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Full text of "Die Landwirthschaftliche Schule Zuerich"

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Die 


Landwirtschaftliche Schule 

des 

Eidgenössischen Polytechnikum» 

in ZĂĽrich. 


Festschrift 


zur Feier ihres 25jährigen Bestehens 

am SchlĂĽsse des Schuljahres 1895/96. 


Im Aufträge des Schweizer. Schulrathes 

verfasst von 

Dr. Adolf Kraemer 

Professor der Landwirtschaft am eidgen. Polytechnikum in ZĂĽrich. 




Mit 11 Tafeln, davon 7 Ansichten in Photolypie, 
nach Original-Aufnahmen von Professor Dr. J. Barbieri in Zürich, und 4 Grundpläne. 


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ZĂśRICH 

Druck von F. Lohbauer. 
1896. 


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Harvard Colligre Library 
October 6, 1Ă–13 
Gift of 

Prof. Theodore Vetter, 
ZĂĽrich. 


m m FEB 26 1614 


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„Zwar ist Vollkommenheit ein Ziel, das stets entweicht, 

Doch soll es auch erstrebt nur werden, nicht erreicht. 

Dass unerreichbar hoch das Vorbild alles Guten 
Und Schönen ob dir steht, das sollte dich entmuthen? 
Ermuthen sollt* es dich, ihm ewig nachzustreben; 

Es steht so hoch, um dich stets höher zu erheben.“ 

RĂĽckert. 


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Vorwort. 


Veranlasst durch den Schweizer. Schulrath veröffentlichte Ver- 
fasser vorliegender Schrift im Jahre 1871 durch die Schweizer, land- 
wirthschaftliche Zeitung« eine Abhandlung über: Die landwirthsc häß- 
liche Schule des eidgen. Polytechnikums in ZĂĽrich . Es geschah das 
zu einer Zeit, da die Eröffnung dieser Schule unmittelbar bevorstand. 
Mit der Arbeit wurde beabsichtigt, den Freunden des in’s Leben treten- 
den Institutes, insbesondere allen den Männern, welche für die Er- 
richtung desselben mit gewichtv ollen GrĂĽnden nachhaltig ein getreten 
waren, Auskunft darĂĽber zu geben, wie die neue Anstalt ihre Aufgabe 
aufgefasst hat, und welche Mittel und Wege sie zu deren ErfĂĽllung 
zu ergreifen Willens war. Am SchlĂĽsse unserer damaligen Aus- 
fĂĽhrungen hiess es, dass die landwirtschaftliche Schule nicht unter- 
lassen werde, von Zeit zu Zeit Bericht darĂĽber zu erstatten, wie sie 
die ihr gegebenen Kräfte und Mittel benutzte und welche Erfolge sie 
auf der ihr vorgezeichneten Bahn erzielte. 

Seit jenen Tagen ist ein Vierteljahrhundert dahingegangen / 
Nachrichten ĂĽber das Leben und Streben an der landwirthschaftlichen 
Schule sind inzwischen bei verschiedenen Gelegenheiten in die Oeffent- 
lichkeit gedrungen. Schritt fĂĽr Schritt wurde ihrer Ausgestaltung und 
Wirksamkeit auch in den jährlichen amtlichen Berichten des Schweizer. 
Schulrathes an die oberen Behörden gedacht. Noch fehlte aber bislang 
ein Ueberblick ĂĽber ihre Geschicke im Laufe gedehnterer Zeitabschnitte, 
eine eingehende und zusammenfassende Darstellung ihrer Entwicklung. 

Ein freudiger Anlass bietet sich nunmehr dar, ein abgerundetes 
Bild von der Vergangenheit und der gegenwärtigen Verfassung der 


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VI 


landwirthschaftlichen Schule zu entwerfen und damit ein Wort ein- 
zulösen, welches diese vor 25 Jahren gegeben hat, nämlich allen den 
Kreisen, welche in wohlwollender FĂĽrsorge den inneren Ausbau der 
Anstalt direct oder indirect gefördert, überhaupt Allen, welche deren 
Einrichtung und Thätigkeit vertrauensvoll begleitet haben, in nicht 
ferner Zeit die Thatsachen vorzufĂĽhren, deren vorurtheilsfreie WĂĽrdi- 
gung darüber entscheiden soll, ob dieselbe »auf allen ihren Wegen 
das Richtige traf.« Die vorliegende Schrift trägt die Bestimmung, 
diese Zusage zu erfĂĽllen. 

Indem wir dieselbe einer freundlichen Aufnahme empfehlen, geben 
wir zugleich der Hoffnung und Zuversicht Ausdruck, dass es der land- 
wirthschaftlichen Schule beschieden sein möge, auf der gewonnenen 
Grundlage mit Erfolg weiterzubauen und bei der Einkehr der nächsten 
Jubelfeier ihres Bestehens sich bestärkt zu fühlen in dem Bewusstsein, 
durch gehäufte Anstrengungen den unaufhaltsam fortschreitenden An- 
forderungen der Zeit gewachsen geblieben zu sein und ihre wissen- 
schaftliche Rangstellung wie ihren befruchtenden Einfluss auf die aus- 
ĂĽbende Landwirtschaft behauptet zu haben. 

Der hohen Behörde und seinen verehrten Herren Collegen aber 
kann der Verfasser es sich nicht versagen, an dieser Stelle seinen 
wärmsten Dank für die freundliche Unterstützung auszusprechen, welche 
sie ihm in der Durchführung vorliegender Arbeit zu gewähren die 
GĂĽte hatten. 

ZĂśRICH am SchlĂĽsse des Sommersemesters 1896. 

Professor Dr. A. Kraemer. 


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Inhaltsverzeichnis 


Seite 

I. Entstehungsgeschichte 1 

II. Aufgabe und Stellung 47 

III. Organisation. 

1. Studienordnung 67 

2. Aufnahmebedingungen 75 

3. Lehrplan 81 

4. Lehrkräfte 102 

5. Gebäude der land- und forstwirtschaftlichen Schule . 107 

6. HĂĽlfsmittel fĂĽr Lehre und Forschung 108 

I. Naturwissenschaften. 

Institute, Sammlungen, Excursionen 108 

II. Landwirthschaftswissenschaft. 

a) Bibliothek 114 

b) Sammlungen 115 

c) Versuchswesen 117 

d) Untersuchungsstationen (AnnexanstaltenJ 133 

e) Excursionen 142 

7. DiplomprĂĽfungen 146 

8. Preisaufgaben 148 

IV. Frequenz 150 

V. Erfolg 160 


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Die landwirtschaftliche Schule des eidgenössischen 
Polytechnikums in ZĂĽrich. 


I. Entstehungsgeschichte. 

Dem Entschlüsse der eidgen. Behörden, in den Organismus des 
bereits im Jahre 1855 eröffn eten Polytechnikums in Zürich nachträglich 
eine landzvirthschaftliche Schule einzufügen, ist eine längere Reihe von 
Anregungen und Anträgen , von Untersuchungen und Erwägungen 
vorangegangen. Diese bilden gleichsam die Vorstufe der GrĂĽndung 
unserer Anstalt, den ersten Abschnitt ihrer Geschichte. So gedehnt 
auch der Zeitraum war, ĂĽber welchen sich die vorbereitenden Mass- 
nahmen erstreckten, zwischen ihnen leuchtete doch immer eine ebenso 
erfreuliche wie ermuthigende Erfahrung hindurch. Und diese bestand 
in der Thatsache, dass die Idee, welche den Berathungen zu Grunde 
lag, in den übereinstimmend geäusserten Wünschen aller einsichtigen 
Vertreter der Landwirtschaft einen starken RĂĽckhalt gefunden hatte, 
jeder Meinungszwiespalt ĂĽber die Tragweite des in Aussicht ge- 
nommenen Schrittes also ausgeschlossen war. Wesentlich diesem glĂĽck- 
lichen Umstande war es zu verdanken, dass die Behandlung der Frage 
einen ungestörten Verlauf nehmen und unbekümmert um Neben- 
rĂĽcksichten gerade den bevorzugt wichtigen Seiten derselben die ein- 
gehendste Sorgfalt widmen konnte. Nicht ungĂĽnstig erschien darum 
aber auch von vornherein die Stellung der landwirtschaftlichen Schule, 
da diese ein bestimmt und wiederholt ausgesprochenes Verlangen, die 
Landwirtschaft des Landes einer Stätte wissenschaftlicher Lehre und 
Forschung theilhaftig zu machen, zur Verwirklichung brachte und 
somit in der Lage war, ihre Berechtigung aus einem allgemein an- 
erkannten Bedürfnisse herleiten zu können. — 

Der Ursprung aller Anregungen zur GrĂĽndung einer Schweizer, 
höheren landwirtschaftlichen Schule reicht zurück bis in die 50er Jahre. 
Zur Erhärtung dessen, und da wir ausser Stande sind, die Erstlings- 


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Anläufe auf Grund besonderer Dokumente bis zu ihrem Ausgangs- 
punkte zu verfolgen, berufen wir uns auf einen Passus des Vorwortes, 
mit welchem das eidgen. Departement des Innern unter dem 26. October 
1868 die Mittheilung eines Commissionalgutachtens ĂĽber Errichtung 
einer höheren landwirthschaftlichen Schule am eidgen. Polytechnikum 
begleitet hat. Derselbe lautet: 

»Schon in dem Berichte des Herrn Robert v. Erlach an den 
h. Bundesrath vom Jahre 1855 ĂĽber den Pariser Concurs wird der 
Wunsch ausgesprochen, dass der landwirtschaftliche Unterricht am 
Polytechnikum ein geführt werden möchte. Es heisst in jenem Be- 
richte: ,Es sei zum Verwundern, dass diese fĂĽr die Mehrzahl der 
Bewohner des Landes wichtigste aller praktischen Disciplinen gänz- 
lich vergessen worden sei.* 

Dieser Anregung folgte schon im Jahre 1856 ein Gesuch der 
Section d’industrie et d’agriculture de l’Institut genevois im gleichen 
Sinne. Die Societe Jurassienne d’emulation liess sich einige Jahre 
später ebenso vernehmen.« 

Wie aus dem erwähnten Actenstücke weiter hervorgeht, bildeten 
diese Schritte zugleich die Vorläufer analoger Bestrebungen der land- 
wirthschaftlichen Vereine der Ost - und Centralschweiz . In den Jahren 
1858, 1859, 1860 und 1862 brachten nämlich diese Vereine ganz un- 
abhängig von einander die gleiche Frage wiederholt unter den ver- 
schiedensten Formen und trotz Verschiebungen und Abweisungen 
bei den Bundesbehörden zur Sprache. 

Als eine geradezu typische Erscheinung unter den Kundgebungen 
jener Tage darf eine Denkschrift vom 11. December 1858 betrachtet 
werden, welche von dem provisorischen Vorstande des landwirthschaft- 
lichen Bundes verfasst und der eidgen. Behörde mit dem bestimmten 
Gesuche unterbreitet wurde, »es möchte der La n d 7t ’ irt fisch aft am eidgen. 
Polytechnikum diejenige BerĂĽcksichtigung zu Theil werden, welche ihr 
bei ihrer hohen volkswirthschaft liehen und staaisökonomischen Bedeutung 
gebührt .« Dieselbe war unterzeichnet von dem Vicepräsidenten des 
thurgauischen landwirthschaftlichen Vereins, J. Kopp, Kantonsforst- 
meister und später Professor an der Forstschule des eidgen. Poly- 
technikums, und von dem Actuar, Professor Mann in Frauenfeld. Das 
SchriftstĂĽck hebt ganz besonders folgende Gesichtspunkte hervor: 

Es ist zu bedauern, dass bei der GrĂĽndung der einzigen eid- 
genössischen Lehranstalt die Landwirtschaft an derselben keine Be- 
rücksichtigung gefunden hat, die Landwirtschaft, die den grössten 
Theil der Bevölkerung beschäftigt, das ganze Volk ernährt und, wenn 
sie nicht hinter den Anforderungen, welche die gesteigerten BedĂĽrf- 


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nisse an sie stellen, ZurĂĽckbleiben soll, nicht weniger Intelligenz voraus- 
setzt, als irgend ein anderer Beruf. 

Das Polytechnikum soll eine realistische Hochschule sein fĂĽr alle 
nationalen Bedürfnisse. Welches Bedürfniss aber könnte nationaler und 
dringender sein, als eine Pflege der in das Gebiet der Landwirth- 
schaft einschlagenden Fächer? 

Einseitige Ausbreitung der Industrie erzeugt, wie die Geschichte 
mancher Länder in der eindringlichsten Weise lehrt, sociale Uebel- 
stände der bedenklichsten Art, während das Volk sich der glücklichsten 
Zustände erfreut, bei welchem die Entwicklung der Landwirthschaft 
mit derjenigen der Industrie in harmonischem Verhältnisse steht. Durch 
den riesenhaften Aufschwung der Industrie droht dieses Gleichgewicht 
bei uns immer mehr verloren zu gehen, wenn nicht durch eine ent- 
sprechende Förderung der Landwirthschaft entgegen gearbeitet wird. 

In ihren weiteren AusfĂĽhrungen wendet sich die Denkschrift einer 
speciellen BegrĂĽndung ihres Anliegens zu, indem sie die EigenthĂĽm- 
lichkeit des Landes, den gegenwärtigen Zustand der Wissenschaft in 
seinem Verhältnisse zur schweizerischen Landwirthschaft in’s Auge 
fasst, auf den mächtigen Einfluss der neuen Verkehrsmittel auf den 
Betrieb dieses Gewerbes hin weist, und daran erinnert, wie in der 
also veränderten und geschraubten Situation nur der unterrichtete Fach- 
mann, derjenige, welcher die Errungenschaften der Wissenschaft in 
den Dienst seines Gewerbes zu stellen vermöge, die Aussicht auf 
nachhaltig glĂĽckliche Betriebserfolge geniesse. 

Bemerkenswerth ist noch folgender Satz : »Die seit einem 
Decennium so bedeutend gesteigerten Güterpreise und Arbeitslöhne 
verlangen gebieterisch einen rationellen Betrieb der Landwirthschaft, 
und zwar muss der Schweizer Bauer, wenn er ferner seine Rechnung 
finden will, nicht nur auf Vermehrung seiner Bodenerzeugnisse, son- 
dern auch ebenso sehr auf möglichst hohe Verwerthung derselben 
Bedacht nehmen.« 

Der geschilderten Sachlage gegenĂĽber, und da die HĂĽlfsmittel 
der Kantone für eine zeitgemässe Förderung der Landwirthschaft 
als unzulänglich bezeichnet werden müssten, hebt die Eingabe hervor, 
w r ie es ganz im Sinne und Geiste der neuen Bundesverhältnisse liege, 
dass die Eidgenossenschaft thatkräftig in’s Mittel trete. 

Bei einem näheren Eingehen auf diese nur in kurzen Umrissen 
vorgefĂĽhrte Betrachtungsweise kann man sich in der That des 
Gedankens nicht erwehren, dass das gleiche Stimmungsbild auch 40 
Jahre später hätte mit dem vollen Anspruch darauf entworfen werden 
können, in weiten Kreisen Anklang zu finden. 


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Hinsichtlich der Organisation der gewĂĽnschten Lehranstalt ver- 
trat die Denkschrift die Auffassung, dass die Errichtung einer alle 
Zweige der Landwirtschaft umfassenden und insbesondere mit einem 
grossen Gutsbetriebe ausgestatteten Hochschule nicht anzustreben sei. 
Sie wünschte vielmehr nur, dass am Polytechnikum diejenigen Fächer 
der Landwirtschaft BerĂĽcksichtigung finden, welche an den kan- 
tonalen Anstalten nicht oder nur in beschränktem Umfange gelehrt 
werden können, für die schweizerische Landwirtschaft aber dennoch von 
hoher Wichtigkeit sind. Demgemäss gestaltete sich denn auch ihr 
Entwurf eines Lehrplanes, nach welchem auf einen systematischen 
Unterricht in den grundlegenden Wissenschaften des Faches verzichtet 
wurde, von der Aufnahme der Pflanzenbau- und der Thierproduktions- 
lehre keine Rede war, die landwirtschaftliche Betriebslehre nur in 
encyclopädischer Form behandelt werden sollte, im Uebrigen aber 
Agriculturchemie, Agronomie, Meliorationslehre, landwirtschaftliche 
Maschinen- und Geräthekunde, landwirtschaftliches Bauwesen und 
landwirtschaftliche Technologie in Betracht gezogen wurden. Man 
dachte sich die Wirksamkeit eines solchen Institutes* in der Haupt- 
sache beschränkt auf die Ausbildung von Fachlehrern für die kan- 
tonalen landwirtschaftlichen Schulen, auf die EinfĂĽhrung der Studiren- 
den der Ingenieur-, der Bau-, der mechanisch-technischen und der 
Forstschule in die Grundlagen der Landwirthschaftslehre, zu dem 
Zwecke, um dieselben in den Stand zu setzen, in ihren späteren 
Lebensstellungen der Landwirtschaft besondere Dienste zu leisten, 
und endlich auf die Verwendung der Lehrkräfte auch als Experten 
und zur Erstattung von Gutachten in allen wichtigen Fragen des 
Faches. Dem Kleinbauern, so erhoffte man, werde die Anstalt die 
Ergebnisse der Wissenschaft teils unmittelbar, teils durch Vermittlung 
der kantonalen Ackerbauschulen und der landwirtschaftlichen Vereine 
zugänglich machen. 

Wie man sieht, kam es den Petenten ĂĽberhaupt nicht auf die 
GrĂĽndung einer das gesammte Lehrgebiet der Landwirtschaft in 
planmässiger Bearbeitung umfassenden und mit Kräften und Hülfs- 
mitteln vollständig ausgerüsteten, selbstständigen Schule, als vielmehr 
auf die Errichtung eines Lehrstuhles fĂĽr Im n dwirf //schaff mit der Haupt- 
aufgabe einer angemessenen Vertretung dieses Faches in dem Lehrplan 
der bereits bestehenden Abteilungen des Polytechnikums an. 

Unter der Benennung »Verein Schweizer. Landwirte« bestand 
in der deutschen Schweiz seit dem Jahre 1856 ein Verband mehrerer 
kantonaler landwirtschaftlicher Vereine, neben welchen sich im Jahre 
1858 der landwirtschaftliche Bund aufgethan hatte. Jener Verein hat, 
wie aus verschiedenen Nachrichten hervorgeht, die Frage der Aufnahme 


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der Landwirtschaft in den Lehrplan des Polytechnikums ebenfalls 
behandelt. Ein directer Nachweis darĂĽber, welche Stellung derselbe 
hierbei eingenommen, liegt uns zwar nicht vor. Indessen wird in einer 
späteren Eingabe des Schweizer, landwirtschaftlichen Vereins, deren 
wir noch zu gedenken haben werden, bestätigt, dass die Bestrebungen 
der landwirtschaftlichen Vereine bis dahin ĂĽbereinstimmend auf das 
gleiche Ziel gerichtet waren. 

In Folge dieser Anregungen und gestĂĽtzt auf Gutachten hervor- 
ragender Landwirte und der vorberathenden Behörden brachte der 
Bundesrat im Jahre 1859 einen entsprechenden Antrag an die Bundes- 
versammlung ein, dem aber die Mehrheit der Räte nicht zugestimmt hat. 

Als der landwirtschaftliche Bund, in der Absicht, die bestehen- 
den kantonalen Vereine zu einem Hauptverein zu sammeln, im Jahre 
1859 seine Statuten geändert und sich als »Schweizer, landwirtschaft- 
licher Central verein« constituirt hatte, griff derselbe die Frage der 
GrĂĽndung einer landwirtschaftlichen Schule am Polytechnikum alsbald 
von Neuem auf. Aus den uns vorliegenden Acten dieser Körperschaft 
ist ersichtlich, dass dieselbe unter dem 13. Februar 1860 und unter 
dem 27. März 1863 die Gesuche des landwirtschaftlichen Bundes 
wiederholte und unter ausdrĂĽcklicher Berufung auf den Inhalt der 
vorliegenden Denkschrift auch an dem von diesem eingenommenen 
Standpunkte festhielt. Es geschah das unter dem Präsidium von 
Dr. F. von Tschudi in St. Gallen und der Geschäftsführung von 
/. Wellauer, später von £. Landolt , Kantonsforstmeister und Professor 
am eidgen. Polytechnikum. 

Von einem besonderen Entscheide der Bundesbehörden über diese 
nachträglichen Eingaben ist nirgends die Rede. Es scheint also, dass 
auf sie nicht mehr näher eingegangen wurde, und es vorerst mit dem 
ablehnenden Beschlüsse der eidgen. Räte sein Bewenden behalten hatte. 

Zur Begründung des Bedürfnisses der Errichtung einer höheren 
landwirtschaftlichen Schule hatten sich die Aeusserungen der land- 
wirtschaftlichen Vereine allerdings auf durchaus zutreffende Gesichts- 
punkte gestützt. Wenn ihre Vorschläge gleichwohl nicht durchdrangen, 
so konnte das seinen Grund nur darin haben, dass sie die Verwirk- 
lichung der ihnen vorschwebenden Idee auf einem wenig aussichts- 
vollen oder richtiger, auf halbem Wege suchten. Denn mit einer 
»Berücksichtigung der Landwirtschaft im Lehrplane des Polytech- 
nikums«, mit der Errichtung eines Lehrstuhles für dieses Fach, vor- 
nehmlich bestimmt dazu, erweiternd und ergänzend in der Ausbildung 
fĂĽr anderweite Berufszweige einzutreten und somit nur indirect fĂĽr die 
Landwirtschaft wirksam zu sein, ohne gleichmässige und gründliche 
Behandlung aller der Landwirthschaftslehre zugehörigen Wissens- 


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gebiete und ohne Verfügung über den vollständigen Apparat für Lehre 
und Forschung, konnte unmöglich geholfen werden. Ganz abgesehen 
davon, dass eine einzige Lehrkraft völlig ausser Stande ist, alle die 
in Betracht gezogenen Unterrichtszweige zu beherrschen. Das Project 
schloss die Aufgabe einer methodischen wissenschaftlichen Ausbildung 
junger Ijandwirthe von Beruf von vornherein ganz aus. 

Man hatte sich aber offenbar auch einer ĂĽbertriebenen Vorstellung 
von dem Nutzen hingegeben, welchen der Unterricht ĂĽber landwirt- 
schaftliche Fachgegenstände für die Studirenden der übrigen Ab- 
teilungen des Polytechnikums bieten wĂĽrde. 

Der Ingenieur, welcher sich in culturtechnischer Richtung aus- 
bilden will, bedarf hierfĂĽr eines besonderen, abgerundeten Studiums auf 
breiter Grundlage ; die Anhörung eines Collegs über Meliorationswesen 
ist dazu nicht entfernt ausreichend. Und die angehenden Architecten 
und Maschinentechniker sind wohl nur ausnahmsweise in der Lage, sich 
schon inmitten ihres Fachstudiums auf Specialien der Landwirtschaft 
einzurichten. In ihrem Berufe ĂĽberhaupt gut geschulte und mit prak- 
tischem Blicke begabte Techniker werden auch im Stande sein, ge- 
gebenen Falles die besonderen BedĂĽrfnisse der Landwirtschaft richtig 
zu erfassen, und es ist ausgemacht, dass die hierin bewährtesten Fach- 
leute in der weitaus grössten Zahl es nicht um desswillen zu hervor- 
ragenden Leistungen gebracht haben, weil sie sich etwa schon während 
ihrer Studienzeit auch in landwirtschaftlicher Richtung betätigten. 
Aufgabe des Landwirts bleibt es aber, die Eigenart der Anforderungen 
seines Gewerbes in bau- und mechanisch-technischer Hinsicht grĂĽndlich 
kennen zu lernen, um sie dem Techniker gegenüber scharf präcisiren 
und zur Geltung bringen zu können. Viel wichtiger ist darum für 
den Landwirt ein StĂĽck Bau- und Maschinenkunde, als fĂĽr den Archi- 
tecten und den Maschinentechniker ein StĂĽck Landwirthschaftslehre. 

Anders liegt schon das Verhältniss bei den Angehörigen des 
Forstfaches, welchen namentlich unter den schweizerischen Verhältnissen 
aus naheliegenden und bekannten GrĂĽnden ein tieferes Eindringen 
auch in die Lage und BedĂĽrfnisse der Landwirtschaft angesonnen 
werden muss. Hierzu bedarf es allerdings des Studiums der Grund- 
lagen und Einrichtungen dieses Gewerbes, und in so fern haben gerade 
die Forstwirte selbst das grösste Interesse daran, dass den Jüngern 
ihres Faches an der Hochschule Gelegenheit gegeben werde, sich auch 
die fĂĽr die AusĂĽbung ihres Berufes erforderlichen Kenntnisse in der 
Landwirtschaft zu erwerben. Zweifelhaft bleibt es dabei immer, ob 
diesem Zwecke lediglich durch Anstellung einer Lehrkraft fĂĽr Land- 
wirtschaft entsprochen werden kann. Vollends aber ist mit der Idee, 
dass durch die Vertretung einiger landwirtschaftlicher Fachdisciplinen 


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am Polytechnikum auch dem BedĂĽrfnisse der Ausbildung von Land- 
wirthschaftslehrern GenĂĽge geleistet werde, Nichts anzufangen. Dar- 
nach hätte vorausgesehen werden dürfen, dass ein Lehrstuhl für Land- 
wirtschaft am Polytecknikum ein fĂĽr alle Mal ein isolirter Posten 
von kaum eingreifender Bedeutung geblieben sein wĂĽrde. Und so 
konnte es im Grunde genommen auch nicht befremden, dass die Bundes- 
versammlung ihr ablehnendes Verhalten u. a. mit dem Ausdrucke des 
Zweifels darĂĽber motivirte, ob die Errichtung eines Lehrstuhles am 
Polytechnikum der richtige Weg sei, um den angestrebten Zweck in 
einer den Anforderungen der schweizerischen Landwirtschaft ent- 
sprechenden Weise zu erreichen. 

Indessen wollte die Frage, wie der Landwirtschaft könne am 
Polytechnikum die gewĂĽnschte BerĂĽcksichtigung zu Theil werden, 
nicht zur Ruhe gelangen. Schon im folgenden Jahre (1864) erschien 
dieselbe wieder auf der Bildfläche, Es sollte anders und besser kommen. 

Mittlerweile (am 2. November 1863) hatte sich die schon seit 
geraumer Zeit in’s Auge gefasste Fusion des »Vereins Schweizer. 
Landwirte« und des »Schweizer, landwirtschaftlichen Central Vereins« 
zu einem Verbände, dem » Schweizer . landwirthschaft liehen Verein « 
vollzogen. Dieser neue Verein, welchem sich alsbald die bestehenden 
kantonalen landwirtschaftlichen und mehrere Special- (Fach-) Vereine 
angeschlossen hatten, begann seine Thätigkeit mit der Beratung der 
Frage einer geeigneten Vertretung der Landwirtschaft am Poly- 
technikum, und bereits in seiner constituirenden Versammlung lud 
derselbe die Direction ein, eine Commission niederzusetzen, mit dem 
Aufträge, ein Programm für die Einführung und Organisation des 
landwirtschaftlichen Unterrichtes am eidgen. Polytechnikum aus- 
zuarbeiten. Nachdem die Direction dieser Weisung entsprochen und 
ihre Anträge der Abgeordneten-Versammlung vorgelegt hatte, fasste 
diese mit Einmuth den Beschluss, bei den Bundesbehörden mit dem 
Gesuche einzukommen: *Rs möchte die forstliche Abtheilung des Poly- 
technikums zu einer land- und forstwirtschaftlichen erweitert werden , 
und zwar dadurch , dass die landwirthsc häßlichen Fächer in den Lehr- 
plan derselben eingereiht , zwei Professoren fĂĽr die Landwirthschaft 
nebst einem Assistenten an gestellt und mit der so reorganisirten Schule 
eine agricultur chemische Versuchsstation in Verbindung gebracht werde.« 

Die einlässliche Motivirung dieses Anliegens erfolgte in einer 
Eingabe, welche im Namen des Schweizer, landwirtschaftlichen Ver- 
eins von dem Präsidenten, Dr. F. v. Tschudi in St. Gallen, und dem 
Actuar, Professor E. Landolt in ZĂĽrich, unter dem 5. December 1864 
an die Bundesversammlung der Schweizer. Eidgenossenschaft gerichtet 
wurde. 


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Wie schon der Wortlaut des vorliegenden Gesuches darthut, 
fasste der Schweizer, landwirthschaftliche Verein die Frage in einem 
Gesichtspunkte auf, welchen die frĂĽheren Bestrebungen der landwirt- 
schaftlichen Vereine fast völlig in den Hintergrund gestellt hatten. 
Er war in der That der erste, welcher nach einer höheren Bildungs- 
stätte für angehende Landwirthe, nach einem vollständig organisirten 
Institute fĂĽr landwirthschaftliche Lehre und Forschung verlangte. Und 
dem Einwande, dass ein solches Begehren ĂĽber das Ziel, welches die 
landwirtschaftlichen Vereine noch vor wenigen Jahren verfolgt haben, 
weit hinausschreite, begegnete er mit dem Hinweise darauf, dass sich 
seit Einreichung der ersten Gesuche jener Vereine die Verhältnisse 
wesentlich geändert, und namentlich die Versuchsstationen eine Be- 
deutung erlangt haben, bei welcher die Errichtung einer solchen fĂĽr 
die Schweiz zum unabweisbaren BedĂĽrfnisse geworden sei. 

Nun — die Wandlung der Ansichten und Stimmungen, welche 
inzwischen zu Tage getreten war, sie sollte den weiteren Bestrebungen 
in hohem Maasse zu Statten kommen. Dazu gehörte freilich, dass die 
Berechtigung der neuen und höheren Auffassung der Aufgabe in 
wirkungsvoller Weise dar gelegt wurde. Hierin war aber der Schweizer, 
landwirthschaftliche Verein ebenso entschieden wie grĂĽndlich zu Werke 
gegangen, und es ist keine Frage, dass seine AusfĂĽhrungen, welche 
die gewandte Feder des Präsidenten Dr. F. v. Tschudi unschwer er- 
kennen Hessen, das Sachverhältniss klar und überzeugend beleuchteten. 
So geschah es denn auch, dass dieselben einer allgemeinen Beachtung 
gewĂĽrdigt wurden und in der Folge eine geradezu grundlegende und 
richtschnurgebende Bedeutung erlangten. Diese Erfahrung dĂĽrfte es 
rechtfertigen, an gegenwärtiger Stelle wenigstens die wichtigsten Ar- 
gumente aus dem Expose vorzufĂĽhren, welches der genannte Verein 
geliefert hat. 

Gleichwie ihre Vorgängerin lenkte auch diese Denkschrift ein- 
leitend die Aufmerksamkeit auf die grossen Fortschritte, welche auf 
dem weiten Gebiete der Naturwissenschaften erzielt worden sind, und 
auf die erfolgreichen Bestrebungen, die Ergebnisse der wissenschaft- 
lichen Forschung fĂĽr die Praxis, namentlich auch fĂĽr das landwirth- 
schaftliche Gewerbe, nutzbar zu machen, und fĂĽhrt dann aus, wie die 
Landwirtschaft unter dem EinflĂĽsse dieser Errungenschaften sich 
bereits auf eine Höhe entwickelt habe, bei welcher eine handwerks- 
mässige Ausübung derselben nicht mehr genüge. Anschliessend hieran 
wird unter Hinweis auf die Besonderheit der Lage und BedĂĽrfnisse 
der schweizerischen Landwirtschaft gezeigt, dass, um eine den Orts- 
und Zeitverhältnissen angemessene Betriebsweise derselben ein- und 
durchzuführen, für die Leitung mittlerer und grösserer Wirtschaften 



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9 


die gewöhnlichen Schulkenntnisse nicht ausreichen, und den Land- 
wirthen solcher Stellung Gelegenheit gegeben werden mĂĽsse, sich 
grĂĽndliche Kenntnisse in ihrem Fache zu erwerben. Die Denkschrift 
fährt dann also fort: 

»Die grösseren Kantone mit einer zahlreichen Landw'irthschaft 
treibenden Bevölkerung haben das bereits eingesehen und landwirt- 
schaftliche Schulen — Ackerbauschulen — gegründet, in welchen den 
zukĂĽnftigen Landwirthen Gelegenheit geboten wird, diejenigen Kennt- 
nisse zu erwerben, welche zu einem richtigen Verständniss des ge- 
wählten Berufes und zur praktischen Ausübung desselben notwendig 
sind. Damit ist ein wesentlicher Fortschritt gewonnen, aber noch nicht 
genug getan. Die kantonalen landwirtschaftlichen Schulen sind fĂĽr 
die Landwirtschaft ungefähr das, was die Handwerks- und bezw. 
die Gewerbeschulen fĂĽr die ĂĽbrigen technischen Gewerbe. Sie geben 
ihren Schülern eine gute Grundlage für die Ausübung des gewählten 
Berufes, aber keine eigentlich wissenschaftliche Bildung; sie befähigen 
ihre Zöglinge, den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung 
zu erkennen, und setzen sie dadurch in den Stand, ihren Beruf auch 
da mit Erfolg auszuüben, wo die Verhältnisse von denjenigen, unter 
welchen sie gelernt haben, verschieden sind; dagegen können sie nicht 
Landwirthe bilden, die von sich aus das landwirtschaftliche Gewerbe 
wesentlich zu fördern und gründlich zu verbessern oder gar umzugestalten 
im Stande wären ; sie können auch nicht als Centralpunkt wissen- 
schaftlicher Bestrebungen gelten, sie können keine Lehrer der Land- 
wirtschaft ausbilden und überhaupt die höheren wissenschaftlichen 
Bildungsanstalten nicht ersetzen.« 

»Wie tüchtige Mechaniker, Ingenieure und Architekten nur an 
höheren Lehranstalten gebildet werden können, so sind solche An- 
stalten auch fĂĽr die grĂĽndliche Ausbildung der Landwirthe erforderlich, 
und wie die staunenswerten Fortschritte in der Maschinen- und Bau- 
technik ganz vorzugsweise den Männern mit gründlicher, wissenschaft- 
licher Bildung zu verdanken sind, so können auch nur von solchen 
die allgemeinen und durchgreifenden Verbesserungen in der Land- 
wirtschaft ausgehen. Wie tüchtige Lehrer für die angewandten Fächer 
der technischen Wissenschaften nur aus den höheren technischen Lehr- 
anstalten hervorgehen, so mĂĽssen auch die Fachlehrer fĂĽr die niederen 
und höheren landwirtschaftlichen Schulen an Anstalten gebildet 
werden, die einen umfassenden wissenschaftlichen Unterricht zu geben 
vermögen. Und wie endlich für ein reges geistiges Streben und 
Ringen im Allgemeinen Centralpunkte vorhanden sein mĂĽssen, an 
denen die Träger der Wissenschaft Zusammenwirken und dieselbe 
pflegen, fördern und nach allen Richtungen ausbreiten, so muss auch 


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10 


die auf wissenschaftlicher Grundlage ruhende Landwirtschaft ihre 
Anlehnungspunkte haben, von denen die unentbehrliche Anregung 
zu vergleichenden Versuchen ausgeht, von denen die Wissenschaft 
gepflegt und fortgebildet wird, und bei denen der strebsame praktische 
Landwirth eine Antwort auf diejenigen Fragen finden kann, die er 
selbst nicht zu lösen vermag, die nur im lebendigen wissenschaftlichen 
Fortbildungsprocesse gelöst werden.« 

»Dass der Schweiz seit Aufhebung der v. Fi'l/cnberg’schen Anstalt 
in Hofwyl ein solcher Centralpunkt fehlt, macht sich leider in nur zu 
hohem Masse fühlbar. Die Kantonsregierungen sind genöthigt, die 
Directoren fĂĽr ihre landwirtschaftlichen Schulen im Auslande zu suchen, 
obschon sie recht gut wissen, dass die von Vorurteilen nie ganz freie 
landwirtschaftliche Bevölkerung die Ausländer mit Misstrauen ansieht 
und an ihrer Befähigung zur richtigen Aulfassung unserer Verhält- 
nisse ernstlich zweifelt. Die Söhne unserer grösseren Gutsbesitzer 
— die zukünftigen Träger und Beförderer unserer rationellen Land- 
wirtschaft — müssen ihre Berufsbildung auswärts suchen; sie ent- 
behren des grossen Vortheils, sich schon auf der Schule kennen zu 
lernen und jene bleibenden Freundschaften zu schliessen, die ein 
späteres Zusammenwirken zur Förderung des allgemeinen Besten 
sichern, denen wir in jeder anderen Richtung so Vieles zu verdanken 
haben. Dem Lande, das mit Recht stolz ist auf seine guten Volks- 
schulen, das seine Gymnasien und Gewerbeschulen mit der grössten 
Sorgfalt pflegt, das mehrere Akademieen, drei Universitäten und eine 
polytechnische Schule hat, die ihres Gleichen sucht, fehlt jede Ein- 
richtung zur Pflege derjenigen Wissenschaften, welche die Grundlage 
des ältesten Gewerbes bilden, des Gewerbes, dem drei Vierteile der 
ganzen Bevölkerung ihre Thätigkeit widmen, das als die Hauptstütze 
der Volkswohlfahrt zu betrachten ist, ohne das die Existenz der bĂĽr- 
gerlichen Gesellschaft gar nicht denkbar wäre. In keinem anderen 
Gebiete geistiger Thätigkeit sind wir ganz auf das Ausland angewiesen, 
in keinem anderen zehren wir nur an fremden Errungenschaften, ohne 
irgend welchen Ersatz fĂĽr das uns Gebotene zu geben, als auf dem 
Gebiete der Land Wirtschaftswissenschaft. FĂĽr die nahe verwandte 
Forstwirtschaft hat man schon bei GrĂĽndung des Polytechnikums 
gesorgt, — ist aber die Landwirtschaft von geringerer volkswirt- 
schaftlicher Bedeutung?« 

Im Weiteren wird die Stellung besprochen, welche die zu grĂĽn- 
dende Anstalt einerseits zu den bestehenden kantonalen landwirt- 
schaftlichen Schulen, andererseits zum Polytechnikum einnehmen wĂĽrde. 
In Bezug hierauf wird Folgendes bemerkt: 


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»Durch die von der Eidgenossenschaft zur Förderung der land- 
wirtschaftlichen Bildung zu treffenden Einrichtungen sollen die 
kantonalen landwirtschaftlichen Schulen durchaus nicht ĂĽberflĂĽssig 
gemacht, sondern im Gegenteil gehoben und vermehrt werden. Die 
schweizerische landwirtschaftliche Schule soll sich auf die kantonalen 
stĂĽtzen; sie soll das, was diese begonnen, vollenden und fĂĽr dieselben 
Directoren und Lehrer bilden. Sie soll diejenigen wissenschaftlichen 
Untersuchungen vornehmen, welche diese nicht durchzufĂĽhren im 
Stande sind, dagegen soll sie dieselben zur Anstellung praktischer 
Versuche an regen und das dabei gewonnene Material im wissenschaft- 
lichen und praktischen Interesse weiter verarbeiten; kurz, sie soll mit 
diesen in eine Wechselwirkung treten, durch die beide gewinnen und 
die Landwirtschaft im Allgemeinen gehoben und gefördert wird.« 

»Die schweizerische landwirtschaftliche Schule soll auch nicht 
ein Anhängsel des Polytechnikums sein, das wegen geringerer wissen- 
schaftlicher Bildung der ihm Angehörigen und weniger wissenschaft- 
licher Behandlung der Disciplin ĂĽberhaupt, wie man etwa glaubt, einen 
Schatten auf die hohe Stellung der Anstalt werfen wĂĽrde. Sie soll 
im Gegenteil ihre Schüler auf die Höhe der übrigen Abteilungen 
heben und durch eine grĂĽndliche wissenschaftliche Behandlung ihres 
Unterrichtsstoffes der Landwirtschaft und den gebildeten Landwirten 
die Stellung erringen und sichern, die bei dem jetzigen Stande des 
landwirtschaftlichen Gewerbes beiden gebührt.« 

Nachdem die Eingabe sodann hervorgehoben, dass die angestrebte 
Schule nicht nur die wissenschaftliche Ausbildung junger Landwirte 
verfolgen, sondern auch den Studirenden der anderen Abteilungen 
des Polytechnikums, und vor allem denjenigen der Forstschule Gele- 
genheit gewähren solle, sich nach Massgabe der durch die Ausübung 
ihres Berufes ihnen vorgezeichneten BedĂĽrfnisse mit der Landwirth- 
schaftslehre vertraut zu machen, und dass dieselbe in Verbindung mit 
der philosophischen und staatswirthschaftlichen Abteilung des Poly- 
technikums es auch dem zukünftigen Staatsbeamten ermöglichen 
würde, sich die ihm unumgänglich nötigen Kenntnisse in der 
Nationalökonomie und Wirtschaftspolitik zu erwerben — wendet sie 
sich schliesslich auch der Aufgabe des Entwurfes eines Lehr- und 
Studienplanes fĂĽr die zu grĂĽndende Anstalt zu. 

Ausgehend von dem Grundgedanken , dass es sich um eine 
Erweiterung der Forstschule, und zwar durch EinfĂĽhrung der land- 
wirtschaftlichen Fächer in den Lehrplan derselben handle, glaubten 
die Petenten eine Einrichtung Vorschlägen zu sollen, wie sie an einigen 
anderen Abteilungen des Polytechnikums bereits bestand. Hinsicht- 
lich der grundlegenden Fächer stelle die Forst- und die Landwirth- 


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schaft so gleichartige Anforderungen, dass die Studirenden beider 
Richtungen fĂĽr den Unterricht in denselben zusammengezogen werden 
können ; landwirtschaftliche Kenntnisse seien für den Forstwirt, und 
forstwirtschaftliche für den Landwirth unentbehrlich; beide können 
daher auch die encyclopädischen Vorträge zusammen hören; beide 
werden gerne auch noch einzelne Specialfächer der verwandten Wissen- 
schaft besuchen; eine eigentliche Trennung der Studirenden wĂĽrde 
daher nur in Bezug auf die Hauptdisciplinen der angewandten Wissen- 
schaften stattfinden. 

Das ist im Allgemeinen zutreffend. Nur fehlte eine bestimmte 
Andeutung darĂĽber, ob und in wie weit man fĂĽr jede der beiden 
nominell zusammengefassten Anstalten eine Selbstständigkeit in ihrem 
Kreise in Aussicht nehmen wollte, und wie man sich die gegenseitige 
Stellung derselben in administrativer Hinsicht gedacht hat. 

In seinem SchriftstĂĽcke widmet der Schweizer, landwirtschaft- 
liche Verein der Gestaltung des speciellen Unterrichtsplanes die ein- 
gehendste Aufmerksamkeit. Da es nicht wohl thunlich ist, ihm auf 
diesem Gebiete bis in dessen Einzelheiten zu folgen, mĂĽssen wir uns 
hier mit einer abgekürzten Wiedergabe seiner Vorschläge begnügen. 
Dieselben fassten folgende Einrichtungen in’s Auge: 

1. Bestimmung der Dauer der Studienzeit auf zwei Jahre, mit 
dem Vorbehalte jedoch, dass in jedem Jahre alle Fächer zur Behand- 
lung kommen, damit einzelnen sehr vorgerĂĽckten jungen Landwirthen 
Gelegenheit zu einem nur einjährigen Besuche der Anstalt geboten werde. 

2. Gleichstellung der Aufnahme-Bedingungen in Bezug auf Alter 
und Vorkenntnisse mit denjenigen an der Forstschule, wobei jedoch 
hinsichtlich des Ausweises ĂĽber mathematische Vorschulung gewisse 
Erleichterungen gegenüber solchen Aspiranten als zulässig erachtet 
werden, welche einen vollen Curs an einer kantonalen landwirtschaft- 
lichen Schule zurückgelegt haben oder schon längere Zeit in der 
Praxis thätig waren. 

3. Aufnahme aller Grund- und Fachwissenschaften der Land- 
wirtschaft in den Lehrplan mit der Anordnung, dass jene in das 
erste, diese in das zweite Studienjahr verlegt werden. (Der Entwurf 
führt alle in Betracht gezogenen Fächer — einerseits die mathema- 
tischen, naturwissenschaftlichen und national ökonomischen, andererseits 
die eigentlichen Fach-Disciplinen — mit der zugehörigen Stundenzahl 
und in ihrer Verteilung auf die beiden Jahrescurse auf, und be- 
rechnet ein Erforderniss von im Mittel 25 Vorlesungen per Woche. 
Dabei ist allerdings das Princip der zeitlichen Aufeinanderfolge der 
Grund- und der Fachwissenschaften nicht durchweg strenge gewahrt 
geblieben.) 


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4. Ergänzung des Unterrichts durch Demonstrationen und durch 
Excursionen zum Besuche von Thal- und Alp wirtschaften. 

5. Beschaffung der nötigen Lehrhülfsmittel, wie: Sammlungen 
von Geräthen , Modellen , Samen und Pflanzen etc. , ferner Anlegung 
einer Bibliothek und Mitbenutzung der naturhistorischen Sammlungen 
und der Bibliothek des Polytechnikums. 

6. Einrichtung eines agriculturchemischen Laboratoriums und 
eines Versuchsfeldes im Sinne einer agriculturchemischen Versuchs- 
station. 

7. Anstellung von zwei Professoren und einem Assistenten. 

In der Reihe dieser Vorschläge verdienen mit Rücksicht auch 
auf spätere Bestrebungen gerade die Positionen 6 und 7 ganz be- 
sondere Beachtung. 

Um eine angemessene Vertretung der Fachwissenschaften zu 
erlangen, hielt man dafĂĽr, dass fĂĽr diese unbedingt zwei Lehrer be- 
rufen werden mĂĽssten , da von einem Manne allein niemals verlangt 
werden könne, dass er die sehr verschiedenartigen Zweige der Land- 
wirtschaft mit gleicher Liebe und gleichem Geschicke behandle, und 
noch viel weniger, dass er daneben noch weitläufige, zeitraubende 
chemische Analysen ausfĂĽhre und ein Versuchsfeld pflege und beob- 
achte. Damit war zugleich die Frage der agriculturchemischen Ver- 
suchsstation in die Erörterung gezogen. 

Nach dem Wortlaute der Petition hatte diese eine Anlehnung 
der erstrebten Versuchsstation an den Betrieb eines Versuchsfeldes, 
also die DurchfĂĽhrung von Pflanzencultur -Versuchen im Auge. Ein 
Specialprogramm hierfür wurde nicht aufgestellt. Zu jener Zeit — 
die ersten Versuchsstationen in England, Frankreich und Deutschland 
stammten etwa aus der Mitte der 40er Jahre — herrschte aber noch 
eine grosse Verschiedenheit der Ansichten ĂĽber die Aufgabe derartiger 
Institute, welche auch in Fragen der Organisation derselben zum Aus- 
drucke kam. Und so mag es denn sein, dass unsere Landwirthe sich 
damals noch nicht recht vergegenwärtigt hatten, in welcher Richtung 
und mit welchen Mitteln die gewĂĽnschte Station zu arbeiten habe, 
und dass in der Behandlung des Gegenstandes Voraussetzungen unter- 
liefen, welche sich nicht ganz zutreffend erwiesen. Hieran erinnert 
namentlich der in der Eingabe entwickelte Vorschlag, den Betrieb der 
mit der landwirtschaftlichen Schule zu verbindenden Versuchsstation 
derart einzurichten, dass einer der beiden Fachdocenten die Anordnung 
und Leitung der Versuche ĂĽbernehme, der zu berufende Chemiker von 
Fach aber als Assistent des Versuchsdirigenten fungiere und die 
erforderlichen Analysen ausfĂĽhre. Einer solchen Combination konnten 
allerdings gewichtvolle Einwendungen nicht erspart bleiben. 


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Von den weiteren in der Eingabe enthaltenen AusfĂĽhrungen ĂĽber 
den Lehrplan, ebenso von dem allda aufgestellten Voranschlag der Kosten 
der ersten Einrichtung und der Bestreitung der laufenden BedĂĽrfnisse 
der Schule ganz absehend, dĂĽrfen wir an dieser Stelle doch nicht darauf 
verzichten, noch der Gründe Erwähnung zu thun, mit welchen der 
Schweizer, landwirtschaftliche Verein geglaubt hat, zum Voraus den 
Ein wĂĽrfen entgegentreten zu mĂĽssen, welche man dem von ihm aus- 
gearbeiteten Projekte wahrscheinlich machen werde. Von den hierbei 
auftauchenden, in der Eingabe des Näheren besprochenen Fragen 
mögen indessen nur diejenigen herausgegriffen werden, deren Be- 
handlung sich auf bleibend wichtige Gesichtspunkte stĂĽtzt. Hierher 
gehören vornehmlich die Erörterungen über die Verbindung eines 
Gutsbetriebes mit der Lehranstalt und ĂĽber den Einfluss des Studiums 
an einer Hochschule auf die Lebenshaltung der JĂĽnger des landwirt- 
schaftlichen Berufes. 

Dem Hauptein wände gegenüber, dass bei der vorgeschlagenen 
Einrichtung der Zweck um desswillen nicht erreicht werde, weil in 
derselben das Hauptglied eines erfolgreichen landwirtschaftlichen 
Unterrichtes — ein vom Vorstand der Schule bewirtschaftetes grösseres 
Gut — fehle, bemerkt das Schriftstück des Vereins, dass derselbe einer 
Zeit entsprungen sei , in welcher man sich von der wissenschaftlichen 
Behandlung des landwirtschaftlichen Unterrichts noch keine rechte 
Vorstellung machen konnte und die handwerksmässige Erlernung des 
Berufes auch auf die höheren Lehranstalten übertragen zu müssen 
glaubte. In dieser ihrer Auffassung war den Petenten offenbar der 
inzwischen bekannt gewordene Inhalt einer denkwĂĽrdigen Rede sehr 
zu Hülfe gekommen, welche /. v. Liebig über den »Einfluss der Wissen- 
schaften auf die Zustände der Bevölkerung« im Jahre 1861 anlässlich 
der Vorfeier des 102. Stiftungstages der Königlichen Akademie der 
Wissenschaften zu MĂĽnchen gehalten, und in welcher dieser hervor- 
ragende Mann — allerdings nicht ohne in weiten Kreisen zu über- 
raschen und Staunen hervorzurufen , hier zu begeistern , dort zu ver- 
bittern, auf der ganzen Linie aber einen lebhaften Ideenstreit anzufachen 
— den mit Gutsbetrieb ausgestatteten isoiirten landwirtschaftlichen 
Akademieen jede Bedeutung fĂĽr eine eigentlich wissenschaftliche Lehre 
und Forschung aberkannt, dagegen das landwirthschaftliche Studium 
an der Universität als den dem Bedürfnisse wissenschaftlicher Aus- 
bildung der Landwirthe geeignetsten Weg bezeichnet hatte. 

Im Gegensätze zu dem Standpunkte des landwirtschaftlichen 
Bundes, welcher glaubte, die Gutswirthschaft für die höhere landwirt- 
schaftliche Schule aus äusseren Gründen nicht erlangen zu können , 
erklärte der Schweizer, landwirthschaftliche Verein, eine solche Zuthat 


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wesentlich aus inneren GrĂĽnden nicht erlangen zu wollen. Damit 
bekannte sich dieser zu der v. Liebig* sehen Anschauung. Recht 
greifbar geht das namentlich aus folgender Darlegung in seinem 
Memoriale hervor: 

»Wir glauben nicht zu weit zu gehen, wenn wir uns dahin aus- 
sprechen, dass ein von der Schule zu bewirtschaftendes Gut fĂĽr 
den erfolgreichen Unterricht einer höheren landwirthschaftlichen Schule 
kein BedĂĽrfniss und nicht geeignet sei, die Unterrichtszwecke zu 
fördern. Um die Richtigkeit dieser Ansicht darzuthun, für welche 
sich in neuerer Zeit anerkannte Autoritäten des Bestimmtesten aus- 
sprechen, brauchen wir nur auf unseren Unterrichtsplan hinzuweisen, 
an dem sich kaum viel streichen lässt. Wo soll bei 25 bis 30 wöchent- 
lichen Unterrichtsstunden und den damit zu verbindenden Arbeiten 
im Laboratorium und auf dem Versuchsfelde die Zeit zu regelmässigen 
praktischen Demonstrationen hergenommen werden, wenn man den 
Studirenden die selbstthätige Verarbeitung des Stoffes — das eigent- 
liche Studium - nicht unmöglich machen will? Wir kennen die 
st »genannten praktischen Demonstrationen auf den Gütern der höheren 
landwirthschaftlichen Lehranstalten aus eigener Anschauung, und 
wissen, wie gar wenig dabei gewonnen wird. FĂĽr Diejenigen, welche 
die Landwirtschaft bereits selbsttätig ausübten, sind sie nutzlos, und 
für Diejenigen, welche noch nie selbst Hand anlegten, vollständig 
ungenĂĽgend; ist vollends die Zahl der an den Demonstrationen Theil 
nehmenden SchĂĽler gross, dann kommt gar nichts dabei heraus als 
Zeitversäumniss. Die höhere landwirtschaftliche Lehranstalt kann 
ihre Schüler nicht das Pflügen, Säen, Pflanzen, Mähen etc. etc. lehren; 
das müssen sie entweder schon können, wenn sie eintreten, oder es 
nachher in der Praxis lernen. Ihre Aufgabe besteht nicht in der 
EinĂĽbung der praktischen Arbeiten , sondern in der wissenschaftlichen 
BegrĂĽndung der Landwirthschaftslehre ; sie muss ihre SchĂĽler denken 
lehren und sie dazu befähigen, sich eine selbstbewusste Ueberzeugung 
von den Ursachen und GrĂĽnden ihres Thuns und Lassens zu verschaffen. 
Es versteht sich von selbst, dass wir im Uebrigen den Werth des 
Anschauungsunterrichtes nicht unterschätzen; wir glauben aber, es sei 
hierfĂĽr ein eigenes, von der Schule zu bewirtschaftendes Gut nicht 
notwendig, sondern es genügen regelmässig wiederkehrende Excur- 
sionen auf gut bewirtschaftete GĂĽter, denen bei den jetzigen Ver- 
kehrsverhältnissen gar keine erheblichen Schwierigkeiten entgegen- 
stehen. Für die einlässlicheren, mit dem theoretischen Unterrichte in 
unmittelbare Verbindung zu bringenden Demonstrationen bietet ĂĽber- 
dies das zur zürcherischen landwirthschaftlichen Schule gehörende, 
ganz nahe am Polytechnikum liegende Gut die günstigste Gelegenheit.« 


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»Für unsere Ansicht spricht auch der Umstand, dass unsere 
Nachbarländer, welche mit Gutswirthschaften verbundene höhere land- 
wirtschaftliche Lehranstalten (Akademieen) besitzen, ernstlich mit dem 
Gedanken umgehen, dieselben aufzuheben und sie mit den Universi- 
täten oder polytechnischen Schulen zu verbinden.« 

»Mit demselben Rechte, mit dem man für höhere landwirt- 
schaftliche Lehranstalten ein von der Schule aus zu bewirtschaftendes 
Gut fordert, könnte man von der Bauschule verlangen, dass sie einen 
eigenen Werkplatz habe und Häuser und Kirchen baue; von der 
Ingenieurschule, dass sie mit ihren SchĂĽlern Strassen und Eisenbahnen 
anlege und Flusscorrectionen ausfĂĽhre, und von der mechanischen Schule, 
dass sie eine eigene Maschinen werkstätte betreibe und Dampf- und 
andere Maschinen verfertige. Der chemisch-technischen Schule mĂĽsste 
man die verschiedenartigsten technischen Gewerbe und eine Apotheke 
ein verleiben und der Forstschule ein schönes Waldrevier kaufen. — 
Die technische Lehranstalt, welche auf eine wissenschaftliche Behand- 
lung des Unterrichtstoffes Anspruch macht, erfĂĽllt ihre Pflicht, wenn 
sie ihren SchĂĽlern Gelegenheit giebt, die zur AusĂĽbung ihres Berufes 
erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, und sie befähigt, dieselben in 
einer den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen angemessenen Weise 
anzuwenden.« 

»Wollte man eine Schweizer, landwirthschaftliche Schule in Ver- 
bindung mit einem Landgute gründen, so wäre die Vereinigung der- 
selben mit dem Polytechnikum nicht möglich, weil es in der nächsten 
Umgebung von Zürich an Gelegenheit zur Erwerbung eines grösseren 
passenden Gutes fehlen wĂĽrde. Man mĂĽsste eine isolirte land- 
wirthschaftliche Schule errichten und deren Sitz auf das zu erwerbende 
Gut verlegen, was zur Folge hätte, dass grosse Bauten ausgeführt 
und für die Hülfsfächer, wie Mathematik, Chemie, Physik, Botanik, 
Mineralogie , Geologie , Zoologie , Klimatologie und Bodenkunde, 
Rechts- und Volks wirthschaftslehre etc. etc. besondere Lehrer an gestellt 
werden müssten. Hierdurch würde die Aussetzung eines jährlichen 
Credites von mindestens 50,000 Fr. und ein Aufwand fĂĽr den Guts- 
ankauf, die Bauten und die erste Einrichtung von nahezu einer halben 
Million nothwendig. Der grosse Aufwand fĂĽr eine isolirte landwirth- 
schaftliche Schule wäre aber nicht die einzige Schattenseite derselben; 
die weit grössere würde darin bestehen, dass man den Zweck einer 
allseitigen wissenschaftlichen Ausbildung der eine solche Suchenden 
nicht so vollständig erreichen würde, wie bei der von uns vorgeschlagenen 
wohlfeilen Einrichtung. Weder für die Hülfsfächer noch für das 
Hauptfach würden sich für eine solche Anstalt so tüchtige Lehrkräfte 
finden, wie sie am Polytechnikum bereits vorhanden oder fĂĽr dasselbe 


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zu finden sind. Die wohltätige, vor Einseitigkeit bewahrende Wechsel- 
wirkung zwischen den Lehrern und SchĂĽlern verschiedener Richtungen 
ginge verloren; wir bekämen eine einseitige Fachschule mit allen 
ihren Uebelständen. Nicht viel besser würde die Sache, wenn man 
mit der landwirthschaftlichen Schule die Forstschule verbinden, diese 
also vom Polytechnikum abtrennen würde; für die Forstschule wäre 
das ein sehr grosser Rückschritt.« 

Der hier vorgefĂĽhrten Betrachtungsweise kann man allerdings 
das Anerkenntniss nicht versagen, die wesentlichsten Seiten der Frage 
und diese durchaus sachgemäss hervorgehoben zu haben. Das darf 
jedoch nicht hindern, darauf aufmerksam zu machen, dass dieselbe in 
der Auffassung der Bestimmung der akademischen Gutswirthschaften 
nach einer Richtung hin entschieden zu weit gegangen ist, insofern 
sie in diesen zugleich eine Gelegenheit zur EinĂĽbung der Studirenden 
in die landwirtschaftlich praktischen Arbeiten erblickte. Einem solchen 
Zwecke haben die Gutsbetriebe der isolirten höheren landwirtschaft- 
lichen Lehranstalten nie gedient und auch nie dienen wollen, und 
wenn diese dennoch behaupteten, gerade in der VerfĂĽgung ĂĽber eine 
eigene Gutswirthschaft ein ergiebiges HĂĽlfsmittel fĂĽr das Studium zu 
besitzen, so hatte das seinen Grund darin, dass eine solche AusrĂĽstung 
nicht allein die Durchführung umfassender Versuche ermöglicht, son- 
dern auch in vielfältiger Weise der Aufgabe der Veranschaulichung 
des Unterrichtes förderlich ist. Der Nutzen derartigen praktischen 
Zubehörs ist übrigens gerade in neuerer Zeit allseitig anerkannt worden, 
wie insbesondere die Thatsache beweist, dass diejenigen höheren land- 
wirthschaftlichen Lehranstalten, welche das Studium der Landwirth- 
schaftswissenschaft ganz und gar der Universität organisch eingefügt, 
es nicht unterlassen haben, ausgedehnte Versuchsfelder, oder richtiger: 
Versuchswirthschaften , und landwirtschaftliche Thiergärten einzu- 
richten. Fasst man aber den praktischen Apparat als Mittel zur Ver- 
folgung wissenschaftlicher Zwecke sowohl im Unterrichte — Veran- 
schaulichung und Uebung — wie in der Forschung auf, so leuchtet ein, 
dass die ungĂĽnstige Beurteilung, welche die mit einem Gutsbetriebe 
verbundenen landwirthschaftlichen Hochschulen seither vielfach erfahren 
mussten, ihren Grund noch keineswegs darin haben kann, dass diese 
Combination an sich das wissenschaftliche Niveau ihrer Wirksamkeit 
herabsetzt. In der That sind jene Bemängelungen schliesslich nur 
darauf zurĂĽckzufĂĽhren, dass die landwirthschaftlichen Akademieen, in- 
dem ihre Stätte der Gutswirthschaft folgte, in ein Verhältniss der Ab- 
geschlossenheit traten, welches ihrer Entwicklung in wissenschaftlicher 
Richtung Schwierigkeiten und Hindernisse bereitete. 


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Zum SchlĂĽsse erfolgte noch eine Beleuchtung des Einwandes, 
dass an einer Anstalt, wie die projectirte, »Herren« und nicht »Land- 
wirthe« erzogen werden, dass die Studirenden sich in einer grösseren 
Stadt an viele Bedürfnisse gewöhnen, deren Befriedigung in ihrer 
späteren isolirten Stellung nicht möglich sei; dass sie während der 
Studienzeit zu viel Geld verbrauchen, leicht in schlimme Gesellschaft 
gerathen, später das Leben auf dem Lande langweilig und den 
gewählten Beruf für ihre hochfliegenden Pläne zu beschränkt finden 
u. a. m. Die Denkschrift bemerkt dazu Folgendes: 

»Auch das sind Einwendungen, die auf den ersten Blick Vieles 
fĂĽr sich haben, dennoch aber nicht stichhaltig sind und sich auch bei 
den in ähnlichen Verhältnissen lebenden Forstschülern nicht bewährt 
haben. Je grĂĽndlicher die Bildung, desto geringer die Einbildung, 
desto grösser die Liebe zum gewählten Fach, desto fester auch der 
Wille, dasselbe trotz der damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu 
betreiben. Nur Halbwisser erheben sich stolz ĂĽber ihre Standes- 
genossen und glauben fĂĽr etwas Besseres geboren zu sein, als fĂĽr die 
AusĂĽbung des ihnen zugefallenen Berufes. Die Gefahr, viel Geld zu 
brauchen oder in schlimme, sitten verderbende Gesellschaft zu gerathen, 
ist an isolirten Anstalten nicht geringer, als an grossen, in den Städten 
liegenden. Auf jenen muss sich der Studirende, wenn er nicht als 
Sonderling gelten, sich jedes VergnĂĽgen versagen und auf die gesellige 
Unterhaltung verzichten will, an die Masse anschliessen, die wegen 
Mangel an Gelegenheit zu solideren VergnĂĽgungen sich sehr leicht 
dem altherkömmlichen, aber durchaus nicht mehr zeitgemässen studenti- 
schen Treiben hingiebt. An einer grösseren Anstalt dagegen kann 
der Einzelne — ohne desswegen von den Anderen angefeindet oder 
verhöhnt zu werden — weit leichter seinen eigenen Neigungen folgen; 
er findet mehr Gelegenheit zu guter Unterhaltung und zu soliden 
VergnĂĽgungen und gelangt daher auch weniger auf Abwege. Der 
Leichtsinnige findet ĂĽberall Gelegenheit zur Befriedigung seiner Nei- 
gungen, der Solide aber kann sich an einer zahlreich besuchten An- 
stalt und in einem grösseren Orte weit eher von zeit- und geldraubenden, 
den Geist unbefriedigt lassenden und die Sitten verderbenden Ver- 
gnĂĽgungen fern halten, als bei kleineren Anstalten. Die isolirte Fach- 
schule gewährt somit auch in dieser Richtung dem centralisirten 
Unterricht gegenüber keine Vortheile.« 

So weit der Schweizer, landwirthschaftliche Verein. Wir haben 
geglaubt, bei dessen Ausführungen näher verweilen zu müssen, weil 
sich in denselben eine Gedankenrichtung offenbart, welche Anspruch 
darauf erheben konnte, eine Grundlage fĂĽr weitere ergiebige Er- 
örterungen zu sein. Und da in der That alle späteren Verhandlungen 


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an sie anknĂĽpften, erscheint nunmehr auch die Aufgabe, den weiteren 
Läuterungsprocess zu verfolgen, wesentlich vereinfacht und erleichtert. 

Der unmittelbare Erfolg, welchen der Schweizer, landwirtschaft- 
liche Verein durch seine Eingabe erzielte, bestand darin, dass der 
Bundesrath, vom schweizerischen Nationalrath unter dem 17. December 
1864 mit der Untersuchung und Berichterstattung ĂĽber dieselbe be- 
auftragt, nicht zögerte, die von ihm als wichtig und dringend an- 
erkannte Frage wieder in die Hand zu nehmen. Dieselbe wurde 
zunächst an den Schweizer. Schulrath geleitet, welcher seinerseits, um 
der Angelegenheit eine möglichst gründliche Prüfung zu sichern, eine 
Special-Commission zur Vorberathung und Berichterstattung nieder- 
setzte. Diese Commission bestand aus den Professoren P. Bolley , 

O. Heer und f. Kopp . Den Verhandlungen derselben, an welchen 
auch der Schulrathspräsident C. Kappeier Theil nahm, wurde ein von 
diesem aufgestelltes Fragenschema zu Grunde gelegt. Das Ergebniss 
der Berathungen war, kurz zusammen gefasst, Folgendes: 

Frage /. Ist das angeregte Project im Interesse und in einem 
wissenschaftlich praktischen BedĂĽrfnisse der schweizerischen Landwirth - 
Schaft begrĂĽndet , und kann der angestrebte Zweck mit Vortheil gerade 
durch eine Verbindung mit der polytechnischen Schule bezw. mit der 
Forstabtheilung derselben erzielt werden? 

Diese Frage wurde durchaus bejaht. 

Hinsichtlich des ersten Theils derselben berief sich die Commission 
zur Bekräftigung ihres Standpunktes auf die Erwägung, dass: 

1. Die Vertreter der landwirtschaftlichen Bevölkerung und die 
tätigsten Förderer der Landwirtschaft des Landes, als welche doch 
die landwirtschaftlichen Vereine angesehen werden mĂĽssten, sich seit 
längerer Zeit mit der Frage beschäftigt haben und wiederholt zur 
Kundgebung des nämlichen Wunsches veranlasst waren, 

2. eine nicht geringe Zahl von Schweizern an auswärtigen höheren 
landwirtschaftlichen Anstalten ihre Bildung suchen mĂĽsse, die Zahl 
der jungen Landwirte aber, welche nach einer grĂĽndlichen Fach- 
bildung verlangen, sich noch steigern wĂĽrde, wenn im Lande selbst 
eine höhere landwirtschaftliche Lehranstalt bestände, 

3. die Schweiz unverkennbar einigen Mangel an Männern habe, 
welchen eine höhere landwirtschaftliche Bildung zukomme, in welchem 
Verhältnisse es wohl begründet sei, dass die Führer der landwirt- 
schaftlichen Vereine meist aus Kräften bestehen , welche ausserland- 
wirthschaftlichen Berufsstellungen angehören, und 

4. daran gedacht werden mĂĽsse, ein Institut im Lande zu haben, 
durch welches man im Stande sei, Lehrer fĂĽr Ackerbauschulen heran- 
zubilden. — 


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In Bezug auf den zweiten Theil der vorliegenden Frage machte 
die Commission fĂĽr ihre positive Haltung geltend, dass die Verbindung 
der höheren landwirtschaftlichen Schule mit dem Polytechnikum 

1. es ermögliche, auch den Studirenden anderer Abtheilungen 
des Polytechnikums, insonderheit denjenigen der Forstschule, die Ge- 
legenheit zur Erwerbung der ihnen nötigen Kenntnisse in den Grund- 
lagen der Landwirtschaft zu gewähren, 

2. zum Zwecke auch der vollständigsten Einrichtung der Anstalt 
einen verhältnissmässig nur geringen Kostenaufwand erheische, weil 
am Polytechnikum für sämmtliche grundlegenden, namentlich die mathe- 
matischen , die naturwissenschaftlichen und staats wissenschaftlichen 
Fächer ausreichende Lehrkräfte vorhanden seien, es also nur noch der 
Berufung von Lehrern fĂĽr die speciell landwirtschaftlichen Disciplinen 
bedĂĽrfe, 

3. in RĂĽcksicht auf die Anforderungen an die Vorbildung der 
Schüler, auf die Methode des Unterrichts und auf die Höhe, in 
welcher derselbe gehalten werden müsse, durchaus zulässigerscheine, und 

4. die Gewinnung und Erhaltung von Männern wissenschaftlicher 
Bedeutung, weil diese das BedĂĽrfniss regeren geistigen Verkehrs und 
die Notwendigkeit grösserer Hülfsinstitute besonders fühlen, er- 
leichtere. — 

Frage 2 . Ist bejahenden Falles der in der Petition des Schweizer . 
landwirtschaftlichen Vereins vorgeschlagene Unterrichtsplan zweck- 
mässig tmd vollständig , und sind die vorgesehenen neuen Lehrkräfte 
und wissenschaftlichen Anstalten ausreichend? Kann namentlich : 

a) in den vorhandenen Ijiboratorien der angestrebte Zweck ohne 
Nacht heil fĂĽr die bestehenden BedĂĽrfnisse der verschiedenen Ab- 
theilungen erreicht werden , oder ist ein neues eigenes, zu diesem 
Zwecke zu erstellendes kleineres Ijiboratorium unerlässliches Be- 
darf niss? Und wird: 

b) die Erstellung dieser Abtheilung nicht not/men dig das Be- 
dürfniss nach einem grösseren oder kleineren landwirtschaftlichen 
GĂĽtercomplex ( Gutswirtschaft oder doch Versuchsfelder) im Interesse 
der Lehrer oder im Interesse der SchĂĽler nach sich ziehen, und in 
welcher Art überhaupt könnte einem in dieser Richtung allfällig vor- 
auszuschcnden BedĂĽrfnisse entsprochen werden? 

