angesichte von Wien bietet einige 
bisher unbekannte Zuge zur Charakteristik Wilhelms I. Als der 
K5nig das Hausermeer von Wien von einer AnhOhe aus erblickte, 
schwieg er sinnend und wandte sich dann bei der Weiterfahrt an 
seinen Begleiter mit den Worten: „Es ist mir sehr schwer geworden, 
raeiner Armee den wohlverdienten Einzug in die Hauptstadt zu ver- 
sagen, aber der Ministerpriteident hatte recht, dies Opfer von mir 
im Hinblicke auf die Zukunft zu verlangen a . Anfeng August kehrte 
Lo6 auf seinen Pariser Posten zurdck. In ftbereinstimmung mit 
dem Botschafter Robert Grafen von der Goltz, den er treffend 



Digits 



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Literarisches. 319 

charakterisiert, hat LoS weiterhin das Material beschafft, das eine 
Oberech&tzung der franzOsischen Kriegsmittel zur Zeit des Luxem- 
burger Konfliktes verhtitete. Die Regierung hfttte daroals zufrieden 
sein kOnnen, wenn ihr nach RGckkehr der Truppen aus Mexiko 
235 000 Mann zur Verfflgung standen (S. 133). Die Berichte endeten, 
als LoS im Juni 1867 das Eommando des Bonner Husaren-Regiments 
ttbernahm. 

Eine stattliche Reihe von FQrsten und Staatsm&nnern zieht in 
der klaren, von historischem Takte geleiteten Darstellung an uns 
vortiber. Besonders willkommen.sind die Beitrage zur Charakteristik 
Bismarcks, Napoleons III. und anderer Staatsm&nner. So geht die 
Bedeutung des kleinen Buches weit fiber das Milit&rische hinaus. 

J. A. 

Charles Schmidt, Le Grand- Duche de Berg (1806 
bis 1813). HCtude sur la domination fran^aise en Allemagne sous 
Napoleon Ier. Paris 1905. |XVI, 528 S. 8°. Mit einer Karte. 
Preis Mk. 8.—.] 

Mit diesem von alien Seiten aufs warmste begrufiten und auch 
von der rheinischen Presse gebdhrend beachteten Buche ist uns 
eigentlich die erste Geschichte eines niederrheinischen Territoriums 
geschenkt worden, die diesen Namen verdient. Bei der eminenten 
Wichtigkeit der franzflsischen Verwaltungsperiode fflr den Nieder- 
rhein ist es von aufierordentlichem Wert, daS wir duroh Schmidts 
Buch eine trefflich disponierte, wirklich zuverlassige und bis zu 
einem gewissen Grade ersch5pfende Darstellung dieser Epoche 
rheinischer Geschichte erhalten haben. Die grofle Aufmerksamkeit, 
die man heute der wirtschaftlichen Entwicklung der Lander ent- 
gegenbringt, mufite es als eine sehr dankbare Aufgabe erscheinen 
lassen, grade die Geschichte des Grofiherzogtums Berg zu bearbeiten, 
dessen Entstehung wesentlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten ent- 
sprang und das wie kein andres Land in seinem wirtschaftlichen 
Leben durch die Handelspolitik Napoleons geschadigt wurde. Diese 
Aufgabe konnte in keine berufneren Ilande gelegt sein, als in die 
des Verfassers. Was zunachst den Stoff betrifft, so standen ihin 
durch seine amtliche Stellung im Pariser Archiv die bisher kaum 
beruhrten Hauptquellen zur Geschichte des Grofiherzogtums in aus- 
gedehntestem Mafie zur Verfflgung, neben denen er nicht nur die 
in den preufiischen Staatsarchiven Dttsseldorf, Coblenz und Mflnster 
beruhenden Akten, sondern auch wichtige Privatarchive und Familien- 
papiere heranzuziehen verstand. Ebenso zeigt sich der Verfasser 
aber auch in der Bewaltigung jenes umfangreichen Stoffs und in 
der Kuust der Darstellung als der berufene Meister. Nur einem 
grflndlichen Kenner der ganzen Napoleonischen Ara konnte es ge- 



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320 Literapsches. 

lingen, die hier in Frage kommenden Probleme in einer so klaren 
und befriedigenden Weise zu behandeln. 

So ist es z. B. sehr bezeichnend, wie S. den An&ngen dieses 
Staatengebildes nachgeht. Die Notwendigkeit fUr Frankreich, jede 
grOBere Macht vom Rhein zurilckzudrftngen, zeitigte die Idee der 
Begrtindung eines Pufferstaats. Um jede Berflhrung zwischen 
PreuBen und Holland zu beseitigen und um Wesel inne zu haben, 
verlangte Napoleon Cleve von PreuBen. Dem Sieger von Austerlitz 
gelang es, seinen Willen durchzusetzen ; im Februar 1806 wurde 
der Vertrag ratifiziert. — 

In zwei Hauptteile ist das buch gegliedert: 1. die Regierung 
Murats (1806 — 1808) und 2. die Verwaltung durch Napoleon 
selbst (1808 — 1813). Naturgem&B steht der erste Teil wesentlich 
an Bedeutung zuruck, da unter Murat zunachst in der Verwaltung 
garnichts geftndert wurde, abgesehen von der Herstellung einer 
gewissen Einheitlichkeit Denn bekanntlich bildete das alte Herzog- 
tum Berg nur einen Teil des GroBherzogtums ; eine ganze Anzahl 
bisher selbst&ndiger Gebiete waren zusammen mit Berg und dem 
rechtsrheinischen Cleve zu einem Staat zusammengeschweiBt worden. 
Aber dieser Staat blieb keine konstante GrOBe. Er wurde bald 
um jenes Stuck vergr5flert, bald um ein andres verringert. So 
bildet die Obersicht fiber die territoriale Gestaltung des GroBherzog- 
tums ein wichtiges Kapitel des ersten Teils, zu dessen Eriauterung 
die beigegebene Earte nach der Aumahme des Ingenieurs H6ron 
de Villefosse (1810) in wunschenswerter Weise beitragt. Ftir das 
altbergische Gebiet bedeutete die Trennung von Justiz und Ver- 
waltung emen Fortschritt, der Cleve schon durch PreuBen zugute 
gekommen war. Die preuBische Verwaltung kennzeichnet S. als 
den Cbergang von der alten Organisation der kleinen deutschen 
Territorien zu .der franz5sischen Prafekturverwaltung. 

Fflr den Zusammenhang des Neuen mit dem Gewesenen, fur 
die Berucksichtigung der Eigenart der Bev5lkerung gegentiber dem 
Vordringen franzSsischen Wesens war es von groBer Bedeutung, 
daB ein Mann wie Nesselrode das Ministerium des Innern be- 
kleidete. Seiner PersSnlichkeit wird Schmidt in vollstem MaBe 
gerecht, wie er (iberhaupt fftr das Wesen der damals hier an der 
Spitze stehenden Manner ein feines Verst&ndnis besitzt. So hat 
er besondere auch deii Charakter Murats klar erfaBt und in keiner 
Weise beschforigt (S. 63.) S. glaubt z. B., daB die Berufung 
der Stftnde durch Murat lediglich dessen Wunsch entsprang, die 
Geldopfer, die er von seinen Untertanen verlangte, durch andere 
ihnen autlegen zu lassen. 

Die Finanznot fuhrte tibrigens, wie hier erwahnt sein mag, zu 
einer allgemeinen und gleichmaBigen Belastung des Grundbesitzes 
durch Abschaffung des standischen Steuerprivilegs. Alle andern 
Reformen und die Regungen moderner Grundsatze blieben walu'end 
Murats Regierung in den Anfftngen stecken. 



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Literarisches. 321 

Anders wnrde es, als Napoleon selbst das Land unter direkte 
Verwaitung nahm. Freilich, die Hoffnung, daB eine vollst&ndige 
Vereinigung dea GroBherzogtums mit dem Eaiserreiche von Napoleon 
genehmigt wQrde, erfullte sich nicht, and damit war der wirtschaft- 
liche Rain des Landes besiegelt Aber davon abgesehen sorgte 
Napoleon und sein Eommissar Beugnot dafftr, daB die in Frank- 
reich geltenden Verwaltungsgrunds&tze auch hier durchgeftthrt wurden, 
zumal seit Roederer als besonderer Minister fttr Berg angestellt 
worden war (1810). Bei der Einrichtung der Rheinbundstaaten hat 
man zweierlei Methoden angewandt. In Westfalen ging man von 
Abstraktionen zu konkreten Reformen Gber. In Berg verwirklichte 
man dieselben Reformen, jedoch ohne daB die leitenden Ideen jemals 
feierlich w&ren zum Ausdruck gebracht worden. 

Der Einftthrung dieser Reformen in Berg sind mehrere 
Kapitel gewidmet, deren leitende Gedanken sich um den politischen, 
sozialen und wirtschaftlichen EinfluB Frankreichs gruppieren. Der 
politische EinfluB gipfelte in der Herstellung der Einheitlichkeit der 
Lokalverwaltung (Departements, Pr&fekten, Maires) und des Milit&r- 
dienstes. Der soziale EinfluB bewirkte die Abschaffnng der Leib- 
eigenschaft und der Vasallit&t, die Einftthrung des Code civil und der 
Gerichtsorganisation, die Reformen in Kirche und Schule. Der wirt- 
schaftliche EinfluB zeigte sich in der Einrichtung der Finanzver- 
waltung und in der ganzen franzfeischen Zoll- und Handelspolitik. 
Mit Recht hat der Verf. grade auf diesen Punkt, der von uns in 
diesen Beitrfigen 1 ) schon frtther erflrtert worden ist, das gr&Bte 
Gewicht gelegt Er widmet deshalb diesera Industriekampf zwei 
Kapitel, welche die Zeit vor bezw. nach 1810 behandeln. Zum 
SchluB schildert Schmidt das Erwachen des NationalgefQhls, den 
Aufstand von 1813 und den Zusammenbruch. 

Jedes dieser Kapitel bietet neben der logisch durchgearbeiteten 
Schilderung des Tateachlichen eine Fttlle von feinsinnigen Beob- 
achtungen und interessanten Mitteilungen. Cberall hat man das 
wohltnende Geftthl, einem sichern, kenntnisreichen Fiihrer anvertraut 
zu sein. Von wahrer Sachlichkeit zeugt seine Auffassung von 
Menschen und Verhaltnissen. So erteilt Schmidt den deutschen 
Beamten z. B. das bOchste Lob und hebt hervor, wie freudig man 
hier die neue Ordnung in der Verwaitung begrttBte; ohne Kontinentai- 
sperre und Kontributionen wttrde nach S.'s Ansicht hier nie eine 
Revoke eingetreten sein. Wenn S. also auch durchaus davon ttber- 
zeugt ist, daB diese Pr&fekturverwaltung und Zentralisation n5tig 
war, um Deutschland zum modernen Leben zu fuhren, so verkennt 
er doch nicht, daB die franzOsische Verwaitung mit ihrem Militftr- 
system und ihrer Handelspolitik das GroBherzogtum vOlligem Ruin 
entgegenftthrte und findet es begreiflich, daB der Arger fiber Salz- 
und Tabakmonopol alles Gute der franz5sischen Herrschaft vergessen 



l ) Bd. XVU S. 188 flf. 
Jahrb. XXI. 12 



Digiti 



zed by GQOgle 



322 Llterarisches. 

liefi. Die Schilderung der Schadigung des Landes durch die Ein- 
fuhrung des Tabakmonopols bietet viel kulturgeschichtlich Interessantes. 
Sehr anschaulich beschreibt uns S., wie der Sehmuggel, den das 
Monopol hervorrief, vor sich ging. Banden von 50 bis 100 Mann 
kamen bewaffnet, Musik voran, aus dem Arembergischen. Ihre 
Parole war: Tod den Bluthunden! Auf solche Weise r&chte es 
sich, dafi hier die Tabakfabrikation unterdrQckt worden war, die 
800 Arbeiter beschaftigte. 

