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Die
Landwirtschaftliche Schule
des
Eidgenössischen Polytechnikum»
in ZĂĽrich.
Festschrift
zur Feier ihres 25jährigen Bestehens
am SchlĂĽsse des Schuljahres 1895/96.
Im Aufträge des Schweizer. Schulrathes
verfasst von
Dr. Adolf Kraemer
Professor der Landwirtschaft am eidgen. Polytechnikum in ZĂĽrich.
Mit 11 Tafeln, davon 7 Ansichten in Photolypie,
nach Original-Aufnahmen von Professor Dr. J. Barbieri in Zürich, und 4 Grundpläne.
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ZĂśRICH
Druck von F. Lohbauer.
1896.
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Harvard Colligre Library
October 6, 1Ă–13
Gift of
Prof. Theodore Vetter,
ZĂĽrich.
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„Zwar ist Vollkommenheit ein Ziel, das stets entweicht,
Doch soll es auch erstrebt nur werden, nicht erreicht.
Dass unerreichbar hoch das Vorbild alles Guten
Und Schönen ob dir steht, das sollte dich entmuthen?
Ermuthen sollt* es dich, ihm ewig nachzustreben;
Es steht so hoch, um dich stets höher zu erheben.“
RĂĽckert.
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Vorwort.
Veranlasst durch den Schweizer. Schulrath veröffentlichte Ver-
fasser vorliegender Schrift im Jahre 1871 durch die Schweizer, land-
wirthschaftliche Zeitung« eine Abhandlung über: Die landwirthsc häß-
liche Schule des eidgen. Polytechnikums in ZĂĽrich . Es geschah das
zu einer Zeit, da die Eröffnung dieser Schule unmittelbar bevorstand.
Mit der Arbeit wurde beabsichtigt, den Freunden des in’s Leben treten-
den Institutes, insbesondere allen den Männern, welche für die Er-
richtung desselben mit gewichtv ollen GrĂĽnden nachhaltig ein getreten
waren, Auskunft darĂĽber zu geben, wie die neue Anstalt ihre Aufgabe
aufgefasst hat, und welche Mittel und Wege sie zu deren ErfĂĽllung
zu ergreifen Willens war. Am SchlĂĽsse unserer damaligen Aus-
fĂĽhrungen hiess es, dass die landwirtschaftliche Schule nicht unter-
lassen werde, von Zeit zu Zeit Bericht darĂĽber zu erstatten, wie sie
die ihr gegebenen Kräfte und Mittel benutzte und welche Erfolge sie
auf der ihr vorgezeichneten Bahn erzielte.
Seit jenen Tagen ist ein Vierteljahrhundert dahingegangen /
Nachrichten ĂĽber das Leben und Streben an der landwirthschaftlichen
Schule sind inzwischen bei verschiedenen Gelegenheiten in die Oeffent-
lichkeit gedrungen. Schritt fĂĽr Schritt wurde ihrer Ausgestaltung und
Wirksamkeit auch in den jährlichen amtlichen Berichten des Schweizer.
Schulrathes an die oberen Behörden gedacht. Noch fehlte aber bislang
ein Ueberblick ĂĽber ihre Geschicke im Laufe gedehnterer Zeitabschnitte,
eine eingehende und zusammenfassende Darstellung ihrer Entwicklung.
Ein freudiger Anlass bietet sich nunmehr dar, ein abgerundetes
Bild von der Vergangenheit und der gegenwärtigen Verfassung der
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landwirthschaftlichen Schule zu entwerfen und damit ein Wort ein-
zulösen, welches diese vor 25 Jahren gegeben hat, nämlich allen den
Kreisen, welche in wohlwollender FĂĽrsorge den inneren Ausbau der
Anstalt direct oder indirect gefördert, überhaupt Allen, welche deren
Einrichtung und Thätigkeit vertrauensvoll begleitet haben, in nicht
ferner Zeit die Thatsachen vorzufĂĽhren, deren vorurtheilsfreie WĂĽrdi-
gung darüber entscheiden soll, ob dieselbe »auf allen ihren Wegen
das Richtige traf.« Die vorliegende Schrift trägt die Bestimmung,
diese Zusage zu erfĂĽllen.
Indem wir dieselbe einer freundlichen Aufnahme empfehlen, geben
wir zugleich der Hoffnung und Zuversicht Ausdruck, dass es der land-
wirthschaftlichen Schule beschieden sein möge, auf der gewonnenen
Grundlage mit Erfolg weiterzubauen und bei der Einkehr der nächsten
Jubelfeier ihres Bestehens sich bestärkt zu fühlen in dem Bewusstsein,
durch gehäufte Anstrengungen den unaufhaltsam fortschreitenden An-
forderungen der Zeit gewachsen geblieben zu sein und ihre wissen-
schaftliche Rangstellung wie ihren befruchtenden Einfluss auf die aus-
ĂĽbende Landwirtschaft behauptet zu haben.
Der hohen Behörde und seinen verehrten Herren Collegen aber
kann der Verfasser es sich nicht versagen, an dieser Stelle seinen
wärmsten Dank für die freundliche Unterstützung auszusprechen, welche
sie ihm in der Durchführung vorliegender Arbeit zu gewähren die
GĂĽte hatten.
ZĂśRICH am SchlĂĽsse des Sommersemesters 1896.
Professor Dr. A. Kraemer.
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Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Entstehungsgeschichte 1
II. Aufgabe und Stellung 47
III. Organisation.
1. Studienordnung 67
2. Aufnahmebedingungen 75
3. Lehrplan 81
4. Lehrkräfte 102
5. Gebäude der land- und forstwirtschaftlichen Schule . 107
6. HĂĽlfsmittel fĂĽr Lehre und Forschung 108
I. Naturwissenschaften.
Institute, Sammlungen, Excursionen 108
II. Landwirthschaftswissenschaft.
a) Bibliothek 114
b) Sammlungen 115
c) Versuchswesen 117
d) Untersuchungsstationen (AnnexanstaltenJ 133
e) Excursionen 142
7. DiplomprĂĽfungen 146
8. Preisaufgaben 148
IV. Frequenz 150
V. Erfolg 160
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Die landwirtschaftliche Schule des eidgenössischen
Polytechnikums in ZĂĽrich.
I. Entstehungsgeschichte.
Dem Entschlüsse der eidgen. Behörden, in den Organismus des
bereits im Jahre 1855 eröffn eten Polytechnikums in Zürich nachträglich
eine landzvirthschaftliche Schule einzufügen, ist eine längere Reihe von
Anregungen und Anträgen , von Untersuchungen und Erwägungen
vorangegangen. Diese bilden gleichsam die Vorstufe der GrĂĽndung
unserer Anstalt, den ersten Abschnitt ihrer Geschichte. So gedehnt
auch der Zeitraum war, ĂĽber welchen sich die vorbereitenden Mass-
nahmen erstreckten, zwischen ihnen leuchtete doch immer eine ebenso
erfreuliche wie ermuthigende Erfahrung hindurch. Und diese bestand
in der Thatsache, dass die Idee, welche den Berathungen zu Grunde
lag, in den übereinstimmend geäusserten Wünschen aller einsichtigen
Vertreter der Landwirtschaft einen starken RĂĽckhalt gefunden hatte,
jeder Meinungszwiespalt ĂĽber die Tragweite des in Aussicht ge-
nommenen Schrittes also ausgeschlossen war. Wesentlich diesem glĂĽck-
lichen Umstande war es zu verdanken, dass die Behandlung der Frage
einen ungestörten Verlauf nehmen und unbekümmert um Neben-
rĂĽcksichten gerade den bevorzugt wichtigen Seiten derselben die ein-
gehendste Sorgfalt widmen konnte. Nicht ungĂĽnstig erschien darum
aber auch von vornherein die Stellung der landwirtschaftlichen Schule,
da diese ein bestimmt und wiederholt ausgesprochenes Verlangen, die
Landwirtschaft des Landes einer Stätte wissenschaftlicher Lehre und
Forschung theilhaftig zu machen, zur Verwirklichung brachte und
somit in der Lage war, ihre Berechtigung aus einem allgemein an-
erkannten Bedürfnisse herleiten zu können. —
Der Ursprung aller Anregungen zur GrĂĽndung einer Schweizer,
höheren landwirtschaftlichen Schule reicht zurück bis in die 50er Jahre.
Zur Erhärtung dessen, und da wir ausser Stande sind, die Erstlings-
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Anläufe auf Grund besonderer Dokumente bis zu ihrem Ausgangs-
punkte zu verfolgen, berufen wir uns auf einen Passus des Vorwortes,
mit welchem das eidgen. Departement des Innern unter dem 26. October
1868 die Mittheilung eines Commissionalgutachtens ĂĽber Errichtung
einer höheren landwirthschaftlichen Schule am eidgen. Polytechnikum
begleitet hat. Derselbe lautet:
»Schon in dem Berichte des Herrn Robert v. Erlach an den
h. Bundesrath vom Jahre 1855 ĂĽber den Pariser Concurs wird der
Wunsch ausgesprochen, dass der landwirtschaftliche Unterricht am
Polytechnikum ein geführt werden möchte. Es heisst in jenem Be-
richte: ,Es sei zum Verwundern, dass diese fĂĽr die Mehrzahl der
Bewohner des Landes wichtigste aller praktischen Disciplinen gänz-
lich vergessen worden sei.*
Dieser Anregung folgte schon im Jahre 1856 ein Gesuch der
Section d’industrie et d’agriculture de l’Institut genevois im gleichen
Sinne. Die Societe Jurassienne d’emulation liess sich einige Jahre
später ebenso vernehmen.«
Wie aus dem erwähnten Actenstücke weiter hervorgeht, bildeten
diese Schritte zugleich die Vorläufer analoger Bestrebungen der land-
wirthschaftlichen Vereine der Ost - und Centralschweiz . In den Jahren
1858, 1859, 1860 und 1862 brachten nämlich diese Vereine ganz un-
abhängig von einander die gleiche Frage wiederholt unter den ver-
schiedensten Formen und trotz Verschiebungen und Abweisungen
bei den Bundesbehörden zur Sprache.
Als eine geradezu typische Erscheinung unter den Kundgebungen
jener Tage darf eine Denkschrift vom 11. December 1858 betrachtet
werden, welche von dem provisorischen Vorstande des landwirthschaft-
lichen Bundes verfasst und der eidgen. Behörde mit dem bestimmten
Gesuche unterbreitet wurde, »es möchte der La n d 7t ’ irt fisch aft am eidgen.
Polytechnikum diejenige BerĂĽcksichtigung zu Theil werden, welche ihr
bei ihrer hohen volkswirthschaft liehen und staaisökonomischen Bedeutung
gebührt .« Dieselbe war unterzeichnet von dem Vicepräsidenten des
thurgauischen landwirthschaftlichen Vereins, J. Kopp, Kantonsforst-
meister und später Professor an der Forstschule des eidgen. Poly-
technikums, und von dem Actuar, Professor Mann in Frauenfeld. Das
SchriftstĂĽck hebt ganz besonders folgende Gesichtspunkte hervor:
Es ist zu bedauern, dass bei der GrĂĽndung der einzigen eid-
genössischen Lehranstalt die Landwirtschaft an derselben keine Be-
rücksichtigung gefunden hat, die Landwirtschaft, die den grössten
Theil der Bevölkerung beschäftigt, das ganze Volk ernährt und, wenn
sie nicht hinter den Anforderungen, welche die gesteigerten BedĂĽrf-
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nisse an sie stellen, ZurĂĽckbleiben soll, nicht weniger Intelligenz voraus-
setzt, als irgend ein anderer Beruf.
Das Polytechnikum soll eine realistische Hochschule sein fĂĽr alle
nationalen Bedürfnisse. Welches Bedürfniss aber könnte nationaler und
dringender sein, als eine Pflege der in das Gebiet der Landwirth-
schaft einschlagenden Fächer?
Einseitige Ausbreitung der Industrie erzeugt, wie die Geschichte
mancher Länder in der eindringlichsten Weise lehrt, sociale Uebel-
stände der bedenklichsten Art, während das Volk sich der glücklichsten
Zustände erfreut, bei welchem die Entwicklung der Landwirthschaft
mit derjenigen der Industrie in harmonischem Verhältnisse steht. Durch
den riesenhaften Aufschwung der Industrie droht dieses Gleichgewicht
bei uns immer mehr verloren zu gehen, wenn nicht durch eine ent-
sprechende Förderung der Landwirthschaft entgegen gearbeitet wird.
In ihren weiteren AusfĂĽhrungen wendet sich die Denkschrift einer
speciellen BegrĂĽndung ihres Anliegens zu, indem sie die EigenthĂĽm-
lichkeit des Landes, den gegenwärtigen Zustand der Wissenschaft in
seinem Verhältnisse zur schweizerischen Landwirthschaft in’s Auge
fasst, auf den mächtigen Einfluss der neuen Verkehrsmittel auf den
Betrieb dieses Gewerbes hin weist, und daran erinnert, wie in der
also veränderten und geschraubten Situation nur der unterrichtete Fach-
mann, derjenige, welcher die Errungenschaften der Wissenschaft in
den Dienst seines Gewerbes zu stellen vermöge, die Aussicht auf
nachhaltig glĂĽckliche Betriebserfolge geniesse.
Bemerkenswerth ist noch folgender Satz : »Die seit einem
Decennium so bedeutend gesteigerten Güterpreise und Arbeitslöhne
verlangen gebieterisch einen rationellen Betrieb der Landwirthschaft,
und zwar muss der Schweizer Bauer, wenn er ferner seine Rechnung
finden will, nicht nur auf Vermehrung seiner Bodenerzeugnisse, son-
dern auch ebenso sehr auf möglichst hohe Verwerthung derselben
Bedacht nehmen.«
Der geschilderten Sachlage gegenĂĽber, und da die HĂĽlfsmittel
der Kantone für eine zeitgemässe Förderung der Landwirthschaft
als unzulänglich bezeichnet werden müssten, hebt die Eingabe hervor,
w r ie es ganz im Sinne und Geiste der neuen Bundesverhältnisse liege,
dass die Eidgenossenschaft thatkräftig in’s Mittel trete.
Bei einem näheren Eingehen auf diese nur in kurzen Umrissen
vorgefĂĽhrte Betrachtungsweise kann man sich in der That des
Gedankens nicht erwehren, dass das gleiche Stimmungsbild auch 40
Jahre später hätte mit dem vollen Anspruch darauf entworfen werden
können, in weiten Kreisen Anklang zu finden.
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Hinsichtlich der Organisation der gewĂĽnschten Lehranstalt ver-
trat die Denkschrift die Auffassung, dass die Errichtung einer alle
Zweige der Landwirtschaft umfassenden und insbesondere mit einem
grossen Gutsbetriebe ausgestatteten Hochschule nicht anzustreben sei.
Sie wünschte vielmehr nur, dass am Polytechnikum diejenigen Fächer
der Landwirtschaft BerĂĽcksichtigung finden, welche an den kan-
tonalen Anstalten nicht oder nur in beschränktem Umfange gelehrt
werden können, für die schweizerische Landwirtschaft aber dennoch von
hoher Wichtigkeit sind. Demgemäss gestaltete sich denn auch ihr
Entwurf eines Lehrplanes, nach welchem auf einen systematischen
Unterricht in den grundlegenden Wissenschaften des Faches verzichtet
wurde, von der Aufnahme der Pflanzenbau- und der Thierproduktions-
lehre keine Rede war, die landwirtschaftliche Betriebslehre nur in
encyclopädischer Form behandelt werden sollte, im Uebrigen aber
Agriculturchemie, Agronomie, Meliorationslehre, landwirtschaftliche
Maschinen- und Geräthekunde, landwirtschaftliches Bauwesen und
landwirtschaftliche Technologie in Betracht gezogen wurden. Man
dachte sich die Wirksamkeit eines solchen Institutes* in der Haupt-
sache beschränkt auf die Ausbildung von Fachlehrern für die kan-
tonalen landwirtschaftlichen Schulen, auf die EinfĂĽhrung der Studiren-
den der Ingenieur-, der Bau-, der mechanisch-technischen und der
Forstschule in die Grundlagen der Landwirthschaftslehre, zu dem
Zwecke, um dieselben in den Stand zu setzen, in ihren späteren
Lebensstellungen der Landwirtschaft besondere Dienste zu leisten,
und endlich auf die Verwendung der Lehrkräfte auch als Experten
und zur Erstattung von Gutachten in allen wichtigen Fragen des
Faches. Dem Kleinbauern, so erhoffte man, werde die Anstalt die
Ergebnisse der Wissenschaft teils unmittelbar, teils durch Vermittlung
der kantonalen Ackerbauschulen und der landwirtschaftlichen Vereine
zugänglich machen.
Wie man sieht, kam es den Petenten ĂĽberhaupt nicht auf die
GrĂĽndung einer das gesammte Lehrgebiet der Landwirtschaft in
planmässiger Bearbeitung umfassenden und mit Kräften und Hülfs-
mitteln vollständig ausgerüsteten, selbstständigen Schule, als vielmehr
auf die Errichtung eines Lehrstuhles fĂĽr Im n dwirf //schaff mit der Haupt-
aufgabe einer angemessenen Vertretung dieses Faches in dem Lehrplan
der bereits bestehenden Abteilungen des Polytechnikums an.
Unter der Benennung »Verein Schweizer. Landwirte« bestand
in der deutschen Schweiz seit dem Jahre 1856 ein Verband mehrerer
kantonaler landwirtschaftlicher Vereine, neben welchen sich im Jahre
1858 der landwirtschaftliche Bund aufgethan hatte. Jener Verein hat,
wie aus verschiedenen Nachrichten hervorgeht, die Frage der Aufnahme
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der Landwirtschaft in den Lehrplan des Polytechnikums ebenfalls
behandelt. Ein directer Nachweis darĂĽber, welche Stellung derselbe
hierbei eingenommen, liegt uns zwar nicht vor. Indessen wird in einer
späteren Eingabe des Schweizer, landwirtschaftlichen Vereins, deren
wir noch zu gedenken haben werden, bestätigt, dass die Bestrebungen
der landwirtschaftlichen Vereine bis dahin ĂĽbereinstimmend auf das
gleiche Ziel gerichtet waren.
In Folge dieser Anregungen und gestĂĽtzt auf Gutachten hervor-
ragender Landwirte und der vorberathenden Behörden brachte der
Bundesrat im Jahre 1859 einen entsprechenden Antrag an die Bundes-
versammlung ein, dem aber die Mehrheit der Räte nicht zugestimmt hat.
Als der landwirtschaftliche Bund, in der Absicht, die bestehen-
den kantonalen Vereine zu einem Hauptverein zu sammeln, im Jahre
1859 seine Statuten geändert und sich als »Schweizer, landwirtschaft-
licher Central verein« constituirt hatte, griff derselbe die Frage der
GrĂĽndung einer landwirtschaftlichen Schule am Polytechnikum alsbald
von Neuem auf. Aus den uns vorliegenden Acten dieser Körperschaft
ist ersichtlich, dass dieselbe unter dem 13. Februar 1860 und unter
dem 27. März 1863 die Gesuche des landwirtschaftlichen Bundes
wiederholte und unter ausdrĂĽcklicher Berufung auf den Inhalt der
vorliegenden Denkschrift auch an dem von diesem eingenommenen
Standpunkte festhielt. Es geschah das unter dem Präsidium von
Dr. F. von Tschudi in St. Gallen und der Geschäftsführung von
/. Wellauer, später von £. Landolt , Kantonsforstmeister und Professor
am eidgen. Polytechnikum.
Von einem besonderen Entscheide der Bundesbehörden über diese
nachträglichen Eingaben ist nirgends die Rede. Es scheint also, dass
auf sie nicht mehr näher eingegangen wurde, und es vorerst mit dem
ablehnenden Beschlüsse der eidgen. Räte sein Bewenden behalten hatte.
Zur Begründung des Bedürfnisses der Errichtung einer höheren
landwirtschaftlichen Schule hatten sich die Aeusserungen der land-
wirtschaftlichen Vereine allerdings auf durchaus zutreffende Gesichts-
punkte gestützt. Wenn ihre Vorschläge gleichwohl nicht durchdrangen,
so konnte das seinen Grund nur darin haben, dass sie die Verwirk-
lichung der ihnen vorschwebenden Idee auf einem wenig aussichts-
vollen oder richtiger, auf halbem Wege suchten. Denn mit einer
»Berücksichtigung der Landwirtschaft im Lehrplane des Polytech-
nikums«, mit der Errichtung eines Lehrstuhles für dieses Fach, vor-
nehmlich bestimmt dazu, erweiternd und ergänzend in der Ausbildung
fĂĽr anderweite Berufszweige einzutreten und somit nur indirect fĂĽr die
Landwirtschaft wirksam zu sein, ohne gleichmässige und gründliche
Behandlung aller der Landwirthschaftslehre zugehörigen Wissens-
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gebiete und ohne Verfügung über den vollständigen Apparat für Lehre
und Forschung, konnte unmöglich geholfen werden. Ganz abgesehen
davon, dass eine einzige Lehrkraft völlig ausser Stande ist, alle die
in Betracht gezogenen Unterrichtszweige zu beherrschen. Das Project
schloss die Aufgabe einer methodischen wissenschaftlichen Ausbildung
junger Ijandwirthe von Beruf von vornherein ganz aus.
Man hatte sich aber offenbar auch einer ĂĽbertriebenen Vorstellung
von dem Nutzen hingegeben, welchen der Unterricht ĂĽber landwirt-
schaftliche Fachgegenstände für die Studirenden der übrigen Ab-
teilungen des Polytechnikums bieten wĂĽrde.
Der Ingenieur, welcher sich in culturtechnischer Richtung aus-
bilden will, bedarf hierfĂĽr eines besonderen, abgerundeten Studiums auf
breiter Grundlage ; die Anhörung eines Collegs über Meliorationswesen
ist dazu nicht entfernt ausreichend. Und die angehenden Architecten
und Maschinentechniker sind wohl nur ausnahmsweise in der Lage, sich
schon inmitten ihres Fachstudiums auf Specialien der Landwirtschaft
einzurichten. In ihrem Berufe ĂĽberhaupt gut geschulte und mit prak-
tischem Blicke begabte Techniker werden auch im Stande sein, ge-
gebenen Falles die besonderen BedĂĽrfnisse der Landwirtschaft richtig
zu erfassen, und es ist ausgemacht, dass die hierin bewährtesten Fach-
leute in der weitaus grössten Zahl es nicht um desswillen zu hervor-
ragenden Leistungen gebracht haben, weil sie sich etwa schon während
ihrer Studienzeit auch in landwirtschaftlicher Richtung betätigten.
Aufgabe des Landwirts bleibt es aber, die Eigenart der Anforderungen
seines Gewerbes in bau- und mechanisch-technischer Hinsicht grĂĽndlich
kennen zu lernen, um sie dem Techniker gegenüber scharf präcisiren
und zur Geltung bringen zu können. Viel wichtiger ist darum für
den Landwirt ein StĂĽck Bau- und Maschinenkunde, als fĂĽr den Archi-
tecten und den Maschinentechniker ein StĂĽck Landwirthschaftslehre.
Anders liegt schon das Verhältniss bei den Angehörigen des
Forstfaches, welchen namentlich unter den schweizerischen Verhältnissen
aus naheliegenden und bekannten GrĂĽnden ein tieferes Eindringen
auch in die Lage und BedĂĽrfnisse der Landwirtschaft angesonnen
werden muss. Hierzu bedarf es allerdings des Studiums der Grund-
lagen und Einrichtungen dieses Gewerbes, und in so fern haben gerade
die Forstwirte selbst das grösste Interesse daran, dass den Jüngern
ihres Faches an der Hochschule Gelegenheit gegeben werde, sich auch
die fĂĽr die AusĂĽbung ihres Berufes erforderlichen Kenntnisse in der
Landwirtschaft zu erwerben. Zweifelhaft bleibt es dabei immer, ob
diesem Zwecke lediglich durch Anstellung einer Lehrkraft fĂĽr Land-
wirtschaft entsprochen werden kann. Vollends aber ist mit der Idee,
dass durch die Vertretung einiger landwirtschaftlicher Fachdisciplinen
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am Polytechnikum auch dem BedĂĽrfnisse der Ausbildung von Land-
wirthschaftslehrern GenĂĽge geleistet werde, Nichts anzufangen. Dar-
nach hätte vorausgesehen werden dürfen, dass ein Lehrstuhl für Land-
wirtschaft am Polytecknikum ein fĂĽr alle Mal ein isolirter Posten
von kaum eingreifender Bedeutung geblieben sein wĂĽrde. Und so
konnte es im Grunde genommen auch nicht befremden, dass die Bundes-
versammlung ihr ablehnendes Verhalten u. a. mit dem Ausdrucke des
Zweifels darĂĽber motivirte, ob die Errichtung eines Lehrstuhles am
Polytechnikum der richtige Weg sei, um den angestrebten Zweck in
einer den Anforderungen der schweizerischen Landwirtschaft ent-
sprechenden Weise zu erreichen.
Indessen wollte die Frage, wie der Landwirtschaft könne am
Polytechnikum die gewĂĽnschte BerĂĽcksichtigung zu Theil werden,
nicht zur Ruhe gelangen. Schon im folgenden Jahre (1864) erschien
dieselbe wieder auf der Bildfläche, Es sollte anders und besser kommen.
Mittlerweile (am 2. November 1863) hatte sich die schon seit
geraumer Zeit in’s Auge gefasste Fusion des »Vereins Schweizer.
Landwirte« und des »Schweizer, landwirtschaftlichen Central Vereins«
zu einem Verbände, dem » Schweizer . landwirthschaft liehen Verein «
vollzogen. Dieser neue Verein, welchem sich alsbald die bestehenden
kantonalen landwirtschaftlichen und mehrere Special- (Fach-) Vereine
angeschlossen hatten, begann seine Thätigkeit mit der Beratung der
Frage einer geeigneten Vertretung der Landwirtschaft am Poly-
technikum, und bereits in seiner constituirenden Versammlung lud
derselbe die Direction ein, eine Commission niederzusetzen, mit dem
Aufträge, ein Programm für die Einführung und Organisation des
landwirtschaftlichen Unterrichtes am eidgen. Polytechnikum aus-
zuarbeiten. Nachdem die Direction dieser Weisung entsprochen und
ihre Anträge der Abgeordneten-Versammlung vorgelegt hatte, fasste
diese mit Einmuth den Beschluss, bei den Bundesbehörden mit dem
Gesuche einzukommen: *Rs möchte die forstliche Abtheilung des Poly-
technikums zu einer land- und forstwirtschaftlichen erweitert werden ,
und zwar dadurch , dass die landwirthsc häßlichen Fächer in den Lehr-
plan derselben eingereiht , zwei Professoren fĂĽr die Landwirthschaft
nebst einem Assistenten an gestellt und mit der so reorganisirten Schule
eine agricultur chemische Versuchsstation in Verbindung gebracht werde.«
Die einlässliche Motivirung dieses Anliegens erfolgte in einer
Eingabe, welche im Namen des Schweizer, landwirtschaftlichen Ver-
eins von dem Präsidenten, Dr. F. v. Tschudi in St. Gallen, und dem
Actuar, Professor E. Landolt in ZĂĽrich, unter dem 5. December 1864
an die Bundesversammlung der Schweizer. Eidgenossenschaft gerichtet
wurde.
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Wie schon der Wortlaut des vorliegenden Gesuches darthut,
fasste der Schweizer, landwirthschaftliche Verein die Frage in einem
Gesichtspunkte auf, welchen die frĂĽheren Bestrebungen der landwirt-
schaftlichen Vereine fast völlig in den Hintergrund gestellt hatten.
Er war in der That der erste, welcher nach einer höheren Bildungs-
stätte für angehende Landwirthe, nach einem vollständig organisirten
Institute fĂĽr landwirthschaftliche Lehre und Forschung verlangte. Und
dem Einwande, dass ein solches Begehren ĂĽber das Ziel, welches die
landwirtschaftlichen Vereine noch vor wenigen Jahren verfolgt haben,
weit hinausschreite, begegnete er mit dem Hinweise darauf, dass sich
seit Einreichung der ersten Gesuche jener Vereine die Verhältnisse
wesentlich geändert, und namentlich die Versuchsstationen eine Be-
deutung erlangt haben, bei welcher die Errichtung einer solchen fĂĽr
die Schweiz zum unabweisbaren BedĂĽrfnisse geworden sei.
Nun — die Wandlung der Ansichten und Stimmungen, welche
inzwischen zu Tage getreten war, sie sollte den weiteren Bestrebungen
in hohem Maasse zu Statten kommen. Dazu gehörte freilich, dass die
Berechtigung der neuen und höheren Auffassung der Aufgabe in
wirkungsvoller Weise dar gelegt wurde. Hierin war aber der Schweizer,
landwirthschaftliche Verein ebenso entschieden wie grĂĽndlich zu Werke
gegangen, und es ist keine Frage, dass seine AusfĂĽhrungen, welche
die gewandte Feder des Präsidenten Dr. F. v. Tschudi unschwer er-
kennen Hessen, das Sachverhältniss klar und überzeugend beleuchteten.
So geschah es denn auch, dass dieselben einer allgemeinen Beachtung
gewĂĽrdigt wurden und in der Folge eine geradezu grundlegende und
richtschnurgebende Bedeutung erlangten. Diese Erfahrung dĂĽrfte es
rechtfertigen, an gegenwärtiger Stelle wenigstens die wichtigsten Ar-
gumente aus dem Expose vorzufĂĽhren, welches der genannte Verein
geliefert hat.
Gleichwie ihre Vorgängerin lenkte auch diese Denkschrift ein-
leitend die Aufmerksamkeit auf die grossen Fortschritte, welche auf
dem weiten Gebiete der Naturwissenschaften erzielt worden sind, und
auf die erfolgreichen Bestrebungen, die Ergebnisse der wissenschaft-
lichen Forschung fĂĽr die Praxis, namentlich auch fĂĽr das landwirth-
schaftliche Gewerbe, nutzbar zu machen, und fĂĽhrt dann aus, wie die
Landwirtschaft unter dem EinflĂĽsse dieser Errungenschaften sich
bereits auf eine Höhe entwickelt habe, bei welcher eine handwerks-
mässige Ausübung derselben nicht mehr genüge. Anschliessend hieran
wird unter Hinweis auf die Besonderheit der Lage und BedĂĽrfnisse
der schweizerischen Landwirtschaft gezeigt, dass, um eine den Orts-
und Zeitverhältnissen angemessene Betriebsweise derselben ein- und
durchzuführen, für die Leitung mittlerer und grösserer Wirtschaften
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die gewöhnlichen Schulkenntnisse nicht ausreichen, und den Land-
wirthen solcher Stellung Gelegenheit gegeben werden mĂĽsse, sich
grĂĽndliche Kenntnisse in ihrem Fache zu erwerben. Die Denkschrift
fährt dann also fort:
»Die grösseren Kantone mit einer zahlreichen Landw'irthschaft
treibenden Bevölkerung haben das bereits eingesehen und landwirt-
schaftliche Schulen — Ackerbauschulen — gegründet, in welchen den
zukĂĽnftigen Landwirthen Gelegenheit geboten wird, diejenigen Kennt-
nisse zu erwerben, welche zu einem richtigen Verständniss des ge-
wählten Berufes und zur praktischen Ausübung desselben notwendig
sind. Damit ist ein wesentlicher Fortschritt gewonnen, aber noch nicht
genug getan. Die kantonalen landwirtschaftlichen Schulen sind fĂĽr
die Landwirtschaft ungefähr das, was die Handwerks- und bezw.
die Gewerbeschulen fĂĽr die ĂĽbrigen technischen Gewerbe. Sie geben
ihren Schülern eine gute Grundlage für die Ausübung des gewählten
Berufes, aber keine eigentlich wissenschaftliche Bildung; sie befähigen
ihre Zöglinge, den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung
zu erkennen, und setzen sie dadurch in den Stand, ihren Beruf auch
da mit Erfolg auszuüben, wo die Verhältnisse von denjenigen, unter
welchen sie gelernt haben, verschieden sind; dagegen können sie nicht
Landwirthe bilden, die von sich aus das landwirtschaftliche Gewerbe
wesentlich zu fördern und gründlich zu verbessern oder gar umzugestalten
im Stande wären ; sie können auch nicht als Centralpunkt wissen-
schaftlicher Bestrebungen gelten, sie können keine Lehrer der Land-
wirtschaft ausbilden und überhaupt die höheren wissenschaftlichen
Bildungsanstalten nicht ersetzen.«
»Wie tüchtige Mechaniker, Ingenieure und Architekten nur an
höheren Lehranstalten gebildet werden können, so sind solche An-
stalten auch fĂĽr die grĂĽndliche Ausbildung der Landwirthe erforderlich,
und wie die staunenswerten Fortschritte in der Maschinen- und Bau-
technik ganz vorzugsweise den Männern mit gründlicher, wissenschaft-
licher Bildung zu verdanken sind, so können auch nur von solchen
die allgemeinen und durchgreifenden Verbesserungen in der Land-
wirtschaft ausgehen. Wie tüchtige Lehrer für die angewandten Fächer
der technischen Wissenschaften nur aus den höheren technischen Lehr-
anstalten hervorgehen, so mĂĽssen auch die Fachlehrer fĂĽr die niederen
und höheren landwirtschaftlichen Schulen an Anstalten gebildet
werden, die einen umfassenden wissenschaftlichen Unterricht zu geben
vermögen. Und wie endlich für ein reges geistiges Streben und
Ringen im Allgemeinen Centralpunkte vorhanden sein mĂĽssen, an
denen die Träger der Wissenschaft Zusammenwirken und dieselbe
pflegen, fördern und nach allen Richtungen ausbreiten, so muss auch
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die auf wissenschaftlicher Grundlage ruhende Landwirtschaft ihre
Anlehnungspunkte haben, von denen die unentbehrliche Anregung
zu vergleichenden Versuchen ausgeht, von denen die Wissenschaft
gepflegt und fortgebildet wird, und bei denen der strebsame praktische
Landwirth eine Antwort auf diejenigen Fragen finden kann, die er
selbst nicht zu lösen vermag, die nur im lebendigen wissenschaftlichen
Fortbildungsprocesse gelöst werden.«
»Dass der Schweiz seit Aufhebung der v. Fi'l/cnberg’schen Anstalt
in Hofwyl ein solcher Centralpunkt fehlt, macht sich leider in nur zu
hohem Masse fühlbar. Die Kantonsregierungen sind genöthigt, die
Directoren fĂĽr ihre landwirtschaftlichen Schulen im Auslande zu suchen,
obschon sie recht gut wissen, dass die von Vorurteilen nie ganz freie
landwirtschaftliche Bevölkerung die Ausländer mit Misstrauen ansieht
und an ihrer Befähigung zur richtigen Aulfassung unserer Verhält-
nisse ernstlich zweifelt. Die Söhne unserer grösseren Gutsbesitzer
— die zukünftigen Träger und Beförderer unserer rationellen Land-
wirtschaft — müssen ihre Berufsbildung auswärts suchen; sie ent-
behren des grossen Vortheils, sich schon auf der Schule kennen zu
lernen und jene bleibenden Freundschaften zu schliessen, die ein
späteres Zusammenwirken zur Förderung des allgemeinen Besten
sichern, denen wir in jeder anderen Richtung so Vieles zu verdanken
haben. Dem Lande, das mit Recht stolz ist auf seine guten Volks-
schulen, das seine Gymnasien und Gewerbeschulen mit der grössten
Sorgfalt pflegt, das mehrere Akademieen, drei Universitäten und eine
polytechnische Schule hat, die ihres Gleichen sucht, fehlt jede Ein-
richtung zur Pflege derjenigen Wissenschaften, welche die Grundlage
des ältesten Gewerbes bilden, des Gewerbes, dem drei Vierteile der
ganzen Bevölkerung ihre Thätigkeit widmen, das als die Hauptstütze
der Volkswohlfahrt zu betrachten ist, ohne das die Existenz der bĂĽr-
gerlichen Gesellschaft gar nicht denkbar wäre. In keinem anderen
Gebiete geistiger Thätigkeit sind wir ganz auf das Ausland angewiesen,
in keinem anderen zehren wir nur an fremden Errungenschaften, ohne
irgend welchen Ersatz fĂĽr das uns Gebotene zu geben, als auf dem
Gebiete der Land Wirtschaftswissenschaft. FĂĽr die nahe verwandte
Forstwirtschaft hat man schon bei GrĂĽndung des Polytechnikums
gesorgt, — ist aber die Landwirtschaft von geringerer volkswirt-
schaftlicher Bedeutung?«
Im Weiteren wird die Stellung besprochen, welche die zu grĂĽn-
dende Anstalt einerseits zu den bestehenden kantonalen landwirt-
schaftlichen Schulen, andererseits zum Polytechnikum einnehmen wĂĽrde.
In Bezug hierauf wird Folgendes bemerkt:
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»Durch die von der Eidgenossenschaft zur Förderung der land-
wirtschaftlichen Bildung zu treffenden Einrichtungen sollen die
kantonalen landwirtschaftlichen Schulen durchaus nicht ĂĽberflĂĽssig
gemacht, sondern im Gegenteil gehoben und vermehrt werden. Die
schweizerische landwirtschaftliche Schule soll sich auf die kantonalen
stĂĽtzen; sie soll das, was diese begonnen, vollenden und fĂĽr dieselben
Directoren und Lehrer bilden. Sie soll diejenigen wissenschaftlichen
Untersuchungen vornehmen, welche diese nicht durchzufĂĽhren im
Stande sind, dagegen soll sie dieselben zur Anstellung praktischer
Versuche an regen und das dabei gewonnene Material im wissenschaft-
lichen und praktischen Interesse weiter verarbeiten; kurz, sie soll mit
diesen in eine Wechselwirkung treten, durch die beide gewinnen und
die Landwirtschaft im Allgemeinen gehoben und gefördert wird.«
»Die schweizerische landwirtschaftliche Schule soll auch nicht
ein Anhängsel des Polytechnikums sein, das wegen geringerer wissen-
schaftlicher Bildung der ihm Angehörigen und weniger wissenschaft-
licher Behandlung der Disciplin ĂĽberhaupt, wie man etwa glaubt, einen
Schatten auf die hohe Stellung der Anstalt werfen wĂĽrde. Sie soll
im Gegenteil ihre Schüler auf die Höhe der übrigen Abteilungen
heben und durch eine grĂĽndliche wissenschaftliche Behandlung ihres
Unterrichtsstoffes der Landwirtschaft und den gebildeten Landwirten
die Stellung erringen und sichern, die bei dem jetzigen Stande des
landwirtschaftlichen Gewerbes beiden gebührt.«
Nachdem die Eingabe sodann hervorgehoben, dass die angestrebte
Schule nicht nur die wissenschaftliche Ausbildung junger Landwirte
verfolgen, sondern auch den Studirenden der anderen Abteilungen
des Polytechnikums, und vor allem denjenigen der Forstschule Gele-
genheit gewähren solle, sich nach Massgabe der durch die Ausübung
ihres Berufes ihnen vorgezeichneten BedĂĽrfnisse mit der Landwirth-
schaftslehre vertraut zu machen, und dass dieselbe in Verbindung mit
der philosophischen und staatswirthschaftlichen Abteilung des Poly-
technikums es auch dem zukünftigen Staatsbeamten ermöglichen
würde, sich die ihm unumgänglich nötigen Kenntnisse in der
Nationalökonomie und Wirtschaftspolitik zu erwerben — wendet sie
sich schliesslich auch der Aufgabe des Entwurfes eines Lehr- und
Studienplanes fĂĽr die zu grĂĽndende Anstalt zu.
Ausgehend von dem Grundgedanken , dass es sich um eine
Erweiterung der Forstschule, und zwar durch EinfĂĽhrung der land-
wirtschaftlichen Fächer in den Lehrplan derselben handle, glaubten
die Petenten eine Einrichtung Vorschlägen zu sollen, wie sie an einigen
anderen Abteilungen des Polytechnikums bereits bestand. Hinsicht-
lich der grundlegenden Fächer stelle die Forst- und die Landwirth-
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schaft so gleichartige Anforderungen, dass die Studirenden beider
Richtungen fĂĽr den Unterricht in denselben zusammengezogen werden
können ; landwirtschaftliche Kenntnisse seien für den Forstwirt, und
forstwirtschaftliche für den Landwirth unentbehrlich; beide können
daher auch die encyclopädischen Vorträge zusammen hören; beide
werden gerne auch noch einzelne Specialfächer der verwandten Wissen-
schaft besuchen; eine eigentliche Trennung der Studirenden wĂĽrde
daher nur in Bezug auf die Hauptdisciplinen der angewandten Wissen-
schaften stattfinden.
Das ist im Allgemeinen zutreffend. Nur fehlte eine bestimmte
Andeutung darĂĽber, ob und in wie weit man fĂĽr jede der beiden
nominell zusammengefassten Anstalten eine Selbstständigkeit in ihrem
Kreise in Aussicht nehmen wollte, und wie man sich die gegenseitige
Stellung derselben in administrativer Hinsicht gedacht hat.
In seinem SchriftstĂĽcke widmet der Schweizer, landwirtschaft-
liche Verein der Gestaltung des speciellen Unterrichtsplanes die ein-
gehendste Aufmerksamkeit. Da es nicht wohl thunlich ist, ihm auf
diesem Gebiete bis in dessen Einzelheiten zu folgen, mĂĽssen wir uns
hier mit einer abgekürzten Wiedergabe seiner Vorschläge begnügen.
Dieselben fassten folgende Einrichtungen in’s Auge:
1. Bestimmung der Dauer der Studienzeit auf zwei Jahre, mit
dem Vorbehalte jedoch, dass in jedem Jahre alle Fächer zur Behand-
lung kommen, damit einzelnen sehr vorgerĂĽckten jungen Landwirthen
Gelegenheit zu einem nur einjährigen Besuche der Anstalt geboten werde.
2. Gleichstellung der Aufnahme-Bedingungen in Bezug auf Alter
und Vorkenntnisse mit denjenigen an der Forstschule, wobei jedoch
hinsichtlich des Ausweises ĂĽber mathematische Vorschulung gewisse
Erleichterungen gegenüber solchen Aspiranten als zulässig erachtet
werden, welche einen vollen Curs an einer kantonalen landwirtschaft-
lichen Schule zurückgelegt haben oder schon längere Zeit in der
Praxis thätig waren.
3. Aufnahme aller Grund- und Fachwissenschaften der Land-
wirtschaft in den Lehrplan mit der Anordnung, dass jene in das
erste, diese in das zweite Studienjahr verlegt werden. (Der Entwurf
führt alle in Betracht gezogenen Fächer — einerseits die mathema-
tischen, naturwissenschaftlichen und national ökonomischen, andererseits
die eigentlichen Fach-Disciplinen — mit der zugehörigen Stundenzahl
und in ihrer Verteilung auf die beiden Jahrescurse auf, und be-
rechnet ein Erforderniss von im Mittel 25 Vorlesungen per Woche.
Dabei ist allerdings das Princip der zeitlichen Aufeinanderfolge der
Grund- und der Fachwissenschaften nicht durchweg strenge gewahrt
geblieben.)
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4. Ergänzung des Unterrichts durch Demonstrationen und durch
Excursionen zum Besuche von Thal- und Alp wirtschaften.
5. Beschaffung der nötigen Lehrhülfsmittel, wie: Sammlungen
von Geräthen , Modellen , Samen und Pflanzen etc. , ferner Anlegung
einer Bibliothek und Mitbenutzung der naturhistorischen Sammlungen
und der Bibliothek des Polytechnikums.
6. Einrichtung eines agriculturchemischen Laboratoriums und
eines Versuchsfeldes im Sinne einer agriculturchemischen Versuchs-
station.
7. Anstellung von zwei Professoren und einem Assistenten.
In der Reihe dieser Vorschläge verdienen mit Rücksicht auch
auf spätere Bestrebungen gerade die Positionen 6 und 7 ganz be-
sondere Beachtung.
Um eine angemessene Vertretung der Fachwissenschaften zu
erlangen, hielt man dafĂĽr, dass fĂĽr diese unbedingt zwei Lehrer be-
rufen werden mĂĽssten , da von einem Manne allein niemals verlangt
werden könne, dass er die sehr verschiedenartigen Zweige der Land-
wirtschaft mit gleicher Liebe und gleichem Geschicke behandle, und
noch viel weniger, dass er daneben noch weitläufige, zeitraubende
chemische Analysen ausfĂĽhre und ein Versuchsfeld pflege und beob-
achte. Damit war zugleich die Frage der agriculturchemischen Ver-
suchsstation in die Erörterung gezogen.
Nach dem Wortlaute der Petition hatte diese eine Anlehnung
der erstrebten Versuchsstation an den Betrieb eines Versuchsfeldes,
also die DurchfĂĽhrung von Pflanzencultur -Versuchen im Auge. Ein
Specialprogramm hierfür wurde nicht aufgestellt. Zu jener Zeit —
die ersten Versuchsstationen in England, Frankreich und Deutschland
stammten etwa aus der Mitte der 40er Jahre — herrschte aber noch
eine grosse Verschiedenheit der Ansichten ĂĽber die Aufgabe derartiger
Institute, welche auch in Fragen der Organisation derselben zum Aus-
drucke kam. Und so mag es denn sein, dass unsere Landwirthe sich
damals noch nicht recht vergegenwärtigt hatten, in welcher Richtung
und mit welchen Mitteln die gewĂĽnschte Station zu arbeiten habe,
und dass in der Behandlung des Gegenstandes Voraussetzungen unter-
liefen, welche sich nicht ganz zutreffend erwiesen. Hieran erinnert
namentlich der in der Eingabe entwickelte Vorschlag, den Betrieb der
mit der landwirtschaftlichen Schule zu verbindenden Versuchsstation
derart einzurichten, dass einer der beiden Fachdocenten die Anordnung
und Leitung der Versuche ĂĽbernehme, der zu berufende Chemiker von
Fach aber als Assistent des Versuchsdirigenten fungiere und die
erforderlichen Analysen ausfĂĽhre. Einer solchen Combination konnten
allerdings gewichtvolle Einwendungen nicht erspart bleiben.
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Von den weiteren in der Eingabe enthaltenen AusfĂĽhrungen ĂĽber
den Lehrplan, ebenso von dem allda aufgestellten Voranschlag der Kosten
der ersten Einrichtung und der Bestreitung der laufenden BedĂĽrfnisse
der Schule ganz absehend, dĂĽrfen wir an dieser Stelle doch nicht darauf
verzichten, noch der Gründe Erwähnung zu thun, mit welchen der
Schweizer, landwirtschaftliche Verein geglaubt hat, zum Voraus den
Ein wĂĽrfen entgegentreten zu mĂĽssen, welche man dem von ihm aus-
gearbeiteten Projekte wahrscheinlich machen werde. Von den hierbei
auftauchenden, in der Eingabe des Näheren besprochenen Fragen
mögen indessen nur diejenigen herausgegriffen werden, deren Be-
handlung sich auf bleibend wichtige Gesichtspunkte stĂĽtzt. Hierher
gehören vornehmlich die Erörterungen über die Verbindung eines
Gutsbetriebes mit der Lehranstalt und ĂĽber den Einfluss des Studiums
an einer Hochschule auf die Lebenshaltung der JĂĽnger des landwirt-
schaftlichen Berufes.
Dem Hauptein wände gegenüber, dass bei der vorgeschlagenen
Einrichtung der Zweck um desswillen nicht erreicht werde, weil in
derselben das Hauptglied eines erfolgreichen landwirtschaftlichen
Unterrichtes — ein vom Vorstand der Schule bewirtschaftetes grösseres
Gut — fehle, bemerkt das Schriftstück des Vereins, dass derselbe einer
Zeit entsprungen sei , in welcher man sich von der wissenschaftlichen
Behandlung des landwirtschaftlichen Unterrichts noch keine rechte
Vorstellung machen konnte und die handwerksmässige Erlernung des
Berufes auch auf die höheren Lehranstalten übertragen zu müssen
glaubte. In dieser ihrer Auffassung war den Petenten offenbar der
inzwischen bekannt gewordene Inhalt einer denkwĂĽrdigen Rede sehr
zu Hülfe gekommen, welche /. v. Liebig über den »Einfluss der Wissen-
schaften auf die Zustände der Bevölkerung« im Jahre 1861 anlässlich
der Vorfeier des 102. Stiftungstages der Königlichen Akademie der
Wissenschaften zu MĂĽnchen gehalten, und in welcher dieser hervor-
ragende Mann — allerdings nicht ohne in weiten Kreisen zu über-
raschen und Staunen hervorzurufen , hier zu begeistern , dort zu ver-
bittern, auf der ganzen Linie aber einen lebhaften Ideenstreit anzufachen
— den mit Gutsbetrieb ausgestatteten isoiirten landwirtschaftlichen
Akademieen jede Bedeutung fĂĽr eine eigentlich wissenschaftliche Lehre
und Forschung aberkannt, dagegen das landwirthschaftliche Studium
an der Universität als den dem Bedürfnisse wissenschaftlicher Aus-
bildung der Landwirthe geeignetsten Weg bezeichnet hatte.
Im Gegensätze zu dem Standpunkte des landwirtschaftlichen
Bundes, welcher glaubte, die Gutswirthschaft für die höhere landwirt-
schaftliche Schule aus äusseren Gründen nicht erlangen zu können ,
erklärte der Schweizer, landwirthschaftliche Verein, eine solche Zuthat
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wesentlich aus inneren GrĂĽnden nicht erlangen zu wollen. Damit
bekannte sich dieser zu der v. Liebig* sehen Anschauung. Recht
greifbar geht das namentlich aus folgender Darlegung in seinem
Memoriale hervor:
»Wir glauben nicht zu weit zu gehen, wenn wir uns dahin aus-
sprechen, dass ein von der Schule zu bewirtschaftendes Gut fĂĽr
den erfolgreichen Unterricht einer höheren landwirthschaftlichen Schule
kein BedĂĽrfniss und nicht geeignet sei, die Unterrichtszwecke zu
fördern. Um die Richtigkeit dieser Ansicht darzuthun, für welche
sich in neuerer Zeit anerkannte Autoritäten des Bestimmtesten aus-
sprechen, brauchen wir nur auf unseren Unterrichtsplan hinzuweisen,
an dem sich kaum viel streichen lässt. Wo soll bei 25 bis 30 wöchent-
lichen Unterrichtsstunden und den damit zu verbindenden Arbeiten
im Laboratorium und auf dem Versuchsfelde die Zeit zu regelmässigen
praktischen Demonstrationen hergenommen werden, wenn man den
Studirenden die selbstthätige Verarbeitung des Stoffes — das eigent-
liche Studium - nicht unmöglich machen will? Wir kennen die
st »genannten praktischen Demonstrationen auf den Gütern der höheren
landwirthschaftlichen Lehranstalten aus eigener Anschauung, und
wissen, wie gar wenig dabei gewonnen wird. FĂĽr Diejenigen, welche
die Landwirtschaft bereits selbsttätig ausübten, sind sie nutzlos, und
für Diejenigen, welche noch nie selbst Hand anlegten, vollständig
ungenĂĽgend; ist vollends die Zahl der an den Demonstrationen Theil
nehmenden SchĂĽler gross, dann kommt gar nichts dabei heraus als
Zeitversäumniss. Die höhere landwirtschaftliche Lehranstalt kann
ihre Schüler nicht das Pflügen, Säen, Pflanzen, Mähen etc. etc. lehren;
das müssen sie entweder schon können, wenn sie eintreten, oder es
nachher in der Praxis lernen. Ihre Aufgabe besteht nicht in der
EinĂĽbung der praktischen Arbeiten , sondern in der wissenschaftlichen
BegrĂĽndung der Landwirthschaftslehre ; sie muss ihre SchĂĽler denken
lehren und sie dazu befähigen, sich eine selbstbewusste Ueberzeugung
von den Ursachen und GrĂĽnden ihres Thuns und Lassens zu verschaffen.
Es versteht sich von selbst, dass wir im Uebrigen den Werth des
Anschauungsunterrichtes nicht unterschätzen; wir glauben aber, es sei
hierfĂĽr ein eigenes, von der Schule zu bewirtschaftendes Gut nicht
notwendig, sondern es genügen regelmässig wiederkehrende Excur-
sionen auf gut bewirtschaftete GĂĽter, denen bei den jetzigen Ver-
kehrsverhältnissen gar keine erheblichen Schwierigkeiten entgegen-
stehen. Für die einlässlicheren, mit dem theoretischen Unterrichte in
unmittelbare Verbindung zu bringenden Demonstrationen bietet ĂĽber-
dies das zur zürcherischen landwirthschaftlichen Schule gehörende,
ganz nahe am Polytechnikum liegende Gut die günstigste Gelegenheit.«
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»Für unsere Ansicht spricht auch der Umstand, dass unsere
Nachbarländer, welche mit Gutswirthschaften verbundene höhere land-
wirtschaftliche Lehranstalten (Akademieen) besitzen, ernstlich mit dem
Gedanken umgehen, dieselben aufzuheben und sie mit den Universi-
täten oder polytechnischen Schulen zu verbinden.«
»Mit demselben Rechte, mit dem man für höhere landwirt-
schaftliche Lehranstalten ein von der Schule aus zu bewirtschaftendes
Gut fordert, könnte man von der Bauschule verlangen, dass sie einen
eigenen Werkplatz habe und Häuser und Kirchen baue; von der
Ingenieurschule, dass sie mit ihren SchĂĽlern Strassen und Eisenbahnen
anlege und Flusscorrectionen ausfĂĽhre, und von der mechanischen Schule,
dass sie eine eigene Maschinen werkstätte betreibe und Dampf- und
andere Maschinen verfertige. Der chemisch-technischen Schule mĂĽsste
man die verschiedenartigsten technischen Gewerbe und eine Apotheke
ein verleiben und der Forstschule ein schönes Waldrevier kaufen. —
Die technische Lehranstalt, welche auf eine wissenschaftliche Behand-
lung des Unterrichtstoffes Anspruch macht, erfĂĽllt ihre Pflicht, wenn
sie ihren SchĂĽlern Gelegenheit giebt, die zur AusĂĽbung ihres Berufes
erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, und sie befähigt, dieselben in
einer den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen angemessenen Weise
anzuwenden.«
»Wollte man eine Schweizer, landwirthschaftliche Schule in Ver-
bindung mit einem Landgute gründen, so wäre die Vereinigung der-
selben mit dem Polytechnikum nicht möglich, weil es in der nächsten
Umgebung von Zürich an Gelegenheit zur Erwerbung eines grösseren
passenden Gutes fehlen wĂĽrde. Man mĂĽsste eine isolirte land-
wirthschaftliche Schule errichten und deren Sitz auf das zu erwerbende
Gut verlegen, was zur Folge hätte, dass grosse Bauten ausgeführt
und für die Hülfsfächer, wie Mathematik, Chemie, Physik, Botanik,
Mineralogie , Geologie , Zoologie , Klimatologie und Bodenkunde,
Rechts- und Volks wirthschaftslehre etc. etc. besondere Lehrer an gestellt
werden müssten. Hierdurch würde die Aussetzung eines jährlichen
Credites von mindestens 50,000 Fr. und ein Aufwand fĂĽr den Guts-
ankauf, die Bauten und die erste Einrichtung von nahezu einer halben
Million nothwendig. Der grosse Aufwand fĂĽr eine isolirte landwirth-
schaftliche Schule wäre aber nicht die einzige Schattenseite derselben;
die weit grössere würde darin bestehen, dass man den Zweck einer
allseitigen wissenschaftlichen Ausbildung der eine solche Suchenden
nicht so vollständig erreichen würde, wie bei der von uns vorgeschlagenen
wohlfeilen Einrichtung. Weder für die Hülfsfächer noch für das
Hauptfach würden sich für eine solche Anstalt so tüchtige Lehrkräfte
finden, wie sie am Polytechnikum bereits vorhanden oder fĂĽr dasselbe
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zu finden sind. Die wohltätige, vor Einseitigkeit bewahrende Wechsel-
wirkung zwischen den Lehrern und SchĂĽlern verschiedener Richtungen
ginge verloren; wir bekämen eine einseitige Fachschule mit allen
ihren Uebelständen. Nicht viel besser würde die Sache, wenn man
mit der landwirthschaftlichen Schule die Forstschule verbinden, diese
also vom Polytechnikum abtrennen würde; für die Forstschule wäre
das ein sehr grosser Rückschritt.«
Der hier vorgefĂĽhrten Betrachtungsweise kann man allerdings
das Anerkenntniss nicht versagen, die wesentlichsten Seiten der Frage
und diese durchaus sachgemäss hervorgehoben zu haben. Das darf
jedoch nicht hindern, darauf aufmerksam zu machen, dass dieselbe in
der Auffassung der Bestimmung der akademischen Gutswirthschaften
nach einer Richtung hin entschieden zu weit gegangen ist, insofern
sie in diesen zugleich eine Gelegenheit zur EinĂĽbung der Studirenden
in die landwirtschaftlich praktischen Arbeiten erblickte. Einem solchen
Zwecke haben die Gutsbetriebe der isolirten höheren landwirtschaft-
lichen Lehranstalten nie gedient und auch nie dienen wollen, und
wenn diese dennoch behaupteten, gerade in der VerfĂĽgung ĂĽber eine
eigene Gutswirthschaft ein ergiebiges HĂĽlfsmittel fĂĽr das Studium zu
besitzen, so hatte das seinen Grund darin, dass eine solche AusrĂĽstung
nicht allein die Durchführung umfassender Versuche ermöglicht, son-
dern auch in vielfältiger Weise der Aufgabe der Veranschaulichung
des Unterrichtes förderlich ist. Der Nutzen derartigen praktischen
Zubehörs ist übrigens gerade in neuerer Zeit allseitig anerkannt worden,
wie insbesondere die Thatsache beweist, dass diejenigen höheren land-
wirthschaftlichen Lehranstalten, welche das Studium der Landwirth-
schaftswissenschaft ganz und gar der Universität organisch eingefügt,
es nicht unterlassen haben, ausgedehnte Versuchsfelder, oder richtiger:
Versuchswirthschaften , und landwirtschaftliche Thiergärten einzu-
richten. Fasst man aber den praktischen Apparat als Mittel zur Ver-
folgung wissenschaftlicher Zwecke sowohl im Unterrichte — Veran-
schaulichung und Uebung — wie in der Forschung auf, so leuchtet ein,
dass die ungĂĽnstige Beurteilung, welche die mit einem Gutsbetriebe
verbundenen landwirthschaftlichen Hochschulen seither vielfach erfahren
mussten, ihren Grund noch keineswegs darin haben kann, dass diese
Combination an sich das wissenschaftliche Niveau ihrer Wirksamkeit
herabsetzt. In der That sind jene Bemängelungen schliesslich nur
darauf zurĂĽckzufĂĽhren, dass die landwirthschaftlichen Akademieen, in-
dem ihre Stätte der Gutswirthschaft folgte, in ein Verhältniss der Ab-
geschlossenheit traten, welches ihrer Entwicklung in wissenschaftlicher
Richtung Schwierigkeiten und Hindernisse bereitete.
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Zum SchlĂĽsse erfolgte noch eine Beleuchtung des Einwandes,
dass an einer Anstalt, wie die projectirte, »Herren« und nicht »Land-
wirthe« erzogen werden, dass die Studirenden sich in einer grösseren
Stadt an viele Bedürfnisse gewöhnen, deren Befriedigung in ihrer
späteren isolirten Stellung nicht möglich sei; dass sie während der
Studienzeit zu viel Geld verbrauchen, leicht in schlimme Gesellschaft
gerathen, später das Leben auf dem Lande langweilig und den
gewählten Beruf für ihre hochfliegenden Pläne zu beschränkt finden
u. a. m. Die Denkschrift bemerkt dazu Folgendes:
»Auch das sind Einwendungen, die auf den ersten Blick Vieles
fĂĽr sich haben, dennoch aber nicht stichhaltig sind und sich auch bei
den in ähnlichen Verhältnissen lebenden Forstschülern nicht bewährt
haben. Je grĂĽndlicher die Bildung, desto geringer die Einbildung,
desto grösser die Liebe zum gewählten Fach, desto fester auch der
Wille, dasselbe trotz der damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu
betreiben. Nur Halbwisser erheben sich stolz ĂĽber ihre Standes-
genossen und glauben fĂĽr etwas Besseres geboren zu sein, als fĂĽr die
AusĂĽbung des ihnen zugefallenen Berufes. Die Gefahr, viel Geld zu
brauchen oder in schlimme, sitten verderbende Gesellschaft zu gerathen,
ist an isolirten Anstalten nicht geringer, als an grossen, in den Städten
liegenden. Auf jenen muss sich der Studirende, wenn er nicht als
Sonderling gelten, sich jedes VergnĂĽgen versagen und auf die gesellige
Unterhaltung verzichten will, an die Masse anschliessen, die wegen
Mangel an Gelegenheit zu solideren VergnĂĽgungen sich sehr leicht
dem altherkömmlichen, aber durchaus nicht mehr zeitgemässen studenti-
schen Treiben hingiebt. An einer grösseren Anstalt dagegen kann
der Einzelne — ohne desswegen von den Anderen angefeindet oder
verhöhnt zu werden — weit leichter seinen eigenen Neigungen folgen;
er findet mehr Gelegenheit zu guter Unterhaltung und zu soliden
VergnĂĽgungen und gelangt daher auch weniger auf Abwege. Der
Leichtsinnige findet ĂĽberall Gelegenheit zur Befriedigung seiner Nei-
gungen, der Solide aber kann sich an einer zahlreich besuchten An-
stalt und in einem grösseren Orte weit eher von zeit- und geldraubenden,
den Geist unbefriedigt lassenden und die Sitten verderbenden Ver-
gnĂĽgungen fern halten, als bei kleineren Anstalten. Die isolirte Fach-
schule gewährt somit auch in dieser Richtung dem centralisirten
Unterricht gegenüber keine Vortheile.«
So weit der Schweizer, landwirthschaftliche Verein. Wir haben
geglaubt, bei dessen Ausführungen näher verweilen zu müssen, weil
sich in denselben eine Gedankenrichtung offenbart, welche Anspruch
darauf erheben konnte, eine Grundlage fĂĽr weitere ergiebige Er-
örterungen zu sein. Und da in der That alle späteren Verhandlungen
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an sie anknĂĽpften, erscheint nunmehr auch die Aufgabe, den weiteren
Läuterungsprocess zu verfolgen, wesentlich vereinfacht und erleichtert.
Der unmittelbare Erfolg, welchen der Schweizer, landwirtschaft-
liche Verein durch seine Eingabe erzielte, bestand darin, dass der
Bundesrath, vom schweizerischen Nationalrath unter dem 17. December
1864 mit der Untersuchung und Berichterstattung ĂĽber dieselbe be-
auftragt, nicht zögerte, die von ihm als wichtig und dringend an-
erkannte Frage wieder in die Hand zu nehmen. Dieselbe wurde
zunächst an den Schweizer. Schulrath geleitet, welcher seinerseits, um
der Angelegenheit eine möglichst gründliche Prüfung zu sichern, eine
Special-Commission zur Vorberathung und Berichterstattung nieder-
setzte. Diese Commission bestand aus den Professoren P. Bolley ,
O. Heer und f. Kopp . Den Verhandlungen derselben, an welchen
auch der Schulrathspräsident C. Kappeier Theil nahm, wurde ein von
diesem aufgestelltes Fragenschema zu Grunde gelegt. Das Ergebniss
der Berathungen war, kurz zusammen gefasst, Folgendes:
Frage /. Ist das angeregte Project im Interesse und in einem
wissenschaftlich praktischen BedĂĽrfnisse der schweizerischen Landwirth -
Schaft begrĂĽndet , und kann der angestrebte Zweck mit Vortheil gerade
durch eine Verbindung mit der polytechnischen Schule bezw. mit der
Forstabtheilung derselben erzielt werden?
Diese Frage wurde durchaus bejaht.