Auf den ersten Theil dieser Frage, welche den Lehrplan und 
die Lehrkräfte betrifft, antwortete die Commission u. a. wie folgt: 

»Wir erfahren es an unserer polytechnischen Schule oft genug, 
dass man einen Lehrplan fĂĽr irgend eine Abteilung nicht als ein 
starres Gebilde ansehen darf, das Anspruch auf das Zeugnis machen 
kann, absolut gut und zweckmässig zu sein. Nach dem Wechsel der 



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Anschauungen ĂĽber die Bedeutung des einzelnen Faches und ĂĽber 
die Beziehungen desselben zu dem Gesammtlehrplan, nach den Fähig- 
keiten und Neigungen der vorhandenen Lehrkräfte werden stets kleine 
Modificationen eines solchen Lehrplanes sich als nothwendig erweisen. 
Aber im Grossen und Ganzen können wir sagen, dass der vor gezeich- 
nete Lehrplan entsprechend seis In dem Gutachten werden sodann 
die Hauptglieder der eigentlichen Fachwissenschaften aufgezählt und 
fĂĽr dieselben 14 Vorlesungsstunden per Woche berechnet. Unter 
Bezugnahme hierauf erklärt die Commission, dass dieses Pensum, da 
noch auf die Thätigkeit bei der Versuchsstation Rücksicht zu nehmen 
sei, zwei vollbeschäftigte Lehrer erfordere. Vorbehalten bleiben dabei 
Special- Vorlesungen ĂĽber Technologie, Bau- und Maschinenkunde etc., 
welche den betreffenden Lehrern am Polytechnikum ĂĽbertragen werden 
können. Hinsichtlich der Agriculturchemie , der landwirthschaftlich- 
chemischen Technologie und der Leitung der Arbeiten in dem che- 
mischen Laboratorium stellt sich aber das Gutachten entschieden auf 
einen von der Ansicht der Petenten abweichenden Standpunkt, indem 
es darthut, dass fĂĽr jene Partie ein Assistent nicht ausreiche, vielmehr 
die Creirung einer weiteren Professur unabweisbares BedĂĽrfniss sei. 

Ueber den z%v eiten Theil der vorliegenden Frage sprachen sich 
die Experten zunächst dahin aus, dass die vorhandenen Räume in den 
chemischen Laboratorien nicht ausreichen, um auch noch Platz fĂĽr die 
chemisch-praktischen Uebungen der Landwirthe zu gewähren, und dass 
fĂĽr die Arbeiten des Agriculturchemikers jedenfalls besondere Locali- 
täten und Einrichtungen beschafft werden müssten. Und hinsichtlich der 
Frage der Gutswirthschaft bekannten sie sich vorbehaltlos zu der Ansicht 
der Petenten, indem sie erklärten, dass ein Landgutsbetrieb als unmittel- 
bares Unterrichtsmittel entbehrlich sei. Dagegen waren sie mit diesen 
darin einverstanden, dass zur Veranschaulichung des Unterrichts der 
Besuch von gut bewirtschafteten LandgĂĽtern nothwendig sei und 
dass hierzu sich das in der Nähe gelegene Gut der landwirtschaft- 
lichen Schule im Strickhofe vortrefflich eigne. Etwas Anderes sei es 
nach der Meinung der Commission mit einem Versuchsfelde. Ein 
Areal von einigen Jucharten mĂĽsste zu dem von dem Schweizer- 
landwirtschaftlichen Vereine geforderten Zweck, wissenschaftliche und 
praktische agronomische Fragen durch Versuche aufzuschliessen , zur 
VerfĂĽgung gestellt werden. Ein solches Feld wĂĽrde von der Re- 
gierung des Kantons ZĂĽrich, mit welcher hierĂĽber Unterhandlungen 
anzuknüpfen wären, wohl am besten auf dem zur Ackerbauschule im 
Strickhofe gehörigen Landgute angewiesen werden können, indessen 
von dort aus auch die von dem Dirigenten der Versuchsstation an- 
geordneten Arbeiten auszufĂĽhren seien. Wie man sieht, sollte damit 


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auch zugleich die Frage der Errichtung einer Versuchsstation im Sinne 
der Petition ihre Erledigung finden. In Bezug auf dieses Institut hatte 
übrigens das Gutachten bereits in seiner Einleitung sich grundsätzlich 
dahin ausgesprochen, dass dasselbe nicht sowohl ein Unterrichtsmittel 
bilden, als der Erforschung theoretisch und praktisch wichtiger Fragen 
dienen solle, dass darum die Beziehungen und der Nutzen der Lehr- 
und der Versuchsanstalten fĂĽr die Landwirtschaft der Schweiz sehr 
verschiedener Natur, und dass beide sehr wĂĽnschenswert und Be- 
dĂĽrfhiss seien. Dieser Standpunkt hinderte indessen die Commission 
nicht, zu erklären, dass die Mittel zur Gründung und zum Unterhalt 
der Schule und der Versuchsstation wesentlich geringer sein dĂĽrfen, 
wenn beide Institute sich am gleichen Orte vereinigt finden, und dass 
die Wechselwirkungen , in welchen sic stehen , fĂĽr jedes von beiden 
Vortheile gewähren müssen. Auf die Frage der Aufgabe und der Ein- 
richtung einer Versuchsstation ist das Gutachten nicht näher ein getreten. 

Frage j. WĂĽrde nicht in Folge einer solchen Enveiterung der 
Forstschule der Cursus an dieser Anstalt von zwei auf drei fahre aus - 
gedehnt werden müssen? Wenn ja: Wäre eine solche Ausdehnung 
im Allgemeinen nachtheilig oder von Vortheil , und welche weiter- 
gehende Geldopfer wären etwa aus diesem letzteren Grunde in Aus- 
sicht zu nehmen? 

Wir übergehen die Erörterung dieser Frage, weil dieselbe mit 
unserer Aufgabe nicht in näherer und in nur indirecter Beziehung 
steht, und weil auch die Commission es zweckmässig fand, hinsichtlich 
dieses Gegenstandes auf bereits vorliegende Wünsche und Anträge 
der Conferenz der Forstschule zu verweisen. 

Frage 4. Wie stellt sich in Zusammenfassung und WĂĽrdigung 
aller dieser Gesichtspunkte das in A ussicht zu nehmende GeldbedĂĽrf niss 
theils für die erste Einrichtung , t Heils für die dauernde jährliche Mehr- 
Ausgabe? 

In eingehender BegrĂĽndung beantwortete die Commission diese 
Frage durch Aufstellung eines Kosten-Voranschlages. Auf eine Wieder- 
gabe der Einzelheiten desselben verzichtend, beschränken wir uns hier 
auf die Mittheilung des Schluss-Ergebnisses. Darnach sollten sich die 
einmaligen Erfordernisse fĂĽr Ausstattung des Laboratoriums, d. h. fĂĽr 
Möblirung, Anschaffung von Utensilien etc. etc. auf Fr. 20.000, die 
laufenden Kosten fĂĽr Besoldungen, besondere Lehrhonorare, Material- 
verbrauch im Laboratorium, Abwartdienste, Betrieb des Versuchsfeldes, 
Sammlungen etc. etc. auf Fr. 21.500 berechnen. Die Erstellung des 
Bau’s, so nahm man an, werde von dem Kanton Zürich übernommen. 

Frage 5. WĂĽrde die angestrebte landwirtschaftliche Abtheilung 
ohne Nachtheil fĂĽr die kantonalen landwirthschaftlichen Schulen errichtet 


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werden körnten und , bejahenden Falles , in welcher Art könnte der 
Zusammenhang dieser neuen Abtheilung mit jenen Schulen zu gegen- 
seitigem Vortheil und Nutzen hergestellt werden ? 

Hierüber äusserte sich die Commission folgendem assen : 

»Eine nachtheilige Rückwirkung der zu gründenden höheren 
Bildungsanstalt auf die kantonalen landwirtschaftlichen Schulen scheint 
uns nicht denkbar. Es ist die Aufgabe dieser Anstalten wesentlich 
die Einübung der Arbeit meist für kleinere bäuerliche Gewerbe. Wenn 
die kantonalen Gewerbe- oder Industrieschulen ihr Hauptziel in Heran- 
bildung junger, von diesen Schulen direct in die Praxis ĂĽbergehender 
Gewerbsleute haben, daneben aber sich der Aufgabe unterziehen, die 
an eine höhere technische Anstalt zu eigentlich wissenschaftlicher Aus- 
bildung ĂĽbergehenden JĂĽnglinge passend vorzubilden, so sehen wir in 
der Doppelaufgabe dieser Schulen nur eine Parallele zu dem Berufe, 
welchen die Ackerbauschulen zu erfüllen haben, sobald die höhere 
Bildungsanstalt besteht. Wir glauben sogar, dass von den in die 
höhere Lehranstalt eintretenden jungen Männern die Kenntniss der 
praktischen Arbeiten des Landwirths gefordert werden mĂĽsse, und 
ohne Zweifel werden die meisten derselben sich diese Kenntnisse auf 
den kantonalen Anstalten zu erwerben suchen. Diese Schulen werden 
darum in ihrer Frequenz nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern sie 
werden sich ausdehnen. Sollte man etwa Bedenken haben , diese 
Schulen seien nicht im Stande, ihren Zöglingen die im Aufnahme- 
regulativ fĂĽr die Forstschule geforderten Kenntnisse zu geben, so be- 
darf es nur eines Blickes auf das diesseitige Aufnahmeprogramm und 
die Lehrprogramme der Schulen im Strickhof, in Muri u. s. w., um 
sich zu ĂĽberzeugen, dass diese jetzt schon oder mit geringer An- 
strengung bei jedem ihrer SchĂĽler, der nur einige allgemeine Bildung 
hat, es dahin bringen können, dass er die Aufnahmeprüfung besteht.« 

»Nicht unwichtig ist aber auch, dass durch eine höhere landwirt- 
schaftliche Schule allein dem sehr fĂĽhlbaren Mangel an Lehrern fĂĽr 
die kantonalen Ackerbauschulen abgeholfen werden kann.« 

Unter Bezugnahme auf den Inhalt dieses unter dem 22. März 1865 
ihm unterbreiteten Commissionsberichtes gab der Schweizer. Schulrath 
bereits am 5. April e. a. sein Gutachten an die Bundesbehörde ab. 
Dasselbe spricht nach einlässlicher Würdigung der vor geführten Ge- 
sichtspunkte seine volle Zustimmung zu den in jenem Berichte ge- 
äusserten Meinungen aus, mit der Erklärung, dass der Schulrath 
beschlossen habe, das aus allseitiger und grĂĽndlicher PrĂĽfung der 
Verhältnisse hervorgegangene Commissionsgutachten in extenso, als 
die Anschauungen der Schulbehörde selbst enthaltend, der Bundes- 
behörde unverändert zu übermitteln, und zu gewärtigen, ob diese 


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darauf gestützt specielle Vorlagen berathen bezw. die nöthigen Unter- 
handlungen mit der Regierung von ZĂĽrich beginnen wolle. 

Obwohl das eidgen. Departement des Innern unter Berufung auf 
die vorliegenden Gutachten die Ermächtigung zu Unterhandlungen 
mit der Regierung von ZĂĽrich bezĂĽglich der von ihr eventuell zu 
ĂĽbernehmenden Verpflichtungen verlangt hatte, glaubte doch der 
Bundesrath vorerst noch ein Gutachten ĂĽber die Frage einholen lassen 
zu sollen, ob die landwirtschaftliche Abtheilung nicht mit der Forst- 
schule vereinigt , und an einen anderen Ort , als den Sitz des Poly- 
technikums , verlegt werden könnte. Mit der Untersuchung dieser Frage 
beauftragt, veranlasste der Schweizer. Schulrath zunächst eine Vor- 
berathung derselben durch die oben bereits genannte Commission. 
Aus dem von dieser unter dem 27. Juni 1866 erstatteten Gutachten, 
welches sich in durchaus verneinendem Sinne äusserte, mögen an dieser 
Stelle die wesentlichsten AusfĂĽhrungen kurz hervor gehoben werden. 

»Gestaltet man die Frage so: ob eine Verbindung mit der Forst- 
schule, nicht aber mit dem Polytechnikum, d. h. eine Abtrennung 
beider und Verlegung anderswohin erspriesslich wäre? dann würde 
der grösste Theil der Vorzüge, welche wir in unserem Berichte vom 
22. März 1865 für eine Verbindung der Forstschule und der land- 
wirthschaftlichen Schule angeführt haben, dahinfallen. — — « 

»Es fiele weg: 1. Der Vortheil, dass Schüler anderer Abtheilungen, 
die aus verschiedenen GrĂĽnden Interesse an einzelnen landwirt- 
schaftlichen Vorträgen haben, diese neben ihrem Fachstudium be- 
suchen können. 

2. Es fiele weg, dass die Studirenden der Landwirtschaft Ge- 
legenheit erhielten, ausser den fachwissenschaftlichen auch noch all- 
gemein bildende sprachliche, litterarische, geschichtliche etc. Vorträge 
zu hören; nicht nur gingen sie dieser Gelegenheit verlustig, sondern 
mit ihnen auch die Studirenden der Forstwirtschaft, die bisher im 
GenĂĽsse dieser gerade ihrem Stande so wichtigen Bildungsmittel waren. 

3. Die einer solchen losgetrennten Anstalt bereiteten Schwierig- 
keiten, tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen, würden durch ihre Vereini- 
gung mit der Forstschule nicht verringert; es stĂĽnde in dieser Be- 
ziehung mit unserer Schweizer. Anstalt nicht anders wie mit den aus- 
ländischen, an welchen man auch beide Richtungen verfolgt und die 
schädlichen Wirkungen der Isolirung und der Entfernung von grösseren 
wissenschaftlichen Centren sehr empfindet. 

4. FĂĽr die Forstabtheilung am Polytechnikum ausschliesslich sind 
nur zwei Lehrkräfte vorhanden, welchen die speciell forstlichen Vor- 
träge und Uebungen zufallen. Dagegen werden Botanik, allgemeine 
und specielle Zoologie, Petrographie, Geologie, Feldmessen, forstwirth- 


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schaftliche Mathematik, Strassen- und Wasserbau, Topographie, Plan- 
zeichnen, Forstrecht, Experimentalchemie, Agriculturchemie, also die 
Mehrzahl der Fächer von Docenten gegeben, welche auch an anderen 
Abtheilungen thätig sind. Alle diese Lehrkräfte müssten an dem 
Polytechnikum auch nach Wegzug der Forstschule verbleiben, und 
an dieser müsste für alle diese Fächer, möchte sie hingelegt werden, 
wohin man wolle, durch Zuzug anderer Lehrkräfte gesorgt werden. 
Man wäre dadurch zur Doppelbesetzung von wenigstens fünf Professuren 
genöthigt, und die budgetirten jährlichen Ausgaben für das Lehr- 
personal der in solcher Weise losgetrennten Anstalt wĂĽrden mehr als 
verdoppelt. Noch weit höher aber würden sich die Ausgaben steigern 
durch Verdoppelung aller HĂĽlfsmittel an Sammlungen, Bibliotheken etc. 

5. Die landwirtschaftliche Abtheilung hat aber selbst grund- 
legende und Hülfsfächer nöthig, welche an der Forstschule nicht Vor- 
kommen, z. B. Verwaltungsrecht, einzelne zoologische oder botanische 
Special-Gebiete, landwirtschaftliches Bauwesen etc., wofĂĽr am Poly- 
technikum Lehrkräfte sind, die anderwärts besonders und mit viel 
bedeutenderen Kosten beschafft werden müssten.« 

»Wie die Verhältnisse gegenwärtig liegen, kann der höhere 
landwirtschaftliche Unterricht in vollständiger und zweckmässiger 
Weise nur in Verbindung mit dem forstwirtschaftlichen und mit dem 
Schweizer. Polytechnikum eingerichtet werden.« 

Ausser der Beantwortung der vorliegenden Frage war ĂĽbrigens 
der Commission zugleich aufgegeben worden, einen Entwurf fĂĽr die 
Organisation der landwirtschaftlichen Fachschule bis in die Einzel- 
heiten zu entwerfen. Sie erklärte aber, dass einerseits diese Aufgabe 
nicht ohne grössere Vorarbeiten, wie genaues Studium der Pläne 
anderer Anstalten, vielleicht den Besuch von solchen u. a. m. erledigt 
werden könne, andererseits aber eine vollständige Bearbeitung der- 
selben erst in dem Momente notwendig und nĂĽtzlich erscheine, wenn 
ĂĽber die Hauptfrage der Vereinigung mit dem Polytechnikum oder 
der Isolirung entschieden worden sei. Denn abgesehen davon, dass 
man sich hinsichtlich der Unterrichtsvertheilung und der Unterrichts- 
abstufung in speciell landwirtschaftlichen Fächern nach den An- 
schauungen der zugezogenen Lehrkräfte und der Studienrichtung, 
welche die einzelnen berufenen Professoren verfolgten, zu richten 
haben werde — eine Erfahrung, die man bei jeder Neugründung einer 
Schule mache — sei die Beantwortung einer Hauptfrage, in welcher 
Weise für allgemeine Bildung gesorgt werden solle, erst dann möglich, 
wenn Beschluss darĂĽber gefasst sei, ob man die am Polytechnikum 
vorhandenen Kräfte benutzen könne oder nicht, und ob man die 


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betreffenden Fächer in den Lehrplan aufzunehmen oder, wie es an 
den bestehenden Abtheilungen geschieht, facultativ zu lassen habe. 

Im Uebrigen berief sich die Commission darauf, dass bereits 
einige Materialien vorliegen, welche sehr wohl als Grundlage fĂĽr die 
Construction eines Lehrplanes benutzt werden können, und gedachte 
sie hierbei wiederum besonders der Vorschläge des Schweizer, landwirt- 
schaftlichen Vereines, welche ihr wohl ĂĽberlegt erschienen, und sodann 
eines von Professor Lang in Solothurn im Jahre 1865 in der General- 
versammlung des Schweizer. Lehrervereins erstatteten Referates, in 
welchem sich neben einer vortrefflichen BegrĂĽndung, dass die Verbin- 
dung einer höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt mit dem Poly- 
technikum zweckmässig sei, eine Zusammenstellung der an einer solchen 
zu lehrenden Gegenstände, geordnet nach grundlegenden und Haupt- 
fächern, finde. 

Was die Stellung der neuen Abtheilung zu den ĂĽbrigen Fach- 
schulen und die äussere Gestaltung derselben betrifft, so glaubte das 
Commissionsgutachten grundsätzlich an nachfolgenden Vorschlägen 
festhalten zu sollen: 

1. Vereinigung mit der Forstschule unter einem Vorstande und 
ein und derselben Conferenz in ähnlicher Weise, wie an der chemisch- 
technischen Schule die technische und die pharmaceutische Studien- 
richtung oder an der Lehramtscandidaten- Abtheilung die mathematische 
und die naturwissenschaftliche Richtung neben einander unter- 
gebracht sind. 

2. Cursus zweijährig und 

3. Aufnahmebedingungen möglichst conform denjenigen, welche 
fĂĽr die Forstschule gelten. 

Zur näheren Begründung dieser Positionen kann auf den Bericht 
der gleichen Commission vom 22. März 1865 verwiesen werden, wobei 
indessen nur zu bemerken bleibt, wie das vorliegende Gutachten findet, 
es seien die fĂĽr die Forstschule geforderten Kenntnisse bei der Auf- 
nahme der Art, dass sie ohne Schwierigkeiten auf jeder kantonalen 
Industrie- oder Gewerbeschule, auf den Schullehrerseminarien und 
am Vorcurs des Polytechnikums erreicht werden können, sich aber 
auch an den kantonalen Ackerbauschulen jedenfalls dann erreichen 
lassen, wenn diese kleine Modificationen an ihrem Lehrprogramme, 
so z. B. durch Vervollständigung des mathematischen und physikali- 
schen Unterrichts, vornehmen wĂĽrden. 

4. Hinsichtlich der hauptsächlichsten Hülfsinstitute bekannte sich 
die Commission zwar von Neuem zu dem Inhalte ihres ersten Berichtes, 
fügte dieselbe aber nunmehr einen ergänzenden Vorschlag bei, dahin 
gehend, dass die landwirtschaftliche Schule auch mit einem mikro- 


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skopisch-physiologischen Laboratorium ausgestattet werde, dessen Not- 
wendigkeit inzwischen in einer Zuschrift von Professor C. Crarner 
in ĂĽberzeugender Weise dargethan worden war. 

Vorbehaltlich einer näheren Besprechung, zu welcher sich in 
einem späteren Abschnitte dieser Schrift passendere Gelegenheit dar- 
bieten wird, kann Verfasser doch nicht umhin, schon an dieser Stelle 
darauf hinzuweisen, dass sich in dem Commissionsberichte zwei, später 
auch in die bundesräthliche Botschaft übergegan gen e Vorschläge finden, 
von welchen der eine sich als ungeeignet erwies und auch nie prak- 
tische Gestalt gewann, der andere aber mit einer Un Vollständigkeit 
behaftet war. Jener betrifft das Project einer Vereinigung der 
land- und forstwirthschaftlichen Schule unter einem Vorstande und 
ein und derselben Conferenz, dieser die Ausstattung des botanischen 
Unterrichtes mit einem mikroskopisch-physiologischen Laboratorium 
ohne gleichzeitige Bedachtnahme auf ein analoges HĂĽlfsinstitut zur 
Versorgung des durchaus ebenbĂĽrtigen Unterrichtes in der Anatomie 
und Physiologie der Thiere. — 

Auf Grundlage der nunmehr vorliegenden Ergebnisse der Vor- 
berathung erstattete der Schweizer. Schulrath unter dem 3. Juli 1866 
sein Gutachten an die Bundesbehörde. Dasselbe schloss sich wiederum 
in allen Stücken den Vorschlägen der Commission an und sprach 
sich daraufhin unter ausdrĂĽcklicher Anerkennung der Triftigkeit der 
von dieser geltend gemachten GrĂĽnde auf das Entschiedenste dahin 
aus, dass die landwirthschaftliche Schule mit dem Polytechnikum zu 
verbinden sei. 

In RĂĽcksicht darauf, dass der Schweizer, landwirthschaftliche 
Verein, von welchem die Petition fĂĽr Errichtung einer landwirtschaft- 
lichen Abtheilung am Polytechnikum ausgegangen war, nur die deutsche 
Schweiz umfasst, die schwebende Frage aber inzwischen von Seiten 
der romanischen Schweiz keine weitere Beurteilung erfahren hatte, 
glaubte das eidgen. Departement des Innern in dem nunmehrigen 
Stadium der Verhandlungen, und bevor ein fertiges Project vorgelegt 
werde, die französische Schweiz in geeigneter Weise veranlassen zu 
sollen, sich ĂĽber den Gegenstand auszusprechen. Zu diesem Zwecke 
übermittelte es die erwähnte Petition, sowie die darauf bezüglichen 
Gutachten dem Vorstande der landwirtschaftlichen Gesellschaft der 
romanischen Schweiz, mit der Einladung, die angeregte Frage ihrer 
Beratung zu unterstellen und ihre Ansicht darĂĽber dem Departement 
kundzugeben. Diese Einladung wurde durch ein von J . Naville in 
Genf Namens des Vorstandes verfasstes Memorial beantwortet, in 
welchem nicht nur der Gedanke der Errichtung einer schweizerischen 
landwirtschaftlichen Schule unterstĂĽtzt, sondern auch dem Projecte 


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ihrer Verbindung mit dem Polytechnikum in ZĂĽrich unbedingte Zu- 
stimmung ertheilt wurde. 

Nach Kenntnissnahme dieser Acten und eines die einschlägigen 
Fragen einlässlich beleuchtenden Berichtes des Departements des Innern 
vom 15. März 1867 beschloss dann der Bundesrath am 25. März e. a., 
auf die Errichtung einer la n dwirthsc häßlich e?i Schule, und zwar ab 
Abtheilung des eidgen. Polytechnikums einzutreten, und beauftragte er 
den Präsidenten des Schweizer. Schulrathes, mit der Regierung von 
ZĂĽrich Unterhandlungen zu pflegen betreffend Uebernahme der fĂĽr 
die zu errichtende Anstalt nöthigen Localitäten sammt Versuchsfeld, 
und einen bezĂĽglichen Vertrag unter Ratificationsvorbehalt abzu- 
schliessen. 

In der vorläufigen Besprechung, welche hierüber zwischen den 
Abgeordneten der Bundesbehörde und der Regierung von Zürich 
stattfand, ĂĽberzeugte man sich, dass, um eine geeignete Grundlage fĂĽr 
weitere Verhandlungen zu gewinnen, die Aufstellung eines bestimmten 
Programmes nothwendig sei, aus welchem die baulichen und ĂĽbrigen 
Erfordernisse, fĂĽr welche den Kanton ZĂĽrich in Mitleidenschaft zu 
ziehen in Aussicht genommen war, genau ersehen werden können. 
Dieses Ergebnis hatte zur Folge, dass der Bundesrath eine besondere 
Commission niedersetzte, mit dem Aufträge, die einschlagenden Ver- 
hältnisse zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten. Die Auf- 
gabe, welche derselben angesonnen wurde, hatte das Schweizer. Depar- 
tement des Innern mit Zuschrift vom 16. August 1867 formulirt wie 
folgt: Bezeichnung der Anlage, Ausdehnung und Einrichtung der 
zu grĂĽndenden Anstalt auf der gegebenen Basis; Bestimmung der 
Fächer, welche gelehrt werden sollen, und der dazu nöthigen Lehr- 
kräfte; Bezeichnung der Hülfsinstitute ; Ermittlung der erforderlichen 
Räumlichkeiten sowohl bezüglich der Zahl, als der Grösse, Lage und 
besonderen Beschaffenheit; Aufstellung eines möglichst genauen Kosten- 
anschlages für die erste Einrichtung wie für die regelmässigen Jahres- 
ausgaben. 

Zu Mitgliedern dieser Commission wurden berufen : Schulraths- 
präsident Kappeier, als Präsident, Nationalrath A. Keller in Aarau, 
Professor P. Bolley in ZĂĽrich, Professor O. Heer in ZĂĽrich, Regierungs- 
rath J. Weber in Bern, J. Navillc-Bontemps, erster Vicepräsident des 
romanischen landwirtschaftlichen Vereines in Genf, R. Schatzmann, 
Director der landwirtschaftlichen Schule in Kreuzlingen (Thurgau). 
In Folge der Dazwischenkunft äusserer störender Umstände verhindert, 
sich alsbald zu versammeln, traten dieselben erst in den Tagen des 
25. und 26. October 1867 an ihre Arbeit heran. 


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Die Verhandlungen der Commission wurden durch den Präsi- 
denten mit einer Ansprache eröffnet, in welcher derselbe zunächst 
einen kurzen Ueberblick ĂĽber die Entwicklung des schon seit mehr 
als 10 Jahren schwebenden Projectes gab, dann mittheilte, wie er bei 
seinen Amtsreisen keine Gelegenheit unbenutzt gelassen habe, um 
Erkundigungen einzuziehen und sich ein klares Bild zu verschaffen 
sowohl von dem Zwecke einer höheren landwirtschaftlichen Anstalt, 
als auch von der ihr zu gebenden, den BedĂĽrfnissen und den Anfor- 
derungen der Gegenwart entsprechenden Organisation, ferner der 
Arbeiten der frĂĽheren Commission gedachte und anschliessend hieran 
seine Auffassung ĂĽber die Ziele, die Stellung und Einrichtung der zu 
gründenden Schule darlegte. Darauf stellte der Präsident an Hand 
des Schreibens des Departements des Innern die Aufgabe der Com- 
mission fest und specialisirte dieselbe nach drei Hauptgesichtspunkten. 
Demgemäss wurden denn auch getrennt und nach einander in Behand- 
lung genommen : 

1. Umfang der neu zu grĂĽndenden Abtheilung des Polytechni- 
kums nach Unterrichtskräften und wissenschaftlichen Hülfsmitteln. 
Jahresbudget. 

2. Feststellung eines Programmes der erforderlichen Räumlich- 
keiten. 

3. Ueberschlag der Kosten der ersten Einrichtung fĂĽr Laboratorien, 
Sammlungen, Mobiliar u. s. w. 

* Nachdem die Materie an zwei Sitzungstagen in allen Beziehungen 
eingehend und gründlich durchberathen war, wurden die Vorschläge, 
zu welchen die Verhandlungen gefĂĽhrt hatten, in Form eines moti- 
virten, jener Eintheilung entsprechend gegliederten Gutachtens zu- 
sammengefasst und der Bundesbehörde unterbreitet. Sowohl das 
Protokoll der Verhandlungen, wie der Bericht der Commission an die 
Bundesbehörde ist von dieser s. Z. der Oeffentlichkeit übergeben 
worden. (Bundesblatt. 1868. Band III. S. 607 — 632). 

Ausser Stande, auf die Einzelheiten des Inhaltes dieser Schrift- 
stĂĽcke einzugehen, mĂĽssen wir uns hier unter Verweisung auf die 
erwähnte Publication wiederum auf eine gedrängte Mittheilung nur 
der wesentlichsten Ergebnisse der Berathungen beschränken. Es 
geschieht dies in ausschliesslicher Anlehnung an die AusfĂĽhrungen 
des Berichtes . 

Ad 1. In der Einleitung zu diesem Abschnitte wird in gewicht- 
vollen Worten der Stellung der landwirtschaftlichen Schule gedacht. 
Es heisst allda: »Die Entscheidung über das Mass der vorzutragenden 
Fächer steht in notwendigem Zusammenhang mit der Frage über 
die Stufe, auf welcher der Unterricht seinen Ausgangspunkt nehmen 


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soll. — — Die Commission ist einstimmig der Ansicht, dass die zu 
gründende Schule die höhere Stufe über den bestehenden kantonalen 
Ackerbauschulen einzunehmen habe, und erkennt nur dann in der 
projectirten Schöpfung einen wahren Fortschritt für die Verbreitung 
landwirthschaftlicher Bildung, wenn dieselbe sich durchaus auf der Höhe 
der Wissenschaft hält. — — Nur wenn sie die bezeichnete Stellung 
einnimmt, kann fĂĽr das Land erreicht werden, was der Schweizer, 
landwirtschaftliche Verein in seiner Petition an die Bundesversamm- 
lung als dringendes Bedürfniss erkennt: Die allmähliche Heranbildung 
einer Anzahl von Landwirten, die ĂĽber alle Kantone vertheilt, aus- 
gerĂĽstet mit dem vollen Wissen, zu dem sich die Zeit erhebt, im 
Stande sind, durch Rath, Belehrung und Beispiel, jeder in seinem 
Kreise Liebe und Eifer für das landwirtschaftliche Gewerbe, bei’m 
kleinen Landwirte Nachdenken ĂĽber seine Arbeit und Einsicht in 
die technische und ökonomische Organisation derselben zu pflanzen 
und zu pflegen. Nur wenn die neu zu grĂĽndende Fachschule sich 
ganz auf der Höhe der Wissenschaft hält, kann sie leisten, was weiter 
von ihr erwartet wird: Heranbildung von Lehrern fĂĽr die kantonalen 
Ackerbauschulen. .Und endlich kann und wird sie bei einer solchen 
Gestaltung nicht nur nicht herabdrĂĽckend, sondern erhebend und 
kräftigend auf die bestehenden Ackerbauschulen, die ihre Schüler für 
die höhere Anstalt vorbereiten wollen, wirken, ähnlich wie es der 
Fall war in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Disciplinen 
der kantonalen Real-, Gewerbs- und Industrie-Schulen, welche ihren 
SchĂĽlern die Reife zum Eintritte in eine Fachschule des eidgen. Poly- 
technikums geben wollen.« 

AnknĂĽpfend an diesen allgemeinen Gesichtspunkt entwickelt nun- 
mehr der Bericht die Vorschläge der Commission über die Einrichtung 
der Anstalt im Einzelnen. Dieselben beziehen sich auf die Bedingungen 
der Aufnahme von jungen Landwirthen rĂĽcksichtlich der Vorkennt- 
nisse und des Alters, auf die Dauer des Cursus und auf das Lehr- 
gebiet bezw. die Lehrfächer. Den Erörterungen hierüber waren die 
betreffenden EntwĂĽrfe in der Petition des Schweizer, landwirtschaft- 
lichen Vereins, in dem Gutachten der Professoren Bolley, Heer und 
Kopp, und in einem, diesem Gutachten sich anschliessenden Berichte, 
welchen das Departement des Innern an den Schweizer. Bundesrath 
erstattet hatte, zu Grunde gelegt worden. Aus dem Berichte der 
Commission geht nun hervor, dass deren Vorschläge in allen wesent- 
lichen Punkten mit den Ergebnissen frĂĽherer Berathungen, deren wir 
bereits ausfĂĽhrlich gedacht haben, ĂĽbereinstimmten. Abweichend zwar 
von den seitherigen Vorlagen, aber kaum mehr als Ergänzungen 
bezw. Modificationen derselben aufzufassen, sind nur einige Desiderien, 


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welche das jĂĽngste SchriftstĂĽck zum Ausdruck brachte. Und diese 
lauten auf: 

a) Ausdehnung der Aufnahme-Bedingungen auf den Ausweis 
derjenigen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse, wie sie an einer 
der bestehenden Ackerbauschulen oder in einer rationell betriebenen 
Gutswirthschaft erworben werden können — eine Anregung, welche 
später zwar auch von der bundesräthlichen Botschaft acceptirt wurde, 
aber, wie wir noch sehen werden, sich nicht verwerthen liess. — 

b) Umschreibung des Lehrgebietes nur nach Haupttiteln, und 
zwar: Naturwissenschaften und Mathematik mit besonderer BerĂĽck- 
sichtigung der Landwirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Ruralrecht, 
Pflanzenbau, Thierproduction und landwirtschaftliche Betriebslehre. 

c) Aufnahme auch der Lehre vom Waldbau und einer Encyclo- 
pädie der Forstwissenschaft in den regelmässigen Studienplan. 

d) Völlige Gleichstellung der Schüler der neuen Abteilung mit 
allen übrigen Schülern in Bezug auf den Mitgenuss der Freifächer, 
die an der Anstalt ĂĽber Sprachen , Litteratur , Geschichte u. s. w. 
gelesen werden. 

e) Streichung des Vorschlages auf Einfügung einer »Encyclo- 
pädie der Landwirtschaft« in die Reihe der Fachlehr gegenstände. 

Der Commissionsbericht geht auch auf das Project einer Ver- 
suchsstation ein, freilich ohne ĂĽber die Auffassung hinauszukommen, 
welche das Gutachten der Professoren Bolley , Heer und Kopp ver- 
treten hatte. Darnach sollte die Anstalt zwar Versuche im Felde und 
im Laboratorium anstellen, nicht aber zugleich die Aufgabe einer 
eigentlichen Versuchsstation ĂĽbernehmen, da diese, nach den vorliegen- 
den Beispielen im Auslande zu urteilen , die Bestimmung haben 
würde , nicht nur selbstständige Versuche unter wissenschaftlicher 
Leitung auszufĂĽhren, sondern zugleich eine Consultationss teile fĂĽr die 
Landwirte in einem gewissen Umkreise zu sein und Untersuchungen 
von Roh- und HĂĽlfsstoffen, Producten etc. vorzunehmen. Nun findet 
zwar die Commission, dass Versuchsanstalten dieser Art durchaus 
nützlich seien und mit ihnen der Landwirtschaft »unter die Arme 
gegriffen« werden könne. Dagegen sprach sie sich einstimmig dahin 
aus, dass auf diesem Wege ein durchgreifender Erfolg nur dann er- 
zielt werde, wenn 4 — 5 solcher Institute in je passender Lage und in 
geeigneter Verteilung über die westliche, östliche und Centralschweiz 
errichtet und von Bundeswegen unterstĂĽtzt wĂĽrden. Wie aus dem 
Zusammenhänge der Darstellung hervorgeht, ist bei diesem Vorschläge 
allerdings nur die wissenschaftliche Untersuchung landwirtschaftlich 
wichtiger Stoffe, d. h. die Etablirung von Untersuchungs- bezw. Con- 


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trolstationen in Betracht gezogen worden. Wir werden uns indessen 
an späterer Stelle mit diesen Fragen noch näher zu beschäftigen haben. 

Es folgt nun die Aufstellung eines Jahresbudgets fĂĽr die zu er- 
richtende Schule. Der bezĂĽgliche Voranschlag umfasst: die Besoldungen 
der Professoren, die Ergänzung mehrerer Professuren, die Entschädigung 
an vorhandene Lehrkräfte für vermehrte Thätigkeit, die Besoldungen 
der Assistenten, die Ausgaben fĂĽr das Laboratorium (Utensilien, Roh- 
stoffe, Brennmaterial, Abwartdienste), fĂĽr Material und Bebauungs- 
kosten des Versuchsfeldes, fĂĽr den botanischen Garten und das Ge- 
wächshaus (Besoldung des Gärtners und Unterhalt), für Bibliothek 
und Sammlungen, fĂĽr Heizung, Beleuchtung und Reinigung des 
Gebäudes und für Unvorhergesehenes. Dabei ergab die Rechnung 
einen Gesammt- Betrag des Jahresaufwandes von rund Fr. 35,000. — . 

Ad 2. Es wurde die Erstellung eines besonderen Gebäudes 
für Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Schule in’s Auge 
gefasst. Dasselbe sollte in die Nähe des Polytechnikums zu stehen 
kommen, eine freie Fläche von wenigstens 13,5 Are um sich haben, 
welche fĂĽr eine Gartenanlage vorgesehen war, und in Dimensionen 
ausgeführt werden , dass es ausreichende Räume gewährt für das 
agriculturchemische Laboratorium mit zugehörigen Localitäten , das 
physiologische Institut, vier Auditorien, die Professorenzimmer, die 
Sammlungen, soweit diese nicht zu den Laboratorien und dem physio- 
logischen Institute gehören, die Wohnung des Abwarts und die Zimmer 
fĂĽr 2 Assistenten. In dem Berichte wurde das RaumbedĂĽrfniss im 
Einzelnen genau berechnet und zugleich die Vertheilung der erforder- 
lichen Räume auf die verschiedenen Etagen des Gebäudes projectirt. 
Das Endergebniss aller Calculationen war der Nachweis der Noth- 
wendigkeit eines Baues von 27 m Länge und 15 m Tiefe, entsprechend 
einem Flächenraum von 405 m 2 , und einer Höhe bis zum Dachgesimse 
von 15 m, so dass der cubische Inhalt, Alles reichlich gemessen, sich 
auf rund etwa 6600 m 8 beliefe. Die Kosten hierfĂĽr wurden veran- 
schlagt auf Fr. 24 p. m 3 , im Ganzen also auf rund Fr. 159,000. 

Die Regierung von Zürich wäre demnach anzugehen um An- 
weisung eines unfern vom Polytechnikum liegenden Platzes von etwa 
18 Are Flächeninhalt und um Ausführung des Gebäudes in den 
näher angegebenen Verhältnissen. 

Ad 3. Hinsichtlich der Kosten der ersten Einrichtung fĂĽr 
Laboratorien, Sammlungen, Mobiliar etc. glaubte die Commission sich 
bestimmter Angaben enthalten zu sollen, weil sich das BedĂĽrfniss in 
dieser Richtung zur Zeit noch schwer ĂĽberblicken lasse. Immerhin 
gab sie an Hand der Erfahrungen ĂĽber die Ausstattung des bestehenden 
Chemiegebäudes einige zahlenmässige Anhaltepunkte, nach welchen 


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der an sich nicht bedeutende Aufwand annähernd genug bemessen 
werden konnte. 

Auf Grund des nun vorliegenden Actenmaterials war der Bundes- 
rath in den Stand gesetzt, der Regierung von ZĂĽrich die gewĂĽnschten 
Vorlagen zu machen. Es geschah dies am 11. December 1867. 

Der raschen FortfĂĽhrung der Verhandlungen stellten sich jedoch 
bald neue Hindernisse äusserer Natur in den Weg, und mussten die 
BemĂĽhungen, eine Uebereinkunft mit der Regierung von ZĂĽrich her- 
beizuführen, eine längere Unterbrechung erleiden. Wohl hatte der 
Bundesrath diesen Stillstand fĂĽr die Behandlung der Frage dadurch 
möglichst nutzbar zu machen gesucht, dass er die Commissionsprotokolle 
und -Berichte, welche dazu dienen konnten, einen klaren Begriff von 
dem Projecte zu geben, veröffentlichte. Inzwischen, nach Ablauf von 
mehr als Jahresfrist, drängten indessen die Verhältnisse zur Entschei- 
dung. Nachdem der Schweizer, landwirthschaftliche Verein in einer 
neuen Eingabe an die Bundesversammlung um Beförderung der An- 
gelegenheit ersucht hatte, nahm das Schweizer. Departement des Innern 
die Aufgabe wieder an die Hand und legte dasselbe dem Bundesrathe 
im Juni 1869 den Entwurf zu einem Bundesbeschlusse vor, laut 
welchem eine landwirthschaftliche Schule am Polytechnikum errichtet, 
der Credit desselben angemessen erhöht und dem Kanton Zürich eine 
bestimmte Frist gesetzt werden sollte, um sich in Betreff der seiner- 
seits zu übernehmenden Leistungen zu erklären. 

Unterdessen war aber, wie aus den vorliegenden Publicationen 
der Bundesbehörde zu ersehen, ein neuer Zwischenfall eingetreten, 
indem die Regierung von Waadt mittelst Eingabe vom 25. Juni 1869 
unter Hinweisung auf die Schwierigkeiten, welchen das Project der 
Errichtung einer landwirthschaftlichen Schule, als Abtheilung des 
Polytechnikums, in den Unterhandlungen mit ZĂĽrich begegnet sei, 
und auf die nach verschiedenen Richtungen günstigen Verhältnisse, 
welche der Kanton Waadt einer solchen Schule zu bieten im Stande 
wäre, den bestimmten Antrag stellte, es möchte die projectirte Anstalt 
in Lausanne errichtet und zu diesem Behufe Verhandlung eröffnet werden. 

Obgleich der Gedanke, dem höheren landwirthschaftlichen Unter- 
richte, in Verbindung desselben mit dem forstlichen, ausserhalb des 
Polytechnikums eine eigene selbstständige Anstalt zu geben, vom 
Bundesrathe bereits erwogen, aber zurĂĽckgewiesen war, glaubte dieser 
dennoch, »dem höchst anerkenn enswerthen Anerbieten der Regierung 
von Waadt, welches zudem jene Frage in modificirter Weise vorge- 
bracht, die RĂĽcksicht schuldig zu sein, dasselbe in Untersuchung zu 
nehmen und eine Vorlage an die Bundesversammlung unterdessen 
verschieben zu sollen.« 

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In Folge dieses Beschlusses gelangte der Bundesrath wiederum 
an den Schweizer. Schulrath, indem er diesen unter dem 4. August 1869 
mit der PrĂĽfung und Begutachtung der Petition der Regierung von 
Waadt beauftragte. 

Ueber das Ergebniss der von ihm vorgenommenen Untersuchung 
spricht sich der Schweizer. Schulrath in einem von dessen Präsidenten 
C. Kappeier verfassten , am 23. October 1869 eingcreichten Berichte 
in so ĂĽberaus klarer und ĂĽberzeugender Weise aus, dass wir glauben, 
das auch im Lichte allgemeiner Bildungsinteressen bedeutungsvolle 
und in vorliegender Frage gewissermassen abschliessende SchriftstĂĽck 
wenigstens seinem Hauptinhalte nach an dieser Stelle reproduciren 
zu sollen. 

Nachdem das Gutachten einleitend auf den Inhalt der frĂĽheren 
Commissions- und schulräthlichen Arbeiten und Berichte verwiesen, 
führt dasselbe zunächst Folgendes aus: 

»Die Art, wie die Frage jetzt neuerdings gestellt wird, hat in- 
dessen auch ihre neue besondere Seite. Es soll nicht die Forstwirt- 
schaft vom Polytechnikum getrennt und dann Land- und Forstwirt- 
schaft an einem dritten Orte zusammengelegt werden; es soll viel- 
mehr die Forstwirtschaft am Polytechnikum bleiben und die Land- 
wirtschaft einer Akademie zugetheilt werden. Diese etwas modifizirte 
Frage wohl erwogen, können wir keine andere Antwort geben, als 
wir dies schon zwei Mal getan haben. Die Trennung der Forst- 
abtheilung und der landwirtschaftlichen Abteilung von einander 
mĂĽssten wir nach allen Richtungen, die fĂĽr eine derartige Organisations- 
frage entscheidend sind, fĂĽr einen groben Missgriff ansehen. Schon 
die praktische Lebensstellung und Wirksamkeit gebildeter Forstmänner 
und gebildeter Landwirte in der Schweiz in’s Auge gefasst, muss es 
Jedermann einleuchten, dass die Einen im Gebiete der Anderen keine 
Fremdlinge sein dĂĽrfen und sollen. Jede Anregung zu Verbesserungen 
in beiden Gebieten wurde bei uns seit Jahrzehnten in wohlbewusster 
Vereinigung von den besten Kräften beider Branchen angestrebt. 
Wir haben es mit zwei BrĂĽdern zu thun, die ihre Bildung vielfach 
bei den gleichen Meistern zu suchen haben , mit zwei BrĂĽdern auch, 
deren Wirksamkeit ohne stete gegenseitige RĂĽcksichtnahme und 
WĂĽrdigung ihre besten Ziele verfehlen wĂĽrde. Was schon die Stellung 
im praktischen Leben zeigt, weist jeder gut organisirte Schulplan 
solcher Anstalten auch theoretisch und wissenschaftlich aus. Alle all- 
gemeinen Fächer sind beiden Sectionen gemeinsam. Man denke an 
Botanik (allgemeine und spezielle), an Chemie (allgemeine und Agri- 
culturchemie), an Zoologie, Petrographie, Geologie, Meteorologie, an 
Mathematik, allgemeine und sodann forstlich-landwirthschaftliche An- 


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Wendungen derselben, Volkswirtschaftslehre, Verwaltungsrecht; ja 
man schreite weiter vor, selbst zu Specialitäten, wie Feldmessen, Topo- 
graphie , Planzeichnen , Strassenbau , Drainage , landwirtschaftliche 
Maschinenkunde und landwirtschaftliches Bauwesen, so leuchtet ein, 
dass dem gebildeten Landwirte ganz ebenso wie dem Forstmann 
ein grosser Theil dieser Disciplinen teils unentbehrlich, teils sehr 
förderlich ist. Selbst die speciellsten eigensten Gebiete dieser zwei 
Berufsarten werden an einer solchen Schule nur in so fern aus ein- 
ander gehen, als der Forstmann ein grösseres Maass von Zeit, Cursen 
und Arbeitskraft auf gewisse Specialitäten seines engeren Faches 
verwenden muss, und ein gleiches Verhältniss für den Landwirt in 
dem seinigen eintritt; aber in einem kĂĽrzeren allgemeineren Curse 
wird der Forstmann ĂĽber die wesentlichen Disciplinen der Landwirt- 
schaft, wie der Landwirt ĂĽber die wesentlichsten Aufgaben des Forst- 
wirtes unterrichtet werden mĂĽssen. Die Professoren beider Richtungen 
werden hierbei vortreffliche Dienste leisten können. Trennung hiesse 
Geld und Kraft vergeuden. Mit weit mehr Aufwand wäre Geringeres 
erzielbar und schädliche Einseitigkeit in der Bildung notwendig 
gegeben. Schon längst fühlte man an der Forstabtheilung des Poly- 
technikums den Mangel dieser Ergänzung, und gleich bei der Eröff- 
nung der polytechnischen Schule rĂĽgten es die einsichtigsten Freunde 
der Landwirtschaft als eine unbegreifliche Sache, dass fehlerhaft und 
einseitig nicht gleich im Anfang eine forst- und landwirtschaftliche 
Section zusammen am Polytechnikum errichtet worden sei. Die land- 
wirtschaftlichen Vereine der welschen Schweiz zu allererst, und ihnen 
nachfolgend diejenigen der deutschen Schweiz verlangten seit 1854 
ohne Unterlass und in stets erneuerter und verstärkter Weise die 
Vertretung der landwirtschaftlichen Disciplinen, und sie verlangten 
— welsche wie deutsche Schweizer — diese Vertretung am Polytech- 
nikum, bei und mit der Forstschule vereint — — .« 

Anschliessend hieran wird in dem Berichte auch der Frequenz- 
Aussichten gedacht, welche die landwirtschaftliche Schule in der 
einen wie in der anderen Stellung haben werde. Dabei spricht der 
Referent zwar die Ansicht aus, dass die grosse Bedeutsamkeit eines 
wissenschaftlichen Herdes fĂĽr land- und forstwirtschaftliche Zwecke 
keineswegs nur nach der Zahl der Studirenden zu bemessen sei, die 
an einer solchen höheren Unterrichtsanstalt in den nächsten 10 oder 
20 Jahren erwartet werden kann , dass vielmehr dieses bedeutendste 
und älteste Gewerbe einer wissenschaftlichen Vertretung bedürfe und 
zu fordern berechtigt sei, so sehr als irgend ein anderes. Immerhin 
scheint ihm die Frage der Beachtung wert. Bei einem näheren Ein- 
gehen auf dieselbe fĂĽhrt der Bericht aus, dass zwei gesonderte Anstalten 


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in der Schweiz, jede für sich, in eine schlechtere Lage kämen, während 
eine allein intensiv wirksamer durch die wechselseitige UnterstĂĽtzung, 
auch einer ansehnlichen SchĂĽlerzahl gewiss sei. Im Weiteren heisst es: 

»Wenn die bisherige Erörterung besagt, beide Richtungen ver- 
eint werden mit geringeren Kosten Höheres leisten, sich gegenseitig 
heben, beide gehören naturgemäss zusammen und sichern endlich 
allein eine ansehnliche Frequenz, so wirkt diese Wechselwirkung im 
Weiteren auch auf die ganze polytechnische Schule zurĂĽck. Nicht 
nur Forst- und Landwirthe profi tiren davon, dass die Fächer beider 
am gleichen Orte ausreichend besetzt sind ; auch die ĂĽbrigen Ab- 
theilungen der Anstalt gewinnen von dieser Section, geben wieder 
dieser Section.« 

Das Gutachten hebt hier an Beispielen die gegenseitigen Be- 
ziehungen der verschiedenen technischen Fächer hervor, und fährt 
dann fort : 

»Aber welche andere Anstalt in der Schweiz bietet von Ferne 
diese reiche Summe von Unterrichtskräften in den allgemein bildenden 
Fächern? Für Geschichte, Litteratur, Nationalökonomie, neuere 
Sprachen? Wollen Sie, während Sie eine eidgenössische Anstalt mit 
solchen Mitteln besitzen, die Landwirthe an geringere Bildungsmittel 
verweisen , während doch gerade dies auch mit der Kernpunkt bei 
GrĂĽndung dieser Abtheilung ist, dass nach und nach eine Reihe von 
Männern gebildet werden sollen, auch für das landwirtschaftliche 
Gewerbe, welche auf der ganzen Höhe der Cultur ihrer Zeit, den 
gewiegtesten Repräsentanten jedes anderen Standes und Gewerbes 
ebenbĂĽrtig an geistiger Kraft und Einsicht, dieses alte und wichtigste 
Gewerbe, seine Interessen und Rechte im Volke und Staate wĂĽrdig 
vertreten ! 

Nach dieser Richtung, wie nach der Richtung der natĂĽrlichen 
Zusammengehörigkeit, ist es wieder die polytechnische Schule, welche 
die Landwirthe selbst als diejenige Anstalt bezeichnen, welcher der 
Anspruch gehört. Es widerstrebt uns durchaus, eine Vergleichung 
anzustellen zwischen den Mitteln, die Lausanne einer solchen Section 
zur Mitwirkung beigesellen könnte, und den Mitteln, welche die eidgen. 
polytechnische Schule besitzt. Wir wollen desshalb nur diejenigen 
Mittel der polytechnischen Schule aufzählen , welche durch ihre Mit- 
wirkung geeigenschaftet sind, mit verhältnissmässig geringem Budget- 
zusatz einer solchen Abtheilung in kurzer Zeit Rang und Ansehen 
unter gleichen Anstalten zu erringen, wie sie wohl keine kantonale 
Anstalt, weder in der deutschen noch in der welschen Schweiz, zur 
Zeit bieten kann. Wir lassen die reiche Zahl ausgezeichneter Lehr- 
kräfte in allgemein bildender und selbst mathematischer Richtung 


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bei Seite, deren Zahl nahe an 20 steigt, und wollen nur von der 
naturwissenschaftlichen Richtung sprechen, die bei GrĂĽndung dieser 
Section zunächst mitbethätigt werden kann.« 

Mit dieser Wendung betrat der Referent des Schweizer. Schul- 
rathes ein Gebiet, auf welchem im Laufe der Jahre in verschiedenen 
Kreisen mancherlei IrrthĂĽmer und Zweifel mehr oder weniger offen 
zu Tage getreten waren. Und fast gewinnt man den Eindruck, dass 
derselbe in der Begutachtung der vorliegenden Frage eine will- 
kommene Gelegenheit fand, gewissermassen Verwahrung einzulegen 
gegen eine einseitige Interpretation der Bildungsziele , welche der 
polytechnischen Schule gemäss dem Grundgedanken , auf welchem 
ihre Organisation beruht, vorgezeichnet worden sind. 

Schon in dem GrĂĽndungsgesetze der eidgen. polytechnischen 
Schule vom Jahre 1854, welches in Art. 2 erklärt, dass deren Auf- 
gabe in der Ausbildung von Technikern fĂĽr den Hochbau, den 
Strassen-, Eisenbahn-, Wasser- und BrĂĽckenbau, die industrielle 
Mechanik und die industrielle Chemie, und von Fachmännern für die 
Forstwirthschaft bestehen soll, war implicite ausgesprochen, dass die 
Natunvissen sehaften in dem Unterrichtsplane der Anstalt einen breiten 
Raum einzunehmen haben. Nach dem gleichen Gesetze sollten aber 
auch mit der polytechnischen Schule philosophische und staatswirthschaft- 
liche Lehrfächer, so weit sie als Hülfswissenschaften für die höhere 
technische Ausbildung Anwendung finden, verbunden werden. Unter 
diesen Lehrfächern führte aber das Gesetz wiederum ausdrücklich auch 
die Nafamvissen schäften auf. Den getroffenen Anordnungen zufolge 
wurde ĂĽbrigens schon mit der Errichtung der polytechnischen Schule 
eine Reihe der ausgezeichnetsten Lehrkräfte für die Naturwissen- 
schaften berufen. 

Sehr bestimmt und in erweiterter Form traten aber die An- 
forderungen in dieser Richtung hervor, als im Jahre 1866, in der Ab- 
sicht, einen sowohl im GrĂĽndungsgesetze wie in dem Reglement der 
polytechnischen Schule niedergelegten Gedanken zu verwirklichen, 
eine Abtheilung fĂĽr Lehramtscan didaten geschaffen und in dieser, 
neben einer mathematischen , eine naturwissenschaftliche Section ein- 
geführt wurde. Und schon das Reglement vom Jahre 1866 zählt zu 
den Fächern, welche an der allgemeinen philosophischen und staats- 
w r irthschaftlichen Abtheilung »zur Förderung der allgemeinen Bildung« 
der Schüler und Zuhörer und vom rein wissenschaftlichen Standpunkte 
aus gelesen werden sollen , u. a. auch — so weit es sich nicht um 
Disciplinen handelt, welche ihrem Wesen nach vorherrschend in das 
Gebiet einer Fachschule fallen — die Natunvissen schäften . 


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Nach alle dem steht es völlig ausser Zweifel , dass man den 
Naturwissenschaften nicht allein im Gesichtspunkte der beruflichen , 
sondern auch der allgemeinen Bildung der Studirenden Aufnahme 
schenkte, und dass eine einfache Consequenz dahin fĂĽhren musste, 
hierbei gerade auch die biologischen Fächer, vor Allem die Botanik 
und die 7,oologie , ohne welche das naturwissenschaftliche Studium 
— selbst abgesehen von den unabweisbaren Bedürfnissen der che- 
mischen, der Forst- und der Lehramtscandidaten-Abteilung — nur 
eine Halbheit geblieben wäre, in’s Auge zu fassen. In der That sind 
denn auch bereits mit der Eröffnung der polytechnischen Schule zwei 
Professuren fĂĽr Botanik und eine fĂĽr Zoologie creirt und besetzt worden. 

Vergegenwärtigt man sich aber einerseits die Bestimmung der 
polytechnischen Schule, eine Stätte der Lehre und Forschung auf dem 
gesammten Gebiete der technischen Wissenschaften zu bilden, anderer- 
seits die Thatsache, dass die Naturwissenschaften längst aufgehört 
haben, lediglich Fachwissenschaften zu sein, vielmehr durch die Art 
der Beanspruchung des geistigen Vermögens und die ihnen eigene 
Methode der Beobachtung und Kritik in bevorzugter Weise auch der 
Allgemeinbildung dienen, und erinnert man sich, in welch’ hervor- 
ragendem Grade die Vertreter dieser Disciplinen am eidgen. Poly- 
technikum seither durch selbstständige Forschung zu deren Entwick- 
lung beigetragen und dadurch das geistige Leben und Streben an 
der technischen Hochschule befruchtet und gefördert haben, so er- 
kennt man, wie der Gedanke, dass die naturwissenschaftliche Richtung 
in dem Studienplane dieser Anstalt den ĂĽbrigen Lehrgebieten nicht 
völlig ebenbürtig zur Seite stehe, oder dass dieselbe nicht einer Ver- 
tretung aller ihrer Zweige bedürfe — sich nur als ein Product der 
Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit offenbart. 

Einer solchen Strömung entgegenzutreten und bei dem gegebenen 
Anlasse zugleich zu bekennen, dass er, getreu der Auffassung, welcher 
die bewährtesten Schul- und Staatsmänner des Landes vor nun mehr 
als 40 Jahren überzeugungsvoll gehuldigt haben, an dem Grundsätze 
gleich massiger Pflege aller für die höchste Stufe des gewerblich-tech- 
nischen Unterrichts wichtigen und nothwendigen Wissensgebiete nicht 
gerĂĽttelt hat und nicht rĂĽtteln lassen will, scheint dem Schweizer. 
Schulrath geradezu ein BedĂĽrfniss gewesen zu sein. Seine weiteren 
AusfĂĽhrungen beweisen das. 

»Es scheint nämlich, als ob hier und da, selbst in der Schweiz 
noch, die Ansicht bestehe, als sei die schweizerische polytechnische 
Schule in natunvissenschaftlicher Richtung dĂĽrftiger bedacht, als in 
mathematischer . Daher mag wohl die Meinung datiren, als ob diese 


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oder jene kantonale Schule fĂĽr eine landwirtschaftliche Section an- 
nähernd die gleichen Hülfsmittel böte. Diese Ansicht ist gänzlich 
unrichtig.« 

»Eine land- und forstwirtschaftliche Abteilung würde vorerst 
in nächster Nähe ihrer Hörsääle und ihres agriculturchemischen Labora- 
toriums eine landwirtschaftliche Schule mit einem GĂĽtercomplex von 
100 Jucharten finden, so wie eine Thierarzneischule. Es ist nicht ver- 
standen , dass die Studirenden dieser Section während der Studien- 
jahre praktische Landwirtschaft treiben sollen; dennoch ist es not- 
wendig, dass Lehrer und SchĂĽler durch die Anschauung in steter 
Verbindung mit der Praxis bleiben. Dieses wĂĽrde in ZĂĽrich durch 
die vom Kanton verlangten Leistungen auf’s Beste ermöglicht. Dass 
Zürich ein neues agriculturchemisches Laboratorium nebst nötigen 
Hörsäälen und einem pflanzenphysiologischen , sowie einem mikro- 
skopischen Cabinet zu erstellen hätte, so wie die übrigen in dem Be- 
richte der eidgenössischen Expertencommission angegebenen Forde- 
rungen erfüllen müsste, muss im Gesetze selbstverständlich verlangt 
werden. Alles dieses käme somit zu dem Vorhandenen hinzu. Nun 
besitzt die Anstalt bereits 3 Sectionen, die nicht wesentlich auf mathe- 
matischer, sondern mehr auf naturwissenschaftlicher Basis aufgebaut 
sind. Diese Richtungen bedĂĽrfen in naher Zeit die zwei benannten 
Cabin et e auch ohne eine landwirthschaftliche Abtheilung , und sie 
könnten trotz des Wegzuges der landwirtschaftlichen Section auch in 
Zürich nicht wohl länger erspart werden. Die Mehrkosten für diese 
Abteilung sind desshalb in Wirklichkeit noch etwas geringer, als 
der gedruckte Bericht der eidgenössischen Commission besagt. Die 
drei naturwissenschaftlichen Sectionen, welche schon bestehen und 
eine landwirthschaftliche Abteilung bedeutend fördern , sind die 
chemische Schule, die Forstschule und die Section fĂĽr Bildung von 
Fachlehrern naturwissenschaftlicher Richtung. Diesen Sectionen dienen 
bereits: Der botanische Garten, reiche naturwissenschaftliche Samm- 
lungen (botanische, zoologische, mineralogische, geologische, entomo- 
logische), zwei auf’s Beste eingerichtete chemische Laboratorien, zu 
denen ein drittes agriculturchemisches sich gesellen würde, Räumlich- 
keiten, Hörsääle und Cabinete für Physik und physikalische Uebungen. 
Es sind fĂĽr Chemie, Physik, Botanik, Zoologie, Mineralogie und Geo- 
logie, mithin nur in naturwissenschaftlicher Richtung, 9 Professoren 
angestellt, denen eine erhebliche Zahl tüchtiger Hülfskräfte, Assistenten 
und Privatdocenten mitwirkend und ergänzend zur Seite stehen. Diese 
Professuren gehören der schweizerischen polytechnischen Schule an. 
In Lausanne mĂĽssten die von der Akademie herbeigezogenen HĂĽlfs- 
kräfte doch wohl nach ihrer hauptsächlichsten Thätigkeit Professoren 


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der Akademie bleiben und natĂĽrlich fĂĽr jene BildungsbedĂĽrfnisse fort- 
amten , für welche sie angestellt sind. Wie da die Selbstständigkeit 
einer eidgenössischen Specialschule hergestellt werden könnte, ist vor- 
erst nicht recht einzusehen. Ob und in welchem Umfange diese 
Herren speciellen Zwecken und BedĂĽrfnissen einer solchen Abtheilung 
noch dienen könnten , dürfte überdies in der Ausführung auf weit 
grössere Schwierigkeiten stossen, als man zu denken scheint.« 

>, Diese letzten Betrachtungen wollen wir nicht fortsetzen, zumal 
Ihnen so gut wie uns die Vergleichung der Unterrichtskräfte der 
polytechnischen Schule mit denjenigen der Akademie in Lausanne 
möglich ist, und wir, wie schon bemerkt, der Missdeutung entgehen 
wollen , als gedächten wir die ehren werthen Anstrengungen des 
Kantons Waadt für höhere Bildung und den Werth der Akademie in 
Lausanne herabzusetzen, Wir wollten mit diesen letzten Betrachtungen 
nur andeuten, wie unverantwortlich es wäre, ein so reiches Maass 
vorhandener eidgenössischer Mittel nicht für eine Section zu benutzen, 
die ohnehin die blosse sachgemässe Erweiterung einer schon creirten 
Abtheilung ist; wir wollten sagen, dass wir uns verpflichtet fĂĽhlen, 
vor dem Betreten eines Weges zu warnen, welcher die Productivität 
verwendeter grossartiger Mittel für höhere Bildungszwecke bedeutend 
reduciren, durch Verzettelung und Zersplitterung durchaus zusammen- 
gehöriger Dinge ihren Werth für das Land und ihre Anziehungs- 
kraft für die studirende Jugend des Vaterlandes zunächst vermindern 
müsste. Es fällt uns hierbei durchaus nicht ein, die grössere Frage 
einer weiteren Centralisation des höheren Unterrichtes im Vaterlande 
präjudiciren zu wollen, den nationalen und scientifischen Ansprüchen 
der romanischen Schweiz und des romanischen Geistes in dieser 
Richtung entgegenzutreten. Vielmehr betrachten wir jene Frage als 
durchaus frei und unpräjudicirt durch die heute zu lösende Frage; denn 
hier in der That handelt es sich nur um die naturgemässe Erweite- 
rung einer zum guten Theil schon gegrĂĽndeten Sache, um eine Section, 
die ihre Zusammengehörigkeit zur polytechnischen Schule , welche 
bereits eine Forstschule besitzt, an der Stirne trägt. 

Wir resumiren unsere Meinungsäusserung in folgenden Sätzen : 

1. Eine landwirthschaftliche Section würde nur zum grössten 
Nachtheile beider von der Forstschule getrennt. 

2. Die projectirte landwirthschaftliche Abtheilung kann nach 
dem ganzen Unterrichtsorganismus der Schweiz nur in Verbindung 
mit der polytechnischen Schule und im Mitgenuss der Mittel der 
letzteren mit so geringem Budgetzuschlag, wie beantragt ist, gleich 
Bedeutendes leisten. 


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Eine solche Section bildet auch sach- und naturgemäss einen 
Theil der polytechnischen Schule.« 

Fast um die gleiche Zeit, da die noch schwebende Angelegen- 
heit den Schweizer. Schulrath beschäftigt hatte, begann auch das 
Interesse, welches die am Polytechnikum wirkenden Docenten der 
Naturwissenschaften fĂĽr dieselbe empfanden , sich nach aussen hin 
kundzugeben, ln sehr dankenswerther und ebenso von Wohlwollen 
wie von freudigem Eifer fĂĽr die gute Sache zeugender Weise war in 
dieser Hinsicht insbesondere der Professor der Botanik, C. Cramcr, 
vorangegangen , indem derselbe eine kleine, aber sehr orientirende 
Schrift, betitelt: »Die projectirte höhere schweizerische landwirt- 
schaftliche Schule«, veröffentlichte. Dieselbe bezweckte, über die 
Ziele, die Stellung, die Bedeutung und Einrichtung der zu grĂĽndenden 
Anstalt in weiteren Kreisen Aufklärung zu geben, löste ihre Aufgabe 
in vorzüglicher Weise und erschien überdies bien ä propos, indem sie 
wesentlich dazu beitrug, dass das Project im Kanton und in der 
Stadt ZĂĽrich einer allseitigen Aufmerksamkeit gewĂĽrdigt und freund- 
lich aufgenommen wurde. 

Kehren wir nun schliesslich wieder zu den Bundesbehörden 
zurĂĽck. Der Bundesrath war inzwischen in den Besitz des Gutachtens 
des Schweizer. Schulrathes gelangt. Auch hatte er bereits von einer 
an dasselbe anknĂĽpfenden und demselben durchaus zustimmenden 
Berichte des Departements des Innern Kenntniss genommen. Diese 
Ansichtsäusserungen überzeugten ihn, dass die Vortheile, welche die 
Errichtung einer fĂĽr sich bestehenden landwirtschaftlichen Schule in 
Lausanne bieten möchte, die vielfachen Nachtheile, welche mit einer 
Trennung jener Schule von der Forstschule und dem Polytechnikum 
überhaupt verbunden wären, bei Weitem nicht aufvviegen würden; 
und so hielt er es fĂĽr geboten, das Begehren der Regierung von 
Waadt, so weit an ihm, ablehnend zu erwiedern. 