So unumwunden S. zugibt, dafi mit der EinfQhning dieser 
Steuer ein grofler Fehler begangen worden war, so nimint er dock 
die Franzosen in Schutz gegen den Vorwurf der Harte in finanzieller 
wie militarischer Hinsicht und meint, man dGrfe eine Finanzver- 
waltung nicht nach einigen wenigen Jahren beurteilen, die noch 
dazu durch Kriege und ganz besondere Zollkampfe beeintrachtigt 
waren, man musse absehen von dem vorubergehenden ftbol, der 
„ oppression Napol6onienne a und dagegen betrachten, dafi Ordnung 
im Kassenwesen, Gleichheit vor der Steuer, Abschaffung der Privilegien, 
eine billigere Verteilung der Offentlichen Amter durchgesetzt worden 
waren. Diese Prinzipien kamen uberall zum Siege; Nassau adoptierte 
sie 1809, ebenso Westfalen und sehliefilich auch Preufien seit 1810. 

Hatten wir fruher schon darauf hinge vviesen, dafi nicht so sehr 
die Kontinentalsperre als vielmehr die Abschliefiung der franzSsischen 
Reichsgrenzen gegen den bergischen Export die industrielle Krisis 
im Grofiherzogtum herbeigefQhrt habe, so wird diese Erkenntnis 
jetzt durch die grundlichen Untersuchungen Schmidts in vollstem 
Umfang bestatigt und vertieft. Die beiden Kapitel, in denen er die 
Einflusse der franzOsischen Zolltarife und der Kontinentalsperre fQr 
die Zeit von 1791 ab schildert, bieten aufierordentlich reiche 
Belehrung fQr jeden, der sich fQr die Vergangenheit der nieder- 
rheinischen Industrie interessiert. 

So mOchten wir zum Schlufi die Hoffnung aussprechen, dafi 
das Schmidtsche Buch, mag es nun noch im deutschen Gewande 
erscheinen oder nicht, bei uns eifrige Leser finde. An Freunden 
wird es ihm dann nicht fehlen. 

Redlich. 

*e 

A. Lorenz, Die alte reforraierte und die neue evangelische 
Gemeinde Grevenbroich. — Ein Beitrag zur religi5sen und politischen 
Geschichte der Stadt und des Kreises Grevenbroich. Barmen 1905. 
147 S. 8°. 

Die durchaus richtige Erkenntnis, dafi die Schatze der Pfarr- 
archive von ihren berufenen HQtern noch viel zu wenig ausgebeutet 
und dafi fur eine Darstellung des religiOsen und insbesondere des 
evangelischen Lebens des JQlicher Landes die notwendigen Vorarbeiten 
erst zum Teil geschehen sind, hat den Verf. veranlafit, der Geschichte 



Digits 



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Literarisches. 323 

der ihm anvertrauten Gemeinde nachzugehen und die Gegenwart 
mit der Vergangenheit in n&here Verbindung zu setzen. Er lehnt 
es ausdrucklich ab, objektiv sein zu wollen, und macht nirgends, 
zumai bei seinen fur eine historische Darlegung vielleicht allzu 
reichlich ausgefallenen Beuierkungen iiber die konfessionellen Ver- 
haltnisse der Gegenwart, ein Hehl aus seinen evangelisehen An- 
schauungen. Dieser Freimut, dera auch treffende Bemerkungen uber 
den Charakter der linksrheinischen BevOlkerung entsprungen sind, 
wird ihm vermutlich von manchem verdacht werden, vielleicht auch 
gegen (iber den rein historischen und statistisehen Au9fuhrungen des 
Buches MiBtrauen hervorrufen. Jedoch zeigt schon das vom Verf. 
herangezogene RQstzeug an Quelle n und Literatur, daB es ihm 
ernstlich darum zu tun war, der Wahrheit nahe zu kommen. Er 
hat alles, was ihm uber Entstehen und Vergehen der alten refor- 
mierten Gemeinde erreichbar war, mit groBera FleiB gesammelt und 
vorurteilsfrei verwertet. DaB die beiden Kapitel „Das katholische 
GlaubensJeben vor der Reformation* 4 und „Die Territorial-Geschichte 
der Stadt Grevenbroich" in diesem Rahmen etwas allzu durftig aus- 
gefallen sind, darf demgegenflber kaum ins Gewicht fallen, denn die 
eigentliche Aufgabe des Verf. lag ja auf anderm Gebiet. Wenn 
z. B. Auf S. 30 die Meinung hervortritt, das DQsseldorfer Staatsarchiv 
euthalte wenig Politisehes und Kirchengeschichtliches uber Greven- 
broich, so ist das nur zum Teii richtig und k6nnte ieicht miBver- 
standen werden. Bergen doch die mit dera Jahre 1500 beginnenden 
Amtsrechnungen fur die Lokalgeschichte eine Fulle bemerkenswerter 
Nachrichten. Die Landtagsakten und Korrespondenzen uber Kriegs- 
ereignisse u. dergl. wtirden Weiteres bieten. Aber derartigem Material 
nachzugehen li&tte den Verf. von seinera Thema zu weit abgefuhrt. 
Ihm muBte es ja vor allem darauf ankommen, zu untersuchen, aus 
welchem Boden die reformieite Gemeinde erwuchs und welches 
Schicksal sie hatto. Und hier hat L. mit geschickter Hand ein 
ansprechendes Bild entworfen. So bieten die Kapitel fiber die 
reformatorischen Bewegungen im JQlicher Land, ihre Ursachen und 
Hemmungen, die Gemeinde -Organisation in Grevenbroich und Um- 
gegend, die ersten Prediger der reformierten Gemeinde, \V. Teschen- 
inacher und Ph. Eilbracht, und uber die weiteren Schicksale dieser 
Gemeinde bis zu ihrer Auflosung im 17. Jahrhundert eine dankens- 
werte Vertiefung und Erweiterung unseres Wissens. 

Das Dunkel der Entstehung der reformierten Gemeinden, die 
uns im J. 1571 in einem reich gegliederten Synodalverband zu- 
sammengeschlossen entgegentreten, vermochte der Verf. freilich nicht 
zu lichten. Mit Rembert halt er die T&ufergemeinden als die Vor- 
laufer jener, betont aber, daB „die reformierten Gemeinden sich frQh 
von denen der T&ufer deutlich unterscheiden". L. glaubt, daB dem 
demokratischen Zug der Schweizer Reformation die Annahme dieses 
Bekenntnisses einer BevOlkerung mehr entspi-echen muBte, die gegen 
den Landesherrn ihre Konfession durchzusetzen hatte. Cber diese 

21* 



Digits 



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384 Literarisches. 

Dinge mu8 freilich alles Vermutung bleiben. Zweifellos richtig ist 
aber die Bemerkung, dafi dem Einflufi der Fremdengemeinden, der 
Einwanderung der niederl&ndischen Evangelischen die presbyteriale 
und synodale Verfassung der niederrheinischen Gemeinden entsprossen 
ist Auf Grand des Protokolls uber die landesherrliche Kirchen- 
visitation im J. 1560 kann L. das Vorhandensein von 3 Dissidenten 
in Grevenbroich konstatieren, die nicht als Wiedertftufer, sondern 
vor allem als Gegner des Meflopfers erscheinen. (Buchfuhrer deutet 
L. auf S. 45 als Bibelh&ndler, es bedeutet aber einfach Buchhandler.) 
Die Herrschaften Dyck und Wevelinghoven erscheinen als die Pflanz- 
st&tten der evangelischen Gemeindebildung im Kreise Grevenbroich; 
bis 1563 l&Bt sich die Gemeiude in Bedburdyck und Hemmerden 
zurtickverfolgen. Diese, im wesentlichen eine GrQndung des Predigere 
Thomas Merkelbach, ging freilich schon im Truchsessischen Krieg 
zu grunde, w&hrend die Gemeinde Wevelinghoven, gestfttzt durch die 
Grafen von Bentheim, als die einzige im Erzstift sich etwa seit 
1565 behauptet hat. In Grevenbroich selbst scheint die reformierte 
Gemeinde schon 1574 einen eigenen Friedhof gehabt zu haben; 
offiziell nachweisbar ist sie freilich erst 1596. Sie verdankt 
W. Teschenmacher eine eigne Kirchenordnung. Seinem Wirken in 
Grevenbroich und anderw&rts widmet L. hier eine eingehende 
Wurdigung. Teschenmacher war in Grevenbroich nur 1610 bis 
1613 tatig. Er wurde von Philipp Eilbracht abgelOst, der aber 
schon im folgenden Jahr durch die Spanier zum Verzicht auf die 
ftffentliche Austibung evangelischen Gottesdienstes gezwungen wurde 
Fortan mufiten sich die wenigen Gemeindeglieder nach JQchen, 
Wevelinghoven oder Gierath halten, und damit erlosch die Gemeinde 
Grevenbroich, da sie ftir das Normaljahr (1624) kein exercitium 
publicum nachweisen konnte. L. schildert nun die allmahliche 
Vorbereitung auf die Bildung einer neuen evangelischen Gemeinde 
in Grevenbroich, die aber erst in unseren Tagen zu stande gekommen 
ist. Eingehend beschaftigt er sich mit dem Anwachsen der Industrie 
in Grevenbroich, die dann hauptsftchlich dazu beigetragen hat, nicht 
nur Grevenbroich zu heben, sondern auch hier wieder eine evangelisehe 
Gemeinde erstehen zu lassen. Diese Entstehungsgeschichte, die wie 
gesagt den letzten Jahrzehnten angeh5rt — erst 1905 wurde das 
Ziel erreicht — hat L. ausfuhrlich und mit Beigabe reichlichen 
statistischen Materials geschildert und seinem anziehend geschriebenen 
Buch damit einen wirkungsvollen AbschluB gegeben. 

Redlich. 



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Jahresbericht fur 1906 

eretattet in der Mitglieder-Vereamralung vom 25. Februar 1907. 

In der Hauptversaramlung vom 9. Marz 1906 eretattete der 
Vorsitzende Dr. Redlich den Jahresbericht fiber das Vereinsjahr 
1 905, der inzwischen zusammen nrit dem voin Vereinsschatzmeister 
Herrn Tauwel vorgelegten Kassenbericht fur 1905 im Jahrbuch 
20 zum Abdruck gelangt ist. 

Auf Antrag des Vorstandes wurde beschlossen, die Zahl der 
Vorstandsmitglieder von 7 auf 9 zu erhOhen; die §§10 und 12 
der Satzungen wurden entsprechend geandert und lauten jetzt: 

§ 10. Der Voretand besteht aus 9 von der Hauptvereammlung 
gewfthlten Mitgliedern. 

§ 12. Der Voretand ist beschlufifahig bei Anwesenheit von 
minde8tens 5 Mitgliedern. 

Yon den satzungsgem&fi aus dem Vorstande ausscheidenden 
Herren Bohnhardt, H. Eschbach, Hucklenbroich und Tauwel wurden 
durch Zumf wiedergew&hlt die Herren Bohnhardt, Hucklenbroich 
und Tauwel; Herr Eschbach erklarte, aus dienstlichen Grunden eine 
Wiederwahl nicht annehmen zu kOnnen. Der Vorsitzende, Dr. Redlich, 
der schon im Vorjahre das Amt nur auf ein Jahr angenommen hatte, 
bat endgultig von einer Wiederwahl in den Voretand abzusehen. 

Es wurden in den Voretand neu gewahlt die Herren Prof. 
Adam Btitzler, Stadtbibliothekar Dr. C. Nflrrenberg, Oberregierungsrat 
a. D. Dr. jur. L. von Werner und Oberlehrer Dr. L. Wirtz. 

Zu Rechnungspiufern wurden gewahlt die Herren Oustav 
Jockwer, Karl Stahl und Bernhard Weddigen, zu stellvertretenden 
Rechnungsprufern die Herren August Ruhl und Wilhelm G revel. 

Dem langjahrigen verdienten Vorsitzenden Dr. Redlich wurde 
die Ehrenmitgliedschaft verliehen. 