Hinsichtlich des ersten Theils derselben berief sich die Commission
zur Bekräftigung ihres Standpunktes auf die Erwägung, dass:
1. Die Vertreter der landwirtschaftlichen Bevölkerung und die
tätigsten Förderer der Landwirtschaft des Landes, als welche doch
die landwirtschaftlichen Vereine angesehen werden mĂĽssten, sich seit
längerer Zeit mit der Frage beschäftigt haben und wiederholt zur
Kundgebung des nämlichen Wunsches veranlasst waren,
2. eine nicht geringe Zahl von Schweizern an auswärtigen höheren
landwirtschaftlichen Anstalten ihre Bildung suchen mĂĽsse, die Zahl
der jungen Landwirte aber, welche nach einer grĂĽndlichen Fach-
bildung verlangen, sich noch steigern wĂĽrde, wenn im Lande selbst
eine höhere landwirtschaftliche Lehranstalt bestände,
3. die Schweiz unverkennbar einigen Mangel an Männern habe,
welchen eine höhere landwirtschaftliche Bildung zukomme, in welchem
Verhältnisse es wohl begründet sei, dass die Führer der landwirt-
schaftlichen Vereine meist aus Kräften bestehen , welche ausserland-
wirthschaftlichen Berufsstellungen angehören, und
4. daran gedacht werden mĂĽsse, ein Institut im Lande zu haben,
durch welches man im Stande sei, Lehrer fĂĽr Ackerbauschulen heran-
zubilden. —
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In Bezug auf den zweiten Theil der vorliegenden Frage machte
die Commission fĂĽr ihre positive Haltung geltend, dass die Verbindung
der höheren landwirtschaftlichen Schule mit dem Polytechnikum
1. es ermögliche, auch den Studirenden anderer Abtheilungen
des Polytechnikums, insonderheit denjenigen der Forstschule, die Ge-
legenheit zur Erwerbung der ihnen nötigen Kenntnisse in den Grund-
lagen der Landwirtschaft zu gewähren,
2. zum Zwecke auch der vollständigsten Einrichtung der Anstalt
einen verhältnissmässig nur geringen Kostenaufwand erheische, weil
am Polytechnikum für sämmtliche grundlegenden, namentlich die mathe-
matischen , die naturwissenschaftlichen und staats wissenschaftlichen
Fächer ausreichende Lehrkräfte vorhanden seien, es also nur noch der
Berufung von Lehrern fĂĽr die speciell landwirtschaftlichen Disciplinen
bedĂĽrfe,
3. in RĂĽcksicht auf die Anforderungen an die Vorbildung der
Schüler, auf die Methode des Unterrichts und auf die Höhe, in
welcher derselbe gehalten werden müsse, durchaus zulässigerscheine, und
4. die Gewinnung und Erhaltung von Männern wissenschaftlicher
Bedeutung, weil diese das BedĂĽrfniss regeren geistigen Verkehrs und
die Notwendigkeit grösserer Hülfsinstitute besonders fühlen, er-
leichtere. —
Frage 2 . Ist bejahenden Falles der in der Petition des Schweizer .
landwirtschaftlichen Vereins vorgeschlagene Unterrichtsplan zweck-
mässig tmd vollständig , und sind die vorgesehenen neuen Lehrkräfte
und wissenschaftlichen Anstalten ausreichend? Kann namentlich :
a) in den vorhandenen Ijiboratorien der angestrebte Zweck ohne
Nacht heil fĂĽr die bestehenden BedĂĽrfnisse der verschiedenen Ab-
theilungen erreicht werden , oder ist ein neues eigenes, zu diesem
Zwecke zu erstellendes kleineres Ijiboratorium unerlässliches Be-
darf niss? Und wird:
b) die Erstellung dieser Abtheilung nicht not/men dig das Be-
dürfniss nach einem grösseren oder kleineren landwirtschaftlichen
GĂĽtercomplex ( Gutswirtschaft oder doch Versuchsfelder) im Interesse
der Lehrer oder im Interesse der SchĂĽler nach sich ziehen, und in
welcher Art überhaupt könnte einem in dieser Richtung allfällig vor-
auszuschcnden BedĂĽrfnisse entsprochen werden?
Auf den ersten Theil dieser Frage, welche den Lehrplan und
die Lehrkräfte betrifft, antwortete die Commission u. a. wie folgt:
»Wir erfahren es an unserer polytechnischen Schule oft genug,
dass man einen Lehrplan fĂĽr irgend eine Abteilung nicht als ein
starres Gebilde ansehen darf, das Anspruch auf das Zeugnis machen
kann, absolut gut und zweckmässig zu sein. Nach dem Wechsel der
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Anschauungen ĂĽber die Bedeutung des einzelnen Faches und ĂĽber
die Beziehungen desselben zu dem Gesammtlehrplan, nach den Fähig-
keiten und Neigungen der vorhandenen Lehrkräfte werden stets kleine
Modificationen eines solchen Lehrplanes sich als nothwendig erweisen.
Aber im Grossen und Ganzen können wir sagen, dass der vor gezeich-
nete Lehrplan entsprechend seis In dem Gutachten werden sodann
die Hauptglieder der eigentlichen Fachwissenschaften aufgezählt und
fĂĽr dieselben 14 Vorlesungsstunden per Woche berechnet. Unter
Bezugnahme hierauf erklärt die Commission, dass dieses Pensum, da
noch auf die Thätigkeit bei der Versuchsstation Rücksicht zu nehmen
sei, zwei vollbeschäftigte Lehrer erfordere. Vorbehalten bleiben dabei
Special- Vorlesungen ĂĽber Technologie, Bau- und Maschinenkunde etc.,
welche den betreffenden Lehrern am Polytechnikum ĂĽbertragen werden
können. Hinsichtlich der Agriculturchemie , der landwirthschaftlich-
chemischen Technologie und der Leitung der Arbeiten in dem che-
mischen Laboratorium stellt sich aber das Gutachten entschieden auf
einen von der Ansicht der Petenten abweichenden Standpunkt, indem
es darthut, dass fĂĽr jene Partie ein Assistent nicht ausreiche, vielmehr
die Creirung einer weiteren Professur unabweisbares BedĂĽrfniss sei.
Ueber den z%v eiten Theil der vorliegenden Frage sprachen sich
die Experten zunächst dahin aus, dass die vorhandenen Räume in den
chemischen Laboratorien nicht ausreichen, um auch noch Platz fĂĽr die
chemisch-praktischen Uebungen der Landwirthe zu gewähren, und dass
fĂĽr die Arbeiten des Agriculturchemikers jedenfalls besondere Locali-
täten und Einrichtungen beschafft werden müssten. Und hinsichtlich der
Frage der Gutswirthschaft bekannten sie sich vorbehaltlos zu der Ansicht
der Petenten, indem sie erklärten, dass ein Landgutsbetrieb als unmittel-
bares Unterrichtsmittel entbehrlich sei. Dagegen waren sie mit diesen
darin einverstanden, dass zur Veranschaulichung des Unterrichts der
Besuch von gut bewirtschafteten LandgĂĽtern nothwendig sei und
dass hierzu sich das in der Nähe gelegene Gut der landwirtschaft-
lichen Schule im Strickhofe vortrefflich eigne. Etwas Anderes sei es
nach der Meinung der Commission mit einem Versuchsfelde. Ein
Areal von einigen Jucharten mĂĽsste zu dem von dem Schweizer-
landwirtschaftlichen Vereine geforderten Zweck, wissenschaftliche und
praktische agronomische Fragen durch Versuche aufzuschliessen , zur
VerfĂĽgung gestellt werden. Ein solches Feld wĂĽrde von der Re-
gierung des Kantons ZĂĽrich, mit welcher hierĂĽber Unterhandlungen
anzuknüpfen wären, wohl am besten auf dem zur Ackerbauschule im
Strickhofe gehörigen Landgute angewiesen werden können, indessen
von dort aus auch die von dem Dirigenten der Versuchsstation an-
geordneten Arbeiten auszufĂĽhren seien. Wie man sieht, sollte damit
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auch zugleich die Frage der Errichtung einer Versuchsstation im Sinne
der Petition ihre Erledigung finden. In Bezug auf dieses Institut hatte
übrigens das Gutachten bereits in seiner Einleitung sich grundsätzlich
dahin ausgesprochen, dass dasselbe nicht sowohl ein Unterrichtsmittel
bilden, als der Erforschung theoretisch und praktisch wichtiger Fragen
dienen solle, dass darum die Beziehungen und der Nutzen der Lehr-
und der Versuchsanstalten fĂĽr die Landwirtschaft der Schweiz sehr
verschiedener Natur, und dass beide sehr wĂĽnschenswert und Be-
dĂĽrfhiss seien. Dieser Standpunkt hinderte indessen die Commission
nicht, zu erklären, dass die Mittel zur Gründung und zum Unterhalt
der Schule und der Versuchsstation wesentlich geringer sein dĂĽrfen,
wenn beide Institute sich am gleichen Orte vereinigt finden, und dass
die Wechselwirkungen , in welchen sic stehen , fĂĽr jedes von beiden
Vortheile gewähren müssen. Auf die Frage der Aufgabe und der Ein-
richtung einer Versuchsstation ist das Gutachten nicht näher ein getreten.
Frage j. WĂĽrde nicht in Folge einer solchen Enveiterung der
Forstschule der Cursus an dieser Anstalt von zwei auf drei fahre aus -
gedehnt werden müssen? Wenn ja: Wäre eine solche Ausdehnung
im Allgemeinen nachtheilig oder von Vortheil , und welche weiter-
gehende Geldopfer wären etwa aus diesem letzteren Grunde in Aus-
sicht zu nehmen?
Wir übergehen die Erörterung dieser Frage, weil dieselbe mit
unserer Aufgabe nicht in näherer und in nur indirecter Beziehung
steht, und weil auch die Commission es zweckmässig fand, hinsichtlich
dieses Gegenstandes auf bereits vorliegende Wünsche und Anträge
der Conferenz der Forstschule zu verweisen.
Frage 4. Wie stellt sich in Zusammenfassung und WĂĽrdigung
aller dieser Gesichtspunkte das in A ussicht zu nehmende GeldbedĂĽrf niss
theils für die erste Einrichtung , t Heils für die dauernde jährliche Mehr-
Ausgabe?
In eingehender BegrĂĽndung beantwortete die Commission diese
Frage durch Aufstellung eines Kosten-Voranschlages. Auf eine Wieder-
gabe der Einzelheiten desselben verzichtend, beschränken wir uns hier
auf die Mittheilung des Schluss-Ergebnisses. Darnach sollten sich die
einmaligen Erfordernisse fĂĽr Ausstattung des Laboratoriums, d. h. fĂĽr
Möblirung, Anschaffung von Utensilien etc. etc. auf Fr. 20.000, die
laufenden Kosten fĂĽr Besoldungen, besondere Lehrhonorare, Material-
verbrauch im Laboratorium, Abwartdienste, Betrieb des Versuchsfeldes,
Sammlungen etc. etc. auf Fr. 21.500 berechnen. Die Erstellung des
Bau’s, so nahm man an, werde von dem Kanton Zürich übernommen.
Frage 5. WĂĽrde die angestrebte landwirtschaftliche Abtheilung
ohne Nachtheil fĂĽr die kantonalen landwirthschaftlichen Schulen errichtet
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werden körnten und , bejahenden Falles , in welcher Art könnte der
Zusammenhang dieser neuen Abtheilung mit jenen Schulen zu gegen-
seitigem Vortheil und Nutzen hergestellt werden ?
Hierüber äusserte sich die Commission folgendem assen :
»Eine nachtheilige Rückwirkung der zu gründenden höheren
Bildungsanstalt auf die kantonalen landwirtschaftlichen Schulen scheint
uns nicht denkbar. Es ist die Aufgabe dieser Anstalten wesentlich
die Einübung der Arbeit meist für kleinere bäuerliche Gewerbe. Wenn
die kantonalen Gewerbe- oder Industrieschulen ihr Hauptziel in Heran-
bildung junger, von diesen Schulen direct in die Praxis ĂĽbergehender
Gewerbsleute haben, daneben aber sich der Aufgabe unterziehen, die
an eine höhere technische Anstalt zu eigentlich wissenschaftlicher Aus-
bildung ĂĽbergehenden JĂĽnglinge passend vorzubilden, so sehen wir in
der Doppelaufgabe dieser Schulen nur eine Parallele zu dem Berufe,
welchen die Ackerbauschulen zu erfüllen haben, sobald die höhere
Bildungsanstalt besteht. Wir glauben sogar, dass von den in die
höhere Lehranstalt eintretenden jungen Männern die Kenntniss der
praktischen Arbeiten des Landwirths gefordert werden mĂĽsse, und
ohne Zweifel werden die meisten derselben sich diese Kenntnisse auf
den kantonalen Anstalten zu erwerben suchen. Diese Schulen werden
darum in ihrer Frequenz nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern sie
werden sich ausdehnen. Sollte man etwa Bedenken haben , diese
Schulen seien nicht im Stande, ihren Zöglingen die im Aufnahme-
regulativ fĂĽr die Forstschule geforderten Kenntnisse zu geben, so be-
darf es nur eines Blickes auf das diesseitige Aufnahmeprogramm und
die Lehrprogramme der Schulen im Strickhof, in Muri u. s. w., um
sich zu ĂĽberzeugen, dass diese jetzt schon oder mit geringer An-
strengung bei jedem ihrer SchĂĽler, der nur einige allgemeine Bildung
hat, es dahin bringen können, dass er die Aufnahmeprüfung besteht.«
»Nicht unwichtig ist aber auch, dass durch eine höhere landwirt-
schaftliche Schule allein dem sehr fĂĽhlbaren Mangel an Lehrern fĂĽr
die kantonalen Ackerbauschulen abgeholfen werden kann.«
Unter Bezugnahme auf den Inhalt dieses unter dem 22. März 1865
ihm unterbreiteten Commissionsberichtes gab der Schweizer. Schulrath
bereits am 5. April e. a. sein Gutachten an die Bundesbehörde ab.
Dasselbe spricht nach einlässlicher Würdigung der vor geführten Ge-
sichtspunkte seine volle Zustimmung zu den in jenem Berichte ge-
äusserten Meinungen aus, mit der Erklärung, dass der Schulrath
beschlossen habe, das aus allseitiger und grĂĽndlicher PrĂĽfung der
Verhältnisse hervorgegangene Commissionsgutachten in extenso, als
die Anschauungen der Schulbehörde selbst enthaltend, der Bundes-
behörde unverändert zu übermitteln, und zu gewärtigen, ob diese
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darauf gestützt specielle Vorlagen berathen bezw. die nöthigen Unter-
handlungen mit der Regierung von ZĂĽrich beginnen wolle.
Obwohl das eidgen. Departement des Innern unter Berufung auf
die vorliegenden Gutachten die Ermächtigung zu Unterhandlungen
mit der Regierung von ZĂĽrich bezĂĽglich der von ihr eventuell zu
ĂĽbernehmenden Verpflichtungen verlangt hatte, glaubte doch der
Bundesrath vorerst noch ein Gutachten ĂĽber die Frage einholen lassen
zu sollen, ob die landwirtschaftliche Abtheilung nicht mit der Forst-
schule vereinigt , und an einen anderen Ort , als den Sitz des Poly-
technikums , verlegt werden könnte. Mit der Untersuchung dieser Frage
beauftragt, veranlasste der Schweizer. Schulrath zunächst eine Vor-
berathung derselben durch die oben bereits genannte Commission.
Aus dem von dieser unter dem 27. Juni 1866 erstatteten Gutachten,
welches sich in durchaus verneinendem Sinne äusserte, mögen an dieser
Stelle die wesentlichsten AusfĂĽhrungen kurz hervor gehoben werden.
»Gestaltet man die Frage so: ob eine Verbindung mit der Forst-
schule, nicht aber mit dem Polytechnikum, d. h. eine Abtrennung
beider und Verlegung anderswohin erspriesslich wäre? dann würde
der grösste Theil der Vorzüge, welche wir in unserem Berichte vom
22. März 1865 für eine Verbindung der Forstschule und der land-
wirthschaftlichen Schule angeführt haben, dahinfallen. — — «
»Es fiele weg: 1. Der Vortheil, dass Schüler anderer Abtheilungen,
die aus verschiedenen GrĂĽnden Interesse an einzelnen landwirt-
schaftlichen Vorträgen haben, diese neben ihrem Fachstudium be-
suchen können.
2. Es fiele weg, dass die Studirenden der Landwirtschaft Ge-
legenheit erhielten, ausser den fachwissenschaftlichen auch noch all-
gemein bildende sprachliche, litterarische, geschichtliche etc. Vorträge
zu hören; nicht nur gingen sie dieser Gelegenheit verlustig, sondern
mit ihnen auch die Studirenden der Forstwirtschaft, die bisher im
GenĂĽsse dieser gerade ihrem Stande so wichtigen Bildungsmittel waren.
3. Die einer solchen losgetrennten Anstalt bereiteten Schwierig-
keiten, tüchtige Lehrkräfte zu gewinnen, würden durch ihre Vereini-
gung mit der Forstschule nicht verringert; es stĂĽnde in dieser Be-
ziehung mit unserer Schweizer. Anstalt nicht anders wie mit den aus-
ländischen, an welchen man auch beide Richtungen verfolgt und die
schädlichen Wirkungen der Isolirung und der Entfernung von grösseren
wissenschaftlichen Centren sehr empfindet.
4. FĂĽr die Forstabtheilung am Polytechnikum ausschliesslich sind
nur zwei Lehrkräfte vorhanden, welchen die speciell forstlichen Vor-
träge und Uebungen zufallen. Dagegen werden Botanik, allgemeine
und specielle Zoologie, Petrographie, Geologie, Feldmessen, forstwirth-
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schaftliche Mathematik, Strassen- und Wasserbau, Topographie, Plan-
zeichnen, Forstrecht, Experimentalchemie, Agriculturchemie, also die
Mehrzahl der Fächer von Docenten gegeben, welche auch an anderen
Abtheilungen thätig sind. Alle diese Lehrkräfte müssten an dem
Polytechnikum auch nach Wegzug der Forstschule verbleiben, und
an dieser müsste für alle diese Fächer, möchte sie hingelegt werden,
wohin man wolle, durch Zuzug anderer Lehrkräfte gesorgt werden.
Man wäre dadurch zur Doppelbesetzung von wenigstens fünf Professuren
genöthigt, und die budgetirten jährlichen Ausgaben für das Lehr-
personal der in solcher Weise losgetrennten Anstalt wĂĽrden mehr als
verdoppelt. Noch weit höher aber würden sich die Ausgaben steigern
durch Verdoppelung aller HĂĽlfsmittel an Sammlungen, Bibliotheken etc.
5. Die landwirtschaftliche Abtheilung hat aber selbst grund-
legende und Hülfsfächer nöthig, welche an der Forstschule nicht Vor-
kommen, z. B. Verwaltungsrecht, einzelne zoologische oder botanische
Special-Gebiete, landwirtschaftliches Bauwesen etc., wofĂĽr am Poly-
technikum Lehrkräfte sind, die anderwärts besonders und mit viel
bedeutenderen Kosten beschafft werden müssten.«
»Wie die Verhältnisse gegenwärtig liegen, kann der höhere
landwirtschaftliche Unterricht in vollständiger und zweckmässiger
Weise nur in Verbindung mit dem forstwirtschaftlichen und mit dem
Schweizer. Polytechnikum eingerichtet werden.«
Ausser der Beantwortung der vorliegenden Frage war ĂĽbrigens
der Commission zugleich aufgegeben worden, einen Entwurf fĂĽr die
Organisation der landwirtschaftlichen Fachschule bis in die Einzel-
heiten zu entwerfen. Sie erklärte aber, dass einerseits diese Aufgabe
nicht ohne grössere Vorarbeiten, wie genaues Studium der Pläne
anderer Anstalten, vielleicht den Besuch von solchen u. a. m. erledigt
werden könne, andererseits aber eine vollständige Bearbeitung der-
selben erst in dem Momente notwendig und nĂĽtzlich erscheine, wenn
ĂĽber die Hauptfrage der Vereinigung mit dem Polytechnikum oder
der Isolirung entschieden worden sei. Denn abgesehen davon, dass
man sich hinsichtlich der Unterrichtsvertheilung und der Unterrichts-
abstufung in speciell landwirtschaftlichen Fächern nach den An-
schauungen der zugezogenen Lehrkräfte und der Studienrichtung,
welche die einzelnen berufenen Professoren verfolgten, zu richten
haben werde — eine Erfahrung, die man bei jeder Neugründung einer
Schule mache — sei die Beantwortung einer Hauptfrage, in welcher
Weise für allgemeine Bildung gesorgt werden solle, erst dann möglich,
wenn Beschluss darĂĽber gefasst sei, ob man die am Polytechnikum
vorhandenen Kräfte benutzen könne oder nicht, und ob man die
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betreffenden Fächer in den Lehrplan aufzunehmen oder, wie es an
den bestehenden Abtheilungen geschieht, facultativ zu lassen habe.
Im Uebrigen berief sich die Commission darauf, dass bereits
einige Materialien vorliegen, welche sehr wohl als Grundlage fĂĽr die
Construction eines Lehrplanes benutzt werden können, und gedachte
sie hierbei wiederum besonders der Vorschläge des Schweizer, landwirt-
schaftlichen Vereines, welche ihr wohl ĂĽberlegt erschienen, und sodann
eines von Professor Lang in Solothurn im Jahre 1865 in der General-
versammlung des Schweizer. Lehrervereins erstatteten Referates, in
welchem sich neben einer vortrefflichen BegrĂĽndung, dass die Verbin-
dung einer höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt mit dem Poly-
technikum zweckmässig sei, eine Zusammenstellung der an einer solchen
zu lehrenden Gegenstände, geordnet nach grundlegenden und Haupt-
fächern, finde.
Was die Stellung der neuen Abtheilung zu den ĂĽbrigen Fach-
schulen und die äussere Gestaltung derselben betrifft, so glaubte das
Commissionsgutachten grundsätzlich an nachfolgenden Vorschlägen
festhalten zu sollen:
1. Vereinigung mit der Forstschule unter einem Vorstande und
ein und derselben Conferenz in ähnlicher Weise, wie an der chemisch-
technischen Schule die technische und die pharmaceutische Studien-
richtung oder an der Lehramtscandidaten- Abtheilung die mathematische
und die naturwissenschaftliche Richtung neben einander unter-
gebracht sind.
2. Cursus zweijährig und
3. Aufnahmebedingungen möglichst conform denjenigen, welche
fĂĽr die Forstschule gelten.
Zur näheren Begründung dieser Positionen kann auf den Bericht
der gleichen Commission vom 22. März 1865 verwiesen werden, wobei
indessen nur zu bemerken bleibt, wie das vorliegende Gutachten findet,
es seien die fĂĽr die Forstschule geforderten Kenntnisse bei der Auf-
nahme der Art, dass sie ohne Schwierigkeiten auf jeder kantonalen
Industrie- oder Gewerbeschule, auf den Schullehrerseminarien und
am Vorcurs des Polytechnikums erreicht werden können, sich aber
auch an den kantonalen Ackerbauschulen jedenfalls dann erreichen
lassen, wenn diese kleine Modificationen an ihrem Lehrprogramme,
so z. B. durch Vervollständigung des mathematischen und physikali-
schen Unterrichts, vornehmen wĂĽrden.
4. Hinsichtlich der hauptsächlichsten Hülfsinstitute bekannte sich
die Commission zwar von Neuem zu dem Inhalte ihres ersten Berichtes,
fügte dieselbe aber nunmehr einen ergänzenden Vorschlag bei, dahin
gehend, dass die landwirtschaftliche Schule auch mit einem mikro-
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skopisch-physiologischen Laboratorium ausgestattet werde, dessen Not-
wendigkeit inzwischen in einer Zuschrift von Professor C. Crarner
in ĂĽberzeugender Weise dargethan worden war.
Vorbehaltlich einer näheren Besprechung, zu welcher sich in
einem späteren Abschnitte dieser Schrift passendere Gelegenheit dar-
bieten wird, kann Verfasser doch nicht umhin, schon an dieser Stelle
darauf hinzuweisen, dass sich in dem Commissionsberichte zwei, später
auch in die bundesräthliche Botschaft übergegan gen e Vorschläge finden,
von welchen der eine sich als ungeeignet erwies und auch nie prak-
tische Gestalt gewann, der andere aber mit einer Un Vollständigkeit
behaftet war. Jener betrifft das Project einer Vereinigung der
land- und forstwirthschaftlichen Schule unter einem Vorstande und
ein und derselben Conferenz, dieser die Ausstattung des botanischen
Unterrichtes mit einem mikroskopisch-physiologischen Laboratorium
ohne gleichzeitige Bedachtnahme auf ein analoges HĂĽlfsinstitut zur
Versorgung des durchaus ebenbĂĽrtigen Unterrichtes in der Anatomie
und Physiologie der Thiere. —
Auf Grundlage der nunmehr vorliegenden Ergebnisse der Vor-
berathung erstattete der Schweizer. Schulrath unter dem 3. Juli 1866
sein Gutachten an die Bundesbehörde. Dasselbe schloss sich wiederum
in allen Stücken den Vorschlägen der Commission an und sprach
sich daraufhin unter ausdrĂĽcklicher Anerkennung der Triftigkeit der
von dieser geltend gemachten GrĂĽnde auf das Entschiedenste dahin
aus, dass die landwirthschaftliche Schule mit dem Polytechnikum zu
verbinden sei.
In RĂĽcksicht darauf, dass der Schweizer, landwirthschaftliche
Verein, von welchem die Petition fĂĽr Errichtung einer landwirtschaft-
lichen Abtheilung am Polytechnikum ausgegangen war, nur die deutsche
Schweiz umfasst, die schwebende Frage aber inzwischen von Seiten
der romanischen Schweiz keine weitere Beurteilung erfahren hatte,
glaubte das eidgen. Departement des Innern in dem nunmehrigen
Stadium der Verhandlungen, und bevor ein fertiges Project vorgelegt
werde, die französische Schweiz in geeigneter Weise veranlassen zu
sollen, sich ĂĽber den Gegenstand auszusprechen. Zu diesem Zwecke
übermittelte es die erwähnte Petition, sowie die darauf bezüglichen
Gutachten dem Vorstande der landwirtschaftlichen Gesellschaft der
romanischen Schweiz, mit der Einladung, die angeregte Frage ihrer
Beratung zu unterstellen und ihre Ansicht darĂĽber dem Departement
kundzugeben. Diese Einladung wurde durch ein von J . Naville in
Genf Namens des Vorstandes verfasstes Memorial beantwortet, in
welchem nicht nur der Gedanke der Errichtung einer schweizerischen
landwirtschaftlichen Schule unterstĂĽtzt, sondern auch dem Projecte
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ihrer Verbindung mit dem Polytechnikum in ZĂĽrich unbedingte Zu-
stimmung ertheilt wurde.
Nach Kenntnissnahme dieser Acten und eines die einschlägigen
Fragen einlässlich beleuchtenden Berichtes des Departements des Innern
vom 15. März 1867 beschloss dann der Bundesrath am 25. März e. a.,
auf die Errichtung einer la n dwirthsc häßlich e?i Schule, und zwar ab
Abtheilung des eidgen. Polytechnikums einzutreten, und beauftragte er
den Präsidenten des Schweizer. Schulrathes, mit der Regierung von
ZĂĽrich Unterhandlungen zu pflegen betreffend Uebernahme der fĂĽr
die zu errichtende Anstalt nöthigen Localitäten sammt Versuchsfeld,
und einen bezĂĽglichen Vertrag unter Ratificationsvorbehalt abzu-
schliessen.
In der vorläufigen Besprechung, welche hierüber zwischen den
Abgeordneten der Bundesbehörde und der Regierung von Zürich
stattfand, ĂĽberzeugte man sich, dass, um eine geeignete Grundlage fĂĽr
weitere Verhandlungen zu gewinnen, die Aufstellung eines bestimmten
Programmes nothwendig sei, aus welchem die baulichen und ĂĽbrigen
Erfordernisse, fĂĽr welche den Kanton ZĂĽrich in Mitleidenschaft zu
ziehen in Aussicht genommen war, genau ersehen werden können.
Dieses Ergebnis hatte zur Folge, dass der Bundesrath eine besondere
Commission niedersetzte, mit dem Aufträge, die einschlagenden Ver-
hältnisse zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten. Die Auf-
gabe, welche derselben angesonnen wurde, hatte das Schweizer. Depar-
tement des Innern mit Zuschrift vom 16. August 1867 formulirt wie
folgt: Bezeichnung der Anlage, Ausdehnung und Einrichtung der
zu grĂĽndenden Anstalt auf der gegebenen Basis; Bestimmung der
Fächer, welche gelehrt werden sollen, und der dazu nöthigen Lehr-
kräfte; Bezeichnung der Hülfsinstitute ; Ermittlung der erforderlichen
Räumlichkeiten sowohl bezüglich der Zahl, als der Grösse, Lage und
besonderen Beschaffenheit; Aufstellung eines möglichst genauen Kosten-
anschlages für die erste Einrichtung wie für die regelmässigen Jahres-
ausgaben.
Zu Mitgliedern dieser Commission wurden berufen : Schulraths-
präsident Kappeier, als Präsident, Nationalrath A. Keller in Aarau,
Professor P. Bolley in ZĂĽrich, Professor O. Heer in ZĂĽrich, Regierungs-
rath J. Weber in Bern, J. Navillc-Bontemps, erster Vicepräsident des
romanischen landwirtschaftlichen Vereines in Genf, R. Schatzmann,
Director der landwirtschaftlichen Schule in Kreuzlingen (Thurgau).
In Folge der Dazwischenkunft äusserer störender Umstände verhindert,
sich alsbald zu versammeln, traten dieselben erst in den Tagen des
25. und 26. October 1867 an ihre Arbeit heran.
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Die Verhandlungen der Commission wurden durch den Präsi-
denten mit einer Ansprache eröffnet, in welcher derselbe zunächst
einen kurzen Ueberblick ĂĽber die Entwicklung des schon seit mehr
als 10 Jahren schwebenden Projectes gab, dann mittheilte, wie er bei
seinen Amtsreisen keine Gelegenheit unbenutzt gelassen habe, um
Erkundigungen einzuziehen und sich ein klares Bild zu verschaffen
sowohl von dem Zwecke einer höheren landwirtschaftlichen Anstalt,
als auch von der ihr zu gebenden, den BedĂĽrfnissen und den Anfor-
derungen der Gegenwart entsprechenden Organisation, ferner der
Arbeiten der frĂĽheren Commission gedachte und anschliessend hieran
seine Auffassung ĂĽber die Ziele, die Stellung und Einrichtung der zu
gründenden Schule darlegte. Darauf stellte der Präsident an Hand
des Schreibens des Departements des Innern die Aufgabe der Com-
mission fest und specialisirte dieselbe nach drei Hauptgesichtspunkten.
Demgemäss wurden denn auch getrennt und nach einander in Behand-
lung genommen :
1. Umfang der neu zu grĂĽndenden Abtheilung des Polytechni-
kums nach Unterrichtskräften und wissenschaftlichen Hülfsmitteln.
Jahresbudget.
2. Feststellung eines Programmes der erforderlichen Räumlich-
keiten.
3. Ueberschlag der Kosten der ersten Einrichtung fĂĽr Laboratorien,
Sammlungen, Mobiliar u. s. w.
* Nachdem die Materie an zwei Sitzungstagen in allen Beziehungen
eingehend und gründlich durchberathen war, wurden die Vorschläge,
zu welchen die Verhandlungen gefĂĽhrt hatten, in Form eines moti-
virten, jener Eintheilung entsprechend gegliederten Gutachtens zu-
sammengefasst und der Bundesbehörde unterbreitet. Sowohl das
Protokoll der Verhandlungen, wie der Bericht der Commission an die
Bundesbehörde ist von dieser s. Z. der Oeffentlichkeit übergeben
worden. (Bundesblatt. 1868. Band III. S. 607 — 632).
Ausser Stande, auf die Einzelheiten des Inhaltes dieser Schrift-
stĂĽcke einzugehen, mĂĽssen wir uns hier unter Verweisung auf die
erwähnte Publication wiederum auf eine gedrängte Mittheilung nur
der wesentlichsten Ergebnisse der Berathungen beschränken. Es
geschieht dies in ausschliesslicher Anlehnung an die AusfĂĽhrungen
des Berichtes .
Ad 1. In der Einleitung zu diesem Abschnitte wird in gewicht-
vollen Worten der Stellung der landwirtschaftlichen Schule gedacht.
Es heisst allda: »Die Entscheidung über das Mass der vorzutragenden
Fächer steht in notwendigem Zusammenhang mit der Frage über
die Stufe, auf welcher der Unterricht seinen Ausgangspunkt nehmen
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soll. — — Die Commission ist einstimmig der Ansicht, dass die zu
gründende Schule die höhere Stufe über den bestehenden kantonalen
Ackerbauschulen einzunehmen habe, und erkennt nur dann in der
projectirten Schöpfung einen wahren Fortschritt für die Verbreitung
landwirthschaftlicher Bildung, wenn dieselbe sich durchaus auf der Höhe
der Wissenschaft hält. — — Nur wenn sie die bezeichnete Stellung
einnimmt, kann fĂĽr das Land erreicht werden, was der Schweizer,
landwirtschaftliche Verein in seiner Petition an die Bundesversamm-
lung als dringendes Bedürfniss erkennt: Die allmähliche Heranbildung
einer Anzahl von Landwirten, die ĂĽber alle Kantone vertheilt, aus-
gerĂĽstet mit dem vollen Wissen, zu dem sich die Zeit erhebt, im
Stande sind, durch Rath, Belehrung und Beispiel, jeder in seinem
Kreise Liebe und Eifer für das landwirtschaftliche Gewerbe, bei’m
kleinen Landwirte Nachdenken ĂĽber seine Arbeit und Einsicht in
die technische und ökonomische Organisation derselben zu pflanzen
und zu pflegen. Nur wenn die neu zu grĂĽndende Fachschule sich
ganz auf der Höhe der Wissenschaft hält, kann sie leisten, was weiter
von ihr erwartet wird: Heranbildung von Lehrern fĂĽr die kantonalen
Ackerbauschulen. .Und endlich kann und wird sie bei einer solchen
Gestaltung nicht nur nicht herabdrĂĽckend, sondern erhebend und
kräftigend auf die bestehenden Ackerbauschulen, die ihre Schüler für
die höhere Anstalt vorbereiten wollen, wirken, ähnlich wie es der
Fall war in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Disciplinen
der kantonalen Real-, Gewerbs- und Industrie-Schulen, welche ihren
SchĂĽlern die Reife zum Eintritte in eine Fachschule des eidgen. Poly-
technikums geben wollen.«
AnknĂĽpfend an diesen allgemeinen Gesichtspunkt entwickelt nun-
mehr der Bericht die Vorschläge der Commission über die Einrichtung
der Anstalt im Einzelnen. Dieselben beziehen sich auf die Bedingungen
der Aufnahme von jungen Landwirthen rĂĽcksichtlich der Vorkennt-
nisse und des Alters, auf die Dauer des Cursus und auf das Lehr-
gebiet bezw. die Lehrfächer. Den Erörterungen hierüber waren die
betreffenden EntwĂĽrfe in der Petition des Schweizer, landwirtschaft-
lichen Vereins, in dem Gutachten der Professoren Bolley, Heer und
Kopp, und in einem, diesem Gutachten sich anschliessenden Berichte,
welchen das Departement des Innern an den Schweizer. Bundesrath
erstattet hatte, zu Grunde gelegt worden. Aus dem Berichte der
Commission geht nun hervor, dass deren Vorschläge in allen wesent-
lichen Punkten mit den Ergebnissen frĂĽherer Berathungen, deren wir
bereits ausfĂĽhrlich gedacht haben, ĂĽbereinstimmten. Abweichend zwar
von den seitherigen Vorlagen, aber kaum mehr als Ergänzungen
bezw. Modificationen derselben aufzufassen, sind nur einige Desiderien,
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welche das jĂĽngste SchriftstĂĽck zum Ausdruck brachte. Und diese
lauten auf:
a) Ausdehnung der Aufnahme-Bedingungen auf den Ausweis
derjenigen praktischen Erfahrungen und Kenntnisse, wie sie an einer
der bestehenden Ackerbauschulen oder in einer rationell betriebenen
Gutswirthschaft erworben werden können — eine Anregung, welche
später zwar auch von der bundesräthlichen Botschaft acceptirt wurde,
aber, wie wir noch sehen werden, sich nicht verwerthen liess. —
b) Umschreibung des Lehrgebietes nur nach Haupttiteln, und
zwar: Naturwissenschaften und Mathematik mit besonderer BerĂĽck-
sichtigung der Landwirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Ruralrecht,
Pflanzenbau, Thierproduction und landwirtschaftliche Betriebslehre.
c) Aufnahme auch der Lehre vom Waldbau und einer Encyclo-
pädie der Forstwissenschaft in den regelmässigen Studienplan.
d) Völlige Gleichstellung der Schüler der neuen Abteilung mit
allen übrigen Schülern in Bezug auf den Mitgenuss der Freifächer,
die an der Anstalt ĂĽber Sprachen , Litteratur , Geschichte u. s. w.
gelesen werden.
e) Streichung des Vorschlages auf Einfügung einer »Encyclo-
pädie der Landwirtschaft« in die Reihe der Fachlehr gegenstände.
Der Commissionsbericht geht auch auf das Project einer Ver-
suchsstation ein, freilich ohne ĂĽber die Auffassung hinauszukommen,
welche das Gutachten der Professoren Bolley , Heer und Kopp ver-
treten hatte. Darnach sollte die Anstalt zwar Versuche im Felde und
im Laboratorium anstellen, nicht aber zugleich die Aufgabe einer
eigentlichen Versuchsstation ĂĽbernehmen, da diese, nach den vorliegen-
den Beispielen im Auslande zu urteilen , die Bestimmung haben
würde , nicht nur selbstständige Versuche unter wissenschaftlicher
Leitung auszufĂĽhren, sondern zugleich eine Consultationss teile fĂĽr die
Landwirte in einem gewissen Umkreise zu sein und Untersuchungen
von Roh- und HĂĽlfsstoffen, Producten etc. vorzunehmen. Nun findet
zwar die Commission, dass Versuchsanstalten dieser Art durchaus
nützlich seien und mit ihnen der Landwirtschaft »unter die Arme
gegriffen« werden könne. Dagegen sprach sie sich einstimmig dahin
aus, dass auf diesem Wege ein durchgreifender Erfolg nur dann er-
zielt werde, wenn 4 — 5 solcher Institute in je passender Lage und in
geeigneter Verteilung über die westliche, östliche und Centralschweiz
errichtet und von Bundeswegen unterstĂĽtzt wĂĽrden. Wie aus dem
Zusammenhänge der Darstellung hervorgeht, ist bei diesem Vorschläge
allerdings nur die wissenschaftliche Untersuchung landwirtschaftlich
wichtiger Stoffe, d. h. die Etablirung von Untersuchungs- bezw. Con-
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trolstationen in Betracht gezogen worden. Wir werden uns indessen
an späterer Stelle mit diesen Fragen noch näher zu beschäftigen haben.
Es folgt nun die Aufstellung eines Jahresbudgets fĂĽr die zu er-
richtende Schule. Der bezĂĽgliche Voranschlag umfasst: die Besoldungen
der Professoren, die Ergänzung mehrerer Professuren, die Entschädigung
an vorhandene Lehrkräfte für vermehrte Thätigkeit, die Besoldungen
der Assistenten, die Ausgaben fĂĽr das Laboratorium (Utensilien, Roh-
stoffe, Brennmaterial, Abwartdienste), fĂĽr Material und Bebauungs-
kosten des Versuchsfeldes, fĂĽr den botanischen Garten und das Ge-
wächshaus (Besoldung des Gärtners und Unterhalt), für Bibliothek
und Sammlungen, fĂĽr Heizung, Beleuchtung und Reinigung des
Gebäudes und für Unvorhergesehenes. Dabei ergab die Rechnung
einen Gesammt- Betrag des Jahresaufwandes von rund Fr. 35,000. — .
Ad 2. Es wurde die Erstellung eines besonderen Gebäudes
für Aufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Schule in’s Auge
gefasst. Dasselbe sollte in die Nähe des Polytechnikums zu stehen
kommen, eine freie Fläche von wenigstens 13,5 Are um sich haben,
welche fĂĽr eine Gartenanlage vorgesehen war, und in Dimensionen
ausgeführt werden , dass es ausreichende Räume gewährt für das
agriculturchemische Laboratorium mit zugehörigen Localitäten , das
physiologische Institut, vier Auditorien, die Professorenzimmer, die
Sammlungen, soweit diese nicht zu den Laboratorien und dem physio-
logischen Institute gehören, die Wohnung des Abwarts und die Zimmer
fĂĽr 2 Assistenten. In dem Berichte wurde das RaumbedĂĽrfniss im
Einzelnen genau berechnet und zugleich die Vertheilung der erforder-
lichen Räume auf die verschiedenen Etagen des Gebäudes projectirt.
Das Endergebniss aller Calculationen war der Nachweis der Noth-
wendigkeit eines Baues von 27 m Länge und 15 m Tiefe, entsprechend
einem Flächenraum von 405 m 2 , und einer Höhe bis zum Dachgesimse
von 15 m, so dass der cubische Inhalt, Alles reichlich gemessen, sich
auf rund etwa 6600 m 8 beliefe. Die Kosten hierfĂĽr wurden veran-
schlagt auf Fr. 24 p. m 3 , im Ganzen also auf rund Fr. 159,000.
Die Regierung von Zürich wäre demnach anzugehen um An-
weisung eines unfern vom Polytechnikum liegenden Platzes von etwa
18 Are Flächeninhalt und um Ausführung des Gebäudes in den
näher angegebenen Verhältnissen.
Ad 3. Hinsichtlich der Kosten der ersten Einrichtung fĂĽr
Laboratorien, Sammlungen, Mobiliar etc. glaubte die Commission sich
bestimmter Angaben enthalten zu sollen, weil sich das BedĂĽrfniss in
dieser Richtung zur Zeit noch schwer ĂĽberblicken lasse. Immerhin
gab sie an Hand der Erfahrungen ĂĽber die Ausstattung des bestehenden
Chemiegebäudes einige zahlenmässige Anhaltepunkte, nach welchen
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der an sich nicht bedeutende Aufwand annähernd genug bemessen
werden konnte.
Auf Grund des nun vorliegenden Actenmaterials war der Bundes-
rath in den Stand gesetzt, der Regierung von ZĂĽrich die gewĂĽnschten
Vorlagen zu machen. Es geschah dies am 11. December 1867.
Der raschen FortfĂĽhrung der Verhandlungen stellten sich jedoch
bald neue Hindernisse äusserer Natur in den Weg, und mussten die
BemĂĽhungen, eine Uebereinkunft mit der Regierung von ZĂĽrich her-
beizuführen, eine längere Unterbrechung erleiden. Wohl hatte der
Bundesrath diesen Stillstand fĂĽr die Behandlung der Frage dadurch
möglichst nutzbar zu machen gesucht, dass er die Commissionsprotokolle
und -Berichte, welche dazu dienen konnten, einen klaren Begriff von
dem Projecte zu geben, veröffentlichte. Inzwischen, nach Ablauf von
mehr als Jahresfrist, drängten indessen die Verhältnisse zur Entschei-
dung. Nachdem der Schweizer, landwirthschaftliche Verein in einer
neuen Eingabe an die Bundesversammlung um Beförderung der An-
gelegenheit ersucht hatte, nahm das Schweizer. Departement des Innern
die Aufgabe wieder an die Hand und legte dasselbe dem Bundesrathe
im Juni 1869 den Entwurf zu einem Bundesbeschlusse vor, laut
welchem eine landwirthschaftliche Schule am Polytechnikum errichtet,
der Credit desselben angemessen erhöht und dem Kanton Zürich eine
bestimmte Frist gesetzt werden sollte, um sich in Betreff der seiner-
seits zu übernehmenden Leistungen zu erklären.
Unterdessen war aber, wie aus den vorliegenden Publicationen
der Bundesbehörde zu ersehen, ein neuer Zwischenfall eingetreten,
indem die Regierung von Waadt mittelst Eingabe vom 25. Juni 1869
unter Hinweisung auf die Schwierigkeiten, welchen das Project der
Errichtung einer landwirthschaftlichen Schule, als Abtheilung des
Polytechnikums, in den Unterhandlungen mit ZĂĽrich begegnet sei,
und auf die nach verschiedenen Richtungen günstigen Verhältnisse,
welche der Kanton Waadt einer solchen Schule zu bieten im Stande
wäre, den bestimmten Antrag stellte, es möchte die projectirte Anstalt
in Lausanne errichtet und zu diesem Behufe Verhandlung eröffnet werden.
Obgleich der Gedanke, dem höheren landwirthschaftlichen Unter-
richte, in Verbindung desselben mit dem forstlichen, ausserhalb des
Polytechnikums eine eigene selbstständige Anstalt zu geben, vom
Bundesrathe bereits erwogen, aber zurĂĽckgewiesen war, glaubte dieser
dennoch, »dem höchst anerkenn enswerthen Anerbieten der Regierung
von Waadt, welches zudem jene Frage in modificirter Weise vorge-
bracht, die RĂĽcksicht schuldig zu sein, dasselbe in Untersuchung zu
nehmen und eine Vorlage an die Bundesversammlung unterdessen
verschieben zu sollen.«
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In Folge dieses Beschlusses gelangte der Bundesrath wiederum
an den Schweizer. Schulrath, indem er diesen unter dem 4. August 1869
mit der PrĂĽfung und Begutachtung der Petition der Regierung von
Waadt beauftragte.
Ueber das Ergebniss der von ihm vorgenommenen Untersuchung
spricht sich der Schweizer. Schulrath in einem von dessen Präsidenten
C. Kappeier verfassten , am 23. October 1869 eingcreichten Berichte
in so ĂĽberaus klarer und ĂĽberzeugender Weise aus, dass wir glauben,
das auch im Lichte allgemeiner Bildungsinteressen bedeutungsvolle
und in vorliegender Frage gewissermassen abschliessende SchriftstĂĽck
wenigstens seinem Hauptinhalte nach an dieser Stelle reproduciren
zu sollen.
Nachdem das Gutachten einleitend auf den Inhalt der frĂĽheren
Commissions- und schulräthlichen Arbeiten und Berichte verwiesen,
führt dasselbe zunächst Folgendes aus:
»Die Art, wie die Frage jetzt neuerdings gestellt wird, hat in-
dessen auch ihre neue besondere Seite. Es soll nicht die Forstwirt-
schaft vom Polytechnikum getrennt und dann Land- und Forstwirt-
schaft an einem dritten Orte zusammengelegt werden; es soll viel-
mehr die Forstwirtschaft am Polytechnikum bleiben und die Land-
wirtschaft einer Akademie zugetheilt werden. Diese etwas modifizirte
Frage wohl erwogen, können wir keine andere Antwort geben, als
wir dies schon zwei Mal getan haben. Die Trennung der Forst-
abtheilung und der landwirtschaftlichen Abteilung von einander
mĂĽssten wir nach allen Richtungen, die fĂĽr eine derartige Organisations-
frage entscheidend sind, fĂĽr einen groben Missgriff ansehen. Schon
die praktische Lebensstellung und Wirksamkeit gebildeter Forstmänner
und gebildeter Landwirte in der Schweiz in’s Auge gefasst, muss es
Jedermann einleuchten, dass die Einen im Gebiete der Anderen keine
Fremdlinge sein dĂĽrfen und sollen. Jede Anregung zu Verbesserungen
in beiden Gebieten wurde bei uns seit Jahrzehnten in wohlbewusster
Vereinigung von den besten Kräften beider Branchen angestrebt.
Wir haben es mit zwei BrĂĽdern zu thun, die ihre Bildung vielfach
bei den gleichen Meistern zu suchen haben , mit zwei BrĂĽdern auch,
deren Wirksamkeit ohne stete gegenseitige RĂĽcksichtnahme und
WĂĽrdigung ihre besten Ziele verfehlen wĂĽrde. Was schon die Stellung
im praktischen Leben zeigt, weist jeder gut organisirte Schulplan
solcher Anstalten auch theoretisch und wissenschaftlich aus. Alle all-
gemeinen Fächer sind beiden Sectionen gemeinsam. Man denke an
Botanik (allgemeine und spezielle), an Chemie (allgemeine und Agri-
culturchemie), an Zoologie, Petrographie, Geologie, Meteorologie, an
Mathematik, allgemeine und sodann forstlich-landwirthschaftliche An-
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Wendungen derselben, Volkswirtschaftslehre, Verwaltungsrecht; ja
man schreite weiter vor, selbst zu Specialitäten, wie Feldmessen, Topo-
graphie , Planzeichnen , Strassenbau , Drainage , landwirtschaftliche
Maschinenkunde und landwirtschaftliches Bauwesen, so leuchtet ein,
dass dem gebildeten Landwirte ganz ebenso wie dem Forstmann
ein grosser Theil dieser Disciplinen teils unentbehrlich, teils sehr
förderlich ist. Selbst die speciellsten eigensten Gebiete dieser zwei
Berufsarten werden an einer solchen Schule nur in so fern aus ein-
ander gehen, als der Forstmann ein grösseres Maass von Zeit, Cursen
und Arbeitskraft auf gewisse Specialitäten seines engeren Faches
verwenden muss, und ein gleiches Verhältniss für den Landwirt in
dem seinigen eintritt; aber in einem kĂĽrzeren allgemeineren Curse
wird der Forstmann ĂĽber die wesentlichen Disciplinen der Landwirt-
schaft, wie der Landwirt ĂĽber die wesentlichsten Aufgaben des Forst-
wirtes unterrichtet werden mĂĽssen. Die Professoren beider Richtungen
werden hierbei vortreffliche Dienste leisten können. Trennung hiesse
Geld und Kraft vergeuden. Mit weit mehr Aufwand wäre Geringeres
erzielbar und schädliche Einseitigkeit in der Bildung notwendig
gegeben. Schon längst fühlte man an der Forstabtheilung des Poly-
technikums den Mangel dieser Ergänzung, und gleich bei der Eröff-
nung der polytechnischen Schule rĂĽgten es die einsichtigsten Freunde
der Landwirtschaft als eine unbegreifliche Sache, dass fehlerhaft und
einseitig nicht gleich im Anfang eine forst- und landwirtschaftliche
Section zusammen am Polytechnikum errichtet worden sei. Die land-
wirtschaftlichen Vereine der welschen Schweiz zu allererst, und ihnen
nachfolgend diejenigen der deutschen Schweiz verlangten seit 1854
ohne Unterlass und in stets erneuerter und verstärkter Weise die
Vertretung der landwirtschaftlichen Disciplinen, und sie verlangten
— welsche wie deutsche Schweizer — diese Vertretung am Polytech-
nikum, bei und mit der Forstschule vereint — — .«
Anschliessend hieran wird in dem Berichte auch der Frequenz-
Aussichten gedacht, welche die landwirtschaftliche Schule in der
einen wie in der anderen Stellung haben werde. Dabei spricht der
Referent zwar die Ansicht aus, dass die grosse Bedeutsamkeit eines
wissenschaftlichen Herdes fĂĽr land- und forstwirtschaftliche Zwecke
keineswegs nur nach der Zahl der Studirenden zu bemessen sei, die
an einer solchen höheren Unterrichtsanstalt in den nächsten 10 oder
20 Jahren erwartet werden kann , dass vielmehr dieses bedeutendste
und älteste Gewerbe einer wissenschaftlichen Vertretung bedürfe und
zu fordern berechtigt sei, so sehr als irgend ein anderes. Immerhin
scheint ihm die Frage der Beachtung wert. Bei einem näheren Ein-
gehen auf dieselbe fĂĽhrt der Bericht aus, dass zwei gesonderte Anstalten
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in der Schweiz, jede für sich, in eine schlechtere Lage kämen, während
eine allein intensiv wirksamer durch die wechselseitige UnterstĂĽtzung,
auch einer ansehnlichen SchĂĽlerzahl gewiss sei. Im Weiteren heisst es:
»Wenn die bisherige Erörterung besagt, beide Richtungen ver-
eint werden mit geringeren Kosten Höheres leisten, sich gegenseitig
heben, beide gehören naturgemäss zusammen und sichern endlich
allein eine ansehnliche Frequenz, so wirkt diese Wechselwirkung im
Weiteren auch auf die ganze polytechnische Schule zurĂĽck. Nicht
nur Forst- und Landwirthe profi tiren davon, dass die Fächer beider
am gleichen Orte ausreichend besetzt sind ; auch die ĂĽbrigen Ab-
theilungen der Anstalt gewinnen von dieser Section, geben wieder
dieser Section.«
Das Gutachten hebt hier an Beispielen die gegenseitigen Be-
ziehungen der verschiedenen technischen Fächer hervor, und fährt
dann fort :
»Aber welche andere Anstalt in der Schweiz bietet von Ferne
diese reiche Summe von Unterrichtskräften in den allgemein bildenden
Fächern? Für Geschichte, Litteratur, Nationalökonomie, neuere
Sprachen? Wollen Sie, während Sie eine eidgenössische Anstalt mit
solchen Mitteln besitzen, die Landwirthe an geringere Bildungsmittel
verweisen , während doch gerade dies auch mit der Kernpunkt bei
GrĂĽndung dieser Abtheilung ist, dass nach und nach eine Reihe von
Männern gebildet werden sollen, auch für das landwirtschaftliche
Gewerbe, welche auf der ganzen Höhe der Cultur ihrer Zeit, den
gewiegtesten Repräsentanten jedes anderen Standes und Gewerbes
ebenbĂĽrtig an geistiger Kraft und Einsicht, dieses alte und wichtigste
Gewerbe, seine Interessen und Rechte im Volke und Staate wĂĽrdig
vertreten !
Nach dieser Richtung, wie nach der Richtung der natĂĽrlichen
Zusammengehörigkeit, ist es wieder die polytechnische Schule, welche
die Landwirthe selbst als diejenige Anstalt bezeichnen, welcher der
Anspruch gehört. Es widerstrebt uns durchaus, eine Vergleichung
anzustellen zwischen den Mitteln, die Lausanne einer solchen Section
zur Mitwirkung beigesellen könnte, und den Mitteln, welche die eidgen.
polytechnische Schule besitzt. Wir wollen desshalb nur diejenigen
Mittel der polytechnischen Schule aufzählen , welche durch ihre Mit-
wirkung geeigenschaftet sind, mit verhältnissmässig geringem Budget-
zusatz einer solchen Abtheilung in kurzer Zeit Rang und Ansehen
unter gleichen Anstalten zu erringen, wie sie wohl keine kantonale
Anstalt, weder in der deutschen noch in der welschen Schweiz, zur
Zeit bieten kann. Wir lassen die reiche Zahl ausgezeichneter Lehr-
kräfte in allgemein bildender und selbst mathematischer Richtung
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bei Seite, deren Zahl nahe an 20 steigt, und wollen nur von der
naturwissenschaftlichen Richtung sprechen, die bei GrĂĽndung dieser
Section zunächst mitbethätigt werden kann.«
Mit dieser Wendung betrat der Referent des Schweizer. Schul-
rathes ein Gebiet, auf welchem im Laufe der Jahre in verschiedenen
Kreisen mancherlei IrrthĂĽmer und Zweifel mehr oder weniger offen
zu Tage getreten waren. Und fast gewinnt man den Eindruck, dass
derselbe in der Begutachtung der vorliegenden Frage eine will-
kommene Gelegenheit fand, gewissermassen Verwahrung einzulegen
gegen eine einseitige Interpretation der Bildungsziele , welche der
polytechnischen Schule gemäss dem Grundgedanken , auf welchem
ihre Organisation beruht, vorgezeichnet worden sind.
Schon in dem GrĂĽndungsgesetze der eidgen. polytechnischen
Schule vom Jahre 1854, welches in Art. 2 erklärt, dass deren Auf-
gabe in der Ausbildung von Technikern fĂĽr den Hochbau, den
Strassen-, Eisenbahn-, Wasser- und BrĂĽckenbau, die industrielle
Mechanik und die industrielle Chemie, und von Fachmännern für die
Forstwirthschaft bestehen soll, war implicite ausgesprochen, dass die
Natunvissen sehaften in dem Unterrichtsplane der Anstalt einen breiten
Raum einzunehmen haben. Nach dem gleichen Gesetze sollten aber
auch mit der polytechnischen Schule philosophische und staatswirthschaft-
liche Lehrfächer, so weit sie als Hülfswissenschaften für die höhere
technische Ausbildung Anwendung finden, verbunden werden. Unter
diesen Lehrfächern führte aber das Gesetz wiederum ausdrücklich auch
die Nafamvissen schäften auf. Den getroffenen Anordnungen zufolge
wurde ĂĽbrigens schon mit der Errichtung der polytechnischen Schule
eine Reihe der ausgezeichnetsten Lehrkräfte für die Naturwissen-
schaften berufen.
Sehr bestimmt und in erweiterter Form traten aber die An-
forderungen in dieser Richtung hervor, als im Jahre 1866, in der Ab-
sicht, einen sowohl im GrĂĽndungsgesetze wie in dem Reglement der
polytechnischen Schule niedergelegten Gedanken zu verwirklichen,
eine Abtheilung fĂĽr Lehramtscan didaten geschaffen und in dieser,
neben einer mathematischen , eine naturwissenschaftliche Section ein-
geführt wurde. Und schon das Reglement vom Jahre 1866 zählt zu
den Fächern, welche an der allgemeinen philosophischen und staats-
w r irthschaftlichen Abtheilung »zur Förderung der allgemeinen Bildung«
der Schüler und Zuhörer und vom rein wissenschaftlichen Standpunkte
aus gelesen werden sollen , u. a. auch — so weit es sich nicht um
Disciplinen handelt, welche ihrem Wesen nach vorherrschend in das
Gebiet einer Fachschule fallen — die Natunvissen schäften .
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Nach alle dem steht es völlig ausser Zweifel , dass man den
Naturwissenschaften nicht allein im Gesichtspunkte der beruflichen ,
sondern auch der allgemeinen Bildung der Studirenden Aufnahme
schenkte, und dass eine einfache Consequenz dahin fĂĽhren musste,
hierbei gerade auch die biologischen Fächer, vor Allem die Botanik
und die 7,oologie , ohne welche das naturwissenschaftliche Studium
— selbst abgesehen von den unabweisbaren Bedürfnissen der che-
mischen, der Forst- und der Lehramtscandidaten-Abteilung — nur
eine Halbheit geblieben wäre, in’s Auge zu fassen. In der That sind
denn auch bereits mit der Eröffnung der polytechnischen Schule zwei
Professuren fĂĽr Botanik und eine fĂĽr Zoologie creirt und besetzt worden.
Vergegenwärtigt man sich aber einerseits die Bestimmung der
polytechnischen Schule, eine Stätte der Lehre und Forschung auf dem
gesammten Gebiete der technischen Wissenschaften zu bilden, anderer-
seits die Thatsache, dass die Naturwissenschaften längst aufgehört
haben, lediglich Fachwissenschaften zu sein, vielmehr durch die Art
der Beanspruchung des geistigen Vermögens und die ihnen eigene
Methode der Beobachtung und Kritik in bevorzugter Weise auch der
Allgemeinbildung dienen, und erinnert man sich, in welch’ hervor-
ragendem Grade die Vertreter dieser Disciplinen am eidgen. Poly-
technikum seither durch selbstständige Forschung zu deren Entwick-
lung beigetragen und dadurch das geistige Leben und Streben an
der technischen Hochschule befruchtet und gefördert haben, so er-
kennt man, wie der Gedanke, dass die naturwissenschaftliche Richtung
in dem Studienplane dieser Anstalt den ĂĽbrigen Lehrgebieten nicht
völlig ebenbürtig zur Seite stehe, oder dass dieselbe nicht einer Ver-
tretung aller ihrer Zweige bedürfe — sich nur als ein Product der
Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit offenbart.
Einer solchen Strömung entgegenzutreten und bei dem gegebenen
Anlasse zugleich zu bekennen, dass er, getreu der Auffassung, welcher
die bewährtesten Schul- und Staatsmänner des Landes vor nun mehr
als 40 Jahren überzeugungsvoll gehuldigt haben, an dem Grundsätze
gleich massiger Pflege aller für die höchste Stufe des gewerblich-tech-
nischen Unterrichts wichtigen und nothwendigen Wissensgebiete nicht
gerĂĽttelt hat und nicht rĂĽtteln lassen will, scheint dem Schweizer.
Schulrath geradezu ein BedĂĽrfniss gewesen zu sein. Seine weiteren
AusfĂĽhrungen beweisen das.
»Es scheint nämlich, als ob hier und da, selbst in der Schweiz
noch, die Ansicht bestehe, als sei die schweizerische polytechnische
Schule in natunvissenschaftlicher Richtung dĂĽrftiger bedacht, als in
mathematischer . Daher mag wohl die Meinung datiren, als ob diese
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oder jene kantonale Schule fĂĽr eine landwirtschaftliche Section an-
nähernd die gleichen Hülfsmittel böte. Diese Ansicht ist gänzlich
unrichtig.«
»Eine land- und forstwirtschaftliche Abteilung würde vorerst
in nächster Nähe ihrer Hörsääle und ihres agriculturchemischen Labora-
toriums eine landwirtschaftliche Schule mit einem GĂĽtercomplex von
100 Jucharten finden, so wie eine Thierarzneischule. Es ist nicht ver-
standen , dass die Studirenden dieser Section während der Studien-
jahre praktische Landwirtschaft treiben sollen; dennoch ist es not-
wendig, dass Lehrer und SchĂĽler durch die Anschauung in steter
Verbindung mit der Praxis bleiben. Dieses wĂĽrde in ZĂĽrich durch
die vom Kanton verlangten Leistungen auf’s Beste ermöglicht. Dass
Zürich ein neues agriculturchemisches Laboratorium nebst nötigen
Hörsäälen und einem pflanzenphysiologischen , sowie einem mikro-
skopischen Cabinet zu erstellen hätte, so wie die übrigen in dem Be-
richte der eidgenössischen Expertencommission angegebenen Forde-
rungen erfüllen müsste, muss im Gesetze selbstverständlich verlangt
werden. Alles dieses käme somit zu dem Vorhandenen hinzu. Nun
besitzt die Anstalt bereits 3 Sectionen, die nicht wesentlich auf mathe-
matischer, sondern mehr auf naturwissenschaftlicher Basis aufgebaut
sind. Diese Richtungen bedĂĽrfen in naher Zeit die zwei benannten
Cabin et e auch ohne eine landwirthschaftliche Abtheilung , und sie
könnten trotz des Wegzuges der landwirtschaftlichen Section auch in
Zürich nicht wohl länger erspart werden. Die Mehrkosten für diese
Abteilung sind desshalb in Wirklichkeit noch etwas geringer, als
der gedruckte Bericht der eidgenössischen Commission besagt. Die
drei naturwissenschaftlichen Sectionen, welche schon bestehen und
eine landwirthschaftliche Abteilung bedeutend fördern , sind die
chemische Schule, die Forstschule und die Section fĂĽr Bildung von
Fachlehrern naturwissenschaftlicher Richtung. Diesen Sectionen dienen
bereits: Der botanische Garten, reiche naturwissenschaftliche Samm-
lungen (botanische, zoologische, mineralogische, geologische, entomo-
logische), zwei auf’s Beste eingerichtete chemische Laboratorien, zu
denen ein drittes agriculturchemisches sich gesellen würde, Räumlich-
keiten, Hörsääle und Cabinete für Physik und physikalische Uebungen.
Es sind fĂĽr Chemie, Physik, Botanik, Zoologie, Mineralogie und Geo-
logie, mithin nur in naturwissenschaftlicher Richtung, 9 Professoren
angestellt, denen eine erhebliche Zahl tüchtiger Hülfskräfte, Assistenten
und Privatdocenten mitwirkend und ergänzend zur Seite stehen. Diese
Professuren gehören der schweizerischen polytechnischen Schule an.
In Lausanne mĂĽssten die von der Akademie herbeigezogenen HĂĽlfs-
kräfte doch wohl nach ihrer hauptsächlichsten Thätigkeit Professoren
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der Akademie bleiben und natĂĽrlich fĂĽr jene BildungsbedĂĽrfnisse fort-
amten , für welche sie angestellt sind. Wie da die Selbstständigkeit
einer eidgenössischen Specialschule hergestellt werden könnte, ist vor-
erst nicht recht einzusehen. Ob und in welchem Umfange diese
Herren speciellen Zwecken und BedĂĽrfnissen einer solchen Abtheilung
noch dienen könnten , dürfte überdies in der Ausführung auf weit
grössere Schwierigkeiten stossen, als man zu denken scheint.«
>, Diese letzten Betrachtungen wollen wir nicht fortsetzen, zumal
Ihnen so gut wie uns die Vergleichung der Unterrichtskräfte der
polytechnischen Schule mit denjenigen der Akademie in Lausanne
möglich ist, und wir, wie schon bemerkt, der Missdeutung entgehen
wollen , als gedächten wir die ehren werthen Anstrengungen des
Kantons Waadt für höhere Bildung und den Werth der Akademie in
Lausanne herabzusetzen, Wir wollten mit diesen letzten Betrachtungen
nur andeuten, wie unverantwortlich es wäre, ein so reiches Maass
vorhandener eidgenössischer Mittel nicht für eine Section zu benutzen,
die ohnehin die blosse sachgemässe Erweiterung einer schon creirten
Abtheilung ist; wir wollten sagen, dass wir uns verpflichtet fĂĽhlen,
vor dem Betreten eines Weges zu warnen, welcher die Productivität
verwendeter grossartiger Mittel für höhere Bildungszwecke bedeutend
reduciren, durch Verzettelung und Zersplitterung durchaus zusammen-
gehöriger Dinge ihren Werth für das Land und ihre Anziehungs-
kraft für die studirende Jugend des Vaterlandes zunächst vermindern
müsste. Es fällt uns hierbei durchaus nicht ein, die grössere Frage
einer weiteren Centralisation des höheren Unterrichtes im Vaterlande
präjudiciren zu wollen, den nationalen und scientifischen Ansprüchen
der romanischen Schweiz und des romanischen Geistes in dieser
Richtung entgegenzutreten. Vielmehr betrachten wir jene Frage als
durchaus frei und unpräjudicirt durch die heute zu lösende Frage; denn
hier in der That handelt es sich nur um die naturgemässe Erweite-
rung einer zum guten Theil schon gegrĂĽndeten Sache, um eine Section,
die ihre Zusammengehörigkeit zur polytechnischen Schule , welche
bereits eine Forstschule besitzt, an der Stirne trägt.