Damit war die ganze Angelegenheit spruchreif geworden, und 
wurde dieselbe denn auch Seitens des Bundesrathes so weit entschieden, 
als derselbe beschloss, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf 
betreffend die Erweiterung der Forstschule des eidgen. Polytechnikums 
in eine land- und forstwirtschaftliche Schule vorzulegen . Nach Lage 
der Sache musste freilich in diesen Entwurf eine Uebergangsbe- 
stimmung aufgenommen werden, welche sich auf die noch ausstehende 
Erklärung der Regierung von Zürich hinsichtlich der von dieser ein- 
zugehenden Verbindlichkeiten bezog. 

Bereits unter dem 26. November 1869 erschien das bedeutsame 
Schlusstableau aller Vorberathungen — die Botschaft des Bundesrathes. 


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Dieses denkwĂĽrdige ActenstĂĽek gibt in seiner Einleitung eine 
summarische Darlegung des Verlaufes, welchen die Behandlung der An- 
gelegenheit bislang genommen. Nachdem es dabei der verschiedenen 
Entwicklungsstufen und der Hemmnisse gedacht, welche sie zurĂĽck- 
zulegen und zu überwinden hatte, erklärt es: 

»Indessen darf wohl gesagt werden, und ist es von den land- 
wirtschaftlichen Kreisen auch offen anerkannt, dass die Sache selbst 
durch den Aufschub, welchen sie erlitten, nicht nur nichts verloren, 
sondern wesentlich gewonnen hat. Das anfänglich sehr unvollkommene 
Project hat sich in Folge der wiederholten Untersuchungen, welchen 
dessen einzelne Seiten unterstellt worden sind, zu immer grösserer 
Bestimmheit, Vollständigkeit und Richtigkeit herausgearbeitet, und 
sichert, wenn es in der nunmehr beabsichtigten Gestalt ausgefĂĽhrt 
wird, der schweizerischen Landwirtschaft und dem Lande ĂĽberhaupt 
einen Nutzen und Erfolg, den eine Schule in so mangelhafter Gestalt, 
wie dieselbe in den ersten Anregungen lag, nimmer hätte bieten können.« 

Die nähere Begründung der vorliegenden Anträge erfolgte in vier 
Abschnitten. 

In dem ersten Abschnitte entwirft die Botschaft ein Bild von 
der Lage und den BedĂĽrfnissen der schweizerischen Landwirtschaft, 
von dem EinflĂĽsse einer wissenschaftlichen Auffassung und Behand- 
lung der Aufgaben der Landwirtschaft überhaupt auf die Prosperität 
ihres Betriebes, und von den Anstrengungen, welche in den Staaten 
vorgeschrittener Cultur bereits aufgeboten worden sind, um dieses 
Gewerbe der Errungenschaften der wissenschaftlichen Forschung durch 
besondere Institute teilhaftig zu machen. Anschliessend daran wird 
gezeigt, dass die Landwirtschaft der Schweiz einer höheren wissen- 
schaftlichen Bildungsanstalt nicht länger entrathen könne, auch der 
zahlreichen Petitionen, welche dieserhalb Seitens der landwirtschaft- 
lichen Vereine des Landes an die Bundesbehörden gerichtet worden 
sind, und der Unzulänglichkeit der bestehenden Mittelschulen für die 
Erreichung jenes Zweckes gedacht. Die nun in diesem Abschnitte 
weiter ausgefĂĽhrten Gedanken gipfeln in folgenden Betrachtungen und 
Schlussfolgerungen : 

Es ist wohl kein Kanton in der Lage, im Interesse der gesammten 
schweizerischen Landwirtschaft die Opfer für Errichtung einer höheren 
landwirtschaftlichen Lehranstalt auf sich zu nehmen; die bestehende 
Lücke darf aber nicht länger unausgefüllt bleiben. Eine gedeihliche 
Entwicklung der Landwirtschaft bedingt in so hohem Grade die 
Gesam mt Wohlfahrt , dass es ein Gebot ersten Ranges ist, sie mit 
höchster Aufmerksamkeit zu pflegen und ihr alle Bedingungen zu 
bieten, deren sie zu ihrer Sicherung, Förderung und Vervollkommnung 


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bedarf. Alle Verhältnisse weisen auf die Aufgabe hin, die polytech- 
nische Schule, wie der Technik, dem Gewerbe, der Industrie, so auch der 
Landwirthschaft dienstbar zu machen. Die Einwendungen , welche 
gegen die projectirte Schöpfung erhoben werden könnten, sind, wie auch 
in allen seitherigen Gutachten dargethan wird, durchaus unbegrĂĽndet. 

Nach alle dem bekennt sich die Botschaft zu dem Standpunkte, 
dass der Bund zur Befriedigung der vorliegenden BedĂĽrfnisse und 
zur Verwirklichung der dieserhalb geäusserten Wünsche die Hand 
bieten solle, und dass der Nutzen, welcher dem Lande aus einer 
solchen Anstalt erwachse, bedeutend genug sei, um die Aufwendungen, 
welche diese erheische, zu rechtfertigen. 

Wie sich der Bundesrath den Erfolg der Wirksamkeit einer 
höheren landwirtschaftlichen Schule denkt , geht insbesondere aus 
einem Passus des ersten Abschnittes der Botschaft hervor, welcher 
lautet : 

»Diese Anstalt wird dem Lande, wenn auch anfänglich nur eine 
geringere, allmählich aber eine grössere Zahl von Männern geben, 
welche naturwissenschaftlich, land- und volkswirtschaftlich grĂĽndlich 
ausgebildet, dem landwirtschaftlichen Betriebe die richtigen Bahnen 
anzuweisen im Stande sein werden , welche die Cadres der grossen 
landwirtschaftlichen Bevölkerung bilden und diese allmählich vor- 
wärts bewegen werden; Männer, welche, weil mitten in dieser Be- 
völkerung und in ihrem Berufe lebend, in hohem Maasse geeignet sein 
werden, einerseits höheren, allgemeineren Interessen und Forderungen 
in diesen Kreisen Eingang zu verschaffen , andererseits deren An- 
schauungen und Bedürfnisse in richtiger Weise zu vertreten; Männer, 
welche, wo sie stehen, eine einsichtige, rationelle Gemeindewirthschaft 
anzubahnen und ebenso den kantonalen und eidgenössischen Legis- 
laturen und Administrationen in allen Fragen land- und volkswirt- 
schaftlicher Natur vom grössten Nutzen sein werden.« 

In ihrem zweiten Theile erörtert die Botschaft die Ausgestaltung 
des höheren landwirtschaftlichen Unterrichtes im Auslande, indem sie 
insbesondere und ausführlich bei den Ansichten und Grundsätzen ver- 
weilt, welche J. v. Liebig ĂĽber das wissenschaftliche Studium der Land- 
wirthschaft entwickelt hat. Unter Berufung sowohl hierauf, wie auf die 
vorliegenden Gutachten vertritt der Bundesrath ganz entschieden die 
Auffassung, dass von der GrĂĽndung einer isolirten landwirtschaft- 
lichen Akademie in Verbindung mit einem praktischen Gutsbetriebe 
ein fĂĽr alle Mal abzusehen sei, und vindicirt derselbe darnach dem eid- 
gen. Polytechnikum allein den Besitz aller Bedingungen und Erforder- 
dernisse fĂĽr eine zielgerechte und erspriessliche DurchfĂĽhrung der 
Aufgabe der wissenschaftlichen Ausbildung junger Landwirte. Zur 


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speciellen BegrĂĽndung dieses Standpunktes greift die Botschaft auf 
alle die Argumente zurĂĽck, welche in den frĂĽheren Verhandlungen, 
deren wir bereits oben des Näheren Erwähnung gethan, zur Geltung 
gebracht wurden. Von ganz besonderem Gewichte erschien hierbei 
u. a. eine Aeusserung des Schweizer. Schulrathes, in welcher hervor- 
gehoben wird, dass das Polytechnikum auf den gleichen Wissenschaften 
beruhe, welche auch die Grundlage fĂĽr die landwirthschaftliche Bildung 
seien , dass dasselbe mit all’ den Kräften und Hülfsmitteln seiner 
VII. Abtheilung die reichste Gelegenheit zu allgemeiner humaner 
Ausbildung nahelege, dass es ein kräftig pulsirendes Centrum wissen- 
schaftlichen Strebens und Forschens, und als gemeinsame Bildungs- 
stätte von Hunderten von jungen Männern verschiedener Richtung 
ein Herd der mannigfachsten Anregungen , eine werthvolle Schule 
fĂĽr Selbsterkenntniss, Welt- und Charakterbildung sei. 

Von den Schlussbetrachtungen in diesem Abschnitte der Bot- 
schaft citiren wir noch zwei bemerkenswerthe Sätze: 

»Lässt man sich bei Beurtheilung der Frage rein von objectiver 
Würdigung der Verhältnisse, von dem Interesse der Ermöglichung 
der von der schweizerischen Landwirtschaft so dringend gewĂĽnschten 
Anstalt, von der Sorge fĂĽr ein sicheres, der Aufgabe genĂĽgendes 
Gedeihen derselben und fĂĽr eine gesunde Ausbildung unserer blĂĽhen- 
den vaterländischen Bildungsanstalt leiten, so lässt sich dieselbe kaum 
anders beantworten, als dies der eidgenössische Schulrath, dem jene 
Sorge in erster Linie obliegt, gethan hat. 

Indem wir demselben beipflichten und die Vereinigung der zu 
errichtenden Anstalt mit der polytechnischen Schule beantragen, sind 
wir ĂĽberzeugt, nicht nur im wohlverstandenen Interesse der Sache 
selbst, welche in Frage liegt, zu handeln, sondern auch im Weiteren 
der Frage des Ausbaues unseres höheren schweizerischen Unterrichts- 
wesens eine politisch und sachlich rationelle Lösung offen zu halten 
und zu wahren.« 

In ihrem dritten Abschnitte bespricht die Botschaft den Plan 
und die Organisation der landwirtschaftlichen Schule, während sie 
im vierten Abschnitte die Anlage - und Unterhaltungskosten der An- 
stalt behandelt. Wir können uns hier die Wiedergabe der Darstellung 
dieser Verhältnisse füglich erlassen, da sich die Ausführungen des 
Bundesrathes ganz und gar den bezüglichen Vorschlägen der von 
ihm bestellten Commission (Vgl. den Auszug aus deren Bericht, 
S. 29 — 32) angeschlossen hatten, und der Inhalt der von ihm gestellten 
Anträge sachlich auf alle diese Vorschläge ausgedehnt, aber auch 
ĂĽber keinen derselben hinausgegangen war. 



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Somit erĂĽbrigt uns hier noch, die entscheidende Thatsache zu 
registriren, dass die formell und materiell ausgezeichnete BegrĂĽndung 
der Anträge des Bundesrathes ihren Eindruck in der Bundesversamm- 
lung nicht verfehlte, der vorliegende Entwurf in den Sitzungen des 
Nationalrathes vom 22. und des Ständerathes vom 23. December 1869 
eine geneigte Aufnahme fand und durch Beschluss beider Räthe zum 
Gesetze erhoben wurde, sowie dass der Bundesrath seinerseits durch 
Beschluss vom 27. December e a. die Vollziehung dieses Gesetzes 
verfĂĽgte. 

Der Wortlaut des Gesetzes, wie er aus den Berathungen der 
Bundesversammlung hervorge gangen war, ist folgender: 

Bundesgesetz 

betreffend 

Erweiterung der Forstschule des eidgen. Polytechnikums zu einer 
land- und forstwirthschaftlichen Schule. 


Die Bundesversammlung der Schweizer. Eidgenossenschaft, 
nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes v. 26. Wintermonat 1869, 

bcschlicsst : 

Art. 1. Es wird mit der Forstschule des eidgenössischen Poly- 
technikums in Zürich eine höhere landwirtschaftliche Schule verbunden. 

Dieselbe steht unter dem Gesetz vom 7. Februar 1854, betreffend 
Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule, und bildet 
mit der Forstschule als fĂĽnfte Abtheilung die 4and- und forstwirt- 
schaftliche Schule«. 

Art. 2. Der ordentliche Jahrescredit fĂĽr die polytechnische Schule 
wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung der landwirtschaftlichen Section 
um Fr. 35,000 erhöht, somit auf Fr. 285,000 festgesetzt. 

Art. 3. Dem Kanton ZĂĽrich, beziehungsweise der Stadt ZĂĽrich, 
liegt ob, 

a) der höheren landwirtschaftlichen Schule, im Einverständnis mit 
dem Bundesrathe, die erforderlichen Räumlichkeiten in der Nähe 
des Polytechnikums gemäss einem vom Bundesrate aufzustellenden 
Programme und zu genehmigenden Plane unentgeltlich zur Ver- 
fügung zu stellen, gehörig einzurichten und zu unterhalten, so- 
wie mindestens eine halbe Juchart Landes, das entweder un- 
mittelbar an das Gebäude angrenzt, oder in geeigneter Nähe 
desselben sich befindet, abzutreten; 


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b) ein dem BedĂĽrfniss entsprechendes Areal zu einem Versuchs- 
felde von mindestens vier Jucharten in der Nähe der Anstalt 
(Strickhof) anzuweisen, in der Meinung, dass dieses Land auf 
Verlangen des Bundesrathes jeweilen nach einer Anzahl Jahre 
gewechselt werden kann ; 

c) die BetriebsgĂĽter und die Sammlungen der kantonalen land- 
wirtschaftlichen Schule im Strickhof, sowie die Institute der 
Thierarzneischule Behufs praktischer Studien von der Anstalt 
unentgeltlich benutzen zu lassen. 

Art. 4. Ucbergangsbestimmung : 

Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben binnen 
drei Monaten dem Bundesrathe die Erklärung abzugeben, ob sie die 
in dem Artikel 3 genannten Verbindlichkeiten ĂĽbernehmen wollen 
oder nicht. 

Art. 5. Dieses Gesetz tritt sofort nach seiner Erlassung in Kraft. 
Der Bundesrath wird die zur Vollziehung desselben erforder- 
lichen Massregeln treffen. 


Die in dem Gesetze (Art. 4) ausgesprochene Voraussicht, dass 
der Entscheid der Regierung von Zürich der Errichtung der höheren 
landwirtschaftlichen Schule gĂĽnstig ausfallen werde, hatte sich zur 
Befriedigung aller betheiligten Kreise alsbald verwirklicht. 

Es war eine ansehnliche, dankenswerte Weihnachtsgabe, welche 
die eidgenössischen Behörden mit diesem Gesetze der Landwirtschaft 
des Landes dargebracht hatten. Aber eine Gabe, noch nicht genuss- 
fertig, vielmehr bestimmt dazu, eine Voraussetzung und Grundlage 
fĂĽr weiteres erspriessliches Schaffen im Dienste der Landwirtschaft 
zu sein. Sie verlieh nur die Form und die Mittel zur Verfolgung 
neuer Bahnen und höherer Aufgaben zur Förderung der Landescultur. 
Nunmehr kam es darauf an, den Rohbau zu vollenden, ihn mit geisti- 
gem Inhalte zu erfĂĽllen und das zu Stande gebrachte Werk innerlich 
auszugestalten zu dauernd erspriesslicher Wirksamkeit. — 


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II. Aufgabe und Stellung. 


Innerhalb der mannigfaltigen Formgestaltungen, welche die wirt- 
schaftliche Thätigkeit umfasst, bildet die Ijindwirthschaft dasjenige 
Glied, welches durch planmässige Anwendung von Güter- und Arbeits- 
vermögen auf die Cultur des Bodens die Darstellung von Lebens- 
unterhaltsmitteln — vornehmlich Nahrungs- und Bek leid ungsst offen — 
betreibt. Seinen Ausgangspunkt nimmt dieser Process in der Roh - 
Stofferzeugung, d. i. der Pflanze nproduction. Regelmässig greift in 
denselben aber auch die stoffumformcnde Thätigkeit hinein, zu dem 
Zwecke, um die gewonnenen Roherzeugnisse überhaupt oder in höherem 
Grade zur ErfĂĽllung ihrer Bestimmung geeignet oder der Wiederer- 
zeugung dienstbar zu machen. Dieselbe ist vertreten in der Darstel- 
lung thierischcr und gewerblich-technischer Producte. 

Die Landwirtschaft vermag nicht, die Production ihrer selbst 
willen zu betreiben. Um ihre Zwecke zu erreichen, muss sie erwerben . 
Indem sie materielle GĂĽter producirt, richtet sie den Erwerb auf die 
Vermehrung des Vermögens und Einkommens. Diese kann aber nur 
zu Stande kommen, wenn der Werth der erzeugten Güter grösser ist, 
als der Werth des zur Herstellung derselben aufgewendeten GĂĽter- 
und Arbeitsvermögens. In dem Betriebe der Landwirtschaft sind 
daher nur diejenigen Massregeln zweckmässig, welche zum höchsten 
Ueberschusse ĂĽber die aufgewendeten Kosten fĂĽhren. 

Vom privatwirthschaf fliehen Gesichtspunkte betrachtet, besteht 
also die Aufgabe des Landwirts in der Gewinnung möglichst hoher 
Reinerträge aus den von ihm angewendeten Productionsmitteln. — 
Mit dem Streben nach Erwerb wird die Landwirtschaft zum Gewerbe , 
und jeder einzelne Betrieb derselben zu einer gewer blichen Unternehmung . 

Nun aber ist die ErfĂĽllung einer jeden Berufsaufgabe nicht denk- 
bar ohne Anschluss an die Gemeinschaft, und je höher die Entwick- 
lungsstufe, welche der Verkehr zwischen den einzelnen Gliedern der- 
selben erklommen, desto mehr wird die Stellung der einzelnen Berufs- 
kreise von den gesellschaftlichen Zuständen bedingt, in welche sie 
eingefĂĽgt und auf welche sie angewiesen sind. Somit muss zwischen 
den verschiedenen Berufstätigkeiten und der Gesammtheit ein Ver- 
hältnis gegenseitiger Abhängigkeit , eine Wec/isclwirktmg bestehen, 
welche in einer VerknĂĽpfung von AnsprĂĽchen und RĂĽcksichten, von 
Rechten und Pflichten zum Ausdruck kommt. Es wird daher auch 
kein Glied der Gemeinschaft seine Bestimmung im Leben derselben 
erfĂĽllen , es sei denn, dass es sich dieser gegenĂĽber nicht blos seiner 


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empfangenden, sondern auch seiner gebenden und dienenden Stellung 
bewusst sei und diesem Bewusstsein gemäss handle. Dies gilt in- 
sonderheit auch für alle gewerblichen Berufsstände. 

Das Endziel des Zusammenwirkens aller Kräfte im Gesellschafts- 
leben ist die Förderung der geistig-sittlichen Cultur. So will es das 
Gesetz aller menschheitlichen Entwicklung. Daher muss sich jeder 
Fortschritt in Erwerb und Wohlstand mit diesem Ziele in Einklang 
setzen. Was aber fĂĽr die Gesammtheit gilt, das findet folgerichtig 
auch Anwendung auf jeden einzelnen Beruf, welcher nur ein Glied 
des grossen Ganzen ist. Und so darf auch der Landwirth den Erwerb, 
die Mehrung und Sicherung seines Wohlstandes, nur als eine Vor- 
aussetzung und Grundlage fĂĽr seine innere Vervollkommnung und 
fĂĽr ein erspriessliches Schaffen im Dienste der Gemeinschaft betrachten, 
in deren Culturbestrebungen thätig einzugreifen eine Aufgabe bildet, 
welche mit seinen wirtschaftlichen Obliegenheiten unabtrennbar ver- 
bunden ist. Die einzelnen Berufstätigkeiten sind in der That nur je 
besondere Formen, in welchen sich eine Allen gemeinsame Wirksam- 
keit zur Förderung höherer menschlicher Zwecke vollzieht. Wahre 
und dauernde Befriedigung und Freudigkeit in seinem Wirkungskreise 
kann der Landwirth nur erlangen , wenn er im Bewusstsein seiner 
Stellung als Vertreter eines bedeutungsvollen Standes seine geistigen 
Kräfte in einem Grade entwickelt, welcher ihn in den Stand setzt, 
selbsttätig Anteil zu nehmen an den Bildungsbestrebungen des 
Volkes, und wenn er insbesondere den von allen denkenden und ge- 
sitteten Menschen anerkannten Pflichten gegen die Gemeinde, den 
Staat und die Gesellschaft gehorcht und somit die social-ethische Seite 
seiner Berufsaufgabe gewissenhaft würdigt und pflegt. — 

Derartige Betrachtungen mögen darthun, welch’ eminente Trag- 
weite der grĂĽndlichen Bildung der Landwirte fĂĽr die allgemeine 
Wohlfahrt zuerkannt werden muss, und welche hervortretende Bedeu- 
tung im Kreise der Anstalten fĂĽr Erziehung und Unterricht gerade 
auch die landwirthsc häßliche Schule beansprucht. 

Nach Lage der Verhältnisse und in Rücksicht auf die stark 
ausgeprägte Verschiedenheit des Besitzes- und Betriebs-Umfanges in 
der Landwirtschaft haben sich zwar die BedĂĽrfnisse und Anforde- 
rungen an den Grad der Ausbildung der Vertreter dieses Faches sehr 
ungleich gestalten müssen, und tatsächlich verzeichnet die Entwick- 
lung des landwirtschaftlichen Unterrichts wesens auch verschiedene 
Abstufungen in den Lehr- und Bildungszielen. Unter ihnen behauptet 
aber die höhere Stufe des landwirtschaftlichen Unterrichtes unter 
allen Umständen eine sehr gewichtvolle Stellung. Dies ist selbst in 
denjenigen Ländern der Fall, in denen der grössere Besitz und Betrieb, 


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welchem die Hochschule in erster Linie zu dienen die Bestimmung 
hat, nicht zahlreich vertreten ist. Denn der Einfluss der höheren 
Bildung greift über die Bethätigung des Einzelnen in seinem engeren 
Berufe weit hinaus. Jeder allseitig und grĂĽndlich geschulte Fachmann 
wird, wenn er, wie doch von ihm erw r artet und verlangt werden muss, 
seine Stellung und seine Pflichten begreift, in seiner Wirksamkeit 
auch die Aufgabe einer FĂĽhrung auf der Bahn des Fortschritts ĂĽber- 
nehmen. So bildet das Streben und Schaffen des wissenschaftlich 
gebildeten Landwirths gewissermassen den Mittelpunkt einer Welle, 
von welchem aus durch die Macht des Wortes und des Beispieles die 
Errungenschaften der Zeit in immer weitere Kreise getragen werden. 
Und wenn die höhere landwirthschaftliche Schule zugleich den Zweck 
verfolgt, Lehrkräfte für die verschiedenen Fachschul-Stufen heranzu- 
bilden, so wird ihr indirecter Einfluss auf die Fortschrittsbewegungen 
nur um so intensiver und eingreifender werden. 

Auf die Frage, \v eiche Aufgabe der höheren landwirthschaft- 
lichen Lehranstalt vorgezeichnet sei, gibt es nur eine Antwort. Sie 
soll die angehenden Landwirthe aufklären über das Wesen und das 
Zusammenwirken aller in der landwirtschaftlichen Production ge- 
gebenen und thätigen Stoffe, Kräfte und Mittel, und sie in den Stand 
setzen, in jedem ihnen gegebenen Falle zwischen den vorhandenen 
Grundlagen der Production diejenigen Verbindungsformen herzustellen, 
welche dem Aufwande an Güter- und Arbeitsvermögen den grössten 
Erfolg verheissen. Sie soll dieselben aber auch ausrĂĽsten mit allen den 
Kenntnissen, welche sie befähigen, die Beziehungen ihres Berufes zur 
Gemeinschaft und ihre Stellung im öffentlichen Leben richtig zu er- 
fassen. Alles das ist nur möglich durch eine wissenschaftliche Behand- 
lung des Lehrstoffes, durch Darlegung der Wege, welche zu einer 
exacten Feststellung der in Betracht kommenden Thatsachen und 
Vorgänge führen, durch eine methodische Verknüpfung der also ge- 
wonnenen Erfahrungen Behufs Nachweises ihres inneren Zusammen- 
hanges, und, hinsichtlich der Handlung, durch Anleitung zur Combination 
der gegebenen Mittel fĂĽr bestimmt umschriebene Zwecke. Entwicklung 
des Beobachtungs-, des Begriffs- und Urtheils-Vermögens, d. h. Anlei- 
tung zur denkenden Auffassung aller Verhältnisse und Probleme im 
Berufsleben, steht also im VordergrĂĽnde aller Bildungsziele. 

So lange eine landwirthschaftliche Hochschule an diesen Grund- 
sätzen festhält, darf sie sicher sein, dass die Jünger des Faches nicht 
nur ĂĽberhaupt fĂĽr ein tieferes Eindringen in ihre Studienaufgabe 
empfänglich und in fortgesetzt geistiger Bethätigung für dieselbe 
sittlich gehoben, sondern auch in den Stand gesetzt werden, ihr Leben 
lang allen Fortschritten in ihrem Fache zu folgen und somit auch 

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treue Anhänger und Vertreter der wissenschaftlichen Richtung des- 
selben zu sein. 

Die höhere landwirtschaftliche Schule soll aber nicht blos lehren, 
nicht blos zeigen, zu welchen Ergebnissen die Forschung jeweils ge- 
langte und auf welchen Wegen sie dieselben erzielte — sie muss 
auch ihrerseits durch selbstständiges Eindringen in die Wissenschaft 
an deren Fortbildung arbeiten. Diese Forderung liegt schon in der 
Bestimmung jeder Hochschule begründet, eine Pflegestätte der Wissen- 
schaft als solcher zu sein, sie ist aber auch unabtrennbar von der Unter- 
richtsaufgabe, weil nur die eigene Forschung auf die Höhe nachhaltiger 
geistiger Anspannung und der Befähigung zu streng kritischer Be- 
handlung des Lehrstoffes erhebt, welche beide zu den wesentlichsten 
Voraussetzungen für eine fruchtbringende Lehrthätigkeit gehören. 

Wie aus der Eingangs vorausgesandten Darstellung der Auf- 
gabe des Landwirths hervorgeht, bietet die Ausbildung zum landwirt- 
schaftlichen Berufe eine zwiefache Seite dar, insofern sie diesen im 
Gesichtspunkte nicht allein des Gewerbes , sondern auch der Zugehörig- 
keit zu einer Culturgemeinschaft betrachtet. Darnach giebt es zwei 
weite und wichtige Wissensgebiete, auf welchen die Ausbildung des 
Landwirths aufzubauen hat. Es sind die Wissenschaften, welche dem 
Berufsleben i. e. S., dem Gewerbe als solchem zu dienen bestimmt sind, 
und diejenigen, welche eine höhere Auffassung des landwirtschaftlichen 
Berufes als eines Gliedes der culturell aufstrebenden Gesellschaft ver- 
mitteln. In diesem Sinne lassen sich denn auch die Lehrgebiete, welche 
den Studienkreis des Landwirths umfassen , vorab scheiden in die 
Wissenschaft des Faches, die Landwirthschaftswissenschaft, und die- 
jenigen Wissenschaften, aus welchen der angehende Landwirt Auf- 
klärung über die Stellung seines Berufes im Staats- und Gesellschafts- 
leben schöpft. Verweilen wir zunächst bei der ersteren. 

Um das Wesen und die Art der Abgrenzung der Landwirth- 
schaßswissenschaft zu überblicken, ist es unerlässlich, an einem ganz 
bestimmten Aussichtspunkte festzuhalten. Derselbe ist in nachfolgender 
Betrachtung gegeben. 

Nach der äusseren Wortbezeichnung umfasst die Landwirtschaft 
einerseits in den natürlichen Aussen Verhältnissen , auf welche sie an- 
gewiesen ist, eine objectiv gegebene Grundlage, ein Substrat, anderer- 
seits in der Ausübung eine vom Menschen ausgehende Thätigkeit, 
eine Reihe von Handlungen. Jene Grundlage besteht in allen den 
Lebens- und Entwicklungs-Bedingungen der Culturpflanzen und Haus- 
tiere, welche in der Lage und Beschaffenheit des der Benutzung 
unterworfenen Erdenraumes, des Landes , zur Erscheinung kommen, 
diese Thätigkeit dagegen in der planmässigen, auf die Zwecke des 


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Erwerbes gerichteten Anwendung von Güter- und Arbeitsvermögen 
auf das Land und seine organischen Producte, d. h. in der Wirt- 
schaft. Daraus geht hervor, dass die Lehre von der Landwirtschaft 
die massgebenden Thatsachen und Vorgänge sowohl in der äusseren 
Natur t wie auch im Wirthschaftsleben in den Kreis ihrer Erörterungen 
zu ziehen hat. Das Verhältnis ist hier genau so, wie in anderen 
Zweigen der Wirtschaft, welche sich mit der Darstellung von Werth- 
gĂĽtern befassen, und insbesondere wie in den Gewerben der sog. Urpro- 
duction, und die Stellung der Landwirthschaftslehre ist daher auch durch- 
aus analog derjenigen der Forstwirthschafts- und der Bergbaulehre. 

Hiernach wird auch ohne Weiteres ersichtlich, dass die gesammte 
Landwirthschaftslehre in zwei Theile zerfällt. 

Von diesen verfolgt der eine die Entwicklung der Grundsätze 
fĂĽr die Production als solche, fĂĽr die Darstellung von pflanzlichen, 
tierischen und gewerblich-technischen Erzeugnissen und fĂĽr eine in 
quali et quanto ergiebige DurchfĂĽhrung derselben; alles dies wesent- 
lich mit RĂĽcksicht auf die natĂĽrliche Beschaffenheit der Objecte und 
die an ihnen sich vollziehenden natĂĽrlichen Processe, also auf Grund- 
lage der Naturgesetze t und damit kennzeichnet er sich als landwirt- 
schaftliche Productionslehre , auch Technik der Landwirtschaft oder 
specielle Landwirthschaftslehre genannt. Dieselbe spaltet sich wieder- 
um in die Lehre von der Pflanzenproduction, der Thierproduction und 
der gewerblich-technischen Production. 

Der zweite Theil erfasst aber die Landwirtschaft im lichte ihrer 
Zweckbestimmung f indem er ihre Stellung als Erwerbsuntemehmen 
und ihre Beziehungen zur Gesellschaft in den Vordergrund stellt, zu 
diesem Behufe die Technik mit dem ökonomischen Principe durch- 
dringt und im Gesichtspunkte der Wirtschaft behandelt. FĂĽr ihn 
ist die hauptsächlichste Grundlage in den Gesetzen der Volkswirth - 
schaft gegeben, und seiner Bestimmung entsprechend gab man ihm 
die Bezeichnung: Landwirthschaftliche Betriebslehre , auch Wirthschafts- 
lehre des Landbau' s } Ockonomik der Landwirtschaft oder allgemeine 
Landwirthschaftslehre. Die Aufgabe dieser Disciplin umfasst nicht 
allein die Erörterung der ökonomischen Beschaffenheit der Productions- 
mittel, sondern auch die Anleitung zur Anwendung der Kenntnisse 
von dem natürlichen und ökonomischen Verhalten aller Glieder der- 
selben im Gesichts- und Zielpunkte der Einrichtung und Leitung des 
Betriebes und der Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolges sowohl 
im retrospectiven wie im prospectiven Sinne (BuchfĂĽhrung und Er- 
tragsanschlag). 

Ueber die Steilung und Bedeutung der genannten Zweige der 
Landwirthschaftslehre innerhalb des Gesammtumfanges der Landwirth- 


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Schafts Wissenschaft kann ein Zweifel nicht bestehen. Beide gehören 
nothwendig zusammen und ergänzen einander; wenn auch nicht durch- 
weg ĂĽbereinstimmend in ihren Methoden, steuern sie gemeinsam dem 
einen grossen Ziele des Erfassens der Gesammtaufgabe des landwirt- 
schaftlichen Betriebslebens zu; dass der eine oder andere eine absolut 
bevorzugte Tragweite besitze, ist niemals und nirgends ernstlich be- 
hauptet worden. 

Aus dieser Darstellung folgt aber auch weiter, dass die Landwirth- 
schaftslehre nicht ein Gebilde sein kann, welchem an sich der Charakter 
einer Wissenschaft innewohnt, dass dieselbe vielmehr diese Stufe nur 
dann erreicht, wenn sie auf Grundlage einerseits der Natur-, und 
andererseits der Wirtschaftswissenschaften aufgebaut und behandelt 
wird. Erst in diesem Zusammenhänge erscheint dieselbe als Land - 
Wirtschaftswissenschaft . Nicht mit Unrecht hat man diese somit in 
die Reihe der angewandten Wissenschaften gestellt, und behauptet, 
dass sie weder eine einfache^ noch reine Wissenschaft sei. 

So gewiss dies alles zutrifft, so seltsam mĂĽssen sich die gelegent- 
lich immer wieder auftauchenden Versuche ausnehmen, aus diesem Ver- 
halten der Landwirthschaftslehre die Berechtigung zu dem SchlĂĽsse 
herzuleiten, dass dieselbe ĂĽberhaupt nicht in den Kreis der Wissen- 
schaften gehöre. Die Unzulässigkeit einer solchen Anschauungsweise 
ist offenbar. 

Wir sehen einmal davon ab, dass die Begriffe einerseits der an- 
gewandten , andererseits der einfachen und reinen Wissenschaft ver- 
schieden gedeutet werden können, und knüpfen hier an das Verhält- 
nis nur im Sinne jener geläufigen Vorstellung an , inhaltlich deren 
das Prädicat » angewandt « nur denjenigen Wissenschaften zuerkannt 
wird, welche, den realen BedĂĽrfnissen des Lebens dienstbar, auf Grund- 
lage von solchen Disciplinen aufgebaut sind, welche nur der Erkennt- 
nis, also ihrer selbst willen (rein), daher auch ohne RĂĽcksicht darauf 
betrieben werden, ob und in welcher Art ausserhalb stehende Kreise 
von ihnen für praktische Zwecke Gebrauch machen. Wäre nun jene 
Meinung zutreffend, so mĂĽsste sie in durchaus gleicher Weise auf alle 
Lehren nicht allein der gewerblichen Urproduction, sondern auch der 
eigentlichen Technik, und selbst auf die Medicin Anwendung finden, 
wĂĽrde es also weder eine Forst-, noch eine Ingenieur-, noch eine 
medicinische Wissenschaft geben, denn alle diese Wissenschaften sind 
hinsichtlich ihrer BegrĂĽndung und der Methode des Lehrens und 
Forschens gerade so situirt, wie die Landwirthschaftswissenschaft. 
Aber auch innere Gründe bekräftigen unseren Standpunkt. 

Es unterliegt keinem Zweifel, dass, wie die reinen Wissenschaften 
herangezogen werden mĂĽssen, um die empirisch gewonnenen Erfah- 


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rungen in der ausĂĽbenden Landwirtschaft auf ihren inneren Zusammen- 
hang zu prĂĽfen, die Verfahrungsweisen in derselben auf ihre letzten 
GrĂĽnde zurĂĽckzufĂĽhren und somit zu einer wissenschaftlichen Auf- 
fassung und Behandlung der Betriebsaufgaben zu gelangen, so auch 
umgekehrt die Beobachtungen und Erfahrungen im landwirtschaft- 
lichen Berufsleben zur Förderung der reinen Wissenschaften in be- 
deutsamem Grade beizutragen vermochten. FĂĽr diese Thatsachen 
liegen mannigfache Belege vor. Beispielsweise mag nur hervorgehoben 
werden, dass Männer wie Ch. Darwin und J. v. Liebig zur Begründung 
ihrer Lehren ganz wesentlich aus den Erfahrungen der Landwirt- 
schaft geschöpft haben, und dass ein J . H v. Thünen auf Telloiv, 
welcher durch seine ĂĽberaus scharfsinnigen, auf Grund objectiver Er- 
mittlungen im landwirtschaftlichen Betriebsleben durchgefĂĽhrten Unter- 
suchungen ĂĽber Fragen der volkswirtschaftlichen Stellung und Auf- 
gabe der Landwirtschaft die Wissenschaft in eminentem Grade be- 
reichert hat, ein praktischer Landwirt war. 

Wenn man aber auch diesen Erwägungen eine ausschlaggebende 
Bedeutung nicht beilegen will, so erĂĽbrigt immer noch eine beweis- 
kräftige Erfahrung. Und diese beruht darin, dass die heutige Land- 
wirthschaftslehre, nachdem sie sich zu innerer Einheit und organischer 
Gliederung durchgerungen hat, die Grundsätze für den Landwirt- 
schaftsbetrieb nach Massgabe der leitenden Gesichtspunkte, welche sie 
aus den Natur- und den Wirtschaftswissenschaften empfängt, in 
systematischer Ordnung und streng methodisch entwickelt und dadurch 
ihren wissenschaftlichen Charakter vollends documentirt. Sie darf und 
muss aber diese ihre Stellung wie fĂĽr ihren Gesammtinhalt, so auch 
fĂĽr jeden ihrer Zweige, daher wie fĂĽr die naturwissenschaftliche, so 
auch fĂĽr die wirtschaftswissenschaftliche Richtung beanspruchen. 

Von den reinen Naturwissenschaften hat man billigerweise nicht 
verlangt, dass sie ĂĽber die Erforschung allgemeiner Wahrheiten hin- 
aus auch noch unmittelbar dem praktischen Berufsleben, dem Principe 
der NĂĽtzlichkeit unterthan seien. Aber indem die Landwirthschafts- 
lehre nicht allein die von ihnen eruirten Thatsachen und Gesetze der 
BegrĂĽndung landwirtschaftlicher Erfahrungen dienstbar machte, son- 
dern auch ihre Methode der Untersuchung und des Versuches auf die 
Processe der landwirtschaftlichen Production ĂĽbertrug, gestaltete sich 
dieselbe zugleich zu einem neuen und in seiner Art selbstständigen 
Forschungs- und Wissensgebiete aus. Und durchaus analog verhält 
es sich mit den Wirtschaftswissenschaften. 

Wie jede andere Berufstätigkeit, so verdankt auch die Land- 
wirtschaft den Untersuchungen der Nationalökonomie beispielsweise 
eine Klärung der fundamentalen Begriffe von Werth und Gut, von 


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Rente, Zins und Lohn, von Productionskosten, Reinertrag und Ein- 
kommen u. a. m. Die gleiche Wissenschaft kann aber nicht zugleich 
Anleitung dazu geben, wie der Landwirth im Bereiche seiner Unter- 
nehmung mit diesen Begriffen umzugehen, wie er sie anzuwenden und 
in den Dienst praktischer Aufgaben zu stellen hat, so wenig wie sie 
zugleich dazu berufen ist, auf Grund ihrer im grossen Zusammenhänge 
mit den Erscheinungen im Gesellschaftsleben entwickelten Lehrsätze 
dem Landwirth Anweisung zu ertheilen , wie er seinen Betrieb im 
Einzelnen der gegebenen volkswirtschaftlichen Verfassung anzupassen 
habe, ganz abgesehen davon, dass eine solche Weisung doch wiederum 
ein Eingehen auf die Technik des Faches erfordern wĂĽrde. In allen 
diesen Beziehungen ist daher die Landwirthschaftslehre wiederum 
durchaus selbstständig, und das beweist sie durch die Thatsache, dass 
sie auf Grund volkswirtschaftlicher Erkenntnisse und im Lichte der 
Anforderungen des Faches ein besonderes System fĂĽr die Lehre von 
dem ökonomischen Verhalten der Productionsmittel, von der Betriebs- 
organisation und Betriebsleitung und von dem BuchfĂĽhrungs- und 
Veranschlagungswesen construirt. Ueber dieses Verhältniss kann 
heut zu Tage ernstlich nicht mehr gestritten werden. — 

Werfen wir schliesslich noch einen Blick auf die Wissenschaften, 
welche ĂĽber das specielle Fachstudium hinaus einen tieferen Einblick 
in die Beziehungen des Berufes nach der socialen und staatsgemein- 
schaftlichen Seite verschaffen sollen. 

Ueber die Bedeutung der Landwirtschaft fĂĽr das gesammte 
Volks- und Staatsleben hat niemals und nirgends eine Meinungsver- 
schiedenheit geherrscht. Der Landbau wurde gefeiert seit den ent- 
legensten Perioden der Geschichte bis auf den heutigen Tag, nicht 
allein als vornehmster Vermittler und Träger des Volkswohlstandes, 
als mächtige Stütze aller übrigen Gewerbe und als beständige Quelle 
physischer Krafterneuerung des Volkes, sondern auch im ethischen 
Gesichtspunkte, als Pflanz- und Pflegestätte ächten Familiensinnes und 
treuer Anhänglichkeit an Heimath und Vaterland, und als Schule für 
die Ausbildung starker, von Ordnungsliebe, Kraft- und Pflichtbewusst- 
sein und Selbstständigkeitsgefühl durchdrungener Charaktere. Es 
kommt dazu, dass die Landwirthschaft, in deren Händen das festeste, 
alle Veränderungen überdauernde Vermögen im Volke ruht, gleich 
wie alle diejenigen Stufen der ĂĽbrigen Gewerbe, welche zum sog. 
Mittelstände gehören, wie geschaffen ist für eine gleich massige Wahr- 
nehmung und Vertretung der Interessen der beiden grossen Kate- 
gorieen von Production smitteln — des Capitales und der Arbeit — , 
also gleich ferne steht den Strömungen, welche der einseitigen Ver- 
folgung der Interessen dort des Grosscapitals , hier der Lohnarbeit 


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entspringen und in ihren extremen Forderungen dort gegen das Recht , 
hier gegen die Freiheit verstossen. 

Fasst man das Alles ins Auge , so erkennt man , wie die ge- 
läufige Behauptung, dass der landwirthschaftliche Stand so recht die 
Grundlage des socialen und nationalen Lebens bilde, keineswegs zu 
den inhaltlosen Phrasen gehört. 

Gerade darum aber ist es eine unabweisbare Aufgabe des land- 
wirtschaftlichen Berufes, Alles aufzubieten, um diesem die Beding- 
ungen zu erfolgreicher AusĂĽbung und zu gedeihlicher Entwicklung 
zu verschaffen und zu sichern, damit er dauernd seine Bestimmung 
erfĂĽlle, ein hervortretend nĂĽtzliches Glied im Gemeinwesen zu sein. 
Dabei handelt es sich nicht etwa um einseitiges Hinarbeiten auf Ver- 
mehrung der Production, sondern um Steigerung derselben im Sinne 
der Wirthschaftlichkeit, um die Dienstbarmachung aller Wohlstands- 
quellen, um Verbreitung von Einsicht in die Gesammtlage, um das 
Zusammenfassen der Kräfte zur Selbsthülfe, um gewissenhafte Er- 
fĂĽllung der Pflichten des Besitzes gegenĂĽber der Gesellschaft und 
insbesondere gegenĂĽber dem Stande der LohngehĂĽlfen, eingedenk der 
Thatsache, dass die Verhältnisse, in welche der einzelne Betrieb ein- 
geordnet ist, sich doch als ein Product des Zusammenwirkens aller 
Kräfte der Culturgemeinschaft darstellt, welcher darum ein jeder Wirt- 
schafter RĂĽcksichten schuldet. Sodann mĂĽssen aber auch die An- 
strengungen der Landwirthe für Förderung ihres Berufes auf eine 
sachkundige und energische Vertretung der Interessen desselben an 
sich und gegenüber den Anforderungen der übrigen Berufsstände in 
Bezug auf die Massregeln der Gesetzgebung und der öffentlichen 
Verwaltung gerichtet sein. Kaum jemals haben die socialökonomischen 
Zustände so dringend und zwingend zu einem positiven Eingreifen 
des Staates in die Geschicke der Landwirtschaft aufgefordert, wie in 
unseren Tagen, in welchen es sich weniger mehr um die Frage der 
relativen Kräftigung des Wohlstandes der Landbevölkerung, als geradezu 
um die Frage der Existenz , der Erhaltung des ganzen lan dwirthsc häß- 
lichen Mittelstandes handelt. 

Unter solchen Verhältnissen bedarf die Landwirtschaft Männer 
ihres Standes, einsichtig und weitblickend, ausgerĂĽstet mit allen den 
Kenntnissen, welche sie in den Stand setzen, mit dem Vollgewicht 
unwiderlegbarer Gründe für die Interessen ihres Berufes im öffent- 
lichen Leben einzustehen. Und solche Kräfte heranzubilden, gehört 
zu den Aufgaben der landwirtschaftlichen Hochschule. Daraus geht 
aber hervor, dass der Studirende der Landwirtschaft um keinen Preis 
die Gelegenheit versäumen darf, auch solche Vorlesungen zu hören, 
in welchen er sich die fĂĽr die Wahrnehmung der Stellung seines Be- 


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rufes in der Oeffcntlichkeit erforderlichen Kenntnisse verschaffen kann. 
Zu diesen Vorlesungen zählen ausser der Nationalökonomie, einschliess- 
lich der Wirthschaftspolitik, und der Finanz Wissenschaft diejenigen 
ĂĽber Wirtschaftsgeschichte , Statistik, Geschichte der socialen Theo- 
rieen, ĂĽber die fĂĽr den Landwirth vorzugsweise in Betracht kommenden 
Partieen des öffentlichen und des Privatrechts u. a. m. 

Aber auch mit diesen Aufgaben darf das Studium des Land- 
wirts noch nicht abschliessen. Denn in einem jeden Berufe steht 
immer voran der Mensch mit seinem Sinnen, Trachten und Handeln, 
und es ist darum Pflicht des Trägers eines jeden Berufes, seine Wirk- 
samkeit mit den Ideen der Menschlichkeit in Uebereinstimmung zu 
bringen. Daraus resultirt die Forderung auch an den Landwirth, in- 
mitten der Vorbereitung für seinen Stand der letzten und höchsten 
Ziele allen Menschheitsdaseins eingedenk zu bleiben und sich zu be- 
mĂĽhen, dasjenige Maass allgemeiner Bildung zu erwerben, welches ihn 
befähigt, seine Berufstätigkeit zu durchdringen mit einer höheren Auf- 
fassung aller Lebensverhältnisse, mit einer umfassenderen Geistes- und 
einer geläuterten Herzens- und Charakterbildung. Aus diesem Grunde 
empfiehlt es sich dringend, dass er seine Studienzeit, soweit es die 
Ausdehnung derselben irgend gestattet, benutze, um auch Vorlesungen 
aus dem Gebiete der Philosophie, der Ethik und Psychologie, in 
Sprachen, in politischer, Litteratur- und Kunstgeschichte u. a. m. zu 
hören. 

In der bisherigen Erörterung haben wir versucht, in kurzen 
Zügen darzuthun, auf welche Wissensgebiete sich das höhere Studium 
der Landwirthschaft zu erstrecken hat. Es erĂĽbrigt uns noch, aus- 
drücklich zu bestätigen, dass die landwirthschaftliche Schule des Poly- 
technikums an dieser Auffassung der Studienaufgabe des Landwirths 
grundsätzlich festhielt und dass sie sich damit auch in völliger Ueber- 
einstimmung mit dem Gedanken befand, welcher den Urhebern und 
Trägern des Projectes der Gründung einer Schweizer, landwirtschaft- 
lichen Lehranstalt vorgeschwebt hat. Nunmehr wird gezeigt werden 
mĂĽssen, ob und wie weit die Stellung unserer Anstalt dazu angethan 
ist, den aus jener Aufgabe resultirenden Anforderungen gerecht zu 
werden. Wir knĂĽpfen damit an die Ergebnisse der Vorberathungen 
ĂĽber die Errichtung der Schule an. 

Wie unser geschichtlicher RĂĽckblick bewies, hat sich die Frage, 
welche äussere Stellung der neuen Bildungsstätte gemäss der ihr 
ĂĽberbundenen Aufgabe zu geben sei, schon frĂĽhzeitig in den Vorder- 
grund gedrängt. Indessen löste sich dieses Problem in verhältniss- 
mässig einfacher Weise. Man huldigte nämlich dem Grundsätze, dass 
die Schule keine Sonderanstalt bilden, also nicht isolirt werden dĂĽrfe; 


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man wollte sie mit einem Centrum wissenschaftlichen Lebens in engste 
Verbindung bringen und sie dadurch in den Stand setzen, sich einen 
weiten wissenschaftlichen Gesichtskreis zu eröffnen, einen vielseitigen, 
anregenden geistigen Verkehr mit den Vertretern der verschiedensten 
Wissensgebiete zu pflegen, und grössere, umfassendere Hülfsmittel zu 
benutzen, als sie eine abgetrennte Anstalt gewähren kann. Damit war 
zugleich ĂĽber die Frage der Anlehnung der Anstalt an einen von ihr 
zu übernehmenden selbstständigen Gutsbetrieb ein für alle Mal im 
verneinenden Sinne entschieden. Indem man bei diesem Standpunkte 
beharrte, erklärte man allerdings nicht zugleich, dass die Verfügung 
ĂĽber einen eigenen Gutsbetrieb fĂĽr die Lehr- und Studienzwecke 
durchaus irrelevant sei, wohl aber, dass man die VorzĂĽge, welche die 
Eingliederung der Schule in eine umfassendere höhere Bildungsanstalt 
bieten wĂĽrde, so hoch veranschlagte, um ihnen gegenĂĽber das Opfer 
des Verzichtes auf eine Gutswirthschaft, welche in unmittelbarer Hoch- 
schulnähe einmal nicht zu erreichen gewesen wäre, vollkommen recht- 
fertigen zu können. 

Darnach hätte es sich schliesslich nur noch um die weitere Frage 
handeln können, ob die Einführung des landwirtschaftlichen Studiums 
in eine der kantonalen Universitäten, oder in das eidgenössische Poly- 
technikum vorzuziehen sei. Aber auch ĂĽber diese Frage war man als- 
bald im Reinen. Im Grunde genommen hat sie die Vereine und Be- 
hörden kaum beschäftigt. Nach dem Grundtone, welcher alle Ver- 
handlungen durchzog, hielt man die Aufnahme der Anstalt in den 
Rahmen des eidgen. Polytechnikums in Zürich für selbstverständlich, 
durch die Verhältnisse gewissermassen gegeben. Gegenströmungen 
sind kaum verlautbart. Dieser Verlauf erklärt sich zunächst aus 
äusseren Gründen. Die polytechnische Schule in Zürich ist die einzige 
höhere Bildungsanstalt, welche die Eidgenossenschaft besitzt. Dass 
bis dahin noch keine der bestehenden Universitäten den Gedanken, in 
ihren Organismus auch das landwirtschaftliche Studium einzufĂĽgen, 
aufgegriffen hat, mag darin beruhen, dass ein einzelner Kanton wohl 
kaum in der Lage ist, fĂĽr diese besondere Aufgabe im Interesse der 
gesammten schweizerischen Landwirtschaft bedeutende Opfer zu 
bringen. Die Verbindung der Schweizer, höheren landwirtschaftlichen 
Schule mit einer der kantonalen Universitäten durch Vermittlung und 
mit Unterstützung des Bundes hätte aber voraussichtlich in administra- 
tiver Beziehung zu Schwierigkeiten fĂĽhren und auch den bestehenden 
Gleichgewichtszustand in dem Verhältnisse des Bundes zu den kanto- 
nalen Hochschulen in empfindsamer Weise stören müssen. Alles das 
wĂĽrde jedoch den Entschluss, fĂĽr die Aufnahme der landwirtschaft- 
lichen Schule das Polytechnikum auszu ersehe n , noch nicht zu recht - 


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fertigen vermocht haben , wenn nicht zugleich innere GrĂĽnde fĂĽr 
diesen Schritt beizubringen gewesen wären. Und diese konnten offen- 
bar nur in der Ueberzeugung wurzeln, dass die Kräfte und Hülfs- 
mittel der polytechnischen Schule für die höhere Ausbildung der Land- 
wirthe gleichwerthig sind mit denjenigen der Universitäten. Damit 
wirft sich uns eine Frage auf, welche, ob sie zwar fĂĽr unseren Fall 
gegenstandslos geworden ist, doch im Gesichtspunkte allgemeiner 
Bildungsinteressen einer besonderen Aufmerksamkeit gewĂĽrdigt zu 
werden verdient. 

Bekanntlich sind in den letzten Jahrzehnten an mehreren Uni- 
versitäten des Auslandes landwirtschaftliche Lehranstalten errichtet 
worden, ist man sogar mehrfach so weit gegangen, bestehende land- 
wirtschaftliche Akademieen aufzuheben , um an deren Stelle dem 
landwirtschaftlichen Studium an den Universitäten eine um so ein- 
gehendere Pflege zu Theil werden zu lassen. Um diesen Wandlungs- 
prozess zu verstehen, kann nicht umgangen werden, einen Blick auf 
die geschichtliche Entwicklung des höheren landwirtschaftlichen 
Unterrichtes zu werfen. 

Die Idee der Aufnahme der Landwirt schaftslehre in die Reihe 
der Universitätsdisciplinen ist durchaus nicht neueren Datums. Die- 
selbe wurde schon vor mehr als anderthalb Jahrhunderten an mehreren 
Universitäten verwirklicht. So vornehmlich nach dem Beispiele 
Preussens in verschiedenen anderen Staaten Deutschlands und in 
Oesterreich. Mit jener Einrichtung verfolgte man indessen ganz 
besondere Zwecke. Unter der Bezeichnung »Cameral Wissenschaften« 
hatte man nämlich ein besonderes Lehrgebiet construirt, welches 
ausser der Landwirthschafts-, der Forstwirt Schafts- und der Bergbau- 
lehre, der Lehre von der Technik, vom Handel und vom Finanz- 
wesen auch die GrundzĂĽge der allgemeinen Wohlfahrtspflege umfasste, 
also aus mehreren Zweigen der Privatwirthschaftslehre, aus der Staats- 
wirthschaftslehre und in gewissem Sinne einer Wirtschaftspolitik 
bestand. In dieser Umschreibung bildete dasselbe aber nur eine den 
Verhältnissen und Bedürfnissen jener Zeit entsprechende, auf prak- 
tischen GrĂĽnden beruhende Zusammenstellung aller derjenigen Kennt- 
nisse, welche von den Studirenden des Verwaltungsfaches gefordert 
wurden. So geschah es denn, dass man in RĂĽcksicht auf diesen 
Dienstzweig für die Vertretung der ökonomischen Fächer besondere 
Lehrstühle an den Universitäten errichtete. Dass hierbei die Land- 
wirtschaft eine bedeutsame Stellung einnahm, war allerdings wesent- 
lich in dem Umstande begrĂĽndet, dass die Gesetzgebung und Ver- 
waltung den herrschenden agrarischen Zuständen (Grundherrlichkeits- 


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verband, Belastung des Bauernstandes, Gebundenheit des Grundbesitzes) 
im Gesichtspunkte der Milderung oder Beseitigung der bestehenden 
Härten ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet hatten. Ver- 
gegenwärtigt man sich aber, dass damals von einer eigentlichen Land- 
wirtschaft^ Wissenschaft im Sinne der heutigen Anforderungen noch 
keine Rede sein konnte, dass ein einzelner Docent der Privatwirth- 
schaftslehre unmöglich im Stande war, alle Zweige derselben eingehend 
und in mehr als encyclopädischer Form zu behandeln, dass der Unter- 
richt aber auch der wesentlichsten praktischen HĂĽlfsmittel zur Vor- 
weisung und Uebung entbehrte, so begreift sich, dass die ganze 
Institution nie vermocht hat, Landwirthen von Beruf eine höhere Aus- 
bildung zu geben. Aus dem vor geführten Zusammenhänge ist aber 
auch zu ersehen, wie die Thatsache, dass die Landwirthschaftslehre 
schon frühzeitig Eingang in das Universitätsstudium gefunden hatte, 
an sich noch nicht ein Argument für die Zweckmässigkeit der Mass- 
regel bilden kann, die wissenschaftliche Ausbildung der Landwirthe 
fernerweit ausschliesslich den Universitäten zu übertragen. 

Mittlerweile und namentlich im Beginne unseres Jahrhunderts, 
als im Hinblicke auf die fortschreitende Entwicklung einerseits der 
Natur-, andererseits der Wirthschafts Wissenschaften die Erkenntniss 
sich in weiteren Kreisen Bahn brach, dass die einzelnen Privatwirth- 
schaftslehren eines systematischen Aufbaues und einer methodischen 
Bearbeitung zugänglich und bedürftig seien, machte sich aber das 
Verlangen geltend, fĂĽr dieselben besondere Bildungsinstitute zu er- 
richten, abzielend darauf, den angehenden Vertretern des Faches 
Gelegenheit zu einem vollständigeren und einlässlicheren Studium 
desselben zu verschaffen. Und da in dieser Richtung, d. h. im Sinne 
der Ausgestaltung der Privatwirthschaftslehren zu eigentlichen Gewerbe- 
wissenschaften, ein Anschluss an die bestehenden ökonomisch-camera- 
listischen Lehrstühle nicht zu erzielen war, die Universitäten, unter 
Berufung darauf, dass sie in der Hauptsache als die Schulen fĂĽr den 
öffentlichen Dienst zu betrachten seien, sich gegenüber jedem Ansinnen, 
welches auf Einführung der gewerblichen Fächer in ihren Lehrplan 
gerichtet war, spröde und ablehnend verhielten, so lag auch der 
Gedanke nahe, das fĂĽhlbar gewordene BedĂĽrfniss durch Errichtung 
von Sonderanstalten zu befriedigen. Seine Verwirklichung fand der- 
selbe in der GrĂĽndung von Akademieen fĂĽr die Land- und die Forst- 
wirtschaft, das Montanwesen, das Baufach, den Handel etc. etc. Die 
ersten Schöpfungen von landwirtschaftlichen Lehranstalten dieser 
Art waren die Institute von IJofivyl im Kanton Bern (1801) unter 
E. v. Feilenberg , von Möglin in Preussen (1806) unter A. Thär y und von 
Hohenheim in WĂĽrttemberg (1818) unter N. v. Schwerz . Ihnen 


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schlossen sich im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche höhere landwirt- 
schaftliche Specialschulen in fast allen europäischen Staaten an. 

Sie, diese Akademieen, ausnahmslos anlehnend an einen prak- 
tischen Gutsbetrieb, wirkten im Sinne der Anforderungen ihrer Zeit 
auf Grundlage des jeweiligen Standpunktes der Landbauwissenschaft 
und unter Anwendung der jeweils erreichbaren HĂĽlfsmittel zur An- 
schauung, Untersuchung und Uebung, und wenn sie auch weit ĂĽber- 
wiegend, oft einseitig das Studium des speciellen Faches cultivirten, 
so ist doch ebenso wahr, und wird es die Landwirtschaft fĂĽr alle 
Zeiten dankbar anerkennen mĂĽssen, dass sie die Entwicklung der 
Landwirthschaftslehre in hohem Grade gefördert und die Praxis in 
der mannigfaltigsten Weise befruchtet haben. Jeder Zweifel an der 
Berechtigung dieser Auffassung muss in der That schwinden im Hinblick 
auf die schöpferischen Leistungen des grossen Thär, des Begründers 
der rationellen Landwirtschaft, und auf die bahnbrechenden Arbeiten 
der zahlreichen Männer, welche in der gleichen Richtung wie er, in 
gleichem Sinne und Geiste, immer aber unter gewissenhafter Beach- 
tung der wissenschaftlichen Fortschritte ihrer Zeit, nachhaltig auf- 
bauend in ihrem Fache gewirkt. Wir meinen, man dĂĽrfe in dem 
stolzen GefĂĽhle der Befriedigung ĂĽber die neuzeitigen Errungenschaften 
der Landwirthschaftswissenschaft denn doch die Frage nicht vornehm 
ignoriren, ob denn diese uns unvermittelt zu Theil geworden sind, 
und ob es überhaupt möglich gewesen wäre, anders auf die Höhe 
derselben zu gelangen, als durch den Process einer stetigen Fortent- 
wicklung, eines stufen mässi gen Aufbaues auf den Grundlagen, an 
deren Beschaffung die Vorkämpfer jedes zurück gelegten Zeitabschnittes 
ihren Antheil haben? Dass ĂĽbrigens das Vertrauen in das Leistungs- 
vermögen der landwirtschaftlichen Akademieen sich in weiten Kreisen 
erhalten hat, beweist u. a. die Thatsache, dass das Hohenheimer 
Institut heute noch vortrefflich gedeiht und sich einer ansehnlichen 
Frequenz erfreut. 

Gleichwohl haben diese Anstalten auf die Dauer nicht vermocht, in 
allen Beziehungen den gesteigerten Anforderungen an die höhere Fach- 
bildung zu genügen. Je länger je mehr wurde gegen sie das Bedenken 
erhoben, dass die Abgeschlossenheit ihres Standortes einer einseitigen 
Zweckmässigkeitstendenz Vorschub leiste, den wissenschaftlichen Blick 
einschränke und die Entwicklung eines regen geistigen Verkehrslebens 
verhindere. Diese Stimmung machte sich aber um so nachdrĂĽcklicher 
geltend, als die Einsicht Verbreitung gewann, dass es Aufgabe des 
höheren landwirthschaftlichen Unterrichtes sei, die Jünger des Faches 
zu befähigen, ihre berufliche Stellung auch im Gesichtspunkte der 
höheren Lebensbestimmung und der Rücksichten und Pflichten gegen 


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die Gemeinschaft zu erfassen, dieses Ziel aber nur erreicht werden 
könne durch Einführung derselben in das Studium der Staats- und 
Gesellschaftswissenschaften und durch Förderung ihrer allgemeinen 
Bildung. Da man nun die Akademieen eben wegen ihrer Isolirung 
nicht fĂĽr geeignet hielt, gerade nach dieser Richtung hin den Zwecken 
höherer Fachbildung ausreichend dienstbar zu sein, so äusserte sich 
naturgemäss das Verlangen nach der Verlegung des landwirthschaft- 
lichen Studiums an umfassendere wissenschaftliche Lehranstalten, und 
zwar zunächst an die Universitäten, und thatsächlich sind demselben 
im Laufe der letzten Jahrzehnte, nachdem die Universitäten sich hin- 
sichtlich der Aufnahme wie der Forst-, so auch der Landwirtschaft 
entgegenkommend erwiesen, mehrfach dahin zielende Einrichtungen 
gefolgt. 

Die Anordnungen, welche man in diesen Fällen traf, entbehren 
jedoch der völligen Uebereinstimmung. Während man nämlich einer- 
seits die landwirtschaftlichen Akademieen mit einem eigenen Gutsbe- 
triebe der Universität räumlich nahe legte, um sie dadurch in den Stand 
zu setzen, bei allerdings selbstständiger Organisation und Verwaltung, mit 
dieser hinsichtlich der Benutzung von Lehrkräften und Hülfsmitteln in 
engere Beziehung zu treten, und man später auch bei der Gründung 
besonderer selbstständiger landwirtschaftlicher Hochschulen in Univer- 
sitätsstädten ein ähnliches Verhältniss der Anlehnung an die Univer- 
sitäten schuf, ging man andererseits auf diesem Wege viel weiter, 
indem man das landwirtschaftliche Studium ganz und gar in den 
Organismus der Universität einordnete, die früheren Lehrstühle für 
Landwirtschaft durch Begründung vollständiger landwirtschaftlicher 
Institute erweiterte und diese zu integrirenden Bestandteilen der 
Universität erhob. Alle diese Anstalten verfolgen übrigens ausser 
der Ausbildung von Landwirten von Beruf auch noch die Aufgabe, 
solchen Studirenden, welche in der Wahrnehmung ihrer späteren 
Lebensstellung der Landwirtschaft Beachtung schenken mĂĽssen, ins- 
besondere aber den Studirenden der Staats- und Rechtswissenschaften, 
Gelegenheit zu geben, sich die hierfür nötigen Fachkenntnisse zu 
erwerben. 

Doch alle die Impulse, welche zur Errichtung höherer Fach- 
schulen fĂĽr die Landwirtschaft gefĂĽhrt haben, sind nur Theil-Erschei- 
nungen in einem grossen Processe der Entwicklung des geistigen 
Lebens. Der Trieb zur Erforschung und BegrĂĽndung der Bedingungen 
der Volks Wohlfahrt und zur Verallgemeinerung der Bildung hat sich 
allerwärts auf den verschiedensten Gebieten menschlicher Thätigkeit 
Bahn gebrochen, und seiner Aeusserung verdankt die Neuzeit die 
gewaltigen und staunen swerthen Fortschritte in der Erkenntniss der 


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realen Erscheinungswelt und in der Anwendung dieser Erkenntniss 
auf die verschiedensten Zweige der Technik. Das BedĂĽrfniss inten- 
siverer Bebauung aller einschlagenden Wissensgebiete, wesentlich 
gefördert durch die wachsenden Anforderungen der Zeitlage an alle 
gewerblichen Berufsstände, führte zu dem Verlangen, die früheren 
Sonderanstalten zu erweitern, ihr wissenschaftliches Niveau zu erhöhen 
und sie organisch in eine wissenschaftliche Bildungsstätte zusammen- 
zufassen. Und dieses Bestreben fand seine Verwirklichung in der 
Errichtung von Hochschulen realistischer Richtung, von polytechnischen 
Schulen . Diese Anstalten, Schöpfungen der neueren Zeit, sind ihrer 
inneren Natur nach wissenschaftliche Anstalten, und als solche ebenbĂĽrtig 
den Universitäten. In der That ist beiden die Aufgabe der Lehre und 
Forschung in einer Reihe von sog. reinen Wissenschaften gemeinsam, 
und auch da, wo die Anwendungsrichtung in Betracht kommt, hul- 
digen beide der gleichen Methode der Stoffbehandlung. Beide ergänzen 
einander in vereinter Wirksamkeit fĂĽr die Culturaufgaben der Zeit. 
Und wenn seither der Gedanke nicht ausreifte, die polytechnischen 
Schulen mit den Universitäten in je einer Anstalt zu vereinigen, in 
letztere also technische Facultäten einzuführen, um die Wissenschaften 
aller Richtungen gleichmässig zu pflegen und auszubilden, so kann 
der Grund hierfĂĽr bei aller Vielseitigkeit des gesammten Gebietes 
weder in einer graduellen Verschiedenheit der Strenge der Auffassung, 
noch in einer inneren Wesens- Verschiedenheit der betreffenden Wissen- 
schaften, sondern nur in äusseren Schwierigkeiten der Durchführung 
gefunden werden. 

Unter so bewandten Verhältnissen konnte es denn nicht aus- 
bleiben, dass die Idee, auch den höheren landwirtschaftlichen Unter- 
richt in die polytechnische Schule einzugliedern, zahlreiche Anhänger 
fand. Vorzugsweise massgebend für dieselbe war die Erwägung, dass 
die Landwirthschaftslehre nach der technischen Seite hin auf Wissen- 
schaften ruht, welche auch die Grundlage fĂĽr das Studium anderer, an 
der polytechnischen Schule vertretener Gewerbslehren bilden, nach 
der ökonomischen Seite hin aber aus den gleichen Erkenntnissquellen 
schöpfen muss, auf welche alle wirtschaftlichen Berufsarten angewiesen 
sind, indessen in dem Rahmen der polytechnischen Schule doch auch 
Gelegenheit gegeben ist, das Studium in denjenigen Fächern zu pflegen, 
welche der Förderung der allgemeinen Bildung dienen. So sind denn 
in der That im Laufe der jĂĽngsten Jahrzehnte an mehreren polytech- 
nischen Schulen des Auslandes landwirtschaftliche Fachschulen in’s 
Leben gerufen worden. Sieht man dabei ab von denjenigen verein- 
zelten Fällen, in welchen derartige Einrichtungen über die Bedeutung 
eines Lehrstuhles fĂĽr Landwirtschaft nicht hinausgekommen sind, so 


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ist allerdings richtig, dass diese Anstalten von sehr ungleichen Ge- 
schicken betroffen wurden. Einige derselben haben sich eines un- 
gestörten Gedeihens zu erfreuen gehabt und eine erspriessliche Wirk- 
samkeit entfaltet bis auf den heutigen Tag, indessen andere schon 
nach kurzer Zeit ihres Bestehens wieder eingegangen sind. 

Stellt man die Frage, auf welche Gründe die Fälle des Miss- 
erfolges zurĂĽckzufĂĽhren seien, so wird man, so weit es sich eben um 
die geradezu grundlegenden Fragen der Aufgabe und Stellung der 
höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt handelt, auf eine zwiefache 
Ursache hin gelenkt. 