Am 16. Marz konstituierte sich der Voretand; zum Vorsitzenden 
wurde Dr. N6rrenberg gew&hlt; es blieben stelivertretender Vor- 
sitzender: Sanit&tsrat Dr. Hucklenbroich, SchriftfQhrer: Dr. Bohn- 
hardt, Schatzmeister : Rechnungsrat Tauwel, Bibliothekar: E. Pauls. 
Beisitzer wurden (bez. blieb): Prof. Bdtzler, Oberregierungsrat a. D. 
v. Werner, Dr. Wirtz und Oberetleutnant a. D. Wolter. Zu Mit- 
gliedern des Redaktions-Ausschusses wurden gewahlt der Vorsitzende 
und die Herren Prof, Btttzler und Dr. Wirtz. 



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326 Jahresbericht. * 

Mitglieder. 

Das Vereinsjahr 1906 begann mit 298 Mitgliedern. Im Laufe 
des Jahres wurden dem Verein durch den Tod entrissen die Mit- 
glieder: Rentner Ahl, Rentner Bloos, Amtsgerichtsrat a. D. Marcus 
und Justizrat Reinarz; dazu im laufenden Jahre 1907 bis zur 
Hauptversammlung die Herren: Qeh. Justizrat Courth, Oberrent- 
meister Berenbrok und Geh. Kommerzienrat Erail Poensgen. 

Als Mitglieder sind im Jahre 1906 neu eingetreten die Herren: 
Oberlehrer Dr. Baumgarten in Friedrichshagen bei Berlin, Maler 
Wilhelm Bloos in Oberkassel bei DQsseidorf, Justizrat Dr. W. Busch 
hier, Bankbeamter Herbert von Holtum in Red Deer, Alta, Canada, 
Lehrer Pelzer hier und Amtsgerichtsrat a. D. Strauven hier. Durch 
freiwilligen Austritt haben wir 8 Mitglieder verloren. Infolge 
dieser Ver&nderungen ist die Zahl der Mitglieder zu Ende des 
Jahres auf 292 gesunken. 

Die Beteiligung der Mitglieder am Vereinsleben war im ganzen 
die gleiche wie im Vorjahre. 

Die Bibliothek des Vereins wurde bereichert durch manches 
wertvolle Geschenk, das wir verdanken: 

1. Herrn Oberregierungsrat a. D. Dr. von Werner in Dussel- 
dorf; 

2. Herrn Kgl. Archivar Archivrat Dr. Redlich in DQsseidorf; 

3. Herrn F. W. Illinger in Xanten; 

4. Herrn Geh. Hofrat Prof. Dr. von Below in Freiburg i. Br.; 

5. der Stadt DQsseidorf; 

6. der Direktion des st&dtischen Gymnasiums in DQsseidorf; 

7. Heirn Kgl. Gymnasial-Direktor Dr. Asbach in DQsseidorf; 

8. K5lner Handelskammer in K6ln; 

9. dem Historischen Verein fQr Geldern und Umgegend; 

10. dem Verein fQr Geschichte und Alterturaskunde in Hom- 
burg vor der H0he. 

Am Schlusse des Jahres 1906 ist das fQr 1905 geltende 
Jahrbuch: BeitrUge zur Geschichte des Niederrheins Bd. 20 heraus- 
gegeben vorden. Es enthielt u. a. Aufe&tze von Dr. Peter Esch- 
bach Qber die Ratinger Mark, von Prof. Ed. Wiepen Qber Matthias 
Quad von Kinkelbach, von Prof. Th. Levin: Beitrage zur Ge- 
schichte der Kunstbestrebungen in dem Hause Pfaiz-Neuburg 
(Fortsetzung), von Dr. Bruno Kuske: Die Rheinschiffahrt zwischen 
K5ln und DQsseidorf vom 17. bis 19. Jahrhundert, von Emil Pauls: 
Der DQsseldorfer Geschichtsverein in den ersten 25 Jahren seiner 
Tatigkeit 

Von dem fQr 1906 geltenden Jahrbuch 21 ist der grtifite 
Teil gedruckt; fQr das Jahrbuch 22 (1907) liegt druckfertiges 
Manu8kript vor. 

Das von Herrn Dr. Johannes Krudewig bearbeitete Register 
zu Bd. 1 — 20 nabt sicb im Manuskript dem AbschluB. 



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Jahresbericht 327 

Das Urknndenbuch der Abtei Heisterbach beaibeitet von Ober- 

lehrer Dr. Ferdinand Schmitz zu Bergisch-Gladbach ist im Druck 

fast vollendet. 

Im Laufe des Jahres 1906 wurden drei Vortrage gehalten; 

es sprachen am 26. Januar Dr. Bruno Kuske aus KOln: Wirtschaft- 

liche Beziehungen zwischen DQsseldorf und K6ln im. 17. und 18. 

Jahrhundert; am 9. M&rz Dr. Hans Hofmann aus Solingen: Ernstes 

und Heiteres aus groBer Zeit (1870/71); am 9. November Dr. 

Wirtz: Cber die Grafen von Hochstaden und verwandte niederrhei- 

nische Qeschlechter. 

Im Oktober fand statt des Vortrages eine Besichtigung der 

Andreaskirche statt, und zwar am 24.; die FQhrung Qbernahm Herr 

Hofkaplan Hinsenkarap. 

Es wurden im Somraer zwei Vereinsausfluge unternommen: 
am 26. Mai nach Haus Graven und Nesselrath, 
am 23. Juni nach Liedberg und SchloB Dyck. 



Anton Hubert Hucklenbroich f. 

Am 13. Mai 1907 starb in DQsseldorf nach langerem Leiden 
unser Vorstandsmitglied Herr Sanitatsrat Dr. Hucklenbroich. Ge- 
boren za Bedburg am 4. August 1846, verm&hlt seit 1873 mit 
Maria Bracht aus Recklinghausen i. W., hat er seit 1880 als prak- 
tischer Arzt in DQsseldorf gewirkt und sich hier besonders durch 
BegrQndung und Leitung des WOchnerinnen-Asyls ein dauerndes 
Andenken gestiftet. Das Jahr 1880 war auch das Geburtsjahr 
unsers Vereins, dem H. sofort beitrat und bis an sein Ende treu 
blieb. H. begnUgte sich nicht damit, zahlendes Mitgiied zu sein, 
sondern hat t&tig mitgewirkt, um dem Verein festeren Boden zu 
scliaffen und Ansehen zu erwerben. Schon 1882 trat er dem Yor- 
stand bei, dem er seit 1888 bis zu seinem Tode, erst als Schrift- 
fQhrer, dann als zweiter Vorsitzender angehSrte. Auch durch Vor- 
trSge hat H. sein lebhaftes Interesse an den Aufgaben des Vereins 
bekundet und zumal in den letzten Jahren die Verbindung des 
Vereins mit dem Historischen Museum noch enger geknQpft. Sein 
Andenken wird aufs engste mit dem Wirken des DQsseldorfer Ge- 
schichtsvereins verbunden bleiben. 

O. R. 



S^^ 



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Redlining 

fiber Einnahmen und Ausgaben des DQsseldorfer Geschichtsvereins 
fQr das Jahr 1906. 



a) Einnahme. 

1. Bestand aus dem Jahre 1905 ... . 8424 Mk. 25 Pfg. 

2. Beitrage der Mitglieder far das Jahr 1906 1 440 „ — „ 

3. Abonnements anf das Korrespondenzblatt 
des Gesamtvereins der deutschen Ge- 
schichts- und Alterturasvereine fQr das 

Jahr 1906 15 „ — „ 

4. Aus dem Verkauf von Vereins-Publika- 

tionen 65 „ 50 v 

5. Von der stfidtischen Sparkasse an Zinsen 
von den Einlagen bei ihr fflr das Jahr 

vom 1. April 1905 bis 31. Mftrz 1906 246 „ 62 „ 

6. BeihQlfen der Stadt und des Landkreises 

DQsseldorf fQr das Jahr 1906. ... 850 fl — , 

Summe der Einnahmen 11041 Mk. 37 Pfg: 

b) Ausgabe. 

1. Druckkosten der Vereinspublikationen . 1 021 Mk. 76 Pfg. 

2. Anschaffungen und sonstige Ausgaben fQr 

die Vereinsbibliothek 331 B 70 , 

3. Eosten der Vereinsversammlungen und 

AusflQge 120 „ 10 B 

4. Sonstige Ausgaben 189 „ 71 „ 

5. Honorare fQr die Herstellung des Gene- 
ral-Registers zu den JahrbQchern 1 — 20 

des Geschichtsvereins 608 „ 40 „ 

6. Honorare fQr die Beitrage zum Jahrbuch 

20 des Geschichtsvereins 619 „ 60 „ 

7. VorschuB auf das Honorar fQr die Her- 
ausgabe des Urkundenbuches der vorma- 

ligen Abtei Heisterbach 5 v — „ 

Sumine der Ausgabe 2 896 Mk. 27 Pfg. 

Die Einnahme hat betragen 11041 Mk. 37 Pfg. 

Die Ausgabe hat betragen 2 896 „ 27 , 

Mithin Bestand 8145 Mk. 10 Pfg 

wovon 7847 Mk. 61 Pfg. bei der stUdtischen Sparkasse zu DQssel- 
dorf verzinslich hinterlegt siqd, 



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Register von Hans Mosler. 



Aachen 103 no* 116 123 172 173 
174 175 »8i 

— Kornteuermig (1438) 52 

— . Gerhard v. Gronsfeld, Kanonikus 

zu 262 
Aberlin, Meister 206 
Adolf, Graf von N. (1418) 192—194 
Adolf IV., Graf v. Berg, s. Berg 
Adolf VI., Graf v. Berg, 8. Berg 
Adolf, Herzog v. Julich-Berg, s. das. 
Ailf, Schroder zu Cdln u. DQsseldorf 

212 215 228 230 238 
Ailfs Sohn, Eberhard 227, s. Boicherr. 
Ailfs Sohn, Johann 211, s. Johann v. 

Dusseldorf 
alaun 143 171 

Albrecht I., s. Kaiser u. Kftnige 
v. Alfingen, Konrad 271 
v. Alpen (Alphem), Elbart 214 

— Gerhard 271 

— Johann 220 
Altenberg, Abt von (1525) 87 
v. Altenberge, Jasper 264 
Amalie, Herzogin v. Julich etc. 270 
amedunck iKraftniehl) 91 

v. Amtsbach, Wilhelm 271 
Andemach 104 105 113 121 

— Kornieuerung (1438) 52 

— Zoli u. Zdllner 98 105 129 172 
Andrei* s. Spangenberg 
Angermund 148 179 207 

— Amt u. Amtmann 227 230 232 
248 264 269 

— Landzdlle im Amt 264 

— Richter zu 134 * 

— Schloss 227 
Angerort, Bau zu 232 

Antiocbia, Wenzeslaus Patriarch v. 

181 183 
Antwerper Drogen 143 172 
Artnberg ( Arberg) Herr von 261 271 

— Eberhard v. 271 
Armenwesen 276 ff. 
Armensteuer 310 
Arnheim 206 

v. Aschenbroich, Johann 250 251 271 



Backhoven (Bachofen) gen. Echt, Agnes 
269 

— Friedrich 270 

— Heinricb 269 270 

— Johann 269 

Backwerk (1440) 154 209 210 211 

217 220 222 
Baden, Markgraf Bern hard 125* 192 

193 
Baiein, Herzog Ludwig, s. Pfalz 

— Anna, Herzogin v. Berg 186 

— Max Joseph Kurfurst 282 294 
299, s. auch Pfalz 

v. Bamberg. Jobann 183 
v. Bar, Jolanthe, Herzogin v. Jiilich- 
Berg 189 

— Ludwig Kardinal 124 193 
Bart, Clas 69 

Basel 127 259 

v. Bassenheim, Johann Walpod 272 

— Otto Walpod 272 

— SeyfTart Walpod 272 

— Walpod 262 
Bauerb&nke zu Cdln 11 13 
Bedburg (Beydbur) Herr zu, s. Reiffer- 

scheid 
Beghinen u. Begharden zu Coin 38 83 
Beyenburg 216 218 231 

— Kreuzbriiderkloster zumSteinhaus 
bei der 239 266 268 

v. Bellinghausen (Beldekusen, Bel- 
dinckhusen), Adolf 245 

— Rorich 205 fF. 