Wir resumiren unsere Meinungsäusserung in folgenden Sätzen :
1. Eine landwirthschaftliche Section würde nur zum grössten
Nachtheile beider von der Forstschule getrennt.
2. Die projectirte landwirthschaftliche Abtheilung kann nach
dem ganzen Unterrichtsorganismus der Schweiz nur in Verbindung
mit der polytechnischen Schule und im Mitgenuss der Mittel der
letzteren mit so geringem Budgetzuschlag, wie beantragt ist, gleich
Bedeutendes leisten.
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Eine solche Section bildet auch sach- und naturgemäss einen
Theil der polytechnischen Schule.«
Fast um die gleiche Zeit, da die noch schwebende Angelegen-
heit den Schweizer. Schulrath beschäftigt hatte, begann auch das
Interesse, welches die am Polytechnikum wirkenden Docenten der
Naturwissenschaften fĂĽr dieselbe empfanden , sich nach aussen hin
kundzugeben, ln sehr dankenswerther und ebenso von Wohlwollen
wie von freudigem Eifer fĂĽr die gute Sache zeugender Weise war in
dieser Hinsicht insbesondere der Professor der Botanik, C. Cramcr,
vorangegangen , indem derselbe eine kleine, aber sehr orientirende
Schrift, betitelt: »Die projectirte höhere schweizerische landwirt-
schaftliche Schule«, veröffentlichte. Dieselbe bezweckte, über die
Ziele, die Stellung, die Bedeutung und Einrichtung der zu grĂĽndenden
Anstalt in weiteren Kreisen Aufklärung zu geben, löste ihre Aufgabe
in vorzüglicher Weise und erschien überdies bien ä propos, indem sie
wesentlich dazu beitrug, dass das Project im Kanton und in der
Stadt ZĂĽrich einer allseitigen Aufmerksamkeit gewĂĽrdigt und freund-
lich aufgenommen wurde.
Kehren wir nun schliesslich wieder zu den Bundesbehörden
zurĂĽck. Der Bundesrath war inzwischen in den Besitz des Gutachtens
des Schweizer. Schulrathes gelangt. Auch hatte er bereits von einer
an dasselbe anknĂĽpfenden und demselben durchaus zustimmenden
Berichte des Departements des Innern Kenntniss genommen. Diese
Ansichtsäusserungen überzeugten ihn, dass die Vortheile, welche die
Errichtung einer fĂĽr sich bestehenden landwirtschaftlichen Schule in
Lausanne bieten möchte, die vielfachen Nachtheile, welche mit einer
Trennung jener Schule von der Forstschule und dem Polytechnikum
überhaupt verbunden wären, bei Weitem nicht aufvviegen würden;
und so hielt er es fĂĽr geboten, das Begehren der Regierung von
Waadt, so weit an ihm, ablehnend zu erwiedern.
Damit war die ganze Angelegenheit spruchreif geworden, und
wurde dieselbe denn auch Seitens des Bundesrathes so weit entschieden,
als derselbe beschloss, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf
betreffend die Erweiterung der Forstschule des eidgen. Polytechnikums
in eine land- und forstwirtschaftliche Schule vorzulegen . Nach Lage
der Sache musste freilich in diesen Entwurf eine Uebergangsbe-
stimmung aufgenommen werden, welche sich auf die noch ausstehende
Erklärung der Regierung von Zürich hinsichtlich der von dieser ein-
zugehenden Verbindlichkeiten bezog.
Bereits unter dem 26. November 1869 erschien das bedeutsame
Schlusstableau aller Vorberathungen — die Botschaft des Bundesrathes.
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Dieses denkwĂĽrdige ActenstĂĽek gibt in seiner Einleitung eine
summarische Darlegung des Verlaufes, welchen die Behandlung der An-
gelegenheit bislang genommen. Nachdem es dabei der verschiedenen
Entwicklungsstufen und der Hemmnisse gedacht, welche sie zurĂĽck-
zulegen und zu überwinden hatte, erklärt es:
»Indessen darf wohl gesagt werden, und ist es von den land-
wirtschaftlichen Kreisen auch offen anerkannt, dass die Sache selbst
durch den Aufschub, welchen sie erlitten, nicht nur nichts verloren,
sondern wesentlich gewonnen hat. Das anfänglich sehr unvollkommene
Project hat sich in Folge der wiederholten Untersuchungen, welchen
dessen einzelne Seiten unterstellt worden sind, zu immer grösserer
Bestimmheit, Vollständigkeit und Richtigkeit herausgearbeitet, und
sichert, wenn es in der nunmehr beabsichtigten Gestalt ausgefĂĽhrt
wird, der schweizerischen Landwirtschaft und dem Lande ĂĽberhaupt
einen Nutzen und Erfolg, den eine Schule in so mangelhafter Gestalt,
wie dieselbe in den ersten Anregungen lag, nimmer hätte bieten können.«
Die nähere Begründung der vorliegenden Anträge erfolgte in vier
Abschnitten.
In dem ersten Abschnitte entwirft die Botschaft ein Bild von
der Lage und den BedĂĽrfnissen der schweizerischen Landwirtschaft,
von dem EinflĂĽsse einer wissenschaftlichen Auffassung und Behand-
lung der Aufgaben der Landwirtschaft überhaupt auf die Prosperität
ihres Betriebes, und von den Anstrengungen, welche in den Staaten
vorgeschrittener Cultur bereits aufgeboten worden sind, um dieses
Gewerbe der Errungenschaften der wissenschaftlichen Forschung durch
besondere Institute teilhaftig zu machen. Anschliessend daran wird
gezeigt, dass die Landwirtschaft der Schweiz einer höheren wissen-
schaftlichen Bildungsanstalt nicht länger entrathen könne, auch der
zahlreichen Petitionen, welche dieserhalb Seitens der landwirtschaft-
lichen Vereine des Landes an die Bundesbehörden gerichtet worden
sind, und der Unzulänglichkeit der bestehenden Mittelschulen für die
Erreichung jenes Zweckes gedacht. Die nun in diesem Abschnitte
weiter ausgefĂĽhrten Gedanken gipfeln in folgenden Betrachtungen und
Schlussfolgerungen :
Es ist wohl kein Kanton in der Lage, im Interesse der gesammten
schweizerischen Landwirtschaft die Opfer für Errichtung einer höheren
landwirtschaftlichen Lehranstalt auf sich zu nehmen; die bestehende
Lücke darf aber nicht länger unausgefüllt bleiben. Eine gedeihliche
Entwicklung der Landwirtschaft bedingt in so hohem Grade die
Gesam mt Wohlfahrt , dass es ein Gebot ersten Ranges ist, sie mit
höchster Aufmerksamkeit zu pflegen und ihr alle Bedingungen zu
bieten, deren sie zu ihrer Sicherung, Förderung und Vervollkommnung
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bedarf. Alle Verhältnisse weisen auf die Aufgabe hin, die polytech-
nische Schule, wie der Technik, dem Gewerbe, der Industrie, so auch der
Landwirthschaft dienstbar zu machen. Die Einwendungen , welche
gegen die projectirte Schöpfung erhoben werden könnten, sind, wie auch
in allen seitherigen Gutachten dargethan wird, durchaus unbegrĂĽndet.
Nach alle dem bekennt sich die Botschaft zu dem Standpunkte,
dass der Bund zur Befriedigung der vorliegenden BedĂĽrfnisse und
zur Verwirklichung der dieserhalb geäusserten Wünsche die Hand
bieten solle, und dass der Nutzen, welcher dem Lande aus einer
solchen Anstalt erwachse, bedeutend genug sei, um die Aufwendungen,
welche diese erheische, zu rechtfertigen.
Wie sich der Bundesrath den Erfolg der Wirksamkeit einer
höheren landwirtschaftlichen Schule denkt , geht insbesondere aus
einem Passus des ersten Abschnittes der Botschaft hervor, welcher
lautet :
»Diese Anstalt wird dem Lande, wenn auch anfänglich nur eine
geringere, allmählich aber eine grössere Zahl von Männern geben,
welche naturwissenschaftlich, land- und volkswirtschaftlich grĂĽndlich
ausgebildet, dem landwirtschaftlichen Betriebe die richtigen Bahnen
anzuweisen im Stande sein werden , welche die Cadres der grossen
landwirtschaftlichen Bevölkerung bilden und diese allmählich vor-
wärts bewegen werden; Männer, welche, weil mitten in dieser Be-
völkerung und in ihrem Berufe lebend, in hohem Maasse geeignet sein
werden, einerseits höheren, allgemeineren Interessen und Forderungen
in diesen Kreisen Eingang zu verschaffen , andererseits deren An-
schauungen und Bedürfnisse in richtiger Weise zu vertreten; Männer,
welche, wo sie stehen, eine einsichtige, rationelle Gemeindewirthschaft
anzubahnen und ebenso den kantonalen und eidgenössischen Legis-
laturen und Administrationen in allen Fragen land- und volkswirt-
schaftlicher Natur vom grössten Nutzen sein werden.«
In ihrem zweiten Theile erörtert die Botschaft die Ausgestaltung
des höheren landwirtschaftlichen Unterrichtes im Auslande, indem sie
insbesondere und ausführlich bei den Ansichten und Grundsätzen ver-
weilt, welche J. v. Liebig ĂĽber das wissenschaftliche Studium der Land-
wirthschaft entwickelt hat. Unter Berufung sowohl hierauf, wie auf die
vorliegenden Gutachten vertritt der Bundesrath ganz entschieden die
Auffassung, dass von der GrĂĽndung einer isolirten landwirtschaft-
lichen Akademie in Verbindung mit einem praktischen Gutsbetriebe
ein fĂĽr alle Mal abzusehen sei, und vindicirt derselbe darnach dem eid-
gen. Polytechnikum allein den Besitz aller Bedingungen und Erforder-
dernisse fĂĽr eine zielgerechte und erspriessliche DurchfĂĽhrung der
Aufgabe der wissenschaftlichen Ausbildung junger Landwirte. Zur
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speciellen BegrĂĽndung dieses Standpunktes greift die Botschaft auf
alle die Argumente zurĂĽck, welche in den frĂĽheren Verhandlungen,
deren wir bereits oben des Näheren Erwähnung gethan, zur Geltung
gebracht wurden. Von ganz besonderem Gewichte erschien hierbei
u. a. eine Aeusserung des Schweizer. Schulrathes, in welcher hervor-
gehoben wird, dass das Polytechnikum auf den gleichen Wissenschaften
beruhe, welche auch die Grundlage fĂĽr die landwirthschaftliche Bildung
seien , dass dasselbe mit all’ den Kräften und Hülfsmitteln seiner
VII. Abtheilung die reichste Gelegenheit zu allgemeiner humaner
Ausbildung nahelege, dass es ein kräftig pulsirendes Centrum wissen-
schaftlichen Strebens und Forschens, und als gemeinsame Bildungs-
stätte von Hunderten von jungen Männern verschiedener Richtung
ein Herd der mannigfachsten Anregungen , eine werthvolle Schule
fĂĽr Selbsterkenntniss, Welt- und Charakterbildung sei.
Von den Schlussbetrachtungen in diesem Abschnitte der Bot-
schaft citiren wir noch zwei bemerkenswerthe Sätze:
»Lässt man sich bei Beurtheilung der Frage rein von objectiver
Würdigung der Verhältnisse, von dem Interesse der Ermöglichung
der von der schweizerischen Landwirtschaft so dringend gewĂĽnschten
Anstalt, von der Sorge fĂĽr ein sicheres, der Aufgabe genĂĽgendes
Gedeihen derselben und fĂĽr eine gesunde Ausbildung unserer blĂĽhen-
den vaterländischen Bildungsanstalt leiten, so lässt sich dieselbe kaum
anders beantworten, als dies der eidgenössische Schulrath, dem jene
Sorge in erster Linie obliegt, gethan hat.
Indem wir demselben beipflichten und die Vereinigung der zu
errichtenden Anstalt mit der polytechnischen Schule beantragen, sind
wir ĂĽberzeugt, nicht nur im wohlverstandenen Interesse der Sache
selbst, welche in Frage liegt, zu handeln, sondern auch im Weiteren
der Frage des Ausbaues unseres höheren schweizerischen Unterrichts-
wesens eine politisch und sachlich rationelle Lösung offen zu halten
und zu wahren.«
In ihrem dritten Abschnitte bespricht die Botschaft den Plan
und die Organisation der landwirtschaftlichen Schule, während sie
im vierten Abschnitte die Anlage - und Unterhaltungskosten der An-
stalt behandelt. Wir können uns hier die Wiedergabe der Darstellung
dieser Verhältnisse füglich erlassen, da sich die Ausführungen des
Bundesrathes ganz und gar den bezüglichen Vorschlägen der von
ihm bestellten Commission (Vgl. den Auszug aus deren Bericht,
S. 29 — 32) angeschlossen hatten, und der Inhalt der von ihm gestellten
Anträge sachlich auf alle diese Vorschläge ausgedehnt, aber auch
ĂĽber keinen derselben hinausgegangen war.
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Somit erĂĽbrigt uns hier noch, die entscheidende Thatsache zu
registriren, dass die formell und materiell ausgezeichnete BegrĂĽndung
der Anträge des Bundesrathes ihren Eindruck in der Bundesversamm-
lung nicht verfehlte, der vorliegende Entwurf in den Sitzungen des
Nationalrathes vom 22. und des Ständerathes vom 23. December 1869
eine geneigte Aufnahme fand und durch Beschluss beider Räthe zum
Gesetze erhoben wurde, sowie dass der Bundesrath seinerseits durch
Beschluss vom 27. December e a. die Vollziehung dieses Gesetzes
verfĂĽgte.
Der Wortlaut des Gesetzes, wie er aus den Berathungen der
Bundesversammlung hervorge gangen war, ist folgender:
Bundesgesetz
betreffend
Erweiterung der Forstschule des eidgen. Polytechnikums zu einer
land- und forstwirthschaftlichen Schule.
Die Bundesversammlung der Schweizer. Eidgenossenschaft,
nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes v. 26. Wintermonat 1869,
bcschlicsst :
Art. 1. Es wird mit der Forstschule des eidgenössischen Poly-
technikums in Zürich eine höhere landwirtschaftliche Schule verbunden.
Dieselbe steht unter dem Gesetz vom 7. Februar 1854, betreffend
Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule, und bildet
mit der Forstschule als fĂĽnfte Abtheilung die 4and- und forstwirt-
schaftliche Schule«.
Art. 2. Der ordentliche Jahrescredit fĂĽr die polytechnische Schule
wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung der landwirtschaftlichen Section
um Fr. 35,000 erhöht, somit auf Fr. 285,000 festgesetzt.
Art. 3. Dem Kanton ZĂĽrich, beziehungsweise der Stadt ZĂĽrich,
liegt ob,
a) der höheren landwirtschaftlichen Schule, im Einverständnis mit
dem Bundesrathe, die erforderlichen Räumlichkeiten in der Nähe
des Polytechnikums gemäss einem vom Bundesrate aufzustellenden
Programme und zu genehmigenden Plane unentgeltlich zur Ver-
fügung zu stellen, gehörig einzurichten und zu unterhalten, so-
wie mindestens eine halbe Juchart Landes, das entweder un-
mittelbar an das Gebäude angrenzt, oder in geeigneter Nähe
desselben sich befindet, abzutreten;
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b) ein dem BedĂĽrfniss entsprechendes Areal zu einem Versuchs-
felde von mindestens vier Jucharten in der Nähe der Anstalt
(Strickhof) anzuweisen, in der Meinung, dass dieses Land auf
Verlangen des Bundesrathes jeweilen nach einer Anzahl Jahre
gewechselt werden kann ;
c) die BetriebsgĂĽter und die Sammlungen der kantonalen land-
wirtschaftlichen Schule im Strickhof, sowie die Institute der
Thierarzneischule Behufs praktischer Studien von der Anstalt
unentgeltlich benutzen zu lassen.
Art. 4. Ucbergangsbestimmung :
Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben binnen
drei Monaten dem Bundesrathe die Erklärung abzugeben, ob sie die
in dem Artikel 3 genannten Verbindlichkeiten ĂĽbernehmen wollen
oder nicht.
Art. 5. Dieses Gesetz tritt sofort nach seiner Erlassung in Kraft.
Der Bundesrath wird die zur Vollziehung desselben erforder-
lichen Massregeln treffen.
Die in dem Gesetze (Art. 4) ausgesprochene Voraussicht, dass
der Entscheid der Regierung von Zürich der Errichtung der höheren
landwirtschaftlichen Schule gĂĽnstig ausfallen werde, hatte sich zur
Befriedigung aller betheiligten Kreise alsbald verwirklicht.
Es war eine ansehnliche, dankenswerte Weihnachtsgabe, welche
die eidgenössischen Behörden mit diesem Gesetze der Landwirtschaft
des Landes dargebracht hatten. Aber eine Gabe, noch nicht genuss-
fertig, vielmehr bestimmt dazu, eine Voraussetzung und Grundlage
fĂĽr weiteres erspriessliches Schaffen im Dienste der Landwirtschaft
zu sein. Sie verlieh nur die Form und die Mittel zur Verfolgung
neuer Bahnen und höherer Aufgaben zur Förderung der Landescultur.
Nunmehr kam es darauf an, den Rohbau zu vollenden, ihn mit geisti-
gem Inhalte zu erfĂĽllen und das zu Stande gebrachte Werk innerlich
auszugestalten zu dauernd erspriesslicher Wirksamkeit. —
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II. Aufgabe und Stellung.
Innerhalb der mannigfaltigen Formgestaltungen, welche die wirt-
schaftliche Thätigkeit umfasst, bildet die Ijindwirthschaft dasjenige
Glied, welches durch planmässige Anwendung von Güter- und Arbeits-
vermögen auf die Cultur des Bodens die Darstellung von Lebens-
unterhaltsmitteln — vornehmlich Nahrungs- und Bek leid ungsst offen —
betreibt. Seinen Ausgangspunkt nimmt dieser Process in der Roh -
Stofferzeugung, d. i. der Pflanze nproduction. Regelmässig greift in
denselben aber auch die stoffumformcnde Thätigkeit hinein, zu dem
Zwecke, um die gewonnenen Roherzeugnisse überhaupt oder in höherem
Grade zur ErfĂĽllung ihrer Bestimmung geeignet oder der Wiederer-
zeugung dienstbar zu machen. Dieselbe ist vertreten in der Darstel-
lung thierischcr und gewerblich-technischer Producte.
Die Landwirtschaft vermag nicht, die Production ihrer selbst
willen zu betreiben. Um ihre Zwecke zu erreichen, muss sie erwerben .
Indem sie materielle GĂĽter producirt, richtet sie den Erwerb auf die
Vermehrung des Vermögens und Einkommens. Diese kann aber nur
zu Stande kommen, wenn der Werth der erzeugten Güter grösser ist,
als der Werth des zur Herstellung derselben aufgewendeten GĂĽter-
und Arbeitsvermögens. In dem Betriebe der Landwirtschaft sind
daher nur diejenigen Massregeln zweckmässig, welche zum höchsten
Ueberschusse ĂĽber die aufgewendeten Kosten fĂĽhren.
Vom privatwirthschaf fliehen Gesichtspunkte betrachtet, besteht
also die Aufgabe des Landwirts in der Gewinnung möglichst hoher
Reinerträge aus den von ihm angewendeten Productionsmitteln. —
Mit dem Streben nach Erwerb wird die Landwirtschaft zum Gewerbe ,
und jeder einzelne Betrieb derselben zu einer gewer blichen Unternehmung .
Nun aber ist die ErfĂĽllung einer jeden Berufsaufgabe nicht denk-
bar ohne Anschluss an die Gemeinschaft, und je höher die Entwick-
lungsstufe, welche der Verkehr zwischen den einzelnen Gliedern der-
selben erklommen, desto mehr wird die Stellung der einzelnen Berufs-
kreise von den gesellschaftlichen Zuständen bedingt, in welche sie
eingefĂĽgt und auf welche sie angewiesen sind. Somit muss zwischen
den verschiedenen Berufstätigkeiten und der Gesammtheit ein Ver-
hältnis gegenseitiger Abhängigkeit , eine Wec/isclwirktmg bestehen,
welche in einer VerknĂĽpfung von AnsprĂĽchen und RĂĽcksichten, von
Rechten und Pflichten zum Ausdruck kommt. Es wird daher auch
kein Glied der Gemeinschaft seine Bestimmung im Leben derselben
erfĂĽllen , es sei denn, dass es sich dieser gegenĂĽber nicht blos seiner
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empfangenden, sondern auch seiner gebenden und dienenden Stellung
bewusst sei und diesem Bewusstsein gemäss handle. Dies gilt in-
sonderheit auch für alle gewerblichen Berufsstände.
Das Endziel des Zusammenwirkens aller Kräfte im Gesellschafts-
leben ist die Förderung der geistig-sittlichen Cultur. So will es das
Gesetz aller menschheitlichen Entwicklung. Daher muss sich jeder
Fortschritt in Erwerb und Wohlstand mit diesem Ziele in Einklang
setzen. Was aber fĂĽr die Gesammtheit gilt, das findet folgerichtig
auch Anwendung auf jeden einzelnen Beruf, welcher nur ein Glied
des grossen Ganzen ist. Und so darf auch der Landwirth den Erwerb,
die Mehrung und Sicherung seines Wohlstandes, nur als eine Vor-
aussetzung und Grundlage fĂĽr seine innere Vervollkommnung und
fĂĽr ein erspriessliches Schaffen im Dienste der Gemeinschaft betrachten,
in deren Culturbestrebungen thätig einzugreifen eine Aufgabe bildet,
welche mit seinen wirtschaftlichen Obliegenheiten unabtrennbar ver-
bunden ist. Die einzelnen Berufstätigkeiten sind in der That nur je
besondere Formen, in welchen sich eine Allen gemeinsame Wirksam-
keit zur Förderung höherer menschlicher Zwecke vollzieht. Wahre
und dauernde Befriedigung und Freudigkeit in seinem Wirkungskreise
kann der Landwirth nur erlangen , wenn er im Bewusstsein seiner
Stellung als Vertreter eines bedeutungsvollen Standes seine geistigen
Kräfte in einem Grade entwickelt, welcher ihn in den Stand setzt,
selbsttätig Anteil zu nehmen an den Bildungsbestrebungen des
Volkes, und wenn er insbesondere den von allen denkenden und ge-
sitteten Menschen anerkannten Pflichten gegen die Gemeinde, den
Staat und die Gesellschaft gehorcht und somit die social-ethische Seite
seiner Berufsaufgabe gewissenhaft würdigt und pflegt. —
Derartige Betrachtungen mögen darthun, welch’ eminente Trag-
weite der grĂĽndlichen Bildung der Landwirte fĂĽr die allgemeine
Wohlfahrt zuerkannt werden muss, und welche hervortretende Bedeu-
tung im Kreise der Anstalten fĂĽr Erziehung und Unterricht gerade
auch die landwirthsc häßliche Schule beansprucht.
Nach Lage der Verhältnisse und in Rücksicht auf die stark
ausgeprägte Verschiedenheit des Besitzes- und Betriebs-Umfanges in
der Landwirtschaft haben sich zwar die BedĂĽrfnisse und Anforde-
rungen an den Grad der Ausbildung der Vertreter dieses Faches sehr
ungleich gestalten müssen, und tatsächlich verzeichnet die Entwick-
lung des landwirtschaftlichen Unterrichts wesens auch verschiedene
Abstufungen in den Lehr- und Bildungszielen. Unter ihnen behauptet
aber die höhere Stufe des landwirtschaftlichen Unterrichtes unter
allen Umständen eine sehr gewichtvolle Stellung. Dies ist selbst in
denjenigen Ländern der Fall, in denen der grössere Besitz und Betrieb,
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welchem die Hochschule in erster Linie zu dienen die Bestimmung
hat, nicht zahlreich vertreten ist. Denn der Einfluss der höheren
Bildung greift über die Bethätigung des Einzelnen in seinem engeren
Berufe weit hinaus. Jeder allseitig und grĂĽndlich geschulte Fachmann
wird, wenn er, wie doch von ihm erw r artet und verlangt werden muss,
seine Stellung und seine Pflichten begreift, in seiner Wirksamkeit
auch die Aufgabe einer FĂĽhrung auf der Bahn des Fortschritts ĂĽber-
nehmen. So bildet das Streben und Schaffen des wissenschaftlich
gebildeten Landwirths gewissermassen den Mittelpunkt einer Welle,
von welchem aus durch die Macht des Wortes und des Beispieles die
Errungenschaften der Zeit in immer weitere Kreise getragen werden.
Und wenn die höhere landwirthschaftliche Schule zugleich den Zweck
verfolgt, Lehrkräfte für die verschiedenen Fachschul-Stufen heranzu-
bilden, so wird ihr indirecter Einfluss auf die Fortschrittsbewegungen
nur um so intensiver und eingreifender werden.
Auf die Frage, \v eiche Aufgabe der höheren landwirthschaft-
lichen Lehranstalt vorgezeichnet sei, gibt es nur eine Antwort. Sie
soll die angehenden Landwirthe aufklären über das Wesen und das
Zusammenwirken aller in der landwirtschaftlichen Production ge-
gebenen und thätigen Stoffe, Kräfte und Mittel, und sie in den Stand
setzen, in jedem ihnen gegebenen Falle zwischen den vorhandenen
Grundlagen der Production diejenigen Verbindungsformen herzustellen,
welche dem Aufwande an Güter- und Arbeitsvermögen den grössten
Erfolg verheissen. Sie soll dieselben aber auch ausrĂĽsten mit allen den
Kenntnissen, welche sie befähigen, die Beziehungen ihres Berufes zur
Gemeinschaft und ihre Stellung im öffentlichen Leben richtig zu er-
fassen. Alles das ist nur möglich durch eine wissenschaftliche Behand-
lung des Lehrstoffes, durch Darlegung der Wege, welche zu einer
exacten Feststellung der in Betracht kommenden Thatsachen und
Vorgänge führen, durch eine methodische Verknüpfung der also ge-
wonnenen Erfahrungen Behufs Nachweises ihres inneren Zusammen-
hanges, und, hinsichtlich der Handlung, durch Anleitung zur Combination
der gegebenen Mittel fĂĽr bestimmt umschriebene Zwecke. Entwicklung
des Beobachtungs-, des Begriffs- und Urtheils-Vermögens, d. h. Anlei-
tung zur denkenden Auffassung aller Verhältnisse und Probleme im
Berufsleben, steht also im VordergrĂĽnde aller Bildungsziele.
So lange eine landwirthschaftliche Hochschule an diesen Grund-
sätzen festhält, darf sie sicher sein, dass die Jünger des Faches nicht
nur ĂĽberhaupt fĂĽr ein tieferes Eindringen in ihre Studienaufgabe
empfänglich und in fortgesetzt geistiger Bethätigung für dieselbe
sittlich gehoben, sondern auch in den Stand gesetzt werden, ihr Leben
lang allen Fortschritten in ihrem Fache zu folgen und somit auch
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treue Anhänger und Vertreter der wissenschaftlichen Richtung des-
selben zu sein.
Die höhere landwirtschaftliche Schule soll aber nicht blos lehren,
nicht blos zeigen, zu welchen Ergebnissen die Forschung jeweils ge-
langte und auf welchen Wegen sie dieselben erzielte — sie muss
auch ihrerseits durch selbstständiges Eindringen in die Wissenschaft
an deren Fortbildung arbeiten. Diese Forderung liegt schon in der
Bestimmung jeder Hochschule begründet, eine Pflegestätte der Wissen-
schaft als solcher zu sein, sie ist aber auch unabtrennbar von der Unter-
richtsaufgabe, weil nur die eigene Forschung auf die Höhe nachhaltiger
geistiger Anspannung und der Befähigung zu streng kritischer Be-
handlung des Lehrstoffes erhebt, welche beide zu den wesentlichsten
Voraussetzungen für eine fruchtbringende Lehrthätigkeit gehören.
Wie aus der Eingangs vorausgesandten Darstellung der Auf-
gabe des Landwirths hervorgeht, bietet die Ausbildung zum landwirt-
schaftlichen Berufe eine zwiefache Seite dar, insofern sie diesen im
Gesichtspunkte nicht allein des Gewerbes , sondern auch der Zugehörig-
keit zu einer Culturgemeinschaft betrachtet. Darnach giebt es zwei
weite und wichtige Wissensgebiete, auf welchen die Ausbildung des
Landwirths aufzubauen hat. Es sind die Wissenschaften, welche dem
Berufsleben i. e. S., dem Gewerbe als solchem zu dienen bestimmt sind,
und diejenigen, welche eine höhere Auffassung des landwirtschaftlichen
Berufes als eines Gliedes der culturell aufstrebenden Gesellschaft ver-
mitteln. In diesem Sinne lassen sich denn auch die Lehrgebiete, welche
den Studienkreis des Landwirths umfassen , vorab scheiden in die
Wissenschaft des Faches, die Landwirthschaftswissenschaft, und die-
jenigen Wissenschaften, aus welchen der angehende Landwirt Auf-
klärung über die Stellung seines Berufes im Staats- und Gesellschafts-
leben schöpft. Verweilen wir zunächst bei der ersteren.
Um das Wesen und die Art der Abgrenzung der Landwirth-
schaßswissenschaft zu überblicken, ist es unerlässlich, an einem ganz
bestimmten Aussichtspunkte festzuhalten. Derselbe ist in nachfolgender
Betrachtung gegeben.
Nach der äusseren Wortbezeichnung umfasst die Landwirtschaft
einerseits in den natürlichen Aussen Verhältnissen , auf welche sie an-
gewiesen ist, eine objectiv gegebene Grundlage, ein Substrat, anderer-
seits in der Ausübung eine vom Menschen ausgehende Thätigkeit,
eine Reihe von Handlungen. Jene Grundlage besteht in allen den
Lebens- und Entwicklungs-Bedingungen der Culturpflanzen und Haus-
tiere, welche in der Lage und Beschaffenheit des der Benutzung
unterworfenen Erdenraumes, des Landes , zur Erscheinung kommen,
diese Thätigkeit dagegen in der planmässigen, auf die Zwecke des
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Erwerbes gerichteten Anwendung von Güter- und Arbeitsvermögen
auf das Land und seine organischen Producte, d. h. in der Wirt-
schaft. Daraus geht hervor, dass die Lehre von der Landwirtschaft
die massgebenden Thatsachen und Vorgänge sowohl in der äusseren
Natur t wie auch im Wirthschaftsleben in den Kreis ihrer Erörterungen
zu ziehen hat. Das Verhältnis ist hier genau so, wie in anderen
Zweigen der Wirtschaft, welche sich mit der Darstellung von Werth-
gĂĽtern befassen, und insbesondere wie in den Gewerben der sog. Urpro-
duction, und die Stellung der Landwirthschaftslehre ist daher auch durch-
aus analog derjenigen der Forstwirthschafts- und der Bergbaulehre.
Hiernach wird auch ohne Weiteres ersichtlich, dass die gesammte
Landwirthschaftslehre in zwei Theile zerfällt.
Von diesen verfolgt der eine die Entwicklung der Grundsätze
fĂĽr die Production als solche, fĂĽr die Darstellung von pflanzlichen,
tierischen und gewerblich-technischen Erzeugnissen und fĂĽr eine in
quali et quanto ergiebige DurchfĂĽhrung derselben; alles dies wesent-
lich mit RĂĽcksicht auf die natĂĽrliche Beschaffenheit der Objecte und
die an ihnen sich vollziehenden natĂĽrlichen Processe, also auf Grund-
lage der Naturgesetze t und damit kennzeichnet er sich als landwirt-
schaftliche Productionslehre , auch Technik der Landwirtschaft oder
specielle Landwirthschaftslehre genannt. Dieselbe spaltet sich wieder-
um in die Lehre von der Pflanzenproduction, der Thierproduction und
der gewerblich-technischen Production.
Der zweite Theil erfasst aber die Landwirtschaft im lichte ihrer
Zweckbestimmung f indem er ihre Stellung als Erwerbsuntemehmen
und ihre Beziehungen zur Gesellschaft in den Vordergrund stellt, zu
diesem Behufe die Technik mit dem ökonomischen Principe durch-
dringt und im Gesichtspunkte der Wirtschaft behandelt. FĂĽr ihn
ist die hauptsächlichste Grundlage in den Gesetzen der Volkswirth -
schaft gegeben, und seiner Bestimmung entsprechend gab man ihm
die Bezeichnung: Landwirthschaftliche Betriebslehre , auch Wirthschafts-
lehre des Landbau' s } Ockonomik der Landwirtschaft oder allgemeine
Landwirthschaftslehre. Die Aufgabe dieser Disciplin umfasst nicht
allein die Erörterung der ökonomischen Beschaffenheit der Productions-
mittel, sondern auch die Anleitung zur Anwendung der Kenntnisse
von dem natürlichen und ökonomischen Verhalten aller Glieder der-
selben im Gesichts- und Zielpunkte der Einrichtung und Leitung des
Betriebes und der Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolges sowohl
im retrospectiven wie im prospectiven Sinne (BuchfĂĽhrung und Er-
tragsanschlag).
Ueber die Steilung und Bedeutung der genannten Zweige der
Landwirthschaftslehre innerhalb des Gesammtumfanges der Landwirth-
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Schafts Wissenschaft kann ein Zweifel nicht bestehen. Beide gehören
nothwendig zusammen und ergänzen einander; wenn auch nicht durch-
weg ĂĽbereinstimmend in ihren Methoden, steuern sie gemeinsam dem
einen grossen Ziele des Erfassens der Gesammtaufgabe des landwirt-
schaftlichen Betriebslebens zu; dass der eine oder andere eine absolut
bevorzugte Tragweite besitze, ist niemals und nirgends ernstlich be-
hauptet worden.
Aus dieser Darstellung folgt aber auch weiter, dass die Landwirth-
schaftslehre nicht ein Gebilde sein kann, welchem an sich der Charakter
einer Wissenschaft innewohnt, dass dieselbe vielmehr diese Stufe nur
dann erreicht, wenn sie auf Grundlage einerseits der Natur-, und
andererseits der Wirtschaftswissenschaften aufgebaut und behandelt
wird. Erst in diesem Zusammenhänge erscheint dieselbe als Land -
Wirtschaftswissenschaft . Nicht mit Unrecht hat man diese somit in
die Reihe der angewandten Wissenschaften gestellt, und behauptet,
dass sie weder eine einfache^ noch reine Wissenschaft sei.
So gewiss dies alles zutrifft, so seltsam mĂĽssen sich die gelegent-
lich immer wieder auftauchenden Versuche ausnehmen, aus diesem Ver-
halten der Landwirthschaftslehre die Berechtigung zu dem SchlĂĽsse
herzuleiten, dass dieselbe ĂĽberhaupt nicht in den Kreis der Wissen-
schaften gehöre. Die Unzulässigkeit einer solchen Anschauungsweise
ist offenbar.
Wir sehen einmal davon ab, dass die Begriffe einerseits der an-
gewandten , andererseits der einfachen und reinen Wissenschaft ver-
schieden gedeutet werden können, und knüpfen hier an das Verhält-
nis nur im Sinne jener geläufigen Vorstellung an , inhaltlich deren
das Prädicat » angewandt « nur denjenigen Wissenschaften zuerkannt
wird, welche, den realen BedĂĽrfnissen des Lebens dienstbar, auf Grund-
lage von solchen Disciplinen aufgebaut sind, welche nur der Erkennt-
nis, also ihrer selbst willen (rein), daher auch ohne RĂĽcksicht darauf
betrieben werden, ob und in welcher Art ausserhalb stehende Kreise
von ihnen für praktische Zwecke Gebrauch machen. Wäre nun jene
Meinung zutreffend, so mĂĽsste sie in durchaus gleicher Weise auf alle
Lehren nicht allein der gewerblichen Urproduction, sondern auch der
eigentlichen Technik, und selbst auf die Medicin Anwendung finden,
wĂĽrde es also weder eine Forst-, noch eine Ingenieur-, noch eine
medicinische Wissenschaft geben, denn alle diese Wissenschaften sind
hinsichtlich ihrer BegrĂĽndung und der Methode des Lehrens und
Forschens gerade so situirt, wie die Landwirthschaftswissenschaft.
Aber auch innere Gründe bekräftigen unseren Standpunkt.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass, wie die reinen Wissenschaften
herangezogen werden mĂĽssen, um die empirisch gewonnenen Erfah-
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rungen in der ausĂĽbenden Landwirtschaft auf ihren inneren Zusammen-
hang zu prĂĽfen, die Verfahrungsweisen in derselben auf ihre letzten
GrĂĽnde zurĂĽckzufĂĽhren und somit zu einer wissenschaftlichen Auf-
fassung und Behandlung der Betriebsaufgaben zu gelangen, so auch
umgekehrt die Beobachtungen und Erfahrungen im landwirtschaft-
lichen Berufsleben zur Förderung der reinen Wissenschaften in be-
deutsamem Grade beizutragen vermochten. FĂĽr diese Thatsachen
liegen mannigfache Belege vor. Beispielsweise mag nur hervorgehoben
werden, dass Männer wie Ch. Darwin und J. v. Liebig zur Begründung
ihrer Lehren ganz wesentlich aus den Erfahrungen der Landwirt-
schaft geschöpft haben, und dass ein J . H v. Thünen auf Telloiv,
welcher durch seine ĂĽberaus scharfsinnigen, auf Grund objectiver Er-
mittlungen im landwirtschaftlichen Betriebsleben durchgefĂĽhrten Unter-
suchungen ĂĽber Fragen der volkswirtschaftlichen Stellung und Auf-
gabe der Landwirtschaft die Wissenschaft in eminentem Grade be-
reichert hat, ein praktischer Landwirt war.
Wenn man aber auch diesen Erwägungen eine ausschlaggebende
Bedeutung nicht beilegen will, so erĂĽbrigt immer noch eine beweis-
kräftige Erfahrung. Und diese beruht darin, dass die heutige Land-
wirthschaftslehre, nachdem sie sich zu innerer Einheit und organischer
Gliederung durchgerungen hat, die Grundsätze für den Landwirt-
schaftsbetrieb nach Massgabe der leitenden Gesichtspunkte, welche sie
aus den Natur- und den Wirtschaftswissenschaften empfängt, in
systematischer Ordnung und streng methodisch entwickelt und dadurch
ihren wissenschaftlichen Charakter vollends documentirt. Sie darf und
muss aber diese ihre Stellung wie fĂĽr ihren Gesammtinhalt, so auch
fĂĽr jeden ihrer Zweige, daher wie fĂĽr die naturwissenschaftliche, so
auch fĂĽr die wirtschaftswissenschaftliche Richtung beanspruchen.
Von den reinen Naturwissenschaften hat man billigerweise nicht
verlangt, dass sie ĂĽber die Erforschung allgemeiner Wahrheiten hin-
aus auch noch unmittelbar dem praktischen Berufsleben, dem Principe
der NĂĽtzlichkeit unterthan seien. Aber indem die Landwirthschafts-
lehre nicht allein die von ihnen eruirten Thatsachen und Gesetze der
BegrĂĽndung landwirtschaftlicher Erfahrungen dienstbar machte, son-
dern auch ihre Methode der Untersuchung und des Versuches auf die
Processe der landwirtschaftlichen Production ĂĽbertrug, gestaltete sich
dieselbe zugleich zu einem neuen und in seiner Art selbstständigen
Forschungs- und Wissensgebiete aus. Und durchaus analog verhält
es sich mit den Wirtschaftswissenschaften.
Wie jede andere Berufstätigkeit, so verdankt auch die Land-
wirtschaft den Untersuchungen der Nationalökonomie beispielsweise
eine Klärung der fundamentalen Begriffe von Werth und Gut, von
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Rente, Zins und Lohn, von Productionskosten, Reinertrag und Ein-
kommen u. a. m. Die gleiche Wissenschaft kann aber nicht zugleich
Anleitung dazu geben, wie der Landwirth im Bereiche seiner Unter-
nehmung mit diesen Begriffen umzugehen, wie er sie anzuwenden und
in den Dienst praktischer Aufgaben zu stellen hat, so wenig wie sie
zugleich dazu berufen ist, auf Grund ihrer im grossen Zusammenhänge
mit den Erscheinungen im Gesellschaftsleben entwickelten Lehrsätze
dem Landwirth Anweisung zu ertheilen , wie er seinen Betrieb im
Einzelnen der gegebenen volkswirtschaftlichen Verfassung anzupassen
habe, ganz abgesehen davon, dass eine solche Weisung doch wiederum
ein Eingehen auf die Technik des Faches erfordern wĂĽrde. In allen
diesen Beziehungen ist daher die Landwirthschaftslehre wiederum
durchaus selbstständig, und das beweist sie durch die Thatsache, dass
sie auf Grund volkswirtschaftlicher Erkenntnisse und im Lichte der
Anforderungen des Faches ein besonderes System fĂĽr die Lehre von
dem ökonomischen Verhalten der Productionsmittel, von der Betriebs-
organisation und Betriebsleitung und von dem BuchfĂĽhrungs- und
Veranschlagungswesen construirt. Ueber dieses Verhältniss kann
heut zu Tage ernstlich nicht mehr gestritten werden. —
Werfen wir schliesslich noch einen Blick auf die Wissenschaften,
welche ĂĽber das specielle Fachstudium hinaus einen tieferen Einblick
in die Beziehungen des Berufes nach der socialen und staatsgemein-
schaftlichen Seite verschaffen sollen.
Ueber die Bedeutung der Landwirtschaft fĂĽr das gesammte
Volks- und Staatsleben hat niemals und nirgends eine Meinungsver-
schiedenheit geherrscht. Der Landbau wurde gefeiert seit den ent-
legensten Perioden der Geschichte bis auf den heutigen Tag, nicht
allein als vornehmster Vermittler und Träger des Volkswohlstandes,
als mächtige Stütze aller übrigen Gewerbe und als beständige Quelle
physischer Krafterneuerung des Volkes, sondern auch im ethischen
Gesichtspunkte, als Pflanz- und Pflegestätte ächten Familiensinnes und
treuer Anhänglichkeit an Heimath und Vaterland, und als Schule für
die Ausbildung starker, von Ordnungsliebe, Kraft- und Pflichtbewusst-
sein und Selbstständigkeitsgefühl durchdrungener Charaktere. Es
kommt dazu, dass die Landwirthschaft, in deren Händen das festeste,
alle Veränderungen überdauernde Vermögen im Volke ruht, gleich
wie alle diejenigen Stufen der ĂĽbrigen Gewerbe, welche zum sog.
Mittelstände gehören, wie geschaffen ist für eine gleich massige Wahr-
nehmung und Vertretung der Interessen der beiden grossen Kate-
gorieen von Production smitteln — des Capitales und der Arbeit — ,
also gleich ferne steht den Strömungen, welche der einseitigen Ver-
folgung der Interessen dort des Grosscapitals , hier der Lohnarbeit
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entspringen und in ihren extremen Forderungen dort gegen das Recht ,
hier gegen die Freiheit verstossen.
Fasst man das Alles ins Auge , so erkennt man , wie die ge-
läufige Behauptung, dass der landwirthschaftliche Stand so recht die
Grundlage des socialen und nationalen Lebens bilde, keineswegs zu
den inhaltlosen Phrasen gehört.
Gerade darum aber ist es eine unabweisbare Aufgabe des land-
wirtschaftlichen Berufes, Alles aufzubieten, um diesem die Beding-
ungen zu erfolgreicher AusĂĽbung und zu gedeihlicher Entwicklung
zu verschaffen und zu sichern, damit er dauernd seine Bestimmung
erfĂĽlle, ein hervortretend nĂĽtzliches Glied im Gemeinwesen zu sein.
Dabei handelt es sich nicht etwa um einseitiges Hinarbeiten auf Ver-
mehrung der Production, sondern um Steigerung derselben im Sinne
der Wirthschaftlichkeit, um die Dienstbarmachung aller Wohlstands-
quellen, um Verbreitung von Einsicht in die Gesammtlage, um das
Zusammenfassen der Kräfte zur Selbsthülfe, um gewissenhafte Er-
fĂĽllung der Pflichten des Besitzes gegenĂĽber der Gesellschaft und
insbesondere gegenĂĽber dem Stande der LohngehĂĽlfen, eingedenk der
Thatsache, dass die Verhältnisse, in welche der einzelne Betrieb ein-
geordnet ist, sich doch als ein Product des Zusammenwirkens aller
Kräfte der Culturgemeinschaft darstellt, welcher darum ein jeder Wirt-
schafter RĂĽcksichten schuldet. Sodann mĂĽssen aber auch die An-
strengungen der Landwirthe für Förderung ihres Berufes auf eine
sachkundige und energische Vertretung der Interessen desselben an
sich und gegenüber den Anforderungen der übrigen Berufsstände in
Bezug auf die Massregeln der Gesetzgebung und der öffentlichen
Verwaltung gerichtet sein. Kaum jemals haben die socialökonomischen
Zustände so dringend und zwingend zu einem positiven Eingreifen
des Staates in die Geschicke der Landwirtschaft aufgefordert, wie in
unseren Tagen, in welchen es sich weniger mehr um die Frage der
relativen Kräftigung des Wohlstandes der Landbevölkerung, als geradezu
um die Frage der Existenz , der Erhaltung des ganzen lan dwirthsc häß-
lichen Mittelstandes handelt.
Unter solchen Verhältnissen bedarf die Landwirtschaft Männer
ihres Standes, einsichtig und weitblickend, ausgerĂĽstet mit allen den
Kenntnissen, welche sie in den Stand setzen, mit dem Vollgewicht
unwiderlegbarer Gründe für die Interessen ihres Berufes im öffent-
lichen Leben einzustehen. Und solche Kräfte heranzubilden, gehört
zu den Aufgaben der landwirtschaftlichen Hochschule. Daraus geht
aber hervor, dass der Studirende der Landwirtschaft um keinen Preis
die Gelegenheit versäumen darf, auch solche Vorlesungen zu hören,
in welchen er sich die fĂĽr die Wahrnehmung der Stellung seines Be-
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rufes in der Oeffcntlichkeit erforderlichen Kenntnisse verschaffen kann.
Zu diesen Vorlesungen zählen ausser der Nationalökonomie, einschliess-
lich der Wirthschaftspolitik, und der Finanz Wissenschaft diejenigen
ĂĽber Wirtschaftsgeschichte , Statistik, Geschichte der socialen Theo-
rieen, ĂĽber die fĂĽr den Landwirth vorzugsweise in Betracht kommenden
Partieen des öffentlichen und des Privatrechts u. a. m.
Aber auch mit diesen Aufgaben darf das Studium des Land-
wirts noch nicht abschliessen. Denn in einem jeden Berufe steht
immer voran der Mensch mit seinem Sinnen, Trachten und Handeln,
und es ist darum Pflicht des Trägers eines jeden Berufes, seine Wirk-
samkeit mit den Ideen der Menschlichkeit in Uebereinstimmung zu
bringen. Daraus resultirt die Forderung auch an den Landwirth, in-
mitten der Vorbereitung für seinen Stand der letzten und höchsten
Ziele allen Menschheitsdaseins eingedenk zu bleiben und sich zu be-
mĂĽhen, dasjenige Maass allgemeiner Bildung zu erwerben, welches ihn
befähigt, seine Berufstätigkeit zu durchdringen mit einer höheren Auf-
fassung aller Lebensverhältnisse, mit einer umfassenderen Geistes- und
einer geläuterten Herzens- und Charakterbildung. Aus diesem Grunde
empfiehlt es sich dringend, dass er seine Studienzeit, soweit es die
Ausdehnung derselben irgend gestattet, benutze, um auch Vorlesungen
aus dem Gebiete der Philosophie, der Ethik und Psychologie, in
Sprachen, in politischer, Litteratur- und Kunstgeschichte u. a. m. zu
hören.
In der bisherigen Erörterung haben wir versucht, in kurzen
Zügen darzuthun, auf welche Wissensgebiete sich das höhere Studium
der Landwirthschaft zu erstrecken hat. Es erĂĽbrigt uns noch, aus-
drücklich zu bestätigen, dass die landwirthschaftliche Schule des Poly-
technikums an dieser Auffassung der Studienaufgabe des Landwirths
grundsätzlich festhielt und dass sie sich damit auch in völliger Ueber-
einstimmung mit dem Gedanken befand, welcher den Urhebern und
Trägern des Projectes der Gründung einer Schweizer, landwirtschaft-
lichen Lehranstalt vorgeschwebt hat. Nunmehr wird gezeigt werden
mĂĽssen, ob und wie weit die Stellung unserer Anstalt dazu angethan
ist, den aus jener Aufgabe resultirenden Anforderungen gerecht zu
werden. Wir knĂĽpfen damit an die Ergebnisse der Vorberathungen
ĂĽber die Errichtung der Schule an.
Wie unser geschichtlicher RĂĽckblick bewies, hat sich die Frage,
welche äussere Stellung der neuen Bildungsstätte gemäss der ihr
ĂĽberbundenen Aufgabe zu geben sei, schon frĂĽhzeitig in den Vorder-
grund gedrängt. Indessen löste sich dieses Problem in verhältniss-
mässig einfacher Weise. Man huldigte nämlich dem Grundsätze, dass
die Schule keine Sonderanstalt bilden, also nicht isolirt werden dĂĽrfe;
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man wollte sie mit einem Centrum wissenschaftlichen Lebens in engste
Verbindung bringen und sie dadurch in den Stand setzen, sich einen
weiten wissenschaftlichen Gesichtskreis zu eröffnen, einen vielseitigen,
anregenden geistigen Verkehr mit den Vertretern der verschiedensten
Wissensgebiete zu pflegen, und grössere, umfassendere Hülfsmittel zu
benutzen, als sie eine abgetrennte Anstalt gewähren kann. Damit war
zugleich ĂĽber die Frage der Anlehnung der Anstalt an einen von ihr
zu übernehmenden selbstständigen Gutsbetrieb ein für alle Mal im
verneinenden Sinne entschieden. Indem man bei diesem Standpunkte
beharrte, erklärte man allerdings nicht zugleich, dass die Verfügung
ĂĽber einen eigenen Gutsbetrieb fĂĽr die Lehr- und Studienzwecke
durchaus irrelevant sei, wohl aber, dass man die VorzĂĽge, welche die
Eingliederung der Schule in eine umfassendere höhere Bildungsanstalt
bieten wĂĽrde, so hoch veranschlagte, um ihnen gegenĂĽber das Opfer
des Verzichtes auf eine Gutswirthschaft, welche in unmittelbarer Hoch-
schulnähe einmal nicht zu erreichen gewesen wäre, vollkommen recht-
fertigen zu können.
Darnach hätte es sich schliesslich nur noch um die weitere Frage
handeln können, ob die Einführung des landwirtschaftlichen Studiums
in eine der kantonalen Universitäten, oder in das eidgenössische Poly-
technikum vorzuziehen sei. Aber auch ĂĽber diese Frage war man als-
bald im Reinen. Im Grunde genommen hat sie die Vereine und Be-
hörden kaum beschäftigt. Nach dem Grundtone, welcher alle Ver-
handlungen durchzog, hielt man die Aufnahme der Anstalt in den
Rahmen des eidgen. Polytechnikums in Zürich für selbstverständlich,
durch die Verhältnisse gewissermassen gegeben. Gegenströmungen
sind kaum verlautbart. Dieser Verlauf erklärt sich zunächst aus
äusseren Gründen. Die polytechnische Schule in Zürich ist die einzige
höhere Bildungsanstalt, welche die Eidgenossenschaft besitzt. Dass
bis dahin noch keine der bestehenden Universitäten den Gedanken, in
ihren Organismus auch das landwirtschaftliche Studium einzufĂĽgen,
aufgegriffen hat, mag darin beruhen, dass ein einzelner Kanton wohl
kaum in der Lage ist, fĂĽr diese besondere Aufgabe im Interesse der
gesammten schweizerischen Landwirtschaft bedeutende Opfer zu
bringen. Die Verbindung der Schweizer, höheren landwirtschaftlichen
Schule mit einer der kantonalen Universitäten durch Vermittlung und
mit Unterstützung des Bundes hätte aber voraussichtlich in administra-
tiver Beziehung zu Schwierigkeiten fĂĽhren und auch den bestehenden
Gleichgewichtszustand in dem Verhältnisse des Bundes zu den kanto-
nalen Hochschulen in empfindsamer Weise stören müssen. Alles das
wĂĽrde jedoch den Entschluss, fĂĽr die Aufnahme der landwirtschaft-
lichen Schule das Polytechnikum auszu ersehe n , noch nicht zu recht -
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fertigen vermocht haben , wenn nicht zugleich innere GrĂĽnde fĂĽr
diesen Schritt beizubringen gewesen wären. Und diese konnten offen-
bar nur in der Ueberzeugung wurzeln, dass die Kräfte und Hülfs-
mittel der polytechnischen Schule für die höhere Ausbildung der Land-
wirthe gleichwerthig sind mit denjenigen der Universitäten. Damit
wirft sich uns eine Frage auf, welche, ob sie zwar fĂĽr unseren Fall
gegenstandslos geworden ist, doch im Gesichtspunkte allgemeiner
Bildungsinteressen einer besonderen Aufmerksamkeit gewĂĽrdigt zu
werden verdient.
Bekanntlich sind in den letzten Jahrzehnten an mehreren Uni-
versitäten des Auslandes landwirtschaftliche Lehranstalten errichtet
worden, ist man sogar mehrfach so weit gegangen, bestehende land-
wirtschaftliche Akademieen aufzuheben , um an deren Stelle dem
landwirtschaftlichen Studium an den Universitäten eine um so ein-
gehendere Pflege zu Theil werden zu lassen. Um diesen Wandlungs-
prozess zu verstehen, kann nicht umgangen werden, einen Blick auf
die geschichtliche Entwicklung des höheren landwirtschaftlichen
Unterrichtes zu werfen.
Die Idee der Aufnahme der Landwirt schaftslehre in die Reihe
der Universitätsdisciplinen ist durchaus nicht neueren Datums. Die-
selbe wurde schon vor mehr als anderthalb Jahrhunderten an mehreren
Universitäten verwirklicht. So vornehmlich nach dem Beispiele
Preussens in verschiedenen anderen Staaten Deutschlands und in
Oesterreich. Mit jener Einrichtung verfolgte man indessen ganz
besondere Zwecke. Unter der Bezeichnung »Cameral Wissenschaften«
hatte man nämlich ein besonderes Lehrgebiet construirt, welches
ausser der Landwirthschafts-, der Forstwirt Schafts- und der Bergbau-
lehre, der Lehre von der Technik, vom Handel und vom Finanz-
wesen auch die GrundzĂĽge der allgemeinen Wohlfahrtspflege umfasste,
also aus mehreren Zweigen der Privatwirthschaftslehre, aus der Staats-
wirthschaftslehre und in gewissem Sinne einer Wirtschaftspolitik
bestand. In dieser Umschreibung bildete dasselbe aber nur eine den
Verhältnissen und Bedürfnissen jener Zeit entsprechende, auf prak-
tischen GrĂĽnden beruhende Zusammenstellung aller derjenigen Kennt-
nisse, welche von den Studirenden des Verwaltungsfaches gefordert
wurden. So geschah es denn, dass man in RĂĽcksicht auf diesen
Dienstzweig für die Vertretung der ökonomischen Fächer besondere
Lehrstühle an den Universitäten errichtete. Dass hierbei die Land-
wirtschaft eine bedeutsame Stellung einnahm, war allerdings wesent-
lich in dem Umstande begrĂĽndet, dass die Gesetzgebung und Ver-
waltung den herrschenden agrarischen Zuständen (Grundherrlichkeits-
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verband, Belastung des Bauernstandes, Gebundenheit des Grundbesitzes)
im Gesichtspunkte der Milderung oder Beseitigung der bestehenden
Härten ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet hatten. Ver-
gegenwärtigt man sich aber, dass damals von einer eigentlichen Land-
wirtschaft^ Wissenschaft im Sinne der heutigen Anforderungen noch
keine Rede sein konnte, dass ein einzelner Docent der Privatwirth-
schaftslehre unmöglich im Stande war, alle Zweige derselben eingehend
und in mehr als encyclopädischer Form zu behandeln, dass der Unter-
richt aber auch der wesentlichsten praktischen HĂĽlfsmittel zur Vor-
weisung und Uebung entbehrte, so begreift sich, dass die ganze
Institution nie vermocht hat, Landwirthen von Beruf eine höhere Aus-
bildung zu geben. Aus dem vor geführten Zusammenhänge ist aber
auch zu ersehen, wie die Thatsache, dass die Landwirthschaftslehre
schon frühzeitig Eingang in das Universitätsstudium gefunden hatte,
an sich noch nicht ein Argument für die Zweckmässigkeit der Mass-
regel bilden kann, die wissenschaftliche Ausbildung der Landwirthe
fernerweit ausschliesslich den Universitäten zu übertragen.
Mittlerweile und namentlich im Beginne unseres Jahrhunderts,
als im Hinblicke auf die fortschreitende Entwicklung einerseits der
Natur-, andererseits der Wirthschafts Wissenschaften die Erkenntniss
sich in weiteren Kreisen Bahn brach, dass die einzelnen Privatwirth-
schaftslehren eines systematischen Aufbaues und einer methodischen
Bearbeitung zugänglich und bedürftig seien, machte sich aber das
Verlangen geltend, fĂĽr dieselben besondere Bildungsinstitute zu er-
richten, abzielend darauf, den angehenden Vertretern des Faches
Gelegenheit zu einem vollständigeren und einlässlicheren Studium
desselben zu verschaffen. Und da in dieser Richtung, d. h. im Sinne
der Ausgestaltung der Privatwirthschaftslehren zu eigentlichen Gewerbe-
wissenschaften, ein Anschluss an die bestehenden ökonomisch-camera-
listischen Lehrstühle nicht zu erzielen war, die Universitäten, unter
Berufung darauf, dass sie in der Hauptsache als die Schulen fĂĽr den
öffentlichen Dienst zu betrachten seien, sich gegenüber jedem Ansinnen,
welches auf Einführung der gewerblichen Fächer in ihren Lehrplan
gerichtet war, spröde und ablehnend verhielten, so lag auch der
Gedanke nahe, das fĂĽhlbar gewordene BedĂĽrfniss durch Errichtung
von Sonderanstalten zu befriedigen. Seine Verwirklichung fand der-
selbe in der GrĂĽndung von Akademieen fĂĽr die Land- und die Forst-
wirtschaft, das Montanwesen, das Baufach, den Handel etc. etc. Die
ersten Schöpfungen von landwirtschaftlichen Lehranstalten dieser
Art waren die Institute von IJofivyl im Kanton Bern (1801) unter
E. v. Feilenberg , von Möglin in Preussen (1806) unter A. Thär y und von
Hohenheim in WĂĽrttemberg (1818) unter N. v. Schwerz . Ihnen
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schlossen sich im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche höhere landwirt-
schaftliche Specialschulen in fast allen europäischen Staaten an.
Sie, diese Akademieen, ausnahmslos anlehnend an einen prak-
tischen Gutsbetrieb, wirkten im Sinne der Anforderungen ihrer Zeit
auf Grundlage des jeweiligen Standpunktes der Landbauwissenschaft
und unter Anwendung der jeweils erreichbaren HĂĽlfsmittel zur An-
schauung, Untersuchung und Uebung, und wenn sie auch weit ĂĽber-
wiegend, oft einseitig das Studium des speciellen Faches cultivirten,
so ist doch ebenso wahr, und wird es die Landwirtschaft fĂĽr alle
Zeiten dankbar anerkennen mĂĽssen, dass sie die Entwicklung der
Landwirthschaftslehre in hohem Grade gefördert und die Praxis in
der mannigfaltigsten Weise befruchtet haben. Jeder Zweifel an der
Berechtigung dieser Auffassung muss in der That schwinden im Hinblick
auf die schöpferischen Leistungen des grossen Thär, des Begründers
der rationellen Landwirtschaft, und auf die bahnbrechenden Arbeiten
der zahlreichen Männer, welche in der gleichen Richtung wie er, in
gleichem Sinne und Geiste, immer aber unter gewissenhafter Beach-
tung der wissenschaftlichen Fortschritte ihrer Zeit, nachhaltig auf-
bauend in ihrem Fache gewirkt. Wir meinen, man dĂĽrfe in dem
stolzen GefĂĽhle der Befriedigung ĂĽber die neuzeitigen Errungenschaften
der Landwirthschaftswissenschaft denn doch die Frage nicht vornehm
ignoriren, ob denn diese uns unvermittelt zu Theil geworden sind,
und ob es überhaupt möglich gewesen wäre, anders auf die Höhe
derselben zu gelangen, als durch den Process einer stetigen Fortent-
wicklung, eines stufen mässi gen Aufbaues auf den Grundlagen, an
deren Beschaffung die Vorkämpfer jedes zurück gelegten Zeitabschnittes
ihren Antheil haben? Dass ĂĽbrigens das Vertrauen in das Leistungs-
vermögen der landwirtschaftlichen Akademieen sich in weiten Kreisen
erhalten hat, beweist u. a. die Thatsache, dass das Hohenheimer
Institut heute noch vortrefflich gedeiht und sich einer ansehnlichen
Frequenz erfreut.
Gleichwohl haben diese Anstalten auf die Dauer nicht vermocht, in
allen Beziehungen den gesteigerten Anforderungen an die höhere Fach-
bildung zu genügen. Je länger je mehr wurde gegen sie das Bedenken
erhoben, dass die Abgeschlossenheit ihres Standortes einer einseitigen
Zweckmässigkeitstendenz Vorschub leiste, den wissenschaftlichen Blick
einschränke und die Entwicklung eines regen geistigen Verkehrslebens
verhindere. Diese Stimmung machte sich aber um so nachdrĂĽcklicher
geltend, als die Einsicht Verbreitung gewann, dass es Aufgabe des
höheren landwirthschaftlichen Unterrichtes sei, die Jünger des Faches
zu befähigen, ihre berufliche Stellung auch im Gesichtspunkte der
höheren Lebensbestimmung und der Rücksichten und Pflichten gegen
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die Gemeinschaft zu erfassen, dieses Ziel aber nur erreicht werden
könne durch Einführung derselben in das Studium der Staats- und
Gesellschaftswissenschaften und durch Förderung ihrer allgemeinen
Bildung. Da man nun die Akademieen eben wegen ihrer Isolirung
nicht fĂĽr geeignet hielt, gerade nach dieser Richtung hin den Zwecken
höherer Fachbildung ausreichend dienstbar zu sein, so äusserte sich
naturgemäss das Verlangen nach der Verlegung des landwirthschaft-
lichen Studiums an umfassendere wissenschaftliche Lehranstalten, und
zwar zunächst an die Universitäten, und thatsächlich sind demselben
im Laufe der letzten Jahrzehnte, nachdem die Universitäten sich hin-
sichtlich der Aufnahme wie der Forst-, so auch der Landwirtschaft
entgegenkommend erwiesen, mehrfach dahin zielende Einrichtungen
gefolgt.
Die Anordnungen, welche man in diesen Fällen traf, entbehren
jedoch der völligen Uebereinstimmung. Während man nämlich einer-
seits die landwirtschaftlichen Akademieen mit einem eigenen Gutsbe-
triebe der Universität räumlich nahe legte, um sie dadurch in den Stand
zu setzen, bei allerdings selbstständiger Organisation und Verwaltung, mit
dieser hinsichtlich der Benutzung von Lehrkräften und Hülfsmitteln in
engere Beziehung zu treten, und man später auch bei der Gründung
besonderer selbstständiger landwirtschaftlicher Hochschulen in Univer-
sitätsstädten ein ähnliches Verhältniss der Anlehnung an die Univer-
sitäten schuf, ging man andererseits auf diesem Wege viel weiter,
indem man das landwirtschaftliche Studium ganz und gar in den
Organismus der Universität einordnete, die früheren Lehrstühle für
Landwirtschaft durch Begründung vollständiger landwirtschaftlicher
Institute erweiterte und diese zu integrirenden Bestandteilen der
Universität erhob. Alle diese Anstalten verfolgen übrigens ausser
der Ausbildung von Landwirten von Beruf auch noch die Aufgabe,
solchen Studirenden, welche in der Wahrnehmung ihrer späteren
Lebensstellung der Landwirtschaft Beachtung schenken mĂĽssen, ins-
besondere aber den Studirenden der Staats- und Rechtswissenschaften,
Gelegenheit zu geben, sich die hierfür nötigen Fachkenntnisse zu
erwerben.