Sowohl im Lichte grundsätzlicher Anschauungen, wie an Hand 
der Erfahrungen, welche in ZĂĽrich gesammelt wurden, und welche 
sich mit denjenigen an den landwirtschaftlichen Instituten der Uni- 
versitäten decken, darf man es mit der allergrössten Bestimmtheit 
aussprechen, dass die Aufnahme des landwirtschaftlichen Studiums in 
den Organismus der polytechnischen Schule niemals Aussicht auf 
nachhaltigen Erfolg haben kann, wenn nicht an dieser 

1. auch diejenigen Wissenschaften eine vielseitige und starke 
Vertretung haben, weiche die Bestimmung tragen, den jungen Land- 
wirten ĂĽber das specielle Fachstudium hinaus diejenige allgemeine 
Bildung zu verschaffen, deren sie fĂĽr eine den Zeitanforderungen ent- 
sprechende ErfĂĽllung ihres Berufes im Staats- und Gesellschaftsleben 
bedĂĽrfen und, 

2. für die Landwirtschaft ein besonderes selbstständiges Institut, 
eine eigene, den übrigen Gliedern des Polytechnikums völlig analoge 
Abteilung oder Fachschule geschaffen und mit allen Kräften und 
HĂĽlfsmitteln, welche fĂĽr eine fruchtbringende Lehr- und Forschungs- 
thätigkeit unbedingt verlangt werden müssen, ausgerüstet wird. 

Die landwirtschaftliche Schule des eidgen. Polytechnikums in 
ZĂĽrich darf mit Befriedigung auf die Thatsache blicken, dass ihren 
Anforderungen in diesen beiden Beziehungen Rechnung getragen 
wurde. Verweilen wir zunächst bei dem ersten Falle. 

Es traf sich fĂĽr unsere landwirtschaftliche Schule ungemein 
gĂĽnstig, dass die Mutteranstalt bei ihrer ersten Einrichtung mit einer 
besonderen, der philosophischen und staatswirthschaftlichen, der sog. 
»Freifächer«-Abtheilung ausgestattet wurde, durch welche das Bedürf- 
niss der Förderung der allgemeinen Bildung der Studirenden in allen 
wesentlichen Richtungen vollauf befriedigt wird. Dieses glĂĽckliche 
Verhältniss, in welchem sie von keiner anderen polytechnischen Schule 
ĂĽbertroffen wird, vielleicht unter den verwandten Anstalten ihres 
Gleichen sucht, verdankt sie allerdings der Dazwischenkunft eines eigen- 
artigen Umstandes, gewissermassen einem Compromisse, welcher s. Z. 


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bei den Verhandlungen in der Bundesversammlung ĂĽber die Errich- 
tung einer eidgen. polytechnischen Schule zu Stande kam. 

Als nämlich die eidgen. Räthe im Beginne der 50 er Jahre der 
in der Bundesverfassung vorgesehenen Aufgabe der GrĂĽndung einer 
eidgen. Universität und einer eidgen. polytechnischen Schule näher 
traten, geschah es, dass für eine zwiefache Schöpfung und insbesondere 
fĂĽr die Idee der Vereinigung der beiden geplanten Hochschulen eine 
Mehrheit nicht zu haben war, und nur der Vorschlag, eine polytech- 
nische Schule zu errichten, Zustimmung fand. Und als dann der bei 
der Berathung ĂĽber die organischen Bestimmungen fĂĽr die polytech- 
nische Schule gestellte Antrag, mit dieser eine »Schule für das höhere 
Studium der exacten, politischen und humanistischen Wissenschaften« 
in Verbindung zu bringen, auf Bedenken stiess, wurde in der Bundes- 
versammlung zu guter Letzt (1854) der Beschluss gefasst, zwar von 
der Errichtung jener Schule Umgang zu nehmen, aber an der poly- 
technischen Schule die »philosophischen und staatswirthschaftlichen 
Fächer, so weit sie als Hülfs Wissenschaften für höhere technische Aus- 
bildung Anwendung finden,« lehren zu lassen. (Antrag Burki und 
Nager). 

Aus diesem Verlaufe ist denn auch ersichtlich, wie die Anhänger 
des Gedankens der Gründung einer eidgen. Universität und polytech- 
nischen Schule schliesslich doch der widerstrebenden Mehrheit gewisser- 
massen als Compensation gegen den Verzicht auf das Vollproject 
die Zustimmung zur Errichtung einer philosophischen und staatswirth- 
schaftlichen Abtheilung an der polytechnischen Schule abgerungen 
haben. 

Jedenfalls ist der polytechnischen Schule auf diesem Wege von 
vornherein eine Ausstattung zu Theil geworden, welche ihr ein fĂĽr 
alle Mal zur höchsten Zierde gereicht, aber auch eine überaus wichtige 
Aufgabe in dem Leben und Wirken der Anstalt zu erfĂĽllen berufen 
ist. Denn es steht ausser allem Zweifel, dass die regelmässige und 
eingehende Pflege gerade derjenigen Lehrdisciplinen , weiche die 
Bestimmung tragen, das specielle Fachstudium mit einer höheren 
Lebensauffassung zu durchdringen und die Techniker auf die Höhe der 
Vertrautheit mit ihren Beziehungen zur Gesellschaft und zur Staats- 
gemeinschaft zu erheben, wie geschaffen dazu ist, einen gemeinsamen 
Mittelpunkt fĂĽr das Studium zu bilden, welcher jeder Einseitigkeit 
und jeder Neigung der einzelnen technischen Berufszweige, sich gegen- 
einander abzuschliessen, wehrt, und schliesslich zur Herstellung einer 
grossen geistigen Gemeinschaft, einer wissenschaftlichen Einheit, und 
somit erst zur Verwirklichung des Grundgedankens fĂĽhrt, auf welchem 
die Zusammenfassung aller Zweige des höheren technischen Unter- 


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richtes in eine einzige Anstalt, die polytechnische Schule, beruht. Je 
mehr die polytechnischen Schulen in dieser Richtung wirklich streben 
und schaffen , desto sicherer dĂĽrfen sie sein , dass sie den jungen 
Männern, welche sie in’s Leben entlassen, auch die Berechtigung zum 
AnsprĂĽche auf eine angesehene und einflussreiche sociale Stellung 
mitgeben, und es ist daher auch keine Frage, dass dieselben wohlthun, 
in dem Maasse, wie sich diese Rücksichten aufdrängen, innerhalb des 
Studienplanes zu Gunsten der allgemeinen Bildung breiten Raum zu 
gewähren selbst auf Kosten der Zeit und Kraft, welche für das 
specielle Fachstudium ausgeworfen zu werden pflegt. — Unter allen 
Umständen darf unsere landwirtschaftliche Schule behaupten, in ihrer 
Zugehörigkeit zum Polytechnikum nach der erwähnten Richtung hin 
ebenso gĂĽnstig situirt zu sein, wie die landwirtschaftlichen Institute 
an den Universitäten. Und wenn es hierfür noch eines weiteren 
Beweises bedĂĽrfte, so kann darauf hingewiesen werden, dass die regel- 
mässigen Studirenden des Polytechnikums ausnahmslos die Berechti- 
gung geniessen, auch Vorlesungen an der Universität Zürich zu hören. 

Wir kommen zum zweiten und letzten Falle. Wie der RĂĽck- 
blick auf die GrĂĽndungsgeschichte unserer landwirtschaftlichen Schule 
beweist, waren die eidgenössischen Behörden schon nach kurzen Vor- 
verhandlungen ausser Zweifel darĂĽber, dass diese wesentlich eine Lehr- 
anstalt fĂĽr die Ausbildung von Landwirthen von Beruf sein und, mit 
dieser Aufgabe betraut, eine selbstständige Abteilung des Polytechni- 
kums bilden solle. Allerdings hat man dabei bis zum AbschlĂĽsse aller 
vorbereitenden Maassnahmen dem Gedanken zugeneigt, dieselbe mit 
der Forstschule in der Weise zu verbinden, dass beide einem Vor- 
stande und einer Conferenz unterstellt werden. Gegen dieses Vor- 
haben hat aber Verfasser schon vor dem Antritte seiner Lehrdienst- 
stellung ernste Bedenken erhoben. Obwohl derselbe nicht verkannte, 
dass Gründe vorliegen mögen, welche eine derartige Zusammenfassung 
beider verwandter Anstalten wĂĽnschenswert erscheinen lassen, glaubte 
er gegen diese doch im pädagogischen und administrativen Gesichts- 
punkte recht triftige Einwendungen geltend machen zu mĂĽssen. Die 
in die Hochschule eintretenden jungen Landw'irthe stammen gewöhn- 
lich aus sehr verschiedenen Lebensverhältnissen , verfolgen diesen 
gemäss auch verschiedene Ziele ihrer Betätigung im späteren Be- 
rufsleben, und w’enn die Fachschule die Aufgabe hat, nicht blos 
überhaupt die geistigen Kräfte der Studirenden zu entwickeln, sondern 
auch vermittelnd einzutreten in der EinfĂĽhrung derselben in die be- 
rufliche Laufbahn, so darf sie sich einer individuellen Behandlung ihrer 
Angehörigen, der Erteilung von Rath und Auskunft, der Hülfeleistung 
in der Anbahnung der Wege zum Fortkommen im Leben nicht 


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entziehen. Und alle die Bedingungen hierfĂĽr bei den Einzelnen richtig 
zu erfassen, ist — zugleich in Rücksicht auf seine Beziehungen und 
Verbindungen nach aussen hin — nur der Fachmann im Stande. 
Verfasser hätte sich niemals zur Uebernahme der verantwortungs- 
reichen Aufgabe entschliessen können, in jenem Sinne eine Special- 
fĂĽrsorge fĂĽr Studirende der Forstwirtschaft zu ĂĽben; es widerstrebte 
ihm aber auch, dieselbe fĂĽr die Studirenden der Landwirtschaft einem 
Vertreter der Forstwissenschaft zuzumuthen. Es kommt aber dazu, 
dass eine Lehranstalt von der Stellung und Bedeutung, wie sie die 
landwirtschaftliche Schule beansprucht, bei aller Gemeinsamkeit ihrer 
Interessen mit denjenigen anderer Fachschulen, doch auch ihre be- 
sonderen BedĂĽrfnisse und Einrichtungen hat, deren Eigenart richtig 
erkannt und gewĂĽrdigt sein will, wenn es sich um die unabweisbare 
Aufgabe handelt, in ihre Entwicklung nachhaltig fördernd einzugreifen. 
Aus diesem Grunde ist dieselbe aber auch einer besonderen Ver- 
tretung bedĂĽrftig, und diese kann nur ausschliesslich durch das Colle- 
gium ihrer eigenen Docenten und ein mitten in den Verhältnissen 
stehendes Mitglied desselben als Vorstand der Schule ĂĽbernommen 
werden. Die Schulbehörde ist damals unter Billigung der entwickelten 
GrĂĽnde auf unsere Vorstellung eingegangen, und damit war der land- 
wirtschaftlichen Schule vom Tage ihrer Eröffnung an die Selbstständig- 
keit in jeder Hinsicht vollkommen gewahrt. Sie bildet darnach neben der 
Forstschule eine Section der V. Abtheilung des Polytechnikums, mit 
eigener Verwaltung, vollständig gleichberechtigt und gleichverpflichtet mit 
allen ĂĽbrigen Abtheilungen, im Vollgenuss aller AnsprĂĽche auf die 
Benutzung der allgemeinen HĂĽlfsmittel des Polytechnikums, und aus- 
gestattet mit den für ihre besonderen Zwecke erforderlichen Kräften 
und Mitteln. Diese ihre Stellung, welche ĂĽbrigens durchaus derjenigen 
der landwirtschaftlichen Lehrinstitute an den Universitäten entspricht, 
ist denn auch vollinhaltlich durch die Bestimmungen des Reglements 
der polytechnischen Schule und die Regulative fĂĽr die Aufnahme von 
Studirenden und für die Diplomprüfungen anerkannt und bestätigt. — 
Erst jetzt, da wir die Aufgabe und die Stellung unserer Anstalt 
dargelegt haben, ist es thunlich, auch der Frage der inneren Organi- 
sation derselben näher zu treten. 





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III. Organisation. 

1. Studienordnung. 


In seiner anlässlich der Feier der Eröffnung der eidgen. poly- 
technischen Schule am 15. October 1855 gehaltenen Rede sprach der 
Präsident des Schweizer. Schulrathes, Dr. Kern , die bedeutungsvollen 
Worte aus: »So gewiss Einfachheit, Fleiss und Thätigkeit einen vor- 
herrschenden Charakterzug des schweizerischen Volkes bilden, so gewiss 
wird eine eidgenössische Unterrichtsanstalt nur dann seinen Erwar- 
tungen entsprechen, wenn sie möglichst dahin zu wirken sucht, dass 
ihre SchĂĽler diese gleichen Eigenschaften sich aneignen tmd aus der 
Schule in das praktische Leben mit hinausnehmen.* 

Der Grundsatz, welcher in dieser Erklärung niedergelegt ist, 
entspricht vollkommen den Anschauungen, welche in weiten Kreisen 
einsichtiger und lebenserfahrener Vertreter des Erziehungs- und 
Unterrichtswesens in der Schweiz herrschend sind. Es war daher 
eine verständliche Erscheinung, dass derselbe in seiner Anwendung 
auf die Organisation der neuen technischen Hochschule zu einer Reihe 
von Bestimmungen fĂĽhrte, mit welchen bezweckt wurde, den Erfolg 
des Studiums im Sinne jener Anforderungen möglichst sicher zu stellen. 
Indem er diesen Gedanken näher ausführte, wies der Schulraths- 
präsident insbesondere darauf hin, dass die Behörden und die Lehrer 
der Anstalt es als ihre Pflicht betrachten, sich vor allem Gewissheit zu 
verschaffen, ob die aufzunehmenden jungen Männer die für einen 
fruchtbringenden höheren technischen Unterricht erforderlichen Vor- 
kenntnisse wirklich besitzen, und dass sie es sich zur Gewisse nssachc 
machen, den Bildungsgang, die Fortschritte und die FĂĽhrung der 
ihnen an vertrauten Schüler zu beobachten, sie zu ernsthafter Thätig- 
keit und zu edlem Wetteifer anzuspornen, und in solcher Weise auch 
den Eltern die Beruhigung zu gewähren, dass ihre Söhne des für die 
erspriessliche Verfolgung ihrer Aufgabe nĂĽtzlichen und nothwendigen 
Beirathes — einer geeigneten Ueberwachung, Wegleitung und Unter- 
stĂĽtzung nicht ermangeln. 

Ueber die Frage, welche besonderen Anordnungen man zur 
Erreichung dieses Zieles fĂĽr nothwendig erachtete, giebt das Reglement 
der polytechnischen Schule, welches, obgleich es im Laufe der Jahr- 
zehnte in mehrfacher Hinsicht Aenderungen und Erweiterungen 
erfahren, doch gerade in den hier in Betracht kommenden Bestim- 
mungen an den schon im Jahre 1854 aufgestellten Grundsätzen fest- 
gehalten hat, die unzweideutigste Auskunft. 


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Betrachtet man die einschlagenden Vorschriften näher, so wird 
man in denselben unschwer ein System von Einzelmassnahmen er- 
kennen, welche einander bedingen und ergänzen, in ihrer Gesammtheit 
aber immer auf ein und dasselbe Ziel gerichtet sind und fĂĽglich unter 
den Begriff einer »Studienordnung« zusammengefasst werden können. 

Für uns besonders wichtig und zum Verständnisse aller weiteren, 
später zu registrirenden Einrichtungen unentbehrlich ist die Kennt- 
nisnahme von folgenden, hier ĂĽbrigens nur abgekĂĽrzt und im referi- 
renden Sinne, nicht im Wortlaute des Reglements wiedergegebenen 
Anordnungen : 

1. Die Studirenden der polytechnischen Schule sind entweder 
Schüler oder Zuhörer. Zu den ersteren zählen alle diejenigen, welche 
sich an einer der 6 ersten (eigentlichen Fach-) Abtheilungen der 
Schule eine vollständige Berufsbildung verschaffen wollen. Ihr Ver- 
hältnis bildet die Regel. Anders bei den Zuhörern, welchen einzelne 
Vorlesungen an der Anstalt zu hören gestattet ist. Ihr Verhältniss 
bildet die Ausnahme (Art. 12). 

2. Wer als regelmässiger Studirender eintreten will, hat u. a. den 
Nachweis desjenigen Grades der Vorbildung zu erbringen, welcher 
zum Verständniss der Vorlesungen erforderlich erachtet wird. Dieser 
Nachweis wird entweder durch die Vorlegung von Reifezeugnissen 
der Mittelschulen oder durch das Bestehen einer besonderen Aufnahme- 
prüfung geleistet (Art. 14). Zuhörer, welche Curse der ersten 6 Ab- 
theilungen zu besuchen wĂĽnschen, haben ebenfalls den Besitz der 
nöthigen Vorkenntnisse darzuthun. Ausgenommen hiervon sind Männer 
von reiferem Alter, welche sich in ihrem Berufe theoretisch noch 
weiter ausbilden wollen (Art. 19). 

3. FĂĽr jede der ersten 6 Abtheilungen ist ein Normal-Studienplan 
aufgestellt. Derselbe bestimmt die Dauer der Studienzeit bezw. die 
Zahl der Jahrescurse und die Vertheilung der Unterrichtsfächer mit 
ihrer Stundenzahl auf die einzelnen Curse. Die in diesem Plane auf- 
gefĂĽhrten Vorlesungen, Repetitorien und Uebungen sind fĂĽr die regel- 
mässigen Studirenden (Schüler) in der Regel obligatorisch. An den 
Fachschulen ist indessen vom dritten Studienjahre an die Auswahl des 
Unterrichtsstoffes innerhalb des Rahmens ihrer Jahrescurse frei. (Art. 15) 

4. In der Einrichtung der Studienpläne herrscht das Princip eines 
stufen mässi gen Aufbau’s. Um daher die Studirenden zu einem geord- 
neten Studiengang zu verhalten, wird das Aufsteigen derselben in 
höhere Curse von dem Nachweise abhängig gemacht, dass sie sich 
die genĂĽgende Grundlage hierfĂĽr durch Absolvirung der je vorher- 
gehenden Curse angeeignet haben. — Promotionen — (Art. 45.) 


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5. Ein Urtheil darĂĽber, ob und in wie weit der Studirende einen 
Curs mit derart befriedigendem Erfolge zurĂĽckgelegt hat, dass er in 
den nächsthöheren Curs befördert werden kann, ist nicht möglich ohne 
fortgesetzte directe Beobachtung seiner Leistungen. Diese geschieht 
ausser der Feststellung seines Verhaltens bei den Uebungen aller Art, 
u. a. auf dem Wege regelmässig w'iederk ehren der und namentlich am 
SchlĂĽsse des Schuljahres stattfindender Repetitorien. (Art. 45). 

6. An allen Fachschulen wird jedem regelmässigen Studirenden 
während der Studienzeit je am Schlüsse eines Semesters ein Zeugniss 
über seine Leistungen in den obligatorischen Fächern ausgestellt. Die- 
jenigen Studirenden, welche eine Fachschule bis zum obersten Jahres- 
curse einschliesslich besucht haben, erhalten ein Abgangszeugnisse 
Zuhörer können einen Ausweis über die Unterrichtsfächer, welche sie 
belegt haben, und, sofern sie an den Repetitorien Theil genommen, 
auch Censuren ĂĽber Fleiss und Fortschritte beanspruchen. (Art. 47.) 

Die vorliegende Studienordnung trägt, wie man sieht, allerdings 
das Gepräge weitgehender Gebundenheit. Jedenfalls sticht sie augen- 
fällig ab gegen die an den Universitäten übliche und stets gefeierte 
sog. Hör- und Studienfreiheit. 

Seither ist in engeren und weiteren Kreisen wiederholt die Frage 
aufgeworfen worden, ob und in wie weit sich das an der polytech- 
nischen Schule gehandhabte System rechtfertigen lasse. Von einer 
Fachschule dieser Anstalt, welche 25 Jahre hindurch den Einfluss 
desselben beobachten konnte, darf mit Fug und Recht erwartet werden, 
dass sie sich bei dem mit Ablauf dieser Periode gegebenen Anlasse 
über das Verhältniss ausspreche. 

Wir gehen davon aus, dass die Einrichtungen im Sinne der 
Freiheit und der Gebundenheit des Studiums je ihre Licht- und Schatten- 
seiten haben, und dass von einer unbedingten Ueberlegenheit der 
einen oder anderen keine Rede sein kann. Darnach beurtheilt sich 
aber die Frage immer nur im Gesichtspunkte der gegebenen Ver- 
hältnisse, und ist die Beantwortung derselben gleichbedeutend mit 
einer Entscheidung darĂĽber, welches System unter bestimmt um- 
schriebenen Voraussetzungen die relativ gĂĽnstigsten Erfolge verspricht. 
Das ist der rein praktische Standpunkt. 

Verfasser bekennt vorab, seither dem Princip der Hör- und Studien- 
freiheit im HerzensgrĂĽnde stets sehr zugeneigt gewesen zu sein. Diese 
seine Stimmung wurde hervorgerufen durch die Erwägung, dass der 
Genuss freier Bewegung in ihren Einrichtungen die Studirenden mit 
dem Bewusstsein der Ueber nähme einer Verantwortlichkeit erfülle, 
dass dieses zur Entwicklung ihres Selbstständigkeitsgefühles beitrage 
und insofern einen wichtigen erzieherischen Einfluss auf sie ĂĽbe. Auch 


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schien es ihm unter Berufung auf die Erfahrung im Grossen keines- 
wegs gewagt, zu behaupten, dass die Hör- und Studienfreiheit vor- 
nehmlich geeignet sei, den im Drange zu selbstständiger Bethätigung 
aufstrebenden Talenten die Wege zu eröffnen, um sich in ihrer Eigen- 
art auf die höchsten Stufen der Leistung emporzuschwingen, und dass 
auch fĂĽr den Docenten eine Ermunterung in der Gewissheit liege, 
dass er jederzeit nur mit solchen Studirenden verkehrt, welche sich 
aus eigenem freien Antriebe um ihn sammeln, also zu ihm hingezogen 
fĂĽhlen. Dieser gewissermassen idealen Auffassung sind nun freilich 
mancherlei, und zwar den verschiedensten Kreisen entstammende Ein- 
wendungen nicht erspart geblieben. Und ihnen hat sich die polytech- 
nische Schule von ihrem Standpunkte aus an geschlossen. 

Zweifellos würden die erwähnten Argumente für die Studien- 
freiheit an jeder Hochschule schwer in die Wagschale fallen , wenn, 
ja wenn alle Studirenden denjenigen Grad von Urtheilsreife und 
Lebensernst besässen, dessen sie bedürfen, um in jedem Falle über die 
schwierige Frage der Auswahl des Studienganges in zutreffender 
Weise selbst zu entscheiden und jede Abneigung gegen ein Studium 
auch in Disciplinen, welche ihnen weniger anziehend und von ihnen 
weniger leicht zu beherrschen sind, zu ĂĽberwinden , wenn somit jene 
offenbaren VorzĂĽge der Studienfreiheit absolute, und nicht zugleich 
von der Gefahr begleitet wären, dass eine verhältnissmässig grössere 
Zahl der Studirenden von ihr einen ungeeigneten Gebrauch macht 
und es in Folge dessen ĂĽberhaupt nicht zu glĂĽcklichen Ergebnissen 
auch da bringt , wo sonst die Bedingungen hierfĂĽr vorhanden sind. 
Dieser Gesichtspunkt verdient nun allerdings gerade fĂĽr das Studium 
der technischen Wissenschaften besonders betont zu werden, da dieses 
in Folge der Eigenart des Unterrichtsstoffes mehr wie jedes andere ein 
stufenmässiges Fortschreiten und daher die Befestigung der je vor- 
hergehenden Grundlagen erfordert und, wenn es ĂĽberhaupt Erfolg 
haben soll, LĂĽcken, SprĂĽnge, ein Hin- und Hertasten ĂĽberhaupt nicht 
verträgt. Es kommt dazu, dass die Anwendung der für alle Schüler 
geltenden Bestimmungen nicht allein ĂĽber den Nachweis der erforder- 
lichen geistigen Reife bei der Aufnahme, sondern auch ĂĽber das 
Aufsteigen in höhere Curse einen Grad von Gleichmässigkeit der 
Vorbildung bei allen Studirenden gewährleistet, welcher ein für alle 
Mal der Gefahr vorbeugt, dass der Docent entweder von einem Theile 
der Zuhörer nicht verstanden wird oder, um von allen verstanden zu 
werden, das wissenschaftliche Niveau seines Vortrages herabsetzen muss. 

Auf den ersten Blick mögen die bestehenden Einrichtungen den 
Gedanken erwecken, dass dieselben gegen das in der Schweiz so hoch 
gehaltene Princip der persönlichen Freiheit verstossen. Mit diesem 


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Einwande kommt man aber am Wenigsten weit bei Denjenigen, 
welchen es widerstrebt, mit dem Begriffe der Freiheit den der Will- 
kĂĽhr zu verbinden, und welche wohl mit vollem Rechte den Grundsatz 
vertreten, dass die wahre Freiheit, die Freiheit im edelsten Sinne des 
Wortes, nur in einem ausgeprägten Pflichtbewusstsein wurzeln kann, 
und dass die jungen Männer, welche zur Freiheit erzogen werden 
sollen, vor allem und früh gewöhnt werden müssen an treue Pflicht- 
erfĂĽllung . 

Man hat gelegentlich auch die Studienordnung an der poly- 
technischen Schule den Einrichtungen an den Universitäten gegenüber- 
gestellt, in der Meinung, dass das, was diesen fromme, jener nicht 
unzuträglich sein könne. Für einen derartigen Vergleich ist die 
Frage der Aufnahmebedingungen von vornherein gegenstandslos, da 
ja die Universitäten bei der Immatriculation nur ausnahmsweise und 
unter dem Vorbehalt von Rechts-Einschränkungen auf den Nachweis 
der Maturität zu verzichten pflegen. Sonach kann es sich nur noch 
um die Bedeutung der Cursordnung und der ZwischenprĂĽfungen 
handeln. Bei der Beurtheilung dieser Massnahmen wird jedoch meist 
nicht genĂĽgend berĂĽcksichtigt, dass in manchen Lehrdisciplinen der 
Universitäten der Erfolg des Studiums nicht in gleichem Maasse das 
Einhalten einer gebundenen Marschroute voraussetzt , wie das der 
Natur der Sache nach in den Gewerbewissenschaften der Fall, dass 
aber die Universitäten im Uebrigen nicht unterlassen haben, durch Ein- 
fĂĽhrung besonderer Institutionen indirect das Ziel zu erreichen, welches 
eine strengere Studienordnung im Auge hat. Die Einrichtungen 
in der medicinischen Facultät mit ihren Uebergangsprüfungen (Propä- 
deuticum und Anatomicum) sind beweiskräftig hierfür. Bei der Berufung 
auf die Verhältnisse an den Universitäten darf aber auch nicht über- 
sehen werden, dass die an diesen studirenden jungen Männer, meist 
Aspiranten des öffentlichen Dienstes, ihr Studium mit einer strengen 
PrĂĽfung abzuschliessen haben, von deren Bestehen ihre ganze Zukunft 
abhängt, hierin aber eine stärkere Triebfeder zu planmässiger Studien- 
arbeit liegt, als sie die Einsicht der Studirenden in ihre Aufgabe allein 
zu gewähren vermöchte, indessen das Verhältniss bei den Studirenden 
der Gewerbewissenschaften meistens und wenigstens in so weit anders 
liegt, als dieselben sich nicht für öffentliche Aemter oder für Stellungen 
im Dienste des Grossbetriebes der Industrie oder der Landwirtschaft 
vorzubereiten , vielmehr die Aussicht haben , ihren Beruf als selbst- 
ständige Unternehmer auszuüben und in dieser Anwartschaft jeden 
anderen Antriebes als des der eigenen Initiative entbehren. 

Von den einzelnen Vorschriften der Studien Ordnung sind es be- 
kanntlich die von dem Curssysteme einmal unabtrennbaren Repetitorien 


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oder ZwischenprĂĽfungen, welche am meisten Anlass zu Bedenken und 
Einwendungen geben. In dieser Hinsicht wird aber nicht immer ob- 
jectiv geurtheilt und nur zu oft die äussere Erscheinungsform gegen 
das innere Wesen, gegen das Princip in’s Feld geführt. Wenn man 
darauf hinweist, dass die häufigen Repetitorien denn doch allzu sehr 
an eine schulmässige Behandlung des Unterrichtes anklingen, so ist 
daran zu erinnern, dass facultative Repetitorien auch an den Univer- 
sitäten Vorkommen, und dass, wo dies der Fall, sich die Studirenden 
im eigenen Interesse gerne zu denselben einzufinden pflegen, ebenso, 
dass die in neuerer Zeit an allen Facultäten so sehr in Aufnahme ge- 
kommenen Seminare doch auch zugleich dem Charakter der Repeti- 
torien gar nicht so ferne stehen. Wir wollen nicht davon reden, dass 
der Studirende, welcher pflichtgemäss arbeitet, auch ein obligatorisches 
Repetitorium absolut nicht zu scheuen braucht, dem pflichtvergessenen 
Studirenden aber eine Erinnerung, welche doch in jedem PrĂĽfungs- 
ergebnisse liegt, niemals schadet — uns auch nicht auf die keineswegs 
vereinzelt dastehende Erfahrung steifen, dass die Studirenden sich 
gelegentlich bei dem einen oder anderen Docenten um eine häufigere 
Veranstaltung von Repetitorien geradezu bewarben. Die Repetitorien 
bedeuten zugleich regelmässige Rechenschaftsablagen über den Lehr- 
erfolg, aus welchen Studirende und Docenten Nutzen ziehen. Sie geben 
diesen Gelegenheit, Lücken im Verständnisse der Zuhörer für den In- 
halt der Vorlesungen in geeigneter Weise auszufĂĽllen, einzelne wichtige 
Seiten desselben schärfer hervorzuheben oder weiter auszuführen, auch 
die Studirenden zu selbstständiger Behandlung der vorgelegten Fragen 
anzuleiten, und in diesem Sinne fördern sie den geistigen Verkehr 
zwischen Lehrern und Lernenden. Uebrigens bleibt in jedem Falle 
zu erwägen, dass der Verpflichtung zum Besuche der Repetitorien auch 
eine Berechtigung in Form des Anspruches auf ein Leistungszeugniss 
gegenĂĽbersteht , diese Berechtigung aber gegenstandslos wird, wenn 
die Bedingung für sie, die Möglichkeit der Feststellung der Leistung, 
fortfällt. 

Darf man hiernach den erwähnten Institutionen für die Lehrauf- 
gabe der polytechnischen Schule in der That eine schwerwiegende 
Bedeutung zuerkennen, so ist doch gewiss ebenso richtig, dass der 
schliessliche Erfolg nicht von der Einrichtung an sich, sondern ganz 
hauptsächlich von der Art ihrer Handhabung bedingt ist. Es bezieht 
sich das sowohl auf die Cursfolge wie auf die Repetitorien. 

Indem sie eine strenge Studienordnung vorschreibt und somit 
die Studirenden von der Pflicht der Sorge fĂĽr die Wahl und die Ein- 
haltung eines geeigneten Studienganges entbindet, ĂĽbernimmt die 
Schule in dieser Hinsicht allerdings zugleich die alleinige und eine 


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schwere Verantwortlichkeit. Da braucht es viele Vorsicht und Um- 
sicht, um die Gefahr zu vermeiden, dass dem einmal gebundenen 
Studirenden einerseits die Gelegenheit, seine Kräfte in der für ihn 
geeignetsten und von ihm zu bevorzugenden Richtung mit besonderer 
Intensität zu entfalten, verkürzt oder vorenthalten, und dass er 
andererseits mit Aufgaben, welche fĂĽr die Erreichung seiner Zwecke 
weniger relevant sind, ĂĽberbĂĽrdet, und dass somit seine Entwicklung 
auf den fĂĽr ihn erfolgverheissendsten Bahnen gehemmt und sein 
FreudgefĂĽhl und seine Hingebung fĂĽr die Studien herabgestimmt oder 
vollends gestört werde. Es dünkt uns daher ein einleuchtender Grund- 
satz zu sein, dass die gebundene Studienordnung den Kreis der Studien- 
V er pflichtungen , so weit es mit den Unterrichtszwecken irgend ver- 
einbar, also thunlichst einschränken müsse. 

Die Erfahrung lehrt, dass die Studirenden die Gebundenheit an 
die Repetitorien je nach der Art und Weise, wie diese gehandhabt 
werden, sehr ungleich empfinden. Auch das ist eine wohl verständ- 
liche Erscheinung. Wir sehen hier einmal ab von der Frage der 
Häufung der Repetitorien in den verschiedenen Fächern, eines Verhält- 
nisses, welches lediglich davon abhängt, wie die einzelnen Docenten 
über die Tragweite eines öfteren directen Verkehrs mit ihren Studi- 
renden fĂĽr die Lehr-Erfolge denken, und erinnern hier nur an die 
Methode der Abhaltung der Repetitorien. Nehmen diese — und darauf 
sind die Docenten doch wohl regelmässig bedacht — statt eines allzu 
straffen Frage- und Antwortwechsels, eines gewissermassen katecheti- 
schen Verfahrens, mehr die Form von Colloquien oder Conversatorien 
oder Disputatorien an, gestaltet man sie je nach der Natur des Unter- 
richtsstoffes gleichsam zu einer seminaristischen Uebung, so lässet sich 
der Zweck derselben vollends erreichen, ohne dass das FeingefĂĽhl der 
Studirenden fĂĽr eine ihrer Lebensstellung, ihrer Altersstufe und ihrer 
geistigen Reife entsprechende Behandlung verletzt und schliesslich gar 
in ihren Kreisen eine Verstimmung hervorgerufen wird, welche der 
Bedeutung der Institution selbst Abbruch thut. Beweise dafĂĽr, dass 
Schwierigkeiten und Härten dieser Art völlig überwunden werden 
können, sind aus den seitherigen Beobachtungen an der polytechnischen 
Schule leicht zu erbringen. 

Wenn man schliesslich die Frage stellt, in welchen Thatsachen 
der Erfolg der bislang geĂĽbten Praxis der Studienordnung zu Tage 
trete, nun so darf man wohl behaupten, dass das bestehende System 
vermochte, bei starker Herabminderung der Fälle von Studien-Ent- 
gleisungen eine hohe Leistungsstufe im Durchschnitt einer relativ 
grossen Zahl von Studirenden zu erreichen. — Es mag hier unerörtert 
bleiben, ob dieses Ergebniss fĂĽr die Gesammtheit weniger wiege, als 


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ein Facit mit leuchtenden Erfolgen einer verhältnissmässig geringen 
Zahl gegenüber einer Häufung von Fällen, in welchen es die Studi- 
renden ĂĽberhaupt nicht zu glĂĽcklichen Ergebnissen gebracht. 

Die landwirtschaftliche Schule des eidgen. Polytechnikums hat 
alle Ursache, den Einfluss der bestehenden Studienordnung zu schätzen, 
zumal ihr inzwischen einige durch neuere reglementarische Bestim- 
mungen statuirte Einrichtungen zu Statten gekommen sind, welche 
dazu dienten, ohne Beeinträchtigung des Grundprincipes den Studirenden 
eine freiere Bewegung einzuräumen. Diese Concessionen bestehen 
darin, dass an allen Fach- Abtheilungen die Auswahl des Unterrichts- 
stoffes innerhalb der Jahrescurse vom dritten Studienjahre an frei- 
gegeben wurde, und dass speciell an der landwirtschaftlichen Schule 
für Ausnahmsfälle Erleichterungen sowohl hinsichtlich des Studien- 
planes wie selbst der Einhaltung der Jahresfolge gewährt werden 
können. Auf letztere, uns besonders angehende Bestimmung werden 
wir an späterer Stelle noch näher einzutreten haben. 

Indessen drängt sich uns in dem Rückblicke auf diese Erfah- 
rungen doch noch eine besondere Betrachtung auf. An den auswär- 
tigen landwirtschaftlichen Hochschulen, namentlich denjenigen Deutsch- 
lands, bestehen meist keine strengen Vorschriften ĂĽber die Aufnahme 
von Studirenden. Entweder ist allda von dem Nachweis einer bestimmten 
Vorbildung ĂĽberhaupt nicht die Rede, oder, wo dies der Fall, sind 
die Anforderungen keineswegs weitgehender Art. So z. B. wird von 
den landwirtschaftlichen Hochschulen, welche Universitätsinstitute 
sind oder an Universitäten anlehnen, behufs der Immatriculation ein 
Maturitätszeugniss nicht verlangt und nur die Zurücklegung einer 
gewissen Vorbereitungsstufe, wie z. B. derjenigen, welche fĂĽr den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst erforderlich ist, vorausgesetzt. Im 
Uebrigen huldigen alle diese Anstalten dem Grundsätze der Freiheit 
des Studiums. Diese Einrichtungen haben sich in den beteiligten 
Kreisen eingelebt, und man denkt allda kaum daran, dass das anders 
sein könne. Darnach ist es aber auch erklärlich, dass es den studien- 
beflissenen jungen Landwirten in den Ländern, deren Fach-Hoch- 
schulen ihnen Aufnahme-Erleichterungen und Studienfreiheit gewähren, 
nicht gerade sehr einladend erscheinen mag, sich behufs ihrer wissen- 
schaftlichen Ausbildung einer fremden Anstalt an zu vertrauen, welche 
sie an eine bestimmte Studienordnung bindet, und dass daher die 
landwirtschaftliche Schule des eidgen. Polytechnikums auf einen 
starken Zuzug von Studirenden aus jenen Ländern verzichten musste. 
Verfasser hat in der langen Reihe von Jahren seiner Functionen auch 
als Abtheilungs Vorstand Gelegenheit gehabt, diese Thatsache und ihre 
GrĂĽnde durch das negative Ergebniss zahlreicher Correspondenzen 


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mit jungen Landwirthen zu bestätigen, welche ihm ihre Neigung und 
Absicht, in unsere Anstalt einzutreten, zu erkennen gaben und ihn 
zu diesem Zwecke um Auskunft ĂĽber die diesseitigen Einrichtungen 
ersuchten. Sodann aber gehört noch eine andere, sehr gewichtvolle 
Erfahrung hierher. Wie wir an späterer Stelle sehen werden, darf 
die landwirtschaftliche Schule des Polytechnikums es als einen her- 
vortretenden Erfolg verzeichnen, dass eine verhältnissmässig sehr 
grosse Zahl ihrer Studirenden den Cursus vollständig absolvirt, d. h. 
den Studienzwecken einen hohen Aufwand an Zeit gewidmet, und 
dass von denjenigen Studirenden, welche jenes Ziel erreichten, wiederum 
ein sehr grosser Theil sich der DiplomprĂĽfung mit Erfolg unterzogen 
hat. FĂĽr uns steht es ausser allem und jedem Zweifel, dass weder 
ein absolut noch relativ gleich gĂĽnstiges Ergebniss erzielt worden 
wäre, wenn die Schule nicht an der bestehenden Studienordnung fest- 
gehalten, wenn sie ihre Schleusen nach allen Richtungen geöffnet, 
und wenn in Folge dessen auch die Frequenz sich um Vieles, selbst 
um das Mehrfache gesteigert hätte. 


2. Aufnahmebedingungen. 

Für das Verfahren bei der Aufnahme von Schülern und Zuhörern 
an das eidgen. Polytechnikum sind die Bestimmungen des betreffenden 
Regulativs vom 24. November 1881 massgebend. Dieselben finden 
auch Anwendung auf die landwirthschaftliche Schule . 

Indem wir hinsichtlich der Einzelnheiten auf die bestehenden 
allgemeinen Vorschriften verweisen, beschränken wir uns hier auf eine 
kurze Darlegung der fĂĽr den Landwirth wichtigsten Anordnungen. 

Wer als regelmässiger Studirender eintreten will, hat eine schrift- 
liche Anmeldung an den Director des Polytechnikums einzusenden, 
welche enthält: Name und Heimathsort des Angemeldeten, die Bezeich- 
nung der (landw.) Abtheilung und des Jahrescurses, in welche er auf- 
genommen zu werden wĂĽnscht, die Bewilligung der Eltern oder des 
Vormundes und die genaue Adresse derselben. 

Der Anmeldung sind beizulegen: 

1. Ein Ausweis ĂĽber das zurĂĽckgelegte 18. Altersjahr; 

2. ein Maturitätszeugniss oder möglichst vollständige Zeug- 
nisse ĂĽber die Vorstudien ; 

3. ein befriedigendes Sittenzeugniss, insofern dasselbe nicht 
in den Studienzeugnissen enthalten ist; 


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4. ein Heimathschein oder ein mit demselben gleichbedeu- 
tender Ausweis über die Heimathzuständigkeit. 

Auf Grundlage dieser Anmeldungsschriften entscheidet der Prä- 
sident des Schulrathes auf den Antrag des Directors ĂĽber sofortige 
Aufnahme des Bewerbers oder dessen Zulassung zur PrĂĽfung. 

Zum Eintritt in den ersten Jahrescurs ohne AufnahmeprĂĽfung 
berechtigen die Reifezeugnisse derjenigen schweizerischen Mittelschulen 
(Realschulen und Gymnasien), welche zu diesem Zwecke mit dem 
schweizerischen Schulrathe Verträge abgeschlossen haben, sowie die 
durch den Präsidenten des Schulrathes in Verbindung mit dem Director 
als gleichwertig anerkannten Zeugnisse auswärtiger Schulen. 

Für Aspiranten, welche keine anerkannten Maturitätszeugnisse 
besitzen, wird unmittelbar vor Beginn des Schuljahres eine Aufnahme- 
prĂĽfung abgehalten. 

Theilweiser Erlass der AufnahmeprĂĽfung kann solchen Aspiranten, 
welche Reifezeugnisse von nicht anerkannten Mittelschulen (Real- 
schulen oder Gymnasien) beibringen, und gänzlicher Erlass kann 
Aspiranten reiferen Alters, welche in der Praxis mit Erfolg thätig 
waren, bewilligt werden. 

Zum Eintritt in höhere Curse ist ausser den erforderlichen Fach- 
kenntnissen der Besitz der allgemeinen Bildung nach Massgabe der 
betr. Bestimmungen des Regulativs durch Zeugnisse oder PrĂĽfung, 
sowie das entsprechende höhere Alter nachzuweisen. — 

In dem Abschnitte ĂĽber die GrĂĽndung unserer landwirtschaft- 
lichen Schule wurde erwähnt, dass die Behörden in dem Entwürfe 
fĂĽr die Organisation der Anstalt unter den Bedingungen fĂĽr die Auf- 
nahme von Studirenden auch den »Ausweis über den Besitz derjenigen 
praktischen Erfahrungen und Kenntnisse, wie sie an einer der beste- 
henden Ackerbauschulen oder in einer rationell betriebenen Guts- 
wirthschaft erworben werden können«, aufgeführt haben, und dass 
eine solche Anordnung schliesslich auch in der bundesräthlichen Bot- 
schaft vorgesehen war. Zur Zeit, als die Schule in’s Leben trat, 
mussten auf diese zunächst die bestehenden allgemeinen Vorschriften 
ĂĽber die Aufnahme Anwendung finden. In dem Regulativ war aber 
für keine Abtheilung des Polytechnikums eine Bestimmung erwähnter 
Art enthalten. Zu einer Nachtrags-VerfĂĽgung fĂĽr die landwirtschaft- 
liche Abtheilung konnte man sich nicht entschliessen, und als das 
Regulativ im Jahre 1881 revidirt wurde, verzichtete man auf Grund 
näherer Informationen auf jede Zusatzbestimmung über den Ausweis 
praktischer Vorschulung fĂĽr die Aufnahme von Studirenden der Land- 
wirtschaft. Und man that offenbar wohl daran. Die gute Absicht, 
welche sich in jenem Vorschläge ausdrückte, muss zwar anerkannt 


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werden. Zweckmässig war derselbe gleichwohl nicht. Die Forderung 
setzt nämlich voraus, dass der Erfolg des landwirtschaftlichen Studiums 
unter allen Umständen durch die Zurücklegung einer diesem Studium 
vorausgehenden praktischen Lehrzeit bedingt sei. Das trifft zwar fĂĽr 
die grosse Mehrzahl, durchaus aber nicht für alle Fälle zu. Bei 
gleicher Durchbildung in den grundlegenden Wissenschaften wird 
allerdings der praktisch tĂĽchtig geschulte Landwirth die Bedeutung 
der in den Fachdisciplinen entwickelten Lehrsätze leichter und sicherer 
erfassen, auch im Allgemeinen fĂĽr deren Inhalt mehr Interesse an den 
Tag legen, wie der praktisch ganz unvorbereitete. Das ist zweifellos 
ein sehr wichtiger Gesichtspunkt. Eine unbedingt ausschlaggebende 
Bedeutung kann demselben jedoch nicht zuerkannt werden. Denn es 
ist ebenso ausgemacht, dass der Uebergang zu einem intensiven wissen- 
schaftlichen Studium dem unmittelbar von der Vorbereitungsschule 
kommenden Landwirth leichter wird, als demjenigen, welcher schon 
längere Zeit in praktischer Richtung thätig und in diese eingewöhnt 
war, ebenso, dass die praktische Lehre und Uebung um so ergiebiger 
ausfällt, je mehr der junge Landwirth schon durch ein Studium in den 
Wissenschaften seines Faches zu richtiger Beobachtung und zur Er- 
kenntnis des inneren Zusammenhanges seiner Wahrnehmungen befähigt 
wurde. Ob nun der angehende Landwirth richtiger handelt, wenn er 
von der vorbereitenden Mittelschule direct zum Fachstudium ĂĽbergeht, 
oder wenn er vorerst einen praktischen Cursus zurücklegt, das hängt von 
seiner Altersstufe, seiner ganzen frĂĽheren Erziehungs weise, seiner prakti- 
schen Beanlagung und insbesondere davon ab, ob er ländlichen, d. i. 
landwirtschaftlichen oder städtischen, also ausserland wirtschaftlichen 
Kreisen entstammt. Auf die Entscheidung passt also keine Schablone. 

Aber selbst dann, wenn man Grund hätte, ausnahmslos Werth 
darauf zu legen, dass dem Studium eine praktische Lehrzeit voraus- 
gehe, so kann man doch der Hochschule nicht zumuthen, im gege- 
benen Falle den Erfolg einer solchen Praxis festzustellen. Der Nach- 
weis der ZurĂĽcklegung einer bestimmten Lehr zeit giebt keinen 
genügenden Aufschluss hierüber, da die Erlangung einer gehörigen 
praktischen Uebung in erster Linie von der TĂĽchtigkeit des Principales 
abhängt, der gleiche Zweck also im einen Falle schon in kürzerer, 
im anderen erst in längerer Zeit erreicht wird. Und schwierig wird 
die Aufgabe immer aus dem Grunde bleiben, weil der Begriff der 
Praxis verschieden gedeutet, insbesondere die EinĂĽbung in gewisse 
manuelle Handgriffe häufig als massgebend betrachtet zu werden 
pflegt. In diesem Verhältnisse wurzeln aber viele Irrthümer. Denn 
die Handfertigkeit in gewissen Arbeiten , so nothwendig wie sie 
auch ist, bildet doch immer nur ein TheilstĂĽck der Praxis der Land- 


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wirthschaft, und wenn man diese in ihrem ganzen Umfange betrachtet, 
dann ist es recht schwer, fast unmöglich, im Einzelfalle über die 
praktische Durchbildung eines jungen Landwirths ein Urtheil abzu- 
geben, ohne dessen Verhalten im Betriebsleben selbst fortgesetzt be- 
obachtet zu haben. 

Alsbald nach Eröffnung der landwirtschaftlichen Schule griff 
der Schweizer. Schulrath den Gedanken auf, auch mit den bestehen- 
den Ackerbauschulen im Strickhof (ZĂĽrich) und auf der RĂĽtti (Bern) 
zum Zwecke der Regelung der Aufnahme von jungen Landwirthen, 
welche diese Anstalten absolvirt haben, ein Vertragsverhältniss anzu- 
bahnen, wie es zwischen ihm und mehreren schweizerischen Mittel- 
schulen bestand. Dabei ging er in Uebereinstimmung mit den hier- 
über entwickelten Ansichten der Docenten von der Erwägung aus, 
dass es diesen Anstalten nicht schwer fallen dĂĽrfte, ihren SchĂĽlern 
die von der landwirtschaftlichen Abteilung des Polytechnikums 
verlangte Vorbildung dann zu verschaffen, wenn sie den Unterricht 
in nur einigen Fächern, so insbesondere in Mathematik und Physik, 
angemessen erweitern. Der hinreichend motivirte Vorschlag wurde in 
der Verhandlung mit dem damaligen Director des Departements des 
Innern des Kantons Zürich, Regierungsrath C. Wälder , von diesem 
mit dem allerdings nicht ganz unbegrĂĽndeten Einwande abgelehnt, 
dass die Ackerbauschule im Strickhof die Bestimmung trage, jungen 
Landwirthen des bäuerlichen Standes eine abschliessende Fachbildung 
zu geben, nicht aber ein »Vorcurs für das Polytechnikum« zu sein. 
Eine entgegenkommendere Haltung nahm der Director des Departements 
des Innern des Kantons Bern, Regierungsrath C . Bodenheimer, ein; 
indessen fĂĽhrten auch hier die Verhandlungen nicht zu einem positiven 
Ergebnisse. So geschah es denn, dass man sich, nachdem einige 
Jahre hindurch eine zuwartende Stellung eingenommen worden, und 
inzwischen Gelegenheit gegeben war, zu bestätigen, dass die Acker- 
bauschulen auf eine Ausdehnung des theoretischen Unterrichtes Be- 
dacht genommen hatten, unter Verzicht auf ein besonderes Abkommen 
dazu verstand, die Absolventen jener Fachschulen, sofern dieselben 
sich als tüchtig bewährt haben, ohne Vorprüfung aufzunehmen. Selbst- 
verständlich fand dieser Entscheid auch Anwendung auf die später 
gegrĂĽndete Ackerbauschule in Cernier (Neuenburg). Die gleiche 
Frage ist aber bislang gegenĂĽber den inzwischen entstandenen land- 
wirtschaftlichen Winterschulen eine noch offene geblieben, wiewohl 
Ausnahms-Fälle zu verzeichnen sind, in denen man sich dazu entschloss, 
früheren Angehörigen dieser Anstalten in Würdigung ihrer besonderen 
Verhältnisse — Besitz ausgezeichneter Zeugnisse von der Vorberei- 
tungs- und der Fachschule, vorgerĂĽckteres Alter, ZurĂĽcklegung einer 


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längeren Praxis — die Aufnahmeprüfung ebenfalls zu erlassen. So- 
dann aber hat die landwirtschaftliche Schule aus GrĂĽnden der Reci- 
procität kein Bedenken getragen, jungen Männern, welche bereits an 
auswärtigen landwirtschaftlichen Hochschulen studirt haben , auf 
Grund genĂĽgenden Ausweises hierĂĽber den Eintritt in den ihrer zu- 
rückgelegten Studienzeit entsprechenden Curs zu gewähren. 

Auf diesen Erwägungen und Erfahrungen beruht die nachfolgende, 
in das im Jahre 1881 revidirte Aufnahme-Regulativ eingeschaltete 
Bestimmung: 

» Behufs Aufnahme in die landwirtschaftliche Abtheilung wird 
denjenigen Aspiranten die PrĂĽfung erlassen , welche zufriedenstellende 
Zeugnisse aus tĂĽchtigen Vorbereitungsschulen (mich Ackerbauschulen) 
oder genügende Zeugnisse über Studien an anderen höheren landwirt- 
schaftlichen Anstalten vorweisen , oder endlich längere Zeit sich der 
landwirtschaftlichen Praxis gewidmet haben.« 

Die Schlusswendung in dieser Bestimmung ist ĂĽbrigens, wie er- 
sichtlich, nur eine Wiederholung der unmittelbar vorangegangenen all- 
gemeinen Vorschrift über den »gänzlichen Prüfungserlass«. 

Ueber die Anordnung der Aufnahme-PrĂĽfungen giebt das mehr- 
erwähnte Regulativ nähere Auskunft. — 

Mehrfach geschah es, dass Aspiranten, welche sich Behufs Auf- 
nahme in die landwirtschaftliche Schule der PrĂĽfung zu unterziehen 
hatten., ihre Anmeldung mit dem Gesuche um Dispens von dem 
Examen in analytischer und in darstellender Geometrie begleiteten. 
Verfasser ist in der Lage, bestätigen zu können, dass derartigen An- 
liegen regelmässig dann, wenn die Bewerber sich im Uebrigen auf 
gĂĽnstige Zeugnisse stĂĽtzen konnten, und ĂĽberhaupt ihre seitherige 
Lebensstellung alle Bürgschaft für Betätigung des nötigen Studien- 
ernstes zu gewähren schien, entsprochen wurde. 

Der Besuch der Vorlesungen und Uebungen der Freifächer- Ab- 
teilung ist gegen Entrichtung des Honorars ohne weitere Einschrän- 
kung Jedem gestattet, welcher das 18. Altersjahr zurĂĽckgelegt hat und 
ein genĂĽgendes Sittenzeugniss vorweisen kann. Ueber Zulassung von 
Zuhörern, welche einzelne Curse der landwirtschaftlichen Schule zu 
besuchen wĂĽnschen, entscheidet der Director nach Einholung eines 
Gutachtens des betreffenden Professors im Einverständniss mit dem 
Präsidenten des schweizerischen Schulrates. 

Wir können uns von dem vorliegenden Gegenstände nicht ver- 
abschieden, ohne noch einer sehr bemerkenswerten Erfahrung zu ge- 
denken. Von den Schweizer, jungen Landwirten , welche seither in 
unsere Anstalt aufgenommen wurden, hatte eine grössere Anzahl 
ihre Vorbildung an inländischen Ackerbauschulen empfangen, in 


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welche sie nach ZurĂĽcklegung der Secundar- oder Bezirksschule oder 
mehrerer Classen der Kantonsschule eingetreten waren. Dieselben 
standen meist in etwas vorgerĂĽckteren Altersstufen und hatten sich 
fast ohne Ausnahme, abgesehen von der Zwischenbeschäftigung mit 
praktischen Arbeiten an der Fachschule, bereits einige Zeit in der 
Ausübung der Landwirthschaft bethätigt. Letzteres gilt namentlich 
von denjenigen, welche, aus dem landwirthschaftlichen Stande hervor- 
gegangen , dessen eigenartige Verhältnisse und Obliegenheiten schon 
von frĂĽher Jugend an durch eigene Anschauung und Uebung kennen 
gelernt haben. Daneben zählte die Anstalt auch einige Studirende, 
welche nach ZurĂĽcklegung nur einer Secundar- oder Bezirksschule und 
dann eines mehrjährigen strengen praktischen Dienstes sich die zum 
Bestehen der Aufnahme-Prüfung nöthige Vorbereitung lediglich auf 
dem Wege privater Curse verschaffen mussten. Verfasser bekennt 
hier ausdrücklich, dass unter allen diesen jungen Fachmännern kaum 
ein einziger war, welcher den Anforderungen unserer höheren Schule 
nicht durchaus entsprochen hätte, und dass eine stattliche Zahl der- 
selben es geradezu zu hervortretenden Leistungen gebracht hat. 

Dieses Ergebniss ist im pädagogischen Gesichtspunkte höchst be- 
merkenswerth, da ja von vornherein feststeht, dass die allgemeine Vor- 
bildung, welche diese jungen Männer mitbrachten, im Durchschnitte 
nicht der Stufe gleichkommt, welche die Abiturienten der Mittelschulen 
(Realschulen und Gymnasien) erreichen. Wir sind freilich keineswegs zu 
der Behauptung berechtigt, dass jeder AckerbauschĂĽler, welchem seine 
Fachschule ein gutes Zeugniss ausstellen konnte, schon um desswillen 
ein tĂĽchtiger Studirender der Landwirthschaft werde, so wenig, wie 
ein praktisch geschulter junger Landwirth, welcher die Aufnahme- 
prüfung bestand, eine solche Aussicht schon aus dem Grunde gewährt, 
weil er eben ein geĂĽbter Praktiker ist. Wenn aber angehende Land- 
wirthe, welche in der einen oder anderen Weise vorbereitet wurden, 
sich noch im Alter von 19—22 und oft mehr Jahren zu einem 
2 — 3-jährigen Studium des Faches an der Hochschule aufrafFen, dann 
darf man voraussetzen, dass ausser dem erworbenen Kenntnissbesitz 
noch andere Triebfedern gewirkt haben, um sie zu einem solchen 
Schritte zu bestimmen. Und diese liegen in ausgeprägten moralischen 
Qualitäten, in einer ernsten Erfassung der Berufsaufgabe, einem un- 
erschĂĽtterlichen Vertrauen in die eigene Leistungskraft, einer unbeug- 
samen Willensstärke und in einem mächtigen inneren Drange zur 
Verfolgung höherer Lebensziele. Das sind brave, gefestigte und aus- 
dauernde Naturen , welche auch vor den grössten Schwierigkeiten 
nicht zurĂĽckzuschrecken pflegen und sich ungeachtet dieser zu sehr 
ansehnlichen Studienerfolgen emporzuarbeiten vermögen. Unsere Schule 


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verzeichnet ĂĽberraschende Beispiele dieser Art, und sie darf behaupten, 
dass dieselben als Vorbilder eines gediegenen redlichen Strebens und 
Schaffens einen durchaus gĂĽnstigen Einfluss geĂĽbt und wesentlich 
mit dazu beigetragen haben, dass ihr ein guter Geist erhalten blieb. — 


3. Lehrplan. 

Nachdem der Schweizer. Schulrath im Laufe der Jahre 1870 und 
1871 Schritte zur Gewinnung der nach dem vorliegenden Organisations- 
Entwürfe erforderlichen Lehrkräfte gethan hatte, und diese soweit be- 
rufen waren, dass die Eröffnung der landwirtschaftlichen Schule auf 
den Beginn des Schuljahres 1871/72 festgesetzt werden konnte, drängte 
sich auch die Aufgabe in den Vordergrund, einen Lehr- und Studien- 
plan fĂĽr die neue Anstalt aufzustellen. Zu diesem Behufe berief die 
Behörde im Mai 1871 eine Special-Commission, mit dem Aufträge, den 
Entwurf zu einem Lehrplane auszuarbeiten. Diese Commission bestand 
aus den Professoren E. Landolt , C. Cramer und A . Krämer , von 
welchen letzterer zugleich als Vorsitzender und Berichterstatter be- 
zeichnet wurde. Dieselbe behandelte ihre Aufgabe in mehreren Sitz- 
ungen und gelangte dabei zu einer vollständigen Einigung über alle 
vorzugsweise in Betracht kommenden Fragen. 

Wir lassen nunmehr einen Ueberblick ĂĽber die Ergebnisse der 
Berathungen und Anträge folgen, gleich hier beifügend, dass letztere 
vollinhaltlich vom Schweizer. Schulrathe genehmigt wurden. Dabei 
erscheint es uns der Sache nur dienlich, wenn wir mit dieser Dar- 
stellung zugleich einen Nachweis ĂĽber die im Laufe der Jahre einge- 
tretene weitere Ausgestaltung des Lehrplanes verbinden. 

Die Bildungsziele der neuen Schule waren im Sinne unserer 
AusfĂĽhrungen (S. 49 ff.) festgestellt, ebenso, wenigstens in allgemeinen 
Umrissen, die Lehrgebiete und die Art der Vertretung derselben. 
Auch musste vorläufig an der Dauerzeit des Cursus von 2 Jahren 
festgehalten werden. Darnach erschien die Aufgabe der Commission 
scharf umschrieben. 

Zunächst handelte es sich um die Frage der zeitlichen Verkei- 
lung der Grund- und der Fachwissenschaften in dem Rahmen des 
ganzen Cursus. HierĂĽber war man ohne Weiteres im Klaren. Von 
einem Studien erfolge kann gar keine Rede sein, wenn nicht die grund- 
legenden Disciplinen den eigentlichen Fachgegenständen vorangestellt 
werden. Es ist beispielsweise ein innerer Widerspruch, den Studirenden 

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zuzumuthen , die Lehre vom Pflanzenbau zu hören , bevor sie sich in 
der allgemeinen und speciellen Botanik, der Pflanzenphysiologie, der 
Klimalehre, der Bodenkunde und der Agriculturchemie grĂĽndlich 
unterrichtet haben, und die Pflanzenphysiologie, Klimatologie, Boden- 
kunde und Agriculturchemie können wiederum nicht anders völlig 
verstanden werden, als auf Grundlage von Kenntnissen in Physik, 
allgemeiner Chemie, Petrographie und Geologie. Ebenso muss es als 
unzulässig bezeichnet werden, ihnen Thierproductionslehre und Gesund- 
heitspflege der Hausthiere vorzutragen, bevor sie Zoologie und Anatomie 
und Physiologie des Thierkörpers studirt haben, indessen letztere Disciplin 
wiederum eine ausreichende Schulung in Physik und Chemie voraus- 
setzt. In dem gleichen Bilde stellt sich das Verhältniss der landwirt- 
schaftlichen Betriebslehre zu den Wirtschaftswissenschaften dar. Dem- 
gemäss wurde denn auch festgestellt, dass das erste Studienjahr vor- 
nehmlich den Grundwissenschaften, das zweite dagegen den Fach- 
wissenschaften gewidmet sein solle. Eine aus pädagogischen Rück- 
sichten zu rechtfertigende Ausnahme liess man nur fĂĽr eine einleitende 
Vorlesung ĂĽber die allgemeinen Grundlagen und die wirtschaftliche 
Stellung des landwirtschaftlichen Gewerbes zu, da man es zweck- 
mässig fand, dass dem Vorstand der Schule, welchem dieser Lehr- 
gegenstand zugedacht war, Gelegenheit gegeben werde, mit den 
Studirenden des Faches schon vom Tage ihres Eintrittes in die An- 
stalt in nähere persönliche Beziehungen zu treten. Diese Anordnung 
hat sich in der Folge bewährt. 

Unter den Grundwissenschaften kam zunächst die Mathematik 
in Frage. Sowohl in WĂĽrdigung der Bedeutung dieser Disciplin als 
formales Bildungsmittel, wie in Rücksicht auf die Förderung der 
Studien in Naturwissenschaften und namentlich in Physik, sodann aber 
auch auf die unmittelbar praktischen Zwecke des Unterrichtes im 
Feldmessen und Nivelliren und selbst in der Betriebslehre glaubte 
man der Mathematik unbedingt eine Vertretung im Normal -Lehrplane 
einräumen zu sollen. Zu diesem Behufe wurde eine für die land- und 
forstwirtschaftliche Schule gemeinsame Vorlesung ĂĽber dieses Fach 
projectirt und eingefĂĽhrt. Nachdem dieselbe mehrere Jahre gegeben 
war, nahm man wieder von ihr Abstand, um sie ganz fallen zu lassen. 
Es geschah dies wesentlich aus dem Grunde, weil man fand, dass es 
schwer hielt, ein fĂĽr alle Studirenden beider Abtheilungen gleich- 
geeignetes und ergiebiges Pensum aus dieser Disciplin herauszuschneiden 
und den gegebenen Bedürfnissen gemäss zu behandeln, und weil sich 
bald ergab, dass sich die Studienverpflichtungen der Landwirthe in 
der von vorneherein eng bemessenen Dauer des Cursus in einem 
Grade häuften, welcher eine besonders eingehende Pflege der mathe- 


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matischen Fächer nicht mehr gestattete. Darnach wurde es den- 
jenigen Studirenden der Landwirtschaft, welche bei ihrem Eintritte 
in mathematischer Richtung nicht genĂĽgend vorgebildet waren, anheim- 
gestellt, die etwa vorhandenen LĂĽcken durch Benutzung des betreffenden 
Unterrichtes an dem Vorcurs und, nachdem dieser aufgehoben worden 
war, an der Freifächer-Abtheilung des Polytechnikums, oder durch 
private NachhĂĽlfe auszufĂĽllen. Seitdem ist der mathematische Unter- 
richt aus dem Lehrplane der landwirtschaftlichen Schule vollends 
ausgeschieden worden, also das gleiche Verhältniss ein getreten, welches 
damals an der chemisch-technischen Schule bestand und heute noch 
an der pharmaceutischen Section derselben besteht. 

Das hier erwähnte Verhältniss legt übrigens den Gedanken nahe, 
dass unsere Ackerbauschulen, nachdem ihnen die landwirtschaftliche 
Abteilung des Polytechnikums schon frĂĽhzeitig in liberalster Weise 
entgegengekommen ist, und nachdem so manche der von ihnen vor- 
gebildeten jungen Landwirte sich durch den Besuch unserer Anstalt 
die Wege zur Erlangung einer angesehenen Lebensstellung gebahnt 
haben, denn doch wohlthun wĂĽrden, kĂĽnftighin im Interesse derjenigen 
ihrer Angehörigen, welche an das Polytechnikum übertreten wollen, 
und sei es auch nur durch besondere, fĂĽr diese berechnete und ver- 
bindliche Curse, den Unterricht in Mathematik und Physik eingehender 
zu pflegen, und somit zu erwirken, dass denselben das Studium an 
unserer Hochschule von vorneherein nicht allzusehr erschwert werde. 
Wir sind dessen gewiss, dass diese jungen Männer es für immer 
dankend anerkennen werden, wenn die Ackerbauschulen sich darauf 
einrichten wollten, ihnen in solcher Weise in der ErfĂĽllung ihrer 
Studienaufgabe förderlich zu sein. 

Ein zweites und sehr hervorragendes Glied in der Reihe der Grund- 
disciplinen bilden die Naturwissenschaften . Was diese fĂĽr das land- 
wirtschaftliche Studium zu bedeuten haben, soll hier nicht im Einzelnen 
dargelegt werden. Die ganze Production sl ehre ruht auf ihnen, und 
durch diese schöpft mittelbar auch die Betriebslehre aus ihnen. Von 
allen Gewerbewissenschaften ist die Land Wirtschaftswissenschaft die- 
jenige, welche in ihrer naturgesetzlichen Begründung die grösste Viel- 
seitigkeit beansprucht. Alle Naturerscheinungen, welche die grossen 
Processe des Kreislaufs der Stoffe und Kräfte zwischen der Atmos- 
phäre , dem Boden , der Pflanzen- und der Thierwelt umfassen, und 
die Beziehungen derselben zu den Bildungsvorgängen in den land- 
wirtschaftlichen Culturpflanzen und Haustieren gehören in den 
Bereich ihrer Lehre und Forschung. Es giebt daher auch kaum eine 
Wissenschaft, welche so sehr darauf angewiesen ist, die Erscheinungen 
der natürlichen Welt in ihrem grossen Zusammenhänge zu betrachten, 


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wie diejenige der Landwirthschaft. Ein solches ausgreifendes Studium 
ist derart geeignet, den Blick in das Walten der Natur zu erweitern 
und den Trieb zu fortschreitender Erkenntniss zu entwickeln, dass 
man sich, selbst wenn die Land Wirtschaftswissenschaft ihrem Wesen 
nach nur auf Specialrichtungen aufzubauen hätte, dennoch aufgefordert 
fĂĽhlen mĂĽsste, in dem Studium derselben den verschiedensten Zweigen 
der Naturwissenschaften eine angemessene Vertretung einzuräumen. 

Den (S. 51 ff.) zur Darstellung gebrachten Grundsätzen gemäss 
mussten von den naturwissenschaftlichen Disciplinen in den Lehrplan 
aufgenommen werden: 

1. Unorgafiische und organische Chemie . 

2. Physik. 

3. Klimatologie. 

4. Mineralogie , Petrographie und Geologie. 

5. Allgemeine Botanik (Morphologie, Anatomie, Entwicklungs- 

geschichte.) — Pflanzen Physiologie. — Pflanzenpathologie. 

— Specielle Botanik. 

6. Allgemeine Zoologie — Morphologie. Entwicklungsgeschichte. 

Systematik. — 

7. Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere. 

8. Agriculturchemie — d. i. eine zusammenfassende Darstellung 

der Naturgesetze der Pflanzen- und der Thierernährung. 