— Wilhelm 238 255 

v. Beldekusen (Beldinckhusen), s. Bel- 
linghausen 
Bensberg 205 ff. 255 ^256 270 

— Keiluer 215 218 

Benrath (Schloss) 215 229 237 245 

2S3 

— Heinrich 69 
Berchem, s. Bergheim 
Bercke, Berke, s. Rheinberg 
v. Berg Graf Adolf IV. 98 

— Adolf VI 98—101 108 

— Gerhard 100 10 1 107 



Digits 



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330 



Register von Hans Mosler. 



v. Berg, Wilhelm 101 ff. 172 ft. 

— Herzog Wilhelm I. 107 ff. 133 
174 ff. 192 

— Herzog Adolf, s. Julich-Berg 

— Herzogin Anna 186 

— Wilhelm, Graf v. Ravensberg 1 23 
194 

— Jungherzog Adolf 119 ff. 180 
187 

— Ruprecht 125* 198 — 202 

Berg Finanzwesen des Herzogtums 
154 219 246 247 248 

— Beamte: Amtleute 190 198 219 

247 

— Bartscberer d. Herzogs 264 

— Buchsenmeister des Herzogs 264 

— Hofmeister 191 196 215 216 
227 228 ff. 255 262 264 265 
270 

— Kammerknecht des Herzogs 135 
207 264 268 

— Kanzler 261 263 264 

— Kuchenmeister 207 

— Kuchenschreiber 255 263 

— Landdrost 139 159 191 210 212 

213 2 ff. 225 236 237 238 241 
242 244 245 248 249 255 202 

— Landschreiber 133 134 156 205 ff. 

— Landrentmeister 133 134 139 
'4° »55 »59 167 i*>8 205 207 
219 228 246—248 251 255 267 
300 

— Leibarzt d. Herzogs 264 269 

— Marschall 210 212 219 227 228 ff. 
261 264 265 267 270 

— Rate 139 163 167 168 169 170 

214 217 219 220 222 223 233 
246 

— Statthalter 263 

Berg (Land) 98 107 ill 115 211 219 

— Landzdlle 97* 98* 11 1 ff. 130 
131 142* 175 — «r» 185 '97 
256 258 264 

— Munze 192 

— Ritterschaft 145 160 164 

— Ritter- u. Landrecht 145 

— Stadte 145 164 

— Streitigkeiten m it G elder n 126 ff. 
202 ff. 

— Obertragung des Landes an Coin 

238 

— Wohlfahrtspflege 278 279 280 
304 ff. 

v. Bergheim, Johann 69 93 
v. Bernsau, Wilhelm 255 259 
Bernt, Diener Herzog Gerhards 218 

219 
Besehcr s. Zollbeamte 



Betzstein, Johann Herr zu 272 
v. Bevessen, Lambert 207 208 212 
213 214 215 216 222 ff. 248 

2 5° 2 54 

— Werner 219 228 229 ff. 248 
Bewer, Landesdirektionsrat zu D. 285* 
Bielefeld 255 

Biessen, Johann 92 
Bilk 283* 305* 

— Rompelsmfihle bei 267 
v. Binsfeld, Rost 199* 

v. Birgel, Frambach 199* 

— Johann 199* 

— Nyt 217 222 

Blankenberg, Land 10 1 102 145 174 
187 238 241 249 

— tSchlossj 230. 

v. Blankenheim, Graf N. 220 

— Arnold Graf 10 1 272 
blech 171 

v. Blittersdorf, Wilhelm 268 

v. Bodelschwing, Gerhard 272 

Boechem, s. Boichem 

Boeker v. Angermund, Johann 148 207 

Bohmeu, Konig v., s. Wenzel 

Bdhmen, s. Hussitenkriege 

v. Boichem ^Boechem, Boecheira, Boc- 

cheym), Eberhard 134 136 226 ff. 

251 253 254 
v. Boichem, Elisabeth 133 
Boichkan, Arnt 264 
Boilgen, Hermann 223 
Bois, s. Waldeck 
v. Boichem, Johann 160 272 
Bolte, Konrad 253 
v. Bomelenburg, s. Boyneburg 
Bonenberp, Johann 254. 
v. d. Bongard, Godart 199* 222. 
Bonn 23 95 in 220—222 258 259. 

— Kornteuerung (I438) 52 

— Zoll 98 105 128 129 132 143 
144 148 152* 240. 

v. Bonslair, Hermann 214. 
Boppard, Kurfurstentag 1399 119. 

— Zollkapitel 142 

— Zollfreiheit der Cfilner zu 132. 
v. Boppard, Dietrich Rolf 272. 
Born, Einldse des Landes 266. 

v. Boyneburg 1 Bomelenburg, Bommel- 
burg), Heinrich zub. der Hesse 
208 218 225. 

Brabanter Geback 217. 

v. Brabeck, Heinrich 272. 

Bracht, Kanonikus z. D. 282 

v. Brackerfelder, Jan 79 80 81. 

branntwein 81. 

Brassc up der Urdeubach 253. 

Breda, Herr zu, s. Nassau. 



Digits 



zed by G00gle 



Register von Hans Mosler. 



asi 



Breisig, Zoll in der Vogtei 103 
Breitenbend (Breydenbeynt), Werner 

Hen zu 199* 
v. Brerapt, Tilmann 272 
Brente v. Vernich, Goswin 199* 
breuer u. bauholz 88 143 165 170 

212 213 
v. Broell, Goebbel 93 
Broich, Herren zu, s. Rheineck 
v. Broichusen, Godart 223 224 235 

— Gottfried 205 207 208 

— Wilhelm 134 

v. d. Broil (Broill), Nicolaus 170 172 
Bringmannsche Kollekte 290 
v. Bruchhausen, Johann 272 
Briigelmann, Kommerzienrat 293* 
Briiggen, Einldse des Landes 266 
Brumser, Gerlant 207 

— Johann 207 
Briissel 257 258 
bucking 143 171 

Buchner, Leonhard 134 141 27 1 
Biiderich, Zoll q8 104 
v. Bullisheim, Reimar Spies 199* 
Burchartz, Friedrich 252 

— Girtgin 253 

Burg a. d. Wuppcr 148 202 207 210 
223 224 232 233 236 ff. 261 268 

— Kellnerei 134 237 

Burgund, Herzflge: Karl der Kuhne 

53 54 

— Philipp 127 

v. Burtschcid, Henen 162 

— Bernhard 199* 202 207 209 216 
218 232 249 272 

— Dietrich 222 224 242 245 246 bis 
251 262 272 

v. d. Busche, Alhard 103 no 173 
Butschoen, Johann, C6lner Burger 245 

253 254 
Buyschelmann, Gerhard 33 34 
v. Bylandt, Adrian 272 
C siehe K 
Dam, Rutger 202 
dauchsten = tuff stein 165 172 
Derendorf b. DUss. 283* 305* 
Deutschritterorden 147 187 209 
Deutz 214 220 
Dietrich, Zollschreiber siehe Hamer 

— Schreiber Herzog Gerhards 214 
Diez, Herr zu, s. Nassau 
Dispensationsgeld zu Dusseldorf 290 

294 
de Domo, s. Haus 
v. d. Donck, Maria 267 
Dormagen, Landzoll 98 
v. Ddrnberg (Doringenberg), Hans 262 

272 



v. DQrnberg (Doringenberg) Wilhelm 

272 
Dortmund 218 221 

— Stadtpfeifer von 221 
Drachenfelser Stein 143 170 
dreiborden (Schiffsbezeichnung) 166 
drogen 81 143 144 171 

drueger war s. drogen 

v. Drueten, Heinrich 199* 

de Dubio, s. Zweifel 

Duisburg, Zoll zu 98 ff. 

— vor dem Walde, Zoll zu 99 100 

103 108 
durchgang (HolzmaB) 143 149 171 
Diiren, Monats^eld zu 271 
Diisseldoif, Finanzwesen der Stadt 

307 bis 311 

— Geldzahlung an den Herzog 212 
216 

— Lustbarkeitssteuern zu 298—300 

— Maskengeld 299 

— Nachtig.illensteuer 299 

— Torsperrgeld 298 300 309* 

— Werft- u. Hafengeld 147 

— Zollfreiheit der Stadt 145 146 164 

— Gebaude u. Ortlichkeiten: 

— Domanialgebaude 292* 

— herzoglicher Garten 269 

— Karlstadt 281 

— Knabenhaus 292 

— Reuterkaserne 282 288* 290* 
292 294* 

— Schloss 195 198 208 223 241 
250 269 292* 

— Stadtbauten 26b 

— Kirchliches: 

— evangelisch-lutherische Gemeinde 
283* 

— evangelisch-reformierte Gemeinde 
283* 

— katholische Gemeinde 283* 295 

— Kollegiatstift 133 264 278 294 
299 

— Stifts-Dechant und Kapitel 239 
260 264 280 282 

— Stiftsherren 278 

— Propst 190 

— Scholaster 133 200 

— KieuzbrQderkloster 245 250 253 

254 271 

— Maximilianpfarrkirche 299 

— Pfarrer 283 288 

— Stadtkaplane 278 

— Wohlfahrtspflege : 

— Arbeitsanstalt 292 — 296 

— Arbeitsnachweis 292 

— Armenarzte 288 

— Armenaufseher 283 284 



Digits 



zed by G00gle 



332 



Register von Hans Mosler. 



Dtisseldorf, Armenfreunde 283 

— Armenhaus 288 

— dffentliche Armenpflege 276 flf. 

— lurchliche Armenpflege 276* 277 

— Armenschule 291 292 

— Armenversorgungsanstalt 281 bis 
305 309—3H 

— Erziehungshaus 290 291 

— Gasthaus zum hi. Geist 267 278 

— Fursorge fur Geisteskranke 289 

— Hubertushospital 278 289* 

— Kochanstalt 307 

— Krankenb&user 267 278 289 290 

— Max Joseph Krankenhaus 289* 

— milde Stiftungen 299 303 310 

— Waisenpflege 290 291 307 

— Zentralwohltatigkeits-Anstalt 305 
bis 309 310* 

— Verwaltung der Stadt 311 

— Bttrgerrecht 286* 

— Stadt-Bezirke (1 800) 282* 

— Gemeinden des Amtes 305 

— Schulwesen 292* 

— Strassenreinigung 292* 300 

— Burgermeister 229 280 309 

— Beigeordnete 285* 

— Kellner und Kellnerei zu 134 
184 187 188 196 200 214 

— Municipalrat 307 

— Schftffen 135 229 

— Schultheifl 134 167 187 214 265 
269 

— Stadtphysikus 283 

— Beschiefiung (1794) 2 9*** 

— Gewerbe 2Q3 294* 296 

— Gruit u. Gruysser 187 

— Landzoll 256 

— Rheinzoll 97 ff. 298 300 

— Schauspielhaus 298 

— die alten Schutzen zu 250 

— die jungen SchQtzen zu 250 

— Zunfte 291* 

Diisseldorfer Wochentliche Nach rich- 
ten 294 
v. Dusseldorf, AiU 228 

— Johann 134 211 237 ff. 253 254 
s. Zollbeamte 

— Christian, dessen Bruder 253 
Dyck, Graf v. Salm- 159 

s. auch Reifferscheid 
Ebels, Hermann, Biirger zu Neufi 270 
Eberhard, Zollknecht u. Beseher 

s. Boichem 
Eberhard, Kammerknecht 264 
Echf, s. Backhoven 
v. Eflcren, Daniel 199* 
v. Egniont, Wilhelm 147 209 
Ehrcnbreitstein 186 



Ehrenfels, Zoll zu 107* 

Eidherren (Eidmeistert zu C6ln 39 65 

v. Eilsich (Elssich) Emund 19 

— Johann 93 

— Sybert 22 

v. Elssich, s. Eilsich 

eisen 143 165 170 171 

v. Eisse, Heinrich 218 

Elberfeld, Armenwesen der Stadt 280 

292* 
v. Elberfeld, Engelbert Zobbe 275 
v. Eller, Hilwych 250 
Eisafi 37 

v. Elssen, Hermann 205 
Emmerich, Zoll zu 98 
v. Endelsdorp (Engelstorp), Edmund 

110 120 175 273 
v. d. Eren, Heinrich 92 93 
v. Eschwe, Konrad 273 
Essen, Stift, Zollfreiheit zu Dilsseldorf 

115 131* 
v. Essen, Bartholomaus , kurf. mainz. 