Doch alle die Impulse, welche zur Errichtung höherer Fach-
schulen fĂĽr die Landwirtschaft gefĂĽhrt haben, sind nur Theil-Erschei-
nungen in einem grossen Processe der Entwicklung des geistigen
Lebens. Der Trieb zur Erforschung und BegrĂĽndung der Bedingungen
der Volks Wohlfahrt und zur Verallgemeinerung der Bildung hat sich
allerwärts auf den verschiedensten Gebieten menschlicher Thätigkeit
Bahn gebrochen, und seiner Aeusserung verdankt die Neuzeit die
gewaltigen und staunen swerthen Fortschritte in der Erkenntniss der
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realen Erscheinungswelt und in der Anwendung dieser Erkenntniss
auf die verschiedensten Zweige der Technik. Das BedĂĽrfniss inten-
siverer Bebauung aller einschlagenden Wissensgebiete, wesentlich
gefördert durch die wachsenden Anforderungen der Zeitlage an alle
gewerblichen Berufsstände, führte zu dem Verlangen, die früheren
Sonderanstalten zu erweitern, ihr wissenschaftliches Niveau zu erhöhen
und sie organisch in eine wissenschaftliche Bildungsstätte zusammen-
zufassen. Und dieses Bestreben fand seine Verwirklichung in der
Errichtung von Hochschulen realistischer Richtung, von polytechnischen
Schulen . Diese Anstalten, Schöpfungen der neueren Zeit, sind ihrer
inneren Natur nach wissenschaftliche Anstalten, und als solche ebenbĂĽrtig
den Universitäten. In der That ist beiden die Aufgabe der Lehre und
Forschung in einer Reihe von sog. reinen Wissenschaften gemeinsam,
und auch da, wo die Anwendungsrichtung in Betracht kommt, hul-
digen beide der gleichen Methode der Stoffbehandlung. Beide ergänzen
einander in vereinter Wirksamkeit fĂĽr die Culturaufgaben der Zeit.
Und wenn seither der Gedanke nicht ausreifte, die polytechnischen
Schulen mit den Universitäten in je einer Anstalt zu vereinigen, in
letztere also technische Facultäten einzuführen, um die Wissenschaften
aller Richtungen gleichmässig zu pflegen und auszubilden, so kann
der Grund hierfĂĽr bei aller Vielseitigkeit des gesammten Gebietes
weder in einer graduellen Verschiedenheit der Strenge der Auffassung,
noch in einer inneren Wesens- Verschiedenheit der betreffenden Wissen-
schaften, sondern nur in äusseren Schwierigkeiten der Durchführung
gefunden werden.
Unter so bewandten Verhältnissen konnte es denn nicht aus-
bleiben, dass die Idee, auch den höheren landwirtschaftlichen Unter-
richt in die polytechnische Schule einzugliedern, zahlreiche Anhänger
fand. Vorzugsweise massgebend für dieselbe war die Erwägung, dass
die Landwirthschaftslehre nach der technischen Seite hin auf Wissen-
schaften ruht, welche auch die Grundlage fĂĽr das Studium anderer, an
der polytechnischen Schule vertretener Gewerbslehren bilden, nach
der ökonomischen Seite hin aber aus den gleichen Erkenntnissquellen
schöpfen muss, auf welche alle wirtschaftlichen Berufsarten angewiesen
sind, indessen in dem Rahmen der polytechnischen Schule doch auch
Gelegenheit gegeben ist, das Studium in denjenigen Fächern zu pflegen,
welche der Förderung der allgemeinen Bildung dienen. So sind denn
in der That im Laufe der jĂĽngsten Jahrzehnte an mehreren polytech-
nischen Schulen des Auslandes landwirtschaftliche Fachschulen in’s
Leben gerufen worden. Sieht man dabei ab von denjenigen verein-
zelten Fällen, in welchen derartige Einrichtungen über die Bedeutung
eines Lehrstuhles fĂĽr Landwirtschaft nicht hinausgekommen sind, so
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ist allerdings richtig, dass diese Anstalten von sehr ungleichen Ge-
schicken betroffen wurden. Einige derselben haben sich eines un-
gestörten Gedeihens zu erfreuen gehabt und eine erspriessliche Wirk-
samkeit entfaltet bis auf den heutigen Tag, indessen andere schon
nach kurzer Zeit ihres Bestehens wieder eingegangen sind.
Stellt man die Frage, auf welche Gründe die Fälle des Miss-
erfolges zurĂĽckzufĂĽhren seien, so wird man, so weit es sich eben um
die geradezu grundlegenden Fragen der Aufgabe und Stellung der
höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt handelt, auf eine zwiefache
Ursache hin gelenkt.
Sowohl im Lichte grundsätzlicher Anschauungen, wie an Hand
der Erfahrungen, welche in ZĂĽrich gesammelt wurden, und welche
sich mit denjenigen an den landwirtschaftlichen Instituten der Uni-
versitäten decken, darf man es mit der allergrössten Bestimmtheit
aussprechen, dass die Aufnahme des landwirtschaftlichen Studiums in
den Organismus der polytechnischen Schule niemals Aussicht auf
nachhaltigen Erfolg haben kann, wenn nicht an dieser
1. auch diejenigen Wissenschaften eine vielseitige und starke
Vertretung haben, weiche die Bestimmung tragen, den jungen Land-
wirten ĂĽber das specielle Fachstudium hinaus diejenige allgemeine
Bildung zu verschaffen, deren sie fĂĽr eine den Zeitanforderungen ent-
sprechende ErfĂĽllung ihres Berufes im Staats- und Gesellschaftsleben
bedĂĽrfen und,
2. für die Landwirtschaft ein besonderes selbstständiges Institut,
eine eigene, den übrigen Gliedern des Polytechnikums völlig analoge
Abteilung oder Fachschule geschaffen und mit allen Kräften und
HĂĽlfsmitteln, welche fĂĽr eine fruchtbringende Lehr- und Forschungs-
thätigkeit unbedingt verlangt werden müssen, ausgerüstet wird.
Die landwirtschaftliche Schule des eidgen. Polytechnikums in
ZĂĽrich darf mit Befriedigung auf die Thatsache blicken, dass ihren
Anforderungen in diesen beiden Beziehungen Rechnung getragen
wurde. Verweilen wir zunächst bei dem ersten Falle.
Es traf sich fĂĽr unsere landwirtschaftliche Schule ungemein
gĂĽnstig, dass die Mutteranstalt bei ihrer ersten Einrichtung mit einer
besonderen, der philosophischen und staatswirthschaftlichen, der sog.
»Freifächer«-Abtheilung ausgestattet wurde, durch welche das Bedürf-
niss der Förderung der allgemeinen Bildung der Studirenden in allen
wesentlichen Richtungen vollauf befriedigt wird. Dieses glĂĽckliche
Verhältniss, in welchem sie von keiner anderen polytechnischen Schule
ĂĽbertroffen wird, vielleicht unter den verwandten Anstalten ihres
Gleichen sucht, verdankt sie allerdings der Dazwischenkunft eines eigen-
artigen Umstandes, gewissermassen einem Compromisse, welcher s. Z.
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bei den Verhandlungen in der Bundesversammlung ĂĽber die Errich-
tung einer eidgen. polytechnischen Schule zu Stande kam.
Als nämlich die eidgen. Räthe im Beginne der 50 er Jahre der
in der Bundesverfassung vorgesehenen Aufgabe der GrĂĽndung einer
eidgen. Universität und einer eidgen. polytechnischen Schule näher
traten, geschah es, dass für eine zwiefache Schöpfung und insbesondere
fĂĽr die Idee der Vereinigung der beiden geplanten Hochschulen eine
Mehrheit nicht zu haben war, und nur der Vorschlag, eine polytech-
nische Schule zu errichten, Zustimmung fand. Und als dann der bei
der Berathung ĂĽber die organischen Bestimmungen fĂĽr die polytech-
nische Schule gestellte Antrag, mit dieser eine »Schule für das höhere
Studium der exacten, politischen und humanistischen Wissenschaften«
in Verbindung zu bringen, auf Bedenken stiess, wurde in der Bundes-
versammlung zu guter Letzt (1854) der Beschluss gefasst, zwar von
der Errichtung jener Schule Umgang zu nehmen, aber an der poly-
technischen Schule die »philosophischen und staatswirthschaftlichen
Fächer, so weit sie als Hülfs Wissenschaften für höhere technische Aus-
bildung Anwendung finden,« lehren zu lassen. (Antrag Burki und
Nager).
Aus diesem Verlaufe ist denn auch ersichtlich, wie die Anhänger
des Gedankens der Gründung einer eidgen. Universität und polytech-
nischen Schule schliesslich doch der widerstrebenden Mehrheit gewisser-
massen als Compensation gegen den Verzicht auf das Vollproject
die Zustimmung zur Errichtung einer philosophischen und staatswirth-
schaftlichen Abtheilung an der polytechnischen Schule abgerungen
haben.
Jedenfalls ist der polytechnischen Schule auf diesem Wege von
vornherein eine Ausstattung zu Theil geworden, welche ihr ein fĂĽr
alle Mal zur höchsten Zierde gereicht, aber auch eine überaus wichtige
Aufgabe in dem Leben und Wirken der Anstalt zu erfĂĽllen berufen
ist. Denn es steht ausser allem Zweifel, dass die regelmässige und
eingehende Pflege gerade derjenigen Lehrdisciplinen , weiche die
Bestimmung tragen, das specielle Fachstudium mit einer höheren
Lebensauffassung zu durchdringen und die Techniker auf die Höhe der
Vertrautheit mit ihren Beziehungen zur Gesellschaft und zur Staats-
gemeinschaft zu erheben, wie geschaffen dazu ist, einen gemeinsamen
Mittelpunkt fĂĽr das Studium zu bilden, welcher jeder Einseitigkeit
und jeder Neigung der einzelnen technischen Berufszweige, sich gegen-
einander abzuschliessen, wehrt, und schliesslich zur Herstellung einer
grossen geistigen Gemeinschaft, einer wissenschaftlichen Einheit, und
somit erst zur Verwirklichung des Grundgedankens fĂĽhrt, auf welchem
die Zusammenfassung aller Zweige des höheren technischen Unter-
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richtes in eine einzige Anstalt, die polytechnische Schule, beruht. Je
mehr die polytechnischen Schulen in dieser Richtung wirklich streben
und schaffen , desto sicherer dĂĽrfen sie sein , dass sie den jungen
Männern, welche sie in’s Leben entlassen, auch die Berechtigung zum
AnsprĂĽche auf eine angesehene und einflussreiche sociale Stellung
mitgeben, und es ist daher auch keine Frage, dass dieselben wohlthun,
in dem Maasse, wie sich diese Rücksichten aufdrängen, innerhalb des
Studienplanes zu Gunsten der allgemeinen Bildung breiten Raum zu
gewähren selbst auf Kosten der Zeit und Kraft, welche für das
specielle Fachstudium ausgeworfen zu werden pflegt. — Unter allen
Umständen darf unsere landwirtschaftliche Schule behaupten, in ihrer
Zugehörigkeit zum Polytechnikum nach der erwähnten Richtung hin
ebenso gĂĽnstig situirt zu sein, wie die landwirtschaftlichen Institute
an den Universitäten. Und wenn es hierfür noch eines weiteren
Beweises bedĂĽrfte, so kann darauf hingewiesen werden, dass die regel-
mässigen Studirenden des Polytechnikums ausnahmslos die Berechti-
gung geniessen, auch Vorlesungen an der Universität Zürich zu hören.
Wir kommen zum zweiten und letzten Falle. Wie der RĂĽck-
blick auf die GrĂĽndungsgeschichte unserer landwirtschaftlichen Schule
beweist, waren die eidgenössischen Behörden schon nach kurzen Vor-
verhandlungen ausser Zweifel darĂĽber, dass diese wesentlich eine Lehr-
anstalt fĂĽr die Ausbildung von Landwirthen von Beruf sein und, mit
dieser Aufgabe betraut, eine selbstständige Abteilung des Polytechni-
kums bilden solle. Allerdings hat man dabei bis zum AbschlĂĽsse aller
vorbereitenden Maassnahmen dem Gedanken zugeneigt, dieselbe mit
der Forstschule in der Weise zu verbinden, dass beide einem Vor-
stande und einer Conferenz unterstellt werden. Gegen dieses Vor-
haben hat aber Verfasser schon vor dem Antritte seiner Lehrdienst-
stellung ernste Bedenken erhoben. Obwohl derselbe nicht verkannte,
dass Gründe vorliegen mögen, welche eine derartige Zusammenfassung
beider verwandter Anstalten wĂĽnschenswert erscheinen lassen, glaubte
er gegen diese doch im pädagogischen und administrativen Gesichts-
punkte recht triftige Einwendungen geltend machen zu mĂĽssen. Die
in die Hochschule eintretenden jungen Landw'irthe stammen gewöhn-
lich aus sehr verschiedenen Lebensverhältnissen , verfolgen diesen
gemäss auch verschiedene Ziele ihrer Betätigung im späteren Be-
rufsleben, und w’enn die Fachschule die Aufgabe hat, nicht blos
überhaupt die geistigen Kräfte der Studirenden zu entwickeln, sondern
auch vermittelnd einzutreten in der EinfĂĽhrung derselben in die be-
rufliche Laufbahn, so darf sie sich einer individuellen Behandlung ihrer
Angehörigen, der Erteilung von Rath und Auskunft, der Hülfeleistung
in der Anbahnung der Wege zum Fortkommen im Leben nicht
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entziehen. Und alle die Bedingungen hierfĂĽr bei den Einzelnen richtig
zu erfassen, ist — zugleich in Rücksicht auf seine Beziehungen und
Verbindungen nach aussen hin — nur der Fachmann im Stande.
Verfasser hätte sich niemals zur Uebernahme der verantwortungs-
reichen Aufgabe entschliessen können, in jenem Sinne eine Special-
fĂĽrsorge fĂĽr Studirende der Forstwirtschaft zu ĂĽben; es widerstrebte
ihm aber auch, dieselbe fĂĽr die Studirenden der Landwirtschaft einem
Vertreter der Forstwissenschaft zuzumuthen. Es kommt aber dazu,
dass eine Lehranstalt von der Stellung und Bedeutung, wie sie die
landwirtschaftliche Schule beansprucht, bei aller Gemeinsamkeit ihrer
Interessen mit denjenigen anderer Fachschulen, doch auch ihre be-
sonderen BedĂĽrfnisse und Einrichtungen hat, deren Eigenart richtig
erkannt und gewĂĽrdigt sein will, wenn es sich um die unabweisbare
Aufgabe handelt, in ihre Entwicklung nachhaltig fördernd einzugreifen.
Aus diesem Grunde ist dieselbe aber auch einer besonderen Ver-
tretung bedĂĽrftig, und diese kann nur ausschliesslich durch das Colle-
gium ihrer eigenen Docenten und ein mitten in den Verhältnissen
stehendes Mitglied desselben als Vorstand der Schule ĂĽbernommen
werden. Die Schulbehörde ist damals unter Billigung der entwickelten
GrĂĽnde auf unsere Vorstellung eingegangen, und damit war der land-
wirtschaftlichen Schule vom Tage ihrer Eröffnung an die Selbstständig-
keit in jeder Hinsicht vollkommen gewahrt. Sie bildet darnach neben der
Forstschule eine Section der V. Abtheilung des Polytechnikums, mit
eigener Verwaltung, vollständig gleichberechtigt und gleichverpflichtet mit
allen ĂĽbrigen Abtheilungen, im Vollgenuss aller AnsprĂĽche auf die
Benutzung der allgemeinen HĂĽlfsmittel des Polytechnikums, und aus-
gestattet mit den für ihre besonderen Zwecke erforderlichen Kräften
und Mitteln. Diese ihre Stellung, welche ĂĽbrigens durchaus derjenigen
der landwirtschaftlichen Lehrinstitute an den Universitäten entspricht,
ist denn auch vollinhaltlich durch die Bestimmungen des Reglements
der polytechnischen Schule und die Regulative fĂĽr die Aufnahme von
Studirenden und für die Diplomprüfungen anerkannt und bestätigt. —
Erst jetzt, da wir die Aufgabe und die Stellung unserer Anstalt
dargelegt haben, ist es thunlich, auch der Frage der inneren Organi-
sation derselben näher zu treten.
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III. Organisation.
1. Studienordnung.
In seiner anlässlich der Feier der Eröffnung der eidgen. poly-
technischen Schule am 15. October 1855 gehaltenen Rede sprach der
Präsident des Schweizer. Schulrathes, Dr. Kern , die bedeutungsvollen
Worte aus: »So gewiss Einfachheit, Fleiss und Thätigkeit einen vor-
herrschenden Charakterzug des schweizerischen Volkes bilden, so gewiss
wird eine eidgenössische Unterrichtsanstalt nur dann seinen Erwar-
tungen entsprechen, wenn sie möglichst dahin zu wirken sucht, dass
ihre SchĂĽler diese gleichen Eigenschaften sich aneignen tmd aus der
Schule in das praktische Leben mit hinausnehmen.*
Der Grundsatz, welcher in dieser Erklärung niedergelegt ist,
entspricht vollkommen den Anschauungen, welche in weiten Kreisen
einsichtiger und lebenserfahrener Vertreter des Erziehungs- und
Unterrichtswesens in der Schweiz herrschend sind. Es war daher
eine verständliche Erscheinung, dass derselbe in seiner Anwendung
auf die Organisation der neuen technischen Hochschule zu einer Reihe
von Bestimmungen fĂĽhrte, mit welchen bezweckt wurde, den Erfolg
des Studiums im Sinne jener Anforderungen möglichst sicher zu stellen.
Indem er diesen Gedanken näher ausführte, wies der Schulraths-
präsident insbesondere darauf hin, dass die Behörden und die Lehrer
der Anstalt es als ihre Pflicht betrachten, sich vor allem Gewissheit zu
verschaffen, ob die aufzunehmenden jungen Männer die für einen
fruchtbringenden höheren technischen Unterricht erforderlichen Vor-
kenntnisse wirklich besitzen, und dass sie es sich zur Gewisse nssachc
machen, den Bildungsgang, die Fortschritte und die FĂĽhrung der
ihnen an vertrauten Schüler zu beobachten, sie zu ernsthafter Thätig-
keit und zu edlem Wetteifer anzuspornen, und in solcher Weise auch
den Eltern die Beruhigung zu gewähren, dass ihre Söhne des für die
erspriessliche Verfolgung ihrer Aufgabe nĂĽtzlichen und nothwendigen
Beirathes — einer geeigneten Ueberwachung, Wegleitung und Unter-
stĂĽtzung nicht ermangeln.
Ueber die Frage, welche besonderen Anordnungen man zur
Erreichung dieses Zieles fĂĽr nothwendig erachtete, giebt das Reglement
der polytechnischen Schule, welches, obgleich es im Laufe der Jahr-
zehnte in mehrfacher Hinsicht Aenderungen und Erweiterungen
erfahren, doch gerade in den hier in Betracht kommenden Bestim-
mungen an den schon im Jahre 1854 aufgestellten Grundsätzen fest-
gehalten hat, die unzweideutigste Auskunft.
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Betrachtet man die einschlagenden Vorschriften näher, so wird
man in denselben unschwer ein System von Einzelmassnahmen er-
kennen, welche einander bedingen und ergänzen, in ihrer Gesammtheit
aber immer auf ein und dasselbe Ziel gerichtet sind und fĂĽglich unter
den Begriff einer »Studienordnung« zusammengefasst werden können.
Für uns besonders wichtig und zum Verständnisse aller weiteren,
später zu registrirenden Einrichtungen unentbehrlich ist die Kennt-
nisnahme von folgenden, hier ĂĽbrigens nur abgekĂĽrzt und im referi-
renden Sinne, nicht im Wortlaute des Reglements wiedergegebenen
Anordnungen :
1. Die Studirenden der polytechnischen Schule sind entweder
Schüler oder Zuhörer. Zu den ersteren zählen alle diejenigen, welche
sich an einer der 6 ersten (eigentlichen Fach-) Abtheilungen der
Schule eine vollständige Berufsbildung verschaffen wollen. Ihr Ver-
hältnis bildet die Regel. Anders bei den Zuhörern, welchen einzelne
Vorlesungen an der Anstalt zu hören gestattet ist. Ihr Verhältniss
bildet die Ausnahme (Art. 12).
2. Wer als regelmässiger Studirender eintreten will, hat u. a. den
Nachweis desjenigen Grades der Vorbildung zu erbringen, welcher
zum Verständniss der Vorlesungen erforderlich erachtet wird. Dieser
Nachweis wird entweder durch die Vorlegung von Reifezeugnissen
der Mittelschulen oder durch das Bestehen einer besonderen Aufnahme-
prüfung geleistet (Art. 14). Zuhörer, welche Curse der ersten 6 Ab-
theilungen zu besuchen wĂĽnschen, haben ebenfalls den Besitz der
nöthigen Vorkenntnisse darzuthun. Ausgenommen hiervon sind Männer
von reiferem Alter, welche sich in ihrem Berufe theoretisch noch
weiter ausbilden wollen (Art. 19).
3. FĂĽr jede der ersten 6 Abtheilungen ist ein Normal-Studienplan
aufgestellt. Derselbe bestimmt die Dauer der Studienzeit bezw. die
Zahl der Jahrescurse und die Vertheilung der Unterrichtsfächer mit
ihrer Stundenzahl auf die einzelnen Curse. Die in diesem Plane auf-
gefĂĽhrten Vorlesungen, Repetitorien und Uebungen sind fĂĽr die regel-
mässigen Studirenden (Schüler) in der Regel obligatorisch. An den
Fachschulen ist indessen vom dritten Studienjahre an die Auswahl des
Unterrichtsstoffes innerhalb des Rahmens ihrer Jahrescurse frei. (Art. 15)
4. In der Einrichtung der Studienpläne herrscht das Princip eines
stufen mässi gen Aufbau’s. Um daher die Studirenden zu einem geord-
neten Studiengang zu verhalten, wird das Aufsteigen derselben in
höhere Curse von dem Nachweise abhängig gemacht, dass sie sich
die genĂĽgende Grundlage hierfĂĽr durch Absolvirung der je vorher-
gehenden Curse angeeignet haben. — Promotionen — (Art. 45.)
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5. Ein Urtheil darĂĽber, ob und in wie weit der Studirende einen
Curs mit derart befriedigendem Erfolge zurĂĽckgelegt hat, dass er in
den nächsthöheren Curs befördert werden kann, ist nicht möglich ohne
fortgesetzte directe Beobachtung seiner Leistungen. Diese geschieht
ausser der Feststellung seines Verhaltens bei den Uebungen aller Art,
u. a. auf dem Wege regelmässig w'iederk ehren der und namentlich am
SchlĂĽsse des Schuljahres stattfindender Repetitorien. (Art. 45).
6. An allen Fachschulen wird jedem regelmässigen Studirenden
während der Studienzeit je am Schlüsse eines Semesters ein Zeugniss
über seine Leistungen in den obligatorischen Fächern ausgestellt. Die-
jenigen Studirenden, welche eine Fachschule bis zum obersten Jahres-
curse einschliesslich besucht haben, erhalten ein Abgangszeugnisse
Zuhörer können einen Ausweis über die Unterrichtsfächer, welche sie
belegt haben, und, sofern sie an den Repetitorien Theil genommen,
auch Censuren ĂĽber Fleiss und Fortschritte beanspruchen. (Art. 47.)
Die vorliegende Studienordnung trägt, wie man sieht, allerdings
das Gepräge weitgehender Gebundenheit. Jedenfalls sticht sie augen-
fällig ab gegen die an den Universitäten übliche und stets gefeierte
sog. Hör- und Studienfreiheit.
Seither ist in engeren und weiteren Kreisen wiederholt die Frage
aufgeworfen worden, ob und in wie weit sich das an der polytech-
nischen Schule gehandhabte System rechtfertigen lasse. Von einer
Fachschule dieser Anstalt, welche 25 Jahre hindurch den Einfluss
desselben beobachten konnte, darf mit Fug und Recht erwartet werden,
dass sie sich bei dem mit Ablauf dieser Periode gegebenen Anlasse
über das Verhältniss ausspreche.
Wir gehen davon aus, dass die Einrichtungen im Sinne der
Freiheit und der Gebundenheit des Studiums je ihre Licht- und Schatten-
seiten haben, und dass von einer unbedingten Ueberlegenheit der
einen oder anderen keine Rede sein kann. Darnach beurtheilt sich
aber die Frage immer nur im Gesichtspunkte der gegebenen Ver-
hältnisse, und ist die Beantwortung derselben gleichbedeutend mit
einer Entscheidung darĂĽber, welches System unter bestimmt um-
schriebenen Voraussetzungen die relativ gĂĽnstigsten Erfolge verspricht.
Das ist der rein praktische Standpunkt.
Verfasser bekennt vorab, seither dem Princip der Hör- und Studien-
freiheit im HerzensgrĂĽnde stets sehr zugeneigt gewesen zu sein. Diese
seine Stimmung wurde hervorgerufen durch die Erwägung, dass der
Genuss freier Bewegung in ihren Einrichtungen die Studirenden mit
dem Bewusstsein der Ueber nähme einer Verantwortlichkeit erfülle,
dass dieses zur Entwicklung ihres Selbstständigkeitsgefühles beitrage
und insofern einen wichtigen erzieherischen Einfluss auf sie ĂĽbe. Auch
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schien es ihm unter Berufung auf die Erfahrung im Grossen keines-
wegs gewagt, zu behaupten, dass die Hör- und Studienfreiheit vor-
nehmlich geeignet sei, den im Drange zu selbstständiger Bethätigung
aufstrebenden Talenten die Wege zu eröffnen, um sich in ihrer Eigen-
art auf die höchsten Stufen der Leistung emporzuschwingen, und dass
auch fĂĽr den Docenten eine Ermunterung in der Gewissheit liege,
dass er jederzeit nur mit solchen Studirenden verkehrt, welche sich
aus eigenem freien Antriebe um ihn sammeln, also zu ihm hingezogen
fĂĽhlen. Dieser gewissermassen idealen Auffassung sind nun freilich
mancherlei, und zwar den verschiedensten Kreisen entstammende Ein-
wendungen nicht erspart geblieben. Und ihnen hat sich die polytech-
nische Schule von ihrem Standpunkte aus an geschlossen.
Zweifellos würden die erwähnten Argumente für die Studien-
freiheit an jeder Hochschule schwer in die Wagschale fallen , wenn,
ja wenn alle Studirenden denjenigen Grad von Urtheilsreife und
Lebensernst besässen, dessen sie bedürfen, um in jedem Falle über die
schwierige Frage der Auswahl des Studienganges in zutreffender
Weise selbst zu entscheiden und jede Abneigung gegen ein Studium
auch in Disciplinen, welche ihnen weniger anziehend und von ihnen
weniger leicht zu beherrschen sind, zu ĂĽberwinden , wenn somit jene
offenbaren VorzĂĽge der Studienfreiheit absolute, und nicht zugleich
von der Gefahr begleitet wären, dass eine verhältnissmässig grössere
Zahl der Studirenden von ihr einen ungeeigneten Gebrauch macht
und es in Folge dessen ĂĽberhaupt nicht zu glĂĽcklichen Ergebnissen
auch da bringt , wo sonst die Bedingungen hierfĂĽr vorhanden sind.
Dieser Gesichtspunkt verdient nun allerdings gerade fĂĽr das Studium
der technischen Wissenschaften besonders betont zu werden, da dieses
in Folge der Eigenart des Unterrichtsstoffes mehr wie jedes andere ein
stufenmässiges Fortschreiten und daher die Befestigung der je vor-
hergehenden Grundlagen erfordert und, wenn es ĂĽberhaupt Erfolg
haben soll, LĂĽcken, SprĂĽnge, ein Hin- und Hertasten ĂĽberhaupt nicht
verträgt. Es kommt dazu, dass die Anwendung der für alle Schüler
geltenden Bestimmungen nicht allein ĂĽber den Nachweis der erforder-
lichen geistigen Reife bei der Aufnahme, sondern auch ĂĽber das
Aufsteigen in höhere Curse einen Grad von Gleichmässigkeit der
Vorbildung bei allen Studirenden gewährleistet, welcher ein für alle
Mal der Gefahr vorbeugt, dass der Docent entweder von einem Theile
der Zuhörer nicht verstanden wird oder, um von allen verstanden zu
werden, das wissenschaftliche Niveau seines Vortrages herabsetzen muss.
Auf den ersten Blick mögen die bestehenden Einrichtungen den
Gedanken erwecken, dass dieselben gegen das in der Schweiz so hoch
gehaltene Princip der persönlichen Freiheit verstossen. Mit diesem
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Einwande kommt man aber am Wenigsten weit bei Denjenigen,
welchen es widerstrebt, mit dem Begriffe der Freiheit den der Will-
kĂĽhr zu verbinden, und welche wohl mit vollem Rechte den Grundsatz
vertreten, dass die wahre Freiheit, die Freiheit im edelsten Sinne des
Wortes, nur in einem ausgeprägten Pflichtbewusstsein wurzeln kann,
und dass die jungen Männer, welche zur Freiheit erzogen werden
sollen, vor allem und früh gewöhnt werden müssen an treue Pflicht-
erfĂĽllung .
Man hat gelegentlich auch die Studienordnung an der poly-
technischen Schule den Einrichtungen an den Universitäten gegenüber-
gestellt, in der Meinung, dass das, was diesen fromme, jener nicht
unzuträglich sein könne. Für einen derartigen Vergleich ist die
Frage der Aufnahmebedingungen von vornherein gegenstandslos, da
ja die Universitäten bei der Immatriculation nur ausnahmsweise und
unter dem Vorbehalt von Rechts-Einschränkungen auf den Nachweis
der Maturität zu verzichten pflegen. Sonach kann es sich nur noch
um die Bedeutung der Cursordnung und der ZwischenprĂĽfungen
handeln. Bei der Beurtheilung dieser Massnahmen wird jedoch meist
nicht genĂĽgend berĂĽcksichtigt, dass in manchen Lehrdisciplinen der
Universitäten der Erfolg des Studiums nicht in gleichem Maasse das
Einhalten einer gebundenen Marschroute voraussetzt , wie das der
Natur der Sache nach in den Gewerbewissenschaften der Fall, dass
aber die Universitäten im Uebrigen nicht unterlassen haben, durch Ein-
fĂĽhrung besonderer Institutionen indirect das Ziel zu erreichen, welches
eine strengere Studienordnung im Auge hat. Die Einrichtungen
in der medicinischen Facultät mit ihren Uebergangsprüfungen (Propä-
deuticum und Anatomicum) sind beweiskräftig hierfür. Bei der Berufung
auf die Verhältnisse an den Universitäten darf aber auch nicht über-
sehen werden, dass die an diesen studirenden jungen Männer, meist
Aspiranten des öffentlichen Dienstes, ihr Studium mit einer strengen
PrĂĽfung abzuschliessen haben, von deren Bestehen ihre ganze Zukunft
abhängt, hierin aber eine stärkere Triebfeder zu planmässiger Studien-
arbeit liegt, als sie die Einsicht der Studirenden in ihre Aufgabe allein
zu gewähren vermöchte, indessen das Verhältniss bei den Studirenden
der Gewerbewissenschaften meistens und wenigstens in so weit anders
liegt, als dieselben sich nicht für öffentliche Aemter oder für Stellungen
im Dienste des Grossbetriebes der Industrie oder der Landwirtschaft
vorzubereiten , vielmehr die Aussicht haben , ihren Beruf als selbst-
ständige Unternehmer auszuüben und in dieser Anwartschaft jeden
anderen Antriebes als des der eigenen Initiative entbehren.
Von den einzelnen Vorschriften der Studien Ordnung sind es be-
kanntlich die von dem Curssysteme einmal unabtrennbaren Repetitorien
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oder ZwischenprĂĽfungen, welche am meisten Anlass zu Bedenken und
Einwendungen geben. In dieser Hinsicht wird aber nicht immer ob-
jectiv geurtheilt und nur zu oft die äussere Erscheinungsform gegen
das innere Wesen, gegen das Princip in’s Feld geführt. Wenn man
darauf hinweist, dass die häufigen Repetitorien denn doch allzu sehr
an eine schulmässige Behandlung des Unterrichtes anklingen, so ist
daran zu erinnern, dass facultative Repetitorien auch an den Univer-
sitäten Vorkommen, und dass, wo dies der Fall, sich die Studirenden
im eigenen Interesse gerne zu denselben einzufinden pflegen, ebenso,
dass die in neuerer Zeit an allen Facultäten so sehr in Aufnahme ge-
kommenen Seminare doch auch zugleich dem Charakter der Repeti-
torien gar nicht so ferne stehen. Wir wollen nicht davon reden, dass
der Studirende, welcher pflichtgemäss arbeitet, auch ein obligatorisches
Repetitorium absolut nicht zu scheuen braucht, dem pflichtvergessenen
Studirenden aber eine Erinnerung, welche doch in jedem PrĂĽfungs-
ergebnisse liegt, niemals schadet — uns auch nicht auf die keineswegs
vereinzelt dastehende Erfahrung steifen, dass die Studirenden sich
gelegentlich bei dem einen oder anderen Docenten um eine häufigere
Veranstaltung von Repetitorien geradezu bewarben. Die Repetitorien
bedeuten zugleich regelmässige Rechenschaftsablagen über den Lehr-
erfolg, aus welchen Studirende und Docenten Nutzen ziehen. Sie geben
diesen Gelegenheit, Lücken im Verständnisse der Zuhörer für den In-
halt der Vorlesungen in geeigneter Weise auszufĂĽllen, einzelne wichtige
Seiten desselben schärfer hervorzuheben oder weiter auszuführen, auch
die Studirenden zu selbstständiger Behandlung der vorgelegten Fragen
anzuleiten, und in diesem Sinne fördern sie den geistigen Verkehr
zwischen Lehrern und Lernenden. Uebrigens bleibt in jedem Falle
zu erwägen, dass der Verpflichtung zum Besuche der Repetitorien auch
eine Berechtigung in Form des Anspruches auf ein Leistungszeugniss
gegenĂĽbersteht , diese Berechtigung aber gegenstandslos wird, wenn
die Bedingung für sie, die Möglichkeit der Feststellung der Leistung,
fortfällt.
Darf man hiernach den erwähnten Institutionen für die Lehrauf-
gabe der polytechnischen Schule in der That eine schwerwiegende
Bedeutung zuerkennen, so ist doch gewiss ebenso richtig, dass der
schliessliche Erfolg nicht von der Einrichtung an sich, sondern ganz
hauptsächlich von der Art ihrer Handhabung bedingt ist. Es bezieht
sich das sowohl auf die Cursfolge wie auf die Repetitorien.
Indem sie eine strenge Studienordnung vorschreibt und somit
die Studirenden von der Pflicht der Sorge fĂĽr die Wahl und die Ein-
haltung eines geeigneten Studienganges entbindet, ĂĽbernimmt die
Schule in dieser Hinsicht allerdings zugleich die alleinige und eine
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schwere Verantwortlichkeit. Da braucht es viele Vorsicht und Um-
sicht, um die Gefahr zu vermeiden, dass dem einmal gebundenen
Studirenden einerseits die Gelegenheit, seine Kräfte in der für ihn
geeignetsten und von ihm zu bevorzugenden Richtung mit besonderer
Intensität zu entfalten, verkürzt oder vorenthalten, und dass er
andererseits mit Aufgaben, welche fĂĽr die Erreichung seiner Zwecke
weniger relevant sind, ĂĽberbĂĽrdet, und dass somit seine Entwicklung
auf den fĂĽr ihn erfolgverheissendsten Bahnen gehemmt und sein
FreudgefĂĽhl und seine Hingebung fĂĽr die Studien herabgestimmt oder
vollends gestört werde. Es dünkt uns daher ein einleuchtender Grund-
satz zu sein, dass die gebundene Studienordnung den Kreis der Studien-
V er pflichtungen , so weit es mit den Unterrichtszwecken irgend ver-
einbar, also thunlichst einschränken müsse.
Die Erfahrung lehrt, dass die Studirenden die Gebundenheit an
die Repetitorien je nach der Art und Weise, wie diese gehandhabt
werden, sehr ungleich empfinden. Auch das ist eine wohl verständ-
liche Erscheinung. Wir sehen hier einmal ab von der Frage der
Häufung der Repetitorien in den verschiedenen Fächern, eines Verhält-
nisses, welches lediglich davon abhängt, wie die einzelnen Docenten
über die Tragweite eines öfteren directen Verkehrs mit ihren Studi-
renden fĂĽr die Lehr-Erfolge denken, und erinnern hier nur an die
Methode der Abhaltung der Repetitorien. Nehmen diese — und darauf
sind die Docenten doch wohl regelmässig bedacht — statt eines allzu
straffen Frage- und Antwortwechsels, eines gewissermassen katecheti-
schen Verfahrens, mehr die Form von Colloquien oder Conversatorien
oder Disputatorien an, gestaltet man sie je nach der Natur des Unter-
richtsstoffes gleichsam zu einer seminaristischen Uebung, so lässet sich
der Zweck derselben vollends erreichen, ohne dass das FeingefĂĽhl der
Studirenden fĂĽr eine ihrer Lebensstellung, ihrer Altersstufe und ihrer
geistigen Reife entsprechende Behandlung verletzt und schliesslich gar
in ihren Kreisen eine Verstimmung hervorgerufen wird, welche der
Bedeutung der Institution selbst Abbruch thut. Beweise dafĂĽr, dass
Schwierigkeiten und Härten dieser Art völlig überwunden werden
können, sind aus den seitherigen Beobachtungen an der polytechnischen
Schule leicht zu erbringen.
Wenn man schliesslich die Frage stellt, in welchen Thatsachen
der Erfolg der bislang geĂĽbten Praxis der Studienordnung zu Tage
trete, nun so darf man wohl behaupten, dass das bestehende System
vermochte, bei starker Herabminderung der Fälle von Studien-Ent-
gleisungen eine hohe Leistungsstufe im Durchschnitt einer relativ
grossen Zahl von Studirenden zu erreichen. — Es mag hier unerörtert
bleiben, ob dieses Ergebniss fĂĽr die Gesammtheit weniger wiege, als
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ein Facit mit leuchtenden Erfolgen einer verhältnissmässig geringen
Zahl gegenüber einer Häufung von Fällen, in welchen es die Studi-
renden ĂĽberhaupt nicht zu glĂĽcklichen Ergebnissen gebracht.
Die landwirtschaftliche Schule des eidgen. Polytechnikums hat
alle Ursache, den Einfluss der bestehenden Studienordnung zu schätzen,
zumal ihr inzwischen einige durch neuere reglementarische Bestim-
mungen statuirte Einrichtungen zu Statten gekommen sind, welche
dazu dienten, ohne Beeinträchtigung des Grundprincipes den Studirenden
eine freiere Bewegung einzuräumen. Diese Concessionen bestehen
darin, dass an allen Fach- Abtheilungen die Auswahl des Unterrichts-
stoffes innerhalb der Jahrescurse vom dritten Studienjahre an frei-
gegeben wurde, und dass speciell an der landwirtschaftlichen Schule
für Ausnahmsfälle Erleichterungen sowohl hinsichtlich des Studien-
planes wie selbst der Einhaltung der Jahresfolge gewährt werden
können. Auf letztere, uns besonders angehende Bestimmung werden
wir an späterer Stelle noch näher einzutreten haben.
Indessen drängt sich uns in dem Rückblicke auf diese Erfah-
rungen doch noch eine besondere Betrachtung auf. An den auswär-
tigen landwirtschaftlichen Hochschulen, namentlich denjenigen Deutsch-
lands, bestehen meist keine strengen Vorschriften ĂĽber die Aufnahme
von Studirenden. Entweder ist allda von dem Nachweis einer bestimmten
Vorbildung ĂĽberhaupt nicht die Rede, oder, wo dies der Fall, sind
die Anforderungen keineswegs weitgehender Art. So z. B. wird von
den landwirtschaftlichen Hochschulen, welche Universitätsinstitute
sind oder an Universitäten anlehnen, behufs der Immatriculation ein
Maturitätszeugniss nicht verlangt und nur die Zurücklegung einer
gewissen Vorbereitungsstufe, wie z. B. derjenigen, welche fĂĽr den
einjährig-freiwilligen Militärdienst erforderlich ist, vorausgesetzt. Im
Uebrigen huldigen alle diese Anstalten dem Grundsätze der Freiheit
des Studiums. Diese Einrichtungen haben sich in den beteiligten
Kreisen eingelebt, und man denkt allda kaum daran, dass das anders
sein könne. Darnach ist es aber auch erklärlich, dass es den studien-
beflissenen jungen Landwirten in den Ländern, deren Fach-Hoch-
schulen ihnen Aufnahme-Erleichterungen und Studienfreiheit gewähren,
nicht gerade sehr einladend erscheinen mag, sich behufs ihrer wissen-
schaftlichen Ausbildung einer fremden Anstalt an zu vertrauen, welche
sie an eine bestimmte Studienordnung bindet, und dass daher die
landwirtschaftliche Schule des eidgen. Polytechnikums auf einen
starken Zuzug von Studirenden aus jenen Ländern verzichten musste.
Verfasser hat in der langen Reihe von Jahren seiner Functionen auch
als Abtheilungs Vorstand Gelegenheit gehabt, diese Thatsache und ihre
GrĂĽnde durch das negative Ergebniss zahlreicher Correspondenzen
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mit jungen Landwirthen zu bestätigen, welche ihm ihre Neigung und
Absicht, in unsere Anstalt einzutreten, zu erkennen gaben und ihn
zu diesem Zwecke um Auskunft ĂĽber die diesseitigen Einrichtungen
ersuchten. Sodann aber gehört noch eine andere, sehr gewichtvolle
Erfahrung hierher. Wie wir an späterer Stelle sehen werden, darf
die landwirtschaftliche Schule des Polytechnikums es als einen her-
vortretenden Erfolg verzeichnen, dass eine verhältnissmässig sehr
grosse Zahl ihrer Studirenden den Cursus vollständig absolvirt, d. h.
den Studienzwecken einen hohen Aufwand an Zeit gewidmet, und
dass von denjenigen Studirenden, welche jenes Ziel erreichten, wiederum
ein sehr grosser Theil sich der DiplomprĂĽfung mit Erfolg unterzogen
hat. FĂĽr uns steht es ausser allem und jedem Zweifel, dass weder
ein absolut noch relativ gleich gĂĽnstiges Ergebniss erzielt worden
wäre, wenn die Schule nicht an der bestehenden Studienordnung fest-
gehalten, wenn sie ihre Schleusen nach allen Richtungen geöffnet,
und wenn in Folge dessen auch die Frequenz sich um Vieles, selbst
um das Mehrfache gesteigert hätte.
2. Aufnahmebedingungen.
Für das Verfahren bei der Aufnahme von Schülern und Zuhörern
an das eidgen. Polytechnikum sind die Bestimmungen des betreffenden
Regulativs vom 24. November 1881 massgebend. Dieselben finden
auch Anwendung auf die landwirthschaftliche Schule .
Indem wir hinsichtlich der Einzelnheiten auf die bestehenden
allgemeinen Vorschriften verweisen, beschränken wir uns hier auf eine
kurze Darlegung der fĂĽr den Landwirth wichtigsten Anordnungen.
Wer als regelmässiger Studirender eintreten will, hat eine schrift-
liche Anmeldung an den Director des Polytechnikums einzusenden,
welche enthält: Name und Heimathsort des Angemeldeten, die Bezeich-
nung der (landw.) Abtheilung und des Jahrescurses, in welche er auf-
genommen zu werden wĂĽnscht, die Bewilligung der Eltern oder des
Vormundes und die genaue Adresse derselben.
Der Anmeldung sind beizulegen:
1. Ein Ausweis ĂĽber das zurĂĽckgelegte 18. Altersjahr;
2. ein Maturitätszeugniss oder möglichst vollständige Zeug-
nisse ĂĽber die Vorstudien ;
3. ein befriedigendes Sittenzeugniss, insofern dasselbe nicht
in den Studienzeugnissen enthalten ist;
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4. ein Heimathschein oder ein mit demselben gleichbedeu-
tender Ausweis über die Heimathzuständigkeit.
Auf Grundlage dieser Anmeldungsschriften entscheidet der Prä-
sident des Schulrathes auf den Antrag des Directors ĂĽber sofortige
Aufnahme des Bewerbers oder dessen Zulassung zur PrĂĽfung.
Zum Eintritt in den ersten Jahrescurs ohne AufnahmeprĂĽfung
berechtigen die Reifezeugnisse derjenigen schweizerischen Mittelschulen
(Realschulen und Gymnasien), welche zu diesem Zwecke mit dem
schweizerischen Schulrathe Verträge abgeschlossen haben, sowie die
durch den Präsidenten des Schulrathes in Verbindung mit dem Director
als gleichwertig anerkannten Zeugnisse auswärtiger Schulen.
Für Aspiranten, welche keine anerkannten Maturitätszeugnisse
besitzen, wird unmittelbar vor Beginn des Schuljahres eine Aufnahme-
prĂĽfung abgehalten.
Theilweiser Erlass der AufnahmeprĂĽfung kann solchen Aspiranten,
welche Reifezeugnisse von nicht anerkannten Mittelschulen (Real-
schulen oder Gymnasien) beibringen, und gänzlicher Erlass kann
Aspiranten reiferen Alters, welche in der Praxis mit Erfolg thätig
waren, bewilligt werden.
Zum Eintritt in höhere Curse ist ausser den erforderlichen Fach-
kenntnissen der Besitz der allgemeinen Bildung nach Massgabe der
betr. Bestimmungen des Regulativs durch Zeugnisse oder PrĂĽfung,
sowie das entsprechende höhere Alter nachzuweisen. —
In dem Abschnitte ĂĽber die GrĂĽndung unserer landwirtschaft-
lichen Schule wurde erwähnt, dass die Behörden in dem Entwürfe
fĂĽr die Organisation der Anstalt unter den Bedingungen fĂĽr die Auf-
nahme von Studirenden auch den »Ausweis über den Besitz derjenigen
praktischen Erfahrungen und Kenntnisse, wie sie an einer der beste-
henden Ackerbauschulen oder in einer rationell betriebenen Guts-
wirthschaft erworben werden können«, aufgeführt haben, und dass
eine solche Anordnung schliesslich auch in der bundesräthlichen Bot-
schaft vorgesehen war. Zur Zeit, als die Schule in’s Leben trat,
mussten auf diese zunächst die bestehenden allgemeinen Vorschriften
ĂĽber die Aufnahme Anwendung finden. In dem Regulativ war aber
für keine Abtheilung des Polytechnikums eine Bestimmung erwähnter
Art enthalten. Zu einer Nachtrags-VerfĂĽgung fĂĽr die landwirtschaft-
liche Abtheilung konnte man sich nicht entschliessen, und als das
Regulativ im Jahre 1881 revidirt wurde, verzichtete man auf Grund
näherer Informationen auf jede Zusatzbestimmung über den Ausweis
praktischer Vorschulung fĂĽr die Aufnahme von Studirenden der Land-
wirtschaft. Und man that offenbar wohl daran. Die gute Absicht,
welche sich in jenem Vorschläge ausdrückte, muss zwar anerkannt
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werden. Zweckmässig war derselbe gleichwohl nicht. Die Forderung
setzt nämlich voraus, dass der Erfolg des landwirtschaftlichen Studiums
unter allen Umständen durch die Zurücklegung einer diesem Studium
vorausgehenden praktischen Lehrzeit bedingt sei. Das trifft zwar fĂĽr
die grosse Mehrzahl, durchaus aber nicht für alle Fälle zu. Bei
gleicher Durchbildung in den grundlegenden Wissenschaften wird
allerdings der praktisch tĂĽchtig geschulte Landwirth die Bedeutung
der in den Fachdisciplinen entwickelten Lehrsätze leichter und sicherer
erfassen, auch im Allgemeinen fĂĽr deren Inhalt mehr Interesse an den
Tag legen, wie der praktisch ganz unvorbereitete. Das ist zweifellos
ein sehr wichtiger Gesichtspunkt. Eine unbedingt ausschlaggebende
Bedeutung kann demselben jedoch nicht zuerkannt werden. Denn es
ist ebenso ausgemacht, dass der Uebergang zu einem intensiven wissen-
schaftlichen Studium dem unmittelbar von der Vorbereitungsschule
kommenden Landwirth leichter wird, als demjenigen, welcher schon
längere Zeit in praktischer Richtung thätig und in diese eingewöhnt
war, ebenso, dass die praktische Lehre und Uebung um so ergiebiger
ausfällt, je mehr der junge Landwirth schon durch ein Studium in den
Wissenschaften seines Faches zu richtiger Beobachtung und zur Er-
kenntnis des inneren Zusammenhanges seiner Wahrnehmungen befähigt
wurde. Ob nun der angehende Landwirth richtiger handelt, wenn er
von der vorbereitenden Mittelschule direct zum Fachstudium ĂĽbergeht,
oder wenn er vorerst einen praktischen Cursus zurücklegt, das hängt von
seiner Altersstufe, seiner ganzen frĂĽheren Erziehungs weise, seiner prakti-
schen Beanlagung und insbesondere davon ab, ob er ländlichen, d. i.
landwirtschaftlichen oder städtischen, also ausserland wirtschaftlichen
Kreisen entstammt. Auf die Entscheidung passt also keine Schablone.
Aber selbst dann, wenn man Grund hätte, ausnahmslos Werth
darauf zu legen, dass dem Studium eine praktische Lehrzeit voraus-
gehe, so kann man doch der Hochschule nicht zumuthen, im gege-
benen Falle den Erfolg einer solchen Praxis festzustellen. Der Nach-
weis der ZurĂĽcklegung einer bestimmten Lehr zeit giebt keinen
genügenden Aufschluss hierüber, da die Erlangung einer gehörigen
praktischen Uebung in erster Linie von der TĂĽchtigkeit des Principales
abhängt, der gleiche Zweck also im einen Falle schon in kürzerer,
im anderen erst in längerer Zeit erreicht wird. Und schwierig wird
die Aufgabe immer aus dem Grunde bleiben, weil der Begriff der
Praxis verschieden gedeutet, insbesondere die EinĂĽbung in gewisse
manuelle Handgriffe häufig als massgebend betrachtet zu werden
pflegt. In diesem Verhältnisse wurzeln aber viele Irrthümer. Denn
die Handfertigkeit in gewissen Arbeiten , so nothwendig wie sie
auch ist, bildet doch immer nur ein TheilstĂĽck der Praxis der Land-
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wirthschaft, und wenn man diese in ihrem ganzen Umfange betrachtet,
dann ist es recht schwer, fast unmöglich, im Einzelfalle über die
praktische Durchbildung eines jungen Landwirths ein Urtheil abzu-
geben, ohne dessen Verhalten im Betriebsleben selbst fortgesetzt be-
obachtet zu haben.
Alsbald nach Eröffnung der landwirtschaftlichen Schule griff
der Schweizer. Schulrath den Gedanken auf, auch mit den bestehen-
den Ackerbauschulen im Strickhof (ZĂĽrich) und auf der RĂĽtti (Bern)
zum Zwecke der Regelung der Aufnahme von jungen Landwirthen,
welche diese Anstalten absolvirt haben, ein Vertragsverhältniss anzu-
bahnen, wie es zwischen ihm und mehreren schweizerischen Mittel-
schulen bestand. Dabei ging er in Uebereinstimmung mit den hier-
über entwickelten Ansichten der Docenten von der Erwägung aus,
dass es diesen Anstalten nicht schwer fallen dĂĽrfte, ihren SchĂĽlern
die von der landwirtschaftlichen Abteilung des Polytechnikums
verlangte Vorbildung dann zu verschaffen, wenn sie den Unterricht
in nur einigen Fächern, so insbesondere in Mathematik und Physik,
angemessen erweitern. Der hinreichend motivirte Vorschlag wurde in
der Verhandlung mit dem damaligen Director des Departements des
Innern des Kantons Zürich, Regierungsrath C. Wälder , von diesem
mit dem allerdings nicht ganz unbegrĂĽndeten Einwande abgelehnt,
dass die Ackerbauschule im Strickhof die Bestimmung trage, jungen
Landwirthen des bäuerlichen Standes eine abschliessende Fachbildung
zu geben, nicht aber ein »Vorcurs für das Polytechnikum« zu sein.
Eine entgegenkommendere Haltung nahm der Director des Departements
des Innern des Kantons Bern, Regierungsrath C . Bodenheimer, ein;
indessen fĂĽhrten auch hier die Verhandlungen nicht zu einem positiven
Ergebnisse. So geschah es denn, dass man sich, nachdem einige
Jahre hindurch eine zuwartende Stellung eingenommen worden, und
inzwischen Gelegenheit gegeben war, zu bestätigen, dass die Acker-
bauschulen auf eine Ausdehnung des theoretischen Unterrichtes Be-
dacht genommen hatten, unter Verzicht auf ein besonderes Abkommen
dazu verstand, die Absolventen jener Fachschulen, sofern dieselben
sich als tüchtig bewährt haben, ohne Vorprüfung aufzunehmen. Selbst-
verständlich fand dieser Entscheid auch Anwendung auf die später
gegrĂĽndete Ackerbauschule in Cernier (Neuenburg). Die gleiche
Frage ist aber bislang gegenĂĽber den inzwischen entstandenen land-
wirtschaftlichen Winterschulen eine noch offene geblieben, wiewohl
Ausnahms-Fälle zu verzeichnen sind, in denen man sich dazu entschloss,
früheren Angehörigen dieser Anstalten in Würdigung ihrer besonderen
Verhältnisse — Besitz ausgezeichneter Zeugnisse von der Vorberei-
tungs- und der Fachschule, vorgerĂĽckteres Alter, ZurĂĽcklegung einer
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längeren Praxis — die Aufnahmeprüfung ebenfalls zu erlassen. So-
dann aber hat die landwirtschaftliche Schule aus GrĂĽnden der Reci-
procität kein Bedenken getragen, jungen Männern, welche bereits an
auswärtigen landwirtschaftlichen Hochschulen studirt haben , auf
Grund genĂĽgenden Ausweises hierĂĽber den Eintritt in den ihrer zu-
rückgelegten Studienzeit entsprechenden Curs zu gewähren.
Auf diesen Erwägungen und Erfahrungen beruht die nachfolgende,
in das im Jahre 1881 revidirte Aufnahme-Regulativ eingeschaltete
Bestimmung:
» Behufs Aufnahme in die landwirtschaftliche Abtheilung wird
denjenigen Aspiranten die PrĂĽfung erlassen , welche zufriedenstellende
Zeugnisse aus tĂĽchtigen Vorbereitungsschulen (mich Ackerbauschulen)
oder genügende Zeugnisse über Studien an anderen höheren landwirt-
schaftlichen Anstalten vorweisen , oder endlich längere Zeit sich der
landwirtschaftlichen Praxis gewidmet haben.«
Die Schlusswendung in dieser Bestimmung ist ĂĽbrigens, wie er-
sichtlich, nur eine Wiederholung der unmittelbar vorangegangenen all-
gemeinen Vorschrift über den »gänzlichen Prüfungserlass«.
Ueber die Anordnung der Aufnahme-PrĂĽfungen giebt das mehr-
erwähnte Regulativ nähere Auskunft. —
Mehrfach geschah es, dass Aspiranten, welche sich Behufs Auf-
nahme in die landwirtschaftliche Schule der PrĂĽfung zu unterziehen
hatten., ihre Anmeldung mit dem Gesuche um Dispens von dem
Examen in analytischer und in darstellender Geometrie begleiteten.
Verfasser ist in der Lage, bestätigen zu können, dass derartigen An-
liegen regelmässig dann, wenn die Bewerber sich im Uebrigen auf
gĂĽnstige Zeugnisse stĂĽtzen konnten, und ĂĽberhaupt ihre seitherige
Lebensstellung alle Bürgschaft für Betätigung des nötigen Studien-
ernstes zu gewähren schien, entsprochen wurde.
Der Besuch der Vorlesungen und Uebungen der Freifächer- Ab-
teilung ist gegen Entrichtung des Honorars ohne weitere Einschrän-
kung Jedem gestattet, welcher das 18. Altersjahr zurĂĽckgelegt hat und
ein genĂĽgendes Sittenzeugniss vorweisen kann. Ueber Zulassung von
Zuhörern, welche einzelne Curse der landwirtschaftlichen Schule zu
besuchen wĂĽnschen, entscheidet der Director nach Einholung eines
Gutachtens des betreffenden Professors im Einverständniss mit dem
Präsidenten des schweizerischen Schulrates.
Wir können uns von dem vorliegenden Gegenstände nicht ver-
abschieden, ohne noch einer sehr bemerkenswerten Erfahrung zu ge-
denken. Von den Schweizer, jungen Landwirten , welche seither in
unsere Anstalt aufgenommen wurden, hatte eine grössere Anzahl
ihre Vorbildung an inländischen Ackerbauschulen empfangen, in
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welche sie nach ZurĂĽcklegung der Secundar- oder Bezirksschule oder
mehrerer Classen der Kantonsschule eingetreten waren. Dieselben
standen meist in etwas vorgerĂĽckteren Altersstufen und hatten sich
fast ohne Ausnahme, abgesehen von der Zwischenbeschäftigung mit
praktischen Arbeiten an der Fachschule, bereits einige Zeit in der
Ausübung der Landwirthschaft bethätigt. Letzteres gilt namentlich
von denjenigen, welche, aus dem landwirthschaftlichen Stande hervor-
gegangen , dessen eigenartige Verhältnisse und Obliegenheiten schon
von frĂĽher Jugend an durch eigene Anschauung und Uebung kennen
gelernt haben. Daneben zählte die Anstalt auch einige Studirende,
welche nach ZurĂĽcklegung nur einer Secundar- oder Bezirksschule und
dann eines mehrjährigen strengen praktischen Dienstes sich die zum
Bestehen der Aufnahme-Prüfung nöthige Vorbereitung lediglich auf
dem Wege privater Curse verschaffen mussten. Verfasser bekennt
hier ausdrücklich, dass unter allen diesen jungen Fachmännern kaum
ein einziger war, welcher den Anforderungen unserer höheren Schule
nicht durchaus entsprochen hätte, und dass eine stattliche Zahl der-
selben es geradezu zu hervortretenden Leistungen gebracht hat.
Dieses Ergebniss ist im pädagogischen Gesichtspunkte höchst be-
merkenswerth, da ja von vornherein feststeht, dass die allgemeine Vor-
bildung, welche diese jungen Männer mitbrachten, im Durchschnitte
nicht der Stufe gleichkommt, welche die Abiturienten der Mittelschulen
(Realschulen und Gymnasien) erreichen. Wir sind freilich keineswegs zu
der Behauptung berechtigt, dass jeder AckerbauschĂĽler, welchem seine
Fachschule ein gutes Zeugniss ausstellen konnte, schon um desswillen
ein tĂĽchtiger Studirender der Landwirthschaft werde, so wenig, wie
ein praktisch geschulter junger Landwirth, welcher die Aufnahme-
prüfung bestand, eine solche Aussicht schon aus dem Grunde gewährt,
weil er eben ein geĂĽbter Praktiker ist. Wenn aber angehende Land-
wirthe, welche in der einen oder anderen Weise vorbereitet wurden,
sich noch im Alter von 19—22 und oft mehr Jahren zu einem
2 — 3-jährigen Studium des Faches an der Hochschule aufrafFen, dann
darf man voraussetzen, dass ausser dem erworbenen Kenntnissbesitz
noch andere Triebfedern gewirkt haben, um sie zu einem solchen
Schritte zu bestimmen. Und diese liegen in ausgeprägten moralischen
Qualitäten, in einer ernsten Erfassung der Berufsaufgabe, einem un-
erschĂĽtterlichen Vertrauen in die eigene Leistungskraft, einer unbeug-
samen Willensstärke und in einem mächtigen inneren Drange zur
Verfolgung höherer Lebensziele. Das sind brave, gefestigte und aus-
dauernde Naturen , welche auch vor den grössten Schwierigkeiten
nicht zurĂĽckzuschrecken pflegen und sich ungeachtet dieser zu sehr
ansehnlichen Studienerfolgen emporzuarbeiten vermögen. Unsere Schule
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verzeichnet ĂĽberraschende Beispiele dieser Art, und sie darf behaupten,
dass dieselben als Vorbilder eines gediegenen redlichen Strebens und
Schaffens einen durchaus gĂĽnstigen Einfluss geĂĽbt und wesentlich
mit dazu beigetragen haben, dass ihr ein guter Geist erhalten blieb. —
3. Lehrplan.
Nachdem der Schweizer. Schulrath im Laufe der Jahre 1870 und
1871 Schritte zur Gewinnung der nach dem vorliegenden Organisations-
Entwürfe erforderlichen Lehrkräfte gethan hatte, und diese soweit be-
rufen waren, dass die Eröffnung der landwirtschaftlichen Schule auf
den Beginn des Schuljahres 1871/72 festgesetzt werden konnte, drängte
sich auch die Aufgabe in den Vordergrund, einen Lehr- und Studien-
plan fĂĽr die neue Anstalt aufzustellen. Zu diesem Behufe berief die
Behörde im Mai 1871 eine Special-Commission, mit dem Aufträge, den
Entwurf zu einem Lehrplane auszuarbeiten. Diese Commission bestand
aus den Professoren E. Landolt , C. Cramer und A . Krämer , von
welchen letzterer zugleich als Vorsitzender und Berichterstatter be-
zeichnet wurde. Dieselbe behandelte ihre Aufgabe in mehreren Sitz-
ungen und gelangte dabei zu einer vollständigen Einigung über alle
vorzugsweise in Betracht kommenden Fragen.
Wir lassen nunmehr einen Ueberblick ĂĽber die Ergebnisse der
Berathungen und Anträge folgen, gleich hier beifügend, dass letztere
vollinhaltlich vom Schweizer. Schulrathe genehmigt wurden. Dabei
erscheint es uns der Sache nur dienlich, wenn wir mit dieser Dar-
stellung zugleich einen Nachweis ĂĽber die im Laufe der Jahre einge-
tretene weitere Ausgestaltung des Lehrplanes verbinden.
Die Bildungsziele der neuen Schule waren im Sinne unserer
AusfĂĽhrungen (S. 49 ff.) festgestellt, ebenso, wenigstens in allgemeinen
Umrissen, die Lehrgebiete und die Art der Vertretung derselben.
Auch musste vorläufig an der Dauerzeit des Cursus von 2 Jahren
festgehalten werden. Darnach erschien die Aufgabe der Commission
scharf umschrieben.
Zunächst handelte es sich um die Frage der zeitlichen Verkei-
lung der Grund- und der Fachwissenschaften in dem Rahmen des
ganzen Cursus. HierĂĽber war man ohne Weiteres im Klaren. Von
einem Studien erfolge kann gar keine Rede sein, wenn nicht die grund-
legenden Disciplinen den eigentlichen Fachgegenständen vorangestellt
werden. Es ist beispielsweise ein innerer Widerspruch, den Studirenden
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zuzumuthen , die Lehre vom Pflanzenbau zu hören , bevor sie sich in
der allgemeinen und speciellen Botanik, der Pflanzenphysiologie, der
Klimalehre, der Bodenkunde und der Agriculturchemie grĂĽndlich
unterrichtet haben, und die Pflanzenphysiologie, Klimatologie, Boden-
kunde und Agriculturchemie können wiederum nicht anders völlig
verstanden werden, als auf Grundlage von Kenntnissen in Physik,
allgemeiner Chemie, Petrographie und Geologie. Ebenso muss es als
unzulässig bezeichnet werden, ihnen Thierproductionslehre und Gesund-
heitspflege der Hausthiere vorzutragen, bevor sie Zoologie und Anatomie
und Physiologie des Thierkörpers studirt haben, indessen letztere Disciplin
wiederum eine ausreichende Schulung in Physik und Chemie voraus-
setzt. In dem gleichen Bilde stellt sich das Verhältniss der landwirt-
schaftlichen Betriebslehre zu den Wirtschaftswissenschaften dar. Dem-
gemäss wurde denn auch festgestellt, dass das erste Studienjahr vor-
nehmlich den Grundwissenschaften, das zweite dagegen den Fach-
wissenschaften gewidmet sein solle. Eine aus pädagogischen Rück-
sichten zu rechtfertigende Ausnahme liess man nur fĂĽr eine einleitende
Vorlesung ĂĽber die allgemeinen Grundlagen und die wirtschaftliche
Stellung des landwirtschaftlichen Gewerbes zu, da man es zweck-
mässig fand, dass dem Vorstand der Schule, welchem dieser Lehr-
gegenstand zugedacht war, Gelegenheit gegeben werde, mit den
Studirenden des Faches schon vom Tage ihres Eintrittes in die An-
stalt in nähere persönliche Beziehungen zu treten. Diese Anordnung
hat sich in der Folge bewährt.