Für die meisten dieser Fächer wurden auch besondere wissen- 
schaftliche Uebungen vorgesehen. Hierher gehören vor Allem die 
Uebungen in Mikroskopie , welche mit dem Unterricht in allgemeiner 
Botanik verbunden sind und an diesen anschliessen , sodann das 
zoologische Praktikum im Zusammenhänge mit dem Unterrichte in all- 
gemeiner Zoologie, und die praktischen Arbeiten im chemischen 
Ijiboratorium. Unter diese Rubrik fallen auch die botanischen , zoolo- 
gischen und geologischen Excursionen, von welchen übrigens an späterer 
Stelle noch näher die Rede sein wird. — 

Schon in den ersten Berathungen ĂĽber den Antheil der Natur- 
wissenschaften an dem Lehrplan fĂĽr die landwirthschaftliche Schule 
tauchte die ungemein wichtige Frage auf, ob und in wie weit die Studi- 
renden hinsichtlich dieser Fächer auf die am Polytechnikum bereits 
bestehenden, allgemein gehaltenen Vorlesungen angewiesen, oder ob 
fĂĽr sie in RĂĽcksicht auf die BedĂĽrfnisse ihres Berufes Special- Vor- 
lesungen eingerichtet werden sollen. 

Aus der vorausgesandten Darstellung geht hervor, dass dem 
naturwissenschaftlichen Gebiete, welches zum Aufbau der landwirt- 
schaftlichen Productionslehre herangezogen werden muss, eine grössere 


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Zahl von selbstständigen Wissenschaften angehört. Es ist aber ganz 
und gar in den Verhältnissen begründet, dass die Vertreter der ver- 
schiedenen naturwissenschaftlichen Disciplinen, wenn sie in das Gebiet 
der Landwirtschaft einschlagende Erscheinungen berĂĽcksichtigen, 
hierbei doch immer nur diejenige Seite derselben in’s Auge fassen, 
welche mit der sie beschäftigenden Special-Aufgabe in Beziehung 
steht. Daraus ist wiederum ersichtlich, dass die Erkenntniss des 
Zusammenhanges der in der Landwirtschaft hervortretenden natĂĽr- 
lichen Thatsachen und Vorgänge absolut nicht durch eine einzige der 
beteiligten reinen Wissenschaften, sondern nur durch die Gesammt- 
heit derselben vermittelt werden kann. Nun lehren die Erfahrungen 
unserer Zeit, dass gerade die Naturwissenschaften mit HĂĽlfe der er- 
staunlichen Fortschritte ihrer Methoden der Beobachtung und Unter- 
suchung den Einblick in die Erscheinungen der realen Welt derart 
zu erweitern und zu vertiefen vermocht haben, dass eine alle ihre 
Gebiete umfassende Behandlung durch den Einzelnen schon längst 
unmöglich geworden ist, die Beherrschung eines jeden besonderen 
Zweiges derselben eine ganze Kraft erfordert, und dass die Entwick- 
lung immer mehr zur Specialisirung und zur Arbeitstheilung hindrängt. 
Bei diesem Stande der Dinge kann ernstlich gar nicht mehr davon 
die Rede sein, dass die Studirenden der Landwirtschaft alle die 
naturwissenschaftlichen Disciplinen, aus welchen die landwirtschaftliche 
Productionslehre schöpft, als reine Wissenschaften in ihrem ganzen 
Umfange zu pflegen haben. Darnach ist es ohne Weiteres einleuch- 
tend, dass dem Landwirt der fĂĽr ihn wichtige und notwendige 
naturwissenschaftliche Unterricht nicht anders, als in einer gewissen 
Beschränkung des Stoffs erteilt werden kann. 

In dieser Hinsicht begegnet man allerdings noch vielfach der 
Vorstellung, dass die Lehrbehandlung einer Disciplin mit der Ein- 
schränkung des Stoffinhaltes derselben an Wissenschaftlichkeit ein- 
büsse. Eine solche Anschauung beruht jedoch auf einem Missverständ- 
nisse des Wesens der Wissenschaft. Dieses liegt nämlich durchaus 
nicht in der Summe der Einzelnheiten, in der FĂĽlle des Stoffs, sondern 
in der Art, wie dieser zur Darstellung gebracht wird. Die Aufgabe 
des höheren Unterrichtes besteht doch immer in der Anleitung der 
Studirenden zu selbstständigem Denken in dem sie beschäftigenden 
Wissensgebiete, und das Kriterium fĂĽr die ErfĂĽllung seiner Aufgabe, 
d. i. fĂĽr seine wissenschaftliche Stufe liegt in dem systematischen 
Aufbau und in der methodischen Verarbeitung seines Inhaltes. Das 
hat aber mit dem Stoffumfang, so lange sich derselbe ĂĽberhaupt auf 
diejenigen Einzelnheiten erstreckt , welche eine zusammenhängende 
Darstellung der leitenden Wahrheiten ermöglichen, nichts zu thun. 


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Da aber nun die wissenschaftliche Behandlung einer jeden Disciplin 
doch ein gewisses Minimum des Stoffumfanges zur Grundlage haben 
muss, so wird es auch darauf ankommen, und das ist eine weitere 
Forderung, dass sie denselben ĂĽber diese Grenze hinaus mit RĂĽcksichts- 
nahme auf die Dauerzeit des Studiums bemesse, welche man von 
den Studirenden der Landwirthschaft billigerweise beanspruchen darf. 
Die Triftigkeit aller dieser Betrachtungen wird ĂĽbrigens auch durch 
die Erfahrungen im Grossen bestätigt. Denn es giebt in der That 
ĂĽberhaupt kein auf mehrseitigen wissenschaftlichen Grundlagen beru- 
hendes Fachstudium, weder an den Universitäten, noch an den poly- 
technischen Schulen, in dessen Einrichtungen man nicht den gleichen 
Grundsätzen Rechnung trüge. 

Eine andere Frage ist aber die, ob es nicht, wiederum unbeschadet 
des Zweckes, thunlich sei, die naturwissenschaftlichen Disciplinen, statt 
nur im universellen Gesichtspunkte und nur im Dienste der Wissens- 
Erweiterung ĂĽberhaupt, mit RĂĽcksicht auf ihre Beziehungen zu einer 
bestimmten Berufsrichtung, in unserem Falle zur Landwirthschaft, also 
mit einer hierauf abzielendenAuswahl des Stoffes zu behandeln. 

Versteht man unter einer solchen Anpassung einen Lehrgang, 
welcher den naturwissenschaftlichen Unterricht in der Weise auf die 
Bedürfnisse des Faches zuschneidet, dass derselbe den Zuhörern nur 
das bietet, was so zu sagen für den »Hausgebrauch« nöthig ist, also 
unmittelbaren Vortheil gewährt, dann müsste freilich der Gedanke von 
vorneherein rundweg abgewiesen werden. Eine derartige Lehrpraxis, 
welche beispielsweise an eine landwirtschaftliche Chemie, eine land- 
wirtschaftliche Physik etc. etc. erinnern wĂĽrde, fĂĽhrt auf dem gera- 
desten Wege zur Abrichtung. Gleichwohl kĂĽndigt sich in der gestellten 
Frage doch eine unter Umständen wohl verwertbare Seite des Gegen- 
standes an. 

Freilich muss jeder höhere naturwissenschaftliche Unterricht, 
wenn er seiner Aufgabe treu bleiben will, in der Auswahl und Ab- 
grenzung des Lehrstoffs sich grundsätzlich nach der Bedeutung des- 
selben für die Förderung des Verständnisses richten und vor Allem 
diejenigen Thatsachen und Processe in’s Auge fassen, deren Erörterung 
am sichersten zur Erkenntniss des inneren Zusammenhanges aller 
einschlagenden Erscheinungen und der Gesetzmässigkeit derselben 
hinführt. Das schliesst aber die Möglichkeit nicht aus, ohne irgend- 
welche Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Methode des Unter- 
richtes, in der VorfĂĽhrung des Stoffes gelegentlich oder mehr oder 
weniger planmässig auf die Anforderungen des Lebens Bezug und 
RĂĽcksicht zu nehmen und somit auch zugleich beruflichen Zwecken 
wenigstens indirect dienstbar zu sein. Wird dabei an den leitenden 


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Grundprincipien festgehalten, so braucht der Unterricht durchaus 
nicht eine ausgeprägt fach gewerbliche Richtung zu verfolgen. Jene 
Auffassung und Behandlung desselben wĂĽrde aber zweifellos dazu 
beitragen, dass die Fälle sich mehr vereinzeln, in welchen solche 
Gebiete des Lehrstoffs, welche an sich fĂĽr die berufliche Aufgabe 
ganz bedeutungslos sind, eine mehr als nöthige Bearbeitung erfahren, 
während die hierfür besonders wichtigen Partieen gänzlich übersehen 
oder vernachlässigt werden. Jedenfalls steht es ausser Frage, dass 
eine Variation des Unterrichtes im Sinne der BerĂĽcksichtigung seiner 
praktischen Beziehungen sehr dazu angethan ist, das Interesse der 
Studirenden fĂĽr denselben rege zu halten. Indem sie anknĂĽpft an 
das Leben, fördert die Wissenschaft ihre Machtstellung und übernimmt 
sie eine hohe Mission, und es thut ihrem bildenden EinflĂĽsse absolut 
keinen Eintrag, wenn sie in der ErfĂĽllung derselben nur nicht ablenkt 
von dem unerlässlichen Grundsätze systematischen Aufbau’s und 
methodischen Verfahrens der Stoff behandlung. 

Und nun die Thatsachen in der Entwicklung des höheren tech- 
nischen Unterrichtes. Die Organisation der polytechnischen Schulen 
mit ihren verschiedenen Abtheilungen bringt in offenbarer Weise das 
Princip zum Ausdruck , die Wissenschaften dem Leben dadurch 
dienstbar zu machen, dass man sie mit den Anforderungen der ein- 
zelnen Berufsrichtungen in nähere Beziehung bringt und denselben 
anpasst. An dem Polytechnikum in Zürich wird höhere Mathematik 
speciell fĂĽr die BedĂĽrfnisse der Architecten, der Chemiker und der 
Forstwirthe gelehrt, giebt man den Studirenden der mechanisch-tech- 
nischen Schule eine besondere praktische Geometrie und eine besondere 
Chemie, den Chemikern eine besondere Maschinenlehre, den Architecten 
wiederum eine besondere Ingenieurkunde u. a. m. Und sicherlich 
würden derartige Anordnungen noch häufiger Vorkommen, wenn nicht 
die finanziellen Rücksichten gewisse Grenzen zögen. 

Man hat dem System weitergehender Spaltung des Unterrichtes 
nach den beruflichen Zwecken gelegentlich den Vorwurf gemacht, dass 
dasselbe der Idee der Zusammenfassung allen höheren technischen 
Unterrichtes zu sehr widerstreite, die einzelnen Glieder der technischen 
Hochschule in einer engeren particularistischen Stellung ihres Faches 
festhalte, und der Verallgemeinerung des wissenschaftlichen Lebens 
entgegenwirke. Das ist nur in sehr beschränktem Sinne richtig. Denn 
der Schwerpunkt der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Be- 
rufsrichtungen an der grossen Anstalt, das eigentliche commercium 
literarum, liegt gar nicht in den Wissenschaften des Faches, sondern 
in den Wissenschaften, welche der allgemeinen Bildung dienen, den- 
jenigen der philosophischen und staatswirthschaftlichen, der Freifächer- 


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Abtheilung, und sodann in den reichen wissenschaftlichen HĂĽlfsmitteln 
des Polytechnikums und in dem wissenschaftlichen Verkehr zwischen 
den Vertretern der verschiedenen Lehr- und Forschungsgebiete. 

In den hier vorgefĂĽhrten Gesichtspunkten musste denn auch die 
Frage der Organisation des naturwissenschaftlichen Unterrichtes an 
der landwirtschaftlichen Schule gegenĂĽber den bestehenden Einrich- 
tungen am Polytechnikum aufgefasst und behandelt werden. Das 
Endergebniss war, dass die Studirenden der neuen Anstalt gemeinsam 
mit denjenigen mehrerer anderer Abtheilungen den Unterricht geniessen 
sollten in: Unorganischer Chemie, Experimentalphysik, Petrographie, 
Geologie, allgemeiner Botanik, Pflanzen-Physiologie und -Pathologie. 
Diese Anordnung grĂĽndete sich auf die Zuversicht, dass in den betreffen- 
den Vorlesungen den jungen Landwirten der ihnen notwendige Un- 
terricht in einer ihren BedĂĽrfnissen angemessenen Begrenzung des Stoffes 
und, wenigstens in einigen der Fächer, auch unter einer gewissen Berück- 
sichtigung der Beziehungen desselben zu den Erscheinungen in der Land- 
wirtschaft geboten werde. Dagegen erachtete man es auf Grund 
der vorgeführten Erwägungen für zweckmässig , von vorneherein 
einige besondere Vorlesungen teils fĂĽr die Studirenden der Land- 
und Forstwirtschaft gemeinsam, teils nur fĂĽr diejenigen der Land- 
wirtschaft einzurichten. Zu denselben gehören : Die organische Chemie, 
die Klimatologie, die specielle Botanik, die Zoologie, die Anatomie 
und Physiologie der Haussäugethiere und die Agriculturchemie. 

An diesen Dispositionen wurde regelmässig und unabhängig von 
inzwischen eingetretenen Veränderungen im Lehrpersonal festgehalten 
bis auf den heutigen Tag. Die einzige Ausnahme, zu welcher man 
sich nach reiflicher Prüfung der Verhältnisse entschloss, bestand darin, 
dass man im Jahre 1892 fĂĽr die Studirenden der land- und forstwirt- 
schaftlichen Schule, an Stelle der Vorlesung ĂĽber unorganische Chemie, 
welche sie bis dahin gemeinsam mit denjenigen der chemisch-tech- 
nischen und der Lehramtscandidaten- Abteilung gehört hatten, ein 
besonderes 4-stĂĽndiges Colleg ĂĽber unorganische Chemie mit etwas 
reducirtem Programme einfĂĽhrte. Dasselbe wurde dem gleichen Docen- 
ten, welcher ĂĽber organische und Agriculturchemie und landwirt- 
schaftlich-chemische Technologie zu lehren und das agriculturchemische 
Laboratorium zu leiten hatte, ĂĽbertragen. 

Allerdings erfuhr der naturwissenschaftliche Unterricht inzwischen 
auch nach verschiedenen Richtungen noch eine Erweiterung durch 
Einschaltung von Vorlesungen ĂĽber einzelne in die Landwirthschafts- 
lehre hineinragende Specialgebiete. Dieselben wurden teils von an- 
gestellten Professoren, teils von Privatdocenten gegeben, gingen im 
Uebrigen aber neben denjenigen des Normal-Studienplanes einher. 


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Am SchlĂĽsse des eben zurĂĽckgelegten ersten Abschnittes ihrer 
Thätigkeit lenkte die landwirthschaftliche Schule ihre Aufmerksamkeit 
auf ein neues, bis dahin von ihr noch nicht in der Anwendungsrichtung 
gepflegtes naturwissenschaftliches Gebiet, die Bakteriologie . Veranlasst 
wurde sie hierzu durch die Erfahrung, dass der Aufschwung, welchen 
dieser junge, inzwischen zu einer selbstständigen Disciplin gediehene 
Forschungszweig genommen, sich ausser in dem Bereiche der Medicin 
auch in demjenigen der Landwirtschaft und der landwirthschaftlich- 
technischen Gewerbe geltend macht. Um die BedĂĽrfnisse des land- 
wirtschaftlichen Studiums nach dieser Richtung zu befriedigen , be- 
schloss der Schweizer. Schulrath auf Anregung der Docenten der 
landwirtschaftlichen Schule, an dieser einen bakteriologischen Cursus 
einzurichten und hierfĂĽr eine besondere Lehrkraft zu berufen. Nach 
dem bereits entworfenen und genehmigten Special-Programm ist fĂĽr 
den Unterricht in Bakteriologie eine zweistĂĽndige Vorlesung (je 1 
Stunde im 3. und 4. Semester) nebst den erforderlichen Uebungen 
vorgesehen. 

Unter den Grundwissenschaften der Landwirtschaft haben schliess- 
lich auch die Rcchtslehrc und die Wirthschaftswissenschaften in dem 
Normal-Studienplane Aufnahme gefunden. Die Rcchtslehre trat schon 
frühzeitig unter den verbindlichen Fächern an den eigentlich tech- 
nischen Abteilungen der polytechnischen Schule auf. Es lag daher 
auch sehr nahe, die Studirenden der Landwirtschaft, fĂĽr welche der 
Unterricht in der gleichen Disciplin mindestens ebenso notwendig 
erachtet wurde, wie fĂĽr diejenigen der ĂĽbrigen Fachschulen, an der 
gemeinsamen Vorlesung ĂĽber dieselbe participiren zu lassen. Diese 
Einrichtung ist seither unverändert beibehalten worden. 

Wesentlich anders lag das Verhältniss bei den Wirthschaftswissen- 
schaften. Obwohl diese an der Freifächer- Abteilung regelmässig 
vertreten waren , hatte zur Zeit der Eröffnung der landwirtschaft- 
lichen Schule noch keine Fach- Abteilung des Polytechnikums sich zu 
der Ansicht bekannt, dass die ökonomischen Disciplinen ebenso wohl 
Anspruch auf EinfĂĽhrung in ihren Normal-Studienplan und daher auf 
das Obligatorium haben , wie die Grund- und Hauptwissenschaften 
der Technik. Ueber die Notwendigkeit einer grĂĽndlichen Schulung 
der angehenden Landwirte auch nach jener Richtung hin haben 
wir uns an früherer Stelle (S. 51 u. 55) des Näheren ausgesprochen. 
Verfasser hat den Standpunkt, zu welchen ihn die dort nieder gelegten 
Anschauungen und Grundsätze geführt haben, vom Tage des Antritts 
seiner Lehramtsstellung in ZĂĽrich und speciell in der vorberathenden 
Commission mit allem Nachdruck vertreten, und demgemäss die Gleich- 
stellung der Wirthschaftswissenschaften mit den Naturwissenschaften 


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in dem Studienplane der landwirtschaftlichen Schule, und eventuell, 
wenn jene freigegeben werden sollen, das gleiche Verhältniss für diese 
des Bestimmtesten verlangt. Die Bedenken, welche damals der Ver- 
treter der Forstschule hiergegen äusserte, liess dieser schliesslich fallen, 
und so geschah es denn, dass der Präsident des Schulrathes auch in 
dieser Frage den Vorschlägen der Commission zustimmte. Die land- 
wirtschaftliche Schule stand mit dieser ihrer Einrichtung in jenen 
Tagen » allein auf weiter Flur «. Nach und nach folgte aber auch die 
Forstschule, und nach wenigen Jahren hatte auch sie sich ganz und 
gar die Anordnungen zu eigen gemacht, welche die landwirtschaft- 
liche Schule zuerst getroffen hatte. Thatsache ist aber, dass bis jetzt 
nur diese beiden Fachschulen auf die Aufnahme der Wirtschafts- 
wissenschaften im Sinne eines Bestandteiles ihrer Normal-Lehrpläne 
bezw. der Hör- Verpflichtung eingegangen sind. 

Schon mehrfach ist Verfasser der Einwendung gegen die von 
der landwirtschaftlichen Schule eingefĂĽhrte Einrichtung begegnet, dass 
die Studirenden für die Nationalökonomie dann, wenn sie dieselbe, 
wie es unser Studienplan ausdrĂĽcklich verlangt, schon in den ersten 
Semestern hören sollen, kaum genügend vorgebildet seien und darum 
auch nicht den nötigen Studienerfolg erzielen. Richtig ist an dieser 
Anschauung nur so viel, dass die meisten jungen Landwirte vor 
ihrem Eintritte in die höhere Lehranstalt noch keine Gelegenheit 
haben, sich mit Fragen des Wirtschaftslebens näher zu beschäftigen, 
und dass somit die Gedankenrichtung derselben diesem Gebiete noch 
gänzlich ferne steht, ebenso, dass der Studirende erst mit fortschrei- 
tender Durchbildung an der Befähigung gewinnt, den Inhalt der 
Wirthschaftsdisciplinen grĂĽndlich zu erfassen. Daraus aber den Schluss 
zu ziehen, dass die neu eintretenden jungen Fachmänner überhaupt 
nicht in der Lage seien, das Studium in diesen Fächern mit Er- 
folg zu betreiben, ist durchaus unrichtig. HierĂĽber belehrt schon die 
Erfahrung im Grossen, da ja das gleiche Verhältniss, welches hier 
beanstandet wird, sich in dem Studium aller Hochschulfächer, für 
welche die Mittelschule nicht unmittelbar vorbereiten konnte, wieder- 
holt , und man ĂĽberall beobachten kann , dass das Studienergebniss 
nicht von einer speciellen Vorschulung fĂĽr die einzelne Wissenschaft, 
sondern von der allgemein geistigen Reife, von der Entwicklung des 
Denkvermögens der Zuhörer abhängt. Und wenn die Studirenden 
der Wirtschaftswissenschaften auf Grund dessen nur gewinnen an 
Klarheit der Begriffe und des Urtheils in denselben, so ist es keinem 
Zweifel unterwarfen, dass sie auch ebenmässig im Leben fortschreiten 
in der Erkenntniss der wirtschaftlichen und socialen Aufgaben ihrer 
Zeit. Unsere landwirtschaftliche Schule kann ĂĽbrigens den directen 


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Beweis fĂĽr die Richtigkeit ihrer Anordnungen auch hinsichtlich der 
ökonomischen Fächer führen. Sie ist nämlich, gestützt auf das 
Urtheil des derzeitigen Docenten der Wirthschaftswissenschaften in 
der Lage, bestätigen zu können, dass die jungen Landwirthe dem 
Studium dieser Disciplinen sowohl Interesse wie Verständniss entgegen- 
brachten, und die Semestral-Zeugnisse wie die Ergebnisse der Diplom- 
prĂĽfungen lassen keinen Zweifel darĂĽber, dass die Durchschnittslei- 
stungen der Studirenden der Landwirtschaft in den Wirthschafts- 
wissenschaften gegen diejenigen in den Naturwissenschaften durchaus 
nicht zurückstehen. Und beweiskräftig für das Verhältniss dürfte ins- 
besondere auch die Thatsache sein, dass unter den 8 jungen Land- 
wirten, welche sich nach Absolvirung ihrer Studien an unserer 
Schule an inländischen und deutschen Universitäten den Doctorgrad 
erwarben, ihrer 3 sind, welche Themata nationalökonomischen Inhaltes 
zum Gegenstände ihrer Dissertation gemacht haben. 

Werfen wir nun auch noch einen Blick auf die Fachwissen- 
schaften in dem Lehrplane der landwirtschaftlichen Schule. 

Der an früherer Stelle (S. 51) vorgeführten Uebersicht gemäss 
musste es sich in dieser Gruppe von Lehr gegen ständen um eine an- 
gemessene Vertretung einerseits der speciellen Landwirthschafts- (Pro- 
ductions-), und andererseits der allgemeinen Landwirtschafts- (Betriebs-) 
Lehre handeln. 

Die erstere umfasst die Lehren von der Pflanzen-, der Thier- und 
der gewerblich-technischen Production. In Bezug auf sie wurde an 
unserer Anstalt in allen Richtungen ausreichend gesorgt. 

In der Pflanzen baulehre besteht die in der Natur des Lehrstoffs 
begründete, durchaus zweckmässige Einrichtung, dass der Behandlung 
der Specialien, zu welchen unter unseren Verhältnissen auch der Obst- 
und Weinbau gehören, ein allgemeiner Theil, welcher die Bodenkunde, 
die Lehre von der Ent- und Bewässerung, der Beackerung und Dün- 
gung umfasst, vorausgesandt wird. Der Vorlesungs-Unterricht in diesen 
Fächern findet eine überaus wichtige Ergänzung durch die sog. agro- 
nomischen Uebungen, welche planmässig, also auch an je bestimmten 
Wochenstunden, abgehalten werden, sich auf die Untersuchung der 
Bodenarten und Bodenproducte , insbesondere auch der Sämereien, 
darunter vornehmlich der Klee- und Grassamen, auf die Beurtheilung 
des Pflanzenbestandes der Natur- und Kunstwiesen u. a. m. erstrecken 
und je nach der Art der vorliegenden Aufgabe in den Laboratorien 
oder im Freien stattfinden. 

Analog liegt das Verhältniss in der Thicrproductio7islehre. Die- 
selbe zerfällt ebenfalls in einen allgemeinen und in einen speciellen 
Theil, welch' letzterer sich wiederum in die Lehren von der Zucht der 


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einzelnen landwirthchaftlichen Hausthierarten spaltet. Auch fĂĽr dieses 
Gebiet wurden besondere Uebungen eingefĂĽhrt, so z. B. in der Unter- 
suchung der Milch, des Wollhaares, in der Beurtheilung der Körper- 
beschaffenheit der Thiere, nebst der Handhabung des Messungs- und 
Punktirverfahrens. 

Ein der Thierproductionslehre angehörendes unentbehrliches Fach 
bildet ferner die Lehre von der Gesundheitspflege der Hausthiere. 
Demselben wurde aber auch ein specieller Unterricht ĂĽber Krankheiten 
der Hausthiere, insbesondere in Seuchenkunde, sodann ĂĽber Geburts- 
hülfe und Hufbeschlag an geschlossen. Es ist selbstverständlich, dass 
es sich mit der EinfĂĽhrung dieser letzteren Disciplinen nicht darum 
handeln konnte, den Landwirthen ein irgendwie eingehenderes Studium 
in den Veterinairwissenschaften anzusinnen. Wohl aber rechtfertigte 
sich die Aufnahme derselben aus dem Grunde, weil der Landwirth doch 
die Aufgabe hat, eintretende Erkrankungserscheinungen an seinen 
Hausthieren genau zu beobachten und daher vorkommenden Falles 
zu beurtheilen , ob die thierärztliche Hülfe anzurufen ist , eventuell, 
wenn Gefahr im VerzĂĽge und es sich um einfache und leicht an- 
wendbare Massregeln handelt, auch selbst einzugreifen — sodann aber 
namentlich auch aus dem Grunde, weil es zu dem Pflichtenkreise des 
unterrichteten Landwirths gehört, die Behörden in der Anwendung 
der seuchenpolizeilichen Vorschriften zu unterstĂĽtzen, eine wirksame 
und zweckbewusste BeihĂĽlfe dieser Art aber nur von Demjenigen 
erwartet werden kann, welcher das Wesen der Seuchen und daher 
auch die Bedeutung der gegen sie zu ergreifenden Massnahmen kennt. 

In der Lehre von den landwirthsc häßlich- technischen Gewerben 
mussten vor Allem diejenigen Betriebszweige berĂĽcksichtigt werden, 
welche fĂĽr die Landwirthschaft unserer Zone eine hervortretende 
Wichtigkeit beanspruchen. Das sind: Die Brennerei, die Zucker- 
fabrication und — in besonderer Bedachtnahme auf die Verhältnisse 
der Schweiz — vornehmlich das Molkereiwesen. 

Hinsichtlich der Milchwirthschaft hat sich die landwirtschaft- 
liche Schule schon frĂĽhzeitig bemĂĽht, eine Einrichtung zu treffen, 
welche es ihr ermöglicht, angehenden Molkereitechnikern eine gründ- 
liche wissenschaftliche Ausbildung zu verschaffen, und zu diesem Be- 
hufe einen besonderen Cursus fĂĽr das Studium dieses Gewerbes in 
den Rahmen ihres Lehrplanes einzufĂĽhren. Nachdem Verfasser diesem 
Gedanken bereits im Jahre 1882 in dem von ihm an die Bundesbe- 
hörde erstatteten Enquete- Berichte über Massregeln zur Förderung 
der Landwirthschaft (S. 145), freilich ohne damals einen directen Er- 
folg zu erzielen, näher getreten war, wurde bald darauf der Conferenz 
der landwirthschaftlichen Schule Anlass gegeben, sich mit dem glei- 


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chen Gegenstände zu befassen. Es geschah dies in Erledigung eines 
Auftrages des Schweizer. Schulrathes, welcher von ihr ein Gutachten 
ĂĽber die in Folge einer von Nationalrath Baidinger in der Winter- 
session 1881/82 der Bundesversammlung gestellten Motion in Fluss 
gebrachte Frage verlangte, »ob und wie die landwirthschaftliche 
Schule der vaterländischen Landwirtschaft nutzbarer gemacht werden 
könne«. Die Conferenz beantragte in ihrem Berichte vom 7. Februar 
1883 u. a. die eingehendere BerĂĽcksichtigung der Milch- und Alp- 
wirthschaft in dem Lehrplan der Schule und die Creirung einer be- 
sonderen Professur fĂĽr die betreffenden Fachdisciplinen, Dieser Vor- 
schlag fand aber nicht die Zustimmung der Behörde. Ende der 80er 
Jahre wurden erneute Anläufe in jener Richtung genommen, und als 
dann der Docent fĂĽr landwirthschaftliche Maschinenkunde, Professor 
H. Fritz , sich dazu entschloss, eine besondere Vorlesung über »die mecha- 
nischen Hülfsmittel der Milchwirthschaft« zu geben , war es möglich 
geworden, den Plan zu verwirklichen. In der That fanden sich denn auch 
mehrere Studirende ein, welche sich wesentlich im Molkereiwesen auszu- 
bilden suchten und schliesslich auch ihren Zweck an unserer Anstalt er- 
reichten. Nach dem leider allzu frĂĽh erfolgten Hinschiede des Professor 
Fritz trat wiederum ein Stillstand in der Entwicklung dieser Institution ein. 
Doch hat seither das Verhältniss sich abermals geändert. In allerjüngster 
Zeit ist nämlich eine äusserst günstige Wendung erfolgt, durch welche 
die Einrichtung zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden und Dauer 
verheissenden Abschluss gedieh. Die Anstalt hat inzwischen fĂĽr 
Molkereitechnik und fĂĽr milchwirthschaftliche Betriebslehre je einen 
besonderen Docenten gewonnen, und durch die bereits erfolgte Be- 
rufung eines Bakteriologen ist es gelungen, eine je länger je mehr 
empfundene LĂĽcke im Lehrplane in einer Weise auszufĂĽllen , welche 
auch dem Studium der Milchwirthschaft in hohem Grade zu Statten 
kommt. Da nun der Unterricht in allgemeiner und in Agricultur-Chemie, 
einschliesslich der Uebungen im agriculturchemischen Laboratorium, 
an unserer Schule eine das BedĂĽrfnis: vollauf befriedigende Vertretung 
hat, an derselben auch speciell ĂĽber die Chemie der Milch, sodann 
über Futterbau und Thierproduction und andere einschlagende Fächer 
auf breiter Grundlage gelehrt wird, so ist thatsächlich auch an ihr 
ein vollständiges Institut für die wissenschaftliche Ausbildung von 
Molkereitechnikern geschaffen worden. Die Wirksamkeit desselben 
beginnt mit dem Schuljahre 1896/97. 

Dass die landwirthschaftliche Schule eine Vorlesung ĂĽber land- 
wirthschaftliche Maschinen und Geräthe einführte , rechtfertigt sich 
durch ein ausgesprochenes BedĂĽrfniss. Die Einrichtung bezweckt be- 
greiflich nicht die Heranbildung von Technikern dieser Branche, wohl 


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aber die durchaus notwendige Schulung der Landwirthe in derselben 
so weit, dass sie auf Grund der in Betracht kommenden Principien 
der Mechanik die Construction, die AusfĂĽhrung und die Wirkungsweise 
der in der Landwirtschaft gebräuchlichen Apparate und Werkzeuge 
kennen lernen und in den Stand gesetzt werden, die Anforderungen 
ihres Gewerbes an die specielle Technik richtig zu formuliren. 

Eine diesem Unterrichte entsprechende Einrichtung wurde s. Z. 
ferner fĂĽr das la n dwirthschaftlich c Bauwesen getroffen. Dieselbe trat 
auch in’s Leben, musste aber schon Anfangs der 80er Jahre wieder 
aufgegeben werden, weil der betreffende Docent aus GrĂĽnden der 
Dienstüberhäufung von der Aufgabe zurücktrat, und inzwischen eine 
fĂĽr diese geeignete und geneigte Kraft nicht zu gewinnen war. Es 
ist aber Aussicht vorhanden , dass die schon von der Eröffnung der 
Schule an in’s Auge gefasste Vorlesung in nicht ferner Zeit wieder 
aufgenommen werde. 

Ausser den hier genannten, der speciellen Landwirthschaftslehre 
angehörenden Fächern fanden auch noch einige, zum Theil für die 
Landwirthe besonders eingerichtete Vorlesungen und Uebungen Auf- 
nahme in den Lehrplan, welche zwar als facultativ bezeichnet, aber 
schon in der Art der AuffĂĽhrung im Jahresprogramme der Studiren- 
den besonders empfohlen wurden. Dazu gehörten: Feldmessen und 
Nivelliren , Planzeichnen , Forstwirtschaft fĂĽr Landwirthe und Alp - 
wirthschaft . 

In dem oben erwähnten Gutachten des Lehrercollegiums hatte 
dieses in Zustimmung zu den AusfĂĽhrungen des Verfassers in dessen 
ebenfalls bereits citirtem Enquete-Bericht (S. 153) die Errichtung einer 
Culhiringenieur-Sclmle am Polytechnikum beantragt. Dieser Vorschlag 
hat bei den eidgen. Behörden eine günstige Aufnahme gefunden, und ist 
derselbe auch alsbald verwirklicht worden, so zwar, dass diese An- 
stalt bereits im Jahre 1888 eröffnet werden konnte. Dieselbe steht 
in mehrfacher Hinsicht mit der landwirtschaftlichen Schule in Contact, 
in so fern von dort aus durch einen Fachdocenten wenigstens der 
Unterricht im Feldmessen und Nivelliren an der landwirtschaft- 
lichen Schule ĂĽbernommen werden konnte, und die Culturtechniker 
Gelegenheit haben, auch Vorlesungen an der landwirtschaftlichen 
Schule zu hören. Im Uebrigen ist die Culturingenieur-Schule in ihrer 
Art ebenso selbstständig gestellt wie die landwirtschaftliche Schule. 

Allen diesen Unterrichtsfächern, welche der Technik der Land- 
wirtschaft angehören, stehen nun noch, sie ergänzend und vervoll- 
ständigend, diejenigen der landwirtschaftlichen Betriebslehre gegen- 
ĂĽber, welche der Natur der Sache nach sich in die Lehren von der 
wirthschaftlichcn Stellung des landwirtschaftlichen Gewerbes , von dem 


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ökonomischen Verhalten der Productionsmittel desselben, von der Ein- 
richtung und Leitung des Wirthschaftsbetriebes und von der Buch- 
fĂĽhrung und dem Ertragsanschlage gliedert. In dieser Hinsicht wurde 
der Umfang und die Eintheilung des Lehrgebietes schon in dem ersten 
EntwĂĽrfe des Studienplanes genau festgestellt. Dabei musste freilich 
auch schon RĂĽcksicht darauf genommen werden, dass sich dem Lehr- 
vortrage gewisse Uebungen, so namentlich in der BuchfĂĽhrung und 
im Veranschlagungs- bezw. Berechnungswesen , anzuschliessen haben. 
Die ebenfalls in dem ersten Programme bereits in Aussicht genommene 
Vorlesung über Geschichte und Litteratur der iMndwirthschaft mag — 
wenn auch nur aus bedingt zu rechtfertigenden Gründen — diesem 
Gebiete an gereiht werden. 

Wie die nachfolgende Zusammenstellung darthut, nimmt die 
landwirtschaftliche Betriebslehre gegenĂĽber der landwirthschaftlichen 
Productionslehre in dem Studienplane hinsichtlich der fĂĽr sie ausge- 
worfenen Zeit eine recht zurĂĽcktretende Stellung ein. Und doch wird 
dieselbe an unserer Anstalt in verhältnissmässig weit stärkerer Aus- 
dehnung behandelt, wie es an den meisten auswärtigen landwirth- 
schaftlichen Hochschulen der Fall. 

Es hat eine eigene Bewandtniss mit der seitherigen Vertretung 
der Betriebslehre an den landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten. 
Das Verhältniss ist gewissermassen ein Bild von der Richtung, welche 
die Entwicklung des landwirthschaftlichen Gewerbes im Laufe dieses 
Jahrhunderts genommen hat. 

Geht man davon aus, dass das Studium der Betriebslehre die 
Bestimmung trägt, den Landwirth zu befähigen, seiner Oekonomie in 
dem Rahmen der fĂĽr sie technisch ĂĽberhaupt anwendbaren Operationen 
nach Massgabe der allgemeinen Wirthschaftslage diejenige Gestaltung zu 
geben, welche zu dem höchsten Reinerträge aus den in Wirksamkeit 
gesetzten Productionsmitteln fĂĽhrt, so ist doch leicht einzusehen, dass 
eben die Kenntniss jener Technik, und sei sie noch so umfassend 
und grĂĽndlich, an sich nicht geeignet sein kann, um mit ihrer HĂĽlfe 
den privatwirthschaftlichen Endzweck des landwirthschaftlichen Be- 
triebes zu erreichen. Die rationellst durchgefĂĽhrte, die reichlichste und 
qualitativ ausgezeichnetste Production nĂĽtzt eben einmal nicht, wenn 
sie nicht rentirt, und um die Technik wirklich ergiebig zu machen, 
ist absolut erforderlich, dass man sie im Sinne der Wirtschaftlichkeit 
anordnet und leitet. 

Seit dem zweiten Viertel unseres Jahrhunderts bis in die 60er 
Jahre hinein erfreute sich die westeuropäische Landwirthschaft einer 
gĂĽnstigen Marktlage, der Thatsache eines anhaltenden Steigens der 
Preise ihrer Erzeugnisse und in Folge dessen, bei einem nicht eben- 


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mässigen Anwachsen der Productionskosten , auch eines Steigens der 
Grundrente und der GĂĽterwerthe. Ueber die Richtung der landwirt- 
schaftlichen Production entschied wesentlich das BedĂĽrfniss des localen 
Marktes. Es kann daher auch nicht auffallen, dass unter solchen Ver- 
hältnissen der Steigerung des naturalen Rohertrages in jedweder 
Kategorie der vom Markte begĂĽnstigten Production im Grossen und 
Ganzen eine Steigerung des Reinertrages, der Rente entsprach. Und 
als in der gleichen Zeit die Ergebnisse der naturwissenschaftlichen 
Forschung die Wege finden lehrten, die Technik zu befruchten und 
deren Leistungen in überraschendem Grade zu erhöhen, da lag in der 
That die Aufforderung nahe, der Entwicklung der Dinge vornehmlich 
durch Vermehrung der Production Rechnung zu tragen. Es schien 
eine Periode gekommen zu sein, in welcher man den Erwerbszweck 
lediglich dadurch erreichen zu können glaubte, dass man nur »d’rauf 
los producire«. Kein Wunder daher, dass auch die Landwirthschafts- 
lehre um so eifriger der Pflege der Technik zuneigte, als sich dieser 
ein fortschreitend wachsender Reichthum von HĂĽlfsmitteln zu ihrer 
Ausgestaltung zu Gebote stellte. Unter dieser Strömung ist aber die 
landwirtschaftliche Betriebslehre in unverdientem und ungebĂĽhrlichem 
Grade in den Hintergrund gedrängt worden. Die Erfahrungen der 
jĂĽngsten Jahrzehnte belehren hierĂĽber in unzweideutiger Weise. 

In Folge der neuzeitigen Entwicklung der allgemein wirt- 
schaftlichen, insbesondere der Verkehrslage (Handel in landwirt- 
schaftlichen Producten, Capital- und Arbeits-Miethverkehr etc. etc.) und 
der Steigerung der Bedürfnisse im privaten und öffentlichen Haushalte 
musste sich das Verhältnis zwischen Rohertrag und Aufwand, welches 
sich in der gewohnten Richtung der Production hcrausgebildet hatte, 
gründlich verschieben. Daraus erklärt sich in greifbarster Weise die 
Häufung der Schwierigkeiten , mit welchen die Landwirtschaft in 
unseren Tagen zu kämpfen hat, aber auch die zwingende Notwendig- 
keit, dass sie Alles aufbiete, um ihren Betrieb der veränderten Situation 
anzupassen und somit, soweit es unter der beengenden und bedrĂĽckenden 
Gestaltung der Dinge überhaupt geschehen kann, ihre Leistungsfähig- 
keit zu behaupten. Und so stehen wir heute vor einer eigenartigen 
Physiognomie der landwirtschaftlich-gewerblichen Verfassung. 
Während die Production als solche die bedeutendsten Fortschritte 
verzeichnet, die naturalen Erträge des Pflanzenbau^ und der Thier- 
haltung so zu sagen vor unseren Augen sich in erstaunlichen Ver- 
hältnissen mehren, ringen die Landwirte mit den grössten Beschwerden, 
um nur die bescheidensten Anforderungen an Rente und Lohn zu 
befriedigen , und muss man leider erfahren , dass manches ihrer Ge- 
werbe unter der Ungunst der Zeitlage ökonomisch zusammenbricht. 


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Beherrscht von dem EinflĂĽsse der aufsteigenden Bewegung hat 
man das Trug- und Scheingebilde eines Verkehrswerthes des Grund 
und Bodens entstehen lassen , in Folge dessen den Landerwerb mit 
übermässigen Capitalwerth-Einsätzen betrieben und mit Schulden 
überhäuft. Mit der aus der Ueberschätzung der wirtschaftlichen 
Bedeutung des passiven Elementes der landwirtschaftlichen Production 
— des Grund und Bodens — hervorgegangenen einseitigen und 
hohen Belastung desselben untergrub man zugleich die Quellen der 
Entwicklung des fĂĽr den Landwirt ausserordentlich wichtigen Betriebs- 
credites. Vielfach hat man den Grundbesitz mit einem ĂĽbertrieben 
hohen Aufwande für unproductive Gebäude-Anlagen beschwert. Im 
BezĂĽge von Productionsmaterialien und im Verkaufe von Producten 
wurde ein ĂĽber den Bedarf weit hinausgreifender Zwischenhandel 
grossgezogen, indessen man in der Beschaffung der Lohnarbeitskräfte 
der inzwischen eingetretenen ungĂĽnstigen Wendung der Dinge nicht 
rechtzeitig in’s Auge sah. Und im Allgemeinen liegt die Praxis des 
BuchfĂĽhrungs- und Veranschlagungswesens, des plangerechten Be- 
rechnens, wie allerseits bestätigt wird, noch durchaus im Argen, fehlt 
es also auch an der Anwendung exacter Methoden des zahlenmässigen 
Erfassens der Oekonomie fĂĽr die Zwecke des Landerwerbes, der 
Ausstattung der LandgĂĽter mit Betriebsmitteln, der Darstellung der 
Wirthschafts-Erfolge und der Gewinnung einer sicheren Richtschnur 
fĂĽr die Betriebs-Einrichtungen. Wie sehr das speciell fĂĽr die Buch- 
führung zutrifft, beweist die regelmässig wiederkehrende Erfahrung, 
dass, wenn irgendwo ein Einkommensteuer-Gesetz erscheint, welches 
die Declarationspflicht vorschreibt, die Landwirthe es sind, welche alle 
Mal in die ärgste Verlegenheit darüber gerathen, wie sie zum Zwecke 
des Einkommens-Nachweises ihre BuchfĂĽhrung einzurichten haben. 
Es kann denn auch keinem Zweifel unterliegen, dass die harten Ge- 
schicke, von welchen die heutige Landwirthschaft betroffen wurde — 
abgesehen von den EinflĂĽssen mancher ihr allerdings ungĂĽnstiger 
Massregeln der Wirtschaftspolitik — zum nicht geringen Theile ihren 
Sitz in der Vernachlässigung der ökonomischen Principien ihrer Ein- 
richtung haben, und dass beispielsweise von einer Ueberschuldung des 
Grundbesitzes, ob ihr auch die agrarpolitischen Institutionen leider 
Thür und Thor geöffnet haben, kaum die Rede sein könnte, wenn jeder 
Bewerber um Land im Stande wäre, auch nur einen richtigen Er- 
tragsanschlag zu machen. So ist es denn gekommen, dass die Ver- 
hältnisse in zahlreichen Fällen in Folge des einseitigen Strebens nach 
Vervollkommnung der Technik ĂĽber den gewohnten Ideen- und 
Schaffenskreis der Landwirthe hinausgewachsen sind. 

7 


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98 


Darnach sollte es aber auch ohne Weiteres einleuchten, dass es 
mehr wie je noth thut, der landwirtschaftlichen Betriebslehre in dem 
Lehrplane der Unterrichtsanstalten des Faches zu einer ihrer Trag- 
weite entsprechenden Stellung zu verhelfen. Jeder Schritt auf diesem 
Wege bedeutet im Grunde genommen nichts weiter, als eine Wieder- 
anknĂĽpfung an die Richtung, welche die hervorragenden Landwirth- 
schafts-Lehrer und -Schriftsteller der classischen Periode aus der ersten 
Hälfte unseres Jahrhunderts — A. Thär , J. H. v. Thünen, J \ G. Koppe, 
F. G. Schulze, M. de Dombasle, H. IV. v, Pabst, A. Block, C. Klee - 
mann u. a. m. — verfolgten. Denn es ist ausgemacht, dass diese der 
Ausbildung der Betriebslehre verhältnissmässig viel mehr Aufmerk- 
samkeit und Sorgfalt zugewendet haben, als die Vertreter der Land- 
wirthschaftslehre der späteren Jahrzehnte, unter welchen, wie es scheint, 
der Gedanke, dass die Landwirthschaftswissenschaft ihrem wesentlichen 
Inhalte nach als die »Physiologie oder Biologie der Culturorganismen« 
bezeichnet werden könne, immer noch manche Anhänger zählt. In- 
dessen muss doch constatirt werden, dass die Strömungen in der 
Gegenwart einen Ausgleich zu vollziehen begonnen, da man reichlich 
Gelegenheit hat, zu beobachten, wie die BemĂĽhungen der Lehrer des 
Faches und selbst der landwirtschaftlichen Vereine, letztere haupt- 
sächlich in Bezug auf das Buchführungswesen, neuerdings wieder mehr 
auf die intensivere Pflege und damit zugleich auf eine Rehabilitation 
der Oekonomik der Landwirtschaft gerichtet sind. 

Einer solchen durchaus berechtigten Wendung der Dinge wohnt 
ĂĽbrigens auch noch eine besondere praktische Bedeutung mit RĂĽcksicht 
auf die Fortbildung des Landwirts inne. Diesem stehen nämlich 
hinsichtlich der Technik des Faches, ausser der eigenen Versuchs- 
thätigkeit und der fortgesetzt eifrigen Benutzung der Litteratur, im 
Leben selbst die mannigfaltigsten HĂĽlfsmittel zu Gebote, um sich im 
Wissen und Können auf der Höhe der Zeitanforderungen zu erhalten. 
Der Grund und Boden liegt mit Allem, was er hervorbringt, vor 
Jedermanns Augen, und auch die Leistungen in der Thier- und in 
der gewerblich-technischen Production sind der Wahrnehmung Dritter 
überall und jederzeit zugänglich. Kein landwirtschaftlicher Betrieb 
kann seine Productionsstätte mit einer hohen Mauer umgeben, an 
deren Pforte die Worte »Verbotener Eingang« stehen. Die öffent- 
lichen Ausstellungen von Thieren, Producten und Productions-HĂĽlfs- 
mitteln, die öffentlichen Leistungs-Prüfungen von Thieren, Apparaten 
und Werkzeugen etc. etc., sie bilden reiche, in immer grösserer Zahl 
sich wiederholende Gelegenheiten zu ergiebigem, veranschaulichendem 
Unterrichte, wie auch durch die Verhandlungen der landwirtschaft- 
lichen Vereine alle Neuerungen auf dem Gebiete der Technik des 


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Faches in einer leicht greifbaren Form in weitere Kreise getragen 
werden. Und von allen diesen Bildungsmitteln wird der Fachmann 
um so vortheilhafteren Gebrauch machen, je umfassender und ein- 
greifender seine Schulung in den betreffenden Wissenschaften ist. 
In den ökonomischen Aufgaben des Landwirths fehlen aber solche 
NachhĂĽlfen. Hier muss Jeder ein fĂĽr alle Mal selbst das grĂĽndlich 
erfasst und zu seinem geistigen Eigenthum gemacht haben, was er in 
der Praxis ausprägen soll. Alle wirtschaftlichen Processe im Land- 
gutsbetriebe spielen sich im engsten Kreise ab; ihr Verlauf und ihr 
Ergebniss dringt nicht hinaus in die Oeffentlichkeit ; sie bilden nicht 
Objecte der Anschauung fĂĽr Dritte; in Bezug auf sie ist Jeder im 
späteren Leben nur auf sich selbst angewiesen. Daraus geht aber 
hervor, wie eminent wichtig es ist, dass jeder Einzelne schon in der 
Studienzeit die Grundsätze für die Oekonomie des Faches sich voll- 
inhaltlich zu eigen macht. 

Angesichts aller dieser Verhältnisse erübrigt nur der Ausdruck 
der zuversichtlichen Hoffnung, dass unsere landwirthschaftliche Schule 
dem schon bei ihrer ersten Einrichtung aufgestellten Grundsätze der 
vollen EbenbĂĽrtigkeit der Betriebslehre mit den ĂĽbrigen Fachdisciplinen 
fĂĽr alle Zeiten treu bleiben werde. 

Wir kehren zu unserem Lehrplane zurück. Zur Zeit der Eröff- 
nung der landwirtschaftlichen Schule war, wie wir sahen, ein 2-jähriger 
Cursus vorgesehen. Damit befand sich die Anstalt in Uebereinstim- 
mung mit den Einrichtungen, welche damals noch an der chemisch- 
technischen und an der Forstschule bestanden. Aber schon nach 
wenigen Jahren zeigte sich, dass die also abgegrenzte Dauerzeit des 
Studiums eine zu enge, in Folge dessen eine Belastung der Studirenden 
eingetreten war, welche befĂĽrchten liess, dass dieselben ausser Stand 
gesetzt werden, die zur geistig selbsttätigen Verarbeitung des Lehr- 
stoffes absolut notwendige ruhige Sammlung der Kräfte zu gewinnen 
und insbesondere auch noch Zeit zu ausgiebiger Benutzung der Vor- 
lesungen an der Freifächer-Abtheilung zu erübrigen. Aus diesem 
Grunde wurde denn der Cursus schon im Jahre 1875 auf 2 1 /* Jahre 
(5 Semester) erweitert. 

Das nachfolgende Tableau (s. S. 100) giebt eine Uebersicht ĂĽber 
den Normal-Studienplan in dessen gegenwärtiger Gestalt und unter 
vorläufiger Weglassung derjenigen facultativen Fächer, welche zugleich 
fĂĽr das Studium der Landwirtschaft von unmittelbarer Bedeutung 
sind. Derselbe entspricht — abgesehen von mehrfachen Erweiterungen, 
welche in der fortschreitenden Entwicklung der Landwirthschaftslehre 
begrĂĽndet, und von einigen unbedeutenden Verschiebungen, welche 
auf Rücksichten lediglich äusserer Natur zurückzuführen sind — in 


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Laufende Nro. 


100 


V 




Semester 



I 

II 

III 

IV 

V 

Lehrgegenstände: ! 

'w. 

S. 

w. 

S. 

w. 

1 

i 

Vorleetuifea 1 

i 

1! 

e 

hudra per Woohe 1 

A. Grundwissenschaften. 






Anorganische Chemie 

4 

- 

- 

- 

- 

Organische Chemie 

_ 

3 

- 

- 

- 

Experimentalphysik 

4 

4 

- 

- 

- 

Klimatologie 

I 

- 

- 

- 

- 

Petrographie 

- 

3 

- 

- 

- 

Allgemeine Geologie 

- 

- 

4 

- 

- 

Allgemeine Botanik 

3 

- 

- 

- 

- 

Spezielle Botanik (fĂĽr Land- und Forst wirthe) 

- 

4 

- 

- 

- 

Pflanzenphysiologie mit Experimenten 

- 

3 

- 

- 

- 

Mikroskopische Uebungen 

- 

2 

2 

2 

- 

Pflanzenpathologie 

Allgemeine Zoologie, mit BerĂĽcksichtigung der land- und forst- 

— 


I 

~ 

— 

wirthschaftlich wichtigen Thiere 

4 

— 

- 

_ 

- 

Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere 

- 

3 

- 

- 

_ 

Agriculturchemie I (Naturgesetze der Pflanzenernährung). . . 

- 

_ 

2 

- 

- 

Agriculturchemie II (Naturgesetze der Thieremährung) . . . 

- 

_ 

- 

2 

- 

Uebungen im agriculturchemischen Laboratorium 

- 

- 

- 

Je 9 

Nachm. I 

Botanische Excursionen 

- 

•/. T. 

- 

- 

— 

Grundlehren der Nationalökonomie \ Ucber die gleichen Fächer wird J 

3 

” 

- 

_ 

- 

Finanzwissenschaft ) auch in französ. Sprache gelesen | 

_ 


2 

_ 

_ 

Rechtslehre 

- 

- 

- 

3 

3 

B. Fachwissenschaften. 






Bodenkunde 




2 



Ent- und Bewässerung 

_ 

_ 


_ 

2 

Beackerung und DĂĽngung 

Spezieller Pflanzenbau (Futtergewächs-, Knollen- und Wurzel- 

- 

- 

2 

- 

- 

gewächs-, Getreide- und Handelsgewächsbau) .... 

- 

- 

- 

5 

- 

Obstbau- und Obstkunde 

- 

- 

I 

i 

- 

Weinbau und Weinbehandlung 

- 

- 

- 

i 

I 

Agronomische Uebungen 

- 

- 

- 

3 

4 

Allgemeine Thierproductionslehre 

- 

- 

2 

- 

- 

Gesundheitspflege der Hausthiere 

- 

- 

2 

- 

- 

Krankheiten d. Hausthiere, insb. Seuchenkunde, Physiol. d. Geburt 

- 

- 

- 

2 

- 

Rindviehzucht 

- 

- 

- 

3 

2 

Exterieur des Pferdes, Hufbeschlag und Pferdezucht .... 

- 

- 

- 

2 

_ 

Schaf- und Schweinezucht 

- 

- 

- 

- 

2 

Die naturgesetzlichen Grundlagen des Molkereiwesens .... 

- 

- 

- 

- 

2 

Molkereitechnik 

- 

- 

- 

- 

2 

Betriebslehre der Milch wirthschaft 

- 

- 

- 

2 

- 

Zucker- und Spiritusfabrikation 

- 

- 

- 

- 

I 

Landwirtschaftliche Maschinen- und Geräthekunde 

- 

- 

2 

2 

- 

Die ökonomischen Grundlagen der Landwirtschaft 

2 

- 

- 

- 

- 

Landwirtschaftliche Betriebslehre 

- 

3 

3 

3 

- 

Landwirtschaftliche Buchführung und Ertragsanschläge . . . 

- 

- 

- 

- 

3 

Geschichte und Litteratur der Landwirtschaft 

— 

i 

— 

— 

— 


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101 


allen wesentlichen Beziehungen genau der Anordnung, welche schon 
zur Zeit der GrĂĽndung der Anstalt getroffen wurde. 

Am SchlĂĽsse dieses Abschnittes angekommen, erĂĽbrigt uns noch 
die Mittheilung einer, wie uns dĂĽnkt, belangreichen Erfahrung und 
Anregung gerade in Bezug auf den Studienplan. Die Einrichtung, 
zu welcher die Schule gelangt ist, hat sich im Allgemeinen bewährt . 
Gleichwohl sind noch WĂĽnsche offen geblieben. Und diese beziehen 
sich immer wieder auf die Bestimmung der Dauer des Cursus. 

Es giebt kaum einen Docenten an unserer Anstalt, welcher in 
der starken Beanspruchung der Kräfte der Studirenden nicht eine 
Unzuträglichkeit erkannt hätte. Diese Stimmung hat sich in den Con- 
ferenzen wiederholt und immer nachdrĂĽcklicher geltend gemacht, so 
zwar, dass die sog. »Entlastungsfrage« ein fast stehendes Tractandum 
derselben gebildet hat. Bis jetzt erzielte die Schule in dieser Hinsicht 
allerdings mehrfache Erleichterungen. Als solche können betrachtet 
werden : 

1. Die in Art. 15 des Reglements der polytechnischen Schule 
vom Jahre 1881 aufgenommene Bestimmung, also lautend: 

» Betreffend de 7 i Besuch der landwirthschaftlichen Abthei- 
lung können Landwirthe von reiferem Alter, welche , ohne an die 
Jahresfolge gebunden zu sein, eine individuelle Studienrichtung an 
dieser Abihcilung verfolgen wollen, von strikter Einhaltung der 
Jahresfolge dispensirt, und es kann denselben eine individuelle Aus- 
wahl der Vorlesungen gestattet werden «/ 
mehr aber noch 

2. eine seither alljährlich im Programme der polytechnischen 
Schule aufgefĂĽhrte, den Bestimmungen fĂĽr die Lehramtscandidaten- 
Abtheilung entsprechende VerfĂĽgung des Schweizer. Schulrathes, des 
Inhaltes : 

» Der Vorstand (der land 7 virthschaftlichen Schule) ist ermäch- 
tigt, fĂĽr Studirende, die sich in besonderer Richtung ausbilden 
wollen (z. B. fĂĽr Molker eitechniker ) , anschliessend an die Jahresfolge 
im Programme, individuelle Studienpläne festzusetzen. Für die 
Diplomexamen bleiben immerhin die Bestimmungen des § 41 des 
allgemeinen Reglements und von § / des Diplom-Regulativs in Kraft.« 

Aber auch diese Anordnungen erwiesen sich in so fern nicht 
ausreichend, als von den so gewährten Erleichterungen füglich nur 
diejenigen Studirenden Gebrauch machen konnten , welche von vorn- 
herein nicht beabsichtigten , sich der DiplomprĂĽfung zu unterziehen, 
indessen die Diplom-Candidaten nach wie vor an das Studium der fĂĽr 
die betreffende Prüfung vorgesehenen Fächer gebunden waren. Es 
musste deshalb dankend anerkannt werden, dass der Schweizer. Schul- 


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102 


rath auf eine Vorstellung der Conferenz einging, welche darauf abzielte, 
die Zahl der Diplomprüfungsfächer herabzusetzen und insbesondere 
für die Schluss-Diplomprüfung neben einer beschränkten Zahl von ver- 
bindlichen Fächern noch eine Reihe von solchen aufzuführen, aus 
welchen der Bewerber je zwei auszuwählen hat. Wir kommen auf 
diesen Fall an späterer Stelle zurück. 

Im Uebrigen kann Verfasser nicht umhin, an dieser Stelle die 
Hoffnung und den Wunsch auszusprechen , dass der landwirtschaft- 
lichen Schule, welche zur Zeit von allen Abtheilungen des Polytech- 
nikums, mit Ausnahme nur der pharmaceutischen Section der chemisch- 
technischen Schule sowie der Culturingenieur-Schule , die engst be- 
messene Cursdauer hat, im Interesse des Studienerfolges schon im Be- 
ginne des zweiten Vierteljahrhunderts ihres Bestehens der 3-jährige 
Cursus zu Theil werden möge. — 


4. Lehrkräfte. 

Die landwirthschaftliche Schule des Polytechnikums hat im Laufe 
der Jahre sowohl hinsichtlich der Lehrstellen wie des Personales ihrer 
Lehrer manche Aenderungen erfahren mĂĽssen. Indem wir nachstehend 
eine Uebersicht über dieselben und über den gegenwärtigen Bestand 
darbieten, erfĂĽllt es uns zugleich mit innigem Bedauern, die Erfahrung 
verzeichnen zu müssen, dass während des Bestehens der Anstalt eine 
Reihe vorzüglicher Lehrkräfte derselben aus dem Leben geschieden 
ist. Wir glauben aber nur im Sinne der noch unter uns weilenden 
Collegen und Studirenden, welche unserer Schule angehörten oder 
noch angehören, zu handeln, wenn wir hier bekennen, dass wir alle- 
sammt die Erinnerung an das Zusammenwirken mit den lieben Heim- 
gegangenen dankbaren Herzens pflegen immerdar. 

Das hier anschliessende Tableau bezieht sich auf die Fächer des 
Normal-Studienplanes, mit Einschluss einiger Vorlesungen und Uebungen, 
welche zwar facultativ geblieben, aber entweder zum Lehrplane anderer 
Fach- Abtheilungen gehören, oder speciell für die landwirthschaftliche 
und bezw. auch fĂĽr die forstwirthschaftliche Schule auf Grund von 
besonderen Lehraufträgen eingeführt sind und ohne nähere Declaration 
über diese ihre Stellung regelmässig im Jahresprogramm einzeln ver- 
zeichnet werden. 


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|, Laufende Nr. 


103 


Lehrgegenstände : 


Gegenwärtige Lehrer: 


FrĂĽhere Lehrer: 


Mathematik 
Unorganische Chemie 


— Prof. G. Stöcker — bis 1882 (f). 

Professor Dr. E. Schulze. Prof. Dr. J. Wislicenus, später 
Seit 1892. Professor an der Universität 

Würzburg, gegenwärtig Pro- 
fessor an der Universität Leip- 
zig, — bis 1872. 

Prof Dr. V. Meyer, später Pro- 
fessor an der Universität Göt- 
tingen, gegenwärtig Professor 
an der Universität Heidelberg, 


bis 1885. 


3 Organische u. Agricultur-Chemie. 

LandwirthschafUich-chemische 
Technologie. Uebungen im 
agricultur-chemischen Labora- 
ratorium. 

4 Experimental-Physik. 


Derselbe. 
Seit 1872. 


Professor Dr. J. Pernet. 
Seit 1890. 


5 Allgemeine Botanik. Pflanzen- Professor Dr. C. Cramer. 

Physiologie. Pflanzenpatholo- Seit 1871. 

gie. Mikroskopische Uebungen. 

6 Specielle Botanik, mit botanischen Professor Dr. C. Schröter. 

Excursionen. Seit 1883. 

7 Mitwirkung bei den botanischen Dr. F. v. Tavel, Conser- 

Excursionen. vator des botanischen 

Museums. Seit 1894. 

8 Allgemeine Zoologie, mit beson- Professor Dr. C. Keller. 

derer BerĂĽcksichtigung der Seit 1876. 

land- und forstwirtschaftlich 
wichtigen Thiere. 


9 Anatomie und Physiologie der Derselbe. 

Haussäugethiere. Seit 1884. 


10 Petrographie. 

11 Allgemeine Geologie. 


Prof. Dr. U. Grubenmann. 
Seit 1893. 

Professor Dr. A. Heim. 
Seit 1873. 


12 Nationalökonomie und Finanz- Professor Dr. J. Platter. 
Wissenschaft. Seit 1884. 


Prof. Dr. A. Hantzsch, gegen- 
wärtig Professor an der Uni- 
versität Würzburg, — bis 1892. 


Prof. Dr. A. Mousson — bis 1879. 
Prof. Dr. H. Schneebeli, — bis 
1890 (f). 


Prof. Dr. C. Cramer, — bis 1883. 


J. Jäggi» Conservator des bota- 
nischen Museums, - bis 1894 (f). 

Prof. Dr. O. Bollinger, gegen- 
wärtig Professor an der Uni- 
versität München, — bis 1874. 

Dr. A. Guillebeau, gegenwärtig 
Professor an der Thierarznei- 
schule in Bern, — bis 1876. 

Prof. Dr. O. Bollinger, gegen- 
wärtig Professor an der Uni- 
versität München, — bis 1874. 

Prof. Dr. H. Berdez, gegenwär- 
tig Director der Thierarznei- 
schule in Bern, — bis 1877. 

Prof. Dr. L. Hermann, gegen- 
wärtig Professor an der Uni- 
versität Königsberg, — bis 1884. 

Prof. Dr. A. Kenngott, — bis 
1893. 

Prof. Dr. A. Escher v. der Linth, 
— bis 1873 (t) 

Prof. Dr. V. Boehmert, gegen- 
wärtig Director des Königl. 
Sächs. statistischen Bureau’s 
in Dresden, — bis 1875. 

Prof. Dr. G. Cohn, gegenwärtig 
Professor an der Universität 
Göttingen, — bis 1884. 


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104 


Laufende Nr. 

Lehrgegenstände : 

Gegenwärtige Lehrer: 

FrĂĽhere Lehrer: 

13 

Nationalökonomie und Finanzwis- 
senschaft, in französ. Sprache. 

Professor A. P. Charton. 
Seit 1888. 

- 

14 

Allgemeine Rechtslehre. Aus- 
gewählte Capitel aus dem 
Sachenrechte und Obligationen- 
rechte. Verwaltungsrecht. 

Professor Dr. H. Rölli. 
Seit 1895. 

Prof. Dr. J. J. Rüttimann,— bis 
1876 (t). 

Prof. Dr. J. J. Treichler,— bis 
1895. 

15 

Klimatologie und Bodenkunde. 
Ent- und Bewässerung. All- 
gemeiner u. specieller Pflanzen- 
bau. Agronomische Uebungen. 
Geschichte und Litteratur der 
Landwirthschaft. 

Professor Dr. A. Nowacki. 
Seit 1871. 

Seit dem Jahre 1893 Vor- 
stand der landwirtschaft- 
lichen Schule. 


16 

Obstbau und Obstkundc. 

Docent E. Mertens. 
Seit 1886. 

Prof. J. M. Köhler,— bis 1884 (t). 
Director J. Frick im Strickof,— 
bis 1886 (f). 

17 

Weinbau und Weinbehandlung. 

Doccnt H. Krauer. 

Seit 1884. 

Prof. J. M. Köhler,— bis 1884 (f). 

18 

Gesundheitspflege d. Hausthiere. 
Krankheiten der Hausthiere, 
insbesondere Seuchenkunde. 
Physiologie der Geburt. Ex- 
terieur d. Pferdes, Hufbeschlag 
und Pferdezucht. 

Professor Dr.E.Zschokke, 
Director der Thierarznei- 
schule in ZĂĽrich. 

Seit 1894. 

Prof. Dr. O. Bollinger, gegen- 
wärtig Professor an der Uni- 
versität München, bis 1874. 

Prof. H. Berdez, gegenwärtig 
Director an der Thierarznei- 
schule in Bern, — bis 1877. 

Prof. J. Meyer, Director der 
Thierarzneischule in Zürich, — 
bis 1894 (f). 

19 

Landwirthschaftliche BuchfĂĽhr- 
ung. Schaf- und Schweine- 
zucht. Agronom. Uebungen. 

Docent H. Schneebeli. 
Seit 1887. 

Prof. Dr. A. Kraemer, bis 1887. 

20 

Landwirthschaftliche Betriebs- 
lehre und Ertragsanschlag. All- 
gemeine Thierproductionslehre 
und Rindviehzucht. 

Professor Dr. A. Kraemer. 
Seit 1871. 

In den Jahren 1871 — 1893 
Vorstand der landwirt- 
schaftlichen Schule. 


21 

Molkereitechnik. 

Docent C. Bächler. 
Seit 1895. 

— 

22 

Milch wirthschaftl. Betriebslehre. 

Docent H. Schneebeli. 
Seit 1892. 

— 

23 

Landwirthschaftliche Maschinen- 
und Geräthekunde. 

Docent A. Nachtweh. 
Seit 1895. 

Prof. H. Fritz, — bis 1893 (+). 
Ingenieur D, Uehlinger, — bis 
1895. 

24 

Landwirthschaftliche Baukunde. 

— 

Prof. G. Lasius, — bis 1881. 

25 

Feldmessen und Nivelliren. 

Professor C. Zwicky. 
Seit 1888. 

Assistent A. Valat, — bis 1878. 
Prof. Dr. A. Kraemer, — bis 1888. 

26 

Planzeichnen. 

Professor F. Becker. 
Seit 1890. 

Prof. J. Wild, - bis 1890 (f). 

; 

27 

Forstwirtschaft fĂĽr Landwirthe. 

Professor Th. Felber. 

Seit 1895. 

| Prof. E. Landolt, — bis 1893 (f). 

28 

Alpwirthschaft. 

j 

j Dr. F. G. Stehler, 

Vorstand der Schweizer, 
i Samencontrolstation, 
i Seit 1887. 

1 

I 


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105 


Zur Uebernahme des Unterrichtes in Bakteriologie ftir Landwirthe 
nebst den zugehörigen Uebungen wurde berufen: Dr. R. Burri, früher 
Assistent an der landwirthschaftlichen Versuchsstation in Bonn, zur 
Zeit in gleicher Stellung an der Schweizer, agriculturchemischen Unter- 
suchungsstation in Zürich. Derselbe beginnt seine Lehrthätigkeit an 
unserer Anstalt mit dem Schuljahr 1896/97. 

An Stelle des Docenten F. v. Tavel, welcher im Herbste 1896 
sein Amt als Conservator des botanischen Museums niedergelegt hat, 
tritt Dr. AI. Rikli. Derselbe wird gleich wie sein Amtsvorgänger bei 
den botanischen Excursionen mitwirken. 