Leibarzt 241 

— Heinrich, Rechenmeister Herzog 
Wilhelms 266 

Estas, Heinrich 134 

v. Eynenberg, Johann 273 

Falbrecht, Johann 125* 197 ff. 200 201 

Falkenstein, Burchard 55* 56 57 

fenyerdt (Pelzart) 245 

fettwaren (Butter, Kase) 81 87 94 143 

145 171 172 
fische t-handel) 87 .95 137 140 143 

145 154 170 171 172 211 220 

239 256 265 270 
flachs 81 171 
Flandern (a. 1488) 259 
Flehe 305* 
Flingern 283* 305.* 
Fontainebleau 304* 
Frankfurt a. M. no* 116 180 183 

186 204 206 

— Rat der Stadt 201 

— Furstentag (1397) 118 
Frankfurter Drogen 143 171 
Franziskanerorden 227 240 
Frechen, Dr. Gottschalk 271 

v. Fredenaldenhoven, Andreas 134 
Freiburg, Burgmannen zu 201 
Friedrich III 24, s. Kaiser und K5nige 
Friedrich Wilhelm III, Kdnig von 

Preussen 310* 
v. Friemersheim, Heinrich 255 
friichte 165 170 171, s. Zolltarif 
fuder (Mafibestimmung) 143 166 210 

220 
Fiirstenberg, Heinrich 93 
Gaffeln, s. C6ln 



Digits 



zed by G00gle 



Register von Hans Mosler. 



333 



garn 81 171 

Garzweiler, Zehnte zu 270 
vom Geisbusch, Roilman 199* 
Geldern 245 

— Streitigkeiten mit Berg 126 ff. 
202 ff. 228 

v. Geldern, Arnold Herzog 147 
Geleitgeld (zu Dtisseldoi 0117184 185 
Geleitsrecht des £rzb. v. Coin 104 ff. 

131 186 
v. Gemen, N. der alte Herr \1457) 

249 273 

— Heinrich 237 249 273 

— Johann 273 

v. Gemen gen. Proistynk, Goswin 250 

273 

— Johann 273 

v. Gent, Hans (Johann) 200 201 
Gerhard, Graf v. Berg, s. Berg 

— Herzog v. J alien- Berg, s. das. 

— Meister, Beichtvater Herzog Ger- 
hards 252 253 

Gerichtsbaikeit, geistliche 26 bis 34 

39* 80 88 113 128 
Gerresheim 211 
Gesetzherren zu Coin 54* 63 
Gej>pers, Michel 269 
GewaUmeister zu Cttln 69 70 75 bis 77 
Ghemen, s. Gemen 
Ghogreff, Gogreff, s. Gogreve 
Gierath, Kirche zu 172 
v. Gimnich, Dietriqh 152 158 189. 
Gladbach, Amt 272. 

— Amtmann zu 266 
glas 171 

v. Goch, Johann 135 

Godesberg 186 

Gogreve, Johann 264 bis 266 

d. Goldene Bulle 81 

Golzheim 305* 

Gorescher Stein 170 

Gottesheller 297 

Graf en berg 305* 

Grftfrath, Kloster 98 

Grans, Walter 273 

Graz 256 

Grebben, Wilhelm Herr zur 191 

Grevenbroich, Amtmann zu 266 

v. Greveroide, Sybert 245 

Griepenkoeven, Edmund Herr zu, 

s. Endelsdorp 
groffgreinen 172 
v. Gronsfeld, N. Herr 162 

— Gerhard 262 273 

— Heinrich 249 273 

— Werner 216 273 

Gruit und Gruysser zu Dusseldorf 187 
Gruner, Generalgouverneur Justus 309 



Grys, Heinrich 209 
v. Guntersdorf, Lembgin 273 
Hafengeld zu D. 147 
Hager, Notar zu D. 297* 
Haich, Heinrich 90 
Haich'sche Stiftung 90* 
v. Hall, Harp 262 
v. Halle, Adolf 265 

— Dietrich 260 266 

v. d. Hallen, Hermann 222 
Hambach (Schloss) 198* 211 251 253 

260 263 264 
Hamburg, Armenanstalt zu 282 
Hamer, Dietrich 134 224 226 227 

232 253 254 256 
Hamm bei Dusseldorf 283* 305* 
Hammacher, Amtsverwalter zu D. 285* 
Hammerstein, Johann 135 268 
v. Hammerstein, Hermann 134 

— Johann 133 139 140 155 159 

161 228 241 245 ft. 255 

— Johann, dessen Sohn 254 

— Reinhard 134 161 255 256 259 

261 263 

— Sophie 133 
handmiihlsteine 143 
hanf 8l 171 
Hansa 89 

Hardevust, Heinrich 21 
Harden berg, Herrschaft 101 
v. HarfT, Freiherren 267 

— Godart 199* 217 222 

— Gottfried 208 236 

— Wilhelm der alte 199* 
harz 172 

Hase, Degenhard 238 250 

v. Hatzfeld, Herren 162 262 273 

— Georg 273 

— Godert 250 273 

— Henne 250 

— Hermann 273 

— Johann 250 273 

vom Haus, Johann 227 228 ff. 
Heidelberg, University 159* 
Heimbach, Amtmann zu 267 
v. Heimbach, Thys 215 
Heinrich, Apotheker 220 

— Kammerknecht d. Herzogin Sophie 

239 

— Kaplan des Herzogs Gerhard 2 1 2 
v. Hcinsberg, s. Loen 200 

— Philipp, Erzb. von Coin 6 
v. d. Heisteren, Thys 199* 217 
Hemmersbach, Johann 56 57 
heringe 137 140 143 145 166 168 169 

172 239 256 265 270, s. Vorzoll 
Hermann, Prior d. Kreuzbruderklosters 
zu Dusseldorf 253 



Digits 



zed by G00gle 



Register von Hans Mosler. 



der Hesse, Heinrich, s. Boyneburg 
v. Hessen, Heinrich Landgraf 274 
v. Hetzingen, Daem Rummel 217 250 

273 

— Johann Rummel 262 273 
v. Hilchenbach, Johann 264 
Himmelgeist 253 

vom Hirtze, Dr. Johann 31* 61 

— kftln. Rechtsgelehrter 125* 103 
v. Hittorf, Godart Burger zu C6ln 269 
hochborden (Schiffsbezeichnung) 166 
Hochst, Zoll zu 107 

v. Hochsteden, Stephan 273 
Hochmeister, s. Deutschritterorden 
v. Hoemen, Arnt 273 

— Gerhard 273 

v. Hoesteden, Werner 265 266 270 
in dem Hofe, Werner 273 
v. Hohenstein, Boemund 273 
Holland, Regent von 147 211 
v. Holstein, Kabold Stail 236 237 

— Jo 1 aim 273 

Holthus, Wilhelm, Kleriker zu Coin 

239 
holz 141 143 165 171, s. Vorzoll 
holzkohlen 171 
v. Hompesch (Humpusch), Heinrich 

199* 
Hondt, Eberhard 69 
v. Hongen, Johann gen.Wassenberg 267 
Honnef, Zoll 98 
v. Honseler, Johann 273 
vam Horne, s. v. Syberg 
Horneck, Zoll 101 104 108 
v. d. Horst, Adolf 213 219 222 224 

— Heinrich 268 

— Hermann 273 

— Rutger 273 
Hubertushospital zu D. 278 289* 
Hubertusorden, Ritter des 278 
Httckeshofen, s. Huckeswagen 
Huckeswagen 231 

v. Huckeswagen, Adolf 255 

Huissen, Zoll zu 98 

Hungerwasser, Tuchhandler in Coin 

239 
v. Hunoltstein, Heinrich 272 

— Elisabeth, Witwe Heinrichs 272 
Hurt v. Schdneck, Engelbert 275 

— Engelberts Witwe Anna 275 

— Johann 275 
Hussitenkriege 126 203 
v. Huyss, s. Haus 

Jacobi, Georg Arnold, Staatsrat z. D. 

285* 
v. Jauer, Johann 175 
v. Jenykow, Wenceslaus 175 
v. Immighauscn, Heinrich 273 



InhibirieumeisterzuC8ln 29* 30* 30 31 
Johann I, Herzog von Julich - Kleve- 

Berg, s. das. 
Johann, Ailfs Sohn 134 200 211 224 

s. Johann von D. 

— Beseher, s. Johann von D. 

— N. Meister 193 

— Roberts Sohn 250 

— Schroder 253 

— wapensricker zu C5ln 219 238 
Johann Wilhelm IL s. Pfalz 
Julich, Grafen und Herzoge: 

— Wilhelm 100 102 

— Reinald 122 126 196 
Julich-Berg, Herzdge: 

— Adolf I 122 ff. 150 ff. 187 ff. 
224 226 272 

— Gerhard 129 ff. 146 ff. 207 ff. 

— Wilhelm II 129 135 

— Wilhelm III 141 25b bis 261 263 
bis 265 267 

— Herzogin Jnlanthe 189 

— Herzojiin Sophie 151 153 159 
245 ff. 255 

Julich-Kleve-Berg, Herzoge : 

— Johann I 263 264 207 278 

— Johann Wilhelm I 162 

— Wilhelm IV 265 bis 270 279 
280* 

— Amalie 270 

v. Julich, Walram, Erzb. von Cain 100 

— Wilhelm der jungere 100 102 
Julich (Land) 98 193 

— Beamte: 

— Erbhofmeister 242 245 248 249 

— PJUe 217 bis 223 

— Rentmeister 215 222 

— Bede des Landes 219 

— Ritterschaft des Landes 198* 20 1 
Julich (Stadt) Sattler zu 254 

— Rutger Dam genannt 202 
Jurgen, Buchsen meister 264 

v. Isenburg, Salentin 191 
kachtz = Pranger 94 
Kaiser und Kdnige: 

— Albrecht I 98 

— Friedrich III 24 129 ff. 256 bis 

259 

— Karl IV 100 ff. 172 173 

— Ludwig d. Baier 98 99 

— Maximilian 70 130 146 257 bis 

259 

— Rudolf I 98 

— Sigmund 122 ff. 192 ft. 

— Wenzel 102 105 ff. 124 125 
174 ff. 192 

Kaisers werth, Zoll zu 98 100 ff. 1 80 ff. 

— Zollfreiheit der Coiner zu 132 



Digits 



zed by G00gle 



Register von Hans Moster. 



336 



kalk 143 171 

v. Calcum \Calchem), Gerres 272 

— Johann 133 226 

Cambrai, Nicolaus Propst zu 1 73 1 74 

kannen 143 171 172 

kantart (Kase) 143 171 

v. d. Kapellen, Johann 133 191 

Kappertz, Jacob 269 

Karl IV, s. Kaiser und Konige 

Karl Theodor, Kurfurst, s. Pfalz 

Karrenbender der Stadt C6ln 69 

Karthauserorden 147 206 212 

Kaspers, Stecknadelfabrikant zu D. 