Unter den Grundwissenschaften kam zunächst die Mathematik
in Frage. Sowohl in WĂĽrdigung der Bedeutung dieser Disciplin als
formales Bildungsmittel, wie in Rücksicht auf die Förderung der
Studien in Naturwissenschaften und namentlich in Physik, sodann aber
auch auf die unmittelbar praktischen Zwecke des Unterrichtes im
Feldmessen und Nivelliren und selbst in der Betriebslehre glaubte
man der Mathematik unbedingt eine Vertretung im Normal -Lehrplane
einräumen zu sollen. Zu diesem Behufe wurde eine für die land- und
forstwirtschaftliche Schule gemeinsame Vorlesung ĂĽber dieses Fach
projectirt und eingefĂĽhrt. Nachdem dieselbe mehrere Jahre gegeben
war, nahm man wieder von ihr Abstand, um sie ganz fallen zu lassen.
Es geschah dies wesentlich aus dem Grunde, weil man fand, dass es
schwer hielt, ein fĂĽr alle Studirenden beider Abtheilungen gleich-
geeignetes und ergiebiges Pensum aus dieser Disciplin herauszuschneiden
und den gegebenen Bedürfnissen gemäss zu behandeln, und weil sich
bald ergab, dass sich die Studienverpflichtungen der Landwirthe in
der von vorneherein eng bemessenen Dauer des Cursus in einem
Grade häuften, welcher eine besonders eingehende Pflege der mathe-
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matischen Fächer nicht mehr gestattete. Darnach wurde es den-
jenigen Studirenden der Landwirtschaft, welche bei ihrem Eintritte
in mathematischer Richtung nicht genĂĽgend vorgebildet waren, anheim-
gestellt, die etwa vorhandenen LĂĽcken durch Benutzung des betreffenden
Unterrichtes an dem Vorcurs und, nachdem dieser aufgehoben worden
war, an der Freifächer-Abtheilung des Polytechnikums, oder durch
private NachhĂĽlfe auszufĂĽllen. Seitdem ist der mathematische Unter-
richt aus dem Lehrplane der landwirtschaftlichen Schule vollends
ausgeschieden worden, also das gleiche Verhältniss ein getreten, welches
damals an der chemisch-technischen Schule bestand und heute noch
an der pharmaceutischen Section derselben besteht.
Das hier erwähnte Verhältniss legt übrigens den Gedanken nahe,
dass unsere Ackerbauschulen, nachdem ihnen die landwirtschaftliche
Abteilung des Polytechnikums schon frĂĽhzeitig in liberalster Weise
entgegengekommen ist, und nachdem so manche der von ihnen vor-
gebildeten jungen Landwirte sich durch den Besuch unserer Anstalt
die Wege zur Erlangung einer angesehenen Lebensstellung gebahnt
haben, denn doch wohlthun wĂĽrden, kĂĽnftighin im Interesse derjenigen
ihrer Angehörigen, welche an das Polytechnikum übertreten wollen,
und sei es auch nur durch besondere, fĂĽr diese berechnete und ver-
bindliche Curse, den Unterricht in Mathematik und Physik eingehender
zu pflegen, und somit zu erwirken, dass denselben das Studium an
unserer Hochschule von vorneherein nicht allzusehr erschwert werde.
Wir sind dessen gewiss, dass diese jungen Männer es für immer
dankend anerkennen werden, wenn die Ackerbauschulen sich darauf
einrichten wollten, ihnen in solcher Weise in der ErfĂĽllung ihrer
Studienaufgabe förderlich zu sein.
Ein zweites und sehr hervorragendes Glied in der Reihe der Grund-
disciplinen bilden die Naturwissenschaften . Was diese fĂĽr das land-
wirtschaftliche Studium zu bedeuten haben, soll hier nicht im Einzelnen
dargelegt werden. Die ganze Production sl ehre ruht auf ihnen, und
durch diese schöpft mittelbar auch die Betriebslehre aus ihnen. Von
allen Gewerbewissenschaften ist die Land Wirtschaftswissenschaft die-
jenige, welche in ihrer naturgesetzlichen Begründung die grösste Viel-
seitigkeit beansprucht. Alle Naturerscheinungen, welche die grossen
Processe des Kreislaufs der Stoffe und Kräfte zwischen der Atmos-
phäre , dem Boden , der Pflanzen- und der Thierwelt umfassen, und
die Beziehungen derselben zu den Bildungsvorgängen in den land-
wirtschaftlichen Culturpflanzen und Haustieren gehören in den
Bereich ihrer Lehre und Forschung. Es giebt daher auch kaum eine
Wissenschaft, welche so sehr darauf angewiesen ist, die Erscheinungen
der natürlichen Welt in ihrem grossen Zusammenhänge zu betrachten,
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wie diejenige der Landwirthschaft. Ein solches ausgreifendes Studium
ist derart geeignet, den Blick in das Walten der Natur zu erweitern
und den Trieb zu fortschreitender Erkenntniss zu entwickeln, dass
man sich, selbst wenn die Land Wirtschaftswissenschaft ihrem Wesen
nach nur auf Specialrichtungen aufzubauen hätte, dennoch aufgefordert
fĂĽhlen mĂĽsste, in dem Studium derselben den verschiedensten Zweigen
der Naturwissenschaften eine angemessene Vertretung einzuräumen.
Den (S. 51 ff.) zur Darstellung gebrachten Grundsätzen gemäss
mussten von den naturwissenschaftlichen Disciplinen in den Lehrplan
aufgenommen werden:
1. Unorgafiische und organische Chemie .
2. Physik.
3. Klimatologie.
4. Mineralogie , Petrographie und Geologie.
5. Allgemeine Botanik (Morphologie, Anatomie, Entwicklungs-
geschichte.) — Pflanzen Physiologie. — Pflanzenpathologie.
— Specielle Botanik.
6. Allgemeine Zoologie — Morphologie. Entwicklungsgeschichte.
Systematik. —
7. Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere.
8. Agriculturchemie — d. i. eine zusammenfassende Darstellung
der Naturgesetze der Pflanzen- und der Thierernährung.
Für die meisten dieser Fächer wurden auch besondere wissen-
schaftliche Uebungen vorgesehen. Hierher gehören vor Allem die
Uebungen in Mikroskopie , welche mit dem Unterricht in allgemeiner
Botanik verbunden sind und an diesen anschliessen , sodann das
zoologische Praktikum im Zusammenhänge mit dem Unterrichte in all-
gemeiner Zoologie, und die praktischen Arbeiten im chemischen
Ijiboratorium. Unter diese Rubrik fallen auch die botanischen , zoolo-
gischen und geologischen Excursionen, von welchen übrigens an späterer
Stelle noch näher die Rede sein wird. —
Schon in den ersten Berathungen ĂĽber den Antheil der Natur-
wissenschaften an dem Lehrplan fĂĽr die landwirthschaftliche Schule
tauchte die ungemein wichtige Frage auf, ob und in wie weit die Studi-
renden hinsichtlich dieser Fächer auf die am Polytechnikum bereits
bestehenden, allgemein gehaltenen Vorlesungen angewiesen, oder ob
fĂĽr sie in RĂĽcksicht auf die BedĂĽrfnisse ihres Berufes Special- Vor-
lesungen eingerichtet werden sollen.
Aus der vorausgesandten Darstellung geht hervor, dass dem
naturwissenschaftlichen Gebiete, welches zum Aufbau der landwirt-
schaftlichen Productionslehre herangezogen werden muss, eine grössere
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Zahl von selbstständigen Wissenschaften angehört. Es ist aber ganz
und gar in den Verhältnissen begründet, dass die Vertreter der ver-
schiedenen naturwissenschaftlichen Disciplinen, wenn sie in das Gebiet
der Landwirtschaft einschlagende Erscheinungen berĂĽcksichtigen,
hierbei doch immer nur diejenige Seite derselben in’s Auge fassen,
welche mit der sie beschäftigenden Special-Aufgabe in Beziehung
steht. Daraus ist wiederum ersichtlich, dass die Erkenntniss des
Zusammenhanges der in der Landwirtschaft hervortretenden natĂĽr-
lichen Thatsachen und Vorgänge absolut nicht durch eine einzige der
beteiligten reinen Wissenschaften, sondern nur durch die Gesammt-
heit derselben vermittelt werden kann. Nun lehren die Erfahrungen
unserer Zeit, dass gerade die Naturwissenschaften mit HĂĽlfe der er-
staunlichen Fortschritte ihrer Methoden der Beobachtung und Unter-
suchung den Einblick in die Erscheinungen der realen Welt derart
zu erweitern und zu vertiefen vermocht haben, dass eine alle ihre
Gebiete umfassende Behandlung durch den Einzelnen schon längst
unmöglich geworden ist, die Beherrschung eines jeden besonderen
Zweiges derselben eine ganze Kraft erfordert, und dass die Entwick-
lung immer mehr zur Specialisirung und zur Arbeitstheilung hindrängt.
Bei diesem Stande der Dinge kann ernstlich gar nicht mehr davon
die Rede sein, dass die Studirenden der Landwirtschaft alle die
naturwissenschaftlichen Disciplinen, aus welchen die landwirtschaftliche
Productionslehre schöpft, als reine Wissenschaften in ihrem ganzen
Umfange zu pflegen haben. Darnach ist es ohne Weiteres einleuch-
tend, dass dem Landwirt der fĂĽr ihn wichtige und notwendige
naturwissenschaftliche Unterricht nicht anders, als in einer gewissen
Beschränkung des Stoffs erteilt werden kann.
In dieser Hinsicht begegnet man allerdings noch vielfach der
Vorstellung, dass die Lehrbehandlung einer Disciplin mit der Ein-
schränkung des Stoffinhaltes derselben an Wissenschaftlichkeit ein-
büsse. Eine solche Anschauung beruht jedoch auf einem Missverständ-
nisse des Wesens der Wissenschaft. Dieses liegt nämlich durchaus
nicht in der Summe der Einzelnheiten, in der FĂĽlle des Stoffs, sondern
in der Art, wie dieser zur Darstellung gebracht wird. Die Aufgabe
des höheren Unterrichtes besteht doch immer in der Anleitung der
Studirenden zu selbstständigem Denken in dem sie beschäftigenden
Wissensgebiete, und das Kriterium fĂĽr die ErfĂĽllung seiner Aufgabe,
d. i. fĂĽr seine wissenschaftliche Stufe liegt in dem systematischen
Aufbau und in der methodischen Verarbeitung seines Inhaltes. Das
hat aber mit dem Stoffumfang, so lange sich derselbe ĂĽberhaupt auf
diejenigen Einzelnheiten erstreckt , welche eine zusammenhängende
Darstellung der leitenden Wahrheiten ermöglichen, nichts zu thun.
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Da aber nun die wissenschaftliche Behandlung einer jeden Disciplin
doch ein gewisses Minimum des Stoffumfanges zur Grundlage haben
muss, so wird es auch darauf ankommen, und das ist eine weitere
Forderung, dass sie denselben ĂĽber diese Grenze hinaus mit RĂĽcksichts-
nahme auf die Dauerzeit des Studiums bemesse, welche man von
den Studirenden der Landwirthschaft billigerweise beanspruchen darf.
Die Triftigkeit aller dieser Betrachtungen wird ĂĽbrigens auch durch
die Erfahrungen im Grossen bestätigt. Denn es giebt in der That
ĂĽberhaupt kein auf mehrseitigen wissenschaftlichen Grundlagen beru-
hendes Fachstudium, weder an den Universitäten, noch an den poly-
technischen Schulen, in dessen Einrichtungen man nicht den gleichen
Grundsätzen Rechnung trüge.
Eine andere Frage ist aber die, ob es nicht, wiederum unbeschadet
des Zweckes, thunlich sei, die naturwissenschaftlichen Disciplinen, statt
nur im universellen Gesichtspunkte und nur im Dienste der Wissens-
Erweiterung ĂĽberhaupt, mit RĂĽcksicht auf ihre Beziehungen zu einer
bestimmten Berufsrichtung, in unserem Falle zur Landwirthschaft, also
mit einer hierauf abzielendenAuswahl des Stoffes zu behandeln.
Versteht man unter einer solchen Anpassung einen Lehrgang,
welcher den naturwissenschaftlichen Unterricht in der Weise auf die
Bedürfnisse des Faches zuschneidet, dass derselbe den Zuhörern nur
das bietet, was so zu sagen für den »Hausgebrauch« nöthig ist, also
unmittelbaren Vortheil gewährt, dann müsste freilich der Gedanke von
vorneherein rundweg abgewiesen werden. Eine derartige Lehrpraxis,
welche beispielsweise an eine landwirtschaftliche Chemie, eine land-
wirtschaftliche Physik etc. etc. erinnern wĂĽrde, fĂĽhrt auf dem gera-
desten Wege zur Abrichtung. Gleichwohl kĂĽndigt sich in der gestellten
Frage doch eine unter Umständen wohl verwertbare Seite des Gegen-
standes an.
Freilich muss jeder höhere naturwissenschaftliche Unterricht,
wenn er seiner Aufgabe treu bleiben will, in der Auswahl und Ab-
grenzung des Lehrstoffs sich grundsätzlich nach der Bedeutung des-
selben für die Förderung des Verständnisses richten und vor Allem
diejenigen Thatsachen und Processe in’s Auge fassen, deren Erörterung
am sichersten zur Erkenntniss des inneren Zusammenhanges aller
einschlagenden Erscheinungen und der Gesetzmässigkeit derselben
hinführt. Das schliesst aber die Möglichkeit nicht aus, ohne irgend-
welche Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Methode des Unter-
richtes, in der VorfĂĽhrung des Stoffes gelegentlich oder mehr oder
weniger planmässig auf die Anforderungen des Lebens Bezug und
RĂĽcksicht zu nehmen und somit auch zugleich beruflichen Zwecken
wenigstens indirect dienstbar zu sein. Wird dabei an den leitenden
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Grundprincipien festgehalten, so braucht der Unterricht durchaus
nicht eine ausgeprägt fach gewerbliche Richtung zu verfolgen. Jene
Auffassung und Behandlung desselben wĂĽrde aber zweifellos dazu
beitragen, dass die Fälle sich mehr vereinzeln, in welchen solche
Gebiete des Lehrstoffs, welche an sich fĂĽr die berufliche Aufgabe
ganz bedeutungslos sind, eine mehr als nöthige Bearbeitung erfahren,
während die hierfür besonders wichtigen Partieen gänzlich übersehen
oder vernachlässigt werden. Jedenfalls steht es ausser Frage, dass
eine Variation des Unterrichtes im Sinne der BerĂĽcksichtigung seiner
praktischen Beziehungen sehr dazu angethan ist, das Interesse der
Studirenden fĂĽr denselben rege zu halten. Indem sie anknĂĽpft an
das Leben, fördert die Wissenschaft ihre Machtstellung und übernimmt
sie eine hohe Mission, und es thut ihrem bildenden EinflĂĽsse absolut
keinen Eintrag, wenn sie in der ErfĂĽllung derselben nur nicht ablenkt
von dem unerlässlichen Grundsätze systematischen Aufbau’s und
methodischen Verfahrens der Stoff behandlung.
Und nun die Thatsachen in der Entwicklung des höheren tech-
nischen Unterrichtes. Die Organisation der polytechnischen Schulen
mit ihren verschiedenen Abtheilungen bringt in offenbarer Weise das
Princip zum Ausdruck , die Wissenschaften dem Leben dadurch
dienstbar zu machen, dass man sie mit den Anforderungen der ein-
zelnen Berufsrichtungen in nähere Beziehung bringt und denselben
anpasst. An dem Polytechnikum in Zürich wird höhere Mathematik
speciell fĂĽr die BedĂĽrfnisse der Architecten, der Chemiker und der
Forstwirthe gelehrt, giebt man den Studirenden der mechanisch-tech-
nischen Schule eine besondere praktische Geometrie und eine besondere
Chemie, den Chemikern eine besondere Maschinenlehre, den Architecten
wiederum eine besondere Ingenieurkunde u. a. m. Und sicherlich
würden derartige Anordnungen noch häufiger Vorkommen, wenn nicht
die finanziellen Rücksichten gewisse Grenzen zögen.
Man hat dem System weitergehender Spaltung des Unterrichtes
nach den beruflichen Zwecken gelegentlich den Vorwurf gemacht, dass
dasselbe der Idee der Zusammenfassung allen höheren technischen
Unterrichtes zu sehr widerstreite, die einzelnen Glieder der technischen
Hochschule in einer engeren particularistischen Stellung ihres Faches
festhalte, und der Verallgemeinerung des wissenschaftlichen Lebens
entgegenwirke. Das ist nur in sehr beschränktem Sinne richtig. Denn
der Schwerpunkt der wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Be-
rufsrichtungen an der grossen Anstalt, das eigentliche commercium
literarum, liegt gar nicht in den Wissenschaften des Faches, sondern
in den Wissenschaften, welche der allgemeinen Bildung dienen, den-
jenigen der philosophischen und staatswirthschaftlichen, der Freifächer-
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Abtheilung, und sodann in den reichen wissenschaftlichen HĂĽlfsmitteln
des Polytechnikums und in dem wissenschaftlichen Verkehr zwischen
den Vertretern der verschiedenen Lehr- und Forschungsgebiete.
In den hier vorgefĂĽhrten Gesichtspunkten musste denn auch die
Frage der Organisation des naturwissenschaftlichen Unterrichtes an
der landwirtschaftlichen Schule gegenĂĽber den bestehenden Einrich-
tungen am Polytechnikum aufgefasst und behandelt werden. Das
Endergebniss war, dass die Studirenden der neuen Anstalt gemeinsam
mit denjenigen mehrerer anderer Abtheilungen den Unterricht geniessen
sollten in: Unorganischer Chemie, Experimentalphysik, Petrographie,
Geologie, allgemeiner Botanik, Pflanzen-Physiologie und -Pathologie.
Diese Anordnung grĂĽndete sich auf die Zuversicht, dass in den betreffen-
den Vorlesungen den jungen Landwirten der ihnen notwendige Un-
terricht in einer ihren BedĂĽrfnissen angemessenen Begrenzung des Stoffes
und, wenigstens in einigen der Fächer, auch unter einer gewissen Berück-
sichtigung der Beziehungen desselben zu den Erscheinungen in der Land-
wirtschaft geboten werde. Dagegen erachtete man es auf Grund
der vorgeführten Erwägungen für zweckmässig , von vorneherein
einige besondere Vorlesungen teils fĂĽr die Studirenden der Land-
und Forstwirtschaft gemeinsam, teils nur fĂĽr diejenigen der Land-
wirtschaft einzurichten. Zu denselben gehören : Die organische Chemie,
die Klimatologie, die specielle Botanik, die Zoologie, die Anatomie
und Physiologie der Haussäugethiere und die Agriculturchemie.
An diesen Dispositionen wurde regelmässig und unabhängig von
inzwischen eingetretenen Veränderungen im Lehrpersonal festgehalten
bis auf den heutigen Tag. Die einzige Ausnahme, zu welcher man
sich nach reiflicher Prüfung der Verhältnisse entschloss, bestand darin,
dass man im Jahre 1892 fĂĽr die Studirenden der land- und forstwirt-
schaftlichen Schule, an Stelle der Vorlesung ĂĽber unorganische Chemie,
welche sie bis dahin gemeinsam mit denjenigen der chemisch-tech-
nischen und der Lehramtscandidaten- Abteilung gehört hatten, ein
besonderes 4-stĂĽndiges Colleg ĂĽber unorganische Chemie mit etwas
reducirtem Programme einfĂĽhrte. Dasselbe wurde dem gleichen Docen-
ten, welcher ĂĽber organische und Agriculturchemie und landwirt-
schaftlich-chemische Technologie zu lehren und das agriculturchemische
Laboratorium zu leiten hatte, ĂĽbertragen.
Allerdings erfuhr der naturwissenschaftliche Unterricht inzwischen
auch nach verschiedenen Richtungen noch eine Erweiterung durch
Einschaltung von Vorlesungen ĂĽber einzelne in die Landwirthschafts-
lehre hineinragende Specialgebiete. Dieselben wurden teils von an-
gestellten Professoren, teils von Privatdocenten gegeben, gingen im
Uebrigen aber neben denjenigen des Normal-Studienplanes einher.
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Am SchlĂĽsse des eben zurĂĽckgelegten ersten Abschnittes ihrer
Thätigkeit lenkte die landwirthschaftliche Schule ihre Aufmerksamkeit
auf ein neues, bis dahin von ihr noch nicht in der Anwendungsrichtung
gepflegtes naturwissenschaftliches Gebiet, die Bakteriologie . Veranlasst
wurde sie hierzu durch die Erfahrung, dass der Aufschwung, welchen
dieser junge, inzwischen zu einer selbstständigen Disciplin gediehene
Forschungszweig genommen, sich ausser in dem Bereiche der Medicin
auch in demjenigen der Landwirtschaft und der landwirthschaftlich-
technischen Gewerbe geltend macht. Um die BedĂĽrfnisse des land-
wirtschaftlichen Studiums nach dieser Richtung zu befriedigen , be-
schloss der Schweizer. Schulrath auf Anregung der Docenten der
landwirtschaftlichen Schule, an dieser einen bakteriologischen Cursus
einzurichten und hierfĂĽr eine besondere Lehrkraft zu berufen. Nach
dem bereits entworfenen und genehmigten Special-Programm ist fĂĽr
den Unterricht in Bakteriologie eine zweistĂĽndige Vorlesung (je 1
Stunde im 3. und 4. Semester) nebst den erforderlichen Uebungen
vorgesehen.
Unter den Grundwissenschaften der Landwirtschaft haben schliess-
lich auch die Rcchtslehrc und die Wirthschaftswissenschaften in dem
Normal-Studienplane Aufnahme gefunden. Die Rcchtslehre trat schon
frühzeitig unter den verbindlichen Fächern an den eigentlich tech-
nischen Abteilungen der polytechnischen Schule auf. Es lag daher
auch sehr nahe, die Studirenden der Landwirtschaft, fĂĽr welche der
Unterricht in der gleichen Disciplin mindestens ebenso notwendig
erachtet wurde, wie fĂĽr diejenigen der ĂĽbrigen Fachschulen, an der
gemeinsamen Vorlesung ĂĽber dieselbe participiren zu lassen. Diese
Einrichtung ist seither unverändert beibehalten worden.
Wesentlich anders lag das Verhältniss bei den Wirthschaftswissen-
schaften. Obwohl diese an der Freifächer- Abteilung regelmässig
vertreten waren , hatte zur Zeit der Eröffnung der landwirtschaft-
lichen Schule noch keine Fach- Abteilung des Polytechnikums sich zu
der Ansicht bekannt, dass die ökonomischen Disciplinen ebenso wohl
Anspruch auf EinfĂĽhrung in ihren Normal-Studienplan und daher auf
das Obligatorium haben , wie die Grund- und Hauptwissenschaften
der Technik. Ueber die Notwendigkeit einer grĂĽndlichen Schulung
der angehenden Landwirte auch nach jener Richtung hin haben
wir uns an früherer Stelle (S. 51 u. 55) des Näheren ausgesprochen.
Verfasser hat den Standpunkt, zu welchen ihn die dort nieder gelegten
Anschauungen und Grundsätze geführt haben, vom Tage des Antritts
seiner Lehramtsstellung in ZĂĽrich und speciell in der vorberathenden
Commission mit allem Nachdruck vertreten, und demgemäss die Gleich-
stellung der Wirthschaftswissenschaften mit den Naturwissenschaften
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in dem Studienplane der landwirtschaftlichen Schule, und eventuell,
wenn jene freigegeben werden sollen, das gleiche Verhältniss für diese
des Bestimmtesten verlangt. Die Bedenken, welche damals der Ver-
treter der Forstschule hiergegen äusserte, liess dieser schliesslich fallen,
und so geschah es denn, dass der Präsident des Schulrathes auch in
dieser Frage den Vorschlägen der Commission zustimmte. Die land-
wirtschaftliche Schule stand mit dieser ihrer Einrichtung in jenen
Tagen » allein auf weiter Flur «. Nach und nach folgte aber auch die
Forstschule, und nach wenigen Jahren hatte auch sie sich ganz und
gar die Anordnungen zu eigen gemacht, welche die landwirtschaft-
liche Schule zuerst getroffen hatte. Thatsache ist aber, dass bis jetzt
nur diese beiden Fachschulen auf die Aufnahme der Wirtschafts-
wissenschaften im Sinne eines Bestandteiles ihrer Normal-Lehrpläne
bezw. der Hör- Verpflichtung eingegangen sind.
Schon mehrfach ist Verfasser der Einwendung gegen die von
der landwirtschaftlichen Schule eingefĂĽhrte Einrichtung begegnet, dass
die Studirenden für die Nationalökonomie dann, wenn sie dieselbe,
wie es unser Studienplan ausdrĂĽcklich verlangt, schon in den ersten
Semestern hören sollen, kaum genügend vorgebildet seien und darum
auch nicht den nötigen Studienerfolg erzielen. Richtig ist an dieser
Anschauung nur so viel, dass die meisten jungen Landwirte vor
ihrem Eintritte in die höhere Lehranstalt noch keine Gelegenheit
haben, sich mit Fragen des Wirtschaftslebens näher zu beschäftigen,
und dass somit die Gedankenrichtung derselben diesem Gebiete noch
gänzlich ferne steht, ebenso, dass der Studirende erst mit fortschrei-
tender Durchbildung an der Befähigung gewinnt, den Inhalt der
Wirthschaftsdisciplinen grĂĽndlich zu erfassen. Daraus aber den Schluss
zu ziehen, dass die neu eintretenden jungen Fachmänner überhaupt
nicht in der Lage seien, das Studium in diesen Fächern mit Er-
folg zu betreiben, ist durchaus unrichtig. HierĂĽber belehrt schon die
Erfahrung im Grossen, da ja das gleiche Verhältniss, welches hier
beanstandet wird, sich in dem Studium aller Hochschulfächer, für
welche die Mittelschule nicht unmittelbar vorbereiten konnte, wieder-
holt , und man ĂĽberall beobachten kann , dass das Studienergebniss
nicht von einer speciellen Vorschulung fĂĽr die einzelne Wissenschaft,
sondern von der allgemein geistigen Reife, von der Entwicklung des
Denkvermögens der Zuhörer abhängt. Und wenn die Studirenden
der Wirtschaftswissenschaften auf Grund dessen nur gewinnen an
Klarheit der Begriffe und des Urtheils in denselben, so ist es keinem
Zweifel unterwarfen, dass sie auch ebenmässig im Leben fortschreiten
in der Erkenntniss der wirtschaftlichen und socialen Aufgaben ihrer
Zeit. Unsere landwirtschaftliche Schule kann ĂĽbrigens den directen
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Beweis fĂĽr die Richtigkeit ihrer Anordnungen auch hinsichtlich der
ökonomischen Fächer führen. Sie ist nämlich, gestützt auf das
Urtheil des derzeitigen Docenten der Wirthschaftswissenschaften in
der Lage, bestätigen zu können, dass die jungen Landwirthe dem
Studium dieser Disciplinen sowohl Interesse wie Verständniss entgegen-
brachten, und die Semestral-Zeugnisse wie die Ergebnisse der Diplom-
prĂĽfungen lassen keinen Zweifel darĂĽber, dass die Durchschnittslei-
stungen der Studirenden der Landwirtschaft in den Wirthschafts-
wissenschaften gegen diejenigen in den Naturwissenschaften durchaus
nicht zurückstehen. Und beweiskräftig für das Verhältniss dürfte ins-
besondere auch die Thatsache sein, dass unter den 8 jungen Land-
wirten, welche sich nach Absolvirung ihrer Studien an unserer
Schule an inländischen und deutschen Universitäten den Doctorgrad
erwarben, ihrer 3 sind, welche Themata nationalökonomischen Inhaltes
zum Gegenstände ihrer Dissertation gemacht haben.
Werfen wir nun auch noch einen Blick auf die Fachwissen-
schaften in dem Lehrplane der landwirtschaftlichen Schule.
Der an früherer Stelle (S. 51) vorgeführten Uebersicht gemäss
musste es sich in dieser Gruppe von Lehr gegen ständen um eine an-
gemessene Vertretung einerseits der speciellen Landwirthschafts- (Pro-
ductions-), und andererseits der allgemeinen Landwirtschafts- (Betriebs-)
Lehre handeln.
Die erstere umfasst die Lehren von der Pflanzen-, der Thier- und
der gewerblich-technischen Production. In Bezug auf sie wurde an
unserer Anstalt in allen Richtungen ausreichend gesorgt.
In der Pflanzen baulehre besteht die in der Natur des Lehrstoffs
begründete, durchaus zweckmässige Einrichtung, dass der Behandlung
der Specialien, zu welchen unter unseren Verhältnissen auch der Obst-
und Weinbau gehören, ein allgemeiner Theil, welcher die Bodenkunde,
die Lehre von der Ent- und Bewässerung, der Beackerung und Dün-
gung umfasst, vorausgesandt wird. Der Vorlesungs-Unterricht in diesen
Fächern findet eine überaus wichtige Ergänzung durch die sog. agro-
nomischen Uebungen, welche planmässig, also auch an je bestimmten
Wochenstunden, abgehalten werden, sich auf die Untersuchung der
Bodenarten und Bodenproducte , insbesondere auch der Sämereien,
darunter vornehmlich der Klee- und Grassamen, auf die Beurtheilung
des Pflanzenbestandes der Natur- und Kunstwiesen u. a. m. erstrecken
und je nach der Art der vorliegenden Aufgabe in den Laboratorien
oder im Freien stattfinden.
Analog liegt das Verhältniss in der Thicrproductio7islehre. Die-
selbe zerfällt ebenfalls in einen allgemeinen und in einen speciellen
Theil, welch' letzterer sich wiederum in die Lehren von der Zucht der
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einzelnen landwirthchaftlichen Hausthierarten spaltet. Auch fĂĽr dieses
Gebiet wurden besondere Uebungen eingefĂĽhrt, so z. B. in der Unter-
suchung der Milch, des Wollhaares, in der Beurtheilung der Körper-
beschaffenheit der Thiere, nebst der Handhabung des Messungs- und
Punktirverfahrens.
Ein der Thierproductionslehre angehörendes unentbehrliches Fach
bildet ferner die Lehre von der Gesundheitspflege der Hausthiere.
Demselben wurde aber auch ein specieller Unterricht ĂĽber Krankheiten
der Hausthiere, insbesondere in Seuchenkunde, sodann ĂĽber Geburts-
hülfe und Hufbeschlag an geschlossen. Es ist selbstverständlich, dass
es sich mit der EinfĂĽhrung dieser letzteren Disciplinen nicht darum
handeln konnte, den Landwirthen ein irgendwie eingehenderes Studium
in den Veterinairwissenschaften anzusinnen. Wohl aber rechtfertigte
sich die Aufnahme derselben aus dem Grunde, weil der Landwirth doch
die Aufgabe hat, eintretende Erkrankungserscheinungen an seinen
Hausthieren genau zu beobachten und daher vorkommenden Falles
zu beurtheilen , ob die thierärztliche Hülfe anzurufen ist , eventuell,
wenn Gefahr im VerzĂĽge und es sich um einfache und leicht an-
wendbare Massregeln handelt, auch selbst einzugreifen — sodann aber
namentlich auch aus dem Grunde, weil es zu dem Pflichtenkreise des
unterrichteten Landwirths gehört, die Behörden in der Anwendung
der seuchenpolizeilichen Vorschriften zu unterstĂĽtzen, eine wirksame
und zweckbewusste BeihĂĽlfe dieser Art aber nur von Demjenigen
erwartet werden kann, welcher das Wesen der Seuchen und daher
auch die Bedeutung der gegen sie zu ergreifenden Massnahmen kennt.
In der Lehre von den landwirthsc häßlich- technischen Gewerben
mussten vor Allem diejenigen Betriebszweige berĂĽcksichtigt werden,
welche fĂĽr die Landwirthschaft unserer Zone eine hervortretende
Wichtigkeit beanspruchen. Das sind: Die Brennerei, die Zucker-
fabrication und — in besonderer Bedachtnahme auf die Verhältnisse
der Schweiz — vornehmlich das Molkereiwesen.
Hinsichtlich der Milchwirthschaft hat sich die landwirtschaft-
liche Schule schon frĂĽhzeitig bemĂĽht, eine Einrichtung zu treffen,
welche es ihr ermöglicht, angehenden Molkereitechnikern eine gründ-
liche wissenschaftliche Ausbildung zu verschaffen, und zu diesem Be-
hufe einen besonderen Cursus fĂĽr das Studium dieses Gewerbes in
den Rahmen ihres Lehrplanes einzufĂĽhren. Nachdem Verfasser diesem
Gedanken bereits im Jahre 1882 in dem von ihm an die Bundesbe-
hörde erstatteten Enquete- Berichte über Massregeln zur Förderung
der Landwirthschaft (S. 145), freilich ohne damals einen directen Er-
folg zu erzielen, näher getreten war, wurde bald darauf der Conferenz
der landwirthschaftlichen Schule Anlass gegeben, sich mit dem glei-
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chen Gegenstände zu befassen. Es geschah dies in Erledigung eines
Auftrages des Schweizer. Schulrathes, welcher von ihr ein Gutachten
ĂĽber die in Folge einer von Nationalrath Baidinger in der Winter-
session 1881/82 der Bundesversammlung gestellten Motion in Fluss
gebrachte Frage verlangte, »ob und wie die landwirthschaftliche
Schule der vaterländischen Landwirtschaft nutzbarer gemacht werden
könne«. Die Conferenz beantragte in ihrem Berichte vom 7. Februar
1883 u. a. die eingehendere BerĂĽcksichtigung der Milch- und Alp-
wirthschaft in dem Lehrplan der Schule und die Creirung einer be-
sonderen Professur fĂĽr die betreffenden Fachdisciplinen, Dieser Vor-
schlag fand aber nicht die Zustimmung der Behörde. Ende der 80er
Jahre wurden erneute Anläufe in jener Richtung genommen, und als
dann der Docent fĂĽr landwirthschaftliche Maschinenkunde, Professor
H. Fritz , sich dazu entschloss, eine besondere Vorlesung über »die mecha-
nischen Hülfsmittel der Milchwirthschaft« zu geben , war es möglich
geworden, den Plan zu verwirklichen. In der That fanden sich denn auch
mehrere Studirende ein, welche sich wesentlich im Molkereiwesen auszu-
bilden suchten und schliesslich auch ihren Zweck an unserer Anstalt er-
reichten. Nach dem leider allzu frĂĽh erfolgten Hinschiede des Professor
Fritz trat wiederum ein Stillstand in der Entwicklung dieser Institution ein.
Doch hat seither das Verhältniss sich abermals geändert. In allerjüngster
Zeit ist nämlich eine äusserst günstige Wendung erfolgt, durch welche
die Einrichtung zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden und Dauer
verheissenden Abschluss gedieh. Die Anstalt hat inzwischen fĂĽr
Molkereitechnik und fĂĽr milchwirthschaftliche Betriebslehre je einen
besonderen Docenten gewonnen, und durch die bereits erfolgte Be-
rufung eines Bakteriologen ist es gelungen, eine je länger je mehr
empfundene LĂĽcke im Lehrplane in einer Weise auszufĂĽllen , welche
auch dem Studium der Milchwirthschaft in hohem Grade zu Statten
kommt. Da nun der Unterricht in allgemeiner und in Agricultur-Chemie,
einschliesslich der Uebungen im agriculturchemischen Laboratorium,
an unserer Schule eine das BedĂĽrfnis: vollauf befriedigende Vertretung
hat, an derselben auch speciell ĂĽber die Chemie der Milch, sodann
über Futterbau und Thierproduction und andere einschlagende Fächer
auf breiter Grundlage gelehrt wird, so ist thatsächlich auch an ihr
ein vollständiges Institut für die wissenschaftliche Ausbildung von
Molkereitechnikern geschaffen worden. Die Wirksamkeit desselben
beginnt mit dem Schuljahre 1896/97.
Dass die landwirthschaftliche Schule eine Vorlesung ĂĽber land-
wirthschaftliche Maschinen und Geräthe einführte , rechtfertigt sich
durch ein ausgesprochenes BedĂĽrfniss. Die Einrichtung bezweckt be-
greiflich nicht die Heranbildung von Technikern dieser Branche, wohl
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aber die durchaus notwendige Schulung der Landwirthe in derselben
so weit, dass sie auf Grund der in Betracht kommenden Principien
der Mechanik die Construction, die AusfĂĽhrung und die Wirkungsweise
der in der Landwirtschaft gebräuchlichen Apparate und Werkzeuge
kennen lernen und in den Stand gesetzt werden, die Anforderungen
ihres Gewerbes an die specielle Technik richtig zu formuliren.
Eine diesem Unterrichte entsprechende Einrichtung wurde s. Z.
ferner fĂĽr das la n dwirthschaftlich c Bauwesen getroffen. Dieselbe trat
auch in’s Leben, musste aber schon Anfangs der 80er Jahre wieder
aufgegeben werden, weil der betreffende Docent aus GrĂĽnden der
Dienstüberhäufung von der Aufgabe zurücktrat, und inzwischen eine
fĂĽr diese geeignete und geneigte Kraft nicht zu gewinnen war. Es
ist aber Aussicht vorhanden , dass die schon von der Eröffnung der
Schule an in’s Auge gefasste Vorlesung in nicht ferner Zeit wieder
aufgenommen werde.
Ausser den hier genannten, der speciellen Landwirthschaftslehre
angehörenden Fächern fanden auch noch einige, zum Theil für die
Landwirthe besonders eingerichtete Vorlesungen und Uebungen Auf-
nahme in den Lehrplan, welche zwar als facultativ bezeichnet, aber
schon in der Art der AuffĂĽhrung im Jahresprogramme der Studiren-
den besonders empfohlen wurden. Dazu gehörten: Feldmessen und
Nivelliren , Planzeichnen , Forstwirtschaft fĂĽr Landwirthe und Alp -
wirthschaft .
In dem oben erwähnten Gutachten des Lehrercollegiums hatte
dieses in Zustimmung zu den AusfĂĽhrungen des Verfassers in dessen
ebenfalls bereits citirtem Enquete-Bericht (S. 153) die Errichtung einer
Culhiringenieur-Sclmle am Polytechnikum beantragt. Dieser Vorschlag
hat bei den eidgen. Behörden eine günstige Aufnahme gefunden, und ist
derselbe auch alsbald verwirklicht worden, so zwar, dass diese An-
stalt bereits im Jahre 1888 eröffnet werden konnte. Dieselbe steht
in mehrfacher Hinsicht mit der landwirtschaftlichen Schule in Contact,
in so fern von dort aus durch einen Fachdocenten wenigstens der
Unterricht im Feldmessen und Nivelliren an der landwirtschaft-
lichen Schule ĂĽbernommen werden konnte, und die Culturtechniker
Gelegenheit haben, auch Vorlesungen an der landwirtschaftlichen
Schule zu hören. Im Uebrigen ist die Culturingenieur-Schule in ihrer
Art ebenso selbstständig gestellt wie die landwirtschaftliche Schule.
Allen diesen Unterrichtsfächern, welche der Technik der Land-
wirtschaft angehören, stehen nun noch, sie ergänzend und vervoll-
ständigend, diejenigen der landwirtschaftlichen Betriebslehre gegen-
ĂĽber, welche der Natur der Sache nach sich in die Lehren von der
wirthschaftlichcn Stellung des landwirtschaftlichen Gewerbes , von dem
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ökonomischen Verhalten der Productionsmittel desselben, von der Ein-
richtung und Leitung des Wirthschaftsbetriebes und von der Buch-
fĂĽhrung und dem Ertragsanschlage gliedert. In dieser Hinsicht wurde
der Umfang und die Eintheilung des Lehrgebietes schon in dem ersten
EntwĂĽrfe des Studienplanes genau festgestellt. Dabei musste freilich
auch schon RĂĽcksicht darauf genommen werden, dass sich dem Lehr-
vortrage gewisse Uebungen, so namentlich in der BuchfĂĽhrung und
im Veranschlagungs- bezw. Berechnungswesen , anzuschliessen haben.
Die ebenfalls in dem ersten Programme bereits in Aussicht genommene
Vorlesung über Geschichte und Litteratur der iMndwirthschaft mag —
wenn auch nur aus bedingt zu rechtfertigenden Gründen — diesem
Gebiete an gereiht werden.
Wie die nachfolgende Zusammenstellung darthut, nimmt die
landwirtschaftliche Betriebslehre gegenĂĽber der landwirthschaftlichen
Productionslehre in dem Studienplane hinsichtlich der fĂĽr sie ausge-
worfenen Zeit eine recht zurĂĽcktretende Stellung ein. Und doch wird
dieselbe an unserer Anstalt in verhältnissmässig weit stärkerer Aus-
dehnung behandelt, wie es an den meisten auswärtigen landwirth-
schaftlichen Hochschulen der Fall.
Es hat eine eigene Bewandtniss mit der seitherigen Vertretung
der Betriebslehre an den landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten.
Das Verhältniss ist gewissermassen ein Bild von der Richtung, welche
die Entwicklung des landwirthschaftlichen Gewerbes im Laufe dieses
Jahrhunderts genommen hat.
Geht man davon aus, dass das Studium der Betriebslehre die
Bestimmung trägt, den Landwirth zu befähigen, seiner Oekonomie in
dem Rahmen der fĂĽr sie technisch ĂĽberhaupt anwendbaren Operationen
nach Massgabe der allgemeinen Wirthschaftslage diejenige Gestaltung zu
geben, welche zu dem höchsten Reinerträge aus den in Wirksamkeit
gesetzten Productionsmitteln fĂĽhrt, so ist doch leicht einzusehen, dass
eben die Kenntniss jener Technik, und sei sie noch so umfassend
und grĂĽndlich, an sich nicht geeignet sein kann, um mit ihrer HĂĽlfe
den privatwirthschaftlichen Endzweck des landwirthschaftlichen Be-
triebes zu erreichen. Die rationellst durchgefĂĽhrte, die reichlichste und
qualitativ ausgezeichnetste Production nĂĽtzt eben einmal nicht, wenn
sie nicht rentirt, und um die Technik wirklich ergiebig zu machen,
ist absolut erforderlich, dass man sie im Sinne der Wirtschaftlichkeit
anordnet und leitet.
Seit dem zweiten Viertel unseres Jahrhunderts bis in die 60er
Jahre hinein erfreute sich die westeuropäische Landwirthschaft einer
gĂĽnstigen Marktlage, der Thatsache eines anhaltenden Steigens der
Preise ihrer Erzeugnisse und in Folge dessen, bei einem nicht eben-
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mässigen Anwachsen der Productionskosten , auch eines Steigens der
Grundrente und der GĂĽterwerthe. Ueber die Richtung der landwirt-
schaftlichen Production entschied wesentlich das BedĂĽrfniss des localen
Marktes. Es kann daher auch nicht auffallen, dass unter solchen Ver-
hältnissen der Steigerung des naturalen Rohertrages in jedweder
Kategorie der vom Markte begĂĽnstigten Production im Grossen und
Ganzen eine Steigerung des Reinertrages, der Rente entsprach. Und
als in der gleichen Zeit die Ergebnisse der naturwissenschaftlichen
Forschung die Wege finden lehrten, die Technik zu befruchten und
deren Leistungen in überraschendem Grade zu erhöhen, da lag in der
That die Aufforderung nahe, der Entwicklung der Dinge vornehmlich
durch Vermehrung der Production Rechnung zu tragen. Es schien
eine Periode gekommen zu sein, in welcher man den Erwerbszweck
lediglich dadurch erreichen zu können glaubte, dass man nur »d’rauf
los producire«. Kein Wunder daher, dass auch die Landwirthschafts-
lehre um so eifriger der Pflege der Technik zuneigte, als sich dieser
ein fortschreitend wachsender Reichthum von HĂĽlfsmitteln zu ihrer
Ausgestaltung zu Gebote stellte. Unter dieser Strömung ist aber die
landwirtschaftliche Betriebslehre in unverdientem und ungebĂĽhrlichem
Grade in den Hintergrund gedrängt worden. Die Erfahrungen der
jĂĽngsten Jahrzehnte belehren hierĂĽber in unzweideutiger Weise.
In Folge der neuzeitigen Entwicklung der allgemein wirt-
schaftlichen, insbesondere der Verkehrslage (Handel in landwirt-
schaftlichen Producten, Capital- und Arbeits-Miethverkehr etc. etc.) und
der Steigerung der Bedürfnisse im privaten und öffentlichen Haushalte
musste sich das Verhältnis zwischen Rohertrag und Aufwand, welches
sich in der gewohnten Richtung der Production hcrausgebildet hatte,
gründlich verschieben. Daraus erklärt sich in greifbarster Weise die
Häufung der Schwierigkeiten , mit welchen die Landwirtschaft in
unseren Tagen zu kämpfen hat, aber auch die zwingende Notwendig-
keit, dass sie Alles aufbiete, um ihren Betrieb der veränderten Situation
anzupassen und somit, soweit es unter der beengenden und bedrĂĽckenden
Gestaltung der Dinge überhaupt geschehen kann, ihre Leistungsfähig-
keit zu behaupten. Und so stehen wir heute vor einer eigenartigen
Physiognomie der landwirtschaftlich-gewerblichen Verfassung.
Während die Production als solche die bedeutendsten Fortschritte
verzeichnet, die naturalen Erträge des Pflanzenbau^ und der Thier-
haltung so zu sagen vor unseren Augen sich in erstaunlichen Ver-
hältnissen mehren, ringen die Landwirte mit den grössten Beschwerden,
um nur die bescheidensten Anforderungen an Rente und Lohn zu
befriedigen , und muss man leider erfahren , dass manches ihrer Ge-
werbe unter der Ungunst der Zeitlage ökonomisch zusammenbricht.
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Beherrscht von dem EinflĂĽsse der aufsteigenden Bewegung hat
man das Trug- und Scheingebilde eines Verkehrswerthes des Grund
und Bodens entstehen lassen , in Folge dessen den Landerwerb mit
übermässigen Capitalwerth-Einsätzen betrieben und mit Schulden
überhäuft. Mit der aus der Ueberschätzung der wirtschaftlichen
Bedeutung des passiven Elementes der landwirtschaftlichen Production
— des Grund und Bodens — hervorgegangenen einseitigen und
hohen Belastung desselben untergrub man zugleich die Quellen der
Entwicklung des fĂĽr den Landwirt ausserordentlich wichtigen Betriebs-
credites. Vielfach hat man den Grundbesitz mit einem ĂĽbertrieben
hohen Aufwande für unproductive Gebäude-Anlagen beschwert. Im
BezĂĽge von Productionsmaterialien und im Verkaufe von Producten
wurde ein ĂĽber den Bedarf weit hinausgreifender Zwischenhandel
grossgezogen, indessen man in der Beschaffung der Lohnarbeitskräfte
der inzwischen eingetretenen ungĂĽnstigen Wendung der Dinge nicht
rechtzeitig in’s Auge sah. Und im Allgemeinen liegt die Praxis des
BuchfĂĽhrungs- und Veranschlagungswesens, des plangerechten Be-
rechnens, wie allerseits bestätigt wird, noch durchaus im Argen, fehlt
es also auch an der Anwendung exacter Methoden des zahlenmässigen
Erfassens der Oekonomie fĂĽr die Zwecke des Landerwerbes, der
Ausstattung der LandgĂĽter mit Betriebsmitteln, der Darstellung der
Wirthschafts-Erfolge und der Gewinnung einer sicheren Richtschnur
fĂĽr die Betriebs-Einrichtungen. Wie sehr das speciell fĂĽr die Buch-
führung zutrifft, beweist die regelmässig wiederkehrende Erfahrung,
dass, wenn irgendwo ein Einkommensteuer-Gesetz erscheint, welches
die Declarationspflicht vorschreibt, die Landwirthe es sind, welche alle
Mal in die ärgste Verlegenheit darüber gerathen, wie sie zum Zwecke
des Einkommens-Nachweises ihre BuchfĂĽhrung einzurichten haben.
Es kann denn auch keinem Zweifel unterliegen, dass die harten Ge-
schicke, von welchen die heutige Landwirthschaft betroffen wurde —
abgesehen von den EinflĂĽssen mancher ihr allerdings ungĂĽnstiger
Massregeln der Wirtschaftspolitik — zum nicht geringen Theile ihren
Sitz in der Vernachlässigung der ökonomischen Principien ihrer Ein-
richtung haben, und dass beispielsweise von einer Ueberschuldung des
Grundbesitzes, ob ihr auch die agrarpolitischen Institutionen leider
Thür und Thor geöffnet haben, kaum die Rede sein könnte, wenn jeder
Bewerber um Land im Stande wäre, auch nur einen richtigen Er-
tragsanschlag zu machen. So ist es denn gekommen, dass die Ver-
hältnisse in zahlreichen Fällen in Folge des einseitigen Strebens nach
Vervollkommnung der Technik ĂĽber den gewohnten Ideen- und
Schaffenskreis der Landwirthe hinausgewachsen sind.
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Darnach sollte es aber auch ohne Weiteres einleuchten, dass es
mehr wie je noth thut, der landwirtschaftlichen Betriebslehre in dem
Lehrplane der Unterrichtsanstalten des Faches zu einer ihrer Trag-
weite entsprechenden Stellung zu verhelfen. Jeder Schritt auf diesem
Wege bedeutet im Grunde genommen nichts weiter, als eine Wieder-
anknĂĽpfung an die Richtung, welche die hervorragenden Landwirth-
schafts-Lehrer und -Schriftsteller der classischen Periode aus der ersten
Hälfte unseres Jahrhunderts — A. Thär , J. H. v. Thünen, J \ G. Koppe,
F. G. Schulze, M. de Dombasle, H. IV. v, Pabst, A. Block, C. Klee -
mann u. a. m. — verfolgten. Denn es ist ausgemacht, dass diese der
Ausbildung der Betriebslehre verhältnissmässig viel mehr Aufmerk-
samkeit und Sorgfalt zugewendet haben, als die Vertreter der Land-
wirthschaftslehre der späteren Jahrzehnte, unter welchen, wie es scheint,
der Gedanke, dass die Landwirthschaftswissenschaft ihrem wesentlichen
Inhalte nach als die »Physiologie oder Biologie der Culturorganismen«
bezeichnet werden könne, immer noch manche Anhänger zählt. In-
dessen muss doch constatirt werden, dass die Strömungen in der
Gegenwart einen Ausgleich zu vollziehen begonnen, da man reichlich
Gelegenheit hat, zu beobachten, wie die BemĂĽhungen der Lehrer des
Faches und selbst der landwirtschaftlichen Vereine, letztere haupt-
sächlich in Bezug auf das Buchführungswesen, neuerdings wieder mehr
auf die intensivere Pflege und damit zugleich auf eine Rehabilitation
der Oekonomik der Landwirtschaft gerichtet sind.
Einer solchen durchaus berechtigten Wendung der Dinge wohnt
ĂĽbrigens auch noch eine besondere praktische Bedeutung mit RĂĽcksicht
auf die Fortbildung des Landwirts inne. Diesem stehen nämlich
hinsichtlich der Technik des Faches, ausser der eigenen Versuchs-
thätigkeit und der fortgesetzt eifrigen Benutzung der Litteratur, im
Leben selbst die mannigfaltigsten HĂĽlfsmittel zu Gebote, um sich im
Wissen und Können auf der Höhe der Zeitanforderungen zu erhalten.
Der Grund und Boden liegt mit Allem, was er hervorbringt, vor
Jedermanns Augen, und auch die Leistungen in der Thier- und in
der gewerblich-technischen Production sind der Wahrnehmung Dritter
überall und jederzeit zugänglich. Kein landwirtschaftlicher Betrieb
kann seine Productionsstätte mit einer hohen Mauer umgeben, an
deren Pforte die Worte »Verbotener Eingang« stehen. Die öffent-
lichen Ausstellungen von Thieren, Producten und Productions-HĂĽlfs-
mitteln, die öffentlichen Leistungs-Prüfungen von Thieren, Apparaten
und Werkzeugen etc. etc., sie bilden reiche, in immer grösserer Zahl
sich wiederholende Gelegenheiten zu ergiebigem, veranschaulichendem
Unterrichte, wie auch durch die Verhandlungen der landwirtschaft-
lichen Vereine alle Neuerungen auf dem Gebiete der Technik des
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Faches in einer leicht greifbaren Form in weitere Kreise getragen
werden. Und von allen diesen Bildungsmitteln wird der Fachmann
um so vortheilhafteren Gebrauch machen, je umfassender und ein-
greifender seine Schulung in den betreffenden Wissenschaften ist.
In den ökonomischen Aufgaben des Landwirths fehlen aber solche
NachhĂĽlfen. Hier muss Jeder ein fĂĽr alle Mal selbst das grĂĽndlich
erfasst und zu seinem geistigen Eigenthum gemacht haben, was er in
der Praxis ausprägen soll. Alle wirtschaftlichen Processe im Land-
gutsbetriebe spielen sich im engsten Kreise ab; ihr Verlauf und ihr
Ergebniss dringt nicht hinaus in die Oeffentlichkeit ; sie bilden nicht
Objecte der Anschauung fĂĽr Dritte; in Bezug auf sie ist Jeder im
späteren Leben nur auf sich selbst angewiesen. Daraus geht aber
hervor, wie eminent wichtig es ist, dass jeder Einzelne schon in der
Studienzeit die Grundsätze für die Oekonomie des Faches sich voll-
inhaltlich zu eigen macht.
Angesichts aller dieser Verhältnisse erübrigt nur der Ausdruck
der zuversichtlichen Hoffnung, dass unsere landwirthschaftliche Schule
dem schon bei ihrer ersten Einrichtung aufgestellten Grundsätze der
vollen EbenbĂĽrtigkeit der Betriebslehre mit den ĂĽbrigen Fachdisciplinen
fĂĽr alle Zeiten treu bleiben werde.
Wir kehren zu unserem Lehrplane zurück. Zur Zeit der Eröff-
nung der landwirtschaftlichen Schule war, wie wir sahen, ein 2-jähriger
Cursus vorgesehen. Damit befand sich die Anstalt in Uebereinstim-
mung mit den Einrichtungen, welche damals noch an der chemisch-
technischen und an der Forstschule bestanden. Aber schon nach
wenigen Jahren zeigte sich, dass die also abgegrenzte Dauerzeit des
Studiums eine zu enge, in Folge dessen eine Belastung der Studirenden
eingetreten war, welche befĂĽrchten liess, dass dieselben ausser Stand
gesetzt werden, die zur geistig selbsttätigen Verarbeitung des Lehr-
stoffes absolut notwendige ruhige Sammlung der Kräfte zu gewinnen
und insbesondere auch noch Zeit zu ausgiebiger Benutzung der Vor-
lesungen an der Freifächer-Abtheilung zu erübrigen. Aus diesem
Grunde wurde denn der Cursus schon im Jahre 1875 auf 2 1 /* Jahre
(5 Semester) erweitert.
Das nachfolgende Tableau (s. S. 100) giebt eine Uebersicht ĂĽber
den Normal-Studienplan in dessen gegenwärtiger Gestalt und unter
vorläufiger Weglassung derjenigen facultativen Fächer, welche zugleich
fĂĽr das Studium der Landwirtschaft von unmittelbarer Bedeutung
sind. Derselbe entspricht — abgesehen von mehrfachen Erweiterungen,
welche in der fortschreitenden Entwicklung der Landwirthschaftslehre
begrĂĽndet, und von einigen unbedeutenden Verschiebungen, welche
auf Rücksichten lediglich äusserer Natur zurückzuführen sind — in
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Laufende Nro.
100
V
Semester
I
II
III
IV
V
Lehrgegenstände: !
'w.
S.
w.
S.
w.
1
i
Vorleetuifea 1
i
1!
e
hudra per Woohe 1
A. Grundwissenschaften.
Anorganische Chemie
4
-
-
-
-
Organische Chemie
_
3
-
-
-
Experimentalphysik
4
4
-
-
-
Klimatologie
I
-
-
-
-
Petrographie
-
3
-
-
-
Allgemeine Geologie
-
-
4
-
-
Allgemeine Botanik
3
-
-
-
-
Spezielle Botanik (fĂĽr Land- und Forst wirthe)
-
4
-
-
-
Pflanzenphysiologie mit Experimenten
-
3
-
-
-
Mikroskopische Uebungen
-
2
2
2
-
Pflanzenpathologie
Allgemeine Zoologie, mit BerĂĽcksichtigung der land- und forst-
—
I
~
—
wirthschaftlich wichtigen Thiere
4
—
-
_
-
Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere
-
3
-
-
_
Agriculturchemie I (Naturgesetze der Pflanzenernährung). . .
-
_
2
-
-
Agriculturchemie II (Naturgesetze der Thieremährung) . . .
-
_
-
2
-
Uebungen im agriculturchemischen Laboratorium
-
-
-
Je 9
Nachm. I
Botanische Excursionen
-
•/. T.
-
-
—
Grundlehren der Nationalökonomie \ Ucber die gleichen Fächer wird J
3
”
-
_
-
Finanzwissenschaft ) auch in französ. Sprache gelesen |
_
2
_
_
Rechtslehre
-
-
-
3
3
B. Fachwissenschaften.
Bodenkunde
2
Ent- und Bewässerung
_
_
_
2
Beackerung und DĂĽngung
Spezieller Pflanzenbau (Futtergewächs-, Knollen- und Wurzel-
-
-
2
-
-
gewächs-, Getreide- und Handelsgewächsbau) ....
-
-
-
5
-
Obstbau- und Obstkunde
-
-
I
i
-
Weinbau und Weinbehandlung
-
-
-
i
I
Agronomische Uebungen
-
-
-
3
4
Allgemeine Thierproductionslehre
-
-
2
-
-
Gesundheitspflege der Hausthiere
-
-
2
-
-
Krankheiten d. Hausthiere, insb. Seuchenkunde, Physiol. d. Geburt
-
-
-
2
-
Rindviehzucht
-
-
-
3
2
Exterieur des Pferdes, Hufbeschlag und Pferdezucht ....
-
-
-
2
_
Schaf- und Schweinezucht
-
-
-
-
2
Die naturgesetzlichen Grundlagen des Molkereiwesens ....
-
-
-
-
2
Molkereitechnik
-
-
-
-
2
Betriebslehre der Milch wirthschaft
-
-
-
2
-
Zucker- und Spiritusfabrikation
-
-
-
-
I
Landwirtschaftliche Maschinen- und Geräthekunde
-
-
2
2
-
Die ökonomischen Grundlagen der Landwirtschaft
2
-
-
-
-
Landwirtschaftliche Betriebslehre
-
3
3
3
-
Landwirtschaftliche Buchführung und Ertragsanschläge . . .
-
-
-
-
3
Geschichte und Litteratur der Landwirtschaft
—
i
—
—
—
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101
allen wesentlichen Beziehungen genau der Anordnung, welche schon
zur Zeit der GrĂĽndung der Anstalt getroffen wurde.
Am SchlĂĽsse dieses Abschnittes angekommen, erĂĽbrigt uns noch
die Mittheilung einer, wie uns dĂĽnkt, belangreichen Erfahrung und
Anregung gerade in Bezug auf den Studienplan. Die Einrichtung,
zu welcher die Schule gelangt ist, hat sich im Allgemeinen bewährt .
Gleichwohl sind noch WĂĽnsche offen geblieben. Und diese beziehen
sich immer wieder auf die Bestimmung der Dauer des Cursus.
Es giebt kaum einen Docenten an unserer Anstalt, welcher in
der starken Beanspruchung der Kräfte der Studirenden nicht eine
Unzuträglichkeit erkannt hätte. Diese Stimmung hat sich in den Con-
ferenzen wiederholt und immer nachdrĂĽcklicher geltend gemacht, so
zwar, dass die sog. »Entlastungsfrage« ein fast stehendes Tractandum
derselben gebildet hat. Bis jetzt erzielte die Schule in dieser Hinsicht
allerdings mehrfache Erleichterungen. Als solche können betrachtet
werden :
1. Die in Art. 15 des Reglements der polytechnischen Schule
vom Jahre 1881 aufgenommene Bestimmung, also lautend:
» Betreffend de 7 i Besuch der landwirthschaftlichen Abthei-
lung können Landwirthe von reiferem Alter, welche , ohne an die
Jahresfolge gebunden zu sein, eine individuelle Studienrichtung an
dieser Abihcilung verfolgen wollen, von strikter Einhaltung der
Jahresfolge dispensirt, und es kann denselben eine individuelle Aus-
wahl der Vorlesungen gestattet werden «/
mehr aber noch
2. eine seither alljährlich im Programme der polytechnischen
Schule aufgefĂĽhrte, den Bestimmungen fĂĽr die Lehramtscandidaten-
Abtheilung entsprechende VerfĂĽgung des Schweizer. Schulrathes, des
Inhaltes :
» Der Vorstand (der land 7 virthschaftlichen Schule) ist ermäch-
tigt, fĂĽr Studirende, die sich in besonderer Richtung ausbilden
wollen (z. B. fĂĽr Molker eitechniker ) , anschliessend an die Jahresfolge
im Programme, individuelle Studienpläne festzusetzen. Für die
Diplomexamen bleiben immerhin die Bestimmungen des § 41 des
allgemeinen Reglements und von § / des Diplom-Regulativs in Kraft.«
Aber auch diese Anordnungen erwiesen sich in so fern nicht
ausreichend, als von den so gewährten Erleichterungen füglich nur
diejenigen Studirenden Gebrauch machen konnten , welche von vorn-
herein nicht beabsichtigten , sich der DiplomprĂĽfung zu unterziehen,
indessen die Diplom-Candidaten nach wie vor an das Studium der fĂĽr
die betreffende Prüfung vorgesehenen Fächer gebunden waren. Es
musste deshalb dankend anerkannt werden, dass der Schweizer. Schul-
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102
rath auf eine Vorstellung der Conferenz einging, welche darauf abzielte,
die Zahl der Diplomprüfungsfächer herabzusetzen und insbesondere
für die Schluss-Diplomprüfung neben einer beschränkten Zahl von ver-
bindlichen Fächern noch eine Reihe von solchen aufzuführen, aus
welchen der Bewerber je zwei auszuwählen hat. Wir kommen auf
diesen Fall an späterer Stelle zurück.
Im Uebrigen kann Verfasser nicht umhin, an dieser Stelle die
Hoffnung und den Wunsch auszusprechen , dass der landwirtschaft-
lichen Schule, welche zur Zeit von allen Abtheilungen des Polytech-
nikums, mit Ausnahme nur der pharmaceutischen Section der chemisch-
technischen Schule sowie der Culturingenieur-Schule , die engst be-
messene Cursdauer hat, im Interesse des Studienerfolges schon im Be-
ginne des zweiten Vierteljahrhunderts ihres Bestehens der 3-jährige
Cursus zu Theil werden möge. —
4. Lehrkräfte.
Die landwirthschaftliche Schule des Polytechnikums hat im Laufe
der Jahre sowohl hinsichtlich der Lehrstellen wie des Personales ihrer
Lehrer manche Aenderungen erfahren mĂĽssen. Indem wir nachstehend
eine Uebersicht über dieselben und über den gegenwärtigen Bestand
darbieten, erfĂĽllt es uns zugleich mit innigem Bedauern, die Erfahrung
verzeichnen zu müssen, dass während des Bestehens der Anstalt eine
Reihe vorzüglicher Lehrkräfte derselben aus dem Leben geschieden
ist. Wir glauben aber nur im Sinne der noch unter uns weilenden
Collegen und Studirenden, welche unserer Schule angehörten oder
noch angehören, zu handeln, wenn wir hier bekennen, dass wir alle-
sammt die Erinnerung an das Zusammenwirken mit den lieben Heim-
gegangenen dankbaren Herzens pflegen immerdar.
Das hier anschliessende Tableau bezieht sich auf die Fächer des
Normal-Studienplanes, mit Einschluss einiger Vorlesungen und Uebungen,
welche zwar facultativ geblieben, aber entweder zum Lehrplane anderer
Fach- Abtheilungen gehören, oder speciell für die landwirthschaftliche
und bezw. auch fĂĽr die forstwirthschaftliche Schule auf Grund von
besonderen Lehraufträgen eingeführt sind und ohne nähere Declaration
über diese ihre Stellung regelmässig im Jahresprogramm einzeln ver-
zeichnet werden.
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|, Laufende Nr.
103
Lehrgegenstände :
Gegenwärtige Lehrer:
FrĂĽhere Lehrer:
Mathematik
Unorganische Chemie
— Prof. G. Stöcker — bis 1882 (f).
Professor Dr. E. Schulze. Prof. Dr. J. Wislicenus, später
Seit 1892. Professor an der Universität
Würzburg, gegenwärtig Pro-
fessor an der Universität Leip-
zig, — bis 1872.
Prof Dr. V. Meyer, später Pro-
fessor an der Universität Göt-
tingen, gegenwärtig Professor
an der Universität Heidelberg,
bis 1885.
3 Organische u. Agricultur-Chemie.
LandwirthschafUich-chemische
Technologie. Uebungen im
agricultur-chemischen Labora-
ratorium.
4 Experimental-Physik.
Derselbe.
Seit 1872.
Professor Dr. J. Pernet.
Seit 1890.
5 Allgemeine Botanik. Pflanzen- Professor Dr. C. Cramer.
Physiologie. Pflanzenpatholo- Seit 1871.
gie. Mikroskopische Uebungen.