Nachfolgend reihen wir nun noch eine Zusammenstellung der- 
jenigen anderweitigen facultativen Vorlesungen und Uebungen nebst 
Angabe der betreffenden Lehrkräfte an, welche, meist der Freifächer- 
Abtheilung angehörend, zugleich für das Studium der Landwirthschaft 
von unmittelbarer Bedeutung sind und theils von ordinirten Lehrern, 
theils von Privatdocenten zur Zeit gegeben werden. Das Verzeichniss er- 
hebt übrigens keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir nennen hier u. a.: 

Professor Dr. A . Weilenmann: Meteorologie und Klimatologie. 

Dr. E. A . Grete, Vorstand der Schweizer, agriculturchemischen Unter- 
suchungstation : Agriculturchemische Untersuchungs- 
methoden. — Düngerlehre und Düngerfabrikation. 

Dr. E. Winter stein, z. Z. Assistent am agriculturchemischen Labora- 
torium: Analytische Chemie fĂĽr Land- und Forstwirthe. 
Untersuchung landwirtschaftlich wichtiger Producte. 
Chemisches Colloquium. 

Professor Dr. C. Schröter: Pflanzengeographie. Alpenflora. 

» » C . Keller : Abstammung und Geschichte der Hausthiere. 

Zoologisches Praktikum. 

» » G. Schoch : Fische der Schweiz. Fischerei und Fischzucht. 

Dr. M. Standfuss , Conservator der entomologischen Sammlung : Prak- 
tische Entomologie. Systematik der Insecten. Excur- 
sionen. 

Professor Dr. A . Kraemer : Landwirtschaft Rechnen mit Uebungen. 
Derselbe, unter Mitwirkung von Docent H. Schnccbeli, : Landwirt- 
schaftlich-seminaristische Uebungen. 

Professor Dr. O. Decher: Praktische Geometrie mit Uebungen. (Mecha- 
nisch-technische Schule). 

Professor C. Zwicky: Planzeichnen. Vermessungskunde. Strassen- 
und Wasserbau (Forstschule). 

Während des Bestehens der landwirthschaftlichen Abteilung 
fanden am Polytechnikum folgende Habilitationen für Fächer, welche 
mit der Landwirthschaftslchrc Zusammenhängen, statt: 


s 


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106 


H. Krauet, von ZĂĽrich. 1872. 

Dr. A. Platzmann , von Leipzig. 1876. (RĂĽcktritt 1880.) 

Dr. F, G. Stehler, von Nidau, Kt. Bern. 1876. 

Dr. E. A. Grete, von Celle, Hannover. 1878. 

Dr. J. Barbieri, von Zürich, gegenwärtig Professor am eidgen. Poly- 
technikum. 1879. 

E. Mertens, von ZĂĽrich. 1885. 

Dr. E. Steiger, von Schlierbach, Kt. Luzern, gegenwärtig Professor an 
der Kantonsschule in St. Gallen. 1888. 

Dr. E. Bosshard, von ZĂĽrich, Professor am Technikum in Winterthur. 1891. 
Dr. R. PĂźster, von Luzern. 1894 (RĂĽcktritt 1896). 

Dr. E . Winterstein, von Ernsthai, Sachsen. 1894. 

Wie die Grunddisciplinen der Land Wirtschaftswissenschaft, so 
sind auch deren Fachdisciplinen vielfach gegliedert. Das liegt, wie 
wir sahen, in der Natur der Dinge. Von wirklicher Ergiebigkeit einer 
zusammenfassenden Behandlung dieser verschiedenen Wissenszweige 
durch je eine Kraft ist schon längst keine Rede mehr. Beispielsweise 
tritt dies in den Fachlehrgegenständen der Art hervor, dass es für 
einen Docenten heute schon eine kaum zu bewältigende Aufgabe 
bildet, in den beiden Hauptzweigen der landwirtschaftlichen Produc- 
tionslehre (Pflanzenbau und Thierproducti on) oder in einem derselben 
und der ganzen Betriebslehre zu unterrichten, ganz abgesehen davon, 
dass einzelne Specialitäten der Technik regelmässig eine gesonderte 
Vertretung unbedingt erfordern. Daraus resultirt aber das BedĂĽrfniss, 
für den höheren landwirthschaftlichen Unterricht eine relativ grosse 
Zahl von Lehrkräften heranzuziehen. 

Stellt man dieses Verhältniss in Vergleich mit demjenigen der 
eigentlich technischen Fach- Abtheilungen, an welchen eine derartige 
Vielgliedrigkeit der Lehrgebiete nicht besteht, so mag dasselbe auf 
den ersten Blick allerdings auffallen. Gleichwohl muss die Landwirt- 
schaft an der Eigenart ihrer Anforderungen festhalten und immer wieder 
betonen, dass sie Grund hat, der Consequenz, welche sich aus der Ver- 
fassung ihres Lehrgebietes ergiebt, ob dieselbe auch einzelnen, in diese 
Beziehungen nicht einge weihten Kreisen befremdend Vorkommen mag, 
doch auch manche wirklich gute Seite zuzuerkennen. Zu diesen gehört 
vor Allem, dass das durch die Natur des Faches bedingte gleichmässige 
Eindringen in verschiedene Wissenssphären den Blick in die grossen 
Zusammenhänge der Erscheinungen im Berufsleben erweitert und jeder 
Einseitigkeit der Auffassung derselben entgegenwirkt. 

An einer der bedeutendsten höheren landwirthschaftlichen Lehr- 
anstalten des Auslandes, welche in eine Universität eingegliedert ist, 
wirken allein fĂĽr die landwirthschaftlichen Fach-Disciplinen, einschliess- 
lich der Meliorationslehre, des Feldmessens und Nivellirens, der land- 


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wirthschaftlichen Maschinen- und Geräthekunde und des Bauwesens, 
zur Zeit nicht weniger als 12 besondere Docenten, indessen allda von 
6 Universitätsprofessoren, welche sonst nur die reinen Wissenschaften 
pflegen, noch Special- Vorlesungen in RĂĽcksicht auf die BedĂĽrfnisse 
der Landwirtschaft gegeben werden. 

Wir mussten das schliesslich noch anfĂĽgen, um zu beweisen, dass 
die landwirtschaftliche Schule mit einer verhältnissmässig starken 
Lehr- Vertretung der Einzelrichtungen ihres Faches nicht mehr bean- 
sprucht, als was sie ihrem inneren Wesen nach bedarf. 


5. Das Gebäude der land- und forstwirthschaftlichen Schule. 

Dasselbe wurde gemäss dem zwischen der Regierung von Zürich 
und dem Schweizer. Schulrate vereinbarten Programme im Beginne 
der 70 er Jahre in unmittelbarer Nähe des Hauptgebäudes der poly- 
technischen Schule auf einem östlich der Universitätsstrasse und nörd- 
lich der in diese ein mĂĽndenden Schmelzbergstrasse gelegenen Grund- 
stĂĽcke erstellt und im Jahre 1874 von der land- und forstwirthschaft- 
lichen Schule, welche bis dahin in den Räumen des Hauptgebäudes 
der polytechnischen Schule untergebracht war, bezogen. Eine Ansicht 
von dem Bau liefert die Tafel I (Titelbild), indessen die Grundpläne 
in der Tafel II zur Darstellung gebracht sind. Die Lage des Gebäudes, 
des dasselbe umgebenden ökonomisch-botanischen Gartens und des 
an diesen anschliessenden Obst-Versuchsgartens veranschaulicht die 
Tafel VIII. 

In Nachfolgendem geben wir zunächst einen allgemeinen Ueber- 
blick über die innere Eintheilung des Gebäuderaumes unter Bezug- 
nahme auf die Tafel II. Das Verhältniss hat sich also gestaltet: 

Souterrain. 

1 — 5. Wohnung des Hauswarts. 10. Raum für zoolog. Uebungen 
6u.7. Heiz- und Kohlenraum. und zootom. Demonstrationen. 

8. WaschkĂĽche. 11. Raum fĂĽr chemisch. Arbeiten. 

9. Vorrathsraum des agricul- 12. Destillir- und Schmelzraum, 

turchem. Laboratoriums. 13. Vorrathsraum wie No. 9. 

14. Eiskeller. 

Erdgeschoss. 

(Räume ftlr die chemischen Fächer.) 
lu.2. Laboratorium. — Dasselbe 3. Spülraum. 

umfasst zwei Arbeitsräume 4. Waagenzimmer, 

fĂĽr die Praktikanten. 5. Assistenten-Zimmer. 


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6. Vorrathszimmer des agricultur- 
chemischen Laboratoriums. 

7. Auditorium. 

8. Sammlungszimmer. 


9. (Getheilt) a. Professorenzim- 
mer. b. Privat-Laboratorium 
des Professors fĂĽr Zoologie. 

10. Kleiner Arbeitsraum. 


Erste Etage. 

(Räume für die land- und forstwirthschaftlichen Fächer.) 


lu.2. Auditorien. 

3. Raum fĂĽr die naturkund- 
liche Handsammlung. 

4. Professoren-Zimmer. 

5. Auditorium. 


6. Raum fĂĽr die landwirt- 
schaftliche Sammlung. 

7. Ebenso fĂĽr die forstwirth- 
schaftliche Sammlung. 

8u.9. Professoren-Zimmer. 


Zweite Etage. 

(Räume für die botanischen Fächer.) 


1. Mikroskopir-Saal. 

2. Auditorium. 

3u.4. Professoren-Zimmer. 

5. Raum fĂĽr die botanischen 
Sammlungen. 

6. Physiolog. Laboratorium. 


7. Raum fĂĽr Luftpumpen, 
Waagen etc. 

8u.9. Arbeitszimmer d. Directors 
d. pflanzenphysiologischen 
Institutes u. d. Assistenten. 


Obwohl nicht verkannt werden darf, dass die Anlage und die 
Einrichtung unseres Gebäudes im Allgemeinen dem Zwecke wohl ent- 
sprachen, so machte sich im Laufe der Jahre doch in so fern eine 
Schwierigkeit fĂĽhlbar, als die Bemessung des Rauminhaltes sich als 
unzureichend erwies. Ganz besonders traf dies die I. Etage (land- 
und forstwirthschaftliche Fächer) und die dort befindlichen Localitäten 
für die Sammlungen. Thatsächlich führte beispielsweise die Raum- 
Beengung fĂĽr die landwirtschaftlichen Sammlungen so weit, dass 
diese nicht mehr systematisch aufgestellt werden konnten, und ein 
Theil derselben, in abgelegenen Mansarden-Räumen untergebracht 
werden musste. 


6. HUlfsmittel fUr Lehre und Forschung. 

In Folge ihrer Eingliederung in die polytechnische Schule nahm 
die landwirtschaftliche Abtheilung von vornherein die Vorzugsstellung 
ein, dass sie in den Mitgenuss der umfassenden HĂĽlfsmittel fĂĽr das 
Studium trat, ĂĽbtr welche das Polytechnikum verfĂĽgt. Denn die ĂĽber- 
aus reichen naturwissenschaftlichen Sammlungen, die verschiedenen 
Institute fĂĽr wissenschaftliche Uebungen und die Bibliothek, welche 


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dasselbe besitzt, sind auch den Studirenden der Landwirtschaft zu- 
gänglich. Es würde den Rahmen unserer Aufgabe weit überschreiten, 
wenn hier versucht werden wollte, ein Bild von dem Gesammtum- 
fange der AusrĂĽstung zu entwerfen, welche der technischen Hoch- 
schule in allen diesen Richtungen zu Theil geworden ist. Selbst in 
Bezug auf die Institutionen, welche dem allgemein naturwissenschaft- 
lichen Unterrichte auch fĂĽr die landwirtschaftliche Schule dienstbar 
sind, müssen wir uns eine Einschränkung in so weit auferlegen, als 
wir von denjenigen HĂĽlfsmitteln absehen, bei welchen der Schwer- 
punkt der Benutzung gemäss der numerischen Beteiligung der 
Studirenden in die anderweiten Abteilungen fällt, und als die betreffen- 
den Localitäten mit unserer Anstalt nicht räumlich verbunden sind. 
Dies trifft unbedingt fĂĽr den Unterricht in Physik, Petrographie und 
Geologie zu. DarĂĽber hinaus besitzt die polytechnische Schule aber 
Einrichtungen fĂĽr den naturwissenschaftlichen Unterricht, welche in 
mehrfacher Beziehung dem Studium der Landwirtschaft bezw. der 
Land- und Forst Wirtschaft innerlich und äusserlich näher stehen, so 
zwar, dass sie und mittelst ihrer die einschlägigen Vorlesungen und 
Uebungen die besonderen BedĂĽrfnisse dieser Berufszweige schon mehr 
in BerĂĽcksichtigung ziehen, als es in den ĂĽbrigen naturwissenschaft- 
lichen Disciplinen geschehen kann, indessen sie zum grossen Theile 
auch räumlich an die speciell fachliche Ausstattung der land- und 
forstwirtschaftlichen Schule anschliessen und mit dieser sich unter 
einem Dache befinden. Fasst man hiernach die innerhalb dieser Grenzen 
liegenden Einrichtungen fĂĽr das naturwissenschaftliche und das land- 
wirthschaftlich-fach wissenschaftliche Gebiet zusammen, so ergiebt sich 
fĂĽr uns folgende Uebersicht: 

I. Naturwissenschaften. 

a) Chemie (Referent: Professor Dr. E. Schulze). »Für den Unter- 
richt in der Chemie dient das agriculturchemische Laboratorium. Es 
ist im Erdgeschoss des Instituts-Gebäudes untergebracht, doch stehen 
ihm auch im Souterrain dieses Gebäudes noch einige Räume zur Ver- 
fĂĽgung. Im Erdgeschoss befinden sich links vom Haupteingang zwei 
grosse Arbeitsräume mit zusammen 36 Arbeitsplätzen (Vgl. die Taf. III); 
neben dem einen dieser Arbeitsräume liegen das Waagenzimmer und 
das Assistentenzimmer , neben dem zweiten der SpĂĽlraum und ein 
kleines Arbeitszimmer. Rechts vom Haupteingang finden sich das 
ungefähr 80 Zuhörer fassende Auditorium und der mit letzterem durch 
eine ThĂĽre verbundene Sammlungsraum (Vgl. die Tafel IV). Neben 
dem Sammlungsraum liegt das Professorenzimmer, neben dem Audi- 
torium ein Vorrathszimmer. Von den im Souterrain dem agricultur- 


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chemischen Laboratorium gehörenden Räumen ist Nro. 11 ein grosser 
Raum fĂĽr chemische Arbeiten; in Nro. 12 sind ein grosser Destillir- 
apparat und ein Trockenschrank aufgestellt; Nro. 9 und 13 sind 
V orrathsräum e. 

FĂĽr die Vorlesungen ĂĽber anorganische und organische Chemie 
sind ausser den zur AusfĂĽhrung der Vorlesungs versuche erforderlichen 
Apparaten zwei Sammlungen von anorganischen und organischen 
Präparaten, für die Vorlesung über landwirtschaftlich-chemische Tech- 
nologie eine Sammlung von technischen Producten , sowie 40 StĂĽck 
Wandtafeln vorhanden. Zur Demonstration in der Vorlesung ĂĽber 
Agriculturchemie dienen einige Wandtafeln und eine Anzahl von 
Apparaten. Ferner findet sich eine Sammlung von Mineralien und 
Gesteinsarten vor, welche in den Vorlesungen ĂĽber anorganische 
Chemie und Agriculturchemie zur Demonstration verwendet wird. Zu 
erwähnen ist sodann noch das Vorhandensein einer Handbibliothek 
von ca. 200 Bänden. Auch besitzt das Laboratorium selbstverständlich 
die zur AusfĂĽhrung chemischer Untersuchungen erforderlichen Apparate 
und Gerätschaften in ausreichender Zahl.« 

b) Botanik (Referent: Professor Dr. C. Cramer ). »Der botanische 
Unterricht an der Schweizer, landwirtschaftlichen Schule wird fast 
ausschliesslich erteilt in dem bei GrĂĽndung derselben mit dem Neu- 
bau für die land- und forstwirtschaftliche Abteilung des eidgenös- 
sischen Polytechnikums verbundenen pflanzenphysiologischen Institut. 

Dieses enthält ausser einem Auditorium (Tafel II, Etage 11,2) 
für gegen 100 Zuhörer, das übrigens auch für andere Vorlesungen 
benutzt wird , einen Mikroskopirsaal mit 20 bis 25 Arbeitsplätzen 
(Tafel II, Etage 11,1 und Tafel V), einen Sammlungssaal (1. c. 5), einen 
Saal fĂĽr Pflanze nphysiologic (6), und 3 kleinere Zimmer (7, 8, 9) fĂĽr 
Luftpumpe, Waagen etc., fĂĽr den Director des Institutes, und fĂĽr den 
Assistenten. 

Es verfügt über 38 Mikroskope nebst den nötigen Hülfsapparaten 
zum Messen und Zeichnen mikroskopischer Objecte etc., ĂĽber eine 
Reihe pflanzen physiologischer Apparate (Luftpumpe, Waagen, Klinostat 
zu Versuchen ĂĽber den Einfluss der Schwere und des Lichtes auf das 
Pflanzenwachsthum , Apparate zur Demonstration der Kohlensäure- 
Assimilation, zur Erläuterung der Saftsteigung, der Transpiration etc.), 
über eine Sammlung von 5600 mikroskopischen Dauerpräparaten, über 
reiche, dem Unterricht in allgemeiner und ökonomischer Botanik, in 
Pflanzenphysiologie und Pflanzenpathologie dienende Demonstrations- 
herbarien , sowie Sammlungen anderer pflanzlicher Trocken objecte 
(Hölzer, Pflanzenfasern, Früchte, Samen, dabei eine Specialsammlung 


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von 160 Getreide-Varietäten) und von Spiritusobjecten, auch von 
Modellen verschiedener Art; weiterhin ĂĽber eine Sammlung von 
vielen Hunderten Demonstrations- Wandtafeln und Pflanzenbildern auf 
Carton zum Herumbieten während der Vorlesungen, und über eine 
kleine Handbibliothek aus ca. 100 Bänden. 

Ein wichtiger Bestandtheil des pflanzenphysiologischen Institutes 
ist endlich auch der das Gebäude für die Schweizer, land- und forst- 
wirthschaftliche Schule umgebende, 3244 m 2 (Gebäude 360 m 2 abge- 
rechnet) einnehmende ökonomisch-botanische Garten (Tafel VIII und IX), 
welcher aus folgenden Partieen besteht: 1) dem Arboretum mit 142 
Nummern von Bäumen und Sträuchern, 2) dem Staudenquartier mit 
151 Nummern ausdauernder Kräuter, 3) dem Quartier für die 1- und 
2-jährigen Gewächse mit 166 Nummern , 4) der Alpenanlage (hinter 
dem Gebäude) mit 109 Nummern, 5) den Wasserbassins (links) mit 
24 Nummern, 6) dem Gewächshaus mit 105 Species Kalthaus- und 
195 Species Warmhauspflanzen, 7) 4 Rasenplätzen vor dem Gebäude 
mit ca. 29 in Beeten und als Solitärpflanzen zur Decoration cultivirten 
Pflanzen. 

Ausser dem pflanzenphysiologischen Institut dient auch das im 
ZĂĽricher botanischen Garten untergebrachte botanische Museum des 
Schweizer. Polytechnikums, sowie der ZĂĽricher botanische Garten selbst 
vielfach dem botanischen Unterricht an der Schweizer, landwirtschaft- 
lichen Schule, und zwar hauptsächlich dem Unterricht in der ökono- 
mischen Botanik. Auch das ĂĽber 1000 Arten von landwirtschaftlichen 
Nutzpflanzen und Unkräutern enthaltende Versuchsfeld der eidgenös- 
sischen Samencontrolstation liefert ein reiches Unterrichtsmaterial. 

Genaueren Aufschluss ĂĽber die Sammlungen des pflanzenphysio- 
logischen Institutes des Schweizer. Polytechnikums, sowie ĂĽber das im 
ZĂĽricher botanischen Garten untergebrachte botanische Museum des 
Polytechnikums giebt das im August 1896 bei Anlass des 150-jährigen 
Jubiläums der Züricher naturforschenden Gesellschaft erschienene 
Schriftchen: ,Die Einrichtungen und Sammlungen fĂĽr Botanik am 
eidgenössischen Polytechnikum in Zürich 4 «. 

c) Zoologie (Referent: Professor Dr. C . Keller j. »Für Demonstra- 
tionszwecke steht die allgemeine zoologische Sammlung dem Unter- 
richt in vollem Umgänge zur Verfügung und leistet in erster Linie 
für Demonstration der höheren Wirbelthiere unentbehrliche Dienste. 
Daran schliesst sich eine neben dem Hörsaal gelegene Handsammlung 
fĂĽr systematische Zoologie, welche seit einem Jahre neues Mobiliar 
zur Verfügung erhielt und damit übersichtlich und planmässig aus- 
gebaut werden kann. Sie enthält die zur Demonstration unentbehrlichen 
Objecte, namentlich auch mit RĂĽcksicht auf biologische und entwick- 


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lungsgeschichtliche Verhältnisse in der Thier weit. Beide Sammlungen 
dienen zur UnterstĂĽtzung der Hauptvorlesung ĂĽber Zoologie fĂĽr Land- 
und Forstwirthe, welcher ausserdem noch grössere bildliche Darstel- 
lungen sowie sämmtliche Lieferungen von Leuckart ' s zoologischem 
Atlas zur VerfĂĽgung stehen. 

FĂĽr specielle landwirthschaftlich-zoologische Zwecke besitzt die 
landwirtschaftliche Sammlung handliche Schaukästen mit biologischen 
Präparaten und Frassstücken der schädlichen Insecten, ebenso gut 
ausgewählte Darstellungen nützlicher Thiere. Die forstlichen Samm- 
lungen mit ihrem reichen Material ergänzen diese Partieen der an- 
gewandten Zoologie. 

Ein Hauptaugenmerk wurde auf den Ausbau der Schädelsamm- 
lung unserer wichtigsten Hausthiere gerichtet, und diese ist nunmehr 
soweit vervollständigt, dass sie einer Specialvorlesung über Geschichte 
und Abstammung der Hausthiere als Grundlage dienen kann, anderer- 
seits aber auch der Vorlesung ĂĽber Anatomie und der Racenkunde 
dienstbar wird. 

Die Vorlesung ĂĽber Anatomie und Physiologie verfĂĽgt ĂĽber eine 
Serie anatomischer Präparate und Modelle, über eine Skeletsammlung, 
ĂĽber Apparate zu physiologischen Zwecken, Bilderwerke und speciell 
fĂĽr anatomische BedĂĽrfnisse hergestellte Demonstrationstafeln. 

FĂĽr zukĂĽnftige Landwirthschaftslehrer ist auch dafĂĽr gesorgt, 
dass die ihnen unentbehrlichen Uebungen in landwirthschaftlich-zoolo- 
gischer Richtung geboten werden können. Freilich fehlt es noch an 
einem passend eingerichteten Laboratorium fĂĽr angewandte Zoologie 
im Dienste der Landwirthe. Immerhin ist ein Präparirzimmer (Tafel 
II. Souterrain Nr. 10) vorhanden, in welchem bisher praktische Curse 
abgehalten wurden. Die instrumentale AusrĂĽstung besteht vorwiegend 
in einer ausreichenden Zahl guter Mikroskope und den nöthigsten 
Präparirinstrumenten ; an Untersuchungsmaterial ist ein genügender 
Vorrath vorhanden. 

Dem Docenten fĂĽr Zoologie steht endlich ein kleines Privat- 
Laboratorium (Tafel II. Erdgeschoss Nr. 9 b) zur VerfĂĽgung, welches 
zur Vorbereitung der Vorlesungs-Demonstrationen und zu wissenschaft- 
lichen Untersuchungen dient.« — 

Den hier genannten, gewissermassen internen HĂĽlfsmitteln fĂĽr 
das naturwissenschaftliche Studium tritt aber noch in einzelnen Ge- 
bieten die Anleitung zur Beobachtung und die Uebung im Freien 
ergänzend zur Seite. Diesem Zwecke dienen die regelmässig statt- 
findenden naturwissenschaftlichen Excursionen, welche insbesondere in 
dem Unterrichte in Botanik, Zoologie und Geologie eine ĂĽberaus 
wichtige Bestimmung erfĂĽllen. Wie die betreffenden Docenten diese 


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Aufgabe behandeln, und wie dieselben bei den AusflĂĽgen die Gelegen- 
heit wahrnehmen, in der Beobachtung und der Darlegung der Er- 
scheinungen auch auf deren Beziehungen zur Landwirtschaft einzugehen, 
zeigen die nachfolgenden Berichte: 

а) Specielle Botanik (Referent: Prof. Dr. C. Schröter). »Botanische 
Excursionen, meist gemeinschaftlich mit den zoologischen, werden in 
der Regel alle Samstag Nachmittage ausgefĂĽhrt; dazu kommen einige 
ganztägige und zwei mehrtägige (Pfingst- und Schlussexcursion) ; durch- 
schnittlich sind es 10 — 12 pro Sommer. Es betheiligen sich an denselben 
ausser den Landwirten auch die Forstwirte, sowie Pharmaceuten 
und Studirende der Naturwissenschaft; diese bunte Gesellschaft bringt 
es mit sich, dass die Flora nach den verschiedensten Richtungen studirt 
wird. Den speciellen BedĂĽrfnissen der Landwirte wird durch Beto- 
nung namentlich folgender Punkte gerecht zu werden gesucht: 
Kennenlernen der Futterpflanzen, Streupflanzen und Unkräuter der 
Ebene und der Alpen, bodenbestimmende Eigenschaften der Gewächse, 
Zusammensetzung der Wiesen in ihrer Abhängigkeit von Klima, Stand- 
ort und Culturmassregeln, landwirtschaftliche Regionen und Cultur- 
grenzen, Studium der Alpweiden und Alpmatten. Allgemeinere Gesichts- 
punkte werden erörtert bei der Beobachtung biologischer Erscheinungen 
(BlĂĽthenbiologie, Anpassungserscheinungen an Klima und Standort, 
Schutzmittel der Pflanzen). 

Die Mannigfaltigkeit der naturhistorischen Verhältnisse unseres 
Landes ermöglicht es, den Studirenden die verschiedenartigsten Vege- 
tationen vorzufĂĽhren. Die Umgebung von ZĂĽrich (Uto, ZĂĽrichberg, 
Katzensee, Robenhauser-Moor) bietet Wiesen, Aecker, Wald und Sumpf 
in reichem Wechsel; die Alpenflora wird am Vierwaldstätter-See 
(Rigi, Pilatus), im Glarnerland (Sandalp, Sandgrat, Murgthal, MĂĽrtschen- 
stock) und Graubünden (St. Antönien, Avers, Bergell, Engadin) studirt; 
dabei wird auch alp wirtschaftlicher Verhältnisse gedacht. Den Süden 
unseres Landes mit seinen so stark abweichenden floristischen und 
landwirtschaftlichen Verhältnissen lernen wir auf den Pfingst-Excur- 
sionen in's Tessin und Wallis kennen. 

Die meisten Studirenden legen sich Herbarien an; die Resultate 
der grösseren Excursionen werden in nachträglichen Besprechungen 
noch näher fixirt.« 

б) Zoologie (Referent: Prof. Dr. C . Keller j, »Den Studirenden der 
landwirtschaftlichen Abteilung ist Gelegenheit geboten, jeden Samstag 
Nachmittag sich an den zoologischen Excursionen zu beteiligen, 
wobei die biologischen Verhältnisse der heimischen Thierwelt in der 
freien Natur demonstrirt werden. Im Vorsommer werden einzelne 
Excursionen speciell den tierischen Obstbaufeinden und Weinbau- 

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feinden gewidmet; im Verein mit den Forstcandidaten sind weitere 
Excursionen den fĂĽr den Waldbau wichtigen Thieren gewidmet Auf 
einer grösseren Sommer-Excursion erlangen jeweilen auch die schweize- 
rischen Hausthierracen besondere BerĂĽcksichtigung, ebenso ein in der 
Nähe von Zürich gelegener Wildpark.« 

c) Geologie (Referent: Professor Dr. A. Heim), »Auf den 6 — 10 
geologischen Excursionen, die allsommerlich stattfinden, werden neben 
den strati graphischen, palaeontologischen und tectonischen Verhältnissen 
der Excursionsgebiete auch eine Reihe von Verhältnissen besprochen, 
die fĂĽr den Landwirth von directem Interesse sind. Der Boden wird 
mit Bezug auf seine Entstehung, seine Fruchtbarkeit, seine Durch- 
feuchtung, seine Quellbildung beurtheilt; es wird auf den Zusammen- 
hang zwischen Untergrund und Vegetation aufmerksam gemacht, es 
werden Rutschgebiete und deren Melioration, Wildbäche und deren 
Verbauung, Steinschläge und deren Verhinderung studirt. In der 
Umgebung ZĂĽrichs lernt man das Erraticum und seinen gĂĽnstigen 
Einfluss auf die Fruchtbarkeit des Bodens kennen, im Jura studirt 
man die Kalkformationen, in den Alpen neben den gewaltigen tecto- 
nischen Verschiebungen die Alpengesteine, im Höhgau die vulcanischen 
Erscheinungen, und auf einer grossen alpinen Schluss-Excursion die 
Gletscherverhältnisse, die Verwitterung im Hochgebirge, die Erschei- 
nungen der Thalbildung u. a. m.« 

II. Landwirthschaftswissenschaft. 

Unter diesem Titel können für vorliegenden Zweck die Haupt- 
glieder der Fachdisciplinen zusammen gefasst werden, und ordnen sich 
demgemäss auch die Hülfsmittel für dieselben nach anderen Gesichts- 
punkten, wie diejenigen fĂĽr die naturwissenschaftlichen Disciplinen. 

a. Die landwirthschaftliche Bibliothek . 

Dieselbe bildet einen Theilbestand der umfangreichen Bibliothek 
des eidgen. Polytechnikums und steht mit allen deren ĂĽbrigen Gliedern 
unter einheitlicher Verwaltung. Von den 36818 Bänden, welche die 
Gesammt-Bibliothek enthält, gehören nach der neuesten Zusammen- 
stellung nicht weniger als 2496, also nahezu 7%, dem Wissensgebiete 
der Land- und Forstwirtschaft an. Daraus ist zu ersehen, dass die 
Litteratur der Bodenculturgewerbe in der centralen Sammlung eine 
verhältnissmässig reiche Vertretung hat. In dieser behauptet aber 
wiederum die Landwirtschaft eine sehr vorteilhafte Stellung, ein 
Ergebniss, welches wesentlich darauf zurĂĽckzufĂĽhren ist, dass dem 
Polytechnikum schon vor der GrĂĽndung der landwirtschaftlichen 
Schule mehrere Special-Sammlungen ĂĽber Landwirtschaft als Geschenke 


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zugeflossen, dann aber seither wohl alle beachtenswerthen neueren 
literarischen Erscheinungen des Faches regelmässig erworben wor- 
den sind. 

Ausser jenem Antheile verfĂĽgt die landwirtschaftliche Schule 
zum Gebrauche fĂĽr die Fach-Docenten noch ĂĽber eine Handbibliothek, 
welche in dem Lehrgebäude der Anstalt aufgestellt ist und von der 
Direction der Sammlungen verwaltet wird. 

Mit der Bibliothek des Polytechnikums steht ein fĂĽr alle An- 
gehörigen desselben benutzbares Lesezimmer in Verbindung, in welchem 
eine grosse Zahl nach den einzelnen Wissensgebieten geordneter Zeit- 
schriften ausgelegt ist. Unter diesen sind auch alle bedeutenderen 
landwirtschaftlichen Fachjournale der Schweiz und der Nachbarländer 
vertreten. 


b. Die landwirthschaftlichen Sammlungen . 

Dieselben befinden sich in der I. Etage des Lehrgebäudes in 
dem grossen Ecksaale Nr. 6 ,an der West- und SĂĽdfront. (Vgl. Tafel 
II und Tafel VI), unmittelbar anschliessend an den Hörsaal Nro. 5, 
von dessen Innerem die Tafel VII eine Anschauung giebt. 

Die Einrichtung und die Verwaltung der Sammlungen wurde 
schon zur Zeit der Eröffnung der Schule dem Verfasser übertragen, 
welcher diese Aufgabe bis zum Jahre 1891, also volle 20 Jahre, bei- 
behielt. Den BemĂĽhungen, die Collectionen zu begrĂĽnden, auszustatten 
und aus den allerbescheidensten Anfängen heraus auf die Höhe ihrer 
Reichhaltigkeit zu erheben, kam es allerdings vorteilhaft zu Statten, 
dass die Schulbehörde in Anerkennung der Tragweite dieses Lehr- 
hĂĽlfsmittels schon in den ersten Jahren unterstĂĽtzend eintrat und mehr- 
fach ausserordentliche ZuschĂĽsse bewilligte, um eine breite Grundlage 
schaffen zu helfen. In der allmählichen Erweiterung des Bestandes 
hat Verfasser so viel nur immer möglich die jeweiligen Vorschläge 
und Anträge der beteiligten Docenten berücksichtigt, wodurch es 
gelang, den verschiedenen Lehrgebieten eine gleichmässige Vertretung 
zu sichern. 

Im Jahre 1891 ging die Verwaltung der Sammlungen in Folge 
RĂĽcktritts des Verfassers an den Docenten //. Schfiecbeli ĂĽber, welcher 
dieselbe in gleichem Sinne weiterfĂĽhrt. 

Nachstehend folgt ein Verzeichniss des Inhaltes der Sammlungen 
in Ordnungsgruppen, wie sie schon zur Zeit der ersten Einrichtung 
gebildet worden sind. Dabei ist aber zu bemerken, dass die Nummern 
sich nicht ausnahmslos auf Einzelobjecte, sondern mehrfach wiederum 
auf je besondere Collectionen beziehen. 


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Das Bild ist folgendes: 

^Nro 0 * Gruppen = Object«! bezw. 

Einzel-Collectionen. 

1. Modelle von Spann- Werkzeugen fĂĽr die Bodenbear- 

beitung 122 

2 . » » Geräthen und Maschinen für die Saat, 

Erndte und Entkörnung und für die 
DĂĽngervertheilung 24 

3. » » Geräthen und Maschinen für die Sor- 

tirung und Verarbeitung der Boden- 
erzeugnisse 25 

4. » » technischen Anlagen (Dungstätten, Stall- 

ungen, Selbsttränker, Raufen, Hopfen- 
Drahtanlagen, Hopfen-Trockenapparate, 
Feimengestelle, Futter-Pressfeimen, Ein- 
friedigungen, Ent- und Bewässerungen), 

Pläne von Güter-Zusammenlegungen . 44 

5. » » Fuhrgeräthen und Motoren .... 3 

6. » » Geräthen und Maschinen für das Mol- 

kereiwesen 20 

7. Geräthe und Maschinen in voller Ausführung . . 101 

8. Apparate fĂĽr landwirthschaftliche Untersuchungen 133 

9. HĂĽlfsmaterialien fĂĽr den landwirthschaftlichen Betrieb 

(je besondere Collectionen) 8 

10. Erzeugnisse der Landwirthschaft im rohen und verar- 

beiteten Zustande 65 

11. Samen- und Aehren-Sammlungen — Herbarien — 15 

12. Landwirthschaftlich nützliche und schädliche Thiere 153 

13. Landwirthschaftliche Erzeugnisse und Werkzeuge 

aus den Pfahlbauten 43 

14. Schädel und vollständige Skelete von Hausthieren, 

anatomische Präparate. — Wandtafeln 
fĂĽr den Unterricht in Anatomie des 
Hausthierkörpers und in Zootechnik . 239 

15. Thierärztliche Instrumente. — Apparate zum Mar- 

kiren der Thiere 75 

16. Sammlungen von pflanzenpathologischen Präparaten 

und von Unkrautsamen 12 

17. Geräthe und Apparate für Weinbau und Wein- 

behandlung und fĂĽr Obstcultur . . . 167 

18. Verschiedenes — darunter eine Handbibliothek und 

eine Sammlung von Feldmess- und 

Nivellir-Instrumenten 286 

Summa: 1535 


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Der Sammlungen fĂĽr die landwirthschaftlich-chemische Techno- 
logie ist bereits unter den HĂĽlfsmitteln fĂĽr den Unterricht in Chemie 
gedacht worden. 

c. Das landwirthschaftliche Versuchswesen . 

Hält man an dem Seite 50 entwickelten Grundsätze fest, dass 
die höhere landwirthschaftliche Schule auch die Aufgabe hat, für die 
Fortentwicklung der Wissenschaft ihres Faches thätig zu sein, und 
zieht man in Betracht, dass diese, weil ihr Gebiet der realen Erschei- 
nungswelt angehört, absolut ausser Stande ist, ihr System aus selbst- 
geschaffenen Begriffen zu construiren, also nothgedrungen aus der 
directen Beobachtung und Erfahrung schöpfen muss, so leuchtet ohne 
Weiteres ein, wie der Lehrer derselben auch beanspruchen muss, dass 
ihm die Gelegenheiten und die Mittel zu selbstständiger Beobachtung 
und Untersuchung zu Theil werden. Diesen Standpunkt hat auch 
unsere landwirthschaftliche Schule seither immer eingenommen. Nun 
ist zwar richtig, dass jeder Docent schon in den internen HĂĽlfsmitteln 
des Institutes gewissermassen einen Apparat besitzt, mittelst dessen 
er in seiner speciellen Richtung arbeiten und forschen kann. Und 
thatsächlich ist in dieser Hinsicht an unserer Anstalt im Laufe der 
Jahre Vieles, jedenfalls alles das geschehen, was mit den gegebenen 
Einrichtungen zu erzielen möglich war. Das schliesst aber nicht aus, 
dass derartige HĂĽlfsmittel mit besonderer Bezugnahme auf die An- 
forderungen des Faches einer Ergänzung bedürfen, und zwar auf dem 
Wege der DurchfĂĽhrung von landwirtschaftlichen Versuchen . Das 
ist ĂĽbrigens schon in dem GrĂĽndungsgesetze der landwirtschaftlichen 
Schule anerkannt worden, indem dasselbe der Anstalt wenigstens die 
VerfĂĽgung ĂĽber ein Versuchsfeld sicherte. Gleichwohl hat unsere 
Schule seither wiederholt und immer wieder betont, wie sehr es ihrer 
Entwicklung zu Statten kommen mĂĽsste, wenn sie in den Stand gesetzt 
würde, ihre Versuchsthätigkeit zu erweitern. Dabei handelte es sich 
ihr nicht etwa um solche vergleichend praktische Versuche, wie sie 
jeder einigermassen unterrichtete Landwirth in seinem eigenen Betriebe 
zu dem Zwecke anstellen und ausfĂĽhren kann, um unter den ihm 
gegebenen Verhältnissen gewisse in Frage stehende Verfahrungsweisen 
auf ihre Ergiebigkeit zu prĂĽfen. Derartige Operationen, so nĂĽtzlich 
und wichtig sie für die je vorliegenden Fälle auch sind, gestatten 
eben doch nicht eine Verallgemeinerung der gewonnenen Ergebnisse. 
Im Gegensätze zu ihnen stehen die wissenschaftlich angelegten und 
durchgefĂĽhrten Versuche, welche bezwecken, Thatsachen allgemeiner 
Bedeutung aufzuschliessen, über die Gesetzmässigkeit der Vorgänge 
aufzuklären, und zu zeigen, in welcher Weise die Ergebnisse einer 


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praktischen Verwerthung fähig sind. Solche Versuche in der Pflanzen-, 
der Thier- und der gewerblich- technischen Production mögen unter 
Umständen, je nach der Art der gestellten Frage, von dem Vertreter 
einer speciellen Richtung allein inscenirt werden. Sobald aber in ihnen 
ein Complex von Erscheinungen zur Geltung kommt, deren Erfor- 
schung Gegenstand je besonderer wissenschaftlicher Disciplinen ist, 
dann bedarf es auch einer gewissen Cooperation je mehrerer Vertreter 
dieser Wissensgebiete. Und da die Hochschule in dieser Hinsicht 
über Kräfte verschiedener Richtungen verfügt, so steht es auch ausser 
allem Zweifel, dass sich dieselbe in bevorzugter Weise dazu eignet, 
zugleich eine Stätte für landwirtschaftliches Versuchswesen zu sein. 

Diesem Gesichtspunkte folgend, hat die landwirtschaftliche Schule 
des Polytechnikums seit ihrem Bestehen jeden Anlass benutzt, um 
ihre WĂĽnsche auf Erweiterung der Versuchs-Gelegenheiten zur Gel- 
tung zu bringen. Leider geschah das nicht durchweg mit dem erhofften 
Erfolge. 

Alsbald nach Eröffnung der landwirtschaftlichen Schule wurde 
auch das ihr ĂĽberwiesene Versuchsfeld im Strickhof eingerichtet und 
seinem Zwecke dienstbar gemacht. Dasselbe bildete den Grundstock 
des Versuchswesens der Schule und auf Jahre hinaus die einzige An- 
lage dieser Art. Näheres über den seitherigen Betrieb des Versuchs- 
feldes findet der Leser an späterer Stelle. 

Schon im Jahre 1873 beantragte Verfasser die Einrichtung zu 
analogen Versuchen in der Thierproduction und zu diesem Behufe die 
Anlage eines Versuchsstalles, fĂĽr dessen Erstellung er zugleich einen 
detaillirten Plan-Entwurf nach dem Vorbilde der bezĂĽglichen Bauten 
an der landwirtschaftlichen Versuchsstation in MĂĽnchen eingereicht 
hatte. Es lag dabei zunächst die Absicht vor, auf dem Wege des 
Versuches den Fragen der Aufzucht junger Thiere, der Ernährung 
des Milchviehes, der Futterverwerthung durch Milch- und Fleisch- 
production u. a. m., sodann aber auch denjenigen der Vererbung 
näher zu treten. Der Schweizer. Schulrath war grundsätzlich dem 
Vorschläge zugeneigt, wie insbesondere die Thatsache beweist, dass 
er es gestattete, einer Beschreibung der den Zwecken des Institutes 
dienenden Bauanlagen, welche dem Programm der polytechnischen 
Schule vom Jahre 1873 beigegeben war, die Bemerkung zuzufĂĽgen, 
dass die Verwirklichung des angeregten Projectes in Aussicht stehe. 
Gleichwohl sollten sich unsere Hoffnungen nicht erfüllen, da die Behörde 
den damaligen Zeitpunkt fĂĽr die Verfolgung des Planes nicht fĂĽr 
geeignet hielt, mittlerweile aber, wie wir sehen werden, sich anderweite 
Probleme dazwischendrängten , vor welchen die ursprüngliche Idee 
zurĂĽcktreten musste. 


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Zur Zeit der Eröffnung unserer Schule war von einer plan- 
mässigen Controle des Handels in concentrirten Dünge- und Futter- 
mitteln in der Schweiz noch keine Rede. Das Einzige, was hierin 
geschah, bestand in der sog. »Lagercontrole«, im Gegensätze zu der 
Controle der gegen Garantie fĂĽr gewisse Gehalte verkauften Waare. 
Jene Lagercontrole wurde s. Z. durch Vermittlung des Schweizer, 
landwirtschaftlichen Vereins geübt, und als unsere Anstalt in’s Leben 
getreten war, wurde die Ausführung der nötigen Untersuchungen 
dem neu berufenen Professor fĂĽr Agriculturchemie, E. Schulze , ĂĽber- 
tragen. Indessen zeigte sich, dass die Erfahrung, welche man ander- 
wärts bereits über die Lagercontrolen gemacht hatte, auch hier zutraf, 
die Erfahrung nämlich, dass dieselben dem Abnehmer absolut keinen 
ausreichenden Schutz gegen Uebervortheilung »gewähren, also im 
Grunde genommen ihr Ziel verfehlen. Auf Grund einer Vereinbarung 
mit Professor Schulze erörterte daraufhin Verfasser den Gegenstand 
in der Direction des Schweizer, landwirtschaftlichen Vereins mit dem 
Vorschläge, dass dieser sich für das System der Controle der ver- 
kauften Waare entscheiden und zu diesem Behufe bei den Behörden 
fĂĽr die Etablirung einer amtlichen Untersuchungsstation mit Anleh- 
nung an die landwirtschaftliche Schule des Polytechnikums verwenden 
möge. Die Anregung wurde in durchaus zustimmendem Sinne auf- 
genommen. Aber bevor noch das mit dem Referate ĂĽber diese Frage 
beauftragte Mitglied der Direction, Professor E. Landolt, seinen Bericht 
erstattet hatte, brachte der Vereinspräsident in seiner Eigenschaft als 
Mitglied des Nationalstes den Gegenstand schon in der Winter- 
session 1874/75 der Bundesversammlung zur Sprache, indem er in 
einer auf die Förderung der Landwirtschaft bezüglichen, von noch 
mehreren anderen Rathsmitgliedern Unterzeichneten Motion u. a. auch 
zur GrĂĽndung einer agriculturchemischen Untersuchungsstation am 
Polytechnikum Anregung gab. Nachdem der Bundesrath den Schweizer. 
Schulrath zur Aeusserung ĂĽber die Frage eingeladen, beauftragte 
dieser den Verfasser mit Erstattung eines Gutachtens. Dasselbe ist 
s. Z. mit dem schulräthlichen Berichte im Bundesblatte veröffentlicht 
worden. Das Schlussergebniss war , dass die eidgen. Räthe dem 
Projecte zustimmten. In Folge dessen trat dann die agriculturchemische 
Untersuchungsstation bereits im Jahre 1878 in’s Leben, gleichzeitig 
aber auch die Samencontrolstation, welche bis dahin der zu ihrer Lei- 
tung berufene Dr. F. G. Stehler bereits als Privatunternehmen in Bern 
eingerichtet hatte. Ueber die weitere Entwicklung dieser Anstalten 
geben die unten folgenden Berichte Auskunft. 

Das Jahr 1882 brachte eine abermalige Anregung im Sinne der 
Erweiterung des landwirtschaftlichen Versuchswesens an der land- 


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wirthschaftĂĽchen Schule des Polytechnikums. Dieselbe erfolgte in 
dem mehrfach erwähnten, an den Schweizer. Bundesrath erstatteten 
amtlichen Enquete-Berichte des Verfassers über »Massregeln zur För- 
derung der Landwirtschaft«, und zielte darauf ab, an unserer Anstalt 
eine eigentliche Versuchsstation zu etabliren. Von den ĂĽbrigens in 
voller Uebereinstimmung mit den Ansichten seiner Collegen gelieferten 
Darlegungen des Verfassers mögen hier auszugsweise nur folgende 
Sätze (S. 142 ff.) reproducirt werden. 

»Schon bei den amtlichen Verhandlungen über die Frage der 
GrĂĽndung dieser (Control-)Stationen wurde daraufhingewiesen, dass die- 
selben das Interesse der schweizerischen Landwirtschaft nicht erschöpfen, 
dass sie gewissermassen nur als Uebergangsstufe zu einer weiteren 
Ausgestaltung des landwirtschaftlichen Versuchswesens anzusehen 
seien, und dass dieses erst einen gewissen Abschluss durch Erweite- 
rung der Untersuchungsstation in eine Forschungs-, d. h. eine eigentliche 
Versuchsstation finden könne. Referent bezieht sich hinsichtlich der 
Einzelheiten auf den Inhalt des s. Z. an den Schweizer. Schulrath zu 
Händen des Schweizer. Bundesrathes erstatteten Gutachtens, welches 
diesen Entwicklungsgang ausdrĂĽcklich vorgesehen hat. Mittlerweile 
haben sich aber die Aufgaben der Landwirte im Bereiche der Pflanzen- 
cultur, insbesondere der DĂĽngung, sodann der Viehhaltung, noch er- 
weitert und verschärft, wie gerade die Thatsache beweist, dass dieselben, 
so weit ĂĽberhaupt Fragen der Technik des Faches in Betracht kommen, 
in dem mĂĽndlichen und schriftlichen Austausch der Ansichten und Er- 
fahrungen der Landwirte stets im VordergrĂĽnde stehen. Auch der 
wachsende Verbrauch von Handels-Dünge- und -Futtermitteln bestätigt 
das. Unter solchen Umständen ist in den Kreisen der Praktiker das 
Bedürfniss nach einer Anstalt, welche sich planmässig den in dieses 
Gebiet einschlagenden Forschungsaufgaben widmet, von Tag zu Tag 
lebhafter und dringender empfunden , und ist demselben auch schon 
verschiedentlich bestimmter Ausdruck gegeben worden. 

Es handelt sich hierbei um ein Institut, welches in der Art der 
Auswahl, der Anlage und DurchfĂĽhrung von Versuchen im Pflanzen- 
bau und in der Viehhaltung, unter BerĂĽcksichtigung der vielfach eigen- 
artigen land wirthschaftĂĽchen Betriebsweise in der Schweiz, sich den 
unmittelbaren BedĂĽrfnissen der Praxis anschliesst, d. h. nur Probleme 
aufgreift, deren Lösung eine Nutzanwendung und Verwerthung in den 
nächstliegenden Operationen des Betriebes verspricht. Damit erstrebt 
unsere Landwirtschaft nicht mehr und nicht weniger, als diejenige 
anderer Länder, welchen solche Anstalten, Dank dem Beistände ihrer 
Behörden, schon längst zu Theil geworden sind. — Die Richtung, in 
welcher eine solche Station zu arbeiten hätte, ist die chemisch-physio- 


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logische, und um ihr einen ergiebigen Wirkungskreis zu eröffnen, 
wĂĽrde es erfordern, dass sie ihren Ausgangspunkt an der agricultur- 
chemischen Controlstation in dem Sinne nehme, dass diese mit dem 
erforderlichen Apparate — Versuchsland und Versuchsstall mit allem 
Zubehör — ausgestattet werde, analog dem Verfahren, welches in der 
AusrĂĽstung auch der Samencontrolstation mit einem Forschungsfelde 
eingeschlagen, und mit welchem diese zugleich zu einer Versuchsstation 
für Futter-, insbesondere für Gräserbau erhoben ward. Die chemische 
Controle wĂĽrde der agriculturchemischen Versuchsstation verbleiben 
und eine unter der oberen Leitung des Vorstehers der letzteren auf 
Grund der bestehenden Regiemente fortzufĂĽhrende besondere Abthei- 
lung derselben bilden. 

FĂĽr die auszufĂĽhrenden DĂĽngungs - Versuche bedarf es ausge- 
dehnter Flächen. Dem in unmittelbarer Nähe der Stadt immer beschwer- 
lichen und kostspieligen Betriebe eines solchen Versuchsfeldes in 
Eigenregie wird die Anlehnung an die Domaine Strickhof, eventuell 
eine Verbindung mit dem dort schon eingerichteten, von der land- 
wirtschaftlichen Schule des Polytechnikums bewirtschafteten Versuchs- 
lande vorzuziehen sein. Dabei wären aber noch Düngungsversuche 
an verschiedenen Betriebsstellen des Landes, organisirt nach einem 
einheitlichen Plane, und durchgeführt unter dem Beistände der prak- 
tischen Landwirte, von der Versuchsstation zu veranstalten. Eine solche 
Massregel ist nicht etwa ein Notbehelf, sondern geradezu Bedingung 
einer ausgiebigen Forschung im Gebiete der Anwendung der Grund- 
sätze der Düngerlehre. — Für die Zwecke der Fütterungs-Y e rsuche, 
welche im Hinblick auf die hervortretende Bedeutung der Viehhaltung 
fĂĽr unser Land besonderer Beachtung empfohlen sein sollen, bedarf 
es aber eines angemessen eingerichteten Versuchsstalles mit entsprechen- 
den Vorrathsräumen « »Zur Empfehlung des Vorschlages darf 

schliesslich noch bemerkt werden , dass ein Institut dieser Art ein 
ĂĽberaus werthvolles HĂĽlfsmittel der Unterweisung und Uebung fĂĽr 
die landwirtschaftliche Schule des eidgenössischen Polytechnikums 
bilden und deren Wirksamkeit wesentlich erweitern wĂĽrde, eine Vor- 
aussicht, welche durch die Erfahrungen an den in dieser Hinsicht 
reichlich ausgestatteten landwirtschaftlichen Hochschulen ĂĽberall be- 
stätigt wird. Andererseits wirkt aber diese Anlehnung der Versuchs- 
anstalt an die landwirtschaftliche Schule des Polytechnikums, an welcher 
fĂĽr alle Zweige der einschlagenden Grund- und Fachwissenschaften 
besondere Lehrer tätig sind, durch deren gelegentliche oder planmässige 
Beteiligung an dem Versuchs wesen auch auf dieses befruchtend 
zurĂĽck. 

Es liegt der Gedanke nahe, eine solche Versuchsanstalt auch den 
Aufgaben der Weinbehandlung, und dann namentlich der Milchwirth - 


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schaft dienstbar zu machen, da sich bekanntlich auf diesen Gebieten 
ein weites Feld naturwissenschaftlicher Forschung aufgethan hat. Der 
Berichterstatter theilt diese Ansicht und schlägt daher vor, derartige 
Arbeiten in das Programm einer solchen Anstalt, wie er sie dem 
Lande wünscht, aufzunehmen.« 

Im AnschlĂĽsse hieran wurden dann noch mehrere Wege besprochen, 
auf welchen eine geeignete Verbindung des milchwirthschaftlichen 
Versuchs- und Unterrichts wesens an der landwirtschaftlichen Schule 
zu erzielen wäre. 

Alle diese Anregungen und Vorschläge blieben leider ohne 
Erfolg. Und zwar keineswegs desshalb, weil die vorberathenden 
Commissionen und die Behörden die Tragweite derselben nicht gewür- 
digt und nicht anerkannt haben, sondern lediglich aus dem Grunde, 
weil eben gleichzeitig zahlreiche Anträge auf Massregeln zur Förderung 
der Landwirtschaft Vorlagen und bei der PrĂĽfung derselben sich immer 
diejenigen in den Vordergrund drängten, welche als die dringlichsten 
und leichtest realisirbaren erachtet wurden. 

Nach Ablauf eines weiteren Jahres (1883), als die oben bereits 
erwähnte Motion des Nationalrathes Baidinger zur Verhandlung kam, 
benutzte die zu einem Gutachten hierĂĽber aufgeforderte Conferenz der 
landwirtschaftlichen Schule den Anlass, u. a. die Einrichtung je eines 
Versuchs - und Demonstrations- Feldes fĂĽr Obst - und Weinbau, welche 
unserer Anstalt als Forschungs- und Lehrobject in den einschlagenden 
Fächern dienen sollten, vorzuschlagen. Der in jeder Richtung aus- 
reichend begründete Antrag fand bei den Behörden eine durchaus 
geneigte Aufnahme. Nach Genehmigung desselben erfolgten sofort 
die erforderlichen Einrichtungen, und gediehen diese auch alsbald so 
weit, dass beide Gärten schon in den Jahren 1887 und 1888 in Betrieb 
gesetzt werden konnten. Ueber die seitherigen Ergebnisse desselben 
finden sich nähere Angaben in den unten folgenden Referaten. 

Das Jahr 1886 brachte eine neue Anregung, indem der Schweizer, 
landwirtschaftliche Verein bei den Bundesbehörden die Errichtung 
einer »milchwirthschaftlichen Centralstelle« an der landwirtschaftlichen 
Schule in Vorschlag brachte und zugleich ein von seinen Mitgliedern 
Ander egg und BĂĽchi entworfenes Programm fĂĽr die gewĂĽnschte 
Anstalt vorlegte. Mit einem Gutachten hierüber beauftragt, erklärte 
die Conferenz der landwirtschaftlichen Schule, sich mit der Form, 
in welcher das Institut errichtet werden solle, nicht befreunden zu 
können, und beantragte sie mit guten Gründen die Verwirklichung 
des Gedankens zunächst durch eine andere, den gegebenen Verhält- 
nissen besser anschliessende Organisation im Sinne der Einrichtung 
einer besonderen Abteilung des agriculturchemischen Laboratoriums. 


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Dabei betonte sie ausdrĂĽcklich, dass die geplante Milchversuchsstation 
»an das Polytechnikum in Zürich gehöre«, fügte sie aber hinzu, dass 
die Errichtung »eines grossen, mit eigenem Sennereibetrieb verbun- 
denen milch wirtschaftlichen Institutes« in Zürich allerdings auf kaum 
überwindliche Schwierigkeiten stossen werde. — Das Gutachten der 
Lehrerschaft wurde später in No. 50 d. J. 1887 des Schweizer, land- 
wirtschaftlichen Centralblattes veröffentlicht , und ist somit jedem 
Interessenten Gelegenheit gegeben, sich durch Einsicht in dieses Acten- 
stĂĽck von der Stellung, welche die Docenten unserer Schule in dieser, 
mittlerweile übrigens von den Behörden nicht weiter verfolgten Frage 
eingenommen haben, ein richtiges Bild zu verschaffen. 

Unser Enquete-Bericht hatte sich auch mit der Errichtung einer 
landwirtschaftlichen Maschinenprüfungsstation beschäftigt und dieselbe 
mit einlässlicher Begründung empfohlen. Der Gedanke wurde damals 
abgelehnt, später aber (1890) von der Gesellschaft schweizerischer Land- 
wirte wieder aufgegriffen. Der erneuten Anregung wurde eine gĂĽnstige 
Aufnahme zu Theil, indem insbesondere der Schweizer. Schulrath, an 
welchen die Eingabe jener Gesellschaft gerichtet war, auf dieselbe ein- 
ging und die nötigen Verhandlungen einleitete. Leider konnte das 
Project in Folge Hinscheidens des Professor Fritz, welcher fĂĽr die 
Leitung des Instituts, dessen Sitz die landwirtschaftliche Schule Strick- 
hof bilden sollte, in Aussicht genommen war, nicht fortgefĂĽhrt werden. 
Statuten, Regiemente, Verträge waren schon vollständig entworfen 
und den Behörden zur Genehmigung unterbreitet. 

In Folge einer in der Bundesversammlung (1887) erheblich er- 
klärten, auf die Gründung einer Schweizer. Milchversuchsstation ab- 
zielenden Motion des Nationalraths Häni hat der Bundesrath bekannt- 
lich der Bundesversammlung ein von seinem Landwirtschafts-Depar- 
tement entworfenes Project für eine in der Nähe von Bern zu etablirende 
land - und milchwirthsc häßliche Versuchs - und Untersuchungsanstalt 
zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso bekannt ist, dass die Lehrer- 
schaft unserer Anstalt inzwischen bei der Schulbehörde dahin vorstellig 
geworden ist, dass das in’s Auge gefasste Institut in der Nähe von 
ZĂĽrich errichtet und mit der landwirtschaftlichen Schule in Verbindung 
gebracht, eventuell aber das Project in der Weise geteilt werden 
möge, dass die milchwirthsc häßliche Versuchsstation in der Nähe von 
Bern, die landwirtschaftliche dagegen in der Nähe von Zürich erstellt 
werde. — Nach Lage der Verhältnisse, und da die Verhandlungen 
ĂĽber den Gegenstand noch nicht abgeschlossen sind, muss hier von 
einer näheren Erörterung desselben Umgang genommen werden. — 

Wie aus diesen Darlegungen ersehen werden wolle, hat die land- 
wirtschaftliche Schule des Polytechnikums sich seit langer Zeit eifrig 


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bemĂĽht, in den Besitz von landwirthschaftlichen Versuchsanstalten zu 
gelangen. Sie that das ihrer selbst und der guten Sache willen, und 
mit schwerwiegenden GrĂĽnden. Und wenn sie auch nur Einiges, nicht 
Alles erreichte, so wird sie gleichwohl auch ferner bei den Grundsätzen, 
welche sie seither als richtig erkannt und vertreten hat, beharren. 
In dieser ihr einmal durch ihre Aufgabe zugewiesenen Stellung darf 
sie aber auch erhoffen, dass alle von Rechts- und BilligkeitsgefĂĽhl durch- 
drungenen Kreise in den Anstrengungen unserer Schule fĂĽr eine 
Erweiterung ihrer Hülfsmittel zur Yersuchsthätigkeit wie überhaupt 
fĂĽr die Befestigung der Bedingungen ihrer gedeihlichen Wirksamkeit 
nichts Anderes erblicken werden, als den Ausdruck ausgeprägten 
Pflichtbewusstseins. 

Wir lassen nunmehr noch die Berichte ĂĽber die Anlage und den 
Betrieb unserer Versuchsfelder folgen. 

aa) Der Versuchs-Obstgarten. 

(Referent: Docent E. Mertens?) 

Dieser Garten ist in erster Linie ein Demonstrationsfeld; die im 
Hörsaal besprochenen Culturverfahren werden hier in Gegenwart der 
Studirenden ausgefĂĽhrt, und wird ihre Wirkung im Verlauf der Vege- 
tationszeit verfolgt. 

Der Obstgarten lehnt sich östlich an das lange Viereck, den 
botanischen Garten, welcher das Lehrgebäude umgiebt. ^Si ehe Taf. VIII.) 
Er misst 15 Are und ist in Beete eingetheilt, die von Norden nach 
SĂĽden laufen. Die Einfriedigung besteht nach Westen, SĂĽden und 
Osten aus einer Staketenhecke , nach Norden aus einer 3 m hohen, 
reichlich mit Luftkammern versehenen Backsteinmauer. 

Betreten wir das Demonstrationsfeld durch den Haupteingang 
westlich, und verfolgen wir den quer durch dasselbe fĂĽhrenden Weg, 
so bietet sich uns nachstehende Anordnung in der Bepflanzung. 

1. Rabatte, längs der Westgrenze: 

rechts , Stachelbeersträucher, als Spaliere gezogen, 

links, Brombeeren-Sortiment. 

2. » , an doppelten Spaliergestellen: 

rechts , doppelt veredelte schiefe Cordons von Aepfeln 
und Birnen, 

links, Palmetten von Pflaumen, Zwetschgen, Reine- 
clauden, Mirabellen und Aepfeln. 

3. » , rechts u. links, Birnbäume in Spindel-Pyramidenform. 

4. » , » verschied. Kern- und Steinobstbäume, 

in Pyramiden-, Busch- u. Becherform. 


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5. Rabatte, an doppelten Spaliergestellen: 

rechts , einfach veredelte schiefe Cordons von Aepfeln 
und Birnen, 

links f Palmetten von Kern- und Steinobstbäumen. 

6. » , ein Feld, enthaltend: 

rechts , Aepfel als wagrechte Cordons, hochstämmige 
Stachelbeerbäume, Birnbäume, ächte u. hoch- 
stämmige Pyramiden und Spiralcordons, 

links , Aepfel, wagrechte Cordons, hochstämmige 
Stachelbeerbäume , Birnbäume , ächte Pyra- 
miden und Spiralcordons. 

In der Axe des Weges befindet sich hier ein kreisförmiges 
Beet mit einer FlĂĽgelpyramide (Birnbaum) bepflanzt. 

Auf dem letzten Felde rechts stehen schwarze Maulbeeren, Cor- 
nelkirschen, Mispeln und die zu Unterlagen fĂĽr Obstgattungen ge- 
bräuchlichen Wildlinge. 

Das letzte Feld links wird als kleine Baumschule benutzt und 
beherbergt noch einige Haselnusssträucher und eine Edelkastanie. 

Längs der südlichen Einfriedigung steht ein kleines Himbeer- 
sortiinent, der Ostgrenze nach sind Kirschen- und Weichselspaliere 
angebracht, und die nach Norden den Garten abschliessende Mauer ist 
mit Tafelreben-, Pfirsich- und Aprikosenspalieren besetzt. Erdbeer- 
pflanzungen bilden die Einfassung der Wege. 

Der Sortenzahl nach sind die Gattungen wie folgt vertreten: 


Aepfel 

93 

Sorten 

Kirschen u. Weichsein 

20 

Sorten 

Aprikosen 

3 


Schw. Maulbeeren 

1 

» 

Birnen 

130 


Mispel 

1 

» 

Brombeeren 

17 


Pflaumen 

14 

» 

Erdbeeren 

41 


Pfirsiche 

20 

» 

Haselnuss 

3 

» 

Quitten 

4 


Himbeeren 

9 

» 

Reben 

12 


Johannisbeeren 

22 


Stachelbeeren 

40 


Kastanie 

1 






Wie Eingangs betont, dient der Garten vornehmlich der Demon- 
stration; zu einem Versuchsfeld ist dessen Fläche zu sehr beschränkt; 
sind doch die meisten Obstsorten hier nur durch ein Exemplar ver- 
treten, und aus dem Verhalten eines einzigen Individuums lassen sich 
keine unanfechtbaren SchlĂĽsse ziehen. Immerhin wird das Versuchs- 
wesen gepflegt, soweit die Umstände es gestatten, und zwar in folgen- 
den Richtungen: 

1. Ueber jede Pflanze wird Buch geführt; Blüthezeit, Stärke des 
Triebes, Schnitt, Ertrag quantitativ und qualitativ, etwa vorkommende 


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Krankheitserscheinungen etc. werden regelmässig vermerkt. Nach 
einer Reihe von Jahren wird aus der Zusammenstellung dieser Notizen 
der wahrscheinliche Werth der einzelnen Sorten unter unseren klima- 
tischen und Bodenverhältnissen ersichtlich. Um den absoluten Werth 
kennen zu lernen, müsste man je 10—12 Exemplare der gleichen 
Art neben einander beobachten können. 

2. Der PrĂĽfung des Einflusses der doppelten Veredelung sind 
zwei Rabatten, mit 256 Stück Birn- und Aepfelbäumchen, gewidmet 

3. Eine Anzahl von Birnpyramiden, aus rauher Gegend bezogen, 
steht neben einer Reihe eben solcher Bäumchen aus einer warmen 
geschĂĽtzten Baumschule. Die Zeit wird lehren, ob die Bezugsquelle 
einen wesentlichen Einfluss auf das spätere Gedeihen der Bäume hat. 

Alle diese Versuche können erst nach langjähriger Durchführung 
brauchbare Ergebnisse liefern. 

bb) Der Versuchs-Weinberg. 

(Referent: Docent H. Krauer.) 

Der Weinberg liegt an der Schmelzbergstrasse oberhalb der Stern- 
warte in Fluntern (Siehe Tafel X), 474 — 480 m über Meer, ist nach Süd- 
Südwesten abgedacht und hat einen Flächeninhalt von 25 , i 4 Are. Der 
Boden gehört der Molasseformation an und ist von mittlerer Bindigkeit 

1. Anlage und Zweck. 

In erster Linie dient der Weinberg dazu, den Studirenden die 
hauptsächlichsten der in unserem Vaterlande üblichen Erziehungsarten, 
sowie die wichtigsten Rebensorten der Schweiz vor Augen zu fĂĽhren. 

Von letzteren ist den vier Hauptsorten, welche sich der grössten 
Verbreitung erfreuen — Gutedel (Chasselat oder Fendant), Elbling, 
grosser Räuschling und schwarzer Burgunder (Pineau noir) — die 
grösste Fläche eingeräumt; dann kommen in weniger Exemplaren 
die Sorten mit kleineren Verbreitungsbezirken. Besondere Aufmerk- 
samkeit wird verschiedenen frĂĽhreifenden Sorten geschenkt, die bis 
anhin fast ausschliesslich als Tafeltrauben am Spalier gezogen wurden, 
von denen aber wahrscheinlich einige auch fĂĽr den freien Weinberg 
sich eignen wĂĽrden. 

In zweiter Linie soll der Weinberg als Versuchsfeld in den ver- 
schiedensten Richtungen dienen. 

Das betreffende Areal wurde im Jahre 1887 erworben und mit 
Neujahr 1888 angetreten. Es war bereits mit Reben bepflanzt; diese 
befanden sich aber in sehr schlechtem Zustande, so dass, um die oben 
angefĂĽhrten Zwecke zu erreichen , eine successive Rodung und Neu- 


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bepflanzung sich als nothwendig herausstellte. Diese Arbeiten gelangten 
in den Jahren 1888 bis und mit 1891 zur AusfĂĽhrung. 

Das Areal wurde in 5 gleich grosse Parcellen eingetheilt. In 
jeder derselben sind die Distancen so gewählt, dass die Weinstöcke 
auf Zapfen, Rundbogen und Streckbogen geschnitten werden können. 
Die Distanz zwischen den Reihen beträgt 90 cm, diejenige der Stöcke 
innerhalb der Reihen je nach der Erziehungsart 75, 90 und 120 cm. 

In Parcelle I , welche das Sortenversuchsfeld im eigentlichsten 
Sinne bildet, sind von den wichtigsten der dem Kanton Wallis ange- 
hörenden Sorten je einige Exemplare angepflanzt. Daneben finden 
sich die oben berĂĽhrten frĂĽhreifenden Sorten, und sodann solche, 
welchen nur locale Bedeutung zukommt , oder die auch anderwärts 
nur versuchsweise cultivirt werden. 