294* 
v. Katzenellenbogen, Grafen 158 224 

225 249 251 261 

— Diether 274 
. — Johann 274 

— Philipp 274 
Kciserswerde, s. Kaiserswcrth 
Kemper, Antonius 271 
Kempgin, Johann 221 

v. Keppel, Hermann 205 

Kerpen, Albert, Propst zu 202 205 

v. Kerpen, Johann 56 

Kessel, Wilhelm, Burger zu C5ln 268 

Kettler, Elisabeth 270 

Christian, Zollschreiber und Kellner 

zu Dusseldorf 200 
Kiel, Armenfreunde zu 283* 
Kirchmeister, bergische 279 
kirmisse 162 
de Claustro, s. Kloster 
kleidung (1440) 215 218 219 223 231 

238 251, s. Tuch 
Clemens (VII), s. Pftpste 
Kleve <SchloB)-265 bis 268 271 
Kleve, Grafen: 

— Adolf 122 

— Dietrich VIII 98 

— Johann 100 
Kleve, HerzOge: 

— Adolf IV 147 212 220 221 

— Johann I 156 161 

v. Kleve, Agnes, Grafin von Berg 98 
Q9 100 

— Gerhard J ungh err 147 209217 220 

— Philipp Jungherzog 256 257 

— Adolf Jungherzog 256 257 
Kleve, Grafschaft 98 90 

— Zollfreiheit zu Dusseldorf 105 122 
131* 

— Rentmeister des Landes 221 

— Landdrost v. 220 

— Schlacht bei (1397) 115 125 180 
181 187 

v. Kleve, Hermann 93 
kleyspelz 245 



Klinckenbcrg 214 

vom Kloster, Wilhelm 210 212 214 
219 222 228 230 236 237 250 
Klunsch, Ailf 135* 251 256 • 

— Johann 135 

— Wilhelm 134 135 264 265 
Kluytgen, Arndt 269 

— Johann, Burger zu Dusseldorf 269 
Koch, Hans 268 

v. Kobern, Johann Rummel 274 
Koblenz 130 257 258 

— St. Florin 238 260 

— Tag (1440) 210 

— Kornteuerung (1438) 52 

— Zoli 142 bis 144 
v.Koblenz, Margarethe 271 
kohlen 143 170 

C6ln (Erzstift) 37 : 

Erzbischof im allg. I bis 4 16 19 

20 bis 26 37 38 95 98 99 ft. 

210 211 215 bis 217 220 bis 223 
Erzbischdfe: 

— Anno II 3 

— Philipp v. Heinsberg 6 

— Adolf II 141 

— Engelbert 5 6 

— Siegfried v. Westerburg 113 

— Heinrich v. Vimeburg 99 

— Walram v. Julich 100 

— Friedrich v.Saarwerden 105 U2(T. 

175 * 

— Dietrich v. Mors 19 20 51 123 ft. 
194 ff. 

— Ruprecht v. d. Pfalz 20 1 29 

— Hermann v. Nassau 20 129 130 
257 bis 260 

COIn, Dora 260 

— Domdechant 82 

— Domkapitel 95 

— Kanzler des Erzbischofs 238 

— Kleriker des Erzstifies 239 245 

— LandzOlle 128 204 

— Rheinzolle 98 105 129 141 142 
271 

— Streitigkeiten mit Berg 103 ff. 

175 ^ 

— Verhandlungen zwischen Stift, 
Kleve und Julich-Berg 216 217 

Coin (Stadt): 

— Amter zu, s. Ziinfte 

— Bauerbanke zu 11 13 
Beamte: 

— Bezirksmeister zu 51* 

— BQrgermeister zu 5 9 11 1 3 14 
22 24* 31* 39 ff. 

— Btirgermeistcrsehreibcr 4S 49 

— Burggraf 1 14* 

— B. auf d. Trankgasscntnr zu 69 



Digiti 



zed by G00gle 



Register von Hans Mosler. 



C6ln, Eidherren (Eidmeister) 39 65 

— Erbsalzherren zu 88 

— Fischmarktmeister 49 

— Fleischmarktmeister 46 70 91 

— Gesetzherren zu 54* 63 

— Gewaltmeister zu 69 70 75 76 77 

— iDhibicienmeister 29* 30* 30 bis 3 1 

— Krahnmeister 82 

— Mudder und Karrenbender 69 

— Ratsschreiber 79 80 

— Rentmeister 12* 31* 49 51* 60 
69 7i 72 74 75 76 77 89 

— Rheinmeister 37 45* 69 92 93 94 

— Rittmeister 57* 75 77 

— Stadtschreiber 22 

— Stimmeister 49 76 77 93 

— Vairherren 86 

— Weinraeister 69 

— Wucherherren 27 

— Bruderscbaften 9 

— Eidbttcher der Stadt 12* 14 15* 
20 25 26 27 47 58 72 73 90 92 

— Verbundbrief v. 139b 1 7 ff. 25 
26 39 ff. 50 ff. 59 61 03 72 bis 
75 96 

— Transfixbrief 26 54* 57* 59 62* 
66 ff. 

— Erbvogt 17 18 

— Eroberung durch die Franken 1 

— Finanzverwakung der Stadt 52 
52* 53 55 57 60 63 71 72 74 
75 76 80 83 94 

— Akzisen 37 81 ff. 

— Krahnengeld 88 

— Molter 36 82 

— Munze 14* 

— Rheinzoll 53 53* 129 ff. 

— Landzoll 151 

— Gaffeln 9 10 11 14 15 16 34 35 
39 bis 42 50 51 54 55 56 5859 
62* 63 64 67 68 70 71 bis 75 77 
bis 82 86 89 96 

— Ziinfte 8 bis u 15 16 34 bis 
43 64 66 67 69 70 bis 74 79 
80 81 87 89 96 

— Backer 35 36 45 47 48 59* 91 

— Barbierer 40 

— Beutelmacher 41 

— Blaufarber 67 90 

— Brauer 83 87 90 91 

— Drechsler 41 

-- Fischer u. Fischhandler 45 88 95 

— Fleischer 59* 67 70 91 95 

— Garnmacher 66 82 

— Giirtelmacher 41 56 67 

— Handschuhmacher 41 

— Himmelreich 67 



C6ln, Kannengiefier 53 

— Kornmesser 47 

— Koche 41 

— Kupferschl&ger 41 

— Malzmuller 35* 

— Muller 47 

— Nadelmacher 41 

— Sarw6rter 59* 67 

— Schmicde 66 

t — Schneider 59* 66 
I — Schuhmacher 54 

— Gaffel Schwarzhaus 78 

— Seidenamt 82 

— Steinmetzen 62 

— Gaffel Windeck 59 

— Wollenweber 53 56 62* 67 71 

— Ziechamt 67 

— Geschlechter 1 8 bis 12 15 20 bis 

27 29 37 4° 51 52 

— Gerichtsverh&ltnisse I 16 17 18 
19 bis 34 44 ff. 82 83 88 94 

— Gerichte: 

— Amtleutegerichte 17 18 44 

— Burgermeistergericht 17 bis 1 8 
44 bi * 47 

— Gerichte des Erbvogtes 17 18 

— Geburgericht 17 46 

— Gewaltgericht und Gewaltrichter 

17 18 46 54 65 79 86 

— Hachtgericht 18 

— Hochgericht I 16 18 20 bis 24 

28 61 68 88 

— Gericht auf d. Kommarkt 45 47 

— Ratsgerkht 17 27 32 

— Schreinsgerichte 13 19 44* 81 90 

— Scbaffengericht 17 19 bis 24 

— Gericht vor dem Stem oder am 
Fleischhause 45 

— Geistliche Gerichtsbarkeit 26 bis 34 
39* 86 88 

— Greve zu, s. Schdffenkollegium 

— Hochschule 25* 31* 

— Juden 95 

— Official, s. geistl. Gerichtsbarkeit 

— Prostitution 90 

— Rat der Stadt 5 6 7 9 lo II 
12 ff. 

— Ratsfreunde 15 51 5 1* 72 74 

— Richerzeche 3 bis 7 12 13 42 
bis 46 

— Schoffenkollegium 2 bis 7 13 15 

18 bis 24 27 
Cdlner Stapel 82 95 
COln, Turnier (1446) 228 

— Verfassungsgeschichte 1 ff. 

— Stadtwappen von 95 

— Wohlfahrtspflege 28* 29 80 95* 



Digits 



zed by G00gle 



Register von Hans Mosler. 



337 



C5ln (Stadt), Anteil am Bonner Zoll 1 5 2 

— Anteil am Dusseldorfer Rhein- 
zoll 158 

— Streitigkeiten mit Berg 1 03 ff. 1 7 5 ff. 
Zollfreiheit zu DQsseldorf 1 1 1 ff. 
144 149 179 ff. 

— Kirchliches: 

— Verbaltnis zwischen Stadt und 
Geistlichkeit 24 bis 38 39* 82 
87 bis 89 93 94 95 

— Verh&ltnis der Stadt zur Refor- 
mation 77 78 87 88 89 93 95 

— Orden und Kloster 38 87 bis 89 95 

— Dechant von St. Andreas 39* 

— Antoniuskloster 240 

— St. Aposteln 4 87 

— Begharden 38 

— Beghinen 38 83 

— Beghinenhauser 88 

— St Cunibert 87 

— Franziskaner 227 

— St Gereon 86 

— Abtei der 1 1000 Jungfrauen, siehe 
Ursulinenkloster 

— Abtei v. St. Maria im Kapitol 
63 68 

— St Martin 3 43* 47 95 

— St Pantaleon 95 

— St Revilien, s. Ursulinenkloster 

— Abtissin zu St. Revilien 269 

— St. Severin 4 18 

— Ursulinenkloster 87 191 269 

— Steuerfreiheit des Clerus 32 33 
bis 37 

— weltl. Betriebe der Geistlichkeit 
34 35 36 86 89 91 

— Hospitale 87 

— Hospital zu St. Brigitta 270 

— Hospital zu St Katbarinen 270 

— Ortlkhkeiten: 

— Badstube 923 

— BannmeUe 86 89 

— Beyentunn 86 

— Bargerhaus 4 43* 43 44 
•-- Filzengraben 4 

— Gurxenkh 52 88 

— an der Hallen 86 

— Haus Rebstocks 214 220 222 

— Haus Ailfs 212 

— Heinrich Apotbekers 220 

— den ampten 211 

— zur kleinen Gulche 245 

— Judengasse 245 

— Kaufhaus 81 

— Kaufhaus auf d. A I ten mar kt 69 

— Kirchspiele 27 17 87 245 

— St Laurentins 245 

— am Malzbnchel 86 



COln (StndO, Alter mark t 81 

— Fischmarkt 47 

— Fleischmarkt 45 46 

— Huhnermarkt 47 

— Kornmarkt 45 47 

— Wildbretmarkt 47 

— Niederich 4 18 

— Oversburg 4 18 

— Pranger zu 94 

— Quattermarktsaal 68 

— Rathausturm 52 

— Rheinvorstadt 234 

— Salzgasse 88 

— Schreibkaramer der Stadt 245 

— Ehrentor 32 

— Eigelsteintor 32 

— Hahnentor 87 

— Marspforte 214 

— Rheingassentor 88 

— Severin tor 32 

— Trankgassentor 69 

— Weingarten in der Stadt 87 

— Weinschule 34 93 

— Windmuhlen 89 
KSnigswinter 11 1 

Konrad, Koch Herzog Gerhards 220 

Konstanz 124 125* 259 

Konynck, Johann 209 

korb/isch 143 171 

Kornteuerung (1438) 52 

Kortelangen, Wilhelm 173 174 

Cranenburg, Propst zu 265 

d. Kranzchen zu C6ln bi 62 72 

Kreuzbruder, s. Kreuzherrenorden 

Kreuzbruderspende zu Dusseldorf 300 

Kreuzherrenorden 239 245 250 253 

254 266 268 271 
v. Kruythusen, Heinrich der alte 1 99* 
Kucke, Gert 205 
kuddelkauf 164 
kupfer 171 

Kuyfgyn, Wilhelm 1 83 184 
Lahnstein, Zoll 197* 
lampreten 154 220 
Landsberg, Scblofl 227 
v. Landsberg, Adolf 134 

— Agnes 266 

— Johann 191 196 208 212 215 
216 217 

Landfrieden zwischen Rhein und Maas 

113 114 
Landzolle, s. Berg und Coin 
de Lapide, s. Stein 
laverdanen (Schifrsbezeichnung) = lauer- 

tannen 166 
leder 143 170 
Lederbach, A. 57* 
leien 143 16$ 170 212 219 



Digits 



zed by G00gle 



H38 



Register von Hans Mosler. 



teinen 81 

v. LeiDingen, Eraicho Graf 274 

Leinpfad am Rhein 113 114 131 

186 206 
Lennep, Landzoll 119 
v. Lennep, Elsgin 228 

— Peter 133 205 ff. 