6 Specielle Botanik, mit botanischen Professor Dr. C. Schröter.
Excursionen. Seit 1883.
7 Mitwirkung bei den botanischen Dr. F. v. Tavel, Conser-
Excursionen. vator des botanischen
Museums. Seit 1894.
8 Allgemeine Zoologie, mit beson- Professor Dr. C. Keller.
derer BerĂĽcksichtigung der Seit 1876.
land- und forstwirtschaftlich
wichtigen Thiere.
9 Anatomie und Physiologie der Derselbe.
Haussäugethiere. Seit 1884.
10 Petrographie.
11 Allgemeine Geologie.
Prof. Dr. U. Grubenmann.
Seit 1893.
Professor Dr. A. Heim.
Seit 1873.
12 Nationalökonomie und Finanz- Professor Dr. J. Platter.
Wissenschaft. Seit 1884.
Prof. Dr. A. Hantzsch, gegen-
wärtig Professor an der Uni-
versität Würzburg, — bis 1892.
Prof. Dr. A. Mousson — bis 1879.
Prof. Dr. H. Schneebeli, — bis
1890 (f).
Prof. Dr. C. Cramer, — bis 1883.
J. Jäggi» Conservator des bota-
nischen Museums, - bis 1894 (f).
Prof. Dr. O. Bollinger, gegen-
wärtig Professor an der Uni-
versität München, — bis 1874.
Dr. A. Guillebeau, gegenwärtig
Professor an der Thierarznei-
schule in Bern, — bis 1876.
Prof. Dr. O. Bollinger, gegen-
wärtig Professor an der Uni-
versität München, — bis 1874.
Prof. Dr. H. Berdez, gegenwär-
tig Director der Thierarznei-
schule in Bern, — bis 1877.
Prof. Dr. L. Hermann, gegen-
wärtig Professor an der Uni-
versität Königsberg, — bis 1884.
Prof. Dr. A. Kenngott, — bis
1893.
Prof. Dr. A. Escher v. der Linth,
— bis 1873 (t)
Prof. Dr. V. Boehmert, gegen-
wärtig Director des Königl.
Sächs. statistischen Bureau’s
in Dresden, — bis 1875.
Prof. Dr. G. Cohn, gegenwärtig
Professor an der Universität
Göttingen, — bis 1884.
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104
Laufende Nr.
Lehrgegenstände :
Gegenwärtige Lehrer:
FrĂĽhere Lehrer:
13
Nationalökonomie und Finanzwis-
senschaft, in französ. Sprache.
Professor A. P. Charton.
Seit 1888.
-
14
Allgemeine Rechtslehre. Aus-
gewählte Capitel aus dem
Sachenrechte und Obligationen-
rechte. Verwaltungsrecht.
Professor Dr. H. Rölli.
Seit 1895.
Prof. Dr. J. J. Rüttimann,— bis
1876 (t).
Prof. Dr. J. J. Treichler,— bis
1895.
15
Klimatologie und Bodenkunde.
Ent- und Bewässerung. All-
gemeiner u. specieller Pflanzen-
bau. Agronomische Uebungen.
Geschichte und Litteratur der
Landwirthschaft.
Professor Dr. A. Nowacki.
Seit 1871.
Seit dem Jahre 1893 Vor-
stand der landwirtschaft-
lichen Schule.
16
Obstbau und Obstkundc.
Docent E. Mertens.
Seit 1886.
Prof. J. M. Köhler,— bis 1884 (t).
Director J. Frick im Strickof,—
bis 1886 (f).
17
Weinbau und Weinbehandlung.
Doccnt H. Krauer.
Seit 1884.
Prof. J. M. Köhler,— bis 1884 (f).
18
Gesundheitspflege d. Hausthiere.
Krankheiten der Hausthiere,
insbesondere Seuchenkunde.
Physiologie der Geburt. Ex-
terieur d. Pferdes, Hufbeschlag
und Pferdezucht.
Professor Dr.E.Zschokke,
Director der Thierarznei-
schule in ZĂĽrich.
Seit 1894.
Prof. Dr. O. Bollinger, gegen-
wärtig Professor an der Uni-
versität München, bis 1874.
Prof. H. Berdez, gegenwärtig
Director an der Thierarznei-
schule in Bern, — bis 1877.
Prof. J. Meyer, Director der
Thierarzneischule in Zürich, —
bis 1894 (f).
19
Landwirthschaftliche BuchfĂĽhr-
ung. Schaf- und Schweine-
zucht. Agronom. Uebungen.
Docent H. Schneebeli.
Seit 1887.
Prof. Dr. A. Kraemer, bis 1887.
20
Landwirthschaftliche Betriebs-
lehre und Ertragsanschlag. All-
gemeine Thierproductionslehre
und Rindviehzucht.
Professor Dr. A. Kraemer.
Seit 1871.
In den Jahren 1871 — 1893
Vorstand der landwirt-
schaftlichen Schule.
21
Molkereitechnik.
Docent C. Bächler.
Seit 1895.
—
22
Milch wirthschaftl. Betriebslehre.
Docent H. Schneebeli.
Seit 1892.
—
23
Landwirthschaftliche Maschinen-
und Geräthekunde.
Docent A. Nachtweh.
Seit 1895.
Prof. H. Fritz, — bis 1893 (+).
Ingenieur D, Uehlinger, — bis
1895.
24
Landwirthschaftliche Baukunde.
—
Prof. G. Lasius, — bis 1881.
25
Feldmessen und Nivelliren.
Professor C. Zwicky.
Seit 1888.
Assistent A. Valat, — bis 1878.
Prof. Dr. A. Kraemer, — bis 1888.
26
Planzeichnen.
Professor F. Becker.
Seit 1890.
Prof. J. Wild, - bis 1890 (f).
;
27
Forstwirtschaft fĂĽr Landwirthe.
Professor Th. Felber.
Seit 1895.
| Prof. E. Landolt, — bis 1893 (f).
28
Alpwirthschaft.
j
j Dr. F. G. Stehler,
Vorstand der Schweizer,
i Samencontrolstation,
i Seit 1887.
1
I
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105
Zur Uebernahme des Unterrichtes in Bakteriologie ftir Landwirthe
nebst den zugehörigen Uebungen wurde berufen: Dr. R. Burri, früher
Assistent an der landwirthschaftlichen Versuchsstation in Bonn, zur
Zeit in gleicher Stellung an der Schweizer, agriculturchemischen Unter-
suchungsstation in Zürich. Derselbe beginnt seine Lehrthätigkeit an
unserer Anstalt mit dem Schuljahr 1896/97.
An Stelle des Docenten F. v. Tavel, welcher im Herbste 1896
sein Amt als Conservator des botanischen Museums niedergelegt hat,
tritt Dr. AI. Rikli. Derselbe wird gleich wie sein Amtsvorgänger bei
den botanischen Excursionen mitwirken.
Nachfolgend reihen wir nun noch eine Zusammenstellung der-
jenigen anderweitigen facultativen Vorlesungen und Uebungen nebst
Angabe der betreffenden Lehrkräfte an, welche, meist der Freifächer-
Abtheilung angehörend, zugleich für das Studium der Landwirthschaft
von unmittelbarer Bedeutung sind und theils von ordinirten Lehrern,
theils von Privatdocenten zur Zeit gegeben werden. Das Verzeichniss er-
hebt übrigens keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir nennen hier u. a.:
Professor Dr. A . Weilenmann: Meteorologie und Klimatologie.
Dr. E. A . Grete, Vorstand der Schweizer, agriculturchemischen Unter-
suchungstation : Agriculturchemische Untersuchungs-
methoden. — Düngerlehre und Düngerfabrikation.
Dr. E. Winter stein, z. Z. Assistent am agriculturchemischen Labora-
torium: Analytische Chemie fĂĽr Land- und Forstwirthe.
Untersuchung landwirtschaftlich wichtiger Producte.
Chemisches Colloquium.
Professor Dr. C. Schröter: Pflanzengeographie. Alpenflora.
» » C . Keller : Abstammung und Geschichte der Hausthiere.
Zoologisches Praktikum.
» » G. Schoch : Fische der Schweiz. Fischerei und Fischzucht.
Dr. M. Standfuss , Conservator der entomologischen Sammlung : Prak-
tische Entomologie. Systematik der Insecten. Excur-
sionen.
Professor Dr. A . Kraemer : Landwirtschaft Rechnen mit Uebungen.
Derselbe, unter Mitwirkung von Docent H. Schnccbeli, : Landwirt-
schaftlich-seminaristische Uebungen.
Professor Dr. O. Decher: Praktische Geometrie mit Uebungen. (Mecha-
nisch-technische Schule).
Professor C. Zwicky: Planzeichnen. Vermessungskunde. Strassen-
und Wasserbau (Forstschule).
Während des Bestehens der landwirthschaftlichen Abteilung
fanden am Polytechnikum folgende Habilitationen für Fächer, welche
mit der Landwirthschaftslchrc Zusammenhängen, statt:
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H. Krauet, von ZĂĽrich. 1872.
Dr. A. Platzmann , von Leipzig. 1876. (RĂĽcktritt 1880.)
Dr. F, G. Stehler, von Nidau, Kt. Bern. 1876.
Dr. E. A. Grete, von Celle, Hannover. 1878.
Dr. J. Barbieri, von Zürich, gegenwärtig Professor am eidgen. Poly-
technikum. 1879.
E. Mertens, von ZĂĽrich. 1885.
Dr. E. Steiger, von Schlierbach, Kt. Luzern, gegenwärtig Professor an
der Kantonsschule in St. Gallen. 1888.
Dr. E. Bosshard, von ZĂĽrich, Professor am Technikum in Winterthur. 1891.
Dr. R. PĂźster, von Luzern. 1894 (RĂĽcktritt 1896).
Dr. E . Winterstein, von Ernsthai, Sachsen. 1894.
Wie die Grunddisciplinen der Land Wirtschaftswissenschaft, so
sind auch deren Fachdisciplinen vielfach gegliedert. Das liegt, wie
wir sahen, in der Natur der Dinge. Von wirklicher Ergiebigkeit einer
zusammenfassenden Behandlung dieser verschiedenen Wissenszweige
durch je eine Kraft ist schon längst keine Rede mehr. Beispielsweise
tritt dies in den Fachlehrgegenständen der Art hervor, dass es für
einen Docenten heute schon eine kaum zu bewältigende Aufgabe
bildet, in den beiden Hauptzweigen der landwirtschaftlichen Produc-
tionslehre (Pflanzenbau und Thierproducti on) oder in einem derselben
und der ganzen Betriebslehre zu unterrichten, ganz abgesehen davon,
dass einzelne Specialitäten der Technik regelmässig eine gesonderte
Vertretung unbedingt erfordern. Daraus resultirt aber das BedĂĽrfniss,
für den höheren landwirthschaftlichen Unterricht eine relativ grosse
Zahl von Lehrkräften heranzuziehen.
Stellt man dieses Verhältniss in Vergleich mit demjenigen der
eigentlich technischen Fach- Abtheilungen, an welchen eine derartige
Vielgliedrigkeit der Lehrgebiete nicht besteht, so mag dasselbe auf
den ersten Blick allerdings auffallen. Gleichwohl muss die Landwirt-
schaft an der Eigenart ihrer Anforderungen festhalten und immer wieder
betonen, dass sie Grund hat, der Consequenz, welche sich aus der Ver-
fassung ihres Lehrgebietes ergiebt, ob dieselbe auch einzelnen, in diese
Beziehungen nicht einge weihten Kreisen befremdend Vorkommen mag,
doch auch manche wirklich gute Seite zuzuerkennen. Zu diesen gehört
vor Allem, dass das durch die Natur des Faches bedingte gleichmässige
Eindringen in verschiedene Wissenssphären den Blick in die grossen
Zusammenhänge der Erscheinungen im Berufsleben erweitert und jeder
Einseitigkeit der Auffassung derselben entgegenwirkt.
An einer der bedeutendsten höheren landwirthschaftlichen Lehr-
anstalten des Auslandes, welche in eine Universität eingegliedert ist,
wirken allein fĂĽr die landwirthschaftlichen Fach-Disciplinen, einschliess-
lich der Meliorationslehre, des Feldmessens und Nivellirens, der land-
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107
wirthschaftlichen Maschinen- und Geräthekunde und des Bauwesens,
zur Zeit nicht weniger als 12 besondere Docenten, indessen allda von
6 Universitätsprofessoren, welche sonst nur die reinen Wissenschaften
pflegen, noch Special- Vorlesungen in RĂĽcksicht auf die BedĂĽrfnisse
der Landwirtschaft gegeben werden.
Wir mussten das schliesslich noch anfĂĽgen, um zu beweisen, dass
die landwirtschaftliche Schule mit einer verhältnissmässig starken
Lehr- Vertretung der Einzelrichtungen ihres Faches nicht mehr bean-
sprucht, als was sie ihrem inneren Wesen nach bedarf.
5. Das Gebäude der land- und forstwirthschaftlichen Schule.
Dasselbe wurde gemäss dem zwischen der Regierung von Zürich
und dem Schweizer. Schulrate vereinbarten Programme im Beginne
der 70 er Jahre in unmittelbarer Nähe des Hauptgebäudes der poly-
technischen Schule auf einem östlich der Universitätsstrasse und nörd-
lich der in diese ein mĂĽndenden Schmelzbergstrasse gelegenen Grund-
stĂĽcke erstellt und im Jahre 1874 von der land- und forstwirthschaft-
lichen Schule, welche bis dahin in den Räumen des Hauptgebäudes
der polytechnischen Schule untergebracht war, bezogen. Eine Ansicht
von dem Bau liefert die Tafel I (Titelbild), indessen die Grundpläne
in der Tafel II zur Darstellung gebracht sind. Die Lage des Gebäudes,
des dasselbe umgebenden ökonomisch-botanischen Gartens und des
an diesen anschliessenden Obst-Versuchsgartens veranschaulicht die
Tafel VIII.
In Nachfolgendem geben wir zunächst einen allgemeinen Ueber-
blick über die innere Eintheilung des Gebäuderaumes unter Bezug-
nahme auf die Tafel II. Das Verhältniss hat sich also gestaltet:
Souterrain.
1 — 5. Wohnung des Hauswarts. 10. Raum für zoolog. Uebungen
6u.7. Heiz- und Kohlenraum. und zootom. Demonstrationen.
8. WaschkĂĽche. 11. Raum fĂĽr chemisch. Arbeiten.
9. Vorrathsraum des agricul- 12. Destillir- und Schmelzraum,
turchem. Laboratoriums. 13. Vorrathsraum wie No. 9.
14. Eiskeller.
Erdgeschoss.
(Räume ftlr die chemischen Fächer.)
lu.2. Laboratorium. — Dasselbe 3. Spülraum.
umfasst zwei Arbeitsräume 4. Waagenzimmer,
fĂĽr die Praktikanten. 5. Assistenten-Zimmer.
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108
6. Vorrathszimmer des agricultur-
chemischen Laboratoriums.
7. Auditorium.
8. Sammlungszimmer.
9. (Getheilt) a. Professorenzim-
mer. b. Privat-Laboratorium
des Professors fĂĽr Zoologie.
10. Kleiner Arbeitsraum.
Erste Etage.
(Räume für die land- und forstwirthschaftlichen Fächer.)
lu.2. Auditorien.
3. Raum fĂĽr die naturkund-
liche Handsammlung.
4. Professoren-Zimmer.
5. Auditorium.
6. Raum fĂĽr die landwirt-
schaftliche Sammlung.
7. Ebenso fĂĽr die forstwirth-
schaftliche Sammlung.
8u.9. Professoren-Zimmer.
Zweite Etage.
(Räume für die botanischen Fächer.)
1. Mikroskopir-Saal.
2. Auditorium.
3u.4. Professoren-Zimmer.
5. Raum fĂĽr die botanischen
Sammlungen.
6. Physiolog. Laboratorium.
7. Raum fĂĽr Luftpumpen,
Waagen etc.
8u.9. Arbeitszimmer d. Directors
d. pflanzenphysiologischen
Institutes u. d. Assistenten.
Obwohl nicht verkannt werden darf, dass die Anlage und die
Einrichtung unseres Gebäudes im Allgemeinen dem Zwecke wohl ent-
sprachen, so machte sich im Laufe der Jahre doch in so fern eine
Schwierigkeit fĂĽhlbar, als die Bemessung des Rauminhaltes sich als
unzureichend erwies. Ganz besonders traf dies die I. Etage (land-
und forstwirthschaftliche Fächer) und die dort befindlichen Localitäten
für die Sammlungen. Thatsächlich führte beispielsweise die Raum-
Beengung fĂĽr die landwirtschaftlichen Sammlungen so weit, dass
diese nicht mehr systematisch aufgestellt werden konnten, und ein
Theil derselben, in abgelegenen Mansarden-Räumen untergebracht
werden musste.
6. HUlfsmittel fUr Lehre und Forschung.
In Folge ihrer Eingliederung in die polytechnische Schule nahm
die landwirtschaftliche Abtheilung von vornherein die Vorzugsstellung
ein, dass sie in den Mitgenuss der umfassenden HĂĽlfsmittel fĂĽr das
Studium trat, ĂĽbtr welche das Polytechnikum verfĂĽgt. Denn die ĂĽber-
aus reichen naturwissenschaftlichen Sammlungen, die verschiedenen
Institute fĂĽr wissenschaftliche Uebungen und die Bibliothek, welche
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109
dasselbe besitzt, sind auch den Studirenden der Landwirtschaft zu-
gänglich. Es würde den Rahmen unserer Aufgabe weit überschreiten,
wenn hier versucht werden wollte, ein Bild von dem Gesammtum-
fange der AusrĂĽstung zu entwerfen, welche der technischen Hoch-
schule in allen diesen Richtungen zu Theil geworden ist. Selbst in
Bezug auf die Institutionen, welche dem allgemein naturwissenschaft-
lichen Unterrichte auch fĂĽr die landwirtschaftliche Schule dienstbar
sind, müssen wir uns eine Einschränkung in so weit auferlegen, als
wir von denjenigen HĂĽlfsmitteln absehen, bei welchen der Schwer-
punkt der Benutzung gemäss der numerischen Beteiligung der
Studirenden in die anderweiten Abteilungen fällt, und als die betreffen-
den Localitäten mit unserer Anstalt nicht räumlich verbunden sind.
Dies trifft unbedingt fĂĽr den Unterricht in Physik, Petrographie und
Geologie zu. DarĂĽber hinaus besitzt die polytechnische Schule aber
Einrichtungen fĂĽr den naturwissenschaftlichen Unterricht, welche in
mehrfacher Beziehung dem Studium der Landwirtschaft bezw. der
Land- und Forst Wirtschaft innerlich und äusserlich näher stehen, so
zwar, dass sie und mittelst ihrer die einschlägigen Vorlesungen und
Uebungen die besonderen BedĂĽrfnisse dieser Berufszweige schon mehr
in BerĂĽcksichtigung ziehen, als es in den ĂĽbrigen naturwissenschaft-
lichen Disciplinen geschehen kann, indessen sie zum grossen Theile
auch räumlich an die speciell fachliche Ausstattung der land- und
forstwirtschaftlichen Schule anschliessen und mit dieser sich unter
einem Dache befinden. Fasst man hiernach die innerhalb dieser Grenzen
liegenden Einrichtungen fĂĽr das naturwissenschaftliche und das land-
wirthschaftlich-fach wissenschaftliche Gebiet zusammen, so ergiebt sich
fĂĽr uns folgende Uebersicht:
I. Naturwissenschaften.
a) Chemie (Referent: Professor Dr. E. Schulze). »Für den Unter-
richt in der Chemie dient das agriculturchemische Laboratorium. Es
ist im Erdgeschoss des Instituts-Gebäudes untergebracht, doch stehen
ihm auch im Souterrain dieses Gebäudes noch einige Räume zur Ver-
fĂĽgung. Im Erdgeschoss befinden sich links vom Haupteingang zwei
grosse Arbeitsräume mit zusammen 36 Arbeitsplätzen (Vgl. die Taf. III);
neben dem einen dieser Arbeitsräume liegen das Waagenzimmer und
das Assistentenzimmer , neben dem zweiten der SpĂĽlraum und ein
kleines Arbeitszimmer. Rechts vom Haupteingang finden sich das
ungefähr 80 Zuhörer fassende Auditorium und der mit letzterem durch
eine ThĂĽre verbundene Sammlungsraum (Vgl. die Tafel IV). Neben
dem Sammlungsraum liegt das Professorenzimmer, neben dem Audi-
torium ein Vorrathszimmer. Von den im Souterrain dem agricultur-
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110
chemischen Laboratorium gehörenden Räumen ist Nro. 11 ein grosser
Raum fĂĽr chemische Arbeiten; in Nro. 12 sind ein grosser Destillir-
apparat und ein Trockenschrank aufgestellt; Nro. 9 und 13 sind
V orrathsräum e.
FĂĽr die Vorlesungen ĂĽber anorganische und organische Chemie
sind ausser den zur AusfĂĽhrung der Vorlesungs versuche erforderlichen
Apparaten zwei Sammlungen von anorganischen und organischen
Präparaten, für die Vorlesung über landwirtschaftlich-chemische Tech-
nologie eine Sammlung von technischen Producten , sowie 40 StĂĽck
Wandtafeln vorhanden. Zur Demonstration in der Vorlesung ĂĽber
Agriculturchemie dienen einige Wandtafeln und eine Anzahl von
Apparaten. Ferner findet sich eine Sammlung von Mineralien und
Gesteinsarten vor, welche in den Vorlesungen ĂĽber anorganische
Chemie und Agriculturchemie zur Demonstration verwendet wird. Zu
erwähnen ist sodann noch das Vorhandensein einer Handbibliothek
von ca. 200 Bänden. Auch besitzt das Laboratorium selbstverständlich
die zur AusfĂĽhrung chemischer Untersuchungen erforderlichen Apparate
und Gerätschaften in ausreichender Zahl.«
b) Botanik (Referent: Professor Dr. C. Cramer ). »Der botanische
Unterricht an der Schweizer, landwirtschaftlichen Schule wird fast
ausschliesslich erteilt in dem bei GrĂĽndung derselben mit dem Neu-
bau für die land- und forstwirtschaftliche Abteilung des eidgenös-
sischen Polytechnikums verbundenen pflanzenphysiologischen Institut.
Dieses enthält ausser einem Auditorium (Tafel II, Etage 11,2)
für gegen 100 Zuhörer, das übrigens auch für andere Vorlesungen
benutzt wird , einen Mikroskopirsaal mit 20 bis 25 Arbeitsplätzen
(Tafel II, Etage 11,1 und Tafel V), einen Sammlungssaal (1. c. 5), einen
Saal fĂĽr Pflanze nphysiologic (6), und 3 kleinere Zimmer (7, 8, 9) fĂĽr
Luftpumpe, Waagen etc., fĂĽr den Director des Institutes, und fĂĽr den
Assistenten.
Es verfügt über 38 Mikroskope nebst den nötigen Hülfsapparaten
zum Messen und Zeichnen mikroskopischer Objecte etc., ĂĽber eine
Reihe pflanzen physiologischer Apparate (Luftpumpe, Waagen, Klinostat
zu Versuchen ĂĽber den Einfluss der Schwere und des Lichtes auf das
Pflanzenwachsthum , Apparate zur Demonstration der Kohlensäure-
Assimilation, zur Erläuterung der Saftsteigung, der Transpiration etc.),
über eine Sammlung von 5600 mikroskopischen Dauerpräparaten, über
reiche, dem Unterricht in allgemeiner und ökonomischer Botanik, in
Pflanzenphysiologie und Pflanzenpathologie dienende Demonstrations-
herbarien , sowie Sammlungen anderer pflanzlicher Trocken objecte
(Hölzer, Pflanzenfasern, Früchte, Samen, dabei eine Specialsammlung
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111
von 160 Getreide-Varietäten) und von Spiritusobjecten, auch von
Modellen verschiedener Art; weiterhin ĂĽber eine Sammlung von
vielen Hunderten Demonstrations- Wandtafeln und Pflanzenbildern auf
Carton zum Herumbieten während der Vorlesungen, und über eine
kleine Handbibliothek aus ca. 100 Bänden.
Ein wichtiger Bestandtheil des pflanzenphysiologischen Institutes
ist endlich auch der das Gebäude für die Schweizer, land- und forst-
wirthschaftliche Schule umgebende, 3244 m 2 (Gebäude 360 m 2 abge-
rechnet) einnehmende ökonomisch-botanische Garten (Tafel VIII und IX),
welcher aus folgenden Partieen besteht: 1) dem Arboretum mit 142
Nummern von Bäumen und Sträuchern, 2) dem Staudenquartier mit
151 Nummern ausdauernder Kräuter, 3) dem Quartier für die 1- und
2-jährigen Gewächse mit 166 Nummern , 4) der Alpenanlage (hinter
dem Gebäude) mit 109 Nummern, 5) den Wasserbassins (links) mit
24 Nummern, 6) dem Gewächshaus mit 105 Species Kalthaus- und
195 Species Warmhauspflanzen, 7) 4 Rasenplätzen vor dem Gebäude
mit ca. 29 in Beeten und als Solitärpflanzen zur Decoration cultivirten
Pflanzen.
Ausser dem pflanzenphysiologischen Institut dient auch das im
ZĂĽricher botanischen Garten untergebrachte botanische Museum des
Schweizer. Polytechnikums, sowie der ZĂĽricher botanische Garten selbst
vielfach dem botanischen Unterricht an der Schweizer, landwirtschaft-
lichen Schule, und zwar hauptsächlich dem Unterricht in der ökono-
mischen Botanik. Auch das ĂĽber 1000 Arten von landwirtschaftlichen
Nutzpflanzen und Unkräutern enthaltende Versuchsfeld der eidgenös-
sischen Samencontrolstation liefert ein reiches Unterrichtsmaterial.
Genaueren Aufschluss ĂĽber die Sammlungen des pflanzenphysio-
logischen Institutes des Schweizer. Polytechnikums, sowie ĂĽber das im
ZĂĽricher botanischen Garten untergebrachte botanische Museum des
Polytechnikums giebt das im August 1896 bei Anlass des 150-jährigen
Jubiläums der Züricher naturforschenden Gesellschaft erschienene
Schriftchen: ,Die Einrichtungen und Sammlungen fĂĽr Botanik am
eidgenössischen Polytechnikum in Zürich 4 «.
c) Zoologie (Referent: Professor Dr. C . Keller j. »Für Demonstra-
tionszwecke steht die allgemeine zoologische Sammlung dem Unter-
richt in vollem Umgänge zur Verfügung und leistet in erster Linie
für Demonstration der höheren Wirbelthiere unentbehrliche Dienste.
Daran schliesst sich eine neben dem Hörsaal gelegene Handsammlung
fĂĽr systematische Zoologie, welche seit einem Jahre neues Mobiliar
zur Verfügung erhielt und damit übersichtlich und planmässig aus-
gebaut werden kann. Sie enthält die zur Demonstration unentbehrlichen
Objecte, namentlich auch mit RĂĽcksicht auf biologische und entwick-
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112
lungsgeschichtliche Verhältnisse in der Thier weit. Beide Sammlungen
dienen zur UnterstĂĽtzung der Hauptvorlesung ĂĽber Zoologie fĂĽr Land-
und Forstwirthe, welcher ausserdem noch grössere bildliche Darstel-
lungen sowie sämmtliche Lieferungen von Leuckart ' s zoologischem
Atlas zur VerfĂĽgung stehen.
FĂĽr specielle landwirthschaftlich-zoologische Zwecke besitzt die
landwirtschaftliche Sammlung handliche Schaukästen mit biologischen
Präparaten und Frassstücken der schädlichen Insecten, ebenso gut
ausgewählte Darstellungen nützlicher Thiere. Die forstlichen Samm-
lungen mit ihrem reichen Material ergänzen diese Partieen der an-
gewandten Zoologie.
Ein Hauptaugenmerk wurde auf den Ausbau der Schädelsamm-
lung unserer wichtigsten Hausthiere gerichtet, und diese ist nunmehr
soweit vervollständigt, dass sie einer Specialvorlesung über Geschichte
und Abstammung der Hausthiere als Grundlage dienen kann, anderer-
seits aber auch der Vorlesung ĂĽber Anatomie und der Racenkunde
dienstbar wird.
Die Vorlesung ĂĽber Anatomie und Physiologie verfĂĽgt ĂĽber eine
Serie anatomischer Präparate und Modelle, über eine Skeletsammlung,
ĂĽber Apparate zu physiologischen Zwecken, Bilderwerke und speciell
fĂĽr anatomische BedĂĽrfnisse hergestellte Demonstrationstafeln.
FĂĽr zukĂĽnftige Landwirthschaftslehrer ist auch dafĂĽr gesorgt,
dass die ihnen unentbehrlichen Uebungen in landwirthschaftlich-zoolo-
gischer Richtung geboten werden können. Freilich fehlt es noch an
einem passend eingerichteten Laboratorium fĂĽr angewandte Zoologie
im Dienste der Landwirthe. Immerhin ist ein Präparirzimmer (Tafel
II. Souterrain Nr. 10) vorhanden, in welchem bisher praktische Curse
abgehalten wurden. Die instrumentale AusrĂĽstung besteht vorwiegend
in einer ausreichenden Zahl guter Mikroskope und den nöthigsten
Präparirinstrumenten ; an Untersuchungsmaterial ist ein genügender
Vorrath vorhanden.
Dem Docenten fĂĽr Zoologie steht endlich ein kleines Privat-
Laboratorium (Tafel II. Erdgeschoss Nr. 9 b) zur VerfĂĽgung, welches
zur Vorbereitung der Vorlesungs-Demonstrationen und zu wissenschaft-
lichen Untersuchungen dient.« —
Den hier genannten, gewissermassen internen HĂĽlfsmitteln fĂĽr
das naturwissenschaftliche Studium tritt aber noch in einzelnen Ge-
bieten die Anleitung zur Beobachtung und die Uebung im Freien
ergänzend zur Seite. Diesem Zwecke dienen die regelmässig statt-
findenden naturwissenschaftlichen Excursionen, welche insbesondere in
dem Unterrichte in Botanik, Zoologie und Geologie eine ĂĽberaus
wichtige Bestimmung erfĂĽllen. Wie die betreffenden Docenten diese
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113
Aufgabe behandeln, und wie dieselben bei den AusflĂĽgen die Gelegen-
heit wahrnehmen, in der Beobachtung und der Darlegung der Er-
scheinungen auch auf deren Beziehungen zur Landwirtschaft einzugehen,
zeigen die nachfolgenden Berichte:
а) Specielle Botanik (Referent: Prof. Dr. C. Schröter). »Botanische
Excursionen, meist gemeinschaftlich mit den zoologischen, werden in
der Regel alle Samstag Nachmittage ausgefĂĽhrt; dazu kommen einige
ganztägige und zwei mehrtägige (Pfingst- und Schlussexcursion) ; durch-
schnittlich sind es 10 — 12 pro Sommer. Es betheiligen sich an denselben
ausser den Landwirten auch die Forstwirte, sowie Pharmaceuten
und Studirende der Naturwissenschaft; diese bunte Gesellschaft bringt
es mit sich, dass die Flora nach den verschiedensten Richtungen studirt
wird. Den speciellen BedĂĽrfnissen der Landwirte wird durch Beto-
nung namentlich folgender Punkte gerecht zu werden gesucht:
Kennenlernen der Futterpflanzen, Streupflanzen und Unkräuter der
Ebene und der Alpen, bodenbestimmende Eigenschaften der Gewächse,
Zusammensetzung der Wiesen in ihrer Abhängigkeit von Klima, Stand-
ort und Culturmassregeln, landwirtschaftliche Regionen und Cultur-
grenzen, Studium der Alpweiden und Alpmatten. Allgemeinere Gesichts-
punkte werden erörtert bei der Beobachtung biologischer Erscheinungen
(BlĂĽthenbiologie, Anpassungserscheinungen an Klima und Standort,
Schutzmittel der Pflanzen).
Die Mannigfaltigkeit der naturhistorischen Verhältnisse unseres
Landes ermöglicht es, den Studirenden die verschiedenartigsten Vege-
tationen vorzufĂĽhren. Die Umgebung von ZĂĽrich (Uto, ZĂĽrichberg,
Katzensee, Robenhauser-Moor) bietet Wiesen, Aecker, Wald und Sumpf
in reichem Wechsel; die Alpenflora wird am Vierwaldstätter-See
(Rigi, Pilatus), im Glarnerland (Sandalp, Sandgrat, Murgthal, MĂĽrtschen-
stock) und Graubünden (St. Antönien, Avers, Bergell, Engadin) studirt;
dabei wird auch alp wirtschaftlicher Verhältnisse gedacht. Den Süden
unseres Landes mit seinen so stark abweichenden floristischen und
landwirtschaftlichen Verhältnissen lernen wir auf den Pfingst-Excur-
sionen in's Tessin und Wallis kennen.
Die meisten Studirenden legen sich Herbarien an; die Resultate
der grösseren Excursionen werden in nachträglichen Besprechungen
noch näher fixirt.«
б) Zoologie (Referent: Prof. Dr. C . Keller j, »Den Studirenden der
landwirtschaftlichen Abteilung ist Gelegenheit geboten, jeden Samstag
Nachmittag sich an den zoologischen Excursionen zu beteiligen,
wobei die biologischen Verhältnisse der heimischen Thierwelt in der
freien Natur demonstrirt werden. Im Vorsommer werden einzelne
Excursionen speciell den tierischen Obstbaufeinden und Weinbau-
8
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114
feinden gewidmet; im Verein mit den Forstcandidaten sind weitere
Excursionen den fĂĽr den Waldbau wichtigen Thieren gewidmet Auf
einer grösseren Sommer-Excursion erlangen jeweilen auch die schweize-
rischen Hausthierracen besondere BerĂĽcksichtigung, ebenso ein in der
Nähe von Zürich gelegener Wildpark.«
c) Geologie (Referent: Professor Dr. A. Heim), »Auf den 6 — 10
geologischen Excursionen, die allsommerlich stattfinden, werden neben
den strati graphischen, palaeontologischen und tectonischen Verhältnissen
der Excursionsgebiete auch eine Reihe von Verhältnissen besprochen,
die fĂĽr den Landwirth von directem Interesse sind. Der Boden wird
mit Bezug auf seine Entstehung, seine Fruchtbarkeit, seine Durch-
feuchtung, seine Quellbildung beurtheilt; es wird auf den Zusammen-
hang zwischen Untergrund und Vegetation aufmerksam gemacht, es
werden Rutschgebiete und deren Melioration, Wildbäche und deren
Verbauung, Steinschläge und deren Verhinderung studirt. In der
Umgebung ZĂĽrichs lernt man das Erraticum und seinen gĂĽnstigen
Einfluss auf die Fruchtbarkeit des Bodens kennen, im Jura studirt
man die Kalkformationen, in den Alpen neben den gewaltigen tecto-
nischen Verschiebungen die Alpengesteine, im Höhgau die vulcanischen
Erscheinungen, und auf einer grossen alpinen Schluss-Excursion die
Gletscherverhältnisse, die Verwitterung im Hochgebirge, die Erschei-
nungen der Thalbildung u. a. m.«
II. Landwirthschaftswissenschaft.
Unter diesem Titel können für vorliegenden Zweck die Haupt-
glieder der Fachdisciplinen zusammen gefasst werden, und ordnen sich
demgemäss auch die Hülfsmittel für dieselben nach anderen Gesichts-
punkten, wie diejenigen fĂĽr die naturwissenschaftlichen Disciplinen.
a. Die landwirthschaftliche Bibliothek .
Dieselbe bildet einen Theilbestand der umfangreichen Bibliothek
des eidgen. Polytechnikums und steht mit allen deren ĂĽbrigen Gliedern
unter einheitlicher Verwaltung. Von den 36818 Bänden, welche die
Gesammt-Bibliothek enthält, gehören nach der neuesten Zusammen-
stellung nicht weniger als 2496, also nahezu 7%, dem Wissensgebiete
der Land- und Forstwirtschaft an. Daraus ist zu ersehen, dass die
Litteratur der Bodenculturgewerbe in der centralen Sammlung eine
verhältnissmässig reiche Vertretung hat. In dieser behauptet aber
wiederum die Landwirtschaft eine sehr vorteilhafte Stellung, ein
Ergebniss, welches wesentlich darauf zurĂĽckzufĂĽhren ist, dass dem
Polytechnikum schon vor der GrĂĽndung der landwirtschaftlichen
Schule mehrere Special-Sammlungen ĂĽber Landwirtschaft als Geschenke
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115
zugeflossen, dann aber seither wohl alle beachtenswerthen neueren
literarischen Erscheinungen des Faches regelmässig erworben wor-
den sind.
Ausser jenem Antheile verfĂĽgt die landwirtschaftliche Schule
zum Gebrauche fĂĽr die Fach-Docenten noch ĂĽber eine Handbibliothek,
welche in dem Lehrgebäude der Anstalt aufgestellt ist und von der
Direction der Sammlungen verwaltet wird.
Mit der Bibliothek des Polytechnikums steht ein fĂĽr alle An-
gehörigen desselben benutzbares Lesezimmer in Verbindung, in welchem
eine grosse Zahl nach den einzelnen Wissensgebieten geordneter Zeit-
schriften ausgelegt ist. Unter diesen sind auch alle bedeutenderen
landwirtschaftlichen Fachjournale der Schweiz und der Nachbarländer
vertreten.
b. Die landwirthschaftlichen Sammlungen .
Dieselben befinden sich in der I. Etage des Lehrgebäudes in
dem grossen Ecksaale Nr. 6 ,an der West- und SĂĽdfront. (Vgl. Tafel
II und Tafel VI), unmittelbar anschliessend an den Hörsaal Nro. 5,
von dessen Innerem die Tafel VII eine Anschauung giebt.
Die Einrichtung und die Verwaltung der Sammlungen wurde
schon zur Zeit der Eröffnung der Schule dem Verfasser übertragen,
welcher diese Aufgabe bis zum Jahre 1891, also volle 20 Jahre, bei-
behielt. Den BemĂĽhungen, die Collectionen zu begrĂĽnden, auszustatten
und aus den allerbescheidensten Anfängen heraus auf die Höhe ihrer
Reichhaltigkeit zu erheben, kam es allerdings vorteilhaft zu Statten,
dass die Schulbehörde in Anerkennung der Tragweite dieses Lehr-
hĂĽlfsmittels schon in den ersten Jahren unterstĂĽtzend eintrat und mehr-
fach ausserordentliche ZuschĂĽsse bewilligte, um eine breite Grundlage
schaffen zu helfen. In der allmählichen Erweiterung des Bestandes
hat Verfasser so viel nur immer möglich die jeweiligen Vorschläge
und Anträge der beteiligten Docenten berücksichtigt, wodurch es
gelang, den verschiedenen Lehrgebieten eine gleichmässige Vertretung
zu sichern.
Im Jahre 1891 ging die Verwaltung der Sammlungen in Folge
RĂĽcktritts des Verfassers an den Docenten //. Schfiecbeli ĂĽber, welcher
dieselbe in gleichem Sinne weiterfĂĽhrt.
Nachstehend folgt ein Verzeichniss des Inhaltes der Sammlungen
in Ordnungsgruppen, wie sie schon zur Zeit der ersten Einrichtung
gebildet worden sind. Dabei ist aber zu bemerken, dass die Nummern
sich nicht ausnahmslos auf Einzelobjecte, sondern mehrfach wiederum
auf je besondere Collectionen beziehen.
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116
Das Bild ist folgendes:
^Nro 0 * Gruppen = Object«! bezw.
Einzel-Collectionen.
1. Modelle von Spann- Werkzeugen fĂĽr die Bodenbear-
beitung 122
2 . » » Geräthen und Maschinen für die Saat,
Erndte und Entkörnung und für die
DĂĽngervertheilung 24
3. » » Geräthen und Maschinen für die Sor-
tirung und Verarbeitung der Boden-
erzeugnisse 25
4. » » technischen Anlagen (Dungstätten, Stall-
ungen, Selbsttränker, Raufen, Hopfen-
Drahtanlagen, Hopfen-Trockenapparate,
Feimengestelle, Futter-Pressfeimen, Ein-
friedigungen, Ent- und Bewässerungen),
Pläne von Güter-Zusammenlegungen . 44
5. » » Fuhrgeräthen und Motoren .... 3
6. » » Geräthen und Maschinen für das Mol-
kereiwesen 20
7. Geräthe und Maschinen in voller Ausführung . . 101
8. Apparate fĂĽr landwirthschaftliche Untersuchungen 133
9. HĂĽlfsmaterialien fĂĽr den landwirthschaftlichen Betrieb
(je besondere Collectionen) 8
10. Erzeugnisse der Landwirthschaft im rohen und verar-
beiteten Zustande 65
11. Samen- und Aehren-Sammlungen — Herbarien — 15
12. Landwirthschaftlich nützliche und schädliche Thiere 153
13. Landwirthschaftliche Erzeugnisse und Werkzeuge
aus den Pfahlbauten 43
14. Schädel und vollständige Skelete von Hausthieren,
anatomische Präparate. — Wandtafeln
fĂĽr den Unterricht in Anatomie des
Hausthierkörpers und in Zootechnik . 239
15. Thierärztliche Instrumente. — Apparate zum Mar-
kiren der Thiere 75
16. Sammlungen von pflanzenpathologischen Präparaten
und von Unkrautsamen 12
17. Geräthe und Apparate für Weinbau und Wein-
behandlung und fĂĽr Obstcultur . . . 167
18. Verschiedenes — darunter eine Handbibliothek und
eine Sammlung von Feldmess- und
Nivellir-Instrumenten 286
Summa: 1535
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117
Der Sammlungen fĂĽr die landwirthschaftlich-chemische Techno-
logie ist bereits unter den HĂĽlfsmitteln fĂĽr den Unterricht in Chemie
gedacht worden.
c. Das landwirthschaftliche Versuchswesen .
Hält man an dem Seite 50 entwickelten Grundsätze fest, dass
die höhere landwirthschaftliche Schule auch die Aufgabe hat, für die
Fortentwicklung der Wissenschaft ihres Faches thätig zu sein, und
zieht man in Betracht, dass diese, weil ihr Gebiet der realen Erschei-
nungswelt angehört, absolut ausser Stande ist, ihr System aus selbst-
geschaffenen Begriffen zu construiren, also nothgedrungen aus der
directen Beobachtung und Erfahrung schöpfen muss, so leuchtet ohne
Weiteres ein, wie der Lehrer derselben auch beanspruchen muss, dass
ihm die Gelegenheiten und die Mittel zu selbstständiger Beobachtung
und Untersuchung zu Theil werden. Diesen Standpunkt hat auch
unsere landwirthschaftliche Schule seither immer eingenommen. Nun
ist zwar richtig, dass jeder Docent schon in den internen HĂĽlfsmitteln
des Institutes gewissermassen einen Apparat besitzt, mittelst dessen
er in seiner speciellen Richtung arbeiten und forschen kann. Und
thatsächlich ist in dieser Hinsicht an unserer Anstalt im Laufe der
Jahre Vieles, jedenfalls alles das geschehen, was mit den gegebenen
Einrichtungen zu erzielen möglich war. Das schliesst aber nicht aus,
dass derartige HĂĽlfsmittel mit besonderer Bezugnahme auf die An-
forderungen des Faches einer Ergänzung bedürfen, und zwar auf dem
Wege der DurchfĂĽhrung von landwirtschaftlichen Versuchen . Das
ist ĂĽbrigens schon in dem GrĂĽndungsgesetze der landwirtschaftlichen
Schule anerkannt worden, indem dasselbe der Anstalt wenigstens die
VerfĂĽgung ĂĽber ein Versuchsfeld sicherte. Gleichwohl hat unsere
Schule seither wiederholt und immer wieder betont, wie sehr es ihrer
Entwicklung zu Statten kommen mĂĽsste, wenn sie in den Stand gesetzt
würde, ihre Versuchsthätigkeit zu erweitern. Dabei handelte es sich
ihr nicht etwa um solche vergleichend praktische Versuche, wie sie
jeder einigermassen unterrichtete Landwirth in seinem eigenen Betriebe
zu dem Zwecke anstellen und ausfĂĽhren kann, um unter den ihm
gegebenen Verhältnissen gewisse in Frage stehende Verfahrungsweisen
auf ihre Ergiebigkeit zu prĂĽfen. Derartige Operationen, so nĂĽtzlich
und wichtig sie für die je vorliegenden Fälle auch sind, gestatten
eben doch nicht eine Verallgemeinerung der gewonnenen Ergebnisse.
Im Gegensätze zu ihnen stehen die wissenschaftlich angelegten und
durchgefĂĽhrten Versuche, welche bezwecken, Thatsachen allgemeiner
Bedeutung aufzuschliessen, über die Gesetzmässigkeit der Vorgänge
aufzuklären, und zu zeigen, in welcher Weise die Ergebnisse einer
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118
praktischen Verwerthung fähig sind. Solche Versuche in der Pflanzen-,
der Thier- und der gewerblich- technischen Production mögen unter
Umständen, je nach der Art der gestellten Frage, von dem Vertreter
einer speciellen Richtung allein inscenirt werden. Sobald aber in ihnen
ein Complex von Erscheinungen zur Geltung kommt, deren Erfor-
schung Gegenstand je besonderer wissenschaftlicher Disciplinen ist,
dann bedarf es auch einer gewissen Cooperation je mehrerer Vertreter
dieser Wissensgebiete. Und da die Hochschule in dieser Hinsicht
über Kräfte verschiedener Richtungen verfügt, so steht es auch ausser
allem Zweifel, dass sich dieselbe in bevorzugter Weise dazu eignet,
zugleich eine Stätte für landwirtschaftliches Versuchswesen zu sein.
Diesem Gesichtspunkte folgend, hat die landwirtschaftliche Schule
des Polytechnikums seit ihrem Bestehen jeden Anlass benutzt, um
ihre WĂĽnsche auf Erweiterung der Versuchs-Gelegenheiten zur Gel-
tung zu bringen. Leider geschah das nicht durchweg mit dem erhofften
Erfolge.
Alsbald nach Eröffnung der landwirtschaftlichen Schule wurde
auch das ihr ĂĽberwiesene Versuchsfeld im Strickhof eingerichtet und
seinem Zwecke dienstbar gemacht. Dasselbe bildete den Grundstock
des Versuchswesens der Schule und auf Jahre hinaus die einzige An-
lage dieser Art. Näheres über den seitherigen Betrieb des Versuchs-
feldes findet der Leser an späterer Stelle.
Schon im Jahre 1873 beantragte Verfasser die Einrichtung zu
analogen Versuchen in der Thierproduction und zu diesem Behufe die
Anlage eines Versuchsstalles, fĂĽr dessen Erstellung er zugleich einen
detaillirten Plan-Entwurf nach dem Vorbilde der bezĂĽglichen Bauten
an der landwirtschaftlichen Versuchsstation in MĂĽnchen eingereicht
hatte. Es lag dabei zunächst die Absicht vor, auf dem Wege des
Versuches den Fragen der Aufzucht junger Thiere, der Ernährung
des Milchviehes, der Futterverwerthung durch Milch- und Fleisch-
production u. a. m., sodann aber auch denjenigen der Vererbung
näher zu treten. Der Schweizer. Schulrath war grundsätzlich dem
Vorschläge zugeneigt, wie insbesondere die Thatsache beweist, dass
er es gestattete, einer Beschreibung der den Zwecken des Institutes
dienenden Bauanlagen, welche dem Programm der polytechnischen
Schule vom Jahre 1873 beigegeben war, die Bemerkung zuzufĂĽgen,
dass die Verwirklichung des angeregten Projectes in Aussicht stehe.
Gleichwohl sollten sich unsere Hoffnungen nicht erfüllen, da die Behörde
den damaligen Zeitpunkt fĂĽr die Verfolgung des Planes nicht fĂĽr
geeignet hielt, mittlerweile aber, wie wir sehen werden, sich anderweite
Probleme dazwischendrängten , vor welchen die ursprüngliche Idee
zurĂĽcktreten musste.
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119
Zur Zeit der Eröffnung unserer Schule war von einer plan-
mässigen Controle des Handels in concentrirten Dünge- und Futter-
mitteln in der Schweiz noch keine Rede. Das Einzige, was hierin
geschah, bestand in der sog. »Lagercontrole«, im Gegensätze zu der
Controle der gegen Garantie fĂĽr gewisse Gehalte verkauften Waare.
Jene Lagercontrole wurde s. Z. durch Vermittlung des Schweizer,
landwirtschaftlichen Vereins geübt, und als unsere Anstalt in’s Leben
getreten war, wurde die Ausführung der nötigen Untersuchungen
dem neu berufenen Professor fĂĽr Agriculturchemie, E. Schulze , ĂĽber-
tragen. Indessen zeigte sich, dass die Erfahrung, welche man ander-
wärts bereits über die Lagercontrolen gemacht hatte, auch hier zutraf,
die Erfahrung nämlich, dass dieselben dem Abnehmer absolut keinen
ausreichenden Schutz gegen Uebervortheilung »gewähren, also im
Grunde genommen ihr Ziel verfehlen. Auf Grund einer Vereinbarung
mit Professor Schulze erörterte daraufhin Verfasser den Gegenstand
in der Direction des Schweizer, landwirtschaftlichen Vereins mit dem
Vorschläge, dass dieser sich für das System der Controle der ver-
kauften Waare entscheiden und zu diesem Behufe bei den Behörden
fĂĽr die Etablirung einer amtlichen Untersuchungsstation mit Anleh-
nung an die landwirtschaftliche Schule des Polytechnikums verwenden
möge. Die Anregung wurde in durchaus zustimmendem Sinne auf-
genommen. Aber bevor noch das mit dem Referate ĂĽber diese Frage
beauftragte Mitglied der Direction, Professor E. Landolt, seinen Bericht
erstattet hatte, brachte der Vereinspräsident in seiner Eigenschaft als
Mitglied des Nationalstes den Gegenstand schon in der Winter-
session 1874/75 der Bundesversammlung zur Sprache, indem er in
einer auf die Förderung der Landwirtschaft bezüglichen, von noch
mehreren anderen Rathsmitgliedern Unterzeichneten Motion u. a. auch
zur GrĂĽndung einer agriculturchemischen Untersuchungsstation am
Polytechnikum Anregung gab. Nachdem der Bundesrath den Schweizer.
Schulrath zur Aeusserung ĂĽber die Frage eingeladen, beauftragte
dieser den Verfasser mit Erstattung eines Gutachtens. Dasselbe ist
s. Z. mit dem schulräthlichen Berichte im Bundesblatte veröffentlicht
worden. Das Schlussergebniss war , dass die eidgen. Räthe dem
Projecte zustimmten. In Folge dessen trat dann die agriculturchemische
Untersuchungsstation bereits im Jahre 1878 in’s Leben, gleichzeitig
aber auch die Samencontrolstation, welche bis dahin der zu ihrer Lei-
tung berufene Dr. F. G. Stehler bereits als Privatunternehmen in Bern
eingerichtet hatte. Ueber die weitere Entwicklung dieser Anstalten
geben die unten folgenden Berichte Auskunft.
Das Jahr 1882 brachte eine abermalige Anregung im Sinne der
Erweiterung des landwirtschaftlichen Versuchswesens an der land-
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120
wirthschaftĂĽchen Schule des Polytechnikums. Dieselbe erfolgte in
dem mehrfach erwähnten, an den Schweizer. Bundesrath erstatteten
amtlichen Enquete-Berichte des Verfassers über »Massregeln zur För-
derung der Landwirtschaft«, und zielte darauf ab, an unserer Anstalt
eine eigentliche Versuchsstation zu etabliren. Von den ĂĽbrigens in
voller Uebereinstimmung mit den Ansichten seiner Collegen gelieferten
Darlegungen des Verfassers mögen hier auszugsweise nur folgende
Sätze (S. 142 ff.) reproducirt werden.
»Schon bei den amtlichen Verhandlungen über die Frage der
GrĂĽndung dieser (Control-)Stationen wurde daraufhingewiesen, dass die-
selben das Interesse der schweizerischen Landwirtschaft nicht erschöpfen,
dass sie gewissermassen nur als Uebergangsstufe zu einer weiteren
Ausgestaltung des landwirtschaftlichen Versuchswesens anzusehen
seien, und dass dieses erst einen gewissen Abschluss durch Erweite-
rung der Untersuchungsstation in eine Forschungs-, d. h. eine eigentliche
Versuchsstation finden könne. Referent bezieht sich hinsichtlich der
Einzelheiten auf den Inhalt des s. Z. an den Schweizer. Schulrath zu
Händen des Schweizer. Bundesrathes erstatteten Gutachtens, welches
diesen Entwicklungsgang ausdrĂĽcklich vorgesehen hat. Mittlerweile
haben sich aber die Aufgaben der Landwirte im Bereiche der Pflanzen-
cultur, insbesondere der DĂĽngung, sodann der Viehhaltung, noch er-
weitert und verschärft, wie gerade die Thatsache beweist, dass dieselben,
so weit ĂĽberhaupt Fragen der Technik des Faches in Betracht kommen,
in dem mĂĽndlichen und schriftlichen Austausch der Ansichten und Er-
fahrungen der Landwirte stets im VordergrĂĽnde stehen. Auch der
wachsende Verbrauch von Handels-Dünge- und -Futtermitteln bestätigt
das. Unter solchen Umständen ist in den Kreisen der Praktiker das
Bedürfniss nach einer Anstalt, welche sich planmässig den in dieses
Gebiet einschlagenden Forschungsaufgaben widmet, von Tag zu Tag
lebhafter und dringender empfunden , und ist demselben auch schon
verschiedentlich bestimmter Ausdruck gegeben worden.
Es handelt sich hierbei um ein Institut, welches in der Art der
Auswahl, der Anlage und DurchfĂĽhrung von Versuchen im Pflanzen-
bau und in der Viehhaltung, unter BerĂĽcksichtigung der vielfach eigen-
artigen land wirthschaftĂĽchen Betriebsweise in der Schweiz, sich den
unmittelbaren BedĂĽrfnissen der Praxis anschliesst, d. h. nur Probleme
aufgreift, deren Lösung eine Nutzanwendung und Verwerthung in den
nächstliegenden Operationen des Betriebes verspricht. Damit erstrebt
unsere Landwirtschaft nicht mehr und nicht weniger, als diejenige
anderer Länder, welchen solche Anstalten, Dank dem Beistände ihrer
Behörden, schon längst zu Theil geworden sind. — Die Richtung, in
welcher eine solche Station zu arbeiten hätte, ist die chemisch-physio-
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121
logische, und um ihr einen ergiebigen Wirkungskreis zu eröffnen,
wĂĽrde es erfordern, dass sie ihren Ausgangspunkt an der agricultur-
chemischen Controlstation in dem Sinne nehme, dass diese mit dem
erforderlichen Apparate — Versuchsland und Versuchsstall mit allem
Zubehör — ausgestattet werde, analog dem Verfahren, welches in der
AusrĂĽstung auch der Samencontrolstation mit einem Forschungsfelde
eingeschlagen, und mit welchem diese zugleich zu einer Versuchsstation
für Futter-, insbesondere für Gräserbau erhoben ward. Die chemische
Controle wĂĽrde der agriculturchemischen Versuchsstation verbleiben
und eine unter der oberen Leitung des Vorstehers der letzteren auf
Grund der bestehenden Regiemente fortzufĂĽhrende besondere Abthei-
lung derselben bilden.
FĂĽr die auszufĂĽhrenden DĂĽngungs - Versuche bedarf es ausge-
dehnter Flächen. Dem in unmittelbarer Nähe der Stadt immer beschwer-
lichen und kostspieligen Betriebe eines solchen Versuchsfeldes in
Eigenregie wird die Anlehnung an die Domaine Strickhof, eventuell
eine Verbindung mit dem dort schon eingerichteten, von der land-
wirtschaftlichen Schule des Polytechnikums bewirtschafteten Versuchs-
lande vorzuziehen sein. Dabei wären aber noch Düngungsversuche
an verschiedenen Betriebsstellen des Landes, organisirt nach einem
einheitlichen Plane, und durchgeführt unter dem Beistände der prak-
tischen Landwirte, von der Versuchsstation zu veranstalten. Eine solche
Massregel ist nicht etwa ein Notbehelf, sondern geradezu Bedingung
einer ausgiebigen Forschung im Gebiete der Anwendung der Grund-
sätze der Düngerlehre. — Für die Zwecke der Fütterungs-Y e rsuche,
welche im Hinblick auf die hervortretende Bedeutung der Viehhaltung
fĂĽr unser Land besonderer Beachtung empfohlen sein sollen, bedarf
es aber eines angemessen eingerichteten Versuchsstalles mit entsprechen-
den Vorrathsräumen « »Zur Empfehlung des Vorschlages darf
schliesslich noch bemerkt werden , dass ein Institut dieser Art ein
ĂĽberaus werthvolles HĂĽlfsmittel der Unterweisung und Uebung fĂĽr
die landwirtschaftliche Schule des eidgenössischen Polytechnikums
bilden und deren Wirksamkeit wesentlich erweitern wĂĽrde, eine Vor-
aussicht, welche durch die Erfahrungen an den in dieser Hinsicht
reichlich ausgestatteten landwirtschaftlichen Hochschulen ĂĽberall be-
stätigt wird. Andererseits wirkt aber diese Anlehnung der Versuchs-
anstalt an die landwirtschaftliche Schule des Polytechnikums, an welcher
fĂĽr alle Zweige der einschlagenden Grund- und Fachwissenschaften
besondere Lehrer tätig sind, durch deren gelegentliche oder planmässige
Beteiligung an dem Versuchs wesen auch auf dieses befruchtend
zurĂĽck.
Es liegt der Gedanke nahe, eine solche Versuchsanstalt auch den
Aufgaben der Weinbehandlung, und dann namentlich der Milchwirth -
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schaft dienstbar zu machen, da sich bekanntlich auf diesen Gebieten
ein weites Feld naturwissenschaftlicher Forschung aufgethan hat. Der
Berichterstatter theilt diese Ansicht und schlägt daher vor, derartige
Arbeiten in das Programm einer solchen Anstalt, wie er sie dem
Lande wünscht, aufzunehmen.«
Im AnschlĂĽsse hieran wurden dann noch mehrere Wege besprochen,
auf welchen eine geeignete Verbindung des milchwirthschaftlichen
Versuchs- und Unterrichts wesens an der landwirtschaftlichen Schule
zu erzielen wäre.
Alle diese Anregungen und Vorschläge blieben leider ohne
Erfolg. Und zwar keineswegs desshalb, weil die vorberathenden
Commissionen und die Behörden die Tragweite derselben nicht gewür-
digt und nicht anerkannt haben, sondern lediglich aus dem Grunde,
weil eben gleichzeitig zahlreiche Anträge auf Massregeln zur Förderung
der Landwirtschaft Vorlagen und bei der PrĂĽfung derselben sich immer
diejenigen in den Vordergrund drängten, welche als die dringlichsten
und leichtest realisirbaren erachtet wurden.
Nach Ablauf eines weiteren Jahres (1883), als die oben bereits
erwähnte Motion des Nationalrathes Baidinger zur Verhandlung kam,
benutzte die zu einem Gutachten hierĂĽber aufgeforderte Conferenz der
landwirtschaftlichen Schule den Anlass, u. a. die Einrichtung je eines
Versuchs - und Demonstrations- Feldes fĂĽr Obst - und Weinbau, welche
unserer Anstalt als Forschungs- und Lehrobject in den einschlagenden
Fächern dienen sollten, vorzuschlagen. Der in jeder Richtung aus-
reichend begründete Antrag fand bei den Behörden eine durchaus
geneigte Aufnahme. Nach Genehmigung desselben erfolgten sofort
die erforderlichen Einrichtungen, und gediehen diese auch alsbald so
weit, dass beide Gärten schon in den Jahren 1887 und 1888 in Betrieb
gesetzt werden konnten. Ueber die seitherigen Ergebnisse desselben
finden sich nähere Angaben in den unten folgenden Referaten.
Das Jahr 1886 brachte eine neue Anregung, indem der Schweizer,
landwirtschaftliche Verein bei den Bundesbehörden die Errichtung
einer »milchwirthschaftlichen Centralstelle« an der landwirtschaftlichen
Schule in Vorschlag brachte und zugleich ein von seinen Mitgliedern
Ander egg und BĂĽchi entworfenes Programm fĂĽr die gewĂĽnschte
Anstalt vorlegte. Mit einem Gutachten hierüber beauftragt, erklärte
die Conferenz der landwirtschaftlichen Schule, sich mit der Form,
in welcher das Institut errichtet werden solle, nicht befreunden zu
können, und beantragte sie mit guten Gründen die Verwirklichung
des Gedankens zunächst durch eine andere, den gegebenen Verhält-
nissen besser anschliessende Organisation im Sinne der Einrichtung
einer besonderen Abteilung des agriculturchemischen Laboratoriums.
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Dabei betonte sie ausdrĂĽcklich, dass die geplante Milchversuchsstation
»an das Polytechnikum in Zürich gehöre«, fügte sie aber hinzu, dass
die Errichtung »eines grossen, mit eigenem Sennereibetrieb verbun-
denen milch wirtschaftlichen Institutes« in Zürich allerdings auf kaum
überwindliche Schwierigkeiten stossen werde. — Das Gutachten der
Lehrerschaft wurde später in No. 50 d. J. 1887 des Schweizer, land-
wirtschaftlichen Centralblattes veröffentlicht , und ist somit jedem
Interessenten Gelegenheit gegeben, sich durch Einsicht in dieses Acten-
stĂĽck von der Stellung, welche die Docenten unserer Schule in dieser,
mittlerweile übrigens von den Behörden nicht weiter verfolgten Frage
eingenommen haben, ein richtiges Bild zu verschaffen.
Unser Enquete-Bericht hatte sich auch mit der Errichtung einer
landwirtschaftlichen Maschinenprüfungsstation beschäftigt und dieselbe
mit einlässlicher Begründung empfohlen. Der Gedanke wurde damals
abgelehnt, später aber (1890) von der Gesellschaft schweizerischer Land-
wirte wieder aufgegriffen. Der erneuten Anregung wurde eine gĂĽnstige
Aufnahme zu Theil, indem insbesondere der Schweizer. Schulrath, an
welchen die Eingabe jener Gesellschaft gerichtet war, auf dieselbe ein-
ging und die nötigen Verhandlungen einleitete. Leider konnte das
Project in Folge Hinscheidens des Professor Fritz, welcher fĂĽr die
Leitung des Instituts, dessen Sitz die landwirtschaftliche Schule Strick-
hof bilden sollte, in Aussicht genommen war, nicht fortgefĂĽhrt werden.
Statuten, Regiemente, Verträge waren schon vollständig entworfen
und den Behörden zur Genehmigung unterbreitet.
In Folge einer in der Bundesversammlung (1887) erheblich er-
klärten, auf die Gründung einer Schweizer. Milchversuchsstation ab-
zielenden Motion des Nationalraths Häni hat der Bundesrath bekannt-
lich der Bundesversammlung ein von seinem Landwirtschafts-Depar-
tement entworfenes Project für eine in der Nähe von Bern zu etablirende
land - und milchwirthsc häßliche Versuchs - und Untersuchungsanstalt
zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso bekannt ist, dass die Lehrer-
schaft unserer Anstalt inzwischen bei der Schulbehörde dahin vorstellig
geworden ist, dass das in’s Auge gefasste Institut in der Nähe von
ZĂĽrich errichtet und mit der landwirtschaftlichen Schule in Verbindung
gebracht, eventuell aber das Project in der Weise geteilt werden
möge, dass die milchwirthsc häßliche Versuchsstation in der Nähe von
Bern, die landwirtschaftliche dagegen in der Nähe von Zürich erstellt
werde. — Nach Lage der Verhältnisse, und da die Verhandlungen
ĂĽber den Gegenstand noch nicht abgeschlossen sind, muss hier von
einer näheren Erörterung desselben Umgang genommen werden. —
Wie aus diesen Darlegungen ersehen werden wolle, hat die land-
wirtschaftliche Schule des Polytechnikums sich seit langer Zeit eifrig
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bemĂĽht, in den Besitz von landwirthschaftlichen Versuchsanstalten zu
gelangen. Sie that das ihrer selbst und der guten Sache willen, und
mit schwerwiegenden GrĂĽnden. Und wenn sie auch nur Einiges, nicht
Alles erreichte, so wird sie gleichwohl auch ferner bei den Grundsätzen,
welche sie seither als richtig erkannt und vertreten hat, beharren.
In dieser ihr einmal durch ihre Aufgabe zugewiesenen Stellung darf
sie aber auch erhoffen, dass alle von Rechts- und BilligkeitsgefĂĽhl durch-
drungenen Kreise in den Anstrengungen unserer Schule fĂĽr eine
Erweiterung ihrer Hülfsmittel zur Yersuchsthätigkeit wie überhaupt
fĂĽr die Befestigung der Bedingungen ihrer gedeihlichen Wirksamkeit
nichts Anderes erblicken werden, als den Ausdruck ausgeprägten
Pflichtbewusstseins.