Parcelle II enthält ebenfalls derartige Versuchsreben, und ferner 
schwarze und rothe Burgunder in verschiedenen Varietäten, und Par- 
celle III ist der MĂĽllerrebe und verschiedenen Spielarten des schwarzen 
Burgunders gewidmet. 

Parcelle IV enthält Gutedel, und Parcelle V Elbling und Räuschling. 

2. Versuchswesen. 

Versuche im Weinberge mĂĽssen bekanntlich, sollen sie sichere 
Resultate ergeben, Jahre lang vorgenommen werden. Auch braucht 
es zur Vergleichung eine grössere Anzahl von gleichaltrigen, im Er- 
trage stehenden Stöcken. Es fehlten also, wenn man das jugendliche 
Alter der ganzen Anlage berĂĽcksichtigt, von vorneherein die Grund- 
bedingungen fĂĽr eine ganz exacte DurchfĂĽhrung der Versuche, und 
daraus ergiebt sich, dass in Bezug auf die Mehrzahl der letzteren, mit 
Ausnahme der Veredlungsversuche, von welchen unten die Rede sein 
wird, noch nicht von positiven Resultaten gesprochen werden kann. 
Gleichwohl soll gezeigt werden, was angestrebt wird. 

I. Vergleichende DĂĽngungsversuche 
konnten wegen des erwähnten Mangels an tragbaren Reben von 
gleichem Alter noch nicht vorgenommen werden. Von diesem Jahre 
an aber sollen solche zur Ausführung gelangen. Die Möglichkeit dazu 
ist nunmehr vorhanden, da nahezu alle Stöcke genügend erstarkt sind, 
und da ferner der Schweizer. Schulrath das neu erworbene Rebland 
oberhalb des Physikgebäudes, circa 40 Are, zum Versuchsfelde ge- 
schlagen hat. 

II. Neue Erziehungsarten. 

Es sind zwei solche in Aussicht genommen, welche beide in 
Bezug auf UnterstĂĽtzungsmaterial und Laubarbeiten eine Ersparniss 


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gewähren sollten. Positive Resultate haben sich noch nicht ergeben, 
weshalb die Versuche fortgesetzt werden. 

III. Ringelschnitt. 

Während mehrerer Jahre wurden eine Anzahl von Reben ge- 
ringelt, und zwar nicht an den grĂĽnen Trieben, wie dies bei den 
Gärtnern zumeist üblich ist, sondern an dem einjährigen Tragholze. 
Im Durchschnitte kamen die Trauben besser durch die BlĂĽthe, reiften 
früher und wurden grösser und voller, als bei ungeringelten Stöcken, 
so dass sich ein etwelcher Mehrertrag herausstellte. Das Mostgewicht 
war bei geringelten und ungeringelten so ziemlich gleich, während 
nach französischen Angaben die geringelten Stöcke zuckerreichere, 
nach deutschen umgekehrt zuckerärmere Trauben bringen sollen. Als 
Schattenseite muss hervorgehoben w'erden, dass die Trauben im Herbste 
leichter faulen. Es kann daher noch kein bestimmtes Urtheil ĂĽber den 
wirklichen Werth dieses Verfahrens abgegeben werden. 

IV. Erzeugung neuer Sorten durch Kreuzung 
und Variation. 

Bei diesen Versuchen waltet die Absicht ob, neue, möglichst 
frĂĽhreifende und den WitterungseinflĂĽssen, sowie verschiedenen Krank- 
heiten besser widerstehende Traubensorten zu zĂĽchten. 

Die durch die Aussaat erhaltenen Pflänzchen gedeihen gut, haben 
jedoch bis zur Stunde noch keine FrĂĽchte gebracht. StĂĽnde ein 
Warmhaus zur Verfügung, so wäre die Sache weiter gediehen. 

V. Veredlung. 

In den von der Reblaus am schwersten heimgesuchten Gegenden, 
wie z. B. in Frankreich und Ungarn, seit einigen Jahren auch in den 
Kantonen Genf und Neuenburg, spielt die Wiederherstellung der zer- 
störten Weingärten durch Pfropfen der bewährten einheimischen Sorten 
auf der Reblaus Widerstand leistende und den betreffenden Boden- 
arten angepasste amerikanische Arten, resp. Hybriden, eine hervor- 
ragende Rolle. Mit RĂĽcksicht hierauf wurde die Anlage einer ameri- 
kanischen Rebschule in Aussicht genommen ; der Plan scheiterte jedoch 
an dem Widerspruche der ZĂĽrcher. Kantonsregierung. 

Da amerikanische Typen also nicht verwendet werden durften, 
wurden Pfropfversuche mit einheimischem Material gemacht, zunächst 
um Uebung in der Technik des Propfens zu gewinnen, dann aber 
ganz besonders zum Zwecke der raschen Ersetzung schwächlicher oder 
unächter Stöcke durch eine Sorte von gewünschtem Charakter. 

ln den ersten Jahren hielt man sich ausschliesslich an die eng- 
lische Copulation, welche ordentliche Resultate aufwies. Seit einigen 




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Gc, ^Ie 


129 


Jahren wurde das Hauptaugenmerk auf eine andere Veredlungsmethode 
— die sog. Lyonerveredlung — gerichtet, und es verdient dieselbe 
alle BerĂĽcksichtigung. Sie ist von jedem geĂĽbten Weinbergsarbeiter 
leicht auszufĂĽhren und liefert ausgezeichnete Resultate. 

Ebenso kam die in Steiermark ĂĽbliche GrĂĽnveredlung zur An- 
wendung. Dieselbe weist viele VorzĂĽge auf; ihr Gelingen ist aber 
durchaus von der Witterung abhängig, die zur Zeit der Ausführung 
herrscht. Bei trockenem, warmem Wetter gedeihen — technisch 
richtige Behandlung vorausgesetzt — alle veredelten Reben, bei nasser, 
kalter Witterung dagegen fehlt fast Alles. 

VI. Schutzmassregeln gegen Spätfröste. 

Bestäubung mit der Kupfervitriol-Kalkmischung und mit Gyps 
und Kalkpulver fĂĽhrten einstweilen zu keinem Resultate; die Versuche 
sollen aber in der Folge in etwas anderer Weise fortgesetzt werden. 
Bessere Dienste leisteten Matten von Stroh oder Emballage, welche 
an die Stöcke gelehnt wurden ; am günstigsten und einfachsten erwies 
sich indessen das blosse Nichtanbinden der langen Bogenreben. 

cc) Das landwirthschaftliche Versuchsfeld im Strickhof. 

(Referent: Professor Dr. A. Nowacki.) 

Durch Art. 3,b des Bundesgesetzes vom 23. December 1869, 
betreffend Erweiterung der Forstschule des eidgen. Polytechnikums 
zu einer land- und forstwirthschaftlichen Schule (S. 45) war die Lage 
und der Umfang des Versuchsfeldes vorgeschrieben, und zugleich an- 
gedeutet, dass sich die Bewirtschaftung an den Gutsbetrieb des 
Strickhofes anzulehnen habe. Specieller regelte sich das Verhältniss 
durch einen Vertrag, der zwischen der Direction des Innern des 
Kantons Zürich und dem Präsidenten des schweizerischen Schulrathes 
zuerst am 25. Mai 1872 abgeschlossen und am 10. Juni vom Bundes- 
rath genehmigt, später, im Jahre 1879 erneuert und in einigen Punkten 
modificirt wurde. 

Darnach liefert der Strickhof Arbeit, Dünger, Maschinen, Geräthe 
und Räumlichkeiten zu festen Sätzen und er übernimmt die geerndteten 
FeldfrĂĽchte zu Marktpreisen. 

Dies Verhältniss hat das für sich, dass die Bewirthschaftung des 
Versuchsfeldes weniger Kosten verursacht, als ein selbstständiger Betrieb, 
der zwar wünschens werth, aber nur bei erheblich grösserer Ausdehnung 
der Versuchsfläche gerechtfertigt wäre. 

Director des Versuchsfeldes ist der Docent fĂĽr Acker- und Pflanzen- 
bau. Die Versuche dienen der Lehre und der Forschung. 

9 


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130 


In den ersten Jahren (1872 und 1873), wo der Umfang des Versuchs- 
feldes sich vertragsgemäss auf eine Juchart (36 Are) beschränkte, wurde 
eine grössere Zahl von Culturpflanzen (Arten und Varietäten) auf 
kleinen Beeten angebaut, um Material fĂĽr den Unterricht zu gewinnen. 
Ein Theil davon, ein Sortiment von verschiedenen ZuckerrĂĽben, wanderte 
in das agriculturchemische Laboratorium zur genaueren Unter- 
suchung. — Daneben kam ein Drillversuch mit Weizen zur Ausfüh- 
rung, über den in der »Schweizerischen landwirtschaftlichen Zeit- 
schrift« (1874, Heft 2) ausführlich berichtet worden ist. 

In den folgenden Jahren wurden anderweitige, vergleichende 
Versuche mit Kartoffeln (1874, 1875 und 1887), RunkelrĂĽben (1875), 
Hafer (1875 und 1886), Weizen (1877/78), Mais und Zuckerhirse (1879) 
etc. eingeleitet, von denen einige gelangen, einige fehlschlugen; denn 
ein Feldversuch ist eine Frage an die Natur, auf die sie mit Ja oder 
mit Nein antwortet, manchmal auch gar keine oder eine unbestimmte 
Antwort ertheilt. — 

Hauptsächlich aber diente das Versuchsfeld zu Futterbauversuchen , 
die in zwei Serien je zehn Jahre lang (von 1876 bis 1885 und von 
1880 bis 1889) planmässig durchgeführt wurden, und in einer dritten 
Serie (von 1888 und 1890) fortgesetzt, noch nicht zum Abschluss 
gelangt sind. 

Die ersten eingehenden Berichte ĂĽber die Ergebnisse dieser Ver- 
suche finden sich in der »Schweizerischen landwirthschaftlichen Zeit- 
schrift« (Jahrgang 1879, Heft 1 und 2, Jahrgang 1880, Heft 1 und 2, und 
Jahrgang 1881, Heft 2). 

Im Jahre 1883, bei Gelegenheit der schweizerischen Landesaus- 
stellung, wurden die Resultate kurz zusammengefasst in der volks- 
thümlich gehaltenen Schrift: » Der praktische Kleegrasbau «, die im 
Jahre 1884 die zweite Auflage erlebte und im Jahre 1891 in einer 
dritten Auflage zu einer Anleitung zum Kunstfuiterbau umgearbeitet 
wurde. 

Die erste Frage, um deren Beantwortung es sich bei diesen 
Futterbau versuchen handelte, war die: Welchen Erfolg hat die Heu - 
blumensaat im Vergleich zur Kleegrassaat? 

Auf Grund der mit Maass und Gewicht festgestellten Ertrags- 
zahlen lässt sich folgende Antwort geben: Jede einigermassen zweck- 
mässig ausgewählte Kleegrassaat hat vor der Heublumensaat den Vor- 
zug, denn sie liefert einen ganz erheblich höheren Futterertrag . Der 
Ertrag der Kleegrassaat ĂĽberwiegt i?i Bezug auf Menge und GĂĽte des 
Futters fĂĽr eine Reihe von Jahren den Ertrag der Heublumensaat so 


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131 


bedeutend , dass der grössere Aufwand für das Saatgut mit reichen 
Zinsen in die Hand des Landwirths zurückkehrt. — 

Durch die zweite Versuchsreihe sollte die Frage geprĂĽft und 
wo möglich zur Entscheidung gebracht werden, ob für die Zwecke 
der Futtergewinnung unter den Verhältnissen, wie sie auf dem Ver- 
suchsfeld des Polytechnikums und sonst in der Schweiz vielfach gegeben 
sind, die Reinsaat oder die Mischsaat den Vorzug verdient. 

Auch diese Versuche wurden zehn Jahre durchgefĂĽhrt, um die 
Entwicklung und Veränderung der Pflanzenbestände zu beobachten. 
Weil aber auf keiner der vier Vergleichsparcellen der Reinbestand 
erhalten blieb, so können für die Beantwortung der Frage: Reinsaat 
oder Mischsaat? nur die Erträge der ersten drei Jahre in Betracht 
kommen. 

Hält man sich lediglich an die ermittelten Durchschnittszahlen, 
so lässt sich das Ergebniss der Versuche in den Satz zusammenfassen: 
Die Mischsaat hat vor der Reinsaat den Vorzug. 

FĂĽr die Richtigkeit dieses Satzes erbrachten die Versuche noch 
einen anderen, ganz unerwarteten und höchst interessanten Beweis. 

Auf der I. und II. Parcelle zeigte sich nämlich schon im zweiten, 
noch mehr im dritten Jahre eine auffallende Menge von Naturgras 
unter der Reinsaat von Klee und von Luzerne, während auf der 
IV. Parcelle unter der Reinsaat von Gras eine ebenso auffallende 
Menge von Natur klee erschien. 

Dreimal verwandelte die Natur die Reinsaat in eine Mischsaat ; 
dreimal erzeugte sie ein Gemenge von Klee und Gras. Einen schlagen- 
deren Beweis für die Zweckmässigkeit und Vorzüglichkeit der Klee - 
grassaat kann es nicht geben. 

Die dritte Serie der Futterbau versuche, die noch nicht abgeschlossen 
ist, verfolgt den Zweck, die Anlage und Beha?idlu?ig der Kunst- Dauer- 
wiesen zu studiren. 

Die bisherigen Beobachtungen der Pflanzenbestände bei den 
vorhin kurz berĂĽhrten Versuchen hatten zu dem Schluss gefĂĽhrt: Kunst- 
Dauerwiesen giebt es nicht, weil die Culturflora nach und nach, mehr 
und mehr durch die Naturflora verdrängt wird. Es erschien angezeigt, 
die Richtigkeit dieses Schlusses, die auf das Bestimmte bestritten 
worden ist, durch planmässige Versuche zu prüfen. 

Zu dem Zweck wurde der sĂĽdliche, 74 Are umfassende Theil des 
Versuchsfeldes im Jahre 1888 mit einer reinen Gras?nischung ohne Klee 
und mit Ausschluss des italienischen und englischen Raygrases ein- 
gebaut. Zur Controle wurde der nördliche, abgetrennt liegende, 76 


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132 


Are messende Theil des Versuchsfeldes im Jahre 1890 mit derselben 
reinen Gras Mischung bestellt. Was war der Erfolg? 

Auf dem sĂĽdlichen Theil zeigten sich schon im zweiten Jahre 
viele Kleepflanzen. Im dritten Jahre (1890) war die ganze, 74 Are 
umfassende Fläche über und über so dicht mit Naturklee besetzt, dass 
der Bestand bei kunstgerechter Ansaat nicht schöner und gleichmässiger 
hätte sein können. Dieselbe Erscheinung wiederholte sich im dritten 
Jahre nach der Anlage (1892) auf dem nördlichen Theil, doch war 
hier der Bestand des Naturklees nicht so gleichmässig über die ganze 
Fläche. 

In den folgenden Jahren veränderte sich der Pflanzenbestand 
auf beiden Theilen des Versuchsfeldes fortwährend. Nach der Bestandes- 
aufnahme vom 2. Juni 1896 waren (abgesehen von den kĂĽnstlich 
gesäeten Gräsern) auf der Versuchsparcelle vertreten : 7 wildwachsende 
Grasarten , 8 wildwachsende Kleearten (genauer SchmetterlingsblĂĽthler), 
unter denen der Wcissklee vorherrschte, und 27 verschiedene Arten von 
Unkräutern , unter denen sich der Löwenzahn und der Spitzwegerich 
am meisten bemerklich machte. 

Die CulturĂźora wurde auch bei diesen Versuchen nach und 
nach, mehr und mehr durch die Naturflora verdrängt und damit die 
Richtigkeit des Satzes bestätigt: Kunstdauerwiesen giebt es nicht. 

Was die Behandlung der Wiesen betrifft, so richteten wir unser 
Augenmerk hauptsächlich auf die Düngung. Natürlicher Dünger 
aber durfte bei diesen Versuchen nicht zur Verwendung gelangen, 
weil der Stockmist sowohl wie die Gülle keimfähige Samen enthält, 
die, auf die Futterflächen gebracht, das Versuchsresultat getrübt und 
gestört hätten. Es kam also ausschliesslich künstlicher Dünger zur 
Verwendung, um zugleich eine Theorie zu prĂĽfen, die etwa so lautet: 
Dünget die Wiesen reichlich mit Phosphorsäure und Kali. Dann ver- 
mehren sich die Kleepflanzen. Die Kleepflanzen sammeln Stickstoff 
aus der Luft. Den Stickstoff verzehren die Gräser. Folglich haben 
alle Manzen, was sie brauchen, und die Zufuhr von Stickstoff ist 
ĂĽberflĂĽssig. 

Zu dem Ende wurde das sĂĽdliche StĂĽck des Versuchsfeldes der 
Länge nach getheilt, und die eine Hälfte Jahr für Jahr mit Stickstoff, 
Phosphorsäure und Kali behandelt, während die andere Hälfte keinen 
Stickstoff, sondern nur Phosphorsäure und Kali erhielt (Tafel XI). 
(Es lag im Plane, auf dem nördlichen Stück des Versuchsfeldes die- 
selben Versuche zur Controle zu wiederholen; hierauf musste aber 
verzichtet werden, weil der Pflanzenbestand zu un gleichmässig war). 

Das Resultat dieser DĂĽ ngungs versuche , so weit es bis jetzt 
erhoben werden konnte, ist in folgenden Zahlen enthalten. 


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133 


Ertrag an Heu und Emd pro Hektare in Kilogramm 
in den sieben Jahren von 1890 bis 1896. 



Mit StickstojffdĂĽngung. 

Ohne StickstoffdĂĽngung. 

Unterschied 

Jahrgang: 

I. 

II. 

von I und II. 

1890 

8611 

5569 

3042 

1891 

9486 

6847 

2639 

1892 

9278 

7320 

1958 

1893 

5778 

4334 

1444 

1894 

6085 

4180 

1905 

1895 

7281 

7050 

231 

1896 

5369 

5325 

44 


Die Zahlen zeigen, dass die StickstoffdĂĽngung in den ersten 
fĂĽnf Jahren entschieden gewirkt und sich auch gelohnt hat. Weniger 
deutlich tritt der Unterschied im sechsten und siebenten Jahre hervor. 
Die Versuche mĂĽssen daher, um ein klares Resultat zu ergeben, noch 
einige Jahre fortgesetzt werden. 

Näher auf die Sache einzugehen, ist hier nicht am Platze. Die 
ausführlichere Berichterstattung bleibt dem Büchlein » Der practische 
Klcegrasbau « Vorbehalten, das demnächst in vierter Auflage erschei- 
nen wird. 

d. Die eidgen. Untersuchungsstationen . ( Annexanstalten .) 

aa) Die agriculturchemische Untersuchungsstation. 

(Referent: Dr. E. A. Grefe.) 

1. Gründung und räumliche Entwicklung. Die laut Bundesbeschluss 
vom 17. März 1877 crei'rte Schweizer, agriculturchemische Untersuchungs- 
station wurde am 15. März 1877 unter Leitung des Berichterstatters 
zunächst in einem kleinen Zimmer des agriculturchemischen Labora- 
toriums der landwirtschaftlichen Schule am Polytechnikum eröffnet. 
Wider Erwarten genĂĽgte indess der kleine Raum den bald wachsenden 
AnsprĂĽchen an die Station nach kĂĽrzester Zeit nicht mehr. Schon 
1879 kam ein zweites Zimmer hinzu, dann 1881 ein grösserer dritter 
Raum im Souterrain der landwirthschaftlichen Schule; später bis zum 
Jahre 1886 wurden noch 2 andere Räumlichkeiten zu Laboratorien 
der agriculturchemischen Station eingerichtet. Es war dies ĂĽberhaupt 
nur möglich durch das ausserordentlich weitgehende Entgegenkommen 
des Hrn. Professor Dr. E. Schulze t Vorstandes des agriculturchemischen 
Laboratoriums, der in Voraussicht der nothwendigen baldigen Local- 
änderung der Station während ihrer ersten üppigen Entwicklung alle 
nöthigen Räumlichkeiten bei eigener grosser Einschränkung gerne 
zur VerfĂĽgung stellte und alle kleinen damit verbundenen Unbequem- 
lichkeiten auf sich nahm, ohne dass je in dieses innige Nebeneinander- 


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134 


und fast Ineinanderleben auch nur der leiseste Misston geklungen 
wäre, und doch musste die rasch anwachsende Station oft sehr begehr- 
lich sein, um allen Anforderungen zu genĂĽgen. 

Im Herbste 1886 konnte die Schweizer, agriculturchemische 
Untersuchungsstation die gastlich gebotenen Räume mit einem eigenen 
Heim im neu erbauten Chemiegebäude vertauschen, in welchem das 
Parterre und das Souterrain des ganzen nördlichen Flügels mit 300 m 2 
Grundfläche den Bedürfnissen der Station angepasst wurde. 

Es befinden sich hier folgende Räumlichkeiten: 

Đ°) Im Erdgeschoss mit Vorplatz: 

1. Vorstandszimmer (15 m 2 Grundfläche). 

2. Privatlaboratorium mit Dunkelraum (30,5 m 2 ). 

3. Sammlungszimmer (30,5 m 2 ). 

4. Bibliothek- und Apparatenzimmer (15 m 2 ). 

5. Bureau (15 m 2 ). 

6. Allgemeines Laboratorium (46 m 2 ). 

7. Raum fĂĽr Kalibestimmungen (15 m 2 ). 

8. Raum fĂĽr Stickstoffbestimmungen (30,5 m 2 ). 

9. Waagenzimmer (15 m 2 ). 

10. Raum für Phosphorsäuretitration (15 m 2 ). 

11. Waschraum. 

б) Im Souterram : 

1. Ein Vorraum mit Gas- und Wassermesser. 

2. Vorbereitungszimmer (45 m 2 ). 

3. Speciallaboratorium (30 m 2 ). 

4. Materialraum (15 m 2 ). 

5. Destillirraum (ca. 50 m 2 ). 

6. Säurezimmer (ca. 8 m 2 ). 

7. Glaszimmer (15 m 2 ). 

8. Probenraum (15 m 2 ) (später Arbeitsraum). 

Mit 1. Januar 1894 mussten in Folge Raummangels wiederum 
2 Zimmer, die bis dahin vom chemisch-analytischen Laboratorium 
benutzt waren, der Station angeschlossen werden, wobei der Raum 8 
als neuer Arbeitsraum verfügbar wurde, nämlich 

9. Probenraum (30 m 2 ) nunmehr vergrössert. 

10. Aufbewahrung der Originale. 

Seit April 1890 wurde ferner im Sammlungszimmer und dem 
Bibliothekraum des Erdgeschosses ein Laboratorium fĂĽr botanisch- 
mikroskopische Untersuchungen neu eingerichtet, nachdem eine beson- 
dere Assistentenstelle fĂĽr diese Richtung der Controle geschaffen war. 
Endlich wurde der agriculturchemischen Station im Jahre 1894 die 


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135 


AusfĂĽhrung von Topfcultur versuchen zur Ermittlung der DĂĽnger- 
bedĂĽrftigkeit der Bodenarten ĂĽbertragen und zu diesem Zwecke ein 

11. Glashaus mit nunmehr über 200 Zinkgefässen und 12 Roll- 
wagen auf 4 Schienenpaaren errichtet, um die Pflanzen in’s Freie führen 
zu können. Eine kleinere Abtheilung des Glashauses dient der Vor- 
bereitung der Bodenproben u. s. w. 

Die Heizung der Station geschieht gemeinschaftlich mit der des 
Chemiegebäudes. 

2. Thätigkeit der Station . Diese rasch wachsende Ausdehnung 

der Station war bedingt durch das unerwartete Steigen der Anzahl 
der einlaufenden Untersuchungsobjecte, hauptsächlich der Dünger- 
proben, wie aus folgender Tabelle hervorgeht: 


Tabelle I. 

Gesam?ntzahl der Einsendungen und der nöthigen Bestimmungen: 


Jahr 

Total 

der Einsendungen 

Total der 
ausgefĂĽhrten Be- 
stimmungen 

Jahr 

Total 

der Einsendungen 

Total der 

; ausgefĂĽhrten Be- 
stimmungen 

1878 

47 

190 


Uebertr. 5260 

Uebertr. 25076 

1879 

180 

640 

1887 

1260 

6881 

1880 

254 

920 

1888 

1323 

7604 

1881 

604 

2090 

1889 

«595 

9108 

1882 

690 

2800 

1890 

1867 

10012 

1883 

642 

2762 

1891 

2296 

12727 

1884 

803 

4419 

1892 

2452 

12071 

1885 

900 

5°°5 

1893 

358 i 

17113 

1886 

1140 

6250 

1894 

3539 

13420 


Uebertr. 5260 

Uebertr. 25076 

189s 

3831 

13382 





Zus. 27004 

Zus. 127394 


Die Station erhält ihre Aufgaben nicht blos aus der Schweiz, 
sondern auch das Ausland steht mit der Station in ziemlich regem 
Verkehr, besonders bei Gelegenheit von bedeutenden HandelsabschlĂĽssen 
und bei Schiedsanalysen. 

Im Jahre 1890 sind sodann noch die Arbeiten im botanisch- 
mikroskopischen Laboratorium, und seit 1894 auch die zeitraubenden 
Arbeiten zum Zwecke der AusfĂĽhrung der Topfculturen hinzugekommen. 
Siehe auch Pos. 4. 

3. Personal der Station. Nur in den ersten 2 Jahren war es dem 
Vorstande möglich, die Analysen neben den übrigen Geschäften allein 
zu besorgen. Schon im Jahre 1880 war die Anstellung eines ständigen 


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136 


Assistenten nöthig; 1884 waren es deren 2, 1885 schon 3, und fast 
jedes neue Jahr brachte mit Vermehrung der Arbeit naturgemäss das 
Bedürfniss nach neuen Hülfskräften, die hauptsächlich im Frühjahr 
fĂĽr einige Monate Verwendung fanden, wie man aus folgender Tabelle 
entnehmen möge. 

Tabelle II. 



Anzahl der 

Gesammt- 

Anxahl der 

*-â–  

® 

<D 

1 

X3 

a 


Ans&hl 

Jahr 

ständigen 

HĂĽlfs- 

sahl der 

Arbeitsmonate 
der Assistenten. 

1 

ö 

a 

0 

I 

.ä 


der 


Assistenten 

Assifltenten 

Assistenten 



Monate 

ÂŁ 

<J 

Ăź* 

0 

Arbeitsmonate 

1880 

(P«r«on 
I wech*.) 

2 

3 

iS 


I 

_ 

_ 

AushĂĽlfe. 

1881 

I 

3 

4 

18 


I 

- 

- 


. ? 

1882 

I 

3 

4 

26 


I 

- 

~ 


. ? 

1883 

I 

3 

4 

28 


I 

_ 


2 Monate 










(•ttndif) 

1884 

2 

5 

7 

47 


I 

- 

- 

12 Monate 

1885 

3 

5 

8 

57 

I 

I 

1 

- 

15,5 

n 

1886 

3 

7 

IO 

64,5 1 

I 

I 

1 

- 

28,5 

n 

1887 

3 

9 

12 

59,5 

I 

I 

1 

- 

34 

n 

1888 

4 

8 

12 

75 ,o 

! 1 

I 

1 

- 

36 

tt 

1889 

4 

8 

12 

62,5 

1 

I 

1 

- 

35,5 

n 

1890 

5 

7 

12 

66 

! . 

I 

1 

- 

36 

n 

1891 

5 

8 

13 

88 


I 

1 

- 

36 

» 

1892 

6 

4 

IO 

73 

> 

2 

1 

“ 

46 

n 

1893 

6 

S 

1 1 

83,5 

1 

2 

1 

_ 

48 

n 

1894 

6 

8 

14 

94 

1 

2 

1 

1 

57 

n 

189s 

6 

IO 

16 

87,5 

l 

2 

1 * 

1 

60 

ft 


Augenblicklich ist der Personalbestand ausser dem Vorstande 
zusammengesetzt aus dem ersten Assistenten, dem Assistenten fĂĽr 
botanisch-mikroskopische Untersuchungen, 4 anderen etatsmässigen 
chemischen Assistenten, 1 Secretär, 2 Abwarten, 1 Putzfrau und 1 
Gärtner zur Besorgung der Arbeiten im Glashaus. 

Wenn aus der Tabelle ein ausserordentlich grosser Wechsel der 
Hülfskräfte der Station ersichtlich wird, so liegt die Erklärung hierfür 
darin, dass die Sturmfluth der officiellen Controlarbeiten die Monate 
März bis Mai, hauptsächlich aber den Monat März trifft. 

Zur Unterstützung der ständigen Assistenten müssen daher für 
diese Zeit vorübergehend Hülfskräfte herangezogen werden , denen 
während ihrer kurzen Thätigkeitsdauer an der Station jeweils die 
leichteren Arbeiten übertragen werden. Die ständigen Assistenten 
dagegen hatten durchschnittlich eine Amtsdauer von 1 bis 2 Jahren, 


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137 


einzelne darunter aber von 5, 6, 8, ja 9 Jahren; zwei der letzteren 
sind jetzt noch an der Station thätig. 

Ebenso steht der Abwart schon seit Herbst 1883, der Secretär 
seit Anfang 1889 im Dienste der Station. 

Wenn es auch nicht möglich war, die berufliche Laufbahn der 
grösseren Mehrzahl der seit 1878 bis 1895 an der agriculturchemischen 
Station thätig gewesenen 91 Assistenten nach deren Dienstaustritt 
näher zu verfolgen, so bleibt doch immer bemerkenswerth, dass viele 
von ihnen und besonders die ersten Assistenten, denen die Station 
die besten Dienste zu verdanken hat, direct angesehene öffentliche 
Stellungen erlangt haben und mit der Station in etwelchem Contact 
geblieben sind. 

So haben fĂĽnf Kantone der Schweiz ihre ersten Chemiker von 
der Schweizer, agriculturchemischen Station erhalten, und viele ergänzten 
ihren Bedarf an chemischen Hülfskräften von der gleichen Anstalt, 
so dass dadurch die hier geĂĽbten Methoden eine weite Verbreitung 
im Lande gefunden haben. 

4 Wissenschaftliche Thätigkeit der Station und des Vorstandes . Wenn 
auch die ausgebreitete Controlthätigkeit der Station die Kräfte der- 
selben sehr in Anspruch genommen hat, so fand sich während einiger 
Monate des Sommers jeweils doch noch Zeit, verschiedene Unter- 
suchungen im Interesse der Landwirtschaft zu unternehmen. So z. B. 
Untersuchungen specieller DĂĽnge- und Futtermittel, besonders von 
Milchmastmehlen, verschiedener Hafersorten und Streuearten; ferner 
Versuche ĂĽber das Reifen der GĂĽlle, sodann Untersuchungen schweize- 
rischer Gerbrinden, von Fichtenzweigen etc., deren Resultate im 
»Schweizer, landwirtschaftlichen Jahrbuch* 1888, 1889 und 1892, ferner 
in den »Mittheilungen der Schweizer. Centralanstalt für das forstliche 
Versuchs wesen <s Band I etc. veröffentlicht sind. Die Resultate der 
noch neuen Topfcultur versuche seit der kurzen Dauer dieser Abteilung 
der Station waren zum Theil auf den Ausstellungen in Bern und 
Genf ausgestellt. 

Daneben arbeitete der Vorstand einzelne analytische Methoden, 
besonders die der Titrirung der Phosphorsäure mittelst Molybdänsäure- 
lösung aus, die jetzt dem Laboratorium der Station ganz unentbehrlich 
geworden ist. Ebenso hat sich die Methode der Conservirung des 
Grünfutters mittelst Schwefelkohlenstoff in einzelnen Fällen schon 
praktisch bewährt, und die Broschüre des Vorstandes über Conservirung 
der Gülle und des Stallmistes durch Phosphorsäure konnte nunmehr 
in wenigen Jahren in dritter Auflage erscheinen. 

Ausserdem hielt der Vorstand als Docent jährlich zwei Vor- 
lesungen am Polytechnikum, nämlich 1. über Düngerlehre und Dünger- 


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fabrikation, und 2. ĂĽber agriculturchemische Untersuchungsmethoden, 
über ersteres Thema auch Vorträge an mehreren »Cursen für praktische 
Landwirthe« am Polytechnikum. 

Ganz besonders aber konnte der Vorstand thätig eingreifen in 
der Ausbildung des praktischen Landwirthes durch die grosse Anzahl 
von Wandervorträgen, die hauptsächlich im Kanton Zürich alljährlich 
gehalten wurden. In letzter Zeit wirkte der Vorstand auch bei mehreren 
mehrtägigen Düngerlehrcursen mit, durch Ertheilung des Unterrichts 
über Böden, Pflanzenernährung, Düngung, theils wurden solche Curse 
von ihm allein geleitet. 

Der von Jahr zu Jahr grösser werdende Zuspruch der Landwirthe 
giebt Zeugniss davon, dass die Thätigkeit der Station für die Praxis 
bisher nicht erfolglos geblieben ist. 

bb) Die Sameneontrolstation. 

(Referent: Dr. F. G. Stehler .) 

Die Schweizerische Sameneontrolstation wurde im Winter 1875/76 
von dem Berichterstatter, damals im Mattenhof in Bern, als private 
Anstalt gegründet (Vergl. »Bernische Blätter für Landwirtschaft« 
1876, No. 1, 9, 11, 13, 15, 23, 25). Die Anregung erhielt derselbe 
auf einer im Herbst 1874 in die nordischen Länder unternommenen 
Studienreise, w^o er in Kiel und Kopenhagen Gelegenheit hatte, das 
segensreiche Wirken der dortigen Samencontrolstationen kennen zu 
lernen. Erstere stand damals unter der Leitung von Christian Jenssen, 
letztere unter der Direction des verstorbenen Altmeisters Möller-Holst. 
Zur Zeit der GrĂĽndung der schweizerischen Anstalt kam gerade die 
Errichtung einer agriculturchemischen Versuchsstation in der Schweiz 
in Discussion. Der GrĂĽnder trat nun auch fĂĽr die Errichtung einer 
staatlichen Sameneontrolstation ein und fand in den Kreisen, welche 
erstere Versuchsstation anregten und förderten, kräftige Unterstützung. 
Durch Bundesbeschluss vom 17. März 1877 wurde demzufolge neben 
einer agriculturchemischen eine besondere Sameneontrolstation creirt. 
Aber erst mit dem 1. Januar 1878 wurde die im Sommer 1876 nach 
ZĂĽrich verlegte Anstalt (wo der Leiter sich an der landwirtschaft- 
lichen Abtheilung des Polytechnikums inzwischen als Docent habilitirt 
hatte), vom Bunde ĂĽbernommen. Vorerst wurde im Dachstock der 
landwirthschaftlichen Schule ein Zimmer fĂĽr die Zwecke der Samen- 
controlstation hergerichtet. Später, als die Arbeit wuchs, wurde noch 
ein Zimmer nebenan, und bald nachher noch ein drittes Zimmer dazu 
genommen. Sehr bald genĂĽgten aber auch diese drei Zimmer nicht, 
weshalb der Bund im Jahre 1881 fĂĽr die Zwecke der Samencontrole 
die grossen Parterreräumlichkeiten des Hauses Nr. 9 an der Universitäts- 


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139 


Strasse miethete. Hier blieb die Station nahezu sechs Jahre. Am 

1. October 1886 wurden die im neuen eidgenössischen Chemiegebäude 
für die Zwecke der Samencontrolstation gebauten Räumlichkeiten im 
südlichen Flügel bezogen, welche sie noch heute inne hat. Diese Räum- 
lichkeiten der Station bestehen aus folgenden Localen: 

a) Im Erdgeschoss : 

1. Grosses Laboratorium mit 71,5 m 2 Grundfläche, 

2. Thermostatenraum (8,1 m 2 Grundfläche), 

3. Apparatenzimmer (15,1 m 2 ), 

4. Bureau, zugleich Sammlung (46,5 m 2 ), 

5. Vorrathszimmer (14,7 m 2 ), 

6. Vorstandszimmer (30,7 m 2 ). 

b) Im Souterrain: 

1. Dampfraum (30 m 2 ), 

2. Werkstätte (15 m 2 ), 

3. Packraum (60 m 2 ), 

4. Kistenlocal (30 m 2 ), 

5. Dunkelraum (11 m 2 ), 

6. Maschinenraum (18 m 2 ), 

7. Trockenraum (15 m 2 ). 

c) Dem Glashaus , mit drei Abtheilungen, dem Keimraum, dem Arbeits- 

raum und der Culturabtheilung. Im Vorplatz befindet sich der 
Topfraum, der Kesselraum und der Kohlenbehälter. 

Wie bedeutend sich die Arbeit seit den ersten Jahren gemehrt 
hat, geht theilweise aus der Zahl der zur Untersuchung eingesandten 


Samenproben hervor. Dieselbe betrug: 


1875/76 = 24 Samenproben 

Uebertrag = 14349 Samenproben. 

76/77 = 406 


86/87 = 2740 


77/78 = 881 

» 

87/88 = 3150 

» 

78/79 = 878 

» 

88/89 = 4009 

» 

79/80 = 1343 


89/90 = 4601 


80/81 = 1430 

» 

90/91 = 4889 


81/82 = 1745 

» 

91/92 = 5543 

» 

82/83 = 1784 

» 

92/93 = 5958 

» 

83/84 = 1786 

» 

93/94 = 6049 


84/85 = 1825 


94/95 = 6857 

» 

85/86 = 2247 


95/96 = 6937 

» 

Uebertrag =14349 Samenproben 

Zusammen = 65082 Samenproben 


Diese Zahlen beziehen sich je weilen auf den Zeitraum vom 1. Juli 
des erstgenannten bis zum 30. Juni des zweitgenannten Jahres. 

Hierzu muss aber noch bemerkt werden, dass in den letzten 
Jahren die zahlreichen, zeitraubenden Wiesenuntersuchungen und die 


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140 


Feldversuche, sowie die Anfertigung von Pflanzensammlungen dazu 
kommen, was alles in den ersten Jahren wegfiel. 

Von den im Berichtsjahre 1895/96 eingegangenen Proben ent- 
fallen 3308 auf die Schweiz, und 3629 auf das Ausland; bei letzteren 
sind die meisten europäischen Staaten und Südamerika vertreten. Die 
schweizerische Samencontrolstation hat also einen ausgesprochen inter- 
nationalen Wirkungskreis . 

In den ersten Jahren besorgte der gegenwärtige Vorstand die 
Untersuchungen allein, bald wurde jedoch ein Assistent, dann deren 
zwei, später drei und mehr nöthig. Heute besteht das Personal ausser 
dem Vorstande aus 10 ständigen Assistenten und Assistentinnen und 
einem Gärtner. Zudem werden über den Winter noch 3 — 4 weitere 
Hülfskräfte beigezogen. Dem ersten Assistenten liegt hauptsächlich 
der Verwaltungsdienst ob. Die Cassa besorgt die Cassaverwaltung 
des eidgenössischen Polytechnikums. Mit den Arbeiten im Labora- 
torium ist jedoch, wie bereits erwähnt, die Thätigkeit der Samen- 
controlstation nicht abgeschlossen. Sie besitzt u. A. an verschiedenen 
Orten Versuchsfelder , auf welchen zahlreiche Pflanzenarten cultivirt 
und beobachtet werden. Von diesen Versuchsfeldern seien erwähnt: 

1. Das Versuchsfeld direct bei den Laboratorien , unterhalb der Stern- 
warte, 1882 eingerichtet. Hier werden auf Beeten alle wichtigeren 
Futter-, Unkraut- und Streuepflanzen, sowie fast alle schweizerischen 
Gräser und Scheingräser angebaut, darunter in etwa 200 Fässern viele 
Sumpfpflanzen. Das Versuchsfeld umfasst 30 Are. 

2. Das Versuchsfeld in Wollishofen, 10 Minuten von der End- 
station des ZĂĽrcher Tram entfernt, 1892 eingerichtet. Dasselbe um- 
fasst 21 je 100 m 2 grosse Parcellen, welche durch Wege von einander 
geschieden sind. Hier werden in grösseren Beeten eine geringere 
Anzahl besonders bemerkenswerther Arten, Varietäten oder Provenienzen 
von Futterpflanzen auf ihren landwirtschaftlichen Werth geprĂĽft. 

3. Das Versuchsfeld auf der FĂĽrstenalp bei Trimis (Kt. GraubĂĽnden), 
1782 m ĂĽber Meer, 1884 eingerichtet, dient den Versuchen mit alp- 
wirthschaftlich wichtigen Pflanzen. 

Ein Versuchsfeld auf dem Moor bei Wetzikon, und zwei Ver- 
suchsparcellen im Strickhof bei ZĂĽrich (fĂĽr Streue und Futterpflanzen), 
welche s. Z. eingerichtet und mehrere Jahre unterhalten wurden, sind 
später aufgegeben worden. 

Die Samencontrolstation zieht jedoch die gesammten Wiesen und 
Weiden der Schweiz in den Kreis ihrer Untersuchungen, um so för- 
dernd auf den gesammten Futterbau einzuwirken, wovon die bis- 
herigen Publicationen Zeugniss ablegen. Die Station ist also im 
Verlaufe der Zeit eine förmliche Versuchsstation für Wiesen- und 


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141 


Futterbau geworden, obschon sie nur den bescheidenen Titel einer 
Controlstation trägt. 

In den Versuchsfeldern und auf den Excursionen im Lande herum 
wird das Material fĂĽr die zahlreichen Herbarien gesammelt, welche 
die Station alljährlich abgiebt. Sie giebt folgende Sammlungen heraus: 

1. Schweizerische Gräsersammlung , 5 Lieferungen mit 250 Arten, 
Unterarten, Varietäten etc. 

2. Sammlung der besten Futtergräser tind Kleearten (21 Arten), 

3. Sammlung der wichtigsten Unkräuter der Wiesen (20 Arten), 

4. Sammlung der wichtigsten Streuepflanzen (20 Arten). 

Von diesen Sammlungen sind bis Ende 1895 = 1864 Exemplare 
abgegeben worden, meist zum Selbstkostenpreis. 

Der Vorstand wirkte ausserdem als Wanderlehrer an zahlreichen 
Cursen und durch einzelne Vorträge mit, worunter namentlich die 
von der Station eingeführten Futt erbau curse zu erwähnen sind. Die 
Zahl der von ihm bis Ende 1895 gehaltenen Wandervorträge beträgt 
139, die Zahl der abgehaltenen Curse 51. An der land- und der 
forstwirtschaftlichen Abtheilung hielt derselbe in den Sommersemestern 
1876, 1877 und 1878 eine wöchentlich 1 — 2stündige Vorlesung über 
Milchwirthschaft , in den Wintersemestern 1876/77 und 1877/78 ĂĽber 
ausgewählte Capitel aus dem landwirtschaftlichen Pflanzenbau (wöchent- 
lich 1 — 2 Stunden), in den Sommersemestern 1880, 1881, 1884, 1885 
und 1887, und in den Wintersemestern 1880/81, 1883/84, 1884/85, 
1885/86 und 1886/87 über Futterbau (wöchentlich 1 — 3 Stunden), und 
in den Sommersemestern 1878 und 1879 und den Wintersemestern 
1878/79 und 1881/82 Ucbungen in der land - und forstwirtschaftlichen 
Samenkunde in der Samencontrolstation. Seit 1887/88 hielt er jeden 
Winter (im ersten Semester einstündig, später aber zweistündig) ein 
Colleg über Alpwirthschaft , wozu er 1889 und seither ständig den 
Lehrauftrag erhielt. Aus den mit Professor Dr. Schröter im Labora- 
torium, in den Versuchsfeldern und auf den Excursionen ausgefĂĽhrten 
Arbeiten sind die mit diesem gemeinsam herausgegebenen Schriften, 
und zwar das Werk »Die besten Futterpflanzen « (von welchem bis 
jetzt 3 Bände erschienen) und die im »Landwirtschaftlichen Jahrbuch 
der Schweiz« veröffentlichten Abhandlungen »Beiträge zur Kenntniss 
der Matten und Weiden der Schweiz« hervorgegangen. Theil weise 
gemeinsam mit Prof. Dr. Schröter , teilweise allein unternahm der 
Vorstand in den Sommersemestern mit den Studirenden der land- und 
der forstwirtschaftlichen Schule alpwirthschaftlich-botanische Excur- 
sionen. Im Jahre 1893 wurde er vorläufig, und 1894 definitv vom 
Schulrate zum Director der vom schweizerischen alpwirthschaftliclien 
Verein an das Polytechnikum ĂĽbergegangenen unwirtschaftlichen 


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142 


Sammlung und Bibliothek ernannt, und hat er in dieser Eigenschaft 
alljährlich Bericht zu erstatten und Rechnung zu stellen. 

Mehrere frühere Assistenten der Station wirken gegenwärtig in 
angesehenen öffentlichen Stellungen. 

e. Die landwirthschaftlichen Excursionen . 

Wie aus unseren frĂĽheren Darlegungen hervorgeht, haben die 
einzelnen Fachdocenten der landwirthschaftlichen Schule jede ihnen 
geeignet scheinende Gelegenheit benutzt, um ihren speciellen Unter- 
richt dadurch ergiebiger zu machen, dass sie neben den Vorlesungen 
auch die Vorweisung und Uebung zu HĂĽlfe nahmen. Es geschah 
dies — abgesehen von den bereits besprochenen planmässig einge- 
führten agronomischen Uebungen — zunächst durch die Besichtigung 
und das Studium besonders lehrreicher, ausserhalb der landwirth- 
schaftlichen Schule gebotener Objecte — Betriebsstellen und Institute. 
So z. B. übte der Lehrer des Pflanzenbau^ seine Zuhörer in der Be- 
urtheilung der Bodenarten und der Bodencultur- Verhältnisse der 
weiteren Umgebung von ZĂĽrich, ebenso wie die Lehrer fĂĽr Thier- 
production in gleicher Weise Uebungen in der Beurtheilung von 
Thieren veranstalteten. Insbesondere neihm der Docent fĂĽr Gesund- 
heitspflege der Hausthiere, fĂĽr die Lehre von den Thierkrankheiten, 
der Pferdezucht, des Hufbeschlages etc. öfters Anlass, die Sammlungen 
und Kliniken der ZĂĽricher Thierarzneischule in den Kreis seiner 
Unterrichts-HĂĽlfsmittel hereinzuziehen. Lind in analoger Weise waren 
die Lehrer fĂĽr Weinbau und Weinbehandlung, Obstbau, Molkerei- 
wesen etc. für ihr Fach in mannigfaltigster Richtung thätig. 

Doch mit dieser Praxis schloss das System der Veranschaulichung 
des Unterrichtes nicht ab. Einen wesentlichen Bestandtheil desselben 
bildeten nämlich die wiederholt und in grosser Zahl ausgeführten 
eigentlich landwirthschaftlichen Excursionen , deren Zweck darin be- 
steht, die Studirenden ohne ausschliessliche RĂĽcksicht auf ein specielles 
Fachgebiet mit landwirthschaftlichen Betriebseinrichtungen, oder ander- 
weiten, der Landwirtschaft nahestehenden Anstalten oder Unter- 
nehmungen, oder sonstigen fĂĽr das Studium der Landwirtschaft 
wichtigen Vorkommnissen bekannt zu machen. Bei solchen AusflĂĽgen, 
zu welchen regelmässig je alle Curse zugezogen wurden, und an welchen 
meist mehrere Docenten Anteil nahmen, kamen denn auch, wie 
leicht einzusehen, die Interessen des Unterrichtes in der landwirth- 
schaftlichen Betriebslehre besonders zur Geltung. 

Mit diesen Veranstaltungen erfĂĽllte unsere Schule eine Aufgabe, 
deren Wichtigkeit schon in den Vorberatungen ĂĽber die GrĂĽndung 



143 


derselben betont worden war und dann auch in dem Kreise der Lehrer- 
schaft stets volle WĂĽrdigung gefunden hat. Es kann in der That 
kein Zweifel darĂĽber bestehen, dass in der Landwirtschaft mehr wie 
in jedem anderen gewerblichen Fache eine Vervollständigung des 
Unterrichtes durch häufige Excursionen und Demonstrationen an 
Betriebseinrichtungen erforderlich ist, weil die Landwirtschaft der 
Natur der Sache nach auf local sehr verschiedenen Bedingungen ruht 
und weit weniger nach gleichartigen Formen organisirt werden kann, 
als andere technische Unternehmungen, darum aber gerade bei ihr 
eine vergleichende Beobachtung und Darstellung der mannigfaltigen 
Betriebsgestaltungen ein überaus wichtiges Hülfsmittel zur Förderung 
des Verständnisses der Grundprincipien bildet, auf welchen sich ihre 
Einrichtung und Leitung aufzubauen hat. 

In welchem Umfange unsere Anstalt die AusfĂĽhrung von Ex- 
cursionen in ihre Lehraufgabe hineingezogen hat, zeigt nachfolgende 
Uebersicht, in welcher allerdings die bemerkenswertesten Einzel- 
objecte der Anschauung, welche jeder Excursions-Zielpunkt darbot, 
nicht vollinhaltlich namhaft gemacht werden können. Es muss jedoch 
gleich hier bemerkt werden, dass mehrere der genannten GĂĽtergewerbe 
und Anstalten im Laufe der Jahre wiederholt, einige sogar recht oft 
besucht worden sind. 


1 Laufende No. 

Kantone : 

Zielpunkte der Excursionen: 

Besitzer od. Vertreter der betr. 
Gewerbe, Unternehmungen, 
Anstalten etc. etc. 

1 

ZĂĽrich 

Doinaine Strickhof nebst Acker- 
bauschule. 

Die Directoren HH. A. Hafter, 
J. Frick (f) und J. Lutz,bezw. 
die Betriebs-Angestellten. 

2 

n 

Guts wirthschaft Neugut bei Wä- 
densweil. 

Besitzer: Hr. H. Blattmann. 

3 

7 > 

Gutswirthschaft in Wädensweil. 

„ Hr. Höhn. 

4 

n 

„ des Waisen- 

hauses in Wädensweil. 

Hr. Verwalter Helen. 

5 

n 

Käserei Spitzen, Bezirk Horgen. 

Führer: Hr. a. Ktsrath Höhn* 
Haab in Wädensweil. 

6 

n 

Gutswirthschaft in Gattikon. 

Besitzer : Hr. Schmid-Bosshard. 

7 

n 

„ „ Rüschlikon. 

„ Hr. Glättli. 

8 

n 

„ „ Hausen a. A. 

„ Hr. Zürrer. 

9 

n 

„ „ Fluntem. 

„ Hr. a. Kantonsrath 

Bruppacher. 

10 

n 

» „ Hinteregg 

bei Uster. 

„ Hr. a. Bezrchtr. Boiler. 

11 

n 

„ „ Oberweil bei 

Pfäflikon. 

,, Hr. Hauptm. H. Bert- 

schinger. 


/ 


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144 


d 



Besitzer od. Vertreter der betr. 

"O 

c 

Kantone : 

Zielpunkte der Excursionen: 

Gewerbe, Unternehmungen, 

= 

.3 



Anstalten etc. etc. 

12 

ZĂĽrich 

Bierbrauerei Uetliberg 

Director: Hr. A. Hafter. 

13 

n 

Verschiedene GĂĽtergewerbe im 
oberen Kanton ZĂĽrich und in 
Schwyz (Vieh-Ankauf). 

FĂĽhrer: Hr. R. Hitz zu Richters- 
weil im Felde. 

14 

n 

Gutswirthschaft an der Au bei 
Wädensweil. 

Besitzer: Hr. J. Staub. 

15 

n 

„ Rosenberg bei 

Schirmensee. 

„ Hr. Oberst H. Bleuler. 

16 

n 

„ in Sulz-Dynhard. 

„ Hr. Schneider. 

17 

n 

Pfahlbauten zu Robenhausen bei 
Wetzikon. 

FĂĽhrer : Hr. Dr. J. Messikommer. 

18 

n 

Obst- und Weinbau -Versuchs- 
station und Lehranstalt zu Wft- 
densweil. 

Hr. Director Prof. Dr. MĂĽller- 
Thurgau. 

19 

Thurgau 

Gutswirthschaft in Karthaus- 
Ittingen. 

Besitzer: Hr. Oberst V. Fehr. 

20 

n 

Gutswirthschaft in Kalchrain. 

Hr. Verwalter J. BĂĽchi. 

2t 

n 

„ „ Steinegg. 

Besitzer: Hr. v. Ziegler. 

22 

tf 

„ „ Tänikon bei 

Aadorf. 

„ Hr. J. v. Planta. 

23 

tf 

Domaine Katharinenthal bei 
Diessenhofen. 

Pächter : Hr. Römer, später Hr. 
Faber. 

24 

n 

Gutswirthschaft in Bett wiesen. 

Besitzer: Hr. C. Kuhn. 

25 

tt 

„ „ Hauptweil. 

„ Hr. Brunschwyler. 

26 

! „ 

„ w Mühlberg. 

„ Hr. Rüegg-Blass. 

27 

n 

Fabrik condensirter und sterili- 
sirter Milch in Romanshora. 

Vertreter: HH. Gebr. Philipp. 

28 

n 

Gutswirthschaft in Moosburg. 
(Pi/ter*sche Heupresse). 

Hr. Director Römer. 

29 

n 

Molkerei-Etablissement in Wigol- 
tingen. 

Besitzer : HH. Gebr. Wegmann. 

30 

n 

DĂĽngerfabrik in MĂĽrstetten. 

„ Hr. Huber. 

31 

St. Gallen 

Gutswirthschaft aufHofberg bei 
Wyl. 

„ Hr. A. Engeier. 

32 

n 

Molkereischule in Sornthal. 

Hr. Director E. Wyssmann. 

33 

n 

Gartenbaubetrieb am Seminar 
Mariaberg bei Rorschach. 

Hr. Director Heinzeimann. 

34 

w 

Gutswirthschaft des Asyls in Wyl. 

Hr. Verwalter L. Engeier. 

35 

» 

Molkerei-Etablissement in Ross- 
reuti bei Wyl. 

Besitzer: Hr. Gsell. 

36 

n 

Gemeindebann Meis (Drainage). 

FĂĽhrer: Hr. Geom. Bachofner. 

37 

Aargau 

Gutswirthschaft im Sentenhof 
bei Muri. 

Besitzer: HH. Gebr. Ineichen. 


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145 


o 

z 



Besitzer od. Vertreter der betr. 

â– o 

c 

Kantone : 

Zielpunkte der Excursionen: 

Gewerbe, Unternehmungen, 

*3 

3 



Anlagen etc. etc. 

38 

Aargau 

Gutswirthschafl der Ackerbau- 

Hr. Director Streckeisen. 


schule in Muri. 


39 


Gutswirthschafl in Gnadenthal 

Besitzer: Hr. Eschmann-v. Mer- 



bei Mellingen. 

hart. 

40 

ii 

Flurbezirk in Lupfig (GĂĽter-Con- 

Führer: Hr. Gemeindepräsident 



solidation). 

Seeberger in Birrfeld. 

41 

» 

Gemeindebann Siglistorf und 

FĂĽhrer: Hr. Geometer Basler. 



Schneisingen (GĂĽter-Consoli- 
dation). 


42 

» 

Gutswirthschafl in BĂĽnzen. 

Besitzer: Hr. H. Abt. 

43 

Schaff- 

Gemeindebann Siblingen (GĂĽter- 

Führer: Hr. Gemeindepräsident 


hausen 

Consolidation und Drainage). 

Keller in Siblingen. 

44 

n 

Rebgut in der Flur Schaffhausen. 

Besitzer : Hr. Hptm.A.v. Ziegler. 

45 

Zug 

Fabrik condensirter Milch in 

Hr. Director G. Page. 


Cham. 

46 

» 

Gutswirthschafl in Buonas. 

Besitzer: Hr. v. Gonzenbach- 




Esch er. 

47 

n 

„ auf Rosenberg 

„ Hr. Theiler. 



bei Zug. 


48 

Schwyz 

„ des Klostergutes 

FĂĽhrer : Hr. Statthalter P. Kuhn. 



Einsiedeln. 


49 

Glarus 

„ in Ziegelbrücke. 

Besitzer: Hr. Rathsherr C. Jenny. 

50 

Bern 

Gutswirthschafl der landw. Schule 

Hr. Director Häni. 



auf der RĂĽtti. 


51 

1 

Ami- Alp (Genossenschaftsbetr). 

Vertreter : Hr. Gutsbesitzer Hofer 



in Hasle. 

52 

Luzern 

Mehrere Gutswirthschaften in 

Besitzer: HH. Scherer, Sigrist 



Meggen. 

und Stalder. 

53 

Solothurn 

Gutswirthschafl der Anstalt 

Hr. Verwalter A. Marti. 



Rosegg. 


54 

f) 

Uferbauten an der Emme. 

FĂĽhrer: Hr. Reg.-Rath Baum- 




gartner. 

55 

n 

Papierfabrik in Biberist. 

Hr. Director Miller. 


Im Sommer 1884 unternahm unsere Schule auch eine Excursion 
nach Hohenheim bei Stuttgart, um die LehrhĂĽlfsmittel und insbeson- 
dere den Gutsbetrieb der K. landwirtschaftlichen Akademie daselbst 
durch eigene Anschauung kennen zu lernen. 

Es gereicht dem Verfasser, welcher mit nur wenigen Ausnahmen 
sämmtliche hier aufgeführte Excursionen arrangirt und geleitet hat, 
zur angenehmen Pflicht, ausdrĂĽcklich zu versichern, dass es der land- 
wirtschaftlichen Schule in jedem Falle vollkommen gelungen war, 

10 


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146 


den Zweck der Excursion zu erreichen, und die Docenten und Studi- 
renden sich regelmässig sehr befriedigt fühlten. Abgesehen von der 
Bedeutung der Wahrnehmungen an sich, verdankten die Theilnehmer 
diesen gĂĽnstigen Erfolg dem ĂĽberaus liebenswĂĽrdigen Empfange 
Seitens der betreffenden Betriebsinhaber oder deren Vertreter, die es 
sich ohne Ausnahme in hohem Grade angelegen sein liessen, unseren 
ambulanten agronomischen Gesellschaften in der ErfĂĽllung ihrer Auf- 
gabe durch freundliche Aufnahme und durch schätzbare Begleitung 
und Auskunft behülflich zu sein. — 

Unsere landwirtschaftliche Schule nahm ĂĽbrigens auch mehrfach 
die Gelegenheit wahr, bei besonders belehrenden Anlässen von den 
Bestrebungen der Landwirtschaft jenseits der Landesgrenzen Kennt- 
niss zu nehmen. So besuchte sie je mit der grössten Mehrzahl ihrer 
Studirenden und unter Beteiligung je mehrerer Docenten die grossen 
landwirtschaftlichen Ausstellungen : 

Der sĂĽddeutschen Ackerbaugesellschaft zu Frankfurt a./M. (1874), 
der deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zu Strassburg (1890), 
zu München (1893), zu Köln (1895) und zu Stuttgart (1896). 

Im RĂĽckblicke auf die Erfahrungen, welche sie bei dem Besuche 
dieser Ausstellungen gemacht haben, erfĂĽllte es die ZĂĽricher Land- 
wirthschafts-Studirenden allesammt mit den Empfindungen des Dankes 
für das aufmerksame Entgegenkommen, dessen sie sich als Gäste bei 
den nachbarlichen landwirtschaftlichen Veranstaltungen zu erfreuen 
hatten. — 


7. DiplomprĂĽfungen. 

Der EinfĂĽhrung der DiplomprĂĽfungen an der polytechnischen Schule 
liegt zunächt der Gedanke einer Förderung des Studientriebes zu Grunde. 
Indem man den Studirenden die Gelegenheit eröffnet, durch das Be- 
stehen der DiplomprĂĽfung einen ĂĽberdurchschnittlichen, der Auszeichnung 
wĂĽrdigen Studienerfolg nachzuweisen, kann es sich allerdings nicht 
darum handeln, sie gĂĽnstigen Falles durch die Auszeichnung zugleich 
mit Rechtsansprüchen in Bezug auf spätere Dienstanstellungen auszu- 
statten. Wohl aber erachtet man, dass die Erwerbung des Diploms, 
indem dieses einen hohen Leistungsgrad und daher auch gewissenhafte 
Verwendung der Zeit und Kraft bezeugt, dem Candidaten eine Befrie- 
digung gewähre und ihn in den Stand setze, das Vertrauen seiner 
Angehörigen, welche ihm die Zurücklegung des Studiums ermöglichten 


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147 


und hierfĂĽr Opfer brachten, documentarisch zu rechtfertigen. Es kommt 
aber dazu, dass mit der Ablegung des Diplomexamens, welches doch 
einmal den Charakter einer Staatsprüfung trägt, für die jungen Fach- 
männer auch mancherlei gewichtvolle indirecte Vortheile in so fern 
verknĂĽpft sind, als dieselbe die Anwartschaft auf Erfolg in der Bewer- 
bung um Stellungen im öffentlichen oder privaten Dienste erhöht. So 
hat sich denn seither die Institution der DiplomprĂĽfungen an der 
polytechnischen Schule als eine durchaus eingreifend wirksame Trieb- 
feder zur Entwicklung des Eifers und Fleisses der Studirenden bewährt. 

Die allgemeinen Bestimmungen für die auf Grund der Art. 40 — 43 
des Reglements der polytechnischen Schule eingefĂĽhrten Diplom- 
prĂĽfungen finden auch Anwendung auf die landwirtschaftliche Ab- 
theilung, und ihnen entsprechen wiederum die Special- Vorschriften, 
welche das Regulativ fĂĽr die DiplomprĂĽfungen auch fĂĽr diese unsere 
Anstalt enthält. 

Zur Orientirung ĂĽber unsere Einrichtungen dĂĽrfte es an dieser 
Stelle genĂĽgen, auszugsweise Folgendes hervorzuheben: 

Jeder regelmässige Studirende, welcher den Unterricht an der 
landwirtschaftlichen Fachschule am Polytechnikum vom ersten Jahres- 
curse an besucht hat, geniesst das Recht, sich nach Vorschrift des 
allgemeinen Reglements um das Diplom dieser Fachschule zu bewerben. 
Die Frage, ob ausnahmsweise auch Solche als Bewerber auftreten 
können, welche ihre Fachstudien zum Theil an anderen verwandten 
Anstalten gemacht haben, entscheidet auf Antrag der Fachschul-Con- 
ferenz der Schweizer. Schulrath, bezw. dessen Präsident. 

Die mĂĽndliche PrĂĽfung wird in zwei Abteilungen abgehalten, 
so dass der erste Theil eine UebcrgangsprĂĽfung t der zweite Theil die 
SchlussprĂĽfung bildet. 

Ausserdem werden den Aspiranten schriftliche Arbeiten auf- 
gegeben. Diese fallen in die SchlussprĂĽfung. 

Die UebergangsdiplomprĂĽfung wird mit Beginn des vierten 
Semesters abgehalten und erstreckt sich auf folgende Fächer: 

1. Physik. 

2. Unorganische Chemie. 

3. Botanik. 

4. Pflanzen-Physiologie. 

5. Zoologie. 

6. Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere. 

7. Allgemeine Geologie. 

8. Nationalökonomie und Finanz Wissenschaft. 

Die Noten in allen diesen Fächern haben einfaches Gewicht. 


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148 


Die mĂĽndliche Schluss prĂĽfung findet am SchlĂĽsse des letzten 
Studien-Semesters statt und umfasst folgende Fächer: 

1 . Agriculturchemie. 

2. Allgemeiner Ackerbau. 

3. Specieller Pflanzenbau. 

4. Allgemeine Thierproductionslehre. 

5. Specielle Viehzuchtslehre. 

6 . Landwirtschaftliche Betriebslehre. 

Weinbau. 

Obstbau. 

Molkereiwesen. 

Gesundheitspflege der Hausthiere. 

Landwirtschaftliche Maschinen- und Geräthekunde. 
Landwirtschaftliche Buchhaltung u. Ertragsanschlag. 
(Von letzteren 6 Fächern hat der Bewerber 2 zu wählen.) 

Die Noten in allen diesen Fächern haben einfaches Gewicht. 

Die schriftliche Prüfung besteht in der Bearbeitung eines Thema’s, 
welches ausschliesslich oder vorwiegend eine Aufgabe aus einem der 
Hauptzweige der Fachwissenschaften bildet und auf Vorschlag der 
Fachprofessoren von der Specialconferenz festgestellt wird. 

Die Note fĂĽr die schriftliche Arbeit hat das Gewicht 3. 

FĂĽr die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabe wird den Bewer- 
bern das letzte Studiensemester eingeräumt. 

Seit dem Bestehen der Anstalt unterzogen sich der Diplom- 
prĂĽfung mit Erfolg: 65 Studirende, davon 48=73,8% Schweizer, und 
17 = 26,2 % Ausländer. 

Die Namen der Studirenden, welche sich an unserer Anstalt 
seit deren Bestehen Diplome erwarben, sind aus dem in nachfolgendem 
Hauptabschnitte (Frequenz) mitgetheilten Verzeichnisse zu ersehen. — 


8. Preisaufgaben. 

»Zur Weckung und Beförderung des wissenschaftlichen Lebens 
der Studirenden, sowie zur Aufmunterung ihres Fleisses« werden auf 
Grund des Art. 35 des Reglements der polytechnischen Schule jährlich, 
das eine Mal von drei, das andere Mal von vier der Abtheilungen 
(1 — 7) je eine Preisaufgabe gestellt. Die vorliegende Bestimmung, 
welcher übrigens in den Art. 36 — 39 des genannten Reglements noch 
ergänzende Vorschriften folgen, und für deren Handhabung ein beson- 



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149 


deres Regulativ besteht, trat seither auch fĂĽr die landwirthschaftliche 
Schule in Kraft. Diese verzeichnete bislang zwei Fälle, in welchen 
sich Studirende, und zwar mit Erfolg um die ausgesetzten Preise 
bewarben. Wenn diese Betheiligung nicht gerade als eine lebhafte 
betrachtet werden darf, so erklärt sich die also zu Tage getretene 
ZurĂĽckhaltung der Studirenden doch ungezwungen durch das oben 
besprochene Verhältniss der starken Belastung derselben mit Obliga- 
torien und durch die weitgehenden Anforderungen, welche die Vor- 
bereitung auf die DiplomprĂĽfung in Ansehung der relativ kurzen 
Dauerzeit des Cursus an ihre Arbeitskraft stellt. 

Jene Fälle, in welchen seither Preise zuerkannt wurden, sind 
folgende : 

1) 1893. Aufgabe: Ucbcr den Einfluss der Verkehrsentivicklung 
auf den Betrieb der Thierproduction , mit besonderer RĂĽcksicht auf 
schweizerische Verhältnisse . Bewerber: Ernst Laur von Basel. Der- 
selbe erhielt einen Nahepreis. 

2) 1895. Aufgabe: Das Genossenschaf tsprincip in Anwendung 
auf die Im ndwirthschaft. Bewerber: Joseph Käppeli von Rickenbach- 
Herrenschwand (Kt. Aargau), und Adam David von Basel. Ersterem 
wurde ein Hauptpreis, letzterem ein Nahepreis zuerkannt. 


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IV. Frequenz. 


Unter den Studirenden an der landwirtschaftlichen Schule des 
eidgen. Polytechnikums sind zu unterscheiden: Landwirthe von Beruf 
und Angehörige anderer Berufsarten. Jene waren und sind zum 
grösseren Theile regelmässige Studirende, diese nur Auditoren. 

Ein getreues Bild von der Frequenz der Anstalt kann daher 
nur geliefert werden, wenn man nicht nur die regelmässigen Studi- 
renden, sondern auch diejenigen Landwirthe von Beruf aufzählen 
würde, welche die Anstalt als Zuhörer besuchten, und selbst die Stu- 
direnden anderer Fachschulen des Polytechnikums einbegriffe, welche 
Vorlesungen an derselben hörten. In letzterer Beziehung ist besonders 
hervorzuheben, dass — abgesehen von der planmässigen gemeinsamen 
Benutzung mehrerer Vorlesungen grundwissenschaftlichen Inhaltes 
durch die Studirenden der landwirtschaftlichen, der Forst- und bezw. 
der Culturingenieur-Schule — auch einzelne Vorlesungen über land- 
wirtschaftliche /^//-Gegenstände von Angehörigen anderer Abtei- 
lungen mehr oder weniger zahlreich besucht wurden. In den amt- 
lichen Verzeichnissen sind indessen alle diese Hörer nicht als Studirende 
der Landwirtschaft aufgefĂĽhrt. Jene Uebersichten geben daher keine 
erschöpfende Auskunft über den Umfang, in welchem die landwirt- 
schaftliche Schule als Z/7/r-Anstalt wirksam ist. 