Lenxen, Appellationagericbtsrat zu D. 
282 285* 

— Regierungsrat z. D. 285* 
v. Levendad, Hermann 274 

v. d. Leyen, Adolf 250 274 

— Engelbert 250 274 

— Georg 262 

— Hermann 250 274 

— Johann 230 274 

— Nevelink 262 274 

— Rutger 250 274 

Leynhart, Kammerknecbi Herzog Ger- 

hards 218 220 
Lierenleld bei D. 305* 
Limbach, Johann 56 
v. Liraburg, Graf, Dietrich 274 

— Eberhard 191 196 

— Gerhard, Herr 191 

— Jungler X. 262 

Linden, Oberappellationsrat zu D. 285* 
v. d. Linden, Frank 69 
Linz, Rheinzoll 129 257 
v. Linz, Johann 238 

— Tilmann 238 

v. Loen, Johann 120* iSh 187 274 
Loils, Christine, Gemahlin J oh. Reb- 

stocks 229 
Lommersheim, Burgermeister v. C61n 

77 
Lowenburg, Zoll in der Herrschaft 1 30 
Ludwig der Baler, a. Kaiser und 

KSnige 
Lftlsdorf, Amtmann 255 

— Vogt 230 

— Zoll 107 108 129 ff. 357 258 

— N., Stiftsdechant zu D. 282 
Luneburg, N., Herzogin von (1440) 

209 220 
Liininck (Lunick, Lunyck, Luyninck), 

— Dietrich 230 — 256 

— Wilhelm 260—264 
Lupfen, Justine, Grafin zu 269 
Lutgin, s. Nagel 

Lutticher Bistumstreit 106 
v. Lutzenrath, Bertram 264 
v. Luxemburg, Wenzel Herzog 102 
v. Lyntzenich, Wilhelm 199* 
v. Lyskirchen, Werner 56 57 
Lytich zu Himroelgeist 253 
Maastricht, Kornteuerung (1438) 52 
Maess, Arnold, Bflrger zu Coin 271 



Maess, Bernhard 254 262 
Mainz (Erzstift) 107 119 127 
Mainz, Erzbischof im allg. 53 241 
v. Mainz, Erzbischof, Adolf 107* 

— Erzb. Konrad 206 
Mainz (Stadt) 197 
Maissz, s. Maess 

Manngelder an dem Dusseldorfer Rhein- 
zoll no t2t 155 ff- 249—251 
261 — 263 271—275 

Margarethv, Nichte Rudolfs v. Habs- 
burg 98 

v. d. Mark, Engelbert, Graf 105 274 

— Gerhard, s. Kleve 

Mark (Grafschaft), Zollfreiheit zu Do* 

seldorf 115 131* 
Maximilian I, s. Kaiser und K6nige 
Max Joseph, Kurfurst u, K&nig, & 

Baiern 
Medmen, s. Mettmann ! 

v. Mentzingen, Ulrich 208 235 | 

v. Merode, Rekalt 199* 

— Seyffart 274 

— Werner 1 99* 

Mettmann, Ami 158 187 230 231 
233—236 

— Amtmann 223 224 
metzmecher 210 

Middach, Eberhard, wapensticker zu 

C6ln 229 
Mintard, Gericht u. Kirchspiel 227 
▼. Moirlar, Lucart 191 
Molenheim, Mohiheim, Molenheym, 
Mulnheim, Mullenheim, a. Mfll- 
heim 
Monheim 257 

— Amtmann 249 262 265 

— Befeadgungtwerke 123 

— Zoll 98 137 202 ff. 
v. Monheim, Anna 271 

— Witwe Heinrichs 371 

— Witwe Johanns 271 

v. Montenbeck, Heinrich 274 
Montjtie 219 

— Amtmann 260 

v. Mori, Graf N. 209 215 216 231 

— Dietrich, Erzb. v. Cdln, s. das 

— Graf Friedrich 118* 

— Graf Johann 105 

— u. Neuenahr, Wilhelm Graf 26; 
MOrsenbroich 305* 

Moser, Witich 197 ff. 
Mudder der Stadt Coin 75 
Mule, Jordan 199* 
Mulheim a. Rhein 205 219 

— Befeatigungswerke 123 127 

— Hof 225 

— Zoll 187 



Digits 



zed by G00gle 



Register von Hans Mosler. 



339 



v. Mfilheim, Dietrich 117 120 183 189 

— Johann 181 
mfihlsteine 143 165 172 219 
Munchhausen, Karth&user zu 206 
Munheim, s. Monheim 
v. Mflnster, Bischof N. 147 211 219 
Muntz, Dietrich 269 
Munzedicte des Herzogs v. Berg 168 
Mutzhagen, Paul 134 265 

— Wilhelm 134 268 
Mylenforst, Hof zu 225 
Mynrebroeder, s. Franziskanerorden 
Nachganger, s. Zollbeamte 

Nagel, Lutgin 218 220 

Napoleons I Armengesetzgebting 304 

30S 3<> 6 3°7 
v. Nassau, Graf en: 

— Engelbert 196 197 

— Johann (versch.) 102 150 152 
196 197 218 219 224 242—245 
249 259—263 274 

— Heinrich 219 224 

— Philipp 215 

— Anieil der Graf en am Diissel- 
dorfer Rheinzoll 102 150 ff. 160 
162 196 197 224 249 261 263 

— Hermann, Gubernator v. C&in 1 29 
Nassau (Land), Zollprivileg im Lande 

Berg 197 
v. Nassau - Bilstein, Johann Jungherr 

249 
v. Nassau-Wiesbaden, Adolf Graf 274 

— Philipp Graf 274 
Neisber, Johann 134 263 
v. Nesselrode, Bertram 261 

— Johann 237 248 251 255 

— Wilhelm 159 210 213 217 218 
220 222 226 236 237 238 240 
241 242 244 245 248 249 262 
264 265 

— Wilhelm Vlecke 236 

v. Neuenahr, Grafen 162 214 

— Hermann Graf 274 

— Gumprecht 18 238 274 

— Wilhelm 262 267 274 
Neuenkirchen, Kirchspiel 240' 
Neufi 95 in 209 221 270 

— Rheinzoll 98 105 

— Zollfreiheit der Coiner zu 132 
Neuter Krieg 36 48 53 54 
Neuter Kuchen 154 209 210 211 222 
Nideggen 245 ff. 

Niemagen, s. Nymwegen 

Nikolaus V, s. Papste 

Noete, Daem, Burger zu C6ln 268 

Norentyn, Dietzmann 266 

— Wilhelm 266 
Novum castrum, s. Burg 



Nurnberg 200 204 

— Reichstag (1383) no 

— Reichstag (1431) 127 
v. Nurnberg, Adam 69 
Nuwenar, s. Neuenahr 

v. Kuwenhusen 218 
Nymwegen 203 

— Chorherren 147 212 

v. Oldendorp, Johann 69 93 
v. Orsbeck, Engelbert 274 
Orsoy, Pastor zu 264 

— Zoll 98 

v. Osnabriick, Bischof Dietrich 112 114 

177 178 
v. Ossendorp, Clais 134 251 254 256 
Oberbilk 305* 
Oberlahnstein 121 
Oberwesel, Zolltag (1491) 260 
v. Odendorf, Rolant 1 2* 
Odenkirchen, Tilman 69 
v. Oeverlake, Johann 183 184 
Ofterkarop, Albrecht 252 

— Konrad 254 

— Wilhelm 253 

Paetze an der marporzen 214 
v. Palant, Johann 222 

— Werner 199* 217 
Panhusen, Johann 48 
Papste: 

— Clemens (VII) 106 

— Nikolaus V 242 

— Urban VI 106 109 no 

v. Passau, Georg Bischof 125" 193 
Paul, wapensticker 255 
pech 172 
pelzwerk 245 
Pempelfort 283* 305* 

— Hof zu 267 

v. Pempelfort, Reinhard 269 

Peter fodener [!] 253 254 

v. d. Pfalz, K&nig Ruprecht, s. Kaiser 

und K&nige 
Kurfursten : 

— im allg. 53 106 108 119 

— Ruprecht d. Jungere 10 1 102 

— Ludwig 127 202 ff. 228 

— Johann Wilhelm II 280 

— Karl Theodor 281 30 1* 

v. Pfeil, Stadtdirektor zu D. 282* 
pfennigwert 143 171 
Pforzheim 124* 193 
Pieck, Johann 211 249 
v. Plesse, Johann 218 274 
v. Plettenberg, N. 218 

— Bertold 240 251 252 254 255 250 

— Rabot 264 267 

I — Witwe Werners 270 
I Poedyk, Wilhelm 255 



Digits 



zed by G00gle 



340 



Register von Hans Mosler. 



Pontamousson, Markgrafschaft 124 192 

193 
Poppelsdort 202 203 210 211 221 
Porz, Amtmaun 209 210 255 
Prag, Franz Kanonikus zu 183 
PreuBen, KBnig Friedrich Wilhelm III 

310* 
pricken 154 220 
v. d. Proist, Johann 2 1 1 
Proistynk, s. Gem en 
Provinzialrat zu Dtisseldorf 285* 
zum Piitz, Christian 134 156 245 251 

253 254 255 256 

— Belgin, dessen Gat tin 255 
Pyecke, s. Pieck 

v. Pyrne, Daem 253 
Quadt (Quade) Ailf 158 217 222 227 II. 
248 260 262 265 

— s. Tochtcr 233 

— Johann 158 207 ff. 

— Margarethe, Tochter Johanns 232 

— Stephan 262 

— Wilhelm, Lingers Sohn 223 
Quante, Johann 253 
Quettyngk, Peter 87 

quernen 170 
Randeiath 256 

— Wickenzehnt 1111 Amt 270 
Ratingen 160 207 

— Pastor zu 266 
Ravensberg 216 217 218 219 

— Wilhelm Graf v. 123 194 

— Drost des Landes 222 
Rebstock, Johann 133 207 211 213 

214 220 224 225 226 229 
v. Red high oven, Sander 274 
Rees 105 113 120 121 127 

— Heinrich Propst zu 221 

— Zoll 98 
Reichskammergericbt 88 132 

v. Reiffenberg, Coen 250 262 275 

— Johann 262 275 

v. Reifferscheid, N. Herr 224 225 

— Johann no 158 160 191 194 
226 227 

— Reinard 31 199* 274 
v. Reis, Wilhelm 274 
Remagen, Zoll 128 129 

v. Rennenberg, Wilhelm 264 

Reutlingeo 124* 193 

Reventloe, Clais 221 

Reyde, s. Rheydt 

v. Rheinbach, Antonius 266 268 

Rheinberg 221 

— Rheinzoll 98 105 
v. Rheinberg, Peter 240 
rheinfisch 25b 

v. Rheineck, Jacob Burggraf 27? 