Wir lassen nunmehr noch die Berichte ĂĽber die Anlage und den
Betrieb unserer Versuchsfelder folgen.
aa) Der Versuchs-Obstgarten.
(Referent: Docent E. Mertens?)
Dieser Garten ist in erster Linie ein Demonstrationsfeld; die im
Hörsaal besprochenen Culturverfahren werden hier in Gegenwart der
Studirenden ausgefĂĽhrt, und wird ihre Wirkung im Verlauf der Vege-
tationszeit verfolgt.
Der Obstgarten lehnt sich östlich an das lange Viereck, den
botanischen Garten, welcher das Lehrgebäude umgiebt. ^Si ehe Taf. VIII.)
Er misst 15 Are und ist in Beete eingetheilt, die von Norden nach
SĂĽden laufen. Die Einfriedigung besteht nach Westen, SĂĽden und
Osten aus einer Staketenhecke , nach Norden aus einer 3 m hohen,
reichlich mit Luftkammern versehenen Backsteinmauer.
Betreten wir das Demonstrationsfeld durch den Haupteingang
westlich, und verfolgen wir den quer durch dasselbe fĂĽhrenden Weg,
so bietet sich uns nachstehende Anordnung in der Bepflanzung.
1. Rabatte, längs der Westgrenze:
rechts , Stachelbeersträucher, als Spaliere gezogen,
links, Brombeeren-Sortiment.
2. » , an doppelten Spaliergestellen:
rechts , doppelt veredelte schiefe Cordons von Aepfeln
und Birnen,
links, Palmetten von Pflaumen, Zwetschgen, Reine-
clauden, Mirabellen und Aepfeln.
3. » , rechts u. links, Birnbäume in Spindel-Pyramidenform.
4. » , » verschied. Kern- und Steinobstbäume,
in Pyramiden-, Busch- u. Becherform.
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5. Rabatte, an doppelten Spaliergestellen:
rechts , einfach veredelte schiefe Cordons von Aepfeln
und Birnen,
links f Palmetten von Kern- und Steinobstbäumen.
6. » , ein Feld, enthaltend:
rechts , Aepfel als wagrechte Cordons, hochstämmige
Stachelbeerbäume, Birnbäume, ächte u. hoch-
stämmige Pyramiden und Spiralcordons,
links , Aepfel, wagrechte Cordons, hochstämmige
Stachelbeerbäume , Birnbäume , ächte Pyra-
miden und Spiralcordons.
In der Axe des Weges befindet sich hier ein kreisförmiges
Beet mit einer FlĂĽgelpyramide (Birnbaum) bepflanzt.
Auf dem letzten Felde rechts stehen schwarze Maulbeeren, Cor-
nelkirschen, Mispeln und die zu Unterlagen fĂĽr Obstgattungen ge-
bräuchlichen Wildlinge.
Das letzte Feld links wird als kleine Baumschule benutzt und
beherbergt noch einige Haselnusssträucher und eine Edelkastanie.
Längs der südlichen Einfriedigung steht ein kleines Himbeer-
sortiinent, der Ostgrenze nach sind Kirschen- und Weichselspaliere
angebracht, und die nach Norden den Garten abschliessende Mauer ist
mit Tafelreben-, Pfirsich- und Aprikosenspalieren besetzt. Erdbeer-
pflanzungen bilden die Einfassung der Wege.
Der Sortenzahl nach sind die Gattungen wie folgt vertreten:
Aepfel
93
Sorten
Kirschen u. Weichsein
20
Sorten
Aprikosen
3
Schw. Maulbeeren
1
»
Birnen
130
Mispel
1
»
Brombeeren
17
Pflaumen
14
»
Erdbeeren
41
Pfirsiche
20
»
Haselnuss
3
»
Quitten
4
Himbeeren
9
»
Reben
12
Johannisbeeren
22
Stachelbeeren
40
Kastanie
1
Wie Eingangs betont, dient der Garten vornehmlich der Demon-
stration; zu einem Versuchsfeld ist dessen Fläche zu sehr beschränkt;
sind doch die meisten Obstsorten hier nur durch ein Exemplar ver-
treten, und aus dem Verhalten eines einzigen Individuums lassen sich
keine unanfechtbaren SchlĂĽsse ziehen. Immerhin wird das Versuchs-
wesen gepflegt, soweit die Umstände es gestatten, und zwar in folgen-
den Richtungen:
1. Ueber jede Pflanze wird Buch geführt; Blüthezeit, Stärke des
Triebes, Schnitt, Ertrag quantitativ und qualitativ, etwa vorkommende
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Krankheitserscheinungen etc. werden regelmässig vermerkt. Nach
einer Reihe von Jahren wird aus der Zusammenstellung dieser Notizen
der wahrscheinliche Werth der einzelnen Sorten unter unseren klima-
tischen und Bodenverhältnissen ersichtlich. Um den absoluten Werth
kennen zu lernen, müsste man je 10—12 Exemplare der gleichen
Art neben einander beobachten können.
2. Der PrĂĽfung des Einflusses der doppelten Veredelung sind
zwei Rabatten, mit 256 Stück Birn- und Aepfelbäumchen, gewidmet
3. Eine Anzahl von Birnpyramiden, aus rauher Gegend bezogen,
steht neben einer Reihe eben solcher Bäumchen aus einer warmen
geschĂĽtzten Baumschule. Die Zeit wird lehren, ob die Bezugsquelle
einen wesentlichen Einfluss auf das spätere Gedeihen der Bäume hat.
Alle diese Versuche können erst nach langjähriger Durchführung
brauchbare Ergebnisse liefern.
bb) Der Versuchs-Weinberg.
(Referent: Docent H. Krauer.)
Der Weinberg liegt an der Schmelzbergstrasse oberhalb der Stern-
warte in Fluntern (Siehe Tafel X), 474 — 480 m über Meer, ist nach Süd-
Südwesten abgedacht und hat einen Flächeninhalt von 25 , i 4 Are. Der
Boden gehört der Molasseformation an und ist von mittlerer Bindigkeit
1. Anlage und Zweck.
In erster Linie dient der Weinberg dazu, den Studirenden die
hauptsächlichsten der in unserem Vaterlande üblichen Erziehungsarten,
sowie die wichtigsten Rebensorten der Schweiz vor Augen zu fĂĽhren.
Von letzteren ist den vier Hauptsorten, welche sich der grössten
Verbreitung erfreuen — Gutedel (Chasselat oder Fendant), Elbling,
grosser Räuschling und schwarzer Burgunder (Pineau noir) — die
grösste Fläche eingeräumt; dann kommen in weniger Exemplaren
die Sorten mit kleineren Verbreitungsbezirken. Besondere Aufmerk-
samkeit wird verschiedenen frĂĽhreifenden Sorten geschenkt, die bis
anhin fast ausschliesslich als Tafeltrauben am Spalier gezogen wurden,
von denen aber wahrscheinlich einige auch fĂĽr den freien Weinberg
sich eignen wĂĽrden.
In zweiter Linie soll der Weinberg als Versuchsfeld in den ver-
schiedensten Richtungen dienen.
Das betreffende Areal wurde im Jahre 1887 erworben und mit
Neujahr 1888 angetreten. Es war bereits mit Reben bepflanzt; diese
befanden sich aber in sehr schlechtem Zustande, so dass, um die oben
angefĂĽhrten Zwecke zu erreichen , eine successive Rodung und Neu-
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bepflanzung sich als nothwendig herausstellte. Diese Arbeiten gelangten
in den Jahren 1888 bis und mit 1891 zur AusfĂĽhrung.
Das Areal wurde in 5 gleich grosse Parcellen eingetheilt. In
jeder derselben sind die Distancen so gewählt, dass die Weinstöcke
auf Zapfen, Rundbogen und Streckbogen geschnitten werden können.
Die Distanz zwischen den Reihen beträgt 90 cm, diejenige der Stöcke
innerhalb der Reihen je nach der Erziehungsart 75, 90 und 120 cm.
In Parcelle I , welche das Sortenversuchsfeld im eigentlichsten
Sinne bildet, sind von den wichtigsten der dem Kanton Wallis ange-
hörenden Sorten je einige Exemplare angepflanzt. Daneben finden
sich die oben berĂĽhrten frĂĽhreifenden Sorten, und sodann solche,
welchen nur locale Bedeutung zukommt , oder die auch anderwärts
nur versuchsweise cultivirt werden.
Parcelle II enthält ebenfalls derartige Versuchsreben, und ferner
schwarze und rothe Burgunder in verschiedenen Varietäten, und Par-
celle III ist der MĂĽllerrebe und verschiedenen Spielarten des schwarzen
Burgunders gewidmet.
Parcelle IV enthält Gutedel, und Parcelle V Elbling und Räuschling.
2. Versuchswesen.
Versuche im Weinberge mĂĽssen bekanntlich, sollen sie sichere
Resultate ergeben, Jahre lang vorgenommen werden. Auch braucht
es zur Vergleichung eine grössere Anzahl von gleichaltrigen, im Er-
trage stehenden Stöcken. Es fehlten also, wenn man das jugendliche
Alter der ganzen Anlage berĂĽcksichtigt, von vorneherein die Grund-
bedingungen fĂĽr eine ganz exacte DurchfĂĽhrung der Versuche, und
daraus ergiebt sich, dass in Bezug auf die Mehrzahl der letzteren, mit
Ausnahme der Veredlungsversuche, von welchen unten die Rede sein
wird, noch nicht von positiven Resultaten gesprochen werden kann.
Gleichwohl soll gezeigt werden, was angestrebt wird.
I. Vergleichende DĂĽngungsversuche
konnten wegen des erwähnten Mangels an tragbaren Reben von
gleichem Alter noch nicht vorgenommen werden. Von diesem Jahre
an aber sollen solche zur Ausführung gelangen. Die Möglichkeit dazu
ist nunmehr vorhanden, da nahezu alle Stöcke genügend erstarkt sind,
und da ferner der Schweizer. Schulrath das neu erworbene Rebland
oberhalb des Physikgebäudes, circa 40 Are, zum Versuchsfelde ge-
schlagen hat.
II. Neue Erziehungsarten.
Es sind zwei solche in Aussicht genommen, welche beide in
Bezug auf UnterstĂĽtzungsmaterial und Laubarbeiten eine Ersparniss
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128
gewähren sollten. Positive Resultate haben sich noch nicht ergeben,
weshalb die Versuche fortgesetzt werden.
III. Ringelschnitt.
Während mehrerer Jahre wurden eine Anzahl von Reben ge-
ringelt, und zwar nicht an den grĂĽnen Trieben, wie dies bei den
Gärtnern zumeist üblich ist, sondern an dem einjährigen Tragholze.
Im Durchschnitte kamen die Trauben besser durch die BlĂĽthe, reiften
früher und wurden grösser und voller, als bei ungeringelten Stöcken,
so dass sich ein etwelcher Mehrertrag herausstellte. Das Mostgewicht
war bei geringelten und ungeringelten so ziemlich gleich, während
nach französischen Angaben die geringelten Stöcke zuckerreichere,
nach deutschen umgekehrt zuckerärmere Trauben bringen sollen. Als
Schattenseite muss hervorgehoben w'erden, dass die Trauben im Herbste
leichter faulen. Es kann daher noch kein bestimmtes Urtheil ĂĽber den
wirklichen Werth dieses Verfahrens abgegeben werden.
IV. Erzeugung neuer Sorten durch Kreuzung
und Variation.
Bei diesen Versuchen waltet die Absicht ob, neue, möglichst
frĂĽhreifende und den WitterungseinflĂĽssen, sowie verschiedenen Krank-
heiten besser widerstehende Traubensorten zu zĂĽchten.
Die durch die Aussaat erhaltenen Pflänzchen gedeihen gut, haben
jedoch bis zur Stunde noch keine FrĂĽchte gebracht. StĂĽnde ein
Warmhaus zur Verfügung, so wäre die Sache weiter gediehen.
V. Veredlung.
In den von der Reblaus am schwersten heimgesuchten Gegenden,
wie z. B. in Frankreich und Ungarn, seit einigen Jahren auch in den
Kantonen Genf und Neuenburg, spielt die Wiederherstellung der zer-
störten Weingärten durch Pfropfen der bewährten einheimischen Sorten
auf der Reblaus Widerstand leistende und den betreffenden Boden-
arten angepasste amerikanische Arten, resp. Hybriden, eine hervor-
ragende Rolle. Mit RĂĽcksicht hierauf wurde die Anlage einer ameri-
kanischen Rebschule in Aussicht genommen ; der Plan scheiterte jedoch
an dem Widerspruche der ZĂĽrcher. Kantonsregierung.
Da amerikanische Typen also nicht verwendet werden durften,
wurden Pfropfversuche mit einheimischem Material gemacht, zunächst
um Uebung in der Technik des Propfens zu gewinnen, dann aber
ganz besonders zum Zwecke der raschen Ersetzung schwächlicher oder
unächter Stöcke durch eine Sorte von gewünschtem Charakter.
ln den ersten Jahren hielt man sich ausschliesslich an die eng-
lische Copulation, welche ordentliche Resultate aufwies. Seit einigen
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129
Jahren wurde das Hauptaugenmerk auf eine andere Veredlungsmethode
— die sog. Lyonerveredlung — gerichtet, und es verdient dieselbe
alle BerĂĽcksichtigung. Sie ist von jedem geĂĽbten Weinbergsarbeiter
leicht auszufĂĽhren und liefert ausgezeichnete Resultate.
Ebenso kam die in Steiermark ĂĽbliche GrĂĽnveredlung zur An-
wendung. Dieselbe weist viele VorzĂĽge auf; ihr Gelingen ist aber
durchaus von der Witterung abhängig, die zur Zeit der Ausführung
herrscht. Bei trockenem, warmem Wetter gedeihen — technisch
richtige Behandlung vorausgesetzt — alle veredelten Reben, bei nasser,
kalter Witterung dagegen fehlt fast Alles.
VI. Schutzmassregeln gegen Spätfröste.
Bestäubung mit der Kupfervitriol-Kalkmischung und mit Gyps
und Kalkpulver fĂĽhrten einstweilen zu keinem Resultate; die Versuche
sollen aber in der Folge in etwas anderer Weise fortgesetzt werden.
Bessere Dienste leisteten Matten von Stroh oder Emballage, welche
an die Stöcke gelehnt wurden ; am günstigsten und einfachsten erwies
sich indessen das blosse Nichtanbinden der langen Bogenreben.
cc) Das landwirthschaftliche Versuchsfeld im Strickhof.
(Referent: Professor Dr. A. Nowacki.)
Durch Art. 3,b des Bundesgesetzes vom 23. December 1869,
betreffend Erweiterung der Forstschule des eidgen. Polytechnikums
zu einer land- und forstwirthschaftlichen Schule (S. 45) war die Lage
und der Umfang des Versuchsfeldes vorgeschrieben, und zugleich an-
gedeutet, dass sich die Bewirtschaftung an den Gutsbetrieb des
Strickhofes anzulehnen habe. Specieller regelte sich das Verhältniss
durch einen Vertrag, der zwischen der Direction des Innern des
Kantons Zürich und dem Präsidenten des schweizerischen Schulrathes
zuerst am 25. Mai 1872 abgeschlossen und am 10. Juni vom Bundes-
rath genehmigt, später, im Jahre 1879 erneuert und in einigen Punkten
modificirt wurde.
Darnach liefert der Strickhof Arbeit, Dünger, Maschinen, Geräthe
und Räumlichkeiten zu festen Sätzen und er übernimmt die geerndteten
FeldfrĂĽchte zu Marktpreisen.
Dies Verhältniss hat das für sich, dass die Bewirthschaftung des
Versuchsfeldes weniger Kosten verursacht, als ein selbstständiger Betrieb,
der zwar wünschens werth, aber nur bei erheblich grösserer Ausdehnung
der Versuchsfläche gerechtfertigt wäre.
Director des Versuchsfeldes ist der Docent fĂĽr Acker- und Pflanzen-
bau. Die Versuche dienen der Lehre und der Forschung.
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In den ersten Jahren (1872 und 1873), wo der Umfang des Versuchs-
feldes sich vertragsgemäss auf eine Juchart (36 Are) beschränkte, wurde
eine grössere Zahl von Culturpflanzen (Arten und Varietäten) auf
kleinen Beeten angebaut, um Material fĂĽr den Unterricht zu gewinnen.
Ein Theil davon, ein Sortiment von verschiedenen ZuckerrĂĽben, wanderte
in das agriculturchemische Laboratorium zur genaueren Unter-
suchung. — Daneben kam ein Drillversuch mit Weizen zur Ausfüh-
rung, über den in der »Schweizerischen landwirtschaftlichen Zeit-
schrift« (1874, Heft 2) ausführlich berichtet worden ist.
In den folgenden Jahren wurden anderweitige, vergleichende
Versuche mit Kartoffeln (1874, 1875 und 1887), RunkelrĂĽben (1875),
Hafer (1875 und 1886), Weizen (1877/78), Mais und Zuckerhirse (1879)
etc. eingeleitet, von denen einige gelangen, einige fehlschlugen; denn
ein Feldversuch ist eine Frage an die Natur, auf die sie mit Ja oder
mit Nein antwortet, manchmal auch gar keine oder eine unbestimmte
Antwort ertheilt. —
Hauptsächlich aber diente das Versuchsfeld zu Futterbauversuchen ,
die in zwei Serien je zehn Jahre lang (von 1876 bis 1885 und von
1880 bis 1889) planmässig durchgeführt wurden, und in einer dritten
Serie (von 1888 und 1890) fortgesetzt, noch nicht zum Abschluss
gelangt sind.
Die ersten eingehenden Berichte ĂĽber die Ergebnisse dieser Ver-
suche finden sich in der »Schweizerischen landwirthschaftlichen Zeit-
schrift« (Jahrgang 1879, Heft 1 und 2, Jahrgang 1880, Heft 1 und 2, und
Jahrgang 1881, Heft 2).
Im Jahre 1883, bei Gelegenheit der schweizerischen Landesaus-
stellung, wurden die Resultate kurz zusammengefasst in der volks-
thümlich gehaltenen Schrift: » Der praktische Kleegrasbau «, die im
Jahre 1884 die zweite Auflage erlebte und im Jahre 1891 in einer
dritten Auflage zu einer Anleitung zum Kunstfuiterbau umgearbeitet
wurde.
Die erste Frage, um deren Beantwortung es sich bei diesen
Futterbau versuchen handelte, war die: Welchen Erfolg hat die Heu -
blumensaat im Vergleich zur Kleegrassaat?
Auf Grund der mit Maass und Gewicht festgestellten Ertrags-
zahlen lässt sich folgende Antwort geben: Jede einigermassen zweck-
mässig ausgewählte Kleegrassaat hat vor der Heublumensaat den Vor-
zug, denn sie liefert einen ganz erheblich höheren Futterertrag . Der
Ertrag der Kleegrassaat ĂĽberwiegt i?i Bezug auf Menge und GĂĽte des
Futters fĂĽr eine Reihe von Jahren den Ertrag der Heublumensaat so
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131
bedeutend , dass der grössere Aufwand für das Saatgut mit reichen
Zinsen in die Hand des Landwirths zurückkehrt. —
Durch die zweite Versuchsreihe sollte die Frage geprĂĽft und
wo möglich zur Entscheidung gebracht werden, ob für die Zwecke
der Futtergewinnung unter den Verhältnissen, wie sie auf dem Ver-
suchsfeld des Polytechnikums und sonst in der Schweiz vielfach gegeben
sind, die Reinsaat oder die Mischsaat den Vorzug verdient.
Auch diese Versuche wurden zehn Jahre durchgefĂĽhrt, um die
Entwicklung und Veränderung der Pflanzenbestände zu beobachten.
Weil aber auf keiner der vier Vergleichsparcellen der Reinbestand
erhalten blieb, so können für die Beantwortung der Frage: Reinsaat
oder Mischsaat? nur die Erträge der ersten drei Jahre in Betracht
kommen.
Hält man sich lediglich an die ermittelten Durchschnittszahlen,
so lässt sich das Ergebniss der Versuche in den Satz zusammenfassen:
Die Mischsaat hat vor der Reinsaat den Vorzug.
FĂĽr die Richtigkeit dieses Satzes erbrachten die Versuche noch
einen anderen, ganz unerwarteten und höchst interessanten Beweis.
Auf der I. und II. Parcelle zeigte sich nämlich schon im zweiten,
noch mehr im dritten Jahre eine auffallende Menge von Naturgras
unter der Reinsaat von Klee und von Luzerne, während auf der
IV. Parcelle unter der Reinsaat von Gras eine ebenso auffallende
Menge von Natur klee erschien.
Dreimal verwandelte die Natur die Reinsaat in eine Mischsaat ;
dreimal erzeugte sie ein Gemenge von Klee und Gras. Einen schlagen-
deren Beweis für die Zweckmässigkeit und Vorzüglichkeit der Klee -
grassaat kann es nicht geben.
Die dritte Serie der Futterbau versuche, die noch nicht abgeschlossen
ist, verfolgt den Zweck, die Anlage und Beha?idlu?ig der Kunst- Dauer-
wiesen zu studiren.
Die bisherigen Beobachtungen der Pflanzenbestände bei den
vorhin kurz berĂĽhrten Versuchen hatten zu dem Schluss gefĂĽhrt: Kunst-
Dauerwiesen giebt es nicht, weil die Culturflora nach und nach, mehr
und mehr durch die Naturflora verdrängt wird. Es erschien angezeigt,
die Richtigkeit dieses Schlusses, die auf das Bestimmte bestritten
worden ist, durch planmässige Versuche zu prüfen.
Zu dem Zweck wurde der sĂĽdliche, 74 Are umfassende Theil des
Versuchsfeldes im Jahre 1888 mit einer reinen Gras?nischung ohne Klee
und mit Ausschluss des italienischen und englischen Raygrases ein-
gebaut. Zur Controle wurde der nördliche, abgetrennt liegende, 76
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Are messende Theil des Versuchsfeldes im Jahre 1890 mit derselben
reinen Gras Mischung bestellt. Was war der Erfolg?
Auf dem sĂĽdlichen Theil zeigten sich schon im zweiten Jahre
viele Kleepflanzen. Im dritten Jahre (1890) war die ganze, 74 Are
umfassende Fläche über und über so dicht mit Naturklee besetzt, dass
der Bestand bei kunstgerechter Ansaat nicht schöner und gleichmässiger
hätte sein können. Dieselbe Erscheinung wiederholte sich im dritten
Jahre nach der Anlage (1892) auf dem nördlichen Theil, doch war
hier der Bestand des Naturklees nicht so gleichmässig über die ganze
Fläche.
In den folgenden Jahren veränderte sich der Pflanzenbestand
auf beiden Theilen des Versuchsfeldes fortwährend. Nach der Bestandes-
aufnahme vom 2. Juni 1896 waren (abgesehen von den kĂĽnstlich
gesäeten Gräsern) auf der Versuchsparcelle vertreten : 7 wildwachsende
Grasarten , 8 wildwachsende Kleearten (genauer SchmetterlingsblĂĽthler),
unter denen der Wcissklee vorherrschte, und 27 verschiedene Arten von
Unkräutern , unter denen sich der Löwenzahn und der Spitzwegerich
am meisten bemerklich machte.
Die CulturĂźora wurde auch bei diesen Versuchen nach und
nach, mehr und mehr durch die Naturflora verdrängt und damit die
Richtigkeit des Satzes bestätigt: Kunstdauerwiesen giebt es nicht.
Was die Behandlung der Wiesen betrifft, so richteten wir unser
Augenmerk hauptsächlich auf die Düngung. Natürlicher Dünger
aber durfte bei diesen Versuchen nicht zur Verwendung gelangen,
weil der Stockmist sowohl wie die Gülle keimfähige Samen enthält,
die, auf die Futterflächen gebracht, das Versuchsresultat getrübt und
gestört hätten. Es kam also ausschliesslich künstlicher Dünger zur
Verwendung, um zugleich eine Theorie zu prĂĽfen, die etwa so lautet:
Dünget die Wiesen reichlich mit Phosphorsäure und Kali. Dann ver-
mehren sich die Kleepflanzen. Die Kleepflanzen sammeln Stickstoff
aus der Luft. Den Stickstoff verzehren die Gräser. Folglich haben
alle Manzen, was sie brauchen, und die Zufuhr von Stickstoff ist
ĂĽberflĂĽssig.
Zu dem Ende wurde das sĂĽdliche StĂĽck des Versuchsfeldes der
Länge nach getheilt, und die eine Hälfte Jahr für Jahr mit Stickstoff,
Phosphorsäure und Kali behandelt, während die andere Hälfte keinen
Stickstoff, sondern nur Phosphorsäure und Kali erhielt (Tafel XI).
(Es lag im Plane, auf dem nördlichen Stück des Versuchsfeldes die-
selben Versuche zur Controle zu wiederholen; hierauf musste aber
verzichtet werden, weil der Pflanzenbestand zu un gleichmässig war).
Das Resultat dieser DĂĽ ngungs versuche , so weit es bis jetzt
erhoben werden konnte, ist in folgenden Zahlen enthalten.
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Ertrag an Heu und Emd pro Hektare in Kilogramm
in den sieben Jahren von 1890 bis 1896.
Mit StickstojffdĂĽngung.
Ohne StickstoffdĂĽngung.
Unterschied
Jahrgang:
I.
II.
von I und II.
1890
8611
5569
3042
1891
9486
6847
2639
1892
9278
7320
1958
1893
5778
4334
1444
1894
6085
4180
1905
1895
7281
7050
231
1896
5369
5325
44
Die Zahlen zeigen, dass die StickstoffdĂĽngung in den ersten
fĂĽnf Jahren entschieden gewirkt und sich auch gelohnt hat. Weniger
deutlich tritt der Unterschied im sechsten und siebenten Jahre hervor.
Die Versuche mĂĽssen daher, um ein klares Resultat zu ergeben, noch
einige Jahre fortgesetzt werden.
Näher auf die Sache einzugehen, ist hier nicht am Platze. Die
ausführlichere Berichterstattung bleibt dem Büchlein » Der practische
Klcegrasbau « Vorbehalten, das demnächst in vierter Auflage erschei-
nen wird.
d. Die eidgen. Untersuchungsstationen . ( Annexanstalten .)
aa) Die agriculturchemische Untersuchungsstation.
(Referent: Dr. E. A. Grefe.)
1. Gründung und räumliche Entwicklung. Die laut Bundesbeschluss
vom 17. März 1877 crei'rte Schweizer, agriculturchemische Untersuchungs-
station wurde am 15. März 1877 unter Leitung des Berichterstatters
zunächst in einem kleinen Zimmer des agriculturchemischen Labora-
toriums der landwirtschaftlichen Schule am Polytechnikum eröffnet.
Wider Erwarten genĂĽgte indess der kleine Raum den bald wachsenden
AnsprĂĽchen an die Station nach kĂĽrzester Zeit nicht mehr. Schon
1879 kam ein zweites Zimmer hinzu, dann 1881 ein grösserer dritter
Raum im Souterrain der landwirthschaftlichen Schule; später bis zum
Jahre 1886 wurden noch 2 andere Räumlichkeiten zu Laboratorien
der agriculturchemischen Station eingerichtet. Es war dies ĂĽberhaupt
nur möglich durch das ausserordentlich weitgehende Entgegenkommen
des Hrn. Professor Dr. E. Schulze t Vorstandes des agriculturchemischen
Laboratoriums, der in Voraussicht der nothwendigen baldigen Local-
änderung der Station während ihrer ersten üppigen Entwicklung alle
nöthigen Räumlichkeiten bei eigener grosser Einschränkung gerne
zur VerfĂĽgung stellte und alle kleinen damit verbundenen Unbequem-
lichkeiten auf sich nahm, ohne dass je in dieses innige Nebeneinander-
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134
und fast Ineinanderleben auch nur der leiseste Misston geklungen
wäre, und doch musste die rasch anwachsende Station oft sehr begehr-
lich sein, um allen Anforderungen zu genĂĽgen.
Im Herbste 1886 konnte die Schweizer, agriculturchemische
Untersuchungsstation die gastlich gebotenen Räume mit einem eigenen
Heim im neu erbauten Chemiegebäude vertauschen, in welchem das
Parterre und das Souterrain des ganzen nördlichen Flügels mit 300 m 2
Grundfläche den Bedürfnissen der Station angepasst wurde.
Es befinden sich hier folgende Räumlichkeiten:
Đ°) Im Erdgeschoss mit Vorplatz:
1. Vorstandszimmer (15 m 2 Grundfläche).
2. Privatlaboratorium mit Dunkelraum (30,5 m 2 ).
3. Sammlungszimmer (30,5 m 2 ).
4. Bibliothek- und Apparatenzimmer (15 m 2 ).
5. Bureau (15 m 2 ).
6. Allgemeines Laboratorium (46 m 2 ).
7. Raum fĂĽr Kalibestimmungen (15 m 2 ).
8. Raum fĂĽr Stickstoffbestimmungen (30,5 m 2 ).
9. Waagenzimmer (15 m 2 ).
10. Raum für Phosphorsäuretitration (15 m 2 ).
11. Waschraum.
б) Im Souterram :
1. Ein Vorraum mit Gas- und Wassermesser.
2. Vorbereitungszimmer (45 m 2 ).
3. Speciallaboratorium (30 m 2 ).
4. Materialraum (15 m 2 ).
5. Destillirraum (ca. 50 m 2 ).
6. Säurezimmer (ca. 8 m 2 ).
7. Glaszimmer (15 m 2 ).
8. Probenraum (15 m 2 ) (später Arbeitsraum).
Mit 1. Januar 1894 mussten in Folge Raummangels wiederum
2 Zimmer, die bis dahin vom chemisch-analytischen Laboratorium
benutzt waren, der Station angeschlossen werden, wobei der Raum 8
als neuer Arbeitsraum verfügbar wurde, nämlich
9. Probenraum (30 m 2 ) nunmehr vergrössert.
10. Aufbewahrung der Originale.
Seit April 1890 wurde ferner im Sammlungszimmer und dem
Bibliothekraum des Erdgeschosses ein Laboratorium fĂĽr botanisch-
mikroskopische Untersuchungen neu eingerichtet, nachdem eine beson-
dere Assistentenstelle fĂĽr diese Richtung der Controle geschaffen war.
Endlich wurde der agriculturchemischen Station im Jahre 1894 die
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AusfĂĽhrung von Topfcultur versuchen zur Ermittlung der DĂĽnger-
bedĂĽrftigkeit der Bodenarten ĂĽbertragen und zu diesem Zwecke ein
11. Glashaus mit nunmehr über 200 Zinkgefässen und 12 Roll-
wagen auf 4 Schienenpaaren errichtet, um die Pflanzen in’s Freie führen
zu können. Eine kleinere Abtheilung des Glashauses dient der Vor-
bereitung der Bodenproben u. s. w.
Die Heizung der Station geschieht gemeinschaftlich mit der des
Chemiegebäudes.
2. Thätigkeit der Station . Diese rasch wachsende Ausdehnung
der Station war bedingt durch das unerwartete Steigen der Anzahl
der einlaufenden Untersuchungsobjecte, hauptsächlich der Dünger-
proben, wie aus folgender Tabelle hervorgeht:
Tabelle I.
Gesam?ntzahl der Einsendungen und der nöthigen Bestimmungen:
Jahr
Total
der Einsendungen
Total der
ausgefĂĽhrten Be-
stimmungen
Jahr
Total
der Einsendungen
Total der
; ausgefĂĽhrten Be-
stimmungen
1878
47
190
Uebertr. 5260
Uebertr. 25076
1879
180
640
1887
1260
6881
1880
254
920
1888
1323
7604
1881
604
2090
1889
«595
9108
1882
690
2800
1890
1867
10012
1883
642
2762
1891
2296
12727
1884
803
4419
1892
2452
12071
1885
900
5°°5
1893
358 i
17113
1886
1140
6250
1894
3539
13420
Uebertr. 5260
Uebertr. 25076
189s
3831
13382
Zus. 27004
Zus. 127394
Die Station erhält ihre Aufgaben nicht blos aus der Schweiz,
sondern auch das Ausland steht mit der Station in ziemlich regem
Verkehr, besonders bei Gelegenheit von bedeutenden HandelsabschlĂĽssen
und bei Schiedsanalysen.
Im Jahre 1890 sind sodann noch die Arbeiten im botanisch-
mikroskopischen Laboratorium, und seit 1894 auch die zeitraubenden
Arbeiten zum Zwecke der AusfĂĽhrung der Topfculturen hinzugekommen.
Siehe auch Pos. 4.
3. Personal der Station. Nur in den ersten 2 Jahren war es dem
Vorstande möglich, die Analysen neben den übrigen Geschäften allein
zu besorgen. Schon im Jahre 1880 war die Anstellung eines ständigen
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Assistenten nöthig; 1884 waren es deren 2, 1885 schon 3, und fast
jedes neue Jahr brachte mit Vermehrung der Arbeit naturgemäss das
Bedürfniss nach neuen Hülfskräften, die hauptsächlich im Frühjahr
fĂĽr einige Monate Verwendung fanden, wie man aus folgender Tabelle
entnehmen möge.
Tabelle II.
Anzahl der
Gesammt-
Anxahl der
*-â–
®
<D
1
X3
a
Ans&hl
Jahr
ständigen
HĂĽlfs-
sahl der
Arbeitsmonate
der Assistenten.
1
ö
a
0
I
.ä
der
Assistenten
Assifltenten
Assistenten
Monate
ÂŁ
<J
Ăź*
0
Arbeitsmonate
1880
(P«r«on
I wech*.)
2
3
iS
I
_
_
AushĂĽlfe.
1881
I
3
4
18
I
-
-
. ?
1882
I
3
4
26
I
-
~
. ?
1883
I
3
4
28
I
_
2 Monate
(•ttndif)
1884
2
5
7
47
I
-
-
12 Monate
1885
3
5
8
57
I
I
1
-
15,5
n
1886
3
7
IO
64,5 1
I
I
1
-
28,5
n
1887
3
9
12
59,5
I
I
1
-
34
n
1888
4
8
12
75 ,o
! 1
I
1
-
36
tt
1889
4
8
12
62,5
1
I
1
-
35,5
n
1890
5
7
12
66
! .
I
1
-
36
n
1891
5
8
13
88
I
1
-
36
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1892
6
4
IO
73
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48
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1894
6
8
14
94
1
2
1
1
57
n
189s
6
IO
16
87,5
l
2
1 *
1
60
ft
Augenblicklich ist der Personalbestand ausser dem Vorstande
zusammengesetzt aus dem ersten Assistenten, dem Assistenten fĂĽr
botanisch-mikroskopische Untersuchungen, 4 anderen etatsmässigen
chemischen Assistenten, 1 Secretär, 2 Abwarten, 1 Putzfrau und 1
Gärtner zur Besorgung der Arbeiten im Glashaus.
Wenn aus der Tabelle ein ausserordentlich grosser Wechsel der
Hülfskräfte der Station ersichtlich wird, so liegt die Erklärung hierfür
darin, dass die Sturmfluth der officiellen Controlarbeiten die Monate
März bis Mai, hauptsächlich aber den Monat März trifft.
Zur Unterstützung der ständigen Assistenten müssen daher für
diese Zeit vorübergehend Hülfskräfte herangezogen werden , denen
während ihrer kurzen Thätigkeitsdauer an der Station jeweils die
leichteren Arbeiten übertragen werden. Die ständigen Assistenten
dagegen hatten durchschnittlich eine Amtsdauer von 1 bis 2 Jahren,
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137
einzelne darunter aber von 5, 6, 8, ja 9 Jahren; zwei der letzteren
sind jetzt noch an der Station thätig.
Ebenso steht der Abwart schon seit Herbst 1883, der Secretär
seit Anfang 1889 im Dienste der Station.
Wenn es auch nicht möglich war, die berufliche Laufbahn der
grösseren Mehrzahl der seit 1878 bis 1895 an der agriculturchemischen
Station thätig gewesenen 91 Assistenten nach deren Dienstaustritt
näher zu verfolgen, so bleibt doch immer bemerkenswerth, dass viele
von ihnen und besonders die ersten Assistenten, denen die Station
die besten Dienste zu verdanken hat, direct angesehene öffentliche
Stellungen erlangt haben und mit der Station in etwelchem Contact
geblieben sind.
So haben fĂĽnf Kantone der Schweiz ihre ersten Chemiker von
der Schweizer, agriculturchemischen Station erhalten, und viele ergänzten
ihren Bedarf an chemischen Hülfskräften von der gleichen Anstalt,
so dass dadurch die hier geĂĽbten Methoden eine weite Verbreitung
im Lande gefunden haben.
4 Wissenschaftliche Thätigkeit der Station und des Vorstandes . Wenn
auch die ausgebreitete Controlthätigkeit der Station die Kräfte der-
selben sehr in Anspruch genommen hat, so fand sich während einiger
Monate des Sommers jeweils doch noch Zeit, verschiedene Unter-
suchungen im Interesse der Landwirtschaft zu unternehmen. So z. B.
Untersuchungen specieller DĂĽnge- und Futtermittel, besonders von
Milchmastmehlen, verschiedener Hafersorten und Streuearten; ferner
Versuche ĂĽber das Reifen der GĂĽlle, sodann Untersuchungen schweize-
rischer Gerbrinden, von Fichtenzweigen etc., deren Resultate im
»Schweizer, landwirtschaftlichen Jahrbuch* 1888, 1889 und 1892, ferner
in den »Mittheilungen der Schweizer. Centralanstalt für das forstliche
Versuchs wesen <s Band I etc. veröffentlicht sind. Die Resultate der
noch neuen Topfcultur versuche seit der kurzen Dauer dieser Abteilung
der Station waren zum Theil auf den Ausstellungen in Bern und
Genf ausgestellt.
Daneben arbeitete der Vorstand einzelne analytische Methoden,
besonders die der Titrirung der Phosphorsäure mittelst Molybdänsäure-
lösung aus, die jetzt dem Laboratorium der Station ganz unentbehrlich
geworden ist. Ebenso hat sich die Methode der Conservirung des
Grünfutters mittelst Schwefelkohlenstoff in einzelnen Fällen schon
praktisch bewährt, und die Broschüre des Vorstandes über Conservirung
der Gülle und des Stallmistes durch Phosphorsäure konnte nunmehr
in wenigen Jahren in dritter Auflage erscheinen.
Ausserdem hielt der Vorstand als Docent jährlich zwei Vor-
lesungen am Polytechnikum, nämlich 1. über Düngerlehre und Dünger-
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138
fabrikation, und 2. ĂĽber agriculturchemische Untersuchungsmethoden,
über ersteres Thema auch Vorträge an mehreren »Cursen für praktische
Landwirthe« am Polytechnikum.
Ganz besonders aber konnte der Vorstand thätig eingreifen in
der Ausbildung des praktischen Landwirthes durch die grosse Anzahl
von Wandervorträgen, die hauptsächlich im Kanton Zürich alljährlich
gehalten wurden. In letzter Zeit wirkte der Vorstand auch bei mehreren
mehrtägigen Düngerlehrcursen mit, durch Ertheilung des Unterrichts
über Böden, Pflanzenernährung, Düngung, theils wurden solche Curse
von ihm allein geleitet.
Der von Jahr zu Jahr grösser werdende Zuspruch der Landwirthe
giebt Zeugniss davon, dass die Thätigkeit der Station für die Praxis
bisher nicht erfolglos geblieben ist.
bb) Die Sameneontrolstation.
(Referent: Dr. F. G. Stehler .)
Die Schweizerische Sameneontrolstation wurde im Winter 1875/76
von dem Berichterstatter, damals im Mattenhof in Bern, als private
Anstalt gegründet (Vergl. »Bernische Blätter für Landwirtschaft«
1876, No. 1, 9, 11, 13, 15, 23, 25). Die Anregung erhielt derselbe
auf einer im Herbst 1874 in die nordischen Länder unternommenen
Studienreise, w^o er in Kiel und Kopenhagen Gelegenheit hatte, das
segensreiche Wirken der dortigen Samencontrolstationen kennen zu
lernen. Erstere stand damals unter der Leitung von Christian Jenssen,
letztere unter der Direction des verstorbenen Altmeisters Möller-Holst.
Zur Zeit der GrĂĽndung der schweizerischen Anstalt kam gerade die
Errichtung einer agriculturchemischen Versuchsstation in der Schweiz
in Discussion. Der GrĂĽnder trat nun auch fĂĽr die Errichtung einer
staatlichen Sameneontrolstation ein und fand in den Kreisen, welche
erstere Versuchsstation anregten und förderten, kräftige Unterstützung.
Durch Bundesbeschluss vom 17. März 1877 wurde demzufolge neben
einer agriculturchemischen eine besondere Sameneontrolstation creirt.
Aber erst mit dem 1. Januar 1878 wurde die im Sommer 1876 nach
ZĂĽrich verlegte Anstalt (wo der Leiter sich an der landwirtschaft-
lichen Abtheilung des Polytechnikums inzwischen als Docent habilitirt
hatte), vom Bunde ĂĽbernommen. Vorerst wurde im Dachstock der
landwirthschaftlichen Schule ein Zimmer fĂĽr die Zwecke der Samen-
controlstation hergerichtet. Später, als die Arbeit wuchs, wurde noch
ein Zimmer nebenan, und bald nachher noch ein drittes Zimmer dazu
genommen. Sehr bald genĂĽgten aber auch diese drei Zimmer nicht,
weshalb der Bund im Jahre 1881 fĂĽr die Zwecke der Samencontrole
die grossen Parterreräumlichkeiten des Hauses Nr. 9 an der Universitäts-
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139
Strasse miethete. Hier blieb die Station nahezu sechs Jahre. Am
1. October 1886 wurden die im neuen eidgenössischen Chemiegebäude
für die Zwecke der Samencontrolstation gebauten Räumlichkeiten im
südlichen Flügel bezogen, welche sie noch heute inne hat. Diese Räum-
lichkeiten der Station bestehen aus folgenden Localen:
a) Im Erdgeschoss :
1. Grosses Laboratorium mit 71,5 m 2 Grundfläche,
2. Thermostatenraum (8,1 m 2 Grundfläche),
3. Apparatenzimmer (15,1 m 2 ),
4. Bureau, zugleich Sammlung (46,5 m 2 ),
5. Vorrathszimmer (14,7 m 2 ),
6. Vorstandszimmer (30,7 m 2 ).
b) Im Souterrain:
1. Dampfraum (30 m 2 ),
2. Werkstätte (15 m 2 ),
3. Packraum (60 m 2 ),
4. Kistenlocal (30 m 2 ),
5. Dunkelraum (11 m 2 ),
6. Maschinenraum (18 m 2 ),
7. Trockenraum (15 m 2 ).
c) Dem Glashaus , mit drei Abtheilungen, dem Keimraum, dem Arbeits-
raum und der Culturabtheilung. Im Vorplatz befindet sich der
Topfraum, der Kesselraum und der Kohlenbehälter.
Wie bedeutend sich die Arbeit seit den ersten Jahren gemehrt
hat, geht theilweise aus der Zahl der zur Untersuchung eingesandten
Samenproben hervor. Dieselbe betrug:
1875/76 = 24 Samenproben
Uebertrag = 14349 Samenproben.
76/77 = 406
86/87 = 2740
77/78 = 881
»
87/88 = 3150
»
78/79 = 878
»
88/89 = 4009
»
79/80 = 1343
89/90 = 4601
80/81 = 1430
»
90/91 = 4889
81/82 = 1745
»
91/92 = 5543
»
82/83 = 1784
»
92/93 = 5958
»
83/84 = 1786
»
93/94 = 6049
84/85 = 1825
94/95 = 6857
»
85/86 = 2247
95/96 = 6937
»
Uebertrag =14349 Samenproben
Zusammen = 65082 Samenproben
Diese Zahlen beziehen sich je weilen auf den Zeitraum vom 1. Juli
des erstgenannten bis zum 30. Juni des zweitgenannten Jahres.
Hierzu muss aber noch bemerkt werden, dass in den letzten
Jahren die zahlreichen, zeitraubenden Wiesenuntersuchungen und die
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140
Feldversuche, sowie die Anfertigung von Pflanzensammlungen dazu
kommen, was alles in den ersten Jahren wegfiel.
Von den im Berichtsjahre 1895/96 eingegangenen Proben ent-
fallen 3308 auf die Schweiz, und 3629 auf das Ausland; bei letzteren
sind die meisten europäischen Staaten und Südamerika vertreten. Die
schweizerische Samencontrolstation hat also einen ausgesprochen inter-
nationalen Wirkungskreis .
In den ersten Jahren besorgte der gegenwärtige Vorstand die
Untersuchungen allein, bald wurde jedoch ein Assistent, dann deren
zwei, später drei und mehr nöthig. Heute besteht das Personal ausser
dem Vorstande aus 10 ständigen Assistenten und Assistentinnen und
einem Gärtner. Zudem werden über den Winter noch 3 — 4 weitere
Hülfskräfte beigezogen. Dem ersten Assistenten liegt hauptsächlich
der Verwaltungsdienst ob. Die Cassa besorgt die Cassaverwaltung
des eidgenössischen Polytechnikums. Mit den Arbeiten im Labora-
torium ist jedoch, wie bereits erwähnt, die Thätigkeit der Samen-
controlstation nicht abgeschlossen. Sie besitzt u. A. an verschiedenen
Orten Versuchsfelder , auf welchen zahlreiche Pflanzenarten cultivirt
und beobachtet werden. Von diesen Versuchsfeldern seien erwähnt:
1. Das Versuchsfeld direct bei den Laboratorien , unterhalb der Stern-
warte, 1882 eingerichtet. Hier werden auf Beeten alle wichtigeren
Futter-, Unkraut- und Streuepflanzen, sowie fast alle schweizerischen
Gräser und Scheingräser angebaut, darunter in etwa 200 Fässern viele
Sumpfpflanzen. Das Versuchsfeld umfasst 30 Are.
2. Das Versuchsfeld in Wollishofen, 10 Minuten von der End-
station des ZĂĽrcher Tram entfernt, 1892 eingerichtet. Dasselbe um-
fasst 21 je 100 m 2 grosse Parcellen, welche durch Wege von einander
geschieden sind. Hier werden in grösseren Beeten eine geringere
Anzahl besonders bemerkenswerther Arten, Varietäten oder Provenienzen
von Futterpflanzen auf ihren landwirtschaftlichen Werth geprĂĽft.
3. Das Versuchsfeld auf der FĂĽrstenalp bei Trimis (Kt. GraubĂĽnden),
1782 m ĂĽber Meer, 1884 eingerichtet, dient den Versuchen mit alp-
wirthschaftlich wichtigen Pflanzen.
Ein Versuchsfeld auf dem Moor bei Wetzikon, und zwei Ver-
suchsparcellen im Strickhof bei ZĂĽrich (fĂĽr Streue und Futterpflanzen),
welche s. Z. eingerichtet und mehrere Jahre unterhalten wurden, sind
später aufgegeben worden.
Die Samencontrolstation zieht jedoch die gesammten Wiesen und
Weiden der Schweiz in den Kreis ihrer Untersuchungen, um so för-
dernd auf den gesammten Futterbau einzuwirken, wovon die bis-
herigen Publicationen Zeugniss ablegen. Die Station ist also im
Verlaufe der Zeit eine förmliche Versuchsstation für Wiesen- und
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141
Futterbau geworden, obschon sie nur den bescheidenen Titel einer
Controlstation trägt.
In den Versuchsfeldern und auf den Excursionen im Lande herum
wird das Material fĂĽr die zahlreichen Herbarien gesammelt, welche
die Station alljährlich abgiebt. Sie giebt folgende Sammlungen heraus:
1. Schweizerische Gräsersammlung , 5 Lieferungen mit 250 Arten,
Unterarten, Varietäten etc.
2. Sammlung der besten Futtergräser tind Kleearten (21 Arten),
3. Sammlung der wichtigsten Unkräuter der Wiesen (20 Arten),
4. Sammlung der wichtigsten Streuepflanzen (20 Arten).
Von diesen Sammlungen sind bis Ende 1895 = 1864 Exemplare
abgegeben worden, meist zum Selbstkostenpreis.
Der Vorstand wirkte ausserdem als Wanderlehrer an zahlreichen
Cursen und durch einzelne Vorträge mit, worunter namentlich die
von der Station eingeführten Futt erbau curse zu erwähnen sind. Die
Zahl der von ihm bis Ende 1895 gehaltenen Wandervorträge beträgt
139, die Zahl der abgehaltenen Curse 51. An der land- und der
forstwirtschaftlichen Abtheilung hielt derselbe in den Sommersemestern
1876, 1877 und 1878 eine wöchentlich 1 — 2stündige Vorlesung über
Milchwirthschaft , in den Wintersemestern 1876/77 und 1877/78 ĂĽber
ausgewählte Capitel aus dem landwirtschaftlichen Pflanzenbau (wöchent-
lich 1 — 2 Stunden), in den Sommersemestern 1880, 1881, 1884, 1885
und 1887, und in den Wintersemestern 1880/81, 1883/84, 1884/85,
1885/86 und 1886/87 über Futterbau (wöchentlich 1 — 3 Stunden), und
in den Sommersemestern 1878 und 1879 und den Wintersemestern
1878/79 und 1881/82 Ucbungen in der land - und forstwirtschaftlichen
Samenkunde in der Samencontrolstation. Seit 1887/88 hielt er jeden
Winter (im ersten Semester einstündig, später aber zweistündig) ein
Colleg über Alpwirthschaft , wozu er 1889 und seither ständig den
Lehrauftrag erhielt. Aus den mit Professor Dr. Schröter im Labora-
torium, in den Versuchsfeldern und auf den Excursionen ausgefĂĽhrten
Arbeiten sind die mit diesem gemeinsam herausgegebenen Schriften,
und zwar das Werk »Die besten Futterpflanzen « (von welchem bis
jetzt 3 Bände erschienen) und die im »Landwirtschaftlichen Jahrbuch
der Schweiz« veröffentlichten Abhandlungen »Beiträge zur Kenntniss
der Matten und Weiden der Schweiz« hervorgegangen. Theil weise
gemeinsam mit Prof. Dr. Schröter , teilweise allein unternahm der
Vorstand in den Sommersemestern mit den Studirenden der land- und
der forstwirtschaftlichen Schule alpwirthschaftlich-botanische Excur-
sionen. Im Jahre 1893 wurde er vorläufig, und 1894 definitv vom
Schulrate zum Director der vom schweizerischen alpwirthschaftliclien
Verein an das Polytechnikum ĂĽbergegangenen unwirtschaftlichen
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142
Sammlung und Bibliothek ernannt, und hat er in dieser Eigenschaft
alljährlich Bericht zu erstatten und Rechnung zu stellen.
Mehrere frühere Assistenten der Station wirken gegenwärtig in
angesehenen öffentlichen Stellungen.
e. Die landwirthschaftlichen Excursionen .
Wie aus unseren frĂĽheren Darlegungen hervorgeht, haben die
einzelnen Fachdocenten der landwirthschaftlichen Schule jede ihnen
geeignet scheinende Gelegenheit benutzt, um ihren speciellen Unter-
richt dadurch ergiebiger zu machen, dass sie neben den Vorlesungen
auch die Vorweisung und Uebung zu HĂĽlfe nahmen. Es geschah
dies — abgesehen von den bereits besprochenen planmässig einge-
führten agronomischen Uebungen — zunächst durch die Besichtigung
und das Studium besonders lehrreicher, ausserhalb der landwirth-
schaftlichen Schule gebotener Objecte — Betriebsstellen und Institute.
So z. B. übte der Lehrer des Pflanzenbau^ seine Zuhörer in der Be-
urtheilung der Bodenarten und der Bodencultur- Verhältnisse der
weiteren Umgebung von ZĂĽrich, ebenso wie die Lehrer fĂĽr Thier-
production in gleicher Weise Uebungen in der Beurtheilung von
Thieren veranstalteten. Insbesondere neihm der Docent fĂĽr Gesund-
heitspflege der Hausthiere, fĂĽr die Lehre von den Thierkrankheiten,
der Pferdezucht, des Hufbeschlages etc. öfters Anlass, die Sammlungen
und Kliniken der ZĂĽricher Thierarzneischule in den Kreis seiner
Unterrichts-HĂĽlfsmittel hereinzuziehen. Lind in analoger Weise waren
die Lehrer fĂĽr Weinbau und Weinbehandlung, Obstbau, Molkerei-
wesen etc. für ihr Fach in mannigfaltigster Richtung thätig.
Doch mit dieser Praxis schloss das System der Veranschaulichung
des Unterrichtes nicht ab. Einen wesentlichen Bestandtheil desselben
bildeten nämlich die wiederholt und in grosser Zahl ausgeführten
eigentlich landwirthschaftlichen Excursionen , deren Zweck darin be-
steht, die Studirenden ohne ausschliessliche RĂĽcksicht auf ein specielles
Fachgebiet mit landwirthschaftlichen Betriebseinrichtungen, oder ander-
weiten, der Landwirtschaft nahestehenden Anstalten oder Unter-
nehmungen, oder sonstigen fĂĽr das Studium der Landwirtschaft
wichtigen Vorkommnissen bekannt zu machen. Bei solchen AusflĂĽgen,
zu welchen regelmässig je alle Curse zugezogen wurden, und an welchen
meist mehrere Docenten Anteil nahmen, kamen denn auch, wie
leicht einzusehen, die Interessen des Unterrichtes in der landwirth-
schaftlichen Betriebslehre besonders zur Geltung.
Mit diesen Veranstaltungen erfĂĽllte unsere Schule eine Aufgabe,
deren Wichtigkeit schon in den Vorberatungen ĂĽber die GrĂĽndung
143
derselben betont worden war und dann auch in dem Kreise der Lehrer-
schaft stets volle WĂĽrdigung gefunden hat. Es kann in der That
kein Zweifel darĂĽber bestehen, dass in der Landwirtschaft mehr wie
in jedem anderen gewerblichen Fache eine Vervollständigung des
Unterrichtes durch häufige Excursionen und Demonstrationen an
Betriebseinrichtungen erforderlich ist, weil die Landwirtschaft der
Natur der Sache nach auf local sehr verschiedenen Bedingungen ruht
und weit weniger nach gleichartigen Formen organisirt werden kann,
als andere technische Unternehmungen, darum aber gerade bei ihr
eine vergleichende Beobachtung und Darstellung der mannigfaltigen
Betriebsgestaltungen ein überaus wichtiges Hülfsmittel zur Förderung
des Verständnisses der Grundprincipien bildet, auf welchen sich ihre
Einrichtung und Leitung aufzubauen hat.
In welchem Umfange unsere Anstalt die AusfĂĽhrung von Ex-
cursionen in ihre Lehraufgabe hineingezogen hat, zeigt nachfolgende
Uebersicht, in welcher allerdings die bemerkenswertesten Einzel-
objecte der Anschauung, welche jeder Excursions-Zielpunkt darbot,
nicht vollinhaltlich namhaft gemacht werden können. Es muss jedoch
gleich hier bemerkt werden, dass mehrere der genannten GĂĽtergewerbe
und Anstalten im Laufe der Jahre wiederholt, einige sogar recht oft
besucht worden sind.
1 Laufende No.
Kantone :
Zielpunkte der Excursionen:
Besitzer od. Vertreter der betr.
Gewerbe, Unternehmungen,
Anstalten etc. etc.
1
ZĂĽrich
Doinaine Strickhof nebst Acker-
bauschule.
Die Directoren HH. A. Hafter,
J. Frick (f) und J. Lutz,bezw.
die Betriebs-Angestellten.
2
n
Guts wirthschaft Neugut bei Wä-
densweil.
Besitzer: Hr. H. Blattmann.
3
7 >
Gutswirthschaft in Wädensweil.
„ Hr. Höhn.
4
n
„ des Waisen-
hauses in Wädensweil.
Hr. Verwalter Helen.
5
n
Käserei Spitzen, Bezirk Horgen.
Führer: Hr. a. Ktsrath Höhn*
Haab in Wädensweil.
6
n
Gutswirthschaft in Gattikon.
Besitzer : Hr. Schmid-Bosshard.
7
n
„ „ Rüschlikon.
„ Hr. Glättli.
8
n
„ „ Hausen a. A.
„ Hr. Zürrer.
9
n
„ „ Fluntem.
„ Hr. a. Kantonsrath
Bruppacher.
10
n
» „ Hinteregg
bei Uster.
„ Hr. a. Bezrchtr. Boiler.
11
n
„ „ Oberweil bei
Pfäflikon.
,, Hr. Hauptm. H. Bert-
schinger.
/
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144
d
Besitzer od. Vertreter der betr.
"O
c
Kantone :
Zielpunkte der Excursionen:
Gewerbe, Unternehmungen,
=
.3
Anstalten etc. etc.
12
ZĂĽrich
Bierbrauerei Uetliberg
Director: Hr. A. Hafter.
13
n
Verschiedene GĂĽtergewerbe im
oberen Kanton ZĂĽrich und in
Schwyz (Vieh-Ankauf).
FĂĽhrer: Hr. R. Hitz zu Richters-
weil im Felde.
14
n
Gutswirthschaft an der Au bei
Wädensweil.
Besitzer: Hr. J. Staub.
15
n
„ Rosenberg bei
Schirmensee.
„ Hr. Oberst H. Bleuler.
16
n
„ in Sulz-Dynhard.
„ Hr. Schneider.
17
n
Pfahlbauten zu Robenhausen bei
Wetzikon.
FĂĽhrer : Hr. Dr. J. Messikommer.
18
n
Obst- und Weinbau -Versuchs-
station und Lehranstalt zu Wft-
densweil.
Hr. Director Prof. Dr. MĂĽller-
Thurgau.
19
Thurgau
Gutswirthschaft in Karthaus-
Ittingen.
Besitzer: Hr. Oberst V. Fehr.
20
n
Gutswirthschaft in Kalchrain.
Hr. Verwalter J. BĂĽchi.
2t
n
„ „ Steinegg.
Besitzer: Hr. v. Ziegler.
22
tf
„ „ Tänikon bei
Aadorf.
„ Hr. J. v. Planta.
23
tf
Domaine Katharinenthal bei
Diessenhofen.
Pächter : Hr. Römer, später Hr.
Faber.
24
n
Gutswirthschaft in Bett wiesen.
Besitzer: Hr. C. Kuhn.
25
tt
„ „ Hauptweil.
„ Hr. Brunschwyler.
26
! „
„ w Mühlberg.
„ Hr. Rüegg-Blass.
27
n
Fabrik condensirter und sterili-
sirter Milch in Romanshora.
Vertreter: HH. Gebr. Philipp.
28
n
Gutswirthschaft in Moosburg.
(Pi/ter*sche Heupresse).
Hr. Director Römer.
29
n
Molkerei-Etablissement in Wigol-
tingen.
Besitzer : HH. Gebr. Wegmann.
30
n
DĂĽngerfabrik in MĂĽrstetten.
„ Hr. Huber.
31
St. Gallen
Gutswirthschaft aufHofberg bei
Wyl.
„ Hr. A. Engeier.
32
n
Molkereischule in Sornthal.
Hr. Director E. Wyssmann.
33
n
Gartenbaubetrieb am Seminar
Mariaberg bei Rorschach.
Hr. Director Heinzeimann.
34
w
Gutswirthschaft des Asyls in Wyl.
Hr. Verwalter L. Engeier.
35
»
Molkerei-Etablissement in Ross-
reuti bei Wyl.
Besitzer: Hr. Gsell.
36
n
Gemeindebann Meis (Drainage).
FĂĽhrer: Hr. Geom. Bachofner.
37
Aargau
Gutswirthschaft im Sentenhof
bei Muri.
Besitzer: HH. Gebr. Ineichen.
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145
o
z
Besitzer od. Vertreter der betr.
â– o
c
Kantone :
Zielpunkte der Excursionen:
Gewerbe, Unternehmungen,
*3
3
Anlagen etc. etc.
38
Aargau
Gutswirthschafl der Ackerbau-
Hr. Director Streckeisen.
schule in Muri.
39
Gutswirthschafl in Gnadenthal
Besitzer: Hr. Eschmann-v. Mer-
bei Mellingen.
hart.
40
ii
Flurbezirk in Lupfig (GĂĽter-Con-
Führer: Hr. Gemeindepräsident
solidation).
Seeberger in Birrfeld.
41
»
Gemeindebann Siglistorf und
FĂĽhrer: Hr. Geometer Basler.
Schneisingen (GĂĽter-Consoli-
dation).
42
»
Gutswirthschafl in BĂĽnzen.
Besitzer: Hr. H. Abt.
43
Schaff-
Gemeindebann Siblingen (GĂĽter-
Führer: Hr. Gemeindepräsident
hausen
Consolidation und Drainage).
Keller in Siblingen.
44
n
Rebgut in der Flur Schaffhausen.
Besitzer : Hr. Hptm.A.v. Ziegler.
45
Zug
Fabrik condensirter Milch in
Hr. Director G. Page.
Cham.
46
»
Gutswirthschafl in Buonas.
Besitzer: Hr. v. Gonzenbach-
Esch er.
47
n
„ auf Rosenberg
„ Hr. Theiler.
bei Zug.
48
Schwyz
„ des Klostergutes
FĂĽhrer : Hr. Statthalter P. Kuhn.
Einsiedeln.
49
Glarus
„ in Ziegelbrücke.
Besitzer: Hr. Rathsherr C. Jenny.
50
Bern
Gutswirthschafl der landw. Schule
Hr. Director Häni.
auf der RĂĽtti.
51
1
Ami- Alp (Genossenschaftsbetr).
Vertreter : Hr. Gutsbesitzer Hofer
in Hasle.
52
Luzern
Mehrere Gutswirthschaften in
Besitzer: HH. Scherer, Sigrist
Meggen.
und Stalder.
53
Solothurn
Gutswirthschafl der Anstalt
Hr. Verwalter A. Marti.
Rosegg.
54
f)
Uferbauten an der Emme.
FĂĽhrer: Hr. Reg.-Rath Baum-
gartner.
55
n
Papierfabrik in Biberist.
Hr. Director Miller.
Im Sommer 1884 unternahm unsere Schule auch eine Excursion
nach Hohenheim bei Stuttgart, um die LehrhĂĽlfsmittel und insbeson-
dere den Gutsbetrieb der K. landwirtschaftlichen Akademie daselbst
durch eigene Anschauung kennen zu lernen.
Es gereicht dem Verfasser, welcher mit nur wenigen Ausnahmen
sämmtliche hier aufgeführte Excursionen arrangirt und geleitet hat,
zur angenehmen Pflicht, ausdrĂĽcklich zu versichern, dass es der land-
wirtschaftlichen Schule in jedem Falle vollkommen gelungen war,
10
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146
den Zweck der Excursion zu erreichen, und die Docenten und Studi-
renden sich regelmässig sehr befriedigt fühlten. Abgesehen von der
Bedeutung der Wahrnehmungen an sich, verdankten die Theilnehmer
diesen gĂĽnstigen Erfolg dem ĂĽberaus liebenswĂĽrdigen Empfange
Seitens der betreffenden Betriebsinhaber oder deren Vertreter, die es
sich ohne Ausnahme in hohem Grade angelegen sein liessen, unseren
ambulanten agronomischen Gesellschaften in der ErfĂĽllung ihrer Auf-
gabe durch freundliche Aufnahme und durch schätzbare Begleitung
und Auskunft behülflich zu sein. —
Unsere landwirtschaftliche Schule nahm ĂĽbrigens auch mehrfach
die Gelegenheit wahr, bei besonders belehrenden Anlässen von den
Bestrebungen der Landwirtschaft jenseits der Landesgrenzen Kennt-
niss zu nehmen. So besuchte sie je mit der grössten Mehrzahl ihrer
Studirenden und unter Beteiligung je mehrerer Docenten die grossen
landwirtschaftlichen Ausstellungen :
Der sĂĽddeutschen Ackerbaugesellschaft zu Frankfurt a./M. (1874),
der deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zu Strassburg (1890),
zu München (1893), zu Köln (1895) und zu Stuttgart (1896).
Im RĂĽckblicke auf die Erfahrungen, welche sie bei dem Besuche
dieser Ausstellungen gemacht haben, erfĂĽllte es die ZĂĽricher Land-
wirthschafts-Studirenden allesammt mit den Empfindungen des Dankes
für das aufmerksame Entgegenkommen, dessen sie sich als Gäste bei
den nachbarlichen landwirtschaftlichen Veranstaltungen zu erfreuen
hatten. —
7. DiplomprĂĽfungen.
Der EinfĂĽhrung der DiplomprĂĽfungen an der polytechnischen Schule
liegt zunächt der Gedanke einer Förderung des Studientriebes zu Grunde.