In Nachfolgendem geben wir ein vollständiges Verzeichniss der 
seitherigen Studirenden der landwirtschaftlichen Schule. In RĂĽcksicht 
zugleich auf die oben erwähnten Verhältnisse haben wir demselben 
indessen zur näheren Orientirung folgende Erklärungen voranzustellen: 

1. In der Liste sind nur Angehörige des landwirthschaf fliehen 
Berufes , welche als regelmässige Studirende aufgenommen wurden, 
nicht auch die Auditoren aufgefĂĽhrt. 

2. Mehrfach kam es vor, dass Studirende, in der Absicht, in- 
zwischen einen praktischen Cursus zurückzulegen oder während einiger 
Semester ein anderes, höheres landwirtschaftliches Lehrinstitut zu 
besuchen, vereinzelt auch aus GesundheitsrĂĽcksichten, das Studium an 
unserer Anstalt unterbrachen. Derartige Fälle sind unter den »Be- 
merkungen« der Tabelle besonders hervorgehoben. 

3. Diejenigen Studirenden, fĂĽr welche keine Angaben ĂĽber den 
Austritt gemacht wurden, sind ausnahmslos zur Zeit noch Angehörige 
der Anstalt. Aus der Zahl derselben und der Zahl der im Herbste 
1896 neu eingetretenen (18) Studirenden ergiebt sich der gegenwärtige 
Stand der Frequenz von 32 Studirenden. 



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Laufende Nummer 


Verzeich n iss 


der Stoäraden der laidvirtUalckD Schule des eiäp. Fol^ecMns i Zürich 

in den Jahren 1871 — 1896. 


Eintritt 

bJD co 

i — i— 

SZ 3 

Cts o 


1 1871 

2 71 

3 7i 

4 7i 

5 7i 

6 1872 
72 
72 
72 
72 ; 


IO 

I I 72 

12 1873 

13 73 


14 

15 

16 

17 

18 

19 

20 


73 

73 

73 

73 

73 

73 

73 


21 1874 


22 

23 

24 

25 

26 

27 

28 


74 

74 

74 

74 

74 

74 

1875 


Name 


Frey, Joseph 
Galan ti, Tommaso 
Masetti, Pietro 
von Löw, Gilbrccht 
Hartmann, Clemens 
v. Clary-Aldringen, Carl 
Neuber, Maximilian 
von Catargi, Oskar 
Gonsiorowski, Sigmund 
Nussbaumer, Johannes 
Schneebeli, Heinrich 
Dändliker, Adolf 
HĂĽeblin, Hermann 
Kowalik, Marie 
Mettler, Arnold 
Nägeli, Carl 
Streckeisen, Eduard 
Hofstetter, Robert 
Scheindt, Heinrich 
Umlauft, Wenzel 
Bär, Eduard 
Baragiola, M. Pietro 
Giannini, Rocco 
Glaser, Nicolaus 
Schäppi, Albert 
Fanti, Marco 
Inanoff, Woldemar 
Elliker, Heinrich 


Heimath 

Austritt 

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03 

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3 

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Bemerkungen 

Jahrg. 

Curs 

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Ober-Ehrendingen (Aarg.) 

1873 

II 

4 

A.Z. 

Diplom. 

Venedig (Italien) 

73 

11 

4 

A.Z. 

Diplom . 

Florenz (Italien) 

74 

II 

6 

— 

— 

Florstadt (Gr. Hessen) 

73 

H 

4 

A Z. 

— 

Degersheim (St. Gallen) 

72 

1 

2 

— 


Teplitz (Böhmen) 

1872 

1 

1 

— 


Cassel (Hessen-Nassau, Preussen) 

72 

1 

1 



Czemowitz (Oesterreich) 

N 

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5 

A. zJ 

— 

Odessa (Russland) 

75 

III 

5 

A.Z 

— 

KĂĽsnacht (ZĂĽrich) 

75 

111 

5 

A.Z 

Diplom. | 

Rutschweil (ZĂĽrich) 

75 

111 

5 

A. Z. 

Diplom. 

I lombrechtikon (ZĂĽrich) 

1876 

III 

5 

A.Z. 

— 

Pfyn (Thurgau) 

74 

I 

| 2 

_ 

- 

TschernikofT (Russland) 

1 77 

III 

7 

A.Z 

Diplom. 

Stein a./Rh. (Schaff haus.) 

76 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

Fluntern (ZĂĽrich) 

1 74 

1 

1 


- 

Basel 

74 

1 

1 


- 

Mcttmenstetten (ZĂĽrich) 

76 

in 

5 

A.Z.J 

— 

Mediasch (SiebenbĂĽrgen) 

74 

I 11 

2 


«Noch Abtolv. der 

Rokitnitz (Böhmen) 

75 

in 

3 


| < hom. 8obul#> 

ju. Krlan^uni- cinoa 
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Zofingen (Aargau) 

1875 

I, 

2 

“ 

jfPtr. 

Como (Italien) 

77 

Hl 

5 

A.Z. 

— 

Lucca (Italien) 

77 

111 

5 

A.Z 


Woroneg (Russland) 

75 

1 



— 

Oberrieden (ZĂĽrich) 

77 

in 

5 

A.Z. 

Diplom. 

Brescia (Italien) 

76 

II 

4 

— 

— 

Tiflis (Russland) 

76 

III 

3 

A.Z. 


KĂĽsnacht (ZĂĽrich) 

00 

r^. 

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5 

A.Z. 

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! Laufende Nummer 


152 


Eintritt 

~r Name 

ho co 

i- «- 

jJL^ . , = _ 

29 | 1875 I |j Frey, August 
3° |j 75 I Illich, Giandomenico 
3*| 75 I von Rampach, Max 

32 j| 75 I Staub, Jakob 
33 1] 75 I : Vetter, Ferdinand 

34 1| 75 I Vicari, Eduard 

35 1 75 II ' Lochmann, Heinrich 

36 | 75 II Samueljanz, Moses 

37 j 75 II Bytschkoff, Gedeon 

38 1876 I Bauhofer, Arthur 

39 76 I Madatjanz, Neschan 

40 76 I von Magyary, Stephan 

4* | 7 6 I Pieczinski, Anton 

42 I 76 I Semeczka, Ivan 

43 I 7 6 I j Storrer, Christian 

44 j *877 I Antoniadi, Alexander 

45 - 77 I Bayerl, Emst 

4 6 jl 77 I Burmeister, Franz 

47 1| 77 I Guimaraes, Louis 

48 77 I I Jacot, Julius 

49 77 I l| MĂĽller, Franz 

5° 77 I i) Navassardianz, Mekirt. 

51 1878 1 j, Baragiola, Luigi 

li 1 

52 78 I || Bödecker, J. Martin 

53 78 I 1 Kappel, Paul 

54 1| 78 I | v . Ritter-Zahony, Hrch. 

55 78 I Weidmann, Ulrich 

56 1879 1 D'Almeido Prado, Franc. 

57 79 I \ Asper, J. Jacob 

58 I 79 I || Farner, Edwin 

59 I | Jenovay, Zoltän 

60 79 I | Macalester, Richard 

61 79 I de Nioac, Alfred 

62 79 j Pabst, Moritz 


Heimath 


Wölflins wyl (Aargau) j 
Spalato (Dalmatien) 
Petersburg (Russland) ^ 
Herrliberg (ZĂĽrich) 
Graschnitz (Steiermark) 
Agno (Tessin) 1 

Hombrechtikon (ZĂĽrich) j 
Kertsch (Russland) 
Mardok (Russland) 

Aarau 

Aleppo (TĂĽrkei) I 

Puszta-Kakat (Ungarn) I 
Wolka (Russ. Polen) | 
Olchowiec (Galizien) j 
Siblingen (Schaffhausen) 
Athen (Griechenland) 
Rappoltenkirchen (Oesterr.) | 
Berlin I 

Rio de Janeiro (Brasilien) ^ 
Chaux-de-F onds ( N euenb ) 
Wien I 

Tiflis (Russland) 

Como (Italien) 

ZĂĽrich 

Budapest (Ungarn) 

Görz (Oesterreich) 
Oberstrass-ZĂĽrich 
ItĂĽ (Brasilien) 
Wollishofen- ZĂĽrich 
Stammheim (ZĂĽrich) 

Sz. Ittebe (Ungarn) 
Philadelphia (N.-Amerika) 

Rio de Janeiro (Brasilien) ] 

1 

Netstall (Glarus) 

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Austritt 

1 

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■§ Ol 
-3 

Zahl d. Studsem. | 

Ertheilte Abgangs- 1 | 

Zeugnisse (A. Z.) | 

Bemerkungen 



1878 

III 

5 

A. Z. 



76 

l \ 

2 

— 

— 

78 

111 i 

5 

A.Z 

Diplom. 

78 

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5 

A.Z. 

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I 

1 

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A.Z. 

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78 

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3 

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1 79 

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A.Z. 

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III 

5 

A, Z. 

— 

1 79 

III 

5 

A.Z. 

— 

78 

II 

4 

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— 

78 

I 

1 

— 

— 

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III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

81 

in 

4 

A.Z. 

8tadirt« 1877/78 
and 1879 / 81 . 

so 

11H 

5 

A.Z. 

Diplom. 

80 

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6 

A.Z. 

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A.Z. 

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A.Z. 

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11 

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A.Z. 

1 Diplom. 

83 

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A. Z. 

| Diplom. 

80 

11 

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82 

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A.Z. 

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A.Z 

1 

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1 — 

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1 

1 

1 5 

A.Z. 

1 Diplom. 


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153 


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Eintritt 

1 


Austritt 

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3 



Name 

Heimath 

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3 

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Bemerkungen 

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63 

1879 

II 

Kovär, Wenzel 

Radomyschl (Böhmen) 

1881 

III 

3 

A.Z, 



64 

79 

III 

Klette, Erich 

Neustadt-Dresden 

80 

III 

1 

- 

— 

6S 

1880 

I 

HungerbĂĽhler, Johannes 

Sommeri (Thurgau) 

81 

I 

1 

— 

— 

66 

80 

I |] Rösli, Fritz 

Pfaffnau (Luzern) 

81 

I 

2 

— 

— 

67 

80 

I 

v. Szent-Ivanyi, Carl 

Szent-Ivan (Ungarn) 

81 

I 

2 

— 

< 

68 

80 

I 

Queiroz-Telles, Antonio 

ItĂĽ (Brasilien) 

83 

III 

5 

A.Z. 

i Diplom. K«oh 

{ Abtolr. d. Ingen.- 










( Schal« eingetreten. 

69 

80 

II 

Dumont, J. Nicolaus 

Utrecht (Holland) 

82 

III 

3 

A Z. 

Diplom. 

70 

l88l 

11 

Andronescu, Nicolaus 

Bukarest (Rumänien) 

82 

III 

2 

A.Z. 

— 

71 

8l 

I 

BrĂĽckmann, Arnold 

London (England) 

82 

I 

2 

- 

— 

72 

8l 

1 

Caltchoff, Bogdan 

Philippopoli (TĂĽrkei) 

82 

I 

1 

— 

— 

73 

8l 

I 

Eberhardt, Johannes 

Guntersblum (Gr. Hessen) 

| 82 

I 

1 

— 

— 

74 

8l 

1 

Gänsli, Heinrich 

Enge-ZĂĽrich 

84 

III 

5 

A.Z. 

— 

75 

8l 

I 

Morawski, Peter 

Kiew (Russland) 

87 

III 

6 


Studirte 1881/82, 
1883/86 n. 1888/87. 

76 

8l 

1 

Reinli, Eduard 

Aarburg (Aargau) 

82 

I 

2 

— 

1 “ 

77 

8l 

1 

Vogel, Fritz 

ZĂĽrich 

84 

III 

5 

A.Z. 

— 

78 

8l 

II 

Kopf, Adolf 

Marschheim (Bayr. Pfalz) 

83 

III 

3 

— 

- 

79 

1882 

I 

Kaisermann, Naum 

Odessa (Russland) 

85 

III 

5 

A.Z. 

1 

Diplom. 

80 

82 

I 

Mahler, Eduard 

ZĂĽrich 

, 85 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

! 

8l j 

82 

I 

Schabschowitsch, Hirsch 

Berdiansk (Russland) 

85 

III 

5 

A.Z. 

1 Diplom. 

82 

82 

1 

Weyermann, Carl 

ZĂĽrich 

, 85 

III 

1 5 

A.Z.! 

| Diplom. 

83 

82 

I 

Zuber, Carl 

TrĂĽllikon (ZĂĽrich) * 

85 

III 

5 

A.Z. 

j Diplom. 

84 

82 

n 

Gsell, Walter 

St Gallen 1 

84 

III 

j 3 

A.Z. 

! Sech Abaolrlrung 
d. ForeUehnle ein- 








| getreten. 

85 

1883 

I 

Czuntu, Andreas 

Galatz (Rumänien) 

1 84 

I 

! 1 

— 

— 

86 

83 

I 

Ikonomopulos, Leonidas 

Zante (Griechenland) 

85 

II 

3 

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' — 

87! 

83 

I 

Maxwell, Walter 

Northampton (England) 

86 

II 

6 

— 

— 

88 

| 

83 

I 

Peter, Johannes 

Stäfa (Zürich) I 

86 

III 

i 5 

A. zJ 

Diplom. 

89 1 

83 

I 

Stalder, Gottlieb 

Meggen (Luzern) 

86 

III 

5 

A. Z.!l Diplom. 

90 

83 

I 

Weber, Emil 

RĂĽmlang (ZĂĽrich) | 

| 86 

III 

1 S 

A.Z. 

Diplom. 

9i 

83 

I 

Zimmermann, Rudolf 

ZĂĽrich 

86 

III 

5 

A.Z. 

— 

92 

1 

83 

I 

Ganzoni, Friedrich 

Celerina (GraubĂĽnden) 

86 

II 

| S 

— 


93 

83 

111 

Loewenton, Jacob 

Kischenew (Russland) 

' 84 

III 

1 

2 

A. Z. 


94 

1884 

I 

Engeier, Ludwig 

GĂĽntershausen-Aadorf 

87 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 


84 



(Thurgau) 





95 

I 

Fluck, Joh. Jacob 

Ober-Winterthur 

87 

III 

1 5 

A.Z. 

Diplom. 

96 

84 

I 

l 

Polonowsky, Max 

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Pruzany (Russland) 

85 

I 

1 2 

i 

1 



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154 


03 

E 

E 

3 

Eintritt 



Austritt 

E 

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Name 

Heimath 





Bemerkungen 

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97 

1884 

I 

Smital, Rudolf 

Bourgeois, Victor H. 

Töss (Zürich) 

1885 

I 

I 

_ 

_ 

9 » 

84 

II 

Giez b. Grandson (Waadt) 

«5 

II 

2 

— 

— 




Moos, Johann 





1 Kaoh Abaotr.d. YL 

99 

84 

III 

Schongau (Luzern) 

85 

III 

2 

— 

1 (L«hranUod.-)Ab*. 
l Diplom« dtfiria* 


1 100 

1885 

I 

Bächle, Alexander 

ZĂĽrich 

88 

HI 

5 

A.Z. 

— 

1 IOI 

8S 

I 

Jeanneret, Henri 

Locle (Neuenburg) 1 

88 

HI 

5 

A. Z. 

— 

102 

85 

I 

Jontschoff, Theodor 

Lom-Palanka (Bulgarien) 1 

88 

HI 

s 

A.Z. 

Diplom. 

103 

85 

I 

Martin, Louis 

Genf | 

88 

HI 

5 

A.Z. 

Diplom. 

104 

85 

I 

Martinet, Gustav 

Vuitteboef (Waadt) 

88 

m 

5 

A.Z. 

Diplom. 

' 105 

85 

I 

Mark, Hermann 

Aarau 

87 

n 

4 

_ 



106 

85 

I 

Paganini, Carl 

St. Gallen 

88 

nrj s 

A.Z. 

Diplom. 

107 | 

85 

I 

Zoldos, Alexis 

Szentes (Ungarn) 

86 

II 

2 

- 

— 

108 

»S 

n 

Welisch, Joseph 

Wien (Oesterreich) 

87 

HI 

4 


— 

109 

1886 

1 

Berset, Antoine 

Autigny (Freiburg) 

89 

III 

s 

A.Z, 

Diplom. 

110 86 

1 

i Cornaz, Henri 

Faoug (Waadt) 

86 

I 

— 

— 

— 

ui 

86 

1 

1 FlĂĽckiger, Alfred 

Rohrbachgraben (Bern) 

90 

UI 1 

7 

A.Z. 

Diplom. 

112 

86 

1 

Haagen, Jacob 

Uerschhausen (Thurgau) 

89 

HI 

5 

AZ, 

Diplom. 

”3 

86 

1 

HĂĽsler, Jost 

Steinhausen (Zug) 

89 

ra :i 5 

A.Z. 

: Diplom. 

1 

114 

86 

1 

1 Marrocchi, Edoardo 

Florenz (Italien) 

87 

I 

1 

— 


”5 

86 

1 

! Moser, Carl 

Zäziwyl (Bern) 

89 

m 

5 

A. Z. 

Diplom. 

1 1 6 

86 

V 

Muggli, Otto 

ZĂĽrich 

89 

in 

5 

A.Z. 

Diplom. 





1 





Trat Io dl« Cultor- 

1 17 

86 

1 

| MĂĽller, Kuno 

Trimbach (Solothurn) 

| 88 

H 

4 

— 

Iaftolaur-Sehol« 

Aber. 

1 1 8 

86 

1 

j Ninni, Georg 

Piräus (Griechenland) | 

| 89 

HI 

1 

5 

A.Z. 

— 

119 

86 

1 

| Wapf, Caspar 

Hitzkirch (Luzern) 1 

j 89 

HI 

5 

A.Z. 

Diplom. 

120 

86 

1 

j Weisse, Henri 

Pfalzburg (Lothringen) 1 

1 87 

I 

2 

— 

— 

121 

86 

11 

| Wissmann, Emst 

Herzogenbuchsee (Bern) 

( 88 

IH 

1 

3 

A.Z. 

— 

122 

00 

00 

M 

11 

Mayer, Emerich 

Wien (Oesterreich) | 

1 87 

nl 

1 

— 

— 

*23 

87 

1 

! 

Chardonnens, Auguste 

Domdidier (Freiburg) 1 

| 90 

1 

hi 

1 

5 

A.Z. 

Diplom. 

124 

87 

1 

j Eicke, Hermann 

Dortmund (Preussen) 

90 

HI 

1 

5 

A.Z. 

— 

125 

87 

1 

! Gattiker, Gottlieb 

Waedensweil (ZĂĽrich) 

| 90 

nJ 

1 

5 

A.Z. 

Diplom. 

126 

87 

1 

König, Albert 

MĂĽnchenbuchsee (Bern) 

| 90 

1 

in 

5 

A.Z. 

Diplom. 

127 

87 

1 

| Kremzir, Moritz 

Rares (Ungarn) 1 

| 88 

1 

2 


— 

128 

87 

1 

| Moser, Fritz 

Ami (Bern) 1 

1 93 

in 

5 

A.Z. 

Stodirto 1887/ 88 
und 1881 / 98 . 

129 

87 

1 

| Naegeli, Emst 

ZĂĽrich 

| 88 

1 

2 

— 


130 


1 

| Rosenblatt, Mendel 

Tamobrzeg (Oesterreich) 

1 

: 

88 

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1 

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1887 

I 

RĂĽegg, Heinrich 

Bauma (ZĂĽrich) 

1890 

HI 

5 

' 

1 

i 

A.Z. 

Diplom 






i 

mit Ausaeichnunf. 

132 

87 

1 

Wann er, Alexander 

Etzelhofen (Bern) 

90 

IH 

5 

A. Z. 


133 

87 

I 

' Weber, Joh. Jacob 

ZĂĽrich 

90 

m 

5 

A.Z. 

Diplom. 

134 

87 

I 

Zschokke, Theodor 

Aarau (Aargau) 

90 

HI 

5 

A.Z. 

Diplom. 

US 

87 

II 

v. Korwin-Sakowicz, Th. 

Leszna-Wilna (Russland) 

87 

II 

1 

— 

— 

136 

1888 

I 

Baumann, Eugen 

Hirzel (ZĂĽrich) 

89 

I 

1 


Trat ln di« VI. 
(Labrain ta-Cand.-) 
Abtbeiiunir Ober. 

137 

88 

I 

Baumann, Friedrich 

Hendschikon (Aargau) 

90 

II 

3 

— 

— 

138 

88 

I 

Baumann, Wilhelm 

Enge-ZĂĽrich ,j 9 2 

m 

5 

— : 

Unterbrach da« 
8tudinm 18*0/91. 

139 

88 

I 

Bremond, Rodolphe 

Progens (Frei bĂĽrg) 

9 * 

HI 

5 

A.Z. 

Diplom. 

140 

88 

I 

Burkhard, Diethelm 

ZĂĽrich 

9 * 

III 

5 

A.Z. 

— 

HI 

88 

I 

Crisinel, Ulysse 

Denezy (Waadt) 

«9 

1 

1 

— 

- 

142 

88 

I 

Dettweiler, Albert 

Wintersheim (Gr. Hessen) 

90 

n j 3 

- 

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H 3 

88 

I 

Favre, Jules 

Pont-sur-Oron (Waadt) 

89 

I 

1 

— 

- 

*44 

88 

I 

Franke, Gustav Alfred 

Plauen (Sachsen) 

88 

I 

1 

- 

— 

*45 

88 

I 

Gorecki, Casimir 

Rydzewo (Russland) 

89 

I 

1 

— 


146 | 

88 

I 

Gremaud, Albert 

Riaz (Freiburg) 

9 * 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

, Trat in die Cultur- 









Inf«n.-8ehaie Ober. 

*47 

88 

I 

1 Halfter, Paul 

Weinfelden (Thurgau) 

92 

111 

5 

A. Z.| 

! Btudirte 1888 90 
| and 18*1/92. 

148 | 

88 

I 

| Heeb, Gebhard 

Altstätten (St. Gallen) 

i 91 

III 

i 5 

A. zJ 

1 Diplom 

149 

88 

I 

1 Lauffer, August 

Basel 

9 * 

III 

's 

A.Z. 

Diplom. 

150 

88 

I 

Nengas, Mario 

1 

Hydra (Griechenland) 

9 * 

III 

' 5 

A. Z. 

1 _ 

* 5 * 

1 

88 

I: 

l 

Olitzky, Leo 

Kiew (Russland) 

9 * 

IH 

5 

\. Z. 

— 

152 

| 88 

1: 

1 

1 

Paternö, Antonio 

Neapel (Italien) 

88 

1 

1 

— - 

— 

*53 

! 88 

| von Planta, Peter Conr. 

Chur (GraubĂĽnden) 

89 

I 

, 2 

— 

— 

*54 

88 

1 

| Schlftfli, Rudolf 

Albigen (Bern) 

92 

HI 

5 

A.Z 

Diplom. 

8tndirte 1888/ *0 










*55 

, 88 

1 ' 

Bondi, Casimir 

Kleszewo (Russ. Polen) 

9 . 

IH 

5 

A.Z. 

| und 1891/98. 

156 

88 

1 

Skopalik, Franz 

Uhricitz (Mähren.Oesterr.) 

89 

I 

1 

— 


*57 

: 88 

i 1 

de Weck, Maurice 

Freiburg (Schweiz) 

89 

I 

1 

— 

- 

*58 i 

1889 

1 

Delisle, Oscar 

Hoboken (N. -Amerika) 
Laubenheim (Gr. Hessen)! 

92 

III 

5 

A.Z. 


*59 

89 

1 

Dettweiler, Carl 

91 

II 

3 

1 

1 _ 

160 

1 89 

1 

1 

Falkner, Hans 

Basel 1 

1 92 

III 

5 

A.Z. 

- 

161 

89 

1 

Gattiker, Otto 

Hirslanden (ZĂĽrich) 

92 

m 

s 

A.Z. 

— 

162 

89 

I ; 

1 Glättli, Gottlieb 

RĂĽschlikon (ZĂĽrich) 

92 

hi 

1* 

A.Z. 

Diplom. 

163 

89 

I 

Golinski, Stanislaus 

Warschau (Russ. Polen) 

90 

1 

I 

1 2 

— | 

1 — 

164 ; 

89 

I 

l, 

Hirsch, Alfred 

Nagy-Atad (Ungarn) 

1 9O 

1 

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165 

1889 

I 

1 

Hofimann, Hans 

KĂĽsnacht (ZĂĽrich) 

1892 

HI 

5 

A.Z. 

Diplom. 

166 

89 

1 

| Reutlinger, Wilhelm 

ZĂĽrich 

92 

m 

5 

A.Z. 

Diplom. 

167 

89 

Ij| Rieder, Am6die 

Wesserling (Eisass) 

92 

III 

5 

A.Z. 

" 

168 

89 

1 

Ryffel, Carl 

Glattfelden (ZĂĽrich) 

92 

m 

5 

A.Z. 


169 

89 

1 

| Walther, Alexander 

Wohlen (Bern) 

90 

1 

1 

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— 

170 

89 

I 

1 Wettstein, Friedrich 

Fällanden (Zürich) 

92 

HI 

5 

A.Z. 

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I 7 i 

89 

I 

Wilczewski, Marceli 

Mycowyce (Russland) 

90 

1 

2 

— 

— 

172 

89 

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' Bftchler, Carl 

Murten (Freiburg) 

91 

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3 

A.Z. 

— 

173 

89 

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| de Gendre, Francis 

Freiburg (Schweiz) 

91 

III 

3 

A.Z. 

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174 

89 

11 

Winter, Heinrich 

Darmstadt (Gr. Hessen) 

91 

ni 

3 

A.Z. 

— 

«75 

! 1890 

1 

| Stoeff, Wladimir 

Almalii (Bulgarien) 

92 

in 

4 

A-Z.il - 

176 

1 90 

1 

1 Bossard, Adam 

Risch (Zug) 

92 

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«77 

90 

1 

1 Böcklin, Felix 

ZĂĽrich 

91 

1 

1 

- 

— 

178 

90 

1 

1 

Laur, Emst 

Basel 

93 

IH 

5 

A.Z. 

Diplom. 

«79 

1 90 

1 

Pestalozzi, Friedrich 

ZĂĽrich 

9 i 

I 

2 

— 

— 

l80 

1 90 

1 

1 

Piria, Francisco 

Montevideo (Uruguay) j 

93 

in 

5 

A.Z. 


l8l 

90 

Ij| de Preux, Pierre 

Ventone (Wallis) 1 

93 

m 

5 

A.Z. 

! 

182 ! 

90 

9 o 

I 

Richter, Emil 

Moskau (Russland) 

9 1 

1 

1 2 

— 

— 

183 

1 

Schellenberg, Conrad 

1 Hottingen-ZĂĽrich 

93 

HL 

5 

A.Z. 

Diplom. 

184 1 

1 90 

I 

Schinz, Rudolf 

ZĂĽrich 

93 

m 

5 

A.Z. 

— 

185 

I89I 

1 

Schulmann, Leopold 

MĂĽnchen 

93 

UI j 

4 

A.Z. 

— 

186 

91 

I 

BĂĽrki, Otto 

Unterlangenegg (Bern) 

94 


5 

A.Z. 

Diplom. 

187 

91 

I 

Chojecki, Sigismund 

Kiew (Russland) 

94 

m 

I 


A.Z. 

Diplom. 

188 

91 

I 

Delucchi, Enrico 

Montevideo (Urugay) 

95 

m 

! 5 

A.Z. 

Stadirte 1891 / tt 
uad 1894 / 98 . 

I89 

91 

I 

Lambert, Jacob 

Darmstadt (Gr. Hessen) 

93 

11 1 

I 3 

— 

— 

190 

! 91 

I 

Markoff, Nicola 

l 

Timowa (Bulgarien) 1 

94 

mj 

i 5 

A.Z. 

Diplom. 

191 

1 91 

I 

Mera, Pio 

Buenos- Aires (Argentin.) 1 

95 

ni 

1 7 

A.Z. 

8tadirte 1891/99 
and 1894 / 98 . 

192 j 

91 

I 

Merlis, Mirow 

Minsk (Russland) 

92 


l 1 

— 

TmU in dl« efanm. 
tootm. Sehule flbw. 

I93' 

1 91 

I 

Moos, Dominik 

Schongau (Luzern) 

93 

h: 

, 3 

— 

— 

194 1 

1 91 

I 

Nater, Heinrich 

Weinfelden (Thurgau) 

94 

hi 

1 

5 

A.Z. 

Diplom. 

195 

91 

I 

Ojeda, Federico 

Puerto-Real (Spanien) 

93 

11 

4 

— 

— 

I96 

91 

ii 

Reinmann, Rudolf 

Bassersdorf (ZĂĽrich) 

92 

1 

2 

— 

Trat in die VI. 
(Lehrern U-Cend.-) 
AbCheilnnf Ql«r. 

197 

91 

ii 

Ruiz, Bonaventura 

Sevilla (Spanien) 

92 

1, 

1 

— 

— 

198 

i 

91 

1 

I 

von Seemen, Erich 

Berlin j 

1 

62 

1 

i, 

1 

i 

— 

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199 

I89I 

I 

Volkart, Albert 

ZĂĽrich 

1894 

III 

5 

A. zj 

Diplom. 

1 200 

1892 

I 

Perelraann, Leon 

Nowogrudok (Russland) 

95 

III 

6 

A.Z 

Diplom. 

Studirte 1892, 










1892/93 u. 1894 95. 

201 

92 

I 

von Fest, Bcla 

Iglo (Ungarn) 

93 

I 

2 



202 

92 

1 

Kaeppeli, Joseph 

Rickenbach-Meerenschwand 

(Aargau) 

Noworossiysk (Russland) 

95 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

203 

92 

I 

Kissilenko, Jakovv 

93 

I 

2 

— 

— 

204 

92 

1 

Mayz&le, Gabriel 

Vitebsk (Russland) 

93 

I 

2 

— 

- 

205 

92 

I 

Okulitsch, Joseph Konst. 

Krasnojarsk (Ost-Sibirien) 

94 

11 

4 

— 

— 

206 

92 

1 

Ostrowski, Woldemar 

Moskau (Russland) 

93 

I 

2 

— 

— 

207 

92 

I 

Pelichet, Constant 

Gollion (Waadt) 

95 

III 

5 

A.Z 

Diplom. 

20S 

92 

I 

Sorescu, Jon 

Bukarest (Rumänien) 

93 

I 

1 

— 


209 

92 

I 

Staffel bach, Franz 

Dagmersellcn (Luzern) 

95 

III 

3 

A.Z. 

Studirte 1892 93 
und 1894/95. 

210 

92 

I 

Tschudi, Hans 

Glarus 

95 

111 

5 

A.Z 

— 

21 I 

92 

I 

Walser, Julius 

Teufen (Appenzell) 

95 

111 

5 

A.Z 

— 

212 

92 

I 

Warzycki, Franz 

Gace (Russ. Polen) 

95 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

213 

1893 

II 

Pruszak, Ladislaus 

Oronsko (Russ. Polen) 

93 

II 


— 


214 

93 

1 

Btirkli, Conrad 

ZĂĽrich 

96 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

215 

93 

I 

Burnat, Jean 

Corsier (Waadt) 

] 94 

I 

2 

— 

— 

216 

93 

l| 

David, Adam 

Basel 

96 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

217 

93 

I 

Largmann, Isaak 

Britschany (Russland) 

94 

I 1 

2 

— 

— 

218 

93 

I 

Montgoiuery, Geoffrey 

Blcssingbourne (Irland ) 




1 

Stndlrte 1893 94. 
Wiedereintritt 1895. 

219 

93 

1 

Pfenninger, Wilhelm 

ZĂĽrich 

96 

III 

5 

A.Z. 

— 

220 

93 

I 

Ruml, Joseph 

Unter-Butschitz (Böhmen) 

96 

III 

5 

A.Z. 

Diplom. 

221 

93 

I 

Sawoff, Krcsto 

Tirnowa (Bulgarien) 

95 

II 

1 3 

— 

— 

222 

93 

I 

Schaffter, Ricardo 

Moutier (Bern) 

95 

II 

4 

— 

— 

223 

93 

I 

Sessa, Carlo 

Mailand (Italien) 

94 

I 

2 

— 


224 

93 

II 

Vilägosi, Caspar 

Erd öd (Ungarn) 

96 

III 

5 

A.Z 

Diplom. 

225 

1894 

I 

Keiser, Friedrich 

Zug 

94 

11 

1 

— 

— 

226 

94 

I 

Bleuler, Walter 

ZĂĽrich 






227 

94 

I 

Dändliker, Henri 

DĂĽrnten (ZĂĽrich) 





Unterbrach das 

228 

94 

I 

Fortakoff, Autonom 

Astrachan (Russland ) 

96 

I 

2 


Studium im Sommer-I 
Semester 1895. 

229 

94 

I 

Mercier, Rene 

Neuchätel 

95 

I 

1 


— 

230 

94 

I 

Nemirowsky, Levi 

Perejaslaff (Russland) 






231 

94 

I 

Ruggia, Wilhelm 

Pura (Tessin) 

95 

II 

2 


Im November 189b 1 
SMtorben. 

232 

94 

I 

1 1 

S6gur-Cabanac, Victor 

1 

Tulitz (Mähren) 

95 

^ I 

1 




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158 


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Eintritt 

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Heimath 

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233 ; 

234 








I 


1894 

1 

Thomann, Hans 

Märwyl (Thurgau) 






94 

1 

Tschulock, Sinai 

Paulograd (Russland) 






235 

1895 

n 

Näf, Albert 

Ittenthal (Aargau) 






236 

95 

1 

Benedictoff, Nicolaus 

Perm (Russland) 

1896 

I 

1 

_ 

— 

237 

95 

1 

BĂĽcher, Alfred 

Grossdietwyl (Luzern) 






238 

95 

1 

Diirst, Joh. Ulrich 

Mitlödi (Glarus) 






239 ' 

95 

1 

Kraeraer, Hermann 

Darmstadt (Gr. Hessen) 






240 

95 

1 

Orlowsky, Tevel 

Gluchow (Russland) 






241 

95 

1 

Schestakoff, Waldemar 

Jarroslaw (Russland) 

96 

I 

. 

_ 1 

_ 

242 

95 

1 

Stutz, Joseph 

Schongau (Luzern) 






243 

95 

1 

Witschi, Christian 

Kirchlindach (Bern) 






244 

96 

1 

Bobbia, Mario 

Stabio (Tessin) 






245 

96 

1 

Riik, Richard 

| 

Dorpat (Russland) 







Verfolgt man den Inhalt dieses Verzeichnisses weiter, so ergiebt 
sich nachstehendes Bild: 

Es wurden Studirende aufgenommen : 


Jahrgang: 

Schwei- 

zer: 

Aus- 

länder: 

Total: 

Jahrgang: 

Schwei- 

zer: 

Aus- 

länder: 

Total: 

1871 

2 

3 

5 

1883 

5 

4 

9 

1872 

2 

4 

6 

1884 

5 

I 

6 

1873 

6 

3 

9 

1885 

6 

3 

9 

1874 

2 

5 

7 

1886 

10 

3 

13 

1875 

5 

5 

10 

1887 

9 

5 

14 

1876 

2 

4 

6 

1888 

14 

8 

22 

1877 

1 

6 

7 

1889 

IO 

7 

17 

1878 

2 

3 

5 

1890 

7 

3 

IO 

1879 

3 

6 

9 

1891 

5 

IO 

x 5 

1880 

2 

3 

5 

1892 

5 

8 

*3 

l88l 

3 

6 

9 

1893 

5 

7 

12 

1882 

4 

2 

6 

1894 

6 

4 

IO 


34 

50 

84 

1895 

6 

5 

11 


In den erst 

:en 12 Jahren : 
Zusammen : 

93 

34 

127 

68 

50 

1 18 

161 

84 

345 


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159 


Hiernach belief sich die Zahl der neu aufgenommenen Studirenden 
in den letzten 13 Jahren des zurĂĽckgelegten Zeitabschnittes auf 161, 
gegenüber nur 84 Studirenden in den ersten 12 Jahren, während 
gleichzeitig die Zahl der aufgenommenen Studirenden Schweizer. 
Nationalität sich in noch weit stärkerem Verhältnisse gesteigert hat. 

Bis zum SchlĂĽsse des Schuljahres 1893/94 waren 224 Studirende 
in die Anstalt eingetreten (die später aufgenommenen haben den ganzen 
Cursus zur Zeit noch nicht zurĂĽckgelegt). Dieselben studirten im 
Durchschnitt mehr als 3, aber nicht ganz 4 Semester. Legt man die 
letztere Ziffer zu Grunde, und vertheilt man jene Frequenz auf 23 
Jahrgänge, so zählte die Schule durchschnittlich in je 2 bezw. 3 Cursen 
nahezu 20 Studirende. 

Von den 245 Studirenden, welche die landwirtschaftliche Schule 
seither besucht haben, gehören an: 

der Schweiz . 127 = 51,8% 
dem Auslande 118 = 48,2% 

Zusammen: 245 = 100,0% 


Es vertheilen sich ferner die Studirenden Schweizer. Nationalität 
auf die Kantone, wie folgt: 

ZĂĽrich 48 = 

Bern 

Aargau 10 = 

Luzern 

Thurgau, Waadt und Freiburg je 7 und 5,8 % 21 = 

Basel-Stadt und -Land 

St Gallen 

Zug, Glarus, Neuenburg und Tessin je 3 und 2,4% 12 = 

GraubĂĽnden und Schaflfhausen je 2 und 1,6% 4 

Appenzell a./Rh., Solothurn, Genf und Wallis je 1 und 0,8% . . 

Zusammen : 


Und von den ausländischen Studirenden gehörten an: 

Russland 38 = 

Oesterreich-Ungarn 26 = 

Deutschland 17 = 

Italien 

Bulgarien, Griechenland, Brasilien je4 12 

Grossbritannien und Rumänien je 3 6 1 

Spanien, TĂĽrkei, Ver. Staaten v. N.-Ainerika, Uruguay je 2 . 

Holland und Argentinien je 1 2 


48 = 

37,8% 

11 = 

00 

10 = 

7,9 „ 

8 = 

6,3 , 

21 = 

16,5 , 

5 = 

*,0 „ 

4 = 

3,1 „ 

12 = 

9,5 „ 

4 = 

3,1 „ 

4 = 

3,1 ^ 

127 =- 

100,0% 

in: 


38 = 

32,2 % 

26 = 

22,0 , 

17 = 

IV , 

9 =- 

7.6 . 

12 1 


öL 

8 

23,8 „ 

21 


118 = 

100,0% 


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V. Erfolg. 


Die Frage, in wie weit die landwirtschaftliche Schule des Poly- 
technikums bislang der ihr gestellten Aufgabe entsprochen hat, ist 
von einem zwiefachen Gesichtspunkte aus zu beurteilen, insofern die 
Wirksamkeit derselben sich sowohl auf die wissenschaftliche Ausbildung 
junger Landwirte, als auch auf die Anteilnahme an der Fortbildung 
der Landwirthschaftswissenschaft erstrecken muss. Hierbei tritt natur- 
gemäss die erster e Seite dieser ihrer Thätigkeit in den Vordergrund. 

Fasst man zunächst die Frequenz der Schule lediglich in nume- 
rischer Hinsicht in’s Auge, so ist allerdings richtig, dass die Anstalt 
hinter manchen ausländischen Instituten gleicher Art zurücksteht. 

In verschiedenen Kreisen hat sich, wie es scheint, die Meinung 
festgesetzt, dass die nicht sehr stark hervortretende Benutzung der 
höheren Fachbild ungs- Anstalt durch unsere Landwirthe in einer unter 
diesen herrschenden Abneigung oder gar in einem diesen eigenen Miss- 
trauen gegen jede wissenschaftliche Auffassung und Behandlung ihrer 
Berufsaufgabe wurzele. Das ist durchaus irrthĂĽmlich . Der Schweizer 
Landwirth ist im grossen Ganzen eine viel zu praktisch angelegte 
Natur, um nicht einzusehen, dass die Praxis des Faches um so er- 
giebiger und fruchtbringender werden muss, je mehr sie sich auf die 
wissenschaftliche Erkenntniss des inneren Zusammenhanges der Er- 
scheinungen im Berufsleben stĂĽtzen kann. Er weiss nachgerade ganz 
genau, dass die Wissenschaft, indem sie die Thatsachen in exacter 
Weise feststellt und deren Ergebnisse kritisch durchdringt, der Er- 
forschung der Wahrheit dient. Jeder Praktiker, welcher nicht ganz 
und gar in dem Banne der Tradition und der Gewohnheit steht, pflegt 
doch auch ĂĽber die in seinem Beobachtungskreise liegenden Er- 
scheinungen nachzudenken und sich über deren ursächlichen Zusammen- 
hang thunlichst Klarheit zu verschaffen. Und sobald er dies thut, 
bildet er sich auch eine Theorie von denselben. In so fern sind die 
Landwirthe ĂĽberall und allezeit rechte Theoretiker. Nicht jede Theorie 
ist aber auch zugleich ein wissenschaftlicher Lehrsatz. Und es ist ein- 
leuchtend, dass die Wissenschaft den Beruf hat, den Landwirth zum 
richtigen Beobachten und Nachdenken anzuleiten und ihn zu befähigen, 
wirkliche, d. h. solche Erfahrungen zu machen, welche sich, weil sie 
auf Wahrheits-Hrkenntniss beruhen, bewähren müssen , wie auch nur 
die Wissenschaft im Stande ist, die in seinem Gewerbe auftauchenden 
Theorieen auf ihre Stichhaltigkeit zu prĂĽfen. Indem sie sich der Praxis 
widmet, wird also die Wissenschaft selbst recht praktisch, und sie kann 


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161 


an diesem Prädicate auch nicht dadurch einbüssen, dass etwa einmal 
irgend ein Lehrer eine an sich plausible, aber unerwiesene Behauptung 
als lautere Wissenschaft darstellt, oder ein Praktiker gelegentlich eine 
von der Wissenschaft als wahr gelehrte Theorie aus Missverständnis 
oder aus Unkenntniss der Verhältnisse und Bedingungen in verkehrter 
Weise zur Anwendung bringt. In diesem Sinne urtheilen thatsächlich 
alle verständigen Landwirthe. Und wenn sie das Verhältniss auch 
nicht predigen, so fĂĽhlen sie es doch, und geben sie diesem GefĂĽhle 
durch ihr Verhalten Ausdruck. Aber selbst wenn nicht schon Er- 
wägungen dieser Art dazu beigetragen hätten, dass der Landwirth je 
länger je mehr auf die Lehren der Wissenschaft achtet und hört, so 
würde dies doch die Jedermann geläufige Thatsache längst vermocht 
haben, dass es unter allen neueren Errungenschaften der Landwirt- 
schaft auch nicht eine einzige giebt, welche nicht auf die Ergebnisse 
wissenschaftlicher Forschungen zurückzuführen wäre, und dass man 
im Leben mit den einseitigen , sog. praktischen Erfahrungen, mit blossen 
EindrĂĽcken aus der Praxis, auf die Dauer herzlich wenig weiter 
kommt. Dieser Betrachtungsweise entsprechen auch die Erfahrungen 
im Grossen. 

Unsere Ackerbau- und landwirtschaftlichen Winter - Schulen 
werden von Jahr zu Jahr stärker besucht. Das Gleiche gilt von den 
bestehenden landwirtschaftlichen Specialschulen. Zu landwirtschaft- 
lichen Vorträgen und Cursen sammeln sich die Landwirthe in hellen 
Schaaren, und bekannt ist, dass, als unsere Schule am Polytechnikum 
seither mehrere je achttägige Vortrags-Curse für praktische Land- 
wirthe eröffnete, die Zahl der Zuhörer so gross wurde, dass die Räume 
dieselben kaum zu fassen vermochten. Und es darf schliesslich auch 
nicht wundern , dass das Alles so kam , wenn man hinsieht auf die 
hohe Entwicklungsstufe, deren sich das Schulwesen in der Schweiz 
rĂĽhmen darf. Wenn nun gleichwohl ein sehr bedeutender Andrang 
zu der höheren Fachschule aus dem Inlande sich nicht hat constatiren 
lassen, so mĂĽssen eben andere GrĂĽnde hierfĂĽr obwalten. Dieselben 
liegen in der That so zu sagen zum Greifen. 

Der Grundbesitz ist in der Schweiz sehr geteilt. Die Zahl der 
ausĂĽbenden Landwirthe des Inlandes, welche im Stande sind, bedeutende 
Opfer an Zeit und Mitteln fĂĽr eine wissenschaftliche Fachbildung ihrer 
Söhne aufzu wenden, ist also relativ gering. In so weit dieser gewicht- 
volle Umstand wirkt, ist auch in Zukunft eine lebhaftere Beteiligung 
der inländischen Landwirtschaft an der Benutzung ihrer Hochschule 
kaum vorauszusehen. Das Verhältniss wird allerdings gemildert durch 
die Dazwischenkunft des Bundes, in dessen Gesetzgebung über »För- 
derung der Landwirtschaft« vom 27. Juni 1884 und neuerdings vom 

11 


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162 


22. December 1893 auch Bestimmungen ĂĽber die Bewilligung von 
Stipendien für befähigte junge Landwirthe zum Zwecke ihrer wissen- 
schaftlichen Ausbildung getroffen wurden. Im Uebrigen ist ein wesent- 
lich vermehrter Zuzug zur landwirtschaftlichen Schule nur aus den- 
jenigen Kreisen zu erwarten, welche durch ihre ökonomische Situation 
nicht oder weniger an jene RĂĽcksichten gebunden sind. Und diese 
Voraussicht wird sich in dem Maasse erfĂĽllen, in welchem die Er- 
kenn tniss der Tragweite einer grĂĽndlichen Schulung der JĂĽnger des 
Faches fĂĽr deren kĂĽnftige Berufsstellung an Verbreitung gewinnt. 

Was aber den Besuch der Anstalt durch Ausländer betrifft, so 
darf eben nicht ĂĽbersehen werden, einmal , dass alle Staaten ringsum 
mit landwirtschaftlichen Hochschulen bereits reichlich ausgestattet 
sind, sodann aber, dass in mehreren Ländern, so namentlich im 
Deutschen Reiche, an diesen Instituten keine verbindlichen Studien- 
ordnungen bestehen, die Vorliebe fĂĽr die dortigen Einrichtungen aber 
bei der Grosszahl der betreffenden jungen Landwirthe so ausgeprägt 
ist, dass aus deren Kreisen auf einen erheblichen Besuch unserer Anstalt, 
welche dem Grundsätze der Hör- und Studienfreiheit nur in beschränkter 
Weise huldigt, nicht gerechnet werden kann. 

Man ersieht aus diesen Verhältnissen, dass der Maassstab der 
Frequenzziffern, welcher ĂĽberhaupt eine recht zweifelhafte Bedeutung 
hat, in Anwendung auf unsere landwirtschaftliche Schule zu SchlĂĽssen 
auf deren Lehrerfolg absolut nicht berechtigen kann. 

Ungleich wichtiger fĂĽr die Beurteilung der Schweizer, land- 
wirtschaftlichen Hochschule in ZĂĽrich ist hiernach offenbar das quali- 
tative Ergebniss des Unterrichtes. In dieser Hinsicht geben aber 
die allgemeinen Erfahrungen der Docenten und die direct fassbaren 
Einzelerfolge die zuverlässigste Auskunft. 

Im grossen Ganzen haben sich die am Polytechnikum studirenden 
jungen Landwirthe seither durch ihr Verhalten geradezu ausgezeichnet. 
Es herrscht ein guter Geist an der landwirtschaftlichen Schule. Ab- 
gesehen von einzelnen, ĂĽberall vorkommenden Ausnahmen, haben die 
Studirenden ihre Aufgabe mit tiefem Ernste erfasst und an der Er- 
fĂĽllung derselben mit anerkennenswertester Hingebung und Ausdauer 
gearbeitet, und mit Befriedigung verzeichnet die Lehrerschaft die Er- 
fahrung, dass es ihr gelang, unter der grossen Mehrzahl der jungen 
Landwirthe den Sinn und das Verständniss für eine wissenschaftlich 
grĂĽndliche Auffassung des Unterrichtsstoffes zu entwickeln. Dem 
freudigen Eifer der Studirenden in der Betätigung des Pflichtgefühls 
entsprach aber naturgemäss auch ein durchaus ordnungsmässiges Ver- 
halten in allen anderen Richtungen der Lebensführung. Thatsächlich 
sind bislang die Fälle des Bedürfnisses der Anwendung besonderer 


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163 


Disciplinarmassregeln äusserst selten gewesen. So bildeten denn auch 
der Arbeitstrieb und die correcte Haltung der Studirenden den Boden, 
aus welchem ein von freundlichem Entgegenkommen und Vertrauen 
getragenes Verhältniss derselben zu ihren Lehrern hervorging. — Und 
nun die Thatsachen. 

Von 224 Studirenden, welche bis zum Beginne des Schuljahres 
1893/94 aufgenommen wurden, haben 125, also 55,8 °/° die Anstalt 
absolvirt und Abgangszeugnisse erhalten. Unter ihnen zählen nur 12, 
welche dieses Ziel — in Folge Aufnahme in einen höheren Jahrescurs — 
nach einem weniger als fĂĽnfsemestrigen Besuch der Schule erreichten; 
alle anderen (113 = 50,5%) haben sämmtliche Curse zurückgelegt. 
Diese Erfahrung beweist, dass die Mehrzahl der jungen Landwirthe 
sich von dem richtigen Grundsätze leiten Hess, ihrer Studienaufgabe 
auch das zur erfolgreichen Bewältigung derselben erforderliche Maass 
von Zeit und Kraft zu widmen. Die Anstalt hat aber allen Grund, 
dieses Ergebniss als ein recht erfreuliches und ermunterndes anzusehen. 

Es wurden an der landwirtschaftlichen Schule, wie wir fanden, 
während der ganzen Dauer ihres Bestehens 65 Diplome ertheilt. Daraus 
geht hervor, dass von den Studirenden, welche dieselbe absolvirten 
und Abgangszeugnisse erhielten (125), sich stark die Hälfte der Diplom- 
prĂĽfung mit Erfolg unterzogen hat. Auch in dieser Thatsache liegt 
ein Beweis fĂĽr den hohen Grad von Arbeitstrieb und Leistungskraft, 
welcher den jungen Landwirten eigen war, und es gereicht der An- 
stalt zur Befriedigung, zu constatiren, dass an dem Ergebnisse der 
DiplomprĂĽfung die Schweizer. Studirenden einen hervortretenden An- 
teil haben. 

Ein nicht minder gĂĽnstiges Zeugniss fĂĽr den Studienernst, welchen 
die Landwirthe an den Tag legten, erblickt die Schule in der Er- 
fahrung, dass dieselben in richtiger Erkenn tniss der Bedeutung der 
Winke und Ratschläge, welche sie von ihren Fachdocenten empfingen, 
es sich angelegen sein Hessen, gerade auch das Studium der Grund - 
Wissenschaften der Landwirtschaft mit besonderer Sorgfalt zu pflegen, 
sowie von der ihnen dargebotenen Gelegenheit, die der allgemeinen 
Bildung dienenden Vorlesungen an der Freifächer- Abteilung zu be- 
suchen und die Bibliothek des Polytechnikums zu benutzen, einen sehr 
ausgiebigen Gebrauch gemacht haben. 

Die Studirenden Schweizer. Nationalität, welche seither die land- 
wirtschaftliche Schule absolvirt, und namentlich diejenigen, welche 
an ihr ein Diplom erworben haben, sind mit wenigen Ausnahmen 
ihrem Berufe treu geblieben. Ein immerhin erheblicher Theil der 
früheren Angehörigen der Anstalt ist nach Ablauf der Studienzeit in 
die landwirtschaftliche Praxis eingetreten, bezw. zurĂĽckgekehrt. So- 


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164 


weit die diesseitige Beobachtung reicht, haben fast Alle, welche diesen 
Weg einschlugen, einen sie durchaus befriedigenden Wirkungskreis 
gefunden. Andere sind als Beamte in die öffentliche Verwaltung be- 
rufen worden, indessen eine verhältnissmässig grössere Zahl sich dem 
Stande der Landwirthschaftslehrer zuwandte. Thatsächlich sind ehe- 
malige Studirende der landwirtschaftlichen Schule bei der landwirt- 
schaftlichen Behörde des Bundes und bei denjenigen mehrerer Kantone 
angestellt, und mit Ausnahme nur einer kantonalen Lehranstalt (Wallis) 
giebt es in der Schweiz zur Zeit keine einzige Fachschule mehr, welche 
nicht einen oder mehrere der »Unsrigen« zu ihren Lehrern zählte. 
Bei einigen derselben sind auch die Directorstellen an frĂĽhere Stu- 
dirende der landwirtschaftlichen Schule des Polytechnikums ĂĽber- 
tragen worden. 

Zur Orientirung darĂĽber, in welchem Umfange die landwirt- 
schaftliche Schule des Polytechnikums seither zur Ausbildung von 
Lehrern fĂĽr die landwirtschaftlichen Fachschulen und von Beamten 
für die öffentliche Verwaltung beizutragen vermocht hat, schliessen 
wir hier noch eine Liste von denjenigen Männern Schweizer. Nationalität 
an, welche nach Absolvirung unserer Anstalt in öffentliche Aemter 
berufen worden sind. 


Laufende Nr. 

Nr. desVerz. 
(S. 151) 

Namen : 

Amtsstellung: 

1 

1 

J. Frey . . . 

Landw. Experte der Regierung von GraubĂĽnden 
in Chur. 

2 

10 

J. Nussbaumer 

Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule im Strickhof 
(ZĂĽrich), (f) 

3 

11 

H. Schneebeli . 

Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule im Strickhof 
(ZĂĽrich). Seit 1887 Docent an der landw. Schule 
des eidgen. Polytechnikums in ZĂĽrich. 

4 

55 

U. Weidmann . 

Secretair im Schweiz. Landwirthschafls-Departement 
in Bern. 

5 

84 

W. Gsell . . . 

Präsident der Stadtgüter- Verwaltung in St. Gallen. 

6 

89 

G. Stal der . . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Sur- 
see (Luzern), dann an der Ackerbauschule auf 
der RĂĽtti (Bern). Trat seitdem in die Praxis ĂĽber. 

7 

94 

L. Engeier . . 

Verwalter des kanton. Asylgutes in Wyl (St. Gallen). 

8 

95 

J. Fluck . . . 

Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule im Strickhof 
(ZĂĽrich). 

9 

99 

J. Moos . . . 

Director der landw. Winterschule in Sursee (Luzern). 

10 

104 

G. Martinet . . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Champ 
de l’Air bei Lausanne und Director der Molkerei- 
schule in Moudon (Waadt). Privatdocent an der 
Universität Lausanne. 


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165 


Laufende Nr. | 

Nr. desVerz. 
(8.161) 

Namen: 

Amtsstellung: 

11 

109 

A. Berset . . 

Secretair der Direction des Innern des Kantons 
Freiburg in Freiburg. 

12 

in 

A. FlĂĽckiger 

Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule aufderRĂĽtti 
(Bern). 

13 

115 

C. Moser . . . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Sur- 
see (Luzern), seit 1895 Director der Ackerbau- 
schule auf der RĂĽtti (Bern). 

14 

121 

E. Wyssmann. 

Director der Molkereischule in Somthal (St. Gallen). 
Neuerdings zum Director der landw. Winterschule 
in Custerhof (St. Gallen) berufen. 

15 

126 

A. König . . 

Angestellter im Schweizer. Landwirthschafts-Depar- 
tement in Bern. 

16 

132 

A. Wanner . . 

Director der landw. Winterschule in SaargemĂĽnd 
(Lothringen). 

18 

148 

G. Heeb . . . 

Secretair des Volks wirthschafts - Departements der 
Regierung des Kantons St. Gallen in St. Gallen. 

18 

154 

R. Schläfli . . 

Landw.-Lehrer an der Molkereischule in Somthal 
(St. Gallen). Neuerdings an die landw. Winter- 
schule im Custerhof (St. Gallen) berufen. 

19 

162 

G. Glättli . . 

Landw. Wanderlehrer im bayrischen Allgäu. Dann 
Assistent an der Schweizer. Samencontrolstation 
in ZĂĽrich. Seit 1895 erster Landwirthschafts-Be- 
amter in der Direction des Innern des Kantons 
ZĂĽrich. Neuerdings zum Director der neu ge- 
grĂĽndeten landw. Schule im Plantahof (Grau- 
bĂĽnden) ernannt. 

20 

173 

F. de Gendre . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Perolle 
(Freiburg). 

21 

178 

E. Laur . . . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Brugg 
(Aargau). 

22 

186 

O. BĂĽrki . . . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule im Custer- 
hof (St. Gallen). 

23 

194 

H. Nater . . . 

Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule in Cernier 
(Neuenburg). 

24 

199 

A. Volkart . . 

Assistent an der Schweizer. Samencontrolstation in 

ZĂĽrich. 

25 

202 

J. Käppeli . . 

Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Sur- 
see (Luzern), dann an der Ackerbauschule auf 
der RĂĽtti (Bern). 

26 

207 

C. Pelichet . . 

Assistent an der landw. Winterschule in Champ de 
l’Air bei Lausanne. 


Einen recht bemerkenswerthen Beleg dafĂĽr, dass das Studium 
an unserer Schule im Stande war, im Kreise der demselben obliegen- 
den jungen Landwirthe den Sinn und Trieb fĂĽr ernste wissenschaft- 
liche Arbeit zu entwickeln, bildet die Thatsache, dass eine artige Reihe 
der Studirenden, welchen es die Verhältnisse ermöglichten, nach dem 


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Besuche der Anstalt noch Zeit und Kraft auf ausschliesslich wissen- 
schaftliche Bethätigung zu verwenden , es dahin brachte , sich den 
Doctorgrad zu erwerben. So promovirten von unseren frĂĽheren Stu- 
direnden Schweizer. Nationalität an den Universitäten Zürich, Leipzig 
und Königsberg ihrer acht . Sie sind: 


Nr. des 

Verzeichnisses: 

Namen : 

Heimathsort: 

1 

/. Frey, 

Ober-Ehrendingen (Aargau), 

131 

//. RĂĽegg, 

Bauma (ZĂĽrich), 

137 

F \ Baumann, 

Hendschikon (Aargau), 

148 

G. Heeb, 

Altstätten (St. Gallen), 

162 

G. Glättli, 

RĂĽschlikon (ZĂĽrich), 

178 

E. Laur, 

Basel, 

183 

C. Schellenberg, 

Hottingen-ZĂĽrich, 

186 

0. BĂĽrki, 

Unterlan genegg (Bern). 


Bei diesem Anlasse darf denn auch noch die Thatsache registrirt 
werden, dass eine im Jahre 1893 von der Gesellschaft ehemaliger Poly- 
techniker gestellte Preisaufgabe: » Ueber den Zusammenhang zwischen 
der Körperform und den Leistungen unserer Haussäug ethiere ^ von 
zwei Studirenden unserer Schule, und zwar von G. GJxittli und C. Schellen- 
berg, in Bearbeitung genommen, und dass jedem der beiden Bewerber 
ein Preis zuerkannt wurde. — 

Wir kommen auf die zweite Seite der vorliegenden Frage, indem 
wir noch hinzuweisen haben auf die Antheilnahme unserer Schule an 
der Fortbildung der Landwirthschaftswissenschaft. Die Wirksamkeit, 
welche die Anstalt in dieser Richtung entfaltet hat, kann hier un- 
möglich in ihrem ganzen Umfange zur Darstellung gebracht werden. 
Dazu bedürfte es einer vollständigen Uebersicht über sämmtliche von 
den Docenten gelieferten litterarischen Arbeiten wenigstens nach deren 
Hauptinhalt. So sehr es dem Verfasser am Herzen lag, einer solchen 
Aufgabe anlässlich der Jubelfeier unserer Schule näher zu treten, so 
sehr hatte er es zu bedauern, auf dieselbe lediglich aus äusseren Grün- 
den verzichten zu mĂĽssen. Wenn er aber hinblickt auf die ihm von 
allen seinen Collegen, Vertretern der Grund- und der Fachwissen- 
schaften der Landwirthschaft , bereitwilligst zur VerfĂĽgung gestellten, 
ĂĽberaus zahlreichen und werthvollen BeweisstĂĽcke, deren Verzeichniss 
in extenso und in systematischer Gliederung und abgerundeter Dar- 
stellung zu publiciren, einer voraussichtlich nahe bevorstehenden Ge- 
legenheit Vorbehalten bleibt, so erfĂĽllt ihn innige Befriedigung und 
Freude über den Reichthum von Arbeiten, welche aus der geräusch- 
losen Schaffensstätte auf verschiedenen Wegen hinausgegangen sind 
in die wissenschaftlichen und praktischen Kreise, Arbeiten, welche 


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ausnahmslos das Gepräge gewissenhafter, auf selbstständiger Beob- 
achtung und Untersuchung beruhender Forschung tragen. Ohne uns 
auch irgendwie einer Ueberhebung der Schule schuldig zu machen, 
dĂĽrfen wir Angesichts des Geschehenen und Geleisteten mit aller Be- 
stimmtheit behaupten, dass diese berechtigt ist, sich den ausländischen 
verwandten Anstalten auch hinsichtlich der Bethätigung an der Fort- 
entwicklung der Wissenschaft völlig ebenbürtig an die Seite zu stellen, 
aber auch, dass sie in dieser Richtung fĂĽr ihr Gebiet nicht mindere 
Anstrengungen aufgeboten hat, als die Schulen fĂĽr die ĂĽbrigen tech- 
nischen Wissenschaften an der ZĂĽricher Mutteranstalt. 

Wie die Verhältnisse hier zu Lande liegen, musste schon zur Zeit 
des Beginnes der Wirksamkeit unserer Schule eine Thätigkeitsrichtung 
derselben in’s Auge gefasst werden, welche mit der Lehr- und Forschungs- 
aufgabe direct Nichts zu thun hat, gleichwohl aber auf ihre erspriess- 
liche Weiterentwicklung einen wohlthätigen Einfluss zu üben versprach. 
Es ist die Wirksamkeit der Schule nach aussen, im Verkehr mit den 
praktischen Landwirthen, den landwirtschaftlichen Vereinen und den 
Behörden des Landes. Gelegenheiten hierzu hat sie, ohne sich aufzu- 
drängen, gesucht; sie wurden ihr auch mannigfach zugetragen. Und 
so entstand eine ergiebige Wechselwirkung zwischen den Trägern und 
Förderern des landwirtschaftlichen Berufes und unserer Schule, ein 
Verhältniss gegenseitigen Nehmens und Gebens, welches sich in der 
That je länger je mehr fruchtbringend gestaltete. Jedenfalls ist unsere 
Anstalt keinem an sie ergangenen Rufe zur Mitwirkung an praktischen 
Aufgaben aus dem Wege gegangen, hat sie vielmehr regelmässig ihre 
Bereitwilligkeit, sich in den Dienst der Förderung der praktischen 
Landwirtschaft zu stellen und die Beziehungen zu derselben zu pflegen, 
documentirt. Zum Beweise dafĂĽr berufen wir uns auf die Thatsache, 
dass die Docenten unserer Anstalt sich in der mannigfachsten Weise 
und in überaus zahlreichen Fällen an der Behandlung wichtiger Zeit- 
fragen der Landwirtschaft durch Abhandlungen, Referate, öffentliche 
Vorträge und Vortrags-Curse, Erstattung von Gutachten etc. beteiligt 
haben , dass einige derselben von den landwirtschaftlichen Vereinen 
zur Redaction der von diesen herausgegebenen Fachzeitschriften, bezw. 
auch zu Mitgliedern der Vereins Vorstände berufen wurden, wiederholt 
als Experten und Berichterstatter an öffentlichen Ausstellungen fun- 
girten, und dass die Behörden vielfach in den Fall kamen, Mitglieder 
des Lehrkörpers unserer Schule zu commissionalen Beratungen über 
landwirtschaftlich wichtige Fragen zuzuziehen. Thatsache ist ferner, 
dass eine Reihe bedeutungsvoller landwirtschaftlicher Betriebsmass- 
regeln und Institutionen gerade von unserer Schule aus zuerst ange- 
regt oder gefördert oder überhaupt in Fluss gebracht worden sind. 


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Statt eines eingehenden Nachweises hierĂĽber, geben wir hier nur eini^* 
Stichwort- Andeutungen, und zwar: 

In technischer Hinsicht: Kunstdüngung — Kraftfütterung — 
Kleegrasbau — Thierzucht und Thierbeurtheilung etc. etc.; 

in ökonomischer Hinsicht: Buchführungswesen — Genossenschaft 
etc. etc.; 

in legislativer und administrativer Hinsicht: Landwirthschaftliche 
Untersuchungsstationen. — Culturingenieurschule am Polytechnikum. — 
I^andwirthschaftliche Winterschulen. — Vortrags -Curse — Agrar- 
statistik etc. etc. 

Für Denjenigen, welcher die Verhältnisse wirklich kennt, kann 
es keinem Zweifel unterliegen, dass fĂĽr diesen praktisch-publicistischen 
Dienst niemals und nirgends eine landwirthschaftliche Hochschule mehr 
Zeit und Kraft aufgewendet hat, wie die unsrige. 

* 

Wir sind am Schlüsse unseres Berichtes angekommen. — In 
dem Leben einer Bildungsanstalt ist der Zeitraum der ersten 25 Jahre, 
ob innerhalb desselben auch manche der ihr angehörenden Kräfte, 
nachdem sie sich ihr ganz gewidmet und ihr Bestes fĂĽr sie hingegeben 
haben, erloschen, andere an deren Stelle getreten sind, immer nur eine 
kurze Frist. Er bedeutet kaum mehr als eine Jugendentwicklung. 
So ist denn auch das Bild von der seitherigen Ausgestaltung unserer 
landwirtschaftlichen Schule nicht frei von jenen Begleiterscheinungen 
des Jugendlebens, welche sich in Entwicklungsstörungen offenbaren. 
In der That hat unsere Anstalt manche Schwierigkeiten, meist äusserer 
Natur, durchkämpfen müssen. Aber sie hat diese, unbeirrt in der 
Verfolgung ihrer hohen Ziele, siegreich ĂĽberwunden und, innerlich 
gefestigt, sich das Bewusstsein der Kraft erobert, deren sie zur Durch- 
fĂĽhrung ihrer weiteren Lebensaufgaben bedarf. Diese ihre Verfassung 
erinnert uns an die von dem Vertreter einer landwirthschaftlichen 
Körperschaft jüngst geäusserte Mahnung, dass es der Jugend gezieme, 
»eifrig zu hören, freudig zum Dank zu sein und bescheiden auf die 
eigene Leistung zu blicken.« Das sind inhaltschwere Worte. Aber sie 
erschöpfen nicht die Stellung einer freudig aufstrebenden jungen Bildungs- 
stätte. Es gehört zu ihnen auch der Hinweis auf das Vertrauen in die 
Zukunft. — Unsere Anstalt wird auch ferner Erfolge verzeichnen, 
wenn sie in der Erfüllung ihrer Pflichten unerschütterlich festhält an 
der Zuversicht, dass ihr erhalten bleibe, was sie zu ihrer weiteren 
Entwicklung nothgedrungen bedarf — das Wohlwollen der praktischen 
Ijindwirthe und die treue Fürsorge der Behörden des Landes . 


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L 


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Tafel iii. 



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S^GRICULTURCHEMISCHES ^ABORATORIUM. 
(Westlicher Arbeitsranm.) 


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Tafel iv. 



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joAMMLUNGSRAUM DES AGRICULTURCHEMISCHEN ^ABORATORIUMS. 






Tafel v. 



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^MIikroskopir- $aal. 







I 



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Taff.l. VI 



/ 


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JhANdwirthschaftliche Sammlung. 


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f jkh i au\ jWikti i; y\\ ia n i , k;i ĂĽ- ; i r /;* n ji ,k. 



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Tafel viii. 



{dITUATIONSPLAN VON DEM J_,EHRGEBĂ„UDE, DEM (EKONOMISCH- BOTANISCHEN CHARTEN 

UND DEM ERSUCHSFELDE FĂśR OBSTBAU. 



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(Ăśbersicht splan 



ÂŁDer Versuchs- ^Weinberg. 




\ 


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Tafel xi. 



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JpAS ^Versuchsfeld auf dem js trickhof. 

(SĂĽdlicher Theil.) 




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