[ v. Rheineck, Burggraf, Johann 272 
: — Jungherr 262 
Rheinmeister zu Cain 37 45* 69 92 

93 94 
I Rheinverkehr 153 161 260 263, siehe 
J Dusseldorf, Rheinzoll 

I Rheinzolle 97 ff., s. auch C6ln nnd 
I Dusseldorf 

v. Rheydt, Gerhard 215 225 274 

— Johann 69 

Richerzeche zu C6ln 3 bis 7 12* 13 
42 bis 46 

Rinck, Johann 68 
■ Rittmeister zu C6ln 57* 75 77 
I Rode, Peter 69 

Rodemacher, Herr von 233 239 

Rodenkirchen, Jakob 93 
I v. Roelshusen, Cristoffel 267 

v. Roire (Royre), Godart 274 
I — Wynand 190* 
! Rolandseck 222 

Rompelsmuhle bei Bilk 267 

Rosellen'sche Stiftung 299 300 

Rosenfeld, David 125* 197 ff. 

rote 143 171 

Rotorp'sche Stiftung 299 

Rottweil 125* 

Ruhrort, Zoll 105 118* 

Rumfort, N. Graf 291* 

Rumforter Suppe 291* 307 

Rudolf I v. Habsburg, s. Kaiser und 
Konige 

Ruprecht v. d. Pfalz, s. Kaiser und 
K6nige 

Ruprecht, Kammerknecht Herzog Ger- 
hards 219 

v. d. Ruyr, Godart 135 265 268 

Ryckwin, Johann 269 

v. Rynsheim, Johann 146 256 

Ryffenberg, s. Reiffenberg 

v. Saarwerden (Sarworden) 2 1 9 

Sachsen, Elisabeth Herzogin zu 197 

v. Sachsen, Sophie, s. Berg 

v. Salm-Dyck, Graf 1 59 

salz (-handel) 47 1 37 140 1 68 160, 
172 210 255 256 265 270, siehe 
Vorzoll 

sammet 172 

v. Sassenhusen, Friedrich 275 

v. Sayn, N. Graf 249 

— Johann Graf 275 

— Gerhard Graf 187 275 

— N. Gralin 262 

— Georg Jungherr 213 
Scharpenbach, Margarethe 246 
Schauenbu-g, Reinhard Herr zu, siehe 

Westerburg 
^chemer, Heinrich 2t9 



Digits 



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Register von Hans Mosler. 



341 



Schenk zu Schweinsberg, Eberhard 275 
Scherffgcn, Rembod, Greve zu Coin 

114 17s 176 177 
v. Scheyven, Jacob gen. Vryheit 114 

175 176 177 
schiffe, verscbiedene Arten der 166 260 
Schmitz, Walter, Burger zu Dusseldorf 

269 
v. Schoirlenberg, Rembert 20$ 
Scholle, Dietrich 266 
schollen 143 170 
v. Sch&nborn, Gerhard 2 1 7 
v. Schoneck, s. Hurt v. Schftneck 
Schramm, Rechtslehrer 282* 
Schreiber, Peter, s. Lennep 
Schreinsgerichte zu C6ln 13 19 44*81 
Schungel zu Wockenheim, Albert 275 
v. Schurenfeltz, Konrad 69 
v. Schwanenberg, Gawin 158 212 21 

218 224 bis 228 230 
schwefel 171 
Schynheide, N. 253 
Sibergh, s. Syberg 
Siegburg 217 
v. Siegen, Gerhard 69 

— Arnold, dessen Sohn 69 
Sigmund, s. Kaiser und Konige 
Sinzig, Jordan Mule Herr zu 199* 

— Zoll 98 103 128 129 

v. Sleburch, Johann Pyecke 2 1 1 
Slosgen, Margarete, Biirgerin zu C61n 

269 
Soester Fehde 128 
Solingen, Amt 238 240 

— Hof zu 101 

v. Spangenberg, Andreas 261 263 

Sparrenberg 205 219 

v. Speier, Bischof Adolf 107 

sperrglocke zu Dusseldorf 298* 

specerei 172 

Spies, Reimar, s. Bullisheim 

Spitz, Dietrich 69 

Sprunk'sche Stiftung 299 300 

stahl 143 170 

Stail, Lutger 222 231 239 

— Rabold, s. Holstein 

v. Stamheim, Johann 206 275 

Steinbach, Veste 240 

vom Steine (Steyne) Bernhard 264 

— Godert 208 210 

— Hans 275 

s. auch Nesselrode 
v. Steinen (Steynen) Johann 262 275 
zum Steinhaus, s. Beyenburg 
SteinktiHer , Samtbandwirkereibesitzer 

z. D. 294* 
Steinwartz, Landrentmeistei 267 
Stimmeister zu Coin 49 76 77 93 



stockfisch 137 143 145 170 239 265 

270 
Stockum, Honschaft 283* 
Stofleln 305* 
v. Straelen, Johann 200 

— Klftrchen 213 253 
StraJtburg 120 
Streitholz, Jurgen 270 
Stromhoheit auf dem Rhein 113 114 

1 8b 
Striinkede, Fehde mit 232 
Swaensbercb, s. Schwanenberg 
Sweders, Katharina, COlner Burgerin 

228 
v. Syberg (Syberch) Christian 114 176 
v. Syburg, Johann 133 200 205 
teer 143 172 
v. Teklenburg, N. Graf 219 

— N. Grfifin 147 215 
terlingk = Ballen Tuch 8 1 
Theus, Heinrich 21 
Thomas, Bartscherer 264 
Thorn 125* 

Tilmann, Jakobs Sohn 241 

tonnenfische 143 172, s. Vorzoll 

t6pferwaren 143 165 171 172 

Torek, N. 262 

Torek, Godart 275 

vam Torn, Heyne 215 

Torsperrgeld zu Dusseldorf 298 300 

309* 
totschlager (Schiffsbezeichnung) 166 
tournarien (turnosen) zu Kaisers werth 

159 
trankweine 146 147, s Dusseldorf, 

Rheinzoll 
v.Trier, N. Erzbischof 53 10b 

— Erzbischof Werner 117* 186 
Trier (Erzstift), Zolle 106 

— (Stadt) 119 182 

— (geplanter) Kurfiirstentag 1 24 192 
v. Troisdorf, Gerhard 264 

— Sybert 269 

tuch 81 143 171 200 208 209 213 
218 219 223 236, s. kleidung 

Turnosenrechming 1 50 ft., s. Dusseldorf, 
Rheinzoll 

v. T/evel, Andreas 199 

v. Udesheim, Alexander 265 260 

Unna, Amt 266 

Urban VI, s. Pftpste 

Urdemann, Dr. Heinrich 39* 

Urdenbach, auf der 215 253 

Ordingen, Zoll 98 

Utrecht 260 2L>! 

— Karthfiuser 147 212 

v. Utrecht, Bischof Friedrich 146 260 
261 



Digits 



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342 



Register von Hans Mosler. 



Utrecht, Walrab Elekt 147 210 

vardel (Tuchpackung) 171 

Vederhen, Hieronymus, Bflrger zu 

C6ln 269 
v. Velbruggen, Adriane 267 
Velink, Johann 134 265 
v. Velme, Neysgin 248 
v. Velmyrken, Symon 218 220 
v. Vernycb, s. Brente 
Verpflegungshauser 305 
Vianden, Hen zu, s. Nassau 
Villingen 125* 
▼. Virneburg, Heinrich, s. Coin, Erz- 

bisch&fe 

— Ruprecht Graf 219 

v. Visschenich, Rabod 199* 
v. Vlatten, Johann 265 266 

— Werner 199* 

— Wilhelm 199* 

Vlecke, Wilhelm, s. Nesselrode 
Voes, Volkwein, Gewandschneider zu 

Cdln 209 213 221 
Volkwein, s. Voes 
Volmerswerth 283* 305* 
v. dem Vorste, Dietrich 114 176 
vorzoll 141 148 ft., s Diisseldorf, 

Rbeinzoll 
v. Wachtendorp, Otto 199* 
Wachtgeld zu C5ln 32 
waid 171 
Waisenpflege zu Diisseldorf 290 291 

307 
v. Waldeck, N. Herr 214 261 

— die Boisse 250 

— Philipp Bois 262 264 275 

— Johann Bois 275 

— Clais, Zttllner zu DOsseldorf 133 
v. d. Walle, Johann 22 

Walpod, Otto 250, s. Bassenheim 
Wassenberg, Einldse des Landes 266 
Wassenberg, Johann v. Hoengen gen. 

267 
vom Wasserfafi, Gerhard 62 64 68 
v. Wede, s. Wied 
v. Wedich, Hermann 93 
Weeslich, Zoll 118* 
Weil in Wiirtt. 124* 193 
wein (-handel) 37 38 45 47 140 141 

143 M5 154 i&5 »7i 172 195 

217 221, s. Vorzoll 
weinkaufmannschaft zu C6ln 4041 9294 
Weinmeister zu C61n 69 
v. Weinsberg, Elisabeth 197 

— Hermann 76 77 79 

— dessen Vater 78 

— Konrad 197 
Weirigben, Heinrich 253 
Wenzel, s. Kaiser und Kttnige 



Werden (Stift), Zollfreiheit zu Dussel- 

dorf 115 131* 
Werftgeld zu Dusseldorf 147 171 
Wermelskirchen, Landzoll 119 
Werner, ZGlmer zu Dusseldorf 133 
v. Wesel, Gerhard 33 60 
▼. Westerburg, Herr 249 275 

— Jungberr 261 

* — Coen (Kuno) 275 

— Reinard 150 158 187 188 195 

275 
Westfalen, Herzogtum 113 
Wevelinghofen (Wevelkoven), Wilh. v. 

158 160 191 237 
v. Weytenmule, Wlachnico 181 
v. Wied, N. Graf 275 

— N. Jungherr 261 275 
v. Wienhorst, Johann 275 

v. Wiesbaden, s. Nassau -Wiesbaden 
Wilhelm, ZGllner und Kellner zu 
Dfisseldorf, s. Winter 

— Graf v. Berg, s. Berg 

— Herzog v. Berg, Jiilich-Berg, Jfllich- 
Kleve-Berg, s. das. 

— Graf, Markgraf, Herzog v. Julich 
s. das. 

v. Wiitz, Friedrich 272 

— Gerhard 249 272 
* Hattart 261 272 

— Philipp 272 

v. Winkelhausen, Hermann 267 

— Johann 275 

— Lutgin 2b 1 262 

Winter, Wilhelm, Zollner and Kellner 
zn Dusseldorf 133 187 188 196 
Wipperfarth 160 207 
v. Wischow, Peter 181 
v. Witgenstein, Eberhard 264 
Wittgenstein, N. Graf zu 213 
Wohltatigkeitsbureau 305 
Worchem, Johannes, v. Geldern 245 
Worringen, Schlacht 113 
Wucherherren zu C6ln 27 
wullenwiefgezauwen = Websttthle 94 
v. Wnrttemberg, Eberhard Graf 259 

— Ulrica Grraf 220 
Wyk, Nonnen zu 147 213 
Wyle, s. Weil 

Wylich, Arndt, Bttrger zu Dusseldorf 

269 
wyndermecher 210 
v. d. Wysch, Wulf 221 
v. Xanten, N. Propst 146 
Xanten, Zoll 98 
Ybusch vYbwsch) 182 
v. Ycket, Teylgen 250 
Yss, Bernard 69 



Digits 



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Register von Hans Mosler. 



343 



Zelis 2 10 

v. Zelis, Johann 215 
Zentral-Wohltatigkeitsanstalt fttr den 
Kanton Dusseldorf 305 bis 309 310* 
v. Zissen, Emmerich 239 
Zobbe, Albert 133 190 202 205 

— Engelbert, Herr zu Elberfeld 275 
Zoli, s. Rheinzoll und Landzoll 
Zollabfertigung, s. Dusseldorf, Rheinzoll 
Zollbeamte, s. Dusseldorf, Rheinzoll 
Zollbefreiungen, s. Dusseldorf, Rheinzoll 
Zollfuder, s. Dusseldorf, Rheinzoll 
Zollhaus, s. Dusseldorf, Rheinzoll 
Zollkapitel 142 
Zollknecht, g. Zollbeamte 



Zdllner, s. Zollbeamte 
Zoliordnung, s. Dusseldorf, Rheinzoll 
Zollschreiber, s. Zollbeamte 
Zolltarif, s. Dusseldorf; Rheinzoll 
Zollverein der rheinischen Kurfdrsten 
120 127 141 142 203 205 207 
Zollverwaltunp, s. Diisseldorf, Rheinzoll 
Zons, Zoil 128 209 220 
zucker 172 
Zundorf (Zudendorf) 221 

— Rheinzoll 127 202 ft. 
Zfltphen, Grafschaft 126 204 

v. Zweifel, Heinrich 214 215 217 222 

— Johann 202 205 211 213 214 
216 217 if. 228 230 



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UNIVERSITY ) 



Digits 



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Digiti 



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Digiti 



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Digiti 



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Digiti 



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