Indem man den Studirenden die Gelegenheit eröffnet, durch das Be-
stehen der DiplomprĂĽfung einen ĂĽberdurchschnittlichen, der Auszeichnung
wĂĽrdigen Studienerfolg nachzuweisen, kann es sich allerdings nicht
darum handeln, sie gĂĽnstigen Falles durch die Auszeichnung zugleich
mit Rechtsansprüchen in Bezug auf spätere Dienstanstellungen auszu-
statten. Wohl aber erachtet man, dass die Erwerbung des Diploms,
indem dieses einen hohen Leistungsgrad und daher auch gewissenhafte
Verwendung der Zeit und Kraft bezeugt, dem Candidaten eine Befrie-
digung gewähre und ihn in den Stand setze, das Vertrauen seiner
Angehörigen, welche ihm die Zurücklegung des Studiums ermöglichten
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147
und hierfĂĽr Opfer brachten, documentarisch zu rechtfertigen. Es kommt
aber dazu, dass mit der Ablegung des Diplomexamens, welches doch
einmal den Charakter einer Staatsprüfung trägt, für die jungen Fach-
männer auch mancherlei gewichtvolle indirecte Vortheile in so fern
verknĂĽpft sind, als dieselbe die Anwartschaft auf Erfolg in der Bewer-
bung um Stellungen im öffentlichen oder privaten Dienste erhöht. So
hat sich denn seither die Institution der DiplomprĂĽfungen an der
polytechnischen Schule als eine durchaus eingreifend wirksame Trieb-
feder zur Entwicklung des Eifers und Fleisses der Studirenden bewährt.
Die allgemeinen Bestimmungen für die auf Grund der Art. 40 — 43
des Reglements der polytechnischen Schule eingefĂĽhrten Diplom-
prĂĽfungen finden auch Anwendung auf die landwirtschaftliche Ab-
theilung, und ihnen entsprechen wiederum die Special- Vorschriften,
welche das Regulativ fĂĽr die DiplomprĂĽfungen auch fĂĽr diese unsere
Anstalt enthält.
Zur Orientirung ĂĽber unsere Einrichtungen dĂĽrfte es an dieser
Stelle genĂĽgen, auszugsweise Folgendes hervorzuheben:
Jeder regelmässige Studirende, welcher den Unterricht an der
landwirtschaftlichen Fachschule am Polytechnikum vom ersten Jahres-
curse an besucht hat, geniesst das Recht, sich nach Vorschrift des
allgemeinen Reglements um das Diplom dieser Fachschule zu bewerben.
Die Frage, ob ausnahmsweise auch Solche als Bewerber auftreten
können, welche ihre Fachstudien zum Theil an anderen verwandten
Anstalten gemacht haben, entscheidet auf Antrag der Fachschul-Con-
ferenz der Schweizer. Schulrath, bezw. dessen Präsident.
Die mĂĽndliche PrĂĽfung wird in zwei Abteilungen abgehalten,
so dass der erste Theil eine UebcrgangsprĂĽfung t der zweite Theil die
SchlussprĂĽfung bildet.
Ausserdem werden den Aspiranten schriftliche Arbeiten auf-
gegeben. Diese fallen in die SchlussprĂĽfung.
Die UebergangsdiplomprĂĽfung wird mit Beginn des vierten
Semesters abgehalten und erstreckt sich auf folgende Fächer:
1. Physik.
2. Unorganische Chemie.
3. Botanik.
4. Pflanzen-Physiologie.
5. Zoologie.
6. Anatomie und Physiologie der Haussäugethiere.
7. Allgemeine Geologie.
8. Nationalökonomie und Finanz Wissenschaft.
Die Noten in allen diesen Fächern haben einfaches Gewicht.
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148
Die mĂĽndliche Schluss prĂĽfung findet am SchlĂĽsse des letzten
Studien-Semesters statt und umfasst folgende Fächer:
1 . Agriculturchemie.
2. Allgemeiner Ackerbau.
3. Specieller Pflanzenbau.
4. Allgemeine Thierproductionslehre.
5. Specielle Viehzuchtslehre.
6 . Landwirtschaftliche Betriebslehre.
Weinbau.
Obstbau.
Molkereiwesen.
Gesundheitspflege der Hausthiere.
Landwirtschaftliche Maschinen- und Geräthekunde.
Landwirtschaftliche Buchhaltung u. Ertragsanschlag.
(Von letzteren 6 Fächern hat der Bewerber 2 zu wählen.)
Die Noten in allen diesen Fächern haben einfaches Gewicht.
Die schriftliche Prüfung besteht in der Bearbeitung eines Thema’s,
welches ausschliesslich oder vorwiegend eine Aufgabe aus einem der
Hauptzweige der Fachwissenschaften bildet und auf Vorschlag der
Fachprofessoren von der Specialconferenz festgestellt wird.
Die Note fĂĽr die schriftliche Arbeit hat das Gewicht 3.
FĂĽr die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabe wird den Bewer-
bern das letzte Studiensemester eingeräumt.
Seit dem Bestehen der Anstalt unterzogen sich der Diplom-
prĂĽfung mit Erfolg: 65 Studirende, davon 48=73,8% Schweizer, und
17 = 26,2 % Ausländer.
Die Namen der Studirenden, welche sich an unserer Anstalt
seit deren Bestehen Diplome erwarben, sind aus dem in nachfolgendem
Hauptabschnitte (Frequenz) mitgetheilten Verzeichnisse zu ersehen. —
8. Preisaufgaben.
»Zur Weckung und Beförderung des wissenschaftlichen Lebens
der Studirenden, sowie zur Aufmunterung ihres Fleisses« werden auf
Grund des Art. 35 des Reglements der polytechnischen Schule jährlich,
das eine Mal von drei, das andere Mal von vier der Abtheilungen
(1 — 7) je eine Preisaufgabe gestellt. Die vorliegende Bestimmung,
welcher übrigens in den Art. 36 — 39 des genannten Reglements noch
ergänzende Vorschriften folgen, und für deren Handhabung ein beson-
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149
deres Regulativ besteht, trat seither auch fĂĽr die landwirthschaftliche
Schule in Kraft. Diese verzeichnete bislang zwei Fälle, in welchen
sich Studirende, und zwar mit Erfolg um die ausgesetzten Preise
bewarben. Wenn diese Betheiligung nicht gerade als eine lebhafte
betrachtet werden darf, so erklärt sich die also zu Tage getretene
ZurĂĽckhaltung der Studirenden doch ungezwungen durch das oben
besprochene Verhältniss der starken Belastung derselben mit Obliga-
torien und durch die weitgehenden Anforderungen, welche die Vor-
bereitung auf die DiplomprĂĽfung in Ansehung der relativ kurzen
Dauerzeit des Cursus an ihre Arbeitskraft stellt.
Jene Fälle, in welchen seither Preise zuerkannt wurden, sind
folgende :
1) 1893. Aufgabe: Ucbcr den Einfluss der Verkehrsentivicklung
auf den Betrieb der Thierproduction , mit besonderer RĂĽcksicht auf
schweizerische Verhältnisse . Bewerber: Ernst Laur von Basel. Der-
selbe erhielt einen Nahepreis.
2) 1895. Aufgabe: Das Genossenschaf tsprincip in Anwendung
auf die Im ndwirthschaft. Bewerber: Joseph Käppeli von Rickenbach-
Herrenschwand (Kt. Aargau), und Adam David von Basel. Ersterem
wurde ein Hauptpreis, letzterem ein Nahepreis zuerkannt.
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IV. Frequenz.
Unter den Studirenden an der landwirtschaftlichen Schule des
eidgen. Polytechnikums sind zu unterscheiden: Landwirthe von Beruf
und Angehörige anderer Berufsarten. Jene waren und sind zum
grösseren Theile regelmässige Studirende, diese nur Auditoren.
Ein getreues Bild von der Frequenz der Anstalt kann daher
nur geliefert werden, wenn man nicht nur die regelmässigen Studi-
renden, sondern auch diejenigen Landwirthe von Beruf aufzählen
würde, welche die Anstalt als Zuhörer besuchten, und selbst die Stu-
direnden anderer Fachschulen des Polytechnikums einbegriffe, welche
Vorlesungen an derselben hörten. In letzterer Beziehung ist besonders
hervorzuheben, dass — abgesehen von der planmässigen gemeinsamen
Benutzung mehrerer Vorlesungen grundwissenschaftlichen Inhaltes
durch die Studirenden der landwirtschaftlichen, der Forst- und bezw.
der Culturingenieur-Schule — auch einzelne Vorlesungen über land-
wirtschaftliche /^//-Gegenstände von Angehörigen anderer Abtei-
lungen mehr oder weniger zahlreich besucht wurden. In den amt-
lichen Verzeichnissen sind indessen alle diese Hörer nicht als Studirende
der Landwirtschaft aufgefĂĽhrt. Jene Uebersichten geben daher keine
erschöpfende Auskunft über den Umfang, in welchem die landwirt-
schaftliche Schule als Z/7/r-Anstalt wirksam ist.
In Nachfolgendem geben wir ein vollständiges Verzeichniss der
seitherigen Studirenden der landwirtschaftlichen Schule. In RĂĽcksicht
zugleich auf die oben erwähnten Verhältnisse haben wir demselben
indessen zur näheren Orientirung folgende Erklärungen voranzustellen:
1. In der Liste sind nur Angehörige des landwirthschaf fliehen
Berufes , welche als regelmässige Studirende aufgenommen wurden,
nicht auch die Auditoren aufgefĂĽhrt.
2. Mehrfach kam es vor, dass Studirende, in der Absicht, in-
zwischen einen praktischen Cursus zurückzulegen oder während einiger
Semester ein anderes, höheres landwirtschaftliches Lehrinstitut zu
besuchen, vereinzelt auch aus GesundheitsrĂĽcksichten, das Studium an
unserer Anstalt unterbrachen. Derartige Fälle sind unter den »Be-
merkungen« der Tabelle besonders hervorgehoben.
3. Diejenigen Studirenden, fĂĽr welche keine Angaben ĂĽber den
Austritt gemacht wurden, sind ausnahmslos zur Zeit noch Angehörige
der Anstalt. Aus der Zahl derselben und der Zahl der im Herbste
1896 neu eingetretenen (18) Studirenden ergiebt sich der gegenwärtige
Stand der Frequenz von 32 Studirenden.
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Laufende Nummer
Verzeich n iss
der Stoäraden der laidvirtUalckD Schule des eiäp. Fol^ecMns i Zürich
in den Jahren 1871 — 1896.
Eintritt
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1 1871
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18
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73
73
73
73
73
73
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22
23
24
25
26
27
28
74
74
74
74
74
74
1875
Name
Frey, Joseph
Galan ti, Tommaso
Masetti, Pietro
von Löw, Gilbrccht
Hartmann, Clemens
v. Clary-Aldringen, Carl
Neuber, Maximilian
von Catargi, Oskar
Gonsiorowski, Sigmund
Nussbaumer, Johannes
Schneebeli, Heinrich
Dändliker, Adolf
HĂĽeblin, Hermann
Kowalik, Marie
Mettler, Arnold
Nägeli, Carl
Streckeisen, Eduard
Hofstetter, Robert
Scheindt, Heinrich
Umlauft, Wenzel
Bär, Eduard
Baragiola, M. Pietro
Giannini, Rocco
Glaser, Nicolaus
Schäppi, Albert
Fanti, Marco
Inanoff, Woldemar
Elliker, Heinrich
Heimath
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Ober-Ehrendingen (Aarg.)
1873
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A.Z.
Diplom.
Venedig (Italien)
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Florenz (Italien)
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Florstadt (Gr. Hessen)
73
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Degersheim (St. Gallen)
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Teplitz (Böhmen)
1872
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Cassel (Hessen-Nassau, Preussen)
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Rutschweil (ZĂĽrich)
75
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A. Z.
Diplom.
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1876
III
5
A.Z.
—
Pfyn (Thurgau)
74
I
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TschernikofT (Russland)
1 77
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7
A.Z
Diplom.
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76
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5
A.Z.
Diplom.
Fluntern (ZĂĽrich)
1 74
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1
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74
1
1
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76
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Zofingen (Aargau)
1875
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Como (Italien)
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A.Z.
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Lucca (Italien)
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1
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Oberrieden (ZĂĽrich)
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A.Z.
Diplom.
Brescia (Italien)
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Tiflis (Russland)
76
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KĂĽsnacht (ZĂĽrich)
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29 | 1875 I |j Frey, August
3° |j 75 I Illich, Giandomenico
3*| 75 I von Rampach, Max
32 j| 75 I Staub, Jakob
33 1] 75 I : Vetter, Ferdinand
34 1| 75 I Vicari, Eduard
35 1 75 II ' Lochmann, Heinrich
36 | 75 II Samueljanz, Moses
37 j 75 II Bytschkoff, Gedeon
38 1876 I Bauhofer, Arthur
39 76 I Madatjanz, Neschan
40 76 I von Magyary, Stephan
4* | 7 6 I Pieczinski, Anton
42 I 76 I Semeczka, Ivan
43 I 7 6 I j Storrer, Christian
44 j *877 I Antoniadi, Alexander
45 - 77 I Bayerl, Emst
4 6 jl 77 I Burmeister, Franz
47 1| 77 I Guimaraes, Louis
48 77 I I Jacot, Julius
49 77 I l| MĂĽller, Franz
5° 77 I i) Navassardianz, Mekirt.
51 1878 1 j, Baragiola, Luigi
li 1
52 78 I || Bödecker, J. Martin
53 78 I 1 Kappel, Paul
54 1| 78 I | v . Ritter-Zahony, Hrch.
55 78 I Weidmann, Ulrich
56 1879 1 D'Almeido Prado, Franc.
57 79 I \ Asper, J. Jacob
58 I 79 I || Farner, Edwin
59 I | Jenovay, Zoltän
60 79 I | Macalester, Richard
61 79 I de Nioac, Alfred
62 79 j Pabst, Moritz
Heimath
Wölflins wyl (Aargau) j
Spalato (Dalmatien)
Petersburg (Russland) ^
Herrliberg (ZĂĽrich)
Graschnitz (Steiermark)
Agno (Tessin) 1
Hombrechtikon (ZĂĽrich) j
Kertsch (Russland)
Mardok (Russland)
Aarau
Aleppo (TĂĽrkei) I
Puszta-Kakat (Ungarn) I
Wolka (Russ. Polen) |
Olchowiec (Galizien) j
Siblingen (Schaffhausen)
Athen (Griechenland)
Rappoltenkirchen (Oesterr.) |
Berlin I
Rio de Janeiro (Brasilien) ^
Chaux-de-F onds ( N euenb )
Wien I
Tiflis (Russland)
Como (Italien)
ZĂĽrich
Budapest (Ungarn)
Görz (Oesterreich)
Oberstrass-ZĂĽrich
ItĂĽ (Brasilien)
Wollishofen- ZĂĽrich
Stammheim (ZĂĽrich)
Sz. Ittebe (Ungarn)
Philadelphia (N.-Amerika)
Rio de Janeiro (Brasilien) ]
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Kovär, Wenzel
Radomyschl (Böhmen)
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Klette, Erich
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1880
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HungerbĂĽhler, Johannes
Sommeri (Thurgau)
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Szent-Ivan (Ungarn)
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Queiroz-Telles, Antonio
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( Schal« eingetreten.
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Dumont, J. Nicolaus
Utrecht (Holland)
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Andronescu, Nicolaus
Bukarest (Rumänien)
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I
BrĂĽckmann, Arnold
London (England)
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—
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1
Caltchoff, Bogdan
Philippopoli (TĂĽrkei)
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I
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I
Eberhardt, Johannes
Guntersblum (Gr. Hessen)
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—
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8l
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Gänsli, Heinrich
Enge-ZĂĽrich
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I
Morawski, Peter
Kiew (Russland)
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III
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1883/86 n. 1888/87.
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Reinli, Eduard
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I
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Vogel, Fritz
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II
Kopf, Adolf
Marschheim (Bayr. Pfalz)
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1882
I
Kaisermann, Naum
Odessa (Russland)
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III
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A.Z.
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I
Mahler, Eduard
ZĂĽrich
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III
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A.Z.
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82
I
Schabschowitsch, Hirsch
Berdiansk (Russland)
85
III
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A.Z.
1 Diplom.
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82
1
Weyermann, Carl
ZĂĽrich
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III
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82
I
Zuber, Carl
TrĂĽllikon (ZĂĽrich) *
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Gsell, Walter
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1883
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Ikonomopulos, Leonidas
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83
I
Maxwell, Walter
Northampton (England)
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I
Peter, Johannes
Stäfa (Zürich) I
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Diplom.
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83
I
Stalder, Gottlieb
Meggen (Luzern)
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I
Weber, Emil
RĂĽmlang (ZĂĽrich) |
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Zimmermann, Rudolf
ZĂĽrich
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92
1
83
I
Ganzoni, Friedrich
Celerina (GraubĂĽnden)
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93
83
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Loewenton, Jacob
Kischenew (Russland)
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1
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A. Z.
94
1884
I
Engeier, Ludwig
GĂĽntershausen-Aadorf
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A.Z.
Diplom.
84
(Thurgau)
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I
Fluck, Joh. Jacob
Ober-Winterthur
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A.Z.
Diplom.
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84
I
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Polonowsky, Max
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Pruzany (Russland)
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1884
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Smital, Rudolf
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Jeanneret, Henri
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I
Jontschoff, Theodor
Lom-Palanka (Bulgarien) 1
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A.Z.
Diplom.
103
85
I
Martin, Louis
Genf |
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5
A.Z.
Diplom.
104
85
I
Martinet, Gustav
Vuitteboef (Waadt)
88
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5
A.Z.
Diplom.
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85
I
Mark, Hermann
Aarau
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106
85
I
Paganini, Carl
St. Gallen
88
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A.Z.
Diplom.
107 |
85
I
Zoldos, Alexis
Szentes (Ungarn)
86
II
2
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—
108
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Welisch, Joseph
Wien (Oesterreich)
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4
—
109
1886
1
Berset, Antoine
Autigny (Freiburg)
89
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A.Z,
Diplom.
110 86
1
i Cornaz, Henri
Faoug (Waadt)
86
I
—
—
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86
1
1 FlĂĽckiger, Alfred
Rohrbachgraben (Bern)
90
UI 1
7
A.Z.
Diplom.
112
86
1
Haagen, Jacob
Uerschhausen (Thurgau)
89
HI
5
AZ,
Diplom.
”3
86
1
HĂĽsler, Jost
Steinhausen (Zug)
89
ra :i 5
A.Z.
: Diplom.
1
114
86
1
1 Marrocchi, Edoardo
Florenz (Italien)
87
I
1
—
”5
86
1
! Moser, Carl
Zäziwyl (Bern)
89
m
5
A. Z.
Diplom.
1 1 6
86
V
Muggli, Otto
ZĂĽrich
89
in
5
A.Z.
Diplom.
1
Trat Io dl« Cultor-
1 17
86
1
| MĂĽller, Kuno
Trimbach (Solothurn)
| 88
H
4
—
Iaftolaur-Sehol«
Aber.
1 1 8
86
1
j Ninni, Georg
Piräus (Griechenland) |
| 89
HI
1
5
A.Z.
—
119
86
1
| Wapf, Caspar
Hitzkirch (Luzern) 1
j 89
HI
5
A.Z.
Diplom.
120
86
1
j Weisse, Henri
Pfalzburg (Lothringen) 1
1 87
I
2
—
—
121
86
11
| Wissmann, Emst
Herzogenbuchsee (Bern)
( 88
IH
1
3
A.Z.
—
122
00
00
M
11
Mayer, Emerich
Wien (Oesterreich) |
1 87
nl
1
—
—
*23
87
1
!
Chardonnens, Auguste
Domdidier (Freiburg) 1
| 90
1
hi
1
5
A.Z.
Diplom.
124
87
1
j Eicke, Hermann
Dortmund (Preussen)
90
HI
1
5
A.Z.
—
125
87
1
! Gattiker, Gottlieb
Waedensweil (ZĂĽrich)
| 90
nJ
1
5
A.Z.
Diplom.
126
87
1
König, Albert
MĂĽnchenbuchsee (Bern)
| 90
1
in
5
A.Z.
Diplom.
127
87
1
| Kremzir, Moritz
Rares (Ungarn) 1
| 88
1
2
—
128
87
1
| Moser, Fritz
Ami (Bern) 1
1 93
in
5
A.Z.
Stodirto 1887/ 88
und 1881 / 98 .
129
87
1
| Naegeli, Emst
ZĂĽrich
| 88
1
2
—
130
1
| Rosenblatt, Mendel
Tamobrzeg (Oesterreich)
1
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88
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1887
I
RĂĽegg, Heinrich
Bauma (ZĂĽrich)
1890
HI
5
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1
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A.Z.
Diplom
i
mit Ausaeichnunf.
132
87
1
Wann er, Alexander
Etzelhofen (Bern)
90
IH
5
A. Z.
133
87
I
' Weber, Joh. Jacob
ZĂĽrich
90
m
5
A.Z.
Diplom.
134
87
I
Zschokke, Theodor
Aarau (Aargau)
90
HI
5
A.Z.
Diplom.
US
87
II
v. Korwin-Sakowicz, Th.
Leszna-Wilna (Russland)
87
II
1
—
—
136
1888
I
Baumann, Eugen
Hirzel (ZĂĽrich)
89
I
1
Trat ln di« VI.
(Labrain ta-Cand.-)
Abtbeiiunir Ober.
137
88
I
Baumann, Friedrich
Hendschikon (Aargau)
90
II
3
—
—
138
88
I
Baumann, Wilhelm
Enge-ZĂĽrich ,j 9 2
m
5
— :
Unterbrach da«
8tudinm 18*0/91.
139
88
I
Bremond, Rodolphe
Progens (Frei bĂĽrg)
9 *
HI
5
A.Z.
Diplom.
140
88
I
Burkhard, Diethelm
ZĂĽrich
9 *
III
5
A.Z.
—
HI
88
I
Crisinel, Ulysse
Denezy (Waadt)
«9
1
1
—
-
142
88
I
Dettweiler, Albert
Wintersheim (Gr. Hessen)
90
n j 3
-
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H 3
88
I
Favre, Jules
Pont-sur-Oron (Waadt)
89
I
1
—
-
*44
88
I
Franke, Gustav Alfred
Plauen (Sachsen)
88
I
1
-
—
*45
88
I
Gorecki, Casimir
Rydzewo (Russland)
89
I
1
—
146 |
88
I
Gremaud, Albert
Riaz (Freiburg)
9 *
III
5
A.Z.
Diplom.
, Trat in die Cultur-
Inf«n.-8ehaie Ober.
*47
88
I
1 Halfter, Paul
Weinfelden (Thurgau)
92
111
5
A. Z.|
! Btudirte 1888 90
| and 18*1/92.
148 |
88
I
| Heeb, Gebhard
Altstätten (St. Gallen)
i 91
III
i 5
A. zJ
1 Diplom
149
88
I
1 Lauffer, August
Basel
9 *
III
's
A.Z.
Diplom.
150
88
I
Nengas, Mario
1
Hydra (Griechenland)
9 *
III
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A. Z.
1 _
* 5 *
1
88
I:
l
Olitzky, Leo
Kiew (Russland)
9 *
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5
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152
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1:
1
1
Paternö, Antonio
Neapel (Italien)
88
1
1
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—
*53
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| von Planta, Peter Conr.
Chur (GraubĂĽnden)
89
I
, 2
—
—
*54
88
1
| Schlftfli, Rudolf
Albigen (Bern)
92
HI
5
A.Z
Diplom.
8tndirte 1888/ *0
*55
, 88
1 '
Bondi, Casimir
Kleszewo (Russ. Polen)
9 .
IH
5
A.Z.
| und 1891/98.
156
88
1
Skopalik, Franz
Uhricitz (Mähren.Oesterr.)
89
I
1
—
*57
: 88
i 1
de Weck, Maurice
Freiburg (Schweiz)
89
I
1
—
-
*58 i
1889
1
Delisle, Oscar
Hoboken (N. -Amerika)
Laubenheim (Gr. Hessen)!
92
III
5
A.Z.
*59
89
1
Dettweiler, Carl
91
II
3
1
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160
1 89
1
1
Falkner, Hans
Basel 1
1 92
III
5
A.Z.
-
161
89
1
Gattiker, Otto
Hirslanden (ZĂĽrich)
92
m
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A.Z.
—
162
89
I ;
1 Glättli, Gottlieb
RĂĽschlikon (ZĂĽrich)
92
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1*
A.Z.
Diplom.
163
89
I
Golinski, Stanislaus
Warschau (Russ. Polen)
90
1
I
1 2
— |
1 —
164 ;
89
I
l,
Hirsch, Alfred
Nagy-Atad (Ungarn)
1 9O
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165
1889
I
1
Hofimann, Hans
KĂĽsnacht (ZĂĽrich)
1892
HI
5
A.Z.
Diplom.
166
89
1
| Reutlinger, Wilhelm
ZĂĽrich
92
m
5
A.Z.
Diplom.
167
89
Ij| Rieder, Am6die
Wesserling (Eisass)
92
III
5
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168
89
1
Ryffel, Carl
Glattfelden (ZĂĽrich)
92
m
5
A.Z.
169
89
1
| Walther, Alexander
Wohlen (Bern)
90
1
1
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—
170
89
I
1 Wettstein, Friedrich
Fällanden (Zürich)
92
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5
A.Z.
| —
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89
I
Wilczewski, Marceli
Mycowyce (Russland)
90
1
2
—
—
172
89
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' Bftchler, Carl
Murten (Freiburg)
91
HI
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A.Z.
—
173
89
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| de Gendre, Francis
Freiburg (Schweiz)
91
III
3
A.Z.
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174
89
11
Winter, Heinrich
Darmstadt (Gr. Hessen)
91
ni
3
A.Z.
—
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! 1890
1
| Stoeff, Wladimir
Almalii (Bulgarien)
92
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A-Z.il -
176
1 90
1
1 Bossard, Adam
Risch (Zug)
92
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90
1
1 Böcklin, Felix
ZĂĽrich
91
1
1
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—
178
90
1
1
Laur, Emst
Basel
93
IH
5
A.Z.
Diplom.
«79
1 90
1
Pestalozzi, Friedrich
ZĂĽrich
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I
2
—
—
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1 90
1
1
Piria, Francisco
Montevideo (Uruguay) j
93
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A.Z.
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90
Ij| de Preux, Pierre
Ventone (Wallis) 1
93
m
5
A.Z.
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182 !
90
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I
Richter, Emil
Moskau (Russland)
9 1
1
1 2
—
—
183
1
Schellenberg, Conrad
1 Hottingen-ZĂĽrich
93
HL
5
A.Z.
Diplom.
184 1
1 90
I
Schinz, Rudolf
ZĂĽrich
93
m
5
A.Z.
—
185
I89I
1
Schulmann, Leopold
MĂĽnchen
93
UI j
4
A.Z.
—
186
91
I
BĂĽrki, Otto
Unterlangenegg (Bern)
94
5
A.Z.
Diplom.
187
91
I
Chojecki, Sigismund
Kiew (Russland)
94
m
I
A.Z.
Diplom.
188
91
I
Delucchi, Enrico
Montevideo (Urugay)
95
m
! 5
A.Z.
Stadirte 1891 / tt
uad 1894 / 98 .
I89
91
I
Lambert, Jacob
Darmstadt (Gr. Hessen)
93
11 1
I 3
—
—
190
! 91
I
Markoff, Nicola
l
Timowa (Bulgarien) 1
94
mj
i 5
A.Z.
Diplom.
191
1 91
I
Mera, Pio
Buenos- Aires (Argentin.) 1
95
ni
1 7
A.Z.
8tadirte 1891/99
and 1894 / 98 .
192 j
91
I
Merlis, Mirow
Minsk (Russland)
92
l 1
—
TmU in dl« efanm.
tootm. Sehule flbw.
I93'
1 91
I
Moos, Dominik
Schongau (Luzern)
93
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—
—
194 1
1 91
I
Nater, Heinrich
Weinfelden (Thurgau)
94
hi
1
5
A.Z.
Diplom.
195
91
I
Ojeda, Federico
Puerto-Real (Spanien)
93
11
4
—
—
I96
91
ii
Reinmann, Rudolf
Bassersdorf (ZĂĽrich)
92
1
2
—
Trat in die VI.
(Lehrern U-Cend.-)
AbCheilnnf Ql«r.
197
91
ii
Ruiz, Bonaventura
Sevilla (Spanien)
92
1,
1
—
—
198
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91
1
I
von Seemen, Erich
Berlin j
1
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I89I
I
Volkart, Albert
ZĂĽrich
1894
III
5
A. zj
Diplom.
1 200
1892
I
Perelraann, Leon
Nowogrudok (Russland)
95
III
6
A.Z
Diplom.
Studirte 1892,
1892/93 u. 1894 95.
201
92
I
von Fest, Bcla
Iglo (Ungarn)
93
I
2
202
92
1
Kaeppeli, Joseph
Rickenbach-Meerenschwand
(Aargau)
Noworossiysk (Russland)
95
III
5
A.Z.
Diplom.
203
92
I
Kissilenko, Jakovv
93
I
2
—
—
204
92
1
Mayz&le, Gabriel
Vitebsk (Russland)
93
I
2
—
-
205
92
I
Okulitsch, Joseph Konst.
Krasnojarsk (Ost-Sibirien)
94
11
4
—
—
206
92
1
Ostrowski, Woldemar
Moskau (Russland)
93
I
2
—
—
207
92
I
Pelichet, Constant
Gollion (Waadt)
95
III
5
A.Z
Diplom.
20S
92
I
Sorescu, Jon
Bukarest (Rumänien)
93
I
1
—
209
92
I
Staffel bach, Franz
Dagmersellcn (Luzern)
95
III
3
A.Z.
Studirte 1892 93
und 1894/95.
210
92
I
Tschudi, Hans
Glarus
95
111
5
A.Z
—
21 I
92
I
Walser, Julius
Teufen (Appenzell)
95
111
5
A.Z
—
212
92
I
Warzycki, Franz
Gace (Russ. Polen)
95
III
5
A.Z.
Diplom.
213
1893
II
Pruszak, Ladislaus
Oronsko (Russ. Polen)
93
II
—
214
93
1
Btirkli, Conrad
ZĂĽrich
96
III
5
A.Z.
Diplom.
215
93
I
Burnat, Jean
Corsier (Waadt)
] 94
I
2
—
—
216
93
l|
David, Adam
Basel
96
III
5
A.Z.
Diplom.
217
93
I
Largmann, Isaak
Britschany (Russland)
94
I 1
2
—
—
218
93
I
Montgoiuery, Geoffrey
Blcssingbourne (Irland )
1
Stndlrte 1893 94.
Wiedereintritt 1895.
219
93
1
Pfenninger, Wilhelm
ZĂĽrich
96
III
5
A.Z.
—
220
93
I
Ruml, Joseph
Unter-Butschitz (Böhmen)
96
III
5
A.Z.
Diplom.
221
93
I
Sawoff, Krcsto
Tirnowa (Bulgarien)
95
II
1 3
—
—
222
93
I
Schaffter, Ricardo
Moutier (Bern)
95
II
4
—
—
223
93
I
Sessa, Carlo
Mailand (Italien)
94
I
2
—
224
93
II
Vilägosi, Caspar
Erd öd (Ungarn)
96
III
5
A.Z
Diplom.
225
1894
I
Keiser, Friedrich
Zug
94
11
1
—
—
226
94
I
Bleuler, Walter
ZĂĽrich
227
94
I
Dändliker, Henri
DĂĽrnten (ZĂĽrich)
Unterbrach das
228
94
I
Fortakoff, Autonom
Astrachan (Russland )
96
I
2
Studium im Sommer-I
Semester 1895.
229
94
I
Mercier, Rene
Neuchätel
95
I
1
—
230
94
I
Nemirowsky, Levi
Perejaslaff (Russland)
231
94
I
Ruggia, Wilhelm
Pura (Tessin)
95
II
2
Im November 189b 1
SMtorben.
232
94
I
1 1
S6gur-Cabanac, Victor
1
Tulitz (Mähren)
95
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1
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234
I
1894
1
Thomann, Hans
Märwyl (Thurgau)
94
1
Tschulock, Sinai
Paulograd (Russland)
235
1895
n
Näf, Albert
Ittenthal (Aargau)
236
95
1
Benedictoff, Nicolaus
Perm (Russland)
1896
I
1
_
—
237
95
1
BĂĽcher, Alfred
Grossdietwyl (Luzern)
238
95
1
Diirst, Joh. Ulrich
Mitlödi (Glarus)
239 '
95
1
Kraeraer, Hermann
Darmstadt (Gr. Hessen)
240
95
1
Orlowsky, Tevel
Gluchow (Russland)
241
95
1
Schestakoff, Waldemar
Jarroslaw (Russland)
96
I
.
_ 1
_
242
95
1
Stutz, Joseph
Schongau (Luzern)
243
95
1
Witschi, Christian
Kirchlindach (Bern)
244
96
1
Bobbia, Mario
Stabio (Tessin)
245
96
1
Riik, Richard
|
Dorpat (Russland)
Verfolgt man den Inhalt dieses Verzeichnisses weiter, so ergiebt
sich nachstehendes Bild:
Es wurden Studirende aufgenommen :
Jahrgang:
Schwei-
zer:
Aus-
länder:
Total:
Jahrgang:
Schwei-
zer:
Aus-
länder:
Total:
1871
2
3
5
1883
5
4
9
1872
2
4
6
1884
5
I
6
1873
6
3
9
1885
6
3
9
1874
2
5
7
1886
10
3
13
1875
5
5
10
1887
9
5
14
1876
2
4
6
1888
14
8
22
1877
1
6
7
1889
IO
7
17
1878
2
3
5
1890
7
3
IO
1879
3
6
9
1891
5
IO
x 5
1880
2
3
5
1892
5
8
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3
6
9
1893
5
7
12
1882
4
2
6
1894
6
4
IO
34
50
84
1895
6
5
11
In den erst
:en 12 Jahren :
Zusammen :
93
34
127
68
50
1 18
161
84
345
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159
Hiernach belief sich die Zahl der neu aufgenommenen Studirenden
in den letzten 13 Jahren des zurĂĽckgelegten Zeitabschnittes auf 161,
gegenüber nur 84 Studirenden in den ersten 12 Jahren, während
gleichzeitig die Zahl der aufgenommenen Studirenden Schweizer.
Nationalität sich in noch weit stärkerem Verhältnisse gesteigert hat.
Bis zum SchlĂĽsse des Schuljahres 1893/94 waren 224 Studirende
in die Anstalt eingetreten (die später aufgenommenen haben den ganzen
Cursus zur Zeit noch nicht zurĂĽckgelegt). Dieselben studirten im
Durchschnitt mehr als 3, aber nicht ganz 4 Semester. Legt man die
letztere Ziffer zu Grunde, und vertheilt man jene Frequenz auf 23
Jahrgänge, so zählte die Schule durchschnittlich in je 2 bezw. 3 Cursen
nahezu 20 Studirende.
Von den 245 Studirenden, welche die landwirtschaftliche Schule
seither besucht haben, gehören an:
der Schweiz . 127 = 51,8%
dem Auslande 118 = 48,2%
Zusammen: 245 = 100,0%
Es vertheilen sich ferner die Studirenden Schweizer. Nationalität
auf die Kantone, wie folgt:
ZĂĽrich 48 =
Bern
Aargau 10 =
Luzern
Thurgau, Waadt und Freiburg je 7 und 5,8 % 21 =
Basel-Stadt und -Land
St Gallen
Zug, Glarus, Neuenburg und Tessin je 3 und 2,4% 12 =
GraubĂĽnden und Schaflfhausen je 2 und 1,6% 4
Appenzell a./Rh., Solothurn, Genf und Wallis je 1 und 0,8% . .
Zusammen :
Und von den ausländischen Studirenden gehörten an:
Russland 38 =
Oesterreich-Ungarn 26 =
Deutschland 17 =
Italien
Bulgarien, Griechenland, Brasilien je4 12
Grossbritannien und Rumänien je 3 6 1
Spanien, TĂĽrkei, Ver. Staaten v. N.-Ainerika, Uruguay je 2 .
Holland und Argentinien je 1 2
48 =
37,8%
11 =
00
10 =
7,9 „
8 =
6,3 ,
21 =
16,5 ,
5 =
*,0 „
4 =
3,1 „
12 =
9,5 „
4 =
3,1 „
4 =
3,1 ^
127 =-
100,0%
in:
38 =
32,2 %
26 =
22,0 ,
17 =
IV ,
9 =-
7.6 .
12 1
öL
8
23,8 „
21
118 =
100,0%
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V. Erfolg.
Die Frage, in wie weit die landwirtschaftliche Schule des Poly-
technikums bislang der ihr gestellten Aufgabe entsprochen hat, ist
von einem zwiefachen Gesichtspunkte aus zu beurteilen, insofern die
Wirksamkeit derselben sich sowohl auf die wissenschaftliche Ausbildung
junger Landwirte, als auch auf die Anteilnahme an der Fortbildung
der Landwirthschaftswissenschaft erstrecken muss. Hierbei tritt natur-
gemäss die erster e Seite dieser ihrer Thätigkeit in den Vordergrund.
Fasst man zunächst die Frequenz der Schule lediglich in nume-
rischer Hinsicht in’s Auge, so ist allerdings richtig, dass die Anstalt
hinter manchen ausländischen Instituten gleicher Art zurücksteht.
In verschiedenen Kreisen hat sich, wie es scheint, die Meinung
festgesetzt, dass die nicht sehr stark hervortretende Benutzung der
höheren Fachbild ungs- Anstalt durch unsere Landwirthe in einer unter
diesen herrschenden Abneigung oder gar in einem diesen eigenen Miss-
trauen gegen jede wissenschaftliche Auffassung und Behandlung ihrer
Berufsaufgabe wurzele. Das ist durchaus irrthĂĽmlich . Der Schweizer
Landwirth ist im grossen Ganzen eine viel zu praktisch angelegte
Natur, um nicht einzusehen, dass die Praxis des Faches um so er-
giebiger und fruchtbringender werden muss, je mehr sie sich auf die
wissenschaftliche Erkenntniss des inneren Zusammenhanges der Er-
scheinungen im Berufsleben stĂĽtzen kann. Er weiss nachgerade ganz
genau, dass die Wissenschaft, indem sie die Thatsachen in exacter
Weise feststellt und deren Ergebnisse kritisch durchdringt, der Er-
forschung der Wahrheit dient. Jeder Praktiker, welcher nicht ganz
und gar in dem Banne der Tradition und der Gewohnheit steht, pflegt
doch auch ĂĽber die in seinem Beobachtungskreise liegenden Er-
scheinungen nachzudenken und sich über deren ursächlichen Zusammen-
hang thunlichst Klarheit zu verschaffen. Und sobald er dies thut,
bildet er sich auch eine Theorie von denselben. In so fern sind die
Landwirthe ĂĽberall und allezeit rechte Theoretiker. Nicht jede Theorie
ist aber auch zugleich ein wissenschaftlicher Lehrsatz. Und es ist ein-
leuchtend, dass die Wissenschaft den Beruf hat, den Landwirth zum
richtigen Beobachten und Nachdenken anzuleiten und ihn zu befähigen,
wirkliche, d. h. solche Erfahrungen zu machen, welche sich, weil sie
auf Wahrheits-Hrkenntniss beruhen, bewähren müssen , wie auch nur
die Wissenschaft im Stande ist, die in seinem Gewerbe auftauchenden
Theorieen auf ihre Stichhaltigkeit zu prĂĽfen. Indem sie sich der Praxis
widmet, wird also die Wissenschaft selbst recht praktisch, und sie kann
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161
an diesem Prädicate auch nicht dadurch einbüssen, dass etwa einmal
irgend ein Lehrer eine an sich plausible, aber unerwiesene Behauptung
als lautere Wissenschaft darstellt, oder ein Praktiker gelegentlich eine
von der Wissenschaft als wahr gelehrte Theorie aus Missverständnis
oder aus Unkenntniss der Verhältnisse und Bedingungen in verkehrter
Weise zur Anwendung bringt. In diesem Sinne urtheilen thatsächlich
alle verständigen Landwirthe. Und wenn sie das Verhältniss auch
nicht predigen, so fĂĽhlen sie es doch, und geben sie diesem GefĂĽhle
durch ihr Verhalten Ausdruck. Aber selbst wenn nicht schon Er-
wägungen dieser Art dazu beigetragen hätten, dass der Landwirth je
länger je mehr auf die Lehren der Wissenschaft achtet und hört, so
würde dies doch die Jedermann geläufige Thatsache längst vermocht
haben, dass es unter allen neueren Errungenschaften der Landwirt-
schaft auch nicht eine einzige giebt, welche nicht auf die Ergebnisse
wissenschaftlicher Forschungen zurückzuführen wäre, und dass man
im Leben mit den einseitigen , sog. praktischen Erfahrungen, mit blossen
EindrĂĽcken aus der Praxis, auf die Dauer herzlich wenig weiter
kommt. Dieser Betrachtungsweise entsprechen auch die Erfahrungen
im Grossen.
Unsere Ackerbau- und landwirtschaftlichen Winter - Schulen
werden von Jahr zu Jahr stärker besucht. Das Gleiche gilt von den
bestehenden landwirtschaftlichen Specialschulen. Zu landwirtschaft-
lichen Vorträgen und Cursen sammeln sich die Landwirthe in hellen
Schaaren, und bekannt ist, dass, als unsere Schule am Polytechnikum
seither mehrere je achttägige Vortrags-Curse für praktische Land-
wirthe eröffnete, die Zahl der Zuhörer so gross wurde, dass die Räume
dieselben kaum zu fassen vermochten. Und es darf schliesslich auch
nicht wundern , dass das Alles so kam , wenn man hinsieht auf die
hohe Entwicklungsstufe, deren sich das Schulwesen in der Schweiz
rĂĽhmen darf. Wenn nun gleichwohl ein sehr bedeutender Andrang
zu der höheren Fachschule aus dem Inlande sich nicht hat constatiren
lassen, so mĂĽssen eben andere GrĂĽnde hierfĂĽr obwalten. Dieselben
liegen in der That so zu sagen zum Greifen.
Der Grundbesitz ist in der Schweiz sehr geteilt. Die Zahl der
ausĂĽbenden Landwirthe des Inlandes, welche im Stande sind, bedeutende
Opfer an Zeit und Mitteln fĂĽr eine wissenschaftliche Fachbildung ihrer
Söhne aufzu wenden, ist also relativ gering. In so weit dieser gewicht-
volle Umstand wirkt, ist auch in Zukunft eine lebhaftere Beteiligung
der inländischen Landwirtschaft an der Benutzung ihrer Hochschule
kaum vorauszusehen. Das Verhältniss wird allerdings gemildert durch
die Dazwischenkunft des Bundes, in dessen Gesetzgebung über »För-
derung der Landwirtschaft« vom 27. Juni 1884 und neuerdings vom
11
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162
22. December 1893 auch Bestimmungen ĂĽber die Bewilligung von
Stipendien für befähigte junge Landwirthe zum Zwecke ihrer wissen-
schaftlichen Ausbildung getroffen wurden. Im Uebrigen ist ein wesent-
lich vermehrter Zuzug zur landwirtschaftlichen Schule nur aus den-
jenigen Kreisen zu erwarten, welche durch ihre ökonomische Situation
nicht oder weniger an jene RĂĽcksichten gebunden sind. Und diese
Voraussicht wird sich in dem Maasse erfĂĽllen, in welchem die Er-
kenn tniss der Tragweite einer grĂĽndlichen Schulung der JĂĽnger des
Faches fĂĽr deren kĂĽnftige Berufsstellung an Verbreitung gewinnt.
Was aber den Besuch der Anstalt durch Ausländer betrifft, so
darf eben nicht ĂĽbersehen werden, einmal , dass alle Staaten ringsum
mit landwirtschaftlichen Hochschulen bereits reichlich ausgestattet
sind, sodann aber, dass in mehreren Ländern, so namentlich im
Deutschen Reiche, an diesen Instituten keine verbindlichen Studien-
ordnungen bestehen, die Vorliebe fĂĽr die dortigen Einrichtungen aber
bei der Grosszahl der betreffenden jungen Landwirthe so ausgeprägt
ist, dass aus deren Kreisen auf einen erheblichen Besuch unserer Anstalt,
welche dem Grundsätze der Hör- und Studienfreiheit nur in beschränkter
Weise huldigt, nicht gerechnet werden kann.
Man ersieht aus diesen Verhältnissen, dass der Maassstab der
Frequenzziffern, welcher ĂĽberhaupt eine recht zweifelhafte Bedeutung
hat, in Anwendung auf unsere landwirtschaftliche Schule zu SchlĂĽssen
auf deren Lehrerfolg absolut nicht berechtigen kann.
Ungleich wichtiger fĂĽr die Beurteilung der Schweizer, land-
wirtschaftlichen Hochschule in ZĂĽrich ist hiernach offenbar das quali-
tative Ergebniss des Unterrichtes. In dieser Hinsicht geben aber
die allgemeinen Erfahrungen der Docenten und die direct fassbaren
Einzelerfolge die zuverlässigste Auskunft.
Im grossen Ganzen haben sich die am Polytechnikum studirenden
jungen Landwirthe seither durch ihr Verhalten geradezu ausgezeichnet.
Es herrscht ein guter Geist an der landwirtschaftlichen Schule. Ab-
gesehen von einzelnen, ĂĽberall vorkommenden Ausnahmen, haben die
Studirenden ihre Aufgabe mit tiefem Ernste erfasst und an der Er-
fĂĽllung derselben mit anerkennenswertester Hingebung und Ausdauer
gearbeitet, und mit Befriedigung verzeichnet die Lehrerschaft die Er-
fahrung, dass es ihr gelang, unter der grossen Mehrzahl der jungen
Landwirthe den Sinn und das Verständniss für eine wissenschaftlich
grĂĽndliche Auffassung des Unterrichtsstoffes zu entwickeln. Dem
freudigen Eifer der Studirenden in der Betätigung des Pflichtgefühls
entsprach aber naturgemäss auch ein durchaus ordnungsmässiges Ver-
halten in allen anderen Richtungen der Lebensführung. Thatsächlich
sind bislang die Fälle des Bedürfnisses der Anwendung besonderer
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163
Disciplinarmassregeln äusserst selten gewesen. So bildeten denn auch
der Arbeitstrieb und die correcte Haltung der Studirenden den Boden,
aus welchem ein von freundlichem Entgegenkommen und Vertrauen
getragenes Verhältniss derselben zu ihren Lehrern hervorging. — Und
nun die Thatsachen.
Von 224 Studirenden, welche bis zum Beginne des Schuljahres
1893/94 aufgenommen wurden, haben 125, also 55,8 °/° die Anstalt
absolvirt und Abgangszeugnisse erhalten. Unter ihnen zählen nur 12,
welche dieses Ziel — in Folge Aufnahme in einen höheren Jahrescurs —
nach einem weniger als fĂĽnfsemestrigen Besuch der Schule erreichten;
alle anderen (113 = 50,5%) haben sämmtliche Curse zurückgelegt.
Diese Erfahrung beweist, dass die Mehrzahl der jungen Landwirthe
sich von dem richtigen Grundsätze leiten Hess, ihrer Studienaufgabe
auch das zur erfolgreichen Bewältigung derselben erforderliche Maass
von Zeit und Kraft zu widmen. Die Anstalt hat aber allen Grund,
dieses Ergebniss als ein recht erfreuliches und ermunterndes anzusehen.
Es wurden an der landwirtschaftlichen Schule, wie wir fanden,
während der ganzen Dauer ihres Bestehens 65 Diplome ertheilt. Daraus
geht hervor, dass von den Studirenden, welche dieselbe absolvirten
und Abgangszeugnisse erhielten (125), sich stark die Hälfte der Diplom-
prĂĽfung mit Erfolg unterzogen hat. Auch in dieser Thatsache liegt
ein Beweis fĂĽr den hohen Grad von Arbeitstrieb und Leistungskraft,
welcher den jungen Landwirten eigen war, und es gereicht der An-
stalt zur Befriedigung, zu constatiren, dass an dem Ergebnisse der
DiplomprĂĽfung die Schweizer. Studirenden einen hervortretenden An-
teil haben.
Ein nicht minder gĂĽnstiges Zeugniss fĂĽr den Studienernst, welchen
die Landwirthe an den Tag legten, erblickt die Schule in der Er-
fahrung, dass dieselben in richtiger Erkenn tniss der Bedeutung der
Winke und Ratschläge, welche sie von ihren Fachdocenten empfingen,
es sich angelegen sein Hessen, gerade auch das Studium der Grund -
Wissenschaften der Landwirtschaft mit besonderer Sorgfalt zu pflegen,
sowie von der ihnen dargebotenen Gelegenheit, die der allgemeinen
Bildung dienenden Vorlesungen an der Freifächer- Abteilung zu be-
suchen und die Bibliothek des Polytechnikums zu benutzen, einen sehr
ausgiebigen Gebrauch gemacht haben.
Die Studirenden Schweizer. Nationalität, welche seither die land-
wirtschaftliche Schule absolvirt, und namentlich diejenigen, welche
an ihr ein Diplom erworben haben, sind mit wenigen Ausnahmen
ihrem Berufe treu geblieben. Ein immerhin erheblicher Theil der
früheren Angehörigen der Anstalt ist nach Ablauf der Studienzeit in
die landwirtschaftliche Praxis eingetreten, bezw. zurĂĽckgekehrt. So-
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164
weit die diesseitige Beobachtung reicht, haben fast Alle, welche diesen
Weg einschlugen, einen sie durchaus befriedigenden Wirkungskreis
gefunden. Andere sind als Beamte in die öffentliche Verwaltung be-
rufen worden, indessen eine verhältnissmässig grössere Zahl sich dem
Stande der Landwirthschaftslehrer zuwandte. Thatsächlich sind ehe-
malige Studirende der landwirtschaftlichen Schule bei der landwirt-
schaftlichen Behörde des Bundes und bei denjenigen mehrerer Kantone
angestellt, und mit Ausnahme nur einer kantonalen Lehranstalt (Wallis)
giebt es in der Schweiz zur Zeit keine einzige Fachschule mehr, welche
nicht einen oder mehrere der »Unsrigen« zu ihren Lehrern zählte.
Bei einigen derselben sind auch die Directorstellen an frĂĽhere Stu-
dirende der landwirtschaftlichen Schule des Polytechnikums ĂĽber-
tragen worden.
Zur Orientirung darĂĽber, in welchem Umfange die landwirt-
schaftliche Schule des Polytechnikums seither zur Ausbildung von
Lehrern fĂĽr die landwirtschaftlichen Fachschulen und von Beamten
für die öffentliche Verwaltung beizutragen vermocht hat, schliessen
wir hier noch eine Liste von denjenigen Männern Schweizer. Nationalität
an, welche nach Absolvirung unserer Anstalt in öffentliche Aemter
berufen worden sind.
Laufende Nr.
Nr. desVerz.
(S. 151)
Namen :
Amtsstellung:
1
1
J. Frey . . .
Landw. Experte der Regierung von GraubĂĽnden
in Chur.
2
10
J. Nussbaumer
Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule im Strickhof
(ZĂĽrich), (f)
3
11
H. Schneebeli .
Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule im Strickhof
(ZĂĽrich). Seit 1887 Docent an der landw. Schule
des eidgen. Polytechnikums in ZĂĽrich.
4
55
U. Weidmann .
Secretair im Schweiz. Landwirthschafls-Departement
in Bern.
5
84
W. Gsell . . .
Präsident der Stadtgüter- Verwaltung in St. Gallen.
6
89
G. Stal der . .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Sur-
see (Luzern), dann an der Ackerbauschule auf
der RĂĽtti (Bern). Trat seitdem in die Praxis ĂĽber.
7
94
L. Engeier . .
Verwalter des kanton. Asylgutes in Wyl (St. Gallen).
8
95
J. Fluck . . .
Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule im Strickhof
(ZĂĽrich).
9
99
J. Moos . . .
Director der landw. Winterschule in Sursee (Luzern).
10
104
G. Martinet . .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Champ
de l’Air bei Lausanne und Director der Molkerei-
schule in Moudon (Waadt). Privatdocent an der
Universität Lausanne.
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165
Laufende Nr. |
Nr. desVerz.
(8.161)
Namen:
Amtsstellung:
11
109
A. Berset . .
Secretair der Direction des Innern des Kantons
Freiburg in Freiburg.
12
in
A. FlĂĽckiger
Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule aufderRĂĽtti
(Bern).
13
115
C. Moser . . .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Sur-
see (Luzern), seit 1895 Director der Ackerbau-
schule auf der RĂĽtti (Bern).
14
121
E. Wyssmann.
Director der Molkereischule in Somthal (St. Gallen).
Neuerdings zum Director der landw. Winterschule
in Custerhof (St. Gallen) berufen.
15
126
A. König . .
Angestellter im Schweizer. Landwirthschafts-Depar-
tement in Bern.
16
132
A. Wanner . .
Director der landw. Winterschule in SaargemĂĽnd
(Lothringen).
18
148
G. Heeb . . .
Secretair des Volks wirthschafts - Departements der
Regierung des Kantons St. Gallen in St. Gallen.
18
154
R. Schläfli . .
Landw.-Lehrer an der Molkereischule in Somthal
(St. Gallen). Neuerdings an die landw. Winter-
schule im Custerhof (St. Gallen) berufen.
19
162
G. Glättli . .
Landw. Wanderlehrer im bayrischen Allgäu. Dann
Assistent an der Schweizer. Samencontrolstation
in ZĂĽrich. Seit 1895 erster Landwirthschafts-Be-
amter in der Direction des Innern des Kantons
ZĂĽrich. Neuerdings zum Director der neu ge-
grĂĽndeten landw. Schule im Plantahof (Grau-
bĂĽnden) ernannt.
20
173
F. de Gendre .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Perolle
(Freiburg).
21
178
E. Laur . . .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Brugg
(Aargau).
22
186
O. BĂĽrki . . .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule im Custer-
hof (St. Gallen).
23
194
H. Nater . . .
Landw.-Lehrer an der Ackerbauschule in Cernier
(Neuenburg).
24
199
A. Volkart . .
Assistent an der Schweizer. Samencontrolstation in
ZĂĽrich.
25
202
J. Käppeli . .
Landw.-Lehrer an der landw. Winterschule in Sur-
see (Luzern), dann an der Ackerbauschule auf
der RĂĽtti (Bern).
26
207
C. Pelichet . .
Assistent an der landw. Winterschule in Champ de
l’Air bei Lausanne.
Einen recht bemerkenswerthen Beleg dafĂĽr, dass das Studium
an unserer Schule im Stande war, im Kreise der demselben obliegen-
den jungen Landwirthe den Sinn und Trieb fĂĽr ernste wissenschaft-
liche Arbeit zu entwickeln, bildet die Thatsache, dass eine artige Reihe
der Studirenden, welchen es die Verhältnisse ermöglichten, nach dem
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166
Besuche der Anstalt noch Zeit und Kraft auf ausschliesslich wissen-
schaftliche Bethätigung zu verwenden , es dahin brachte , sich den
Doctorgrad zu erwerben. So promovirten von unseren frĂĽheren Stu-
direnden Schweizer. Nationalität an den Universitäten Zürich, Leipzig
und Königsberg ihrer acht . Sie sind:
Nr. des
Verzeichnisses:
Namen :
Heimathsort:
1
/. Frey,
Ober-Ehrendingen (Aargau),
131
//. RĂĽegg,
Bauma (ZĂĽrich),
137
F \ Baumann,
Hendschikon (Aargau),
148
G. Heeb,
Altstätten (St. Gallen),
162
G. Glättli,
RĂĽschlikon (ZĂĽrich),
178
E. Laur,
Basel,
183
C. Schellenberg,
Hottingen-ZĂĽrich,
186
0. BĂĽrki,
Unterlan genegg (Bern).
Bei diesem Anlasse darf denn auch noch die Thatsache registrirt
werden, dass eine im Jahre 1893 von der Gesellschaft ehemaliger Poly-
techniker gestellte Preisaufgabe: » Ueber den Zusammenhang zwischen
der Körperform und den Leistungen unserer Haussäug ethiere ^ von
zwei Studirenden unserer Schule, und zwar von G. GJxittli und C. Schellen-
berg, in Bearbeitung genommen, und dass jedem der beiden Bewerber
ein Preis zuerkannt wurde. —
Wir kommen auf die zweite Seite der vorliegenden Frage, indem
wir noch hinzuweisen haben auf die Antheilnahme unserer Schule an
der Fortbildung der Landwirthschaftswissenschaft. Die Wirksamkeit,
welche die Anstalt in dieser Richtung entfaltet hat, kann hier un-
möglich in ihrem ganzen Umfange zur Darstellung gebracht werden.
Dazu bedürfte es einer vollständigen Uebersicht über sämmtliche von
den Docenten gelieferten litterarischen Arbeiten wenigstens nach deren
Hauptinhalt. So sehr es dem Verfasser am Herzen lag, einer solchen
Aufgabe anlässlich der Jubelfeier unserer Schule näher zu treten, so
sehr hatte er es zu bedauern, auf dieselbe lediglich aus äusseren Grün-
den verzichten zu mĂĽssen. Wenn er aber hinblickt auf die ihm von
allen seinen Collegen, Vertretern der Grund- und der Fachwissen-
schaften der Landwirthschaft , bereitwilligst zur VerfĂĽgung gestellten,
ĂĽberaus zahlreichen und werthvollen BeweisstĂĽcke, deren Verzeichniss
in extenso und in systematischer Gliederung und abgerundeter Dar-
stellung zu publiciren, einer voraussichtlich nahe bevorstehenden Ge-
legenheit Vorbehalten bleibt, so erfĂĽllt ihn innige Befriedigung und
Freude über den Reichthum von Arbeiten, welche aus der geräusch-
losen Schaffensstätte auf verschiedenen Wegen hinausgegangen sind
in die wissenschaftlichen und praktischen Kreise, Arbeiten, welche
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167
ausnahmslos das Gepräge gewissenhafter, auf selbstständiger Beob-
achtung und Untersuchung beruhender Forschung tragen. Ohne uns
auch irgendwie einer Ueberhebung der Schule schuldig zu machen,
dĂĽrfen wir Angesichts des Geschehenen und Geleisteten mit aller Be-
stimmtheit behaupten, dass diese berechtigt ist, sich den ausländischen
verwandten Anstalten auch hinsichtlich der Bethätigung an der Fort-
entwicklung der Wissenschaft völlig ebenbürtig an die Seite zu stellen,
aber auch, dass sie in dieser Richtung fĂĽr ihr Gebiet nicht mindere
Anstrengungen aufgeboten hat, als die Schulen fĂĽr die ĂĽbrigen tech-
nischen Wissenschaften an der ZĂĽricher Mutteranstalt.
Wie die Verhältnisse hier zu Lande liegen, musste schon zur Zeit
des Beginnes der Wirksamkeit unserer Schule eine Thätigkeitsrichtung
derselben in’s Auge gefasst werden, welche mit der Lehr- und Forschungs-
aufgabe direct Nichts zu thun hat, gleichwohl aber auf ihre erspriess-
liche Weiterentwicklung einen wohlthätigen Einfluss zu üben versprach.
Es ist die Wirksamkeit der Schule nach aussen, im Verkehr mit den
praktischen Landwirthen, den landwirtschaftlichen Vereinen und den
Behörden des Landes. Gelegenheiten hierzu hat sie, ohne sich aufzu-
drängen, gesucht; sie wurden ihr auch mannigfach zugetragen. Und
so entstand eine ergiebige Wechselwirkung zwischen den Trägern und
Förderern des landwirtschaftlichen Berufes und unserer Schule, ein
Verhältniss gegenseitigen Nehmens und Gebens, welches sich in der
That je länger je mehr fruchtbringend gestaltete. Jedenfalls ist unsere
Anstalt keinem an sie ergangenen Rufe zur Mitwirkung an praktischen
Aufgaben aus dem Wege gegangen, hat sie vielmehr regelmässig ihre
Bereitwilligkeit, sich in den Dienst der Förderung der praktischen
Landwirtschaft zu stellen und die Beziehungen zu derselben zu pflegen,
documentirt. Zum Beweise dafĂĽr berufen wir uns auf die Thatsache,
dass die Docenten unserer Anstalt sich in der mannigfachsten Weise
und in überaus zahlreichen Fällen an der Behandlung wichtiger Zeit-
fragen der Landwirtschaft durch Abhandlungen, Referate, öffentliche
Vorträge und Vortrags-Curse, Erstattung von Gutachten etc. beteiligt
haben , dass einige derselben von den landwirtschaftlichen Vereinen
zur Redaction der von diesen herausgegebenen Fachzeitschriften, bezw.
auch zu Mitgliedern der Vereins Vorstände berufen wurden, wiederholt
als Experten und Berichterstatter an öffentlichen Ausstellungen fun-
girten, und dass die Behörden vielfach in den Fall kamen, Mitglieder
des Lehrkörpers unserer Schule zu commissionalen Beratungen über
landwirtschaftlich wichtige Fragen zuzuziehen. Thatsache ist ferner,
dass eine Reihe bedeutungsvoller landwirtschaftlicher Betriebsmass-
regeln und Institutionen gerade von unserer Schule aus zuerst ange-
regt oder gefördert oder überhaupt in Fluss gebracht worden sind.
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168
Statt eines eingehenden Nachweises hierĂĽber, geben wir hier nur eini^*
Stichwort- Andeutungen, und zwar:
In technischer Hinsicht: Kunstdüngung — Kraftfütterung —
Kleegrasbau — Thierzucht und Thierbeurtheilung etc. etc.;
in ökonomischer Hinsicht: Buchführungswesen — Genossenschaft
etc. etc.;
in legislativer und administrativer Hinsicht: Landwirthschaftliche
Untersuchungsstationen. — Culturingenieurschule am Polytechnikum. —
I^andwirthschaftliche Winterschulen. — Vortrags -Curse — Agrar-
statistik etc. etc.
Für Denjenigen, welcher die Verhältnisse wirklich kennt, kann
es keinem Zweifel unterliegen, dass fĂĽr diesen praktisch-publicistischen
Dienst niemals und nirgends eine landwirthschaftliche Hochschule mehr
Zeit und Kraft aufgewendet hat, wie die unsrige.
*
Wir sind am Schlüsse unseres Berichtes angekommen. — In
dem Leben einer Bildungsanstalt ist der Zeitraum der ersten 25 Jahre,
ob innerhalb desselben auch manche der ihr angehörenden Kräfte,
nachdem sie sich ihr ganz gewidmet und ihr Bestes fĂĽr sie hingegeben
haben, erloschen, andere an deren Stelle getreten sind, immer nur eine
kurze Frist. Er bedeutet kaum mehr als eine Jugendentwicklung.
So ist denn auch das Bild von der seitherigen Ausgestaltung unserer
landwirtschaftlichen Schule nicht frei von jenen Begleiterscheinungen
des Jugendlebens, welche sich in Entwicklungsstörungen offenbaren.
In der That hat unsere Anstalt manche Schwierigkeiten, meist äusserer
Natur, durchkämpfen müssen. Aber sie hat diese, unbeirrt in der
Verfolgung ihrer hohen Ziele, siegreich ĂĽberwunden und, innerlich
gefestigt, sich das Bewusstsein der Kraft erobert, deren sie zur Durch-
fĂĽhrung ihrer weiteren Lebensaufgaben bedarf. Diese ihre Verfassung
erinnert uns an die von dem Vertreter einer landwirthschaftlichen
Körperschaft jüngst geäusserte Mahnung, dass es der Jugend gezieme,
»eifrig zu hören, freudig zum Dank zu sein und bescheiden auf die
eigene Leistung zu blicken.« Das sind inhaltschwere Worte. Aber sie
erschöpfen nicht die Stellung einer freudig aufstrebenden jungen Bildungs-
stätte. Es gehört zu ihnen auch der Hinweis auf das Vertrauen in die
Zukunft. — Unsere Anstalt wird auch ferner Erfolge verzeichnen,
wenn sie in der Erfüllung ihrer Pflichten unerschütterlich festhält an
der Zuversicht, dass ihr erhalten bleibe, was sie zu ihrer weiteren
Entwicklung nothgedrungen bedarf — das Wohlwollen der praktischen
Ijindwirthe und die treue Fürsorge der Behörden des Landes .
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L
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Tafel iii.
/
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S^GRICULTURCHEMISCHES ^ABORATORIUM.
(Westlicher Arbeitsranm.)
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Tafel iv.
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joAMMLUNGSRAUM DES AGRICULTURCHEMISCHEN ^ABORATORIUMS.
Tafel v.
/
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^MIikroskopir- $aal.
I
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Taff.l. VI
/
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JhANdwirthschaftliche Sammlung.
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f jkh i au\ jWikti i; y\\ ia n i , k;i ĂĽ- ; i r /;* n ji ,k.
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Tafel viii.
{dITUATIONSPLAN VON DEM J_,EHRGEBĂ„UDE, DEM (EKONOMISCH- BOTANISCHEN CHARTEN
UND DEM ERSUCHSFELDE FĂśR OBSTBAU.
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(Ăśbersicht splan
ÂŁDer Versuchs- ^Weinberg.
\
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Tafel xi.
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JpAS ^Versuchsfeld auf dem js trickhof.
(SĂĽdlicher Theil.)
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V
\
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*
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\
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